WEGE IN DIE ZUKUNFT - #kraft#kompetent# Ausgabe 1/2020 - Bundesheergewerkschaft
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Ausgabe 1/2020 #kraft#kompetent# www.bundesheergewerkschaft.com WEGE IN DIE ZUKUNFT FOTO: ADOBE STOCK
INHALT AUS DER REDAKTION EDITORIAL3 Sehr geehrte Leserinnen und Leser, ZUR AKTUELLEN LAGE 6 Sie halten die aktuelle Ausgabe der göd.fcg-Zeitung in Ihren Händen. Das ENTLOHNUNG8 Schwergewicht dieser Ausgabe liegt auf dem Thema Entlohnungsgerechtigkeit FORDERUNGSKATALOG12 für unsere Soldatinnen und Soldaten. Die Redaktion wünscht viel Vergnügen beim VOR ORT 14 Lesen und einen auch in diesen heraus fordernden Zeiten angenehmen Sommer. RECHT 18 FLIEGER AKTUELL20 8 GUT ZU WISSEN GÖD-MITGLIEDSANMELDUNG23 22 12 20 IMPRESSUM „göd.fcg“ ist das Mitgliedermagazin der christlichen Gewerkschafter in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst – Bundesvertretung Bundesheergewerk schaft. Herausgeber: Zentralverband der Christlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Österreichs, A-1080 Wien, Laudongasse 16; ZVR Nr. 938560454. Chefredakteur und für den Inhalt verantwortlich: Günter Biedermann. E-Mail: zeitung@bundesheergewerkschaft.com. Redaktionsteam: Josef Hagendorfer, Ronald Heider, Günther Tafeit, Gerald Sapper. Konzeption, Produktion, Redaktion und Grafik: Modern Times Media VerlagsgesmbH, A-1030 Wien, Lagergasse 6/35. Hersteller: Druckerei Berger, A-3580 Horn, Wiener Straße 80. Namentlich gekennzeichnete Beiträge stellen die Meinung des Autors dar, die sich nicht mit der Meinung der GÖD / FCG decken muss. 2 · FCG-BUNDESHEERGEWERKSCHAFT 1-20
EDITORIAL #kraft#kompetent#göd.fcg Die göd.fcg – unverrückbar an eurer Seite! Die göd.fcg steht unverrückbar an der Seite unserer Soldatin nen, Soldaten und Mitarbeiter! Ehrlichkeit in der öffentlichen Berichterstattung und im Umgang mit dem Bundesheer ist das Gebot der Stunde! Neben dem allgemeinen Lärm der öffentlichen Berichterstat- tung, die wie so oft von parteipolitischen Diskussionen befeuert MinR Mag. auf dem Rücken des Bundesheeres ausgetragen wird, wollen wir Walter HIRSCH uns an dieser Stelle faktenbasiert den – auch durch konsequente Gewerkschaftsarbeit – erzielten Fortschritten widmen. BUDGET 2020 STEIGT UM FAST 10 PROZENT Fakt ist, dass das Budget der Landesverteidigung von 2,29 Milliar- den Euro im Jahr 2019 – noch ausverhandelt von Bundesminister Mario Kunasek – auf 2,545 Milliarden Euro im Jahr 2020 angeho- ben wurde. Das ist eine Erhöhung des Verteidigungsbudgets von 9,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Es ist richtig, dass damit die hochgesteckten Ziele des Forde- rungspapiers BH2030 nicht erreicht werden, es ist aber eben- so klar, dass mit einer derartigen Steigerung niemand wirklich gerechnet hatte. Dies ist zweifelsfrei ein erster Schritt in die rich- tige Richtung. Wir hoffen, dass weitere folgen werden. Wobei all jene, die jetzt besonders laut aus diversen Richtungen die Budgetmisere anprangern, gerne übersehen, dass die Minis ter zumindest der letzten vierzehn Jahre dem Bundesheer nie die notwendigen Mittel beschaffen konnten. Besonders unverständ- FOTO: BUNDESHEER lich war das Verhalten von Bundesminister Norbert Darabos, der nach seinem „verunglückten“ Eurofighter-Vergleich auf die sehr hohen rücküberwiesenen Summen keinen Wert gelegt hat. Dem ist nichts hinzuzufügen. 3 · FCG-BUNDESHEERGEWERKSCHAFT 1-20
EDITORIAL BETRAUUNG MIT FG-1-ARBEITSPLÄTZEN des Dienstverhältnisses ab dem siebten Monat, eine OHNE STBUO-AUSBILDUNG ALS AUSNAHME Infrastrukturoffensive, Systemklarheit für die Flieger- MANAGEMENTMASSNAHME WIEDER truppe und vieles mehr. M ÖGLICH Nach zähen Verhandlungen ist es nunmehr gelungen UMFASSENDE EINBINDUNG DER DIENSTNEH- zu erreichen, dass Unteroffiziere, welche die Arbeit MERVERTRETUNG IN ALLE MASSNAHMEN – von Funktionsgruppe-1-Arbeitsplätzen zu erledigen SOLDATEN UND BEDIENSTETE ALS WICHTIGS haben, aber mangels Stabsunteroffizierslehrgang TES KAPITAL DER LANDESVERTEIDIGUNG vom Dienstgeber nicht eingeteilt und damit auch Wie die neue Bundesministerin, Klaudia Tanner, uns nicht bezahlt wurden, endlich – so wie früher selbst- gegenüber zum Ausdruck gebracht hat, steht sie für verständlich – betraut werden können. Damit konn- eine klares Miteinander von Soldatinnen, Soldaten, te in diesem Bereich Besoldungsgerechtigkeit erzielt Bediensteten und der Ressortleitung und gilt ihre werden. Den StbUO-Lehrgang erspart man sich des- besondere Aufmerksamkeit den Bedürfnissen der halb aber nicht, da man sonst nur bis zum Dienstgrad Truppe. OWm befördert werden kann. DAS WICHTIGSTE ZUM SCHLUSS MZ WIRD DIE AUFNAHME IN DAS ZIVILE Sehr viele Soldatinnen und Soldaten sowie Bediens BEAMTENVERHÄLTNIS ERMÖGLICHT tete haben in der Zeit der Corona-Krise in den ver Weiters konnten wir erreichen, dass der Dienstgeber schiedensten Funktionen hervorragende Leistungen mittlerweile Soldaten im Dienstverhältnis als MZ bei erbracht. Dafür darf ich euch im Namen der göd.fcg, Auslaufen des Verpflichtungszeitraums bei dienstli- aber auch im eigenen Namen ein herzliches Danke chem Bedarf und Vorhandensein von Arbeitsplätzen aussprechen. Ihr seid Vorbild und Garant für das den Übertritt in die zivile Beamtenlaufbahn ermög- Funktionieren Österreichs auch unter schwierigsten licht. Ein großer und wichtiger Schritt in die richtige Bedingungen. Wir können stolz auf unsere Leistun Richtung. gen sein! KEINE DIENST- ODER BESOLDUNGSRECHT LICHEN NACHTEILE, KEINE NEUEN 900ER Wie uns ebenfalls von der Ressortleitung bereits #kraft#kompetent#göd.fcg zugesagt wurde, soll es bei allfälligen Anpassungen für keinen Soldaten oder Bediensteten dienst- oder Walter Hirsch besoldungsrechtliche Nachteile geben, ebenso soll es zu keinem neuen Überstandpersonal kommen. Weitere Punkte in den Gesprächen mit der Ressort- leitung und der Bundesministerin sind jene Anliegen, die unter den Vorgängern noch nicht zu einem erfolg- reichen Abschluss gebracht werden konnten. Insbesondere sind hier zu nennen der zweite Schritt der UO-Besoldung, die Reform der Bewertung der Offiziersarbeitsplätze in Richtung Akademisierung, die Naturalwohnungsproblematik, die Beibehaltung 4 · FCG-BUNDESHEERGEWERKSCHAFT 1-20
GÖD-Info Mit den sozialen Medien der GÖD immer am neuesten Stand. Wir informieren über die aktuellen COVID-19- Bestimmungen für den Öffentlichen Dienst, ausgegliederte Einrichtungen, Gewerkschaft, Personalvertretung und Betriebsräte. GÖD-Website: www.goed.at/aktuelles/ ILLUSTR ATION: NICOOL AY / ISTOCK, MOCKUP PSD BY FREEPIK .COM Gemeinsam jeden Tag top informiert 5 · FCG-BUNDESHEERGEWERKSCHAFT 1-20
AKTUELL ZUR AKTUELLEN LAGE! Bundesheer – Wege in die Zukunft Liebe Kolleginnen und Kollegen, Soldatinnen und berworte sind und angeblich Aktivkader durch Miliz Soldaten, ersetzt werden soll und auch viele andere Schauerge- schichten auf uns hereinprasseln. in den letzten Tagen des Juni wurden die meisten von Der Tatsache, dass wir heuer ein um 9,9 Prozent uns durch die mediale Berichterstattung zu unbestä- höheres Budget als 2019 zur Verfügung haben (ja tigten Reformberichten in unserem Ressort aufgerüt- sogar höher als ursprünglich geplant!), wurde kaum telt und in einen (uns nicht ganz unbekannten) Zustand mehr Beachtung geschenkt. der Ungewissheit katapultiert. Diesen Zustand ken- nen wir nun schon seit vielen Jahren, in denen eine WAS STECKT HINTER DIESER AUFREGUNG? Reform die andere jagt und manchmal sogar überholt. Wir gehen davon aus, dass sich wieder einmal die Nachdem sich im vergangenen Jahr drei (!) Bundes- österreichische Parteipolitik auf dem Rücken des minister die Ressortleitung geteilt haben, ist doch bei Bundesheeres profilieren und die neue Bundesmi- uns der nachhaltige Wunsch nach Ruhe, Kontinuität nisterin testen möchte. Für uns als FCG-Dienstneh- und „einfach nur seinen Job machen können“ gereift. mervertretung hat sich die Ressortübergabe mit der Nachdem die Corona-Krise im Erstansatz bewältigt Corona-bedingten Verzögerung seit März bis jetzt erscheint und das daily business wieder zurückkehrt, durchaus sehr positiv dargestellt. Die Kontaktauf- wollen wir diese Hoffnung nicht aufgeben. Auch wenn nahme zur „Chefin“ und ihrem Kabinett verlief gut in den Medien gerüchteweise von Reduktionen von und die Kommunikation war sehr zufriedenstellend. VBÄ (Vollbeschäftigtenäquivalenten) und von Arbeits- Erste Lösungen konnten rasch erreicht werden, das plätzen die Rede ist und weitere Reduktionen von Budget wurde letztendlich besser als erwartbar aus- schweren Waffen plötzlich wieder im Raum stehen, verhandelt und das Unwort des Ressorts „Reform“ die Existenz der Brigaden diskutiert wird, „abschmel- kam de facto im Wortschatz der Ressortleitung nicht zen“ und „gesundschmelzen“ die kolportierten Zau- vor. Die Frau Bundesministerin glänzte bei Corona- 6 · FCG-BUNDESHEERGEWERKSCHAFT 1-20
Peter Schrottwieser und Walter Hirsch beim Antrittsbesuch vor Corona bei der Bundesministerin und ihrem Kabinett bedingt reduzierten Truppenbesuchen vor Ort und das Feedback war durchaus sehr positiv. Uns gegen- über hat die Frau Bundesministerin Folgendes fest- gehalten und betont: • Die militärische Landesverteidigung bleibt die Hauptaufgabe des ÖBH • Keine Einsparungen bei der Truppe und Stär- kung der Militärkommanden • Keine Auflösungen von Garnisonen und Ver bänden • Keine Auflösung von Dienstverhältnissen, Per- sonalverschiebungen nur über den pensions bedingten Abgang • Das ÖBH soll mit einem Sicherheitszonenmodell die Sicherheit der Bevölkerung garantieren Mit der medialen Aufregung Ende Juni, ausgelöst durch ein „Hintergrundgespräch“, hat sich die Lage unerwartet plötzlich geändert. Derzeit ist man um Beruhigung und Aufklärung Wir sehen jetzt die Chance, Dinge zu verbessern, die FOTOS: ADOBE STOCK / BUNDESHEER bemüht. Wie sich die weiteren Veränderungsambi- einer Verbesserung bedürfen. Sinnlosen „Sparzwang“ tionen für das Ressort darstellen werden, können werden wir auch weiterhin nicht unterstützen. wird – abseits der oben angeführten Feststellun- gen – zum jetzigen Zeitpunkt nicht in vollem Umfang abschätzen. Wir gehen aber davon aus, dass die oben dargelegten Zusagen auch halten werden. Eines darf jedoch in aller Deutlichkeit festgestellt werden: Wie auch bisher werden wir an vernünftigen Veränderungen, wenn sie Verbesserungen für unsere Bediensteten und unser Ressort darstellen, tatkräftig Euer mitwirken. Peter Schrottwieser 7 · FCG-BUNDESHEERGEWERKSCHAFT 1-20
Günther TAFEIT Der „Milizverband Österreich“ als Teamleiter Dienstrecht unabhängiger und überparteilicher in der GÖD-Bundesheer gewerkschaft Interessensverband aller Wehrpflichti- gen des Miliz- und Reservestandes des Österreichischen Bundesheeres forderte in einem offenen Brief an Frau Bundes- ministerin Klaudia Tanner eine gerechte Entlohnung der Milizsoldaten. Tatsächlich stellt sich die begonnene Diskussion aber weitreichender dar, verweisen die Herren vom Vorstand doch auch auf das Einsatzzulagengesetz, welches die Ansprüche der Kolleginnen und Kollegen im Dienstverhältnis regelt. Öl in das Feuer gießt auch der Präsident des blauen Gewerkschaftsvereines Haidinger, indem er eine Gleichstellung fordert. Haidinger darf aber doch daran erinnert werden, dass er von Bediensteten des Ressorts zum Personalvertreter gewählt wurde und diesen verpflichtet ist! Die aktuellen Bestimmungen bezüglich der Miliz- besoldung hat der zuständige Referent im Bundes- ministerium für Landesverteidigung Ministerialrat Andreas Höller (er ist auch die zentrale Behinder- tenvertrauensperson im BMLV) zusammengefasst: Im Zusammenhang mit der unterschiedlichen Ent- lohnung der im Zuge der COVID-19-Krise einge- setzten Soldatinnen und Soldaten ist darauf hinzu- weisen, dass das Bundesheer in Entsprechung des FOTOS: BUNDESHEER / ADOBE STOCK Auftrages des Verfassungsgesetzgebers nach den Grundsätzen eines Milizsystems mit einem kleinen Anteil stehenden Heeres und einem größeren Anteil Andreas HÖLLER ist an mobilzumachenden Wehrpflichtigen eingerichtet zentrale Behinderten- ist. Für Berufssoldaten erfolgt die Besoldung nach vertrauensperson dienstrechtlichen Normen im Rahmen der ausge im BMLV übten Erwerbstätigkeit. Jene für Wehrpflichtige nach heeresgebührenrechtlichen Normen im Rahmen der 9 · FCG-BUNDESHEERGEWERKSCHAFT 1-20
ENTLOHNUNG Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung, dem Staat lichen Anteil an Milizkräften zwecks Entlastung der in Notzeiten als Einsatzpräsenzdiener zur Verfügung Soldatinnen und Soldaten im Dienstverhältnis und zu stehen. Ermöglichung der Auftragserfüllung sicherstellen. Konkret erhält nun eine Person, beispielsweise im Hierbei ist generell zu beachten, dass Dienstleistun- Rang eines Wachtmeisters, monatlich folgende Bezü- gen, die Wehrpflichtige oder Frauen freiwillig leisten ge nach dem HGG 2001; für Frauen kommt jedoch, können, gegenüber jenen, die im Rahmen der all- wie bereits ausgeführt, die Leistung des Einsatzprä- gemeinen Wehrpflicht von den Rechtsunterworfe- senzdienstes nicht in Betracht, sodass sie jedenfalls nen geleistet werden müssen, stets besser entlohnt eine freiwillige Waffenübung leisten müssen (siehe werden. Der Arbeitgeber Bundesheer steht hier in Tabelle): Konkurrenz zu zivilen Arbeitgebern und muss daher bei Freiwilligkeit entsprechend den Gesetzmäßig- Die Differenz der Bezüge zwischen diesen Personen keiten des freien Marktes Anreize für die Erbringung in unterschiedlichen Präsenzdienstarten ist dabei dieser Dienstleistungen im Bundesheer und damit immer und ausschließlich auf die Einsatzprämie am Staat schaffen. Dies zeigt sich etwa im Vergleich zurückzuführen. Sie beträgt für einen Einsatz nach Grundwehrdienst zum Ausbildungsdienst, aber auch § 2 Abs. 1 lit. b oder c WG 2001 für Rekruten und Char- gegenwärtig im Vergleich Einsatzpräsenzdienst zu gen € 1.308,63, für Unteroffiziere € 1.879,05 und für einer freiwilligen Waffenübung. Während also bei Offiziere € 2.157,53. der Entlohnung von Einsatzpräsenzdienern gemäß dem Willen des Gesetzgebers immer die bloße Abgel- Hinzu kommen in beiden Fällen noch zutreffenden- tung des Verlustes zivilen Einkommens und damit die falls individuell eine Fahrtkostenvergütung sowie Ermöglichung der Beibehaltung eines im Zivilleben der auf Antrag zustehende, ebenfalls individuelle erreichten Lebensstandards über die Präsenzdienst- tatsächliche Einkommensentgang (früher Verdienst leistung hinaus im Vordergrund steht, muss das Res- entgang). Die allen zustehende und in der Tabelle sort die Bereitschaft zur freiwilligen Teilnahme am berücksichtigte Pauschalentschädigung stellt hierfür Assistenzeinsatz durch entsprechende Maßnahmen nur eine Art Vorauszahlung dar, die bei der Auszah- wie etwa eine höhere Besoldung fördern. lung des bescheidmäßig zuerkannten tatsächlichen Einkommsentganges wieder, weil bereits erhalten, in Anzumerken ist hier auch, dass Frauen nach dem Abzug gebracht wird. Willen des Verfassungsgesetzgebers ihren Dienst im Bundesheer auf absolut freiwilliger Basis leisten und Es ist auch zu beachten, dass Bezüge nach dem Hee- sie daher von allen Präsenzdienstarten ausgenom- resgebührengesetz 2001 gemäß Einkommensteuer- men sind, die verpflichtend zu leisten wären. Damit gesetz 1988 grundsätzlich steuerfrei sind. Eine Aus- ergibt sich für Frauen lediglich die Möglichkeit der nahme hierzu stellt allein der als Einkommensent- Teilnahme am derzeitigen Einsatz auf Basis einer frei- gang inklusive Pauschalentschädigung geleistete willigen Waffenübung und erklärt sich damit auch die Besoldungsteil dar. Für diesen gilt zum Zeitpunkt der zustehende höhere Besoldung. Auszahlung ein täglicher Freibetrag von € 20,00 und In den letzten Jahrzehnten wurde aufgrund des not- ein vorläufiger Steuersatz von 22 Prozent. Im Wege wendigen Personalbedarfs im Assistenzeinsatz im der Arbeitnehmerveranlagung – diese ist aufgrund Burgenland gerade um Wehrpflichtige, die im Zuge der Tatsache, dass eine Person in einem Jahr von freiwilliger Waffenübungen die Präsenzkräfte des mehreren Stellen lohnsteuerpflichtige Bezüge erhal- Bundesheeres im Rahmen von Assistenzleistungen ten hat (Arbeitgeber und Bundesheer) verpflichtend – entlasten und damit die Reihen der in der Frieden- wird im darauffolgenden Jahr die höchst individuelle sorganisation zur Verfügung stehenden Soldatinnen Steuerlast berechnet, bei der sich jedoch aufgrund und Soldaten verstärken können, durch die gegen- der Präsenzdienstleistung und der dabei erhaltenen über einer üblichen freiwilligen Waffenübung erziel- Bezüge im Regelfall eine Nachzahlung ergibt. baren lukrativeren Bezüge gezielt geworben. Die in diesem Zusammenhang geschaffene Einsatzprämie Zu den erwähnten Bezugsansprüchen kommt die sollte so schon in der Vergangenheit den erforder- seitens der Frau Bundesministerin allen Einsatzprä- 10 · FCG-BUNDESHEERGEWERKSCHAFT 1-20
Freiwillige Waffenübung Einsatzpräsenzdienst mit Verwendung im AssE Einsatzmonatsgeld € 524,37 € 524,37 Dienstgradzulage Wm € 126,04 € 126,04 Einsatzprämie für Einsatz nach § € 1.879,05 ----- 2 Abs. 1 lit. b Pauschalentschädigung (brutto) € 1.292,74 € 1.292,74 Lohnsteuer € 152,40 € 152,40 Pauschalentschädigung Nettobezug € 3.669,80 € 1.790,75 senzdienern gewährte steuerfreie Anerkennungsprä- Während des Anspruchs auf Einsatzzulage ge- mie, die gestaffelt nach der Zeit der tatsächlichen bühren keine Überstundenvergütung, Sonn- und Dienstleistung bis zu € 1.001,00 erreichen kann. Hier- Feiertagsvergütung (Sonn- und Feiertagszulage), auf besteht jedoch kein Rechtsanspruch, ist sie doch Journaldienstzulage, Bereitschaftsentschädigung, gleich einer Belohnung für Berufskader als Anerken- Mehrleistungszulage, Erschwerniszulage, Gefah- nung des Beitrages der Miliz zur Krisenbewältigung renzulage, Aufwandsentschädigung, Ansprüche zu sehen. nach der RGV sowie kein Freizeitausgleich. Monat- lich pauschalierte Nebengebühren bleiben davon Die unterschiedliche Besoldung der verschiedenen unberührt, sofern die jeweils anspruchsbegrün- Gruppen begründet sich daher durchaus verständ- dende Tätigkeit weiter ausgeübt wird. lich in den unterschiedlichen Zwecken der Rechts- grundlage der Dienstleistung und es erscheinen so Der Bezug für eine Berufsmilitärperson mit Dienst- auch die durch den Gesetzgeber geschaffenen unter grad Wachtmeister (MBUO GSt3) beträgt inklu schiedlichen Besoldungsregime g erechtfertigt. Ab sive Einsatzzulage bei einem Einsatz gemäß § 2 schließend ist hier jedenfalls auch der Zusammen- Abs. 1 lit. b oder c WG 2001 monatlich netto etwa hang mit der Besoldung der außerordentlichen € 3.600,00. Zivildiener herzustellen, die ebenfalls ausschließ- lich aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung ihre Obwohl die Besoldung aufgrund einer gewählten Dienstleistung erbringen und deren monatliche Ent- Berufswahl als Militärperson nicht mit einer Wehr- lohnung 2020 mit € 1.829,34 – hier fällt im Gegensatz dienstleistung als Milizsoldat vergleichbar ist, zeigt zu Präsenzdienern keine zusätzliche mit der Dienst- der monetäre Vergleich zwischen einem „freiwillig gradzulage vergleichbare Zulage an – eine mit Ein- Waffenübenden“ mit einer Berufsmilitärperson – satzpräsenzdienern vergleichbar hohe Entlohnung unbeschadet eines eventuell noch dazukommen- erhalten. Auch sie haben darüber hinaus Anspruch den Verdienstentganges für den Milizsoldaten –, auf Abgeltung ihres individuellen Einkommens dass keinerlei Grund für eine Neiddebatte besteht. entganges. Unabhängig davon ist innerhalb der Miliz (Freiwil- lige versus Einsatzpräsenzdiener) sicherlich eine Abschließend darf ich noch auf das Einsatz Evaluierung der Besoldung nach dem HGG not- zulagengesetz (EZG) eingehen. wendig. n Eine Einsatzzulage gebührt Personen, die in einem Dienstverhältnis zum Bundesministerium für Lan- desverteidigung stehen, sofern sie einer Organi- sationseinheit des Bundesheeres zugeordnet sind I H R G Ü N T H E R TA F E I T und im Rahmen eines Einsatzes nach § 2 Abs. 1 lit. a bis c des Wehrgesetzes 2001 (WG 2001) verwendet werden. 11 · FCG-BUNDESHEERGEWERKSCHAFT 1-20
FORDERUNGSKATALOG Forderungskatalog Landesleitung Salzburg/Bundesheergewerkschaft Als zentrale Forderung der Landesleitung Salzburg/Bundesheer gewerkschaft steht die Erhöhung des gegenwärtigen Verteidigungs budgets für das Ressort aufgrund der jahrelangen Unterdotierung und der daraus resultierenden materiellen wie strukturellen Defizite im Fokus. 12 · FCG-BUNDESHEERGEWERKSCHAFT 1-20
Die fortgesetzte angespannte finanzielle Situation, in der sich das Österreichische Bundes- heer seit Jahren befindet, hat zu einem Auseinanderklaffen von Verfassungsauftrag und dem gegenwärtigen Zustand der gesamten Einsatzorganisation geführt. Ohne eine schrittwei- se Erhöhung und kontinuierliche Annäherung des Ressortbudgets auf ein Prozent des BIP werden die wesentlichen militärischen Kernfähigkeiten in absehbarer Zeit nicht mehr zu gewährleisten sein. Ebenso schlüssig daraus ableitbar ist eine unumgängliche Verringerung des militärischen und zivilen Personals sowie der militärischen Infrastruktur, was zu einer weiteren Reduktion der Einsatzfähigkeit des Bundesheeres führt. In dienst-, besoldungs- und pensionsrechtlicher Hinsicht spricht sich die Landesleitung Salzburg gegen die verstärkte Inanspruchnahme von Wehrrechtsverhältnissen wie dem Ausbildungsdienst und dem Wehr- dienst als Zeitsoldat zu Beginn militärischer Laufbahnen anstatt zeitlich befristeter öffentlich- rechtlicher Dienstverhältnisse aus. Gemäß Pensionsanpassungsgesetz 2020 (PAG 2020) ist eine Verminderung der Leistung nach ASVG sowie nach dem APG unzulässig, wenn die versicherte Person mindestens 540 Beitragsmonate der Pflichtversicherung auf Grund einer Erwerbstätigkeit erworben hat. Als Beitragsmonate auf Grund einer Erwerbstätigkeit gelten auch bis zu 60 Versicherungsmonate für Zeiten der Kindererziehung, wenn sie sich nicht mit Zeiten einer Pflichtversicherung auf Grund einer Erwerbstätigkeit decken. Demzufolge fordert die Landesleitung Salzburg/Bundesheergewerkschaft, dass jede Leis- tung des Präsenzdienstes, wie für Personen, die über einen längeren Zeitraum Präsenzdienst als freiwillig verlängerter Grundwehrdiener und als Zeitsoldat geleistet haben, als Beitrags- monate auf Grund einer Erwerbstätigkeit in das PAG 2020 aufzunehmen ist. Ebenso ist eine analoge Rechtslage für den gesamten Öffentlichen Dienst im Bereich der beamteten Dienst- verhältnisse in Hinblick auf das Pensionsanpassungsgesetz 2020 und die Möglichkeit, nach 504 Beitragsmonaten abschlagfrei in den Ruhestand zu treten, zu schaffen. Weiters darf die Attraktivierung des Grundwehrdienstes kein leeres Versprechen bleiben und ist aus folgen- den Gründen umzusetzen: Aufgrund der verschiedensten Nachteile des Wehrdienstes gegenüber dem Zivildienst (keine Kasernierung, kein Heeresdisziplinar- und Militärstrafgesetz, freie Wahl des Dienstortes, höhere Bezahlung) sinkt die Zahl der Wehrdienstleistenden kontinuierlich. Demzufolge können die notwendigen Kontingente in den Garniso- nen nicht mehr aufgebracht werden, und das führt zu einem Hinterfragen der Standorte und damit zum Wegfall von Arbeitsplätzen abseits des Zentralraumes. n V O R S I TZ E N D E R D E R L A N D E S L E I T U N G FOTO: ISTOCK H O F R AT M A G . R E R . S O C . O E C . D R . I U R . G E O R G M A Y E R , M . A . O B ST D I N T D 13 · FCG-BUNDESHEERGEWERKSCHAFT 1-20
VOR ORT #kraft#kompetent#göd.fcg ... für euch unterwegs Organisationsreferent Alois Dietrich, OStv, in den SCHULUNGSKURS IM ZEICHEN wohlverdienten Ruhestand. Wir wünschen unserem DER WAHLNACHBEREITUNG! Alois für seinen neuen Lebensabschnitt alles Gute und vor allem viel Gesundheit. n Anfang März wurde durch die göd.fcg Landeslei- tung Steiermark ein dreitägiger Schulungskurs mit GERALD SAPPER 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmern abgehalten. Besonders erfreulich war, dass wir zahlreiche neue Mandatarinnen und Mandatare dazu willkommen „QUO VADIS“ heißen durften. Der Schulungskurs stand ganz im SANITÄTSAUSBILDUNG IN DER Zeichen der Wahlanalyse sowie der Schulung unse- PFLEGE BEIM ÖBH? rer Personalvertreterinnen und Personalvertreter. Zahlreiche Vortragende aus allen Bereichen des Der Nationalrat hat bereits am 7. Juli 2016 eine FOTOS: ROBERT GIESSAUF Bundesheeres rundeten den Schulungskurs ab. Reform der Pflegekräfte-Ausbildung beschlossen. Als kleines Dankeschön wurde im Rahmen des Stei- Seit 2016 gibt es drei Berufsbilder. Neben der Pflege rerabends durch unseren Wahlkampfverantwort- assistenz (bisher Pflegehilfe), Ausbildungsdauer ein lichen Robert Gießauf ein Fass Bier angeschlagen. Jahr, wurde auch eine Pflegefachassistenz (neu), Mit 30. Juni verabschiedete sich der langjährige Ausbildungsdauer zwei Jahre, geschaffen. Sie sind 14 · FCG-BUNDESHEERGEWERKSCHAFT 1-20
VOR ORT zur eigenverantwortlichen Durchführung der ihr übertragenen pflegerischen Tätigkeiten ohne ver- pflichtende Aufsicht berechtigt. Die gehobenen sicherstellen kann. Das ÖBH verfügt über eine sehr hohe Ausbildungsqualität und über ausgezeichne- te, erfahrene Lehrkräfte in der Sanitätsausbildung. Pflegefachkräfte (derzeit „Diplomierte Gesund- Damit wir auch in Zukunft diese maximale Qualität heits- und Krankenpflegefachkräfte“) müssen in der Sanitätsausbildung gewährleisten können, künftig ausnahmslos eine Fachhochschulausbil- hoffen wir auf eine baldige Entscheidung für unser dung, Ausbildungsdauer drei Jahre, absolvieren. künftiges Sanitätspersonal. n Sie tragen schließlich die Verantwortung für die unmittelbare und mittelbare Pflege von Menschen H A N S S C H Ö P F, V O R S I TZ E N D E R G Ö D - in allen Versorgungsformen und -stufen und führen BUNDESHEERGEWERKSCHAFT TIROL zusätzlich die ihnen von Ärzten und Ärztinnen über- tragenen Maßnahmen und Therapien durch. Diese Regelung ist bereits seit 2016 in Kraft und muss bis 2024 umgesetzt sein. Die meisten zivilen Ausbil- dungseinrichtungen haben bereits auf das neue Ausbildungssystem umgestellt. Für eine objektive Bewertung der Qualität und Zufriedenheit des künf- tigen Pflegepersonals und der Patientenversorgung ist es noch zu früh. Ein Arbeitsplatz im Gesundheitssektor gilt in wirtschaftlich schwierigen Zeiten als besonders zukunftssicher. Pflegefachkräfte können derzeit am Stellenmarkt zwischen zahlreichen Beschäftigungs- möglichkeiten auswählen. Daher muss das Öster- reichische Bundesheer auch in Zukunft ein attrak- tiver Arbeitgeber bleiben, um die an uns gestellten Herausforderungen bewältigen zu können. Die Zeit drängt! Unsere verfügten Laufbahnbilder sollten schnellstens überarbeitet werden, damit wir nicht bei einem Übergangsprozess von acht Jahren „überrascht“ werden. Auf jeden Fall benötigen wir ein sehr gut ausgebildetes Fachpersonal, das die sanitätsdienstliche Versorgung im In- und Ausland 15 · FCG-BUNDESHEERGEWERKSCHAFT 1-20
VOR ORT #kraft#kompetent#göd.fcg Bundesbediensteten-Schutz WIRKLICH DIE BESTE ENTSCHEI- DUNG FÜR MEINE GESUNDHEIT Die Weltgesundheitsorganisation berichtet, dass Rauchen die häufigste vermeidbare Todesursache ist. Es sterben jährlich über 5 Millionen Menschen weltweit durch Tabakkonsum, in Österreich ca. 14.000 Menschen. Rauchen tötet jeden zweiten Konsumenten, die Hälfte davon zwischen dem 35. und 69. Lebensjahr. Statistisch gesehen verliert ein Raucher durchschnittlich 10 Jahre seiner Lebens- erwartung. Tabakkonsum verursacht zahlreiche Erkrankungen: Krebs (am häufigsten Lungenkrebs, aber auch viele andere Formen), Herz-Kreislauf- Erkrankungen (meist Herzinfarkt und Schlaganfall), chronische Erkrankung der Atemwege (COPD) und viele andere. Eigentlich bleibt kaum ein Organ system von den Rauchfolgen verschont, vom Auge Besprechungen), und das alles nicht nur zum Null bis zum Reproduktionssystem. Das Ausmaß an ver- tarif, sondern bei erspartem Geld, welches anson- ursachtem Leid ist enorm und reicht einerseits vom sten bei der Tabakindustrie landen würde. chronischen Husten bis zur Invalidität, andererseits Die Abteilung für Innere Medizin, Militärspital Inns- vom plötzlichen Herztod bis zum Tod an Lungen- bruck (dzt. SanZ W), hat im Jahr 2008 ein stationäres krebs binnen 8 Wochen nach Diagnosestellung. Raucherentwöhnungsprogramm installiert. Dieses Neben diesen Tatsachen, manche nennen sie Hor- Angebot steht allen Bediensteten des Österreichi- rormeldungen, sind die Vorteile eines Rauchstopps schen Bundesheeres (und eventuell deren rauchen- durchwegs erfreulich: bessere Lebensqualität (z. B. den Partnern) und seit einigen Jahren auch der FOTOS: DR. MICHAEL SAID bessere Leistungsfähigkeit, weniger Husten), län- Deutschen Bundeswehr zur Verfügung. Bei einer gere Lebenserwartung, weniger Sorgen um die eintägigen, ambulanten Untersuchung in Innsbruck Gesundheit bzw. Angst zu erkranken, Vorbildwir- wird eine ausführliche internistische Durchuntersu- kung, Befreiung von Gedanken um Rauchgelegen- chung unter besonderer Berücksichtigung tabak heiten (z. B. bei Bahn- oder Flugreisen, längeren assoziierter Schäden und Begleiterkrankungen 16 · FCG-BUNDESHEERGEWERKSCHAFT 1-20
VOR ORT durchgeführt. Einige Wochen später findet die sta- besonders berücksichtigt. Die Erfolgs- tionäre Raucherentwöhnung am Truppenübungs- rate im Sinne der Tabakabstinenz nach platz Lizum/Walchen statt. Bei diesem 5-tägigen einem Jahr ist im internationalen Ver- Seminar sind die Teilnehmer vom ersten Tag an gleich sehr hoch. n rauchfrei, werden umfassend über die physischen und psychischen Aspekte des Rauchens informiert Seminartermine 2020: und erarbeiten ein ausführliches Repertoire zur 4.–9. 10. 2020 Verhaltensänderung hin zum Status eines „Ex-Rau- chers“, um einen Rückfall zu vermeiden. Gleichzei- tig werden die rauchspezifischen Aspekte in einen Nähere Auskünfte und Anmel- Gesamtkontext „Gesunder Lebensstil“, bestehend dungen per E-Mail bitte an: aus Bewegung, Ernährung und Stressmanagement, michael.said@bmlv.gv.at eingebettet. Häufige Begleitzustände wie Überge- wicht, Alkoholkonsum, Depressionen u. a. werden D R . M I C H A E L S A I D , O BSTA 17 · FCG-BUNDESHEERGEWERKSCHAFT 1-20
RECHT Mag. Martin Holzinger: Der Autor ist Leitender Zentralsekretär der GÖD. In Österreich leben wir zum Glück in einem Land, wo man bei Unfällen entsprechend medizinisch versorgt wird, ohne gesondert finanzielle Auf- wendungen leisten zu müssen. Dennoch kann die Anerkennung als Arbeitsunfall nach dem ASVG bzw. Dienstunfall nach dem B-KUVG Vorteile bringen (beispielsweise Gewährung einer Versehrtenren- te). Arbeitsunfälle bzw. Dienstunfälle (im folgenden Homeoffice und Arbeitsunfall) sind Unfälle, die sich im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der die Versicherung begründenden Beschäfti- Arbeitsunfall gung ereignen. Darüber hinaus gibt es gesetzlich normierte Umstände, die einen Unfall als Arbeits- unfall qualifizieren, wie zum Beispiel der Weg von zu Hause zur Arbeitsstätte und zurück, der Weg, um Arbeiten in Form von Homeoffice ist nicht ein Kind zu einer Kinderbetreuungseinrichtung oder neu. Durch COVID-19 boomt jedoch diese zur Schule zu bringen bzw. abzuholen, oder der Weg Möglichkeit, von zu Hause aus zu arbeiten. zur Einnahme des Essens während der Pause. Auch Wie ist ein dort erlittener Unfall sozial der Weg von der Arbeitsstätte oder der Wohnung versicherungsrechtlich zu bewerten? zum Arzt zur Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe und anschließend auf dem Weg zurück zur Arbeitsstät- Der Artikel wurde dem Magazin te oder zur Wohnung, sofern dem Dienstgeber der Arztbesuch vor Antritt des Weges bekanntgegeben „GÖD – Der Öffentliche Dienst aktuell“ 3/20 wurde, gelten als versicherter Weg. Weiters gibt es entommen. noch solchen Unfällen gleichgestellte Unfälle, etwa bei der Mandatsausübung als Betriebsrat oder Per- sonalvertreter. Mit dem 3. COVID-19-Gesetz wurden im § 175 ASVG die Absätze 1a und 1b (gleichlautend mit dem neu eingefügten § 90 Abs. 1a und 1b B-KUVG) einge- fügt, die zum Inhalt haben, dass für die Dauer von Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 Arbeitsunfälle auch Unfälle sind, die sich 18 · FCG-BUNDESHEERGEWERKSCHAFT 1-20
im zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der die Versicherung begründenden Beschäftigung der die Versicherung begründenden Beschäftigung ereignet. Die unfallverursachende Handlung muss am Aufenthaltsort der versicherten Person (Home- mit dem die Versicherungspflicht auslösenden office) ereignen. Der Aufenthaltsort des Versicher- Dienstverhältnis in einem inneren Zusammenhang ten (Homeoffice) gilt als Arbeitsstätte. Diese Bestim- stehen. Beim örtlichen Zusammenhang wird die- mungen wurden zeitlich befristet und gelten für Ver- ser in der Regel dann vorliegen, wenn der AN sich sicherungsfälle, die im Zeitraum vom 11. März bis an dem vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten 31. Dezember 2020 eintreten. Da der Gesetzgeber Arbeitsplatz oder auf einer Dienstreise oder damit zum Ausdruck gebracht hat, dass diese Sonder im Zusammenhang stehenden auswärtigen Dienst- regelung für die Dauer der Maßnahmen, wie sie im verrichtung befindet. Der Arbeitsort ist üblicherwei- COVID-19-Maßnahmengesetz aufgezählt sind, gilt, se ein solcher, den der AN nicht selbst bestimmen kann diese Regelung auch schon früher außer Kraft kann. Die Judikatur hat für die Fälle der „Verwirk- treten. lichung der Wohnungsgefahr“ eine Rechtspre- chungslinie entwickelt, die darauf abstellt, ob ein WELCHER BEREICH IST VERSICHERT? Raum wesentlich betrieblich Zwecken dient (z. B. Tatsache ist, dass der Gesetzgeber bei den Bestim- ein Arbeitszimmer). Ist dies der Fall, so sind Unfäl- mungen über den Arbeitsunfall die Arbeitsverrich- le in diesen in der Regel Arbeitsunfälle, ansonsten tung im Zuge von Homeoffice bis dato nicht gere- eben nicht. Im umgekehrten Fall könnte der AN bei gelt hatte. Während davon auszugehen ist, dass die jedem dabei im Haushalt erlittenen Unfall behaup- Wege, die ein Arbeitnehmer bzw. eine Arbeitneh- ten, mit dem Mobiltelefon ein dienstliches Gespräch merin (AN) an seinem/ihrem Arbeitsplatz (etwa von geführt zu haben, oder er war z. B. beim Sturz im einem in das andere Zimmer) zurücklegt, in einem Wohnzimmer auf dem Weg zum Balkon, wo sein versicherten Bereich liegen, ist das bei Homeoffice Dienstnotebook stand. Aber auch bei „gemischt“ nicht so klar. Den Materialien zu dieser Novelle ist zu (also für private und dienstliche Zwecke) genutz- entnehmen, dass es in den Sozialversicherungsge- ten Räumen ist der UV-Schutz nicht generell aus- setzen keine Sonderregelungen für die Fragen des geschlossen. Wenn das Risiko, das den Unfall her- Unfallversicherungsschutzes (UV-Schutz) bei „Arbeit beigeführt hat, einen betrieblichen Bezug hat, liegt zu Hause“ gibt. Bei Homeoffice stellen sich Schwie- UV-Schutz vor. Es kommt also nicht darauf an, dass rigkeiten in der Abgrenzung zwischen betrieblichen die Tätigkeit, bei der sich der Unfall unmittelbar und privaten Tätigkeiten. Nach der Rechtsprechung ereignet, eine betriebliche gewesen sei, sondern muss das Risiko, das den Unfall herbeigeführt hat, vielmehr auf die Gefahr, die sich verwirklicht hat. einen betrieblichen Bezug haben. Der örtliche Zu- Das Risiko, das den Unfall herbeigeführt hat, muss sammenhang ist dann zu bejahen, wenn der Unfall daher einen betrieblichen Bezug haben. Ein Unfall, in einem wesentlich betrieblich genutzten Teil des der sich als „Verwirklichung der Wohnungsgefahr“ Hauses (etwa im eigenen Arbeitszimmer) stattgefun- darstellt, ist kein Arbeitsunfall. Entscheidend ist, den hat. Bei gemischt genutzten Räumen unterliegt ob für den Unfall ein betriebliches oder ein aus der die Tätigkeit nur dann dem UV-Schutz, wenn diese im eigenen Sphäre des Versicherten stammendes Risi- wesentlichen Umfang betrieblich genutzt werden. ko wesentlich ursächlich gewesen ist. Im Zusammenhang mit COVID-19 und dem damit oft kurzfristig angeordneten Homeoffice sind die AUFENTHALTSORT ALS ARBEITSSTÄTTE strengen Abgrenzungen der Judikatur unzumutbar, Aber: Den Materialien folgend sind im Zusammen- weil die Versicherten notgedrungen in den ihnen zur hang mit verordnetem Homeoffice die strengen Verfügung stehenden Privaträumlichkeiten ihre be- Abgrenzungen der Judikatur unzumutbar, weil die ruflichen Tätigkeiten verrichten müssen. Das Gesetz AN praktisch ohne entsprechende Vorlaufzeit in sieht UV-Schutz auch dann vor, wenn sich ein Unfall den zur Verfügung stehenden Privaträumlichkeiten auf dem Weg von und zu einem Ort ereignet, an dem ihre beruflichen Tätigkeiten verrichten müssen. Der lebenswichtige persönliche Bedürfnisse (also z. B. Aufenthaltsort (z. B. Wohnstätte) wird gesetzlich zur Essen, WC-Besuch) befriedigt werden. Unfallversi- Arbeitsstätte erklärt, auch durch „Wohnungsgefah- chert ist auch die Tätigkeit als solche (also etwa die ren“ verursachte Unfälle können als Arbeitsunfälle Einnahme einer Mahlzeit), sofern sie außerhalb der qualifiziert werden. Ob nur solche Unfälle erfasst Wohnung erfolgt. Daher sind in die vorgesehenen sind, die sich in der „üblichen Arbeitszeit“ ereignen Regelungen auch die Wegbestimmungen des § 175 (= zeitlicher Zusammenhang), ist unklar, zumal bei Abs. 2 ASVG bzw. § 90 Abs. 2 B-KUVG in den Home Homeoffice die Arbeitszeitaufzeichnung nicht immer office-Bereich einzubeziehen, weil der Aufenthalts- automatisch durch „Einloggen in ein EDV-System“ ort zugleich der Arbeitsort ist. erfolgt. Man wird davon ausgehen können, dass FOTO: ISTOCK Auch bei Homeoffice gilt für die Anerkennung als gerade im erwähnten Zeitraum die Sozialversiche- Arbeitsunfall, dass sich der Unfall im örtlichen, rungsträger, aber auch die Gerichte die zu lösende zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit Rechtsfrage für AN „großzügig“ interpretieren. n 19 19 · FCG-BUNDESHEERGEWERKSCHAFT · BUNDESHEERGEWERKSCHAFT 2-19 1-20
FLIEGER AKTUELL Beschaffung neuer Mehrzweckhubschrauber – eine schier unendliche Geschichte! Von Günther TAFEIT Personalvertreter im Fachausschuss Luft beim Kommando Streitkräfte Unzählige Beschlüsse in Bundesregierungen, im Aufgrund der Ausphasung des Systems Alouette 3 Parlament und in Landtagen pflastern den bishe- bis Ende 2023 ist die Sicherstellung der Aufgaben rigen Weg zur Nachbeschaffung eines Mehrzweck- der Luftunterstützung durch ein Nachfolgemuster hubschraubers. Obwohl erst vor Kurzem im Finanz- erforderlich, da ansonsten Fähigkeitslücken in den rahmen 2020–2023 ein Sonderinvest für neue Hub- Bereichen schrauber festgeschrieben wurde, wird durch die hinzugezogenen „Luftexperten“ bereits wieder hef- MEDEVAC UND SAR (RETTUNGSEINSÄTZE) tig über ein „Schieben“ des Ankaufs nachgedacht. • Lufttransport im Hochgebirge (Passagiere und Die Begründung ist schnell bei der Hand: „Wir haben Außenlasten), eh zu wenige Piloten für unsere Luftfahrzeuge.“ • Luftaufklärung (auch im Zuge AssE-Katastro- Dabei wird aber vergessen, dass genau diese Logik phenhilfe und AssE-Migration), in den letzten zehn Jahren den massiven Abgang der • Militärpiloten und Militär-Fluglehrerausbildung, FOTO: BUNDESHEER/MACHER Piloten verursacht hat. Fehlende Attraktivität, stän- • A ssE im Zuge von Naturkatastrophen (Feuer diges Verschieben von Nachfolgebeschaffungen löschen, Lawineneinsätze, Hochwasser, …), und chronischer Geldmangel im Betrieb vertreiben • Sihpol AssE (Migration, Terrorlage – Unterstüt- unsere besten Leute in Richtung Konkurrenzunter- zung für BM.I) und nehmen und halten potenzielle Bewerber davon ab, • Auslandseinsätze sich bei uns zu bewerben. entstehen. 20 · FCG-BUNDESHEERGEWERKSCHAFT 1-20
NACHRICHTEN DER FRAKTION CHRISTLICHER GEWERKSCHAFTER AUS DEM FA LUFTSTREITKRÄFTE Alouette 3 mit Flugretter Hinsichtlich des Zeitpunkts der Ausphasung Alou EIGENTLICH NICHT WICHTIG – ABER ZUR ette 3 mit Ende 2023 besteht dringender Handlungs- KLARSTELLUNG DOCH NOTWENDIG: bedarf für eine Beschaffung, da der Beschaffungs- Nachdem einige „blaue Recken“, vor allem in der vorgang, die Produktion und Lieferung sowie die Schwarzenberg-Kaserne, Gerüchte im Zuge der Ausbildung der HS-Besatzungen und des techni- aktuellen Reformgedanken verbreiten, darf ich schen Personals einen Zeitraum von ca. drei Jahren klarstellen: einnehmen. • NEIN, ich strebe keine örtliche Verlegung des Gleichzeitig wird nunmehr die Ausbildung zum Fachstabes Luft an und Hubschrauberpiloten beschleunigt. Beim lMzwHS • JA, ich stehe sehr wohl für die Zusammenfassung kommt grundsätzlich „Single Pilot“ zum Einsatz, der Luftteile unter einem gemeinsamen Kom- nur in Ausnahmefällen (IFR, NVG) werden zwei Mili- mando. n tärpiloten benötigt. Noch kann ein „Totalabsturz“ der Luftunterstützung verhindert werden, aber das Zeitfenster ist bald geschlossen. Herzlichst Ihr Günther Tafeit 21 · FCG-BUNDESHEERGEWERKSCHAFT 1-20
GUT ZU WISSEN Zukunft für Stabsunteroffiziere 1. EINTEILUNG VON UO OHNE 2. A NERKENNUNG DER QUALIFIKA- STABSUNTEROFFIZIERSLEHR- TION „STABSUNTEROFFIZIER“ GANG AUF FG-1-ARBEITSPLÄTZE ZUM NATIONALEN QUALIFIKA TIONSRAHMEN UND ANPASSUNG Vor allem in Westösterreich hat der Mangel an Unter- DES CURRICULUMS KAB 4 offizieren dazu geführt, dass viele Fachfunktionen nicht mehr zeitnah nachbesetzt werden konnten. Aufgrund der offiziellen Anerkennung der Qualifi- Andererseits wurden in der Folge vermehrt junge kation „Stabsunteroffizier oder Stabsunteroffizie- Unteroffiziere ohne Stabsunteroffizierslehrgang auf rin (StbUO, Erstverwendung)“ auf dem Niveau 5 FGrp-1-Arbeitsplätzen verwendet, aber finanziell des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) ist nicht abgegolten. nun auch eine Anpassung des Curriculums KAB 4 Seit mehreren Jahren war der Dienstgeber dazu vorgesehen. übergegangen, Betrauungen dieser Personen gruppe nicht mehr zuzulassen, und hat damit eine Die Anpassung des Curriculums KAB 4 soll unter Besoldungsungerechtigkeit in Kauf genommen. anderem auch eine Lehrkräftequalifizierung bein- In langen und zähen Verhandlungen konnte der halten. Zentralausschuss erreichen, dass unter folgenden Kriterien UO auf Arbeitsplätze mit FG 1 eingeteilt Damit kann der Stabsunteroffizier nach abgeschlos- werden können: sener Kaderausbildung 4 (allgemeiner Teil an der • Einteilung auf UO-Arbeitsplätzen der FG 1 im Heeresunteroffiziersakademie) und Kaderausbil- Ausnahmefall ohne positiv abgeschlossene dung 5 (Fachteil an einer Waffen- oder Fachschule) StbUO-Ausbildung ist möglich, wobei aber ein nunmehr als „höherer Beruf“ mit ziviler Anerken- strenger Maßstab anzulegen ist. Die Entschei- nung bezeichnet werden. dungen für solche Personalmaßnahmen haben Die Kaderanwärterausbildung im Österreichischen die jeweiligen Dienstbehörden zu treffen. Bundesheer entspricht seither einer ebenfalls zivil • Im Rahmen des Personalplanungsprozes- anerkannten, vollwertigen Berufsausbildung. ses ist die Kommandantenverantwortung Der Nationale Qualifikationsrahmen in Österreich durch vorausschauende Karriere- und wurde 2016 in Kraft gesetzt und bietet ein Bewer- Personalentwicklungsplanung so wahr- tungsinstrument für den Vergleich von Qualifikatio- zunehmen, dass die Anzahl der nötigen nen aller Art. Der Rahmen ist in acht Stufen unterteilt Ausnahmen minimiert wird. und orientiert sich dabei direkt am Europäischen • Termin für die Dienstbehörden für die Qualifikationsrahmen. erstmalige Meldung der diesbezüglich getroffenen Personalentschei- Mit kollegialen Grüßen dungen ist der 12. 8. 2020 Markus Gruber (Stichtag: 2. 8. 2020). FOTO: BUNDESHEER 22 · FCG-BUNDESHEERGEWERKSCHAFT 1-20
Mitgliedsanmeldung GEWERKSCHAFT ÖFFENTLICHER DIENST 1010 Wien, Teinfaltstraße 7, Tel.: 01/534 54, Fax: 01/534 54-124, E-Mail: mitgliederverwaltung@goed.at, ZVR-Nr.: 576439352 Akad. Titel Anrede Staatsbürgerschaft Geschlecht männl. weibl. Familienname, Vorname Beitritt ab Wohnadresse Beamter/in PLZ Ort Vertragsbedienstete(r) Angestellte(r) Telefonnummer SV-Nr./Geb.-Datum Lehrling E-Mail Student/in, Schüler/in Sonstige: Ich willige ein, dass die GÖD mich telefonisch bzw. per elektronischer Post (§ 107 TKG) kontaktieren darf, um über Serviceleistungen, etwa Aktionen für Tickets, Bücher, Veranstaltungen udgl., zu informieren und sonstige Informationen zu übermitteln. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Beschäftigt bei (Dienststelle) Anschrift Dienststelle PLZ Ort Bundesvertretung BetreuerIn/WerberIn Waren Sie bereits Mitglied des Österreichischen Gewerkschaftsbundes ab 1945? Ja Nein Wenn ja, bei welcher Gewerkschaft? Angabe der Mitgliedsnummer Ich bestätige, die umseitige Datenschutzerklärung (auch abrufbar unter www.oegb.at/datenschutz) zur Kenntnis genommen zu haben. Ort, Datum Unterschrift der Dienstnehmerin/des Dienstnehmers Beitragseinbehalt durch den Dienstgeber Ich erkläre mich einverstanden, dass mein Gewerkschaftsbeitrag Adressänderungsdaten, Einreihung, Bedienstetenkategorie, Beitrags- durch den/die Dienstgeber/in, Arbeitgeber/in von meinem Bezug/ daten, Karenzzeiten, Präsenz-, Ausbildungs- und Zivildienstzeiten, Gehalt/Lohn/Lehrlingsentschädigung bzw. durch die PVA/pensions- Eintritts-/Austrittsdaten, KV-Zugehörigkeit und Pensionierungsda- auszahlende Stelle von meiner Pension einbehalten und überwiesen tum) von meinem Arbeitgeber und der Gewerkschaft verarbeitet wer- wird; und ich deshalb meine Einwilligung erteile, dass meine im Zu- den dürfen und ermächtige den/die Arbeitgeber/in, diese Daten an sammenhang mit der Beitragseinhebung erforderlichen personen- den Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Öffentlicher bezogenen Daten (dies sind in jeweils aktueller Form die oben an- Dienst zu übermitteln. Diese Einwilligung kann jederzeit gegenüber gegebenen Daten und Gewerkschaftszugehörigkeit, Personalnummer, der GÖD widerrufen werden. An die bezugsauszahlende Stelle Abzug ab Akad. Titel Familienname, Vorname SV-Nr./Geb.-Datum Personalnummer 23Ort, · FCG-BUNDESHEERGEWERKSCHAFT Datum 1-20 Unterschrift der Dienstnehmerin/des Dienstnehmers
Mitgliedsanmeldung GEWERKSCHAFT ÖFFENTLICHER DIENST 1010 Wien, Teinfaltstraße 7, Tel.: 01/534 54, Fax: 01/534 54-124, E-Mail: mitgliederverwaltung@goed.at, ZVR-Nr.: 576439352 Datenschutzerklärung Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. In dieser Datenschutzinformation informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen der Mitgliederverwaltung. Eine umfassende Information, wie die GÖD/der ÖGB mit Ihren personenbezogenen Daten umgeht, finden Sie unter www.oegb.at/datenschutz. Verantwortlicher für die Verarbeitung Ihrer Daten ist der ÖGB. Wir verarbeiten die umseits von Ihnen angegebenen Daten mit hoher Vertraulichkeit, nur für Zwecke der Mitgliederverwaltung der Gewerkschaft und für die Dauer Ihrer Mitgliedschaft bzw. solange noch Ansprüche aus der Mitgliedschaft bestehen können. Rechtliche Basis der Datenverarbeitung ist Ihre Mitglied- schaft in der GÖD/im ÖGB; soweit Sie dem Betriebsabzug zugestimmt haben, Ihre Einwilligung zur Verarbeitung der dafür zusätzlich erforderlichen Daten. Die Datenverarbeitung erfolgt durch die GÖD bzw. den ÖGB selbst oder durch von diesem vertraglich beauftragte und kon- trollierte Auftragsverarbeiter. Eine sonstige Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht oder nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung. Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich im EU-Inland. Ihnen stehen gegenüber der GÖD/dem ÖGB in Bezug auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten die Rechte auf Aus- kunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung zu. Gegen eine Ihrer Ansicht nach unzulässige Verarbeitung Ihrer Daten können Sie jederzeit eine Beschwerde an die österreichische Datenschutzbehörde (www.dsb.gv.at) als Aufsichts- stelle erheben. Sie erreichen uns über folgende Kontaktdaten: Gewerkschaft Öffentlicher Dienst Teinfaltstraße 7, 1010 Wien Telefon: 01/534 54-0; E-Mail: goed@goed.at Den Datenschutzbeauftragten des ÖGB erreichen Sie unter: datenschutzbeauftragter@oegb.at Information über die Beitragshöhe Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 1 % des Bruttobezuges, höchstens jedoch 1 % des Referenzbetrages (§ 3 Abs. 4 GehG i. d. g. F.). Der Höchstbetrag liegt für Aktive bei € 26,93 und für PensionistInnen bei € 10,94 (Stand 1. 1. 2020). Im Falle eines Abzuges durch den/die Dienstgeber/in wird der Betrag auf Ihrem Bezugszettel ausgewiesen, die steuerliche Begünstigung wird vom Dienstgeber bei der Berechnung Ihres Einkommens berücksichtigt. Ein reduzierter Fixbeitrag gilt für: • StudentInnen, Arbeitslose, außerordentliche Karenzurlaube und Krankenstände ohne Bezüge: € 1,80 monatlich. • SchülerInnen, Lehrlinge, VerwaltungsassistentInnen, KrankenpflegeschülerInnen und PräsenzdienerInnen im Ausbildungsdienst (PiAD): € 1,10 monatlich. 24 · FCG-BUNDESHEERGEWERKSCHAFT 1-20
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