TRANSPARENZBERICHT 2020 - Genossenschaftsverband ...
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Inhalt A Vorbemerkung .................................................................................................................................. 3 B Rechtliche und organisatorische Struktur ............................................................................. 4 1. Rechtsform und Eigentumsverhältnisse ........................................................................................................................................ 4 2. Leitungsstruktur .......................................................................................................................................................................................... 4 3. Vergütungsgrundlagen ........................................................................................................................................................................... 5 4. Finanzinformationen ................................................................................................................................................................................. 5 5. Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse ........................................................................... 5 C Einbindung in ein Netzwerk ........................................................................................................ 7 D Internes Qualitätssicherungssystem ........................................................................................ 8 1. Regelungen zur Steuerung und Überwachung der Qualität in der Wirtschaftsprüferpraxis....................... 8 2. Qualitätsmanagement-Prozess ........................................................................................................................................................... 8 3. Beachtung der allgemeinen Berufspflichten .............................................................................................................................. 9 4. Annahme, Fortführung und vorzeitige Beendigung von Aufträgen .......................................................................... 9 5. Mitarbeiterentwicklung .......................................................................................................................................................................... 9 6. Gesamtplanung aller Aufträge ........................................................................................................................................................ 10 7. Umgang mit Beschwerden ................................................................................................................................................................ 10 8. Auftragsabwicklung ............................................................................................................................................................................... 11 9. Nachschau..................................................................................................................................................................................................... 11 E Qualitätskontrolle nach §§ 63e ff. GenG ............................................................................. 13 F Anwendbarkeit von Artikel 17 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (Interne Rotation) ......................................................................................................................... 14 G Erklärungen des Vorstandes ..................................................................................................... 15 1. Erklärung zur Wirksamkeit des internen Qualitätssicherungssystems...................................................................... 15 2. Erklärung zur Wahrung der Unabhängigkeit .......................................................................................................................... 15 3. Erklärung zur kontinuierlichen Fortbildung ............................................................................................................................. 15 2
A Vorbemerkung Ein genossenschaftlicher Prüfungsverband, der gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse durchführt, ist nach Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 (nachfolgend „AP-VO“ genannt) verpflichtet, jährlich einen Transparenzbericht zu erstellen und auf seiner Internetseite zu veröffentlichen. Mit dem vorliegenden Transparenzbericht wer- den die vorgeschriebenen Angaben über die Struktur und die Organisation des Genossen- schaftsverband Weser-Ems e.V. dargestellt. 3
B Rechtliche und organisatorische Struktur Der GVWE wird von beiden Vorstandsmitglie- dern gemeinschaftlich gesetzlich vertreten. Zur 1. Rechtsform und Eigentumsverhältnisse rechtsgeschäftlichen Vertretung ist jedes Vor- Der Genossenschaftsverband Weser-Ems e.V. standsmitglied in seinem Aufgabenbereich al- (nachfolgend „GVWE“ oder „Verband“ genannt) lein vertretungsberechtigt. wurde am 19. Juli 1890 gegründet und am 6. August 1890 wurde ihm das gesetzliche Prü- Das für die Prüfungsabteilungen zuständige fungsrecht verliehen. Er hat die Rechtsform ei- Vorstandsmitglied ist Herr WP/StB Dipl.-Kfm. nes eingetragenen Vereins und ist beim Amts- Axel Schwengels. gericht Oldenburg unter der Nummer VR 810 im Vereinsregister eingetragen. Gemäß den Regelungen der Satzung ist der Vorstand hinsichtlich der Durchführung der Prü- Der GVWE ist einer von vier regional tätigen fungen weder an Weisungen gebunden noch deutschen Genossenschaftsverbänden. Er er- unterliegt er insoweit der Überwachung durch bringt Prüfungs-, Beratungs- und Bildungs- den Verbandsrat oder das Präsidium. dienstleistungen und vertritt die Interessen der ihm als Mitglieder angehörenden Genossen- Der Verband verfügt über einen Verbandsrat, schaften und genossenschaftlich orientierten der aus 22 Mitgliedern besteht, die von den Ver- Unternehmen anderer Rechtsform, insbeson- bandsmitgliedern für die Dauer von vier Jahren dere in der Region des ehemaligen niedersäch- gewählt werden. Vorsitzender des Verbandsra- sischen Regierungsbezirks Weser-Ems und dar- tes ist Herr Bankdirektor Ralph Zollenkopf. Zu über hinaus in ganz Norddeutschland. den Aufgaben des Verbandsrates gehören ins- besondere die Wahl und Abberufung der Mit- Der Verband hat seinen Sitz in Oldenburg und glieder des Verbandsvorstandes, die Wahl und unterhält darüber hinaus ein Bildungszentrum in Abberufung der Mitglieder des Präsidiums, die Rastede, die Genossenschaftsakademie Weser- Genehmigung des Jahresabschlusses und des Ems. Voranschlages für das nächste Geschäftsjahr, die Beschlussfassung über die Verwendung eines Eigentümer des GVWE sind seine 314 Mitglieds- sich ergebenden Jahresüberschusses bzw. die unternehmen, die sich zum 31. Dezember 2020 Deckung eines vorliegenden Jahresfehlbetrages wie folgt strukturieren: sowie die Festsetzung der Jahresbeiträge, Prü- fungsentgelte und Entgelte für sonstige Leis- - 58 Genossenschaftsbanken tungen. - 56 ländliche Genossenschaften - 72 Energiegenossenschaften Das Präsidium besteht aus dem Vorsitzenden - 82 sonstige Genossenschaften des Verbandsrates und seinem Stellvertreter so- - 46 Unternehmen anderer Rechtsform wie aus zwei weiteren Mitgliedern. Diese wer- den vom Verbandsrat aus dessen Mitte heraus Ein beherrschender Einfluss durch bestimmte ebenfalls für die Dauer von vier Jahren gewählt. Mitglieder oder Mitgliedsgruppen des Verban- Das Präsidium berät und überwacht den Ver- des besteht nicht. bandsvorstand. Zu seinen weiteren Aufgaben gehören insbesondere die Beschlussfassung über die Aufnahme und den Ausschluss von 2. Leitungsstruktur Mitgliedern. Der Verbandsvorstand besteht aus mindestens Der Verbandstag ist die Mitgliederversammlung zwei Mitgliedern, die als Wirtschaftsprüfer öf- des Verbandes im Sinne von § 32 BGB. Zu seinen fentlich bestellt sein sollen. Die Mitglieder des Aufgaben gehören insbesondere die Entlastung Vorstands werden auf Vorschlag des Präsidiums der Mitglieder des Verbandsrates und des Vor- vom Verbandsrat gewählt. standes sowie die Änderung der Satzung des Vorstandsmitglieder sind Verbandes. Der Verband verfügt über zwei Prüfungsabtei- - WP/StB Dipl.-Kfm. (FH) Johannes Freundlieb lungen. Die Abteilung Prüfung Genossen- und schaftsbanken wird von Herrn WP/StB Dipl.-Kfm. - WP/StB Dipl.-Kfm. Axel Schwengels. Stefan Grüterich geleitet. Die Abteilung Prüfung 4
Ländliche Genossenschaften, Dienstleistungsge- Europäischen Parlaments und des Rates vom nossenschaften, Gesellschaften wird von Herrn 26. Juni 2013 die gesetzlich vorgeschriebenen WP/StB Dipl.-Kfm. (FH) Stefan Reinke geleitet. Jahresabschlussprüfungen durchgeführt: - Volksbank Osnabrück eG, Osnabrück 3. Vergütungsgrundlagen - Volksbank Bakum eG, Bakum Das für die Prüfungsabteilungen zuständige - Raiffeisenbank Ems-Vechte eG, Vorstandsmitglied, die Leiter der beiden Prü- Klein Berßen fungsabteilungen sowie die in diesen Abteilun- - Volksbank Bösel eG, Bösel gen eingesetzten und mit Leitungsaufgaben in - Volksbank eG Bad Laer-Borgloh-Hilter- Bezug auf die Prüfungsdurchführung betrauten Melle, Hilter Wirtschaftsprüfer beziehen vertraglich gere- - VR-Bank in Südoldenburg eG, Garrel gelte Festgehälter. - Volksbank Dammer Berge eG, Damme - VR BANK Dinklage-Steinfeld eG, Dinklage In Einzelfällen wurden dem genannten Perso- - Raiffeisen-Volksbank Fresena eG, Norden nenkreis darüber hinaus einmalige Sonderzah- lungen gewährt, die nicht an eine spezielle Be- - Volksbank Emstek eG, Emstek messungsgrundlage geknüpft waren. Im Kalen- - Volksbank Essen-Cappeln eG, Cappeln derjahr 2020 entfielen hierauf 6,33 % der Ge- - Volksbank Nordhümmling eG, Börger samtbezüge. - Raiffeisenbank Flachsmeer eG, Westoverledingen Die Mitglieder des Verbandsrates und des Präsi- - Spar- und Darlehnskasse eG, Friesoythe diums üben ihr Amt als Ehrenamt aus, erhalten - Vereinigte Volksbank eG Ganderkesee - jedoch Reisekosten und Tagegelder. Hude - Bookholzberg - Lemwerder, Hude - VR-Bank eG Osnabrücker Nordland, Fürstenau 4. Finanzinformationen - VR Bank Oldenburg Land West eG, Hatten Der Gesamtumsatz des GVWE für 2020 schlüs- - Volksbank GMHütte-Hagen-Bissendorf eG selt sich wie folgt auf: (GHB), Georgsmarienhütte - Volksbank Haselünne eG, Haselünne - Einnahmen aus der Abschlussprüfung des - Volksbank Niedergrafschaft eG, Uelsen Jahresabschlusses und konsolidierten Ab- - Volksbank Jever eG, Jever schlusses von Unternehmen von öffentli- - Volksbank Lastrup eG, Lastrup chem Interesse - Volksbank Emstal eG, Haren-Rütenbrock 6.017 TEUR - Volksbank Lingen eG, Lingen - Einnahmen aus der Abschlussprüfung des - Volksbank eG, Löningen Jahresabschlusses und konsolidierten Ab- - Volksbank Lohne-Mühlen eG, Lohne schlusses anderer Unternehmen - Raiffeisenbank Lorup eG, Lorup 1.929 TEUR - Emsländische Volksbank eG, Meppen Zwischensumme: Gesamtumsatz aus der Prü- - Raiffeisenbank Wesermarsch-Süd eG, Brake fung von Jahres- und konsolidierten Abschlüs- sen - Raiffeisenbank eG, Moormerland 7.946 TEUR - Volksbank Neuenkirchen-Vörden eG, - Einnahmen aus zulässigen Nichtprüfungs- Neuenkirchen-Vörden leistungen für Unternehmen, die vom - Raiffeisenbank Oldenburg eG, Oldenburg GVWE geprüft werden - Volksbank Oldenburg eG, Oldenburg 4.882 TEUR - Raiffeisenbank Rastede eG, Rastede - Einnahmen aus Nichtprüfungsleistungen für - Raiffeisenbank Butjadingen-Abbehausen andere Unternehmen eG, Butjadingen 2.987 TEUR - Volksbank Süd-Emsland eG, Spelle Gesamtumsatz 15.815 TEUR - Raiffeisenbank eG Scharrel, Saterland - Volksbank eG Delmenhorst Schierbrok, Delmenhorst 5. Abschlussprüfungen bei Unternehmen von - Raiffeisenbank Strücklingen-Idafehn eG, öffentlichem Interesse Ostrhauderfehn Im Kalenderjahr 2020 wurden bei folgenden - Raiffeisen-Volksbank eG, Aurich Kreditinstituten im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 - Raiffeisen-Volksbank Varel-Nordenham eG, Nummer 1 der Richtlinie 2013/36/EU des Varel 5
- Volksbank Vechta eG, Vechta - Grafschafter Volksbank eG, Nordhorn - Volksbank Visbek eG, Visbek - Volksbank Bramgau-Wittlage eG, Bramsche - Hümmlinger Volksbank eG, Werlte - Volksbank Westerstede eG, Westerstede - Volksbank eG Westrhauderfehn, Rhauderfehn - Raiffeisenbank Wiesedermeer-Wiesede- Marcardsmoor eG, Wiesedermeer - Volksbank Wildeshauser Geest eG, Wildeshausen - Volksbank Geeste-Nord eG, Schiffdorf-Spa- den - Spar- und Kreditbank eG, Hammah - Volksbank Oyten eG, Oyten - Raiffeisenbank eG, Seestermühe - Volksbank Westerkappeln-Saerbeck eG, Westerkappeln - Brühler Bank eG, Brühl Bei folgenden Kreditinstituten wurden im Ka- lenderjahr 2020 darüber hinaus die gesetzlich vorgeschriebenen Konzernabschlussprüfungen durchgeführt: - Raiffeisenbank Ems-Vechte eG, Klein Berßen - Raiffeisenbank Lorup eG, Lorup - VR-Bank eG Osnabrücker Nordland, Fürstenau 6
C Einbindung in ein Netzwerk Die NWPG Treuhand GmbH – Wirtschaftsprü- fungsgesellschaft – mit Sitz in Oldenburg gehört zum Netzwerk des GVWE, da insbesondere eine in Teilen gemeinsame Geschäftsführung, eine abgestimmte Gesamtstrategie, gemeinsame Qualitätssicherungsmaßnahmen und -verfahren sowie eine gemeinschaftliche Nutzung von fachlichen Ressourcen erfolgt. Die NWPG Treu- hand GmbH – Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – hat in 2020 mit der Prüfung von Jahresabschlüs- sen einen Umsatz in Höhe von 206 TEUR erzielt. Ferner gehört die GTG Treuhand Steuerbera- tungsgesellschaft mbH mit Sitz in Oldenburg zum Netzwerk des GVWE, da auch bei dieser Ge- sellschaft eine in Teilen gemeinsame Geschäfts- führung sowie eine abgestimmte Gesamtstrate- gie vorliegen. Abschließend gehören auch die Rechtsanwälte Röben – Stutz – Karafiat – Forsthöfel & Partner PartGmbB mit Sitz in Oldenburg zum Netzwerk des GVWE, da insbesondere eine gemeinsame Nutzung von fachlichen Ressourcen erfolgt. 7
D Internes Qualitätssicherungssystem - Nachschau 1. Regelungen zur Steuerung und Überwachung Darüber hinaus sind in einer gesonderten Richt- der Qualität in der Wirtschaftsprüferpraxis linie die internen Sicherungsmaßnahmen zur Verhinderung der Geldwäsche und der Terroris- Die Sicherung der Prüfungsqualität auf der musfinanzierung niedergelegt. Grundlage der einschlägigen gesetzlichen und berufsständischen Regelungen hat für den Das Organisationshandbuch zur Qualitätssiche- GVWE einen hohen Stellenwert. Dementspre- rung und die Geldwäscherichtlinie stehen allen chend ist ein umfassendes Qualitätssicherungs- Mitarbeitern der Prüfungsabteilungen in elek- system eingerichtet. tronischer Form im Intranet des Verbandes zur Verfügung. Die Inhalte sind regelmäßig Gegen- Das Organisationshandbuch zur Qualitätssiche- stand von Prüferschulungen. rung weist folgende Gliederungsstruktur auf: Die Einhaltung der Regelungen des Organisati- - Qualitätsmanagement-Prozess onshandbuches zur Qualitätssicherung durch die Mitarbeiter wird im Rahmen der auftragsbe- - Beachtung der allgemeinen Berufspflichten zogenen Qualitätssicherung sowie der internen · Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Nachschau kontinuierlich überwacht. Vermeidung der Besorgnis der Befan- genheit Das Organisationshandbuch zur Qualitätssiche- · Gewissenhaftigkeit rung und die Geldwäscherichtlinie werden lau- · Verschwiegenheit fend an die aktuellen rechtlichen und berufs- · Eigenverantwortlichkeit ständischen Entwicklungen sowie die innerbe- · Berufswürdiges Verhalten trieblichen Notwendigkeiten angepasst. Hierbei · Honorarbemessung, Vergütung und fließen auch die Erkenntnisse aus der internen Gewinnbeteiligung Nachschau ein. - Annahme, Fortführung und vorzeitige Be- Nachfolgend werden die wesentlichen Grund- endigung von Aufträgen sätze und Maßnahmen aus den einzelnen Ab- schnitten des Organisationshandbuches zur Qualitätssicherung dargestellt. - Mitarbeiterentwicklung - Gesamtplanung aller Aufträge 2. Qualitätsmanagement-Prozess Wesentliche Qualitätsziele des Verbandes sind - Umgang mit Beschwerden es, die gesetzlichen und berufsständischen Vor- schriften bei der Organisation des Verbandes - Auftragsabwicklung und der Auftragsabwicklung einzuhalten, mög- · Organisation der Auftragsabwicklung liche Haftungsrisiken so weit wie möglich zu be- · Einhaltung der gesetzlichen Vorschrif- grenzen und die Erwartung der Mitglieder so- ten und der fachlichen Regeln für die wie der Öffentlichkeit an die Prüfungsqualität Auftragsabwicklung zu erfüllen. · Anleitung des Prüfungsteams · Einholung von fachlichem Rat Qualitätsgefährdende Risiken mit negativen · Laufende Überwachung der Auftrags- Auswirkungen auf das festgelegten Qualitäts- abwicklung ziel des Verbandes können sich insbesondere · Abschließende Durchsicht der Auf- aus der zunehmenden Komplexität der bank- tragsergebnisse aufsichtsrechtlichen Anforderungen und den er- · Auftragsbezogene Qualitätssicherung höhten Fehlerrisiken bei der Bilanzierung von Fi- · Lösung von Meinungsverschiedenhei- nanzinstrumenten im Bereich der Prüfung von ten Genossenschaftsbanken sowie aus erhöhten · Auftragsdokumentation Branchenrisiken im Bereich der Prüfung ländli- · Auslagerung wichtiger Prüfungstätig- cher Genossenschaften ergeben. keiten · Besonderheiten des genossenschaftli- Als risikomindernde Tatsachen sind insbeson- chen Prüfungsverfahrens dere die langjährigen Erfahrungen mit einem weitgehend identischen Bestand an 8
Mitgliedsgenossenschaften, die hohe Kontinui- Alle Mitarbeiter verpflichten sich schriftlich, ins- tät sowohl in den Leitungsebenen als auch im besondere die geltenden Berufsgrundsätze zur Mitarbeiterbestand sowie die Einbindung des Verschwiegenheit und die Vorgaben des Quali- Verbandes in das genossenschaftliche Prüfungs- tätssicherungshandbuchs einzuhalten. wesen, insbesondere in Bezug auf die Ausbil- dung der eingesetzten Mitarbeiter und die Ent- Für den Verband tätigen externen Dienstleis- wicklung von geeigneten Prüfungswerkzeugen, tern wird der Zugang zu Tatsachen, die der Ver- zu nennen. schwiegenheit unterliegen, nur insoweit eröff- net, wie dies zur Inanspruchnahme der Dienst- Die Überlegungen zu den Qualitätszielen und leistung erforderlich ist. den qualitätsgefährdenden Risiken bilden die Grundlage für die getroffenen Regelungen des 4. Annahme, Fortführung und vorzeitige Been- Qualitätssicherungssystems. digung von Aufträgen Um die Qualitätsziele zu erreichen, verfolgt der Den vom Verband durchgeführten Prüfungen GVWE einen systematischen und kontinuierli- liegt in aller Regel ein gesetzliches Mandat ge- chen Qualitätsmanagementprozess. Insbeson- mäß § 55 Abs. 1 GenG zugrunde, so dass eine dere wird durch angemessene Überwachungs- gesonderte Beauftragung durch die Mitglieds- maßnahmen (integrierte Kontrollen im laufen- genossenschaft nicht erforderlich ist. den Auftragsprozess und interne Nachschau) die dauerhafte Qualitätssicherung der Regelun- Bei der Beauftragung von freiwilligen Prüfun- gen und Prozesse gewährleistet. gen außerhalb des gesetzlichen Mandats wird insbesondere durch die Verwendung einer ent- sprechenden Checkliste die Einhaltung der Be- 3. Beachtung der allgemeinen Berufspflichten rufspflichten und sonstigen Grundsätze ge- Grundlegende Voraussetzung für eine ord- währleistet sowie eine Beurteilung der mit dem nungsgemäße Prüfungsdurchführung ist die Auftrag verbundenen Risiken vorgenommen. strikte Beachtung der Grundsätze der Unabhän- gigkeit, der Unparteilichkeit und Unbefangen- Kann eine Genossenschaft im Einzelfall aus wich- heit sowie der Eigenverantwortlichkeit. Die dies- tigem Grund nicht durch den Verband geprüft bezüglich für genossenschaftliche Prüfungsver- werden, wird ein anderer Prüfungsverband, ein bände geltenden Regelungen sehen vor, dass Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprü- bestimmte Ausschlussgründe nicht für den Ver- fungsgesellschaft gemäß § 55 Abs. 3 GenG mit band an sich, sondern für die gesetzlichen Ver- der Prüfung beauftragt. treter des Verbandes und für alle vom Verband beschäftigten Personen, die das Ergebnis der 5. Mitarbeiterentwicklung Prüfung beeinflussen können, anzuwenden sind. Dementsprechend gelten im GVWE organi- Die Qualität der Durchführung der Prüfungsauf- satorische Regelungen, die sowohl den Verband träge hängt entscheidend von der Qualifikation im Ganzen als auch die prüfungsverantwortli- und vom Informationsstand der jeweiligen Mit- chen Personen betreffen. arbeiter des Verbandes ab. Deshalb kommt der Aus- und Fortbildung der in den Prüfungsabtei- Alle in den Prüfungsabteilungen des Verbandes lungen eingesetzten Mitarbeiter eine hohe Be- eingesetzten Mitarbeiter haben auf der Grund- deutung zu. lage einer aktuellen Mandantenliste bei Einstel- lung und später einmal jährlich schriftlich ihre Neu eingestellte Prüfungsassistenten werden Unabhängigkeit bzw. ihre Unbefangenheit be- von erfahrenen Prüfern über einen Zeitraum einträchtigende Tatsachen anzuzeigen. Unter- von mindestens zwei Jahren in einem „training jährige Änderungen der Verhältnisse sind unver- on the job“ in die Durchführung von gesetzli- züglich mitzuteilen. chen Abschlussprüfungen bei Genossenschaf- ten eingewiesen. Während dieser Zeit besuchen Die internen organisatorischen Regelungen des sie den vom Deutscher Genossenschafts- und Verbandes gewährleisten insbesondere die Ein- Raiffeisenverband e.V. bundeseinheitlich durch- haltung der bei genossenschaftlichen Prüfungs- geführten Verbandsprüferlehrgang. Ferner neh- verbänden personenbezogen anzuwendenden men die Prüfungsassistenten an den regelmäßi- Regelungen zur Erbringung von so genannten gen verbandsinternen Fortbildungsmaßnahmen verbotenen Nichtprüfungsleistungen bei Ge- für die übrigen Mitarbeiter teil. Am Ende der nossenschaftsbanken gemäß Artikel 5 AP-VO. Ausbildungsphase legen die Prüfungsassi- 9
stenten das Verbandsprüferexamen ab, welches Bei der Gesamtplanung aller Aufträge wird si- Voraussetzung für die Ernennung zum „Ver- chergestellt, dass alle vom Verband zu erledi- bandsprüfer“ ist. genden Prüfungsaufträge fach- und fristgerecht durchgeführt werden. Die Einsatzplanung der Die fachliche Fortbildung der beim Verband an- Mitarbeiter, die Teamzusammenstellung sowie gestellten Wirtschaftsprüfer und der weiteren die Auftragsdisposition erfolgen jeweils zentral Mitarbeiter der Prüfungsabteilungen umfasst durch die zuständigen Prüfungsdienstleiter. neben regelmäßigen verbandsinternen Schu- Hierbei wird berücksichtigt, dass ausreichende lungs- und Informationsveranstaltungen sowie personelle Reserven für unvorhergesehene Er- schriftlichen Informationen auch den Besuch eignisse zur Verfügung stehen. Ferner wird si- von externen Seminarveranstaltungen. chergestellt, dass in jedem Prüfungsteam die er- forderlichen Spezialisten für bestimmte Prü- Geeignete Mitarbeiter werden darüber hinaus fungsfelder vorhanden sind. durch den Verband bei der Vorbereitung auf die Berufsexamina zum Steuerberater und Wirt- Die Feinplanung der einzelnen Prüfungsauf- schaftsprüfer unterstützt. träge in personeller, zeitlicher und sachlicher Hinsicht erfolgt durch die jeweiligen Teamleiter. Viele der in den Prüfungsabteilungen tätigen Mitarbeiter sind darüber hinaus regelmäßig als Die Planungen werden mit Hilfe entsprechender Dozenten in dem verbandseigenen Bildungs- Datenbanken dokumentiert und laufend aktua- zentrum tätig. lisiert. Durch die dargestellten Fortbildungsmaßnah- 7. Umgang mit Beschwerden men wird insbesondere auch gewährleistet, dass die beim Verband angestellten Wirtschafts- Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, ihm bekannt prüfer ihrer Fortbildungsverpflichtung gemäß gewordene Beschwerden oder Vorwürfe un- § 5 BS WP/vBP nachkommen. Die Einhaltung der verzüglich an den zuständigen Prüfungsdienst- Fortbildungsverpflichtung wird für alle beim leiter weiterzuleiten. Diese nehmen eine erste Verband angestellten Wirtschaftsprüfer in ei- Einschätzung vor und informieren bei offen- nem entsprechenden Formular jeweils jährlich sichtlich begründeten Beschwerden oder Vor- dokumentiert. würfen den Vorstand. In Abstimmung mit dem Vorstand werden dann geeignete Maßnahmen Allen Mitarbeitern der Prüfungsabteilungen ste- zur Behandlung der Beschwerden und Vor- hen die verbandseigene Bibliothek sowie ver- würfe eingeleitet. schiedene datenbankgestützte elektronische In- formationsmedien zur Verfügung. Die Mitarbeiter sind ferner angewiesen, bei Kenntnis von potenziellen oder tatsächlichen Der persönliche Werdegang der beim Verband Verstößen gegen die AP-VO oder gegen die Be- angestellten Mitarbeiter hängt maßgeblich von rufspflichten sowie etwaigen strafbaren Hand- der Qualität der Arbeit und der Beachtung der lungen oder Ordnungswidrigkeiten diese, vor- Regelungen des internen Qualitätssicherungs- zugsweise in anonymisierter Form, unverzüglich systems ab. Mit allen in den Prüfungsabteilun- dem zuständigen Prüfungsdienstleiter mitzutei- gen tätigen Mitarbeitern werden deshalb regel- len. mäßig Beurteilungs- und Personalentwicklungs- gespräche durch die zuständigen Führungs- Die begründeten Beschwerden und Vorwürfe kräfte geführt und dokumentiert. sowie die eingegangenen Hinweise von Mitar- beitern, die durchgeführten Untersuchungs- handlungen sowie die ergriffenen Maßnahmen 6. Gesamtplanung aller Aufträge werden dokumentiert und archiviert. Die mittel- und langfristige Personalplanung des Verbandes wird an dem Ziel ausgerichtet, dass Mitgeteilte Verstöße gegen die AP-VO und die stets quantitativ wie qualitativ ausreichend Prü- Berufspflichten, soweit sie nicht nur geringfügig fungskräfte für die Durchführung der zu erwar- sind, sowie die aus diesen Verstößen erwach- tenden Prüfungsaufträge zur Verfügung ste- senden Folgen und die zur Behebung der Ver- hen. Basis dieser jährlich durchzuführenden Pla- stöße ergriffenen Maßnahmen werden in den nung ist die Einschätzung der Entwicklung der jährlichen Nachschaubericht aufgenommen. Zahl der Genossenschaften über einen Pla- nungshorizont von fünf Jahren. 10
8. Auftragsabwicklung Qualitätssicherung. Die auftragsbezogene Qua- litätssicherung sowie die daraus ggf. resultie- Die Prüfungen werden nach dem risikoorientier- rende Klärung von Zweifelsfragen bzw. Abstel- ten Prüfungsansatz durchgeführt. Der Verband lung von Feststellungen sind vor der Ausliefe- verwendet dabei eine Prüfungssoftware, die auf rung des Prüfungsberichtes abzuschließen. Basis einer Standard-Prüfungssoftware in einem Gemeinschaftsprojekt der genossenschaftlichen Sämtliche Prüfungshandlungen und -ergebnisse Prüfungsverbände modifiziert worden ist. In sowie die Maßnahmen zur auftragsbezogenen diesem Projekt wird auch gewährleistet, dass prozessunabhängigen Qualitätssicherung sind in Änderungen in der Gesetzgebung, Rechtspre- den Arbeitspapieren zu dokumentieren. Die chung und der fachlichen Regelungen bei der Prüfungsakte wird dabei bei Auslieferung des Prüfungsabwicklung und Berichterstattung zeit- Prüfungsberichtes, die grundsätzlich spätestens gerecht berücksichtigt werden. sechs Wochen nach Unterzeichnung des Prü- fungsberichtes bzw. Bestätigungsvermerkes er- Die Planung und Durchführung der Prüfung folgt, geschlossen. Sollte die Auslieferung von sind an den Risikofaktoren der Genossenschaf- Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk im ten auszurichten. Grundlage der Prüfungspla- Ausnahmefall später erfolgen, so erfolgt die Ak- nung bildet eine Prüfungsstrategie. Hierauf auf- tenschließung spätestens 60 Tage nach deren bauend ist zur Gewährleistung eines ordnungs- Unterzeichnung. mäßigen Prüfungsablaufs ein Prüfungspro- gramm, in dem Art, Umfang und Zeitpunkt der Für den seltenen Fall der Auslagerung wichtiger Prüfungshandlungen im Einzelnen festzulegen Prüfungstätigkeiten auf externe Dienstleister, sind, aufzustellen. bestehen Organisationsanweisungen, die ge- währleisten, dass auch in diesem Fall die hohen Die laufende Überwachung der Auftragsab- Qualitätsstandards des Verbandes einschließlich wicklung erfolgt durch den Teamleiter oder der berufsrechtlichen Vorgaben eingehalten durch von diesem beauftragte und überwachte werden. geeignete Teammitglieder. Zum Abschluss der Prüfungsarbeiten erfolgt zur Sicherstellung ei- nes Vier-Augen-Prinzips für alle wesentlichen 9. Nachschau Prüfungshandlungen durch den Teamleiter eine Grundsätzlich erfolgt die Nachschau der Organi- abschließende Durchsicht der Prüfungsergeb- sation der Prüfungsabteilungen in einem drei- nisse. jährigen Turnus. Bei zwischenzeitlichen wesent- lichen organisatorischen Veränderungen erfolgt Bei bedeutenden Zweifelsfragen ist ein mehr- die Nachschau der Organisation in einem kürze- stufiger Konsultationsprozess, bei dem sowohl ren Zeitabstand. verbandsinterne Fachexperten als auch ggf. ex- terne Stellen einzubeziehen sind, zu durchlau- Die Nachschau des beim Verband eingerichte- fen. Die Teamleiter haben dafür zu sorgen, dass ten Qualitätssicherungssystems hinsichtlich der die Konsultationsergebnisse umgesetzt und in Regelungen zur Abwicklung von Abschlussprü- den Arbeitspapieren dokumentiert werden. fungen, für die Fortbildung, die Anleitung und Kontrolle der Mitarbeiter sowie für die Prü- Kommt es im Prüfungsablauf zu Meinungsver- fungsakte wird gemäß der Regelung des § 55b schiedenheiten in Bezug auf bedeutsame Zwei- Abs. 3 WPO jährlich durchgeführt. felsfragen, sind diese im Rahmen eines definier- ten Eskalationsprozesses abschließend zu klären. Die Nachschau einzelner Prüfungsaufträge er- Eine Auslieferung des Prüfungsberichtes darf streckt sich auf einen Zeitraum von drei Jahren, vorher nicht erfolgen. wobei jährlich entsprechende Nachschauhand- lungen vorgenommen werden und in diesem Die auftragsbezogene prozessunabhängige Zeitraum jeder Prüfungsleiter zumindest mit ei- Qualitätssicherung erfolgt regelmäßig in Form nem Auftrag in die Nachschau einzubeziehen ist. einer Berichtskritik zum Ende der Prüfung durch Die Nachschau der einzelnen Prüfungsaufträge hierfür speziell qualifizierte und nicht anderwei- erfolgt durch nicht mit der Abwicklung oder tig in die jeweilige Prüfung involvierte Mitarbei- auftragsbezogenen Qualitätssicherung dieser ter. Anstelle der Berichtskritik erfolgt in den ge- Aufträge befasste Mitarbeiter. setzlich vorgeschriebenen Fällen oder auf spezi- elle Anweisung des zuständigen Prüfungs- Über die Ergebnisse der Nachschau sind jeweils dienstleiters eine auftragsbegleitende zeitnah Berichte zu erstellen und dem Vorstand 11
zur Kenntnis zu geben. Die Beseitigung von fest- gestellten Mängeln und die Umsetzung von Verbesserungsvorschlägen werden vom zustän- digen Vorstandsmitglied überwacht. Die Arbeitspapiere und Berichte der Nachschau werden mindestens bis zum Abschluss der nächsten externen Qualitätskontrolle aufbe- wahrt. Die Ergebnisse der Nachschau werden mit den betreffenden Prüfungsleitern kommuniziert und sind ggf. auch Gegenstand von weiteren verbandsinternen Fortbildungsmaßnahmen. 12
E Qualitätskontrolle nach §§ 63e ff. GenG Der GVWE ist im Register nach § 40a WPO der WPK eingetragen und nimmt am System der ex- ternen Qualitätskontrolle teil. Die letzte externe Qualitätskontrolle nach §§ 63e ff. GenG fand in der Zeit vom 11. Dezem- ber 2018 bis 15. Februar 2019 statt. 13
F Anwendbarkeit von Artikel 17 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (Interne Rotation) Die Regelungen des Artikels 17 der AP-VO sind gemäß § 53 Abs. 2 GenG auf den Verband nicht anwendbar. Gleichwohl erfolgt bei der Prüfung von Genos- senschaftsbanken im Regelfall spätestens nach sieben Jahren eine interne Rotation des mit der Prüfungsdurchführung beauftragten Teamlei- ters. 14
G Erklärungen des Vorstandes 1. Erklärung zur Wirksamkeit des internen Qua- litätssicherungssystems „Hiermit erklären wir, dass das vom GVWE ein- geführte und im Abschnitt D dieses Transpa- renzberichtes beschriebene Qualitätssiche- rungssystem den gesetzlichen Anforderungen entspricht und dass die sich aus diesem System ergebenden Vorgaben im Kalenderjahr 2020 eingehalten wurden und wirksam waren. Hier- von haben wir uns im Rahmen unserer Überwa- chungspflichten in geeigneter Weise über- zeugt.“ 2. Erklärung zur Wahrung der Unabhängigkeit „Hiermit erklären wir, dass beim GVWE mit den im Abschnitt D 3. dieses Transparenzberichtes dargestellten Maßnahmen die Einhaltung der Unabhängigkeitsanforderungen gewahrt wur- de und dass eine interne Überprüfung dieser Anforderungen stattgefunden hat. Verstöße wurden dabei nicht festgestellt.“ 3. Erklärung zur kontinuierlichen Fortbildung „Hiermit erklären wir, dass durch die im Ab- schnitt D 5. dieses Transparenzberichtes darge- stellten Fortbildungsmaßnahmen gewährleistet wird, dass die beim Verband angestellten Wirt- schaftsprüfer ihrer Fortbildungsverpflichtung gemäß § 5 BS WP/vBP nachkommen. Die Einhal- tung der Fortbildungsverpflichtung wird für alle beim Verband angestellten Wirtschaftsprüfer dokumentiert.“ Oldenburg, 26. April 2021 Genossenschaftsverband Weser-Ems e.V. Johannes Freundlieb Axel Schwengels Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer 15
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