Working Paper 01 / 2020 Zur anstehenden Regulierung von Whistle blowing in Deutschland - LMU ...

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Whistleblowing in der empirischen Forschung

                                       Working
                                         Paper

www.sfb1369.uni-muenchen.de                  01 / 2020

                               Zur anstehenden
                               ­Regulierung von
                              Whistle­blowing in
                                   Deutschland
Ralf Kölbel

Inhalt                                                                                                                      Vorbemerkung

6                                                               24                                                          Es gehört zu den Kennzeichen des Sonder-         Whistleblowing und dessen Rahmen­
Ralf Kölbel                                                     Ulrich Schmolke                                             forschungsbereichs 1369 „Vigilanzkultu-          setzung ergeben, nämlich nicht länger
                                                                                                                            ren“, die in seinem Titel bezeichneten           entziehen. War es ihr bislang möglich,
Vorbemerkung                                                    Die neue EU-Richtlinie zum
                                                                                                                            ­Phänomene in einem weiten Bogen und             sich einer rechtlichen Ausgestaltung der
                                                                Whistleblowerschutz und ihre                                 einer außerordentlichen historischen            Problematik (trotz mehrfacher Gesetzes­
8                                                               Umsetzung in Deutschland                                     ­Vielfalt in den Blick zu nehmen. Darin ein-    initiativen) immer wieder zu enthalten,
                                                                                                                              geschlossen sind ausgesprochen heutige         steht sie dank des Europäischen Rechts
Ralf Kölbel, Nico Herold                                                                                                      Spielarten von Vigilanz. Dies wiederum         nunmehr für eine dezidierte Festlegung
Whistleblowing in der                                           32                                                            kann zur Notwendigkeit führen, von             ausdrücklich in der Pflicht. Dies war Anlass
empirischen Forschung                                           Marie-Theres Tinnefeld, Kristina                              ­aktuellen Entwicklungen nicht nur Notiz       für einen größeren SFB-Workshop, der
                                                                                                                               zu nehmen, sondern hierauf auch zu re-        am 15.11.2019 stattfand. Hier wurde einigen
                                                                Harrer-Kouliev, Thomas Kastning
                                                                                                                               agieren. Für die Problematik des Whistle­     Fragen nachgegangen, die für die bevor-
14                                                              und Roland Hefendehl                                           blowings, die in einem der Teilprojekte       stehende deutsche Whistleblowing-­
Martin Franzen                                                  Statements zur                                                 des SFB bearbeitet wird, entstand dieser      Legislatur maßgeblich sind – die empiri-

Arbeits- und                                                    Podiumsdiskussion                                              Bedarf durch das Wirksamwerden der            schen Bedingungen des Gegenstands,
                                                                                                                               ­Europäischen Richtlinie 2019/1937 (EU) des   die derzeitigen Regelungsdefizite und
datenschutzrechtliche Fragen                                                                                                    Europäischen Parlaments und des Rates        die nunmehrigen Neuregelungsoptionen.
des „Whistleblowing“                                                                                                            vom 23. Oktober 2019. Dadurch kann sich      Die Vorträge und die diskussionseinleiten-
                                                                                                                                die hiesige Rechtspolitik den durchaus       den Statements sind in diesem Working
                                                                                                                                vielgestaltigen Problemen, die sich beim     Paper dokumentiert.

SFB Vigilanzkulturen – Working Papers

 Die Working Papers werden vom            von eventuellen Sperrfristen sowie        URL: https://www.sfb1369.
­Sonderforschungsbereich 1369             von Urheber- und Verwertungsrechten       uni-muenchen.de/forschung/
 Vigilanzkulturen. Transformationen –     Dritter obliegt den AutorInnen.           publikationen/working-papers/
 Räume – Techniken herausgegeben             Die Veröffentlichung eines Beitrages   index.html
 und sind auf der Website des SFB sowie   als Preprint in den Working Papers
 auf der Open Access-Plattform der        ist kein Ausschlussgrund für eine          Sonderforschungsbereich 1369
 LMU München abrufbar.                    anschließende Publikation in einem         Vigilanzkulturen. Transformationen –
   Mit Zusendung des Typoskripts          anderen Format.                            Räume – Techniken
 überträgt die Autorin / der Autor                                                   Ludwig-Maximilians-Universität
 dem Sonderforschungsbereich              Diese Publikation wurde                   ­München
 ein nichtexklusives Nutzungsrecht        gefördert von der Deutschen                Geschwister-Scholl-Platz 1
 zur dauerhaften Hinterlegung des         Forschungsgemeinschaft                     80539 München
 Dokuments auf der Homepage des SFB
 1369 sowie dem Dokumentenserver          DOI: https://doi.org/10.5282/             www.sfb1369.lmu.de
 der LMU. Das Urheberrecht verbleibt      ubm/epub.70684                            m.heger@lmu.de
 bei den AutorInnen. Die Einhaltung       Online-ISSN: 2699-9242
                                                                                    Gestaltung: Sofarobotnik

                                                                                                                                                                                                                        3
Prof. Dr. Ralf Kölbel · Dr. Nico Herold                                                                                                                                                                                                                                                Whistleblowing in der empirischen Forschung

Vortrag zur Veranstaltung                                                                                                                                              oder Kollegen.5 Besonders selten ist externes Whistleblowing.                        Studienergebnisse uneinheitlich und zuweilen widersprüch-
                                                                                                                                                                       Nach den meisten hierzu vorliegenden internationalen Studi-                          lich.9 Offenbar gibt es keinen steckbrieftauglichen Typus der
Prof. Dr. Ralf Kölbel / Dr. Nico Herold, LMU München                                                                                                                   en geben (deutlich) unter 10 % der Insider ihr Wissen (direkt)                       Whistleblower-Person. Vielmehr kann grundsätzlich jede/r
                                                                                                                                                                       nach außen.6 Insgesamt muss man also davon ausgehen, dass                            in eine Situation geraten, in der er/sie sukzessive zum/r Hin-
                                                                                                                                                                       erstens bei einem ganz erheblichen Anteil wahrgenommener                             weisgeber/in wird. Besser gesichert und klarer ist dagegen

 Whistleblowing in der                                                                                                                                                 Missstände letztlich Stillschweigen gewahrt wird und dass
                                                                                                                                                                       zweitens jene Personen, die die Dinge ansprechen, ganz klar
                                                                                                                                                                       die interne Klärung bevorzugen. Externes Whistleblowing ist
                                                                                                                                                                                                                                                            die Whistleblowing-Relevanz einiger situativer Gegebenhei-
                                                                                                                                                                                                                                                            ten und Verläufe. Der Hauptfaktor, der Insider zu einer ers-
                                                                                                                                                                                                                                                            ten Meldung bringt, liegt danach sehr wahrscheinlich in der

­empirischen Forschung                                                                                                                                                 dagegen ein atypisches Verhalten. Es zeigt sich über alle Stu-
                                                                                                                                                                       dien hinweg, dass Whistleblower in aller Regel nur dann nach
                                                                                                                                                                       außen gehen, wenn sie intern (nach ggf. wiederholten Versu-
                                                                                                                                                                                                                                                            Art und dem Ausmaß des wahrgenommenen Missstandes.10
                                                                                                                                                                                                                                                            ­Außerdem spielt etwa die individuell eingeschätzte Qualität
                                                                                                                                                                                                                                                            der Beweislage eine Rolle.11 Hemmend wirken vor allem die
                                                                                                                                                                       chen) erfolglos geblieben sind.7 Fast nie wenden sie sich ohne                       Angst vor persönlichen negativen Konsequenzen (z.B. recht-
                                                                                                                                                                       einen internen Abhilfeversuch gleich im ersten Schritt an die                        liche Verfolgung, finanzielle Nachteile, Reputationsschäden)
                                                                                                                                                                       Strafverfolgungsbehörden oder die Medien.8                                           und die mangelnde Aussicht auf den Meldungserfolg.12
                                                                                                                                                                                                                                                                Allerdings handelt es sich bei den meisten Arbeiten, die
                                                                                                                                                                                                                                                            diesen Befunden zugrunde liegen, um sog. Laborstudien.13
I. Einleitung                                                                    innerhalb der Organisation – etwa gegenüber der Behörden-/                            III. Was führt zu Whistleblowing und                                                 Üblicherweise werden hier gewisse Gruppen von Studieren-
                                                                                 Unternehmensleitung oder einer speziellen Whistle­blowing-                            wie wird man zum Whistleblower?                                                      den oder Unternehmensbeschäftigten zusammengestellt,
Die Frage nach einem gesetzlichen Rahmen für Whistle­                            Stelle (einschließlich Ombudspersonen) – handelt es sich um                                                                                                                denen man kurze, fiktive Fallschilderungen bzw. Geschich-
blowing in Deutschland ist (abermals) virulent geworden.                         internes Whistleblowing.3 Wenden sich die Hinweisgeber da-                            1. Relevante Faktoren                                                                ten vorlegt und sie nach ihrem Verhalten in der jeweils be-
Nach dem Scheitern aller bisherigen rechtspolitischen                            gegen an Kontroll- und Strafverfolgungsbehörden oder gar                              Das wirft die Frage auf, unter welchen Bedingungen es zu                             schriebenen Situation fragt. Die hierauf gegebenen Antwor-
Vorstöße und Gesetzesentwürfe hat der Erlass der Whistle­                        an die Medien, spricht man allgemein von externem Whistle­                            diesen Ausnahmen kommt. Die internationale Whistleblo-                               ten werden dann auf statistische Zusammenhänge mit bspw.
blowing-Richtlinie (EU) 2019/1937 (im Folgenden: WB-RL) zu                       blowing. Die WB-RL knüpft hieran an, unterscheidet bei der                            wing-Forschung untersucht auch dieses Problem vorwiegend                             persönlichen Eigenschaften oder systematisch variierten
einer legislatorischen Inpflichtnahme geführt. Innerhalb der                     externen Variante aber zwischen „externen Meldungen“ an                               mit diversen Befragungsverfahren, wobei man sich auf eine                            Fallmerkmalen hin untersucht. Erhoben werden dabei aber
nächsten Jahre wird es eine neue dezidierte Regelung geben                       die zuständigen Behörden (Art. 5 Nr. 5) und der „Offenlegung“                         Reihe von personalen und situativen Faktoren konzentriert                            im Grunde nur die Bedingungen von Handlungsabsichten,
müssen, bei deren Ausgestaltung es diverse Vorgaben der                          als dem „öffentlichen Zugänglichmachen von Informationen“                             (zu den ebenfalls vertieften organisatorischen Faktoren siehe                        nicht aber die des Handelns selbst. Ob die befragten Perso-
­WB-RL umzusetzen, aber auch manche Gestaltungsspielräu-                         (Art. 5 Nr. 6).                                                                       unten V.2.). Diesen Studien zufolge hat die Persönlichkeit der                       nen jemals in eine der geschilderten Situationen kommen und
 me auszufüllen gilt. Insofern ist mit einer Belebung der dahin-                                                                                                       Insider auf die Entscheidung, das fragliche Wissen überhaupt                         dann tatsächlich in der von ihnen angegebenen Weise handeln
 gehenden rechtspolitischen Debatte zu rechnen. Deren Gehalt                                                                                                           (und an wen) weiterzugeben, den geringsten Einfluss. Zwar                            werden, ist völlig unklar.14 Fraglich bleibt auch, inwiefern die
 dürfte profitieren, wenn sie sich nicht nur auf der Ebene des                   II. Wie oft kommt Whistleblowing vor?                                                 finden manche Untersuchungen durchaus gewisse Unter-                                 meist sehr kleinen Untersuchungsgruppen überhaupt reprä-
 Dafürhaltens und der politischen Reflexion bewegen muss,                                                                                                              schiede zwischen der schweigenden Gruppe und jenen Perso-                            sentativ für die Bevölkerung sind.15 Deshalb ist die Tragweite
 sondern die empirischen Gegebenheiten des Gegenstandes                          Was die praktische Relevanz dieser verschiedenen Spielar-                             nen, die sich an interne Stellen oder auch an externe Instituti-                     der besagten Forschungslinie letztlich begrenzt.
 berücksichtigen kann. Daher soll im Folgenden ein Überblick                     ten betrifft, ist eine Differenzierung angezeigt: Die besten                          onen wenden. Das betrifft neben allgemeinen Wertehaltungen
 über den Stand der einschlägigen Forschung gegeben werden.                      Hinweise zur Frage nach der Prävalenz von Whistleblowing                              oder der Akzeptanz von Whistleblowing ganz verschiedene
      Dies setzt zunächst eine knappe Verständigung darüber                      ergeben sich aus Befragungen von Unternehmens- und Be-                                Merkmale (z.B. persönliche Autonomie, Dauer der Betriebs-
voraus, was in diesem Beitrag mit Whistleblowing gemeint                         hördenmitarbeitern. Diese sollen dabei Auskunft darüber ge-                           zugehörigkeit, innerorganisatorische Stellung, Verbunden-
 ist. Die internationale empirische Literatur operiert hier mit                  ben, ob sie schon einmal Kenntnis von Missständen in ihren                            heitsgefühl). Doch insgesamt sind die hierzu vorliegenden
 einem weiten Begriff und assoziiert Whistleblowing mit „the                     Organisationen erlangt und wie sie sich bejahendenfalls in                                                                                                                    9 Siehe die Übersichtsarbeiten bei Lee/Xiao, Journal of Accounting Litera-
 disclosure by organization members (former or current) of                       dieser Situation verhalten haben. Den so erhobenen Angaben                                                                                                                       ture 41 (2018), S. 32 ff.; Gao/Brink, Journal of Accounting Literature 38
                                                                                                                                                                                                                                                                  (2017), S. 4; Herold, Whistleblower, 2016, S. 94 f., 210 ff., 316 jeweils m.w.N.
 ­illegal, immoral or illegitimate practices under the control of                zufolge nimmt – bei einer erheblichen Bandbreite der interna-                             5 Entsprechende Daten bei Graaf, International Public Management Jour-              10 Übersicht bei Lee/Xiao, Journal of Accounting Literature 41 (2018),
  their employers, to persons or organizations that may be able                  tionalen Einzelergebnisse – ungefähr jeder zweite Insider eine                           nal 22/2 (2019), S. 220 ff.; Ethics Resource Center (Hrsg.), National Business       S. 38; Gao/Brink, Journal of Accounting Literature 38 (2017), S. 8; Herold,
                                                                                                                                                                          Ethics Survey of the U.S. Workforce, 2014, S. 30; dies. (Hrsg.), Inside the          Whistleblower, 2016, S. 357 f.; siehe auch Taylor/Curtis, Behavioral
  to effect action“.1 Kennzeichnend ist also, dass sich ein “Insi-               Meldung vor,4 dies aber offenbar mehrheitlich (zunächst auf                              Mind of a Whistleblower, 2012, S. 11 f.; Public Concern at Work (Hrsg.),             ­Research in Accounting, 25/2 (2013), S. 32.
  der”2 einer Organisation (sei es nun ein Unternehmen, eine                     dem normalen Dienstweg) an Verantwortliche, Vorgesetzte                                  Whistleblowing: the inside story, 2013, S. 13. Beispielsweise erfolgten bei           11 Ethics & Compliance Initiative (Hrsg.), Global Business Ethics Survey.
                                                                                                                                                                          Skivenes/Trygstad, Economic and Industrial Democracy 38/1 (2017), S. 130              Measuring Risk and Promoting Workplace Integrity, 2016, S. 19; Brink/
  Behörde, ein Geheimdienst, die Streitkräfte, eine Universität
                                                                                                                                                                          nur 17 % aller erhobenen Meldungen über das interne                                   Lowe/Victoravich, Auditing: A Journal of Practice & Theory 32/3 (2013),
  o.ä.) im Wissen um einen organisationsinternen Missstand                                                                                                                Whistleblowing-System.­                                                               S. 97 f.; Dworkin/Baucus, Journal of Business Ethics 17/12 (1998), S. 1296.
  glaubt und diese Kenntnisse sodann weitergibt. Geschieht dies                                                                                                            6 Für eine Zusammenfassung diesbzgl. Befunde siehe Lewis/Brown/­                    12 EU-Kommission, Summary results of the public consultation on whist-
                                                                                                                                                                           Moberly, in: Brown et al. (Hrsg.) International Handbook on Whistle­blowing         leblower protection, 2018, S. 6; Skivenes/Trygstad, Economic and Industrial
                                                                                      3 Kein echtes internes Whistleblowing liegt vor, wenn die Meldung auf                Research, 2014, S. 20; siehe auch die Studien bei Kölbel/Herold, ­Deviant            Democracy 38/1 (2017), S. 129 f.; Guthrie/Taylor, Journal of Forensic Ac-
                                                                                      dem regulären Dienstweg erfolgt, etwa gegenüber direkt Vorgesetzten.                 ­Behavior 40/2 (2019), S. 6; Herold, Whistleblower, 2016, S. 349.                    counting Research 2/1 (2017), S. A8 ff.; Bussmann/Niemeczek/Vockrodt,
                                                                                      Siehe dazu etwa Herold, Whistleblower, 2016, S. 40 f., 46; vgl. auch Schmolke,        7 Vandekerckhove/Phillips, Journal of Business Ethics 159/1 (2019), S. 209.         MschrKrim 99/5 (2016), S. 32 f.; Gold/Walden/Devine, Why Whistleblowers
    1 Taylor, Public Administration Review 78/5 (2018), S. 718; Skivenes/             ZGR 48/5 (2019), S. 882; Miceli/Near, Australian Journal of Public Administ-        Auch größere Surveys gelangen zu diesem Befund, vgl. etwa Miceli/Near,                Wait, 2016, S. 9 ff.; Ethics & Compliance Initiative (Hrsg.), Global Business
    Trygstad, Economic and Industrial Democracy 38/1 (2017), S. 120; Miceli/          ration 72/4 (2013), S. 435.                                                         Australian Journal of Public Administration 72/4 (2013), S. 438, 443 f.; Public       Ethics Survey. Measuring Risk and Promoting Workplace Integrity, 2016,
    Near, Australian Journal of Public Administration 72/4 (2013), S. 435 f.;         4 Olsen, in: Brown et al. (Hrsg.) International Handbook on Whistleblowing          Concern at Work (Hrsg.), Whistleblowing: the inside story, 2013, S. 4, 12 f.;         S. ; Gao/Greenberg/Wong-On-Wing, Journal of Business Ethics 126/1 (2015),
    grundlegend Near/Miceli, Journal of Business Ethics 4/1 (1985), S. 4.             Research, 2014, S. 178 ff., 184, 204. In 3 von 5 großen norwegischen Unter-         an der “Kontraindiziertheit” externen Whistleblowings ändern im Übrigen               S. 95; Firth-Cozens/Firth/Booth, Clinical Governance: An International
    2 Typischerweise beruht der Insider-Status auf der Organisationsmitglied-       suchungen meldeten zwischen 53 % und 55 % der Arbeitnehmer                            auch finanzielle Anreize wenig, siehe dazu z.B. U.S. Securities and Exchange          ­Journal 8/3 (2003), S. 333 f.
    schaft, etwa als (ehemalige/r) Mitarbeiter/in. Denkbar sind aber auch           ­verschiedenster Felder. Siehe dazu Trygstad/Ødegård/Svarstad, in: Lewis/             Commission, Whistleblower Program. 2019 Annual Report to Congress, S. 18;              13 Kennzeichnend z.B. Mechtenberg/Muehlheusser/Roider, Whistleblower
    ­gelockerte Formen der Organisationsmitgliedschaft (Lieferanten- oder            Vandekerckhove (Hrsg.), Selected papers from the International Whistle­              National Whistleblowers Center, Impact of Qui Tam Laws on Internal Corpo-              Protection: Theory and Experimental Evidence, 2018, S. 8.
     Kundenbeziehung usw.). Vgl. auch Schmolke, ZGR 48/5 (2019), S. 880 f. Die       blowing Research Network conference, 2017, S. 28 ff.; Skivenes/Trygstad,             rate Compliance, 2010, S. 5 f.; Kesselheim/Studdert/Mello, New England Jour-           14 Siehe dazu grundlegend Mesmer-Magnus/Viswesvaran, Journal of
     WB-RL legt einen sehr weiten persönlichen Anwendungsbereich an, der             Economic and Industrial Democracy 38/1 (2017), S. 120, 129. Für ähnliche             nal of Medicine 362/19 (2010), S. 1834.                                                ­Business Ethics 62/3 (2005), S. 278 ff.; auch Gao/Greenberg/Wong-On-Wing,
     gem. Art. 4 Abs. 4 b) sogar „Dritte, die mit den Hinweisgebern in Verbin-       Befunde siehe auch Taylor, Public Administration Review 78/5 (2018),                   8 Siehe z.B. Public Concern at Work (Hrsg.), Whistleblowing: the inside               Journal of Business Ethics 126/1 (2015), S. 97.
     dung stehen und in einem beruflichen Kontext Repressalien erleiden              S. 719 f.; Ethics & Compliance Initiative (Hrsg.), Global Business Ethics            ­story, 2013, S. 13; Donkin/Smith/Brown, in: Brown (Hrsg.), Whistleblowing in        15 Olsen, in: Brown et al. (Hrsg.), International Handbook on Whistle­
     könnten, wie z.B. Kollegen oder Verwandte des Hinweisgebers“ erfasst.           ­Survey. Measuring Risk and Promoting Workplace Integrity, 2016, S. 8.               the Australian public sector, 2008, S. 86 ff.                                        blowing Research, 2014, S. 199 f.

4                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               5
Prof. Dr. Ralf Kölbel · Dr. Nico Herold                                                                                                                                                                                                                                               Whistleblowing in der empirischen Forschung

2. Eigene Verlaufsstudie                                                           genmaßnahmen aus, die sich in Schwere und Art schrittweise                     archie nehmen bspw. mit der Ranghöhe allgemein auch die                                  scheinlichkeit mit der Anzahl der Mitteilungsversuche29 und
Vorzuziehen sind folglich Untersuchungen, die echte Fälle von                      steigern – und für die Betroffenen schließlich als ein ­eigener,               Möglichkeiten zur Vertuschung und Vergeltung eindeutig zu.                               der Wahl externer Adressaten30 zuzunehmen scheint.
Hinweisgebern analysieren. Da es aber schwierig ist, solche                        neuer Missstand in den Vordergrund rücken. Da die Behand-                      Relevant ist in diesem Zusammenhang auch das konkrete Hi-                                    Gerade im beruflichen Umfeld, d.h. unter den Kolle-
Personen zu erreichen, sind derartige Studien selten. Eine der                     lung der Hinweisgeber oft sensible persönliche Bereiche be-                    erarchieverhältnis zwischen Insider und Verantwortlichen.23                              gen/-innen von Hinweisgebern, besteht also offenbar häufig
wenigen Ausnahmen haben wir im Rahmen eines DFG-For-                               rührt (Karriere, Gesundheit, persönliche Integrität etc.),19                                                                                                            das Gefühl, dass die Mitteilung eines Missstands dem Unter-
schungsprojektes durchgeführt.16 Die Arbeit beruhte im Kern                        überlagert sie vielfach das ursprünglich angezeigte Problem                                                                                                             nehmen oder der Organisation schadet und deshalb Solidari-
auf Interviews mit 28 Whistleblowern ganz verschiedener                            und wird oft zu dem eigentlichen Grund, um schließlich nach                    IV. Die öffentliche Wahrnehmung von                                                      tätsnormen verletzt. Hierin liegt, das muss man klar konstatie-
Bereiche (Gesundheitswesen, öffentlicher Dienst, Unterneh-                         außen zu gehen. So gesehen stellt sich externes Whistleblo-                    Whistleblowing                                                                           ren, auch eine Wirkungsgrenze des Rechts. Mögen alle Arten
men), aus deren Analyse sich ein typischer Verlaufsprozess                         wing oft ganz und gar nicht als ein nur-ethisch motiviertes                                                                                                             von Repressionen, etwa das Mobbing von Hinweisgebern,
ergab, der sich mit den Ergebnissen ähnlich gelagerter inter-                      Verhalten dar. Stattdessen ist es beinahe immer ein Anzei-                     Eine weitere empirische Frage betrifft den Umgang mit                                    deren Ausgrenzung, Diskriminierung und eine benachtei-
nationaler Studien weitgehend deckt.17                                             chen dafür, dass die organisationsinternen Mechanismen im                      Whistle­blowing, sowohl im sozialen Umfeld der Whistleblo-                               ligende oder ungleiche Behandlung usw. auch verboten und
                                                                                   Umgang mit Missständen und Hinweisen schlecht funktionie-                      wer, als auch in der generellen öffentlichen Bewertung des                               sanktioniert sein (dazu jetzt etwa Art. 19 ff. WB-RL). Dass ein
a) Der typische Whistleblowing-Prozess                                             ren20 – was die Hinweisgeber dazu bringt, mit der externen In-                 Phänomens. So ist anzunehmen, dass in einem Gemeinwesen,                                 Hinweisgeber innerhalb seines Umfeldes isoliert wird oder
Demnach ist externes Whistleblowing charakteristischer-                            formationsweitergabe auch eigene Interessen zu verfolgen.21                    das Whistleblowing prinzipiell wertschätzt, Insider vermut-                              die Zurückweisung der Kollegen erfährt, lässt sich mit rechtli-
weise das Ergebnis einer innerorganisatorischen Eskalation.                                                                                                       lich eher zur Informationsweitergabe neigen und auch bes-                                chen Mitteln aber schwerlich (ganz) verhindern.31
Nach der Wahrnehmung des Missstands wird dieser durch den                          b) Verlaufsbeeinflussende Bedingungen                                          sere Mitteilungswege vorfinden, als dies in einer Gesellschaft                               Deswegen ist es umso mehr von Belang, dass bzw. ob
Insider meist informell thematisiert, also bspw. bei beteilig-                     Für die subjektiv empfundene Dringlichkeit, mit der sich Insi-                 zu erwarten ist, die Whistleblowing ablehnt.24 Dort muss der                             Whistleblowing sozial akzeptiert wird. Vermutlich hängt
ten Personen oder Vorgesetzten angesprochen.18 Sofern das                          der zu Offenlegungshandlungen veranlasst sehen, ist zunächst                   Insider auch eher mit zurückweisenden Reaktionen seiner be-                              dies jedoch von zahlreichen Aspekten des Einzelfalls ab (um
nicht zu dem erwünschten Ergebnis führt, erfolgt in der Regel                      der jeweilige Missstand maßgeblich. Eine Handlungsnotwen-                      ruflichen und privaten Umgebung rechnen, was ihn schwer-                                 welche Missstände geht es? schreibt man dem Hinweisgeber
eine Meldung an die Organisationsführung oder eine andere                          digkeit wird vor allem bei solchen gesehen, die Individual-                    lich ermutigen wird. Das könnte erklären, warum die Häufig-                              selbstsüchtige Absichten zu? wie ist er oder sie vorgegangen?
Stelle, nicht selten auch wiederholt. Wenn sich in der weiteren                    rechtsgüter betreffen (etwa: drohende gesundheitliche, und                     keit von Whistleblowing in jenen Ländern und Kulturen höher                              wo wurde das Wissen enthüllt?). Die wenigen hierzu vorliegen-
Folge dann auch der Gang an die Strafverfolgungs- und/oder                         nicht allein finanziellen Schäden). Besonders bedeutsam für                    ist, in denen sich die Bevölkerung in Befragungen vergleichs-                            den Befunde weisen nämlich recht klar darauf hin, dass das
Kontrollbehörden anschließt, so geschieht das indes meist                          die Handlungsmotivation ist zudem, ob sich die Insider per-                    weise positiv zu Whistleblowing äußert, was tendenziell eher                             öffentliche Bild des Hinweisgebers zwischen dem des Helden
nur im Zuge eines wechselseitigen Aufschaukelns. Dieses ba-                        sönlich durch den Missstand gefährdet sehen.22 Zugleich va-                    für westliche, individualistisch geprägte Gesellschaften gilt,                           und dem des Verräters changieren kann. Hierfür aufschluss-
siert teilweise darauf, dass die Mitteilungsempfänger anders                       riieren sie aber darin, wie ansprechbar sie für solche Anstöße                 allen voran die USA.25                                                                   reich sind Studien, die den Tenor der medialen Berichterstat-
reagieren, als es vom Whistleblower beabsichtigt ist, indem                        sind und in welchem Maße sie sich von nachteiligen Mittei-                          In der wissenschaftlichen Literatur wird allerdings ver-                            tung systematisch ausgewertet haben. Sie zeigen auf, wie kon-
sie den Missstand z.B. verleugnen, verharmlosen oder nur                           lungsfolgen abschrecken lassen. Nicht wenige Personen ste-                     mutet, dass die jeweiligen Einstellungen innerhalb einzelner                             krete Whistleblowing-Fälle (oder Whistleblowing allgemein)
vordergründig abstellen. In anderen Fällen greift die Orga-                        cken in den fraglichen Situationen eher zurück und vermei-                     Gesellschaften in dieser Frage keineswegs eindeutig sind. Je-                            in der Presse aufbereitet und präsentiert worden sind. Solche
nisation bzw. die verantwortliche Person sogar zu mehr oder                        den die Eskalation, etwa wenn sie generell eher konfliktscheu                  denfalls werden Hinweisgeber nicht selten als illoyal empfun-                            Untersuchungen liegen nicht nur international32, sondern
minder verdeckten Repressalien, um den Whistleblower von                           veranlagt sind. Andere Menschen zeigen eine offensivere Ten-                   den und abgelehnt, was man daran erkennen kann, dass sie                                 auch für den deutschsprachigen Bereich vor33. Dort wurden
(weiteren) Handlungen abzubringen (besonders wenn dieser                           denz, insbesondere bei als moralisch besonders gewichtig ein-                  immer wieder soziale Zurückweisung erleben. Personen, die                                bspw. verschiedene Leitmotive ausgemacht, die die Grund-
bisher eine gewisse Beharrlichkeit zeigt).                                         gestuften oder individuell relevanten Problemlagen. Das gilt                   einen Missstand organisationsintern oder -extern gemeldet                                ausrichtung des jeweiligen Textes prägten. Danach hatten
    Die hierdurch ausgelöste Eskalationsdynamik setzt in der                       gerade auch dann, wenn sie sich in einer Weise behandelt füh-                  haben, berichten häufig (wenn auch nicht immer) davon, an-                               42 % der ausgewerteten Pressebeiträge die Hinweisgeber als
Regel zunächst mit einer Verschlechterung des persönlichen                         len, die in ihnen Wut, Empörung oder Vergeltungsbedürfnis-                     schließend von ihren Kollegen/-innen informell sanktioniert                              Personen dargestellt, die Zivilcourage zeigen, d.h. der Öffent-
Verhältnisses zu den Verantwortlichen ein. Bis dahin strebt                        se weckt. Daneben haben wir aber auch noch einen anderen                       worden zu sein.26 Eine Befragung unter 1.000 deutschen Ar-                               lichkeit einen Dienst erweisen und dabei erhebliche Nachteile
der Insider nahezu immer eine schnelle, aufwandsarme und                           Typus gefunden. So kann bei Personen, die Missstände eher                      beitnehmern ergab z.B., dass Hinweisgeber zu 55 % (privater                              in Kauf nehmen. In der Regel wird diese positive Perspektive
geräuschlose Missstandsbehebung an, ohne Strafverfolgungs-                         nüchtern betrachten und ihre Handlungsmöglichkeiten und                        Sektor) bzw. 17 % (öffentlicher Sektor) Opfer von Vergeltungs-                           aber keineswegs durchgehend geteilt. Mit Blick auf dieselben
behörden oder Medien einschalten zu wollen. Fühlt er sich                          Erfolgsaussichten vernünftig abwägen, ein zentraler Antrieb                    maßnahmen wurden.27 International variieren die dahinge-                                 Fälle haben 31 % der Veröffentlichungen die Whistleblower als
aber in seinen Bemühungen hingehalten oder zurückgewie-                            für die Mitteilungsbereitschaft auch (besonders später im                      henden Raten allerdings stark,28 wobei die Vergeltungswahr-                              eigennützige Personen angesehen, die sich in erster Linie be-
sen, weil sein Vorbringen nicht aufgegriffen oder gar abge-                        Verlauf ) in einem Selbstschutz- oder Rehabilitierungsbedürf-                                                                                                           reichern oder profilieren wollen.34
wehrt wird, bleibt sein Handlungsimpuls hoch. Manchmal                             nis liegen. Wichtig bei all dem ist, dass die Organisationsge-
hat er das Gefühl, in seiner Integrität oder seiner Kompetenz                      gebenheiten den Rahmen für die Möglichkeiten setzen, eine                         23 Beispiele bei Herold, Whistleblower, 2016, S. 280 ff.; siehe dazu auch
in Frage gestellt zu werden. Er gerät so zusehends unter Zug-                      Meldung ins Leere laufen zu lassen, einen Whistleblower zu                        Taylor/Curtis, Behavioral Research in Accounting 25/2 (2013), S. 30 ff.
                                                                                                                                                                     24 So auch Schmolke, ZGR 48/5 (2019), S. 882 ff.                                         29 Public Concern at Work (Hrsg.), Whistleblowing: the inside story, 2013,
zwang, intern weiter gegen den Missstand vorzugehen. Lenkt                         maßregeln und so die eben angesprochene Eskalation aus-
                                                                                                                                                                     25 Zur kulturellen Dimension und der im Detail uneindeutigen Erkennt-                    S. 3-4, 16-22; Ethics Resource Center (Hrsg.), Retaliation: When Whistle­
er deswegen nicht ein (etwa auch aus dem Gefühl, im Recht zu                       zulösen. Bei Organisationen mit einer starken inneren Hier-                       nislage zusammenfassend Vandekerckhove, in: Brown et al. (Hrsg.)                         blowers Become Victims. A Supplemental Report of the 2011 National
sein), wird er zu einem „Störfaktor“ für die jeweiligen Verant-                                                                                                      ­International Handbook on Whistleblowing Research, 2014, S. 37 ff.;                     ­Business Ethics Survey, 2012, S. 7.
                                                                                                                                                                      Herold, Whistleblower, 2016, S. 89 ff., jeweils m.w.N.                                   30 Park/Bjørkelo/Blenkinsopp, Journal of Business Ethics 161/3 (2020), S. 595;
wortlichen und/oder die Organisation. Dies löst (weitere) Ge-                                                                                                         26 Park/Bjørkelo/Blenkinsopp, Journal of Business Ethics 161/3 (2020), S. 591 ff.;       ­Rothschild, Current Sociology 56/6 (2008), S. 890.
                                                                                                                                                                      Smith/Brown, in: Brown (Hrsg.), Whistleblowing in the Australian public sector,           31 Z.B. hatten Klagen nach US- bzw. UK-Schutzgesetzen bisher eine über-
                                                                                      19 Dies betrifft spiegelbildlich allerdings auch die vom Whistleblowing         2008, S. 122 ff.; Übersichten bei Herold, Whistleblower, 2016, S. 105 ff.;                schaubare Erfolgsrate, siehe etwa Herold, Whistleblower 2016, S. 117 ff.
                                                                                      betroffenen Organisationsmitglieder. Deren Karriere ist ebenfalls gefähr-       Smith, in: Brown et al. (Hrsg.) International Handbook on Whistleblowing                  m.w.N., Einschätzung eines interviewten Whistleblowers auf S. 284;
    16 Siehe für das Folgende ausführlich Herold, Whistleblower, 2016,                det, besonders im Zuge eines „stigma managements“ ihrer Organisation,           Research, 2014, S. 232 ff.                                                                ­Public Concern at Work (Hrsg.), Whistleblowing: Time for Change, 2016, S. 6;
    S. 158 ff., 313 ff. und zusammenfassend Kölbel/Herold, Deviant Behavior           die die Verantwortung für strukturelle Missstände häufig als Einzelfall-        27 Ethics & Compliance Initiative (Hrsg.), Global Business Ethics Survey.                  Heumann et al., Public Integrity 16/1 (2013/2014), S. 30 ff.; Modesitt, Univer-
    40/2 (2019), S. 133 ff.; dies. NK 16/4 (2015), S. 375 ff.                         und/oder Individualprobleme ausflaggt und einzelnen Personen zuschreibt         ­Measuring Risk and Promoting Workplace Integrity, 2016, S. 19; dagegen                   sity of Kansas Law Review 62/1 (2013), S. 165 ff.
    17 Vgl. etwa Vandekerckhove/Phillips, Journal of Business Ethics 159/1            (dazu etwa Warren, Business Ethics Quarterly 17/3 (2007), S. 483 ff.).           aber Bussmann/Niemeczek/Vockrodt, MschrKrim 99/5 (2016), S. 32 f.                        32 Siehe etwa Kuehn, Journalism 19/3 (2018), S. 402 ff.; Di Salvo/Negro,
    (2019), S. 201 ff.; Hedin/Månsson, European Journal of Social Work 15/2           20 Vgl. z.B. auch Donkin/Smith/Brown, in: Brown (Hrsg.), Whistleblowing          28 So etwa in den Jahren 2013 bis 2017 zwischen 13 % und 44 % bei Ethics &               Journalism 17/7 (2016), S. 805 ff.; Di Salvo, Celebrity Studies 7/2 (2015),
    (2012), S. 151 ff.                                                                in the Australian public sector, 2008, S. 92.                                    Compliance Initiative (Hrsg.), The State of Ethics & Compliance in the Work-             S. 289 ff.
    18 Siehe zu diesem Verhalten z.B. auch Bussmann/Niemeczek/Vockrodt,               21 Bei den in der Erhebung interviewten Whistleblowern lag im Übrigen            place – Global Business Ethics Survey, 2018, S. 9; zwischen 1,9 % und 2,9 %               33 Zum Folgenden Vögele/Baudermann, Medien & Kommunikationswissen-
    MschrKrim 99/5 (2016), S. 32; Ethics Resource Center (Hrsg.), National Busi-      auch schon zu Beginn des Prozesses nicht nur eine altruistische Motivlage        bei The Network (Hrsg.), 2015 Corporate Governance and Compliance Hot-                    schaft 64/4 (2016), S. 518-541.
    ness Ethics Survey of the U.S. Workforce, 2014, S. 30; Donkin/Smith/Brown,        vor. Es spielten immer auch persönliche Belange eine Rolle (etwa die             line Benchmarking Report, S. 15 ff.; bis zu 80 % bei Public Concern at Work               34 Eine vom Whistleblower losgelöste Konzentration auf den offengeleg-
    in: Brown (Hrsg.), Whistleblowing in the Australian public sector, 2008,          ­eigene Betroffenheit vom oder Involvierung in den Missstand).                   (Hrsg.), Whistleblowing: Time for Change, 2016, S. 7; dies., Whistleblowing:              ten Missstand fand sich in 26 % der Artikel. Die Rolle des Whistleblowers
    S. 88.                                                                             22 Beispiele bei Herold, Whistleblower, 2016, S. 205, 224 f., 326.              the Inside Story, 2013, S. 16 ff.                                                         rückte hier in den Hintergrund, blieb neutral und wurde nicht bewertet.

6                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            7
Prof. Dr. Ralf Kölbel · Dr. Nico Herold                                                                                                                                                                                                                                                       Whistleblowing in der empirischen Forschung

    Diese schillernde mediale Präsenz lässt sich als Ausdruck                           „Frühwarnsystem“43 der „Firmenhygiene“ dienen (und exter-                            durch Hotlines als Mitteilungskanal52 sowie klare und als fair                         die Gefahr, dass anonymen Meldungen weniger Glaubhaftig-
einer verbreiteten Haltung begreifen, für die Whistleblowing                            nes Whistleblowing letztlich unnötig machen)44, während es                           empfundene Richtlinien53), aber wohl auch durch rechtliche                             keit attestiert wird62.
ein ambivalentes und janusköpfiges Verhalten ist, dessen Ein-                           bei den externen Systemen eher um Außenkontrolle und die                             Schutzregelungen54 und eine Unternehmenspraxis, in der die                                 Ungeachtet solcher Ausgestaltungsfragen ist festzuhalten,
ordnung perspektiven- und interessenabhängig von der Hel-                               Erlangung institutionell schwer zugänglicher Missstandsin-                           Meldemöglichkeiten und -verfahren klar in der Belegschaft                              dass interne Meldesysteme durchaus genutzt werden. Aller-
den- bis zur Schurkengeschichte reicht. Dabei wird speziell                             formationen geht45. In beiden Varianten stellt sich – gerade                         kommuniziert und trainiert werden55. Ähnlich soll es sich                              dings besteht Anlass, dies aus mehreren Gründen zu relati-
für Deutschland häufig eine moralisierende bis skeptische                               auch, weil diese im Zuge der WB-RL zunehmend obligatorisch                           (nach einer etwas widersprüchlicheren Forschungslage) bei                              vieren. Erstens ist zu berücksichtigen, dass es innerhalb der
Haltung unterstellt, die sich aus historischen Denunziations-                           werden – die Frage, ob dies tatsächlich auch gut funktioniert.                       speziellen Ansprechpartnern verhalten, etwa professionell                              Unternehmen neben den Hinweisgebersystemen auch kon-
erfahrungen speisen soll.35 Eine empirische Bestätigung die-                                                                                                                 eingerichteten „Audit Committees“ 56, Ombudspersonen und                               ventionelle Meldewege sowie etliche andere Aufdeckungsme-
ser Annahmen steht bislang aber noch aus.36                                             2. Organisationseigene Whistleblowing-Systeme                                        anderen Dienstleistern.57 Anonymität oder Vertraulichkeit                              chanismen gibt. Die meisten Missstände werden daher auch
                                                                                        Organisationseigene Whistleblowing-Systeme sind im zent-                             wirken nur nach einem Teil der Studien meldungsfördernd.58                             intern durch Kontrollen und systematische Überprüfungsver-
                                                                                        raleuropäischen Raum relativ weit verbreitet. Den neuesten                           Dagegen spricht auch nicht notwendigerweise der relativ hohe                           fahren entdeckt, z.B. durch offene Hinweise oder die interne
V. Was bringen Whistleblowing-                                                          Erhebungen nach verfügen etwa 59 % – 66 % über eine eigene                           Anteil anonymer, intern registrierter (Erst-)Meldungen (zwi-                           Revision und sogar öfter auch zufällig.63 Befragungen der
Systeme?                                                                                Meldestelle, wobei die Verbreitung allerdings stark abhängig                         schen 48 % und 65 %59), da hieraus nicht hervorgeht, dass die                          deutschen Beratungsbranche zufolge habe die Entdeckung
                                                                                        von der Unternehmensgröße ist.46 Um die (trotz dieser Ver-                           Anonymität das entscheidende Meldekriterium war. O  ­ hnehin                           unternehmensintern bearbeiteter Compliance-Verstöße zu
1. Problemlage                                                                          breitung) nicht selbstverständliche Effektivität zu beurteilen,                      wird die Wirksamkeit von Anonymität von vornherein da-                                 5 % bis 8 % auf Meldungen in den Hinweisgebersystemen
Seit einigen Jahren geht man vielerorts dazu über, sich nicht                           lassen sich insbesondere die Benchmark-Reports großer kom-                           durch limitiert, dass die Hinweisgeberidentität nicht selten                           beruht.64 Weitere Studien ermitteln hierfür Werte von 14 %
einfach nur auf die (zufällige) Eigeninitiative von Whistleblo-                         merzieller Anbieter von Hinweisgebersystemen heranzie-                               aus der gelieferten Information erschlossen oder über interne                          bis 22 %, wobei ca. ein Fünftel der Unternehmen angeben,
wern zu verlassen und deren Informationen entgegenzuneh-                                hen.47 In der Datenbank, die weltweit die meisten Hinweise                           Netzwerke preisgegeben werden kann.60 Zudem scheint die                                schon einmal Hinweise erhalten zu haben, die für die Entde-
men, sondern ihnen spezielle, auf sie zugeschnittene Melde-                             aus internen Whistleblowing-Systemen enthält, gingen im                              Validität offener Meldungen höher61 und es besteht (daher)                             ckung/Aufklärung entscheidend waren.65 Demnach liegt es
möglichkeiten bereitzustellen. Angeboten werden in der Regel                            Jahr 2018 bei 2.738 Unternehmen und Organisationen jeweils                                                                                                                  nahe, bei der Nutzung der Hinweisgebereinrichtung eher von
verschiedene Möglichkeiten der Kontaktaufnahme, typischer-                              mehr als 10 Meldungen ein (die relativen Werte betragen im                                                                                                                  einer Umlenkung oder Verlagerung von Meldungen auszuge-
weise eine Telefon-Hotline, ein verschlüsseltes Internet-Sys-                           Mittel maximal 1,4 Meldungen pro 100 Angestellte).48 Eine                                                                                                                   hen und nicht primär von einer Neuaktivierung der Insider.
tem, konventionelle Post- und E-Mail-Adressen oder direkt/                              andere Studie ermittelte bei 1.392 Unternehmen aus Deutsch-                                                                                                                     Zweitens scheint es bei den eingehenden Hinweisen nicht
anonym ansprechbare Ombudspersonen.37 Dies zielt in sämt-                               land, Frankreich, Großbritannien und der Schweiz eine                                    52 Johansson/Carey, Journal of Business Ethics 139/2 (2016), S. 397 ff.            besonders häufig um echte Delikte des Managements oder
lichen Spielarten darauf ab, Insidern ihre Hemmungen und                                durchschnittliche Meldeanzahl von 52 (65 bei Groß- und 16 bei                            53 V.a. dazu, wer was wann wie melden darf. Vgl. Mannion et al., Health            Unternehmens zu gehen. Zwar ist an 36 % bis sogar 81 % der
                                                                                                                                                                                 Services and Delivery Research 30/2018, S. 25 m.w.N.; Skivenes/Trygstad,
Ängste zu nehmen oder zumindest soweit abzubauen, dass sie                              Klein- und mittelgroßen Unternehmen).49 Auf der Ebene von                                Economic and Industrial Democracy 38/1 (2017), S. 131 f.; Lewis/Vandekerck-        internen Eingaben dergestalt etwas „dran“, dass sie eine inter-
sich für eine Meldung entscheiden. Gerade dort, wo man sich                             Einzelunternehmen berichtet bspw. Siemens etwa für 2018                                  hove: Does Following A Whistleblowing Procedure Make A Difference?, in:            ne Überprüfung der jeweiligen Informationen rechtfertigen66
                                                                                                                                                                                 dies. (Hrsg.), Developments in Whistleblowing Research, 2015, S. 93 ff.;
mit seinem Wissen auch anonym melden kann, soll ein risiko-                             von 647 Meldungen, die „weitere Sachverhaltsermittlungen                                 ­Seifert/Stammerjohan/Martin, Behavioral Research in Accounting 26/1
                                                                                                                                                                                                                                                                    und der Anteil echten Missbrauchs liegt regelmäßig im (nied-
loser Weg der Informationsweitergabe offeriert werden – um                              oder Untersuchungen erforderten“.50                                                       (2014), S. 163 ff.; Barnett/Cochran/Taylor, Journal of Business Ethics 12/2       rigen) einstelligen Prozentbereich (für Deutschland bisweilen
                                                                                                                                                                                  (1993), S. 132 ff.
auf diese Weise einen Zuwachs an Hinweisen und Missstands-                                  Der sich hierin abzeichnende Ertrag soll, so lauten jeden-                                                                                                              auch über 10 %)67. Aber andererseits machen Sachverhalte,
                                                                                                                                                                                  54 Positiv z.B. Mechtenberg/Muehlheusser/Roider, Whistleblower Protecti-
enthüllungen zu stimulieren.38 Daher werden derartige Hin-                              falls verbreitete Erwartungen, durch bestimmte Ausgestal-                                 on: Theory and Experimental Evidence 2018, S 32; gemischt Lee/Pittroff/           die bspw. auf Korruption, Untreue, Buchhaltungs- und Bilanz-
weisgebersysteme von Teilen der Presse,39 manchen Polizei-                              tungen der Hinweisgebersysteme beeinflusst werden können.                                 Turner, Journal of Business Ethics 2018, DOI: 10.1007/s10551-018-4023-y:          delikte hindeuten – und das sind die Delikte, zu deren Aufde-
                                                                                                                                                                                  bei deutschen Buchhaltern wirkungslos im Unterschied zu amerikani-
einheiten,40 nicht wenigen anderen Kontrollbehörden41 und                               Das betrifft einmal die Einführung von Schutzvorkehrungen                                 schen; Brennan/Kelly, The British Accounting Review 39/1 (2007), S. 76 f.         ckung solche Systeme in erster Linie eingeführt werden – nach
zahllosen (vor allem größeren) Unternehmen eingeführt42.                                und -garantien, die die Whistleblower vor Vergeltungsmaß-                                 55 Stöber/Kotzian/Weißenberger, Business Research 12/2 (2019), S. 400 ff.;        den meisten dazu durchgeführten Auswertungen offenbar nur
                                                                                                                                                                                  Graaf, International Public Management Journal 22/2 (2019), S. 221 ff.
Dabei sollen die organisationseigenen Einrichtungen als                                 nahmen bewahren. Die empirische Erkenntnislage ist aber                                   56 Lee/Fargher, Auditing: A Journal of Practice & Theory 37/1 (2018), S. 184;
                                                                                                                                                                                                                                                                    ca. ein Fünftel der Meldungen aus, nicht selten auch weniger.
                                                                                        auch an dieser Stelle uneindeutig, nicht zuletzt wegen der me-                            Graaf, International Public Management Journal 22/2 (2019), S. 221 ff.            In der Regel geht es stattdessen um Konflikte zwischen den
                                                                                                                                                                                  57 Gao/Greenberg/Wong-On-Wing, Journal of Business Ethics 126/1 (2015),
                                                                                        thodischen Schwächen der wenigen einschlägigen Studien.51                                                                                                                   Mitarbeitern – also Personalangelegenheiten aller Art, z.B. um
                                                                                                                                                                                  S. 91 ff., 96; Waldron, The Effectiveness of Hotlines in Detecting and Deter-
    35 So etwa Schmolke, ZGR 48/5 (2019), S. 884 f.; Schemmel/Ruhmannseder/             Unter diesem Vorbehalt soll das Hinweisaufkommen aber                                     ring Malpractice in Organisations, 2012, S. 20 ff., 41 ff.                        Belästigungs- oder Mobbingvorwürfe, um Diskriminierung
    Witzigmann, Hinweisgebersysteme, 2012, Kap. 1, Rn. 64 ff., 80 ff. m.w.N.;           durch diverse Elemente gesteigert werden können: nament-                                  58 Übersichten m.w.N. bei Lee/Xiao, Journal of Accounting Literature 41           oder Diebstahl.68
    Hefendehl, in: Böse/Sternberg-Lieben (Hrsg.), Grundlagen des Straf- und Straf-                                                                                                (2018), S. 40; Gao/Brink, Journal of Accounting Literature 38 (2017), S. 5 ff.;
    verfahrensrechts. Festschrift für Knut Amelung, 2009, S. 617 ff.; T   ­ innefeld/   lich durch eine anwenderfreundliche Ausgestaltung (etwa                                   ferner Bussmann/Niemeczek/Vockrodt, MschrKrim 99/5 (2016), S. 32 f.; Jo-
      Rauhofer, DuD 32/11 (2008), S. 717 ff.                                                                                                                                     hansson/Carey, Journal of Business Ethics 139/2 (2016), S. 397 ff.; Taylor/­
    36 Siehe aber das gegenteilige Ergebnis einer kleinen Umfrage, die Hefen-                                                                                                    Curtis, Behavioral Research in Accounting 25/2 (2013), S. 21 f., 29; Waldron,
    dehl unter Studierenden vorgenommen hat und der zufolge 72,4 % von 526                                                                                                       The Effectiveness of Hotlines in Detecting and Deterring Malpractice in               62 Guthrie/Norman/Rose, Behavioral Research in Accounting 24/2 (2012),
    Teilnehmer/-innen den Whistleblower als „Retter“ sehen – im Gegensatz zu               43 Schemmel/Ruhmannseder/Witzigmann, Hinweisgebersysteme, 2012,                       Organisations, 2012, S. 44; vgl. auch The Network (Hrsg.), 2015 Corporate             S. 97 ff.; Hunton/Rose, Journal of Management Studies 48/1 (2011), S. 89 ff.;
    27,6 %, die ihn als „Verräter“ qualifizieren (https://strafrecht-online.org/           Kap. 3, Rn. 16 f. m.w.N.                                                              Governance and Compliance Hotline Benchmarking Report, S. 21; Ethics                  siehe auch die Ansichten bei Sauer/Blum, Personal 9/2011, S. 40; Fritz,
    archiv/2018/7/16/whistleblowing/).                                                     44 Koch, ZIS 3/10 (2008), S. 502; Berndt/Hoppler, BB 60/48 (2005), S. 2627 ff.;       Resource Center (Hrsg.), Inside the Mind of a Whistleblower, 2012, S. 5; kein         ­Personalwirtschaft 12/2009, S. 29 f.
    37 Siehe z.B. Hauser/Hergovits/Blumer, Whistleblowing Report 2019,                     vgl. auch Möhlenbeck, CB 9/2013, S. 385.                                              Effekt außerdem z.B. bei Schön, Situative Einflussfaktoren auf das Melde-              63 Siehe z.B. KPMG (Hrsg.), Licht ins Dunkel bringen, 2018, S. 27.
    S. 34 ff.; KPMG (Hrsg.), Licht ins Dunkel bringen, 2018, S. 39; damit                  45 BKA (Hrsg.), Bundeslagebild Korruption, 2019, S. 22; Denk, Das                     verhalten bei Korruption, 2016, S. 486; Kaplan et al., Advances in Accoun-             64 PwC (Hrsg.), Wirtschaftskriminalität in der analogen und digitalen
    ­entsprechen diese Systeme insofern bereits den Vorgaben der WB-RL                     ­BKMS®-Hinweisgebersystem. Mediengespräch 2016, S. 4 ff.                              ting 28/1 (2012), S. 88 ff.                                                            Wirtschaft 2016, S. 43.
     gem. Art. 9 Abs. 2 bzw. übertreffen sie sogar.                                         46 Hauser/Hergovits/Blumer, Whistleblowing Report 2019, S. 7, 17; KPMG                59 Penman/Hathorne, 2019 Ethics & Compliance Hotline & Incident                       65 KPMG (Hrsg.), Licht ins Dunkel bringen, 2018, S. 27, 39; dies., Tatort
     38 Dazu bspw. Denk, Das BKMS®-Hinweisgebersystem. Mediengespräch                        (Hrsg.), Licht ins Dunkel bringen, 2018, S. 35 ff., 63.                              ­Management Benchmark Report, S. 21; Hauser/Hergovits/Blumer, Whistle­                Deutschland: Wirtschaftskriminalität in Deutschland 2016, S. 34.
     2016, S. 6 ff.; Hefendehl, in: Böse/Sternberg-Lieben (Hrsg.), Grundlagen des           47 Diese Dienstleister stellen ihren Kundenunternehmen die Infrastruk-                 blowing Report 2019, S. 59; The Network, Corporate Governance and                    66 WhistleB, Whistleblowing Centre (Hrsg.), WhistleB Annual Customer Stu-
    Straf- und Strafverfahrensrechts. Festschrift für Knut Amelung, 2009,                   tur entsprechender Meldesysteme zur Verfügung und werten die dort                      ­Compliance Hotline Benchmarking Report, 2015, S. 22 f.                              dy on Organisational Whistleblowing, 2019; Penman/Hathorne, 2019 Ethics
    S. 617 ff.; siehe auch BKA (Hrsg.), Bundeslagebild Korruption, 2019, S. 22;             ­eingehenden Meldungen für die Reports aus.                                             60 Beispiele bei Herold, Whistleblower, 2016, S. 190 f., 288 f.; vgl. auch          & Compliance Hotline & Incident Management Benchmark Report, S. 24;
     Baur/Holle, AG 62/11 (2017), S. 379; Möhlenbeck, CB 9/2013, S. 382 ff.;                 48 Daten des kommerziellen Anbieters NAVEX Global (Internetseite, Tele-            ­Hauser/Hergovits/Blumer, Whistleblowing Report 2019, S. 59: bei 38 % der               Hauser/Hergovits/Blumer, Whistleblowing Report 2019, S. 58; The Network
     ­Schemmel/Ruhmannseder/Witzigmann, Hinweisgebersysteme, 2012, Kap. 3,                   fon-Hotline, E-Mail, App, Postweg, persönliche Anlaufstelle) bei Penman/                anonymen Erstmeldungen wird „im Verlauf des Bearbeitungsprozesses die              (Hrsg.), 2015 Corporate Governance and Compliance Hotline Bench­
      Rn. 16 ff. m.w.N.                                                                      Hathorne, 2019 Ethics & Compliance Hotline & Incident Management                        Identität bekannt“.                                                                marking Report, S. 4 f., 7, 10, 14, 22 f.; PwC (Hrsg.), Compliance und
     39 Etwa: https://www.zeit.de/administratives/2019-01/                                   Benchmark Report, S. 4, 9. Umfasst sind insgesamt 1.032.953 Meldungen                  61 Die mittlere Begründetheitsrate („Substantiation Rate“) betrug 2017/18           ­Unternehmenskultur, 2010, S. 34 f.
     technologiebranche-whistleblower-suche.                                                 bei über 44 Millionen Angestellten. Vgl. auch 3,3/1.000 bei Expolink (Hrsg.),          bei Penman/Hathorne, 2019 Ethics & Compliance Hotline & Incident                     67 Hauser/Hergovits/Blumer, Whistleblowing Report 2019, S. 58; KPMG
     40 Etwa: https://www.bkms-system.net/bkwebanon/report/                                  Whistleblowing Benchmarking Report 2019, S. 7.                                         ­Management Benchmark Report, S. 26 f. z.B. knapp 40 % bei anonymen                  (Hrsg.), Licht ins Dunkel bringen, 2018, S. 38; PwC (Hrsg.), Wirtschaftskri-
     clientInfo?cin=lka149ni&language=ger.                                                   49 Hauser/Hergovits/Blumer, Whistleblowing Report 2019, S. 9, 56.                       und 50 % bei offenen Meldungen; vgl. auch Waldron, The Effectiveness of           minalität 2018, S. 4, 45; dies. (Hrsg.), Compliance und Unternehmenskultur,
     41 Etwa BT-Drs. 19/1342, Anlage 2.                                                      50 Siemens (Hrsg.), Nachhaltigkeitsinformation 2018, S. 37.                             Hotlines in Detecting and Deterring Malpractice in Organisations, 2012,           2010, S. 34 f.
     42 Stellvertretend https://www.deutschebahn.com/de/konzern/­                            51 Was meist auf einem fehlenden Vergleichsgruppendesign beruht.                        S. 37; siehe dagegen aber The Network (Hrsg.), 2015 Corporate Governance            68 Penman/Hathorne, 2019 Ethics & Compliance Hotline & Incident Ma-
      compliance/hinweise_geben-1191634.                                                     Vgl. zudem auch oben bei Fn. 15.                                                        and Compliance Hotline Benchmarking Report, S. 16.                                  nagement Benchmark Report, S. 4, 14 ff.; Expolink (Hrsg.), Whistleblowing

8                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  9
Prof. Dr. Ralf Kölbel · Dr. Nico Herold                                                                                                                                                                                                                                              Whistleblowing in der empirischen Forschung

    Drittens liegen keine tragfähigen Studien zu der Frage                           die Meldung zu unternehmen. Nur etwa jeder Dritte berichtete                      das Gesundheitssystem oder Finanzwesen). Aufschlussreicher                               Daher sind zahlreiche Strafverfolgungs- und Kontrollbe-
vor, was mit den eingegangenen Hinweisen in den Unterneh-                            bis 2015 davon, dass der gemeldete Missstand zugegeben und/                       wären Daten zu sektorenübergreifenden Meldestellen, also in                          hörden dazu übergegangen, spezielle digitale Hinweisgeber-
men geschieht. Dass die mitgeteilten Missstände tatsächlich                          oder beseitigt wurde, wobei die Quote interner Untersuchun-                       erster Linie der Polizei.                                                            systeme zu schalten (oft über die schon erwähnten, kommer-
ausermittelt und aufgearbeitet werden und dass man sodann                            gen mit mehrfachen internen Versuchen stieg.75 In Norwegen                            Diese verfügt schon insofern über ein faktisches Meldesys-                       ziellen Drittanbieter).87 Diese ermöglichen teilweise nicht
Vorkehrungen zu ihrer künftigen Vermeidung trifft, ist nur be-                       berichteten indes studienübergreifend ca. 36 % bis 71 % der                       tem, weil grundsätzlich jeder Organisationsinsider eine kon-                         nur einen aufwandsarmen Online-Kontakt, sondern auch
dingt empirisch nachvollziehbar. Dies beruht nicht zuletzt da-                       meist internen Whistleblower von einer vollständigen oder                         ventionelle Strafanzeige stellen kann (auch telefonisch, per                         eine technisch absolut gewährleistete Melder-Anonymität bei
rauf, dass sich die Unternehmen sehr bedeckt halten und nur                          teilweisen Missstandsbehebung.76 Es ist daher alles andere als                    E-Mail oder online).80 Allerdings ist dann zu beachten, dass                         gleichzeitiger Dialogmöglichkeit (für Rückfragen, Dateien-
sehr vage Angaben zu ihrem Umgang mit Missstandshinwei-                              unwahrscheinlich, dass manche Meldung unter den Tisch fällt                       die Ermittlungsbehörden die Identität des Anzeigeerstatters                          übermittlung, Fortgangsinformationen usw.).88 Seitens ein-
sen machen. Sie veröffentlichen nur selten die Konsequenzen,                         oder in einer Weise behandelt wird, die man sich von Rechts                       häufig nicht vertraulich behandeln (können). So mag es bspw.                         zelner Polizeibehörden liegen hierfür auch gewisse „Ertrags-­
die sie aus den gemeldeten Missständen ziehen.69 Der „Integ-                         wegen anders vorstellen könnte. In Zukunft werden Organi-                         erforderlich sein, einen Verdächtigen mit der Aussage des In-                        Daten“ vor. Beim Landeskriminalamt Niedersachsen, das ein
rierter Bericht 2018“ der Deutschen Bahn spricht z.B. lediglich                      sationen allerdings dazu verpflichtet sein, Whistleblowern                        siders zu konfrontieren, was in der Regel dessen Benennung                           solches System bereits seit Beginn der 2000er Jahre einsetzt,
davon, dass „Korruptionsfälle im zweistelligen Bereich zentral                       nicht nur eine Eingangsbestätigung ihrer Meldung zukommen                         erforderlich macht. Sollte es im Weiteren zu einer Gerichts-                         liegt das jährliche Meldungsaufkommen bei 200 bis 300. Da-
über das Hinweismanagement eingegangen und geprüft“ und                              zu lassen, sondern gem. Art. 9 Abs. 1 b), f ) WB-RL spätestens                    verhandlung kommen, wird der Insider vielfach als Zeuge he-                          runter sind auch solche Anzeigen, die zu weiteren Abklärun-
erforderliche „Abhilfemaßnahmen […] eingeleitet“ wurden.70                           nach drei Monaten auch zu kommunizieren, was daraus ge-                           rangezogen – sei es auf Antrag der Staatsanwaltschaft oder der                       gen führen und/oder in strafrechtliche Ermittlungsverfahren
Nach einer der wenigen einschlägigen Unternehmensbefra-                              worden ist. Ob dann in bestimmten, betriebswirtschaftlich                         Verteidigung. Er muss dann erscheinen und auch aussagen (es                          münden. Die große Mehrheit wird allerdings ergebnislos ein-
gungen haben intern untersuchte Problemlagen – die indes                             opportunen Fällen lediglich „Formrückmeldungen“ versandt                          sei denn, es besteht ausnahmsweise ein Befreiungsgrund).81                           gestellt. Von den 2.729 im Zeitraum 01/2009 – 02/2019 einge-
nur in 14 % durch Hinweisgebersysteme/Ombudsleute be-                                werden, muss sich zeigen.                                                         Deshalb darf die Polizei dem Insider auch keine vollständige                         gangenen Meldungen boten 32,39 % einen Anfangsverdacht,
kannt geworden waren – aber immerhin zu 74 % bis 78 % zu                                                                                                               Vertraulichkeit versprechen, weil sie eine solche Zusage ver-                        aber lediglich 1,14 % führten zu einer Verurteilung (bei 2,09 %
„Veränderung der Präventionsmaßnahmen“, in 60 % bis 66 %                             3. Externe Whistleblowing-Systeme der                                             fahrensrechtlich oftmals gar nicht einhalten kann. Sie ist dann                      noch offener Verfahren).89 In Österreich, wo dasselbe System
zu „organisatorischen Maßnahmen/Strukturveränderungen“,                              Behörden                                                                          vielmehr gezwungen, den Hinweisgeber ziehen zu lassen,                               zur Wirtschaftsstrafverfolgung bundesweite Verwendung fin-
in 42 % bis 49 % zu „personellen Veränderungen bei den Ver-                          Die Funktionalität externer Hinweisgebereinrichtungen zu                          wenn dieser unter solchen Umständen lieber keine Anzeige                             det, verhält es sich ähnlich. Hier waren vom 01.04.2013 bis
antwortlichen/Zuständigkeiten“ und in 26 % zur Meldung an                            beurteilen, erweist sich als noch schwieriger. So ist es kaum                     erstatten will. Zwar ist es auch ohne Weiteres möglich, eine                         zum 31.03.2017 insgesamt 4.976 Meldungen eingegangen. Da-
die Aufsicht geführt.71 Nicht selten besteht die interne Hin-                        möglich, einen Überblick über die Vielzahl und erhebliche                         Anzeige anonym zu übermitteln, etwa per Brief ohne Absen-                            von führten knapp 10,71 % zur Einleitung eines Ermittlungs-
weisbearbeitung jedoch eher nur aus personellen Maßnah-                              Vielfalt solcher Systeme zu erlangen. Speziell die externen                       der. Bei einem solchen Vorgehen ist aber damit zu rechnen,                           verfahrens und nur 0,58 % zu einer Anklage. Hinzu kamen
men gegen die Verantwortlichen (Kündigungen oder sonstige                            Whistleblowing-Systeme im deutschen Sprachraum schei-                             dass der Meldung wenig Glauben geschenkt wird.82 Außerdem                            weitere ca. 2,5 % von Verfahren, die noch laufen bzw. in denen
Disziplinarmaßnahmen).72 Dies korrespondiert mit der gene-                           nen allerdings in der Praxis ohnehin oft ein Schattendasein                       gehört es dann in der Regel zur polizeilichen Aufklärungs-                           der Hinweis geeignet war, in ohnehin schon eröffneten Ermitt-
rellen Tendenz von Organisationen, Compliance-Verstöße vor-                          zu führen und kaum in Anspruch genommen zu werden. Bei                            pflicht, die Identität des Anzeigeerstatters trotzdem ermitteln                      lungsverfahren berücksichtigt zu werden. Insgesamt sind hier
wiegend als personelle und weniger als strukturelle Probleme                         etlichen Einrichtungen deutscher Bundesbehörden gehen so                          zu müssen. Das ist häufig schon deshalb erforderlich, um die                         die Werte noch niedriger als in Niedersachsen.90 Juristisch
zu kommunizieren.73                                                                  wenige Meldungen ein, dass gar keine gesonderte Auswertung                        Tragfähigkeit der Mitteilung einschätzen zu können. Ferner                           sind solche polizeilichen Hinweisgebersysteme ohnehin im-
    Nach manchen Studien scheinen interne Anlaufstellen die                          erfolgt (etwa bei der Generalzolldirektion).77 Das Bundeskar-                     ergeben sich oftmals inhaltliche Fragen, die die Polizei dann                        mer umstritten geblieben (Gründe u.a.: staatliche Motivierung
ihnen zugehenden Meldungen weniger ernsthaft als externe                             tellamt erhält seit 2012 durchschnittlich etwa 300 Hinweise                       nicht per Rücksprache klären kann. Die Position des Insiders                         zur Preisgabe geschützter Geheimnisse,91 Erleichterung von
Empfänger in Ermittlungen einmünden zu lassen.74 Ähnliche                            pro Jahr, bei der BaFin stiegen die Eingaben von 123 (2016)                       bleibt zudem, wenn er die Polizei kontaktiert, nach (noch) gel-                      Falschverdächtigungen).92 Vom Gesetzgeber ist daher zu ver-
Hinweise ergeben sich auch aus Befragungen, die mit Whistle­                         über 629 (2017) auf 665 (2018).78 Die meisten Meldungen re-                       tender Rechtslage durchgehend riskant, auch im Hinblick auf                          langen, bei der Umsetzung der WB-RL hier für eine Klärung zu
blowern zum Umgang mit ihren Meldungen durchgeführt                                  gistrieren die Fehlverhaltensbekämpfungsstellen der gesetzli-                     eine eigene Strafbarkeit, die sich z.B. aus der Beschaffung der                      sorgen (zumal die Handhabung völlig anonymer Meldungen
wurden. Bei der UK-Whistleblower-Hilfs- und Beratungsorga-                           chen Krankenkassen (deutschlandweit im Zeitraum 2016/2017                         Informationen83 oder ihrer Weitergabe ergeben kann84. Eine                           durch Art. 6 Abs. 2 WB-RL der nationalen Gesetzgebung gene-
nisation Public Concern at Work (PCaW, seit 10/2018 umbenannt                        insgesamt 33.041 wovon sie 3.371 an die Staatsanwaltschaften                      Strafanzeige bildet für ihn daher alles in allem (wenn er nicht                      rell anheimgestellt wird).
in „Protect“) schilderten die Befragten, dass die Standard-Re-                       weiterleiteten).79 In der Gesamtschau bleibt aber erneut vie-                     von vornherein offen auftreten will85) also keine attraktive
aktion ihrer Organisationen darin bestand, nichts in Bezug auf                       les unklar, auch was die tatsächliche Informationsnutzung                         Option. In der Konsequenz bleibt die Anzeigehäufigkeit bei
                                                                                     betrifft. Bei der Bewertung dieser Zahlen ist zudem zu berück-                    Korruption und vielen anderen „opferlosen Heimlichkeitsde-
                                                                                     sichtigen, dass es sich hierbei jeweils nur um Meldesysteme                       likten“ de facto notorisch gering.86
     Benchmarking Report 2019, S. 10 f.; The Network (Hrsg.), 2015 Corporate         für bestimmte, teilweise eng begrenzte Sektoren handelt (etwa
     Governance and Compliance Hotline Benchmarking Report, S. 12; Lewis/
     Kender, A Survey of Whistleblowing/Confidential Reporting Procedures in
     the UK top 250 FTSE Firms, 2010, S. 20; vgl. auch WhistleB Whistleblowing                                                                                                                                                                                 87 Etwa die BaFin unter https://www.bkms-system.net/bkwebanon/report/
     Centre (Hrsg.), WhistleB Annual Customer Study on Organisational Whist-                                                                                                                                                                                   clientInfo?cin=2BaF6&language=ger oder die Fehlverhaltensbekämpfungs-
     leblowing, 2019. Siehe zudem Statista (Hrsg.), Illegale Praktiken am Ar-                                                                                             80 Siehe das allgemeine Anzeigerecht in § 158 StPO, das in der Literatur             stellen einiger gesetzlicher Krankenkassen, z.B. der KKH unter https://
     beitsplatz 2017.                                                                                                                                                     bisweilen sogar als Whistleblowing-Rechtfertigungsnorm (über)interpre-               www.bkms-system.net/bkwebanon/report/
     69 Bei Hauser/Hergovits/Blumer, Whistleblowing Report 2019, S. 53, gaben                                                                                             tiert wird (dazu Engländer/Zimmermann, NZWiSt 9/2012, S. 330).                       clientInfo?cin=118kkh&language=ger.
     allein 8,7 % (Frankreich), 11,5 % (BRD), 12,2 % (Schweiz) und 16,3 % (UK)          75 Vandekerckhove/Phillips, Journal of Business Ethics 159/1 (2019),              81 Siehe §§ 48 Abs. 1 S. 1, 70 StPO; vgl. auch § 161a Abs. 1 S. 1 StPO und das       88 Für eine Beschreibung der Funktionsweise siehe etwa Denk, Das BK-
     eine solche Praxis an.                                                             S. 213 ff.; aber 80 % schilderten einen für sie negativen Ausgang, Public         Akteneinsichtsrecht gem. § 147 StPO.                                                 MS®-Hinweisgebersystem. Mediengespräch 2016, S. 5 f.
     70 Deutsche Bahn (Hrsg.), Integrierter Bericht 2018, S. 255.                       Concern at Work (Hrsg.), Whistleblowing: Time for Change, 2016, S. 7, 11;         82 Vgl. Fn. 61, 62; siehe auch den Hinweis eines Staatsanwalts an das LKA            89 LKA Niedersachen, Abteilung 3, Dezernat 37 – Zentralstelle Korruption /
     71 KPMG (Hrsg.), Licht ins Dunkel bringen, 2018, S. 30, 39 f.; dies. (Hrsg.),      dies. (Hrsg.), Whistleblowing: the inside story, 2013, S. 30; siehe auch die      Nds. bei Backes/Lindemann, Staatlich organisierte Anonymität als Ermitt-             Interne Ermittlungen, Auswertung BKMS-System vom 07.03.2019; eine
     Tatort Deutschland: Wirtschaftskriminalität in Deutschland, 2016, S. 37;           niedrigen Zufriedenheitsraten bei Smith/Brown, in: Brown (Hrsg.),                 lungsmethode bei Korruptions- und Wirtschaftsdelikten, 2006, S. 48 Fn. 60.           ­Zusammenfassung älterer Daten bei Herold, in: Boers/Schaerff (Hrsg.),
     siehe ergänzend Smith/Brown, in: Brown (Hrsg.), Whistleblowing in the              ­Whistleblowing in the Australian public sector, 2008, S. 112 ff.                 83 Etwa nach §§ 202a/b/c StGB.                                                        ­Kriminologische Welt in Bewegung, 2018, S. 236 f.
     Australian public sector, 2008, S. 116, wo nur zu 20 % organisationelle Maß-        76 Bei lediglich 7 %–25 % Repressionsquote, siehe Trygstad/Ødegård/              84 Etwa nach §§ 202, 353b StGB. Dazu bspw. Schreiber, NZWiSt 8/9 (2019),               90 Siehe https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/AB/AB_12165/­
     nahmen ergriffen wurden.                                                            Svarstad, in: Lewis/Vandekerckhove (Hrsg.) Selected papers from the               S. 332 ff.                                                                            imfname_638955.pdf; siehe auch Denk, Das BKMS®-Hinweisgebersystem.
     72 The Network (Hrsg.), 2015 Corporate Governance and Compliance Hot-               ­International Whistleblowing Research Network conference, 2017, S. 28 ff.;      85 Was aber gleichwohl die meisten (internen) Whistleblower zunächst                   Mediengespräch 2016, S. 5 f.
     line Benchmarking Report, S. 4, 24 f. Für ähnliche Angaben siehe Siemens             Skivenes/Trygstad, Economic and Industrial Democracy 38/1 (2017),               tun, siehe Vandekerckhove/Phillips, Journal of Business Ethics 159/1 (2019),           91 Fn. 84.
     (Hrsg.), Nachhaltigkeitsinformation 2018, S. 37 f.; konkrete Beispiele bei           S. 120 ff., 131 ff.                                                             S. 209 ff.; Skivenes/Trygstad, Economic and Industrial Democracy 38/1                  92 Aus der kritischen Literatur z.B. Auer, CB 1/2013, S. 2; Hefendehl, in:
     BASF (Hrsg.), BASF-Bericht 2017, S. 136. Vgl. auch PwC (Hrsg.), Wirtschafts-         77 BT Drs. 19/14980, S. 22 ff.                                                  (2017), S. 121; Public Concern at Work (Hrsg.), Whistleblowing: Time for               Böse/Sternberg-Lieben (Hrsg.), Grundlagen des Straf- und Strafverfahrens-
     kriminalität 2018, S. 68.                                                            78 BT Drs. 19/14980, S. 13, 17, Erkenntnisse zur Weiterverarbeitung liegen      ­Change, 2016, S. 6.                                                                   rechts. Festschrift für Knut Amelung, 2009, S. 630; Mahnhold, NZA 25/13
     73 Fn. 19.                                                                           nicht vor.                                                                       86 Schemmel/Ruhmannseder/Witzigmann, Hinweisgebersysteme, 2012, Kap.                  (2008), S. 739 f.; Backes/Lindemann, Staatlich organisierte Anonymität als
     74 So die Hinweise in der Auswertung britischer PCaW-Daten bei Vande-                79 BT Drs. 19/14980, S. 8 ff., Informationen über den weiteren Verfahrens-       3, Rn. 28; Koch, ZIS 3/10 (2008), S. 501 f., siehe auch Kölbel/Herold, NK 16/4        Ermittlungsmethode bei Korruptions- und Wirtschaftsdelikten, 2006,
     kerckhove/Phillips, Journal of Business Ethics 159/1 (2019), S. 214.                 verlauf liegen auch hier nicht vor.                                              (2015), S. 376.                                                                       S. 102 ff.

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