Vorsorge durch ... Vollmacht ... Betreuungsverfügung ... Patientenverfügung - Formularsatz der Münchner Betreuungsstelle

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Vorsorge durch
 ... Vollmacht
 ... Betreuungsverfügung
 ... Patientenverfügung

 Formularsatz der Münchner Betreuungsstelle

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                                      für ein soziales Miteinander
Recht
Impressum

Herausgeberin:
Landeshauptstadt München
Sozialreferat
Amt für Soziale Sicherung
Schuldner- und Insolvenzberatung
Betreuungsstelle
Mathildenstraße 3a
80336 München
Telefon 089 233-26255
Fax 089 233-25056
betreuungsstelle.soz@muenchen.de
www.muenchen.de/betreuungsstelle

Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil des Formularsatzes darf ohne vorherige
schriftliche Genehmigung der Betreuungsstelle der Landeshauptstadt
München verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Die Verwendung
der Formulare ist nur für den privaten Gebrauch erlaubt.

Die zur Verfügung gestellten Formulare und die Erläuterungen zur Patienten-
verfügung werden von den Mitgliedern des Arbeitskreises Vorsorge des
Bayerischen Staatsministeriums der Justiz im Rahmen der Christophorus
Akademie verfasst und vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz
herausgegeben. Die Christophorus Akademie wurde 1999 vom Christophorus
Hospiz Verein e.V. in München begründet und ist nun Teil der Klinik und
Poliklinik für Palliativmedizin des Klinikums der Universität München.

Die vorliegende Broschüre ist das Ergebnis einer intensiven und langjährigen
Zusammenarbeit von erfahrenen Fachleuten aus den Bereichen Allgemein-,
Intensiv- und Palliativmedizin, Pflege und Sozialpädagogik sowie Recht,
Theologie, Medizinethik und Notarwesen.

In regelmäßigen Abständen wird der Inhalt überprüft und den neuen
Bedingungen und Gesetzeslagen angepasst.

Den Mitgliedern des Arbeitskreises, die an der Erstellung der Vorauflagen
mitgewirkt haben, gilt ein besonderer Dank.

Druck: Stadtkanzlei 18. Auflage
Gedruckt auf Papier aus 100% Recyclingpapier.

Stand: Februar 2021
Fbl.: SA 055.5
Vorsorge durch
... Vollmacht
... Betreuungsverfügung
... Patientenverfügung

Formularsatz der Münchner Betreuungsstelle
Grußwort von Bürgermeisterin Verena Dietl

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
liebe Stadtgesellschaft,

wir alle können durch Krankheit, Unfall oder im Alter in die Lage kommen, nicht mehr selbst
entscheiden zu können.
Wissen Sie, wer für Sie handelt, wenn Sie das selbst nicht mehr können?
Ehe- und Lebenspartner*innen vertreten sich rechtlich nicht automatisch gegenseitig. Selbst
im Notfall oder um Schaden von Ihrer oder Ihrem Partner*in abzuwenden, können Sie ohne
geregelte Vertretung keine Entscheidungen treffen, Verträge abschließen oder kündigen.
Auch Ärzt*innen dürfen Ihnen aus rechtlicher Sicht keine Auskunft über den Gesundheitszu-
stand Ihrer Partnerin oder Ihres Partners geben.
Sie können schon heute dafür sorgen, dass dann eine Person Ihres Vertrauens – beispiels-
weise auch Ihre Kinder, sonstige Angehörige oder andere Personen – Ihre Wünsche und
Vorstellungen für Sie geltend macht.
Die vorliegende Broschüre unterstützt Sie mit allen wichtigen Informationen rund um das
Thema „Vorsorge“. Sie enthält Formulare für eine Vollmacht, für eine Betreuungsverfügung
sowie für eine Patientenverfügung (inklusive „Patientenverfügung und Organspende“).
Mehr zum Thema „Umgang mit einer Vorsorgevollmacht“ finden Sie im „Leitfaden für Bevoll-
mächtigte“.
Die Betreuungsstelle der Landeshauptstadt München oder die Münchner Betreuungsvereine
geben Ihnen gerne kostenlose Auskunft.
Ich wünsche Ihnen, dass Sie gesund bleiben und die Hilfe der in Ihren Verfügungen genann-
ten Personen nicht in Anspruch nehmen müssen.
Sollten Sie jedoch in eine schwierige Lage kommen, so haben Sie festgelegt, welche Wün-
sche und Vorstellungen Sie für diese Situation haben.

Ihre

Verena Dietl
3. Bürgermeisterin der Landeshauptstadt München

                                                                                              3
Einleitung

Die vorliegende Broschüre bietet Ihnen umfassende Informationen und Hilfestellungen zur
Vorsorge im Alter und bei Behinderung oder bei schwerer Erkrankung, wenn die eigenen
Angelegenheiten nicht mehr selbst geregelt werden können.
Das, was uns in vielen anderen Bereichen des täglichen Lebens bereits eine Selbstverständ-
lichkeit ist, nämlich für den Notfall vorzusorgen, sollte auch für den Fall der eigenen Hilflosig-
keit gelten.
Die Broschüre geht auf die Frage ein, welche Möglichkeiten Sie haben, Ihre gesetzliche Ver-
tretung im Vorfeld zu bestimmen, wenn Sie selbst hierzu nicht mehr in der Lage sein sollten.
Sie erklärt Ihnen, wie Sie sicherstellen können, dass Ihre Wünsche und Interessen Geltung
behalten, auch wenn Sie diese selbst nicht mehr durchsetzen können.
Sie zeigt Ihnen, wie Sie ein betreuungsgerichtliches Verfahren vermeiden können.
Wir können in der Broschüre nur die wichtigsten, immer wiederkehrenden Fragen aufgrei-
fen. Für den Fall, dass Sie Fragen haben, die nicht durch das vorliegende Heft beantwortet
werden, haben wir einen umfangreichen Adressteil angehängt, in dem Sie Beratungsstellen
finden, an die Sie sich wenden können.
Bei sehr schwierigen Regelungen, zum Beispiel im Vermögensbereich, oder wenn Sie eine
rechtliche Beratung wünschen, empfehlen wir Ihnen, sich an eine*n Rechtsanwält*in bezie-
hungsweise eine*n Notar*in zu wenden.
Bitte bedenken Sie, dass Sie mit einer Vollmachtserteilung einem anderen Menschen die
Möglichkeit geben, über Ihr Leben zu bestimmen. Sie sollten dies sehr genau bedenken und
mit dieser Person ausgiebig besprechen. Eine Vollmacht sollten Sie nur auf eine Person aus-
stellen, die Ihr vollstes Vertrauen hat. Steht Ihnen eine solche Person in Ihrem Umfeld nicht
zu Verfügung, so empfehlen wir Ihnen die Betreuungsverfügung in der Broschüre auszu-
füllen.
Darüber hinaus enthält die Broschüre auch noch eine Patientenverfügung (inklusive eines
Hinweises zur Organspende), mit der Sie Ihre Wünsche in Bezug auf Ihre Gesundheitssorge
festlegen können.
Welche Vorsorgemöglichkeiten für Sie richtig sind, bleibt ganz Ihre Entscheidung. Die Verant-
wortung für Ihre Verfügungen tragen Sie selbst.

Ihre Mitarbeiter*innen der Betreuungsstelle
der Landeshauptstadt München

4
Inhaltsverzeichnis
Grußwort .................................................................................................................... 3
Einleitung ................................................................................................................... 4

Vollmacht:
Erläuterungen zum Formular ............................................................................... 8-16
Formular Vorsorgevollmacht ................................................................................ 17-20

Betreuungsverfügung:
Erläuterungen zum Formular .............................................................................. 22-24
Formular Betreuungsverfügung .......................................................................... 25-26
Formular Persönliche Ergänzungen ......................................................................... 27

Patientenverfügung:
Erläuterungen zum Formular ............................................................................. 30-33
Erläuterungen zu Persönliche Ergänzungen ...................................................... 34-36
Formular Patientenverfügung .............................................................................. 37-40
Formular Persönliche Ergänzungen .......................................................................... 41
Erläuterungen zu Patientenverfügung und Organspende ........................................ 43
Formular Patientenverfügung und Organspende ..................................................... 45

Bundesnotarkammer:
Informationen zum Eintragungsverfahren
für Vorsorgeurkunden Formular P ........................................................................47-49
Formular P .......................................................................................................... 51-52
Informationen zum Eintragungsverfahren
für Vorsorgeurkunden Formular PZ ...........................................................................53
Formular PZ ............................................................................................................. 54

Adressen .......................................................................................................... 55-57

Weiterführende Literatur .................................................................................. 57-58

Weiterführende Links ............................................................................................ 58

Hinweis
Die Formulare zum Ausfüllen können einzeln an der Perforierung herausgetrennt
werden.

                                                                                                                              5
Vorsorgevollmacht
Erläuterungen und Formular

                             7
Erläuterungen zum Formular
Vollmacht

Allgemeine Hinweise                         tun, was für Sie gerade notwendig ist.
                                            Schließen Sie einen Bereich in der Voll-
                                            macht aus, wird bei Bedarf eine rechtli-
                                            che Betreuung angeordnet werden.
Der Gedanke, durch die Folgen eines         Die Bestimmungen in Ihrer Vollmacht
Unfalls, aufgrund einer schweren Er-        sagen nichts darüber aus, welche Vor-
krankung oder wegen Nachlassens             stellungen Sie haben, um Ihre bishe-
der geistigen Fähigkeiten die eigenen       rige Lebensweise zu erhalten. Daher
Angelegenheiten selbst nicht mehr           empfiehlt es sich zwischen Ihnen und
regeln zu können, veranlasst Sie sich       den Vollmachtnehmern im sogenannten
mit dem Thema „Vorsorgen durch eine         Innenverhältnis (siehe Erläuterungen
Vollmacht“ zu beschäftigen.                 zum Begriff Innen- und Außenverhältnis
                                            auf Seite 16) zu vereinbaren, auf wel-
Ihre nahen Angehörigen wie                  che Art und Weise Ihren Absichten und
Ehegatt*innen, eingetragene                 Wünschen am besten nachgekommen
Lebenspartner*innen, Eltern und Kin-        werden kann.
der können in diesen Situationen nicht
selbstverständlich für Sie rechtsver-       Wenn Sie befürchten, dass die vorsorg-
bindlich entscheiden und handeln. Auch      lich erteilte Vollmacht vereinbarungs-
sie benötigen eine von Ihnen erteilte       widrig schon während Ihrer gesunden
schriftliche Vollmacht.                     Tage verwendet wird, sind Sie gut
                                            beraten, keine Vollmacht zu erteilen,
Bei der Erteilung einer Vollmacht liegt     sondern eine Betreuungsverfügung zu
die Entscheidung ganz bei Ihnen, wen        erstellen.
Sie bevollmächtigen möchten und was
stellvertretend für Sie getan werden
darf.
Sie vermeiden durch umfassende
Vollmachtserteilung mit größter Wahr-
scheinlichkeit ein betreuungsgerichtli-
ches Verfahren, in dem geklärt wird, ob
eine rechtliche Vertretung erforderlich
ist, wer sie übertragen bekommt und
was für Aufgaben Betreuer*innen wahr-
nehmen dürfen.
Zum Zeitpunkt der Abfassung der
Vollmacht ist oft nicht abschätzbar, wie
groß der Hilfebedarf eventuell sein wird.
Wenn die Vollmacht alle Lebensberei-
che umfasst, kann Ihre bevollmäch-
tigte Person mit hoher Sicherheit das

8
Informations- und                          Handhabung des Formulars
Beratungsmöglichkeiten

Im Gespräch mit Angehörigen und            Das Formular „Vollmacht“ dient als
Freunden wird häufig klar, was in           Anregung für Ihre eigene Verfügung.
schweren Zeiten wirklich wichtig ist.      Wenn Sie das Formular unverändert
Nicht nur Besitz und Vermögen müssen       übernehmen möchten, füllen Sie bit-
verwaltet werden, sondern es geht auch     te die perforierte Vorlage aus. Gehen
darum, wie mit Ihnen umgegangen            Sie dabei die einzelnen Punkte durch.
werden soll, wenn Sie schwer krank         Kreuzen Sie bei den vorgegebenen
oder behindert sein sollten. Wenn Sie      Ankreuzmöglichkeiten immer eindeutig
über Ihre Lebenseinstellung sprechen,      „Ja“ oder „Nein“ an; wenn Sie die Mög-
wissen die Menschen, die Ihnen am          lichkeiten der eigenen Formulierungen
nächsten sind, über Ihre Wünsche und       nicht nutzen wollen, streichen Sie die
Vorstellungen Bescheid. Ihre bevoll-       Zeilen durch.
mächtigte Person kann so handeln, wie
                                           Wenn einzelne Formulierungen nicht
Sie es selbst getan hätten und, soweit
                                           Ihren Absichten entsprechen oder wenn
erforderlich, auf manchen Rat aus dem
                                           Sie für Teilbereiche keine Vollmacht
Familien- und Freundeskreis zählen.
                                           erteilen wollen, schreiben Sie bitte Ihr
Auskunft zur Errichtung einer Vollmacht    eigenes Dokument. Es muss für alle,
beziehungsweise Betreuungsverfü-           denen die Vollmacht vorgelegt wird,
gung erhalten Sie bei den Münchner         eindeutig erkennbar sein, in welchem
Betreuungsvereinen. Informationen          Umfang Ihre bevollmächtigte Person für
geben auch die Mitarbeiter*innen der       Sie handeln darf.
Betreuungsstelle der Landeshauptstadt
                                           Das Formular finden Sie auch in der
München. Die Adressen finden Sie ab
                                           Online-Version der Broschüre im Inter-
Seite 55.
                                           net auf der Seite der Betreuungsstelle
Bei komplizierten rechtlichen Angele-      der LH München.
genheiten, wenn Sie beispielsweise
umfangreiches Vermögen besitzen,
mehrere Bevollmächtigte einsetzen
oder neben der Vollmacht sehr ein-
gehende Handlungsanweisungen für
die bevollmächtigte Person festlegen
wollen, sollten Sie sich anwaltlich oder
notariell beraten lassen.

                                                                                    9
Nähere Erläuterungen                        mit sich selbst zu tätigen (Verbot des
                                            „Selbstkontrahierens“). Das heißt,
                                            die bevollmächtigte Person kann sich
Œ Wer  kann eine Vollmacht
  erteilen?
                                            beispielsweise nicht selbst – in Ihrem
                                            Namen – einen Ihnen gehörenden
Eine Vollmacht können Sie nur dann          Vermögensgegenstand überschreiben.
wirksam erteilen, wenn Sie geschäftsfä-     Hierdurch soll Interessenkonflikten
hig sind. Das bedeutet, dass Ihnen zum      vorgebeugt werden. Sie können die
Zeitpunkt der Niederschrift bewusst         bevollmächtigte Person allerdings vom
sein muss, dass Sie mit den in der Voll-    gesetzlichen Verbot des Selbstkontra-
macht niedergelegten Bestimmungen           hierens befreien, indem Sie sie in der
einer anderen Person die Möglichkeit        Vollmacht ausdrücklich ermächtigen, in
geben, an Ihrer Stelle zu handeln. Falls    Ihrem Namen Rechtsgeschäfte mit sich
zu befürchten ist, dass jemand Ihre         selbst zu schließen.
Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt der        Ferner dürfen Sie kraft Gesetzes keine
Erstellung der Vollmacht anzweifelt,        Mitarbeiter*innen der Einrichtung, in der
empfiehlt sich die Beurkundung durch         Sie leben, bevollmächtigen.
eine Notarin oder einen Notar.
                                            Sie können auch zwei oder mehrere
                                            Bevollmächtigte parallel einsetzen.
                                            Diese können die gleichen oder unter-
 Wem    kann Vollmacht
  erteilt werden?
                                            schiedliche Befugnisse erhalten. Für
                                            jede bevollmächtigte Person ist ein
Bevollmächtigen sollten Sie nur eine        eigenes Original anzufertigen.
Person, der Sie uneingeschränkt ver-        Als weitere Möglichkeit kommt die Er-
trauen. Sie muss bereit und in der Lage     nennung einer oder eines Ersatzbevoll-
sein, stellvertretend für Sie zu handeln.   mächtigten für den Fall der Verhinde-
Dabei muss sie sich nach Ihrer Lebens-      rung der hauptbevollmächtigten Person
einstellung und Ihren Bedürfnissen          in Betracht.
richten.
                                            Um in der Praxis zu vermeiden, dass
Ihre bevollmächtigte Person handelt         die „Ersatzvollmacht“ nicht anerkannt
ausdrücklich in Ihrem Namen. Sie ist        wird und Ihre „ersatzbevollmächtigte
Ihrem Wohl verpflichtet. Es ist ihre         Person“ nicht für Sie handeln kann,
Aufgabe, Entscheidungen sorgfältig zu       stellen Sie ihr jeweils eine uneinge-
treffen.                                    schränkte Vollmacht aus. Im Innen-
Wenn Sie auch nur den geringsten            verhältnis (also zwischen Ihnen, der
Zweifel haben, empfiehlt es sich, auf        bevollmächtigten beziehungsweise
eine Vollmacht zu verzichten und eine       ersatzbevollmächtigten Person) legen
Betreuungsverfügung auszufertigen.          Sie dezidiert fest, zu welchen Konditi-
                                            onen und unter welchen Bedingungen
Bedenken Sie, dass nur Sie allein die       von der Ersatzvollmacht Gebrauch zu
Ausübung der Vollmacht überprüfen.          machen ist (beispielsweise im Verhin-
Achten Sie darauf, dass Ihre Inter-         derungsfall).
essen nicht mit den Interessen der
bevollmächtigten Person kollidieren.
Nach dem Gesetz ist sie nicht befugt,
in Ihrem Namen Rechtsgeschäfte

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Es besteht auch die Möglichkeit, die        darüber besteht, ob die Erteilung oder
Vollmacht zu hinterlegen und der oder       die Nichterteilung beziehungsweise der
dem Ersatzbevollmächtigen erst im           Widerruf der Einwilligung in eine ärzt-
Vertretungsfall zur Verfügung zu stellen.   liche Maßnahme dem Willen der voll-
Wenn die ursprünglich bevollmächtigte       machtgebenden Person entspricht
Person ihren Aufgaben wieder nach-          (§ 1904 Abs. 4 und 5 BGB)
kommen kann, ist die Ersatzvollmacht
                                            Durch die Entbindung von der Schwei-
unverzüglich zurückzugeben.
                                            gepflicht der in der Vollmacht bezeich-
Wenn Sie vermeiden wollen, dass die         neten Personengruppen ist es Ihrer
bevollmächtigte Person Untervollmach-       bevollmächtigten Person möglich, sich
ten erteilt, empfiehlt sich dies über die    über Ihre Erkrankung zu informieren. Die
Vollmacht zu regeln.                        Kenntnis der Diagnose und der Behand-
                                            lungsmöglichkeiten bildet die Grundlage
                                            für eine vertrauensvolle Zusammen-
                                            arbeit Ihrer bevollmächtigten Person
Ž Gesundheitssorge
  Pflegebedürftigkeit
                     –
                                            mit Ärzt*innen und mit nicht ärztlichem
                                            Personal.
Solange Sie selbst entscheiden kön-
                                            Eine Unterbringung liegt vor bei einem
nen, stimmen Sie alleine Ihre Behand-
                                            Aufenthalt in einer geschlossenen Abtei-
lung mit Ärzt*innen ab oder Sie treffen
                                            lung einer Fachklinik für Psychiatrie,
Pflegevereinbarungen. Ihr Wort gilt.
                                            einer so genannten beschützenden, das
Erst wenn Sie aufgrund Ihrer geistigen
                                            heißt geschlossenen Abteilung eines
Verfassung nicht mehr in der Lage
                                            Alten- und Pflegeheims, in geschlosse-
sind, selbst zu entscheiden, darf Ihre
                                            nen Einrichtungen für geistig behinderte
bevollmächtigte Person ersatzweise
                                            oder psychisch kranke Menschen. Eine
Bestimmungen treffen. Sie darf Ihre
                                            Abteilung mit komplizierten Schließ-
Gesundheit betreffenden Empfehlungen
                                            mechanismen an den Türen ist einer
der behandelnden Ärzt*innen und der
                                            geschlossenen Einrichtung gleichzuset-
Pflegekräfte folgen oder sie ablehnen,
                                            zen, wenn der Mechanismus dazu die-
wenn Sie beispielsweise in der Pati-
                                            nen soll, die Betroffenen am Verlassen
entenverfügung auf manche Behand-
                                            der Station zu hindern.
lungsmöglichkeiten verzichtet haben.
Sie darf aber auch alternativen Heil-       Ihre bevollmächtigte Person kann die
methoden zustimmen, sofern sie Ihrem        Genehmigung einer geschlossenen
Wohle dienen. Die hierfür notwendigen       Unterbringung gegen Ihren Willen nur
Verträge darf Ihre bevollmächtigte Per-     dann beim Betreuungsgericht beantra-
son abschließen.                            gen, wenn Sie aufgrund einer psychi-
                                            schen Krankheit, einer geistigen oder
Die bevollmächtigte Person benötigt
                                            seelischen Behinderung in Ihrer freien
nur dann eine betreuungsgerichtliche
                                            Willensbildung eingeschränkt sind und
Genehmigung, wenn zwischen Ihrer be-
                                            daher die Notwendigkeit der Unterbrin-
vollmächtigten Person und den behan-
                                            gung nicht erkennen können.
delnden Ärzt*innen kein Einvernehmen

                                                                                     11
Weitere Voraussetzungen sind:             Nutzen der Behandlung deutlich schwe-
                                          rer wiegen als die zu erwartenden
    Es muss eine konkrete und ernste
                                          Beeinträchtigungen.
     Gefahr der Selbstgefährdung, bei-
     spielsweise Selbstmord, bestehen     Für die Anwendung freiheitsentziehen-
     oder                                 der (unterbringungsähnlicher) Maß-
                                          nahmen gelten die gleichen rechtlichen
    eine Untersuchung, ein ärztlicher
                                          Voraussetzungen wie für die geschlos-
     Eingriff oder eine Heilbehandlung
                                          sene Unterbringung. Unter freiheitsent-
     zur Abwendung eines erheblichen
                                          ziehenden Maßnahmen versteht man
     gesundheitlichen Schadens kann
                                          beispielsweise das Hochziehen von
     ohne geschlossene Unterbringung
                                          Bettgittern, das Anlegen von Gurten im
     nicht durchgeführt werden und
                                          Bett oder am Stuhl sowie die Vergabe
    weniger einschneidende Maßnah-       von sedierenden Medikamenten.
     men reichen nicht aus.               Entscheidet sich die bevollmächtigte
                                          Person für eine der oben genannten
Die geschlossene Unterbringung von
                                          Maßnahmen, die Ihren Bewegungs-
nicht einwilligungsfähigen Erwachsenen
                                          drang tatsächlich gegen Ihren Willen
ist nur mit Genehmigung des Betreu-
                                          über einen längeren Zeitraum regelmä-
ungsgerichts zulässig. Wenn es sehr
                                          ßig einschränken, muss sie die Geneh-
eilig ist, muss der Antrag auf Genehmi-
                                          migung zur Anwendung dieser unter-
gung von der bevollmächtigten Person
                                          bringungsähnlichen Maßnahmen bei
unverzüglich nachgeholt werden.
                                          Gericht beantragen.
Das Gericht prüft vor einer Entschei-
                                          Bevor die gesetzliche Vertretung ei-
dung, ob die Voraussetzungen vorliegen
                                          nen Genehmigungsantrag stellt, sollte
und ob mit der Unterbringung der an-
                                          sie sich über alternative Maßnahmen
gestrebte Zweck erreicht werden kann.
                                          informieren. Häufig kann dann eine
Der Genehmigungszeitrahmen wird vom
                                          freiheitsentziehende Maßnahme ver-
Gericht festgelegt. Die Höchstdauer von
                                          mieden werden.
zwei Jahren darf nur in begründeten
Ausnahmefällen angeordnet werden.         Sofern diese Maßnahmen im häusli-
                                          chen Bereich und nicht in einer Anstalt,
Eine medizinische Behandlung, die
                                          einem Heim oder einer sonstigen Ein-
nach intensiver Aufklärung gegen den
                                          richtung angewandt werden, gelten
Willen des Erwachsenen erfolgen
                                          andere Voraussetzungen. Da es sich
soll, ist eine Zwangsbehandlung. Die
                                          um eine schwierige Rechtslage handelt,
bevollmächtigte Person darf in eine
                                          sollte sich die bevollmächtigte Person
Zwangsbehandlung nur unter sehr
                                          vor einer Antragstellung bei der zustän-
engen Voraussetzungen und nach einer
                                          digen Betreuungsstelle oder einem der
gesonderten betreuungsgerichtlichen
                                          Münchner Betreuungsvereine beraten
Prüfung einwilligen. Die Zwangsbe-
                                          lassen.1)
handlung muss zur Abwehr eines dro-
henden erheblichen gesundheitlichen
Schadens erforderlich sein. Außerdem
ist Voraussetzung, dass der drohende
gesundheitliche Schaden nicht durch
andere zumutbare Maßnahmen abzu-          1) Vergleiche Broschüre „Umgang mit freiheitsentziehen-
wenden ist. Darüber hinaus muss der          den Maßnahmen im häuslichen Bereich“

12
     Aufenthalt und Wohnungs-
      angelegenheiten
                                            sollten Sie mit Ihrer bevollmächtigten
                                            Person besprechen und am besten
                                            schriftlich festhalten (siehe Erläuterun-
Wenn Ihre Rückkehr in die Wohnung           gen zum Begriff Innen- und Außenver-
beispielsweise nach einer Unterbrin-        hältnis auf Seite 16).
gung oder einem Krankenhausaufent-
halt nicht mehr möglich ist, kann Ihre      Die Bevollmächtigung über Konten und
bevollmächtigte Person dafür sorgen,        Depots sollten Sie in Ihrem Bankinstitut
dass ein Ihren Bedürfnissen angemes-        vornehmen und auf deren Formulare
sener neuer Aufenthaltsort gefunden         zurückgreifen, da viele Bankinstitute
wird. Dies kann beispielsweise eine         aus Haftungsgründen oft nur diese spe-
behindertengerechte Ersatzwohnung           ziellen Formulare anerkennen wollen.
oder ein Heim sein.                         Es lassen sich dadurch Zweifel an der
                                            Wirksamkeit der Vollmacht in diesem
Um Ihren Meldepflichten (An- oder Ab-        Bereich vermeiden.
meldung) bei der zuständigen Meldebe-
hörde nachkommen zu können, müs-            Allerdings sind Banken verpflichtet,
sen Sie der bevollmächtigten Person         auch andere als bankinterne Vollmach-
ausdrücklich die Befugnis erteilen.         ten anzuerkennen. Eine Bank darf eine
                                            Vorsorgevollmacht daher nicht lediglich
Ihre bevollmächtigte Person erfüllt ge-     deshalb zurückweisen, weil sie nicht
genüber den Eigentümern Ihrer frühe-        auf einem bankeigenen Formular erteilt
ren Wohnung die Verpflichtungen aus          wurde.
dem Mietvertrag.
                                            Macht eine Bank die Verfügung über ein
Zur Haushaltsauflösung gehört die            Konto trotz Vorliegens einer Vollmacht
Verwertung oder Einlagerung der Woh-        von unberechtigten Bedingungen abhän-
nungseinrichtung, dies ist unabhängig,      gig, so haftet sie dem Vollmachtgeber
ob eine Mietwohnung oder ein Immobi-        für den dadurch entstandenen Schaden,
lieneigentum bewohnt wurde.                 etwa für die Kosten zur Einschaltung
                                            eines Rechtsanwalts oder eines Betreu-
                                            ungsverfahrens (siehe Urteil LG Detmold
     Vermögenssorge                        AZ 10 S 110/14 vom 14.01.2015).
Normale Alltagsgeschäfte wie die Bezah-     Zur Aufnahme von Darlehen oder Ver-
lung von Rechnungen (beispielsweise         äußerung von Immobilien beachten Sie
von Pflegediensten), Einkauf von Klei-       bitte Ziffer 10.
dung oder die Sicherung des Lebensun-
terhalts fallen in den Bereich der Vermö-
genssorge. Zudem kann es notwendig
werden, dass ein Abonnement gekündigt,      ‘      Post und Telekommunikation
ein PKW oder anderer Vermögensgegen-        Rechnungen oder wichtige Schreiben
stand veräußert werden muss.                müssen bekannt sein, damit beispiels-
                                            weise Fristen gewahrt werden können.
Die bevollmächtigte Person kann somit       Nur mit einer entsprechenden Voll-
weitreichende Befugnisse erhalten und       macht dürfen Briefe und andere Zustel-
über Ihr (gesamtes) Vermögen verfü-         lungen geöffnet oder beispielsweise Ihr
gen. Sie sollten sich überlegen, ob und     Telefonanschluss gekündigt werden.
gegebenenfalls wie Sie eine Aufsicht
sicherstellen möchten, wenn Sie selber      Durch die zunehmende Digitalisierung bei
dazu nicht mehr in der Lage sind. Dies      der alltäglichen Kommunikation mit Drit-

                                                                                    13
ten werden Sie einige Benutzerkonten im      Unterschrift auf der Vollmacht bei der
Internet haben wie einen E-Mail-Account,     zuständigen Betreuungsstelle beglaubi-
ein Konto (Profil) in einem Sozialen Netz-    gen lassen (siehe Ziffer 10).
werk, für Online-Banking oder Einkauf bei
                                             Die Beglaubigung ist aber nicht Voraus-
einem Online-Anbieter. Auf diese, in der
                                             setzung für die Gültigkeit Ihrer Vollmacht.
Regel durch Passwort geschützten Be-
reiche, kann die bevollmächtigte Person      Die bevollmächtigte Person erhält damit
Zugang erhalten, den Inhalt sichten und      von Ihnen den Auftrag, für Sie zu han-
Änderungen vornehmen.                        deln. Was Ihre Bevollmächtigten dürfen,
                                             haben Sie genau bezeichnet. Damit
Sie sollten sich überlegen, wie Sie Ihrer
                                             wissen diejenigen, denen die Vollmacht
bevollmächtigten Person helfen können,
                                             vorgelegt wird, welche Aufträge und
eine Übersicht über alle Ihre Benutzer-
                                             Anweisungen ihnen die bevollmächtigte
konten zu erhalten.
                                             Person geben darf.
                                             Die bevollmächtigte Person bestätigt mit
                                             ihrer Unterschrift, dass sie die Bevoll-
’      Behörden                              mächtigung zur Kenntnis genommen und
                                             die Bevollmächtigung mit diesem Inhalt
Ihre bevollmächtigte Person darf gegen-
                                             akzeptiert hat. Zur Gültigkeit der Voll-
über den im Formular genannten Orga-
                                             macht ist die Unterschrift der bevollmäch-
nisationen Ihre Rechte geltend machen.
                                             tigten Person nicht zwingend erforderlich.
Das bedeutet, sie oder er kann Anträge
stellen, Ihre Interessen vertreten und die
dazu notwendigen Auskünfte über Ihre
Verhältnisse geben.
                                             •      Unterschriftsbeglaubigung
                                                    durch die Betreuungsbehörde
                                             In der Vergangenheit wurden Vollmach-
“      Betreuungsverfügung                   ten nicht immer problemlos anerkannt.
                                             Die Gültigkeit der vorgelegten Vollmacht
Für den Fall, dass die Vollmacht nicht
                                             wurde angezweifelt oder die Vertre-
ausreicht oder wenn sie nicht anerkannt
                                             tungsbefugnis nicht anerkannt. Die
wird, stellen Sie mit dieser Regelung
                                             bevollmächtige Person war verunsichert
sicher, dass Ihre Vertrauensperson als
                                             und nicht selten wurde in der Folge eine
Ihre rechtliche*r Betreuer*in bestellt
                                             rechtliche Betreuung beim Betreuungs-
wird, sofern nicht gewichtige Gründe
                                             gericht angeregt.
dagegen sprechen (vergleiche Ziffer 2).
                                             Seit 1. Juli 2005 ist die Betreuungsbehör-
                                             de befugt, Ihre Vollmacht zu beglaubigen.
                                             Mit der Unterschriftsbeglaubigung durch
”      Unterschriften
                                             die Betreuungsbehörde soll die Akzep-
Sobald Sie als Vollmachtgeber*in das         tanz der Vollmacht verbessert werden.
Dokument persönlich datiert und unter-
                                             Die Beglaubigung der Betreuungsbehör-
schrieben haben, ist es rechtswirksam
                                             de ist eine öffentliche Beglaubigung der
und kann verwendet werden.
                                             Vorsorgevollmacht und entspricht einer
Um eventuellen Zweifeln an der Echt-         notariell beglaubigten Vollmacht. Sie
heit Ihrer Unterschrift oder Handzeichen     entfaltet damit dieselbe Wirksamkeit.
beziehungsweise um Zweifeln an Ihrer
                                             Notwendig ist die notarielle Beurkun-
Identität zu begegnen, können Sie Ihre

14
dung der Vollmacht aber auf jeden            Aufbewahrung der Vollmacht
Fall, wenn die bevollmächtigte Person
zur Darlehensaufnahme berechtigt
sein soll. Die notarielle oder öffentliche   Es ist Ihre Entscheidung, wo das Ori-
Beglaubigung der Unterschrift unter          ginal der Vollmacht aufbewahrt ist. Sie
der Vollmacht ist notwendig, wenn die        sollten bedenken, dass Ihre Vollmacht
bevollmächtigte Person berechtigt sein       im Ernstfall auffindbar sein muss. Die
soll, Immobilien zu erwerben oder zu         oder der Vollmachtnehmer*in muss da-
veräußern.                                   her den Aufbewahrungsort kennen und
                                             Zugang zu ihm haben.
Nur die oder der Vollmachtgeber*in kann
von der Urkundsperson der Betreu-            Eine Hinterlegung bei einer Vertrauens-
ungsstelle das Dokument beglaubigen          person oder bei der bevollmächtigten
lassen. Beglaubigt wird der Vollzug – sie    Person selbst ist möglich. Behalten Sie
oder er unterschreibt das Dokument           dann eine Kopie, damit Sie Ihre Bestim-
eigenhändig vor der Urkundsperson be-        mungen nachlesen können.
ziehungsweise bringt ein Handzeichen
auf – oder eine im Vorfeld bereits geleis-
tete Unterschrift / ein Handzeichen wird     Registrierung
durch die Beglaubigung nachträglich
anerkannt.
Die öffentliche Beglaubigung wird bei         Hinweis:
der für Sie zuständigen Betreuungsstel-       Auf der Rückseite der Broschüre ist
le vorgenommen. Bitte vereinbaren Sie         eine Hinweiskarte, die Sie ausfüllen und
einen Termin.                                 zusammen mit Ihren Ausweispapieren
                                              stets bei sich führen sollten. So kann
Für jede Urkunde ist eine Gebühr von          die von Ihnen bevollmächtigte Person
10 Euro zu entrichten. Bei einem sehr         schnellstmöglich benachrichtigt werden,
                                              wenn Sie selber keinen Hinweis auf die
niedrigen Einkommen wird keine Ge-            Existenz der Vollmacht geben können.
bühr erhoben. Dazu sind die entspre-
chenden Nachweise vorzulegen.
                                             Ihre Vollmacht können Sie, gegen Ge-
                                             bühr, auch im Zentralen Vorsorgeregis-
                                             ter der Bundesnotarkammer registrieren
 Hinweis:                                    lassen. Dort kann sie im Bedarfsfalle
 Der Beglaubigungsvermerk wird während       von dem zuständigen Betreuungsgericht
 eines Termins von der Urkundsperson         angefragt werden.
 der Betreuungsstelle ausgefüllt.
                                             Die notwendigen Formulare für die Be-
 Wenn Sie die Beglaubigung wünschen,         antragung der Registrierung finden Sie
 nehmen Sie bitte über das Service-
 Tel. 089 233-26255, erreichbar              in dieser Broschüre.
 Montag bis Freitag 9 bis 12 Uhr und
                                             Sie haben auch die Möglichkeit die Regis-
 Donnerstag 14 bis 16 Uhr, oder per E-Mail
 betreuungsstelle.soz@muenchen.de            trierung über das Internet zu beantragen.
 Kontakt zu uns auf.
                                             Falls Sie Ihre Vollmacht mit Notar*innen
 Wir werden mit Ihnen einen Termin           oder Rechtsanwält*innen errichtet ha-
 vereinbaren. Sie ersparen sich dadurch      ben, können diese die Registrierung für
 unnötige Wege und Wartezeiten.              Sie vornehmen.
 Es ist ein amtlicher Ausweis
 mitzubringen.
                                             Nähere Auskünfte erhalten Sie bei

                                                                                     15
Notar*innen sowie den Mitarbeiter*innen      Regelungsbedarf könnte es auch zu
der für Sie zuständigen Betreuungsstelle     folgenden Fragen geben:
oder online unter www.vorsorgeregister.de.
                                             • Soll im Falle von mehreren bevoll-
                                               mächtigten Personen eine bestimmte
                                               Reihenfolge eingehalten werden? In
Widerruf der Vollmacht                         welcher Weise sollen diese tätig wer-
                                               den können?
Die Vollmacht können Sie widerrufen,         • Soll es in Vermögensbelangen Re-
solange Sie geschäftsfähig sind. For-          chenschaftspflichten geben und falls
dern Sie das aus der Hand gegebene             ja, gegenüber wem?
Original zurück und vernichten Sie es.
                                             • Soll die bevollmächtigte Person
Es steht Ihnen frei, eine neue Vollmacht
                                               auch bei fahrlässigen Fehlern unbe-
zu erteilen oder eine andere Vorsorge-
                                               schränkt haften, oder soll die Haftung
möglichkeit zu wählen.
                                               auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz
                                               beschränkt werden?
Erläuterungen zum Begriff                    • Soll die bevollmächtigte Person Auf-
Innen- und Außenverhältnis                     wandsentschädigungen oder – soweit
                                               gesetzlich zulässig – eine Vergütung
der Vollmacht
                                               erhalten?
                                             Diese Absprachen können auch still-
Im Rechtsverhältnis zwischen der
                                             schweigend erteilt werden. Für die Pra-
vollmachtgebenden Person sowie der
                                             xis jedoch empfiehlt sich die Schriftform.
vollmachtnehmenden Person wird
zwischen dem Innenverhältnis und dem         Ein Musterformular mit Vorschlägen für
Außenverhältnis unterschieden.               die Regelung des Innenverhältnisses
                                             (auch „Grundverhältnis“ genannt) finden
Das Innenverhältnis beschreibt die Ab-
                                             Sie bei Bedarf zum Beispiel in der Bro-
sprachen zwischen Vollmachtgeber*in
                                             schüre „Die Vorsorgevollmacht – Was
und bevollmächtigter Person. Beispiels-
                                             darf der Bevollmächtigte?“ (Informati-
weise kann im Innenverhältnis die Ver-
                                             onen zum rechtlichen Rahmen für die
einbarung bestehen, dass die Vollmacht
                                             Ausübung einer Vorsorgevollmacht) auf
nur gelten soll, wenn die Vollmacht ge-
                                             der Webseite des Bayerischen Staats-
bende Person sich aus gesundheitlichen
                                             ministeriums für Justiz (siehe Weiter-
Gründen nicht mehr selbst helfen kann.
                                             führende Literatur).
Mögliche weitere Themen können sein:
                                             Das Außenverhältnis ist das Verhältnis
• Vorrang ambulanter vor stationärer         gegenüber Dritten beispielsweise Behör-
  Versorgung (falls gewünscht)               den, denen die Vollmacht vorgelegt wird.
                                             Die Vollmacht beschreibt die Vertretungs-
• Präferenzen für ein bestimmtes Pfle-
                                             befugnis und ihre Reichweite gegenüber
  geheim oder einen Träger, falls ein
                                             Dritten. Im Außenverhältnis ist die Voll-
  Umzug nicht mehr vermeidbar ist
                                             macht mit Unterschrift sofort wirksam.
• Fortführung von Spendegewohnheiten         Es muss nicht überprüft werden, ob sich
                                             die vollmachtgebende Person tatsächlich
• Beibehaltung von Geschenken für
                                             aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht
  Angehörige (Geburtstage, Weihnach-
                                             mehr selbst helfen kann.
  ten et cetera)

16
Vollmacht Seite 1

Vollmacht

Ich,

                                                                                                  (Vollmachtgeber*in)
(Name, Vorname, Geburtsdatum)

(Adresse, Telefon, Telefax, E-Mail)

erteile hiermit Vollmacht an

                                                                                           (bevollmächtigte Person)
(Name, Vorname Geburtsdatum)

(Adresse, Telefon, Telefax, E-Mail)

Diese Vertrauensperson wird hiermit bevollmächtigt, mich in allen Angelegenheiten
zu vertreten, die ich im Folgenden angekreuzt oder angegeben habe. Durch diese
Vollmachtserteilung soll eine vom Gericht angeordnete Betreuung vermieden werden.
Die Vollmacht bleibt daher in Kraft, wenn ich nach ihrer Errichtung geschäftsunfähig
werden sollte.
Die Vollmacht ist nur wirksam, solange die bevollmächtigte Person die Vollmachts-
urkunde besitzt und bei Vornahme eines Rechtsgeschäfts die Urkunde im Original
vorlegen kann.

Gesundheitssorge/Pflegebedürftigkeit
 Sie darf in allen Angelegenheiten der Gesundheitssorge entscheiden,                                 Ja           Nein
  ebenso über alle Einzelheiten einer ambulanten oder (teil-)stationären
  Pflege. Sie ist befugt, meinen in einer Patientenverfügung festgelegten
  Willen durchzusetzen.
 Sie darf insbesondere in sämtliche Maßnahmen zur Untersuchung          Ja                                        Nein
  des Gesundheitszustandes, in Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe
  einwilligen, auch wenn die begründete Gefahr besteht, dass ich aufgrund
  der Maßnahme sterbe oder einen schweren und länger dauernden
  gesundheitlichen Schaden erleide (§ 1904 Abs. 1 BGB).1)
 Sie darf insbesondere ihre Einwilligung in jegliche Maßnahmen                                      Ja            Nein
  zur Untersuchung des Gesundheitszustandes, in Heilbehandlungen
  oder ärztliche Eingriffe verweigern oder widerrufen, auch wenn die
  begründete Gefahr besteht, dass ich aufgrund des Unterbleibens oder

1) Besteht zwischen der bevollmächtigten Person und der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt kein Einverneh-
   men darüber, dass die Erteilung, die Nichterteilung oder der Widerruf der Einwilligung dem Willen der Patientin oder des
   Patienten (der Vollmachtgeberin oder des Vollmachtgebers) entspricht, hat die bevollmächtigte Person eine Genehmigung
   des Betreuungsgerichts einzuholen (§ 1904 Abs. 4 und 5 BGB).
Vollmacht Seite 2

   des Abbruchs der Maßnahme sterbe oder einen schweren und länger
   dauernden gesundheitlichen Schaden erleide (§ 1904 Abs. 2 BGB).
   Sie darf somit auch die Einwilligung zum Unterlassen oder Beenden
   lebensverlängernder Maßnahmen erteilen.2)
 Sie darf Krankenunterlagen einsehen und deren Herausgabe an                                        Ja            Nein
  Dritte bewilligen. Ich entbinde alle mich behandelnden Ärzt*innen
  und nichtärztliches Personal gegenüber meiner bevollmächtigten Ver-
  trauensperson von der Schweigepflicht. Die bevollmächtigte Person
  darf Mitarbeiter*innen von Versicherungsunternehmen beziehungs-
  weise von privatärztlichen Verrechnungsstellen von ihrer
  Schweigepflicht entbinden.
 Sie darf über meine Unterbringung mit freiheitsentziehender           Ja                                         Nein
  Wirkung (§ 1906 Abs.1 BGB) und über freiheitsentziehende Maß-
  nahmen (zum Beispiel Bettgitter, Medikamente und Ähnliches) in einem
  Heim oder in einer sonstigen Einrichtung (§ 1906 Abs. 4 BGB) sowie über
  ärztliche Zwangsmaßnahmen (§ 1906 a BGB) entscheiden, solange
  dergleichen zu meinem Wohl erforderlich ist.3)
 Sie darf

Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten
 Sie darf meinen Aufenthalt bestimmen.                                                              Ja            Nein
 Sie darf mich bei der Meldebehörde an- und abmelden.                                                Ja           Nein
 Sie darf meinen Haushalt auflösen.                                                                 Ja            Nein
 Sie darf die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag                                              Ja            Nein
  über meine Wohnung einschließlich einer Kündigung wahrnehmen.
 Sie darf einen neuen Wohnungsmietvertrag abschließen und kündigen. Ja                                            Nein
 Sie darf einen Heimvertrag abschließen und kündigen.                                               Ja            Nein
 Sie darf

Vermögenssorge
 Sie darf mein Vermögen verwalten und hierbei alle Rechtshandlungen Ja                                            Nein
  und Rechtsgeschäfte im In- und Ausland vornehmen, Erklärungen
  aller Art abgeben und entgegennehmen sowie Anträge stellen, abändern,
  zurücknehmen, namentlich
    über Vermögensgegenstände jeder Art verfügen.                                                   Ja            Nein
    Zahlungen und Wertgegenstände annehmen.                                                         Ja            Nein

2) Besteht zwischen der bevollmächtigten Person und der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt kein Einverneh-
   men darüber, dass die Erteilung, die Nichterteilung oder der Widerruf der Einwilligung dem Willen der Patientin oder des
   Patienten (der Vollmachtgeberin oder des Vollmachtgebers) entspricht, hat die bevollmächtigte Person eine Genehmigung
   des Betreuungsgerichts einzuholen (§ 1904 Abs. 4 und 5 BGB).

3) In diesen Fällen hat die bevollmächtigte Person eine Genehmigung des Betreuungsgerichts einzuholen (§ 1906 Abs. 2 und
   5 BGB und § 1906 a Abs. 2, 4 und 5 BGB).
Vollmacht Seite 3

    Verbindlichkeiten eingehen.                                                                     Ja           Nein
    Willenserklärungen bezüglich meiner Konten, Depots und Safes                                    Ja           Nein
     abgeben. Sie darf mich im Geschäftsverkehr mit Kreditinstituten
     vertreten.4)
    Schenkungen in dem Rahmen vornehmen, der einer Betreuerin                                       Ja           Nein
     oder einem Betreuer rechtlich gestattet ist.
 Folgende Geschäfte soll sie nicht wahrnehmen können

Post und Telekommunikation
 Sie darf die für mich bestimmte Post - auch mit dem Vermerk            Ja                                       Nein
   „eigenhändig“ - entgegennehmen und öffnen. Das gilt auch für E-Mails,
  Telefonanrufe und das Abhören von Anrufbeantwortern und der Mailbox.
  Zudem darf sie über den Verkehr mit Telekommunikationsmitteln ent-
  scheiden und alle hiermit zusammenhängenden Willenserklärungen
  (beispielsweise Vertragsabschlüsse, Kündigungen) abgeben.

Digitale Medien
 Sie darf unabhängig vom Zugangsmedium (zum Beispiel PC, Tablet,                                    Ja           Nein
  Smartphone) auf meine sämtlichen Daten im World Wide Web
  (Internet), insbesondere Benutzerkonten, zugreifen und hat das Recht
  zu entscheiden, ob diese Inhalte beibehalten, geändert oder gelöscht
  werden sollen oder dürfen. Sie darf sämtliche hierzu erforderlichen
  Zugangsdaten nutzen und diese anfordern.

Behörden
 Sie darf mich bei Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozial-                                    Ja           Nein
  leistungsträgern vertreten.

Vertretung vor Gericht
 Sie darf mich gegenüber Gerichten vertreten sowie                                                  Ja           Nein
  Prozesshandlungen aller Art vornehmen.

Untervollmacht
 Sie darf in einzelnen Angelegenheiten Untervollmacht erteilen.                                     Ja           Nein

4) Bankinstitute sind gesetzlich verpflichtet, die zu bevollmächtigende Person anhand eines gültigen Personalausweis oder
   Reisepasses zu identifizieren. Bitte sprechen Sie bei Ihrem Geldinstitut vor.
Vollmacht Seite 4

Geltung über den Tod hinaus
 Ich will, dass die Vollmacht über den Tod hinaus bis zum                              Ja         Nein
  Widerruf durch die Erben fortgilt.

Regelung der Bestattung
 Ich will, dass die bevollmächtigte Person meine                                       Ja         Nein
  Bestattung nach meinen Wünschen regelt.

Betreuungsverfügung
 Falls trotz dieser Vollmacht eine gesetzliche Vertretung („rechtliche                 Ja         Nein
  Betreuung“) erforderlich sein sollte, bitte ich, die oben bezeichnete
  Vertrauensperson als Betreuer*in zu bestellen.

Weitere Regelungen



(Ort, Datum)                                   (Unterschrift Vollmachtgeber*in)

(Ort, Datum)                                   (Unterschrift Vollmachtnehmer*in)

    Beglaubigungsvermerk:

    Die vorstehende Unterschrift / Das vorstehende Handzeichen von

                                                              , geb. am:                                   ,

    wohnhaft in                                                                                            ,
    persönlich bekannt:
    ausgewiesen durch:
                               Personalausweis Nr.                            Reisepass Nr.

    wurde vor der Urkundsperson
                                      Name, Vorname
       vollzogen      anerkannt.

    Die Echtheit der Unterschrift wird hiermit öffentlich beglaubigt.

    München, den
    Betreuungsstelle der Landeshauptstadt München

    Unterschrift der Urkundsperson               Stempel der Dienststelle                     Dienstsiegel
Betreuungsverfügung
Erläuterungen und Formular

                             21
Erläuterungen zum Formular
Betreuungsverfügung

Allgemeine Hinweise                         Nähere Erläuterungen

                                            Œ      Wer kann eine Betreuungs-
                                                   verfügung verfassen?
Das Betreuungsgesetz ist seit 1992 in
                                            Jeder kann eine Betreuungsverfügung
Kraft. Es stellt die Selbstbestimmung
                                            verfassen. Auch wer bereits unter ge-
des betroffenen Menschen in den Vor-
                                            sundheitlichen Einschränkungen leidet,
dergrund.
                                            kann mit dieser Verfügung seinen Willen
Deswegen haben Sie die Möglichkeit,         kund tun.
mittels einer Betreuungsverfügung kon-
krete Wünsche zur Person der oder des
rechtlichen Betreuers*in und zur Aufga-
benerfüllung zu äußern.                           Wer kommt als Betreuer*in
                                                   in Frage?
Das Betreuungsgericht wird im Rahmen
eines Betreuungsverfahrens Ihre Wün-        Für diese Aufgabe sollten Sie eine Per-
sche prüfen und nur im Ausnahmefall         son auswählen, die Ihr volles Vertrauen
von Ihrem Betreuervorschlag abwei-          genießt. Dabei kommen Angehörige,
chen.                                       Freunde oder Nachbarn in Betracht.
Bitte beachten Sie, dass die Person         Außerdem sollten Sie sich vergewis-
Ihre rechtliche Vertretung erst wahrneh-    sern, dass die ausgesuchte Person
men kann, wenn sie per Beschluss des        auch tatsächlich bereit ist, diese Aufga-
Betreuungsgerichts bestellt worden ist.     be zu übernehmen. Wenn dann später
                                            ein*e Betreuer*in bestellt werden muss,
Eine separate Betreuungsverfügung zu
                                            prüft das Gericht, ob die von Ihnen ge-
verfassen ist sinnvoll für den Fall, dass
                                            nannte Person Ihre gesetzliche Vertre-
- Sie keine Vollmacht erteilen,             tung übernehmen und die anfallenden
                                            Aufgaben in Ihrem Sinn erledigen kann.
- Sie eine andere Person als die oder
  den Bevollmächtigte*n benennen,           Drohen Interessengegensätze, wird
                                            das Gericht die von Ihnen gewünsch-
- Sie bestimmte Personen als rechtli-
                                            te Person in den entsprechenden
  che*n Betreuer*in ausschließen wollen.
                                            Aufgabenkreisen nicht bestellen.
Ausführliche Informationen zum Betreu-
                                            Mitarbeiter*innen eines Heimes, in dem
ungsrecht finden Sie im Internet und
                                            Sie leben, können Ihre gesetzliche
in den Broschüren, die in der Rubrik
                                            Vertretung nicht übernehmen: Die An-
„Weiterführende Literatur“ angegeben
                                            gestellten des Heimträgers würden sich
werden.
                                            schwer tun, Ihre Interessen gegenüber
                                            dem Heimträger (= Arbeitgeber) – etwa
                                            bei unzureichender Pflege – durchzu-
                                            setzen.

22
Gibt es niemand, der als Betreuer*in in     bereit, in ein Heim zu gehen?
Frage kommt, können Sie einen Betreu-
                                          • In welches Heim möchte ich einzie-
ungsverein benennen, nicht aber deren
                                            hen, wohin will ich auf keinen Fall?
Mitarbeiter*innen.
                                          • Welche persönlichen Gegenstände
                                            möchte ich mit in ein Heim nehmen?
                                          • Sollen bestimmte Personen Geldge-
Ž     Wer kommt als Ersatz in
      Betracht?
                                            schenke zum Geburtstag, zu Weih-
                                            nachten, et cetera erhalten, so wie ich
Falls die oder der von Ihnen benannte       dies bisher schon praktizierte?
Wunschbetreuer*in die Aufgabe ab-
                                          • Sollen weiterhin Spenden an bestimm-
lehnen sollte, etwa weil die Person der
                                            te Organisationen bezahlt werden?
Aufgabe nicht mehr gewachsen ist oder
                                            Was soll mit meinem Hund oder mei-
sich dazu gesundheitlich nicht in der
                                            ner Katze geschehen, wenn ich mich
Lage fühlt, können Sie eine Ersatzper-
                                            nicht mehr darum kümmern kann?
son benennen.
                                          Derartige Anmerkungen können Sie im
                                          Beiblatt „Persönliche Anmerkungen zur
                                          Betreuungsverfügung“ festhalten.
     Wen wollen Sie auf keinen
      Fall als Betreuer*in haben?
                                          Mit dem Verweis auf die gesondert aus-
                                          zufüllende Patientenverfügung (siehe
Hier können Sie Personen nennen,          Formular) verpflichten Sie ferner eine*n
die Sie auf keinen Fall zur oder zum      künftige*n Betreuer*in, Ihre Einstellung
Betreuer*in bestellt haben wollen. Das    zu Krankheit und Sterben zu beachten.
können zum Beispiel Verwandte sein,       Überlegen Sie, was Ihnen wichtig ist
mit denen Sie immer wieder Streit         und schreiben Sie Ihre Wünsche auf
haben, die Ihr Vertrauen missbrauchen     (siehe auch Beiblatt „Persönliche Er-
oder von denen Sie annehmen, dass         gänzungen zur Patientenverfügung“).
sie Ihre Wünsche ohnehin nicht respek-
tieren werden. Den Betroffenen müssen
Sie hiervon nichts sagen.
                                          ‘     Unterschrift

                                          Setzen Sie Ort und Datum ein und unter-
     Welche Wünsche können für
      eine spätere Betreuung
                                          schreiben Sie die Betreuungsverfügung
                                          mit Vor- und Familiennamen. Sollten
      festgelegt werden?
                                          Sie Ihren niedergeschriebenen Willen in
Bei der Ermittlung Ihrer Vorstellungen    einem oder mehreren Punkten ändern
können Ihnen beispielsweise die fol-      wollen, füllen Sie ein neues Formblatt
genden Fragen helfen:                     aus und vernichten Sie das ungültige
                                          Formular.
• Soll mein Vermögen für die Pflege
  zu Hause ausgegeben werden, auch
  wenn die Pflege im Heim billiger wäre?
• Wie sollen Freunde oder Angehörige,
  die mich pflegen, entlohnt werden?
                                          ’     Unterschriftsbeglaubigung
                                                durch die Betreuungsbehörde
• Unter welchen Umständen bin ich         Um eventuelle Zweifel an der Echtheit
                                                                                   23
Ihrer Unterschrift beziehungsweise an        register der Bundesnotarkammer ihre
Ihrer Identität zu vermeiden, können         Vollmacht oder ihre Betreuungsverfü-
Sie Ihre Unterschrift auf der Betreu-        gung registrieren zu lassen.
ungsverfügung bei der zuständigen
                                             Die Registrierung hilft im Bedarfsfall,
Betreuungsstelle beglaubigen lassen.
                                             Bevollmächtigte beziehungsweise zu
Die Beglaubigung ist aber nicht Voraus-
                                             Betreuer*innen zu bestellende Perso-
setzung für die Gültigkeit Ihrer Betreu-
                                             nen schnell und zuverlässig ausfindig
ungsverfügung.
                                             zu machen.
 Hinweis:                                    Die Vorteile der Registrierung gelten
 Der Beglaubigungsvermerk wird während       auch für reine Betreuungsverfügungen.
 eines Termins von der Urkundsperson         Sie können Ihre Betreuungsverfügung
 der Betreuungsstelle ausgefüllt.            gegen Gebühr im zentralen Vorsorgere-
 Wenn Sie die Beglaubigung wünschen,         gister eintragen lassen.
 nehmen Sie bitte über das Service-          Die notwendigen Formulare für die Be-
 Tel. 089 233-26255, erreichbar
 Montag bis Freitag 9 bis 12 Uhr und         antragung der Registrierung finden Sie
 Donnerstag 14 bis 16 Uhr, oder per E-Mail   in dieser Broschüre.
 betreuungsstelle.soz@muenchen.de
 Kontakt zu uns auf.                         Sie haben auch die Möglichkeit die Regis-
                                             trierung über das Internet zu beantragen.
 Wir werden mit Ihnen einen Termin
 vereinbaren. Sie ersparen sich dadurch      Nähere Auskünfte erhalten Sie bei
 unnötige Wege und Wartezeiten.              Notar*innen sowie den Mitarbeiter*innen
 Es ist ein amtlicher Ausweis                der Betreuungsstelle und der Betreu-
 mitzubringen.                               ungsvereine oder online unter
                                             www.vorsorgeregister.de.

Aufbewahrung                                 Widerruf

                                             Eine Betreuungsverfügung kann jeder-
Es ist Ihre Entscheidung, wo Sie das
                                             zeit widerrufen werden. Fordern Sie
Original der Betreuungsverfügung auf-
                                             das ausgegebene Formular zurück und
bewahren. Sie sollten bedenken, Ihre
                                             vernichten Sie es.
Verfügung muss im Ernstfall auffindbar
sein und unverzüglich an das Betreu-         Noch im Betreuungsverfahren können
ungsgericht geschickt werden.                Sie eine andere Person als Betreuer*in
                                             vorschlagen.
Wenn Sie einer Person Ihres Vertrau-
ens das Dokument zum Aufbewahren
                                              Hinweis:
geben, behalten Sie eine Kopie für Ihre
Unterlagen.                                   Auf der Rückseite der Broschüre ist
                                              eine Hinweiskarte, die Sie ausfüllen und
                                              zusammen mit Ihren Ausweispapieren
                                              stets bei sich führen sollten. So kann
Registrierung                                 die von Ihnen benannte Person
                                              schnellstmöglich benachrichtigt werden,
                                              wenn Sie selber keinen Hinweis auf die
Viele Menschen nutzen bereits die             Existenz der Betreuungsverfügung geben
Möglichkeit beim zentralen Vorsorge-          können.

24
Betreuungsverfügung Seite 1

Betreuungsverfügung
Ich,

(Name, Vorname, Geburtsdatum)

(Adresse, Telefon, Telefax)

lege hiermit für den Fall, dass ich infolge Krankheit, Behinderung oder Unfall meine
Angelegenheiten teilweise oder ganz nicht mehr selbst besorgen kann und deshalb
vom Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung angeordnet werden muss,
Folgendes fest.

Als Person, die mich betreuen soll, schlage ich vor:

Name:

Geburtsdatum:

Straße:

Wohnort:

oder, falls diese nicht zur oder zum Betreuer*in bestellt werden kann:

Name:

Geburtsdatum:

Straße:

Wohnort:

Auf keinen Fall zur oder zum Betreuer*in bestellt werden soll:

Name:

Geburtsdatum:

Straße:

Wohnort:
Betreuungsverfügung Seite 2

Zur Wahrnehmung meiner Angelegenheiten durch die oder den Betreuer*in
habe ich folgende Wünsche:

    1. Ich habe meine Einstellung zu Krankheit und Sterben in der beigefügten
       Patientenverfügung niedergelegt.                                  ja   nein

    2.

    3.

(Ort, Datum)                                 (Unterschrift)

  Beglaubigungsvermerk:

  Die vorstehende Unterschrift / Das vorstehende Handzeichen von

                                                              , geb. am:                                ,

  wohnhaft in                                                                                           ,
  persönlich bekannt:
  ausgewiesen durch:
                             Personalausweis Nr.                           Reisepass Nr.

  wurde vor der Urkundsperson
                                    Name, Vorname
      vollzogen     anerkannt.

  Die Echtheit der Unterschrift wird hiermit öffentlich beglaubigt.

  München, den
  Betreuungsstelle der Landeshauptstadt München

  Unterschrift der Urkundsperson               Stempel der Dienststelle                     Dienstsiegel
Persönliche Ergänzungen zur Betreuungsverfügung
Wünsche, Vorstellungen, Abneigungen

Name, Vorname

Adresse

Datum

                                      Unterschrift

                                                     27
Patientenverfügung
(inklusive „Patientenverfügung und Organspende“)
Erläuterungen und Formulare

                                                   29
Erläuterungen zum Formular
Patientenverfügung

Allgemeines                                 zulässig sein. Unabdingbare Vorausset-
                                            zung dafür ist jedoch eine entsprechen-
                                            de Willensäußerung der betroffenen
Ärztliche Maßnahmen bedürfen stets          Person im Vorfeld der Erkrankung.
der Einwilligung der Patient*innen. Das
gilt auch für ärztliche Entscheidungen
am Lebensende. Viele Menschen leh-          Zu Nummer 1
nen eine Lebensverlängerung „um je-
den Preis“ in bestimmten Situationen für    Punkt 3, Gehirnschädigung:
sich ab. Um sicher zu sein, dass diese      Dieser Punkt betrifft nur Gehirnschädi-
Wünsche im Ernstfall beachtet werden,       gungen mit dem Verlust der Fähigkeit,
empfiehlt sich die Erstellung einer Pati-    Einsichten zu gewinnen, Entscheidun-
entenverfügung. Darin wird individuell      gen zu treffen und mit anderen Men-
festgelegt, in welchen konkreten Krank-     schen in Kontakt zu treten. Es handelt
heitssituationen keine Maßnahmen zur        sich dabei häufig um Zustände von
Lebensverlängerung gewünscht wer-           Dauerbewusstlosigkeit oder um wach-
den.                                        komaähnliche Krankheitsbilder, die mit
In dem Formular dieser Broschüre sind       einem vollständigen oder weitgehenden
vier wichtige Grundsituationen beschrie-    Ausfall der Großhirnfunktionen einher-
ben. Sie haben jedoch die Möglichkeit,      gehen.
in Ihren „Persönlichen Ergänzungen          Diese Patient*innen sind unfähig zu
zur Patientenverfügung“ weitere für Sie     bewusstem Denken, zu gezielten Bewe-
wichtige Krankheitssituationen zu be-       gungen oder zur Kontaktaufnahme mit
schreiben und Ihre konkreten Behand-        anderen Menschen, während lebens-
lungs- oder Nichtbehandlungswünsche         wichtige Körperfunktionen wie Atmung,
in diesen Fällen festzulegen. Deshalb       Darm- oder Nierentätigkeit erhalten
ist es sinnvoll, die Patientenverfügung,    sind, wie auch möglicherweise die Fä-
besonders aber Persönliche Ergän-           higkeit zu Empfindungen.
zungen, vorab mit einem oder einer
Ärzt*in zu besprechen. Vorteilhaft ist es   Wachkoma-Patient*innen sind bettlä-
außerdem, die Patientenverfügung mit        gerig, voll pflegebedürftig und müssen
einer Vorsorgevollmacht zu verknüpfen.      künstlich mit Nahrung und Flüssigkeit
Dabei muss der Inhalt der Patienten-        versorgt werden. Neben dem vollstän-
verfügung der bevollmächtigten Person       digen Wachkoma gibt es auch Koma-
bekannt sein.                               zustände, bei denen gelegentlich noch
                                            Reaktionen auf optische und akustische
In Situationen, in denen der Sterbevor-     Reize oder Berührungen beobach-
gang noch nicht eingesetzt hat und der      tet werden (sogenannter minimalbe-
Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist,     wusster Zustand). In äußerst seltenen
kann nach geltender Rechtslage der Ab-      Ausnahmefällen finden Wachkoma-
bruch einer medizinischen Behandlung        Patient*innen oder schwer Erkrankte mit

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