02/2021 Stadt Königsbrunn
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Das Königsbrunner Mitteilungsblatt Rathaus • Kultur • Veranstaltungen • Soziales • Sport • u.v.m. 02/2021 Aus dem Rathaus Kultur Soziales Die neue Ausstellung Kontaktkästen Mitteilungsblatt-App „Fairer Handel“ des MGH Mehr gibt‘s online www.koenigsbrunn.de
Meine Stadt Aus dem Rathaus Meine Stadt Kultur Soziales 03 Aktuell informiert 22 Spielplatz an 28 Nachhaltige Märchenstunde 36 Familienstützpunkt 04 Großzügige Spende der Grüntenstraße 28 Infos zur Onleihe Königsbrunn der Langguth Chemie GmbH 23 Kontaktkästen des der Stadtbücherei 37 I nfoabend im Gymnasium 05 Das Mitteilungsblatt digital Mehrgenerationenhauses 29 Ausstellung „Fairer Handel“ 37 S pende für KiTa 06 Satzung für Kfz- und 24 Enten füttern verboten! 30 Grußwort Kulturbüro St. Elisabeth Fahrradstellplätze 25 Öffnungszeiten der Museen 31 Corona-Hinweise 38 FahrRad!-Klimatour 08 Satzung zur 26 Veranstaltungsvorschau bei Veranstaltungen 38 B rillen für Rumänien Hundesteuersatzung 27 Apothekennotdienste 30 MovieClassiX 39 Verkehrsaktion 09 Stadtratssitzungen 32 C CK Fantasia vor dem Gymnasium 11 Amtliche 34 vhs Programm 40 S pende des Hilfsfonds Bekanntmachungen Frühjahr/Sommer 41 K onzert des Staatstheaters 12 Infos zur Corona-Situation 34 Königsbrunner Augsburg 13 Kontaktseite der Ferienprogramm 2021 42 H ospizverein Christrose Stadt Königsbrunn 43 S pende an die Tafel 14 Nachruf 44 B runnen für Afrika – KfBiA 14 Ehrung langjähriger 46 Jahresrückblick Mitarbeiter Königsbrunner Tafel 15 STADTRADELN 16 Defibrillatoren für Königsbrunn 17 Königsbrunn hilft! 18 Tipps von den Energieprofis 20 Königsbrunner Kinderseite 21 Anmeldefrist Sportlerehrung 21 Straßenbahnlinie 3 Impressum Das Königsbrunner Mitteilungsblatt Herausgeber, Anzeigenverwaltung (verantwortlich) und techn. Gesamtherstellung: LINUS WITTICH Medien KG, Peter-Henlein-Straße 1, 91301 Forchheim, Tel.: 09191 / 7232-0, E-Mail: info@wittich-forchheim.de vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Zenk Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt: Stadt Königsbrunn, Marktplatz 7, 86343 Königsbrunn Erscheinungsweise: Monatlich Verbreitung: Kostenlos an alle Haushaltungen der Stadt Königsbrunn Verteilung: DeutschePost AG Titelfoto: Der Neubau der Grundschule Nord. Foto: madebylynx Redaktionsschluss für die März-Ausgabe: 1. Februar 2021 Der Veranstaltungskalender im Königsbrunner Mitteilungsblatt So manche Leserin und mancher Leser haben in der Januar-Ausgabe des Mitteilungsblattes vermutlich den beliebten Veranstaltungs- kalender vermisst, der sonst immer jeden Monat die zahlreichen Termine in Königsbrunn auflistet. Zur Beruhigung: Er ist keinesfalls gestrichen, sondern schlichtweg der Corona-Pandemie zum Opfer gefallen - es wurden uns ganz ein- fach keine Termine gemeldet, weil im Januar nahezu keine Veranstaltungen stattfinden konnten! Deshalb unsere Bitte: Sobald Sie wieder Termine planen, melden Sie sie baldmöglichst bei uns, damit wir sie veröffentlichen können. Wir freuen uns über Ihre Ankündigungen aus den Bereichen: ALLGEMEIN KULTUR KIRCHE SPORT FREIZEIT Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an redaktion@wittich-forchheim.de, dann erhalten Sie von uns eine Vorlage zur Terminübermittlung! 2
Aus dem Rathaus Aktuell informiert Liebe Königsbrunnerinnen und Königsbrunner, der große Umzug in der Kö- Arbeiten in getrennten Teams Christian Kluba (Sportzent- nig-Otto I.-Grundschule Königs- durchgeführt werden mussten. rum West), Thomas Schuhmaier brunn-Nord in der Lerchenstraße Wer privat schon einmal einen (Schule an der Römerallee), ist geschafft: Zwar ist der Schul- größeren Umzug gestemmt hat, Christian Ulbrich (Grundschule betrieb durch die geltenden Co- kann vielleicht erahnen, was für West) und Markus Wüst (Grund- rona-Regeln nach Ende der Weih- eine logistische Herausforderung schule Süd) umgesetzt. Dieses nachtsferien nur eingeschränkt eine Aktion in dieser Größenord- Sechser-Team hat ab Anfang nung in der kurzen dafür zur Ver- November jeden Mittwochnach- Foto: Nik Schölzel gestartet, aber der Neubau ist „in Betrieb“! fügung stehenden Zeit ist! mittag und ab Mitte Dezember 14 Klassenzimmer, zwei Hand- - neben den üblichen Tätigkeiten rige Transporte, wie z.B. des gro- Wegen der Pandemie und auch arbeitsräume, ein Werk-, ein der Hausmeister - jeden Tag an ßen Tonofens, eine spezialisierte durch einen Brand bei einer der Musik- und ein Religionsraum, der Vorbereitung dieses Projektes Umzugsfirma beauftragt. Zulieferfirmen hatte sich der für fünf Büroräume für Schulleitung, gearbeitet. Danken darf ich aber auch dem Spätsommer 2020 geplante Um- Sekretariat, Sozialpädagogen und Lehrerkollegium sowie den Teams zug bis zum Jahresende hin ver- Hausmeister und acht Neben- Danke! in der Mittagsbetreuung und im zögert. Wo wir am 15. März 2019 und Lagerräume wurden in die Ganz herzlich möchte ich allen Hort, die alles bestens vorberei- den Spatenstich und am 5. No- 2.900 m² des Neubaus umge- Beteiligten für ihren Einsatz tet haben. An einem Tag waren vember 2019 das Richtfest feier- zogen. Tische, Stühle, Arbeits-, danken! Unser Hausmeister-Team zudem Helfer der Brunnenschu- ten, hat nun kurz vor Weihnach- Unterrichts und Werkmaterialien, hilft sich untereinander regelmä- le vor Ort, da zwei Klassen des ten der große Umzug begonnen: Förderzentrums in unseren Schul- Musikinstrumente, Dekomateria- ßig aus, wenn eine Aufgabe meh- vom Schulaltbau in den großen räumlichkeiten untergebracht lien und Verwaltungsunterlagen rerer Hände bedarf. Aber dieser Neubau-Abschnitt, der auf dem mussten mit einer Teleskop-Ar- Umzug „zwischen den Jahren“ sind. Und auch Alto Weber und früheren Pausenhof direkt dane- beitsbühne oder über eine Ram- war etwas ganz Besonderes: Die- Matthias Senß von dem Kom- ben entstanden ist. pe zwischen Alt und Neubau, in ses Projekt war wieder ein wun- munalunternehmen BVE Königs- Und auch im Westflügel der Schu- Kisten und Kästen, mit rund 450 derbarer Beweis, dass große Ziele brunn haben tatkräftig mitge- le gab es einen Umzug zu bewäl- Umzugskartons bewegt werden. nur gemeinsam erreicht werden holfen. tigen, denn die Mittagsbetreuung Am Schluss waren dann noch können - nur wenn alle Beteilig- ist vom Erdgeschoss in den zwei- knapp 280 Kubikmeter Reste zu ten am gleichen Strang ziehen: Tag der offenen Tür ten Stock umgezogen. An ihrem trennen und zu entsorgen: Sperr- unser Hausmeister-Team, die Seit Anfang Januar konnte unser früheren Standort hat nun der müll, Altmetall, Altpapier, Rest- Liegenschaften, der städtische Schulteam nun wieder alles ein- Hort vorübergehend seinen Platz müll. Betriebshof und alle anderen Be- räumen, was dank farbiger Mar- gefunden. Dieses Mammutprojekt wurde teiligten. Und man muss auch re- kierungen seinen Bestimmungs- Bald geht es dort auch noch wei- schließlich mit dem Team aus alistisch abschätzen können, wo ort im Neubau gefunden hatte. ter: Weitere Teile des Altbaus Frank Schöning (Grundschule Hilfe von außen notwendig ist: Wenn dieses Februar-Mitteilungs- werden abgerissen, wo innerhalb Nord), Kurt Hög (Mittelschule), So wurde für besonders schwie- blatt erscheint, können die Kin- der nächsten zwei Jahre der letz- der und Lehrer/-innen - soweit es te Abschnitt des Neubaus entste- die Corona-Regelungen zulassen hen soll. - zumindest teilweise ihr neues „Zuhause“ erobern. Und wenn die Corona-Situation es wieder er- Der Umzug in Zahlen möglicht, dann laden wir Sie alle Diesen Umzug hat Frank Schö- zum „Tag der offenen Tür“ in die ning, der seit über zwölf Jahren Lerchenstraße ein! Hausmeister an der Grundschule Nord ist, monatelang sorgfältig Herzlichst, geplant und organisiert. Die Co- Ihr rona-Bedingungen haben dieses Franz Feigl Projekt noch erschwert, da alle Foto: madebylynx 1. Bürgermeister 3
Aus dem Rathaus Wirtschaftsförderung Langguth Chemie GmbH: Großzügige Spende trotz eines schwierigen Firmenjahres Die Firma Langguth in der Wan- ebenfalls 2.000,- €. Die hoch- dalenstraße 6 in Königsbrunn wertigen Hand- und Hautcremes blickte im Dezember 2020 auf ein sowie Desinfektionsmittel für schwieriges Jahr zurück: Die Coro- Hände und Oberflächen waren in na-Pandemie bereitete auch dem den Einrichtungen gerade wegen Königsbrunner Unternehmen, das der Corona-Zeit sehr willkommen. zertifizierte, ökologische Reini- gungs- und Desinfektionsmittel Mit seinen Spenden wollte sich sowie Seifen und Pflegecremes das Unternehmen bei all seinen für Gebäudereiniger, Industrie- Kunden und Partnern bedanken, betriebe, Gastronomie und Al- aber vor allem auch ein Zeichen ten- und Pflegeheime herstellt, der Verbundenheit mit der Region immense Schwierigkeiten. Es setzen. „Vor 15 Jahren wählten galt, Probleme in den Lieferket- wir Königsbrunn als Standort für Übergabe der gespendeten Produkte. Foto (v.l.): Franz Feigl (1. Bürger- ten zu lösen und explodierende unsere Firma - eine Wahl, die wir meister), Dennis Gilg (Leitung KuKiJuFa), Klaus Langguth (Inhaber Rohstoffpreise handzuhaben. nie bereut haben. Wir haben hier Langguth GmbH), Robert Linse (Wirtschaftsförderung Stadt Königs- Dies war nur möglich, indem man verlässliche Partner an unserer brunn). Foto: Irmi Schöber neue Kundenkreise gewann und Seite, sodass Entscheidungen die Produktion umstellte. Mit über Investitionen leichter zu Flexibilität, Durchhaltevermögen fällen sind und Arbeitsplätze und großem Engagement stellten erhalten und geschaffen wer- sich der Inhaber Klaus Langguth den können. Dafür sind wir sehr und seine 50 Mitarbeiter erfolg- dankbar und wollen mit unseren reich diesen Herausforderungen. Spenden etwas zurückgeben“, er- klärt Klaus Langguth seine Groß- Das Engagement bezog sich aber zügigkeit, für die sich wiederum nicht nur auf die eigene Firma: Menschen in der Region herzlich Vor Weihnachten spendete die bei ihm bedankten. Langguth GmbH 2.000,- € an die Kartei der Not und ließ den 20 Horten, Kitas, Kindergärten und Mittagsbetreuungen sowie den Förderschulen in Königsbrunn Dennis Gilg (links im Bild) und Robert Linse (rechts im Bild) über- einen mit Produkten prall gefüll- brachten der „KITA am See“ die gespendeten Produkte der Firma Lang- ten Karton als Spende zukommen guth GmbH. Foto: Simon Miehle - eine Sachspende in Höhe von Wirtschaftsförderung der Stadt Königsbrunn Ihr Ansprechpartner im Rathaus: Robert G. Linse | Rathaus, Zi. 105 | Tel.: (08231) 606-131 | Robert.Linse@koenigsbrunn.de 4
Aus dem Rathaus Das Königsbrunner Mitteilungsblatt digital nutzen Auf einer eigenen Homepage oder über die neue App: Ab sofort können Sie das Königsbrunner Mitteilungsblatt nicht nur wie gewohnt weiterhin gedruckt ge- nießen, sondern zusätzlich auch in vielen digitalen Versionen! Mitteilungsblatt- Homepage Die Stadt bündelt zusammen mit dem neuen Herausgeber, LINUS WITTICH Medien, auf der neuen Mitteilungsblatt-Homepage wittich.de/koenigsbrunn ab der Januar-Ausgabe 2021 alle digitalen Versionen des Königs- brunner Mitteilungsblattes. Hier wählen Sie aus, ob Sie Ihr Königsbrunner Mitteilungsblatt als ePaper oder PDF lesen möch- Foto: WavebreakMediaMicro / Fotolia ten. Sie können sich eine Liste Und so funktioniert’s! QR-Code zur App: mit allen Artikeln anzeigen las- sen und diese nach Ausgaben In den App-Stores von Google und Rubriken sortieren. Oder Sie und Apple können Sie die App suchen nach Stichworten. Und all kostenlos herunterladen. Suchen das auf PC, Laptop, Tablet und Sie dort nach „Königsbrunner“ Smartphone. oder scannen Sie einfach den hier abgebildeten QR-Code. Mitteilungsblatt-App Link zur Königsbrunner Als besonderen Service gibt es Mitteilungsblatt-Homepage: jetzt auch eine eigene App für wittich.de/koenigsbrunn das Königsbrunner Mitteilungs- blatt. Hier finden Sie immer die aktuelle Ausgabe und können na- türlich auch auf ältere Ausgaben zugreifen. Unser besonderer Service: Aktuelle neue Artikel zeigt der Nachrichten-Ticker an. Da die Entwicklung in der digita- Push-Nachrichten informieren len Welt nicht stehen bleibt, wird auch zwischen den Erscheinungs- die Stadt Königsbrunn mit LINUS terminen über wichtige News. WITTICH Medien diesen Service Die App ist der direkte und stets für Sie ständig weiterentwickeln! aktuelle Draht von der Königs- Alles auf einen Blick. Alles auf brunner Stadtverwaltung zu einer Webseite. Alles in einer Ihnen! App. Alles digital. 5
Aus dem Rathaus Satzung über die Beschaffenheit Beschaffenheit, den Nachweis, die Herstellung und Ablösung von Kfz- und Fahrradstellplätzen (Stellplatzsatzung) vom 24.11.2020 - Lebensmittel- und Einzelhandel (das Grundstück muss sich eine Inkrafttreten 10.12.2020 Grundstückgrenze mit dem Baugrundstück teilen). Aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern - Alle übrigen Nutzungen (max. 200 Meter Fußwegentfernung vom Ein- i.d.F. vom 22.08.1998 und Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 der Bayerischen Bau- gangsbereich des Gebäudes). ordnung (BayBO) i.d.F. vom 14.08.2007 erlässt die Stadt Königsbrunn einen Ablösevertrag, soweit die Stellplatzpflicht nicht nach Nr. 1 oder folgende Satzung: Nr. 2 erfüllt werden kann (siehe § 8 dieser Satzung). §1 (4) Die Pflicht zur Herstellung von Fahrradstellplätzen kann erfüllt wer- den durch die Herstellung der Stellplätze auf dem Baugrundstück oder Geltungsbereich auf einem der angrenzenden Grundstücke, wenn dessen Benutzung für Diese Satzung gilt für das gesamte Gebiet der Stadt Königsbrunn mit diesen Zweck gegenüber dem Rechtsträger der Bauaufsichtsbehörde Ausnahme der Gebiete, für die Bebauungspläne oder sonstige Satzun- rechtlich gesichert ist. gen nach dem BauGB mit abweichenden Regelungen gelten. §4 §2 Richtzahlen und Berechnungsgrundlagen Begriffsbestimmung (1) Die Zahl der notwendigen Kfz- und Fahrradstellplätze bemisst sich (1) Stellplätze für Kraftfahrzeuge im Sinne der Satzung sind Garagen, gem. Art. 47 Abs. 2 Satz 2 BayBO nach Anlage 1 dieser Satzung. Carports und sonstige Stellplatzflächen außerhalb der öffentlichen Ver- (2) Einliegerwohnungen gelten als eigenständige Wohneinheit. kehrsflächen (nachfolgend Kfz-Stellplätze). (3) Bei Gebäuden mit mehr als drei Wohneinheiten sind zur ermittelten (2) Abstellplätze für Fahrräder sind Fahrradkeller, Fahrradgaragen und Zahl der Stellplätze 10 % für Besucher zu addieren. sonstige Abstellflächen außerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen (4) Für Anlagen mit regelmäßigem An- und Auslieferungsverkehr ist (nachfolgend Fahrradstellplätze). eine ausreichende Anzahl von Stellplätzen für Lastkraftwagen nach- (3) Öffentliche Verkehrsflächen im Sinne dieser Satzung sind gem. dem zuweisen. Auf ausgewiesenen Ladezonen für LKWs dürfen keine Stell- Bayerischen Straßen- und Wegegesetz sämtliche öffentlich gewidme- plätze nachgewiesen werden. ten Flächen, die geeignet sind fließenden oder ruhenden Kraftfahr- (5) Für Anlagen, bei denen ein höherer Besucherverkehr durch Auto- zeug-, Fahrrad- oder Fußgängerverkehr abzuwickeln. Die Eigentumsver- busse zu erwarten ist (z.B. Beherbergungsbetriebe), ist auch eine ent- hältnisse sind hierbei nicht maßgeblich. sprechende Anzahl von Stellplätzen für Busse nachzuweisen. §3 (6) Werden Anlagen verschiedenartig genutzt, so ist der Stellplatz- Pflicht zur Herstellung von Kfz- und Fahrradstellplätzen bedarf für jede Nutzung (Verkehrsquelle) getrennt zu ermitteln. Dabei (1) Die Verpflichtung zur Herstellung von Kfz- und Fahrradstellplätzen werden betrieblich erforderliche untergeordnete Nebennutzungen der (Art. 47 Abs. 1 BayBO) besteht, wenn eine bauliche Anlage errichtet Hauptnutzung zugeordnet und nicht gesondert in Ansatz gebracht. wird oder wenn durch die bauliche Änderung einer Anlage oder die (7) Einer gegenseitigen Anrechnung der Stellplätze kann bei zeitlich Änderung ihrer Benutzung ein erstmaliger oder ein zusätzlicher Bedarf getrennter Nutzung zugestimmt werden. entsteht. (8) Die Anzahl der erforderlichen Kfz-Stellplätze und Fahrradstellplätze (2) Die nach dieser Satzung herzustellenden Kfz-Stellplätze müssen ist zu erhöhen, wenn nach der besonderen Situation des Einzelfalles, spätestens zum Zeitpunkt der Nutzungsaufnahme der baulichen An- nach der besonderen Art der Nutzung oder nach dem Charakter des ge- lage nachgewiesen werden. Sie sind auf Dauer zu erhalten, zu unter- schäftlichen Betriebes ein Mehrbedarf zu erwarten ist. halten und als Kfz Stellplatz für das jeweilige Fahrzeug zur Verfügung (9) Die Anzahl der erforderlichen Kfz-Stellplätze für Gebäude mit Büro-, zu stellen. Verwaltungs- und Praxisräumen (Nr. 2 der Anlage Nr. 1) kann um 20 % (3) Die Pflicht zur Herstellung von Kfz-Stellplätzen kann erfüllt werden reduziert werden, wenn sich in der Nähe (nicht weiter als 100 m ent- durch: fernt) eine ÖPNV-Haltestelle befindet und die Anzahl der Fahrradstell- 1. Herstellung der notwendigen Kfz-Stellplätze auf dem Baugrund- plätze um 20 % erhöht wird. stück. (10) Bei der Berechnung der Stellplatzzahl wird je Nutzung rechnerisch 2. Herstellung der notwendigen Kfz-Stellplätze auf einem geeigneten auf eine ganze Zahl aufgerundet. Grundstück in der Nähe des Baugrundstücks, wenn dessen Benut- §5 zung für diesen Zweck gegenüber dem Rechtsträger der Bauauf- Größe, Ausstattung und Beschaffenheit sichtsbehörde rechtlich gesichert ist. der Kfz- und Fahrradstellplätze 3. In der Nähe wird für unterschiedliche Nutzungsarten wie folgt definiert: (1) Die Größe von Kfz-Stellplätzen bemisst sich nach der GaStellV in - Wohnbebauung (max. 100 Meter Fußwegentfernung vom Eingangs- der jeweils gültigen Fassung. bereich des Gebäudes) (2) Fahrradstellplätze müssen mindestens 2 m auf 0,75 m groß sein. 6
Aus dem Rathaus (3) Besucherstellplätze müssen frei zugänglich sein und müssen ober- (3) Flachdächer von Garagenanlagen mit mehr als 2 Kfz-Stellplätzen irdisch angelegt werden; sie müssen im Gemeinschaftseigentum ver- sind extensiv zu begrünen. Die Fassaden mehrgeschossiger Garagen- bleiben und dürfen weder durch Teilung noch Bildung eines Sonder- anlagen sind zu begrünen. rechts der Besucherbenutzung entzogen werden. §7 (4) Grenzen Stellplätze der Länge nach an öffentliche Verkehrsflächen, Stellplatznachweis so ist ein Zuschlag von mindestens 1 m zur Stellplatzbreite hinzuzu- (1) In den Bauvorlagen sind die Lage und Breite der Zu- und Abfahrt, fügen. Alternativ müssen bauliche Maßnahmen getroffen werden, um die Anzahl, die Lage und Größe der Stellplätze sowie Sichtdreiecke ein Hineinragen von Fahrzeugtüren in die öffentliche Verkehrsfläche zeichnerisch darzustellen (§ 8 Abs. 3 Nr. 12 BauVorlV). zu vermeiden. (2) Neben der zeichnerischen Darstellung gemäß Abs. 1 ist in der (5) Beim Neubau von Gebäuden bis zu 2 Wohneinheiten kann der Stau- Baubeschreibung jeweils eine Stellplatzberechnung unter Angabe der raum vor Garagen und Carports jeweils als zweiter Stellplatz je Wohn- Stellplatzzahl (Tiefgarage, oberirdisch, Besucher etc.) und der für die einheit herangezogen werden, wenn dieser eine Tiefe von mindestens Berechnung relevanten Faktoren (Nutzflächen, Beschäftigtenzahl etc.) 6,00 m aufweist. Dies gilt auch für die Errichtung einer 3. Wohnein- aufzunehmen. heit, wenn diese nachträglich durch den Umbau oder die Erweiterung Der Anschluss an die öffentliche Verkehrsfläche ist über entsprechende eines Bestandsgebäudes geschaffen werden soll. Schleppkurven nachzuweisen. (6) § 5 Abs. 5 dieser Satzung gilt nicht für Hinterliegerbebauungen. §8 (7) Mit Ausnahme von § 5 Abs. 5 müssen sämtliche Stellplätze einzeln Stellplatzablöse anfahrbar/nutzbar sein. (1) Der Kfz-Stellplatznachweis kann ganz oder teilweise durch Ab- (8) Duplexgaragen können als Stellplätze angerechnet werden, sofern schluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages (Ablösevertrag) erfüllt sie jeweils für eine Wohneinheit übereinander liegen und dieser zu- werden, wenn die Kfz-Stellplätze nicht nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 und 2 geordnet sind. dieser Satzung hergestellt werden können. Der Abschluss eines Ablöse- (9) Stellplätze sind über eine gemeinsame Zu- & Abfahrt an die öf- vertrags liegt im Ermessen der Stadt Königsbrunn. fentliche Verkehrsfläche anzuschließen. Hierbei sind die Sichtdreiecke (2) Die Ablösung der Kfz-Stellplatzpflicht ist ausschließlich im Zent- nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz freizuhalten. Die ge- rumsbereich möglich. Der Umgriff des Zentrumsbereiches ergibt sich meinsame Zu- & Abfahrt muss eine Breite von mindestens 5,00 m auf- aus Anlage 2 dieser Satzung. Für den Fall, dass aufgrund gesetzlicher weisen und mindestens 10 m vom Einmündungsbereich der nächsten Regelungen der Verzicht der Stellplatzablöse außerhalb des Zentrums- Kreuzung/Einmündung abgesetzt sein. In einzelnen Fällen kann ab- bereichs den Verlust der Stellplatzpflicht zur Folge hat, soll im Einzel- weichend hiervon eine breitere Zufahrt gefordert werden. fall ebenfalls ein Ablösevertrag geschlossen werden. (10) Bei Gebäuden mit mehr als 2 Wohneinheiten müssen die Stellplät- (3) Für Vergnügungsstätten nach Nr. 6.2 und gewerbliche Anlagen ze in Form von Parktaschen hergestellt werden, um ein Rückwärtsaus- nach Nr. 9.5 der Anlage 1 dieser Satzung sowie jeweils artverwandte fahren auf die öffentliche Verkehrsfläche zu vermeiden. Im Falle des § 5 Nutzungsbereiche ist eine Stellplatzablöse ausgeschlossen. Abs. 5 Satz 2 dieser Satzung kann auf die Errichtung einer Parktasche (4) Der Ablösevertrag ist vor Erteilung der Baugenehmigung abzu- verzichtet werden. schließen. (11) Bei Wohngebäuden mit mehr als 10 WE sind bei 10 % aller Stell- (5) Der Ablösebetrag beträgt 15.000 € pro Stellplatz. plätze, welche dem Wohnen dienen, die baulichen Voraussetzungen für (6) Es können maximal 25 % der Stellplätze abgelöst werden. eine jederzeitige Ausstattung mit einer Elektroladestation vorzusehen. §9 (12) Stellplätze von Gastronomie-, Beherbergungsbetrieben und Ver- Abweichungen kaufsstätten müssen so angelegt werden, dass sie für Kunden gut er- Von den Vorschriften dieser Satzung können Abweichungen nach Art. reichbar sind. Behindertenparkplätze müssen im Eingangsbereich si- 63 BayBO durch die Stadt Königsbrunn zugelassen werden. tuiert sein. § 10 (13) Der Aufstellort von Fahrradabstellplätzen muss von der öffentli- Ordnungswidrigkeiten chen Verkehrsfläche aus ebenerdig oder über Rampen leicht erreichbar Nach den Vorschriften des Art. 79 Abs. 1 Nr. 1 BayBO kann mit Geld- und gut zugänglich sein; er soll in unmittelbarer Nähe des Eingangsbe- buße bis zu 500.000,- € belegt werden, wer als Bauherr vorsätzlich reiches des Vorhabens angeordnet werden. Mindestens 50 % der Fahr- oder fahrlässig den Vorschriften der §§ 3 bis 6 dieser Satzung zuwider- radabstellflächen sollen überdacht sein. handelt. §6 § 11 Gestaltung der Stellplätze Diese Satzung tritt zum 10.12.2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die (1) Kfz-Stellplätze und deren Zufahrten sind soweit wie möglich in Satzung vom 01.01.2002 außer Kraft. wasserdurchlässigem Material auszuführen. Falls dies nicht möglich ist, ist für die Stellplätze eine eigene Entwässerung vorzusehen, die nicht über öffentliche Verkehrsflächen erfolgen darf. (2) Anlagen für Kfz-Stellplätze sind einzugrünen. Stellplatzanlagen mit mehr als 10 aufeinanderfolgenden Kfz-Stellplätzen sind durch Pflanz- inseln zu gliedern. Die Pflanzinseln sind mit einer Breite von mindes- tens 1,5 m und mit einer Länge von mindestens 5 m auszubilden. Die Pflanzinseln sind dauerhaft zu erhalten. 7
Aus dem Rathaus Satzung Über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung - HStS) vom 25.11.2020 – Inkrafttreten 01.01.2021 Auf Grund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) der § 4 Wegfall der Steuerpflicht, Anrechnung Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS (1) Die Steuerpflicht entfällt, wenn ihre Voraussetzungen in weniger 2024-1-I), das zuletzt durch Gesetz vom 9. Juni 2020 (GVBl. S. 286) als drei aufeinander folgenden Monaten im Kalenderjahr erfüllt werden. geändert worden ist, erlässt die Stadt Königsbrunn folgende Satzung (2) 1Tritt an die Stelle eines verstorbenen oder veräußerten Hundes, für die Erhebung der Hundesteuer: für den die Steuerpflicht im Kalenderjahr bereits entstanden und nicht § 1 Steuertatbestand nach Abs. 1 entfallen ist, bei demselben Halter ein anderer Hund, ent- 1 Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet fällt für dieses Kalenderjahr die weitere Steuerpflicht für den anderen unterliegt einer gemeindlichen Jahresaufwandsteuer nach Maßgabe Hund. 2Tritt in den Fällen des Satzes 1 an die Stelle eines verstorbenen dieser Satzung. 2Maßgebend ist das Kalenderjahr. oder veräußerten Hundes ein Kampfhund, entsteht für dieses Kalender- § 2 Steuerfreiheit jahr hinsichtlich dieses Kampfhundes eine weitere Steuerpflicht mit Steuerfrei ist das Halten von einem Steuersatz in Höhe der Differenz aus dem erhöhten Steuersatz 1. Hunden allein zu Erwerbszwecken, insbesondere das Halten von für Kampfhunde und dem Steuersatz, der für den verstorbenen oder a) Hunden in Tierhandlungen, veräußerten Hund gegolten hat. b) Hunden, die zur Bewachung von zu Erwerbszwecken gehaltenen Her- (3) 1Ist die Steuerpflicht eines Hundehalters für das Halten eines Hun- den notwendig sind und zu diesem Zwecke gehalten werden, des für das Kalenderjahr oder für einen Teil des Kalenderjahres bereits in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland entstan- 2. Hunden des Deutschen Roten Kreuzes, des Arbeiter-Samariter-Bun- den und nicht später wieder entfallen, ist die erhobene Steuer auf die des, des Malteser Hilfsdienstes, der Johanniter-Unfall-Hilfe oder des Steuer anzurechnen, die dieser Hundehalter für das Kalenderjahr nach Technischen Hilfswerks, die ausschließlich der Durchführung der die- dieser Satzung zu zahlen hat. 2Mehrbeträge werden nicht erstattet. sen Organisationen obliegenden Aufgaben dienen, § 5 Steuermaßstab und Steuersatz 3. Hunden ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben, (1) 1Die Steuer beträgt 4. Hunden, die von Mitgliedern der Truppen oder eines zivilen Ge- 1. für jeden Hund 50,00 Euro folges verbündeter Stationierungsstreitkräfte sowie deren Angehörigen 2. für jeden Kampfhund 500,00 Euro. gehalten werden, 2 Hunde, für die eine Steuerbefreiung nach § 2 gewährt wird, sind bei 5. Hunden, die von Angehörigen ausländischer diplomatischer oder der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht anzusetzen. 3Hunde, für berufskonsularischer Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland die die Steuer nach § 6 ermäßigt wird, gelten als erste Hunde. gehalten werden, (2) 1Kampfhunde sind Hunde, bei denen auf Grund rassenspezifischer 6. Hunden, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tier- Merkmale, Zucht und Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität asylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind, und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist. 7. Hunden, die die für Rettungshunde vorgesehenen Prüfungen be- 2 Kampfhunde im Sinne dieser Vorschrift sind alle in § 1 der Verordnung standen haben und als Rettungshunde für den Zivilschutz, den Katast- über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit genann- rophenschutz oder den Rettungsdienst zur Verfügung stehen, ten Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen unter- 8. Hunden, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose einander oder mit anderen Hunden. unentbehrlich sind. (3) Alle vor dem Inkrafttreten dieser Satzung gemeldeten Kampfhunde § 3 Steuerschuldner, Haftung mit Negativzeugnis genießen Bestandsschutz und werden nach § 5 (1) 1Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. 2Hundehalter ist, wer Abs. 1 Nr. 1 besteuert. einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- § 6 Steuerermäßigung oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat. 3Als Hundehalter gilt 1 Die Steuer ist um die Hälfte ermäßigt für auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder 1. Hunde, die in Einöden gehalten werden. Als Einöde gilt ein Anwe- auf Probe oder zum Anlernen hält. 4Alle in einen Haushalt oder einen sen, dessen Wohngebäude mehr als 500 m Luftlinie von jedem anderen Betrieb aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemein- Wohngebäude entfernt ist. sam gehalten. 2. Hunde, die von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Inhabern eines (2) Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, Jagdscheines ausschließlich oder überwiegend zur Ausübung der Jagd sind sie Gesamtschuldner. oder des Jagd- oder Forstschutzes gehalten werden, sofern nicht die (3) Neben dem Hundehalter haftet der Eigentümer des Hundes für die Hundehaltung steuerfrei ist. Die Steuerermäßigung tritt nur ein, wenn Steuer. die Hunde die Brauchbarkeitsprüfung oder eine ihr gleichgestellte Prü- 8
Aus dem Rathaus fung nach § 21 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagd- erfolgt und gegebenenfalls unter Vorlage geeigneter Nachweise der gesetzes mit Erfolg abgelegt haben. Stadt Königsbrunn melden. 2 Die Steuerermäßigung nach Satz 1 kann nur für jeweils einen Hund (2) Wer einen unter vier Monate alten Hund hält, muss ihn unver- des Steuerpflichtigen beansprucht werden. 3Sind sowohl die Vorausset- züglich nach Vollendung des vierten Lebensmonats des Hundes unter zungen des Satzes 1 Nr. 1 als auch des Satzes 1 Nr. 2 erfüllt, wird die Angabe von Herkunft, Alter und Rasse sowie unter Angabe, ob die Hun- Steuer nur einmal ermäßigt. dehaltung zu einem Zweck im Sinne des § 2 erfolgt und gegebenenfalls § 7 Allgemeine Bestimmungen für Steuerbefreiung unter Vorlage geeigneter Nachweise der Stadt Königsbrunn melden. und Steuerermäßigung (3) 1Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die (1) 1Steuerermäßigungen werden auf Antrag gewährt. 2Der Antrag ist Stadt Königsbrunn eine Hundesteuermarke aus, die der Hund außer- halb der Wohnung des Hundehalters oder seines umfriedeten Grund- bis zum Ende des Kalenderjahres zu stellen, für das die Steuerermäßi- besitzes stets tragen muss. 2Der Hundehalter ist verpflichtet, einem gung begehrt wird. 3In dem Antrag sind die Voraussetzungen für die Beauftragten der Stadt Königsbrunn oder dem Ordnungsdienst einer Steuerermäßigung darzulegen und auf Verlangen der Gemeinde glaub- anderen Gemeinde die Steuermarke auf Verlangen vorzuzeigen; werden haft zu machen. 4Maßgebend für die Steuerermäßigung sind die Ver- andere Personen als der Hundehalter mit dem Hund angetroffen, sind hältnisse zu Beginn des Kalenderjahres. 5Beginnt die Hundehaltung auch diese Personen hierzu verpflichtet. erst im Laufe des Kalenderjahres, ist dieser Zeitpunkt entscheidend. (4) 1Die erste Hundesteuermarke wird unentgeltlich vergeben. 2Geht (2) Für Kampfhunde wird keine Steuerbefreiung nach § 2 Nr. 7 und 8 die Marke verloren, wird für den Ersatz ein Unkostenbeitrag in Höhe und keine Steuerermäßigung nach § 6 gewährt. von 5,00 Euro erhoben. § 8 Züchtersteuer (5) 1Der steuerpflichtige Hundehalter (§ 3) hat den Hund innerhalb (1) Die Züchtersteuer entfällt. eines Monats bei der Stadt Königsbrunn abzumelden, wenn er ihn ver- (2) Alle vor dem Inkrafttreten dieser Satzung gemeldeten Hunde, die äußert oder sonst abgegeben hat, wenn der Hund abhandengekommen zu Zuchtzwecken gehalten werden, genießen Bestandsschutz und wer- oder tot ist oder wenn der Halter aus der Gemeinde weggezogen ist. den mit der Hälfte des Steuersatzes nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 besteuert. 2 Mit der Abmeldung des Hundes ist die noch vorhandene Hundesteuer- § 9 Entstehen der Steuerpflicht marke an die Stadt Königsbrunn zurückzugeben. Die Steuerpflicht entsteht mit Beginn des jeweiligen Kalenderjahres (6) Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung oder Steuer- oder - wenn der Steuertatbestand erst im Verlauf eines Kalenderjahres ermäßigung weg, ist das der Stadt Königsbrunn innerhalb eines Monats verwirklicht wird - mit Beginn des Tages, an dem der Steuertatbestand nach Wegfall anzuzeigen. verwirklicht wird. § 12 Inkrafttreten § 10 Fälligkeit der Steuer (1) Diese Hundesteuersatzung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. 1 Die Steuer wird erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Steuer- (2) Mit Ablauf des 31. Dezember 2020 tritt die Hundesteuersatzung bescheides fällig. 2Bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheides vom 26.07.2006 außer Kraft. ist die Steuer jeweils zum 1. März eines jeden Jahres fällig und ohne Diese Satzung wurde am 03.12.2020 im Rathaus, Geschäftsleitung, Aufforderung zu entrichten. Zimmer 103, zur Einsichtnahme niedergelegt. Sie kann zu den üblichen § 11 Anzeigepflichten und sonstige Pflichten Öffnungszeiten eingesehen werden. Hierauf wurde durch Mitteilung in (1) Wer einen über vier Monate alten Hund hält, muss ihn unverzüglich dem für amtliche Bekanntmachungen bestimmten Teil der Augsburger nach Anschaffung unter Angabe von Herkunft, Alter und Rasse sowie Allgemeinen vom 03.12.2020, Seite 36, hingewiesen. Die Satzung ist unter Angabe, ob die Hundehaltung zu einem Zweck im Sinne des § 2 auch unter www.koenigsbrunn.de einzusehen. Stadtratssitzungen Um Sie zeitnah über wichtige Entscheidungen des Haupt- und Bau- Sportvereine. Diese beiden Richtlinien wurden zu einer gemeinsamen ausschusses sowie des Stadtrates zu informieren, finden Sie an dieser Richtlinie zusammengeführt. Folgende Punkte wurden in die Richtlinie Stelle Auszüge aus Sitzungsprotokollen (vorbehaltlich der Protokoll- mitaufgenommen: freigabe des zuständigen Gremiums). - Zuschüsse für besondere Anlässe - Zuschüsse für Sonderprojekte bzw. Projektzuschüsse Aus dem Stadtrat und aus den Ausschüssen - Investitionszuschüsse Die Verwaltung stellt die neue Förderrichtlinie für Vereine zusammen 7. Stadtratssitzung vom 10.11.2020 - öffentlicher Teil mit den Änderungen der jeweiligen Förderbeträge vor (siehe Anlage TOP 2 4 der Sitzungsniederschrift). (…) Herr 1. Bürgermeister Feigl sichert Neue Förderrichtlinie für Königsbrunner Vereine; Beratung dem Gremium zu, dass die Vergleichszahlen noch geliefert werden. Er Bisher gab es für die Königsbrunner Vereine jeweils eine eigene För- bittet das Gremium, weitere Anregungen noch bis Jahresende an die derrichtlinie für Kulturvereine und eine eigene Förderrichtlinie für Verwaltung weiterzugeben. 9
Aus dem Rathaus TOP 3 Beschluss: Inventarisierungsprojekt Lechfeldmuseum; Bericht 1. Bei positiver Förderzusage in Höhe von 45 % der förderfähigen Die Verwaltung berichtet anhand einer Präsentation über den aktuellen Gesamtkosten wird die Generalsanierung mit Fassadenerneuerung Sachstand des Inventarisierungsprojekts und angedachte zukünftige der Eisarena im angegebenen Zeitrahmen umgesetzt. Die hierzu Maßnahmen (siehe Anlage 5 der Sitzungsniederschrift). benötigten Mittel werden, gemäß Kostenaufstellung in der Förder- Projektbeginn: November 2018 bewerbung, für die Haushaltsjahre 2021ff. eingestellt. Anwesend: 31 Projektende: Oktober 2021 Dafür: 18 / dagegen: 13 Bei einer eingehenden Diskussion wird fraktionsübergreifend darge- Auf eigenen Wunsch möchte Herr Stadtrat Kubsch im Protokoll ver- legt, dass Museen sich dem Zeitgeist anpassen müssten und die ver- merkt haben, dass er gegen den Beschluss gestimmt hat. gangenen Bemühungen der ehrenamtlich tätigen Personen zu würdigen seien. Der Bezug zur Stadtgeschichte sei wichtig. (…) Beschluss: 2. Bei positiver Förderzusage in Höhe von 45 % der förderfähi- TOP 6 (vorgezogen) gen Gesamtkosten, wird die Sanierung der Dreifachsporthalle Wil- Bewerbung für das Förderprogramm „Sanierung kommunaler Ein- li-Oppenländer-Halle im angegebenen Zeitrahmen umgesetzt. Die richtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“, Projekt- hierzu benötigten Mittel werden, gemäß Kostenaufstellung in der aufruf 2020, Förderbewerbung, für die Haushaltsjahre 2021ff. eingestellt. - Generalsanierung mit Fassadenerneuerung der Eisarena, Anwesend: 31 - Sanierung der Dreifachsporthalle Willi-Oppenländer-Halle; Be- Dafür: 31 / dagegen: 0 schluss 3. Die Beschlüsse werden mit der späteren Maßgabe gefasst, dass die Positionen bis März 2021 überprüft werden. Zur heutigen Sitzung kann Herr Ziehensack vom Büro Ziehensack be- grüßt werden. Im Bauausschuss am 20.10.2020 wurde die Bewerbung TOP 4 beim Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in Kulturelle Zuschüsse 2019; Beschluss: den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ für die beiden Maßnahmen Die Projektanträge für 2020 wurden zu großen Teilen nicht nur für Pro- Generalsanierung mit Fassadenerneuerung für die Eisarena und Sanie- jekte und Veranstaltungen gestellt, sondern einige Vereine bestritten rung der Dreifachsporthalle Willi-Oppenländer-Halle beschlossen. damit auch Investitionen. Lediglich zwei Projekte, die in den Anträgen Der Sanierungsumfang und die damit einhergehenden Kosten wurden genannt wurden, wurden nicht durchgeführt. ermittelt. Diese betrafen: Die Gesamtsumme der Generalsanierung mit Fassadenerneuerung Eis- - Das pcOrchester / bewilligter Projektzuschuss: 185,00 Euro arena, inklusive Planerkosten, beträgt ca. 9,3 Mio. Euro. Die Ausgaben - Das Königsbrunner Kammerorchester / bewilligter Projektzuschuss: fallen aufgeteilt über fünf Jahre an (Haushaltsjahre 2021 bis 2025). 688,75 Euro (Genaue Auflistung siehe Projektskizze in der Anlage 6 der Sitzungs- Beide Vereine veranstalten noch dieses Jahr unter Corona-Bedingun- niederschrift). gen neugeplante, verschiedene kulturelle Aufführungen wie ein Stand- Die Gesamtsumme der dringend notwendigen Sanierungsmaßnahmen konzert oder Familienkonzerte. Bei diesen sind die Kosten höher und der Dreifachsporthalle Willi-Oppenländer-Halle, inklusive Planerkosten, es ist mit wesentlich weniger Einnahmen zu rechnen. beträgt ca. 1,5 Mio. Euro. Die Ausgaben fallen überwiegend im Haus- Finanzierung bereits über den Haushalt 2019 unter dem Produktkonto haltsjahr 2022 an. Der Sitzungsniederschrift ist in der Anlage 7 eine 5751111. 531800 Projektbeschreibung beigefügt. Der Sitzungsniederschrift sind als Anlage 9 ein Protokollauszug und Die Bewerbung für beide Maßnahmen wurde fristgerecht zum Anträge beigefügt. 30.10.2020 eingereicht. Beschluss: Bis zum 13.11.2020 ist es notwendig, einen Ratsbeschluss einzurei- Die Projektzuschüsse für kulturelle Vereine für 2020, die im Haus- chen, aus dem hervorgeht, dass die Maßnahmen bei Erhalt der Zuwen- haltsjahr 2019 ausgezahlt wurden, werden nicht zurückgefordert, dungen umgesetzt werden. wenn die Vereine ihre Projekte aufgrund der Corona-Pandemie Kosten für die beiden Maßnahmen müssen im Haushalt 2021ff. ein- nicht durchführen konnten. gestellt werden. Anwesend: 31 Herr 1. Bürgermeister Feigl informiert über ein am heutigen Tage ein- Dafür: 31 / dagegen: 0 gegangenes E-Mail, aus dem hervorgeht, dass die Entscheidung über eine mögliche Förderung erst Mitte März 2021 zu erwarten ist (siehe TOP 5 Anlage 8 der Sitzungsniederschrift). Außerdem stellt er klar, dass die Kulturelle Zuschüsse 2020; in den Anlagen 6 und 7 aufgeführten Kosten ein Maximalprogramm Beschluss darstellen. Erst nach einer eventuellen Förderzusage kann entschieden Die Projekt- und Veranstaltungsplanung wird durch die Corona-Epide- werden, welche Positionen tatsächlich verwirklicht werden. (…) mie für die Vereine erschwert. 10
Aus dem Rathaus Die Zuschussanträge für Projekte 2020 beinhalten nicht nur Veranstal- Im Haushalt 2020 sind 19.550,00 Euro eingestellt. Prd. Kto.: tungen oder konkrete Projekte, sondern sind in vielen Fällen auch An- 5751111.531800. träge zu geplanten Investitionen, für die seitens der Vereine nicht die Beschluss: nötigen Mittel bereitstehen, um eine entsprechende Eigenleistung zu 1) Die Regelzuschüsse werden in der beantragten Höhe von erbringen (siehe Anlage 10 der Sitzungsniederschrift). 10.178,50 Euro gem. Anlage I und Richtlinie § 3 gemäß 1.1 - 1.3. Eine teilweise Auszahlung zu Investitionen ist demnach nicht zielfüh- vergeben. rend für die Vereine. Anwesend: 31 Der Beschlussvorschlag enthält jeweils 50 % der Regelzuschüsse als Dafür: 31 / dagegen: 0 zusätzlichen Projektzuschuss, mit dem die Vereine ihre Veranstaltun- Beschluss: gen und Anschaffungen (teil)-finanzieren können. 2) Die Projektzuschüsse in Höhe von 9.371,50 Euro werden wie in KliK erhält zusätzlich zu dem die letzten Jahre ausgezahlten Jahres- der Anlage 9 der Sitzungsniederschrift angegeben, vergeben. zuschuss 448,25 Euro, um trotz Corona-Auflagen und damit geringeren Anwesend: 31 Einnahmen, Veranstaltungen planen und durchführen zu können. Dafür: 31 / dagegen: 0 Stadtkasse: Amtliche Bekanntmachung Die Stadtkasse Königsbrunn macht darauf aufmerksam, dass am Wichtiger Hinweis: Wird eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fällig- 15.02.2021 folgende Abgaben (Steuer- und Gebührenverpflichtungen) keitstages entrichtet, so ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis fällig werden: ein Säumniszuschlag von eins von Hundert des abgerundeten rückstän- digen Steuerbetrages zu entrichten; abzurunden ist auf den nächsten Gewerbesteuer (Vorauszahlung) durch fünfzig Euro teilbaren Betrag (§ 240 Abgabenordnung). Säum- Grundsteuer -A- und -B- niszuschläge entstehen kraft Gesetzes allein durch Zeitablauf ohne Abfallbeseitigungsgebühren Rücksicht auf ein Verschulden des Steuerpflichtigen (BFH-Urteil vom 17.7.1985, BStBl II 1986 S. 122).Für die Abgaben nach dem Kommu- Hiermit weisen wir nochmals darauf hin, dass mit Wirkung vom nalabgabengesetz und Abgaben, die aufgrund anderer Gesetze erhoben 01.02.2001 der bargeldlose Zahlungsverkehr bei der Stadtkasse Kö- werden, sind gemäß Art. 13 Abs 1. Nr. 5 Kommunalabgabengesetz die nigsbrunn eingeführt wurde. Es besteht somit nur noch die Möglich- Bestimmungen der Abgabenordnung entsprechend anzuwenden. keit der Zahlung per Überweisung, Scheck und Lastschrifteinzug. Bitte Auf die Anrechnung der gesetzlichen Mahngebühren und Säumniszu- hierzu unbedingt die zugeteilte Finanzadresse angeben. schläge kann aufgrund des § 240 Abgabenordnung i.V. m. Art. 13 Kom- munalabgabengesetz nicht verzichtet werden. Bei den Stadtwerken Königsbrunn werden fällig: Kanal- und Wasser- gebühren (Jahresabrechnung und Vorauszahlung) Amtliche Bekanntmachung Änderung der Gebührensatzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Königsbrunn Entwässerungssatzung der Stadt Königsbrunn Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 15.12.2020 eine Änderung der Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 15.12.2020 eine Änderung der Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Königsbrunn be- Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Königsbrunn be- schlossen. Die Änderungssatzung hat insbesondere eine Erhöhung der schlossen. Die Änderungssatzung hat insbesondere eine Erhöhung der Verbrauchsgebühr von bisher 0,73 Euro pro Kubikmeter entnommenen Verbrauchsgebühr von bisher 1,25 Euro pro Kubikmeter Abwasser auf Wassers auf voraussichtlich 1,11 Euro pro Kubikmeter entnommenen voraussichtlich 1,98 Euro pro Kubikmeter Abwasser ab dem 01.01.2021 Wassers ab dem 01.01.2021 zum Inhalt. Die Satzung tritt einen Tag zum Inhalt. Die Satzung tritt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. in Kraft. Die 2. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Wasserabgabesat- Die 3. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungs- zung der Stadt Königsbrunn wurde im Rathaus, 2. Stock (Anbau), Zim- satzung der Stadt Königsbrunn wurde im Rathaus, 2. Stock (Anbau), mer 220, zur Einsichtnahme niedergelegt. Sie kann zu den üblichen Zimmer 220, zur Einsichtnahme niedergelegt. Sie kann zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Aufgrund der aktuellen Pande- Öffnungszeiten eingesehen werden. Aufgrund der aktuellen Pande- mie-Situation bitten wir Sie jedoch um eine entsprechende Terminver- mie-Situation bitten wir Sie jedoch um eine entsprechende Terminver- einbarung. Die Satzung ist zudem auch unter www.koenigsbrunn-stadt- einbarung. Die Satzung ist zudem auch unter www.koenigsbrunn-stadt- werke.de und www.koenigsbrunn.de einzusehen. werke.de und www.koenigsbrunn.de einzusehen. 11
Aus dem Rathaus Infos zur Corona-Situation Bitte beachten Sie: In bestimmten öffentlichen genden Seite. Auf der städtischen tags, 15.00 – 18.00 Uhr besetzt Das Februar-Mitteilungsblatt Bereichen, im Nahverkehr und Homepage www.koenigsbrunn.de (Tel. 08231/606-165). ging mit Stand 7. Januar 2021 beim Einkaufen gilt wegen der können im Bürgerserviceportal in Druck – in Zeiten sehr hoher Corona-Pandemie weiterhin zahlreiche Anliegen auch online An den anderen Tagen wen- Corona-Zahlen! Da die von der das Abstandsgebot von 1,5 m erledigt werden. den Sie sich bitte direkt an die Bayerischen Staatskanzlei ange- sowie Maskenpflicht! Denken Im Dezember 2020 mussten die Polizeiinspektion in Bobingen, ordneten Corona-Regeln vorerst Sie bitte daran, dass ein Mund- Stadtbücherei und die städti- Tel. 08234/96060. Zur Anzei- bis Ende Januar 2021 befristet Nasen-Schutz aus Klarsichtfolie schen Museen wegen der ver- generstattung kann auch der wurden, können wir in dieser seit Mitte Dezember 2020 nicht hängten Corona-Regeln schlie- Online-Zugang der Bayerischen Ausgabe keine Angaben über die- mehr erlaubt ist. In allen Ge- ßen. Ob und wann sie im Februar Polizei genutzt werden: www.on- sen Zeitpunkt hinaus machen. bäuden der Stadtverwaltung 2021 wieder geöffnet werden dür- line-strafanzeige.de/bayern Für Königsbrunn werden die Ent- gilt Termin- und Maskenpflicht! fen, ließ sich zum Zeitpunkt des scheidungen zum weiteren Vor- Drucktermins nicht vorhersagen. Stadtratssitzungen gehen in der Corona-Pandemie Erreichbarkeit Geöffnet ist – mit einem Hygie- Wo die Stadtratssitzungen je- nicht von der Stadtverwaltung, der Stadtverwaltung nekonzept – der Wertstoffhof. weils stattfinden, erfahren Sie sondern durch das Landratsamt Die Räumlichkeiten der Königs- über die städtische Homepage Augsburg getroffen. Die Stadt ist brunner Stadtverwaltung sind Beerdigungen und www.koenigsbrunn.de unter dann lediglich für die Umsetzung nach wie vor für den freien Pu- Eheschließungen der Rubrik „Ratsinfo“. Generell in ihren eigenen Einrichtungen blikumsverkehr geschlossen. Für Da sich in diesen Bereichen an- gilt Maskenpflicht. zuständig. Auf seiner Website ein persönliches Gespräch mit gesichts der deutlich steigenden Stadtratssitzungen, die im Rat- veröffentlicht das Landratsamt Beschäftigten der Stadtverwal- Corona-Zahlen immer wieder Än- haus stattfinden, werden für Bür- Augsburg die Entwicklung der tung muss vorab telefonisch oder derungen bei der erlaubten Teil- gerinnen und Bürger, die den öf- 7-Tage-Inzidenz und Maßnahmen per E-Mail ein Termin vereinbart nehmerzahl ergeben, informie- fentlichen Teil besuchen wollen, im Landkreis sowie die Anzahl werden. ren Sie sich bitte zur aktuellen in das Rathaus-Foyer bzw. den der Covid-19-Fälle in den Ge- Dies betrifft das Rathaus sowie Situation über unsere Homepage Ratssalon übertragen (Ton und meinden. Ordnungsamt, Kulturbüro, Perso- www.koenigsbrunn.de oder tele- Präsentationen). nalmanagement und Betriebshof. fonisch im Standesamt unter Tel. Aktuelle Corona-Informationen Für das Ordnungsamt können Sie 08231/606-129. finden Sie auf der städtischen über unsere Homepage online Homepage www.koenigsbrunn.de einen Termin vereinbaren unter Polizeidienstzimmer (Rubrik „Corona-Informationen“ der Rubrik „Terminvereinbarung im Ordnungsamt unten auf der Startseite) sowie online: Ordnungswesen“. Tele- Das Königsbrunner Dienstzim- auf unserer Facebook-Seite und fonnummern und E-Mailadressen mer in der Marktstraße 3½ ist in den Tagesmedien. finden Sie auf der gegenüberlie- bis auf Weiteres nur donners- Ihre Onlinedruckerei von LINUS WITTICH Medien 12
Aus dem Rathaus So erreichen Sie die Stadtverwaltung Königsbrunn: Rathaus Tel. 0 82 31 / 6 06-0 Öffnungszeiten Marktplatz 7 Fax 0 82 31 / 6 06-1 61 Mo.: 8.00 – 12.30 Uhr Do.: 8.00 – 12.30 Uhr 86343 Königsbrunn info@koenigsbrunn.de Di.: 7.00 – 16.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr www.koenigsbrunn.de Mi.: geschlossen Fr.: 8.00 – 12.30 Uhr Mailadressen und Durchwahl der einzelnen Abteilungen Tel. 0 82 31 / 6 06 -... Allgemeine Anliegen Friedhofsverwaltung Märkte Stadtentwicklung info@koenigsbrunn.de friedhofsverwaltung markt@koenigsbrunn.de stadtentwicklung Durchwahl -0 @koenigsbrunn.de Durchwahl -116 @koenigsbrunn.de Durchwahl -124 Durchwahl -105 Ausbildung Musikschule ausbildung@koenigsbrunn.de Fundamt musikschule@koenigsbrunn.de Stadtwerke Durchwahl -134 fundamt@koenigsbrunn.de Durchwahl -566 stadtwerke@koenigsbrunn.de Durchwahl -114 Durchwahl -149 Bauverwaltung Ordnungsamt bauverwaltung@koenigsbrunn.de Geschäftsleitung ordnungsamt@koenigsbrunn.de Standesamt Durchwahl -169 geschaeftsleitung Durchwahl -116 standesamt@koenigsbrunn.de @koenigsbrunn.de Durchwahl -129 Betriebshof Durchwahl -202 Personalmanagement betriebshof@koenigsbrunn.de personalmanagement Steueramt Durchwahl -170 Gewerbeamt steuer@koenigsbrunn.de @koenigsbrunn.de gewerbeamt@koenigsbrunn.de Durchwahl -171 Durchwahl -201 Bürgermeisterbüro Durchwahl -214 buergermeisterbuero Straßenverkehrsbehörde Presse- und @koenigsbrunn.de Hochbau strassenverkehrsbehoerde Öffentlichkeitsarbeit Durchwahl -101 hochbau@koenigsbrunn.de @koenigsbrunn.de presse@koenigsbrunn.de Durchwahl -199 Durchwahl -136 Durchwahl -211 Controlling controlling@koenigsbrunn.de Informations- und Tiefbau Kommunikationstechnik Schulen Durchwahl -131 tiefbau@koenigsbrunn.de iuk@koenigsbrunn.de schulen@koenigsbrunn.de Durchwahl -199 Durchwahl -204 Durchwahl -121 Einwohnermeldeamt einwohnermeldeamt Vergabestelle Jugendfreizeitstätte MatriX Sozialbüro @koenigsbrunn.de vergabestelle@koenigsbrunn.de Durchwahl -117 info@diematrix.de sozialbuero@koenigsbrunn.de Durchwahl -131 Tel. 08231 / 9576060 Durchwahl -184 Energieeffizienz/Klimaschutz vhs Königsbrunn energieeffizienz-klimaschutz Kindertagesstätten Sport vhs@koenigsbrunn.de @koenigsbrunn.de kindertagesstaetten sport@koenigsbrunn.de Durchwahl -260 Durchwahl -140 @koenigsbrunn.de Durchwahl -121 Durchwahl -121 Wahlamt Fairtrade Stadtarchiv wahlen@koenigsbrunn.de Kulturbüro und Museen fairtrade@koenigsbrunn.de stadtarchiv@koenigsbrunn.de Durchwahl -116 kulturbuero@koenigsbrunn.de Durchwahl -107 Durchwahl -221 Durchwahl -260 Wirtschaftsförderung Finanzverwaltung Liegenschaften Stadtbücherei wirtschaftsfoerderung finanzen@koenigsbrunn.de liegenschaften@koenigsbrunn.de stadtbuecherei@koenigsbrunn.de @koenigsbrunn.de Durchwahl -113 Durchwahl -222 Durchwahl -255 Durchwahl -131 13
Aus dem Rathaus Nachruf Arbeiten bei der Wir nehmen Abschied von unserem Mitarbeiter Stadt Königsbrunn Robert Fieger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden für ihre langjährige Treue geehrt der im Alter von 51 Jahren verstarb. Herr Fieger war seit 2009 bei uns beschäftigt und hat die ersten Jahre seiner Tätigkeit im 24 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Königsbrunn wurden im Betriebshof, Bereich Straßenbau, verbracht. Dezember 2020 für ihre langjährige Treue von Personalrat und 1. Bür- 2013 wechselte er in unsere Stadtgärtnerei und kehrte somit zu germeister Franz Feigl geehrt. Die Liste der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die 10, 20, 25, 30, 35 seinem erlernten Berufsfeld, der Gärtnerei, zurück. Die letzten Jahre in der Stadtverwaltung angestellt sind, führt Robert Vogg mit Jahre seiner Tätigkeit war Herr Fieger eigenverantwortlich für die 45 Dienstjahren an. Aufgrund der Corona-Pandemie fand die Ehrung Sicherheit und Sauberkeit der öffentlichen Spielplätze zwar im kleinen Rahmen und mit großem Abstand statt – der Applaus verantwortlich. der Anwesenden war aber dennoch laut, als jede(r) Einzelne ihre bzw. Wir verlieren mit ihm einen fleißigen, freundlichen seine Urkunde und einen Gutschein vom Begegnungsland LechWertach und hilfsbereiten Mitarbeiter. entgegennehmen durfte. 1. Bürgermeister Feigl bedankte sich bei sei- Seiner Familie gilt unsere aufrichtige Teilnahme. nen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die langjährige Treue – was Wir werden Herrn Fieger stets ein ehrendes Gedenken bewahren. in der heutigen Zeit nicht mehr selbstverständlich sei! Franz Feigl 45 Dienstjahre: Armin Kalupp 1. Bürgermeister Robert Vogg Thomas Meier Markus Riedel Personalratsvorsitzender 35 Dienstjahre: 20 Dienstjahre: Anita Krätschmer Markus Riedel 30 Dienstjahre: Renzo Canzio Margarete Kraushaar Valentina Krasnizki Günter Frisch Robert Kirsner Reinhold Kesselbaur Merriel Bruckner Ernst Pschenitza Eine Veröffentlichung der WITTICH Medien KG 10 Dienstjahre: Foto: fotolia.com / xxknightwolf Karin Hienz Jürgen Berger Susanne Hoffelner Rainer Depil Uta Meidert Lotfi Hamed 25 Dienstjahre: Denni Köbler Stefan Geiger Natalie Rohrer Franz Danzer Tomas Roser Auch in der Zeit der Trauer sind wir für Sie da. 1. Reihe (v.l.n.r.): Lotfi Hamed, Valentina Krasnizki, Anita Krätschmer, Merriel Bruckner, Karin Hienz Eine Trauerdanksagung 2. Reihe (v.l.n.r.): Margarete Kraushaar, Susanne Hoffelner, Markus Riedel, Günter Frisch, Denni Köbler, Uta Meidert 3. Reihe (v.l.n.r.): Franz Feigl, Robert Vogg, Reinhold Kesselbaur, Anzeige online aufgeben Ernst Pschenitza, Tomas Roser wittich.de/trauer 4. Reihe (v.l.n.r.): Natalie Rohrer, Stefan Geiger, Rainer Depil Gerne auch telefonisch unter Tel. 09191 7232-0 Foto: Christina Feichtl 14
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