Workshopverfahren Urbane Produktion am Billebecken - Aufgabenpapier
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Behörde für Stadtentwicklung Bezirksamt Hamburg und Wohnen Hamburg Mitte Workshopverfahren Urbane Produktion am Billebecken Aufgabenpapier
Terminübersicht Versand der Unterlagen ab: 29.03.2021 Auftakttermin: 30.03.2021 Schriftliche Rückfragen bis: 02.04.2021 (bis 14:00 Uhr) Zwischenpräsentation: 27.04.2021 Abgabe der Arbeiten: 08.06.2021 (bis 14:00 Uhr) Abgabe der Modelle (digital und physisch): 15.06.2021 (bis 14:00 Uhr) Schlusspräsentation: 23.06.2021 Abbildung 01: Titelseite: Schrägluftbild
Urbane Produktion am Billebecken Nicht offenes, einphasiges, städtebauliches, kooperatives Workshopverfahren mit Zwischen- und Schlusspräsentation und unter Beteiligung von drei beauftragten Büros Im Auftrag der Verfahrensbetreuung Billebogen Entwicklungsgesellschaft mbH & D&K drost consult GmbH Co. KG Kajen 10 Osakaallee 11 20459 Hamburg 20457 Hamburg Geschäftsführung und der Uwe Drost Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Neuenfelder Straße 19 Projektmanagement Wettbewerb 21109 Hamburg Björn Akelbein, Sophia Breski und dem Projektmanagement Vorprüfung Janik Michel Bezirksamt Hamburg-Mitte Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung Caffamacherreihe 1-3 20355 Hamburg
01 Anlass und Ziel Die Freie und Hansestadt Hamburg und die Billebogen Der Billebogen umfasst das westliche Rothenburgsort Entwicklungsgesellschaft rücken mit dem Workshop- mit allen Flächen östlich der unteren Bille und südlich verfahren „Urbane Produktion am Billebecken“ einen des Billebeckens. Nordwestlich schließt sich der seit mehreren Jahrzehnten städtebaulich und plane- Stadtteil Hammerbrook mit dem Büro- und Gewerbe- risch wenig beachteten Bereich des Stadtteils Rothen- standort City Süd und seiner stetig wachsenden Zahl burgsort in den Fokus der Stadtentwicklung. Ziel der an Wohnungen an. Südwestlich befindet sich die ge- Entwicklung ist mischtgenutzte HafenCity. Südlich der Elbe entsteht der neue gemischtgenutzte Stadtteil Grasbrook in di- » die Qualifizierung des Areals für verdichtete Struk- rekter Nachbarschaft zur Veddel und zur industriell ge- turen der Urbanen Produktion an der Schnittstelle prägten Peute. Südöstlich schließen sich die Wohnge- zwischen Innenstadt und dem größten Industrie- biete des Stadtteils Rothenburgsort an. Östlich befin- und Gewerbegebiet Norddeutschlands außerhalb den sich die großflächigen Gewerbe- und Industries- des Hamburger Hafens, tandorte von Rothenburgsort und Billbrook. » die Schaffung eines angemessenen städtischen Dem Plangebiet als Teil des Billebogens soll in dieser Umfelds für die denkmalgeschützte ehemalige Spannungslage die Rolle eines urbanen, überwiegend Schule am Bullenhuser Damm und dessen Funk- produktionsgeprägten Quartiers zukommen. Unter tion als Erinnerungsort an die dort geschehenen dem Begriff „Urbane Produktion“ subsummieren sich Verbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus verarbeitende und produzierende Gewerbebetriebe und mit erheblicher Wertschöpfung sowie produktionsna- » die Inwertsetzung des Flussraums Bille für Unter- he Dienstleistungen, welche durch einen hohen Grad nehmen und deren Arbeitnehmerinnen und Ar- an Technisierung und Akademisierung geprägt sind. beitnehmer, sowie für die Bewohnerinnen und Be- Wissensintensive Unternehmen profitieren in beson- wohner von Rothenburgsort und den umliegen- derem Maße von Agglomerationseffekten, benötigen den Stadtteilen. aber ein attraktives Arbeitsumfeld, um gut ausgebilde- te Talente in einem langfristig enger werdenden Ar- Der Stadtraum südlich des Billebeckens ist dabei stra- beitsmarkt für sich zu gewinnen. „Urbane Produktion“ tegischer Bestandteil der übergeordneten Entwicklung stellt für die Freie und Hansestadt Hamburg aufgrund des Stadtentwicklungsraums Billebogen und bildet der hohen Bruttowertschöpfung und der geringeren den Auftakt für die Entwicklung des Hamburger Os- Belastung für das Umfeld im Vergleich zu traditionellen tens im Rahmen des Konzepts „Stromaufwärts an El- Industriezweigen einen wichtigen Bestandteil der zu- be und Bille“ (vgl. Senatsdrucksachen Nr. 20/14/14117 künftigen wirtschaftlichen Entwicklung dar. sowie 20/15/01379). Das Entwicklungskonzept „Stromaufwärts an Elbe und Bille – Wohnen und urbane Produktion in Ham- burg-Ost“ aus dem Jahre 2014 beschäftigt sich mit den städtebaulichen und funktionalen Potenzialen der östlichen Hamburger Stadtteile Hammerbrook, Borg- felde, Hamm, Horn, Rothenburgsort, Billbrook und Billstedt. Das Senatskonzept zeigt neue stadträumli- Abb. 03: Transformationsraum Innere Stadt: HafenCity, Billebogen che Entwicklungsperspektiven auf und benennt die und Grasbrook (BBEG, 2021) östlichen Stadtteile Hamburgs damit als einen Schwer- punkt der zukünftigen Stadtentwicklung. Ziel des Kon- Die Verknüpfung von Gewerbe, Produktion, historisch zeptes ist es, Arbeiten und Wohnen durch die Mobili- und kulturell herausragendem Gebäudebestand und sierung von Neubaupotentialen für Wohnen und Ge- Naturräumen bietet am Standort südlich des Billebe- werbe wieder in einen städtischen Zusammenhang zu ckens besondere Qualitäten, welche es im Verfahren rücken. Durch eine bessere Vernetzung der Freiräume herauszuarbeiten gilt. Baulich soll das Plangebiet in den Quartieren soll mehr Lebensqualität geschaffen deutlich verdichtet werden. Mehrgeschossige Büro-, werden. Die Planungen werden beispielhaft in elf Fo- Labor- und Produktionsgebäude ersetzen zukünftig kusräumen konkretisiert und widmet sich vertiefend die heute vorhandene niedrige, eingeschossige Lager- unter anderem dem Fokusraum Billebogen, der als Ort bebauung. Es werden hybride Gebäude angestrebt, für moderne, innerstädtische Produktion charakteri- welche mehrgeschossige Produktionshallen, Büros, siert wird mit neuen Gebäudetypologien für urbane Forschungs- und Entwicklungsräume, sowie Nass- Produktion, guter Erreichbarkeit und öffentlicher Frei- und Trockenlabore integrieren und diese Nutzungen räume in Wasserlage. auch vertikal übereinander ordnen. Abb. 02: Nördliches Ufer mit Blick auf den Ruderverein 1
02 Darstellung des Plangebietes und des Kontextes Die Billebogen Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (nachfolgend: BBEG) hat auf Grundlage einer umfangreichen Grundlagenermittlung und im Dialog mit der Begleitgruppe Billebogen im Mai 2017 den Billebogen-Atlas veröffentlicht, welcher eine umfas- sende Bestandsaufnahme des gesamten Billeboge- nareals beinhaltet und diesem Aufgabenpapier als Anlage C.01 beigefügt ist. Im Folgenden sind die analytischen Ergebnisse für das Plangebiet ergänzt und konkretisiert. Abb. 06: Entwicklungsflächen Der Schwerpunkt der Bearbeitung inkl. typologi- scher Überlegungen und Lupenplänen (vgl. Ab- schnitt 6.8) ist auf die kurz- und mittelfristig für die städtebaulich-freiraumplanerische Entwicklung ver- fügbaren öffentlichen und privaten Grundstücken zu legen. Diese Flächen umfassen abzüglich der be- reits geplanten Straßenflächen ca. 8,3 ha (siehe Ab- bildung 07. Die Planung muss sowohl mit als auch ohne Berücksichtigung der nur langfristig verfügba- Abb. 05: Umgebung Billebecken ren Flächen funktionieren. 2.1 Lage, Größe und Abgrenzung Das Plangebiet befindet sich direkt südlich angren- zend an das Billebecken, einer Aufweitung der Bille zwischen den Stadtteilen Rothenburgsort, Hammer- brook und Hamm. Die umliegenden Quartiere, ins- besondere Hammerbrook im Westen, die Bereiche entlang der Billstraße und der Neue Huckepack- bahnhof im Süden, sind weitestgehend gewerblich geprägt. Der östlich anschließende Stadtteil Billbrook ist mit ca. 6 km2 das größte zusammen- hängende Industriegebiet Hamburgs außerhalb des Hafens. Das südliche Hamm im Norden ist teils Ge- werbe- und teils Wohngebiet. Nordöstlich des Plan- gebiets befindet sich die Billerhuder Insel mit Klein- gärten. Auf nördlicher, westlicher und südlicher Seite wird Abb. 07: Plangebiet das Plangebiet durch die Wasserflächen der Bille, des Bullenhuser Kanals und des Billekanals be- grenzt. Auf östlicher Seite stellt die Straße Ausschlä- Bei der Erarbeitung der Entwurfskonzepte sind die ger Billdeich die Planungsgrenze dar. Für das ge- Bezüge in die umliegenden Stadträume, auch jen- samte Plangebiet (ca. 17 ha; siehe Abbildung 06) ist seits der Wasserflächen, zwingend zu betrachten. ein städtebauliches Konzept vorzuschlagen. Zur Orientierung dient der schematisch eingetrage- ne Betrachtungsraum (siehe Abbildung 08). 4 Abb. 04: Schrägluftbild mit Kennzeichnung des Plangebietes und der Umgebung
Die historisch gewachsene Bebauung rund um die ehemalige Schule wurde während des Zweiten Welt- krieges in weiten Teilen zerstört. Von den ursprüngli- chen Typologien und Nutzungen sowie deren Volu- men, Körnigkeit und Materialisierung sind praktisch keine Elemente überliefert. Eine Ausnahme bildet die ehemalige Schule. Nach 1945 erfolgte im Rahmen der Wiederaufbauplanung für den Stadtraum des Bil- lebeckens eine Transformation der vorherrschenden baulichen Nutzungen. Neue Entwicklungen für Woh- nungsbau erfolgten in Hamburg auf der Geest. Diese Nutzungstransformation wurde in Folge der Flutkata- strophe von 1962 verstärkt. In der Elbniederung, also der Marsch, in welcher das Stadtentwicklungsgebiet Billebogen liegt, wurden vorrangig gewerbliche und industrielle Nutzungen neben einem verstärkten Aus- bau der übergeordneten Straßen- und Schienenver- kehrsinfrastruktur realisiert. Das Marschgebiet war Abb. 08: Betrachtungsraum überwiegend für die Hafennutzung vorgesehen. 2.2 Entwicklungsgeschichte Die bauliche Entwicklung Rothenburgsorts begann ge- gen Ende des 19. Jahrhunderts zum einen im Süden des heutigen Stadtteils entlang des Billhorner Röhren- damms und zum anderen im Norden südlich des Bille- beckens – erschlossen durch die Grüne Brücke aus Richtung Westen. Heute werden beide Siedlungs- schwerpunkte durch die Bahnstrecke Hamburg-Berlin räumlich getrennt. Rothenburgsort war bis zum Zweiten Weltkrieg durch dichte Blockstrukturen mit mehrgeschossigem Woh- nungsbau geprägt. Die historische Blockrandbebauung ist im Plangebiet heute noch durch die Straßen Bullen- huser Damm, Großmannstraße und Ausschläger Bill- Abb. 09: Historische Bebauung vor dem 2. Weltkrieg - Schrägluft- deich ablesbar. Einen Teil des historischen Baublocks bild bildet die noch heute erhaltene, ehemalige Schule am Bullenhuser Damm. An allen drei Ecken des Baublocks befanden sich größere Plätze. Am westlich gelegenen Großmannplatz befand sich die römisch-katholische Kirche St. Josef (nicht erhalten). Nördlich des Bullenhuser Damms befanden sich von der Blockstruktur abweichend großvolumige, mehrheit- lich giebelständige entlang des Bullenhuser Damms in Nord-Süd-Richtung ausgerichtete Gewerbebauten, da- runter die bis 1975 am Standort betriebene Bill-Braue- rei. Das südliche Ufer der Bille wurde zur besseren ge- werblichen Nutzbarkeit mit Material aus abgetragenen Dünen des Hamburger Ostens begradigt, aufgehöht und befestigt. Um 1900 wurden der Bullenhuser Kanal und der Billekanal angelegt. Die heute als Stich erhalte- ne Straße Bei der Grünen Brücke wurde in diesem Zuge durch eine neue begradigte Straßenführung des Billhor- Abb. 10: Historische Bebauung vor dem 2. Weltkrieg - Großmann- ner Deiches verkehrlich ersetzt. platz 5
2.3 Eigentumsverhältnisse Der verbleibende Teil an Flächen wird mittelfris- Die BBEG verfügt im Stadtraum südlich des Bil- tig in privatem Eigentum verbleiben. Dies betrifft lebeckens über einen Großteil der Flächen. Für insbesondere zwei Unternehmensstandor te einen weiteren Teil der privaten Flächen gibt es nördlich des Bullenhuser Damms (August Töpfer konkrete Ankaufsbemühungen. Ziel der Ent- und Tyfo), ein durch die Hamburger Feuerwehr wicklung ist die Vergabe der BBEG-eigenen Flä- angemietetes Privatgrundstück südlich der chen im Erbbaurecht. Nördlich des ehemaligen Großmannstraße und weitere kleinere Grundstü- Großmannplatzes erfolgte kürzlich ein Eigentü- cke im Streubesitz in der südwestlichen Ecke merwechsel. Die neuen privaten Eigentümer be- des Plangebietes. Auf diesen Grundstücken absichtigen bei Erlangung von Baurecht kurz- sind nach heutigem Kenntnisstand mittelfristig fristig eine bauliche Entwicklung. keine größeren baulichen und funktionalen Än- derungen zu erwarten. 1:2000 Entwickelbar nur nach Verlagerung Privates Wassersportvereine Entwicklungs- interesse Eigentum BBEG Gewidmete Straßenflächen Verkehrlich bei Umbau nicht erforderlich Privatgrundstücke Ankaufsbemühungen durch BBEG Privatgrundstücke Mittel- bis langfristige Nutzungsabsicht der Eigentümer oder langfristige Mietverträge Abb. 11: Eigentumsverhältnisse 6
2.4 Aktuelle Bebauung und Nutzungen Im nordwestlichen Uferbereich sind drei Wasser- Im Plangebiet herrscht heute eine heterogene, zu- sportvereine mit ihren Vereinsheimen angesiedelt, meist großvolumige, gewerbliche Bebauung mit die im Zuge der Weiterentwicklung des Standor- größeren versiegelten Lager- und Logistikflächen tes verlagert werden sollen. vor. Ausnahmen bilden die im Westen an der grü- nen Brücke befindlichen kleinteiligen Strukturen und die in Teilen als Kindertagesstätte und als Ge- denkort genutzte ehemalige Schule am Bullen- huser Damm mit historischer Bedeutung für den Stadtraum. 1:2000 Wassersportvereine Kfz-Lagerung und -handel Verpackungsindustrie Logistik Logistik Kfz-Werkstatt Kfz-Lagerung und -handel Kfz-Lagerung und -handel Gedenkstätte Kfz-Lagerung und -han Werkshof LSBG Kita Kfz-Lagerung Mobilitätsreserve Feuerwehr Kfz-Lagerung und -handel Kfz-Lagerung und -handel Bäckerei Herstellung Tauseile Büro Rosengarten Lack-Großhandel Feuerwehr Lager Autoteile-Handel Kfz-Werkstatt Zeitarbeit Fischräucherei (Büro) Reinigungsdienst Segelmacher Druckerei Wartungsdienstleistung Glaserei Schiffe (Büro) Chemie Glaserei Großhandel Sanitär Abb. 12: Nutzungen heute 7
2.5 Erschließung durch die S-Bahnlinien S 21 und S 2 alle 5 bis 10 Mi- Die zentralen Erschließungsstraßen sind heute die nuten bedient wird. Von dort aus ist der Hamburger Großmannstraße, welche von Nordwesten aus auch Hauptbahnhof in nur zwei Stationen erreichbar. Da- Durchgangsverkehre in Richtung Rothenburgsort rüber hinaus befinden sich Bushaltestellen an der und Billbrook im Südosten trägt, der Ausschläger Grünen Brücke und dem Ausschläger Billdeich. Be- Billdeich, welcher den Standort in Richtung Nordos- dient werden diese zum einen von der Liniengruppe ten mit dem Stadtteil Hamm und der Bundesstraße 120/122/124/224 auf der Relation Berliner Tor – 5 verbindet, und der Billhorner Deich, welcher in Moorfleet – Vier- und Marschlande, zum anderen Richtung Süden zur Billstraße und weiter in die auch von der Linie 130 zwischen der Schnellbahn- Wohnquartiere von Rothenburgsort führt. Über die haltestelle Elbbrücken und Billwerder. In Verbindung Billstraße sind auch die Billhorner Brückenstraße mit der guten Schnellbahn-Anbindung ist das Plan- und die Elbrücken (B4/B75) als übergeordnete Er- gebiet somit in die ÖPNV-Netze leistungsfähig ein- schließung erreichbar. Entlang der Verkehrsachsen gebunden. finden sich zum Teil mit hochstämmigen Bäumen Das vorhandene Fuß- und Radwegenetz ist größten- bepflanzte Grünflächen. Die Straßenverkehrsflächen teils lückenhaft. Die bestehenden straßenbegleiten- und insbesondere die Kreuzungen sind primär auf den Fuß- und Radwege im Plangebiet befinden sich gewerbliche Verkehre ausgelegt. überwiegend in schlechtem Zustand. Insbesondere im Bullenhuser Damm werden die Flächen für den Rund fünf Gehminuten südlich des Plangebietes be- Fußverkehr durch den ruhenden Pkw-Verkehr weiter findet sich der S-Bahnhof Rothenburgsort, der eingeschränkt. Eine vom Pkw-Verkehr unabhängige Abb. 13: Erschließungen des Plangebietes 8
Fußwegeverbindung befindet sich zwischen Groß- phie des Plangebiets sind dem Vermessungsgut- mannstraße und Bullenhuser Damm westlich des achten des Büros Hanack und Partner in Anlage ehemaligen Schulgebäudes. Der Bereich der Ufer- C.02 zu entnehmen. kanten im Plangebiet ist für den Fuß- und Radver- kehr derzeit nicht zugänglich. Die Bille und der Billekanal sind nicht tideoffen. Der Wasserstand wird über die Brandshofer Schleuse Die Bille, der Billekanal und der Bullenhuser Kanal und die Schleuse am Tiefstackkanal reguliert. Ohne erfüllen für das Plangebiet mit Ausnahme einer Lan- die Anlage der öffentlichen Hauptdeichlinie entlang destelle des Landesbetriebes Straßen, Brücken und des Oberhafenkanals würde der Stadtraum südlich Gewässer (LSBG) an der südwestlichen Spitze des des Billebeckens bei Hochwasser zumindest in Tei- Plangebietes keine gewerbliche Erschließungsfunk- len überflutet werden. Gemäß Gefahren- und Risiko- tion. Die Schiffbarkeit bleibt jedoch für Gewerbebe- karten besteht eine Hochwassergefährdung „HQex- triebe flussab- und -aufwärts erhalten. Die bislang trem“. Das bedeutet, dass statistisch betrachtet vor Ort ansässigen Wassersportvereine nutzen die Überflutungen ein sehr seltenes Ereignis ohne vor- Bille als Sport- und Freizeitgewässer. Die fußläufige, gegebenes Wiederkehrintervall sind. Es sind keine öffentliche Zugänglichkeit der Uferbereiche ist durch Hochwasserschutzmaßnahmen im Gebiet zu tref- die bestehenden Bau- und Nutzungsstrukturen fen. stark eingeschränkt. Der gesamte Billebogen weist vergleichsweise un- günstige Baugrundeigenschaften auf, was insbe- 2.6 Ver- und Entsorgung sondere bei Planungen massiver Bauwerke durch Innerhalb des Plangebietes befinden sich unterhalb Tiefgründungen berücksichtigt werden muss. Im der Straßenverkehrsflächen die üblichen Versor- Bereich des Plangebiets befinden sich zudem ver- gungsleitungen. Kleinere Leitungen können im Rah- schiedene Verdachtsflächen für Altlasten. Die er- men der städtebaulichen Maßnahmen gegebenen- kannten Verdachtsflächen führen jedoch nach der- falls an eine neue Straßenführung angepasst wer- zeitigem Kenntnisstand nicht zu einem Ausschluss den und stellen insofern keine Einschränkung für die der derzeitig geplanten gewerblichen Nutzungen. städtebauliche Planung dar. Davon ausgenommen Da der Bereich des Billebogens während des Zwei- sind zwei übergeordnete Sielbauwerke: ten Weltkriegs besonders intensiv bombardiert wur- de, besteht für einen Großteil des Plangebiets zu- Im Bereich des Ausschläger Billdeichs befindet sich dem Kampfmittelverdacht. durchgängig ein größeres Stammsiel, der „Sammler Ost“, mit mehreren Schachtzugängen und einem Weitere Information zur Topographie und zu den Bo- Schachtdurchmesser von 3,5 m. Eine Überbauung denverhältnissen für den Raum des gesamten Bille- des mit seiner Sohle etwa 12,5 m unterhalb der Ge- bogens können dem Billebogen-Atlas in Anlage ländeoberkante liegenden und als Stahlbetonrohr C.01 entnommen werden. errichteten Sielbauwerks ist grundsätzlich möglich. Tiefgründungen müssen aber einen Mindestabstand von 3 m einhalten. Die Anfahrbarkeit der Schachtzu- 2.8 Belange des Denkmalschutzes / Gebäu- gänge für Wartungsfahrzeuge ist mit einer minima- debestand len Zufahrtsbreite von 3,50m ebenfalls zu erhalten. Auf dem Grundstück zwischen Bullenhuser Damm, Großmannstraße und Ausschläger Billdeich befindet Im Bereich der Grünen Brücke befindet sich ein Düker sich das denkmalgeschützte Gebäude der ehemali- mit Schachtzugang. Die Anfahrbarkeit des Schachts gen Volksschule am Bullenhuser Damm aus dem zur Reinigung ist zu erhalten. Hierzu bedarf es einer Jahr 1911. Es ist eines der wenigen Gebäude im nä- Aufstellfläche für Wartungsfahrzeuge von 5 x 20m. Das heren Umfeld, das den Zweiten Weltkrieg überstan- besondere Höhenprofil ist an diesem Standort zu be- den hat. Das Gebäude wird heute in kleinen Teilen achten. Eine Verlängerung des Schachtes nach oben als Gedenkstätte an das dort im nationalsozialisti- ist denkbar, aber nicht präferiert. schen Deutschland am 20. April 1945 begangene Kriegsverbrechen an 20 jüdischen Kindern und 28 Erwachsenen genutzt. Seit 1999 ist die Gedenkstät- 2.7 Topographie, Hochwasserschutz und Bo- te in der Schule eine Außenstelle der KZ-Gedenk- denverhältnisse stätte Neuengamme. Weitere Flächen im Schulge- Das Plangebiet ist aufgrund seiner Lage in der Elb- bäude werden durch eine Kindertagesstätte be- marsch von verhältnismäßig geringen Geländehö- nutzt, der überwiegende Teil der Flächen steht an- hen geprägt. Detaillierte Informationen zur Topogra- sonsten heute leer. 9
Ferner steht die Ausschläger Billdeich-Brücke, die 2.9 Lärm-, Luftschadstoff- und Geruchsim- das Plangebiet im Verlauf des Ausschläger Bill- missionen / Störfallbetriebe deichs in Richtung Süden über den Billekanal an das Mit Blick auf Luftschadstoff- und Geruchsimmis- Zentrum des Stadtteils Rothenburgsort anbindet, sionen sind durch die vorhandenen Straßenver- unter Denkmalschutz. kehrsanlagen und Gewerbebetriebe allgemein ho- he Grundbelastungen zu verzeichnen. Es finden sich jedoch keine Anzeichen für Überschreitungen der einschlägigen Grenzwerte für gewerbliche Nutzungen. Ausschlaggebend hierfür sind sowohl die weitläufigen Dimensionen der Verkehrsanla- gen und die großen Randabstände schutzbedürf- tiger Nutzungen als auch die linearen Gewässer-, Straßen- und Bahnstrukturen, die einen regelmä- ßigen Luftaustausch ermöglichen. Das Gebiet liegt weitestgehend außerhalb der an- gemessenen Sicherheitsabstände von in der Nähe befindlichen Störfallbetrieben (siehe Anlage C.12). Für die Erarbeitung des Entwurfs ist zu berück- sichtigen, dass schutzbedürftige Nutzungen nicht innerhalb angemessener Sicherheitsabstände an- Abb. 14: Schule am Bullenhuser Damm geordnet werden dürfen. Informationen zu den Verkehrslärm- und Gewer- belärmimmissionen können dem Billebogen-Atlas in Anlage C.01 entnommen werden. 2.10 Rechtliche Rahmenbedingungen 2.10.1 Planungsrecht Der Flächennutzungsplan (FNP) für die Freie und Hansestadt Hamburg in der Fassung der Neube- kanntmachung vom 22. Oktober 1997 (HmbGVBI. S. 485) stellt das gesamte Plangebiet als gewerb- liche Bauflächen dar. An dieser Planabsicht halten die Auftraggeberinnen mit Ausnahme der ehema- ligen Schule, der südlich davon angeordneten Grünfläche sowie der entlang der Uferbereiche zu Abb. 15: Schule am Bullenhuser Damm schaffenden Grünflächen fest. Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung be- absichtigt auf Grundlage der Ergebnisse des Workshopverfahrens und ggf. weiterer Optimie- rungen eines Funktionsplan-Entwurfes neues, verbindliches Baurecht für einen noch konkret zu definierendem räumlichem Geltungsbereich zu schaffen. Bestehende Baustufen-, Teilbebau- ungs-, Durchführungs- und das bestehende ver- bindliche Bauplanungsrecht ist im Rahmen dieses Verfahrens nicht zu beachten. 2.10.2 Landschaftsplanung Im Landschaftsprogramm der Freien und Hanse- stadt Hamburg wird das Plangebiet überwiegend als Milieu „Gewerbe/Industrie und Hafen“ darge- stellt. Im Uferbereich zur Bille stellt das Land- Abb. 16: Schule am Bullenhuser Damm - historisch schaftsprogramm das Milieu „Grünanlage, einge- 10
schränkt nutzbar“ und die Freiraumverbundfunkti- » Allgemein anerkannte Regeln der Technik on „Landschaftsachse“ (hier: Bille-Landschaft- (Technische Baubestimmungen, DIN etc.) sachse gem. Landschaftsachsenmodell) dar. Das » Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr gesamte Plangebiet wird außerdem durch die mi- (Zu- und Durchfahrten, Aufstell- und Bewe- lieuübergreifenden Funktionen „Entwickeln des gungsflächen) Landschaftsbildes“ sowie „Entwicklungsbereich Naturhaushalt“ als Ziele der Landschaftsplanung » FA 1/2013 - ABH „Notwendige Stellplätze und überlagert. Außerdem ist entlang des Ausschläger notwendige Fahrradplätze“ Billdeichs die milieuübergreifende Funktion „Grü- » Hamburgisches Klimaschutzgesetz (Hmb- ne Wegeverbindung“ gekennzeichnet. KliSchG) Die Fachkarte „Grün Vernetzen“ als Visualisierung » Hamburgische Klimaschutz-Umsetzungs- der gesamtstädtischen Freiraumstrategie „Grünes pflichtverordnung (HmbKliSchUmsVO) Netz“ stellt das Billeufer innerhalb des Plangebie- » Hamburger Klimaplan (Erste Fortschreibung tes zudem als Teil des Hauptwegenetzes dar. Die 2019) grünen Hauptwege sollen die Nutzbarkeit des übergeordneten Grünverbundes – in Landschaft- » Gebäude-Energie-Gesetz GEG (ehemals sachsen, Grünen Ringen und gesamtstädtisch be- EnEV und EEWärmeG) deutsamen Grünverbindungen – für Fußgänger und Radfahrer sicherstellen und als grüngeprägte » Verordnung über den Bau und Betrieb von durchgängige Wegeverbindungen entwickelt wer- Garagen und offenen Stellplätzen (Garagen- den. verordnung - GarVO) » Bauprüfdienst (BPD) „Bauliche Anforderun- Im Bestand ist eine öffentliche Zugänglichkeit der gen an Stellplätze und Garagen“ (BPD Gara- landschaftlich und stadträumlich attraktiven Ufer- gen) bereiche im Plangebiet jedoch überwiegend durch direkt bis an die Uferkante reichende Gewerbe- » Bauprüfdienst (BPD) „Kinderspielflächen“ nutzungen (Abstell- und Lagerflächen, Hallenbau- » Baumschutzverordnung (BaumSchVO) ten) bisher nicht gegeben. Das Lückenschluss- und Qualifizierungsprogramm für das Grüne Netz » Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und definiert die landschaftliche und stadträumliche Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Aufwertung des Billeufers zwischen Großmann- Bundesnaturschutzgesetzes (HmbBNat- straße und Ausschläger Billdeich als prioritäre SchAG) Maßnahme. » Dach- und Fassadenbegrünungsstrategie Hamburg (Mehr Gründächer für Hamburg) » Fachkarte „Grün Vernetzen“ als gesamtstäd- tische Freiraumstrategie für das Grüne Netz » Lückenschlussprogramm und Qualifizie- rungsprogramm Grünes Netz Hamburg » Hamburger Regelwerke für Planung und Ent- wurf von Stadtstraßen (ReStra): Hinweise für eine wassersensible Straßenraumgestaltung » Hamburger Leitlinien für den Einzelhandel Abb. 17: Auszug aus dem Landschaftsprogramm der FHH 2.10.3 Bauordnungsrecht, Verordnungen, Richtlini- en und Programme Dem Verfahren sind die aktuellen Bestimmungen der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) und Bau- prüfdienste sowie weitere geltende Verordnungen, Richtlinien und Programme, jeweils in der aktuellen Fassung, zu Grunde zu legen. Unter anderem sind dies: 11
03 Auftraggeberinnen Billebogen Entwicklungsgesellschaft mbH & Bezirksamt Hamburg-Mitte / Fachamt Stadt- Co. KG und Landschaftsplanung Die Billebogen Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung steu- KG (BBEG) ist eine hundertprozentige Tochtergesell- ert die Stadtplanung und Stadtteilentwicklung im schaft der städtischen HafenCity Hamburg GmbH Bezirk Hamburg-Mitte, in insgesamt 19 Stadtteilen (HCH). Sie arbeitet für die Entwicklung des Billebo- und in den jeweiligen Quartieren. Die Kernaufgaben gens eng mit dem Bezirksamt Hamburg-Mitte und des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung sind den Behörden für Stadtentwicklung und Wohnen, die Weiterentwicklung und Sicherung der Wohn- Wirtschaftund Innovation, Verkehr und Mobilitäts- und Lebensqualität in den einzelnen Stadtteilen und wende sowie Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirt- Quartieren durch ein verträgliches Mit- und Neben- schaft zusammen. einander von Wohnen, Arbeiten, Nahversorgung, Bildung, Freizeit, Kultur und Erholung. Zielsetzung Die Aufgabenbereiche der BBEG lassen sich in fünf ist dabei die Gewährleistung einer geordneten nach- Felder einer integrierten Stadtentwicklung aufteilen: haltigen städtebaulichen und zukunftsfähigen Ent- wicklung. » Urbane Infrastrukturentwicklung mit nachhalti- ger Perspektive Die Geschäftsbereiche des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung sind: » Nachhaltige, verdichtete Stadtentwicklung für » die übergeordnete bezirkliche Planung, vertikale Produktion und komplementäre Funk- tionen als Innovationsbeitrag zur inneren Stadt- » die Bebauungsplanung, entwicklung » die integrierte Stadtteilentwicklung, » Inwertsetzung arrondierter Flächen durch priva- » und die Landschaftsplanung. te Bauherren überwiegend durch Neubebauung im Erbbaurecht » Grundstücksankauf » Bauliche Entwicklung (Eigen- und Koinvestment in der Initiierungsphase) Über die Stadtentwicklungsaufgaben im engeren Sinne hinaus obliegt der BBEG auch die Generie- rung eines Raumnarrativs für den Billebogen mittels Kommunikation, Beteiligung und Bauherrenanspra- che. Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen bün- delt als Senatsbehörde die stadtentwicklungsplane- rischen Interessen des Stadtstaats. In der Behörde werden sowohl die gesamtstädtische Planung als auch bedeutsame teilräumliche Planungen zusam- mengeführt. Der Planungsraum liegt im Stadtentwicklungspro- jekt „Stromaufwärts an Elbe und Bille – Wohnen und urbane Produktion in HamburgOst“. Der Oberbaudi- rektor verantwortet innerhalb der Behördenleitung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen die stadtplanerischen und architektonischen Leitlinien der Stadtentwicklung Abb. 18: RV Bille 12
04 Aufgabenstellung Ziel des Verfahrens ist die Erarbeitung eines städte- keit oder an stark frequentierten Platzräumen punk- baulich-freiraumplanerischen Grundgerüsts und die tuell publikumsbezogene Erdgeschossnutzungen Aufstellung städtebaulich-hochbaulicher robuster, vorzuschlagen. aber flexibler Grundlagen für gewerblich geprägtes Areal mit Bautypologien für vertikal organisierte Pro- Die ehemalige Schule, für welche die BBEG als lang- duktion. Hierzu bedarf es eines flexiblen Regel- fristige Bestandshalterin ein Nutzungskonzept im werks, welches anpassungsfähige Gebäude- und Rahmen eines separaten Verfahrens sucht, ist funk- Grundstücksstrukturen ermöglicht. tional und baulich angemessen in das Konzept zu integrieren. Mit einer Traufkantenhöhe von knapp Das Ergebnis des Verfahrens bildet die Grundlage 20,0 m und einer Giebelhöhe von knapp 30,0 m über für einen Funktionsplan, der wiederum die Grundla- Geländeoberkante ist sie als Referenzpunkt für die ge für einen Bebauungsplan ist. Der Bebauungs- Höhe der Bebauung heranzuziehen. Mit zunehmen- plan-Entwurf des Fachamtes Stadt- und Land- der Entfernung von der Schule können andere Hö- schaftsplanung soll als ein Angebots-Bebauungs- hen städtebaulich überprüft werden. Es soll aber plan den individuellen Ansprüchen der Unterneh- keine ausschließlich an Hallen orientierte Höhenkon- men der urbanen Produktion gerecht werden, und zeption entwickelt werden, obwohl sie punktuell im bei den verbindlichen Festsetzungen einen mög- Zusammenhang einer funktional gegliederten Be- lichst hohen Grad an Flexibilität entsprechend den triebskonzeption möglich sein muss. Rund um den unterschiedlichen Ansprüchen von Unternehmen westlich gelegenen Großmannplatz und an der Grü- der urbanen Produktion bieten. Gleichzeitig soll eine nen Brücke sind Hochpunkte denkbar. hohe stadt- und landschaftsräumliche Qualität bau- lich und funktional gesichert werden. Die Tiefe der Baukörper ist bei flexiblen für Labor und Produktion geeigneten Typologien mit ca. 20,0 Das Billebogen-Konzept, das die übergreifende bis 25,0 m anzusetzen. Größere Bautiefen in den Grundlage der Entwicklung des Billebogens liefert, Erdgeschossen sind an einigen Stellen zu ermögli- soll eine attraktive Anziehungskraft für Unternehmen chen. Bei Baufeldern, welche aufgrund Ihres Zu- unterschiedlichster Branchen entwickeln. Dazu ge- schnitts diese Tiefe nicht abbilden können oder wel- hören u.a. hochtechnisierte Produktionsunterneh- che logistisch nicht den Anforderungen von Produk- men optischer, elektronischer und medizinischer In- tion und Labor gerecht werden, sind übliche Büro- strumente, biotechnische und chemische Labor- gebäudetiefen anzusetzen (z.B. östlich der Schule). dienstleistungen, technische Dienstleistungen aus Zur Abschätzung der Gebäudehöhe sind bei Büro- dem Ingenieurwesen, Fabrikationsweisen in Klein- nutzung Geschosshöhen von 3,50m, bei Labor- und serien oder durch 3D-Druck, Druck- und Grafikge- Produktionsnutzungen Geschosshöhen von 4,30m werbe und lebensmittelverarbeitende und -produ- und bei publikumsbezogenen Erdgeschossnutzun- zierende Betriebe. Flächenextensive gewerbliche gen eine Höhe von 5,00m anzunehmen. Die Ge- Nutzungen und solche mit hohem Logistikanteil sind schosshöhe bei produktions- und labororientierten explizit ausgeschlossen. Gebäuden ist im Erdgeschoss so anzusetzen, dass ein LKW (7,5t) den Baublock durchfahren kann (Lichte Höhe der Durchfahrt mind. 4m, Geschosshö- 4.1 Städtebauliche Zielsetzung he EG ca. 5m). Die Auftraggeberinnen beabsichtigen, den urbanen, dicht bebauten Charakter des Quartiers rund um die Die bauliche Dichte im Plangebiet ist an folgenden ehemalige Schule am Bullenhuser Damm, der das Werten zu orientieren: Auf den durch Bullenhuser Gebiet bis zum Zweiten Weltkrieg geprägt hat, wie- Damm im Norden, Ausschläger Billdeich im Osten derherzustellen. Statt der früheren Wohnbebauung und Großmannstraße im Südwesten begrenzten sollen dichte Büro-, Labor- und Produktionstypolo- Grundstücksflächen sollen westlich der Schule circa gien das Quartier prägen. Die damit verbundenen 40.000 qm BGF und östlich der Schule circa 15.000 Baustrukturen sollen gleichzeitig räumliche Ideen qm BGF realisierbar sein. Westlich der Schule ist die und Regeln für das gewerblich geprägte Bauen am Ansiedlung des als Landeslabor der Freien und Han- Wasser in unterschiedlichen Größenordnungen auf- sestadt Hamburg fungierenden Instituts für Hygiene zeigen. Die verschiedenen gewerblichen Funktionen und Umwelt geplant. Dieses benötigt für Labore ge- sind vertikal zu stapeln. Auch Produktionsnutzun- eignete Baustrukturen von mind. 25m Baukörpertie- gen sind in Obergeschossen vorstellbar. Eine Wohn- fe. Östlich der Schule sollen bereits vor den zu erfol- nutzung ist innerhalb des Plangebietes ausge- genden Straßenbauarbeiten für eine Ansiedlung ei- schlossen. Zur Aktivierung des öffentlichen Raums nes privaten Unternehmens ca. 6000 qm BGF Büro- sind an wasserbezogenen Lagen mit guter Sichtbar- bau realisiert werden (siehe Anlage C.06). Eine Abb. 19: Blick über das Plangebiet 13
vergleichbare Dichte mit vier- bis fünfgeschossiger ches oder in qualitativ vergleichbarer Form zu erhal- Bebauung mit unterschiedlichen Typologien ist als ten. Eine oder zwei Fußwegeverbindungen in Nord- Regelkonzept auf den anderen Baufeldern vorzu- Süd-Richtung zwischen Bullenhuser Damm und schlagen. Wasserkante sind vorzuschlagen. Bezüge zu den umliegenden Stadträumen sind an- Eine Wiederherstellung des Großmannplatzes als gemessen herzustellen. Eine Einbettung der Schule wahrnehmbarer Platzraum wird angestrebt. Hierfür als Identifikationsort ist zu berücksichtigen und eine sind Vorschläge zu entwickeln. Ein weiterer Platz- angemessene Freistellung ist zu prüfen. raum im Bereich Bullenhuser Damm / Ausschläger Billdeich ist zu prüfen. Weitere Vorschläge für öffent- Der Forderungskatalog kriminalpräventiver Maßnah- liche Freiräume sind denkbar. men ist grundsätzlich zu beachten (siehe Anlage C.10). Straßenbäume sind von besonderer Bedeutung für die Qualifizierung des Gebietes. Die vorhandenen Bäume (viele davon gepflanzt im Rahmen des Pro- 4.2 Freiraumplanerische Zielsetzung jekts „Mein Baum – Meine Stadt Hamburg“) sind da- Das Landschaftsprogramm der FHH stellt die Bille her nach Möglichkeit zu erhalten und durch weitere als übergeordnete Landschaftsachse dar. Entlang Baumpflanzungen (siehe Straßenplanung) sinnvoll der Bille und entlang des Bullenhuser Kanals sind zu ergänzen. Vorhandene Bäume im Uferbereich wasserbegleitende Grünflächen zu planen. Der grü- und auf dem Schulgrundstück sind ebenfalls nach ne Uferraum soll öffentlich zugänglich und etwa 12 Möglichkeit zu erhalten. m breit dimensioniert sein. Über den Uferbereich und über die ursprünglich vorhandenen Kaimauern Insgesamt ist eine dem gewerblich genutzten Um- erfolgt kein Umschlag mehr. Kaizonen sollen durch feld angemessene Erhöhung der Freiraumqualität naturbasierte Uferabschlüsse längerfristig ersetzt durch geeignete Maßnahmen anzustreben. werden. Die Möglichkeiten eines punktuellen Zu- gangs zum Wasser sind darzustellen. Die gewerbli- chen Grundstücke müssen gegenüber diesem öf- 4.3 Verkehrliche Zielsetzung fentlichen Uferstreichen gesichert werden. Die wei- Das Projektgebiet bietet durch die gute ÖV-Erschlie- teren Ziele des Lückenschluss- und Qualifizierungs- ßung die Möglichkeit, in Verbindung mit dem parallel programms zum Grünen Netz Hamburg sind zu in Erarbeitung befindlichen Mobilitätskonzept einen berücksichtigen. nachhaltigen und der Mobilitätswende zuträglichen Gewerbestandort zu entwickeln. Gleichwohl ist aber Das Grundstück der ehemaligen Schule am Bullen- durch die gute Einbindung in leistungsfähige Stra- huser Damm ist von einer weiteren Bebauung freizu- ßennetze und die Nähe zu den Autobahnen und den halten. Der ehemalige Schulhof mit Spielplatz und Haupteinfallsstraßen auch mit einem eher durch- der als Gedenkort angelegte Rosengarten sowie der schnittlichen MIV-Anteil im Berufspendlerverkehr prägende Baumbestand sind gemeinschaftlich als von ca. 25 % zu rechnen. Dies hat u.a. Auswirkun- ein zentraler Freiraum in das Quartier einzubinden. gen auf die herzustellenden Stellplätze auf den Bau- Zu diesem Zweck soll die Grundstücksgrenze auf feldern. der Ostseite begradigt und im Zuge der bereits er- folgten Straßenplanung im Bereich Ausschläger Bill- Durch die Nutzungsmischung ist mit einem Stell- deich nach Süden erweitert werden. Eine Neuanord- platzschlüssel von ca. 1 Stellplatz je 90 m² BGF zu nung von Rosengarten und Spielplatz innerhalb des rechnen. Unter Berücksichtigung der o.g. Ziele im so entstehenden zusammenhängenden Freiraums Hinblick auf die Mobilitätswende und der guten ÖP- sind zu prüfen, ohne dabei die Bedeutung des Ro- NV-Erreichbarkeit, welche sich wiederum in einem sengartens als Erinnerungsort im räumlichen Zu- erhöhten Jobticket-Anteil widerspiegeln dürfte, kann sammenhang mit der Schule in Frage zu stellen. mit einer Abminderung auf rund 60 % der nach heu- te gültiger Stellplatzverordnung notwendigen Stell- Die kleinräumige Wegestruktur ist zu verbessern. Es plätze gerechnet werden. Dies entspricht auch wird insbesondere eine bessere Erreichbarkeit des überschlägig dem Stellplatzbedarf unter Berück- S-Bahnhofs Rothenburgsort angestrebt sowie eine sichtigung des o.g. Modal Split. Sowohl Besucher- bessere Vernetzung des Stadtraums mit der Was- als auch Beschäftigtenstellplätze sind auf den Bau- serkante. Der westlich des Schulgrundstücks in feldern in eingeschossigen Tiefgaragen nachzuwie- Nord-Süd-Richtung verlaufende Fußweg zwischen sen. Parkstände im öffentlichen Raum sind unter Großmannstraße und Bullenhuser Damm ist als sol- Berücksichtigung des in Anlage C.11 genannten 14
Baumraster gleichmäßig im Gebiet zu verteilen. dem Bullenhuser Damm und dem geplanten Grün- zug entlang der Wasserkante zu unterteilen. Drei Zur Stärkung des intermodalen Verhaltens sollen am grundsätzlich denkbare Erschließungsvarianten Knotenpunkt Großmannstraße / Billhorner Deich na- werden in Anlage C.04 aufgezeigt: he der neuen Bushaltestelle verschiedene Sharing- Dienste (Carsharing, E-Scooter-Sharing und Stadt- » Variante 1: Durchgehende Bügelstraße zwi- Rad) an einem Standort gebündelt werden. Hier- schen Bullenhuser Damm und Wasserkante durch ergibt sich der Bedarf von 4 benachbarten » Variante 2: Mehrere Bügelstraßen zwischen Bul- Stellplätzen (ggfs. in der Abhängigkeit des Baumras- lenhuser Damm und Wasserkante ters auch 2 x 2 Stellplätze). Die Fläche für das Bikesharing (15 x 2 Meter) kann auch im Stellplatz- » Variante 3: Stichstraßen zwischen Bullenhuser raster vorgesehen werden. Damm und Wasserkante Die straßenseitige Erschließung aller Baufelder muss Alle drei Varianten sind Prinzipdarstellungen und den logistischen Ansprüchen gewerblicher Nutzun- müssen in der genauen Lage städtebaulich ange- gen entsprechen. Jedes Baufeld (mit Ausnahme der passt werden. Eine Kombination der Varianten ist ehemaligen Schule und dem östlich angrenzenden teilweise denkbar. Alternative Vorschläge sind bei durch Bullenhuser Damm und Ausschläger Billdeich gleichwertiger Eignung ebenfalls gewünscht, bedür- begrenzten Grundstück) muss durch den Schwer- fen aber der Rücksprache und Prüfung durch das verkehr andienbar sein. Be- und Entladevorgänge Verkehrsplanungsbüro ARGUS. Bei der Erschlie- sind innerhalb der Baufelder vorzusehen. Rückwär- ßung der Baufelder sind die Belange der Phasie- tiges Ein- und Ausfahren zwischen Grundstücken rung, der flexiblen Abgrenzbarkeit der Baufelder im und Straßenräumen sowie Wendevorgänge im öf- laufenden Entwicklungsprozess nach Bedürfnissen fentlichen Straßenraum sind grundsätzlich zu ver- der Unternehmen und der stadträumlichen Qualitä- meiden. Die Möglichkeit zum wendefreien Durchfah- ten von teilrealisierten Lösungen zu berücksichtigen. ren von Baufeldern oder – wenn nicht möglich – Entsprechende Erschließungsmuster sind auch für Wendemöglichkeiten sind auf den Baufeldern vorzu- die weiteren Baufelder entlang der Wasserkanten sehen. Die Abstellung von LKWs soll ebenfalls der Bille, des Billekanals und Bullenhuser Kanals zu innerhalb der Baufelder (ggf. in der EG-Zone) erfol- überprüfen. gen. Die Bearbeiterteams müssen hierzu zwingend die Die städtebauliche Planung ist zwingend auf einer weitere Beratungsleistung des beauftragten Ver- geplanten Veränderung der Verkehrsführung im Be- kehrsplanungsbüros ARGUS Stadt und Verkehr in reich des Ausschläger Billdeiches, des Bullenhuser Anspruch nehmen (siehe Punkt 5.4, Anlage C.04). Damms und des Großmannplatzes aufzubauen (sie- he Anlage C.04 Verkehrsplanung). Die ursprünglich zu Beginn des 20. Jahrhunderts in diesem Bereich 4.4 Phasierung hergerichteten Flächen und Anlagen für die Frei- Die Entwürfe sind unter Berücksichtigung der Eigen- raumversorgung der damals im Stadtraum wohnhaf- tumsverhältnisse und der möglichen Erschließung ten Bevölkerung stellen heute ungenutztes Ver- zu phasieren. Grundstücke im Eigentum der BBEG, kehrsgrün dar. Die Straßenräume sollen nun besser Grundstücke, für welche Ankaufsbemühungen lau- gefasst und städtebaulich integriert werden. Dazu fen, und Grundstücke aus entwidmeten Straßenflä- wird der Ausschläger Billdeich künftig auf eine in der chen stehen mittelfristig zur Verfügung. Eine Ent- Leistungsfähigkeit gleichwertige Fahrbahn ohne wicklung dieser Grundstücke muss möglich sein, Mittelstreifen umgebaut. Die Grenzen der Grundstü- ohne weitere private Baufelder in Anspruch zu neh- cke westlich des Ausschläger Billdeichs werden ent- men. Da private Bauflächen unter Umständen erst sprechend angepasst. Der Straßenraum des Bullen- sehr viel später in den Bau gehen, muss der tempo- huser Damms wird durch Begrünung, Verbreiterung räre Bauzustand den formulierten stadträumlichen der Gehwege und die Reduzierung der straßenbe- Anforderungen entsprechen. Die Herstellung einer gleitenden Parkstände ebenfalls städtebaulich auf- öffentlichen, grünen Wasserkante ist ebenfalls früh- gewertet. Am Großmannplatz wird zukünftig auf se- zeitig vorzusehen. Einzelne Privatgrundstücke kön- parat geführte Rechtsabbieger weitestgehend ver- nen durch eine vorgelagerte Steganlage temporär zichtet. umgangen werden. Ergänzende Erläuterungen zu den Entwicklungsabsichten der BBEG werden im Die BBEG beabsichtigt zudem durch eine neue Er- Rahmen der Auftaktveranstaltungen mündlich er- schließung die ca. 130 m tiefen Baufelder zwischen läutert. 15
Herausgeberinnen Billebogen Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG Osakaallee 11 20457 Hamburg und der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Neuenfelder Straße 19 21109 Hamburg und dem Bezirksamt Hamburg-Mitte Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung Caffamacherreihe 1-3 20355 Hamburg Organisation . Redaktion . Design D&K drost consult GmbH Kajen 10, 20459 Hamburg Tel.: +49 40 36 09 84-0 Fax: +49 40 36 09 84-11 E-Mail: info@drost-consult.de Internet: www.drost-consult.de
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