VCS-Privat-Rechtsschutz für Einzelpersonen und Familien Protection juridique ATE privée pour particuliers et familles Protezione giuridica ATA ...

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VCS-Privat-Rechtsschutz für Einzelpersonen und Familien Protection juridique ATE privée pour particuliers et familles Protezione giuridica ATA ...
VCS-Privat-Rechtsschutz für Einzelpersonen und Familien
Protection juridique ATE privée pour particuliers et familles
Protezione giuridica ATA privata per singoli e famiglie
VCS-Privat-Rechtsschutz für               Protection juridique ATE privée          Protezione giuridica ATA privata
Einzelpersonen und Familien               pour particuliers et familles            per singoli e famiglie

Wahrt die Interessen und Rechts-          Assure la sauvegarde des intérêts        Tutela i suoi diritti e interessi giuri­-
­an­sprüche bei Streitigkeiten in Ihrem   juridiques lors de litiges dans le       dici in caso di liti nell’ambito privato.
 Privatbereich.                           domaine privé.
                                                                                   La ringraziamo per aver stipulato
Wir danken Ihnen für den Abschluss        Vous avez choisi de faire confiance      l’assicurazione con l’ATA e per la
dieser Versicherung und das Ver­trauen    à l’ATE en concluant cette assurance     fiducia accordata alla nostra associa-
in den VCS.                               et nous vous en remercions.              zione.

Bitte orientieren Sie sich sofort nach    Nous vous prions de prendre con-         La preghiamo di leggere, non appena
Erhalt des Rechtsschutz-Dokumentes        naissance, immédiatement après           l’avrà ricevuto, l’opuscolo relativo
über die versicherten Ereignisse und      réception des documents sur la pro-      all’assicurazione di protezione giuridica
Leistungen sowie das zweckmässige         tection juridique, des événe­ments       per informarsi sugli eventi assicurati,
Vorgehen im Schadenfall.                  assurés et des prestations ainsi que     le prestazioni e il corretto procedimento
                                          de la marche à suivre en cas de          in caso di sinistro.
Bewahren Sie den Versicherungs­           sinistre.
ausweis sorgfältig auf. Er dient                                                   Le chiediamo inoltre di conservare
im Schadenfall als Versicherungs­         Conservez soigneusement l’attesta-       con cura la tessera d’as­sicurazione,
nachweis.                                 ­tion d’assurance: elle vous servira     che in caso di sinistro serve quale
                                           de certificat d’assurance en cas        ­certificato d’assicura­zione.
Falls Sie noch Fragen haben, können        de sinistre.
Sie uns jederzeit anrufen.                                                         Siamo a sua disposizione per rispon-
                                          Nous restons à votre disposition         dere a eventuali domande e fornirle
Ihr                                       pour toute question complémentaire.      ulteriori informazioni.
VCS Verkehrs-Club der Schweiz
                                          ATE Association transports et            ATA Associazione traffico e ambiente
                                          environnement

Adresse                                   Adresse                                  Indirizzo
siehe vorletzte Seite des Umschlags       voir avant-dernière page de couverture   vedi penultima pagina della copertina
Allgemeine Versicherungs-   Inhaltsverzeichnis

                                                                                                                                                                            deutsch
bedingungen (AVB)
zur Privat-Rechtsschutz-    A    Kundeninformation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             2
Versicherung für Einzel­
personen und Familien       B    Umfang der Versicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 4
                                 1.    Gegenstand der Versicherung
VCS-Ausgabe                      2.    Welches sind die versicherten Leistungen?
Januar 2022
                                 Privat-Rechtsschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           5
                                 3.      Welche Personen sind versichert?
                                 4.      Welche Eigenschaften werden durch die Versicherung erfasst?
                                 5.      In welchen Fällen gewährt die Protekta Rechtsschutz?
                                 6.      In welchen Fällen gewährt die Protekta keinen Rechtsschutz?
                                 Rechtsfall  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   8
                                 7.     Wann ist ein Rechtsfall gedeckt?
                                 8.     Was gilt für die Behandlung von Rechtsfällen?
                                 9.     Was geschieht, wenn Verhaltenspflichten verletzt werden?
                                 10.    Kündigungsmöglichkeiten für beide Parteien
                                 11.    Weitere Kündigungs- und Rücktrittsmöglichkeiten
                                 12.    Was geschieht bei schuldhafter Herbeiführung des Rechtsfalles?
                                 Verschiedene Bestimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     11
                                 13.    Begriffserklärungen
                                 14.    Wo ist die Versicherung gültig?
                                 15.    Beginn und Ende der Versicherung
                                 16.    Prämienzahlung
                                 17.    Prämienrückerstattung
                                 18.    An welche Adresse müssen Mitteilungen gerichtet werden?
                                 19.    Gerichtsstand
                                 20.    Ergänzende gesetzliche Grundlagen

                            C    Anhang: Informationen zum Datenschutz  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            12

                                                                                                                                                                        1
A      Kundeninformation                                           Arbeitsrecht, übriges Vertragsrecht, Eigentums- und Nach-
                                                                   barrecht, Persönlichkeitsrecht / Internet-Rechtsschutz,
Was Sie über Ihre VCS-Rechtsschutz-Ver­sicherung für               sowie eine Beratung im Familien- und Erbrecht.
Privatpersonen wissen sollten.
                                                                 Welches sind wichtige Ausschlüsse?
                                                                 Eine Rechtsschutz-Versicherung, die alle denkbaren Strei­tig­
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde                         keiten abdeckt, kann es nicht geben. Jede Rechtsschutz-Ver-
                                                                 sicherung enthält Ausschlüsse. In den Allge­meinen Versiche-
Sie vertrauen auf die Protekta und haben sich für unser          rungsbedingungen sind sie grau hervorge­hoben.
Produkt entschieden. Ihr Vertrauen freut uns und wir danken
Ihnen dafür herzlich. Wir sind be­strebt, Sie vor Abschluss      Nicht versichert sind zum Beispiel:
Ihrer Versicherung umfassend zu informieren. Die nachste-         Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten mit den Behörden, wie
henden Kundeninformationen sollen Ihnen dazu einen Über-           Steuer- und Bausachen;
blick geben. Sie enthalten Vereinfachungen der nach­ste­hend      Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Kauf/Verkauf
aufgeführten Allgemeinen Versicherungsbedingungen,                 und mit dem Bau von Liegenschaften;
er­setzen diese aber nicht.                                       Streitigkeiten aus selbständiger Erwerbstätigkeit;
                                                                  Streitigkeiten, deren Ursache vor oder nach der Vertrags-
Wer sind wir?                                                      dauer liegt;
Die Protekta betreibt die Rechtsschutz-Versicherung seit 1928.    Strafverfahren, in welchen Ihnen die vorsätzliche Bege-
Sie ist als Aktiengesellschaft organisiert, ist eine Tochter­      hung einer Straftat vorgeworfen wird.
gesellschaft der Gruppe Mobiliar und hat ihren Hauptsitz an
der Monbijoustrasse 5 in 3011 Bern.                              Welches ist der Umfang des Versicherungsschutzes in der
Die Unabhängigkeit der Protekta von ihrer Muttergesellschaft     Rechtsschutz-Versicherung für Privatpersonen?
bei der Schadenbehandlung ist durch gesetzliche Vorschrift       Die Rechtsschutz-Versicherung übernimmt für Sie in einem
gewährleistet.                                                   Schadenfall:
                                                                  Die juristische Beratung und Interessenvertretung durch
Welches sind die versicherten Risiken?                             unseren Rechtsdienst.
Die Rechtsschutz-Versicherung ist eine Schadenversicherung        Falls es für die Durchsetzung Ihrer Rechte notwendig ist,
und unterstützt Sie bei rechtlichen Streitigkeiten. Sie deckt      übernehmen wir die Kosten für das Führen eines Prozesses,
den folgenden Rechts­bereich ab:                                   insbesondere die Anwalts-, Ge­­richts- und Ex­pertisekosten,
                                                                   in einem Strafverfahren vorschuss­weise die Kaution.
Im Privat-Rechtsschutz:
 Streitigkeiten aus Ihrem privaten Bereich, wie Schaden-
  ersatzrecht, Strafrecht, Versicherungsrecht, Mietrecht,

2
Die Versicherungssumme beträgt in den meisten Fällen ­          Können Sie den Vertrag widerrufen?
CHF 500 000.–. Je nach örtlichem und sachlichem Deckungs­       Sie können Ihren Antrag zum Abschluss des Versicherungs-
bereich liegt in gewissen Fällen die Versicherungssumme         vertrags oder Ihre Erklärung zu dessen Annahme innert
bei CHF 50 000.–. Für Mediationsverfahren liegt sie bei         14 Tagen schriftlich oder in einer anderen Form, die den Nach-
CHF 500 000.–, im Beratungs-Rechtsschutz bei CHF 300.–.         weis durch Text ermöglicht, widerrufen.

Je nach Rechtsbereich sind Streitigkeiten in der Schweiz,       Was gilt für die Laufzeit des Vertrages?
in Europa oder weltweit versichert.                             Angaben über die Laufzeit des Vertrages finden Sie in Ihrem
                                                                VCS-Versicherungsausweis.
Welches sind die Leistungen der JurLine?                        Der Versicherungsschutz endet mit der Kündigung des
Sie erhalten kostenlos eine erste telefonische Rechts­          ­Versicherten und/oder bei Nichtbezahlung der Versicher-
auskunft.                                                        ungsprämie.

Welche Prämien sind geschuldet?                                 Wann endet der Versicherungsvertrag?
Die Prämienhöhe hängt ab vom gewählten Versicherungs­           Der Versicherungsvertrag endet nach Ablauf der vereinbarten
schutz. Der Zuschlag von 5% für den eidgenössischen             Dauer. Zudem haben die Parteien unter anderem folgende
Stempel ist in der Prämie inbegriffen. Die Prämie wird einmal   Kündigungsmöglichkeit:
im Jahr erhoben.                                                 Nach Eintritt eines ersatzpflichtigen Schadens.
Wird der Vertrag vorzeitig aufgelöst, erstatten wir in der
Regel die nicht verbrauchte Prämie zurück.                      Was gilt punkto Datenschutz?
                                                                Wir halten uns an die Vorschriften des Datenschutz­ge­setzes.
Welches sind Ihre wichtigsten Pflichten?                        Weitere Informationen zum Datenschutz können Sie dem
 Versicherte Streitigkeiten müssen uns sofort gemeldet         Anhang der Allgemeinen Versicherungsbedingungen entneh­
  werden (www.protekta.ch oder schaden@protekta.ch).            men.
 Denken Sie daran, die Prämie zu bezahlen. Die Nicht-
  bezahlung bewirkt, dass Sie keinen Versicherungsschutz        Benötigen Sie weitere Informationen zum Ver­si­che­rungs-
  mehr haben. Selbst wenn Sie nach erfolgter Mahnung            vertrag?
  die Prämie bezahlen, müssen wir für in der Zwischenzeit       Wenn Ihnen etwas unklar ist oder Sie zu einem Punkt mehr
  eingetretene Schäden keine Leistungen erbringen!              wissen möchten: Sprechen Sie Ihre Versiche­rungs­beraterin
 Ihre weiteren Pflichten ergeben sich aus der Police, den      oder Ihren Versicherungsberater vom VCS darauf an!
  Allgemeinen Versicherungsbedingungen und dem Versi-           Besuchen Sie uns auch auf dem ­Internet unter
  cherungsvertragsgesetz.                                       www.verkehrsclub.ch.

                                                                                                                              3
B      Umfang der Versicherung                                         2.1.7. die Durchführung einer Mediation, bis
                                                                               CHF 500 000.– pro Schadenfall,
1.     Gegenstand der Versicherung                                     2.1.8. im Persönlichkeitsrecht / Internet-Rechts-
       Die Versicherung ist eine Schadenversicherung. Ver­                     schutz (Ziff. 5.12.) beträgt die Deckungssumme
       sichert ist der Privat-Rechtsschutz. Dieser wird durch                  CHF 3 000.–;
       die nachfolgenden Bestimmungen geregelt. Die nach-              2.1.9. vorschussweise Strafkautionen zur Vermeidung
       folgend verwendeten männlichen Formen gelten                            der Untersuchungshaft
       für alle Geschlechter.                                                  – bis CHF 500 000.– für die örtlichen Gel-
                                                                                 tungsbereiche Schweiz und Europa;
2.     Welches sind die versicherten Leistungen?                               – bis CHF 50 000.– in der übrigen Welt;
2.1.   In den gedeckten Rechtsfällen berät die Protekta den            2.1.10. bis zu einem Honorar von maximal CHF 300.–
       Versicherten und bezahlt bis zu CHF 500 000.– pro                       pro Jahr die Kosten für eine Kon­sultation bei
       Schadenfall (Weltdeckung CHF 50 000.–), die Kosten                      einem Anwalt, Notar oder anerkannten Media-
       für:                                                                    tor im Zusammenhang mit der Gewährung
       2.1.1. Rechtsanwalt und Prozessbeistand;                                von ausser­gerichtlichem Rechtsschutz in per-
       2.1.2. Gutachten, die vom Anwalt des Versicher­ten,                     sonen-, familien- oder erbrechtlichen Angele-
               dem Gericht oder von der Protekta veranlasst                    genheiten;
               worden sind;                                            2.1.11. notwendige Reisen an Gerichtsverhandlungen
       2.1.3. Gerichtsgebühren oder andere zu Lasten des                       im Ausland und für Übersetzungen in Streitig-
               Versicherten gehende Verfahrenskosten;                          keiten mit Auslandbezug bis zum Gesamtbetrag
       2.1.4. dem Versicherten auferlegte Prozessentschä-                      von CHF 5 000.–.
               digungen an die Gegenpartei. Auf die dem
               Versicherten zugesprochenen Pro­zess- oder       2.2.   Nicht versichert ist namentlich die Bezahlung von:
               Parteientschädigungen hat die Protekta                  2.2.1. Bussen;
               Anspruch;                                               2.2.2. Schadenersatz;
       2.1.5. das Inkasso einer dem Versicherten in einem              2.2.3. Kosten, die zu Lasten eines Haftpflich­tigen
               gedeckten Fall zugesprochenen Forderung.                       oder eines Haftpflichtversicherers gehen;
                (Nicht versichert ist der Kostenvorschuss              2.2.4. Kosten für Blutanalysen und medizi­nische
                für das Konkursbegehren);                                     Untersuchungen im Zusammenhang mit Trun-
       2.1.6. Die in einem Strafbefehl aufgeführten Kosten,                   kenheit und Drogenkonsum.
               sofern sie den Betrag von CHF 50.– überstei-
               gen und nicht eine rechtskräftige Verurteilung
               wegen Absicht oder Grobfahrlässigkeit vor-
               liegt;

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Privat-Rechtsschutz                                                     3.2.4. die Hausangestellten und für den privaten
                                                                               Haushalt tätigen Hilfspersonen für Rechtsfälle,
3.     Welche Personen sind versichert?                                        die sie in Ausübung der dienstlichen Verrich-
3.1.   In der Versicherung für Einzelpersonen:                                 tungen verursachen;
       3.1.1. die im Versicherungsausweis aufgeführte Per-              3.2.5. Personen, die infolge Tod eines Versicherten
               son (Versicherungsnehmer);                                      durch ein versichertes Ereignis eigene
       3.1.2. die Kinder des alleinerziehenden Versiche-                       Schadenersatz- und Genugtuungsansprüche
               rungsnehmers, längstens bis das älteste Kind                    geltend machen können.
               das 16. Altersjahr vollendet hat;
       3.1.3. unmündige Kinder des Versicherungsnehmers          4.     Welche Eigenschaften werden durch die Versicherung
               in Ausübung ihres Besuchsrechts bei ihm;                 erfasst?
       3.1.4. unmündige Ferienkinder, solange sie mit dem               Die versicherten Personen sind in den folgenden
               Versicherungsnehmer in Hausgemeinschaft                  Eigenschaften gedeckt:
               leben;                                            4.1.   als Privatperson, insbesondere als Fussgänger,
       3.1.5. die Hausangestellten und für den privaten                 Sportausübender (auch als Deltasegler und Benützer
               Haushalt tätigen Hilfspersonen für Rechtsfälle,          eines Gleitschirmes), Halter von Tieren und Schuss-
               die sie in Ausübung der dienstlichen Verrich-            waffen, Radfahrer (inkl. E-Bikes), Mofa- und Motor-
               tungen verursachen;                                      radfahrer bis 50 ccm, Reiter, Mitfahrer in privaten
       3.1.6. Personen, die infolge Tod eines Versicherten              Fahrzeugen und öffentlichen Verkehrsmitteln, Benüt-
               durch ein versichertes Ereignis eigene                   zer und Eigentümer von Land-, Wasser- und Luftfahr-
               Schadenersatz- und Genugtuungsansprüche                  zeugen, für welche kein Führerausweis notwendig ist;
               geltend machen können.                            4.2.   als Dienstherr von Hausangestellten;
3.2.   In der Versicherung für mehrere Personen:                 4.3.   als Angehöriger der Schweizer Armee, Feuerwehr und
       3.2.1. der Versicherungsnehmer und alle mit ihm im               des Zivilschutzes;
               gemeinsamen Haushalt lebenden Personen            4.4.   als Berufsausübender in unselbständiger Stellung;
               sowie Lehrlinge und Studenten, die als            4.5.   als Mieter oder Pächter zum Selbstbewohnen einer
               Wochenendaufenthalter regelmässig in seinen              Privatwohnung, ei­­nes Einfamilienhauses, eines Zim-
               Haushalt zurückkehren und die Schriften in               mers, auch einer Ferienwohnung oder eines Ferien-
               der Wohngemeinde des Versicherungsnehmers                hauses, inkl. Um­schwung und der Selbstversorgung
               deponiert haben;                                         dienenden Grundstücken;
       3.2.2. unmündige Kinder des Versicherungsnehmers
               in Ausübung ihres Besuchsrechts;
       3.2.3. unmündige Ferienkinder, die mit dem Versi-
               cherungsnehmer in Hausgemeinschaft leben;

                                                                                                                             5
4.6.   als Eigentümer folgender in der Schweiz liegenden         5.4.   Mietvertragsrecht
       Immobilien:                                                      Bei Streitigkeiten als Mieter zum Eigenbedarf einer
       4.6.1. eines Einfamilienhauses, einer Stockwerkein-              Privatwohnung oder eines Einfamilienhauses, eines
               heit, eines Ferienhauses oder einer Ferien-              Ferienhauses oder einer Ferienwohnung, gegenüber
               wohnung, falls sie selbst bewohnt werden;                dem Vermieter.
       4.6.2. eines mitbewohnten Mehrfamilienhauses mit          5.5.   Arbeitsrecht
               bis zu 3 Einheiten;                                      Bei Streitigkeiten aus privaten oder öffentlich-rechtli-
       4.6.3. einer Garage oder eines Einstellhallenplatzes,            chen Anstellungsverhältnissen, nicht aber aus ent-
               falls sie selbst benutzt werden.                         geltlicher Sportausübung und Trainertätigkeit. Wenn
                                                                        der Streitwert CHF 100 000.– übersteigt, werden die
5.     In welchen Fällen gewährt die Protekta Rechtsschutz?             Kosten nur anteilsmässig übernommen. Der mass-
       Versichert ist die Wahrnehmung der rechtlichen                   gebende Streitwert richtet sich nach der gesamten
       In­teressen des Versicherten in folgenden Bereichen:             fälligen Forderung und nicht nach allfällig zulässigen
5.1.   Schadenersatzrecht                                               Teilklagen.
       Bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprü-           5.6.   Übriges Vertragsrecht
       chen des Versicherten, welche ausschliesslich auf                Bei Streitigkeiten aus folgenden obligationenrecht-
       ausservertraglichen Haftpflichtnormen beruhen,                   lichen Verträgen: Kauf, Verkauf, Tausch, Schenkung,
       sowie bei der Geltendmachung von Schadenersatz-                  Miete von beweglichen Sachen, Leasing, Gebrauchs-
       ansprüchen nach Opferhilfegesetz.                                leihe, Privatdarlehen und Konsumkredit mit einer
5.2.   Strafrecht                                                       Gesamtsumme von maximal CHF 50 000.–, Werk-
       5.2.1.   Bei Strafverfahren als Angeschuldigter wegen            vertrag, einfacher Auftrag, Frachtvertrag, Hinter-
                fahrlässiger Verletzung von strafrechtlichen            legungsvertrag, Reisevertrag, Telekommunikations­
                Vorschriften sowie bei Administrativ-Verfahren          vertrag, Unterrichtsvertrag, Abonnentenvertrag,
                im Zusammenhang mit Mofas und Motorrädern               Inseratevertrag und Partnervermittlungsvertrag.
                bis 50 ccm;                                             Diese Aufzählung ist abschliessend.
       5.2.2. Um Strafanzeige zu erstatten oder am Straf-        5.7.   Patientenrecht
              verfahren teilnehmen, wenn dies für die                   Sie sind als Patient in vertraglichen und haftpflicht-
              ­Geltendmachung seiner Schadenersatzan­                   rechtlichen Streitigkeiten gegenüber Spitälern, Ärzten,
               sprüche infolge eines Unfalles notwendig ist.            Zahnärzten, Zahntechnikern, Dentalhygienikern,
5.3.   Versicherungsrecht                                               Chiropraktikern und anderen medizinischen Leistungs-
       5.3.1. Bei Streitigkeiten gegen schweizerische öffent-           erbringern versichert.
              liche Versicherungseinrichtungen (AHV/IV, SUVA,
              Krankenkassen, Pensionskassen usw.).
       5.3.2. Bei Streitigkeiten gegen private Versicherungen.

6
5.8.    Nachbarrecht                                             6.    In welchen Fällen gewährt die Protekta keinen
        Bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten in fol­gen­den           Rechtsschutz?
        Fällen: Grenzfragen, Immissionen, im Grund­buch                Nicht versichert ist die Wahrnehmung der recht­lichen
        eingetragene aktive und passive Dienstbarkeiten                Interessen des Versicherten:
        sowie Grundlasten, Unterhalt von Bäumen, Hecken          6.1. aus vorstehend nicht aufgeführten Bereichen;
        und Grenzabschrankungen (diese Aufzählung ist            6.2. bei Streitigkeiten mit der Protekta, ihren Organen
        abschliessend). Die Deckung umfasst die Liegen-                und den von ihr beauftragten Vertretern;
        schaften gemäss Ziff. 4.6.                               6.3. bei Streitigkeiten unter den durch diesen Vertrag
5.9.    Eigentumsrecht                                                 versicherten Personen, mit Ausnahme der Wahrneh-
        Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten aus Besitz, Eigen-         mung der rechtlichen Interessen der im Versiche-
        tum und anderen dinglichen Rechten an:                         rungsausweis aufgeführten Person selbst;
        5.9.1. beweglichen Sachen;                               6.4. im Zusammenhang mit vorbestandenen Schaden-
        5.9.2. Liegenschaften gemäss Ziff. 4.6.                        fällen;
5.10.   Miteigentum/Stockwerkeigentum                            6.5. bei der Abwehr von Haftpflichtansprüchen, die an
        Streitigkeiten mit anderen Miteigentümern bezüglich            Versicherte gestellt werden;
        der Übernahme von gemeinschaftlichen Kosten und          6.6. im Zusammenhang mit selbständiger Berufs-/
        Lasten des gemeinsamen Eigentums.                              Erwerbstätigkeit;
5.11.   Beratungs-Rechtsschutz                                   6.7. als Eigentümer, Halter, Lenker, Entlehner oder Mieter
        Bei personen-, familien- und erbrechtlichen Angele-            von Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen, für welche
        genheiten. In diesen Fällen werden pro Jahr die                ein Führerausweis notwendig ist (gilt jedoch nicht für
        Kosten für eine Konsultation bei einem Anwalt, Notar           Mofa- und Motorradfahrer bis 50 ccm). Ausgeschlos-
        oder anerkannten Mediator bis zu einem Honorar                 sen ist auch das Zubehör;
        von max. CHF 300.– gemäss Ziff. 2.1.10. dieser Bedin-    6.8. im Zusammenhang mit Kauf, Verkauf, Tausch,
        gungen erbracht. Voraussetzung ist die Anwendbar-              Schenkung, Vermietung von Liegenschaften,
        keit von schweizerischem Recht.                                Wohnungen und Gebäuden;
5.12.   Persönlichkeitsrecht / Internet-Rechtsschutz             6.9. im Zusammenhang mit der Projektierung, der Erstel-
        Bei Streitigkeiten als Opfer einer Verletzung Ihrer            lung, dem Umbau oder Abbruch von Immobilien und
        Persönlichkeitsrechte, namentlich durch Presseerzeug-          Wohnungen, sofern für das Bauvorhaben eine Bewil-
        nisse oder im Internet in Fällen von Online-Mobbing            ligung erforderlich ist;
        oder Verunglimpfung.                                     6.10. im Zusammenhang mit Kauf und Verkauf von Wert-
        Bei Streitigkeiten zwischen den selben Parteien wird           papieren und Beteiligungen, aus Bank- und Börsen-
        die Leistung nur einmal erbracht.                              geschäften, Vermögensverwaltung, Spekulations-
                                                                       und Termingeschäften sowie anderen Finanz- und
                                                                       Anlagegeschäften;

                                                                                                                            7
6.11. im Zusammenhang mit Krieg oder kriegsähnlichen           6.17.  aus Inkasso-Angelegenheiten und Fällen aus dem
      Ereignissen, Neutralitätsverletzungen, Unruhen aller           Schuldbetreibungs- und Konkursrecht, soweit sie
      Art, Erdbeben oder Veränderungen der Atomkern-                 nicht die Einforderung einer dem Versicherten in
      struktur;                                                      einem gedeckten Fall zugesprochenen Forderung
6.12. aus Streitigkeiten betreffend die einfache Ge­sell­            betreffen. Der Kostenvorschuss für das Konkurs-
      schaft (z. B. Konkubinat), die Handelsgesell­schaften          begehren ist nicht ver­sichert;
      und die Genossenschaften sowie vereinsrechtliche         6.18. im Zusammenhang mit Forderungen, die dem
      Verhältnisse;                                                  ­Versicherten abgetreten wurden.
6.13. im Bereich des immateriellen Güterrechts (Patent-
      und Urheberrecht, Lizenzrecht, Muster- und Modell-
      recht usw.), des Wettbewerbs- und Kartellrechts,         Rechtsfall
      des Steuer- und Abgaberechts, des öffent­lichen
      Baurechts, Planungsrechts, des Gewerbe- und Poli-        7.      Wann ist ein Rechtsfall gedeckt?
      zeirechts sowie bei Zollstreitigkeiten, Streitigkeiten           Ein Rechtsfall ist gedeckt, wenn er während der Ver-
      im Zusammenhang mit Konzessionen und Enteig-                     tragsdauer eintritt, nämlich:
      nungen;                                                  7.1.    für die Geltendmachung von Schadenersatz- und
6.14. bei aktiver Beteiligung an Raufereien und Schläge-               Versicherungsansprüchen:
      reien;                                                           7.1.1. bei Personenschäden: wenn die leistungs-
6.15. bei Strafverfahren wegen tatsächlicher oder angeb-                       begründende Tatsache (Unfall, Krankheit)
      licher vorsätzlicher Verletzung straf- oder polizei-                     nach Abschluss des Versicherungsvertrages
      rechtlicher Vorschriften;                                                eintritt;
6.16. wenn der Lenker eines Motorfahrrades oder eines                  7.1.2. bei Sach- und Vermögensschäden: wenn die
      anderen gleichgestellten Fahrzeuges bei der Entste-                      Schadenursache nach Abschluss des Versi-
      hung eines Rechtsfalles keinen gültigen Führeraus-                       cherungsvertrages eintritt;
      weis hatte oder zum Führen des Fahrzeuges nicht          7.2.    für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Straf-
      berechtigt war oder ein Fahrzeug lenkte, das nicht mit           oder Verwaltungsverfahren: wenn die tatsächliche
      gültigen Kontrollschildern versehen war; der                     oder angebliche Widerhandlung nach Abschluss des
      Versicherungsschutz besteht jedoch für diejenigen                Versicherungsvertrages eingetreten ist;
      Versicherten, die davon keine Kenntnis hatten oder       7.3.    in allen übrigen Fällen: wenn die Ursache des Rechts-
      haben mussten;                                                   streites während der Laufzeit des Vertrages gesetzt
                                                                       wurde.

8
8.     Was gilt für die Behandlung von Rechtsfällen?                      mittel zu ergreifen, weil sie die entsprechende Vorkehr
8.1.   Bei Eintritt eines Falles, der zu einer Interven­tion der          als aussichtslos beurteilt, so kann der Versicherte
       Gesellschaft Anlass geben könnte, hat der Versicherte              selbst die ihm gut scheinenden Massnahmen ergrei-
       die Protekta schriftlich zu benachrichtigen, unter                 fen. Wenn das von ihm auf diesem Weg erreichte
       möglichst genauen Angaben des Sachver­haltes.                      Resultat in der Hauptsache günstiger ist als die von
       Soweit sinnvoll, führt anschliessend die Protekta für              der Protekta bei der Ab­lehnung vorgeschlagene Erle-
       den Versicherten die Verhandlungen über eine güt-                  digung, so ersetzt ihm die Protekta die Kosten des
       liche Erledigung.                                                  Verfahrens.
8.2.   Bussenverfügungen, Vorladungen vor Zivil-, Straf-           8.7.   Bestehen Meinungsverschiedenheiten über die
       oder Administrativbehörden sowie deren Entscheide                  Erfolgsaussichten des Rechtsfalles oder die von der
       usw. müssen unverzüglich an die Protekta weiter-                   Protekta vorgeschlagene Erledigung oder Vorgehens-
       geleitet werden.                                                   weise, so hat der Versicherte die Möglichkeit, ein
8.3.   Ist der Beizug eines Anwaltes erforderlich oder                    Schiedsverfahren zu beantragen. Dieses ist innerhalb
       besteht eine Interessenkollision, hat der Versicher­te             20 Tagen nach Erhalt des Entscheides der Protekta
       das Recht, einen Anwalt mit Sitz im Ge­biet des für                einzuleiten, wobei der Versicherte für die Wahrung
       die Beurteilung zuständigen Gerichtes frei zu wählen               dieser Frist ausschliesslich selbst verantwortlich ist.
       und vorzuschlagen. Die eigentliche Beauftragung des                Leitet er innerhalb der genannten Frist kein Schieds-
       Anwaltes erfolgt durch die Protekta. Lehnt die Protekta            verfahren ein, gilt dies als Verzicht. Die Kosten dieses
       den vom Versicherten vorgeschlagenen Anwalt ab,                    Schiedsverfahrens sind von den Parteien hälftig vor-
       hat der Versicherte das Recht, drei andere Vertreter               zuschiessen und gehen zu Lasten der unterliegenden
       vorzuschlagen, von denen die Protekta einen akzep-                 Partei.
       tieren muss.                                                8.8.   Schiedsrichter ist eine gemeinsam von Ihnen und der
8.4.   Wird einem Anwalt das Mandat erteilt oder entzogen,                Protekta bestimmte, unabhängige und fachkundige
       werden Rechtsmassnahmen getroffen oder erfolgt                     Person. Kommt es bei der Bestimmung des Schieds-
       ein Weiterzug, bevor die Protekta ihre Genehmigung                 richters zu keiner Einigung, gelten die entsprechenden
       erteilt hat, so kann sie gemäss Ziff. 9.2 den Kostener-            Bestimmungen der eidgenössischen Zivilprozess-
       satz ablehnen oder kürzen.                                         ordnung ZPO.
8.5.   Der Versicherte entbindet seinen Anwalt gegenüber           8.9.   Ist in einem Rechtsfall eine Mediation sinnvoll und
       der Protekta von seinem Berufsgeheimnis. Vor                       wird eine solche von den beteiligten Parteien
       Abschluss eines Vergleiches hat er, bzw. sein Rechts-              ge­­wünscht, so beauftragt die Protekta einen
       vertreter, die Zustimmung der Protekta einzuholen.                 aner­kann­ten Mediator mit der Durchführung der
8.6.   Lehnt es die Protekta ab, weitere Verhandlungen zu                 Me­dia­tion. Bleibt die Mediation erfolglos, kann der
       führen, ein Gerichts- oder Administrativverfahren ein-             Ver­sicherte die übrigen Leistungen gemäss Ziff. 2.1.
       zuleiten oder fortzusetzen oder ein anderes Rechts-                weiterhin beanspruchen.

                                                                                                                                9
9.     Was geschieht, wenn Verhaltenspflichten verletzt          10.     Kündigungsmöglichkeiten für beide Parteien
       werden?                                                           Beide Parteien können in folgenden Fällen den Ver-
9.1.   Hat der Anzeigepflichtige bei der Beantwortung der                trag kündigen:
       Antragsfragen eine erhebliche Gefahrstatsache, die        10.1.   Nach Eintritt eines Rechtsstreites, für welchen Leis-
       er kannte oder kennen musste und über die er                      tungen geschuldet sind. Dabei gilt:
       befragt worden ist, unrichtig mitgeteilt oder ver-                10.1.1 Die Protekta muss spätestens bei der Erbrin-
       schwiegen, so ist das Versicherungsunternehmen                           gung der Leistungen kündigen; der Vertrag
       berechtigt, den Vertrag schriftlich oder in einer Form,                  erlischt mit dem Ablauf von 30 Tagen nach
       die den Nachweis durch Text ermöglicht, zu kündi-                        Eintreffen der Kündigung beim Versicherungs-
       gen. Die Kündigung wird mit Zugang beim Versiche-                        nehmer.
       rungsnehmer wirksam.                                              10.1.2 Der Versicherungsnehmer muss spätestens 14
       Das Kündigungsrecht erlischt vier Wochen, nachdem                        Tage, nachdem er von der Erbringung der Leis-
       die Protekta von der Verletzung der Anzeigepflicht                       tungen Kenntnis erhalten hat, kündigen; in
       Kenntnis erhalten hat.                                                   diesem Fall erlischt der Vertrag mit dem Emp-
       Wird der Vertrag durch Kündigung nach Absatz 1 auf-                      fang der Kündigung sofort.
       gelöst, so erlischt auch die Leistungspflicht der Pro-    10.2.   Ausserordentliche Kündigung: aus wichtigem Grund
       tekta für bereits eingetretene Schäden, soweit deren              kann der Vertrag jederzeit schriftlich gekündigt
       Eintritt oder Umfang durch die nicht oder unrichtig               werden.
       angezeigte erhebliche Gefahrstatsache beeinflusst
       worden ist. Soweit die Leistungspflicht schon erfüllt     11.     Weitere Kündigungs- und Rücktrittsmöglichkeiten
       wurde, hat die Protekta Anspruch auf Rückerstattung.              Es bestehen unter anderem folgende Kündigungs-
9.2.   Werden Melde- oder Verhaltenspflichten verletzt,                  und Rücktrittsmöglichkeiten:
       wird einem Anwalt das Mandat erteilt oder entzogen,       11.1.   Für den Versicherungsnehmer
       werden Rechtsmassnahmen getroffen oder erfolgt ein                11.1.1 Widerrufsrecht: Sie können Ihren Antrag zum
       Weiterzug, bevor wir unsere Genehmigung erteilt                          Abschluss des Versicherungsvertrags oder
       haben, so können wir unsere Leistungen ablehnen                          Ihre Erklärung zu dessen Annahme innert
       oder kürzen. Dieser Nachteil tritt nicht ein, wenn Sie                   14 Tagen schriftlich widerrufen;
       beweisen, dass                                                    11.1.2 Bei wesentlicher Gefahrsminderung.
       – die Verletzung der Melde- oder Verhaltenspflicht
         unverschuldet war oder
       – die Verletzung keinen Einfluss auf den Eintritt des
         befürchteten Ereignisses und auf den Umfang
         der von uns geschuldeten Leistungen gehabt hat.

10
11.2    Für die Protekta                                        Verschiedene Bestimmungen
        11.2.1 Bei absichtlicher Herbeiführung des versicher-
                ten Ereignisses;                                13.     Begriffserklärungen
        11.2.2 Bei absichtlicher Unterlassung der unverzüg-     13.1.   Die Gebietsbezeichnungen beziehen sich auf fol-
                lichen Schadenanzeige;                                  gende Gebiete:
        11.2.3 Bei betrügerischer Begründung des Versiche-              13.1.1 «Schweiz» umfasst auch das Fürstentum
                rungsanspruches;                                                Liechtenstein;
        11.2.4 Bei wesentlicher Gefahrserhöhung.                        13.1.2. «Europa» umfasst die Schweiz, die aktuellen
                                                                                und ehemaligen Staaten der Europäischen
12.     Was geschieht bei schuldhafter Herbeiführung des                        Union (EU) und die übrigen Staaten der EFTA.
        Rechtsfalles?                                           13.2    Der Schriftform gleichgestellt sind andere Formen,
12.1.   Wird ein Rechtsfall durch eine versicherte Person               die den Nachweis durch Text ermöglichen.
        absichtlich verursacht, entfällt der Versicherungs-
        schutz.                                                 14.     Wo ist die Versicherung gültig?
12.2.   Bei Grobfahrlässigkeit verzichtet die Protekta aus-     14.1.   Der Versicherungsschutz gilt weltweit für Schadener-
        drücklich auf das ihr gesetzlich zustehende Recht,              satz-, Straf- und Mietrecht nach Ziff. 5.1., 5.2. und 5.4.
        Leistungen zu kürzen, ausser bei Schadenverur-                  Für Ereignisse ausserhalb von Europa beträgt die
        sachung in angetrunkenem Zustand und unter Dro-                 maximale Versicherungssumme CHF 50 000.– pro
        geneinfluss sowie bei Vereitelung der Blutprobe.                Rechtsfall.
                                                                14.2.   Der Versicherungsschutz gemäss Ziff. 5.3.2., 5.5., 5.6.
                                                                        und 5.12. gilt für Rechtsfälle, für deren Beurteilung
                                                                        Gerichte oder Verwaltungsbehörden in der Schweiz,
                                                                        im Fürstentum Liechtenstein und den Staaten Europas
                                                                        zuständig sind, entsprechendes Gemeinschaftsrecht
                                                                        oder Landesrecht zur Anwendung kommt und in die-
                                                                        sen Ländern vollstreckt werden kann.
                                                                14.3.   Für die unter Ziff. 5.3.1., 5.7. bis 5.11. erwähnten
                                                                        Deckungsbereiche besteht Versicherungsschutz aus-
                                                                        schliesslich unter Voraussetzung, dass der zustän-
                                                                        dige Gerichtsstand in der Schweiz oder im Fürstentum
                                                                        Liechtenstein liegt, entsprechendes Landesrecht zur
                                                                        Anwendung kommt und in diesen Ländern vollstreckt
                                                                        werden kann. Im Patientenrecht (Ziff. 5.7.) gilt der

                                                                                                                                11
Versicherungsschutz weltweit bei Streitigkeiten aus       18.   An welche Adresse müssen Mitteilungen gerichtet
        ärztlicher Sorgfaltspflichtsverletzung infolge einer            werden?
        notfallmässigen Behandlung.                                     Alle Meldungen, Erklärungen und sonstige Mittei-
14.4.    Verlegt die im Versicherungsausweis aufgeführte                lungen (beispielsweise Domizilwechsel) sind an den
        Person ihren Wohnsitz ins Ausland (ausgenommen das              VCS zu richten. Mitteilungen des VCS an den Versi-
        ­Fürstentum Liechtenstein), erlischt die Versi­cherung.         cherungsnehmer, den Anspruchsberechtigten oder
                                                                        seine Rechtsnachfolger richten sich an die ihm
15.     Beginn und Ende der Versicherung                                bekannte letzte Adresse.
        Der Versicherungsschutz beginnt am Tag nach Eingang
        der Versicherungsanmeldung beim VCS. Der Versiche-        19.   Gerichtsstand
        rungsschutz endet mit der Kündigung des Versicher-              Klage gegen die Protekta kann die im Versicherungs-
        ten und/oder bei Nichtbezahlung der Versicherungs-              ausweis aufgeführte Person oder Anspruchsberech-
        prämie.                                                         tigte an seinem schweizerischen Wohnort oder am
                                                                        Sitze der Protekta in Bern erheben.
16.     Prämienzahlung
        Die vereinbarte Prämie, sowie eine etwaige Nach-          20.   Ergänzende gesetzliche Grundlagen
        und Mehrprämie, ist nebst der eidg. Stempelabgabe               In Ergänzung zu diesen Bestimmungen gilt das
        bei Fälligkeit zu entrichten.                                   schweizerische Bundesgesetz über den Versiche-
                                                                        rungsvertrag (VVG).
17.     Prämienrückerstattung
        Wird der Vertrag aus einem gesetzlichen oder ver-
        traglichen Grunde vor dem Ablauf der Versiche­                  Protekta
        rungsdauer aufgehoben, ist die vereinbarte Prämie               Rechtsschutz-Versicherung AG
        nur anteilsmässig bis zum Zeitpunkt der Vertrags­
        auflösung geschuldet.
        Die Prämien für die laufende Versicherungsperi­ode
        bleiben jedoch ganz geschuldet, wenn der Versiche-
        rungsnehmer im Schadenfall den Vertrag kündigt und
        der Vertrag im Zeitpunkt des Erlö­schens weniger als
        1 Jahr in Kraft war.­

12
C      Anhang mit Informationen zum Daten-                      anmeldung und der Schadenanzeige bearbeitet. Sofern
       schutz                                                   notwendig holen wir bei Drittpersonen (z.B. Vorversicherer,
                                                                Arzt) sachdienliche Auskünfte ein oder nehmen Einblick in
Gespräche mit unserer JurLine können zur Sicherstellung         amtliche Akten. Wir verpflichten uns, die erhaltenen Informa-
einer einwandfreien Serviceleistung sowie zu Schulungs­         tionen vertraulich zu behandeln.
zwecken aufgezeichnet werden.                                   Unsere Datensammlungen werden elektronisch oder in
                                                                Papierform geführt und sind – unter Beachtung der anwend-
Vorbemerkung                                                    baren Bestimmungen – gegen unberechtigte Einsichtnahme
Die Bearbeitung von Personendaten bildet eine unent-            sowie gegen unberechtigte Veränderungen geschützt.
behrliche Grundlage des Versicherungsgeschäfts. Bei der
Bearbeitung von Personendaten halten wir uns an das             2. Datenaustausch
Schweizerische Datenschutzgesetz (DSG), wonach die              Sofern erforderlich, werden die Daten an involvierte Dritte,
Datenbearbeitung zulässig ist, wenn das DSG oder eine           insbesondere Mit-, Rück- und andere beteiligte Privat- oder
andere Rechtsvorschrift diese vorsieht oder eine Einwilli-      Sozialversicherer im In- und Ausland weitergeleitet. Zudem
gung der betroffenen Person vorliegt.                           können zur Durchsetzung von Regressansprüchen Informa-
                                                                tionen an andere haftpflichtige Dritte und deren Haftpflicht-
Entbindung von der Schweigepflicht                              versicherung weiter gegeben werden.
Die Übermittlung von Daten durch Personen, welche der           Um umfassenden Versicherungsschutz, optimale Produkt­
beruflichen Schweigepflicht unterstehen, setzt eine Entbin-     auswahl sowie Kostenersparnis anbieten zu können,
dung von der Schweigepflicht voraus.                            werden unsere Dienstleistungen teilweise durch rechtlich
                                                                selbständige Unternehmen im In- und Ausland erbracht. Es
Bearbeitung von Personendaten                                   kann sich dabei um Konzerngesellschaften oder externe
In der Folge wollen wir einige wesentliche Grundzüge und Bei-   Kooperationspartner handeln. Daher sind wir im Rahmen der
spiele für die Datenbearbeitung und Datennutzung aufzeigen:     Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses und unter
                                                                Beachtung der gesetzlichen Vorschriften auf die konzern-
1. Datenbearbeitung                                             interne wie auch konzernexterne Weitergabe und Bearbeitung
Bearbeiten bedeutet jeder Umgang mit Personendaten,             der Daten angewiesen.
unabhängig von den angewandten Mitteln und Verfahren,           Von den Schweizerischen Versicherungsgesellschaften wird
insbesondere das Beschaffen, Aufbewahren, Verwenden,            ein Zentrales Informationssystem (ZIS) zur Bekämpfung des
Umarbeiten, Bekannt geben, Archivieren oder Vernichten          Versicherungsmissbrauchs geführt. Die Datenbank ZIS ist
von Daten.                                                      beim eidgenössischen Datenschutzbeauftragten registriert
Wir bearbeiten die für Vertragsabschlüsse sowie Vertrags-       und die Einträge erfolgen gestützt auf das ZIS-Reglement.
und Schadenabwicklung relevanten Daten. In erster Linie
werden dabei die Angaben aus der VCS-Versicherungs­

                                                                                                                           13
3. Vermittler
Von uns eingesetzte Vermittler sind gesetzlich und vertrag-
lich verpflichtet, die Bestimmungen des DSG im gleichen
Umfang wie wir selber zu beachten.

4. Aufbewahrung
Die Daten werden unter Berücksichtigung der gesetzlichen
Bestimmungen nur in erforderlichem Umfang aufbewahrt.

5. Auskunfts- und Berichtigungsrecht
Versicherungsnehmer und versicherte Personen sind berech-
tigt, Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten oder im
Dossier abgelegten Daten zu verlangen. Sie können ferner
verlangen, dass unrichtige Daten berichtigt werden.
Conditions générales       Table des matières

                                                                                                                                                                             français
d’assurance (CGA) pour
la protection juridique    A    Information aux clients . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               16
privée pour particuliers
et familles                B    Etendue de l’assurance . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                18
                                1.    Objet de l’assurance
Edition ATE                     2.    Quelles sont les prestations assurées?
janvier 2022
                                Protection juridique privée . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 19
                                3.     Quelles sont les personnes assurées?
                                4.     En quelles qualités les personnes assurées sont-elles couvertes?
                                5.     Dans quels cas Protekta accorde-t-elle une protection juridique?
                                6.     Dans quels cas Protekta n’intervient-elle pas?
                                Litiges . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   22
                                7.      Quand un litige est-il couvert?
                                8.      Comment le traitement des litiges s’opère-t-il?
                                9.      Que se passe-t-il en cas de violation des obligations légales ou
                                        contractuelles?
                                10.     Options de résiliation pour les deux parties
                                11.     Autres possibilités de résilier ou de se départir du contrat
                                12.     Que se passe-t-il en cas de litige causés par faute?
                                Dispositions diverses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               24
                                13.    Explications des termes
                                14.    Où l’assurance est-elle valable?
                                15.    Début et fin de l’assurance
                                16.    Paiement des primes
                                17.    Remboursement des primes
                                18.    A quelle adresse d’éventuelles communications doivent-elles être
                                       transmises?
                                19.    For
                                20.    Dispositions légales complémentaires

                           C    Annexe: information concernant la protection des données  . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                         26

                                                                                                                                                                        15
A      Information aux clients                                      protection juridique en matière de droits de la personnalité
                                                                    et d’internet, ainsi qu’une consultation en matière de droit
Ce que vous devriez savoir à propos de votre assurance de           familial et successoral.
protection juridique privée.
                                                                  Quelles sont les principales exclusions?
                                                                  Une assurance de protection juridique ne peut pas couvrir
Chère cliente, cher client,                                       tous les litiges possibles et imaginables. Toute assurance de
                                                                  protection juridique comporte donc des exclusions. Dans les
Vous faites confiance à Protekta et avez choisi notre produit;    conditions générales d’assurance, elles sont mentionnées
nous vous en remercions sincèrement. Avant la conclusion          sur fond gris.
de votre assurance, nous nous efforçons de vous informer de
manière complète. Les informations suivantes vous donnent         Ne sont pas assurés, par exemple:
un aperçu général. Elles contiennent des simplifications par       les litiges avec les autorités (par exemple avec le fisc ou le
rapport aux condi­tions générales d’assurance, mais elles ne        service des constructions);
les remplacent pas.                                                les litiges en relation avec l’acquisition/l’aliénation et la
                                                                    construction d’immeubles;
Qui sommes-nous?                                                   les litiges en relation avec une activité lucrative indépen-
Protekta Assurance de protection juridique a été fondée en          dante;
1928. C’est une filiale du Groupe Mobilière et elle a la forme     les litiges dont la cause se situe avant ou après la durée du
d’une société anonyme. Son siège se trouve à la Monbijou­           contrat d’assurance;
strasse 5, à 3001 Berne.                                           les procédures pénales dans lesquelles une infraction
La loi garantit l’indépendance de Protekta vis-à-vis de la          intentionnelle vous est reprochée.
maison-mère en ce qui concerne le traitement des sinistres.
                                                                  Quelle est l’étendue de la couverture dans l’assurance de
Quels sont les risques assurés?                                   protection juridique privée?
L’assurance de protection juridique est une assurance dom-        L’assurance de protection juridique garantit les prestations
mages. Elle vous assiste en cas de litige dans les domaines       suivantes en cas de sinistre:
juridiques énumérés ci-après.                                      conseils et défense de vos intérêts par notre service juri-
                                                                    dique;
Protection juridique privée:                                       si une action en justice est nécessaire pour que vous puis-
 litiges relevant du droit privé, tels que droit de la respon-     siez faire valoir vos droits, nous prenons en charge les
  sabilité civile (dommages-intérêts), droit pénal et droit des     frais liés au procès, en particulier les frais d’avocat, de
  assurances, droit du bail, droit du travail et d’autres           justice et d’expertise; en cas de procédure pénale, nous
  domaines contractuels, droit de la propriété et du voisinage,     payons la caution à titre d’avance.

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Dans la plupart des cas énumérés ci-dessus, Protekta garantit         Pouvez-vous révoquer le contrat?
la prise en charge des frais jusqu’à CHF 500 000.–. Suivant le        Vous pouvez révoquer votre proposition de contrat d’assurance
lieu et l’objet de l’assurance, la garantie est fixée pour certains   ou l’acceptation de ce dernier par écrit ou par tout autre
cas à CHF 50 000.–. Dans le cas d’une procédure de média-             moyen permettant d’en établir la preuve par un texte dans un
tion, la garantie est de CHF 500 000.– et pour la consultation        délai de 14 jours.
juridique de CHF 300.–.
                                                                      Quelle est la durée du contrat?
Les litiges sont couverts en Suisse, en Europe ou dans le             Vous trouverez les informations sur la durée du contrat dans
monde entier, selon le domaine juridique concerné.                    votre certificat d’assurance ATE.
                                                                      L’assurance prend fin par la démission de l’assuré de l’ATE
Quelles sont les prestations de la JurLine?                           ou par le non-paiement de la cotisation d’assu­rance.
Vous recevez par téléphone et gratuitement un premier ren-
seignement juridique.                                                 Quand prend fin le contrat d’assurance?
                                                                      Le contrat d’assurance prend fin à l’expiration de la durée
Quelles primes sont-elles dues?                                       convenue. En outre, les parties disposent, entre autres, de
Le montant de la prime dépend de la couverture d’assu­rance           l’option de résiliation suivante:
choisie. Le timbre fédéral de 5% est inclus. La prime est              A la suite d’un sinistre donnant droit à des indemnités.
payable annuellement.
Si le contrat est résilié avant terme, nous remboursons en            Qu’en est-il en matière de protection des données?
règle générale la part de prime non acquise.                          Nous nous conformons aux prescriptions de la loi fédé­rale
                                                                      sur la protection des données. L’annexe des con­ditions
Quels sont vos principaux devoirs?                                    générales d’assurance contient d’autres informations au
 Les litiges assurés doivent nous être annoncés immédiate­           sujet de la protection des données.
  ment (www.protekta.ch ou sinistre@protekta.ch).
 Pensez à payer la prime. En cas de non-paiement, vous               Avez-vous besoin d’autres informations au sujet de votre
  n’avez plus de couverture d’assurance. Même si vous                 contrat d’assurance?
  payez la prime après sommation, nous ne sommes pas                  Si quelque chose ne vous semble pas clair ou si vous souhai-
  tenus de verser de prestations pour les dommages surve-             tez en savoir plus sur un point particulier alors demandez à
  nus dans l’intervalle!                                              votre conseiller/ère en assurance de l’ATE. Vous pouvez éga-
 Les autres obligations à votre charge résultent de la police,       lement consulter notre site Internet www.assurance-ate.ch.
  des conditions générales d’assurance et de la loi sur le
  con­trat d’assurance.

                                                                                                                                    17
B      Etendue de l’assurance                                            2.1.7. frais d’une médiation jusqu’à CHF 500 000.–
                                                                                 par sinistre;
1.     Objet de l’assurance                                              2.1.8. jusqu’à CHF 3 000.– en matière de droits de la
       L’assurance est une assurance dommages. La cou-                           personnalité et d’internet;
       verture d’assurance est régie par les dispositions                2.1.9. cautions pénales afin d’éviter la détention
       suivantes.                                                                préventive
       Les formulations au masculin utilisées ci-après sont                      – jusqu’à CHF 500 000.– dans les Etats euro-
       également valables pour tous les genres.                                    péens;
                                                                                 – jusqu’à CHF 50 000.– dans le reste du
2.     Quelles sont les prestations assurées?                                      monde.
2.1.   Pour les cas juridiques couverts, Protekta conseille              2.1.10. honoraires, à concurrence de CHF 300.– au
       l’assuré et prend en charge jusqu’à concurrence de                        maximum par an, pour une consultation juri-
       CHF 500 000.– par sinistre (couverture mondiale                           dique auprès d’un avocat, d’un notaire ou
       CHF 50 000.–) les:                                                        d’un médiateur reconnu, pour des conseils
       2.1.1. frais d’avocat et d’assistance en cas de                           extra-judiciaires en matière de droit des per-
               procès;                                                           sonnes, de la famille et des successions.
       2.1.2. frais d’expertises ordonnées par l’avocat                  2.1.11. voyages nécessaires pour se rendre à l’au-
               de l’assuré, par le tribunal ou par Protekta;                     dience à l’étranger et traductions des docu-
       2.1.3. émoluments de justice et frais de procé­dure à                     ments utiles en cas de litige ayant un lien
               charge de l’assuré;                                               avec l’étranger, jusqu’à concurrence d’un
       2.1.4. indemnités judiciaires allouées à la partie                        montant global de CHF 5 000.–.
               adverse et mises à charge de l’assuré. Les
               dépens ou indemnités judiciaires accordés à        2.2.   Sont notamment exclus de l’assurance:
               l’assuré reviennent à Protekta;                           2.2.1. les amendes;
       2.1.5. frais de recouvrement de la créance recon­nue              2.2.2. le paiement de dommages-intérêts;
               par la justice en faveur de l’assuré dans un              2.2.3. les frais dont la prise en charge incombe à
               cas couvert                                                      une personne civilement responsable ou
                (ne sont pas assurés les frais de réquisition                   à un assureur responsabilité civile;
                de faillite);                                            2.2.4. les frais des analyses sanguines et les frais
       2.1.6. frais mentionnés dans une ordonnance                              d’examens médicaux pratiqués en vue de
               pénale, pour autant qu’ils excèdent le mon-                      constater l’état d’ébriété ou la consom­mation
               tant de CHF 50.- et qu’il n’y ait pas de condam-                 de drogue de l’assuré.
               nation, entrée en force, pour intention ou
               faute grave;

18
Protection juridique privée                                            3.2.3. les enfants mineurs séjournant pendant
                                                                              les vacances dans le ménage du preneur
3.     Quelles sont les personnes assurées?                                   d’assurance;
3.1    Dans le contrat de type personne seule:                         3.2.4. les employés de maison ainsi que les auxili-
       3.1.1. le preneur d’assurance;                                         aires occupés dans le ménage privé du pre-
       3.1.2. les enfants que le preneur d’assurance élève                    neur d’assurance, pour les litiges en rapport
              seul, au plus tard jusqu’à ce que l’aîné ait                    avec l’accomplissement de leur travail;
              ­atteint l’âge de 16 ans révolus;                        3.2.5. les personnes qui, à la suite du décès d’un
       3.1.3. les enfants mineurs du preneur d’assurance                      assuré du fait d’un événement assuré, peu-
               durant l’exercice du droit de visite chez lui;                 vent faire valoir leurs propres prétentions en
       3.1.4. les enfants mineurs séjournant pendant                          dommages-intérêts et en réparation du tort
               les vacances dans le ménage du preneur                         moral.
               d’assurance;
       3.1.5. les employés de maison ainsi que les auxili-      4.     En quelles qualités les personnes assurées sont-
               aires occupés dans le ménage privé du pre-              elles couvertes?
               neur d’assurance, pour les litiges en rapport           Les personnes assurées sont couvertes en leur qualité:
               avec l’accomplissement de leur travail;          4.1.   de particulier, notamment en tant que piéton, spor­tif,
       3.1.6. les personnes qui, à la suite du décès d’un              également en tant qu’utilisateur d’un parapente et
               assuré du fait d’un événement assuré, peu-              d’une aile delta, détenteur d’animaux et d’armes à
               vent faire valoir leurs propres prétentions en          feux, cycliste (incl. E-Bikes) et cyclomotoriste, moto-
               dommages-intérêts et en réparation du tort              cycliste jusqu’à 50 cm3 (y compris l’utilisation de
               moral.                                                  patins à roulettes, skateboards, skis à roulettes,
3.2.   Dans le contrat de type plusieurs personnes:                    inline-skates, etc.), passager des véhicules à moteur
       3.2.1. le preneur d’assurance et toutes les personnes           privés et de moyens de transports publics, également
               vivant avec lui en ménage commun, de même               sur le chemin du travail, usager et propriétaire de
               que les apprenants et étudiants qui retour-             véhicules à moteur, d’aéronefs ou de bateaux pour
               nent régulièrement dans son ménage pendant              lesquels un permis de conduire ou une licence n’est
               le week-end et ont leurs papiers déposés                pas nécessaire;
               dans la commune de domicile du preneur           4.2.   d’employeur de personnel domestique;
               d’assurance;                                     4.3.   de personne incorporée dans l’Armée suisse, dans un
       3.2.2. les enfants mineurs du preneur d’assurance               corps de sapeurs-pompiers ou dans la Protection
               durant l’exercice du droit de visite;                   civile;
                                                                4.4.   de personne exerçant une activité professionnelle
                                                                       dépendante;

                                                                                                                           19
4.5.   de locataire ou fermier d’un appartement privé, d’une              5.2.2. pour déposer plainte pénale ou participer
       maison à une famille, d’une chambre, également d’un                        à la procédure pénale, s’il le doit pour faire
       appartement ou d’une maison de vacances, y compris                         valoir des droits à la suite d’un accident.
       les terrains attenants et les biens-fonds servant à         5.3.   Droit des assurances
       l’autoapprovisionnement;                                           5.3.1. Lorsque des litiges vous opposent à des institu-
4.6.   Propriétaire des immeubles suivants situés en                              tions d’assurance publiques suisses (AVS/AI,
       Suisse:                                                                    SUVA, caisses maladie, caisses de pension,
       4.6.1. maison individuelle, part de propriété par                          etc.).
               étages, maison de vacances ou appartement                  5.3.2. En cas de litiges contre des assurances privées.
               de vacances, pour autant que vous les habi-         5.4.   Droit du bail
               tiez vous-même;                                            En cas de litiges avec le bailleur en rapport avec la
       4.6.2. maison cohabitée par vous-même comptant                     location d’un appartement ou d’une maison à une
               jusqu’à trois unités;                                      famille, d’un appartement ou d’une maison de vacan­
       4.6.3. garage ou place de parking, pour autant que                 ces que l’assuré utilise pour ses propres besoins.
               vous l’utilisiez vous-même.                         5.5.   Droit du travail
                                                                          En cas de litiges au sujet de contrats de travail rele-
5.     Dans quels cas Protekta accorde-t-elle une pro­tection             vant du droit privé ou public. L’assuré n’est ce­pen-
       juridique?                                                         dant pas couvert en sa qualité de sportif ou d’entraî-
       Est assurée la sauvegarde des intérêts juridiques de               neur rémunéré. La somme litigieuse ne peut dépasser
       l’assuré dans les domaines suivants:                               CHF 100 000.–. En cas de valeur litigieuse supérieure,
5.1.   Droit de la responsabilité civile                                  seuls sont couverts les frais proportionnellement à
       Pour faire valoir les prétentions en dommages et inté-             la valeur litigieuse assurée. La valeur litigieuse déter-
       rêts de l’assuré, lorsqu’elles reposent exclusivement              minante est calculée sur la base de l’ensemble des
       sur la responsabilité délictuelle, de même qu’en ce                créances exigibles et non sur celles d’éventuelles
       qui concerne les prétentions en dommages et intérêts               conclusions par­tielles.
       fondées sur la loi sur l’aide aux victimes d’infractions.   5.6.   Autre droit contractuel
5.2.   Droit pénal                                                        En cas de litiges au sujet des contrats ci-après sou-
       5.2.1. Dans une procédure pénale en rapport avec                   mis au code des obligations: achat, vente, échange,
               une dénonciation à la suite d’une violation                donation, bail (pour les biens mobiliers), leasing, prêt
               par négligence de prescriptions du droit pénal             à usage, prêt privé et crédit à la consommation jus-
               et lors de procédures administratives en rela-             qu’à concurrence d’un montant global de CHF 50 000,
               tion avec des cyclomoteurs et des motocycles               contrat d’entreprise, mandat simple, contrat de trans-
               jusqu’à 50 cm3;                                            port, de dépôt et de voyage, contrat télécommunica-

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