Transparenzbericht 2016 PKF-Gruppe - PKF CENTURION Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH PKF Österreicher-Staribacher Wirtschaftsprüfungs GmbH & Co ...
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Wirtschaftsprüfung & Steuerberatung Transparenzbericht 2016 PKF–Gruppe PKF CENTURION Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH PKF Österreicher-Staribacher Wirtschaftsprüfungs GmbH & Co KG Hegelgasse 8 1010 Wien
Transparenzbericht 2016 Wirtschaftsprüfung & Steuerberatung INHALTSVERZEICHNIS Vorwort 3 1 Rechtsform und Eigentumsverhältnisse 4 2 Leitungsstruktur 5 3 Einbindung in ein Netzwerk 5 3.1 Das internationale PKF–Netzwerk 5 3.2 Das österreichische PKF–Netzwerk 8 4 Qualitätssicherungssystem 8 4.1 Unser Qualitätsverständnis 8 4.2 Berufspflichten, ethische Werte und Ziele der Qualitätssicherung 9 4.3 Ausgestaltung des Qualitätssicherungssystems 10 4.3.1 Regelungen zur allgemeinen Praxisorganisation (prozessunabhängige Qualitätssicherung) 10 4.3.2 Regelungen zur Auftragsabwicklung (prozessabhängige Qualitätssicherung) 10 4.4 Beschreibung des internen Qualitätskontrollsystems 10 4.4.1 Beachtung der allgemeinen Berufspflichten 10 4.4.2 Annahme, Fortführung und vorzeitige Beendigung von Aufträgen 11 4.4.3 Mitarbeiterqualifikation 11 4.4.4 Gesamtplanung der Aufträge 11 4.4.5 Rotation 11 4.4.6 Versicherungsschutz 11 4.4.7 Umgang mit Beschwerden und Vorwürfen 11 4.4.8 Auftragsabwicklung 12 4.4.9 Nachschau 12 4.5 Erklärung des Leitungsorgans zur Wirksamkeit des internen Qualitätskontrollsystems 13 5 Datum der letzten Qualitätskontrolle 13 6 Liste der Unternehmen von öffentlichem Interesse 13 7 Sicherstellung der Unabhängigkeit 13 7.1 Unabhängigkeitsabfragen und -erklärungen 14 7.2 Rotation 14 7.3 Unabhängigkeitscheck im nationalen PKF Netzwerk 14 Gender Klausel: Die weibliche Form ist der männlichen Form gleichgestellt; lediglich aus Gründen der Vereinfachung wurde die männliche Form gewählt.
Transparenzbericht 2016 Wirtschaftsprüfung & Steuerberatung 7.4 Erklärung der Geschäftsführung 14 8 Aus- und Fortbildung 14 8.1 Erklärung zur kontinuierlichen Fortbildung von Abschlussprüfern 15 9 Finanzinformationen 15 10 Vergütung der Teilhaber 15 11 Nachhaltigkeitsbericht 15 Gender Klausel: Die weibliche Form ist der männlichen Form gleichgestellt; lediglich aus Gründen der Vereinfachung wurde die männliche Form gewählt.
Transparenzbericht 2016 Wirtschaftsprüfung & Steuerberatung Vorwort Die geänderte Abschlussprüferrichtlinie (EU- Dieser Verpflichtung kommen wir innerhalb der RL) und die EU-Verordnung zur Abschlussprü- gesetzlichen Frist von vier Monaten ab dem Bi- fung (EU-VO) wurden im Amtsblatt der EU am lanzstichtag (31. Dezember 2016) durch die 27.5.2014 veröffentlicht. Sowohl die Richtlinie Veröffentlichung des vorliegenden Transpa- als auch die Verordnung sind am 16.6.2014 in renzberichtes nach. Kraft getreten. Die Richtlinie ist von den EU- Der Transparenzbericht wird für den Prüfungs- Mitgliedstaaten bis zum 17.6.2016 in nationales betrieb der PKF-Gruppe erstellt, der die folgen- Recht umzusetzen. Die Verordnung ist – auch den Rechtsträger umfasst: wenn sie bereits am 16.6.2014 in Kraft getreten ist – erst ab dem 17.6.2016 unmittelbar anzu- PKF CENTURION wenden. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH Zur Frage der erstmaligen Anwendung der Vor- schriften aus der EU-VO vertritt die Generaldi- PKF Österreicher-Staribacher rektion Binnenmarkt der EU-Kommission in ih- Wirtschaftsprüfungs GmbH & Co KG ren am 3.9.2014 veröffentlichten Fragen und Über das Netzwerk von PKF, sowohl in Öster- Antworten die Ansicht, dass die neuen Regeln reich als auch international, berichten wir in Ab- – ungeachtet spezieller Übergangsregelungen schnitt 3. wie etwa in Art 41 EU-VO – für Geschäftsjahre anzuwenden sind, die nach dem 17.6.2016 be- ginnen. Bei Geschäftsjahren nach dem Kalen- derjahr würde dies eine Anwendung der EU-VO ab dem Geschäftsjahr 2017 bedeuten. Die österreichische Abschlussprüferaufsichts- behörde (APAB) schließt sich in ihrem Rund- schreiben zu § 55 Abschlussprüferaufsichtsge- setz (APAG) und Art 13 EU-VO Nr 537/2014 der Meinung der EU-Kommission an. Unser Transparenzbericht für das Geschäftjsahr vom 1.1.2016 bis 31.12.2016 ist daher nach der bis- her geltenden Rechtslage erstellt. Der Transparenzbericht hat bestimmte Anga- ben über die Struktur und die interne Organisa- tion des Prüfungsbetriebes zu enthalten, um mehr Transparenz auf dem Abschlußprüfer- markt zu erreichen. Wir nutzen diesen Transparenzbericht auch, um unser Selbstverständnis, unsere Leitungs- struktur und unsere Maßnahmen zur Qualitäts- sicherung (QS) soweit öffentlich darzustellen, damit sich die interessierte Öffentlichkeit, unse- re Mandanten oder auch potenzielle Mandanten ein Bild machen können. Gerade gegenüber Kapitalmarktteilnehmern wollen wir uns als unabhängige Institution bei der Beurteilung von Finanzinformationen, sei es als Abschlussprüfer, Gutachter oder Sonderprü- fer, präsentieren. Seite 3
Transparenzbericht 2016 Wirtschaftsprüfung & Steuerberatung chen Register aller Abschlussprüfer und Prü- 1 Rechtsform und fungsgesellschaften unter der Nummer Register Eigentumsverhältnisse Nummer 0700925 eingetragen. Das Kommanditkapital beträgt € 150.000,00 Die PKF CENTURION Wirtschaftsprüfungs- und ist voll einbezahlt. gesellschaft mbH besteht in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sitz der Gesellschaft ist Wien. Es bestehen kei- ne Zweigniederlassungen. Die Gesellschaft wurde mit Gesellschaftsver- trag vom 21. November 1986 errichtet. Die Ein- Die Gesellschafter der tragung im Firmenbuch beim Handelsgericht PKF Österreicher-Staribacher Wien erfolgte am 16. Dezember 1986 unter der Wirtschaftsprüfungs GmbH & Co KG Nummer FN 78655w. sind: Sie ist als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft an- erkannt und Mitglied der Kammer der Wirt- Komplementär: schaftstreuhänder (WT-Code: 800126), Mitglied (unbeschränkt haftender Gesellschafter): des Instituts Österreichischer Wirtschaftsprüfer PKF Österreicher-Staribacher (Mitglieds-Nr. 50204) und im öffentlichen Regis- Wirtschaftsprüfungs GmbH ter aller Abschlussprüfer und Prüfungsgesell- schaften unter der Register Nummer 0700380 Die Geschäftsanteile werden gehalten von: eingetragen. Name Anteil Das gezeichnete Kapital beträgt € 40.000,00 und ist voll einbezahlt. Dr. Thomas Außerlechner 25 % Dr. Primus Österreicher 25 % Sitz der Gesellschaft ist Wien. Es bestehen kei- Mag. Günther Prindl 25 % ne Zweigniederlassungen. Dr. Andreas Staribacher 25 % Die Gesellschaftsanteile werden gehalten von: Gesamt 100 % Name Anteil Kommanditisten: Dr. Thomas Außerlechner 25 % Name Anteil Dr. Primus Österreicher 25 % Mag. Günther Prindl 25 % Dr. Thomas Außerlechner 12,5 % Dr. Andreas Staribacher 25 % Dr. Primus Österreicher 37,5 % Gesamt 100 % Mag. Günther Prindl 12,5 % Dr. Andreas Staribacher 37,5 % Die Gesellschaft hält 51% der Anteile an der Gesamt 100 % branchengleichen Gesellschaft, der PKF Revi- Wesentlicher Faktor für unseren wirtschaftli- sionstreuhand Wirtschaftsprüfungsgesellschaft chen Erfolg waren und sind unsere mittelstän- m.b.H., Salzburg. dischen Strukturen und unsere Unternehmens- Die PKF Österreicher-Staribacher Wirt- kultur. Sie sind geprägt durch flache Hierar- schaftsprüfungs GmbH & Co KG besteht in chien, kurze Kommunikationswege und außer- der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft. ordentlich starke Mandantenorientierung. Die Gesellschaft ist durch Umwandlung gemäß Daher ist die Organisation darauf ausgerichtet, §§ 11 ff UmwG aus der PKF ÖSTERREICHER- die Vorteile einer hohen persönlichen Identifika- STARIBACHER Wirtschaftsprüfungsgesell- tion mit den Anliegen unserer Mandanten zu schaft mbH (FN 218901p) hervorgegangen. Die erhalten. Aus diesem Grund hat jeder unserer Eintragung im Firmenbuch beim Handelsgericht Mandanten einen für ihn zuständigen Partner Wien erfolgte am 5. Dezember 2008 unter der oder Geschäftsführer als Ansprechpartner. Die- Nummer FN 320092z. ser ist für die Betreuung verantwortlich und kennt seine Mandanten in der Regel seit vielen Sie ist als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft an- Jahren, so dass er unter Rückgriff auf eine erkannt, Mitglied der Kammer der Wirtschafts- Vielzahl von Experten für jede individuelle Auf- treuhänder (WT-Code: 804894) und im öffentli- Seite 4
Transparenzbericht 2016 Wirtschaftsprüfung & Steuerberatung gabenstellung den richtigen Ressourceneinsatz PKF International ist ein weltweites Netzwerk besorgen kann. von rechtlich unabhängigen Mitgliedsunterneh- men. Die österreichischen Mitglieder des PKFI 2 Leitungsstruktur Netzwerkes übernehmen keine Verantwortung oder Haftung für Handlungen oder Unterlas- Die Leitungsstruktur ergibt sich aus dem sungen anderer Mitgliedsunternehmen von PKF GmbH-Gesetz und dem Gesellschaftsvertrag. International. Die Geschäftsführer der Gesellschaften der Das Netzwerk PKF International ist Mitglied des PKF-Gruppe sind: om 2002 gegründeten Forum of Firms (FoF). Das FoF ist eine Organisation für internationale Mag. Wolfgang Adler, Prüfungsnetzwerke. Es dient zur Entwicklung Dr. Thomas Außerlechner, und Harmonisierung von Qualitäts-Standards Mag. Wolfgang Höller für Finanzberichterstattung und Prüfungspraxis Dr. Stephan Maurer, weltweit. Durch das FoF bringen sich die Netz- Dr. Primus Österreicher, werke, die sogenannte „transnational Audits“ Mag. Günther Prindl, durchführen, in die Arbeit der IFAC (Internatio- Mag. Karl Prossinger nal Federation of Accountants) ein. Zurzeit hat und Dr. Andreas Staribacher. das Forum of Firms 27 Mitglieder, Chairman ist Jeder Geschäftsführer vertritt die jeweilige Ge- Theo Vermaak, der auch Chairman des PKF In- sellschaft selbständig und ist in der Berufsaus- ternational Professional Standard Committees übung eigenverantwortlich tätig. ist. Gesellschaftsübergreifende Geschäftsführer- Voraussetzung für eine Aufnahme in das Forum sitzungen (Geschäftsführung der PKF-Gruppe) ist insbesondere die Einhaltung der vom Inter- finden regelmäßig – mindestens einmal monat- national Auditing and Assurance Standards lich – statt. Strategisch relevante Entscheidun- Board (IAASB) herausgegebenen internationa- gen werden dabei in gemeinsamer Abstimmung len Standards zur Qualitätskontrolle sowie die getroffen. regelmäßige Durchführung weltweit koordinier- ter, interner Qualitätssicherungsprüfungen. Die PKF-Gruppe erbringt die Prüfungsleistung im Wesentlichen durch die PKF CENTURION Die Arbeit des Forum erfolgt vornehmlich über Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH. das Transnational Auditors Committee (TAC). Das TAC ist dabei sowohl ein Gremium der In- Die Leitung des Prüfungsbetriebes obliegt ternational Federation of Accountants (IFAC) Mag. Wolfgang Adler, Dr. Stephan Maurer, als auch das Exekutive-Committee des FoF. Mag. Günther Prindl und Mag. Karl Prossinger Dem PKF International Netzwerk gehören Mit- Jedem geschäftsführenden Gesellschafter ist glieds- und Korrespondenzfirmen an 400 zumindest ein Ressort verantwortlich zugeteilt. Standorten in 150 Ländern an, welche Dienst- Der Ressortverantwortliche ist Fachexperte in leistungen im Bereich Prüfung, Rechnungsle- seinem Ressort, vertritt die PKF-Gruppe in die- gung und Unternehmensberatung anbieten. sem nach innen und außen. Der weltweite Jahresumsatz der Mitgliedsfirmen beträgt am 30. Juni 2016 ca. 1,042 Mrd US$, 3 Einbindung in ein Netzwerk wovon 562,7 US$ auf den Bereich Prüfung und Rechnungslegung entfallen. 3.1 Das internationale PKF– Teil dieses globalen Netzwerks zu sein, bringt Netzwerk eine Reihe von Vorteilen mit sich, die wir für die Zukunft unserer Gesellschaften und für unsere Die Vorteile des internationalen Netzwerks zukünftige Marktposition als äußerst wichtig er- PKF CENTURION Wirtschaftsprüfungsgesell- achten. Als Teil eines unter einheitlicher Marke schaft mbH und PKF Österreicher-Staribacher und mit einem einheitlichen Qualitätsverständ- Wirtschaftsprüfungs GmbH & Co KG sind Mit- nis auftretenden Netzwerks sind wir in der La- gliedsunternehmen von PKF International Li- ge, unseren Mandanten auch bei grenzüber- mited (PKFI), London. Seite 5
Transparenzbericht 2016 Wirtschaftsprüfung & Steuerberatung schreitenden Aufträgen ein adäquater Partner Nachschusspflicht (company Iimited by guaran- zu sein. tee). Nach dem Gesellschaftsvertrag führt ein Board of Directors die Geschäfte dieser Gesell- Es ist nicht übertrieben zu sagen, dass wir un- schaft. Er hat strategische und koordinierende sere Mandanten praktisch weltweit bei der Um- Aufgaben. setzung ihrer Strategien begleiten können. Un- sere internationalen Kollegen wiederum finden Der „Board of Directors“ hat keinerlei Vertre- in uns einen Ansprechpartner, der ihre Mandan- tungsmacht für Geschäfte eines einzelnen Mit- ten auf dem österreichischen Markt berät und gliedsunternehmens. begleitet. So fördern wir international den Die Lizenznehmer Transfer von Wissen. Die Lizenznehmer sind voneinander rechtlich Über das von PKF International in London un- unabhängig. Vertragliche Beziehungen beste- terhaltene Büro sind wir unmittelbar an die in- hen nur zwischen dem Mandanten und der je- ternationalen Standard-Setter für die Bereiche weils von dem Mandanten beauftragten Mit- Governance, Accounting, Auditing und Compli- gliedsfirma. Die übrigen Mitgliedsfirmen haften ance angekoppelt. nicht für diese Mandatsbeziehung. Der internationale Verbund sorgt für einen be- Die übrigen Mitgliedsunternehmen der nationa- ständigen Know-how-Transfer. Im zunehmend len und internationalen PKF Netzwerke haften an internationalen Standards ausgerichteten nicht für diese Mandatsbeziehung. PKF Interna- Prüfungswesen ist dies ein unverzichtbarer Vor- tional Ltd. hat bei keinem Mitgliedsunternehmen teil. (http://www.pkf.com) finanzielle Interessen oder Einfluss auf deren Mitgliedsunternehmen Organe. PKF International Ltd. unterscheidet zwischen Ebenso hat keines der Mitglieder des „Board of Mitgliedsunternehmen („Member Firms“) und Directors“ finanzielle Interessen oder Einfluss angeschlossenen Unternehmen („Exclusive / auf Organe bei einem anderen Mitgliedsunter- Non-exlusive Correspondent Firms“). nehmen als dem eigenen. Angeschlossene Unternehmen haben keines Durch dieses Lizenzvertragsmodell ist ausge- der Rechte, Privilegien oder Pflichten eines schlossen, dass die Mitgliedsfirmen unüber- Mitgliedsunternehmens und werden durch das schaubare Risiken eingehen. „Globally Directed Quality Assurance Program“ Struktur des Netzwerks nicht erfasst. Organisatorisch sind die Mitgliedsunternehmen Die aktuelle Liste von Mitgliedsunternehmen in fünf geographische Regionen eingeteilt: und angeschlossenen Unternehmen findet sich auf der Webseite www.pkf.com. • Africa Rechtliche Struktur des Netzwerkes • Asia Pacific (APAC), incl. Australien Das weltweite Netzwerk ist über ein Lizenz- • Latin America vertragsmodell organisiert. Der Lizenzvertrag • North America and Carribean wird zwischen PKF International Ltd., London, • Europe, Middle East and India (EMEI) als Lizenzgeber und den einzelnen Mitglieds- firmen als Lizenznehmer abgeschlossen. Jede Region wird durch einen eigenen „Regio- nal Board“ koordiniert und wählt oder nominiert Nach dem Vertrag ist der Lizenznehmer be- einen Vertreter in den „Board of Directors“ der rechtigt, den Namen PKF unter den darin näher PKF International Ltd. Der „Board of Directors“ bezeichneten Voraussetzungen und Bedingun- („International Board“) trifft sich viermal im Jahr; gen in bestimmten Gebieten zu verwenden. Da- die Regional Boards stimmen sich in Absprache für zahlt der Lizenznehmer eine Lizenzgebühr persönlich oder auf Telefonkonferenzen ab. an den Lizenzgeber. Zusätzlich kommen im „Global Council“ Vertre- Lizenzgeber ter der größten Mitgliedsfirmen und aus den Die PKF International Ltd. ist eine in England Mitgliedsfirmen der schnell wachsenden Volks- eingetragene Gesellschaft mit beschränkter wirtschaften der Welt zusammen. Zweck des Seite 6
Transparenzbericht 2016 Wirtschaftsprüfung & Steuerberatung „Global Council“ ist die Beratung des Internati- transnationalen Aufgaben und Arbeiten onal Boards. aufgrund von PKF Empfehlungen, an- gemessen entsprechen, und dass Der Global CEO wird durch das International Board ernannt und berichtet an den Internatio- • ein internes Programm zur Überwa- nal Chairman und das International Board. Re- chung und Nachschau (Monitoring) tat- gional Directors werden vom Global CEO in sächlich ausgeführt wird, damit diese Abstimmung mit den Regional Boards ernannt. Anforderungen eingehalten werden. Das Netzwerk unterhält zwei internationale Die Umsetzung der Ziele liegt in der Verantwor- Komitees, die für Berufs- und Prüfungsstan- tung des „International Professional Standards dards verantwortlich sind, das „International Committee“ (IPSC). Dessen Tätigkeit kon- Professional Standards Committee“ und das zentriert sich dabei auf die folgenden drei Kern- „International Tax Committee“. Weitere Komi- bereiche: tees arbeiten auf internationaler und regionaler 1. Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle: Ebene zur Entwicklung von Geschäftsfeldern. Das IPSC sorgt für die Entwicklung von Stan- In dem „International Professional Standards dards und ihre Kommunikation im Netzwerk Commitee“ (IPSC) und in dem „International sowie für das Monitoring zu deren Einhaltung Tax Committee“, die beide regelmäßig an den (Enforcement im Netzwerk). „Board of Directors“ Bericht erstatten, sind jede Region sowie größere Mitgliedsfirmen vertre- 2. Unterstützung der Mitgliedsfirmen in den ten. Mitglieder werden auf Basis ihrer techni- Bereichen Rechnungslegung und Bestäti- schen Fähigkeiten und ihrer Möglichkeit sich gungsleistungen: einzubringen, ausgewählt. Die Assurance Support Group, die an das IPSC Das IPSC trifft sich zweimal pro Jahr und hält angegliedert ist, sorgt für die Entwicklung, Ver- regelmäßige Telefonkonferenzen ab. Das „In- fügbarkeit und Pflege von Hilfsmitteln für die ternational Tax Committee“ tagt mindestens Praxis, wie z.B. Software, Handbücher und einmal pro Jahr und informiert sich über Tele- Muster. Sie stellt außerdem Schulungsmaterial fonkonferenzen. einschließlich Online-Schulungen zur Verfü- gung und führt Trainingsveranstaltungen durch. Für alle Mitgliedsfirmen weltweit veranstaltet PKF International jährlich die folgenden Konfe- Über den internationalen Fachverlag WILEY renzen: „Annual Network Family Gathering“, (John Wiley & Sons Inc., Somerset NJ U.S.A.) „Annual Audit and Accounting Meeting“ und „In- ist PKF International Herausgeber des Kom- ternational Tax Meeting“. Darüber hinaus orga- mentars „Interpretation and Application of Inter- nisiert jede Region eigene Konferenzen für An- national Financial Reporting Standards“. gelegenheiten von entsprechend regionalem In- 3. Globale Regeln und Richtlinien für das in- teresse. ternationale Netzwerk: Das IPSC verfolgt die Entwicklungen der inter- Qualitätskontrollen nationalen Regulative, Legislative und Jurisdik- tion, einschließlich der Maßnahmen und Regeln PKF International Ltd. unterhält ein weltweit ge- ihrer Durchsetzung (Enforcement der öffentli- regeltes Programm für Qualitätskontrollen bei chen Aufsicht) und beurteilt deren Auswirkun- Mitgliedsfirmen („Globally Directed Quality As- gen auf das Netzwerk und die Mitgliedsunter- surance Program“). Vornehmliche Ziele des nehmen. Programms sind es sicherzustellen, dass Es trägt zu den internationalen Entwicklungen • die für die Berufsausübung bestimmten in Rechnungslegung und entsprechender Be- Standards den Mitgliedsunternehmen rufsausübung bei und beteiligt sich an den öf- bekannt gegeben und kommuniziert fentlichen Diskussionen entsprechender Orga- werden, nisationen (Due Process). • diese Standards den international all- gemein anerkannten Anforderungen an die Berufsausübung, insbesondere bei Seite 7
Transparenzbericht 2016 Wirtschaftsprüfung & Steuerberatung 3.2 Das österreichische che Qualifikation hinaus erkennen lassen, dass PKF–Netzwerk sie Verantwortung zu übernehmen in der Lage sind und in komplexe Belastungssituationen In Österreich sind folgende Gesellschaften Li- hineinwachsen können. zenznehmer von PKF International Ltd.: Qualitätsaspekte • PKF-Gruppe, Wien Nach unserem Verständnis von Qualität beruht unser System inhaltlich auf vier Aspekten: • PKF Revisionstreuhand Wirtschaftsprü- fungsgesellschaft m.b.H., Salzburg Erstens geht es darum, den gesamten Prü- fungs- oder Beratungsprozess mit einem • PKF Rößlhuber & Partner Steuerbera- Höchstmaß an Transparenz, Sicherheit und 1 tungs GmbH & Co KG, Salzburg und Reproduzierbarkeit auszugestalten (Potenzial- • PKF Corti & Partner GmbH Wirtschafts- Qualität). Unsere Mandanten müssen von An- prüfer und Steuerberater, Graz. fang an darauf vertrauen können, dass wir sie ohne Interessenkonflikte betreuen, ihnen die Jede dieser Gesellschaften tritt selbständig am richtige Expertise und ausreichend Ressourcen Markt auf, hat einen eigenen Prüfungsbetrieb anbieten und dass wir in der Ausführung unse- und ist im öffentlichen Register aller Abschluss- rer Arbeit einem klaren Konzept folgen, das prüfer und Abschlussprüfungsgesellschaften nachvollziehbar, wirtschaftlich und effizient ist. der APAB eingetragen. Zweitens sind Integrität, Verlässlichkeit und Die österreichischen Mitglieder von PKF Inter- Vertraulichkeit von Informationen zu gewähr- national Ltd. bilden ein Netzwerk gemäß § 271b leisten (Prozess-Qualität). Qualität wird hierbei UGB. zum einen durch ein professionelles Arbeitsum- feld mit entsprechend räumlicher und sicher- 4 Qualitätssicherungssystem heitstechnischer Ausstattung gewährleistet. Zum anderen investieren wir gerade unter dem 4.1 Unser Qualitätsverständnis Gesichtspunkt der Sicherheit kontinuierlich in unsere moderne IT-Umgebung. Berufliche Notwendigkeit Drittens geht es um die Absicherung der Er- Für die PKF-Gruppe ist ein funktionierendes gebnisse (Ergebnis-Qualität). Unser Qualitäts- Qualitätssicherungssystem von essenzieller sicherungssystem ist darauf ausgerichtet, dass Bedeutung. unsere Arbeitsergebnisse sachlich richtig sind Unser gegenwärtiger und zukünftiger Erfolg und mit Recht und Gesetz in Einklang stehen hängt davon ab, dass wir unseren Mandanten (Compliance). Ein wesentliches Qualitätskriteri- für ihre jeweils unterschiedlichen und vielseiti- um ist darüber hinaus die Praxistauglichkeit und gen Aufgaben rechtlich belastbare und funktio- Umsetzbarkeit unserer Vorschläge. Um dies si- nierende Lösungen liefern. Insofern geht es bei cherzustellen, gehören sowohl fundierte Kennt- einem Qualitätssicherungssystem um mehr als nisse in den Branchen unserer Mandanten als um die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht. auch unternehmerisches Denken, Erfahrung und Pragmatismus zu den Qualitäten unserer Nachhaltiges Bewusstsein Prüfer und Berater, die wir fordern und syste- Qualitätssicherung beginnt unserem Verständ- matisch fördern. nis nach im Bewusstsein unserer Mitarbeiter. Die vierte Ebene bezieht sich auf die gesetz- Das Thema steht daher in Schulungen, Jahres- liche Definition des Qualitätssicherungs- gesprächen und Gremientreffen weltweit re- systems. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, gelmäßig auf der Agenda. insbesondere in ihrer Funktion als Abschluss- prüfer oder Gutachter, müssen über ihr Quali- Bereits bei der Personalauswahl legen wir Wert tätsmanagement dafür Sorge tragen, dass sie auf künftige Mitarbeiter, die über die rein fachli- ihre Berufspflichten stets einhalten. Dies be- rührt sämtliche der vorgenannten Aspekte - die 1 Qualitätssicherung von Ablauf Prozessen, von Diese Gesellschaft hat keinen eigenen Prüfungsbe- trieb Arbeitsergebnissen und die der ablaufunab- Seite 8
Transparenzbericht 2016 Wirtschaftsprüfung & Steuerberatung hängigen Arbeitsorganisation - sowie einige Nach dem International Standard on Quality weitere, die nachfolgend geschildert werden. Control No. 1 (ISQC 1), veröffentlicht von der Den hohen gesetzlichen Standards gerecht zu International Federation of Accountants, New werden, ist für uns selbstverständlich. York (IFAC), soll in Prüfungsgesellschaften, die Abschlussprüfungen und andere Beurteilungs- Die Qualität unserer Leistungen und die Einhal- leistungen zu Finanzinformationen durchführen, tung der Berufsgrundsätze und gesetzlichen ein Qualitätssicherungssystem (System of Qua- Vorgaben bei der Organisation des Prüfungsbe- lity Control) mit hinreichender Sicherheit ge- triebes und der Auftragsabwicklung sind die währleisten, Leitlinien unseres Handelns. Gesellschafter und Geschäftsführer leben diese Leitlinien in der dass die Gesellschaft und die bei ihr arbeiten- täglichen Arbeit vor. den Personen nach anerkannten beruflichen Standards sowie nach Gesetz und anderen ho- 4.2 Berufspflichten, ethische Werte heitlichen Regelungen handeln („Compliance“) und Ziele der Qualitätssiche- und rung dass ihre Berichterstattung unter den gegebe- nen Umständen stets sachgemäß ist Österreichisches Wirtschaftsrecht (ISQC 1.3). Die Verpflichtung zur Einrichtung eines Quali- Der ISQC 1, der in Verbindung mit dem IFAC tätssicherungssystems für Prüfungsbetriebe Code of Ethics for Professional Accountants zu ergibt sich aus den Vorschriften des A-QSG sehen ist, definiert bestimmte ethische Grund- und des APAG, dem Nachfolgesetz des A- sätze, die zwingend zu den Elementen des QSG. Qualitätssicherungssystems gehören. Diese Grundsätze entsprechen sinngemäß und inhalt- Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften lich unseren gesetzlichen Berufspflichten in Ös- sind verpflichtet, Maßnahmen zu setzen, die ei- terreich. Die PKF-Gruppe sowie alle anderen ne hohe Qualität und eine laufende Verbesse- Mitgliedsunternehmen des internationalen PKF rung der Qualität der von ihnen durchzuführen- Netzwerks müssen nach den Bedingungen des den Prüfungen gewährleisten, wobei sich die zu Lizenzvertrages die Anforderungen des ISQC 1 setzenden Qualitätssicherungsmaßnahmen an erfüllen. den Grundlagen allgemein anerkannter nationa- ler und internationaler Prüfungsstandards und Den Ethischen Standards verpflichtet Berufsgrundsätze auszurichten haben. Nach dem Lizenzvertrag sind wir als PKF- Die gesetzlichen Berufspflichten (§ 82 Abs 1 Gruppe verpflichtet, anerkannte berufliche WTBG) fordern Standards nach Maßgabe des Lizenzgebers anzuwenden und Qualitätskontrollen zuzulas- eine sachliche und konfliktfreie Auftrags- sen. ausführung, unabhängig von persönlichen Wertungen oder Neigungen, Maßgebend für das Schaffen von Regelungen zur Qualitätssicherung ist das PKF International eine gewissenhafte Berufsausübung ein- Professional Standards Manual (PKF IPSM). schließlich der exakten Aufklärung der Sach- Das PKF IPSM orientiert sich mit seinen Inhal- verhalte und umfassender Analyse von aktuel- ten an den Standards und dem Code of Ethics len Bestimmungen und Standards, damit zuver- der IFAC. lässig verwertbare Ergebnisse vorgelegt wer- den, Die internationalen Anforderungen des PKF IPSM bzw. der IFAC Standards an eine Quali- die Verschwiegenheit über die Angele- tätssicherung bei Wirtschaftsprüferleistungen genheiten unserer Mandanten, sind weitgehend identisch mit den gesetzlichen die Pflicht, eigenverantwortlich die Kon- Anforderungen des Wirtschaftstreuhandberufs- sequenzen unserer Entscheidungen und Hand- gesetzes und der Fachgutachten. lungen stets - und schon im Vorfeld - abzu- Daher werden die Qualitätssicherungssysteme schätzen. der PKF-Gruppe in zweifacher Hinsicht durch- Internationale Ethische Standards leuchtet: national und international. Seite 9
Transparenzbericht 2016 Wirtschaftsprüfung & Steuerberatung Die Verpflichtung zur Durchsetzung der Anfor- 4.3.1 Regelungen zur allgemeinen derungen des PKF IPSM bzw. der IFAC Stan- Praxisorganisation (prozessunab- dards bei unseren Aufträgen ist im Lizenzver- hängige Qualitätssicherung) trag geregelt. Jedes PKF Mitgliedsunternehmen hat jährlich mit der Abgabe eines Compliance • Beachtung der allgemeinen Berufspflich- Reports die Einhaltung der Anforderungen nach ten dem PKF IPSM bzw. dem ISQC 1 an die PKF • Annahme, Fortführung und vorzeitige International Ltd. zu bestätigen. In einem Drei- Beendigung von Aufträgen bis Sechsjahresturnus erfolgt bei jedem PKF • Mitarbeiterqualifikation Mitgliedsunternehmen ein Interoffice-Review durch Sachverständige aus anderen Büros des • Gesamtplanung aller Aufträge Netzwerks. Bei der PKF-Gruppe wurde zuletzt • Rotation im Jahre 2015 ein Interoffice-Review durchge- • Versicherungsschutz führt. • Umgang mit Beschwerden und Vorwür- fen Nach dem Lizenzvertrag kann jenem PKF Mit- gliedsunternehmen der Ausschluss aus dem 4.3.2 Regelungen zur Auftragsabwick- Netzwerk drohen, das die Professional Stan- lung (prozessabhängige Qualitäts- dards nach Maßgabe des Lizenzgebers nicht sicherung) beachtet oder nicht einhält oder die PKF Quali- tätskontrollen behindert oder den Auflagen von PKF International nicht nachkommt, bspw. be- • Organisation der Auftragsabwicklung stimmte Empfehlungen des Lizenzgebers nicht • Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften umsetzt oder angeordnete Trainingsmaßnah- und der fachlichen Regeln für die Auf- men nicht durchführt. tragsabwicklung • Einholung von fachlichem Rat und Kon- Qualitätsverantwortliche sultation Für die Umsetzung und die Kontrolle der Ein- • Laufende Überwachung der Auftrags- haltung und der Wirksamkeit der von der Ge- abwicklung und abschließende Durch- schäftsführung festgelegten Qualitätssiche- sicht der Auftragsergebnisse rungsstandards und -maßnahmen ist eine • Auftragsbezogene Qualitätssicherung Stabstelle eingerichtet. Qualitätssicherungsbe- • Abschluss der Auftragsdokumentation auftragte ist WP Mag. Gisela Nagy. • Archivierung der Arbeitspapiere Die Regelungen des Qualitätssicherungssys- tems (QS-System) sind in einem Qualitätssi- 4.4 Beschreibung des internen cherungshandbuch dokumentiert und unterstüt- Qualitätskontrollsystems zen somit die Erbringung qualitätsvoller Arbeit. Das Qualitätssicherungshandbuch wird jedem 4.4.1 Beachtung der allgemeinen Be- fachlichen Mitarbeiter zu Beginn seiner Tätig- rufspflichten keit ausgehändigt und steht zusätzlich in der aktuellen Version im Extranet online zur Verfü- Die Mitarbeiter werden zu Beginn ihrer Tätigkeit gung. für die PKF-Gruppe zur Verschwiegenheit in Bezug auf alle Informationen verpflichtet, über 4.3 Ausgestaltung des Qualitätssi- die sie im Zusammenhang mit der Durchfüh- cherungssystems rung eines Auftrages Kenntnis erlangen. Diese Geheimhaltungspflicht besteht nicht nur Dritten Das QS-System der PKF-Gruppe für den Be- gegenüber, sondern auch gegenüber anderen reich Wirtschaftsprüfung ist in zwei Regel- Mitarbeitern von PKF, die nicht mit der Auf- ungskreisen zusammengefasst: tragsdurchführung befasst sind. Die Regelungen zur Unabhängigkeit sind im Abschnitt 7 dargestellt. Seite 10
Transparenzbericht 2016 Wirtschaftsprüfung & Steuerberatung 4.4.2 Annahme, Fortführung und vorzei- Die zeitliche und personelle Gesamtplanung tige Beendigung von Aufträgen der Aufträge erfolgt unter Einbeziehung aller mandatsverantwortlichen Wirtschaftsprüfer, der Die Regelungen zur Auftragsannahme und Auf- Prüfungsleiter und der Qualitätssicherungsbe- tragsfortführung dienen der zeit- und sachge- auftragten. rechten Beurteilung von Mandanten- und Auf- Die Gesamtplanung wird im Rahmen einer Ge- tragsrisiken. Es ist zu prüfen, ob der Annahme schäftsführersitzung diskutiert und genehmigt. des Mandats Gründe fehlender Unabhängigkeit oder Gründe nach dem Geldwäschegesetz ent- 4.4.5 Rotation gegenstehen. Die Erhebungen zur Risikoeinstufung erfolgen Eine Beschreibung der Qualitätssicherungs- mittels einer standardisierten Checkliste durch maßnahmen im Zusammenhang mit der Einhal- den mandatsverantwortlichen Wirtschaftsprüfer tung der Rotationsbestimmungen ist dem Ab- und die Leitung des Prüfungsbetriebes. schnitt 7.2 dieses Berichtes zu entnehmen. Die Geschäftsführung der PKF-Gruppe ent- 4.4.6 Versicherungsschutz scheidet in der Folge über Annahme und vor- zeitige Beendigung von Aufträgen. Die Sicherstellung des ausreichenden Versi- cherungsschutzes obliegt der Leitung des Prü- 4.4.3 Mitarbeiterqualifikation fungsbetriebes gemeinsam mit dem für Versi- cherungsangelegenheiten zuständigen Ge- Einstellung und Leistungsbeurteilung schäftsführer. Die Regelungen zum Personaleinsatz betreffen die Einstellung und die Beurteilung von Mitar- 4.4.7 Umgang mit Beschwerden und beitern. Für die Einstellung von Mitarbeitern Vorwürfen sind Abläufe und Zuständigkeiten festgelegt, die sich auf die Personalbedarfsanalyse sowie Wir sind verpflichtet, jeder Beschwerde oder je- die Einhaltung der auf den jeweiligen Einsatz- dem Vorwurf, sei es von Mandanten, von Mitar- bereich zugeschnittenen Anforderungen an das beitern oder von sonstigen Dritten, nachzuge- Qualifikationsprofil der Bewerber beziehen. hen, insbesondere wenn sich hieraus Anhalts- Die Mitarbeiter werden zumindest jährlich zu punkte für einen Verstoß gegen die Berufs- einem strukturierten Beurteilungsgespräch mit pflichten oder das QS-System ergeben. zwei Geschäftsführern eingeladen. Im Rahmen Es ist unser ureigenes Interesse, Beschwerden dieses Gespräches werden die Leistungen und nachzugehen, die Ursachen zu verstehen, ge- die Entwicklung des jeweiligen Mitarbeiters für gebenenfalls auszuschalten und, sofern es in eine bestimmte Periode beurteilt. unserem Wirkungsbereich liegt, generelle Op- Die Kriterien für die Gehaltsentwicklung und die timierungen zu finden und umzusetzen, um Be- Beförderung von Mitarbeitern setzen sich aus schwerden gar nicht erst entstehen zu lassen. fachlichen und persönlichen Merkmalen zu- Im zeitnahen und mandantenorientierten Um- sammen, wobei der Beachtung der Berufs- gang mit Beschwerden zeigt sich die besondere pflichten und der Regelungen des Qualitätssi- Qualität einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, cherungssystems ein hoher Stellenwert einge- die eng und dauerhaft mit einer vor allem mit- räumt wird. telständisch geprägten Mandantschaft zusam- Informationen zur fachlichen Aus- und Fortbil- menarbeitet und die in besonderer Weise vom dung der Mitarbeiter sind dem Abschnitt 8 die- Vertrauensverhältnis zu diesen Mandanten lebt. ses Berichts zu entnehmen. Auftragsbezogene Beschwerden von Mitarbei- tern, Mandanten oder Dritten sind an den man- 4.4.4 Gesamtplanung der Aufträge datsverantwortlichen Wirtschaftsprüfer, jene zum Qualitätssicherungssystem an die Quali- Zuständig für die Gesamtplanung der Aufträge tätssicherungsbeauftragte zu richten. Sind ist die Leitung des Prüfungsbetriebes. mandatsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer oder Qualitätssicherungsbeauftragte selbst von der Seite 11
Transparenzbericht 2016 Wirtschaftsprüfung & Steuerberatung Beschwerde betroffen, ist diese an eine un- Er hat sein Prüfungsteam und die Einhaltung löschbare E-Mailadresse zu richten. der übertragenen Aufgaben in angemessener Weise laufend zu überwachen. Jede Art von Beschwerde oder Vorwurf wird nachgegangen und gegebenenfalls ab- Die Durchsicht der Arbeitspapiere erfolgt unter schließend der Geschäftsführung zur Kenntnis Wahrung des sogenannten „Vier-Augen- gebracht. Prinzips“ durch den verantwortlichen Ab- schlussprüfer und den mitunterzeichnenden Wir profitieren von unseren flachen Hierarchien, Wirtschaftsprüfer. kurzen Kommunikationswegen und von einer Kultur, die Eigenverantwortung, Kooperation Auftragsbezogene Qualitätssicherung und Offenheit untereinander bewusst wert- Die auftragsbezogene Qualitätssicherung um- schätzt und fördert. fasst einerseits die 4.4.8 Auftragsabwicklung • Berichtskritik, die bei allen Bestäti- gungsleistungen durchzuführen ist, und Organisation der Auftragsabwicklung andererseits Die Arbeitsorganisation im Bereich Wirtschafts- • die auftragsbegleitende Qualitätssiche- prüfung erfolgt in der Form, dass für jedes rung, die zusätzlich zu den gesetzlichen Mandat Teams unter der Führung eines – im oder freiwillig definierten Fällen stattzu- Rahmen der Gesamtplanung – definierten Prü- finden hat. fungsleiters zusammengestellt werden. Die Abschluss der Auftragsdokumentation und Letztverantwortung für den jeweiligen Prü- Archivierung der Arbeitspapiere fungsauftrag liegt bei dem – im Rahmen der Gesamtplanung definierten – verantwortlichen Nach Beendigung der Prüfung werden sämtli- Wirtschaftsprüfer. che Arbeitspapiere und sonstige zur Verfügung gestellten Unterlagen archiviert und gemäß den Dieser Wirtschaftsprüfer ist dafür verantwort- gesetzlichen Bestimmungen aufbewahrt. Die lich, dass der Prüfungsleiter und das Prüfungs- Aufbewahrung erfolgt zu einem Teil in elektro- team über eine dem Mandat entsprechende nischer Form. Ausbildung und Erfahrung verfügen. Risikoorientierter Prüfungsansatz 4.4.9 Nachschau Art, Umfang und Zeitplan der Prüfungs- handlungen basieren auf einem risiko- Die Nachschau ist ein wesentliches Element orientierten Prüfungsansatz. Die Risikoeinstu- unseres Qualitätssicherungssystems. Damit soll fung erfolgt auf Grundlage der Analyse des Um- sichergestellt werden, dass das Qualitäts- felds, der Unternehmensprozesse sowie der sicherungssystem den gesetzlichen und be- Wirksamkeit interner Kontrollen und wird durch rufsständischen Anforderungen entspricht und ein EDV–Prüfungsprogramm unterstützt. gegebenenfalls erforderliche Anpassungen zeitnah vorgenommen werden. Konsultation von Experten Die Nachschau umfasst sowohl die Regelungen Der auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer zur allgemeinen Praxisorganisation als auch je- hat dafür Sorge zu tragen, dass im Fall erfor- ne zur Auftragsabwicklung. derlicher Spezialkenntnisse oder in Zweifels- fragen fachlicher Rat von internen oder exter- Die Mandate jedes auftragsverantwortlichen nen Spezialisten eingeholt wird. Wirtschaftsprüfers werden mindestens alle drei Jahre einer Nachschau unterzogen. Überwachung und Durchsicht der Arbeits- ergebnisse Die Verantwortung für die Nachschau liegt bei der Stabstelle Qualitätssicherung. Das Arbeits- Der verantwortliche Wirtschaftsprüfer hat an der programm der Nachschau beruht auf intern Prüfungsdurchführung in einem Umfang betei- entwickelten Checklisten. ligt zu sein, der es ihm ermöglicht sich ein ei- genverantwortliches Urteil zu bilden. Bei der Festlegung und Gestaltung der Nach- schauplanung ist die Zielsetzung bestimmend, Seite 12
Transparenzbericht 2016 Wirtschaftsprüfung & Steuerberatung dass das gesamte Auftragsspektrum unter risi- gungen vom 25. November 2013 wurden der koorientierten Auswahlprinzipien erfasst wird. PKF CENTURION Wirtschaftsprüfungsgesell- schaft mbH und der PKF Österreicher- Die Ergebnisse der Nachschau werden ausge- Staribacher Wirtschaftsprüfungs GmbH & Co wertet und an die Mitarbeiter des Prüfungs- KG die erfolgreiche Teilnahme an der externen betriebes kommuniziert, sodass entsprechende Qualitätssicherung bescheinigt. Qualitätsverbesserungsmaßnahmen ergriffen werden können. Die Bescheinigungen sind bis zum 23. Novem- ber 2019 bzw. 4 Dezember 2019 gültig. 4.5 Erklärung des Leitungsorgans Am 1. Oktober 2016 hat das Abschlussprüfer- zur Wirksamkeit des internen Aufsichtsgesetz (APAG) das Abschlussprüfer- Qualitätskontrollsystems prüfungs-Qualitätssicherungsgesetz (A-QSG) abgelöst. Das Intervall der Qualitätssicherungs- Die Verantwortung für die Errichtung, Durch- prüfungen wurde generell mit 6 Jahren festge- setzung und Überwachung des QS-Systems legt. Die Übergangsbestimmungen regeln, dass liegt bei der Geschäftsführung. bis zum 30. September 2016 nach den Best- immungen des A-QSG erteilte Bescheinigun- Die Geschäftsführung der Gesellschaften der gen jedenfalls ihre Gültigkeit bis zum Ablauf der PKF-Gruppe erklärt, dass von ihrer Seite alle in der Bescheinigung festgelegten Frist von Maßnahmen zur Durchsetzung des internen sechs Jahren behalten. QS-Systems ergriffen worden sind und die Funktionsfähigkeit gegeben ist. Die Verkürzung der Dauer der Bescheinigung um drei Jahre bei Gesellschaften, die Ab- Die Geschäftsführung erklärt, dass das einge- schlussprüfungen börsennotierter Unternehmen führte und angewendete QS-System den ge- durchführen ist entfallen. Gemäß Abschnitt 3 setzlichen Anforderungen entspricht und dass APAG finden in Zukunft Inspektionen nach Art die sich aus diesem System ergebenden Vor- 26 der Verordnung (EU) Nr. 537/204 statt. Die- gaben in dem abgelaufenen Geschäftsjahr ein- se Inspektionen sind mindestens alle drei Jahre gehalten worden sind. durchzuführen. Von der tatsächlichen Einhaltung der Rege- lungen durch die Mitarbeiter hat sich die Ge- 6 Liste der Unternehmen von schäftsführung der PKF-Gruppe durch orga- öffentlichem Interesse nisatorische Maßnahmen wie regelmäßige Ab- fragen und Überprüfungen, Maßnahmen der Für folgendes Unternehmen von öffentlichem Nachschau u.a. überzeugt. Interesse (im Sinne von § 189a UGB), wurde Im Übrigen wird auf die Bescheinigung über die hinsichtlich des Jahres- bzw. Konzernabschlus- erfolgreiche Teilnahme am System der Quali- ses im Kalenderjahr 2016 ein Bestätigungsver- tätskontrolle, Abschnitt 5, verwiesen. merk erteilt: DO & CO Aktiengesellschaft 5 Datum der letzten Qualitäts- kontrolle 7 Sicherstellung der Unabhän- gigkeit Nach § 4 A-QSG sind Abschlussprüfer und Prü- fungsgesellschaften, die Pflichtprüfungen nach Der Geschäftsführung der PKF-Gruppe obliegt österreichischem Recht durchführen, verpflich- die Überwachung der Einhaltung der Anwei- tet, sich einer externen eingetragenen Quali- sungen hinsichtlich der beruflichen Unabhän- tätsprüfer zu unterziehen. Abschlussprüfer von gigkeit, der Unparteilichkeit und Vermeidung Unternehmen öffentlichen Interesses sind ver- der Besorgnis der Befangenheit. pflichtet, sich im Abstand von 3 Jahren der ex- ternen Qualitätsprüfung zu unterziehen. Vor diesem Hintergrund hat die sich die PKF- Gruppe im Herbst 2013 der dritten externen Qualitätsprüfung unterzogen. Mit Bescheini- Seite 13
Transparenzbericht 2016 Wirtschaftsprüfung & Steuerberatung 7.1 Unabhängigkeitsabfragen und 7.3 Unabhängigkeitscheck im nati- -erklärungen onalen PKF Netzwerk Anlassunabhängige Erklärungen Zur Überprüfung möglicher Unabhängigkeits- gefährdungen innerhalb des nationalen Netz- Als anlassunabhängige Maßnahmen zur Wah- werkes hat ein „Conflict Check“ zu erfolgen. Im rung der Unabhängigkeit sind verpflichtend vor- Jahre 2013 wurde auf nationaler Ebene das gesehen: bisherige Bestätigungssystem mittels elektroni- • Die jährliche Einholung einer Bestäti- scher Post durch ein datenbankgestütztes Ab- gung von allen Geschäftsführern und fragesystem, an das alle österreichischen Mitarbeitern nach persönlichen, finanziel- Standorte angebunden sind, eingerichtet. Die len, kapitalmäßigen und sonstigen ge- Unabhängigkeitsabfragen sind dadurch in sach- sellschaftsrechtlichen und nahen persön- licher und personeller Hinsicht zentral doku- lichen Beziehungen zu Mandanten bzw. mentiert und jederzeit nachweisbar. zu deren Gesellschaftern und leitenden Bei grenzüberschreitenden Prüfungsaufträgen Organen, mit der Verpflichtung Verände- sind die Regelungen von PKF International Ltd. rungen in ihrer Unabhängigkeit unver- zu beachten und die „Transnational Entity züglich der Geschäftsführung mitzutei- Database“ zu konsultieren. len. • Bei Neueinstellungen die Einholung ei- 7.4 Erklärung der Geschäftsfüh- ner schriftlichen Erklärung zur berufs- rung rechtlichen Unabhängigkeit nach der Un- terrichtung über die Berufsgrundsätze. Die Geschäftsführer der PKF-Gruppe bestäti- Anlassbezogene Erklärungen gen, dass eine interne Überprüfung der Unab- hängigkeitsanforderungen stattgefunden hat. • Neben der jährlichen Abfrage erfolgt eine Unabhängigkeitsabfrage auch auftrags- bezogen im Rahmen der Prüfung der Zu- 8 Aus- und Fortbildung lässigkeit der Angebotsabgabe und bei Auftragsannahme. Die Aus- und Fortbildung ist integraler Bestand- • Erklärung zur berufsrechtlichen Unab- teil der Personalentwicklung bei der PKF- hängigkeit als gesetzlicher Vertreter ge- Gruppe. Sie dient der Qualifikation der Mitarbei- mäß §§ 271, 271a UGB. ter, wobei sich diese Qualifikation als ein Po- tenzial von Kenntnissen, Fähigkeiten, Fertigkei- • Auftragsbezogene schriftliche Unabhän- ten, Verhaltensdispositionen und Erfahrungen gigkeitserklärung der Mitglieder des Prü- im Ergebnis eines organisierten Aus- und Fort- fungsteams vor Prüfungsbeginn. bildungsprozesses während der beruflichen Tä- • Fallweise Erklärung zur berufsrechtli- tigkeit der Mitarbeiter innerhalb und außerhalb chen Unabhängigkeit hinsichtlich eines der praktischen Arbeitsprozesse herausbildet. Einzelauftrages mit Kapitalmarktrele- Neben der theoretischen Aus- und Fortbildung vanz. findet die Qualifikation der Mitarbeiter am Ar- beitsplatz durch „Training on the Job“ statt. 7.2 Rotation Die Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter orien- Das Unternehmensgesetzbuch (UGB) normiert tiert sich an dem, für jede Stelle definierten eine personenbezogene Rotation. Die Anzahl Entwicklungsplan gemäß Berufsbild. der Jahre, in denen ein Abschlussprüfer be- Die Verantwortung für die Ausbildung für Be- stimmter Gesellschaften einen Bestätigungs- rufseinsteiger, die Fortbildung, die Weiterent- vermerk über die Prüfung eines Jahresab- wicklung durch regelmäßige Beurteilung sowie schlusses zeichnet, ist begrenzt. Diese Rege- die Verantwortung für regelmäßige und ausrei- lung wird beachtet und das Rotationserfordernis chende Fachinformation obliegt der jeweils dis- in einem Rotationsplan evident gehalten und ziplinär zuständigen Führungskraft. von der Geschäftsführung genehmigt. Seite 14
Transparenzbericht 2016 Wirtschaftsprüfung & Steuerberatung Die Ausbildung der Berufsanwärter umfasst die Allen Mitarbeitern steht ausreichend Fachlitera- standardisierte Berufsausbildung im Rahmen tur in Form von Büchern, Fachzeitschriften, On- der von der Akademie der Wirtschaftstreuhän- line-Zugängen auf Datenbanken zur Verfügung. der angebotenen Kurse, die praktische Ausbil- Aktuelle fachliche Neuerungen werden online dung sowie das Lernen durch Literaturstudium an alle Mitarbeiter weitergeleitet. und kanzleiinterne Fortbildungsmaßnahmen. Die Teilnahme an den Kursen der Akademie 8.1 Erklärung zur kontinuierlichen der Wirtschaftstreuhänder ist für alle Berufsan- Fortbildung von Abschlussprü- wärter verpflichtend vorgesehen. fern Qualitativ hochwertige EDV-Kenntnisse bilden eine der Grundlagen für die effiziente Bearbei- Nach unseren Fortbildungsgrundsätzen sowie tung der von Mandanten gestellten Aufgaben. § 56 APAG iVm § 1b A-QSG müssen alle fach- Aus diesem Grund werden regelmäßig in den lichen Mitarbeiter des Prüfungsbetriebes jähr- Kanzleiräumlichkeiten oder extern angemiete- lich mindestens 30 Stunden fachbezogene ten Schulungsräumen EDV-Schulungen durch- Fortbildung nachweisen, in Summe über drei geführt. Jahre mindestens 120 Stunden. Wir verstehen Die Internationalisierung erfordert umfassende diese Vorgabe jedoch als untere Grenze und Sprachkompetenzen aller Mitarbeiter. Wöchent- gehen bei der Umsetzung unserer Fortbil- lich werden interne Englisch-Sprachkurse durch dungsangebote über diese Anforderung hinaus. einen Native Speaker abgehalten. Die Bestimmungen wurden von den Mitarbei- Im Rahmen des deutschsprachigen Teiles des tern eingehalten und von der Qualitätssiche- PKF International Limited-Netzwerks wird ein rungsbeauftragten überwacht. Die Meldung vierjähriges Ausbildungsprogramm, beginnend gem § 56 Abs 4 1. Satz wurde fristgerecht an mit Revisionsassistenten im ersten Berufsjahr, die zuständige Behörde übermittelt. angeboten. Die Teilnahme an diesem Pro- gramm ist für sämtliche Mitarbeiter des Prü- 9 Finanzinformationen fungsbetriebes verpflichtend. Im Rahmen die- ses Seminarprogrammes werden auch Kurse Im Geschäftsjahre 2016 betrugen die Umsätze zur Rechnungslegung nach IFRS und US GA- der PKF-Gruppe in Österreich 11.494 T€, da- AP besucht. von entfallen 2.458 T€ auf Abschlussprüfungen. Es waren rund 92 Mitarbeiter beschäftigt. Daneben findet an wechselnden Standorten jährlich die PKF Fachtagung für das deutsch- sprachige Netzwerk statt. Diese richtet sich an 10 Vergütung der Teilhaber Partner und leitende Angestellte der Mitglieds- büros von PKF in Deutschland und Österreich. Unter Berücksichtigung des individuellen Leis- tungseinsatzes werden jährlich Prämien festge- Alle zwei Monate veranstaltet die Leitung des legt. Somit beinhaltet das Vergütungssystem Prüfungsbetriebes einen WP Jour fixe, an dem feste und variable Bestandteile. alle Mitarbeiter des Prüfungsbetriebes teilneh- men. Der Jour fixe dient zur Information der Die Festsetzung von Vergütungen für die im Mitarbeiter über interne und fachliche Neuerun- Prüfungsbetrieb tätigen Partner erfolgt unab- gen. Im Anlassfall werden Kurzschulungen zu hängig von prüfungsfremden Leistungen. aktuellen Themen durchgeführt und darüber Die Gesellschafter der Unternehmen der PKF- hinaus wird eine Plattform zum fachlichen Aus- Gruppe sind darüber hinaus nach Maßgabe des tausch geboten. Gesellschaftsvertrages am Gewinn der jeweili- Der Besuch von Aus- und Fortbildungsveran- gen Gesellschaft beteiligt. staltungen aller Mitarbeiter wird in einer Aus- und Fortbildungsdatenbank dokumentiert. Die 11 Nachhaltigkeitsbericht Dokumentation soll gewährleisten, dass der Mitarbeiter im Sinne seines Berufsbildes aus- Mit dem sogenannten Brundland-Bericht der gebildet wird. Weltkommission für Umwelt und Entwicklung wurde Nachhaltigkeit als eine Eigenschaft für Seite 15
Transparenzbericht 2016 Wirtschaftsprüfung & Steuerberatung eine Gesellschaft definiert, deren Handlungs- sentlichen über zwei Wege: Mitarbeiter und weisen für zukünftige Generationen nicht deren Mandanten. Möglichkeiten gefährden, ihre eigenen Bedürf- Durch unsere Maßnahmen zu der Mitarbeiter- nisse zu befriedigen und ihren Lebensstil zu entwicklung werden grundlegende ethische wählen. Werte und das Wissen vermittelt, das benötigt Was nun eine Dienstleistung von Wirtschafts- wird, um unseren Mandanten bei der Umset- prüfungsunternehmen mit Nachhaltigkeit zu tun zung der an sie durch ihr wirtschaftliches, öko- hat, dieser Frage ist in 2001 The Prince of Wa- logisches und gesellschaftliches Umfeld jeweils les International Business Leaders Forum gestellten Anforderungen und Risikoabwägun- (IBLF) nachgegangen. Danach tragen auch gen zu helfen. Wirtschaftsprüfungsunternehmen, die nach Mit der Art und Weise der Ausführung unserer transparenten Regeln und ethischen Werten Prüfungs- und Beratungsleistungen wollen wir handeln, eine wesentliche und wichtige Rolle dazu beitragen, dass das benötigte Wissen für für die Nachhaltigkeit von Entwicklungen in gute Unternehmensführung (Governance), für ökonomischen, ökologischen und gesellschaft- nachhaltige Geschäftsprozesse und für effizien- lichen Bereichen. te Steuerungssysteme, die dem fairen Wettbe- Diese Rolle üben Wirtschaftsprüfungsunter- werb auf funktionierenden Märkten dienen, und nehmen durch das Übertragen von Wissen und dass das benötigte Wissen zur Vermeidung von gesicherten Informationen für funktionie- entgegenstehender Risiken in die Unternehmen rende und faire Märkte aus, und zwar im We- unserer Mandanten getragen werden. Wien, den 26. April 2017 WP StB Mag. Wolfgang Adler Mag. Wolfgang Adler eh WP StB Dr. Thomas Außerlechner Dr. Thomas Außerlechner eh WP StB Mag. Wolfgang Höller Mag. Wolfgang Höller eh WP StB Dr. Stephan Maurer Dr. Stephan Maurer eh WP StB Dr. Primus Österreicher Dr. Primus Österreicher eh WP StB Mag. Günther Prindl Mag. Günther Prindl eh WP StB Mag. Karl Prossinger Mag. Karl Prossinger eh WP StB Dr. Andreas Staribacher Dr. Andreas Staribacher eh PKF Österreicher-Staribacher Wirtschaftsprüfungs GmbH & Co KG und PKF CENTURION Wirtschaftsprüfungs- gesellschaft mbH sind Mitgliedsunternehmen des PKF International Limited-Netzwerks und in Österreich Mitglied eines Netzwerks gemäß § 271b UGB. Das Netzwerk besteht aus rechtlich unabhängigen Mitgliedsunternehmen. PKF Österreicher-Staribacher Wirtschaftsprüfungs GmbH & Co KG und PKF CENTURION Wirtschaftsprüfungs- gesellschaft mbH übernehmen keine Verantwortung oder Haftung für Handlungen oder Unterlassungen einzelner oder mehrerer Mitgliedsunternehmen. Seite 16
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