ZAHNARZT in Tirol - Zahnärztekammer Tirol

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ZAHNARZT in Tirol - Zahnärztekammer Tirol
14. JAHRGANG · AUSGABE 3 · 7. OKTOBER 2019                    www.tiroler.zahnaerztekammer.at

                                                      ◆ INTERVIEW
                                                                                          4

ZAHNARZT
INFORMATIONSORGAN DER TIROLER LANDESZAHNÄRZTEKAMMER
                                                        PRÄS. HOUGNON

                                                      ◆ REIHE ARBEITSRECHT
                                                        KOSTENRÜCKERSATZ                  7

in Tirol                                              ◆ SPÄTSOMMERFEST
                                                        ÄRZTEKAMMER                    14

                            E R S C H U T Z B  Z W.
     R T E IL E B E I M UTT                           S
 VO                       O  HL  FA H R T S F O N  D
          A  R E N Z  IM W
VÄTERK
ZAHNARZT in Tirol - Zahnärztekammer Tirol
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hypotirol.com
ZAHNARZT in Tirol - Zahnärztekammer Tirol
Editorial

Inhalt
Seite 4: Interview Präs. Hougnon

Seite 6: Vorteile bei Mutterschutz
         bzw. Väterkarenz im
         Wohlfahrtsfonds

Seite 9: Reihe Arbeitsrecht
            Anmeldezeitraum
            theoretische ZASS
            Ausbildung AZW

Seite 10: Stellenausschreibungen

Seite 13: Standesmeldungen

Seite 14: Spätsommerfest
            Steuertipp

                                                                 Sehr geehrte Frau Kollegin,
                                                                 sehr geehrter Herr Kollege!

                                k                                D     er Sommer ist Geschichte, die Na-
                                                                       tionalratswahlen sind geschlagen
                                                                 und wir stehen alle vor einem gewohnt
                                                                                                                           mit Prim. DDr. Schuster und diese sollen auch
                                                                                                                           weitergeführt werden.
                                                                                                                           Weiters gibt es Bemühungen, auch die Wahl-
                                                                 arbeitsreichen Herbst.                                    zahnärzte in das Projekt MugeSen der TGKK
                                                                 Auch in den letzten Wochen hat es Ge-                     einzubinden.
KAMMERAMT                                                        spräche mit der TGKK Spitze gegeben, um                   Was wären wir Zahnärzte und Zahnärztinnen
Das Team des Kammeramts der                                      Verbesserungen für die Vertragszahnärzte                  ohne unsere zahnärztlichen AssistentInnen?
Landeszahnärztekammer für Tirol steht
                                                                 zu erreichen. Da die Honorartarife als Teil des           Ich werde daher nicht müde, für die ZASS
Ihnen zu folgenden Büroöffnungszeiten
zur Verfügung:                                                   Gesamtvertrages eben auch nur auf gesamt-                 Ausbildung zu werben: Um einen guten und
                                                                 vertraglicher Ebene geändert werden kön-                  starken Pool an Arbeitskräften zur Verfügung
Parteienverkehr:
                                                                 nen, haben wir in unseren Gesprächen die                  zu haben, kommen wir nicht daran vorbei,
Mo-Fr von 8.30-12.30 Uhr
nachm. nach telefonischer Vereinbarung                           Erhöhung der Bereitschaftsdienstpauschale,                selbst weiter in die Ausbildung, aber auch in
Telefonisch erreichen Sie uns auch von                           die doppelten Tarife auch an den Zwischen-                die Weiterbildung zu investieren. Derzeit sind
Mo-Do von 14.00-16.00 Uhr                                        tagen, Bedarf pro ordinatione auf Rechnung                über 100 junge Damen im Theoriekurs und
Tel: 050511-6021 Frau Christine Hanin                            der TGKK (analog zu den Allgemeinmedizi-                  wenn der Trend anhält und wir weiter kräf-
            6022 Mag. Heidi Blum
                                                                 nern) und Änderung in der Praxis der Strei-               tig unseren Assistenznachwuchs ausbilden,
            6020 Frau Magdalena Bini-
            Hanin                                                chungen bei der Abrechnung gefordert.                     wird der derzeitige Engpass hoffentlich bald
Fax: 050511-6026                                                 Hiezu hat es bereits vorsichtige mündliche                Geschichte sein. Eine faire und pflegliche
                                                                 Zusagen gegeben, die strittigen Punkte sol-               Behandlung sowie die Ermöglichung des
E-Mails:                                                         len in Arbeitsgruppen angegangen werden.                  Besuchs von Weiterbildungen erhöht die
office@tiroler.zahnaerztekammer.at                               Bei der Bereitschaftsdienstpauschale soll es              Motivation und garantiert, dass unsere ZASS
blum@tiroler.zahnaerztekammer.at
                                                                 aller Voraussicht nach eine kräftige Erhöhung             auch gerne in diesem Berufsfeld verbleiben.
hanin@tiroler.zahnaerztekammer.at
bini_hanin@tiroler.zahnaerztekammer.at                           geben (derzeitiger Vorschlag von € 82,84                  Ich wünsche Ihnen in diesem Sinne ein sta-
                                                                 auf € 147,00).                                            biles Praxisteam und einen schönen Herbst!!
www.tiroler.zahnaerztekammer.at                                  Bezüglich Auslegungen und Interpretati-
                                                                 onen des Honorartarifes gab es Gespräche                  Ihr Paul Hougnon

Impressum: Medieninhaber (Verleger) und Herausgeber: Tiroler Landeszahnärztekammer, Anichstraße 7, 6020 Innsbruck, vertreten durch den Präsidenten DDr. Paul Hougnon.
Layout & Druck: Ablinger & Garber GmbH, Medienturm Saline, 6060 Hall, Tel. 05223 513-0. Gesamtorganisation und Inseratenverwaltung: CW-Consult GmbH, Fischnalerstraße 4,
6020 Innsbruck. Namentlich gezeichnete Artikel stellen die Meinung der Autoren und nicht die Meinung der Tiroler Landeszahnärztekammer dar. Titelbild: Adobe Stock/sewcream

                                                                                                                                             ZAHNARZT IN TIROL l 3
ZAHNARZT in Tirol - Zahnärztekammer Tirol
Interview

                                                                                                                                                                     FOTO: ADOBE STOCK/RH2010
Interview Präs. Hougnon
ZiT: Sie sind nun seit fast einem Jahr als                   sten beschäftigt mich die Situation der jungen        bzw ihren eigenen Betrieb führt, eine enge
Präsident der Landeszahnärztekammer für                      Zahnärzte und wie wir das Modell des freibe-          Bindung zu den PatientInnen hat und quali-
Tirol tätig. Wenn Sie eine kleine Rückschau                  ruflich selbständigen Zahnarztes verteidigen          tätsvolle Zahnmedizin nach den Bedürfnissen
tätigen über das vergangene Jahr, was                        und fördern können. Ich war nie ein Freund            der PatientInnen und den eigenen Überzeu-
würden Sie hervorheben?                                      von großen Organisationsstrukturen und wer-           gungen anbietet, ist meiner Meinung nach
DDr. Hougnon: Nun, mühsam ernährt sich                       de auch kein Freund von Investorenmodellen            immer noch das erstrebenswerte Modell neben
das Eichhörnchen (lacht). Es sind natürlich                  werden. Der freiberuflich tätige Zahnarzt und         der Anstellung, welche bei uns derzeit nur an
viele Kleinigkeiten, die das Mosaik der stan-                die freiberuflich tätige Zahnärztin, der oder die     Krankenanstalten möglich ist, und Jobsharing-
despolitischen Arbeit ausmachen. Am mei-                     unbeeinflusst und selbstverantwortlich seinen         modellen. Ein Schritt in die richtige Richtung
                                                                                                                   ist das Jobsharingmodell zu Ausbildungszwe-
                                                                                                                   cken, welches dem Jobsharingpartner, welcher
  Für unsere zahnärztlichen Reihenuntersuchungen                                                                   binnen zwei Jahren nach Abschluss der Ausbil-
  in den Tiroler Volksschulen suchen wir ab März 2020                                                              dung das Jobsharing beginnt, ein gleichzeitiges
  eine/n Zahnärztin/Zahnarzt                                                                                       Arbeiten mit dem Ordinationsstätteninhaber
  für unser Programm „Zahngesundheitsvorsorge Tirol“.                                                              bzw der -inhaberin ermöglicht.

  Rund 45.000 Tiroler Kinder in Mutter-Eltern-Beratungsstellen, Kindergärten und Volksschulen nehmen jährlich am
  Programm der Zahngesundheitsvorsorge Tirol des avomed teil. In den Volksschulen werden die Kinder zusätzlich     ZiT: Welche Konzepte würden außerdem aus
  zahnärztlich untersucht. Diese Untersuchungen finden in unserer mobilen Zahnarztpraxis – dem Dentomobil – in
                                                                                                                   Ihrer Sicht die Bereitschaft erhöhen, in die
  ganz Tirol statt. Behandlungen werden dabei keine durchgeführt.
                                                                                                                   Niederlassung zu gehen?
  Um unser ZahnärztInnen-Team zu verstärken, suchen wir ab März 2020 eine/n selbständige/n Zahnärztin/Zahnarzt
  auf Honorarbasis.                                                                                                DDr. Hougnon: Grundsätzlich muss der Out-
  Beschäftigungsumfang : 1 – 2 Vormittage pro Woche – während des Schuljahres                                      put an Studienabgängern passen, es muss
                                                                                                                   einfach genug Nachwuchs auch aus der Regi-
  Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Schicken Sie diese bitte schriftlich und mit Lichtbild an den avomed,
  z. Hd. Herrn Mag. Stefan Brugger, Anichstr. 6/II, 6020 Innsbruck (s.brugger@avomed.at bzw. 0512/586063-25).      on selbst nachkommen. Was die Ausbildung
                                                                                                                   betrifft, müsste daher unbedingt die Quote

4 I ZAHNARZT IN TIROL
ZAHNARZT in Tirol - Zahnärztekammer Tirol
Interview

wieder eingeführt werden. Nach inoffiziellen                                                          und Zahnärztinnen sich in erster Linie auch in
Mitteilungen der Uni beträgt der Anteil an ös-                                                        der Verpflichtung sehen, Patienten und Patien-
terreichischen Studierenden bei der Zahnme-                                                           tinnen von Schmerzen zu befreien. Aus diesem
dizin nur mehr 25%. Hier müsste mit Südtirol                                                          Grund wurde vor vielen Jahrzehnten der zahn-
und Luxemburg, die ja auch betroffen sind,                                                            ärztliche Bereitschaftsdienst geschaffen, der
zusammengearbeitet werden, und auf poli-                                                              im Wesentlichen von Vertragszahnärzten und
tischer Ebene größerer Druck gemacht und die                                                          –zahnärztinnen getragen wird. Aufgrund der
Erstellung eines neuen Gutachtens angestrebt                                                          vielen freien Vertragszahnarztstellen kommt
werden. Das letzte Gutachten, auf dessen Basis                                                        es in einzelnen Bezirken nun zu einer Mehrbe-
diese Entscheidung gefällt wurde, stammt aus                                                          lastung, sodass wir bereits Bezirke zusammen-
dem Jahr 2011. Nur so nebenbei möchte ich                                                             legen mussten. Wenn ich mir etwas wünschen
auf Belgien verweisen, bei der die Quote (70:30)                                                      würde, dann wäre es eine vermehrte solida-
sehr wohl noch Bestand hat. Um die Sicherheit                                                         rische Teilnahme von Wahlzahnärzten – was auf
der Studierenden zu fördern und Einblicke in                                                          freiwilliger Basis möglich ist. Insofern möchte
die Praxis geben zu können, würde ich die                                                             ich das als Aufruf verstehen. Wir verhandeln
Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für         ärztlichen Assistentinnen abgeblieben sind,        auch gerade mit der TGKK um die Pauschale
eine Lehrpraxis, also Absolvierung eines Teiles    letztlich finde ich den Beruf für Wiedereinstei-   deutlich zu erhöhen und eine Honorierung mit
der praktischen Ausbildung bei niedergelas-        gerinnen in Teilzeit sehr geeignet. Wir versu-     doppeltem Tarif auch an den Zwischentagen
senen Kolleginnen und Kollegen, unterstützen,      chen den Beruf durch Inserate zu bewerben          zu erreichen.
so wie die Medizinische Universität Innsbruck      und auch das AZW hat zugesagt, auf Berufs-
das derzeit offensichtlich wünscht. Weiters wäre   informationsmessen den Beruf zu bewerben.          ZiT: Gibt es weitere Projekte, die auf der
ein Praxisjahr in Form der Anstellung eines Stu-   Der Kollektivvertrag hat sich schon verbessert     Agenda stehen und die für Ihr zweites Jahr in
dienabgängers oder einer Studienabgängerin         und es wird kein Weg daran vorbeiführen, dass      Angriff genommen werden sollen?
durch Niedergelassene eine sinnvolle Option,       möglichst viele ZASS von den Betrieben aus-        DDr. Hougnon: Oh, da gibt es einiges. Ganz
um die Praxis kennenzulernen in Hinblick auf       gebildet werden. Da einerseits das Interesse       bestimmt wird es weitere Gespräche mit der
eine spätere Übernahme. Last but not least         bei den Mitarbeiterinnen nach Fortbildung          TGKK über Verbesserungen im Kassenbereich
könnte von Seiten der Sozialversicherungsträ-      besteht und andererseits auch Mundhygiene          geben. Das Projekt MugeSen der TGKK (Ver-
ger oder auch der Gebietskörperschaften eine       und Prophylaxe einen immer höheren Stellen-        besserung der Betreuung in Altersheimen)
Starterhilfe für Neugründungen einer Kassen-       wert bekommen wird, ist es wichtig, auch die       soll weiter unterstützt werden, möglich, dass
ordination eingeführt werden.                      Weiterqualifizierung in Form der Weiterbildung     auch hier Wahlzahnärzte eingebunden werden
                                                   PASS zu forcieren. Die PASS Weiterbildung wird     können. Ebenfalls soll das Projekt Narkosesa-
ZiT: Welche weiteren Brennpunkte würden Sie        als Weiterqualifizierung auch vom AMS erheb-       nierungen in BKHs nicht sterben, hier können
lokalisieren, was wird für die Zahnärzteschaft     lich gefördert.                                    Wahlzahnärzte partizipieren. Im Fortbildungs-
eine Herausforderung?                                                                                 bereich möchten wir im Frühjahr 2020 wieder
DDr. Hougnon: Es erreichen uns nicht erst          ZiT: Hand aufs Herz – Welche anderen               eine Moderatorenausbildung für unsere Mit-
seit gestern Klagen darüber, dass es immer         Sorgenkinder gibt es?                              glieder anbieten, damit die Arbeit der Quali-
schwieriger wird, zahnärztliche Assistentinnen     DDr. Hougnon: Sorgen machen uns auch die           tätszirkel weiter garantiert wird und sich neue
zu finden. Natürlich frage ich mich, wo die in     zahnärztlichen Notdienste. Ich denke, es ist un-   bilden können. Es gibt also sicher weiterhin
den letzten Jahrzehnten ausgebildeten zahn-        bestritten, dass die niedergelassenen Zahnärzte    genug zu tun.

       Anmeldezeitraum theoretische ZASS Ausbildung AZW
       Derzeit läuft der ZASS Kurs am AZW mit gutem Erfolg - im 1. Theoriejahr sind
       es momentan 58 Personen und im 2. Theoriejahr 50 Personen.

       Der nächste theoretische Fachkurs Ausbildung ZASS am                 Information und Schulbüro
       AZW beginnt am 18.03.2020. Der Bewerbungszeitraum                    Christina Happ
       wurde vom AZW auf 02.09.2019 – 04.12.2019 festgesetzt.               Tel +43 512 5322-75234
                                                                            Fax +43 512 5322-6775234
       Das Anmeldeformular ist seit dem 02.09.2019 zum                      christina.happ@azw.ac.at
       Downloaden auf der Homepage des AZW bereitgestellt.                  www.azw.ac.at

                                                                                                                       ZAHNARZT IN TIROL l 5
ZAHNARZT in Tirol - Zahnärztekammer Tirol
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                                                   Henry Schein Dental Austria
Einrichtungs-Hotline: 05 / 9992 - 3333
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Material-Hotline: 05 / 9992 - 2222                 Tel.: 05/9992-0 • Fax 05/9992-9999
Fax-Nr.: 05 / 9992 - 9999                          info@henryschein.at • www.henryschein-dental.at
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Arbeitsrecht

Reihe Arbeitsrecht

                                                                                                             FOTO: ADOBE STOCK/DOOMU
Ausbildungskostenrückersatz
Überlegungen, der eigenen ZASS Weiterbil-          unbegründete Entlassung, durch                             Beispiel für einen Formulierungs-
dungsmaßnahmen wie den Prophylaxekurs              begründeten vorzeitigen Aus-                                 teil einer Vereinbarung bei einer
zur PASS zu finanzieren, sind manchmal auch        tritt (auch Mutterschaftsaus-                                 dreijährigen Bindungsdauer: „
von Befürchtungen getragen, die Mitarbeiterin      tritt) endet. In der Regel besteht                            „Der Arbeitgeber übernimmt die
könne gleich nach der wertvollen Weiterbil-        keine Rückzahlungsverpflich-                                Kosten des Kurses … in der Erwar-
dung den Betrieb verlassen. Hiefür gibt es ein     tung bei Kündigung durch                                   tung, dass das gegenständliche
Instrument: Mit der Arbeitnehmerin kann ver-       den Arbeitgeber, es sei denn, der                        Dienstverhältnis nach erfolgreicher
einbart werden, dass die Kosten einer vom Ar-      Arbeitnehmer hat durch schuldhaftes                    Beendigung der Weiterbildung zur PASS
beitgeber/von der Arbeitgeberin finanzierten       Verhalten dazu begründeten Anlass gegeben.       zumindest drei Jahre fortgesetzt wird. Für
Aus- oder Weiterbildung zu ersetzen sind, wenn     Zulässig müsste sein, eine Rückzahlungspflicht   den Fall, dass die Arbeitnehmerin vor Ablauf
die Arbeitnehmerin das Arbeitsverhältnis vor       bei einvernehmlicher Auflösung auf Wunsch        dieser Frist das Dienstverhältnis selbst kündigt,
Ablauf einer vereinbarten Frist auflöst.           des Arbeitnehmers zu vereinbaren.                berechtigt entlassen wird oder unberechtigt
                                                    Die Aus- bzw Weiterbildung muss erfolgreich    vorzeitig austritt sowie das Arbeitsverhältnis auf
Rechtsgrundlage ist § 2d AVRAG. Es                 absolviert worden sein.                          Wunsch der Arbeitnehmerin einvernehmlich
gelten folgende Voraussetzungen bzw                 Die Bindungsdauer darf nicht übermäßig         aufgelöst wird, verpflichtet sich die Arbeitneh-
Einschränkungen:                                   lange sein, in der Regel gilt eine durch die     merin, die vom Arbeitgeber aufgewendeten
 Eine Vereinbarung über eine Rückerstat-          Rechtsprechung angenommene Grenze von            Kurskosten zurückzuzahlen .
tung von Ausbildungskosten muss schriftlich        drei Jahren, wobei grundsätzlich kein Missver-   Diese Rückzahlungsverpflichtung verringert
erfolgen. Bei Minderjährigen ist die gesetzliche   hältnis zwischen der Bindungsdauer und dem       sich für jeden vollen Monat eines aufrechten
Zustimmung des gesetzlichen Vertreters not-        wirtschaftlichen Vorteil des Arbeitnehmers aus   Dienstverhältnisses ab erfolgreicher Absol-
wendig. ACHTUNG: Es ist nicht zulässig eine        der Ausbildung bestehen darf.                    vierung der Ausbildung um jeweils 1/36 des
pauschale Vorab-Vereinbarung abzuschließen,         Der Erstattungsbetrag muss zum Ende der        vorangeführten Gesamtbetrages.“
es muss eine konkrete Vereinbarung für eine        zulässigen Bindungsdauer hin monatlich line-     Wir sind gerne bereit, bei der Erstellung von
einzelne Ausbildung unter Angabe der Aus-          ar abnehmen, es muss die Höhe der Rücker-        Vereinbarungen behilflich zu sein. Wichtig ist,
bildungskosten erfolgen.                           stattungsverpflichtung aliquot, berechnet für    eine derartige Vereinbarung vor dem Beginn
 Eine Verpflichtung zur Rückerstattung von        jedes zurückgelegte Monat vom Zeitpunkt der      des Kurses abzuschließen!
Ausbildungskosten besteht nicht, wenn das          Beendigung der Ausbildung bis zum Ende der
Arbeitsverhältnis während der Probezeit, durch     zulässigen Bindungsdauer, vereinbart werden.     Mag. Blum

                                                                                                         Details

                                                                                                         Termine:                      Fr.18. / Sa. 19. Sept. 2020
                                                                                                         (geplant)                     Fr. 02. / Sa. 03. Okt. 2020
                                                                                                                                       Fr. 16. / Sa. 17. Okt. 2020
                                                                                                                                       Fr. 06. / Sa. 07. Nov. 2020
                                                                                                                                       Fr. 27. / Sa. 28. Nov. 2020
                                                                                                                                       Fr. 18. / Sa. 19. Dez. 2020
                                                                                                                                       Fr. 15. / Sa. 16. Jän. 2021
                                                                                                                                       Fr. 05. / Sa. 06. Feb. 2021
                                                                                                                                       Sa. 27. Feb. 2021
                                                                                                                                       Fr. 19. / Sa. 20. März 2021
                                                                                                                                       Sa. 10. April 2021

                                                                                                         Zeiten:                       freitags 12:00 – 18:00 Uhr
                                                                                                                                       samstags 08:00 – 16:00 Uhr

                                                                                                         Kursort:                      Tiroler Zahnprophylaxe
                                                                                                                                       Akademie
                                                                                                                                       Fischnalerstr. 4; 6020 Innsbruck

                                                                                                                                       ZAHNARZT IN TIROL l 7
ZAHNARZT in Tirol - Zahnärztekammer Tirol
Wohlfahrtsfonds

Vorteile bei Mutterschutz bzw.
Väterkarenz im Wohlfahrtsfonds

                                                                                                         ©OKSANA KUZMINA - STOCK.ADOBE.COM
                                                                                                                                             besteht heute als Einschränkung lediglich eine
                                                                                                                                             Zuverdienstgrenze, die besagt, dass während
                                                                                                                                             dieses Zeitraums keine ärztliche bzw. zahn-
                                                                                                                                             ärztliche Tätigkeit mit € 1.000,00 p. m. über-
                                                                                                                                             steigenden Einnahmen (Umsätzen, wie z. B. für
                                                                                                                                             Praxisvertretungen etc.) ausgeübt werden darf.
                                                                                                                                             Die Begünstigungen gelten für leibliche (ehe-
                                                                                                                                             liche, uneheliche) und Adoptivkinder. Bei Ad-
                                                                                                                                             option mit der Maßgabe, dass der frühestmög-
                                                                                                                                             liche Zeitpunkt für den Nachlass der Beiträge
                                                                                                                                             und Gewährung der Leistungen der Tag der
                                                                                                                                             Adoption ist.

                                                                                                                                             Hinterbliebenenunterstützung,
                                                                                                                                             Bestattungsbeihilfe und
                                                                                                                                             Krankenunterstützung
                                                                                                                                             Da es sich bei diesen Leistungen um solche
                                                                                                                                             handelt, die im sogenannten reinen „Umlage-
Beitragsfreie Gutschrift von Beiträgen zur           formen niedergelassener (Zahn-)Ärztinnen.                                               system“ organisiert sind (hereinkommende Bei-
Grundrente, Absicherung bei Invalidität              Bereits seit dem Jahr 2008 bestehen grund-                                              träge dienen dazu, die laufenden Leistungen zu
bzw. Hinterbliebenenvorsorge                         sätzlich auch für Väter die vorhin für Ärztinnen                                        bedecken), bleiben diesbezüglich Beitragspflicht
Weiblichen Teilnehmerinnen werden altersun-          angeführten Begünstigungen im Wohlfahrts-                                               und Leistungsanspruch unverändert aufrecht.
abhängig auf Antrag die Beiträge zur Alters-         fonds und können über Antrag in Anspruch                                                Die Höhe dieser Wohlfahrtsfondsbeiträge (Werte
versorgung (Grundrente) im Zeitraum von frü-         genommen werden. Jedoch beginnt bei männ-                                               2019) ist aber relativ gering (Beiträge in Euro p. m.):
hestens 6 Monaten vor dem voraussichtlichen          lichen Wohlfahrtsfondsteilnehmern sachlich
Geburtstermin bis spätestens zum Ende des            begründet die mögliche Befreiung von den                                                Altersstufe Teilnehmer
24. Lebensmonates des Kindes, höchstens aber         Grundrentenbeiträgen frühestens 8 Wochen                                                bis voll. 35. Lebensjahr
insgesamt für 26 Monate, gänzlich nachgelas-         nach der Geburt (Ende des absoluten Beschäf-                                            Hinterbliebenenunterstützung                   € 4,00
sen. Die Teilnehmerinnen erhalten beitragsfrei       tigungsverbotes der Mutter) und kann ebenso                                             Bestattungsbeihilfe                            € 0,60
für höchstens 26 Monate eine Gutschrift der          höchstens bis zum Ende des 24. Lebensmo-                                                Krankenunterstützung                           € 2,50
Anwartschaft zur Grundleistung von 0,0575%           nates des Kindes in Anspruch genommen                                                                                                  € 7,10
p. m. bzw. 0,69% p. a., also wie bei einer Ärztin    werden. Wird die gesetzliche Mutter- bzw. Vä-
mit Beitragsleistung bis zum vollendeten 35.         terkarenz durch jenen Elternteil beansprucht,                                           voll. 35. bis voll. 45. Lebensjahr
Lebensjahr. Außerdem besteht im Zeitraum             der nicht Wohlfahrtsfondsteilnehmer ist, kön-                                           Hinterbliebenenunterstützung	                € 12,20
dieser Beitragsbefreiung weiterhin die Absiche-      nen zeitgleich nur während der einmonatigen                                             Bestattungsbeihilfe                          € 1,80
rung im Fall eines Invaliditätseintrittes über den   gemeinsamen Karenz (aus Anlass des erstma-                                              Krankenunterstützung                         € 2,50
Wohlfahrtsfonds (sogenannte„Invaliditätsversor-      ligen Wechsels der Betreuungsperson) die oben                                                                                        € 16,50
gung“) sowie im Falle des Ablebens eine Wit-         genannten Vorteile aus dem Wohlfahrtsfonds
wenversorgung und (Halb-)Waisenversorgung.           genutzt werden.                                                                         ab voll. 45. Lebensjahr
Keine beitragsfreie Gutbuchung dieser Zeiten                                                                                                 Hinterbliebenenunterstützung	                € 24,30
erfolgt für die Lineare Progression (= Bonus         Voraussetzungen und Zuverdienstgrenze                                                   Bestattungsbeihilfe                          € 3,50
zur Grundleistung für langjährige Zugehö-            Voraussetzung für die oben angeführten Vorteile                                         Krankenunterstützung	                        € 2,50
rigkeit zum WFF-Tirol) sowie mangels er-             ist, dass die Ärztin bzw. der Arzt bis zum Beginn                                                                                    € 30,30
folgter Beitragsleis­tung für diese Monate im        der Beitragsbefreiung am Wohlfahrtsfonds durch
Fall einer Beitragsrefundierung oder eines           Beitragsleistung in der Altersversorgung teilge-                                        Krankengeld „Mutterschutz“ für
Beitragstransfers an einen anderen Wohl-             nommen haben.                                                                           freiberuflich tätige Ärztinnen und
fahrtsfonds. Ebenso erfolgt im Sinne der             Während ursprünglich bei Inanspruchnahme                                                Zahnärztinnen
Gleichbehandlung keine Gutbuchung zur                der Vorteile die ärztliche bzw. zahnärztliche                                           Angestellte Ärztinnen erhalten über ihr
Ergänzungs- bzw. Individualrente als Beitrags-       Tätigkeit gänzlich eingestellt werden musste,                                           Dienstverhältnis die staatliche Leistung des

8 I ZAHNARZT IN TIROL
ZAHNARZT in Tirol - Zahnärztekammer Tirol
Wohlfahrtsfonds

Wochengeldes. Wohlfahrtsfondsteilnehmerin-          setz) begründet wurde (Wartezeit gem. § 35          5 Jahre ab Anmeldung der Praxiseröffnung – und
nen, die den ärztlichen bzw. zahnärztlichen         Abs. 2 Satzung Wohlfahrtsfonds).                    ist für zumindest 5 Jahre bindend. Die„Wartezeit“
Beruf nicht in einem Anstellungsverhältnis aus-                                                         betreffend Krankengeld „Mutterschutz“ ent-
üben (niedergelassene Ärztin bzw. Zahnärz-          Die Krankengeldleistung beträgt                     spricht der Bestimmung der allgemeinen Kran-
tin; Wohnsitzärztin bzw. Wohnsitzzahnärztin),       im Jahr 2019:                                       kengeldleistung„Mutterschutz“ und setzt somit
wird bei Unterbrechung der ärztlichen bzw.          ab dem 5. Tag bis zum 32. Tag                       eine Teilnahme von mehr als 40 Wochen vor
zahnärztlichen Tätigkeit über Antrag die Zeit       der Berufsunfähigkeit        pro Tag € 72,00       dem voraussichtlichen Geburtstermin voraus.
des Beschäftigungsverbotes gemäß den §§ 3           ab dem 33. Tag                                      Die Leistung der Erhöhten freiwilligen Kranken-
und 5 Mutterschutzgesetz bis zur Höchstdau-         der Berufsunfähigkeit        pro Tag € 144,00      versicherung beträgt laut den Teilnahmebedin-
er von 20 Wochen einer Berufsunfähigkeit im                                                             gungen für den Fall und die Dauer der gänz-
Sinne des Krankengeld-Bezuges (§ 36 Abs. 1          Erhöhte freiwillige Krankenversicherung             lichen Berufseinstellung während Mutterschaft
Satzung Wohlfahrtsfonds) gleichgehalten. Für        Niedergelassene Ärztinnen bzw. Zahnärztinnen        (in der Regel beginnend 8 Wochen vor dem
die Leistungsgewährung sind 4 Karenztage            als Teilnehmer des Wohlfahrtsfonds der Ärzte-       voraussichtlichen Geburtstermin) im Jahr 2019:
abzuziehen.                                         kammer für Tirol können freiwillig – es handelt     für maximal 20 Wochen
Voraussetzung ist die gänzliche Einstellung         sich also um keinen gesetzlich verpflichtend        (minus 5 Karenztage)            pro Tag € 67,60
der ärztlichen bzw. zahnärztlichen Tätigkeit        vorgesehenen Beitrag und umgekehrt keine
während des Bezugszeitraums dieser Leistung.        gesetzlich verpflichtend vorgesehene Leistung
Für den Anspruch auf Bezug des Pendants zum         – die Teilnahme an der Erhöhten freiwilligen        Leistungen aus Mutterschutz sind gemäß § 3
staatlichen Wochengeld für nicht-angestellt-        Krankenversicherung eingehen. Zweck der Er-         Abs. 1 Z4a EStG einkommensteuerfrei.
ärztlich bzw. -zahnärztlich tätige freiberufliche   höhten freiwilligen Krankenversicherung ist es,
Teilnehmerinnen ist weiter Voraussetzung, dass      das finanzielle Risiko eines bzw. einer nieder-
die Niederlassung oder die Wohnsitztätigkeit        gelassenen Ärztin bzw. Zahnärztin bei krank-        Bei Fragen zum Thema Mutterschutz/Karenz
mehr als 32 Wochen vor dem Stichtag der Acht-       heits- bzw. unfallbedingter Berufsunfähigkeit       sind wir Ihnen gerne behilflich und steht Ihnen in
wochenfrist (absolutes Beschäftigungsverbot         zu vermindern.                                      der Abt. Wohlfahrtsfonds Katharina Krösbacher,
von 8 Wochen vor dem voraussichtlichen Ge-          Die Teilnahme erfolgt durch eine freiwillige Bei-   Tel. 0512-52058-127 bzw. per e-mail:
burtstermin; gem. § 3 Abs. 1 Mutterschutzge-        trittserklärung – spätestens innerhalb der ersten   kroesbacher@aektirol.at zur Verfügung.

                                                                             Versichern beruhigt
                                                                             Die Herausforderung besteht darin,
                                                                             mehr als nur eine Versicherung anzubieten –
                                                                             eine Gesamtlösung

                                                                             Dörrstraße 85 A-6020 Innsbruck Tel. 0512-263926
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ZAHNARZT in Tirol - Zahnärztekammer Tirol
Stellenausschreibungen

Ausschreibung von freien
Kassenzahnarztstellen für Zahnärzte
Gemäß den Bestimmungen des Gesamtvertrages werden im Einvernehmen mit der
Tiroler Gebietskrankenkasse (TGKK) und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA)
nachstehende Vertragszahnarztstellen ausgeschrieben:

       FACHÄRZTE FÜR ZAHN-, MUND- UND KIEFERHEILKUNDE BZW. ZAHNÄRZTE
       5 Stellen für Innsbruck-Stadt zum 1.1.2020 (TGKK+BVA)
       1 Stelle für Innsbruck-Stadt zum 1.1.2020 (TGKK)

Die Berufung als Vertragszahnarzt erfolgt nach Abschluss eines Einzelvertrages. Die Honorierung des in Vertrag genommenen Zahnarztes erfolgt
nach der Honorarordnung zum Gesamtvertrag. Bewerber haben ihre Gesuche, belegt mit nachstehend angeführten Unterlagen, bis spätestens
28.10.2019, an die Landeszahnärztekammer für Tirol zu senden.

Zwingende Bewerbungsunterlagen:
a) Schriftliches Ansuchen;
b) Geburtsurkunde;
c) ausführlicher Lebenslauf;
d) Nachweis der Staatsbürgerschaft des EWR
e) Nachweis des Abschlusses des Zahnmedizinstudiums bzw. Medizinstudiums (zB Promotionsurkunde);
f ) Nachweis der Berechtigung zur selbständigen Ausübung des zahnärztlichen Berufes in Österreich (zB Diplom für Facharzt für Zahn-,
    Mund- und Kieferheilkunde, Diplom für Dr. med.dent., Approbationsurkunde zum Zahnarzt samt zahnärztlichem Prüfungszeugnis);
g) schriftliche Erklärung, dass ab dem Zeitpunkt der Eröffnung der Kassenpraxis keine andere hauptberufliche Tätigkeit
    (siehe Abschnitt IV Zif 6 lit f ) ausgeübt wird.

Fakultative Bewerbungsunterlagen (falls für die Punkteberechnung erforderlich):
a) Geburtsurkunde(n) des(r) Kindes(r) und Nachweis der Sorgepflicht (zB Familienbeihilfenbescheinigung, gerichtlicher Unterhaltsbeschluss);
b) Bestätigung von Zeiten als angestellter Zahnarzt nach Erlangung der Berechtigung zur selbständigen Berufsausübung
    (Eintragung in die Zahnärzteliste);
c) Bestätigung der zuständigen Interessensvertretung über Zeiten der Niederlassung;
d) Bestätigung der Praxisvertretungen eines Vertragszahnarztes
e) Diplome oder Zertifikate, verliehen oder anerkannt von der ÖÄK oder der ÖZÄK;
f ) Nachweis des abgeleisteten Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes, Mutterschutzzeiten;

Sämtliche Bewerbungen müssen schriftlich bei der Landeszahnärztekammer für Tirol eingereicht werden, da nur schriftliche Unterlagen bei der
Beschlussfassung durch den Landesausschuss berücksichtigt werden können. Urkunden sind im Original bzw. beglaubigte Kopien zu belegen.
Werden Angaben nicht oder nicht ausreichend vor Ablauf der Bewerbungsfrist durch entsprechende Dokumente belegt, finden diese bei der Punkte-
berechnung keine Berücksichtigung. Bei Urkunden, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung beizuschließen.

Zur administrativen Erleichterung wird von der Landeszahnärztekammer für Tirol ein Bewerbungsformular aufgelegt, das inhaltlich den neuen
Reihungsrichtlinien entspricht. Die Verwendung dieses Formulars bei einer Bewerbung ist nicht zwingend, wird jedoch aus Gründen der Vermeidung
von Formalfehlern empfohlen.

Bewerbungsformular als „PDF-Datei“ unter www.zahnaerztekammer.at

10 I ZAHNARZT IN TIROL
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     ZAHNARZT IN TIROL l 11
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                              Impressum: Medieninhaber und Herausgeber: Österreichische Ärzte- und Apothekerbank AG, Schottengasse 10, 1010 Wien.
                              Verlag und Herstellungsort: Wien, Stand: August 2019
Standesmeldungen

 Standesveränderungen
Stand der gemeldeten Zahnärzte Stichtag 28.8.2019: 486
                                            Niedergelassene             Angestellte Zahnärzte                 Wohnsitzzahnärzte
                                               Zahnärzte
 Stichtag                               21.6.2019         28.8.2019    21.6.2019         28.8.2019          21.6.2019        28.8.2019
 Imst                                       26                26                                                4                 4
 Innsbruck-Stadt                           117                116          41                41                 27                26
 Innsbruck-Land                             70                72                                                7                 9
 Kitzbühel                                  36                36                                                4                 4
 Kufstein                                   53                52            1                 1                 3                 4
 Landeck                                    19                18                                                1                 1
 Lienz                                      24                24                                                1                 1
 Reutte                                     13                13            1                 1
 Schwaz                                     36                33                                                4                 4
 Gesamt                                    394               390           43                43                 51                53

Standesveränderungen vom 21.6.2019 bis 28.8.2019
Eintragungen in die Zahnärzteliste                                    Praxisverlegungen
 Univ.-Doz. DDr. Heinrich Strobl, 6401 Inzing zum 24.6.2019;          Dr. med.dent. Jutta Engeln MSc – von 6020 Innsbruck,
 ZA Tomas Bagdonas, 6175 Kematen zum 1.7.2019;                         Salurner Straße 15 => 6020 Innsbruck, Schillerstraße 15 zum 1.7.2019;
 DDr. Sebastian Baumann MSc, 6020 Innsbruck zum 2.8.2019;
                                                                      Streichungen aus der Zahnärzteliste
Praxiseröffnungen                                                      Dr. med.dent. Günther Minatti zum 19.8.2019;
 Univ.-Doz. DDr. Heinrich Strobl in 6401 Inzing, Hauptstraße 2
  zum 24.6.2019;                                                      Die Tiroler Gebietskrankenkasse und die Versicherungsanstalt
 ZA Tomas Bagdonas in 6175 Kematen, Bahnhofstraße                    öffentlich Bediensteter sowie die Landeszahnärztekammer für Tirol
24 zum 1.7.2019;                                                      informieren aufgrund § 5a der Reihungskriterien-Verordnung BGBl
 Dr. med.dent. Nicole Maier in 6175 Kematen, Auweg 2                 II Nr. 487/2002 idgF über die einvernehmliche Vergabe folgender
                                                                      Vertragszahnarztstellen:
Praxisschließungen
 Dr. Pavel Kriz, 6290 Mayrhofen zum 30.6.2019;                        Dr. med.dent. Tobias Auer (TGKK+ BVA) für Innsbruck zum
 Dr. med.dent. Jürgen Olschyna, 6500 Landeck zum 30.6.2019;            1.10.2019 (WB nach Dr. Walpurga Kraft-Kinz)
 DDr. Margit Riedl-Hohenberger, 6020 Innsbruck zum 30.6.2019;         Zahnärztin Ines Fry (TGKK+BVA) für Hall i.T. zum 1.10.2019
 Dr. med.dent. Judith Runggaldier, 6130 Schwaz zum 30.6.2019;          (WB nach Dr. Reinfried Zerlauth)
 DDr. Bernhard Ruzicka MSc, 6060 Hall i.T. zum 30.6.2019;             Zahnarzt Johannes Eichelbaum (TGKK+BVA) für Kössen zum
  (Zweitordination)                                                     1.10.2019 (WB nach Dr. med.dent. Hansjoachim Roth)
 Dr. Herbert Schlüsselberger, 6114 Weer zum 30.6.2019;
 Dr. Andrea Trawöger, 6175 Kematen zum 30.6.2019;

                                                                                                              ZAHNARZT IN TIROL l 13
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                                                                                                                                        3 Jahre
                                                                                                                                        Positivmeldungen
                                                                                                                                        aus der Steuer­
                                                                                                                                        redaktion der
                                                                                                                                        Zahnärztekammer
                                                                                                                                        Hier finden Sie einen
                                     Spätsommerfest                                                                                     Zusammenschnitt nützlicher „Good
                                                                                                                                        News“ zum Thema Steuer.
                                     Am 30. August luden die Ärztekammer für Tirol und die
                                     Landeszahnärzte­kammer zum alljährlichen Spätsommerfest
                                     in die Räumlichkeiten der Ärztekammer für Tirol ein.                                               Zuzugsbegünstigung
                                                                                                                                        Wissenschaftler und Forscher, die vom Aus-
                                     In diesem Jahr blieben wir thematisch im ei-       minarraum im Stöckl, wo auch die alljährliche   land nach Österreich zuziehen, können unter
                                     genen Land. Unter dem Motto »Wien, Wien,           Weinverkostung der Firma Wedl stattfand. Die-   bestimmten Voraussetzungen einen satten
                                     nur du allein ...« holten wir das große Herz des   ses Jahr wurde eine große Auswahl an Weinen     Steuerfreibetrag in Höhe von 30 % lukrieren.
                                     kleinsten Bundeslandes nach Tirol und feierten     von verschiedenen Wiener Winzern vorgestellt.   Dazu muss es sich um eine wissenschaftliche
                                     gemeinsam ein Fest der Gemütlichkeit und           Über 300 Gäste waren begeistert vom zwang-      Tätigkeit im öffentlichen Interesse handeln (z.B.
                                     Sinnesfreude. Gemäß dem Motto wurden die           losen Treffen in der Ärztekammer und den        Professur). Der Antrag muss innerhalb von 6
                                     zahlreichen Gäste mit verschiedensten Spezi-       ausgezeichneten Speisen und Getränken. Es       Monaten ab Zuzug rechtswirksam gestellt
                                     alitäten der Wiener Küche kulinarisch versorgt.    war ein leiwander, unterhaltsamer Abend unter   werden!
                                     Die Musiker, unter ihnen auch Arztkollegen,        Kolleginnen und Kollegen mit guten Gesprä-
                                     umrahmten als „Vienna Blood Group“ dieses          chen und vielleicht dem einen oder anderen      Steuerfreie Wissenschaftspreise
                                     Jahr das gemütliche Beisammensein im Se-           freudigen Wiedersehen nach langer Zeit.         Steuerpflicht besteht nur dann, wenn dem
                                                                                                                                        Geldgeber als Gegenleistung ein wirtschaft-
                                                                                                                                        licher Vorteil verschafft wird. Weiters unstrittig
                                                                                                                                        steuerfrei sind Gewinne aus Lotterie, Preisaus-
                                                                                                                                        schreiben und anderen Gewinnspielen (Mil-
                                                                                                                                        lionenshow, Spielcasino) sowie Nobelpreise,
                                                                                                                                        Literatur- und Journalistenpreise.

                                                                                                                                        E-Autos - the winner takes it all
                                                                                                                                        Elektroautos unterliegen weder der Nova noch
                                                                                                                                        der motorbezogenen Versicherungssteuer und
                                                                                                                                        können Dienstnehmern obendrein ohne An-
                                                                                                                                        satz eines abgabenpflichtigen Sachbezugs un-
                                                                                                                                        entgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Das
                                                                                                                                        ist besonders bei einer Anstellung des Partners
                                                                                                                                        interessant.

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FOTOS: WOLFGANG LACKNER INNFOTO.AT

                                                                                                                                        Entgegen der herrschenden Meinung der Fi-
                                                                                                                                        nanzverwaltung hat der VwGH entschieden,
                                                                                                                                        dass Kursverluste aus betrieblichen Fremd-
                                                                                                                                        währungskrediten zur Gänze Betriebsausga-
                                                                                                                                        ben darstellen.

                                     14 I ZAHNARZT IN TIROL
Steuertipp

SVA-Beitragssteuerung
Dies ist insbesondere für Praxisgründer in-
teressant, die nur mit dem Mindestbeitrag
eingestuft wurden, tatsächlich aber schon
ansehnliche Gewinne erzielen. Anstatt von
einer Nachzahlung Jahre später unangenehm
überrascht zu werden, kann eine korrekte Ein-
stufung noch für das laufende Jahr beantragt
und steuerwirksam bezahlt werden. Das ist
allemal besser als eine steuerunwirksame
Rücklage für eine spätere Nachzahlung.

Qualitätsoffensive papierlose
Buchhaltung
Über ein geschütztes Klientenportal Ihres
Steuerberaters können Sie Zugang zu Ihren
persönlichen Dokumenten (z.B. Dienstver-
träge, Miet- und Darlehensverträge, Jahres-
abschlüsse, Steuererklärungen, Steuerbe-
scheide, Berechnungen etc.) erhalten. Damit
können Sie rund um die Uhr, egal wo Sie sind,
an wichtige Informationen herankommen
und agieren. Eine spezielle Anwendung ist
die papierlose Buchhaltung. Damit kann Ihre
Buchhaltung komplett papierlos organisiert
werden, indem Sie über ein Scanmodul Ihre
Originalbelege elektronisch auf das Portal
hochladen.

Großzügigere
Kleinunternehmerregelung
Ärzte/innen, die neben Einkünften aus rein
ärztlicher Tätigkeit auch andere Umsätze, z.B.
aus Vermietung, Produktverkäufen (Mund-
hygieneartikel) oder aus Gutachter- und Vor-
tragstätigkeit erzielen, können seit 2017 der
Umsatzsteuer entkommen. Seither werden
die Umsätze aus der ärztlichen Tätigkeit näm-    VERTRAUEN SIE DEN SPEZIALISTEN
lich nicht mehr in diese Kleinunternehmer-
grenze in Höhe von netto 30.000,- Euro p.a.      was für uns spricht...
miteingerechnet.
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nen auch Praxisgründungskredite zählen) die
Negativzinsen weitergeben. Insbesondere bei      ...spricht auch für Sie!
CHF-Krediten kann es bei sehr niedrigen Auf-            Rufen Sie uns an für eine kostenlose
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