Willkommens-broschüre - Nützliche Informationen, die Ihnen den Start in Ulm & neu-ulm erleichtern - Hochschule Neu-Ulm

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Willkommens-broschüre - Nützliche Informationen, die Ihnen den Start in Ulm & neu-ulm erleichtern - Hochschule Neu-Ulm
willkommens-
                                         broschüre
                                         Nützliche Informationen,
                                         die Ihnen den Start in Ulm & neu-ulm
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                                         erleichtern
Willkommens-broschüre - Nützliche Informationen, die Ihnen den Start in Ulm & neu-ulm erleichtern - Hochschule Neu-Ulm
WILLKOMMENSBROSCHÜRE

           impressum
       HERAUSGEBER           • International Office der Universität Ulm
       & REDAKTION           • Akademisches Auslandsamt der Technischen
                               Hochschule Ulm
                             • International Office der Hochschule Neu-Ulm

       DRUCK                 • 14. Auflage
                             • Digitale Version seit Wintersemester 2020
                             • Überarbeitung: August 2020

Alle in der Broschüre enthaltenen Angaben und Informationen sind ohne Gewähr
und begründen keine Rechtsansprüche.

Ideen, Anregungen und Verbesserungsvorschläge zu dieser Broschüre bitte an:
international@hnu.de

© International Office der Hochschule Neu-Ulm
Willkommens-broschüre - Nützliche Informationen, die Ihnen den Start in Ulm & neu-ulm erleichtern - Hochschule Neu-Ulm
HERZLICH

WILLKOMMEN
                    IN ULM & NEU-ULM!

Liebe Studierende,

wir freuen uns, dass Sie sich für ein Studium
an einer unserer Hochschulen entschieden
haben!
Wir sind sicher, dass diese Erfahrung für Sie
sehr spannend wird und möchten Ihren
Aufenthalt so angenehm wie nur möglich
machen.
Da internationale Studierende nach Ankunft
in einem neuen Land anfangs vor besonder-
en Herausforderungen stehen können, ha-
ben wir diese Broschüre für Sie erstellt.
In unserer Willkommensbroschüre finden
Sie Informationen, die Ihnen den Start in
Deutschland und in Ulm/Neu-Ulm erleich-
tern.
Genießen Sie Ihren Aufenthalt und herzlich
willkommen!
                                          Ihre
                     - Universität Ulm (uulm)
             - Technische Hochschule Ulm
                                        (THU)
               - Hochschule Neu-Ulm (HNU)
                                                 Foto von Danielle Macinnes auf Unsplash
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inhalt

                          HOCHSCHULEN
  ULM &
             CHECKLISTE     IN ULM &
 NEU-ULM
                            NEU-ULM

BEHÖRDEN &
 VERSICHE-   FINANZEN       WOHNEN
  RUNGEN

UNTERWEGS     ALLTAG        FREIZEIT

KONTAKTE &     NOTRUF-     NÜTZLICHE
 BERATUNG     NUMMERN       KARTEN
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ulm &
neu-ulm
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ULM & NEU-ULM

           willkommen in der
           Doppelstadt!
Ulm und Neu-Ulm sind Zwillingsstädte im Süden von Deutschland. Und obwohl sie
durch den Fluss Donau getrennt werden, sind sie im Alltag eng miteinander verbun-
den.
Die Donau ist die offizielle Grenze zweier Bundesländer: Ulm liegt im Bundesland
Baden-­Württemberg und grenzt direkt an die kleinere bayerische Stadt Neu-Ulm.
Gemeinsam zeichnen sich die beiden Städte durch eine einzigartige Verbindung
von Tradition und Moderne aus und bilden das kulturelle und wirtschaftliche Zen-
trum zwischen dem Allgäu und der Schwäbischen Alb.

        126 000                   62 000                     18 200
                                                                                      Foto von Luis Fernando Felipe Alves auf Unsplash

     EINWOHNER                EINWOHNER                 STUDIERENDE
     IN ULM                   IN NEU-ULM                AN DREI
                                                        ÖFFENTLICHEN
                                                        HOCHSCHULEN
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ULM & NEU-ULM

                  In Ulm finden Sie das romantische Fischer- und Gerberviertel mit seinen
                  alten Häusern, Gassen und mittelalterlichem Flair. Und natürlich den höchsten
                  Kirchturm der Welt (161,53 m). Die Geschichte von Ulm ist noch immer
                  lebendig in vielen Festen und Traditionen wie dem Fischerstechen auf der
                  Donau, dem Internationalen Donaufest sowie der Schwörwoche, einem
                  Fest zu Ehren einer der ältesten Stadtverfassungen Europas. Berühmte
                  Persönlichkeiten wie der Physiker und Nobelpreisträger Albert Einstein
                  wurden in Ulm geboren.

                  Neu-Ulm hat sein Erscheinungsbild spürbar verändert wie kaum eine andere
                  Stadt in Bayern. Nach dem Abzug der amerikanischen Streitkräfte hat die
                  Stadt sich mit Ihren ehemaligen Kasernen sich seit Mitte der 1990er Jahre er-
                  folgreich in eine Dienstleisungszentrum mit modernen Wohnkomplexen und
                  öffentlichen Parks umgewandelt.

In der Doppelstadt gibt es viel zu entdecken - wunderschöne Landschaften, ver-
schiedene Museen, Theater und Kinos, sowie Bars und Clubs, in denen Sie sich
nach einem anstrengenden Tag entspannen können. Darüber hinaus wird das
Freizeitprogramm der Stadt durch saisonale Veranstaltungen bereichert - zum
Beispiel Open-Air-Festivals im Sommer oder Weihnachtsmarkt im Winter.

                       DIE DOPPELSTADT IN ZAHLEN

  14 CLUBS              34 BARS            60 RESTAURANTS                    5 KINOS

            3 THEATER                7 MUSEEN                    3 SEEN

                                                                               ZURÜCK ZU INHALLT
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checkliste
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CHECKLISTE

            Wichtige Erledigungen
            in den ersten Tagen
            nach Ihrer Ankunft in
            Ulm/Neu-Ulm
Stellen Sie sich im Akademischen Auslandsamt/International Office Ihrer
Hochschule vor und fragen Sie nach Orientierungsveranstaltungen und Men-
toring-/Buddy-Programmen. Häufig werden soziale Aktivitäten und Hilfe bei
der Erledigung der Formalitäten angeboten. Dann müssen Sie die folgenden
Dinge nicht alleine erledigen:

          1                             2                          3
Anmeldung bei der Stadt-      ggf. Aufenthaltserlaub-   Eröffnen eines Bankkon-
verwaltung (Bürgerservice)    nis beantragen            tos
innerhalb der ersten 14 Ta-
gen nach Einreise

Weiterführende Informationen zu diesen Themen finden Sie im Kapitel “Be-
hörden” und im Kapitel “Finanzen” dieser Broschüre sowie auf den Webseiten
der Uni Ulm, der THU und der HNU. Das Akademische Auslandsamt/International
Office gibt Ihnen zusätzlich wichtige Hinweise, welche Formalitäten Sie zu Be-
ginn Ihres Studiums in Ulm/Neu-Ulm erledigen müssen. Außerdem können Sie
dort wertvolle Tipps über das Leben und Studium in Ulm/Neu-Ulm bekommen,
die Ihnen helfen, sich schnell wohlzufühlen. Nutzen Sie deshalb möglichst viele
der Informations- und Orientierungsangebote Ihrer Hochschule!
                                                                   ZURÜCK ZU INHALLT
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hochschulen
in ulm &
neu-ulm

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HOCHSCHULEN

   universität ulm
LOGO

ADRESSE             Universität Ulm
                    Helmholtzstraße 16 , 89081 Ulm
                    www.uni-ulm.de/, +49 731 5010

STUDIERENDENZAHL    ca. 10 500

GEGRÜNDET           1967

WINTERSEMESTER      1.10. - 31.03.
                    (Vorlesungen von ca. Mitte Oktober bis
                    Mitte Februar)

SOMMERSEMESTER      1.04. - 30.09.
                    (Vorlesungen von ca. Mitte April bis Mitte
                    Juli)

INTERNATIONAL       +49 731 50-22007
OFFICE              international@uni-ulm.de
                    Weitere Infos: Kapitel “Kontakte und Be-
                    ratung”

ZENTRALE STUDIEN-   Serviceportal: +49 731 50-24444,
BERATUNG            zentralestudienberatung@uni-ulm.de
HOCHSCHULEN

        STUDIENGÄNGE         www.uni-ulm.de/studium/studieren-an-
                             der-uni-ulm/studiengaenge/#

        SPRACHENZENTRUM      EG, Albert-Einstein-Allee 5
                             89081 Ulm
                             https://www.uni-ulm.de/zsp/

        MASTERSTUDIENGANG    www.uni-ulm.de/einrichtungen/saps/stu-
        INSTRUKTIONSDESIGN   diengaenge/instruktionsdesign/module/

        BIBLIOTHEK           Albert-Einstein-Allee 37, 89081 Ulm,
                             +49 731 50-15544
                             www.uni-ulm.de/einrichtungen/kiz/ser-
                             vice-katalog/bibliotheksnutzung
                             Öffnungszeiten Lesesaal:
                             Mo - Fr: 8:00 - 22:00 Uhr
                             Sa: 10:00 - 20:00 Uhr
                             Öffnungszeiten Ausleihe:
                             Mo - Fr: 8:00 - 21:30 Uhr
                             eingeschränkter Betrieb durch Corona
                             weitere Infos hier.

       KIZ HELPDESK          +49 731 50-30000
                             helpdesk@uni-ulm.de
                             kiz.information@uni-ulm.de
HOCHSCHULEN

   Technische Hoch-
   schule Ulm (Thu)
LOGO

ADRESSE            Technische Hochschule Ulm
                   Prittwitzstraße 10, 89075 Ulm
                   www.studium.hs-ulm.de/
                   +49 731 50-208

STUDIERENDENZAHL   ca. 3 600

GEGRÜNDET          1960

WINTERSEMESTER     01.09. - 28./29.02.
                   (Vorlesungen von Anfang Oktober bis
                   Mitte Februar)

SOMMERSEMESTER     01.03. - 31.08.
                   (Vorlesungen von Mitte März bis Ende Juli)

INTERNATIONAL      +49 731 50-28457, aaa@thu.de
OFFICE             https://studium.hs-ulm.de/de/org/aaa/
                   Seiten/Wege_ins_Ausland.aspx
                   Weitere Infos: Kapitel “Kontakte und Be-
                   ratung”
HOCHSCHUELN

        STUDIERENDEN-     https://studium.hs-ulm.de/de/org/ssc,
        SERVICE-CENTER    ssc@thu.de , +49 731 50-28025

        ANFAHRTS- UND     https://studium.hs-ulm.de/de/Seiten/
        LAGEPLÄNE         Standorte.aspx

        STUDIENGÄNGE      www.studium.hs-ulm.de
                          (Rubrik: Studium)

        SPRACHENZENTRUM   www.studium.hs-ulm.de/de/org/ifm,
                          IFM@thu.de
                          +49 731 50-28091

        BIBLIOTHEKEN      https://studium.hs-ulm.de/de/org/IMZ/
                          Seiten/Bibliothek.aspx
                          Campus Prittwitzstraße:
                          +49 731 50-28113
                          Mo - Do: 8:00 - 18:00 Uhr
                          Fr: 8:00 - 14:00 Uhr
                          Campus Albert-Einstein-Allee:
                          +49 731 50-28512
                          Mo - Do: 9:00 - 12:00 Uhr
HOCHSCHULEN

   Hochschule Neu-Ulm
   (hnu)
LOGO

ADRESSE              Hochschule Neu-Ulm
                     Wileystraße 1, 89231 Neu-Ulm
                     www.hnu.de/, +49 731 9762-0

STUDIERENDENZAHL     ca. 4 000

GEGRÜNDET            in 1994

WINTERSEMESTER       01.09. - 28./29.02.
                     (Vorlesungen von Anfang Oktober bis
                     Mitte Februar)

SOMMERSEMESTER       01.03. - 31.08.
                     (Vorlesungen von Mitte März bis Ende Juli)

STUDIUM AN DER HNU   Informationen zu allen Studiengängen:
                     www.hnu.de/studium/studiengaenge

                     Deutsch ist die Lehrsprache bei allen
                     Bachelorstudiengängen, hier gibt es ein-
                     zelne Kursen und Module auf Englisch.
HOCHSCHULEN

Masterprogramme in der Lehrsprache Englisch:
• Master of Business Intelligence and Business Analytics (BIA)
• Master of International Enterprise Information Management (IEIM)
• Master of International Corporate Communication and Media Management
  (ICCMM)

        KONTAKTE AN DER HNU

• Interesse an einem Studium?
   Referat Studium und Prüfung: +49 731 9762-2020, studium@hnu.de
• Unterstützung für internationale Studierende?
   International Office: +49 731 9762-2121, international@hnu.de
   (weitere Infos unter “Kontakte und Beratung”)
• Interesse an Sprachkursen?
   www.hnu.de/studium/sprachenzentrum
• Interesse an Bücher- und Medienausleihe?
   https://www.hnu.de/studium/im-studium/bibliothek/wir-ueber-uns   Foto: HNU
HOCHSCHULEN

             Neu in Ulm oder Neu-Ulm?
Sie möchten in Ulm oder Neu-Ulm einen Studienabschluss machen und suchen
eine Person, die Ihnen ganz persönlich und individuell in allen Fragen rund um das
Studium und das Leben in der neuen Stadt zur Seite steht? Dann nehmen Sie am
­Buddy-Programm teil!
Ein*e Buddy oder Mentor*in ist ein*e Studierende*r Ihrer Hochschule, der/die Sie
in den ersten zwei Semestern Ihres Studiums unterstützt und beispielsweise
beim Ausfüllen von Formularen oder beim Zurechtfinden an der Hochschule und
in der Stadt behilflich ist. Ihr Buddy kann Ihnen auch Tipps zur Gestaltung Ihrer
Freizeit in Ulm/Neu-Ulm geben oder Sie können gemeinsame Unternehmungen
und Ausflüge planen. Die Vorteile für die Studierenden liegen dabei im Austausch
von Kultur, Sprache und Auslandserfahrungen.
Außerdem gibt es für alle internationalen und deutschen Buddies regelmäßige Ve-
ranstaltungen, sodass Sie viele nette Leute kennenlernen und gute Freund*innen
finden können.
Anmeldeformular und weitere Informationen zum Buddy Programm:
• Universität Ulm: www.uni-ulm.de/buddy
• Technische Hochschule Ulm: https://studium.hs-ulm.de/en/org/aaa/Pages/
  Incomings.aspx (Rubrik: Buddy Program, nur auf Englisch!)
                                                                              Foto von Brooke Cagle auf Unsplash
HOCHSCHULEN

              Studienleistungen an
              deutschen Hochschulen
DAS EUROPEAN CREDIT TRANSFER SYSTEM - ECTS
(insbesondere wichtig für Austauschstudierende)

Das ECTS ist das europäische System zur Anrechnung von international ver-
gleichbaren Studienleistungen. Die ECTS Punkte können innerhalb von Europa
zwischen verschiedenen Hochschulen übertragen werden. Jede Komponente
des Lehrplans liefert Credits, also beispielsweise Lehrveranstaltungen, Prakti-
ka und die Abschlusssarbeit. Die Anzahl der ECTS Punkte steht in Relation zum
Arbeitsaufwand für die jeweilige Komponente. Zusätzlich gibt es ASQ (Additive
Schlüsselqualifikation) bzw. Schlüsselqualifikationspunkte, die es den Studieren-
den erlauben, Kompetenzen über ihre fachliche Ausbildung hinauszu erwerben.

UNTERTEILUNG DER LEHRVERANSTALTUNGEN
• V – Vorlesung: Massenveranstaltung, bei der der/die Dozent*in in der Regel
  einen Vortrag hält
• Ü – Übung: Lehrveranstaltung, bei der die Studierenden den Unterrichtsstoff
  theoretisch anwenden
• S – Seminar: Lehrveranstaltung, an der sich die Studierenden aktiv beteiligen
• L – Labor: praktische Anwendung des gelernten Stoffes
Ergänzend dazu absolvieren Sie während Ihres Vollzeitstudiums in Ulm/Neu-
Ulm in der Regel ein oder mehrere Praktika (Praxissemester an der THU und der
HNU). Während eines Praktikums können Sie für mehrere Wochen oder Monate
­Berufserfahrung in einem Bereich Ihres Studienfaches sammeln.
HOCHSCHULEN

DIE BEWERTUNG DER LEISTUNG ERFOLGT DURCH DAS AN
DEUTSCHEN HOCHSCHULEN ÜBLICHE NOTENSYSTEM:
• Note 1,0 bis 1,5: sehr gut                 • Note 3.6 bis 4.0: ausreichend
• Note 1.6 bis 2.5: gut                      • Note 4.1 bis 5.0: nicht ausreichend
• Note 2.6 bis 3.5: befriedigend
Credits sind keine Noten. Credits sagen aus, wie viel Zeit für einen Kurs investiert
werden muss. Noten stellen Informationen über die Qualität der erbrachten Studi-
enleistung dar. Credits erhalten Sie nur für bestandene Kurse (Note 4,0 oder besser).

             Studierendenwerke
Die Studierendenwerke Ulm und Augsburg sind für die Betreuung und Förderung
der Studierenden in Ulm und Neu-Ulm zuständig, um ihnen ein erfolgreiches
Studium zu ermöglichen. Das Studierendenwerk Ulm betreut alle Studierenden
der Universität Ulm und der Technischen Hochschule Ulm. Die Studierenden der
Hochschule Neu-Ulm werden vom Studentenwerk Augsburg betreut.

DIE STUDIERENDENWERKE SIND ANSPRECHPARTNER FÜR:
• Soziale Betreuung und Beratung
• Studienfinanzierung und BAföG
• Kinderbetreuung
• Hochschulgastronomie
• Wohnen:
   wohnen@studierendenwerk-ulm.de
   wohnen@studentenwerk-augsburg.de
HOCHSCHULEN

Die Studierendenwerke werden über den Grundbeitrag, den alle Studierenden
bezahlen, grundfinanziert. Sie sorgen für die wichtige soziale Infrastruktur an
den Hochschulen. Als gemeinnützige Einrichtungen sind die Studierendenwerke
­grundsätzlich nicht an Gewinnerzielung orientiert und können ihre Leistungen somit
 zu einem optimalen und fairen Preis-Leistungs-Verhältnis anbieten.

Studierendenwerk Ulm                         Studentenwerk Augsburg
James-Franck-Ring 8, 89081 Ulm               Eichleitnerstraße 30, 86159 Augsburg
+49 731 50-23810                             +49 821 598 4901
www.studierendenwerk-ulm.de                  www.studentenwerk-augsburg.de

              Internationaler Stud-
              ierendenausweis
Studierende der Universität Ulm erhalten den Internationalen Studierendenaus-
weis (ISIC) am Info-Point des Studierendenwerks (im Foyer vor der Mensa) oder
im Büro der Studierendenvertretung (StuVe) der Universität (N26/320).
Studierende der THU und HNU können online unter https://www.isic.de/ ein ISIC
beantragen.
Bitte bringen Sie ein Lichtbild (2,5 x 3,0 cm), Ihren Reisepass/Personalausweis, Ihren
Studierendenausweis und €15,00 mit. Der Internationale Studierendenausweis
dient in über 130 Ländern als Nachweis für Vergünstigungen (www.isic.de) und ist
ein Jahr ab Ausstellungsdatum gültig.
HOCHSCHULEN

            Studierendenausweis
Sie benötigen einen Studierendenausweis oder eine Campus Card, der /die an
allen Hochschulen in Ulm und Neu-Ulm einer Chipkarte entspricht, um folgende
Funktionen nutzen zu können:

ALLGEMEINE FUNKTIONEN DES STUDIERENDENAUSWEISES (CHIP-
KARTE/CAMPUS CARD):
• Ausweis für alle Mitglieder der Hochschule
• Ausweis zur Bibliotheksnutzung
• elektronische Geldbörse mit Zahlungsfunktion z.B. in Mensen, Cafeterien und
  einigen Getränke- und Snackautomaten
• Druck- und Kopierkarte
• bei der Nutzung von Selbstbedienungsterminals (SB) zur Adressänderung
• Fahrkarte für den öffentlichen Nahverkehr ab 18 Uhr montags bis freitags, an
  Wochenenden und Feiertagen ganztags, einschließlich der Nachtbusse - ohne
  den Kauf einer zusätzlichen Fahrkarte
• Berechtigung zum Kauf eines Semestertickets
• Wahlausweis bei studentischen Wahlen
• Rückmeldung sowie Aufladen/Einsehen des (Druck-)Guthabens an SB Terminals

AN DER UNIVERSITÄT ULM ZUDEM:
• elektronischer Schlüssel für den Zugang zu den PC-Pools und anderen Räumen/
  Gebäuden
• PIN- und Passwortänderungen von kiz-Accounts
• zur Benutzung und Bezahlung der Studierendenparkplätze
HOCHSCHULEN

AN DER TECHNISCHEN HOCHSCHULE ULM AUSSERDEM:
• zum Öffnen der Schranken an Studierendenparkplätzen

WEITERE INFORMATIONEN UNTER:

• www.uni-ulm.de/studium/studienorganisation/studierendenausweis-chipkarte
• www.uni-ulm.de/chipkarte
• https://studium.hs-ulm.de/de/org/IMZ/Seiten/IT_Dienste_und_Studierende-
  nausweis.aspx (Rubrik: Chipkarte/Studierendenausweis)
• https://www.hnu.de/studium/im-studium/campusleben/

                                                                          Foto von Headway auf Unsplash

                                                              ZURÜCK ZU INHALLT
behörden &
Versicherungen
           Foto von Gabrielle Henderson auf Unsplash
BEHÖRDEN
& VERSICHERUNGEN

                   Wohnsitz anmelden
In den ersten zwei Wochen nach Einzug müssen Sie Ihren Wohnsitz persönlich bei der
Stadt anmelden.

WOHNORT*                                                 ULM**                                 NEU- ULM
KONTAKT                                 Stadt Ulm (Bürgerdienste)                  Bürgerbüro der Stadt Neu-Ulm
                                        Olgastraße 66, 89073 Ulm                   Petrusplatz 15, 89231 Neu-Ulm
                                        +49 731 1613322                            +49 731 70507340
                                                                                   buergerbuero@neu-ulm.de

ÖFFNUNGSZEITEN                          Mo, Di: 07:30 - 16:00 Uhr                  Mo, Di: 08:00 - 17:00 Uhr
                                        Mi, Fr: 07:30 - 12:30 Uhr                  Mi, Fr: 08:00 - 13:00 Uhr
                                        Do: 07:30 - 18:00 Uhr                      Do: 08:00 - 18:00 Uhr
                                        Sa: 08:30 - 13:00 Uhr                      Sa: 09:00 - 12:00 Uhr

ANMELDUNG                              Innerhalb der ersten zwei Wochen nach Einzug;
                                       benötigte Unterlagen:
                                       • Personalausweis / Reisepass, eventuell mit Visum
                                       • Immatrikulationsbescheinigung oder Zulassung zum Studium (dann
                                           muss die Immatrikulationsbescheinigung nachgereicht werden)
                                       • Wohnungsgeberbestätigung über den Einzug
                                       • ggf. Daten des/der Ehepartner*in (z.B. auch Heiratsurkunde, Schei-
                                           dungsurteil)

                                       Sie bekommen eine Meldebestätigung als offizielle Bestätigung.

ABMELDUNG                              Eine Woche vor Auszug frühestens ;
                                       benötigte Unterlagen:
                                       • Personalausweis / Reisepass
                                       • Wohnungsgeberbestätigung über Ihren Auszug, wenn vorhanden

UMZUG                                  Bei einem Umzug müssen Sie ebenfalls eine
                                       • Wohnungsgeberbestätigung über Ihren Auszug und Ihren Einzug in
                                           die neue Wohnung vorlegen
* Wenn Sie außerhalb wohnen, finden Sie den Kontakt über die Webseite Ihrer Stadt / Gemeinde.
** Bei erstmaliger Anmeldung in Ulm können Sie ein kostenloses Semesterticket bekommen (Weitere Infos: Kapitel “Unterwegs”)
BEHÖRDEN
                                                                                & VERSICHERUNGEN

             Aufenthaltserlaubnis
Je nach Staatsangehörigkeit gelten unterschiedliche Regelungen für Ihren Aufenthalt
in Deutschland. Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland brauchen und Ihr
Visum nicht den gesamten Zeitraum abdeckt, müssen Sie persönlich zur Ausländer-
behörde und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

WOHNORT                               ULM                               NEU- ULM
KONTAKT                   Stadt Ulm (Bürgerdienste)          Landratsamt Neu-Ulm
                          Ausländerbehörde                   Ausländerbehörde
                          Olgastraße 66, 89073 Ulm           Kantstraße 8, 89231 Neu-Ulm
                          +49 731 1613334                    +49 731 7040-0

ÖFFNUNGSZEITEN            Mo-Fr: 08:00 - 12:30 Uhr           Mo - Mi, Fr: 07:30 - 12:30 Uhr
                          Mo zusätzlich: 14:00 - 16:00 Uhr   Do: 07:30 - 17:30 Uhr
                          Do zusätzlich: 14:00 - 18:00 Uhr

ANTRAG                    Bei einer Verlängerung sollten Sie ca. 4-8 Wochen vor Ablauf der
                          Gültigkeit zur Ausländerbehörde. Wenn Sie visumsfrei eingereist sind,
                          müssen Sie innerhalb von 90 Tagen Ihren Aufenthalt beantragen.

ACHTUNG                   Die Behörde für die Anmeldung      Zwei unterschiedliche Behörden
                          des Wohnortes und die              für die Anmeldung und die Aufen-
                          Ausländerbehörde befinden sich     thaltserlaubnis: zwischen der An-
                          im gleichen Gebäude.               meldung beim Bürgerbüro und dem
                                                             Antrag auf Aufenthaltserlaubnis
                                                             müssen mindestens zwei Wochen
                                                             liegen
                          •  Antrag auf Erteilung eines
UNTERLAGEN FÜR               Aufenthaltstitels               zusätzliche Unterlagen in Neu-Ulm:
                          • biometrisches Passfoto           die Meldebestätigung vom Bürger-
DEN ANTRAG
                          • Reisepass, eventuell mit Visum büro
                          • Krankenversicherungsnachweis
                          • Finanzierungsnachweis von min-
                             destens €853.00 pro Monat
                            • Stipendienbescheid
                            • Erklärung eines Familien-
                                mitglieds über finanzielle
                                Unterstützung
                            • aktueller Kontoauszug, Sperr‑
                                konto-Beleg
                          • für die 1. Ausstellung: €100.00;
KOSTEN                    • bei Verlängerung: €96.00
                          (außer Stipendiat*innen von deutschen öffentlichen Einrichtungen)
BEHÖRDEN
& VERSICHERUNGEN

                   Krankenversicherung
In Deutschland gibt es eine Krankenversicherungspflicht für Studierende. Eine
gültige Krankenversicherung ist eine wichtige Voraussetzung für Ihre Immatri-
kulation an der Hochschule und für Ihren Aufenthaltstitel in Deutschland. Ohne
diesen Nachweis können Sie sich nicht einschreiben!

                                                                                      Foto von Scott Graham auf Unsplash
   KRANKENVERSICHERUNG MITBRINGEN

      Alle Studierende aus den EU-Ländern bzw. Ländern des Europäischen Wirtschafts-
      raums (EWR) und Ländern, die ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen mit
      Deutschland haben (z.B. Bosnien und Herzogowina, Mazedonien, Serbien, Türkei,
      Tunesien), können ihre Krankenversicherung (z.B. ihre Familienversicherung) aus
      dem Heimatland in Deutschland anerkennen lassen. Die EHIC (European Health
      Insurance Card) reicht dabei als Nachweis oder Sie beantragen eine deutsche
      oder englische Bescheinigung ihrer Krankenversicherung. Damit können Sie sich
      unkompliziert bei einer gesetzlichen ­Krankenkasse in Deutschland von der Ver-
      sicherungspflicht befreien lassen
      Alle anderen Studierenden mit privater Krankenversicherung aus ihren Heimatländern
      müssen einen Nachweis (auf Deutsch oder Englisch) vorweisen, dass ihre Krankenkasse
      alle Behandlungskosten in Deutschland übernimmt. Eine Reiseversicherung ist nicht
      ausreichend. Mit diesem Nachweis können Sie sich in Deutschland bei einer gesetzli-
      chen Krankenkasse von der Versicherungspflicht befreien lassen.
BEHÖRDEN
                                                                    & VERSICHERUNGEN

  DEUTSCHE KRANKENVERSICHERUNG ABSCHLIESSEN

Studierende können bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse eine stu-
dentische (günstigere) Krankenversicherung abschließen. Seit Januar 2015 setzt
sich der Beitrag aus einem einheitlichen Sockelbetrag und Pflegeversicherungs-
betrag sowie einem kassenindividuellen Zusatzbeitrag zusammen. Somit z­ ahlen
Studierende - je nach Zusatzbeitrag ihrer Krankenkasse - einen unterschiedlichen
Beitragssatz.
Im Durchschnitt liegt der monatliche Krankenkassenbeitrag bei ca. 110 €.

        AUSNAHMEN:
        •   Studierende, die das 30. Lebensjahr vollendet haben
        •   Studierende, die bereits ihr 14. Fachsemester abgeschlossen haben
        •   Doktoranden*innen
        •   Studierende, die mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten
        •   Studierende, die Anspruch auf gesetzliche Familienversicherung ha-
            ben (z.B. Studierende bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres; verhei-
            ratete Studierende: nur ein Ehepartner*in muss für die Krankenver-
            sicherung bezahlen, der/die andere Ehepartner*in kann mitversichert
            werden).
Studierende ohne Anspruch auf gesetzliche Krankenversicherung müssen sich
bei einer privaten Krankenversicherung oder bei einer gesetzlichen Kranken-
kasse „freiwillig“ versichern (höhere Beiträge als bei der studentischen Krank-
enversicherung). Die Tarife der privaten Krankenversicherungen werden indi-
viduell berechnet und können stark variieren.

Es gibt in Deutschland unterschiedliche gesetzliche Krankenversicherungen.
Sie können eine Krankenversicherung Ihrer Wahl kontaktieren. Auf der nächsten
Seite finden Sie eine Liste mit Kontaktdaten.
BEHÖRDEN
& VERSICHERUNGEN

   AUSWAHL GESETZLICHER KRANKENVERSICHERUNGEN MIT
   KONTAKTDETAILS:

GESETZLICHE
KRANKENVERSICHE-                    ULM                              NEU- ULM
RUNGEN (BEISPIELE)
ALLGEMEINE            AOK Ulm                             AOK Günzburg
                      Schwambergerstraße 14               Jahnstraße 6, 89312 Günzburg
ORTSKRANKENKASSE      89073 Ulm
(AOK)                                                     Kontakt:
                      Kontakt:                            Herr Moritz Ebner
                      Frau Melissa van Daalaen            +49 8221 94-369
                      +49 731 168-882                     moritz.ebner@by.aok.de
                      melissa.vandaalen3@bw.aok.de

BARMER                BARMER Ulm                          BARMER Krumbach
                      Münchner Str. 17, 89073 Ulm         Babenhauser Str. 12
                      +49 800 333 004 308 551             86381 Krumbach
                                                          0800 333 004 206 301
                      Kontakt:
                      Richard Kitzinger                   Kontakt:
                      richard.kitzinger@barmer.de         Jürgen Streit
                                                          juergen.streit@barmer.de

DEUTSCHE              Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK)
                      Bahnhofstraße 17, 89073 Ulm
ANGESTELLTEN
KRANKENKASSE          Kontakt:
(DAK)                 Frau Maike Müller
                      +49 7541 374092106
                      maike.mueller@dak.de

TECHNIKER            Techniker Krankenkasse (TK)
                     Hirschstraße 21-23, 89073 Ulm
KRANKENKASSE (TK)
                     Kontakt:
                     Herr Michèl Jaquet
                     +49 151 1453 4978
                     michel.jaquet@tk.de

                     (bietet ihren Service während des Semesters und der Orientierungs-
                     wochen auch auf dem Campus in Ulm an)
BEHÖRDEN
                                                                     & VERSICHERUNGEN

  WEITERE VERSICHERUNGEN

UNFALLVER-     • Als Studierende*r sind Sie innerhalb der Hochschule und auf
SICHERUNG        dem Weg zwischen Hochschule und Wohnung gesetzlich
                 unfallversichert.
               • In der Regel haben Sie bei allen Jobs während des Studiums,
                 in den Semesterferien oder bei einem Praktikum eine Un-
                 fallversicherung über Ihre*n Arbeitgeber*in. Nicht Sie zahlen
                 Beiträge, sondern Ihr*e Arbeitgeber*in.
               • Bei schweren Unfällen mit Invalidität oder Todesfolge sind Sie
                 über das Studierendenwerk versichert (auch in Ihrer Freizeit
                 und bei Praktika sowie prüfungsvorbereitenden Tätigkeiten
                 für das Studium außerhalb der Hochschule und im Ausland).

HAFT‑       Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss einer privaten
PFLICHT‑    Haftpflichtversicherung.
VESICHERUNG
            Sie leistet zum Beispiel Schadenersatz:
            • für einen von Ihnen fahrlässig verursachten Unfall mit dem
               Fahrrad
            • oder in Teilen den Verlust des Wohnungsschlüssels
Weitere Informationen zu Behörden und Versicherungen in Deutschland be-
kommen Sie direkt bei den Behörden / Versicherungen und bei Ihrem Interna-
tional Office/ Akademischem Auslandsamt.

                                                              Foto von Sincerely Media auf Unsplash

                                                                      ZURÜCK ZU INHALLT
Finanzen

       Foto von Clay Banks auf Unsplash
FINANZEN

            Banken
KONTO
Für den alltäglichen Geldtransfer dient in Deutschland in der Regel ein Girokon-
to. Es wird für Überweisungen, Abbuchungen oder Einzugsermächtigungen
von regelmäßigen Beträgen wie z.B. Telefongebühren oder der monatlichen
Miete benutzt.
Für die Eröffnung eines Girokontos benötigen Sie Ihren Pass/Personalausweis,
Ihre Immatrikulationsbescheinigung und Ihre deutsche Steuernummer, welche
Sie ca. drei Wochen nach der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt per Post
erhalten, und ggf. die Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes. Ein bis
zwei Wochen nach dem Eröffnen eines Girokontos erhalten Sie eine EC-Karte
(Electronic Cash und Maestro) und aus Sicherheitsgründen einige Tage später
die Geheimzahl (PIN) separat per Post zugesandt. Achten Sie darauf, dass Ihr
Name auf dem Briefkasten steht. Mit der EC-Karte können Sie bargeldlos im
Supermarkt oder in Kaufhäusern bezahlen sowie Geld an Geldautomaten ab-
heben.

BARGELD
Mit der EC-Karte können Sie gebührenfrei Geld an den Automaten jeder Filiale
Ihrer Bank in Deutschland abheben. Fragen Sie bei Ihrer Bank nach Partnerban­
ken, bei denen Sie ebenfalls gebührenfrei Geld abheben können. Natürlich ist es
auch möglich gegen eine Gebühr (ca. €2.50 - 5.00) an den Automaten anderer
Banken Geld zu holen. Weltweit wird Ihre Karte an allen Geldautomaten mit dem
Maestro Zeichen akzeptiert.
Bis Sie Ihre neue EC-Karte in Ulm/Neu-Ulm erhalten haben, können Sie am Schal-
ter Ihrer Bankfiliale Geld abheben.
FINANZEN

KONTOAUSZÜGE
In jeder Bank gibt es einen Kontoauszugsdrucker, an welchem Sie mit Ihrer EC-
Karte Kontoauszüge ausdrucken können. Um einen Überblick über Ihre Finanzen
zu behalten, sollten Sie dies regelmäßig, jedoch mindestens einmal im Monat, tun.
Wenn Sie zu lange keinen Auszug mehr geholt haben, wird Ihnen dieser kosten­
pflichtig per Post zugeschickt.

Wenn Sie Online-Banking nutzen, können Sie dort einstellen, dass Sie Ihre Kon-
toauszüge ausschließlich elektronisch abrufen. Somit werden Ihnen keine Kon-
toauszüge mehr kostenpflichtig zugesendet. Die Bankangestellten können Ihnen
weiterhelfen. Es ist ratsam, die elektronischen Kontoauszüge auf Ihrem lokalen
Rechner zu speichern und zu archivieren.

ÜBERWEISUNGEN
In Deutschland wird vieles per Überweisung oder Lastschrift bezahlt. Seit der
Einführung der Single Euro Payments Area (SEPA)-Überweisung benötigen Sie bei
Überweisungen und Lastschriften innerhalb Deutschlands und des Europäischen
Wirtschaftsraums nur die IBAN (International Bank Account Number), bestehend
aus 22-34 Stellen aus Buchstaben und Ziffern. Für Zahlungen in die Länder Monaco,
Schweiz und San Marino geben Sie zusätzlich den 8- bis 11-stelligen BIC (Business
Identifier Code) an, der eine international gültige Bankleitzahl darstellt. Wenn Sie
eine Überweisung in einer anderen Währung oder in ein Land außerhalb von SEPA
vornehmen möchten, benötigen Sie eine Auslandsüberweisung. An SEPA nehmen
34 Länder teil (28 EU-Staaten sowie Norwegen, Liechtenstein, Island, die Schweiz,
Monaco und San Marino). Die meisten Banken haben Automaten für Überweisungs­
aufträge. Wenn Sie Hilfe brauchen, fragen Sie eine*n Bankangestellte*n um Rat.
Überweisungen innerhalb des SEPA-Raums werden von den Banken zu den
gleichen Konditionen ausgeführt wie Überweisungen innerhalb eines Landes.
Überweisungen ins nichteuropäische Ausland werden genauso getätigt, benö-
tigen jedoch mehr Zeit und es fallen höhere Kosten an.
FINANZEN

EINZUGSERMÄCHTIGUNG UND DAUERAUFTRAG
Das Studierendenwerk, Krankenversicherungen, Telefongesellschaften, etc. buchen
regelmäßig anfallende Beträge meistens monatlich (normalerweise in der ersten
Woche eines Monats) direkt von Ihrem Konto ab. Dafür müssen Sie Ihre Zustim-
mung geben und eine Einzugsermächtigung ausfüllen, wenn Sie die Verträge ab-
schließen. Dieses Verfahren wird auch als Lastschrift oder Bankeinzug bezeichnet.
Achtung! Stellen Sie sicher, dass ausreichend Geld auf Ihrem Konto ist. Falls Ihr
Konto bei einer Abbuchung nicht gedeckt ist, fallen Gebühren für Sie an (etwa
€5.00 - €10.00). Die Abbuchung wird nicht wiederholt. Das heißt, dass Sie den
Geldbetrag selbst überweisen müssen.
Mit einem Dauerauftrag veranlassen Sie selbst die regelmäßige Überweisung von
Geldbeträgen zu bestimmten Zeiten.

                                                                 Foto von Annie Spratt auf Unsplash

ONLINE BANKING
Wenn Sie Ihren Geldtransfer Online oder per Telefon regeln wollen, erkundigen
Sie sich bitte bei Ihrer Bank nach den entsprechenden Konditionen. Beim Tele-
fon-Banking erhalten Sie eine Telefon-PIN per Post und können sich abhängig von
den Sicherheitsregelungen Ihrer Bank mit der PIN, Ihrer Konto- oder Bankkarten-
nummer, einer dreistelligen Filialnummer oder anhand von Fragen (z.B. Geburts-
datum) identifizieren.
Online-Banking ist eine Möglichkeit, Überweisungen mit reduzierten oder gar kei-
nen Gebühren durchzuführen. Sie brauchen für jede Transaktion eine neue TAN.
FINANZEN

TAN
Hierbei kommen verschiedene Sicherheitsprozeduren zum Einsatz:

   M-TAN/SMS-TAN                         PUSH-TAN                         APP-TAN
 Sie benötigen einen Com-         Für jede Überweisung muss      Wenn Sie eine Überweisung
 puter und erhalten für jede      eine TAN angefordert werden,   starten, reagiert die App auf
 Überweisung eine TAN per         welche über eine spezielle     dem Smartphone. Loggen
 SMS auf Ihr Handy. Die Me­       App generiert wird. Die Si­    Sie sich ein - die TAN wird im
 thode ist relativ sicher, aber   cherheit ist hoch, wenn für    Hintergrund generiert und
 das Handy kann gestohlen         App und Onlinebanking ver-     übergeben, ohne dass Sie sie
 oder die TAN abgefangen          schiedene Apps oder Geräte     sehen. Hier gelten dieselben
 werden.                          verwendet werden.              Sicherheitsregeln wie bei der
                                                                 Push-TAN.

                 CHIP-TAN                                        PHOTO-TAN
 Bei diesem Verfahren kommt ein TAN-              Dieses Verfahren läuft im Prinzip so wie
 Gene­rator (ca. €10.00 – 25.00) in Kombi-        das Chip-TAN-Verfahren, nur dass hier eine
 nation mit der Bankkarte zum Einsatz. Der        Grafik statt eines flackernden Feldes zum
 Generator ermittelt durch Auslesen eines         Einsatz kommt, die mit einer App auf dem
 flackernden Feldes auf dem Schirm die            Smartphone ausgelesen wird. Die Sicher-
 jeweils erforderliche TAN. Die Sicherheit ist    heit ist hoch, sofern nicht für die App und
 hoch, da zwei getrennte Geräte verwen-           das Online-Banking das gleiche Smartphone
 det werden und zusätzlich die Bankkarte          verwendet wird.
 nötig ist.

KREDITKARTEN
Kreditkarten sind in Deutschland nicht so stark verbreitet wie in anderen Ländern.
Größere Geschäfte und Tankstellen akzeptieren zwar Kreditkarten (oft nur Mas-
tercard und Visa), aber in vielen Geschäften kann nur mit der EC-Karte bargeldlos
bezahlt werden. In manchen Geschäften ist eine Zahlung mit EC-Karte erst ab
einem bestimmten Einkaufsbetrag, z.B. €5.00 oder €10.00, möglich.
Mit einer Kreditkarte und der zugehörigen PIN kann auch Geld an Automaten abge-
hoben werden. Die meisten Kreditkartenunternehmen erheben für diesen Service
jedoch hohe Gebühren.
FINANZEN

SPERR-NOTRUFNUMMER
Wenn Sie Ihre Bank-, Kredit-, Mobilfunkkarte oder Ihren Online- oder Telebanking­-
Account sperren lassen möchten, können Sie eine der folgenden Nummern an-
rufen (24 Stunden/365 Tage im Jahr): 116 116 in Deutschland (gebührenfrei) oder
+49 30 40 50 40 50 aus dem Ausland. Die Höhe der Gebühren aus dem Ausland
ist abhängig vom ausländischen Anbieter bzw. Netzbetreiber.
Voraussetzung ist, dass Ihre Bank oder Ihr Mobilfunkanbieter Mitglied bei “SPERR-
NOTRUF 116 116 e.V.” ist. (Teilnehmer-Finder: www.sperr-notruf.de/teilnehmer-fin-
den/#c580)
Für die Sperrung benötigen Sie:
• bei Bankkarten: Ihre Kontonummer und Bankleitzahl, alternativ die IBAN
• bei Kreditkarten: Kartennummer und Name des Kartenherausgebers oder al-
  ternativ die Bankleitzahl
• bei Mobilfunkkarten: Ihre Rufnummer
• bei Online- und Telebanking-Accounts: Ihre Kontonummer oder Zugangsdaten

BANKEN

Bei Banken kann man grob unterscheiden zwischen:

                Filialbanken:                                       Direktbanken

   Lokale Banken                                  sind Banken, die Bankgeschäfte ohne eigenes
Sparkassen und Volksbanken.                       Filialnetz anbieten (z. B. norisbank, comdirekt, ING).
Diese Banken haben viele Filialen und Bankauto-   Oftmals gehören Direktbanken einem Verbund an,
maten in Ulm und Neu-Ulm, jedoch keine Filialen   an dessen Bankautomaten Sie ebenfalls kostenlos
in anderen Städten.                               Geld abheben können.
   Nationale Banken
Postbank, Commerzbank, Deutsche Bank,
HypoVereinsbank.
FINANZEN

              Arbeiten als Studier-
              ende*r
Unabhängig von Ihrem Status an der Hochschule haben Sie nie die Garantie, dass
Sie einen Job zur Deckung Ihrer Lebenshaltungskosten während Ihres Aufenthalts
in Deutschland finden. Sie sollten sich also darauf einstellen, dass Sie prinzipiell von
persönlich Erspartem, der Unterstützung von Eltern oder Verwandten oder von Sti-
pendien leben müssen! Sollten Sie planen während des Studiums in Deutschland
ein Praktikum, einen Studentenwerkvertrag, einen Hiwi-Job oder eine geringfügige
Beschäftigung aufzunehmen, besteht die Verpflichtung zum Abschluss einer
deutschen Krankenversicherung.
Außerdem gilt in Deutschland grundsätzlich, dass für monatliche Einkommen ab
€450.00 bzw. Studierende mit Arbeitsverträgen mit Verdiensten ab €4.860.00/
Jahr in der Regel Sozialabgaben bezahlt werden müssen. Studierende müssen ihr
Einkommen ab €9,408.00 pro Jahr versteuern. Sobald Studierende in mehr als
26 Wochen pro Jahr mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, erfüllen sie steuer-
und sozialabgabenrechtlich den Studierendenstatus nicht mehr. Weitere Informa­
tionen: www.mystipendium.de/studienfinanzierung/steuerfreibetrag-student

JOBS AN DEN HOCHSCHULEN
• Studierende dürfen in einer studienbezogenen Tätigkeit maximal arbeiten:
   UUlm                                THU                              HNU
   85 Std./Monat                       42 Std./Monat                    19 Std./Monat
Die Bezeichnung für eine solche Tätigkeit ist „Studentische Hilfskraft“. Die meisten
Jobangebote an den Hochschulen sind für Studierende höherer Semester. An der
Technischen Hochschule Ulm können Master-Studierende maximal 36 Stunden
im Monat als „Wissenschaftliche Hilfskraft“ arbeiten.
FINANZEN

• Doktorand*innen können an einer Hochschule als „Wissenschaftliche Mit­
  arbeiter*in“ arbeiten. Der Arbeitsumfang wird von dem/der Betreuer*in der
  Doktorarbeit festgelegt.
• Stipendiat*innen einer deutschen Organisation erkundigen sich bitte dort nach
  den Richtlinien.
OFF-CAMPUS JOBBEN OHNE ARBEITSERLAUBNIS
Alle EU-Bürger*innen haben in Deutschland eine unbegrenzte Arbeitserlaubnis.
Ausländische Studierende ohne Arbeitserlaubnis dürfen pro akademi­schem Jahr
maximal 120 ganze (= 8 Stunden/Tag) oder 240 halbe (= 4 Stunden/Tag) Tage arbei­
ten. Außerdem dürfen Studierende während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20
Stunden pro Woche arbeiten, ansonsten verlieren sie ihren Krankenversicherungs­
schutz. Darum und zur Vermeidung einer Beeinträchtigung Ihres Studiums,
empfiehlt es sich, während der vorlesungsfreien Zeit zu arbeiten. Absolvent*in-
nen können bis zu 18 Monaten nach Studienabschluss einen angemessenen
Arbeitsplatz suchen. In diesem Zeitraum gelten die gleichen arbeitsrechtlichen
Bestimmungen wie für Studierende.
OFF-CAMPUS JOBBEN MIT ARBEITSERLAUBNIS
Studierende, die mehr als die oben beschriebenen Stunden arbeiten möchten,
brauchen eine Arbeitserlaubnis von der Agentur für Arbeit und der Ausländerbe-
hörde. Normalerweise wird nur fortgeschrittenen Studierenden eine Arbeitserlaub-
nis erteilt, wenn sie in einem Bereich arbeiten möchten, der mit ihrem Studienfach
zu tun hat. Außerdem benötigen sie eine sogenannte „Unbedenklichkeitsbe­
scheinigung“ von ihrer Hochschule. Diese bestätigt, dass sie bis zu dem aktuellen
Zeitpunkt erfolgreich studiert haben und dass keine Vorbehalte gegenüber einer
Beschäftigung in einer studienbezogenen Tätigkeit bestehen.

                                                                  Foto von Annie Spratt auf Unsplash
FINANZEN

JOBPLATTFORMEN

• www.arbeitsagentur.de
  • Agentur für Arbeit Ulm              • Agentur für Arbeit Neu-Ulm
    Wichernstraße 5, 89073 Ulm            Reuttierstraße 39, 89231 Neu-Ulm
    +49 800 4 5555 00                     +49 800 4 5555 00

• www.jobware.de           • www.univillage.de        • www.absolventa.de
• www.jobrobot.de          • www.jobs-ulm.de          • www.stepstone.de
Fragen Sie in Ihrem International Office/ Akademischem Auslandsamt nach der
Broschüre „Study & Work“, die weitere Informationen zum Übergang vom Studium
in den Beruf in Ulm und Neu-Ulm enthält.

PRAKTIKA/PRAXISSEMESTER
• Ausländische Studierende der Technischen Hochschule Ulm können sich an
  das Praktikantenamt Ihres Studiengangs und an das Akademische Auslandsamt
  wenden, wenn Sie Unterstützung bei der Praktikumssuche benötigen.
• Über Praktikumsstellen können Sie sich hier informieren:
  • www.jobportal-ulm.de/hsulcc/
  • www.praktikum.info/
  • www.meinpraktikum.de/
  • www.connecticum.de/
  • www.praktika.ingenieur.de/
  • www.stellenmarkt.karrierefuehrer.de/Campus.html
• Informieren Sie sich bei Praktikums- oder Jobmessen über die Unternehmen
   und sprechen Sie direkt mit den Personalleitern.
  • www.firmenkontaktmesse.de/
  • Make it in Ulm – Jobmesse für ausländische Studierende im Mai in der IHK Ulm
  • Karrierebörse im Oktober an der THU am Standort Prittwitzstraße
  • www.akademika.de
FINANZEN

             Lebenshaltungskosten
Natürlich hängen diese Kosten in erster Linie von Ihrem persönlichen Lebens-
stil ab, aber bedenken Sie, dass in einer ungewohnten Umgebung im Ausland
zu leben immer relativ teuer ist. Wenn man alle Aspekte berücksichtigt, müs-
sen Studierende in der Regel mit etwa €600.00 bis €850.00 pro Monat zum
Leben rechnen. Wir müssen Sie ausdrücklich davor warnen, ein Studium ohne
die notwendige finanzielle Sicherheit zu beginnen, da Sie nicht damit rechnen
können, eine ständige finanzielle Unterstützung während Ihres Studiums,
beispielsweise durch Stipendien, zu erhalten.
FOLGENDE KOSTEN FALLEN UNGEFÄHR AN
        Miete                                  Krankenversicherung
        Studierendenwerk Ulm: €229 - €420      Im Durchschnitt liegen die monatlichen
        monatlich, einmalig €20.00 Bearbei-    Kosten bei ca. €110.00
        tungsgebühr und €300.00 Kaution;
        Studentenwerk Augsburg: €279.50 -      Semesterticket:
        €315 monatlich und €350.00 Kaution     €129.00 pro Semester (Stand: 2020)
        Essen in der Mensa                     für Bus und Bahn in der Region;
                                               weitere Informationen hier.
        Der Preis für ein Essen beträgt ca.
        € 2.00 - € 4.00.
                                               Rundfunkgebühren:
        Unterrichtsmaterialien:                €17.50 monatlich;
        €30.00 - €100.00 pro Semester          weitere Informationen hier.

        Beitrag für die verfasste              Studierendenwerksbeitrag:
        Studierendenschaft:                    UUlm €84.50 pro Semester,
                                               THU: €83.00 pro Semester,
        UUlm: €12.00 pro Semester,             HNU: €52.00 pro Semester
        THU: €7.50 oder €15.00 pro Semester    plus €29,50 Solidarbeitrag für das Se-
                                               mesterticket
        Verwaltungskostenbeitrag
        des Landes Baden-Württem-              Außerdem
        berg:                                  Ausgaben für Kleidung, Gebrauchs-
        €70.00 pro Semester in Ulm;            gegenstände und Freizeitaktivitäten
        €35.00 für Studierende in folgenden
        Studiengängen.
FINANZEN

             Studiengebühren und
             Semesterbeiträge
In Bayern (Hochschule Neu-Ulm) gibt es keine Studiengebühren. Im Bundesland
Baden-Württemberg (Universität Ulm und Technische Hochschule Ulm) gibt es
seit dem WS 2017/18 in der Regel Gebühren für neue ausländische Studierende in
Bachelor-, konsekutiven Master- und Staatsexamensstudiengängen in Höhe von
€1,500.00 je Semester. EU-Bürger*innen, Austauschstudierende, viele Geflüchtete
und auch weitere Personengruppen sind ausgenommen. Es gibt zudem Zweit-
studiengebühren für Personen (unabhängig ihrer Nationalität), die bereits ein Studi-
um in Deutschland abgeschlossen haben. Auch für bestimmte weiterbildende
Masterstudiengänge werden Gebühren fällig. Informieren Sie sich vor Aufnahme
Ihres Studiums, ob Sie Studiengebühren zahlen müssen.
Unabhängig davon müssen Sie jedoch den Verwaltungskostenbeitrag und die
Beiträge für das Studierendenwerk sowie in Baden-Württemberg für die Verfasste
Studierendenschaft bezahlen. Sie erhalten eine Zahlungsaufforderung mit allen
wichtigen Informationen bei Ihrer Zulassung oder der Rückmeldung zum nächsten
Semester.

       Weitere Informationen finden Sie unter:
       • Universität Ulm: www.uni-ulm.de/studium/studienorganisation/studi-
         engebuehren/
       • Technische Hochschule Ulm:
         https://studium.hs-ulm.de/de/org/ssc/Seiten/Beitraege_Gebuehren.aspx
       • Hochschule Neu-Ulm:
         www.hnu.de/studium/im-studium/organisiert-durchs-studium/
FINANZEN

     Vergünstigungen für
     Studierende
Das Semesterticket ist die günstig-             Die Mensen der Hochschulen in Ulm
ste Möglichkeit den Nahverkehr in               und Neu-Ulm bieten Essen und Ge­
Ulm und Neu-Ulm zu nutzen.                      tränke zum Studierendentarif an.

Bei Vorlage des Studierendenauswei-             Von Mai bis Oktober können Studie­
ses erhält man oft Ermäßigungen für             rende gegen Vorlage des Studie­
Konzerte, Ausstellungen, Sport- und             rendenausweises kostenlos mit dem
Kulturveranstaltungen. Zum Teil bieten          Solarboot auf der Donau fahren.
auch Museen, Theater und Kinos Son-             www.solarstiftung.eu
derpreise an. Nachfragen lohnt sich!

An den schwarzen Brettern der Studierenden-Presse erhalten Sie Informationen über
Vergünstigungen für Zeitungen und Zeitschriften. Zudem bieten einige Software-Her­
steller Nachlässe beim Erwerb von Software an.

                                                               Foto von Brooke Cagle auf Unsplash
FINANZEN

            Stipendien und BAföG
Informationen über Stipendien finden Sie hier:
• Universität Ulm: www.uni-ulm.de/universitaet/karriere/stipendien
• Technische Hochschule Ulm:
   https://www.studium.hs-ulm.de/de/org/ssc/Seiten/Finanzierung_Mentoring.
   aspx
• Hochschule Neu-Ulm:
   www.hnu.de/internationales/internationale-vollzeitstudierende/stipendien
Informationen über BAföG finden Sie hier:
• www.studierendenwerk-ulm.de/bafoeg-finanzen
Ein Anspruch auf Ausbildungsförderung für ausländische Studierende ergibt sich
aus den Voraussetzungen des §8 BAföG. Maßgeblich ist vor allem der Aufenthalts­
titel bzw. nach welcher Rechtsgrundlage der Aufenthalt in Deutschland gestattet
ist.
Bei Fragen können Sie sich an Herrn Stefan Lindner stefan.lindner@studierenden-
werk-ulm.de von der Abteilung Studienfinanzierung des Studierendenwerks Ulm
wenden.

                                                                 Foto von Northfolk auf Unsplash

                                                                   ZURÜCK ZU INHALLT
wohnen

         Foto von Kirill auf Unsplash
WOHNEN

            Studierendenwohnheime
WICHTIGE INFORMATIONEN AUF EINEN BLICK
    Die Studierendenwerke und andere Träger betreiben mehrere Studie­
    rendenwohnheime in Ulm und Neu-Ulm. Die Hochschulen und die Uni-
    versität in Ulm und Neu-Ulm betreiben selbst keine eigenen Wohnheime.
    In Ulm und Neu-Ulm gibt es mehr Studierende als Wohnheimplätze.
    Bewerben Sie sich daher frühzeitig um einen Wohnheimplatz, da die
    Nachfrage insbesondere für das Wintersemester groß ist und es zu
    einigen Monaten Wartezeit kommen kann. Studierende können sich nur
    auf einen Wohnheimplatz beim Studierendenwerk des Bundeslandes
    bewerben, in dem sie studieren, es sei denn sie sind in einem Koopera-
    tionsstudiengang der Hochschulen Neu-Ulm und Ulm eingeschrieben.
    Weitere Informationen zu den Wohnheimen und der Bewerbung finden
    Sie beim “Studierendenwerk Ulm”: https://studierendenwerk-ulm.de/
    wohnen/ und beim “Studentenwerk Augsburg”: https://studentenw-
    erk-augsburg.de/wohnen/.
    Alle Zimmer und Apartments sind möbliert, mit Ausnahme der Wohn-
    heime im Kelternweg und der Hauffstraße in Ulm. Die Studierendenwerke
    bieten zudem Zimmer und Apartments für alleinerziehende Mütter oder
    Väter und für Studierende mit Behinderung an. Elternpaare mit Kind
    müssen auf dem privaten Immobilienmarkt nach Apartments suchen.
    In den Wohnheimen gibt es keine Geschlechtertrennung. Badezimmer,
    Toiletten, Wohn- und Aufenthaltsräume sowie die Küche werden ge-
    meinschaftlich genutzt. Manche Zimmer bzw. Apartments verfügen
    über ein eigenes Badezimmer mit Toilette und/oder einer Einbauküche.
    Von allen Wohnheimen besteht Busanschluss zu den Hochschulen und
    in die Stadtmitte.
     Alle Wohnheime verfügen über Internetzugang, entweder über WLAN
     (mittels Ihrem Hochschul-Account und Eduroam) oder Sie benötigen ein
     Ethernet-Kabel. Am Infobrett finden Sie die Kontakte zu den EDV-Tutoren,
     die Ihnen bei Fragen und Problemen (z.B. Schadsoftware) helfen.
WOHNEN

              Überprüfen Sie Ihr Zimmer/Apartment beim Einzug auf De­fekte
              oder fehlende Bettwäsche und informieren Sie so schnell wie
              möglich Ihre*n Hausmeister*in. Teilweise sind Wohnheim-
EINZUG
              küchen bereits mit Geschirr und Küchenbedarf ausgestattet.
              Erkundigen Sie sich beim Einzug bei Ihren Mitbewohner*innen,
              ob die Mitbenutzung gestattet ist und nach dem Putzplan und
              den Regeln der gemeinschaftlich genutzten Räume.

              Vereinbaren Sie mindestens 3 Wochen vor Ihrem Auszug ei­nen
              Termin mit dem bzw. der Hausmeister*in. Wenn Ihr Zimmer/
              Apartment, das Bad, der Flur und die Küche ordentlich geputzt
AUSZUG        sind, erhalten Sie Ihre Kaution vom Studierendenwerk zurück.

                                                                    Foto von Jonas Denil auf Unsplash

PRIVATE STUDIERENDENWOHNHEIME

• Uni Apart Asset Management GmbH: www.uniapart.de
    (Mithafter mit Wohnsitz in Deutschland erforderlich)
• Mietpool Campus Village Neu-Ulm GbR: www.campus-village.de

       Der/Die Vermieter*in hat das Recht auf eine Besichtigung der Miet-
       wohnung während der Mietdauer, wenn der/die Mieter*in vorab be-
       nachrichtigt wird. Sonstige Personen haben nur mit Erlaubnis des/der
       Mieter*in Zutritt.
WOHNEN

             Private Wohnungssuche

                                                                    Foto von Progressive Insurance auf Unsplash

Ob in Ulm oder Neu-Ulm, es gibt viele Möglichkeiten private Wohnheime, Zimmer
und Wohnungen zu finden. Kurz vor Semesterbeginn wird das Angebot erfahrungs-
gemäß sehr knapp. Machen Sie sich deshalb rechtzeitig auf die Suche.
Zimmer und Wohnungen sind größtenteils unmöbliert. Die meisten Vermieter*in-
nen/Mitbewohner*innen möchten die Bewerber*innen persönlich vor Ort ken-
nenlernen und sich mit ihnen unterhalten, bevor ein Vertrag abgeschlossen wird.
Wohnungsbesichtigungen sind wie Vorstellungsgespräche. Während Sie die Un-
terkunft begutachten, werden Sie von der/dem Vermieter*in begutachtet.
Planen Sie daher, wenn möglich, eine Reise nach Ulm vor Ihrem regulären Aufenthalt
ein, vereinbaren Sie vorab Besichtigungstermine und bereiten Sie alle benötigten
Dokumente vor. Unterschreiben Sie erst einen Mietvertrag, nachdem Sie die
Wohnung/das Zimmer besichtigt haben, mit der/dem Vermieter*in und den Mit-
bewohner*innen gesprochen und ggf. Ihr Visum erhalten haben. Da die meisten
Mietverträge in Deutsch verfasst sind, sollten Sie bei Unklarheiten Ihre*n Vermie­
ter*in fragen.
Da in vielen Wohnungsanzeigen Abkürzungen verwendet werden, hat die Tech-
nische Universität München ein hilfreiches Abkürzungsverzeichnis erstellt:
www.tum.de/unileben/wohnen/tipps/abkuerzungen/
WOHNEN

UNTERLAGEN

Zumeist verlangen Vermieter*innen folgendes:
• eine deutsche Privathaftpflichtversicherung
• Bonitätsauskunft von der „Schufa” (privatwirtschaftliche deutsche Wirtschafts­
  auskunftei)
• Kopie des Reisepasses/Personalausweises
• Kopie der Aufenthaltsgenehmigung bzw. des Visums
• eine Selbstauskunft
• den Zulassungsbescheid zum Studium oder eine Immatrikulationsbescheini-
  gung
• ein deutsches Bankkonto, einen Nachweis über genügend finanzielle Mittel oder
  eine Bürgschaft. Hierbei werden vom Bürgen eine Kopie des Personalauswei­
  ses/Reisepasses und Gehaltsabrechnungen benötigt.
Sobald Sie sich beim Einwohnermeldeamt registrieren, ein Bankkonto eröffnen
und einen Vertrag bei z.B. einem Internetanbieter abschließen, erstellt die Schufa
automatisch eine Bonitätsauskunft.
Im Gegensatz zu anderen Ländern, wird die Miete monatlich bezahlt und unterteilt
sich in „Kaltmiete“ und „Warmmiete“. Der Deutsche Akademische Austauschdienst
(DAAD) hat hierzu auf seiner Webseite hilfreiche Informationen unter www.daad.
de/de/studieren-und-forschen-in-deutschland/studium-planen/das-eigene-zim-
mer/ in der Rubrik Kleines Miet-Lexikon bereitgestellt.

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WOHNEN

SUCHE IM INTERNET
• Webeite des Studierendenwerkes Ulm:
   studierendenwerk-ulm.de/wohnen/private-zimmer-finden
• Webeite der Universität Ulm:
   www.portal.uni-ulm.de/PinnwandWI/index.html
• Weitere Webseiten:
  www.die-wg-boerse.de
  www.ImmobilienScout24.de
  www.immonet.de
  www.immowelt.de
   www.housinganywhere.com/de/
   www.wg-gesucht.de
   www.wg-suche.de
   www.wohnungsmarkt24.de
   www.ebay-kleinanzeigen.de (Geben Sie den Ort ein und wählen Sie Immobilien)

PRIVATE WOHNUNGSSUCHE - HILFEN UND FALLEN
Bei der Suche nach einer Unterkunft kann ein*e Immobilienmakler*in helfen. Seit
dem 1. Juni 2015 wird nach dem deutschen Gesetz die Maklerprovision von der
Person bezahlt, die den/die Makler*in beauftragt hat.
Aber bei der Wohnungssuche ist auch Vorsicht geboten: unehrliche Vermittler*in-
nen lassen sich von Interessenten einen Auftrag unterzeichnen. Seien Sie achtsam
bei überteuerter oder sehr niedriger Nebenkostenangabe sowie bei zu hohen
Ablösevereinbarung – so versuchen einige Vermieter*innen eventuelle Mieter*in-
nen zu locken oder für die bezahlte Vermittlungsgebühr aufkommen zu lassen.
Achtung! Bei Angeboten im Internet fordern einige Vermieter*innen zudem eine
Kautionszahlung vor der Besichtigung des Mietobjektes. Bezahlen Sie die Kaution
immer erst nach der Besichtigung und bei Vertragsabschluss.
WOHNEN

AUSHÄNGE AN DEN HOCHSCHULEN
An allen Hochschulen in Ulm und Neu-Ulm finden sich viele Aushänge an
schwarzen Brettern mit Wohnungsangeboten.
Schwarze Bretter mit Wohnungsangeboten:
• Universität Ulm, StuVe, M25, Zimmer 224 (Schwarzes Brett)
• Technische Hochschule Ulm, im Foyer und im 1. Stock des B-Gebäudes
  (Schwarzes Brett)
• Hochschule Neu-Ulm, Hauptgebäude, gegenüber Club B

ZEITUNGEN
• “Südwest Presse Ulm” ist eine Tageszeitung aus Ulm. Wohnungsanzeigen
  werden größtenteils mittwochs und samstags veröffentlicht. Online Version:
  www.immo.swp.de.
  Wenn Sie eine Anzeige schalten möchten (gebührenpflichtig), können Sie
  dies online machen (www.anzeigenbuchung.swp.de) oder melden Sie sich
  unter +49 731 156602.
• “Ulmer Wochenblatt”. Kostenlose, wöchentliche Zeitung, die mittwochs an
  Privathaushalte in Ulm und Umgebung verteilt wird. Sie enthält viele Wohnungs­
  angebote, welche größtenteils denen der Mittwochsausgabe der Südwest
  Presse entsprechen. Online Version: www.wochenblatt.swp.de.
• Schwäbische Zeitung ist eine Tageszeitung aus Ulm, welche mittwochs und
  samstags Wohnungsanzeigen enthält.
  Online Version: www.immo.schwaebische.de.
• Neu-Ulmer Zeitung ist eine Tageszeitung aus Neu-Ulm, welche mittwochs
  und samstags Wohnungsanzeigen veröffentlicht. Online Version:
  www.immobilien.augsburger-allgemeine.de.

                                                                       Foto von Florian Steffan auf Unsplash
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