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Tax & Legal News Ausgabe 11/2019 Verrechnungspreise Unternehmensbesteuerung Private Clients Umsatzsteuer und Zoll Das EU-Meldepflichtgesetz Steuerreformgesetz 2020 – Bundesfinanzgericht: Neue Incoterms® 2020 und meldepflichtige Anpassungen der Wegzugsbe- Neues zur Hauptwohnsitz- veröffentlicht Verrechnungspreis- steuerung bei Einbringungen und Herstellerbefreiung Seite 21 gestaltungen Seite 6 Seite 13 Seite 4
Editorial Patrick Weninger Bruno Knechtsberger Partner, Steuerberatung Senior Assistant, Steuerberatung Liebe Leserinnen und Leser! Die vorliegende November-Ausgabe unserer Hinsichtlich jüngster Legistik geben Tax & Legal News enthält ein Potpourri wir Ihnen in dieser Ausgabe außerdem an Beiträgen und Analysen zu aktueller einen Überblick über die sich durch das abgabenrechtlicher Rechtsprechung. Steuerreformgesetz 2020 im Umgründungs- Folgende Bereiche werden behandelt: steuerrecht ergebenden Anpassungen der ÖSTE Vorsteuerabzug bei fehlerhafter Rechnung, Wegzugsbesteuerung bei Einbringungen, TE RR IT Hauptwohnsitz- und Herstellerbefreiung bei sowie zur Novellierung der Grundstücks- LO Tax Firm EI CH DE of the Year 2017 Immobilienveräußerungen, Mietvertrags- wertverordnung in Bezug auf Baurechte. Transfer Pricing Firm gebühr in Abhängigkeit der Bestimmtheit of the Year der Mietvertragsdauer sowie Schicksal der Last but not least möchten wir Sie auf eine Int ew 2017 & 2019 Unternehmensgruppe nach Verschmelzung aktuelle Studie hinweisen – den Deloitte vi er at R e n ion a l Ta x des Gruppenträgers. Unternehmensmonitor 2019. Wir haben ge- meinsam mit SORA die Stimmung unter den Mit einem besonderen Schwerpunkt wid- österreichischen Unternehmen abgefragt. Redaktion men wir uns zudem in dieser Ausgabe aktu- Als zentrales Ergebnis fordern die Unter- Patrick Weninger ell beobachtbaren Trends auf dem Gebiet nehmen eine dringende Entlastung auf der Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH der Verrechnungspreise. Deshalb finden Abgabenseite. Im Gegenzug sind sie dafür Renngasse 1/ Freyung |1010 Wien Tel: +43 1 537 00 sich in dieser Ausgabe gleich drei Beiträge auch bereit, bei gesellschaftlich wichtigen E-Mail: office@deloitte.at zu folgenden Themen: Themen wie der Ökologisierung einen www.deloitte.at Beitrag zu leisten. Die gesamte Studie zum •• Meldepflichtige Verrechnungs- Download finden Sie hier: Am Puls: Deloitte Geschäftsführer preisgestaltungen unter dem neuen Karin Andorfer, Harald Breit, Christian Bürgler, Unternehmensmonitor 2019 EU-Meldepflichtgesetz, Barbara Edelmann, Martin Freudhofmeier, Wolfgang Fritsch, Verena Gabler, Gerhard Gratzl, •• Anwendung eines mehrjährigen Eine interessante Lektüre wünscht Peter-Michael Grau, Andreas Grave, Bernhard Betrachtungszeitraums für die Gröhs, Peter Haunold, Andreas Hlavenka, Gabriele Holzinger, Stefan Hübner, Edgar Huemer, Bernhard Überprüfung der Fremdüblichkeit Ihr Redaktionsteam Huppmann, Andrea Kopecek, Herbert Kovar, von Verrechnungspreisen anhand Alexander Lang, Josef Schuch, Gernot Schuster, zweier aktueller ausländischer Patrick Weninger (Redaktionsleitung) Gottfried Spitzer, Alfons Stimpf-Abele, Gerald Vlk, Gerichtsentscheidungen sowie Bruno Knechtsberger Claudia Wehinger-Malang, Michael Weismann, Patrick Weninger, Christian Wilplinger •• Überblick zum neuen OECD-Entwurf zur Blattlinie einheitlichen Besteuerung der digitalen Informationsmedium für KundInnen Wirtschaft. Grafik und Layout Julia Holer 2
Inhalt 04 06 08 10 Verrechnungspreise Unternehmensbesteuerung Payroll und Expatriates Umsatzsteuer und Zoll Das EU-Meldepflichtgesetz Steuerreformgesetz 2020 – BMF zur Betriebsstätten- Falscher Steuerausweis beim und meldepflichtige Anpassungen der Wegzugsbe- begründung durch ein Home Übergang der Steuerschuld Verrechnungspreis- steuerung bei Einbringungen Office und unmittelbarer Rücker- gestaltungen stattungsanspruch gegenüber der Steuerbehörde 12 13 14 16 Gebühren und Private Clients Verrechnungspreise Steuern International Verkehrssteuern Bundesfinanzgericht: Neues Transfer Pricing Rulings OECD veröffentlicht Unified Ergänzung der Grund- zur Hauptwohnsitz- und Her- im EU Ausland – Approach – Entwurf zur ein- stückswertverordnung stellerbefreiung Ein Blick über den Tellerrand heitlichen Besteuerung der in Bezug auf Baurechte digitalen Wirtschaft 18 19 20 21 Umsatzsteuer und Zoll Unternehmensbesteuerung Gebühren & Umsatzsteuer und Zoll Brexit: Umsatzsteuer- Bildung einer neuen Unterneh- Verkehrssteuern Neue Incoterms® 2020 registrierung im Vereinigten mensgruppe nach Verschmel- Bundesfinanzgericht: veröffentlicht Königreich für bestimmte zung des Gruppenträgers Bestimmte Vertrags- nicht-britische EU Unter- dauer trotz Vereinbarung nehmen im Vorhinein möglich von MRG-Kündigungsgründen 22 Kurz News 3
Tax & Legal News | Verrechnungspreise Das EU-Meldepflichtgesetz und meldepflichtige Verrechnungspreisgestaltungen Am 5. Juni 2018 ist auf europäischer und somit den Mitgliedstaaten der EU er- Die meldepflichtigen Verrechnungs- Ebene die Richtlinie (EU) 2018/822 zur möglicht werden, zeitnah gegen schädliche preisgestaltungen im Detail. Änderung der Richtlinie (EU) 2011/16 Steuerpraktiken vorzugehen und etwaige Für Zwecke der Auslegung des Begriffes bezüglich des verpflichtenden auto- Steuerschlupflöcher zu schließen. der Safe-Harbor-Regeln verweisen die Er- matischen Informationsaustausches läuterungen zum EU-Meldepflichtgesetz im Bereich der Besteuerung über mel- Überblick über meldepflichtige Ver- auf die OECD-Verrechnungspreisgrund- depflichtige grenzüberschreitende Ge- rechnungspreisgestaltungen. sätze 2017 und führen weiter aus, dass staltungen kundgemacht worden. Die Meldepflicht von grenzüberschreiten- solche Regelungen üblicherweise einfacher Im Rahmen des Abgabenbetrugsbe- den Gestaltungen ist auch für Verrech- gestaltet sind, als jene nach den allgemei- kämpfungsgesetzes 2020 wird diese nungspreise anwendbar. Wie schon in der nen Verrechnungspreisvorschriften. In Richtlinie nun durch das EU-Melde- EU-Richtlinie vorgesehen, werden auch im den Erläuterungen zum EU-Meldepflicht- pflichtgesetz in das innerstaatliche österreichischen EU-Meldepflichtgesetz gesetz findet sich aber auch insoweit eine österreichische Recht umgesetzt. „unbedingt meldepflichtige Gestaltungen“ Einschränkung des Begriffsverständnisses normiert, die unter anderem auch unter- von Safe-Harbor-Regeln, als Maßnahmen Die genannte EU-Richtlinie sowie der inner- schiedliche Verrechnungspreisgestaltungen zur Verwaltungsvereinfachung, bei denen staatliche Umsetzungsakt sollen im Kern umfassen. Im Sinne des EU-Meldepflicht- es nicht direkt um die Bestimmung fremd- die Transparenz im direkten Steuerbereich gesetzes fallen folgende Verrechnungs- üblicher Preise, sondern um vereinfachte ausweiten und dabei der Bekämpfung von preisgestaltungen unter den Anwendungs- Dokumentationsanforderungen geht, Steuervermeidung und Steuerhinterzie- bereich der Meldepflicht: nicht unter den Anwendungsbereich fallen hung im Binnenmarkt dienen. Begründend sollen. Ob auch der „Simplified Approach“ wird hierbei angeführt, dass es für die •• Verrechnungspreisgestaltungen, die uni- iSd OECD-Verrechnungspreisgrundsätze Mitgliedstaaten der EU immer schwieriger laterale Safe-Harbor-Regeln nutzen; 2017 (dh Anwendung eines 5% Gewinnauf- wird, ihre nationalen Steuerbemessungs- schlags für low-value adding services) unter grundlagen gegen Aushöhlung zu schützen, •• Verrechnungspreisgestaltungen bei den Anwendungsbereich der Safe-Har- da die meisten Steuerplanungsstrukturen Übertragung von schwer zu bewertenden bor-Regeln fällt, wird weder im EU-Melde- die höhere Mobilität von Kapital und Per- immateriellen Vermögenswerten; und pflichtgesetz noch in den Erläuterungen sonen im Binnenmarkt nutzen. Aus diesem zum Gesetz erwähnt. Grund soll durch eine umfassende Melde- •• Verrechnungspreisgestaltungen, bei verpflichtung über potenziell aggressive denen eine konzerninterne grenzüber- Auch in Bezug auf das Konzept der „schwer Steuergestaltungen die Informations- schreitende Übertragung von Funk- bewertbaren immateriellen Vermögens- asymmetrie zwischen Steuerbehörden tionen, Risiken oder Vermögenswerten werte“ hat sich das EU-Meldepflichtgesetz und Steuerpflichtigen ausgeglichen werden stattfindet. an das Begriffsverständnis der OECD- 4
Tax & Legal News | Verrechnungspreise Verrechnungspreisgrundsätze angelehnt. so heißt es, dass zur Erfüllung dieser Mel- relevanten Informationen bzgl potentiell in Aus diesem Grund gilt für die Qualifizierung depflicht eine Änderung des erwarteten Zukunft zu meldender grenzüberschreiten- eines schwer bewertbaren immateriellen jährlichen Gewinns vor Zinsen und Steuern der Transaktionen zu dokumentieren sind. Vermögenswertes, dass im Zeitpunkt (EBIT) um mehr als 50 % (bezogen auf das seiner Übertragung keine ausreichend unternehmensrechtliche Ergebnis im In- verlässlichen Vergleichswerte vorliegen land) erwartet werden muss, wobei die Raphael Holzinger und die Prognosen voraussichtlicher Cash- Gewinnprognosen im Zeitpunkt der Über- rholzinger@deloitte.at flows, die zu erwartenden abzuleitenden tragung vorzunehmen sind. Einkünfte oder die zugrundeliegenden Annahmen höchst unsicher sind, weshalb Praktische Auswirkungen. der Erfolg im Zeitpunkt der Übertragung Das EU-Meldepflichtgesetz tritt am 1.7.2020 schwer absehbar ist. Entsprechend der in Kraft; das bedeutet, dass ab diesem Tag Erläuterungen zum EU-Meldepflichtgesetz Meldungen von meldepflichtigen Gestal- umfasst die Meldepflicht nicht nur die tungen (grundsätzlich elektronisch über Übertragung, sondern auch die Nutzungs- FinanzOnline) vorzunehmen sind. Von er- überlassung (dh Lizenzierung) von schwer heblicher praktischer Bedeutung ist jedoch, zu bewertenden immateriellen Werten. dass sich die EU-Richtlinie bereits seit dem 25.6.2018 in Kraft befindet. Dies bedeutet, Unter die letzte potentiell meldepflich- dass sämtliche meldepflichtigen grenz- tige Verrechnungspreisgestaltung fallen überschreitenden (Verrechnungspreis-) konzerninterne, grenzüberschreitende Gestaltungen bei denen zwischen dem Übertragungen von Funktionen, Risiken 25.6.2018 und dem 30.6.2020 eines der die oder Vermögenswerten. Hierbei ist jedoch Meldepflicht auslösenden Ereignisse einge- nicht jede Funktionsverlagerung umfasst; treten ist, bis 31.8.2020 (= Sonderregelung vielmehr sieht das EU-Meldepflichtgesetz für „Altfälle“; ansonsten sind die Meldun- (wie auch schon die EU-Richtlinie) vor, dass gen innerhalb von 30 Tagen ab bestimmten es aufgrund der Funktionsverlagerung zu auslösenden Ereignissen zu machen) den einer deutlichen Verschlechterung der Er- zuständigen Behörden offenzulegen sind. tragssituation im Inland kommen muss. Was unter einer deutlichen Verschlechte- Dies bedeutet, dass auch jetzt schon – rung der Ertragssituation zu verstehen ist, obwohl das EU-Meldepflichtgesetz noch wird im EU-Meldepflichtgesetz definiert; gar nicht in Kraft getreten ist – sämtliche 5
Tax & Legal News | Unternehmensbesteuerung Steuerreformgesetz 2020 – Anpassungen der Wegzugsbesteuerung bei Einbringungen Mit dem Steuerreformgesetz 2020 Gegenleistung und nicht am Vermögen ein- Nichtfestsetzungskonzept bei Einbrin- (StRefG 2020, siehe dazu unsere geschränkt wird. gung von zu einem inländischen Be- Tax & Legal News vom 27.9.2019) triebsvermögen gehörenden Kapital- wurden auch die Regelungen zur Weg- An den bereits mit dem Abgabenänderungs- anteilen durch natürliche Personen. zugsbesteuerung (Exit Tax) bei Ein- gesetz 2015 normierten Rechtsfolgen einer Der Anwendungsbereich des Sonder- bringungen des Art III Umgründungs- derartigen teilweisen Einschränkung des regimes Anteilstausch (vgl UmgrStR Rz steuergesetz (UmgrStG) wie Besteuerungsrechts (steuerwirksame Neu- 860h idF WE 2018) wurde in Reaktion auf folgt geändert. bewertung mit Option zur Ratenzahlung der die Rechtsprechung des EuGH (22.3.2018, Steuerschuld im Verhältnis zu EU/EWR-Staa- C-327/16, Marc Jacob und C-421/16, Marc Wegzugsbesteuerung bei teilweiser Ein- ten) hat sich dadurch nichts geändert (siehe Lassusvom) erweitert und erfasst nun auch schränkung des Besteuerungsrechts bei dazu UmgrStR Rz 860d idF WE 2018 mit die Einbringung von zu einem inländischen Einbringung von (Teil-)Betrieben und Beispiel). Betriebsvermögen gehörenden Kapital- Mitunternehmeranteilen durch natür- anteilen durch natürliche Personen in EU/ liche Personen. Nichtfestsetzungskonzept bei EWR-Staaten. Kommt es dabei zu einer Für den Fall einer Einschränkung des Besteu- Einbringung von nicht zu einem Einschränkung des Besteuerungsrechts erungsrechts der Österreichs hinsichtlich inländischen Betriebsvermögen Österreichs im Verhältnis zu einem EU/EWR der Gegenleistung wurde die Regelungen zur gehörenden Kapitalanteilen. Staat, hat die Einbringende natürliche Per- Wegzugsbesteuerung bei Einbringungen in Für den Fall einer Einschränkung des Be- son (so wie bei der Einbringung von nicht Reaktion auf die Rechtsprechung des VwGH steuerungsrechts Österreichs an nicht zu zu einem inländischen Betriebsvermögen (18.10.2018, Ro 2016/15/0032) dahingehend einem inländischen Betriebsvermögen ge- gehörenden Kapitalanteile) eine Option zur präzisiert, dass eine teilweise Einschränkung hörenden Kapitalanteilen im Verhältnis zu Nichtfestsetzung der Steuerschuld bis zur des Besteuerungsrechts Österreichs nun ex- einem EU/EWR-Staat wurde entsprechend tatsächlichen Veräußerung, des sonstigen plizit eine Wegzugsbesteuerung auslöst. den Regelungen zur Wegzugsbesteuerung Ausscheidens oder des steuerneutralen Außerdem wurde eine der Interpretation für Kapitalvermögen nach allgemeinem Untergangs der Gegenleistung. Auch diese der Finanzverwaltung entsprechende – im Einkommensteuerrecht eine Option zur neue Regelung ist erstmals auf Einbringun- UmgrStG aber so bisher nicht verankerte – Nichtfestsetzung der Steuerschuld bis zur gen anzuwenden, die nach dem 31.12.2019 Definition des Tatbestands „teilweise Ein- tatsächlichen Veräußerung, des sonstigen beschlossen oder vertraglich unterfertigt schränkung des Besteuerungsrechts“ er- Ausscheidens oder des steuerneutralen Un- werden. gänzt. Eine teilweise Einschränkung des tergangs der Gegenleistung verankert. Die Besteuerungsrechts der Republik liegt dann neue Regelung ist erstmals auf Einbringun- vor, wenn bei Einbringung von Betrieben und gen anzuwenden, die nach dem 31.12.2019 Martin Six Mitunternehmeranteilen durch natürliche beschlossen oder vertraglich unterfertigt msix@deloitte.at Personen das Besteuerungsrecht an der werden. 6
Tax & Legal News | Payroll und Expatriates BMF zur Betriebsstättenbegründung durch ein Home Office Die fortschreitende Digitalisierung der Arbeitnehmers waren lange Zeit relativ pelbesteuerungsabkommens. Das BMF ver- Arbeitswelt macht es in vielen Bran- kasuistisch und kaum geeignet, aus diesen weist in diesem Zusammenhang auf den chen zunehmend möglich, dass Arbeit- allgemeingültige Richtlinien bei der Beurtei- Kommentar zum OECD-Musterabkommen, nehmer ihre Arbeitsleistungen mehr lung von Home Office Tätigkeiten abzu- wonach für die Beurteilung, ob ein Home oder minder von überall und nicht leiten. Das BMF hatte in mehreren EAS die Office eine Betriebsstätte darstellt, insbe- zwingend in den Räumlichkeiten des allgemeine Auffassung dargelegt, dass es sondere auf die Faktoren der Dauerhaftigkeit Arbeitgebers erbringen. In letzter Zeit für die Betriebsstättenbeurteilung keinen und der Verfügungsmacht abzustellen ist: sind in der Praxis immer häufiger Kon- Unterschied machen kann, ob Räumlich- stellationen zu beobachten, in denen keiten einem ausländischen Unternehmen •• Ein Home Office begründet nur dann eine Arbeitnehmer aus rein privaten Grün- von einem Dritten oder von seinem eige- Betriebsstätte, wenn es dauerhaft zur den – etwa, weil der Familienwohnsitz nen Dienstnehmer für die Erbringung der Ausübung einer betrieblichen Tätigkeit in einem anderen Staat liegt als im betrieblichen Leistungen zur Verfügung des Arbeitgebers genutzt wird. Die bloß Sitzstaat des Arbeitgebers – in einem gestellt werden, wobei eine gewisse Ver- sporadische oder gelegentliche Nutzung maßgeblichen Ausmaß von ihrem fügungsmacht des Unternehmers über das des Home Office eines Arbeitnehmers Home Office aus arbeiten, wobei diese Home Office notwendig ist. Die bloße Ver- führt zu keiner Begründung einer Tätigkeit im Home Office seitens des gabe von Heimarbeit in der Wohnung des Betriebsstätte. Im konkreten dem EAS Arbeitgebers zwar nicht forciert, aber Heimarbeiters sollte jedoch keine Betriebs- zugrundeliegenden Fall vertrat das BMF mit Rücksicht auf die Bedürfnisse des stätte für den Arbeitgeber begründen, die Auffassung, dass bei einer zeitlichen Arbeitnehmers geduldet wird. zumindest in dem Fall, in dem die Heim- Nutzung des Home Office im Ausmaß von arbeiter auf der Beschaffungsseite tätig 50% nicht mehr von einer bloß gelegen- Hintergrund. sind. Sofern Tätigkeiten auf der Absatzseite tlichen Nutzung ausgegangen werden Erbringt ein Arbeitnehmer seine Leistun- betroffen sind, wurde daraus ein höheres kann. gen für einen ausländischen Arbeitgeber Risiko einer Betriebsstättenbegründung von einem österreichischen Home Office, abgeleitet. •• Hinsichtlich der Verfügungsmacht geht stellt sich in der Praxis regelmäßig die das BMF allgemein davon aus, dass Frage, ob das österreichische Home Office Präzisierung durch neues EAS 3415. die Ausübung der betrieblichen Tätig- für den ausländischen Arbeitgeber eine Erfreulicherweise hat das BMF seine Aus- keiten im Home Office eine faktische Betriebsstätte begründen könnte. Dieser sagen zu einer allfälligen Betriebsstätten- Verfügungsmacht des Arbeitgebers Umstand kann für die Beurteilung, ob es begründung durch ein Home Office des begründen kann. Allerdings wird dieser hinsichtlich der Vergütungen des Arbeit- Arbeitnehmers in einem aktuellen EAS Grundsatz wiederum auf bestimmte nehmers zu einem verpflichtenden Lohn- präzisiert. In diesem folgt das BMF den Fallkonstellationen eingeschränkt. So zB steuerabzug kommt oder nicht, relevant bereits in einem früheren EAS aus 2017 auf den Fall, dass der Arbeitgeber vom sein. Darüber hinaus kann die Begründung veröffentlichten Grundsätzen und wieder- Arbeitnehmer verlangt, seine Wohnung einer österreichischen Betriebsstätte holt zunächst, dass das nationale österrei- für die Geschäftstätigkeit des Arbeitge- ua auch zu einer beschränkten Körper- chische Steuerrecht iZm der Begründung berunternehmens zur Verfügung zu stel- schaftsteuerpflicht des Arbeitgeberunter- einer Betriebsstätte durch ein Home Office len. Dies insbesondere dann wenn der nehmens in Österreich sowie allfälligen grundsätzlich eine niedrige Schwelle vor- Arbeitgeber dem Arbeitnehmer keinen umsatzsteuerlichen Melde- und Abfuhr- sieht. Allerdings stellt sich in einem zweiten Arbeitsplatz zur Verfügung stellt, obwohl verpflichtungen führen. Es empfiehlt sich Schritt stets die Frage, ob der nationale Be- die Tätigkeit des Arbeitnehmers einen somit eine sorgfältige Beurteilung einer all- steuerungsanspruch durch ein anzuwen- Arbeitsplatz erfordert. fälligen Betriebsstättenbegründung. dendes Doppelbesteuerungsabkommen eingeschränkt wird. Dies ist der Fall, wenn Über diese Beurteilungskriterien hinaus Frühere Aussagen des BMF. zwar eine Betriebsstätte nach nationaler erachtet das BMF auch folgende Aspekte Die Aussagen des BMF zur Betriebsstätten- Definition vorliegt, nicht jedoch eine Be- als für die Prüfung einer allfälligen Betriebs- begründung durch ein Home Office eines triebsstätte iSd jeweils anwendbaren Dop- stättenbegründung relevant: 8
Tax & Legal News | Payroll und Expatriates •• Macht der Arbeitnehmer Aufwendungen stätte nicht für alle Aspekte relevant ist. mer aus rein privaten Gründen von seinem oder Ausgaben iZm mit der Nutzung des So sind zB Fallkonstellationen denkbar, in Home Office aus arbeitet, und dies vom österreichischen Wohnsitzes geltend, denen – durch die Begründung einer lohn- Arbeitgeber zwar geduldet, aber nicht aktiv spricht dies für das Vorliegen einer Be- steuerlichen Betriebsstätte – zwar eine Ver- unterstützt oder eingefordert wird, sollte triebsstätte. pflichtung zum Lohnsteuerabzug besteht, sich regelmäßig ein bloß geringes Risiko mangels Begründung einer Betriebsstätte einer Betriebsstättenbegründung ergeben. •• Kommt den im Home Office ausgeübten iSd anwendbaren Doppelbesteuerungsab- Wird das Home Office jedoch in einem zeit- Tätigkeiten basierend auf der Haupttätig- kommens jedoch etwa keine beschränkte lich maßgeblichen Ausmaß genutzt, oder keit des Arbeitgeberunternehmens bloß Körperschaftsteuerpflicht in Österreich werden im Home Office gar Besprechun- eine untergeordnete Funktion zu, sollte vorliegt. gen mit Geschäftspartnern oder Kunden das Risiko einer Betriebsstättenbegründ- abgehalten, wird in der Regel von einem ung entsprechend gering sein. Entspre- Fazit. hohen Risiko einer Betriebsstättenbegrün- chen die im Home Office ausgeübten Wenngleich in vielen Fällen von Home Of- dung auszugehen sein. Tätigkeiten hingegen der Haupttätigkeit fice Tätigkeiten in der Praxis weiterhin keine des Gesamtunternehmens, ist von keiner eindeutige Beurteilung möglich sein wird, untergeordneten Funktion auszugehen, ob es zu einer Betriebsstättenbegründung Arnold Binder sodass damit ein hohes Betriebsstätten- kommt, sind die Aussagen des BMF ange- abinder@deloitte.at risiko einhergehen wird. sichts der dadurch – zumindest in einem gewissen Ausmaß – gewährten Rechts- Zu beachten ist freilich, dass die abkom- sicherheit zu begrüßen. Zumindest in den mensrechtliche Definition der Betriebs- (klassischen) Fällen, in denen ein Arbeitneh- 9
Tax & Legal News | Umsatzsteuer und Zoll Falscher Steuerausweis beim Übergang der Steuerschuld und unmittelbarer Rückerstattungsanspruch gegenüber der Steuerbehörde Im Urteil Porr Építési Kft (EuGH Sachverhalt. •• Der Sachverhalt wurde falsch beurteilt, 11.4.2019, C-691/17, nachfolgend Porr) Porr hat iZm mit dem Bau einer Autobahn da im vorliegenden Fall die Steuerschuld beschäftigt sich der EuGH mit der Frage, von mindestens drei Dienstleistungser- nicht übergeht. ob ein Vorsteuerabzug versagt werden bringern Rechnungen, auf welchen Umsatz- darf, wenn einem Dienstleistungs- steuer ausgewiesen war, angenommen und •• Hilfsweise vertritt Porr im Wesentlichen empfänger irrtümlich Umsatzsteuer in bezahlt. Betreffend die in der Rechnung die Auffassung, dass die Steuerver- Rechnung gestellt worden ist, die der ausgewiesenen Vorsteuern hat Porr den waltung vor der Versagung des Vors- Dienstleistungsempfänger an seinen Vorsteuerabzug geltend gemacht und eine teuerabzugs prüfen hätte müssen, ob die Vertragspartner gezahlt hat und ob die Erstattung des Guthabens beantragt. Die Rechnungen berichtigt werden können. Steuerbehörde vor der Versagung des Steuerverwaltung war jedoch der Ansicht, Vorsteuerabzugs prüfen muss, ob eine dass die den Rechnungen zugrundeliegende Das nationale Gericht vertrat die Ansicht, Berichtigung der Rechnung möglich ist. Haupttätigkeit der Rechnungen Bautätig- die Steuerverwaltung hätte prüfen müssen, Weiters beschäftigt sich der EuGH mit keiten waren, bei welchen die Steuerschuld ob der Rechnungsaussteller den Betrag der Frage, wann ein direkter Rücker- entsprechend den nationalen Vorschriften an Porr hätte erstatten können und ob stattungsanspruch des Leistungsemp- auf den Empfänger der Leistung übergeht. Porr den Betrag direkt von der Steuerver- fängers gegenüber der Steuerbehörde Die Steuerverwaltung kam daher zu dem waltung hätte verlangen können. Dazu hat gerechtfertigt ist. Ergebnis, dass Porr der Vorsteuerabzug das nationale Gericht folgende Fragen an aus diesen Rechnungen nicht zusteht. Porr den EuGH vorgelegt: Steht es der Mehr- erhob gegen diese Entscheidung eine Klage, wertsteuersystemrichtlinie, dem Verhältnis- welche wie folgt begründet wurde: mäßigkeitsgrundsatz, dem Grundsatz der 10
Tax & Legal News | Umsatzsteuer und Zoll Steuerneutralität und dem Effektivitäts- sich die Erstattung durch den Dienstleis- grundsatz entgegen, wenn im vorliegenden tungserbringer – insbesondere im Fall der Fall vor der Versagung des Vorsteuerab- Zahlungsunfähigkeit des Dienstleistungs- zugs nicht geprüft wird, ob der Rechnungs- erbringers – als unmöglich oder übermäßig aussteller die Mehrwertsteuer erstatten schwierig erweist. Sofern das ungarische und die Rechnung berichtigen kann oder System somit Porr ermöglicht, die Mehr- die Steuerbehörde die Steuer selbst er- wertsteuer zurückzuverlangen, ist die stattet. Steuerbehörde nicht verpflichtet, vor der Versagung des Vorsteuerabzugs zu prüfen, Das EuGH Urteil. ob eine Berichtigung noch möglich ist. Zu Beginn widmet sich der EuGH der Frage, ob Porr der Vorsteuerabzug im vor- Fazit. liegenden Fall versagt werden darf. Der Zusammengefasst hat der EuGH die Ver- EuGH verweist einerseits darauf, dass die sagung des Vorsteuerabzugs grundsätz- Umsatzsteuer betreffend die Bautätigkeit lich bejaht, wenn ein Steuerpflichtiger nicht von Porr (an die Steuerbehörde) ent- auf Grund einer fehlerhaften Rechnung richtet worden ist und somit ein materielles Umsatzsteuer an den Leistungserbringer Erfordernis für den korrespondierenden gezahlt hat. Ferner hat der EuGH jedoch Vorsteuerabzug fehlt. Anderseits steht der im Fall Porr bei Vorliegen bestimmter Um- Vorsteuerabzug nur für eine geschuldete stände einen direkten Rückerstattungsan- Umsatzsteuer zu. Da die von den Dienst- spruch eines Steuerpflichtigen betreffend leistungserbringern entrichtete Steuer aber Vorsteuerabzug – insbesondere im Fall der nicht geschuldet war, steht Porr diesbezüg- Zahlungsunfähigkeit des Dienstleistungs- lich auch kein Vorsteuerabzug zu. erbringers – gegenüber der Steuerbehörde bejaht (wie auch im EuGH Urteil Tibor Far- Nachfolgend geht der EuGH auf die Frage kas, 26.4.2017, C-564/15). Zusätzlich führt ein, ob vor der Versagung des Vorsteuer- der EuGH im Urteil Porr aus, dass sofern abzugs seitens der Finanzbehörde geprüft ein direkter Rückerstattungsanspruch des werden muss, ob die Rechnungen be- Steuerpflichtigen gegenüber der Steuer- richtigt werden können. Der EuGH weist behörde besteht, seitens der Steuerbe- darauf hin, dass im vorliegenden Fall eine hörde nicht geprüft werden muss, ob die Berichtigung der Rechnung auf Grund der zu grundlegende Rechnung noch berichtigt nationalen Vorschriften nicht mehr möglich werden kann. war. Der EuGH verweist weiters auf seine bisherige Rechtsprechung und führt aus, dass ein System, in dem ua der Dienst- Verena Gabler leistungsempfänger gegen den Erbringer vgabler@deloitte.at der Dienstleistung eine zivilrechtliche Klage auf Rückzahlung einer nicht geschuldeten Stephanie Reisinger Leistung erheben kann, die Grundsätze der sreisinger@deloitte.at Neutralität und der Effektivität beachtet. Allerdings kann es der Effektivitätsgrund- satz gebieten, dass der Dienstleistungs- empfänger seinen Erstattungsantrag direkt an die Steuerbehörde richten kann, falls 11
Tax & Legal News | Gebühren und Verkehrssteuern Ergänzung der Grundstückswertverordnung in Bezug auf Baurechte Der Grundstückswert spielt seit dem wert von Baurechten bzw von mit Baurech- tatbestandes, bei Vorgängen nach dem Steuerreformgesetz 2015/2016 eine ten belasteten Grundstücken nach dem Umgründungssteuergesetz sowie bei be- zentrale Rolle für die Bemessung der Pauschalwertmodell zu ermitteln ist. stimmten unentgeltlichen Übertragungen Grunderwerbsteuer (siehe dazu unsere von wesentlicher Bedeutung, da hier als Tax & Legal News vom 27.11.2015). Mit 1.10.2019 ist nun eine Novellierung der Bemessungsgrundlage der Grunderwerb- Zwar ist die Grunderwerbsteuer GrWV in Kraft getreten, welche die GrWV steuer einzig auf den Grundstückswert ab- (GrESt) grundsätzlich vom Wert der in Bezug auf die Ermittlung des Grund- gestellt wird. Ist daher ein mit einem Bau- Gegenleistung zu berechnen, mindes- stückswerts von Baurechten sowie von mit recht belastetes Grundstück Gegenstand tens jedoch vom Grundstückswert. Baurechten belasteten Liegenschaften bei eines dieser Erwerbsvorgänge und beträgt Zudem bildet der Grundstückswert bei Anwendung des Pauschalwertmodells wie die Dauer des Baurechts zum Zeitpunkt der mittelbaren Erwerbsvorgängen, bei folgt ergänzt: Entstehung der Steuerschuld noch 50 oder Erwerbsvorgängen im Zuge von Um- mehr Jahre, bedeutet dies, dass die Bemes- gründungen sowie bei unentgeltlichen Ist ein Grundstück mit einem Baurecht sungsgrundlage und demzufolge auch die Erwerbsvorgängen die Bemessungs- belastet, ist der Grundwert des Baurechts Grunderwerbsteuer selbst Null beträgt. grundlage für die GrESt. dem Grundwert des unbebauten Grund- stückes gleichzusetzen. Dabei ist Folgendes Praxishinweis. Der Grundstückswert ist dabei entweder zu beachten: Bei der Begründung oder Übertragung eines Baurechts war die GrESt bisher mit •• als Summe des hochgerechneten drei- •• Liegt die Dauer des Baurechts zum dem 18fachen des Jahreswerts der Bau- fachen Bodenwerts (Einheitswert) und Zeitpunkt des Entstehens der Steuer- rechtszinsverpflichtung gedeckelt. Das des Wertes des Gebäudes (sog Pauschal- schuld bei 50 oder mehr Jahren, ist der Abstellen auf den Grundstückswert als wertmodell); Grundwert des Baurechts mit dem vollen Mindestbemessungsgrundlage auch bei Grundwert des unbebauten Grundstücks Baurechten nach der geänderten GrWV •• in Höhe eines von einem geeigneten und der Grundwert des belasteten Gr- würde nun dazu führen, dass in vielen Fäl- Immobilienpreisspiegel abgeleiteten undstücks mit Null anzusetzen. len die Begründung oder Übertragung von Wertes; oder Baurechten zu einer erhöhten GrESt führt. •• Liegt die Dauer des Baurechts zum Zeit- Anzuraten wäre daher, im Einzelfall den •• durch Vorlage eines Sachverständigen- punkt des Entstehens der Steuerschuld Bodenwertanteil eines Baurechts im Rah- gutachtens zum Nachweis des geringeren bei unter 50 Jahren, ist der Grundwert men eines Sachverständigengutachtens gemeinen Wertes des Baurechts mit 2% des Grundwerts nachzuweisen. Bei Baurechten mit Ver- des unbebauten Grundstücks für jedes pflichtung zu laufender Entrichtung eines zu berechnen. volle Jahr der Restdauer des Baurechts Baurechtszinses wäre dabei der gemeine anzusetzen. Als Grundwert des belastet- Wert des Baurechts als Barwert einer nach- Im Zusammenhang mit dem Pauschal- en Grundstücks ist die Differenz zwis- schüssigen Rente zu ermitteln, wobei der wertmodell sieht die Grundstückswertver- chen dem Grundwert des unbelasteten Rentenbarwert die Differenz zwischen dem ordnung (GrWV) vor, für die Ermittlung des Grundstücks und dem Grundwert des angemessenen und dem tatsächlich verein- dreifachen Bodenwerts die Grundfläche Baurechts anzusetzen. barten Baurechtszins darstellt. Entspricht mit dem dreifachen Bodenwert pro Quad- der tatsächlich vereinbarte Baurechtszins ratmeter zu multiplizieren. Der Bodenwert Im Ergebnis muss daher die Summe aus dem angemessenen Baurechtszins, ist der pro Quadratmeter ergibt sich dabei aus dem Grundwert des Baurechts und dem gemeine Wert des Baurechts und damit die dem Einheitswertbescheid, welcher elek- Grundwert des belasteten Grundstücks Mindestbemessungsgrundlage Null. tronisch über FinanzOnline angefordert dem Grundwert des unbelasteten Grund- werden kann. stücks entsprechen. Katharina Luka Bislang enthielt die GrWV jedoch keine In- Die neue Verordnung ist insbesondere kluka@deloitte.at formationen darüber, wie der Grundstück- bei Erfüllung des Anteilsvereinigungs- 12
Tax & Legal News | Private Clients Bundesfinanzgericht: Neues zur Hauptwohnsitz- und Herstellerbefreiung Das Bundesfinanzgericht (BFG) Es galt nun zu klären, welcher Zeitpunkt als Baumaßnahmen nach der Verkehrsauffas- erwog im Erkenntnis vom 28.2.2019, jener der Veräußerung maßgeblich war, ob sung als Errichtung eines Gebäudes (Haus- RV/4100578/2015 darüber, ob im gegen- tatsächlich eine Herstellung vorlag und ob bau) und nicht als Haussanierung oder ständlichen Fall bei der Veräußerung deshalb nun die Hauptwohnsitz- oder Her- -renovierung angesehen werden. Die von eines Grundstücks die Voraussetzun- stellerbefreiung zustand oder nicht. der Beschwerdeführerin vorgebrachten gen für die Anwendbarkeit der Haupt- Maßnahmen (vgl oben) waren nicht ausrei- wohnsitz- bzw Herstellerbefreiung Rechtsansicht des Finanzamts. chend, um die Herstellerbefreiung geltend gegeben waren und somit die entspre- Das Finanzamt verneinte das Vorliegen der zu machen. chenden Einkünfte von der ImmoESt Hauptwohnsitzbefreiung. Begründet wurde befreit waren oder nicht. Entscheidend dies damit, dass als Zeitpunkt der Veräuße- Fazit. war dabei, ob einerseits der Zeitpunkt rung der Abschluss des (schuldrechtlichen) Bei Geltendmachung der Hauptwohnsitz- der Veräußerung des Grundstückes Verpflichtungsgeschäfts und nicht jener der befreiung ist im Hinblick auf die maßgeb- oder jener der tatsächlichen Aufgabe sachenrechtlichen Übergabe maßgeblich liche Frist der Tatbestand der Veräußerung des Hauptwohnsitzes maßgeblich ist war und somit die Frist nicht erfüllt war. Aus bereits mit Vertragsabschluss erfüllt. Eine und andererseits, ob die getätigten Sicht des Finanzamtes war somit der Tatbe- längere tatsächliche Nutzungsdauer des Aufwendungen seitens der Beschwer- stand der Veräußerung bereits mit dem Tag entsprechenden Wohnobjekts ist unbe- deführerin für die Inanspruchnahme des (Kauf-)Vertragsabschlusses über das achtlich und verlängert die Hauptwohnsitz- der Herstellerbefreiung ausreichend Wohnobjekt erfüllt und dessen Nutzung als dauer nicht. Will man sich dagegen erfolg- waren. Hauptwohnsitz nach der Veräußerung für reich auf die Herstellerbefreiung berufen, die Fünfjahresfrist unbeachtlich. Die Her- bedarf es der erstmaligen Errichtung eines Sachverhalt. stellerbefreiung wurde ebenso verneint, da Objektes (Hausbau). Umfangreiche Reno- Die Beschwerdeführerin erwarb ein Wohn- das Gebäude lediglich einer umfangreichen vierungsarbeiten an einem reparaturbe- objekt im Wege einer Schenkung auf den Sanierung (inklusive Erhaltung der Außen- dürftigen Gebäude, Dachbodenausbauten Todesfall, in welchem sie sodann ihren mauern) unterzogen wurde und kein Abriss oder die Herstellung von Dachgeschoss- Hauptwohnsitz begründete und zu dessen samt darauffolgender Neuerrichtung statt- wohnungen sind nicht ausreichend und Veräußerung sie sich in weiterer Folge ent- fand. führen zu keiner Befreiung. schloss. Beim Abschluss des Kaufvertrags wurde die Aufgabe ihres Wohnsitzes zu Rechtsansicht des BFG. einem späteren Zeitpunkt bedungen. Die Das BFG folgte der Meinung des Finanz- Peter Teuschler tatsächliche Nutzungsdauer war jedoch amts und verwies im gegenständlichen pteuschler@deloitte.at länger als bis zum vereinbarten Zeitpunkt. Fall auf die ständige Rechtsprechung des Laut Beschwerdeführerin waren die zwi- VwGH. Um den Beginn bzw das Ende des schen dem Tag des Erwerbs und der (tat- Zeitraums von zehn Jahren zu definieren, sächlichen) Aufgabe des Hauptwohnsitzes sei auf den Zeitpunkt der schuldrechtlichen die für die Hauptwohnsitzbefreiung erfor- Veräußerung abzustellen. Der Gesetzes- derlichen „fünf aus zehn“ Jahre verstrichen wortlaut ließe keine andere Interpretation und die Veräußerung aus ihrer Sicht steu- zu. Im Streitfall endete der Beobachtungs- erfrei. Des Weiteren brachte die Beschwer- zeitraum somit, wie auch schon vom deführerin vor, dass die an dem Objekt Finanzamt festgestellt, mit Abschluss des durchgeführten Sanierungsmaßnahmen Kaufvertrags. Die Beibehaltung des Haupt- (Fundamentbetonierung, Errichtung von wohnsitzes über den Stichtag hinaus war Zwischenmauern, Neuverlegung sämtlicher für die Fristberechnung unerheblich und Leitungen sowie Tragung des Bauherren- die Hauptwohnsitzbefreiung war nicht an- risikos durch die Beschwerdeführerin) zuwenden. Zur Herstellerbefreiung führte derart umfangreich waren, dass ein Fall das BFG aus, dass ein selbst hergestelltes der Herstellung des Wohnhauses vorlag. Gebäude nur dann vorliegen könne, wenn 13
Tax & Legal News | Verrechnungspreise Transfer Pricing Rulings im EU Ausland – Ein Blick über den Tellerrand Kürzlich kam es in zwei EU Mitglied- X AB und der schwedischen Steuerbehörde Sachverhalt Spanien. staaten zu interessanten Entschei- wurden ua folgende Fragen aufgeworfen: Ebenfalls in 2007 wendete das spanische dungen im Bereich der Verrechnungs- Unternehmen A S.L. die TNMM als Me- •• Kann anhand einer mehrjährigen Analyse preise. Sowohl in Schweden als auch in thode zur fremdüblichen Bepreisung in die Fremdüblichkeit der zu prüfenden Spanien ging es ua um die Anwendung einer ihrer Tochtergesellschaften an. Dabei Transaktion bestimmt werden? eines mehrjährigen Betrachtungszeit- führte die A S.L. eine Benchmarkingstudie raumes für die Überprüfung der Fremd- •• Kann das gesamte Spektrum einer für den Betrachtungszeitraum 2003 – 2005 üblichkeit von Verrechnungspreisen. Benchmarkingstudie oder nur der durch und identifizierte auf Grundlage der Bereich zwischen dem unteren und nachfolgenden Daten eine interquartile Sachverhalt Schweden. oberen Quartil herangezogen werden? Bandbreite von 2,1% – 7,6%: Das schwedische Unternehmen X AB ver- kaufte im Jahr 2007 Produkte iZm mit ihrer Zur ersten Frage führte das Höchstgericht Marke von Schweden an eine US-amerika- aus, dass ein mehrjähriger Betrachtungs- nische Tochtergesellschaft. Laut Local File zeitraum grundsätzlich angewendet wer- Zudem errechnete die A S.L. auf Basis der wandte die X AB die transaktionsbezogene den kann, dass dabei aber eine Einzelfall- Ergebnisse ihrer Tochtergesellschaft die Nettomargenmethode (TNMM) zur Be- betrachtung zu erfolgen hat. Bezüglich der jeweiligen Return on Sales für die Jahre preisung der Transaktion an und gab an, zweiten Frage ist auf die erhöhte Beweislast 2006 – 2008 und berechnete daraus den dass innerhalb des Betrachtungszeitraums in supplementary taxation cases in Schwe- Durchschnittswert im gesamten Betrach- 2005 bis 2007 die Operating Margin der den hinzuweisen. Dabei muss die schwe- tungszeitraum: US-Tochter oberhalb des oberen Quar- dische Steuerbehörde nachweisen, dass tils (aber unterhalb des Maximums) der der angewandte Verrechnungspreis nicht Benchmarkingstudie lag. Die schwedische jenem entspricht, der von unabhängigen Steuerbehörde korrigierte daher das zu Unternehmen vereinbart worden wäre. Aufgrund der vorliegenden Daten passte versteuernde Einkommen von X AB für das Da die schwedische Steuerbehörde nicht die spanische Steuerbehörde die Operating Geschäftsjahr 2007 mit der Begründung, nachweisen konnte, dass ein Verrech- Margin in 2007 und 2008 auf den Median dass die X AB die an ihre US-Tochter ver- nungspreis außerhalb der interquartilen an. Für 2007 war die Begründung, dass kauften Produkte zu niedrig bewertet habe. Bandbreite (aber innerhalb der vollen die Operating Margin nicht innerhalb der Bandbreite) per se unangemessen ist, interquartilen Bandbreite lag; in 2008 lag Entscheidung des entschied das schwedische Gericht die Operating Margin zwar innerhalb dieses schwedischen Höchstgerichts. zugunsten der X AB. Bereiches, aber (deutlich) unterhalb des Im Rahmen des Rechtsstreits zwischen der Medians. 14
Tax & Legal News | Verrechnungspreise Dem entgegnete die A S.L., dass bei einer Mögliche Schlussfolgerungen Hinsichtlich der Anpassung zum Median mehrjährigen Betrachtung die Marge im für Österreich. halten die österreichischen Verrechnungs- Durchschnitt bei 2,22% und damit im Zurück in Österreich stellt sich die Frage, ob preisrichtlinien fest, dass bei sachgerechter Schnitt innerhalb des Interquartilsbereichs es auf Grundlage der derzeitigen Rechts- Anwendung einer der Verrechnungs- sei und somit weder für 2007 noch für lage (bzw der aktuellen Verwaltungspraxis) preismethoden jeder Preis innerhalb der 2008 Anpassungen erforderlich gewesen zu gleichen Entscheidungen gekommen Bandbreite steuerlich anzuerkennen ist. wären. wäre. In den österreichischen Verrech- Liegt der vom Steuerpflichtigen angesetzte nungspreisrichtlinien wird festgehalten, Preis allerdings außerhalb der Bandbreite, Entscheidung des dass „es (…) in der Regel nicht zu beanstan- hat eine Anpassung zum Median zu erfol- spanischen Höchstgerichts. den sein [wird], wenn die vom geprüften gen. Demnach wird die vom spanischen Das spanische Gericht bestätigte den Unternehmen tatsächlich erzielte Marge Höchstgericht vorgenommene Anpassung Standpunkt der erstinstanzlichen Entschei- ausnahmsweise in einem Jahr geringfügig zum unteren Quartil aktuell nicht von der dung in der Hinsicht, dass ein mehrjähriger außerhalb der durch die Datenbankstudie Finanzverwaltung in Österreich gestützt; Betrachtungszeitraum angewendet werden steuerlich anerkannte Bandbreite fällt, da jedoch die OECD Verrechnungsgrund- kann, allerdings die Operating Margin jähr- wenn die erzielte Marge im Mehrjahres- sätze keine Hinweise auf die notwendiger- lich auf stand alone Basis mit der interquar- schnitt innerhalb dieser Bandbreite liegt“. weise vorzunehmende Anpassung auf tilen Bandbreite abzugleichen sei. Das Ge- Somit wäre basierend auf dieser Grund- den Median beinhalten, wäre eine ähnlich richt befand die Anpassung der Operating lage, eine geringfügig abweichende Marge gelagerte Entscheidung auch in Österreich Margin im Jahr 2007 daher grundsätzlich fremdüblich, wenn die mehrjährige Be- denkbar. als sachgerecht, jedoch nur bis zum unte- trachtung innerhalb der Bandbreite liegt. ren Quartil und nicht bis zum Median; eine Wäre somit ein ähnlich gelagerter Fall, wie Anpassung auf den Median wäre nur dann der der spanischen A S.L. in Österreich Claudia Synek vorzunehmen, wenn es Mängel hinsichtlich zu beurteilen, würde wohl bereits im Rah- csynek@deloitte.at der Vergleichbarkeit gäbe. Da diese bei der men einer etwaigen Betriebsprüfung – bei A. S.L. nicht vorlagen, reichte eine Anpas- Anwendung der österreichischen Ver- sung zum unteren Quartil. Des Weiteren rechnungspreisrichtlinien – von der öster- war eine Anpassung in 2008 nicht erforder- reichischen Finanzverwaltung die Fremdüb- lich, da die Operating Margin innerhalb der lichkeit der Bepreisung nicht beanstandet. interquartilen Bandbreite lag. 15
Tax & Legal News | Steuern International OECD veröffentlicht Unified Approach – Entwurf zur einheitlichen Besteuerung der digitalen Wirtschaft businesses, interagieren mit ihren Kunden Am 9.10.2019 veröffentlichte das Unified Approach. und Kundinnen, kreieren dabei bedeu- OECD-Sekretariat mit dem „Unified Ap- Das OECD-Sekretariat hält im Konsulta- tungsvollen Mehrwert, sind aber nicht proach“ ein Konsultationspapier zur Be- tionspapier fest, dass in Zeiten der Digi- (zwangsläufig) physisch am Markt, zB in steuerung digitaler Geschäftsmodelle, talisierung die bisherigen Regelungen zur Form einer Tochtergesellschaft oder einer das die bisherigen drei Ansätze von Aufteilung der Besteuerungsrechte auf Betriebsstätte, präsent. In conreto geht es „Pillar One“ miteinander vereinen soll. Basis physischer Präsenz und nach dem um Unternehmen, die von der Ferne aus „Pillar One“ umfasst die Bereiche „Mar- Fremdverhaltensgrundsatz nicht mehr zu mit Nutzern und Nutzerinnen (usern) in keting Intangibles“, „User Participation“ angemessenen Ergebnissen führen. Aus Kontakt treten, wie zB Streaming-Dienste, sowie „Significant Economic Presence“ diesem Grund hat das OECD-Sekretariat sowie um Unternehmen, die durch den und ist Bestandteil des im Mai 2019 von die wesentlichen Punkte der bisherigen Einsatz von digitaler Technologie Produkte der OECD verabschiedeten und im Juni drei Pillar One Ansätze zusammengefasst vertreiben und einen Kundenstock auf- 2019 von den G20 Mitgliedern geneh- und zielt nun darauf ab, zu den wichtigsten bauen. Rohstoffindustrien sollten laut dem migten zweisäuligen Arbeitsprogramms Merkmalen eine gemeinsame Lösung zu OECD-Sekretariat nicht vom neuen Ansatz zu Besteuerungsherausforderungen entwickeln. Dabei wurden die folgenden erfasst sein; ob es auch Ausnahmeregelun- iZm mit Digitalisierung. Ziel des neuen vier Schlüsselkomponenten definiert: gen für andere Wirtschaftssektoren (etwa Unified Approach ist es, eine möglichst die Finanzindustrie) geben wird, steht noch einfache Lösung für die Handhabung Scope. zur Diskussion. Ebenfalls ist es denkbar, digitaler grenzüberschreitender Be- Der neue Ansatz fokussiert sich auf kun- Größenbeschränkungen, wie zB die für das steuerungsrechte, Gewinnzuweisungs- denorientierte Geschäftsfelder, soge- Country-by-Country Reporting relevante praktiken und Nexus Regelungen zu nannte „consumer-facing businesses“. Die Umsatzgrenze von EUR 750 Mio pro Wirt- schaffen. im Vorschlag genannten consumer-facing schaftsjahr und Unternehmensgruppe, zu 16
Tax & Legal News | Steuern International übernehmen. Eine genaue Ein- und Ab- Spannungsbereichen des gegenwärtigen einige Fragen offen, wie etwa (i) wie weit grenzung des Anwendungsbereichs muss Systems. oder eng der Begriff consumer-facing bus- jedoch noch erarbeitet werden. inesses zu verstehen ist, (ii) ob es poten- Increased Tax Certainity delivered via zielle digitale Differenzierungen geben wird, New Nexus. a Three Tier Mechanism. (iii) welche Tätigkeiten unter die Routine- Gegenwärtig kann ein nicht ansässiges Durch ein dreistufiges System soll die funktionen des Betrags B subsumiert wer- Unternehmen in einem Staat nur dann Rechtssicherheit für Steuerpflichtige und den oder etwa (iv) wie Doppelbesteuerung besteuert werden, wenn es in besagtem Finanzverwaltungen gewährleistet werden. unter Beachtung der möglichen Neurege- Staat zumindest eine Betriebsstätte hat Der Mechanismus gliedert sich lungen künftig weiterhin effektiv vermieden und somit in irgendeiner Art physisch prä- werden kann. •• in Betrag A (einen Anteil am errechneten sent ist. Der neue Nexus würde durch eine Residualgewinn, der den einzelnen eigenständige abkommensrechtliche Rege- Zu einigen Punkten der zweiten Säule Hoheitsgebieten nach einem neuen lung in Ergänzung zur derzeitigen Betriebs- (Pillar Two) hat die OECD ein Konsultations- formelbasierten Ansatz zugewiesen wird); stättenregelung eingeführt werden. Inhalt- papier für November 2019 angekündigt. lich würde der neue Nexus auch jenem •• in Betrag B (eine feste Vergütung für Insgesamt plant die OECD einen Konsens Staat ein Besteuerungsrecht einräumen, Routinefunktionen, wie Marketing und zu Pillar One und Pillar Two bis Ende 2020 in dem der Umsatz generiert wird, selbst Vertrieb, die im jeweiligen Hoheitsgebiet zu schaffen; ob bis dahin wirklich eine end- wenn in diesem Staat keine physische durchgeführt werden); und gültige Lösung erzielt werden kann, bleibt Präsenz vorhanden ist. Um alle Formen abzuwarten. •• in Betrag C (einen verbindlichen der Fern(absatz)geschäfte zu erfassen, ist Streitbeilegungsmechanismus, es nach Ansicht des OECD-Sekretariats der sicherstellt, dass die über die nicht relevant, ob die digital erzielten Um- Anna Steger Routinefunktionen hinausgehenden sätze durch Direktgeschäfte oder über asteger@deloitte.at Tätigkeiten in einem Hoheitsgebiet lokale verbundene oder unverbundene ebenfalls abgegolten werden). Vertriebspartner abgewickelt werden. Der neue Nexus könnte überdies einen Ein Novum stellt hierbei das sich aus Be- Schwellenwert sowie länderspezifische trag A ergebende Besteuerungsrecht dar; Umsatzschwellen beinhalten. Durch die dieses würde grundsätzlich, unabhängig zusätzlichen länderspezifischen Umsatz- von der physischen Präsenz des Leistungs- grenzen könnte sichergestellt werden, dass erbringers, den Geschäftsgewinn, der auch kleinere Volkswirtschaften profitieren den einzelnen Staaten zugewiesen wird, können. erhöhen. Die Beträge B und C würden nur unter Berücksichtigung des Vorhanden- New and revised Profit Allocation Rule. seins eines traditionellen Nexus, wie etwa Die vom OECD-Sekretariat beabsichtigten in Form einer Tochtergesellschaft oder Gewinnverteilungsregeln sollen über die einer Betriebsstätte, anwendbar sein und derzeit bestehenden, sich an der physi- zu einem Besteuerungsrecht des jeweiligen schen Präsenz festmachenden und aus Staates führen. dem Fremdvergleichsgrundsatz ergeben- den Besteuerungsrechte hinausgehen. Ausblick. Dabei verdrängt der neue Ansatz – in Der veröffentlichte Entwurf zum Unified einem ersten Schritt – zwar nicht schon Approach gibt Tendenzen vor, wie die dem Grunde nach die aktuelle Ergebnis- Besteuerung der digitalen Wirtschaft zu- abgrenzungslogik auf Basis des Fremd- künftig gehandhabt werden könnte. Der vergleichsgrundsatzes, ergänzt diese Vorschlag selbst ist inhaltlich aber noch aber durch formelbasierte Lösungen in nicht vollends ausformuliert. Somit bleiben 17
Tax & Legal News | Umsatzsteuer und Zoll Brexit: Umsatzsteuerregistrierung im Vereinigten Königreich für bestimmte nicht-britische EU Unternehmen im Vorhinein möglich Zurzeit können nicht-britische EU Unternehmen unter gewissen Voraus- setzungen durch Inanspruchnahme von Vereinfachungsregeln (zB Kon- signationslagerregelungen etc) eine umsatzsteuerliche Registrierung in Großbritannien vermeiden, obwohl eine solche nach allgemeinen Regeln grundsätzlich erforderlich wäre. Sollte Großbritannien ohne Vereinbarung aus der EU ausscheiden (Hard Brexit) wären diese Vereinfachungsmaßnah- men nicht länger anwendbar. Folglich würden sich in diesem Fall für diese Unternehmen sofortige Registrierungs- verpflichtungen ergeben. Umsatzsteuerregistrierung im Vorhinein (Advance VAT registration). Die britischen Steuerbehörden (HMRC) haben zur Abfederung der Brexit-Folgen für grenzüberschreitende Lieferketten tem- porär eine Möglichkeit zur Umsatzsteuer- registrierung im Vorhinein (Advance VAT registration) eingerichtet. Diese richtet sich an Unternehmen, die nach derzeit (dh vor dem Brexit) geltendem Recht keine umsatz- steuerliche Registrierung im Vereinigten Königreich benötigen würden. Die Regist- rierung wird nur gültig, wenn das Vereinigte Königreich ohne Abkommen aus der EU ausscheidet (Hard Brexit). In allen anderen Fällen müssten die Registrierungsanträge entweder abgeändert werden oder würden storniert werden. Die Advance VAT registration steht nur Stephan Wassipaul jenen Unternehmen offen, die durch den swassipaul@deloitte.at Entfall von Vereinfachungsregeln im Falle eines Hard Brexit direkt betroffen wären. Die britischen Steuerbehörden haben eine überarbeitete Version des Leitfadens „VAT Notice 700/1“ veröffentlicht, der im neuen Kapitel 4.7 Erläuterungen zur Advance VAT registration enthält. 18
Tax & Legal News | Unternehmensbesteuerung Bildung einer neuen Unternehmensgruppe nach Verschmelzung des Gruppenträgers Die Verschmelzung des bisherigen einen Antrag auf Feststellung einer Unter- verknüpft sind. Die steuerrechtliche Rück- Gruppenträgers auf eine gruppen- nehmensgruppe mit ihr als neue Gruppen- wirkung bis zum Verschmelzungsstichtag, fremde Gesellschaft führt zur Beendi- trägerin ab dem Jahr 2010 – oder, falls dies dh dem 30.6.2010, sei folglich auch für die gung der Unternehmensgruppe. Mit nicht möglich sein sollte – ab dem Jahr 2011 Frage der finanziellen Verbindung maß- der Frage, ab welchem Zeitpunkt nach gestellt. Dem Finanzamt und in weiterer gebend. Für das Jahr 2010 sei daher keine der Verschmelzung die Bildung einer Folge dem Bundesfinanzgericht zufolge Gruppenbildung möglich. neuen Unternehmensgruppe möglich waren dabei ab dem Jahr 2011 unstrittig ist, beschäftigte sich nun der VwGH alle Voraussetzungen für die Bildung einer Praxishinweise. in seinem Erkenntnis vom 15.5.2019 Unternehmensgruppe erfüllt. Gegen die Mit dem Wartungserlass 2017 wurden die (VwGH 15.5.2019, Ra 2018/13/0029). Abweisung des Antrages auf Feststellung Körperschaftsteuerrichtlinien um die Rz einer Unternehmensgruppe bereits ab dem 1058a ergänzt, wonach mit Hinweis auf Hintergrund. Jahr 2010 richtete sich sodann die ao Revi- das Erkenntnis des VwGH vom 28.6.2016 Die bisherige Gruppenträgerin wurde sion an den VwGH. der Untergang des Gruppenmitglieds oder als übertragende Gesellschaft zum Ver- des Gruppenträgers aufgrund einer Um- schmelzungsstichtag 30.6.2010 mit einer Die Entscheidung des VwGH. gründung dem Ausscheiden aus der Unter- gruppenfremden Körperschaft als über- Der Ansicht der Beschwerdeführerinnen nehmensgruppe gleichzuhalten ist, wenn nehmende Gesellschaft verschmolzen. (die Gruppenträgerin (übernehmende Ge- die Umgründung nicht innerhalb der Unter- Der Finanzamtsanzeige zufolge sollte sellschaft) und die Gruppenmitglieder) zu- nehmensgruppe erfolgt bzw die Unterneh- die Gruppe als Folge der eingetretenen folge waren die Voraussetzungen der wirk- mensgruppe nicht weiterhin finanziell ver- Gesamtrechtsnachfolge mit der überneh- samen Bildung einer Unternehmensgruppe bunden bleibt. Zudem wird explizit darauf menden Körperschaft als Gruppenträgerin mit der übernehmenden Gesellschaft als hingewiesen, dass eine Verschmelzung des fortgesetzt werden. Das Finanzamt stellte neue Gruppenträgerin bereits ab dem Jahr Gruppenträgers auf eine gruppenfremde jedoch bescheidmäßig fest, dass durch 2010 erfüllt, da die finanzielle Verbindung Körperschaft folglich zum Ausscheiden des die Verschmelzung des Gruppenträgers der Gruppenmitglieder mit der früheren Gruppenträgers aus der Unternehmens- auf eine nicht der Unternehmensgruppe Gruppenträgerin in der Zeit zwischen Jah- gruppe und zur Beendigung der Gruppe angehörende Körperschaft die Unterneh- resbeginn und Verschmelzungsstichtag führt. mensgruppe stets als beendet gilt, da die (30.6.2010) aufgrund der Gesamtrechts- Funktion des Gruppenträgers nicht auf nachfolge der übernehmenden Gesellschaft In Hinblick auf die jüngere Rechtsprechung eine Körperschaft außerhalb der Unterneh- zuzurechnen war. Die finanzielle Verbindung des VwGH vom 15.5.2019 ist jedenfalls zu mensgruppe übertragen werden könne. wäre daher während des gesamten Jahres berücksichtigen, dass eine nahtlose Bil- 2010 über vorgelegen. Bereits in der Revi- dung einer neuen Unternehmensgruppe Im folgenden Beschwerdeverfah- sion hatte das Finanzamt festgehalten, dass mit der übernehmenden Gesellschaft als ren erkannte der VwGH (28.6.2016, die Verschmelzung unstrittig zur Gesamt- Gruppenträgerin nur möglich ist, wenn der 2013/13/0066) im Sinne des Finanzamtes, rechtsnachfolge führt, für die Möglichkeit Verschmelzungsstichtag eine finanzielle dass die Verschmelzung der damaligen einer Nachfolge in einzelne Rechtspositio- Verbindung mit der neuen Gruppenträgerin Gruppenträgerin auf eine gruppenfremde nen komme es jedoch auch auf die jewei- während des gesamten Wirtschaftsjahres Körperschaft als Ausscheiden aus der ligen Materiengesetze an. In diesem Sinne zulässt. Gruppe zu bewerten sei und daher die erkannte nun auch der VwGH (15.5.2019, Gruppe mit Ablauf des Jahres 2009 beendet Ra 2018/13/0029), dass die Regelungen wurde (siehe dazu unsere Tax & Legal News des KStG über die Gruppenbesteuerung Katharina Luka vom 7.11.2016). (steuerlich wirksame rückwirkende An- kluka@deloitte.at teilserwerbe und Anteilsübertragungen im Der aktuelle Sachverhalt Sinne der Abgabenvorschriften sind auch Die übernehmende Körperschaft hatte je- für die Frage der finanziellen Verbindung doch bereits im Dezember 2010 vorsorglich maßgebend) mit denen des UmgrStG 19
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