Wirtschaft Steuern - BBV Steuerberatung
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Ausgabe No. 2 / 2021 Wirtschaft Steuern Mandanteninformation für Land- und Forstwirte Umnutzungen bedrohen Hofübergabe Die Schenkungsteuer macht immer mehr Probleme Das jähe Ende des Trennungsmodells Kein Vorsteuerabzug bei ausgelagerter Stallverpachtung Was tun bei Ende der Pauschalierung? Tipps, um den drohenden Steuerschaden zu reduzieren Auch die Biobetriebe werden größer Viele Umsteller auf Ökolandbau mit viehlosem Ackerbau b b v - S t e u e r b e r a t u n g
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Inhalt Weitere Maßnahmen Editorial, Steuertermine, Impressum Umnutzungen bedrohen die Hofübergabe 3 4 gegen die Krise Das Ende des Trennungsmodells 7 Unterverpachtung von Flächen ist privat 8 Corona bleibt das beherrschende Thema in dieser Zeit. Nach über Verlust der Umsatzsteuerpauschalierung: Was tun? 9 einem Jahr der Pandemie und den mit ihr verbundenen Einschrän- Futtermittelaufbereitung kann teuer werden 11 kungen wird wohl leider auch noch der weitere Jahresverlauf 2021 Freibeträge über den Pflichtteil ausnutzen 11 stark von ihren Auswirkungen geprägt bleiben. Der Gesetzgeber Grabpflegekosten bei der Erbschaftsteuer 11 versucht derweil weiterhin, den Folgen der Pandemie auch in den Auch Biobetriebe werden größer 12 verschiedenen Rechtsbereichen entgegenzuwirken. So wurde bei- Die Landnutzung und der Klimawandel 14 spielsweise zwischenzeitlich bereits das Dritte Corona-Steuerhilfe- Sojaanbau in Deutschland hat noch viel Potenzial 14 gesetz verabschiedet. Betriebsmittelkauf bald direkt beim Hersteller? 15 Dieses sieht neben der Verlängerung der Anwendung des ermä- ßigten Umsatzsteuersatzes von 7 % für Speisen in Gaststätten und der Gewährung eines Kinderbonus von 150 Euro pro Kind auch eine weitere Verbesserung bei den Regelungen zum Verlustrück- Wichtige Steuertermine trag vor. Zusätzlich hat das Bundesfinanzministerium im Nachgang Ende der zu einem Bund-Länder-Beschluss eine Verfügung erlassen, die Steuertermin Zahlungsschonfrist eine Sofortabschreibung von bestimmten digitalen Wirtschaftsgü- Lohnsteuer tern (Computer, Notebooks, Drucker, Software, usw.) ermöglicht. Lohnsteuer Juni 2021 12.07.2021 15.07.2021 Damit soll die Wirtschaft stimuliert und die Digitalisierung gefördert Lohnsteuer Juli 2021 10.08.2021 13.08.2021 werden. Lohnsteuer August 2021 10.09.2021 13.09.2021 Neben den Auswirkungen der Pandemie gibt es aber auch noch Umsatzsteuer 1) weitere Themen, die im steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Sinn relevant sind. In dieser Ausgabe von Wirtschaft & Steuern Umsatzsteuer Mai 2021 12.07.2021 15.07.2021 liegt ein Schwerpunkt auf der Behandlung von umsatzsteuerlichen Umsatzsteuer Juni 2021 10.08.2021 13.08.2021 Themen. So erläutert ein Fachartikel, wie man auf den Verlust der Umsatzsteuer Juli 2021 10.09.2021 13.09.2021 Anwendung der Umsatzsteuerpauschalierung am besten reagie- Umsatzsteuer II. Quartal 2021 10.08.2021 13.08.2021 ren kann, z. B. durch das Vorziehen von Umsätzen und durch das Einkommensteuer Nutzen der Regelungen zur Vorsteuerberichtigung. Ebenfalls um Vorauszahlung II. Quartal 2021 10.06.2021 14.06.2021 die Umsatzsteuer geht es in einem weiteren Beitrag, der auf das Ende des sogenannten Trennungsmodells bei ausgelagerter Stall- Die 3-tägige Schonfrist für die Zahlung gilt nur bei Überweisungen, maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. verpachtung und die daraus resultierenden Folgen eingeht. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage Schließlich befassen wir uns in diesem Heft auch noch mit den vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden. Fallstricken bei der Hofübergabe. Dabei geht es insbesondere um 1) bei den USt.-Fristen wird unterstellt, dass die Dauerfristverlängerung um einen die Frage, welche Wirtschaftsgüter bei der Erbschaft- und Schen- Monat beantragt wurde kungsteuer begünstigt sind oder nicht. Foto:Herausgeber Impressum: Wirtschaft & Steuern, eine Mandanteninformation der bbv-Steuerberatung. Herausgeber: Buchstelle des BBV GmbH, Karolinenplatz 2, 80333 München Tel. +49(0)89/544960, Fax +49(0)89/54496-190, E-Mail: info@bubbv.de. Verlag: Deutscher Landwirtschaftsverlag GmbH, Postfach 400 580, 80705 München. Redaktion: Hans Dreier, Lothstr. 29, 80797 München, Tel. +49(0)89/530989-26, Fax +49(0)89/5328537, E-Mail: Hans.Dreier@dlv.de. Layoutkonzeption: Johannes Spreter, Augsburg. Layout: dieMAYREI GmbH, Donauwörth. Druck: Aumüller Druck GmbH & Co. KG, 93001 Regensburg. Diese Informationsschrift erscheint viermal jährlich. Einzelexemplar 5,00 Euro. Der Bezugspreis für diese Zeitschrift ist für Verbandsmitglieder im Mitgliedsbeitrag Die Geschäftsführer der BBV-Steuerberatung: (v.l.): Diplom-Fi- enthalten. Alle Rechte vorbehalten. Für unverlangt eingesandte Manuskripte wird nanzwirt Toni Kreckl, Diplom-Finanzwirt Sven Keller, Dipl.-Ing. keine Haftung übernommen. Titelfoto: Agrarfoto.com Dr. Rainer P. Manthey, Dipl.-Ing. Eduard Kettenberger. 3
Vorsicht bei der Verpachtung von Flächen für Photovoltaikanlagen! Hier liegt eine nicht- landwirtschaftliche Nutzung vor, die bei der Schenkungsteuer nicht mehr begünstigt ist. Foto: Agrarfoto.com Umnutzung bedroht Hofübergabe Die Regeln bei der Schenkungsteuer machen immer mehr Probleme Die Übergabe land- und forstwirtschaft- steuer zu richten ist. Denn in einer zuneh- Betriebsvermögen vorliegt oder bereits licher Betriebe hat jüngst im Hinblick auf menden Anzahl von Übergabefällen treten Privatvermögen. In all diesen Fällen wird die bereits dargestellten gesetzlichen Neu- Sonderfälle auf, die hier erhebliche Steuer- das Hofesvermögen sehr niedrig mit dem regelungen in ertragsteuerlicher Hinsicht belastungen nach sich ziehen können. Ertragswert bewertet und kommt in den Erleichterungen und neue Gestaltungs- Es ist dem Gesetzgeber zu danken, dass Genuss der Verschonungsregelungen mit möglichkeiten erfahren. Selbst eine Auf- er die Hofübergabe (richtigerweise eigent- 85 % oder gar 100 % Freistellung. teilung der Betriebe ist nun in der Regel lich die Vererbung und Schenkung von Letztlich wird alles von der Erbschaft- unproblematisch und ohne Aufdeckung land- und forstwirtschaftlichem Vermögen) und Schenkungsteuer ausgenommen, was stiller Reserven möglich. Die Einkommen- in einem sehr großen Umfang steuerlich begrifflich dem land- und forstwirtschaft- steuerbelastung ist aber nur ein Aspekt der verschont. Denn es spielt keine Rolle, ob lichen Vermögen im steuergesetzlichen steuerlichen Prüfung von Hofübergaben. der Hof noch aktiv bewirtschaftet oder Sinne zugeordnet werden kann. Das sind Wir müssen feststellen, dass unverändert bereits verpachtet ist. Ebenso ist es nicht Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Ge- ein Hauptaugenmerk auf die Schenkung- von Bedeutung, ob noch ertragsteuerliches rätschaften usw., sofern und solange diese Stichtag der Übergabe an. Da sind sie Bauplätze müssen selbst bewirtschaftet werden fremdverpachtet und nicht selbstbewirt- Ein weiteres Minenfeld bei der Hofüberga- die Selbstbewirtschaftung der Bauplätze schaftet. be ist das Vorhandensein von Bauplätzen auch nach der Hofübergabe in den 5 bzw. Theoretisch denkbar wäre es, dass der im landwirtschaftlichen Betrieb. Befinden 7-jährigen Fristen stattfindet. Veräußerun- Übergeber die Verpachtung des Hofes sich diese in einem erschlossenen Be- gen, Verpachtungen oder Bebauungen aufgibt und diesen wieder in Eigenbe- bauungsgebiet, wandern sie regelmäßig führen dann zum Wegfall der Verscho- wirtschaftung nimmt. Eine weitere Op- vom land- und forstwirtschaftlichen Ver- nungsregelungen. Ist der Hof aber bereits tion wäre es, den Übergeber am land- mögen ins Grundvermögen. Nutzflächen verpachtet, besteht so keine Möglichkeit wirtschaftlichen Betrieb des Pächters des Grundvermögens werden ausnahms- mehr, in die Verschonung der Bauplätze zu beteiligen. Denn im Rahmen der Mit- weise dann noch den Verschonungsrege- zu kommen. Es hilft auch nichts, dass der unternehmerschaft gelten die Bauplätze lungen unterworfen, wenn und solange Übernehmer des Betriebes als bisheriger als selbstbewirtschaftet. Sind der Hof und sie selbst bewirtschaftet werden. Die Be- Pächter diese Flächen dann in Eigenbe- die Bauplätze fremdverpachtet, ist dieser haltensregelungen erfordern aber, dass wirtschaftung nimmt. Es kommt auf den Weg aber selten gangbar. 4
auf Dauer landwirtschaftlichen Zwecken dienen. Egal ob die Nutzung im eigenen Langlaufende Pachtverträge als Problem Hof oder beim Pächter stattfindet. Diese weitgehende Begünstigung hat Obwohl auch verpachtete Flächen Die Übergabe von Flächen außerhalb aber zur Folge, dass alle Wirtschaftsgüter, grundsätzlich verschont werden, gibt es des Hofes mittels getrenntem Gewer- die nicht mehr landwirtschaftlich genutzt eine Ausnahme für sogenannte Stück- bebetrieb kann sich auch für langfristig werden oder nicht zum eigentlichen Kern ländereien. Diese liegen vor, wenn zum verpachtete Grundstücke lohnen. Denn des Hofes gehören, voll der Steuer unter- Stichtag der Hofübergabe der Pachtver- anders als im landwirtschaftlichen Be- liegen. Das ist im Bereich der Grundstücke trag noch mehr als 15 Jahre läuft. Solche reich gibt es hier keine Zeitkomponente. der Fall, wenn die Agrarflächen außerland- Flächen werden zwar ebenfalls niedrig Während Dritten zur Nutzung überlasse- wirtschaftlich, z.B. durch einen Gewerbe- bewertet, aber die Verschonungsrege- ner Grundbesitz als schädliches Verwal- betrieb genutzt werden und dann als so- lungen (Freistellung mit 85 % oder 100 %) tungsvermögen bei Gewerbebetrieben genanntes Grundvermögen und nicht mehr entfallen. Daher muss auf den richtigen voll zu versteuern ist, gilt dies nicht für als land- und forstwirtschaftliches Vermö- Zeitpunkt der Hofübergabe und der zu Flächen, die zur land- und forstwirtschaft- gen einzustufen sind. Gleiches gilt auch für diesem Zeitpunkt gültigen Vertragslage liche Nutzung aus einem Gewerbebetrieb landwirtschaftliche Gebäude, Maschinen geachtet werden. Eine Verlängerung von heraus verpachtet werden. und Gerätschaften, die ihre ursprüngliche Pachtverträgen vor der Hofübergabe Sofern dies im Übrigen kein Problem dar- Zweckbestimmung verloren haben. über eine Zeitdauer von 15 Jahren hinaus stellt, könnte auf diese Weise langfristig führt zum Verlust der Verschonung. Um- verpachteter Grundbesitz in einem Ge- Nicht alles, was in der gekehrt ist auch nach der Hofübergabe werbebetrieb die volle Verschonung er- Bilanz steht, ist begünstigt eine Pachtverlängerung ein Problem. möglichen. Es ist also ein Trugschluss zu denken, dass die in der Bilanz des Betriebes aufge- Foto: Countrypixel/Imago listeten Wirtschaftsgüter den schenkung- steuerlichen Befreiungen unterliegen. Man muss also die Bilanz sehr ausführlich ana- lysieren und zerlegen. Als weiteres Problem stellt sich der Um- stand dar, dass der Gesetzgeber nicht alle im Betrieb vorhandenen Wirtschafts- güter schenkungsteuerlich dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zurechnet. Geldbestände, Konten, Forderungen bis hin zu Beteiligungen zählen bereits dem Grunde nach nicht zum schenkungsteuer- lichen Hof und müssen unverschont ver- steuert werden. Der Stichtag der Hofüber- gabe kann hier entscheidend sein, ob noch schenkungsteuerfreie Erntevorräte oder Vor der Hofübergabe muss geplant werden, damit Flächen und Gebäude, die nicht voll steuerpflichtige Verkaufserlöse aus der landwirtschaftlich genutzt werden, nicht von der Schenkungsteuer erfasst werden. Ernte vorhanden sind. Weiterhin gehören Wohnungen, auch scheiden aus dem land- und forstwirt- genau untersuchen, die zum Zeitpunkt der wenn sie in der Bilanz aufgeführt sind, nicht schaftlichen Vermögen aus und werden wie Hofübergabe außerlandwirtschaftlich ge- zum verschonten Vermögen. Betriebslei- jedes private Wohnhaus voll bewertet und nutzt werden. Nach der bisherigen Ansicht ter- und Altenteilerwohnungen sowie echte versteuert. Sind die Wohnungen fremdver- der Finanzverwaltung war dies eine reine Landarbeiterwohnungen erfahren zumin- mietet, gibt es lediglich den 10-%-igen Ab- Stichtagsbetrachtung, ob günstige Bewer- dest bei aktiv bewirtschafteten Betrieben schlag für Mietwohnungen. Zu Minderung tung und Verschonung bei der Hofüber- den Vorteil einer geringeren Bewertung. der Schenkungssteuerbelastung hilft hier gabe dafür zu gewähren sind. Dem haben Denn der dazugehörende Grund und Bo- letztlich nur die Einräumung von Wohn- die obersten Finanzrichter Einhalt geboten den wird bei diesen Wohnungen auf das oder Nießbrauchsrechten. Oft werden die und für ein Kiesgrubengrundstück geurteilt, 5-fache der bebauten Fläche begrenzt persönlichen Freibeträge bei der Schen- dass eine nur vorübergehende, außerland- und zusätzlich wird ein allgemeiner Bewer- kungsteuer bereits durch die Übergabe der wirtschaftlichen Nutzung unschädlich sei. tungsabschlag von 15 % berücksichtigt. Wohnungen aufgebraucht. Es kommt auf das zeitliche Moment an. Ist Alle anderen Wohnungen, insbesonde- Man muss also bei der Hofübergabe ins- die Nutzungsüberlassung zeitlich begrenzt re bei verpachteten Betrieben, hingegen besondere die Grundstücke und Gebäude und kann deshalb von einer nur vorüberge- 5
Denn bei Gewerbebetrieben gelten andere Grundsätze. Zwar sind zunächst fremdver- Umstrukturierung unbedingt langfristig planen pachtete Grundstücke in einem Gewerbe- Die vielfältigen Schenkungsteuerregeln, schenkungsteuerlichen Verschonungs- betrieb als sogenanntes Verwaltungsver- die zu beachten sind, treffen nicht nur den regelungen in Anspruch nehmen könnte. mögen auch nicht verschont. Übergeber. Man muss nach der Überga- Damit wird auch ein steuerlicher Struk- be auch sorgfältig darauf achten, dass turwandel, also die Umqualifizierung der Bringt gewerbliches keine schädlichen Maßnahmen oder Um- Einkünfte des Hofes oder von Teilen weg Betriebsvermögen Vorteile? strukturierungen stattfinden. Anders als von landwirtschaftlichen Einkünfte in ge- im gewerblichen Bereich, wo insbeson- werbliche, zur Steuerfalle. Ganz anders sieht es dann aber aus, dere Veräußerungen und Betriebsaufga- Man muss also bei der Hofübergabe be- wenn der Landwirt und Übergeber an dem ben ein Problem darstellen, führt es bei reits vorausschauend planen, ob solche Pächterunternehmen beteiligt ist und der land- und forstwirtschaftliches Vermögen Umstrukturierungen oder vergleichbaren Gewerbebetrieb die Grundstücke eigen- auch zu einem Verstoß gegen die Behal- Vorgänge geplant oder innerhalb der betrieblich nutzt. Mit einer Beteiligung des tensregelung, wenn nach der Übergabe 5 bzw. 7-jährigen Haltefristen eintreten Übergebers kann die Tür zur Verschonung, das Hofesvermögen die Einstufung als können. Damit ist auch der Übernehmer jetzt über den Gewerbebetrieb geöffnet land- und forstwirtschaftliches Vermögen bereits gefordert, bei der Hofübergabe werden. Denn in steuerlicher Hinsicht wer- verliert. Wenn der Übernehmer Grund- seine Karten offen zu legen. Wird näm- den Grundstücke, die dem Gewerbebetrieb stücke und Gebäude aus der Landwirt- lich diese Umstrukturierung hin zum Ge- dienen, diesem nicht nur als Betriebsver- schaft heraus in einen Gewerbebetrieb werbe bereits vor der Hofübergabe durch mögen, sondern auch schenkungsteuerlich überführt, verliert man dafür rückwirkend den Übergeber angegangen und vom zugeordnet. Dies gilt auch bei Personenge- die Verschonung. Auch dann, wenn der Übernehmer fortgeführt, gibt es keine sellschaften, wenn der Verpächter Gesell- Gewerbebetrieb selber als solches die Probleme mit den Verschonungsregeln. schafter ist. Die Überführung ins Sonderbetriebsver- mögen führt dazu, dass die Grundstücke henden außerlandwirtschaftliche Nutzung dass die Grundstücke wieder landwirt- und Gebäude nicht als voll steuerpflichtiges ausgegangen werden, verlieren solche schaftlich genutzt werden. Kann von einer Grundvermögen, sondern als gewerbliches Flächen ihren Status als begünstigtes land- Rückkehr in die Landwirtschaft nicht aus- Betriebsvermögen mit der Möglichkeit der und forstwirtschaftliches Vermögen nicht. gegangen werden, sind diese als Grund- Verschonung einzustufen sind. So können Dafür sind natürlich entsprechende vermögen einzustufen und werden mit den mit einer Beteiligung des übergebenden Nachweise erforderlich, wie z. B. Rückbau- höheren Bodenrichtwerten bewertet und Landwirtes an der Photovoltaikanlage, am und Rekultivierungsverpflichtungen. Es unterliegen keiner Verschonung. Windpark oder der Biogasanlage für diese muss eben klar erkennbar und auch wahr- Eine mögliche Gestaltung wäre es, sol- Grundstücke teils erhebliche Schenkung- scheinlich sein, dass diese Flächen später che Flächen beispielsweise nicht mit dem steuerzahlungen vermieden werden. wieder in den landwirtschaftlichen Betrieb Hof, sondern in einem getrennten Ge- Wie immer kommt es auf den Einzel- zur Bewirtschaftung zurückkehren. Auch werbebetrieb verschont zu übergeben. fall an. Aber ein Blick über die eigentliche sollte im jeweiligen Fall geprüft werden, Hofübergabe hinaus kann nicht schaden. welche weiteren Flächenüberlassungen Angesichts regional ständig steigender Foto: Herausgeber/KD Busch unter die Regelung des zeitlichen Moments Grundstückspreise sollten Hofübergaben fallen können. auch ganz oder teilweise vorgezogen wer- Bei Flächen für Photovoltaikanlagen oder den, soweit darin nicht verschontes Grund- Windkraftanlagen ist tendenziell davon vermögen zu übereignen wäre. auszugehen, dass hier keine ausreichende Fazit: All diese Punkte, aber auch noch zeitliche Begrenzung vorliegt. Allerdings hat viel mehr sind bei einer Hofübergabe im der BFH zu Windparks bereits entschieden, Hinblick auf eine schenkungsteuerliche Op- dass nur die tatsächlichen Standflächen timierung zu bedenken. Und diese schen- nebst Umzäunung und die Zuwengungen kungsteuerlichen Gestaltungen müssen rausfallen. Die Flächen zwischen den Wind- wiederum zusätzlich auf ihre anderweitigen rädern bleiben aber als land- und forstwirt- steuerlichen, aber auch außersteuerlichen schaftliches Vermögen verschont. Aspekte abgeprüft werden. Wie z. B. die Theoretisch könnte man für alle außer- sozialversicherungsrechtliche Einordnung landwirtschaftlich verpachteten Flächen neuer Betätigungen und Beteiligungen. Da- und Gebäude diese Frage stellen. Nur zeit- mit steht fest, dass eine Hofübergabe von lich befristete Miet- und Pachtverträge allei- langer Hand und sorgfältig zu planen ist. ne reichen hierfür sicherlich nicht aus. Viel- Steuerberater Anton Heindl mehr muss es tatsächlich zu erwarten sein, Steuerberater Anton Heindl Treukontax, Traunstein 6
Das Ende des Trennungsmodells Kein Vorsteuerabzug mehr bei ausgelagerter Stallverpachtung Lange hat es gedauert, aber jetzt hat sich Foto: Countrypixel/Imago die Finanzverwaltung doch geäußert. Es geht um ein Urteil des Bundesfinanzhofes aus 2018, in dem die obersten Finanz- richter aus München dem so genannten Trennungs- oder Auslagerungsmodell eine Absage erteilt haben. Streitgegenstand war die Gestaltung, wie man den tatsächlichen Vorsteuerabzug für Baumaßnahmen er- langt, ohne auf die Umsatzsteuerpauscha- lierung für den landwirtschaftlichen Betrieb zu verzichten. Wie lief das bisher ab? Stehen größere In- vestitionen an, sollte der Betriebsinhaber zusammen mit seinem Berater regelmäßig prüfen, ob eine Fortführung der Umsatz- steuerpauschalierung und damit der Ver- zicht auf einen tatsächlichen Vorsteuer- abzug noch sinnvoll ist. Steht ein großes Neue Regeln beim Stallbau: Bei bereits laufenden Trennungsmodellen darf die Vorsteuervolumen im Raum, kann aber in Verpachtung seit Januar 2020 nur noch steuerfrei erfolgen. Erwägung gezogen werden, zeitlich befris- tet auf die Umsatzsteuerpauschalierung zu Dieses Modell war seit vielen Jahren de landwirtschaftliche Betrieb gerade nicht. verzichten und zur Regelbesteuerung zu auch mit Billigung der Finanzverwaltung Auch die Finanzverwaltung hatte das bis- optieren. Dies ermöglicht den vollen Vor- anerkannt. Streit entstand immer nur bei lang anders gesehen und die steuerpflich- steuerabzug aus der geplanten Baumaß- der Frage, wie schnell die Vorsteuern über tige Vermietung und den Vorsteuerabzug nahme, darüber hinaus aber auch aus den die Umsatzsteuer, die auf die Stallpacht an- damit grundsätzlich zugelassen. laufenden Aufwendungen. Natürlich ist die fällt, ans Finanzamt zurückgezahlt werden Nach mehr als zwei Jahren hat nun die Option verbunden mit einer Abführungsver- müssen. Die so genannte Mindestbemes- Finanzverwaltung, ohne vorher mit den Ver- pflichtung der anfallenden Umsatzsteuer- sungsgrundlage war hier das Thema. Diese bänden darüber zu reden, die Anwendung beträge. besagt, dass abweichend von der tatsäch- des Urteils für Umsätze ab dem 1.1.2020 Kommt man bei den Berechnungen zu lich bezahlten Pacht für umsatzsteuerliche rückwirkend im November 2020 verfügt. keinem eindeutigen Ergebnis „Pro oder Zwecke eine höhere Bemessungsgrund- Was bedeutet das jetzt für laufende und Contra“ Option für den gesamten landwirt- lage anzusetzen sei, weil hier ein Mietver- künftig anstehende Investitionen? schaftlichen Betrieb, gibt es einen gestalte- hältnis zwischen nahestehenden Personen Bei bereits laufenden Trennungsmodel- rischen Mittelweg. Nämlich die Gebäudein- und Gesellschaften vorliegt. len darf die Verpachtung ab Januar 2020 vestition außerhalb des landwirtschaftlichen nur noch steuerfrei erfolgen. Hier wurden Betriebes in einem anderen Unternehmen Aus Reduzierung des Zinsvorteiles die Vorsteuern aus der Baumaßnahme durchzuführen. Dazu benötigt man ein wird Verlust des Vorsteuerabzugs zwar bereits erstattet, das Umsatzsteuer- zweites Unternehmen, z. B. in der Hand gesetz kennt aber eine Pflicht zur Berich- eines Gesellschafters neben der landwirt- Eben diese Frage, wie hoch die Mindest- tigung dieses Vorsteuerabzuges, wenn die schaftlichen Personengesellschaft oder bemessungsgrundlage ist, hat letztlich zum Investitionsgüter innerhalb von fünf bzw. eine Personengesellschaft, wenn der Hof Sturz des Trennungsmodells geführt. Denn zehn Jahren umsatzsteuerlich gesehen im ein Einzelunternehmen ist. Dieses getrenn- die Finanzgerichte und seit 2018 auch der Hinblick auf den Vorsteuerabzug anders te Unternehmen baut den Stall und ver- Bundesfinanzhof sind der Auffassung, dass einzuordnen sind. mietet diesen unter Verzicht auf die Steuer- eine steuerpflichtige Vermietung an einen Sind diese Berichtigungszeiträume 2020 befreiung von Vermietungsumsätzen und pauschalierenden Landwirt überhaupt nicht noch nicht abgelaufen, muss das Verpach- damit umsatzsteuerpflichtig an den pau- möglich sei. Der Verzicht auf die Steuerbe- tungsunternehmen jährlich die Vorsteuern schalierenden landwirtschaftlichen Betrieb. freiung der Vermietung ist nur in den Fällen anteilig wieder an das Finanzamt zurück- Die steuerpflichtige Vermietung ermöglicht möglich, in denen der Leistungsempfänger überweisen. Der Vorsteuerberichtigungs- den isolierten Vorsteuerabzug nur für die auch tatsächlich zum Vorsteuerabzug be- zeitraum beträgt für das Gebäude selbst, Stallbaumaßnahme. rechtigt ist. Und dies ist der pauschalieren- aber auch für alle Wirtschaftsgüter, die 7
fest mit dem Grund und Boden und Ge- ein Teil des Vorsteuervolumens gerettet Denkt man im Zusammenhang mit der bäude verbunden sind, zehn Jahre. Für werden. Erhaltung der Umsatzsteuerpauschalie- alle anderen Wirtschaftsgüter beträgt der Ist der Stall noch im Bau, greift die neue rung ab 2022 über Betriebsteilungen nach, Überwachungszeitraum fünf Jahre. Wird Rechtslage uneingeschränkt. Trotz ausge- könnte es auch eine Idee sein, einen re- nun rückwirkend die Verpachtung umsatz- lagerter Verpachtung ist ein Vorsteuerab- gelbesteuerten Betriebsteil zu schaffen, in steuerfrei, so muss ab Januar 2020 die ent- zug für die Gebäudehülle nicht mehr mög- dem dann größere Investitionen mit Vor- sprechende Stallpacht ohne Umsatzsteuer lich. Auch hier wäre eine Gesamtoption für steuerabzugsberechtigung durchgeführt abgerechnet und bezahlt werden. den landwirtschaftlichen Betrieb bei einem werden. Dies ist aber der jeweiligen Be- Betriebsinhaber müssen darauf achten, bereits bestehendem Verpachtungsunter- triebssituation geschuldet und sicherlich dass sie nicht weiterhin in Rechnungen nehmen eine mögliche Überlegung. Dann von Fall zu Fall anders zu würdigen. oder Verträgen Umsatzsteuer auswei- muss natürlich genau gerechnet werden. Fazit: Es wäre fair gewesen, wenn die sen. Solche unberechtigt ausgewiesenen Auch für künftig geplante Investitionen Finanzverwaltung sich entweder zeitnah MWSt-Beträge müssen an das Finanzamt bleibt nur diese Überlegung, eine Gesamt- zu dem Urteil geäußert oder die Änderung abgeführt werden. Diese Rechnungsbe- option zur Erlangung des Vorsteuerabzu- ihrer Verwaltungsauffassung mit einer in die richtigungen wird das Finanzamt aber nur ges durchzuführen oder darauf zu verzich- Zukunft reichenden Übergangsregelung anerkennen, wenn auch die Umsatzsteuer- ten und in der Pauschalierung zu bleiben. versehen hätte. So aber greift das BMF- beträge zurückbezahlt werden. Schreiben rückwirkend in bereits abgelau- fene Zeiträume ein, was zu zusätzlichem Foto: Herausgeber/KD Busch Vorsteuerabzug aus Betriebsvorrich- Aufwand bei den Landwirten führt. Zu der tungen wäre weiterhin möglich Frage „tatsächlicher Vorsteuerabzug – ja oder nein“ beim Trennungsmodell muss Allerdings muss man hier aufpassen! Die man noch ergänzen, dass es sich hierbei steuerfreie Vermietung und die Rückzah- ja nur um einen Zinsvorteil aus dem Vor- lung von Vorsteuern trifft nur die Gebäude- steuerabzug einerseits und der Rückzah- hülle als solches. Bei Stallbaumaßnahmen lung über die Umsatzsteuer auf die Pacht sind jedoch oft in großem Umfang auch Be- andererseits handelte. Im Hinblick auf das triebsvorrichtungen, wie zum Beispiel Füt- allgemeine Zinsniveau dürfte zurzeit ohne- terungs- und Heizungsanlagen, vorhanden, hin der Verlust des Trennungsmodells nicht die auch umsatzsteuerlich gesehen nicht mehr so gravierend sein. unter die steuerfreie Gebäudevermietung Wir helfen gerne dabei, Ihre laufenden fallen. Die Verpachtung dieser Betriebsvor- Verpachtungsfälle im Hinblick auf die neue richtungen ist unabhängig von einem even- Rechtslage anzupassen. Bei künftig anste- tuellen Verzicht auf die Steuerbefreiung henden Investitionen prüfen wir die für Ihren stets steuerpflichtig. Der Vorsteuerabzug Betrieb günstigste Gestaltung. aus den Investitionen in diese Betriebsvor- Steuerberaterin Heike Hoffmann richtungen ist von dem Urteil nicht betrof- Steuerberaterin Heike Hoffmann Treukontax, Ansbach fen und bleibt daher erhalten. Folglich wird auch weiterhin zumindest anteilig aus der Stallpacht weiterhin Umsatzsteuer an das Unterverpachtung von Flächen ist privat Finanzamt geschuldet. In Punkto anteilige Rückzahlung der Aus außersteuerlichen Gründen übertrug reduzierten Überschuss. Dem folgte das Vorsteuern aus der Gebäudehülle besteht ein Landwirt seinen 13a-Betrieb auf seine Finanzamt nicht. wenig Handlungsspielraum. Allenfalls wäre Ehefrau. Diese verpachtete die Flächen an Die Richter des Finanzgerichts Münster über eine Gesamtoption für den landwirt- ihn zurück. Der Landwirt wiederum ver- aber gaben dem Landwirt recht (Urteil vom schaftlichen Betrieb nachzudenken. Als pachtete einen Teil seiner ehemaligen Flä- 23. 9. 2020, Az. 7 K 3909/18 E). Sie sind dann tatsächlich vorsteuerabzugsberech- chen an einen anderen Landwirt weiter. der Ansicht, dass die unterverpachteten tigter Pächter könnte die umsatzsteuer- Zunächst erklärte er aus der Unterverpach- Flächen nicht zu seinem land- und forst- pflichtige Vermietung der Gebäudehülle zur tung land- und forstwirtschaftliche Einkünf- wirtschaftlichen Betriebsvermögen ge- Verhinderung der Vorsteuerrückzahlungen te im Rahmen des § 13a EStG. Nachdem hören. Insbesondere bestand kein enger fortgeführt werden. er feststellte, dass für Pachteinnahmen im Zusammenhang zwischen der Unterver- Droht ohnehin der Wegfall der Umsatz- 13a die Bruttoversteuerung greift, also kei- pachtung und der Eigenbewirtschaftung steuerpauschalierung wegen der Umsatz- ne Kürzung um damit im Zusammenhang der restlichen Flächen durch den Landwirt. grenze von 600 000 € ab 2022, könnte stehende Betriebsausgaben erfolgt, er- Somit war es nicht zwingend, dass der überlegt werden, bereits rückwirkend auch klärte er diese Einkünfte anschließend als Landwirt die Tätigkeiten zusammenfassen für das Jahr 2021 zur Regelbesteuerung zu Einnahmen aus Vermietung und Verpach- müsste. Die Richter ließen allerdings die optieren. So könnte auch für dieses Jahr tung und ermittelte einen entsprechend Revision zum Bundesfinanzhof zu. 8
Den drohenden Steuerschaden reduzieren Verlust der Umsatzsteuerpauschalierung ab 2022: Was kann man tun? Wie wir bereits ausführlich berichtet haben, Als erste Gestaltung zur Schadensmin- lich kann man also mit seinen Abnehmern, ist mit der Verabschiedung des Jahres- derung in den Fällen, in denen die Pau- vom Großhandel bis hin zum privaten End- steuergesetzes 2020 die befürchtete Ein- schalierung als solches nicht ganz oder kunden, reden, ob die Auslieferung noch im schränkung der Umsatzsteuerpauschalie- teilweise gerettet werden kann, muss man Jahr 2021 stattfinden kann. rung mit der Einführung einer maximalen prüfen, welche Umsätze noch bis Ende des Darüber hinaus ist es bei Steuersatzän- Gesamtumsatzgrenze von 600 000 € ein- Jahres 2021 und damit vor Anwendung der derungen seit Jahrzehnten gängige Praxis, getreten. Positiv ist hieran allenfalls, dass Regelbesteuerung getätigt werden können. zur Verschiebung von Umsätzen auch wei- nunmehr ein Schlussstrich unter die seit Denn jeden Euro an Betriebseinnahmen, tergehende Gestaltungen anzuwenden. Mit langem im Raum stehenden Diskussionen der noch im laufenden Jahr als Umsatz Einlagerungsverträgen für die Abnehmer gezogen wurde. einzustufen ist, kann der Landwirt umsatz- kann man erreichen, dass die Ernte trotz Betriebe, die sich umsatzmäßig um die steuerlich gesehen behalten. Die Betriebs- ihres Verbleibs auf dem Hof in umsatz- 600 000 € bewegen, können versuchen, inhaber müssen daher checken, welche Art steuerlicher Hinsicht bereits als geliefert gilt. durch entsprechende Gestaltungen die von Umsätzen sie erbringen und daraus fol- Dazu schließt man mit dem Kunden den Umsatzsteuerpauschalierung für ihren gend abwägen, ob sie die Möglichkeit zum Verkaufskontrakt und vereinbart zusätzlich, land- und forstwirtschaftlichen Betrieb Vorziehen von Umsätzen haben. dass die Ernteerzeugnisse auf Risiko des zu erhalten. Im Vordergrund stehen hier Kunden für ihn noch auf der Hofstelle ein- einerseits die Auslagerung außerlandwirt- Verkäufe noch im Jahr gelagert werden. Dann ist bereits mit Ab- schaftlicher Tätigkeiten und andererseits 2021 tätigen oder erst 2022? schluss der Verträge, die umsatzsteuerliche möglicherweise auch Betriebsteilungen. Lieferung erfolgt, auch wenn der Abnehmer Betriebe, deren landwirtschaftlicher Um- Bei der Lieferung von land- und forst- die Erzeugnisse z. B. erst im Frühjahr 2022 satz weit über die 600 000 € hinausgeht, wirtschaftlichen Erzeugnissen ist der Zeit- abholt. werden hier nicht viele Möglichkeiten zur punkt der Verschaffung der Verfügungs- Im Bereich der land- und forstwirtschaft- Erhaltung der Pauschalierung haben. macht der maßgebliche Auslöser bei der lichen Dienstleistungen, die unter den be- Sie können aber daran arbeiten, den Umsatzsteuer. Wesentlich ist hierbei auch kannten Voraussetzungen noch pauscha- Schaden aus dem Verlust der Pauschalie- der sogenannte Risikoübergang, also z. B. liert werden können, kann auch über den rung mehr oder minder zu reduzieren. Ab wer trägt den Verlust beim Untergang oder Zeitpunkt der Ausführung mit den Kunden dem 1. 1. 2022 muss der Betriebsinhaber Verderb von Waren. Normalerweise ist das geredet werden. Bei größeren, langfristigen als Regelbesteuerer von jeder Betriebs- die Übergabe der Produkte. Sofern mög- Aufträgen ist zu prüfen, zu welchem Zeit- einnahme 7 % oder 19 % Mehrwertsteuer ans Finanzamt abführen. Kürzen darf er die Foto: Agrarfoto.com Zahlung um die ihm in Rechnung gestell- ten Vorsteuerbeträge. Diese finanzielle Be- lastung des Hofes um diese Zahllast wird je nach Lage des Einzelfalles in einem ge- wissen Umfang dadurch ausgeglichen, als die Mehrwertsteuerbeträge – anders als bei der Pauschalierung – nicht mehr den Gewinn des landwirtschaftlichen Betriebes erhöhen und damit Einkommensteuerzah- lungen auslösen. Demgegenüber sind dann natürlich ver- ausgabte Vorsteuerbeträge künftig gewinn- neutral und reduzieren nicht mehr wie in den Pauschalierungsjahren den steuer- pflichtigen Betriebsgewinn. Die Einkom- mensteuerentlastung wird aber im Regelfall nicht den Umsatzsteuernachteil vollständig ausgleichen. Wäre dies der Fall, würde sich die Frage stellen, warum der Hof nicht be- reits früher zur Regelbesteuerung optiert Getreide bis Jahresende komplett verkaufen? Wenn die Pauschalierung nicht mehr zu hat. retten ist, sollte man Umsätze aus dem Jahr 2022 noch ins Jahr 2021 vorziehen. 9
punkt gegebenenfalls Teilleistungen er- rückerstattet. Wer aus der landwirtschaftli- de liegenden Verkaufskontrakt. Wird das bracht werden. Mitte 2020 wurde dieses chen Urproduktion keine Vorsteuern ziehen erzeugte Gemüse im Hofladen an Privat- Thema im Zusammenhang mit der Absen- konnte, die Ernte jedoch dann als Regel- kunden pfundweise veräußert, ist offen- kung der Mehrwertsteuersätze aufs Äu- besteuerer verkauft, kann eine Vorsteuer- sichtlich, dass das Vorsteuervolumen von ßerste von den betroffenen Unternehmen berichtigung auf seine Eingangsleistungen 1000 € je Verkaufsumsatz niemals erreicht bespielt. Auch hier kann durch entspre- beim Finanzamt beantragen und auch da- wird. Bei solchen Direktvermarktern schei- chende vertragliche Gestaltungen, z. B. bei für teilweise seinen Mehrwertsteuerscha- det ab 2022 ein nachträglicher Vorsteuer- Bewirtschaftungsverträgen die Umsatz- den reduzieren. abzug über die Vorsteuerberichtigung aus. steuerpauschalierung gesichert werden. Für die Vorsteuerberichtigung gelten Veräußert der andere Gemüsebauer seine Das Verschieben von Umsätzen gilt na- natürlich bestimmte Regeln. Ein großer gesamte Jahresernte mittels eines einzi- türlich auch umgekehrt für den Bezug von Nachteil ist, dass die Vorsteuerberichtigung gen Vertrages an seinen Großabnehmer, Waren und Dienstleistungen. Werden diese in Bagatellfällen unterbleibt. Es gibt eine so hat er sicherlich aus seinen gesamten erst im nächsten Jahr bezogen, steht da- Bagatellgrenze von 1000 €, die überschrit- Produktionskosten heraus leicht die 1000 € raus in 2022 der volle Vorsteuerabzug zu ten werden muss. Das sind aber nicht die Vorsteuergrenze überschritten. Den 7 %, ihrer Finanzierung zur Verfügung. Je nach Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die er 2022 aus seinem Gemüseverkauf land- und forstwirtschaftlicher Nutzung und sondern der Vorsteuerbetrag, der in dem ans Finanzamt abführen muss, kann dieser Betätigung sind hier verschiedenste An- Berichtigungsobjekt steckt. Die Grenze soll Landwirt eine ansprechend hohe Vorsteu- sätze denkbar. Es soll nur grundsätzlich den Verwaltungsaufwand mindern, sorgt erberichtigung entgegensetzen. Natürlich aufgezeigt werden, in welche Richtung die aber auch dafür, dass unter Umständen er- ist es ein erheblicher Rechenaufwand, die Lösungsansätze in diesem Umsatzsteuer- hebliches Vorsteuervolumen zugunsten der tatsächliche Vorsteuerbelastung aus dem bereich gehen könnten. Landwirte verloren geht. Produktionskosten zu ermitteln. In solchen Aber auch hier kann die Vorsteuerbe- Fällen ist die Arbeit aber jeden Euro wert. Auch die Vorsteuerberichtigung richtigung optimiert werden. Während bei mindert den Steuerschaden Maschinen und Gerätschaften des Anlage- Die 1000-€-Grenze muss vermögens das Berichtigungsobjekt und geknackt werden Der zweite Lösungsansatz besteht in der die Vorsteuerbelastung klar ist, stellt einen Optimierung der Vorsteuerberichtigung. gerade die Vorsteuerberichtigung auf Um- Betrachtet man diese Fälle näher, so Können Umsätze nicht vorgezogen wer- laufvermögen, also auf die Erlöse aus der sollte jeder Landwirt zusammen mit seinem den und unterliegen diese zwangsweise Veräußerung von Pflanzen und Tieren, vor Berater prüfen, welche Verkaufsaktivitäten ab 2022 der Regelbesteuerung, so gibt es große Aufgaben. Vergleichen wir hier mal er entfaltet und in welchen Bereichen er nach der Systematik des Mehrwertsteuer- zwei Gemüsebauern, einen Direktvermark- möglicherweise sein Verkaufsgeschehen rechtes noch eine gewisse Entlastung der ter und einen, der seine Produkte nur an im Hinblick auf die Vorsteuerberichtigung Betriebe durch das Institut der Vorsteuer- Großabnehmer veräußert. optimieren kann. Dies soll natürlich nicht berichtigung. Die Vorsteuerberichtigung Die Vorsteuerberichtigung bezieht sich heißen, dass alle Direktvermarkter ihre dies- soll gerade bei Wirtschaftsgütern, die ent- auf das einzelne, veräußerte landwirt- bezüglichen Tätigkeiten einstellen. Aber weder über einen längeren Zeitraum im schaftliche Produkt und dem dafür zugrun- es gibt ja in diesem Bereich bereits viele Betrieb verwendet werden oder bei deren Zwischenhändler, auch in der Hand des Produktion infolge der Pauschalierung nicht Landwirtes selbst oder angeschlossener Foto: Herausgeber/KD Busch abzugsfähige Vorsteuern angefallen sind, Absatzorganisationen, die sich hier in die eine doch teilweise eingeschränkte Ge- Lieferkette einreihen. Verkauft unser Gemü- rechtigkeit beim Vorsteuerabzug herstellen. sebauer seine Produkte nicht selbst unter Wer 2020 einen Schlepper als Pauscha- eigenem Namen an seine Endkunden, son- lierer ohne Vorsteuerabzug erworben hat dern schaltet er ein Unternehmen dazwi- und ab 2022 der Regelbesteuerung unter- schen, so ist wiederum bei entsprechender liegt, kann unter Berücksichtigung eines vertraglicher Gestaltung zur Abnahme grö- 5-jährigen Berichtigungszeitraums für be- ßerer Mengen eine Vorsteuerberichtigung wegliche Wirtschaftsgüter so noch 3/5 der In greifbarer Nähe. ursprünglichen Vorsteuer vom Finanzamt Fazit: Auch den zwangsweisen Verlust erstattet bekommen. Bei Gebäudeinves- der Umsatzsteuerpauschalierung ab 2022 titionen gilt ein 10-jähriger Berichtigungs- kann man noch in einem gewissen Umfang zeitraum. Damit können von den Gebäu- finanziell abfedern. Es ist rechtzeitiges Han- deherstellungskosten 2013 immerhin noch deln gefordert, wenn es darum geht, mit 1/10 der Vorsteuern zurückfließen. Je nach Kunden und Abnehmern vertragliche Re- Höhe des Vorsteuerbetrages wird 1/ 5 oder gelungen herbeizuführen oder anzupassen. 1/10 jährlich oder in einer Gesamtsumme Steuerberater Volker Haag am Ende des Berichtigungszeitraums zu- Steuerberater Volker Haag BBV-Beratungsdienst, Neustadt/Aisch 10
Foto: Agrarfoto.com Grabpflegekosten und Erbschaftsteuer Erben dürfen pauschal 10 300 € für die Kosten für die Bestattung, das Grabdenkmal und die Grabpflege des Erblassers von ihrem steuerpflichtigen Nachlass abziehen. Sind die tatsäch- lichen Kosten höher, lassen sich diese nur mit entsprechenden Nachweisen berücksichtigen. Daneben mindern Nachlassverbindlichkeiten das steuer- pflichtige Erbe. Dazu rechnen z. B. private Schulden des Erblassers, Ver- bindlichkeiten aus Vermächtnissen und geltend gemachte Pflichtteilsansprü- Die zentrale Futtermischanlage wirft Fragen zur Umsatzsteuer auf. che. Die aktuelle geklärte Streitfrage war, Futtermittelaufbereitung kann teuer werden ob Erben anderweitige Grabpflege- kosten abziehen können. Das Erbe Bei Tierhaltungsbetrieben stellt die Fütte- ferung dem vollen Mehrwertsteuersatz. Zu- bestand aus Immobilien und Bank- rung der Tiere einen großen Kostenblock recht sagen die Finanzrichter aus Münster guthaben. Der Verstorbene hatte aber dar. Die Streitfrage, ob 7 oder 19 % Mehr- (Az. 5 K 3446/18 U, Urteil vom 25. 2. 2021). zu Lebzeiten auch ein 20-jähriges wertsteuer fällig werden, musste jetzt das Die Fütterung der Tiere stelle eine einheitli- Nutzungsrecht an einer Grabstätte er- Finanzgericht Münster klären. Ein Landwirt che Leistung dar, die nicht in eine Lieferung worben, in der seine Mutter beigesetzt produzierte das Tierfutter aus zugekauftem von Futter und eine Futtermanagement- wurde. Von Todes wegen ging das Getreide unter Verwendung einer compu- Dienstleistung aufgeteilt werden kann. Und Nutzungsrecht mit der Grabpflege- tergesteuerten Fütterungsanlage, die ziel- da der Dienstleistungsanteil bei dieser „Es- verpflichtung auf den Erben über. Den gerichtet das Futter für die Tiere mischte senslieferung“ so hoch sei, gebe er dem Abzug der diesbezüglichen Kosten ver- und aufbereitete. Der Landwirt versteuerte Gesamtumsatz das Gepräge und es liege sagte das Finanzamt. seine Futterlieferungen mit 7 %. Das Fi- keine bloße Futterlieferung zum ermäßigten Die obersten Finanzrichter in Mün- nanzamt sah aber in der tiergerechten Auf- Steuersatz mehr vor. Es bleibt abzuwarten, chen sahen das anders. Die Grab- bereitung des Futters einen erheblichen ob sich der Bundesfinanzhof dieser Mei- pflegekosten mindern als Nachlass- Dienstleistungsanteil und unterwarf die Lie- nung anschließt. verbindlichkeit den Wert der Erbschaft, wenn in dem Grab nicht der Erblasser selbst, sondern dritte Personen bestat- Freibeträge über den Pflichtteil ausnutzen tet sind. Wichtig war, dass der Erblas- ser zu Lebzeiten bereits zur Pflege der Testamente werden in erster Linie von erb- Möchte man hier noch etwas retten, könn- Grabstätte verpflichtet war. rechtlichen Überlegungen dominiert und te das Kind gegen den verstorbenen zwei- Im Schätzungswege sind die ortsüb- oftmals nicht steuerlich optimiert. Wenn ten Elternteil und damit gegen sich selbst lichen Grabpflegekosten maßgebend. es darum geht, das Vermögen zunächst als Erbe den Pflichtteil geltend machen. Ja, Für einen Abzug bei der Einkommen- bei den Eltern zu behalten, ist das Berliner das ist grundsätzlich möglich, sagen die steuer muss zusätzlich geprüft werden, Testament gerne gesehen. Denn es enterbt obersten Finanzrichter aus München (Urteil ob sich der Übernehmer im Übergabe- die Kinder und macht den überlebenden des BFH vom 5. 2. 2020, Az: II R 1/16). vertrag verpflichtet hat, auch die Kosten Ehegatten zum Alleinerben. Das steuerli- Das geht jedoch nur vor Ablauf der Ver- für ein standesgemäßes Begräbnis der che Problem dabei ist, dass man die Erb- jährung. Nur wenn der zweite Elternteil in- Altenteiler zu übernehmen. Dann kann schaftsteuer-Freibeträge nach dem erst- nerhalb der Verjährungsfrist von drei Jahren er diese als Sonderausgaben abzie- versterbenden Elternteil verliert. Denn der nachverstirbt, wird die nachträgliche Gel- hen. Ist der Hofnachfolger gleichzeitig gesamte Nachlass geht ungekürzt auf den tendmachung der Pflichtteilsansprüche ak- auch Alleinerbe des letztversterbenden überlebenden Ehegatten über. Stirbt auch zeptiert. Bis zu 400 000 € aus dem Nach- Übergebers, scheidet ein Abzug aus. der zweite Elternteil, werden die Kinder lass können dadurch steuerfrei am Fiskus Für die Erbschaftsteuer ist dies aber Alleinerben und können dann nur einmal vorbei geführt werden. Denn der zunächst unerheblich. Die Pauschale gibt es auf den Freibetrag zum letzten Elternteil von verlorene Erbschaftsteuerfreibetrag lebt da- jeden Fall. ihrem steuerpflichtigen Nachlass abziehen. durch wieder auf. 11
Größere Ackerbaubetriebe ohne Vieh stellen zunehmend auf Ökolandbau um. Foto: Agrarfoto.com Auch Biobetriebe werden größer Entwicklung des Ökolandbaus in Bayerns Kulturlandschaftsprogramm Ein wachsendes gesellschaftliches Interes- Betriebe aus staatlichen Zahlungen im und Österreich, gedeckt werden. Allerdings se am Naturschutz, am Erhalt der Arten- Rahmen von Agrarumwelt- und Klimamaß- werden von Seiten der Milchwirtschaft vielfalt und dem Beitrag der Landwirtschaft nahmen (AUKM). Ökologisch wirtschaften- neue Lieferverträge für Öko-Milch nur sehr führte zu vermehrten Interesse am ökologi- de Betriebe erhalten in Bayern etwa viermal restriktiv abgeschlossen, was zur Folge hat, schen Landbau. Auf Basis der Förderdaten so hohe Zahlungen aus diesen Program- dass nicht alle umstellungswilligen Milch- des Integrierten Verwaltungs- und Kontroll- men wie konventionell wirtschaftende Be- bauern einen Abnehmer finden. Das könnte systems (InVeKoS) werden nachfolgend triebe. In Deutschland stammen ca. 25 % ein möglicher Grund dafür sein, dass der verschiedene Fragestellungen zur Agrar- des Einkommens von Öko-Betrieben aus Anteil der tierhaltenden Betriebe bei den struktur im Hinblick auf den Ökolandbau Zahlungen für AUKM. Neueinsteigern zurückgeht. untersucht. Gleichzeitig stellten ab 2017 mehr Acker- Auswertungen der Buchführungsab- Umstellungswelle ab 2015 baubetriebe auf eine ökologische Wirt- schlüsse des deutschen Testbetriebsnetzes im Bereich Milchviehhaltung schaftsweise um. Im ökologischen Land- zeigen, dass das Einkommen ökologisch bau sind, im Vergleich zum konventionellen wirtschaftender Betriebe im Durchschnitt In den Jahren 2015 und 2016 stellten Marktfruchtbau, langfristige Liefer- bzw. der letzten fünf Jahre (Wirtschaftsjahre in der Mehrzahl Milchviehbetriebe auf den Abnahmeverträge mit Abnehmern und Er- 2013/14 bis 2017/18) um ca. 20 % über ökologischen Landbau um. Damals betrug zeugergemeinschaften weit verbreitet, was dem Einkommen eines vergleichbaren kon- in Bayern (Mai bis Juli 2016) der Preisab- deutlich stabilere Preise zur Folge hat. ventionellen Betriebes lag. Die höchste Ein- stand zwischen konventionell und ökolo- Für die Darstellung der Entwicklung des kommensdifferenz wird in der Gruppe der gisch erzeugter Milch mehr als 22 ct je kg ökologischen Landbaus ist zudem eine Be- Milchviehbetriebe mit bis zu 40 % ausge- FCM. Ein weiterer Grund ist die Anhebung trachtung der Betriebsaufgaben und der wiesen. Ökologisch wirtschaftende Acker- der Zahlungen für den ökologischen Land- Rückumstellungen notwendig: Wissen- baubetriebe konnten ein bis zu 20 % höhe- bau im Rahmen des Bayerischen Kultur- schaftlichen Untersuchungen zufolge stan- res Einkommen realisieren. landschaftsprogrammes (KULAP) den zwischen 2003 und 2010 jedem Neu- Die Nachfrage nach ökologisch erzeug- einsteiger 0,4 Rückumstellungen und 0,2 Wirtschaftlichkeit der Ökobetriebe ten Milchprodukten wächst in Deutschland Betriebsaufgaben gegenüber. Eine Unter- hat sich deutlich verbessert im zweistelligen Bereich. Im Jahr 2017 suchung zur Struktur der bayerischen Öko- mussten 37 % der in Deutschland ver- betriebe kam zu dem Ergebnis, dass bei Dabei stammt ein hoher Anteil der Ein- brauchten ökologisch erzeugten Trinkmilch den Rückumstellern die mittlere Betriebs- künfte der ökologisch wirtschaftenden über Importe, überwiegend aus Dänemark größe mit 18 ha unter der durchschnittli- 12
chen Betriebsgröße aller Ökobetriebe von 6 %). Seit dem Jahr 2000 hat sich die öko- Über den gesamten Betrachtungszeit- 36 ha liegt. Die Aufgabe der Ökobetriebe logisch bewirtschafte Fläche (100 000 ha raum hinweg bleibt der Anteil der Betriebe, erfolge vor allem aus ökonomischen Grün- LF) mehr als verdreifacht. Innerhalb dieses differenziert nach Haupt- und Nebener- den. Daneben sind soziale Gründe, wie z. Zeitraums steigt die durchschnittliche Flä- werb, mit 47 % zu 53 % weitgehend un- B. eine hohe Arbeitsbelastung, insbeson- chenausstattung eines Öko-Betriebes von verändert. Gleiches gilt für die Flächennut- dere in Nebenerwerbsbetrieben, sowie das 22 ha LF/Betrieb auf 37 ha LF/Betrieb. zung: Über den gesamten Zeitraum hinweg Alter des Betriebsleiters zu nennen. Darü- Auffällig ist, dass zu Anfang der aktuellen werden ca. 70 % der Öko-LF von Haupt- ber hinaus ist, wie in der konventionellen Förderperiode überwiegend Dauergrün- erwerbsbetrieben bewirtschaftet. Landwirtschaft, ein Rückgang kleinerer Be- landflächen umgestellt werden, zum Ende triebe im Rahmen des Strukturwandels zu der Förderperiode liegt der Schwerpunkt Neuantragsteller vor allem beobachten. auf der Umstellung von Ackerflächen: Die aus dem Bereich Ackerbau jährliche Zunahme liegt im Jahr 2014/15 Auswertung der Betriebe bei 12 % und schwächt sich bis zum Jahr Im Jahr 2019 haben etwas mehr als 800 mit Ökoförderung in Bayern 2018/19 auf 5 % ab. Bei der Ackerfläche Betriebe, davon 513 Nebenerwerbsbetrie- hingegen stieg die jährliche Zunahme von be, auf eine ökologische Bewirtschaftung Anhand der InVeKoS-Daten der Jahre 5 % im Jahr 2014/15 bis zum Jahr 2018/19 umgestellt. Alle Umstellungsbetriebe be- 1998 bis 2019 wird die Entwicklung des auf 20 %. wirtschaften zusammen ca. 35 000 ha; hier ökologischen Landbaus in Bayern unter- liegt der Anteil der Nebenerwerbsbetriebe sucht. Ein Schwerpunkt der Analysen liegt Anteil kleiner und mittlerer bei 32 %. auf den Neueinsteigern. Die Untersuchung Betriebe sinkt auf 29 Prozent Bei den kleineren Umstellerbetrieben zu den Neueinsteigern erfolgt differenziert (Größenklasse 0 bis unter 20 ha LF) sind nach Sozioökonomie (Haupt- bzw. Neben- In der Gruppe der Haupterwerbsbetriebe Haupterwerbsbetriebe von untergeordne- erwerb) und berücksichtigt insbesondere ist die durchschnittliche Flächenausstattung ter Bedeutung. In der Gruppe der Neben- die Flächenausstattung der Betriebe und von 35 ha LF im Jahr 1999 auf 57 ha LF im erwerbsbetriebe haben kleinere Betriebe die Intensität der Tierhaltung (ausgedrückt Jahr 2019 gestiegen. Während 1999 noch hingegen eine größere Bedeutung: Etwa in GVE/ha LF). Bei den Auswertungen wer- 62 % der von Öko-Haupterwerbsbetrieben ein Drittel der Umstellungs-LF der Neben- den nur Betriebe berücksichtigt, welche bewirtschafteten LF von kleineren und mitt- erwerbsbetriebe wird von ihnen bewirt- an der KULAP-Maßnahme „Ökologischer leren Betrieben (LF ≤ 50 ha LF) bewirtschaf- schaftet. Landbau im Gesamtbetrieb“ teilnehmen, tet werden, sinkt deren Anteil bis zum Jahr Zum Ende der Förderperiode (2019) damit fließen Betriebe, die keinen Mehr- 2019 auf 29 %. Gleichzeitig steigt der Anteil überwiegen bei den Nebenerwerbsbetrie- fachantrag gestellt haben oder ihren Be- der Fläche, die von größeren Betrieben (LF ben viehlose Betriebe und Betriebe mit trieb nur zum Teil ökologisch bewirtschaf- > 100 ha LF) bewirtschaftet wird, im selben einem geringen Viehbesatz (< 0,5 GVE/ha ten nicht in die Auswertungen ein. Zeitraum von 11 % auf 35 %. In der Gruppe LF). In der Gruppe der kleineren Nebener- Mit insgesamt knapp 342 000 ha er- der Nebenerwerbsbetriebe ist eine ähnliche werbsbetriebe (bis 20 ha LF) ist die jährliche reicht 2019 die ökologisch bewirtschaftete Entwicklung bis 2013 festzustellen. Auffällig Umstellungsfläche innerhalb des Beobach- LF einen neuen Höchststand. Da im Jahr ist, dass die Größenstruktur von 2013 bis tungszeitraums nahezu konstant. 2016 2019 deutlich mehr Acker- als Dauergrün- 2019 nahezu konstant geblieben ist. und 2017 ist eine starke Zunahme der An- landflächen umgestellt werden, erreicht der Umfang der Öko-Ackerfläche (169 300 ha LF) erstmals den gleichen Umfang wie die Prozentuale Öko-LF-Anteile nach Betriebsgröße Öko-Dauergrünlandfläche (169 100 ha LF). Im Vergleich zum Vorjahr (305 000 ha LF) 1,00 wächst der Umfang der Öko-LF um 12 % (= 36 000 ha LF), wobei das Flächenwachs- 0,75 tum von Bestandsbetrieben mit 1500 ha LF von untergeordneter Bedeutung ist. 0,50 Ökofläche wächst mit 0,25 neun Prozent pro Jahr 0,00 Der jährliche Flächenzuwachs während 1999 2006 2013 2019 1999 2006 2013 2019 der aktuellen Förderperiode (2014 bis HEB NEB 2020) liegt mit durchschnittlich 9,3 % deut- Betriebsgröße (ha LF) lich oberhalb der jährlichen Zuwachsraten > 100 50 – 100 20 – 50 2019: Haupterwerbsbetriebe = 246 000 ha, der vergangenen beiden Förderperioden 10 – 20 5 – 10 0–5 Nebenerwerbsbetriebe = 96 000 ha (2000 bis 2006: 5,1 %, 2007 bis 2013: 13
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