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Tax & Legal News Ausgabe 4/2019 Allgemeines und Umsatzsteuer und Zoll Legal News Payroll und Expatriates neue Gesetze Brexit: Zollrechtliche Der Karfreitag als Wesentliche Neuerungen Brexit: Mögliche Auswirkungen auf EU „persönlicher Feiertag” im Bereich der Ausländer- ertragsteuerliche Unternehmen Seite 21 beschäftigung 2019 Auswirkungen Seite 8 Seite 19 Seite 4
Editorial Liebe Leser, vor dem Hintergrund eines möglichen ungeordneten Brexits beschäftigen wir uns in der vorliegenden April-Ausgabe der Deloitte Tax & Legal News gleich in drei Beiträgen mit den möglichen abgabenrechtlichen Folgen – in den Bereichen Er- tragsteuern, Umsatzsteuer und Zoll. Der Fokus liegt dabei auf konkreten Tipps für Ihre Vorbereitung. Wir weisen in diesem Zusammenhang auch auf unser Seminar „Brexit-Fit in Recht & Steuern“ in Kooperation mit Lindecampus am 10.4.2019 hin. Abgesehen vom Thema Brexit könnte – als Folge der jüngsten EuGH Rechtsprechung – multinationalen Konzernen bei bestimmten Zahlungen zwischen EU-Konzerngesellschaften weiteres Ungemach drohen. Der EuGH hat den abgaben- rechtlichen Missbrauchsbegriff in einigen kürzlich ergangenen Entscheidungen spürbar ausgeweitet. Das könnte die Mit- gliedstaaten insbesondere zu einem schärferen Vorgehen gegen die missbräuchliche Inanspruchnahme einer Entlas- tung von der Abzugsteuer auf Dividenden-, Zins- und Lizenz- zahlungen im Konzern verpflichten. In dieser Ausgabe unserer Tax & Legal News finden Sie die Details dazu. In der Vergangenheit hatten wir bereits ausführlich über die legistischen Entwicklungen in Folge des heiß diskutierten Karfreitags-Urteil des EuGH berichtet. Dieses Mal stellen wir die nun beschlossene neue gesetzliche Regelung im Detail vor und gehen auf mögliche weiterhin bestehende Rechts- unsicherheiten ein. Redaktion Patrick Weninger Außerdem finden Sie in diesem Heft Beiträge zu Neuerungen Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH im Bereich der Ausländerbeschäftigung sowie zu den Aus- Renngasse 1/ Freyung |1010 Wien wirkungen der Anwendung des neuen Messverfahrens für Tel: +43 1 537 00 E-Mail: office@deloitte.at Schadstoffemissionen (WLTP) auf die Höhe des PKW-Sach- www.deloitte.at bezugs und der NoVA. Geschäftsführer Last but not least wollen wir Sie auf den neuen Deloitte Radar, Karin Andorfer, Harald Breit, Christian Bürgler, Barbara Edelmann, Martin Freudhofmeier, Wolfgang Fritsch, Verena Gabler, Gerhard Gratzl, Peter-Michael unsere Metastudie zum Wirtschaftsstandort Österreich, hin- Grau, Andreas Grave, Bernhard Gröhs, Peter Haunold, Andreas Hlavenka, Gabriele weisen. Die Studie wurde heute der Öffentlichkeit vorgestellt. Holzinger, Stefan Hübner, Edgar Huemer, Bernhard Huppmann, Andrea Kopecek, Das Fazit: Österreich steht solide da, aber das reicht nicht: Es Herbert Kovar, Alexander Lang, Josef Schuch, Gernot Schuster, Gottfried Spitzer, gibt noch immer Luft nach oben. Alle Details dazu finden sich Alfons Stimpf-Abele, Gerald Vlk, Claudia Wehinger-Malang, Michael Weismann, Patrick Weninger, Christian Wilplinger unter www.deloitte.at/radar. Blattlinie Eine interessante Lektüre wünscht Informationsmedium für Kunden Ihr Grafik und Layout Patrick Weninger Julia Holer Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird auf die grammatikalisch weibliche Form bzw die Kombination von männlicher und weiblicher Form verzichtet. Im gesamten Magazin sind unabhängig von der gewählten Form jeweils beide Geschlechter gleichberechtigt gemeint. 02
Inhalt 04 08 10 12 Allgemeines und Umsatzsteuer und Zoll Unternehmensbesteuerung Einkommensteuer, neue Gesetze Brexit: Zollrechtliche Auswir- Bundesfinanzgericht: Firmen- Umsatzsteuer und Zoll Brexit: Mögliche kungen auf EU Unternehmen wertabschreibung und Fremd- Kunsthandel: Steuerfalle ertragsteuerliche kapitalzinsabzug bei gestaffel- Privatverkäufe Auswirkungen tem Konzernerwerb zulässig 13 14 16 17 Steuern CEE Slowakei: EU-Recht Umsatzsteuer und Zoll EU-Recht Steuerliche Neuerungen 2019 EuGH verpflichtet Mitglied- Ein Hard Brexit droht Generalanwalt zur staaten zu schärferem Vor- – jetzt noch mögliche Energieabgabenvergütung gehen gegen missbräuchliche Umsatzsteuerrisiken für Dienstleistungsbetriebe Quellensteuerbefreiungen bei eindämmen Zahlungen im Konzern 18 19 20 21 Legal News Payroll und Expatriates Gebühren und Legal News Genossenschafts- Wesentliche Neuerungen im Verkehrssteuern Der Karfreitag als spaltungsgesetz Bereich der Ausländer- Neues Messverfahren für „persönlicher Feiertag” beschäftigung 2019 Schadstoffemissionen: Auswirkungen auf PKW- Sachbezug und NoVA 22 Kurz News Deloitte Radar 03
Tax & Legal News | Allgemeines und neue Gesetze Brexit: Mögliche ertragsteuerliche Auswirkungen In früheren Beiträgen unserer Tax & Ertragsteuerliche Auswirkungen Legal News wurde über mögliche ab- im Allgemeinen. gabenrechtliche Auswirkungen des Wie bereits im Tax & Legal News Beitrag bevorstehenden Brexits berichtet vom 22. Oktober 2018 erläutert, hat der und Überlegungen im Hinblick auf Brexit keine Auswirkung auf das zwischen Dienstnehmerentsendungen vom/in Österreich und dem Vereinigten Königreich das Vereinigte Königreich angestellt. abgeschlossene Doppelbesteuerungs- Weiterhin ist völlig offen, ob der „Final abkommen (DBA, in seiner revidierten Fas- Countdown“ bereits läuft und es mit sung, siehe dazu gleich nächste Seite). Ablauf des 12. April 2019 tatsächlich Eine allfällige Doppelbesteuerung im Ver- zu einem „Hard Brexit“ kommt. Um hältnis zum Vereinigten Königreich sollte zumindest hinsichtlich der steuerli- somit auch nach dem 12. April 2019 (oder chen Auswirkungen etwas Klarheit zu einer doch noch vereinbarten verlängerten schaffen, hat das österreichische Bun- Frist) auf Basis des DBA vermieden werden desministerium für Finanzen eine all- können. Ertragsteuerliche Auswirkungen gemeine Information zu steuerlichen des Brexit nach österreichischem inner- Zweifelsfragen aufgrund des Brexit staatlichen Recht können sich aber überall veröffentlicht. Im Folgenden sind die dort ergeben, wo auf das Kriterium EU- ertragsteuerlichen Highlights dieser Staat abgestellt wird. BMF-Information zusammengefasst: 04
Tax & Legal News | Allgemeines und neue Gesetze Ertragsteuerliche Auswirkungen tige Klarstellung getroffen, dass nicht schon werden im Verhältnis zum Vereinigten für Unternehmen. der Brexit per se zu einer sofortigen Be- Königreich nach dem Brexit nicht mehr zur Zunächst kann der Brexit Auswirkungen steuerung oder Fälligstellung offener Raten Verfügung stehen, sodass sich allfällige Be- auf die Wegzugsbesteuerung haben. Im führt, sofern der Wegzug schon vor dem günstigungen nur mehr aus dem anwend- betrieblichen Bereich ist vorgesehen, dass Brexit erfolgte. baren DBA ergeben können (siehe dazu die Wegzugsteuer auf stille Reserven im gleich unten). Falle eines Wegzugs in einen anderen EU-/ Weitere ertragsteuerliche Auswirkungen EWR-Staat auf Antrag in Raten entrichtet können sich aus dem Umstand ergeben, Ertragsteuerliche Auswirkungen für werden kann. Aufgrund des Brexit wird ein dass die auf dem Gebiet der direkten Be- Private – Wegzugsbesteuerung. solcher Antrag auf Ratenzahlung im Falle steuerung erlassenen EU-Richtlinien keine Auch bei Privatpersonen ist eine ähnliche eines Wegzugs in das Vereinigte Königreich Anwendung mehr finden; dies betrifft Wegzugsbesteuerung vorgesehen, soweit nicht mehr möglich sein; das Gleiche gilt neben der Mutter-Tochter-Richtlinie für sich aufgrund des Wegzuges in einen an- für eine allfällige Wegzugsbesteuerung, Dividenden auch die Zins- und Lizenzge- deren Staat eine Einschränkung des öster- die durch Umgründungen ausgelöst wird. bühren-Richtlinie sowie die Fusionsrichtli- reichischen Besteuerungsrechtes ergibt. Gleichzeitig hat das BMF jedoch die wich- nie. Die Begünstigungen dieser Richtlinien Im Gegensatz zu Wirtschaftsgütern des 06
Tax & Legal News | Allgemeines und neue Gesetze Betriebsvermögens besteht bei im Privat- Empfänger der Einkünfte in einem EU- oder vermögen gehaltenen Wirtschaftsgütern (in erster Line Kapitalvermögen) die Mög- EWR-Staat ansässig ist. Diese Möglichkeit wird für im Vereinigten Königreich ansässige Neues DBA Öster- lichkeit, die Steuer bis zur tatsächlichen Arbeitnehmer nach dem Brexit nicht mehr reich – Vereinigtes Veräußerung des Wirtschaftsgutes aufzu- schieben. Diese Möglichkeit ist jedoch auf zur Verfügung stehen. Königreich – ausge- den Wegzug in einen EU-/EWR-Staat be- Handlungsbedarf könnte auch bei Arbeitge- wählte Highlights. schränkt. Da dieses Erfordernis nach dem bern bestehen, die Pensionskassenbeiträge Brexit nicht mehr gegeben sein wird, wird an britische Pensionskassen leisten. Eine Das in 2018 neu ratifizierte DBA zwi- ein zukünftiger Wegzug in das Vereinigte steuerfreie Gewährung solcher Pensions- schen Österreich und dem Vereinig- Königreich eine sofortige Besteuerung der kassenbeiträge wird nach dem Brexit nicht ten Königreich ist mit 1. März 2019 nicht realisierten Wertsteigerungen bewir- mehr möglich sein. in Kraft getreten. Allerdings sieht ken. Auch bei Privatpersonen hat das BMF das DBA für beide Staaten unter- jedoch die Klarstellung getroffen, dass der Fazit. schiedliche Stichtage vor, ab denen bloße Eintritt des Brexit keine sofortige Be- Aus ertragsteuerlicher Sicht werden auf- das DBA anwendbar ist – hinsichtlich steuerung hinsichtlich von Wertsteigerun- grund des Brexits Steuerbegünstigungen österreichischer Steuern erstmals gen bei Wirtschaftsgütern bewirken soll, des nationalen Steuerrechtes nicht mehr auf das Steuerjahr ab 1. Jänner 2020, wenn der Wegzug in das Vereinigte König- anwendbar sein, soweit ein EU-/EWR-Kon- hinsichtlich der britischen Einkom- reich bereits vor dem Brexit erfolgte. nex vorausgesetzt wird. Weiters werden mensteuer und der Steuer auf Ver- die Folgen des Wegfalles unionsrechtlicher äußerungsgewinne erstmals auf das Ertragsteuerliche Auswirkungen für Harmonisierungsvorschriften im Verhältnis britische Steuerjahr 2019/2020 und Private – Sonstige Aspekte. zum Vereinigten Königreich durch das neu hinsichtlich britischer Körperschaft- Es gibt weitere steuerliche Begünstigungen, ratifizierte DBA zwischen Österreich und steuer erstmalig auf das britische die auf das Kriterium des EU-Staats an- dem Vereinigten Königreich nur teilweise Finanzjahr, das am oder nach dem 1. knüpfen. Nach dem Brexit würden in diesen abgefedert. April 2019 beginnt. Fällen stattdessen die allgemeinen Be- stimmungen – wie bei anderen Drittstaaten Aus diesem Grund könnte es sich anbieten, Mit der Neuratifizierung sollten nicht auch – zur Anwendung kommen. geplante Maßnahmen vorzuziehen. Ist etwa zuletzt die jüngsten Arbeiten auf Dies betrifft zB die kinderbezogenen Ab- ein Wegzug in das Vereinigte Königreich OECD-Ebene zur Bekämpfung der setzbeträge wie den Familienbonus Plus, geplant, könnte durch einen Wegzug noch Gewinnverkürzung und Gewinnver- den Kinderabsetzbetrag, den Unterhaltsab- vor Eintritt des Brexits eine sofortige Be- lagerung (BEPS) Rechnung getragen setzbetrag, den Alleinverdienerabsetzbetrag steuerung allfälliger stiller Reserven des werden (dies betrifft zB die Neurege- sowie den Alleinerzieherabsetzbetrag. Für Betriebsvermögens oder nicht realisierter lung zur Hilfsbetriebstätte). Kinder, die sich ständig im Vereinigten König- Wertsteigerungen hinsichtlich Kapitalver- reich aufhalten, werden alle diese Absetz- mögen vermieden werden. Ebenso könnte Abweichend vom bisherigen DBA beträge nach dem Brexit somit nicht mehr es zur Vermeidung einer Quellensteuer- beträgt der Quellensteuersatz auf zustehen. Auf die korrekte Behandlung im pflicht Sinn machen, den Ausschüttungs- Dividenden nunmehr grundsätzlich Rahmen der österreichischen Lohnverrech- zeitpunkt einer geplanten Dividende 10%. Allerdings kommt eine voll- nung ist zu achten. vorzuziehen. ständige Quellensteuerbefreiung zur Anwendung, wenn der Nutzungs- Ausgeschlossen ist darüber hinaus der Bei dieser Gelegenheit dürfen wir Sie auch berechtigte der Dividende eine Ge- Sonderausgabenabzug iZm Ausgaben zur auf unser Seminar „Brexit-Fit in Recht & sellschaft ist, die unmittelbar oder Wohnraumschaffung von im Vereinigten Steuern“ in Kooperation mit dem Linde- mittelbar über mindestens 10% der Königreich gelegenen Eigenheimen oder campus hinweisen. In diesem Seminar wer- Stimmrechte der zahlenden Gesell- verpflichtenden Beiträgen an im Vereinigten den unsere Experten im Detail auf die oben schaft verfügt, oder eine Pensions- Königreich gelegene Kirchen und Religions- diskutierten ertragsteuerlichen Themen kasse ist. Im Ergebnis führt somit gesellschaften. eingehen. Darüber hinaus werden wir die das neue DBA in diesem Bereich zu Auswirkungen des Brexits auf die Bereiche sehr ähnlichen Begünstigungen wie Bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeit- Arbeitsrecht, Umsatzsteuer, Zoll sowie Mit- unter der Mutter-Tochter-Richtlinie. nehmern bestimmter Berufsgruppen (zB arbeiterentsendungen durchleuchten. Für qualifizierte Dividenden in der Vortragende, Künstler und Sportler) ist ein Zeit zwischen Brexit und Anwend- pauschaler Lohnsteuerabzug iHv 20% der Arnold Binder barkeit des neuen DBA, kann es aber entsprechenden Einkünfte vorgesehen. abinder@deloitte.at durchaus zu einer finalen Quellen- Werbungskosten, die unmittelbar mit die- steuerbelastung kommen. Weiters sen Einkünften zusammenhängen, können sieht das neue DBA im Gegensatz von der Bemessungsgrundlage für die zum bisherigen DBA keine Quellen- Lohnsteuer abgezogen werden, wenn der besteuerung für Lizenzgebühren mehr vor. 07
Tax & Legal News | Umsatzsteuer und Zoll G rundsätzlich könnte Großbritannien Bewilligungen und Vereinfachungen, die die Lebensmittel aus geschützten Tieren oder am 12.4.2019 und somit rund zwei britischen Zollbehörden in der Vergangen- Pflanzenarten hergestellte Waren, Pflan- Jahre nach dem Austrittsansuchen, heit erteilt haben, würden ihre Gültigkeit zenschutzmittel oder Arzneiwaren) müssen aus der EU ausscheiden. Derzeit ist aller- in der EU verlieren (wie zB zugelassene beachtet werden. dings noch immer nicht absehbar, ob es Wirtschaftsbeteiligte – AEO, verbindliche zu einem geregelten (Soft Brexit) oder zu Zolltarif- und Ursprungsauskünfte, einzige Britische Vormaterialien, welche EU Unter- einem ungeregelten (Hard Brexit) EU Aus- Bewilligung). Für britische Waren fiele beim nehmen zur Herstellung eines Produktes tritt Großbritanniens kommen wird. Ein Import in die EU der Drittlandszollsatz verwenden, haben nach dem Brexit einen Soft Brexit würde bedeuten, dass Groß- (WTO-Zollsatz) an, welcher im Durchschnitt Drittlandsursprung. Dies kann dazu füh- britannien und die EU einem Austrittsab- 4 bis 5 % beträgt. Da britische Waren zu- ren, dass das hergestellte Produkt seinen kommen zustimmen und es bis Ende 2020 künftig ohne eine weitere Vereinbarung präferenziellen Ursprung EU (in der EU eine Übergangsphase gibt, in der Groß- nicht mehr den Anforderungen der EU ent- vollständig gewonnen oder hergestellt bzw britannien weiterhin wie ein Mitgliedsstaat sprechen müssen, muss auch dies geprüft einer ausreichenden Be- oder Verarbeitung behandelt wird. Der freie Warenverkehr werden (zB in Bezug auf Produktkennzeich- unterzogen) verliert. Wird dieses Produkt zwischen den restlichen EU Mitgliedstaaten nungen, Produktzulassungen). dann zB nach Japan oder Kanada impor- und Großbritannien könnte demzufolge tiert, greift die Zollbefreiung aufgrund der in seiner jetzigen Form bis Ende 2020 be- Im Allgemeinen wird erwartet, dass Groß- Freihandelsabkommen, die die EU mit stehen bleiben. britannien alle EU Verordnungen vorerst Japan und Kanada geschlossen hat, nicht in britisches Recht umwandeln und diese mehr. Da dies zu höheren Zollkosten führt, Voraussichtliche zollrechtliche bei Bedarf sukzessive ändern wird. In sollten EU Unternehmen, die Waren mit Auswirkungen bei einem Hard Brexit. diesem Fall würde Großbritannien vorerst britischen Vormaterialien herstellen, eru- Bei einem Hard Brexit gibt es keine Über- weitestgehend den EU Zolltarif beibehalten ieren, ob der Brexit Auswirkungen auf den gangsphase. Mit Austritt aus der EU wird und versuchen unilateral Freihandelsab- präferenziellen Ursprung ihrer Waren hat. Großbritannien zu einem Drittland. Unter kommen abzuschließen. Weiters müssen anderem gilt auch der freie Warenverkehr EU Waren beim Import in Großbritannien Um höhere Zollkosten beim Import aus nicht mehr, weshalb fortan Zollanmel- den dann dort gültigen Bestimmungen ent- Großbritannien abzufedern, können wirt- dungen für Lieferungen zwischen der EU sprechen. schaftliche Zollverfahren in Anspruch ge- und Großbritannien abgegeben werden nommen werden. Eine passive Veredelung müssen. Schätzungsweise müsste Groß- Vorbereitung auf den Brexit. ist beispielsweise möglich, wenn EU Waren britannien nach einem Hard Brexit von EU Unternehmen, die bisher lediglich inner- zur Veredelung nach Großbritannien ex- einem Tag auf den anderen ca fünf Mal so halb der EU Handel betrieben haben und portiert werden und danach wieder unter viele Zollanmeldungen abwickeln als bisher. nach dem Brexit Lieferungen von / nach vollständiger oder teilweiser Zollbefreiung Weiters unterläge der Handel zwischen der Großbritannien planen, sollten bereits jetzt in die EU eingeführt werden. EU und Großbritannien nach dem Hard eine EORI Nummer beantragen (EU-weit Brexit Ein- und Ausfuhrkontrollen an der gültige Identifikationsnummer für Unter- Fazit. britisch-europäischen Grenze, eventuell nehmen). Nach dem Brexit muss für jede Die Wahrscheinlichkeit, dass Großbritan- notwendige Import-/Exportgenehmigun- Lieferung von / nach Großbritannien eine nien die EU ohne Austrittsabkommen ver- gen müssetn beantragt werden. Dies wird Zollanmeldung abgegeben werden. Sofern lässt, steigt. Spätestens jetzt sollten alle EU den Warentransport zwischen der EU und ein Unternehmen nicht selbst Zollanmel- Unternehmen, die Wirtschaftsbeziehungen Großbritannien verzögern und verkompli- dungen abgeben möchte, (hierfür ist eine mit Großbritannien pflegen, Brexit Vorbe- zieren, weshalb sich die Transportzeiten Software mit e-Zoll Zugang und zollrecht- reitungen treffen und etwaige noch mög- voraussichtlich verlängern werden. Bei der liches Knowhow notwendig) benötigt das liche Supply Chain Umstellungen prüfen. Vertragsgestaltung, insbesondere bei just- Unternehmen einen Logistikdienstleister, in-time Lieferungen sollte dies berücksich- der die Zollabwicklung durchführt. Auch Barbara Anzinger tigt bzw dem Geschäftspartner zumindest etwaige Verbote und Beschränkungen (wie baanzinger@deloitte.at frühzeitig mitgeteilt werden. Zollrechtliche etwa Einfuhrgenehmigungen für bestimmte 09
Tax & Legal News | Unternehmensbesteuerung Bundesfinanzgericht: Firmenwertabschreibung und Fremdkapitalzinsabzug bei gestaffeltem Konzern- erwerb zulässig 10
Tax & Legal News | Unternehmensbesteuerung Nach Beurteilung des BFG ist eine gesellschaft eine Unternehmensgruppe. sei, folgte das BFG nicht. Es sah im be- sogenannte „aufgespaltene Kon- Für die Beteiligung an der Zielgesellschaft schwerdegegenständlichen Sachverhalt zernübernahme“ (Konzernerwerb, wurden eine Firmenwertabschreibung kein Auseinanderfallen zwischen zivilrecht- bei dem zunächst die inländischen sowie für den fremdfinanzierten Er- lichem und wirtschaftlichem Eigentum. Beteiligungen und erst dann die werb der Zinsabzug geltend gemacht. restlichen Konzerngesellschaften Die Finanzverwaltung versagte die Firmen- Nach Ansicht des BFG war die beschwer- in getrennten Transaktionen er- wertabschreibung sowie den Zinsabzug mit degegenständlich gewählte rechtliche worben werden) vom Wortlaut des dem Argument, dass ein sog. „aufgespal- Gestaltung weder als unangemessen Ausnahmetatbestandes gem § 9 Abs tener Konzernerwerb“ iSd KStR (Rz 1127, noch als ungewöhnlich zu qualifizieren. 7 KStG (Absetzung einer Firmenwert- Rz 1266af) vorliegt, der als einheitlicher Es führt aus, dass eine möglichst geringe abschreibung) sowie § 12 Abs 1 Z 9 KStG Erwerb eines Konzerns zu betrachten ist. Steuerbelastung und dementsprechende (Zinsabzug) nicht erfasst und somit Nach Ansicht der Finanzverwaltung war die Strukturierungen, die bereits während des die Absetzung einer Firmenwertab- Anschaffung der Anteile an der Zielgesell- Erwerbsvorganges vorgenommen werden, schreibung sowie angefallener Fremd- schaft durch die Bf Teil eines einheitlichen nach zitierter höchstgerichtlicher Recht- kapitalzinsen grundsätzlich zulässig. wirtschaftlichen Erwerbs des Konzerns sprechung nicht schädlich seien. Zudem und daher keiner Firmenwertabschrei- wurden im konkreten Fall auch eine Reihe Rechtslage. bung bzw keinem Zinsabzug zugänglich. von außersteuerlichen Gründen ins Treffen Das österreichische Gruppenbesteue- geführt. Weiters hält der BFG fest, dass die rungsregime ermöglichte für Anschaf- Entscheidung des BFG. Veränderung/Vereinfachung von Konzern- fungen von Beteiligungen an betriebs- Im gegenständlichen Fall hatte das BFG strukturen nicht missbräuchlich sein könne, führenden Körperschaften vor dem insbesondere die Frage zu beantworten, sind diese doch oft schon vom Veräußerer 1.3.2014 in bestimmten Konstellationen ob im Falle einer „aufgespaltenen Kon- vorgegeben. Insgesamt betrachtet erteilt eine Firmenwertabschreibung. Ausge- zernübernahme“ im Sinne der Körper- daher das BFG dem Vorliegen steuer- nommen davon waren unmittelbar oder schaftsteuerrichtlinien ein Erwerb inner- lichen Missbrauchs eine klare Absage. mittelbar von einem konzernzugehörigen halb des Konzerns vorlag oder nicht. Unternehmen bzw von einem einen be- Fazit. herrschenden Einfluss ausübenden Ge- Das BFG entschied, dass im beschwerde- Die Entscheidung des BFG – entgegen der sellschafter erworbene Beteiligungen. gegenständlichen Fall im Zeitpunkt der Ansicht des BMF in Rz 1127 sowie Anschaffung der Anteile an der Zielgesell- Rz 1266af – ist begrüßenswert und ent- Der Abzug von Aufwendungen für Zinsen schaft die (erwerbende) Gesellschaft (Bf) spricht der in der Literatur vertretenen im Zusammenhang mit dem Erwerb von mit der Verkäuferin bzw deren Eigentümern Meinung, wonach für den Ausschluss des Anteilen ist ebenfalls nicht gegeben, wenn nicht mehr verbunden war. Es existierten Zinsabzugs und der frühereren Firmen- die Anteile unmittelbar oder mittelbar somit keine schädlichen unmittelbaren wertabschreibung bei Beteiligungserwer- von einem konzernzugehörigen Unter- konzernmäßigen Verbindungen. Nach ben die Konzernzugehörigkeit bereits im nehmen bzw von einem beherrschen- Ansicht des BFG lag auch kein mittelba- Zeitpunkt der Anschaffung der Beteiligung den Gesellschafter erworben werden. rer Anschaffungsvorgang im Wege zwi- vorliegen muss. Eine Firmenwertabschrei- schengeschalteter Gesellschaften vor. bung und ein Fremdkapitalzinsabzug Sachverhalt und stehen gemäß BFG somit auch bei gestaf- bisheriger Verfahrensgang. Der Argumentation der Finanzverwaltung, felten (aufgespaltenen) Konzernerwerben Im Zuge eines Unternehmenskaufes dass die Anschaffung der unterschied- zu. Gegen die BFG Entscheidung wurde wurden zunächst 100% der Anteile an lichen Beteiligungen über den Erwerb Amtsrevision erhoben, weshalb die höchst- der ö Bf-GmbH (Bf) und mit separatem der Anteile an der Bf als einheitlicher gerichtliche Beurteilung abzuwarten bleibt. Abtretungsvertrag durch die Bf die An- wirtschaftlicher Vorgang zu betrachten teile an der ö A-GmbH (Zielgesellschaft) sei und somit bereits mit dem Erwerb Magdalena Lenz vom bisherigen Eigentümer erworben. Ab der österreichischen Zielgesellschaft maglenz@deloitte.at der Veranlagung 2011 bildete die Bf (als das wirtschaftliche Eigentum an allen er- Gruppenträger) gemeinsam mit der Ziel- worbenen Beteiligungen übergegangen 11
Tax & Legal News | Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Zoll Kunsthandel: Steuerfalle Privatverkäufe Während Veräußerungen von Kunst- chen Tätigkeit vom Privatvermögen in gegenständen durch Kapitalgesell- das Betriebsvermögen eingelegt. Ist im schaften unabhängig vom zeitlichen Zeitpunkt der Einlage in das Betriebsver- Abstand zwischen An- und Verkauf mögen die einjährige Spekulationsfrist regelmäßig der Körperschaftsteuer für Privatverkäufe bereits abgelaufen, und Umsatzsteuer unterliegen, lösen erfolgt die Einlage nicht mit den histor- Verkäufe von Kunstgegenständen ischen Anschaffungskosten sondern zum durch Privatpersonen nur dann Ein- aktuellen Verkehrswert. Einkommensteu- kommensteuerpflicht aus, wenn die erpflichtig werden demnach nur Wert- Veräußerung innerhalb der einjährigen steigerungen zwischen dem Einlage- und Spekulationsfrist erfolgt. Da üblicher- Veräußerungszeitpunkt. Werden Kunst- weise keine Unternehmereigenschaft gegenstände im Rahmen der gewerbli- der Privatperson gegeben ist, unter- chen Tätigkeit erworben und später mit liegen diese Verkäufe auch nicht der Gewinn veräußert, unterliegen diese Ge- Umsatzsteuer. winne unabhängig von der Behaltedauer – also unabhängig von der einjährigen Abgrenzung gewerblicher Kunsthandel. Spekulationsfrist – im Betriebsvermö- Der Übergang vom steuerfreien Privatver- gen der Einkommensteuer. Sollten aus kauf zum steuerpflichtigen gewerblichen der gewerblichen Tätigkeit Verluste Kunsthandel ist fließend. Merkmale, die für entstehen, können diese mit Gewinnen eine nachhaltige und somit gewerbliche anderer Einkunftsarten verrechnet oder Tätigkeit sprechen, sind unter anderem in Folgejahre zur Verwertung vorgetragen planmäßiges Handeln, mehrere aufein- werden. anderfolgende gleichartige Handlungen unter Ausnutzung derselben Gelegenheit Umsatzsteuerliche Folgen. oder wenn die tatsächlichen Umstände Wird ein Jahresumsatz von EUR 30.000 auf den Beginn oder die Fortsetzung einer nicht überschritten, gilt ein Unternehmer gewerblichen Tätigkeit hinweisen. So quali- als Kleinunternehmer im Sinne des UStG. fiziert die österreichische Finanzverwaltung Kleinunternehmer sind unecht umsatzsteu- den Abverkauf einer Kunstsammlung in erbefreit, dh sie müssen von den Einnah- mehreren Tranchen als gewerbliche Tätig- men keine Umsatzsteuer an das Finanzamt Privatverkäufe ohne inneren Zusammen- keit. Auch ein einmaliges Tätigwerden kann abführen, andererseits können sie von hang hinausgeht, sollte jedenfalls eine jedoch als nachhaltig angesehen werden, den Ausgaben keine Vorsteuern geltend steuerliche Abklärung der einkommensteu- wenn aufgrund der Umstände auf eine machen. Bei Überschreiten der Umsatz- erlichen und umsatzsteuerlichen Folgen Wiederholungsabsicht geschlossen werden grenze oder freiwilliger Option zur Umsatz- durchgeführt werden. kann. steuerpflicht unterliegen die Einnahmen grundsätzlich der Umsatzsteuer bei vollem Petra Mayer Ertragsteuerliche Folgen. Vorsteuerabzug auf Vorleistungen. pmayer@deloitte.at •• Wird durch nachhaltige Privatverkäufe von Kunstgegenständen eine gewerbliche Fazit. Tätigkeit und damit ein Gewerbebetrieb Beim geplanten Verkauf von Kunstgegen- begründet, spricht man aus ertragsteuer- ständen oder ganzen Sammlungen emp- licher Sicht von einer Betriebseröffnung. fiehlt es sich vorab zu prüfen, ob durch die Sämtliche vom gewerblichen Handel Veräußerung ein gewerblicher Kunsthandel umfassten Wirtschaftsgüter werden im begründet wird. Sobald der Umfang der Zeitpunkt der Aufnahme der gewerbli- Transaktionen über gelegentliche 12
Tax & Legal News | Steuern CEE Slowakei: Steuerliche Neuerungen 2019 In 2019 kommt es in der Slowakei zu Änderungen im Sozialversicherungs- Neuerungen bei der umsatzsteuer- und Arbeitsrecht. lichen Behandlung von Wohnimmobi- Seit dem 1.1.2019 wurde der Mindestlohn lien. Zusätzlich sind wesentliche Ände- von EUR 480 auf EUR 520 pro Monat (dh rungen bezgl Registrierkassenpflicht, um 8,33%) erhöht. Der Mindestlohn gilt für sowie im Sozialversicherungs- und alle Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhält- Arbeitsrecht in Kraft getreten. nis, einem arbeitsvertragsähnlichen Ver- hältnis oder einer Vereinbarung (dohoda). Änderungen im Bereich der Umsatzbe- Je nach Anspruchsniveau der Tätigkeit wird steuerung von Wohnimmobilien. auf den Mindestlohn ein Koeffizient zwi- Seit dem 1.1.2019 (dh konkret für Mietver- schen 1,0 und 2,0 angewandt. träge, die ab dem 1.1.2019 (neu) abgeschlos- sen werden) ist die Vermietung von Immo- Mit Wirkung ab dem 1.5.2019 werden die bilien für Wohnzwecke zwingend unecht Zuschläge für Nachtarbeit (bei sogenann- umsatzsteuerbefreit (ohne Option auf eine ten „nicht risikobehafteten“ Tätigkeiten von Regelbesteuerung / Umsatzsteuerpflicht). 30% auf 35% und bei „risikobehafteten“ Von dieser Neuregelung sind insbesondere Tätigkeiten von 40% auf 50% des Mindest- Wohnungen, Einfamilienhäuser und Ferien- stundenlohns) angehoben. Weiters werden wohnungen betroffen. Aufgrund der unech- die Zuschläge für Samstagsarbeit (von 25% ten Umsatzsteuerbefreiung besteht auch auf 50% des Mindeststundenlohns) und keine Möglichkeit mehr, Vorsteuern aus der für Sonntagsarbeit (von 50% auf 100% des Anschaffung, Erhaltung und Verwaltung Mindeststundenlohns) angehoben. dieser Immobilien geltend zu machen. Es besteht somit die Gefahr, dass es zu einer Der Steuerbonus für Kinder erhöht sich Rückforderung der beim Kauf einer Immo- generell ab dem 1.1.2019 auf EUR 22,17 pro bilie geltend gemachten Vorsteuer kommt, Monat, für Kinder unter sechs Jahren ab wenn die Immobilie ab dem 1.1.2019 (neu) dem 1.4.2019 auf EUR 44,34 pro Monat. vermietet wird bzw ein bestehender befris- teter Mietvertrag verlängert wird. Der Beob- Sonstige Änderungen. achtungs- / Vorsteuerberichtigungszeitraum Mit 2019 wurde eine sogenannte „Han- hierfür beträgt 20 Jahre. So müssen bei- delskettensteuer“ iHv 2,5% des Umsatzes spielsweise bei Vermietung einer Immobilie eingeführt. Betroffen davon sind Handels- nach einem Kauf, der acht Jahre zurückliegt, ketten, die mindestens 25% ihres Umsat- die Vorsteuern aus dem Kauf anteilig, hier zes mit dem Verkauf von Lebensmitteln an somit iHv 60% (= 12 Jahre/20 Jahre) an den Endverbraucher erzielen und die geogra- slowakischen Fiskus zurückgezahlt werden. fisch über Filialen in mindestens 15% aller slowakischen Landkreise verfügen. Registrierkassen. Weiters wurde mit der Gesetzesnovelle Ab dem Jahr 2019 sind sämtliche Registrier- 2019 klargestellt, dass Handelsgewinne aus kassen bei der slowakischen Finanzverwal- Kryptowährungen der slowakischen Ein- tung zu registrieren und über das Internet kommensteuer unterliegen. mit dem Server der Finanzverwaltung zu ver- binden (System eKasa). Diese Neuregelung Barbara Behrendt-Krüglstein gilt generell ab dem 1.7.2019, für bestimmte bbehrendt-krueglstein@deloitte.at Branchen (zB Tankstellen, Hotels, Restau- rants) jedoch bereits ab dem 1.4.2019. 13
Tax & Legal News | EU-Recht EuGH verpflichtet Mitgliedstaaten zu schärferem Vorgehen gegen missbräuch- liche Quellensteuerbefreiungen Im Grundsatzurteil Cadbury Schwep- Anwendungsvoraussetzungen für eine Indizien für Missbrauch. pes aus 2006 hielt der EuGH fest, dass Quellensteuerbefreiung. Nach Ansicht des EuGH liegt Rechtsmiss- die Mitgliedstaaten berechtigt sind, Nach Ansicht des EuGH ist nur jene Gesell- brauch vor, wenn eine „Pro-forma-Struktur“ Steuervorteile in grenzüberschreiten- schaft als Nutzungsberechtigter anzuse- aufgesetzt wird, dessen Hauptzweck oder den Sachverhalten zu versagen, wenn hen, die wirtschaftlich betrachtet tatsäch- einer dessen Hauptzwecke die Erlangung es sich um rein künstliche Gestaltun- licher Nutznießer der Zinsen ist und somit eines Steuervorteils ist, der dem Ziel und gen handelt (objektives Element), die frei über deren Verwendung bestimmen Zweck der Vorschriften widerspricht. Die mit dem Hauptziel der Erlangung eines kann; die Materialien zum OECD-Muster- Zwischenschaltung einer „Durchleitungs- Steuervorteils aufgesetzt wurden (sub- abkommen dienen hierbei als Auslegungs- einheit“ (Conduit Company) mit dem Ziel jektives Element). Dies sei vor allem hilfe. Auch wenn die Mutter-Tochter-RL den der Vermeidung von Quellensteuern erfüllt bei „Briefkastengesellschaften“ der Begriff „Nutzungsberechtigter“ nicht expli- diese Voraussetzungen. Im vorliegenden Fall. In einigen Urteilen vom 26.2.2019 zit verwendet, ist davon auszugehen, dass Fall identifiziert der EuGH die folgende (N Luxembourg 1 ua (C-115/16 ua) und diese Auslegung auch für die Mutter-Toch- „Reihe an Indizien“ für Rechtsmissbrauch: T Danmark ua (C-116/16 ua)) konkreti- ter-RL relevant sein wird. sierte der EuGH diesen Missbrauchs- •• Weiterleitung der Zinsen/Dividenden kurz begriff nun für Zwecke der Quellen- Neben der Nutzungsberechtigung setzt nach Erhalt an nicht von der RL erfasste steuerbefreiung auf Zinsen nach der die Quellensteuerbefreiung auf Zins- und Personen (Drittstaatsgesellschaften) Zins- und Lizenzgebühren-RL (C-115/16 Lizenzzahlungen ua auch voraus, dass ua) und auf Dividenden nach der Mut- die empfangende Gesellschaft einer Kör- •• Unerheblicher steuerpflichtiger Gewinn ter-Tochter-RL (C-116/16 ua). perschaftsteuer unterliegt, „ohne davon bei der Zwischengesellschaft befreit zu sein“. Nach Ansicht des EuGH Sachverhalt. erfüllt eine empfangende Gesellschaft •• Einzige Tätigkeit der Zwischengesellschaft Die dänischen Finanzbehörden hatten in diese Voraussetzung im Lichte des Ziels der ist die Entgegennahme und Weiterleitung einer Vielzahl an Fällen bei Verdacht auf Einmalbesteuerung nicht, wenn die betref- der Zinsen/Dividenden, wobei bei dieser Directive Shopping die Quellensteuerbe- fenden Zinsen sachlich steuerbefreit sind Beurteilung die Geschäftsführung, Bilanz, freiung für Zins- und Dividendenzahlungen („subject-to-tax“-Voraussetzung). Wenn- Kostenstruktur, Ausgaben, Beschäftigte an in anderen Mitgliedstaaten ansässige gleich der EuGH dies nicht thematisiert, so und Geschäftsräume zu berücksichtigen Gesellschaften mit dem Argument versagt, kann diese Auslegung wohl nicht auf die sind dass die zwischengeschalteten Gesellschaf- Mutter-Tochter-RL übertragen werden, da ten entweder nicht die Nutzungsberechtig- Dividenden bei der empfangenden Gesell- •• Vielzahl an verschiedenen Verträgen zu ten der Zahlungen seien und/oder eine rein schaft im Regelfall systembedingt von der konzerninternen Geldtransfers mit dem künstliche Gestaltung vorliege. Körperschaftsteuer befreit sind. Zweck der Übertragung von Gewinnen 14
Tax & Legal News | EU-Recht in einem Spannungsverhältnis zum erst im Jahr 2017 ergangenen Urteil Deister Hol- ding. Dort hatte der EuGH zur Quellensteu- erbefreiung der Mutter-Tochter-RL noch betont, dass das Fehlen wirtschaftlicher Gründe für die Zwischenschaltung der Ge- sellschaft, das Fehlen einer substantiellen eigenen wirtschaftlichen Tätigkeit abseits der Vermögensverwaltung und das Fehlen eines für den Geschäftszweck angemessen eingerichteten Geschäftsbetriebs, „einzeln oder zusammen betrachtet“ keine Miss- brauchsvermutung begründen. Darüber hinaus hält der EuGH erstmals fest, dass nicht nur eine persönliche, son- dern auch eine sachliche Steuerbefreiung der empfangenden Gesellschaft für die Quellensteuerbefreiung nach der Zins- und Lizenzgebühren-RL schädlich ist. Dies •• Modalitäten der Finanzierung der Trans- daher verpflichtet, die Vorteile der RL zu dürfte weitreichende Konsequenzen für aktionen versagen, selbst wenn sie im nationalen konzerninterne Zins- und Lizenzzahlungen Recht keine ausreichende Missbrauchsre- an bestimmte Gesellschaftsformen (wie •• Bewertung des Eigenkapitals der Zwi- gel umgesetzt haben (unmittelbare Anwen- insb Investmentfonds) in bestimmten Mit- schengesellschaft dung des primärrechtlichen Missbrauchs- gliedstaaten (zB Luxemburg, Malta) haben. verbots – Abkehr des EuGH von seiner Da die Zins- und Lizenzgebühren-RL über •• Fehlende Befugnis der Zwischengesell- bisherigen Judikatur in Kofoed aus 2007). In das Zinsbesteuerungsabkommen auch im schaft, wirtschaftlich über die Zinsen/Di- Österreich wurde der Missbrauchsvorbe- Verhältnis zur Schweiz gilt, werden diesel- videnden zu verfügen, wobei hierfür keine halt aber ohnedies sowohl für Zwecke der ben Grundsätze auch für Schweizer Gesell- vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung Mutter-Tochter-RL als auch der Zins- und schaften heranzuziehen sein. Die Reaktion zur Weiterleitung gegeben sein muss Lizenzgebühren-RL ausdrücklich im natio- der Finanzverwaltung bleibt abzuwarten. nalen Recht umgesetzt. •• Zeitliche Nähe der Umsetzung der Abschließend ist zu betonen, dass sich der komplexen Struktur zum Inkrafttreten Die Beweislast für das Vorliegen von EuGH nur mit der Auslegung der Zins- und bedeutender neuer Steuervorschriften Rechtsmissbrauch liegt gem EuGH bei den Lizenzgebühren- und der Mutter-Toch- Finanzbehörden. Demgegenüber ist die ter-RL beschäftigt hat, nicht jedoch mit Aus dem Zusammentreffen derartiger Eigenschaft als Nutzungsberechtigter und allenfalls zustehenden Quellensteuerent- Indizien könne, „sofern diese objektiv und das Vorliegen anderer objektiver Voraus- lastungen nach dem DBA. Die Auslegung übereinstimmend sind“, geschlossen wer- setzungen der Quellensteuerbefreiung des DBA hat grundsätzlich losgelöst von den, dass Missbrauch vorliegt. vom Steuerpflichtigen nachzuweisen. Die der EuGH-Rsp zu erfolgen. Die sachliche Behörde sei nicht verpflichtet, für die Ver- Steuerbefreiung der Zinsen oder Lizenzen Als für den Steuerpflichtigen positives sagung der Befreiung den tatsächlichen beim Empfänger allein kann daher, mangels Element hebt der EuGH hervor, dass das Nutzungsberechtigten zu ermitteln. einer „subject to tax“-Klausel im jeweiligen Bestreben der Nutzung des besten Steuer- DBA, nicht schädlich für die Quellensteuer- systems allein nicht die Vermutung eines Fazit. entlastung nach DBA sein, wenn nicht Um- Missbrauchs begründen kann, solange Da die Urteile im Rahmen der Großen stände (wie zB eine künstliche Gestaltung) keine künstliche Gestaltung vorliegt. Kammer ergingen, kommt ihnen erhöhte hinzutreten, die auf eine missbräuchliche Bedeutung zu. Im Gegensatz zum Urteil Abkommensanwendung hindeuten. Rechtliche Wirkung und Beweislast. Cadbury Schweppes misst der EuGH – Der EuGH betont, dass das Verbot miss- neben der wirtschaftlichen Substanz der Karoline Spies bräuchlicher Praktiken ein allgemeiner Gesellschaft – nunmehr auch einer Vielzahl kspies@deloitte.at Grundsatz des Unionsrechts ist. Im Falle an anderen Elementen Indizwirkung für des Missbrauchs sind die Mitgliedstaaten Missbrauch zu. Die Urteile stehen überdies 15
Tax & Legal News | Umsatzsteuer und Zoll Ein Hard Brexit droht – jetzt noch mögliche Umsatzsteuerrisiken eindämmen Mangels Rechtsgrundlage werden die Datenverbindun- gen zu den IT-Systemen der britischen Steuerbehörden bei einem Hard Brexit quasi gekappt. Dadurch ergibt sich auch für österreichische Unternehmen dringender Handlungsbedarf. Ausgangspunkt. der Fristenlauf (ab dem 30.6. des jeweiligen Hard Brexit und die damit verbunden Un- Während zu den materiell rechtlichen Aus- Kalenderjahres) zu beachten sein könnten. sicherheiten und Risiken ansteigen lässt. wirkungen des Brexit bereits ausführlich Insbesondere könnten nach diesem Ver- Vor diesem Hintergrund sollten aus um- berichtet wurde, haben praktische Aus- fahren Vorsteuerbeträge aus dem Zeitraum satzsteuerrechtlicher Sicht sobald als mög- wirkungen bisher wenig Beachtung gefun- 01-06/2018 gefährdet sein, da Vorsteuer- lich – spätestens jedoch vor dem möglichen den. Insbesondere können sich durch den erstattungsanträge für diesen Zeitraum im Austritt Großbritanniens am 12.4.2019 – die Wegfall der Vernetzung der IT-Systeme der Verfahren für Drittländer laut britischem folgenden Maßnahmen zur Risikoreduktion Finanzbehörden ungeahnte umsatzsteuer- Recht grundsätzlich bereits bis Ende 2018 gesetzt werden: rechtliche Probleme ergeben. einzubringen waren. •• Einbringung von Vorsteuererstattungsan- Vorsteuererstattung. UID-Abfragen. trägen für Vorsteuern aus Großbritannien Das EU-weite elektronische Verfahren zur Bei einem Hard Brexit wird die Abfrage über FinanzOnline Erstattung von Vorsteuern fällt bei einem britischer UID-Nummern (GB + 9 Ziffern, Hard Brexit für Vorsteuerbeträge aus zB GB123456789) voraussichtlich sowohl •• Einholung und Archivierung von UID-Ab- Großbritannien voraussichtlich weg. Die ge- über FinanzOnline als auch über VIES nicht fragen für alle britischen Geschäfts- wohnte Antragstellung über FinanzOnline mehr möglich sein. Sofern keine regel- partner, sofern nicht ohnehin laufend ist dann nicht mehr möglich. Das Verfahren mäßige Überprüfung und Dokumentation Nachweise eingeholt werden. würde sich stattdessen ausschließlich nach der Gültigkeit der UID-Nummern der britischem Recht richten, wobei die genaue Geschäftspartner erfolgt, könnten öster- Stephan Wassipaul Ausgestaltung aktuell noch nicht absehbar reichische Unternehmen nach einem Hard swassipaul@deloitte.at ist. Brexit vermehrt mit Nachweisproblemen konfrontiert sein, so beispielsweise im Zu- Aus heutiger Sicht ist am ehesten damit zu sammenhang mit innergemeinschaftlichen rechnen, dass vorerst für österreichische Lieferungen oder Dienstleistungen an briti- Unternehmen in Großbritannien das der- sche Unternehmen. zeitige Verfahren für Drittstaaten anwend- bar wird. Vorsteuererstattungsanträge Fazit. könnten demnach nur noch in Papierform Auch wenige Wochen vor dem geplanten bei den britischen Steuerbehörden ein- Austrittsdatum bleibt die genaue recht- gebracht werden, wobei ua eine verkürzte liche Ausgestaltung des Brexit vollkommen Frist (6 statt 9 Monate) und ein abweichen- unklar, was die Wahrscheinlichkeit eines 16
Tax & Legal News | EU-Recht Generalanwalt zur Energieabgabenvergütung für Dienstleistungsbetriebe Das Verfahren betreffend Energie- Aufgrund geänderter Anwendungsvoraus- mehr auf die Verordnung selbst enthalten abgabenvergütung für Dienstleister setzungen stellte sich nunmehr erneut die sein muss. Im Schlussantrag zum gegen- geht mit den Schlussanträgen von Frage der Anwendbarkeit der Verordnung ständlichen EuGH-Verfahren (C-585/17) Generalanwalt Saugmandsgaard Øe in auf die Einschränkung der Energieabgaben- hielt der Generalanwalt fest, dass die Ein- die nächste Runde (Rs C-585/17). Mit vergütung. schränkung der Energieabgabenvergütung Entscheidung vom 14. September 2017 auf Produktionsbetriebe nicht nur die An- beschloss der VwGH das Verfahren in Verfahrensgang. wendungsvoraussetzungen der neuen VO der Rechtssache Dilly’s Wellnesshotel Nachdem das vorlegende BFG auf Basis (EU) 651/2014 erfüllt, sondern zudem auch betreffend Energieabgabenvergütung der Entscheidung des EuGH (C-493/14) rückwirkend angewendet werden kann, da Februar 2013 bis Jänner 2014 auszuset- die Vergütung gewährt hatte, stellte das die Übergangsbestimmung der Verordnung zen. Er legte dem EuGH Fragen in Bezug Dienstleistungsunternehmen im Jahr 2014 eine Anwendbarkeit für vor ihrem Inkraft- auf die Anwendbarkeit der VO (EU) Nr einen Antrag zur Vergütung der Energieab- treten gewährte Einzelbeihilfen vorsieht. 651/2014 auf die Einschränkung der gaben Februar 2013 bis Jänner 2014. Dieser Energieabgabenvergütung auf Produk- Antrag wurde von Finanzamt Anfang 2015 Konsequenzen der Anwendbarkeit. tionsbetriebe vor. Bei Anwendbarkeit abgewiesen mit der Begründung, es handle Folgt man der Ansicht des Generalanwalts, der VO wäre eine Anmeldung der Bei- sich um einen Dienstleistungsbetrieb und so führt die Anwendbarkeit der VO (EU) Nr hilfe (Einschränkung der Vergütung auf ab 2011 sei die Vergütung nur für Produk- 651/2014 dazu, dass die vom österreichi- Produktionsbetriebe) nicht erforder- tionsbetriebe anwendbar. Das BFG gab der schen Gesetzgeber im Budgetbegleitgesetz lich und diese somit rückwirkend ab dagegen erhobenen Beschwerde hingegen 2011 vorgesehene Einschränkung der 2011 wirksam. mit Verweis auf seine letzte Entscheidung Energieabgabenvergütung auf Produk- in der Sache Energieabgabenvergütung tionsbetriebe in Übereinstimmung mit den Hintergrund. folge und setzte die Vergütung fest. Dage- beihilferechtlichen Vorgaben des Unions- Den Anlassfall stellte die von Dilly’s Well- gen erhob das Finanzamt Revision an den rechts wirksam wäre. Somit wären Energie- nesshotel GmbH beantragte Vergütung VwGH, welcher sich wiederum zur Klärung abgabenvergütungen für Dienstleistungs- für Energieabgaben für das Jahr 2011 dar. der Anwendbarkeit der (nunmehr neuen) betriebe ab dem Jahr 2011 zu versagen. Strittig war, ob die vom österreichischen VO (EU) Nr 651/2014 an den EuGH wandte Gesetzgeber im Budgetbegleitgesetz 2011 (C-585/17). Ausblick. vorgesehene Einschränkung der Energieab- Im anhängigen Verfahren vor dem EuGH gabenvergütung auf Produktionsbetriebe Anwendungsvoraussetzungen der Ver- (C-585/17) ist noch nicht bekannt, wann das mit den beihilferechtlichen Vorgaben des ordnung. Urteil verkündet wird. Der EuGH ist zwar Unionsrechts vereinbar ist. Der EuGH ent- Die bisherige VO (EU) Nr 800/2008 nor- grundsätzlich in seiner Entscheidung nicht schied sodann, dass eine Genehmigung mierte, dass nur dann keine Anmeldepflicht an die Schlussanträge der Generalanwälte seitens der Kommission erforderlich war, für Beihilfen besteht, wenn alle verlangten gebunden, folgt diesen jedoch häufig. Es jedoch nicht eingeholt wurde (C-493/14). Voraussetzungen der Verordnung vor- bleibt somit abzuwarten, zu welchem Er- Eine Genehmigung hätte unterbleiben liegen. Unter anderem musste die Rechts- gebnis der EuGH in dieser Causa gelangen können bei Anwendbarkeit der VO (EU) Nr grundlage der Beihilfe einen ausdrück- wird. 800/2008 – die Voraussetzungen wurden lichen Verweis auf die Verordnung selbst jedoch nicht erfüllt. Im Jahr 2014 wurde enthalten. In 2010 wurde die Verordnung Edith Lebenbauer die VO (EU) Nr 800/2008 durch die VO dahingehend geändert, dass in der Beihilfe- elebenbauer@deloitte.at (EU) Nr 651/2014 aufgehoben und ersetzt. regelung nun kein ausdrücklicher Verweis 17
Tax & Legal News | Legal News Genossenschaftsspaltungsgesetz Im September 2018 hat der Nationalrat das Genossen- schaftsspaltungsgesetz (GenSpaltG) beschlossen, auf dessen Basis Genossenschaften nunmehr auch die Umgründungsform der Spaltung offensteht. Das neue Gesetz ist mit 1. Jänner 2019 in Kraft getreten. Bestehende Umwandlungsmöglichkei- Mitglieder und der Gläubiger, der an der bestehende Genossenschaft) oder einer ten und Ziel des GenSpaltG. Spaltung beteiligten Genossenschaften, Abspaltung zur Neugründung bzw Abspal- Nach der bisher geltenden Rechtslage stan- vereinbar ist. Unter dieser Voraussetzung tung zur Aufnahme (jeweils unter Fortbe- den Genossenschaften nach österreichi- sind (nicht) verhältniswahrende Auf- oder stand der übertragenden Genossenschaft) schem Recht für eine Umgründung nur die Abspaltung auf neue und bestehende Ge- möglich. Möglichkeit einer Verschmelzung nach dem nossenschaften möglich. Genossenschaftsverschmelzungsgesetz Abspaltung zur Aufnahme durch eine (GenVG) oder einer verschmelzenden (oder Verhältniswahrende Spaltung. Kapitalgesellschaft. errichtenden) Umwandlung zur Verfügung, Bei verhältniswahrenden Spaltungen wer- Das GenSpaltG sieht ausdrücklich auch um Gesamtrechtsnachfolgerin einer Kapi- den die Mitglieder an der übertragenden die Möglichkeit für Genossenschaften vor, talgesellschaft zu werden. Die Möglichkeit Genossenschaft und an den neuen Genos- Teile ihres Vermögens auf eine bereits be- einer Spaltung von Genossenschaften be- senschaften im selben Verhältnis beteiligt. stehende Kapitalgesellschaft abzuspalten. stand bislang hingegen nicht. Hierbei kommen verschiedene Erleichte- Voraussetzung ist, dass die Mitglieder an rungen zur Anwendung, insbesondere ist der übernehmenden bestehenden Kapital- Mit Inkraftreten des GenSpaltG haben auch weder ein Spaltungsbericht des Vorstands, gesellschaft unmittelbar oder mittelbar im Genossenschaften die Möglichkeit, ihr Ver- eine Prüfung und eine Berichterstattung selben Verhältnis wie an der übertragenden mögen oder einzelne Vermögenswerte im durch den Aufsichtsrat noch die Erstellung Genossenschaft beteiligt sind. Es muss sich Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf eine einer Zwischenbilanz erforderlich. somit entweder um eine 100-prozentige oder mehrere, neue oder bereits beste- Tochter der Genossenschaft (mittelbare hende Genossenschaften zu übertragen. Nicht verhältniswahrende Spaltung. Beteiligung) handeln, oder es müssen alle Zudem haben Genossenschaften nunmehr In diesem Fall werden die Anteile der neuen Genossenschafter an der aufnehmenden auch die Möglichkeit, Teile ihres Vermögens Genossenschaften den Mitgliedern der Kapitalgesellschaft im selben Verhältnis wie auf eine bestehende Tochtergesellschaft übertragenden Genossenschaft nicht in an der Genossenschaft beteiligt sein (un- abzuspalten. dem Verhältnis zugeteilt, welches ihrer Be- mittelbare Beteiligung). teiligung an der übertragenden Genossen- Spaltung nach dem GenSpaltG. schaft entspricht. Der Spaltungsbeschluss Fazit. Gemäß dem GenSpaltG können Genossen- für eine nicht verhältniswahrende Spaltung Die durch das GenSpaltG vorgesehene schaften ihr Vermögen verhältniswahrend bedarf besonderer Mehrheiten, insbeson- Möglichkeit einer Spaltung von Genossen- oder nicht verhältniswahrend jeweils dere neun Zehntel der insgesamt abgege- schaften nach dem Vorbild des Spaltungs- im Rahmen einer Auf- oder Abspaltung benen Stimmen. gesetzes ist zu begrüßen, da Genossen- spalten. Voraussetzung ist, dass alle Ge- schaften damit größere Flexibilität und nossenschaften dieselbe Haftungsart Sowohl die verhältniswahrende als auch die mehr Möglichkeiten zu Umgründungen ge- aufweisen. Zusätzlich muss ein Revisor in nicht verhältniswahrende Spaltung ist im boten werden. Diese Flexibilität wird auch einem schriftlichen Gutachten (unter ande- Zuge einer Aufspaltung zur Neugründung noch durch die Möglichkeit der Abspaltung rem) bestätigen, dass das Vermögen einen bzw Aufspaltung zur Aufnahme (jeweils von Vermögensteilen auf bereits beste- positiven Verkehrswert hat, der bei neuen unter Beendigung der übertragenden hende Kapitalgesellschaften verstärkt. Genossenschaften mindestens der Höhe Genossenschaft ohne Abwicklung durch der dafür gewährten Geschäftsanteile ent- gleichzeitige Übertragung sämtlicher Ver- Andreas Bonelli spricht. Der Revisor muss ergänzend prü- mögensteile im Wege der Gesamtrechts- a.bonelli@jankweiler.at fen, ob die Spaltung mit den Belangen der nachfolge auf eine neu zu gründende oder 18
Tax & Legal News | Payroll und Expatriates Wesentliche Neuerungen im Bereich der Ausländerbeschäftigung 2019 Grundsätzlich gilt, dass die Beschäf- werden können. Insofern gibt es neuer- Arbeitsmarkt wurde nunmehr aufgrund tigung von Drittstaatsangehörigen dings eine bundesweite Mangelberufsliste eines Erkenntnisses des VfGH (13.12.2017, (Personen aus Nicht-EWR und Nicht-EU (Beispiel für bundesweite Mangelberufe im G 281/2017) adaptiert. Das System wurde Staaten) in Österreich nur zulässig ist, Jahr 2019: Dachdecker und Lohn- und Ge- jenem der Fachkräfte in Mangelberufen wenn eine behördliche Zustimmung haltsverrechner) und ergänzende Listen für angeglichen, was folglich zu einer verän- für die Beschäftigung (Beschäftigungs- einzelne Bundesländer (Beispiel für einen derten Gewichtung der Punkte bei den Zu- bewilligung) vorliegt. Darüber hinaus Mangelberuf im Bundesland Kärnten im lassungskriterien führt. Hierdurch können ermöglicht die sogenannte Rot-Weiß- Jahr 2019: Maurer). Darüber hinaus wurde auch über 40-Jährige Personen mit Be- Rot-Karte Schlüssel- und Fachkräften beschlossen, dass in der Fachkräftever- rufsausbildung die erforderliche Mindest- sowie hochqualifizierten Personen aus ordnung Höchstzahlen für die Zulassung punkteanzahl erreichen und als sonstige Drittstaaten in Österreich zu wohnen von Fachkräften in Mangelberufen für be- Schlüsselkraft mittels Rot-Weiß-Rot-Karte in und zu arbeiten. Die diesbezüglichen stimmte Bundesländer festgesetzt werden Österreich tätig werden (für weitere Details gesetzlichen Regelungen finden sich können. siehe auch unseren Tax&Legal News Bei- im Ausländerbeschäftigungsgesetz trag vom 30.1.2019). (AuslBG), wobei bei Verstößen gegen Andererseits dürfen Fachkräfte, die in diese Bestimmungen überproportional einem für ein bestimmtes Bundesland Besonders Hochqualifizierte. hohe verwaltungsbehördliche Geld- festgelegten Mangelberuf zugelassen Auch im Bereich der Rot-Weiß-Rot-Karte für strafen drohen. werden, ab 2019 nur in einer in diesem besonders Hochqualifizierte (besondere Bundesland befindlichen Betriebsstätte Qualifikation bzw Fähigkeiten erforderlich, Mit der jüngsten Gesetzesnovelle kam es des Arbeitgebers beschäftigt werden. Bei zB Studium) wird eine zusätzliche Verord- mit Jänner 2019 zu diversen Änderungen Unternehmen, in denen Arbeiten überwie- nungsermächtigung eingeführt. Demnach im Bereich der Ausländerbeschäftigung. gend nicht in der Betriebsstätte verrichtet können nunmehr durch Verordnung Be- Wir haben für Sie die wesentlichsten Neue- werden oder Aufträge außerhalb dieser rufe im hochqualifizierten Bereich (tertiäre rungen nachfolgend zusammengefasst. zu erfüllen sind, ist die Beschäftigung der Ausbildung) festgelegt werden, in denen Fachkraft auch auf auswärtigen Arbeitsstel- hochqualifizierte Ausländer bevorzugt zu- Regionalisierung der Mangelberufsliste. len (zB Baustellen) zulässig. Dies bedeutet, gelassen werden können. Für diese Berufe Sofern längerfristig ein Arbeitskräftebedarf dass eine Beschäftigung auch auswärtige bzw Ausbildungen wird die erforderliche aus dem verfügbaren Arbeitskräftepoten- Arbeitsstellen (zB Baustelle in einem ande- Mindestpunkteanzahl herabgesetzt, um die tial im Inland nicht abgedeckt werden kann, ren Bundesland) umfassen kann, solange Zulassung gut qualifizierter Schlüsselkräfte werden alljährlich Mangelberufe festge- es sich dabei nicht um Betriebsstätten iSd in besonders nachgefragten Berufen zu er- legt, in denen Ausländer als Fachkräfte im Arbeitsinspektionsgesetzes handelt. leichtern. Sinne des AuslBG (Rot-Weiß-Rot-Karte für Fachkräfte in Mangelberufen) zugelassen Anpassung des Punktesystems für Im Jahr 2019 dürfen daher entsprechend werden können. Die Mangelberufsliste wird sonstige Schlüsselkräfte. der mit 2.1.2019 in Kraft getretenen Verord- jedes Kalenderjahr durch die Fachkräfte- Das AuslBG regelt weiters die Zulassung nung (BGBl II 2/2019) Ausländer mit den in verordnung neu festgelegt. von Ausländern zur Beschäftigung als der Verordnung festgelegten Ausbildungen sonstige Schlüsselkräfte und verweist (zB Diplomingenieure für Starkstromtech- Im Rahmen der Novelle des AuslBG wurde als Voraussetzung ua auf die Erreichung nik oder für Maschinenbau, Wirtschafts- nunmehr die gesetzliche Grundlage ge- der erforderlichen Mindestpunkteanzahl treuhänder oder Ärzte) als besonders schaffen, durch die in der jährlichen für die relevanten Kriterien (Qualifika- Hochqualifizierte iSd AuslBG zugelassen Fachkräfteverordnung (die aktuelle Fach- tion, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse werden. kräfteverordnung 2019 ist am 2.1.2019 in Deutsch&Englisch sowie Alter). Das Kraft getreten) auch Mangelberufe für be- Punktesystem für die Zulassung sonsti- Philipp Bugelnig stimmte Bundesländer regional festgelegt ger Schlüsselkräfte zum österreichischen pbugelnig@deloitte.at 19
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