Tax & Legal News - Deloitte

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Tax & Legal News - Deloitte
Tax & Legal News
                                                                                     Ausgabe 11/2019

Verrechnungspreise          Unternehmensbesteuerung       Private Clients            Umsatzsteuer und Zoll
Das EU-Meldepflichtgesetz   Steuerreformgesetz 2020 –     Bundesfinanzgericht:       Neue Incoterms® 2020
und meldepflichtige         Anpassungen der Wegzugsbe-    Neues zur Hauptwohnsitz-   veröffentlicht
Verrechnungspreis-          steuerung bei Einbringungen   und Herstellerbefreiung    Seite 21
gestaltungen                Seite 6                       Seite 13
Seite 4
Tax & Legal News - Deloitte
Editorial

                                                      Patrick Weninger                              Bruno Knechtsberger
                                                      Partner, Steuerberatung                       Senior Assistant, Steuerberatung

                                                      Liebe Leserinnen und Leser!

                                                      Die vorliegende November-Ausgabe unserer      Hinsichtlich jüngster Legistik geben
                                                      Tax & Legal News enthält ein Potpourri        wir Ihnen in dieser Ausgabe außerdem
                                                      an Beiträgen und Analysen zu aktueller        einen Überblick über die sich durch das
                                                      abgabenrechtlicher Rechtsprechung.            Steuerreformgesetz 2020 im Umgründungs-
                                                      Folgende Bereiche werden behandelt:           steuerrecht ergebenden Anpassungen der
                   ÖSTE                               Vorsteuerabzug bei fehlerhafter Rechnung,     Wegzugsbesteuerung bei Einbringungen,
              TE          RR
         IT
                                                      Hauptwohnsitz- und Herstellerbefreiung bei    sowie zur Novellierung der Grundstücks-
    LO

             Tax Firm
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    DE

         of the Year 2017                             Immobilienveräußerungen, Mietvertrags-        wertverordnung in Bezug auf Baurechte.
     Transfer Pricing Firm                            gebühr in Abhängigkeit der Bestimmtheit
           of the Year                                der Mietvertragsdauer sowie Schicksal der     Last but not least möchten wir Sie auf eine
 Int

                               ew

           2017 & 2019                                Unternehmensgruppe nach Verschmelzung         aktuelle Studie hinweisen – den Deloitte
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                      x                               des Gruppenträgers.                           Unternehmensmonitor 2019. Wir haben ge-
                                                                                                    meinsam mit SORA die Stimmung unter den
                                                      Mit einem besonderen Schwerpunkt wid-         österreichischen Unternehmen abgefragt.
Redaktion                                             men wir uns zudem in dieser Ausgabe aktu-     Als zentrales Ergebnis fordern die Unter-
Patrick Weninger                                      ell beobachtbaren Trends auf dem Gebiet       nehmen eine dringende Entlastung auf der
Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH                 der Verrechnungspreise. Deshalb finden        Abgabenseite. Im Gegenzug sind sie dafür
Renngasse 1/ Freyung |1010 Wien
Tel: +43 1 537 00
                                                      sich in dieser Ausgabe gleich drei Beiträge   auch bereit, bei gesellschaftlich wichtigen
E-Mail: office@deloitte.at                            zu folgenden Themen:                          Themen wie der Ökologisierung einen
www.deloitte.at                                                                                     Beitrag zu leisten. Die gesamte Studie zum
                                                      •• Meldepflichtige Verrechnungs-
                                                                                                    Download finden Sie hier: Am Puls: Deloitte
Geschäftsführer                                          preisgestaltungen unter dem neuen
Karin Andorfer, Harald Breit, Christian Bürgler,
                                                                                                    Unternehmensmonitor 2019
                                                         EU-Meldepflichtgesetz,
Barbara Edelmann, Martin Freudhofmeier,
Wolfgang Fritsch, Verena Gabler, Gerhard Gratzl,      •• Anwendung eines mehrjährigen               Eine interessante Lektüre wünscht
Peter-Michael Grau, Andreas Grave, Bernhard
                                                         Betrachtungszeitraums für die
Gröhs, Peter Haunold, Andreas Hlavenka, Gabriele
Holzinger, Stefan Hübner, Edgar Huemer, Bernhard         Überprüfung der Fremdüblichkeit            Ihr Redaktionsteam
Huppmann, Andrea Kopecek, Herbert Kovar,                 von Verrechnungspreisen anhand
Alexander Lang, Josef Schuch, Gernot Schuster,           zweier aktueller ausländischer             Patrick Weninger (Redaktionsleitung)
Gottfried Spitzer, Alfons Stimpf-Abele, Gerald Vlk,
                                                         Gerichtsentscheidungen sowie               Bruno Knechtsberger
Claudia Wehinger-Malang, Michael Weismann,
Patrick Weninger, Christian Wilplinger                •• Überblick zum neuen OECD-Entwurf zur
Blattlinie
                                                         einheitlichen Besteuerung der digitalen
Informationsmedium für KundInnen                         Wirtschaft.

Grafik und Layout
Julia Holer

2
Tax & Legal News - Deloitte
Inhalt
04                             06                              08                              10
Verrechnungspreise             Unternehmensbesteuerung         Payroll und Expatriates         Umsatzsteuer und Zoll
Das EU-Meldepflichtgesetz      Steuerreformgesetz 2020 –       BMF zur Betriebsstätten-        Falscher Steuerausweis beim
und meldepflichtige            Anpassungen der Wegzugsbe-      begründung durch ein Home       Übergang der Steuerschuld
Verrechnungspreis-             steuerung bei Einbringungen     Office                          und unmittelbarer Rücker-
gestaltungen                                                                                   stattungsanspruch gegenüber
                                                                                               der Steuerbehörde

12                             13                              14                              16
Gebühren und                   Private Clients                 Verrechnungspreise              Steuern International
Verkehrssteuern                Bundesfinanzgericht: Neues      Transfer Pricing Rulings        OECD veröffentlicht Unified
Ergänzung der Grund-           zur Hauptwohnsitz- und Her-     im EU Ausland –                 Approach – Entwurf zur ein-
stückswertverordnung           stellerbefreiung                Ein Blick über den Tellerrand   heitlichen Besteuerung der
in Bezug auf Baurechte                                                                         digitalen Wirtschaft

18                             19                              20                              21
Umsatzsteuer und Zoll          Unternehmensbesteuerung         Gebühren &                      Umsatzsteuer und Zoll
Brexit: Umsatzsteuer-          Bildung einer neuen Unterneh-   Verkehrssteuern                 Neue Incoterms® 2020
registrierung im Vereinigten   mensgruppe nach Verschmel-      Bundesfinanzgericht:            veröffentlicht
Königreich für bestimmte       zung des Gruppenträgers         Bestimmte Vertrags-
nicht-britische EU Unter-                                      dauer trotz Vereinbarung
nehmen im Vorhinein möglich                                    von MRG-Kündigungsgründen

22
Kurz News

                                                                                                                             3
Tax & Legal News - Deloitte
Tax & Legal News | Verrechnungspreise

Das EU-Meldepflichtgesetz
und meldepflichtige
Verrechnungspreisgestaltungen
Am 5. Juni 2018 ist auf europäischer          und somit den Mitgliedstaaten der EU er-     Die meldepflichtigen Verrechnungs-
Ebene die Richtlinie (EU) 2018/822 zur        möglicht werden, zeitnah gegen schädliche    preisgestaltungen im Detail.
Änderung der Richtlinie (EU) 2011/16          Steuerpraktiken vorzugehen und etwaige       Für Zwecke der Auslegung des Begriffes
bezüglich des verpflichtenden auto-           Steuerschlupflöcher zu schließen.            der Safe-Harbor-Regeln verweisen die Er-
matischen Informationsaustausches                                                          läuterungen zum EU-Meldepflichtgesetz
im Bereich der Besteuerung über mel-          Überblick über meldepflichtige Ver-          auf die OECD-Verrechnungspreisgrund-
depflichtige grenzüberschreitende Ge-         rechnungspreisgestaltungen.                  sätze 2017 und führen weiter aus, dass
staltungen kundgemacht worden.                Die Meldepflicht von grenzüberschreiten-     solche Regelungen üblicherweise einfacher
Im Rahmen des Abgabenbetrugsbe-               den Gestaltungen ist auch für Verrech-       gestaltet sind, als jene nach den allgemei-
kämpfungsgesetzes 2020 wird diese             nungspreise anwendbar. Wie schon in der      nen Verrechnungspreisvorschriften. In
Richtlinie nun durch das EU-Melde-            EU-Richtlinie vorgesehen, werden auch im     den Erläuterungen zum EU-Meldepflicht-
pflichtgesetz in das innerstaatliche          österreichischen EU-Meldepflichtgesetz       gesetz findet sich aber auch insoweit eine
österreichische Recht umgesetzt.              „unbedingt meldepflichtige Gestaltungen“     Einschränkung des Begriffsverständnisses
                                              normiert, die unter anderem auch unter-      von Safe-Harbor-Regeln, als Maßnahmen
Die genannte EU-Richtlinie sowie der inner-   schiedliche Verrechnungspreisgestaltungen    zur Verwaltungsvereinfachung, bei denen
staatliche Umsetzungsakt sollen im Kern       umfassen. Im Sinne des EU-Meldepflicht-      es nicht direkt um die Bestimmung fremd-
die Transparenz im direkten Steuerbereich     gesetzes fallen folgende Verrechnungs-       üblicher Preise, sondern um vereinfachte
ausweiten und dabei der Bekämpfung von        preisgestaltungen unter den Anwendungs-      Dokumentationsanforderungen geht,
Steuervermeidung und Steuerhinterzie-         bereich der Meldepflicht:                    nicht unter den Anwendungsbereich fallen
hung im Binnenmarkt dienen. Begründend                                                     sollen. Ob auch der „Simplified Approach“
wird hierbei angeführt, dass es für die       •• Verrechnungspreisgestaltungen, die uni-   iSd OECD-Verrechnungspreisgrundsätze
Mitgliedstaaten der EU immer schwieriger         laterale Safe-Harbor-Regeln nutzen;       2017 (dh Anwendung eines 5% Gewinnauf-
wird, ihre nationalen Steuerbemessungs-                                                    schlags für low-value adding services) unter
grundlagen gegen Aushöhlung zu schützen,      •• Verrechnungspreisgestaltungen bei         den Anwendungsbereich der Safe-Har-
da die meisten Steuerplanungsstrukturen          Übertragung von schwer zu bewertenden     bor-Regeln fällt, wird weder im EU-Melde-
die höhere Mobilität von Kapital und Per-        immateriellen Vermögenswerten; und        pflichtgesetz noch in den Erläuterungen
sonen im Binnenmarkt nutzen. Aus diesem                                                    zum Gesetz erwähnt.
Grund soll durch eine umfassende Melde-       •• Verrechnungspreisgestaltungen, bei
verpflichtung über potenziell aggressive         denen eine konzerninterne grenzüber-      Auch in Bezug auf das Konzept der „schwer
Steuergestaltungen die Informations-             schreitende Übertragung von Funk-         bewertbaren immateriellen Vermögens-
asymmetrie zwischen Steuerbehörden               tionen, Risiken oder Vermögenswerten      werte“ hat sich das EU-Meldepflichtgesetz
und Steuerpflichtigen ausgeglichen werden        stattfindet.                              an das Begriffsverständnis der OECD-

4
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Tax & Legal News | Verrechnungspreise

Verrechnungspreisgrundsätze angelehnt.         so heißt es, dass zur Erfüllung dieser Mel-    relevanten Informationen bzgl potentiell in
Aus diesem Grund gilt für die Qualifizierung   depflicht eine Änderung des erwarteten         Zukunft zu meldender grenzüberschreiten-
eines schwer bewertbaren immateriellen         jährlichen Gewinns vor Zinsen und Steuern      der Transaktionen zu dokumentieren sind.
Vermögenswertes, dass im Zeitpunkt             (EBIT) um mehr als 50 % (bezogen auf das
seiner Übertragung keine ausreichend           unternehmensrechtliche Ergebnis im In-
verlässlichen Vergleichswerte vorliegen        land) erwartet werden muss, wobei die          Raphael Holzinger
und die Prognosen voraussichtlicher Cash-      Gewinnprognosen im Zeitpunkt der Über-         rholzinger@deloitte.at
flows, die zu erwartenden abzuleitenden        tragung vorzunehmen sind.
Einkünfte oder die zugrundeliegenden
Annahmen höchst unsicher sind, weshalb         Praktische Auswirkungen.
der Erfolg im Zeitpunkt der Übertragung        Das EU-Meldepflichtgesetz tritt am 1.7.2020
schwer absehbar ist. Entsprechend der          in Kraft; das bedeutet, dass ab diesem Tag
Erläuterungen zum EU-Meldepflichtgesetz        Meldungen von meldepflichtigen Gestal-
umfasst die Meldepflicht nicht nur die         tungen (grundsätzlich elektronisch über
Übertragung, sondern auch die Nutzungs-        FinanzOnline) vorzunehmen sind. Von er-
überlassung (dh Lizenzierung) von schwer       heblicher praktischer Bedeutung ist jedoch,
zu bewertenden immateriellen Werten.           dass sich die EU-Richtlinie bereits seit dem
                                               25.6.2018 in Kraft befindet. Dies bedeutet,
Unter die letzte potentiell meldepflich-       dass sämtliche meldepflichtigen grenz-
tige Verrechnungspreisgestaltung fallen        überschreitenden (Verrechnungspreis-)
konzerninterne, grenzüberschreitende           Gestaltungen bei denen zwischen dem
Übertragungen von Funktionen, Risiken          25.6.2018 und dem 30.6.2020 eines der die
oder Vermögenswerten. Hierbei ist jedoch       Meldepflicht auslösenden Ereignisse einge-
nicht jede Funktionsverlagerung umfasst;       treten ist, bis 31.8.2020 (= Sonderregelung
vielmehr sieht das EU-Meldepflichtgesetz       für „Altfälle“; ansonsten sind die Meldun-
(wie auch schon die EU-Richtlinie) vor, dass   gen innerhalb von 30 Tagen ab bestimmten
es aufgrund der Funktionsverlagerung zu        auslösenden Ereignissen zu machen) den
einer deutlichen Verschlechterung der Er-      zuständigen Behörden offenzulegen sind.
tragssituation im Inland kommen muss.
Was unter einer deutlichen Verschlechte-       Dies bedeutet, dass auch jetzt schon –
rung der Ertragssituation zu verstehen ist,    obwohl das EU-Meldepflichtgesetz noch
wird im EU-Meldepflichtgesetz definiert;       gar nicht in Kraft getreten ist – sämtliche

                                                                                                                                          5
Tax & Legal News - Deloitte
Tax & Legal News | Unternehmensbesteuerung

Steuerreformgesetz 2020 –
Anpassungen der
Wegzugsbesteuerung
bei Einbringungen
Mit dem Steuerreformgesetz 2020                 Gegenleistung und nicht am Vermögen ein-       Nichtfestsetzungskonzept bei Einbrin-
(StRefG 2020, siehe dazu unsere                 geschränkt wird.                               gung von zu einem inländischen Be-
Tax & Legal News vom 27.9.2019)                                                                triebsvermögen gehörenden Kapital-
wurden auch die Regelungen zur Weg-             An den bereits mit dem Abgabenänderungs-       anteilen durch natürliche Personen.
zugsbesteuerung (Exit Tax) bei Ein-             gesetz 2015 normierten Rechtsfolgen einer      Der Anwendungsbereich des Sonder-
bringungen des Art III Umgründungs-             derartigen teilweisen Einschränkung des        regimes Anteilstausch (vgl UmgrStR Rz
steuergesetz (UmgrStG) wie                      Besteuerungsrechts (steuerwirksame Neu-        860h idF WE 2018) wurde in Reaktion auf
folgt geändert.                                 bewertung mit Option zur Ratenzahlung der      die Rechtsprechung des EuGH (22.3.2018,
                                                Steuerschuld im Verhältnis zu EU/EWR-Staa-     C-327/16, Marc Jacob und C-421/16, Marc
Wegzugsbesteuerung bei teilweiser Ein-          ten) hat sich dadurch nichts geändert (siehe   Lassusvom) erweitert und erfasst nun auch
schränkung des Besteuerungsrechts bei           dazu UmgrStR Rz 860d idF WE 2018 mit           die Einbringung von zu einem inländischen
Einbringung von (Teil-)Betrieben und            Beispiel).                                     Betriebsvermögen gehörenden Kapital-
Mitunternehmeranteilen durch natür-                                                            anteilen durch natürliche Personen in EU/
liche Personen.                                 Nichtfestsetzungskonzept bei                   EWR-Staaten. Kommt es dabei zu einer
Für den Fall einer Einschränkung des Besteu-    Einbringung von nicht zu einem                 Einschränkung des Besteuerungsrechts
erungsrechts der Österreichs hinsichtlich       inländischen Betriebsvermögen                  Österreichs im Verhältnis zu einem EU/EWR
der Gegenleistung wurde die Regelungen zur      gehörenden Kapitalanteilen.                    Staat, hat die Einbringende natürliche Per-
Wegzugsbesteuerung bei Einbringungen in         Für den Fall einer Einschränkung des Be-       son (so wie bei der Einbringung von nicht
Reaktion auf die Rechtsprechung des VwGH        steuerungsrechts Österreichs an nicht zu       zu einem inländischen Betriebsvermögen
(18.10.2018, Ro 2016/15/0032) dahingehend       einem inländischen Betriebsvermögen ge-        gehörenden Kapitalanteile) eine Option zur
präzisiert, dass eine teilweise Einschränkung   hörenden Kapitalanteilen im Verhältnis zu      Nichtfestsetzung der Steuerschuld bis zur
des Besteuerungsrechts Österreichs nun ex-      einem EU/EWR-Staat wurde entsprechend          tatsächlichen Veräußerung, des sonstigen
plizit eine Wegzugsbesteuerung auslöst.         den Regelungen zur Wegzugsbesteuerung          Ausscheidens oder des steuerneutralen
Außerdem wurde eine der Interpretation          für Kapitalvermögen nach allgemeinem           Untergangs der Gegenleistung. Auch diese
der Finanzverwaltung entsprechende – im         Einkommensteuerrecht eine Option zur           neue Regelung ist erstmals auf Einbringun-
UmgrStG aber so bisher nicht verankerte –       Nichtfestsetzung der Steuerschuld bis zur      gen anzuwenden, die nach dem 31.12.2019
Definition des Tatbestands „teilweise Ein-      tatsächlichen Veräußerung, des sonstigen       beschlossen oder vertraglich unterfertigt
schränkung des Besteuerungsrechts“ er-          Ausscheidens oder des steuerneutralen Un-      werden.
gänzt. Eine teilweise Einschränkung des         tergangs der Gegenleistung verankert. Die
Besteuerungsrechts der Republik liegt dann      neue Regelung ist erstmals auf Einbringun-
vor, wenn bei Einbringung von Betrieben und     gen anzuwenden, die nach dem 31.12.2019        Martin Six
Mitunternehmeranteilen durch natürliche         beschlossen oder vertraglich unterfertigt      msix@deloitte.at
Personen das Besteuerungsrecht an der           werden.

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Tax & Legal News | Unternehmensbesteuerung

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Tax & Legal News - Deloitte
Tax & Legal News | Payroll und Expatriates

BMF zur
Betriebsstättenbegründung
durch ein Home Office
Die fortschreitende Digitalisierung der         Arbeitnehmers waren lange Zeit relativ           pelbesteuerungsabkommens. Das BMF ver-
Arbeitswelt macht es in vielen Bran-            kasuistisch und kaum geeignet, aus diesen        weist in diesem Zusammenhang auf den
chen zunehmend möglich, dass Arbeit-            allgemeingültige Richtlinien bei der Beurtei-    Kommentar zum OECD-Musterabkommen,
nehmer ihre Arbeitsleistungen mehr              lung von Home Office Tätigkeiten abzu-           wonach für die Beurteilung, ob ein Home
oder minder von überall und nicht               leiten. Das BMF hatte in mehreren EAS die        Office eine Betriebsstätte darstellt, insbe-
zwingend in den Räumlichkeiten des              allgemeine Auffassung dargelegt, dass es         sondere auf die Faktoren der Dauerhaftigkeit
Arbeitgebers erbringen. In letzter Zeit         für die Betriebsstättenbeurteilung keinen        und der Verfügungsmacht abzustellen ist:
sind in der Praxis immer häufiger Kon-          Unterschied machen kann, ob Räumlich-
stellationen zu beobachten, in denen            keiten einem ausländischen Unternehmen           •• Ein Home Office begründet nur dann eine
Arbeitnehmer aus rein privaten Grün-            von einem Dritten oder von seinem eige-             Betriebsstätte, wenn es dauerhaft zur
den – etwa, weil der Familienwohnsitz           nen Dienstnehmer für die Erbringung der             Ausübung einer betrieblichen Tätigkeit
in einem anderen Staat liegt als im             betrieblichen Leistungen zur Verfügung              des Arbeitgebers genutzt wird. Die bloß
Sitzstaat des Arbeitgebers – in einem           gestellt werden, wobei eine gewisse Ver-            sporadische oder gelegentliche Nutzung
maßgeblichen Ausmaß von ihrem                   fügungsmacht des Unternehmers über das              des Home Office eines Arbeitnehmers
Home Office aus arbeiten, wobei diese           Home Office notwendig ist. Die bloße Ver-           führt zu keiner Begründung einer
Tätigkeit im Home Office seitens des            gabe von Heimarbeit in der Wohnung des              Betriebsstätte. Im konkreten dem EAS
Arbeitgebers zwar nicht forciert, aber          Heimarbeiters sollte jedoch keine Betriebs-         zugrundeliegenden Fall vertrat das BMF
mit Rücksicht auf die Bedürfnisse des           stätte für den Arbeitgeber begründen,               die Auffassung, dass bei einer zeitlichen
Arbeitnehmers geduldet wird.                    zumindest in dem Fall, in dem die Heim-             Nutzung des Home Office im Ausmaß von
                                                arbeiter auf der Beschaffungsseite tätig            50% nicht mehr von einer bloß gelegen-
Hintergrund.                                    sind. Sofern Tätigkeiten auf der Absatzseite        tlichen Nutzung ausgegangen werden
Erbringt ein Arbeitnehmer seine Leistun-        betroffen sind, wurde daraus ein höheres            kann.
gen für einen ausländischen Arbeitgeber         Risiko einer Betriebsstättenbegründung
von einem österreichischen Home Office,         abgeleitet.                                      •• Hinsichtlich der Verfügungsmacht geht
stellt sich in der Praxis regelmäßig die                                                            das BMF allgemein davon aus, dass
Frage, ob das österreichische Home Office       Präzisierung durch neues EAS 3415.                  die Ausübung der betrieblichen Tätig-
für den ausländischen Arbeitgeber eine          Erfreulicherweise hat das BMF seine Aus-            keiten im Home Office eine faktische
Betriebsstätte begründen könnte. Dieser         sagen zu einer allfälligen Betriebsstätten-         Verfügungsmacht des Arbeitgebers
Umstand kann für die Beurteilung, ob es         begründung durch ein Home Office des                begründen kann. Allerdings wird dieser
hinsichtlich der Vergütungen des Arbeit-        Arbeitnehmers in einem aktuellen EAS                Grundsatz wiederum auf bestimmte
nehmers zu einem verpflichtenden Lohn-          präzisiert. In diesem folgt das BMF den             Fallkonstellationen eingeschränkt. So zB
steuerabzug kommt oder nicht, relevant          bereits in einem früheren EAS aus 2017              auf den Fall, dass der Arbeitgeber vom
sein. Darüber hinaus kann die Begründung        veröffentlichten Grundsätzen und wieder-            Arbeitnehmer verlangt, seine Wohnung
einer österreichischen Betriebsstätte           holt zunächst, dass das nationale österrei-         für die Geschäftstätigkeit des Arbeitge-
ua auch zu einer beschränkten Körper-           chische Steuerrecht iZm der Begründung              berunternehmens zur Verfügung zu stel-
schaftsteuerpflicht des Arbeitgeberunter-       einer Betriebsstätte durch ein Home Office          len. Dies insbesondere dann wenn der
nehmens in Österreich sowie allfälligen         grundsätzlich eine niedrige Schwelle vor-           Arbeitgeber dem Arbeitnehmer keinen
umsatzsteuerlichen Melde- und Abfuhr-           sieht. Allerdings stellt sich in einem zweiten      Arbeitsplatz zur Verfügung stellt, obwohl
verpflichtungen führen. Es empfiehlt sich       Schritt stets die Frage, ob der nationale Be-       die Tätigkeit des Arbeitnehmers einen
somit eine sorgfältige Beurteilung einer all-   steuerungsanspruch durch ein anzuwen-               Arbeitsplatz erfordert.
fälligen Betriebsstättenbegründung.             dendes Doppelbesteuerungsabkommen
                                                eingeschränkt wird. Dies ist der Fall, wenn      Über diese Beurteilungskriterien hinaus
Frühere Aussagen des BMF.                       zwar eine Betriebsstätte nach nationaler         erachtet das BMF auch folgende Aspekte
Die Aussagen des BMF zur Betriebsstätten-       Definition vorliegt, nicht jedoch eine Be-       als für die Prüfung einer allfälligen Betriebs-
begründung durch ein Home Office eines          triebsstätte iSd jeweils anwendbaren Dop-        stättenbegründung relevant:

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Tax & Legal News - Deloitte
Tax & Legal News | Payroll und Expatriates

•• Macht der Arbeitnehmer Aufwendungen         stätte nicht für alle Aspekte relevant ist.      mer aus rein privaten Gründen von seinem
   oder Ausgaben iZm mit der Nutzung des       So sind zB Fallkonstellationen denkbar, in       Home Office aus arbeitet, und dies vom
   österreichischen Wohnsitzes geltend,        denen – durch die Begründung einer lohn-         Arbeitgeber zwar geduldet, aber nicht aktiv
   spricht dies für das Vorliegen einer Be-    steuerlichen Betriebsstätte – zwar eine Ver-     unterstützt oder eingefordert wird, sollte
   triebsstätte.                               pflichtung zum Lohnsteuerabzug besteht,          sich regelmäßig ein bloß geringes Risiko
                                               mangels Begründung einer Betriebsstätte          einer Betriebsstättenbegründung ergeben.
•• Kommt den im Home Office ausgeübten         iSd anwendbaren Doppelbesteuerungsab-            Wird das Home Office jedoch in einem zeit-
   Tätigkeiten basierend auf der Haupttätig-   kommens jedoch etwa keine beschränkte            lich maßgeblichen Ausmaß genutzt, oder
   keit des Arbeitgeberunternehmens bloß       Körperschaftsteuerpflicht in Österreich          werden im Home Office gar Besprechun-
   eine untergeordnete Funktion zu, sollte     vorliegt.                                        gen mit Geschäftspartnern oder Kunden
   das Risiko einer Betriebsstättenbegründ-                                                     abgehalten, wird in der Regel von einem
   ung entsprechend gering sein. Entspre-      Fazit.                                           hohen Risiko einer Betriebsstättenbegrün-
   chen die im Home Office ausgeübten          Wenngleich in vielen Fällen von Home Of-         dung auszugehen sein.
   Tätigkeiten hingegen der Haupttätigkeit     fice Tätigkeiten in der Praxis weiterhin keine
   des Gesamtunternehmens, ist von keiner      eindeutige Beurteilung möglich sein wird,
   untergeordneten Funktion auszugehen,        ob es zu einer Betriebsstättenbegründung         Arnold Binder
   sodass damit ein hohes Betriebsstätten-     kommt, sind die Aussagen des BMF ange-           abinder@deloitte.at
   risiko einhergehen wird.                    sichts der dadurch – zumindest in einem
                                               gewissen Ausmaß – gewährten Rechts-
Zu beachten ist freilich, dass die abkom-      sicherheit zu begrüßen. Zumindest in den
mensrechtliche Definition der Betriebs-        (klassischen) Fällen, in denen ein Arbeitneh-

                                                                                                                                              9
Tax & Legal News - Deloitte
Tax & Legal News | Umsatzsteuer und Zoll

Falscher Steuerausweis beim Übergang
der Steuerschuld und unmittelbarer
Rückerstattungsanspruch gegenüber der
Steuerbehörde

Im Urteil Porr Építési Kft (EuGH           Sachverhalt.                                 •• Der Sachverhalt wurde falsch beurteilt,
11.4.2019, C-691/17, nachfolgend Porr)     Porr hat iZm mit dem Bau einer Autobahn         da im vorliegenden Fall die Steuerschuld
beschäftigt sich der EuGH mit der Frage,   von mindestens drei Dienstleistungser-          nicht übergeht.
ob ein Vorsteuerabzug versagt werden       bringern Rechnungen, auf welchen Umsatz-
darf, wenn einem Dienstleistungs-          steuer ausgewiesen war, angenommen und       •• Hilfsweise vertritt Porr im Wesentlichen
empfänger irrtümlich Umsatzsteuer in       bezahlt. Betreffend die in der Rechnung         die Auffassung, dass die Steuerver-
Rechnung gestellt worden ist, die der      ausgewiesenen Vorsteuern hat Porr den           waltung vor der Versagung des Vors-
Dienstleistungsempfänger an seinen         Vorsteuerabzug geltend gemacht und eine         teuerabzugs prüfen hätte müssen, ob die
Vertragspartner gezahlt hat und ob die     Erstattung des Guthabens beantragt. Die         Rechnungen berichtigt werden können.
Steuerbehörde vor der Versagung des        Steuerverwaltung war jedoch der Ansicht,
Vorsteuerabzugs prüfen muss, ob eine       dass die den Rechnungen zugrundeliegende     Das nationale Gericht vertrat die Ansicht,
Berichtigung der Rechnung möglich ist.     Haupttätigkeit der Rechnungen Bautätig-      die Steuerverwaltung hätte prüfen müssen,
Weiters beschäftigt sich der EuGH mit      keiten waren, bei welchen die Steuerschuld   ob der Rechnungsaussteller den Betrag
der Frage, wann ein direkter Rücker-       entsprechend den nationalen Vorschriften     an Porr hätte erstatten können und ob
stattungsanspruch des Leistungsemp-        auf den Empfänger der Leistung übergeht.     Porr den Betrag direkt von der Steuerver-
fängers gegenüber der Steuerbehörde        Die Steuerverwaltung kam daher zu dem        waltung hätte verlangen können. Dazu hat
gerechtfertigt ist.                        Ergebnis, dass Porr der Vorsteuerabzug       das nationale Gericht folgende Fragen an
                                           aus diesen Rechnungen nicht zusteht. Porr    den EuGH vorgelegt: Steht es der Mehr-
                                           erhob gegen diese Entscheidung eine Klage,   wertsteuersystemrichtlinie, dem Verhältnis-
                                           welche wie folgt begründet wurde:            mäßigkeitsgrundsatz, dem Grundsatz der

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Tax & Legal News | Umsatzsteuer und Zoll

Steuerneutralität und dem Effektivitäts-        sich die Erstattung durch den Dienstleis-
grundsatz entgegen, wenn im vorliegenden        tungserbringer – insbesondere im Fall der
Fall vor der Versagung des Vorsteuerab-         Zahlungsunfähigkeit des Dienstleistungs-
zugs nicht geprüft wird, ob der Rechnungs-      erbringers – als unmöglich oder übermäßig
aussteller die Mehrwertsteuer erstatten         schwierig erweist. Sofern das ungarische
und die Rechnung berichtigen kann oder          System somit Porr ermöglicht, die Mehr-
die Steuerbehörde die Steuer selbst er-         wertsteuer zurückzuverlangen, ist die
stattet.                                        Steuerbehörde nicht verpflichtet, vor der
                                                Versagung des Vorsteuerabzugs zu prüfen,
Das EuGH Urteil.                                ob eine Berichtigung noch möglich ist.
Zu Beginn widmet sich der EuGH der
Frage, ob Porr der Vorsteuerabzug im vor-       Fazit.
liegenden Fall versagt werden darf. Der         Zusammengefasst hat der EuGH die Ver-
EuGH verweist einerseits darauf, dass die       sagung des Vorsteuerabzugs grundsätz-
Umsatzsteuer betreffend die Bautätigkeit        lich bejaht, wenn ein Steuerpflichtiger
nicht von Porr (an die Steuerbehörde) ent-      auf Grund einer fehlerhaften Rechnung
richtet worden ist und somit ein materielles    Umsatzsteuer an den Leistungserbringer
Erfordernis für den korrespondierenden          gezahlt hat. Ferner hat der EuGH jedoch
Vorsteuerabzug fehlt. Anderseits steht der      im Fall Porr bei Vorliegen bestimmter Um-
Vorsteuerabzug nur für eine geschuldete         stände einen direkten Rückerstattungsan-
Umsatzsteuer zu. Da die von den Dienst-         spruch eines Steuerpflichtigen betreffend
leistungserbringern entrichtete Steuer aber     Vorsteuerabzug – insbesondere im Fall der
nicht geschuldet war, steht Porr diesbezüg-     Zahlungsunfähigkeit des Dienstleistungs-
lich auch kein Vorsteuerabzug zu.               erbringers – gegenüber der Steuerbehörde
                                                bejaht (wie auch im EuGH Urteil Tibor Far-
Nachfolgend geht der EuGH auf die Frage         kas, 26.4.2017, C-564/15). Zusätzlich führt
ein, ob vor der Versagung des Vorsteuer-        der EuGH im Urteil Porr aus, dass sofern
abzugs seitens der Finanzbehörde geprüft        ein direkter Rückerstattungsanspruch des
werden muss, ob die Rechnungen be-              Steuerpflichtigen gegenüber der Steuer-
richtigt werden können. Der EuGH weist          behörde besteht, seitens der Steuerbe-
darauf hin, dass im vorliegenden Fall eine      hörde nicht geprüft werden muss, ob die
Berichtigung der Rechnung auf Grund der         zu grundlegende Rechnung noch berichtigt
nationalen Vorschriften nicht mehr möglich      werden kann.
war. Der EuGH verweist weiters auf seine
bisherige Rechtsprechung und führt aus,
dass ein System, in dem ua der Dienst-          Verena Gabler
leistungsempfänger gegen den Erbringer          vgabler@deloitte.at
der Dienstleistung eine zivilrechtliche Klage
auf Rückzahlung einer nicht geschuldeten        Stephanie Reisinger
Leistung erheben kann, die Grundsätze der       sreisinger@deloitte.at
Neutralität und der Effektivität beachtet.
Allerdings kann es der Effektivitätsgrund-
satz gebieten, dass der Dienstleistungs-
empfänger seinen Erstattungsantrag direkt
an die Steuerbehörde richten kann, falls

                                                                                                                                   11
Tax & Legal News | Gebühren und Verkehrssteuern

Ergänzung der Grundstückswertverordnung
in Bezug auf Baurechte
Der Grundstückswert spielt seit dem               wert von Baurechten bzw von mit Baurech-      tatbestandes, bei Vorgängen nach dem
Steuerreformgesetz 2015/2016 eine                 ten belasteten Grundstücken nach dem          Umgründungssteuergesetz sowie bei be-
zentrale Rolle für die Bemessung der              Pauschalwertmodell zu ermitteln ist.          stimmten unentgeltlichen Übertragungen
Grunderwerbsteuer (siehe dazu unsere                                                            von wesentlicher Bedeutung, da hier als
Tax & Legal News vom 27.11.2015).                 Mit 1.10.2019 ist nun eine Novellierung der   Bemessungsgrundlage der Grunderwerb-
Zwar ist die Grunderwerbsteuer                    GrWV in Kraft getreten, welche die GrWV       steuer einzig auf den Grundstückswert ab-
(GrESt) grundsätzlich vom Wert der                in Bezug auf die Ermittlung des Grund-        gestellt wird. Ist daher ein mit einem Bau-
Gegenleistung zu berechnen, mindes-               stückswerts von Baurechten sowie von mit      recht belastetes Grundstück Gegenstand
tens jedoch vom Grundstückswert.                  Baurechten belasteten Liegenschaften bei      eines dieser Erwerbsvorgänge und beträgt
Zudem bildet der Grundstückswert bei              Anwendung des Pauschalwertmodells wie         die Dauer des Baurechts zum Zeitpunkt der
mittelbaren Erwerbsvorgängen, bei                 folgt ergänzt:                                Entstehung der Steuerschuld noch 50 oder
Erwerbsvorgängen im Zuge von Um-                                                                mehr Jahre, bedeutet dies, dass die Bemes-
gründungen sowie bei unentgeltlichen              Ist ein Grundstück mit einem Baurecht         sungsgrundlage und demzufolge auch die
Erwerbsvorgängen die Bemessungs-                  belastet, ist der Grundwert des Baurechts     Grunderwerbsteuer selbst Null beträgt.
grundlage für die GrESt.                          dem Grundwert des unbebauten Grund-
                                                  stückes gleichzusetzen. Dabei ist Folgendes   Praxishinweis.
Der Grundstückswert ist dabei entweder            zu beachten:                                  Bei der Begründung oder Übertragung
                                                                                                eines Baurechts war die GrESt bisher mit
•• als Summe des hochgerechneten drei-            •• Liegt die Dauer des Baurechts zum          dem 18fachen des Jahreswerts der Bau-
   fachen Bodenwerts (Einheitswert) und              Zeitpunkt des Entstehens der Steuer-       rechtszinsverpflichtung gedeckelt. Das
   des Wertes des Gebäudes (sog Pauschal-            schuld bei 50 oder mehr Jahren, ist der    Abstellen auf den Grundstückswert als
   wertmodell);                                      Grundwert des Baurechts mit dem vollen     Mindestbemessungsgrundlage auch bei
                                                     Grundwert des unbebauten Grundstücks       Baurechten nach der geänderten GrWV
•• in Höhe eines von einem geeigneten                und der Grundwert des belasteten Gr-       würde nun dazu führen, dass in vielen Fäl-
   Immobilienpreisspiegel abgeleiteten               undstücks mit Null anzusetzen.             len die Begründung oder Übertragung von
   Wertes; oder                                                                                 Baurechten zu einer erhöhten GrESt führt.
                                                  •• Liegt die Dauer des Baurechts zum Zeit-    Anzuraten wäre daher, im Einzelfall den
•• durch Vorlage eines Sachverständigen-             punkt des Entstehens der Steuerschuld      Bodenwertanteil eines Baurechts im Rah-
   gutachtens zum Nachweis des geringeren            bei unter 50 Jahren, ist der Grundwert     men eines Sachverständigengutachtens
   gemeinen Wertes                                   des Baurechts mit 2% des Grundwerts        nachzuweisen. Bei Baurechten mit Ver-
                                                     des unbebauten Grundstücks für jedes       pflichtung zu laufender Entrichtung eines
zu berechnen.                                        volle Jahr der Restdauer des Baurechts     Baurechtszinses wäre dabei der gemeine
                                                     anzusetzen. Als Grundwert des belastet-    Wert des Baurechts als Barwert einer nach-
Im Zusammenhang mit dem Pauschal-                    en Grundstücks ist die Differenz zwis-     schüssigen Rente zu ermitteln, wobei der
wertmodell sieht die Grundstückswertver-             chen dem Grundwert des unbelasteten        Rentenbarwert die Differenz zwischen dem
ordnung (GrWV) vor, für die Ermittlung des           Grundstücks und dem Grundwert des          angemessenen und dem tatsächlich verein-
dreifachen Bodenwerts die Grundfläche                Baurechts anzusetzen.                      barten Baurechtszins darstellt. Entspricht
mit dem dreifachen Bodenwert pro Quad-                                                          der tatsächlich vereinbarte Baurechtszins
ratmeter zu multiplizieren. Der Bodenwert         Im Ergebnis muss daher die Summe aus          dem angemessenen Baurechtszins, ist der
pro Quadratmeter ergibt sich dabei aus            dem Grundwert des Baurechts und dem           gemeine Wert des Baurechts und damit die
dem Einheitswertbescheid, welcher elek-           Grundwert des belasteten Grundstücks          Mindestbemessungsgrundlage Null.
tronisch über FinanzOnline angefordert            dem Grundwert des unbelasteten Grund-
werden kann.                                      stücks entsprechen.
                                                                                                Katharina Luka
Bislang enthielt die GrWV jedoch keine In-        Die neue Verordnung ist insbesondere          kluka@deloitte.at
formationen darüber, wie der Grundstück-          bei Erfüllung des Anteilsvereinigungs-

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Tax & Legal News | Private Clients

Bundesfinanzgericht: Neues zur
Hauptwohnsitz- und Herstellerbefreiung
Das Bundesfinanzgericht (BFG)                 Es galt nun zu klären, welcher Zeitpunkt als     Baumaßnahmen nach der Verkehrsauffas-
erwog im Erkenntnis vom 28.2.2019,            jener der Veräußerung maßgeblich war, ob         sung als Errichtung eines Gebäudes (Haus-
RV/4100578/2015 darüber, ob im gegen-         tatsächlich eine Herstellung vorlag und ob       bau) und nicht als Haussanierung oder
ständlichen Fall bei der Veräußerung          deshalb nun die Hauptwohnsitz- oder Her-         -renovierung angesehen werden. Die von
eines Grundstücks die Voraussetzun-           stellerbefreiung zustand oder nicht.             der Beschwerdeführerin vorgebrachten
gen für die Anwendbarkeit der Haupt-                                                           Maßnahmen (vgl oben) waren nicht ausrei-
wohnsitz- bzw Herstellerbefreiung             Rechtsansicht des Finanzamts.                    chend, um die Herstellerbefreiung geltend
gegeben waren und somit die entspre-          Das Finanzamt verneinte das Vorliegen der        zu machen.
chenden Einkünfte von der ImmoESt             Hauptwohnsitzbefreiung. Begründet wurde
befreit waren oder nicht. Entscheidend        dies damit, dass als Zeitpunkt der Veräuße-      Fazit.
war dabei, ob einerseits der Zeitpunkt        rung der Abschluss des (schuldrechtlichen)       Bei Geltendmachung der Hauptwohnsitz-
der Veräußerung des Grundstückes              Verpflichtungsgeschäfts und nicht jener der      befreiung ist im Hinblick auf die maßgeb-
oder jener der tatsächlichen Aufgabe          sachenrechtlichen Übergabe maßgeblich            liche Frist der Tatbestand der Veräußerung
des Hauptwohnsitzes maßgeblich ist            war und somit die Frist nicht erfüllt war. Aus   bereits mit Vertragsabschluss erfüllt. Eine
und andererseits, ob die getätigten           Sicht des Finanzamtes war somit der Tatbe-       längere tatsächliche Nutzungsdauer des
Aufwendungen seitens der Beschwer-            stand der Veräußerung bereits mit dem Tag        entsprechenden Wohnobjekts ist unbe-
deführerin für die Inanspruchnahme            des (Kauf-)Vertragsabschlusses über das          achtlich und verlängert die Hauptwohnsitz-
der Herstellerbefreiung ausreichend           Wohnobjekt erfüllt und dessen Nutzung als        dauer nicht. Will man sich dagegen erfolg-
waren.                                        Hauptwohnsitz nach der Veräußerung für           reich auf die Herstellerbefreiung berufen,
                                              die Fünfjahresfrist unbeachtlich. Die Her-       bedarf es der erstmaligen Errichtung eines
Sachverhalt.                                  stellerbefreiung wurde ebenso verneint, da       Objektes (Hausbau). Umfangreiche Reno-
Die Beschwerdeführerin erwarb ein Wohn-       das Gebäude lediglich einer umfangreichen        vierungsarbeiten an einem reparaturbe-
objekt im Wege einer Schenkung auf den        Sanierung (inklusive Erhaltung der Außen-        dürftigen Gebäude, Dachbodenausbauten
Todesfall, in welchem sie sodann ihren        mauern) unterzogen wurde und kein Abriss         oder die Herstellung von Dachgeschoss-
Hauptwohnsitz begründete und zu dessen        samt darauffolgender Neuerrichtung statt-        wohnungen sind nicht ausreichend und
Veräußerung sie sich in weiterer Folge ent-   fand.                                            führen zu keiner Befreiung.
schloss. Beim Abschluss des Kaufvertrags
wurde die Aufgabe ihres Wohnsitzes zu         Rechtsansicht des BFG.
einem späteren Zeitpunkt bedungen. Die        Das BFG folgte der Meinung des Finanz-           Peter Teuschler
tatsächliche Nutzungsdauer war jedoch         amts und verwies im gegenständlichen             pteuschler@deloitte.at
länger als bis zum vereinbarten Zeitpunkt.    Fall auf die ständige Rechtsprechung des
Laut Beschwerdeführerin waren die zwi-        VwGH. Um den Beginn bzw das Ende des
schen dem Tag des Erwerbs und der (tat-       Zeitraums von zehn Jahren zu definieren,
sächlichen) Aufgabe des Hauptwohnsitzes       sei auf den Zeitpunkt der schuldrechtlichen
die für die Hauptwohnsitzbefreiung erfor-     Veräußerung abzustellen. Der Gesetzes-
derlichen „fünf aus zehn“ Jahre verstrichen   wortlaut ließe keine andere Interpretation
und die Veräußerung aus ihrer Sicht steu-     zu. Im Streitfall endete der Beobachtungs-
erfrei. Des Weiteren brachte die Beschwer-    zeitraum somit, wie auch schon vom
deführerin vor, dass die an dem Objekt        Finanzamt festgestellt, mit Abschluss des
durchgeführten Sanierungsmaßnahmen            Kaufvertrags. Die Beibehaltung des Haupt-
(Fundamentbetonierung, Errichtung von         wohnsitzes über den Stichtag hinaus war
Zwischenmauern, Neuverlegung sämtlicher       für die Fristberechnung unerheblich und
Leitungen sowie Tragung des Bauherren-        die Hauptwohnsitzbefreiung war nicht an-
risikos durch die Beschwerdeführerin)         zuwenden. Zur Herstellerbefreiung führte
derart umfangreich waren, dass ein Fall       das BFG aus, dass ein selbst hergestelltes
der Herstellung des Wohnhauses vorlag.        Gebäude nur dann vorliegen könne, wenn

                                                                                                                                            13
Tax & Legal News | Verrechnungspreise

Transfer Pricing Rulings
im EU Ausland –
Ein Blick über den Tellerrand
Kürzlich kam es in zwei EU Mitglied-          X AB und der schwedischen Steuerbehörde        Sachverhalt Spanien.
staaten zu interessanten Entschei-            wurden ua folgende Fragen aufgeworfen:         Ebenfalls in 2007 wendete das spanische
dungen im Bereich der Verrechnungs-                                                          Unternehmen A S.L. die TNMM als Me-
                                              •• Kann anhand einer mehrjährigen Analyse
preise. Sowohl in Schweden als auch in                                                       thode zur fremdüblichen Bepreisung in
                                                 die Fremdüblichkeit der zu prüfenden
Spanien ging es ua um die Anwendung                                                          einer ihrer Tochtergesellschaften an. Dabei
                                                 Transaktion bestimmt werden?
eines mehrjährigen Betrachtungszeit-                                                         führte die A S.L. eine Benchmarkingstudie
raumes für die Überprüfung der Fremd-         •• Kann das gesamte Spektrum einer             für den Betrachtungszeitraum 2003 – 2005
üblichkeit von Verrechnungspreisen.              Benchmarkingstudie oder nur der             durch und identifizierte auf Grundlage der
                                                 Bereich zwischen dem unteren und            nachfolgenden Daten eine interquartile
Sachverhalt Schweden.                            oberen Quartil herangezogen werden?         Bandbreite von 2,1% – 7,6%:
Das schwedische Unternehmen X AB ver-
kaufte im Jahr 2007 Produkte iZm mit ihrer    Zur ersten Frage führte das Höchstgericht
Marke von Schweden an eine US-amerika-        aus, dass ein mehrjähriger Betrachtungs-
nische Tochtergesellschaft. Laut Local File   zeitraum grundsätzlich angewendet wer-         Zudem errechnete die A S.L. auf Basis der
wandte die X AB die transaktionsbezogene      den kann, dass dabei aber eine Einzelfall-     Ergebnisse ihrer Tochtergesellschaft die
Nettomargenmethode (TNMM) zur Be-             betrachtung zu erfolgen hat. Bezüglich der     jeweiligen Return on Sales für die Jahre
preisung der Transaktion an und gab an,       zweiten Frage ist auf die erhöhte Beweislast   2006 – 2008 und berechnete daraus den
dass innerhalb des Betrachtungszeitraums      in supplementary taxation cases in Schwe-      Durchschnittswert im gesamten Betrach-
2005 bis 2007 die Operating Margin der        den hinzuweisen. Dabei muss die schwe-         tungszeitraum:
US-Tochter oberhalb des oberen Quar-          dische Steuerbehörde nachweisen, dass
tils (aber unterhalb des Maximums) der        der angewandte Verrechnungspreis nicht
Benchmarkingstudie lag. Die schwedische       jenem entspricht, der von unabhängigen
Steuerbehörde korrigierte daher das zu        Unternehmen vereinbart worden wäre.            Aufgrund der vorliegenden Daten passte
versteuernde Einkommen von X AB für das       Da die schwedische Steuerbehörde nicht         die spanische Steuerbehörde die Operating
Geschäftsjahr 2007 mit der Begründung,        nachweisen konnte, dass ein Verrech-           Margin in 2007 und 2008 auf den Median
dass die X AB die an ihre US-Tochter ver-     nungspreis außerhalb der interquartilen        an. Für 2007 war die Begründung, dass
kauften Produkte zu niedrig bewertet habe.    Bandbreite (aber innerhalb der vollen          die Operating Margin nicht innerhalb der
                                              Bandbreite) per se unangemessen ist,           interquartilen Bandbreite lag; in 2008 lag
Entscheidung des                              entschied das schwedische Gericht              die Operating Margin zwar innerhalb dieses
schwedischen Höchstgerichts.                  zugunsten der X AB.                            Bereiches, aber (deutlich) unterhalb des
Im Rahmen des Rechtsstreits zwischen der                                                     Medians.

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Tax & Legal News | Verrechnungspreise

Dem entgegnete die A S.L., dass bei einer       Mögliche Schlussfolgerungen                      Hinsichtlich der Anpassung zum Median
mehrjährigen Betrachtung die Marge im           für Österreich.                                  halten die österreichischen Verrechnungs-
Durchschnitt bei 2,22% und damit im             Zurück in Österreich stellt sich die Frage, ob   preisrichtlinien fest, dass bei sachgerechter
Schnitt innerhalb des Interquartilsbereichs     es auf Grundlage der derzeitigen Rechts-         Anwendung einer der Verrechnungs-
sei und somit weder für 2007 noch für           lage (bzw der aktuellen Verwaltungspraxis)       preismethoden jeder Preis innerhalb der
2008 Anpassungen erforderlich gewesen           zu gleichen Entscheidungen gekommen              Bandbreite steuerlich anzuerkennen ist.
wären.                                          wäre. In den österreichischen Verrech-           Liegt der vom Steuerpflichtigen angesetzte
                                                nungspreisrichtlinien wird festgehalten,         Preis allerdings außerhalb der Bandbreite,
Entscheidung des                                dass „es (…) in der Regel nicht zu beanstan-     hat eine Anpassung zum Median zu erfol-
spanischen Höchstgerichts.                      den sein [wird], wenn die vom geprüften          gen. Demnach wird die vom spanischen
Das spanische Gericht bestätigte den            Unternehmen tatsächlich erzielte Marge           Höchstgericht vorgenommene Anpassung
Standpunkt der erstinstanzlichen Entschei-      ausnahmsweise in einem Jahr geringfügig          zum unteren Quartil aktuell nicht von der
dung in der Hinsicht, dass ein mehrjähriger     außerhalb der durch die Datenbankstudie          Finanzverwaltung in Österreich gestützt;
Betrachtungszeitraum angewendet werden          steuerlich anerkannte Bandbreite fällt,          da jedoch die OECD Verrechnungsgrund-
kann, allerdings die Operating Margin jähr-     wenn die erzielte Marge im Mehrjahres-           sätze keine Hinweise auf die notwendiger-
lich auf stand alone Basis mit der interquar-   schnitt innerhalb dieser Bandbreite liegt“.      weise vorzunehmende Anpassung auf
tilen Bandbreite abzugleichen sei. Das Ge-      Somit wäre basierend auf dieser Grund-           den Median beinhalten, wäre eine ähnlich
richt befand die Anpassung der Operating        lage, eine geringfügig abweichende Marge         gelagerte Entscheidung auch in Österreich
Margin im Jahr 2007 daher grundsätzlich         fremdüblich, wenn die mehrjährige Be-            denkbar.
als sachgerecht, jedoch nur bis zum unte-       trachtung innerhalb der Bandbreite liegt.
ren Quartil und nicht bis zum Median; eine      Wäre somit ein ähnlich gelagerter Fall, wie
Anpassung auf den Median wäre nur dann          der der spanischen A S.L. in Österreich          Claudia Synek
vorzunehmen, wenn es Mängel hinsichtlich        zu beurteilen, würde wohl bereits im Rah-        csynek@deloitte.at
der Vergleichbarkeit gäbe. Da diese bei der     men einer etwaigen Betriebsprüfung – bei
A. S.L. nicht vorlagen, reichte eine Anpas-     Anwendung der österreichischen Ver-
sung zum unteren Quartil. Des Weiteren          rechnungspreisrichtlinien – von der öster-
war eine Anpassung in 2008 nicht erforder-      reichischen Finanzverwaltung die Fremdüb-
lich, da die Operating Margin innerhalb der     lichkeit der Bepreisung nicht beanstandet.
interquartilen Bandbreite lag.

                                                                                                                                            15
Tax & Legal News | Steuern International

OECD veröffentlicht Unified Approach –
Entwurf zur einheitlichen Besteuerung der
digitalen Wirtschaft

                                                                                          businesses, interagieren mit ihren Kunden
Am 9.10.2019 veröffentlichte das            Unified Approach.                             und Kundinnen, kreieren dabei bedeu-
OECD-Sekretariat mit dem „Unified Ap-       Das OECD-Sekretariat hält im Konsulta-        tungsvollen Mehrwert, sind aber nicht
proach“ ein Konsultationspapier zur Be-     tionspapier fest, dass in Zeiten der Digi-    (zwangsläufig) physisch am Markt, zB in
steuerung digitaler Geschäftsmodelle,       talisierung die bisherigen Regelungen zur     Form einer Tochtergesellschaft oder einer
das die bisherigen drei Ansätze von         Aufteilung der Besteuerungsrechte auf         Betriebsstätte, präsent. In conreto geht es
„Pillar One“ miteinander vereinen soll.     Basis physischer Präsenz und nach dem         um Unternehmen, die von der Ferne aus
„Pillar One“ umfasst die Bereiche „Mar-     Fremdverhaltensgrundsatz nicht mehr zu        mit Nutzern und Nutzerinnen (usern) in
keting Intangibles“, „User Participation“   angemessenen Ergebnissen führen. Aus          Kontakt treten, wie zB Streaming-Dienste,
sowie „Significant Economic Presence“       diesem Grund hat das OECD-Sekretariat         sowie um Unternehmen, die durch den
und ist Bestandteil des im Mai 2019 von     die wesentlichen Punkte der bisherigen        Einsatz von digitaler Technologie Produkte
der OECD verabschiedeten und im Juni        drei Pillar One Ansätze zusammengefasst       vertreiben und einen Kundenstock auf-
2019 von den G20 Mitgliedern geneh-         und zielt nun darauf ab, zu den wichtigsten   bauen. Rohstoffindustrien sollten laut dem
migten zweisäuligen Arbeitsprogramms        Merkmalen eine gemeinsame Lösung zu           OECD-Sekretariat nicht vom neuen Ansatz
zu Besteuerungsherausforderungen            entwickeln. Dabei wurden die folgenden        erfasst sein; ob es auch Ausnahmeregelun-
iZm mit Digitalisierung. Ziel des neuen     vier Schlüsselkomponenten definiert:          gen für andere Wirtschaftssektoren (etwa
Unified Approach ist es, eine möglichst                                                   die Finanzindustrie) geben wird, steht noch
einfache Lösung für die Handhabung          Scope.                                        zur Diskussion. Ebenfalls ist es denkbar,
digitaler grenzüberschreitender Be-         Der neue Ansatz fokussiert sich auf kun-      Größenbeschränkungen, wie zB die für das
steuerungsrechte, Gewinnzuweisungs-         denorientierte Geschäftsfelder, soge-         Country-by-Country Reporting relevante
praktiken und Nexus Regelungen zu           nannte „consumer-facing businesses“. Die      Umsatzgrenze von EUR 750 Mio pro Wirt-
schaffen.                                   im Vorschlag genannten consumer-facing        schaftsjahr und Unternehmensgruppe, zu

16
Tax & Legal News | Steuern International

übernehmen. Eine genaue Ein- und Ab-           Spannungsbereichen des gegenwärtigen           einige Fragen offen, wie etwa (i) wie weit
grenzung des Anwendungsbereichs muss           Systems.                                       oder eng der Begriff consumer-facing bus-
jedoch noch erarbeitet werden.                                                                inesses zu verstehen ist, (ii) ob es poten-
                                               Increased Tax Certainity delivered via         zielle digitale Differenzierungen geben wird,
New Nexus.                                     a Three Tier Mechanism.                        (iii) welche Tätigkeiten unter die Routine-
Gegenwärtig kann ein nicht ansässiges          Durch ein dreistufiges System soll die         funktionen des Betrags B subsumiert wer-
Unternehmen in einem Staat nur dann            Rechtssicherheit für Steuerpflichtige und      den oder etwa (iv) wie Doppelbesteuerung
besteuert werden, wenn es in besagtem          Finanzverwaltungen gewährleistet werden.       unter Beachtung der möglichen Neurege-
Staat zumindest eine Betriebsstätte hat        Der Mechanismus gliedert sich                  lungen künftig weiterhin effektiv vermieden
und somit in irgendeiner Art physisch prä-                                                    werden kann.
                                               •• in Betrag A (einen Anteil am errechneten
sent ist. Der neue Nexus würde durch eine
                                                  Residualgewinn, der den einzelnen
eigenständige abkommensrechtliche Rege-                                                       Zu einigen Punkten der zweiten Säule
                                                  Hoheitsgebieten nach einem neuen
lung in Ergänzung zur derzeitigen Betriebs-                                                   (Pillar Two) hat die OECD ein Konsultations-
                                                  formelbasierten Ansatz zugewiesen wird);
stättenregelung eingeführt werden. Inhalt-                                                    papier für November 2019 angekündigt.
lich würde der neue Nexus auch jenem           •• in Betrag B (eine feste Vergütung für       Insgesamt plant die OECD einen Konsens
Staat ein Besteuerungsrecht einräumen,            Routinefunktionen, wie Marketing und        zu Pillar One und Pillar Two bis Ende 2020
in dem der Umsatz generiert wird, selbst          Vertrieb, die im jeweiligen Hoheitsgebiet   zu schaffen; ob bis dahin wirklich eine end-
wenn in diesem Staat keine physische              durchgeführt werden); und                   gültige Lösung erzielt werden kann, bleibt
Präsenz vorhanden ist. Um alle Formen                                                         abzuwarten.
                                               •• in Betrag C (einen verbindlichen
der Fern(absatz)geschäfte zu erfassen, ist
                                                  Streitbeilegungsmechanismus,
es nach Ansicht des OECD-Sekretariats
                                                  der sicherstellt, dass die über die
nicht relevant, ob die digital erzielten Um-                                                  Anna Steger
                                                  Routinefunktionen hinausgehenden
sätze durch Direktgeschäfte oder über                                                         asteger@deloitte.at
                                                  Tätigkeiten in einem Hoheitsgebiet
lokale verbundene oder unverbundene
                                                  ebenfalls abgegolten werden).
Vertriebspartner abgewickelt werden.
Der neue Nexus könnte überdies einen           Ein Novum stellt hierbei das sich aus Be-
Schwellenwert sowie länderspezifische          trag A ergebende Besteuerungsrecht dar;
Umsatzschwellen beinhalten. Durch die          dieses würde grundsätzlich, unabhängig
zusätzlichen länderspezifischen Umsatz-        von der physischen Präsenz des Leistungs-
grenzen könnte sichergestellt werden, dass     erbringers, den Geschäftsgewinn, der
auch kleinere Volkswirtschaften profitieren    den einzelnen Staaten zugewiesen wird,
können.                                        erhöhen. Die Beträge B und C würden nur
                                               unter Berücksichtigung des Vorhanden-
New and revised Profit Allocation Rule.        seins eines traditionellen Nexus, wie etwa
Die vom OECD-Sekretariat beabsichtigten        in Form einer Tochtergesellschaft oder
Gewinnverteilungsregeln sollen über die        einer Betriebsstätte, anwendbar sein und
derzeit bestehenden, sich an der physi-        zu einem Besteuerungsrecht des jeweiligen
schen Präsenz festmachenden und aus            Staates führen.
dem Fremdvergleichsgrundsatz ergeben-
den Besteuerungsrechte hinausgehen.            Ausblick.
Dabei verdrängt der neue Ansatz – in           Der veröffentlichte Entwurf zum Unified
einem ersten Schritt – zwar nicht schon        Approach gibt Tendenzen vor, wie die
dem Grunde nach die aktuelle Ergebnis-         Besteuerung der digitalen Wirtschaft zu-
abgrenzungslogik auf Basis des Fremd-          künftig gehandhabt werden könnte. Der
vergleichsgrundsatzes, ergänzt diese           Vorschlag selbst ist inhaltlich aber noch
aber durch formelbasierte Lösungen in          nicht vollends ausformuliert. Somit bleiben

                                                                                                                                           17
Tax & Legal News | Umsatzsteuer und Zoll

Brexit: Umsatzsteuerregistrierung
im Vereinigten Königreich für bestimmte
nicht-britische EU Unternehmen
im Vorhinein möglich
Zurzeit können nicht-britische EU
Unternehmen unter gewissen Voraus-
setzungen durch Inanspruchnahme
von Vereinfachungsregeln (zB Kon-
signationslagerregelungen etc) eine
umsatzsteuerliche Registrierung in
Großbritannien vermeiden, obwohl
eine solche nach allgemeinen Regeln
grundsätzlich erforderlich wäre. Sollte
Großbritannien ohne Vereinbarung
aus der EU ausscheiden (Hard Brexit)
wären diese Vereinfachungsmaßnah-
men nicht länger anwendbar. Folglich
würden sich in diesem Fall für diese
Unternehmen sofortige Registrierungs-
verpflichtungen ergeben.

Umsatzsteuerregistrierung im
Vorhinein (Advance VAT registration).
Die britischen Steuerbehörden (HMRC)
haben zur Abfederung der Brexit-Folgen
für grenzüberschreitende Lieferketten tem-
porär eine Möglichkeit zur Umsatzsteuer-
registrierung im Vorhinein (Advance VAT
registration) eingerichtet. Diese richtet sich
an Unternehmen, die nach derzeit (dh vor
dem Brexit) geltendem Recht keine umsatz-
steuerliche Registrierung im Vereinigten
Königreich benötigen würden. Die Regist-
rierung wird nur gültig, wenn das Vereinigte
Königreich ohne Abkommen aus der EU
ausscheidet (Hard Brexit). In allen anderen
Fällen müssten die Registrierungsanträge
entweder abgeändert werden oder würden
storniert werden.

Die Advance VAT registration steht nur           Stephan Wassipaul
jenen Unternehmen offen, die durch den           swassipaul@deloitte.at
Entfall von Vereinfachungsregeln im Falle
eines Hard Brexit direkt betroffen wären.
Die britischen Steuerbehörden haben eine
überarbeitete Version des Leitfadens „VAT
Notice 700/1“ veröffentlicht, der im neuen
Kapitel 4.7 Erläuterungen zur Advance VAT
registration enthält.

18
Tax & Legal News | Unternehmensbesteuerung

Bildung einer neuen Unternehmensgruppe
nach Verschmelzung des Gruppenträgers
Die Verschmelzung des bisherigen            einen Antrag auf Feststellung einer Unter-     verknüpft sind. Die steuerrechtliche Rück-
Gruppenträgers auf eine gruppen-            nehmensgruppe mit ihr als neue Gruppen-        wirkung bis zum Verschmelzungsstichtag,
fremde Gesellschaft führt zur Beendi-       trägerin ab dem Jahr 2010 – oder, falls dies   dh dem 30.6.2010, sei folglich auch für die
gung der Unternehmensgruppe. Mit            nicht möglich sein sollte – ab dem Jahr 2011   Frage der finanziellen Verbindung maß-
der Frage, ab welchem Zeitpunkt nach        gestellt. Dem Finanzamt und in weiterer        gebend. Für das Jahr 2010 sei daher keine
der Verschmelzung die Bildung einer         Folge dem Bundesfinanzgericht zufolge          Gruppenbildung möglich.
neuen Unternehmensgruppe möglich            waren dabei ab dem Jahr 2011 unstrittig
ist, beschäftigte sich nun der VwGH         alle Voraussetzungen für die Bildung einer     Praxishinweise.
in seinem Erkenntnis vom 15.5.2019          Unternehmensgruppe erfüllt. Gegen die          Mit dem Wartungserlass 2017 wurden die
(VwGH 15.5.2019, Ra 2018/13/0029).          Abweisung des Antrages auf Feststellung        Körperschaftsteuerrichtlinien um die Rz
                                            einer Unternehmensgruppe bereits ab dem        1058a ergänzt, wonach mit Hinweis auf
Hintergrund.                                Jahr 2010 richtete sich sodann die ao Revi-    das Erkenntnis des VwGH vom 28.6.2016
Die bisherige Gruppenträgerin wurde         sion an den VwGH.                              der Untergang des Gruppenmitglieds oder
als übertragende Gesellschaft zum Ver-                                                     des Gruppenträgers aufgrund einer Um-
schmelzungsstichtag 30.6.2010 mit einer     Die Entscheidung des VwGH.                     gründung dem Ausscheiden aus der Unter-
gruppenfremden Körperschaft als über-       Der Ansicht der Beschwerdeführerinnen          nehmensgruppe gleichzuhalten ist, wenn
nehmende Gesellschaft verschmolzen.         (die Gruppenträgerin (übernehmende Ge-         die Umgründung nicht innerhalb der Unter-
Der Finanzamtsanzeige zufolge sollte        sellschaft) und die Gruppenmitglieder) zu-     nehmensgruppe erfolgt bzw die Unterneh-
die Gruppe als Folge der eingetretenen      folge waren die Voraussetzungen der wirk-      mensgruppe nicht weiterhin finanziell ver-
Gesamtrechtsnachfolge mit der überneh-      samen Bildung einer Unternehmensgruppe         bunden bleibt. Zudem wird explizit darauf
menden Körperschaft als Gruppenträgerin     mit der übernehmenden Gesellschaft als         hingewiesen, dass eine Verschmelzung des
fortgesetzt werden. Das Finanzamt stellte   neue Gruppenträgerin bereits ab dem Jahr       Gruppenträgers auf eine gruppenfremde
jedoch bescheidmäßig fest, dass durch       2010 erfüllt, da die finanzielle Verbindung    Körperschaft folglich zum Ausscheiden des
die Verschmelzung des Gruppenträgers        der Gruppenmitglieder mit der früheren         Gruppenträgers aus der Unternehmens-
auf eine nicht der Unternehmensgruppe       Gruppenträgerin in der Zeit zwischen Jah-      gruppe und zur Beendigung der Gruppe
angehörende Körperschaft die Unterneh-      resbeginn und Verschmelzungsstichtag           führt.
mensgruppe stets als beendet gilt, da die   (30.6.2010) aufgrund der Gesamtrechts-
Funktion des Gruppenträgers nicht auf       nachfolge der übernehmenden Gesellschaft       In Hinblick auf die jüngere Rechtsprechung
eine Körperschaft außerhalb der Unterneh-   zuzurechnen war. Die finanzielle Verbindung    des VwGH vom 15.5.2019 ist jedenfalls zu
mensgruppe übertragen werden könne.         wäre daher während des gesamten Jahres         berücksichtigen, dass eine nahtlose Bil-
                                            2010 über vorgelegen. Bereits in der Revi-     dung einer neuen Unternehmensgruppe
Im folgenden Beschwerdeverfah-              sion hatte das Finanzamt festgehalten, dass    mit der übernehmenden Gesellschaft als
ren erkannte der VwGH (28.6.2016,           die Verschmelzung unstrittig zur Gesamt-       Gruppenträgerin nur möglich ist, wenn der
2013/13/0066) im Sinne des Finanzamtes,     rechtsnachfolge führt, für die Möglichkeit     Verschmelzungsstichtag eine finanzielle
dass die Verschmelzung der damaligen        einer Nachfolge in einzelne Rechtspositio-     Verbindung mit der neuen Gruppenträgerin
Gruppenträgerin auf eine gruppenfremde      nen komme es jedoch auch auf die jewei-        während des gesamten Wirtschaftsjahres
Körperschaft als Ausscheiden aus der        ligen Materiengesetze an. In diesem Sinne      zulässt.
Gruppe zu bewerten sei und daher die        erkannte nun auch der VwGH (15.5.2019,
Gruppe mit Ablauf des Jahres 2009 beendet   Ra 2018/13/0029), dass die Regelungen
wurde (siehe dazu unsere Tax & Legal News   des KStG über die Gruppenbesteuerung           Katharina Luka
vom 7.11.2016).                             (steuerlich wirksame rückwirkende An-          kluka@deloitte.at
                                            teilserwerbe und Anteilsübertragungen im
Der aktuelle Sachverhalt                    Sinne der Abgabenvorschriften sind auch
Die übernehmende Körperschaft hatte je-     für die Frage der finanziellen Verbindung
doch bereits im Dezember 2010 vorsorglich   maßgebend) mit denen des UmgrStG

                                                                                                                                         19
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