5 Gesundheitspolitik - RVK
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Juli 2021 Das Magazin für Mitglieder, Kunden und Partner Schweizer Alpenblumen «Schweizer Alpenblumen» als 5 Gesundheitspolitik Bildthema in der Juli-Ausgabe. aus Parlament und Bundesrat 15 Neuer Direktor Interview mit Patrick Kellenberger 18 Versicherungsärztliche Beratung Im Gespräch mit Dr. med. Andreas Scheiwiller
Inhalt Gesundheitspolitik 5 BERICHT AUS BERN Parlament, Bundesrat, EDI, BAG Informationen des RVK 14 RVK UND RVK RÜCK AG Erfolgreiches Geschäftsjahr 2020 15 NEUER DIREKTOR Interview mit Patrick Kellenberger 16 RÜCKVERSICHERUNG GRV-Grundpflege: Rückblick 2020 18 VERSICHERUNGSÄRZTLICHE BERATUNG FÜR UNFALLVERSICHERER Im Gespräch mit Dr. med. Andreas Scheiwiller 20 RVK-FRÜHLINGSTAGUNG 2021 ALS WEBINAR-REIHE Ein Anlass – drei Blickwinkel 22 CLEVER WEITERBILDEN – FIT FÜR DEN VORSTAND Seminar für Vorstandsmitglieder, Verwaltungs- und Stiftungsräte 23 RESSOURCEN treffPUNKT KOMPAKT mit spannenden Webinaren 24 NEUES VON DER RVK-CREW Neueintritte, Austritte und Dienstjubiläen Informationen unserer Mitglieder, Kunden und Partner 27 SWING INFORMATIK Weniger Papier, mehr Pflege – die elektronische Komplettlösung hilft weiter! Agenda 28 TERMINE Veranstaltungen und Sessionen Impressum Die INFORMATION ist das Mitteilungsblatt des RVK und erscheint viermal jährlich. Herausgeber / Redaktion RVK – Verband der kleinen und mittleren Krankenversicherer Haldenstrasse 25 / 6006 Luzern / 041 417 05 00 / www.rvk.ch / info@rvk.ch Bilder Die Bilder der vorliegenden Ausgabe sind Impressionen zum Thema «Schweizer Alpenblumen». Titelbild: iStock 2 Information Juli 2021
Liebe Mitglieder Sehr geehrte Damen und Herren Ich freue mich! Ja, natürlich auch über die weiteren Corona-Öffnungs- schritte, viel mehr aber über mein erstes Editorial als Direktor. In meinen 14 Jahren beim RVK durfte ich das Unternehmen aus verschiedenen Blickwin- keln kennenlernen. Mit dem Blick aufs Ganze darf ich sagen, eine gesunde und gut funktionierende Unternehmung von meinem Vorgänger Daniel Her- zog übernommen zu haben. Ich bin motiviert, die vom Vor- stand und vom Verwaltungsrat vorgegebene Strategie weiterzuführen. Besonderes Augenmerk gilt den regulato- rischen Entwicklungen und den Entwicklungen im Mark- tumfeld. Mein Team und ich werden die anstehenden Her- ausforderungen meistern und an der Erfolgsgeschichte des RVK weiterschreiben. Im Interview auf Seite 15 erfahren Sie noch etwas mehr darüber. Leider fand die diesjährige Delegierten- und Generalver- sammlung wiederum nicht physisch statt. Auf schriftli- chem Weg durften aber der Vorstand, der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung ein erfolgreiches Geschäftsjahr «Ich bin motiviert, an 2020 präsentieren. Zwar hinterliess Corona auch bei uns seine Spuren. der RVK- Dank flexibler Planung und dank dem grossen Engagement unserer Mitar- beitenden konnte dennoch ein sehr positives Ergebnis erzielt werden. Unse- Erfolgsgeschichte ren Kunden, Mitgliedern, Partnern und Mitarbeitenden gebührt dafür ein be- weiterzuschreiben.» sonderes Dankeschön. Mehr zum Geschäftsjahr finden Sie auf Seite 14. Blicken wir voraus, ist im zweiten Halbjahr wieder mehr Normalität zu er- warten. Das bedeutet wieder weniger Homeoffice, also mehr Präsenz im Büro und damit mehr persönlicher Austausch. Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, bieten wir Möglichkeiten zum persönlichen Treffen, beispielsweise an unserer physisch geplanten Fachtagung Langzeitpflege oder der Fachta- gung VVG-Mehrleistung . Auch darauf, und auf die Zukunft mit Ihnen über- haupt, freue ich mich! Herzlich Patrick Kellenberger Direktor Information Juli 2021 3
GESUNDHEITSPOLITIK DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE Seite Transplantationsgesetz 5 Der Bundesrat will die erweiterte Widerspruchslösung einführen und schlägt einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten» vor. Der National- rat hat dem Gegenvorschlag zugestimmt. Seite 8 Kostendämpfung-Paket 1 Im Rahmen der Einigungskonferenz der letzten Differenzbereinigungsrunde haben sich die ständerätlichen Formulierungen in den strittigen Punkten in Artikel 43 Absatz 5quinquies, Artikel 59b Absatz 1 und Absatz 6 durchgesetzt. Seite Branchenvereinbarung Vermittler 12 Die per 1. Januar 2021 in Kraft getretene Branchenvereinbarung ist nicht allgemeinverbind- lich, weshalb einzelne Versicherer auf einen Beitritt verzichtet haben. Der Bundesrat will dies nun ändern. 4 Information Juli 2021
Gesundheitspolitik Aus dem Parlament Die wichtigsten politischen Entwicklungen seit dem 20. März 2021 von Moritz Helfenstein zusammengefasst und kommentiert. AUS DEM Gegenvorschlag verabschiedet, der eine sogenannte erweiterte Widerspruchslösung vorsieht, wie sie auch in NATIONALRAT verschiedenen europäischen Ländern gilt. Wer nach diesem Vorschlag nach seinem Tod keine Organe spenden möchte, hätte dies neu zu Lebzeiten festhalten müssen. Wenn kein Im Rahmen der Sondersession vom 3. bis 5. Mai 2021 dokumentierter Wille der verstorbenen Person vorliegt, befasste sich der Rat unter anderem schwergewichtig mit sollen die nächsten Angehörigen angefragt werden. Wenn den Änderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) sie den Willen nicht kennen, können sie selber noch und des Transplantationsgesetzes. Widerspruch einlegen. Wenn kein Widerspruch vorliegt und keine Angehörigen erreichbar sind, dürfen keine Entnahmen Versicherungsaufsichtsgesetz. Änderung gemacht werden. Die schon bestehende nationale Die dem Rat zur Beratung unterbreitete Vorlage umfasste 87 Zuteilungsstelle für Organe hat ein Register zu führen, in das Seiten. Im Laufe der Debatte hat sich eine grosse Zahl von jede Person ihren Widerspruch, ihre Zustimmung oder eine Votantinnen und Votanten zu Wort gemeldet. Es handelt sich andere Äusserung zur Spendebereitschaft eintragen kann. also um eine umfassende Überarbeitung des VAG. Unter Der indirekte Gegenvorschlag wird zum Gesetz, wenn die Berücksichtigung des Umfanges und der Komplexität dieses Volksinitiative zurückgezogen oder vom Volk oder dem Geschäftes sowie des Umstandes, dass es sich erst um die Ständemehr abgelehnt wird. Der Rat hat – in der Hoffnung, erste Behandlungsrunde im Nationalrat handelt, wird dass die Initiative dank dem indirekten Gegenvorschlag vorgesehen, zu dieser Gesetzesänderung zur gegebenen zurückgezogen wird – dem Gegenvorschlag mit 150:34 Zeit einen separaten Bericht zu erstellen. Stimmen bei vier Enthaltungen zugestimmt. Welches die konkreten Auswirkungen sowohl der Volksinitiative, wie Transplantationsgesetz. Änderung auch des Gegenvorschlages auf die Krankenversicherer Organspende fördern – Leben retten. Volksinitiative wären, ist schwierig abzuschätzen. Mit beiden Vorlagen Heute gilt die sogenannte Zustimmungslösung. Das heisst, erhofft man sich, dass viel mehr Organe gespendet werden. für die Zulässigkeit einer Organentnahme muss die Organtransplantationen sind an sich kostenintensiv. verstorbene Person zu Lebzeiten der Entnahme zugestimmt Anderseits verursacht auch die Behandlung von Patienten, haben. Liegt keine Zustimmung und auch keine Ablehnung die dringend ein neues Organ brauchen, hohe Kosten. Die vor, sind die nächsten Angehörigen anzufragen, ob ihnen Vorlage geht nun in den Ständerat. eine Äusserung des Verstorbenen bekannt ist. Wenn nicht, dürfen die Angehörigen entscheiden. Sie sollen dabei den Keine Erhöhung der mutmasslichen Willen der verstorbenen Person beachten. Krankenkassenprämien 2020 Die Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten» Standesinitiative Genf sieht den Wechsel von der heutigen Zustimmungs- zur Wie bereits der Ständerat in der Wintersession 2020 hat Widerspruchslösung vor. Bei Annahme der Volksinitiative auch der Nationalrat auf Antrag seiner vorberatenden wäre jede Person in der Schweiz im Todesfall Organspender, Kommission die Standesinitiative abgelehnt. Abgesehen sofern sie nicht zu Lebzeiten ihren Widerspruch geäussert davon, dass das Versicherungsjahr 2020 längst abgelaufen hat. Die vorberatende Kommission hat mit 11:10 Stimmen und daher die Prämien 2020 ohnehin nicht mehr geändert beantragt, die Initiative anzunehmen. Der Bundesrat hat werden können, wird auch festgehalten, dass die Forderung Ablehnung der Volksinitiative beantragt. Der Rat hat der der Initiative praktisch erfüllt ist, stiegen die Prämien im Initiative mit 88:87 Stimmen zugestimmt. Die vorberatende Jahre 2020 doch nur um 0,5 Prozent und für das Jahr 2021 Kommission hat dann mit 17:5 Stimmen einen indirekten um 0,6 Prozent. Information Juli 2021 5
Gesundheitspolitik Schluss mit der Diskriminierung der Frauen in auch Personen mit tieferen Einkommen höhere Franchisen der Krankentaggeldversicherung. Einheitliche wählen könnten, weil sie sich über ein solches Konto Prämien für Frauen und Männer Sicherheit für den Fall von grösseren gesundheitlichen Motion Gysi Barbara Problemen und damit zusammenhängenden Mit der Motion wird der Bundesrat aufgefordert, eine Kostenbeteiligungen verschaffen könnten. Die vorberatende Gesetzesänderung vorzulegen, mit der die Kommission hat im zweiten Anlauf beantragt, die Krankentaggeldprämien für Frauen und Männer gleich hoch parlamentarische Initiative abzulehnen. Befürchtet wird ein sind. Die unterschiedlichen Kosten zwischen den grosser administrativer Mehraufwand. Zudem besteht die Geschlechtern wären gegebenenfalls mit einem Ausgleich Meinung, es handle sich hier um eine Art Säule 3b von abzugelten. Der Bundesrat hat Ablehnung der Motion welcher Versicherte mit tieferen Einkommen kaum Gebrauch beantragt. Er begründet dies insbesondere damit, dass es machen könnten. So ergäbe sich ein System, welches sich bei der Krankentaggeldversicherung um eine freiwillige Besserverdienenden weitere Steuervorteile bringen würde. Versicherung handle und es auch ganz verschiedene Der Rat hat die Initiative mit 112:75 Stimmen bei vier Lösungen gäbe. Der Rat hat die Motion diskussionslos mit Enthaltungen abgelehnt. 98:82 Stimmen bei drei Enthaltungen abgelehnt. Stärkung der Palliative Care. Entlastung der Kostenbeteiligung. Möglichkeit eines stationären Strukturen durch Gleichstellung Gesundheitskontos schaffen von Hospizen mit Geburtshäusern Parlamentarische Initiative Natermond Philippe Parlamentarische Initiative Flückiger-Bäni Sylvia, Mit der Initiative wird verlangt, das Bundesgesetz über die übernommen von Herzog Verena Krankenversicherung (KVG) und die anderen einschlägigen Über die Initiative wird verlangt, dass Hospize im Gesetzesgrundlagen so zu ändern, dass es den Versicherten Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) den auf Wunsch möglich wird, auf einem Kautionskonto einen Geburtshäusern gleichgestellt werden. Palliative Care soll Betrag zurückzustellen, um ihre Kostenbeteiligung bei den damit gestärkt werden. Begründet wird die Forderung auch Gesundheitskosten zu finanzieren. Zudem soll geprüft damit, dass mit der Gleichstellung im werden, ob eine Steuerbefreiung des Sparbetrages bis zu Krankenversicherungsgesetz mit den Geburtshäusern teure einer bestimmten Obergrenze sinnvoll ist. Dem Initianten stationäre Infrastrukturen entlastet werden könnten. schwebt eine Art Kautionskonto nach dem Modell des Nachdem der Ständerat die Motion bereits abgelehnt hat, Mietzinsdepots vor. Er geht davon aus, dass auf diese Weise hat auch die vorberatende Kommission des Nationalrates ALPEN-EDELWEISS Das Alpen-Edelweiss ist die wahrscheinlich bekanntes- te Alpenblume, die in der Schweiz unter Naturschutz steht. Die krautige Pflanze kann eine Wuchshöhe von über 20 Zentimetern errei- chen und ist am häufigsten in felsiger Kalksteinumgebung in Höhenlagen zwischen 1500 und 3400 Metern zu finden. 6 Information Juli 2021
Gesundheitspolitik Ablehnung beantragt. Dies auch mit der Begründung, dass Zugang zu einem Minimum an medizinischer der Ständerat in der Wintersession eine Motion seiner Vorsorge für alle vorberatenden Kommission angenommen hat, mit welcher Motion Fridez Pierre-Alain der Bundesrat beauftragt wird, gesetzliche Grundlagen zu Der Bundesrat wird mit der Motion beauftragt, die schaffen, damit schweizweit eine bedarfsgerechte Palliative gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, die eine kostenlose Care gewährleistet wird (siehe nachfolgendes Geschäft). Der medizinische Vorsorgeuntersuchung mit Beratung für Rat hat die parlamentarische Initiative mit 60:13 Stimmen diejenigen krankenversicherten Personen über 40 vorsehen, bei null Enthaltungen abgelehnt. die eine tiefe Franchise von 300 oder 500 Franken gewählt und in den vergangenen zwei Jahren keine Für eine angemessene Finanzierung der Krankenkassenleistungen bezogen haben. Der Bundesrat Palliative Care hat Ablehnung der Motion beantragt. Er begründet dies Motion SGK-S insbesondere damit, dass die dadurch entstehenden Mit der Kommissionsmotion wird der Bundesrat beauftragt, Zusatzkosten auf alle Versicherten überwälzt werden die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit müssten. Zudem fragt sich der Bundesrat, womit es sich eine bedarfsgerechte Behandlung und Betreuung aller rechtfertigen liesse, die Unentgeltlichkeit auf Versicherte zu Menschen am Lebensende schweizweit gewährleistet wird, beschränken, die eine Franchise von 300 oder 500 Franken unter Berücksichtigung der allgemeinen und spezialisierten gewählt und ihre Krankenkasse in den letzten zwei Jahren Angebote der Palliative Care in allen Versorgungsbereichen. nichts gekostet haben. Der Rat hat die Motion mit 111:67 Die Kantone sind in geeigneter Weise einzubeziehen. Stimmen bei zwei Enthaltungen abgelehnt. Bundesrat und vorbereitende Kommission haben Annahme der Motion beantragt. Ohne Diskussion hat der Rat Annahme Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Für der Motion beschlossen. eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» In der Wintersession 2019 hat der Rat dem Bundebeschluss Verhütungsmittel gehören in den Grund- über die Volksinitiative «Für eine starke Pflege katalog der Krankenversicherung (Pflegeinitiative)», der eine Ablehnung der Initiative vorsieht, Motion Marti Samira zugestimmt. Nachdem nun auch der Ständerat in dieser Der Bundesrat wird mit der Motion beauftragt, medizinisch Sommersession in diesem Sinne entschieden hat, hat der verschriebene Verhütungsmittel für alle Bevölkerungsgruppen Rat im Rahmen der Schlussabstimmung dem Beschluss mit leicht zugänglich zu machen, indem er diese Verhütungsmittel 116:74 Stimmen bei sechs Enthaltungen zugestimmt. In der in den Grundkatalog der Krankenversicherung aufnimmt. Frühjahrsession 2021 haben beide Räte einem indirekten Der Bundesrat hat Ablehnung der Motion beantragt. Er Gegenvorschlag zugestimmt. Den Initianten geht dieser verweist darauf, dass hier keine Krankheit vorliege und dass Vorschlag aber zu wenig weit, weshalb es zu einer es in der Eigenverantwortung der Versicherten liege, Volksabstimmung kommen wird, die wohl frühestens im unerwünschte Schwangerschaften zu vermeiden. Die November 2021 stattfinden könnte. Unterstützung von Personen in prekären finanziellen Verhältnissen sei im Übrigen Sache der Kantone. Der Rat hat Bundesgesetz über die Krankenversicherung. die Motion diskussionslos mit 120:65 Stimmen bei einer Änderung (Massnahmen zur Kostendämpfung, Enthaltung abgelehnt. Paket 1) Wie den nachstehenden Ausführungen beim ersten Abschnitt «Aus dem Ständerat» entnommen werden kann, hat der Ständerat einige Beschlüsse des Nationalrates übernommen, und in der abschliessenden Einigungskonferenz haben sich die Beschlüsse des Ständerates durchgesetzt. In der Schlussabstimmung hat der Nationalrat der Gesetzesänderung mit 196:00 Stimmen bei null Enthaltungen zugestimmt. Information Juli 2021 7
Gesundheitspolitik AUS DEM −− Art. 59b Absatz 1bis; Der Ständerat wollte – im Gegensatz STÄNDERAT zum Nationalrat – keine Liste von Bereichen aufnehmen, in welchen Pilotprojekte möglich sind. Nach Abklärungen beim Justizdepartement schliesst sich der Ständerat aber Änderung (Massnahmen zur Kostendämpfung- dem Beschluss des Nationalrates an, der eine solche Paket 1) Liste vorsieht. In der dritten und letzten Differenzbereinigungsrunde −− Art. 59 Absatz 1ter; Im Gegensatz zum Nationalrat wollte befasste sich der Rat mit folgenden Gesetzesbestimmungen: der Ständerat keine Bestimmung aufnehmen, die dem −− Art. 43 Absatz 5ter; Hier geht es darum, ob der Bundesrat Bundesrat das Recht gibt, Pilotprojekte auch in weiteren für bestimmte auf ambulante Behandlungen bezogene Pa- Bereichen zu bewilligen, sofern diese nicht vom Gesetz tientenpauschaltarife Ausnahmen in Bezug auf das Erfor- abweichen. Der Rat hat sich nun aber dem Beschluss des dernis einer gesamtschweizerischen Einheitlichkeit der Nationalrates angeschlossen. Tarifstruktur vorsehen kann. Der Ständerat wollte ur- −− Art. 59 Absatz 6; Hier wird festgehalten, dass der Bundes- sprünglich diese Bestimmung streichen. Der Rat hat sich rat nach Abschluss des Pilotprojektes vorsehen kann, nun dem Vorschlag des Bundesrates und damit dem Be- dass die abweichenden Bestimmungen anwendbar blei- schluss des Nationalrates angeschlossen, aber gleichzei- ben, wenn die Evaluation gezeigt hat, dass mit dem er- tig die nachstehende neue Bestimmung aufgenommen: probten Modell die Kostenentwicklung wirksam einge- −− Art. 43 Absatz 5quinquies; Die Tarifpartner können für dämmt werden kann. Der Ständerat will aber, dass auch bestimmte ambulante Behandlungen regional geltende die Qualität gestärkt oder die Digitalisierung gefördert Patientenpauschaltarife vereinbaren, die nicht auf einer werden kann. gesamtschweizerischen einheitlichen Tarifstruktur beru- hen, sofern dies insbesondere regionale Gegebenheiten Im Rahmen der Einigungskonferenz haben sich die erfordern. Gesamtschweizerisch einheitliche Tarifstruktu- ständerätlichen Formulierungen in den strittigen Punkten in ren nach Absatz 5 gehen vor. Artikel 43 Absatz 5quinquies, Artikel 59b Absatz 1 und −− Art. 59b Absatz 1; Der Nationalrat will neue Modelle nach Absatz 6 durchgesetzt. Der Rat hat mit 43:0 Stimmen bei Anhörung der interessierten Kreise nur als Pilotprojekte null Enthaltungen zugestimmt. In der Schlussabstimmung bewilligen, wenn diese zur Eindämmung der Kostenent- hat der Rat der Gesetzesänderung mit 44:0 Stimmen bei null wicklung dienen. Der Ständerat will aber, dass diese auch Enthaltungen zugestimmt. zur Stärkung der Anforderungen der Qualität oder zur För- derung der Digitalisierung beitragen. ALPEN-AKELEI Die Alpen-Akelei ist eine Blu- me aus der Familie der Hah- nenfussgewächse und vor- wiegend in den zentralen Ketten der westlichen Al- pen beheimatet. Die mehr- jährige Pflanze wächst bis zu 70 Zentimeter hoch und bevorzugt feuchte wie auch kalkhaltige Böden zwischen 1200 und 2600 Metern über Meer. In der Schweiz steht die Alpenblume auf der Ro- ten Liste der gefährdeten Ar- ten und darf nicht gepflückt werden. 8 Information Juli 2021
Gesundheitspolitik Bundesbeschluss über die Volksinitiative −− Der Kanton kann verlangen, dass der Versicherer ihm die «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» von einer Betreibung betroffenen Person bekannt gibt. Der Bundesrat hat dem Parlament empfohlen, dem Volk −− Kann der Versicherer bei den Eltern, die die Prämien für ohne Gegenvorschlag Ablehnung der Initiative zu beantragen. ein Kind schulden, für die Forderung keinen Verlust- Der Nationalrat hat die Volksinitiative in der Wintersession schein erwirken, kann er die Forderung dem Kanton den- 2019 abgelehnt. In der laufenden Session hat auch der noch bekanntgeben. Ständerat dem Bundebeschluss auf Ablehnung mit 28:14 −− Wenn der Kanton neu zusätzlich 5 Prozent der Forderung Stimmen bei null Enthaltungen zugestimmt, wonach die zu den 85 Prozent übernimmt, so tritt der Versicherer Initiative dem Volk zur Ablehnung empfohlen wird. In der dem Kanton die Forderung ab. Der Kanton informiert die Frühjahrssession 2021 haben beide Räte einen indirekten versicherte Person über die Abtretung. Die versicherte Gegenvorschlag zur vorliegenden Volksinitiative Person kann dann den Versicherer und die Versicherungs- grossmehrheitlich verabschiedet, in welchen ein Grossteil form wechseln. der Anliegen der Initiative aufgenommen wurden. Nicht −− «Schwarze Listen»: Der Bundesrat hat vorgeschlagen, die aufgenommen wurden die Forderungen nach mehr Bestimmung, wonach die Kantone eine Liste der säumi- Pflegepersonal und besseren Arbeitsbedingungen. In der gen Prämienzahler führen können, aufzuheben. Die Mehr- Schlussabstimmung hat der Rat dem Bundesbeschluss auf heit der vorberatenden Kommission hat beantragt, die Ablehnung der Initiative mit 30:14 bei null Enthaltungen bisherige Kann-Bestimmung beizubehalten. In der Ab- zugestimmt. Nach letzten Informationen geht der stimmung im Rat ergab sich ein Stimmenverhältnis von Gegenvorschlag dem Initiativkomitee zu wenig weit, weshalb 22:22. Mit Stichentscheid des Präsidenten bleibt es nach eine Volksabstimmung ansteht. dem Rat bei der bisherigen Bestimmung. −− Kinder können den Versicherer nicht wechseln, wenn Aus- Ergänzung von Artikel 64a des Bundesgeset- stände für sie bestehen. Versicherte, die nur Ausstände zes über die Krankenversicherung betreffend für Kinder haben, gelten nicht als säumig. Vollstreckung der Prämienzahlungspflicht der −− Neu wird auch der Notfall geregelt. Ein Notfall liegt dem- Versicherten nach vor, wenn eine Behandlung nicht aufgeschoben wer- Standesinitiative Thurgau den kann. Dies ist der Fall, wenn die versicherte Person Mit der Standesinitiative wird der Bund aufgefordert, Artikel ohne sofortige Behandlung gesundheitliche Schäden oder 64a KVG wie folgt zu ergänzen: den Tod befürchten muss oder die Gesundheit anderer «Der Kanton übernimmt 85 Prozent der Forderungen, die Personen gefährden kann. Gegenstand der Bekanntgabe nach Absatz 3 waren. −− Versicherte, für welche der Versicherer dem Kanton die Übernimmt der Kanton 90 Prozent dieser Forderungen, Meldung mit dem Verlustschein gemacht hat, sind vom überträgt ihm der Versicherer den Verlustschein oder Versicherer in einer Versicherung mit eingeschränkter gleichwertige Rechtstitel zur Bewirtschaftung. Mit der Wahl des Leistungserbringers zu versichern. Übertragung findet ein Gläubigerwechsel statt. Der Kanton −− Versicherte, die das 18. Altersjahr vollendet haben, kön- zeigt der versicherten Person den Gläubigerwechsel an. nen den Versicherer und die Versicherungsform auf das Absatz 5 findet in diesen Fällen keine Anwendung.» Ende des Kalenderjahres auch wechseln, wenn Prämien, Der Vorstoss des Kantons Thurgau hat die vorberatende Kostenbeteiligungen, Verzugszinsen oder Betreibungskos- Kommission des Ständerates zum Anlass genommen, dem ten aus der Zeit ihrer Minderjährigkeit ausstehen. Rat eine umfassende Neuregelung bezüglich Umgang mit −− Die Kantone und die Versicherer tauschen ihre Daten Forderungen der Krankenversicherer in Sachen Ausständen nach einheitlichem Standard aus, der vom Bundesrat fest- bei Prämien, Kostenbeteiligungen, Verzugszinsen und gelegt wird. Betreibungskosten vorzuschlagen. Die vom Rat −− Der Bundesrat regelt die Gebühren für Mahnungen und beschlossenen Gesetzesänderungen betreffen insbesondere Zahlungsaufforderungen, die Einzelheiten des Mahn- und folgende Bereiche: Betreibungsverfahrens sowie die Zahlungen der Kantone −− Für Forderungen, die Kinder betreffen, sind neu immer die an die Versicherer. Eltern haftbar. Dies auch für Forderungen, die nach der −− Im Rahmen der Übergangsregelung wird auch festgehal- Volljährigkeit eintreffen, sofern sie die Zeit vor der Volljäh- ten, dass ein Kanton zusätzlich 3 Prozent einer Forderung rigkeit betreffen. übernehmen kann, von der er vor dem Inkrafttreten der −− Eine Person darf neu in einem Kalenderjahr höchstens je vorliegenden Änderung bereist 85 Prozent übernommen zwei Mal für eigene Ausstände und für Ausstände eines hat. Der Versicherer tritt ihm diese Forderung dann ab. Kindes betrieben werden. Der Kanton informiert die versicherte Person. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat. Information Juli 2021 9
Gesundheitspolitik Betreibung von OKP-Forderungen auf «Für gerechte und angemessene Reserven. Pfändung anstatt auf Konkurs Rückerstattung übermässiger Reserven in der Motion Ettlin Erich Krankenversicherung» Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, Artikel 43 des Standesinitiative Tessin Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs «Für gerechte und angemessene Reserven» (SchKG) so zu ändern, dass Prämienausstände und Standesinitiative Genf Kostenbeteiligungen der obligatorischen «Für faire und angemessene Reserven» Krankenpflegeversicherung (OKP) von im Handelsregister Standesinitiative Jura eingetragenen Personen analog zu andern Forderungen mit «Für gerechte und angemessene Reserven» öffentlich-rechtlichem Charakter nicht der Standesinitiative Freiburg Konkursbetreibung unterliegen. Der Bundesrat beantragt «Für gerechte und angemessene Reserven» Ablehnung der Motion. Er verweist darauf hin, dass im Standesinitiative Neuenburg Moment das Parlament im Rahmen der Standesinitiative des Mit allen fünf Initiativen wird verlangt, Artikel 17 Absatz 2 Kantons Thurgau die Probleme bei der Durchsetzung «Ausgleich von zu hohen Prämieneinnahmen» des ausstehender OKP-Forderungen behandle. Der Rat hat die Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) wie folgt zu Motion mit 33:3 Stimmen bei acht Enthaltungen abgelehnt. ändern: «Lagen die Prämieneinnahmen eines Versicherers in einem Zahnärztliche Behandlungen infolge von Kanton in einem Jahr deutlich über den kumulierten Kosten ärztlichen Behandlungen. Übernahme der in diesem Kanton, ist der Versicherer verpflichtet, im Kosten durch die obligatorische Kranken- betreffenden Kanton im Folgejahr einen Prämienausgleich pflegeversicherung zu machen. Die Höhe des entsprechenden Ausgleichs ist Standesinitiative Genf durch den Versicherer im Genehmigungsverfahren klar Der Grosse Rat des Kantons Genf fordert die auszuweisen und zu begründen. Der Antrag ist bis Ende Juni Bundesversammlung mit der Standesinitiative auf, im des Folgejahres bei der Aufsichtsbehörde einzureichen.» Die Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) zu vorberatende Kommission hat mit 9:4 Stimmen beantragt, verankern, dass zahnärztliche Behandlungen, die sich den Initiativen keine Folge zu geben. Dabei wurde einerseits aufgrund der Einnahme eines Medikamentes aufdrängen, auf einen möglichen Jo-Jo-Effekt und anderseits darauf von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung hingewiesen, dass der Bundesrat per 1. Juni 2021 eine übernommen werden, selbst wenn das Medikament nicht Änderung der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung zur Behandlung einer schweren Erkrankung dient. Die verabschiedet hat. Demnach beträgt die zulässige Mindest- vorberatende Kommission hat mit 8:0 Stimmen beantragt, Reservehöhe neu 100 Prozent statt wie bisher 150 Prozent. die Standesinitiative abzulehnen. Sie begründet dies damit, Der Abbau der Reserven ist dabei freiwillig. Ein freiwilliger dass die Anliegen mit Artikel 31 KVG bereits weitgehend Abbau der zu hohen Reserven kommt allen Versicherten erfüllt seien. Zudem würden die Kosten für zahnärztliche zugute. Die Rückerstattung der zu hohen Prämien wird nur Behandlungen im Zusammenhang mit einer medikamentösen den Versicherten in denjenigen Kantonen gewährt, in oder einer strahlentherapeutischen Krebsbehandlung – welchen die Prämien deutlich höher waren als die Kosten. worauf in der Begründung zur Standesinitiative verwiesen Der Rat hat alle fünf Standesinitiativen in einer einzigen wird – gemäss Artikel 19 Buchstabe c der Abstimmung mit 20:17 Stimmen bei einer Enthaltung Krankenpflegeleistungsverordnung von der abgelehnt. Krankenversicherung übernommen. Der Rat hat die Standesinitiative ohne Diskussion abgelehnt. 10 Information Juli 2021
Gesundheitspolitik SCHLANGEN-KNÖTERICH Der Schlangen-Knöterich wird im Volksmund aufgrund seiner aufrecht stehenden Blütenform auch «Zahnbürs- te» genannt. Selbst in hö- heren Lagen hat das Knö- terichgewächs dank seinen klebrigen Pollen beste Vor- aussetzungen, um zu über- leben. «Für kostenkonforme Prämien. Wirksamer Gebühr für Bagatellfälle in der Spital- Ausgleich von zu hohen Prämien» notfallaufnahme Standesinitiative Tessin Parlamentarische Initiative Weibel Thomas, «Für kostenkonforme Prämien» übernommen von Bäumle Martin Standesinitiative Genf Mit der Initiative wird verlangt, die gesetzlichen Regelungen «Für kostendeckende Prämien» so anzupassen, dass alle Patienten, die eine Standesinitiative Jura Spitalnotfallpforte aufsuchen, vor Ort eine Gebühr von «Für kostengerechte Prämien» beispielsweise 50 Franken bezahlen müssen. Diese ist nicht Standesinitiative Freiburg an die Franchise oder Kostenbeteiligung anrechenbar. Von «Für kostengerechte Prämien» dieser Gebühr ausgenommen sind Kinder und Jugendliche Standesinitiative Neuenburg unter 16 Jahren sowie alle Patienten mit ärztlicher Zuweisung Die gleichen Kantone wie vorstehend verlangen mit der oder einer nachfolgenden stationären Behandlung. Der zweiten Standesinitiative, dass im Nationalrat hat Annahme der Initiative beschlossen. Die Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG) festgehalten vorberatende Kommission des Ständerates hat Ablehnung wird, dass Reserven eines Versicherers als übermässig beantragt. Sie begründet dies unter anderem damit, dass gelten, wenn sie mehr als 150 Prozent des gesetzlich gewisse Patienten aus Kostengründen auf einen Eintritt in vorgeschriebenen Wertes betragen. Die übermässigen die Notfallstation verzichten und damit ein gesundheitliches Reserven müssten entsprechend auf den gesetzlich Risiko eingehen sowie mit einem erhöhten administrativen vorgeschriebenen Wert reduziert werden. Zudem wird der Aufwand. Der Rat hat aber mit 17:15 Stimmen Annahme der Bundesrat aufgefordert, die Initiative beschlossen. Krankenversicherungsaufsichtsverordnung entsprechend anzupassen. Die vorberatende Kommission hat mit 9:4 Stimmen beantragt, die Initiativen abzulehnen. Sie verweist auch hier auf die vom Bundesrat per 1. Juni 2021 in Kraft gesetzte Verordnungsänderung. Der Rat hat alle fünf Standesinitiativen in einem Durchgang mit 22:17 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt. Information Juli 2021 11
Gesundheitspolitik BUNDESRAT/EDI/BAG UMFELD Erhöhter Steuerabzug für Krankenkassen- Behandlungstarife in der Krankenpflegezu- prämien satzversicherung Aufgrund einer vom Parlament angenommenen Motion hat Nachdem die Finma zum Teil gravierende Unregelmässigkei- der Bundesrat eine Gesetzesvorlage ausgearbeitet und in die ten bei der Rechnungsstellung von Spitälern und Kliniken für Vernehmlassung geschickt. Vorgeschlagen wird, dass bei den Zusatzversicherte festgestellt hat, die auch von vielen Kran- direkten Bundessteuern der Maximalsteuerabzug für Kran- kenversicherern nicht beanstandet wurden, hat nun die Stif- kenkassenprämien für Alleinstehende von 1700 auf 3000 tung für Konsumentenschutz Strafanzeige gegen Spitäler und Franken und für Ehepaare von 3500 auf 6000 Franken er- Versicherer bei der Bundesanwaltschaft eingereicht. Die Stif- höht wird. Pro Kind wird ein Zusatzabzug von 1200 statt von tung bezeichnet die Unregelmässigkeiten als haarsträubend. 700 Franken vorgesehen. Der Abzug soll künftig auf die Prä- Nun hat auch der Schweizerische Versicherungsverband re- mien für die obligatorische Krankenversicherung beschränkt agiert, deren Mitglieder ebenfalls Krankenzusatzversicherun- werden. Das neue Konzept soll auch für die Kantone gelten, gen anbieten. Er hat in Absprache mit den Leistungserbrin- wobei diese aber die Höhe des Maximalabzuges weiterhin gern ein elf Punkte umfassendes Regelwerk mit Grundsätzen selber bestimmen können. erarbeitet, die bis Ende 2024 in allen Tarifverträgen für Spi- talzusatzversicherungen privat und halbprivat verankert wer- Branchenvereinbarung Vermittler den sollen. Per 1. Januar 2021 ist die «Branchenvereinbarung Vermitt- ler» in Kraft getreten. Die Krankenkassen sind dabei nicht verpflichtet dieser Vereinbarung beizutreten, weshalb auch einzelne Versicherer auf einen Beitritt verzichtet haben. Der Bundesrat will dies nun ändern. Die Branchenvereinbarung soll als allgemeinverbindlich erklärt werden. Der Bundesrat schlägt vor, dies im Rahmen einer Änderung des Krankenver- sicherungsaufsichtsgesetzes zu verankern. Die Beratungen der umfangreichen Gesetzesänderung hat der Nationalrat in der Sondersession von Anfang Mai 2021 aufgenommen. BERGFLOCKENBLUME Die Bergflockenblume wird aufgrund ihrer blauen Blü- ten gerne mit der Kornblu- me verwechselt. Den Unter- schied erkennt man schnell anhand der rötlich-violetten Innenblüten. Die mehrjähri- ge Pflanze ist in lichten Wäl- dern zu finden, aber auch in Hochstaudenfluren und Fett- wiesen, auf einer Höhe von bis zu 2200 Metern über dem Meer. 12 Information Juli 2021
INFORMATIONEN DES RVK DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE Seite 14 RVK und RVK Rück AG: Erfolgreiches Geschäftsjahr 2020 Am 25. Juni 2021 fand die Delegierten- und Generalversammlung des RVK und der RVK Rück AG aufgrund der Corona-Vorgaben auf schriftlichem Weg statt. Seite 16 Rückversicherung: GRV-Grundpflege Rückblick 2020: Bei Prämieneinnahmen von 5,1 Millionen Franken haben wir Rückversiche- rungsleistungen in der Höhe von 4,7 Millionen Franken ausbezahlt. Seite 18 Versicherungsärztliche Beratung für Unfallversicherer Dr. med. Andreas Scheiwiller, Leiter vertrauensärztlicher Dienst, spricht im Interview über die Entwicklung der Dienstleistung und wie die Zusammenarbeit mit den Unfallversicherern funktioniert. Seite Vorschau: «Fit für den Vorstand» 22 Mit dem Intensivseminar «Fit für den Vorstand» erhalten Führungspersonen praxisorientierte Kenntnisse zu zentralen Aufgaben sowie zu relevanten gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Bestimmungen. Das Tagesseminar findet am Donnerstag, 11. November 2021, in Luzern statt. Information Juli 2021 13
Informationen des RVK RVK und RVK Rück AG ERFOLGREICHES GESCHÄFTSJAHR 2020 Der RVK blickt auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr zurück. Anlässlich der 89. Delegiertenversamm- lung vom 25. Juni 2021, welche wegen der Corona-Vorgaben schriftlich durchgeführt werden muss- te, genehmigten die Delegierten bei einer Enthaltung einstimmig den Geschäftsbericht und die Rechnung 2020 des Verbandes. Zudem haben sie an der 10. Generalversammlung der RVK Rück AG, der Tochtergesellschaft des RVK, den Jahres- und den Lagebericht sowie die Jahresrechnung gleichermassen angenommen. Auch die übrigen Traktanden wurden praktisch einstimmig ange- nommen. Der RVK hat die Corona-Pandemie gut gemeistert: Mit dem Erfolgreiches Jahresergebnis auch bei der Jahresergebnis in der Höhe von 840 000 Franken konnten wir RVK Rück AG an die sehr guten Ergebnisse der letzten Jahre anknüpfen. Die Die RVK Rück AG schliesst trotz Anstieg der Versicherungs- aktuellen Versichertenbestände bei den RVK-Mitgliedern per leistungen um rund 15 Prozent ebenfalls mit einem positiven 1. Januar 2021 zeigen einen leichten Rückgang um rund 2 Pro- Jahresergebnis, nämlich mit 211 000 Franken, ab. Das Prä- zent. Der Verband setzt sich aktuell aus 23 Krankenversiche- mienvolumen der Rückversicherungen betrug 6,6 Millionen rern zusammen und repräsentiert rund 677 000 Versicherte. Franken. Für 2021 erwartet die RVK Rück AG ein Prämien- volumen im Rahmen des Vorjahres. Was die Leistungsseite betrifft, ist zum jetzigen Zeitpunkt offen, welche finanziellen Spuren die Corona-Pandemie bei der Rückversicherung hin- terlassen wird. Als Termin für die nächste Delegierten- und Generalversamm- lung ist der 24. Juni 2022 festgelegt worden. Daniel Herzog, Direktor (bis 31.12.2020) 041 417 05 00, d.herzog@rvk.ch 14 Information Juli 2021
Informationen des RVK Neuer Direktor INTERVIEW MIT PATRICK KELLENBERGER Seit diesem Jahr ist Patrick Kellenberger Direktor. Er ist seit 2007 in verschiedenen Funktionen des RVK tätig. Im Interview spricht er über Persönliches und Zukünftiges. Patrick Kellenberger, herzliche Gratulation zur neuen Po- Welchen Herausforderungen stellt sich der RVK in sition als Direktor des RVK. Wie fühlt es sich für Sie an, Zukunft? an der Spitze des RVK zu stehen? Nun, die Anforderungen, die wegen der regulatorischen Vor- Patrick Kellenberger: Vielen Dank für die Blumen. Ein Unter- gaben entstehen, wie beispielsweise aus dem KVAG, der von nehmen wie den RVK führen zu dürfen, erachte ich als grosse der Finma angestossenen Thematik Mehrleistungen Zusatz- Ehre. Ich habe einmal gehört, dass es an der Spitze sehr ein- versicherung oder der bevorstehenden VAG-Revision wer- sam sein soll. So fühle ich mich jedoch nicht, denn wir sind den uns weiterhin auf Trab halten. Gerade auch hier sind un- hier im RVK ein tolles Team. Gerade der Teamgedanke ist mir sere Verbandsmitglieder gefordert, welche sich aber, auch sehr wichtig, und ihn möchte ich pflegen. Natürlich aber muss, dank unserer Unterstützung, als robust erweisen. Zudem be- oder darf, schlussendlich der Chef den Kopf hinhalten – was schäftigt auch uns die Digitalisierung. Bekanntlich hinkt die ich dann auch gerne mache (lacht). Schweiz etwas hinterher, will aber mit verschiedenen Initia- tiven aufholen. Wir haben hierfür ebenfalls Projekte aufge- Erzählen Sie uns doch etwas von sich. gleist, um für die Zukunft gerüstet zu sein. Daneben beobach- Kellenberger: Ich bin durch und durch ein Versicherungskind. ten wir die politischen und wirtschaftlichen Veränderungen Angefangen mit der Lehre bei der damaligen Genfer Versiche- im Markt sehr genau. Wir wollen uns noch konsequenter auf rung in Luzern, über die Sanitas bis zum RVK war ich stets mit die Bedürfnisse unserer Kunden ausrichten und auch weitere der Versicherungswelt und ihren Dienstleistungen verbunden. Kundensegmente erschliessen. Erfreulich, dass dazu bereits Das konnte ich beim RVK sehr gut einbringen. Ich erachte Aktivitäten gestartet worden sind. Ganz im Sinne von agie- mich als ehrgeizig, was ich in meiner Zeit als NLA-Handbal- ren statt reagieren. ler verinnerlicht habe. Die Winner-Mentalität, verbunden mit Umsicht und Menschlichkeit, ist sicherlich ein Markenzeichen Welche persönlichen Ziele haben Sie sich gesetzt? von mir. Als Familienmensch verbringe ich zudem den gröss- Mit meinem Team weiter an der Erfolgsgeschichte des RVK zu ten Teil meiner Zeit mit meiner Frau und meinen zwei Teen- arbeiten – und das mit Freude, Engagement und Leidenschaft. agern. Um den Körper fit zu halten, gehe ich gerne joggen oder zum Unihockey. Und danach selbstverständlich beim Vielen Dank für das Gespräch, Patrick Kellenberger. Bier mit meinen Kollegen. Doris Durrer, Fachspezialistin Unternehmenskommunikation 041 417 05 73, d.durrer@rvk.ch Welche Werte wollen Sie als Direktor des RVK vertreten? Patrick Kellenberger startete 2007 seine Laufbahn beim RVK. Kellenberger: Natürlich diejenigen aus unserem Leitbild, also Seit 2012 ist er Bereichsleiter Marketing & Bildung und Mitglied gemeinsam, engagiert und zuverlässig. Darüber hinaus sind der Geschäftsleitung. Anfang dieses Jahres wurde er zum Direktor mir Vertrauen, Wertschätzung und Menschlichkeit sehr wich- ernannt. Er ist eidgenössisch diplomierter Sozialversicherungs- tig. Gerade in unserer erfolgsgetriebenen Zeit erachte ich es fachmann, verfügt über ein MAS in Marketing & Dienstleistungs- als sehr wertvoll, diese Attribute zu vertreten. management und hat sich an der HSG betriebswirtschaftlich wei- tergebildet. Patrick Kellenberger ist verheiratet, hat zwei Kinder und lebt in Oberkirch. Information Juli 2021 15
Informationen des RVK Rückversicherung GRV-GRUNDPFLEGE: RÜCKBLICK 2020 2020 waren 19 Krankenversicherer mit insgesamt 191 000 OKP-Versicherten der Gross-Risi- ko-Versicherung (GRV-)Grundpflege angeschlossen. Bei Prämieneinnahmen von 5,1 Millionen Franken haben wir Rückversicherungsleistungen in der Höhe von 4,7 Millionen Franken ausbezahlt. Der Vergleich der letzten fünf Jahre zeigt einen deutlichen 2020 verzeichnete die GRV-Grundpflege 85 Fälle und damit Anstieg der Leistungskosten. Die ausbezahlten Leistungen deutlich mehr als in den Vorjahren. Pro Leistungsfall wurden waren in den vorangehenden Jahren jeweils bei rund 3 Millio- durchschnittlich 55 500 Franken vergütet, was über dem nen Franken. In diesem Jahr sind sie jedoch auf 4,7 Millionen Durchschnitt der vergangenen Jahre liegt. Spezifische Gründe Franken angestiegen. Die Prämieneinnahmen sind konstant für diesen Leistungsanstieg sind nicht erkennbar. Vielmehr bei rund 5 Millionen Franken geblieben. sind es die stetig steigenden Kosten in der OKP, welche 2020 die Rückversicherungsleistungen überproportional belastet haben. Vergleich Prämien, Leistungen und Anzahl Fälle der letzten fünf Jahre 5 000 000 85 80 4 000 000 69 61 59 60 3 000 000 52 40 2 000 000 20 1 000 000 0 2016 2017 2018 2019 2020 Prämien Leistungen Fälle 16 Information Juli 2021
Informationen des RVK Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie sind 2020 von be- Was zukünftig die Leistungen ebenfalls beeinflussen könnte, sonderem Interesse. So stellt sich die Frage, welchen Einfluss sind neue Therapieformen, wie das Beispiel Kymriah mit der die pandemiebedingten Behandlungskosten der ersten Covid- CAR-T-Zelltherapie aufzeigte. Die Herstellung und Aufberei- 19-Welle auf die Leistungskosten hatten. Gemäss unseren tung dieser Gentherapie ist sehr komplex und kostenintensiv. Auswertungen hatten wir zwei Covid-19-Fälle; die betroffenen Seit den zwei Fällen im Jahr 2019 hat die GRV-Grundpflege Personen wurden mehrere Wochen auf der Intensivstation be- keine neuen Fälle mehr verzeichnet. handelt und später benötigten sie noch eine stationäre Reha- bilitation. Dies belastete die GRV-Grundpflege mit 234 000 Die Aussichten für das neue Geschäftsjahr sind noch un- Franken. Gemessen an den Gesamtleistungen von 4,7 Millio- gewiss, da man die Auswirkungen der zweiten und dritten nen Franken ist dieser Betrag verhältnismässig gering, womit Welle der Covid-19-Erkrankungen noch nicht genau abschät- die Pandemie kein wesentlicher Kostentreiber war. zen kann. Die kostenintensivsten Fälle sind weiterhin die Herz-Kreis- Martina Rüegg, Krankenversicherungsexpertin 041 417 05 54, m.rueegg@rvk.ch lauf-Erkrankungen sowie die Stammzell-Transplantationen. 2020 hatten wir insgesamt sechs Fälle von Stammzell-Trans- plantationen. Die Zahl der Fälle mit hohen Medikamentenkos- ten hat ebenfalls leicht zugenommen. Bruttoleistungen der zehn kostenintensivsten Krankheitsfälle im Abrechnungsjahr 2020 Herz-Kreislauf CHF 559 000.00 Stammzell-Transplantation CHF 522 000.00 Stammzell-Transplantation CHF 402 000.00 Herz-Kreislauf CHF 398 000.00 Medikamente (Stoffwechsel) CHF 388 000.00 Medikamente (Neurologie) CHF 314 000.00 Onkologie CHF 295 000.00 Stammzell-Transplantation CHF 290 000.00 Corona-Infektion CHF 282 000.00 Stammzell-Transplantation CHF 280 000.00 Information Juli 2021 17
Informationen des RVK Versicherungsärztliche Beratung für Unfallversicherer IM GESPRÄCH MIT DR. MED. ANDREAS SCHEIWILLER Seit einigen Jahren arbeitet der vertrauensärztliche Dienst auch im Auftrag von namhaften Privat- versicherern. Diese lassen Fälle im Bereich UVG/UVG-Z und Krankentaggeld prüfen. Zeit für eine Zwischenbilanz. Herr Dr. med. Andreas Scheiwiller, Sie arbeiten als Lei- Natürlich ist auch die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit ter des vertrauensärztlichen Dienstes intensiv mit den wichtig für die Versicherer. Hier geht es beispielsweise dar- Privatversicherern zusammen. Wie hat sich die Dienst- um, ob der Grad der Arbeitsunfähigkeit angemessen ist und leistung entwickelt? ob die Möglichkeit eines Arbeitsversuchs in einer angepass- Dr. med. Andreas Scheiwiller: Was mit einem Versicherer be- ten Tätigkeit mit Schonauflagen besteht. Oft wird auch um gann, hat sich stetig weiterentwickelt. Heute arbeiten wir für eine Prognose bezüglich der Arbeitsunfähigkeit gebeten. mehr als zehn Anbieter. Mehrheitlich sind dies Privatversi- Weiter können Fragen dazu auftauchen, ob die Behandlungs- cherer. Es sind aber auch Krankenversicherer dabei, welche massnahmen angemessen sind oder ob es zusätzlich zu zusätzlich das UVG- oder Krankentaggeldgeschäft betrei- empfehlende Therapiemassnahmen gibt, mit welchen die ge- ben. Alleine für die Privatversicherer bearbeiten wir mehrere wünschte Gesundheitsverbesserung erreicht werden könn- Tausend Fälle pro Jahr. te. Die Fragestellungen sind häufig komplex und herausfor- dernd, auch für unsere erfahrenen Ärztinnen und Ärzte. Welche Bereiche der Fallbeurteilung stehen dabei im Vordergrund? Sie haben erwähnt, dass mehrere Tausend Fälle pro Jahr Scheiwiller: Oftmals geht es um Abklärung der Kausalität. bearbeitet werden. Wie stellen Sie sicher, dass die Ver- Dabei muss beurteilt werden, ob die geltend gemachten Be- sicherer in angemessener Zeit eine Beurteilung in der schwerden in Zusammenhang mit dem Unfall stehen. Dies ist gewünschten Qualität erhalten? oft nicht einfach. Sind die gesundheitlichen Schädigungen Scheiwiller: Dies ist in der Tat immer wieder eine Herausfor- beispielsweise mehrheitlich degenerativ, also mit natürlicher derung. Aber wir dürfen sagen, dass wir sie gut meistern. Die Abnützung verbunden, kann der Kausalzusammenhang nicht Zufriedenheit mit unserer Dienstleistung ist hoch. Das hat hergeleitet werden. Dabei muss zum Teil auch beurteilt wer- auch die letzte Kundenbefragung wiederum gezeigt. Im Se- den, ob der Unfallbegriff als solcher erfüllt ist. Im Grundsatz kretariat wird sichergestellt, dass die Fälle schnell und ziel- muss es sich dabei um eine plötzliche, nicht beabsichtigte gerichtet triagiert werden. Auch werden die Bearbeitungs- Schädigung des Körpers durch einen äusseren Faktor han- zeiten durch das Sekretariat im Auge behalten. Falls Kunden deln. Was einfach klingt, ist in der Praxis aber nicht immer Beanstandungen zu gewissen ärztlichen Stellungnahmen ha- schwarz oder weiss und gibt zu Diskussionen Anlass. ben, nehmen wir uns dessen an und gehen der Sache nach. Bei Bedarf wird dann eine Zweitmeinung eingeholt. Ich ziehe zudem Stichproben aus den Stellungnahmen der Ärztinnen und Ärzte, die für den RVK tätig sind, um zu sehen, wo es Ver- besserungspotenzial gibt. Mit persönlicher Rückmeldung oder im gemeinsamen Austausch wird so dafür sensibilisiert, eine möglichst hohe und kundengerechte Qualität zu erbrin- gen. 18 Information Juli 2021
Informationen des RVK Wie viele Fachgebiete werden durch die Ärztinnen und Unsere Kunden profitieren davon, dass sie termingerecht Ärzte abgedeckt und wo liegen die Vorteile für die Ver- gut strukturierte, umfassende und nachvollziehbare Beurtei- sicherer in der Zusammenarbeit mit dem RVK? lungen und Stellungnahmen erhalten. Durch die grosse An- Scheiwiller: Wir decken alle wichtigen Fachgebiete ab. Bei zahl von Ärztinnen und Ärzten ist die Stellvertretung auch bei der Unfallversicherung stehen vor allem die Bereiche Ortho- Abwesenheiten sichergestellt. Wenn es besonders eilt, kön- pädie, Traumatologie, Chirurgie und Rheumatologie im Vor- nen Fälle auch als dringend gekennzeichnet werden. Diese dergrund. Bei den langen Arbeitsunfähigkeiten der Taggeld- werden dann innert eines Arbeitstages nach Eingang bear- versicherung steht neben der internistischen Fragestellung beitet. Ausserdem bieten wir die Möglichkeit an, die Fälle häufig die Beurteilung psychischer Leiden im Vordergrund. (neben Deutsch) auch in den Landessprachen Französisch und Italienisch zu bearbeiten. Der Kunde profitiert auch hier von unserer breiten Abdeckung. Herzlichen Dank für das Gespräch. Thomas Lustenberger, Verantwortlicher Kundenentwicklung 041 417 05 61, th.lustenberger@rvk.ch ALPEN-MOHN Der Rhätische Alpen-Mohn wird aufgrund seiner orangegelben Kronblätter auch als Gelber Alpen-Mohn bezeichnet. Das Gewächs ist in der Schweiz vorwiegend im Engadin anzutreffen. Der Alpen-Mohn wird zwischen 5 und 20 Zentimeter gross. Auffallend ist wie bei allen Mohnarten der weisse Milch- saft, der bei geknicktem Stängel austritt. Information Juli 2021 19
Informationen des RVK RVK-Frühlingstagung 2021 als Webinar-Reihe EIN ANLASS – DREI BLICKWINKEL Der RVK durfte dieses Jahr die 13. Frühlingstagung durchführen – infolge der Covid-19-Pandemie als Webinar-Reihe. Zum ersten Mal in der Geschichte des beliebten Formats trafen sich über 60 Teilnehmende vor dem Bildschirm. Eine Teilnehmerin, der Projektleiter des RVK sowie ein Referent erzählen von ihren Eindrücken, von den Vor- und Nachteilen der virtuellen Tagung und ob sich ihre Kleidung für das Webinar im Vergleich zur Tagung vor Ort unterschieden hätte. DIE TEILNEHMERIN Der Austausch ist besonders wichtig, wenn ein Anlass online stattfindet Sandra Scherrer ist Teamleiterin Leistungen beim Unterneh- «Alle 50 Minuten haben wir eine kurze Pause eingelegt, da men Gemeinsame Einrichtung KVG. Vor drei Jahren stand sie man vor dem Bildschirm viel schneller ermüdet als in einem als Co-Referentin vor den Teilnehmenden der RVK-Frühlings- Präsenzkurs», erklärt Kuhn. «Ich habe die Teilnehmenden tagung, dieses Jahr sitzt sie auf der anderen Seite. Zwar nicht auch ermutigt, sich in den Pausen eine Erfrischung zu holen, in persona, aber wie alle anderen vor ihrem Laptop. sich die Beine zu vertreten und die Augen in die Ferne schwei- fen zu lassen», fügt er hinzu. Nervosität legte sich schnell Scherrer: «Anfangs war ich freudig aufgeregt und neugierig DER ORGANISATOR darauf, wie die Tagung virtuell durchgeführt wird.» Der herzli- che Einstieg durch Philipp Dünki und seine hilfreichen Instruk- Philipp Dünki, Produktverantwortlicher Bildung & Events, ar- tionen zu Beginn nahmen ihr die Nervosität schnell. «Ich war beitet seit 2013 beim RVK. Die Organisation der RVK-Früh- positiv überrascht, wie gut die RVK-Frühlingstagung auch als lingstagung gehört seit mehreren Jahren zu seinem Webinar funktioniert. Das Tagungsprogramm war abwechs- Aufgabenbereich. lungsreich aufgebaut, die Referate waren praxisnah und ak- tuell. Die Referenten liessen spontane Diskussionen zu und Webinar vs. Präsenz plauderten aus dem Nähkästchen, was den einen oder die Vor allem das ganze Drumherum wie das Networking, die un- andere zum Schmunzeln brachte», ergänzt sie. gezwungene Atmosphäre und die persönlichen Gespräche fehlen natürlich. Und genau das macht eine Tagung aus. «Da- DER REFERENT her ist es uns ein grosses Anliegen, Tagungen künftig wie- der vor Ort durchzuführen. Bei Fachkursen, wo der Fokus auf Der Jurist André Henri Kuhn hat letzten Frühling aufgrund der der Wissensvermittlung und auf Anwendungsbeispielen liegt, Covid-19-Pandemie sein erstes Webinar gegeben. Wie so viele können wir auch in Zukunft Webinare anbieten – denn Webi- andere wurde er damals in das kalte Wasser geworfen. In der nare bieten auch ganz klar Vorteile», erklärt Dünki. Zwischenzeit konnte er reichlich Erfahrung sammeln und sieht auch Vorteile im Dozieren vor dem Bildschirm. Den vollständigen Bericht finden Sie unter www.rvk.ch/rvk-fruehlingstagung-story. Doris Durrer, Fachspezialistin Unternehmenskommunikation 041 417 05 73, d.durrer@rvk.ch 20 Information Juli 2021
Informationen des RVK Vertiefungskurs Mary Walker, «Leistungen ambulant» Leiterin Leistungen/Geschäftsführerin-Stv. Einsiedler Krankenkasse «Der Kurs war sehr praxisnah gestaltet. Der Aus- tausch mit den kompetenten Referenten und den übrigen Kursteilnehmern hilft mir, die Pro- bleme in der täglichen Arbeit zu lösen.» Dienstag, 7. September 2021 WWW.RVK.CH/BILDUNG Information Juli 2021 21
Informationen des RVK Clever weiterbilden – «Fit für den Vorstand» SEMINAR FÜR VORSTANDSMITGLIEDER, VERWALTUNGS- UND STIFTUNGSRÄTE Die Krankenversicherer unterstehen einer umfassenden und engen Kontrolle durch die Aufsichts- behörden. Diese erhöhen die regulatorischen Anforderungen. Somit greifen sie in die unternehme- rische Freiheit ein, zudem erhöht es den Verwaltungsaufwand. Mit dem Intensivseminar «Fit für den Vorstand» erhalten Führungspersonen praxisorientierte Kenntnisse zu zentralen Aufgaben sowie zu relevanten gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Bestimmungen Als oberste Instanz eines Unternehmens muss sich der Vor- Aussage eines Seminarteilnehmers: «Ein sehr wertvoller und stand beziehungsweise der Verwaltungsrat mit zahlreichen spannender Tag! Erfahrene Referenten mit langjähriger Tä- Führungs- und Kontrollaufgaben befassen. Externe Fakto- tigkeit im Gebiet der Krankenkassen vermitteln den Teilneh- ren, die massgeblichen Einfluss auf die strategische Ausrich- menden eindrücklich, welche Verantwortung sie tragen und tung haben, sind gerade in der Krankenversicherungsbranche wie die Situation im Bereich der Haftung ist. Neuen Funktio- äusserst vielfältig. nären wie auch bestehenden Führungsmitgliedern ist dieses Seminar absolut zu empfehlen.» Welche Aufgaben und Verantwortlichkeiten habe ich? Wie steht es mit meiner Haftung? Wie reagieren wir auf verän- Das Tagesseminar findet am Donnerstag, 11. November 2021, derte Rahmenbedingungen, und haben wir unser Risikoma- in Luzern statt. nagement im Griff? Mit diesen und weiteren Fragen werden sich die Teilnehmenden beschäftigen und sich in konzentrier- Marco Fäh, Leiter Bildung & Events ter Form Wissen zum Rollenverständnis und zu den damit ver- 041 417 05 62, m.faeh@rvk.ch bundenen Führungsaufgaben aneignen. 22 Information Juli 2021
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