Zahnarzt - Verband der Zahnärztinnen und Zahnärzte Land Brandenburg e.V - VNZLB.de
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Der Vorstand der Verbandes der Zahnärztinnen und Zahnärzte wünscht Ihnen einen ruhiges und schönes Weihnachtsfest, einen guten Jahreswechsel und vor allem ein bürokratiearmes Jahr 2023. Editorial / Seite 3 Stecker ziehen bei TI / Seite 4 Mitgliederversammlung / Seite 5 Mehrheit in der Vertreterversammlung / Seite 6 In den Ruhestand / Seite 7 In dieser Honorarsteigerung GOZ / Seite 8 Ausgabe Arbeitszeiterfassung / Seite 9 Telematikinfrastruktur / Seite 10 Impressum / Seite 15 Foto: Tino Umlauft
Ein turbulentes in den großen Bohrfabriken (iMWZ) in Berlin, Düssel- Editorial dorf und München anstellen. Jahr Was kann diese Entwicklung aufhalten? Was kann zu einem glücklich geführten dentalen Landleben führen? Nun, zu allererst wünschen wir uns als relativ kleine Medizinergruppe eine deutliche und ernsthafte Wahr- nehmung durch die Ministerialen. Dass sich Herr Lau- Liebe Kolleginnen und Kollegen, terbach zur Bundesversammlung der Zahnärzte nicht einmal ein Grußwort abringen kann, ist ein sehr deut- was für ein turbulentes Jahr liegt hinter uns. liches und starkes Zeichen. In diesem Punkt läuft es in Die Katastrophe der letzten 2 Jahre – Covid 19 – ist Brandenburg zumindest etwas besser. noch nicht vorbei und eine neue tritt in die Welt. Russ- Doch wir müssen Taten sehen: land dringt völkerrechtswidrig in der Ukraine ein und • Werksvalidierung und Eigenkontrolle unserer RDGs setzt damit eine Spirale der Gewalt und des Blutvergie- und Sterilisatoren müssen reichen. ßens in Bewegung. Die USA, die Bundesregierung und • Weg mit den unseligen Begehungen durch medi- die Europäische Union beschließen daraufhin Sank- zinferne Personen. Wir müssen nicht vom Staat be- tionen gegen Russland. Infolgedessen explodieren die vormundet werden, diese Aufgaben können besser Preise für Primärenergie jeglicher Art. Die größte Infla- durch unsere Kammer erledigt (andere Bundeslän- tion der bundesdeutschen Geschichte nimmt ihren Lauf. der tun dies bereits) und mit sinnvoller Beratung ver- Der Krieg ist immer noch nicht beendet und die Bürger bunden werden. /innen dieses Landes fangen an, sich neben ihrer Voll- • Weg mit dem Validierungswahn. zeitbeschäftigung Nebenjobs zu suchen, um die stei- genden Kosten bezahlen zu können. Dies sind nur drei von vielen Forderungen, die wir erfüllt sehen möchten. Wir wollen vor allem einen Abbau der Vor diesem Szenario kämpft die Zahnärzteschaft mit Bürokratie, das heißt Reduktion von Verwaltungszeit, dem TI-Chaos, verschärften Begehungen durch das damit sich die weniger werdenden Zahnärztinnen und Amt mit standardmäßig verhängten Bußgeldern (Erzie- Zahnärzte um die steigenden Patientenzahlen kümmern hung durch Härte), Röntgennachschulung, „rechtssiche- können. rer Dokumentation“, Pflicht zur korrekten (!) Aufzeich- nung der Arbeitszeiten, Problemen bei der Validierung Wenn der Kapitän eines Verkehrsflugzeuges mit vielen der Wischdesinfektion und nicht zuletzt mit extrem stei- Passagieren an Bord durch die Luftaufsicht zu einem genden Preisen bei stagnierenden Gebührenordnungen Manöver aufgefordert wird, das er als Kapitän nicht und der Budgetierung durch Lauterbach. oder nicht mehr verantworten kann, dann darf und muss er antworten: „Unable to proceed“ – um das Le- Unser Fokus liegt auf der Zukunft der Zahnmedizin für ben und die Gesundheit seiner Passagiere zu schützen. unsere Patientinnen und Patienten in Deutschland. Ob unsere demokratisch gewählte Regierung gerade ihren Liebe Zahnärztinnen und Zahnärzte, ich denke, wir sind Job im Allgemeinen macht und angemessene Verant- so weit zu sagen: „Unable to proceed!“ wortung zeigt, muss an dieser Stelle nicht diskutiert wer- Für unsere Zukunft und für unsere Patientinnen und Pa- den. Was die Zahnmedizin angeht, so kann man aber tienten. klar sagen: Unter den aktuellen Rahmenbedingungen geht sie den Bach runter. Ich glaube, dass wir als die Primärquelle oraler Ge- sundheit am längeren Drücker sitzen. Wer, wenn nicht Der Frust in der Kollegenschaft führt verstärkt dazu, wir, soll denn Zähne ziehen oder fehlende ersetzen? dass die (älteren) Kolleginnen und Kollegen, die es sich Mit etwas Nachdruck begreifen das vielleicht auch die erlauben können, vermehrt aufgeben. Da werden funk- Verantwortlichen der aktuellen Misere. Und der Witz des tionierende Praxen von Inhabern die eigentlich Spaß Ganzen: Es kostet den Steuerzahler und die Patienten am Beruf haben, einfach zugeschlossen. Der Schaden noch nicht mal Geld. ist enorm, die Ursache ist eine sinnlose Regelungswut, die in Deutschland getreu der Norm umgesetzt wird. In Lassen Sie uns in diesem Sinne auf Sparsamkeit drän- anderen Ländern fehlt dazu wahrscheinlich die Lust; die gen! Leute oder die Behörden dort haben wohl mehr Ver- stand bei der Umsetzung von unsinnigen Regelungen. Dr. Matthias Stumpf Dies führt mittlerweile dazu, dass ländliche Regionen Vorsitzender des Vorstands des in Zukunft nicht nur ohne Hausarzt, Frisör und Bäcker, Verbandes der Zahnärztinnen und sondern auch ohne Zahnarzt klarkommen müssen. Die Zahnärzte Land Brandenburg e. V. Folge: Die noch verbliebenen Kolleginnen und Kollegen vor Ort werden neben ihren Verwaltungsaufgaben noch weniger Zeit für den einzelnen Patienten zur Verfügung haben. Das führt zu Frust, der wiederum zu vorzeitiger Schließung usw. Und der Nachwuchs lässt sich halbtags 3
Bei der TI einfach mal den Stecker ziehen! Die Politik sollte Praxen bei der Digitalisierung un- ersten Vorschläge für einen Europäischen Gesundheits- terstützen – und nicht umgekehrt. datenraum (EHDS – European Health Data Space), um Sinnvolle Digitalisierung hat das Potential, die Ver- die nationalen Gesundheitssysteme interoperabel zu sorgung zu verbessern und Prozesse zu verschlan- verbinden. Damit soll auch ein Innovationsschub für ken. Gesundheitsforschung, Gesundheitswesen und Biowis- Fristen, Sanktionen und Schuldzuweisungen hel- senschaften erreicht werden. Das kann sinnvoll sein, ja, fen allerdings nicht. aber Aufwand und zusätzliche Bürokratie für die Praxen Anreize und Nutzen müssen hingegen im Mittel- müssen abgewendet werden! Deshalb müssen wir hier punkt stehen. wachsam sein und uns diese Bewegungen immer unter Der Status quo ist doch derzeit frei nach Heinrich Heine: dem Aspekt der Praxistauglichkeit anschauen. „Denk ich an Digitalisierung in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht“. Fast alles, was wir mit der politisch auferlegten Digitalisierung tun müssen, hat mit Chaos zu tun: Telematikinfrastruktur, Konnektoren- tausch etc. Viele Ansätze erscheinen als nicht zu Ende gedacht und teilweise unzureichend vorbereitet. Für die Praxen gibt es derzeit eben keine Aufwands- oder Zeit- ersparnis. Im Gegenteil. Wir Praxen sind aber keine Be- ta-Tester. Eine für die Versorgung sinnvolle Digitalisierung besteht auch nicht darin, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte den Krankenkassen bei der Digitalisierung ihrer Daten- bestände helfen. Deshalb brauchen wir weniger Anwen- dungen, wie das Versichertenstammdatenmanagement, die allein der Optimierung von Verwaltungsleistungen dienen. Wir brauchen mehr medizinisch relevante An- wendungen wie z. B. den elektronischen Medikations- plan der Patientinnen und Patienten. Wichtig wäre die digitale Neugestaltung im Sinne einer Verbesserung von Prozessen – eine funktionsfähige TI. Dr. med. dent. Wir sind ja bereit, digitale Anwendungen zu nutzen, Romy Ermler wenn sie ausreichend getestet und evaluiert und zu- Vorsitzende des Vorstands des dem kostendeckend finanziert sind. Die übliche Start- Verbandes der Zahnärztinnen und up-Mentalität des Trial and Error kann hier nicht das Ziel sein. Aber vielleicht sollten wir einfach Strom sparen Zahnärzte Land Brandenburg e. V. und den Stecker ziehen, bis die Digitalisierung funkti- onstüchtig ist. Ein weiteres Thema, was uns aufhorchen lässt, sind die 4
22 TI & MV 20 Mitgliederversammlung 2022 – Tränen zum Abschluss Die diesjährige Mitgliederversammlung fand am 23./24. September 2022 im Hotel Bollmannsruh, wunderschön gelegen am Beetzsee, statt. Zu Beginn konnten alle Interessierten sich am Bogengolf ausprobieren. Beim Bogengolf geht es darum, einen Golfpfeil über verschiedene Hindernisse (Sträucher, Bäume), mit möglichst wenigen Versuchen, in ein Zielloch zu schießen. Für alle Beteiligten war dies ein spaßiges Event zum Auftakt der Mitgliederversammlung. Beim gemeinsamen Abendessen gab es zu standespolitischen und fachlichen Themen regen kollegialen Austausch bis in den späten Abendstunden. Der Samstag begann mit einem Gastvortrag vom als Geschäftsstellenleiterin des Verbandes und wurde HNO-Arzt Dr. med. Christoph Erle-Bischoff zum vom Vorstand und allen Beteiligten, dankend für ihre Thema: „Schwindel und Gleichgewichtsstörungen Arbeit und ihr Arrangement, verabschiedet. Als neue aus HNO-ärztlicher Sicht“. Er erklärte sehr Geschäftsstellenleiterin wird in Zukunft Frau Paech eindrucksvoll die verschiedenen Ursachen und tätig sein. Behandlungsmöglichkeiten. Dies war nicht zuletzt wegen der praxisnahen und teilweise amüsanten Vortragsweise Insgesamt war es eine schöne Veranstaltung, mit der für alle Zuhörenden sehr interessant und kurzweilig. Möglichkeit wieder nette Kolleginnen und Kollegen zu treffen, um sich neben der wichtigen Verbandsarbeit Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit, bei der auch untereinander auszutauschen. Ich freue mich eigentlichen Mitgliederversammlung, berichteten die schon auf die Mitgliederversammlung im nächsten Jahr. Vorsitzenden, Dr. Ermler und Dr. Stumpf, von den letzten Ereignissen der Verbandsarbeit. Im Anschluss erfuhren alle Beteiligten die neuesten Informationen aus der KZV, von Frau Dr. Lucht-Geuther und Herrn Dr. Steglich sowie Dr. med. dent. aus der Kammer von Herrn Dipl.-Stom. Herbert. Nach Andi Kison dem Bericht des Schatzmeisters (Dr. Claessen) und des Mitglied im Verband der Kassenprüfungsausschusses (Dr. Kison) wurde, nach Zahnärztinnen und Zahnärzte dessen Empfehlung, der Vorstand für das Geschäftsjahr Land Brandenburg e. V. 2021 einstimmig, bei Enthaltung des Vorstandes, entlastet. Nach 15 Jahren beendet Frau Sotscheck ihre Tätigkeit 5
Mit 17 Sitzen in der Vertreterver- sammlung – ist unser Verband am stärksten vertreten. Die Messen sind gelesen und die neue Vertreter- der hervorgeholt. versammlung für die Legislaturperiode 2023–2028 Hier müssen wir in der Zukunft sicher mit härteren Ban- ist gewählt. dagen kämpfen, denn wenn die Politik nicht umdenkt, steht nicht weniger als die Zukunft der zahnärztlichen Der Verband der Zahnärztinnen und Zahnärzte Selbstverwaltung und nicht zuletzt der zahnärztlichen Land Brandenburg e.V. hat mit 17 Sitzen erneut die Freiberuflichkeit auf dem Spiel. absolute Mehrheit – bei insgesamt 30 Sitzen – er- reicht, was nach über 30 Jahren Standespolitik in Am 14.01.2023 findet die konstituierende Versamm- verantwortlichen Positionen in KZV und Kammer lung der neuen VV statt, auf der es gilt, einen schlag- nicht unbedingt selbstverständlich ist. kräftigen Vorstand unserer KZV, den neuen Vorsitz der Vertreterversammlung und die Ausschüsse zu wählen, Dies zeigt, dass die Brandenburger Zahnärztinnen die diese Aufgaben bewältigen können. und Zahnärzte die geleistete Arbeit des Verbandes Dazu wünschen wir allen neu gewählten Mitgliedern der schätzen und auf Kontinuität und Verlässlichkeit in VV ein „goldenes Händchen“. der Standespolitik setzen. Bedanken möchte ich mich auf diesem Wege auch bei Vielen Dank auf diesem Wege an alle Kolleginnen und allen Kolleginnen und Kollegen unseres Verbandes, die Kollegen, die unserem Verband mit ihrer Stimme das in der alten Vertreterversammlung, die am 03.12.2022 Vertrauen geschenkt haben. Wir sehen dies als Bestäti- das letzte Mal tagt, unseren Verband vertreten haben gung für unsere geleistete Arbeit, aber auch als Auftrag, und durch ihre engagierte Arbeit dazu beigetragen ha- uns weiterhin mit aller Kraft für Ihre Interessen in den ben, dass sich die KZV LB kontinuierlich weiterentwickelt Ausschüssen und Gremien der KZV einzusetzen. hat und uns die Kolleginnen und Kollegen vertrauen. Und diese Arbeit wird in den nächsten Monaten sicher nicht leichter. Das defizitäre Gesundheitswesen, ins- besondere in der GKV, soll durch immer mehr Kosten- dämpfungsgesetze geheilt werden, wobei der Gesetz- geber verkennt, dass die Probleme nicht durch eine Sven Albrecht Ausweitung der Versorgung entstehen, sondern durch ehem. Vorsitzender des Vorstandes politische Entscheidungen. Immer mehr versicherungs- des Verbandes der Zahnärztinnen fremde Leistungen, wie aktuell z. B. die Versorgung von und Zahnärzte Geflüchteten, belasten die GKV, und was ist die Antwort Land Brandenburg e.V. der Politik? Bezahlen sollen dies natürlich die Leistungserbringer Autor beider Artikel auf Seite 6+7 und altbekannte Instrumente: Budgetierung sowie Ho- norar- und Leistungskürzungen werden reflexhaft wie- 6
ews Verband-N Mit 87 in den Über 6 Jahrzehnte war Dr. Karl-Heinz Weßlau als Zahnarzt tätig und behandelte nicht nur unzähli- ge zufriedene Patientinnen und Patienten, sondern Ruhestand war neben seiner Arbeit in der eigenen Praxis auch standespolitisch aktiv. Am 25. März diesen Jahres wurde der 87-Jährige in einer kleinen Feierstun- de von seiner Familie, Kollegen, Angestellten und Freunden sowie dem Bürgermeister von Bernau in den verdienten Ruhestand verabschiedet. Seit Anfang der 60er Jahre war Dr. Karl-Heinz Weßlau In beiden Organisationen war ich der Nachfolger von freiberuflich in Bernau tätig und damit einer der weni- Dr. Karl-Heinz Weßlau und habe viel von ihm gelernt. gen in eigener Niederlassung verbliebenen Zahnärzte Insbesondere in der gemeinsamen Vorstandsarbeit und der ehemaligen DDR – und das unter Bedingungen, die in der Vertreterversammlung der KZV, in der ich eine wir uns heute (Gott sei Dank) gar nicht mehr vorstellen Legislaturperiode sein Stellvertreter war, habe ich seine können und wollen: ständige Gängelei, staatliche Be- ruhige, ausgleichende Art geschätzt, bei der er immer vormundung und Kontrolle sowie ein Honorarsystem, ein Ohr für konträre Argumente hatte, aber seine Auf- bei dem man sehr kreativ sein musste, um einigerma- fassungen auch deutlich vertreten hat. ßen zu verdienen. Und so war es nicht verwunderlich, dass genau diese Ich wünsche ihm und seiner Frau Marion, sicher auch Kolleginnen und Kollegen nach der Wende die treiben- im Namen vieler Kolleginnen und Kollegen, alles er- de Kraft bei der Errichtung der Selbstverwaltung in den denklich Gute für die nächsten Jahre, vor allem Glück, neuen Bundesländern waren. Dr. Karl-Heinz Weßlau Zufriedenheit und Gesundheit! war eines der Gründungsmitglieder des Verbandes der Niedergelassenen Zahnärzte im Land Brandenburg am 21.02.1990 und hat diesen Verband über Jahre hinweg als Vorsitzender geleitet und geprägt. Vor allem von ihm gingen nach dem Mauerfall Initiativen aus, die Kolle- ginnen und Kollegen bei dem nun möglich werdenden Weg in die eigene Niederlassung zu unterstützen und schnell einen eigenen Zahnärzteverband zu gründen. Auch die KZVLB hat er federführend mit aufgebaut, war bis 1995 im ehrenamtlichen Vorstand und von 1995 bis 2011 Vorsitzender der Vertreterversammlung. 7
Honorarsteigerung in der GOZ – möglich oder nicht? Vor kurzem wurde bekannt, dass eine neue Ge- Wir haben es doch mit in der Hand. Belassen wir es bührenordnung für Tierärzte (GOT) am 22.11.2022 beim derzeitigen Standardfaktor, geschieht nichts. Nur in Kraft tritt. wenn wir konsequent aufwandentsprechend abrech- nen, haben wir Verhandlungsargumente mit der PKV In der einen oder anderen zahnärztlichen Praxis ist man und setzen langfristig gesehen auch höhere Gebühren sicherlich von Patientinnen und Patienten darauf schon für unsere Arbeit durch. Es sei auch an ZäPP erinnert, angesprochen worden: „Werden Sie nun auch teurer?“ welches eine gute Verhandlungsbasis darstellt. Oder: „Steigen die Gebühren bei Ihnen auch um bis zu Allerdings ist die Aufklärung über mögliche Faktorstei- 75 %?“ gerungen unabdingbar. Diese hat in der Planung vorher Doch Tierhalter werden, so ist zu vermuten, diese Ge- zu erfolgen. Formulare gibt es bekanntlich dazu – ob bührenanpassung problemlos hinnehmen. Betrachtet im Abrechnungssystem selbst oder in den uns zugäng- man allerdings den oralen Zustand einiger Tierhalter, lichen Online-Plattformen unserer Zahnärzteschaft. so ist zu erkennen, dass der von den „Lieblingen“ oft wesentlich besser ist. Den veterinärmedizinischen Kolleginnen und Kollegen ist es grundsätzlich zu gönnen, dass ihre Gebühren- ordnung modernisiert und angepasst wurde. Schließlich leisten sie eine gute Arbeit. Kann dies aber nun auch auf uns Zahnmediziner/in- nen angewendet werden? Leider nein. Überlegt man genauer, so wird klar, dass hier gesetzliche Grundla- gen gelten. Sozialkassen, PKV und natürlich Legislative, Judikative und Exekutive regeln im Falle der GOZ die Abrechnung für zahnmedizinische Behandlungen ein- deutig. Ob uns das nun gefällt oder nicht! Doch ein Fünkchen Hoffnung gibt es dennoch. So ver- weist das Bundesministerium für Gesundheit ausdrück- lich auf § 2 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 der GOZ. Nutzen wir unsere Möglichkeiten? Passen wir die Faktoren immer dem wirklichen Aufwand der jeweiligen Behandlung an? Rechnen wir auch die Inflation bzw. Preissteigerun- gen für unsere Lieferanten, Materialien und Labore mit ein? Diese Fragen beantwortet jetzt jede respektive je- der für sich selbst! Dazu noch ein vergleichender Gedanke: Momentan sind diverse Gebührenpositionen im BEMA höher be- wertet als in der GOZ. Als Beispiel sei hier stellvertre- tend die Untersuchung genannt: Die 01 ist derzeit bes- ser honoriert als die 0010. 8
Arbeitszeiterfassung – GO Z Wieso, weshalb, warum? Bereits am 14. Mai 2019 verpflichtete der EuGH die Es ist also Handeln angesagt. Stellt sich die Frage, ob Mitgliedsstaaten der EU mit seiner Entscheidung, ein man denn nun noch ein zusätzliches elektronisches Sys- System zur Arbeitszeiterfassung zu schaffen. Der deut- tem benötigt. Die Antwort lautet: Nein. Auch schriftli- sche Gesetzgeber blieb jedoch lange untätig. Deutsche che Erfassungen sind gestattet. Im Arbeitsschutzgesetz Arbeitgeber müssen dieses Urteil jedoch umsetzen und heißt es (§ 3): „... für eine geeignete Organisation zu einführen, denn das BAG (Bundesarbeitsgericht) gab in sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen ...“ einer Pressemitteilung folgendes bekannt: „Der Arbeit- Das Bundesarbeitsgericht äußerte sich in einer Grund- geber ist nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, ein satzentscheidung nicht über die Form der Zeiterfassung. System einzuführen, mit dem die von den Arbeitneh- Das höchste Gericht Deutschlands in dieser Angelegen- mern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann.“ Folg- heit legte nun fest, dass dieses Erfassungssystem nur ob- lich ist das sogenannte „Stechuhr-Urteil” des EuGH seit jektiv verlässlich und zugänglich sein muss. 13. September 2022 auch gemäß deutscher Gesetze Der Aufwand, ein solches Arbeitszeiterfassungssystem verbindlich. Es gilt für jede Praxis ein solches System nun einzuführen, sollte in der Praxis klein gehalten werden, einzuführen. Zudem müssen die Arbeitsverträge geprüft um keine zusätzlichen Probleme zu provozieren. und gegebenenfalls ergänzt werden. Besonderes Augenmerk sollte dabei auf Überstun- den, Mehrarbeit sowie die Arbeitszeit selbst gerichtet sein. Dies begründet sich in dem seit 1. August 2022 in Kraft getretenen Änderungen des Nachweisgesetzes (NachwG). Hiernach sind Arbeitgeber verpflichtet, den Mitarbeitenden einen schriftlichen Nachweis über die Vertragsbedingungen mit dem Arbeitsvertrag auszu- händigen. Übrigens droht bei Unterlassung seitens des Arbeitgebers ein Bußgeld von bis zu 2000 EUR, gemäß § 4 NachwG. Michael Deutrich Mitglied im Verband der Zahnärztinnen und Zahnärzte Land Brandenburg e.V. 9
ZAHNARZTPRAXIS VSDM Praxis- QES, eMP software ePA eBonusheft KIM Konnektor TI-VPN Praxisnetz- werk sichere Karten- SMC-B Anbindung an terminal das Internet eHBA Basiswissen nische Medikationsplan“ (eMP) und die „elektronische Patientenakte“ (ePA) mit dem „elektronischen Zahnbo- nusheft“ (eBonusheft) sowie „Kommunikation im Me- Telematik- dizinwesen“ (KIM). KIM ist die Basis für die „elektroni- sche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ (eAU) und das „elektronische Beantragungs- und Genehmigungsver- infrastruktur fahren“ (EBZ, auch als eHKP bekannt). Es gibt noch das so genannte Notfalldatenmanagement (NFDM) und das elektonische Rezept (eRx), beides hat bisher jedoch nur eine geringe Bedeutung in der Zahnarztpraxis. Wei- tere Anwendungen werden folgen (z. B. der zahnärzt- liche Material- und Implantatpass). Welche Konsequenzen drohen, wenn eine Praxis nicht oder nicht Seit 2016 müssen alle Vertragszahnärzte aufgrund mehr an der TI teilnimmt? § 291 SGB V und des Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswe- Vertragszahnärzten, die nicht an die TI angeschlossen sen an der Telematikinfrastruktur (TI) teilnehmen. Ver- sind, wird so lange ein Teil ihres Kassenhonorars ge- antwortlich für den Aufbau und die Weiterentwicklung kürzt (bis 2,5 %), bis sie das VSDM durchführen. Ab ist die Gematik GmbH, deren Hauptgesellschafter das dem 01.01.2023 wird gemäß Bundesmantelvertrag für Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ist. Auch die Zahnärzte (BMVZ) auch die Nutzung des EBZ-Verfahrens KZBV und die BZÄK sind Gesellschafter, aber das BMG in den Vertragszahnarztpraxen Pflicht. Die Kranken- hält 51 % der Stimmrechte. Dieser Artikel soll helfen, kassen sind gebeten worden, für einen Übergangszeit- einen Überblick über die einzelnen Komponenten und raum, voraussichtlich bis zum 30.06.23, in begründe- Anwendungen zu erhalten. ten Ausnahmefällen Heil- und Kostenpläne weiterhin auch in Papierform anzunehmen. Der Spitzenverband Welche Anwendungen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) hat jedoch gibt es aktuell auf der TI? klargestellt, dass die einzelnen Kassen selbstständig prüfen und entscheiden, ob ein Papier-HKP noch ange- Die erste Anwendung der TI ist das Versichertenstamm- nommen wird oder nicht. Es ist also ratsam, sich noch datenmanagement (VSDM). Hier werden die Gültig- in diesem Jahr mit dem EBZ-Verfahren zu beschäftigen keit und Aktualität von Versichertendaten auf der elek- und alle Voraussetzungen in der Praxis zum erfolgrei- tronischen Gesundheitskarte des Patienten geprüft und chen Versand von elektronischen Heil- und Kostenplä- ggf. aktualisiert. Für die Zahnarztpraxis relevant sind nen zu schaffen. auch die „qualifizierte Signatur“ (QES), der „elektro- 10
Die Praxissoftware muss + TI-Zugangsdienst (TI-VPN) struktur für TI und EBZ geeignet sein Beim TI-Zugangsdienst handelt es sich technisch um ein „Virtual Private Network“ (VPN), durch Ihr Anbieter sollte nachweisen können, dass er sowohl das eine sichere Verbindung für den Datenaustausch fra die Konformitätsbescheinigung der gematik als auch hergestellt wird. Telematikin die Eignungsfeststellung der KZBV erhalten hat. Viele Anbieter von Praxissoftware (z. B. Dampsoft, DENSof- + KIM-Zugang fice etc.) erfüllen diese Kriterien bereits. Einige Anbieter Um elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen haben ihre Kunden jedoch darüber informiert, dass sie (eAUs) versenden sowie am EBZ-Verfahren teilnehmen nicht alle Anforderungen der TI bzw. EBZ rechtzeitig um- zu können, benötigt man einen KIM-Client, ein KIM- setzen können. Manche Anbieter geben sogar ganz auf, Modul und mindestens eine KIM-Mail-Adresse von so dass deren Anwender gezwungen sind, auf andere einem zugelassenen KIM-Anbieter, wie z. B. akquinet, Praxissoftware umzusteigen. Telekom etc. Welche TI-Komponenten Zusätzlich empfohlen werden eine Steckdose mit benötigt die Praxis? Dauerstrom für den Konnektor und ein eigenes EDV- Feld im Sicherungskasten. Um eine Praxis an die TI anbinden zu können, benö- tigt man spezielle Hardware, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zugelassen und von der gematik zertifiziert sein muss. Alle Gerät- schaften sollten immer auf dem aktuellen Firmware- stand gehalten werden. + Konnektor (PTV5) Bis zur Einführung der TI 2.0 in einigen Jahren, welche einen Zugang zur Telematikinfrastruktur ohne Konnek- Telematik tor ermöglichen soll, benötigt man eine kleine Box, ähn- lich einem DSL-Router, welche über LAN mit dem Kar- (zusammengesetzt aus Telekommunikation tenterminal und dem Praxisnetzwerk verbunden ist. Die aktuelle Version davon ist der PTV5-Konnektor. Derzeit und Informatik) ist eine Technik, welche die gibt es nur 2 Anbieter, welche eine Zulassung für PTV5 Bereiche Telekommunikation und Informatik haben: secunet und RISE. Die KoCo-Box von CGM ist verknüpft. Telematik ist also das Mittel der bisher nur in PTV4-Version erhältlich. Informationsverknüpfung von mindestens + Kartenterminal zwei Informationssystemen mit Hilfe eines TI-Kartenterminals können eine Versichertenkarte nicht Telekommunikationssystems sowie einer speziellen nur einlesen, sondern auch mit neuen Daten befüllen. Sie verfügen über Karteneinschübe für die Versicher- Datenverarbeitung. tenkarte (eGK), den elektronischen Heilberufeausweis Quelle: de.wikipedia.org/wiki/Telematik (HBA) sowie die Praxis-/Institutionskarte (SMC-B) und die Kartenterminal-Identitätskarte (gSMC-KT). Aktuell gibt es 2 zugelassene Anbieter: Cherry und Ingenico. + Praxisausweis (SMC-B) Die SMC-B-Karte dient der Authentisierung der Zahn- arztpraxis gegenüber den Diensten der TI. Sie kann vom Praxisinhaber über die KZV bestellt werden, welche die Bestellung der Smartcards an einen sogenannte Trusted Service Provider (TSP) weiterleitet, der die Karten produ- ziert. Zugelassen sind aktuell: Telekom/T-Systems, Bun- desdruckerei, mediSign und SHC. + Zahnarztausweis (eHBA) Dr. Markus Heckner Der elektronische Heilberufeausweis wird über die Lan- Zahnarzt und Medizininformatiker deszahnärztekammer beantragt. Damit weist der jewei- www.zahnarztsoftware.de lige Zahnarzt sich eindeutig als Person und Angehöriger seiner Berufsgruppe aus. Mit der Karte lässt sich zu- sammen mit einem Signaturen-PIN eine rechtssichere digitale Unterschrift leisten, die sogenannten qualifizier- te elektronische Signatur (QES). Zugelassen sind aktuell: Telekom/T-Systems, Bundesdruckerei, mediSign und SHC. 11
Was hat die richtige Wahl der Krankenversicherung mit Nach- haltigkeit zu tun? Vor wenigen Wochen durfte ich das Curriculum der einmal einen kurzen Faktencheck an. Landeszahnärztekammer Brandenburg für junge Der PKV-Verband titelte kürzlich: „Sozialversicherung Zahnärztinnen und Zahnärzte mit den Grundla- am Limit: Wie steigende Beiträge und Steuerzuschüsse genthemen zur Versicherung in Vorbereitung der Zukunftsinvestitionen gefährden“. Eine alternde Gesell- Niederlassung begleiten. Spannend für mich war, schaft treibt die Sozialabgaben nach oben. Strukturre- dass durchaus großes Interesse für alle notwendigen formen sind gefordert. Der Staat muss auf Kosten der Versicherungen und deren Besonderheiten rund um den nächsten Generation riesige Zuschüsse zahlen, wäh- Schutz des Arztes selbst und natürlich für alle wichtigen rend sich die PKV nachhaltig aus sich selbst finanziert! Versicherungen zum Schutz der Praxis bestand. Ein ana- lytischer Blick hilft, schnell Lücken zu erkennen und zu Warum die PKV ein Privileg in Deutschland ist? schließen: Ein elementares Thema für den eigenen Schutz bei der Die Beitragsschere zwischen gesetzlichen Krankenkas- Existenzgründung schien jedoch mehrheitlich schon ent- sen und den privaten Krankenversicherungen geht weit schieden und nicht mehr relevant, die Wahl der Kran- auseinander und die Differenz der Beitragsdynamik kenversicherung (PKV) oder besser gesagt der gesetz- zwischen beiden Modellen beträgt auf eine Laufzeit von lichen Krankenkasse (GKV). nur 30 Versicherungsjahren berechnet schon knapp 4 Gerade zu diesem Thema biete ich daher gerne noch Prozent und ca. 345.000 EURO Beitragsersparnis zu 12
Anzeige Gunsten der PKV bei deutlich besseren und vor allem Unser gemeinsames Fazit: vertraglich garantierten Leistungen. Es lohnt sich einmal mehr über die richtige Krankenver- Es gibt die Möglichkeit mit bis zu drei Kindern nicht nur sicherung nachzudenken, da an sie viele entscheidende besser, sondern auch lebenslang günstiger versichert zu Versicherungsprodukte gekoppelt sind und weil ich es sein. Das Privileg der substitutiven Krankenversicherung mir und meinen Kindern wert bin, die beste medizini- gibt es nur in Deutschland und hier auch nur für Selbst- sche Versorgung im Krankheitsfall im In- und Ausland ständige, Beamte, Freiberufler sowie Angestellte ober- zu haben! Außerdem nutze ich das Sozialversicherungs- halb der jährlich steigenden Beitragsbemessungsgrenze system für die Schwächeren der Gesellschaft nicht aus, (2023 schon 66.600,00€ p.a.). Eine einmalige Chance, sondern handle eigenverantwortlich und nachhaltig! die keine Ärztin und kein Arzt leichtfertig vertun sollte! Warum sollte man dieses Thema nicht zu lange Mehr noch, aus Zurücklegen wird Vorausdenken! aufschieben? Natürlich ist immer wenig Zeit und der Beruf fordert Was wir in der Gruppe gemeinsam herausfinden konn- einen stark. Der sogenannte Haken bei Versicherungen ten, war, dass ein PKV-Versicherter beim konsequenten ist aber die eigene Gesundheit! Fast alle hier genann- Sparen der Differenz zwischen freiwilligem Höchstbei- ten Versicherungen erfordern eine Gesundheitsprüfung, trag in der GKV und eigenem PKV-Beitrag ab dem 67. die es zu bestehen gilt. Es lohnt sich also lieber jetzt als Lebensjahr bis zum Lebensende beitragsfrei in einem später zu handeln und noch möglichst früh im Leben der besten Tarife versichert sein wird. Gewusst wie! Sicherheit zu schaffen. Die entscheidenden Fragen für die Risikobeurteilung im Wenn Sie Fragen zu diesen Themen haben, rufen Sie Vorfeld der Niederlassung kann man am besten dann mich bitte gerne an! richtig zu beantworten, wenn man sich ein Worstcase- Szenario vorstellt: Was wäre, wenn … … mir ein schwerer Unfall im Straßenverkehr oder in der Freizeit im Urlaub gestern zugestoßen wäre und ich noch keinen professionellen Versicherungsberater um Absicherung der existenziellen Risikofelder gebeten hät- te? • Wie hoch bin ich dann mit einem Krankentagegeld bis zur vollständigen Genesung abgesichert? • Wer zahlt wie viel und wie lange? Die GKV steuert mich bereits nach 78 Wochen aus und die PKV leistet nur dann in voller Einkommenshöhe, wenn ich auch privat vollversichert bin! • Wer zahlt im Falle einer auf diese Krankheit folgen- den Berufsunfähigkeit von 51% meinen weiteren Ein- kommensausfall? Michael Dehnert • Der Praxisbetrieb wird für lange Zeit unterbrochen, INTER Heilwesen Service bis ich genesen bin oder ich die Angestellten und alle Leiter Kompetenzcenter Berlin aktuellen Verträge gekündigt bzw. die Praxis über- Tel.: 030 23 51 65 10 geben habe. Wer zahlt mir den Praxisausfall bis zur Mobil: 0171 566 92 57 vollständigen Abwicklung? • Woher kommt ab jetzt das Geld für die weitere Fi- nanzierung meiner Kranken- und berufsständischen Rentenversicherung? 13
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Liebe Kolleginnen und Kollegen, Die Kammer hat bereits im letzten Jahr ihren Zahnärztetag in Präsenz durchgeführt und auch Mitglieder nach längerer Pause haben wir uns entschieden, in diesem Jahr wurde deutlich, dass persönliche im Jahr 2023 wieder eine Kongress-Schiffsreise Gespräche unter Kollegen einfach durch nichts zu durchzuführen. ersetzen sind; und gerade bei dieser Schiffsreise Es geht diesmal von Kreta über Istanbul, Athen besteht für Gespräche viel Zeit. und Santorin durch das Ägäische Meer. Die Buchung erfolgt wieder über das DER Reisebüro, Im vorigen Jahr haben wir uns nach langen Frau Simone Noack, Tel.: 0355/791612. Überlegungen entschieden, die Reise nicht durchzuführen, weil die Corona-Beschränkungen Ich freue mich auf ein Wiedersehen im Herbst uns dabei ein zu großes Risiko waren. Mittlerweile 2023. hat sich die Corona-Situation beruhigt, zurzeit wird nur noch ein Schnelltest benötigt, vielleicht Jürgen Herbert fällt das im Herbst auch noch weg. 29.10.-05.11.2023 September 23–24 Bollmannsruh Kongresshotel oder Brandenburg Potsdam Einladungen folgen Impressum Herausgeber: Gestaltung: Verband der Zahnärztinnen und Zahnärzte Land Brandenburg e.V. Tino Umlauft, www.bildhaus-potsdam.de Helene-Lange-Straße 4–5, 14469 Potsdam Tel.: 0331 58 27 99 47, Fax: 0331 29 77 165 Druck: E-Mail: kontakt@vnzlb.de K+L PrintMedia GmbH Internet: www.vnzlb.de Die Zeitschrift erscheint zwei bis drei Mal im Jahr. Bezugsgebühr: jährlich Redaktion: 12,00 Euro zuzüglich Versandkosten. Einzelheft: 4,00 Euro. Bestellungen Dr. Matthias Stumpf (verantw.) werden vom Verlag entgegengenommen. Die Kündigungsfrist für Abon- nements beträgt sechs Wochen zum Ende des Kalenderjahres. Zuschriften redaktioneller Art bitten wir nur an den Herausgeber zu rich- ten. Für unverlangt eingesandte Manuskripte übernehmen wir keine Dieses Magazin abbestellen? Haftung. Gezeichnete Artikel und Leserbriefe geben nicht unbedingt die Schicken Sie uns dafür einfach eine E-Mail an: kontakt@vnzlb.de oder Meinung der Redaktion bzw. Redaktionsbeiräte wieder. Nachdruck der in rufen Sie uns an unter: 0331 58 27 99 47. dieser Zeitschrift veröffentlichten Beiträge ist nur mit Genehmigung der Redaktion gestattet. 15
Gründen mit einem guten Gefühl. Ihr Weg in die eigene Praxis: apobank.de/existenzgruendung ca. 50 % aller Existenzgründungen von Ärzten und Apothekern begleiten wir. Filiale Potsdam | Hegelallee 12
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