Transparenzbericht 2016 PKF-Gruppe - PKF CENTURION Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH PKF Österreicher-Staribacher Wirtschaftsprüfungs GmbH & Co ...

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Wirtschaftsprüfung &
                        Steuerberatung

Transparenzbericht 2016
                  PKF–Gruppe

                        PKF CENTURION
     Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH

             PKF Österreicher-Staribacher
      Wirtschaftsprüfungs GmbH & Co KG

                             Hegelgasse 8
                               1010 Wien
Transparenzbericht 2016

                                                                              Wirtschaftsprüfung &
                                                                              Steuerberatung

                                   INHALTSVERZEICHNIS

Vorwort                                                                                              3
1       Rechtsform und Eigentumsverhältnisse                                                         4
2       Leitungsstruktur                                                                             5
3       Einbindung in ein Netzwerk                                                                   5
3.1     Das internationale PKF–Netzwerk                                                              5
3.2     Das österreichische PKF–Netzwerk                                                             8
4       Qualitätssicherungssystem                                                                    8
4.1     Unser Qualitätsverständnis                                                                   8
4.2     Berufspflichten, ethische Werte und Ziele der Qualitätssicherung                             9
4.3     Ausgestaltung des Qualitätssicherungssystems                                                 10
4.3.1   Regelungen zur allgemeinen Praxisorganisation (prozessunabhängige Qualitätssicherung) 10
4.3.2   Regelungen zur Auftragsabwicklung (prozessabhängige Qualitätssicherung)                      10
4.4     Beschreibung des internen Qualitätskontrollsystems                                           10
4.4.1   Beachtung der allgemeinen Berufspflichten                                                    10
4.4.2   Annahme, Fortführung und vorzeitige Beendigung von Aufträgen                                 11
4.4.3   Mitarbeiterqualifikation                                                                     11
4.4.4   Gesamtplanung der Aufträge                                                                   11
4.4.5   Rotation                                                                                     11
4.4.6   Versicherungsschutz                                                                          11
4.4.7   Umgang mit Beschwerden und Vorwürfen                                                         11
4.4.8   Auftragsabwicklung                                                                           12
4.4.9   Nachschau                                                                                    12
4.5     Erklärung des Leitungsorgans zur Wirksamkeit des internen Qualitätskontrollsystems           13
5       Datum der letzten Qualitätskontrolle                                                         13
6       Liste der Unternehmen von öffentlichem Interesse                                             13
7       Sicherstellung der Unabhängigkeit                                                            13
7.1     Unabhängigkeitsabfragen und -erklärungen                                                     14
7.2     Rotation                                                                                     14
7.3     Unabhängigkeitscheck im nationalen PKF Netzwerk                                              14

Gender Klausel:
Die weibliche Form ist der männlichen Form gleichgestellt; lediglich aus Gründen der Vereinfachung
wurde die männliche Form gewählt.
Transparenzbericht 2016

                                                                              Wirtschaftsprüfung &
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7.4    Erklärung der Geschäftsführung                                                                14
8      Aus- und Fortbildung                                                                          14
8.1    Erklärung zur kontinuierlichen Fortbildung von Abschlussprüfern                               15
9      Finanzinformationen                                                                           15
10     Vergütung der Teilhaber                                                                       15
11     Nachhaltigkeitsbericht                                                                        15

Gender Klausel:
Die weibliche Form ist der männlichen Form gleichgestellt; lediglich aus Gründen der Vereinfachung
wurde die männliche Form gewählt.
Transparenzbericht 2016

                                                                                Wirtschaftsprüfung &
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Vorwort
Die geänderte Abschlussprüferrichtlinie (EU-         Dieser Verpflichtung kommen wir innerhalb der
RL) und die EU-Verordnung zur Abschlussprü-          gesetzlichen Frist von vier Monaten ab dem Bi-
fung (EU-VO) wurden im Amtsblatt der EU am           lanzstichtag (31. Dezember 2016) durch die
27.5.2014 veröffentlicht. Sowohl die Richtlinie      Veröffentlichung des vorliegenden Transpa-
als auch die Verordnung sind am 16.6.2014 in         renzberichtes nach.
Kraft getreten. Die Richtlinie ist von den EU-       Der Transparenzbericht wird für den Prüfungs-
Mitgliedstaaten bis zum 17.6.2016 in nationales      betrieb der PKF-Gruppe erstellt, der die folgen-
Recht umzusetzen. Die Verordnung ist – auch          den Rechtsträger umfasst:
wenn sie bereits am 16.6.2014 in Kraft getreten
ist – erst ab dem 17.6.2016 unmittelbar anzu-                      PKF CENTURION
wenden.                                                   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH

Zur Frage der erstmaligen Anwendung der Vor-
schriften aus der EU-VO vertritt die Generaldi-              PKF Österreicher-Staribacher
rektion Binnenmarkt der EU-Kommission in ih-              Wirtschaftsprüfungs GmbH & Co KG
ren am 3.9.2014 veröffentlichten Fragen und           Über das Netzwerk von PKF, sowohl in Öster-
Antworten die Ansicht, dass die neuen Regeln         reich als auch international, berichten wir in Ab-
– ungeachtet spezieller Übergangsregelungen          schnitt 3.
wie etwa in Art 41 EU-VO – für Geschäftsjahre
anzuwenden sind, die nach dem 17.6.2016 be-
ginnen. Bei Geschäftsjahren nach dem Kalen-
derjahr würde dies eine Anwendung der EU-VO
ab dem Geschäftsjahr 2017 bedeuten.
Die österreichische Abschlussprüferaufsichts-
behörde (APAB) schließt sich in ihrem Rund-
schreiben zu § 55 Abschlussprüferaufsichtsge-
setz (APAG) und Art 13 EU-VO Nr 537/2014
der Meinung der EU-Kommission an. Unser
Transparenzbericht für das Geschäftjsahr vom
1.1.2016 bis 31.12.2016 ist daher nach der bis-
her geltenden Rechtslage erstellt.
Der Transparenzbericht hat bestimmte Anga-
ben über die Struktur und die interne Organisa-
tion des Prüfungsbetriebes zu enthalten, um
mehr Transparenz auf dem Abschlußprüfer-
markt zu erreichen.
Wir nutzen diesen Transparenzbericht auch,
um unser Selbstverständnis, unsere Leitungs-
struktur und unsere Maßnahmen zur Qualitäts-
sicherung (QS) soweit öffentlich darzustellen,
damit sich die interessierte Öffentlichkeit, unse-
re Mandanten oder auch potenzielle Mandanten
ein Bild machen können.
Gerade gegenüber Kapitalmarktteilnehmern
wollen wir uns als unabhängige Institution bei
der Beurteilung von Finanzinformationen, sei es
als Abschlussprüfer, Gutachter oder Sonderprü-
fer, präsentieren.

                                                                                               Seite 3
Transparenzbericht 2016

                                                                             Wirtschaftsprüfung &
                                                                             Steuerberatung

                                                   chen Register aller Abschlussprüfer und Prü-
1     Rechtsform und                               fungsgesellschaften unter der Nummer Register
      Eigentumsverhältnisse                        Nummer 0700925 eingetragen.
                                                   Das Kommanditkapital beträgt € 150.000,00
Die PKF CENTURION Wirtschaftsprüfungs-             und ist voll einbezahlt.
gesellschaft mbH besteht in der Rechtsform
einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung.       Sitz der Gesellschaft ist Wien. Es bestehen kei-
                                                   ne Zweigniederlassungen.
Die Gesellschaft wurde mit Gesellschaftsver-
trag vom 21. November 1986 errichtet. Die Ein-     Die Gesellschafter der
tragung im Firmenbuch beim Handelsgericht          PKF Österreicher-Staribacher
Wien erfolgte am 16. Dezember 1986 unter der       Wirtschaftsprüfungs GmbH & Co KG
Nummer FN 78655w.
                                                   sind:
Sie ist als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft an-
erkannt und Mitglied der Kammer der Wirt-          Komplementär:
schaftstreuhänder (WT-Code: 800126), Mitglied      (unbeschränkt haftender Gesellschafter):
des Instituts Österreichischer Wirtschaftsprüfer   PKF Österreicher-Staribacher
(Mitglieds-Nr. 50204) und im öffentlichen Regis-   Wirtschaftsprüfungs GmbH
ter aller Abschlussprüfer und Prüfungsgesell-
schaften unter der Register Nummer 0700380         Die Geschäftsanteile werden gehalten von:
eingetragen.
                                                   Name                                  Anteil
Das gezeichnete Kapital beträgt € 40.000,00
und ist voll einbezahlt.                           Dr. Thomas Außerlechner                25 %
                                                   Dr. Primus Österreicher                25 %
Sitz der Gesellschaft ist Wien. Es bestehen kei-
                                                   Mag. Günther Prindl                    25 %
ne Zweigniederlassungen.
                                                   Dr. Andreas Staribacher                25 %
Die Gesellschaftsanteile werden gehalten von:      Gesamt                                100 %

Name                                 Anteil        Kommanditisten:
Dr. Thomas Außerlechner               25 %
                                                   Name                                Anteil
Dr. Primus Österreicher               25 %
Mag. Günther Prindl                   25 %         Dr. Thomas Außerlechner              12,5 %
Dr. Andreas Staribacher               25 %         Dr. Primus Österreicher              37,5 %
Gesamt                               100 %         Mag. Günther Prindl                  12,5 %
                                                   Dr. Andreas Staribacher              37,5 %
Die Gesellschaft hält 51% der Anteile an der       Gesamt                              100 %
branchengleichen Gesellschaft, der PKF Revi-
                                                   Wesentlicher Faktor für unseren wirtschaftli-
sionstreuhand Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
                                                   chen Erfolg waren und sind unsere mittelstän-
m.b.H., Salzburg.
                                                   dischen Strukturen und unsere Unternehmens-
Die   PKF Österreicher-Staribacher     Wirt-       kultur. Sie sind geprägt durch flache Hierar-
schaftsprüfungs GmbH & Co KG besteht in            chien, kurze Kommunikationswege und außer-
der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft.        ordentlich starke Mandantenorientierung.
Die Gesellschaft ist durch Umwandlung gemäß        Daher ist die Organisation darauf ausgerichtet,
§§ 11 ff UmwG aus der PKF ÖSTERREICHER-            die Vorteile einer hohen persönlichen Identifika-
STARIBACHER           Wirtschaftsprüfungsgesell-   tion mit den Anliegen unserer Mandanten zu
schaft mbH (FN 218901p) hervorgegangen. Die        erhalten. Aus diesem Grund hat jeder unserer
Eintragung im Firmenbuch beim Handelsgericht       Mandanten einen für ihn zuständigen Partner
Wien erfolgte am 5. Dezember 2008 unter der        oder Geschäftsführer als Ansprechpartner. Die-
Nummer FN 320092z.                                 ser ist für die Betreuung verantwortlich und
                                                   kennt seine Mandanten in der Regel seit vielen
Sie ist als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft an-
                                                   Jahren, so dass er unter Rückgriff auf eine
erkannt, Mitglied der Kammer der Wirtschafts-
                                                   Vielzahl von Experten für jede individuelle Auf-
treuhänder (WT-Code: 804894) und im öffentli-

                                                                                            Seite 4
Transparenzbericht 2016

                                                                              Wirtschaftsprüfung &
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gabenstellung den richtigen Ressourceneinsatz      PKF International ist ein weltweites Netzwerk
besorgen kann.                                     von rechtlich unabhängigen Mitgliedsunterneh-
                                                   men. Die österreichischen Mitglieder des PKFI
2     Leitungsstruktur                             Netzwerkes übernehmen keine Verantwortung
                                                   oder Haftung für Handlungen oder Unterlas-
Die Leitungsstruktur ergibt sich aus dem           sungen anderer Mitgliedsunternehmen von PKF
GmbH-Gesetz und dem Gesellschaftsvertrag.          International.

Die Geschäftsführer der Gesellschaften der         Das Netzwerk PKF International ist Mitglied des
PKF-Gruppe sind:                                   om 2002 gegründeten Forum of Firms (FoF).
                                                   Das FoF ist eine Organisation für internationale
Mag. Wolfgang Adler,                               Prüfungsnetzwerke. Es dient zur Entwicklung
Dr. Thomas Außerlechner,                           und Harmonisierung von Qualitäts-Standards
Mag. Wolfgang Höller                               für Finanzberichterstattung und Prüfungspraxis
Dr. Stephan Maurer,                                weltweit. Durch das FoF bringen sich die Netz-
Dr. Primus Österreicher,                           werke, die sogenannte „transnational Audits“
Mag. Günther Prindl,                               durchführen, in die Arbeit der IFAC (Internatio-
Mag. Karl Prossinger                               nal Federation of Accountants) ein. Zurzeit hat
und Dr. Andreas Staribacher.                       das Forum of Firms 27 Mitglieder, Chairman ist
Jeder Geschäftsführer vertritt die jeweilige Ge-   Theo Vermaak, der auch Chairman des PKF In-
sellschaft selbständig und ist in der Berufsaus-   ternational Professional Standard Committees
übung eigenverantwortlich tätig.                   ist.

Gesellschaftsübergreifende      Geschäftsführer-   Voraussetzung für eine Aufnahme in das Forum
sitzungen (Geschäftsführung der PKF-Gruppe)        ist insbesondere die Einhaltung der vom Inter-
finden regelmäßig – mindestens einmal monat-       national Auditing and Assurance Standards
lich – statt. Strategisch relevante Entscheidun-   Board (IAASB) herausgegebenen internationa-
gen werden dabei in gemeinsamer Abstimmung         len Standards zur Qualitätskontrolle sowie die
getroffen.                                         regelmäßige Durchführung weltweit koordinier-
                                                   ter, interner Qualitätssicherungsprüfungen.
Die PKF-Gruppe erbringt die Prüfungsleistung
im Wesentlichen durch die PKF CENTURION            Die Arbeit des Forum erfolgt vornehmlich über
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH.               das Transnational Auditors Committee (TAC).
                                                   Das TAC ist dabei sowohl ein Gremium der In-
Die Leitung des Prüfungsbetriebes obliegt          ternational Federation of Accountants (IFAC)
Mag. Wolfgang Adler, Dr. Stephan Maurer,           als auch das Exekutive-Committee des FoF.
Mag. Günther Prindl und Mag. Karl Prossinger
                                                   Dem PKF International Netzwerk gehören Mit-
Jedem geschäftsführenden Gesellschafter ist        glieds- und Korrespondenzfirmen an 400
zumindest ein Ressort verantwortlich zugeteilt.    Standorten in 150 Ländern an, welche Dienst-
Der Ressortverantwortliche ist Fachexperte in      leistungen im Bereich Prüfung, Rechnungsle-
seinem Ressort, vertritt die PKF-Gruppe in die-    gung und Unternehmensberatung anbieten.
sem nach innen und außen.
                                                   Der weltweite Jahresumsatz der Mitgliedsfirmen
                                                   beträgt am 30. Juni 2016 ca. 1,042 Mrd US$,
3     Einbindung in ein Netzwerk                   wovon 562,7 US$ auf den Bereich Prüfung und
                                                   Rechnungslegung entfallen.
3.1 Das internationale PKF–
                                                   Teil dieses globalen Netzwerks zu sein, bringt
    Netzwerk                                       eine Reihe von Vorteilen mit sich, die wir für die
                                                   Zukunft unserer Gesellschaften und für unsere
Die Vorteile des internationalen Netzwerks         zukünftige Marktposition als äußerst wichtig er-
PKF CENTURION Wirtschaftsprüfungsgesell-           achten. Als Teil eines unter einheitlicher Marke
schaft mbH und PKF Österreicher-Staribacher        und mit einem einheitlichen Qualitätsverständ-
Wirtschaftsprüfungs GmbH & Co KG sind Mit-         nis auftretenden Netzwerks sind wir in der La-
gliedsunternehmen von PKF International Li-        ge, unseren Mandanten auch bei grenzüber-
mited (PKFI), London.

                                                                                             Seite 5
Transparenzbericht 2016

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                                                                              Steuerberatung

schreitenden Aufträgen ein adäquater Partner      Nachschusspflicht (company Iimited by guaran-
zu sein.                                          tee). Nach dem Gesellschaftsvertrag führt ein
                                                  Board of Directors die Geschäfte dieser Gesell-
Es ist nicht übertrieben zu sagen, dass wir un-
                                                  schaft. Er hat strategische und koordinierende
sere Mandanten praktisch weltweit bei der Um-
                                                  Aufgaben.
setzung ihrer Strategien begleiten können. Un-
sere internationalen Kollegen wiederum finden     Der „Board of Directors“ hat keinerlei Vertre-
in uns einen Ansprechpartner, der ihre Mandan-    tungsmacht für Geschäfte eines einzelnen Mit-
ten auf dem österreichischen Markt berät und      gliedsunternehmens.
begleitet. So fördern wir international den
                                                  Die Lizenznehmer
Transfer von Wissen.
                                                  Die Lizenznehmer sind voneinander rechtlich
Über das von PKF International in London un-
                                                  unabhängig. Vertragliche Beziehungen beste-
terhaltene Büro sind wir unmittelbar an die in-
                                                  hen nur zwischen dem Mandanten und der je-
ternationalen Standard-Setter für die Bereiche
                                                  weils von dem Mandanten beauftragten Mit-
Governance, Accounting, Auditing und Compli-
                                                  gliedsfirma. Die übrigen Mitgliedsfirmen haften
ance angekoppelt.
                                                  nicht für diese Mandatsbeziehung.
Der internationale Verbund sorgt für einen be-
                                                  Die übrigen Mitgliedsunternehmen der nationa-
ständigen Know-how-Transfer. Im zunehmend
                                                  len und internationalen PKF Netzwerke haften
an internationalen Standards ausgerichteten
                                                  nicht für diese Mandatsbeziehung. PKF Interna-
Prüfungswesen ist dies ein unverzichtbarer Vor-
                                                  tional Ltd. hat bei keinem Mitgliedsunternehmen
teil. (http://www.pkf.com)
                                                  finanzielle Interessen oder Einfluss auf deren
Mitgliedsunternehmen                              Organe.
PKF International Ltd. unterscheidet zwischen     Ebenso hat keines der Mitglieder des „Board of
Mitgliedsunternehmen („Member Firms“) und         Directors“ finanzielle Interessen oder Einfluss
angeschlossenen Unternehmen („Exclusive /         auf Organe bei einem anderen Mitgliedsunter-
Non-exlusive Correspondent Firms“).               nehmen als dem eigenen.
Angeschlossene Unternehmen haben keines           Durch dieses Lizenzvertragsmodell ist ausge-
der Rechte, Privilegien oder Pflichten eines      schlossen, dass die Mitgliedsfirmen unüber-
Mitgliedsunternehmens und werden durch das        schaubare Risiken eingehen.
„Globally Directed Quality Assurance Program“
                                                  Struktur des Netzwerks
nicht erfasst.
                                                  Organisatorisch sind die Mitgliedsunternehmen
Die aktuelle Liste von Mitgliedsunternehmen
                                                  in fünf geographische Regionen eingeteilt:
und angeschlossenen Unternehmen findet sich
auf der Webseite www.pkf.com.                      •   Africa
Rechtliche Struktur des Netzwerkes                 •   Asia Pacific (APAC), incl. Australien
Das weltweite Netzwerk ist über ein Lizenz-        •   Latin America
vertragsmodell organisiert. Der Lizenzvertrag      •   North America and Carribean
wird zwischen PKF International Ltd., London,      •   Europe, Middle East and India (EMEI)
als Lizenzgeber und den einzelnen Mitglieds-
firmen als Lizenznehmer abgeschlossen.            Jede Region wird durch einen eigenen „Regio-
                                                  nal Board“ koordiniert und wählt oder nominiert
Nach dem Vertrag ist der Lizenznehmer be-         einen Vertreter in den „Board of Directors“ der
rechtigt, den Namen PKF unter den darin näher     PKF International Ltd. Der „Board of Directors“
bezeichneten Voraussetzungen und Bedingun-        („International Board“) trifft sich viermal im Jahr;
gen in bestimmten Gebieten zu verwenden. Da-      die Regional Boards stimmen sich in Absprache
für zahlt der Lizenznehmer eine Lizenzgebühr      persönlich oder auf Telefonkonferenzen ab.
an den Lizenzgeber.
                                                  Zusätzlich kommen im „Global Council“ Vertre-
Lizenzgeber                                       ter der größten Mitgliedsfirmen und aus den
Die PKF International Ltd. ist eine in England    Mitgliedsfirmen der schnell wachsenden Volks-
eingetragene Gesellschaft mit beschränkter        wirtschaften der Welt zusammen. Zweck des

                                                                                              Seite 6
Transparenzbericht 2016

                                                                              Wirtschaftsprüfung &
                                                                              Steuerberatung

„Global Council“ ist die Beratung des Internati-            transnationalen Aufgaben und Arbeiten
onal Boards.                                                aufgrund von PKF Empfehlungen, an-
                                                            gemessen entsprechen, und dass
Der Global CEO wird durch das International
Board ernannt und berichtet an den Internatio-          •   ein internes Programm zur Überwa-
nal Chairman und das International Board. Re-               chung und Nachschau (Monitoring) tat-
gional Directors werden vom Global CEO in                   sächlich ausgeführt wird, damit diese
Abstimmung mit den Regional Boards ernannt.                 Anforderungen eingehalten werden.
Das Netzwerk unterhält zwei internationale          Die Umsetzung der Ziele liegt in der Verantwor-
Komitees, die für Berufs- und Prüfungsstan-         tung des „International Professional Standards
dards verantwortlich sind, das „International       Committee“ (IPSC). Dessen Tätigkeit kon-
Professional Standards Committee“ und das           zentriert sich dabei auf die folgenden drei Kern-
„International Tax Committee“. Weitere Komi-        bereiche:
tees arbeiten auf internationaler und regionaler
                                                    1. Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle:
Ebene zur Entwicklung von Geschäftsfeldern.
                                                    Das IPSC sorgt für die Entwicklung von Stan-
In dem „International Professional Standards
                                                    dards und ihre Kommunikation im Netzwerk
Commitee“ (IPSC) und in dem „International
                                                    sowie für das Monitoring zu deren Einhaltung
Tax Committee“, die beide regelmäßig an den
                                                    (Enforcement im Netzwerk).
„Board of Directors“ Bericht erstatten, sind jede
Region sowie größere Mitgliedsfirmen vertre-        2. Unterstützung der Mitgliedsfirmen in den
ten. Mitglieder werden auf Basis ihrer techni-      Bereichen Rechnungslegung und Bestäti-
schen Fähigkeiten und ihrer Möglichkeit sich        gungsleistungen:
einzubringen, ausgewählt.                           Die Assurance Support Group, die an das IPSC
Das IPSC trifft sich zweimal pro Jahr und hält      angegliedert ist, sorgt für die Entwicklung, Ver-
regelmäßige Telefonkonferenzen ab. Das „In-         fügbarkeit und Pflege von Hilfsmitteln für die
ternational Tax Committee“ tagt mindestens          Praxis, wie z.B. Software, Handbücher und
einmal pro Jahr und informiert sich über Tele-      Muster. Sie stellt außerdem Schulungsmaterial
fonkonferenzen.                                     einschließlich Online-Schulungen zur Verfü-
                                                    gung und führt Trainingsveranstaltungen durch.
Für alle Mitgliedsfirmen weltweit veranstaltet
PKF International jährlich die folgenden Konfe-     Über den internationalen Fachverlag WILEY
renzen: „Annual Network Family Gathering“,          (John Wiley & Sons Inc., Somerset NJ U.S.A.)
„Annual Audit and Accounting Meeting“ und „In-      ist PKF International Herausgeber des Kom-
ternational Tax Meeting“. Darüber hinaus orga-      mentars „Interpretation and Application of Inter-
nisiert jede Region eigene Konferenzen für An-      national Financial Reporting Standards“.
gelegenheiten von entsprechend regionalem In-       3. Globale Regeln und Richtlinien für das in-
teresse.                                            ternationale Netzwerk:
                                                    Das IPSC verfolgt die Entwicklungen der inter-
Qualitätskontrollen                                 nationalen Regulative, Legislative und Jurisdik-
                                                    tion, einschließlich der Maßnahmen und Regeln
PKF International Ltd. unterhält ein weltweit ge-   ihrer Durchsetzung (Enforcement der öffentli-
regeltes Programm für Qualitätskontrollen bei       chen Aufsicht) und beurteilt deren Auswirkun-
Mitgliedsfirmen („Globally Directed Quality As-     gen auf das Netzwerk und die Mitgliedsunter-
surance Program“). Vornehmliche Ziele des           nehmen.
Programms sind es sicherzustellen, dass
                                                    Es trägt zu den internationalen Entwicklungen
    •   die für die Berufsausübung bestimmten       in Rechnungslegung und entsprechender Be-
        Standards den Mitgliedsunternehmen          rufsausübung bei und beteiligt sich an den öf-
        bekannt gegeben und kommuniziert            fentlichen Diskussionen entsprechender Orga-
        werden,                                     nisationen (Due Process).
    •   diese Standards den international all-
        gemein anerkannten Anforderungen an
        die Berufsausübung, insbesondere bei

                                                                                             Seite 7
Transparenzbericht 2016

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                                                                                 Steuerberatung

3.2 Das österreichische                               che Qualifikation hinaus erkennen lassen, dass
    PKF–Netzwerk                                      sie Verantwortung zu übernehmen in der Lage
                                                      sind und in komplexe Belastungssituationen
In Österreich sind folgende Gesellschaften Li-        hineinwachsen können.
zenznehmer von PKF International Ltd.:                Qualitätsaspekte
    •   PKF-Gruppe, Wien                              Nach unserem Verständnis von Qualität beruht
                                                      unser System inhaltlich auf vier Aspekten:
    •   PKF Revisionstreuhand Wirtschaftsprü-
        fungsgesellschaft m.b.H., Salzburg             Erstens geht es darum, den gesamten Prü-
                                                      fungs- oder Beratungsprozess mit einem
    •   PKF Rößlhuber & Partner Steuerbera-           Höchstmaß an Transparenz, Sicherheit und
                                    1
        tungs GmbH & Co KG, Salzburg und              Reproduzierbarkeit auszugestalten (Potenzial-
    •   PKF Corti & Partner GmbH Wirtschafts-         Qualität). Unsere Mandanten müssen von An-
        prüfer und Steuerberater, Graz.               fang an darauf vertrauen können, dass wir sie
                                                      ohne Interessenkonflikte betreuen, ihnen die
Jede dieser Gesellschaften tritt selbständig am       richtige Expertise und ausreichend Ressourcen
Markt auf, hat einen eigenen Prüfungsbetrieb          anbieten und dass wir in der Ausführung unse-
und ist im öffentlichen Register aller Abschluss-     rer Arbeit einem klaren Konzept folgen, das
prüfer und Abschlussprüfungsgesellschaften            nachvollziehbar, wirtschaftlich und effizient ist.
der APAB eingetragen.
                                                       Zweitens sind Integrität, Verlässlichkeit und
Die österreichischen Mitglieder von PKF Inter-        Vertraulichkeit von Informationen zu gewähr-
national Ltd. bilden ein Netzwerk gemäß § 271b        leisten (Prozess-Qualität). Qualität wird hierbei
UGB.                                                  zum einen durch ein professionelles Arbeitsum-
                                                      feld mit entsprechend räumlicher und sicher-
4       Qualitätssicherungssystem                     heitstechnischer Ausstattung gewährleistet.
                                                      Zum anderen investieren wir gerade unter dem
4.1 Unser Qualitätsverständnis                        Gesichtspunkt der Sicherheit kontinuierlich in
                                                      unsere moderne IT-Umgebung.
Berufliche Notwendigkeit
                                                       Drittens geht es um die Absicherung der Er-
Für die PKF-Gruppe ist ein funktionierendes           gebnisse (Ergebnis-Qualität). Unser Qualitäts-
Qualitätssicherungssystem von essenzieller            sicherungssystem ist darauf ausgerichtet, dass
Bedeutung.                                            unsere Arbeitsergebnisse sachlich richtig sind
Unser gegenwärtiger und zukünftiger Erfolg            und mit Recht und Gesetz in Einklang stehen
hängt davon ab, dass wir unseren Mandanten            (Compliance). Ein wesentliches Qualitätskriteri-
für ihre jeweils unterschiedlichen und vielseiti-     um ist darüber hinaus die Praxistauglichkeit und
gen Aufgaben rechtlich belastbare und funktio-        Umsetzbarkeit unserer Vorschläge. Um dies si-
nierende Lösungen liefern. Insofern geht es bei       cherzustellen, gehören sowohl fundierte Kennt-
einem Qualitätssicherungssystem um mehr als           nisse in den Branchen unserer Mandanten als
um die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht.          auch unternehmerisches Denken, Erfahrung
                                                      und Pragmatismus zu den Qualitäten unserer
Nachhaltiges Bewusstsein                              Prüfer und Berater, die wir fordern und syste-
Qualitätssicherung beginnt unserem Verständ-          matisch fördern.
nis nach im Bewusstsein unserer Mitarbeiter.           Die vierte Ebene bezieht sich auf die gesetz-
Das Thema steht daher in Schulungen, Jahres-          liche Definition des Qualitätssicherungs-
gesprächen und Gremientreffen weltweit re-            systems.     Wirtschaftsprüfungsgesellschaften,
gelmäßig auf der Agenda.                              insbesondere in ihrer Funktion als Abschluss-
                                                      prüfer oder Gutachter, müssen über ihr Quali-
Bereits bei der Personalauswahl legen wir Wert        tätsmanagement dafür Sorge tragen, dass sie
auf künftige Mitarbeiter, die über die rein fachli-   ihre Berufspflichten stets einhalten. Dies be-
                                                      rührt sämtliche der vorgenannten Aspekte - die
1                                                     Qualitätssicherung von Ablauf Prozessen, von
  Diese Gesellschaft hat keinen eigenen Prüfungsbe-
trieb                                                 Arbeitsergebnissen und die der ablaufunab-

                                                                                                Seite 8
Transparenzbericht 2016

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hängigen Arbeitsorganisation - sowie einige       Nach dem International Standard on Quality
weitere, die nachfolgend geschildert werden.      Control No. 1 (ISQC 1), veröffentlicht von der
Den hohen gesetzlichen Standards gerecht zu       International Federation of Accountants, New
werden, ist für uns selbstverständlich.           York (IFAC), soll in Prüfungsgesellschaften, die
                                                  Abschlussprüfungen und andere Beurteilungs-
Die Qualität unserer Leistungen und die Einhal-
                                                  leistungen zu Finanzinformationen durchführen,
tung der Berufsgrundsätze und gesetzlichen
                                                  ein Qualitätssicherungssystem (System of Qua-
Vorgaben bei der Organisation des Prüfungsbe-
                                                  lity Control) mit hinreichender Sicherheit ge-
triebes und der Auftragsabwicklung sind die
                                                  währleisten,
Leitlinien unseres Handelns. Gesellschafter und
Geschäftsführer leben diese Leitlinien in der      dass die Gesellschaft und die bei ihr arbeiten-
täglichen Arbeit vor.                             den Personen nach anerkannten beruflichen
                                                  Standards sowie nach Gesetz und anderen ho-
4.2 Berufspflichten, ethische Werte               heitlichen Regelungen handeln („Compliance“)
    und Ziele der Qualitätssiche-                 und
    rung                                           dass ihre Berichterstattung unter den gegebe-
                                                  nen    Umständen       stets   sachgemäß     ist
Österreichisches Wirtschaftsrecht                 (ISQC 1.3).
Die Verpflichtung zur Einrichtung eines Quali-    Der ISQC 1, der in Verbindung mit dem IFAC
tätssicherungssystems für Prüfungsbetriebe        Code of Ethics for Professional Accountants zu
ergibt sich aus den Vorschriften des A-QSG        sehen ist, definiert bestimmte ethische Grund-
und des APAG, dem Nachfolgesetz des A-            sätze, die zwingend zu den Elementen des
QSG.                                              Qualitätssicherungssystems gehören. Diese
                                                  Grundsätze entsprechen sinngemäß und inhalt-
Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften        lich unseren gesetzlichen Berufspflichten in Ös-
sind verpflichtet, Maßnahmen zu setzen, die ei-   terreich. Die PKF-Gruppe sowie alle anderen
ne hohe Qualität und eine laufende Verbesse-      Mitgliedsunternehmen des internationalen PKF
rung der Qualität der von ihnen durchzuführen-    Netzwerks müssen nach den Bedingungen des
den Prüfungen gewährleisten, wobei sich die zu    Lizenzvertrages die Anforderungen des ISQC 1
setzenden Qualitätssicherungsmaßnahmen an         erfüllen.
den Grundlagen allgemein anerkannter nationa-
ler und internationaler Prüfungsstandards und     Den Ethischen Standards verpflichtet
Berufsgrundsätze auszurichten haben.              Nach dem Lizenzvertrag sind wir als PKF-
Die gesetzlichen Berufspflichten (§ 82 Abs 1      Gruppe verpflichtet, anerkannte berufliche
WTBG) fordern                                     Standards nach Maßgabe des Lizenzgebers
                                                  anzuwenden und Qualitätskontrollen zuzulas-
 eine sachliche und konfliktfreie Auftrags-      sen.
ausführung, unabhängig von persönlichen
Wertungen oder Neigungen,                         Maßgebend für das Schaffen von Regelungen
                                                  zur Qualitätssicherung ist das PKF International
 eine gewissenhafte Berufsausübung ein-          Professional Standards Manual (PKF IPSM).
schließlich der exakten Aufklärung der Sach-      Das PKF IPSM orientiert sich mit seinen Inhal-
verhalte und umfassender Analyse von aktuel-      ten an den Standards und dem Code of Ethics
len Bestimmungen und Standards, damit zuver-      der IFAC.
lässig verwertbare Ergebnisse vorgelegt wer-
den,                                              Die internationalen Anforderungen des PKF
                                                  IPSM bzw. der IFAC Standards an eine Quali-
 die Verschwiegenheit über die Angele-           tätssicherung bei Wirtschaftsprüferleistungen
genheiten unserer Mandanten,                      sind weitgehend identisch mit den gesetzlichen
 die Pflicht, eigenverantwortlich die Kon-       Anforderungen des Wirtschaftstreuhandberufs-
sequenzen unserer Entscheidungen und Hand-        gesetzes und der Fachgutachten.
lungen stets - und schon im Vorfeld - abzu-       Daher werden die Qualitätssicherungssysteme
schätzen.                                         der PKF-Gruppe in zweifacher Hinsicht durch-
Internationale Ethische Standards                 leuchtet: national und international.

                                                                                           Seite 9
Transparenzbericht 2016

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                                                                             Steuerberatung

Die Verpflichtung zur Durchsetzung der Anfor-      4.3.1 Regelungen zur allgemeinen
derungen des PKF IPSM bzw. der IFAC Stan-                Praxisorganisation (prozessunab-
dards bei unseren Aufträgen ist im Lizenzver-            hängige Qualitätssicherung)
trag geregelt. Jedes PKF Mitgliedsunternehmen
hat jährlich mit der Abgabe eines Compliance         •   Beachtung der allgemeinen Berufspflich-
Reports die Einhaltung der Anforderungen nach            ten
dem PKF IPSM bzw. dem ISQC 1 an die PKF
                                                     •   Annahme, Fortführung und vorzeitige
International Ltd. zu bestätigen. In einem Drei-
                                                         Beendigung von Aufträgen
bis Sechsjahresturnus erfolgt bei jedem PKF
                                                     •   Mitarbeiterqualifikation
Mitgliedsunternehmen ein Interoffice-Review
durch Sachverständige aus anderen Büros des          •   Gesamtplanung aller Aufträge
Netzwerks. Bei der PKF-Gruppe wurde zuletzt          •   Rotation
im Jahre 2015 ein Interoffice-Review durchge-        •   Versicherungsschutz
führt.                                               •   Umgang mit Beschwerden und Vorwür-
                                                         fen
Nach dem Lizenzvertrag kann jenem PKF Mit-
gliedsunternehmen der Ausschluss aus dem           4.3.2 Regelungen zur Auftragsabwick-
Netzwerk drohen, das die Professional Stan-              lung (prozessabhängige Qualitäts-
dards nach Maßgabe des Lizenzgebers nicht
                                                         sicherung)
beachtet oder nicht einhält oder die PKF Quali-
tätskontrollen behindert oder den Auflagen von
PKF International nicht nachkommt, bspw. be-         •   Organisation der Auftragsabwicklung
stimmte Empfehlungen des Lizenzgebers nicht          •   Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften
umsetzt oder angeordnete Trainingsmaßnah-                und der fachlichen Regeln für die Auf-
men nicht durchführt.                                    tragsabwicklung
                                                     •   Einholung von fachlichem Rat und Kon-
Qualitätsverantwortliche                                 sultation
Für die Umsetzung und die Kontrolle der Ein-         •   Laufende Überwachung der Auftrags-
haltung und der Wirksamkeit der von der Ge-              abwicklung und abschließende Durch-
schäftsführung festgelegten Qualitätssiche-              sicht der Auftragsergebnisse
rungsstandards und -maßnahmen ist eine               •   Auftragsbezogene Qualitätssicherung
Stabstelle eingerichtet. Qualitätssicherungsbe-      •   Abschluss der Auftragsdokumentation
auftragte ist WP Mag. Gisela Nagy.                   •   Archivierung der Arbeitspapiere
Die Regelungen des Qualitätssicherungssys-
tems (QS-System) sind in einem Qualitätssi-        4.4 Beschreibung des internen
cherungshandbuch dokumentiert und unterstüt-           Qualitätskontrollsystems
zen somit die Erbringung qualitätsvoller Arbeit.
Das Qualitätssicherungshandbuch wird jedem         4.4.1 Beachtung der allgemeinen Be-
fachlichen Mitarbeiter zu Beginn seiner Tätig-           rufspflichten
keit ausgehändigt und steht zusätzlich in der
aktuellen Version im Extranet online zur Verfü-    Die Mitarbeiter werden zu Beginn ihrer Tätigkeit
gung.                                              für die PKF-Gruppe zur Verschwiegenheit in
                                                   Bezug auf alle Informationen verpflichtet, über
4.3 Ausgestaltung des Qualitätssi-                 die sie im Zusammenhang mit der Durchfüh-
    cherungssystems                                rung eines Auftrages Kenntnis erlangen. Diese
                                                   Geheimhaltungspflicht besteht nicht nur Dritten
Das QS-System der PKF-Gruppe für den Be-           gegenüber, sondern auch gegenüber anderen
reich Wirtschaftsprüfung ist in zwei Regel-        Mitarbeitern von PKF, die nicht mit der Auf-
ungskreisen zusammengefasst:                       tragsdurchführung befasst sind.
                                                   Die Regelungen zur Unabhängigkeit sind im
                                                   Abschnitt 7 dargestellt.

                                                                                           Seite 10
Transparenzbericht 2016

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                                                                             Steuerberatung

4.4.2 Annahme, Fortführung und vorzei-             Die zeitliche und personelle Gesamtplanung
      tige Beendigung von Aufträgen                der Aufträge erfolgt unter Einbeziehung aller
                                                   mandatsverantwortlichen Wirtschaftsprüfer, der
Die Regelungen zur Auftragsannahme und Auf-        Prüfungsleiter und der Qualitätssicherungsbe-
tragsfortführung dienen der zeit- und sachge-      auftragten.
rechten Beurteilung von Mandanten- und Auf-        Die Gesamtplanung wird im Rahmen einer Ge-
tragsrisiken. Es ist zu prüfen, ob der Annahme     schäftsführersitzung diskutiert und genehmigt.
des Mandats Gründe fehlender Unabhängigkeit
oder Gründe nach dem Geldwäschegesetz ent-         4.4.5 Rotation
gegenstehen.
Die Erhebungen zur Risikoeinstufung erfolgen       Eine Beschreibung der Qualitätssicherungs-
mittels einer standardisierten Checkliste durch    maßnahmen im Zusammenhang mit der Einhal-
den mandatsverantwortlichen Wirtschaftsprüfer      tung der Rotationsbestimmungen ist dem Ab-
und die Leitung des Prüfungsbetriebes.             schnitt 7.2 dieses Berichtes zu entnehmen.
Die Geschäftsführung der PKF-Gruppe ent-
                                                   4.4.6 Versicherungsschutz
scheidet in der Folge über Annahme und vor-
zeitige Beendigung von Aufträgen.
                                                   Die Sicherstellung des ausreichenden Versi-
                                                   cherungsschutzes obliegt der Leitung des Prü-
4.4.3 Mitarbeiterqualifikation
                                                   fungsbetriebes gemeinsam mit dem für Versi-
                                                   cherungsangelegenheiten zuständigen Ge-
Einstellung und Leistungsbeurteilung
                                                   schäftsführer.
Die Regelungen zum Personaleinsatz betreffen
die Einstellung und die Beurteilung von Mitar-     4.4.7 Umgang mit Beschwerden und
beitern. Für die Einstellung von Mitarbeitern            Vorwürfen
sind Abläufe und Zuständigkeiten festgelegt,
die sich auf die Personalbedarfsanalyse sowie      Wir sind verpflichtet, jeder Beschwerde oder je-
die Einhaltung der auf den jeweiligen Einsatz-     dem Vorwurf, sei es von Mandanten, von Mitar-
bereich zugeschnittenen Anforderungen an das       beitern oder von sonstigen Dritten, nachzuge-
Qualifikationsprofil der Bewerber beziehen.        hen, insbesondere wenn sich hieraus Anhalts-
Die Mitarbeiter werden zumindest jährlich zu       punkte für einen Verstoß gegen die Berufs-
einem strukturierten Beurteilungsgespräch mit      pflichten oder das QS-System ergeben.
zwei Geschäftsführern eingeladen. Im Rahmen        Es ist unser ureigenes Interesse, Beschwerden
dieses Gespräches werden die Leistungen und        nachzugehen, die Ursachen zu verstehen, ge-
die Entwicklung des jeweiligen Mitarbeiters für    gebenenfalls auszuschalten und, sofern es in
eine bestimmte Periode beurteilt.                  unserem Wirkungsbereich liegt, generelle Op-
Die Kriterien für die Gehaltsentwicklung und die   timierungen zu finden und umzusetzen, um Be-
Beförderung von Mitarbeitern setzen sich aus       schwerden gar nicht erst entstehen zu lassen.
fachlichen und persönlichen Merkmalen zu-          Im zeitnahen und mandantenorientierten Um-
sammen, wobei der Beachtung der Berufs-            gang mit Beschwerden zeigt sich die besondere
pflichten und der Regelungen des Qualitätssi-      Qualität einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
cherungssystems ein hoher Stellenwert einge-       die eng und dauerhaft mit einer vor allem mit-
räumt wird.                                        telständisch geprägten Mandantschaft zusam-
Informationen zur fachlichen Aus- und Fortbil-     menarbeitet und die in besonderer Weise vom
dung der Mitarbeiter sind dem Abschnitt 8 die-     Vertrauensverhältnis zu diesen Mandanten lebt.
ses Berichts zu entnehmen.                         Auftragsbezogene Beschwerden von Mitarbei-
                                                   tern, Mandanten oder Dritten sind an den man-
4.4.4 Gesamtplanung der Aufträge                   datsverantwortlichen Wirtschaftsprüfer, jene
                                                   zum Qualitätssicherungssystem an die Quali-
Zuständig für die Gesamtplanung der Aufträge       tätssicherungsbeauftragte zu richten. Sind
ist die Leitung des Prüfungsbetriebes.             mandatsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer oder
                                                   Qualitätssicherungsbeauftragte selbst von der

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Transparenzbericht 2016

                                                                             Wirtschaftsprüfung &
                                                                             Steuerberatung

Beschwerde betroffen, ist diese an eine un-        Er hat sein Prüfungsteam und die Einhaltung
löschbare E-Mailadresse zu richten.                der übertragenen Aufgaben in angemessener
                                                   Weise laufend zu überwachen.
Jede Art von Beschwerde oder Vorwurf wird
nachgegangen    und    gegebenenfalls   ab-        Die Durchsicht der Arbeitspapiere erfolgt unter
schließend der Geschäftsführung zur Kenntnis       Wahrung des sogenannten „Vier-Augen-
gebracht.                                          Prinzips“ durch den verantwortlichen Ab-
                                                   schlussprüfer und den mitunterzeichnenden
Wir profitieren von unseren flachen Hierarchien,
                                                   Wirtschaftsprüfer.
kurzen Kommunikationswegen und von einer
Kultur, die Eigenverantwortung, Kooperation        Auftragsbezogene Qualitätssicherung
und Offenheit untereinander bewusst wert-
                                                   Die auftragsbezogene Qualitätssicherung um-
schätzt und fördert.
                                                   fasst einerseits die
4.4.8 Auftragsabwicklung                             •   Berichtskritik, die bei allen Bestäti-
                                                         gungsleistungen durchzuführen ist, und
Organisation der Auftragsabwicklung                      andererseits
Die Arbeitsorganisation im Bereich Wirtschafts-      •   die auftragsbegleitende Qualitätssiche-
prüfung erfolgt in der Form, dass für jedes              rung, die zusätzlich zu den gesetzlichen
Mandat Teams unter der Führung eines – im                oder freiwillig definierten Fällen stattzu-
Rahmen der Gesamtplanung – definierten Prü-              finden hat.
fungsleiters zusammengestellt werden. Die
                                                   Abschluss der Auftragsdokumentation und
Letztverantwortung für den jeweiligen Prü-
                                                   Archivierung der Arbeitspapiere
fungsauftrag liegt bei dem – im Rahmen der
Gesamtplanung definierten – verantwortlichen       Nach Beendigung der Prüfung werden sämtli-
Wirtschaftsprüfer.                                 che Arbeitspapiere und sonstige zur Verfügung
                                                   gestellten Unterlagen archiviert und gemäß den
Dieser Wirtschaftsprüfer ist dafür verantwort-
                                                   gesetzlichen Bestimmungen aufbewahrt. Die
lich, dass der Prüfungsleiter und das Prüfungs-
                                                   Aufbewahrung erfolgt zu einem Teil in elektro-
team über eine dem Mandat entsprechende
                                                   nischer Form.
Ausbildung und Erfahrung verfügen.
Risikoorientierter Prüfungsansatz                  4.4.9 Nachschau
Art, Umfang und Zeitplan der Prüfungs-
handlungen basieren auf einem risiko-              Die Nachschau ist ein wesentliches Element
orientierten Prüfungsansatz. Die Risikoeinstu-     unseres Qualitätssicherungssystems. Damit soll
fung erfolgt auf Grundlage der Analyse des Um-     sichergestellt werden, dass das Qualitäts-
felds, der Unternehmensprozesse sowie der          sicherungssystem den gesetzlichen und be-
Wirksamkeit interner Kontrollen und wird durch     rufsständischen Anforderungen entspricht und
ein EDV–Prüfungsprogramm unterstützt.              gegebenenfalls erforderliche Anpassungen
                                                   zeitnah vorgenommen werden.
Konsultation von Experten
                                                   Die Nachschau umfasst sowohl die Regelungen
Der auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer      zur allgemeinen Praxisorganisation als auch je-
hat dafür Sorge zu tragen, dass im Fall erfor-     ne zur Auftragsabwicklung.
derlicher Spezialkenntnisse oder in Zweifels-
fragen fachlicher Rat von internen oder exter-     Die Mandate jedes auftragsverantwortlichen
nen Spezialisten eingeholt wird.                   Wirtschaftsprüfers werden mindestens alle drei
                                                   Jahre einer Nachschau unterzogen.
Überwachung und Durchsicht der Arbeits-
ergebnisse                                         Die Verantwortung für die Nachschau liegt bei
                                                   der Stabstelle Qualitätssicherung. Das Arbeits-
Der verantwortliche Wirtschaftsprüfer hat an der   programm der Nachschau beruht auf intern
Prüfungsdurchführung in einem Umfang betei-        entwickelten Checklisten.
ligt zu sein, der es ihm ermöglicht sich ein ei-
genverantwortliches Urteil zu bilden.              Bei der Festlegung und Gestaltung der Nach-
                                                   schauplanung ist die Zielsetzung bestimmend,

                                                                                           Seite 12
Transparenzbericht 2016

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                                                                            Steuerberatung

dass das gesamte Auftragsspektrum unter risi-     gungen vom 25. November 2013 wurden der
koorientierten Auswahlprinzipien erfasst wird.    PKF CENTURION Wirtschaftsprüfungsgesell-
                                                  schaft mbH und der PKF Österreicher-
Die Ergebnisse der Nachschau werden ausge-
                                                  Staribacher Wirtschaftsprüfungs GmbH & Co
wertet und an die Mitarbeiter des Prüfungs-
                                                  KG die erfolgreiche Teilnahme an der externen
betriebes kommuniziert, sodass entsprechende
                                                  Qualitätssicherung bescheinigt.
Qualitätsverbesserungsmaßnahmen ergriffen
werden können.                                    Die Bescheinigungen sind bis zum 23. Novem-
                                                  ber 2019 bzw. 4 Dezember 2019 gültig.
4.5 Erklärung des Leitungsorgans                  Am 1. Oktober 2016 hat das Abschlussprüfer-
    zur Wirksamkeit des internen                  Aufsichtsgesetz (APAG) das Abschlussprüfer-
    Qualitätskontrollsystems                      prüfungs-Qualitätssicherungsgesetz (A-QSG)
                                                  abgelöst. Das Intervall der Qualitätssicherungs-
Die Verantwortung für die Errichtung, Durch-      prüfungen wurde generell mit 6 Jahren festge-
setzung und Überwachung des QS-Systems            legt. Die Übergangsbestimmungen regeln, dass
liegt bei der Geschäftsführung.                   bis zum 30. September 2016 nach den Best-
                                                  immungen des A-QSG erteilte Bescheinigun-
Die Geschäftsführung der Gesellschaften der       gen jedenfalls ihre Gültigkeit bis zum Ablauf der
PKF-Gruppe erklärt, dass von ihrer Seite alle     in der Bescheinigung festgelegten Frist von
Maßnahmen zur Durchsetzung des internen           sechs Jahren behalten.
QS-Systems ergriffen worden sind und die
Funktionsfähigkeit gegeben ist.                   Die Verkürzung der Dauer der Bescheinigung
                                                  um drei Jahre bei Gesellschaften, die Ab-
Die Geschäftsführung erklärt, dass das einge-     schlussprüfungen börsennotierter Unternehmen
führte und angewendete QS-System den ge-          durchführen ist entfallen. Gemäß Abschnitt 3
setzlichen Anforderungen entspricht und dass      APAG finden in Zukunft Inspektionen nach Art
die sich aus diesem System ergebenden Vor-        26 der Verordnung (EU) Nr. 537/204 statt. Die-
gaben in dem abgelaufenen Geschäftsjahr ein-      se Inspektionen sind mindestens alle drei Jahre
gehalten worden sind.                             durchzuführen.
Von der tatsächlichen Einhaltung der Rege-
lungen durch die Mitarbeiter hat sich die Ge-     6     Liste der Unternehmen von
schäftsführung der PKF-Gruppe durch orga-               öffentlichem Interesse
nisatorische Maßnahmen wie regelmäßige Ab-
fragen und Überprüfungen, Maßnahmen der
                                                  Für folgendes Unternehmen von öffentlichem
Nachschau u.a. überzeugt.
                                                  Interesse (im Sinne von § 189a UGB), wurde
Im Übrigen wird auf die Bescheinigung über die    hinsichtlich des Jahres- bzw. Konzernabschlus-
erfolgreiche Teilnahme am System der Quali-       ses im Kalenderjahr 2016 ein Bestätigungsver-
tätskontrolle, Abschnitt 5, verwiesen.            merk erteilt:
                                                  DO & CO Aktiengesellschaft
5     Datum der letzten Qualitäts-
      kontrolle                                   7     Sicherstellung der Unabhän-
                                                        gigkeit
Nach § 4 A-QSG sind Abschlussprüfer und Prü-
fungsgesellschaften, die Pflichtprüfungen nach
                                                  Der Geschäftsführung der PKF-Gruppe obliegt
österreichischem Recht durchführen, verpflich-
                                                  die Überwachung der Einhaltung der Anwei-
tet, sich einer externen eingetragenen Quali-
                                                  sungen hinsichtlich der beruflichen Unabhän-
tätsprüfer zu unterziehen. Abschlussprüfer von
                                                  gigkeit, der Unparteilichkeit und Vermeidung
Unternehmen öffentlichen Interesses sind ver-
                                                  der Besorgnis der Befangenheit.
pflichtet, sich im Abstand von 3 Jahren der ex-
ternen Qualitätsprüfung zu unterziehen.
Vor diesem Hintergrund hat die sich die PKF-
Gruppe im Herbst 2013 der dritten externen
Qualitätsprüfung unterzogen. Mit Bescheini-

                                                                                          Seite 13
Transparenzbericht 2016

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                                                                             Steuerberatung

7.1 Unabhängigkeitsabfragen und                    7.3 Unabhängigkeitscheck im nati-
    -erklärungen                                       onalen PKF Netzwerk
Anlassunabhängige Erklärungen                      Zur Überprüfung möglicher Unabhängigkeits-
                                                   gefährdungen innerhalb des nationalen Netz-
Als anlassunabhängige Maßnahmen zur Wah-
                                                   werkes hat ein „Conflict Check“ zu erfolgen. Im
rung der Unabhängigkeit sind verpflichtend vor-
                                                   Jahre 2013 wurde auf nationaler Ebene das
gesehen:
                                                   bisherige Bestätigungssystem mittels elektroni-
  •   Die jährliche Einholung einer Bestäti-       scher Post durch ein datenbankgestütztes Ab-
      gung von allen Geschäftsführern und          fragesystem, an das alle österreichischen
      Mitarbeitern nach persönlichen, finanziel-   Standorte angebunden sind, eingerichtet. Die
      len, kapitalmäßigen und sonstigen ge-        Unabhängigkeitsabfragen sind dadurch in sach-
      sellschaftsrechtlichen und nahen persön-     licher und personeller Hinsicht zentral doku-
      lichen Beziehungen zu Mandanten bzw.         mentiert und jederzeit nachweisbar.
      zu deren Gesellschaftern und leitenden       Bei grenzüberschreitenden Prüfungsaufträgen
      Organen, mit der Verpflichtung Verände-      sind die Regelungen von PKF International Ltd.
      rungen in ihrer Unabhängigkeit unver-        zu beachten und die „Transnational Entity
      züglich der Geschäftsführung mitzutei-       Database“ zu konsultieren.
      len.
  •   Bei Neueinstellungen die Einholung ei-       7.4 Erklärung der Geschäftsfüh-
      ner schriftlichen Erklärung zur berufs-          rung
      rechtlichen Unabhängigkeit nach der Un-
      terrichtung über die Berufsgrundsätze.       Die Geschäftsführer der PKF-Gruppe bestäti-
Anlassbezogene Erklärungen                         gen, dass eine interne Überprüfung der Unab-
                                                   hängigkeitsanforderungen stattgefunden hat.
  •   Neben der jährlichen Abfrage erfolgt eine
      Unabhängigkeitsabfrage auch auftrags-
      bezogen im Rahmen der Prüfung der Zu-
                                                   8     Aus- und Fortbildung
      lässigkeit der Angebotsabgabe und bei
      Auftragsannahme.                             Die Aus- und Fortbildung ist integraler Bestand-
  •   Erklärung zur berufsrechtlichen Unab-        teil der Personalentwicklung bei der PKF-
      hängigkeit als gesetzlicher Vertreter ge-    Gruppe. Sie dient der Qualifikation der Mitarbei-
      mäß §§ 271, 271a UGB.                        ter, wobei sich diese Qualifikation als ein Po-
                                                   tenzial von Kenntnissen, Fähigkeiten, Fertigkei-
  •   Auftragsbezogene schriftliche Unabhän-
                                                   ten, Verhaltensdispositionen und Erfahrungen
      gigkeitserklärung der Mitglieder des Prü-
                                                   im Ergebnis eines organisierten Aus- und Fort-
      fungsteams vor Prüfungsbeginn.
                                                   bildungsprozesses während der beruflichen Tä-
  •   Fallweise Erklärung zur berufsrechtli-
                                                   tigkeit der Mitarbeiter innerhalb und außerhalb
      chen Unabhängigkeit hinsichtlich eines
                                                   der praktischen Arbeitsprozesse herausbildet.
      Einzelauftrages mit Kapitalmarktrele-
                                                   Neben der theoretischen Aus- und Fortbildung
      vanz.
                                                   findet die Qualifikation der Mitarbeiter am Ar-
                                                   beitsplatz durch „Training on the Job“ statt.
7.2 Rotation
                                                   Die Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter orien-
Das Unternehmensgesetzbuch (UGB) normiert          tiert sich an dem, für jede Stelle definierten
eine personenbezogene Rotation. Die Anzahl         Entwicklungsplan gemäß Berufsbild.
der Jahre, in denen ein Abschlussprüfer be-        Die Verantwortung für die Ausbildung für Be-
stimmter Gesellschaften einen Bestätigungs-        rufseinsteiger, die Fortbildung, die Weiterent-
vermerk über die Prüfung eines Jahresab-           wicklung durch regelmäßige Beurteilung sowie
schlusses zeichnet, ist begrenzt. Diese Rege-      die Verantwortung für regelmäßige und ausrei-
lung wird beachtet und das Rotationserfordernis    chende Fachinformation obliegt der jeweils dis-
in einem Rotationsplan evident gehalten und        ziplinär zuständigen Führungskraft.
von der Geschäftsführung genehmigt.

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                                                                             Steuerberatung

Die Ausbildung der Berufsanwärter umfasst die      Allen Mitarbeitern steht ausreichend Fachlitera-
standardisierte Berufsausbildung im Rahmen         tur in Form von Büchern, Fachzeitschriften, On-
der von der Akademie der Wirtschaftstreuhän-       line-Zugängen auf Datenbanken zur Verfügung.
der angebotenen Kurse, die praktische Ausbil-      Aktuelle fachliche Neuerungen werden online
dung sowie das Lernen durch Literaturstudium       an alle Mitarbeiter weitergeleitet.
und kanzleiinterne Fortbildungsmaßnahmen.
Die Teilnahme an den Kursen der Akademie           8.1 Erklärung zur kontinuierlichen
der Wirtschaftstreuhänder ist für alle Berufsan-       Fortbildung von Abschlussprü-
wärter verpflichtend vorgesehen.
                                                       fern
Qualitativ hochwertige EDV-Kenntnisse bilden
eine der Grundlagen für die effiziente Bearbei-    Nach unseren Fortbildungsgrundsätzen sowie
tung der von Mandanten gestellten Aufgaben.        § 56 APAG iVm § 1b A-QSG müssen alle fach-
Aus diesem Grund werden regelmäßig in den          lichen Mitarbeiter des Prüfungsbetriebes jähr-
Kanzleiräumlichkeiten oder extern angemiete-       lich mindestens 30 Stunden fachbezogene
ten Schulungsräumen EDV-Schulungen durch-          Fortbildung nachweisen, in Summe über drei
geführt.                                           Jahre mindestens 120 Stunden. Wir verstehen
Die Internationalisierung erfordert umfassende     diese Vorgabe jedoch als untere Grenze und
Sprachkompetenzen aller Mitarbeiter. Wöchent-      gehen bei der Umsetzung unserer Fortbil-
lich werden interne Englisch-Sprachkurse durch     dungsangebote über diese Anforderung hinaus.
einen Native Speaker abgehalten.                   Die Bestimmungen wurden von den Mitarbei-
Im Rahmen des deutschsprachigen Teiles des         tern eingehalten und von der Qualitätssiche-
PKF International Limited-Netzwerks wird ein       rungsbeauftragten überwacht. Die Meldung
vierjähriges Ausbildungsprogramm, beginnend        gem § 56 Abs 4 1. Satz wurde fristgerecht an
mit Revisionsassistenten im ersten Berufsjahr,     die zuständige Behörde übermittelt.
angeboten. Die Teilnahme an diesem Pro-
gramm ist für sämtliche Mitarbeiter des Prü-       9     Finanzinformationen
fungsbetriebes verpflichtend. Im Rahmen die-
ses Seminarprogrammes werden auch Kurse            Im Geschäftsjahre 2016 betrugen die Umsätze
zur Rechnungslegung nach IFRS und US GA-           der PKF-Gruppe in Österreich 11.494 T€, da-
AP besucht.                                        von entfallen 2.458 T€ auf Abschlussprüfungen.
                                                   Es waren rund 92 Mitarbeiter beschäftigt.
Daneben findet an wechselnden Standorten
jährlich die PKF Fachtagung für das deutsch-
sprachige Netzwerk statt. Diese richtet sich an    10    Vergütung der Teilhaber
Partner und leitende Angestellte der Mitglieds-
büros von PKF in Deutschland und Österreich.       Unter Berücksichtigung des individuellen Leis-
                                                   tungseinsatzes werden jährlich Prämien festge-
Alle zwei Monate veranstaltet die Leitung des      legt. Somit beinhaltet das Vergütungssystem
Prüfungsbetriebes einen WP Jour fixe, an dem       feste und variable Bestandteile.
alle Mitarbeiter des Prüfungsbetriebes teilneh-
men. Der Jour fixe dient zur Information der       Die Festsetzung von Vergütungen für die im
Mitarbeiter über interne und fachliche Neuerun-    Prüfungsbetrieb tätigen Partner erfolgt unab-
gen. Im Anlassfall werden Kurzschulungen zu        hängig von prüfungsfremden Leistungen.
aktuellen Themen durchgeführt und darüber          Die Gesellschafter der Unternehmen der PKF-
hinaus wird eine Plattform zum fachlichen Aus-     Gruppe sind darüber hinaus nach Maßgabe des
tausch geboten.                                    Gesellschaftsvertrages am Gewinn der jeweili-
Der Besuch von Aus- und Fortbildungsveran-         gen Gesellschaft beteiligt.
staltungen aller Mitarbeiter wird in einer Aus-
und Fortbildungsdatenbank dokumentiert. Die        11    Nachhaltigkeitsbericht
Dokumentation soll gewährleisten, dass der
Mitarbeiter im Sinne seines Berufsbildes aus-      Mit dem sogenannten Brundland-Bericht der
gebildet wird.                                     Weltkommission für Umwelt und Entwicklung
                                                   wurde Nachhaltigkeit als eine Eigenschaft für

                                                                                           Seite 15
Transparenzbericht 2016

                                                                                     Wirtschaftsprüfung &
                                                                                     Steuerberatung

eine Gesellschaft definiert, deren Handlungs-            sentlichen über zwei Wege: Mitarbeiter und
weisen für zukünftige Generationen nicht deren           Mandanten.
Möglichkeiten gefährden, ihre eigenen Bedürf-
                                                         Durch unsere Maßnahmen zu der Mitarbeiter-
nisse zu befriedigen und ihren Lebensstil zu
                                                         entwicklung werden grundlegende ethische
wählen.
                                                         Werte und das Wissen vermittelt, das benötigt
Was nun eine Dienstleistung von Wirtschafts-             wird, um unseren Mandanten bei der Umset-
prüfungsunternehmen mit Nachhaltigkeit zu tun            zung der an sie durch ihr wirtschaftliches, öko-
hat, dieser Frage ist in 2001 The Prince of Wa-          logisches und gesellschaftliches Umfeld jeweils
les International Business Leaders Forum                 gestellten Anforderungen und Risikoabwägun-
(IBLF) nachgegangen. Danach tragen auch                  gen zu helfen.
Wirtschaftsprüfungsunternehmen, die nach
                                                         Mit der Art und Weise der Ausführung unserer
transparenten Regeln und ethischen Werten
                                                         Prüfungs- und Beratungsleistungen wollen wir
handeln, eine wesentliche und wichtige Rolle
                                                         dazu beitragen, dass das benötigte Wissen für
für die Nachhaltigkeit von Entwicklungen in
                                                         gute Unternehmensführung (Governance), für
ökonomischen, ökologischen und gesellschaft-
                                                         nachhaltige Geschäftsprozesse und für effizien-
lichen Bereichen.
                                                         te Steuerungssysteme, die dem fairen Wettbe-
Diese Rolle üben Wirtschaftsprüfungsunter-               werb auf funktionierenden Märkten dienen, und
nehmen durch das Übertragen von Wissen und               dass das benötigte Wissen zur Vermeidung
von gesicherten Informationen für funktionie-            entgegenstehender Risiken in die Unternehmen
rende und faire Märkte aus, und zwar im We-              unserer Mandanten getragen werden.

Wien, den 26. April 2017

WP StB Mag. Wolfgang Adler                               Mag. Wolfgang Adler eh
WP StB Dr. Thomas Außerlechner                           Dr. Thomas Außerlechner eh
WP StB Mag. Wolfgang Höller                              Mag. Wolfgang Höller eh
WP StB Dr. Stephan Maurer                                Dr. Stephan Maurer eh
WP StB Dr. Primus Österreicher                           Dr. Primus Österreicher eh
WP StB Mag. Günther Prindl                               Mag. Günther Prindl eh
WP StB Mag. Karl Prossinger                              Mag. Karl Prossinger eh
WP StB Dr. Andreas Staribacher                           Dr. Andreas Staribacher eh

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