Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz - Die Stadt Görlitz
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz 2 15. Dezember 2020 | Nummer 12 Inhalt Nachrichten aus dem Rathaus Weihnachtsgrüße des Oberbürgermeisters Sehr geehrte Leserinnen und Leser, Octavian Ursu…… ...............Seite 3 „Gut Vernetzt“ das aktuelle Infektionsgeschehen lässt vieles Unabhängige Patientenberatung im Landkreis Görlitz ..............Seite 4 nicht zu. Deshalb werden wir auch in diesem Deutschland: 0800 011 77 22 Statistische Monatszahlen Amtsblatt keinen Veranstaltungskalender veröf- Bürgertelefon des Bundesgesundheits- Oktober 2020......................Seite 10 fentlichen. ministeriums: 030 346 465 100 Beschlüsse Stadtrat Wir bitten Sie, sich in der neuen Allgemeinverfü- Die Corona-App des Bundes: 26.11.2020.........................Seite 11 gung des Landkreises Görlitz zu verschärfenden Sie ist kostenlos im App Store und bei Google Stellenausschreibung Maßnahmen http://coronavirus.landkreis.gr und Play zum Download erhältlich. Objektarbeiter (m/w/d) ........Seite 16 in der neuen Sächsischen Coronaverordnung https://www.coronavirus.sachsen.de zu informie- FAQ-Antworten auf häufig gestellte Fragen zu ren. Aktuelles zu Corona finden Sie ebenfalls auf SARS-CoV-2 können Sie unter www.rki.de/Sha- Impressum der Homepage der Stadt Görlitz unter redDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste nachlesen, Amtsblatt Görlitz https://www.goerlitz.de/Corona.html Herausgeber: Das Bürgertelefon im Gesundheitsamt des Land- weitere Infos gibt es auf folgende Internetseiten: Stadtverwaltung Görlitz kreises Görlitz ist in der Zeit von 08:00 bis 16:00 www.rki.de/ncov Untermarkt 6–8, 02826 Görlitz Uhr unter 03581 6635656 erreichbar. Anfragen www.coronavirus.sachsen.de Oberbürgermeister Octavian Ursu können Sie per E-Mail an anfragen-corona@kreis- www.kvs-sachsen.de/aktuelle-info-zu-coronavirus/ Verantwortlich für den Inhalt: gr.de stellen. www.infektionsschutz.de Dr. Sylvia Otto Redaktion: Silvia Gerlach Telefon: 03581 67 1234 Weitere Auskünfte zum Coronavirus erhalten Sie Wir wünschen Ihnen eine schöne Adventszeit, ein Fax: 03581 67 1441 unter folgenden Telefonnummern: frohes, besinnliches Weihnachtsfest und einen E-Mail: presse@goerlitz.de Internet: www.goerlitz.de guten Start in das Jahr 2021. Ein Anspruch auf Veröffentlichung ein- Bürgertelefon des Sozialministeriums: gereichter lokaler Informationen besteht 0800 100 0214 Bleiben Sie gesund und zuversichtlich nicht. Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst: Verantwortlich für 116 117 Ihre Amtsblattredaktion Satz/Druck/Vertrieb: Riedel GmbH & Co. KG, Verlag für Kommunal- und Bürgerzeitungen Mitteldeutschland, Gottfried-Schenker-Straße 1 09244 Lichtenau OT Ottendorf Informationen zu den Öffnungszeiten der Verwaltung Telefon: 037208 876-0 Hannes Riedel, Geschäftsführer Zwischen Weihnachten und Neujahr ist die Stadt- Dienstag, 29.12.2020: Anzeigen und Beilagen über Verlag Riedel GmbH & Co. KG verwaltung geschlossen. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr E-Mail: anzeigen@riedel-verlag.de; Mittwoch, 30.12.2020: Internet: www.riedel-verlag.de Weitere aktuelle Informationen sind auf der städti- Termine nach Vereinbarung Vertrieb: Jahresabonnement über Postversand zum Preis von 15 € über schen Homepage www.goerlitz.de veröffentlicht. sowie das Standesamt, das vom 28.12. bis den Verlag Riedel GmbH möglich. Ausnahmen sind der Eigenbetrieb Städtischer 30.12.2020 in der Zeit von 09:00 bis 11:00 Uhr zur Erscheinungsweise: Friedhof, der nach den Weihnachtsfeiertagen wie Anzeige der Sterbefälle öffnet. Bitte benutzen Sie einmal am 3. Dienstag jeden Monats folgt geöffnet hat: den Eingang Brüderstraße 7 (Fahrstuhl). Titelbild: Foto: Pawel Sosnowski Die Leserinnen und Leser der Stadtbibliothek Gör- Montag, 28.12.2020: litz werden gebeten, sich unter https://www.stadt- Auflage: 8.500 Exemplare Die Amtsblätter liegen im Rathaus, in Termine nach Vereinbarung bibliothek.goerlitz.de/ aktuell zu informieren. der Jägerkaserne, der Stadtbibliothek, den städtischen Gesellschaften und Einrichtungen, Apotheken, Banken, Sparkassen, Tankstellen und vielen wei- teren Stellen in Görlitz kostenlos zum Parkscheinautomaten zum Jahreswechsel außer Betrieb Mitnehmen aus. Der Verlag verwendet bei der Herstel- lung ausschließlich FSC-zertifiziertes Um Sachbeschädigungen vorzubeugen, werden In diesem Zeitraum können die gebührenpflichti- Papier und als Farbe: DDF Superior im Stadtgebiet die Parkscheinautomaten vom 23. gen Parkplätze kostenfrei genutzt werden. Es ist PSO Bio. Dezember 2020 bis 4. Januar 2021 außer Betrieb jedoch die Parkscheibe auszulegen und die jewei- genommen. lige Höchstparkdauer zu beachten. www.goerlitz.de Anbieterwechsel Altkleidersammlung Die Stadt Görlitz informiert, dass es einen Anbie- 2021 durch Container der Firma Profittex ersetzt. terwechsel bei der Altkleidersammlung geben Für den Fall, dass im Moment kein Container vor- wird. handen ist, wird dringend darum gebeten, die Alt- Die jetzigen Altkleidercontainer der Firma „Veolia“ kleidersäcke nicht einfach am Wertstoffcontainer- zertifiziert mit dem werden aktuell abgebaut und bis zum 15. Januar platz abzustellen. C Nächster Redaktionsschluss: 05.01.2021 • Nächster Erscheinungstermin: 19.01.2021 M Y K
15. Dezember 2020 | Nummer 12 3 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz Liebe Görlitzerinnen und Görlitzer, wie gern würden wir jetzt in der Adventszeit fektionsgeschehen über unseren Schlesischen Christkindel- Mitte Mai/Anfang markt oder die Weihnachtsmeile des Akti- Juni beruhigt. Mit onsring Handel e. V. bummeln, uns auf der Achtsamkeit und Eislaufbahn sportlich betätigen oder wären Vorsicht, Abstands- mit unseren Kollegen- innen, Freunden, Ver- regeln, Mund- und wandten und Bekannten zu einer fröhlichen Nasenbedeckung, Weihnachtsfeier in einem der vielen gemütli- Hygienemaßnahmen chen Restaurants unserer Stadt unterwegs. und -konzepten wur- de vieles wieder Dass das alles zurzeit so nicht möglich ist, möglich. Der Touris- sagen uns die hohen Infektionszahlen und mus und die Gastro- die geltenden Coronamaßnahmen sowie nomie kamen in auch unser gesunder Menschenverstand. Schwung, Theater, Das höchste Gut der Menschen ist die Ge- Kinos und andere sundheit. Diese mit aller Kraft und Fürsorge Veranstaltungsstät- Krippe Marienplatz zu schützen, rücksichtsvoll und aufmerk- ten durften mit Hy- sam gegenüber unseren Mitmenschen zu gienekonzepten öff- zer bei ihren Spaziergängen an den herrlich sein, ist in dieser schweren Zeit wichtiger nen. bepflanzten Plätzen und bewunderten die denn je. schönen Brunnen und Wasserspiele. Leider waren unsere großen Jahreshöhe- Erfreuen wir uns in diesem Jahr gemeinsam punkte, wie das ViaThea und das Altstadt- Die neuen Bürgerräte in den acht Beteili- an den Aktionen, die Görlitz im Advent fest unter diesen Bestimmungen nicht gungsräumen wählten wir bis zum Sommer. leuchten und lächeln lassen. Auf dem Unter- durchführbar. Das Risiko eines Hotspots Projekte im Rahmen der Bürgerschaftliche und Obermarkt sowie auf dem Platz der beim Zusammentreffen vieler Menschen Beteiligungen in diesem Jahr waren ein In- Friedlichen Revolution stehen große Weih- war zu hoch. Auch viele kleinere Veranstal- sektenhotel in Königshufen, das Infopult für nachtsbäume und an verschiedenen Orten tungen, die das kulturelle und vielseitige Le- die Bronzeplastik „Kesselschmied“ das An- der Stadt werden Bilder zur Weihnachtsge- ben in unserem schönen Görlitz gestalten, bringen des Mönchskopfes am Haus Ecke schichte aufgestellt. Die Mitarbeiter der mussten ausfallen oder wurden verscho- Fleischerstraße/Brüderstraße am Tag des Görlitzer Kulturservicegesellschaft mbH ha- ben. offenen Denkmals und noch einige mehr. ben sich statt des Schlesischen Christkin- delmarktes diese und noch andere schöne Liebe Görlitzerinnen und Görlitzer, vieles Zwischen der Stadt Görlitz und den Bürger- weihnachtliche Überraschungen einfallen war dieses Jahr anders, als wir es kennen. meister- innen der Gemeinden Kodersdorf, lassen. Es gab durchaus eine Vielzahl an Ereignis- Markersdorf, Neißeaue, Niesky, Ostritz und sen und Dingen, die beispielhaft und erfreu- Schöpstal unterzeichneten wir im März Das Jahr 2020 war für viele von uns entfernt lich waren, die die Entwicklung unserer Löschhilfevereinbarungen, die gegenseitige von einer guten Zeit. Im Frühjahr kam die Stadt voranbringen und uns erfreuen. Aber Unterstützung bei Feuerwehreinsätzen be- Corona-Pandemie zu uns und stellte uns al- es gab auch andere Begebenheiten, die wir schließen. Dass ich im Laufe des Jahres im- le vor neue Situationen, die wir so noch nie in Erinnerung behalten und die uns traurig mer wieder Kameraden der Görlitzer Be- erlebt haben. stimmen. So begann das Jahr 2020 mit ei- rufsfeuerwehr verbeamten durfte, freut mich ner schmerzlichen Nachricht. Ulf Groß- besonders. Wir alle wissen, wie wichtig es Zu Beginn des ersten Lockdowns im März mann, ehemaliger Kulturbürgermeister der ist, eine starke Feuerwehr zu haben. kamen Handel, Schule, Kultur, Gastrono- Stadt Görlitz, war am 7. Januar 2020 im Al- mie, Tourismus und viele Unternehmen ter von 62 Jahren verstorben. Er erlag einer Am 8. Mai gedachten wir gemeinsam in der zwangsweise zum Stillstand. Die Gefahr, schweren Krankheit. Europastadt Görlitz/Zgorzelec der Opfer sich am neuartigen Coronavirus (Covid-19) des Zweiten Weltkrieges. Der Jahrestag anzustecken, war groß. Sich schnell ver- Zum Anfang des Jahres startete der Akti- wiederholte sich zum 75. Mal. Im Beisein mehrende Infektionszahlen in Deutschland, onskreis für Görlitz e. V. mit einem Aufruf, des Ministerpräsidenten Michael Kretsch- Europa und der ganzen Welt zeigten, wie sich am Projektwettbewerb zum Stadtjubi- mer und des Marschalls der Wojewodschaft notwendig es war, zügig zu handeln. Dem läum zu beteiligen. Der Verein suchte im Niederschlesien, Cezary Przuybylski, fand Personal in den Krankenhäusern, den Haus- Auftrag der Stadt Görlitz vielfältige Ideen für aus diesem Anlass eine Gedenkveranstal- arztpraxen, dem Gesundheitsamt, den Pfle- unser Jubiläum 2021 - 950 Jahre Görlitz. tung auf der Altstadtbrücke statt. ge- und Behindertenheimen sowie in vielen anderen Einrichtungen wurde immens viel Mein erster Neujahrsempfang fand am Nach knapp drei Monaten der Grenzschlie- abverlangt. 16. Januar in der „Sporthalle Emil von ßungen aufgrund der Corona-Pandemie Schenckendorff“ statt. Sieben Projekte wurde in der Nacht vom 12. zum 13. Juni die Um in vielen Unternehmen und Einrichtun- stellte ich an diesem Abend gemeinsam mit Grenze nach Polen wieder geöffnet. Ich ließ gen arbeitsfähig zu sein, wurden Homeof- verschiedenen Gesprächspartnern meinen es mir nicht nehmen, diesen feierlichen Akt fice-Arbeitsplätze geschaffen. Durch Gästen vor, und zwar den Siemens gemeinsam mit meinem Amtskollegen Rafał Schließungen von Kitas und Schulen sowie Innovationscampus, das Ausbildungszen- Gronicz vorzunehmen. das neue digitale Lernen und weitere mögli- trum für Gesundheitsberufe, die Tiefgarage chen Varianten des Home-Schoolings wa- unter dem Wilhelmsplatz, das Filmzentrum, Das Projekt „Walk of Görliwood“, das Tref- ren sowohl Schülerinnen, Schüler und El- die Anschaffung moderner Straßenbahnen, fen mit Filmproduzenten Felix von Böhm so- tern als auch Lehrerinnen und Lehrer über- die moderne Fernwärmeversorgung und die wie weiteren Filmschaffenden, Kooperati- dimensional in Anspruch genommen. zweite Autobrücke über die Neiße. onsgespräche mit der Hochschule C M Zittau/Görlitz für das Projekt „Aus- und Wei- Y Es war für alle eine riesengroße Herausfor- In den Wochen des ersten Lockdowns er- terbildungszentrum für filmhandwerkliche K derung. Glücklicherweise hatte sich das In- freuten sich viele Görlitzerinnen und Görlit- Berufe“ im Sommer und neue Episoden der
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz 4 15. Dezember 2020 | Nummer 12 Krimireihe „Wolfsland“ im Herbst zeigen die und Bauarbeiten. Der Fördermittelbescheid gratulieren. In der Stadtratssitzung vom 5. No- Bedeutung und das große Interesse, was „DigitalPakt“ für die digitale Ausstattung der vember wurden fünf ehrenamtlich Tätige von Görlitz als Filmstadt erlangt hat. Schulen wurde im Herbst durch Minister- 19 Vorschlägen ausgewählt: Thomas Seyda, präsident Michael Kretschmer und Kultur- Daniela Burghardt, Conny Kahle, Anne Kraft- Des Weiteren war es möglich, von Juni bis minister Christian Piwarz an die Große Liebig sowie Karin und Ludwig Ammer. Die Oktober die Ausstellung „Kaufmannspaläs- Kreisstadt Görlitz und den Landkreis Görlitz Auszeichnungsveranstaltung wird coronabe- te an der Via Regia“ im Hallenhaus Brüder- übergeben. dingt erst im nächsten Jahr stattfinden. straße 9 zu besichtigen. Im September eröffneten wir feierlich nach zwei Jahren Bauzeit das Zentrum für Ju- Eigentlich hatten wir im Dezember vor, nach Am 9. Juli unterzeichnete ich gemeinsam gend und Soziokultur „Werk I“. Umfangrei- vollendeter Restaurierung die ehemalige mit dem Zgorzelecer Bürgermeister Rafał che Straßenbaumaßnahmen auf der Bies- Synagoge als Kulturforum feierlich zu eröff- Gronicz sowie dem Sächsischen Staatsmi- nitzer Straße sowie auf der Reichertstraße nen. Aufgrund der Pandemielage müssen nister für Energie, Klimaschutz, Umwelt und fanden ebenso im Herbst ihren Abschluss. wir den Eröffnungstermin verschieben. Landwirtschaft Wolfram Günther und Staatsminister für Regionalentwicklung Gefeiert haben wir auch am 3. Oktober. Auch konnte dieses Jahr aus eben diesen Thomas Schmidt, dem Vorstandsvorsitzen- Zwei große Jubiläen – zum einen 30 Jahre Gründen die „Gemeinsame Stadtratssit- den der SWG AG Matthias Block und Grze- Deutsche Einheit und zum anderen 30 Jahre zung der Europastadt Görlitz/Zgorzelec“ gorz Bicki von ZPEC den „Letter of Intent“. Städtepartnerschaft Görlitz - Wiesbaden – nicht stattfinden. Hierbei geht es um die Verbindung der Fern- standen an. An diesem Tag haben wir den wärmenetze von Görlitz und Zgorzelec und Partnerschaftsverein „Freundeskreis Wies- Ich hoffe so sehr, dass es uns bald gelingen der gemeinen Versorgung der Europastadt baden-Görlitz e. V.“ gegründet und einen wird, die Corona-Pandemie einzudämmen mit klimaneutraler Fernwärme. Die Umset- Teil der Straße „An der Frauenkirche“ in und wir mit Freude und Lebenslust wieder ein zung ist bis Ende 2030 vorgesehen. „Platz der Friedlichen Revolution‘“ umbe- „normales“ Leben haben können. Die derzeit nannt. Ich habe mich sehr gefreut, dass ich notwendigen Maßnahmen des zweiten Lock- In der Grundschule Königshufen und dem neben vielen anderen Gästen Gerd-Uwe downs sind hart und treffen vor allem die Gas- Förderschulzentrum Mira Lobe wird schon Mende (Oberbürgermeister der Partnerstadt tronomen, Hoteliers, Kulturschaffenden und mehrere Monate fleißig gebaut, derzeit läuft Wiesbaden), Herbert Corsten (Bürgermeis- Veranstaltungsbetriebe in diesen für sie so in beiden Schulen die brandschutztechni- ter der Zipfelgemeinde Selfkant) sowie wichtigen Wochen vor Weihnachten. sche Ertüchtigung. Auch an vielen anderen Klaus King (Bürgermeister der Zipfelge- Schulen und Kitas gab es während der meinde Oberstdorf) begrüßen durfte. Gerade deshalb möchte ich an Sie, sehr ge- Sommerferien verschiedene Sanierungs- Die zweite Auflage von Görlitzer ART, einer ehrte Görlitzerinnen und Görlitzer, appellie- Freiluftausstellung in ren: Halten Sie sich an die Maßnahmen, die Zusammenarbeit mit aus den geltenden Coronaverordnungen Künstlern der Hoch- hervorgehen, tragen Sie mit Vorsicht und schule für Bildende Achtsamkeit dazu bei, dass sich die Infekti- Künste in Dresden, onsrate wieder in den „grünen Bereich“ ver- ist in Vorbereitung. lagert. Die Gesundheit eines jeden einzel- Diese Schau wird es nen von Ihnen liegt uns am Herzen, die wir im Jubiläumsjahr aus die Fürsorgepflicht für unsere Bürgerinnen Anlass 950 Jahre und Bürger haben. Görlitz geben. Neun Exponate sind dafür Ich wünsche Ihnen frohe Weihnachten. Ge- vor einigen Wochen nießen Sie das Fest mit all seinen schönen ausgewählt worden. Dingen, die möglich sind, feiern Sie gemüt- lich im kleineren Familienkreis, passen Sie An dieser Stelle auf sich und Ihre Lieben auf und bleiben Sie möchte ich den dies- vor allem gesund. jährigen Preisträgern des „Meridian des Ihr Muschelminna Fotos: Josephine Brettschneider Ehrenamtes“ herzlich Octavian Ursu, Oberbürgermeister Spendenaktion – Hilfe für kranke Kinder Die Mitarbeiter*innen des Kommunalen Technischen Rathauses und nahmen die bedanken sich von ganzem Herzen bei allen Ordnungsdienstes (KOD) der Stadt Görlitz Spenden der Verwaltungskolleg*innen ent- Spender*innen für dieses große Engage- kündigten vor ein paar Wochen innerhalb gegen. Als Dank wurden kleine Geschenke ment. der Stadtverwaltung eine Spendenaktion verteilt. an. Ihnen war es ein Bedürfnis, gerade jetzt Geplant war ein Vormittag mit Weihnachts- n Warum der Sonnenstrahl e. V.? in der schweren Pandemiezeit krebskran- mann, warmen Getränken und Gebäck. Weil dieser Verein in ganz Sachsen tätig ist ken Kindern sowie Jugendlichen und ihren Pandemiebedingt musste noch einmal um- und krebskranke Kinder und ihre Familien Familien zu helfen. Mit dem Geld wollen sie organisiert werden. unterstützt. Auch bei uns in Görlitz ist der gemeinsam ein Lächeln auf die Gesichter Ein Leihwagen kam zum Einsatz, weil der Verein tätig, zum Beispiel mit dem zaubern. Denn der Verein Sonnenstrahl e. V. Dienstwagen des Vereins aus hygienischen Schwimmkurs für erkrankte Kinder. Meist ermöglicht betroffenen Kindern unter ande- Gründen nicht ausgegeben werden durfte. haben sie nicht die Möglichkeit, schwim- rem, das Weihnachtsfest zu Hause zu ver- Auch wurde die Spendenaktion nur im In- men zu lernen. Mit der Hilfe des Vereins bringen und nicht in Krankenhäusern. nenhof der Jägerkaserne erlaubt. können sie es nachholen. C Von 09:00 bis 12:30 Uhr waren am 2. De- Wie erfolgreich diese Aktion war, zeigt die M zember die Mitarbeiter*innen des KOD mit Summe von 1.150 Euro. Die Ideengeberin Die Mitarbeiter/-innen des Kommunalen Y K einem Stand am PKW im Innenhof des Agnieszka Kawecka und ihre Kolleg*innen Ordnungsdienstes der Stadtverwaltung
15. Dezember 2020 | Nummer 12 5 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz „Gut Vernetzt“ im Landkreis Görlitz – Angebotsänderung im ÖPNV in der Region Löbau-Zittau Am 1. Januar 2021 werden neue Buslinien besser mit deutschen Ballungsräumen ver- Verbindung von bzw. nach und Fahrpläne im Süden des Landkreises netzt. Derzeit werden im Busverkehr im Görlitz und erstmalig auch am Görlitz eingeführt. Die Internetseite Landkreis Görlitz jährlich circa 4,7 Millionen Wochenende Fahrtangebote, www.gutvernetzt-landkreis-gr.de mit um- Fahrgäste befördert. Nach der Umsetzung wovon auch der Görlitzer Orts- fangreichen Informationen für Nutzerinnen im Süden sollen 2022 im Norden des Land- teil Kunnerwitz profitiert. Die neue Buslinie und Nutzer des Öffentlichen Personennah- kreises ebenfalls die Buslinien und Fahrplä- 12 Görlitz – Ostritz – Zittau mit dem neu ge- verkehrs (ÖPNV) ist bereits freigeschalten ne neu ausgerichtet werden. schaffenen durchgehenden Linienverlauf worden. Im Detail wird das Konzept hier bis zum Görlitzer Busbahnhof bereichert ausführlich vorgestellt. Zudem können auf In Bezug auf die Erreichbarkeit der Stadt ebenfalls das Angebot u. a. für Schüler, Aus- der Internetseite einzelne Linienporträts so- Görlitz ist ab 1. Januar 2021 besonders die zubildende und Berufspendler. Allerdings wie alle Fahrpläne und Liniennetzpläne ab- neue Takt-Buslinie 67 Görlitz – Bernstadt – hält der Regionalbus künftig im Ortsteil Ha- gerufen werden. Auch eine Online-Fahr- Herrnhut hervorzuheben. Mit dieser Linie er- genwerder nur noch am Bahnhof. planauskunft wurde integriert. Ein neuer halten die Kommunen „auf dem Eigen“ von Pläne der beiden Linien finden Sie auf den Kundenservice sorgt ferner bei Anfragen Montag bis Freitag eine nahezu stündliche nachfolgenden Seiten. und Anregungen für die richtigen Antworten. Über das Kontaktfor- mular auf der Webseite wird da- bei direkt mit dem Infotelefon des Verkehrsverbundes ZVON eine Verbindung hergestellt. Ebenso stehen weitere Kontakt- möglichkeiten zur Verfügung. Außerdem informieren ZVON und Landkreis Görlitz in der Ru- brik „Aktuelles“ über gegenwär- tige ÖPNV Entwicklungen in der Region. Der ZVON, als Aufgabenträger für den Schienenpersonennahver- kehr, und der Landkreis Görlitz, als Aufgabenträger für den ÖPNV, möchten mit der Einführung der Taktfahrpläne erreichen, dass die Buslinien als konsequent und re- gelmäßig verkehrende Zu- bzw. Abbringer zum bzw. vom Zug fungieren. Mit „Gut Vernetzt – Landkreis Görlitz“ werden daher die Bus- Fahrpläne zum 1. Januar 2021 auf die Zug-Fahrpläne abge- stimmt und flächendeckende Taktfahrpläne eingeführt. Busse fahren dann in einem festen Rhythmus. Taktgeber sind die Regionalzüge, die in einem Ab- stand von 60 Minuten verkehren. Die neuen Fahrpläne werden das Busfahren auch am Wochenen- de und in den Ferien erleichtern, weil sich die Fahrzeiten in die Städte oder in die Ausflugs- und Wandergebiete verkürzen und mehr Fahrten als zuvor angebo- ten werden. Durch die Anschlüsse in Dresden an den Fernverkehr nach Erfurt, Frankfurt und Berlin ist der Land- kreis Görlitz durch attraktive Rei- seketten damit auch deutlich C M Y K Immer aktuell auf www.goerlitz.de
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz 8 15. Dezember 2020 | Nummer 12 Energieminister Günther zeichnet Kommunen mit European Energy Award aus Sieben sächsische Kommunen erhalten in Koalitionsvertrag vereinbart ausbauen.“ „Gesundheits- und Umwelttage“ stark bei diesem Jahr erneut eine Zertifizierung mit Günther kündigte zudem an, die persönli- der Sensibilisierung aller Bevölkerungs- dem European Energy Award (eea). Dazu chen Glückwünsche nachzuholen: „Wenn es gruppen und Akteure für den Klimaschutz. gehört einer der Pioniere des eea in Sach- Corona wieder zulässt, werden wir die Über- sen: Seit 2003 dabei, wurde die Stadt Görlitz gabe der eea-Auszeichnungen in kleinen n Hintergrund: nunmehr zum sechsten Mal zertifiziert. Auch Runden in den jeweiligen Regionen nachho- Der eea ist ein europäisches Zertifizierungs- die übrigen Kommunen blicken bereits auf len. Dabei kann ich dann auch das eine oder und Qualitätsmanagementsystem, das langjährige Teilnahmen an dem Award zu- andere Projekt vor Ort besichtigen.“ Kommunen dabei unterstützt, ihre Klima- rück. Die diesjährigen Preisträger sind Gör- Die ausgezeichneten Kommunen haben in schutzarbeit ganzheitlich zu organisieren. litz, der Vogtlandkreis, Großpösna, Torgau, der vergangenen Zertifizierungsperiode Dafür werden Stärken und Schwächen ana- Niesky, Limbach-Oberfrohna sowie Zittau. zahlreiche Projekte umgesetzt. Einen gro- lysiert sowie Potenziale zur Energieeinspa- Sachsens Energieminister Wolfram Günther ßen Stellenwert nimmt dabei der Ausbau rung, der Energieeffizienz und des Einsatzes hob die Rolle der kommunalen Ebene her- der Elektromobilität ein, hier engagieren erneuerbarer Energien in kommunalen Ein- vor: „Die Gemeinden, die Städte und Kreise sich vor allem der Vogtlandkreis, Großpösna richtungen identifiziert. In Sachsen nehmen sind die Basis unseres Gemeinwesens. Das und die Stadt Görlitz. Im Landkreis Nord- momentan mehr als 30 Städte, Gemeinden gilt auch für die Energiewende und den Kli- sachsen wurde die Kreismusikschule in Tor- und Landkreise am eea teil. maschutz. Ihr freiwilliges Engagement dafür gau komplett energetisch saniert. Mit der Alle vier Jahre überprüfen externe Sachver- ist essenziell. Wir brauchen diesen Einsatz Erneuerung und Optimierung städtischer ständige, ob die jeweiligen Ziele erreicht genauso, wie wir die großen politischen Gebäude und Anlagen hat Niesky in den wurden. Die festliche Verleihung der Zertifi- Weichenstellungen brauchen. Ich beglück- letzten neun Jahren eine CO2-Minderung kate erfolgt in Sachsen traditionell auf der wünsche die zertifizierten Kommunen sehr um 73 Prozent erreicht. In Limbach-Ober- Jahrestagung „Kommunaler Energie-Dialog herzlich zu dieser Auszeichnung. Kommu- frohna kam beim Umbau und der Erweite- Sachsen“ der Sächsischen Energieagentur nen, die am Zertifizierungsprogramm des rung der Sporthalle Pleißa hocheffiziente (SAENA). Die Fachveranstaltung sollte in eea teilnehmen, setzen deutlich mehr Kli- Haustechnik zum Einsatz, zudem versorgt diesem Jahr am 9. November 2020 in Dres- maschutzmaßnahmen um. Übrigens sen- nun eine große PV-Anlage auf dem Dach den stattfinden, musste jedoch pandemie- ken Kommunen, die in Klimaschutz inves- den gesamten Komplex mit Strom. Die bedingt abgesagt werden. tieren, damit auch nachhaltig Kosten. Zu- Stadt Zittau hat über die letzten Jahre die dem wollen Investoren, Bürgerinnen und Kommunikation und Kooperation mit der n Weitere Informationen zum European Bürger zunehmend wissen, ob und wie Kli- Hochschule Zittau/Görlitz intensiviert und Energy Award finden sich unter maschutz in ihrer Kommune praktiziert wird. engagiert sich über gemeinsame Veranstal- www.saena.de/ Wir werden den Award in Sachsen wie im tungen wie den „Tag der Umwelt“ sowie die european-energy-award.html Stadt Görlitz trauert um zwei prägende Persönlichkeiten Mit großer Betroffenheit und Trauer traf die Wirken in den Städtischen Kunstsammlun- wurde sie im Jahr 2013 mit dem „Meridian Nachricht vom Tode von Dr. Ernst Kretz- gen mit der Erarbeitung der Dauerausstel- des Ehrenamtes“ ausgezeichnet. Sie ver- schmar und Monika Kamphake im Görlitzer lung über den Künstler und Literaten Johan- starb am 29. November 2020 im Alter von Rathaus ein. nes Wüsten. Dr. Ernst Kretzschmar verstarb 67 Jahren. am 4. Dezember 2020 im Alter von 87 Jah- Oberbürgermeister Octavian Ursu: „Görlitz Als Historiker erforschte und vermittelte Dr. ren. verliert zwei Persönlichkeiten, die unsere Ernst Kretzschmar über Jahrzehnte die Gör- Monika Kamphake erwarb durch ihr umfas- Stadt geprägt und repräsentiert haben. In litzer Stadtgeschichte. Zahlreiche Publika- sendes Wirken im Förderverein Kulturstadt den Stunden des Abschieds voller Trauer tionen und Ausstellungen sowie seine Vor- Görlitz-Zgorzelec e. V. eine große Wert- und Schmerz sind unsere Gedanken bei tragstätigkeit haben ihn weit über die Görlit- schätzung und prägte jahrelang das kultu- den Familien.“ zer Stadtgrenzen bekannt gemacht und relle Leben unserer Stadt. Darüber hinaus wiesen ihn als Kenner der preußischen Ge- wirkte sie durch ihre Aktivität als Turmführe- Die Stadt Görlitz wird Herrn Dr. Kretzschmar schichte der Stadt aus. Besonders erwäh- rin als leidenschaftliche Botschafterin der und Frau Kamphake ein ehrenvolles Geden- nenswert ist zweifelsohne sein besonderes Stadt Görlitz. Für ihr besonderes Wirken ken bewahren. Arbeiten am Mahnmal Fröbelstraße/KZ Biesnitzer Grund beendet Die Sanierungsarbeiten am Mahnmal Fröbelstra- da die Beschriftung aufgrund der Ausfräsung ße/KZ Biesnitzer Grund sind abgeschlossen. auch so sehr gut lesbar ist, und die Tafel bei Be- Die Einfassungsmauer aus unregelmäßigen Gra- darf noch leichter gereinigt werden kann. Am nitmauersteinen wurde saniert. Fehlstellen und al- Mahnmal wurden wiederholt Partien mit Farbe, te defekte Reparaturstellen wurden überarbeitet. Kreide und ähnlichem beschmiert. Die Verfugung wurde dort, wo sie fehlte oder mür- Die Arbeiten an der Einfassungsmauer wurden be war, erneuert. Die Edelstahlschrifttafel auf der von einem regionalen Steinmetz ausgeführt; die Rückseite des Mahnmals, die bereits in der ersten Arbeiten an der Schrifttafel durch ein Görlitzer Jahreshälfte durch Vandalismus bzw. Ermüdung Werbeunternehmen zusammen mit einem regio- C der Befestigungstechnik abgefallen war, wurde in nalen Metallbauer. M Y der Zwischenzeit gereinigt und aufgearbeitet. Auf K die schwarze Schriftauslegung wurde verzichtet, Foto: Stadt Görlitz - SG Straßenbau/Stadtgrün
15. Dezember 2020 | Nummer 12 9 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz Hinweise der Feuerwehr Görlitz zu Weihnachten und zum Jahreswechsel Auch wenn coronabedingt dieses Jahr alles Ebenso sollte bedacht werden, dass Haus- von Menschen oder Tieren geworfen wer- anders als normal verläuft, die Adventszeit, tiere ein gesteigertes Interesse am Baum den. Dabei ist immer auf Abstand zu brenn- das Weihnachtsfest und der Jahresüber- und dessen Behang entwickeln können. So baren Gegenständen zu achten. Außerdem gang sind mit den Vorjahren vergleichbar - mancher Baum kippte um, weil Katzen Ge- muss die Flugbahn von Raketen berück- so auch die möglichen Brandgefahren. fallen am Spiel mit Kugeln und Sternen fan- sichtigt werden, um - besonders im Alt- In der Weihnachtszeit nimmt bundesweit die den. Auch Kanarienvögel entdecken den stadtbereich - Dachstuhlbrände zu vermei- Anzahl der Brände zu. In der Stadt Görlitz Baum als neuen Sitzplatz im Zimmer. den. waren in den vergangenen fünf Jahren drei Adventskränze sollten auf eine nichtbrenn- Auch mancher Balkonbrand wurde schon Wohnungsbrände in diesem Zeitraum und bare Unterlage gestellt werden. Darauf be- durch eine Rakete verursacht, deshalb bitte aus diesem Anlass heraus zu verzeichnen. findliche Kerzen so befestigt sein, dass sie kein brennbares Material auf dem Balkon la- Die Feuerwehr Görlitz gibt nachstehend ei- nicht umfallen können. Des Weiteren muss gern. nige Hinweise, damit sich diese nicht wie- darauf geachtet werden, dass die Kerzen Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu derholen: nicht zu weit abbrennen. Auch dürfen bren- einem Brand oder Unfall kommen, bitte un- nende Kerzen nicht unter tiefhängende Ge- bedingt den Notruf 112 wählen. Die Kame- Wer nicht auf echte Kerzen am Weihnachts- genstände wie Gardinen, Regale oder raden der Berufsfeuerwehr, der Freiwilligen baum verzichten möchte, sollte einen mög- brennbare Dekorationen gestellt werden. Feuerwehr sowie des Rettungsdienstes lichst frischen Baum nehmen. Dabei muss Generell gilt: Kerzen niemals unbeaufsich- sind für die Sicherheit der Bürgerinnen und auf einen sicheren Stand des Weihnachts- tigt zu lassen. Bürger rund um die Uhr im Einsatz. baumes und auf ausreichenden Abstand zu Entstehungsbrände bitte mit Wassereimer Rauchmelder in Wohnungen verringern das brennbaren Einrichtungsgegenständen und oder Feuerlöscher bekämpfen, wichtig ist, Risiko, einen Brand zu spät zu entdecken. Gardinen geachtet werden. Die Kerzen soll- dabei immer auf die eigene Sicherheit zu Die meisten Personenschäden entstehen ten auch einen ausreichenden Abstand zu achten. durch Rauchgasvergiftung. Auch in Sach- darüber hängenden Zweigen haben. Beim Für den Jahreswechsel dürfen nur Feuer- sen besteht die Pflicht zur Installation dieser Anzünden der Kerzen bitte von der Baum- werkskörper mit Zulassung der Bundesan- kleinen Lebensretter. Die Rauchmelder gibt spitze beginnen. stalt für Materialforschung (BAM) verwendet es bereits für einen recht geringen Preis im Elektrische Lichterketten müssen unbe- werden. Dabei ist auf die Sicherheitshinwei- Fachhandel. Vielleicht fehlt dem einen oder schädigt und mit dem CE Prüfzeichen ver- se der Hersteller zu achten. anderen noch ein nützliches Geschenk zu sehen sein. Feuerwerkskörper dürfen nicht in die Nähe Weihnachten? Herzlichen Glückwunsch Die Stadt Görlitz gratuliert den neuen Erdenbürgern und deren Eltern Im Monat November 2020 wurden 53 Babys im Standesamt Görlitz beurkundet, davon waren 28 Kinder männlich und 25 Kinder weiblich. Ebenfalls gratulieren die Stadt Görlitz und der Seniorenbeirat allen Jubilaren zu ihren Geburtstagen. (Aufgrund der Bestimmungen der Datenschutzverordnung müssen wir leider auf die namentliche Erwähnung der Jubilare verzichten.) 2 Geldbörsen Die Herausgabe von Fundsachen und die Fundsachen November 2020 Bargeld Ausstellung von Bestätigungen über nicht 1 Fahrradkindersitz aufgefundene Sachen für Versicherungen 5 Schlüsselbunde Fahrräder 1 Schlüsselbund mit einem Fahrzeug erfolgt bei Katrin Demuth in der Jägerkaser- 1 Werkzeugkoffer mit Messgeräten schlüssel unbekannter Marke ne, Hugo-Keller-Straße 14, Zimmer 5. 1 Fahrzeugschlüssel „Opel“ Fundsachen können im Bürgerzentrum Jä- 1 einzelner Schlüssel gerkaserne auf der Hugo-Keller-Straße 14 Bei der Abholung von Fundsachen wird um 1 Smartphone „Samsung“ abgegeben werden. Rückfragen sind unter vorherige Terminabsprache unter Telefon 1 Ehering der Rufnummer 03581 672727 möglich. 03581 671522 gebeten. C M Y K Statistische Zahlen und Fakten unter: www.goerlitz.de/Statistische_Zahlen.html
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz 10 15. Dezember 2020 | Nummer 12 Auszug aus den Statistischen Monatszahlen der Stadt Görlitz – Oktober 2020 Hinweis: Die vollständigen Berichte liegen an der Bürgerinformation in der Jägerkaserne aus bzw. können unter http://www.goerlitz.de /Statistische_Zahlen.html eingesehen werden. Sachgebiet Einheit Zeitraum Bevölkerung Oktober 2020 Oktober 2019 Bevölkerung insgesamt (nur Hauptwohnsitz) Personen 56.329 56.280 davon: Biesnitz Personen 3.940 3.953 Hagenwerder Personen 853 821 Historische Altstadt Personen 2.594 2.632 Innenstadt Personen 16.897 16.839 Klein Neundorf Personen 141 140 Klingewalde Personen 625 610 Königshufen Personen 7.377 7.389 Kunnerwitz Personen 527 528 Ludwigsdorf Personen 765 758 Nikolaivorstadt Personen 1.701 1.642 Ober-Neundorf Personen 267 256 Rauschwalde Personen 5.756 5.835 Schlauroth Personen 410 410 Südstadt Personen 9.114 9.148 Tauchritz Personen 194 188 Weinhübel Personen 5.168 5.131 darunter: Ausländische Bevölkerung Personen 6.583 6.167 Natürliche Bevölkerungsbewegung Lebendgeborene insgesamt Personen 23 31 Gestorbene insgesamt Personen 74 65 Räumliche Bevölkerungsbewegung Zuzüge insgesamt 1) Personen 459 448 Fortzüge insgesamt 2) Personen 351 374 Umzüge insgesamt 3) Personen 137 140 Arbeitsmarkt Arbeitslose nach SGB III Personen 1.023 791 Arbeitslose nach SGB II Personen 2.297 2.391 Arbeitslose insgesamt Personen 3.320 3.182 und zwar4) unter 25 Jahre Personen 263 206 50 Jahre und älter Personen 1.400 1.329 Langzeitarbeitslose Personen 1.569 1.499 Ausländer Personen 658 656 Schwerbehinderte Menschen Personen 162 141 Arbeitslosenquote (bezogen auf alle zivile Erwerbspersonen) Prozent 12,7 12,1 Arbeitslosenquote (bezogen auf abhängig zivile Erwerbspersonen) Prozent 13,8 13,3 Gewerbe Gewerbeanmeldungen insgesamt Anzahl 111 138 Gewerbeabmeldungen insgesamt Anzahl 147 146 Gewerbebestand insgesamt Anzahl 7.125 7.111 1) Summe aller Zuzüge in die einzelnen Stadt- und Ortsteile, sowohl aus anderen Stadt- und Ortsteilen von Görlitz als auch von außerhalb des Stadtgebietes. 2) Summe aller Fortzüge aus den einzelnen Stadt- und Ortsteilen, sowohl in andere Stadt- und Ortsteile von Görlitz als auch nach außer- halb des Stadtgebietes. C 3) Summe aller Umzüge innerhalb der einzelnen Stadt- und Ortsteile. M Y 4) Hierbei handelt es sich um nicht summierbare Merkmale. K Herausgeber: Stadtverwaltung Görlitz, Kommunale Statistikstelle, Telefon: 03581 671513 oder 671507.
15. Dezember 2020 | Nummer 12 11 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz Öffentliche Bekanntmachungen Beschlüsse des Stadtrates aus der Sitzung vom 26.11.2020 STR/0214/19-24 - Abberufung und Neuwahl eines sachkun- den Ergebnishaushalt der Stadt für die Jahre 2021 bis 2023 ein- digen Einwohners des Behindertenbeirates zustellen. 1. Der Stadtrat wiederruft die Bestellung von Herrn Jörg Schom- mer als sachkundigen Einwohner des Behindertenbeirats. STR/0223/19-24 - Verkauf städtischer Grundstücke an die 2. Der Stadtrat bestellt Frau Beate Ulbrich zur sachkundigen Ein- KommWohnen Görlitz GmbH wohnerin des Behindertenbeirats. Der Stadtrat beschließt den Verkauf der in der Anlage 1 aufgeführten Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen an die KommWohnen STR/0215/19-24 - Abberufung und Neuwahl eines sachkun- Görlitz GmbH. Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses. digen Einwohners des Seniorenbeirates Die Anlage kann im Büro des Stadtrates bzw. im Fachamt eingese- 1. Der Stadtrat wiederruft die Bestellung von Frau Dorothea Eggers hen werden. als sachkundige Einwohnerin des Seniorenbeirats. 2. Der Stadtrat bestellt Frau Ursula Brabetz zur sachkundigen Ein- STR/0197/19-24 - Nachhaltigkeitsmanager für die Stadt Görlitz wohnerin des Seniorenbeirats. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, in wieweit ein Nachhaltigkeitsmanager als zentrale Rolle die Aufgaben der Stadt STR/0216/19-24 - Coronabedingte Erhöhung der Gesellschaf- hinsichtlich der Erstellung und Umsetzung der Nachhaltigkeitsstra- tereinlage an die GVB und 2. Änderung des Betrauungs- und tegie ganzzeitlich koordinieren und vorantreiben kann. Feststellungsbescheides vom 29.06.2018 Des Weiteren soll untersucht werden, ob es öffentliche Fördertöpfe 1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den beiliegenden 2. Ände- gibt, die für die Finanzierung dieser Personalstelle genutzt werden rungsbescheid des Betrauungs- und Feststellungsbescheid vom können. 29. Juni 2018 (Anlage 2) gegenüber der GVB GmbH zu erlassen. (Anlage im Fachamt einsehbar) STR/0202/19-24 - Nachhaltigkeitsstrategie für Görlitz 2. Der Stadtrat beschließt die Gesellschaftereinlage der GVB im Der Oberbürgermeister wird beauftragt: Haushaltsjahr 2020 von 1.850.000,00 EUR als Defizitausgleich 1. Die Zeichnung der Musterresolution mit dem Titel „2030-Agenda für die tatsächlich erbrachten öffentlichen Personenverkehrs- für Nachhaltige Entwicklung: Nachhaltigkeit auf kommunaler dienste im Betrauungs- und Feststellungsbescheid vom 29. Juni Ebene gestalten“ voranzutreiben. 2018 um 459.700 EUR zu erhöhen. 2. Die Stadt Görlitz als „SDG Leuchtturmkommune in Sachsen“ STR/0203/19-24 - Wahl einer Friedensrichterin für die Schieds- aufzustellen. Dazu soll er mit Unterstützung der Servicestelle stelle 3 Kommunen in der Einen Welt (SKEW) von ENGAGEMENT GLO- Frau Izabela Pagin wird mit sofortiger Wirkung für die Dauer von 5 Jah- BAL eine Nachhaltigkeitsstrategie entlang der Sustainable De- ren als Friedensrichterin der Schiedsstelle 3 der Stadt Görlitz gewählt. velopment Goals (SDG) für die Stadt Görlitz entwickeln. STR/0147/19-24 - Kulturentwicklungsplanung 2030 STR/0204/19-24 - Zukünftige Gestaltung Obermarkt 1. Der Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte Kulturentwick- 1. Der Stadtrat erneuert seine Zustimmung zum fachlichen Ziel aus lungsplanung für die Stadt Görlitz. dem INSEK Fachkonzept Umwelt, Wirtschaft und Verkehr, Fort- 2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die vorgeschlagenen schreibung 2011 (S. 30) einer „Rückgewinnung verkehrlicher Maßnahmen weiter qualifizieren und für die Umsetzung vorbe- überformter Bereiche der Innenstadt für Verweilfunktionen, in- reiten zu lassen. Die für die Realisierung der Maßnahmen erfor- dem ruhender und fließender KFZ-Verkehr verlagert werden – derlichen finanziellen Mittel werden vom Stadtrat mit gesonder- insbesondere im Bereich Obermarkt“. ten Vorlagen als Bestandteile des Haushaltes oder als Einzelent- 2. In Sinne dieses fachlichen Zieles wird der Oberbürgermeister scheidung beschlossen. beauftragt zu prüfen, wie und in welcher Weise der Obermarkt so Die Anlage kann im Fachamt eingesehen werden. umgestaltet werden kann (z.B. auch durch geeignete Begrü- nung), dass zum einen das Stadtklima in diesem Bereich positiv STR/0213/19-24 - Nutzung der verlängerten Optionsfrist zur An- beeinflusst wird und zum anderen die Aufenthalts- und Lebens- wendung der Übergangsregelung nach § 27 Abs. 22a UStG qualität von Nutzern und Anwohnern verbessert wird. Der Stadtrat beschließt, dass die Stadt Görlitz die verlängerte Über- 3. Der Oberbürgermeister wird auf der Basis dieser Zielvorstellun- gangsregelung vollumfänglich nutzen und die gegenüber dem Fi- gen beauftragt, Lösungsvarianten für den ruhenden und fließen- nanzamt abgegebene Optionserklärung nicht widerruft. den Verkehr am Obermarkt im Rahmen eines Gesamtverkehrs- konzeptes zu entwickeln, und diese dem Stadtrat zur weiteren STR/0221/19-24 - Mittelumsetzungen/Mitteleinstellungen zur Anpassung der Finanzierung zum Projekt "Ersatzneubau Zwei- Befassung vorzustellen. feldsporthalle mit Parkierungsanlage und Außenanlage, Hugo- STR/0210/19-24 - Organisation der Stellplätze für Anbieter von Keller-Straße 15/16, 02826 Görlitz" Stadtrundfahrten Der Stadtrat beschließt die Mittelumsetzungen/Mitteleinstellungen Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister mit der Neuorgani- zur Anpassung der Finanzierung für den Ersatzneubau der Zweifeld- sation der Stellflächen für Anbieter von Stadtrundfahrten. Ziel ist es, sporthalle mit Parkierungsanlage sowie der Außenanlage Hugo-Kel- die historische Altstadt (Obermarkt/Untermarkt) von wartenden ler-Straße 15/16 gemäß Anlage 1. Die Anlage kann im Büro des Stadtrates bzw. im Fachamt eingese- Bussen und ähnlichen Gefährten für Stadtrundfahrten zu befreien. hen werden. Deshalb sind folgende Vorzugsvarianten auf Eignung zu prüfen und dem Stadtrat zur Entscheidungsfindung rechtzeitig vor Beginn der STR/0222/19-24 - Dringende Ersatzbeschaffung der Feuerwehr- touristischen Saison 2021 vorzulegen: schutzkleidung für den Einsatzdienst der Berufs- und Freiwilli- 1. Nutzung des ehemaligen Busbahnhofs am Kaisertrutz für Ab- gen Feuerwehr fahrten und Ankünfte von Stadtrundfahrten; weitere Alternativen 1. Der Stadtrat beschließt die dringend notwendige Ersatzbeschaf- sind auf entsprechende Eignung zu prüfen C M fung von 200 Stück Feuerwehrschutzkleidung für den Einsatz- 2. Aufstellen einer Gebührenordnung, die sich am wirtschaftlichen Y K dienst der Feuerwehr in den Jahren 2020 bis 2023. Ertrag der Anbieter ausrichtet 2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt die zusätzlichen Mittel in 3. Entwurf einer Ausschreibung für Interessenten
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz 12 15. Dezember 2020 | Nummer 12 Polizeiverordnung der Großen Kreisstadt Görlitz als Ortspolizeibehörde zum Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Erzeugnisse an Silvester Aufgrund von § 32 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 1, § 35 Abs. 1 und § 39 Abs. 1 und 2 des Sächsischen Polizeibehördengesetzes (SächsPBG) vom 11.05.2019 (SächsGVBl. S. 358, 389) wird durch Erlass des Oberbürgermeisters verordnet: § 1 Geltungsbereich Diese Polizeiverordnung gilt im in der Anlage gekennzeichneten Be- reich von Altstadtbrücke, Uferstraße, Hotherstraße, Neißstraße und Bei der Peterskirche. § 2 Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Erzeugnisse (1) Im Geltungsbereich dieser Verordnung ist das Abbrennen von pyrotechnischen Erzeugnissen untersagt. (2) Im Falle der Zuwiderhandlung erfolgt die Wegnahme durch un- mittelbaren Zwang. § 3 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne von § 39 Abs. 1 SächsPBG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 2 Abs. 1 dieser Poli- zeiverordnung pyrotechnische Erzeugnisse abbrennt. (2) Ordnungswidrigkeiten können nach § 39 Abs. 2 SächsPBG und § 17 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten bei vorsätzlichen Zuwiderhandlungen mit einer Geldbuße von 5,00 € bis 1.000,00 € und bei fahrlässigen Zuwiderhandlungen mit einer Geldbuße von 5,00 € bis 500,00 € geahndet werden. § 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Die Polizeiverordnung tritt am 31.12.2020 um 22.00 Uhr in Kraft und am 01.01.2021 um 02.00 Uhr außer Kraft. Görlitz, 01.12.2020 Octavian Ursu Oberbürgermeister Bekanntmachung Angebot Parkflächen für Carsharingfahrzeuge für das Jahr 2021 Die Stadt Görlitz stellt Parkflächen im öffentlichen Verkehrsraum Bereitstellung von Parkflächen im öffentlichen Verkehrsraum zum Zwecke der Nutzung für stationsbasierte Carsharingfahrzeuge zum Zwecke der Nutzung für stationsbasierte Carsharingfahr- im Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis nach Sächsischem zeuge Straßengesetz bereit. Der Zeitraum der Sondernutzung beträgt Die Sondernutzungsgebühren für die Reservierung und Absperrung längstens 8 Jahre. Kürzere Zeiträume sind möglich. Die Parkflächen von Straßenraum für Carsharing betragen lt. Gebührenverzeichnis werden ab 01.03.2021 bereitgestellt. zur Sondernutzungssatzung der Stadt Görlitz 0,50 EUR pro m² und Durch das Carsharing wird die Nutzung moderner und umwelt- Woche. Die Größe eines Stellplatzes beträgt in der Regel 6,00 m x freundlicher Fahrzeuge durch eine Vielzahl von Nutzern gefördert. 2,00 m bei Längsaufstellung bzw. 5,00 m x 2,5 m bei Queraufstel- Dies hat in der Regel positive Effekte auf Parksuchverkehr und Park- lung. Hinzu kommt eine einmalige Verwaltungsgebühr für die Ertei- raumbedarf und führt in der Folge zu Entlastung des ruhenden und lung der Sondernutzungserlaubnis in Höhe von 25,00 EUR. fließenden Verkehrs und damit zu einem Rückgang von Lärm, Ener- Das Angebot richtet sich ausschließlich an geeignete und zuverläs- gieverbrauch, Abgasen und Feinstaub. Die Schaffung von attrakti- sige Carsharing-Unternehmen. Die Eignungskriterien und die Zuver- ven Parkgelegenheiten für Carsharing-Fahrzeuge fördert die Attrak- lässigkeit ergeben sich aus § 5 Abs. 3 und 4 Carsharinggesetz tivität der Innenstädte und die Aufenthaltsqualität. Wie Studien des (CsgG). Zu den Eignungskriterien und erforderlichen Nachweisen Bundesverbandes Carsharing ergeben haben, ersetzt jedes stati- wird auch auf Anlage 1 - Eignungskriterien zu § 5 Absatz 4 Satz 3 onsbasierte Carsharing-Fahrzeug zwischen 8 und 20 private Pkw. des Carsharinggesetzes - verwiesen. Die Zuteilung der Parkflächen Demnach wird deutlich mehr Straßenraum frei gemacht, als die kann einzeln oder zu mehreren erfolgen. Spätestens 4 Wochen nach Carsharing Fahrzeuge selbst beanspruchen. der Erteilung der Sondernutzungserlaubnis ist der Parkplatz für das Die Stadt Görlitz sieht Carsharing deshalb als einen wichtigen Bau- stationäre Carsharing einzurichten und zu nutzen. stein einer nachhaltigen Mobilität und stellt aus diesem Grund 11 Es ist vorgesehen, dass der für das Carsharing vorgesehene Park- Parkflächen an 6 Standorten im öffentlichen Verkehrsraum zum platz vom Inhaber der Sondernutzungserlaubnis durch geeignete Zwecke der Nutzung für stationsbasierte Carsharingfahrzeuge be- Markierung und Beschilderung bzw. mit Absperrvorrichtungen ge- C reit. gen die widerrechtliche Benutzung gesichert wird. Die Carsharing- M Y Weitere Informationen dazu finden sich auf der Homepage unter der Fahrzeuge müssen als solche sichtbar gekennzeichnet werden. Nä- K Adresse https://www.goerlitz.de/Bekanntmachungen.html. heres ergibt sich aus der erteilten Sondernutzungserlaubnis.
15. Dezember 2020 | Nummer 12 13 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz Folgende Parkflächen werden bereitgestellt: Nr. Stadt-/Ortsteil Standort Anzahl der Parkplätze 1 Innenstadt Bahnhofstraße in Höhe Nr. 24 2 2 Historische Altstadt/ Innenstadt Demianiplatz in Höhe Nr. 8 1 3 Historische Altstadt/Nikolaivorstadt Hugo-Keller-Straße gegenüber Spielplatz 2 4 Innenstadt Am Stadtpark (Grenzübergang) 2 5 Königshufen Parkplatz östlich der Lausitzer Straße gegenüber Nr. 38 2 6 Weinhübel P+R-Parkplatz/Straßenbahn-Wendeschleife 2 Interessierte Carsharing-Unternehmen werden gebeten, die Auflistung der gewünschten Parkplätze bis zum 29.01.2021 im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift: „Bereitstellung von Parkflächen für Carsharingfahrzeuge 2021" versehen, an folgende Anschrift zu senden: Stadtverwaltung Görlitz Bau- und Liegenschaftsamt SG Straßenverkehr Hugo-Keller-Straße14 02826 Görlitz Erfüllen mehrere Carsharing-Unternehmen die genannten Anforderungen und gibt es mehrere Interessenten für den gleichen Standort, wird für die einzelnen Parkplätze durch Los entschieden. Anfragen richten Sie bitte schriftlich an die o.g. Adresse oder per E-Mail an svb@goerlitz.de. Öffentliche Zustellung Öffentliche Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung gemäß §§ 1 und 4 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) i. V. m. § 41 Abs. 5 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), § 10 Ver- waltungszustellungsgesetz (VwZG) und § 1 Bekanntmachungssatzung der Stadt Görlitz. Für nachfolgende Personen liegt das unten aufgeführte Schreiben zur Abholung in der Stadtverwaltung Görlitz, SG Steuer- und Kassenver- waltung, Untermarkt 6-8, Zimmer 201 in 02826 Görlitz bereit. Durch diese öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Tel.-Nr. Bescheiddatum Kassenzeichen Abgabenpflichtiger letzte bekannte Anschrift 03581 12.10.2020 2019/0003330-00027654 67-1338 03581 12.11.2020 2016/0004763 - 70001099 67-1467 Aus dieser öffentlichen Zustellung ist keine Aussage ableitbar, dass es sich bei den betroffenen Pflichtigen um Schuldner handelt. Zur Beachtung! Aufgrund der aktuellen Situation (eingeschränkter Besucherverkehr) bitten wir um vorherige telefonische Kontaktaufnahme zwecks Abstimmung eines Termins. Stadtverwaltung Görlitz Görlitz, 15.12.2020 Schillerstraße 25 (unsaniertes Mehrfamilienhaus) Sachgebiet Steuer- und Kassenverwaltung als Vollstreckungsbe- Bismarckstraße 18 (unsaniertes Mehrfamilienhaus) hörde, Untermarkt 6-8, 02826 Görlitz Tel.: 03581 67 1347, Fax.: 03581 67 1457 Interessenten können sich für Auskünfte an die Stadt Görlitz, Frau Hennig, Tel.: 03581 67 1347, wenden. Zwangsversteigerung von Immobilien Zur Beachtung! Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen auf Antrag der Stadt Görlitz durch das Amtsgericht Görlitz u. a. folgendes Grundstück Aufgrund der aktuellen Situation (eingeschränkter Besucherver- C M öffentlich versteigert werden: kehr) bitten wir um vorherige telefonische Kontaktaufnahme Y K zwecks Abstimmung eines Termins.
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz 14 15. Dezember 2020 | Nummer 12 Öffentliche Bekanntmachung über die Erteilung einer Baugenehmigung zur Zustellung an mehr als 20 Eigentümer benachbarter Grundstücke (Nachbarn) Die Große Kreisstadt Görlitz als untere Bauaufsichtsbehörde macht 2.3 Auch für die neue Hoftür sowie die neue Tür vor der nördli- gemäß § 70 Abs. 3 Satz 3 und 4 der Sächsischen Bauordnung chen EG-Einheit sind Detailzeichnungen im M 1:10 mit (SächsBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.05.2016 Schnitten durch die Profile und Rahmen (Darstellung von au- (SächsGVBl. S. 186), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2018 ßen) vor Beauftragung eines Fensterbauers zur schriftlichen (SächsGVBl. S. 706), Folgendes bekannt: Genehmigung einzureichen. Von der Innentür sind Fotos vom Bestand nachzureichen. Die Farbgebung beider Ele- Für das Bauvorhaben mente ist rechtzeitig vorab abzustimmen (§§ 2, 8, 11 und 12 Umbau von Ladengeschäft zu Büroräumen im Erdgeschoss SächsDSchG). links 2.4 Den am 21.10.2020 eingereichten Detailzeichnungen der neuen Fenster wird zugestimmt. Bis auf die hofseitigen Fen- auf dem Grundstück ster (weiß) sind die Elemente gemäß Farbtonkarte in RAL Jakobstraße 31 in 02826 Görlitz, Gemarkung Görlitz Flur 55, Flur- 6021 (Blaßgrün) zu streichen. Die Hoftür (derzeitig rot gestri- stück 722 chen) ist auf der Außenseite umzustreichen. 2.5 Pflaster im Hofbereich sind in Naturstein (Granit) auszufüh- wurde mit Bescheid vom 02.12.2020 die Baugenehmigung Nr. ren. 313/2020, Az.: 632.2-7270/24/63/ti-lau, , erteilt. Der verfügende Teil 2.6. Die Putzausbesserungen haben in gleichem Material, Zu- der Baugenehmigung hat folgenden Inhalt: sammensetzung, Struktur und Oberflächenbeschaffenheit wie der bauzeitliche Putz zu erfolgen. Es ist besondere Sorg- 1.0 Feststellungen / Entscheidungen falt in die Übergänge von Alt- zu Neuputz zu legen. Beste- hende Gliederungen/Zierelemente sind zu erhalten, stark ge- 1.1 Ausweislich der Angaben im Bauantrag entsteht für das Vor- schädigte nach vorhandenem Vorbild zu ergänzen. haben im Vergleich zum zuletzt genehmigten Altbestand ein 2.7 Der Farbanstrich ist nach der in der Anlage beigefügten Mehrbedarf von 1 Kfz-Stellplatz. Dieser wir auf dem Bau- nachgefertigten Farbtonkarte (Original vom 27.10.2010) vom grundstück hergestellt (§ 49 Abs. 1 SächsBO). 12.11.2020 auszuführen und in den Hauskaten für spätere 1.2 Das o.g. Grundstück liegt im Geltungsbereich des förmlich Maßnahmen sichern zu verwahren. festgesetzten Sanierungsgebietes „Innenstadt Ost“. Die Ge- 2.8. Die Fertigstellung der Maßnahmen ist der unteren Denkmal- nehmigung nach dieser Satzung wurde mit Bescheid Nr. schutzbehörde schriftlich anzuzeigen. 145/2020 am 15.06.2020 erteilt. 1.3 Weiterhin unterliegt das o.g. Grundstück dem Geltungsbe- Immissionsschutz reich der Erhaltungssatzung „Innenstadt“. Die Genehmigung 2.9 Die Betriebs-/Nutzungszeiten sind antragsgemäß (siehe Er- nach dieser Satzung gilt mit der Baugenehmigung als soge- läuterungen zum Bauantrag Seite 2 Abschnitt „Schallschutz- nanntes aufgedrängtes Fachrecht als erteilt. nachweis“) einschließlich der zugehörigen Zu- und Abgangs- 1.4 Die nach § 50 Abs. 2 SächsBO geforderte Barrierefreiheit ist zeiten von PKW ab/bis öffentlichem Verkehrsraum – nur in- entsprechend der Angaben im Bauantrag sichergestellt. nerhalb der Zeitspanne 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr zulässig. 2.0 Auflagen 3.0 Auflagenvorbehalt 3.1 Die nachträgliche Änderung oder Ergänzung sowie Aufnah- Denkmalschutz me weiterer Auflagen bleibt vorbehalten (§ 72 Abs. 3 Sächs- 2.1 Die bauzeitlichen Rahmen der Schaufensteranlage straßen- BO). seitig sowie die Werbeanlage im Hauseingangsbereich sind zu erhalten und fachgerecht aufzuarbeiten. Der Farbanstrich Rechtsbehelfsbelehrung: richtet sich nach den Angaben der noch gültigen Farbtonkar- te (RAL 6021 Blaßgrün). Beim Neuanstrich ist vorzugsweise Gegen die bekanntgemachte Baugenehmigung kann innerhalb ei- auf eingefärbte Leinölprodukte zurückzugreifen. Diese sind nes Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der für historische Fensterkonstruktionen die beständigsten Pro- Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 dukte, nachhaltig und insbesondere nur für partielle Repara- des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift bei der turen am geeignetsten. Die Granitstufen im Hauseingangs- Stadtverwaltung Görlitz, (Postanschrift: Postfach 30 01 31 oder 30 bereich sind zu erhalten (§§ 2, 8, 11 und 12 SächsDSchG). 01 41, 02806 Görlitz), Hauptsitz: Untermarkt 6 - 8, 02826 Görlitz ein- 2.2 Die neuen hofseitigen Fenster sind aus Holz zu fertigen. Sie zulegen. sind in der gleichen Teilung und Profilierung analog der dar- über liegenden des Vorderhauses bzw. die bestehenden EG- Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Einlegung eines Rechts- Fenster Seitenflügel anzufertigen, als zweiflügelige Stulpfen- behelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen. ster mit zwei schmalen waagerechten Trapezsprossen im je- weiligen Hauptflügel, profilierter Schlagleiste und profiliertem Hinweise: Kämpfer sowie Oberlicht mit schmaler senkrechter Trapez- sprosse. Der Wetterschenkel ist jeweils am Flügel anzubrin- Die Bekanntmachung erfolgt am 15.12.2020 im Amtsblatt der Stadt gen. Görlitz; die Zustellung an die Nachbarn gilt mit dem Tag der Be- Es sind dazu Detailzeichnungen im Maßstab 1:10 mit Schnit- kanntmachung als bewirkt (§ 70 Abs. 3 Satz 5 SächsBO). ten durch die Profile und Rahmen (Darstellung von außen) vor Beauftragung eines Fensterbauers zur schriftlichen Genehmi- Die Bauakten können in der Stadtverwaltung Görlitz, Gebäude Jä- gung einzureichen oder Musterfenster im eingebauten Zu- gerkaserne, Hugo-Keller-Straße 14, Zimmer 167, während der stand zur Abnahme durch die Denkmalschutzbehörde vorzu- Sprechzeiten eingesehen werden. stellen. Erst danach können die Fenster gefertigt werden. Bei Einbau ist darauf zu achten, dass vom Rahmen maximal gez. C 1 cm sichtbar in der fertig gestellten Laibung verbleibt (§§ 2, i. A. Wilke M Y 8, 11 und 12 SächsDSchG). Leiter des Amtes für Stadtentwicklung K
Sie können auch lesen