TRANSPARENZBERICHT 2020 - Genossenschaftsverband ...

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TRANSPARENZBERICHT 2020 - Genossenschaftsverband ...
TRANSPARENZBERICHT 2020
Inhalt
A          Vorbemerkung .................................................................................................................................. 3

B          Rechtliche und organisatorische Struktur ............................................................................. 4

    1. Rechtsform und Eigentumsverhältnisse ........................................................................................................................................ 4
    2. Leitungsstruktur .......................................................................................................................................................................................... 4
    3. Vergütungsgrundlagen ........................................................................................................................................................................... 5
    4. Finanzinformationen ................................................................................................................................................................................. 5
    5. Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse ........................................................................... 5

C          Einbindung in ein Netzwerk ........................................................................................................ 7

D          Internes Qualitätssicherungssystem ........................................................................................ 8

    1. Regelungen zur Steuerung und Überwachung der Qualität in der Wirtschaftsprüferpraxis....................... 8
    2. Qualitätsmanagement-Prozess ........................................................................................................................................................... 8
    3. Beachtung der allgemeinen Berufspflichten .............................................................................................................................. 9
    4. Annahme, Fortführung und vorzeitige Beendigung von Aufträgen .......................................................................... 9
    5. Mitarbeiterentwicklung .......................................................................................................................................................................... 9
    6. Gesamtplanung aller Aufträge ........................................................................................................................................................ 10
    7. Umgang mit Beschwerden ................................................................................................................................................................ 10
    8. Auftragsabwicklung ............................................................................................................................................................................... 11
    9. Nachschau..................................................................................................................................................................................................... 11

E          Qualitätskontrolle nach §§ 63e ff. GenG ............................................................................. 13

F          Anwendbarkeit von Artikel 17 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014
           (Interne Rotation) ......................................................................................................................... 14

G          Erklärungen des Vorstandes ..................................................................................................... 15

    1. Erklärung zur Wirksamkeit des internen Qualitätssicherungssystems...................................................................... 15
    2. Erklärung zur Wahrung der Unabhängigkeit .......................................................................................................................... 15
    3. Erklärung zur kontinuierlichen Fortbildung ............................................................................................................................. 15

                                                                                                                                                                                                                     2
A Vorbemerkung
  Ein genossenschaftlicher Prüfungsverband, der
  gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen
  bei Unternehmen von öffentlichem Interesse
  durchführt, ist nach Artikel 13 der Verordnung
  (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments
  und des Rates vom 16. April 2014 (nachfolgend
  „AP-VO“ genannt) verpflichtet, jährlich einen
  Transparenzbericht zu erstellen und auf seiner
  Internetseite zu veröffentlichen.

  Mit dem vorliegenden Transparenzbericht wer-
  den die vorgeschriebenen Angaben über die
  Struktur und die Organisation des Genossen-
  schaftsverband Weser-Ems e.V. dargestellt.

                                                   3
B Rechtliche          und       organisatorische
     Struktur                                            Der GVWE wird von beiden Vorstandsmitglie-
                                                         dern gemeinschaftlich gesetzlich vertreten. Zur
1.   Rechtsform und Eigentumsverhältnisse                rechtsgeschäftlichen Vertretung ist jedes Vor-
     Der Genossenschaftsverband Weser-Ems e.V.           standsmitglied in seinem Aufgabenbereich al-
     (nachfolgend „GVWE“ oder „Verband“ genannt)         lein vertretungsberechtigt.
     wurde am 19. Juli 1890 gegründet und am
     6. August 1890 wurde ihm das gesetzliche Prü-       Das für die Prüfungsabteilungen zuständige
     fungsrecht verliehen. Er hat die Rechtsform ei-     Vorstandsmitglied ist Herr WP/StB Dipl.-Kfm.
     nes eingetragenen Vereins und ist beim Amts-        Axel Schwengels.
     gericht Oldenburg unter der Nummer VR 810
     im Vereinsregister eingetragen.                     Gemäß den Regelungen der Satzung ist der
                                                         Vorstand hinsichtlich der Durchführung der Prü-
     Der GVWE ist einer von vier regional tätigen        fungen weder an Weisungen gebunden noch
     deutschen Genossenschaftsverbänden. Er er-          unterliegt er insoweit der Überwachung durch
     bringt Prüfungs-, Beratungs- und Bildungs-          den Verbandsrat oder das Präsidium.
     dienstleistungen und vertritt die Interessen der
     ihm als Mitglieder angehörenden Genossen-           Der Verband verfügt über einen Verbandsrat,
     schaften und genossenschaftlich orientierten        der aus 22 Mitgliedern besteht, die von den Ver-
     Unternehmen anderer Rechtsform, insbeson-           bandsmitgliedern für die Dauer von vier Jahren
     dere in der Region des ehemaligen niedersäch-       gewählt werden. Vorsitzender des Verbandsra-
     sischen Regierungsbezirks Weser-Ems und dar-        tes ist Herr Bankdirektor Ralph Zollenkopf. Zu
     über hinaus in ganz Norddeutschland.                den Aufgaben des Verbandsrates gehören ins-
                                                         besondere die Wahl und Abberufung der Mit-
     Der Verband hat seinen Sitz in Oldenburg und        glieder des Verbandsvorstandes, die Wahl und
     unterhält darüber hinaus ein Bildungszentrum in     Abberufung der Mitglieder des Präsidiums, die
     Rastede, die Genossenschaftsakademie Weser-         Genehmigung des Jahresabschlusses und des
     Ems.                                                Voranschlages für das nächste Geschäftsjahr, die
                                                         Beschlussfassung über die Verwendung eines
     Eigentümer des GVWE sind seine 314 Mitglieds-       sich ergebenden Jahresüberschusses bzw. die
     unternehmen, die sich zum 31. Dezember 2020         Deckung eines vorliegenden Jahresfehlbetrages
     wie folgt strukturieren:                            sowie die Festsetzung der Jahresbeiträge, Prü-
                                                         fungsentgelte und Entgelte für sonstige Leis-
     -   58 Genossenschaftsbanken                        tungen.
     -   56 ländliche Genossenschaften
     -   72 Energiegenossenschaften                      Das Präsidium besteht aus dem Vorsitzenden
     -   82 sonstige Genossenschaften                    des Verbandsrates und seinem Stellvertreter so-
     -   46 Unternehmen anderer Rechtsform               wie aus zwei weiteren Mitgliedern. Diese wer-
                                                         den vom Verbandsrat aus dessen Mitte heraus
     Ein beherrschender Einfluss durch bestimmte         ebenfalls für die Dauer von vier Jahren gewählt.
     Mitglieder oder Mitgliedsgruppen des Verban-        Das Präsidium berät und überwacht den Ver-
     des besteht nicht.                                  bandsvorstand. Zu seinen weiteren Aufgaben
                                                         gehören insbesondere die Beschlussfassung
                                                         über die Aufnahme und den Ausschluss von
2.   Leitungsstruktur                                    Mitgliedern.
     Der Verbandsvorstand besteht aus mindestens
                                                         Der Verbandstag ist die Mitgliederversammlung
     zwei Mitgliedern, die als Wirtschaftsprüfer öf-
                                                         des Verbandes im Sinne von § 32 BGB. Zu seinen
     fentlich bestellt sein sollen. Die Mitglieder des
                                                         Aufgaben gehören insbesondere die Entlastung
     Vorstands werden auf Vorschlag des Präsidiums
                                                         der Mitglieder des Verbandsrates und des Vor-
     vom Verbandsrat gewählt.
                                                         standes sowie die Änderung der Satzung des
     Vorstandsmitglieder sind                            Verbandes.

                                                         Der Verband verfügt über zwei Prüfungsabtei-
     -   WP/StB Dipl.-Kfm. (FH) Johannes Freundlieb
                                                         lungen. Die Abteilung Prüfung Genossen-
         und
                                                         schaftsbanken wird von Herrn WP/StB Dipl.-Kfm.
     -   WP/StB Dipl.-Kfm. Axel Schwengels.
                                                         Stefan Grüterich geleitet. Die Abteilung Prüfung

                                                                                                       4
Ländliche Genossenschaften, Dienstleistungsge-      Europäischen Parlaments und des Rates vom
     nossenschaften, Gesellschaften wird von Herrn       26. Juni 2013 die gesetzlich vorgeschriebenen
     WP/StB Dipl.-Kfm. (FH) Stefan Reinke geleitet.      Jahresabschlussprüfungen durchgeführt:

                                                         -   Volksbank Osnabrück eG, Osnabrück
3.   Vergütungsgrundlagen
                                                         -   Volksbank Bakum eG, Bakum
     Das für die Prüfungsabteilungen zuständige          -   Raiffeisenbank Ems-Vechte eG,
     Vorstandsmitglied, die Leiter der beiden Prü-           Klein Berßen
     fungsabteilungen sowie die in diesen Abteilun-      -   Volksbank Bösel eG, Bösel
     gen eingesetzten und mit Leitungsaufgaben in        -   Volksbank eG Bad Laer-Borgloh-Hilter-
     Bezug auf die Prüfungsdurchführung betrauten            Melle, Hilter
     Wirtschaftsprüfer beziehen vertraglich gere-        -   VR-Bank in Südoldenburg eG, Garrel
     gelte Festgehälter.                                 -   Volksbank Dammer Berge eG, Damme
                                                         -   VR BANK Dinklage-Steinfeld eG, Dinklage
     In Einzelfällen wurden dem genannten Perso-
                                                         -   Raiffeisen-Volksbank Fresena eG, Norden
     nenkreis darüber hinaus einmalige Sonderzah-
     lungen gewährt, die nicht an eine spezielle Be-     -   Volksbank Emstek eG, Emstek
     messungsgrundlage geknüpft waren. Im Kalen-         -   Volksbank Essen-Cappeln eG, Cappeln
     derjahr 2020 entfielen hierauf 6,33 % der Ge-       -   Volksbank Nordhümmling eG, Börger
     samtbezüge.                                         -   Raiffeisenbank Flachsmeer eG,
                                                             Westoverledingen
     Die Mitglieder des Verbandsrates und des Präsi-     -   Spar- und Darlehnskasse eG, Friesoythe
     diums üben ihr Amt als Ehrenamt aus, erhalten       -   Vereinigte Volksbank eG Ganderkesee -
     jedoch Reisekosten und Tagegelder.                      Hude - Bookholzberg - Lemwerder, Hude
                                                         -   VR-Bank eG Osnabrücker Nordland,
                                                             Fürstenau
4.   Finanzinformationen
                                                         -   VR Bank Oldenburg Land West eG, Hatten
     Der Gesamtumsatz des GVWE für 2020 schlüs-          -   Volksbank GMHütte-Hagen-Bissendorf eG
     selt sich wie folgt auf:                                (GHB), Georgsmarienhütte
                                                         -   Volksbank Haselünne eG, Haselünne
     -   Einnahmen aus der Abschlussprüfung des          -   Volksbank Niedergrafschaft eG, Uelsen
         Jahresabschlusses und konsolidierten Ab-        -   Volksbank Jever eG, Jever
         schlusses von Unternehmen von öffentli-         -   Volksbank Lastrup eG, Lastrup
         chem Interesse                                  -   Volksbank Emstal eG, Haren-Rütenbrock
                      6.017 TEUR                         -   Volksbank Lingen eG, Lingen
     - Einnahmen aus der Abschlussprüfung des            -   Volksbank eG, Löningen
         Jahresabschlusses und konsolidierten Ab-        -   Volksbank Lohne-Mühlen eG, Lohne
         schlusses anderer Unternehmen
                                                         -   Raiffeisenbank Lorup eG, Lorup
                      1.929 TEUR
                                                         -   Emsländische Volksbank eG, Meppen
     Zwischensumme: Gesamtumsatz aus der Prü-
                                                         -   Raiffeisenbank Wesermarsch-Süd eG, Brake
     fung von Jahres- und konsolidierten Abschlüs-
     sen                                                 -   Raiffeisenbank eG, Moormerland
                      7.946 TEUR                         -   Volksbank Neuenkirchen-Vörden eG,
     - Einnahmen aus zulässigen Nichtprüfungs-               Neuenkirchen-Vörden
         leistungen für Unternehmen, die vom             -   Raiffeisenbank Oldenburg eG, Oldenburg
         GVWE geprüft werden                             -   Volksbank Oldenburg eG, Oldenburg
                      4.882 TEUR                         -   Raiffeisenbank Rastede eG, Rastede
     - Einnahmen aus Nichtprüfungsleistungen für         -   Raiffeisenbank Butjadingen-Abbehausen
         andere Unternehmen                                  eG, Butjadingen
                      2.987 TEUR                         -   Volksbank Süd-Emsland eG, Spelle
     Gesamtumsatz 15.815 TEUR                            -   Raiffeisenbank eG Scharrel, Saterland
                                                         -   Volksbank eG Delmenhorst Schierbrok,
                                                             Delmenhorst
5.   Abschlussprüfungen bei Unternehmen von
                                                         -   Raiffeisenbank Strücklingen-Idafehn eG,
     öffentlichem Interesse
                                                             Ostrhauderfehn
     Im Kalenderjahr 2020 wurden bei folgenden           -   Raiffeisen-Volksbank eG, Aurich
     Kreditinstituten im Sinne des Artikels 3 Absatz 1   -   Raiffeisen-Volksbank Varel-Nordenham eG,
     Nummer 1 der Richtlinie 2013/36/EU des                  Varel

                                                                                                     5
-   Volksbank Vechta eG, Vechta
-   Grafschafter Volksbank eG, Nordhorn
-   Volksbank Visbek eG, Visbek
-   Volksbank Bramgau-Wittlage eG, Bramsche
-   Hümmlinger Volksbank eG, Werlte
-   Volksbank Westerstede eG, Westerstede
-   Volksbank eG Westrhauderfehn,
    Rhauderfehn
-   Raiffeisenbank Wiesedermeer-Wiesede-
    Marcardsmoor eG, Wiesedermeer
-   Volksbank Wildeshauser Geest eG,
    Wildeshausen
-   Volksbank Geeste-Nord eG, Schiffdorf-Spa-
    den
-   Spar- und Kreditbank eG, Hammah
-   Volksbank Oyten eG, Oyten
-   Raiffeisenbank eG, Seestermühe
-   Volksbank Westerkappeln-Saerbeck eG,
    Westerkappeln
-   Brühler Bank eG, Brühl

Bei folgenden Kreditinstituten wurden im Ka-
lenderjahr 2020 darüber hinaus die gesetzlich
vorgeschriebenen Konzernabschlussprüfungen
durchgeführt:

-   Raiffeisenbank Ems-Vechte eG,
    Klein Berßen
-   Raiffeisenbank Lorup eG, Lorup
-   VR-Bank eG Osnabrücker Nordland,
    Fürstenau

                                                6
C Einbindung in ein Netzwerk
   Die NWPG Treuhand GmbH – Wirtschaftsprü-
   fungsgesellschaft – mit Sitz in Oldenburg gehört
   zum Netzwerk des GVWE, da insbesondere eine
   in Teilen gemeinsame Geschäftsführung, eine
   abgestimmte Gesamtstrategie, gemeinsame
   Qualitätssicherungsmaßnahmen und -verfahren
   sowie eine gemeinschaftliche Nutzung von
   fachlichen Ressourcen erfolgt. Die NWPG Treu-
   hand GmbH – Wirtschaftsprüfungsgesellschaft –
   hat in 2020 mit der Prüfung von Jahresabschlüs-
   sen einen Umsatz in Höhe von 206 TEUR erzielt.

   Ferner gehört die GTG Treuhand Steuerbera-
   tungsgesellschaft mbH mit Sitz in Oldenburg
   zum Netzwerk des GVWE, da auch bei dieser Ge-
   sellschaft eine in Teilen gemeinsame Geschäfts-
   führung sowie eine abgestimmte Gesamtstrate-
   gie vorliegen.

   Abschließend gehören auch die Rechtsanwälte
   Röben – Stutz – Karafiat – Forsthöfel & Partner
   PartGmbB mit Sitz in Oldenburg zum Netzwerk
   des GVWE, da insbesondere eine gemeinsame
   Nutzung von fachlichen Ressourcen erfolgt.

                                                      7
D Internes Qualitätssicherungssystem                      -   Nachschau

1. Regelungen zur Steuerung und Überwachung               Darüber hinaus sind in einer gesonderten Richt-
   der Qualität in der Wirtschaftsprüferpraxis            linie die internen Sicherungsmaßnahmen zur
                                                          Verhinderung der Geldwäsche und der Terroris-
    Die Sicherung der Prüfungsqualität auf der            musfinanzierung niedergelegt.
    Grundlage der einschlägigen gesetzlichen und
    berufsständischen Regelungen hat für den              Das Organisationshandbuch zur Qualitätssiche-
    GVWE einen hohen Stellenwert. Dementspre-             rung und die Geldwäscherichtlinie stehen allen
    chend ist ein umfassendes Qualitätssicherungs-        Mitarbeitern der Prüfungsabteilungen in elek-
    system eingerichtet.                                  tronischer Form im Intranet des Verbandes zur
                                                          Verfügung. Die Inhalte sind regelmäßig Gegen-
    Das Organisationshandbuch zur Qualitätssiche-         stand von Prüferschulungen.
    rung weist folgende Gliederungsstruktur auf:
                                                          Die Einhaltung der Regelungen des Organisati-
    -   Qualitätsmanagement-Prozess                       onshandbuches zur Qualitätssicherung durch
                                                          die Mitarbeiter wird im Rahmen der auftragsbe-
    -   Beachtung der allgemeinen Berufspflichten         zogenen Qualitätssicherung sowie der internen
        · Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und            Nachschau kontinuierlich überwacht.
            Vermeidung der Besorgnis der Befan-
            genheit                                       Das Organisationshandbuch zur Qualitätssiche-
        · Gewissenhaftigkeit                              rung und die Geldwäscherichtlinie werden lau-
        · Verschwiegenheit                                fend an die aktuellen rechtlichen und berufs-
        · Eigenverantwortlichkeit                         ständischen Entwicklungen sowie die innerbe-
        · Berufswürdiges Verhalten                        trieblichen Notwendigkeiten angepasst. Hierbei
        · Honorarbemessung, Vergütung und                 fließen auch die Erkenntnisse aus der internen
            Gewinnbeteiligung                             Nachschau ein.

    -   Annahme, Fortführung und vorzeitige Be-           Nachfolgend werden die wesentlichen Grund-
        endigung von Aufträgen                            sätze und Maßnahmen aus den einzelnen Ab-
                                                          schnitten des Organisationshandbuches zur
                                                          Qualitätssicherung dargestellt.
    -   Mitarbeiterentwicklung

    -   Gesamtplanung aller Aufträge                 2.   Qualitätsmanagement-Prozess
                                                          Wesentliche Qualitätsziele des Verbandes sind
    -   Umgang mit Beschwerden
                                                          es, die gesetzlichen und berufsständischen Vor-
                                                          schriften bei der Organisation des Verbandes
    -   Auftragsabwicklung                                und der Auftragsabwicklung einzuhalten, mög-
        · Organisation der Auftragsabwicklung             liche Haftungsrisiken so weit wie möglich zu be-
        · Einhaltung der gesetzlichen Vorschrif-          grenzen und die Erwartung der Mitglieder so-
            ten und der fachlichen Regeln für die         wie der Öffentlichkeit an die Prüfungsqualität
            Auftragsabwicklung                            zu erfüllen.
        · Anleitung des Prüfungsteams
        · Einholung von fachlichem Rat                    Qualitätsgefährdende Risiken mit negativen
        · Laufende Überwachung der Auftrags-              Auswirkungen auf das festgelegten Qualitäts-
            abwicklung                                    ziel des Verbandes können sich insbesondere
        · Abschließende Durchsicht der Auf-               aus der zunehmenden Komplexität der bank-
            tragsergebnisse                               aufsichtsrechtlichen Anforderungen und den er-
        · Auftragsbezogene Qualitätssicherung             höhten Fehlerrisiken bei der Bilanzierung von Fi-
        · Lösung von Meinungsverschiedenhei-              nanzinstrumenten im Bereich der Prüfung von
            ten                                           Genossenschaftsbanken sowie aus erhöhten
        · Auftragsdokumentation                           Branchenrisiken im Bereich der Prüfung ländli-
        · Auslagerung wichtiger Prüfungstätig-            cher Genossenschaften ergeben.
            keiten
        · Besonderheiten des genossenschaftli-            Als risikomindernde Tatsachen sind insbeson-
            chen Prüfungsverfahrens                       dere die langjährigen Erfahrungen mit einem
                                                          weitgehend      identischen   Bestand     an

                                                                                                         8
Mitgliedsgenossenschaften, die hohe Kontinui-            Alle Mitarbeiter verpflichten sich schriftlich, ins-
     tät sowohl in den Leitungsebenen als auch im             besondere die geltenden Berufsgrundsätze zur
     Mitarbeiterbestand sowie die Einbindung des              Verschwiegenheit und die Vorgaben des Quali-
     Verbandes in das genossenschaftliche Prüfungs-           tätssicherungshandbuchs einzuhalten.
     wesen, insbesondere in Bezug auf die Ausbil-
     dung der eingesetzten Mitarbeiter und die Ent-           Für den Verband tätigen externen Dienstleis-
     wicklung von geeigneten Prüfungswerkzeugen,              tern wird der Zugang zu Tatsachen, die der Ver-
     zu nennen.                                               schwiegenheit unterliegen, nur insoweit eröff-
                                                              net, wie dies zur Inanspruchnahme der Dienst-
     Die Überlegungen zu den Qualitätszielen und              leistung erforderlich ist.
     den qualitätsgefährdenden Risiken bilden die
     Grundlage für die getroffenen Regelungen des
                                                         4.   Annahme, Fortführung und vorzeitige Been-
     Qualitätssicherungssystems.
                                                              digung von Aufträgen
     Um die Qualitätsziele zu erreichen, verfolgt der         Den vom Verband durchgeführten Prüfungen
     GVWE einen systematischen und kontinuierli-              liegt in aller Regel ein gesetzliches Mandat ge-
     chen Qualitätsmanagementprozess. Insbeson-               mäß § 55 Abs. 1 GenG zugrunde, so dass eine
     dere wird durch angemessene Überwachungs-                gesonderte Beauftragung durch die Mitglieds-
     maßnahmen (integrierte Kontrollen im laufen-             genossenschaft nicht erforderlich ist.
     den Auftragsprozess und interne Nachschau)
     die dauerhafte Qualitätssicherung der Regelun-           Bei der Beauftragung von freiwilligen Prüfun-
     gen und Prozesse gewährleistet.                          gen außerhalb des gesetzlichen Mandats wird
                                                              insbesondere durch die Verwendung einer ent-
                                                              sprechenden Checkliste die Einhaltung der Be-
3.   Beachtung der allgemeinen Berufspflichten
                                                              rufspflichten und sonstigen Grundsätze ge-
     Grundlegende Voraussetzung für eine ord-                 währleistet sowie eine Beurteilung der mit dem
     nungsgemäße Prüfungsdurchführung ist die                 Auftrag verbundenen Risiken vorgenommen.
     strikte Beachtung der Grundsätze der Unabhän-
     gigkeit, der Unparteilichkeit und Unbefangen-            Kann eine Genossenschaft im Einzelfall aus wich-
     heit sowie der Eigenverantwortlichkeit. Die dies-        tigem Grund nicht durch den Verband geprüft
     bezüglich für genossenschaftliche Prüfungsver-           werden, wird ein anderer Prüfungsverband, ein
     bände geltenden Regelungen sehen vor, dass               Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprü-
     bestimmte Ausschlussgründe nicht für den Ver-            fungsgesellschaft gemäß § 55 Abs. 3 GenG mit
     band an sich, sondern für die gesetzlichen Ver-          der Prüfung beauftragt.
     treter des Verbandes und für alle vom Verband
     beschäftigten Personen, die das Ergebnis der
                                                         5.   Mitarbeiterentwicklung
     Prüfung beeinflussen können, anzuwenden
     sind. Dementsprechend gelten im GVWE organi-             Die Qualität der Durchführung der Prüfungsauf-
     satorische Regelungen, die sowohl den Verband            träge hängt entscheidend von der Qualifikation
     im Ganzen als auch die prüfungsverantwortli-             und vom Informationsstand der jeweiligen Mit-
     chen Personen betreffen.                                 arbeiter des Verbandes ab. Deshalb kommt der
                                                              Aus- und Fortbildung der in den Prüfungsabtei-
     Alle in den Prüfungsabteilungen des Verbandes            lungen eingesetzten Mitarbeiter eine hohe Be-
     eingesetzten Mitarbeiter haben auf der Grund-            deutung zu.
     lage einer aktuellen Mandantenliste bei Einstel-
     lung und später einmal jährlich schriftlich ihre         Neu eingestellte Prüfungsassistenten werden
     Unabhängigkeit bzw. ihre Unbefangenheit be-              von erfahrenen Prüfern über einen Zeitraum
     einträchtigende Tatsachen anzuzeigen. Unter-             von mindestens zwei Jahren in einem „training
     jährige Änderungen der Verhältnisse sind unver-          on the job“ in die Durchführung von gesetzli-
     züglich mitzuteilen.                                     chen Abschlussprüfungen bei Genossenschaf-
                                                              ten eingewiesen. Während dieser Zeit besuchen
     Die internen organisatorischen Regelungen des            sie den vom Deutscher Genossenschafts- und
     Verbandes gewährleisten insbesondere die Ein-            Raiffeisenverband e.V. bundeseinheitlich durch-
     haltung der bei genossenschaftlichen Prüfungs-           geführten Verbandsprüferlehrgang. Ferner neh-
     verbänden personenbezogen anzuwendenden                  men die Prüfungsassistenten an den regelmäßi-
     Regelungen zur Erbringung von so genannten               gen verbandsinternen Fortbildungsmaßnahmen
     verbotenen Nichtprüfungsleistungen bei Ge-               für die übrigen Mitarbeiter teil. Am Ende der
     nossenschaftsbanken gemäß Artikel 5 AP-VO.               Ausbildungsphase legen die Prüfungsassi-

                                                                                                                9
stenten das Verbandsprüferexamen ab, welches             Bei der Gesamtplanung aller Aufträge wird si-
     Voraussetzung für die Ernennung zum „Ver-                chergestellt, dass alle vom Verband zu erledi-
     bandsprüfer“ ist.                                        genden Prüfungsaufträge fach- und fristgerecht
                                                              durchgeführt werden. Die Einsatzplanung der
     Die fachliche Fortbildung der beim Verband an-           Mitarbeiter, die Teamzusammenstellung sowie
     gestellten Wirtschaftsprüfer und der weiteren            die Auftragsdisposition erfolgen jeweils zentral
     Mitarbeiter der Prüfungsabteilungen umfasst              durch die zuständigen Prüfungsdienstleiter.
     neben regelmäßigen verbandsinternen Schu-                Hierbei wird berücksichtigt, dass ausreichende
     lungs- und Informationsveranstaltungen sowie             personelle Reserven für unvorhergesehene Er-
     schriftlichen Informationen auch den Besuch              eignisse zur Verfügung stehen. Ferner wird si-
     von externen Seminarveranstaltungen.                     chergestellt, dass in jedem Prüfungsteam die er-
                                                              forderlichen Spezialisten für bestimmte Prü-
     Geeignete Mitarbeiter werden darüber hinaus              fungsfelder vorhanden sind.
     durch den Verband bei der Vorbereitung auf
     die Berufsexamina zum Steuerberater und Wirt-            Die Feinplanung der einzelnen Prüfungsauf-
     schaftsprüfer unterstützt.                               träge in personeller, zeitlicher und sachlicher
                                                              Hinsicht erfolgt durch die jeweiligen Teamleiter.
     Viele der in den Prüfungsabteilungen tätigen
     Mitarbeiter sind darüber hinaus regelmäßig als           Die Planungen werden mit Hilfe entsprechender
     Dozenten in dem verbandseigenen Bildungs-                Datenbanken dokumentiert und laufend aktua-
     zentrum tätig.                                           lisiert.

     Durch die dargestellten Fortbildungsmaßnah-
                                                         7.   Umgang mit Beschwerden
     men wird insbesondere auch gewährleistet,
     dass die beim Verband angestellten Wirtschafts-          Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, ihm bekannt
     prüfer ihrer Fortbildungsverpflichtung gemäß             gewordene Beschwerden oder Vorwürfe un-
     § 5 BS WP/vBP nachkommen. Die Einhaltung der             verzüglich an den zuständigen Prüfungsdienst-
     Fortbildungsverpflichtung wird für alle beim             leiter weiterzuleiten. Diese nehmen eine erste
     Verband angestellten Wirtschaftsprüfer in ei-            Einschätzung vor und informieren bei offen-
     nem entsprechenden Formular jeweils jährlich             sichtlich begründeten Beschwerden oder Vor-
     dokumentiert.                                            würfen den Vorstand. In Abstimmung mit dem
                                                              Vorstand werden dann geeignete Maßnahmen
     Allen Mitarbeitern der Prüfungsabteilungen ste-          zur Behandlung der Beschwerden und Vor-
     hen die verbandseigene Bibliothek sowie ver-             würfe eingeleitet.
     schiedene datenbankgestützte elektronische In-
     formationsmedien zur Verfügung.                          Die Mitarbeiter sind ferner angewiesen, bei
                                                              Kenntnis von potenziellen oder tatsächlichen
     Der persönliche Werdegang der beim Verband               Verstößen gegen die AP-VO oder gegen die Be-
     angestellten Mitarbeiter hängt maßgeblich von            rufspflichten sowie etwaigen strafbaren Hand-
     der Qualität der Arbeit und der Beachtung der            lungen oder Ordnungswidrigkeiten diese, vor-
     Regelungen des internen Qualitätssicherungs-             zugsweise in anonymisierter Form, unverzüglich
     systems ab. Mit allen in den Prüfungsabteilun-           dem zuständigen Prüfungsdienstleiter mitzutei-
     gen tätigen Mitarbeitern werden deshalb regel-           len.
     mäßig Beurteilungs- und Personalentwicklungs-
     gespräche durch die zuständigen Führungs-                Die begründeten Beschwerden und Vorwürfe
     kräfte geführt und dokumentiert.                         sowie die eingegangenen Hinweise von Mitar-
                                                              beitern, die durchgeführten Untersuchungs-
                                                              handlungen sowie die ergriffenen Maßnahmen
6.   Gesamtplanung aller Aufträge
                                                              werden dokumentiert und archiviert.
     Die mittel- und langfristige Personalplanung des
     Verbandes wird an dem Ziel ausgerichtet, dass            Mitgeteilte Verstöße gegen die AP-VO und die
     stets quantitativ wie qualitativ ausreichend Prü-        Berufspflichten, soweit sie nicht nur geringfügig
     fungskräfte für die Durchführung der zu erwar-           sind, sowie die aus diesen Verstößen erwach-
     tenden Prüfungsaufträge zur Verfügung ste-               senden Folgen und die zur Behebung der Ver-
     hen. Basis dieser jährlich durchzuführenden Pla-         stöße ergriffenen Maßnahmen werden in den
     nung ist die Einschätzung der Entwicklung der            jährlichen Nachschaubericht aufgenommen.
     Zahl der Genossenschaften über einen Pla-
     nungshorizont von fünf Jahren.

                                                                                                            10
8.   Auftragsabwicklung                                         Qualitätssicherung. Die auftragsbezogene Qua-
                                                                litätssicherung sowie die daraus ggf. resultie-
     Die Prüfungen werden nach dem risikoorientier-
                                                                rende Klärung von Zweifelsfragen bzw. Abstel-
     ten Prüfungsansatz durchgeführt. Der Verband
                                                                lung von Feststellungen sind vor der Ausliefe-
     verwendet dabei eine Prüfungssoftware, die auf
                                                                rung des Prüfungsberichtes abzuschließen.
     Basis einer Standard-Prüfungssoftware in einem
     Gemeinschaftsprojekt der genossenschaftlichen
                                                                Sämtliche Prüfungshandlungen und -ergebnisse
     Prüfungsverbände modifiziert worden ist. In
                                                                sowie die Maßnahmen zur auftragsbezogenen
     diesem Projekt wird auch gewährleistet, dass
                                                                prozessunabhängigen Qualitätssicherung sind in
     Änderungen in der Gesetzgebung, Rechtspre-
                                                                den Arbeitspapieren zu dokumentieren. Die
     chung und der fachlichen Regelungen bei der
                                                                Prüfungsakte wird dabei bei Auslieferung des
     Prüfungsabwicklung und Berichterstattung zeit-
                                                                Prüfungsberichtes, die grundsätzlich spätestens
     gerecht berücksichtigt werden.
                                                                sechs Wochen nach Unterzeichnung des Prü-
                                                                fungsberichtes bzw. Bestätigungsvermerkes er-
     Die Planung und Durchführung der Prüfung
                                                                folgt, geschlossen. Sollte die Auslieferung von
     sind an den Risikofaktoren der Genossenschaf-
                                                                Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk im
     ten auszurichten. Grundlage der Prüfungspla-
                                                                Ausnahmefall später erfolgen, so erfolgt die Ak-
     nung bildet eine Prüfungsstrategie. Hierauf auf-
                                                                tenschließung spätestens 60 Tage nach deren
     bauend ist zur Gewährleistung eines ordnungs-
                                                                Unterzeichnung.
     mäßigen Prüfungsablaufs ein Prüfungspro-
     gramm, in dem Art, Umfang und Zeitpunkt der
                                                                Für den seltenen Fall der Auslagerung wichtiger
     Prüfungshandlungen im Einzelnen festzulegen
                                                                Prüfungstätigkeiten auf externe Dienstleister,
     sind, aufzustellen.
                                                                bestehen Organisationsanweisungen, die ge-
                                                                währleisten, dass auch in diesem Fall die hohen
     Die laufende Überwachung der Auftragsab-
                                                                Qualitätsstandards des Verbandes einschließlich
     wicklung erfolgt durch den Teamleiter oder
                                                                der berufsrechtlichen Vorgaben eingehalten
     durch von diesem beauftragte und überwachte
                                                                werden.
     geeignete Teammitglieder. Zum Abschluss der
     Prüfungsarbeiten erfolgt zur Sicherstellung ei-
     nes Vier-Augen-Prinzips für alle wesentlichen         9.   Nachschau
     Prüfungshandlungen durch den Teamleiter eine
                                                                Grundsätzlich erfolgt die Nachschau der Organi-
     abschließende Durchsicht der Prüfungsergeb-
                                                                sation der Prüfungsabteilungen in einem drei-
     nisse.
                                                                jährigen Turnus. Bei zwischenzeitlichen wesent-
                                                                lichen organisatorischen Veränderungen erfolgt
     Bei bedeutenden Zweifelsfragen ist ein mehr-
                                                                die Nachschau der Organisation in einem kürze-
     stufiger Konsultationsprozess, bei dem sowohl
                                                                ren Zeitabstand.
     verbandsinterne Fachexperten als auch ggf. ex-
     terne Stellen einzubeziehen sind, zu durchlau-
                                                                Die Nachschau des beim Verband eingerichte-
     fen. Die Teamleiter haben dafür zu sorgen, dass
                                                                ten Qualitätssicherungssystems hinsichtlich der
     die Konsultationsergebnisse umgesetzt und in
                                                                Regelungen zur Abwicklung von Abschlussprü-
     den Arbeitspapieren dokumentiert werden.
                                                                fungen, für die Fortbildung, die Anleitung und
                                                                Kontrolle der Mitarbeiter sowie für die Prü-
     Kommt es im Prüfungsablauf zu Meinungsver-
                                                                fungsakte wird gemäß der Regelung des § 55b
     schiedenheiten in Bezug auf bedeutsame Zwei-
                                                                Abs. 3 WPO jährlich durchgeführt.
     felsfragen, sind diese im Rahmen eines definier-
     ten Eskalationsprozesses abschließend zu klären.
                                                                Die Nachschau einzelner Prüfungsaufträge er-
     Eine Auslieferung des Prüfungsberichtes darf
                                                                streckt sich auf einen Zeitraum von drei Jahren,
     vorher nicht erfolgen.
                                                                wobei jährlich entsprechende Nachschauhand-
                                                                lungen vorgenommen werden und in diesem
     Die auftragsbezogene prozessunabhängige
                                                                Zeitraum jeder Prüfungsleiter zumindest mit ei-
     Qualitätssicherung erfolgt regelmäßig in Form
                                                                nem Auftrag in die Nachschau einzubeziehen ist.
     einer Berichtskritik zum Ende der Prüfung durch
                                                                Die Nachschau der einzelnen Prüfungsaufträge
     hierfür speziell qualifizierte und nicht anderwei-
                                                                erfolgt durch nicht mit der Abwicklung oder
     tig in die jeweilige Prüfung involvierte Mitarbei-
                                                                auftragsbezogenen Qualitätssicherung dieser
     ter. Anstelle der Berichtskritik erfolgt in den ge-
                                                                Aufträge befasste Mitarbeiter.
     setzlich vorgeschriebenen Fällen oder auf spezi-
     elle Anweisung des zuständigen Prüfungs-
                                                                Über die Ergebnisse der Nachschau sind jeweils
     dienstleiters      eine        auftragsbegleitende
                                                                zeitnah Berichte zu erstellen und dem Vorstand

                                                                                                             11
zur Kenntnis zu geben. Die Beseitigung von fest-
gestellten Mängeln und die Umsetzung von
Verbesserungsvorschlägen werden vom zustän-
digen Vorstandsmitglied überwacht.

Die Arbeitspapiere und Berichte der Nachschau
werden mindestens bis zum Abschluss der
nächsten externen Qualitätskontrolle aufbe-
wahrt.

Die Ergebnisse der Nachschau werden mit den
betreffenden Prüfungsleitern kommuniziert
und sind ggf. auch Gegenstand von weiteren
verbandsinternen Fortbildungsmaßnahmen.

                                                   12
E Qualitätskontrolle nach §§ 63e ff.
   GenG

   Der GVWE ist im Register nach § 40a WPO der
   WPK eingetragen und nimmt am System der ex-
   ternen Qualitätskontrolle teil.

   Die letzte externe Qualitätskontrolle nach
   §§ 63e ff. GenG fand in der Zeit vom 11. Dezem-
   ber 2018 bis 15. Februar 2019 statt.

                                                     13
F Anwendbarkeit von Artikel 17 Abs. 7
   der Verordnung (EU) Nr. 537/2014
   (Interne Rotation)

   Die Regelungen des Artikels 17 der AP-VO sind
   gemäß § 53 Abs. 2 GenG auf den Verband nicht
   anwendbar.

   Gleichwohl erfolgt bei der Prüfung von Genos-
   senschaftsbanken im Regelfall spätestens nach
   sieben Jahren eine interne Rotation des mit der
   Prüfungsdurchführung beauftragten Teamlei-
   ters.

                                                     14
G Erklärungen des Vorstandes
1. Erklärung zur Wirksamkeit des internen Qua-
   litätssicherungssystems
     „Hiermit erklären wir, dass das vom GVWE ein-
     geführte und im Abschnitt D dieses Transpa-
     renzberichtes beschriebene Qualitätssiche-
     rungssystem den gesetzlichen Anforderungen
     entspricht und dass die sich aus diesem System
     ergebenden Vorgaben im Kalenderjahr 2020
     eingehalten wurden und wirksam waren. Hier-
     von haben wir uns im Rahmen unserer Überwa-
     chungspflichten in geeigneter Weise über-
     zeugt.“

2.   Erklärung zur Wahrung der Unabhängigkeit
     „Hiermit erklären wir, dass beim GVWE mit den
     im Abschnitt D 3. dieses Transparenzberichtes
     dargestellten Maßnahmen die Einhaltung der
     Unabhängigkeitsanforderungen gewahrt wur-
     de und dass eine interne Überprüfung dieser
     Anforderungen stattgefunden hat. Verstöße
     wurden dabei nicht festgestellt.“

3.   Erklärung zur kontinuierlichen Fortbildung
     „Hiermit erklären wir, dass durch die im Ab-
     schnitt D 5. dieses Transparenzberichtes darge-
     stellten Fortbildungsmaßnahmen gewährleistet
     wird, dass die beim Verband angestellten Wirt-
     schaftsprüfer ihrer Fortbildungsverpflichtung
     gemäß § 5 BS WP/vBP nachkommen. Die Einhal-
     tung der Fortbildungsverpflichtung wird für alle
     beim Verband angestellten Wirtschaftsprüfer
     dokumentiert.“

               Oldenburg, 26. April 2021

        Genossenschaftsverband Weser-Ems e.V.

     Johannes Freundlieb        Axel Schwengels
     Wirtschaftsprüfer          Wirtschaftsprüfer

                                                        15
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