Tax & Legal News - Deloitte

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Tax & Legal News - Deloitte
Tax & Legal News
                                                                                         Ausgabe 2/2020

Allgemeines und           Legal                         EU-Recht                         Legal
neue Gesetze              Regierung schnürt Wohnpaket   Energieabgabenvergütung          Neue Rechtsprechung zu
Wesentliche Änderungen    für die nächsten Jahre        für Dienstleistungsbetriebe? –   Mindestzinsklauseln in
des WiEReG ab 10.1.2020   Seite 6                       EuGH entscheidet (abermals)      Unternehmerkreditverträgen
Seite 4                                                 Seite 8                          Seite 10
Tax & Legal News - Deloitte
Editorial

                                                      Patrick Weninger                               Bruno Knechtsberger
                                                      Partner, Steuerberatung                        Senior Assistant, Steuerberatung

                                                      Liebe Leserinnen und Leser!

                                                      Die Februar-Ausgabe unserer Tax & Legal        Last but not least berichten wir in diesem
                                                      News enthält ein Potpourri an Analysen         Heft bereits über eine der ersten Maß-
                                                      jüngster Rechtsprechung auf abgaben-           nahmen der neuen Bundesregierung: Ein
                                                      und wirtschaftsrechtlichem Gebiet. Zwei        Wohnpaket für die nächsten Jahre. Darin
                                                      Entscheidungen davon heben wir hier be-        sind fundamentale Änderungen in den Be-
                   ÖSTE                               sonders hervor, da diese schon im Vorfeld      reichen Wohnbauförderung, leistbares und
              TE          RR
         IT
                                                      mit großer Spannung erwartet wurden.           ökologisches Wohnen sowie die Einführung
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             Tax Firm
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         of the Year 2017                                                                            des Bestellerprinzips bei der Maklerprovi-
     Transfer Pricing Firm                            Zum einen erging kürzlich das neuerliche       sion geplant. Zwar bleiben viele Details des
           of the Year                                Urteil des EuGH zur österreichischen           Wohnpaketes noch offen. Wir werden Sie
 Int

                               ew

           2017 & 2019                                Energieabgabenvergütung. Die Ent-              aber wie gewohnt über die rechtliche Um-
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                      x                               scheidung macht es wahrscheinlich, dass        setzung in unseren Tax & Legal News auf
                                                      Dienstleistungsbetriebe rückwirkend ab         dem Laufenden halten.
                                                      1.2.2011 von der Energieabgabenvergütung
Redaktion                                             ausgeschlossen werden.                         Dies trifft freilich auch auf die weiteren
Patrick Weninger                                                                                     steuerpolitischen und wirtschaftsrecht-
Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH                 Zum anderen kam der OGH zum Ergebnis,          lichen Vorhaben im Regierungsprogramm
Renngasse 1/ Freyung |1010 Wien
Tel: +43 1 537 00
                                                      dass Mindestzinsklauseln in Unternehmer-       zu; darunter die geplante Senkung
E-Mail: office@deloitte.at                            kreditverträgen unter bestimmten Voraus-       der Einkommensteuersätze und des
www.deloitte.at                                       setzungen zulässig sind.                       Körperschaftsteuersatzes auf 21 %, der
                                                                                                     Wiedereinführung einer Behaltefrist für
Geschäftsführer
Karin Andorfer, Harald Breit, Christian Bürgler,
                                                      An aktuellen gesetzlichen Neuerungen ist       Wertpapiere und Fondsprodukte mit dem
Barbara Edelmann, Martin Freudhofmeier, Wolfgang      vor allem die Novelle zum Wirtschaftliche      Ziel der KESt-Befreiung für Kursgewinne
Fritsch, Verena Gabler, Bernhard Geiger, Gerhard      Eigentümer Registergesetz im Zuge der          langfristiger Anlageformen sowie die Um-
Gratzl, Peter-Michael Grau, Andreas Grave,
                                                      Umsetzung der 4. Geldwäsche-Richtlinie zu      setzung einer ökosozialen Steuerreform in
Bernhard Gröhs, Peter Haunold, Andreas Hlavenka,
Gabriele Holzinger, Stefan Hübner, Edgar Huemer,      nennen. Dieses sieht nunmehr jedenfalls        zwei Etappen.
Andrea Kopecek, Herbert Kovar, Alexander Lang,        eine jährliche Meldepflicht vor. Für Details
Robert Rzeszut, Josef Schuch, Gernot Schuster,        und weitere Neuerungen werfen Sie bitte        Eine interessante Lektüre wünscht Ihnen
Gottfried Spitzer, Alfons Stimpf-Abele, Gerald Vlk,
                                                      einen Blick in den entsprechenden Über-
Claudia Wehinger-Malang, Michael Weismann,
Patrick Weninger, Christian Wilplinger                blicksartikel in diesem Heft.                  Ihr Redaktionsteam
                                                                                                     Patrick Weninger (Redaktionsleitung)
Blattlinie                                                                                           Bruno Knechtsberger
Informationsmedium für Kundinnen und Kunden

Grafik und Layout
Julia Holer

2
Tax & Legal News - Deloitte
Inhalt
04                             06                             08                               09
Allgemeines und                Legal                          EU-Recht                         Private Clients
neue Gesetze                   Regierung schnürt Wohnpaket    Energieabgabenvergütung          Rückblick: Relevante Entschei-
Wesentliche Änderungen         für die nächsten Jahre         für Dienstleistungsbetriebe? –   dungen zur Grunderwerb-
des WiEReG ab 10.1.2020                                       EuGH entscheidet (abermals)      steuer und zur Immobilienbe-
                                                                                               steuerung in 2019

10                             12                             14                               16
Legal                          Verrechnungspreise             Steuern International            Gebühren und
Neue Rechtsprechung zu         Blick über die Grenze: Ände-   Neues Doppelbesteuerungs-        Verkehrssteuern
Mindestzinsklauseln in         rung des deutschen Außen-      abkommen Österreich –            Bundesfinanzgericht zu Zes-
Unternehmerkreditverträgen     steuergesetzes                 Kosovo                           sionsgebühr bei erfolgsabhän-
                                                                                               gigem Abtretungsentgelt

18                             20                             21                               22
Umsatzsteuer und Zoll          Umsatzsteuer und Zoll          Einkommensteuer                  Kurz News
Unternehmereigenschaft         Dänemark: Mehrwertsteuer-      Zinslose Darlehen im
eines Aufsichtsratsmitglieds   erstattungsanträge können      außerbetrieblichen Bereich
einer Stiftung                 neu gestellt werden

                                                                                                                                3
Tax & Legal News - Deloitte
Tax & Legal News | Allgemeines und neue Gesetze

Wesentliche Änderungen
des WiEReG ab 10.1.2020
Mit 15.1.2018 trat in Österreich das               präzise und aktuelle Informationen              Personengruppen vorbehalten, kann
Wirtschaftliche Eigentümer Register-               über die wirtschaftlichen Eigentümer,           nun jedermann einen (kostenpflichtigen)
gesetz (WiEReG) als nationale Um-                  einschließlich genauer Angaben                  öffentlichen Registerauszug anfordern.
setzung der 4. Gelwäsche-RL der EU in              zum wirtschaftlichen Interesse,
                                                                                                  • Die Ausführungen hinsichtlich der
Kraft, welche bestimmte inländische                einzuholen und zu prüfen. Dazu ist
                                                                                                    Erfüllung des Tatbestands eines
Rechtsträger zur Eintragung ihrer als              anzumerken, dass dies insbesondere bei
                                                                                                    Finanzvergehens wurden wesentlich
wirtschaftliche Eigentümer geltenden               Beteiligungsketten mit ausländischen
                                                                                                    detaillierter gestaltet. Im Gegensatz
natürlichen Personen in ein zentrales              Rechtsträgern einen erheblichen
                                                                                                    zum Begutachtungsentwurf haben auch
Register verpflichtet. Am 3.5.2019                 Aufwand führen kann.
                                                                                                    Trusts bzw trustähnliche Vereinbarungen
endete die Begutachtungsfrist des
                                                  • Nicht von der Meldepflicht befreite             sowie der Tatbestand der
Entwurfs für ein Gesetz zur Umset-
                                                    Rechtsträger haben innerhalb von vier           Finanzordnungswidrigkeit (vorsätzliche
zung der 5. Geldwäsche-RL, welches
                                                    Wochen nach der Durchführung der                Abgabe unrichtiger oder unvollständiger
anschließend vom Nationalrat als
                                                    jährlichen Überprüfung Änderungen               Meldungen, ohne den Tatbestand des
EU-Finanz-Anpassungsgesetz 2019
                                                    zu melden. Neu ist, dass auch bei               Finanzvergehens zu erfüllen) Einzug
(EU-FinAnpG 2019) beschlossen wurde
                                                    keiner Änderung die gemeldeten Daten            gefunden.
und einige wesentliche Änderungen
                                                    verpflichtend zu bestätigen sind (Jährliche
des WiEReG mit sich bringt, welche                                                                Compliance-Package
                                                    Meldepflicht).
zu unterschiedlichen Zeitpunkten in                                                               als zentrale Schnittstelle.
Kraft treten.                                     • Liegen Treuhandschaftsverhältnisse vor,       Wesentlicher Bestandteil der Gesetzesno-
                                                    ist künftig jener Anteil anzugeben, auf       velle ist das Compliance-Package, welches
Mit 10.1.2020 treten in Kraft.                      den Kontrolle ausgeübt wird.                  eine zentrale Schnittstelle zur Speicherung
• Der Anwendungsbereich des WiEReG                                                                aller für die Feststellung und Überprüfung
                                                  • Rechtsträger, die die oberste
  wird künftig auch auf Trusts und                                                                der wirtschaftlichen Eigentümer erforder-
                                                    Führungsebene subsidiär als ihre
  trustähnliche Vereinbarungen erweitert,                                                         lichen Dokumente darstellt. Die Bestim-
                                                    wirtschaftlichen Eigentümer festgestellt
  in denen der Trustee im Namen des                                                               mungen dazu treten erst mit 10.11.2020 in
                                                    haben, müssen bei allen Meldungen
  Trusts bzw die mit einem Trustee                                                                Kraft. Waren bisher vor allem Dokumente,
                                                    ab dem 10.1.2020 ihre Meldung
  vergleichbare Person im Namen der                                                               welche lediglich für einen bestimmten
                                                    dahingehend ergänzen, ob keine
  trustähnlichen Vereinbarung (Fiducie,                                                           (kurzen) Zeitraum gültig sind, mehrfach
                                                    wirtschaftlichen Eigentümer vorhanden
  bestimmte Arten von Treuhand                                                                    an die Verpflichteten weiterzuleiten (ins-
                                                    sind oder ob nach Ausschöpfung aller
  oder Fideicomisio) in Österreich                                                                besondere an Kreditinstitute), fungiert das
                                                    Möglichkeiten die wirtschaftlichen
  Geschäftsbeziehungen aufnimmt bzw                                                               Compliance-Package als zentrale Plattform
                                                    Eigentümer nicht festgestellt und
  Liegenschaften erwirbt, sofern sich die                                                         für alle Verpflichteten. Die Übermittlung
                                                    überprüft werden konnten.
  Verwaltung nicht im Inland oder in einem                                                        der Dokumente wird durch jenen berufs-
  anderen EU-Mitgliedsstaat befindet.             • Die öffentliche Einsicht wurde                mäßigen Parteienvertreter vorgenommen,
                                                    unverändert zum Begutachtungsentwurf          der die Feststellung und Überprüfung der
• Im Rahmen ihrer jährlich
                                                    ins nationale Recht übernommen.               wirtschaftlichen Eigentümer vorgenommen
  nachzukommenden Sorgfaltspflicht
                                                    War bisher die Einsichtnahme lediglich        hat. Das Compliance Package ist ein Jahr
  haben Rechtsträger angemessene,
                                                    den Behörden und bestimmten                   lang gültig und muss somit jährlich aktua-

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lisiert werden. Wer Einsicht hat, kann vom   Fazit.
Rechtsträger selbst festgelegt werden. Auf   Ein Großteil der im Zuge des EU-FinAnpG       Peter Kritzinger
das Compliance Package eines obersten        2019 eingeführten Änderungen hinsichtlich     pkritzinger@deloitte.at
inländischen Rechtsträgers können alle       des WiEReG wurde nahezu unverändert
untergeordneten Rechtsträger verweisen.      aus dem Begutachtungsentwurf übernom-         Michael Deichsel
Ein vollumfängliches Compliance-Package      men. Gerade hinsichtlich der Einführung       mdeichsel@deloitte.at
beinhaltet ein Organigramm mit allen rele-   des Compliance-Packages stellen die Ände-
vanten Eigentums- und Kontrollstrukturen,    rungen eine willkommene signifikante Ver-
sowie alle Dokumente bzw Informationen       minderung des administrativen Aufwands
zum meldenden Rechtsträger. Darüber hi-      aller in den Meldeprozess involvierten
naus umfasst es ebenfalls alle Dokumente     Parteien dar. Im Gegensatz zu den meisten
und Informationen sämtlicher übergeord-      Änderungen dieser Novellierung, welche
neten aus- und inländischen Rechtsträger,    mit 10.1.2020 in Kraft treten, wird die In-
welche für die Feststellung und Über-        anspruchnahme des Compliance-Package
prüfung der wirtschaftlichen Eigentümer      erst zehn mit 10.11.2019 möglich sein.
erforderlich sind, was insbesondere bei
abweichenden Stimm- bzw Kontrollrechten
der Fall sein wird.

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Regierung schnürt
Wohnpaket für die
nächsten Jahre

Verbessertes Wohnungsangebot,           Wohnbauförderung – Schaffung von             Länder sollen überprüft werden. Die städ-
leistbare Mieten, Förderung der         Anreizen für Sanierungen und Neubau.         tebauliche Vertragsgestaltung soll eine öf-
Bildung von Eigentum, Wohnbau-          Die Regierung plant, die Errichtung grüner   fentlich-rechtliche Angelegenheit werden.
förderung umweltbewusster und           Dächer samt flächenoptimierter Neubau-
ökologischer Projekte, Besteller-       weisen zu fördern und möchte die Vergabe     Obwohl die Wohnbauförderung Länder-
prinzip bei der Maklerprovision –       von Wohnbaufördermitteln auf umwelt-         sache ist, sollen insbesondere auch durch
das sind einige wesentliche Ziele der   schonend gebaute Projekte beschränken.       Abschluss eines neuen Finanzausgleichs
neuen Regierung im Bereich Wohnen.      Auch die Wohnbaufördersysteme der            ab 2022 Einnahmen aus der Wohnbauför-

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derung wieder dem Zweck des Wohnens            Maklerprovision nach
gewidmet werden. Darüber hinaus will die       dem Bestellerprinzip.
neue Bundesregierung mit der Aufnahme          Entgegen der derzeitigen Praxis soll künftig
umweltschonender Aspekte (Energieeffi-         derjenige die jeweiligen Kosten für die Ver-
zienz, Baukostensenkung, die Verwendung        mittlung einer Mietwohnung tragen, der
ökologischer Baustoffe und die Implemen-       der Maklerin bzw dem Makler den Auftrag
tierung klimarelevanter Maßnahmen), einer      erteilt hat.
effizienten Baulandbewirtschaftung und
der Förderung von Sanierung und Nachver-       Deutschland kennt dieses Bestellerprinzip
dichtung statt Neubau in die Bauordnun-        bereits seit 2015. Dort wird dieses Prinzip
gen auch die Länder in ihre Pflicht nehmen.    aber von Maklern und Berufsverbänden
                                               mit der Begründung kritisiert, dass Woh-
Da die Agenden der Bauordnungen und            nungssuchende de facto nicht mehr Auf-
der Wohnbauförderung Ländersache sind,         traggeber des Maklers sind.
bleibt abzuwarten ob und in wie weit dies
tatsächlich österreichweit einheitlich um-     In Österreich wird die Einführung des Be-
gesetzt werden kann.                           stellerprinzips bereits seit 2017 diskutiert.
                                               In der Immobilienbranche stößt die Ein-
Schaffung von leistbarem Eigentum              führung des Bestellerprinzips hingegen auf
durch Förderung des Mietkaufs, Novel-          wenig Gegenliebe. Es bleibt abzuwarten,
lierung des Miet- und Wohnrechts.              wie die Änderung genau umgesetzt wer-
Die neue Bundesregierung plant durch           den soll und inwieweit in der Praxis Wege
steuer- und finanzrechtliche Förderung         gefunden werden, die Provision vielleicht
(bspw durch die Verkürzung des Vorsteuer-      wieder auf Mieter überzuwälzen.
berichtigungszeitraums von bisher 20 auf
10 Jahre beim Erwerb von Mietwohnungen         Conclusio.
mit Kaufoption) Wohnraum wieder leistba-       Die neue Regierung plant mit dem Wohn-
rer zu machen.                                 paket fundamentale Änderungen in den
                                               Bereichen Wohnbauförderung, leistbares
Eine weitere Maßnahme soll die Reformie-       und ökologisches Wohnen und der Ein-
rung des Wohnrechtes (insbesondere auch        führung des Bestellerprinzips. Viele Details
das des MRG, WEG, WGG und ABGB) sein,          sind aber noch offen. Wir werden Sie über
die für mehr sozialen Ausgleich, ökologi-      die rechtliche Umsetzung dieser Änderun-
sche Effizienz, mehr Transparenz, Rechtssi-    gen in unseren Tax & Legal News am Lau-
cherheit und Wirtschaftlichkeit sorgen soll.   fenden halten.

Die Reform des MRG ist seit Jahren ange-
kündigt und Dauerbrenner. Es bliebt mit        Marie-Luise Handl
Spannung abzuwarten, ob es der Regie-          m.handl@jankweiler.at
rung gelingt, die diversen Interessen der
verschiedensten Interessentengruppen
tatsächlich unter einen Hut zu bringen.

                                                                                                                     7
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Tax & Legal News | EU-Recht

Energieabgabenvergütung
für Dienstleistungsbetriebe? –
EuGH entscheidet (abermals)
Am 14.11.2019 ist das Urteil betreffend       penfreistellungsverordnung unterbleiben        Ausblick.
das neuerlich vor dem EuGH anhän-             können (VO (EU) Nr 800/2008, kurz „AGVO        Das vorliegende EuGH-Urteil ist nun durch
gige Verfahren zur österreichischen           alt“) – die Voraussetzungen wurden jedoch      den VwGH umzusetzen und macht die
Energieabgabenvergütung (ENAV) er-            nicht erfüllt.                                 Chancen für Dienstleistungsbetriebe auf
gangen (Rs C-585/17). Der VwGH hatte                                                         Gewährung der ENAV deutlich geringer. Zu
dem europäischen Gerichtshof Fragen           Neue Rechtsgrundlage.                          klären bleibt, wie mit der Übergangsvor-
iZm der Zulässigkeit der Einschrän-           Im Juli 2014 ist eine neue Gruppenfrei-        schrift für die Einschränkung der ENAV in §
kung der ENAV auf Produktionsbe-              stellungsverordnung (VO (EU) Nr 651/2014,      4 Abs 7 EnAbgVG umzugehen ist, da diese
triebe vorgelegt. Die Entscheidung des        kurz „AGVO neu“), welche die „AGVO alt“        seit BBG 2011 unverändert auf die „Ge-
EuGH macht es wahrscheinlich, dass            ersetzt, in Kraft getreten. Da diese andere    nehmigung durch die Kommission“ abstellt,
Dienstleistungsbetriebe rückwirkend           Anwendungsvoraussetzungen enthält,             welche im Anwendungsbereich der Grup-
ab 1.2.2011 von der ENAV ausgeschlos-         stellte sich nunmehr erneut die Frage der      penfreistellungsverordnung zumindest
sen werden.                                   Anwendbarkeit der Verordnung auf die Ein-      nicht explizit erteilt werden kann.
                                              schränkung der Energieabgabenvergütung.
Ausgangssituation.                            Der VwGH legte daher dem EuGH Fragen in
Den Anlassfall bildete der Antrag auf ENAV    Bezug auf die (rückwirkende) Anwendbar-        Edith Lebenbauer
der Dilly’s Wellnesshotel GmbH für das Jahr   keit der „AGVO neu“ auf die Einschränkung      elebenbauer@deloitte.at
2011. Der österreichische Gesetzgeber hat     der Energieabgabenvergütung auf Produk-
im Budgetbegleitgesetz 2011 vorgesehen,       tionsbetriebe vor.
dass die ENAV – vorausgesetzt, dass dies
durch die Europäische Kommission ge-          Rückwirkung.
nehmigt werde – künftig nur noch Produk-      Zentrales Element des Verfahrens vor
tionsbetrieben zustehen solle. Durch den      dem EuGH bildete die Frage, ob aus der
Verweis auf die Genehmigung wird auf die      Übergangsvorschrift der „AGVO neu“ (Art
europarechtlichen Vorgaben zu staatlichen     58 der VO (EU) Nr 651/2014) ableitbar ist,
Beihilfen, welche nur unter bestimmten        dass deren geänderte Anwendungsvoraus-
Voraussetzungen gewährt werden dürfen,        setzungen bereits vor ihrem Inkrafttreten
abgestellt. Grundsätzlich sind diese Maß-     gewährte Beihilfen sozusagen rückwirkend
nahmen genehmigungspflichtig, im An-          genehmigen können. Dies ist laut EuGH
wendungsbereich sogenannter Gruppen-          grundsätzlich möglich. Der EuGH begrün-
freistellungsverordnungen gelten jedoch       det seine Auskunft damit, dass die „AGVO
weniger strenge Vorschriften. Der EuGH        neu“ eine Lockerung gewisser beihilferecht-
entschied im Jahr 2016, dass bei Einschrän-   licher Vorschriften mit sich bringen sollte.
kung der EANV eine Genehmigung seitens        Der Kommission solle es möglich sein, Prio-
der Kommission erforderlich war, jedoch       ritäten besser zu setzen und die ex ante-
nicht eingeholt wurde (C-493/14). Eine Ge-    Prüfungen auf Fälle mit besonders großen
nehmigung hätte unterbleiben können           Auswirkungen auf den Binnenmarkt zu
bei Anwendbarkeit der allgemeinen Grup-       konzentrieren.

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Rückblick: Relevante Entscheidungen
zur Grunderwerbsteuer und zur
Immobilienbesteuerung in 2019
Schenkung auf den Todesfall: Zeit-             ImmoEst fest. Auch das Bundesfinanzge-         Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
punkt der GrESt-Bemessung (BFG                 richt schloss sich in dieser Ansicht an. Der   und übertrug diese seinem Enkel, einem
3.6.2019, RV/2100016/2018).                    Verwaltungsgerichtshof entgegnete, eine        Säugling, mittels Einzahlung auf ein Spar-
Bei einer Schenkung einer Liegenschaft auf     KG sei ertragsteuerlich zwar ein Einkünfte-    buch. Den Säugling als Fruchtnießer traf
den Todesfall entsteht der Anspruch auf        ermittlungssubjekt, jedoch kein Steuer-        dabei weder das wirtschaftliche Risiko noch
Übereignung des Grundstückes zum Zeit-         subjekt. Die Festsetzung ImmoESt als Son-      eine Pflicht zur sonstigen Kostentragung
punkt des Todes des Geschenkgebers (bzw        derform der Einkommensteuer war daher          (wie zB zur Erhaltung der Häuser).
Erblassers). Es handelt sich um einen Ver-     rechtswidrig und der Bescheid wurde auf-       Es galt nun zu klären, ob dem Säugling
trag, der einen schuldrechtlichen Anspruch     grund rechtswidrigen Inhaltes aufgehoben.      diese Einkünfte zugerechnet werden konn-
auf Übertragung der Liegenschaft des Be-                                                      ten. Grundsätzlich muss ein Fruchtnießer
schenkten gegenüber den Erben bzw dem          ImmoESt bei Veräußerung eines ab-              (im steuerlichen Sinn) den Bestandneh-
Nachlass begründet. Da die Schenkung           getrennten Grundstücksteils? (BFG              mern gegenüber als Bestandgeber auf-
einer Liegenschaft auf den Todesfall einen     21.6.2019, RV/7101292/2016).                   treten. Für die steuerliche Zurechnung der
GrESt-pflichtigen Vorgang darstellt, galt es   Der Beschwerdeführer war Eigentümer            Einkünfte muss er am Wirtschaftsleben
im konkreten Fall zu klären, welcher Stich-    einer aus zwei abgetrennten (Grund-            teilnehmen und die Nutzungsmöglichkeit
tag für die Bemessung der GrESt heranzu-       stücks-)Teilen bestehenden Liegenschaft        nach eigenen Intentionen gestalten kön-
ziehen war. Laut Bundesfinanzgericht ist       mit derselben Einlagezahl beim Grund-          nen. Die Möglichkeit, wirtschaftlich über
dabei der Todestag des Geschenkgebers          buch. Beim ersten Teil handelte es sich        die Einkunftsquelle disponieren zu können,
maßgeblich, da auch laut Gesetz die Steu-      um ein Gebäude, beim zweiten Teil um           ist von entscheidender Bedeutung. All dies
erschuld zu diesem Zeitpunkt entsteht.         eine nicht verbaute Fläche. Im Zuge der        traf im Fall des Säuglings nicht zu. Laut
Das Abstellen auf den Vertragserrichtungs-     Veräußerung des zweiten Teiles galt es zu      Bundesfinanzgericht handelte es sich des-
zeitpunkt wurde verneint.                      klären, ob dabei trotz laufender Haupt-        halb um bloße Einkommensverwendung
                                               wohnsitznutzung des ersten Teiles (des         und die Einkünfte wurden weiterhin dem
Vorschreibung von ImmoEst bei einer            Gebäudes) eine Vorschreibung der Immo-         Beschwerdeführer zugerechnet bzw bei
KG (VwGH 3.9.2019, Ro 2019/15/0016).           ESt geboten war. Das Bundesfinanzgericht       diesem versteuert.
Die Revisionsführerin, eine KG, veräußerte     erkannte, dass trotz der Veräußerung eines
ein Grundstück im Jahr 2015 durch Tausch.      abgetrennten Grundstücksteiles die Haupt-
Der von der Gemeinde angeleitete Tausch-       wohnsitzbefreiung nicht zustand, weil der      Celine Gunz
vorgang ermöglichte eine optimale öffent-      Beschwerdeführer das Gebäude weiter als        cgunz@deloitte.at
liche Verkehrsanbindung an eine Schipiste.     Hauptwohnsitz nutzte und nicht ebenfalls
Aus einkommensteuerlicher Sicht diente         veräußerte. Daraus resultierend wurde ihm      Peter Teuschler
dieser Tausch einzig und alleine der besse-    ImmoESt vorgeschrieben.                        pteuschler@deloitte.at
ren Gestaltung von Bauland. Die KG nahm
folglich die Veräußerung aufgrund der          Zurechnung der Einkünfte bei ge-
entsprechenden Befreiungsbestimmung            schenkten Mieteinnahmen (BFG
von der Besteuerung aus. Das Finanzamt         6.3.2019, RV/7103562/2014).
setzte aufgrund bestehender landesrecht-       Der Beschwerdeführer erzielte aufgrund
licher Vorschriften zur Raumplanung die        seiner Beteiligung an Hausgemeinschaften

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Neue Rechtsprechung zu
Mindestzinsklauseln in
Unternehmerkreditverträgen
In der mit Spannung erwarteten Ent-           Entscheidung des OGH.                         zulässig sein, wenn sie Teil von Vertrags-
scheidung 1 Ob 75/19i setzt sich der          In AGB oder Vertragsformblättern (dh in       formblättern oder AGB sind, aber dennoch
Oberste Gerichtshof (OGH) mit Min-            vorformulierten Erklärungen) enthaltene       individuell ausgehandelt wurden.
destzinsvereinbarungen in Unterneh-           Bestimmungen, die nicht eine der beiden
merkreditverträgen auseinander und            Hauptleistungspflichten festlegen, sind       Viele Fragen wurden vom OGH jedoch of-
kommt dabei zu dem Ergebnis, dass             nichtig, wenn sie einen Vertragspartner       fengelassen. So ist beispielsweise unklar,
Mindestzinsklauseln in Unternehmer-           gröblich benachteiligen. Der OGH diffe-       wie eine Erhöhung des Zinssatzes über
kreditverträgen unter bestimmten              renzierte in seiner Beurteilung der gegen-    den Mindestzinssatz hinaus zu beurteilen
Voraussetzungen zulässig sind.                ständlichen Mindestzinsklauseln zwischen      wäre. Sollten die Referenzzinssätze wieder
                                              den in den Jahren 2012 und 2014 abge-         steigen, könnte diese Frage schlagend wer-
Hintergrund.                                  schlossenen Kreditverträgen. Hinsichtlich     den. Zudem darf nicht übersehen werden,
In unserem Tax & Legal News Beitrag,          des im Jahr 2012 abgeschlossenen Kredit-      dass nicht in jeder Konstellation – so wie
Update: Neue Rechtsprechung zu Zins-          vertrages verneinte das Höchstgericht         im gegenständlichen Fall – individuelle Ver-
untergrenzen in Unternehmenskrediten          die Nichtigkeit schon deshalb, weil es sich   handlungen über die Mindestzinsklausel
vom Juli 2018, haben wir uns mit der der      bei dem Kreditvertrag bzw der darin ent-      erfolgt sein werden. Die Entscheidung
gegenständlichen Entscheidung voraus-         haltenen Mindestzinsklausel um keine vor-     liefert außerdem keine Anhaltspunkte für
gegangen Entscheidung des Handelsge-          formulierte Erklärung gehandelt habe. Dem     die Auslegung älterer Unternehmerkredit-
richtes Wien auseinandergesetzt. Dieses ist   Abschluss des Vertrages und insbesondere      verträge, die noch keine Mindestzinsklausel
in erster Instanz zu dem Schluss gelangt,     der Aufnahme der Mindestzinsklausel (die      enthalten, da die Notwendigkeit einer sol-
dass Zinsuntergrenzen ohne gleichzeitige      gegen Freilassung bestimmter Sicherhei-       chen Klausel nicht vorhergesehen wurde.
Vereinbarung von Zinsobergrenzen auch in      ten vereinbart wurde) seien umfangreiche
Unternehmerkreditverträgen gröblich be-       Vertragsverhandlungen vorangegangen.          Fazit.
nachteiligend und somit nichtig sind.         Dem im Jahr 2014 abgeschlossenen Kredit-      Die vorliegende Entscheidung liefert einige
                                              vertrag lagen nach Ansicht des OGH zwar       lang ersehente Anworten auf Fragen im
Sachverhalt.                                  vorformulierte Bedingungen zu Grunde.         Zusammenhang mit der Vereinbarung von
Der nunmehr ergangenen Entscheidung           Die darin enthaltene Mindestzinsklausel sei   Mindestzinsklauseln in Unternehmerkre-
des OGH lag eine bestehende Finanzierung      jedoch eine ziffernmäßige Umschreibung        ditverträgen. Bei genauerer Betrachtung
aus dem Jahr 2011 zugrunde, die im Jahr       der vom Kreditnehmer zu erbringenden          wird dennoch deutlich, dass einige Fragen
2012 sowie im Jahr 2014 aufgestockt wurde.    Hauptleistungspflicht.                        einerseits nach wie vor ungeklärt sind und
Im Zusammenhang mit der Aufstockung                                                         andererseits wesentlich von den jeweiligen
im Jahr 2012 fanden zwischen den Parteien     Antworten und verbleibende Fragen.            Gegegebenheiten abhängen. Bestehende
Vertragsverhandlungen statt, bei denen        Die Entscheidung liefert insofern Antwor-     Mindestzinsvereinbarungen sollten daher
– gegen Freilassung bestimmter, früher        ten auf bereits vieldiskutierte Fragen, als   im Zweifel einer rechtlichen Prüfung unter-
gewährter Sicherheiten – ein Mindest-         nunmehr klargestellt wurde, dass Mindest-     zogen werden und neue Kreditverträge wer-
zinssatz von 2,75% vereinbart wurde. Die      zinsklauseln in Unternehmerkreditver-         den unter Bedachtnahme auf die jeweiligen
Aufstockung im Jahr 2014 wurde auf Basis      trägen jedenfalls dann zulässig sind, wenn    Umstände des Einzelfalls zu gestalten sein.
eines von der Bank vorformulierten Kre-       sie die vom Kreditnehmer zu erbringende
ditvertrages gewährt, der ebenfalls einen     Hauptleistung umschreiben, was dann der
Mindestzinssatz von 2,75% enthielt. Die       Fall ist, wenn die einzelnen Komponenten      Sarah Koller
Kreditnehmerin machte daraufhin geltend,      zur Entgeltberechnung klar voneinan-          skoller@deloitte.at
dass die genannten Mindestzinsklauseln        der abgegrenzt werden können. Zudem
nichtig seien.                                können Mindestzinsklauseln auch dann

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Tax & Legal News | Verrechnungspreise

Blick über die Grenze:
Änderung des deutschen
Außensteuergesetzes
Am 10.12.2019 veröffentlichte das               Funktionsverlagerung.
deutsche BMF den Referentenent-                 Die bisher in Deutschland vorgesehenen           Explizit verankert im Referentenentwurf
wurf eines Gesetzes zur Umsetzung               Escape-Klauseln (§ 1 Abs 3 Satz 10 AStG)         ist auch, dass jene Geschäftseinheit, die
der Anti-BEPS-Richtlinie. Aus Ver-              wurden im Referentenentwurf gestrichen.          lediglich die Finanzierung der DEMPE-Funk-
rechnungspreissicht und somit                   Für die Praxis bedeutet dies, dass mög-          tionen übernimmt, keinen Anspruch auf die
insbesondere für österreichische                licherweise auch für kleinere Funktions-         Früchte aus dem finanzierten immateriellen
Steuerpflichtige mit verbundenen Ge-            verlagerungen aufwendige Bewertungen             Wert hat, sondern lediglich für ihre Finan-
schäftseinheiten in Deutschland ist             nötig werden. Zusätzlich unterliegen auf         zierungsfunktion angemessen zu vergüten
hierbei die geplante Überarbeitung des          Grund des geänderten Wortlautes der              ist. Dieses Verständnis stimmt grundsätz-
§ 1 Außensteuergesetz (AStG) sowie              Bestimmung künftig auch Funktionsver-            lich auch mit der Denke der OECD überein.
die geplante Einführung der §§ 1a und           lagerungen ohne Übertragung bzw Über-
1b AStG von Bedeutung. Im Folgenden             lassung wesentlicher immaterieller Werte         Finanztransaktionen.
sollen daher kurz einige wesentliche            der Funktionsverlagerungsbesteuerung             Zur Bepreisung von Finanztransaktionen
Neuerungen im Außensteuergesetz zu-             (faktisch somit auch bei Verlagerung von         sieht der Referentenentwurf den neu ein-
sammengefasst werden.                           Routine-Funktionen).                             zuführenden § 1a AStG vor, in welchem
                                                                                                 gleich zu Beginn definiert wird, dass dieser
Methodenwahl.                                   Führt man sich im Vergleich zu diesem Ver-       eventuell abweichenden Regelungen in
Bisher war in Deutschland für die Wahl der      ständnis die Ausführungen in den OECD            Doppelbesteuerungsabkommen vorgeht
geeignetsten Verrechnungspreismethode           Verrechnungspreisrichtlinien zu Funk-            (Treaty Override). Dies wird sehr kritisch
eine klare Hierarchie vorgesehen. Im Re-        tionsverlagerungen vor Augen, wird man           gesehen, da der deutsche Gesetzgeber
ferentenentwurf ist nun, wie international      aufgrund von bestimmten Abweichungen             somit explizit in Kauf nimmt, gegen gel-
üblich, die sogenannte Best-Method-Rule         davon ausgehen müssen, dass es in diesen         tende Staatsverträge zu verstoßen. Für
enthalten. Es ist daher stets jene Methode      Bereichen verstärkt zu Auffassungsunter-         Steuerpflichtige entsteht hierdurch ein
anzuwenden, welche im konkreten Sach-           schieden zwischen Steuerpflichtigen und          Doppelbesteuerungsrisiko; ob letztlich
verhalt zum zuverlässigsten Ergebnis führt      Finanzverwaltungen bzw zwischen den              tatsächlich ein Doppelbesteuerungsrisiko
und somit als am angemessensten zu quali-       Finanzverwaltungen kommen kann.                  aufgrund des Treaty Override vorliegt, ist
fizieren ist. Die Methodenwahl ist hierbei im                                                    wohl nur in jenen Fällen relevant, in denen
jeweiligen Fall – unter Berücksichtigung von    Immaterielle Werte.                              die innerstaatliche Bestimmung von der
Vor- und Nachteilen – zu begründen.             Im Zuge der Überarbeitung des Außensteu-         internationalen Konsensposition abweicht.
                                                ergesetzes soll in Deutschland auch das von      Die im Referentenentwurf enthaltenen Re-
Zu beachten ist auch, dass generell für die     der OECD erarbeitete DEMPE Konzept (das          gelungen beschäftigen sich insbesondere
Bepreisung von Transaktionen zwischen           Akronym DEMPE steht für Development,             mit Zinsaufwendungen und scheinen daher
verbundenen Unternehmen auf die tat-            Enhancement, Maintenance, Protection, Ex-        nur auf Inbound Transaktionen anwendbar
sächlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt der       ploitation) explizit im innerstaatlichen Recht   zu sein.
Vereinbarung des Geschäftsvorfalles abzu-       eingeführt werden. Vereinfacht formuliert,
stellen ist (price-setting-approach). Die der   sieht dieses Konzept vor, dass jener Ge-         Zur steuerlichen Anerkennung von Zins-
Verrechnungspreisermittlung zugrundelie-        schäftseinheit die Früchte aus einem imma-       aufwendungen soll es künftig notwendig
genden Informationen waren auch bereits         teriellem Wert zustehen, welche die wesent-      sein, dass der Steuerpflichtige (daher der
bisher zwingender Bestandteil einer Ver-        lichen Funktionen ausübt sowie in der Lage       Darlehensnehmer) mittels einer Prognose
rechnungspreisdokumentation.                    ist, die wesentlichen Risiken zu steuern.        dem Grunde nach nachweist, dass er den

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Tax & Legal News | Verrechnungspreise

Kapitaldienst der Transaktion (Zins- und      Des Weiteren werden auch konzerninterne         welche von der OECD als state-of-the-art
Tilgungszahlung) von Anfang an bis zum        Finanzierungsleistungen (zB Vermittlung,        angesehen werden und in dieser Form
Ende der Vertragslaufzeit hätte bedienen      Back-to-Back-Finanzierungen und typische        auch in Österreich bereits Anwendung
können (sogenannte debt capacity analysis)    Funktionen von Finanzierungsgesellschaf-        finden. IZm Finanztransaktionen versucht
und dass die liquiden Mittel wirtschaftlich   ten) im Referentenentwurf behandelt.            Deutschland hingegen offenbar kurz vor
benötigt und für den Unternehmenszweck        Diese stellen nach Ansicht des deutschen        Veröffentlichung der für Anfang 2020 er-
verwendet werden. Dieses Verständnis          BMF grundsätzlich Routinedienstleistungen       wartenden Guidance der OECD vorab
scheint an das in den OECD Verrechnungs-      dar, welche auf Grundlage eines risikofreien    Fakten zu schaffen, die über weite Strecken
preisrichtlinien 2017 neu eingeführte Re-     Zinssatzes zu vergüten sind.                    eben nicht internationalen Konsens finden
cognition Konzept angelehnt zu sein und                                                       dürften. Auch sieht der Entwurf vor, dass
stellt somit prima vista keine wesentliche    Master File.                                    die Regelungen im Zusammenhang mit
Abweichung von der internationalen Kon-       Ebenfalls geplant ist die Senkung der Um-       Finanztransaktionen eventuell abweichen-
sensposition dar.                             satzschwelle für die Pflicht zur Erstellung     den Regelungen in Doppelbesteuerungs-
                                              von Master Files von derzeit MEUR 100           abkommen vorgehen. Inwieweit der tat-
Künftig vorgesehen ist zudem, dass der        auf MEUR 50. Das Master File soll künftig       sächliche Gesetzesentwurf schlussendlich
konzerninterne Zinssatz auf den externen      elektronisch spätestens nach Ablauf eines       von den im Referentenentwurf enthaltenen
Refinanzierungszinssatz begrenzt ist. Hier-   Wirtschaftsjahres an die zuständige Finanz-     Regelungen sowie der künftigen Guidance
von abweichende, höhere Zinssätze kön-        behörde übermittelt werden. Wie diese           der OECD abweicht, bleibt abzuwarten.
nen nur dann verrechnet werden, wenn der      Frist genau zu lesen ist, ist noch nicht ganz
Steuerpflichtige nachweist, dass diese dem    klar. Die Übermittlung eines fertigen Mas-
Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen.         ter Files bis zu Ende jenes Jahres, welches     Daniel Gloser
Diese Herangehensweise wird auf internati-    vom Master File umfasst sein soll, erscheint    dgloser@deloitte.at
onaler Ebene durchaus kritisch betrachtet,    jedoch nicht realistisch.
weil dies faktisch ein einheitliches Group
Rating unterstellt und birgt letztlich eine   Conclusio.
nicht unerhebliche Gefahr von Auslegungs-     Der Referentenentwurf des überarbeiteten
unterschieden und damit einhergehender        Außensteuergesetzes enthält in einigen
Doppelbesteuerung.                            Bereichen die Übernahme von Konzepten,

                                                                                                                                        13
Tax & Legal News | Steuern International

Neues Doppelbesteuerungs-
abkommen Österreich – Kosovo

Inkrafttreten und Überblick.                     Staaten. Durch dieses Abkommen sollen die      beiden Staaten festgehalten. Weiters wird
Das neue DBA Österreich – Kosovo trat mit        Wirtschaftsbeziehungen zum Kosovo ausge-       dem OECD Musterabkommen 2017 ent-
28.12.2018 in Kraft und ist für Steuerjahre ab   baut und der Standort Österreich gestärkt      sprechend in der Präambel des neuen DBA
dem 1.1.2019 anwendbar. Da nun bald die          werden. Im Wesentlichen entspricht das         die OECD-konforme Zielsetzung des Ab-
ersten Steuererklärungen 2019 eingereicht        DBA dem alten OECD Musterabkommen              kommens festgehalten: Die Beseitigung der
werden, nehmen wir dies zum Anlass einen         in der Fassung 2014. In einigen Themen-        Doppelbesteuerung ohne dadurch Möglich-
Überblick über die Highlights dieses Ab-         gebieten folgt es aber bereits dem aktuellen   keiten zur Nicht- oder Niedrigbesteuerung
kommens zu geben. Vor dem im Jahr 2018           OECD Musterabkommen 2017. Im Bereich           durch Steuerverkürzung oder -umgehung
abgeschlossenen DBA Österreich - Kosovo          der Amtshilfe werden die letztgültigen Stan-   zu schaffen.
gab es kein DBA zwischen diesen beiden           dards für den Informationsaustauch der

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Tax & Legal News | Steuern International

Steuerliche Ansässigkeit.                      Verteilungsnormen -                            rechnungsmethode an. Für eine im Kosovo
Zur Bestimmung der abkommensrecht-             Quellensteuersätze.                            ausgeübte nachhaltige aktive Geschäftstä-
lichen Ansässigkeit doppelt ansässiger         Für Dividenden wird dem Quellenstaat           tigkeiten kommt jedoch in Österreich – vor-
natürlicher Personen bzw Gesellschaften        grundsätzlich ein Besteuerungsrecht von        behaltlich eines Abkommenskonflikts wie
folgt das DBA der bekannten Tie-Brea-          15% zugeteilt. Keine Quellensteuer sieht       speziell im Methodenartikel definiert – die
ker-Regelung. Auf eine Regelung zur            das DBA für qualifizierte Schachtelbetei-      Befreiungsmethode zur Anwendung (mit
verpflichtenden Durchführung eines Ver-        ligungen vor, dh wenn das Beteiligungs-        Progressionsvorbehalt). Kosovo vermeidet
ständigungsverfahrens im Falle doppelt         ausmaß mindestens 25% beträgt. Die mit         die Doppelbesteuerung generell durch die
ansässiger Gesellschaften bei sonstiger        OECD-Musterabkommen 2017 eingeführte           Anrechnungsmethode.
Verweigerung der Abkommensberech-              Erfordernis einer 365-tägigen Behaltefrist
tigung, wie im OECD Musterabkommen             ist nicht vorgesehen. Der im DBA Kosovo        Sonstige Bestimmungen.
2017 verankert, wurde verzichtet. Vielmehr     enthaltene Dividendenbegriff umfasst –         Das DBA Österreich - Kosovo enthält Re-
enthält das DBA Österreich – Kosovo die        mangels Erfordernis einer Gesellschafts-       gelungen zum Diskriminierungsverbot,
herkömmliche Regelung, wonach der Ort          beteiligung – wohl auch Zuwendungen von        zum internationalen Verständigungs- und
der tatsächlichen Geschäftsleitung aus-        Privatstiftungen, die dadurch – wie in ande-   Schiedsverfahren zur Lösung von grenz-
schlaggebend ist.                              ren DBAs üblich - nicht unter die subsidiäre   überschreitenden Steuerkonflikten und
                                               Verteilungsnorm (andere Einkünfte) fallen.     zum (großen) Informationsaustausch, dh
Betriebsstättendefinition.                                                                    den Austausch zur Durchführung des Ab-
Die Betriebsstättendefinition orientiert       Zinsen werden grundsätzlich im Ansässig-       kommens und des innerstaatlichen Rechts
sich weitgehend an Mindeststandards            keitsstaat besteuert. Der Quellenstaat hat     der Vertragsstaaten.
iSd BEPS-Bestimmungen. Beispielsweise          allerdings ein begrenztes Besteuerungs-
wurde die im OECD Musterabkommen               recht von 10%, welches aber auf Seiten des
2017 verankerte Einschränkung der Aus-         Kosovo unter dem Vorbehalt des Abkom-          Veronika John
nahme zur Betriebsstättenbegründung in         mensprotokolls steht (Meistbegünstigungs-      vjohn@deloitte.at
Form von (bloßen) Hilfstätigkeiten, die für    klausel).
sich oder in ihrer Gesamtheit nicht mehr                                                      Viktoria Lang
bloß vorbereitender Natur sind, übernom-       Der Lizenzartikel sieht kein Quellenbesteu-    vlang@deloitte.at
men. Die folgenden Regelungen folgen           erungsrecht vor.
jedoch noch dem OECD-MA 2014. Weitere
aktuelle Neuerungen bspw zur Vertreter-        Bestimmungen zu den Veräußerungs-
betriebstätte wurden nicht eingearbeitet.      gewinnen wurden grundsätzlich OECD-
                                               konform in das DBA Österreich - Kosovo
Der zeitliche Bezug für Betriebsstätten, die   übernommen. Demzufolge enthält das
bei Bauausführungen und der Erbringung         Abkommen auch eine sogenannte Immobi-
von Dienstleistungen entstehen, wird wie       lienklausel, wonach dem Belegenheitsstaat
folgt definiert: Bei Bauausführungen ist       im Falle der Veräußerung von Anteilen das
eine Betriebsstätte nur dann gegeben,          Besteuerungsrecht zukommt, sofern der
wenn die Dauer der Bauausführung 12            Wert der Anteile zu mehr als 50% unmittel-
Monate überschreitet. Zur Begründung           bar oder mittelbar auf unbewegliches Ver-
einer Dienstleistungsbetriebsstätte            mögen zurückzuführen ist.
kommt es, sofern Dienstleistungen oder
Beratungsleistungen insgesamt länger als       Methode zur Vermeidung
183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12      der Doppelbesteuerung.
Monaten ausgeübt werden.                       Österreich wendet grundsätzlich zur Ver-
                                               meidung der Doppelbesteuerung die An-

                                                                                                                                           15
Tax & Legal News | Gebühren und Verkehrssteuern

Bundesfinanzgericht
zu Zessionsgebühr bei
erfolgsabhängigem
Abtretungsentgelt
Im Erkenntnis des Bundesfi-                       sächlich eingebrachten Forderungserlöses       Im vorliegenden Fall war die zum Zeitpunkt
nanzgericht (BFG) vom 3.4.2019,                   zwischen 2,5% und 15% des eingebrachten        der Forderungszession noch nicht erfolgte
RV/7100381/2014 ging es um die Zes-               Forderungswertes (abzüglich Prozess-           Einbringung der abgetretenen Forde-
sionsgebühr bei der Abtretung von For-            kosten). Der Abgabepflichtige stellte in       rungen Bedingung des vom Zessionar zu
derungen mit der Vereinbarung, dass               der Gebührenerklärung beim Finanzamt           leistenden Zessionsentgeltes, das Entgelt
bei Einbringung der Forderungen vom               den Antrag, mangels Entgeltlichkeit des        war zudem abhängig von der Höhe der ein-
Zessionar ein bestimmter Prozentsatz              Vorganges die Gebühr mit EUR 0 festzu-         gebrachten Forderungen. Die Bedingung
der Forderungshöhe als Entgelt zu                 setzen, da ein Entgelt erst im Fall der er-    der Einbringung der Forderungen für die
leisten ist. Das BFG kam zum Ergebnis,            folgreichen Eintreibung zu leisten war. Die    Gegenleistung gilt daher als nicht gesetzt.
dass dies eine bedingte Gegenleistung             Abgabenbehörde berechnete die Gebühr           Das BFG bestätigte infolge dessen den Be-
darstellt, die sofort gebührenpflichtig           hingegen von einem Entgelt in Höhe von         scheid des Finanzamtes, wonach im Ergeb-
ist. Der Steuerpflichtige habe aber die           EUR 2.187.500, womit das höchstmögliche        nis das maximal vereinbarte Entgelt, das
Möglichkeit, eine tatsächlich geringere           Entgelt für die Zession (dh jenem bei Ein-     für den Fall der Einbringung sämtlicher For-
Einbringbarkeit der übertragenen For-             treibung aller Forderungen) gewählt und        derungen galt, im Zeitpunkt der Vornahme
derungen, die zu einem niedrigeren als            die Gebühr auf dieser Basis vorgeschrieben     der Zession an den Zessionar der Gebühr
dem höchst möglichen Abtretungsent-               wurde.                                         unterliegt. Es kommt für die Gebühren-
gelt führt, nachzuweisen.                                                                        pflicht des vereinbarten Zessionsentgelts
                                                  Erkenntnis des BFG.                            nicht darauf an, in welchem Ausmaß das
Ausgangssachverhalt.                              Das BFG entschied, dass Abtretungen von        Entgelt dem Abtretenden oder einem Drit-
Der Zessionsvertrag im entscheidungsge-           Forderungen mit 0,8% vom Abtretungs-           ten im Zeitpunkt der Entrichtung der Ge-
genständlichen Sachverhalt beinhaltete die        entgelt gebührenpflichtig sind. Dabei ist es   bühr tatsächlich zugekommen ist. Die Ge-
Abtretung von Forderungen vom Zedenten            für die Entstehung der Gebührenschuld          bührenbefreiungen für Factoringverträge
an den Zessionar, der die Forderungen             ohne Bedeutung, dass die Wirksamkeit           wurden nicht geprüft, da offensichtlich kein
gemäß den Bestimmungen des Vertrages              der Zession von einer Bedingung abhängt;       Factoring im Sinne des Bankwesengesetzes
mit allen damit verbundenen Rechten               bedingt abgeschlossene Rechtsgeschäfte         vorlag.
übernahm. Da der Wert der Forderungen             unterliegen daher bereits mit Abschluss
im Zeitpunkt der Abtretung unbekannt war,         des Rechtsgeschäftes der Gebühr. In Fort-      Einordnung des Erkenntnisses.
wurde für die Abtretung kein unmittelbar          führung dieses Gedankenssieht das Ge-          Abzugrenzen sind bedingte Leistungen
zu leistendes Entgelt vereinbart, sondern         bührengesetz die Unbeachtlichkeit von          von Leistungen, deren Höhe von künftigen
eine Beteiligung, die erst im Falle der spä-      Bedingungen für die Bewertung der ver-         ungewissen Ereignissen abhängt. Bei Leis-
teren Einbringung der Forderung durch             einbarten Leistungen und Lasten an. Zum        tungen, deren Höhe ungewiss ist, ist nach
den Zessionar an den Zedenten geleistet           Entgelt gehören demnach alle bedingt und       dem Bewertungsgesetz der voraussichtlich
werden sollte. Das vom Zessionar für die          unbedingt vom Erwerber für den Forde-          erzielbare Wert, nicht hingegen der höchst-
Forderungen zu leistende Entgelt betrug           rungserwerb zu erbringenden Leistungen,        mögliche, zugrunde zu legen. Die Gebüh-
danach gestaffelt nach der Höhe des tat-          unabhängig vom Bedingungseintritt.             renrichtlinien nennen als Beispiel dafür

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Tax & Legal News | Gebühren und Verkehrssteuern

die umsatzabhängige Pacht, wobei die          höchstmöglichen Betrag des Abtretungs-          die Gesetzeslage nach dem Gebühren-
Bestimmung des Jahreswertes des Pacht-        entgelts berechnet wurde. Der VfGH hat          gesetz immer noch dazu, dass die Gebühr
zinses nach dem Durchschnitt der letzten      bereits in der Vergangenheit eine gebüh-        von einem Entgelt verlangt wird, das vom
drei Jahre durchgeführt werden kann. Die      renrechtliche Bestimmung aufgehoben,            tatsächlich Einlangenden völlig abweichen
Bemessungsgrundlage bliebe daher auch         die explizit vorgesehen hatte, dass sich die    kann - man denke nur daran, dass die über-
bei den vorliegenden Forderungsabtre-         Gebühr im Falle eines für ein Entgelt vor-      wiegende Zahl der Forderungen am Ende
tungen einer Schätzung zugänglich. Das        gesehenen Höchstbetrages immer nach             ausfiele oder nur zu einem kleinen Teil
Abtretungsentgelt ist nämlich selbst wenn     diesem Höchstbetrag zu bemessen habe,           beglichen werden könnten -, während die
die Einbringung aller Forderungen unter-      ohne dass die Partei die Möglichkeit hätte,     Gebührenbemessung von der vollen Ein-
stellt wird, aufgrund unklarer Höhe der       ein tatsächlich geringeres Entgelt nachzu-      bringlichkeit der Forderungen ausgeht.
zu erlangenden Forderungserlöse noch          weisen. Der VfGH hatte damals die verfah-
unbestimmt. Dazu bedarf es allerdings         rensgegenständliche Bestimmung wegen
geeigneter Dokumentation betreffend die       Verfassungswidrigkeit aufgehoben, da sie        Walter Loukota
Ausfallwahrscheinlichkeit, beispw konkreter   zu unsachlichen, weil vom tatsächlichen         wloukota@deloitte.at
Erfahrungswerte betreffend Bonität der        Entgelt zu weit abweichenden, Ergebnissen
einzelnen Schuldner wie zB eine erfolglose    führte. Das BFG hat im nunmehr angefoch-
Geltendmachung.                               tenen Erkenntnis dagegen die Auffassung
                                              vertreten, dass die geltende Gesetzeslage
VfGH-Beschwerde.                              einer verfassungskonformen Auslegung
Das Erkenntnis des BFG ist noch nicht         zugänglich sei, da der Partei die Möglichkeit
rechtskräftig, da von Parteienseite Be-       eines Gegenbeweises (zB durch Belegung
schwerde beim Verfassungsgerichtshof          einer geringeren Erfolgswahrscheinlichkeit)
eingebracht wurde. Diese richtet sich         eingeräumt ist. Wenn jedoch dieser Gegen-
dagegen, dass vom BFG die Gebühr vom          beweis tatsächlich nicht möglich ist, führt

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Unternehmereigenschaft
eines Aufsichtsratsmitglieds
einer Stiftung
Im Urteil IO (EuGH 13. Juni 2019,               zustufen sei. Die Parteien seien sich einig    Fall wird zwar Lohnsteuer einbehalten – dies
C-420/18, IO) beschäftigt sich der              darüber, dass eine wirtschaftliche Tätigkeit   jedoch, da das Verhältnis zwischen IO und
EuGH mit der Frage, ob ein Mitglied             vorläge, jedoch uneinig darüber, ob diese      der Stiftung aufgrund einer Gesetzesfiktion
eines Aufsichtsrats einer Stiftung als          Tätigkeit selbständig ausgeübt werde.          als Arbeitsverhältnis eingestuft wird. Ferner
Unternehmer (im Sinne einer Mehr-                                                              wird die Tätigkeit nicht auf Grund eines
wertsteuerpflicht) qualifiziert werden          In seiner Vorlagefrage möchte der nieder-      Arbeitsvertrags, sondern auf Grundlage
kann. Dabei setzt sich der EuGH mit             ländische Gerichtshof daher wissen, ob         eines Dienstleistungsvertrags ausgeübt.
der Auslegung der MwStSyst-RL,                  ein Aufsichtsratsmitglied einer Stiftung,      Folglich wird das Vorliegen eines Lohn- oder
welche die Definitionen bezüglich               welches hinsichtlich seiner Arbeitsbedin-      Gehaltsempfängers vom EuGH ausgeschlos-
Steuerpflichtiger und „selbständige             gungen und seines Arbeitsentgelts dem          sen.
Ausübung der wirtschaftlichen                   Aufsichtsrat untergeordnet ist, im Übrigen
Tätigkeit“ beinhalten, auseinander.             aber in keinem Unterordnungsverhält-           Die Frage, ob ein sonstiges Rechtsverhältnis
                                                nis zum Aufsichtsrat oder zur Stiftung         vorliegt, welches in Hinblick auf die Arbeits-
Sachverhalt.                                    steht, seine wirtschaftliche Tätigkeit iSd     bedingungen, das Arbeitsentgelt und der
IO ist Aufsichtsratsmitglied einer Stiftung,    MwStSyst-RL selbständig ausübt.                Verantwortlichkeit des Arbeitgebers ein Ver-
deren Haupttätigkeit darin besteht, hilfsbe-                                                   hältnis der Unterordnung schafft, wird vom
dürftigen Personen dauerhaft Wohnraum           Das EuGH Urteil.                               EuGH verneint, da Aufsichtsratsmitglieder
zur Verfügung zu stellen. Bis zum 1.1.2013      In einem ersten Schritt bestätigt der EuGH     keinen Weisungen des Vorstands der Stif-
galt nach einem Erlass des niederländi-         die Ansicht der Parteien des Verfahrens,       tung unterliegen und da die Kontrolle des
schen Staatssekretärs für Finanzen die          dass es ich bei der vorliegenden Tätigkeit     Aufsichtsrats unabhängig zu erfolgen hat.
Tätigkeit von IO als Aufsichtsratsmitglied      des IO um eine wirtschaftliche Tätigkeit       Überdies sind auch die Mitglieder innerhalb
der Stiftung als nicht umsatzsteuerpflichtig.   handelt, da diese nachhaltig ist und gegen     des Aufsichtsrats unabhängig.
Dieser Erlass wurde jedoch zurückgenom-         ein Entgelt ausgeübt wird, welches der Leis-
men und IO gab für das Jahr 2014 erstmals       tungserbringer erhält.                         Da es zu keinem Ausschluss der Besteue-
eine Umsatzsteuererklärung ab und erhob                                                        rung unter der MwStSyst-RL kommt, ist in
zeitgleich Einspruch gegen die vorgenom-        In einem zweiten Schritt geht der EuGH auf     weiterer Folge zu prüfen, ob die Tätigkeit
mene Zahlung. Dieser Einspruch wurde            die Frage ein, ob die Aufsichtsratstätigkeit   selbständig ausgeübt wird. Diesbezüglich
von der Steuerverwaltung als unbegründet        des IO selbständig ausgeübt wird. Hierbei      ist auf das Vorliegen eines Unterordnungs-
abgewiesen und endete nach weiterer Be-         ist laut EuGH zunächst zu prüfen, ob es sich   verhältnisses abzustellen. Ein solches Un-
rufung beim niederländischen Gerichtshof.       um einen Lohn- oder Gehaltsempfänger           terordnungsverhältnis liegt nicht vor, wenn
Der dem EuGH vorlegende Gerichtshof             oder um eine sonstige Person, die an ihren     die Tätigkeit im eigenen Namen, auf eigene
führt aus, dass sich die Parteien uneinig       Arbeitgeber durch einen Arbeitsvertrag         Rechnung und in eigener Verantwortung
seien, ob IO aufgrund seiner Tätigkeit als      oder ein sonstiges Rechtsverhältnis gebun-     ausgeübt wird und der Betroffene das mit
Unternehmer iSd niederländischen UStG           den ist, handelt, da diese von der Besteue-    der Ausübung der Tätigkeit einhergehende
und Steuerpflichtiger iSd MwStSyst-RL ein-      rung ausgeschlossen sind. Im vorliegenden      wirtschaftliche Risiko trägt. Ein hierarchi-

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sches Unterordnungsverhältnis gegenüber        als Unternehmer bzw Mehrwertsteuer-
dem Vorstand der Stiftung und dem Auf-         pflichtiger zu qualifizieren. Das österreichi-
sichtsrat wird zwar vom EuGH verneint, die     sche Umsatzsteuergesetz sieht eine Befrei-
Tätigkeit des Aufsichtsratsmitglieds IO wird   ung für die Vergütungen von Aufsichtsräten
jedoch weder im eigenen Namen noch für         vor, wobei auch keine Verpflichtung zur
eigene Rechnung oder in eigener Verant-        Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung
wortung ausgeübt. IO trägt auch nicht das      besteht, sofern ausschließlich steuerfreie
wirtschaftliche Risiko seiner Tätigkeit und    Umsätze getätigt werden.
übt daher nach Ansicht des EuGH eine wirt-
schaftliche Tätigkeit nicht selbständig aus.
                                               Tanja Baumgartner,
Fazit.                                         tbaumgartner@deloitte.at
Zusammengefasst hat der EuGH im vor-
liegenden Fall die selbständige Ausübung       Verena Gabler
einer wirtschaftlichen Tätigkeit verneint.     vgabler@deloitte.at
Folglich war das Aufsichtsratsmitglied nicht

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Dänemark: Mehrwertsteuer-
erstattungsanträge können
neu gestellt werden
Überblick und Sachverhalt.                      frist darstellt. Auch bei Überschreitung der
In seinem Urteil vom 9.9.2019 befand ein        Frist steht dem Steuerpflichtigen durch
dänisches Gericht, dass die Ablehnung           Vorlage geeigneter zusätzlicher Informatio-
bestimmter zuvor abgewiesener Anträge           nen vor einem nationalen Gericht der Vor-
auf Mehrwertsteuererstattung zu Unrecht         steuerabzug zu.
erfolgt ist. Hierbei handelte es sich um
Fälle, in denen zusätzliche Informationen       Fazit.
von den dänischen Steuerbehörden ange-          Die betroffenen Anträge auf Mehrwert-
fordert worden waren und die betroffenen        steuererstattung in Dänemark können sehr
Parteien diesen Informationsersuchen            wohl neu eingebracht werden, wenn diese
nicht innerhalb eines Monats Folge geleis-      in der Vergangenheit aufgrund eines Frist-
tet hatten. Daraus resultierte für alle be-     versäumnisses abgelehnt wurden. Dies
troffenen Steuerpflichtigen die Möglichkeit,    sollte auch noch im Jahr 2020 rückwirkend
eine Neueröffnung ihrer Anträge für die         bis 2014 möglich sein.
Zeit ab 2014 zu beantragen.

Hintergrund.                                    Christian Bürgler
Die Richtlinie 2008/09/EG ermöglicht            cbuergler@deloitte.at
mitgliedstaatlichen Unternehmen die Er-
stattung von Mehrwertsteuer, die in Zu-         Simon Merz
sammenhang mit der Geschäftstätigkeit           smerz@deloitte.at
in einem anderen Mitgliedstaat anfällig
wurde. Artikel 20 Abs 2 der Richtlinie legt
fest, dass die Mitgliedstaaten von den
Unternehmen die Übermittlung zusätzli-
cher Informationen innerhalb eines Monats
verlangen können.

Im dänischen Fall war eine solche Erstat-
tung zunächst sowohl von den Steuer-
behörden als auch nach Berufung des
Steuerpflichtigen vom dänischen Skatteråd
(Steuerrat) verweigert worden. Der Steuer-
pflichtige konnte die Frist jedoch nicht ein-
halten, da ihn keine der Anfragen seitens
der Behörden erreicht hatte.

Urteil.
In seinem Urteil (C-133/18) stellte der EuGH
klar, dass die in der Richtlinie genannte
Frist von einem Monat keine Ausschluss-

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