5 Gesundheitspolitik - RVK
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Oktober 2019 Das Magazin für Mitglieder, Kunden und Partner Pilze sammeln Pilze als Bildthema in der 5 Gesundheitspolitik Oktober-Ausgabe. aus Parlament und Bundesrat 19 MedCasePool Zusammenarbeit mit der Basler Versicherung wird ausgebaut 27 sodalis Gesundheitsgruppe Wechsel in der Geschäftsleitung
Inhalt Gesundheitspolitik 5 BERICHT AUS BERN Parlament, Bundesrat, EDI, BAG Informationen des RVK 17 VERBAND Der RVK-Präsident zu Besuch bei den Mitgliedskassen 18 KLAUSUR 2019 Unterwegs in Aarau 19 MEDCASEPOOL Ausbau der Zusammenarbeit mit der Basler Versicherung 20 MEDCASEPOOL Gesundheitsprüfung: unkompliziert und kostengünstig 21 MITARBEITERAUSFLUG 2019 «Warum in die Ferne schweifen, wenn das Gute so nahe liegt?» 22 RVK-WEITERBILDUNG Vorschau ins Bildungsjahr 2020 24 NEUES VON DER RVK-CREW Neueintritte und Weiterbildungserfolge Informationen unserer Mitglieder, Kunden und Partner 26 KRANKENKASSE BIRCHMEIER Wechsel in der Geschäftsleitung 27 SODALIS Matteo Kalbermatten wird Geschäftsführer der Gesundheitsgruppe Agenda 28 TERMINE Veranstaltungen und Sessionen Impressum Die INFORMATION ist das Mitteilungsblatt des RVK und erscheint viermal jährlich. Herausgeber / Redaktion RVK – Dienstleistungen und Versicherungen für den Gesundheitsmarkt Haldenstrasse 25 / 6006 Luzern / 041 417 05 00 / www.rvk.ch / info@rvk.ch Bilder Die Bilder der vorliegenden Ausgabe sind Impressionen zum Thema «Pilze sammeln». Titelbild: iStock photo 2 Information Oktober 2019
Liebe Mitglieder Sehr geehrte Damen und Herren Geht es jetzt dem Kostenwachstum an den Kragen? In einem ersten Paket schlägt der Bundesrat zur Stabilisierung des Kostenwachstums im Gesund- heitswesen neun Massnahmen vor. Damit sollen alle Akteure Instrumente erhalten, um das Kostenwachstum zu bremsen. Das Sparpotenzial betrage mehrere Hundert Millionen Franken pro Jahr, so der Bundesrat. Ganz unterschiedlich fallen die Reaktionen darauf aus. Während einige von einem Flickenteppich und einer konzeptlosen Übung ohne Sparwirkung sprechen, erkennen andere pragmatische Ansätze. Ich zähle mich zur zweiten Gruppe. Wir können unser Ge- sundheitswesen nicht auf einer grünen Wiese konzipieren und neu aufstellen, es ist über Jahrzehnte gewachsen. Der Spardruck ist auch nicht neu, schon 1982 fand auf Einla- dung von Bundesrat Hürlimann eine nationale Sparkonfe- renz für das Gesundheitswesen statt. Seither ist die Koste- nexplosion ein Dauerthema. Dabei gilt es aber nicht nur die Kostenseite zu betrachten. Kosten haben bekanntlich auch einen volkswirtschaftlichen Nutzen, zudem ist die Schweiz, was die Qualität in der Gesundheitsversorgung betrifft, in «Es soll kein Europa führend. Herr und Frau Schweizer sind mit der medizinischen Ver- nationales sorgung sehr zufrieden. Gesundheitssystem Uns muss nun gelingen, die gute Qualität zu halten und gleichzeitig die angestrebt, sondern Kostenentwicklung zu stabilisieren. Unser Gesundheitswesen ist – wie der vielmehr ein Staat – föderal aufgestellt. Im Grundsatz ist an der Organisation festzuhal- funktionierender ten und sie ist zu stärken. Es soll kein nationales Gesundheitssystem ange- regulierter strebt, sondern vielmehr ein funktionierender regulierter Wettbewerb ge- Wettbewerb schaffen werden. Das beginnt bei der Angebotsplanung in den Gemeinden und Kantonen und endet beim Qualitätsanspruch bei den Leistungsanbie- geschaffen werden.» tern. Dabei müssen alle Akteure ihre Verantwortung wahrnehmen, und die Eigenverantwortung der Patientinnen und Patienten ist zu stärken. Der Weg über den Hausarzt zum Spezialisten sollte die Regel sein. Ich wünsche Ihnen einen in jeder Hinsicht schönen Herbst. Freundliche Grüsse, Ihr Peter Hegglin, Ständerat Präsident RVK und RVK Rück AG Information Oktober 2019 3
GESUNDHEITSPOLITIK DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE Seite Nationalrat sagt Ja zu EFAS 5 Rund zehn Jahre nachdem die Parlamentarische Initiative zur einheitlichen Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen eingereicht wurde, hat der Nationalrat diese ange- nommen. Nun ist der Ständerat an der Reihe und hat es in der Hand, die Reform rasch vor- anzutreiben, damit Prämien- und Steuerzahlende dank Effizienzerhöhung entlastet werden. Seite Krankenkassenprämien steigen um 14 0,2 Prozent Erfreuliche Nachrichten: Die Prämien steigen 2020 für die meisten Versicherten moderat, für Einzelne sinken sie sogar. Da die Gesundheitskosten jedoch auch in Zukunft stark ansteigen werden, sind weitere kostendämpfende Reformen nötig. Seite Medizinalcannabis: Verschreiben erlauben 14 Der Bundesrat möchte den Zugang zu Behandlungen auf der Grundlage von Medizinalcann- abis erleichtern und das Betäubungsmittelgesetz entsprechend anpassen. Diesbezüglich prüft das Bundesamt, ob sich die Wirksamkeit von Behandlungen mit Cannabis für eine obli- gatorische Vergütung ausreichend nachweisen lässt. 4 Information Oktober 2019
Gesundheitspolitik Aus dem Parlament Die wichtigsten politischen Entwicklungen seit dem 28. September 2019 von Moritz Helfenstein zusammengefasst und kommentiert. AUS DEM NATIONALRAT KVG. Zulassung von Leistungserbringern In der Sommersession 2019 hat der Ständerat die bundes- −− Entzug der Zulassung; Der Nationalrat hat eine zusätzli- rätliche Gesetzesvorlage beraten, die vom Nationalrat in der che Bestimmung aufgenommen, wonach die Versicherer Wintersession 2018 behandelt wurde. Er hat dabei einige ge- in begründeten Fällen der Aufsichtsbehörde den Entzug wichtige Differenzen zum Nationalrat geschaffen, die zum Teil der Zulassung beantragen können. Die Aufsichtsbehörde den Interessen der Krankenversicherer widersprechen. In der wird aber nicht verpflichtet, die Zulassung zu entziehen. nun abgeschlossenen Herbstsession hat sich der Nationalrat Sie trifft lediglich die erforderlichen Massnahmen. mit den entsprechenden Differenzen befasst. In verschiede- −− Im Gegensatz zum Ständerat will der Nationalrat den Leis- nen Bereichen hat er die Beschlüsse des Ständerates über- tungserbringern kein Beschwerderecht gegen kantonale nommen. Folgende Differenzen zu den Ständeratsbeschlüs- Erlasse über die Festlegung und Berechnung der Band- sen bestehen aber noch: breiten und Höchstzahlen zugestehen. −− Sprachkompetenz; Der Nationalrat verlangt, dass der Arzt −− Einheitliche Finanzierung der ambulanten und stationären oder die Ärztin über die notwendige Sprachkompetenz für Behandlungskosten (Efas); Der Nationalrat will nach wie das Fachgebiet verfügt, in der die Tätigkeit ausgeübt wird. vor, dass die neuen Gesetzesänderungen betreffend die Der Ständerat verlangt eine Sprachprüfung. Zulassung von Leistungserbringern zusammen mit den −− Ausländische Diplome; Der Nationalrat will, dass auch Gesetzesänderungen betreffend die einheitliche Finanzie- Ärzte mit ausländischen Diplomen anerkannt werden, rung der ambulanten und stationären Leistungen in Kraft wenn sie ein nach schweizerischem Recht anerkanntes treten. Der Ständerat will von einer solchen Verknüpfung ausländisches Diplom in der Amtssprache der Tätigkeits- nichts wissen. In diesem Zusammenhang stellt sich die region erworben haben. Der Ständerat äussert sich nicht Frage, ob nicht Gefahr besteht, dass diese Verknüpfung zu ausländischen Diplomen. dazu führt, dass die neuen Gesetzesbestimmungen be- −− Beschränkung der zugelassenen Ärzte und Ärztinnen; Der treffend die Zulassung von Leistungserbringern nicht Nationalrat hält an seinem früheren Beschluss fest, dass rechtzeitig in Kraft gesetzt werden können. die Kantone in einem oder mehreren Fachgebieten und in bestimmten Regionen die Anzahl der Ärzte und Ärztinnen, Für die Krankenversicherer ist zu bedauern, dass der Natio- die im ambulanten Bereich zulasten der Krankenversiche- nalrat nicht an der Lockerung des Vertragszwanges festge- rung tätig sind, beschränken müssen, wenn die festge- halten hat. War es die Angst vor einem Referendum? legte Höchstzahl überschritten wird. Der Ständerat sieht nur eine Kannbestimmung vor. −− Zulassungseinschränkung bei hohen Kosten; Der Natio- nalrat verlangt von den Kantonen, dass sie bei hohen Kos- ten pro versicherte Personen in einem Fachgebiet im Kan- ton oder gesamtschweizerisch vorsehen, dass kein Arzt im betroffenen Fachgebiet eine Tätigkeit aufnehmen kann. Der Ständerat will hier nur eine Kannbestimmung. Information Oktober 2019 5
Gesundheitspolitik Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus −− Die Kantone sollen sich mit mindestens 25,5 Prozent an einer Hand. Einführung Monismus. den von den Versicherern in der obligatorischen Kranken- Parlamentarische Initiative Humbel Ruth pflegeversicherung erbrachten Leistungen beteiligen. Mit der vor zehn Jahren eingereichten Initiative wird die Än- Massgebend sind die Nettokosten, das heisst nach Abzug derung des Krankenversicherungsgesetzes verlangt, mit der Kostenbeteiligung. welcher ein monistisches Finanzierungssystem eingeführt −− Ausserkantonale Spitalaufenthalte; Bei stationärer Be- werden soll. Damit dabei die Kantone die Kontrolle über die handlung in einem Spital, welches nicht auf der Spitalliste öffentlichen Mittel behalten können, sieht die Initiative für ein des Wohnkantons aufgeführt ist, übernimmt der Versiche- solches Modell folgende Eckwerte vor: rer die Vergütung wie folgt: −− Die Gelder der öffentlichen Hand sind für Aus- und Wei- - höchstens nach dem Tarif, der in einem Listenspital terbildung der Medizinalpersonen, den Risikoausgleich, des Wohnkantons für die betreffende Behandlung gilt; Public Health und gemeinwirtschaftliche Leistungen so- - höchstens aber nach dem Tarif des gewählten Leis- wie für die Prämienverbilligung einzusetzen. tungserbringers, sofern ein Notfall vorliegt oder der −− Der Anteil der öffentlichen Hand an der Finanzierung der Wohnkanton die Behandlung beim gewählten Leis- grundversicherten Leistungen ist sicherzustellen und tungserbringer vorgängig bewilligt hat. Er erteilt die Be- dem Kostenwachstum im Gesundheitswesen anzupassen. willigung, wenn kein Spital auf seiner Spitalliste die er- −− Alle stationären und ambulanten Leistungen gemäss KVG forderliche Leistung anbietet. werden von den Krankenversicherern finanziert. −− Nicht beteiligen müssen sich die Kantone an den Kosten, die die Versicherer für stationäre Behandlungen in Im Jahre 2011 haben die vorbereitenden Kommissionen bei- Nicht-Listenspitälern und -Geburtshäusern erbringen. der Räte der Initiative zugestimmt. In den Jahren 2013, 2015 −− An den Kosten für Langzeitpflege (ambulant, Tages- oder und 2017 wurden die Fristen für die Beratung dieses Geschäf- Nachtstrukturen, Heimaufenthalte) müssen die Kantone tes jeweils um zwei Jahre verlängert. Was lange währt, wird keine Beiträge ausrichten. endlich gut! Ob dieses Sprichwort zutrifft, muss sich aber erst −− Die Beiträge der Kantone haben an die Gemeinsame Ein- noch zeigen. Hauptknackpunkt sind die Kantone, die unbe- richtung nach Art. 18 KVG zu erfolgen. Diese verteilt die dingt wollen, dass auch die Pflegekosten (Heime und Spitex) Beiträge an die einzelnen Versicherer entsprechend de- in die einheitliche Finanzierung einbezogen werden. Zudem ren für die Berechnung des Kantons- und Bundesbeitra- verlangen sie ein erweitertes Kontrollrecht bei den ambu- ges massgebenden Kosten. Die Gemeinsame Einrichtung lanten Leistungsabrechnungen sowie eine Eliminierung von kann von den Kantonen weitere Vollzugsaufgaben über- Fehlanreizen infolge Verknüpfung vertraglicher Vereinbarun- nehmen. gen der Tarifpartner im Grund- und Zusatzversicherungsbe- −− Mit Nicht-Listenspitälern und -Geburtshäusern können reich. Wahrscheinlich als Zückerchen hat die vorberatende die Versicherer Verträge abschliessen. Ihre Leistungen Kommission am 29. August 2019 eine Motion verabschiedet, dürfen aber höchstens 75 Prozent, das heisst so hoch mit welcher der Bundesrat beauftragt wird, eine Gesetzesre- sein, wie sie von den Versicherern für Listenspitäler und vision vorzulegen, die den Einbezug der Langzeitpflege in eine -Geburtshäuser netto erbracht werden müssen. einheitliche Finanzierung ambulanter und stationärer Leistun- gen nach KVG vorsieht, sobald die notwendigen Grundlagen vorhanden sind, namentlich die erforderliche Kostentrans- parenz. Ob sich die Kantone damit in die nun zur Beratung stehende Gesetzesänderung einbinden lassen, ist fraglich. Was sind nun die wichtigsten Gesetzesänderungen der nun vorgeschlagenen einheitlichen Finanzierung der stationären und ambulanten Leistungen? 6 Information Oktober 2019
Gesundheitspolitik TOTENTROMPETE Obwohl Pilze das ganze Jahr hindurch wachsen, finden Sie im Spätsommer und Herbst meist die grössten Mengen. Wenn es geregnet hat und der Boden noch feuchtwa- rm ist, fühlen sich Pilze be- sonders wohl und spriessen vermehrt empor. Beliebte Speisepilze wie Totentrom- peten, Steinpilze und Mor- cheln wachsen vor allem in Laubwäldern und in grösse- ren Pilzgruppen. −− Risikoausgleich; Die Berechnung der Risikoabgaben und −− Inkrafttreten; Diese Gesetzesänderung soll nur zusam- der Ausgleichszahlungsbeiträge erfolgt nach Abzug des men mit der Gesetzesänderung betreffend die Zulassung Beitrages des Kantons an die Finanzierung der obligatori- der Leistungserbringer in Kraft treten. Wenn kein Refe- schen Krankenpflegeversicherung. rendum ergriffen wird, soll die Änderung drei Jahre nach −− Die Versicherer haben der Gemeinsamen Einrichtung für Annahme in Kraft treten. Wenn das Referendum ergriffen die ihr übertragenen Aufgaben Beiträge abzuliefern. wird und das Volk der Gesetzesänderung zustimmt, er- −− Die Kantone legen für das kommende Kalenderjahr spä- folgt die Inkraftsetzung drei Jahre nach Annahme. testens neun Monate im Voraus den Prozentsatz für den Kantonsbeitrag fest. Der Prozentsatz liegt bei mindestens In der Gesamtabstimmung hat der Rat der Gesetzesvorlage 25,5 Prozent. Den Kantonen wird eine Übergangszeit von mit 121:54 Stimmen bei acht Enthaltungen zugestimmt. Die drei Jahren gewährt. Kantone, in welchen während drei Vorlage geht nun an den Ständerat. Dort wird sie keinen Jahren vor dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung der leichten Stand haben. Die Anliegen der Kantone werden Anteil der Kosten von spitalsstationären Leistungen im dort besser berücksichtigt. Vergleich zu den Kosten aller Leistungen, welche von die- ser Gesetzesänderung betroffen sind, unter dem Durch- schnitt liegen, müssen einen Prozentsatz von mindestens 21 Prozent festlegen. Danach muss die jährliche Erhö- hung mindestens 1,5 Prozent betragen, sofern ein Anteil von 25,5 Prozent noch nicht erreicht ist. Umgekehrt müs- sen Kantone, die über dem Durchschnitt liegen, immer mindestens einen Beitrag von 25,5 Prozent leisten. −− Die Gesetzesänderung untersteht dem fakultativen Refe- rendum. Information Oktober 2019 7
Gesundheitspolitik Ein elektronisches Patientendossier für Kostenbefreiung für Schwangere während der alle am Behandlungsprozess beteiligten ganzen Schwangerschaft Gesundheitsfachpersonen Motion Kälin Irène Motion SGK-NR Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, KVG Art. 64 Der Bundesrat wird mit der Motion beauftragt, die gesetzli- Absatz 7 Buchstabe b dahingehend anzupassen, dass bei chen Grundlagen auszuarbeiten, damit alle Leistungserbrin- Schwangerschaften ab der ersten Schwangerschaftswoche ger beziehungsweise Gesundheitsfachpersonen verpflichtet keine Kostenbeteiligung erhoben werden darf und nicht wie werden, sich einer zertifizierten Gemeinschaft oder Stamm- bisher erst ab der 13. Schwangerschaftswoche. Der Bundes- gemeinschaft nach Art. 11 Buchstabe a des Bundesgesetzes rat hat Annahme der Motion beantragt. Nachdem der Natio- vom 19. Juni 2015 über das elektronische Patientendossier nalrat in der Sommersession eine praktisch gleichlautende anzuschliessen. Begründet wird der Vorstoss insbesondere Motion von Addor Jean-Luc diskussionslos angenommen hat, damit, dass es in der Schweiz möglichst rasch einheitliche wird auch die Motion Kälin erheblich erklärt. technische Standards geben soll und so die Rechts- und In- vestitionssicherheit in diesem Bereich gewährleistet ist. Der Bundesrat hat Ablehnung der Motion beantragt, mit der Be- gründung, man sollte jetzt zuerst Erfahrungen mit dem be- reits für stationäre Einrichtungen obligatorisch eingeführten Patientendossier machen. Der Rat hat der Motion mit 161:12 Stimmen bei vier Enthaltungen zugestimmt. VIOLETTER RÖTEL- RITTERLING Den Maronenröhrling, ge- schmacklich einer der wert- vollsten Speisepilze, den Flo- ckenstieligen Hexenröhrling und den Violetten Rötelrit- terling finden Sie in Laub- und Nadelwäldern. Violette Rötelritterlinge verströ- men einen angenehm fruch- tig-würzigen Duft. Roh sollte der Pilz aber auf keinen Fall verzehrt werden, da einige Inhaltsstoffe blutzersetzend wirken können. Diese Stof- fe zersetzen sich beim Ga- ren, was den Pilz zu einem der wohlschmeckendsten Speisepilze macht, der aber auf Grund seines einzigartig nussig-pilzigen Geschmacks nicht jedem schmeckt. 8 Information Oktober 2019
Gesundheitspolitik AUS DEM STÄNDERAT Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Im Rahmen des Differenzbereinigungsverfahrens hat sich der −− Ausserordentliches Kündigungsrecht bei Gefahrenminde- Ständerat mit den Änderungen des VVG auseinandergesetzt. rung; Neu hat der Ständerat bei einer wesentlichen Ge- Bekanntlich hat der Nationalrat als Zweitrat im Rahmen der fahrenminderung den Versicherungsnehmer berechtigt, Sondersession im Mai 2019 eine Vielzahl von Änderungen den Vertrag zu kündigen oder eine Prämienreduktion zu gegenüber der ständerätlichen Vorlage beschlossen. Insbe- verlangen. Lehnt das Versicherungsunternehmen eine sondere hat er gewichtige Verbesserungen zugunsten der Prämienreduktion ab oder ist diese ungenügend, kann der Versicherten vorgenommen. Der Ständerat hat sich nun in Versicherungsnehmer den Vertrag mit einer Frist von vier verschiedenen Bereichen den Beschlüssen des Nationalra- Wochen kündigen. tes angeschlossen. Bei folgenden Bestimmungen verbleiben −− Nachhaftung; Der Ständerat will keine Verlängerung der nach wie vor Differenzen: Nachhaftung der Versicherer von zwei auf fünf Jahre. −− Widerrufsrecht; Der Nationalrat hat bei Vertragsab- −− Abschlagszahlungen; Der Ständerat hat eine neue Bestim- schluss und bei wesentlichen Vertragsänderungen für die mung aufgenommen, wonach der Versicherungsnehmer Versicherten ein Widerrufsrecht innert 14 Tagen be- Abschlagszahlungen verlangen kann, wenn das Versiche- schlossen. Der Ständerat will dieses Recht nur bei Ver- rungsunternehmen seine Leistungspflicht bestreitet, und tragsabschluss gewähren. zwar bis zur Höhe des unbestrittenen Betrages. −− Vertragskündigung bei Verletzung der Informationspflicht; Der Nationalrat hat beschlossen, dass das Versicherungs- Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass der Stän- unternehmen den Vertrag bei Falschangaben durch den derat die Vorlage wieder zugunsten der Versicherer geändert Versicherten nur in den ersten zwei Jahren ab Vertragsab- hat. Das Geschäft geht nun wieder zurück an den Nationalrat. schluss kündigen kann. Bisher galt eine Frist von vier Wo- Von Seiten des Konsumentenschutzes und dem linken Partei- chen ab Bekanntwerden der Falschinformation. Der Stän- spektrum wird erwartet, dass der Nationalrat die Vorlage derat will an der bisherigen Regelung von vier Wochen ab wieder zugunsten der Versicherten korrigiert. Mit grosser Bekanntwerden der Widerhandlung festhalten. Das heisst, Wahrscheinlichkeit wir sich die Einigungskonferenz noch mit der Versicherer kann in diesen Fällen den Vertrag zum verbleibenden Differenzen auseinandersetzen müssen. Ein Beispiel auch noch nach sechs oder sieben Jahren kündi- Referendum ist nicht ausgeschlossen. gen. −− Ordentliches Kündigungsrecht; Gemäss Beschluss des Nationalrates steht das ordentliche Kündigungsrecht wie auch das Kündigungsrecht im Schadenfalle sowohl in der Krankenversicherung wie bei den Zusatzversicherungen (inklusive Taggeld-Kollektivversicherungen) nur dem Ver- sicherungsnehmer zu. Der Ständerat hat beschlossen, dem Versicherer in der Taggeld-Kollektivversicherung weiterhin ein Kündigungsrecht zuzugestehen. Zudem wurde die Krankenversicherung gestrichen, weil hierfür das KVG gilt. Information Oktober 2019 9
Gesundheitspolitik Für den Persönlichkeitsschutz auch in der Faire Referenztarife für eine schweizweite Aufsicht über die Krankenversicherung freie Spitalwahl Parlamentarische Initiative Eder Joachim Motion SGK-NR Mit der Initiative wird verlangt, das Bundesgesetz betreffend Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, dafür zu sor- die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAG) da- gen, dass für eine ausserkantonale stationäre Wahlbehand- hingehend anzupassen, dass der persönliche Datenschutz lung bei demselben Spitaltyp der maximale Tarif der Spi- gewährleistet wird. Begründet wird der Vorstoss damit, dass talliste des Wohnkantons vergütet werden soll, höchstens die Aufsichtsbehörde eine umfassende Sammlung von indi- aber der Tarif des Standortspitals. Die Kommissionsmotion viduellen Gesundheitsdaten aller versicherten Personen auf- stützt sich auf Erfahrungen, wonach bisher zum Teil gezielt baue. Eine formalgesetzliche Grundlage dazu sei aber nicht gesetzeswidrig tiefe Referenztarife angewendet wurden. Der vorhanden. Nach langer und detaillierter Einführung durch Nationalrat hat der Motion in der Herbstsession 2018 ohne den Kommissionssprecher hat der Rat beschlossen, einen Gegenstimme zugestimmt. Der Ständerat hat die Motion dis- Mantelerlass unter dem Titel «Bundesgesetz über die Daten- kussionslos angenommen. weitergabe der Versicherer in der obligatorischen Kranken- versicherung» zu erlassen. Unter diesem Titel werden sowohl Sinnvolle Patientensteuerungsprogramme im die Neuregelungen im Rahmen des KVG, wie auch im KVAG KVG ermöglichen vorgenommen. Demnach sind Daten durch die Versicherer Motion SGK-NR grundsätzlich nur in aggregierter Form zu liefern. Nur wenn Der Bundesrat wird mit der Kommissionsmotion beauftragt, die aggregierten Daten für gewisse Fälle nicht genügen und eine Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen des KVG die Daten pro versicherte Person anderweitig nicht beschafft vorzulegen, sodass Leistungen im Rahmen von Program- werden können, kann der Bundesrat die Versicherer verpflich- men der Patientensteuerung vergütet werden können. Eine ten, Individualdaten zu liefern. Diese Ausnahmen werden wie mögliche Lösung wird darin gesehen, einen Artikel 25 b folgt im Gesetz ausdrücklich erwähnt: «Patientensteuerung» einzuführen, der wie folgt lauten −− Zur Überwachung der Kostenentwicklung nach Leistungs- könnte: «Die obligatorische Krankenpflegeversicherung art und nach Leistungserbringer sowie zur Erarbeitung übernimmt die Kosten von Leistungen, die im Rahmen von von Entscheidungsgrundlagen für Massnahmen zur Ein- Programmen der Patientensteuerung durchgeführt werden, dämmung der Kostenentwicklung (Art. 21 Absatz 2 wenn diese Buchstabe a KVG) a) auf eine klar definierte Patientengruppe beschränkt −− Zur Analyse der Wirkung des Gesetzes und des Gesetzes- sind; vollzuges und zur Erarbeitung von Entscheidungsgrundla- b) zu einer Effizienz- und Qualitätssteigerung gegenüber gen im Hinblick auf Gesetzes- und Gesetzesvollzugsände- Behandlungen ausserhalb dieser Programme führen; rungen (Art. 21 Absatz 2 Buchstabe b KVG) c) z wischen Leistungserbringern nach Artikel 35 und Versi- −− Zur Evaluation des Risikoausgleiches (Art. 21 Absatz 3 cherern vereinbart wurden.» Buchstabe c KVG) −− Zur Erfüllung der Aufsichtsaufgaben nach dem KVAG Der Bundesrat hat Annahme der Motion beantragt. Der (Art. 35 Absatz 2 KVAG) Nationalrat hat der Motion in der Herbstsession 2018 zugestimmt. Der Ständerat hat diskussionslos Annahme der Sowohl zum KVG, wie auch zum KVAG muss der Bundesrat Motion beschlossen. die entsprechenden Verordnungen anpassen. Es stellt sich die Frage, ob die vorstehende Aufzählung nicht die Gefahr beinhaltet, dass die Versicherer zu relativ vielen Individu- aldaten-Lieferungen verpflichtet werden können. Ob damit dem Datenschutz genügend Rechnung getragen wird? Die für die Datenerhebung notwendigen Daten sollen bei den Versi- cherern vorhanden sein. In welchem Umfange die Datener- fassungsprogramme angepasst werden müssen, bleibt zu prüfen. In der Gesamtabstimmung hat der Rat mit 39:00 Stim- men bei null Enthaltungen Annahme des Gesetzesentwurfes beschlossen. Das Geschäft geht nun an den Nationalrat. 10 Information Oktober 2019
Gesundheitspolitik Medikamentenkosten. Es braucht Anpassungen Bundesgesetz über die Invalidenversicherung beim Zulassungs- und Preisbildungssystem im (IVG) Bereich der Grundversicherung (Weiterentwicklung der IV) Motion Dittli Josef Nachdem der Nationalrat in der Frühjahrsession 2019 den Mit der Motion wird der Bundesrat aufgefordert, die Rechts- Änderungen des Bundesgesetzes über die Invalidenversiche- grundlagen für das Zulassungs- und Preissystem bei Medika- rung mit 133:00 Stimmen bei 55 Enthaltungen zustimmte, hat menten dahingehend anzupassen, dass im Bereich der Spe- nun der Ständerat die Beratungen aufgenommen. Die Ände- zialitätenlisten (SL) neben den Tagestherapiekosten auch die rungen dieses Gesetzes betreffen die obligatorische Kranken- Kostenauswirkungen auf das gesamte Gesundheitssystem versicherung bekanntlich nur indirekt. Auswirkungen ergeben berücksichtigt werden. Die Motion wird damit begründet, sich im Leistungsbereich der Krankenversicherung dadurch, dass bei den heute neuen, zum Teil sehr teuren und langfris- dass durch die tigen Therapien die jetzigen Preisfestsetzungskriterien nicht −− bessere Integration von jungen Menschen in den Arbeits- mehr genügen. Der Bundesrat hat Annahme der Motion be- markt antragt. Der Ständerat hat diskussionslos Annahme der Mo- −− bessere Integration von psychisch beeinträchtigten Men- tion beschlossen. schen in den Arbeitsmarkt −− Aktualisierung der Geburtsgebrechen-Liste weniger Kosten für die Krankenversicherung anfallen. Bei den Geburtsgebrechen werden neu auch seltene Krankheiten in die Liste aufgenommen. Der Rat hat sich fast durchgehend den Beschlüssen des Na- tionalrates angeschlossen und die Vorlage in der Gesamt- abstimmung mit 37:00 bei vier Enthaltungen genehmigt. Als grösste Differenz verbleibt die vom Nationalrat beschlossene Kürzung der Kinderrente. Diese wird vom Ständerat abge- lehnt. Die Vorlage geht nun wieder zurück an den Nationalrat. ECHTER PIFFERLING Der Echte Pfifferling, auch Eierschwamm genannt, hin- gegen mag eher moosigen Boden und Nadelwälder. Er gehört zu den beliebtesten und schmackhaftesten Spei- sepilzen, kann jedoch leicht mit dem Falschen Pfifferling verwechselt werden. Die- ser ist nicht giftig, kann aber bei empfindlichen Personen Brechdurchfall verursachen. Information Oktober 2019 11
Gesundheitspolitik KVG. Dank Digitalisierung die Effizienz Stärkung von integrierten Versorgungs- steigern und die Kosten reduzieren modellen. Abgrenzung zu einseitigen Motion Buffat Michael NR Listenangeboten ohne koordinierte Digitalisierung auch im Gesundheitswesen. Behandlung Sämtliche Rechnungen sollen elektronisch zu Motion Humbel Ruth NR den Krankenversicherern Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, eine KVG-Än- Motion Grossen Jürg NR derung vorzulegen, welche integrierte Versorgungsnetze de- Mit beiden Vorstössen wird der Bundesrat beauftragt, gesetz- finiert, um sie von einseitigen Listen-Modellen abzugrenzen, lich die technischen Voraussetzungen für die elektronische die keine integrierte Behandlung vorsehen. Der Bundesrat Leistungsabrechnung nach KVG zu schaffen. Der National- hat Annahme der Motion beantragt. Nachdem der National- rat hat beide Vorstösse in der Herbstsession 2018 angenom- rat in der Herbstsession 2018 ebenfalls Annahme beschloss, men. Im gleichen Sinne hat auch der Ständerat diskussions- hat auch der Ständerat diskussionslos in diesem Sinne los entschieden. entschieden. VORSICHT, GIFTIG! Nicht alle Pilze sind geniess- bar. Sie sollten nie unmit- telbar vom Boden gepflückt und nie roh gegessen werden, denn viele Speisepilze haben giftige Doppelgänger! Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie alle Pilze eindeutig be- stimmt haben, oder ein un- geübter Sammler sind, brin- gen Sie die Pilze – von den anderen Arten separiert und in Zeitungspapier gewickelt – zum Pilzkontrolleur. In der ganzen Schweiz verteilt finden Sie Kontrollstellen (www.vapko.ch). 12 Information Oktober 2019
Gesundheitspolitik Vergütungspflicht der Krankenkassen für im Ambulanter Bereich der obligatorischen Ausland eingekaufte medizinische Mittel und Krankenversicherung. Qualitätssicherung und Gegenstände Transparenz durchsetzen. Motion Heim Bea NR Motion Humbel Ruth NR Die Motionärin will den Bundesrat beauftragen, die Vergü- Die vor fünf Jahren eingereichte Motion verlangt vom Bundes- tungspflicht für von den Versicherten selber im Ausland be- rat, den gesetzlichen Bestimmungen der Qualitätssicherung zogenen Hilfsmittel vorzusehen, sofern ein entsprechendes auch im ambulanten Bereich der OKP Nachachtung zu ver- Arztrezept für das benötigte Hilfsmittel vorliegt, und die da- schaffen, indem durchsetzbare Sanktionsmöglichkeiten ein- für nötigen Gesetzesanpassungen dem Parlament zu unter- geführt werden, falls die notwendige Qualität nicht erhoben breiten. Sie begründet diesen Vorstoss damit, dass entspre- und nachgewiesen wird. Konkret sollen sowohl im ambulan- chende Produkte im Ausland bedeutend günstiger eingekauft ten wie auch im stationären Bereich verbindliche Massnah- werden können. Der Nationalrat hat die Motion in der Früh- men zur Sicherstellung und zum Nachweis der notwendigen jahrsession 2018 mit grossem Mehr abgelehnt. Auch der Qualität vereinbart werden. Werden keine entsprechende Ständerat hat die Motion diskussionslos abgelehnt. Massnahmen vereinbart oder werden sie nicht erfüllt, er- folgt eine Tarifreduktion. Bei der Tarifgenehmigung muss die Qualitätssicherung wie die Wirtschaftlichkeit geprüft werden. Der Bundesrat hat Ablehnung der Motion beantragt. Er ist der Meinung, es brauche keine neuen gesetzlichen Vorschrif- ten. Im Übrigen seien verschiedene Massnahmen in Vorbe- reitung oder am Laufen. Auch die vorbereitende Kommission hat Ablehnung der Motion beantragt. Nachdem der National- rat in der Wintersession 2016 die Motion ohne Gegenstimme ablehnte, hat auch der Ständerat diskussionslos Ablehnung beschlossen. Information Oktober 2019 13
Gesundheitspolitik BUNDESRAT/EDI/BAG Prämienrunde 2020 Ärztetarif (Tarmed/Tardoc) Mit Freude und Stolz verkündete Bundesrat Berset, dass die Bekanntlich müssten Ärzte und Krankenversicherer dem Bun- Prämien im Jahr 2020 nur moderat steigen, ja in verschiede- desrat einen neuen Tarif, respektive eine neue Tarifstruktur nen Kanton sogar sinken. Das ist für die Prämienzahler eine für die ambulanten Behandlungen unterbreiten. Weil sich die gute Nachricht. Aber wie jedes Jahr führt die Mitteilung, dass beiden Parteien bisher nicht einigen konnten, hat der Bun- die Prämien über die ganze Schweiz betrachtet nur um 0.2 desrat bereits einmal direkt eingegriffen. Der Krankenkas- Prozent steigen, bei den Versicherern zu vielen Rückfragen. senverband Curafutura hat nun mit der FMH einen neuen Ta- Dies, weil die Prämien in gewissen Kantonen um mehr als rif (Tardoc) erarbeitet und dem Bundesrat zur Genehmigung zwei Prozent steigen. Dazu kommen individuelle Erhöhungen eingereicht. Ob der Bundesrat diesen Tarif genehmigen wird, bei Altersstufenwechsel. Ohne weitere, kostendämpfende ist im Moment offen. Bei der Beantwortung einer Interpel- Reformen bleibt wohl die Prämienrunde 2020 ein positiver lation von Nationalrat Roduit Benjamin im Rahmen der nun Ausreisser. abgeschlossenen Herbstsession hat der Bundesrat festge- halten, unter welchen Umständen er auch auf einen Tarif ein- Medizinalhanf (Cannabis) treten würde, der nicht von einer Mehrheit der Tarifpartner Der Bundesrat will das Betäubungsmittelgesetz in dem Sinne eingereicht wird, und diesen einer materiellen Prüfung unter- ändern, dass zukünftig alle Ärzte Medizinalhanf-Präparate zieht. Wenn die Prüfung ergibt, dass der Tarif mit dem Gesetz bei Patienten mit schweren chronischen Schmerzen (z.B. bei und dem Wirtschaftlichkeits- und Billigkeitsgebot in Einklang Krebspatienten) direkt verschreiben können. Die aus Blüten steht und er auch die anderen bundesrätlichen Rahmenbe- der Hanfpflanze hergestellten Präparate werden in der Re- dingungen erfüllt, kann der Bundesrat die Tarifstruktur als gel als Tinkturen oder Tropfen verabreicht. Im Moment gel- gesamtschweizerisch einheitlich auf dem Verordnungsweg ten die Kosten für diese Präparate nicht als Pflichtleistun- festlegen. gen der Krankenversicherer. Die Kosten betragen bis zu mehreren hundert Franken pro Monat. In der Schweiz sollen schätzungsweise 100 000 Menschen Cannabis konsumieren. Einzelne Kassen zahlen die Präparate bei begründeten, An- tragsstellungen. Gemäss BAG ist die obligatorische Kosten- übernahme durch die Krankenversicherer im Moment noch nicht gegeben, weil der wissenschaftliche Nachweis für die Wirksamkeit noch nicht ausreicht. RICHTIG PILZE SAMMELN Nehmen Sie einen luftdurch- lässigen Weidenkorb oder eine Stofftasche für den Transport der Pilze mit. Sam- meln Sie nur Ihnen bekannte Pilze, und nehmen Sie keine durchnässten Pilze mit. Ach- ten Sie darauf, dass Sie beim Pflücken die Pilze sorgfältig herausdrehen. Die Stiele sind aufgrund ihrer Erkennungs- merkmale wichtig für die Pil- zidentifizierung, und durch das Herausdrehen wird das Pilzgewebe im Boden weni- ger verletzt. Sammeln Sie nicht in Natur- und Pflanzen- schutzgebieten und beachten Sie die kantonalen Pilzsam- melbestimmungen. 14 Information Oktober 2019
Gesundheitspolitik UMFELD Neue Volksinitiativen Diesen Sommer wurden zwei Volksinitiativen lanciert, die das Gesundheits- und Krankenversicherungswesen betreffen. Neufinanzierung der Pflege – Krankenkassenprämien senken! (Pflegefinanzierungs-Initiative) Mit einem neuen Art. 117a Absatz 3 in der Bundesverfassung will sich das Pflegepersonal mehr Wertschätzung und Kom- petenzen beschaffen. Die Unterschriftensammlung hat am 27. August 2019 begonnen. Das Pflegepersonal nimmt in un- serem Gesundheitswesen sicher eine wichtige Rolle ein. Ob aber der Weg über eine Verfassungsbestimmung der richtige ist, kann man sich fragen. Wohin kämen wir, wenn sich jede Berufsgruppe in der Bundesverfassung verankern möchte? Ja zu mehr Mitbestimmung der Bevölkerung bei der Kranken- und Unfallversicherung Unter der Führung von Nationalrätin Yvette Estermann SVP verlangt ein Komitee in einem neuen Art. 117 Absatz 2 in der Bundesverfassung, dass der Bund verschiedene Versiche- rungsmodelle akzeptiert, die den unterschiedlichen Bedürf- nissen der Bevölkerung entsprechen. Jeder Mensch habe das Recht, Art und Umfang der Versicherung frei zu bestimmen. Es stellt sich die Frage, wie weit diese Modellvielfalt gehen soll. Seitens der Initianten wurde als Beispiel aufgeführt, dass ein Modell angeboten werden soll, welches teure Behandlun- gen ausschliesst. Braucht es denn nicht in erster Linie eine Versicherung für die teuren Behandlungen? Information Oktober 2019 15
INFORMATIONEN DES RVK DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE Seite Der RVK besuchte alle Mitgliedskassen 17 Zwischen Herbst 2017 und Frühling 2019 haben Präsident Peter Hegglin und Direktor Daniel Herzog die Präsidenten und Geschäftsführer aller Mitgliedskasssen persönlich in ihrem Wirkungsumfeld besucht. Es entstanden nicht nur schöne Begegnungen, sondern auch spannende Diskussionen. Seite Basler baut Zusammenarbeit aus 19 Nach einer bereits erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen der Basler Versicherung und des RVK wird diese im Bereich der versicherungsmedizinischen Beratung weiter ausgebaut. 16 Information Oktober 2019
Informationen des RVK Verband DER RVK-PRÄSIDENT ZU BESUCH BEI DEN MITGLIEDSKASSEN Ständerat Peter Hegglin, seit Mitte 2017 Präsident des RVK und Nachfolger von Charles Giroud in diesem Amt, hatte sich bei seiner Wahl zum Präsidenten vorgenommen, alle Mitglieder zu besuchen, um die Präsidenten und Geschäftsführer der Mitgliedskassen an ihrem Hauptsitz und in ihrem Wirkungsumfeld persönlich kennenzulernen. Diese Besuche fanden im Beisein des Direktors Daniel Herzog allen Mitgliedern eine hohe Zufriedenheit mit den Dienstleis- zwischen Herbst 2017 und Frühling 2019 statt. Dabei dreh- tungen des RVK, aber auch mit der Erreichbarkeit und der ten sich die Gespräche um die Themen: Strategie der Mit- Serviceorientierung der Mitarbeitenden wahr, was sie gerne gliedskassen in ihrem Markt, Einschätzung des Krankenver- hörten und anschliessend auch den Mitarbeitenden auf der sicherungsmarktes generell und Bedeutung für das einzelne Geschäftsstelle kommunizierten. Dieses positive Feedback Mitglied im Speziellen, Chancen und Risiken daraus, Heraus- nimmt die RVK-Geschäftsstelle als Dank und Kompliment forderungen aus der zunehmenden Regulierung, insbeson- gerne entgegen, zugleich auch als Verpflichtung für weiter- dere seitens Aufsichtsbehörde, Wünsche und Anregungen hin hohe Dienstleistungs- und Servicequalität in der Zukunft. an den RVK. Daniel Herzog, Direktor 041 417 05 00, d.herzog@rvk.ch Vor dem Hintergrund dieser Fragestellungen entwickelten sich überall durchwegs spannende und interessante Dis- kussionen, dies jeweils im Bewusstsein, dass der regulato- rische Rahmen, in dem sich ein Krankenversicherer bewegt, keine grossen Freiräume bezüglich Organisation und Umset- zung der Geschäftstätigkeit gewährt. Auf die Frage, wie die RVK-Geschäftsstelle die Mitgliedskassen noch gezielter und umfassender unterstützen könnte, verwiesen diese häufig auf die aufsichtsrechtlichen Auflagen, bei deren Umsetzung die Hilfe des RVK sehr geschätzt wird. Von Seiten der Mit- glieder sind keine Wünsche an den RVK getragen worden, die zusätzliche Dienstleistungen unsererseits erfordern wür- den. Generell nahmen Peter Hegglin und Daniel Herzog bei Information Oktober 2019 17
Informationen des RVK Klausur 2019 UNTERWEGS IN AARAU Wie jedes Jahr wurde im August die zweitägige Klausurtagung des Vorstands abgehalten. Hauptthemen waren die Überprüfung der Verbands- und Produktestrategie. An der Strategie, wie sie im Leitbild des RVK verankert ist, wird festgehalten; nur im Dienstleistungsportfolio wurden einige wenige Feinanpassungen vorgenommen. Weiter hat der Vorstand die Legislaturziele festgelegt, welche Die Klausurtagung fand in Erlinsbach nahe Aarau statt, wo für die Periode 2019 bis 2022 die Grundlage für die Aktivitä- uns die organisierende Aquilana Versicherungen im schö- ten des RVK bilden. Im Rahmen eines Weiterbildungsblocks nen Landgasthof Hirschen einquartiert hatte. Dies ermög- haben drei externe Gesundheitsexperten ihre Einschätzung lichte es auch, vor dem Abendessen des ersten Tages mit ei- zur künftigen Entwicklung des Gesundheitswesens – insbe- nem kompetenten Stadtführer Aarau zu erkunden und über sondere aus dem Blickwinkel der vom Bundesrat verabschie- diese Stadt, die sogar einmal Bundeshauptstadt war, vieles deten Kostendämpfungsmassnahmen – präsentiert, was zu aus der Vergangenheit und Gegenwart zu erfahren. Mit der einem lebhaften Meinungsaustausch zwischen diesen Exper- Durchführung der Vorstands- und Verwaltungsratssitzung ten sowie dem Vorstand und der Geschäftsleitung führte. Es am Freitagmorgen sowie dem anschliessenden Mittagessen zeigte sich einmal mehr, dass es sehr schwierig ist, wirksame im Tagungshotel wurde die diesjährige Klausurtagung pro- Einsparungen im schweizerischen Gesundheitswesen auszu- grammgemäss abgeschlossen. machen, die von der Mehrheit der betroffenen Akteure mit- getragen werden. Daniel Herzog, Direktor 041 417 05 00, d.herzog@rvk.ch 18 Information Oktober 2019
Informationen des RVK MedCasePool AUSBAU DER ZUSAMMENARBEIT MIT DER BASLER VERSICHERUNG Seit zwei Jahren unterstützt der RVK die Basler Versicherung im Bereich der versicherungs- medizinischen Beratung. Auf Grund der guten Zusammenarbeit wird diese nun ausgebaut. Der RVK beurteilt seit September 2017 für die Basler Versi- Die Fälle, welche zusammen mit dem beratenden Arzt bear- cherung jährlich mehrere Tausend Unfall- und Taggeldfälle. beitet werden, sind in der Regel eher komplex. Deshalb wa- Dabei werden die Dossiers und die Fragestellungen elektro- ren die Anforderungen an den externen Anbieter hoch. Es gab nisch an den Versicherungsmedizinischen Dienst des RVK eine öffentliche Ausschreibung und der RVK bewarb sich als übermittelt. Die Ärzteteam des RVK übernimmt die Fallbeur- Partner für die Umsetzung des Projekts. Sicherlich kam dem teilung und gibt seine Empfehlungen wiederum auf elektroni- RVK zu Gute, dass bereits eine Zusammenarbeit besteht und schem Weg direkt an die Fachspezialistinnen und Fachspezia- die Fachspezialisten mit den Beurteilungen der weniger kom- listen der Basler weiter. Dieses System funktioniert sehr gut. plexen Fälle zufrieden waren. Es folgte eine Pilotphase, wel- che durch beide Parteien eng begleitet und umfassend aus- Alle Versicherungsgesellschaften machen sich Gedanken über gewertet wurde. Im Vordergrund standen dabei die Qualität die Herausforderungen und Chancen der Digitalisierung. Viele der Beurteilungen, die Durchlaufzeiten der Fallbearbeitung Versicherer stecken auf verschiedenen Ebenen mittendrin in und nicht zuletzt natürlich auch die Kosten. Mit der Qualität Digitalisierungsprojekten. Natürlich macht die Digitalisierung und der schnellen Bearbeitung durch den RVK war die Basler auch nicht Halt vor der Leistungsbearbeitung im Bereich der sehr zufrieden, und nach intensiven Verhandlungen konnte Personenversicherungen. Die Basler gehört sicherlich zu den man sich auch preislich einigen. fortschrittlichen Versicherungsgesellschaften. Und so schreiben wir ein weiteres Kapitel in der Zusammen- So nahm sie ein Projekt in Angriff, bei dem den Fachspezialis- arbeit zwischen der Basler Versicherung und dem RVK. ten nebst dem beratenden Arzt vor Ort ergänzend ein digital Wir haben die Basler als sehr professionellen und fairen Ge- beratender Arzt zur Seite gestellt wird. Man war sich von An- schäftspartner kennengelernt und bedanken uns an dieser fang an bewusst, dass ein digital beratender Arzt gegenüber Stelle für die gute Zusammenarbeit und das Vertrauen. dem beratenden Arzt vor Ort eine grosse Umstellung für die Thomas Lustenberger, Verantwortlicher Kundenentwicklung Fachspezialisten bedeutet. 041 417 05 61, th.lustenberger@rvk.ch Information Oktober 2019 19
Informationen des RVK MedCasePool GESUNDHEITSPRÜFUNG: UNKOMPLIZIERT UND KOSTENGÜNSTIG Mit der Gesundheitsprüfung minimieren Vorsorgeeinrichtungen vorausschauend das Risiko kostenintensiver Rentenfälle und schützen damit ihr Kollektiv. Die Stiftung Abendrot zählt bei der Gesundheitsprüfung vollumfänglich auf den Versicherungsmedizinischen Dienst des RVK. Die Stiftung Abendrot sieht die Gesundheitsprüfung als ei- der Versicherten für eine eindeutige Beurteilung nicht aus, nen wichtigen Teil ihres Risikomanagements. Die gesundheit- kontaktiert der RVK den behandelnden Arzt, fordert Arztbe- lichen Risiken ihrer Neuversicherten prüft die Vorsorgeein- richte ein und führt bei Bedarf selber eine medizinische Un- richtung mit einem Gesundheitsfragebogen und, falls nötig, tersuchung durch. mit einer medizinischen Untersuchung. «Genauer hinschauen lohnt sich», sagt Nicole Valet, Mitglied der Geschäftsleitung «Der RVK entlastet mein Team administrativ. Unsere Zusam- der Stiftung Abendrot. menarbeit ist unkompliziert und dank der benutzerfreund- lichen elektronischen Fallführungs-Software CASEnet äu- Während vieler Jahre beurteilte ein eigener Vertrauensarzt sserst effizient», zeigt sich Nicole Valet zufrieden. alle Gesundheitsprüfungen. Um den Prüfungsprozess ganz- Chantal Koller, Marketingkommunikation & Bildung jährig sicherzustellen, war die Vorsorgeeinrichtung immer 041 417 05 70, ch.koller@rvk.ch wieder auf Stellvertretungen angewiesen. Ende 2017 ging der Vertrauensarzt in Pension. Die Gelegenheit, die Gesund- heitsprüfung neu zu organisieren. Hierfür kontaktierte die Stiftung Abendrot den RVK und führte Gespräche mit Patrick Kellenberger, Bereichsleiter Marketing & Bildung. Schnell war man sich einig: Vorteile wie die schnelle, kompetente und da- tenschutzkonforme Risikoprüfung durch erfahrene RVK-Ver- trauensärzte während des ganzen Jahres sowie die attraktive Prüfungspauschale pro Fall überzeugten Nicole Valet und ihre Kollegen und Kolleginnen. Seit März 2018 übergibt die Stiftung Abendrot alle Gesund- heitsprüfungen an den RVK, auch jene in französischer Spra- Stiftung Abendrot che. Und das ganz ohne Fixkosten oder Mindestmengen. Der RVK verantwortet den gesamten Prüfungsprozess. Die erfah- Die Stiftung Abendrot zählt zu den grösseren Pensi- onskassen der Schweiz. 1984 gegründet, umfasst sie renen RVK-Vertrauensärzte beurteilen die auf den Fragebö- heute über 1200 Unternehmen, vom kleinen Produk- gen gemachten Angaben der Versicherten unabhängig, kri- tionsbetrieb bis zum grossen Dienstleistungsunter- tisch und fachgerecht. Sie stufen das Ausmass eines Leidens nehmen. Das sind insgesamt über 12 000 aktiv Ver- und dessen Folgen ein. Ist ein Risiko klar erkennbar, formu- sicherte und gut 1800 Rentenberechtigte. lieren sie einen verständlichen, präzisen und im Schadenfall rechtlich unanfechtbaren Vorbehalt. Reichen die Angaben 20 Information Oktober 2019
Informationen des RVK Mitarbeiterausflug 2019 «WARUM IN DIE FERNE SCHWEIFEN, WENN DAS GUTE SO NAH LIEGT?» Der jährliche Mitarbeiterausflug fand am 3. September 2019 statt. Dieses Jahr waren auch einige pensionierte Mitarbeitende des RVK mit von der Partie. Das RVK-Team reiste morgens mit dem Shuttleschiff von Luzern nach Kehrsiten-Bürgenstock. Mit der Standseilbahn ging es hoch bis zum Bürgenstock Resort auf 874 m ü. M. Bei der Führung durch das Resort konnte das Team auf die 145-jährige Hotelgeschichte zurückblicken: Zahlreiche historische Exponate, Modelle und Schaubilder liessen uns einen Blick in die Vergangenheit erhaschen, als etwa Audrey Hepburn, Sophia Loren oder Sean Connery auf dem Bürgenstock residierten. Nach einem köstlichen Mittagessen im Restaurant Verbena liess das Team den Ausflug gemütlich ausklingen. Information Oktober 2019 21
Informationen des RVK RVK-Weiterbildung VORSCHAU INS BILDUNGSJAHR 2020 Der RVK führt auch im kommenden Jahr eine Vielzahl an Fachkursen mit spannenden Themen an den Schnittstellen zwischen Versicherung, Recht und Medizin durch. Bei allen Bildungsange- boten stehen aktuelle Fragestellungen sowie der praxisorientierte Bezug im Fokus. In unserer neuen Bildungsbroschüre finden Sie das kom- Fit für den Vorstand plette Bildungsangebot fürs kommende Jahr. Lassen Sie sich Mit der wachsenden Regulierungsdichte steigen die Anfor- inspirieren. derungen an die strategischen und operativen Organe eines Krankenversicherers. Sowohl das BAG als auch die Finma als Aufsichtsbehörden verlangen mit stets neuen und weitrei- chenden Vorschriften ein umfangreiches Risikomanagement- und Kontrollsystem. Um den Ansprüchen gerecht zu werden, ist nicht nur eine Aus- einandersetzung mit den Aufgaben und der Rolle eines Vor- standes, Verwaltungs- oder Stiftungsrates notwendig, son- dern auch solide Versicherungskenntnisse und spezifisches Fachwissen. Dieses Tagesseminar wird in konzentrierter Form angeboten und kann so auf die zentralen Aspekte und relevanten Frage- stellungen fokussieren. Angesprochen sind Vorstandsmitglieder, Verwaltungs- und Stiftungsräte sowie Mitglieder der Geschäftsleitung, die in ihrem Amt neu sind oder den Wunsch haben, ihr theoreti- sches und praktisches Fachwissen zu festigen und sich auszutauschen. Die Schulung findet am Donnerstag, 7. November 2019, in Luzern statt. Sie haben noch kein Exemplar erhalten? Bestellen Sie die Bro- schüre unter weiterbildung@rvk.ch/041 417 05 70 oder blät- tern Sie online darin unter www.rvk.ch/bildung. 22 Information Oktober 2019
Informationen des RVK RVK-Frühlingstagung Immer wieder ein Highlight im Bildungskalender ist die RVK-Frühlingstagung. Sieben hochaktuelle Themen, sieben ausgewiesene Referenten und zahlreiche spannende Begeg- nungen warten auf Sie. Erfahren Sie dabei mehr zu brisanten Fachthemen wie Genetik, Versicherungsmissbrauch oder zur aktuellen Rechtsprechung. Die Tagung findet am 24. und 25. März 2020 in Nottwil statt; sie ist auf unserer Webseite aus- geschrieben und Sie können sich bereits anmelden. Philipp Dünki, Produktverantwortlicher Bildung & Events 041 417 05 63, p.duenki@rvk.ch RVK-Frühlingstagung Aus der Praxis – für die Praxis 24./25. MÄRZ 2020 IN NOTTWIL www.rvk.ch RVK Dienstleistungen und Versicherungen für den Gesundheitsmarkt Information Oktober 2019 23
Informationen des RVK Neues von der RVK-Crew NEUEINTRITTE UND WEITERBILDUNGS- ERFOLGE Neueintritte Weiterbildungserfolge Frau Stephanie Müller ist seit dem 1. Mai 2019 als Leiterin Am 1. September 2019 feierte Frau Katrin Hügi ihr Integrierte Versorgungsmodelle beim RVK tätig. Sie ist dip- 5-Jahr-Dienstjubiläum. Sie ist im DRG-Team als Medizinische lomierte Sozialversicherungsfachfrau und hatte viele Jahre Kodiererin tätig. die Fachverantwortung im Team Managed Care bei Concor- dia inne. Am 1. Oktober 2019 konnte auch Herr Adrian Scheuber sein 5-Jahr-Dienstjubiläum feiern. Er ist im Bereich Leistungsein- Am 15. Mai 2019 hat Herr Dr. med. Jan von Overbeck die kauf als Einkäufer Spitalleistungen tätig. Tätigkeit als Vertrauensarzt für die Region Westschweiz beim RVK aufgenommen. Davor war er mehrere Jahre als Kantons- Wir danken beiden für die Treue und das Engagement und arzt bei der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit. Bern tätig und verfügt über langjährige Erfahrung als prakti- Isabella Gafner, Office Managerin/HRM zierender Arzt. 041 417 05 65, i.gafner@rvk.ch Wir heissen die neuen Mitarbeitenden im RVK-Team herzlich willkommen und freuen uns auf die Zusammenarbeit. 24 Information Oktober 2019
INFORMATIONEN UNSERER MITGLIEDER, KUNDEN UND PARTNER DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE Seite Krankenkasse Birchmeier: Wechsel in der 26 Geschäftsleitung Bei der Krankenkasse Birchmeier hat es einen Wechsel in der Geschäftsleitung gegeben: Monika Veronesi hat die Leitung per 1. August 2019 an ihren Nachfolger Markus Steinmann übergeben. Seite sodalis hat einen neuen Geschäftsführer 27 Ab dem 1. Januar 2020 wird Matteo Kalbermatten die sodalis Gesundheitsgruppe leiten und somit die Nachfolge von Robert Kalbermatten antreten. Nach 25 Jahren als Geschäfts- führer geht dieser in Pension. Information Oktober 2019 25
Informationen unserer Mitglieder, Kunden und Partner Krankenkasse Birchmeier WECHSEL IN DER GESCHÄFTSLEITUNG Die Krankenkasse Birchmeier hat seit August 2019 einen neuen Geschäftsführer: Markus Steinmann hat die Nachfolge von Monika Veronesi angetreten. Die bisherige Geschäftsführerin der Krankenkasse Birch- meier, Monika Veronesi, hat sich entschieden, die KKB per Ende Juli 2019 zu verlassen und eine andere Tätigkeit im Ver- sicherungswesen anzunehmen. Der Vorstand der KKB bedau- ert den Abgang sehr. Allerdings ist es gelungen, mit Markus Steinmann per 1. August 2019 eine gute Nachfolgelösung zu finden. Der 1968 geborene, in Hilfikon AG wohnhafte Steinmann ist seit über 25 Jahren in der Assekuranz tätig. Er verfügt über ein breites Fachwissen in unterschiedlichsten Bereichen des Ver- sicherungswesens und ist eine ausgesprochen kunden- und dienstleistungsorientierte Persönlichkeit. Zu seinem Leis- tungsausweis gehören unter anderem der nachhaltige Auf- bau und die erfolgreiche Leitung einer Versicherungsagentur, seine Fähigkeit als Leader und Coach sowie die erfolgreiche Führung von Mitarbeitenden im Innen- und Aussendienst. Zu seinen bisherigen Stationen gehören unter anderem Füh- Wechsel in der Geschäftsleitung rungsfunktionen bei AXA Winterthur, Generali und Mobiliar. Der 1968 geborene Markus Steinmann verfügt über weitreichende Kompetenzen im Der Vorstand der KKB ist froh, mit Markus Steinmann eine Versicherungswesen. qualifizierte und engagierte Persönlichkeit als neuen Ge- schäftsführer gefunden zu haben. Dazu Thomas Naef, Prä- sident der KKB: «Mit Markus Steinmann setzen wir auf einen engagierten Macher und Motivator, der in seiner bisherigen beruflichen Laufbahn schon manche Erfolgsgeschichte ge- schrieben hat. Wir wünschen ihm bei seiner neuen Tätigkeit viel Erfolg und freuen uns auf eine konstruktive und vertrau- ensvolle Zusammenarbeit.» www.kkbirchmeier.ch 26 Information Oktober 2019
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