Vorsorge durch ... Vollmacht ... Betreuungsverfügung ... Patientenverfügung - Formularsatz der Münchner Betreuungsstelle
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Vorsorge durch ... Vollmacht ... Betreuungsverfügung ... Patientenverfügung Formularsatz der Münchner Betreuungsstelle Geld Medizin Soziales Wir sind München für ein soziales Miteinander Recht
Impressum Herausgeberin: Landeshauptstadt München Sozialreferat Amt für Soziale Sicherung Schuldner- und Insolvenzberatung Betreuungsstelle Mathildenstraße 3a 80336 München Telefon 089 233-26255 Fax 089 233-25056 betreuungsstelle.soz@muenchen.de www.muenchen.de/betreuungsstelle Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil des Formularsatzes darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Betreuungsstelle der Landeshauptstadt München verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Die Verwendung der Formulare ist nur für den privaten Gebrauch erlaubt. Die zur Verfügung gestellten Formulare und die Erläuterungen zur Patienten- verfügung werden von den Mitgliedern des Arbeitskreises Vorsorge des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz im Rahmen der Christophorus Akademie verfasst und vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz herausgegeben. Die Christophorus Akademie wurde 1999 vom Christophorus Hospiz Verein e.V. in München begründet und ist nun Teil der Klinik und Poliklinik für Palliativmedizin des Klinikums der Universität München. Die vorliegende Broschüre ist das Ergebnis einer intensiven und langjährigen Zusammenarbeit von erfahrenen Fachleuten aus den Bereichen Allgemein-, Intensiv- und Palliativmedizin, Pflege und Sozialpädagogik sowie Recht, Theologie, Medizinethik und Notarwesen. In regelmäßigen Abständen wird der Inhalt überprüft und den neuen Bedingungen und Gesetzeslagen angepasst. Den Mitgliedern des Arbeitskreises, die an der Erstellung der Vorauflagen mitgewirkt haben, gilt ein besonderer Dank. Druck: Stadtkanzlei 18. Auflage Gedruckt auf Papier aus 100% Recyclingpapier. Stand: Februar 2021 Fbl.: SA 055.5
Vorsorge durch ... Vollmacht ... Betreuungsverfügung ... Patientenverfügung Formularsatz der Münchner Betreuungsstelle
Grußwort von Bürgermeisterin Verena Dietl Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Stadtgesellschaft, wir alle können durch Krankheit, Unfall oder im Alter in die Lage kommen, nicht mehr selbst entscheiden zu können. Wissen Sie, wer für Sie handelt, wenn Sie das selbst nicht mehr können? Ehe- und Lebenspartner*innen vertreten sich rechtlich nicht automatisch gegenseitig. Selbst im Notfall oder um Schaden von Ihrer oder Ihrem Partner*in abzuwenden, können Sie ohne geregelte Vertretung keine Entscheidungen treffen, Verträge abschließen oder kündigen. Auch Ärzt*innen dürfen Ihnen aus rechtlicher Sicht keine Auskunft über den Gesundheitszu- stand Ihrer Partnerin oder Ihres Partners geben. Sie können schon heute dafür sorgen, dass dann eine Person Ihres Vertrauens – beispiels- weise auch Ihre Kinder, sonstige Angehörige oder andere Personen – Ihre Wünsche und Vorstellungen für Sie geltend macht. Die vorliegende Broschüre unterstützt Sie mit allen wichtigen Informationen rund um das Thema „Vorsorge“. Sie enthält Formulare für eine Vollmacht, für eine Betreuungsverfügung sowie für eine Patientenverfügung (inklusive „Patientenverfügung und Organspende“). Mehr zum Thema „Umgang mit einer Vorsorgevollmacht“ finden Sie im „Leitfaden für Bevoll- mächtigte“. Die Betreuungsstelle der Landeshauptstadt München oder die Münchner Betreuungsvereine geben Ihnen gerne kostenlose Auskunft. Ich wünsche Ihnen, dass Sie gesund bleiben und die Hilfe der in Ihren Verfügungen genann- ten Personen nicht in Anspruch nehmen müssen. Sollten Sie jedoch in eine schwierige Lage kommen, so haben Sie festgelegt, welche Wün- sche und Vorstellungen Sie für diese Situation haben. Ihre Verena Dietl 3. Bürgermeisterin der Landeshauptstadt München 3
Einleitung Die vorliegende Broschüre bietet Ihnen umfassende Informationen und Hilfestellungen zur Vorsorge im Alter und bei Behinderung oder bei schwerer Erkrankung, wenn die eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst geregelt werden können. Das, was uns in vielen anderen Bereichen des täglichen Lebens bereits eine Selbstverständ- lichkeit ist, nämlich für den Notfall vorzusorgen, sollte auch für den Fall der eigenen Hilflosig- keit gelten. Die Broschüre geht auf die Frage ein, welche Möglichkeiten Sie haben, Ihre gesetzliche Ver- tretung im Vorfeld zu bestimmen, wenn Sie selbst hierzu nicht mehr in der Lage sein sollten. Sie erklärt Ihnen, wie Sie sicherstellen können, dass Ihre Wünsche und Interessen Geltung behalten, auch wenn Sie diese selbst nicht mehr durchsetzen können. Sie zeigt Ihnen, wie Sie ein betreuungsgerichtliches Verfahren vermeiden können. Wir können in der Broschüre nur die wichtigsten, immer wiederkehrenden Fragen aufgrei- fen. Für den Fall, dass Sie Fragen haben, die nicht durch das vorliegende Heft beantwortet werden, haben wir einen umfangreichen Adressteil angehängt, in dem Sie Beratungsstellen finden, an die Sie sich wenden können. Bei sehr schwierigen Regelungen, zum Beispiel im Vermögensbereich, oder wenn Sie eine rechtliche Beratung wünschen, empfehlen wir Ihnen, sich an eine*n Rechtsanwält*in bezie- hungsweise eine*n Notar*in zu wenden. Bitte bedenken Sie, dass Sie mit einer Vollmachtserteilung einem anderen Menschen die Möglichkeit geben, über Ihr Leben zu bestimmen. Sie sollten dies sehr genau bedenken und mit dieser Person ausgiebig besprechen. Eine Vollmacht sollten Sie nur auf eine Person aus- stellen, die Ihr vollstes Vertrauen hat. Steht Ihnen eine solche Person in Ihrem Umfeld nicht zu Verfügung, so empfehlen wir Ihnen die Betreuungsverfügung in der Broschüre auszu- füllen. Darüber hinaus enthält die Broschüre auch noch eine Patientenverfügung (inklusive eines Hinweises zur Organspende), mit der Sie Ihre Wünsche in Bezug auf Ihre Gesundheitssorge festlegen können. Welche Vorsorgemöglichkeiten für Sie richtig sind, bleibt ganz Ihre Entscheidung. Die Verant- wortung für Ihre Verfügungen tragen Sie selbst. Ihre Mitarbeiter*innen der Betreuungsstelle der Landeshauptstadt München 4
Inhaltsverzeichnis Grußwort .................................................................................................................... 3 Einleitung ................................................................................................................... 4 Vollmacht: Erläuterungen zum Formular ............................................................................... 8-16 Formular Vorsorgevollmacht ................................................................................ 17-20 Betreuungsverfügung: Erläuterungen zum Formular .............................................................................. 22-24 Formular Betreuungsverfügung .......................................................................... 25-26 Formular Persönliche Ergänzungen ......................................................................... 27 Patientenverfügung: Erläuterungen zum Formular ............................................................................. 30-33 Erläuterungen zu Persönliche Ergänzungen ...................................................... 34-36 Formular Patientenverfügung .............................................................................. 37-40 Formular Persönliche Ergänzungen .......................................................................... 41 Erläuterungen zu Patientenverfügung und Organspende ........................................ 43 Formular Patientenverfügung und Organspende ..................................................... 45 Bundesnotarkammer: Informationen zum Eintragungsverfahren für Vorsorgeurkunden Formular P ........................................................................47-49 Formular P .......................................................................................................... 51-52 Informationen zum Eintragungsverfahren für Vorsorgeurkunden Formular PZ ...........................................................................53 Formular PZ ............................................................................................................. 54 Adressen .......................................................................................................... 55-57 Weiterführende Literatur .................................................................................. 57-58 Weiterführende Links ............................................................................................ 58 Hinweis Die Formulare zum Ausfüllen können einzeln an der Perforierung herausgetrennt werden. 5
Vorsorgevollmacht Erläuterungen und Formular 7
Erläuterungen zum Formular Vollmacht Allgemeine Hinweise tun, was für Sie gerade notwendig ist. Schließen Sie einen Bereich in der Voll- macht aus, wird bei Bedarf eine rechtli- che Betreuung angeordnet werden. Der Gedanke, durch die Folgen eines Die Bestimmungen in Ihrer Vollmacht Unfalls, aufgrund einer schweren Er- sagen nichts darüber aus, welche Vor- krankung oder wegen Nachlassens stellungen Sie haben, um Ihre bishe- der geistigen Fähigkeiten die eigenen rige Lebensweise zu erhalten. Daher Angelegenheiten selbst nicht mehr empfiehlt es sich zwischen Ihnen und regeln zu können, veranlasst Sie sich den Vollmachtnehmern im sogenannten mit dem Thema „Vorsorgen durch eine Innenverhältnis (siehe Erläuterungen Vollmacht“ zu beschäftigen. zum Begriff Innen- und Außenverhältnis auf Seite 16) zu vereinbaren, auf wel- Ihre nahen Angehörigen wie che Art und Weise Ihren Absichten und Ehegatt*innen, eingetragene Wünschen am besten nachgekommen Lebenspartner*innen, Eltern und Kin- werden kann. der können in diesen Situationen nicht selbstverständlich für Sie rechtsver- Wenn Sie befürchten, dass die vorsorg- bindlich entscheiden und handeln. Auch lich erteilte Vollmacht vereinbarungs- sie benötigen eine von Ihnen erteilte widrig schon während Ihrer gesunden schriftliche Vollmacht. Tage verwendet wird, sind Sie gut beraten, keine Vollmacht zu erteilen, Bei der Erteilung einer Vollmacht liegt sondern eine Betreuungsverfügung zu die Entscheidung ganz bei Ihnen, wen erstellen. Sie bevollmächtigen möchten und was stellvertretend für Sie getan werden darf. Sie vermeiden durch umfassende Vollmachtserteilung mit größter Wahr- scheinlichkeit ein betreuungsgerichtli- ches Verfahren, in dem geklärt wird, ob eine rechtliche Vertretung erforderlich ist, wer sie übertragen bekommt und was für Aufgaben Betreuer*innen wahr- nehmen dürfen. Zum Zeitpunkt der Abfassung der Vollmacht ist oft nicht abschätzbar, wie groß der Hilfebedarf eventuell sein wird. Wenn die Vollmacht alle Lebensberei- che umfasst, kann Ihre bevollmäch- tigte Person mit hoher Sicherheit das 8
Informations- und Handhabung des Formulars Beratungsmöglichkeiten Im Gespräch mit Angehörigen und Das Formular „Vollmacht“ dient als Freunden wird häufig klar, was in Anregung für Ihre eigene Verfügung. schweren Zeiten wirklich wichtig ist. Wenn Sie das Formular unverändert Nicht nur Besitz und Vermögen müssen übernehmen möchten, füllen Sie bit- verwaltet werden, sondern es geht auch te die perforierte Vorlage aus. Gehen darum, wie mit Ihnen umgegangen Sie dabei die einzelnen Punkte durch. werden soll, wenn Sie schwer krank Kreuzen Sie bei den vorgegebenen oder behindert sein sollten. Wenn Sie Ankreuzmöglichkeiten immer eindeutig über Ihre Lebenseinstellung sprechen, „Ja“ oder „Nein“ an; wenn Sie die Mög- wissen die Menschen, die Ihnen am lichkeiten der eigenen Formulierungen nächsten sind, über Ihre Wünsche und nicht nutzen wollen, streichen Sie die Vorstellungen Bescheid. Ihre bevoll- Zeilen durch. mächtigte Person kann so handeln, wie Wenn einzelne Formulierungen nicht Sie es selbst getan hätten und, soweit Ihren Absichten entsprechen oder wenn erforderlich, auf manchen Rat aus dem Sie für Teilbereiche keine Vollmacht Familien- und Freundeskreis zählen. erteilen wollen, schreiben Sie bitte Ihr Auskunft zur Errichtung einer Vollmacht eigenes Dokument. Es muss für alle, beziehungsweise Betreuungsverfü- denen die Vollmacht vorgelegt wird, gung erhalten Sie bei den Münchner eindeutig erkennbar sein, in welchem Betreuungsvereinen. Informationen Umfang Ihre bevollmächtigte Person für geben auch die Mitarbeiter*innen der Sie handeln darf. Betreuungsstelle der Landeshauptstadt Das Formular finden Sie auch in der München. Die Adressen finden Sie ab Online-Version der Broschüre im Inter- Seite 55. net auf der Seite der Betreuungsstelle Bei komplizierten rechtlichen Angele- der LH München. genheiten, wenn Sie beispielsweise umfangreiches Vermögen besitzen, mehrere Bevollmächtigte einsetzen oder neben der Vollmacht sehr ein- gehende Handlungsanweisungen für die bevollmächtigte Person festlegen wollen, sollten Sie sich anwaltlich oder notariell beraten lassen. 9
Nähere Erläuterungen mit sich selbst zu tätigen (Verbot des „Selbstkontrahierens“). Das heißt, die bevollmächtigte Person kann sich Wer kann eine Vollmacht erteilen? beispielsweise nicht selbst – in Ihrem Namen – einen Ihnen gehörenden Eine Vollmacht können Sie nur dann Vermögensgegenstand überschreiben. wirksam erteilen, wenn Sie geschäftsfä- Hierdurch soll Interessenkonflikten hig sind. Das bedeutet, dass Ihnen zum vorgebeugt werden. Sie können die Zeitpunkt der Niederschrift bewusst bevollmächtigte Person allerdings vom sein muss, dass Sie mit den in der Voll- gesetzlichen Verbot des Selbstkontra- macht niedergelegten Bestimmungen hierens befreien, indem Sie sie in der einer anderen Person die Möglichkeit Vollmacht ausdrücklich ermächtigen, in geben, an Ihrer Stelle zu handeln. Falls Ihrem Namen Rechtsgeschäfte mit sich zu befürchten ist, dass jemand Ihre selbst zu schließen. Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt der Ferner dürfen Sie kraft Gesetzes keine Erstellung der Vollmacht anzweifelt, Mitarbeiter*innen der Einrichtung, in der empfiehlt sich die Beurkundung durch Sie leben, bevollmächtigen. eine Notarin oder einen Notar. Sie können auch zwei oder mehrere Bevollmächtigte parallel einsetzen. Diese können die gleichen oder unter- Wem kann Vollmacht erteilt werden? schiedliche Befugnisse erhalten. Für jede bevollmächtigte Person ist ein Bevollmächtigen sollten Sie nur eine eigenes Original anzufertigen. Person, der Sie uneingeschränkt ver- Als weitere Möglichkeit kommt die Er- trauen. Sie muss bereit und in der Lage nennung einer oder eines Ersatzbevoll- sein, stellvertretend für Sie zu handeln. mächtigten für den Fall der Verhinde- Dabei muss sie sich nach Ihrer Lebens- rung der hauptbevollmächtigten Person einstellung und Ihren Bedürfnissen in Betracht. richten. Um in der Praxis zu vermeiden, dass Ihre bevollmächtigte Person handelt die „Ersatzvollmacht“ nicht anerkannt ausdrücklich in Ihrem Namen. Sie ist wird und Ihre „ersatzbevollmächtigte Ihrem Wohl verpflichtet. Es ist ihre Person“ nicht für Sie handeln kann, Aufgabe, Entscheidungen sorgfältig zu stellen Sie ihr jeweils eine uneinge- treffen. schränkte Vollmacht aus. Im Innen- Wenn Sie auch nur den geringsten verhältnis (also zwischen Ihnen, der Zweifel haben, empfiehlt es sich, auf bevollmächtigten beziehungsweise eine Vollmacht zu verzichten und eine ersatzbevollmächtigten Person) legen Betreuungsverfügung auszufertigen. Sie dezidiert fest, zu welchen Konditi- onen und unter welchen Bedingungen Bedenken Sie, dass nur Sie allein die von der Ersatzvollmacht Gebrauch zu Ausübung der Vollmacht überprüfen. machen ist (beispielsweise im Verhin- Achten Sie darauf, dass Ihre Inter- derungsfall). essen nicht mit den Interessen der bevollmächtigten Person kollidieren. Nach dem Gesetz ist sie nicht befugt, in Ihrem Namen Rechtsgeschäfte 10
Es besteht auch die Möglichkeit, die darüber besteht, ob die Erteilung oder Vollmacht zu hinterlegen und der oder die Nichterteilung beziehungsweise der dem Ersatzbevollmächtigen erst im Widerruf der Einwilligung in eine ärzt- Vertretungsfall zur Verfügung zu stellen. liche Maßnahme dem Willen der voll- Wenn die ursprünglich bevollmächtigte machtgebenden Person entspricht Person ihren Aufgaben wieder nach- (§ 1904 Abs. 4 und 5 BGB) kommen kann, ist die Ersatzvollmacht Durch die Entbindung von der Schwei- unverzüglich zurückzugeben. gepflicht der in der Vollmacht bezeich- Wenn Sie vermeiden wollen, dass die neten Personengruppen ist es Ihrer bevollmächtigte Person Untervollmach- bevollmächtigten Person möglich, sich ten erteilt, empfiehlt sich dies über die über Ihre Erkrankung zu informieren. Die Vollmacht zu regeln. Kenntnis der Diagnose und der Behand- lungsmöglichkeiten bildet die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammen- arbeit Ihrer bevollmächtigten Person Gesundheitssorge Pflegebedürftigkeit – mit Ärzt*innen und mit nicht ärztlichem Personal. Solange Sie selbst entscheiden kön- Eine Unterbringung liegt vor bei einem nen, stimmen Sie alleine Ihre Behand- Aufenthalt in einer geschlossenen Abtei- lung mit Ärzt*innen ab oder Sie treffen lung einer Fachklinik für Psychiatrie, Pflegevereinbarungen. Ihr Wort gilt. einer so genannten beschützenden, das Erst wenn Sie aufgrund Ihrer geistigen heißt geschlossenen Abteilung eines Verfassung nicht mehr in der Lage Alten- und Pflegeheims, in geschlosse- sind, selbst zu entscheiden, darf Ihre nen Einrichtungen für geistig behinderte bevollmächtigte Person ersatzweise oder psychisch kranke Menschen. Eine Bestimmungen treffen. Sie darf Ihre Abteilung mit komplizierten Schließ- Gesundheit betreffenden Empfehlungen mechanismen an den Türen ist einer der behandelnden Ärzt*innen und der geschlossenen Einrichtung gleichzuset- Pflegekräfte folgen oder sie ablehnen, zen, wenn der Mechanismus dazu die- wenn Sie beispielsweise in der Pati- nen soll, die Betroffenen am Verlassen entenverfügung auf manche Behand- der Station zu hindern. lungsmöglichkeiten verzichtet haben. Sie darf aber auch alternativen Heil- Ihre bevollmächtigte Person kann die methoden zustimmen, sofern sie Ihrem Genehmigung einer geschlossenen Wohle dienen. Die hierfür notwendigen Unterbringung gegen Ihren Willen nur Verträge darf Ihre bevollmächtigte Per- dann beim Betreuungsgericht beantra- son abschließen. gen, wenn Sie aufgrund einer psychi- schen Krankheit, einer geistigen oder Die bevollmächtigte Person benötigt seelischen Behinderung in Ihrer freien nur dann eine betreuungsgerichtliche Willensbildung eingeschränkt sind und Genehmigung, wenn zwischen Ihrer be- daher die Notwendigkeit der Unterbrin- vollmächtigten Person und den behan- gung nicht erkennen können. delnden Ärzt*innen kein Einvernehmen 11
Weitere Voraussetzungen sind: Nutzen der Behandlung deutlich schwe- rer wiegen als die zu erwartenden Es muss eine konkrete und ernste Beeinträchtigungen. Gefahr der Selbstgefährdung, bei- spielsweise Selbstmord, bestehen Für die Anwendung freiheitsentziehen- oder der (unterbringungsähnlicher) Maß- nahmen gelten die gleichen rechtlichen eine Untersuchung, ein ärztlicher Voraussetzungen wie für die geschlos- Eingriff oder eine Heilbehandlung sene Unterbringung. Unter freiheitsent- zur Abwendung eines erheblichen ziehenden Maßnahmen versteht man gesundheitlichen Schadens kann beispielsweise das Hochziehen von ohne geschlossene Unterbringung Bettgittern, das Anlegen von Gurten im nicht durchgeführt werden und Bett oder am Stuhl sowie die Vergabe weniger einschneidende Maßnah- von sedierenden Medikamenten. men reichen nicht aus. Entscheidet sich die bevollmächtigte Person für eine der oben genannten Die geschlossene Unterbringung von Maßnahmen, die Ihren Bewegungs- nicht einwilligungsfähigen Erwachsenen drang tatsächlich gegen Ihren Willen ist nur mit Genehmigung des Betreu- über einen längeren Zeitraum regelmä- ungsgerichts zulässig. Wenn es sehr ßig einschränken, muss sie die Geneh- eilig ist, muss der Antrag auf Genehmi- migung zur Anwendung dieser unter- gung von der bevollmächtigten Person bringungsähnlichen Maßnahmen bei unverzüglich nachgeholt werden. Gericht beantragen. Das Gericht prüft vor einer Entschei- Bevor die gesetzliche Vertretung ei- dung, ob die Voraussetzungen vorliegen nen Genehmigungsantrag stellt, sollte und ob mit der Unterbringung der an- sie sich über alternative Maßnahmen gestrebte Zweck erreicht werden kann. informieren. Häufig kann dann eine Der Genehmigungszeitrahmen wird vom freiheitsentziehende Maßnahme ver- Gericht festgelegt. Die Höchstdauer von mieden werden. zwei Jahren darf nur in begründeten Ausnahmefällen angeordnet werden. Sofern diese Maßnahmen im häusli- chen Bereich und nicht in einer Anstalt, Eine medizinische Behandlung, die einem Heim oder einer sonstigen Ein- nach intensiver Aufklärung gegen den richtung angewandt werden, gelten Willen des Erwachsenen erfolgen andere Voraussetzungen. Da es sich soll, ist eine Zwangsbehandlung. Die um eine schwierige Rechtslage handelt, bevollmächtigte Person darf in eine sollte sich die bevollmächtigte Person Zwangsbehandlung nur unter sehr vor einer Antragstellung bei der zustän- engen Voraussetzungen und nach einer digen Betreuungsstelle oder einem der gesonderten betreuungsgerichtlichen Münchner Betreuungsvereine beraten Prüfung einwilligen. Die Zwangsbe- lassen.1) handlung muss zur Abwehr eines dro- henden erheblichen gesundheitlichen Schadens erforderlich sein. Außerdem ist Voraussetzung, dass der drohende gesundheitliche Schaden nicht durch andere zumutbare Maßnahmen abzu- 1) Vergleiche Broschüre „Umgang mit freiheitsentziehen- wenden ist. Darüber hinaus muss der den Maßnahmen im häuslichen Bereich“ 12
Aufenthalt und Wohnungs- angelegenheiten sollten Sie mit Ihrer bevollmächtigten Person besprechen und am besten schriftlich festhalten (siehe Erläuterun- Wenn Ihre Rückkehr in die Wohnung gen zum Begriff Innen- und Außenver- beispielsweise nach einer Unterbrin- hältnis auf Seite 16). gung oder einem Krankenhausaufent- halt nicht mehr möglich ist, kann Ihre Die Bevollmächtigung über Konten und bevollmächtigte Person dafür sorgen, Depots sollten Sie in Ihrem Bankinstitut dass ein Ihren Bedürfnissen angemes- vornehmen und auf deren Formulare sener neuer Aufenthaltsort gefunden zurückgreifen, da viele Bankinstitute wird. Dies kann beispielsweise eine aus Haftungsgründen oft nur diese spe- behindertengerechte Ersatzwohnung ziellen Formulare anerkennen wollen. oder ein Heim sein. Es lassen sich dadurch Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmacht in diesem Um Ihren Meldepflichten (An- oder Ab- Bereich vermeiden. meldung) bei der zuständigen Meldebe- hörde nachkommen zu können, müs- Allerdings sind Banken verpflichtet, sen Sie der bevollmächtigten Person auch andere als bankinterne Vollmach- ausdrücklich die Befugnis erteilen. ten anzuerkennen. Eine Bank darf eine Vorsorgevollmacht daher nicht lediglich Ihre bevollmächtigte Person erfüllt ge- deshalb zurückweisen, weil sie nicht genüber den Eigentümern Ihrer frühe- auf einem bankeigenen Formular erteilt ren Wohnung die Verpflichtungen aus wurde. dem Mietvertrag. Macht eine Bank die Verfügung über ein Zur Haushaltsauflösung gehört die Konto trotz Vorliegens einer Vollmacht Verwertung oder Einlagerung der Woh- von unberechtigten Bedingungen abhän- nungseinrichtung, dies ist unabhängig, gig, so haftet sie dem Vollmachtgeber ob eine Mietwohnung oder ein Immobi- für den dadurch entstandenen Schaden, lieneigentum bewohnt wurde. etwa für die Kosten zur Einschaltung eines Rechtsanwalts oder eines Betreu- ungsverfahrens (siehe Urteil LG Detmold Vermögenssorge AZ 10 S 110/14 vom 14.01.2015). Normale Alltagsgeschäfte wie die Bezah- Zur Aufnahme von Darlehen oder Ver- lung von Rechnungen (beispielsweise äußerung von Immobilien beachten Sie von Pflegediensten), Einkauf von Klei- bitte Ziffer 10. dung oder die Sicherung des Lebensun- terhalts fallen in den Bereich der Vermö- genssorge. Zudem kann es notwendig werden, dass ein Abonnement gekündigt, Post und Telekommunikation ein PKW oder anderer Vermögensgegen- Rechnungen oder wichtige Schreiben stand veräußert werden muss. müssen bekannt sein, damit beispiels- weise Fristen gewahrt werden können. Die bevollmächtigte Person kann somit Nur mit einer entsprechenden Voll- weitreichende Befugnisse erhalten und macht dürfen Briefe und andere Zustel- über Ihr (gesamtes) Vermögen verfü- lungen geöffnet oder beispielsweise Ihr gen. Sie sollten sich überlegen, ob und Telefonanschluss gekündigt werden. gegebenenfalls wie Sie eine Aufsicht sicherstellen möchten, wenn Sie selber Durch die zunehmende Digitalisierung bei dazu nicht mehr in der Lage sind. Dies der alltäglichen Kommunikation mit Drit- 13
ten werden Sie einige Benutzerkonten im Unterschrift auf der Vollmacht bei der Internet haben wie einen E-Mail-Account, zuständigen Betreuungsstelle beglaubi- ein Konto (Profil) in einem Sozialen Netz- gen lassen (siehe Ziffer 10). werk, für Online-Banking oder Einkauf bei Die Beglaubigung ist aber nicht Voraus- einem Online-Anbieter. Auf diese, in der setzung für die Gültigkeit Ihrer Vollmacht. Regel durch Passwort geschützten Be- reiche, kann die bevollmächtigte Person Die bevollmächtigte Person erhält damit Zugang erhalten, den Inhalt sichten und von Ihnen den Auftrag, für Sie zu han- Änderungen vornehmen. deln. Was Ihre Bevollmächtigten dürfen, haben Sie genau bezeichnet. Damit Sie sollten sich überlegen, wie Sie Ihrer wissen diejenigen, denen die Vollmacht bevollmächtigten Person helfen können, vorgelegt wird, welche Aufträge und eine Übersicht über alle Ihre Benutzer- Anweisungen ihnen die bevollmächtigte konten zu erhalten. Person geben darf. Die bevollmächtigte Person bestätigt mit ihrer Unterschrift, dass sie die Bevoll- Behörden mächtigung zur Kenntnis genommen und die Bevollmächtigung mit diesem Inhalt Ihre bevollmächtigte Person darf gegen- akzeptiert hat. Zur Gültigkeit der Voll- über den im Formular genannten Orga- macht ist die Unterschrift der bevollmäch- nisationen Ihre Rechte geltend machen. tigten Person nicht zwingend erforderlich. Das bedeutet, sie oder er kann Anträge stellen, Ihre Interessen vertreten und die dazu notwendigen Auskünfte über Ihre Verhältnisse geben. Unterschriftsbeglaubigung durch die Betreuungsbehörde In der Vergangenheit wurden Vollmach- Betreuungsverfügung ten nicht immer problemlos anerkannt. Die Gültigkeit der vorgelegten Vollmacht Für den Fall, dass die Vollmacht nicht wurde angezweifelt oder die Vertre- ausreicht oder wenn sie nicht anerkannt tungsbefugnis nicht anerkannt. Die wird, stellen Sie mit dieser Regelung bevollmächtige Person war verunsichert sicher, dass Ihre Vertrauensperson als und nicht selten wurde in der Folge eine Ihre rechtliche*r Betreuer*in bestellt rechtliche Betreuung beim Betreuungs- wird, sofern nicht gewichtige Gründe gericht angeregt. dagegen sprechen (vergleiche Ziffer 2). Seit 1. Juli 2005 ist die Betreuungsbehör- de befugt, Ihre Vollmacht zu beglaubigen. Mit der Unterschriftsbeglaubigung durch Unterschriften die Betreuungsbehörde soll die Akzep- Sobald Sie als Vollmachtgeber*in das tanz der Vollmacht verbessert werden. Dokument persönlich datiert und unter- Die Beglaubigung der Betreuungsbehör- schrieben haben, ist es rechtswirksam de ist eine öffentliche Beglaubigung der und kann verwendet werden. Vorsorgevollmacht und entspricht einer Um eventuellen Zweifeln an der Echt- notariell beglaubigten Vollmacht. Sie heit Ihrer Unterschrift oder Handzeichen entfaltet damit dieselbe Wirksamkeit. beziehungsweise um Zweifeln an Ihrer Notwendig ist die notarielle Beurkun- Identität zu begegnen, können Sie Ihre 14
dung der Vollmacht aber auf jeden Aufbewahrung der Vollmacht Fall, wenn die bevollmächtigte Person zur Darlehensaufnahme berechtigt sein soll. Die notarielle oder öffentliche Es ist Ihre Entscheidung, wo das Ori- Beglaubigung der Unterschrift unter ginal der Vollmacht aufbewahrt ist. Sie der Vollmacht ist notwendig, wenn die sollten bedenken, dass Ihre Vollmacht bevollmächtigte Person berechtigt sein im Ernstfall auffindbar sein muss. Die soll, Immobilien zu erwerben oder zu oder der Vollmachtnehmer*in muss da- veräußern. her den Aufbewahrungsort kennen und Zugang zu ihm haben. Nur die oder der Vollmachtgeber*in kann von der Urkundsperson der Betreu- Eine Hinterlegung bei einer Vertrauens- ungsstelle das Dokument beglaubigen person oder bei der bevollmächtigten lassen. Beglaubigt wird der Vollzug – sie Person selbst ist möglich. Behalten Sie oder er unterschreibt das Dokument dann eine Kopie, damit Sie Ihre Bestim- eigenhändig vor der Urkundsperson be- mungen nachlesen können. ziehungsweise bringt ein Handzeichen auf – oder eine im Vorfeld bereits geleis- tete Unterschrift / ein Handzeichen wird Registrierung durch die Beglaubigung nachträglich anerkannt. Die öffentliche Beglaubigung wird bei Hinweis: der für Sie zuständigen Betreuungsstel- Auf der Rückseite der Broschüre ist le vorgenommen. Bitte vereinbaren Sie eine Hinweiskarte, die Sie ausfüllen und einen Termin. zusammen mit Ihren Ausweispapieren stets bei sich führen sollten. So kann Für jede Urkunde ist eine Gebühr von die von Ihnen bevollmächtigte Person 10 Euro zu entrichten. Bei einem sehr schnellstmöglich benachrichtigt werden, wenn Sie selber keinen Hinweis auf die niedrigen Einkommen wird keine Ge- Existenz der Vollmacht geben können. bühr erhoben. Dazu sind die entspre- chenden Nachweise vorzulegen. Ihre Vollmacht können Sie, gegen Ge- bühr, auch im Zentralen Vorsorgeregis- ter der Bundesnotarkammer registrieren Hinweis: lassen. Dort kann sie im Bedarfsfalle Der Beglaubigungsvermerk wird während von dem zuständigen Betreuungsgericht eines Termins von der Urkundsperson angefragt werden. der Betreuungsstelle ausgefüllt. Die notwendigen Formulare für die Be- Wenn Sie die Beglaubigung wünschen, antragung der Registrierung finden Sie nehmen Sie bitte über das Service- Tel. 089 233-26255, erreichbar in dieser Broschüre. Montag bis Freitag 9 bis 12 Uhr und Sie haben auch die Möglichkeit die Regis- Donnerstag 14 bis 16 Uhr, oder per E-Mail betreuungsstelle.soz@muenchen.de trierung über das Internet zu beantragen. Kontakt zu uns auf. Falls Sie Ihre Vollmacht mit Notar*innen Wir werden mit Ihnen einen Termin oder Rechtsanwält*innen errichtet ha- vereinbaren. Sie ersparen sich dadurch ben, können diese die Registrierung für unnötige Wege und Wartezeiten. Sie vornehmen. Es ist ein amtlicher Ausweis mitzubringen. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei 15
Notar*innen sowie den Mitarbeiter*innen Regelungsbedarf könnte es auch zu der für Sie zuständigen Betreuungsstelle folgenden Fragen geben: oder online unter www.vorsorgeregister.de. • Soll im Falle von mehreren bevoll- mächtigten Personen eine bestimmte Reihenfolge eingehalten werden? In Widerruf der Vollmacht welcher Weise sollen diese tätig wer- den können? Die Vollmacht können Sie widerrufen, • Soll es in Vermögensbelangen Re- solange Sie geschäftsfähig sind. For- chenschaftspflichten geben und falls dern Sie das aus der Hand gegebene ja, gegenüber wem? Original zurück und vernichten Sie es. • Soll die bevollmächtigte Person Es steht Ihnen frei, eine neue Vollmacht auch bei fahrlässigen Fehlern unbe- zu erteilen oder eine andere Vorsorge- schränkt haften, oder soll die Haftung möglichkeit zu wählen. auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt werden? Erläuterungen zum Begriff • Soll die bevollmächtigte Person Auf- Innen- und Außenverhältnis wandsentschädigungen oder – soweit gesetzlich zulässig – eine Vergütung der Vollmacht erhalten? Diese Absprachen können auch still- Im Rechtsverhältnis zwischen der schweigend erteilt werden. Für die Pra- vollmachtgebenden Person sowie der xis jedoch empfiehlt sich die Schriftform. vollmachtnehmenden Person wird zwischen dem Innenverhältnis und dem Ein Musterformular mit Vorschlägen für Außenverhältnis unterschieden. die Regelung des Innenverhältnisses (auch „Grundverhältnis“ genannt) finden Das Innenverhältnis beschreibt die Ab- Sie bei Bedarf zum Beispiel in der Bro- sprachen zwischen Vollmachtgeber*in schüre „Die Vorsorgevollmacht – Was und bevollmächtigter Person. Beispiels- darf der Bevollmächtigte?“ (Informati- weise kann im Innenverhältnis die Ver- onen zum rechtlichen Rahmen für die einbarung bestehen, dass die Vollmacht Ausübung einer Vorsorgevollmacht) auf nur gelten soll, wenn die Vollmacht ge- der Webseite des Bayerischen Staats- bende Person sich aus gesundheitlichen ministeriums für Justiz (siehe Weiter- Gründen nicht mehr selbst helfen kann. führende Literatur). Mögliche weitere Themen können sein: Das Außenverhältnis ist das Verhältnis • Vorrang ambulanter vor stationärer gegenüber Dritten beispielsweise Behör- Versorgung (falls gewünscht) den, denen die Vollmacht vorgelegt wird. Die Vollmacht beschreibt die Vertretungs- • Präferenzen für ein bestimmtes Pfle- befugnis und ihre Reichweite gegenüber geheim oder einen Träger, falls ein Dritten. Im Außenverhältnis ist die Voll- Umzug nicht mehr vermeidbar ist macht mit Unterschrift sofort wirksam. • Fortführung von Spendegewohnheiten Es muss nicht überprüft werden, ob sich die vollmachtgebende Person tatsächlich • Beibehaltung von Geschenken für aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht Angehörige (Geburtstage, Weihnach- mehr selbst helfen kann. ten et cetera) 16
Vollmacht Seite 1 Vollmacht Ich, (Vollmachtgeber*in) (Name, Vorname, Geburtsdatum) (Adresse, Telefon, Telefax, E-Mail) erteile hiermit Vollmacht an (bevollmächtigte Person) (Name, Vorname Geburtsdatum) (Adresse, Telefon, Telefax, E-Mail) Diese Vertrauensperson wird hiermit bevollmächtigt, mich in allen Angelegenheiten zu vertreten, die ich im Folgenden angekreuzt oder angegeben habe. Durch diese Vollmachtserteilung soll eine vom Gericht angeordnete Betreuung vermieden werden. Die Vollmacht bleibt daher in Kraft, wenn ich nach ihrer Errichtung geschäftsunfähig werden sollte. Die Vollmacht ist nur wirksam, solange die bevollmächtigte Person die Vollmachts- urkunde besitzt und bei Vornahme eines Rechtsgeschäfts die Urkunde im Original vorlegen kann. Gesundheitssorge/Pflegebedürftigkeit Sie darf in allen Angelegenheiten der Gesundheitssorge entscheiden, Ja Nein ebenso über alle Einzelheiten einer ambulanten oder (teil-)stationären Pflege. Sie ist befugt, meinen in einer Patientenverfügung festgelegten Willen durchzusetzen. Sie darf insbesondere in sämtliche Maßnahmen zur Untersuchung Ja Nein des Gesundheitszustandes, in Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligen, auch wenn die begründete Gefahr besteht, dass ich aufgrund der Maßnahme sterbe oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleide (§ 1904 Abs. 1 BGB).1) Sie darf insbesondere ihre Einwilligung in jegliche Maßnahmen Ja Nein zur Untersuchung des Gesundheitszustandes, in Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe verweigern oder widerrufen, auch wenn die begründete Gefahr besteht, dass ich aufgrund des Unterbleibens oder 1) Besteht zwischen der bevollmächtigten Person und der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt kein Einverneh- men darüber, dass die Erteilung, die Nichterteilung oder der Widerruf der Einwilligung dem Willen der Patientin oder des Patienten (der Vollmachtgeberin oder des Vollmachtgebers) entspricht, hat die bevollmächtigte Person eine Genehmigung des Betreuungsgerichts einzuholen (§ 1904 Abs. 4 und 5 BGB).
Vollmacht Seite 2 des Abbruchs der Maßnahme sterbe oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleide (§ 1904 Abs. 2 BGB). Sie darf somit auch die Einwilligung zum Unterlassen oder Beenden lebensverlängernder Maßnahmen erteilen.2) Sie darf Krankenunterlagen einsehen und deren Herausgabe an Ja Nein Dritte bewilligen. Ich entbinde alle mich behandelnden Ärzt*innen und nichtärztliches Personal gegenüber meiner bevollmächtigten Ver- trauensperson von der Schweigepflicht. Die bevollmächtigte Person darf Mitarbeiter*innen von Versicherungsunternehmen beziehungs- weise von privatärztlichen Verrechnungsstellen von ihrer Schweigepflicht entbinden. Sie darf über meine Unterbringung mit freiheitsentziehender Ja Nein Wirkung (§ 1906 Abs.1 BGB) und über freiheitsentziehende Maß- nahmen (zum Beispiel Bettgitter, Medikamente und Ähnliches) in einem Heim oder in einer sonstigen Einrichtung (§ 1906 Abs. 4 BGB) sowie über ärztliche Zwangsmaßnahmen (§ 1906 a BGB) entscheiden, solange dergleichen zu meinem Wohl erforderlich ist.3) Sie darf Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten Sie darf meinen Aufenthalt bestimmen. Ja Nein Sie darf mich bei der Meldebehörde an- und abmelden. Ja Nein Sie darf meinen Haushalt auflösen. Ja Nein Sie darf die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag Ja Nein über meine Wohnung einschließlich einer Kündigung wahrnehmen. Sie darf einen neuen Wohnungsmietvertrag abschließen und kündigen. Ja Nein Sie darf einen Heimvertrag abschließen und kündigen. Ja Nein Sie darf Vermögenssorge Sie darf mein Vermögen verwalten und hierbei alle Rechtshandlungen Ja Nein und Rechtsgeschäfte im In- und Ausland vornehmen, Erklärungen aller Art abgeben und entgegennehmen sowie Anträge stellen, abändern, zurücknehmen, namentlich über Vermögensgegenstände jeder Art verfügen. Ja Nein Zahlungen und Wertgegenstände annehmen. Ja Nein 2) Besteht zwischen der bevollmächtigten Person und der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt kein Einverneh- men darüber, dass die Erteilung, die Nichterteilung oder der Widerruf der Einwilligung dem Willen der Patientin oder des Patienten (der Vollmachtgeberin oder des Vollmachtgebers) entspricht, hat die bevollmächtigte Person eine Genehmigung des Betreuungsgerichts einzuholen (§ 1904 Abs. 4 und 5 BGB). 3) In diesen Fällen hat die bevollmächtigte Person eine Genehmigung des Betreuungsgerichts einzuholen (§ 1906 Abs. 2 und 5 BGB und § 1906 a Abs. 2, 4 und 5 BGB).
Vollmacht Seite 3 Verbindlichkeiten eingehen. Ja Nein Willenserklärungen bezüglich meiner Konten, Depots und Safes Ja Nein abgeben. Sie darf mich im Geschäftsverkehr mit Kreditinstituten vertreten.4) Schenkungen in dem Rahmen vornehmen, der einer Betreuerin Ja Nein oder einem Betreuer rechtlich gestattet ist. Folgende Geschäfte soll sie nicht wahrnehmen können Post und Telekommunikation Sie darf die für mich bestimmte Post - auch mit dem Vermerk Ja Nein „eigenhändig“ - entgegennehmen und öffnen. Das gilt auch für E-Mails, Telefonanrufe und das Abhören von Anrufbeantwortern und der Mailbox. Zudem darf sie über den Verkehr mit Telekommunikationsmitteln ent- scheiden und alle hiermit zusammenhängenden Willenserklärungen (beispielsweise Vertragsabschlüsse, Kündigungen) abgeben. Digitale Medien Sie darf unabhängig vom Zugangsmedium (zum Beispiel PC, Tablet, Ja Nein Smartphone) auf meine sämtlichen Daten im World Wide Web (Internet), insbesondere Benutzerkonten, zugreifen und hat das Recht zu entscheiden, ob diese Inhalte beibehalten, geändert oder gelöscht werden sollen oder dürfen. Sie darf sämtliche hierzu erforderlichen Zugangsdaten nutzen und diese anfordern. Behörden Sie darf mich bei Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozial- Ja Nein leistungsträgern vertreten. Vertretung vor Gericht Sie darf mich gegenüber Gerichten vertreten sowie Ja Nein Prozesshandlungen aller Art vornehmen. Untervollmacht Sie darf in einzelnen Angelegenheiten Untervollmacht erteilen. Ja Nein 4) Bankinstitute sind gesetzlich verpflichtet, die zu bevollmächtigende Person anhand eines gültigen Personalausweis oder Reisepasses zu identifizieren. Bitte sprechen Sie bei Ihrem Geldinstitut vor.
Vollmacht Seite 4 Geltung über den Tod hinaus Ich will, dass die Vollmacht über den Tod hinaus bis zum Ja Nein Widerruf durch die Erben fortgilt. Regelung der Bestattung Ich will, dass die bevollmächtigte Person meine Ja Nein Bestattung nach meinen Wünschen regelt. Betreuungsverfügung Falls trotz dieser Vollmacht eine gesetzliche Vertretung („rechtliche Ja Nein Betreuung“) erforderlich sein sollte, bitte ich, die oben bezeichnete Vertrauensperson als Betreuer*in zu bestellen. Weitere Regelungen (Ort, Datum) (Unterschrift Vollmachtgeber*in) (Ort, Datum) (Unterschrift Vollmachtnehmer*in) Beglaubigungsvermerk: Die vorstehende Unterschrift / Das vorstehende Handzeichen von , geb. am: , wohnhaft in , persönlich bekannt: ausgewiesen durch: Personalausweis Nr. Reisepass Nr. wurde vor der Urkundsperson Name, Vorname vollzogen anerkannt. Die Echtheit der Unterschrift wird hiermit öffentlich beglaubigt. München, den Betreuungsstelle der Landeshauptstadt München Unterschrift der Urkundsperson Stempel der Dienststelle Dienstsiegel
Betreuungsverfügung Erläuterungen und Formular 21
Erläuterungen zum Formular Betreuungsverfügung Allgemeine Hinweise Nähere Erläuterungen Wer kann eine Betreuungs- verfügung verfassen? Das Betreuungsgesetz ist seit 1992 in Jeder kann eine Betreuungsverfügung Kraft. Es stellt die Selbstbestimmung verfassen. Auch wer bereits unter ge- des betroffenen Menschen in den Vor- sundheitlichen Einschränkungen leidet, dergrund. kann mit dieser Verfügung seinen Willen Deswegen haben Sie die Möglichkeit, kund tun. mittels einer Betreuungsverfügung kon- krete Wünsche zur Person der oder des rechtlichen Betreuers*in und zur Aufga- benerfüllung zu äußern. Wer kommt als Betreuer*in in Frage? Das Betreuungsgericht wird im Rahmen eines Betreuungsverfahrens Ihre Wün- Für diese Aufgabe sollten Sie eine Per- sche prüfen und nur im Ausnahmefall son auswählen, die Ihr volles Vertrauen von Ihrem Betreuervorschlag abwei- genießt. Dabei kommen Angehörige, chen. Freunde oder Nachbarn in Betracht. Bitte beachten Sie, dass die Person Außerdem sollten Sie sich vergewis- Ihre rechtliche Vertretung erst wahrneh- sern, dass die ausgesuchte Person men kann, wenn sie per Beschluss des auch tatsächlich bereit ist, diese Aufga- Betreuungsgerichts bestellt worden ist. be zu übernehmen. Wenn dann später ein*e Betreuer*in bestellt werden muss, Eine separate Betreuungsverfügung zu prüft das Gericht, ob die von Ihnen ge- verfassen ist sinnvoll für den Fall, dass nannte Person Ihre gesetzliche Vertre- - Sie keine Vollmacht erteilen, tung übernehmen und die anfallenden Aufgaben in Ihrem Sinn erledigen kann. - Sie eine andere Person als die oder den Bevollmächtigte*n benennen, Drohen Interessengegensätze, wird das Gericht die von Ihnen gewünsch- - Sie bestimmte Personen als rechtli- te Person in den entsprechenden che*n Betreuer*in ausschließen wollen. Aufgabenkreisen nicht bestellen. Ausführliche Informationen zum Betreu- Mitarbeiter*innen eines Heimes, in dem ungsrecht finden Sie im Internet und Sie leben, können Ihre gesetzliche in den Broschüren, die in der Rubrik Vertretung nicht übernehmen: Die An- „Weiterführende Literatur“ angegeben gestellten des Heimträgers würden sich werden. schwer tun, Ihre Interessen gegenüber dem Heimträger (= Arbeitgeber) – etwa bei unzureichender Pflege – durchzu- setzen. 22
Gibt es niemand, der als Betreuer*in in bereit, in ein Heim zu gehen? Frage kommt, können Sie einen Betreu- • In welches Heim möchte ich einzie- ungsverein benennen, nicht aber deren hen, wohin will ich auf keinen Fall? Mitarbeiter*innen. • Welche persönlichen Gegenstände möchte ich mit in ein Heim nehmen? • Sollen bestimmte Personen Geldge- Wer kommt als Ersatz in Betracht? schenke zum Geburtstag, zu Weih- nachten, et cetera erhalten, so wie ich Falls die oder der von Ihnen benannte dies bisher schon praktizierte? Wunschbetreuer*in die Aufgabe ab- • Sollen weiterhin Spenden an bestimm- lehnen sollte, etwa weil die Person der te Organisationen bezahlt werden? Aufgabe nicht mehr gewachsen ist oder Was soll mit meinem Hund oder mei- sich dazu gesundheitlich nicht in der ner Katze geschehen, wenn ich mich Lage fühlt, können Sie eine Ersatzper- nicht mehr darum kümmern kann? son benennen. Derartige Anmerkungen können Sie im Beiblatt „Persönliche Anmerkungen zur Betreuungsverfügung“ festhalten. Wen wollen Sie auf keinen Fall als Betreuer*in haben? Mit dem Verweis auf die gesondert aus- zufüllende Patientenverfügung (siehe Hier können Sie Personen nennen, Formular) verpflichten Sie ferner eine*n die Sie auf keinen Fall zur oder zum künftige*n Betreuer*in, Ihre Einstellung Betreuer*in bestellt haben wollen. Das zu Krankheit und Sterben zu beachten. können zum Beispiel Verwandte sein, Überlegen Sie, was Ihnen wichtig ist mit denen Sie immer wieder Streit und schreiben Sie Ihre Wünsche auf haben, die Ihr Vertrauen missbrauchen (siehe auch Beiblatt „Persönliche Er- oder von denen Sie annehmen, dass gänzungen zur Patientenverfügung“). sie Ihre Wünsche ohnehin nicht respek- tieren werden. Den Betroffenen müssen Sie hiervon nichts sagen. Unterschrift Setzen Sie Ort und Datum ein und unter- Welche Wünsche können für eine spätere Betreuung schreiben Sie die Betreuungsverfügung mit Vor- und Familiennamen. Sollten festgelegt werden? Sie Ihren niedergeschriebenen Willen in Bei der Ermittlung Ihrer Vorstellungen einem oder mehreren Punkten ändern können Ihnen beispielsweise die fol- wollen, füllen Sie ein neues Formblatt genden Fragen helfen: aus und vernichten Sie das ungültige Formular. • Soll mein Vermögen für die Pflege zu Hause ausgegeben werden, auch wenn die Pflege im Heim billiger wäre? • Wie sollen Freunde oder Angehörige, die mich pflegen, entlohnt werden? Unterschriftsbeglaubigung durch die Betreuungsbehörde • Unter welchen Umständen bin ich Um eventuelle Zweifel an der Echtheit 23
Ihrer Unterschrift beziehungsweise an register der Bundesnotarkammer ihre Ihrer Identität zu vermeiden, können Vollmacht oder ihre Betreuungsverfü- Sie Ihre Unterschrift auf der Betreu- gung registrieren zu lassen. ungsverfügung bei der zuständigen Die Registrierung hilft im Bedarfsfall, Betreuungsstelle beglaubigen lassen. Bevollmächtigte beziehungsweise zu Die Beglaubigung ist aber nicht Voraus- Betreuer*innen zu bestellende Perso- setzung für die Gültigkeit Ihrer Betreu- nen schnell und zuverlässig ausfindig ungsverfügung. zu machen. Hinweis: Die Vorteile der Registrierung gelten Der Beglaubigungsvermerk wird während auch für reine Betreuungsverfügungen. eines Termins von der Urkundsperson Sie können Ihre Betreuungsverfügung der Betreuungsstelle ausgefüllt. gegen Gebühr im zentralen Vorsorgere- Wenn Sie die Beglaubigung wünschen, gister eintragen lassen. nehmen Sie bitte über das Service- Die notwendigen Formulare für die Be- Tel. 089 233-26255, erreichbar Montag bis Freitag 9 bis 12 Uhr und antragung der Registrierung finden Sie Donnerstag 14 bis 16 Uhr, oder per E-Mail in dieser Broschüre. betreuungsstelle.soz@muenchen.de Kontakt zu uns auf. Sie haben auch die Möglichkeit die Regis- trierung über das Internet zu beantragen. Wir werden mit Ihnen einen Termin vereinbaren. Sie ersparen sich dadurch Nähere Auskünfte erhalten Sie bei unnötige Wege und Wartezeiten. Notar*innen sowie den Mitarbeiter*innen Es ist ein amtlicher Ausweis der Betreuungsstelle und der Betreu- mitzubringen. ungsvereine oder online unter www.vorsorgeregister.de. Aufbewahrung Widerruf Eine Betreuungsverfügung kann jeder- Es ist Ihre Entscheidung, wo Sie das zeit widerrufen werden. Fordern Sie Original der Betreuungsverfügung auf- das ausgegebene Formular zurück und bewahren. Sie sollten bedenken, Ihre vernichten Sie es. Verfügung muss im Ernstfall auffindbar sein und unverzüglich an das Betreu- Noch im Betreuungsverfahren können ungsgericht geschickt werden. Sie eine andere Person als Betreuer*in vorschlagen. Wenn Sie einer Person Ihres Vertrau- ens das Dokument zum Aufbewahren Hinweis: geben, behalten Sie eine Kopie für Ihre Unterlagen. Auf der Rückseite der Broschüre ist eine Hinweiskarte, die Sie ausfüllen und zusammen mit Ihren Ausweispapieren stets bei sich führen sollten. So kann Registrierung die von Ihnen benannte Person schnellstmöglich benachrichtigt werden, wenn Sie selber keinen Hinweis auf die Viele Menschen nutzen bereits die Existenz der Betreuungsverfügung geben Möglichkeit beim zentralen Vorsorge- können. 24
Betreuungsverfügung Seite 1 Betreuungsverfügung Ich, (Name, Vorname, Geburtsdatum) (Adresse, Telefon, Telefax) lege hiermit für den Fall, dass ich infolge Krankheit, Behinderung oder Unfall meine Angelegenheiten teilweise oder ganz nicht mehr selbst besorgen kann und deshalb vom Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung angeordnet werden muss, Folgendes fest. Als Person, die mich betreuen soll, schlage ich vor: Name: Geburtsdatum: Straße: Wohnort: oder, falls diese nicht zur oder zum Betreuer*in bestellt werden kann: Name: Geburtsdatum: Straße: Wohnort: Auf keinen Fall zur oder zum Betreuer*in bestellt werden soll: Name: Geburtsdatum: Straße: Wohnort:
Betreuungsverfügung Seite 2 Zur Wahrnehmung meiner Angelegenheiten durch die oder den Betreuer*in habe ich folgende Wünsche: 1. Ich habe meine Einstellung zu Krankheit und Sterben in der beigefügten Patientenverfügung niedergelegt. ja nein 2. 3. (Ort, Datum) (Unterschrift) Beglaubigungsvermerk: Die vorstehende Unterschrift / Das vorstehende Handzeichen von , geb. am: , wohnhaft in , persönlich bekannt: ausgewiesen durch: Personalausweis Nr. Reisepass Nr. wurde vor der Urkundsperson Name, Vorname vollzogen anerkannt. Die Echtheit der Unterschrift wird hiermit öffentlich beglaubigt. München, den Betreuungsstelle der Landeshauptstadt München Unterschrift der Urkundsperson Stempel der Dienststelle Dienstsiegel
Persönliche Ergänzungen zur Betreuungsverfügung Wünsche, Vorstellungen, Abneigungen Name, Vorname Adresse Datum Unterschrift 27
Patientenverfügung (inklusive „Patientenverfügung und Organspende“) Erläuterungen und Formulare 29
Erläuterungen zum Formular Patientenverfügung Allgemeines zulässig sein. Unabdingbare Vorausset- zung dafür ist jedoch eine entsprechen- de Willensäußerung der betroffenen Ärztliche Maßnahmen bedürfen stets Person im Vorfeld der Erkrankung. der Einwilligung der Patient*innen. Das gilt auch für ärztliche Entscheidungen am Lebensende. Viele Menschen leh- Zu Nummer 1 nen eine Lebensverlängerung „um je- den Preis“ in bestimmten Situationen für Punkt 3, Gehirnschädigung: sich ab. Um sicher zu sein, dass diese Dieser Punkt betrifft nur Gehirnschädi- Wünsche im Ernstfall beachtet werden, gungen mit dem Verlust der Fähigkeit, empfiehlt sich die Erstellung einer Pati- Einsichten zu gewinnen, Entscheidun- entenverfügung. Darin wird individuell gen zu treffen und mit anderen Men- festgelegt, in welchen konkreten Krank- schen in Kontakt zu treten. Es handelt heitssituationen keine Maßnahmen zur sich dabei häufig um Zustände von Lebensverlängerung gewünscht wer- Dauerbewusstlosigkeit oder um wach- den. komaähnliche Krankheitsbilder, die mit In dem Formular dieser Broschüre sind einem vollständigen oder weitgehenden vier wichtige Grundsituationen beschrie- Ausfall der Großhirnfunktionen einher- ben. Sie haben jedoch die Möglichkeit, gehen. in Ihren „Persönlichen Ergänzungen Diese Patient*innen sind unfähig zu zur Patientenverfügung“ weitere für Sie bewusstem Denken, zu gezielten Bewe- wichtige Krankheitssituationen zu be- gungen oder zur Kontaktaufnahme mit schreiben und Ihre konkreten Behand- anderen Menschen, während lebens- lungs- oder Nichtbehandlungswünsche wichtige Körperfunktionen wie Atmung, in diesen Fällen festzulegen. Deshalb Darm- oder Nierentätigkeit erhalten ist es sinnvoll, die Patientenverfügung, sind, wie auch möglicherweise die Fä- besonders aber Persönliche Ergän- higkeit zu Empfindungen. zungen, vorab mit einem oder einer Ärzt*in zu besprechen. Vorteilhaft ist es Wachkoma-Patient*innen sind bettlä- außerdem, die Patientenverfügung mit gerig, voll pflegebedürftig und müssen einer Vorsorgevollmacht zu verknüpfen. künstlich mit Nahrung und Flüssigkeit Dabei muss der Inhalt der Patienten- versorgt werden. Neben dem vollstän- verfügung der bevollmächtigten Person digen Wachkoma gibt es auch Koma- bekannt sein. zustände, bei denen gelegentlich noch Reaktionen auf optische und akustische In Situationen, in denen der Sterbevor- Reize oder Berührungen beobach- gang noch nicht eingesetzt hat und der tet werden (sogenannter minimalbe- Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist, wusster Zustand). In äußerst seltenen kann nach geltender Rechtslage der Ab- Ausnahmefällen finden Wachkoma- bruch einer medizinischen Behandlung Patient*innen oder schwer Erkrankte mit 30
Sie können auch lesen