Verhaltensrisiko im Schweizer Versicherungssektor - Kunden, Kultur, Compliance November 2016 - Deloitte

 
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Verhaltensrisiko im Schweizer Versicherungssektor - Kunden, Kultur, Compliance November 2016 - Deloitte
Verhaltensrisiko
im Schweizer
Versicherungssektor
Kunden, Kultur, Compliance
November 2016                Perspektive
Verhaltensrisiko im Schweizer Versicherungssektor - Kunden, Kultur, Compliance November 2016 - Deloitte
Conduct Risk in Swiss Insurance | Section title goes here

03
Verhaltensrisiko im Schweizer Versicherungssektor - Kunden, Kultur, Compliance November 2016 - Deloitte
Verhaltensrisiko im Schweizer Versicherungssektor| Inhalt

Inhalt

Zusammenfassung
01
Das Verhaltensrisiko                                                         04
02
Regulatorische Trends im Versicherungswesen                                  09
03
Fehlverhalten in der Versicherungsbranche                                    14
04
Wie sollten Sie reagieren?                                                   16
05
Warum sollte man jetzt handeln?                                              18

Quellenverzeichnis                                                           19

Autor                                                                        20

                                                                               01
Verhaltensrisiko im Schweizer Versicherungssektor - Kunden, Kultur, Compliance November 2016 - Deloitte
Verhaltensrisiko im Schweizer Versicherungssektor | Zusammenfassung

Zusammenfassung
In diesem Bericht untersuchen wir, wie die
Vorschriften zum Verhaltensrisiko innerhalb der
eidgenössischen Finanzdienstleistungsbranche
eingeführt wurden und sich weiterentwickelt
haben. Wir pointieren die vor kurzem eingeführten
signifikanten Bussgelder für Fehlverhalten und
den weltweit zunehmenden aufsichtsrechtlichen
Schwerpunkt auf dem Verhaltensrisiko über den
gesamten Sektor hinweg, bevor wir uns den
wesentlichen regulatorischen Entwicklungen in
der Schweiz zuwenden. Die Veröffentlichungen
und aufsichtsrechtlichen Anforderungen der
Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) deuten
zunehmend auf eine verstärkte Regulierung des
Verhaltensrisikos hin. Die Aufsichtsbehörde nannte in
diesem Zusammenhang die "Förderung von Integrität,
Transparenz und Kundenschutz im Geschäftsverhalten
als eines der strategischen Ziele der FINMA". Wir
heben ähnliche Entwicklungen hervor, die sich in
aktuellen und bevorstehenden Verordnungen der
EU, im Konsumentenschutz und insbesondere in der
Corporate Governance beobachten lassen. Die Studie
zeigt allgemeine Verhaltensprobleme und Schwächen
des Risikomanagements im Versicherungssektor
auf und schlägt Lösungsansätze vor, wie Versicherer
diese Risiken kontrollieren und mindern können.
Abschliessend argumentieren wir für sofortige
Massnahmen und heben die strategischen Vorteile
hervor, die sich daraus für Versicherer ergeben würden.

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Verhaltensrisiko im Schweizer Versicherungssektor - Kunden, Kultur, Compliance November 2016 - Deloitte
Verhaltensrisiko im Schweizer Versicherungssektor | Zusammenfassung

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Verhaltensrisiko im Schweizer Versicherungssektor - Kunden, Kultur, Compliance November 2016 - Deloitte
Verhaltensrisiko im Schweizer Versicherungssektor | Das Verhaltensrisiko

01                               Das
                                 Verhaltensrisiko
1.1		 Was versteht man unter                        Fehlverhalten aufzuzeigen und zu verhindern. Allerdings genügt es nicht, die nötige
      Verhaltensrisiko?                             Kompetenz und die erforderlichen regulatorischen Instrumente zu besitzen, sie müssen
Infolge der Finanzkrise, die 2008 ihren             auch angemessen eingesetzt werden. Bis vor kurzem beschränkte der Fokus auf die
Anfang nahm, wurden die Forderungen                 aufsichtsrechtliche Robustheit und allgemeine Komplexität der Branche (insbesondere
nach einer strengen Beaufsichtigung                 wegen der Ungewissheit, was eigentlich unter Fehlverhalten zu verstehen ist) die
der Finanzdienstleistungsbranche                    Anzahl der konkreten Enforcementmassnahmen. Das ändert sich nun schnell und die
immer lauter. Im EWR liegt der                      Auswirkungen auf die gesamte Branche sind beträchtlich.
Schwerpunkt seitdem auf einem höheren
Konsumentenschutz, einem Wandel                     1.2		 Arten des Fehlverhaltens
der Geschäftskultur und einer erneuten              Tabelle 1: Die wesentlichen Arten von Fehlverhalten werden meistens in folgende
Stärkung des Vertrauens in die Märkte. Vor          Kategorien eingeteilt:
diesem Hintergrund sind sich Staaten und
Aufsichtsbehörden einig, dass das Konzept           Art                        Beschreibung
eines einwandfreien Geschäftsverhaltens
                                                                               •    Der missbräuchliche Verkauf von Finanzprodukten an
nicht mehr nur eine abstrakte Idee, eine
                                                                                    Privatkunden, etwa der missbräuchliche Verkauf von
nice to have“ Vorschrift oder eine weitere
                                                                                    Ratenschutzversicherungen [2]
abzuhakende Compliance-Checkbox                     Missbräuchlicher
sein darf, sondern das einzig zulässige             Verkauf                    •    Der missbräuchliche Verkauf von Finanzprodukten an
Geschäftsgebaren ist.                                                               professionelle Kunden, etwa der Verkauf von subprime
                                                                                    hypothekenbesicherten Wertpapieren aus den USA durch
Was genau unter Fehlverhalten oder                                                  US-Banken
Verhaltensrisiko zu verstehen ist, wurde
schon vielfach definiert. Für unsere Zwecke                          •		 Ein Verstoss gegen Steuervorschriften, Vorschriften zur
ist darunter jedoch eine Kategorie von                                   Bekämpfung der Geldwäscherei , gegen Bestechung, im Kampf
Risiken zu verstehen, die sich aus dem                                   gegen den Terrorismus, wirtschaftliche Sanktionen usw., etwa
Verhalten eines Versicherers zum Schaden                                 wenn Schweizer und EU-Banken gegen US-Handelssanktionen
des Kunden bzw. der Marktstabilität oder            Verstoss gegen       in Bezug auf den Sudan, Iran oder Kuba verstossen und
einem Verstoss gegen geltende Gesetze               nationale und        die schlagzeilenträchtige Beteiligung von Banken an der
und Vorschriften ergeben.                           internationale       Geldwäscherei im Zusammenhang mit den Erlösen aus dem
                                                    Bestimmungen und     Drogenhandel mexikanischer und kolumbianischer Kartelle [3]
Im Versicherungswesen definiert                     Vorschriften     •		 Verstoss gegen Datenschutzbestimmungen, beispielsweise
die Internationale Vereinigung der
                                                                                    als die Financial Services Authority (FSA) 2008 gegen Zurich
Versicherungsaufsichtsbehörden
                                                                                    Insurance ein Bussgeld von GBP 2,3 Mio. verhängte, weil das
(International Association of
                                                                                    Unternehmen die vertraulichen Daten von 46 000 Kunden
Insurance Supervisors, IAIS) das
                                                                                    verloren hatte [4]
Risiko des Geschäftsverhaltens als
das "Risiko, dem Kunden, Versicherer,                                          •		 Manipulation der Finanzmärkte, zum Beispiel die Manipulation
der Versicherungssektor oder der                    Marktmanipulation              des LIBOR und verschiedener Devisenkurse durch mehrere
Versicherungsmarkt ausgesetzt sind und                                             globale Banken
das sich aus einem Geschäftsgebaren von
Versicherern und/oder deren Vermittlern             Quelle: European Systemic Risk Board [5]
ergibt, das keine faire Behandlung der
Kunden sicherstellt." [1]                           1.3		 Warum ist das von Relevanz?
                                                    Wenn wir die jüngsten Fälle von Fehlverhalten in der Finanzdienstleistungsbranche als
In den meisten Ländern obliegt es den               Ganzes betrachten, so sind Höhe und Häufigkeit der verhängten Bussgelder gigantisch
Aufsichtsbehörden, nicht nur den von                (siehe Tabelle 2). Zum Beispiel die ausgezahlten Entschädigungen die im Zusammenhang
ihnen erwarteten Aufsichtspflichten                 mit dem missbräuchlichen Verkauf von Ratenschutzversicherungen (Payment Protection
nachzukommen, sondern auch                          Insurance, PPI) durch britische Banken seit Januar 2011 auf insgesamt GBP 23 Mrd.
                                                    anfielen, wobei mit weiteren Zahlungen zu rechnen ist. [2] In diesem Falle wurden die
                                                    britischen Banken beschuldigt, den Kunden PPI aggressiv verkauft zu haben, obwohl diese
                                                    Versicherungen in vielerlei Hinsicht ungeeignet waren. Sie waren überteuert (manchmal

04
Verhaltensrisiko im Schweizer Versicherungssektor | Das Verhaltensrisiko

erhöhten sie die Kosten eines Kredits                USA: Goldman Sachs vereinbarte mit                    Hier in der Schweiz wurden wegen
um 20–50%), überflüssig, mit dem Ziel                den US-Aufsichtsbehörden 2016 einen                   Steuerhinterziehung, die infolge von
strukturiert, Leistungen in berechtigten             endgültigen Vergleich von USD 5,1                     Meldungen durch Whistleblowers
Versicherungsfällen einzuschränken,                  Mrd über missbräuchlich verkaufte                     aufgedeckt wurde, gegen UBS 2009 und
oder vollständig unangebracht, da sie                hypothekenbesicherte Wertpapiere (MBS)                Crédit Suisse 2014 Bussgelder in Höhe
                                                     .[7]. In der Tat belaufen sich die Bussgelder         von USD 780 Mio. bzw. USD 2,6 Mrd.
entweder ohne Zustimmung oder gar
                                                     in Zusammenhang mit missbräuchlich                    verhängt. Ausserdem schloss die FINMA
Wissen des Kunden bzw. mit anderen
                                                     verkauften MBS für einige der grössten                vor kurzem ein Enforcementverfahren
Produkten gebündelt verkauft wurden [6].             US-Banken, darunter Bank of America                   gegen UBS wegen Manipulation von
Es gibt noch viele weitere Beispiele von             Corp., J.P. Morgan Chase & Co., Citigroup             Devisenreferenzwerten ab, in dessen
Fehlverhalten aufgrund unangemessener                Inc., Wells Fargo & Co. und Morgan Stanley,           Rahmen sie feststellte, dass "Mitarbeitende
Anreize für Verkaufsmitarbeiter, die eher an         zusammen auf mehr als USD 110 Mrd.                    entgegen der Interessen der Kunden
der Anzahl vertriebener Versicherungen als                                                                 der UBS handelten. Risikomanagement,
daran interessiert waren, ob diese für den           [8] Europa: Gegen die Commerzbank                     Kontrollen und Compliance im
                                                     wurde wegen ihrer Geschäfte mit                       Devisenhandel waren ungenügend." Die
Kunden auch wirklich geeignet waren.
                                                     Ländern, die auf der Sanktionsliste                   Aufsichtsbehörde meinte: "Aufgrund des
                                                     der USA stehen, ermittelt. Sie musste
Abgesehen von                                        schliesslich aufgrund von Verstössen gegen
                                                                                                           Verhaltens ihrer Mitarbeitenden sowie der
                                                                                                           Verletzung der Organisationsvorschriften
Schadenersatz infolge                                Vorschriften zur Geldwäscherei und gegen              verstiess UBS schwer gegen die Gewähr
                                                     Handelssanktionen USD 1,45 Mrd. Busse                 für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit."
eines schlechten                                     entrichten [9]. Die französische Bank BNP             Abgesehen von einem Bussgeld
Managements des                                      Paribas zahlte 2014 beinahe USD 9 Mrd. für
                                                     die Verletzung der US-Sanktionen gegen
                                                                                                           in Höhe von CHF 134 Mio. wurden
                                                                                                           einige Enforcementmassnahmen
Verhaltensrisikos sind                               Sudan, Kuba und Iran.                                 vorgeschrieben. [10]
Unternehmen dem                                                                                            Abgesehen von den
Risiko verärgerter oder                                  “Je schlechter die Corporate                      Schadenersatzzahlungen infolge eines
                                                         Governance in einem                               unangemessenen Umgangs mit dem
übervorteilter Kunden                                    Unternehmen, desto intensiver                     Verhaltensrisiko sind Unternehmen dem
(wenn ein Kunde z. B.                                    in der Regel die Aufsicht. Je                     Risiko verärgerter oder übervorteilter
                                                                                                           Kunden (wenn ein Kunde z. B. bereits in
                                                         höher das Vertrauen in die
bereits in Schwierigkeiten                               verantwortlichen Personen                         finanziellen Schwierigkeiten steckt, könnte
                                                                                                           eine missbräuchlich verkaufte überteuerte
steckt, könnte eine                                      und die Verlässlichkeit von
                                                                                                           Versicherung schwerwiegende Folgen für
                                                         Kontrollprozessen, desto weniger
missbräuchlich verkaufte                                 Anlass zu einer intensiven
                                                                                                           ihn haben) sowie der Gefahr ausgesetzt,
                                                                                                           dass die Integrität der Märkte, in denen sie
überteuerte Versicherung                                 Aufsicht. Interessant ist in
                                                                                                           agieren, sowie ihre Rentabilität und ihre
                                                         diesem Zusammenhang, dass die                     Bewertung Schaden nehmen.
für ihn schwerwiegende                                   meisten unserer Enforcementfälle
Folgen haben) sowie der                                  ihren Ursprung irgendwo in                        Ein Unternehmen sollte selbstverständlich
                                                         mangelhaften Führungs- und                        auch ohne externe Massregelungen
Gefahr ausgesetzt, dass                                  Kontrollprozessen haben”.                         oder Interventionen nach ethischen
                                                                                                           Gesichtspunkten geleitet werden. In der
die Integrität der Märkte,                               Rede Mark Branson, FINMA, 2015                    Realität unterstehen Finanzdienstleister
in denen sie agieren,                                                                                      jedoch heutzutage einem komplexen,
                                                                                                           vielschichtigen regulatorischen Netzwerk.
sowie ihre Rentabilität                                                                                    Das Geschäftsverhalten ist beinahe
und ihre Bewertung                                                                                         immer integraler Bestandteil sämtlicher
                                                                                                           aufsichtsrechtlicher Kontrollen.
Schaden nehmen.
1
  Bloomberg berichtete Anfang 2010, seit 2006 seien mehr als 22 000 Menschen im Kampf gegen Drogen ums Leben gekommen. Martin Woods,
Verwaltungsratsmitglied einer der involvierten Banken, sieht eine eindeutige Verbindung hier: "Wer keinen Zusammenhang zwischen den Geldwäschegeschäften der
Banken und den 22 000 getöteten Menschen in Mexiko sieht, liegt gänzlich falsch." [14]

                                                                                                                                                          05
Verhaltensrisiko im Schweizer Versicherungssektor | Das Verhaltensrisiko

     "Auf fahrlässiges Verhalten folgten Fälle                       "Da ein schlechtes              "Künftig wird die FINMA ihre
     von Fehlverhalten, die lange nach Beginn                        Geschäftsverhalten              Aufsicht zur Einhaltung von
     der Finanzkrise fortdauerten: von Zins-                         den Kunden auf breiter          Verhaltensregeln verstärken."
     und Devisenmanipulationen bis hin zu                            Basis schaden kann,
     Zuwiderhandlungen und Governance-                               steht die Notwendigkeit,
     Versäumnissen wie etwa im Falle des                             dem Risiko des
     sogenannten Londoner Wals. All dies belastet                    Geschäftsverhaltens          Jahresbericht
     den Finanzsektor in seinem Grundgefüge."                        entschieden                  FINMA
                                                                     entgegenzutreten, ganz
                                                                     oben auf der Agenda
                                                                     der EIOPA."
Christine Lagarde
                                                                                                     "Die wiederholte Verhängung
IWF                                                                                                  dieser Bussen zeigt, dass
                                                                  Europäische                        Geldstrafen allein nicht
                                                                  Aufsichtsbehörde für               ausreichen, um die Probleme
                                                                  das Versicherungswesen             zu lösen. Vielmehr bedarf es
     "Wir erwarten von den Verwaltungsräten der                                                      eines fundamentalen Wandels
      Versicherungsunternehmen, dass sie eine                     und die betriebliche
                                                                  Altersversorgung (EIOPA)           der institutionellen Kultur,
      Risikokultur definieren, kommunizieren und                                                     der Vergütungssysteme und
      umsetzen welche die Strategie und Ziele                                                        der Märkte."
      des Unternehmens fortlaufend beeinflusst,
      lenkt und neu ausrichtet und somit die
      Einbettung der Bedingungen und Prozesse des
      Risikomanagements fördert."                                                                 Mark Carney
                                                                                                  BOE

Gabriel Bernardino
Vorsitzender der Europäischen Aufsichtsbehörde
für das Versicherungswesen und die betriebliche
Altersversorgung (EIOPA)

Tabelle 2: Jüngste Strafen für Fehlverhalten

Unternehmen                        Bussgeld         Bemerkungen                                                    Behörde

Zurich Insurance [3]               GBP 2.3 Mio.     Verstoss gegen Datenschutzbestimmungen                         FSA

Goldman Sachs [5]                  USD 5.1 Mrd.     Missbräuchlicher Verkauf von MBS                               US-Behörden

Commerzbank [7]                    USD 1.45 Mrd.    Geldwäscherei und Verstoss gegen Sanktionen                    US-Behörden

BNP Paribas                        USD 9 Mrd.       Verstoss gegen Sanktionen                                      US-Behörden

UBS                                USD 780 Mio.     Vorwurf der Steuerhinterziehung                                FINMA

Credit Suisse                      USD 2.6 Mrd.     Vorwurf der Steuerhinterziehung                                FINMA

UBS                                CHF 134 Mio.     Verstoss gegen korrektes Geschäftsgebaren                      FINMA

Deutsche Bank                      USD 780 Mio.     Manipulation von Referenzzinssätzen                            US-Behörden

Bank Leumi                         USD 130 Mio.     Beihilfe zur Steuerhinterziehung                               US-Behörden

Ocwen                              USD 150 Mio.     Fehlverhalten im Hypothekengeschäft                            US-Behörden

Bank of Tokyo Mitsubishi II        USD 315 Mio.     Betrug im Zusammenhang mit Geldwäscherei                       US-Behörden

                                                    Verstösse gegen Vergleichsverfügung über die Einhaltung von
Standard Chartered Bank            USD 300 Mio.                                                                    US-Behörden
                                                    Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäscherei

MetLife                            USD 50 Mio.      Geschäftsaktivitäten im Versicherungswesen ohne Zulassung      US-Behörden

QBE                                USD 10 Mio.      Provisionen für unzulässige Zwangsversicherungen               US-Behörden

Assurant                           USD 14 Mio.      Verstösse gegen das Versicherungsgesetz                        US-Behörden

AXA Equitable                      USD 20 Mio.      Verstoss gegen Verbraucherschutzgesetze bei Rentenprodukten    US-Behörden

Bank of America                    USD 180 Mio.     Manipulation an Devisenmärkten                                 US-Behörden

Quelle: Interne Recherche von Deloitte

06
Verhaltensrisiko im Schweizer Versicherungssektor | Das Verhaltensrisiko

1.3 Keine spezifische regulatorische Frist
Obschon sie noch nicht formell in eine Verordnung zusammengefasst wurden, sind Verhaltensanforderungen für die Mehrzahl der
jüngst beschlossenen und bevorstehenden Vorschriften von zentraler Bedeutung. Diese Herausforderung ist umso größer, wenn die
Infrastruktur in einem Unternehmen nicht ausgereift ist und auf regulatorische Anforderungen nicht angemessen reagieren kann.
Im besten Falle handelt es sich um ein Unternehmen mit fragmentierter Best-Practice in den einzelnen Geschäftsbereichen, die der
Aufsichtsbehörde auf kohärente Weise und mit fundierten Nachweisen gemeldet werden müssten. Die Herausforderungen in Bezug
auf das Verhalten und damit verbundene ethische Anforderungen bestehen indes darin, dass sie im Gegensatz zu den bisherigen,
nach dem Kontrollkästchenverfahren abzuarbeitenden Vorschriften, an welche die Branche gewöhnt ist, nicht mit einem definitiven
Regelwerk einhergehen und eines eigenen Urteilsvermögens bedürfen. Zur Komplexität trägt ausserdem das vielschichtige Netzwerk von
Vorschriften und Aufsichtsbehörden bei, in dem sich die Branche bewegt [11].

Tabelle 3: Zeitlinie europäischer und internationaler Vorschriften, die sich auf Versicherer in der EU 2010-20 auswirken

                                                              Versicherungsstresstests (jährlich)

                                                                 Überarbeitung der                                               EU: Sicherungssysteme für
                                                                                                Überarbeitung der                      Versicherungen
                                                              Marktmissbrauchsrichtlinie        Vermittlerrichtlinie

                                                                                                                             EU: Finanztransaktionssteuer

                         Gender-Richtlinie                     Verpackte
         Rating-                                   Rating-
                                                                Anlage-
        Agenturen               Vorschriften zu   Agenturen                     Über-                                       EU: Rahmen für Sanierung und
                                                              produkte für
            2                   Leerverkäufen         3                       arbeitung                                   Abwicklung im nicht-banken Sektor
                                                              Kleinanleger                        Solvabilität II
                                   und CDS                                    von MiFID

    2010            2011             2012           2013         2014            2015          2016           2017         2018            2019         2020

                                                       SIFI: Intensität und Effektivität der SIFI Aufsicht

                                           Foreign                                                                IFRS 4                   International:
                         SIFI:                            System-            IFRS 9 (Internationally
                                         Account Tax                                                          (Internationally               ComFrame
                     Abwicklungs-                        relevante             Financial Reporting
                                         Compliance                                                        Financial Reporting
                     mechanismen                        Versicherer                Standards)
                                         Act (FATCA)                                                            Standards)

         Internationale                                               US-Vorschriften (mit Auswirkungen                   Weiterer Zeitplan –
         Vorschriften                    EU-Vorschriften              auf europäische Versicherer)                        Umsetzung nach Juli 2015

Anmerkung: Daten beziehen sich auf erwartete Umsetzung. Nicht alle Datumsangaben stehen fest. Wo der Zeitplan noch nicht
genau feststeht, wurde die Vorschrift auf einen Zeitpunkt nach 2017 als wahrscheinlich, aber nicht sicher eingeordnet. Nicht alle EU-
Mitgliedstaaten unterliegen einer Finanztransaktionssteuer.

Quelle: Deloitte Insight 2013

Eine weitere Schwierigkeit besteht darin, das Konzept eines angemessenen Verhaltens und die diesbezügliche Einstellung auf operativer
Ebene zu verankern. Dieses Unterfangen ist komplexer und muss mit einem kohärenten Framework adressiert werden. Konkrete
Vorschläge hierzu finden sich in Abschnitt 4 dieses Berichts.

                                                                                                                                                               07
Verhaltensrisiko im Schweizer Versicherungssektor | Regulatorische Trends im Versicherungswesen

08
Verhaltensrisiko im Schweizer Versicherungssektor | Regulatorische Trends im Versicherungswesen

02                               Regulatorische Trends im
                                 Versicherungswesen
2.1		 FINMA – Erwartungen
                                                                                  “Um die Gefahr von                           Verantwortung
      der eidgenössischen                                                         Fehlverhalten zu                             der Unterneh-
      Aufsichtsbehörde                                                            senken, müssen im                             mensleitung
"In den strategischen Zielen der FINMA                                            Allgemeinen verschiedene
für die Jahre 2013 bis 2016 hatte der                                             Voraussetzungen erfüllt
Verwaltungsrat der FINMA unter anderem                                            sein: So muss die
                                                                                  Unternehmensleitung                         Verständnis über
festgelegt, die Integrität, die Transparenz und                                   ihre Vorbildfunktion                        den Ursprung von
den Kundenschutz im Geschäftsverhalten                                            wahrnehmen. Auch darf                         Fehlverhalten
zu fördern. Vor dem Hintergrund einer                                             das Unternehmen die
Reihe von Vorfällen, die auf Fehlverhalten                                        Profitmaximierung nicht
                                                                                  über die Kundeninteressen
einzelner Finanzinstitute zurückgehen,                                                                                       Effektive Kontrolle
                                                                                  stellen. Ausserdem
unternimmt die FINMA bei der Aufsicht über                                        dürfen Anreizsysteme                           und starke
die Verhaltensregeln (Conduct Supervision)                                        unangemessenes Verhalten                       Compliance
konkrete Schritte. Sie stärkt und systematisiert                                  nicht begünstigen,
ihre präventive Aufsicht in diesem Bereich auf                                    und die Unternehmen
                                                                                  müssen mögliche interne
Basis der zurzeit geltenden Regulierung. Ziel ist
                                                                                  Gefahrenherde orten.                        Kundeninteresse
es, die Aufsicht über das Geschäftsverhalten                                      Zudem sollten sie interne                     vor Gewinn
mit den zur Verfügung stehenden                                                   Weisungen und Reglemente
Instrumenten vorausschauender zu gestalten                                        erlassen, um die Risiken
und bereichsübergreifend zu harmonisieren.“                                       zu begrenzen.
                                                                                                                             Vergütungsanreize
                                                                                  Das erwartete Verhalten                       für "richtiges
FINMA, Jahresbericht, 2015 [12]                                                   ist zu schulen, und die                        Verhalten"
                                                                                  Unternehmen haben
                                                                                  rigoros zu kontrollieren,
Die Verfasser einer Bewertung zur
                                                                                  dass die Weisungen
Vorschriftenkonformität durch den                                                 konsequent befolgt werden.                   Strenge interne
Internationalen Währungsfonds (IWF)                                               Die Compliance-Abteilung                     Sanktionen für
kamen jüngst zu dem Schluss, dass                                                 muss somit eine wichtige                      Fehlverhalten
die aktuellen Schweizer Gesetze zwar                                              und durchsetzungsfähige
                                                                                  Kontrollfunktion sein.
die Absicht des Konsumentenschutzes
                                                                                  Fehlverhalten soll intern
eindeutig hervorheben (wobei die FINMA                                            hart sanktioniert werden."
als wichtige, im Interesse des Kunden
agierende Instanz genannt wird), es
allerdings an detaillierten und spezifischen        Die Branche muss daher nicht nur ihr              Rückstellungen und der Anwendung des
Vorschriften zum Geschäftsverhalten und             Geschäftsverhalten in der Schweiz an neue         Schweizer Solvenztests (SST) auf dem
entsprechenden Leitlinien mangelt [13]. Die         regulatorische Anforderungen anpassen,            Outsourcing von Versicherungstätigkeiten
FINMA reagierte prompt.                             sondern auch sicherstellen, dass diese            und der Corporate Governance.
                                                    Bemühungen in ihrer globalen Strategie            Die Aufsichtsbehörde bestätigte
Von eigenen Abschnitten in ihrem                    im Umgang mit dem Verhaltensrisiko                ausserdem, dass die Vor-Ort-Kontrollen
Jahresbericht, in denen eine "Stärkung              Niederschlag finden.                              in ihrer Prüfintensität "generell vertieft"
und Systematisierung der Aufsicht über                                                                würden [12]. Angesichts dessen sind
das Geschäftsverhalten" versprochen                 Wie in den Vorjahren lag auch 2015 der            wir der Meinung, dass für Schweizer
wird [12], bis hin zu Mitteilungen des              Fokus der Banken-Abteilung der FINMA              Finanzdienstleister die Notwendigkeit
Leitungsorgans ist die Eidgenössischen              auf Kontrollen vor Ort und Themen                 besteht, umfassendere Massnahmen
Finanzmarktaufsicht (FINMA)                         wie "Kreditvergabe (einschliesslich               zu ergreifen, um das Verhaltensrisiko im
darauf bedacht, ihre quantitativen                  Hypotheken), Geldwäschereibekämpfung,             weiteren Kontext der regulatorischen
Aufsichtsregeln zu reformieren, um                  Investmentbanking, Suitability                    Erwartungen besser zu verstehen und
sich zunehmend Themen wie der                       sowie Organisation und Prozesse in                ihr derzeitiges Geschäftsverhalten
Kundengefährdung, der Produktstabilität             verschiedenen Sparten". Für Versicherer           grundlegend zu ändern.
und der Rechenschaftspflicht der                    liegt der Schwerpunkt abgesehen
Geschäftsleitungen zu widmen [12].                  von versicherungstechnischen

                                                                                                                                                    09
Verhaltensrisiko im Schweizer Versicherungssektor | Regulatorische Trends im Versicherungswesen

Tabelle 4: Jüngste Rundschreiben und Verordnungen der FINMA zum Geschäftsverhalten

Publikationen            Titel/Ref                                                 Datum der           Schwerpunkt und Kommentare
                                                                                   Veröffentlichung

                                                                                                       •		 Ausnützen von
Rundschreiben                                                                                              Insiderinformationen
                         Marktverhaltensregeln                                     29 August 2013
2013/8                                                                                                 •		 Marktmanipulation
                                                                                                       •		 Marktmissbrauch

                                                                                                       •   Gesetz regelt die Funktionsweise
                                                                                                           des Eidgenössischen
                                                                                                           Wertpapiermarktes
                                                                                                       •   Zu diesem Zweck
                         Bundesgesetz über die Börsen und den
Gesetz                                                                             24 März 1995            konzentriert es sich auf das
                         Effektenhandel (BEHG)
                                                                                                           Marktverhalten (Missbrauch
                                                                                                           von Insiderinformationen
                                                                                                           und Marktmanipulation
                                                                                                           sind verboten)

                                                                                                       •   Verpflichtung zur Bekämpfung
Verordnung               FINMA-Geldwäschereiverordnung                             3 Juni 2015             von Geldwäscherei und
                                                                                                           Terrorismusfinanzierung

2.2 Die Versicherungsbranche in der EU

Der Schwerpunkt der                          Mit einem Anteil von 35% am globalen Markt ist die europäische Versicherungsbranche die
                                             grösste weltweit. Die Versicherungsbranche ist darüber hinaus der grösste institutionelle
aufsichtsrechtlichen                         Investor innerhalb der EU und "bietet einen auf lange Sicht stetigen Kapitalfluss, der erheblich
Arbeit der FINMA                             zur Stabilität und Funktionsweise der Finanzmärkte beiträgt" [15].
                                             Insbesondere die Schweiz ist die Heimat von Marktführern wie Swiss Re, Swiss Life, Zurich und
gegenüber Versicherern                       Baloise und ein bedeutendes Zentrum für das Rückversicherungsgeschäft. Zahlreiche weitere
wird weiterhin auf der                       internationale Akteure der Branche verfügen ebenfalls über eine erhebliche Präsenz in der
                                             Schweiz, beispielsweise Axa, SCOR, Allianz, Munich Re und Generali.
Corporate Governance,
der Anwendung                                Die Aufsichtsbehörden weiten mittlerweile den Schwerpunkt ihrer regulatorischen Arbeit vom
                                             Fehlverhalten bei Banken auf dem bei Versicherern aus. Laut Ansicht der Aufsichtsbehörden
des Schweizer                                "stellen Banken angesichts ihrer zentralen Position im Finanzsystem und innerhalb der breiteren
Solvenztests und                             Wirtschaft im Allgemeinen das grösste systemische Risiko dar" [16]. Dieser Kurs war im Zuge
                                             der Finanzkrise grösstenteils gerechtfertigt, muss jetzt aber neu ausgerichtet werden, um
dem Outsourcing von                          eine breitere Anzahl von Marktteilnehmern im Finanzdienstleistungssektor und die mit ihnen
Versicherungstätigkeiten                     einhergehenden Risiken nicht unberücksichtigt zu lassen. Unseres Erachtens dürften als
                                             nächstes die Versicherer ins Visier rücken.
liegen.

10
Verhaltensrisiko im Schweizer Versicherungssektor | Regulatorische Trends im Versicherungswesen

2.3		 Wesentliche regulatorische                über Versicherungsunternehmen                      an erforderlichen vorvertraglichen
      Entwicklungen in der                      (Versicherungsaufsichtsgesetz, VAG), der           Informationen für versicherungsbasierte
      Versicherungsbranche in der               Verordnung über die Beaufsichtigung                Anlageprodukte, die Online durch einen
      Schweiz/EU                                von privaten Versicherungsunternehmen              Makler vertrieben werden, auf bis zu 148
                                                (Aufsichtsverordnung, AVO)                         (im Vgl. zu derzeit rund 75) [15].
Analog zu den Entwicklungen, die im
                                                und dem Bundesgesetz über
Bankensektor beobachtet wurden,
                                                den Versicherungsvertrag
konzentrierten sich die neuen
                                                (Versicherungsvertragsgesetz, VVG)
Verordnungen im Versicherungssektor
                                                niederschlagen sollten. Dies deutet auf
seit Kurzem auf einen strengeren
                                                einen erhöhten Kommunikationsbedarf
Konsumentenschutz, die Vereinheitlichung
                                                zwischen der Aufsichtsbehörde und den
der nationalen Vorschriften, mehr Klarheit
                                                Mitbewerbern in der Branche [17]. Der SVV
in Bezug auf grenzüberschreitende
                                                unterstützt ausdrücklich "das Anliegen des
Aktivitäten für die Versicherungsmärkte,
                                                Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG),
die Überwachung der Vergütungssysteme,
                                                allfällige Lücken im Kundenschutz zu
eine strikte Produktaufsicht und
                                                schliessen" und fügt hinzu: "Im Sinne eines
drakonische Governance-Vorschriften für
                                                Level-Playing-Fields wären deshalb für
Produktanbieter und Vertriebsstellen.
                                                qualifizierte Lebensversicherungsprodukte
Umfassendere Prüfung der                        folgende Anliegen des FIDLEG unter
Corporate Governance und mehr                   Berücksichtigung der Besonderheiten
Konsumentenschutz: Bei Drucklegung              der Versicherungsbranche in den
dieses Berichts hatte die FINMA bereits         Spezialgesetzen (VAG/VVG) umzusetzen:
einen Online-Fragebogen zur Corporate
                                                •   Basisinformationsblatt
Governance an Versicherer verschickt.
                                                •   Verbesserte Transparenz am Point
Dieser Fragebogen beurteilt die Befragten
                                                    of Sale in Bezug auf den Status des
im Hinblick auf verhaltensrelevante
                                                    Versicherungsvermittlers
Themen wie Beteiligungsstruktur,
                                                •   Angemessenheitsprüfung
Verwaltungsrat, Vorstand und
                                                •   Dokumentation" [17]
Kontrollfunktionen [12]. Diese Auswertung
soll laut FINMA die Qualität der Aufsicht im    Es gibt bereits eine Reihe gesetzlicher und
Versicherungswesen verbessern.                  verfassungsrechtlicher Bestimmungen
                                                [18] zum Kundenschutz in der Schweiz,
Jüngsten Berichten des Schweizerischen
                                                von denen wir die wichtigsten in
Versicherungsverbands (SVV), des
                                                nachstehender Tabelle 5 hervorheben.
wichtigsten Branchenverbandes des
                                                Eine Möglichkeit, auf die sich die
Landes, zufolge sind die Schweizerischen
                                                Aufsichtsbehörde konzentriert, um
Versicherungsunternehmen der Ansicht,
                                                sicherzustellen, dass Versicherer die
das "Kundenschutzsystem habe
                                                Grundsätze des Konsumentenschutzes
sich bewährt, auch in der weltweiten
                                                einhalten, sind strengere Anforderungen
Finanzkrise". Obschon dies natürlich
                                                an die Transparenz. Dies kann jedoch zu
grösstenteils zutrifft, ist der Sektor selbst
                                                einem Überangebot an Informationen
der Meinung, dass sich bestimmte Aspekte
                                                führen, das wiederum einem fundierten
der Bankenaufsicht auch in wesentlichen
                                                Entscheidungsprozess nicht unbedingt
Vorschriften zur Beaufsichtigung
                                                zuträglich ist. In der Tat erhöht sich
der Versicherungsbranche, wie dem
                                                laut Insurance-Europe die Gesamtzahl
Bundesgesetz betreffend die Aufsicht

                                                                                                                                                 11
Verhaltensrisiko im Schweizer Versicherungssektor | Regulatorische Trends im Versicherungswesen

Tabelle 5: Gesetzliche und verfassungsmässige Bestimmungen zum Konsumentenschutz (Schweiz)

Gesetzliche                         Beschreibung
Bestimmungen

                                    •   Der Bund trifft Massnahmen zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten.
Bundesverfassung
                                    •   Er erlässt Vorschriften über die Rechtsmittel, welche die Konsumentenorganisationen ergreifen
der Schweizerischen
                                        können. Diesen Organisationen stehen im Bereich der Bundesgesetzgebung über den unlauteren
Eidgenossenschaft: Schutz
                                        Wettbewerb die gleichen Rechte zu wie den Berufs- und Wirtschaftsverbänden.
der Konsumentinnen und
                                    •   Die Kantone sehen für Streitigkeiten bis zu einem bestimmten Streitwert ein Schlichtungsverfahren
Konsumenten, Art. 97
                                        oder ein einfaches und rasches Gerichtsverfahren vor. Der Bundesrat legt die Streitwertgrenze fest.

Bundesgesetz über                   Dieses Gesetz bezweckt, die objektive Information der Konsumentinnen und Konsumenten
die Information der                 (Konsumenten) zu fördern durch:
Konsumentinnen und                  • Vorschriften über die Waren- und Dienstleistungsdeklaration;
Konsumenten (KIB), Art. 1:          • Finanzhilfen an Konsumentenorganisationen.

                                    • Verpflichtung des Versicherers, Informationen bereitzustellen
Versicherungsvertragsgesetz
                                    • Verpflichtung zur Offenlegung von Informationen
(VVG), Art. 3–6, 15
                                    • Moralische Verpflichtungen

Versicherungsaufsichtsgesetz Es hat insbesondere den Schutz von Versicherten vor dem Risiko der Insolvenz eines
(VAG), Art. 1                Versicherungsunternehmens und vor missbräuchlichem Verhalten zum Ziel.

Bundesgesetz über
                                    Die Finanzmarktaufsicht bezweckt nach Massgabe der Finanzmarktgesetze den Schutz der
die Eidgenössische
                                    Gläubigerinnen und Gläubiger, der Anlegerinnen und Anleger, der Versicherten sowie den Schutz
Finanzmarktaufsicht
                                    der Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte. Sie trägt damit zur Stärkung des Ansehens und der
(Finanzmarktaufsichtsgesetz,
                                    Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz bei.
FINMAG), Art. 5

Quelle: SVV "Konsumentenschutz aus Kundensicht: Eine empirische Studie im Schweizer Versicherungsmarkt" [18]

Die neue EU-Vermittlerrichtlinie (Insurance Distribution Directive, IDD), mit deren Umsetzung noch vor Ende 2017 gerechnet wird, ändert
die Vermittlerrichtlinie (Insurance Mediation Directive IMD I) 2002/92/EG ab und ersetzt diese. Ausserdem verdeutlicht die IDD die
Verlagerung des regulatorischen Schwerpunkts innerhalb der Branche von aufsichtsrechtlichen, risikobasierten Massnahmen auf den
Schutz der Versicherungskunden und die Kontrolle der Verhaltensweisen. Der Zweck der Richtlinie besteht darin, die grundlegenden
Standards im Hinblick auf Vertriebsvorschriften für alle Arten von Versicherungsprodukten zu verbessern. Die IDD führt ausserdem
zusätzliche Vorschriften zum Geschäftsverhalten ein, die sich vor allem auf nachhaltige Anreize und die Anforderungen an die Eignung der
Produkte im Rahmen von Beratungen beziehen. Der Geltungsbereich der IDD ist breit gefasst und erstreckt sich auf:

•    Erhöhten Konsumentenschutz
•    Einheitlichkeit zwischen der Regulierung von Versicherungsanlageprodukten und Produkten, die MiFID II unterliegen
•    Mehr Klarheit zu grenzüberschreitenden Aktivitäten für die Versicherungsmärkte
•    Einführung einer Offenlegungspflicht zur Vergütung
•    Standardisierte Informationen für Kunden von Nicht-Lebensversicherungsprodukten

Die Überschneidungen zwischen den regulatorischen Absichten der IDD und den jüngst von der FINMA angekündigten Schwerpunkten
sind eindeutig zu erkennen.

Die neue Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte
(PRIIPs), die ab Jahresende in Kraft tritt, zielt ebenfalls stark auf den Anlegerschutz ab und schreibt Informationsunterlagen
(Basisinformationsblätter, KID) vor, die den Anlegern klare und präzise Informationen bieten.

Das Thema der Informationsasymmetrien zwischen Versicherungsanbietern und Endkunden oder Anlegern ist nicht Gegenstand dieses
Berichts. Offensichtlich ist jedoch der Trend hin zu Informationen, die klarer und einfacher zu verstehen sind und zu einer fundierten
Entscheidungsfindung beitragen. Diese Entwicklung sollte von Versicherern berücksichtigt werden.

12
Verhaltensrisiko im Schweizer Versicherungssektor
                                         Conduct Risk
                                                  | Regulatorische
                                                       in Swiss Insurance
                                                                    Trends |
                                                                            imSection
                                                                               Versicherungswesen
                                                                                      title goes here

                                                                                                   13
Verhaltensrisiko im Schweizer Versicherungssektor | Verhaltensrisiko in der Versicherungsbranche

03                               Verhaltensrisiko in der
                                 Versicherungsbranche
3.1		 Nicht alle Versicherer sind gleich             Tabelle 6: Produktzyklus und (potenzielle) regulatorische Relevanz
      – spezifische Abhilfe nötig
Der Hauptgrund, weshalb Versicherer                                   Regulatorische Hypothesen                    Kritische Fragen
und auch Banken das Verhaltensrisiko
nicht angemessen angehen, ist die
schwierige Bewertung der einzelnen                                    •    Neue Produkte, die kein faires
                                                                           Preis-Leistungs-Verhältnis              •   Bieten Sie automa-
Risikokomponenten. Um die Beweggründe                Produkt-
                                                                           bieten                                      tische Vertragsver-
für das Verhalten eines Unternehmens zu              Governance
                                                                      •    Produkte, die keinen Stresstests            längerungen? Wenn ja,
erkennen und sie in konkrete betriebliche            und
                                                                           in unterschiedlichen Märkten                wie stellen Sie eine fort-
Verbesserungsmassnahmen umzumünzen,                  Zulassung
                                                                           oder Kundengruppen                          laufende Eignung fest?
bedarf es genauer regulatorischer sowie                                    unterzogen wurden
                                                                                                                   •   Wie mindern Sie das
branchen- und kundenspezifischer                                                                                       Beratungsrisiko bei
                                                                      •    Vertriebsprozesse resultieren in
Einblicke und eines unternehmensweiten                                     schlechten Kundenergebnissen                Produkten ohne
Verantwortungsbewusstseins.                                           •    Vertriebsstrategien entsprechen             Beratung?
                                                                           nicht der Zielgruppe                    •   Wie verhindern Sie,
Während die allgemeinen Grundsätze                   Vertrieb
                                                                      •    Eindeutige Anreize                          dass ein Endkunde
eines einwandfreien Geschäftsverhaltens                                    sind nicht fest im                          ein komplexes Ver-
für die gesamte Versicherungsbranche                                       Mitarbeitervergütungssystem                 sicherungsprodukt
gelten sollten, bestehen auch                                              verankert                                   erwirbt, das er/sie nicht
unternehmensspezifische Risiken, die es                                                                                versteht?
                                                                      •    Verfahren zur
zu berücksichtigen gilt. Konzentriert sich                                 Schadenabwicklung sind                  •   Wird ein grosser Anteil
zum Beispiel ein Universalversicherer eher                                 zu komplex, ein schlechtes                  Ihrer Schadensfälle
auf die Qualität des Kundenkontakts, den                                   Management dieser Verfahren                 bereits beim ersten
                                                                           hat hohe Unzufriedenheit der                Kontakt ungerecht-
Zeitaufwand bis zur Schadenabwicklung
                                                                           Kunden und/oder emotionale                  fertigt abgelehnt?
und die Vertriebspraktiken, müssen Rück-
                                                                           Belastung zur Folge                     •   Dauert die Schaden-
und B2B-Versicherer auch die Rolle der
                                                                      •    Versuche, den Schadenaufwand                abwicklung unange-
Makler und Vermittler, Assekuradeure und             Schadenab-
                                                                           insgesamt niedrig zu halten,                messen lang und sind
Dienstleister beim Vertrieb von Produkten            wicklung/
                                                                           indem Abwicklungen von                      die Abwicklungsver-
berücksichtigen und sind letztlich                   Kunden-
                                                                           berechtigten Schadensfällen                 fahren im Vergleich zur
                                                     dienst
für die Erstellung von Richtlinien und                                     verhindert oder verzögert                   Konkurrenz über-
Mindeststandards zuständig, an die sich                                    werden                                      trieben komplex?
die Marktteilnehmer zu halten haben.                                  •    Ungenügende Erläuterung                 •   Wie gehen Sie mit
                                                                           der Gründe für abgelehnte                   Versicherungsvemitt-
                                                                           Schadensfälle                               lern und maklern um,
3.2		 Verhaltensbezogene Probleme
                                                                      •    Behinderung von Beschwerden,                die eine schlechte
      können während des gesamten                                          etwa durch zu komplexe                      Compliance-Bilanz
      Produktlebenszyklus auftreten                                        Beschwerdeverfahren                         aufweisen und mit
Abgesehen von einigen Unterschieden                                                                                    den Werten und
                                                                      •    Schlechtes Management der
aufgrund des jeweiligen Geschäftsmodells                                                                               der Strategie Ihres
                                                                           Versorgungsketten
des Versicherers ergeben sich aus                                                                                      Unternehmens nicht
                                                                      •    Komplexität von IT und
dem gesamten Produktlebenszyklus                                                                                       vertraut sind?
                                                                           Infrastruktur bedeuten
verschiedene Verhaltensrisiken.                      Sonstige                                                      •   Haben Sie wesentliche
                                                                           dass die verfügbare Zeit der
                                                     (inkl. Out-                                                       Zuständigkeiten wie
Basierend auf Kundenerfahrungen und                                        Unternehmensleitung zeitweise
                                                     sourcing,                                                         die Bearbeitung von
Brancheneinblicken treffen wir Prognosen                                   sehr limitiert ist, zum Nachteil
                                                     Offshoring                                                        Schadensfällen oder
über die Art von Hypothesen, welche                                        der Kunden
                                                     usw.)                                                             den Umgang mit
                                                                      •    Intransparentes Outsourcing/
die Aufsichtsbehörden eventuell auf die                                                                                Beschwerden
                                                                           Offshoring stehen im
Probe stellen werden, und über die Art                                     Widerspruch zu den Standards                ausgelagert?
von Fragen, die sie aufwerfen könnten,                                     des Unternehmens
um verhaltensspezifische Schwachstellen
zu identifizieren. Nachfolgend die Art von
                                                     In diesem Abschnitt schlagen wir eine strukturierte allgemeine Bewertung von Risiken vor,
Fragen, welche sich Unternehmen schon
                                                     die sich aus den Geschäftsaktivitäten einer typischen Versicherungsgesellschaft ergeben.
heute stellen sollten.
                                                     So entsteht ein Rahmen für einige "schnelle Teilerfolge", den es in Erwägung zu ziehen und
14                                                   einzusetzen gilt.
Verhaltensrisiko im Schweizer Versicherungssektor | Verhaltensrisiko in der Versicherungsbranche

                                                                                              15
Verhaltensrisiko im Schweizer Versicherungssektor | Wie sollten Sie reagieren?

04                                Wie sollten
                                  Sie reagieren?

                                                                                      1
4.1		 Wo sollten Sie ansetzen?
Bevor wieder ein komplett neues                                                            Hat Ihr Unternehmen
Regulierungsprojekt in Angriff genommen
                                                                                           korrekte Verhaltensweisen
wird, welches grösstenteils auf einer einzigen

                                                                                     2
                                                                                           und ethische Werte und
Gesetzesänderung fusst oder einen bereits
sehr vertrauten Bereich Ihres Unternehmens                                                 Standards festgelegt?
betrifft, gilt es, sich die nachstehenden Fragen          Wie stark sind Ihre
zu stellen. Um eine strategische Vorlage                  Kontrollfunktionen auf die
für künftige regulatorische Reaktionen                    Unternehmensleitung und den
auf das Verhaltensrisiko und robuste                      Verwaltungsrat ausgerichtet?     Wurden granulare und

                                                                                       3
Rahmenbedingungen für ein grundlegend                                                      umfassende KPIs festgelegt,
risikobewusstes und kundenzentriertes
                                                                                           um den Verwaltungsrat
Unternehmen zu schaffen, müssen Sie
zunächst einige Fragen beantworten.                                                        und das Management auf
                                                                                           künftige Verhaltensrisiken
Ausserdem sei darauf hingewiesen, dass                                                     aufmerksam zu machen?

                                                                                     4
Unternehmen bei ersten Überprüfungen                                                       Könnten Sie gegebenenfalls
die Art der Aufsichtspraxis vor Ort sowie                                                  diese KPIs einsetzen, um einen
                                                          Wurden bei der Verbesserung
den jeweiligen regulatorischen Schwerpunkt                                                 glaubwürdigen Umgang mit
berücksichtigen sollten, wenn sie die Bereiche            von Produktdesigns und
                                                          Genehmigungsprozessen            Risiken unter Beweis zu stellen?
mit Verbesserungsbedarf identifizieren wollen.
Die Fragen betreffen die vom Management                   Verhaltensgrundsätze und

                                                                                       5
geförderten Bereiche, Ownership und                       die Interessen Ihrer eigenen
Involvierung, granulare und relevante                     Kunden berücksichtigt?
Rahmenbedingungen zur Erhebung von                                                         Welche kundenrelevanten
Daten rund um das Verhaltensrisiko und die                                                 Aktivitäten haben Sie
Effektivität der Kontrollfunktionen. Ferner                                                ausgelagert und welche

                                                                                     6
sind wesentliche Outsourcing-Verhältnisse
                                                                                           Kontrollmechanismen
im Zusammenhang mit der Risikobereitschaft
                                                                                           bestehen?
und dem Verhaltenskodex des Unternehmens                  Nutzt Ihr Unternehmen sowohl
zu überprüfen.
                                                          Anreize als auch Sanktionen,
                                                          die einer kundenfokussierten
4.2		 Erwarten Sie Herausforderungen!
                                                          Unternehmenskultur

                                                                                       7
Wie bereits erwähnt, ist der Umgang
mit dem Verhaltensrisiko nicht einfach.                   förderlich sind?
Bei der Integration in bestehende
Rahmenbedingungen für die                                                                  Gibt es eindeutige
Entscheidungsfindung, beim Verständnis
                                                                                           Zuständigkeiten für die
des Konzepts von richtigen/falschen
Verhaltensweisen (einschliesslich der sich                                                 verschiedenen Dimensionen
daraus ergebenden Massnahmen) und bei der                                                  des Verhaltensrisikos?
immensen Aufgabe, zwischen Erwartungen
und Problemen im grenzüberschreitenden
Geschäft ein Gleichgewicht herzustellen,
dürften sich einige Herausforderungen
ergeben. In den letzten Abschnitten
definierten wir das Gesamtkonzept des
Geschäftsverhaltens und unterstrichen seine
zunehmende aufsichtsrechtliche Bedeutung in
der Schweiz und der EU, seine Anwendung auf
die Versicherungsbranche und die Fragen, die
für Unternehmen von Relevanz sind und die
sie sich stellen müssen, um eine Blaupause für
zukünftige Massnahmen zu schaffen. Nachdem
wir bereits mögliche Reaktionen aufgezeigt
haben, widmen wir uns im letzten Abschnitt
den Gründen, weshalb es notwendig ist, jetzt
aktiv zu werden.
16
Verhaltensrisiko im Schweizer Versicherungssektor | Wie sollten Sie reagieren?

                                                                            17
Verhaltensrisiko im Schweizer Versicherungssektor | Warum sollte man jetzt handeln?

05                              Warum sollte man
                                jetzt handeln?
Nach Analyse des relevanten regulatorischen Umfelds, der jüngsten Entwicklungen im Ansatz der FINMA und der gezielten Prüfung der
Verhaltensweisen ist es offensichtlich, dass für Unternehmen sofortiger Handlungsbedarf besteht. Nachstehend werden einige Vorteile
aufgeführt, die für ein sofortiges Handeln sprechen. Die Aufsichtsbehörden dürften den proaktiven Ansatz der Unternehmen positiv
bewerten, jedoch ist das verbesserte Markenimage, das für Kunden und künftige potenzielle Mitarbeiter eine wichtige Rolle spielt,
weitaus wichtiger.

Wer jetzt schnell und entschieden handelt, stellt eine effizientere und strategisch fundiertere Herangehensweise sicher, weil das
Unternehmen dann die Lage beherrscht und mehr Zeit hat, seine eigenen Interessen zu verfolgen. Wenn jedoch die Aufsichtsbehörde
eine bestimmte Enforcementmassnahme vorschreibt, nehmen der Wettbewerbsvorteil und die Marke des Unternehmens meistens
Schaden. Ganz zu schweigen von den hohen Kosten, die sonst für Aktivitäten mit höherem Mehrwert hätten verwendet werden können.

                                                                                       Ein proaktiver Ansatz im Umgang mit Verhaltensproblemen in
                                             Aufsichtsbehörden                  +      Ihrem Unternehmen zeigt den Aufsichtsbehörden, dass für Sie
                                                                                       ethische Belange von Bedeutung sind und Sie Ihre Risiken gut im
                                                                                       Griff haben

  Handeln Sie jetzt!                         Auftraggeber/Kunden                +      Auftraggeber und Kunden bevorzugen Geschäftspartner welche
                                                                                       ihre Bedürfnisse über die eigene Gewinnmaximierung stellen
  Zögern Sie nicht!
  So sieht integeres
                                                                                       Wenn Sie jetzt handeln und gegenüber Ihren Konkurrenten
  Geschäftsgebaren
  aus!
                                             Konkurrenz/Mitbewerber             +      einen Vorsprung erhalten, besitzen Sie einen einzigartigen
                                                                                       Wettbewerbsvorteil und eine überzeugende Marktstellung
                                                                                       Ein starkes Image eines nach ethischen Grundsätzen
                                                                                       handelnden Unternehmens mit Werten, Prinzipien und einer
                                             Talente                            +      von richtigen Verhaltensweisen geprägten Marke hebt Sie
                                                                                       von den Mitbewerbern ab und ermöglicht Ihnen, die richtigen
                                                                                       Talente anzuziehen

                                             Effiziente Reaktion                +      Wenn Sie jetzt, d.h. ohne den Druck regulatorischer Fristen
                                                                                       handeln, können Sie Änderungen effizient planen und umsetzen

                                                                                                Sich jetzt Verhaltensproblemen zuzuwenden, ist ein
                                             Strategische Reaktion                      +       äusserst strategisches Unterfangen, da es unweiger-
                                                                                                lich mehrere regulatorische Aspekte vereint

     Eine                                                                                       Damit bietet sich Ihnen die Chance, Ihre eigenen
     proaktive                                                                          +       strategischen Schwerpunkte in einen Ansatz
                                                                                                einzubinden, der ansonsten nur ein isolierter
     Vorgehensweise
                                                                                                "Lösungsansatz" in Reaktion auf eine Problemlage wäre.
     bedeutet...
                                             Robuste Nachweise für                     Wenn Sie jetzt handeln, ohne dazu "aufgefordert" zu werden,
                                             Aufsichtsbehörden
                                                                                +      setzen Sie Signale und bauen eine positive, auf Zusammenarbeit
                                                                                       fussende Beziehung mit den Aufsichtsbehörden auf
                                                                                       Abhilfemassnahmen aufgrund von Eigenbewertungen
                                             Günstiger Ausgangspunkt                   verschaffen einem Unternehmen eine hervorragende
                                             für weitere regulatorische         +      Position in Form eines Validierungsschutzes, der dabei
                                             Massnahmen
                                                                                       hilft, das eigene Geschäft ¬mit Selbstvertrauen präventiv
                                                                                       handelnd aufzubauen

Das Management des Verhaltensrisikos ist ein strategischer Erfolgsfaktor mit Auswirkungen, die über die Vermeidung von
Reputationsschäden infolge von Strafen und Bussgeldern hinausgehen. Je nach Zuständigkeiten können Teams es als Steigerung der
betrieblichen Effizienz, eine auf Urteilsvermögen basierende Verbesserung der Compliance oder als vorgeschriebene strategische
Überprüfung sehen, mit der der Status quo in Frage gestellt wird. Welcher Blickwinkel auch gewählt wird: Letztlich sollte aus allen
Bemühungen ein Unternehmen hervorgehen, in dem sich der Ideenaustausch zu ethischem Geschäftsverhalten nicht auf traditionelle
Kontrollfunktionen beschränkt, sondern die gesamte Unternehmenskultur durchzieht.
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Verhaltensrisiko im Schweizer Versicherungssektor | Quellenverzeichnis

Quellenverzeichnis

[1] 		IAIS, “http://www.iaisweb.org/page/consultations/closed-consultations/issues-paper-on-conduct-of-business-risk-and-its-
      management//file/52875/issues-paper-on-conduct-of-business-risk-and-its-management,” IAIS. [Online].
[2] 		F. Times, “Banks braced for additional £22bn in PPI claim payouts,” [Online]. Available: https://next.ft.com/content/ebb83a38-
      f7fa-11e5-96db-fc683b5e52db.
[3] 		F. Times, “HSBC to spend $700m vetting clients,” FT, [Online]. Available: http://www.ft.com/cms/s/0/4f6bd806-43b7-1e2-844c-
      00144feabdc0.html#axzz3zlbGl5Az.
[4] 		“Zurich Insurance fined £2.3million,” [Online]. Available: https://www.theguardian.com/money/2010/aug/24/
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[5] 		European Systemic Risk Board, “Report on Misconduct Risk in the Banking Sector,” ESRB, Frankfurt, 2015.
[6] 		Guardian, “How thw PPI Scandal Unfolded,” [Online]. Available: https://www.theguardian.com/business/2011/may/05/how-ppi-
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[8] 		“Big Banks Paid $110 Billion in Mortgage-Related Fines. Where Did the Money Go?,” [Online]. Available: http://www.wsj.com/
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[9] 		F. Times, “Commerzbank fined,” FT, [Online]. Available: https://next.ft.com/content/9fe358f0-c8cf-11e4-8617-00144feab7de.
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[11] 		Deloitte, “http://www2.deloitte.com/content/dam/Deloitte/uk/Documents/financial-services/deloitte-uk-rethinking-the-
       response.pdf,” [Online]. Available: http://www2.deloitte.com/content/dam/Deloitte/uk/Documents/financial-services/deloitte-
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[13] 		International Monetary Fund, “IMF Country Report No. 14/265,,” 2014.
[14] 		FINMA, “FINMA Annual Report 2014,” FINMA, [Online]. Available: https://www.finma.ch/finmaarchiv/gb2014/download/2014/en/
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[15] 		Insurance Europe, “Insurance Europe Annual Report 2015 - 2016,” Insurance Europe, 2016.
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[19] 		Bloomberg, “Banks Financing Mexico Drug Gangs Admitted in Wells Fargo Deal,” Bloomberg, [Online]. Available: http://www.
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[20] 		FINMA, “Speech, Mark Branson, Corporate Governance,” [Online]. Available: https://www.finma.ch/de/~/media/finma/
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       pdf?la=de.

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Verhaltensrisiko im Schweizer Versicherungssektor | Autor

Autor
                     Anupriya Dwivedi
                     Senior Manager/Conduct of Business Specialist
                     Financial Services Strategy Consulting
                     +41 58 279 6576
                     anupdwivedi@deloitte.ch

Kontakte

                     Sven Probst
                     Partner
                     Head of Financial Services Industry
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                     Partner
                     Consulting, Insurance
                     +41 58 279 7149
                     swalpole@deloitte.ch

                     Dr. Philipp Keller
                     Partner
                     Risk Advisory
                     +41 58 279 6290
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Ein herzliches Dankeschön an: Verena Eberle, Marie Anaelle-Janus, Philipp Wagner, Veronika Dax und Davide Granata für Ihre
Mithilfe bei dieser Publikation.

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