Wittenburger Stadt- und Landbote - Amt Wittenburg

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Wittenburger Stadt- und Landbote - Amt Wittenburg
Wittenburger
                                                                                                          Nr. 5 | 9. Mai 2020 | 20. Jahrgang

                                              Stadt- und Landbote
05   Erste Lockerungen in Corona-Krise
     – dennoch kein Ende in Sicht        06   Neue Mitte in Wittenburg –
                                              Belebung der Innenstadt      09   Wenn das Wohnzimmer zum
                                                                                Studio wird                  11     Fotowettbewerb zur Erstellung
                                                                                                                    eines Wittenburger Wandkalenders
Wittenburger Stadt- und Landbote - Amt Wittenburg
Wittenburger Stadt- und Landbote                                                                                                                                                                                   9. Mai 2020

Funktion                                                                                              Name                                               Telefon-Nummer                   E-Mail
Bürgermeisterin                                                                                       Dr. Margret Seemann                                038852 33-100                    seemann@stadt-wittenburg.de
Büro der Bürgermeisterin                                                                              Janett Frahm                                       038852 33-100                    frahm@stadt-wittenburg.de
Büro der Bürgermeisterin                                                                              Christine Bauer                                    038852 33-101                    bauer@stadt-wittenburg.de
Amt für Finanzen, Kommunales und Soziales
Amtsleiter                                                                                            André Bernowitz                                    038852 33-102                    bernowitz@stadt-wittenburg.de
Kassenverwalterin                                                                                     Dörte Ulma                                         038852 33-103                    ulma@stadt-wittenburg.de
Geschäfts- und Anlagenbuchhaltung                                                                     Lisa Krohn                                         038852 33-104                    krohn@stadt-wittenburg.de
Steuer- und Abgabenverwaltung                                                                         Andrea Kirschner                                   038852 33-107                    kirschner@stadt-wittenburg.de
Steuer- und Abgabenverwaltung                                                                         Doreen Meier                                       038852 33-120                    meier@stadt-wittenburg.de
Vollstreckungsdienst                                                                                  Thomas Abels-Kirstein                              038852 33-113                    abels-kirstein@stadt-wittenburg.de
Schule, Kita, Sport, Soziales                                                                         Sigrid Behnke                                      038852 33-106                    behnke@stadt-wittenburg.de
Schule, Kita, Sport, Soziales                                                                         Antje Petznick                                     038852 33-105                    petznick@stadt-wittenburg.de
Öffentlichkeitsarbeit, Internetauftritt, Veranstaltungen, Versicherungen                              Karin Owszak                                       038852 33-109                    owszak@stadt-wittenburg.de
Öffentlichkeitsarbeit                                                                                 Julia Baran                                        038852 33-119                    baran@stadt-wittenburg.de
Stadtkasse                                                                                            Nadine Tippelt                                     038852 33-120                    tippelt@stadt-wittenburg.de
Archivverwaltung                                                                                      Katrin Wulff                                       038852 33-114                    wulff@stadt-wittenburg.de
Personalverwaltung                                                                                    Beate Haase                                        038852 33-115                    haase@stadt-wittenburg.de
Datenverarbeitung                                                                                     Jan Neumann                                        038852 33-116                    neumann@stadt-wittenburg.de
Leiter Stadtbauhof (Komm.)                                                                            Daniel Bittner                                     0172 1511809                     bittner@stadt-wittenburg.de
Finanzbuchhaltung                                                                                     Petra Kolm                                         038852 33-301                    kolm@stadt-wittenburg.de
Zentrale Dienste                                                                                      Ilona Kiesow                                       038852 33-500                    kiesow@stadt-wittenburg.de
                                                                                                      Vera Geidus                                                                         geidus@stadt-wittenburg.de
Stadtbibliothek                                                                                       Katrin Wulff                                       038852 33-404                    wulff@stadt-wittenburg.de
                                                                                                      Anke Förster                                                                        foerster@stadt-wittenburg.de
Amt für Bürgerdienste und Bauen
Amtsleiterin                                                                                          Jana Berger                                        038852 33-200                    berger@stadt-wittenburg.de
Ordnungsamt, Ruhender Verkehr, Natur- und Umweltrecht                                                 Anne Klischewski                                   038852 33-118                    klischewski@stadt-wittenburg.de
Ruhender Verkehr                                                                                      Susanne Köhler                                     038852 33-203                    koehler@stadt-wittenburg.de
Brandschutzverwaltung                                                                                 Monique Schulz                                     038852 33-204                    schulz@stadt-wittenburg.de
Bürgeramt                                                                                             Dagmar Moll                                        038852 33-205                    moll@stadt-wittenburg.de
Bürgeramt                                                                                             Claudia Gierhan                                    038852 33-206                    gierhan@stadt-wittenburg.de
Wohngeldstelle, Gewerbeamt                                                                            Roswitha Prösch                                    038852 33-207                    proesch@stadt-wittenburg.de
Standesamt                                                                                            Jessika Hachtmann                                  038852 33-208                    hachtmann@stadt-wittenburg.de
Standesamt                                                                                            Sarah Lübke                                        038852 33-208                    luebke@stadt-wittenburg.de
Allgemeine Bauverwaltung                                                                              Roswitha Wildner                                   038852 33-209                    wildner@stadt-wittenburg.de
Allgemeine Bauverwaltung                                                                              Elisa-Sophie Brünske                               038852 33-211                    brünske@stadt-wittenburg.de
Tiefbauverwaltung                                                                                     Sylke Gerstner                                     038852 33-210                    gerstner@stadt-wittenburg.de
Tiefbauverwaltung                                                                                     Dirk Schulz                                        038852 33-213                   d.schulz@stadt-wittenburg.de
Allgemeine Bauverwaltung, Hochbauverwaltung                                                           Gudrun Morgenstern                                 038852 33-212                   morgenstern@stadt-wittenburg.de
Allgemeine Bauverwaltung, Hochbauverwaltung                                                           Matthias Schönfeld                                 038852 33-214                   schoenfeld@stadt-wittenburg.de
Gebäude- und Objektverwaltung                                                                         Stefanie Moß                                       038852 33-216                   moss@stadt-wittenburg.de
Liegenschaftsverwaltung                                                                               Annette Czeschla                                   038852 33-219                   czeschla@stadt-wittenburg.de
Liegenschaftsverwaltung                                                                               Romina Monska                                      038852 33-220                   monska@stadt-wittenburg.de
Gebäude- und Objektverwaltung                                                                         Katrin Krüger                                      038852 33-218                   krueger@stadt-wittenburg.de
Gebäude- und Objektverwaltung                                                                         Silvia Grawe                                       038852 33-217                   grawe@stadt-wittenburg.de
Gebäude- und Objektverwaltung                                                                         Torsten Bohse                                      038852 33-215                   bohse@stadt-wittenburg.de
Gemeinde- und Wirtschaftsentwicklung                                                                  Lothar Otto                                        038852 33-300                   otto@stadt-wittenburg.de

        Polizei-Station in Wittenburg – Telefon: 038852 33-299 – Sprechstunden Dienstag: 15-18 Uhr, Donnerstag: 8-11 Uhr
                                       Sollte die Polizeistation nicht besetzt sein, wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Hagenow. Tel.: 03883 6310

    IMPRESSUM
    Herausgeber: Der Amtsvorsteher des Amtes Wittenburg, Amt Wittenburg, Molkereistraße 4, 19243 Wittenburg, Telefon/Zentrale: 038852 33-500, Fax: 038852 3333, E-Mail: info@stadt-wittenburg.de
    Redaktioneller Inhalt: Amt Wittenburg, Julia Baran, Telefon: 038852 33-119, E-Mail: baran@stadt-wittenburg.de
    Satz, Anzeigen und Layout: PS. Werbung Sibylle Plust, Inh. Solveig Hamann, Zum Kirschenhof 14, 19057 Schwerin, Tel.: 0385 557517, Fax: 0385 557519, E-Mail: info@werbeagentur-plust.de
    Anzeigenberatung: Marina Hartmann, Telefon: 0385 3035955
    Druck: prima Rotationsdruck Nord, Wittenburg                Auflage: 4.500 Stück		                       Titelfoto: Christiane Flegel – Gänseblume
    Das amtliche Bekanntmachungsblatt »Wittenburger Stadt- und Landbote« erscheint monatlich und wird kostenlos an alle Haushalte des Amtsbereiches verteilt. Der redaktionelle Teil unterliegt der Pressefreiheit (Art.5 Abs. 1 GG). Für
    den Inhalt redaktioneller Beiträge ist der jeweilige Verfasser verantwortlich. Der Autor erklärt mit der Einsendung, dass eingereichte Materialien frei sind von Rechten Dritter. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht.

               Die nächste Ausgabe erscheint am 13.06.2020. Redaktionsschluss ist der 27.05.2020, 10.00 Uhr.
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Wittenburger Stadt- und Landbote - Amt Wittenburg
9. Mai 2020                                                                                                                         Wittenburger Stadt- und Landbote

Öffnungszeiten Amt Wittenburg                                                    Ärztlicher Notdienst für den Bereich Wittenburg/Zarrentin

ACHTUNG! Aufgrund des Corona-Virus ist die Verwal-                               Telefonnummer: 116 117
tung seit dem 16.03.2020 für den Besucherverkehr ge-                             Dienstzeiten des Bereitschaftsarztes:
                                                                                 Montag/Dienstag/Donnerstag                                          19.00 – 07.00 Uhr
schlossen                                                                        Mittwoch                                                            13.00 – 07.00 Uhr
Einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befinden sich in Homeoffice, d.h. sie    Freitag                                                             16.00 – 07.00 Uhr
arbeiten Verwaltungsvorgänge von zu Hause aus ab. Es ist aber sicherge-          Samstag/Sonntag/Feiertag                                            07.00 – 07.00 Uhr
stellt, dass alle benötigten Fachbereiche mit in der Verwaltung anwesenden
Mitarbeitern besetzt sind. Bürgerinnen und Bürger mit dringenden Anliegen
können sich per Telefon oder über Mail an die zuständigen Fachbereiche
wenden und ihr Anliegen mitteilen sowie weitere Absprachen zur Erledigung
treffen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, wenn Angelegenheiten, die nicht
                                                                                        Sitzungen
                                                                                im Amtsbereich Wittenburg
einer sofortigen Bearbeitung bedürfen, etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen.
Sie finden die Geschäftszeiten, Mailadressen und Telefonnummern in jeder
Ausgabe des Wittenburger Stadt- und Landboten und auf unserer Internet-
seite www.amt-wittenburg.de.                                                    Die Bekanntgabe der Sitzungstermine            den Bekanntmachungskästen (nur Ge-
                                                                                erfolgt unter Vorbehalt. Nach Redak-           meinde Wittendörp).
Telefonisch erreichen Sie die Verwaltung zu den angegebenen Ge-                 tionsschluss können sich noch Ände-            Aktuelle Informationen zu den Sit-
schäftszeiten:                                                                  rungen ergeben, die hier nicht mehr            zungen können Sie auch unserer In-
Montag:        8.30 bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr                   berücksichtigt werden konnten.                 ternetseite www.amt-wittenburg.de
Dienstag:      8.30 bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr                   Bitte beachten Sie die Aushänge in             entnehmen.
Mittwoch:      8.30 bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr                    Stadt Wittenburg         Tag      Zeit      Sitzungsort
Donnerstag: 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
                                                                                 Stadtvertretersitzung    27.05.   19 Uhr    Noch nicht bekannt. Im Internet veröffentlicht.
Freitag:       8.30 bis 12.00 Uhr
                                                                                 Gem. Wittendörp          Tag      Zeit      Sitzungsort
(Änderungen bei Fortschreiten der Corona-Pandemie vorbehalten)                   Gemeindevertretung       28.05.   19 Uhr    Noch nicht bekannt. Im Internet veröffentlicht.
Nur in nicht aufzuschiebenden Fällen kann nach vorheriger Terminvereinba-
rung die Angelegenheit persönlich geklärt werden.
                                                                                 Bekanntmachung der E.-M.-Arndt-Kaserne
Erreichbarkeit/Sprechzeiten
                                                                                 Ernst-Moritz-Arndt-Kaserne
der Bürgermeister/Bürgervorsteherin/Amtsvorsteher
                                                                                 Kasernenkommandant
Stadt Wittenburg – Bürgermeisterin, Dr. Margret Seemann                          19230 Hagenow, Sieben Eichen 6
Sprechzeit: Bitte Termin erfragen unter 038852 33-100                            Tel.: 03883 625-4902, Fax: 03883 625-4990
Gemeinde Wittendörp
Bürgermeister, Kurt Bartels, Handy: 0173 6216627                                 Sperrzeiten Mai 2020
E-Mail: bartels@stadt-wittenburg.de
Sprechzeit: Dienstag von 15.00 bis 17.00 Uhr                                     Mo.:    11.05.20        07.30 – 24.00 Uhr
                                                                                 Di.:    12.05.20        07.30 – 24.00 Uhr
Molkereistraße 4, 19243 Wittenburg, EG, Zimmer 113
                                                                                 Mi.:    13.05.20        07.30 – 24.00 Uhr
Nach Möglichkeit Termin erfragen unter angegebener Telefonnummer!                Do.:    14.05.20        07.30 – 24.00 Uhr
Amtsvorsteher des Amtes Wittenburg                                               Fr.:    15.05.20        07.30 – 12.00 Uhr
Hartwig Kolthof, Amt Wittenburg, Molkereistraße 4, 19243 Wittenburg
Sprechstunde: Jeden zweiten Dienstag im Monat von 16 bis 17 Uhr,                 Mo.:    18.05.20        07.30 – 24.00 Uhr
Molkereistraße 4, nach Möglichkeit Termin erfragen unter 038852 33-101           Di.:    19.05.20        07.30 – 24.00 Uhr
Stadt Wittenburg – Sprechstunde des Bürgervorstehers                             Mi.:    20.05.20        07.30 – 24.00 Uhr
Marcel Schulz, Handy: 0172 8964392                                               Do.:    21.05.20        07.30 – 24.00 Uhr
                                                                                 Fr.:    22.05.20        07.30 – 12.00 Uhr
E-Mail: marcel.schulz@buergervorsteher-wittenburg.de
Jeden ersten Dienstag im Monat nach vorheriger Terminvereinbarung von
                                                                                 Mo:     25.05.20        07.30 – 24.00 Uhr
17.00 bis 18.00 im Rathaus, Zimmer 205 (2.OG), Am Markt 1, 19243 Witten-         Di:     26.05.20        07.30 – 24.00 Uhr
burg. Termine sind vorab unter angegebener Telefonnummer zu vereinbaren.         Mi.:    27.05.20        07.30 – 24.00 Uhr
Auch außerhalb der Sprechzeiten können Termine in dringenden Fällen unter        Do.:    28.05.20        07.30 – 24.00 Uhr
der genannten Telefonnummer vereinbart werden                                    Fr.:    29.05.20        07.30 – 12.00 Uhr
Sprechstunde Schiedsmann im Bereich Amt Wittenburg
Sven Moß
Jeden 2. Mittwoch im Monat von 18 bis 19 Uhr Sprechstunde im Rathaus,            Während der benannten Zeiten findet auf dem Standortübungsplatz HAGENOW
                                                                                 Schießen statt. Bei zusätzlichen Schießen erfolgt Information durch Standortü-
Am Markt 1, Zi. 205 (2. OG), Tel.: 038852 33-403; Termine außerhalb der
                                                                                 bungsplatz HAGENOW.
Sprechzeiten können unter 0171 6453646 vereinbart werden.
Stadtbibliothek Wittenburg, Tel.: 038852 33-404                                  Vorsicht! Blindgänger, Übungen von Kampffahrzeugen, Straßenverschmutzungen,
Öffnungszeiten: Mo.: 13.30-17 Uhr, Di.: 9-13 Uhr, Mi.: 13.30-15 Uhr              unbeleuchtete und getarnte Fahrzeuge sind eine ständige Gefahr. Der Standortälte-
                                                                                 ste HAGENOW weist darauf hin, dass das Betreten der Übungsplätze HAGENOW
Notdienste der Apotheken – www.aponet.de                                         und HELM auch außerhalb der o.a. Sperrzeiten für Unbefugte verboten ist.

Kostenfreie Festnetznummer:                                 0800 00 22 8 33      Jura
Mobilnetz:                                         22 8 33 (max. 69 ct/Min)      Oberstleutnant

                                                                                                                                                                               3
Wittenburger Stadt- und Landbote - Amt Wittenburg
Wittenburger Stadt- und Landbote                                                                                                                  9. Mai 2020

    Öffentliche Bekanntmachung Bürgermeisterwahl in Wittenburg                      des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle Unionsbürgerinnen /
                                                                                    Unionsbürger, die am Tag der Hauptwahl:
       Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
                        für die Wahl der                                            – das 18., aber noch nicht das 60. Lebensjahr (bei Wiederwahl das 64. Lebens-
                                                                                       jahr) vollendet haben,
               hauptamtlichen Bürgermeisterin /                                     – die übrigen Voraussetzungen für die Ernennung zur Beamtin bzw. zum Be-
               des hauptamtlichen Bürgermeisters                                       amten auf Zeit nach dem Landesbeamtengesetz Mecklenburg-Vorpommern
     der Gemeinde Stadt Wittenburg am 20. September 2020                               (LBG M-V) erfüllen,
                                                                                    – nicht nach § 5 LKWG M-V vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
    Gemäß § 14 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes (LKWG M-V) vom 16.              – nicht nach § 6 Abs. 2 LKWG M-V von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.
    Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 690), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes
    vom 22. Mai 2018 (GVOBl. M‑V S. 193, 200) geändert worden ist, fordere ich      4. Wahlvorschlagsrecht
    die nach § 15 Absatz 1 LKWG M-V vorschlagsberechtigten Parteien, Wähler-        Wahlvorschläge können nach § 15 Abs. 1 LKWG M-V eingereicht werden
    gruppen, Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber zur möglichst frühzeitigen      durch:
    Einreichung der Wahlvorschläge für die
                                                                                    a) politische Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes (Parteien),
             Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin /                              b) Wahlberechtigte, die sich zu einer Gruppe zusammenschließen (Wählergruppe),
                                                                                    c) einzelne Personen, die sich selbst als Bewerberin/ Bewerber vorschlagen
                des hauptamtlichen Bürgermeisters                                       (Einzelbewerberin / Einzelbewerber).
                  der Gemeinde Stadt Wittenburg
                    am 20. September 2020 auf.                                      Parteien, Wählergruppen oder Einzelbewerberin / Einzelbewerber dürfen nur
                                                                                    einen Wahlvorschlag einreichen.
                                                                                    Mehrere Parteien und Wählergruppen können gem. § 62 Absatz 2 LKWG M-V
       Eine eventuelle Stichwahl wird am 04. Oktober 2020
                                                                                    einen gemeinsamen Wahlvorschlag einreichen.
                            stattfinden.                                            Eine Partei oder Wählergruppe darf sich nur an einem gemeinsamen Wahlvor-
                                                                                    schlag beteiligen. Ein Wahlvorschlag gilt für das gesamte Wahlgebiet.
    Für die Wahlvorschläge sind amtliche Vordrucke zu verwenden, die von der
    Wahlbehörde der Gemeinde Stadt Wittenburg während der allgemeinen Öff-          5. Inhalt und Form von Wahlvorschlägen
    nungszeiten in der Stadtverwaltung, Molkereistraße 4, 19243 Wittenburg, Zim-    Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen und gemeinsame Wahlvor-
    mer 103, 203 oder 404 kostenlos ausgegeben oder auf Anforderung kostenlos       schläge sind mit den Formblättern 5.1.1 bis 5.1.3 der Anlage 5 LKWO M-V
    geliefert werden.                                                               einzureichen.
    Darüber hinaus können die amtlichen Vordrucke über die Homepage der Lan-        Bei gemeinsamen Wahlvorschlägen muss jede der am Wahlvorschlag beteilig­
    deswahlleiterin Mecklenburg-Vorpommern                                          ten Parteien oder Wählergruppen die Formblätter 5.1.1 und 5.1.2 einreichen,
    https://www.laiv-mv.de/Wahlen/Formulare/ (dort auf den Reiter „Kommu-           auch wenn eine gemeinsame Versammlung zur Aufstellung stattgefunden hat.
    nalwahlen“ klicken) abgerufen werden.                                           Wahlvorschläge von Einzelbewerberinnen /Einzelbewerbern sind mit dem
    Auf die Bestimmungen der §§ 4, 6, 7 Abs. 3, 15 bis 19, 62 und 66 des LKWG       Formblatt 5.2 einzureichen. Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen
    M-V und des § 24 LKWO M-V weise ich hin.                                        müssen den Namen der einreichenden Partei oder Wählergruppe und, sofern
                                                                                    sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese enthalten.
    Insbesondere bitte ich zu beachten:                                             Die Bewerberinnen und Bewerber einer Partei oder Wählergruppe werden in ei-
    1. Einreichungsfrist                                                            ner Mitglieder- oder Vertreterversammlung aufgestellt. Sie werden in geheimer
    Die Wahlvorschläge sind gemäß § 62 Abs. 4 LKWG M-V spätestens am 75. Tag        schriftlicher Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt.
    vor der Wahl, d.h. schriftlich bis zum                                          Als Bewerber einer Partei oder Wählergruppe kann nur benannt werden, wer
                                                                                    die unwiderrufliche Zustimmung zur Benennung schriftlich erteilt hat.
             07. Juli 2020, 16:00 Uhr (Ausschlussfrist!!!),                         Alle Personen, die sich auf dem Wahlvorschlag einer Partei bewerben, müssen
                                                                                    Mitglieder dieser Partei oder parteilos sein.
                                                                                    Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe muss von den für das Wahl-
                              bei der                                               gebiet nach ihrer Satzung zuständigen Vertretungsberechtigten, der Wahlvor-
                         Stadt Wittenburg                                           schlag einer einzelnen Person muss von ihr selbst persönlich und handschrift-
                      Gemeindewahlbehörde,                                          lich unterzeichnet sein.
                        Molkereistraße 4,                                           In jedem Wahlvorschlag sind zwei Vertrauenspersonen zu bezeichnen.
                                                                                    Eine Einzelbewerberin oder ein Einzelbewerber nimmt die Funktion der Ver-
                        19243 Wittenburg,                                           trauensperson selbst wahr; eine weitere Vertrauensperson für die Einzelbewer-
               Zimmer 103, 203 oder 404 einzureichen.                               bung kann, muss aber nicht benannt werden.
                                                                                    Eine Partei oder Wählergruppe hat auf Verlangen der Wahlleitung die Satzung
    Es wird dringend empfohlen, die Wahlvorschläge so frühzeitig vor dem 07. Juli   und einen Nachweis über die demokratische Wahl des Vorstands vorzulegen.
    2020 einzureichen,
    damit etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge betreffen, noch
    rechtzeitig behoben werden können (§ 18 LKWG M-V).                              (1) Der Wahlvorschlag muss die im Formblatt geforderten Angaben vollständig
    Nach Ablauf des 73. Tages vor der Wahl können nur noch Mängel gültiger          enthalten, insbesondere:
    Wahlvorschläge behoben werden.
                                                                                    1. Familienname, Vorname, Beruf oder Tätigkeit, Tag der Geburt, Geburtsort,
    2. Wahlgebiet und Amtszeit                                                      Staatsangehörigkeit und Anschrift der Hauptwohnung der Bewerberin / des
    Es wird ein Wahlgebiet gebildet, es umfasst das Gebiet der Gemeinde Stadt       Bewerbers,
    Wittenburg. Die Amtszeit der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters beträgt    2. Namen und Kurzbezeichnung der Partei oder Wählergruppe sowie die An-
    gemäß § 7 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Stadt Wittenburg sieben          schrift oder die Angabe, dass es sich um einen gemeinsamen Wahlvorschlag im
    Jahre.                                                                          Sinne des § 62 Absatz 2, Satz 2 LKWG M-V handelt,
                                                                                    3. Bezeichnung Einzelbewerberin / Einzelbewerber, wenn der Wahlvorschlag
    3. Wählbarkeit                                                                  von einer Bewerberin / Bewerber eingereicht wird, die / der nicht für eine
    Wählbar zur hauptamtlichen Bürgermeisterin / zum hauptamtlichen Bürger-         Partei oder Wählergruppe auftritt.
    meister sind gemäß § 66 Abs. 1 und 2 LKWG M-V alle Deutschen im Sinne

4
Wittenburger Stadt- und Landbote - Amt Wittenburg
9. Mai 2020                                                                                                                     Wittenburger Stadt- und Landbote

(2) Der Wahlvorschlag soll den Namen und die Anschrift der Vertrauensper-          Stellenausschreibung
sonen und Stellvertreter enthalten. Vertrauensperson für den Wahlvorschlag
von Einzelbewerberinnen / Einzelbewerber ist die Einzelbewerberin / der            Die Stadt Wittenburg, als geschäftsführende Gemeinde des Amtes Wittenburg
Einzelbewerber selbst. Es kann eine zweite Vertrauensperson benannt werden.        in der Metropolregion Hamburg, sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt, begin-
                                                                                   nend mit der Badesaison 2020 (Mai bis September 2020), eine/einen
(3) Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe muss von den für das
Wahlgebiet nach ihrer Satzung zuständigen vertretungsberechtigten Personen,                  Rettungsschwimmer / -in
der Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin / eines Einzelbewerbers muss von                    für den Naturbadeteich in der Stadt Wittenburg
ihr / ihm selbst persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.                          (EG 3 TVÖD/VKA oder geringfügiges Beschäftigungsverhältnis).
(4) Dem Wahlvorschlag sind beizufügen:
                                                                                   Dienstleistungsbereich:
    1. eine Ausfertigung der Niederschrift über die Mitglieder- / Vertreterver-
        sammlung zur Aufstellung der Bewerberin / des Bewerbers einschließ-        Damit unsere Badegäste sich unbesorgt in unserem schönen Naturbadeteich er-
        lich der vorgeschriebenen Versicherung an Eides statt nach § 16 Absatz     holen und entspannen können, sucht die Stadt Wittenburg für ihren Naturbade-
        5 des LKWG M-V,                                                            teich zur Beaufsichtigung des Schwimm- und Badebetriebes, des Erkennens von
    2. die schriftliche Zustimmungserklärung,                                      Gefahren im und am Wasser sowie zur Hilfeleistung bei Badeunfällen eine/n
    3. die Wählbarkeitsbescheinigung der Gemeindewahlbehörde,                      Rettungsschwimmer/-in. Mit Autorität und Einfühlungsvermögen unterstützen
    4. Erklärungen über die persönlichen Voraussetzungen der Wahlbewerbe-         Sie das Leistungsangebot in „Ihrem“ Freizeitbad. Dabei behalten Sie unsere ho-
        rin / des Wahlbewerbers für die Bürgermeisterwahl nach § 66 LKWG           hen Qualitätsansprüche und die betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen
        M-V                                                                        stets im Blick. Sie arbeiten in einem kollegialen Team, das sich gegenseitig
		 – über eventuelle Strafverfahren, Disziplinarverfahren,                         unterstützt und wertschätzt.
		 – das Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung,               Die Tätigkeitswahrnehmung erfolgt flexibel und witterungsabhängig nach Ab-
		 – über Tätigkeiten für die Staatssicherheit der Deutschen Demokrati-
                                                                                   sprache mit der Stadtverwaltung unter anderem auch an den Wochenenden.
           schen Republik
		 – zu den wirtschaftlichen Verhältnissen.
                                                                                   Voraussetzungen:
		Hinweis: Die Begründung zur Erklärung, eine Tätigkeit für die Staats-
       sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik (Ministerium für           Einstellungsvoraussetzung ist die Vollendung des 18. Lebensjahres, der Besitz
       Staatssicherheit / Amt für nationale Sicherheit) ausgeübt zu haben, ist     eines gültigen Rettungsabzeichens in Silber (nicht älter als 3 Jahre) sowie eine
       freiwillig. Wird eine Begründung abgegeben, so wird diese mit dem           gültige „Erste Hilfe“ Ausbildung mit Herz- und Lungenwiederbelebung (8 Dop-
       Wahlvorschlag öffentlich bekannt gemacht.                                   pelstunden; nicht älter als 2 Jahre). Die Vorlage eines erweiterten Führungs-
    5. Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde (nicht älter als 3 Monate)      zeugnisses ist unabdingbar.
    6. amtsärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
    7. von Unionsbürgerinnen / Unionsbürgern, die nicht die deutsche Staats-      Gesucht wird ein/e flexible/r, zuverlässige/r, einsatzfreudige/r und verant-
        angehörigkeit besitzen, eine von ihr / ihm abgegebene Versicherung         wortungsbewusste /-r Mitarbeiter/in, der/die auch bereit ist, in den Abend-
        an Eides statt, nach § 24 Abs. 2 LKWO M-V über ihre Wählbarkeit im         stunden und an den Wochenenden tätig zu werden. Vorausgesetzt werden: ein
        Herkunftsland (siehe Formblatt der Anlage 6 LKWO M-V)                      gepflegtes äußeres Erscheinungsbild, Kommunikationsfähigkeit und Durchset-
                                                                                   zungsvermögen.
(5) Wahlrecht und Wählbarkeit werden durch die Gemeindewahlbehörde
kostenfrei bescheinigt. Die Wahlbewerberin / der Wahlbewerber muss erklä-
                                                                                   Wenn Ihnen das vorliegende Stellenprofil zusagt, dann bewerben Sie sich bitte
ren, dass sie / er selbst die Wählbarkeitsbescheinigung einholt oder mit der
Einholung durch einen Dritten einverstanden ist. Wählbarkeitsbescheinigungen       bis zum 15.05.2020 mit den üblichen Bewerbungsunterlagen bei der
dürfen am Tage der Einreichung des Wahlvorschlages nicht älter als drei Mo-
nate sein.                                                                                   Stadt Wittenburg
                                                                                             Die Bürgermeisterin
6. Änderung und Rücknahme von Wahlvorschlägen                                                Amt für Finanzen, Kommunales und Soziales
Für Änderungen und Rücknahmen von Wahlvorschlägen gelten die Vorschrif-                      Personalverwaltung
ten des § 19 LKWG M-V. Jeder Änderung oder Rücknahme bedarf der überein-                     Molkereistraße 4
stimmenden Erklärungen der Vertrauenspersonen.                                               19243 Wittenburg

7. Wahlrecht für Unionsbürger                                                      Für eventuelle Fragen oder Informationen steht Ihnen Herr Bernowitz unter der
Unionsbürger sind für Kommunalwahlen nach den für Deutsche geltenden               Telefonnummer 038852-33102 gern zur Verfügung.
Voraussetzungen wahlberechtigt und werden in das Wählerverzeichnis einge-
tragen. Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach § 26 des Bundesmeldegesetzes
                                                                                   Besondere Hinweise:
von der Meldepflicht befreit sind, werden in das Wählerverzeichnis auf Antrag
eingetragen, wenn sie bis spätestens zum 28.08.2020 (23. Tag vor der Wahl)         Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen mit Behinderung wer-
nachweisen, dass sie mindestens seit dem 14.08.2020 (am Wahltag seit min-          den bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung im Auswahlver-
destens 37 Tagen) im Wahlgebiet ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen               fahren bevorzugt berücksichtigt.
innerhalb der Bundesrepublik Deutschland im Wahlgebiet ihre Hauptwohnung
haben.                                                                             Bewerberinnen oder Bewerber, die Tätigkeiten für das Allgemeinwohl ausüben
                                                                                   - z.B. in der Freiwilligen Feuerwehr als einem Bereich der kommunalen Gefah-
                                                                                   renabwehr oder in kulturellen sowie sozialen oder sportlichen Vereinen und
                                                                                   Verbänden im Amtsgebiet können bei ansonsten gleicher Eignung, Befähigung
                                                                                   und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt werden.
Stadt Wittenburg, 22. April 2020
                                                                                   Wittenburg, den 28.04.2020

gez. Lothar Otto
Gemeindewahlleiter                                                                 Dr. Margret Seemann
                                                                                   Bürgermeisterin

                                                                                                                                                                      5
Wittenburger Stadt- und Landbote - Amt Wittenburg
Wittenburger Stadt- und Landbote                                                                                                                           9. Mai 2020

            Schrittweise Lockerungen in der Corona-Krise,
                     aber noch kein Ende in Sicht!
                Stadtverwaltung Wittenburg ist weiterhin für die Bürgerinnen und Bürger da
                                          oben“ ebenso, wie wir in den Städten          nahmen müssen insbesondere von den           Näherinnen und Nähern Atemmasken
                                          und Dörfern, sind in diesem Prozess           Ordnungsämtern in den Kommunen               angefertigt, die über die Stadt Witten-
                                          Lernende und wir lernen ALLE jeden            umgesetzt und kontrolliert werden. War       burg für 2,50 Euro/Stück verkauft
                                          Tag dazu.                                     vorher im Ordnungsamtsbereich ein            werden, sodass die ab dem 27. April
                                                                                        Mitarbeiter tätig, sind es jetzt im Durch-   2020 geltenden Auflagen für die Mas-
                                          Auch für die Stadtverwaltung Wit-             schnitt fünf. Diese müssen aus anderen       kenpflicht in einigen Bereichen auch
                                          tenburg bedeutet diese Situation Ver-         Bereichen umgesetzt werden, wobei die        wirklich eingehalten werden können.
                                          änderung. Die Mitarbeiterinnen und            ursprünglichen Aufgaben nach wie vor         Und mit dem Kauf jeder Maske wird
                                          Mitarbeiter der Stadtverwaltung geben         bestehen bleiben und Fristen für Anträ-      gleichzeitig noch Gutes getan, denn der
                                          auch in dieser Krisensituation ihr Bestes,    ge, Stellungnahmen oder Abrechnungen         Reinerlös fließt in die „Bürgerstiftung
                                          um allen Anliegen in angemessenen             sich nicht verändert haben. Als Leiterin     Wittenburg“, aus der caritative, soziale
                                          Fristen gerecht zu werden. Allerdings         der Verwaltung bedanke ich mich bei          und kulturelle Projekte gefördert wer-
                                          ist nach wie vor der Publikumsverkehr         allen Bediensteten des Amtes Witten-         den.
                                          durch Vorsichtsmaßnahmen etwas ein-           burg ganz herzlich insbesondere für          Vielen Dank an Frau Sybill Moß, vielen
                                          geschränkter. Zu den Öffnungszeiten           ihren Einsatz in dieser schwierigen Zeit     Dank an alle Näherinnen und Näher
                                          sind die Bereiche aller Fachämter selbst-     und für ihr umsichtiges Handeln. Durch       und vielen Dank den Käuferinnen und
                                          verständlich erreichbar. Ich bitte Sie        das Engagement über das normale Maß          Käufern!!
                                          jedoch, sich vorab mit Ihrem Anliegen         hinaus war es in den vergangenen Wo-
                                          an die zuständige Mitarbeiterin oder          chen möglich, den zusätzlichen Arbeits-      Sehr geehrte Bürgerinnen
Dr. Margret Seemann                       den Mitarbeiter per Telefon oder Mail         anfall zu erledigen.                         und Bürger,
Bürgermeisterin                           zu wenden. Es kann dann entschieden
Stadt Wittenburg                          werden, ob Sie persönlich in die Ver-         Sehr geehrte Bürgerinnen                     der Landrat des Landkreises Ludwigslust-
                                          waltung kommen müssen oder per Mail           und Bürger,                                  Parchim, Stefan Sternberg, informiert
                                          bzw. Post eine Klärung herbeigeführt                                                       seit Beginn der Corona-Krise in regelmä-
                                          werden kann. Wenn ein persönliches            die schrittweisen Lockerungen der            ßigen Abständen in persönlichen Tele-
                                          Erscheinen erforderlich ist, bitte ich Sie,   Corona-Maßnahmen bedeuten auch für           fonschaltkonferenzen die Bürgermeister
                                          sich vorab einen Termin per Mail oder         jede Einzelne und jeden Einzelnen von        und Leitenden Verwaltungsbeamten der
                                          Telefon geben zu lassen, um Begeg-            uns ein zunehmendes Maß an Eigenver-         Ämter in unserem Landkreis Ludwigs-
                                          nungen im Wartebereich zu verhindern.         antwortung, sich an die Vorgaben der         lust-Parchim über die aktuelle Situation,
                                          Seit dem 4. Mai 2020 werden nach und          Bundesregierung und der Landesregie-         anstehende Veränderungen und Maß-
                                          nach unter Einhaltung der Sicherheits-        rung zu halten. Die Mitarbeiterinnen         nahmen. Hierdurch ist es uns in den
                                          vorschriften auch die Mitarbeiterinnen        und Mitarbeiter des Ordnungsamtes            kommunalen Verwaltungen möglich,
                                          und Mitarbeiter, die derzeit Homeoffice       müssen ebenso wie die Polizei diesbe-        auch diese Informationen frühestmög-
Sehr geehrte Bürgerinnen                  nutzen, an ihre normalen Arbeitsplätze        zügliche Kontrollen durchführen. Dabei       lich an Sie weiterzugeben. Das werden
und Bürger des Amtes Wittenburg,          zurückkehren. Bis dahin sind sie selbst-      geht es aber nicht in erster Linie um        wir auch weiterhin so fortsetzen.
                                          verständlich über ihre dienstliche Tele-      „Sanktionen“, sondern wir möchten
die Hoffnung, dass sich nach Ostern al-   fonnummer und Mailadresse für Sie zu          gemeinsam mit Ihnen dazu beitragen,          Denn wenn wir alle weiter an einem
les weitestgehend in einem „Normalzu-     erreichen. Bei Fragen, Problemen und          dass die Abstandsregelungen, die             Strang in die gleiche Richtung ziehen
stand“ verändert, war sicherlich hoch.    Anregungen können Sie sich jederzeit          Maskenpflicht in Geschäften und im           und uns an die vorgegebenen Regeln
Ebenso wie Sie, sehne auch ich mich       an Ihre Stadtverwaltung Wittenburg            Personennahverkehr und die anderen           halten, bin ich mir sicher, dass weitere
nach einem „normalen“ Alltag zurück.      wenden. Kontaktieren Sie uns per Mail         Maßnahmen zu Ihrem eigenen Schutz            Lockerungen folgen werden und wir
Bundesweit wird über Pro und Contra       über info@stadt-wittenburg.de oder            und zum Schutz anderer Menschen              Schritt für Schritt in einen „normaleren“
von Lockerungen des Ausnahmezu-           telefonisch unter 038852 33-0. Sie wer-       als Selbstverständlichkeit eingehalten       Alltag zurückkehren werden.
standes diskutiert. Denn noch immer       den dann an die zuständigen Mitarbeiter       werden. Deshalb werden die Mitarbei-
gibt es weder Medikamente noch einen      weiter vermittelt.                            terinnen und Mitarbeiter des Ordnungs-       Lassen Sie uns in unserem Amtsgebiet
Impfstoff gegen den sich nach wie vor     Selbst wenn wir ggf. wegen fehlender          amtes auch weiterhin in der Stadt und        gemeinsam weiter durch- und fest zu-
ausbreitenden Corona-Virus. Demnach       Zuständigkeit Ihre Fragen nicht gleich        ihren Ortsteilen sowie in der Gemeinde       sammenhalten, aus Gemeinsinn und
ist auch jetzt noch große Vorsicht        beantworten oder Ihr Problem nicht            Wittendörp unterwegs sein und dort,          aus Fürsorge. Und bleiben Sie gesund!!!
geboten! Die vergangenen Wochen           direkt klären können, werden wir versu-       wo Bedarf oder die Notwendigkeit
waren für alle Bürgerinnen und Bürger     chen, Ihnen weiterzuhelfen.                   besteht, entsprechende Hinweise und
nicht einfach und haben immer wieder                                                    Unterstützung geben.
Herausforderungen, Kompromisse und        Ich bitte jedoch auch um Verständnis,
neue Lösungen abverlangt. Und es          dass für die Klärung der einen oder           Wie wichtig gerade in schwierigen            Ihre
bleiben viele offene Fragen, an deren     anderen Angelegenheit eine angemes-           Zeiten gegenseitige Hilfe und Unter-
Abarbeitung vor allem die Bundesregie-    sene Bearbeitungszeit benötigt wird.          stützung sind, zeigt sich auch an der
rung und die Landesregierungen sich       Die Pandemie bedeutet unter anderem           von der Stadt ins Leben gerufenen Ge-
mit Unterstützung von Wissenschaftlern    auch für unsere Verwaltung zeitlichen         meinschaftsaktion „Gemeinsam gegen
nur stückweise herantasten. Denn es       Mehraufwand. Ein Großteil der von             Corona“. Unter Federführung der ehe-         Dr. Margret Seemann
gibt keine Patentlösung für den Umgang    der Bundesregierung und der Landes-           maligen Bürgervorsteherin Sybill Moß         Bürgermeisterin
mit dieser Pandemie. Wir ALLE, „die da    regierung beschlossenen Corona-Maß-           wurden seit Ostern von vielen fleißigen      Stadt Wittenburg
6
Wittenburger Stadt- und Landbote - Amt Wittenburg
9. Mai 2020                                                                                                                         Wittenburger Stadt- und Landbote

  Gemeinsam gegen Corona – Aufruf zur Mithilfe
          Schutzmasken werden immer knapper – Bürgerinnen und Bürger können helfen
Mundschutzmasken sind in der Corona-      der bei 90 Grad waschbar ist und auch     können sie helfen, das Virus weiter          „Da es keinen Mundschutz zu kaufen
Krise begehrter denn je. Aus Angst vor    gebügelt werden kann sowie Nähanlei-      einzudämmen.                                 gibt, möchten wir mit unseren Mög-
dem Corona-Virus und auf Empfehlung       tungen stellt die Stadt Wittenburg kos­   Die von Bürgerinnen und Bürgern ge-          lichkeiten als Stadt helfen, welche
der Landesregierung decken sich immer     tenlos zur Verfügung. Die langjährige     nähten Mund- und Nasenmasken sind            herzustellen. Auch wenn diese nicht
mehr Menschen mit Mundschutz- und         Bürgervorsteherin Sybill Moß hat sich     für Einwohnerinnen und Einwohner des         so wirksam sind, wie die professionell
Atemmasken ein. In Apotheken und          auf Anfrage von Bürgermeisterin Dr.       Amtes Wittenburg für einen geringen          für Kliniken hergestellten, weist das
Drogeriemärkten waren die Masken          Margret Seemann sofort bereit erklärt,    Obolus (2,50 Euro/Stück) in der Stadt-       Robert-Koch-Institut (RKI) darauf hin,
deshalb schnell vergriffen. Auch in den   die Koordinierung zu übernehmen.          verwaltung (bei Frau Kiesow in der Zen-      dass das Tragen einer Maske das Risiko
meisten anderen Geschäften sind Atem-     Interessierte können sich also bei Frau   trale) erhältlich. Jede Einwohnerin und      einer Übertragung von Viren auf andere
schutzmasken schon lange ausverkauft,     Moß unter der Telefonnummer 038852        jeder Einwohner des Amtes Wittenburg,        mindert. Ich bitte deshalb alle, die mit
im Internet werden sie für immer höhere   52041 melden. Sie erhalten dann alle      der sich entsprechend ausweisen kann,        einer Nähmaschine nähen können und
Preise angeboten und selbst Kliniken,     wichtigen Informationen zum weiteren      kann maximal zwei Masken erwerben.           helfen möchten, sich an dieser Gemein-
wo die Masken für das medizinische        Verfahren.                                Diesbezüglich werden Listen geführt.         schaftsaktion zu beteiligen. Ich bin jeder
Personal dringend benötigt werden,                                                  Es handelt sich um ein Unterstützungs­       Bürgerin und jedem Bürger sehr dank-
geht der Mundschutz zunehmend aus.        Die Mund- und Nasenmaske dient vor        angebot von Bürgern für Bürger. Die          bar für die freiwillige Unterstützung und
Um der Knappheit an Mundmasken für        allem dem Zweck, andere Personen vor      Abgabe der Masken kann nur so lange          die engagierte Mithilfe“, erklärt Bürger-
die Bevölkerung entgegenzuwirken,         dem Coronavirus zu schützen, denn         erfolgen, wie Vorrat vorhanden ist. Ein      meisterin Dr. Margret Seemann.
bittet nun die Stadtverwaltung Witten-    beim Sprechen, Husten oder Niesen         Anspruch auf den Erwerb einer Maske          Regeln zum Husten und Niesen, zur
burg die Bürgerinnen und Bürger um        werden Tröpfchen freigesetzt. Mit einer   besteht nicht. Die Einnahmen (nach           Händehygiene und zum Mindestab-
Mithilfe! Jeder und Jede, die oder der    Alltagsmaske aber werden die großen       Abzug der Materialkosten) kommen der         stand müssen aber auch mit Masken
mit einer Nähmaschine nähen kann,         Tröpfchen abgefangen. Die selbstgenäh-    Bürgerstiftung der Stadt Wittenburg zu-      weiterhin eingehalten werden.
kann dabei ihren und seinen Teil bei-     ten Mundbedeckungen können zwar           gute. Diese finanziert caritative, soziale
tragen und Mundbedeckungen für an-        nicht den gleichen Schutz bieten, wie     und kulturelle Projekte für die Einwoh-
dere Menschen zu Hause nähen. Einen       die professionell hergestellten Mund-     nerinnen und Einwohner Wittenburgs           Julia Baran
festgewebten, weißen Baumwollstoff,       schutzmasken (FFP2, FFP3), dennoch        und ihrer Ortsteile.                         Öffentlichkeitsarbeit

            „Neue Mitte“ – Belebung der Innenstadt
In den vergangenen Wochen wurden
von vielen Bürgerinnen und Bürgern
zum Thema „Neue Mitte“ wiederholt
Anfragen an die Verwaltung gestellt.
Anbei werden allen Bürgerinnen und
Bürgern die Informationen zur Verfü-
gung gestellt.

1. Was konnte bisher durch den
Einsatz von Städtebaufördermit-
teln in der Innenstadt erreicht
werden?

Seit 1991 gibt es in der Stadt Witten-
burg das Sanierungsgebiet „Altstadt“,
das den historischen Stadtkern umfasst.
Für dieses Sanierungsgebiet „Altstadt“
hat die Stadt Wittenburg Städtebauför-
dermittel aus dem Allgemeinen Bun-
desprogramm und aus dem Landespro-
gramm       Mecklenburg-Vorpommern
erhalten.
Mit Unterstützung durch die Städte­
bauförderung konnten u.a. die Stra-
ßen in der Innenstadt, der Markt, der
Parkplatz am Amtsberg durch die Stadt     Die Große Straße 45,47,49 und 51 vor dem Abriss
Wittenburg ausgebaut werden. Städte-
baufördermittel wurden aber auch für      Rundturm in der Wallstraße eingesetzt.    in den Nebenstraßen, auch mit Hilfe          und das Landesprogramm beendet
die Sanierung des Rathauses, des Burg-    Vor allem aber haben viele Privateigen-   von Städtebaufördermitteln ihre Häuser       worden. Die verfallenen Häuser, insbe-
torturms auf dem Amtsberg, das öffent-    tümer, die selbst hohe Kosten zu tragen   liebevoll saniert. Nach über 25 Jahren       sondere in der Großen Straße und am
liche WC-Gebäude am Markt und den         hatten, in der Innenstadt, insbesondere   sind das Allgemeine Bundesprogramm           Markt, waren aber noch vorhanden.
                                                                                                                                                                         7
Wittenburger Stadt- und Landbote - Amt Wittenburg
Wittenburger Stadt- und Landbote                                                                                                                   9. Mai 2020

2. Wie ist es zur „Neuen Mitte“
gekommen und woher stammt die
Bezeichnung „Neue Mitte“?

Die Stadt Wittenburg hat mehr als 25
Jahre vom Bund und vom Land Städte-
bauförderungsmittel zur Sanierung von
Straßen, Plätzen und Gebäuden in der
Innenstadt erhalten. Durch die Unter-
stützung mit Städtebaufördermitteln
konnte sehr viel erreicht werden. Aber
es gibt noch viel zu tun.
Damit das Innenstadtzentrum zu einem
attraktiven Wohnstandort weiterentwi-
ckelt und auch als Handels- und Dienst-
leistungszentrum dauerhaft gesichert
werden kann, suchte Bürgermeisterin
Dr. Margret Seemann nach Möglich-
keiten, um auf den Handlungsbedarf
in der Großen Straße aufmerksam zu
machen. So lud sie die Bundestagsabge-
ordneten Frank Junge (SPD), Michael
Groß (SPD), Dr. Dietmar Bartsch (Die
Linke), den Staatssekretärs Gunther
Adler (SPD) im Bundesministerium          Die Abrissarbeiten der verfallenen Häuser fanden bereits im Juli 2018 statt
und die Landtagsabgeordnete Elisabeth
Assmann (SPD) ein, um ihnen bei aus-      Verwaltungsstandortes und die damit     mit einer hohen Nutzerfrequenz. Da-        terboden angeglichen und Rasensaat
führlichen Rundgängen auf der einen       verbundene Belebung der Innenstadt      her beabsichtigt die Stadt Wittenburg,     eingebracht. Als Abschluss wurden
Seite die beeindruckenden Erfolge,        weiterhin Städtebauförderungsmittel     den zentralen Bereich der Innenstadt       als Grundstücksbegrenzung Kniebrüs­
vor allem von privaten Investoren, aus    erhalten zu können. Seit 2018 erhält    neu zu ordnen und zu bebauen. Ziel ist     tungselemente montiert. Damit hat
mehr als 25 Jahren Städtebauförderung     die Stadt Wittenburg nun Städtebauför-  neben der Schaffung attraktiver Wohn-      sich das Bild der Innenstadt schon we-
zu präsentieren, aber auch, um auf der    derungsmittel aus dem Programm „Ak-     und Geschäftsräume für Dienstleis­         sentlich verändert.
anderen Seite Lösungen für die Große      tive Stadt- und Ortsteilzentren“.       tung, Einzelhandel und Gastronomie         Unter Beteiligung der Bürgerinnen und
Straße abzustimmen. Es folgten inten-                                             in erster Linie auch die Verlagerung der   Bürger wurde im Anschluss im Rahmen
sive Gespräche im Bundesministerium       4. Welches Ziel wird verfolgt?          städtischen Verwaltung vom Randbe-         der Vorgaben der Fördermittelgeber
für Umwelt, Naturschutz, Bau und Re-                                              reich des Sanierungsgebietes an seinen     die Neugestaltung dieses Standortes
aktorsicherheit Berlin und im Landes-     Es soll zum einen das Stadtbild at- ursprünglichen Bereich von Rathaus             beraten. Oberstes Ziel war dabei, die
ministerium für Energie, Umwelt und       traktiver gestaltet werden und zum und Marktplatz.                                 entstandene Baulücke im Stadtzen-
Digitalisierung Schwerin, bei denen       anderen gleichzeitig eine Belebung der                                             trum zu schließen, die Attraktivität des
diskutiert wurde, wie die Stadt Witten-   Innenstadt erfolgen. Letzteres wurde 6. Welche Maßnahmen zur Umset-                Stadtbildes zu steigern, aber vor allem
burg, trotz vorgesehener Beendigung       auch von der Landesregierung im Zu- zung wurden bisher ergriffen?                  die Innenstadt zu beleben.
der Programme zur Gewährung von           sammenhang mit ihrer Entscheidung
Städtebaufördermitteln im Jahr 2018,      zum Zielabweichungsverfahren von Mit Zustimmung der Stadtvertre-                   7. Was ist in der „Neuen Mitte“ zu-
für die weiterhin erforderliche Umset-    „Wittenburg Village“ gefordert. So- tung im Jahr 2017 (Beschluss vom               künftig geplant?
zung der Sanierungsziele Städtebauför-    wohl das von der Stadt Wittenburg in 21.09.2017) hat die Stadt zunächst
dermittel erhalten kann.                  Auftrag gegebene Integrierte Stadtent- die Grundstücke Große Straße 45, 47,        Geeinigt hat sich die Stadtvertretung für
Im Ergebnis waren die sehr zeit- und      wicklungskonzept (ISEK) als auch das 49 und 51 angekauft. Diese befinden           die planungsrechtliche Weiterentwick-
kraftaufwendigen Gespräche erfolg-        Einzelhandels- und Zentrenkonzept der sich nun seit März 2018 im Eigentum          lung des Standortes (Große Straße 45,
reich. Das Sanierungsgebiet „Altstadt”    Stadt Wittenburg zeigen, dass die Funk- der Stadt Wittenburg. Die Eigentümer       47, 49, 51, 53, 55 und Markt 2) letztlich
wurde für diese Förderung auf den Be-     tionalität der Innenstadt sowohl als des Hauses Große Straße 43 haben              in der Sitzung des Hauptausschusses am
reich der sogenannten „Neuen Mitte”       attraktiver Wohnstandort als auch als das Gebäude nicht verkauft, da sie es        08.08.2018 darauf, ein dreigeschossiges
reduziert.                                Handels- und Dienstleistungszentrum eigenständig sanieren wollen.                  Gebäude für die städtische Verwaltung
Die Bezeichnung „Neue Mitte“ wurde        Potenziale als zentraler Versorgungs- Die Grundstücke Große Straße 53 und          zu errichten. Das Erdgeschoss des Ge-
in einer der zahlreichen Gespräche        bereich aufweisen, die gestärkt und 55 sowie das Grundstück Markt 2 be-            bäudes soll für die Verwaltung, aber
im Landesministerium zunächst als         dauerhaft gesichert werden müssen. finden sich bereits seit vielen Jahren im       nach Möglichkeit auch für eine soziale,
„Arbeitsbegriff“ verwandt. Irgend-        Die daraus geborene Idee, die Stadt- Eigentum der Stadt Wittenburg. Diese          kulturelle bzw. gastronomische Nutzung
wann wurde es dann die feststehende       verwaltung wieder in die Innenstadt Grundstücke waren für eine even-               vorgesehen werden, während im ersten
Bezeichnung für das reduzierte Sanie-     zu verlagern, fand sowohl im Bundes- tuell erforderliche Erweiterung des           und zweiten Obergeschoss Büroräume
rungsgebiet.                              bauministerium als auch im Landese- Rathauses durch die Stadt Wittenburg           für die Verwaltung geschaffen werden.
                                          nergieministerium Unterstützung, wo- angekauft worden.                             Mit der Verbesserung des Stadtbildes
3. Was ist die „Neue Mitte“?              durch es gelungen ist, die Fördermittel In einem nächsten Schritt wurden dann      und der Belebung der Innenstadt durch
                                          einzuwerben.                            die Gebäude Große Straße 45, 47, 49        die Verlagerung der Verwaltung, soll der
Die „Neue Mitte“ ist ein Teilbereich                                              und 51 aufgrund des schlechten Bau-        Ausbau der Angebote im Einzelhandel,
des Sanierungsgebietes „Altstadt“ und     5. Warum soll der Verwaltungs- zustandes und in Abstimmung mit dem                 Gewerbe und der Gastronomie und
umfasst die Grundstücke der Großen        standort wieder in die Innenstadt Landkreis Ludwigslust-Parchim nach               damit auch der Tourismus gestärkt wer-
Straße und des Marktes. Die Reduzie-      verlegt werden?                         einem umfangreichen Genehmigungs-          den. Hier schließt sich der Kreis zu den
rung der Größe des Sanierungsgebietes                                             verfahren und benötigten Gutachten         Forderungen der Landesregierung im
war erforderlich, um aus einem neuen      Der Verwaltungsstandort einer Stadt ist abgerissen. Die vorhandenen Keller         Rahmen des Zielabweichungsverfahrens
Programm für die Verlagerung des          unstrittig ein starker Besuchermagnet wurden verfüllt, das Gelände mit Mut-        „Wittenburg Village“.
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Wittenburger Stadt- und Landbote - Amt Wittenburg
9. Mai 2020                                                                                                                       Wittenburger Stadt- und Landbote

8. Wie ist der Stand der Planungen befindet, sollen hier u.a. die erforder-         auf dieser Grundlage durch den Sanie-      10. Wann ist mit einer Fertigstel-
für das Verwaltungsgebäude?               lichen Stellplätze für das Verwaltungs-   rungsträger der Stadt Wittenburg, die      lung der „Neuen Mitte“ zu rech-
                                          gebäude entstehen. Auf diese Weise        „BIG Städtebau GmbH“, für die Stadt        nen?
Bei der Prüfung des Raumbedarfes für soll gesichert werden, dass die bereits        Wittenburg die Anträge auf Förderung
das Verwaltungsgebäude auf den frei- vorhandenen Parkplätze, wie u.a. auf           der Einzelmaßnahmen an das Minis­          Die vollständige Umsetzung dieses
gelegten Grundstücken wurde festge- dem Markt, an der Kirche und am                 terium für Energie, Infrastruktur und      Gesamtkonzeptes erfordert aufgrund
stellt, dass das städtische Archiv nur zu Amtsberg, weiter durch die Besucher       Digitalisierung M-V gestellt worden.       der komplizierten und zeitaufwendigen
einem Teil dort untergebracht werden der Innenstadt genutzt werden können.          Gemäß aktueller Förderpraxis wurde         Planverfahren in Deutschland noch
kann. Die vorhandenen Flächen waren Damit setzt sich der geplante Ver-              eine Förderhöhe von 75 Prozent bean-       einige Jahre. Nach der Anerkennung
für die Unterbringung der Altaktenre- waltungsstandort „Neue Mitte” aus             tragt. Die beantragten Städtebauförder-    des Landes zur grundsätzlichen Förder-
gistratur des Archivs nicht ausreichend. drei Einzelmaßnahmen zusammen:             mittel setzen sich je zu einem Drittel     fähigkeit muss angesichts der Höhe der
Die Altaktenregistratur soll nun in der Neubau des Verwaltungsgebäudes mit          der zuwendungsfähigen Kosten aus           Plankosten ein europaweites Vergabe-
unter Denkmalschutz stehenden Stadt- zusätzlichen Räumlichkeiten für eine           Bundesmitteln und aus Landesmitteln        verfahren erfolgen. Danach werden die
stallscheune, die letzte ihrer Art in der gastronomische und soziale Nutzung,       zusammen. Der Eigenanteil der Stadt        Planer, die die europaweite Ausschrei-
Stadt Wittenburg, auf dem Grundstück Sanierung und Umnutzung der Stadt-             Wittenburg umfasst dabei ein Drittel       bung gewonnen haben, beauftragt,
Am Mühlenteich 5 (vorher Große stallscheune zur Altaktenregistratur des             der zuwendungsfähigen Kosten und die       einen Planungsentwurf zu erarbeiten.
Straße 78) realisiert werden. Die Stadt- städtischen Archives und Schaffung der     nicht zuwendungsfähigen Kosten. Nicht      Dieser ist mit der Kommune abzustim-
stallscheune, welche 2006 zum Schutz Außenanlage mit den erforderlichen             zuletzt aufgrund der Tatsache, dass die    men, d. h. die Stadtvertreter werden
vor Verfall mit Städtebaufördermitteln Stellplätzen.                                zuwendungsfähigen Kosten für den           noch viele Beschlüsse fassen müssen.
gesichert wurde, bietet ausreichend                                                 Verwaltungsstandort „Neue Mitte“ zu        Auch das erfordert nicht zuletzt ent-
Kapazitäten für die Altaktenregistratur, 9. Welche Kosten entstehen für             75 Prozent mit Städtebaufördermitteln      sprechende Zeit. Die mit der Kommune
auch für die nächsten 20 bis 30 Jahre. den Verwaltungsstandort „Neue                gefördert werden, wird insbesondere        abgestimmte Entwurfsplanung muss
Sie würde sich außerdem sehr gut in Mitte“ und wie ist die Finanzierung             durch das LFI genau geprüft, dass die      dann der zuständigen Baugenehmi-
den sanierten Altstadtbereich einfügen gedacht?                                     Kostenhöhe dem Zweck entsprechend          gungsbehörde des Landkreises Lud-
und gleichzeitig dafür sorgen, dass ein                                             angemessen ist und keine „Prunk-           wigslust-Parchim und auch dem Land
historisch wertvolles Gebäude erhalten Es liegen derzeit nur sehr grobe Schät-      bauten“ entstehen. Die Gesamtkosten        zur Genehmigung vorgelegt werden.
bleibt und einer Nutzung zugeführt zungen für die Gesamtkosten vor, die             sind über sieben Jahre verteilt in den     Erst wenn alle Genehmigungen vorlie-
wird.                                     von ca. 16,3 Mio. Euro ausgehen. Dabei    Haushaltsjahren 2018 bis 2025/26           gen und die Ausschreibungen erfolgt
Die Auslagerung der Altaktenregistra- handelt es sich nicht um eine detaillierte    geplant. In den Programmjahren 2018        sind, kann mit dem Bau der „Neuen
tur in die Stadtstallscheune schafft im Planung, sondern lediglich um einen         und 2019 hat die Stadt Wittenburg für      Mitte“ begonnen werden.
Erdgeschoss des geplanten Verwal- ersten Versuch, die für eine Verwaltung           die „Neue Mitte“ bereits Städtebauför-
tungsgebäudes Platz für eine gastrono- vorgegebenen Parameter von Raumpro-          dermittel aus dem Programm Aktive          11. Was bedeutet der Verwal-
mische Einrichtung.                       gramm und zwingend zu beachtenden         Stadt- und Ortsteilzentren in Höhe von     tungsstandort „Neue Mitte“ nach
Ergänzend zum Verwaltungsgebäude Auflagen miteinander in Einklang zu                3,525 Mio. Euro erhalten, die zum Teil     Fertigstellung für die Altstadt?
und der Altaktenregistratur ist eine bringen. Im Januar 2020 fand beim              bereits u. a. für den Abriss der maroden
Außenanlage mit Stellplatzflächen auf Landesförderinstitut           Mecklenburg-   Häuser, die archäologischen Untersu-       Die Stärkung der „Neuen Mitte“
dem Grundstück Am Wall 2 a gep- Vorpommern (LFI) ein sogenanntes                    chungen, das Herrichten der Flächen        bedeutet auch eine Stärkung der Alt-
lant. Das Grundstück wurde nach Be- baufachliches Vorgespräch statt. Dabei          und erste Vorleistungen für Planungen      stadt, da durch die Verlagerung der
schluss durch die Stadtvertretung vom wurden sowohl die städtebaulich-              eingesetzt wurden. Die erhaltenen          städtischen Verwaltung ein Impuls
30. Oktober 2019 angekauft. Da sich architektonischen Umstände als auch             Städtebaufördermittel müssten zurück-      ausgeht, der zu einer Erhöhung der
das Grundstück in unmittelbarer Nähe die gegenwärtig nur geschätzten Kosten         gezahlt werden, sofern das Vorhaben        Investitionsbereitschaft führt. Eine bes-
des geplanten Verwaltungsgebäudes grundsätzlich bestätigt. Inzwischen sind          gestoppt werden würde.                     sere Nachfragesituation im Wohnungs-
                                                                                                                               und Gewerbemarkt fördert private
                                                                                                                               Modernisierungs- und Instandsetzungs-
                                                                                                                               maßnahmen, wodurch Missstände und
                                                                                                                               Mängel beseitigt werden, sodass die At-
                                                                                                                               traktivität der Großen Straße als Einzel-
                                                                                                                               handelsstraße gesteigert wird. Die Ent-
                                                                                                                               wicklung der Brachflächen kann neben
                                                                                                                               der Verbesserung des Stadtbildes auch
                                                                                                                               einen wichtigen Beitrag zur Bereitstel-
                                                                                                                               lung zeitgemäßer Flächenangebote im
                                                                                                                               Einzelhandel und im Wohnungsbau
                                                                                                                               leisten. Mit der Verbesserung des
                                                                                                                               Stadtbildes und der Belebung der Alt-
                                                                                                                               stadt durch den Ausbau der Angebote
                                                                                                                               im Einzelhandel und der Gastronomie
                                                                                                                               wird auch der Tourismus gestärkt.

                                                                                                                               Julia Baran
                                                                                                                               Öffentlichkeitsarbeit

                                                                                                                               Durch den Abriss der Gebäude hat sich
                                                                                                                               das Stadtbild schon wesentlich verän-
                                                                                                                               dert              Fotos: Julia Baran
                                                                                                                                                                      9
Wittenburger Stadt- und Landbote - Amt Wittenburg
Wittenburger Stadt- und Landbote                                                                                                                                         9. Mai 2020

     Sanierungsarbeiten an Brücke in Waschow
                Waschow und Bantin sind durch Rufbus weiter an den ÖPNV angebunden
Aufgrund von Instandsetzungsmaß-                 vor allem dem Zweck, auch Fahrzeugen,             können, wird während der Bauphase für         03883 61 61 61. Alle Fahrpläne weisen
nahmen an der Brücke in der Ortslage             die aufgrund der Höchstgeschwindigkeit            die Ortschaften Bantin und Waschow            auch die Rufbusabfahrten auf. Gekenn-
Waschow kommt es vom 04.05.2020                  die Autobahn nicht nutzen dürfen,                 ein Ersatzfahrplan erstellt. Die Rufbus-      zeichnet sind diese durch einen symbo-
bis zum 27.07.2020 zu Verkehrsbehin-             eine alternative Möglichkeit zu bieten.           zone 825 wird vorübergehend für die           lischen Telefonhörer.
derungen im Bereich der Landesstraße             Zudem kann auch die Autobahn selbst               Ortschaften Bantin (Amt Zarrentin) und
L04 nach Zarrentin. Die Zeiten sind              wegen Unfällen von einer Vollsperrung             Waschow (Amt Wittenburg) erweitert.           An der Haltestelle zu warten, reicht
unter Vorbehalt zu berücksichtigen und           betroffen sein. Auch in diesem Fall grei-         Damit wird vor allem für die Bewohner         jedoch nicht. Der Rufbus kommt
können sich kurzfristig geringfügig ver-         fen die Bedarfs-Umleitungen. Die Zwei-            vor Ort die gewohnte Flexibilität und         nur dann, wenn er auch tatsäch-
schieben. Während der überwiegenden              fach-Umleitung erfolgt vordergründig              Mobilität gewährleistet. In beiden Ge-        lich gerufen wurde! Spätestens zwei
Bauzeit wird eine halbseitige Sperrung           aufgrund der schlechten Beschaffenheit            meinden werden Aushänge angebracht.           Stunden vor der im Fahrplan genannten
erfolgen. Zum Ende der Bauzeit muss der          und geringen Breite der Straßen. Der              Die Fahrpläne mit den Fahrplandaten           Abfahrtszeit muss der Rufbus in der
Bereich allerdings für fünf Wochen (ab           Brandschutz und auch die Versorgung               sind zudem auch in Online-Systemen,           Rufbus-Zentrale bestellt werden. Dabei
Beginn der Sommerferien am 22. Juni              durch die Rettungsfahrzeuge des ASB               wie „MV fährt gut“ und dem „DB Navi-          werden vom Rufbus-Disponenten die
2020) voll gesperrt werden. Als Umlei-           in Waschow sind jedoch während der                gator“ etc. zu finden.                        folgenden Daten abgefragt: Name, Te-
tungstrecke für den Durchgangsverkehr            gesamten Bauphase abgesichert.                                                                  lefonnummer (für Rücksprachen oder
wird die Autobahn A24 ausgewiesen.                                                                              Der Rufbus –                     Verspätungen), Personenanzahl und
Zusätzlich wird als Bedarfs-Umleitung                           Rufbuss                                       kommt wie gerufen                  gewünschte Fahrstrecke, ggf. können
für die Fahrzeuge Richtung Hamburg                      für Bantin und Waschow                                                                   nach Absprache auch Tiere oder sperrige
eine Umleitung über Karft-Tessin-Neu-                                                              Die Rufbusse fahren zwischen 5:00 und         Gegenstände, wie Fahrräder, Rollstühle
hof-Boissow-Zarrentin angeboten. Für             Auch Busse werden während der                     22 Uhr im Zwei-Stunden-Takt.                  oder Kinderwagen mittransportiert wer-
die Fahrzeuge Richtung Berlin erfolgt            Vollsperrung eine Umleitung fahren                Zu erreichen ist die Rufbus-Zentrale          den, wenn die Fahrzeugkapazität und
eine Umleitung über Camin-Wulfkuhl               müssen. Um den Fahrplan der Linie 54              von Montag bis Samstag zwischen 6 bis         technische Ausstattung dies zulassen.
und Lehsen. Diese Umleitungen dienen             und Linie 540 dennoch einhalten zu                18 Uhr unter der Telefonnummer                Sollten Fahrgäste am selben Tag hin und

       54     Hagenow - Wittenburg - Zarrentin (Bahnersatzverkehr) gültig 22.06. - 24.07.2020 Baustelle Waschow
     An gesetzlichen Feiertagen wird der Linienverkehr wie an Sonntagen laut Fahrplan gefahren.
      Diese Linie wird mit barrierefreien Omnibussen bedient.

                                                                         Mo - Fr                                                                 Sa - So
                       Fahrtnummer      603         605         607        609         611         613         615         617         619      621     623      625       627
            Haltestellen                 ¿          ¿           ¿           ¿           ¿           ¿           ¿           ¿           ¿       ¿       ¿         ¿         ¿
           Anschlußhinweis
      Hagenow Land Bhf 560     an         8.34
      Hagenow Land Bhf RB14    an         8.26      10.36       12.36       14.36       16.26      17.55       20.33                                    14.36     16.26    18.26
      RE1 aus Schwerin         an         8.31      10.31       12.25       14.31       16.31      17.49       20.31                                    14.31     16.31    18.31
      RE1 aus Hamburg          an         8.40                                          16.39                  20.39         7.29        9.29   11.29

     Hagenow Land Bhf           ab        8.40      10.40       12.40       14.40       16.40      18.00       20.42        7.40        9.40    11.40   14.40     16.40    18.40
     Hagenow Lindenallee                  8.41      10.41       12.41       14.41       16.41      18.01       20.43        7.41        9.41    11.41   14.41     16.41    18.41
     Hagenow Eichenweg                    8.42      10.42       12.42       14.42       16.42      18.02       20.44        7.42        9.42    11.42   14.42     16.42    18.42
     Hagenow OBI                          8.43      10.43       12.43       14.43       16.43      18.03       20.45        7.43        9.43    11.43   14.43     16.43    18.43
     Hagenow Kath. Kirche                                                                          18.04                    7.44        9.44    11.44   14.44     16.44    18.44
     Hagenow Robert-Stock-Str.                                                                     18.05                    7.45        9.45    11.45   14.45     16.45    18.45
     Hagenow Schulzentrum                                                                          18.06                    7.46        9.46    11.46   14.46     16.46    18.46
     Hagenow ZOB                         8.46       10.46       12.46       14.46       16.46      18.10       20.48        7.50        9.50    11.50   14.50     16.50    18.50
     Hagenow Krankenhaus                 8.47       10.47       12.47       14.47       16.47      18.11       20.49        7.51        9.51    11.51   14.51     16.51    18.51
     Hagenow Wittenburger Str.           8.48       10.48       12.48       14.48       16.48      18.12       20.50        7.52        9.52    11.52   14.52     16.52    18.52
     Scharbow Tunnel                     8.50       10.50       12.50       14.50       16.50      18.14       20.52        7.54        9.54    11.54   14.54     16.54    18.54
     Zapel                               8.52       10.52       12.52       14.52       16.52      18.15       20.54        7.55        9.55    11.55   14.55     16.55    18.55
     Bobzin b. Hagn.                     8.57       10.57       12.57       14.57       16.57      18.19       20.59        7.59        9.59    11.59   14.59     16.59    18.59
     Bobzin Abzw b. Hagn.                9.00       11.00       13.00       15.00       17.00      18.21       21.02        8.01       10.01    12.01   15.01     17.01    19.01
     Klein Wohlde Abzweig                9.01       11.01       13.01       15.01       17.01      18.22       21.03        8.02       10.02    12.02   15.02     17.02    19.02
     Wittenburg Plantage                 9.04       11.04       13.04       15.04       17.04      18.24       21.06        8.04       10.04    12.04   15.04     17.04    19.04
     Wittenburg Gewerbegebiet            9.05       11.05       13.05       15.05       17.05      18.26       21.07        8.06       10.06    12.06   15.06     17.06    19.06
     Wittenburg Helmer Weg               9.06       11.06       13.06       15.06       17.06      18.27       21.08        8.07       10.07    12.07   15.07     17.07    19.07
     Wittenburg Steintor                 9.08       11.08       13.08       15.08       17.08      18.28       21.10        8.08       10.08    12.08   15.08     17.08    19.08
     Wittenburg Große Straße             9.10       11.10       13.10       15.10       17.10      18.30       21.12        8.10       10.10    12.10   15.10     17.10    19.10
     Wittenburg Mühlentor               L 825       L 825       L 825       L 825       L 825      L 825                   L 825       L 825    L 825   L 825     L 825    L 825
     Wittenburg Wasch. Ch.              L 825       L 825       L 825       L 825       L 825      L 825                   L 825       L 825    L 825   L 825     L 825    L 825
     Waschow                            L 825       L 825       L 825       L 825       L 825      L 825                   L 825       L 825    L 825   L 825     L 825    L 825
     Bantin Ausbau                      L 825       L 825       L 825       L 825       L 825      L 825                   L 825       L 825    L 825   L 825     L 825    L 825
     Bantin Abzweig                     L 825       L 825       L 825       L 825       L 825      L 825                   L 825       L 825    L 825   L 825     L 825    L 825
     Bantin Bhf                         L 825       L 825       L 825       L 825       L 825      L 825                   L 825       L 825    L 825   L 825     L 825    L 825
     Bantin Zarrentiner Weg              9.24       11.24       13.24       15.24       17.24      18.44                    8.24       10.24    12.24   15.24     17.24    19.24
     Zarrentin Pahlhuus                  9.28       11.28       13.28       15.28       17.28      18.48                    8.28       10.28    12.28   15.28     17.28    19.28
     Zarrentin Markt                     9.30       11.30       13.30       15.30       17.30      18.50                    8.30       10.30    12.30   15.30     17.30    19.30
     Zarrentin Bahnhofstr.      an       9.32       11.32       13.32       15.32       17.32      18.52                    8.32       10.32    12.32   15.32     17.32    19.32
            Anschlußhinweis
      Zarrentin Bahnhofstr. 830 ab                                                      17.42
     Erläuterungen :                 ¿ = Mitnahme von Fahrrädern im begrenzten Umfang möglich.
                                     L825 = Die Haltestelle wird während der Baumaßnahme in Waschow durch den Rufbus der Linie 825 bedient.

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