Willkommens-broschüre - Nützliche Informationen, die Ihnen den Start in Ulm & neu-ulm erleichtern - Hochschule Neu-Ulm
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willkommens- broschüre Nützliche Informationen, die Ihnen den Start in Ulm & neu-ulm Foto von Element5 Digital auf Unsplash erleichtern
WILLKOMMENSBROSCHÜRE impressum HERAUSGEBER • International Office der Universität Ulm & REDAKTION • Akademisches Auslandsamt der Technischen Hochschule Ulm • International Office der Hochschule Neu-Ulm DRUCK • 14. Auflage • Digitale Version seit Wintersemester 2020 • Überarbeitung: August 2020 Alle in der Broschüre enthaltenen Angaben und Informationen sind ohne Gewähr und begründen keine Rechtsansprüche. Ideen, Anregungen und Verbesserungsvorschläge zu dieser Broschüre bitte an: international@hnu.de © International Office der Hochschule Neu-Ulm
HERZLICH WILLKOMMEN IN ULM & NEU-ULM! Liebe Studierende, wir freuen uns, dass Sie sich für ein Studium an einer unserer Hochschulen entschieden haben! Wir sind sicher, dass diese Erfahrung für Sie sehr spannend wird und möchten Ihren Aufenthalt so angenehm wie nur möglich machen. Da internationale Studierende nach Ankunft in einem neuen Land anfangs vor besonder- en Herausforderungen stehen können, ha- ben wir diese Broschüre für Sie erstellt. In unserer Willkommensbroschüre finden Sie Informationen, die Ihnen den Start in Deutschland und in Ulm/Neu-Ulm erleich- tern. Genießen Sie Ihren Aufenthalt und herzlich willkommen! Ihre - Universität Ulm (uulm) - Technische Hochschule Ulm (THU) - Hochschule Neu-Ulm (HNU) Foto von Danielle Macinnes auf Unsplash
inhalt HOCHSCHULEN ULM & CHECKLISTE IN ULM & NEU-ULM NEU-ULM BEHÖRDEN & VERSICHE- FINANZEN WOHNEN RUNGEN UNTERWEGS ALLTAG FREIZEIT KONTAKTE & NOTRUF- NÜTZLICHE BERATUNG NUMMERN KARTEN
ULM & NEU-ULM willkommen in der Doppelstadt! Ulm und Neu-Ulm sind Zwillingsstädte im Süden von Deutschland. Und obwohl sie durch den Fluss Donau getrennt werden, sind sie im Alltag eng miteinander verbun- den. Die Donau ist die offizielle Grenze zweier Bundesländer: Ulm liegt im Bundesland Baden-Württemberg und grenzt direkt an die kleinere bayerische Stadt Neu-Ulm. Gemeinsam zeichnen sich die beiden Städte durch eine einzigartige Verbindung von Tradition und Moderne aus und bilden das kulturelle und wirtschaftliche Zen- trum zwischen dem Allgäu und der Schwäbischen Alb. 126 000 62 000 18 200 Foto von Luis Fernando Felipe Alves auf Unsplash EINWOHNER EINWOHNER STUDIERENDE IN ULM IN NEU-ULM AN DREI ÖFFENTLICHEN HOCHSCHULEN
ULM & NEU-ULM In Ulm finden Sie das romantische Fischer- und Gerberviertel mit seinen alten Häusern, Gassen und mittelalterlichem Flair. Und natürlich den höchsten Kirchturm der Welt (161,53 m). Die Geschichte von Ulm ist noch immer lebendig in vielen Festen und Traditionen wie dem Fischerstechen auf der Donau, dem Internationalen Donaufest sowie der Schwörwoche, einem Fest zu Ehren einer der ältesten Stadtverfassungen Europas. Berühmte Persönlichkeiten wie der Physiker und Nobelpreisträger Albert Einstein wurden in Ulm geboren. Neu-Ulm hat sein Erscheinungsbild spürbar verändert wie kaum eine andere Stadt in Bayern. Nach dem Abzug der amerikanischen Streitkräfte hat die Stadt sich mit Ihren ehemaligen Kasernen sich seit Mitte der 1990er Jahre er- folgreich in eine Dienstleisungszentrum mit modernen Wohnkomplexen und öffentlichen Parks umgewandelt. In der Doppelstadt gibt es viel zu entdecken - wunderschöne Landschaften, ver- schiedene Museen, Theater und Kinos, sowie Bars und Clubs, in denen Sie sich nach einem anstrengenden Tag entspannen können. Darüber hinaus wird das Freizeitprogramm der Stadt durch saisonale Veranstaltungen bereichert - zum Beispiel Open-Air-Festivals im Sommer oder Weihnachtsmarkt im Winter. DIE DOPPELSTADT IN ZAHLEN 14 CLUBS 34 BARS 60 RESTAURANTS 5 KINOS 3 THEATER 7 MUSEEN 3 SEEN ZURÜCK ZU INHALLT
CHECKLISTE Wichtige Erledigungen in den ersten Tagen nach Ihrer Ankunft in Ulm/Neu-Ulm Stellen Sie sich im Akademischen Auslandsamt/International Office Ihrer Hochschule vor und fragen Sie nach Orientierungsveranstaltungen und Men- toring-/Buddy-Programmen. Häufig werden soziale Aktivitäten und Hilfe bei der Erledigung der Formalitäten angeboten. Dann müssen Sie die folgenden Dinge nicht alleine erledigen: 1 2 3 Anmeldung bei der Stadt- ggf. Aufenthaltserlaub- Eröffnen eines Bankkon- verwaltung (Bürgerservice) nis beantragen tos innerhalb der ersten 14 Ta- gen nach Einreise Weiterführende Informationen zu diesen Themen finden Sie im Kapitel “Be- hörden” und im Kapitel “Finanzen” dieser Broschüre sowie auf den Webseiten der Uni Ulm, der THU und der HNU. Das Akademische Auslandsamt/International Office gibt Ihnen zusätzlich wichtige Hinweise, welche Formalitäten Sie zu Be- ginn Ihres Studiums in Ulm/Neu-Ulm erledigen müssen. Außerdem können Sie dort wertvolle Tipps über das Leben und Studium in Ulm/Neu-Ulm bekommen, die Ihnen helfen, sich schnell wohlzufühlen. Nutzen Sie deshalb möglichst viele der Informations- und Orientierungsangebote Ihrer Hochschule! ZURÜCK ZU INHALLT
HOCHSCHULEN universität ulm LOGO ADRESSE Universität Ulm Helmholtzstraße 16 , 89081 Ulm www.uni-ulm.de/, +49 731 5010 STUDIERENDENZAHL ca. 10 500 GEGRÜNDET 1967 WINTERSEMESTER 1.10. - 31.03. (Vorlesungen von ca. Mitte Oktober bis Mitte Februar) SOMMERSEMESTER 1.04. - 30.09. (Vorlesungen von ca. Mitte April bis Mitte Juli) INTERNATIONAL +49 731 50-22007 OFFICE international@uni-ulm.de Weitere Infos: Kapitel “Kontakte und Be- ratung” ZENTRALE STUDIEN- Serviceportal: +49 731 50-24444, BERATUNG zentralestudienberatung@uni-ulm.de
HOCHSCHULEN STUDIENGÄNGE www.uni-ulm.de/studium/studieren-an- der-uni-ulm/studiengaenge/# SPRACHENZENTRUM EG, Albert-Einstein-Allee 5 89081 Ulm https://www.uni-ulm.de/zsp/ MASTERSTUDIENGANG www.uni-ulm.de/einrichtungen/saps/stu- INSTRUKTIONSDESIGN diengaenge/instruktionsdesign/module/ BIBLIOTHEK Albert-Einstein-Allee 37, 89081 Ulm, +49 731 50-15544 www.uni-ulm.de/einrichtungen/kiz/ser- vice-katalog/bibliotheksnutzung Öffnungszeiten Lesesaal: Mo - Fr: 8:00 - 22:00 Uhr Sa: 10:00 - 20:00 Uhr Öffnungszeiten Ausleihe: Mo - Fr: 8:00 - 21:30 Uhr eingeschränkter Betrieb durch Corona weitere Infos hier. KIZ HELPDESK +49 731 50-30000 helpdesk@uni-ulm.de kiz.information@uni-ulm.de
HOCHSCHULEN Technische Hoch- schule Ulm (Thu) LOGO ADRESSE Technische Hochschule Ulm Prittwitzstraße 10, 89075 Ulm www.studium.hs-ulm.de/ +49 731 50-208 STUDIERENDENZAHL ca. 3 600 GEGRÜNDET 1960 WINTERSEMESTER 01.09. - 28./29.02. (Vorlesungen von Anfang Oktober bis Mitte Februar) SOMMERSEMESTER 01.03. - 31.08. (Vorlesungen von Mitte März bis Ende Juli) INTERNATIONAL +49 731 50-28457, aaa@thu.de OFFICE https://studium.hs-ulm.de/de/org/aaa/ Seiten/Wege_ins_Ausland.aspx Weitere Infos: Kapitel “Kontakte und Be- ratung”
HOCHSCHUELN STUDIERENDEN- https://studium.hs-ulm.de/de/org/ssc, SERVICE-CENTER ssc@thu.de , +49 731 50-28025 ANFAHRTS- UND https://studium.hs-ulm.de/de/Seiten/ LAGEPLÄNE Standorte.aspx STUDIENGÄNGE www.studium.hs-ulm.de (Rubrik: Studium) SPRACHENZENTRUM www.studium.hs-ulm.de/de/org/ifm, IFM@thu.de +49 731 50-28091 BIBLIOTHEKEN https://studium.hs-ulm.de/de/org/IMZ/ Seiten/Bibliothek.aspx Campus Prittwitzstraße: +49 731 50-28113 Mo - Do: 8:00 - 18:00 Uhr Fr: 8:00 - 14:00 Uhr Campus Albert-Einstein-Allee: +49 731 50-28512 Mo - Do: 9:00 - 12:00 Uhr
HOCHSCHULEN Hochschule Neu-Ulm (hnu) LOGO ADRESSE Hochschule Neu-Ulm Wileystraße 1, 89231 Neu-Ulm www.hnu.de/, +49 731 9762-0 STUDIERENDENZAHL ca. 4 000 GEGRÜNDET in 1994 WINTERSEMESTER 01.09. - 28./29.02. (Vorlesungen von Anfang Oktober bis Mitte Februar) SOMMERSEMESTER 01.03. - 31.08. (Vorlesungen von Mitte März bis Ende Juli) STUDIUM AN DER HNU Informationen zu allen Studiengängen: www.hnu.de/studium/studiengaenge Deutsch ist die Lehrsprache bei allen Bachelorstudiengängen, hier gibt es ein- zelne Kursen und Module auf Englisch.
HOCHSCHULEN Masterprogramme in der Lehrsprache Englisch: • Master of Business Intelligence and Business Analytics (BIA) • Master of International Enterprise Information Management (IEIM) • Master of International Corporate Communication and Media Management (ICCMM) KONTAKTE AN DER HNU • Interesse an einem Studium? Referat Studium und Prüfung: +49 731 9762-2020, studium@hnu.de • Unterstützung für internationale Studierende? International Office: +49 731 9762-2121, international@hnu.de (weitere Infos unter “Kontakte und Beratung”) • Interesse an Sprachkursen? www.hnu.de/studium/sprachenzentrum • Interesse an Bücher- und Medienausleihe? https://www.hnu.de/studium/im-studium/bibliothek/wir-ueber-uns Foto: HNU
HOCHSCHULEN Neu in Ulm oder Neu-Ulm? Sie möchten in Ulm oder Neu-Ulm einen Studienabschluss machen und suchen eine Person, die Ihnen ganz persönlich und individuell in allen Fragen rund um das Studium und das Leben in der neuen Stadt zur Seite steht? Dann nehmen Sie am Buddy-Programm teil! Ein*e Buddy oder Mentor*in ist ein*e Studierende*r Ihrer Hochschule, der/die Sie in den ersten zwei Semestern Ihres Studiums unterstützt und beispielsweise beim Ausfüllen von Formularen oder beim Zurechtfinden an der Hochschule und in der Stadt behilflich ist. Ihr Buddy kann Ihnen auch Tipps zur Gestaltung Ihrer Freizeit in Ulm/Neu-Ulm geben oder Sie können gemeinsame Unternehmungen und Ausflüge planen. Die Vorteile für die Studierenden liegen dabei im Austausch von Kultur, Sprache und Auslandserfahrungen. Außerdem gibt es für alle internationalen und deutschen Buddies regelmäßige Ve- ranstaltungen, sodass Sie viele nette Leute kennenlernen und gute Freund*innen finden können. Anmeldeformular und weitere Informationen zum Buddy Programm: • Universität Ulm: www.uni-ulm.de/buddy • Technische Hochschule Ulm: https://studium.hs-ulm.de/en/org/aaa/Pages/ Incomings.aspx (Rubrik: Buddy Program, nur auf Englisch!) Foto von Brooke Cagle auf Unsplash
HOCHSCHULEN Studienleistungen an deutschen Hochschulen DAS EUROPEAN CREDIT TRANSFER SYSTEM - ECTS (insbesondere wichtig für Austauschstudierende) Das ECTS ist das europäische System zur Anrechnung von international ver- gleichbaren Studienleistungen. Die ECTS Punkte können innerhalb von Europa zwischen verschiedenen Hochschulen übertragen werden. Jede Komponente des Lehrplans liefert Credits, also beispielsweise Lehrveranstaltungen, Prakti- ka und die Abschlusssarbeit. Die Anzahl der ECTS Punkte steht in Relation zum Arbeitsaufwand für die jeweilige Komponente. Zusätzlich gibt es ASQ (Additive Schlüsselqualifikation) bzw. Schlüsselqualifikationspunkte, die es den Studieren- den erlauben, Kompetenzen über ihre fachliche Ausbildung hinauszu erwerben. UNTERTEILUNG DER LEHRVERANSTALTUNGEN • V – Vorlesung: Massenveranstaltung, bei der der/die Dozent*in in der Regel einen Vortrag hält • Ü – Übung: Lehrveranstaltung, bei der die Studierenden den Unterrichtsstoff theoretisch anwenden • S – Seminar: Lehrveranstaltung, an der sich die Studierenden aktiv beteiligen • L – Labor: praktische Anwendung des gelernten Stoffes Ergänzend dazu absolvieren Sie während Ihres Vollzeitstudiums in Ulm/Neu- Ulm in der Regel ein oder mehrere Praktika (Praxissemester an der THU und der HNU). Während eines Praktikums können Sie für mehrere Wochen oder Monate Berufserfahrung in einem Bereich Ihres Studienfaches sammeln.
HOCHSCHULEN DIE BEWERTUNG DER LEISTUNG ERFOLGT DURCH DAS AN DEUTSCHEN HOCHSCHULEN ÜBLICHE NOTENSYSTEM: • Note 1,0 bis 1,5: sehr gut • Note 3.6 bis 4.0: ausreichend • Note 1.6 bis 2.5: gut • Note 4.1 bis 5.0: nicht ausreichend • Note 2.6 bis 3.5: befriedigend Credits sind keine Noten. Credits sagen aus, wie viel Zeit für einen Kurs investiert werden muss. Noten stellen Informationen über die Qualität der erbrachten Studi- enleistung dar. Credits erhalten Sie nur für bestandene Kurse (Note 4,0 oder besser). Studierendenwerke Die Studierendenwerke Ulm und Augsburg sind für die Betreuung und Förderung der Studierenden in Ulm und Neu-Ulm zuständig, um ihnen ein erfolgreiches Studium zu ermöglichen. Das Studierendenwerk Ulm betreut alle Studierenden der Universität Ulm und der Technischen Hochschule Ulm. Die Studierenden der Hochschule Neu-Ulm werden vom Studentenwerk Augsburg betreut. DIE STUDIERENDENWERKE SIND ANSPRECHPARTNER FÜR: • Soziale Betreuung und Beratung • Studienfinanzierung und BAföG • Kinderbetreuung • Hochschulgastronomie • Wohnen: wohnen@studierendenwerk-ulm.de wohnen@studentenwerk-augsburg.de
HOCHSCHULEN Die Studierendenwerke werden über den Grundbeitrag, den alle Studierenden bezahlen, grundfinanziert. Sie sorgen für die wichtige soziale Infrastruktur an den Hochschulen. Als gemeinnützige Einrichtungen sind die Studierendenwerke grundsätzlich nicht an Gewinnerzielung orientiert und können ihre Leistungen somit zu einem optimalen und fairen Preis-Leistungs-Verhältnis anbieten. Studierendenwerk Ulm Studentenwerk Augsburg James-Franck-Ring 8, 89081 Ulm Eichleitnerstraße 30, 86159 Augsburg +49 731 50-23810 +49 821 598 4901 www.studierendenwerk-ulm.de www.studentenwerk-augsburg.de Internationaler Stud- ierendenausweis Studierende der Universität Ulm erhalten den Internationalen Studierendenaus- weis (ISIC) am Info-Point des Studierendenwerks (im Foyer vor der Mensa) oder im Büro der Studierendenvertretung (StuVe) der Universität (N26/320). Studierende der THU und HNU können online unter https://www.isic.de/ ein ISIC beantragen. Bitte bringen Sie ein Lichtbild (2,5 x 3,0 cm), Ihren Reisepass/Personalausweis, Ihren Studierendenausweis und €15,00 mit. Der Internationale Studierendenausweis dient in über 130 Ländern als Nachweis für Vergünstigungen (www.isic.de) und ist ein Jahr ab Ausstellungsdatum gültig.
HOCHSCHULEN Studierendenausweis Sie benötigen einen Studierendenausweis oder eine Campus Card, der /die an allen Hochschulen in Ulm und Neu-Ulm einer Chipkarte entspricht, um folgende Funktionen nutzen zu können: ALLGEMEINE FUNKTIONEN DES STUDIERENDENAUSWEISES (CHIP- KARTE/CAMPUS CARD): • Ausweis für alle Mitglieder der Hochschule • Ausweis zur Bibliotheksnutzung • elektronische Geldbörse mit Zahlungsfunktion z.B. in Mensen, Cafeterien und einigen Getränke- und Snackautomaten • Druck- und Kopierkarte • bei der Nutzung von Selbstbedienungsterminals (SB) zur Adressänderung • Fahrkarte für den öffentlichen Nahverkehr ab 18 Uhr montags bis freitags, an Wochenenden und Feiertagen ganztags, einschließlich der Nachtbusse - ohne den Kauf einer zusätzlichen Fahrkarte • Berechtigung zum Kauf eines Semestertickets • Wahlausweis bei studentischen Wahlen • Rückmeldung sowie Aufladen/Einsehen des (Druck-)Guthabens an SB Terminals AN DER UNIVERSITÄT ULM ZUDEM: • elektronischer Schlüssel für den Zugang zu den PC-Pools und anderen Räumen/ Gebäuden • PIN- und Passwortänderungen von kiz-Accounts • zur Benutzung und Bezahlung der Studierendenparkplätze
HOCHSCHULEN AN DER TECHNISCHEN HOCHSCHULE ULM AUSSERDEM: • zum Öffnen der Schranken an Studierendenparkplätzen WEITERE INFORMATIONEN UNTER: • www.uni-ulm.de/studium/studienorganisation/studierendenausweis-chipkarte • www.uni-ulm.de/chipkarte • https://studium.hs-ulm.de/de/org/IMZ/Seiten/IT_Dienste_und_Studierende- nausweis.aspx (Rubrik: Chipkarte/Studierendenausweis) • https://www.hnu.de/studium/im-studium/campusleben/ Foto von Headway auf Unsplash ZURÜCK ZU INHALLT
behörden & Versicherungen Foto von Gabrielle Henderson auf Unsplash
BEHÖRDEN & VERSICHERUNGEN Wohnsitz anmelden In den ersten zwei Wochen nach Einzug müssen Sie Ihren Wohnsitz persönlich bei der Stadt anmelden. WOHNORT* ULM** NEU- ULM KONTAKT Stadt Ulm (Bürgerdienste) Bürgerbüro der Stadt Neu-Ulm Olgastraße 66, 89073 Ulm Petrusplatz 15, 89231 Neu-Ulm +49 731 1613322 +49 731 70507340 buergerbuero@neu-ulm.de ÖFFNUNGSZEITEN Mo, Di: 07:30 - 16:00 Uhr Mo, Di: 08:00 - 17:00 Uhr Mi, Fr: 07:30 - 12:30 Uhr Mi, Fr: 08:00 - 13:00 Uhr Do: 07:30 - 18:00 Uhr Do: 08:00 - 18:00 Uhr Sa: 08:30 - 13:00 Uhr Sa: 09:00 - 12:00 Uhr ANMELDUNG Innerhalb der ersten zwei Wochen nach Einzug; benötigte Unterlagen: • Personalausweis / Reisepass, eventuell mit Visum • Immatrikulationsbescheinigung oder Zulassung zum Studium (dann muss die Immatrikulationsbescheinigung nachgereicht werden) • Wohnungsgeberbestätigung über den Einzug • ggf. Daten des/der Ehepartner*in (z.B. auch Heiratsurkunde, Schei- dungsurteil) Sie bekommen eine Meldebestätigung als offizielle Bestätigung. ABMELDUNG Eine Woche vor Auszug frühestens ; benötigte Unterlagen: • Personalausweis / Reisepass • Wohnungsgeberbestätigung über Ihren Auszug, wenn vorhanden UMZUG Bei einem Umzug müssen Sie ebenfalls eine • Wohnungsgeberbestätigung über Ihren Auszug und Ihren Einzug in die neue Wohnung vorlegen * Wenn Sie außerhalb wohnen, finden Sie den Kontakt über die Webseite Ihrer Stadt / Gemeinde. ** Bei erstmaliger Anmeldung in Ulm können Sie ein kostenloses Semesterticket bekommen (Weitere Infos: Kapitel “Unterwegs”)
BEHÖRDEN & VERSICHERUNGEN Aufenthaltserlaubnis Je nach Staatsangehörigkeit gelten unterschiedliche Regelungen für Ihren Aufenthalt in Deutschland. Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland brauchen und Ihr Visum nicht den gesamten Zeitraum abdeckt, müssen Sie persönlich zur Ausländer- behörde und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. WOHNORT ULM NEU- ULM KONTAKT Stadt Ulm (Bürgerdienste) Landratsamt Neu-Ulm Ausländerbehörde Ausländerbehörde Olgastraße 66, 89073 Ulm Kantstraße 8, 89231 Neu-Ulm +49 731 1613334 +49 731 7040-0 ÖFFNUNGSZEITEN Mo-Fr: 08:00 - 12:30 Uhr Mo - Mi, Fr: 07:30 - 12:30 Uhr Mo zusätzlich: 14:00 - 16:00 Uhr Do: 07:30 - 17:30 Uhr Do zusätzlich: 14:00 - 18:00 Uhr ANTRAG Bei einer Verlängerung sollten Sie ca. 4-8 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit zur Ausländerbehörde. Wenn Sie visumsfrei eingereist sind, müssen Sie innerhalb von 90 Tagen Ihren Aufenthalt beantragen. ACHTUNG Die Behörde für die Anmeldung Zwei unterschiedliche Behörden des Wohnortes und die für die Anmeldung und die Aufen- Ausländerbehörde befinden sich thaltserlaubnis: zwischen der An- im gleichen Gebäude. meldung beim Bürgerbüro und dem Antrag auf Aufenthaltserlaubnis müssen mindestens zwei Wochen liegen • Antrag auf Erteilung eines UNTERLAGEN FÜR Aufenthaltstitels zusätzliche Unterlagen in Neu-Ulm: • biometrisches Passfoto die Meldebestätigung vom Bürger- DEN ANTRAG • Reisepass, eventuell mit Visum büro • Krankenversicherungsnachweis • Finanzierungsnachweis von min- destens €853.00 pro Monat • Stipendienbescheid • Erklärung eines Familien- mitglieds über finanzielle Unterstützung • aktueller Kontoauszug, Sperr‑ konto-Beleg • für die 1. Ausstellung: €100.00; KOSTEN • bei Verlängerung: €96.00 (außer Stipendiat*innen von deutschen öffentlichen Einrichtungen)
BEHÖRDEN & VERSICHERUNGEN Krankenversicherung In Deutschland gibt es eine Krankenversicherungspflicht für Studierende. Eine gültige Krankenversicherung ist eine wichtige Voraussetzung für Ihre Immatri- kulation an der Hochschule und für Ihren Aufenthaltstitel in Deutschland. Ohne diesen Nachweis können Sie sich nicht einschreiben! Foto von Scott Graham auf Unsplash KRANKENVERSICHERUNG MITBRINGEN Alle Studierende aus den EU-Ländern bzw. Ländern des Europäischen Wirtschafts- raums (EWR) und Ländern, die ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland haben (z.B. Bosnien und Herzogowina, Mazedonien, Serbien, Türkei, Tunesien), können ihre Krankenversicherung (z.B. ihre Familienversicherung) aus dem Heimatland in Deutschland anerkennen lassen. Die EHIC (European Health Insurance Card) reicht dabei als Nachweis oder Sie beantragen eine deutsche oder englische Bescheinigung ihrer Krankenversicherung. Damit können Sie sich unkompliziert bei einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland von der Ver- sicherungspflicht befreien lassen Alle anderen Studierenden mit privater Krankenversicherung aus ihren Heimatländern müssen einen Nachweis (auf Deutsch oder Englisch) vorweisen, dass ihre Krankenkasse alle Behandlungskosten in Deutschland übernimmt. Eine Reiseversicherung ist nicht ausreichend. Mit diesem Nachweis können Sie sich in Deutschland bei einer gesetzli- chen Krankenkasse von der Versicherungspflicht befreien lassen.
BEHÖRDEN & VERSICHERUNGEN DEUTSCHE KRANKENVERSICHERUNG ABSCHLIESSEN Studierende können bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse eine stu- dentische (günstigere) Krankenversicherung abschließen. Seit Januar 2015 setzt sich der Beitrag aus einem einheitlichen Sockelbetrag und Pflegeversicherungs- betrag sowie einem kassenindividuellen Zusatzbeitrag zusammen. Somit z ahlen Studierende - je nach Zusatzbeitrag ihrer Krankenkasse - einen unterschiedlichen Beitragssatz. Im Durchschnitt liegt der monatliche Krankenkassenbeitrag bei ca. 110 €. AUSNAHMEN: • Studierende, die das 30. Lebensjahr vollendet haben • Studierende, die bereits ihr 14. Fachsemester abgeschlossen haben • Doktoranden*innen • Studierende, die mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten • Studierende, die Anspruch auf gesetzliche Familienversicherung ha- ben (z.B. Studierende bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres; verhei- ratete Studierende: nur ein Ehepartner*in muss für die Krankenver- sicherung bezahlen, der/die andere Ehepartner*in kann mitversichert werden). Studierende ohne Anspruch auf gesetzliche Krankenversicherung müssen sich bei einer privaten Krankenversicherung oder bei einer gesetzlichen Kranken- kasse „freiwillig“ versichern (höhere Beiträge als bei der studentischen Krank- enversicherung). Die Tarife der privaten Krankenversicherungen werden indi- viduell berechnet und können stark variieren. Es gibt in Deutschland unterschiedliche gesetzliche Krankenversicherungen. Sie können eine Krankenversicherung Ihrer Wahl kontaktieren. Auf der nächsten Seite finden Sie eine Liste mit Kontaktdaten.
BEHÖRDEN & VERSICHERUNGEN AUSWAHL GESETZLICHER KRANKENVERSICHERUNGEN MIT KONTAKTDETAILS: GESETZLICHE KRANKENVERSICHE- ULM NEU- ULM RUNGEN (BEISPIELE) ALLGEMEINE AOK Ulm AOK Günzburg Schwambergerstraße 14 Jahnstraße 6, 89312 Günzburg ORTSKRANKENKASSE 89073 Ulm (AOK) Kontakt: Kontakt: Herr Moritz Ebner Frau Melissa van Daalaen +49 8221 94-369 +49 731 168-882 moritz.ebner@by.aok.de melissa.vandaalen3@bw.aok.de BARMER BARMER Ulm BARMER Krumbach Münchner Str. 17, 89073 Ulm Babenhauser Str. 12 +49 800 333 004 308 551 86381 Krumbach 0800 333 004 206 301 Kontakt: Richard Kitzinger Kontakt: richard.kitzinger@barmer.de Jürgen Streit juergen.streit@barmer.de DEUTSCHE Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) Bahnhofstraße 17, 89073 Ulm ANGESTELLTEN KRANKENKASSE Kontakt: (DAK) Frau Maike Müller +49 7541 374092106 maike.mueller@dak.de TECHNIKER Techniker Krankenkasse (TK) Hirschstraße 21-23, 89073 Ulm KRANKENKASSE (TK) Kontakt: Herr Michèl Jaquet +49 151 1453 4978 michel.jaquet@tk.de (bietet ihren Service während des Semesters und der Orientierungs- wochen auch auf dem Campus in Ulm an)
BEHÖRDEN & VERSICHERUNGEN WEITERE VERSICHERUNGEN UNFALLVER- • Als Studierende*r sind Sie innerhalb der Hochschule und auf SICHERUNG dem Weg zwischen Hochschule und Wohnung gesetzlich unfallversichert. • In der Regel haben Sie bei allen Jobs während des Studiums, in den Semesterferien oder bei einem Praktikum eine Un- fallversicherung über Ihre*n Arbeitgeber*in. Nicht Sie zahlen Beiträge, sondern Ihr*e Arbeitgeber*in. • Bei schweren Unfällen mit Invalidität oder Todesfolge sind Sie über das Studierendenwerk versichert (auch in Ihrer Freizeit und bei Praktika sowie prüfungsvorbereitenden Tätigkeiten für das Studium außerhalb der Hochschule und im Ausland). HAFT‑ Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss einer privaten PFLICHT‑ Haftpflichtversicherung. VESICHERUNG Sie leistet zum Beispiel Schadenersatz: • für einen von Ihnen fahrlässig verursachten Unfall mit dem Fahrrad • oder in Teilen den Verlust des Wohnungsschlüssels Weitere Informationen zu Behörden und Versicherungen in Deutschland be- kommen Sie direkt bei den Behörden / Versicherungen und bei Ihrem Interna- tional Office/ Akademischem Auslandsamt. Foto von Sincerely Media auf Unsplash ZURÜCK ZU INHALLT
Finanzen Foto von Clay Banks auf Unsplash
FINANZEN Banken KONTO Für den alltäglichen Geldtransfer dient in Deutschland in der Regel ein Girokon- to. Es wird für Überweisungen, Abbuchungen oder Einzugsermächtigungen von regelmäßigen Beträgen wie z.B. Telefongebühren oder der monatlichen Miete benutzt. Für die Eröffnung eines Girokontos benötigen Sie Ihren Pass/Personalausweis, Ihre Immatrikulationsbescheinigung und Ihre deutsche Steuernummer, welche Sie ca. drei Wochen nach der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt per Post erhalten, und ggf. die Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes. Ein bis zwei Wochen nach dem Eröffnen eines Girokontos erhalten Sie eine EC-Karte (Electronic Cash und Maestro) und aus Sicherheitsgründen einige Tage später die Geheimzahl (PIN) separat per Post zugesandt. Achten Sie darauf, dass Ihr Name auf dem Briefkasten steht. Mit der EC-Karte können Sie bargeldlos im Supermarkt oder in Kaufhäusern bezahlen sowie Geld an Geldautomaten ab- heben. BARGELD Mit der EC-Karte können Sie gebührenfrei Geld an den Automaten jeder Filiale Ihrer Bank in Deutschland abheben. Fragen Sie bei Ihrer Bank nach Partnerban ken, bei denen Sie ebenfalls gebührenfrei Geld abheben können. Natürlich ist es auch möglich gegen eine Gebühr (ca. €2.50 - 5.00) an den Automaten anderer Banken Geld zu holen. Weltweit wird Ihre Karte an allen Geldautomaten mit dem Maestro Zeichen akzeptiert. Bis Sie Ihre neue EC-Karte in Ulm/Neu-Ulm erhalten haben, können Sie am Schal- ter Ihrer Bankfiliale Geld abheben.
FINANZEN KONTOAUSZÜGE In jeder Bank gibt es einen Kontoauszugsdrucker, an welchem Sie mit Ihrer EC- Karte Kontoauszüge ausdrucken können. Um einen Überblick über Ihre Finanzen zu behalten, sollten Sie dies regelmäßig, jedoch mindestens einmal im Monat, tun. Wenn Sie zu lange keinen Auszug mehr geholt haben, wird Ihnen dieser kosten pflichtig per Post zugeschickt. Wenn Sie Online-Banking nutzen, können Sie dort einstellen, dass Sie Ihre Kon- toauszüge ausschließlich elektronisch abrufen. Somit werden Ihnen keine Kon- toauszüge mehr kostenpflichtig zugesendet. Die Bankangestellten können Ihnen weiterhelfen. Es ist ratsam, die elektronischen Kontoauszüge auf Ihrem lokalen Rechner zu speichern und zu archivieren. ÜBERWEISUNGEN In Deutschland wird vieles per Überweisung oder Lastschrift bezahlt. Seit der Einführung der Single Euro Payments Area (SEPA)-Überweisung benötigen Sie bei Überweisungen und Lastschriften innerhalb Deutschlands und des Europäischen Wirtschaftsraums nur die IBAN (International Bank Account Number), bestehend aus 22-34 Stellen aus Buchstaben und Ziffern. Für Zahlungen in die Länder Monaco, Schweiz und San Marino geben Sie zusätzlich den 8- bis 11-stelligen BIC (Business Identifier Code) an, der eine international gültige Bankleitzahl darstellt. Wenn Sie eine Überweisung in einer anderen Währung oder in ein Land außerhalb von SEPA vornehmen möchten, benötigen Sie eine Auslandsüberweisung. An SEPA nehmen 34 Länder teil (28 EU-Staaten sowie Norwegen, Liechtenstein, Island, die Schweiz, Monaco und San Marino). Die meisten Banken haben Automaten für Überweisungs aufträge. Wenn Sie Hilfe brauchen, fragen Sie eine*n Bankangestellte*n um Rat. Überweisungen innerhalb des SEPA-Raums werden von den Banken zu den gleichen Konditionen ausgeführt wie Überweisungen innerhalb eines Landes. Überweisungen ins nichteuropäische Ausland werden genauso getätigt, benö- tigen jedoch mehr Zeit und es fallen höhere Kosten an.
FINANZEN EINZUGSERMÄCHTIGUNG UND DAUERAUFTRAG Das Studierendenwerk, Krankenversicherungen, Telefongesellschaften, etc. buchen regelmäßig anfallende Beträge meistens monatlich (normalerweise in der ersten Woche eines Monats) direkt von Ihrem Konto ab. Dafür müssen Sie Ihre Zustim- mung geben und eine Einzugsermächtigung ausfüllen, wenn Sie die Verträge ab- schließen. Dieses Verfahren wird auch als Lastschrift oder Bankeinzug bezeichnet. Achtung! Stellen Sie sicher, dass ausreichend Geld auf Ihrem Konto ist. Falls Ihr Konto bei einer Abbuchung nicht gedeckt ist, fallen Gebühren für Sie an (etwa €5.00 - €10.00). Die Abbuchung wird nicht wiederholt. Das heißt, dass Sie den Geldbetrag selbst überweisen müssen. Mit einem Dauerauftrag veranlassen Sie selbst die regelmäßige Überweisung von Geldbeträgen zu bestimmten Zeiten. Foto von Annie Spratt auf Unsplash ONLINE BANKING Wenn Sie Ihren Geldtransfer Online oder per Telefon regeln wollen, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Bank nach den entsprechenden Konditionen. Beim Tele- fon-Banking erhalten Sie eine Telefon-PIN per Post und können sich abhängig von den Sicherheitsregelungen Ihrer Bank mit der PIN, Ihrer Konto- oder Bankkarten- nummer, einer dreistelligen Filialnummer oder anhand von Fragen (z.B. Geburts- datum) identifizieren. Online-Banking ist eine Möglichkeit, Überweisungen mit reduzierten oder gar kei- nen Gebühren durchzuführen. Sie brauchen für jede Transaktion eine neue TAN.
FINANZEN TAN Hierbei kommen verschiedene Sicherheitsprozeduren zum Einsatz: M-TAN/SMS-TAN PUSH-TAN APP-TAN Sie benötigen einen Com- Für jede Überweisung muss Wenn Sie eine Überweisung puter und erhalten für jede eine TAN angefordert werden, starten, reagiert die App auf Überweisung eine TAN per welche über eine spezielle dem Smartphone. Loggen SMS auf Ihr Handy. Die Me App generiert wird. Die Si Sie sich ein - die TAN wird im thode ist relativ sicher, aber cherheit ist hoch, wenn für Hintergrund generiert und das Handy kann gestohlen App und Onlinebanking ver- übergeben, ohne dass Sie sie oder die TAN abgefangen schiedene Apps oder Geräte sehen. Hier gelten dieselben werden. verwendet werden. Sicherheitsregeln wie bei der Push-TAN. CHIP-TAN PHOTO-TAN Bei diesem Verfahren kommt ein TAN- Dieses Verfahren läuft im Prinzip so wie Generator (ca. €10.00 – 25.00) in Kombi- das Chip-TAN-Verfahren, nur dass hier eine nation mit der Bankkarte zum Einsatz. Der Grafik statt eines flackernden Feldes zum Generator ermittelt durch Auslesen eines Einsatz kommt, die mit einer App auf dem flackernden Feldes auf dem Schirm die Smartphone ausgelesen wird. Die Sicher- jeweils erforderliche TAN. Die Sicherheit ist heit ist hoch, sofern nicht für die App und hoch, da zwei getrennte Geräte verwen- das Online-Banking das gleiche Smartphone det werden und zusätzlich die Bankkarte verwendet wird. nötig ist. KREDITKARTEN Kreditkarten sind in Deutschland nicht so stark verbreitet wie in anderen Ländern. Größere Geschäfte und Tankstellen akzeptieren zwar Kreditkarten (oft nur Mas- tercard und Visa), aber in vielen Geschäften kann nur mit der EC-Karte bargeldlos bezahlt werden. In manchen Geschäften ist eine Zahlung mit EC-Karte erst ab einem bestimmten Einkaufsbetrag, z.B. €5.00 oder €10.00, möglich. Mit einer Kreditkarte und der zugehörigen PIN kann auch Geld an Automaten abge- hoben werden. Die meisten Kreditkartenunternehmen erheben für diesen Service jedoch hohe Gebühren.
FINANZEN SPERR-NOTRUFNUMMER Wenn Sie Ihre Bank-, Kredit-, Mobilfunkkarte oder Ihren Online- oder Telebanking- Account sperren lassen möchten, können Sie eine der folgenden Nummern an- rufen (24 Stunden/365 Tage im Jahr): 116 116 in Deutschland (gebührenfrei) oder +49 30 40 50 40 50 aus dem Ausland. Die Höhe der Gebühren aus dem Ausland ist abhängig vom ausländischen Anbieter bzw. Netzbetreiber. Voraussetzung ist, dass Ihre Bank oder Ihr Mobilfunkanbieter Mitglied bei “SPERR- NOTRUF 116 116 e.V.” ist. (Teilnehmer-Finder: www.sperr-notruf.de/teilnehmer-fin- den/#c580) Für die Sperrung benötigen Sie: • bei Bankkarten: Ihre Kontonummer und Bankleitzahl, alternativ die IBAN • bei Kreditkarten: Kartennummer und Name des Kartenherausgebers oder al- ternativ die Bankleitzahl • bei Mobilfunkkarten: Ihre Rufnummer • bei Online- und Telebanking-Accounts: Ihre Kontonummer oder Zugangsdaten BANKEN Bei Banken kann man grob unterscheiden zwischen: Filialbanken: Direktbanken Lokale Banken sind Banken, die Bankgeschäfte ohne eigenes Sparkassen und Volksbanken. Filialnetz anbieten (z. B. norisbank, comdirekt, ING). Diese Banken haben viele Filialen und Bankauto- Oftmals gehören Direktbanken einem Verbund an, maten in Ulm und Neu-Ulm, jedoch keine Filialen an dessen Bankautomaten Sie ebenfalls kostenlos in anderen Städten. Geld abheben können. Nationale Banken Postbank, Commerzbank, Deutsche Bank, HypoVereinsbank.
FINANZEN Arbeiten als Studier- ende*r Unabhängig von Ihrem Status an der Hochschule haben Sie nie die Garantie, dass Sie einen Job zur Deckung Ihrer Lebenshaltungskosten während Ihres Aufenthalts in Deutschland finden. Sie sollten sich also darauf einstellen, dass Sie prinzipiell von persönlich Erspartem, der Unterstützung von Eltern oder Verwandten oder von Sti- pendien leben müssen! Sollten Sie planen während des Studiums in Deutschland ein Praktikum, einen Studentenwerkvertrag, einen Hiwi-Job oder eine geringfügige Beschäftigung aufzunehmen, besteht die Verpflichtung zum Abschluss einer deutschen Krankenversicherung. Außerdem gilt in Deutschland grundsätzlich, dass für monatliche Einkommen ab €450.00 bzw. Studierende mit Arbeitsverträgen mit Verdiensten ab €4.860.00/ Jahr in der Regel Sozialabgaben bezahlt werden müssen. Studierende müssen ihr Einkommen ab €9,408.00 pro Jahr versteuern. Sobald Studierende in mehr als 26 Wochen pro Jahr mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, erfüllen sie steuer- und sozialabgabenrechtlich den Studierendenstatus nicht mehr. Weitere Informa tionen: www.mystipendium.de/studienfinanzierung/steuerfreibetrag-student JOBS AN DEN HOCHSCHULEN • Studierende dürfen in einer studienbezogenen Tätigkeit maximal arbeiten: UUlm THU HNU 85 Std./Monat 42 Std./Monat 19 Std./Monat Die Bezeichnung für eine solche Tätigkeit ist „Studentische Hilfskraft“. Die meisten Jobangebote an den Hochschulen sind für Studierende höherer Semester. An der Technischen Hochschule Ulm können Master-Studierende maximal 36 Stunden im Monat als „Wissenschaftliche Hilfskraft“ arbeiten.
FINANZEN • Doktorand*innen können an einer Hochschule als „Wissenschaftliche Mit arbeiter*in“ arbeiten. Der Arbeitsumfang wird von dem/der Betreuer*in der Doktorarbeit festgelegt. • Stipendiat*innen einer deutschen Organisation erkundigen sich bitte dort nach den Richtlinien. OFF-CAMPUS JOBBEN OHNE ARBEITSERLAUBNIS Alle EU-Bürger*innen haben in Deutschland eine unbegrenzte Arbeitserlaubnis. Ausländische Studierende ohne Arbeitserlaubnis dürfen pro akademischem Jahr maximal 120 ganze (= 8 Stunden/Tag) oder 240 halbe (= 4 Stunden/Tag) Tage arbei ten. Außerdem dürfen Studierende während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, ansonsten verlieren sie ihren Krankenversicherungs schutz. Darum und zur Vermeidung einer Beeinträchtigung Ihres Studiums, empfiehlt es sich, während der vorlesungsfreien Zeit zu arbeiten. Absolvent*in- nen können bis zu 18 Monaten nach Studienabschluss einen angemessenen Arbeitsplatz suchen. In diesem Zeitraum gelten die gleichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen wie für Studierende. OFF-CAMPUS JOBBEN MIT ARBEITSERLAUBNIS Studierende, die mehr als die oben beschriebenen Stunden arbeiten möchten, brauchen eine Arbeitserlaubnis von der Agentur für Arbeit und der Ausländerbe- hörde. Normalerweise wird nur fortgeschrittenen Studierenden eine Arbeitserlaub- nis erteilt, wenn sie in einem Bereich arbeiten möchten, der mit ihrem Studienfach zu tun hat. Außerdem benötigen sie eine sogenannte „Unbedenklichkeitsbe scheinigung“ von ihrer Hochschule. Diese bestätigt, dass sie bis zu dem aktuellen Zeitpunkt erfolgreich studiert haben und dass keine Vorbehalte gegenüber einer Beschäftigung in einer studienbezogenen Tätigkeit bestehen. Foto von Annie Spratt auf Unsplash
FINANZEN JOBPLATTFORMEN • www.arbeitsagentur.de • Agentur für Arbeit Ulm • Agentur für Arbeit Neu-Ulm Wichernstraße 5, 89073 Ulm Reuttierstraße 39, 89231 Neu-Ulm +49 800 4 5555 00 +49 800 4 5555 00 • www.jobware.de • www.univillage.de • www.absolventa.de • www.jobrobot.de • www.jobs-ulm.de • www.stepstone.de Fragen Sie in Ihrem International Office/ Akademischem Auslandsamt nach der Broschüre „Study & Work“, die weitere Informationen zum Übergang vom Studium in den Beruf in Ulm und Neu-Ulm enthält. PRAKTIKA/PRAXISSEMESTER • Ausländische Studierende der Technischen Hochschule Ulm können sich an das Praktikantenamt Ihres Studiengangs und an das Akademische Auslandsamt wenden, wenn Sie Unterstützung bei der Praktikumssuche benötigen. • Über Praktikumsstellen können Sie sich hier informieren: • www.jobportal-ulm.de/hsulcc/ • www.praktikum.info/ • www.meinpraktikum.de/ • www.connecticum.de/ • www.praktika.ingenieur.de/ • www.stellenmarkt.karrierefuehrer.de/Campus.html • Informieren Sie sich bei Praktikums- oder Jobmessen über die Unternehmen und sprechen Sie direkt mit den Personalleitern. • www.firmenkontaktmesse.de/ • Make it in Ulm – Jobmesse für ausländische Studierende im Mai in der IHK Ulm • Karrierebörse im Oktober an der THU am Standort Prittwitzstraße • www.akademika.de
FINANZEN Lebenshaltungskosten Natürlich hängen diese Kosten in erster Linie von Ihrem persönlichen Lebens- stil ab, aber bedenken Sie, dass in einer ungewohnten Umgebung im Ausland zu leben immer relativ teuer ist. Wenn man alle Aspekte berücksichtigt, müs- sen Studierende in der Regel mit etwa €600.00 bis €850.00 pro Monat zum Leben rechnen. Wir müssen Sie ausdrücklich davor warnen, ein Studium ohne die notwendige finanzielle Sicherheit zu beginnen, da Sie nicht damit rechnen können, eine ständige finanzielle Unterstützung während Ihres Studiums, beispielsweise durch Stipendien, zu erhalten. FOLGENDE KOSTEN FALLEN UNGEFÄHR AN Miete Krankenversicherung Studierendenwerk Ulm: €229 - €420 Im Durchschnitt liegen die monatlichen monatlich, einmalig €20.00 Bearbei- Kosten bei ca. €110.00 tungsgebühr und €300.00 Kaution; Studentenwerk Augsburg: €279.50 - Semesterticket: €315 monatlich und €350.00 Kaution €129.00 pro Semester (Stand: 2020) Essen in der Mensa für Bus und Bahn in der Region; weitere Informationen hier. Der Preis für ein Essen beträgt ca. € 2.00 - € 4.00. Rundfunkgebühren: Unterrichtsmaterialien: €17.50 monatlich; €30.00 - €100.00 pro Semester weitere Informationen hier. Beitrag für die verfasste Studierendenwerksbeitrag: Studierendenschaft: UUlm €84.50 pro Semester, THU: €83.00 pro Semester, UUlm: €12.00 pro Semester, HNU: €52.00 pro Semester THU: €7.50 oder €15.00 pro Semester plus €29,50 Solidarbeitrag für das Se- mesterticket Verwaltungskostenbeitrag des Landes Baden-Württem- Außerdem berg: Ausgaben für Kleidung, Gebrauchs- €70.00 pro Semester in Ulm; gegenstände und Freizeitaktivitäten €35.00 für Studierende in folgenden Studiengängen.
FINANZEN Studiengebühren und Semesterbeiträge In Bayern (Hochschule Neu-Ulm) gibt es keine Studiengebühren. Im Bundesland Baden-Württemberg (Universität Ulm und Technische Hochschule Ulm) gibt es seit dem WS 2017/18 in der Regel Gebühren für neue ausländische Studierende in Bachelor-, konsekutiven Master- und Staatsexamensstudiengängen in Höhe von €1,500.00 je Semester. EU-Bürger*innen, Austauschstudierende, viele Geflüchtete und auch weitere Personengruppen sind ausgenommen. Es gibt zudem Zweit- studiengebühren für Personen (unabhängig ihrer Nationalität), die bereits ein Studi- um in Deutschland abgeschlossen haben. Auch für bestimmte weiterbildende Masterstudiengänge werden Gebühren fällig. Informieren Sie sich vor Aufnahme Ihres Studiums, ob Sie Studiengebühren zahlen müssen. Unabhängig davon müssen Sie jedoch den Verwaltungskostenbeitrag und die Beiträge für das Studierendenwerk sowie in Baden-Württemberg für die Verfasste Studierendenschaft bezahlen. Sie erhalten eine Zahlungsaufforderung mit allen wichtigen Informationen bei Ihrer Zulassung oder der Rückmeldung zum nächsten Semester. Weitere Informationen finden Sie unter: • Universität Ulm: www.uni-ulm.de/studium/studienorganisation/studi- engebuehren/ • Technische Hochschule Ulm: https://studium.hs-ulm.de/de/org/ssc/Seiten/Beitraege_Gebuehren.aspx • Hochschule Neu-Ulm: www.hnu.de/studium/im-studium/organisiert-durchs-studium/
FINANZEN Vergünstigungen für Studierende Das Semesterticket ist die günstig- Die Mensen der Hochschulen in Ulm ste Möglichkeit den Nahverkehr in und Neu-Ulm bieten Essen und Ge Ulm und Neu-Ulm zu nutzen. tränke zum Studierendentarif an. Bei Vorlage des Studierendenauswei- Von Mai bis Oktober können Studie ses erhält man oft Ermäßigungen für rende gegen Vorlage des Studie Konzerte, Ausstellungen, Sport- und rendenausweises kostenlos mit dem Kulturveranstaltungen. Zum Teil bieten Solarboot auf der Donau fahren. auch Museen, Theater und Kinos Son- www.solarstiftung.eu derpreise an. Nachfragen lohnt sich! An den schwarzen Brettern der Studierenden-Presse erhalten Sie Informationen über Vergünstigungen für Zeitungen und Zeitschriften. Zudem bieten einige Software-Her steller Nachlässe beim Erwerb von Software an. Foto von Brooke Cagle auf Unsplash
FINANZEN Stipendien und BAföG Informationen über Stipendien finden Sie hier: • Universität Ulm: www.uni-ulm.de/universitaet/karriere/stipendien • Technische Hochschule Ulm: https://www.studium.hs-ulm.de/de/org/ssc/Seiten/Finanzierung_Mentoring. aspx • Hochschule Neu-Ulm: www.hnu.de/internationales/internationale-vollzeitstudierende/stipendien Informationen über BAföG finden Sie hier: • www.studierendenwerk-ulm.de/bafoeg-finanzen Ein Anspruch auf Ausbildungsförderung für ausländische Studierende ergibt sich aus den Voraussetzungen des §8 BAföG. Maßgeblich ist vor allem der Aufenthalts titel bzw. nach welcher Rechtsgrundlage der Aufenthalt in Deutschland gestattet ist. Bei Fragen können Sie sich an Herrn Stefan Lindner stefan.lindner@studierenden- werk-ulm.de von der Abteilung Studienfinanzierung des Studierendenwerks Ulm wenden. Foto von Northfolk auf Unsplash ZURÜCK ZU INHALLT
wohnen Foto von Kirill auf Unsplash
WOHNEN Studierendenwohnheime WICHTIGE INFORMATIONEN AUF EINEN BLICK Die Studierendenwerke und andere Träger betreiben mehrere Studie rendenwohnheime in Ulm und Neu-Ulm. Die Hochschulen und die Uni- versität in Ulm und Neu-Ulm betreiben selbst keine eigenen Wohnheime. In Ulm und Neu-Ulm gibt es mehr Studierende als Wohnheimplätze. Bewerben Sie sich daher frühzeitig um einen Wohnheimplatz, da die Nachfrage insbesondere für das Wintersemester groß ist und es zu einigen Monaten Wartezeit kommen kann. Studierende können sich nur auf einen Wohnheimplatz beim Studierendenwerk des Bundeslandes bewerben, in dem sie studieren, es sei denn sie sind in einem Koopera- tionsstudiengang der Hochschulen Neu-Ulm und Ulm eingeschrieben. Weitere Informationen zu den Wohnheimen und der Bewerbung finden Sie beim “Studierendenwerk Ulm”: https://studierendenwerk-ulm.de/ wohnen/ und beim “Studentenwerk Augsburg”: https://studentenw- erk-augsburg.de/wohnen/. Alle Zimmer und Apartments sind möbliert, mit Ausnahme der Wohn- heime im Kelternweg und der Hauffstraße in Ulm. Die Studierendenwerke bieten zudem Zimmer und Apartments für alleinerziehende Mütter oder Väter und für Studierende mit Behinderung an. Elternpaare mit Kind müssen auf dem privaten Immobilienmarkt nach Apartments suchen. In den Wohnheimen gibt es keine Geschlechtertrennung. Badezimmer, Toiletten, Wohn- und Aufenthaltsräume sowie die Küche werden ge- meinschaftlich genutzt. Manche Zimmer bzw. Apartments verfügen über ein eigenes Badezimmer mit Toilette und/oder einer Einbauküche. Von allen Wohnheimen besteht Busanschluss zu den Hochschulen und in die Stadtmitte. Alle Wohnheime verfügen über Internetzugang, entweder über WLAN (mittels Ihrem Hochschul-Account und Eduroam) oder Sie benötigen ein Ethernet-Kabel. Am Infobrett finden Sie die Kontakte zu den EDV-Tutoren, die Ihnen bei Fragen und Problemen (z.B. Schadsoftware) helfen.
WOHNEN Überprüfen Sie Ihr Zimmer/Apartment beim Einzug auf Defekte oder fehlende Bettwäsche und informieren Sie so schnell wie möglich Ihre*n Hausmeister*in. Teilweise sind Wohnheim- EINZUG küchen bereits mit Geschirr und Küchenbedarf ausgestattet. Erkundigen Sie sich beim Einzug bei Ihren Mitbewohner*innen, ob die Mitbenutzung gestattet ist und nach dem Putzplan und den Regeln der gemeinschaftlich genutzten Räume. Vereinbaren Sie mindestens 3 Wochen vor Ihrem Auszug einen Termin mit dem bzw. der Hausmeister*in. Wenn Ihr Zimmer/ Apartment, das Bad, der Flur und die Küche ordentlich geputzt AUSZUG sind, erhalten Sie Ihre Kaution vom Studierendenwerk zurück. Foto von Jonas Denil auf Unsplash PRIVATE STUDIERENDENWOHNHEIME • Uni Apart Asset Management GmbH: www.uniapart.de (Mithafter mit Wohnsitz in Deutschland erforderlich) • Mietpool Campus Village Neu-Ulm GbR: www.campus-village.de Der/Die Vermieter*in hat das Recht auf eine Besichtigung der Miet- wohnung während der Mietdauer, wenn der/die Mieter*in vorab be- nachrichtigt wird. Sonstige Personen haben nur mit Erlaubnis des/der Mieter*in Zutritt.
WOHNEN Private Wohnungssuche Foto von Progressive Insurance auf Unsplash Ob in Ulm oder Neu-Ulm, es gibt viele Möglichkeiten private Wohnheime, Zimmer und Wohnungen zu finden. Kurz vor Semesterbeginn wird das Angebot erfahrungs- gemäß sehr knapp. Machen Sie sich deshalb rechtzeitig auf die Suche. Zimmer und Wohnungen sind größtenteils unmöbliert. Die meisten Vermieter*in- nen/Mitbewohner*innen möchten die Bewerber*innen persönlich vor Ort ken- nenlernen und sich mit ihnen unterhalten, bevor ein Vertrag abgeschlossen wird. Wohnungsbesichtigungen sind wie Vorstellungsgespräche. Während Sie die Un- terkunft begutachten, werden Sie von der/dem Vermieter*in begutachtet. Planen Sie daher, wenn möglich, eine Reise nach Ulm vor Ihrem regulären Aufenthalt ein, vereinbaren Sie vorab Besichtigungstermine und bereiten Sie alle benötigten Dokumente vor. Unterschreiben Sie erst einen Mietvertrag, nachdem Sie die Wohnung/das Zimmer besichtigt haben, mit der/dem Vermieter*in und den Mit- bewohner*innen gesprochen und ggf. Ihr Visum erhalten haben. Da die meisten Mietverträge in Deutsch verfasst sind, sollten Sie bei Unklarheiten Ihre*n Vermie ter*in fragen. Da in vielen Wohnungsanzeigen Abkürzungen verwendet werden, hat die Tech- nische Universität München ein hilfreiches Abkürzungsverzeichnis erstellt: www.tum.de/unileben/wohnen/tipps/abkuerzungen/
WOHNEN UNTERLAGEN Zumeist verlangen Vermieter*innen folgendes: • eine deutsche Privathaftpflichtversicherung • Bonitätsauskunft von der „Schufa” (privatwirtschaftliche deutsche Wirtschafts auskunftei) • Kopie des Reisepasses/Personalausweises • Kopie der Aufenthaltsgenehmigung bzw. des Visums • eine Selbstauskunft • den Zulassungsbescheid zum Studium oder eine Immatrikulationsbescheini- gung • ein deutsches Bankkonto, einen Nachweis über genügend finanzielle Mittel oder eine Bürgschaft. Hierbei werden vom Bürgen eine Kopie des Personalauswei ses/Reisepasses und Gehaltsabrechnungen benötigt. Sobald Sie sich beim Einwohnermeldeamt registrieren, ein Bankkonto eröffnen und einen Vertrag bei z.B. einem Internetanbieter abschließen, erstellt die Schufa automatisch eine Bonitätsauskunft. Im Gegensatz zu anderen Ländern, wird die Miete monatlich bezahlt und unterteilt sich in „Kaltmiete“ und „Warmmiete“. Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) hat hierzu auf seiner Webseite hilfreiche Informationen unter www.daad. de/de/studieren-und-forschen-in-deutschland/studium-planen/das-eigene-zim- mer/ in der Rubrik Kleines Miet-Lexikon bereitgestellt. Foto von STIL auf Unsplash
WOHNEN SUCHE IM INTERNET • Webeite des Studierendenwerkes Ulm: studierendenwerk-ulm.de/wohnen/private-zimmer-finden • Webeite der Universität Ulm: www.portal.uni-ulm.de/PinnwandWI/index.html • Weitere Webseiten: www.die-wg-boerse.de www.ImmobilienScout24.de www.immonet.de www.immowelt.de www.housinganywhere.com/de/ www.wg-gesucht.de www.wg-suche.de www.wohnungsmarkt24.de www.ebay-kleinanzeigen.de (Geben Sie den Ort ein und wählen Sie Immobilien) PRIVATE WOHNUNGSSUCHE - HILFEN UND FALLEN Bei der Suche nach einer Unterkunft kann ein*e Immobilienmakler*in helfen. Seit dem 1. Juni 2015 wird nach dem deutschen Gesetz die Maklerprovision von der Person bezahlt, die den/die Makler*in beauftragt hat. Aber bei der Wohnungssuche ist auch Vorsicht geboten: unehrliche Vermittler*in- nen lassen sich von Interessenten einen Auftrag unterzeichnen. Seien Sie achtsam bei überteuerter oder sehr niedriger Nebenkostenangabe sowie bei zu hohen Ablösevereinbarung – so versuchen einige Vermieter*innen eventuelle Mieter*in- nen zu locken oder für die bezahlte Vermittlungsgebühr aufkommen zu lassen. Achtung! Bei Angeboten im Internet fordern einige Vermieter*innen zudem eine Kautionszahlung vor der Besichtigung des Mietobjektes. Bezahlen Sie die Kaution immer erst nach der Besichtigung und bei Vertragsabschluss.
WOHNEN AUSHÄNGE AN DEN HOCHSCHULEN An allen Hochschulen in Ulm und Neu-Ulm finden sich viele Aushänge an schwarzen Brettern mit Wohnungsangeboten. Schwarze Bretter mit Wohnungsangeboten: • Universität Ulm, StuVe, M25, Zimmer 224 (Schwarzes Brett) • Technische Hochschule Ulm, im Foyer und im 1. Stock des B-Gebäudes (Schwarzes Brett) • Hochschule Neu-Ulm, Hauptgebäude, gegenüber Club B ZEITUNGEN • “Südwest Presse Ulm” ist eine Tageszeitung aus Ulm. Wohnungsanzeigen werden größtenteils mittwochs und samstags veröffentlicht. Online Version: www.immo.swp.de. Wenn Sie eine Anzeige schalten möchten (gebührenpflichtig), können Sie dies online machen (www.anzeigenbuchung.swp.de) oder melden Sie sich unter +49 731 156602. • “Ulmer Wochenblatt”. Kostenlose, wöchentliche Zeitung, die mittwochs an Privathaushalte in Ulm und Umgebung verteilt wird. Sie enthält viele Wohnungs angebote, welche größtenteils denen der Mittwochsausgabe der Südwest Presse entsprechen. Online Version: www.wochenblatt.swp.de. • Schwäbische Zeitung ist eine Tageszeitung aus Ulm, welche mittwochs und samstags Wohnungsanzeigen enthält. Online Version: www.immo.schwaebische.de. • Neu-Ulmer Zeitung ist eine Tageszeitung aus Neu-Ulm, welche mittwochs und samstags Wohnungsanzeigen veröffentlicht. Online Version: www.immobilien.augsburger-allgemeine.de. Foto von Florian Steffan auf Unsplash
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