5 Gesundheitspolitik - RVK

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5 Gesundheitspolitik - RVK
Oktober 2019

                                 Das Magazin für Mitglieder, Kunden und Partner

                                                                Pilze sammeln
                                                                Pilze als Bildthema in der
5 Gesundheitspolitik                                            Oktober-Ausgabe.

   aus Parlament und Bundesrat

19 MedCasePool
   Zusammenarbeit mit der Basler Versicherung wird
   ausgebaut

27 sodalis Gesundheitsgruppe
   Wechsel in der Geschäftsleitung
5 Gesundheitspolitik - RVK
Inhalt
                   Gesundheitspolitik
                       5 BERICHT AUS BERN Parlament, Bundesrat, EDI, BAG

                   Informationen des RVK
                      17 VERBAND Der RVK-Präsident zu Besuch bei den Mitgliedskassen
                      18 KLAUSUR 2019 Unterwegs in Aarau
                      19 MEDCASEPOOL Ausbau der Zusammenarbeit mit der Basler Versicherung
                     20 MEDCASEPOOL Gesundheitsprüfung: unkompliziert und kostengünstig
                      21 MITARBEITERAUSFLUG 2019 «Warum in die Ferne schweifen, wenn das Gute
                         so nahe liegt?»
                      22 RVK-WEITERBILDUNG Vorschau ins Bildungsjahr 2020
                      24 NEUES VON DER RVK-CREW Neueintritte und Weiterbildungserfolge

                   Informationen unserer Mitglieder,
                   Kunden und Partner
                      26 KRANKENKASSE BIRCHMEIER Wechsel in der Geschäftsleitung
                      27 SODALIS Matteo Kalbermatten wird Geschäftsführer der Gesundheitsgruppe

                   Agenda
                     28 TERMINE Veranstaltungen und Sessionen

    Impressum             Die INFORMATION ist das Mitteilungsblatt des RVK und erscheint viermal jährlich.

                          Herausgeber / Redaktion
                          RVK – Dienstleistungen und Versicherungen für den Gesundheitsmarkt
                          Haldenstrasse 25 / 6006 Luzern / 041 417 05 00 / www.rvk.ch / info@rvk.ch

                          Bilder
                          Die Bilder der vorliegenden Ausgabe sind Impressionen zum Thema «Pilze sammeln». Titelbild: iStock photo

2   Information Oktober 2019
5 Gesundheitspolitik - RVK
Liebe Mitglieder
                        Sehr geehrte Damen und Herren

                        Geht es jetzt dem Kostenwachstum an den Kragen? In einem ersten Paket
                        schlägt der Bundesrat zur Stabilisierung des Kostenwachstums im Gesund-
                        heitswesen neun Massnahmen vor. Damit sollen alle Akteure Instrumente
                        erhalten, um das Kostenwachstum zu bremsen. Das Sparpotenzial betrage
                        mehrere Hundert Millionen Franken pro Jahr, so der Bundesrat.
                        Ganz unterschiedlich fallen die Reaktionen darauf aus. Während einige von
                                        einem Flickenteppich und einer konzeptlosen Übung ohne
                                        Sparwirkung sprechen, erkennen andere pragmatische
                                        Ansätze.
                                        Ich zähle mich zur zweiten Gruppe. Wir können unser Ge-
                                        sundheitswesen nicht auf einer grünen Wiese konzipieren
                                        und neu aufstellen, es ist über Jahrzehnte gewachsen. Der
                                        Spardruck ist auch nicht neu, schon 1982 fand auf Einla-
                                        dung von Bundesrat Hürlimann eine nationale Sparkonfe-
                                        renz für das Gesundheitswesen statt. Seither ist die Koste-
                                        nexplosion ein Dauerthema. Dabei gilt es aber nicht nur die
                                        Kostenseite zu betrachten. Kosten haben bekanntlich auch
                                        einen volkswirtschaftlichen Nutzen, zudem ist die Schweiz,
                                        was die Qualität in der Gesundheitsversorgung betrifft, in
        «Es soll kein   Europa führend. Herr und Frau Schweizer sind mit der medizinischen Ver-
          nationales    sorgung sehr zufrieden.
 Gesundheitssystem
                        Uns muss nun gelingen, die gute Qualität zu halten und gleichzeitig die
angestrebt, sondern     Kostenentwicklung zu stabilisieren. Unser Gesundheitswesen ist – wie der
        vielmehr ein    Staat – föderal aufgestellt. Im Grundsatz ist an der Organisation festzuhal-
   funktionierender     ten und sie ist zu stärken. Es soll kein nationales Gesundheitssystem ange-
         regulierter    strebt, sondern vielmehr ein funktionierender regulierter Wettbewerb ge-
       Wettbewerb       schaffen werden. Das beginnt bei der Angebotsplanung in den Gemeinden
                        und Kantonen und endet beim Qualitätsanspruch bei den Leistungsanbie-
geschaffen werden.»
                        tern. Dabei müssen alle Akteure ihre Verantwortung wahrnehmen, und die
                        Eigenverantwortung der Patientinnen und Patienten ist zu stärken. Der Weg
                        über den Hausarzt zum Spezialisten sollte die Regel sein.

                        Ich wünsche Ihnen einen in jeder Hinsicht schönen Herbst.

                        Freundliche Grüsse, Ihr

                        Peter Hegglin, Ständerat
                        Präsident RVK und RVK Rück AG

                                                                                            Information Oktober 2019   3
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GESUNDHEITSPOLITIK
    DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

            Seite
                    Nationalrat sagt Ja zu EFAS
          5         Rund zehn Jahre nachdem die Parlamentarische Initiative zur einheitlichen Finanzierung
                    ambulanter und stationärer Leistungen eingereicht wurde, hat der Nationalrat diese ange-
                    nommen. Nun ist der Ständerat an der Reihe und hat es in der Hand, die Reform rasch vor-
                    anzutreiben, damit Prämien- und Steuerzahlende dank Effizienzerhöhung entlastet werden.

            Seite
                    Krankenkassenprämien steigen um
       14           0,2 Prozent
                    Erfreuliche Nachrichten: Die Prämien steigen 2020 für die meisten Versicherten moderat, für
                    Einzelne sinken sie sogar. Da die Gesundheitskosten jedoch auch in Zukunft stark ansteigen
                    werden, sind weitere kostendämpfende Reformen nötig.

            Seite
                    Medizinalcannabis: Verschreiben erlauben
       14           Der Bundesrat möchte den Zugang zu Behandlungen auf der Grundlage von Medizinalcann-
                    abis erleichtern und das Betäubungsmittelgesetz entsprechend anpassen. Diesbezüglich
                    prüft das Bundesamt, ob sich die Wirksamkeit von Behandlungen mit Cannabis für eine obli-
                    gatorische Vergütung ausreichend nachweisen lässt.

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Gesundheitspolitik

Aus dem Parlament
Die wichtigsten politischen Entwicklungen seit dem 28. September 2019 von Moritz
Helfenstein zusammengefasst und kommentiert.

AUS DEM
NATIONALRAT
KVG. Zulassung von Leistungserbringern
 In der Sommersession 2019 hat der Ständerat die bundes- −− Entzug der Zulassung; Der Nationalrat hat eine zusätzli-
 rätliche Gesetzesvorlage beraten, die vom Nationalrat in der    che Bestimmung aufgenommen, wonach die Versicherer
 Wintersession 2018 behandelt wurde. Er hat dabei einige ge-     in begründeten Fällen der Aufsichtsbehörde den Entzug
 wichtige Differenzen zum Nationalrat geschaffen, die zum Teil   der Zulassung beantragen können. Die Aufsichtsbehörde
 den Interessen der Krankenversicherer widersprechen. In der     wird aber nicht verpflichtet, die Zulassung zu entziehen.
 nun abgeschlossenen Herbstsession hat sich der Nationalrat      Sie trifft lediglich die erforderlichen Massnahmen.
 mit den entsprechenden Differenzen befasst. In verschiede- −− Im Gegensatz zum Ständerat will der Nationalrat den Leis-
 nen Bereichen hat er die Beschlüsse des Ständerates über-       tungserbringern kein Beschwerderecht gegen kantonale
 nommen. Folgende Differenzen zu den Ständeratsbeschlüs-         Erlasse über die Festlegung und Berechnung der Band-
 sen bestehen aber noch:                                         breiten und Höchstzahlen zugestehen.
−− Sprachkompetenz; Der Nationalrat verlangt, dass der Arzt −− Einheitliche Finanzierung der ambulanten und stationären
   oder die Ärztin über die notwendige Sprachkompetenz für       Behandlungskosten (Efas); Der Nationalrat will nach wie
   das Fachgebiet verfügt, in der die Tätigkeit ausgeübt wird.   vor, dass die neuen Gesetzesänderungen betreffend die
   Der Ständerat verlangt eine Sprachprüfung.                   Zulassung von Leistungserbringern zusammen mit den
−− Ausländische Diplome; Der Nationalrat will, dass auch         Gesetzesänderungen betreffend die einheitliche Finanzie-
   Ärzte mit ausländischen Diplomen anerkannt werden,            rung der ambulanten und stationären Leistungen in Kraft
   wenn sie ein nach schweizerischem Recht anerkanntes           treten. Der Ständerat will von einer solchen Verknüpfung
   ausländisches Diplom in der Amtssprache der Tätigkeits-       nichts wissen. In diesem Zusammenhang stellt sich die
   region erworben haben. Der Ständerat äussert sich nicht       Frage, ob nicht Gefahr besteht, dass diese Verknüpfung
   zu ausländischen Diplomen.                                    dazu führt, dass die neuen Gesetzesbestimmungen be-
−− Beschränkung der zugelassenen Ärzte und Ärztinnen; Der        treffend die Zulassung von Leistungserbringern nicht
   Nationalrat hält an seinem früheren Beschluss fest, dass      rechtzeitig in Kraft gesetzt werden können.
   die Kantone in einem oder mehreren Fachgebieten und in
   bestimmten Regionen die Anzahl der Ärzte und Ärztinnen,     Für die Krankenversicherer ist zu bedauern, dass der Natio-
   die im ambulanten Bereich zulasten der Krankenversiche-     nalrat nicht an der Lockerung des Vertragszwanges festge-
   rung tätig sind, beschränken müssen, wenn die festge-       halten hat. War es die Angst vor einem Referendum?
   legte Höchstzahl überschritten wird. Der Ständerat sieht
   nur eine Kannbestimmung vor.
−− Zulassungseinschränkung bei hohen Kosten; Der Natio-
   nalrat verlangt von den Kantonen, dass sie bei hohen Kos-
   ten pro versicherte Personen in einem Fachgebiet im Kan-
   ton oder gesamtschweizerisch vorsehen, dass kein Arzt
   im betroffenen Fachgebiet eine Tätigkeit aufnehmen kann.
   Der Ständerat will hier nur eine Kannbestimmung.

                                                                                                  Information Oktober 2019   5
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Gesundheitspolitik

    Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus                           −− Die Kantone sollen sich mit mindestens 25,5 Prozent an
    einer Hand. Einführung Monismus.                                        den von den Versicherern in der obligatorischen Kranken-
     Parlamentarische Initiative Humbel Ruth                                pflegeversicherung erbrachten Leistungen beteiligen.
     Mit der vor zehn Jahren eingereichten Initiative wird die Än-          Massgebend sind die Nettokosten, das heisst nach Abzug
     derung des Krankenversicherungsgesetzes verlangt, mit                  der Kostenbeteiligung.
     welcher ein monistisches Finanzierungssystem eingeführt             −− Ausserkantonale Spitalaufenthalte; Bei stationärer Be-
     werden soll. Damit dabei die Kantone die Kontrolle über die            handlung in einem Spital, welches nicht auf der Spitalliste
     öffentlichen Mittel behalten können, sieht die Initiative für ein      des Wohnkantons aufgeführt ist, übernimmt der Versiche-
     solches Modell folgende Eckwerte vor:                                  rer die Vergütung wie folgt:
    −− Die Gelder der öffentlichen Hand sind für Aus- und Wei-               - höchstens nach dem Tarif, der in einem Listenspital
       terbildung der Medizinalpersonen, den Risikoausgleich,                  des Wohnkantons für die betreffende Behandlung gilt;
       Public Health und gemeinwirtschaftliche Leistungen so-                - höchstens aber nach dem Tarif des gewählten Leis-
       wie für die Prämienverbilligung einzusetzen.                            tungserbringers, sofern ein Notfall vorliegt oder der
    −− Der Anteil der öffentlichen Hand an der Finanzierung der                Wohnkanton die Behandlung beim gewählten Leis-
       grundversicherten Leistungen ist sicherzustellen und                    tungserbringer vorgängig bewilligt hat. Er erteilt die Be-
       dem Kostenwachstum im Gesundheitswesen anzupassen.                      willigung, wenn kein Spital auf seiner Spitalliste die er-
    −− Alle stationären und ambulanten Leistungen gemäss KVG                   forderliche Leistung anbietet.
       werden von den Krankenversicherern finanziert.                    −− Nicht beteiligen müssen sich die Kantone an den Kosten,
                                                                            die die Versicherer für stationäre Behandlungen in
    Im Jahre 2011 haben die vorbereitenden Kommissionen bei-                Nicht-Listenspitälern und -Geburtshäusern erbringen.
    der Räte der Initiative zugestimmt. In den Jahren 2013, 2015         −− An den Kosten für Langzeitpflege (ambulant, Tages- oder
    und 2017 wurden die Fristen für die Beratung dieses Geschäf-            Nachtstrukturen, Heimaufenthalte) müssen die Kantone
    tes jeweils um zwei Jahre verlängert. Was lange währt, wird             keine Beiträge ausrichten.
    endlich gut! Ob dieses Sprichwort zutrifft, muss sich aber erst      −− Die Beiträge der Kantone haben an die Gemeinsame Ein-
    noch zeigen. Hauptknackpunkt sind die Kantone, die unbe-                richtung nach Art. 18 KVG zu erfolgen. Diese verteilt die
    dingt wollen, dass auch die Pflegekosten (Heime und Spitex)             Beiträge an die einzelnen Versicherer entsprechend de-
    in die einheitliche Finanzierung einbezogen werden. Zudem               ren für die Berechnung des Kantons- und Bundesbeitra-
    verlangen sie ein erweitertes Kontrollrecht bei den ambu-               ges massgebenden Kosten. Die Gemeinsame Einrichtung
    lanten Leistungsabrechnungen sowie eine Eliminierung von                kann von den Kantonen weitere Vollzugsaufgaben über-
    Fehlanreizen infolge Verknüpfung vertraglicher Vereinbarun-             nehmen.
    gen der Tarifpartner im Grund- und Zusatzversicherungsbe-            −− Mit Nicht-Listenspitälern und -Geburtshäusern können
    reich. Wahrscheinlich als Zückerchen hat die vorberatende               die Versicherer Verträge abschliessen. Ihre Leistungen
    Kommission am 29. August 2019 eine Motion verabschiedet,                dürfen aber höchstens 75 Prozent, das heisst so hoch
    mit welcher der Bundesrat beauftragt wird, eine Gesetzesre-             sein, wie sie von den Versicherern für Listenspitäler und
    vision vorzulegen, die den Einbezug der Langzeitpflege in eine         -Geburtshäuser netto erbracht werden müssen.
    einheitliche Finanzierung ambulanter und stationärer Leistun-
    gen nach KVG vorsieht, sobald die notwendigen Grundlagen
    vorhanden sind, namentlich die erforderliche Kostentrans-
    parenz. Ob sich die Kantone damit in die nun zur Beratung
    stehende Gesetzesänderung einbinden lassen, ist fraglich.
    Was sind nun die wichtigsten Gesetzesänderungen der nun
    vorgeschlagenen einheitlichen Finanzierung der stationären
    und ambulanten Leistungen?

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Gesundheitspolitik

                                                                                                 TOTENTROMPETE
                                                                                                 Obwohl Pilze das ganze Jahr
                                                                                                 hindurch wachsen, finden Sie
                                                                                                 im Spätsommer und Herbst
                                                                                                 meist die grössten Mengen.
                                                                                                 Wenn es geregnet hat und
                                                                                                 der Boden noch feuchtwa-
                                                                                                 rm ist, fühlen sich Pilze be-
                                                                                                 sonders wohl und spriessen
                                                                                                 vermehrt empor. Beliebte
                                                                                                 Speisepilze wie Totentrom-
                                                                                                 peten, Steinpilze und Mor-
                                                                                                 cheln wachsen vor allem in
                                                                                                 Laubwäldern und in grösse-
                                                                                                 ren Pilzgruppen.

−− Risikoausgleich; Die Berechnung der Risikoabgaben und       −− Inkrafttreten; Diese Gesetzesänderung soll nur zusam-
   der Ausgleichszahlungsbeiträge erfolgt nach Abzug des          men mit der Gesetzesänderung betreffend die Zulassung
   Beitrages des Kantons an die Finanzierung der obligatori-      der Leistungserbringer in Kraft treten. Wenn kein Refe-
   schen Krankenpflegeversicherung.                               rendum ergriffen wird, soll die Änderung drei Jahre nach
−− Die Versicherer haben der Gemeinsamen Einrichtung für          Annahme in Kraft treten. Wenn das Referendum ergriffen
   die ihr übertragenen Aufgaben Beiträge abzuliefern.            wird und das Volk der Gesetzesänderung zustimmt, er-
−− Die Kantone legen für das kommende Kalenderjahr spä-           folgt die Inkraftsetzung drei Jahre nach Annahme.
   testens neun Monate im Voraus den Prozentsatz für den
   Kantonsbeitrag fest. Der Prozentsatz liegt bei mindestens   In der Gesamtabstimmung hat der Rat der Gesetzesvorlage
   25,5 Prozent. Den Kantonen wird eine Übergangszeit von      mit 121:54 Stimmen bei acht Enthaltungen zugestimmt. Die
   drei Jahren gewährt. Kantone, in welchen während drei       Vorlage geht nun an den Ständerat. Dort wird sie keinen
   Jahren vor dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung der       leichten Stand haben. Die Anliegen der Kantone werden
   Anteil der Kosten von spitalsstationären Leistungen im      dort besser berücksichtigt.
   Vergleich zu den Kosten aller Leistungen, welche von die-
   ser Gesetzesänderung betroffen sind, unter dem Durch-
   schnitt liegen, müssen einen Prozentsatz von mindestens
   21 Prozent festlegen. Danach muss die jährliche Erhö-
   hung mindestens 1,5 Prozent betragen, sofern ein Anteil
   von 25,5 Prozent noch nicht erreicht ist. Umgekehrt müs-
   sen Kantone, die über dem Durchschnitt liegen, immer
   mindestens einen Beitrag von 25,5 Prozent leisten.
−− Die Gesetzesänderung untersteht dem fakultativen Refe-
   rendum.

                                                                                                   Information Oktober 2019      7
5 Gesundheitspolitik - RVK
Gesundheitspolitik

    Ein elektronisches Patientendossier für                         Kostenbefreiung für Schwangere während der
    alle am Behandlungsprozess beteiligten                          ganzen Schwangerschaft
    Gesundheitsfachpersonen                                         Motion Kälin Irène
    Motion SGK-NR                                                   Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, KVG Art. 64
    Der Bundesrat wird mit der Motion beauftragt, die gesetzli-     Absatz 7 Buchstabe b dahingehend anzupassen, dass bei
    chen Grundlagen auszuarbeiten, damit alle Leistungserbrin-      Schwangerschaften ab der ersten Schwangerschaftswoche
    ger beziehungsweise Gesundheitsfachpersonen verpflichtet        keine Kostenbeteiligung erhoben werden darf und nicht wie
    werden, sich einer zertifizierten Gemeinschaft oder Stamm-      bisher erst ab der 13. Schwangerschaftswoche. Der Bundes-
    gemeinschaft nach Art. 11 Buchstabe a des Bundesgesetzes        rat hat Annahme der Motion beantragt. Nachdem der Natio-
    vom 19. Juni 2015 über das elektronische Patientendossier       nalrat in der Sommersession eine praktisch gleichlautende
    anzuschliessen. Begründet wird der Vorstoss insbesondere        Motion von Addor Jean-Luc diskussionslos angenommen hat,
    damit, dass es in der Schweiz möglichst rasch einheitliche      wird auch die Motion Kälin erheblich erklärt.
    technische Standards geben soll und so die Rechts- und In-
    vestitionssicherheit in diesem Bereich gewährleistet ist. Der
    Bundesrat hat Ablehnung der Motion beantragt, mit der Be-
    gründung, man sollte jetzt zuerst Erfahrungen mit dem be-
    reits für stationäre Einrichtungen obligatorisch eingeführten
    Patientendossier machen. Der Rat hat der Motion mit 161:12
    Stimmen bei vier Enthaltungen zugestimmt.

                                                                                                   VIOLETTER RÖTEL-
                                                                                                   RITTERLING
                                                                                                   Den Maronenröhrling, ge-
                                                                                                   schmacklich einer der wert-
                                                                                                   vollsten Speisepilze, den Flo-
                                                                                                   ckenstieligen Hexenröhrling
                                                                                                   und den Violetten Rötelrit-
                                                                                                   terling finden Sie in Laub-
                                                                                                   und Nadelwäldern. Violette
                                                                                                   Rötelritterlinge verströ-
                                                                                                   men einen angenehm fruch-
                                                                                                   tig-würzigen Duft. Roh sollte
                                                                                                   der Pilz aber auf keinen Fall
                                                                                                   verzehrt werden, da einige
                                                                                                   Inhaltsstoffe blutzersetzend
                                                                                                   wirken können. Diese Stof-
                                                                                                   fe zersetzen sich beim Ga-
                                                                                                   ren, was den Pilz zu einem
                                                                                                   der wohlschmeckendsten
                                                                                                   Speisepilze macht, der aber
                                                                                                   auf Grund seines einzigartig
                                                                                                   nussig-pilzigen Geschmacks
                                                                                                   nicht jedem schmeckt.

8   Information Oktober 2019
5 Gesundheitspolitik - RVK
Gesundheitspolitik

AUS DEM
STÄNDERAT
Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
 Im Rahmen des Differenzbereinigungsverfahrens hat sich der −− Ausserordentliches Kündigungsrecht bei Gefahrenminde-
 Ständerat mit den Änderungen des VVG auseinandergesetzt.        rung; Neu hat der Ständerat bei einer wesentlichen Ge-
 Bekanntlich hat der Nationalrat als Zweitrat im Rahmen der      fahrenminderung den Versicherungsnehmer berechtigt,
 Sondersession im Mai 2019 eine Vielzahl von Änderungen          den Vertrag zu kündigen oder eine Prämienreduktion zu
 gegenüber der ständerätlichen Vorlage beschlossen. Insbe-       verlangen. Lehnt das Versicherungsunternehmen eine
 sondere hat er gewichtige Verbesserungen zugunsten der          Prämienreduktion ab oder ist diese ungenügend, kann der
 Versicherten vorgenommen. Der Ständerat hat sich nun in         Versicherungsnehmer den Vertrag mit einer Frist von vier
 verschiedenen Bereichen den Beschlüssen des Nationalra-         Wochen kündigen.
 tes angeschlossen. Bei folgenden Bestimmungen verbleiben −− Nachhaftung; Der Ständerat will keine Verlängerung der
 nach wie vor Differenzen:                                       Nachhaftung der Versicherer von zwei auf fünf Jahre.
−− Widerrufsrecht; Der Nationalrat hat bei Vertragsab-        −− Abschlagszahlungen; Der Ständerat hat eine neue Bestim-
   schluss und bei wesentlichen Vertragsänderungen für die       mung aufgenommen, wonach der Versicherungsnehmer
   Versicherten ein Widerrufsrecht innert 14 Tagen be-           Abschlagszahlungen verlangen kann, wenn das Versiche-
   schlossen. Der Ständerat will dieses Recht nur bei Ver-       rungsunternehmen seine Leistungspflicht bestreitet, und
   tragsabschluss gewähren.                                      zwar bis zur Höhe des unbestrittenen Betrages.
−− Vertragskündigung bei Verletzung der Informationspflicht;
   Der Nationalrat hat beschlossen, dass das Versicherungs-    Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass der Stän-
   unternehmen den Vertrag bei Falschangaben durch den         derat die Vorlage wieder zugunsten der Versicherer geändert
   Versicherten nur in den ersten zwei Jahren ab Vertragsab-   hat. Das Geschäft geht nun wieder zurück an den Nationalrat.
   schluss kündigen kann. Bisher galt eine Frist von vier Wo-  Von Seiten des Konsumentenschutzes und dem linken Partei-
   chen ab Bekanntwerden der Falschinformation. Der Stän-      spektrum wird erwartet, dass der Nationalrat die Vorlage
   derat will an der bisherigen Regelung von vier Wochen ab    wieder zugunsten der Versicherten korrigiert. Mit grosser
   Bekanntwerden der Widerhandlung festhalten. Das heisst, Wahrscheinlichkeit wir sich die Einigungskonferenz noch mit
   der Versicherer kann in diesen Fällen den Vertrag zum       verbleibenden Differenzen auseinandersetzen müssen. Ein
   Beispiel auch noch nach sechs oder sieben Jahren kündi-     Referendum ist nicht ausgeschlossen.
   gen.
−− Ordentliches Kündigungsrecht; Gemäss Beschluss des
   Nationalrates steht das ordentliche Kündigungsrecht wie
   auch das Kündigungsrecht im Schadenfalle sowohl in der
   Krankenversicherung wie bei den Zusatzversicherungen
   (inklusive Taggeld-Kollektivversicherungen) nur dem Ver-
   sicherungsnehmer zu. Der Ständerat hat beschlossen,
   dem Versicherer in der Taggeld-Kollektivversicherung
   weiterhin ein Kündigungsrecht zuzugestehen. Zudem
   wurde die Krankenversicherung gestrichen, weil hierfür
   das KVG gilt.

                                                                                                  Information Oktober 2019    9
5 Gesundheitspolitik - RVK
Gesundheitspolitik

     Für den Persönlichkeitsschutz auch in der                        Faire Referenztarife für eine schweizweite
     Aufsicht über die Krankenversicherung                            freie Spitalwahl
      Parlamentarische Initiative Eder Joachim                        Motion SGK-NR
      Mit der Initiative wird verlangt, das Bundesgesetz betreffend   Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, dafür zu sor-
      die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAG) da-    gen, dass für eine ausserkantonale stationäre Wahlbehand-
      hingehend anzupassen, dass der persönliche Datenschutz          lung bei demselben Spitaltyp der maximale Tarif der Spi-
      gewährleistet wird. Begründet wird der Vorstoss damit, dass     talliste des Wohnkantons vergütet werden soll, höchstens
      die Aufsichtsbehörde eine umfassende Sammlung von indi-         aber der Tarif des Standortspitals. Die Kommissionsmotion
      viduellen Gesundheitsdaten aller versicherten Personen auf-     stützt sich auf Erfahrungen, wonach bisher zum Teil gezielt
      baue. Eine formalgesetzliche Grundlage dazu sei aber nicht      gesetzeswidrig tiefe Referenztarife angewendet wurden. Der
      vorhanden. Nach langer und detaillierter Einführung durch       Nationalrat hat der Motion in der Herbstsession 2018 ohne
      den Kommissionssprecher hat der Rat beschlossen, einen          Gegenstimme zugestimmt. Der Ständerat hat die Motion dis-
      Mantelerlass unter dem Titel «Bundesgesetz über die Daten-      kussionslos angenommen.
      weitergabe der Versicherer in der obligatorischen Kranken-
      versicherung» zu erlassen. Unter diesem Titel werden sowohl     Sinnvolle Patientensteuerungsprogramme im
      die Neuregelungen im Rahmen des KVG, wie auch im KVAG           KVG ermöglichen
      vorgenommen. Demnach sind Daten durch die Versicherer           Motion SGK-NR
      grundsätzlich nur in aggregierter Form zu liefern. Nur wenn     Der Bundesrat wird mit der Kommissionsmotion beauftragt,
      die aggregierten Daten für gewisse Fälle nicht genügen und      eine Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen des KVG
      die Daten pro versicherte Person anderweitig nicht beschafft    vorzulegen, sodass Leistungen im Rahmen von Program-
      werden können, kann der Bundesrat die Versicherer verpflich-    men der Patientensteuerung vergütet werden können. Eine
      ten, Individualdaten zu liefern. Diese Ausnahmen werden wie     mögliche Lösung wird darin gesehen, einen Artikel 25 b
      folgt im Gesetz ausdrücklich erwähnt:                           «Patientensteuerung» einzuführen, der wie folgt lauten
     −− Zur Überwachung der Kostenentwicklung nach Leistungs-         könnte: «Die obligatorische Krankenpflegeversicherung
        art und nach Leistungserbringer sowie zur Erarbeitung         übernimmt die Kosten von Leistungen, die im Rahmen von
        von Entscheidungsgrundlagen für Massnahmen zur Ein-           Programmen der Patientensteuerung durchgeführt werden,
        dämmung der Kostenentwicklung (Art. 21 Absatz 2               wenn diese
        Buchstabe a KVG)                                              a) auf eine klar definierte Patientengruppe beschränkt
     −− Zur Analyse der Wirkung des Gesetzes und des Gesetzes-            sind;
        vollzuges und zur Erarbeitung von Entscheidungsgrundla-       b) zu einer Effizienz- und Qualitätssteigerung gegenüber
        gen im Hinblick auf Gesetzes- und Gesetzesvollzugsände-           Behandlungen ausserhalb dieser Programme führen;
        rungen (Art. 21 Absatz 2 Buchstabe b KVG)                     c) z wischen Leistungserbringern nach Artikel 35 und Versi-
     −− Zur Evaluation des Risikoausgleiches (Art. 21 Absatz 3            cherern vereinbart wurden.»
        Buchstabe c KVG)
     −− Zur Erfüllung der Aufsichtsaufgaben nach dem KVAG             Der Bundesrat hat Annahme der Motion beantragt. Der
        (Art. 35 Absatz 2 KVAG)                                       Nationalrat hat der Motion in der Herbstsession 2018
                                                                      zugestimmt. Der Ständerat hat diskussionslos Annahme der
     Sowohl zum KVG, wie auch zum KVAG muss der Bundesrat             Motion beschlossen.
     die entsprechenden Verordnungen anpassen. Es stellt sich
     die Frage, ob die vorstehende Aufzählung nicht die Gefahr
     beinhaltet, dass die Versicherer zu relativ vielen Individu-
     aldaten-Lieferungen verpflichtet werden können. Ob damit
     dem Datenschutz genügend Rechnung getragen wird? Die für
     die Datenerhebung notwendigen Daten sollen bei den Versi-
     cherern vorhanden sein. In welchem Umfange die Datener-
     fassungsprogramme angepasst werden müssen, bleibt zu
     prüfen. In der Gesamtabstimmung hat der Rat mit 39:00 Stim-
     men bei null Enthaltungen Annahme des Gesetzesentwurfes
     beschlossen. Das Geschäft geht nun an den Nationalrat.

10   Information Oktober 2019
Gesundheitspolitik

Medikamentenkosten. Es braucht Anpassungen                    Bundesgesetz über die Invalidenversicherung
beim Zulassungs- und Preisbildungssystem im                   (IVG)
Bereich der Grundversicherung                                  (Weiterentwicklung der IV)
Motion Dittli Josef                                            Nachdem der Nationalrat in der Frühjahrsession 2019 den
Mit der Motion wird der Bundesrat aufgefordert, die Rechts- Änderungen des Bundesgesetzes über die Invalidenversiche-
grundlagen für das Zulassungs- und Preissystem bei Medika- rung mit 133:00 Stimmen bei 55 Enthaltungen zustimmte, hat
menten dahingehend anzupassen, dass im Bereich der Spe- nun der Ständerat die Beratungen aufgenommen. Die Ände-
zialitätenlisten (SL) neben den Tagestherapiekosten auch die   rungen dieses Gesetzes betreffen die obligatorische Kranken-
Kostenauswirkungen auf das gesamte Gesundheitssystem           versicherung bekanntlich nur indirekt. Auswirkungen ergeben
berücksichtigt werden. Die Motion wird damit begründet, sich im Leistungsbereich der Krankenversicherung dadurch,
dass bei den heute neuen, zum Teil sehr teuren und langfris- dass durch die
tigen Therapien die jetzigen Preisfestsetzungskriterien nicht −− bessere Integration von jungen Menschen in den Arbeits-
mehr genügen. Der Bundesrat hat Annahme der Motion be-           markt
antragt. Der Ständerat hat diskussionslos Annahme der Mo- −− bessere Integration von psychisch beeinträchtigten Men-
tion beschlossen.                                                schen in den Arbeitsmarkt
                                                              −− Aktualisierung der Geburtsgebrechen-Liste
                                                               weniger Kosten für die Krankenversicherung anfallen. Bei den
                                                               Geburtsgebrechen werden neu auch seltene Krankheiten in
                                                               die Liste aufgenommen.

                                                              Der Rat hat sich fast durchgehend den Beschlüssen des Na-
                                                              tionalrates angeschlossen und die Vorlage in der Gesamt-
                                                              abstimmung mit 37:00 bei vier Enthaltungen genehmigt. Als
                                                              grösste Differenz verbleibt die vom Nationalrat beschlossene
                                                              Kürzung der Kinderrente. Diese wird vom Ständerat abge-
                                                              lehnt. Die Vorlage geht nun wieder zurück an den Nationalrat.

                                                                                                ECHTER PIFFERLING
                                                                                                Der Echte Pfifferling, auch
                                                                                                Eierschwamm genannt, hin-
                                                                                                gegen mag eher moosigen
                                                                                                Boden und Nadelwälder. Er
                                                                                                gehört zu den beliebtesten
                                                                                                und schmackhaftesten Spei-
                                                                                                sepilzen, kann jedoch leicht
                                                                                                mit dem Falschen Pfifferling
                                                                                                verwechselt werden. Die-
                                                                                                ser ist nicht giftig, kann aber
                                                                                                bei empfindlichen Personen
                                                                                                Brechdurchfall verursachen.

                                                                                                  Information Oktober 2019        11
Gesundheitspolitik

     KVG. Dank Digitalisierung die Effizienz                        Stärkung von integrierten Versorgungs-
     steigern und die Kosten reduzieren                             modellen. Abgrenzung zu einseitigen
     Motion Buffat Michael NR                                       Listenangeboten ohne koordinierte
     Digitalisierung auch im Gesundheitswesen.                      Behandlung
     Sämtliche Rechnungen sollen elektronisch zu                    Motion Humbel Ruth NR
     den Krankenversicherern                                        Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, eine KVG-Än-
     Motion Grossen Jürg NR                                         derung vorzulegen, welche integrierte Versorgungsnetze de-
     Mit beiden Vorstössen wird der Bundesrat beauftragt, gesetz-   finiert, um sie von einseitigen Listen-Modellen abzugrenzen,
     lich die technischen Voraussetzungen für die elektronische     die keine integrierte Behandlung vorsehen. Der Bundesrat
     Leistungsabrechnung nach KVG zu schaffen. Der National-        hat Annahme der Motion beantragt. Nachdem der National-
     rat hat beide Vorstösse in der Herbstsession 2018 angenom-     rat in der Herbstsession 2018 ebenfalls Annahme beschloss,
     men. Im gleichen Sinne hat auch der Ständerat diskussions-     hat auch der Ständerat diskussionslos in diesem Sinne
     los entschieden.                                               entschieden.

                                                                                                     VORSICHT, GIFTIG!
                                                                                                     Nicht alle Pilze sind geniess-
                                                                                                     bar. Sie sollten nie unmit-
                                                                                                     telbar vom Boden gepflückt
                                                                                                     und nie roh gegessen werden,
                                                                                                     denn viele Speisepilze haben
                                                                                                     giftige Doppelgänger! Wenn
                                                                                                     Sie sich nicht sicher sind, ob
                                                                                                     Sie alle Pilze eindeutig be-
                                                                                                     stimmt haben, oder ein un-
                                                                                                     geübter Sammler sind, brin-
                                                                                                     gen Sie die Pilze – von den
                                                                                                     anderen Arten separiert und
                                                                                                     in Zeitungspapier gewickelt
                                                                                                     – zum Pilzkontrolleur. In
                                                                                                     der ganzen Schweiz verteilt
                                                                                                     finden Sie Kontrollstellen
                                                                                                     (www.vapko.ch).

12   Information Oktober 2019
Gesundheitspolitik

Vergütungspflicht der Krankenkassen für im                       Ambulanter Bereich der obligatorischen
Ausland eingekaufte medizinische Mittel und                      Krankenversicherung. Qualitätssicherung und
Gegenstände                                                      Transparenz durchsetzen.
Motion Heim Bea NR                                               Motion Humbel Ruth NR
Die Motionärin will den Bundesrat beauftragen, die Vergü-        Die vor fünf Jahren eingereichte Motion verlangt vom Bundes-
tungspflicht für von den Versicherten selber im Ausland be-      rat, den gesetzlichen Bestimmungen der Qualitätssicherung
zogenen Hilfsmittel vorzusehen, sofern ein entsprechendes        auch im ambulanten Bereich der OKP Nachachtung zu ver-
Arztrezept für das benötigte Hilfsmittel vorliegt, und die da-   schaffen, indem durchsetzbare Sanktionsmöglichkeiten ein-
für nötigen Gesetzesanpassungen dem Parlament zu unter-          geführt werden, falls die notwendige Qualität nicht erhoben
breiten. Sie begründet diesen Vorstoss damit, dass entspre-      und nachgewiesen wird. Konkret sollen sowohl im ambulan-
chende Produkte im Ausland bedeutend günstiger eingekauft        ten wie auch im stationären Bereich verbindliche Massnah-
werden können. Der Nationalrat hat die Motion in der Früh-       men zur Sicherstellung und zum Nachweis der notwendigen
jahrsession 2018 mit grossem Mehr abgelehnt. Auch der            Qualität vereinbart werden. Werden keine entsprechende
Ständerat hat die Motion diskussionslos abgelehnt.               Massnahmen vereinbart oder werden sie nicht erfüllt, er-
                                                                 folgt eine Tarifreduktion. Bei der Tarifgenehmigung muss die
                                                                 Qualitätssicherung wie die Wirtschaftlichkeit geprüft werden.
                                                                 Der Bundesrat hat Ablehnung der Motion beantragt. Er ist
                                                                 der Meinung, es brauche keine neuen gesetzlichen Vorschrif-
                                                                 ten. Im Übrigen seien verschiedene Massnahmen in Vorbe-
                                                                 reitung oder am Laufen. Auch die vorbereitende Kommission
                                                                 hat Ablehnung der Motion beantragt. Nachdem der National-
                                                                 rat in der Wintersession 2016 die Motion ohne Gegenstimme
                                                                 ablehnte, hat auch der Ständerat diskussionslos Ablehnung
                                                                 beschlossen.

                                                                                                     Information Oktober 2019    13
Gesundheitspolitik

     BUNDESRAT/EDI/BAG
     Prämienrunde 2020                                                Ärztetarif (Tarmed/Tardoc)
     Mit Freude und Stolz verkündete Bundesrat Berset, dass die       Bekanntlich müssten Ärzte und Krankenversicherer dem Bun-
     Prämien im Jahr 2020 nur moderat steigen, ja in verschiede-      desrat einen neuen Tarif, respektive eine neue Tarifstruktur
     nen Kanton sogar sinken. Das ist für die Prämienzahler eine      für die ambulanten Behandlungen unterbreiten. Weil sich die
     gute Nachricht. Aber wie jedes Jahr führt die Mitteilung, dass   beiden Parteien bisher nicht einigen konnten, hat der Bun-
     die Prämien über die ganze Schweiz betrachtet nur um 0.2         desrat bereits einmal direkt eingegriffen. Der Krankenkas-
     Prozent steigen, bei den Versicherern zu vielen Rückfragen.      senverband Curafutura hat nun mit der FMH einen neuen Ta-
     Dies, weil die Prämien in gewissen Kantonen um mehr als          rif (Tardoc) erarbeitet und dem Bundesrat zur Genehmigung
     zwei Prozent steigen. Dazu kommen individuelle Erhöhungen        eingereicht. Ob der Bundesrat diesen Tarif genehmigen wird,
     bei Altersstufenwechsel. Ohne weitere, kostendämpfende           ist im Moment offen. Bei der Beantwortung einer Interpel-
     Reformen bleibt wohl die Prämienrunde 2020 ein positiver         lation von Nationalrat Roduit Benjamin im Rahmen der nun
     Ausreisser.                                                      abgeschlossenen Herbstsession hat der Bundesrat festge-
                                                                      halten, unter welchen Umständen er auch auf einen Tarif ein-
     Medizinalhanf (Cannabis)                                         treten würde, der nicht von einer Mehrheit der Tarifpartner
     Der Bundesrat will das Betäubungsmittelgesetz in dem Sinne       eingereicht wird, und diesen einer materiellen Prüfung unter-
     ändern, dass zukünftig alle Ärzte Medizinalhanf-Präparate        zieht. Wenn die Prüfung ergibt, dass der Tarif mit dem Gesetz
     bei Patienten mit schweren chronischen Schmerzen (z.B. bei       und dem Wirtschaftlichkeits- und Billigkeitsgebot in Einklang
     Krebspatienten) direkt verschreiben können. Die aus Blüten       steht und er auch die anderen bundesrätlichen Rahmenbe-
     der Hanfpflanze hergestellten Präparate werden in der Re-        dingungen erfüllt, kann der Bundesrat die Tarifstruktur als
     gel als Tinkturen oder Tropfen verabreicht. Im Moment gel-       gesamtschweizerisch einheitlich auf dem Verordnungsweg
     ten die Kosten für diese Präparate nicht als Pflichtleistun-     festlegen.
     gen der Krankenversicherer. Die Kosten betragen bis zu
     mehreren hundert Franken pro Monat. In der Schweiz sollen
     schätzungsweise 100 000 Menschen Cannabis konsumieren.
     Einzelne Kassen zahlen die Präparate bei begründeten, An-
     tragsstellungen. Gemäss BAG ist die obligatorische Kosten-
     übernahme durch die Krankenversicherer im Moment noch
     nicht gegeben, weil der wissenschaftliche Nachweis für die
     Wirksamkeit noch nicht ausreicht.

                                                                                                        RICHTIG PILZE SAMMELN
                                                                                                        Nehmen Sie einen luftdurch-
                                                                                                        lässigen Weidenkorb oder
                                                                                                        eine Stofftasche für den
                                                                                                        Transport der Pilze mit. Sam-
                                                                                                        meln Sie nur Ihnen bekannte
                                                                                                        Pilze, und nehmen Sie keine
                                                                                                        durchnässten Pilze mit. Ach-
                                                                                                        ten Sie darauf, dass Sie beim
                                                                                                        Pflücken die Pilze sorgfältig
                                                                                                        herausdrehen. Die Stiele sind
                                                                                                        aufgrund ihrer Erkennungs-
                                                                                                        merkmale wichtig für die Pil-
                                                                                                        zidentifizierung, und durch
                                                                                                        das Herausdrehen wird das
                                                                                                        Pilzgewebe im Boden weni-
                                                                                                        ger verletzt. Sammeln Sie
                                                                                                        nicht in Natur- und Pflanzen-
                                                                                                        schutzgebieten und beachten
                                                                                                        Sie die kantonalen Pilzsam-
                                                                                                        melbestimmungen.

14   Information Oktober 2019
Gesundheitspolitik

UMFELD
Neue Volksinitiativen
Diesen Sommer wurden zwei Volksinitiativen lanciert, die das
Gesundheits- und Krankenversicherungswesen betreffen.

Neufinanzierung der Pflege – Krankenkassenprämien
senken! (Pflegefinanzierungs-Initiative)
Mit einem neuen Art. 117a Absatz 3 in der Bundesverfassung
will sich das Pflegepersonal mehr Wertschätzung und Kom-
petenzen beschaffen. Die Unterschriftensammlung hat am
27. August 2019 begonnen. Das Pflegepersonal nimmt in un-
serem Gesundheitswesen sicher eine wichtige Rolle ein. Ob
aber der Weg über eine Verfassungsbestimmung der richtige
ist, kann man sich fragen. Wohin kämen wir, wenn sich jede
Berufsgruppe in der Bundesverfassung verankern möchte?

Ja zu mehr Mitbestimmung der Bevölkerung bei der
Kranken- und Unfallversicherung
Unter der Führung von Nationalrätin Yvette Estermann SVP
verlangt ein Komitee in einem neuen Art. 117 Absatz 2 in der
Bundesverfassung, dass der Bund verschiedene Versiche-
rungsmodelle akzeptiert, die den unterschiedlichen Bedürf-
nissen der Bevölkerung entsprechen. Jeder Mensch habe das
Recht, Art und Umfang der Versicherung frei zu bestimmen.
Es stellt sich die Frage, wie weit diese Modellvielfalt gehen
soll. Seitens der Initianten wurde als Beispiel aufgeführt, dass
ein Modell angeboten werden soll, welches teure Behandlun-
gen ausschliesst. Braucht es denn nicht in erster Linie eine
Versicherung für die teuren Behandlungen?

                                                                   Information Oktober 2019   15
INFORMATIONEN DES RVK
     DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

             Seite
                     Der RVK besuchte alle Mitgliedskassen
         17          Zwischen Herbst 2017 und Frühling 2019 haben Präsident Peter Hegglin und Direktor Daniel
                     Herzog die Präsidenten und Geschäftsführer aller Mitgliedskasssen persönlich in ihrem
                     Wirkungsumfeld besucht. Es entstanden nicht nur schöne Begegnungen, sondern auch
                     spannende Diskussionen.

             Seite
                     Basler baut Zusammenarbeit aus
        19           Nach einer bereits erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen der Basler Versicherung und des
                     RVK wird diese im Bereich der versicherungsmedizinischen Beratung weiter ausgebaut.

16   Information Oktober 2019
Informationen des RVK

Verband
DER RVK-PRÄSIDENT ZU BESUCH BEI DEN
MITGLIEDSKASSEN

Ständerat Peter Hegglin, seit Mitte 2017 Präsident des RVK und Nachfolger von Charles Giroud
in diesem Amt, hatte sich bei seiner Wahl zum Präsidenten vorgenommen, alle Mitglieder zu
besuchen, um die Präsidenten und Geschäftsführer der Mitgliedskassen an ihrem Hauptsitz
und in ihrem Wirkungsumfeld persönlich kennenzulernen.

Diese Besuche fanden im Beisein des Direktors Daniel Herzog    allen Mitgliedern eine hohe Zufriedenheit mit den Dienstleis-
zwischen Herbst 2017 und Frühling 2019 statt. Dabei dreh-      tungen des RVK, aber auch mit der Erreichbarkeit und der
ten sich die Gespräche um die Themen: Strategie der Mit-       Serviceorientierung der Mitarbeitenden wahr, was sie gerne
gliedskassen in ihrem Markt, Einschätzung des Krankenver-      hörten und anschliessend auch den Mitarbeitenden auf der
sicherungsmarktes generell und Bedeutung für das einzelne      Geschäftsstelle kommunizierten. Dieses positive Feedback
Mitglied im Speziellen, Chancen und Risiken daraus, Heraus-    nimmt die RVK-Geschäftsstelle als Dank und Kompliment
forderungen aus der zunehmenden Regulierung, insbeson-         gerne entgegen, zugleich auch als Verpflichtung für weiter-
dere seitens Aufsichtsbehörde, Wünsche und Anregungen          hin hohe Dienstleistungs- und Servicequalität in der Zukunft.
an den RVK.
                                                               Daniel Herzog, Direktor
                                                               041 417 05 00, d.herzog@rvk.ch
Vor dem Hintergrund dieser Fragestellungen entwickelten
sich überall durchwegs spannende und interessante Dis-
kussionen, dies jeweils im Bewusstsein, dass der regulato-
rische Rahmen, in dem sich ein Krankenversicherer bewegt,
keine grossen Freiräume bezüglich Organisation und Umset-
zung der Geschäftstätigkeit gewährt. Auf die Frage, wie die
RVK-Geschäftsstelle die Mitgliedskassen noch gezielter und
umfassender unterstützen könnte, verwiesen diese häufig
auf die aufsichtsrechtlichen Auflagen, bei deren Umsetzung
die Hilfe des RVK sehr geschätzt wird. Von Seiten der Mit-
glieder sind keine Wünsche an den RVK getragen worden,
die zusätzliche Dienstleistungen unsererseits erfordern wür-
den. Generell nahmen Peter Hegglin und Daniel Herzog bei

                                                                                                   Information Oktober 2019    17
Informationen des RVK

     Klausur 2019
     UNTERWEGS IN AARAU

     Wie jedes Jahr wurde im August die zweitägige Klausurtagung des Vorstands abgehalten.
     Hauptthemen waren die Überprüfung der Verbands- und Produktestrategie. An der Strategie,
     wie sie im Leitbild des RVK verankert ist, wird festgehalten; nur im Dienstleistungsportfolio
     wurden einige wenige Feinanpassungen vorgenommen.

     Weiter hat der Vorstand die Legislaturziele festgelegt, welche   Die Klausurtagung fand in Erlinsbach nahe Aarau statt, wo
     für die Periode 2019 bis 2022 die Grundlage für die Aktivitä-    uns die organisierende Aquilana Versicherungen im schö-
     ten des RVK bilden. Im Rahmen eines Weiterbildungsblocks         nen Landgasthof Hirschen einquartiert hatte. Dies ermög-
     haben drei externe Gesundheitsexperten ihre Einschätzung         lichte es auch, vor dem Abendessen des ersten Tages mit ei-
     zur künftigen Entwicklung des Gesundheitswesens – insbe-         nem kompetenten Stadtführer Aarau zu erkunden und über
     sondere aus dem Blickwinkel der vom Bundesrat verabschie-        diese Stadt, die sogar einmal Bundeshauptstadt war, vieles
     deten Kostendämpfungsmassnahmen – präsentiert, was zu            aus der Vergangenheit und Gegenwart zu erfahren. Mit der
     einem lebhaften Meinungsaustausch zwischen diesen Exper-         Durchführung der Vorstands- und Verwaltungsratssitzung
     ten sowie dem Vorstand und der Geschäftsleitung führte. Es       am Freitagmorgen sowie dem anschliessenden Mittagessen
     zeigte sich einmal mehr, dass es sehr schwierig ist, wirksame    im Tagungshotel wurde die diesjährige Klausurtagung pro-
     Einsparungen im schweizerischen Gesundheitswesen auszu-          grammgemäss abgeschlossen.
     machen, die von der Mehrheit der betroffenen Akteure mit-
     getragen werden.                                                 Daniel Herzog, Direktor
                                                                      041 417 05 00, d.herzog@rvk.ch

18   Information Oktober 2019
Informationen des RVK

MedCasePool
AUSBAU DER ZUSAMMENARBEIT MIT
DER BASLER VERSICHERUNG

Seit zwei Jahren unterstützt der RVK die Basler Versicherung im Bereich der versicherungs-
medizinischen Beratung. Auf Grund der guten Zusammenarbeit wird diese nun ausgebaut.

Der RVK beurteilt seit September 2017 für die Basler Versi-      Die Fälle, welche zusammen mit dem beratenden Arzt bear-
cherung jährlich mehrere Tausend Unfall- und Taggeldfälle.       beitet werden, sind in der Regel eher komplex. Deshalb wa-
Dabei werden die Dossiers und die Fragestellungen elektro-       ren die Anforderungen an den externen Anbieter hoch. Es gab
nisch an den Versicherungsmedizinischen Dienst des RVK           eine öffentliche Ausschreibung und der RVK bewarb sich als
übermittelt. Die Ärzteteam des RVK übernimmt die Fallbeur-       Partner für die Umsetzung des Projekts. Sicherlich kam dem
teilung und gibt seine Empfehlungen wiederum auf elektroni-      RVK zu Gute, dass bereits eine Zusammenarbeit besteht und
schem Weg direkt an die Fachspezialistinnen und Fachspezia-      die Fachspezialisten mit den Beurteilungen der weniger kom-
listen der Basler weiter. Dieses System funktioniert sehr gut.   plexen Fälle zufrieden waren. Es folgte eine Pilotphase, wel-
                                                                 che durch beide Parteien eng begleitet und umfassend aus-
Alle Versicherungsgesellschaften machen sich Gedanken über       gewertet wurde. Im Vordergrund standen dabei die Qualität
die Herausforderungen und Chancen der Digitalisierung. Viele     der Beurteilungen, die Durchlaufzeiten der Fallbearbeitung
Versicherer stecken auf verschiedenen Ebenen mittendrin in       und nicht zuletzt natürlich auch die Kosten. Mit der Qualität
Digitalisierungsprojekten. Natürlich macht die Digitalisierung   und der schnellen Bearbeitung durch den RVK war die Basler
auch nicht Halt vor der Leistungsbearbeitung im Bereich der      sehr zufrieden, und nach intensiven Verhandlungen konnte
Personenversicherungen. Die Basler gehört sicherlich zu den      man sich auch preislich einigen.
fortschrittlichen Versicherungsgesellschaften.
                                                                 Und so schreiben wir ein weiteres Kapitel in der Zusammen-
So nahm sie ein Projekt in Angriff, bei dem den Fachspezialis-   arbeit zwischen der Basler Versicherung und dem RVK.
ten nebst dem beratenden Arzt vor Ort ergänzend ein digital      Wir haben die Basler als sehr professionellen und fairen Ge-
beratender Arzt zur Seite gestellt wird. Man war sich von An-    schäftspartner kennengelernt und bedanken uns an dieser
fang an bewusst, dass ein digital beratender Arzt gegenüber      Stelle für die gute Zusammenarbeit und das Vertrauen.
dem beratenden Arzt vor Ort eine grosse Umstellung für die
                                                                 Thomas Lustenberger, Verantwortlicher Kundenentwicklung
Fachspezialisten bedeutet.
                                                                 041 417 05 61, th.lustenberger@rvk.ch

                                                                                                      Information Oktober 2019   19
Informationen des RVK

     MedCasePool
     GESUNDHEITSPRÜFUNG: UNKOMPLIZIERT
     UND KOSTENGÜNSTIG

     Mit der Gesundheitsprüfung minimieren Vorsorgeeinrichtungen vorausschauend das Risiko
     kostenintensiver Rentenfälle und schützen damit ihr Kollektiv. Die Stiftung Abendrot zählt bei
     der Gesundheitsprüfung vollumfänglich auf den Versicherungsmedizinischen Dienst des RVK.

     Die Stiftung Abendrot sieht die Gesundheitsprüfung als ei-      der Versicherten für eine eindeutige Beurteilung nicht aus,
     nen wichtigen Teil ihres Risikomanagements. Die gesundheit-     kontaktiert der RVK den behandelnden Arzt, fordert Arztbe-
     lichen Risiken ihrer Neuversicherten prüft die Vorsorgeein-     richte ein und führt bei Bedarf selber eine medizinische Un-
     richtung mit einem Gesundheitsfragebogen und, falls nötig,      tersuchung durch.
     mit einer medizinischen Untersuchung. «Genauer hinschauen
     lohnt sich», sagt Nicole Valet, Mitglied der Geschäftsleitung   «Der RVK entlastet mein Team administrativ. Unsere Zusam-
     der Stiftung Abendrot.                                          menarbeit ist unkompliziert und dank der benutzerfreund-
                                                                     lichen elektronischen Fallführungs-Software CASEnet äu-
     Während vieler Jahre beurteilte ein eigener Vertrauensarzt      sserst effizient», zeigt sich Nicole Valet zufrieden.
     alle Gesundheitsprüfungen. Um den Prüfungsprozess ganz-
                                                                     Chantal Koller, Marketingkommunikation & Bildung
     jährig sicherzustellen, war die Vorsorgeeinrichtung immer
                                                                     041 417 05 70, ch.koller@rvk.ch
     wieder auf Stellvertretungen angewiesen. Ende 2017 ging
     der Vertrauensarzt in Pension. Die Gelegenheit, die Gesund-
     heitsprüfung neu zu organisieren. Hierfür kontaktierte die
     Stiftung Abendrot den RVK und führte Gespräche mit Patrick
     Kellenberger, Bereichsleiter Marketing & Bildung. Schnell war
     man sich einig: Vorteile wie die schnelle, kompetente und da-
     tenschutzkonforme Risikoprüfung durch erfahrene RVK-Ver-
     trauensärzte während des ganzen Jahres sowie die attraktive
     Prüfungspauschale pro Fall überzeugten Nicole Valet und ihre
     Kollegen und Kolleginnen.

     Seit März 2018 übergibt die Stiftung Abendrot alle Gesund-
     heitsprüfungen an den RVK, auch jene in französischer Spra-         Stiftung Abendrot
     che. Und das ganz ohne Fixkosten oder Mindestmengen. Der
     RVK verantwortet den gesamten Prüfungsprozess. Die erfah-           Die Stiftung Abendrot zählt zu den grösseren Pensi-
                                                                         onskassen der Schweiz. 1984 gegründet, umfasst sie
     renen RVK-Vertrauensärzte beurteilen die auf den Fragebö-
                                                                         heute über 1200 Unternehmen, vom kleinen Produk-
     gen gemachten Angaben der Versicherten unabhängig, kri-
                                                                         tionsbetrieb bis zum grossen Dienstleistungsunter-
     tisch und fachgerecht. Sie stufen das Ausmass eines Leidens         nehmen. Das sind insgesamt über 12 000 aktiv Ver-
     und dessen Folgen ein. Ist ein Risiko klar erkennbar, formu-        sicherte und gut 1800 Rentenberechtigte.
     lieren sie einen verständlichen, präzisen und im Schadenfall
     rechtlich unanfechtbaren Vorbehalt. Reichen die Angaben

20   Information Oktober 2019
Informationen des RVK

Mitarbeiterausflug 2019
«WARUM IN DIE FERNE SCHWEIFEN,
WENN DAS GUTE SO NAH LIEGT?»

Der jährliche Mitarbeiterausflug fand am 3. September 2019 statt. Dieses Jahr waren auch
einige pensionierte Mitarbeitende des RVK mit von der Partie. Das RVK-Team reiste morgens
mit dem Shuttleschiff von Luzern nach Kehrsiten-Bürgenstock. Mit der Standseilbahn ging es
hoch bis zum Bürgenstock Resort auf 874 m ü. M. Bei der Führung durch das Resort konnte das
Team auf die 145-jährige Hotelgeschichte zurückblicken: Zahlreiche historische Exponate,
Modelle und Schaubilder liessen uns einen Blick in die Vergangenheit erhaschen, als etwa
Audrey Hepburn, Sophia Loren oder Sean Connery auf dem Bürgenstock residierten. Nach
einem köstlichen Mittagessen im Restaurant Verbena liess das Team den Ausflug gemütlich
ausklingen.

                                                                          Information Oktober 2019   21
Informationen des RVK

     RVK-Weiterbildung
     VORSCHAU INS BILDUNGSJAHR 2020

     Der RVK führt auch im kommenden Jahr eine Vielzahl an Fachkursen mit spannenden Themen
     an den Schnittstellen zwischen Versicherung, Recht und Medizin durch. Bei allen Bildungsange-
     boten stehen aktuelle Fragestellungen sowie der praxisorientierte Bezug im Fokus.

     In unserer neuen Bildungsbroschüre finden Sie das kom-          Fit für den Vorstand
     plette Bildungsangebot fürs kommende Jahr. Lassen Sie sich      Mit der wachsenden Regulierungsdichte steigen die Anfor-
     inspirieren.                                                    derungen an die strategischen und operativen Organe eines
                                                                     Krankenversicherers. Sowohl das BAG als auch die Finma als
                                                                     Aufsichtsbehörden verlangen mit stets neuen und weitrei-
                                                                     chenden Vorschriften ein umfangreiches Risikomanagement-
                                                                     und Kontrollsystem.

                                                                     Um den Ansprüchen gerecht zu werden, ist nicht nur eine Aus-
                                                                     einandersetzung mit den Aufgaben und der Rolle eines Vor-
                                                                     standes, Verwaltungs- oder Stiftungsrates notwendig, son-
                                                                     dern auch solide Versicherungskenntnisse und spezifisches
                                                                     Fachwissen.

                                                                     Dieses Tagesseminar wird in konzentrierter Form angeboten
                                                                     und kann so auf die zentralen Aspekte und relevanten Frage-
                                                                     stellungen fokussieren.

                                                                     Angesprochen sind Vorstandsmitglieder, Verwaltungs- und
                                                                     Stiftungsräte sowie Mitglieder der Geschäftsleitung, die in
                                                                     ihrem Amt neu sind oder den Wunsch haben, ihr theoreti-
                                                                     sches und praktisches Fachwissen zu festigen und sich
                                                                     auszutauschen.

                                                                     Die Schulung findet am Donnerstag, 7. November 2019, in
                                                                     Luzern statt.

     Sie haben noch kein Exemplar erhalten? Bestellen Sie die Bro-
     schüre unter weiterbildung@rvk.ch/041 417 05 70 oder blät-
     tern Sie online darin unter www.rvk.ch/bildung.

22   Information Oktober 2019
Informationen des RVK

RVK-Frühlingstagung
Immer wieder ein Highlight im Bildungskalender ist die
RVK-Frühlingstagung. Sieben hochaktuelle Themen, sieben
ausgewiesene Referenten und zahlreiche spannende Begeg-
nungen warten auf Sie. Erfahren Sie dabei mehr zu brisanten
Fachthemen wie Genetik, Versicherungsmissbrauch oder zur
aktuellen Rechtsprechung. Die Tagung findet am 24. und 25.
März 2020 in Nottwil statt; sie ist auf unserer Webseite aus-
geschrieben und Sie können sich bereits anmelden.

Philipp Dünki, Produktverantwortlicher Bildung & Events
041 417 05 63, p.duenki@rvk.ch

        RVK-Frühlingstagung
        Aus der Praxis – für die Praxis

                                                  24./25. MÄRZ 2020 IN NOTTWIL

         www.rvk.ch

         RVK
         Dienstleistungen und Versicherungen
         für den Gesundheitsmarkt

                                                                                 Information Oktober 2019   23
Informationen des RVK

     Neues von der RVK-Crew
     NEUEINTRITTE UND WEITERBILDUNGS-
     ERFOLGE

     Neueintritte                                                    Weiterbildungserfolge

     Frau Stephanie Müller ist seit dem 1. Mai 2019 als Leiterin     Am 1. September 2019 feierte Frau Katrin Hügi ihr
     Integrierte Versorgungsmodelle beim RVK tätig. Sie ist dip-     5-Jahr-Dienstjubiläum. Sie ist im DRG-Team als Medizinische
     lomierte Sozialversicherungsfachfrau und hatte viele Jahre      Kodiererin tätig.
     die Fachverantwortung im Team Managed Care bei Concor-
     dia inne.                                                       Am 1. Oktober 2019 konnte auch Herr Adrian Scheuber sein
                                                                     5-Jahr-Dienstjubiläum feiern. Er ist im Bereich Leistungsein-
     Am 15. Mai 2019 hat Herr Dr. med. Jan von Overbeck die          kauf als Einkäufer Spitalleistungen tätig.
     Tätigkeit als Vertrauensarzt für die Region Westschweiz beim
     RVK aufgenommen. Davor war er mehrere Jahre als Kantons-        Wir danken beiden für die Treue und das Engagement und
     arzt bei der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons     freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.
     Bern tätig und verfügt über langjährige Erfahrung als prakti-
                                                                     Isabella Gafner, Office Managerin/HRM
     zierender Arzt.                                                 041 417 05 65, i.gafner@rvk.ch

     Wir heissen die neuen Mitarbeitenden im RVK-Team herzlich
     willkommen und freuen uns auf die Zusammenarbeit.

24   Information Oktober 2019
INFORMATIONEN UNSERER MITGLIEDER,
KUNDEN UND PARTNER
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

  Seite
          Krankenkasse Birchmeier: Wechsel in der
26        Geschäftsleitung
          Bei der Krankenkasse Birchmeier hat es einen Wechsel in der Geschäftsleitung gegeben:
          Monika Veronesi hat die Leitung per 1. August 2019 an ihren Nachfolger Markus Steinmann
          übergeben.

  Seite
          sodalis hat einen neuen Geschäftsführer
27        Ab dem 1. Januar 2020 wird Matteo Kalbermatten die sodalis Gesundheitsgruppe leiten und
          somit die Nachfolge von Robert Kalbermatten antreten. Nach 25 Jahren als Geschäfts-
          führer geht dieser in Pension.

                                                                                          Information Oktober 2019   25
Informationen unserer Mitglieder, Kunden und Partner

     Krankenkasse Birchmeier
     WECHSEL IN DER GESCHÄFTSLEITUNG

     Die Krankenkasse Birchmeier hat seit August 2019 einen neuen Geschäftsführer:
     Markus Steinmann hat die Nachfolge von Monika Veronesi angetreten.

     Die bisherige Geschäftsführerin der Krankenkasse Birch-
     meier, Monika Veronesi, hat sich entschieden, die KKB per
     Ende Juli 2019 zu verlassen und eine andere Tätigkeit im Ver-
     sicherungswesen anzunehmen. Der Vorstand der KKB bedau-
     ert den Abgang sehr. Allerdings ist es gelungen, mit Markus
     Steinmann per 1. August 2019 eine gute Nachfolgelösung
     zu finden.

     Der 1968 geborene, in Hilfikon AG wohnhafte Steinmann ist
     seit über 25 Jahren in der Assekuranz tätig. Er verfügt über ein
     breites Fachwissen in unterschiedlichsten Bereichen des Ver-
     sicherungswesens und ist eine ausgesprochen kunden- und
     dienstleistungsorientierte Persönlichkeit. Zu seinem Leis-
     tungsausweis gehören unter anderem der nachhaltige Auf-
     bau und die erfolgreiche Leitung einer Versicherungsagentur,
     seine Fähigkeit als Leader und Coach sowie die erfolgreiche
     Führung von Mitarbeitenden im Innen- und Aussendienst.
     Zu seinen bisherigen Stationen gehören unter anderem Füh-
                                                                        Wechsel in der Geschäftsleitung
     rungsfunktionen bei AXA Winterthur, Generali und Mobiliar.
                                                                        Der 1968 geborene Markus Steinmann verfügt
                                                                        über weitreichende Kompetenzen im
     Der Vorstand der KKB ist froh, mit Markus Steinmann eine           Versicherungswesen.
     qualifizierte und engagierte Persönlichkeit als neuen Ge-
     schäftsführer gefunden zu haben. Dazu Thomas Naef, Prä-
     sident der KKB: «Mit Markus Steinmann setzen wir auf einen
     engagierten Macher und Motivator, der in seiner bisherigen
     beruflichen Laufbahn schon manche Erfolgsgeschichte ge-
     schrieben hat. Wir wünschen ihm bei seiner neuen Tätigkeit
     viel Erfolg und freuen uns auf eine konstruktive und vertrau-
     ensvolle Zusammenarbeit.»

     www.kkbirchmeier.ch

26   Information Oktober 2019
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