12022 Unternehmensbewertung Praxis. Rechtsprechung. Kapitalmarkt.

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12022 Unternehmensbewertung Praxis. Rechtsprechung. Kapitalmarkt.
Unternehmensbewertung
Praxis. Rechtsprechung. Kapitalmarkt.

                 1 THEMA 1:
                   Prüfung von
                   Unternehmensplanungen

                   THEMA 2:
                                          2 022

                   Vereinfachtes
                   Ertragswertverfahren

                   THEMA 3:
                   Baubranche im Blickpunkt
12022 Unternehmensbewertung Praxis. Rechtsprechung. Kapitalmarkt.
INH A LT

  UN T E R N E H M E N S B E W E R T UN G
Prüfung von Unternehmensplanungen		                                  4

Vereinfachtes steuerliches Ertragswertverfahren oder „aufwendige“
kapitalwertorientierte Bewertungsverfahren?		                        7

  R E C H T S P R E C HUN G UND L I T E R AT U R
Unternehmensbewertung in der Rechtsprechung		                       10

Blick in die Literatur		13

  B R A N C H E N A N A LY S E
Baubranche		13

  K A P I TA L KO S T E N
Kapitalkosten aktuell		15

2 | Unternehmensbewertung 1-2022
12022 Unternehmensbewertung Praxis. Rechtsprechung. Kapitalmarkt.
E DI T O R I A L

                         Liebe Leserin, lieber Leser,

                         im Rahmen von Unternehmensbewertungen ist es heutzutage praktisch
                         unabdingbar, den Versuch einer möglichst präzisen Zukunftsprognose
                         zu wagen und eine sachgerechte Unternehmensplanung zu erstellen,
Diplom-Kaufmann          um zu einer angemessenen Werteinschätzung zu gelangen. Auch wenn
Wolf Achim Tönnes
Wirtschaftsprüfer,
                         die Unternehmensplanung nicht „richtig“ oder „falsch“ sein kann, muss
Steuerberater, Rechts-   sie im Ergebnis plausibel sein, um eine stabile und kritikfeste Grundlage
anwalt, Of Counsel       für die Unternehmensbewertung zu bilden. Welche Maßstäbe es in der
                         Praxis gibt, um die Plausibilität von Unternehmensplanungen zu beur-
                         teilen und worauf Sie bei Ihren persönlichen Prognosen achten sollten,
                         wird im ersten Beitrag dieses Rundschreibens dargestellt.

                         Hierüber hinaus beschäftigen wir uns mit dem aus dem Steuerrecht
                         kommenden, sog. vereinfachten Ertragswertverfahren. Dieses Verfahren
                         gilt – wie der Name bereits suggeriert – als einfach anzuwendendes
                         Verfahren und kommt scheinbar gänzlich ohne Zukunftsprognosen aus.
                         Nicht zuletzt aus diesem Grund greifen (oftmals kleine und mittelgroße)
                         Unternehmen, die über keine umfassenden Planungstools verfügen
                         oder keine regelmäßigen Zukunftsplanungen erstellen, häufig auf dieses
                         Verfahren zurück. Dass eine unreflektierte Anwendung dieses Verfahren
                         indes gerade für solche Unternehmen durchaus zu unpassenden oder
                         ungünstigen Werten führen kann, lesen Sie in unserem zweiten Beitrag.

                         Wie üblich gibt unser abschließender Service-Teil einen interessanten
                         Einblick in die aktuelle Rechtsprechung und Literatur im Bereich der
                         Unternehmensbewertung. Darüber hinaus beleuchten wir für Sie in
                         der Branchenanalyse dieser Ausgabe die aktuellen Entwicklungen im
                         Baugewerbe. Unser Rundschreiben endet mit aktuellen Werten für die
                         Bestimmung von Betafaktoren und Kapitalkostensätzen für ausge-
                         wählte Branchen.

                         Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre.

                         Mit freundlichen Grüßen
                         Ihr Wolf A. Tönnes

                                                                            Unternehmensbewertung 1-2022 | 3
UNTERNEHMENSBEWERTUNG

WOLF A. TÖNNES                                             eingehen. Häufig werden Unternehmensplanungen
                                                           z.B. erstellt, um bestimmte Zielvorgaben für die Mit-
Prüfung von Unternehmens-                                  arbeiter zu machen, die dann möglicherweise von zu
planungen                                                  optimistischen Annahmen ausgehen, „um die Hürde
                                                           möglichst hoch zu legen“. Umgekehrt ist von der
Problemstellung                                            Rechtsprechung anerkannt, dass Unternehmenspla-
Nach heutiger herrschender Auffassung bestimmt             nungen, die allein zu dem Zweck der Ermittlung eines
sich der Wert eines Unternehmens nach den zukünf-          (möglichst niedrigen) Unternehmenswertes erstellt
tig erzielbaren Erträgen. Die Planung dieser zukünfti-     werden, nicht brauchbar sind. Wichtig ist auch, ob
gen Erträge (Unternehmensplanung) stellt daher einen       eine Planung regelmäßig und möglicherweise überlap-
wesentlichen Teil der Bewertung dar. Sie ist jedoch –      pend vorgenommen wird (sog. „rollierende Planung“)
weil zukunftsgerichtet – mit hohen Unsicherheiten          und ob dabei jeweils die zugrunde liegenden Informa-
behaftet. In streitigen Verfahren stellt sich deswegen     tionen und Erkenntnisse aktualisiert werden.
immer wieder die Frage, inwieweit z.B. ein Schieds-
gutachter in eine ihm von dem zu bewertenden Unter-        Wichtige Informationen kann auch die Beurteilung der
nehmen vorgelegte Planung eingreifen und Änderun-          Planungsgüte liefern. Hier ist zu betrachten, inwieweit
gen vornehmen kann.                                        die in der Vergangenheit abgegebenen Planungen
                                                           sich später tatsächlich realisiert haben, ob und warum
Auffassung der Rechtsprechung                              sich Abweichungen ergeben haben und welche Kon-
Die Rechtsprechung zu diesem Thema basiert auf             sequenzen daraus für die Folgeplanungen gezogen
dem Grundsatz, dass weder ein bestellter Gutachter         wurden. Stellt sich heraus, dass die Planungen der
noch das mit der Sache befasste Gericht es besser          Vergangenheit durchgängig eher zu optimistisch oder
wissen können als die Geschäftsleitungsorgane der          zu pessimistisch waren, ist dies für die Beurteilung
Gesellschaft, die die Planung aufgestellt haben. Die       der zukunftsgerichteten Planung zu berücksichtigen.
zukunftsgerichteten Prognosen und die Planung der
Gesellschaft könnten deswegen seitens eines Gut-           Plausibilitätsprüfungen
achters nur auf Vertretbarkeit und Plausibilität geprüft   Es leuchtet ein, dass eine zukunftsgerichtete Planung
werden. Eine als vertretbar angesehene Planung             nicht richtig oder falsch, sondern lediglich plausibel
könne nicht durch eine andere ebenfalls vertretbare        und nachvollziehbar sein kann. Die Frage, in welchem
Planung ersetzt werden. Darüber hinaus sei es auch         Umfang die Plausibilität zu prüfen ist, hängt von dem
nicht Aufgabe des Gutachters, eine „optimale“ Unter-       jeweiligen Prüfungsgegenstand ab. Das IDW hat
nehmensplanung zu erstellen. Das OLG Düsseldorf            hierzu in dem angesprochenen Praxishinweis eine
fordert sogar, dass die Änderung eine Unternehmens-        6-stufige Rangfolge erarbeitet, die nachfolgend –
planung durch einen Gutachter zuvor mit der Unter-         in leichter Abwandlung – so wiedergegeben wird, dass
nehmensleitung zu diskutieren und darauf hinzuwirken       die Prüfungsintensität von links nach rechts abnimmt
sei, dass die Geschäftsführung die Planung entspre-        (siehe Abbildung nächste Seite).
chend abändert.
                                                           Es leuchtet ein, dass eine vorgelegte Planung in sich
Auffassung des IDW                                         rechnerisch richtig sein muss. Unabhängig von den
Das IDW hat sich in seinem Praxishinweis 2/2017 aus-       zugrunde liegenden Annahmen müssen Teilpläne, die
führlich mit der Beurteilung einer Unternehmensplanung     z.B. für einzelne Konzernunternehmen oder für Unter-
im Rahmen von Bewertungen auseinandergesetzt und           nehmensbereiche (Beschaffung, Produktion, Absatz)
ist dabei zu einer differenzierten Betrachtung gelangt.    erstellt werden, miteinander zutreffend und richtig
                                                           verzahnt sein. Das gleiche gilt für die Abstimmung
 Gewinnung eines Verständnisses vom                        der Bilanz-, GuV-und Cash-Flow-Planung. Dies kann
 Planungsprozess                                           nicht nur dann problematisch werden, wenn diese
 Grundlegend für die Beurteilung einer Unternehmens-       Planungen keine technische Verknüpfung miteinander
 planung ist die Analyse und Beurteilung des Planungs-     haben („integrierte Planungsrechnung“), sondern auch
 prozesses. Dabei ist zu beurteilen, wie eine Unter-       dann, wenn einzelne Teile der Unternehmensplanung
 nehmensplanung zustande kommt („bottom up“ oder           zu unterschiedlichen Zeitpunkten erstellt und nicht
„top down“), zu welchem Zweck die Planung erstellt         jeweils alle anderen Teilplanungen ebenfalls aktua-
 wird und welche Informationen in diese Planung            lisiert wurden. Nur am Rande sei darauf verwiesen,

4 | Unternehmensbewertung 1-2022                                                                     Inhaltsverzeichnis
dass auch eine xls.-Tabelle infolge falscher Verfor-          Die Prüfung der internen Plausibilität hängt davon ab,
melungen fehlerhaft sein kann. In der Praxis hat es           inwieweit die Planung von den Vergangenheitswerten
sich deswegen an dieser Stelle bewährt, das zur Prü-          nach oben oder unten abweicht. Sie ist höher, wenn
fung vorgelegte Planungsmodell des Unternehmens               nach Jahren der Verluste plötzlich hohe Erträge geplant
in einer eigenen Planung „nachzubauen“; hierdurch             werden („Hockeystick-Effekt“) oder sich wesentliche
wird zugleich das Verständnis für die Wirkung einzelner       Unternehmenskennzahlen deutlich verschieben. Dies
Planungsparameter untereinander deutlich verbessert.          bedeutet nicht, dass die Planung als solches verwor-
                                                              fen werden kann, sondern begründet lediglich höheren
Im zweiten Schritt wird die Widerspruchsfreiheit der          Argumentations- und Begründungsaufwand seitens
Annahmen einzelner Teilpläne geprüft. Plant das               des Managements. Eine solche Abweichung kann
Management z.B. für die Zukunft größere Investitio-           auch Grund dafür sein, die Vergangenheitsanalyse
nen, so muss sich dies in den entsprechenden Finanz-          noch einmal zu analysieren, ob bestimmte wertbeein-
planungen widerspiegeln. Eine geplante wesentliche            flussende Umstände übersehen wurden. Besondere
Umsatzausweitung sollte einhergehen mit entspre-              Aufmerksamkeit ist geboten, wenn das Unternehmen –
chenden Erhöhungen des Material- und Personal-                z.B. im Fall einer Sanierung oder Restrukturie-
aufwandes. Annahmen zur Besteuerung sollten aus               rung – eine komplette Änderung des Geschäftsmo-
den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften abgeleitet           dells vorsieht oder einzelne Unternehmensteile bzw.
sein. Hier geht es bereits nicht mehr um Richtigkeit          Tochtergesellschaften gekauft oder verkauft werden
sondern nur noch um die – allerdings umfassende –             sollen, sodass die Vergangenheitszahlen nur noch
Plausibilität, da insoweit die Übereinstimmung mit            beschränkte Aussagekraft für die Zukunft haben.
betriebswirtschaftlichen Grundregeln und -erwartungen
Prüfungsgegenstand ist.                                       Die Beurteilung der internen Plausibilität bezieht sich
                                                              nicht mehr auf Richtigkeit, sondern ausschließlich
„Zukunft braucht Herkunft“. Auch eine zukunftsgerich-         auf Vertretbarkeit. Sofern das Management seine
 tete Planung sollte deswegen konsistent zu den in der        Planungsprämissen offenlegt und nachvollziehbar
Vergangenheit erzielten Ergebnissen und Werten sein           begründet, ist die Planung durch den Bewerter hin-
 („interne Plausibilität“). Verlangt wird, dass die einzel-   zunehmen – letztlich bis zur Grenze der Willkür.
 nen Werttreiber der Vergangenheit identifiziert und ihre
 Entwicklung und ihr Einfluss für die Zukunft beurteilt       Die externe Plausibilität bezieht sich auf die Über-
 werden. Dies bedeutet zunächst, dass die Vergan-             einstimmung der Unternehmensplanung mit den
 genheitswerte um außerordentliche Faktoren berei-            externen Marktgegebenheiten. Ausgangspunkt ist
 nigt werden, die sich in der Zukunft nicht oder nicht        der Gedanke, dass sich ein Unternehmen langfristig
 mehr in gleicher Weise auswirken. Alsdann werden in          den Markteinflüssen nicht entziehen kann. Unterneh-
 der Vergangenheit festgestellte Abhängigkeiten (z.B.         men, die z.B. auf schrumpfenden Märkten tätig oder
 Material-, Personalquote, Rentabilität) ermittelt und        hohem Wettbewerbsdruck durch bestehende oder
 geprüft, inwieweit diese in die Zukunft fortgeschrie-        neue Wettbewerber ausgesetzt sind oder deren Tätig-
 ben wurden. Das gleiche gilt für besondere Stärken           keit durch Substitutionsprodukte oder regulatorische
 und Schwächen, die sich in der Vergangenheit des             Einschränkungen bedroht ist, können nur schwerlich
 Unternehmens gezeigt haben.                                  mit wachsenden Umsätzen und Ergebnissen planen;
                                                              zumindest ist hier ein höherer Argumentationsaufwand
                                                              seitens des Managements erforderlich.

 Inhaltsverzeichnis                                                                        Unternehmensbewertung 1-2022 | 5
UNTERNEHMENSBEWERTUNG

Zur Beurteilung der externen Plausibilität sind daher      Bei der Überprüfung der Planung anhand der Vergan-
über die internen Daten des Unternehmens hinaus            genheitswerte hat das Management den Nachweis zu
auch Analysen des rechtlichen und wirtschaftlichen         erbringen, aus welchen Gründen die Zukunftswerte
Umfeldes, der Branche und der Wettbewerbssitua-            von den Werten der Vergangenheit nach oben oder
tion erforderlich. Sind Wettbewerber mit einem ver-        unten abweichen. Die hierzu gegebenen Erklärungen
gleichbaren Geschäftsmodell identifiziert, kann die        können allerdings nicht durch eigene Einschätzun-
Umsatz- und Margenentwicklung dieser Wettbewerber          gen des Gutachters ersetzt werden; insoweit stünde
mit denen des zu bewertenden Unternehmens vergli-          eine plausible Unternehmensplanung einer anderen,
chen werden. Die für diese Plausibilisierung erforderli-   ebenfalls plausiblen Unternehmensplanung gegen-
chen Informationen können durch eigene Erhebungen,         über. Sind die Erläuterungen des Managements aller-
Veröffentlichungen der relevanten Verbände oder aber       dings nicht geeignet, die Abweichungen hinreichend
auch durch von dem zu prüfenden Unternehmen zur            plausibel und nachvollziehbar zu erklären, ist der
Verfügung gestellte Unterlagen gefunden werden.            Gutachter berechtigt, entsprechende Anpassungen
                                                           vorzunehmen. Das gleiche gilt, wenn es zu Diskre-
Die externe Plausibilität ist gegeben, wenn die Annah-     panzen zwischen der vorgelegten Planung und den
men und die Planansätze für die Zukunft nachvollzieh-      dazu gegebenen Erläuterungen kommt. Dies sollte mit
bar, konsistent und frei von Widersprüchen, d.h. in        entsprechender Begründung allerdings im Gutachten
Übereinstimmung mit den Erkenntnissen aus der Ver-         dargelegt werden. Insofern kann hier bereits von einer
gangenheits-, Markt-, Wettbewerbs- und Unterneh-           (eingeschränkten) Planungshoheit des Managements
mensanalyse sind. Dies bedeutet nicht, dass Ergeb-         gesprochen werden.
nisse der Vergangenheit ohne weiteres linear in die
Zukunft fortgeschrieben werden. Je weiter sich das         Die strategische Beurteilung der künftigen Entwicklun-
Unternehmen in seiner Planungsrechnung von den             gen anhand von Markt- und Wettbewerbsanalysen ist
eigenen Vergangenheitswerten und den erwarteten            in noch höherem Maße Gegenstand der Planungsho-
Marktentwicklungen entfernt, umso höher wird aller-        heit. Ob und in welchem Umfang ein Unternehmen in
dings der Erläuterungsbedarf. Ziel ist es, die gesamte     bestimmten Märkten oder unter bestimmten Wett-
Unternehmensplanung vor dem Hintergrund aller ver-         bewerbssituationen tätig wird, unterliegt allein der
fügbaren Informationen „intersubjektiv nachvollziehbar“    Einschätzung Unternehmensleitung. Eine Grenze
zu machen. Soweit sich dann die Planung als eine           besteht hier nur, soweit die Planung insgesamt will-
vertretbare mögliche künftige Entwicklung aus der          kürlich erscheint, jegliche externe Daten außer Acht
Sicht des Planungsstichtages darstellt, ist für Ände-      lässt oder eine Planung vorlegt, die zu den externen
rung seitens des Gutachters kein Raum.                     Daten in deutlichem Widerspruch steht ohne dass
                                                           dieser Widerspruch durch entsprechende nachvoll-
Ergebnis: differenzierte „Planungshoheit“ des              ziehbare Erläuterungen aufgelöst wird.
Managements
Unter diesem Blickwinkel kann aus der Rechtspre-           Die Unternehmensstrategie als solche kann durch den
chung nicht gefolgert werden, dass eine vorgelegte         Bewerter nicht infrage gestellt werden. Auch wenn
Unternehmensplanung „ohne weiteres“ zu akzeptie-           bestimmte Märkte als aussichtsreich erscheinen oder
ren ist und sich die Tätigkeit des Gutachters allein auf   es sinnvoll erscheint in neue Produkte oder Markt-
die Ermittlung des Kapitalisierungszinses beschränkt.      bereiche zu diversifizieren, unterliegt dies allein der
Vielmehr ergeben sich auch aus den Anforderungen           Entscheidung des Unternehmens. Das gleiche gilt für
der Rechtsprechung an die Beurteilung von Unter-           Investitions- oder Desinvestitionsentscheidungen. Es
nehmensplanungen Ansatzpunkte für eine Beurteilung         mag sinnvoll sein, in neue Maschinen und Anlagen
durch den Gutachter.                                       zu investieren oder den Standort des Unternehmens
                                                           aus der Innenstadt in die preiswerteren Außenberei-
Stellt der Gutachter Mängel in der rechnerischen und       che zu verlagern (um das innerstädtische Grundstück
formellen Plausibilität der vorgelegten Unternehmenspla-   anderweitig besser zu vermarkten); dies ist aber allein
nung fest, so können diese Mängel ohne weiteres korri-     eine unternehmerische Entscheidung. Der Bewerter
giert werden. Auch das Management wird solche Fehler       ist nicht berufen, eine andere strategische Ausrich-
aufgrund entsprechender Hinweise wohl beseitigen.          tung des Unternehmens zu verlangen, auch wenn
                                                           dies – möglicherweise unstreitig – zu einem höheren
                                                           Unternehmenswert führen würde.

6 | Unternehmensbewertung 1-2022                                                                     Inhaltsverzeichnis
AYDIN CELIK

Vereinfachtes steuerliches Ertrags-
wertverfahren oder „aufwendige“
kapitalwertorientierte Bewertungs-
verfahren?

Anwendungsfälle
Im Rahmen von Erbschafts- und Schenkungssteu-
erfällen ist oftmals eine Unternehmensbewertung
notwendig. Für diese Fälle hat die Finanzverwaltung
ursprünglich das vereinfachte Ertragswertverfah-
ren entwickelt, welches hierüber hinaus mittlerweile
auch in ertragsteuerlichen Belangen zur Anwendung
kommt. Die gesetzlichen Grundlagen des vereinfach-
ten Ertragswertverfahrens sind in den §§ 199 ff. BewG
kodifiziert. So heißt es in § 199 (1) BewG:

          Ist der gemeine Wert von Anteilen an einer
          Kapitalgesellschaft nach § 11 Abs. 2 Satz 2 unter
          Berücksichtigung der Ertragsaussichten der           Wenngleich auf einen künftigen Jahresertrag verwie-
          Kapitalgesellschaft zu ermitteln, kann das verein-   sen wird, soll dieser auf Basis der tatsächlich erziel-
          fachte Ertragswertverfahren (§ 200) angewendet       ten Durchschnittserträge der Vergangenheit beurteilt
          werden, wenn dieses nicht zu offensichtlich          und ermittelt werden. Hierzu wird vereinfachend auf
          unzutreffenden Ergebnissen führt.                    den Durchschnitt der Betriebsergebnisse der letzten
                                                               drei (vor dem Bewertungsstichtag abgelaufenen) Wirt-
                                                               schaftsjahre abgestellt, welche um diverse Aspekte in
Bei dem zitierten Gesetzestext handelt es sich um              Form von Hinzurechnungen (z.B. Investitionsabzugs-
eine „Kann“-Vorschrift, sodass Steuerpflichtige nicht          beträge, Sonderabschreibungen, einmalige Veräuße-
zwingend das vereinfachte Ertragswertverfahren zur             rungsverluste, Ertragsteueraufwand, etc.) und Kürzun-
Wertermittlung heranziehen müssen. Gleichwohl                  gen (z.B. gewinnerhöhende Auflösungsbeträge steu-
erscheint dieses Verfahren aufgrund seiner einfa-              erfreier Rücklagen, außerordentliche Erträge, ange-
chen Ausgestaltung als geeignetes Mittel zur Unter-            messener Unternehmerlohn, etc.) angepasst werden.
nehmenswertschätzung bei geringem Aufwand und                  Positive Betriebsergebnisse werden zudem um einen
ohne die Notwendigkeit tiefergehender theoretischer            pauschalen Steuersatz i.H.v. 30 % verringert.
Kenntnisse im Bereich der Unternehmensbewertung.
Um beurteilen zu können, in welchen Situationen das            Um den so ermittelten Jahresertrag zu einem Ertrags-
vereinfachte Ertragswertverfahren sinnvoll angewendet          wert überzuleiten, ist eine Multiplikation mit einem
werden kann und wo eventuelle Vor- und Nachteile               Kapitalisierungsfaktor vorzunehmen. Für Stichtage
dieses Verfahrens liegen, soll es nachfolgend näher            nach dem 01.01.2016 beträgt der Kapitalisierungs-
betrachtet werden. Hierbei lassen sich Anlässe identi-         faktor 13,75 und ist unabhängig von den Gegeben-
fizieren, in denen eine klassische kapitalwertorientierte      heiten des Einzelfalls stets in dieser Höhe anzusetzen.
Bewertungsmethode besser geeignet ist.
                                                               Beispiel
Methode                                                        Das nachfolgende Beispiel zeigt die schematische
Grundsätzlich ermittelt sich der vereinfachte Ertrags-         Vorgehensweise beim vereinfachten Ertragswert-
wert aus der Multiplikation eines zukünftig nachhaltig         verfahren. Vorab zu den unten noch folgenden Aus-
erzielbaren Jahresertrags mit einem festen Kapitalisie-        führungen zum Vergleich mit kapitalwertorientierten
rungsfaktor. Das allgemeine Ermittlungsschema ist in           Ermittlungsmethoden zeigt das nachfolgende Beispiel
der nachfolgenden Abbildung dargestellt.                       auch die Vorgehensweise bei diesen Methoden.

 Inhaltsverzeichnis                                                                        Unternehmensbewertung 1-2022 | 7
UNTERNEHMENSBEWERTUNG

                                                           fachten Ertragswertverfahrens (bei sonst gleichen
                                                           Annahmen) zu einer Unterschätzung des Unter-
                                                           nehmenswertes, wie in oben dargestelltem Bei-
                                                           spiel erkennbar ist – und umgekehrt zu einer Über-
                                                           schätzung bei erwarteten sinkenden Überschüssen.
                                                           Ähnliche Ungenauigkeiten ergeben sich bei allen
                                                           Situationen, in denen die in der Vergangenheit erziel-
                                                           ten Überschüsse nicht auf einem Niveau sind mit
                                                           künftig erwarteten Überschüssen, etwa aufgrund
                                                           von Restrukturierungen, Geschäftsmodellände-
Bewertungsstichtag sei der 31.12.2021. Die Ergeb-          rungen, temporäre Verwirbelungen (z.B. durch die
nisse der letzten drei Geschäftsjahre seien wie oben       aktuelle Corona-Pandemie) etc.
abgebildet. Vereinfachend sei unterstellt, dass diese
bereits den Betriebsergebnissen gem. § 202 BewG            Da nun im Rahmen der Unternehmensbewertung
entsprechen und keine weiteren Anpassungen zur             einzig die künftig erzielbaren Überschüsse bewer-
Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens          tungsrelevant sind, ist selbst zur Plausibilisierung
notwendig seien. Für die Zukunft werden steigende          der Angemessenheit von Werten des vereinfachten
Überschüsse prognostiziert. Nach dem vereinfachten         Ertragswertverfahrens (§ 199 (1) BewG: „[…] wenn
Ertragswertverfahren ergibt sich ein Unternehmens-         dies nicht zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen
wert in Höhe von                                           führt.“) theoretisch eine Prognose künftiger Überschüsse
                                                           notwendig. Der Vorteil des geringeren Aufwands
(100 GE + 90 GE + 95 GE) ÷ 3 x 13,75 = 1.306 GE.           wird damit zumindest in Bezug auf die Überschuss-
                                                           größe teilweise relativiert.
Wird hingegen eine Unternehmenswertermittlung
anhand der künftig geplanten Überschüsse ermittelt,        Angemessenheit des Kapitalisierungsfaktors
so sind die geplanten Überschüsse auf den Bewer-           Eine weitere Erleichterung durch das vereinfachte
tungsstichtag abzuzinsen. Unter der Annahme des            Ertragswertverfahren erfolgt durch den bereits ange-
gleichen Kapitalisierungszinssatzes (Kehrwert von          sprochenen einheitlichen Kapitalisierungsfaktor i.H.v.
13,75 = 7,27 %) ergibt sich hierbei ein Unternehmens-      13,75, welcher einem Kapitalisierungszins (EK-Kosten)
wert i.H.v. rd. 1.982 GE.                                  von rd. 7,27 % entspricht. Dieser Kapitalisierungsfaktor
                                                           wird in jeder Anwendung des vereinfachten Ertrags-
Vor- und Nachteile                                         wertverfahrens stets in gleicher Höhe verwendet,
Der bedeutendste Vorteil des vereinfachten Ertrags-        sodass eine Anpassung an mögliche unternehmens-
wertverfahrens ist, dass bei der Ermittlung der zu kapi-   spezifische Gegebenheiten nicht möglich ist. Weder
talisierenden Überschüsse auf vorliegende Zahlen der       das spezifische Finanzstrukturrisiko der zu bewerten-
Vergangenheit zurückgegriffen werden kann und keine        den Gesellschaft, noch ihr operatives Risiko finden
(mit Unsicherheiten behaftete) Zukunftsprognose auf-       somit ausreichend Berücksichtigung. Der einheitli-
gestellt werden muss. Dies ist insbesondere für kleine     che Kapitalisierungsfaktor unterstellt damit bei jeder
Gesellschaften, in denen keine regelmäßigen Planun-        Gesellschaft ein gleiches, durchschnittliches Risiko.
gen aufgestellt werden und in denen ggf. keine ange-       Dass dies zu durchaus substantiellen Wertunterschie-
messenen Prognosetools zur Verfügung stehen, eine          den führen kann, wird durch Betrachtung der nachfol-
deutliche Vereinfachung. In Kombination mit dem fixen      genden Abbildung erkennbar.
Kapitalisierungsfaktor von 13,75 ist damit eine einfa-
che Unternehmensbewertung möglich. Indes büßt              Die Abbildung zeigt Spannen für Kapitalkosten (CAPM;
das vereinfachte Ertragswertverfahren durch diese          Stand Dezember 2021), die sich für unterschiedliche
Vereinfachungen an Flexibilität ein und kann ledig-        Branchen ergeben sowie die dem Kapitalisierungs-
lich bei Unternehmen mit stabilen Geschäftsmodel-          faktor des vereinfachten Ertragswertverfahrens ent-
len, die künftig eine Entwicklung erwarten lassen, die     sprechenden Kapitalkosten von 7,27 %. Es ist erkenn-
vergleichbar ist mit der in der Vergangenheit erzielten    bar, dass die Angemessenheit des Kapitalisierungs-
Historie, zu angemessenen Unternehmenswerten               faktors stark abhängig ist von der Branche des zu
führen. Werden künftig hingegen wachsende Über-            bewertenden Unternehmens. Während die Kapital-
schüsse erwartet, kommt es im Rahmen des verein-           kosten des vereinfachten Ertragswertverfahrens etwa

8 | Unternehmensbewertung 1-2022                                                                      Inhaltsverzeichnis
im Bereich „Media“ oder „Trading“ im Intervall der       KMU-spezifische Aspekte
CAPM-Kapitalkosten liegen, gibt es Branchen, bei         Die oben dargestellten Kapitalkosten wurden für
denen durch das vereinfachte Ertragswertverfahren        große, börsennotierte Gesellschaften in der DACH-
eine deutliche Überschätzung (z.B. „Communication        Region ermittelt. Im Rahmen der Bewertung solcher
Services“ oder „Food & Beverages“) oder eine deutli-     Gesellschaften wird in der Theorie von ausreichend
che Unterschätzung (z.B. „Energy“) der Kapitalkosten     Diversifikation ausgegangen, sodass die in den Kapi-
entsteht. Diese können in ihren Auswirkungen durch-      talkosten enthaltenen Risikoprämien lediglich sog.
aus wesentlich sein und daher eine tiefergehende         systematische Risiken abbilden, d.h. Risiken, die sich
Beurteilung der Anwendungsfähigkeit des verein-          nicht durch Diversifikation vorhandenen Kapitals in
fachten Ertragswertverfahrens notwendig machen.          unterschiedliche Anlagen verhindern lassen. Diese
So liegt beispielsweise die untere Grenze der Spanne     Annahme wird bei der Bewertung von kleinen oder
im Bereich Communication Services mit einem Wert         mittelgroßen Gesellschaften in der Praxis teilweise
von 4,16 % rd. 43 % unterhalb des Kapitalisierungs-      als unrealistisch kritisiert und für KMU-Bewertungen
zinssatzes von 7,27 %. Im Bereich Energy hinge-          entsprechend höhere Risikoprämien und damit höhere
gen kommt es zu einer Abweichung nach oben von           Kapitalkosten angesetzt. Werden aus den oben abge-
rd. 49 %. Analysen auf Unternehmens- statt Branchen-     bildeten Kapitalkosten die Diversifikationseffekte eli-
ebene können zu deutlich größeren Abweichungen           miniert, verändert sich der Vergleich von CAPM-Ka-
führen, sodass eine fallspezifische Beurteilung stets    pitalkosten und Kapitalkosten nach BewG wie folgt.
durchgeführt werden sollte.
                                                         Die so resultierenden CAPM-Kapitalkosten liegen nun
Ergänzend kommt hinzu, dass Kapitalkosten im Zeit-       für nahezu alle Branchen oberhalb von 7,27 %. Eine
verlauf durchaus Schwankungen unterliegen können,        Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens
wohingegen der Kapitalisierungsfaktor des BewG           würde in diesen Fällen damit zu überhöhten Unterneh-
zu jedem Zeitpunkt in gleicher Höhe angesetzt wird.      menswerten führen. Somit ist insbesondere bei der
Eine Anpassung dieses Faktors an die Entwicklung der     Bewertung von KMU eine Beurteilung der Angemessen-
Zinsstrukturdaten ist lediglich durch Rechtsverordnung   heit des vereinfachten Ertragswertverfahrens notwendig.
des Bundesfinanzministeriums mit Zustimmung des
Bundesrates möglich (§ 203 BewG).                        Hierüber hinaus ist bei der KMU-Bewertung zu
                                                         berücksichtigen, dass weitere, personenspezifi-
                                                         sche (und damit sehr einzelfallbezogene) Einflüsse

 Inhaltsverzeichnis                                                                  Unternehmensbewertung 1-2022 | 9
RECH T SP RECHUNG UND LI T ER AT UR

vorliegen können, aufgrund derer eine Bewertung anhand   RECHTSPRECHUNG UND LITERATUR
von „Durchschnittsmethoden“ wie dem vereinfachten
Ertragswertverfahren, kritisch zu hinterfragen ist.      Unternehmensbewertung in der
Geeigneter erscheinen in solchen Fällen die kapital-     Rechtsprechung
wertorientierten Verfahren unter Berücksichtigung von
Abschmelzungsprozessen entsprechend der Verlaut-         Schätzung des Unternehmenswertes anhand
barungen des IDW.                                        von Vorerwerbspreisen. Verwendung von Forward-
                                                         Rates bei der Umrechnung von Wechselkursen.
Fazit                                                    OLG Frankfurt 13.09.2021 (21 W 38/15)
Insgesamt ist festzuhalten, dass das vereinfachte
Ertragswertverfahren eine Möglichkeit zur einfachen      In der erkennbaren Linie der Gerichte, auf die zeit- und
Wertschätzung darstellt und ihr Anwender ohne tie-       kostenintensiven Wertermittlungen nach den Ertrags-
fergehende theoretische Kenntnisse im Bereich der        wertverfahren zu verzichten, reiht sich jetzt diese Ent-
Unternehmensbewertung auskommt. Indes sind               scheidung des OLG Frankfurt ein. Das Gericht hat
die Vereinfachungen bei der Ermittlung sowohl von        entschieden, dass ausnahmsweise der Wert des
Überschussgröße als auch von Kapitalisierungsgröße       Unternehmens auch anhand des Kaufpreises für den
gleichzeitig die größten Kritikpunkte. So kann eine      letzten außerbörslichen Erwerb von Anteilen ermittelt
unreflektierte Anwendung des vereinfachten Ertrags-      werden kann.
wertverfahrens etwa aufgrund einer unsachgerechten
Schätzung des Jahresertrags, aber auch aufgrund          Zugrunde lag ein aktienrechtliches „Squeeze-out“-Ver-
von unangemessenen Kapitalkosten zu deutlichen           fahren. Die Antragsgegnerin hatte im Juni 2012 von
Wertverzerrungen führen und vermag anders als kapi-      verschiedenen – gemeinsam auftretenden – Verkäu-
talwertorientierte Methoden nicht, die Besonderheiten    fern Aktien zu einem Preis von 32,72 € erworben, die
eines jeden Einzelfalls angemessen abzubilden.           rund 14,13 % des Grundkapitals der Gesellschaft aus-
                                                         machten. Für das Squeeze-out wurde ein Gutachten
                                                         erstellt, das zu einem Ertragswert von 29,02 € je Aktie
                                                         kam; zu diesem Wert beschloss dann auch die Haupt-
                                                         versammlung der Gesellschaft im Dezember 2012 die
                                                         Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf
                                                         die Antragsgegnerin.

10 | Unternehmensbewertung 1-2022                                                                   Inhaltsverzeichnis
Das Gericht entschied – wie zuvor auch das Land-          Unternehmen verweisen wir auf unsere Mandanten-
gericht –, dass hier „ausnahmsweise“ der Wert des         rundschreiben III/2020).
Unternehmens anhand des bei dem letzten außer-
börslichen Erwerb gezahlten Kaufpreises geschätzt         Ihrer Struktur nach bilden die Forward Rates (nur) die
werden könne. Dies sei deswegen gerechtfertigt,           aktuelle Zinsdifferenz zwischen zwei Währungen ab.
weil es sich um ein relativ umfangreiches Aktienpaket     Kann ein Anleger über einen bestimmten Zeitraum
gehandelt habe, das von mehreren Aktionären gehal-        in einer fremden Währung einen höheren Zinsbetrag
ten worden sei, der Erwerb zeitnah vor dem Stichtag       als in der eigenen Währung erhalten, wird er so lange
des Beschlusses der Hauptversammlung erfolgt sei          Geld in die fremde Währung tauschen und anlegen,
und dass zur Überzeugung des Gerichtes feststehe,         bis der Wertverlust beim Rücktausch den Zinsge-
dass der gezahlte Preis keinen „Paketzuschlag“ ent-       winn der Anlage ausgleicht. Damit wird es möglich,
halten habe.                                              umgekehrt aus der Zinsdifferenz den – gesuchten –
                                                          Währungskurs zu jedem möglichen (Rücktausch-)
Das Gericht stellt die Entscheidung ersichtlich als       Zeitpunkt zu ermitteln. Es ist deswegen Sache des
einen Einzelfall dar, der nicht ohne weiteres verallge-   Gutachters, im Einzelfall darzulegen, inwieweit durch
meinerungsfähig sei. Es bleibt jedoch offen, ob die in    die Zinsdifferenz auch sonstige Risiken des fremden
der Entscheidung genannten Voraussetzungen einzeln        Währungsgebietes abgedeckt werden. Die Prognose
oder kumulativ erfüllt sein müssen und damit unter        der Wechselkurse wird deswegen durch Verwendung
Umständen doch ein weiterer Anwendungsbereich             von Forward Rates nicht vollständig entbehrlich.
eröffnet wird, da in Fällen der vorliegenden Art Vorer-
werbe keineswegs selten sind.                             Schätzung des Unternehmenswertes aufgrund
                                                          von Börsenkursen. Bestimmung des Verren-
 Insbesondere die Frage nach dem Paketzuschlag            tungszins für die Ausgleichszahlung nach § 304
 beantwortet das Gerichte damit, dass auch Bewer-         AktG. OLG München 14.12.2021 (31 Wx 190/20)
 tungen nach dem Ertragswertverfahren unter Zugrun-
 delegung verschiedener Bewertungsparameter zu            Auch das OLG München bestimmt in einem Verfah-
 ähnlichen Ergebnissen geführt hätten; genannt wird       ren anlässlich der Bestimmung von Barabfindung
 eine Spanne möglicher ebenfalls plausibler Werte von     und Ausgleich nach Abschluss eines Ergebnisabfüh-
 29,92 € bis 37,45 €. Argumentativ wird damit das all-    rungsvertrages den Unternehmenswert primär auf der
 gemeine Vorgehen bei der Beurteilung der Angemes-        Grundlage des Börsenkurses und zieht das Ertrags-
 senheit einer Abfindung auf den Kopf gestellt und die    wertverfahren lediglich zur Plausibilisierung heran.
 Bewertung nach dem Ertragswertverfahren zur Plau-
 sibilisierung des Vorerwerbspreis verwendet. Für die     Interessant sind die Ausführungen des Urteils zur
„Prozessökonomie“ ist damit wenig gewonnen, auch          Frage des relevanten Börsenkurses. Das Problem
 das Gericht wendet rund 2/3 der Urteilsbegründung        entsteht immer dann, wenn der relevante Zeitraum
 auf die Beurteilung der vorgelegten Ertragswertbe-       („Referenzzeitraum“) für die Ermittlung der Börsen-
 rechnung auf.                                            kurse vor dem eigentlichen Bewertungsstichtag endet;
                                                          dies wiederum ist immer dann erforderlich, wenn die
Das Gericht beschäftigt sich auch mit der Umrech-         Gefahr besteht, dass die Börsenkurse durch Bekannt-
nung von in fremder Währung aufgestellten Planun-         werden der geplanten Strukturmaßnahmen beeinflusst
gen von Tochtergesellschaften und billigt die Umrech-     werden. Dabei kommt es nach Auffassung des Gerich-
nung der Planungen in € unter Verwendung von For-         tes nicht auf den Zeitpunkt des Aufkommens „erster
ward-Wechselkursen. Das Problem entsteht immer            Gerüchte“ an, sicherlich könne aber auf den Zeitpunkt
dann, wenn die Planungsrechnung des Unterneh-             von Ad-hoc-Mitteilungen oder die Bekanntgabe kon-
mens umgerechnet wird (sog. „indirekte Methode“),         kreter Angebote abgestellt werden, selbst wenn zu
da dann für die einzelnen Planungsperioden unter-         diesem Zeitpunkt noch nicht alle Details der Maß-
schiedliche Umrechnungskurse verwendet werden             nahme bekannt sein.
können. Hier stehen sich dann die Verwendung eines
festen Umrechnungskurses über alle Perioden oder          Kann aufgrund der Kurse des Referenzzeitraumes
variable Wechselkurse je Periode gegenüber, die           ein Börsenkurs ermittelt werden, ist dieser auf den
aus den Forward-Rates abgeleitet werden können            Bewertungsstichtag hochzurechnen. Dabei gehe es
(Zur Bewertung von in Fremdwährung operierenden           darum, den fiktiven am Bewertungsstichtag geltenden

 Inhaltsverzeichnis                                                                  Unternehmensbewertung 1-2022 | 11
RECH T SP RECHUNG UND LI T ER AT UR

Börsenkurs für das Unternehmen zu finden, der sich          Beherrschung und Gewinnabführung ausgeplünderten
ergeben hätte, wenn die unternehmerische Maß-               Gesellschaft mit geringen Ertragserwartungen und ent-
nahme nicht bekannt gemacht worden wäre. Zu der             sprechend geringen Dividendenerwartungen befinde.
Frage, wie dies erfolgen soll, gibt es keine einheitliche   Dieses Risiko könne jedoch – wie im vorliegenden
Rechtsprechung. Diskutiert wird die Hochrechnung            Fall – dadurch beseitigt werden, dass dem Aktionär
anhand der allgemeinen Börsenentwicklung oder               für diesen Fall ein Wiederaufleben des ursprünglichen
anhand des Marktsegmentes, dem das zu bewer-                Abfindungsanspruches zugesichert werde.
tende Unternehmen angehört. Unklar ist auch, ob
die danach festzustellende Entwicklung 1:1 auf den          Interessenabwägung im Freigabeverfahren nach
Kurs des zu bewertenden Unternehmens übertragen             § 327e AktG. OLG München 28.07.21 (7 AktG 4/21)
werden kann oder ob Modifikationen vorgenommen
werden müssen. Das Gericht entscheidet sich hier            Liegt in einem Verfahren zum Ausschluss der Minder-
für eine Berücksichtigung des im Rahmen der Kapi-           heitsaktionäre der erforderliche Hauptversammlungs-
talisierung ermittelten Betafaktors, der genau dieses       beschluss (regelmäßig) vor, so kann die Gesellschaft
Verhältnis zwischen allgemeiner Marktentwicklung und        diesen Beschluss in das Handelsregister eintragen mit
Entwicklung der konkreten Aktie widerspiegelt. Dies         der Folge, dass die Aktien der Minderheitsaktionäre
ist plausibel und nachvollziehbar; insbesondere dann,       auf den Hauptaktionär übergeben. Den Minderheits-
wenn – wie im vorliegenden Fall – der unternehmens-         aktionären bleiben in diesem Fall nur die Abfindungs-
eigene Betawert herangezogen werden kann.                   ansprüche. Ist gegen den Hauptversammlungs-
                                                            beschluss allerdings Klage erhoben worden, kann
Hinsichtlich der Ermittlung der Ausgleichszahlung zieht     die Eintragung nur dann erfolgen, wenn ein entspre-
das Gericht als Ausgangsgröße den anhand der Bör-           chender richterlicher Beschluss vorliegt. Dies setzt
senkurse ermittelten Unternehmenswert heran; der            u.a. voraus, dass das alsbaldige Wirksamwerden
Anknüpfung an den Börsenkurs stünden weder der              des Hauptversammlungsbeschlusses vorrangig
Wortlaut, noch die Gesetzeshistorie, Sinn und Zweck         erscheint, weil die vom Antragsteller dargelegten
der Norm oder etwaige systematische Erwägungen              wesentlichen Nachteile für die Gesellschaft und ihre
entgegen. Eine Ermittlung der Ausgleichszahlung nach        Aktionäre nach freier Überzeugung des Gerichtes die
dem Ertragswert sei nicht geboten.                          Nachteile für den Antragsgegner überwiegen (§ 319
                                                            Abs. 6 Nr.3 AktG).
Da die Ausgleichszahlung einen Ersatz für die ausfal-
lende Dividende sei, müsse sich der Verrentungszins         Das OLG München hat nun erkannt, dass bei einer
an der Risikostruktur dieses Dividendenersatzes orien-      solchen Interessenabwägung auf Seiten der betrof-
tieren. Zwar sei die Ausgleichszahlung risikoloser als      fenen Gesellschaft nicht nur die Schäden aus einer
die Dividende, da sie vertraglich garantiert und kein       Verzögerung der Eintragung, sondern auch solche, die
Schwankungen unterworfen sei; sie sei jedoch nicht          durch einen Erfolg der Anfechtungsklage überhaupt
völlig risikolos, sondern dem Bonitätsrisiko der zur        entstehen, zu berücksichtigen sind. Auf der anderen
Zahlung verpflichteten herrschenden Gesellschaft            Seite seien nur die Schäden zu betrachten, die den
unterworfen. Üblicherweise werde dem dadurch                beschwerdeführenden Aktionären infolge des Verlus-
Rechnung getragen, dass ein Mischzins aus dem               tes ihrer Aktionärsstellung entstehen.
Basiszins und dem halben Risikozuschlag der Unter-
nehmensbewertung verwendet wird. Dies sei jedoch            Im vorliegenden Fall hat das Gericht daher auf Seiten
eine Vereinfachung und keineswegs zwingend. Sinn-           der Gesellschaft die Kosten für den Wegfall des Auf-
voller sei stattdessen, das Risiko aus der Zinsdiffe-       sichtsrates sowie die Kosten der jährlich stattfinden-
renz zwischen dem Basiszins und der Verzinsung von          den Hauptversammlungen abgewogen gegen prak-
Unternehmensanleihen abzuleiten. Dabei konnte das           tisch nicht vorhandene Schäden der Aktionäre. Diese
Gericht hier auf von dem herrschenden Unternehmen           hätten infolge ihrer geringen Beteiligung praktisch
selbst emittierten Anleihen zurückgreifen.                  keinen Einfluss auf Entscheidungen der Gesellschaft
                                                            gehabt; das Interesse am Gegenwert ihrer Anteile sei
Daneben sei auch das Risiko zu berücksichtigen, dass        durch die angebotene Barabfindung abgedeckt, die
bei einer möglichen Beendigung des Unternehmens-            im Spruchverfahren einer gerichtlichen Kontrolle unter-
vertrages die Gesellschaft „wirtschaftlich ausgezehrt“      zogen werden könne.
sei und der Aktionär sich nunmehr in einer durch die

12 | Unternehmensbewertung 1-2022                                                                     Inhaltsverzeichnis
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Da praktisch keine wirtschaftliche Situation denk-      zentrale Einkaufsmacht, Finanzierungs- und Steu-
bar ist, in denen bei Anlegung dieser Maßstäbe die      ervorteile – blieben unberücksichtigt.
Interessen der außenstehenden Aktionäre diejenigen
der betroffenen Gesellschaft überwiegen, höhlt das      Tatsächlich ist die Bewertung von Immobilienunter-
Gericht auf diese Weise einen effektiven Schutz der     nehmen nach dem NAV in verschiedenen gerichtli-
außenstehenden Aktionäre in einem „Squeeze-out“         chen Verfahren der vergangenen Zeit angewendet
Verfahren deutlich aus.                                 und als geeignet befunden worden, den „wahren und
                                                        wirklichen Wert“ eines (Immobilien-) Unternehmens
                                                        abzubilden. Dies erfolgt vor dem Hintergrund, dass
                                                        die Gerichte im Rahmen ihres Schätzungsermessen
Blick in die Literatur                                  (§ 287 ZPO) auch die Wahl des geeigneten Bewer-
                                                        tungsverfahrens bestimmen können. Dabei ist aber
Relevanz des NAV-Verfahrens in der Unterneh-            zu berücksichtigen, dass das NAV-Verfahren zwar die
mensbewertung                                           Verkehrswerte der einzelnen Immobilien – insbeson-
                                                        dere wenn diese nach Ertragswertverfahren ermittelt
In unserem Mandantenrundschreiben II/2021 haben         werden – im Sinne des IDW S 1 korrekt abbildet, dass
wir uns bereits mit verschiedenen Verfahren der         aber positive (Synergie-) Effekte, die aus der gemein-
Bewertung von Immobilien beschäftigt. Allen dort        samen Bewirtschaftung der Immobilien in einer Gesell-
genannten Bewertungsverfahren ist gemeinsam, dass       schaft resultieren, nicht erfasst werden. Dies bedeutet,
sie den Verkehrswert einer Immobilie ermitteln möch-    dass das NAV umso weniger anwendbar wird, wie
ten. Hieran anknüpfend bemüht sich das NAV-Verfah-      das zu bewertende Unternehmen nicht rein statisch
ren („Net asset value“) um eine Bewertung von Immo-     Immobilien hält, sondern diese aktiv – z.B durch Kauf
biliengesellschaften.                                   und Verkauf – bewirtschaftet.

Das NAV-Verfahren in seiner Urform ermittelt den Wert   Im Rahmen einer Bewertung ist deswegen auch
einer Immobiliengesellschaft wie folgt:                 darauf einzugehen, ob das NAV-Verfahren nach der
                                                        Struktur der zu bewertenden Gesellschaft im konkre-
            Verkehrswerte der Immobilien                ten Fall tatsächlich anwendbar ist.
 +          Werte sonstiger Vermögensgegenstände
 -          Fremdkapital
                                                        BRANCHENANALYSE
 -          Kapitalisierte Overhead-Kosten
 =          Net asset value
                                                        Baubranche

Verfeinerungen des NAV bereinigen den so ermittelten    Das Baugewerbe ist mit rd. 482 Mrd. € an nominalem
Unternehmenswert um bestimmte außerordentliche          Bauvolumen (6 % der gesamten Bruttowertschöpfung)
Wertpositionen und versuchen ein „adjusted NAV“ zu      sowie mit rd. 2,6 Mio. Beschäftigten ein bedeutsa-
ermitteln.                                              mer Wirtschaftszweig der deutschen Volkswirtschaft.
                                                        Dabei ist das Gewerbe eng mit vielen weiteren Bran-
Quill/Gottmann/Pauli bezweifeln in einem aktuellen      chen und Handwerkszweigen verknüpft. Unterteilt
Aufsatz (WPg 2021,1545) die Verwertbarkeit des          wird das Baugewerbe in das Bauhauptgewerbe und
NAV in gerichtlichen Verfahren. Zum einen handele       Baunebengewerbe, wobei ersteres den Hoch- und
es sich nicht um eine „betriebswirtschaftlich allge-    Tiefbau umfasst, während sich das Baunebengewerbe,
mein anerkannte“ Methode, was schon durch die           auch bekannt als Ausbaugewerbe, auf den Bereich
verschiedenen Verfeinerungsmodelle belegt werde.        Bauinstallation und sonstiger Ausbau bezieht.
Zum anderen aber würden Verbundeffekte aus der
Zusammenführung verschiedener Unternehmen-              Insgesamt hat sich das Baugewerbe in den letzten
steile vollständig vernachlässigt bzw. es würden        Jahren positiv entwickelt. Besonders durch digitale
durch die Kapitalisierung der Overhead-Kosten           Technologien, die eine effiziente, sichere und ressour-
lediglich negative Effekte berücksichtigt. Positive     censparende Arbeit ermöglichen, stieg das Bauvolu-
Effekte – genannt werden zentrale Verwaltungs-          men in den vergangenen zehn Jahren von 306 Mrd. €
leistungen, spezialisierte Vermögensverwaltung,         auf 482 Mrd. € (+ 57,8 %) deutlich an. Allein im zweiten

 Inhaltsverzeichnis                                                                 Unternehmensbewertung 1-2022 | 13
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Corona-Jahr konnte die Branche ihre Bauleistung um       Die zuletzt stark angespannte Kapazitätsauslastung
38,6 Mrd. € auf 482,4 Mrd. € (+ 8,7 %) ausweiten.        (Baumaschinen) hat sich in 2021 zwar normalisiert
                                                         liegt jedoch mit 77 % zum Ende des vierten Quartals
Das Baujahr 2021 war durch zwei unterschiedliche         auf einem konstant hohen Niveau. 2020 lag sie bei
Entwicklungen gekennzeichnet. Während die Auf-           durchschnittlich 77,9 % und damit unter dem Höchst-
tragseingänge laut dem statistischen Bundesamt im        wert von 78,8 % in 2018. Die hohe Kapazitätsauslas-
Jahresverlauf deutlich zulegten, wurde die Baupro-       tung führte seit 2016 zu einer deutlichen Erhöhung
duktion durch die anhaltende Corona-Pandemie und         der Investitionsbereitschaft der Bauunternehmen in
den immer stärker auftretenden Mangel an Bauma-          neue Anlagen.
terial gebremst. Insbesondere der Wohnungsbau war
der Stützpfeiler der Baukonjunktur. Ende September       Investitionen in den Neubau und die Sanierung von
2021 lagen die Auftragsbestände bei fast 13 Mrd. €,      Wohngebäuden sind und bleiben aufgrund der sehr
eine Wertsteigerung zum Vorjahr um etwa 20 %. Bis        expansiv ausgerichteten Geldpolitik der EZB hoch.
Ende September wurden 2021 gut 282 000 Woh-              Durch die begrenzten Konsummöglichkeiten und
nungen genehmigt, 5,1 % mehr als im Vorjahreszeit-       relativ stabilen Einkommen der privaten Haushalte
raum. Investitionen im Wirtschaftsbau zeigen inner-      konnten viele Haushalte in den vergangenen beiden
halb des Baugewerbes einen schwächeren Verlauf.          Corona-Jahren mehr Geld sparen. Dies dürfte häufig
Außenwirtschaftliche Konflikte wirkten sich negativ      für Wohnungsbauinvestitionen genutzt werden. Neben
auf die Nachfrage nach Produktions- und Lagerflä-        der gestärkten Kaufkraft ist die steuerliche Förderung
chen der exportorientierten deutschen Industrie aus.     energetischer Sanierungsmaßnahmen eine der stüt-
Angesichts der zunehmenden Homeoffice-Möglich-           zenden Faktoren. Auch die gestiegenen Energiepreise
keiten wurden neue Bürogebäude nur zurückhaltend         dürften ein Anreiz sein, wieder stärker in die Ener-
in Auftrag gegeben.                                      gieeffizienz von Gebäuden zu investieren. Allerdings
                                                         sind viele Menschen auch im Hinblick des derzeitigen
Die Corona-Pandemie hat die positiven Entwicklungen      Russland-Ukraine Kriegs verunsichert, wie sich die
der Baubranche deutlich verlangsamt. Lieferengpässe      nächsten Jahre entwickeln und dürften sich daher
und Materialmangel führten zu einer massiven Verteu-     keine größeren Projekte/Investitionen vornehmen.
erung der Baumaterialien. Vor allem in der zweiten
Jahreshälfte 2021 sorgte die Materialknappheit bei       Nach Prognosen von Wirtschaftsforschungsinstitu-
Holz und Stahl für Verzögerungen in der Produktion.      ten, Sachverständigenrat und Bundesregierung dürfte
Beklagten im März 2021 4 % der befragten Firmen des      das Bauvolumen in den kommenden Jahren deutliche
Bauhauptgewerbes eine Behinderung ihrer Produktion       Zuwachsraten verzeichnen. 2021 entwickelten sich die
durch Materialknappheit, stieg der Wert bis Juni auf     Vorlaufindikatoren positiv. Von Januar bis November
46 % an. Bis zum Januar 2022 sank der Wert auf 23 %,     stieg das Volumen der Neubaugenehmigungen im
d.h. dass annähernd jedes vierte Bauunternehmen in       Hochbau über alle Gebäudekategorien um 8 %. Der
ihrer Produktion durch nicht ausreichendes Bauma-        Auftragseingang bei den Firmen des Bauhauptge-
terial behindert wird.                                   werbes (inklusive des bei den Genehmigungen nicht
                                                         erfassten Tiefbaus) nahm im gleichen Zeitraum nomi-
Der Index für Erzeugerpreise zeigt für Bauholz immer     nal ebenfalls um 8 % zu, real 1,3 %. Der Auftragsbe-
noch ein fast doppelt so hohes Preisniveau wie zum       stand erreichte Ende September mit 64,4 Mrd. € einen
Vorjahreszeitpunkt (Stand Oktober 2021). Bei Kunst-      neuen Rekordwert, den Vorjahreswert um nominal
stoffprodukten, wie Rohren und Dämmstoffen, liegen       12 % übertraf. Stärkste Zuwächse werden im öffent-
die Preise um 30 % über dem Vorjahresniveau, bei Stahl   lichen Bau erwartet. Impulse kommen hierbei durch
sind es ca. 70 %. Durch den Materialmangel verzögern     Maßnahmen des Konjunkturpakets, verstärkte Mitte-
sich Bauprojekte und verteuern sich deutlich. Inzwi-     labflüsse im Kommunalinvestitionsförderungsfonds
schen gelingt es Bauunternehmen bei neuen Verträgen,     sowie Investitionsinitiativen der Bundesregierung. „Die
den Druck der Einkaufseite an den Markt weiterzugeben.   Baubranche wird trotz des aktuellen Materialmangels
Per September 2021 haben die Preise für Bauleistun-      auf absehbarer Zeit weiterhin gute Geschäfte machen“,
gen gegenüber dem Vorjahr um knapp 6 % zugelegt.         so auch die Einschätzung des Deutschen Instituts für
Das stützte die nominale Umsatzentwicklung, indes        Wirtschaftsforschung.
war die Umsatzentwicklung in 2021 mit 6 % rückläufig.

14 | Unternehmensbewertung 1-2022                                                                  Inhaltsverzeichnis
K A P I TA L KOS T EN

Aktuelle Verbandsumfragen zeigen einen verhaltenen        KAPITALKOSTEN
Optimismus zur Geschäftsentwicklung in 2022. Dieser
hängt maßgeblich von der Erholung der Lieferschwie-       Kapitalkosten aktuell
rigkeiten und der Dynamik der Preisentwicklungen
beim Einkauf von Baumaterial im 2. Quartal 2022 ab.       Basiszinssatz
Starke Wachstumsimpulse kommen dabei vom Woh-             Der Basiszinssatz stellt die risikolose Komponente
nungsbau, wobei der Neubau weiterhin dynamischer          im Kapitalisierungszinssatz dar und berechnet sich
verläuft. Zunehmende Baugenehmigungen und der             auf Grundlage von Bundesbankdaten zu Renditeer-
sehr hohe Bauüberhang lassen deutliche Zuwächse           wartungen börsennotierter Bundeswertpapiere. Wirt-
erwarten. Die grundsätzlich vorhandene hohe Nach-         schaftliche Entwicklungen und Prognosen, die diese
frage nach Wohnraum in den Groß- und Universitäts-        Renditeerwartungen beeinflussen, wirken auch auf
städten sowie die günstigen Finanzierungsbedingun-        den Basiszinssatz.
gen sollten die Wohnungsbautätigkeit weiter wachsen
lassen. Zu dieser Entwicklung dürfte auch der Wirt-       Die nachfolgende Abbildung zeigt den Verlauf des
schaftsbau beitragen, wo nach zwei schwachen Pan-         Basiszinssatzes im Zeitraum vom 01. Januar 2021 bis
demiejahren nun mit Nachholinvestitionen zu rechnen       zum 28. Februar 2022. Abgebildet sind die Stichtags-
ist. Die hohen Auftragsbestände lassen Raum für eine      werte, welche sich auf Basis von Zinsstrukturkurven
Umsatzsteigerung auf 151 Mrd. € in 2022, was einer        einzelner Stichtage ergeben sowie die 3-Monatsmittel,
Steigerung von nominal 5,5 % entspricht. Bei einer        welche auf Durchschnitten von Zinsstrukturkurven der
veranschlagten Preisentwicklung für Bauleistungen         drei Monate vor den jeweiligen Stichtagen basieren.
von jahresdurchschnittlich 4 %, bedeutet das einen        Letztere sind die Grundlage für die nach IDW-Emp-
realen Zuwachs von 1,5 %.                                 fehlung zu verwendenden, gerundeten Werte (siehe
                                                          Abbildung auf der nächsten Seite).
Wie auch in allen anderen Bereichen unserer Gesell-
schaft, werden die Verwendung von nachhaltigen            Der Hochpunkt des 3-Monatsmittels im abgebilde-
Materialien sowie die Gestaltung nachhaltiger Prozesse    ten Zeitraum wurde Mitte 2021 erreicht und lag bei
zunehmend wichtiger. Immer mehr Bauunternehmen            rd. 0,34 %. Ausgehend hiervon ist es zu einer Verrin-
beschäftigen sich mit der Herstellung nachhaltiger Roh-   gerung des 3-Monatsmittels auf rd. 0,10 % gekom-
und Baustoffe zu denen beispielsweise Fertigteile aus     men. Um dieses Niveau bewegt sich der gemittelte
Holz oder recycelte Kunststoffe gehören.                  Basiszins seither wellenförmig. Indes ist seit Anfang
                                                          des Jahres beim 3-Monatsmittel und seit Ende des
Fazit                                                     Vorjahres bei den Stichtagskursen ein deutlicher
Während der Corona-Krise hat die Baubranche kaum          Anstieg zu erkennen. Dies lässt vermuten, dass nun
Einschränkungen erfahren. Umsätze, Produktionsleis-       ein Ausbruch nach oben aus der wellenförmigen
tung und die Nachfrage nach Bauleistungen stiegen         Bewegung ansteht. So ist bei den Stichtagswerten
insgesamt weiter. Auch die Aussichten für das Jahr        seit Anfang Dezember 2021 (rd. -0,15 %) ein deutlicher
2022 sind weiterhin positiv. Angesichts der politischen   Anstieg zu verzeichnen, welcher sich bis leicht über
Vorgaben für Neubauten im Wohnungsbau kann unse-          0,50 % fortgesetzt hat; das 3-Monatsmittel wird wie
res Erachtens auch für die Folgejahre – zumindest im      gewohnt folgen. Einen ähnlichen Anstieg hat es bereits
Wohnungsbau und den nachgeordneten Gewerken –             Anfang 2021 gegeben. Während sich der damalige
von weiteren Steigerungen ausgegangen werden.             Anstieg über einen Zeitraum von fünf bis sechs Mona-
Dämpfend wird sich allerdings ein möglicherweise          ten vollzog, hat es diesmal für einen Anstieg um rd. 0,67
steigendes Zinsniveau auswirken. Daneben ergeben          Prozentpunkte lediglich etwa zwei Monate gebraucht.
sich weitere Herausforderungen für die Branche, bspw.     Bis auf welches Niveau das 3-Monatsmittel diesmal
für die Digitalisierung entlang der Wertschöpfungs-       nachziehen wird, kann indes nicht sicher vorhergesagt
kette sowie Bau und Entwicklung neuer Geschäfts-          werden. Gleichwohl ist bekannt, dass die US-ameri-
modelle. Daneben sorgt der globale Aufschwung nach        kanische Zentralbank eine Zinswende eingeläutet und
den weitreichenden Einschränkungen und Baubooms           mehrere Zinsanhebungen in 2022 zur Bekämpfung
insbesondere in den USA und China für Materialeng-        der aktuell vorherrschenden hohen Inflation ange-
pässe, steigende Preise und teils größere Probleme        kündigt hat. Bei Umsetzen dieser Ankündigung ist es
bei fristgerechter Umsetzung von Bauvorhaben.             naheliegend anzunehmen, dass auch die Europäische
                                                          Zentralbank (mittelfristig) nicht um eine Zinsanhebung

 Inhaltsverzeichnis                                                                    Unternehmensbewertung 1-2022 | 15
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