VERWALTUNGSVERBAND WEISSER SCHÖPS/NEISSE - Gemeinde Horka Gemeinde Kodersdorf
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Gemeinde Gemeinde Horka Neißeaue Gemeinde Gemeinde Kodersdorf Schöpstal VERWALTUNGSVERBAND WEISSER SCHÖPS/NEISSE Herausgeber: Verwaltungsverband Weißer Schöps/Neiße. Für amtliche Mitteilungen verantwortlich: Verwaltungsverbandsvorsitzender oder seine Vertreter im Amt Anzeigenannahme: WEITBLICKVERLAG, Königshainer Straße 5, 02906 Niesky, Telefon 03588 2944345, Fax 03588 2944347, E-Mail: info@weitblickverlag.de Satz + Druck: Gustav Winter Druckerei und Verlagsgesellschaft mbH, Gewerbestraße 2, 02747 Herrnhut, Telefon 035873 418-0, Fax 41888 Nr. 4 1. April 2023 28. Jahrgang INHALT Amtliche Bekanntmachungen Verwaltungsverband Weißer Schöps/Neiße S. 2 Gemeinde Horka S. 4 Gemeinde Kodersdorf S. 6 Gemeinde Neißeaue S. 8 Gemeinde Schöpstal S. 10 Mitteilungen und Informationen Gemeinde Horka S. 12 Gemeinde Kodersdorf S. 16 Gemeinde Neißeaue S. 24 Die nächste Ausgabe erscheint am 6.5.2023. Redaktionsschluss ist der 16.4.2023. Redaktion Amtsblatt Elke Geier Gemeinde Horka Am Gemeindeamt 2 02923 Horka Tel. 035892 3273 Fax 035892 3041 amtsblatt@vvwsn-mail.de www.weisserschoeps- neisse.de
Zweckverband Abwasser Rothenburg / O. L. Bereitschaftsdienst der Stadtwerke Görlitz Service GmbH Außenstelle Rothenburg Bei Störungen im Abwasserbereich erreichen Sie uns unter unserer Hotline: 03581 33555 Ihr Dienstleister – Stadtwerke Görlitz Service GmbH Das Ordnungsamt informiert Abbrennen von pyrotechnischen Erzeugnissen Leider verzeichnet das Ordnungsamt immer wieder Verstöße bezüglich des Abbrennens von Pyrotechnik. Straße der Freundschaft 1 Hiermit informieren wir Sie über die Rechtslage: Telefon: 035825 700-0, Fax: 035825 700-18 Böller, Silvesterraketen und Batterien zählen zu pyrotechnischen Gegen- E-Mail: sekretariat@vvwsn-mail.de ständen der Klasse II. Internet: www.weisserschoeps-neisse.de Laut Sprengstoffgesetz und der ersten Sprengstoffverordnung ist das Anzünden und Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Klas- Öffnungszeiten: se II in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember verboten! Montag 9.00 – 12.00 Uhr Verstöße gegen die o.g. Rechtsnormen werden mit empfindlichen Stra- Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr fen geahndet. Ausnahmegenehmigungen können auf Antrag erteilt wer- Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr den. Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Absprache Dieser ist dem Ordnungsamt mindestens 4 Wochen vor dem Ereignis Für amtliche Bekanntmachungen des Verwaltungsverbandes verantwort- einzureichen. lich: der Verbandsvorsitzende Das Ordnungsamt entscheidet gemeinsam mit der Gemeindeverwaltung und in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde, ob, wann und wo ein Feuerwerk stattfinden kann. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Ihr Ordnungsamt öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung des Verwaltungsverbandes Weißer Schöps/Neiße am 22. Februar 2023 Beschluss 003/05/2023 Abwägungsbeschluss zum Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungs- Amtliche Haushaltsbefragung – planes (FNP) des Verwaltungsverbandes Weißer Schöps/Neiße, Planteil 3 – Mikrozensus 2023 Gemeinde Neißeaue (Fassung vom 9. Januar 2012), für das Gebiet des Be- bauungsplanes „Photovoltaikanlage Groß Krauscha/Kaltwasser“, welches Eine umfassende Bevölkerungszählung wie der Zensus 2022 im Vorjahr die Flurstücke 14 und 8/23 der Gemarkung Kaltwasser Flur 3 sowie das findet im Freistaat Sachsen – wie im gesamten Bundesgebiet – nur alle Flurstück 4 der Gemarkung Groß Krauscha Flur 2 umfasst. zehn Jahre statt. Hingegen wird der Mikrozensus (,,kleine Volkszählung“) jährlich durchgeführt und demnach auch im Jahr 2023 erhoben. Der Mikrozensus Beschluss 004/05/2023 ist eine bundesgesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung mit Aus- Abschließender Beschluss zum Entwurf der 6. Änderung des Flächennut- kunftspflicht, bei der ein Prozent der sächsischen Bevölkerung (rund zungsplanes (FNP) des Verwaltungsverbandes Weißer Schöps/Neiße, 20 000 Haushalte) stellvertretend für alle von Januar bis Dezember z. B. Planteil 3 – Gemeinde Neißeaue (Fassung vom 9. Januar 2012), für das Ge- zu Themen wie Haushaltsstruktur, Erwerbstätigkeit, Arbeitsuche, Be- biet des Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage Groß Krauscha/Kaltwas- such von Schule oder Hochschule und Quellen des Lebensunterhalts be- ser“, welches die Flurstücke 14 und 8/23 der Gemarkung Kaltwasser Flur 3 fragt wird. sowie das Flurstück 4 der Gemarkung Groß Krauscha Flur 2 umfasst. Dadurch werden mit kürzerem Abstand und geringerem Aufwand als beim ,,großen“ Zensus wichtige Informationen für Politik, Verwaltung, Wissenschaft und die Öffentlichkeit gewonnen. In den Mikrozensus sind auch international abgestimmte Fragen integriert, mit denen man zum Änderung der Öffnungszeit Beispiel die Arbeitsmarktbeteiligung, Einkommen und Lebensbedin- Am Donnerstag, dem 6. April 2023 (Donnerstag vor Karfreitag) ist der gungen der Menschen in Europa vergleichen kann. Das Frageprogramm Verwaltungsverband Weißer Schöps/Neiße einschließlich Standesamt 2023 enthält außerdem zusätzliche Fragen zur Kranken- und Rentenver- und Einwohnermeldeamt nur bis 16.00 Uhr geöffnet. sicherung der Haushalte. Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach den Regeln ei- nes objektiven mathematischen Zufallsverfahrens. Dabei werden nicht Personen, sondern Wohnungen ausgewählt. Um auch Aussagen über Einladung Veränderungen und Entwicklungen in der Bevölkerung treffen zu kön- Die nächste Sitzung des Verwaltungsverbandsausschusses nen, werden die ausgewählten Haushalte in der Regel bis zu viermal des Verwaltungsverbandes Weißer Schöps/Neiße (maximal zweimal innerhalb eines Jahres) befragt. findet am Donnerstag, dem 13. April 2023, um 8.00 Uhr Die Befragung erfolgt vorrangig durch geschulte Erhebungsbeauftragte, im Verwaltungsverband Weißer Schöps/Neiße, entweder telefonisch oder auch persönlich vor Ort. lm Jahr 2022 nutzten Straße der Freundschaft 1, 02923 Kodersdorf, statt. rund 70 Prozent der Haushalte diesen zeitsparenden Erhebungsweg. Die Tagesordnung und Ort der Sitzung werden rechtzeitig in den Schaukästen eingesetzten Erhebungsbeauftragten legitimieren sich mit einem Son- sowie auf der Homepage des Verwaltungsverbandes bekanntgegeben. derausweis des Statistischen Landesamtes. Sie sind zu den entsprechen- den Gesetzen und einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes be- gez. Hänsch, Verbandsvorsitzender lehrt und zur Geheimhaltung verpflichtet. 2 Nr. 4 · 1. April 2023 · 28. Jahrgang
Alternativ besteht die Möglichkeit, den Mikrozensus-Fragebogen eigen- Teilnehmerversammlung ständig online oder auf Papier auszufüllen. Alle Einzelangaben werden am Montag, dem 8. Mai 2023, um 18.00 Uhr geheim gehalten und dienen ausschließlich den gesetzlich bestimmten in den Gerichtskretscham Kunnersdorf, Zwecken. Kirchplatz 4, in 02829 Schöpstal. Auskunft erteilt: Beate Schirwitz, Telefon 03578 332110 Tagesordnung: mikrozensus2020@statistik.sachsen.de 1. Begrüßung 2. Vorstellung des Flurbereinigungsplanes des Unternehmensver- fahrens „S 127 – Verlegung östlich Kunnersdorf, Bereich Süd“ Teilnehmergemeinschaft 3. Sonstiges der Ländlichen Neuordnung S 127 – Verlegung östlich 3. Ladung zum Anhörungstermin Kunnersdorf, Bereich Süd Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft lädt hiermit alle Betei- Teilnehmergemeinschaft der Ländlichen Neuordnung ligten am Unternehmensverfahren „S 127 – Verlegung östlich Kun- S 127 – Verlegung östlich Kunnersdorf, Bereich Süd nersdorf, Bereich Süd“ ein zum beim Landratsamt Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, Georgewitzer Straße 42, 02708 Löbau Anhörungstermin gemäß § 59 FlurbG • für die Besitzstände 3992/29 bis 3992/1391 Unternehmensverfahren und 3994/1 bis 3994/33 „S 127 – Verlegung östlich Kunnersdorf, Bereich Süd“ am Mittwoch, dem 10. Mai 2023 von 9.30 bis 17.00 Uhr Gemeinde Schöpstal, Gemeinde Neißeaue und Stadt Görlitz • für die Besitzstände 3994/34 bis 3994/404 Landkreis Görlitz am Donnerstag, dem 11. Mai 2023 von 9.30 bis 17.00 Uhr VKZ 260251 • für die Besitzstände 3994/408 bis 3994/1321 Öffentliche Bekanntmachung am Montag, dem 15. Mai 2023 von 9.30 bis 17.00 Uhr 1. Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes • für die Besitzstände 3998/1 bis 3998/1188 2. Ladung zur Teilnehmerversammlung und 9999/900001 bis 9999/900004 3. Ladung zum Anhörungstermin am Dienstag, dem 16. Mai 2023 von 9.30 bis 17.00 Uhr 4. Abmarkung der neuen Grenzen • für die Inhaber von Rechten nach § 10 Nr. 2. d) FlurbG 5. Rechtsbehelfsbelehrung und die weiteren Nebenbeteiligten nach § 10 Nr. 2. FlurbG am Mittwoch, dem 17. Mai 2023 von 9.30 bis 16.00 Uhr 1. Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes in das Schloss Kunnersdorf, Bauernstube, Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft der Ländlichen Neuord- Liebsteiner Straße 8 in 02829 Schöpstal nung S 127 – Verlegung östlich Kunnersdorf, Bereich Süd hat den Ein Erscheinen zum Anhörungstermin ist nur erforderlich, falls Er- Flurbereinigungsplan aufgestellt. Darin sind alle Ergebnisse des läuterungen oder Auskünfte über den bekannt gegebenen Flurber- Verfahrens zusammengefasst. Jedem Teilnehmer wird der ihn be- einigungsplan gewünscht werden. treffende Auszug des Flurbereinigungsplanes zugestellt. Beteiligt sind u. a. (§ 10 FlurbG): Der Flurbereinigungsplan wird hiermit gemäß § 59 Flurbereini- – Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grund- gungsgesetz (FlurbG) bekannt gegeben. Zur Einsichtnahme in den stücke, Gebäude und Anlagen sowie Erbbauberechtigte Flurbereinigungsplan werden für die Beteiligten folgende Unterla- – Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehö- gen ausgelegt: renden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder • Der Textteil zum Flurbereinigungsplan von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung sol- • Das Flurbuch (alt) cher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher Grund- • Das Verzeichnis der Flurstücke (alt) mit den Anteilen stücke berechtigen zu den Landabzügen bzw. Vorausleistungen – Empfänger neuer Grundstücke • Das Flurbuch (neu) – Eigentümer und Erbbauberechtigte von an das Flurbereinigungs- • Die Belastungen nach ausgewählten Berechtigten gebiet angrenzenden Grundstücken (hier beschränkte Einsichtnahme) • Die einschlägigen Vorstandsbeschlüsse • Der Erläuterungsbericht zum Plan nach & 41 FlurbG 4. Abmarkung der neuen Grenzen mit Anlagen Im Verfahrensgebiet des Unternehmensverfahrens „S 127 – Verle- • Die Karte zum Plan nach § 41 FlurbG gung östlich Kunnersdorf, Bereich Süd“ werden die Grenzen der • Der Wertermittlungsrahmen neuen Flurstücke abgesteckt und entsprechend den Vorgaben der • Die Wertermittlungskarte Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und • Die Bestandskarte (alt) Katastergesetz (SächsVermKat GDVO) sowie der Katastervermes- • Die Abfindungskarte sungsvorschrift (VwVKvA) abgemarkt. Die Grenzen der neuen • Die Bestandskarte Flurstücke können auf Wunsch vor Ort vorgewiesen werden. Be- • Die Widmungskarte/Verkehrsanlagenkarte teiligte, die ihre Grenzen örtlich angezeigt haben möchten, können Weiterhin können auch das Bestandsblatt (alt), die Abfindungs- dies ab sofort schriftlich unter Angabe der neuen Flurstücksnum- nachweise, das Bestandsblatt (neu) und die Belastungsnachweise von Beteiligten eingesehen werden, die ein berechtigtes Interesse mer(n) bei der nachweisen (beschränkte Einsichtnahme). Teilnehmergemeinschaft Die Auslage des Flurbereinigungsplans erfolgt in der Zeit vom Ländliche Neuordnung S 127 – Verlegung östlich Kunnersdorf, 24. April bis 31. Mai 2023 im Verwaltungsverband Weißer Schöps/ Bereich Süd beim Landratsamt Görlitz, Neiße, Straße der Freundschaft 1, 02923 Kodersdorf zu den Öff- Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, nungszeiten: Georgewitzer Straße 42, 02708 Löbau Montag: 9.00 – 12.00 Uhr anmelden. Dienstag: 9.00 – 12.00 Uhr 14.00 – 16.00 Uhr Donnerstag: 9.00 – 12.00 Uhr 14.00 – 18.00 Uhr Am Dienstag, dem 25. April 2023 von 14.00 bis 16.00 Uhr und am 5. Rechtsbehelfsbelehrung Donnerstag, dem 4. Mai 2023 von 14.00 bis 18.00 Uhr wird zudem Gegen den Flurbereinigungsplan kann innerhalb von zwei Wochen ein Bediensteter der Flurbereinigungsbehörde im Verwaltungsver- nach dem Anhörungstermin Widerspruch erhoben werden. Der band Weißer Schöps/Neiße, Straße der Freundschaft 1, 02923 Koders- Widerspruch ist schriftlich bei der dorf für Auskünfte zum Flurbereinigungsplan zur Verfügung stehen. Teilnehmergemeinschaft der Ländliche Neuordnung S 127 – Verlegung östlich Kunnersdorf 2. Ladung zur Teilnehmerversammlung Bereich Süd beim Landratsamt Görlitz Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft lädt hiermit alle Teil- Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung nehmer am Unternehmensverfahren „S 127 – Verlegung östlich Georgewitzer Straße 42, 02708 Löbau Kunnersdorf, Bereich Süd“ ein zu einer einzulegen. Nr. 4 · 1. April 2023 · 28. Jahrgang 3
Hinweise: Einladung zur Ortschaftsratssitzung Gemäß § 27 a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz wird diese öffentli- Die nächste Sitzung des Ortschaftsrates Mückenhain che Bekanntmachung auch im Internet unter: findet am Montag, dem 24. April 2023, um 20.00 Uhr https://www.vlnsachsen.de/landkreise/ im Dorfhaus Mückenhain statt. goerlitz/s-127-kunnersdorf-sued/aktuelles eingestellt. gez. Hartmut Leppin, Ortsvorsteher Datenschutzrechtliche Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten natürlicher Personen im Rahmen des Unternehmensverfahrens „S 127 – Verlegung östlich Kunnersdorf, Bereich Süd“ können im Inter- Bekanntmachung des Beschlusses aus der net unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.laendlicher-raum.sachsen.de/ öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Horka datenschutz-in-verfahren-der-laendlichen-neuordnung-9248.html. am 15. März 2023 Löbau, den 13. März 2023 Beschluss 08/2023 Bauantrag: Errichtung eines Nebengebäudes mit Partyraum auf dem gez. Adrian Werner, Vorstandsvorsitzender Flurstück 411 der Flur 12 Gemarkung Horka Einführung kommunales Energiemanagement in Teilnehmergemeinschaft den Gemeinden Kodersdorf, Horka und Neißeaue der Ländlichen Neuordnung Bereits Anfang 2022 wurde dazu in den Gemeinden der Beschluss zur S 127 – Verlegung östlich Einführung eines Energiemanagements durch die Gemeinderäte und die Kunnersdorf, Bereich Süd Bürgermeister gefasst, eine mandatierte Zweckvereinbarung der drei Bürgermeister und der Kois gGmbH, die mit der Umsetzung des Pro- Unternehmensverfahren jekts beauftragt wurde, geschlossen und die nötigen Fördermittelanträge „S 127 – Verlegung östlich Kunnersdorf, Bereich Süd“ gestellt. Gefördert wird das Projekt durch den Bund mit einer Förder- Gemeinde Schöpstal, Gemeinde Neißeaue und Stadt Görlitz quote von 90 %. Diese Fördergelder fließen vorrangig in die Personal- Landkreis Görlitz kosten und in die für die Umsetzung benötigten Messgeräte, Software VKZ 260251 und Schulungsmaßnahmen. Ziel des Projektes ist es, den Energiever- Öffentliche Bekanntmachung brauch in kommunalen Gebäuden durch gezielte Erfassung und Anla- Hiermit erfolgt die öffentliche Bekanntmachung der: genoptimierung zu senken und somit Kosten zu sparen. Für die Zukunft 1. Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes soll aus den gewonnenen Erkenntnissen eine gezielte Investition in ener- 2. Ladung zur Teilnehmerversammlung gieeffiziente Technik erreicht werden. 3. Ladung zum Anhörungstermin Nach Bewilligung der beantragten Fördermittel erfolgte die Einstellung 4. Abmarkung der neuen Grenzen von Herrn Hartmann als Energiemanager zum 1. Januar 2023. Gleich- 5. Rechtsbehelfsbelehrung zeitig startetet damit das Projekt. Als erstes wurde ein Energie-Team ge- im Unternehmensverfahren „S 127 – Verlegung östlich Kunnersdorf, bildet, bestehend aus Herrn Bork und Herrn Wagenknecht für die Ge- Bereich Süd“. meinde Kodersdorf, Herrn Arlt und Herrn Lohan für die Gemeinde Hor- Der vollständige Text dieser öffentlichen Bekanntmachung ist in diesem ka und Herrn Lah für die Gemeinde Neißeaue. Fachliche Unterstützung Amtsblatt (Amtsblatt des Verwaltungsverbandes Weißer Schöps/Neiße kommt außerdem von einem externen Energieberater und von der Säch- und der Gemeinden Horka, Kodersdorf, Neißeaue und Schöpstal, Aus- sischen Energieagentur SAENA, die dieses Projekt begleitet. Derzeit er- gabe Nr. 04 vom 1. April 2023) unter den amtlichen Bekanntmachungen folgen die Schulungen für die oben genannten Mitarbeiter durch die des Verwaltungsverbandes Weißer Schöps/Neiße abgedruckt. SAENA und parallel dazu erfolgt der strukturelle und organisatorische Aufbau des KomEms in den Gemeinden. gez. Adrian Werner, Vorstandsvorsitzender Wichtig für den Erfolg des Projekts ist die volle Unterstützung des Ener- gie-Teams von allen Beteiligten in den Kommunen und der Verwaltung. Ohne die volle Befürwortung der Bürgermeister und des Hauptamtslei- Offenlegung von Ergebnissen ters und ohne ein Mittun der Hausmeister und der Nutzer der Gebäude einer Grenzbestimmung und Abmarkung sind Einsparungen oft nicht machbar. gemäß § 17 Abs. 1 der Durchführungsverordnung zum Sächsischen F. Hartmann Vermessungs- und Katastergesetz Energiemanager der Gemeinden Kodersdorf, Horka, Neißeaue In der Gemarkung Horka Flur 2 wurden an dem Flurstück 295/2 Flur- stücksgrenzen durch eine Katastervermessung bestimmt und abgemarkt. Allen betroffenen Eigentümern und Erbbauberechtigten werden die Er- gebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung durch Offenlegung be- kannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe von Verwaltungsak- ten auf diesem Wege ergibt sich aus § 17 Abs. 1 der Verordnung des Säch- sischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (Durchführungsverordnung zum Telefon: 035892 3273, Fax: 035892 3041 Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatGDVO) E-Mail: info@gemeinde-horka.de vom 6. Juli 2011 (SächsGVBl. S. 271), die zuletzt durch Artikel 2 der Ver- Internet: www.horka.de ordnung vom 25. Januar 2023 (SächsGVBl. S. 37) geändert worden ist. Öffnungszeiten: Die Ergebnisse liegen ab dem Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr 1. April bis zum 1. Mai 2023 Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Absprache in meinen Geschäftsräumen Spremberger Straße 3 a Für amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Horka verantwortlich: in Niesky in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr und der Bürgermeister 13.00 bis 15.30 Uhr von Montag bis Freitag zur Einsichtnahme bereit. Gemäß § 17 Abs. 1 Satz 5 SächsVermKatGD- Einladung zur Gemeinderatssitzung VO gelten die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung ab Die nächste Sitzung des Gemeinderates Horka dem 8. Mai 2023 als bekanntgegeben. findet am Mittwoch, dem 26. April 2023, um 19.30 Uhr Für Rückfragen stehe ich Ihnen unter der Telefonnummer 03588 201194 im Dorfhaus Mückenhain, Rosengasse 10, statt. oder der E-Mail-Adresse info@vermessung-schlegel.de zur Verfügung. Die Tagesordnung wird rechtzeitig in den Schaukästen bekanntgegeben. Ebenfalls erfolgt auf der Homepage der Gemeinde Horka die Veröffent- Rechtsbehelfsbelehrung lichung der Tagesordnung und der Beratungsunterlagen. Gegen die offengelegten Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmar- kung können die betroffenen Eigentümer und Erbbauberechtigten inner- gez. Christoph Biele, Bürgermeister halb eines Monats nach dem Wirksamwerden der Bekanntgabe Wider- 4 Nr. 4 · 1. April 2023 · 28. Jahrgang
spruch einlegen. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift Bekanntmachung bei dem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur, Dipl.-Ing. (FH) der LISt GmbH, handelnd im Auftrag des Freistaates Sachsen, Andreas Schlegel, mit Amtssitz in der Spremberger Straße 3a in 02906 vertreten durch die Straßenbauverwaltung, Landesamt Niesky oder beim Landesbetrieb für Geobasisinformation und Vermes- für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Bautzen sung Sachsen (GeoSN), mit Sitz Olbrichtplatz 3 in 01099 Dresden ein- zulegen. Wird der Widerspruch schriftlich erhoben, so ist die Frist nur Vorbereitung der Planung für das Projekt: gewahrt, wenn der Widerspruch vor ihrem Ablauf bei der vorstehend B 115 Ortsumgehung Kodersdorf genannten Vermessungsstelle eingeht. Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten Dulden von faunistischen Sonderuntersuchungen auf Grundstücken versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden Ihnen angerech- Die Straßenbauverwaltung beabsichtigt im Verwaltungsgebiet der Ge- net werden. meinde Horka zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und Erhö- hung der Verkehrssicherheit, das o. a. Vorhaben durchzuführen. Niesky, den 6. März 2023 Um das Vorhaben ordnungsgemäß planen zu können, werden in Abhän- gez. Andreas Schlegel gigkeit der Witterungsbedingungen auf den Grundstücken der Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Gemarkung: Mückenhain Flur 2 Flurstücke: 354, 355, 356, 357, 358, 359, 360, 372, 373, 374, 375, Jagdgenossenschaft Horka 376, 377, 378, 379, 380, 381, 382, 383, 384, 385, 386, 387, 388, 389, 390, 391, 392, 393, 394, 395 Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Horka am Mittwoch, dem 26. April 2023, um 19.00 Uhr im Zeitraum vom 31. März bis voraussichtlich 31. August 2023 fol- im Versammlungsraum der Gemeindeverwaltung Horka gende Vorarbeiten durchgeführt: Tagesordnung: Faunistische Sonderuntersuchungen/Brutvogelkartierungen 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Bericht des Vorstandes Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, hat 3. Bericht der Kassenführerin das Bundesfernstraßengesetz (§ 16 a) die Grundstücksberechtigten ver- 4. Bericht der Kassenprüfung pflichtet, diese zu dulden. 5. Diskussion zu den Berichten Im Untersuchungsgebiet werden Brutvogelkartierungen durchgeführt. 6. Beschluss zur Entlastung des Vorstandes Es werden Nistplätze und Horststandorte erkundet, Vogelarten verhört 7. Beschluss über die befristete Aussetzung oder durch Sichtbeobachtungen (z. B. durch Fernglas, Spektiv) nachge- der Wildschadenspauschale wiesen. Im Rahmen dieser Sonderuntersuchungen werden öffentliche 8. Beschluss über die Auszahlung des Reinertrages Wege befahren und die freie Landschaft betreten. Den Untersuchungs- 9. Schlusswort raum entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage. Zu dieser Versammlung sind alle Eigentümer der bejagbaren Wald- und Ansprechpartner: Feldflächen herzlich eingeladen. Frau Wiebke Niepraschk M. Sc., LISt GmbH Telefon: 037207 832-593 Christian Nitschke, Vorsitzender E-Mail: wiebke.niepraschk@list.smwa.sachsen.de Etwaig durch diese Vorarbei- ten entstehende unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt. Sollte eine Einigung über eine Entschädi- gung in Geld nicht erreicht wer- den können, setzt die Landesdi- rektion Sachsen auf Antrag der Straßenbaubehörde die Ent- schädigung fest. Durch diese Vorarbeiten wird nicht über die Ausführung des geplanten Vorhabens entschie- den. Hainichen, 13. März 2023 Sören Trillenberg, Geschäftsführer Nr. 4 · 1. April 2023 · 28. Jahrgang 5
Beschluss 21/2023 Instandsetzungsmaßnahmen 2023 an kommunalen Straßen: Vergabe Honorarleistungen an das Ingenieurbüro Marco Polenz, Horka Beschluss 22/2023 Telefon: 035825 5252, Fax: 035825 5235 Erneuerung/Sanierung der Abwasser-Pumpwerke E-Mail: info@gemeinde-kodersdorf.de Bergstraße und Rastplatz Autobahn: Internet: www.kodersdorf.de Vergabe Planungsleistungen an das Büro IBOS GmbH, Görlitz Öffnungszeiten: Beschluss 23/2023 Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr Fortführung und Änderung des Rahmenvertrages Abwasser Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr (Vertragserweiterung auf die Regenentwässerung) Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Absprache für die Jahre 2023/24 mit dem Büro IBOS GmbH, Görlitz Für amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Kodersdorf verantwort- Beschluss 24/2023 lich: der Bürgermeister Neubau eines Überdachs für das Holzlager an die bestehende Garage, Flurstück 24/1, Flur 2, Gemarkung Kodersdorf Änderung der Öffnungszeit Am Donnerstag, dem 6. April 2023 (Donnerstag vor Karfreitag) ist das Gemeindeamt Kodersdorf nur bis 16.00 Uhr geöffnet. Teilnehmergemeinschaft der Ländlichen Neuordnung Einladungen zur nächsten Gemeinderatssitzung S 127 – Verlegung östlich Die nächste Sitzung des Gemeinderates Kodersdorf findet am Dienstag, dem 25. April 2023, um 19.30 Uhr Kunnersdorf, Bereich Süd im Ratszimmer des Gemeindeamts Kodersdorf, Unternehmensverfahren Straße der Freundschaft 1, statt. „S 127 – Verlegung östlich Kunnersdorf, Bereich Süd“ Die Tagesordnung wird rechtzeitig in den Schaukästen der Gemeinde Gemeinde Schöpstal, Gemeinde Neißeaue und Stadt Görlitz sowie auf der Homepage bekanntgegeben. Landkreis Görlitz gez. Schöne, Bürgermeister VKZ 260251 Öffentliche Bekanntmachung Hiermit erfolgt die öffentliche Bekanntmachung der: Beschlüsse aus der öffentlichen Sitzung des 1. Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes Gemeinderates Kodersdorf am 21. Februar 2023 2. Ladung zur Teilnehmerversammlung 3. Ladung zum Anhörungstermin Beschluss 12/2023 4. Abmarkung der neuen Grenzen Energiepolitisches Arbeitsprogramm der Gemeinde Kodersdorf 5. Rechtsbehelfsbelehrung 2020 bis 2025: Beschluss der Jahresscheibe 2023 im Unternehmensverfahren „S 127 – Verlegung östlich Kunnersdorf, Bereich Süd“. Beschluss 13/2023 Erlass Nutzungsgebühren Backhaus Auf Antrag des KoKuVe e. V. Der vollständige Text dieser öffentlichen Bekanntmachung ist in diesem für den 23. Oktober 2023 Amtsblatt (Amtsblatt des Verwaltungsverbandes Weißer Schöps/Neiße und der Gemeinden Horka, Kodersdorf, Neißeaue und Schöpstal, Aus- Beschluss 14/2023 gabe Nr. 04 vom 1. April 2023) unter den amtlichen Bekanntmachungen Erstellung eines Integrierten Ortsentwicklungskonzeptes des Verwaltungsverbandes Weißer Schöps/Neiße abgedruckt. für die Gemeinde Kodersdorf. gez. Adrian Werner, Vorstandsvorsitzender Beschluss 15/2023 Sanierung Gutshaus zum Dienstleistungs- und Versorgungszentrum: Vergabe Los 03-01 Bauhauptleistungen – Treppenturm an Neu & Reko Bau Glotz GmbH, Niesky Bekanntmachung Beschluss 16/2023 der LISt GmbH, handelnd im Auftrag des Freistaates Sachsen, Sanierung Gutshaus zum Dienstleistungs- und Versorgungszentrum: vertreten durch die Straßenbauverwaltung, Landesamt Vergabe Los 18 Aufzug an TK Aufzüge GmbH, Leipzig für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Bautzen Beschluss 17/2023 Vorbereitung der Planung für das Projekt: Baumaßnahme Sanierung Gutshaus B 115 Ortsumgehung Kodersdorf zum Dienstleistungs- und Versorgungszentrum: Vergabe Los 41 Stark- und Schwachstromanlage Dulden von faunistischen Sonderuntersuchungen auf Grundstücken an EBS Elektroinstallation & Blitzschutz-Service GmbH, Görlitz Die Straßenbauverwaltung beabsichtigt im Verwaltungsgebiet der Ge- Beschluss 18/2023 meinde Kodersdorf zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und Er- Baumaßnahme Sanierung Gutshaus höhung der Verkehrssicherheit, das o. a. Vorhaben durchzuführen. zum Dienstleistungs- und Versorgungszentrum: Um das Vorhaben ordnungsgemäß planen zu können, werden in Abhän- Vergabe Los 43 Heizung und Sanitär gigkeit der Witterungsbedingungen auf den Grundstücken der im dar- an Bürgel & Schulze Haustechnik GmbH, Markersdorf gestellten Gebiet Beschluss 19/2023 im Zeitraum vom 31. März bis voraussichtlich 31. August 2023 fol- Baumaßnahme Sanierung Gutshaus gende Vorarbeiten durchgeführt: zum Dienstleistungs- und Versorgungszentrum: Faunistische Sonderuntersuchungen/Brutvogelkartierungen Vergabe Los 44-1 Lüftungsinstallation an Metallbau Schubert GmbH, Markersdorf Der vollständige Text dieser öffentlichen Bekanntmachung ist ortsüb- lich im Schaukasten der Gemeinde Kodersdorf gem. § 3 (Abs. 1) der Be- Beschluss 20/2023 kanntmachungssatzung zum nächst möglichen Termin veröffentlicht. Baumaßnahme Sanierung Gutshaus zum Dienstleistungs- und Versorgungszentrum: gez. Sören Trillenber, Geschäftsführer Vergabe Los 44-2 Kältetechnik an Bürgel & Schulze GmbH, Markersdorf Anlage siehe Seite 5 unter Gemeinde Horka 6 Nr. 4 · 1. April 2023 · 28. Jahrgang
- Betriebselektriker m/w/d - Betriebsschlosser m/w/d - Maschinen-und Anlagenbediener m/w/d - Achtung Ausbildungsstellen frei Milchtechnologen m/w/d Familienanzeigen in Ihrem Amtsblatt – KRAFTRAD-SERVICE GÖRLITZ die einfachste Art, Danke zu sagen. # Inh. Kay-Uwe Kausche, 02828 Görlitz · Rothenburger Straße 28 M WEITBLICKVERLAG Tel./Fax: (0 35 81) 30 55 50 Telefon 03588 2944346 · info@weitblickverlag.de www.motorrad-kausche.de • info@motorrad-kausche.de Nr. 4 · 1. April 2023 · 28. Jahrgang 7
Mitteilung der Jagd- Terminvorschau für die nächsten Sitzungen genossenschaft Kodersdorf des Ortschaftsrates Zodel – Deschka – Zentendorf im Jahr 2023: Laut Beschluss der Mitgliederversammlung der Jagdge- 4. April 2023, 19.00 Uhr im Gebäude der FFw Deschka/Zentendorf nossenschaft Kodersdorf erfolgt die Auszahlung der Pacht 6. Juni 2023, 19.00 Uhr im Kultur- und Heimatverein Deschka/Zentendorf in Höhe von 10,00 €/ha an die Grundstückseigentümer für Die jeweiligen Tagesordnungen und ggf. Änderungen werden rechtzei- die Jahre 2017 bis 2022 im Jahr 2023. tig bekanntgegeben. Die Auszahlung erfolgt durch Barzahlung unter Vorlage des Eigentums- nachweises und eventueller Vollmachten. Alle Ortschaftsratssitzungen sind öffentlich. Für Vorschläge, Anregun- gen oder Kritik sind wir dankbar und haben immer ein offenes Ohr. Termine und Ort der Auszahlung: Samstag, 29. April 2023, 6. Mai 2023, 13. Mai 2023 jeweils 9.00 bis 12.00 Uhr in der Werkstatt Rengersdorf der Kodersdorfer Agrar GmbH, Satzung über die Aufwandsentschädigung Torgaer Straße 2, 02923 Kodersdorf der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Wiesenhütter, Jagdvorsteher der Gemeinde Neißeaue (Feuerwehrentschädigungssatzung) Auf der Grundlage der §§ 4 und 21 der Sächsischen Gemeindeordnung in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBI. S. 62), zuletzt geändert durch Artikel 31 des Gesetzes vom 09. Februar 2022 (SächsGVBI. S. 134), des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophen- Telefon: 035820 60217, Fax: 035820 60218 schutz vom 24. Juni 2004 (SächsGVBI. S. 245, 647), zuletzt geändert durch das E-Mail: info@gemeinde-neisseaue.de Gesetz vom 25. Juni 2019 (SächsGVBI. S. 521), der Sächsischen Feuerwehrver- ordnung vom 21. Oktober 2005 (SächsGVBI. S. 291), zuletzt geändert durch die Internet: www.neisseaue.de Verordnung vom 14. Mai 2020 (SächsGVBI. S. 218), dem Sächsischen Reisekos- Öffnungszeiten: tengesetz vom 12. Dezember 2008 (SächsGVBI. S. 866, 876), das zuletzt durch Ar- Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr tikel 13 des Gesetzes vom 18 Dezember 2013 (SächsGVBI. S. 970) geändert wor- Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr den ist, sowie der Sächsischen BRK-Jubiläumszuwendungsverordnung vom 16. März 2011 (SächsGVBI. S. 55), die zuletzt durch die Verordnung vom 5. Juni 2018 Sprechzeit des Bürgermeisters: Donnerstag 16.00 – 18.00 Uhr (SächsGVBI. S. 412) geändert worden ist, hat der Gemeinderat der Gemeinde Nei- um vorherige Anmeldung wird gebeten ßeaue in seiner Sitzung am 2. März 2023 folgende Neufassung der Feuerwehrent- Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Absprache schädigungssatzung beschlossen: Für amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Neißeaue verantwort- § 1 Geltungsbereich lich: der Bürgermeister Diese Satzung gilt für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Neißeaue. Einladung zur Gemeinderatssitzung § 2 Aufwandsentschädigungen für Funktionsträger Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet (1) Funktionsträger/-innen der Freiwilligen Feuerwehr Neißeaue erhalten die am Donnerstag, dem 06.04.2023, 19.00 Uhr nachfolgend aufgeführten, monatlichen Aufwandsentschädigungen entspre- im Ortschaftszentrum Groß Krauscha, statt. chend der ausgeübten Funktion. (2) Werden durch ein Mitglied zwei Führungsfunktionen ausgeübt, bekommt die- Die Tagesordnung wird rechtzeitig auf der Homepage und in den Schau- ses nur die höhere Aufwandsentschädigung. Werden durch ein Mitglied eine kästen der Gemeinde bekanntgegeben. Führungsfunktion und eine Funktion als (Atemschutz-) Gerätewart/-in ausge- Terminvorschau für weitere Sitzungen des Gemeinderates: übt, bekommt dieses die Summe aus beiden Aufwandsentschädigungen. Die Position des/-r Gemeindejugendwartes/-in bzw. des/-r stellvertretende/-n Ge- 4. Mai 2023 im OZ Zodel meindejugendwartes/-in ist als Führungsfunktion definiert. 1. Juni 2023 in FFw-Gebäude Deschka/Zentendorf (3) Der/die Gerätewart/-in soll ortsfeuerwehrintern die Funktion „Atemschutzgerä- 6. Juli 2023 im OZ Kaltwasser tewart/-in“ übernehmen und erhält die dafür vorgesehene Aufwandsentschä- digung. Andernfalls übernimmt der/die Gemeindeatemschutzgerätewart/-in diese Aufgabe. Bekanntmachung der Beschlüsse aus der Sitzung Gemeindefeuerwehr Neißeaue des Gemeinderates am 2. März 2023 (Deschka/Zentendorf, Groß Krauscha, Kaltwasser, Zodel) 1 Gemeindewehrleiter/-in 80,00 € Beschluss-Nr. 08/2023 1 Stellv. Gemeindewehrleiter/-in 70,00 € Errichtung einer Funkstation auf dem Flurstück 96, Flur 4, Gemarkung 1 Gemeindejugendfeuerwehrwart/-in 60,00 € Groß Krauscha – Zustimmung zur Maßnahme und Ermächtigung zum 1 Stellv. Gemeindejugendfeuerwehrwart/-in 60,00 € Abschluss eines Mietvertrages 1 Gemeindeatemschutzgerätewart/-in 10,00 €/Standort Beschluss-Nr. 09/2023 Ortsfeuerwehr Deschka/Zentendorf Spendenannahme: 1 Ortswehrleiter/-in 60,00 € Bekleidung für die Jugendfeuerwehr der Gemeinde Neißeaue 1 Stellv. Ortswehrleiter/-in 50,00 € Vielen Dank an den Spendengeber! 2 Gerätewarte/-in (+ 1 Atemschutzgerätewart/-in) á 40,00 € (+ 10,00 €) Beschluss-Nr. 10/2023 Ortsfeuerwehr Groß Krauscha Neufassung der Satzung über die Aufwandsentschädigung der Angehö- 1 Ortswehrleiter/-in 60,00 € rigen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Neißeaue (Feuer- 1 Stellv. Ortswehrleiter/-in 50,00 € 1 Gerätewarte/-in (+ Atemschutzgerätewart/-in) 40,00 € (+ 10,00 €) wehrentschädigungssatzung) Beschluss-Nr. 10/2023 Ortsfeuerwehr Kaltwasser 1 Ortswehrleiter/-in 60,00 € Anbau Nebengelass und Garage und Errichtung Terrassenüberdach auf 1 stellv. Ortswehrleiter/-in 50,00 € dem Flurstück 172 der Flur 1 der Gemarkung Kaltwasser 1 Gerätewarte/-in (+ Atemschutzgerätewart/-in) 40,00 € (+ 10,00 €) Ortsfeuerwehr Zodel Terminvorschau für die nächsten Sitzungen 1 Ortswehrleiter/-in 60,00 € 1 Stellv. Ortswehrleiter/-in 50,00 € des Ortschaftsrates Groß Krauscha mit Neu Krauscha und Emme- 1 Gerätewarte/-in (+ Atemschutzgerätewart/-in) 40,00 € (+ 10,00 €) richswalde sowie Kaltwasser mit Klein Krauscha im Jahr 2023: 12. April 2023, 10. Mai 2023, 14. Juni 2023 Funktionsträger, welche eine Funktion ohne die hierfür notwendigen Kennt- nisse ausüben, müssen die erforderliche Ausbildung innerhalb von 2 Jahren Die Ortschaftsratssitzungen finden im Ortschaftszentrum Kaltwasser je- erfolgreich beenden, sofern ihnen von Seiten der Gemeinde die Möglichkeit weils um 17.00 Uhr statt. eingeräumt wird. 8 Nr. 4 · 1. April 2023 · 28. Jahrgang
(2) Nehmen Stellvertreter/-innen der Gemeinde- und Ortswehrleiter/-innen die § 9 Ehrung von langjähriger Zugehörigkeit zur Freiwilligen Feuerwehr Aufgaben in vollem Umfang wahr, erhalten sie ab dem dritten Tag der Ver- (1) Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Neißeaue erhalten tretung die Aufwandsentschädigung in gleicher Höhe wie der Gemeindewehr- wie im Sächsischen BRK-Jubiläumszuwendungsverordnung geregelt, eine leiter oder Ortswehrleiter. finanzielle Jubiläumszuwendung. (3) Üben zwei Kameraden/-innen eine Funktion gemeinsam aus, erhält jede/-r (4) Zusätzlich erhalten die in Absatz 1 genannten Angehörigen ein Ehrengeschenk Funktionsträger/-in die Hälfte des angegebenen Satzes. der Gemeinde mit einem Geldwert von maximal 50,00 €. (4) Der Anspruch auf Aufwandsentschädigung entfällt mit Ablauf des Monats. In (5) Weitere Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Neißeaue, wel- dem der/die Anspruchsberechtige/-r seine Funktion niederlegt oder wenn che keinen aktiven Dienst mehr leisten können, erhalten eine Zuwendung er/sie die Funktion ununterbrochen länger als drei Monate nicht wahrnimmt, und/oder ein Ehrengeschenk in einer Gesamthöhe von: für die über drei Monate hinausgehende Zeit. 1. 100,00 € für 40 Jahre treue Dienste (5) Die Zahlung der Aufwandsentschädigung erfolgt bargeldlos zum Quartalsen- 2. 100,00 € für 50 Jahre treue Dienste de. 3. 100,00 € für 60 Jahre treue Dienste 4. 100,00 € für 70 Jahre treue Dienste § 3 Freiwilligkeitsleistungen (6) Über die Art der Zuwendung in Absatz 2 und 3 entscheidet die Ortwehrleitung Die Gemeinde hat die Möglichkeit, den ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Ge- des/-r Angehörigen/-in. meindefeuerwehr (auf Antrag mit Nachweisen vom jeweiligen Ortswehrleiter/von (7) Die Ehrung wird im Rahmen der Jahreshauptversammlung oder einem an- der jeweiligen Ortswehrleiterin) finanzielle Unterstützung, insbesondere zur Erho- deren würdigen Ereignis innerhalb des Jahres durch den Bürgermeister lung, Aufrechterhaltung und Wiederherstellung ihrer persönlichen Leistungsfähig- durchgeführt. keit zu gewähren. Über die Bewilligung entscheidet der Gemeinderat. § 4 Aufwandsentschädigung für aktive Mitglieder der Einsatzabteilung § 10 Inkrafttreten (1) Als Ersatz für den anlässlich von kostenpflichtigen, rückersatzfähigen Einsät- Diese Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entschädigungs- zen geleisteten Feuerwehrdienst sowie den notwendigen Auslagen werden satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Neißeaue vom 22. April 1997 mit pauschal folgende Entschädigungen gewährt: all ihren Änderungen außer Kraft. a) Bei kostenpflichtigen, rückersatzfähigen Brand-, Rettungs- und Hilfeleistungseinsätzen je dienstleistende/-n Feuerwehrangehörige/-n 10,00 €/Stunde Neißeaue, den 02.03.2023 gez. Per Wiesner, Bürgermeister je angetretene/-n Feuerwehrangehörige/-n 7,50 €/Stunde je dienstleistende/-n Einsatzleiter/-in Hinweis nach § 4 Absatz 4 SächsGemO und Einheitsführer/-in zusätzlich 30,00 €/Einsatz Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Bei angeordneten Brandsicherheitswachen Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer je dienstleistende/-n Feuerwehrangehörige/-n 15,00 €/Stunde Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, b) Bei angeordneten Brandsicherheitswachen wenn je dienstleistende/-n Feuerwehrangehörige/-n 15,00 €/Stunde 1. Die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, c) Für angeordnete Bereitschaftsdienste 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen des Gemeinderates oder im Feuerwehrgerätehaus 10,00 €/Stunde die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, d) Für Einsatzdienste 3. Der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Ge- in der ortsfesten Landfunkstelle („OFL“) 10,00 €/Stunde setzwidrigkeit widersprochen hat, Angefangene Stunden werden auf volle Stunden aufgerundet. Bei Alarmie- 4. Vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist rungen und Einsätzen zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr wird bei jede/-m a) Den Beschluss beanstandet hat oder dienstleistende/-n Feuerwehrangehörige/-n eine Stunde zugeschlagen. b) Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Ge- (2) Die im Absatz 1 aufgeführten Entschädigungen werden nur gezahlt, wenn der meinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begrün- Gemeinde keine Kosten durch Lohnfortzahlung oder Verdienstausfall gegen- den soll, schriftlich geltend gemacht worden ist, über Dritten für den/die Angehörige/-n der Feuerwehr entstehen. c) Ist eine Verletzung nach (3) Die Auszahlung erfolgt, sobald der Zahlungseingang durch den Kostenschuld- d) Satz 2, Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann nach Ablauf der in ner erfolgt ist. Satz genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Die Sätze 1 bis 3 sind anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Sat- zung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von § 5 Lohnfortzahlung/Verdienstausfall Verfahrens- und Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen (1) Lohnfortzahlung oder Verdienstausfall werden entsprechend § 63 des Geset- worden ist. zes zur Neuordnung des Brandschutzes, Rettungsdienstes und Katastrophen- Der Hinweis ist hiermit erfolgt. schutzes im Freistaat Sachsen (SächsBRKG) und der Verordnung des Säch- sischen Staatsministeriums des Innern über die Feuerwehren und die Brand- verhütungsschau im Freistaat Sachsen (Sächsische Feuerwehrverordnung – SächsFwVO) auf schriftlichen Antrag erstattet. Die Höhe des Verdienstausfalls ist glaubhaft zu machen. Teilnehmergemeinschaft (2) Der Berechnung der Zeit ist die Dauer des Einsatzes von der Alarmierung bis zum Einsatzende zugrunde zu legen. Angefangene Stunden werden auf volle der Ländlichen Neuordnung Stunden gerundet. S 127 – Verlegung östlich (3) Bei Nachteinsätzen zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr werden notwendige Schlafzeiten mit auf die Einsatzdauer angerechnet. Die Festlegung der Dauer Kunnersdorf, Bereich Süd der Ruhezeit nach Nachteinsätzen legt der Einsatzleiter nach pflichtgemäßem Unternehmensverfahren Ermessen fest. „S 127 – Verlegung östlich Kunnersdorf, Bereich Süd“ Gemeinde Schöpstal, Gemeinde Neißeaue und Stadt Görlitz § 6 Schadensersatzansprüche Landkreis Görlitz Gemäß § 63 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und VKZ 260251 Katastrophenschutz werden Sachschäden, die den ehrenamtlich Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Neißeaue bei Ausübung oder infolge ihres Öffentliche Bekanntmachung Dienstes einschließlich der Aus- und Fortbildung entstehen, auf Antrag durch die Hiermit erfolgt die öffentliche Bekanntmachung der: Gemeinde Neißeaue ersetzt, sofern ein anderweitiger Ersatzanspruch nicht besteht 1. Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und die/der Betroffen/-e den Schaden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verur- 2. Ladung zur Teilnehmerversammlung sacht hat. 3. Ladung zum Anhörungstermin § 7 Reisekostenvergütung 4. Abmarkung der neuen Grenzen Die Dienstreisekosten werden nach dem Sächsischen Reisekostengesetz erstattet. 5. Rechtsbehelfsbelehrung Fahrten innerhalb der Gemeinde Neißeaue gelten nicht als Dienstreisen. Für Dienst- im Unternehmensverfahren „S 127 – Verlegung östlich Kunnersdorf, reisen außerhalb der Gemeinde Neißeaue ist ein Dienstreiseantrag zu stellen. Die Bereich Süd“. Abrechnung der Dienstreisekosten erfolgt an die/den betroffene/-n Angehörige/-n der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Neißeaue monatlich und bargeldlos. Der vollständige Text dieser öffentlichen Bekanntmachung ist in diesem Amtsblatt (Amtsblatt des Verwaltungsverbandes Weißer Schöps/Neiße § 8 Nebenausgaben und der Gemeinden Horka, Kodersdorf, Neißeaue und Schöpstal, Aus- Auf Antrag werden durch die Gemeinde zusätzlich, mit der ehrenamtlichen Tätigkeit gabe Nr. 04 vom 1. April 2023) unter den amtlichen Bekanntmachungen zusammenhängenden Aufgaben, Auslagen erstattet, wenn dies für die Dienst- des Verwaltungsverbandes Weißer Schöps/Neiße abgedruckt. durchführung beziehungsweise Qualifizierung erforderlich ist. Die Kosten werden quartalsweise überwiesen. gez. Adrian Werner, Vorstandsvorsitzender Nr. 4 · 1. April 2023 · 28. Jahrgang 9
Mitteilung der Friedhofsverwaltung 15/2023 Ertüchtigung Brandschutz und Erweiterung der Hausarztpraxis Am Mittwoch, dem 19. April 2023 werden im Friedhofsgelände der Friedhöfe Kaltwasser (ab 9.30 Uhr) und Zentendorf (ab 10.15 Uhr) Kon- im Wasserschloss Ebersbach – Vergabe von Bauleistungen – trollen zur Standfestigkeitsprobe von Grabmalen durchgeführt. Lose Los 4 Tischler Grabmale auf Friedhöfen sind eine nicht kalkulierbare Gefahr für Besu- 16/2023 cher und dort tätige Personen. Ertüchtigung Brandschutz und Erweiterung der Hausarztpraxis Entsprechend der gültigen Unfallverhütungsvorschrift muss jährlich im Wasserschloss Ebersbach – Vergabe von Bauleistungen – einmal die Kontrolle der Standsicherheit der Grabmale seitens der Fried- Los 5 Elektroarbeiten hofsverwaltung erfolgen. Nicht standsichere Grabmale werden mit ei- 17/2023 nem Aufkleber versehen, der auf Unfallgefahr und notwendige Siche- Ertüchtigung Brandschutz und Erweiterung der Hausarztpraxis rung hinweist. Bei Gefahr im Verzug werden die Grabmale fachgerecht im Wasserschloss Ebersbach –- Vergabe von Bauleistungen – auf die Fläche der Grabstelle gelegt. Friedhofsverwaltung Los 6 Brandwarnanlage 18/2023 Jagdgenossenschaft ......................... Errichtung Anbau an vorhandenes Wohnhaus auf dem Flurstück 106/3 der Flur 2 der Gemarkung Girbigsdorf Deschka/Zentendorf Die Jagdgenossenschaft Deschka/Zentendorf lädt alle Besitzer von Wald- und Feldflächen zur Jah- Einladung reshauptversammlung am Freitag, dem 21. April 2023, um 19.00 Uhr ins Schulcafé Ost nach Zen- Die nächste Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Schöpstal fin- tendorf herzlich ein. det am 19. April 2023 statt. Tagesordnung und Ort der Sitzung werden rechtzeitig an den Verkündungstafeln bekannt gegeben. Tagesordnung: 1. Begrüßung sowie Feststellung der ordentlichen Einladung gez. Kalkbrenner, Bürgermeister 2. Beschluss der Tagesordnung 3. Protokollkontrolle 4. Bericht des Vorstandes Teilnehmergemeinschaft 5. Finanzbericht der Ländlichen Neuordnung 6. Diskussion zu den Berichten 7. Entlastung des Vorstandes und des Kassenwartes S 127 – Verlegung östlich 8. Beschluss: – Haushaltsplan für das Geschäftsjahr Kunnersdorf, Bereich Süd 9. Bericht der Jagdpächter Unternehmensverfahren 10. Sonstiges „S 127 – Verlegung östlich Kunnersdorf, Bereich Süd“ gez. Franke, Jagdvorsteher Gemeinde Schöpstal, Gemeinde Neißeaue und Stadt Görlitz Landkreis Görlitz VKZ 260251 Öffentliche Bekanntmachung Hiermit erfolgt die öffentliche Bekanntmachung der: 1. Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes Telefon: 03581 3827-0, Fax: 03581 382716 2. Ladung zur Teilnehmerversammlung E-Mail: info@gemeindeschoepstal.de 3. Ladung zum Anhörungstermin Internet: www.schoepstal.net, www.gemeinde-schoepstal.de 4. Abmarkung der neuen Grenzen 5. Rechtsbehelfsbelehrung Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung: im Unternehmensverfahren „S 127 – Verlegung östlich Kunnersdorf, Dienstag: 9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr Bereich Süd“. Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Absprache Der vollständige Text dieser öffentlichen Bekanntmachung ist in diesem Vom 11. bis 14. April 2023 ist die Gemeinde- Amtsblatt (Amtsblatt des Verwaltungsverbandes Weißer Schöps/Neiße und der Gemeinden Horka, Kodersdorf, Neißeaue und Schöpstal; Aus- verwaltung Schöpstal geschlossen! gabe Nr. 04 vom 1. April 2023) unter den amtlichen Bekanntmachungen Sprechzeiten Bürgermeister: des Verwaltungsverbandes Weißer Schöps/Neiße abgedruckt. Dienstag: 15.00 – 17.00 Uhr gez. Adrian Werner, Vorstandsvorsitzender Termine außerhalb der Sprechzeiten nach Vereinbarung Für amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Schöpstal verantwort- lich: der Bürgermeister Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Beschlüsse aus der öffentlichen Sitzung „Eigenheimstandort Girbigsdorf Flur 5, Flurstück 88/18“, in Girbigsdorf gemäß § 3 Absatz 2 BauGB, Planfassung des Gemeinderates Schöpstal am 15. März 2023 vom 18. Januar 2023 11/2023 Der Gemeinderat der Gemeinde Schöpstal fasste in seiner Sitzung am Neugestaltung Spielplatz an der Kindertagesstätte Schöpstal – 20. Juli 2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Eigen- Krippenbereich heimstandort Girbigsdorf Flur 5, Flurstück 88/18“ und beschloss als Planungsziel die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes nach 12/2023 Ertüchtigung Brandschutz und Erweiterung der Hausarztpraxis § 4 BauNVO, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Er- im Wasserschloss Ebersbach – Vergabe von Bauleistungen – richtung von zwei Eigenheimgrundstücken zu schaffen. Los 1 Maurer, Putz, Trockenbau Für das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird das be- schleunigte Verfahren nach § 13 b BauGB ohne Unterrichtung und Er- 13/2023 örterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sowie ohne Ertüchtigung Brandschutz und Erweiterung der Hausarztpraxis Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 angewendet. im Wasserschloss Ebersbach - Vergabe von Bauleistungen – § 13 b BauGB ermöglicht die Einbeziehung der Außenbereichsflächen Los 2 Fußböden in das beschleunigte Verfahren. Für das Gemeindegebiet liegt ein wirk- 14/2023 samer Flächennutzungsplan vor. Ertüchtigung Brandschutz und Erweiterung der Hausarztpraxis Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist ca. 2 400 m² groß, umfasst im Wasserschloss Ebersbach – Vergabe von Bauleistungen – das Flurstück 88/18 der Gemarkung Girbigsdorf Flur 5 und ist über die Los 3 Maler Straße „Parkweg“ erschlossen. (Fortsetzung auf Seite 12) 10 Nr. 4 · 1. April 2023 · 28. Jahrgang
www.optik-wuensche.de %HUDWXQJ]XP Jakobstraße 4 a · 02826 Görlitz · Tel. (0 35 81) 40 30 11 :XQVFKWHUPLQ LQDOOHQ)LOLDOHQ :LUQHKPHQXQVJHUQ IU6LH=HLWXQGEHUDWHQ 6LHDXVIKUOLFK]X,KUHQ ¿QDQ]LHOOHQ:QVFKHQ XQG=LHOHQ 0RQWDJELV)UHLWDJ 8KUELV8KU DXI:XQVFKDXFKJHUQDP6DPVWDJ 6SDUNDVVH 2EHUODXVLW] Wir freuen uns auf Ihren Besuch! LQIR#VSNRQGH 1LHGHUVFKOHVLHQ ÞZZZVSNRQGHNRQWDNW Ihr Augenoptikermeister Thomas Wünsche & Team Für SIE sind WIR da! ✓ Ambulante Pflege ✓ Beratung & Hilfe ✓ Hauswirtschaftliche Leistungen ✓ Tagespflegen in Görlitz und Rothenburg ✓ Palliativversorgung Rothenburg Görlitz Mühlgasse 3b Windmühlenweg 26 Sie erreichen uns unter: Sie erreichen uns unter: Telefon: 035891/77 984 Telefon: 03581/38 600 Niesky Ödernitzer Str. 7 Sie erreichen uns unter: Telefon: 03588/22 38 887 www.diakonie-st-martin.de motorrad-kausche.de
Zur Information der Öffentlichkeit über Ziel und Zweck der Planung liegt der Entwurf des Bebauungsplanes bestehend aus einer Übersichts- Abwasserzweckverband karte, Teil A – Planzeichnung, Teil B – Textlichen Festsetzungen und „Weißer Schöps“ (AZV) einer Begründung in der Zeit vom Information über die neuen Abwassergebühren für die mobile 11. April bis 12. Mai 2023 Entsorgung von Abwasser und Klärschlamm aus abflusslosen beim Verwaltungsverband Weißer Schöps/Neiße, Straße der Freund- Sammelgruben bzw. aus biologischen Kleinkläranlagen schaft 1 in 02923 Kodersdorf, Raum 304 während folgender Zeiten zu Zum 31. Dezember 2022 endete der Vertrag über die mobile Ent- jedermanns Einsicht öffentlich aus: sorgung von Abwasser und Klärschlamm aus abflusslosen Sammel- gruben bzw. biologischen Kleinkläranlagen zwischen dem Abwas- Montag: 9.00 – 12.00 Uhr serzweckverband „Weißer Schöps“ und der Stadtwerke Görlitz AG. Dienstag: 9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr Diese Leistung wurde neu ausgeschrieben. Ab dem 1. Januar 2023 Mittwoch: geschlossen ist die Firma Eifler Transporte & Stadtentsorgung GmbH, Am Gal- Donnerstag: 9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr genberg 2 in 02899 Ostritz mit der mobilen Entsorgung der dezen- Freitag: geschlossen tralen Anlagen des Abwasserzweckverbandes „Weißer Schöps“ Zusätzlich können die vollständigen Planentwurfsunterlagen während beauftragt. der öffentlichen Auslegung auf dem Zentralen Landesportal Sachsen (Terminvereinbarungen bitte telefonisch unter 035823 86572 oder unter: per E-Mail unter dezentrale-entsorgung@eifler-entsorgung.de) https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/ Mit dem neuen Vertragsabschluss erhöhen sich die Gebühren für beteiligung/aktuelle-themen/1034066 die mobile Entsorgung der dezentralen Anlagen: eingesehen werden, sowie auf der Webseite der Gemeinde Schöpstal Grundgebühr für jede Entsorgung: 90,08 € unter: Mengengebühr für Abwasser bzw. Klärschlamm: 36,52 €/m³ https://www.gemeinde-schoepstal.de/kategorie/aktuelle-meldungen/. Schlauchverlängerung pro 10 m: 2,38 € Während der Auslegung können beim Verwaltungsverband Weißer Die ersten 20 m Schlauchlänge sind mit der Grundgebühr vergütet. Schöps/ Neiße von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anre- gungen zum Planentwurf schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift Vor allem Betreiber von abflusslosen Sammelgruben sind von dieser vorgetragen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen Gebührenerhöhung betroffen, da diese Anlagen häufiger und in re- können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Eigen- gelmäßigen Abständen entsorgt werden müssen. Für Beratungen zur heimstandort Girbigsdorf Flur 5, Flurstück 88/18“ unberücksichtigt Betreibung bzw. zu eventuellen Umrüstungen dieser Anlagen steht bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Ver- der Abwasserzweckverband „Weißer Schöps“ gern zur Verfügung. waltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendun- (Telefon 035825 899021, E-Mail: azv-weisser-schoeps@t-online.de) gen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Aus- Bernd Kalkbrenner, Verbandsvorsitzender legung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Schöpstal, den 17. Februar 2023 Bernd Kalkbrenner, Bürgermeister Planteil A – Planzeichnung zum Bebauungsplan „Eigenheimstandort Girbigsdorf Flur 5 Flurstück 88/18“ Telefon: 035892 3273, Fax: 035892 3041 E-Mail: info@gemeinde-horka.de Internet: www.horka.de Herzliche Glückwünsche ................. zur Jugendweihe Am 1. April 2023 erhalten folgende Jugendliche aus unserer Gemeinde im Bürgerhaus Niesky ihre Jugendweihe: aus Horka: Linda Lohan, Stella Greth und Lukas Fiedler Der Bürgermeister und der Gemeinderat Horka gratulieren den Jugend- lichen und wünschen eine schöne Feier und viel Erfolg für den weiteren Lebensweg. 12 Nr. 4 · 1. April 2023 · 28. Jahrgang
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