02/2021 Stadt Königsbrunn

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02/2021 Stadt Königsbrunn
Das Königsbrunner
Mitteilungsblatt
Rathaus • Kultur • Veranstaltungen • Soziales • Sport • u.v.m.             02/2021

              Aus dem Rathaus                         Kultur            Soziales
              Die neue                                Ausstellung       Kontaktkästen
              Mitteilungsblatt-App                    „Fairer Handel“   des MGH

    Mehr gibt‘s online
    www.koenigsbrunn.de
02/2021 Stadt Königsbrunn
Meine Stadt

     Aus dem Rathaus                     Meine Stadt                           Kultur                               Soziales
     03 Aktuell informiert              22 Spielplatz an                    28 Nachhaltige Märchenstunde        36 Familienstützpunkt
     04 Großzügige Spende                   der Grüntenstraße                 28 Infos zur Onleihe                    Königsbrunn
         der Langguth Chemie GmbH        23 Kontaktkästen des                      der Stadtbücherei               37 I nfoabend im Gymnasium
     05 Das Mitteilungsblatt digital        Mehrgenerationenhauses            29 Ausstellung „Fairer Handel“      37 S pende für KiTa
     06 Satzung für Kfz- und           24 Enten füttern verboten!           30 Grußwort Kulturbüro                  St. Elisabeth
         Fahrradstellplätze              25 Öffnungszeiten der Museen         31 Corona-Hinweise                  38 FahrRad!-Klimatour
     08 Satzung zur                     26 Veranstaltungsvorschau                 bei Veranstaltungen             38 B rillen für Rumänien
         Hundesteuersatzung              27 Apothekennotdienste               30 MovieClassiX                     39 Verkehrsaktion
     09 Stadtratssitzungen                                                    32 C CK Fantasia                        vor dem Gymnasium
     11 Amtliche                                                              34 vhs Programm                    40 S pende des Hilfsfonds
         Bekanntmachungen                                                           Frühjahr/Sommer                 41 K onzert des Staatstheaters
     12 Infos zur Corona-Situation                                            34 Königsbrunner                        Augsburg
     13 Kontaktseite der                                                           Ferienprogramm 2021             42 H ospizverein Christrose
         Stadt Königsbrunn                                                                                          43 S pende an die Tafel
     14 Nachruf                                                                                                    44 B runnen für Afrika – KfBiA
     14 Ehrung langjähriger                                                                                        46 Jahresrückblick
         Mitarbeiter                                                                                                    Königsbrunner Tafel
     15 STADTRADELN
     16 Defibrillatoren
         für Königsbrunn
     17 Königsbrunn hilft!
     18 Tipps von den Energieprofis
     20 Königsbrunner Kinderseite
     21 Anmeldefrist Sportlerehrung
     21 Straßenbahnlinie 3

Impressum
Das Königsbrunner Mitteilungsblatt
Herausgeber, Anzeigenverwaltung (verantwortlich) und techn. Gesamtherstellung: LINUS WITTICH Medien KG, Peter-Henlein-Straße 1, 91301 Forchheim,
Tel.: 09191 / 7232-0, E-Mail: info@wittich-forchheim.de vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Zenk Verantwortlich für den redaktionellen
Inhalt: Stadt Königsbrunn, Marktplatz 7, 86343 Königsbrunn Erscheinungsweise: Monatlich Verbreitung: Kostenlos an alle Haushaltungen der Stadt Königsbrunn
Verteilung: DeutschePost AG

Titelfoto: Der Neubau der Grundschule Nord. Foto: madebylynx

                                                            Redaktionsschluss für die März-Ausgabe: 1. Februar 2021

    Der Veranstaltungskalender im Königsbrunner Mitteilungsblatt
    So manche Leserin und mancher Leser haben in der Januar-Ausgabe des Mitteilungsblattes vermutlich den beliebten Veranstaltungs-
    kalender vermisst, der sonst immer jeden Monat die zahlreichen Termine in Königsbrunn auflistet.
    Zur Beruhigung: Er ist keinesfalls gestrichen, sondern schlichtweg der Corona-Pandemie zum Opfer gefallen - es wurden uns ganz ein-
    fach keine Termine gemeldet, weil im Januar nahezu keine Veranstaltungen stattfinden konnten!

    Deshalb unsere Bitte: Sobald Sie wieder Termine planen, melden Sie sie baldmöglichst bei uns, damit wir sie veröffentlichen können.

    Wir freuen uns über Ihre Ankündigungen aus den Bereichen:

        ALLGEMEIN               KULTUR                 KIRCHE                 SPORT                 FREIZEIT

    Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an redaktion@wittich-forchheim.de,
    dann erhalten Sie von uns eine Vorlage zur Terminübermittlung!
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02/2021 Stadt Königsbrunn
Aus dem Rathaus

Aktuell informiert
Liebe Königsbrunnerinnen
und Königsbrunner,
der große Umzug in der Kö-           Arbeiten in getrennten Teams        Christian Kluba (Sportzent-
nig-Otto I.-Grundschule Königs-      durchgeführt werden mussten.        rum West), Thomas Schuhmaier
brunn-Nord in der Lerchenstraße      Wer privat schon einmal einen       (Schule an der Römerallee),
ist geschafft: Zwar ist der Schul-   größeren Umzug gestemmt hat,        Christian Ulbrich (Grundschule
betrieb durch die geltenden Co-      kann vielleicht erahnen, was für    West) und Markus Wüst (Grund-
rona-Regeln nach Ende der Weih-      eine logistische Herausforderung    schule Süd) umgesetzt. Dieses
nachtsferien nur eingeschränkt       eine Aktion in dieser Größenord-    Sechser-Team hat ab Anfang
                                     nung in der kurzen dafür zur Ver-   November jeden Mittwochnach-                      Foto: Nik Schölzel
gestartet, aber der Neubau ist
„in Betrieb“!                        fügung stehenden Zeit ist!          mittag und ab Mitte Dezember
                                     14 Klassenzimmer, zwei Hand-        - neben den üblichen Tätigkeiten    rige Transporte, wie z.B. des gro-
Wegen der Pandemie und auch
                                     arbeitsräume, ein Werk-, ein        der Hausmeister - jeden Tag an      ßen Tonofens, eine spezialisierte
durch einen Brand bei einer der
                                     Musik- und ein Religionsraum,       der Vorbereitung dieses Projektes   Umzugsfirma beauftragt.
Zulieferfirmen hatte sich der für
                                     fünf Büroräume für Schulleitung,    gearbeitet.                         Danken darf ich aber auch dem
Spätsommer 2020 geplante Um-
                                     Sekretariat, Sozialpädagogen und                                        Lehrerkollegium sowie den Teams
zug bis zum Jahresende hin ver-
                                     Hausmeister und acht Neben-         Danke!                              in der Mittagsbetreuung und im
zögert. Wo wir am 15. März 2019
                                     und Lagerräume wurden in die        Ganz herzlich möchte ich allen      Hort, die alles bestens vorberei-
den Spatenstich und am 5. No-
                                     2.900 m² des Neubaus umge-          Beteiligten für ihren Einsatz       tet haben. An einem Tag waren
vember 2019 das Richtfest feier-
                                     zogen. Tische, Stühle, Arbeits-,    danken! Unser Hausmeister-Team      zudem Helfer der Brunnenschu-
ten, hat nun kurz vor Weihnach-
                                     Unterrichts und Werkmaterialien,    hilft sich untereinander regelmä-   le vor Ort, da zwei Klassen des
ten der große Umzug begonnen:                                                                                Förderzentrums in unseren Schul-
                                     Musikinstrumente, Dekomateria-      ßig aus, wenn eine Aufgabe meh-
vom Schulaltbau in den großen                                                                                räumlichkeiten      untergebracht
                                     lien und Verwaltungsunterlagen      rerer Hände bedarf. Aber dieser
Neubau-Abschnitt, der auf dem        mussten mit einer Teleskop-Ar-      Umzug „zwischen den Jahren“         sind. Und auch Alto Weber und
früheren Pausenhof direkt dane-      beitsbühne oder über eine Ram-      war etwas ganz Besonderes: Die-     Matthias Senß von dem Kom-
ben entstanden ist.                  pe zwischen Alt und Neubau, in      ses Projekt war wieder ein wun-     munalunternehmen BVE Königs-
Und auch im Westflügel der Schu-     Kisten und Kästen, mit rund 450     derbarer Beweis, dass große Ziele   brunn haben tatkräftig mitge-
le gab es einen Umzug zu bewäl-      Umzugskartons bewegt werden.        nur gemeinsam erreicht werden       holfen.
tigen, denn die Mittagsbetreuung     Am Schluss waren dann noch          können - nur wenn alle Beteilig-
ist vom Erdgeschoss in den zwei-     knapp 280 Kubikmeter Reste zu       ten am gleichen Strang ziehen:      Tag der offenen Tür
ten Stock umgezogen. An ihrem        trennen und zu entsorgen: Sperr-    unser Hausmeister-Team, die         Seit Anfang Januar konnte unser
früheren Standort hat nun der        müll, Altmetall, Altpapier, Rest-   Liegenschaften, der städtische      Schulteam nun wieder alles ein-
Hort vorübergehend seinen Platz      müll.                               Betriebshof und alle anderen Be-    räumen, was dank farbiger Mar-
gefunden.                            Dieses Mammutprojekt wurde          teiligten. Und man muss auch re-    kierungen seinen Bestimmungs-
Bald geht es dort auch noch wei-     schließlich mit dem Team aus        alistisch abschätzen können, wo     ort im Neubau gefunden hatte.
ter: Weitere Teile des Altbaus       Frank Schöning (Grundschule         Hilfe von außen notwendig ist:      Wenn dieses Februar-Mitteilungs-
werden abgerissen, wo innerhalb      Nord), Kurt Hög (Mittelschule),     So wurde für besonders schwie-      blatt erscheint, können die Kin-
der nächsten zwei Jahre der letz-                                                                            der und Lehrer/-innen - soweit es
te Abschnitt des Neubaus entste-                                                                             die Corona-Regelungen zulassen
hen soll.                                                                                                    - zumindest teilweise ihr neues
                                                                                                             „Zuhause“ erobern. Und wenn die
                                                                                                             Corona-Situation es wieder er-
Der Umzug in Zahlen
                                                                                                             möglicht, dann laden wir Sie alle
Diesen Umzug hat Frank Schö-                                                                                 zum „Tag der offenen Tür“ in die
ning, der seit über zwölf Jahren                                                                             Lerchenstraße ein!
Hausmeister an der Grundschule
Nord ist, monatelang sorgfältig                                                                              Herzlichst,
geplant und organisiert. Die Co-                                                                             Ihr
rona-Bedingungen haben dieses                                                                                Franz Feigl
Projekt noch erschwert, da alle                                                        Foto: madebylynx     1. Bürgermeister
                                                                                                                                             3
02/2021 Stadt Königsbrunn
Aus dem Rathaus

                                   Wirtschaftsförderung

Langguth Chemie GmbH:
Großzügige Spende trotz eines
schwierigen Firmenjahres
                                                                          Die Firma Langguth in der Wan-       ebenfalls 2.000,- €. Die hoch-
                                                                          dalenstraße 6 in Königsbrunn         wertigen Hand- und Hautcremes
                                                                          blickte im Dezember 2020 auf ein     sowie Desinfektionsmittel für
                                                                          schwieriges Jahr zurück: Die Coro-   Hände und Oberflächen waren in
                                                                          na-Pandemie bereitete auch dem       den Einrichtungen gerade wegen
                                                                          Königsbrunner Unternehmen, das       der Corona-Zeit sehr willkommen.
                                                                          zertifizierte, ökologische Reini-
                                                                          gungs- und Desinfektionsmittel       Mit seinen Spenden wollte sich
                                                                          sowie Seifen und Pflegecremes        das Unternehmen bei all seinen
                                                                          für Gebäudereiniger, Industrie-      Kunden und Partnern bedanken,
                                                                          betriebe, Gastronomie und Al-        aber vor allem auch ein Zeichen
                                                                          ten- und Pflegeheime herstellt,      der Verbundenheit mit der Region
                                                                          immense Schwierigkeiten. Es          setzen. „Vor 15 Jahren wählten
                                                                          galt, Probleme in den Lieferket-     wir Königsbrunn als Standort für
Übergabe der gespendeten Produkte. Foto (v.l.): Franz Feigl (1. Bürger-   ten zu lösen und explodierende       unsere Firma - eine Wahl, die wir
meister), Dennis Gilg (Leitung KuKiJuFa), Klaus Langguth (Inhaber         Rohstoffpreise      handzuhaben.     nie bereut haben. Wir haben hier
Langguth GmbH), Robert Linse (Wirtschaftsförderung Stadt Königs-          Dies war nur möglich, indem man      verlässliche Partner an unserer
brunn).                                            Foto: Irmi Schöber    neue Kundenkreise gewann und         Seite, sodass Entscheidungen
                                                                          die Produktion umstellte. Mit        über Investitionen leichter zu
                                                                          Flexibilität, Durchhaltevermögen     fällen sind und Arbeitsplätze
                                                                          und großem Engagement stellten       erhalten und geschaffen wer-
                                                                          sich der Inhaber Klaus Langguth      den können. Dafür sind wir sehr
                                                                          und seine 50 Mitarbeiter erfolg-     dankbar und wollen mit unseren
                                                                          reich diesen Herausforderungen.      Spenden etwas zurückgeben“, er-
                                                                                                               klärt Klaus Langguth seine Groß-
                                                                          Das Engagement bezog sich aber       zügigkeit, für die sich wiederum
                                                                          nicht nur auf die eigene Firma:      Menschen in der Region herzlich
                                                                          Vor Weihnachten spendete die         bei ihm bedankten.
                                                                          Langguth GmbH 2.000,- € an die
                                                                          Kartei der Not und ließ den 20
                                                                          Horten, Kitas, Kindergärten und
                                                                          Mittagsbetreuungen sowie den
                                                                          Förderschulen in Königsbrunn
Dennis Gilg (links im Bild) und Robert Linse (rechts im Bild) über-       einen mit Produkten prall gefüll-
brachten der „KITA am See“ die gespendeten Produkte der Firma Lang-       ten Karton als Spende zukommen
guth GmbH.                                      Foto: Simon Miehle       - eine Sachspende in Höhe von

Wirtschaftsförderung der Stadt Königsbrunn
Ihr Ansprechpartner im Rathaus: Robert G. Linse | Rathaus, Zi. 105 | Tel.: (08231) 606-131 | Robert.Linse@koenigsbrunn.de
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02/2021 Stadt Königsbrunn
Aus dem Rathaus

Das Königsbrunner Mitteilungsblatt
digital nutzen
Auf einer eigenen Homepage
oder über die neue App: Ab sofort
können Sie das Königsbrunner
Mitteilungsblatt nicht nur wie
gewohnt weiterhin gedruckt ge-
nießen, sondern zusätzlich auch
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WITTICH Medien, auf der neuen
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wittich.de/koenigsbrunn
ab der Januar-Ausgabe 2021 alle
digitalen Versionen des Königs-
brunner Mitteilungsblattes.
Hier wählen Sie aus, ob Sie Ihr
Königsbrunner Mitteilungsblatt
als ePaper oder PDF lesen möch-                                                                           Foto: WavebreakMediaMicro / Fotolia
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sen und diese nach Ausgaben         In den App-Stores von Google
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blatt. Hier finden Sie immer die
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türlich auch auf ältere Ausgaben
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der    Nachrichten-Ticker     an.                                     Da die Entwicklung in der digita-
Push-Nachrichten      informieren                                     len Welt nicht stehen bleibt, wird
auch zwischen den Erscheinungs-                                       die Stadt Königsbrunn mit LINUS
terminen über wichtige News.                                          WITTICH Medien diesen Service
Die App ist der direkte und stets                                     für Sie ständig weiterentwickeln!
aktuelle Draht von der Königs-                                        Alles auf einen Blick. Alles auf
brunner Stadtverwaltung zu                                            einer Webseite. Alles in einer
Ihnen!                                                                App. Alles digital.

                                                                                                                                            5
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Aus dem Rathaus

                                                              Satzung
über die Beschaffenheit Beschaffenheit, den Nachweis, die Herstellung
     und Ablösung von Kfz- und Fahrradstellplätzen (Stellplatzsatzung)
                            vom 24.11.2020                                     - Lebensmittel- und Einzelhandel (das Grundstück muss sich eine
                         Inkrafttreten 10.12.2020                                 Grundstückgrenze mit dem Baugrundstück teilen).
Aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern              - Alle übrigen Nutzungen (max. 200 Meter Fußwegentfernung vom Ein-
i.d.F. vom 22.08.1998 und Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 der Bayerischen Bau-               gangsbereich des Gebäudes).
ordnung (BayBO) i.d.F. vom 14.08.2007 erlässt die Stadt Königsbrunn            einen Ablösevertrag, soweit die Stellplatzpflicht nicht nach Nr. 1 oder
folgende Satzung:                                                              Nr. 2 erfüllt werden kann (siehe § 8 dieser Satzung).
                                     §1                                        (4) Die Pflicht zur Herstellung von Fahrradstellplätzen kann erfüllt wer-
                                                                               den durch die Herstellung der Stellplätze auf dem Baugrundstück oder
                              Geltungsbereich
                                                                               auf einem der angrenzenden Grundstücke, wenn dessen Benutzung für
Diese Satzung gilt für das gesamte Gebiet der Stadt Königsbrunn mit
                                                                               diesen Zweck gegenüber dem Rechtsträger der Bauaufsichtsbehörde
Ausnahme der Gebiete, für die Bebauungspläne oder sonstige Satzun-
                                                                               rechtlich gesichert ist.
gen nach dem BauGB mit abweichenden Regelungen gelten.
                                                                                                                  §4
                                     §2
                                                                                              Richtzahlen und Berechnungsgrundlagen
                            Begriffsbestimmung
                                                                               (1) Die Zahl der notwendigen Kfz- und Fahrradstellplätze bemisst sich
(1) Stellplätze für Kraftfahrzeuge im Sinne der Satzung sind Garagen,
                                                                               gem. Art. 47 Abs. 2 Satz 2 BayBO nach Anlage 1 dieser Satzung.
Carports und sonstige Stellplatzflächen außerhalb der öffentlichen Ver-
                                                                               (2) Einliegerwohnungen gelten als eigenständige Wohneinheit.
kehrsflächen (nachfolgend Kfz-Stellplätze).
                                                                               (3) Bei Gebäuden mit mehr als drei Wohneinheiten sind zur ermittelten
(2) Abstellplätze für Fahrräder sind Fahrradkeller, Fahrradgaragen und
                                                                               Zahl der Stellplätze 10 % für Besucher zu addieren.
sonstige Abstellflächen außerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen
                                                                               (4) Für Anlagen mit regelmäßigem An- und Auslieferungsverkehr ist
(nachfolgend Fahrradstellplätze).
                                                                               eine ausreichende Anzahl von Stellplätzen für Lastkraftwagen nach-
(3) Öffentliche Verkehrsflächen im Sinne dieser Satzung sind gem. dem
                                                                               zuweisen. Auf ausgewiesenen Ladezonen für LKWs dürfen keine Stell-
Bayerischen Straßen- und Wegegesetz sämtliche öffentlich gewidme-
                                                                               plätze nachgewiesen werden.
ten Flächen, die geeignet sind fließenden oder ruhenden Kraftfahr-
                                                                               (5) Für Anlagen, bei denen ein höherer Besucherverkehr durch Auto-
zeug-, Fahrrad- oder Fußgängerverkehr abzuwickeln. Die Eigentumsver-
                                                                               busse zu erwarten ist (z.B. Beherbergungsbetriebe), ist auch eine ent-
hältnisse sind hierbei nicht maßgeblich.
                                                                               sprechende Anzahl von Stellplätzen für Busse nachzuweisen.
                                     §3
                                                                               (6) Werden Anlagen verschiedenartig genutzt, so ist der Stellplatz-
        Pflicht zur Herstellung von Kfz- und Fahrradstellplätzen               bedarf für jede Nutzung (Verkehrsquelle) getrennt zu ermitteln. Dabei
(1) Die Verpflichtung zur Herstellung von Kfz- und Fahrradstellplätzen         werden betrieblich erforderliche untergeordnete Nebennutzungen der
(Art. 47 Abs. 1 BayBO) besteht, wenn eine bauliche Anlage errichtet            Hauptnutzung zugeordnet und nicht gesondert in Ansatz gebracht.
wird oder wenn durch die bauliche Änderung einer Anlage oder die               (7) Einer gegenseitigen Anrechnung der Stellplätze kann bei zeitlich
Änderung ihrer Benutzung ein erstmaliger oder ein zusätzlicher Bedarf          getrennter Nutzung zugestimmt werden.
entsteht.                                                                      (8) Die Anzahl der erforderlichen Kfz-Stellplätze und Fahrradstellplätze
(2) Die nach dieser Satzung herzustellenden Kfz-Stellplätze müssen             ist zu erhöhen, wenn nach der besonderen Situation des Einzelfalles,
spätestens zum Zeitpunkt der Nutzungsaufnahme der baulichen An-                nach der besonderen Art der Nutzung oder nach dem Charakter des ge-
lage nachgewiesen werden. Sie sind auf Dauer zu erhalten, zu unter-            schäftlichen Betriebes ein Mehrbedarf zu erwarten ist.
halten und als Kfz Stellplatz für das jeweilige Fahrzeug zur Verfügung         (9) Die Anzahl der erforderlichen Kfz-Stellplätze für Gebäude mit Büro-,
zu stellen.                                                                    Verwaltungs- und Praxisräumen (Nr. 2 der Anlage Nr. 1) kann um 20 %
(3) Die Pflicht zur Herstellung von Kfz-Stellplätzen kann erfüllt werden       reduziert werden, wenn sich in der Nähe (nicht weiter als 100 m ent-
durch:                                                                         fernt) eine ÖPNV-Haltestelle befindet und die Anzahl der Fahrradstell-
1. Herstellung der notwendigen Kfz-Stellplätze auf dem Baugrund-              plätze um 20 % erhöht wird.
    stück.                                                                     (10) Bei der Berechnung der Stellplatzzahl wird je Nutzung rechnerisch
2. Herstellung der notwendigen Kfz-Stellplätze auf einem geeigneten           auf eine ganze Zahl aufgerundet.
    Grundstück in der Nähe des Baugrundstücks, wenn dessen Benut-                                                 §5
    zung für diesen Zweck gegenüber dem Rechtsträger der Bauauf-                               Größe, Ausstattung und Beschaffenheit
    sichtsbehörde rechtlich gesichert ist.                                                         der Kfz- und Fahrradstellplätze
3. In der Nähe wird für unterschiedliche Nutzungsarten wie folgt definiert:   (1) Die Größe von Kfz-Stellplätzen bemisst sich nach der GaStellV in
    - Wohnbebauung (max. 100 Meter Fußwegentfernung vom Eingangs-             der jeweils gültigen Fassung.
       bereich des Gebäudes)                                                   (2) Fahrradstellplätze müssen mindestens 2 m auf 0,75 m groß sein.
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Aus dem Rathaus

(3) Besucherstellplätze müssen frei zugänglich sein und müssen ober-       (3) Flachdächer von Garagenanlagen mit mehr als 2 Kfz-Stellplätzen
irdisch angelegt werden; sie müssen im Gemeinschaftseigentum ver-          sind extensiv zu begrünen. Die Fassaden mehrgeschossiger Garagen-
bleiben und dürfen weder durch Teilung noch Bildung eines Sonder-          anlagen sind zu begrünen.
rechts der Besucherbenutzung entzogen werden.                                                                 §7
(4) Grenzen Stellplätze der Länge nach an öffentliche Verkehrsflächen,                               Stellplatznachweis
so ist ein Zuschlag von mindestens 1 m zur Stellplatzbreite hinzuzu-       (1) In den Bauvorlagen sind die Lage und Breite der Zu- und Abfahrt,
fügen. Alternativ müssen bauliche Maßnahmen getroffen werden, um           die Anzahl, die Lage und Größe der Stellplätze sowie Sichtdreiecke
ein Hineinragen von Fahrzeugtüren in die öffentliche Verkehrsfläche        zeichnerisch darzustellen (§ 8 Abs. 3 Nr. 12 BauVorlV).
zu vermeiden.                                                              (2) Neben der zeichnerischen Darstellung gemäß Abs. 1 ist in der
(5) Beim Neubau von Gebäuden bis zu 2 Wohneinheiten kann der Stau-         Baubeschreibung jeweils eine Stellplatzberechnung unter Angabe der
raum vor Garagen und Carports jeweils als zweiter Stellplatz je Wohn-      Stellplatzzahl (Tiefgarage, oberirdisch, Besucher etc.) und der für die
einheit herangezogen werden, wenn dieser eine Tiefe von mindestens         Berechnung relevanten Faktoren (Nutzflächen, Beschäftigtenzahl etc.)
6,00 m aufweist. Dies gilt auch für die Errichtung einer 3. Wohnein-       aufzunehmen.
heit, wenn diese nachträglich durch den Umbau oder die Erweiterung         Der Anschluss an die öffentliche Verkehrsfläche ist über entsprechende
eines Bestandsgebäudes geschaffen werden soll.                             Schleppkurven nachzuweisen.
(6) § 5 Abs. 5 dieser Satzung gilt nicht für Hinterliegerbebauungen.                                          §8
(7) Mit Ausnahme von § 5 Abs. 5 müssen sämtliche Stellplätze einzeln                                   Stellplatzablöse
anfahrbar/nutzbar sein.                                                    (1) Der Kfz-Stellplatznachweis kann ganz oder teilweise durch Ab-
(8) Duplexgaragen können als Stellplätze angerechnet werden, sofern        schluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages (Ablösevertrag) erfüllt
sie jeweils für eine Wohneinheit übereinander liegen und dieser zu-        werden, wenn die Kfz-Stellplätze nicht nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 und 2
geordnet sind.                                                             dieser Satzung hergestellt werden können. Der Abschluss eines Ablöse-
(9) Stellplätze sind über eine gemeinsame Zu- & Abfahrt an die öf-         vertrags liegt im Ermessen der Stadt Königsbrunn.
fentliche Verkehrsfläche anzuschließen. Hierbei sind die Sichtdreiecke     (2) Die Ablösung der Kfz-Stellplatzpflicht ist ausschließlich im Zent-
nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz freizuhalten. Die ge-         rumsbereich möglich. Der Umgriff des Zentrumsbereiches ergibt sich
meinsame Zu- & Abfahrt muss eine Breite von mindestens 5,00 m auf-         aus Anlage 2 dieser Satzung. Für den Fall, dass aufgrund gesetzlicher
weisen und mindestens 10 m vom Einmündungsbereich der nächsten             Regelungen der Verzicht der Stellplatzablöse außerhalb des Zentrums-
Kreuzung/Einmündung abgesetzt sein. In einzelnen Fällen kann ab-           bereichs den Verlust der Stellplatzpflicht zur Folge hat, soll im Einzel-
weichend hiervon eine breitere Zufahrt gefordert werden.                   fall ebenfalls ein Ablösevertrag geschlossen werden.
(10) Bei Gebäuden mit mehr als 2 Wohneinheiten müssen die Stellplät-       (3) Für Vergnügungsstätten nach Nr. 6.2 und gewerbliche Anlagen
ze in Form von Parktaschen hergestellt werden, um ein Rückwärtsaus-        nach Nr. 9.5 der Anlage 1 dieser Satzung sowie jeweils artverwandte
fahren auf die öffentliche Verkehrsfläche zu vermeiden. Im Falle des § 5   Nutzungsbereiche ist eine Stellplatzablöse ausgeschlossen.
Abs. 5 Satz 2 dieser Satzung kann auf die Errichtung einer Parktasche      (4) Der Ablösevertrag ist vor Erteilung der Baugenehmigung abzu-
verzichtet werden.                                                         schließen.
(11) Bei Wohngebäuden mit mehr als 10 WE sind bei 10 % aller Stell-        (5) Der Ablösebetrag beträgt 15.000 € pro Stellplatz.
plätze, welche dem Wohnen dienen, die baulichen Voraussetzungen für        (6) Es können maximal 25 % der Stellplätze abgelöst werden.
eine jederzeitige Ausstattung mit einer Elektroladestation vorzusehen.                                        §9
(12) Stellplätze von Gastronomie-, Beherbergungsbetrieben und Ver-                                      Abweichungen
kaufsstätten müssen so angelegt werden, dass sie für Kunden gut er-        Von den Vorschriften dieser Satzung können Abweichungen nach Art.
reichbar sind. Behindertenparkplätze müssen im Eingangsbereich si-         63 BayBO durch die Stadt Königsbrunn zugelassen werden.
tuiert sein.                                                                                                 § 10
(13) Der Aufstellort von Fahrradabstellplätzen muss von der öffentli-                               Ordnungswidrigkeiten
chen Verkehrsfläche aus ebenerdig oder über Rampen leicht erreichbar       Nach den Vorschriften des Art. 79 Abs. 1 Nr. 1 BayBO kann mit Geld-
und gut zugänglich sein; er soll in unmittelbarer Nähe des Eingangsbe-     buße bis zu 500.000,- € belegt werden, wer als Bauherr vorsätzlich
reiches des Vorhabens angeordnet werden. Mindestens 50 % der Fahr-         oder fahrlässig den Vorschriften der §§ 3 bis 6 dieser Satzung zuwider-
radabstellflächen sollen überdacht sein.                                   handelt.
                                   §6                                                                        § 11
                       Gestaltung der Stellplätze                          Diese Satzung tritt zum 10.12.2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die
(1) Kfz-Stellplätze und deren Zufahrten sind soweit wie möglich in         Satzung vom 01.01.2002 außer Kraft.
wasserdurchlässigem Material auszuführen. Falls dies nicht möglich ist,
ist für die Stellplätze eine eigene Entwässerung vorzusehen, die nicht
über öffentliche Verkehrsflächen erfolgen darf.
(2) Anlagen für Kfz-Stellplätze sind einzugrünen. Stellplatzanlagen mit
mehr als 10 aufeinanderfolgenden Kfz-Stellplätzen sind durch Pflanz-
inseln zu gliedern. Die Pflanzinseln sind mit einer Breite von mindes-
tens 1,5 m und mit einer Länge von mindestens 5 m auszubilden. Die
Pflanzinseln sind dauerhaft zu erhalten.

                                                                                                                                                  7
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Aus dem Rathaus

                                                         Satzung
                             Über die Erhebung der Hundesteuer
                               (Hundesteuersatzung - HStS)
                                  vom 25.11.2020 – Inkrafttreten 01.01.2021
Auf Grund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) der                      § 4 Wegfall der Steuerpflicht, Anrechnung
Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS       (1) Die Steuerpflicht entfällt, wenn ihre Voraussetzungen in weniger
2024-1-I), das zuletzt durch Gesetz vom 9. Juni 2020 (GVBl. S. 286)     als drei aufeinander folgenden Monaten im Kalenderjahr erfüllt werden.
geändert worden ist, erlässt die Stadt Königsbrunn folgende Satzung     (2) 1Tritt an die Stelle eines verstorbenen oder veräußerten Hundes,
für die Erhebung der Hundesteuer:                                       für den die Steuerpflicht im Kalenderjahr bereits entstanden und nicht
                         § 1 Steuertatbestand                           nach Abs. 1 entfallen ist, bei demselben Halter ein anderer Hund, ent-
1
  Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet      fällt für dieses Kalenderjahr die weitere Steuerpflicht für den anderen
unterliegt einer gemeindlichen Jahresaufwandsteuer nach Maßgabe         Hund. 2Tritt in den Fällen des Satzes 1 an die Stelle eines verstorbenen
dieser Satzung. 2Maßgebend ist das Kalenderjahr.                        oder veräußerten Hundes ein Kampfhund, entsteht für dieses Kalender-
                           § 2 Steuerfreiheit                           jahr hinsichtlich dieses Kampfhundes eine weitere Steuerpflicht mit
Steuerfrei ist das Halten von                                           einem Steuersatz in Höhe der Differenz aus dem erhöhten Steuersatz
1. Hunden allein zu Erwerbszwecken, insbesondere das Halten von         für Kampfhunde und dem Steuersatz, der für den verstorbenen oder
a) Hunden in Tierhandlungen,                                            veräußerten Hund gegolten hat.
b) Hunden, die zur Bewachung von zu Erwerbszwecken gehaltenen Her-      (3) 1Ist die Steuerpflicht eines Hundehalters für das Halten eines Hun-
den notwendig sind und zu diesem Zwecke gehalten werden,                des für das Kalenderjahr oder für einen Teil des Kalenderjahres bereits
                                                                        in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland entstan-
2. Hunden des Deutschen Roten Kreuzes, des Arbeiter-Samariter-Bun-
                                                                        den und nicht später wieder entfallen, ist die erhobene Steuer auf die
des, des Malteser Hilfsdienstes, der Johanniter-Unfall-Hilfe oder des
                                                                        Steuer anzurechnen, die dieser Hundehalter für das Kalenderjahr nach
Technischen Hilfswerks, die ausschließlich der Durchführung der die-
                                                                        dieser Satzung zu zahlen hat. 2Mehrbeträge werden nicht erstattet.
sen Organisationen obliegenden Aufgaben dienen,
                                                                                           § 5 Steuermaßstab und Steuersatz
3. Hunden ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben,
                                                                        (1) 1Die Steuer beträgt
4. Hunden, die von Mitgliedern der Truppen oder eines zivilen Ge-
                                                                        1. für jeden Hund 50,00 Euro
folges verbündeter Stationierungsstreitkräfte sowie deren Angehörigen
                                                                        2. für jeden Kampfhund 500,00 Euro.
gehalten werden,                                                        2
                                                                          Hunde, für die eine Steuerbefreiung nach § 2 gewährt wird, sind bei
5. Hunden, die von Angehörigen ausländischer diplomatischer oder
                                                                        der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht anzusetzen. 3Hunde, für
berufskonsularischer Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland
                                                                        die die Steuer nach § 6 ermäßigt wird, gelten als erste Hunde.
gehalten werden,
                                                                        (2) 1Kampfhunde sind Hunde, bei denen auf Grund rassenspezifischer
6. Hunden, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tier-
                                                                        Merkmale, Zucht und Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität
asylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind,
                                                                        und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist.
7. Hunden, die die für Rettungshunde vorgesehenen Prüfungen be-         2
                                                                          Kampfhunde im Sinne dieser Vorschrift sind alle in § 1 der Verordnung
standen haben und als Rettungshunde für den Zivilschutz, den Katast-    über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit genann-
rophenschutz oder den Rettungsdienst zur Verfügung stehen,              ten Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen unter-
8. Hunden, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose     einander oder mit anderen Hunden.
unentbehrlich sind.                                                     (3) Alle vor dem Inkrafttreten dieser Satzung gemeldeten Kampfhunde
                    § 3 Steuerschuldner, Haftung                        mit Negativzeugnis genießen Bestandsschutz und werden nach § 5
(1) 1Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. 2Hundehalter ist, wer   Abs. 1 Nr. 1 besteuert.
einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts-                              § 6 Steuerermäßigung
oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat. 3Als Hundehalter gilt         1
                                                                          Die Steuer ist um die Hälfte ermäßigt für
auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder        1. Hunde, die in Einöden gehalten werden. Als Einöde gilt ein Anwe-
auf Probe oder zum Anlernen hält. 4Alle in einen Haushalt oder einen    sen, dessen Wohngebäude mehr als 500 m Luftlinie von jedem anderen
Betrieb aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemein-        Wohngebäude entfernt ist.
sam gehalten.                                                           2. Hunde, die von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Inhabern eines
(2) Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde,         Jagdscheines ausschließlich oder überwiegend zur Ausübung der Jagd
sind sie Gesamtschuldner.                                               oder des Jagd- oder Forstschutzes gehalten werden, sofern nicht die
(3) Neben dem Hundehalter haftet der Eigentümer des Hundes für die      Hundehaltung steuerfrei ist. Die Steuerermäßigung tritt nur ein, wenn
Steuer.                                                                 die Hunde die Brauchbarkeitsprüfung oder eine ihr gleichgestellte Prü-
8
02/2021 Stadt Königsbrunn
Aus dem Rathaus

fung nach § 21 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagd-        erfolgt und gegebenenfalls unter Vorlage geeigneter Nachweise der
gesetzes mit Erfolg abgelegt haben.                                       Stadt Königsbrunn melden.
2
    Die Steuerermäßigung nach Satz 1 kann nur für jeweils einen Hund      (2) Wer einen unter vier Monate alten Hund hält, muss ihn unver-
des Steuerpflichtigen beansprucht werden. 3Sind sowohl die Vorausset-     züglich nach Vollendung des vierten Lebensmonats des Hundes unter
zungen des Satzes 1 Nr. 1 als auch des Satzes 1 Nr. 2 erfüllt, wird die   Angabe von Herkunft, Alter und Rasse sowie unter Angabe, ob die Hun-
Steuer nur einmal ermäßigt.                                               dehaltung zu einem Zweck im Sinne des § 2 erfolgt und gegebenenfalls
          § 7 Allgemeine Bestimmungen für Steuerbefreiung                 unter Vorlage geeigneter Nachweise der Stadt Königsbrunn melden.
                         und Steuerermäßigung                             (3) 1Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die
(1)    1Steuerermäßigungen   werden auf Antrag gewährt. 2Der Antrag ist   Stadt Königsbrunn eine Hundesteuermarke aus, die der Hund außer-
                                                                          halb der Wohnung des Hundehalters oder seines umfriedeten Grund-
bis zum Ende des Kalenderjahres zu stellen, für das die Steuerermäßi-
                                                                          besitzes stets tragen muss. 2Der Hundehalter ist verpflichtet, einem
gung begehrt wird. 3In dem Antrag sind die Voraussetzungen für die
                                                                          Beauftragten der Stadt Königsbrunn oder dem Ordnungsdienst einer
Steuerermäßigung darzulegen und auf Verlangen der Gemeinde glaub-
                                                                          anderen Gemeinde die Steuermarke auf Verlangen vorzuzeigen; werden
haft zu machen. 4Maßgebend für die Steuerermäßigung sind die Ver-
                                                                          andere Personen als der Hundehalter mit dem Hund angetroffen, sind
hältnisse zu Beginn des Kalenderjahres. 5Beginnt die Hundehaltung
                                                                          auch diese Personen hierzu verpflichtet.
erst im Laufe des Kalenderjahres, ist dieser Zeitpunkt entscheidend.
                                                                          (4) 1Die erste Hundesteuermarke wird unentgeltlich vergeben. 2Geht
(2) Für Kampfhunde wird keine Steuerbefreiung nach § 2 Nr. 7 und 8
                                                                          die Marke verloren, wird für den Ersatz ein Unkostenbeitrag in Höhe
und keine Steuerermäßigung nach § 6 gewährt.                              von 5,00 Euro erhoben.
                             § 8 Züchtersteuer                            (5) 1Der steuerpflichtige Hundehalter (§ 3) hat den Hund innerhalb
(1) Die Züchtersteuer entfällt.                                           eines Monats bei der Stadt Königsbrunn abzumelden, wenn er ihn ver-
(2) Alle vor dem Inkrafttreten dieser Satzung gemeldeten Hunde, die       äußert oder sonst abgegeben hat, wenn der Hund abhandengekommen
zu Zuchtzwecken gehalten werden, genießen Bestandsschutz und wer-         oder tot ist oder wenn der Halter aus der Gemeinde weggezogen ist.
den mit der Hälfte des Steuersatzes nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 besteuert.      2
                                                                            Mit der Abmeldung des Hundes ist die noch vorhandene Hundesteuer-
                     § 9 Entstehen der Steuerpflicht                      marke an die Stadt Königsbrunn zurückzugeben.
Die Steuerpflicht entsteht mit Beginn des jeweiligen Kalenderjahres       (6) Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung oder Steuer-
oder - wenn der Steuertatbestand erst im Verlauf eines Kalenderjahres     ermäßigung weg, ist das der Stadt Königsbrunn innerhalb eines Monats
verwirklicht wird - mit Beginn des Tages, an dem der Steuertatbestand     nach Wegfall anzuzeigen.
verwirklicht wird.                                                                                  § 12 Inkrafttreten
                       § 10 Fälligkeit der Steuer                         (1) Diese Hundesteuersatzung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.
1
    Die Steuer wird erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Steuer-     (2) Mit Ablauf des 31. Dezember 2020 tritt die Hundesteuersatzung
bescheides fällig. 2Bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheides      vom 26.07.2006 außer Kraft.
ist die Steuer jeweils zum 1. März eines jeden Jahres fällig und ohne     Diese Satzung wurde am 03.12.2020 im Rathaus, Geschäftsleitung,
Aufforderung zu entrichten.                                               Zimmer 103, zur Einsichtnahme niedergelegt. Sie kann zu den üblichen
             § 11 Anzeigepflichten und sonstige Pflichten                 Öffnungszeiten eingesehen werden. Hierauf wurde durch Mitteilung in
(1) Wer einen über vier Monate alten Hund hält, muss ihn unverzüglich     dem für amtliche Bekanntmachungen bestimmten Teil der Augsburger
nach Anschaffung unter Angabe von Herkunft, Alter und Rasse sowie         Allgemeinen vom 03.12.2020, Seite 36, hingewiesen. Die Satzung ist
unter Angabe, ob die Hundehaltung zu einem Zweck im Sinne des § 2         auch unter www.koenigsbrunn.de einzusehen.

                                         Stadtratssitzungen
Um Sie zeitnah über wichtige Entscheidungen des Haupt- und Bau-           Sportvereine. Diese beiden Richtlinien wurden zu einer gemeinsamen
ausschusses sowie des Stadtrates zu informieren, finden Sie an dieser     Richtlinie zusammengeführt. Folgende Punkte wurden in die Richtlinie
Stelle Auszüge aus Sitzungsprotokollen (vorbehaltlich der Protokoll-      mitaufgenommen:
freigabe des zuständigen Gremiums).                                       - Zuschüsse für besondere Anlässe
                                                                          - Zuschüsse für Sonderprojekte bzw. Projektzuschüsse
Aus dem Stadtrat und aus den Ausschüssen                                  - Investitionszuschüsse
                                                                          Die Verwaltung stellt die neue Förderrichtlinie für Vereine zusammen
7. Stadtratssitzung vom 10.11.2020 - öffentlicher Teil
                                                                          mit den Änderungen der jeweiligen Förderbeträge vor (siehe Anlage
TOP 2                                                                     4 der Sitzungsniederschrift). (…) Herr 1. Bürgermeister Feigl sichert
Neue Förderrichtlinie für Königsbrunner Vereine; Beratung                 dem Gremium zu, dass die Vergleichszahlen noch geliefert werden. Er
Bisher gab es für die Königsbrunner Vereine jeweils eine eigene För-      bittet das Gremium, weitere Anregungen noch bis Jahresende an die
derrichtlinie für Kulturvereine und eine eigene Förderrichtlinie für      Verwaltung weiterzugeben.
                                                                                                                                             9
02/2021 Stadt Königsbrunn
Aus dem Rathaus

TOP 3                                                                     Beschluss:
Inventarisierungsprojekt Lechfeldmuseum; Bericht                          1. Bei positiver Förderzusage in Höhe von 45 % der förderfähigen
Die Verwaltung berichtet anhand einer Präsentation über den aktuellen     Gesamtkosten wird die Generalsanierung mit Fassadenerneuerung
Sachstand des Inventarisierungsprojekts und angedachte zukünftige         der Eisarena im angegebenen Zeitrahmen umgesetzt. Die hierzu
Maßnahmen (siehe Anlage 5 der Sitzungsniederschrift).                     benötigten Mittel werden, gemäß Kostenaufstellung in der Förder-
Projektbeginn: November 2018                                              bewerbung, für die Haushaltsjahre 2021ff. eingestellt.
                                                                          Anwesend: 31
Projektende: Oktober 2021
                                                                          Dafür: 18 / dagegen: 13
Bei einer eingehenden Diskussion wird fraktionsübergreifend darge-
                                                                          Auf eigenen Wunsch möchte Herr Stadtrat Kubsch im Protokoll ver-
legt, dass Museen sich dem Zeitgeist anpassen müssten und die ver-
                                                                          merkt haben, dass er gegen den Beschluss gestimmt hat.
gangenen Bemühungen der ehrenamtlich tätigen Personen zu würdigen
seien. Der Bezug zur Stadtgeschichte sei wichtig. (…)
                                                                          Beschluss:
                                                                          2. Bei positiver Förderzusage in Höhe von 45 % der förderfähi-
TOP 6 (vorgezogen)                                                        gen Gesamtkosten, wird die Sanierung der Dreifachsporthalle Wil-
Bewerbung für das Förderprogramm „Sanierung kommunaler Ein-               li-Oppenländer-Halle im angegebenen Zeitrahmen umgesetzt. Die
richtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“, Projekt-           hierzu benötigten Mittel werden, gemäß Kostenaufstellung in der
aufruf 2020,                                                              Förderbewerbung, für die Haushaltsjahre 2021ff. eingestellt.
- Generalsanierung mit Fassadenerneuerung der Eisarena,                   Anwesend: 31
- Sanierung der Dreifachsporthalle Willi-Oppenländer-Halle; Be-           Dafür: 31 / dagegen: 0
schluss                                                                   3. Die Beschlüsse werden mit der späteren Maßgabe gefasst, dass
                                                                          die Positionen bis März 2021 überprüft werden.
Zur heutigen Sitzung kann Herr Ziehensack vom Büro Ziehensack be-
grüßt werden. Im Bauausschuss am 20.10.2020 wurde die Bewerbung           TOP 4
beim Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in          Kulturelle Zuschüsse 2019;
                                                                          Beschluss:
den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ für die beiden Maßnahmen
                                                                          Die Projektanträge für 2020 wurden zu großen Teilen nicht nur für Pro-
Generalsanierung mit Fassadenerneuerung für die Eisarena und Sanie-
                                                                          jekte und Veranstaltungen gestellt, sondern einige Vereine bestritten
rung der Dreifachsporthalle Willi-Oppenländer-Halle beschlossen.
                                                                          damit auch Investitionen. Lediglich zwei Projekte, die in den Anträgen
Der Sanierungsumfang und die damit einhergehenden Kosten wurden
                                                                          genannt wurden, wurden nicht durchgeführt.
ermittelt.
                                                                          Diese betrafen:
Die Gesamtsumme der Generalsanierung mit Fassadenerneuerung Eis-          - Das pcOrchester / bewilligter Projektzuschuss: 185,00 Euro
arena, inklusive Planerkosten, beträgt ca. 9,3 Mio. Euro. Die Ausgaben    - Das Königsbrunner Kammerorchester / bewilligter Projektzuschuss:
fallen aufgeteilt über fünf Jahre an (Haushaltsjahre 2021 bis 2025).      688,75 Euro
(Genaue Auflistung siehe Projektskizze in der Anlage 6 der Sitzungs-      Beide Vereine veranstalten noch dieses Jahr unter Corona-Bedingun-
niederschrift).                                                           gen neugeplante, verschiedene kulturelle Aufführungen wie ein Stand-
Die Gesamtsumme der dringend notwendigen Sanierungsmaßnahmen              konzert oder Familienkonzerte. Bei diesen sind die Kosten höher und
der Dreifachsporthalle Willi-Oppenländer-Halle, inklusive Planerkosten,   es ist mit wesentlich weniger Einnahmen zu rechnen.
beträgt ca. 1,5 Mio. Euro. Die Ausgaben fallen überwiegend im Haus-       Finanzierung bereits über den Haushalt 2019 unter dem Produktkonto
haltsjahr 2022 an. Der Sitzungsniederschrift ist in der Anlage 7 eine     5751111. 531800
Projektbeschreibung beigefügt.                                            Der Sitzungsniederschrift sind als Anlage 9 ein Protokollauszug und
Die Bewerbung für beide Maßnahmen wurde fristgerecht zum                  Anträge beigefügt.
30.10.2020 eingereicht.
                                                                          Beschluss:
Bis zum 13.11.2020 ist es notwendig, einen Ratsbeschluss einzurei-
                                                                          Die Projektzuschüsse für kulturelle Vereine für 2020, die im Haus-
chen, aus dem hervorgeht, dass die Maßnahmen bei Erhalt der Zuwen-
                                                                          haltsjahr 2019 ausgezahlt wurden, werden nicht zurückgefordert,
dungen umgesetzt werden.
                                                                          wenn die Vereine ihre Projekte aufgrund der Corona-Pandemie
Kosten für die beiden Maßnahmen müssen im Haushalt 2021ff. ein-
                                                                          nicht durchführen konnten.
gestellt werden.
                                                                          Anwesend: 31
Herr 1. Bürgermeister Feigl informiert über ein am heutigen Tage ein-     Dafür: 31 / dagegen: 0
gegangenes E-Mail, aus dem hervorgeht, dass die Entscheidung über
eine mögliche Förderung erst Mitte März 2021 zu erwarten ist (siehe       TOP 5
Anlage 8 der Sitzungsniederschrift). Außerdem stellt er klar, dass die    Kulturelle Zuschüsse 2020;
in den Anlagen 6 und 7 aufgeführten Kosten ein Maximalprogramm            Beschluss
darstellen. Erst nach einer eventuellen Förderzusage kann entschieden     Die Projekt- und Veranstaltungsplanung wird durch die Corona-Epide-
werden, welche Positionen tatsächlich verwirklicht werden. (…)            mie für die Vereine erschwert.
10
Aus dem Rathaus

Die Zuschussanträge für Projekte 2020 beinhalten nicht nur Veranstal-     Im Haushalt 2020 sind 19.550,00 Euro eingestellt. Prd. Kto.:
tungen oder konkrete Projekte, sondern sind in vielen Fällen auch An-     5751111.531800.
träge zu geplanten Investitionen, für die seitens der Vereine nicht die   Beschluss:
nötigen Mittel bereitstehen, um eine entsprechende Eigenleistung zu       1) Die Regelzuschüsse werden in der beantragten Höhe von
erbringen (siehe Anlage 10 der Sitzungsniederschrift).                    10.178,50 Euro gem. Anlage I und Richtlinie § 3 gemäß 1.1 - 1.3.
Eine teilweise Auszahlung zu Investitionen ist demnach nicht zielfüh-     vergeben.
rend für die Vereine.                                                     Anwesend: 31
Der Beschlussvorschlag enthält jeweils 50 % der Regelzuschüsse als        Dafür: 31 / dagegen: 0
zusätzlichen Projektzuschuss, mit dem die Vereine ihre Veranstaltun-      Beschluss:
gen und Anschaffungen (teil)-finanzieren können.                          2) Die Projektzuschüsse in Höhe von 9.371,50 Euro werden wie in
KliK erhält zusätzlich zu dem die letzten Jahre ausgezahlten Jahres-      der Anlage 9 der Sitzungsniederschrift angegeben, vergeben.
zuschuss 448,25 Euro, um trotz Corona-Auflagen und damit geringeren       Anwesend: 31
Einnahmen, Veranstaltungen planen und durchführen zu können.              Dafür: 31 / dagegen: 0

   Stadtkasse: Amtliche Bekanntmachung
Die Stadtkasse Königsbrunn macht darauf aufmerksam, dass am               Wichtiger Hinweis: Wird eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fällig-
15.02.2021 folgende Abgaben (Steuer- und Gebührenverpflichtungen)         keitstages entrichtet, so ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis
fällig werden:                                                            ein Säumniszuschlag von eins von Hundert des abgerundeten rückstän-
                                                                          digen Steuerbetrages zu entrichten; abzurunden ist auf den nächsten
Gewerbesteuer (Vorauszahlung)                                             durch fünfzig Euro teilbaren Betrag (§ 240 Abgabenordnung). Säum-
Grundsteuer -A- und -B-                                                   niszuschläge entstehen kraft Gesetzes allein durch Zeitablauf ohne
Abfallbeseitigungsgebühren                                                Rücksicht auf ein Verschulden des Steuerpflichtigen (BFH-Urteil vom
                                                                          17.7.1985, BStBl II 1986 S. 122).Für die Abgaben nach dem Kommu-
Hiermit weisen wir nochmals darauf hin, dass mit Wirkung vom              nalabgabengesetz und Abgaben, die aufgrund anderer Gesetze erhoben
01.02.2001 der bargeldlose Zahlungsverkehr bei der Stadtkasse Kö-         werden, sind gemäß Art. 13 Abs 1. Nr. 5 Kommunalabgabengesetz die
nigsbrunn eingeführt wurde. Es besteht somit nur noch die Möglich-        Bestimmungen der Abgabenordnung entsprechend anzuwenden.
keit der Zahlung per Überweisung, Scheck und Lastschrifteinzug. Bitte     Auf die Anrechnung der gesetzlichen Mahngebühren und Säumniszu-
hierzu unbedingt die zugeteilte Finanzadresse angeben.                    schläge kann aufgrund des § 240 Abgabenordnung i.V. m. Art. 13 Kom-
                                                                          munalabgabengesetz nicht verzichtet werden.
Bei den Stadtwerken Königsbrunn werden fällig: Kanal- und Wasser-
gebühren (Jahresabrechnung und Vorauszahlung)

                        Amtliche Bekanntmachung
Änderung der Gebührensatzung zur                                          Änderung der Gebührensatzung zur
Wasserabgabesatzung der Stadt Königsbrunn                                 Entwässerungssatzung der Stadt Königsbrunn
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 15.12.2020 eine Änderung der        Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 15.12.2020 eine Änderung der
Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Königsbrunn be-         Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Königsbrunn be-
schlossen. Die Änderungssatzung hat insbesondere eine Erhöhung der        schlossen. Die Änderungssatzung hat insbesondere eine Erhöhung der
Verbrauchsgebühr von bisher 0,73 Euro pro Kubikmeter entnommenen          Verbrauchsgebühr von bisher 1,25 Euro pro Kubikmeter Abwasser auf
Wassers auf voraussichtlich 1,11 Euro pro Kubikmeter entnommenen          voraussichtlich 1,98 Euro pro Kubikmeter Abwasser ab dem 01.01.2021
Wassers ab dem 01.01.2021 zum Inhalt. Die Satzung tritt einen Tag         zum Inhalt. Die Satzung tritt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung
nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.                                       in Kraft.
Die 2. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Wasserabgabesat-          Die 3. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungs-
zung der Stadt Königsbrunn wurde im Rathaus, 2. Stock (Anbau), Zim-       satzung der Stadt Königsbrunn wurde im Rathaus, 2. Stock (Anbau),
mer 220, zur Einsichtnahme niedergelegt. Sie kann zu den üblichen         Zimmer 220, zur Einsichtnahme niedergelegt. Sie kann zu den üblichen
Öffnungszeiten eingesehen werden. Aufgrund der aktuellen Pande-           Öffnungszeiten eingesehen werden. Aufgrund der aktuellen Pande-
mie-Situation bitten wir Sie jedoch um eine entsprechende Terminver-      mie-Situation bitten wir Sie jedoch um eine entsprechende Terminver-
einbarung. Die Satzung ist zudem auch unter www.koenigsbrunn-stadt-       einbarung. Die Satzung ist zudem auch unter www.koenigsbrunn-stadt-
werke.de und www.koenigsbrunn.de einzusehen.                              werke.de und www.koenigsbrunn.de einzusehen.
                                                                                                                                            11
Aus dem Rathaus

Infos zur Corona-Situation

Bitte beachten Sie:                 In bestimmten öffentlichen         genden Seite. Auf der städtischen   tags, 15.00 – 18.00 Uhr besetzt
Das      Februar-Mitteilungsblatt   Bereichen, im Nahverkehr und       Homepage www.koenigsbrunn.de        (Tel. 08231/606-165).
ging mit Stand 7. Januar 2021       beim Einkaufen gilt wegen der      können im Bürgerserviceportal
in Druck – in Zeiten sehr hoher     Corona-Pandemie       weiterhin    zahlreiche Anliegen auch online     An den anderen Tagen wen-
Corona-Zahlen! Da die von der       das Abstandsgebot von 1,5 m        erledigt werden.                    den Sie sich bitte direkt an die
Bayerischen Staatskanzlei ange-     sowie Maskenpflicht! Denken        Im Dezember 2020 mussten die        Polizeiinspektion in Bobingen,
ordneten Corona-Regeln vorerst      Sie bitte daran, dass ein Mund-    Stadtbücherei und die städti-       Tel. 08234/96060. Zur Anzei-
bis Ende Januar 2021 befristet      Nasen-Schutz aus Klarsichtfolie    schen Museen wegen der ver-         generstattung kann auch der
wurden, können wir in dieser        seit Mitte Dezember 2020 nicht     hängten Corona-Regeln schlie-       Online-Zugang der Bayerischen
Ausgabe keine Angaben über die-     mehr erlaubt ist. In allen Ge-     ßen. Ob und wann sie im Februar     Polizei genutzt werden: www.on-
sen Zeitpunkt hinaus machen.        bäuden der Stadtverwaltung         2021 wieder geöffnet werden dür-    line-strafanzeige.de/bayern
Für Königsbrunn werden die Ent-     gilt Termin- und Maskenpflicht!    fen, ließ sich zum Zeitpunkt des
scheidungen zum weiteren Vor-                                          Drucktermins nicht vorhersagen.     Stadtratssitzungen
gehen in der Corona-Pandemie        Erreichbarkeit                     Geöffnet ist – mit einem Hygie-
                                                                                                           Wo die Stadtratssitzungen je-
nicht von der Stadtverwaltung,      der Stadtverwaltung                nekonzept – der Wertstoffhof.
                                                                                                           weils stattfinden, erfahren Sie
sondern durch das Landratsamt       Die Räumlichkeiten der Königs-                                         über die städtische Homepage
Augsburg getroffen. Die Stadt ist   brunner Stadtverwaltung sind       Beerdigungen und                    www.koenigsbrunn.de        unter
dann lediglich für die Umsetzung    nach wie vor für den freien Pu-    Eheschließungen                     der Rubrik „Ratsinfo“. Generell
in ihren eigenen Einrichtungen      blikumsverkehr geschlossen. Für    Da sich in diesen Bereichen an-     gilt Maskenpflicht.
zuständig. Auf seiner Website       ein persönliches Gespräch mit      gesichts der deutlich steigenden    Stadtratssitzungen, die im Rat-
veröffentlicht das Landratsamt      Beschäftigten der Stadtverwal-     Corona-Zahlen immer wieder Än-      haus stattfinden, werden für Bür-
Augsburg die Entwicklung der        tung muss vorab telefonisch oder   derungen bei der erlaubten Teil-    gerinnen und Bürger, die den öf-
7-Tage-Inzidenz und Maßnahmen       per E-Mail ein Termin vereinbart   nehmerzahl ergeben, informie-       fentlichen Teil besuchen wollen,
im Landkreis sowie die Anzahl       werden.                            ren Sie sich bitte zur aktuellen    in das Rathaus-Foyer bzw. den
der Covid-19-Fälle in den Ge-       Dies betrifft das Rathaus sowie    Situation über unsere Homepage      Ratssalon übertragen (Ton und
meinden.                            Ordnungsamt, Kulturbüro, Perso-    www.koenigsbrunn.de oder tele-      Präsentationen).
                                    nalmanagement und Betriebshof.     fonisch im Standesamt unter Tel.
Aktuelle Corona-Informationen       Für das Ordnungsamt können Sie     08231/606-129.
finden Sie auf der städtischen      über unsere Homepage online
Homepage www.koenigsbrunn.de        einen Termin vereinbaren unter     Polizeidienstzimmer
(Rubrik „Corona-Informationen“      der Rubrik „Terminvereinbarung     im Ordnungsamt
unten auf der Startseite) sowie     online: Ordnungswesen“. Tele-      Das Königsbrunner Dienstzim-
auf unserer Facebook-Seite und      fonnummern und E-Mailadressen      mer in der Marktstraße 3½ ist
in den Tagesmedien.                 finden Sie auf der gegenüberlie-   bis auf Weiteres nur donners-

                             Ihre Onlinedruckerei von LINUS WITTICH Medien
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Rathaus                         Tel. 0 82 31 / 6 06-0            Öffnungszeiten
Marktplatz 7                    Fax 0 82 31 / 6 06-1 61          Mo.: 8.00 – 12.30 Uhr            Do.: 8.00 – 12.30 Uhr
86343 Königsbrunn               info@koenigsbrunn.de             Di.: 7.00 – 16.00 Uhr            und 14.00 – 18.00 Uhr
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Mailadressen und Durchwahl der einzelnen Abteilungen Tel. 0 82 31 / 6 06 -...

Allgemeine Anliegen             Friedhofsverwaltung              Märkte                           Stadtentwicklung
info@koenigsbrunn.de            friedhofsverwaltung              markt@koenigsbrunn.de            stadtentwicklung
Durchwahl -0                    @koenigsbrunn.de                 Durchwahl -116                   @koenigsbrunn.de
                                Durchwahl -124                                                    Durchwahl -105
Ausbildung                                                       Musikschule
ausbildung@koenigsbrunn.de      Fundamt                          musikschule@koenigsbrunn.de      Stadtwerke
Durchwahl -134                  fundamt@koenigsbrunn.de          Durchwahl -566                   stadtwerke@koenigsbrunn.de
                                Durchwahl -114                                                    Durchwahl -149
Bauverwaltung                                                    Ordnungsamt
bauverwaltung@koenigsbrunn.de   Geschäftsleitung                 ordnungsamt@koenigsbrunn.de      Standesamt
Durchwahl -169                  geschaeftsleitung                Durchwahl -116                   standesamt@koenigsbrunn.de
                                @koenigsbrunn.de                                                  Durchwahl -129
Betriebshof                     Durchwahl -202
                                                                 Personalmanagement
betriebshof@koenigsbrunn.de                                      personalmanagement               Steueramt
Durchwahl -170                  Gewerbeamt                                                        steuer@koenigsbrunn.de
                                                                 @koenigsbrunn.de
                                gewerbeamt@koenigsbrunn.de                                        Durchwahl -171
                                                                 Durchwahl -201
Bürgermeisterbüro               Durchwahl -214
buergermeisterbuero                                                                               Straßenverkehrsbehörde
                                                                 Presse- und
@koenigsbrunn.de                Hochbau                                                           strassenverkehrsbehoerde
                                                                 Öffentlichkeitsarbeit
Durchwahl -101                  hochbau@koenigsbrunn.de                                           @koenigsbrunn.de
                                                                 presse@koenigsbrunn.de
                                Durchwahl -199                                                    Durchwahl -136
                                                                 Durchwahl -211
Controlling
controlling@koenigsbrunn.de     Informations- und                                                 Tiefbau
                                Kommunikationstechnik            Schulen
Durchwahl -131                                                                                    tiefbau@koenigsbrunn.de
                                iuk@koenigsbrunn.de              schulen@koenigsbrunn.de
                                                                                                  Durchwahl -199
                                Durchwahl -204                   Durchwahl -121
Einwohnermeldeamt
einwohnermeldeamt                                                                                 Vergabestelle
                                Jugendfreizeitstätte MatriX      Sozialbüro
@koenigsbrunn.de                                                                                  vergabestelle@koenigsbrunn.de
Durchwahl -117                  info@diematrix.de                sozialbuero@koenigsbrunn.de      Durchwahl -131
                                Tel. 08231 / 9576060             Durchwahl -184
Energieeffizienz/Klimaschutz                                                                      vhs Königsbrunn
energieeffizienz-klimaschutz    Kindertagesstätten               Sport                            vhs@koenigsbrunn.de
@koenigsbrunn.de                kindertagesstaetten              sport@koenigsbrunn.de            Durchwahl -260
Durchwahl -140                  @koenigsbrunn.de                 Durchwahl -121
                                Durchwahl -121                                                    Wahlamt
Fairtrade                                                        Stadtarchiv                      wahlen@koenigsbrunn.de
                                Kulturbüro und Museen
fairtrade@koenigsbrunn.de                                        stadtarchiv@koenigsbrunn.de      Durchwahl -116
                                kulturbuero@koenigsbrunn.de
Durchwahl -107                                                   Durchwahl -221
                                Durchwahl -260
                                                                                                  Wirtschaftsförderung
Finanzverwaltung                Liegenschaften                   Stadtbücherei                    wirtschaftsfoerderung
finanzen@koenigsbrunn.de        liegenschaften@koenigsbrunn.de   stadtbuecherei@koenigsbrunn.de   @koenigsbrunn.de
Durchwahl -113                  Durchwahl -222                   Durchwahl -255                   Durchwahl -131
                                                                                                                               13
Aus dem Rathaus

                    Nachruf                                                                                        Arbeiten bei der
          Wir nehmen Abschied von unserem Mitarbeiter
                                                                                                                   Stadt Königsbrunn
                   Robert Fieger                                                                                   Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden
                                                                                                                   für ihre langjährige Treue geehrt
   der im Alter von 51 Jahren verstarb. Herr Fieger war seit 2009
  bei uns beschäftigt und hat die ersten Jahre seiner Tätigkeit im                                                 24 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Königsbrunn wurden im
            Betriebshof, Bereich Straßenbau, verbracht.                                                            Dezember 2020 für ihre langjährige Treue von Personalrat und 1. Bür-
  2013 wechselte er in unsere Stadtgärtnerei und kehrte somit zu                                                   germeister Franz Feigl geehrt.
                                                                                                                   Die Liste der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die 10, 20, 25, 30, 35
   seinem erlernten Berufsfeld, der Gärtnerei, zurück. Die letzten
                                                                                                                   Jahre in der Stadtverwaltung angestellt sind, führt Robert Vogg mit
 Jahre seiner Tätigkeit war Herr Fieger eigenverantwortlich für die
                                                                                                                   45 Dienstjahren an. Aufgrund der Corona-Pandemie fand die Ehrung
       Sicherheit und Sauberkeit der öffentlichen Spielplätze
                                                                                                                   zwar im kleinen Rahmen und mit großem Abstand statt – der Applaus
                            verantwortlich.
                                                                                                                   der Anwesenden war aber dennoch laut, als jede(r) Einzelne ihre bzw.
         Wir verlieren mit ihm einen fleißigen, freundlichen
                                                                                                                   seine Urkunde und einen Gutschein vom Begegnungsland LechWertach
                     und hilfsbereiten Mitarbeiter.
                                                                                                                   entgegennehmen durfte. 1. Bürgermeister Feigl bedankte sich bei sei-
          Seiner Familie gilt unsere aufrichtige Teilnahme.
                                                                                                                   nen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die langjährige Treue – was
 Wir werden Herrn Fieger stets ein ehrendes Gedenken bewahren.
                                                                                                                   in der heutigen Zeit nicht mehr selbstverständlich sei!

                            Franz Feigl                                                                            45 Dienstjahre:                      Armin Kalupp
                         1. Bürgermeister                                                                          Robert Vogg                          Thomas Meier
                          Markus Riedel
                     Personalratsvorsitzender                                                                      35 Dienstjahre:
                                                                                                                                                        20 Dienstjahre:
                                                                                                                   Anita Krätschmer
                                                                                                                                                        Markus Riedel
                                                                                                                   30 Dienstjahre:                      Renzo Canzio
                                                                                                                   Margarete Kraushaar                  Valentina Krasnizki
                                                                                                                   Günter Frisch                        Robert Kirsner
                                                                                                                   Reinhold Kesselbaur                  Merriel Bruckner
                                                                                                                   Ernst Pschenitza
                                       Eine Veröffentlichung der WITTICH Medien KG
                                                                                                                                                        10 Dienstjahre:
                                                                                Foto: fotolia.com / xxknightwolf

                                                                                                                   Karin Hienz
                                                                                                                                                        Jürgen Berger
                                                                                                                   Susanne Hoffelner
                                                                                                                                                        Rainer Depil
                                                                                                                   Uta Meidert
                                                                                                                                                        Lotfi Hamed
                                                                                                                   25 Dienstjahre:                      Denni Köbler
                                                                                                                   Stefan Geiger                        Natalie Rohrer
                                                                                                                   Franz Danzer                         Tomas Roser

     Auch in der Zeit der Trauer

                         sind wir für Sie da.
                                                                                                                   1. Reihe (v.l.n.r.): Lotfi Hamed, Valentina Krasnizki, Anita Krätschmer,
                                                                                                                   Merriel Bruckner, Karin Hienz
     Eine Trauerdanksagung                                                                                         2. Reihe (v.l.n.r.): Margarete Kraushaar, Susanne Hoffelner, Markus
                                                                                                                   Riedel, Günter Frisch, Denni Köbler, Uta Meidert
                                                                                                                   3. Reihe (v.l.n.r.): Franz Feigl, Robert Vogg, Reinhold Kesselbaur,
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                                                                                                                   Ernst Pschenitza, Tomas Roser
                wittich.de/trauer                                                                                  4. Reihe (v.l.n.r.): Natalie Rohrer, Stefan Geiger, Rainer Depil
       Gerne auch telefonisch unter Tel. 09191 7232-0                                                                                                                Foto: Christina Feichtl

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