Alle reden über Wasserstoff. Wir auch - www.stiftung-umweltenergierecht.de - Stiftung ...
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EDITORIAL VERANSTALTUNG Liebe Leserinnen und Leser, der Klimaschutzbeschluss des Bundesverfas- sungsgerichts markiert eine Zäsur. Er ist aus zwei Gründen historisch: Das Umweltstaats- 23. Würzburger Gespräche prinzip des Art. 20a GG ist mit der Verpflich- zum Umweltenergierecht tung zur Klimaneutralität erstmalig mit Le- ben gefüllt worden. Mit der „intertemporalen Freiheitssicherung“ ist zudem der Freiheits- begriff des Grundgesetzes neu ausgerichtet Ziel Klimaneutralität – worden. Unsere heutige Freiheitsausübung (Wie) Hält das darf die Handlungsmöglichkeiten nachfol- gender Generationen nicht unverhältnismä- Energierecht Schritt? ßig beschränken. Die unmittelbare Zäsur ist aber die politische Entwicklungsperspektiven Reaktion. In rekordverdächtigem Tempo wird für die neue Legislaturperiode der Klimaschutzpfad im Bundes-Klimaschutz und darüber hinaus gesetz auch vor dem Hintergrund der neuen EU-2030-Ziele etwas steiler, die Klimaneutra- lität konkretisiert und auf 2045 vorgezogen. 20. und 21. Oktober 2021 Was aber fehlt, sind die Maßnahmen zur Ziel- Congress Centrum Würzburg erreichung. Klimaschutzgesetze koordinieren nur, ohne selbst für Klimaschutz zu sorgen. Hier setzen wir an: Anlässlich unseres 10. Ge- burtstags erarbeiten wir ohnehin ein For- IMPRESSUM schungsprogramm „Klimaschutzrecht 2030“. Herausgeber: Stiftung Umweltenergierecht, Friedrich-Ebert-Ring 9, 97072 Würzburg Denn die Suche nach dem „richtigen“ Rechts- V.i.S.d.P.: Thorsten Müller rahmen ist noch dringlicher geworden: Nach Kontakt: 2030 bleiben uns nur noch 15 Jahre bis zur Kli- Tel.: +49 9 31/ 79 40 77-0 | Fax: +49 9 31/ 79 40 77-29 maneutralität. Für dieses wichtige Zeitfenster www.stiftung-umweltenergierecht.de interessieren uns auch Ihre Ideen: Wie stellen mail@stiftung-umweltenergierecht.de Sie sich die Energiewelt 2030 vor? Welche Stiftungsrat: Rechtsstrukturen braucht es dafür? Welche Prof. Dr. Helmuth Schulze-Fielitz, Prof. Dr. Franz Reimer, Prof. Dr. Monika Böhm Forschungsfragen sind die drängendsten? Stiftungsvorstand: Thorsten Müller, Fabian Pause, LL.M. Eur. Redaktion: Elisabeth Kranz Die Ergebnisse wollen wir mit Ihnen im Ok- Grafik: publicgarden GmbH tober bei unserer ersten „echten“ Tagung seit Bildquelle: der Corona-Pandemie diskutieren. Ich freue Titelcover: Petmal | @ iStockphoto mich auf unser erstes persönliches Wieder- Veranstaltung: Wanderschuhe | Africa Studio | @ AdobeStock sehen nach langer Zeit! Schlaglichter: nitpicker | @ shutterstock Schlaglichter: Energievorrat I Anastasiia Shavshyna I @ iStockphoto Titelthema: Bäume | ValentinValkow | @ AdobeStock Mit herzlichen Grüßen Titelthema: Schuhe | Nastco | @ iStockphoto Ihr Thorsten Müller Köpfe der Stiftung: Nina Herrmann Interview: Jörg Müller | Mundzeck Einblicke in die Forschung: Vogel | BoukeAtema I @ iStockphoto Portraitfotos Mitarbeiter: © Manuel Reger
SCHLAGLICHTER Eine Grenzausgleichssteuer für die EU – geht das überhaupt? Seit die EU-Kommission Ende 2019 ihre Maßnahmen planung „Grüner Deal“ vorgestellt hat, ist die Debatte um ein Grenzausgleichssteuersystem (CBAM) als Instrument für den Klimaschutz und zur Vermeidung von Carbon Lea- kage in aller Munde. Im neuen Würzburger Bericht Nr. 51 hat Jana Nysten diese Idee auf ihre Rechtskonformität hin untersucht und sich insbesondere mit dem WTO-Recht beschäftigt. Stiftung spezial #Klimaschutz gesetz zum Beschluss des Effizientere Genehmigungsverfahren für Bundesverfassungsgericht EE-Anlagen? Im Online-Seminar „Stiftung spezial #Klima- Thorsten Müller ist als Sachverständiger in den Ausschuss schutzgesetz“ haben Daniela Fietze, Thorsten für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit im Bun- Müller und Dr. Hartmut Kahl den Beschluss destag zur Neuregelung des Genehmigungsverfahrens für des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- EE-Anlagen geladen worden. Nach seiner Einschätzung schutzgesetz eingeordnet und erklärt, was entspricht der Entwurf noch nicht allen Anforderungen der das (juristisch) Neue daran ist, wie es zur Ent- Erneuerbaren-Richtlinie RED II und würde mit dem neuen scheidung kam und was der Beschluss für die Paragraf 16b BlmSchG Rechtsunsicherheit hervorrufen. Die Zukunft bedeutet. Wer den Termin verpasst dazugehörige Stellungnahme ist gemeinsam mit Erik Diet- hat, kann sich die Aufzeichnung des Online- rich und Frank Sailer entstanden und auf unserer Home- Seminars auf unserer Website anschauen und page abrufbar. sich die Vortragsfolien dazu herunterladen. Der ENERGIEVORRAT wächst Neues Zentrum für Angewandte – seien Sie dabei! Klimaforschung in Würzburg? Zum 10. Geburtstag haben wir den ENER- Die Stiftung Umweltenergierecht ist eines von GIEVORRAT als Stiftungsfonds und zu- fünf Würzburger Wissenschaftsinstituten, die sätzliche Finanzierungssäule gegründet, mit Unterstützung zahlreicher regionaler Ins- um unsere Forschungsarbeit noch mehr titutionen und Forschungseinrichtungen das auf die Themen konzentrieren zu können, 4 Mio. „Würzburger Zentrum für Angewandte Klima- die das Rennen um die Klimaneutralität forschung“ (WueZAK) planen, zu gründen. entscheiden werden. Viele Mitstreiterin- Als Wissenschaftsstandort und eine der tro- nen und Mitstreiter haben sich der Ini- 3 Mio. ckensten Regionen Deutschlands eignet sich tiative bereits angeschlossen und den die Regiopolregion Mainfranken mit Würz- ENERGIEVORRAT mit rund 2,6 Millionen burg als Zentrum ideal als Reallabor zur Erfor- Euro gefüllt. Helfen Sie mit, unserem Ziel 2 Mio. schung des regionalen und lokalen Klimawan- von mindestens 4 Millionen einen Schritt dels. Mehr Informationen finden sich unter: näher zu kommen. Jeder Euro zählt und 1 Mio. www.wuezak.de. ist herzlich willkommen! Weitere Infos finden Sie auf unserer Website. Investieren Sie jetzt in die Zukunft der Stiftung Umweltenergierecht! ENERGIE Konto für Spenden zum ENERGIEVORRAT VO R R AT Fürstlich Castell‘sche Bank Stiftungsfonds für gutes Klimaschutzrecht IBAN: DE88 7903 0001 1000 9938 00 BIC: FUCEDE77
TITELTHEMA Wasserstoff – ein neues Rechts- gebiet entsteht Am Thema Wasserstoff kommt keiner vorbei, auch wir nicht. In drei neuen Vorhaben erforscht Neben „grün“ jetzt auch „orange“: Wasserstoff hat viele Farben. So vielfältig die Zuschreibungen sind, so viele offene die Stiftung Umweltenergierecht, Rechtsfragen gilt es noch zu klären. wie ein neu entstehender Akademien der Wissenschaften untersucht er mit Rechtsrahmen für eine grüne seinem Team im Rahmen des Projekts „Energiesys- Wasserstoffwirtschaft aussehen teme der Zukunft“ (ESYS) Rechtsgrundlagen und Entwicklungslinien für die Regulierung der grünen könnte – auf dem Papier und in Wasserstoffwirtschaft bis 2030. „Mit dieser rechts- der Praxis. wissenschaftlichen Grundlagenforschung bekom- men wir einen Überblick über die derzeitige und absehbare Wasserstoffregulierung. Das ist quasi das Blau, türkis, grün – das Modethema der Energiewirt- Basiscamp für alle weiteren Expeditionen“, ergänzt schaft schillert in mehreren Farben. Wasserstoff gilt Dr. Anna Halbig, eine der Hauptautorinnen der Studie. mittlerweile als Schlüsselelement der Energiewende; auch, wenn noch viele Fragen offen sind. Bisher vor allem stofflich eingesetzt und aus Erdgas gewonnen, soll klimafreundlicher Wasserstoff künftig auch als Norddeutsches Reallabor: Energieträger zum Einsatz kommen. Für den Hoch- Wieder hoch im Norden lauf einer funktionierenden Wasserstoffwirtschaft braucht es aber einen Rechtsrahmen, der Geschäfts- modelle für die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten von Mit dem ESYS-Gutachten im Gepäck geht es aus Wasserstoff nicht hemmt, sondern positiv steuernd Würzburg einmal mehr in den hohen Norden. Nach- ermöglicht. dem die Stiftung Umweltenergierecht schon an dem Vorhaben „Norddeutsche Energiewende 4.0“ „Momentan ist die rechtliche Landkarte für Wasser- beteiligt war, ist sie seit April 2021 Teil des mehr als stoff zu großen Teilen noch terra incognita. Doch 40 Institutionen und Unternehmen starken Konsor- langsam ist Land in Sicht“, sagt Oliver Antoni und tiums „Norddeutsches RealLabor“. Hier wird sich die verweist auf die Wasserstoffstrategien der EU und Stiftung als einziges rechtswissenschaftliches Ins- Deutschlands, die letztes Jahr veröffentlicht wurden. titut des Projekts unter anderem mit allen Rechts- Als Projektleiter der Studie „Auf dem Weg zum Was- fragen zum Wasserstoffeinsatz in der Sektoren- serstoffwirtschaftsrecht“ weiß er, wovon er spricht. kopplung beschäftigen. Für uns geht es vor allem Im Auftrag der Leopoldina, Deutschlands Wissen- darum, gemeinsam mit den technischen und öko- schaftsakademie, der Deutschen Akademie der Tech- nomischen Projektpartnern die Geschäftsmodel- nikwissenschaften und der Union der Deutschen le, die die Industriepartner im Projekt entwickeln,
TITELTHEMA rechtswissenschaftlich zu bewerten. Ziel des fünfjäh- Vogelblick auf die Reallabore rigen Projekts ist es, Vorschläge für einen multimo- dalen, alle Wertschöpfungsstufen einschließenden Das „Norddeutsche Reallabor“ ist aber nicht das einzi- Rechtsrahmen für Wasserstoff zu unterbreiten. ge Vorhaben mit diesem Zuschnitt. Das Bundesminis- terium für Wirtschaft und Energie hat gleich mehrere Teilweise nehmen die Regelungen schon Gestalt an, solcher Reallabore ausgelobt, in denen Unternehmen die den Wasserstoffeinsatz in den Sektoren steuern. künftig neue Wasserstofftechnologien im industriel- Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU macht len Maßstab und in realer Umgebung erproben. Die etwa erste Vorgaben, unter welchen Voraussetzungen Gesamtsicht auf alle Reallabore steht im Fokus des grüner Wasserstoff auf die EU-Ziele zur Erhöhung des Vorhabens „Wissenschaftliche Transferforschung für Anteils an erneuerbaren Energien im Verkehrssektor Reallabore zu Sektorkopplung und Wasserstofftech- angerechnet werden kann. Eine solche Anrechnung nologien“ (Trans4Real), an dem die Stiftung Umwelt- soll nur dann möglich sein, wenn der Strom, der bei der energierecht ebenfalls beteiligt ist. Über eine Laufzeit Elektrolyse eingesetzt wird, in Anlagen erzeugt wird, von fünf Jahren hinweg geht es hier um das Transferie- die zusätzlich zu den ohnehin schon bestehenden er- ren der aus den Reallaboren gewonnenen Erkenntnis- richtet werden. Erst jüngst wurde ein erster Entwurf se in Wissenschaft, Wirtschaft, Gesellschaft und Poli- der Europäischen Kommission für einen sogenannten tik. Ziel ist, die Erkenntnisse verwertbar zu machen. delegierten Rechtsakt bekannt, der das Kriterium der Dies umfasst auch die Weiterentwicklung geeigneter „Zusätzlichkeit“ detaillierter ausbuchstabiert. Ob diese Instrumente zur Zielerreichung der Förderinitiative. eher strengen Standards auch für andere Anwendun- gen gelten werden, bleibt abzuwarten. Als juristischer Projektpartner des Konsortiums unter der Leitung der Münchner Forschungsstelle für Ener- Burkhard Hoffmann, wissenschaftlicher Referent und giewirtschaft führen wir alle rechtlichen Analysen Teil des RealLabor-Teams bei der Stiftung Umweltener- zu den im Projekt auftauchenden Fragestellungen gierecht, beobachtet die Standards für zertifizierbare durch. Dazu untersuchen wir unter anderem die natio- Produkteigenschaften von Wasserstoff, die sich der- nalen und europäischen regulatorischen Rahmenbe- zeit herausbilden. „Sicher wäre es für den Markthoch- dingungen für die Wasserstofftechnologien entlang lauf wünschenswert, wenn die Nachweise möglichst der Wertschöpfungskette, identifizieren Regelungslü- einheitlich gestaltet werden“, meint er. Gegenwärtig cken und inkonsistente Rechtsetzung und entwickeln sei aber nicht auszuschließen, dass sich unterschied- regulatorische Anpassungsoptionen. Daraus wollen liche Standards etablieren und der Wasserstoff je nach wir Handlungsoptionen formulieren und diese in die Verwendung unterschiedlichen Anforderungen genü- Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und die Gesellschaft gen muss. Jedenfalls wird sich im Norddeutschen Re- kommunizieren. alLabor – und nicht nur dort – zeigen, wie die Akteure ihre Produkte aufsetzen und platzieren werden und Dr. Hartmut Kahl, der als Forschungsgebietsleiter die welche Rolle der Rechtsrahmen dabei spielt. Arbeiten der Stiftung Umweltenergierecht bei Trans- 4Real koordiniert, freut sich, dass die Stiftung in die- sem Rahmen auch den Vogelblick auf die Gesamtheit der Reallabore einnehmen kann: „Eigentlich arbeiten wir fast immer in Echtzeit am künftigen Rechtsrah- men mit, aber beim Wasserstoff kommt hinzu, dass er gerade erst entsteht und wir von Anfang an da- bei sein können.“ Gedanken, dass sich die Stiftung in den nächsten Jahren nur noch mit Wasserstoff be- fasst, müsse sich aber niemand machen, im Gegen- teil: „Ohne einen massiven Ausbau der Erneuerbaren hier bei uns und in den Ländern, aus denen Deutsch- land nennenswerte Mengen importieren wird, bleibt Wasserstoff ein Einhorn“, meint er und ergänzt: „Die Wertschöpfung beginnt mit Wind und Sonne. Hier den Rahmen so zu setzen, dass alle Potenziale aus- geschöpft werden, bleibt die Hauptaufgabe – auch für unsere Forschung.“ In drei neuen Forschungsvorhaben betritt die Stiftung Umweltenergierecht noch unbekanntes Terrain. Mit der Forschung am neuen Wasserstoffwirtschaftsrecht soll sich das nun ändern.
KÖPFE DER STIFTUNG Wasserstoff-Farbenlehre Ein auf regender In der Nationalen Weitere in der Praxis Start in die digitale Wasserstoffstrategie erwähnte Varianten: verwendete Varianten: Veranstaltungswelt Grüner Wasserstoff Schwarzer Wasserstoff wird durch Elektrolyse wird durch Verga- Nina Herrmann verstärkt seit April von Wasser ausschließlich sung von Steinkohle 2020 das Team Veranstaltungen unter Einsatz von Strom hergestellt. aus erneuerbaren Ener- und Öffentlichkeitsarbeit. gien gewonnen. Brauner Wasserstoff wird durch Verga- Nina Herrmann ist im vergangenen Jahr in einen für Grauer Wasserstoff sung von Braunkohle sie thematisch vollkommen neuen Bereich einge- wird aus fossilen Brenn- hergestellt. stiegen. Zuvor war die gelernte Veranstaltungskauf- stoffen, in der Regel frau im Bildungsbereich tätig. „Mit dem Energierecht durch den Einsatz von Roter Wasserstoff bin ich vorher eher wenig in Berührung gekommen. Erdgas im Wege der wird unter Nutzung von Umso spannender ist es für mich, Expertenworkshops Dampfreformierung, Atomstrom hergestellt. und Seminare in genau diesem Kontext mitzugestal- gewonnen. ten und Teil einer zukunftsweisenden Forschungsein- Orangener Wasserstoff richtung für die Energiewende zu sein!“ Blauer Wasserstoff wird unter Nutzung von ist grauer Wasserstoff, Biomasse oder Abfällen Nina Herrmann hat zeitgleich mit dem Ausbruch der dessen CO2 jedoch bei der hergestellt. Corona-Pandemie ihre Arbeit bei der Stiftung be- Entstehung abgeschie- gonnen. Somit stand gleich der Umstieg auf digitale den und gespeichert wird Gelber Wasserstoff Formate an: „Die Stiftung hat sofort reagiert und alle (sog. Carbon Capture and wird unter Nutzung her- Veranstaltungen in die digitale Welt verlegt. Das war Storage, CCS). kömmlichen Netzstroms auch meine erste große Herausforderung. Wenn ich (allgemeiner Strommix) jetzt zurückblicke, bin ich sehr stolz darauf, was wir Türkiser Wasserstoff gewonnen. Als gelber geschafft haben und wie gut unsere Online-Formate wird über die thermische Wasserstoff wird teilweise angenommen wurden.“ Spaltung von Methan auch Wasserstoff be- (Methanpyrolyse) gewon- zeichnet, der ausschließ- Das nächste große Projekt steht nen. Anstelle von CO2 ent- lich aus Atomstrom schon in den Startlöchern: Nina steht fester Kohlenstoff, gewonnen wird. Herrmann konzentriert sich der gespeichert werden ganz auf die 23. Würzburger Ge- kann. Weißer Wasserstoff spräche zum Umweltenergie- kommt in der natürlichen recht, die im Herbst stattfinden. Umgebung vor und kann „Ich hoffe sehr, dass unsere Ver- beispielsweise durch Boh- anstaltungen bald auch wieder rungen gefördert werden. physisch stattfinden können. Als weißer Wasserstoff Der persönliche Austausch wird mitunter auch sol- kommt in der digitalen Welt cher Wasserstoff verstan- doch viel zu kurz. Vielleicht ha- den, der als Nebenpro- ben wir Glück und können mit dukt in der chemischen den Würzburger Gesprächen Industrie anfällt. im Herbst wieder eine erste Präsenzveranstaltung durch- führen. Darüber würde ich mich sehr freuen!“ Als Wahlwürzburgerin geht Nina Herrmann gerne am Main entlang spazieren und genießt den tollen Ausblick auf die Festung Marienberg.
EINBLICKE IN DIE FORSCHUNG Doch keine Erleich- terungen im Arten- schutzrecht? – EuGH lässt entscheidende Frage offen Die artenschutzrechtlichen Zu- griffsverbote führen immer wieder zu Problemen und Verzögerungen bei der Genehmigung von Wind- energieanlagen. Besonderes Inte- resse hat nun eine Entscheidung Der Vorschlag der Generalanwältin Kokott zur Vogelschutz- Richtlinie hatte Hoffnungen auf eine weniger strenge Hand- des Europäischen Gerichtshofs habung geweckt. Das Urteil des EuGH bleibt an entscheiden- den Stellen aber offen. (EuGH) von Anfang März zur Ausle- gung dieser Verbote geweckt. Die Stiftung Umweltenergierecht hat der Zugriffsverbote in Art. 12 Abs. 1 lit. a bis d FFH-RL keine Rolle. Gerade bei Windenergieanlagen stehen dazu erste Analysen veröffentlicht. aber häufig Konflikte mit Vogelarten und somit die Zugriffsverbote der Vogelschutz-Richtlinie im Vorder- Die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote haben grund, die der EuGH in diesem Zusammenhang nicht nicht nur Bedeutung, wenn geschützte Tiere vom erörtert hat. Auch eine Übertragung seiner Argumen- Menschen gezielt gestört oder gar getötet werden. tation von der FFH- auf die Vogelschutz-RL ist nicht Sie sind auch in Fällen relevant, wenn Beeinträch- ohne weiteres möglich. tigungen – etwa durch Rodung eines Waldes oder dem Bau von Infrastruktureinrichtungen – eine un- ausweichliche Nebenfolge sind. Ein schwedisches Vorgeschlagene Erleichterungen von Gericht wollte nun vom EuGH wissen, ob es im Ein- Generalanwältin Kokott bleiben offen klang mit europäischem Artenschutzrecht steht, bei lediglich „in Kauf genommenen“ Beeinträchtigungen Mit seiner Entscheidung hat sich der EuGH damit die Zugriffsverbote von FFH- und Vogelschutz-Richt- auch nicht zu dem viel beachteten Vorschlag der linie nur dann anzuwenden, wenn sich die jeweilige Generalanwältin Kokott geäußert. Um unverhältnis- Handlung auch auf den Erhaltungszustand der be- mäßige Beschränkungen menschlicher Tätigkeiten troffenen Art auswirkt. Das wäre eine Erleichterung, zu verhindern, hielt sie – bei lediglich in Kauf genom- da nach bisherigem Verständnis etwa das Tötungs- menen Beeinträchtigungen – eine Berücksichtigung verbot auch dann greift, wenn es zu keinen solchen des Erhaltungszustands und damit eine populati- Auswirkungen auf die Art kommt, sondern schon das onsbezogene Beschränkung des Tötungs- und Ver- Individuum betroffen ist. letzungsverbots nach der Vogelschutz-RL für erfor- derlich. Dem hat der Gerichtshof zwar keine Absage erteilt. Die Frage nach der Relevanz des Erhaltungs- (Keine) Relevanz des Erhaltungs zustands für die Zugriffsverbote der Vogelschutz-RL zustands ist damit aber weiterhin offen. Die nähere Analyse der Stiftung Umweltenergierecht finden Sie in einer Der Gerichtshof verneinte jedoch diese Frage – zu- aktuellen Urteilsanmerkung von Maximilian Schmidt mindest für die FFH-Richtlinie. Der Erhaltungszu- und Frank Sailer im Heft 2 der Zeitschrift für Neues stand einer betroffenen Art spiele für die Erfüllung Energierecht (ZNER).
UNSERE UNTERSTÜTZER „Wasserstoff ist die Grundlage für jedes erneuerbare Ener- giesystem“ Jörg Müller ist Gründer von abzufangen und auszugleichen – denn das Stromnetz braucht eine gleichmäßige Erzeugung. Gleichzeitig ENERTRAG und ein Pionier der ist Wasserstoff die Brücke von der erneuerbaren Windkraft. Stromerzeugung in alle anderen Sektoren – mit ihm lassen sich Fahrzeuge betanken, Brennstoffzellen können Strom für Wärmepumpen liefern. Bis hin zur Anfang der 1990er-Jahre haben Sie Ihre Stahlherstellung gibt es keine Grenzen der Nutzbar- erste Windenergieanlage errichtet. Was keit. Wasserstoff ist damit die Grundlage für jedes er- hat Sie als studierter Kernphysiker moti- neuerbare Energiesystem und für die Klimaziele. viert, von der Kernkraft zu den Erneuer- baren zu wechseln? Was erhoffen Sie sich von dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Mir ist zu dieser Zeit klar geworden, dass die Kernfu- Klimaschutzgesetz? sion für uns Menschen nicht nutzbar werden würde — oder zumindest nicht in für uns fassbarer Zeit. Da aber die Kernspaltung, also das, was landläufig un- Mehr Klarheit in den politischen Vorgaben. Bislang ter Kernkraft verstanden wird, immer nur eine Brü- sehen wir im Energierecht überall ein undurchdring- ckentechnologie hin zur Kernfusion war, wurde sie bares Geflecht aus sich widersprechenden Regeln plötzlich zu einer Brücke ins Nichts. Rein rechnerisch und entsprechend überbordenden Ausnahmen. Das blieben damit nur Windenergie und Photovoltaik als geht so nicht weiter. Stattdessen braucht es eine klare Ablösung für die Verbrennungstechnologien übrig, Orientierung hin zu erneuerbarer Energie und Nach- von denen durch die Wissenschaft ja von Anfang an haltigkeit, die sich in einem hohen CO2-Preis aus- bekannt war, dass sie aufgrund der Emissionen kei- drücken muss. Für diesen Weg ist der Beschluss ein ne Dauerlösung sein können. Und als mir klar wur- wichtiger Beitrag. de, dass zusammen mit Wasserstoff auch die Spei- cherfrage lösbar wird, gab es nur noch einen Weg: vollständig erneuerbare Energie, direkt aus Sonne Sie haben als einer der Ersten den und Wind. ENERGIEVORR AT großzügig unterstützt. Was hat Sie überzeugt, unsere Arbeit 2011 haben Sie ein Wasserstoff-Hybrid- nachhaltig zu fördern? kraftwerk in Betrieb genommen. Wel- che Rolle spielt grüner Wasserstoff, da- Es gibt inzwischen nur noch wenige Menschen, die mit Deutschland die Klimaziele erreicht? unser Energierecht durchschauen – bis vor fünf Jah- ren hatte ich mich noch dazugezählt, aber heute Wasserstoff als Energieträger ist der bisher einzig be- traue auch ich mir das nicht mehr vollständig zu. Da kannte preiswerte Langzeitspeicher, mit dessen Hilfe ist es einfach eine Wohltat, dass es die Stiftung Um- es gelingt, die Schwankungen der Stromerzeugung weltenergierecht gibt. Forschung fördern und gemeinsam mehr bewirken Kontakt Spendenkonto Hannah Lallathin Sparkasse Mainfranken Referentin Fundraising IBAN: DE16 7905 0000 0046 743183 lallathin@stiftung-umweltenergierecht.de BIC: BYLADEM1SWU Tel: +49 931 79 40 77-24
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