VERWALTUNGSVERBAND WEISSER SCHÖPS/NEISSE - Gemeinde Horka Gemeinde Kodersdorf

Die Seite wird erstellt Leni Altmann
 
WEITER LESEN
VERWALTUNGSVERBAND WEISSER SCHÖPS/NEISSE - Gemeinde Horka Gemeinde Kodersdorf
Gemeinde                                                                           Gemeinde
                        Horka                                                                               Neißeaue
                        Gemeinde                                                                           Gemeinde
                        Kodersdorf                                                                         Schöpstal

   VERWALTUNGSVERBAND WEISSER SCHÖPS/NEISSE
Herausgeber: Verwaltungsverband Weißer Schöps/Neiße. Für amtliche Mitteilungen verantwortlich: Verwaltungsverbandsvorsitzender oder seine Vertreter im Amt
Anzeigenannahme: WEITBLICKVERLAG, Königshainer Straße 5, 02906 Niesky, Telefon 03588 2944345, Fax 03588 2944347, E-Mail: info@weitblickverlag.de
Satz + Druck: Gustav Winter Druckerei und Verlagsgesellschaft mbH, Gewerbestraße 2, 02747 Herrnhut, Telefon 035873 418-0, Fax 41888

Nr. 4                                                            1. April 2023                                            28. Jahrgang

                                                                                                                       INHALT
                                                                                                                       Amtliche
                                                                                                                       Bekanntmachungen
                                                                                                                       Verwaltungsverband
                                                                                                                       Weißer Schöps/Neiße         S. 2
                                                                                                                       Gemeinde Horka              S. 4
                                                                                                                       Gemeinde Kodersdorf         S. 6
                                                                                                                       Gemeinde Neißeaue           S. 8
                                                                                                                       Gemeinde Schöpstal         S. 10

                                                                                                                       Mitteilungen
                                                                                                                       und Informationen
                                                                                                                       Gemeinde Horka             S. 12
                                                                                                                       Gemeinde Kodersdorf        S. 16
                                                                                                                       Gemeinde Neißeaue          S. 24

                                                                                                                         Die nächste Ausgabe
                                                                                                                         erscheint am 6.5.2023.

                                                                                                                         Redaktionsschluss
                                                                                                                         ist der 16.4.2023.

                                                                                                                         Redaktion Amtsblatt
                                                                                                                         Elke Geier
                                                                                                                         Gemeinde Horka
                                                                                                                         Am Gemeindeamt 2
                                                                                                                         02923 Horka
                                                                                                                         Tel. 035892 3273
                                                                                                                         Fax 035892 3041
                                                                                                                         amtsblatt@vvwsn-mail.de
                                                                                                                         www.weisserschoeps-
                                                                                                                         neisse.de
VERWALTUNGSVERBAND WEISSER SCHÖPS/NEISSE - Gemeinde Horka Gemeinde Kodersdorf
Zweckverband Abwasser Rothenburg / O. L.
                                                                                          Bereitschaftsdienst
                                                                                 der Stadtwerke Görlitz Service GmbH
                                                                                        Außenstelle Rothenburg
                                                                             Bei Störungen im Abwasserbereich erreichen Sie uns unter unserer
                                                                                               Hotline: 03581 33555
                                                                                    Ihr Dienstleister – Stadtwerke Görlitz Service GmbH

                                                                           Das Ordnungsamt informiert
                                                                           Abbrennen von pyrotechnischen Erzeugnissen
                                                                           Leider verzeichnet das Ordnungsamt immer wieder Verstöße bezüglich
                                                                           des Abbrennens von Pyrotechnik.

Straße der Freundschaft 1                                                  Hiermit informieren wir Sie über die Rechtslage:
Telefon: 035825 700-0, Fax: 035825 700-18                                  Böller, Silvesterraketen und Batterien zählen zu pyrotechnischen Gegen-
E-Mail: sekretariat@vvwsn-mail.de                                          ständen der Klasse II.
Internet: www.weisserschoeps-neisse.de                                     Laut Sprengstoffgesetz und der ersten Sprengstoffverordnung ist das
                                                                           Anzünden und Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Klas-
Öffnungszeiten:                                                            se II in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember verboten!
Montag          9.00 – 12.00 Uhr                                           Verstöße gegen die o.g. Rechtsnormen werden mit empfindlichen Stra-
Dienstag        9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr                     fen geahndet. Ausnahmegenehmigungen können auf Antrag erteilt wer-
Donnerstag      9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr                     den.
Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Absprache                        Dieser ist dem Ordnungsamt mindestens 4 Wochen vor dem Ereignis
Für amtliche Bekanntmachungen des Verwaltungsverbandes verantwort-         einzureichen.
lich: der Verbandsvorsitzende                                              Das Ordnungsamt entscheidet gemeinsam mit der Gemeindeverwaltung
                                                                           und in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde, ob, wann und
                                                                           wo ein Feuerwerk stattfinden kann.
Bekanntgabe der Beschlüsse aus der                                                                                                Ihr Ordnungsamt
öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung
des Verwaltungsverbandes Weißer Schöps/Neiße
am 22. Februar 2023
Beschluss 003/05/2023
Abwägungsbeschluss zum Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungs-        Amtliche Haushaltsbefragung –
planes (FNP) des Verwaltungsverbandes Weißer Schöps/Neiße, Planteil 3 –    Mikrozensus 2023
Gemeinde Neißeaue (Fassung vom 9. Januar 2012), für das Gebiet des Be-
bauungsplanes „Photovoltaikanlage Groß Krauscha/Kaltwasser“, welches       Eine umfassende Bevölkerungszählung wie der Zensus 2022 im Vorjahr
die Flurstücke 14 und 8/23 der Gemarkung Kaltwasser Flur 3 sowie das       findet im Freistaat Sachsen – wie im gesamten Bundesgebiet – nur alle
Flurstück 4 der Gemarkung Groß Krauscha Flur 2 umfasst.                    zehn Jahre statt.
                                                                           Hingegen wird der Mikrozensus (,,kleine Volkszählung“) jährlich
                                                                           durchgeführt und demnach auch im Jahr 2023 erhoben. Der Mikrozensus
Beschluss 004/05/2023                                                      ist eine bundesgesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung mit Aus-
Abschließender Beschluss zum Entwurf der 6. Änderung des Flächennut-       kunftspflicht, bei der ein Prozent der sächsischen Bevölkerung (rund
zungsplanes (FNP) des Verwaltungsverbandes Weißer Schöps/Neiße,            20 000 Haushalte) stellvertretend für alle von Januar bis Dezember z. B.
Planteil 3 – Gemeinde Neißeaue (Fassung vom 9. Januar 2012), für das Ge-   zu Themen wie Haushaltsstruktur, Erwerbstätigkeit, Arbeitsuche, Be-
biet des Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage Groß Krauscha/Kaltwas-        such von Schule oder Hochschule und Quellen des Lebensunterhalts be-
ser“, welches die Flurstücke 14 und 8/23 der Gemarkung Kaltwasser Flur 3   fragt wird.
sowie das Flurstück 4 der Gemarkung Groß Krauscha Flur 2 umfasst.          Dadurch werden mit kürzerem Abstand und geringerem Aufwand als
                                                                           beim ,,großen“ Zensus wichtige Informationen für Politik, Verwaltung,
                                                                           Wissenschaft und die Öffentlichkeit gewonnen. In den Mikrozensus sind
                                                                           auch international abgestimmte Fragen integriert, mit denen man zum
Änderung der Öffnungszeit                                                  Beispiel die Arbeitsmarktbeteiligung, Einkommen und Lebensbedin-
Am Donnerstag, dem 6. April 2023 (Donnerstag vor Karfreitag) ist der       gungen der Menschen in Europa vergleichen kann. Das Frageprogramm
Verwaltungsverband Weißer Schöps/Neiße einschließlich Standesamt           2023 enthält außerdem zusätzliche Fragen zur Kranken- und Rentenver-
und Einwohnermeldeamt nur bis 16.00 Uhr geöffnet.                          sicherung der Haushalte.
                                                                           Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach den Regeln ei-
                                                                           nes objektiven mathematischen Zufallsverfahrens. Dabei werden nicht
                                                                           Personen, sondern Wohnungen ausgewählt. Um auch Aussagen über
Einladung                                                                  Veränderungen und Entwicklungen in der Bevölkerung treffen zu kön-
Die nächste Sitzung des Verwaltungsverbandsausschusses                     nen, werden die ausgewählten Haushalte in der Regel bis zu viermal
des Verwaltungsverbandes Weißer Schöps/Neiße                               (maximal zweimal innerhalb eines Jahres) befragt.
findet am Donnerstag, dem 13. April 2023, um 8.00 Uhr                      Die Befragung erfolgt vorrangig durch geschulte Erhebungsbeauftragte,
im Verwaltungsverband Weißer Schöps/Neiße,                                 entweder telefonisch oder auch persönlich vor Ort. lm Jahr 2022 nutzten
Straße der Freundschaft 1, 02923 Kodersdorf, statt.                        rund 70 Prozent der Haushalte diesen zeitsparenden Erhebungsweg. Die
Tagesordnung und Ort der Sitzung werden rechtzeitig in den Schaukästen     eingesetzten Erhebungsbeauftragten legitimieren sich mit einem Son-
sowie auf der Homepage des Verwaltungsverbandes bekanntgegeben.            derausweis des Statistischen Landesamtes. Sie sind zu den entsprechen-
                                                                           den Gesetzen und einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes be-
                                    gez. Hänsch, Verbandsvorsitzender      lehrt und zur Geheimhaltung verpflichtet.

2                                                                                                              Nr. 4 · 1. April 2023 · 28. Jahrgang
VERWALTUNGSVERBAND WEISSER SCHÖPS/NEISSE - Gemeinde Horka Gemeinde Kodersdorf
Alternativ besteht die Möglichkeit, den Mikrozensus-Fragebogen eigen-          Teilnehmerversammlung
ständig online oder auf Papier auszufüllen. Alle Einzelangaben werden          am Montag, dem 8. Mai 2023, um 18.00 Uhr
geheim gehalten und dienen ausschließlich den gesetzlich bestimmten            in den Gerichtskretscham Kunnersdorf,
Zwecken.                                                                       Kirchplatz 4, in 02829 Schöpstal.
Auskunft erteilt: Beate Schirwitz, Telefon 03578 332110                        Tagesordnung:
mikrozensus2020@statistik.sachsen.de                                           1. Begrüßung
                                                                               2. Vorstellung des Flurbereinigungsplanes des Unternehmensver-
                                                                                  fahrens „S 127 – Verlegung östlich Kunnersdorf, Bereich Süd“
                              Teilnehmergemeinschaft                           3. Sonstiges
                              der Ländlichen Neuordnung
                              S 127 – Verlegung östlich
                                                                          3.   Ladung zum Anhörungstermin
                              Kunnersdorf, Bereich Süd                         Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft lädt hiermit alle Betei-
Teilnehmergemeinschaft der Ländlichen Neuordnung                               ligten am Unternehmensverfahren „S 127 – Verlegung östlich Kun-
S 127 – Verlegung östlich Kunnersdorf, Bereich Süd                             nersdorf, Bereich Süd“ ein zum
beim Landratsamt Görlitz, Amt für Vermessungswesen
und Flurneuordnung, Georgewitzer Straße 42, 02708 Löbau                        Anhörungstermin gemäß § 59 FlurbG
                                                                               • für die Besitzstände 3992/29 bis 3992/1391
Unternehmensverfahren                                                              und 3994/1 bis 3994/33
„S 127 – Verlegung östlich Kunnersdorf, Bereich Süd“                               am Mittwoch, dem 10. Mai 2023 von 9.30 bis 17.00 Uhr
Gemeinde Schöpstal, Gemeinde Neißeaue und Stadt Görlitz                        • für die Besitzstände 3994/34 bis 3994/404
Landkreis Görlitz                                                                  am Donnerstag, dem 11. Mai 2023 von 9.30 bis 17.00 Uhr
VKZ 260251                                                                     • für die Besitzstände 3994/408 bis 3994/1321
Öffentliche Bekanntmachung                                                         am Montag, dem 15. Mai 2023 von 9.30 bis 17.00 Uhr
1. Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes                                      • für die Besitzstände 3998/1 bis 3998/1188
2. Ladung zur Teilnehmerversammlung                                                und 9999/900001 bis 9999/900004
3. Ladung zum Anhörungstermin                                                      am Dienstag, dem 16. Mai 2023 von 9.30 bis 17.00 Uhr
4. Abmarkung der neuen Grenzen                                                 • für die Inhaber von Rechten nach § 10 Nr. 2. d) FlurbG
5. Rechtsbehelfsbelehrung                                                          und die weiteren Nebenbeteiligten nach § 10 Nr. 2. FlurbG
                                                                                   am Mittwoch, dem 17. Mai 2023 von 9.30 bis 16.00 Uhr
1.   Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes                                        in das Schloss Kunnersdorf, Bauernstube,
     Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft der Ländlichen Neuord-                Liebsteiner Straße 8 in 02829 Schöpstal
     nung S 127 – Verlegung östlich Kunnersdorf, Bereich Süd hat den           Ein Erscheinen zum Anhörungstermin ist nur erforderlich, falls Er-
     Flurbereinigungsplan aufgestellt. Darin sind alle Ergebnisse des          läuterungen oder Auskünfte über den bekannt gegebenen Flurber-
     Verfahrens zusammengefasst. Jedem Teilnehmer wird der ihn be-             einigungsplan gewünscht werden.
     treffende Auszug des Flurbereinigungsplanes zugestellt.                   Beteiligt sind u. a. (§ 10 FlurbG):
     Der Flurbereinigungsplan wird hiermit gemäß § 59 Flurbereini-             – Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grund-
     gungsgesetz (FlurbG) bekannt gegeben. Zur Einsichtnahme in den                stücke, Gebäude und Anlagen sowie Erbbauberechtigte
     Flurbereinigungsplan werden für die Beteiligten folgende Unterla-         – Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehö-
     gen ausgelegt:                                                                renden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder
     • Der Textteil zum Flurbereinigungsplan                                       von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung sol-
     • Das Flurbuch (alt)                                                          cher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher Grund-
     • Das Verzeichnis der Flurstücke (alt) mit den Anteilen                       stücke berechtigen
         zu den Landabzügen bzw. Vorausleistungen                              – Empfänger neuer Grundstücke
     • Das Flurbuch (neu)                                                      – Eigentümer und Erbbauberechtigte von an das Flurbereinigungs-
     • Die Belastungen nach ausgewählten Berechtigten                              gebiet angrenzenden Grundstücken
         (hier beschränkte Einsichtnahme)
     • Die einschlägigen Vorstandsbeschlüsse
     • Der Erläuterungsbericht zum Plan nach & 41 FlurbG
                                                                          4.   Abmarkung der neuen Grenzen
         mit Anlagen
                                                                               Im Verfahrensgebiet des Unternehmensverfahrens „S 127 – Verle-
     • Die Karte zum Plan nach § 41 FlurbG
                                                                               gung östlich Kunnersdorf, Bereich Süd“ werden die Grenzen der
     • Der Wertermittlungsrahmen
                                                                               neuen Flurstücke abgesteckt und entsprechend den Vorgaben der
     • Die Wertermittlungskarte
                                                                               Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und
     • Die Bestandskarte (alt)
                                                                               Katastergesetz (SächsVermKat GDVO) sowie der Katastervermes-
     • Die Abfindungskarte
                                                                               sungsvorschrift (VwVKvA) abgemarkt. Die Grenzen der neuen
     • Die Bestandskarte
                                                                               Flurstücke können auf Wunsch vor Ort vorgewiesen werden. Be-
     • Die Widmungskarte/Verkehrsanlagenkarte
                                                                               teiligte, die ihre Grenzen örtlich angezeigt haben möchten, können
     Weiterhin können auch das Bestandsblatt (alt), die Abfindungs-
                                                                               dies ab sofort schriftlich unter Angabe der neuen Flurstücksnum-
     nachweise, das Bestandsblatt (neu) und die Belastungsnachweise
     von Beteiligten eingesehen werden, die ein berechtigtes Interesse         mer(n) bei der
     nachweisen (beschränkte Einsichtnahme).                                   Teilnehmergemeinschaft
     Die Auslage des Flurbereinigungsplans erfolgt in der Zeit vom             Ländliche Neuordnung S 127 – Verlegung östlich Kunnersdorf,
     24. April bis 31. Mai 2023 im Verwaltungsverband Weißer Schöps/           Bereich Süd beim Landratsamt Görlitz,
     Neiße, Straße der Freundschaft 1, 02923 Kodersdorf zu den Öff-            Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung,
     nungszeiten:                                                              Georgewitzer Straße 42, 02708 Löbau
     Montag:         9.00 – 12.00 Uhr                                          anmelden.
     Dienstag:       9.00 – 12.00 Uhr        14.00 – 16.00 Uhr
     Donnerstag: 9.00 – 12.00 Uhr            14.00 – 18.00 Uhr
     Am Dienstag, dem 25. April 2023 von 14.00 bis 16.00 Uhr und am       5.   Rechtsbehelfsbelehrung
     Donnerstag, dem 4. Mai 2023 von 14.00 bis 18.00 Uhr wird zudem            Gegen den Flurbereinigungsplan kann innerhalb von zwei Wochen
     ein Bediensteter der Flurbereinigungsbehörde im Verwaltungsver-           nach dem Anhörungstermin Widerspruch erhoben werden. Der
     band Weißer Schöps/Neiße, Straße der Freundschaft 1, 02923 Koders-        Widerspruch ist schriftlich bei der
     dorf für Auskünfte zum Flurbereinigungsplan zur Verfügung stehen.         Teilnehmergemeinschaft
                                                                               der Ländliche Neuordnung S 127 – Verlegung östlich Kunnersdorf
2.   Ladung zur Teilnehmerversammlung                                          Bereich Süd beim Landratsamt Görlitz
     Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft lädt hiermit alle Teil-           Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung
     nehmer am Unternehmensverfahren „S 127 – Verlegung östlich                Georgewitzer Straße 42, 02708 Löbau
     Kunnersdorf, Bereich Süd“ ein zu einer                                    einzulegen.

Nr. 4 · 1. April 2023 · 28. Jahrgang                                                                                                           3
VERWALTUNGSVERBAND WEISSER SCHÖPS/NEISSE - Gemeinde Horka Gemeinde Kodersdorf
Hinweise:                                                                   Einladung zur Ortschaftsratssitzung
Gemäß § 27 a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz wird diese öffentli-
                                                                            Die nächste Sitzung des Ortschaftsrates Mückenhain
che Bekanntmachung auch im Internet unter:
                                                                            findet am Montag, dem 24. April 2023, um 20.00 Uhr
https://www.vlnsachsen.de/landkreise/
                                                                            im Dorfhaus Mückenhain statt.
goerlitz/s-127-kunnersdorf-sued/aktuelles eingestellt.
                                                                                                             gez. Hartmut Leppin, Ortsvorsteher
Datenschutzrechtliche Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener
Daten natürlicher Personen im Rahmen des Unternehmensverfahrens
„S 127 – Verlegung östlich Kunnersdorf, Bereich Süd“ können im Inter-       Bekanntmachung des Beschlusses aus der
net unter folgendem Link abgerufen werden:
https://www.laendlicher-raum.sachsen.de/                                    öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Horka
datenschutz-in-verfahren-der-laendlichen-neuordnung-9248.html.              am 15. März 2023
Löbau, den 13. März 2023                                                    Beschluss 08/2023
                                                                            Bauantrag: Errichtung eines Nebengebäudes mit Partyraum auf dem
                            gez. Adrian Werner, Vorstandsvorsitzender       Flurstück 411 der Flur 12 Gemarkung Horka

Einführung kommunales Energiemanagement in                                                            Teilnehmergemeinschaft
den Gemeinden Kodersdorf, Horka und Neißeaue                                                          der Ländlichen Neuordnung
Bereits Anfang 2022 wurde dazu in den Gemeinden der Beschluss zur                                     S 127 – Verlegung östlich
Einführung eines Energiemanagements durch die Gemeinderäte und die                                    Kunnersdorf, Bereich Süd
Bürgermeister gefasst, eine mandatierte Zweckvereinbarung der drei
Bürgermeister und der Kois gGmbH, die mit der Umsetzung des Pro-            Unternehmensverfahren
jekts beauftragt wurde, geschlossen und die nötigen Fördermittelanträge     „S 127 – Verlegung östlich Kunnersdorf, Bereich Süd“
gestellt. Gefördert wird das Projekt durch den Bund mit einer Förder-       Gemeinde Schöpstal, Gemeinde Neißeaue und Stadt Görlitz
quote von 90 %. Diese Fördergelder fließen vorrangig in die Personal-       Landkreis Görlitz
kosten und in die für die Umsetzung benötigten Messgeräte, Software         VKZ 260251
und Schulungsmaßnahmen. Ziel des Projektes ist es, den Energiever-          Öffentliche Bekanntmachung
brauch in kommunalen Gebäuden durch gezielte Erfassung und Anla-            Hiermit erfolgt die öffentliche Bekanntmachung der:
genoptimierung zu senken und somit Kosten zu sparen. Für die Zukunft        1. Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes
soll aus den gewonnenen Erkenntnissen eine gezielte Investition in ener-    2. Ladung zur Teilnehmerversammlung
gieeffiziente Technik erreicht werden.                                      3. Ladung zum Anhörungstermin
Nach Bewilligung der beantragten Fördermittel erfolgte die Einstellung      4. Abmarkung der neuen Grenzen
von Herrn Hartmann als Energiemanager zum 1. Januar 2023. Gleich-           5. Rechtsbehelfsbelehrung
zeitig startetet damit das Projekt. Als erstes wurde ein Energie-Team ge-   im Unternehmensverfahren „S 127 – Verlegung östlich Kunnersdorf,
bildet, bestehend aus Herrn Bork und Herrn Wagenknecht für die Ge-          Bereich Süd“.
meinde Kodersdorf, Herrn Arlt und Herrn Lohan für die Gemeinde Hor-         Der vollständige Text dieser öffentlichen Bekanntmachung ist in diesem
ka und Herrn Lah für die Gemeinde Neißeaue. Fachliche Unterstützung         Amtsblatt (Amtsblatt des Verwaltungsverbandes Weißer Schöps/Neiße
kommt außerdem von einem externen Energieberater und von der Säch-          und der Gemeinden Horka, Kodersdorf, Neißeaue und Schöpstal, Aus-
sischen Energieagentur SAENA, die dieses Projekt begleitet. Derzeit er-     gabe Nr. 04 vom 1. April 2023) unter den amtlichen Bekanntmachungen
folgen die Schulungen für die oben genannten Mitarbeiter durch die          des Verwaltungsverbandes Weißer Schöps/Neiße abgedruckt.
SAENA und parallel dazu erfolgt der strukturelle und organisatorische
Aufbau des KomEms in den Gemeinden.                                                                     gez. Adrian Werner, Vorstandsvorsitzender
Wichtig für den Erfolg des Projekts ist die volle Unterstützung des Ener-
gie-Teams von allen Beteiligten in den Kommunen und der Verwaltung.
Ohne die volle Befürwortung der Bürgermeister und des Hauptamtslei-         Offenlegung von Ergebnissen
ters und ohne ein Mittun der Hausmeister und der Nutzer der Gebäude         einer Grenzbestimmung und Abmarkung
sind Einsparungen oft nicht machbar.                                        gemäß § 17 Abs. 1 der Durchführungsverordnung zum Sächsischen
                                                   F. Hartmann              Vermessungs- und Katastergesetz
       Energiemanager der Gemeinden Kodersdorf, Horka, Neißeaue             In der Gemarkung Horka Flur 2 wurden an dem Flurstück 295/2 Flur-
                                                                            stücksgrenzen durch eine Katastervermessung bestimmt und abgemarkt.
                                                                            Allen betroffenen Eigentümern und Erbbauberechtigten werden die Er-
                                                                            gebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung durch Offenlegung be-
                                                                            kannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe von Verwaltungsak-
                                                                            ten auf diesem Wege ergibt sich aus § 17 Abs. 1 der Verordnung des Säch-
                                                                            sischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Sächsischen
                                                                            Vermessungs- und Katastergesetzes (Durchführungsverordnung zum
Telefon: 035892 3273, Fax: 035892 3041                                      Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatGDVO)
E-Mail: info@gemeinde-horka.de                                              vom 6. Juli 2011 (SächsGVBl. S. 271), die zuletzt durch Artikel 2 der Ver-
Internet: www.horka.de                                                      ordnung vom 25. Januar 2023 (SächsGVBl. S. 37) geändert worden ist.
Öffnungszeiten:                                                             Die Ergebnisse liegen ab dem
Donnerstag      9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr                              1. April bis zum 1. Mai 2023
Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Absprache                                 in meinen Geschäftsräumen Spremberger Straße 3 a
Für amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Horka verantwortlich:                    in Niesky in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr und
der Bürgermeister                                                                   13.00 bis 15.30 Uhr von Montag bis Freitag
                                                                            zur Einsichtnahme bereit. Gemäß § 17 Abs. 1 Satz 5 SächsVermKatGD-
Einladung zur Gemeinderatssitzung                                           VO gelten die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung ab
Die nächste Sitzung des Gemeinderates Horka                                 dem 8. Mai 2023 als bekanntgegeben.
findet am Mittwoch, dem 26. April 2023, um 19.30 Uhr                        Für Rückfragen stehe ich Ihnen unter der Telefonnummer 03588 201194
im Dorfhaus Mückenhain, Rosengasse 10, statt.                               oder der E-Mail-Adresse info@vermessung-schlegel.de zur Verfügung.
Die Tagesordnung wird rechtzeitig in den Schaukästen bekanntgegeben.
Ebenfalls erfolgt auf der Homepage der Gemeinde Horka die Veröffent-        Rechtsbehelfsbelehrung
lichung der Tagesordnung und der Beratungsunterlagen.                       Gegen die offengelegten Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmar-
                                                                            kung können die betroffenen Eigentümer und Erbbauberechtigten inner-
                                   gez. Christoph Biele, Bürgermeister      halb eines Monats nach dem Wirksamwerden der Bekanntgabe Wider-

4                                                                                                                Nr. 4 · 1. April 2023 · 28. Jahrgang
VERWALTUNGSVERBAND WEISSER SCHÖPS/NEISSE - Gemeinde Horka Gemeinde Kodersdorf
spruch einlegen. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift    Bekanntmachung
bei dem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur, Dipl.-Ing. (FH)
                                                                           der LISt GmbH, handelnd im Auftrag des Freistaates Sachsen,
Andreas Schlegel, mit Amtssitz in der Spremberger Straße 3a in 02906
                                                                           vertreten durch die Straßenbauverwaltung, Landesamt
Niesky oder beim Landesbetrieb für Geobasisinformation und Vermes-
                                                                           für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Bautzen
sung Sachsen (GeoSN), mit Sitz Olbrichtplatz 3 in 01099 Dresden ein-
zulegen. Wird der Widerspruch schriftlich erhoben, so ist die Frist nur    Vorbereitung der Planung für das Projekt:
gewahrt, wenn der Widerspruch vor ihrem Ablauf bei der vorstehend          B 115 Ortsumgehung Kodersdorf
genannten Vermessungsstelle eingeht.
Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten     Dulden von faunistischen Sonderuntersuchungen auf Grundstücken
versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden Ihnen angerech-        Die Straßenbauverwaltung beabsichtigt im Verwaltungsgebiet der Ge-
net werden.                                                                meinde Horka zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und Erhö-
                                                                           hung der Verkehrssicherheit, das o. a. Vorhaben durchzuführen.
Niesky, den 6. März 2023                                                   Um das Vorhaben ordnungsgemäß planen zu können, werden in Abhän-
                                                   gez. Andreas Schlegel   gigkeit der Witterungsbedingungen auf den Grundstücken der
                            Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
                                                                           Gemarkung: Mückenhain Flur 2
                                                                           Flurstücke: 354, 355, 356, 357, 358, 359, 360, 372, 373, 374, 375,
Jagdgenossenschaft Horka                                                               376, 377, 378, 379, 380, 381, 382, 383, 384, 385, 386,
                                                                                       387, 388, 389, 390, 391, 392, 393, 394, 395
Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft
Horka am Mittwoch, dem 26. April 2023, um 19.00 Uhr                        im Zeitraum vom 31. März bis voraussichtlich 31. August 2023 fol-
im Versammlungsraum der Gemeindeverwaltung Horka                           gende Vorarbeiten durchgeführt:
     Tagesordnung:                                                         Faunistische Sonderuntersuchungen/Brutvogelkartierungen
1.   Eröffnung und Begrüßung
2.   Bericht des Vorstandes                                                Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, hat
3.   Bericht der Kassenführerin                                            das Bundesfernstraßengesetz (§ 16 a) die Grundstücksberechtigten ver-
4.   Bericht der Kassenprüfung                                             pflichtet, diese zu dulden.
5.   Diskussion zu den Berichten                                           Im Untersuchungsgebiet werden Brutvogelkartierungen durchgeführt.
6.   Beschluss zur Entlastung des Vorstandes                               Es werden Nistplätze und Horststandorte erkundet, Vogelarten verhört
7.   Beschluss über die befristete Aussetzung                              oder durch Sichtbeobachtungen (z. B. durch Fernglas, Spektiv) nachge-
     der Wildschadenspauschale                                             wiesen. Im Rahmen dieser Sonderuntersuchungen werden öffentliche
8.   Beschluss über die Auszahlung des Reinertrages                        Wege befahren und die freie Landschaft betreten. Den Untersuchungs-
9.   Schlusswort                                                           raum entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage.

Zu dieser Versammlung sind alle Eigentümer der bejagbaren Wald- und        Ansprechpartner:
Feldflächen herzlich eingeladen.                                           Frau Wiebke Niepraschk M. Sc., LISt GmbH
                                                                           Telefon: 037207 832-593
                                       Christian Nitschke, Vorsitzender    E-Mail: wiebke.niepraschk@list.smwa.sachsen.de

                                                                                                                  Etwaig durch diese Vorarbei-
                                                                                                                  ten entstehende unmittelbare
                                                                                                                  Vermögensnachteile werden in
                                                                                                                  Geld entschädigt. Sollte eine
                                                                                                                  Einigung über eine Entschädi-
                                                                                                                  gung in Geld nicht erreicht wer-
                                                                                                                  den können, setzt die Landesdi-
                                                                                                                  rektion Sachsen auf Antrag der
                                                                                                                  Straßenbaubehörde die Ent-
                                                                                                                  schädigung fest.
                                                                                                                  Durch diese Vorarbeiten wird
                                                                                                                  nicht über die Ausführung des
                                                                                                                  geplanten Vorhabens entschie-
                                                                                                                  den.
                                                                                                                  Hainichen, 13. März 2023
                                                                                                                              Sören Trillenberg,
                                                                                                                                Geschäftsführer

Nr. 4 · 1. April 2023 · 28. Jahrgang                                                                                                            5
VERWALTUNGSVERBAND WEISSER SCHÖPS/NEISSE - Gemeinde Horka Gemeinde Kodersdorf
Beschluss 21/2023
                                                                       Instandsetzungsmaßnahmen 2023 an kommunalen Straßen:
                                                                       Vergabe Honorarleistungen an das Ingenieurbüro Marco Polenz, Horka
                                                                       Beschluss 22/2023
Telefon: 035825 5252, Fax: 035825 5235                                 Erneuerung/Sanierung der Abwasser-Pumpwerke
E-Mail: info@gemeinde-kodersdorf.de                                    Bergstraße und Rastplatz Autobahn:
Internet: www.kodersdorf.de                                            Vergabe Planungsleistungen an das Büro IBOS GmbH, Görlitz
Öffnungszeiten:                                                        Beschluss 23/2023
Dienstag        9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr                 Fortführung und Änderung des Rahmenvertrages Abwasser
Donnerstag      9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr                 (Vertragserweiterung auf die Regenentwässerung)
Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Absprache                     für die Jahre 2023/24 mit dem Büro IBOS GmbH, Görlitz
Für amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Kodersdorf verantwort-
                                                                       Beschluss 24/2023
lich: der Bürgermeister
                                                                       Neubau eines Überdachs für das Holzlager an die bestehende Garage,
                                                                       Flurstück 24/1, Flur 2, Gemarkung Kodersdorf
Änderung der Öffnungszeit
Am Donnerstag, dem 6. April 2023 (Donnerstag vor Karfreitag) ist das
Gemeindeamt Kodersdorf nur bis 16.00 Uhr geöffnet.
                                                                                                Teilnehmergemeinschaft
                                                                                                der Ländlichen Neuordnung
Einladungen zur nächsten Gemeinderatssitzung                                                    S 127 – Verlegung östlich
Die nächste Sitzung des Gemeinderates Kodersdorf
findet am Dienstag, dem 25. April 2023, um 19.30 Uhr
                                                                                                Kunnersdorf, Bereich Süd
im Ratszimmer des Gemeindeamts Kodersdorf,                             Unternehmensverfahren
Straße der Freundschaft 1, statt.                                      „S 127 – Verlegung östlich Kunnersdorf, Bereich Süd“
Die Tagesordnung wird rechtzeitig in den Schaukästen der Gemeinde      Gemeinde Schöpstal, Gemeinde Neißeaue und Stadt Görlitz
sowie auf der Homepage bekanntgegeben.                                 Landkreis Görlitz
                                         gez. Schöne, Bürgermeister    VKZ 260251
                                                                       Öffentliche Bekanntmachung
                                                                       Hiermit erfolgt die öffentliche Bekanntmachung der:
Beschlüsse aus der öffentlichen Sitzung des                            1. Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes
Gemeinderates Kodersdorf am 21. Februar 2023                           2. Ladung zur Teilnehmerversammlung
                                                                       3. Ladung zum Anhörungstermin
Beschluss 12/2023                                                      4. Abmarkung der neuen Grenzen
Energiepolitisches Arbeitsprogramm der Gemeinde Kodersdorf             5. Rechtsbehelfsbelehrung
2020 bis 2025: Beschluss der Jahresscheibe 2023                        im Unternehmensverfahren „S 127 – Verlegung östlich Kunnersdorf,
                                                                       Bereich Süd“.
Beschluss 13/2023
Erlass Nutzungsgebühren Backhaus Auf Antrag des KoKuVe e. V.           Der vollständige Text dieser öffentlichen Bekanntmachung ist in diesem
für den 23. Oktober 2023                                               Amtsblatt (Amtsblatt des Verwaltungsverbandes Weißer Schöps/Neiße
                                                                       und der Gemeinden Horka, Kodersdorf, Neißeaue und Schöpstal, Aus-
Beschluss 14/2023                                                      gabe Nr. 04 vom 1. April 2023) unter den amtlichen Bekanntmachungen
Erstellung eines Integrierten Ortsentwicklungskonzeptes                des Verwaltungsverbandes Weißer Schöps/Neiße abgedruckt.
für die Gemeinde Kodersdorf.
                                                                                                  gez. Adrian Werner, Vorstandsvorsitzender
Beschluss 15/2023
Sanierung Gutshaus zum Dienstleistungs- und Versorgungszentrum:
Vergabe Los 03-01 Bauhauptleistungen – Treppenturm
an Neu & Reko Bau Glotz GmbH, Niesky
                                                                       Bekanntmachung
Beschluss 16/2023
                                                                       der LISt GmbH, handelnd im Auftrag des Freistaates Sachsen,
Sanierung Gutshaus zum Dienstleistungs- und Versorgungszentrum:
                                                                       vertreten durch die Straßenbauverwaltung, Landesamt
Vergabe Los 18 Aufzug an TK Aufzüge GmbH, Leipzig
                                                                       für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Bautzen
Beschluss 17/2023
                                                                       Vorbereitung der Planung für das Projekt:
Baumaßnahme Sanierung Gutshaus
                                                                       B 115 Ortsumgehung Kodersdorf
zum Dienstleistungs- und Versorgungszentrum:
Vergabe Los 41 Stark- und Schwachstromanlage                           Dulden von faunistischen Sonderuntersuchungen auf Grundstücken
an EBS Elektroinstallation & Blitzschutz-Service GmbH, Görlitz         Die Straßenbauverwaltung beabsichtigt im Verwaltungsgebiet der Ge-
Beschluss 18/2023                                                      meinde Kodersdorf zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und Er-
Baumaßnahme Sanierung Gutshaus                                         höhung der Verkehrssicherheit, das o. a. Vorhaben durchzuführen.
zum Dienstleistungs- und Versorgungszentrum:                           Um das Vorhaben ordnungsgemäß planen zu können, werden in Abhän-
Vergabe Los 43 Heizung und Sanitär                                     gigkeit der Witterungsbedingungen auf den Grundstücken der im dar-
an Bürgel & Schulze Haustechnik GmbH, Markersdorf                      gestellten Gebiet

Beschluss 19/2023                                                      im Zeitraum vom 31. März bis voraussichtlich 31. August 2023 fol-
Baumaßnahme Sanierung Gutshaus                                         gende Vorarbeiten durchgeführt:
zum Dienstleistungs- und Versorgungszentrum:                           Faunistische Sonderuntersuchungen/Brutvogelkartierungen
Vergabe Los 44-1 Lüftungsinstallation
an Metallbau Schubert GmbH, Markersdorf                                Der vollständige Text dieser öffentlichen Bekanntmachung ist ortsüb-
                                                                       lich im Schaukasten der Gemeinde Kodersdorf gem. § 3 (Abs. 1) der Be-
Beschluss 20/2023                                                      kanntmachungssatzung zum nächst möglichen Termin veröffentlicht.
Baumaßnahme Sanierung Gutshaus
zum Dienstleistungs- und Versorgungszentrum:                                                          gez. Sören Trillenber, Geschäftsführer
Vergabe Los 44-2 Kältetechnik
an Bürgel & Schulze GmbH, Markersdorf                                  Anlage siehe Seite 5 unter Gemeinde Horka

6                                                                                                         Nr. 4 · 1. April 2023 · 28. Jahrgang
VERWALTUNGSVERBAND WEISSER SCHÖPS/NEISSE - Gemeinde Horka Gemeinde Kodersdorf
-    Betriebselektriker m/w/d
                                                                 -    Betriebsschlosser m/w/d
                                                                 -    Maschinen-und Anlagenbediener
                                                                      m/w/d
                                                                 -    Achtung Ausbildungsstellen frei
                                                                      Milchtechnologen m/w/d

    Familienanzeigen in Ihrem Amtsblatt –           KRAFTRAD-SERVICE GÖRLITZ
    die einfachste Art, Danke zu sagen.
                                                    #

                                                    Inh. Kay-Uwe Kausche, 02828 Görlitz · Rothenburger Straße 28 M

                   WEITBLICKVERLAG                                   Tel./Fax: (0 35 81) 30 55 50
  Telefon 03588 2944346 · info@weitblickverlag.de                    www.motorrad-kausche.de • info@motorrad-kausche.de

Nr. 4 · 1. April 2023 · 28. Jahrgang                                                                                      7
VERWALTUNGSVERBAND WEISSER SCHÖPS/NEISSE - Gemeinde Horka Gemeinde Kodersdorf
Mitteilung der Jagd-                                        Terminvorschau für die nächsten Sitzungen
             genossenschaft Kodersdorf                                   des Ortschaftsrates Zodel – Deschka – Zentendorf im Jahr 2023:
            Laut Beschluss der Mitgliederversammlung der Jagdge-         4. April 2023, 19.00 Uhr im Gebäude der FFw Deschka/Zentendorf
            nossenschaft Kodersdorf erfolgt die Auszahlung der Pacht     6. Juni 2023, 19.00 Uhr im Kultur- und Heimatverein Deschka/Zentendorf
            in Höhe von 10,00 €/ha an die Grundstückseigentümer für      Die jeweiligen Tagesordnungen und ggf. Änderungen werden rechtzei-
            die Jahre 2017 bis 2022 im Jahr 2023.                        tig bekanntgegeben.
Die Auszahlung erfolgt durch Barzahlung unter Vorlage des Eigentums-
nachweises und eventueller Vollmachten.                                  Alle Ortschaftsratssitzungen sind öffentlich. Für Vorschläge, Anregun-
                                                                         gen oder Kritik sind wir dankbar und haben immer ein offenes Ohr.
Termine und Ort der Auszahlung:
Samstag, 29. April 2023, 6. Mai 2023, 13. Mai 2023
jeweils 9.00 bis 12.00 Uhr
in der Werkstatt Rengersdorf der Kodersdorfer Agrar GmbH,                        Satzung über die Aufwandsentschädigung
Torgaer Straße 2, 02923 Kodersdorf                                               der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr
                                         Wiesenhütter, Jagdvorsteher
                                                                                           der Gemeinde Neißeaue
                                                                                    (Feuerwehrentschädigungssatzung)
                                                                         Auf der Grundlage der §§ 4 und 21 der Sächsischen Gemeindeordnung in der Fas-
                                                                         sung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBI. S. 62), zuletzt geändert
                                                                         durch Artikel 31 des Gesetzes vom 09. Februar 2022 (SächsGVBI. S. 134), des
                                                                         Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophen-
Telefon: 035820 60217, Fax: 035820 60218                                 schutz vom 24. Juni 2004 (SächsGVBI. S. 245, 647), zuletzt geändert durch das
E-Mail: info@gemeinde-neisseaue.de                                       Gesetz vom 25. Juni 2019 (SächsGVBI. S. 521), der Sächsischen Feuerwehrver-
                                                                         ordnung vom 21. Oktober 2005 (SächsGVBI. S. 291), zuletzt geändert durch die
Internet: www.neisseaue.de                                               Verordnung vom 14. Mai 2020 (SächsGVBI. S. 218), dem Sächsischen Reisekos-
Öffnungszeiten:                                                          tengesetz vom 12. Dezember 2008 (SächsGVBI. S. 866, 876), das zuletzt durch Ar-
Dienstag           9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr                tikel 13 des Gesetzes vom 18 Dezember 2013 (SächsGVBI. S. 970) geändert wor-
Donnerstag         9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr                den ist, sowie der Sächsischen BRK-Jubiläumszuwendungsverordnung vom 16.
                                                                         März 2011 (SächsGVBI. S. 55), die zuletzt durch die Verordnung vom 5. Juni 2018
Sprechzeit des Bürgermeisters: Donnerstag 16.00 – 18.00 Uhr              (SächsGVBI. S. 412) geändert worden ist, hat der Gemeinderat der Gemeinde Nei-
um vorherige Anmeldung wird gebeten                                      ßeaue in seiner Sitzung am 2. März 2023 folgende Neufassung der Feuerwehrent-
Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Absprache                      schädigungssatzung beschlossen:

Für amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Neißeaue verantwort-                                        § 1 Geltungsbereich
lich: der Bürgermeister                                                  Diese Satzung gilt für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde
                                                                         Neißeaue.
Einladung zur Gemeinderatssitzung                                                      § 2 Aufwandsentschädigungen für Funktionsträger
Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet                             (1) Funktionsträger/-innen der Freiwilligen Feuerwehr Neißeaue erhalten die
am Donnerstag, dem 06.04.2023, 19.00 Uhr                                     nachfolgend aufgeführten, monatlichen Aufwandsentschädigungen entspre-
im Ortschaftszentrum Groß Krauscha, statt.                                   chend der ausgeübten Funktion.
                                                                         (2) Werden durch ein Mitglied zwei Führungsfunktionen ausgeübt, bekommt die-
Die Tagesordnung wird rechtzeitig auf der Homepage und in den Schau-         ses nur die höhere Aufwandsentschädigung. Werden durch ein Mitglied eine
kästen der Gemeinde bekanntgegeben.                                          Führungsfunktion und eine Funktion als (Atemschutz-) Gerätewart/-in ausge-
Terminvorschau für weitere Sitzungen des Gemeinderates:                      übt, bekommt dieses die Summe aus beiden Aufwandsentschädigungen. Die
                                                                             Position des/-r Gemeindejugendwartes/-in bzw. des/-r stellvertretende/-n Ge-
4. Mai 2023     im OZ Zodel                                                  meindejugendwartes/-in ist als Führungsfunktion definiert.
1. Juni 2023    in FFw-Gebäude Deschka/Zentendorf                        (3) Der/die Gerätewart/-in soll ortsfeuerwehrintern die Funktion „Atemschutzgerä-
6. Juli 2023    im OZ Kaltwasser                                             tewart/-in“ übernehmen und erhält die dafür vorgesehene Aufwandsentschä-
                                                                             digung. Andernfalls übernimmt der/die Gemeindeatemschutzgerätewart/-in
                                                                             diese Aufgabe.
Bekanntmachung der Beschlüsse aus der Sitzung                                 Gemeindefeuerwehr Neißeaue
des Gemeinderates am 2. März 2023                                             (Deschka/Zentendorf, Groß Krauscha, Kaltwasser, Zodel)
                                                                              1 Gemeindewehrleiter/-in                                      80,00 €
Beschluss-Nr. 08/2023                                                         1 Stellv. Gemeindewehrleiter/-in                              70,00 €
Errichtung einer Funkstation auf dem Flurstück 96, Flur 4, Gemarkung          1 Gemeindejugendfeuerwehrwart/-in                             60,00 €
Groß Krauscha – Zustimmung zur Maßnahme und Ermächtigung zum                  1 Stellv. Gemeindejugendfeuerwehrwart/-in                     60,00 €
Abschluss eines Mietvertrages                                                 1 Gemeindeatemschutzgerätewart/-in                   10,00 €/Standort
Beschluss-Nr. 09/2023                                                         Ortsfeuerwehr Deschka/Zentendorf
Spendenannahme:                                                               1 Ortswehrleiter/-in                                                60,00 €
Bekleidung für die Jugendfeuerwehr der Gemeinde Neißeaue                      1 Stellv. Ortswehrleiter/-in                                        50,00 €
Vielen Dank an den Spendengeber!                                              2 Gerätewarte/-in (+ 1 Atemschutzgerätewart/-in)      á 40,00 € (+ 10,00 €)

Beschluss-Nr. 10/2023                                                         Ortsfeuerwehr Groß Krauscha
Neufassung der Satzung über die Aufwandsentschädigung der Angehö-             1 Ortswehrleiter/-in                                                60,00 €
rigen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Neißeaue (Feuer-              1 Stellv. Ortswehrleiter/-in                                        50,00 €
                                                                              1 Gerätewarte/-in (+ Atemschutzgerätewart/-in)          40,00 € (+ 10,00 €)
wehrentschädigungssatzung)
Beschluss-Nr. 10/2023                                                         Ortsfeuerwehr Kaltwasser
                                                                              1 Ortswehrleiter/-in                                                60,00 €
Anbau Nebengelass und Garage und Errichtung Terrassenüberdach auf             1 stellv. Ortswehrleiter/-in                                        50,00 €
dem Flurstück 172 der Flur 1 der Gemarkung Kaltwasser                         1 Gerätewarte/-in (+ Atemschutzgerätewart/-in)          40,00 € (+ 10,00 €)

                                                                              Ortsfeuerwehr Zodel
Terminvorschau für die nächsten Sitzungen                                     1 Ortswehrleiter/-in                                                60,00 €
                                                                              1 Stellv. Ortswehrleiter/-in                                        50,00 €
des Ortschaftsrates Groß Krauscha mit Neu Krauscha und Emme-
                                                                              1 Gerätewarte/-in (+ Atemschutzgerätewart/-in)          40,00 € (+ 10,00 €)
richswalde sowie Kaltwasser mit Klein Krauscha im Jahr 2023:
12. April 2023, 10. Mai 2023, 14. Juni 2023                                   Funktionsträger, welche eine Funktion ohne die hierfür notwendigen Kennt-
                                                                              nisse ausüben, müssen die erforderliche Ausbildung innerhalb von 2 Jahren
Die Ortschaftsratssitzungen finden im Ortschaftszentrum Kaltwasser je-        erfolgreich beenden, sofern ihnen von Seiten der Gemeinde die Möglichkeit
weils um 17.00 Uhr statt.                                                     eingeräumt wird.

8                                                                                                                Nr. 4 · 1. April 2023 · 28. Jahrgang
VERWALTUNGSVERBAND WEISSER SCHÖPS/NEISSE - Gemeinde Horka Gemeinde Kodersdorf
(2) Nehmen Stellvertreter/-innen der Gemeinde- und Ortswehrleiter/-innen die             § 9 Ehrung von langjähriger Zugehörigkeit zur Freiwilligen Feuerwehr
    Aufgaben in vollem Umfang wahr, erhalten sie ab dem dritten Tag der Ver-         (1) Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Neißeaue erhalten
    tretung die Aufwandsentschädigung in gleicher Höhe wie der Gemeindewehr-              wie im Sächsischen BRK-Jubiläumszuwendungsverordnung geregelt, eine
    leiter oder Ortswehrleiter.                                                           finanzielle Jubiläumszuwendung.
(3) Üben zwei Kameraden/-innen eine Funktion gemeinsam aus, erhält jede/-r           (4) Zusätzlich erhalten die in Absatz 1 genannten Angehörigen ein Ehrengeschenk
    Funktionsträger/-in die Hälfte des angegebenen Satzes.                                der Gemeinde mit einem Geldwert von maximal 50,00 €.
(4) Der Anspruch auf Aufwandsentschädigung entfällt mit Ablauf des Monats. In        (5) Weitere Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Neißeaue, wel-
    dem der/die Anspruchsberechtige/-r seine Funktion niederlegt oder wenn                che keinen aktiven Dienst mehr leisten können, erhalten eine Zuwendung
    er/sie die Funktion ununterbrochen länger als drei Monate nicht wahrnimmt,            und/oder ein Ehrengeschenk in einer Gesamthöhe von:
    für die über drei Monate hinausgehende Zeit.                                          1. 100,00 € für 40 Jahre treue Dienste
(5) Die Zahlung der Aufwandsentschädigung erfolgt bargeldlos zum Quartalsen-              2. 100,00 € für 50 Jahre treue Dienste
    de.                                                                                   3. 100,00 € für 60 Jahre treue Dienste
                                                                                          4. 100,00 € für 70 Jahre treue Dienste
                          § 3 Freiwilligkeitsleistungen                              (6) Über die Art der Zuwendung in Absatz 2 und 3 entscheidet die Ortwehrleitung
Die Gemeinde hat die Möglichkeit, den ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Ge-            des/-r Angehörigen/-in.
meindefeuerwehr (auf Antrag mit Nachweisen vom jeweiligen Ortswehrleiter/von         (7) Die Ehrung wird im Rahmen der Jahreshauptversammlung oder einem an-
der jeweiligen Ortswehrleiterin) finanzielle Unterstützung, insbesondere zur Erho-        deren würdigen Ereignis innerhalb des Jahres durch den Bürgermeister
lung, Aufrechterhaltung und Wiederherstellung ihrer persönlichen Leistungsfähig-          durchgeführt.
keit zu gewähren. Über die Bewilligung entscheidet der Gemeinderat.

    § 4 Aufwandsentschädigung für aktive Mitglieder der Einsatzabteilung                                             § 10 Inkrafttreten
(1) Als Ersatz für den anlässlich von kostenpflichtigen, rückersatzfähigen Einsät-   Diese Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entschädigungs-
     zen geleisteten Feuerwehrdienst sowie den notwendigen Auslagen werden           satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Neißeaue vom 22. April 1997 mit
     pauschal folgende Entschädigungen gewährt:                                      all ihren Änderungen außer Kraft.
     a) Bei kostenpflichtigen, rückersatzfähigen Brand-,
         Rettungs- und Hilfeleistungseinsätzen
         je dienstleistende/-n Feuerwehrangehörige/-n             10,00 €/Stunde     Neißeaue, den 02.03.2023                         gez. Per Wiesner, Bürgermeister
         je angetretene/-n Feuerwehrangehörige/-n                   7,50 €/Stunde
         je dienstleistende/-n Einsatzleiter/-in                                     Hinweis nach § 4 Absatz 4 SächsGemO
         und Einheitsführer/-in zusätzlich                        30,00 €/Einsatz    Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von
         Bei angeordneten Brandsicherheitswachen                                     Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer
         je dienstleistende/-n Feuerwehrangehörige/-n             15,00 €/Stunde     Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht,
     b) Bei angeordneten Brandsicherheitswachen                                      wenn
         je dienstleistende/-n Feuerwehrangehörige/-n             15,00 €/Stunde     1. Die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
     c) Für angeordnete Bereitschaftsdienste                                         2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen des Gemeinderates oder
         im Feuerwehrgerätehaus                                   10,00 €/Stunde          die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
     d) Für Einsatzdienste                                                           3. Der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Ge-
         in der ortsfesten Landfunkstelle („OFL“)                 10,00 €/Stunde          setzwidrigkeit widersprochen hat,
    Angefangene Stunden werden auf volle Stunden aufgerundet. Bei Alarmie-           4. Vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
    rungen und Einsätzen zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr wird bei jede/-m                a) Den Beschluss beanstandet hat oder
    dienstleistende/-n Feuerwehrangehörige/-n eine Stunde zugeschlagen.                   b) Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Ge-
(2) Die im Absatz 1 aufgeführten Entschädigungen werden nur gezahlt, wenn der                 meinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begrün-
    Gemeinde keine Kosten durch Lohnfortzahlung oder Verdienstausfall gegen-                  den soll, schriftlich geltend gemacht worden ist,
    über Dritten für den/die Angehörige/-n der Feuerwehr entstehen.                       c) Ist eine Verletzung nach
(3) Die Auszahlung erfolgt, sobald der Zahlungseingang durch den Kostenschuld-            d) Satz 2, Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann nach Ablauf der in
    ner erfolgt ist.                                                                          Satz genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Die
                                                                                              Sätze 1 bis 3 sind anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Sat-
                                                                                              zung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von
                    § 5 Lohnfortzahlung/Verdienstausfall
                                                                                              Verfahrens- und Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen
(1) Lohnfortzahlung oder Verdienstausfall werden entsprechend § 63 des Geset-
                                                                                              worden ist.
    zes zur Neuordnung des Brandschutzes, Rettungsdienstes und Katastrophen-
                                                                                     Der Hinweis ist hiermit erfolgt.
    schutzes im Freistaat Sachsen (SächsBRKG) und der Verordnung des Säch-
    sischen Staatsministeriums des Innern über die Feuerwehren und die Brand-
    verhütungsschau im Freistaat Sachsen (Sächsische Feuerwehrverordnung –
    SächsFwVO) auf schriftlichen Antrag erstattet.
    Die Höhe des Verdienstausfalls ist glaubhaft zu machen.                                                        Teilnehmergemeinschaft
(2) Der Berechnung der Zeit ist die Dauer des Einsatzes von der Alarmierung bis
    zum Einsatzende zugrunde zu legen. Angefangene Stunden werden auf volle                                        der Ländlichen Neuordnung
    Stunden gerundet.                                                                                              S 127 – Verlegung östlich
(3) Bei Nachteinsätzen zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr werden notwendige
    Schlafzeiten mit auf die Einsatzdauer angerechnet. Die Festlegung der Dauer                                    Kunnersdorf, Bereich Süd
    der Ruhezeit nach Nachteinsätzen legt der Einsatzleiter nach pflichtgemäßem      Unternehmensverfahren
    Ermessen fest.                                                                   „S 127 – Verlegung östlich Kunnersdorf, Bereich Süd“
                                                                                     Gemeinde Schöpstal, Gemeinde Neißeaue und Stadt Görlitz
                          § 6 Schadensersatzansprüche                                Landkreis Görlitz
Gemäß § 63 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und         VKZ 260251
Katastrophenschutz werden Sachschäden, die den ehrenamtlich Angehörigen der
Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Neißeaue bei Ausübung oder infolge ihres         Öffentliche Bekanntmachung
Dienstes einschließlich der Aus- und Fortbildung entstehen, auf Antrag durch die     Hiermit erfolgt die öffentliche Bekanntmachung der:
Gemeinde Neißeaue ersetzt, sofern ein anderweitiger Ersatzanspruch nicht besteht     1. Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes
und die/der Betroffen/-e den Schaden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verur-
                                                                                     2. Ladung zur Teilnehmerversammlung
sacht hat.
                                                                                     3. Ladung zum Anhörungstermin
                           § 7 Reisekostenvergütung                                  4. Abmarkung der neuen Grenzen
Die Dienstreisekosten werden nach dem Sächsischen Reisekostengesetz erstattet.       5. Rechtsbehelfsbelehrung
Fahrten innerhalb der Gemeinde Neißeaue gelten nicht als Dienstreisen. Für Dienst-   im Unternehmensverfahren „S 127 – Verlegung östlich Kunnersdorf,
reisen außerhalb der Gemeinde Neißeaue ist ein Dienstreiseantrag zu stellen. Die     Bereich Süd“.
Abrechnung der Dienstreisekosten erfolgt an die/den betroffene/-n Angehörige/-n
der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Neißeaue monatlich und bargeldlos.           Der vollständige Text dieser öffentlichen Bekanntmachung ist in diesem
                                                                                     Amtsblatt (Amtsblatt des Verwaltungsverbandes Weißer Schöps/Neiße
                             § 8 Nebenausgaben                                       und der Gemeinden Horka, Kodersdorf, Neißeaue und Schöpstal, Aus-
Auf Antrag werden durch die Gemeinde zusätzlich, mit der ehrenamtlichen Tätigkeit    gabe Nr. 04 vom 1. April 2023) unter den amtlichen Bekanntmachungen
zusammenhängenden Aufgaben, Auslagen erstattet, wenn dies für die Dienst-            des Verwaltungsverbandes Weißer Schöps/Neiße abgedruckt.
durchführung beziehungsweise Qualifizierung erforderlich ist.
Die Kosten werden quartalsweise überwiesen.                                                                          gez. Adrian Werner, Vorstandsvorsitzender

Nr. 4 · 1. April 2023 · 28. Jahrgang                                                                                                                                  9
VERWALTUNGSVERBAND WEISSER SCHÖPS/NEISSE - Gemeinde Horka Gemeinde Kodersdorf
Mitteilung der Friedhofsverwaltung                                         15/2023
                                                                           Ertüchtigung Brandschutz und Erweiterung der Hausarztpraxis
Am Mittwoch, dem 19. April 2023 werden im Friedhofsgelände der
Friedhöfe Kaltwasser (ab 9.30 Uhr) und Zentendorf (ab 10.15 Uhr) Kon-      im Wasserschloss Ebersbach – Vergabe von Bauleistungen –
trollen zur Standfestigkeitsprobe von Grabmalen durchgeführt. Lose         Los 4 Tischler
Grabmale auf Friedhöfen sind eine nicht kalkulierbare Gefahr für Besu-     16/2023
cher und dort tätige Personen.                                             Ertüchtigung Brandschutz und Erweiterung der Hausarztpraxis
Entsprechend der gültigen Unfallverhütungsvorschrift muss jährlich         im Wasserschloss Ebersbach – Vergabe von Bauleistungen –
einmal die Kontrolle der Standsicherheit der Grabmale seitens der Fried-   Los 5 Elektroarbeiten
hofsverwaltung erfolgen. Nicht standsichere Grabmale werden mit ei-
                                                                           17/2023
nem Aufkleber versehen, der auf Unfallgefahr und notwendige Siche-
                                                                           Ertüchtigung Brandschutz und Erweiterung der Hausarztpraxis
rung hinweist. Bei Gefahr im Verzug werden die Grabmale fachgerecht
                                                                           im Wasserschloss Ebersbach –- Vergabe von Bauleistungen –
auf die Fläche der Grabstelle gelegt.
                                                  Friedhofsverwaltung      Los 6 Brandwarnanlage
                                                                           18/2023
Jagdgenossenschaft .........................                               Errichtung Anbau an vorhandenes Wohnhaus auf dem Flurstück 106/3
                                                                           der Flur 2 der Gemarkung Girbigsdorf
Deschka/Zentendorf
Die Jagdgenossenschaft Deschka/Zentendorf lädt
alle Besitzer von Wald- und Feldflächen zur Jah-                           Einladung
reshauptversammlung am Freitag, dem 21. April
2023, um 19.00 Uhr ins Schulcafé Ost nach Zen-                             Die nächste Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Schöpstal fin-
tendorf herzlich ein.                                                      det am 19. April 2023 statt. Tagesordnung und Ort der Sitzung werden
                                                                           rechtzeitig an den Verkündungstafeln bekannt gegeben.
      Tagesordnung:
 1.   Begrüßung sowie Feststellung der ordentlichen Einladung                                                    gez. Kalkbrenner, Bürgermeister
 2.   Beschluss der Tagesordnung
 3.   Protokollkontrolle
 4.   Bericht des Vorstandes                                                                        Teilnehmergemeinschaft
 5.   Finanzbericht                                                                                 der Ländlichen Neuordnung
 6.   Diskussion zu den Berichten
 7.   Entlastung des Vorstandes und des Kassenwartes
                                                                                                    S 127 – Verlegung östlich
 8.   Beschluss: – Haushaltsplan für das Geschäftsjahr                                              Kunnersdorf, Bereich Süd
 9.   Bericht der Jagdpächter                                              Unternehmensverfahren
10.   Sonstiges                                                            „S 127 – Verlegung östlich Kunnersdorf, Bereich Süd“
                                           gez. Franke, Jagdvorsteher
                                                                           Gemeinde Schöpstal, Gemeinde Neißeaue und Stadt Görlitz
                                                                           Landkreis Görlitz
                                                                           VKZ 260251
                                                                           Öffentliche Bekanntmachung
                                                                           Hiermit erfolgt die öffentliche Bekanntmachung der:
                                                                           1. Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes
Telefon: 03581 3827-0, Fax: 03581 382716                                   2. Ladung zur Teilnehmerversammlung
E-Mail: info@gemeindeschoepstal.de                                         3. Ladung zum Anhörungstermin
Internet: www.schoepstal.net, www.gemeinde-schoepstal.de                   4. Abmarkung der neuen Grenzen
                                                                           5. Rechtsbehelfsbelehrung
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung:                                     im Unternehmensverfahren „S 127 – Verlegung östlich Kunnersdorf,
Dienstag:          9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr                  Bereich Süd“.
Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Absprache
                                                                           Der vollständige Text dieser öffentlichen Bekanntmachung ist in diesem
Vom 11. bis 14. April 2023 ist die Gemeinde-                               Amtsblatt (Amtsblatt des Verwaltungsverbandes Weißer Schöps/Neiße
                                                                           und der Gemeinden Horka, Kodersdorf, Neißeaue und Schöpstal; Aus-
verwaltung Schöpstal geschlossen!                                          gabe Nr. 04 vom 1. April 2023) unter den amtlichen Bekanntmachungen
Sprechzeiten Bürgermeister:                                                des Verwaltungsverbandes Weißer Schöps/Neiße abgedruckt.
Dienstag:         15.00 – 17.00 Uhr                                                                   gez. Adrian Werner, Vorstandsvorsitzender
Termine außerhalb der Sprechzeiten nach Vereinbarung
Für amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Schöpstal verantwort-
lich: der Bürgermeister                                                    Bekanntmachung
                                                                           über die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan
Beschlüsse aus der öffentlichen Sitzung                                    „Eigenheimstandort Girbigsdorf Flur 5, Flurstück 88/18“,
                                                                           in Girbigsdorf gemäß § 3 Absatz 2 BauGB, Planfassung
des Gemeinderates Schöpstal am 15. März 2023                               vom 18. Januar 2023
11/2023                                                                    Der Gemeinderat der Gemeinde Schöpstal fasste in seiner Sitzung am
Neugestaltung Spielplatz an der Kindertagesstätte Schöpstal –              20. Juli 2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Eigen-
Krippenbereich                                                             heimstandort Girbigsdorf Flur 5, Flurstück 88/18“ und beschloss als
                                                                           Planungsziel die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes nach
12/2023
Ertüchtigung Brandschutz und Erweiterung der Hausarztpraxis                § 4 BauNVO, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Er-
im Wasserschloss Ebersbach – Vergabe von Bauleistungen –                   richtung von zwei Eigenheimgrundstücken zu schaffen.
Los 1 Maurer, Putz, Trockenbau                                             Für das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird das be-
                                                                           schleunigte Verfahren nach § 13 b BauGB ohne Unterrichtung und Er-
13/2023                                                                    örterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sowie ohne
Ertüchtigung Brandschutz und Erweiterung der Hausarztpraxis                Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 angewendet.
im Wasserschloss Ebersbach - Vergabe von Bauleistungen –                   § 13 b BauGB ermöglicht die Einbeziehung der Außenbereichsflächen
Los 2 Fußböden                                                             in das beschleunigte Verfahren. Für das Gemeindegebiet liegt ein wirk-
14/2023                                                                    samer Flächennutzungsplan vor.
Ertüchtigung Brandschutz und Erweiterung der Hausarztpraxis                Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist ca. 2 400 m² groß, umfasst
im Wasserschloss Ebersbach – Vergabe von Bauleistungen –                   das Flurstück 88/18 der Gemarkung Girbigsdorf Flur 5 und ist über die
Los 3 Maler                                                                Straße „Parkweg“ erschlossen.                (Fortsetzung auf Seite 12)

10                                                                                                            Nr. 4 · 1. April 2023 · 28. Jahrgang
www.optik-wuensche.de

      %HUDWXQJ]XP                                          Jakobstraße 4 a · 02826 Görlitz · Tel. (0 35 81) 40 30 11

      :XQVFKWHUPLQ
      LQDOOHQ)LOLDOHQ
:LUQHKPHQXQVJHUQ
IU6LH=HLWXQGEHUDWHQ
6LHDXVIKUOLFK]X,KUHQ
¿QDQ]LHOOHQ:QVFKHQ
XQG=LHOHQ

0RQWDJELV)UHLWDJ
8KUELV8KU
DXI:XQVFKDXFKJHUQDP6DPVWDJ
                                           
                                       6SDUNDVVH
                                      2EHUODXVLW]                       Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
 
 LQIR#VSNRQGH                    1LHGHUVFKOHVLHQ
ÞZZZVSNRQGHNRQWDNW

                                                              Ihr Augenoptikermeister Thomas Wünsche & Team

  Für SIE sind WIR da!
  ✓    Ambulante Pflege
  ✓    Beratung & Hilfe
  ✓    Hauswirtschaftliche Leistungen
  ✓    Tagespflegen in Görlitz und Rothenburg
  ✓    Palliativversorgung

  Rothenburg                      Görlitz
  Mühlgasse 3b                    Windmühlenweg 26
  Sie erreichen uns unter:        Sie erreichen uns unter:
  Telefon: 035891/77 984          Telefon: 03581/38 600

  Niesky
  Ödernitzer Str. 7
  Sie erreichen uns unter:
  Telefon: 03588/22 38 887

  www.diakonie-st-martin.de

 motorrad-kausche.de
Zur Information der Öffentlichkeit über Ziel und Zweck der Planung
liegt der Entwurf des Bebauungsplanes bestehend aus einer Übersichts-       Abwasserzweckverband
karte, Teil A – Planzeichnung, Teil B – Textlichen Festsetzungen und        „Weißer Schöps“ (AZV)
einer Begründung in der Zeit vom
                                                                            Information über die neuen Abwassergebühren für die mobile
               11. April bis 12. Mai 2023                                   Entsorgung von Abwasser und Klärschlamm aus abflusslosen
beim Verwaltungsverband Weißer Schöps/Neiße, Straße der Freund-             Sammelgruben bzw. aus biologischen Kleinkläranlagen
schaft 1 in 02923 Kodersdorf, Raum 304 während folgender Zeiten zu          Zum 31. Dezember 2022 endete der Vertrag über die mobile Ent-
jedermanns Einsicht öffentlich aus:                                         sorgung von Abwasser und Klärschlamm aus abflusslosen Sammel-
                                                                            gruben bzw. biologischen Kleinkläranlagen zwischen dem Abwas-
Montag:        9.00 – 12.00 Uhr                                             serzweckverband „Weißer Schöps“ und der Stadtwerke Görlitz AG.
Dienstag:      9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr                       Diese Leistung wurde neu ausgeschrieben. Ab dem 1. Januar 2023
Mittwoch:      geschlossen                                                  ist die Firma Eifler Transporte & Stadtentsorgung GmbH, Am Gal-
Donnerstag:    9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr                       genberg 2 in 02899 Ostritz mit der mobilen Entsorgung der dezen-
Freitag:       geschlossen                                                  tralen Anlagen des Abwasserzweckverbandes „Weißer Schöps“
Zusätzlich können die vollständigen Planentwurfsunterlagen während          beauftragt.
der öffentlichen Auslegung auf dem Zentralen Landesportal Sachsen           (Terminvereinbarungen bitte telefonisch unter 035823 86572 oder
unter:                                                                      per E-Mail unter dezentrale-entsorgung@eifler-entsorgung.de)
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/                         Mit dem neuen Vertragsabschluss erhöhen sich die Gebühren für
beteiligung/aktuelle-themen/1034066                                         die mobile Entsorgung der dezentralen Anlagen:
eingesehen werden, sowie auf der Webseite der Gemeinde Schöpstal            Grundgebühr für jede Entsorgung:                        90,08 €
unter:                                                                      Mengengebühr für Abwasser bzw. Klärschlamm:         36,52 €/m³
https://www.gemeinde-schoepstal.de/kategorie/aktuelle-meldungen/.           Schlauchverlängerung pro 10 m:                           2,38 €
Während der Auslegung können beim Verwaltungsverband Weißer                 Die ersten 20 m Schlauchlänge sind mit der Grundgebühr vergütet.
Schöps/ Neiße von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anre-
gungen zum Planentwurf schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift         Vor allem Betreiber von abflusslosen Sammelgruben sind von dieser
vorgetragen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen            Gebührenerhöhung betroffen, da diese Anlagen häufiger und in re-
können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Eigen-              gelmäßigen Abständen entsorgt werden müssen. Für Beratungen zur
heimstandort Girbigsdorf Flur 5, Flurstück 88/18“ unberücksichtigt          Betreibung bzw. zu eventuellen Umrüstungen dieser Anlagen steht
bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Ver-     der Abwasserzweckverband „Weißer Schöps“ gern zur Verfügung.
waltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendun-       (Telefon 035825 899021, E-Mail: azv-weisser-schoeps@t-online.de)
gen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Aus-                               Bernd Kalkbrenner, Verbandsvorsitzender
legung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend
gemacht werden können.
Schöpstal, den 17. Februar 2023
                                   Bernd Kalkbrenner, Bürgermeister

Planteil A – Planzeichnung zum Bebauungsplan
„Eigenheimstandort Girbigsdorf Flur 5 Flurstück 88/18“

                                                                          Telefon: 035892 3273, Fax: 035892 3041
                                                                          E-Mail: info@gemeinde-horka.de
                                                                          Internet: www.horka.de

                                                                          Herzliche Glückwünsche .................
                                                                          zur Jugendweihe
                                                                          Am 1. April 2023 erhalten folgende Jugendliche
                                                                          aus unserer Gemeinde im Bürgerhaus Niesky
                                                                          ihre Jugendweihe:
                                                                          aus Horka: Linda Lohan, Stella Greth und Lukas Fiedler
                                                                          Der Bürgermeister und der Gemeinderat Horka gratulieren den Jugend-
                                                                          lichen und wünschen eine schöne Feier und viel Erfolg für den weiteren
                                                                          Lebensweg.

12                                                                                                           Nr. 4 · 1. April 2023 · 28. Jahrgang
Sie können auch lesen