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VCS-Privat-Rechtsschutz für Einzelpersonen und Familien Protection juridique ATE privée pour particuliers et familles Protezione giuridica ATA privata per singoli e famiglie
VCS-Privat-Rechtsschutz für Protection juridique ATE privée Protezione giuridica ATA privata Einzelpersonen und Familien pour particuliers et familles per singoli e famiglie Wahrt die Interessen und Rechts- Assure la sauvegarde des intérêts Tutela i suoi diritti e interessi giuri- ansprüche bei Streitigkeiten in Ihrem juridiques lors de litiges dans le dici in caso di liti nell’ambito privato. Privatbereich. domaine privé. La ringraziamo per aver stipulato Wir danken Ihnen für den Abschluss Vous avez choisi de faire confiance l’assicurazione con l’ATA e per la dieser Versicherung und das Vertrauen à l’ATE en concluant cette assurance fiducia accordata alla nostra associa- in den VCS. et nous vous en remercions. zione. Bitte orientieren Sie sich sofort nach Nous vous prions de prendre con- La preghiamo di leggere, non appena Erhalt des Rechtsschutz-Dokumentes naissance, immédiatement après l’avrà ricevuto, l’opuscolo relativo über die versicherten Ereignisse und réception des documents sur la pro- all’assicurazione di protezione giuridica Leistungen sowie das zweckmässige tection juridique, des événements per informarsi sugli eventi assicurati, Vorgehen im Schadenfall. assurés et des prestations ainsi que le prestazioni e il corretto procedimento de la marche à suivre en cas de in caso di sinistro. Bewahren Sie den Versicherungs sinistre. ausweis sorgfältig auf. Er dient Le chiediamo inoltre di conservare im Schadenfall als Versicherungs Conservez soigneusement l’attesta- con cura la tessera d’assicurazione, nachweis. tion d’assurance: elle vous servira che in caso di sinistro serve quale de certificat d’assurance en cas certificato d’assicurazione. Falls Sie noch Fragen haben, können de sinistre. Sie uns jederzeit anrufen. Siamo a sua disposizione per rispon- Nous restons à votre disposition dere a eventuali domande e fornirle Ihr pour toute question complémentaire. ulteriori informazioni. VCS Verkehrs-Club der Schweiz ATE Association transports et ATA Associazione traffico e ambiente environnement Adresse Adresse Indirizzo siehe vorletzte Seite des Umschlags voir avant-dernière page de couverture vedi penultima pagina della copertina
Allgemeine Versicherungs- Inhaltsverzeichnis deutsch bedingungen (AVB) zur Privat-Rechtsschutz- A Kundeninformation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Versicherung für Einzel personen und Familien B Umfang der Versicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 1. Gegenstand der Versicherung VCS-Ausgabe 2. Welches sind die versicherten Leistungen? Januar 2022 Privat-Rechtsschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 3. Welche Personen sind versichert? 4. Welche Eigenschaften werden durch die Versicherung erfasst? 5. In welchen Fällen gewährt die Protekta Rechtsschutz? 6. In welchen Fällen gewährt die Protekta keinen Rechtsschutz? Rechtsfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 7. Wann ist ein Rechtsfall gedeckt? 8. Was gilt für die Behandlung von Rechtsfällen? 9. Was geschieht, wenn Verhaltenspflichten verletzt werden? 10. Kündigungsmöglichkeiten für beide Parteien 11. Weitere Kündigungs- und Rücktrittsmöglichkeiten 12. Was geschieht bei schuldhafter Herbeiführung des Rechtsfalles? Verschiedene Bestimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 13. Begriffserklärungen 14. Wo ist die Versicherung gültig? 15. Beginn und Ende der Versicherung 16. Prämienzahlung 17. Prämienrückerstattung 18. An welche Adresse müssen Mitteilungen gerichtet werden? 19. Gerichtsstand 20. Ergänzende gesetzliche Grundlagen C Anhang: Informationen zum Datenschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 1
A Kundeninformation Arbeitsrecht, übriges Vertragsrecht, Eigentums- und Nach- barrecht, Persönlichkeitsrecht / Internet-Rechtsschutz, Was Sie über Ihre VCS-Rechtsschutz-Versicherung für sowie eine Beratung im Familien- und Erbrecht. Privatpersonen wissen sollten. Welches sind wichtige Ausschlüsse? Eine Rechtsschutz-Versicherung, die alle denkbaren Streitig Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde keiten abdeckt, kann es nicht geben. Jede Rechtsschutz-Ver- sicherung enthält Ausschlüsse. In den Allgemeinen Versiche- Sie vertrauen auf die Protekta und haben sich für unser rungsbedingungen sind sie grau hervorgehoben. Produkt entschieden. Ihr Vertrauen freut uns und wir danken Ihnen dafür herzlich. Wir sind bestrebt, Sie vor Abschluss Nicht versichert sind zum Beispiel: Ihrer Versicherung umfassend zu informieren. Die nachste- Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten mit den Behörden, wie henden Kundeninformationen sollen Ihnen dazu einen Über- Steuer- und Bausachen; blick geben. Sie enthalten Vereinfachungen der nachstehend Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Kauf/Verkauf aufgeführten Allgemeinen Versicherungsbedingungen, und mit dem Bau von Liegenschaften; ersetzen diese aber nicht. Streitigkeiten aus selbständiger Erwerbstätigkeit; Streitigkeiten, deren Ursache vor oder nach der Vertrags- Wer sind wir? dauer liegt; Die Protekta betreibt die Rechtsschutz-Versicherung seit 1928. Strafverfahren, in welchen Ihnen die vorsätzliche Bege- Sie ist als Aktiengesellschaft organisiert, ist eine Tochter hung einer Straftat vorgeworfen wird. gesellschaft der Gruppe Mobiliar und hat ihren Hauptsitz an der Monbijoustrasse 5 in 3011 Bern. Welches ist der Umfang des Versicherungsschutzes in der Die Unabhängigkeit der Protekta von ihrer Muttergesellschaft Rechtsschutz-Versicherung für Privatpersonen? bei der Schadenbehandlung ist durch gesetzliche Vorschrift Die Rechtsschutz-Versicherung übernimmt für Sie in einem gewährleistet. Schadenfall: Die juristische Beratung und Interessenvertretung durch Welches sind die versicherten Risiken? unseren Rechtsdienst. Die Rechtsschutz-Versicherung ist eine Schadenversicherung Falls es für die Durchsetzung Ihrer Rechte notwendig ist, und unterstützt Sie bei rechtlichen Streitigkeiten. Sie deckt übernehmen wir die Kosten für das Führen eines Prozesses, den folgenden Rechtsbereich ab: insbesondere die Anwalts-, Gerichts- und Expertisekosten, in einem Strafverfahren vorschussweise die Kaution. Im Privat-Rechtsschutz: Streitigkeiten aus Ihrem privaten Bereich, wie Schaden- ersatzrecht, Strafrecht, Versicherungsrecht, Mietrecht, 2
Die Versicherungssumme beträgt in den meisten Fällen Können Sie den Vertrag widerrufen? CHF 500 000.–. Je nach örtlichem und sachlichem Deckungs Sie können Ihren Antrag zum Abschluss des Versicherungs- bereich liegt in gewissen Fällen die Versicherungssumme vertrags oder Ihre Erklärung zu dessen Annahme innert bei CHF 50 000.–. Für Mediationsverfahren liegt sie bei 14 Tagen schriftlich oder in einer anderen Form, die den Nach- CHF 500 000.–, im Beratungs-Rechtsschutz bei CHF 300.–. weis durch Text ermöglicht, widerrufen. Je nach Rechtsbereich sind Streitigkeiten in der Schweiz, Was gilt für die Laufzeit des Vertrages? in Europa oder weltweit versichert. Angaben über die Laufzeit des Vertrages finden Sie in Ihrem VCS-Versicherungsausweis. Welches sind die Leistungen der JurLine? Der Versicherungsschutz endet mit der Kündigung des Sie erhalten kostenlos eine erste telefonische Rechts Versicherten und/oder bei Nichtbezahlung der Versicher- auskunft. ungsprämie. Welche Prämien sind geschuldet? Wann endet der Versicherungsvertrag? Die Prämienhöhe hängt ab vom gewählten Versicherungs Der Versicherungsvertrag endet nach Ablauf der vereinbarten schutz. Der Zuschlag von 5% für den eidgenössischen Dauer. Zudem haben die Parteien unter anderem folgende Stempel ist in der Prämie inbegriffen. Die Prämie wird einmal Kündigungsmöglichkeit: im Jahr erhoben. Nach Eintritt eines ersatzpflichtigen Schadens. Wird der Vertrag vorzeitig aufgelöst, erstatten wir in der Regel die nicht verbrauchte Prämie zurück. Was gilt punkto Datenschutz? Wir halten uns an die Vorschriften des Datenschutzgesetzes. Welches sind Ihre wichtigsten Pflichten? Weitere Informationen zum Datenschutz können Sie dem Versicherte Streitigkeiten müssen uns sofort gemeldet Anhang der Allgemeinen Versicherungsbedingungen entneh werden (www.protekta.ch oder schaden@protekta.ch). men. Denken Sie daran, die Prämie zu bezahlen. Die Nicht- bezahlung bewirkt, dass Sie keinen Versicherungsschutz Benötigen Sie weitere Informationen zum Versicherungs- mehr haben. Selbst wenn Sie nach erfolgter Mahnung vertrag? die Prämie bezahlen, müssen wir für in der Zwischenzeit Wenn Ihnen etwas unklar ist oder Sie zu einem Punkt mehr eingetretene Schäden keine Leistungen erbringen! wissen möchten: Sprechen Sie Ihre Versicherungsberaterin Ihre weiteren Pflichten ergeben sich aus der Police, den oder Ihren Versicherungsberater vom VCS darauf an! Allgemeinen Versicherungsbedingungen und dem Versi- Besuchen Sie uns auch auf dem Internet unter cherungsvertragsgesetz. www.verkehrsclub.ch. 3
B Umfang der Versicherung 2.1.7. die Durchführung einer Mediation, bis CHF 500 000.– pro Schadenfall, 1. Gegenstand der Versicherung 2.1.8. im Persönlichkeitsrecht / Internet-Rechts- Die Versicherung ist eine Schadenversicherung. Ver schutz (Ziff. 5.12.) beträgt die Deckungssumme sichert ist der Privat-Rechtsschutz. Dieser wird durch CHF 3 000.–; die nachfolgenden Bestimmungen geregelt. Die nach- 2.1.9. vorschussweise Strafkautionen zur Vermeidung folgend verwendeten männlichen Formen gelten der Untersuchungshaft für alle Geschlechter. – bis CHF 500 000.– für die örtlichen Gel- tungsbereiche Schweiz und Europa; 2. Welches sind die versicherten Leistungen? – bis CHF 50 000.– in der übrigen Welt; 2.1. In den gedeckten Rechtsfällen berät die Protekta den 2.1.10. bis zu einem Honorar von maximal CHF 300.– Versicherten und bezahlt bis zu CHF 500 000.– pro pro Jahr die Kosten für eine Konsultation bei Schadenfall (Weltdeckung CHF 50 000.–), die Kosten einem Anwalt, Notar oder anerkannten Media- für: tor im Zusammenhang mit der Gewährung 2.1.1. Rechtsanwalt und Prozessbeistand; von aussergerichtlichem Rechtsschutz in per- 2.1.2. Gutachten, die vom Anwalt des Versicherten, sonen-, familien- oder erbrechtlichen Angele- dem Gericht oder von der Protekta veranlasst genheiten; worden sind; 2.1.11. notwendige Reisen an Gerichtsverhandlungen 2.1.3. Gerichtsgebühren oder andere zu Lasten des im Ausland und für Übersetzungen in Streitig- Versicherten gehende Verfahrenskosten; keiten mit Auslandbezug bis zum Gesamtbetrag 2.1.4. dem Versicherten auferlegte Prozessentschä- von CHF 5 000.–. digungen an die Gegenpartei. Auf die dem Versicherten zugesprochenen Prozess- oder 2.2. Nicht versichert ist namentlich die Bezahlung von: Parteientschädigungen hat die Protekta 2.2.1. Bussen; Anspruch; 2.2.2. Schadenersatz; 2.1.5. das Inkasso einer dem Versicherten in einem 2.2.3. Kosten, die zu Lasten eines Haftpflichtigen gedeckten Fall zugesprochenen Forderung. oder eines Haftpflichtversicherers gehen; (Nicht versichert ist der Kostenvorschuss 2.2.4. Kosten für Blutanalysen und medizinische für das Konkursbegehren); Untersuchungen im Zusammenhang mit Trun- 2.1.6. Die in einem Strafbefehl aufgeführten Kosten, kenheit und Drogenkonsum. sofern sie den Betrag von CHF 50.– überstei- gen und nicht eine rechtskräftige Verurteilung wegen Absicht oder Grobfahrlässigkeit vor- liegt; 4
Privat-Rechtsschutz 3.2.4. die Hausangestellten und für den privaten Haushalt tätigen Hilfspersonen für Rechtsfälle, 3. Welche Personen sind versichert? die sie in Ausübung der dienstlichen Verrich- 3.1. In der Versicherung für Einzelpersonen: tungen verursachen; 3.1.1. die im Versicherungsausweis aufgeführte Per- 3.2.5. Personen, die infolge Tod eines Versicherten son (Versicherungsnehmer); durch ein versichertes Ereignis eigene 3.1.2. die Kinder des alleinerziehenden Versiche- Schadenersatz- und Genugtuungsansprüche rungsnehmers, längstens bis das älteste Kind geltend machen können. das 16. Altersjahr vollendet hat; 3.1.3. unmündige Kinder des Versicherungsnehmers 4. Welche Eigenschaften werden durch die Versicherung in Ausübung ihres Besuchsrechts bei ihm; erfasst? 3.1.4. unmündige Ferienkinder, solange sie mit dem Die versicherten Personen sind in den folgenden Versicherungsnehmer in Hausgemeinschaft Eigenschaften gedeckt: leben; 4.1. als Privatperson, insbesondere als Fussgänger, 3.1.5. die Hausangestellten und für den privaten Sportausübender (auch als Deltasegler und Benützer Haushalt tätigen Hilfspersonen für Rechtsfälle, eines Gleitschirmes), Halter von Tieren und Schuss- die sie in Ausübung der dienstlichen Verrich- waffen, Radfahrer (inkl. E-Bikes), Mofa- und Motor- tungen verursachen; radfahrer bis 50 ccm, Reiter, Mitfahrer in privaten 3.1.6. Personen, die infolge Tod eines Versicherten Fahrzeugen und öffentlichen Verkehrsmitteln, Benüt- durch ein versichertes Ereignis eigene zer und Eigentümer von Land-, Wasser- und Luftfahr- Schadenersatz- und Genugtuungsansprüche zeugen, für welche kein Führerausweis notwendig ist; geltend machen können. 4.2. als Dienstherr von Hausangestellten; 3.2. In der Versicherung für mehrere Personen: 4.3. als Angehöriger der Schweizer Armee, Feuerwehr und 3.2.1. der Versicherungsnehmer und alle mit ihm im des Zivilschutzes; gemeinsamen Haushalt lebenden Personen 4.4. als Berufsausübender in unselbständiger Stellung; sowie Lehrlinge und Studenten, die als 4.5. als Mieter oder Pächter zum Selbstbewohnen einer Wochenendaufenthalter regelmässig in seinen Privatwohnung, eines Einfamilienhauses, eines Zim- Haushalt zurückkehren und die Schriften in mers, auch einer Ferienwohnung oder eines Ferien- der Wohngemeinde des Versicherungsnehmers hauses, inkl. Umschwung und der Selbstversorgung deponiert haben; dienenden Grundstücken; 3.2.2. unmündige Kinder des Versicherungsnehmers in Ausübung ihres Besuchsrechts; 3.2.3. unmündige Ferienkinder, die mit dem Versi- cherungsnehmer in Hausgemeinschaft leben; 5
4.6. als Eigentümer folgender in der Schweiz liegenden 5.4. Mietvertragsrecht Immobilien: Bei Streitigkeiten als Mieter zum Eigenbedarf einer 4.6.1. eines Einfamilienhauses, einer Stockwerkein- Privatwohnung oder eines Einfamilienhauses, eines heit, eines Ferienhauses oder einer Ferien- Ferienhauses oder einer Ferienwohnung, gegenüber wohnung, falls sie selbst bewohnt werden; dem Vermieter. 4.6.2. eines mitbewohnten Mehrfamilienhauses mit 5.5. Arbeitsrecht bis zu 3 Einheiten; Bei Streitigkeiten aus privaten oder öffentlich-rechtli- 4.6.3. einer Garage oder eines Einstellhallenplatzes, chen Anstellungsverhältnissen, nicht aber aus ent- falls sie selbst benutzt werden. geltlicher Sportausübung und Trainertätigkeit. Wenn der Streitwert CHF 100 000.– übersteigt, werden die 5. In welchen Fällen gewährt die Protekta Rechtsschutz? Kosten nur anteilsmässig übernommen. Der mass- Versichert ist die Wahrnehmung der rechtlichen gebende Streitwert richtet sich nach der gesamten Interessen des Versicherten in folgenden Bereichen: fälligen Forderung und nicht nach allfällig zulässigen 5.1. Schadenersatzrecht Teilklagen. Bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprü- 5.6. Übriges Vertragsrecht chen des Versicherten, welche ausschliesslich auf Bei Streitigkeiten aus folgenden obligationenrecht- ausservertraglichen Haftpflichtnormen beruhen, lichen Verträgen: Kauf, Verkauf, Tausch, Schenkung, sowie bei der Geltendmachung von Schadenersatz- Miete von beweglichen Sachen, Leasing, Gebrauchs- ansprüchen nach Opferhilfegesetz. leihe, Privatdarlehen und Konsumkredit mit einer 5.2. Strafrecht Gesamtsumme von maximal CHF 50 000.–, Werk- 5.2.1. Bei Strafverfahren als Angeschuldigter wegen vertrag, einfacher Auftrag, Frachtvertrag, Hinter- fahrlässiger Verletzung von strafrechtlichen legungsvertrag, Reisevertrag, Telekommunikations Vorschriften sowie bei Administrativ-Verfahren vertrag, Unterrichtsvertrag, Abonnentenvertrag, im Zusammenhang mit Mofas und Motorrädern Inseratevertrag und Partnervermittlungsvertrag. bis 50 ccm; Diese Aufzählung ist abschliessend. 5.2.2. Um Strafanzeige zu erstatten oder am Straf- 5.7. Patientenrecht verfahren teilnehmen, wenn dies für die Sie sind als Patient in vertraglichen und haftpflicht- Geltendmachung seiner Schadenersatzan rechtlichen Streitigkeiten gegenüber Spitälern, Ärzten, sprüche infolge eines Unfalles notwendig ist. Zahnärzten, Zahntechnikern, Dentalhygienikern, 5.3. Versicherungsrecht Chiropraktikern und anderen medizinischen Leistungs- 5.3.1. Bei Streitigkeiten gegen schweizerische öffent- erbringern versichert. liche Versicherungseinrichtungen (AHV/IV, SUVA, Krankenkassen, Pensionskassen usw.). 5.3.2. Bei Streitigkeiten gegen private Versicherungen. 6
5.8. Nachbarrecht 6. In welchen Fällen gewährt die Protekta keinen Bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten in folgenden Rechtsschutz? Fällen: Grenzfragen, Immissionen, im Grundbuch Nicht versichert ist die Wahrnehmung der rechtlichen eingetragene aktive und passive Dienstbarkeiten Interessen des Versicherten: sowie Grundlasten, Unterhalt von Bäumen, Hecken 6.1. aus vorstehend nicht aufgeführten Bereichen; und Grenzabschrankungen (diese Aufzählung ist 6.2. bei Streitigkeiten mit der Protekta, ihren Organen abschliessend). Die Deckung umfasst die Liegen- und den von ihr beauftragten Vertretern; schaften gemäss Ziff. 4.6. 6.3. bei Streitigkeiten unter den durch diesen Vertrag 5.9. Eigentumsrecht versicherten Personen, mit Ausnahme der Wahrneh- Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten aus Besitz, Eigen- mung der rechtlichen Interessen der im Versiche- tum und anderen dinglichen Rechten an: rungsausweis aufgeführten Person selbst; 5.9.1. beweglichen Sachen; 6.4. im Zusammenhang mit vorbestandenen Schaden- 5.9.2. Liegenschaften gemäss Ziff. 4.6. fällen; 5.10. Miteigentum/Stockwerkeigentum 6.5. bei der Abwehr von Haftpflichtansprüchen, die an Streitigkeiten mit anderen Miteigentümern bezüglich Versicherte gestellt werden; der Übernahme von gemeinschaftlichen Kosten und 6.6. im Zusammenhang mit selbständiger Berufs-/ Lasten des gemeinsamen Eigentums. Erwerbstätigkeit; 5.11. Beratungs-Rechtsschutz 6.7. als Eigentümer, Halter, Lenker, Entlehner oder Mieter Bei personen-, familien- und erbrechtlichen Angele- von Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen, für welche genheiten. In diesen Fällen werden pro Jahr die ein Führerausweis notwendig ist (gilt jedoch nicht für Kosten für eine Konsultation bei einem Anwalt, Notar Mofa- und Motorradfahrer bis 50 ccm). Ausgeschlos- oder anerkannten Mediator bis zu einem Honorar sen ist auch das Zubehör; von max. CHF 300.– gemäss Ziff. 2.1.10. dieser Bedin- 6.8. im Zusammenhang mit Kauf, Verkauf, Tausch, gungen erbracht. Voraussetzung ist die Anwendbar- Schenkung, Vermietung von Liegenschaften, keit von schweizerischem Recht. Wohnungen und Gebäuden; 5.12. Persönlichkeitsrecht / Internet-Rechtsschutz 6.9. im Zusammenhang mit der Projektierung, der Erstel- Bei Streitigkeiten als Opfer einer Verletzung Ihrer lung, dem Umbau oder Abbruch von Immobilien und Persönlichkeitsrechte, namentlich durch Presseerzeug- Wohnungen, sofern für das Bauvorhaben eine Bewil- nisse oder im Internet in Fällen von Online-Mobbing ligung erforderlich ist; oder Verunglimpfung. 6.10. im Zusammenhang mit Kauf und Verkauf von Wert- Bei Streitigkeiten zwischen den selben Parteien wird papieren und Beteiligungen, aus Bank- und Börsen- die Leistung nur einmal erbracht. geschäften, Vermögensverwaltung, Spekulations- und Termingeschäften sowie anderen Finanz- und Anlagegeschäften; 7
6.11. im Zusammenhang mit Krieg oder kriegsähnlichen 6.17. aus Inkasso-Angelegenheiten und Fällen aus dem Ereignissen, Neutralitätsverletzungen, Unruhen aller Schuldbetreibungs- und Konkursrecht, soweit sie Art, Erdbeben oder Veränderungen der Atomkern- nicht die Einforderung einer dem Versicherten in struktur; einem gedeckten Fall zugesprochenen Forderung 6.12. aus Streitigkeiten betreffend die einfache Gesell betreffen. Der Kostenvorschuss für das Konkurs- schaft (z. B. Konkubinat), die Handelsgesellschaften begehren ist nicht versichert; und die Genossenschaften sowie vereinsrechtliche 6.18. im Zusammenhang mit Forderungen, die dem Verhältnisse; Versicherten abgetreten wurden. 6.13. im Bereich des immateriellen Güterrechts (Patent- und Urheberrecht, Lizenzrecht, Muster- und Modell- recht usw.), des Wettbewerbs- und Kartellrechts, Rechtsfall des Steuer- und Abgaberechts, des öffentlichen Baurechts, Planungsrechts, des Gewerbe- und Poli- 7. Wann ist ein Rechtsfall gedeckt? zeirechts sowie bei Zollstreitigkeiten, Streitigkeiten Ein Rechtsfall ist gedeckt, wenn er während der Ver- im Zusammenhang mit Konzessionen und Enteig- tragsdauer eintritt, nämlich: nungen; 7.1. für die Geltendmachung von Schadenersatz- und 6.14. bei aktiver Beteiligung an Raufereien und Schläge- Versicherungsansprüchen: reien; 7.1.1. bei Personenschäden: wenn die leistungs- 6.15. bei Strafverfahren wegen tatsächlicher oder angeb- begründende Tatsache (Unfall, Krankheit) licher vorsätzlicher Verletzung straf- oder polizei- nach Abschluss des Versicherungsvertrages rechtlicher Vorschriften; eintritt; 6.16. wenn der Lenker eines Motorfahrrades oder eines 7.1.2. bei Sach- und Vermögensschäden: wenn die anderen gleichgestellten Fahrzeuges bei der Entste- Schadenursache nach Abschluss des Versi- hung eines Rechtsfalles keinen gültigen Führeraus- cherungsvertrages eintritt; weis hatte oder zum Führen des Fahrzeuges nicht 7.2. für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Straf- berechtigt war oder ein Fahrzeug lenkte, das nicht mit oder Verwaltungsverfahren: wenn die tatsächliche gültigen Kontrollschildern versehen war; der oder angebliche Widerhandlung nach Abschluss des Versicherungsschutz besteht jedoch für diejenigen Versicherungsvertrages eingetreten ist; Versicherten, die davon keine Kenntnis hatten oder 7.3. in allen übrigen Fällen: wenn die Ursache des Rechts- haben mussten; streites während der Laufzeit des Vertrages gesetzt wurde. 8
8. Was gilt für die Behandlung von Rechtsfällen? mittel zu ergreifen, weil sie die entsprechende Vorkehr 8.1. Bei Eintritt eines Falles, der zu einer Intervention der als aussichtslos beurteilt, so kann der Versicherte Gesellschaft Anlass geben könnte, hat der Versicherte selbst die ihm gut scheinenden Massnahmen ergrei- die Protekta schriftlich zu benachrichtigen, unter fen. Wenn das von ihm auf diesem Weg erreichte möglichst genauen Angaben des Sachverhaltes. Resultat in der Hauptsache günstiger ist als die von Soweit sinnvoll, führt anschliessend die Protekta für der Protekta bei der Ablehnung vorgeschlagene Erle- den Versicherten die Verhandlungen über eine güt- digung, so ersetzt ihm die Protekta die Kosten des liche Erledigung. Verfahrens. 8.2. Bussenverfügungen, Vorladungen vor Zivil-, Straf- 8.7. Bestehen Meinungsverschiedenheiten über die oder Administrativbehörden sowie deren Entscheide Erfolgsaussichten des Rechtsfalles oder die von der usw. müssen unverzüglich an die Protekta weiter- Protekta vorgeschlagene Erledigung oder Vorgehens- geleitet werden. weise, so hat der Versicherte die Möglichkeit, ein 8.3. Ist der Beizug eines Anwaltes erforderlich oder Schiedsverfahren zu beantragen. Dieses ist innerhalb besteht eine Interessenkollision, hat der Versicherte 20 Tagen nach Erhalt des Entscheides der Protekta das Recht, einen Anwalt mit Sitz im Gebiet des für einzuleiten, wobei der Versicherte für die Wahrung die Beurteilung zuständigen Gerichtes frei zu wählen dieser Frist ausschliesslich selbst verantwortlich ist. und vorzuschlagen. Die eigentliche Beauftragung des Leitet er innerhalb der genannten Frist kein Schieds- Anwaltes erfolgt durch die Protekta. Lehnt die Protekta verfahren ein, gilt dies als Verzicht. Die Kosten dieses den vom Versicherten vorgeschlagenen Anwalt ab, Schiedsverfahrens sind von den Parteien hälftig vor- hat der Versicherte das Recht, drei andere Vertreter zuschiessen und gehen zu Lasten der unterliegenden vorzuschlagen, von denen die Protekta einen akzep- Partei. tieren muss. 8.8. Schiedsrichter ist eine gemeinsam von Ihnen und der 8.4. Wird einem Anwalt das Mandat erteilt oder entzogen, Protekta bestimmte, unabhängige und fachkundige werden Rechtsmassnahmen getroffen oder erfolgt Person. Kommt es bei der Bestimmung des Schieds- ein Weiterzug, bevor die Protekta ihre Genehmigung richters zu keiner Einigung, gelten die entsprechenden erteilt hat, so kann sie gemäss Ziff. 9.2 den Kostener- Bestimmungen der eidgenössischen Zivilprozess- satz ablehnen oder kürzen. ordnung ZPO. 8.5. Der Versicherte entbindet seinen Anwalt gegenüber 8.9. Ist in einem Rechtsfall eine Mediation sinnvoll und der Protekta von seinem Berufsgeheimnis. Vor wird eine solche von den beteiligten Parteien Abschluss eines Vergleiches hat er, bzw. sein Rechts- gewünscht, so beauftragt die Protekta einen vertreter, die Zustimmung der Protekta einzuholen. anerkannten Mediator mit der Durchführung der 8.6. Lehnt es die Protekta ab, weitere Verhandlungen zu Mediation. Bleibt die Mediation erfolglos, kann der führen, ein Gerichts- oder Administrativverfahren ein- Versicherte die übrigen Leistungen gemäss Ziff. 2.1. zuleiten oder fortzusetzen oder ein anderes Rechts- weiterhin beanspruchen. 9
9. Was geschieht, wenn Verhaltenspflichten verletzt 10. Kündigungsmöglichkeiten für beide Parteien werden? Beide Parteien können in folgenden Fällen den Ver- 9.1. Hat der Anzeigepflichtige bei der Beantwortung der trag kündigen: Antragsfragen eine erhebliche Gefahrstatsache, die 10.1. Nach Eintritt eines Rechtsstreites, für welchen Leis- er kannte oder kennen musste und über die er tungen geschuldet sind. Dabei gilt: befragt worden ist, unrichtig mitgeteilt oder ver- 10.1.1 Die Protekta muss spätestens bei der Erbrin- schwiegen, so ist das Versicherungsunternehmen gung der Leistungen kündigen; der Vertrag berechtigt, den Vertrag schriftlich oder in einer Form, erlischt mit dem Ablauf von 30 Tagen nach die den Nachweis durch Text ermöglicht, zu kündi- Eintreffen der Kündigung beim Versicherungs- gen. Die Kündigung wird mit Zugang beim Versiche- nehmer. rungsnehmer wirksam. 10.1.2 Der Versicherungsnehmer muss spätestens 14 Das Kündigungsrecht erlischt vier Wochen, nachdem Tage, nachdem er von der Erbringung der Leis- die Protekta von der Verletzung der Anzeigepflicht tungen Kenntnis erhalten hat, kündigen; in Kenntnis erhalten hat. diesem Fall erlischt der Vertrag mit dem Emp- Wird der Vertrag durch Kündigung nach Absatz 1 auf- fang der Kündigung sofort. gelöst, so erlischt auch die Leistungspflicht der Pro- 10.2. Ausserordentliche Kündigung: aus wichtigem Grund tekta für bereits eingetretene Schäden, soweit deren kann der Vertrag jederzeit schriftlich gekündigt Eintritt oder Umfang durch die nicht oder unrichtig werden. angezeigte erhebliche Gefahrstatsache beeinflusst worden ist. Soweit die Leistungspflicht schon erfüllt 11. Weitere Kündigungs- und Rücktrittsmöglichkeiten wurde, hat die Protekta Anspruch auf Rückerstattung. Es bestehen unter anderem folgende Kündigungs- 9.2. Werden Melde- oder Verhaltenspflichten verletzt, und Rücktrittsmöglichkeiten: wird einem Anwalt das Mandat erteilt oder entzogen, 11.1. Für den Versicherungsnehmer werden Rechtsmassnahmen getroffen oder erfolgt ein 11.1.1 Widerrufsrecht: Sie können Ihren Antrag zum Weiterzug, bevor wir unsere Genehmigung erteilt Abschluss des Versicherungsvertrags oder haben, so können wir unsere Leistungen ablehnen Ihre Erklärung zu dessen Annahme innert oder kürzen. Dieser Nachteil tritt nicht ein, wenn Sie 14 Tagen schriftlich widerrufen; beweisen, dass 11.1.2 Bei wesentlicher Gefahrsminderung. – die Verletzung der Melde- oder Verhaltenspflicht unverschuldet war oder – die Verletzung keinen Einfluss auf den Eintritt des befürchteten Ereignisses und auf den Umfang der von uns geschuldeten Leistungen gehabt hat. 10
11.2 Für die Protekta Verschiedene Bestimmungen 11.2.1 Bei absichtlicher Herbeiführung des versicher- ten Ereignisses; 13. Begriffserklärungen 11.2.2 Bei absichtlicher Unterlassung der unverzüg- 13.1. Die Gebietsbezeichnungen beziehen sich auf fol- lichen Schadenanzeige; gende Gebiete: 11.2.3 Bei betrügerischer Begründung des Versiche- 13.1.1 «Schweiz» umfasst auch das Fürstentum rungsanspruches; Liechtenstein; 11.2.4 Bei wesentlicher Gefahrserhöhung. 13.1.2. «Europa» umfasst die Schweiz, die aktuellen und ehemaligen Staaten der Europäischen 12. Was geschieht bei schuldhafter Herbeiführung des Union (EU) und die übrigen Staaten der EFTA. Rechtsfalles? 13.2 Der Schriftform gleichgestellt sind andere Formen, 12.1. Wird ein Rechtsfall durch eine versicherte Person die den Nachweis durch Text ermöglichen. absichtlich verursacht, entfällt der Versicherungs- schutz. 14. Wo ist die Versicherung gültig? 12.2. Bei Grobfahrlässigkeit verzichtet die Protekta aus- 14.1. Der Versicherungsschutz gilt weltweit für Schadener- drücklich auf das ihr gesetzlich zustehende Recht, satz-, Straf- und Mietrecht nach Ziff. 5.1., 5.2. und 5.4. Leistungen zu kürzen, ausser bei Schadenverur- Für Ereignisse ausserhalb von Europa beträgt die sachung in angetrunkenem Zustand und unter Dro- maximale Versicherungssumme CHF 50 000.– pro geneinfluss sowie bei Vereitelung der Blutprobe. Rechtsfall. 14.2. Der Versicherungsschutz gemäss Ziff. 5.3.2., 5.5., 5.6. und 5.12. gilt für Rechtsfälle, für deren Beurteilung Gerichte oder Verwaltungsbehörden in der Schweiz, im Fürstentum Liechtenstein und den Staaten Europas zuständig sind, entsprechendes Gemeinschaftsrecht oder Landesrecht zur Anwendung kommt und in die- sen Ländern vollstreckt werden kann. 14.3. Für die unter Ziff. 5.3.1., 5.7. bis 5.11. erwähnten Deckungsbereiche besteht Versicherungsschutz aus- schliesslich unter Voraussetzung, dass der zustän- dige Gerichtsstand in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein liegt, entsprechendes Landesrecht zur Anwendung kommt und in diesen Ländern vollstreckt werden kann. Im Patientenrecht (Ziff. 5.7.) gilt der 11
Versicherungsschutz weltweit bei Streitigkeiten aus 18. An welche Adresse müssen Mitteilungen gerichtet ärztlicher Sorgfaltspflichtsverletzung infolge einer werden? notfallmässigen Behandlung. Alle Meldungen, Erklärungen und sonstige Mittei- 14.4. Verlegt die im Versicherungsausweis aufgeführte lungen (beispielsweise Domizilwechsel) sind an den Person ihren Wohnsitz ins Ausland (ausgenommen das VCS zu richten. Mitteilungen des VCS an den Versi- Fürstentum Liechtenstein), erlischt die Versicherung. cherungsnehmer, den Anspruchsberechtigten oder seine Rechtsnachfolger richten sich an die ihm 15. Beginn und Ende der Versicherung bekannte letzte Adresse. Der Versicherungsschutz beginnt am Tag nach Eingang der Versicherungsanmeldung beim VCS. Der Versiche- 19. Gerichtsstand rungsschutz endet mit der Kündigung des Versicher- Klage gegen die Protekta kann die im Versicherungs- ten und/oder bei Nichtbezahlung der Versicherungs- ausweis aufgeführte Person oder Anspruchsberech- prämie. tigte an seinem schweizerischen Wohnort oder am Sitze der Protekta in Bern erheben. 16. Prämienzahlung Die vereinbarte Prämie, sowie eine etwaige Nach- 20. Ergänzende gesetzliche Grundlagen und Mehrprämie, ist nebst der eidg. Stempelabgabe In Ergänzung zu diesen Bestimmungen gilt das bei Fälligkeit zu entrichten. schweizerische Bundesgesetz über den Versiche- rungsvertrag (VVG). 17. Prämienrückerstattung Wird der Vertrag aus einem gesetzlichen oder ver- traglichen Grunde vor dem Ablauf der Versiche Protekta rungsdauer aufgehoben, ist die vereinbarte Prämie Rechtsschutz-Versicherung AG nur anteilsmässig bis zum Zeitpunkt der Vertrags auflösung geschuldet. Die Prämien für die laufende Versicherungsperiode bleiben jedoch ganz geschuldet, wenn der Versiche- rungsnehmer im Schadenfall den Vertrag kündigt und der Vertrag im Zeitpunkt des Erlöschens weniger als 1 Jahr in Kraft war. 12
C Anhang mit Informationen zum Daten- anmeldung und der Schadenanzeige bearbeitet. Sofern schutz notwendig holen wir bei Drittpersonen (z.B. Vorversicherer, Arzt) sachdienliche Auskünfte ein oder nehmen Einblick in Gespräche mit unserer JurLine können zur Sicherstellung amtliche Akten. Wir verpflichten uns, die erhaltenen Informa- einer einwandfreien Serviceleistung sowie zu Schulungs tionen vertraulich zu behandeln. zwecken aufgezeichnet werden. Unsere Datensammlungen werden elektronisch oder in Papierform geführt und sind – unter Beachtung der anwend- Vorbemerkung baren Bestimmungen – gegen unberechtigte Einsichtnahme Die Bearbeitung von Personendaten bildet eine unent- sowie gegen unberechtigte Veränderungen geschützt. behrliche Grundlage des Versicherungsgeschäfts. Bei der Bearbeitung von Personendaten halten wir uns an das 2. Datenaustausch Schweizerische Datenschutzgesetz (DSG), wonach die Sofern erforderlich, werden die Daten an involvierte Dritte, Datenbearbeitung zulässig ist, wenn das DSG oder eine insbesondere Mit-, Rück- und andere beteiligte Privat- oder andere Rechtsvorschrift diese vorsieht oder eine Einwilli- Sozialversicherer im In- und Ausland weitergeleitet. Zudem gung der betroffenen Person vorliegt. können zur Durchsetzung von Regressansprüchen Informa- tionen an andere haftpflichtige Dritte und deren Haftpflicht- Entbindung von der Schweigepflicht versicherung weiter gegeben werden. Die Übermittlung von Daten durch Personen, welche der Um umfassenden Versicherungsschutz, optimale Produkt beruflichen Schweigepflicht unterstehen, setzt eine Entbin- auswahl sowie Kostenersparnis anbieten zu können, dung von der Schweigepflicht voraus. werden unsere Dienstleistungen teilweise durch rechtlich selbständige Unternehmen im In- und Ausland erbracht. Es Bearbeitung von Personendaten kann sich dabei um Konzerngesellschaften oder externe In der Folge wollen wir einige wesentliche Grundzüge und Bei- Kooperationspartner handeln. Daher sind wir im Rahmen der spiele für die Datenbearbeitung und Datennutzung aufzeigen: Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses und unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften auf die konzern- 1. Datenbearbeitung interne wie auch konzernexterne Weitergabe und Bearbeitung Bearbeiten bedeutet jeder Umgang mit Personendaten, der Daten angewiesen. unabhängig von den angewandten Mitteln und Verfahren, Von den Schweizerischen Versicherungsgesellschaften wird insbesondere das Beschaffen, Aufbewahren, Verwenden, ein Zentrales Informationssystem (ZIS) zur Bekämpfung des Umarbeiten, Bekannt geben, Archivieren oder Vernichten Versicherungsmissbrauchs geführt. Die Datenbank ZIS ist von Daten. beim eidgenössischen Datenschutzbeauftragten registriert Wir bearbeiten die für Vertragsabschlüsse sowie Vertrags- und die Einträge erfolgen gestützt auf das ZIS-Reglement. und Schadenabwicklung relevanten Daten. In erster Linie werden dabei die Angaben aus der VCS-Versicherungs 13
3. Vermittler Von uns eingesetzte Vermittler sind gesetzlich und vertrag- lich verpflichtet, die Bestimmungen des DSG im gleichen Umfang wie wir selber zu beachten. 4. Aufbewahrung Die Daten werden unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen nur in erforderlichem Umfang aufbewahrt. 5. Auskunfts- und Berichtigungsrecht Versicherungsnehmer und versicherte Personen sind berech- tigt, Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten oder im Dossier abgelegten Daten zu verlangen. Sie können ferner verlangen, dass unrichtige Daten berichtigt werden.
Conditions générales Table des matières français d’assurance (CGA) pour la protection juridique A Information aux clients . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 privée pour particuliers et familles B Etendue de l’assurance . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 1. Objet de l’assurance Edition ATE 2. Quelles sont les prestations assurées? janvier 2022 Protection juridique privée . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 3. Quelles sont les personnes assurées? 4. En quelles qualités les personnes assurées sont-elles couvertes? 5. Dans quels cas Protekta accorde-t-elle une protection juridique? 6. Dans quels cas Protekta n’intervient-elle pas? Litiges . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 7. Quand un litige est-il couvert? 8. Comment le traitement des litiges s’opère-t-il? 9. Que se passe-t-il en cas de violation des obligations légales ou contractuelles? 10. Options de résiliation pour les deux parties 11. Autres possibilités de résilier ou de se départir du contrat 12. Que se passe-t-il en cas de litige causés par faute? Dispositions diverses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 13. Explications des termes 14. Où l’assurance est-elle valable? 15. Début et fin de l’assurance 16. Paiement des primes 17. Remboursement des primes 18. A quelle adresse d’éventuelles communications doivent-elles être transmises? 19. For 20. Dispositions légales complémentaires C Annexe: information concernant la protection des données . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 15
A Information aux clients protection juridique en matière de droits de la personnalité et d’internet, ainsi qu’une consultation en matière de droit Ce que vous devriez savoir à propos de votre assurance de familial et successoral. protection juridique privée. Quelles sont les principales exclusions? Une assurance de protection juridique ne peut pas couvrir Chère cliente, cher client, tous les litiges possibles et imaginables. Toute assurance de protection juridique comporte donc des exclusions. Dans les Vous faites confiance à Protekta et avez choisi notre produit; conditions générales d’assurance, elles sont mentionnées nous vous en remercions sincèrement. Avant la conclusion sur fond gris. de votre assurance, nous nous efforçons de vous informer de manière complète. Les informations suivantes vous donnent Ne sont pas assurés, par exemple: un aperçu général. Elles contiennent des simplifications par les litiges avec les autorités (par exemple avec le fisc ou le rapport aux conditions générales d’assurance, mais elles ne service des constructions); les remplacent pas. les litiges en relation avec l’acquisition/l’aliénation et la construction d’immeubles; Qui sommes-nous? les litiges en relation avec une activité lucrative indépen- Protekta Assurance de protection juridique a été fondée en dante; 1928. C’est une filiale du Groupe Mobilière et elle a la forme les litiges dont la cause se situe avant ou après la durée du d’une société anonyme. Son siège se trouve à la Monbijou contrat d’assurance; strasse 5, à 3001 Berne. les procédures pénales dans lesquelles une infraction La loi garantit l’indépendance de Protekta vis-à-vis de la intentionnelle vous est reprochée. maison-mère en ce qui concerne le traitement des sinistres. Quelle est l’étendue de la couverture dans l’assurance de Quels sont les risques assurés? protection juridique privée? L’assurance de protection juridique est une assurance dom- L’assurance de protection juridique garantit les prestations mages. Elle vous assiste en cas de litige dans les domaines suivantes en cas de sinistre: juridiques énumérés ci-après. conseils et défense de vos intérêts par notre service juri- dique; Protection juridique privée: si une action en justice est nécessaire pour que vous puis- litiges relevant du droit privé, tels que droit de la respon- siez faire valoir vos droits, nous prenons en charge les sabilité civile (dommages-intérêts), droit pénal et droit des frais liés au procès, en particulier les frais d’avocat, de assurances, droit du bail, droit du travail et d’autres justice et d’expertise; en cas de procédure pénale, nous domaines contractuels, droit de la propriété et du voisinage, payons la caution à titre d’avance. 16
Dans la plupart des cas énumérés ci-dessus, Protekta garantit Pouvez-vous révoquer le contrat? la prise en charge des frais jusqu’à CHF 500 000.–. Suivant le Vous pouvez révoquer votre proposition de contrat d’assurance lieu et l’objet de l’assurance, la garantie est fixée pour certains ou l’acceptation de ce dernier par écrit ou par tout autre cas à CHF 50 000.–. Dans le cas d’une procédure de média- moyen permettant d’en établir la preuve par un texte dans un tion, la garantie est de CHF 500 000.– et pour la consultation délai de 14 jours. juridique de CHF 300.–. Quelle est la durée du contrat? Les litiges sont couverts en Suisse, en Europe ou dans le Vous trouverez les informations sur la durée du contrat dans monde entier, selon le domaine juridique concerné. votre certificat d’assurance ATE. L’assurance prend fin par la démission de l’assuré de l’ATE Quelles sont les prestations de la JurLine? ou par le non-paiement de la cotisation d’assurance. Vous recevez par téléphone et gratuitement un premier ren- seignement juridique. Quand prend fin le contrat d’assurance? Le contrat d’assurance prend fin à l’expiration de la durée Quelles primes sont-elles dues? convenue. En outre, les parties disposent, entre autres, de Le montant de la prime dépend de la couverture d’assurance l’option de résiliation suivante: choisie. Le timbre fédéral de 5% est inclus. La prime est A la suite d’un sinistre donnant droit à des indemnités. payable annuellement. Si le contrat est résilié avant terme, nous remboursons en Qu’en est-il en matière de protection des données? règle générale la part de prime non acquise. Nous nous conformons aux prescriptions de la loi fédérale sur la protection des données. L’annexe des conditions Quels sont vos principaux devoirs? générales d’assurance contient d’autres informations au Les litiges assurés doivent nous être annoncés immédiate sujet de la protection des données. ment (www.protekta.ch ou sinistre@protekta.ch). Pensez à payer la prime. En cas de non-paiement, vous Avez-vous besoin d’autres informations au sujet de votre n’avez plus de couverture d’assurance. Même si vous contrat d’assurance? payez la prime après sommation, nous ne sommes pas Si quelque chose ne vous semble pas clair ou si vous souhai- tenus de verser de prestations pour les dommages surve- tez en savoir plus sur un point particulier alors demandez à nus dans l’intervalle! votre conseiller/ère en assurance de l’ATE. Vous pouvez éga- Les autres obligations à votre charge résultent de la police, lement consulter notre site Internet www.assurance-ate.ch. des conditions générales d’assurance et de la loi sur le contrat d’assurance. 17
B Etendue de l’assurance 2.1.7. frais d’une médiation jusqu’à CHF 500 000.– par sinistre; 1. Objet de l’assurance 2.1.8. jusqu’à CHF 3 000.– en matière de droits de la L’assurance est une assurance dommages. La cou- personnalité et d’internet; verture d’assurance est régie par les dispositions 2.1.9. cautions pénales afin d’éviter la détention suivantes. préventive Les formulations au masculin utilisées ci-après sont – jusqu’à CHF 500 000.– dans les Etats euro- également valables pour tous les genres. péens; – jusqu’à CHF 50 000.– dans le reste du 2. Quelles sont les prestations assurées? monde. 2.1. Pour les cas juridiques couverts, Protekta conseille 2.1.10. honoraires, à concurrence de CHF 300.– au l’assuré et prend en charge jusqu’à concurrence de maximum par an, pour une consultation juri- CHF 500 000.– par sinistre (couverture mondiale dique auprès d’un avocat, d’un notaire ou CHF 50 000.–) les: d’un médiateur reconnu, pour des conseils 2.1.1. frais d’avocat et d’assistance en cas de extra-judiciaires en matière de droit des per- procès; sonnes, de la famille et des successions. 2.1.2. frais d’expertises ordonnées par l’avocat 2.1.11. voyages nécessaires pour se rendre à l’au- de l’assuré, par le tribunal ou par Protekta; dience à l’étranger et traductions des docu- 2.1.3. émoluments de justice et frais de procédure à ments utiles en cas de litige ayant un lien charge de l’assuré; avec l’étranger, jusqu’à concurrence d’un 2.1.4. indemnités judiciaires allouées à la partie montant global de CHF 5 000.–. adverse et mises à charge de l’assuré. Les dépens ou indemnités judiciaires accordés à 2.2. Sont notamment exclus de l’assurance: l’assuré reviennent à Protekta; 2.2.1. les amendes; 2.1.5. frais de recouvrement de la créance reconnue 2.2.2. le paiement de dommages-intérêts; par la justice en faveur de l’assuré dans un 2.2.3. les frais dont la prise en charge incombe à cas couvert une personne civilement responsable ou (ne sont pas assurés les frais de réquisition à un assureur responsabilité civile; de faillite); 2.2.4. les frais des analyses sanguines et les frais 2.1.6. frais mentionnés dans une ordonnance d’examens médicaux pratiqués en vue de pénale, pour autant qu’ils excèdent le mon- constater l’état d’ébriété ou la consommation tant de CHF 50.- et qu’il n’y ait pas de condam- de drogue de l’assuré. nation, entrée en force, pour intention ou faute grave; 18
Protection juridique privée 3.2.3. les enfants mineurs séjournant pendant les vacances dans le ménage du preneur 3. Quelles sont les personnes assurées? d’assurance; 3.1 Dans le contrat de type personne seule: 3.2.4. les employés de maison ainsi que les auxili- 3.1.1. le preneur d’assurance; aires occupés dans le ménage privé du pre- 3.1.2. les enfants que le preneur d’assurance élève neur d’assurance, pour les litiges en rapport seul, au plus tard jusqu’à ce que l’aîné ait avec l’accomplissement de leur travail; atteint l’âge de 16 ans révolus; 3.2.5. les personnes qui, à la suite du décès d’un 3.1.3. les enfants mineurs du preneur d’assurance assuré du fait d’un événement assuré, peu- durant l’exercice du droit de visite chez lui; vent faire valoir leurs propres prétentions en 3.1.4. les enfants mineurs séjournant pendant dommages-intérêts et en réparation du tort les vacances dans le ménage du preneur moral. d’assurance; 3.1.5. les employés de maison ainsi que les auxili- 4. En quelles qualités les personnes assurées sont- aires occupés dans le ménage privé du pre- elles couvertes? neur d’assurance, pour les litiges en rapport Les personnes assurées sont couvertes en leur qualité: avec l’accomplissement de leur travail; 4.1. de particulier, notamment en tant que piéton, sportif, 3.1.6. les personnes qui, à la suite du décès d’un également en tant qu’utilisateur d’un parapente et assuré du fait d’un événement assuré, peu- d’une aile delta, détenteur d’animaux et d’armes à vent faire valoir leurs propres prétentions en feux, cycliste (incl. E-Bikes) et cyclomotoriste, moto- dommages-intérêts et en réparation du tort cycliste jusqu’à 50 cm3 (y compris l’utilisation de moral. patins à roulettes, skateboards, skis à roulettes, 3.2. Dans le contrat de type plusieurs personnes: inline-skates, etc.), passager des véhicules à moteur 3.2.1. le preneur d’assurance et toutes les personnes privés et de moyens de transports publics, également vivant avec lui en ménage commun, de même sur le chemin du travail, usager et propriétaire de que les apprenants et étudiants qui retour- véhicules à moteur, d’aéronefs ou de bateaux pour nent régulièrement dans son ménage pendant lesquels un permis de conduire ou une licence n’est le week-end et ont leurs papiers déposés pas nécessaire; dans la commune de domicile du preneur 4.2. d’employeur de personnel domestique; d’assurance; 4.3. de personne incorporée dans l’Armée suisse, dans un 3.2.2. les enfants mineurs du preneur d’assurance corps de sapeurs-pompiers ou dans la Protection durant l’exercice du droit de visite; civile; 4.4. de personne exerçant une activité professionnelle dépendante; 19
4.5. de locataire ou fermier d’un appartement privé, d’une 5.2.2. pour déposer plainte pénale ou participer maison à une famille, d’une chambre, également d’un à la procédure pénale, s’il le doit pour faire appartement ou d’une maison de vacances, y compris valoir des droits à la suite d’un accident. les terrains attenants et les biens-fonds servant à 5.3. Droit des assurances l’autoapprovisionnement; 5.3.1. Lorsque des litiges vous opposent à des institu- 4.6. Propriétaire des immeubles suivants situés en tions d’assurance publiques suisses (AVS/AI, Suisse: SUVA, caisses maladie, caisses de pension, 4.6.1. maison individuelle, part de propriété par etc.). étages, maison de vacances ou appartement 5.3.2. En cas de litiges contre des assurances privées. de vacances, pour autant que vous les habi- 5.4. Droit du bail tiez vous-même; En cas de litiges avec le bailleur en rapport avec la 4.6.2. maison cohabitée par vous-même comptant location d’un appartement ou d’une maison à une jusqu’à trois unités; famille, d’un appartement ou d’une maison de vacan 4.6.3. garage ou place de parking, pour autant que ces que l’assuré utilise pour ses propres besoins. vous l’utilisiez vous-même. 5.5. Droit du travail En cas de litiges au sujet de contrats de travail rele- 5. Dans quels cas Protekta accorde-t-elle une protection vant du droit privé ou public. L’assuré n’est cepen- juridique? dant pas couvert en sa qualité de sportif ou d’entraî- Est assurée la sauvegarde des intérêts juridiques de neur rémunéré. La somme litigieuse ne peut dépasser l’assuré dans les domaines suivants: CHF 100 000.–. En cas de valeur litigieuse supérieure, 5.1. Droit de la responsabilité civile seuls sont couverts les frais proportionnellement à Pour faire valoir les prétentions en dommages et inté- la valeur litigieuse assurée. La valeur litigieuse déter- rêts de l’assuré, lorsqu’elles reposent exclusivement minante est calculée sur la base de l’ensemble des sur la responsabilité délictuelle, de même qu’en ce créances exigibles et non sur celles d’éventuelles qui concerne les prétentions en dommages et intérêts conclusions partielles. fondées sur la loi sur l’aide aux victimes d’infractions. 5.6. Autre droit contractuel 5.2. Droit pénal En cas de litiges au sujet des contrats ci-après sou- 5.2.1. Dans une procédure pénale en rapport avec mis au code des obligations: achat, vente, échange, une dénonciation à la suite d’une violation donation, bail (pour les biens mobiliers), leasing, prêt par négligence de prescriptions du droit pénal à usage, prêt privé et crédit à la consommation jus- et lors de procédures administratives en rela- qu’à concurrence d’un montant global de CHF 50 000, tion avec des cyclomoteurs et des motocycles contrat d’entreprise, mandat simple, contrat de trans- jusqu’à 50 cm3; port, de dépôt et de voyage, contrat télécommunica- 20
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