5 Gesundheitspolitik - RVK

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5 Gesundheitspolitik - RVK
Juli 2021

                                  Das Magazin für Mitglieder, Kunden und Partner

                                                                 Schweizer Alpenblumen
                                                                 «Schweizer Alpenblumen» als
 5 Gesundheitspolitik                                            Bildthema in der Juli-Ausgabe.

   aus Parlament und Bundesrat

15 Neuer Direktor
   Interview mit Patrick Kellenberger

18 Versicherungsärztliche Beratung
   Im Gespräch mit Dr. med. Andreas Scheiwiller
5 Gesundheitspolitik - RVK
Inhalt
                     Gesundheitspolitik
                            5 BERICHT AUS BERN Parlament, Bundesrat, EDI, BAG

                     Informationen des RVK
                        14 RVK UND RVK RÜCK AG Erfolgreiches Geschäftsjahr 2020
                        15 NEUER DIREKTOR Interview mit Patrick Kellenberger
                        16 RÜCKVERSICHERUNG GRV-Grundpflege: Rückblick 2020
                        18 VERSICHERUNGSÄRZTLICHE BERATUNG FÜR UNFALLVERSICHERER
                           Im Gespräch mit Dr. med. Andreas Scheiwiller
                        20 RVK-FRÜHLINGSTAGUNG 2021 ALS WEBINAR-REIHE Ein Anlass – drei Blickwinkel
                        22 CLEVER WEITERBILDEN – FIT FÜR DEN VORSTAND Seminar für Vorstandsmitglieder,
                           Verwaltungs- und Stiftungsräte
                        23 RESSOURCEN treffPUNKT KOMPAKT mit spannenden Webinaren
                        24 NEUES VON DER RVK-CREW Neueintritte, Austritte und Dienstjubiläen

                     Informationen unserer Mitglieder,
                     Kunden und Partner
                        27 SWING INFORMATIK Weniger Papier, mehr Pflege – die elektronische Komplettlösung
                           hilft weiter!

                     Agenda
                        28 TERMINE Veranstaltungen und Sessionen

    Impressum                  Die INFORMATION ist das Mitteilungsblatt des RVK und erscheint viermal jährlich.

                               Herausgeber / Redaktion
                               RVK – Verband der kleinen und mittleren Krankenversicherer
                               Haldenstrasse 25 / 6006 Luzern / 041 417 05 00 / www.rvk.ch / info@rvk.ch

                               Bilder
                               Die Bilder der vorliegenden Ausgabe sind Impressionen zum Thema «Schweizer Alpenblumen». Titelbild: iStock

2   Information Juli 2021
5 Gesundheitspolitik - RVK
Liebe Mitglieder
                         Sehr geehrte Damen und Herren

                         Ich freue mich! Ja, natürlich auch über die weiteren Corona-Öffnungs-
                         schritte, viel mehr aber über mein erstes Editorial als Direktor. In meinen 14
                         Jahren beim RVK durfte ich das Unternehmen aus verschiedenen Blickwin-
                         keln kennenlernen. Mit dem Blick aufs Ganze darf ich sagen, eine gesunde
                         und gut funktionierende Unternehmung von meinem Vorgänger Daniel Her-
                                          zog übernommen zu haben. Ich bin motiviert, die vom Vor-
                                          stand und vom Verwaltungsrat vorgegebene Strategie
                                          weiterzuführen. Besonderes Augenmerk gilt den regulato-
                                          rischen Entwicklungen und den Entwicklungen im Mark-
                                          tumfeld. Mein Team und ich werden die anstehenden Her-
                                          ausforderungen meistern und an der Erfolgsgeschichte des
                                          RVK weiterschreiben. Im Interview auf Seite 15 erfahren
                                          Sie noch etwas mehr darüber.

                                          Leider fand die diesjährige Delegierten- und Generalver-
                                          sammlung wiederum nicht physisch statt. Auf schriftli-
                                          chem Weg durften aber der Vorstand, der Verwaltungsrat
                                          und die Geschäftsleitung ein erfolgreiches Geschäftsjahr
«Ich bin motiviert, an   2020 präsentieren. Zwar hinterliess Corona auch bei uns seine Spuren.
            der RVK-     Dank flexibler Planung und dank dem grossen Engagement unserer Mitar-
                         beitenden konnte dennoch ein sehr positives Ergebnis erzielt werden. Unse-
   Erfolgsgeschichte
                         ren Kunden, Mitgliedern, Partnern und Mitarbeitenden gebührt dafür ein be-
 weiterzuschreiben.»
                         sonderes Dankeschön. Mehr zum Geschäftsjahr finden Sie auf Seite 14.

                         Blicken wir voraus, ist im zweiten Halbjahr wieder mehr Normalität zu er-
                         warten. Das bedeutet wieder weniger Homeoffice, also mehr Präsenz im
                         Büro und damit mehr persönlicher Austausch. Ihnen, liebe Leserinnen und
                         Leser, bieten wir Möglichkeiten zum persönlichen Treffen, beispielsweise
                         an unserer physisch geplanten Fachtagung Langzeitpflege oder der Fachta-
                         gung VVG-Mehrleistung . Auch darauf, und auf die Zukunft mit Ihnen über-
                         haupt, freue ich mich!

                         Herzlich

                         Patrick Kellenberger
                         Direktor

                                                                                                    Information Juli 2021   3
5 Gesundheitspolitik - RVK
GESUNDHEITSPOLITIK
    DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

             Seite
                      Transplantationsgesetz
           5          Der Bundesrat will die erweiterte Widerspruchslösung einführen und schlägt einen indirekten
                      Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten» vor. Der National-
                      rat hat dem Gegenvorschlag zugestimmt.

             Seite

          8
                      Kostendämpfung-Paket 1
                      Im Rahmen der Einigungskonferenz der letzten Differenzbereinigungsrunde haben sich die
                      ständerätlichen Formulierungen in den strittigen Punkten in Artikel 43 Absatz 5quinquies,
                      Artikel 59b Absatz 1 und Absatz 6 durchgesetzt.

             Seite
                      Branchenvereinbarung Vermittler
       12             Die per 1. Januar 2021 in Kraft getretene Branchenvereinbarung ist nicht allgemeinverbind-
                      lich, weshalb einzelne Versicherer auf einen Beitritt verzichtet haben. Der Bundesrat will dies
                      nun ändern.

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5 Gesundheitspolitik - RVK
Gesundheitspolitik

Aus dem Parlament
Die wichtigsten politischen Entwicklungen seit dem 20. März 2021 von Moritz Helfenstein
zusammengefasst und kommentiert.

AUS DEM                                                      Gegenvorschlag verabschiedet, der eine sogenannte
                                                             erweiterte Widerspruchslösung vorsieht, wie sie auch in
NATIONALRAT                                                  verschiedenen europäischen Ländern gilt. Wer nach diesem
                                                             Vorschlag nach seinem Tod keine Organe spenden möchte,
                                                             hätte dies neu zu Lebzeiten festhalten müssen. Wenn kein
Im Rahmen der Sondersession vom 3. bis 5. Mai 2021           dokumentierter Wille der verstorbenen Person vorliegt,
befasste sich der Rat unter anderem schwergewichtig mit      sollen die nächsten Angehörigen angefragt werden. Wenn
den Änderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG)      sie den Willen nicht kennen, können sie selber noch
und des Transplantationsgesetzes.                            Widerspruch einlegen. Wenn kein Widerspruch vorliegt und
                                                             keine Angehörigen erreichbar sind, dürfen keine Entnahmen
Versicherungsaufsichtsgesetz. Änderung                       gemacht werden. Die schon bestehende nationale
Die dem Rat zur Beratung unterbreitete Vorlage umfasste 87   Zuteilungsstelle für Organe hat ein Register zu führen, in das
Seiten. Im Laufe der Debatte hat sich eine grosse Zahl von   jede Person ihren Widerspruch, ihre Zustimmung oder eine
Votantinnen und Votanten zu Wort gemeldet. Es handelt sich   andere Äusserung zur Spendebereitschaft eintragen kann.
also um eine umfassende Überarbeitung des VAG. Unter         Der indirekte Gegenvorschlag wird zum Gesetz, wenn die
Berücksichtigung des Umfanges und der Komplexität dieses     Volksinitiative zurückgezogen oder vom Volk oder dem
Geschäftes sowie des Umstandes, dass es sich erst um die     Ständemehr abgelehnt wird. Der Rat hat – in der Hoffnung,
erste Behandlungsrunde im Nationalrat handelt, wird          dass die Initiative dank dem indirekten Gegenvorschlag
vorgesehen, zu dieser Gesetzesänderung zur gegebenen         zurückgezogen wird – dem Gegenvorschlag mit 150:34
Zeit einen separaten Bericht zu erstellen.                   Stimmen bei vier Enthaltungen zugestimmt. Welches die
                                                             konkreten Auswirkungen sowohl der Volksinitiative, wie
Transplantationsgesetz. Änderung                             auch des Gegenvorschlages auf die Krankenversicherer
Organspende fördern – Leben retten. Volksinitiative          wären, ist schwierig abzuschätzen. Mit beiden Vorlagen
Heute gilt die sogenannte Zustimmungslösung. Das heisst,     erhofft man sich, dass viel mehr Organe gespendet werden.
für die Zulässigkeit einer Organentnahme muss die            Organtransplantationen sind an sich kostenintensiv.
verstorbene Person zu Lebzeiten der Entnahme zugestimmt      Anderseits verursacht auch die Behandlung von Patienten,
haben. Liegt keine Zustimmung und auch keine Ablehnung       die dringend ein neues Organ brauchen, hohe Kosten. Die
vor, sind die nächsten Angehörigen anzufragen, ob ihnen      Vorlage geht nun in den Ständerat.
eine Äusserung des Verstorbenen bekannt ist. Wenn nicht,
dürfen die Angehörigen entscheiden. Sie sollen dabei den     Keine Erhöhung der
mutmasslichen Willen der verstorbenen Person beachten.       Krankenkassenprämien 2020
Die Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten»     Standesinitiative Genf
sieht den Wechsel von der heutigen Zustimmungs- zur          Wie bereits der Ständerat in der Wintersession 2020 hat
Widerspruchslösung vor. Bei Annahme der Volksinitiative      auch der Nationalrat auf Antrag seiner vorberatenden
wäre jede Person in der Schweiz im Todesfall Organspender,   Kommission die Standesinitiative abgelehnt. Abgesehen
sofern sie nicht zu Lebzeiten ihren Widerspruch geäussert    davon, dass das Versicherungsjahr 2020 längst abgelaufen
hat. Die vorberatende Kommission hat mit 11:10 Stimmen       und daher die Prämien 2020 ohnehin nicht mehr geändert
beantragt, die Initiative anzunehmen. Der Bundesrat hat      werden können, wird auch festgehalten, dass die Forderung
Ablehnung der Volksinitiative beantragt. Der Rat hat der     der Initiative praktisch erfüllt ist, stiegen die Prämien im
Initiative mit 88:87 Stimmen zugestimmt. Die vorberatende    Jahre 2020 doch nur um 0,5 Prozent und für das Jahr 2021
Kommission hat dann mit 17:5 Stimmen einen indirekten        um 0,6 Prozent.

                                                                                                       Information Juli 2021   5
5 Gesundheitspolitik - RVK
Gesundheitspolitik

    Schluss mit der Diskriminierung der Frauen in                 auch Personen mit tieferen Einkommen höhere Franchisen
    der Krankentaggeldversicherung. Einheitliche                  wählen könnten, weil sie sich über ein solches Konto
    Prämien für Frauen und Männer                                 Sicherheit für den Fall von grösseren gesundheitlichen
    Motion Gysi Barbara                                           Problemen       und        damit      zusammenhängenden
    Mit der Motion wird der Bundesrat aufgefordert, eine          Kostenbeteiligungen verschaffen könnten. Die vorberatende
    Gesetzesänderung       vorzulegen,    mit      der      die   Kommission hat im zweiten Anlauf beantragt, die
    Krankentaggeldprämien für Frauen und Männer gleich hoch       parlamentarische Initiative abzulehnen. Befürchtet wird ein
    sind. Die unterschiedlichen Kosten zwischen den               grosser administrativer Mehraufwand. Zudem besteht die
    Geschlechtern wären gegebenenfalls mit einem Ausgleich        Meinung, es handle sich hier um eine Art Säule 3b von
    abzugelten. Der Bundesrat hat Ablehnung der Motion            welcher Versicherte mit tieferen Einkommen kaum Gebrauch
    beantragt. Er begründet dies insbesondere damit, dass es      machen könnten. So ergäbe sich ein System, welches
    sich bei der Krankentaggeldversicherung um eine freiwillige   Besserverdienenden weitere Steuervorteile bringen würde.
    Versicherung handle und es auch ganz verschiedene             Der Rat hat die Initiative mit 112:75 Stimmen bei vier
    Lösungen gäbe. Der Rat hat die Motion diskussionslos mit      Enthaltungen abgelehnt.
    98:82 Stimmen bei drei Enthaltungen abgelehnt.
                                                                  Stärkung der Palliative Care. Entlastung der
    Kostenbeteiligung. Möglichkeit eines                          stationären Strukturen durch Gleichstellung
    Gesundheitskontos schaffen                                    von Hospizen mit Geburtshäusern
    Parlamentarische Initiative Natermond Philippe                Parlamentarische Initiative Flückiger-Bäni Sylvia,
    Mit der Initiative wird verlangt, das Bundesgesetz über die   übernommen von Herzog Verena
    Krankenversicherung (KVG) und die anderen einschlägigen       Über die Initiative wird verlangt, dass Hospize im
    Gesetzesgrundlagen so zu ändern, dass es den Versicherten     Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) den
    auf Wunsch möglich wird, auf einem Kautionskonto einen        Geburtshäusern gleichgestellt werden. Palliative Care soll
    Betrag zurückzustellen, um ihre Kostenbeteiligung bei den     damit gestärkt werden. Begründet wird die Forderung auch
    Gesundheitskosten zu finanzieren. Zudem soll geprüft          damit,     dass     mit     der     Gleichstellung     im
    werden, ob eine Steuerbefreiung des Sparbetrages bis zu       Krankenversicherungsgesetz mit den Geburtshäusern teure
    einer bestimmten Obergrenze sinnvoll ist. Dem Initianten      stationäre Infrastrukturen entlastet werden könnten.
    schwebt eine Art Kautionskonto nach dem Modell des            Nachdem der Ständerat die Motion bereits abgelehnt hat,
    Mietzinsdepots vor. Er geht davon aus, dass auf diese Weise   hat auch die vorberatende Kommission des Nationalrates

                                                                                                   ALPEN-EDELWEISS
                                                                                                   Das Alpen-Edelweiss ist die
                                                                                                   wahrscheinlich bekanntes-
                                                                                                   te Alpenblume, die in der
                                                                                                   Schweiz unter Naturschutz
                                                                                                   steht. Die krautige Pflanze
                                                                                                   kann eine Wuchshöhe von
                                                                                                   über 20 Zentimetern errei-
                                                                                                   chen und ist am häufigsten in
                                                                                                   felsiger Kalksteinumgebung
                                                                                                   in Höhenlagen zwischen 1500
                                                                                                   und 3400 Metern zu finden.

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5 Gesundheitspolitik - RVK
Gesundheitspolitik

Ablehnung beantragt. Dies auch mit der Begründung, dass        Zugang zu einem Minimum an medizinischer
der Ständerat in der Wintersession eine Motion seiner          Vorsorge für alle
vorberatenden Kommission angenommen hat, mit welcher           Motion Fridez Pierre-Alain
der Bundesrat beauftragt wird, gesetzliche Grundlagen zu       Der Bundesrat wird mit der Motion beauftragt, die
schaffen, damit schweizweit eine bedarfsgerechte Palliative    gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, die eine kostenlose
Care gewährleistet wird (siehe nachfolgendes Geschäft). Der    medizinische Vorsorgeuntersuchung mit Beratung für
Rat hat die parlamentarische Initiative mit 60:13 Stimmen      diejenigen krankenversicherten Personen über 40 vorsehen,
bei null Enthaltungen abgelehnt.                               die eine tiefe Franchise von 300 oder 500 Franken gewählt
                                                               und     in    den    vergangenen      zwei    Jahren    keine
Für eine angemessene Finanzierung der                          Krankenkassenleistungen bezogen haben. Der Bundesrat
Palliative Care                                                hat Ablehnung der Motion beantragt. Er begründet dies
Motion SGK-S                                                   insbesondere damit, dass die dadurch entstehenden
Mit der Kommissionsmotion wird der Bundesrat beauftragt,       Zusatzkosten auf alle Versicherten überwälzt werden
die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit     müssten. Zudem fragt sich der Bundesrat, womit es sich
eine bedarfsgerechte Behandlung und Betreuung aller            rechtfertigen liesse, die Unentgeltlichkeit auf Versicherte zu
Menschen am Lebensende schweizweit gewährleistet wird,         beschränken, die eine Franchise von 300 oder 500 Franken
unter Berücksichtigung der allgemeinen und spezialisierten     gewählt und ihre Krankenkasse in den letzten zwei Jahren
Angebote der Palliative Care in allen Versorgungsbereichen.    nichts gekostet haben. Der Rat hat die Motion mit 111:67
Die Kantone sind in geeigneter Weise einzubeziehen.            Stimmen bei zwei Enthaltungen abgelehnt.
Bundesrat und vorbereitende Kommission haben Annahme
der Motion beantragt. Ohne Diskussion hat der Rat Annahme      Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Für
der Motion beschlossen.                                        eine starke Pflege (Pflegeinitiative)»
                                                               In der Wintersession 2019 hat der Rat dem Bundebeschluss
Verhütungsmittel gehören in den Grund-                         über die Volksinitiative «Für eine starke Pflege
katalog der Krankenversicherung                                (Pflegeinitiative)», der eine Ablehnung der Initiative vorsieht,
Motion Marti Samira                                            zugestimmt. Nachdem nun auch der Ständerat in dieser
Der Bundesrat wird mit der Motion beauftragt, medizinisch      Sommersession in diesem Sinne entschieden hat, hat der
verschriebene Verhütungsmittel für alle Bevölkerungsgruppen    Rat im Rahmen der Schlussabstimmung dem Beschluss mit
leicht zugänglich zu machen, indem er diese Verhütungsmittel   116:74 Stimmen bei sechs Enthaltungen zugestimmt. In der
in den Grundkatalog der Krankenversicherung aufnimmt.          Frühjahrsession 2021 haben beide Räte einem indirekten
Der Bundesrat hat Ablehnung der Motion beantragt. Er           Gegenvorschlag zugestimmt. Den Initianten geht dieser
verweist darauf, dass hier keine Krankheit vorliege und dass   Vorschlag aber zu wenig weit, weshalb es zu einer
es in der Eigenverantwortung der Versicherten liege,           Volksabstimmung kommen wird, die wohl frühestens im
unerwünschte Schwangerschaften zu vermeiden. Die               November 2021 stattfinden könnte.
Unterstützung von Personen in prekären finanziellen
Verhältnissen sei im Übrigen Sache der Kantone. Der Rat hat    Bundesgesetz über die Krankenversicherung.
die Motion diskussionslos mit 120:65 Stimmen bei einer         Änderung (Massnahmen zur Kostendämpfung,
Enthaltung abgelehnt.                                          Paket 1)
                                                               Wie den nachstehenden Ausführungen beim ersten Abschnitt
                                                               «Aus dem Ständerat» entnommen werden kann, hat der
                                                               Ständerat einige Beschlüsse des Nationalrates übernommen,
                                                               und in der abschliessenden Einigungskonferenz haben sich
                                                               die Beschlüsse des Ständerates durchgesetzt. In der
                                                               Schlussabstimmung       hat     der     Nationalrat   der
                                                               Gesetzesänderung mit 196:00 Stimmen bei null Enthaltungen
                                                               zugestimmt.

                                                                                                           Information Juli 2021   7
5 Gesundheitspolitik - RVK
Gesundheitspolitik

    AUS DEM                                                        −− Art. 59b Absatz 1bis; Der Ständerat wollte – im Gegensatz

    STÄNDERAT                                                         zum Nationalrat – keine Liste von Bereichen aufnehmen,
                                                                      in welchen Pilotprojekte möglich sind. Nach Abklärungen
                                                                      beim Justizdepartement schliesst sich der Ständerat aber
    Änderung (Massnahmen zur Kostendämpfung-                          dem Beschluss des Nationalrates an, der eine solche
    Paket 1)                                                          Liste vorsieht.
     In der dritten und letzten Differenzbereinigungsrunde         −− Art. 59 Absatz 1ter; Im Gegensatz zum Nationalrat wollte
     befasste sich der Rat mit folgenden Gesetzesbestimmungen:        der Ständerat keine Bestimmung aufnehmen, die dem
    −− Art. 43 Absatz 5ter; Hier geht es darum, ob der Bundesrat      Bundesrat das Recht gibt, Pilotprojekte auch in weiteren
       für bestimmte auf ambulante Behandlungen bezogene Pa-          Bereichen zu bewilligen, sofern diese nicht vom Gesetz
       tientenpauschaltarife Ausnahmen in Bezug auf das Erfor-        abweichen. Der Rat hat sich nun aber dem Beschluss des
       dernis einer gesamtschweizerischen Einheitlichkeit der         Nationalrates angeschlossen.
       Tarifstruktur vorsehen kann. Der Ständerat wollte ur-       −− Art. 59 Absatz 6; Hier wird festgehalten, dass der Bundes-
       sprünglich diese Bestimmung streichen. Der Rat hat sich        rat nach Abschluss des Pilotprojektes vorsehen kann,
       nun dem Vorschlag des Bundesrates und damit dem Be-            dass die abweichenden Bestimmungen anwendbar blei-
       schluss des Nationalrates angeschlossen, aber gleichzei-       ben, wenn die Evaluation gezeigt hat, dass mit dem er-
       tig die nachstehende neue Bestimmung aufgenommen:              probten Modell die Kostenentwicklung wirksam einge-
    −− Art. 43 Absatz 5quinquies; Die Tarifpartner können für        dämmt werden kann. Der Ständerat will aber, dass auch
       bestimmte ambulante Behandlungen regional geltende             die Qualität gestärkt oder die Digitalisierung gefördert
       Patientenpauschaltarife vereinbaren, die nicht auf einer       werden kann.
       gesamtschweizerischen einheitlichen Tarifstruktur beru-
       hen, sofern dies insbesondere regionale Gegebenheiten       Im Rahmen der Einigungskonferenz haben sich die
       erfordern. Gesamtschweizerisch einheitliche Tarifstruktu-   ständerätlichen Formulierungen in den strittigen Punkten in
       ren nach Absatz 5 gehen vor.                                Artikel 43 Absatz 5quinquies, Artikel 59b Absatz 1 und
    −− Art. 59b Absatz 1; Der Nationalrat will neue Modelle nach   Absatz 6 durchgesetzt. Der Rat hat mit 43:0 Stimmen bei
       Anhörung der interessierten Kreise nur als Pilotprojekte    null Enthaltungen zugestimmt. In der Schlussabstimmung
       bewilligen, wenn diese zur Eindämmung der Kostenent-        hat der Rat der Gesetzesänderung mit 44:0 Stimmen bei null
       wicklung dienen. Der Ständerat will aber, dass diese auch   Enthaltungen zugestimmt.
       zur Stärkung der Anforderungen der Qualität oder zur För-
       derung der Digitalisierung beitragen.

                                                                                                     ALPEN-AKELEI
                                                                                                     Die Alpen-Akelei ist eine Blu-
                                                                                                     me aus der Familie der Hah-
                                                                                                     nenfussgewächse und vor-
                                                                                                     wiegend in den zentralen
                                                                                                     Ketten der westlichen Al-
                                                                                                     pen beheimatet. Die mehr-
                                                                                                     jährige Pflanze wächst bis
                                                                                                     zu 70 Zentimeter hoch und
                                                                                                     bevorzugt feuchte wie auch
                                                                                                     kalkhaltige Böden zwischen
                                                                                                     1200 und 2600 Metern über
                                                                                                     Meer. In der Schweiz steht
                                                                                                     die Alpenblume auf der Ro-
                                                                                                     ten Liste der gefährdeten Ar-
                                                                                                     ten und darf nicht gepflückt
                                                                                                     werden.

8   Information Juli 2021
5 Gesundheitspolitik - RVK
Gesundheitspolitik

Bundesbeschluss über die Volksinitiative                             −− Der Kanton kann verlangen, dass der Versicherer ihm die
«Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)»                             von einer Betreibung betroffenen Person bekannt gibt.
Der Bundesrat hat dem Parlament empfohlen, dem Volk                  −− Kann der Versicherer bei den Eltern, die die Prämien für
ohne Gegenvorschlag Ablehnung der Initiative zu beantragen.             ein Kind schulden, für die Forderung keinen Verlust-
Der Nationalrat hat die Volksinitiative in der Wintersession            schein erwirken, kann er die Forderung dem Kanton den-
2019 abgelehnt. In der laufenden Session hat auch der                   noch bekanntgeben.
Ständerat dem Bundebeschluss auf Ablehnung mit 28:14                 −− Wenn der Kanton neu zusätzlich 5 Prozent der Forderung
Stimmen bei null Enthaltungen zugestimmt, wonach die                    zu den 85 Prozent übernimmt, so tritt der Versicherer
Initiative dem Volk zur Ablehnung empfohlen wird. In der                dem Kanton die Forderung ab. Der Kanton informiert die
Frühjahrssession 2021 haben beide Räte einen indirekten                 versicherte Person über die Abtretung. Die versicherte
Gegenvorschlag      zur     vorliegenden       Volksinitiative          Person kann dann den Versicherer und die Versicherungs-
grossmehrheitlich verabschiedet, in welchen ein Grossteil               form wechseln.
der Anliegen der Initiative aufgenommen wurden. Nicht                −− «Schwarze Listen»: Der Bundesrat hat vorgeschlagen, die
aufgenommen wurden die Forderungen nach mehr                            Bestimmung, wonach die Kantone eine Liste der säumi-
Pflegepersonal und besseren Arbeitsbedingungen. In der                  gen Prämienzahler führen können, aufzuheben. Die Mehr-
Schlussabstimmung hat der Rat dem Bundesbeschluss auf                   heit der vorberatenden Kommission hat beantragt, die
Ablehnung der Initiative mit 30:14 bei null Enthaltungen                bisherige Kann-Bestimmung beizubehalten. In der Ab-
zugestimmt. Nach letzten Informationen geht der                         stimmung im Rat ergab sich ein Stimmenverhältnis von
Gegenvorschlag dem Initiativkomitee zu wenig weit, weshalb              22:22. Mit Stichentscheid des Präsidenten bleibt es nach
eine Volksabstimmung ansteht.                                           dem Rat bei der bisherigen Bestimmung.
                                                                     −− Kinder können den Versicherer nicht wechseln, wenn Aus-
Ergänzung von Artikel 64a des Bundesgeset-                              stände für sie bestehen. Versicherte, die nur Ausstände
zes über die Krankenversicherung betreffend                             für Kinder haben, gelten nicht als säumig.
Vollstreckung der Prämienzahlungspflicht der                         −− Neu wird auch der Notfall geregelt. Ein Notfall liegt dem-
Versicherten                                                            nach vor, wenn eine Behandlung nicht aufgeschoben wer-
 Standesinitiative Thurgau                                              den kann. Dies ist der Fall, wenn die versicherte Person
 Mit der Standesinitiative wird der Bund aufgefordert, Artikel          ohne sofortige Behandlung gesundheitliche Schäden oder
 64a KVG wie folgt zu ergänzen:                                         den Tod befürchten muss oder die Gesundheit anderer
 «Der Kanton übernimmt 85 Prozent der Forderungen, die                  Personen gefährden kann.
 Gegenstand der Bekanntgabe nach Absatz 3 waren.                     −− Versicherte, für welche der Versicherer dem Kanton die
 Übernimmt der Kanton 90 Prozent dieser Forderungen,                    Meldung mit dem Verlustschein gemacht hat, sind vom
 überträgt ihm der Versicherer den Verlustschein oder                   Versicherer in einer Versicherung mit eingeschränkter
 gleichwertige Rechtstitel zur Bewirtschaftung. Mit der                 Wahl des Leistungserbringers zu versichern.
 Übertragung findet ein Gläubigerwechsel statt. Der Kanton           −− Versicherte, die das 18. Altersjahr vollendet haben, kön-
 zeigt der versicherten Person den Gläubigerwechsel an.                 nen den Versicherer und die Versicherungsform auf das
 Absatz 5 findet in diesen Fällen keine Anwendung.»                     Ende des Kalenderjahres auch wechseln, wenn Prämien,
 Der Vorstoss des Kantons Thurgau hat die vorberatende                  Kostenbeteiligungen, Verzugszinsen oder Betreibungskos-
 Kommission des Ständerates zum Anlass genommen, dem                    ten aus der Zeit ihrer Minderjährigkeit ausstehen.
 Rat eine umfassende Neuregelung bezüglich Umgang mit                −− Die Kantone und die Versicherer tauschen ihre Daten
 Forderungen der Krankenversicherer in Sachen Ausständen                nach einheitlichem Standard aus, der vom Bundesrat fest-
 bei Prämien, Kostenbeteiligungen, Verzugszinsen und                    gelegt wird.
 Betreibungskosten        vorzuschlagen.      Die     vom      Rat   −− Der Bundesrat regelt die Gebühren für Mahnungen und
 beschlossenen Gesetzesänderungen betreffen insbesondere                Zahlungsaufforderungen, die Einzelheiten des Mahn- und
 folgende Bereiche:                                                     Betreibungsverfahrens sowie die Zahlungen der Kantone
−− Für Forderungen, die Kinder betreffen, sind neu immer die            an die Versicherer.
   Eltern haftbar. Dies auch für Forderungen, die nach der           −− Im Rahmen der Übergangsregelung wird auch festgehal-
   Volljährigkeit eintreffen, sofern sie die Zeit vor der Volljäh-      ten, dass ein Kanton zusätzlich 3 Prozent einer Forderung
   rigkeit betreffen.                                                   übernehmen kann, von der er vor dem Inkrafttreten der
−− Eine Person darf neu in einem Kalenderjahr höchstens je              vorliegenden Änderung bereist 85 Prozent übernommen
   zwei Mal für eigene Ausstände und für Ausstände eines                hat. Der Versicherer tritt ihm diese Forderung dann ab.
   Kindes betrieben werden.                                             Der Kanton informiert die versicherte Person.
                                                                      Die Vorlage geht nun an den Nationalrat.

                                                                                                               Information Juli 2021   9
Gesundheitspolitik

     Betreibung von OKP-Forderungen auf                             «Für gerechte und angemessene Reserven.
     Pfändung anstatt auf Konkurs                                   Rückerstattung übermässiger Reserven in der
     Motion Ettlin Erich                                            Krankenversicherung»
     Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, Artikel 43 des   Standesinitiative Tessin
     Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs               «Für gerechte und angemessene Reserven»
     (SchKG) so zu ändern, dass Prämienausstände und                Standesinitiative Genf
     Kostenbeteiligungen           der          obligatorischen     «Für faire und angemessene Reserven»
     Krankenpflegeversicherung (OKP) von im Handelsregister         Standesinitiative Jura
     eingetragenen Personen analog zu andern Forderungen mit        «Für gerechte und angemessene Reserven»
     öffentlich-rechtlichem      Charakter       nicht        der   Standesinitiative Freiburg
     Konkursbetreibung unterliegen. Der Bundesrat beantragt         «Für gerechte und angemessene Reserven»
     Ablehnung der Motion. Er verweist darauf hin, dass im          Standesinitiative Neuenburg
     Moment das Parlament im Rahmen der Standesinitiative des       Mit allen fünf Initiativen wird verlangt, Artikel 17 Absatz 2
     Kantons Thurgau die Probleme bei der Durchsetzung              «Ausgleich von zu hohen Prämieneinnahmen» des
     ausstehender OKP-Forderungen behandle. Der Rat hat die         Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) wie folgt zu
     Motion mit 33:3 Stimmen bei acht Enthaltungen abgelehnt.       ändern:
                                                                    «Lagen die Prämieneinnahmen eines Versicherers in einem
     Zahnärztliche Behandlungen infolge von                         Kanton in einem Jahr deutlich über den kumulierten Kosten
     ärztlichen Behandlungen. Übernahme der                         in diesem Kanton, ist der Versicherer verpflichtet, im
     Kosten durch die obligatorische Kranken-                       betreffenden Kanton im Folgejahr einen Prämienausgleich
     pflegeversicherung                                             zu machen. Die Höhe des entsprechenden Ausgleichs ist
     Standesinitiative Genf                                         durch den Versicherer im Genehmigungsverfahren klar
     Der Grosse Rat des Kantons Genf fordert die                    auszuweisen und zu begründen. Der Antrag ist bis Ende Juni
     Bundesversammlung mit der Standesinitiative auf, im            des Folgejahres bei der Aufsichtsbehörde einzureichen.» Die
     Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) zu             vorberatende Kommission hat mit 9:4 Stimmen beantragt,
     verankern, dass zahnärztliche Behandlungen, die sich           den Initiativen keine Folge zu geben. Dabei wurde einerseits
     aufgrund der Einnahme eines Medikamentes aufdrängen,           auf einen möglichen Jo-Jo-Effekt und anderseits darauf
     von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung              hingewiesen, dass der Bundesrat per 1. Juni 2021 eine
     übernommen werden, selbst wenn das Medikament nicht            Änderung der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung
     zur Behandlung einer schweren Erkrankung dient. Die            verabschiedet hat. Demnach beträgt die zulässige Mindest-
     vorberatende Kommission hat mit 8:0 Stimmen beantragt,         Reservehöhe neu 100 Prozent statt wie bisher 150 Prozent.
     die Standesinitiative abzulehnen. Sie begründet dies damit,    Der Abbau der Reserven ist dabei freiwillig. Ein freiwilliger
     dass die Anliegen mit Artikel 31 KVG bereits weitgehend        Abbau der zu hohen Reserven kommt allen Versicherten
     erfüllt seien. Zudem würden die Kosten für zahnärztliche       zugute. Die Rückerstattung der zu hohen Prämien wird nur
     Behandlungen im Zusammenhang mit einer medikamentösen          den Versicherten in denjenigen Kantonen gewährt, in
     oder einer strahlentherapeutischen Krebsbehandlung –           welchen die Prämien deutlich höher waren als die Kosten.
     worauf in der Begründung zur Standesinitiative verwiesen       Der Rat hat alle fünf Standesinitiativen in einer einzigen
     wird – gemäss Artikel 19 Buchstabe c der                       Abstimmung mit 20:17 Stimmen bei einer Enthaltung
     Krankenpflegeleistungsverordnung           von         der     abgelehnt.
     Krankenversicherung übernommen. Der Rat hat die
     Standesinitiative ohne Diskussion abgelehnt.

10   Information Juli 2021
Gesundheitspolitik

                                                                                                SCHLANGEN-KNÖTERICH
                                                                                                Der Schlangen-Knöterich
                                                                                                wird im Volksmund aufgrund
                                                                                                seiner aufrecht stehenden
                                                                                                Blütenform auch «Zahnbürs-
                                                                                                te» genannt. Selbst in hö-
                                                                                                heren Lagen hat das Knö-
                                                                                                terichgewächs dank seinen
                                                                                                klebrigen Pollen beste Vor-
                                                                                                aussetzungen, um zu über-
                                                                                                leben.

«Für kostenkonforme Prämien. Wirksamer                        Gebühr für Bagatellfälle in der Spital-
Ausgleich von zu hohen Prämien»                               notfallaufnahme
Standesinitiative Tessin                                      Parlamentarische Initiative Weibel Thomas,
«Für kostenkonforme Prämien»                                  übernommen von Bäumle Martin
Standesinitiative Genf                                        Mit der Initiative wird verlangt, die gesetzlichen Regelungen
«Für kostendeckende Prämien»                                  so anzupassen, dass alle Patienten, die eine
Standesinitiative Jura                                        Spitalnotfallpforte aufsuchen, vor Ort eine Gebühr von
«Für kostengerechte Prämien»                                  beispielsweise 50 Franken bezahlen müssen. Diese ist nicht
Standesinitiative Freiburg                                    an die Franchise oder Kostenbeteiligung anrechenbar. Von
«Für kostengerechte Prämien»                                  dieser Gebühr ausgenommen sind Kinder und Jugendliche
Standesinitiative Neuenburg                                   unter 16 Jahren sowie alle Patienten mit ärztlicher Zuweisung
Die gleichen Kantone wie vorstehend verlangen mit der         oder einer nachfolgenden stationären Behandlung. Der
zweiten          Standesinitiative,        dass         im    Nationalrat hat Annahme der Initiative beschlossen. Die
Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG) festgehalten       vorberatende Kommission des Ständerates hat Ablehnung
wird, dass Reserven eines Versicherers als übermässig         beantragt. Sie begründet dies unter anderem damit, dass
gelten, wenn sie mehr als 150 Prozent des gesetzlich          gewisse Patienten aus Kostengründen auf einen Eintritt in
vorgeschriebenen Wertes betragen. Die übermässigen            die Notfallstation verzichten und damit ein gesundheitliches
Reserven müssten entsprechend auf den gesetzlich              Risiko eingehen sowie mit einem erhöhten administrativen
vorgeschriebenen Wert reduziert werden. Zudem wird der        Aufwand. Der Rat hat aber mit 17:15 Stimmen Annahme der
Bundesrat                  aufgefordert,               die    Initiative beschlossen.
Krankenversicherungsaufsichtsverordnung entsprechend
anzupassen. Die vorberatende Kommission hat mit 9:4
Stimmen beantragt, die Initiativen abzulehnen. Sie verweist
auch hier auf die vom Bundesrat per 1. Juni 2021 in Kraft
gesetzte Verordnungsänderung. Der Rat hat alle fünf
Standesinitiativen in einem Durchgang mit 22:17 Stimmen
bei einer Enthaltung abgelehnt.

                                                                                                        Information Juli 2021   11
Gesundheitspolitik

     BUNDESRAT/EDI/BAG UMFELD
     Erhöhter Steuerabzug für Krankenkassen-                         Behandlungstarife in der Krankenpflegezu-
     prämien                                                         satzversicherung
     Aufgrund einer vom Parlament angenommenen Motion hat            Nachdem die Finma zum Teil gravierende Unregelmässigkei-
     der Bundesrat eine Gesetzesvorlage ausgearbeitet und in die     ten bei der Rechnungsstellung von Spitälern und Kliniken für
     Vernehmlassung geschickt. Vorgeschlagen wird, dass bei den      Zusatzversicherte festgestellt hat, die auch von vielen Kran-
     direkten Bundessteuern der Maximalsteuerabzug für Kran-         kenversicherern nicht beanstandet wurden, hat nun die Stif-
     kenkassenprämien für Alleinstehende von 1700 auf 3000           tung für Konsumentenschutz Strafanzeige gegen Spitäler und
     Franken und für Ehepaare von 3500 auf 6000 Franken er-          Versicherer bei der Bundesanwaltschaft eingereicht. Die Stif-
     höht wird. Pro Kind wird ein Zusatzabzug von 1200 statt von     tung bezeichnet die Unregelmässigkeiten als haarsträubend.
     700 Franken vorgesehen. Der Abzug soll künftig auf die Prä-     Nun hat auch der Schweizerische Versicherungsverband re-
     mien für die obligatorische Krankenversicherung beschränkt      agiert, deren Mitglieder ebenfalls Krankenzusatzversicherun-
     werden. Das neue Konzept soll auch für die Kantone gelten,      gen anbieten. Er hat in Absprache mit den Leistungserbrin-
     wobei diese aber die Höhe des Maximalabzuges weiterhin          gern ein elf Punkte umfassendes Regelwerk mit Grundsätzen
     selber bestimmen können.                                        erarbeitet, die bis Ende 2024 in allen Tarifverträgen für Spi-
                                                                     talzusatzversicherungen privat und halbprivat verankert wer-
     Branchenvereinbarung Vermittler                                 den sollen.
     Per 1. Januar 2021 ist die «Branchenvereinbarung Vermitt-
     ler» in Kraft getreten. Die Krankenkassen sind dabei nicht
     verpflichtet dieser Vereinbarung beizutreten, weshalb auch
     einzelne Versicherer auf einen Beitritt verzichtet haben. Der
     Bundesrat will dies nun ändern. Die Branchenvereinbarung
     soll als allgemeinverbindlich erklärt werden. Der Bundesrat
     schlägt vor, dies im Rahmen einer Änderung des Krankenver-
     sicherungsaufsichtsgesetzes zu verankern. Die Beratungen
     der umfangreichen Gesetzesänderung hat der Nationalrat in
     der Sondersession von Anfang Mai 2021 aufgenommen.

                                                                                                       BERGFLOCKENBLUME
                                                                                                       Die Bergflockenblume wird
                                                                                                       aufgrund ihrer blauen Blü-
                                                                                                       ten gerne mit der Kornblu-
                                                                                                       me verwechselt. Den Unter-
                                                                                                       schied erkennt man schnell
                                                                                                       anhand der rötlich-violetten
                                                                                                       Innenblüten. Die mehrjähri-
                                                                                                       ge Pflanze ist in lichten Wäl-
                                                                                                       dern zu finden, aber auch in
                                                                                                       Hochstaudenfluren und Fett-
                                                                                                       wiesen, auf einer Höhe von
                                                                                                       bis zu 2200 Metern über dem
                                                                                                       Meer.

12   Information Juli 2021
INFORMATIONEN DES RVK
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

  Seite

 14       RVK und RVK Rück AG:
          Erfolgreiches Geschäftsjahr 2020
          Am 25. Juni 2021 fand die Delegierten- und Generalversammlung des RVK und der RVK Rück
          AG aufgrund der Corona-Vorgaben auf schriftlichem Weg statt.

  Seite

16
          Rückversicherung: GRV-Grundpflege
          Rückblick 2020: Bei Prämieneinnahmen von 5,1 Millionen Franken haben wir Rückversiche-
          rungsleistungen in der Höhe von 4,7 Millionen Franken ausbezahlt.

  Seite

18
          Versicherungsärztliche Beratung für
          Unfallversicherer
          Dr. med. Andreas Scheiwiller, Leiter vertrauensärztlicher Dienst, spricht im Interview über die
          Entwicklung der Dienstleistung und wie die Zusammenarbeit mit den Unfallversicherern
          funktioniert.

  Seite
          Vorschau: «Fit für den Vorstand»
22        Mit dem Intensivseminar «Fit für den Vorstand» erhalten Führungspersonen praxisorientierte
          Kenntnisse zu zentralen Aufgaben sowie zu relevanten gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen
          Bestimmungen. Das Tagesseminar findet am Donnerstag, 11. November 2021, in Luzern statt.

                                                                                                      Information Juli 2021   13
Informationen des RVK

     RVK und RVK Rück AG
     ERFOLGREICHES GESCHÄFTSJAHR 2020

     Der RVK blickt auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr zurück. Anlässlich der 89. Delegiertenversamm-
     lung vom 25. Juni 2021, welche wegen der Corona-Vorgaben schriftlich durchgeführt werden muss-
     te, genehmigten die Delegierten bei einer Enthaltung einstimmig den Geschäftsbericht und die
     Rechnung 2020 des Verbandes. Zudem haben sie an der 10. Generalversammlung der RVK Rück
     AG, der Tochtergesellschaft des RVK, den Jahres- und den Lagebericht sowie die Jahresrechnung
     gleichermassen angenommen. Auch die übrigen Traktanden wurden praktisch einstimmig ange-
     nommen.

     Der RVK hat die Corona-Pandemie gut gemeistert: Mit dem         Erfolgreiches Jahresergebnis auch bei der
     Jahresergebnis in der Höhe von 840 000 Franken konnten wir      RVK Rück AG
     an die sehr guten Ergebnisse der letzten Jahre anknüpfen. Die   Die RVK Rück AG schliesst trotz Anstieg der Versicherungs-
     aktuellen Versichertenbestände bei den RVK-Mitgliedern per      leistungen um rund 15 Prozent ebenfalls mit einem positiven
     1. Januar 2021 zeigen einen leichten Rückgang um rund 2 Pro-    Jahresergebnis, nämlich mit 211 000 Franken, ab. Das Prä-
     zent. Der Verband setzt sich aktuell aus 23 Krankenversiche-    mienvolumen der Rückversicherungen betrug 6,6 Millionen
     rern zusammen und repräsentiert rund 677 000 Versicherte.       Franken. Für 2021 erwartet die RVK Rück AG ein Prämien-
                                                                     volumen im Rahmen des Vorjahres. Was die Leistungsseite
                                                                     betrifft, ist zum jetzigen Zeitpunkt offen, welche finanziellen
                                                                     Spuren die Corona-Pandemie bei der Rückversicherung hin-
                                                                     terlassen wird.

                                                                     Als Termin für die nächste Delegierten- und Generalversamm-
                                                                     lung ist der 24. Juni 2022 festgelegt worden.

                                                                     Daniel Herzog, Direktor (bis 31.12.2020)
                                                                     041 417 05 00, d.herzog@rvk.ch

14   Information Juli 2021
Informationen des RVK

Neuer Direktor
INTERVIEW MIT PATRICK KELLENBERGER

Seit diesem Jahr ist Patrick Kellenberger Direktor. Er ist seit 2007 in verschiedenen Funktionen des
RVK tätig. Im Interview spricht er über Persönliches und Zukünftiges.

Patrick Kellenberger, herzliche Gratulation zur neuen Po-        Welchen Herausforderungen stellt sich der RVK in
sition als Direktor des RVK. Wie fühlt es sich für Sie an,       Zukunft?
an der Spitze des RVK zu stehen?                                 Nun, die Anforderungen, die wegen der regulatorischen Vor-
Patrick Kellenberger: Vielen Dank für die Blumen. Ein Unter-     gaben entstehen, wie beispielsweise aus dem KVAG, der von
nehmen wie den RVK führen zu dürfen, erachte ich als grosse      der Finma angestossenen Thematik Mehrleistungen Zusatz-
Ehre. Ich habe einmal gehört, dass es an der Spitze sehr ein-    versicherung oder der bevorstehenden VAG-Revision wer-
sam sein soll. So fühle ich mich jedoch nicht, denn wir sind     den uns weiterhin auf Trab halten. Gerade auch hier sind un-
hier im RVK ein tolles Team. Gerade der Teamgedanke ist mir      sere Verbandsmitglieder gefordert, welche sich aber, auch
sehr wichtig, und ihn möchte ich pflegen. Natürlich aber muss,   dank unserer Unterstützung, als robust erweisen. Zudem be-
oder darf, schlussendlich der Chef den Kopf hinhalten – was      schäftigt auch uns die Digitalisierung. Bekanntlich hinkt die
ich dann auch gerne mache (lacht).                               Schweiz etwas hinterher, will aber mit verschiedenen Initia-
                                                                 tiven aufholen. Wir haben hierfür ebenfalls Projekte aufge-
Erzählen Sie uns doch etwas von sich.                            gleist, um für die Zukunft gerüstet zu sein. Daneben beobach-
Kellenberger: Ich bin durch und durch ein Versicherungskind.     ten wir die politischen und wirtschaftlichen Veränderungen
Angefangen mit der Lehre bei der damaligen Genfer Versiche-      im Markt sehr genau. Wir wollen uns noch konsequenter auf
rung in Luzern, über die Sanitas bis zum RVK war ich stets mit   die Bedürfnisse unserer Kunden ausrichten und auch weitere
der Versicherungswelt und ihren Dienstleistungen verbunden.      Kundensegmente erschliessen. Erfreulich, dass dazu bereits
Das konnte ich beim RVK sehr gut einbringen. Ich erachte         Aktivitäten gestartet worden sind. Ganz im Sinne von agie-
mich als ehrgeizig, was ich in meiner Zeit als NLA-Handbal-      ren statt reagieren.
ler verinnerlicht habe. Die Winner-Mentalität, verbunden mit
Umsicht und Menschlichkeit, ist sicherlich ein Markenzeichen     Welche persönlichen Ziele haben Sie sich gesetzt?
von mir. Als Familienmensch verbringe ich zudem den gröss-       Mit meinem Team weiter an der Erfolgsgeschichte des RVK zu
ten Teil meiner Zeit mit meiner Frau und meinen zwei Teen-       arbeiten – und das mit Freude, Engagement und Leidenschaft.
agern. Um den Körper fit zu halten, gehe ich gerne joggen
oder zum Unihockey. Und danach selbstverständlich beim           Vielen Dank für das Gespräch, Patrick Kellenberger.
Bier mit meinen Kollegen.
                                                                 Doris Durrer, Fachspezialistin Unternehmenskommunikation
                                                                 041 417 05 73, d.durrer@rvk.ch
Welche Werte wollen Sie als Direktor des RVK
vertreten?
                                                                   Patrick Kellenberger startete 2007 seine Laufbahn beim RVK.
Kellenberger: Natürlich diejenigen aus unserem Leitbild, also
                                                                   Seit 2012 ist er Bereichsleiter Marketing & Bildung und Mitglied
gemeinsam, engagiert und zuverlässig. Darüber hinaus sind
                                                                   der Geschäftsleitung. Anfang dieses Jahres wurde er zum Direktor
mir Vertrauen, Wertschätzung und Menschlichkeit sehr wich-         ernannt. Er ist eidgenössisch diplomierter Sozialversicherungs-
tig. Gerade in unserer erfolgsgetriebenen Zeit erachte ich es      fachmann, verfügt über ein MAS in Marketing & Dienstleistungs-
als sehr wertvoll, diese Attribute zu vertreten.                   management und hat sich an der HSG betriebswirtschaftlich wei-
                                                                   tergebildet. Patrick Kellenberger ist verheiratet, hat zwei Kinder
                                                                   und lebt in Oberkirch.

                                                                                                                 Information Juli 2021   15
Informationen des RVK

     Rückversicherung
     GRV-GRUNDPFLEGE: RÜCKBLICK 2020

     2020 waren 19 Krankenversicherer mit insgesamt 191 000 OKP-Versicherten der Gross-Risi-
     ko-Versicherung (GRV-)Grundpflege angeschlossen. Bei Prämieneinnahmen von 5,1 Millionen
     Franken haben wir Rückversicherungsleistungen in der Höhe von 4,7 Millionen Franken
     ausbezahlt.

     Der Vergleich der letzten fünf Jahre zeigt einen deutlichen       2020 verzeichnete die GRV-Grundpflege 85 Fälle und damit
     Anstieg der Leistungskosten. Die ausbezahlten Leistungen          deutlich mehr als in den Vorjahren. Pro Leistungsfall wurden
     waren in den vorangehenden Jahren jeweils bei rund 3 Millio-      durchschnittlich 55 500 Franken vergütet, was über dem
     nen Franken. In diesem Jahr sind sie jedoch auf 4,7 Millionen     Durchschnitt der vergangenen Jahre liegt. Spezifische Gründe
     Franken angestiegen. Die Prämieneinnahmen sind konstant           für diesen Leistungsanstieg sind nicht erkennbar. Vielmehr
     bei rund 5 Millionen Franken geblieben.                           sind es die stetig steigenden Kosten in der OKP, welche 2020
                                                                       die Rückversicherungsleistungen überproportional belastet
                                                                       haben.

     Vergleich Prämien, Leistungen und Anzahl Fälle der letzten fünf Jahre

      5 000 000                                                                                     85
                                                                                                             80

      4 000 000                                                                      69
                                61                              59                                           60
      3 000 000                               52

                                                                                                             40
      2 000 000

                                                                                                             20
      1 000 000

                                                                                                             0
                             2016         2017             2018                2019             2020

                                           Prämien        Leistungen         Fälle

16   Information Juli 2021
Informationen des RVK

Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie sind 2020 von be-         Was zukünftig die Leistungen ebenfalls beeinflussen könnte,
sonderem Interesse. So stellt sich die Frage, welchen Einfluss   sind neue Therapieformen, wie das Beispiel Kymriah mit der
die pandemiebedingten Behandlungskosten der ersten Covid-        CAR-T-Zelltherapie aufzeigte. Die Herstellung und Aufberei-
19-Welle auf die Leistungskosten hatten. Gemäss unseren          tung dieser Gentherapie ist sehr komplex und kostenintensiv.
Auswertungen hatten wir zwei Covid-19-Fälle; die betroffenen     Seit den zwei Fällen im Jahr 2019 hat die GRV-Grundpflege
Personen wurden mehrere Wochen auf der Intensivstation be-       keine neuen Fälle mehr verzeichnet.
handelt und später benötigten sie noch eine stationäre Reha-
bilitation. Dies belastete die GRV-Grundpflege mit 234 000       Die Aussichten für das neue Geschäftsjahr sind noch un-
Franken. Gemessen an den Gesamtleistungen von 4,7 Millio-        gewiss, da man die Auswirkungen der zweiten und dritten
nen Franken ist dieser Betrag verhältnismässig gering, womit     Welle der Covid-19-Erkrankungen noch nicht genau abschät-
die Pandemie kein wesentlicher Kostentreiber war.                zen kann.

Die kostenintensivsten Fälle sind weiterhin die Herz-Kreis-      Martina Rüegg, Krankenversicherungsexpertin
                                                                 041 417 05 54, m.rueegg@rvk.ch
lauf-Erkrankungen sowie die Stammzell-Transplantationen.
2020 hatten wir insgesamt sechs Fälle von Stammzell-Trans-
plantationen. Die Zahl der Fälle mit hohen Medikamentenkos-
ten hat ebenfalls leicht zugenommen.

Bruttoleistungen der zehn kostenintensivsten
Krankheitsfälle im Abrechnungsjahr 2020

Herz-Kreislauf			                   CHF 559 000.00
Stammzell-Transplantation           CHF 522 000.00
Stammzell-Transplantation           CHF 402 000.00
Herz-Kreislauf			                   CHF 398 000.00
Medikamente (Stoffwechsel)          CHF 388 000.00
Medikamente (Neurologie)            CHF 314 000.00
Onkologie			                        CHF 295 000.00
Stammzell-Transplantation           CHF 290 000.00
Corona-Infektion			                 CHF 282 000.00
Stammzell-Transplantation           CHF 280 000.00

                                                                                                               Information Juli 2021   17
Informationen des RVK

     Versicherungsärztliche
     Beratung für Unfallversicherer
     IM GESPRÄCH MIT DR. MED.
     ANDREAS SCHEIWILLER
     Seit einigen Jahren arbeitet der vertrauensärztliche Dienst auch im Auftrag von namhaften Privat-
     versicherern. Diese lassen Fälle im Bereich UVG/UVG-Z und Krankentaggeld prüfen. Zeit für eine
     Zwischenbilanz.

     Herr Dr. med. Andreas Scheiwiller, Sie arbeiten als Lei-          Natürlich ist auch die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit
     ter des vertrauensärztlichen Dienstes intensiv mit den            wichtig für die Versicherer. Hier geht es beispielsweise dar-
     Privatversicherern zusammen. Wie hat sich die Dienst-             um, ob der Grad der Arbeitsunfähigkeit angemessen ist und
     leistung entwickelt?                                              ob die Möglichkeit eines Arbeitsversuchs in einer angepass-
     Dr. med. Andreas Scheiwiller: Was mit einem Versicherer be-       ten Tätigkeit mit Schonauflagen besteht. Oft wird auch um
     gann, hat sich stetig weiterentwickelt. Heute arbeiten wir für    eine Prognose bezüglich der Arbeitsunfähigkeit gebeten.
     mehr als zehn Anbieter. Mehrheitlich sind dies Privatversi-       Weiter können Fragen dazu auftauchen, ob die Behandlungs-
     cherer. Es sind aber auch Krankenversicherer dabei, welche        massnahmen angemessen sind oder ob es zusätzlich zu
     zusätzlich das UVG- oder Krankentaggeldgeschäft betrei-           empfehlende Therapiemassnahmen gibt, mit welchen die ge-
     ben. Alleine für die Privatversicherer bearbeiten wir mehrere     wünschte Gesundheitsverbesserung erreicht werden könn-
     Tausend Fälle pro Jahr.                                           te. Die Fragestellungen sind häufig komplex und herausfor-
                                                                       dernd, auch für unsere erfahrenen Ärztinnen und Ärzte.
     Welche Bereiche der Fallbeurteilung stehen dabei im
     Vordergrund?                                                      Sie haben erwähnt, dass mehrere Tausend Fälle pro Jahr
     Scheiwiller: Oftmals geht es um Abklärung der Kausalität.         bearbeitet werden. Wie stellen Sie sicher, dass die Ver-
     Dabei muss beurteilt werden, ob die geltend gemachten Be-         sicherer in angemessener Zeit eine Beurteilung in der
     schwerden in Zusammenhang mit dem Unfall stehen. Dies ist         gewünschten Qualität erhalten?
     oft nicht einfach. Sind die gesundheitlichen Schädigungen         Scheiwiller: Dies ist in der Tat immer wieder eine Herausfor-
     beispielsweise mehrheitlich degenerativ, also mit natürlicher     derung. Aber wir dürfen sagen, dass wir sie gut meistern. Die
     Abnützung verbunden, kann der Kausalzusammenhang nicht            Zufriedenheit mit unserer Dienstleistung ist hoch. Das hat
     hergeleitet werden. Dabei muss zum Teil auch beurteilt wer-       auch die letzte Kundenbefragung wiederum gezeigt. Im Se-
     den, ob der Unfallbegriff als solcher erfüllt ist. Im Grundsatz   kretariat wird sichergestellt, dass die Fälle schnell und ziel-
     muss es sich dabei um eine plötzliche, nicht beabsichtigte        gerichtet triagiert werden. Auch werden die Bearbeitungs-
     Schädigung des Körpers durch einen äusseren Faktor han-           zeiten durch das Sekretariat im Auge behalten. Falls Kunden
     deln. Was einfach klingt, ist in der Praxis aber nicht immer      Beanstandungen zu gewissen ärztlichen Stellungnahmen ha-
     schwarz oder weiss und gibt zu Diskussionen Anlass.               ben, nehmen wir uns dessen an und gehen der Sache nach.
                                                                       Bei Bedarf wird dann eine Zweitmeinung eingeholt. Ich ziehe
                                                                       zudem Stichproben aus den Stellungnahmen der Ärztinnen
                                                                       und Ärzte, die für den RVK tätig sind, um zu sehen, wo es Ver-
                                                                       besserungspotenzial gibt. Mit persönlicher Rückmeldung
                                                                       oder im gemeinsamen Austausch wird so dafür sensibilisiert,
                                                                       eine möglichst hohe und kundengerechte Qualität zu erbrin-
                                                                       gen.

18   Information Juli 2021
Informationen des RVK

Wie viele Fachgebiete werden durch die Ärztinnen und          Unsere Kunden profitieren davon, dass sie termingerecht
Ärzte abgedeckt und wo liegen die Vorteile für die Ver-       gut strukturierte, umfassende und nachvollziehbare Beurtei-
sicherer in der Zusammenarbeit mit dem RVK?                   lungen und Stellungnahmen erhalten. Durch die grosse An-
Scheiwiller: Wir decken alle wichtigen Fachgebiete ab. Bei    zahl von Ärztinnen und Ärzten ist die Stellvertretung auch bei
der Unfallversicherung stehen vor allem die Bereiche Ortho-   Abwesenheiten sichergestellt. Wenn es besonders eilt, kön-
pädie, Traumatologie, Chirurgie und Rheumatologie im Vor-     nen Fälle auch als dringend gekennzeichnet werden. Diese
dergrund. Bei den langen Arbeitsunfähigkeiten der Taggeld-    werden dann innert eines Arbeitstages nach Eingang bear-
versicherung steht neben der internistischen Fragestellung    beitet. Ausserdem bieten wir die Möglichkeit an, die Fälle
häufig die Beurteilung psychischer Leiden im Vordergrund.     (neben Deutsch) auch in den Landessprachen Französisch
                                                              und Italienisch zu bearbeiten. Der Kunde profitiert auch hier
                                                              von unserer breiten Abdeckung.

                                                              Herzlichen Dank für das Gespräch.

                                                              Thomas Lustenberger, Verantwortlicher Kundenentwicklung
                                                              041 417 05 61, th.lustenberger@rvk.ch

                                                                                                 ALPEN-MOHN
                                                                                                 Der Rhätische Alpen-Mohn
                                                                                                 wird aufgrund seiner
                                                                                                 orangegelben Kronblätter
                                                                                                 auch als Gelber Alpen-Mohn
                                                                                                 bezeichnet. Das Gewächs ist
                                                                                                 in der Schweiz vorwiegend
                                                                                                 im Engadin anzutreffen. Der
                                                                                                 Alpen-Mohn wird zwischen
                                                                                                 5 und 20 Zentimeter gross.
                                                                                                 Auffallend ist wie bei allen
                                                                                                 Mohnarten der weisse Milch-
                                                                                                 saft, der bei geknicktem
                                                                                                 Stängel austritt.

                                                                                                         Information Juli 2021   19
Informationen des RVK

     RVK-Frühlingstagung
     2021 als Webinar-Reihe
     EIN ANLASS – DREI BLICKWINKEL
     Der RVK durfte dieses Jahr die 13. Frühlingstagung durchführen – infolge der Covid-19-Pandemie
     als Webinar-Reihe. Zum ersten Mal in der Geschichte des beliebten Formats trafen sich über 60
     Teilnehmende vor dem Bildschirm. Eine Teilnehmerin, der Projektleiter des RVK sowie ein Referent
     erzählen von ihren Eindrücken, von den Vor- und Nachteilen der virtuellen Tagung und ob sich ihre
     Kleidung für das Webinar im Vergleich zur Tagung vor Ort unterschieden hätte.

     DIE TEILNEHMERIN                                                  Der Austausch ist besonders wichtig, wenn ein Anlass
                                                                       online stattfindet
     Sandra Scherrer ist Teamleiterin Leistungen beim Unterneh-        «Alle 50 Minuten haben wir eine kurze Pause eingelegt, da
     men Gemeinsame Einrichtung KVG. Vor drei Jahren stand sie         man vor dem Bildschirm viel schneller ermüdet als in einem
     als Co-Referentin vor den Teilnehmenden der RVK-Frühlings-        Präsenzkurs», erklärt Kuhn. «Ich habe die Teilnehmenden
     tagung, dieses Jahr sitzt sie auf der anderen Seite. Zwar nicht   auch ermutigt, sich in den Pausen eine Erfrischung zu holen,
     in persona, aber wie alle anderen vor ihrem Laptop.               sich die Beine zu vertreten und die Augen in die Ferne schwei-
                                                                       fen zu lassen», fügt er hinzu.
     Nervosität legte sich schnell
     Scherrer: «Anfangs war ich freudig aufgeregt und neugierig        DER ORGANISATOR
     darauf, wie die Tagung virtuell durchgeführt wird.» Der herzli-
     che Einstieg durch Philipp Dünki und seine hilfreichen Instruk-   Philipp Dünki, Produktverantwortlicher Bildung & Events, ar-
     tionen zu Beginn nahmen ihr die Nervosität schnell. «Ich war      beitet seit 2013 beim RVK. Die Organisation der RVK-Früh-
     positiv überrascht, wie gut die RVK-Frühlingstagung auch als      lingstagung gehört seit mehreren Jahren zu seinem
     Webinar funktioniert. Das Tagungsprogramm war abwechs-            Aufgabenbereich.
     lungsreich aufgebaut, die Referate waren praxisnah und ak-
     tuell. Die Referenten liessen spontane Diskussionen zu und        Webinar vs. Präsenz
     plauderten aus dem Nähkästchen, was den einen oder die            Vor allem das ganze Drumherum wie das Networking, die un-
     andere zum Schmunzeln brachte», ergänzt sie.                      gezwungene Atmosphäre und die persönlichen Gespräche
                                                                       fehlen natürlich. Und genau das macht eine Tagung aus. «Da-
     DER REFERENT                                                      her ist es uns ein grosses Anliegen, Tagungen künftig wie-
                                                                       der vor Ort durchzuführen. Bei Fachkursen, wo der Fokus auf
     Der Jurist André Henri Kuhn hat letzten Frühling aufgrund der     der Wissensvermittlung und auf Anwendungsbeispielen liegt,
     Covid-19-Pandemie sein erstes Webinar gegeben. Wie so viele       können wir auch in Zukunft Webinare anbieten – denn Webi-
     andere wurde er damals in das kalte Wasser geworfen. In der       nare bieten auch ganz klar Vorteile», erklärt Dünki.
     Zwischenzeit konnte er reichlich Erfahrung sammeln und sieht
     auch Vorteile im Dozieren vor dem Bildschirm.                     Den vollständigen Bericht finden Sie unter
                                                                       www.rvk.ch/rvk-fruehlingstagung-story.

                                                                       Doris Durrer, Fachspezialistin Unternehmenskommunikation
                                                                       041 417 05 73, d.durrer@rvk.ch

20   Information Juli 2021
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                                                                       Vertiefungskurs
    Mary Walker,
                                                                       «Leistungen ambulant»
    Leiterin Leistungen/Geschäftsführerin-Stv.
    Einsiedler Krankenkasse
    «Der Kurs war sehr praxisnah gestaltet. Der Aus-
    tausch mit den kompetenten Referenten und
    den übrigen Kursteilnehmern hilft mir, die Pro-
    bleme in der täglichen Arbeit zu lösen.»           Dienstag, 7. September 2021
                                                       WWW.RVK.CH/BILDUNG

                                                                                       Information Juli 2021   21
Informationen des RVK

     Clever weiterbilden –
     «Fit für den Vorstand»
     SEMINAR FÜR VORSTANDSMITGLIEDER,
     VERWALTUNGS- UND STIFTUNGSRÄTE

     Die Krankenversicherer unterstehen einer umfassenden und engen Kontrolle durch die Aufsichts-
     behörden. Diese erhöhen die regulatorischen Anforderungen. Somit greifen sie in die unternehme-
     rische Freiheit ein, zudem erhöht es den Verwaltungsaufwand. Mit dem Intensivseminar «Fit für
     den Vorstand» erhalten Führungspersonen praxisorientierte Kenntnisse zu zentralen Aufgaben
     sowie zu relevanten gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Bestimmungen

     Als oberste Instanz eines Unternehmens muss sich der Vor-       Aussage eines Seminarteilnehmers: «Ein sehr wertvoller und
     stand beziehungsweise der Verwaltungsrat mit zahlreichen        spannender Tag! Erfahrene Referenten mit langjähriger Tä-
     Führungs- und Kontrollaufgaben befassen. Externe Fakto-         tigkeit im Gebiet der Krankenkassen vermitteln den Teilneh-
     ren, die massgeblichen Einfluss auf die strategische Ausrich-   menden eindrücklich, welche Verantwortung sie tragen und
     tung haben, sind gerade in der Krankenversicherungsbranche      wie die Situation im Bereich der Haftung ist. Neuen Funktio-
     äusserst vielfältig.                                            nären wie auch bestehenden Führungsmitgliedern ist dieses
                                                                     Seminar absolut zu empfehlen.»
     Welche Aufgaben und Verantwortlichkeiten habe ich? Wie
     steht es mit meiner Haftung? Wie reagieren wir auf verän-       Das Tagesseminar findet am Donnerstag, 11. November 2021,
     derte Rahmenbedingungen, und haben wir unser Risikoma-          in Luzern statt.
     nagement im Griff? Mit diesen und weiteren Fragen werden
     sich die Teilnehmenden beschäftigen und sich in konzentrier-    Marco Fäh, Leiter Bildung & Events
     ter Form Wissen zum Rollenverständnis und zu den damit ver-     041 417 05 62, m.faeh@rvk.ch
     bundenen Führungsaufgaben aneignen.

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