Ausgelassene Stimmung trotz Regen beim Brunnenfest

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Ausgelassene Stimmung trotz Regen beim Brunnenfest
Nummer 37                                   Donnerstag, 12. September 2019                        Jahrgang 2019

    Ausgelassene Stimmung trotz Regen beim Brunnenfest
Der wolkenlose Himmel und die noch angenehmen Temperaturen
lockten am Samstag viele Besucher zum Brunnenfest auf dem
Marktplatz Im Kronenhof. Ein vielfåltiges Speisen- und Getrånke-
angebot erwartete die Gåste. Umrahmt von der Band »last minute«
boten sich unzåhlige Mæglichkeiten in lockerer Atmosphåre mit-
einander ins Gespråch zu kommen und einen schænen Abend zu
genieûen.
Davon wurde rege Gebrauch gemacht und es war ein wunderschæ-
ner Abend.
Wåhrend am Samstag das Wetter viel besser als vorhergesagt war,
war es am Sonntag umgekehrt und Regen war unser ståndiger Be-
gleiter.
Das Brunnenfest am Sonntag begann mit einem wunderbaren
ækumenischen Gottesdienst, der von der Band »Akzente« gekonnt
musikalisch umrahmt wurde.
Im Anschluss an den Gottesdienst unterhielten den Tag çber un-
sere drei Musikvereine die Gåste. Bewåhrt hat sich beim diesjåhri-
gen Brunnenfest die groûe Anzahl an Zelten, durch die ausrei-
chend trockene Sitzplåtze zur Verfçgung standen.
Den ganzen Tag çber war ein Kommen und Gehen und wieder
einmal zeigte sich, dass wir Bæhmenkircher es uns nicht nehmen
lassen zu feiern und gemçtliche Stunden miteinander zu verbrin-
gen!
Hæhepunkt war sicherlich die Verlosung der Preise der groûen
Tombola, die wieder mit vielen tollen Preisen bestçckt war. Und
so fçllten sich um kurz vor 17.00 Uhr die Zelte und die Spannung
stieg.
Viele Preise blieben dieses Mal in der Gesamtgemeinde und es
brandete Jubel auf, wenn der eigene, oder der Name eines Be-
kannten gezogen wurde.
Insgesamt konnten von den Damen und Herren Gemeinderåten
çber 2.800 Lose verkauft werden. Dies ist in etwa so viel wie beim
Brunnenfest vor zwei Jahren, bei dem das Wetter sonntags wesent-
lich besser war. Der Erlæs der Tombola kommt dieses Jahr den
Kindergårten und einigen Spielplåtzen zugute.
Ein herzliches Dankeschæn gilt:
- allen Helferinnen und Helfern,                                           Foto: Reiner Lauschke
  die beim Auf- und Abbau tatkråftig unterstçtzt haben,
- allen Mitwirkenden am Brunnenfest
  fçr die sehr guten Speisen- und Getrånkeangebote
- den Musikvereinen fçr die musikalische Umrahmung
- allen Vereinen und Organisationen,
  die Zelte zur Verfçgung gestellt haben
- den Damen und Herren Gemeinderåten
  fçr die Hilfe beim Losverkauf
- den Mitarbeitern des Bauhofs und der Gemeindeverwaltung
  fçr die vielfåltige Unterstçtzung
- unseren Gewerbetreibenden, ohne deren Spenden
  die Tombola nicht mit so tollen Preisen gefçllt werden kænnte
- und natçrlich allen Besucherinnen und Besuchern,
  die trotz des Wetters das Brunnenfest besucht
  und es mit Leben gefçllt haben
Wir freuen uns schon auf das 12. Brunnenfest im Jahr 2021 mit
Ihnen!                                                                     Foto: Reiner Lauschke

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Ausgelassene Stimmung trotz Regen beim Brunnenfest
Anzeigenschluss fuÈr die naÈchste Ausgabe:
                                                                        Montag, 16. September 2019, 17.00 Uhr
                                                                                Bitte schicken Sie Ihre Berichte per E-Mail an:
                                                                                   mitteilungsblatt@boehmenkirch.de
                                                                       FuÈr Freiwillige Feuerwehr, Kirchliche Nachrichten, Vereinsnachrichten:
                                                                                           mb-verein@albuch.com

                                                                           Veranstaltungen in dieser Woche
                                                                          Turnverein Treffelhausen
                                                                        Heimspiel in der Alb-Sporthalle
                                                                        Samstag, 14. September 2019
                                                                        17.30 Uhr SG LTB D-Jgd g - HSG Winz/Wi/Donz
                                                                        19.30 Uhr TVT 1 - 1. Heubacher HV
                                                                        Unterstçtzen Sie unsere Mannschaften -
                                                                        wir freuen uns auf Ihren Besuch ...

                                                                          Katholische Kirchengemeinde
                                                                          BoÈ hmenkirch
                                                                        Kinderkirche
                                                                        Sonntag, 15. September 2019
                                                                        Herzliche Einladung zur Kinderkirche um 9.45 Uhr
                                                                        im Jugendheim! Wir freuen uns auf Euch!

                                                                          Turngemeinde BoÈ hmenkirch
FuÈr die groûzuÈgige UnterstuÈtzung durch Geld- und Sachspen-
den fuÈr die Tombola am 11. BoÈhmenkircher Brunnenfest duÈrfen          !!! Heimspiel !!!
wir im Namen des Kulturrings, der mitwirkenden Vereine und              Sonntag, 15. September 2019
der Gemeinde folgenden Spendern herzlich danken:                        TG Bæhmenkirch II - VfR Sçûen, Anspiel 13.00 Uhr
Ackermann, Martin                                                       TG Bæhmenkirch - SC Geislingen II, Anspiel 15.00 Uhr
Albwerk
Aubele, Bernhard (WVA)                                                    SchwaÈ bischer Albverein BoÈ hmenkirch
Autohaus Fuchs
                                                                        Einladung zur Tageswanderung
Banzhaf Bau GmbH
Biegert, Rolf und Rainer                                                LoÈwenpfad SchertelshoÈhle - Reuûenstein
Bçhler, Stefan                                                          Sonntag, 15. September 2019
Burger Natursteine                                                      Treffpunkt 9.00 Uhr am Neukaufparkplatz.
CTL Computertechnik                                                     Nåheres unter Vereinsnachrichten.
Degenfelder Zåune
Druckerei Nagel
Eichele, Georg Bauunternehmung                                                                 VorankuÈndigung!
Fahrion, Hans-Thomas
Frank, Hubert                                                             Groûer Seniorennachmittag
Gross Pråzionsdrehteile GmbH
Hånle, Christian                                                               fuÈr die Seniorinnen und Senioren
Holzbau Vetter                                                                         der Gesamtgemeinde
HuMa
K & K Stuckateur OHG                                                              am Sonntag, 13. Oktober 2019
Kela                                                                   in der Gemeindehalle BoÈhmenkirch, Beginn: 14.00 Uhr
Kreissparkasse                                                                 Halten Sie sich diesen Termin unbedingt frei!
Landgasthof Rose                                                       Herzlich eingeladen sind alle Seniorinnen und Senioren ab 65.
Lange, Thorsten                                                           Es erwarten Sie ein paar gemçtliche Stunden bei Kaffee
Metzgerei Krieg                                                           und Kuchen und guter Unterhaltung mit »Mini Dance«
                                                                       und d'Vorhanggucker und dem Einakter »Papagei mit Folgen«.
Militello Planungsbçro
Mtech, Music, Andreas                                                                    Matthias Någele, Bçrgermeister
Mçller-Elektro
Neukauf Måndle
Physio medfit, Boscu Andreas
Pizzeria bei Maria
Pizzeria San Marco
Rathaus-Apotheke
Ritz Fliesen                                                                            Liebe CafeÂ-Weltweit-Besucher,
Rothofer, Max                                                                        das Cafe hat an folgenden Freitagen
Salon Hohly                                                                          von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr geoÈffnet:
Staudenmaier, Karl
                                                                                         13.09.2019 / 27.09.2019
Thierer, Hans-Peter
Volksbank Gæppingen eG                                                                   11.10.2019 / 25.10.2019
VTG Straub                                                                            Wir freuen uns auf euren Besuch!
Wager-Fischer GmbH                                                                                Viele Grçûe
                                                                                   Gabriele, Johanna, Sigrid, Helga, Hedwig,
Wehner, Matthias                                                                       Iciar, Nicole, Ulla, Jçrgen, Heidi
Ziller, Hans GmbH

                                                                 720
Ausgelassene Stimmung trotz Regen beim Brunnenfest
SchuÈlerferienprogramm in Bildern

Wir backen Amazing Cupcakes mit Constanze Salber und ihrem Team

Tischkicker-Turnier mit Reinhardt Dierstein                              Wasserski fahren auf dem Gufi-See

Cajaton bauen mit Carolin Staudenmaier & Corinna Heinzmann

Alpakawanderung rund um Steinenkirch mit Matthias Engler & Jens Gutsch

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Ausgelassene Stimmung trotz Regen beim Brunnenfest
Eine E-Tankstelle in BoÈhmenkirch
                                                                          Mitten in Bæhmenkirch - vor dem Alten Rathaus, direkt an der
                                                                          B466 - gibt es seit Anfang August eine E-Ladesåule fçr zwei
                                                                          E-Fahrzeuge.
              SchuÈlerferienprogramm                                      Am Donnerstag wurde dieser Service, der laut Bçrgermeister Matt-
                                                                          hias Någele vorwiegend fçr E-Fahrzeuge aus dem Durchgangsver-
                                                                          kehr interessant ist, von ihm und Philipp Ræhrer vom Anbieter
                                                                          EnBW/ODR (Energie Baden-Wçrttemberg/Ostwçrttemberg Donau-
Ferienprogramm mit Alpakas in Steinenkirch                                Ries) offiziell dem Straûenverkehr çbergeben.
Am 24. August freuten sich die Tiere der Alpakazucht Steinenkirch         Bezahlt werden die bis zu 22 Kilowatt Ladeleistung pro Fahrzeug
wieder auf die Kinder im Rahmen des Ferienprogramms. Die sanf-            entweder per Ladekarte oder mit einer App.
ten Tiere wanderten mit der Gruppe durch die Felder und Wålder
rund um den Alpakahof in Steinenkirch. Zum Abschluss gab es
dann noch eine Stårkung fçr alle: Wçrstchen, Wecken und Getrån-
ke - anschlieûend freuten sich die Alpakas çber stårkendes Kraft-
futter aus den Hånden der Kinder!
Matthias Engler & Jens Gutsch

Herr Stefan Rieger
ist Nachfolger von Herrn Reiner Hofelich
Herr Stefan Rieger ist Nachfolger von Herrn Reiner Hofelich und
wurde als Schulbusfahrer und Hausmeister der gemeindeeigenen
Liegenschaften eingestellt.
Das Rathausteam wçnscht dem neuen Kollegen einen guten Start
und freut sich auf eine gute Zusammenarbeit.

                                                                                                                        Foto: Claudia Burst

                                                                                   Sprechstunden - Úffnungszeiten
                                                                            BÚHMENKIRCH
                                                                          Sprechzeiten des BuÈrgermeisters:
                                                                          Donnerstag, 12.09.2019                         16.00 - 18.00 Uhr
                                                                          Dienstag,   17.09.2019                          8.00 - 12.00 Uhr
                                                                          Donnerstag, 19.09.2019                         16.00 - 18.00 Uhr
                                                                          BuÈrgermeisteramt Tel. 96 00-0 / Fax-Nr. 96 00-40
                                                                          Montag:     8.00 - 12.00 Uhr
                                                                          Dienstag:   8.00 - 12.00 Uhr
                                                                          Mittwoch:   8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr
                                                                          Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 16.00 - 18.00 Uhr
                                                                          Freitag:    8.00 - 12.00 Uhr
                                                                          Auch auûerhalb der Úffnungszeiten ist eine Terminvereinbarung
                                                                          moÈglich.

                                                                            TREFFELHAUSEN
                                                                          Verwaltungsstelle Tel. 52 70 / Fax-Nr. 92 35 04
                                                                          Donnerstag                                     16.30 - 18.00 Uhr
                                                                          Sprechstunde Ortsvorsteher Marco KuÈhn
                                                                          Rathaus Treffelhausen donnerstags              17.30 - 18.30 Uhr
                                                                          auûerdem privat erreichbar Tel.: 924370

                                                                            STEINENKIRCH
                                                                          Verwaltungsstelle Tel. 52 08
                                                                          Montag                                         16.30 - 18.00 Uhr
                                                                          Ortsvorsteher GuÈnter Mayer
                                                                          privat erreichbar Tel.: 922353

                                                                            SCHNITTLINGEN
                                                                          Verwaltungsstelle Tel. 52 28
                                                                          Montag                                         11.00 - 12.00 Uhr
                                                                          Sprechstunde Ortsvorsteher Johannes Kaiser
                                                                          Rathaus Schnittlingen dienstags                18.30 - 19.30 Uhr
                                                                          auûerdem privat erreichbar Tel.: 4854

                                                 Ihre Gemeinde im Internet:
                                            www.boehmenkirch.de
                                                                    722
Ausgelassene Stimmung trotz Regen beim Brunnenfest
Sperrung von Gemeindestraûen
                                                                           wegen Bauarbeiten
                                                                           Vollsperrung der Klosterstraûe/Talweg
                                                                           wegen Bauarbeiten in der Zeit vom 16. September
Einladung                                                                  bis ca. 11. Oktober 2019
zu einer oÈffentlichen Sitzung                                             Zur Anbindung des Neubaugebiets »Heide« an die bestehende
des Ortschaftsrats Treffelhausen                                           Netzinfrastruktur, muss die Klosterstraûe im Bereich des Ortsaus-
                                                                           gangs in Richtung Treffelhausen voll gesperrt werden. Die Sper-
am Dienstag, dem 17. September 2019 um 19.30 Uhr                           rung wird vom 16. September bis voraussichtlich 11. Oktober 2019
im Rathaus Treffelhausen                                                   andauern.
Tagesordnung:                                                              Zunåchst muss in diesem Bereich die Wasserleitung vom Bauge-
1. Bekanntgaben                                                            biet an die Bestandsleitungen angeschlossen werden, so dass das
                                                                           Baugebiet spåter redundant versorgt werden kann.
2. Anbau an den Kindergarten Treffelhausen
                                                                           Danach erfolgt die Anbindung der neuen Gasleitung im Baugebiet,
   - Ergebnis der Vorplanung, Sachstandsbericht und Beratung               welche zukçnftig auch die Versorgungsleitung in Richtung Stei-
      çber die weitergehende Planung und Vorgehensweise                    nenkirch darstellt, an das bestehende Netz der EnBW ODR im Tal-
3. Jagdgenossenschaft Treffelhausen                                        weg. Ebenso muss die Gas-Hauptversorgungsleitung fçr Treffel-
   - Beratung çber die Einfçhrung eines Jagdbeirats                        hausen, die ebenfalls im Talweg verlåuft, im Baustellenbereich auf
      und entsprechende Ønderung der bestehenden                           knapp 100 m umverlegt werden. Abschlieûend mçssen noch
      Jagdgenossenschaftssatzung                                           Stromleitungen des AEW bis zur Einmçndung in die Jahnstraûe
4. Anmeldung von Investitionsmaûnahmen                                     verlegt werden.
   fuÈr das Haushaltsjahr 2020                                             Diese werden dann spåter noch unter halbseitiger Sperrung bis
5. Baugesuche                                                              zur Mozartstraûe weiterverlegt und dort angeschlossen. Der di-
   - Errichtung einer verfahrensfreien Geråtehçtte                         rekte Anliegerverkehr wird mit Einschrånkungen mæglich sein. Der
      auûerhalb des Baufensters, Hofackerstraûe 9                          çberærtliche Verkehr wird in Bæhmenkirch bereits an der Einmçn-
6. Verschiedenes                                                           dung in die Kirchstraûe und in Treffelhausen an der Einmçndung
                                                                           in die Roggentalstraûe abgelenkt.

Einladung
zu einer oÈffentlichen Sitzung
des Ortschaftsrats Schnittlingen
am Donnerstag, dem 19. September 2019 um 20.00 Uhr
im Rathaus Schnittlingen
Tagesordnung:
1. Bekanntgaben
2. Baugesuche
   2.1 Einbau einer Wohnung in ein landwirtschaftliches Gebåude,
         Flst. 475, Hirtenstr. 35
3. Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
   fuÈr ein Windenergietestfeld bei der Immenreute
   (auf Gemarkungen StoÈtten und Donzdorf)
   mit zwei Forschungswindkraftanlagen
   - Beratung und Beschlussfassung
      çber die Stellungnahme der Gemeinde Bæhmenkirch
4. TeilflaÈchennutzungsplan Windkraft der Gemeinde BoÈhmenkirch
   zur Ausweisung einer zusaÈtzlichen FlaÈche fuÈr die Nutzung von
   Windenergie am Schnittlinger Berg in BoÈhmenkirch-Schnitt-              Vollsperrung von Feldwegen in Treffelhausen
   lingen gemaÈû § 249 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB)               vom 12. bis 25. September 2019
   - Erneuter Feststellungsbeschluss                                       Der Zweckverband Wasserversorgung Ostalb wird ab Mitte dieser
5. Feldwegsanierung 2020                                                   Woche eine neue Wasserverleitung zwischen Treffelhausen und
6. Verschiedenes                                                           Weiûenstein verlegen. Die Maûnahme dient zur Erhæhung der Ver-
                                                                           sorgungssicherheit fçr unseren Nachbarort Weiûenstein. Die Lei-
                                                                           tung beginnt in der Werkstraûe (Ortsnetz Treffelhausen) und wird
                                                                           bis zum Hochbehålter »Teufelsklinge« der Stadt Lauterstein ver-
                                                                           legt. Dazu muss das Feldwegenetz nærdlich des Gewerbegebiets
                BuÈrgermobil                                               ca. 2 Wochen lang voll gesperrt werden.
                                                                           Wir bitten um Beachtung.
                FuÈr aÈltere oder hilfebeduÈrftige
                MitbuÈrgerinnen und MitbuÈrger

  l   Montag - Freitag von 8:30 Uhr bis 17:00 Uhr, auûer an
      Feiertagen im Ortsgebiet Bæhmenkirch mit den Teilorten
  l   Ob zum Einkaufen, zum Arzt, zur Apotheke
      oder Kaffeetrinken, oder ...
  l   Mitnahme von Gehhilfen jederzeit mæglich
  l   Kosten: 1,50 s pro einfache Fahrt / Person
  l   Fahrt-Anmeldung moÈglichst am vorherigen Werktag
      (auûer Samstag und Sonntag) bis 17:00 Uhr
      direkt beim Fahrer unter

              Handy-Nr. 0172 48 205 97

            Feuerwehr-Notruf 112
                                                                     723
Ausgelassene Stimmung trotz Regen beim Brunnenfest
Wichtige Informationen fuÈr Eltern,                                             Die Eintragungsliste fçr die Gemeinde Bæhmenkirch wird in der
                                                                                Zeit vom 18. Oktober 2019 bis 17. Januar 2020 im Rathaus Bæh-
die auf das Essensangebot                                                       menkirch, Bçrgerbçro, Zimmer E.02, Hauptstraûe 100, 89558
der VerlaÈsslichen Grundschule, sowie der                                       Bæhmenkirch, zu folgenden Úffnungszeiten
                                                                                Montags:                                      8:00 Uhr - 12:00 Uhr
KindergaÈrten und Krippen in BoÈhmenkirch
                                                                                Dienstags:                                    8:00 Uhr - 12:00 Uhr
und Treffelhausen angewiesen sind                                               Mittwochs:                  8:00 Uhr - 12:00 und 14:00 - 16:30 Uhr
Unser bisheriger Essenslieferant Max Barth kçndigte Anfang Juli                 Donnerstags:                8:00 Uhr - 12:00 und 16:00 - 18:00 Uhr
2019 die Belieferung der Schulen, Kindergårten und Krippen. Er                  Freitags:                                     8:00 Uhr - 12:00 Uhr
begrçndete dies mit einer græûeren Renovierungsmaûnahme, ge-
ånderten Betriebsablåufen und einer Umgestaltung und Vergræ-                    fçr Eintragungswillige zur Eintragung bereitgehalten.
ûerung seines Thekenbereichs, was es ihm weiterhin nicht mehr                   Der Zugang ist rollstuhlgeeignet mæglich.
mæglich macht, die Belieferung mit Essen fortzufçhren.                       3. Zur Eintragung in die Eintragungsliste oder das Eintragungsblatt
Seitens der Gemeinde wurden sowohl ærtliche, als auch çberært-                  ist nur berechtigt, wer im Zeitpunkt der Unterzeichnung im Land
liche Essenslieferanten kontaktiert. Trotz intensiver Bemçhungen                Baden-Wçrttemberg zum Landtag wahlberechtigt ist. Dies sind
sah es fast so aus, als ob sich niemand finden wçrde, der diese                 alle Personen, die am Tag der Eintragung
Aufgabe çbernimmt. Glçcklicherweise erklårte sich Thomas Krieg                  - mindestens 18 Jahre alt sind,
Junior von der Metzgerei Krieg in Treffelhausen bereit, ab Ende                 - die deutsche Staatsangehærigkeit besitzen,
der Kindergartenferien die Belieferung mit Essen zu çberneh-                    - seit mindestens drei Monaten in Baden-Wçrttemberg
men.                                                                               ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung
Da dies fçr ihn mit einem græûeren Aufwand verbunden ist (Ein-                     haben oder sich sonst gewæhnlich aufhalten, und
stellung neuer Mitarbeiter, Umstrukturierung der Arbeitsablåufe,                - nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
...), werden fçr die reibungslose Belieferung einige Verånderun-                   Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen,
gen stattfinden mçssen: Es wird eine App eingefçhrt, die fçr alle                  die ihr Wahlrecht infolge Richterspruchs verloren haben.
Eltern und Einrichtungen verbindlich ist. Diese wird die Ablåufe             4. Eintragungsberechtigte kænnen bei der amtlichen Sammlung ihr
der Betreuung sowie der Essensbestellung und spåteren Berech-                   Eintragungsrecht nur in der Gemeinde ausçben, in der sie ihre
nung seitens der Gemeinde fçr alle Beteiligten erheblich verein-                Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben.
fachen. In Gespråchen mit vereinzelten Eltern gab es durchwegs                  Eintragungsberechtigte ohne Wohnung kænnen sich in der Ge-
positive Rçckmeldungen dahingehend.                                             meinde eintragen, in der sie sich gewæhnlich aufhalten.
Die Essensan- oder abmeldungen der Eltern mçssen bis spåte-                  5. Jeder Eintragungsberechtigte darf sein Eintragungsrecht nur ein-
stens 7.30 Uhr des aktuellen Tages erfolgen, alle spåter einlau-                mal ausçben, folglich nur eine Unterstçtzungsunterschrift leis-
fenden Informationen kænnen an diesem Tag nicht mehr berçck-                    ten.
sichtigt werden! Wichtig!
                                                                             6. Bei der freien Sammlung hat die oder der Eintragungsberechtigte
In den nåchsten Tagen wird in den Schulen und Kindergårten                      auf dem Eintragungsblatt den Familiennamen, die Vornamen,
eine Datenschutzinformation zur Unterschrift verteilt, die fçr die              das Geburtsdatum, die Anschrift (Hauptwohnung) sowie den Tag
Nutzung dieser App notwendig ist. Weiter findet in der zweiten                  der Unterzeichnung anzugeben und dies persænlich und hand-
Septemberhålfte ein Eltern-Infoabend fçr alle Beteiligten statt                 schriftlich zu unterschreiben. Durch Ankreuzen muss beståtigt
und Anfang Oktober wird die App fçr alle verbindlich gestartet.                 werden, dass vor der Unterzeichnung des Eintragungsblattes die
Bis dahin wåre es dringend erforderlich, wenn vor allem die El-                 Mæglichkeit bestand, den Entwurf der Gesetzesvorlage und deren
tern der Kindergårten und Krippen die morgendliche Meldung                      Begrçndung einzusehen. Eintragungen, die die unterzeichnende
bis spåtestens 7.30 Uhr einhalten kænnten.                                      Person nicht eindeutig erkennen lassen, weil sie z. B. unleserlich
Der Essenspreis fçr die Eltern erhæht sich erstmalig seit 2007 um               oder unvollståndig sind, oder die erkennbar nicht eigenhåndig
0,50 Euro je Essen auf 3,00 Euro in den Schulen und Kindergår-                  unterschrieben sind oder das Datum der Unterzeichnung fehlt,
ten, in den Krippen auf 2,30 Euro. Die Preiserhæhungen in den                   sind ungçltig.
letzten 12 Jahren von 1.00 Euro auf 1,40 Euro wurden bisher von                 Das Eintragungsblatt ist fçr die Bescheinigung des Eintragungs-
der Gemeinde getragen.                                                          rechts entweder von den Vertrauensleuten des Volksbegehrens,
Die Einrichtungstråger mçssen die notwendigen Warmhaltebe-                      deren Beauftragten oder der unterzeichnenden Person selbst spå-
hålter selbst beschaffen. Dies låuft momentan von Seiten der Ge-                testens bis Montag, den 23. Mårz 2020, bei der Gemeinde einzu-
meinde Bæhmenkirch und den katholischen Kirchengemeinden.                       reichen, in der die Wohnung, bei mehreren die Hauptwohnung
Auf Lactose-, Fructose- und Gluten-Unvertråglichkeiten kann                     oder der gewæhnliche Aufenthalt besteht.
vorlåufig leider keine Rçcksicht mehr genommen werden. Je                    7. Eine Eintragung in die bei der Gemeinde ausgelegte Eintragungs-
nach Einrichtung haben die Eltern die Mæglichkeit, ihrem Kind                   liste kann erst erfolgen, wenn die Gemeinde aufgrund der dort
entweder ein Essen zum Warmmachen oder ein zweites Vesper                       vorhandenen melderechtlichen Angaben feststellt, dass die Per-
mitzugeben.                                                                     son eintragungsberechtigt ist. Eintragungswillige, die der oder
Wir bitten die Eltern um Verståndnis fçr diese Maûnahmen, die                   dem Gemeindebediensteten nicht bekannt sind, haben sich auf
letztendlich eine Erleichterung und erhebliche Vereinfachung in                 Verlangen auszuweisen. Eintragungswillige sollen daher zur Ein-
der Abwicklung der Vorgånge fçr alle Beteiligten bedeuten.                      tragung ihren Personalausweis mitbringen.
                                                                             8. Die Unterschrift auf dem Eintragungsblatt oder der Eintragungs-
                                                                                liste kann nur persænlich und handschriftlich geleistet werden.
Bekanntmachung uÈber die DurchfuÈhrung des                                      Wer nicht unterschreiben kann, aber das Volksbegehren unter-
Volksbegehrens Artenschutz - »Rettet die Bie-                                   stçtzen will, muss dies bei der Gemeinde zur Niederschrift erklå-
                                                                                ren. Dies ersetzt die Unterschrift.
nen« uÈber das »Gesetz zur Ønderung des Na-                                  9. Gegenstand des Volksbegehrens ist der folgende Gesetzentwurf
turschutzgesetzes und des Landwirtschafts-                                      mit Begrçndung. Dieser wird von den Vertrauensleuten der An-
                                                                                tragsteller oder deren Beauftragten bei der Ausgabe der Eintra-
und Landeskulturgesetzes«                                                       gungsblåtter zur Einsichtnahme bereitgehalten und bei der Ge-
In Baden-Wçrttemberg wird das Volksbegehren                                     meinde im Eintragungsraum zur Einsicht ausgelegt:
Artenschutz - »Rettet die Bienen« uÈber das »Gesetz zur Ønde-
rung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und                    »Entwurf eines Gesetzes zur Ønderung des Naturschutz-
Landeskulturgesetzes«                                                        gesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturge-
durchgefçhrt.                                                                setzes
Wer das Volksbegehren unterstçtzen mæchte, kann dies im Rah-                 A. Zielsetzung
men der freien oder amtlichen Sammlung tun.                                  Durch das Ønderungsgesetz werden im Naturschutzgesetz
1. Bei der freien Sammlung, die am Dienstag, den 24. September               (NatSchG) sowie im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz
   2019 beginnt, besteht die Mæglichkeit, sich innerhalb eines Zeit-         (LLG) notwendige Ergånzungen und Anpassungen vorgenommen,
   raums von sechs Monaten, also bis Montag, den 23. Mårz 2020,              mit welchen die Sicherung der Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten
   in von den Vertrauensleuten des Volksbegehrens oder deren Be-             in Baden-Wçrttemberg gewåhrleistet werden soll. Dazu wird das
   auftragten ausgegebene Eintragungsblåtter zur Unterstçtzung des           Ziel, die Vielfalt der Arten innerhalb der Landesgrenzen des Lan-
   Volksbegehrens einzutragen.                                               des Baden-Wçrttemberg zu schçtzen, in Gesetzesform eingefçhrt.
2. Bei der amtlichen Sammlung werden bei den Gemeindeverwal-                 Um dieses Ziel zu erreichen, wird der Einsatz von Pestiziden
   tungen wåhrend der allgemeinen Úffnungszeiten Eintragungsli-              (Pflanzenschutzmittel und Biozide) auf bestimmten Schutzflåchen
   sten zur Unterstçtzung des Volksbegehrens aufgelegt. Die amtli-           neu geregelt. Zusåtzlich werden Ønderungen im Landwirtschafts-
   che Sammlung dauert drei Monate und startet am Freitag, den               und Landeskulturgesetz vorgenommen, um sicherzustellen, dass
   18. Oktober 2019 und endet am Freitag, den 17. Januar 2020.               auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flåchen das verbindli-

                                                                       724
Ausgelassene Stimmung trotz Regen beim Brunnenfest
che Ziel des Artenschutzes nicht durch den Einsatz von Pestiziden              schereiwirtschaft, insbesondere mit dem Ziel, die biologische Ar-
konterkariert und vermehrt die Artenvielfalt unterstçtzende ækolo-             tenvielfalt in der landwirtschaftlichen Produktion durch ækologi-
gische Landwirtschaft betrieben wird. Die Reduktion des Pestizi-               sche Anbauverfahren zu erhalten und zu færdern, im Rahmen ih-
deinsatzes wird als gesetzlich formuliertes Ziel manifestiert. Des             rer Tåtigkeit vermitteln.«
Weiteren wird die Pflicht des Landes zu einer besseren und trans-           3. § 22 Absatz 3 wird wie folgt geåndert:
parenten Dokumentation der erreichten Fortschritte festgeschrie-               Die Worte »soweit erforderlich und geeignet« werden gestrichen.
ben.
                                                                            4. Nach § 33 wird folgender § 33a eingefçgt:
B. Wesentlicher Inhalt
                                                                                                            Ȥ 33a
Der Gesetzentwurf hat zum Ziel die Artenvielfalt zu stårken, wel-                               Erhalt von Streuobstbestånden
ches durch folgende Inhalte erreicht werden soll:
                                                                               (1) Extensiv genutzte Obstbaumwiesen, Obstbaumweiden oder
l Stårkung des Ziels, dem Rçckgang der Artenvielfalt in Flora und
                                                                               Obstbaumåcker aus hochståmmigen Obstbåumen mit einer Flå-
   Fauna und dem Verlust von Lebensråumen entgegenzuwirken so-                 che ab 2.500 Quadratmetern mit Ausnahme von Båumen, die we-
   wie die Entwicklung der Arten und deren Lebensråume zu befær-               niger als 50 Meter vom nåchstgelegenen Wohngebåude oder Hof-
   dern als Regelungsgegenstand (Artikel 1 Nummer 1)                           gebåude entfernt sind (Streuobstbestånde) sind gesetzlich ge-
l Bessere Verankerung des Ziels, die Artenvielfalt zu schçtzen, in             schçtzt. Die Beseitigung von Streuobstbestånden sowie alle Maû-
   den einschlågigen Bildungs- und Ausbildungsangeboten æffentli-              nahmen, die zu deren Zerstærung, Beschådigung oder erhebli-
   cher Tråger (Artikel 1 Nummer 2)                                            chen Beeintråchtigung fçhren kænnen, sind verboten. Pflegemaû-
l Wirksamer Schutz des Biotopverbundes durch flåchendeckende                   nahmen, die bestimmungsgemåûe Nutzung sowie darçberhin-
   planerische Sicherung (Artikel 1 Nummer 3)                                  ausgehende Maûnahmen, die aus zwingenden Grçnden der Ver-
l Schutz fçr extensiv genutzte Obstbaumwiesen, Obstbaumweiden                  kehrssicherheit erforderlich sind, werden hierdurch nicht be-
   und Obstbaumåcker mit hochwachsenden Obstbåumen (Streu-                     rçhrt.
   obstbestånde) (Artikel 1 Nummer 4)                                          (2) Die untere Naturschutzbehærde kann Befreiungen von den
l Verbot von Pestiziden auf naturschutzrechtlich besonders ge-                 Verboten nach Absatz 1 unter den Voraussetzungen des § 67 Ab-
   schçtzten Flåchen, bei klar definierten Ausnahmen (Artikel 1                satz 1 und 3 des Bundesnaturschutzgesetzes erteilen. Bei Befrei-
   Nummer 5)                                                                   ungen aus Grçnden der Verkehrssicherheit liegen Grçnde des
l Einforderung geeigneter Maûnahmen, um den Anteil der ækologi-                çberwiegenden æffentlichen Interesses in der Regel erst dann vor,
   schen Landwirtschaft auf der landwirtschaftlich genutzten Flåche            wenn die Maûnahmen aus Grçnden der Verkehrssicherheit zwin-
   in Baden-Wçrttemberg bis 2035 schrittweise auf 50 Prozent an-               gend erforderlich sind und die Verkehrssicherheit nicht auf ande-
   zuheben sowie Umstellung landeseigener Landwirtschaftsbetrie-               re Weise erhæht werden kann. Der Verkehrssicherungspflichtige
   be auf ækologische Landwirtschaft (Artikel 2)                               hat die aus Grçnden der Verkehrssicherung notwendigen Maû-
l Verpflichtung zur Erarbeitung einer Strategie bis 1. Januar 2022             nahmen in Abstimmung mit der Naturschutzbehærde vorzuneh-
   zur Reduktion des Pestizideinsatzes um 50 Prozent bis zum Jahr              men. Die Befreiung wird mit Nebenbestimmungen erteilt, die si-
   2025 (Artikel 2)                                                            cherstellen, dass der Verursacher Eingriffe in Streuobstbestånde
C.Alternativen                                                                 unverzçglich durch Pflanzungen eines gleichwertigen Streuobst-
                                                                               bestandes in råumlicher Nåhe zum Ort des Eingriffs auszuglei-
Zu den vorgelegten Ønderungen bestehen keine Alternativen.                     chen hat.
D. Wesentliche Ergebnisse der Regelungsfolgenabschåtzung                       (3) Im Falle eines widerrechtlichen Eingriffs ist dem Verursacher
und Nachhaltigkeitsprçfung                                                     durch die Naturschutzbehærde die Wiederherstellung eines
Bei den vorgelegten Ønderungen handelt es sich um notwendige                   gleichwertigen Zustands durch Ersatzpflanzungen aufzuerlegen.«
Ergånzungen und Anpassungen bestehender Gesetze, um das Ar-                 5. § 34 wird wie folgt neu gefasst:
tensterben in Baden-Wçrttemberg aufzuhalten und die Artenviel-
falt zu stårken. Die Neufassungen von § 7, § 22, § 33a und § 34                                              »§ 34
NatSchG sowie von § 2 LLG dienen der Erfçllung der im neu ge-                                        Verbot von Pestiziden
fassten § 1a NatSchG gestårkten Zielsetzung der Sicherung von Ar-              Die Anwendung von Pestiziden (Pflanzenschutzmittel und Biozi-
tenvielfalt. Die Reduktion von Pestizideinsåtzen und der Ausbau                de) gemåû Artikel 3 Nummer 10 der Richtlinie 2009/128/EG des
ækologischer Landwirtschaft stehen erwiesenermaûen in direktem                 Europåischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009
Zusammenhang mit der Verbesserung der Artenvielfalt. Da deren                  çber einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft fçr die nachhaltige
Sicherstellung und Færderung wiederum Abstimmungsgegenstand                    Verwendung von Pestiziden (ABl. L 309 vom 24. November 2009,
des beantragten Volksbegehrens ist, ergibt sich der Bedarf der ge-             S. 71) in der jeweils geltenden Fassung ist in Naturschutzgebie-
nannten Gesetzesånderungen daraus. Die Anpassungen in Aus-                     ten, in Kern- und Pflegezonen von Biosphårengebieten, in gesetz-
und Weiterbildung scheinen als notwendige Voraussetzung, um                    lich geschçtzten Biotopen, in Natura 2000-Gebieten, bei Natur-
alle Beteiligten besser auf die genannten Ønderungen vorzuberei-               denkmålern und Landschaftsschutzgebieten, soweit sie der Er-
ten. Insofern sind diese wesentlichen Verånderungen als im Sinne               haltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und
der Zielerreichung angemessen zu bewerten.                                     Funktionsfåhigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfå-
Die Ønderungen fçhren nicht zu zwangslåufigen finanziellen                     higkeit und nachhaltigen Nutzungsfåhigkeit der Naturgçter, ein-
Mehrbelastungen fçr æffentliche oder private Haushalte. Die Rege-              schlieûlich des Schutzes von Lebensståtten und Lebensråumen
lungsfolgen des Ønderungsgesetzes werden damit insgesamt als                   bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten dienen, verbo-
positiv abgeschåtzt. Die Ønderungen sind als nachhaltig einzuord-              ten. Die untere Naturschutzbehærde kann auf Antrag die Verwen-
nen.                                                                           dung bestimmter Mittel im Einzelfall zulassen, soweit eine Ge-
                                                                               fåhrdung des Schutzzwecks der in Satz 1 genannten Schutzgebie-
Der Landtag wolle beschlieûen,                                                 te oder geschçtzten Gegenstånde nicht zu befçrchten ist. Die hæ-
dem nachstehenden Gesetzentwurf seine Zustimmung zu erteilen:                  here Naturschutzbehærde kann die Verwendung dieser Mittel fçr
                                                                               das jeweilige Gebiet zulassen, soweit eine Gefåhrdung des
           Entwurf eines Gesetzes                                              Schutzzwecks der in Satz 1 genannten Schutzgebiete oder ge-
                                                                               schçtzten Gegenstånde nicht zu befçrchten ist. Das zuståndige
  zur Ønderung des Naturschutzgesetzes und                                     Ministerium berichtet jåhrlich dem Landtag çber die erteilten
  Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes                                    Ausnahmen. Weitergehende Vorschriften bleiben unberçhrt.«
                               Artikel 1                                    6. § 71 wird wie folgt geåndert:
                Ønderungen des Naturschutzgesetzes                             Es wird ein neuer Absatz 4 angefçgt:
Das Naturschutzgesetz vom 23. Juni 2015 (GBl. S. 585), zuletzt ge-             »(4) In den Grenzen des § 34 in der Fassung des Gesetzes vom
åndert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.11.2017 (GBl. S. 597, ber.             21.11.2017 (GBl. S. 597, ber. S. 643, ber. 2018, S. 4) darf ein Ein-
S. 643, ber. 2018, S. 4) wird wie folgt geåndert:                              satz von Pestiziden noch bis zum 1. Januar 2021 fortgefçhrt wer-
                                                                               den.«
1. Nach § 1 wird folgender § 1a eingefçgt:                                  7. Die Inhaltsçbersicht ist entsprechend anzupassen.
                                Ȥ 1a                                                                      Artikel 2
                             Artenvielfalt                                    Ønderung des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes (LLG)
Ûber § 1 Abs. 2 BNatSchG hinaus verpflichtet sich das Land im                  Das Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz vom 14. Mårz
besonderen Maûe dem Rçckgang der Artenvielfalt in Flora und                    1972, zuletzt geåndert durch Artikel 50 der Verordnung vom 23.
Fauna und dem Verlust von Lebensråumen entgegenzuwirken so-                    Februar 2017 (GBl. S. 99, 105), wird wie folgt geåndert:
wie die Entwicklung der Arten und deren Lebensråume zu befær-
dern.«                                                                         Nach § 2 werden folgende §§ 2a und 2b eingefçgt:
2. § 7 Absatz 3 wird wie folgt gefasst:                                                                      »§ 2a
                                                                                                     Úkologischer Landbau
   »(3) Die Tråger der land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen
   Ausbildung und Beratung sollen die Inhalte und Voraussetzungen              (1) Zur Færderung der Artenvielfalt im Sinne von § 1a des Geset-
   einer natur- und landschaftsvertråglichen Land-, Forst- und Fi-             zes zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft vom 23.

                                                                      725
Ausgelassene Stimmung trotz Regen beim Brunnenfest
Juni 2015 (GBl. S. 585) in der jeweils geltenden Fassung verfolgt              im Naturschutzgesetz aufgefçhrt sind, ist es erforderlich, beide
  das Land das Ziel, dass die landwirtschaftlich genutzten Flåchen               Gesetze zu åndern, um einen wirksamen Schutz der Artenvielfalt
  in Baden-Wçrttemberg nach und nach, bis 2025 zu mindestens                     zu ermæglichen.
  25 Prozent und bis 2035 zu mindestens 50 Prozent, gemåû den
                                                                               B. EinzelbegruÈndung
  Grundsåtzen des ækologischen Landbaus gemåû der Verordnung
  (EG) Nr. 834/2007 und des Gesetzes zur Durchfçhrung der                        Zu Artikel 1: Ønderung des Naturschutzgesetzes
  Rechtsakte der Europåischen Gemeinschaft oder der Europå-                      Zu 1.: Einfçgung des § 1a
  ischen Union auf dem Gebiet des ækologischen Landbaus (Úko-                    Die Vorschrift ergånzt die Zielkonkretisierung in § 1 Abs. 2 bis 6
  Landbaugesetz - ÚLG) in der jeweils geltenden Fassung bewirt-                  BNatSchG. Ziel des Gesetzesentwurfes ist es, dem Artenverlust,
  schaftet werden.                                                               insbesondere dem Rçckgang der Insekten, entgegenzuwirken.
  (2) Staatliche Flåchen, die sich in Eigenbewirtschaftung befinden              Hierzu wird mit dem neuen Art. 1a das Ziel statuiert, die Arten-
  (Staatsdomånen), sind ab dem 1. Januar 2022 vollståndig gemåû                  vielfalt in Flora und Fauna zu erhalten und zu verbessern.
  den Vorgaben zum ækologischen Landbau gemåû der Verordnung                     Zu 2.: Ønderung des § 7
  (EG) Nr. 834/2007 und des Úko-Landbaugesetzes in den jeweils                   Die Wechselwirkung zwischen der Bewirtschaftungsart auf land-
  geltenden Fassungen zu bewirtschaften.                                         wirtschaftlichen Flåchen und der dort in der mittelbaren und un-
  (3) Verpachtete landwirtschaftliche Flåchen in Landeseigentum                  mittelbaren Umgebung vorkommenden Artenvielfalt sind hin-
  werden an nach den Grundsåtzen des Úkologischen Landbaus                       långlich wissenschaftlich belegt (vgl. u.a. Thçnen-Institut, 2019).
  gem. Absatz 2 wirtschaftende Betriebe verpachtet. In den Pacht-                So kommen auf ækologisch bewirtschafteten Flåchen deutlich
  vertrågen wird zum nåchstmæglichen Zeitpunkt festgelegt, dass                  mehr Arten vor. Deswegen scheint es geboten, auch unabhångig
  die Flåchen gemåû den Grundsåtzen des ækologischen Landbaus                    von der Festlegung auf eine konkrete Bewirtschaftungsweise,
  zu bewirtschaften sind. In Hårtefållen ist auch eine naturschutz-              Landwirte durch Qualifikation darin zu færdern, mæglichst nach-
  orientierte Bewirtschaftung unter Verzicht auf den Einsatz von                 haltig und die Artenvielfalt færdernd zu wirtschaften, weil ihr
  Pestiziden gemåû Artikel 3 Nummer 10 der Richtlinie 2009/128/                  Handeln einen unmittelbaren Effekt auf die Artenvielfalt hat.
  EG des Europåischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober                   Geht das Land diesen Weg gesetzlich verbindlich, folgt daraus
  2009 çber einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft fçr die nach-                   zwangslåufig die entsprechende Qualifizierung der in der Land-,
  haltige Verwendung von Pestiziden (ABl. L 309 vom 24. Novem-                   Forst- und Fischereiwirtschaft beschåftigten Menschen.
  ber 2009, S. 71) in der jeweils geltenden Fassung und minerali-                Zu 3.: Ønderung des § 22
  schem Stickstoffdçnger zulåssig.                                               Dem Biotopverbund kommt fçr den Schutz und die Sicherung
  (4) Einmal jåhrlich ist dem Landtag durch das zuståndige Mini-                 der heimischen Tier- und Pflanzenarten, fçr die Erhaltung und
  sterium ein Statusbericht zu den ækologisch genutzten Landwirt-                Entwicklung funktionsfåhiger ækologischer Wechselbeziehungen
  schaftsflåchen zu erstatten.                                                   und fçr die Verbesserung des Zusammenhangs des europåischen
                                 § 2b                                            Schutzgebietsnetzes Natura 2000 entsprechend eine enorme Be-
                   Reduktion des Pestizideinsatzes                               deutung zu. Der Biotopverbund ermæglicht zugleich Ausweich-
  (1) Der Einsatz von Pestiziden gemåû Artikel 3 Nummer 10 der                   und Wanderungsbewegungen von Populationen klimasensibler
  Richtlinie 2009/128/EG des Europåischen Parlaments und des                     Arten, die infolge des erwarteten Klimawandels notwendig sind.
  Rates vom 21. Oktober 2009 çber einen Aktionsrahmen der Ge-                    Die Ursachen des Artenschwundes, der çbermåûige Einsatz von
  meinschaft fçr die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (ABl.                 Pflanzenschutz- und Dçngemitteln sowie die strukturelle Verar-
  L 309 vom 24. November 2009, S. 71) in der jeweils geltenden                   mung der Landschaft kommen çberwiegend im Offenland zum
  Fassung in der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft sowie im Sied-              Tragen. Der gegenwårtige Rçckgang der Biodiversitåt ist in seiner
  lungs- und Verkehrsbereich soll bis 2025 um mindestens 50 Pro-                 Dramatik deshalb hauptsåchlich in landwirtschaftlich geprågten
  zent der jeweiligen Flåchen reduziert werden.                                  sowie aquatischen Lebensråumen zu beobachten. Die gesetzli-
                                                                                 chen Regelungen zur Schaffung eines Biotopverbundes berçck-
  (2) Hierfçr wird die Landesregierung bis zum 1. Januar 2022 eine
                                                                                 sichtigen dies bisher nicht ausreichend. Eine wirksame Sicherung
  Strategie erarbeiten. Die Entwicklung und Umsetzung der Strate-
  gie wird durch einen Fachbeirat aus zuståndigen Behærden und                   des Biotopverbundes erfordert eine flåchendeckende planerische
                                                                                 Sicherung des Biotopverbundes.
  Verbånden (Umwelt-, Bauern-, Forst-, Gartenbau- und Kommu-
  nalverbånde) begleitet.                                                        Zu 4.: § 33a Erhalt von Streuobstbestånden
  (3) Das zuståndige Ministerium ermittelt jåhrlich den Einsatz                  Obstbaumwiesen, Obstbaumweiden oder Obstbaumåcker sind
  von chemisch-synthetischen Pestiziden nach Flåche und, wenn                    von besonderer Bedeutung als Lebensraum fçr besonders ge-
  mæglich, nach Wirkstoffmenge und Behandlungsintensitåt und                     schçtzte Arten. Sie sind eine besondere Form der Kulturland-
  veræffentlicht diese Ergebnisse.                                               schaft. Baden-Wçrttemberg trågt im Vergleich zu anderen Bun-
                                                                                 deslåndern eine europaweite Verantwortung fçr diese Kulturland-
  (4) Das zuståndige Ministerium berichtet dem Landtag jåhrlich
                                                                                 schaftslebensråume. Streuobstwiesen befinden sich zumeist in
  in schriftlicher Form çber die Ergebnisse der Pestizidreduktion.«
                                                                                 Ortsrandlage, ein Schutzbedarf resultiert daher aus der Inan-
                             Artikel 3                                           spruchnahme fçr Bebauungen. Fçr einen wirksamen Schutz wur-
                           Inkrafttreten                                         den vergleichsweise strenge Anforderungen an den Ausgleich
   Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkçndung in Kraft.                   und damit gleichzeitig an die Mæglichkeit der Erteilung einer
                                                                                 Ausnahme vom gesetzlichen Biotopschutz formuliert. Es soll fçr
                                                                                 Streuobstbestånde analog zu § 9 WaldG Baden-Wçrttemberg ein
                                                                                 Erhaltungsgebot gelten. Dies wurde bereits 1983 von der Landes-
                         BegruÈndung                                             anstalt fçr Umwelt (LfU) in der Veræffentlichung »Schutz von
A. Allgemeiner Teil                                                              Streuobstbestånden« vorgeschlagen.
  Gegenwårtig wird auch in Baden-Wçrttemberg ein dramatischer                    Zu 5.: Neufassung des § 34
  Artenverlust verschiedenster Gruppen von Tieren und Pflanzen                   Die nun aufgefçhrten Schutzgebiete haben alle eine Naturschutz-
  festgestellt. Gerade der drastische Rçckgang der Artenvielfalt, ins-           funktion und sind bedeutsam fçr den Erhalt der Artenvielfalt. Pe-
  besondere den Insekten, den Amphibien, den Reptilien, den Fi-                  stizide sind toxisch und tragen maûgeblich zum Artensterben
  schen, den Vægeln und den Wildkråutern ist durch einschlågige                  bei. Auch in Schutzgebieten nimmt das Artensterben drastische
  Untersuchungen eindeutig nachgewiesen (vgl. aktuelle Roten Li-                 Ausmaûe an. So wurde in der Studie: »More than 75 percent de-
  sten und Artenverzeichnisse Baden-Wçrttembergs). Als wesentli-                 cline over 27 years in total flying insect biomass in protected are-
  che Ursachen wissenschaftlich anerkannt sind der çbermåûige                    as« nachgewiesen, dass zwischen den Jahren 1989 und 2015 die
  Einsatz von Dçngemitteln (Dalton und Brand-Hardy, 2003; Isbell                 Biomasse von Fluginsekten in Schutzgebieten in Deutschland
  et al., 2013) und Pestiziden (Meehan et al., 2011; UBA, 2017) so-              um mehr als 75 % zurçckgegangen ist.
  wie die strukturelle Verarmung der Landschaft (Fabian et al.,                  Pestizide wirken sich in vielfacher Hinsicht auf Lebensråume,
  2013). Jede verlorene Art und jeder gestærte Lebensraum ist nicht              Pflanzen und Tiere aus. Direkte Folgen sind tædliche Auswirkun-
  nur ein Verlust an Stabilitåt des natçrlichen Lebensgefçges, son-              gen auf vermeintliche Schådlinge - aber auch »Kollateralschåden«
  dern auch eine Beeintråchtigung der Lebensqualitåt der Men-                    an anderen Tieren und Pflanzen. Die Reduktion des Vorkommens
  schen. Der vorliegende Gesetzentwurf zur Ønderung des Natur-                   einzelner Arten wirkt sich indirekt çber die Nahrungskette auf
  schutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgeset-                 andere Lebewesen aus und nimmt ihnen die Lebensgrundlage.
  zes leistet durch die Verbesserung und Ergånzung des baden-                    Gleichzeitig schaffen Pestizide Formen der Landwirtschaft, die
  wçrttembergischen Naturschutzgesetzes und des baden-wçrt-                      natçrliche Lebensråume zerstæren: Monokulturen, enge Frucht-
  tembergischen Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes einen                  folgen oder nicht heimische Frçchte zerstæren das eingespielte
  wirksamen Beitrag zu Erhalt und Stårkung unseres Artenreicht-                  Gleichgewicht. Es ist nicht einfach, den Einfluss von Pestiziden
  ums in Baden-Wçrttemberg. Da in Baden-Wçrttemberg das fçr                      auf die biologische Vielfalt aus dem Bçndel an Einflussfaktoren
  Landwirtschaft zuståndige Ministerium bereits mit der Ausarbei-                herauszufiltern. Dass dieser Einfluss groû ist, wurde in einer 2010
  tung einer Pestizidreduktionsstrategie beauftragt ist und anderer-             veræffentlichten, europaweiten Studie deutlich: Von dreizehn un-
  seits die Schutzgebiete, in denen der Pestizideinsatz verboten ist,            tersuchten Faktoren der landwirtschaftlichen Intensivierung hatte

                                                                         726
Ausgelassene Stimmung trotz Regen beim Brunnenfest
der Gebrauch von Insektiziden und Fungiziden die schådlichsten
  Auswirkungen auf die Biodiversitåt. Die Artenvielfalt in Europa                                     Abfallwirtschaftsbetrieb
  kann also nur erhalten werden, wenn die Verwendung von sol-                                         des Landkreises GoÈppingen
  chen Mitteln in groûen Teilen der Landwirtschaft auf ein Mini-
  mum beschrånkt wird (Geiger u.a. 2010: »Persistent negative ef-
  fects of pesticides on biodiversity and biological control potential
                                                                                 GruÈngutplatz BoÈhmenkirch-Treffelhausen
  on European farmland«). Zu den gleichen einschlågigen Ergeb-                   Roggentalstraûe 99
  nissen kommt eine groûe internationale Ûberblicksstudie der                    Úffnungszeiten April bis Oktober:
  Vereinten Nationen zur Rolle der Insekten als Beståuber in der                 Dienstag     14.00 - 18.00 Uhr
  Lebensmittelproduktion (IPBES 2016).
                                                                                 Donnerstag 15.00 - 19.00 Uhr
  Zu 6.: Ønderung des § 71
                                                                                 Samstag      13.00 - 18.00 Uhr
  Um den Betroffenen eine Anpassung zu ermæglichen, wird eine
  Ûbergangsfrist eingefçhrt.
  Zu 7.: Aufgrund der Gesetzesånderung ist die Inhaltsçbersicht
  entsprechend anzupassen.
  Zu Artikel 2: Ønderung des Landwirtschafts- und Landeskulturge-
  setzes
                                                                                    Wertstoffhof BoÈhmenkirch
  Einfçgung der §§ 2a und 2b                                                               beim Bauhof, Friedhofstraûe 19
                                 § 2a
  Die ækologische/biologische Produktion bildet ein Gesamtsystem                Úffnungszeiten:        Dienstag: 16.00 - 18.00 Uhr
  der landwirtschaftlichen Betriebsfçhrung und der Lebensmittel-                                       Freitag: 14.00 - 18.00 Uhr
  produktion, die u.a. auf beste umweltschonende Praktiken, ein                 Hier koÈnnen Sie folgende Wertstoffe abgeben und so einen akti-
  hohes Maû der Artenvielfalt und den Schutz der natçrlichen Res-               ven Beitrag zum Umweltschutz leisten:
  sourcen abzielt (Erwågungsgrund (1) zur Verordnung (EG) Nr.
  834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007). Ein auf der Grundlage                  l   Kartonagen                       l   Energiesparlampen
  der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 betriebener ækologischer                                                              (bitte vorsichtig in die
                                                                                l   KuÈchenaltfette                      SammelfaÈsser legen)
  Landbau ist unter anderem aufgrund der strengen Beschrånkung
  des Einsatzes von Pestiziden schonender fçr die Artenvielfalt                 l   Altkleider                       l   Batterien, die uÈblicher-
  (Sanders, Hess (2019): »Leistungen des ækologischen Landbaus                  l   Altschuhe                            weise in Haushalten
  fçr Umwelt und Gesellschaft«). Um dem Insektensterben wirk-                                                            verwendet werden
  sam gegenzusteuern wird das Ziel festgelegt, den Anteil der æko-              l   Tonerkartuschen, Tinten-
  logischen Landwirtschaft stetig auszubauen, wobei bis zum Jahr                    und andere Druckerpatronen       l   Bauschutt/Erdaushub
  2025 mindestens 25 %, bis 2035 mindestens 50 % der landwirt-                                                       - Kleinmengen
  schaftlichen Flåchen gemåû den Grundsåtzen des ækologischen                   l   Kork                               bis 20 l kostenlos
  Landbaus gemåû der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und des Ge-                   l   Papier                           - GroÈûere Mengen
  setzes zur Durchfçhrung der Rechtsakte der Europåischen Ge-                                                          bis max. 0,5 m3
  meinschaft oder der Europåischen Union auf dem Gebiet des                     l   Metalle/Schrott                    PauschalgebuÈhr 10,- s
  ækologischen Landbaus (Úko-Landbaugesetz - ÚLG) in der je-
  weils gçltigen Fassung bewirtschaftet werden sollen.                          l   CDs/DVDs                         l   Altholz in haushalts-
                                 § 2b                                           l   ElektrokleingeraÈte                  uÈblichen Mengen
  Pestizide wirken sich in vielfacher Hinsicht negativ auf Lebens-
  råume, Pflanzen und Tiere aus. Direkte Folgen sind tædliche Aus-
  wirkungen auf vermeintliche Schådlinge - aber auch »Kollateral-               SammelbehaÈlter im Rathaus BoÈhmenkirch,
  schåden« an anderen Tieren und Pflanzen. Die Reduktion des                    Eingangsbereich:
  Vorkommens einzelner Arten wirkt sich indirekt çber die Nah-                  l CDs/DVDs
  rungskette auf andere Lebewesen aus und nimmt ihnen die Le-
  bensgrundlage. Gleichzeitig schaffen Pestizide Formen der Land-               l Handys
  wirtschaft, die natçrliche Lebensråume zerstæren: Monokulturen,
  enge Fruchtfolgen oder nicht heimische Frçchte zerstæren das
  eingespielte Gleichgewicht. Es ist nicht einfach, den Einfluss von
  Pestiziden auf die biologische Vielfalt aus dem Bçndel an Ein-
  flussfaktoren herauszufiltern. Dass dieser Einfluss groû ist, wurde
  in einer 2010 veræffentlichten, europaweiten Studie deutlich: Von                               Polizeipräsidium Ulm
  dreizehn untersuchten Faktoren der landwirtschaftlichen Intensi-
  vierung hatte der Gebrauch von Insektiziden und Fungiziden die               Sicher zur Schule
  schådlichsten Auswirkungen auf die Biodiversitåt. Die Artenviel-             Zu Beginn des neuen Schuljahrs im Land
  falt in Europa kann also nur erhalten werden, wenn die Verwen-
                                                                               gibt die Polizei wieder Tipps
  dung von Mitteln in groûen Teilen der Landwirtschaft auf ein Mi-
  nimum beschrånkt wird. Deshalb muss der Einsatz von Pestizi-                 Denn bald werden wieder viele Schçler auf dem Weg zur Schule
  den reduziert werden (Geiger u.a. 2010: »Persistent negative ef-             und nach Hause sein. Zu Fuû, mit dem Rad, mit dem Bus. Die
  fects of pesticides on biodiversity and biological control potential         Autofahrer mçssen also gerade jetzt besondere Rçcksicht gegen-
  on European farmland«). Zu den gleichen einschlågigen Ergeb-                 çber den unerfahreneren jungen Verkehrsteilnehmern nehmen.
  nissen kommt eine groûe internationale Ûberblicksstudie der                  Im Jahr 2018 registrierte die Polizei in Baden-Wçrttemberg 470
  Vereinten Nationen zur Rolle der Insekten als Beståuber in der               Verkehrsunfålle auf dem Schulweg. Dabei wurden 79 Kinder und
  Lebensmittelproduktion (IPBES 2016).                                         Jugendliche schwer und 393 leicht verletzt.
  Zu Artikel 3: Inkrafttreten                                                  Die Polizei fçhrt zu Schulbeginn verstårkt Kontrollen durch. Neben
  Die Bestimmung regelt das Inkrafttreten.«                                    Geschwindigkeitsmessungen an Schulwegen und den Ûberwa-
                                                                               chungen, ob Kinder angegurtet sind, liegt ein Augenmerk auf der
Bæhmenkirch, den 12. September 2019                                            Ausrçstung und Beleuchtung der Fahrråder. Denn zu einem ver-
                                                                               kehrssicheren Rad gehært auch ein funktionierendes Licht. Gerade
gez. Matthias Någele                                                           jetzt, wo die Tage wieder kçrzer werden. Wer in Kauf nimmt, bei
                                                                               Dunkelheit zu spåt erkannt zu werden, riskiert sein Leben. Wie
                                                                               das Fahrrad richtig ausgerçstet ist, darçber informieren die Polizei
                                                                               und ihre Sicherheitspartner unter www.gib-acht-im-verkehr.de.
                                                                               Um im Falle eines Unfalls die Folgen zu minimieren appelliert die
                                                                               Polizei an die Eltern, ihre Kinder zum Tragen eines lebensretten-
             BuÈrger helfen mit                                                den Fahrradhelmes zu motivieren.
             Die Gemeindeverwaltung bittet alle                                Eine besondere Gefahr auf der Straûe besteht darin, wenn der
             Mitbçrger und Mitbçrgerinnen, re-                                 Sichtkontakt zwischen Autofahrern und den Schçlern einge-
                                                                               schrånkt wird. Oft bringen so genannte »Elterntaxis« ihre Spræss-
             gelmåûig die Gehwege zu kehren                                    linge direkt bis zur Schule. Und sie halten dort, wo es gerade zur
             und zu reinigen, um so fçr ein                                    Sicherheit der Kinder nicht erlaubt ist. Die Polizei wird daher be-
             schænes und sauberes Ortsbild zu                                  sonders zum Schuljahresbeginn auf das Halten und Parken vor
             sorgen.                                                           Schulen achten. Sie bittet die Autofahrer die Sicherheit Ihrer Kin-
                                                                               der nicht der Bequemlichkeit zu opfern.

                                                                         727
Ausgelassene Stimmung trotz Regen beim Brunnenfest
Auch die Ablenkung durch Mobiltelefone kann auf dem Schulweg
zur Gefahr werden. Sowohl fçr Autofahrer, als auch fçr Fuûgånger
wird dann der Blick aufs Smartphone zu einem »Blindflug«. Mit                                              Volkshochschule
dem Blick aufs Telefon wird das Umfeld ausgeblendet, was fatale
Folgen haben kann. Die Polizei wird daher zum Schulbeginn Au-                                              BoÈhmenkirch
genmerk auch auf die Ablenkung im Straûenverkehr richten. Auf
Fahrer und Fuûgånger.                                                         Das Programmheft fuÈr das 2. Semester 2019 liegt dem
                                                                              Mitteilungsblatt vom 19. September 2019 bei.
Tipps der Polizei fuÈr einen sicheren Schulweg:
- Eltern sollen gemeinsam mit ihren Kindern bereits vor dem er-
  sten Schultag den gesamten Schulweg gehen. Achten Sie dabei                Folgende Kurse beginnen in KuÈ rze:
  auf markante Stellen wie Ampeln, Kreuzungen oder Zebrastrei-               Samstag, 21.09.2019
  fen. Am besten çben Sie den Schulweg an einem normalen Werk-
  tag unter realistischen Bedingungen. Informieren Sie sich in der           Spinnen am Spinnrad
  Schule oder im Rathaus ihrer Heimatgemeinde çber einen Schul-              Montag, 23.09.2019
  wegplan mit empfohlenen Schulwegen. Darin werden Problem-                  Fitness von Kopf bis Fuû - 55 Plus am Vormittag
  und Gefahrenstellen aufgezeigt und Mæglichkeiten, diese zu um-             Pilates - am Vormittag
  gehen.
                                                                             Step-Aerobic
- Helle Kleidung und Reflektoren machen die Kinder gerade in der
                                                                             Yoga fçr Kærper, Geist und Seele
  dunklen Jahreszeit besser erkennbar.
                                                                             Herz-Kreislauftraining im Wasser
- Erwachsene, die sich selber an die Verkehrsregeln halten und
  zum Beispiel nur bei Grçn çber die Straûe gehen, tragen wesent-            Selbstbehauptungstraining
  lich zur Verkehrserziehung der Neulinge im Straûenverkehr bei.             Dienstag, 24.09.2019
  Zeigen Sie ihren Kindern, dass manchmal långere Wartezeiten in             Pilates - fçr Alle
  Kauf genommen werden mçssen um die Straûe sicher zu çber-                  Tanzen - Ûbungsabend
  queren. Und dass das nicht schlimm ist. Auch ist es wichtig, dass
  Kinder aufmerksam nach links, nach rechts und wieder nach                  Mittwoch, 25.09.2019
  links schauen bevor sie eine Straûe çberqueren.                            Yoga fçr Kærper, Geist und Seele
- Sichern Sie ihr Kind richtig, wenn Sie es im Auto zur Schule fah-          Faszien Yoga
  ren. Dazu gehært, dass der richtige Kindersitz verwendet und der           Fit mit Musik
  Sicherheitsgurt angelegt ist. Ein Kindersitz ist bis zum vollende-         Herz-Kreislauftraining im Wasser
  ten 12. Lebensjahr, wenn Kinder kleiner als 1,50 m sind, ein
  Muss. Unterschåtzen Sie nicht die Gefahren und Kråfte bei einem            Donnerstag, 26.09.2019
  Zusammenstoû. Bei einem Aufprall mit Tempo 50 »wiegt« jeder                Bauchtanz fçr Fortgeschrittene
  Insasse kurzzeitig das 30-fache seines Kærpergewichts. Ein etwa
  30 kg schweres Kind wird ungesichert zum »Geschoss« von bis zu                               Tanzkreis
  900 Kilogramm! Ein Aufprall mit 15 km/h kann fçr Kinder bereits                              Schwung und Lebensfreude nach Noten
  tædlich sein. Ohne Kindersitz entspricht ein Aufprall mit 50 km/h
  einem Sturz aus dem 3. Stock auf Beton.
                                                                             Bitte beachten!
- Wildes Parken und Halten vor der Schule durch »Elterntaxis« ver-
                                                                             Am Dienstag, 24. September 2019 findet ab 15.30 Uhr unser
  sperrt sowohl Autofahrern die Sicht auf Kinder als auch den Kin-
                                                                             Tanzkreis im Foyer der Alb-Sporthalle statt.
  dern die Sicht auf fahrende Autos. Parken Sie nicht auf Geh- oder
  Radwegen und beachten Sie Halteverbote. Lassen Sie ihr Kind an
  vorgesehenen Parkbuchten zum Gehweg hin aus- und einsteigen.
- Den Weg zur Schule sollten die Kinder mit einem Fahrrad erst
  nach bestandener Radfahrausbildung antreten. Die Polizei emp-
  fiehlt dringend, einen Fahrradhelm aufzusetzen. Das Rad sollte
  verkehrssicher ausgestattetet sein. Dazu gehæren neben der Be-
  leuchtung auch Schutzbleche, eine Klingel und funktionsfåhige
  Bremsen. Viele Kinder beherrschen zwar das Fahrrad auch ohne
  Radausbildung, allerdings fehlt es ihnen am notwendigen Gefah-
  renbewusstsein.
- Schubsen, raufen, drångeln ist an der Bushaltestelle tabu. Wich-           Autorenlesung mit Nicola FoÈrg
  tig ist, dass die Kinder einen Abstand zum Fahrbahnrand und                »WuÈtende WoÈlfe«
  dem heranfahrenden Bus einhalten. Nach dem Aussteigen soll                 Am Mittwoch, den 18. September 2019 ist die erfolgreiche Best-
  die Fahrbahn erst dann çberquert werden, wenn der Bus die Hal-             sellerautorin und Journalistin Nicola Færg zu Gast in der Biblio-
  testelle wieder verlassen hat. Gleiches gilt auch beim Aussteigen          thek »Im Kronenhof« in Bæhmenkirch.
  aus dem Auto.                                                              Mittlerweile hat Nicola Færg 20 Kriminalromane verfasst und
- Auch Autofahrer mçssen an Bushaltestellen besonders vorsichtig             mit ihrem neuen Krimi »Wçtende Wælfe« bereits den 10. Band
  sein, wenn dort Kinder warten beziehungsweise ein- oder aus-               ihrer erfolgreichen Alpenkrimi-Reihe um die Kommissarinnen
  steigen. Hier schreibt die Straûenverkehrsordnung langsames                Irmi Mangold und Kathi Reindl. Darin verwebt sie atmosphåri-
  und bremsbereites Fahren vor. Beim Annåhern des Busses an die              sche Landschaftsbeschreibungen, eine spannende Krimihand-
  Haltestelle mit Warnblinklicht darf nicht çberholt werden. Wenn            lung, charmante und lebensechte Charaktere und die aktuelle
  der Bus mit Warnblinklicht an der Haltestelle steht, darf maximal          Diskussion um die Rçckkehr der Wælfe zu einer packenden Lek-
  mit Schrittgeschwindigkeit (in beiden Fahrtrichtungen) vorbeige-           tçre. Eigentlich sollte Kommissarin Irmi Mangold abgehårtet
  fahren werden.                                                             sein gegen Tod und Verdammnis, aber drei bizarre Fålle - dar-
                                                                             unter ein toter Mann gefangen in den Schlageisen einer so ge-
Weitere Informationen und Tipps zum sicheren Schulweg finden                 nannten »Wolfsgrube« - erschçttern sie tief. Ihr Sabbatical als
Sie im Internet unter:                                                       Almhirtin hin oder her: Sie muss nun doch Tatorte erfçhlen, un-
www.gib-acht-im-verkehr.de                                                   bequeme Fragen stellen, denn schlieûlich geht es hier um »ihre«
www.schuetze-dein-bestes.de                                                  Kçhe und »ihre« Alm!
                                                                             Die gebçrtige Oberallgåuerin, die 1962 in Kempten geboren
                                                                             wurde und in Mçnchen Germanistik und Geografie studiert hat,
                                                                             lebt heute mit ihrer Familie und zahlreichen Tieren auf einem
                                                                             Hof in Prem am Lech. 2003 erschien ihr erster Krimi um den
Fundamt                                                                      Kommissar Gerhard Weinzirl. Seit 2009 ermittelt die oberbayeri-
Gefunden / Zugelaufen                                                        sche Kommissarin Irmi Mangold.
l   Katze                                                                    Mit Tieren, Wald und Landwirtschaft kennt sie sich aus. Sie be-
    grau, getigert, ca. 6 Monate                                             kam fçr ihre Bçcher mehrere Preise fçr ihr Engagement rund
    04.09.2019 | Bæhmenkirch, Bereich Baierstraûe                            um Tier- und Umweltschutz.
                                                                             Termin: 18.09.2019 - Beginn: 19:00 Uhr
Sollten Sie der Eigentçmer der oben genannten Fundmeldung                    Bibliothek »Im Kronenhof« BoÈhmenkirch - VVK 6,- s / AK 8,- s
sein, so melden Sie sich bitte auf dem Rathaus in Bæhmenkirch                Karten gibt es im Vorverkauf in der Bibliothek oder im BuÈr-
bei Frau Krieger, Zimmer 9, Telefon 9600-32.                                 gerbuÈro und koÈnnen auch telefonisch in der Bibliothek reser-
                                                                             viert werden.

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