Verhaltensrisiko im Schweizer Versicherungssektor - Kunden, Kultur, Compliance November 2016 - Deloitte
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Verhaltensrisiko im Schweizer Versicherungssektor Kunden, Kultur, Compliance November 2016 Perspektive
Verhaltensrisiko im Schweizer Versicherungssektor| Inhalt Inhalt Zusammenfassung 01 Das Verhaltensrisiko 04 02 Regulatorische Trends im Versicherungswesen 09 03 Fehlverhalten in der Versicherungsbranche 14 04 Wie sollten Sie reagieren? 16 05 Warum sollte man jetzt handeln? 18 Quellenverzeichnis 19 Autor 20 01
Verhaltensrisiko im Schweizer Versicherungssektor | Zusammenfassung Zusammenfassung In diesem Bericht untersuchen wir, wie die Vorschriften zum Verhaltensrisiko innerhalb der eidgenössischen Finanzdienstleistungsbranche eingeführt wurden und sich weiterentwickelt haben. Wir pointieren die vor kurzem eingeführten signifikanten Bussgelder für Fehlverhalten und den weltweit zunehmenden aufsichtsrechtlichen Schwerpunkt auf dem Verhaltensrisiko über den gesamten Sektor hinweg, bevor wir uns den wesentlichen regulatorischen Entwicklungen in der Schweiz zuwenden. Die Veröffentlichungen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) deuten zunehmend auf eine verstärkte Regulierung des Verhaltensrisikos hin. Die Aufsichtsbehörde nannte in diesem Zusammenhang die "Förderung von Integrität, Transparenz und Kundenschutz im Geschäftsverhalten als eines der strategischen Ziele der FINMA". Wir heben ähnliche Entwicklungen hervor, die sich in aktuellen und bevorstehenden Verordnungen der EU, im Konsumentenschutz und insbesondere in der Corporate Governance beobachten lassen. Die Studie zeigt allgemeine Verhaltensprobleme und Schwächen des Risikomanagements im Versicherungssektor auf und schlägt Lösungsansätze vor, wie Versicherer diese Risiken kontrollieren und mindern können. Abschliessend argumentieren wir für sofortige Massnahmen und heben die strategischen Vorteile hervor, die sich daraus für Versicherer ergeben würden. 02
Verhaltensrisiko im Schweizer Versicherungssektor | Das Verhaltensrisiko 01 Das Verhaltensrisiko 1.1 Was versteht man unter Fehlverhalten aufzuzeigen und zu verhindern. Allerdings genügt es nicht, die nötige Verhaltensrisiko? Kompetenz und die erforderlichen regulatorischen Instrumente zu besitzen, sie müssen Infolge der Finanzkrise, die 2008 ihren auch angemessen eingesetzt werden. Bis vor kurzem beschränkte der Fokus auf die Anfang nahm, wurden die Forderungen aufsichtsrechtliche Robustheit und allgemeine Komplexität der Branche (insbesondere nach einer strengen Beaufsichtigung wegen der Ungewissheit, was eigentlich unter Fehlverhalten zu verstehen ist) die der Finanzdienstleistungsbranche Anzahl der konkreten Enforcementmassnahmen. Das ändert sich nun schnell und die immer lauter. Im EWR liegt der Auswirkungen auf die gesamte Branche sind beträchtlich. Schwerpunkt seitdem auf einem höheren Konsumentenschutz, einem Wandel 1.2 Arten des Fehlverhaltens der Geschäftskultur und einer erneuten Tabelle 1: Die wesentlichen Arten von Fehlverhalten werden meistens in folgende Stärkung des Vertrauens in die Märkte. Vor Kategorien eingeteilt: diesem Hintergrund sind sich Staaten und Aufsichtsbehörden einig, dass das Konzept Art Beschreibung eines einwandfreien Geschäftsverhaltens • Der missbräuchliche Verkauf von Finanzprodukten an nicht mehr nur eine abstrakte Idee, eine Privatkunden, etwa der missbräuchliche Verkauf von nice to have“ Vorschrift oder eine weitere Ratenschutzversicherungen [2] abzuhakende Compliance-Checkbox Missbräuchlicher sein darf, sondern das einzig zulässige Verkauf • Der missbräuchliche Verkauf von Finanzprodukten an Geschäftsgebaren ist. professionelle Kunden, etwa der Verkauf von subprime hypothekenbesicherten Wertpapieren aus den USA durch Was genau unter Fehlverhalten oder US-Banken Verhaltensrisiko zu verstehen ist, wurde schon vielfach definiert. Für unsere Zwecke • Ein Verstoss gegen Steuervorschriften, Vorschriften zur ist darunter jedoch eine Kategorie von Bekämpfung der Geldwäscherei , gegen Bestechung, im Kampf Risiken zu verstehen, die sich aus dem gegen den Terrorismus, wirtschaftliche Sanktionen usw., etwa Verhalten eines Versicherers zum Schaden wenn Schweizer und EU-Banken gegen US-Handelssanktionen des Kunden bzw. der Marktstabilität oder Verstoss gegen in Bezug auf den Sudan, Iran oder Kuba verstossen und einem Verstoss gegen geltende Gesetze nationale und die schlagzeilenträchtige Beteiligung von Banken an der und Vorschriften ergeben. internationale Geldwäscherei im Zusammenhang mit den Erlösen aus dem Bestimmungen und Drogenhandel mexikanischer und kolumbianischer Kartelle [3] Im Versicherungswesen definiert Vorschriften • Verstoss gegen Datenschutzbestimmungen, beispielsweise die Internationale Vereinigung der als die Financial Services Authority (FSA) 2008 gegen Zurich Versicherungsaufsichtsbehörden Insurance ein Bussgeld von GBP 2,3 Mio. verhängte, weil das (International Association of Unternehmen die vertraulichen Daten von 46 000 Kunden Insurance Supervisors, IAIS) das verloren hatte [4] Risiko des Geschäftsverhaltens als das "Risiko, dem Kunden, Versicherer, • Manipulation der Finanzmärkte, zum Beispiel die Manipulation der Versicherungssektor oder der Marktmanipulation des LIBOR und verschiedener Devisenkurse durch mehrere Versicherungsmarkt ausgesetzt sind und globale Banken das sich aus einem Geschäftsgebaren von Versicherern und/oder deren Vermittlern Quelle: European Systemic Risk Board [5] ergibt, das keine faire Behandlung der Kunden sicherstellt." [1] 1.3 Warum ist das von Relevanz? Wenn wir die jüngsten Fälle von Fehlverhalten in der Finanzdienstleistungsbranche als In den meisten Ländern obliegt es den Ganzes betrachten, so sind Höhe und Häufigkeit der verhängten Bussgelder gigantisch Aufsichtsbehörden, nicht nur den von (siehe Tabelle 2). Zum Beispiel die ausgezahlten Entschädigungen die im Zusammenhang ihnen erwarteten Aufsichtspflichten mit dem missbräuchlichen Verkauf von Ratenschutzversicherungen (Payment Protection nachzukommen, sondern auch Insurance, PPI) durch britische Banken seit Januar 2011 auf insgesamt GBP 23 Mrd. anfielen, wobei mit weiteren Zahlungen zu rechnen ist. [2] In diesem Falle wurden die britischen Banken beschuldigt, den Kunden PPI aggressiv verkauft zu haben, obwohl diese Versicherungen in vielerlei Hinsicht ungeeignet waren. Sie waren überteuert (manchmal 04
Verhaltensrisiko im Schweizer Versicherungssektor | Das Verhaltensrisiko erhöhten sie die Kosten eines Kredits USA: Goldman Sachs vereinbarte mit Hier in der Schweiz wurden wegen um 20–50%), überflüssig, mit dem Ziel den US-Aufsichtsbehörden 2016 einen Steuerhinterziehung, die infolge von strukturiert, Leistungen in berechtigten endgültigen Vergleich von USD 5,1 Meldungen durch Whistleblowers Versicherungsfällen einzuschränken, Mrd über missbräuchlich verkaufte aufgedeckt wurde, gegen UBS 2009 und oder vollständig unangebracht, da sie hypothekenbesicherte Wertpapiere (MBS) Crédit Suisse 2014 Bussgelder in Höhe .[7]. In der Tat belaufen sich die Bussgelder von USD 780 Mio. bzw. USD 2,6 Mrd. entweder ohne Zustimmung oder gar in Zusammenhang mit missbräuchlich verhängt. Ausserdem schloss die FINMA Wissen des Kunden bzw. mit anderen verkauften MBS für einige der grössten vor kurzem ein Enforcementverfahren Produkten gebündelt verkauft wurden [6]. US-Banken, darunter Bank of America gegen UBS wegen Manipulation von Es gibt noch viele weitere Beispiele von Corp., J.P. Morgan Chase & Co., Citigroup Devisenreferenzwerten ab, in dessen Fehlverhalten aufgrund unangemessener Inc., Wells Fargo & Co. und Morgan Stanley, Rahmen sie feststellte, dass "Mitarbeitende Anreize für Verkaufsmitarbeiter, die eher an zusammen auf mehr als USD 110 Mrd. entgegen der Interessen der Kunden der Anzahl vertriebener Versicherungen als der UBS handelten. Risikomanagement, daran interessiert waren, ob diese für den [8] Europa: Gegen die Commerzbank Kontrollen und Compliance im wurde wegen ihrer Geschäfte mit Devisenhandel waren ungenügend." Die Kunden auch wirklich geeignet waren. Ländern, die auf der Sanktionsliste Aufsichtsbehörde meinte: "Aufgrund des der USA stehen, ermittelt. Sie musste Abgesehen von schliesslich aufgrund von Verstössen gegen Verhaltens ihrer Mitarbeitenden sowie der Verletzung der Organisationsvorschriften Schadenersatz infolge Vorschriften zur Geldwäscherei und gegen verstiess UBS schwer gegen die Gewähr Handelssanktionen USD 1,45 Mrd. Busse für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit." eines schlechten entrichten [9]. Die französische Bank BNP Abgesehen von einem Bussgeld Managements des Paribas zahlte 2014 beinahe USD 9 Mrd. für die Verletzung der US-Sanktionen gegen in Höhe von CHF 134 Mio. wurden einige Enforcementmassnahmen Verhaltensrisikos sind Sudan, Kuba und Iran. vorgeschrieben. [10] Unternehmen dem Abgesehen von den Risiko verärgerter oder “Je schlechter die Corporate Schadenersatzzahlungen infolge eines Governance in einem unangemessenen Umgangs mit dem übervorteilter Kunden Unternehmen, desto intensiver Verhaltensrisiko sind Unternehmen dem (wenn ein Kunde z. B. in der Regel die Aufsicht. Je Risiko verärgerter oder übervorteilter Kunden (wenn ein Kunde z. B. bereits in höher das Vertrauen in die bereits in Schwierigkeiten verantwortlichen Personen finanziellen Schwierigkeiten steckt, könnte eine missbräuchlich verkaufte überteuerte steckt, könnte eine und die Verlässlichkeit von Versicherung schwerwiegende Folgen für Kontrollprozessen, desto weniger missbräuchlich verkaufte Anlass zu einer intensiven ihn haben) sowie der Gefahr ausgesetzt, dass die Integrität der Märkte, in denen sie überteuerte Versicherung Aufsicht. Interessant ist in agieren, sowie ihre Rentabilität und ihre diesem Zusammenhang, dass die Bewertung Schaden nehmen. für ihn schwerwiegende meisten unserer Enforcementfälle Folgen haben) sowie der ihren Ursprung irgendwo in Ein Unternehmen sollte selbstverständlich mangelhaften Führungs- und auch ohne externe Massregelungen Gefahr ausgesetzt, dass Kontrollprozessen haben”. oder Interventionen nach ethischen Gesichtspunkten geleitet werden. In der die Integrität der Märkte, Rede Mark Branson, FINMA, 2015 Realität unterstehen Finanzdienstleister in denen sie agieren, jedoch heutzutage einem komplexen, vielschichtigen regulatorischen Netzwerk. sowie ihre Rentabilität Das Geschäftsverhalten ist beinahe und ihre Bewertung immer integraler Bestandteil sämtlicher aufsichtsrechtlicher Kontrollen. Schaden nehmen. 1 Bloomberg berichtete Anfang 2010, seit 2006 seien mehr als 22 000 Menschen im Kampf gegen Drogen ums Leben gekommen. Martin Woods, Verwaltungsratsmitglied einer der involvierten Banken, sieht eine eindeutige Verbindung hier: "Wer keinen Zusammenhang zwischen den Geldwäschegeschäften der Banken und den 22 000 getöteten Menschen in Mexiko sieht, liegt gänzlich falsch." [14] 05
Verhaltensrisiko im Schweizer Versicherungssektor | Das Verhaltensrisiko "Auf fahrlässiges Verhalten folgten Fälle "Da ein schlechtes "Künftig wird die FINMA ihre von Fehlverhalten, die lange nach Beginn Geschäftsverhalten Aufsicht zur Einhaltung von der Finanzkrise fortdauerten: von Zins- den Kunden auf breiter Verhaltensregeln verstärken." und Devisenmanipulationen bis hin zu Basis schaden kann, Zuwiderhandlungen und Governance- steht die Notwendigkeit, Versäumnissen wie etwa im Falle des dem Risiko des sogenannten Londoner Wals. All dies belastet Geschäftsverhaltens Jahresbericht den Finanzsektor in seinem Grundgefüge." entschieden FINMA entgegenzutreten, ganz oben auf der Agenda der EIOPA." Christine Lagarde "Die wiederholte Verhängung IWF dieser Bussen zeigt, dass Europäische Geldstrafen allein nicht Aufsichtsbehörde für ausreichen, um die Probleme das Versicherungswesen zu lösen. Vielmehr bedarf es "Wir erwarten von den Verwaltungsräten der eines fundamentalen Wandels Versicherungsunternehmen, dass sie eine und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) der institutionellen Kultur, Risikokultur definieren, kommunizieren und der Vergütungssysteme und umsetzen welche die Strategie und Ziele der Märkte." des Unternehmens fortlaufend beeinflusst, lenkt und neu ausrichtet und somit die Einbettung der Bedingungen und Prozesse des Risikomanagements fördert." Mark Carney BOE Gabriel Bernardino Vorsitzender der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) Tabelle 2: Jüngste Strafen für Fehlverhalten Unternehmen Bussgeld Bemerkungen Behörde Zurich Insurance [3] GBP 2.3 Mio. Verstoss gegen Datenschutzbestimmungen FSA Goldman Sachs [5] USD 5.1 Mrd. Missbräuchlicher Verkauf von MBS US-Behörden Commerzbank [7] USD 1.45 Mrd. Geldwäscherei und Verstoss gegen Sanktionen US-Behörden BNP Paribas USD 9 Mrd. Verstoss gegen Sanktionen US-Behörden UBS USD 780 Mio. Vorwurf der Steuerhinterziehung FINMA Credit Suisse USD 2.6 Mrd. Vorwurf der Steuerhinterziehung FINMA UBS CHF 134 Mio. Verstoss gegen korrektes Geschäftsgebaren FINMA Deutsche Bank USD 780 Mio. Manipulation von Referenzzinssätzen US-Behörden Bank Leumi USD 130 Mio. Beihilfe zur Steuerhinterziehung US-Behörden Ocwen USD 150 Mio. Fehlverhalten im Hypothekengeschäft US-Behörden Bank of Tokyo Mitsubishi II USD 315 Mio. Betrug im Zusammenhang mit Geldwäscherei US-Behörden Verstösse gegen Vergleichsverfügung über die Einhaltung von Standard Chartered Bank USD 300 Mio. US-Behörden Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäscherei MetLife USD 50 Mio. Geschäftsaktivitäten im Versicherungswesen ohne Zulassung US-Behörden QBE USD 10 Mio. Provisionen für unzulässige Zwangsversicherungen US-Behörden Assurant USD 14 Mio. Verstösse gegen das Versicherungsgesetz US-Behörden AXA Equitable USD 20 Mio. Verstoss gegen Verbraucherschutzgesetze bei Rentenprodukten US-Behörden Bank of America USD 180 Mio. Manipulation an Devisenmärkten US-Behörden Quelle: Interne Recherche von Deloitte 06
Verhaltensrisiko im Schweizer Versicherungssektor | Das Verhaltensrisiko 1.3 Keine spezifische regulatorische Frist Obschon sie noch nicht formell in eine Verordnung zusammengefasst wurden, sind Verhaltensanforderungen für die Mehrzahl der jüngst beschlossenen und bevorstehenden Vorschriften von zentraler Bedeutung. Diese Herausforderung ist umso größer, wenn die Infrastruktur in einem Unternehmen nicht ausgereift ist und auf regulatorische Anforderungen nicht angemessen reagieren kann. Im besten Falle handelt es sich um ein Unternehmen mit fragmentierter Best-Practice in den einzelnen Geschäftsbereichen, die der Aufsichtsbehörde auf kohärente Weise und mit fundierten Nachweisen gemeldet werden müssten. Die Herausforderungen in Bezug auf das Verhalten und damit verbundene ethische Anforderungen bestehen indes darin, dass sie im Gegensatz zu den bisherigen, nach dem Kontrollkästchenverfahren abzuarbeitenden Vorschriften, an welche die Branche gewöhnt ist, nicht mit einem definitiven Regelwerk einhergehen und eines eigenen Urteilsvermögens bedürfen. Zur Komplexität trägt ausserdem das vielschichtige Netzwerk von Vorschriften und Aufsichtsbehörden bei, in dem sich die Branche bewegt [11]. Tabelle 3: Zeitlinie europäischer und internationaler Vorschriften, die sich auf Versicherer in der EU 2010-20 auswirken Versicherungsstresstests (jährlich) Überarbeitung der EU: Sicherungssysteme für Überarbeitung der Versicherungen Marktmissbrauchsrichtlinie Vermittlerrichtlinie EU: Finanztransaktionssteuer Gender-Richtlinie Verpackte Rating- Rating- Anlage- Agenturen Vorschriften zu Agenturen Über- EU: Rahmen für Sanierung und produkte für 2 Leerverkäufen 3 arbeitung Abwicklung im nicht-banken Sektor Kleinanleger Solvabilität II und CDS von MiFID 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 SIFI: Intensität und Effektivität der SIFI Aufsicht Foreign IFRS 4 International: SIFI: System- IFRS 9 (Internationally Account Tax (Internationally ComFrame Abwicklungs- relevante Financial Reporting Compliance Financial Reporting mechanismen Versicherer Standards) Act (FATCA) Standards) Internationale US-Vorschriften (mit Auswirkungen Weiterer Zeitplan – Vorschriften EU-Vorschriften auf europäische Versicherer) Umsetzung nach Juli 2015 Anmerkung: Daten beziehen sich auf erwartete Umsetzung. Nicht alle Datumsangaben stehen fest. Wo der Zeitplan noch nicht genau feststeht, wurde die Vorschrift auf einen Zeitpunkt nach 2017 als wahrscheinlich, aber nicht sicher eingeordnet. Nicht alle EU- Mitgliedstaaten unterliegen einer Finanztransaktionssteuer. Quelle: Deloitte Insight 2013 Eine weitere Schwierigkeit besteht darin, das Konzept eines angemessenen Verhaltens und die diesbezügliche Einstellung auf operativer Ebene zu verankern. Dieses Unterfangen ist komplexer und muss mit einem kohärenten Framework adressiert werden. Konkrete Vorschläge hierzu finden sich in Abschnitt 4 dieses Berichts. 07
Verhaltensrisiko im Schweizer Versicherungssektor | Regulatorische Trends im Versicherungswesen 08
Verhaltensrisiko im Schweizer Versicherungssektor | Regulatorische Trends im Versicherungswesen 02 Regulatorische Trends im Versicherungswesen 2.1 FINMA – Erwartungen “Um die Gefahr von Verantwortung der eidgenössischen Fehlverhalten zu der Unterneh- Aufsichtsbehörde senken, müssen im mensleitung "In den strategischen Zielen der FINMA Allgemeinen verschiedene für die Jahre 2013 bis 2016 hatte der Voraussetzungen erfüllt Verwaltungsrat der FINMA unter anderem sein: So muss die Unternehmensleitung Verständnis über festgelegt, die Integrität, die Transparenz und ihre Vorbildfunktion den Ursprung von den Kundenschutz im Geschäftsverhalten wahrnehmen. Auch darf Fehlverhalten zu fördern. Vor dem Hintergrund einer das Unternehmen die Reihe von Vorfällen, die auf Fehlverhalten Profitmaximierung nicht über die Kundeninteressen einzelner Finanzinstitute zurückgehen, Effektive Kontrolle stellen. Ausserdem unternimmt die FINMA bei der Aufsicht über dürfen Anreizsysteme und starke die Verhaltensregeln (Conduct Supervision) unangemessenes Verhalten Compliance konkrete Schritte. Sie stärkt und systematisiert nicht begünstigen, ihre präventive Aufsicht in diesem Bereich auf und die Unternehmen müssen mögliche interne Basis der zurzeit geltenden Regulierung. Ziel ist Gefahrenherde orten. Kundeninteresse es, die Aufsicht über das Geschäftsverhalten Zudem sollten sie interne vor Gewinn mit den zur Verfügung stehenden Weisungen und Reglemente Instrumenten vorausschauender zu gestalten erlassen, um die Risiken und bereichsübergreifend zu harmonisieren.“ zu begrenzen. Vergütungsanreize Das erwartete Verhalten für "richtiges FINMA, Jahresbericht, 2015 [12] ist zu schulen, und die Verhalten" Unternehmen haben rigoros zu kontrollieren, Die Verfasser einer Bewertung zur dass die Weisungen Vorschriftenkonformität durch den konsequent befolgt werden. Strenge interne Internationalen Währungsfonds (IWF) Die Compliance-Abteilung Sanktionen für kamen jüngst zu dem Schluss, dass muss somit eine wichtige Fehlverhalten die aktuellen Schweizer Gesetze zwar und durchsetzungsfähige Kontrollfunktion sein. die Absicht des Konsumentenschutzes Fehlverhalten soll intern eindeutig hervorheben (wobei die FINMA hart sanktioniert werden." als wichtige, im Interesse des Kunden agierende Instanz genannt wird), es allerdings an detaillierten und spezifischen Die Branche muss daher nicht nur ihr Rückstellungen und der Anwendung des Vorschriften zum Geschäftsverhalten und Geschäftsverhalten in der Schweiz an neue Schweizer Solvenztests (SST) auf dem entsprechenden Leitlinien mangelt [13]. Die regulatorische Anforderungen anpassen, Outsourcing von Versicherungstätigkeiten FINMA reagierte prompt. sondern auch sicherstellen, dass diese und der Corporate Governance. Bemühungen in ihrer globalen Strategie Die Aufsichtsbehörde bestätigte Von eigenen Abschnitten in ihrem im Umgang mit dem Verhaltensrisiko ausserdem, dass die Vor-Ort-Kontrollen Jahresbericht, in denen eine "Stärkung Niederschlag finden. in ihrer Prüfintensität "generell vertieft" und Systematisierung der Aufsicht über würden [12]. Angesichts dessen sind das Geschäftsverhalten" versprochen Wie in den Vorjahren lag auch 2015 der wir der Meinung, dass für Schweizer wird [12], bis hin zu Mitteilungen des Fokus der Banken-Abteilung der FINMA Finanzdienstleister die Notwendigkeit Leitungsorgans ist die Eidgenössischen auf Kontrollen vor Ort und Themen besteht, umfassendere Massnahmen Finanzmarktaufsicht (FINMA) wie "Kreditvergabe (einschliesslich zu ergreifen, um das Verhaltensrisiko im darauf bedacht, ihre quantitativen Hypotheken), Geldwäschereibekämpfung, weiteren Kontext der regulatorischen Aufsichtsregeln zu reformieren, um Investmentbanking, Suitability Erwartungen besser zu verstehen und sich zunehmend Themen wie der sowie Organisation und Prozesse in ihr derzeitiges Geschäftsverhalten Kundengefährdung, der Produktstabilität verschiedenen Sparten". Für Versicherer grundlegend zu ändern. und der Rechenschaftspflicht der liegt der Schwerpunkt abgesehen Geschäftsleitungen zu widmen [12]. von versicherungstechnischen 09
Verhaltensrisiko im Schweizer Versicherungssektor | Regulatorische Trends im Versicherungswesen Tabelle 4: Jüngste Rundschreiben und Verordnungen der FINMA zum Geschäftsverhalten Publikationen Titel/Ref Datum der Schwerpunkt und Kommentare Veröffentlichung • Ausnützen von Rundschreiben Insiderinformationen Marktverhaltensregeln 29 August 2013 2013/8 • Marktmanipulation • Marktmissbrauch • Gesetz regelt die Funktionsweise des Eidgenössischen Wertpapiermarktes • Zu diesem Zweck Bundesgesetz über die Börsen und den Gesetz 24 März 1995 konzentriert es sich auf das Effektenhandel (BEHG) Marktverhalten (Missbrauch von Insiderinformationen und Marktmanipulation sind verboten) • Verpflichtung zur Bekämpfung Verordnung FINMA-Geldwäschereiverordnung 3 Juni 2015 von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung 2.2 Die Versicherungsbranche in der EU Der Schwerpunkt der Mit einem Anteil von 35% am globalen Markt ist die europäische Versicherungsbranche die grösste weltweit. Die Versicherungsbranche ist darüber hinaus der grösste institutionelle aufsichtsrechtlichen Investor innerhalb der EU und "bietet einen auf lange Sicht stetigen Kapitalfluss, der erheblich Arbeit der FINMA zur Stabilität und Funktionsweise der Finanzmärkte beiträgt" [15]. Insbesondere die Schweiz ist die Heimat von Marktführern wie Swiss Re, Swiss Life, Zurich und gegenüber Versicherern Baloise und ein bedeutendes Zentrum für das Rückversicherungsgeschäft. Zahlreiche weitere wird weiterhin auf der internationale Akteure der Branche verfügen ebenfalls über eine erhebliche Präsenz in der Schweiz, beispielsweise Axa, SCOR, Allianz, Munich Re und Generali. Corporate Governance, der Anwendung Die Aufsichtsbehörden weiten mittlerweile den Schwerpunkt ihrer regulatorischen Arbeit vom Fehlverhalten bei Banken auf dem bei Versicherern aus. Laut Ansicht der Aufsichtsbehörden des Schweizer "stellen Banken angesichts ihrer zentralen Position im Finanzsystem und innerhalb der breiteren Solvenztests und Wirtschaft im Allgemeinen das grösste systemische Risiko dar" [16]. Dieser Kurs war im Zuge der Finanzkrise grösstenteils gerechtfertigt, muss jetzt aber neu ausgerichtet werden, um dem Outsourcing von eine breitere Anzahl von Marktteilnehmern im Finanzdienstleistungssektor und die mit ihnen Versicherungstätigkeiten einhergehenden Risiken nicht unberücksichtigt zu lassen. Unseres Erachtens dürften als nächstes die Versicherer ins Visier rücken. liegen. 10
Verhaltensrisiko im Schweizer Versicherungssektor | Regulatorische Trends im Versicherungswesen 2.3 Wesentliche regulatorische über Versicherungsunternehmen an erforderlichen vorvertraglichen Entwicklungen in der (Versicherungsaufsichtsgesetz, VAG), der Informationen für versicherungsbasierte Versicherungsbranche in der Verordnung über die Beaufsichtigung Anlageprodukte, die Online durch einen Schweiz/EU von privaten Versicherungsunternehmen Makler vertrieben werden, auf bis zu 148 (Aufsichtsverordnung, AVO) (im Vgl. zu derzeit rund 75) [15]. Analog zu den Entwicklungen, die im und dem Bundesgesetz über Bankensektor beobachtet wurden, den Versicherungsvertrag konzentrierten sich die neuen (Versicherungsvertragsgesetz, VVG) Verordnungen im Versicherungssektor niederschlagen sollten. Dies deutet auf seit Kurzem auf einen strengeren einen erhöhten Kommunikationsbedarf Konsumentenschutz, die Vereinheitlichung zwischen der Aufsichtsbehörde und den der nationalen Vorschriften, mehr Klarheit Mitbewerbern in der Branche [17]. Der SVV in Bezug auf grenzüberschreitende unterstützt ausdrücklich "das Anliegen des Aktivitäten für die Versicherungsmärkte, Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG), die Überwachung der Vergütungssysteme, allfällige Lücken im Kundenschutz zu eine strikte Produktaufsicht und schliessen" und fügt hinzu: "Im Sinne eines drakonische Governance-Vorschriften für Level-Playing-Fields wären deshalb für Produktanbieter und Vertriebsstellen. qualifizierte Lebensversicherungsprodukte Umfassendere Prüfung der folgende Anliegen des FIDLEG unter Corporate Governance und mehr Berücksichtigung der Besonderheiten Konsumentenschutz: Bei Drucklegung der Versicherungsbranche in den dieses Berichts hatte die FINMA bereits Spezialgesetzen (VAG/VVG) umzusetzen: einen Online-Fragebogen zur Corporate • Basisinformationsblatt Governance an Versicherer verschickt. • Verbesserte Transparenz am Point Dieser Fragebogen beurteilt die Befragten of Sale in Bezug auf den Status des im Hinblick auf verhaltensrelevante Versicherungsvermittlers Themen wie Beteiligungsstruktur, • Angemessenheitsprüfung Verwaltungsrat, Vorstand und • Dokumentation" [17] Kontrollfunktionen [12]. Diese Auswertung soll laut FINMA die Qualität der Aufsicht im Es gibt bereits eine Reihe gesetzlicher und Versicherungswesen verbessern. verfassungsrechtlicher Bestimmungen [18] zum Kundenschutz in der Schweiz, Jüngsten Berichten des Schweizerischen von denen wir die wichtigsten in Versicherungsverbands (SVV), des nachstehender Tabelle 5 hervorheben. wichtigsten Branchenverbandes des Eine Möglichkeit, auf die sich die Landes, zufolge sind die Schweizerischen Aufsichtsbehörde konzentriert, um Versicherungsunternehmen der Ansicht, sicherzustellen, dass Versicherer die das "Kundenschutzsystem habe Grundsätze des Konsumentenschutzes sich bewährt, auch in der weltweiten einhalten, sind strengere Anforderungen Finanzkrise". Obschon dies natürlich an die Transparenz. Dies kann jedoch zu grösstenteils zutrifft, ist der Sektor selbst einem Überangebot an Informationen der Meinung, dass sich bestimmte Aspekte führen, das wiederum einem fundierten der Bankenaufsicht auch in wesentlichen Entscheidungsprozess nicht unbedingt Vorschriften zur Beaufsichtigung zuträglich ist. In der Tat erhöht sich der Versicherungsbranche, wie dem laut Insurance-Europe die Gesamtzahl Bundesgesetz betreffend die Aufsicht 11
Verhaltensrisiko im Schweizer Versicherungssektor | Regulatorische Trends im Versicherungswesen Tabelle 5: Gesetzliche und verfassungsmässige Bestimmungen zum Konsumentenschutz (Schweiz) Gesetzliche Beschreibung Bestimmungen • Der Bund trifft Massnahmen zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten. Bundesverfassung • Er erlässt Vorschriften über die Rechtsmittel, welche die Konsumentenorganisationen ergreifen der Schweizerischen können. Diesen Organisationen stehen im Bereich der Bundesgesetzgebung über den unlauteren Eidgenossenschaft: Schutz Wettbewerb die gleichen Rechte zu wie den Berufs- und Wirtschaftsverbänden. der Konsumentinnen und • Die Kantone sehen für Streitigkeiten bis zu einem bestimmten Streitwert ein Schlichtungsverfahren Konsumenten, Art. 97 oder ein einfaches und rasches Gerichtsverfahren vor. Der Bundesrat legt die Streitwertgrenze fest. Bundesgesetz über Dieses Gesetz bezweckt, die objektive Information der Konsumentinnen und Konsumenten die Information der (Konsumenten) zu fördern durch: Konsumentinnen und • Vorschriften über die Waren- und Dienstleistungsdeklaration; Konsumenten (KIB), Art. 1: • Finanzhilfen an Konsumentenorganisationen. • Verpflichtung des Versicherers, Informationen bereitzustellen Versicherungsvertragsgesetz • Verpflichtung zur Offenlegung von Informationen (VVG), Art. 3–6, 15 • Moralische Verpflichtungen Versicherungsaufsichtsgesetz Es hat insbesondere den Schutz von Versicherten vor dem Risiko der Insolvenz eines (VAG), Art. 1 Versicherungsunternehmens und vor missbräuchlichem Verhalten zum Ziel. Bundesgesetz über Die Finanzmarktaufsicht bezweckt nach Massgabe der Finanzmarktgesetze den Schutz der die Eidgenössische Gläubigerinnen und Gläubiger, der Anlegerinnen und Anleger, der Versicherten sowie den Schutz Finanzmarktaufsicht der Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte. Sie trägt damit zur Stärkung des Ansehens und der (Finanzmarktaufsichtsgesetz, Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz bei. FINMAG), Art. 5 Quelle: SVV "Konsumentenschutz aus Kundensicht: Eine empirische Studie im Schweizer Versicherungsmarkt" [18] Die neue EU-Vermittlerrichtlinie (Insurance Distribution Directive, IDD), mit deren Umsetzung noch vor Ende 2017 gerechnet wird, ändert die Vermittlerrichtlinie (Insurance Mediation Directive IMD I) 2002/92/EG ab und ersetzt diese. Ausserdem verdeutlicht die IDD die Verlagerung des regulatorischen Schwerpunkts innerhalb der Branche von aufsichtsrechtlichen, risikobasierten Massnahmen auf den Schutz der Versicherungskunden und die Kontrolle der Verhaltensweisen. Der Zweck der Richtlinie besteht darin, die grundlegenden Standards im Hinblick auf Vertriebsvorschriften für alle Arten von Versicherungsprodukten zu verbessern. Die IDD führt ausserdem zusätzliche Vorschriften zum Geschäftsverhalten ein, die sich vor allem auf nachhaltige Anreize und die Anforderungen an die Eignung der Produkte im Rahmen von Beratungen beziehen. Der Geltungsbereich der IDD ist breit gefasst und erstreckt sich auf: • Erhöhten Konsumentenschutz • Einheitlichkeit zwischen der Regulierung von Versicherungsanlageprodukten und Produkten, die MiFID II unterliegen • Mehr Klarheit zu grenzüberschreitenden Aktivitäten für die Versicherungsmärkte • Einführung einer Offenlegungspflicht zur Vergütung • Standardisierte Informationen für Kunden von Nicht-Lebensversicherungsprodukten Die Überschneidungen zwischen den regulatorischen Absichten der IDD und den jüngst von der FINMA angekündigten Schwerpunkten sind eindeutig zu erkennen. Die neue Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIPs), die ab Jahresende in Kraft tritt, zielt ebenfalls stark auf den Anlegerschutz ab und schreibt Informationsunterlagen (Basisinformationsblätter, KID) vor, die den Anlegern klare und präzise Informationen bieten. Das Thema der Informationsasymmetrien zwischen Versicherungsanbietern und Endkunden oder Anlegern ist nicht Gegenstand dieses Berichts. Offensichtlich ist jedoch der Trend hin zu Informationen, die klarer und einfacher zu verstehen sind und zu einer fundierten Entscheidungsfindung beitragen. Diese Entwicklung sollte von Versicherern berücksichtigt werden. 12
Verhaltensrisiko im Schweizer Versicherungssektor Conduct Risk | Regulatorische in Swiss Insurance Trends | imSection Versicherungswesen title goes here 13
Verhaltensrisiko im Schweizer Versicherungssektor | Verhaltensrisiko in der Versicherungsbranche 03 Verhaltensrisiko in der Versicherungsbranche 3.1 Nicht alle Versicherer sind gleich Tabelle 6: Produktzyklus und (potenzielle) regulatorische Relevanz – spezifische Abhilfe nötig Der Hauptgrund, weshalb Versicherer Regulatorische Hypothesen Kritische Fragen und auch Banken das Verhaltensrisiko nicht angemessen angehen, ist die schwierige Bewertung der einzelnen • Neue Produkte, die kein faires Preis-Leistungs-Verhältnis • Bieten Sie automa- Risikokomponenten. Um die Beweggründe Produkt- bieten tische Vertragsver- für das Verhalten eines Unternehmens zu Governance • Produkte, die keinen Stresstests längerungen? Wenn ja, erkennen und sie in konkrete betriebliche und in unterschiedlichen Märkten wie stellen Sie eine fort- Verbesserungsmassnahmen umzumünzen, Zulassung oder Kundengruppen laufende Eignung fest? bedarf es genauer regulatorischer sowie unterzogen wurden • Wie mindern Sie das branchen- und kundenspezifischer Beratungsrisiko bei • Vertriebsprozesse resultieren in Einblicke und eines unternehmensweiten schlechten Kundenergebnissen Produkten ohne Verantwortungsbewusstseins. • Vertriebsstrategien entsprechen Beratung? nicht der Zielgruppe • Wie verhindern Sie, Während die allgemeinen Grundsätze Vertrieb • Eindeutige Anreize dass ein Endkunde eines einwandfreien Geschäftsverhaltens sind nicht fest im ein komplexes Ver- für die gesamte Versicherungsbranche Mitarbeitervergütungssystem sicherungsprodukt gelten sollten, bestehen auch verankert erwirbt, das er/sie nicht unternehmensspezifische Risiken, die es versteht? • Verfahren zur zu berücksichtigen gilt. Konzentriert sich Schadenabwicklung sind • Wird ein grosser Anteil zum Beispiel ein Universalversicherer eher zu komplex, ein schlechtes Ihrer Schadensfälle auf die Qualität des Kundenkontakts, den Management dieser Verfahren bereits beim ersten hat hohe Unzufriedenheit der Kontakt ungerecht- Zeitaufwand bis zur Schadenabwicklung Kunden und/oder emotionale fertigt abgelehnt? und die Vertriebspraktiken, müssen Rück- Belastung zur Folge • Dauert die Schaden- und B2B-Versicherer auch die Rolle der • Versuche, den Schadenaufwand abwicklung unange- Makler und Vermittler, Assekuradeure und Schadenab- insgesamt niedrig zu halten, messen lang und sind Dienstleister beim Vertrieb von Produkten wicklung/ indem Abwicklungen von die Abwicklungsver- berücksichtigen und sind letztlich Kunden- berechtigten Schadensfällen fahren im Vergleich zur dienst für die Erstellung von Richtlinien und verhindert oder verzögert Konkurrenz über- Mindeststandards zuständig, an die sich werden trieben komplex? die Marktteilnehmer zu halten haben. • Ungenügende Erläuterung • Wie gehen Sie mit der Gründe für abgelehnte Versicherungsvemitt- Schadensfälle lern und maklern um, 3.2 Verhaltensbezogene Probleme • Behinderung von Beschwerden, die eine schlechte können während des gesamten etwa durch zu komplexe Compliance-Bilanz Produktlebenszyklus auftreten Beschwerdeverfahren aufweisen und mit Abgesehen von einigen Unterschieden den Werten und • Schlechtes Management der aufgrund des jeweiligen Geschäftsmodells der Strategie Ihres Versorgungsketten des Versicherers ergeben sich aus Unternehmens nicht • Komplexität von IT und dem gesamten Produktlebenszyklus vertraut sind? Infrastruktur bedeuten verschiedene Verhaltensrisiken. Sonstige • Haben Sie wesentliche dass die verfügbare Zeit der (inkl. Out- Zuständigkeiten wie Basierend auf Kundenerfahrungen und Unternehmensleitung zeitweise sourcing, die Bearbeitung von Brancheneinblicken treffen wir Prognosen sehr limitiert ist, zum Nachteil Offshoring Schadensfällen oder über die Art von Hypothesen, welche der Kunden usw.) den Umgang mit • Intransparentes Outsourcing/ die Aufsichtsbehörden eventuell auf die Beschwerden Offshoring stehen im Probe stellen werden, und über die Art Widerspruch zu den Standards ausgelagert? von Fragen, die sie aufwerfen könnten, des Unternehmens um verhaltensspezifische Schwachstellen zu identifizieren. Nachfolgend die Art von In diesem Abschnitt schlagen wir eine strukturierte allgemeine Bewertung von Risiken vor, Fragen, welche sich Unternehmen schon die sich aus den Geschäftsaktivitäten einer typischen Versicherungsgesellschaft ergeben. heute stellen sollten. So entsteht ein Rahmen für einige "schnelle Teilerfolge", den es in Erwägung zu ziehen und 14 einzusetzen gilt.
Verhaltensrisiko im Schweizer Versicherungssektor | Verhaltensrisiko in der Versicherungsbranche 15
Verhaltensrisiko im Schweizer Versicherungssektor | Wie sollten Sie reagieren? 04 Wie sollten Sie reagieren? 1 4.1 Wo sollten Sie ansetzen? Bevor wieder ein komplett neues Hat Ihr Unternehmen Regulierungsprojekt in Angriff genommen korrekte Verhaltensweisen wird, welches grösstenteils auf einer einzigen 2 und ethische Werte und Gesetzesänderung fusst oder einen bereits sehr vertrauten Bereich Ihres Unternehmens Standards festgelegt? betrifft, gilt es, sich die nachstehenden Fragen Wie stark sind Ihre zu stellen. Um eine strategische Vorlage Kontrollfunktionen auf die für künftige regulatorische Reaktionen Unternehmensleitung und den auf das Verhaltensrisiko und robuste Verwaltungsrat ausgerichtet? Wurden granulare und 3 Rahmenbedingungen für ein grundlegend umfassende KPIs festgelegt, risikobewusstes und kundenzentriertes um den Verwaltungsrat Unternehmen zu schaffen, müssen Sie zunächst einige Fragen beantworten. und das Management auf künftige Verhaltensrisiken Ausserdem sei darauf hingewiesen, dass aufmerksam zu machen? 4 Unternehmen bei ersten Überprüfungen Könnten Sie gegebenenfalls die Art der Aufsichtspraxis vor Ort sowie diese KPIs einsetzen, um einen Wurden bei der Verbesserung den jeweiligen regulatorischen Schwerpunkt glaubwürdigen Umgang mit berücksichtigen sollten, wenn sie die Bereiche von Produktdesigns und Genehmigungsprozessen Risiken unter Beweis zu stellen? mit Verbesserungsbedarf identifizieren wollen. Die Fragen betreffen die vom Management Verhaltensgrundsätze und 5 geförderten Bereiche, Ownership und die Interessen Ihrer eigenen Involvierung, granulare und relevante Kunden berücksichtigt? Rahmenbedingungen zur Erhebung von Welche kundenrelevanten Daten rund um das Verhaltensrisiko und die Aktivitäten haben Sie Effektivität der Kontrollfunktionen. Ferner ausgelagert und welche 6 sind wesentliche Outsourcing-Verhältnisse Kontrollmechanismen im Zusammenhang mit der Risikobereitschaft bestehen? und dem Verhaltenskodex des Unternehmens Nutzt Ihr Unternehmen sowohl zu überprüfen. Anreize als auch Sanktionen, die einer kundenfokussierten 4.2 Erwarten Sie Herausforderungen! Unternehmenskultur 7 Wie bereits erwähnt, ist der Umgang mit dem Verhaltensrisiko nicht einfach. förderlich sind? Bei der Integration in bestehende Rahmenbedingungen für die Gibt es eindeutige Entscheidungsfindung, beim Verständnis Zuständigkeiten für die des Konzepts von richtigen/falschen Verhaltensweisen (einschliesslich der sich verschiedenen Dimensionen daraus ergebenden Massnahmen) und bei der des Verhaltensrisikos? immensen Aufgabe, zwischen Erwartungen und Problemen im grenzüberschreitenden Geschäft ein Gleichgewicht herzustellen, dürften sich einige Herausforderungen ergeben. In den letzten Abschnitten definierten wir das Gesamtkonzept des Geschäftsverhaltens und unterstrichen seine zunehmende aufsichtsrechtliche Bedeutung in der Schweiz und der EU, seine Anwendung auf die Versicherungsbranche und die Fragen, die für Unternehmen von Relevanz sind und die sie sich stellen müssen, um eine Blaupause für zukünftige Massnahmen zu schaffen. Nachdem wir bereits mögliche Reaktionen aufgezeigt haben, widmen wir uns im letzten Abschnitt den Gründen, weshalb es notwendig ist, jetzt aktiv zu werden. 16
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Verhaltensrisiko im Schweizer Versicherungssektor | Warum sollte man jetzt handeln? 05 Warum sollte man jetzt handeln? Nach Analyse des relevanten regulatorischen Umfelds, der jüngsten Entwicklungen im Ansatz der FINMA und der gezielten Prüfung der Verhaltensweisen ist es offensichtlich, dass für Unternehmen sofortiger Handlungsbedarf besteht. Nachstehend werden einige Vorteile aufgeführt, die für ein sofortiges Handeln sprechen. Die Aufsichtsbehörden dürften den proaktiven Ansatz der Unternehmen positiv bewerten, jedoch ist das verbesserte Markenimage, das für Kunden und künftige potenzielle Mitarbeiter eine wichtige Rolle spielt, weitaus wichtiger. Wer jetzt schnell und entschieden handelt, stellt eine effizientere und strategisch fundiertere Herangehensweise sicher, weil das Unternehmen dann die Lage beherrscht und mehr Zeit hat, seine eigenen Interessen zu verfolgen. Wenn jedoch die Aufsichtsbehörde eine bestimmte Enforcementmassnahme vorschreibt, nehmen der Wettbewerbsvorteil und die Marke des Unternehmens meistens Schaden. Ganz zu schweigen von den hohen Kosten, die sonst für Aktivitäten mit höherem Mehrwert hätten verwendet werden können. Ein proaktiver Ansatz im Umgang mit Verhaltensproblemen in Aufsichtsbehörden + Ihrem Unternehmen zeigt den Aufsichtsbehörden, dass für Sie ethische Belange von Bedeutung sind und Sie Ihre Risiken gut im Griff haben Handeln Sie jetzt! Auftraggeber/Kunden + Auftraggeber und Kunden bevorzugen Geschäftspartner welche ihre Bedürfnisse über die eigene Gewinnmaximierung stellen Zögern Sie nicht! So sieht integeres Wenn Sie jetzt handeln und gegenüber Ihren Konkurrenten Geschäftsgebaren aus! Konkurrenz/Mitbewerber + einen Vorsprung erhalten, besitzen Sie einen einzigartigen Wettbewerbsvorteil und eine überzeugende Marktstellung Ein starkes Image eines nach ethischen Grundsätzen handelnden Unternehmens mit Werten, Prinzipien und einer Talente + von richtigen Verhaltensweisen geprägten Marke hebt Sie von den Mitbewerbern ab und ermöglicht Ihnen, die richtigen Talente anzuziehen Effiziente Reaktion + Wenn Sie jetzt, d.h. ohne den Druck regulatorischer Fristen handeln, können Sie Änderungen effizient planen und umsetzen Sich jetzt Verhaltensproblemen zuzuwenden, ist ein Strategische Reaktion + äusserst strategisches Unterfangen, da es unweiger- lich mehrere regulatorische Aspekte vereint Eine Damit bietet sich Ihnen die Chance, Ihre eigenen proaktive + strategischen Schwerpunkte in einen Ansatz einzubinden, der ansonsten nur ein isolierter Vorgehensweise "Lösungsansatz" in Reaktion auf eine Problemlage wäre. bedeutet... Robuste Nachweise für Wenn Sie jetzt handeln, ohne dazu "aufgefordert" zu werden, Aufsichtsbehörden + setzen Sie Signale und bauen eine positive, auf Zusammenarbeit fussende Beziehung mit den Aufsichtsbehörden auf Abhilfemassnahmen aufgrund von Eigenbewertungen Günstiger Ausgangspunkt verschaffen einem Unternehmen eine hervorragende für weitere regulatorische + Position in Form eines Validierungsschutzes, der dabei Massnahmen hilft, das eigene Geschäft ¬mit Selbstvertrauen präventiv handelnd aufzubauen Das Management des Verhaltensrisikos ist ein strategischer Erfolgsfaktor mit Auswirkungen, die über die Vermeidung von Reputationsschäden infolge von Strafen und Bussgeldern hinausgehen. Je nach Zuständigkeiten können Teams es als Steigerung der betrieblichen Effizienz, eine auf Urteilsvermögen basierende Verbesserung der Compliance oder als vorgeschriebene strategische Überprüfung sehen, mit der der Status quo in Frage gestellt wird. Welcher Blickwinkel auch gewählt wird: Letztlich sollte aus allen Bemühungen ein Unternehmen hervorgehen, in dem sich der Ideenaustausch zu ethischem Geschäftsverhalten nicht auf traditionelle Kontrollfunktionen beschränkt, sondern die gesamte Unternehmenskultur durchzieht. 18
Verhaltensrisiko im Schweizer Versicherungssektor | Quellenverzeichnis Quellenverzeichnis [1] IAIS, “http://www.iaisweb.org/page/consultations/closed-consultations/issues-paper-on-conduct-of-business-risk-and-its- management//file/52875/issues-paper-on-conduct-of-business-risk-and-its-management,” IAIS. [Online]. [2] F. Times, “Banks braced for additional £22bn in PPI claim payouts,” [Online]. Available: https://next.ft.com/content/ebb83a38- f7fa-11e5-96db-fc683b5e52db. [3] F. Times, “HSBC to spend $700m vetting clients,” FT, [Online]. Available: http://www.ft.com/cms/s/0/4f6bd806-43b7-1e2-844c- 00144feabdc0.html#axzz3zlbGl5Az. [4] “Zurich Insurance fined £2.3million,” [Online]. Available: https://www.theguardian.com/money/2010/aug/24/ zurich-insurance-fsa-fine. [5] European Systemic Risk Board, “Report on Misconduct Risk in the Banking Sector,” ESRB, Frankfurt, 2015. [6] Guardian, “How thw PPI Scandal Unfolded,” [Online]. Available: https://www.theguardian.com/business/2011/may/05/how-ppi- scandal-unfolded. [7] F. Times, “Goldman Sachs agreed a $5.1bn settlement,” FT, [Online]. Available: http://www.ft.com/cms/s/0/72183cf2-0004-11e6- ac98-3c15a1aa2e62.html#axzz4CsUI9LJL. [8] “Big Banks Paid $110 Billion in Mortgage-Related Fines. Where Did the Money Go?,” [Online]. Available: http://www.wsj.com/ articles/big-banks-paid-110-billionin-mortgage-related-fines-where-did-the-money-go-1457557442. [9] F. Times, “Commerzbank fined,” FT, [Online]. Available: https://next.ft.com/content/9fe358f0-c8cf-11e4-8617-00144feab7de. [10] “FINMA Sanctions at UBS,” [Online]. Available: https://www.finma.ch/en/news/2014/11/mm-ubs-devisenhandel-20141112/. [11] Deloitte, “http://www2.deloitte.com/content/dam/Deloitte/uk/Documents/financial-services/deloitte-uk-rethinking-the- response.pdf,” [Online]. Available: http://www2.deloitte.com/content/dam/Deloitte/uk/Documents/financial-services/deloitte- uk-rethinking-the-response.pdf. [12] FINMA, “FINMA Annual Report 2015,” FINMA, 2015. [Online]. Available: https://www.finma.ch/en/~/media/finma/dokumente/ dokumentencenter/myfinma/finma-publikationengeschaeftsbericht/20160407-finma-jb15.pdf?la=en. [13] International Monetary Fund, “IMF Country Report No. 14/265,,” 2014. [14] FINMA, “FINMA Annual Report 2014,” FINMA, [Online]. Available: https://www.finma.ch/finmaarchiv/gb2014/download/2014/en/ Downloads/Finma_AR14_En.pdf. [15] Insurance Europe, “Insurance Europe Annual Report 2015 - 2016,” Insurance Europe, 2016. [16] G30 Working Group, “Banking Conduct and Culture: A Call for Sustained and Comprehensive Reform,” 2015. [17] SVV, “SVV - Annual Report 2015,” SVV, [Online]. Available: http://www.svv.ch/en/annual-report. [18] SVV, “The consumer’s view of consumer protection: an empirical study of the Swiss insurance market,” [Online]. Available: http://www.svv.ch/sites/default/files/document/file/ivw_consumer_protection_study_en.pdf. [19] Bloomberg, “Banks Financing Mexico Drug Gangs Admitted in Wells Fargo Deal,” Bloomberg, [Online]. Available: http://www. bloomberg.com/news/articles/2010-06-29/banks-financing-mexico-s-drug-cartels-admitted-in-wells-fargo-s-u-s-deal. [20] FINMA, “Speech, Mark Branson, Corporate Governance,” [Online]. Available: https://www.finma.ch/de/~/media/finma/ dokumente/dokumentencenter/myfinma/finma-publikationen/referate-und-artikel/20150318_rede-bnm-aktienrechtstagung. pdf?la=de. 19
Verhaltensrisiko im Schweizer Versicherungssektor | Autor Autor Anupriya Dwivedi Senior Manager/Conduct of Business Specialist Financial Services Strategy Consulting +41 58 279 6576 anupdwivedi@deloitte.ch Kontakte Sven Probst Partner Head of Financial Services Industry +41 58 279 6401 sprobst@deloitte.ch Simon Walpole Partner Consulting, Insurance +41 58 279 7149 swalpole@deloitte.ch Dr. Philipp Keller Partner Risk Advisory +41 58 279 6290 phkeller@deloitte.ch Ein herzliches Dankeschön an: Verena Eberle, Marie Anaelle-Janus, Philipp Wagner, Veronika Dax und Davide Granata für Ihre Mithilfe bei dieser Publikation. 20
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Deloitte bezieht sich auf Deloitte Touche Tohmatsu Limited ("DTTL"), eine "UK private company limited by guarantee" (eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach britischem Recht) und ihren Mitgliedsunternehmen, die rechtlich selbständig und unabhängig sind. Eine detaillierte Beschreibung der rechtlichen Struktur von DTTL und ihrer Mitgliedsunternehmen finden Sie auf unserer Webseite unter www.deloitte.com/ch/about. Deloitte AG ist eine Tochtergesellschaft von Deloitte LLP, dem Mitgliedsunternehmen in Grossbritannien von DTTL. Deloitte AG ist eine von der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) und der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA zugelassene und beaufsichtigte Revisionsgesellschaft. Diese Publikation ist allgemein abgefasst und kann deshalb in konkreten Fällen nicht als Referenzgrundlage herangezogen werden. Die Anwendung der hier aufgeführten Grundsätze hängt von den jeweiligen Umständen ab und wir empfehlen Ihnen, sich professionell beraten zu lassen, bevor Sie gestützt auf den Inhalt dieser Publikation Handlungen vornehmen oder unterlassen. Deloitte AG berät Sie gerne, wie Sie die Grundsätze in dieser Publikation bei speziellen Umständen anwenden können. Deloitte AG übernimmt keine Verantwortung und lehnt jegliche Haftung für Verluste ab, die sich ergeben, wenn eine Person aufgrund der Informationen in dieser Publikation eine Handlung vornimmt oder unterlässt.
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