Alles neu macht ... Corona - GoingPublic.de

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                                                                                    hv-magazin.de
                                                                                    14,– EUR
                                                                          2020

Alles neu macht ...
Corona
Virtuelle HV schreibt Kapitalmarktgeschichte

ERSTE PRAXISERFAHRUNGEN       COVID-19-NOTGESETZGEBUNG   MEHR ALS EIN KONTROLLEUR
Hauptversammlungen im         Aktionärsrechte            Der Aufsichtsrat als
Zeichen der Digitalisierung   im Blick behalten          Sparringspartner
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             Sichere Abstimmung
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             Registrierung durch HV-Portal
         –                                                                  +

             Location-Suche und -Kosten
         –                                                                  +

             Gute Vorbereitung auf Wortmeldungen & Fragen
         –                                                                  +

             Effizienter, kürzer, günstiger
         –                                                                  +

             Aufwand fürs Buffet
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                                       Hybride HV
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                                                                                                                                                 EDITORIAL
Zurück
in die Zukunft
                         SVENJA LIEBIG,
                         Redaktionsleitung Kapitalmarktmedien
                         liebig@goingpublic.de

Liebe Leserinnen und Leser,

 „It was the best of times, it was the worst of times ...“ – so beginnt   Das heimische Wohnzimmer wird für Aktionäre also zum neuen
das literarische Meisterwerk „A Tale of Two Cities“ von Charles           Eventraum – vor einigen Monaten wäre dieses Szenario noch einer
Dickens. Und genau so fühlt sich die derzeitige Situation bedingt         Fiktion gleichgekommen. Wir widmen uns in dieser Ausgabe des-
durch die Coronapandemie sicherlich für viele an: Auf der einen           halb vermehrt diesem Thema; dabei versuchen wir, eine gesunde
Seite existieren zahlreiche Unternehmen, die in den letzten Mona-         Mischung zwischen ersten Praxiserfahrungen, regulatorischen
ten massiv an Wert einbüßten – so z.B. die Lufthansa, deren Insol-        Hürden sowie denkbaren Zukunftsaussichten der virtuellen HV zu
venz gerade noch abgewendet werden konnte und die nun jüngst              beleuchten.
aus dem DAX abhob. Hinzu kommen unzählige Kleinbetriebe, die
vor einem möglichen Konkurs stehen, sowie eingetrübte Konjunk-            Bei allen Vor- und Nachteilen, die diese neuen digitalen Möglichkei-
turaussichten für die nächsten Monate.                                    ten mit sich bringen, sollte man diese durchaus schwierige Phase
                                                                          zumindest als Chance betrachten und den neuen Entwicklungen
Auf der anderen Seite hat man wiederum Aktienkurse, die gerade            aufgeschlossen gegenüberstehen – auch wenn sie vielleicht am
in die Höhe schießen: Der DAX hat allein in den vergangenen vier          Anfang noch nicht reibungslos funktionieren. In diesem Sinne:
Wochen mehr als 18% zugelegt und steht wieder knapp vor Errei-            raus aus der Komfortzone und rein in neue Abenteuer.
chen der 13.000er-Marke. Neben den vielen Leidtragenden gibt es
also auch zahlreiche Unternehmen, die der Krise trotzen und gerade        Bleiben Sie gesund und herzliche Grüße!
jetzt Hochkonjunktur haben: z.B. Softwareunternehmen, Video-
konferenzanbieter etc. pp. Zudem wurde in Sachen Digitalisierung
gerade gefühlt die Uhr schlagartig nach vorne gedreht: Arbeiten
von zu Hause aus ist plötzlich in Unternehmen möglich, bei denen
es zuvor undenkbar schien. Homeschooling war vor Corona ein ab-
strakter Begriff, den man eher aus anderen Ländern kannte – doch
inzwischen gehört es bei vielen Familien fest zum Alltag. Und für
die Finanzcommunity ergibt sich mit der COVID-19-Notfallgesetz-
gebung wohl die gravierendste Änderung, die nun auch virtuelle
Hauptversammlungen temporär für zulässig erklärt.                         Svenja Liebig

                                                                                                                          HV MAGAZIN 02/2020
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INHALT

         INHALT
                                       DR. AXEL                                          CLAUDIA                                    DR. OLIVER
                                       HOPPE                                             SCHNECKEN-                                 VÖLKEL
                                       Fieldfisher
                                                                                         BURGER                                     Stadler Völkel
                                                                                         Link Marktet                               Rechtsanwälte
                                                                                         Services

         Das rasche Handeln des Gesetzgebers                      Das „Social Distancing“ trifft uns nicht   Virtuelle Währungen sind mittlerweile
         zur virtuellen HV ist zu begrüßen. Auf-                  nur im privaten und beruflichen Alltag,    am Kapitalmarkt angekommen. Doch
         grund der Eile sind jedoch Lücken und                    sondern auch bei Aktionärsversamm-         auch die Blockchain-Technologie selbst
         Ungenauigkeiten entstanden, die es aus-                  lungen. Ein erstes Fazit zur virtuellen    ist im Begriff, den Finanzmarkt zu ver-
         zufüllen gilt.           Seiten 18–19                   HV.                      Seiten 20–21     ändern.                  Seiten 32–33

         03 Editorial                                             20 Social Distancing                       Austria Corner
         06 Daten & Fakten                                           bei Aktionärstreffen
         07 HV-Max – Die Kolumne                                     Die virtuelle Hauptversammlung          32 Die Blockchain-Technologie
            Home alone                                               in der Praxis                              in Österreich
                                                                     Claudia Schneckenburger,                   Innovation für den Kapitalmarkt?
         Titelthema                                                  Link Market Services                       Dr. Oliver Völkel,
                                                                                                                Stadler Völkel Rechtsanwälte
         08 Alles neu macht ... Corona                            24 Missachtung der Rechte
                                                                     bislang nicht festzustellen             Legal
         10 2021: Ein letztes Mal                                    Interview
            für die Präsenz-HV?                                      Dr. Alexander Thomas,                   34 Begründung von
            Virtuelle HV mit vielen Vorteilen                        Pinsent Masons Germany                     Entsendungsrechten
            Torsten Fues,                                                                                       Urteil des LG München I v. 19.12.2019
            Better Orange IR & HV                                 26 Ein Zukunftsmodell?                        (5 HK O 12082/18 = ZIP 2020, 915)
                                                                     Virtuelle HV                               betritt Neuland
         14 Erste Erfahrungen mit der                                Christof Schwab, Ingo Wolfarth,            Prof. Matthias Schüppen,
            virtuellen Hauptversammlung                              Computershare                              Graf Kanitz, Schüppen & Partner
            Ein Praxisbericht
            Klaus Schmidt,                                        HV-Praxis                                  36 Aktuelle HV-Urteile
            ADEUS Aktienregister-Service                                                                        Kommentiert von Dr. Thomas Zwissler,
                                                                  28 Harmonisches Europa?                       ZIRNGIBL Rechtsanwälte Partnerschaft
         18 Was ist denn nun mit                                     ARUG II
            Aktionärsanträgen?
            Virtuelle HV nach der
                                                                     Sabine Wolff,                           HV-Splitter
                                                                     Clearstream
            COVID-19-Pandemiegesetzgebung
            Dr. Axel Hoppe,                                                                                  38 Ausgewählte Hauptversammlungen
                                                                  30 Vom Kontrolleur zum                        Rückblick, Ausblick,
            Fieldfisher LLP                                          strategischen Sparringspartner             Tipps & Spezialitäten
                                                                     Was die Coronakrise für
         Mit unserer Eventreihe „HV DIALOG“ bieten wir 4x            den Aufsichtsrat bedeutet               39 HV-Kalender
         jährlich eine persönliche Diskussionsplattform.             Dr. Klaus Weigel,
         Da dieses Jahr aus bekannten Gründen alles anders
                                                                                                             39 Impressum
                                                                     Board Xperts
         ist, findet „HV DIALOG“ erstmalig als Webinar statt,
         gemeinsam mit unserem technischen Partner EQS.
         Wir laden Sie herzlich am 16. Juni ab 16 Uhr dazu ein.           Liebe Leser, dieses Symbol weist           Das komplette Heft ist
         Anmeldung:                                                       Sie auf zusätzlichen Inhalt im             als E-Magazin online abrufbar:
         https://goingpublic-events.de/hv-dialog/                         Internet hin.                              www.goingpublic.de/emagazine-archiv

         HV MAGAZIN 02/2020
Alles neu macht ... Corona - GoingPublic.de
(E-)MAGAZIN – ONLINE – EVENT – NETZWERK

                                                                           02
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                                                                                     14,– EUR

                                                                           2020

Alles neu macht ...
Corona
Virtuelle HV schreibt Kapitalmarktgeschichte

ERSTE PRAXISERFAHRUNGEN
                     EN       COVID-19-NOTGESETZGEBUNG   MEHR ALS EIN KONTROLLEUR
                                                                             LEUR
                                                                             LEU
                                                                             LE
                                                                              EEU
                                                                                UR
Hauptversammlungenngen im     Aktionärsrechte            Der Aufsichtsrat
                                                             Aufsichtsrratat als
                                                                              l
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Zeichen der Digitalisierung   im Blick behalten          Sparringspa
                                                                   ppaartn
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                                                         Sparringspartner

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                                                                                                                                    h      t 2022020
                                                                                                         Jahrespartner im Netz: www.goingpublic.de/jahrespartner-hvmagazin
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06
DATEN & FAKTEN

                 NEWS
                 Zahl der Gewinnwarnungen                                             Umfrage: virtuelle HV in der Pandemie akzeptabel –
                 erreicht neues Rekordniveau                                          Uneinigkeit über Zukunftsfähigkeit
                 Aufgrund der weltweiten COVID-19-Pandemie ist die Zahl der deut-     DVFA Investment Professionals bewerten die Möglichkeit virtueller
                 schen Unternehmen,die ihre eigenen Gewinn- oder Umsatzprog-          Hauptversammlungen pragmatisch und als akzeptable Lösung in der
                 nosen korrigieren mussten, laut einer aktuellen Analyse der Wirt-    Corona-Sondersituation. Die Aktionärsrechte sehen sie zum größten
                 schaftsprüfungsgesellschaft EY im ersten Quartal auf ein neues       Teil gewahrt, sind aber skeptisch hinsichtlich der Regelungen zum
                 Rekordniveau angestiegen: Insgesamt 77 Gewinn- oder Umsatz-          Fragerecht. Die virtuelle Hauptversammlung als dauerhafte Option für
                 warnungen wurden registriert – mehr als je zuvor in einem Quartal    Unternehmen bewerten sie dagegen sehr unterschiedlich. Dies ergab
                 und mehr als doppelt so viele wie im Vorjahreszeitraum. Besonders    die aktuelle Monatsfrage des DVFA. Vor dem Hintergrund des aktuell
                 betroffen waren Automobilunternehmen: Sieben der zwölf börsen-       geltenden Versammlungsverbots halten mehr als 72% der Befragten
                 notierten Hersteller und Zulieferer mussten ihren Ausblick nach      die Möglichkeit, virtuelle Hauptversammlungen durchzuführen,
                 unten korrigieren. In der Konsumgüterindustrie waren 44% der         grundsätzlich für richtig, weitere 22% für eher richtig. In ihren Kom-
                 Unternehmen betroffen, in der Medienbranche 38%. Keine War-          mentaren verweisen die Investment Professionals darauf, dass die
                 nungen erfolgten hingegen vonseiten der Telekommunikations-          Onlineveranstaltungen ein Kompromiss seien, und vergleichen
                 unternehmen und Energieversorger. In den meisten Fällen wur-         die virtuelle HV mit den Geisterspielen der Fußball-Bundesliga.
                 den die Investoren von den Gewinnwarnungen offenbar kaum             Hinsichtlich der Zukunftsfähigkeit und einer möglichen dauerhaften
                 überrascht – zumindest hielten sich die Auswirkungen auf die         Einführung virtueller Hauptversammlungen sind die DVFA-Mit-
                 Aktienkurse insgesamt in Grenzen: Am Tag der Veröffentlichung        glieder uneins: 25% würden diese Art der HV grundsätzlich als dauer-
                 sank der Aktienkurs der betroffenen Unternehmen durchschnitt-        hafte Option für Unternehmen befürworten, gesetzt, dass technische
                 lich um 3% – in einem insgesamt ohnehin schwachen Markt. Im          Schwierigkeiten behoben und inhaltliche Nachbesserungen aufgrund
                 vergangenen Jahr hatte das durchschnittliche Minus am Tag einer      der Erfahrungen mit den diesjährigen virtuellen Hauptversammlungen
                 Gewinnwarnung noch bei 7% gelegen.                                   erfolgen. Weitere 27% würden sie eher befürworten, 11% stehen ihr
                                                                                      neutral gegenüber. Andererseits lehnen 17% die Beibehaltung solcher
                                                                                      Hauptversammlungen ab; 20% lehnen sie eher ab.

                 GEWINN- UND/ODER UMSATZWARNUNG IM PRIME STANDARD

                                                                                                                               77
                                                                                                                       33

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                              2011       2012       2013       2014       2015       2016     2017        2018        2019       2020
                               Q1         Q1         Q1         Q1         Q1         Q1       Q1          Q1          Q1         Q1

                 Quelle: EY

                 HV MAGAZIN 02/2020
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                                                                                                                                                                     DATEN & FAKTEN
HV-MAX
                                                        den einzelnen Registerkarten meines Brow-                 zwar auch noch einen größeren Schreib-
                                                        sers hin und her zu hüpfen. Ein Split-Screen-             tisch zulegen, einen über Eck, und das
                                                        Programm musste Ende April her, und dann                  Regal dafür rausschmeißen – aber egal,
DIE KOLUMNE                                             konnte ich vier HVs auf einmal verfolgen.
                                                        Sehr cool.
                                                                                                                  es hat sich gelohnt! HV total daheim –
                                                                                                                  jetzt werde ich nichts Wichtiges auf den
 Home alone                                             Bis mir dieses Kauderwelsch an Ton auf                        HVs verpassen!
                                                        den Geist ging. Echt wahr! Ganz                                    So bin ich auch gut durch die
 Manchmal sehne ich mich zurück nach                    schlecht zu verstehen, diese CEOs,                                      Coronazeit gekommen, war
 dem Jahr 2019, als ich noch strukturier-               wenn man vier                                                               immer beschäftigt. Und
 te Wochen hatte, jeden Tag eine HV,                    HVs gleichzeitig                                                            die kleinen Zusatzaus-
 manchmal auch zwei, wenn es Nachmit-                   auf dem Ohr                                                                gaben für die Technik
 tagsevents gab. Quer durch Deutschland                 hat. Also bin ich                                                          kann ich (rudimentär)
 ging es: heute München, morgen Frank-                  am HV-freien                                                               mit den gesparten Trans-
 furt, übermorgen Berlin – was für ein Le-              Wochenende di-                                                               portkosten zu den HVs
 ben. Genießen konnte ich es zugegebe-                  gital shoppen                                                                 kompensieren. Nur
 nermaßen nicht immer, es war schon                     gewesen – in der                                                               meine zusätzlichen
 auch Stress, aber es hat mich erfüllt.                 Stadt war ja alles zu –                                                        Verpflegungskosten,
 Und heute, Mitte Juni 2020, mitten in der              und habe mir einen zwei-                                                     ja, die schlagen richtig
 Coronapandemie? Sitze ich in meinem                    ten Bildschirm mit separa-                                                zu Buche. Und meine
 kleinen Büro daheim und besuche virtu-                 tem Lautsprecher angeschafft.                                           Freunde auf den HVs, die
 elle HVs. Und wissen Sie, was das erst für             Megatrendiger breiter Screen.                                          vermisse ich. Wir waren
 ein Stress ist? Das fängt damit an, dass               Perfektes Set-up für zwei HVs,                                         schon immer eine einge-
 ich jetzt ja gleich mehrere HVs gleichzei-             aber eben nur für zwei. Und                                            schworene Gemeinschaft.
 tig besuchen kann. Ich bin zugleich in                 vor zwei Wochen konnte ich                                             Vielleicht kann ich ja dann in
 München, Frankfurt und Berlin – schon                  dann nicht anders, da habe bei einem                      der kommenden HV-Saison meine Bild-
 ein tolles Feeling. Irgendwann hat es mir              Schnäppchen zugeschlagen und mir weitere                  schirme wieder über eBay verhökern und
 dann aber nicht mehr gereicht, zwischen                drei Monitore zugelegt. Musste mir dann                   mir eine BahnCard 100 zulegen.

Coronakrise: Privatanleger sind pessimistisch                                          sein sollten. Fast genauso viele Befragte (31%) sehen eine W-förmi-
                                                                                       ge Entwicklung mit weiterhin starken Marktschwankungen voraus.
Die Deutschen blicken sehr realistisch in die ökonomische Zu-                          Etwa jeder Vierte (24%) erwartet eine U-förmige Erholung, also dass
kunft: Ihre Erwartungen, wie schnell sich die Wirtschaft nach der                      die Rezession zwar eine Weile anhält, es dann aber wieder steil
Coronakrise erholt, sind angesichts der wieder munter steigen-                         nach oben geht. Nur rund jeder Zehnte hat indes die Hoffnung,
den Börsenkurse fast schon als pessimistisch zu bezeichnen. So                         dass es mit der Erholung genauso schnell aufwärts geht, wie die
erwartet rund ein Drittel (33%) eine L-förmige Wirtschaftsent-                         Märkte im März abstürzten. Diese Einschätzungen zeigt das
wicklung, da die Auswirkungen der Krise noch jahrelang zu spüren                       aktuelle Krisenbarometer von J.P. Morgan Asset Management.

GRÖSSTE SORGE DER PRIVATANLEGER
                                           49%                                    28%                                     28%
                            schleichende Enteignung des Vermögens     kein Vermögenszuwachs wegen der Vernichtung des Werts meiner Investments durch
                                      INFLATION                         NIEDRIGZINSEN                              VOLATILITÄT

Quelle: Krisenbarometer von J.P. Morgan Asset Management. _Grafik_Größte Sorge der Privatanlege

                                                                                                                                                HV MAGAZIN 02/2020
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TITELTHEMA

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             Alles neu macht ... Corona

                                                                                                                                                       Foto: © Julien Eichinger – stock.adobe.com
             Was noch vor wenigen Monaten undenkbar schien, ist jetzt zum routinierten Alltag vieler
             (börsennotierter) Unternehmen geworden: das Abhalten virtueller Hauptversammlungen.
             Während die Vor-Corona-Gesetzgebung noch im wahrsten Sinne des Wortes aus einem anderen
             Jahrhundert stammte und allenfalls Vorstands- und Aufsichtsratsreden im Rahmen der HV online
             ermöglichte, hat die COVID-19-Pandemie nun in Windeseile neue digitale Möglichkeiten
             geschaffen. Doch wie tragfähig ist das Konzept mit Blick auf die Zukunft? Von Svenja Liebig

             Die Coronakrise zeigt aktuell erneut mehr        Kollegen und Kunden zurück. Ein ähnli-      Fakt ist aber – und da sind sich auch die
             als deutlich, wie unterschiedlich einzelne       ches Bild zeichnet sich auch beim Thema     meisten Branchenexperten einig –, dass die
             Personengruppen mit dem Thema Digitali-          virtuelle Hauptversammlung ab: Die einen    derzeitige Gesetzgebung aus der Not heraus
             sierung umgehen: Während die einen z.B.          sehen darin den (langersehnten) Auf-        geboren wurde und für die Zeit nach Corona
             das Homeoffice mit all seinen digitalen Tools,   bruch in ein neues Zeitalter, während die   dringend überarbeitet werden müsste –
             wie Microsoft Teams oder Zoom etc., für sich     anderen nach der Pandemie am liebsten       besonders auch im Hinblick auf Aktionärs-
             entdeckt haben und geradezu darin aufblü-        die Uhr wieder zurückdrehen möchten. Die    rechte. Bekanntestes Gesicht für die
             hen, sehnen sich andere verzweifelt nach         Wahrheit/Lösung liegt wie immer wahr-       Wahrung der Anlegerrechte ist Marc Tüng-
             ihrem Büro und dem Live-Austausch mit            scheinlich irgendwo in der Mitte.           ler von der Deutschen Schutzvereinigung

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                                                                                                                                                 TITELTHEMA
für Wertpapierbesitz (DSW): Er sieht das          ger durch das virtuelle Format vermehrt        ten Erfahrungen mit digitaler Technik
aktuelle Gesetz als absolute Notlösung            kritisch und auch intensiver mit dem           dürften sich auch in die Zukunft retten,
und forderte bereits im April in den Medien,      Unternehmen auseinandersetzen: Eine            und so könnte der Leitspruch gelten: Die
dass die virtuelle HV so nah wie möglich          schriftlich formulierte Eingabe fällt natur-   Zukunft ist hybrid!“
der Präsenz-HV gleichen müsse.                    gemäß leichter als eine Wortmeldung vor
                                                  großem Publikum – den Effekt kennt sicher-     Fazit & Ausblick
Mehr Raum für Spontaneität –                      lich ein jeder.
auch virtuell                                                                                    Die oben aufgeführten Meinungen machen
                                                  Kein „Kampf“ mehr am                           deutlich, wie vielfältig der Gestaltungs-
Ein berechtigter Kritikpunkt an der virtu-        Würstchenbuffet                                spielraum bei digitalen Hauptversammlun-
ellen Hauptversammlung ist der Mangel                                                            gen ist. Zugleich ist es nahezu erschreckend,
an Spontaneität bei der Frage-Antwort-            Zudem fällt auf, dass prinzipiell mehr Akti-   dass im fortgeschrittenen 21. Jahrhundert,
Runde zwischen Aktionär und Vorstand.             onäre an den digitalen Hauptversammlun-        wo digitale Kommunikation geradezu Norma-
Das digitale Format sieht nun vor, dass           gen teilnehmen als an physischen Events        lität ist, in den letzten zehn bis 15 Jahren
Fragen bis maximal zwei Tage zuvor einge-         (siehe Beitrag von ADEUS, ab S. 16). Zu-       kaum Entwicklungen in dem Bereich vor-
reicht werden müssen, am besten via               nächst auch erstmal keine so schlechte         angetrieben worden sind. Zu sehr galt wohl
Onlineformular. Der Vorstand hat jetzt zu-        Entwicklung – gilt doch die Hauptver-          der Leitspruch: „Das haben wir schon im-
dem mehr Möglichkeiten, wie er die Fragen         sammlung als eines DER Mittel zur demo-        mer so gemacht.“ Wenngleich man auch Ver-
beantwortet, etwa in gebündelter Form.            kratischen Teilhabe des Aktionärs.             ständnis haben sollte, dass IR-Abteilungen
Hier könnte natürlich schnell der Verdacht                                                       und HV-Dienstleister im Angesicht zuneh-
entstehen, dass unliebsame Fragen gar             Unliebsame Begleiteffekte wie der Streit       mend komplexer Aufgabenbereiche und
nicht oder zu unspezifisch abgehandelt            um das Mittagessen am Buffet sind zudem        weitergehender Regulierung wahrschein-
werden.                                           eliminiert, was den Emittenten in erster       lich schlicht nicht den Nerv dafür fanden,
                                                  Linie kostenseitig wie auch nervlich ent-      neue digitale Möglichkeiten zu erproben.
Doch ist dies in der Praxis wirklich so benach-   gegenkommen dürfte. Für Aktionäre              Es brauchte wohl einen exogenen Schock, um
teiligend für Aktionäre? Glaubt man den           könnte dies wie eine Art „Läuterung“ sein,     dem Ganzen einen (digitalen) Ruck zu geben.
Erfahrungsberichten der letzten sechs bis         sich auf das Wesentliche einer Hauptver-
acht Wochen, zeigt sich für Anleger eher          sammlung zu konzentrieren: Denn verant-        Nun ist es bei der virtuellen HV so wie bei
ein positives Bild.                               wortungsbewusste Anleger sollten eigentlich    vielen anderen digitalen Entwicklungen:
                                                  nicht wegen des Essens eine HV besuchen –      Ist der Geist erst einmal aus der Flasche,
„Redaktionelle Freiheiten wurden bisher           vielleicht findet durch die neue, virtuelle    will man ihn eigentlich gar nicht mehr
kaum genutzt. Es wurden alle Fragen beant-        Alternative also auch bei Anlegern ein         wieder in diese hineinzwängen. Indisku-
wortet, lediglich bei Doppelungen zusam-          Umdenken statt.                                tabel ist aber auch, dass das derzeitige
mengefasst“, konstatieren Christof Schwab                                                        „Aus-der-Hüfte-geschossen-Gesetz“ so
und Ingo Wolfarth von Computershare in            Claudia Schneckenburger vom HV-Dienst-         nicht dauerhaft bestehen kann. Einige
ihrem Beitrag ab S. 26.                           leister Link Market Services sieht in der      Details bedürfen noch einer dringenden
                                                  Digitalisierung für Hauptversammlungen         Überarbeitung; charmant ist derweil aber
Gerade beim Thema Fragerunde zeigen die           viel Potenzial, auch nach der Coronapan-       das Konzept der hybriden HV. Auf den fol-
jüngsten Praxiserfahrungen – z.B. auf den         demie – wenngleich sie zu bedenken             genden Seiten werden wir deshalb eine
HVs von Allianz oder Bayer –, dass sogar          gibt, dass das aktuelle Format für 2021        Übersicht von Praxiserfahrungen mit der
mehr Fragen eingereicht wurden als bei einer      ff. einer gewaltigen Generalüberholung         virtuellen HV der letzten Wochen geben
Präsenzveranstaltung, was zunächst einmal         bedarf: „Die Zukunft wird diese Form der       als auch Zukunftsvisionen wagen und
positiv zu werten ist. Dies könnte nämlich im     HV allerdings nicht sein. Doch die unter       rechtliche Rahmenbedingungen in die-
Umkehrschluss bedeuten, dass sich Anle-           dem ‚Schutzschirm‘ des Gesetzes gemach-        sem Kontext beleuchten.

                                                                                                                          HV MAGAZIN 02/2020
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TITELTHEMA

             Virtuelle HV mit vielen Vorteilen

             2021: Ein letztes Mal
             für die Präsenz-HV?
                                    TORSTEN FUES
                                    Senior-Berater & Vorstand,
                                    Better Orange IR & HV AG
                                    torsten.fues@better-orange.de

             Erst kam Corona – und dann innerhalb von wenigen Wochen eine Notgesetzgebung,
             die die gesamte Hauptversammlungswelt auf den Kopf gestellt hat. Ta da!
             Die virtuelle HV war geboren. Und viele alte Glaubenssätze waren obsolet. Präsenz-HV?
             Geht aus Vorsichtsgründen und Sicherstellung der Planbarkeit im Prinzip derzeit
             gar nicht mehr. Eine online stattfindende Versammlung mit einem verbleibenden
             Kernteam von Verwaltung der Gesellschaft, Notar und Technik ersetzt die Versammlung
             mit körperlicher Anwesenheit der Aktionäre komplett.

             Eine derart grundlegende Änderung in           Alle müssen vor der Einberufung der HV        Massenthematik bei den Mails (manuelle
             so kurzer Zeit hat es im deutschen Aktien-     die gleichen Kernfragen für sich entschei-    Sichtung jeder Mail ist notwendig) sowie
             recht noch nie gegeben. Nachdem das            den:                                          möglicherweise bei Fragen und Widersprü-
             Gesetz nun gut zwei Monate in Kraft gewesen                                                  chen, enthaltene Viren/Malware, inhaltlicher
             ist, haben bereits zahlreiche Versamm-         Virtuelle oder Präsenz-HV?                    Missbrauch durch unangemessene Anlagen/
             lungen unter den neuen Regeln stattge-                                                       Texte/Bilder, Spamfilter-Problematik).
             funden – und ein erstes Zwischenfazit          Ein Wechsel von der einen zur anderen
             ist möglich.                                   Variante ist nach Einberufung nicht mehr      Ein Aktionärsportal bedeutet mehr Auf-
                                                            möglich.                                      wand in der Einrichtung und muss hohe
             Was sieht man in                                                                             Anforderungen erfüllen, ist aber sicherer
             der Praxis?                                    Aktionärsportal oder E-Mail                   in der Nutzung. Oben genannte Nachteile
                                                            für Fragen und Widersprüche?                  werden weitgehend umgangen. Entspricht
             Die schon bisher mögliche Online-HV                                                          dem State of the Art.
             spielt in der Praxis keine Rolle, da mit ihr   Beide Varianten sind als elektronische
             weitergehende Rechte der Aktionäre ver-        Wege ausreichend.                             Verkürzen wir die
             bunden sind. Selbst Unternehmen, die bis-                                                    Einberufungsfrist?
             her parallel zur Präsenz- eine Online-HV       E-Mail ist einfach in der Einrichtung, aber
             durchgeführt haben, stellen in diesem          aufwendig in der Handhabung (Identifi-        Bisher waren meist mindestens 37 Tage
             Jahr auf die virtuelle Variante um.            kation der Aktionäre häufig schwierig,        vor der HV im Bundesanzeiger festgelegt –

             HV MAGAZIN 02/2020
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                                                                                                                                                     TITELTHEMA
jetzt ist die Verkürzung der Frist bis zum                                                        Kann man Fragen unabhängig
21. Tag vor der Versammlung möglich.                                                              von Anzahl und Umfang
Empfehlung: möglichst nicht verkürzen            „Ausschließlich                                  aussortieren?
(außer in Notfällen). Bei Einberufungszeiten
unter 30 Tagen vor der HV sind insbeson-
dere – aber nicht nur – bei Inhaberaktien
                                                 möglich ist die                                  Kriterien für Ermessensausübung finden
                                                                                                  sich in der Gesetzesbegründung. Möglich
Schwierigkeiten mit der Abwicklung der
Stimmrechtsausübung durch die Stimm-
                                                 Verlesung der                                    sind die Bevorzugung von institutionellen
                                                                                                  Anlegern und Aktionärsvereinigungen sowie
rechtsberater ISS und Broadridge sowie
bei den großen Verwahrbanken vorpro-
                                                 Antworten                                        das Aussortieren unsachlicher Fragen; im
                                                                                                  Übrigen ist die Orientierung an §131 AktG
grammiert. Eventuell schaffen es große
Aktienbestände nicht, sich rechtzeitig           während der HV –                                 zweckmäßig.

formgerecht anzumelden. Die Gefahr von
Zufallsmehrheiten steigt.                        keine Nachfragen.                                Wie viele Fragen
                                                                                                  werden gestellt?
Was bedeutet Möglichkeit                         Der Aufwand                                      Bisher bewegen sich die bei der virtuellen
zur Begrenzung der Frist                                                                          HV eingereichten Fragen i.d.R. in ähnlichen
zur Frageneinreichung?                           für ein während                                  Größenordnungen wie bei der Präsenz-HV.
                                                                                                  Die Fragen werden meist in den letzten
Die Praxis ist noch uneinheitlich:
• zwei Tage freibleibend (also bis Ende des
                                                 der HV aktives                                   Tagen der Einreichungsfrist übermittelt,
                                                                                                  sodass sich die Vorbereitung der Antworten
   dritten Tags vor der HV, z.B. Bayer, DB,
   Deutsche Börse, E.ON, Lufthansa);
                                                 Q&A-Backoffice                                   auf die Tage vor der HV konzentriert. Da dies
                                                                                                  problemlos dezentral möglich ist, kann
• ein Tag freibleibend (also bis Ende des
   zweiten Tags vor der HV, z.B. Talanx, SAP);   entfällt.“                                       der Prozess der Antwortenvorbereitung
                                                                                                  systematisch erfolgen und führt aufgrund
• Kompromisslösung: ca. 48 Stunden frei-                                                         der zur Verfügung stehenden längeren Re-
   bleibend (also bis zur Startzeit der HV                                                        cherchezeit häufig zu qualitativ hochwer-
   am zweiten Tag vor der HV oder bis 12:00                                                       tigeren Antworten als während der Prä-
   Uhr mittags, z.B. Allianz, Münchener          fest, anhand dessen das pflichtgemäße            senz-HV.
   Rück, Schaeffler); und                        Ermessen des Vorstands von diesem aus-
• die Möglichkeit, bis in die HV hinein Fra-    geübt werden kann. Der Kriterienkatalog          Wie behandeln wir Anträge?
   gen zuzulassen, ist in der Praxis bisher      wird meist nicht veröffentlicht, kann aber
   bedeutungslos.                                bei einer gerichtlichen Überprüfung der          Tagesordnungsergänzungsverlangen, Gegen-
                                                 sachgerechten Ermessensausübung                  anträge und Wahlvorschläge – nach dem
Vorteil der Nutzung der                          hilfreich sein. Die Auswahl der Fragen und       Willen des Gesetzgebers sind die Antrags-
Zweitagesfrist bei den Fragen                    die Vorbereitung der Antworten sollten           rechte in der Notgesetzgebung ausgeschlos-
                                                 dokumentiert werden.                             sen worden. Zitat aus der Gesetzesbegrün-
Die strukturierte und endgültige Vorberei-                                                        dung: „Wird die Versammlung nur mit Brief-
tung der Antworten vor der HV wird durch-        Ist überhaupt ein Ermessens-                     wahl und Vollmachtstimmrecht durchge-
führbar. Ausschließlich möglich ist die Ver-     spielraum vorhanden?                             führt, fallen natürlich alle Antragsrechte in
lesung der Antworten während der HV – keine                                                       der Versammlung weg.“ Trotzdem hat sich
Nachfragen. Der Aufwand für ein während          Ob ein Ermessensspielraum vorhanden              in der Praxis die freiwillige Einbringung von
der HV aktives Q&A-Backoffice entfällt.          ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.        vor der HV durch formgerecht angemeldete
                                                 Die prognostizierte Dauer der HV ist wichtig     Aktionäre angekündigten oben genannten
Fragenbeantwortung im                            (entsprechend Maximaldauer nach DCGK             Anträgen etabliert. In der Einladung wird
pflichtgemäßen Ermessen                          von vier bis sechs Stunden); eine Orientie-      dabei die Fiktion etabliert, der Antrag sei wäh-
des Vorstands                                    rung an gesellschaftsspezifischer Erfah-         rend der HV mündlich gestellt worden. Häufig
                                                 rung ist ebenfalls denkbar. Bei einer nicht      wird dabei Bezug genommen auf Gegenan-
Der Aufsichtsrat legt i.d.R. in Abstimmung       zu hohen Anzahl an Fragen werden diesel-         träge, die veröffentlichungspflichtig sind
mit dem Vorstand einen Kriterienkatalog          ben in der Praxis i.d.R. allesamt beantwortet.   (weil korrekt gestellt bis 14 Tage vor der

                                                                                                                            HV MAGAZIN 02/2020
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                                                                                                                                              Spielart davon beeinflussen wird. Trotz

                                                 „Wird die Versammlung nur mit                                                                höherer Kosten für Rechtsberatung, Strea-
                                                                                                                                              ming, Portal usw. ist in den meisten Fällen
                                                                                                                                              in Summe eine erhebliche Überkompensa-
                                                 Briefwahl und Vollmachtstimmrecht                                                            tion zu erzielen, nämlich mit Einsparun-
                                                                                                                                              gen: durch den weitgehenden Entfall des
                                                 durchgeführt, fallen natürlich                                                               Messebaus, den Entfall des Q&A-Back-
                                                                                                                                              office während der HV, keine oder gerin-
                                                 alle Antragsrechte in der                                                                    gere Saalmiete (virtuelle HVs finden recht
                                                                                                                                              häufig in den Firmenzentralen statt), den
                                                 Versammlung weg.“                                                                            Entfall von Catering, Sicherheitspersonal,
                                                                                                                                              Hostessen und großer Teile der Reisekos-
                                                                                                                                              ten. Die Gesamtkosten sinken häufig in
                                                                                                                                              einer Größenordnung von 50% und – ins-
                                                 HV); dann können Weisungen dazu im Vor-       ggf. spontane Zufallsmehrheiten zu erhal-      besondere bei bisher sehr großen HVs –
                                                 feld der HV eingeholt werden. In weniger      ten, da nur wenige Aktionäre dann noch mit     auch deutlich mehr.
                                                 Fällen werden auch nicht-veröffentli-         einer Weisung/Briefwahl reagieren können.
                                                 chungspflichtige Anträge, die z.B. bis zwei   Die vorgeschlagene Lösung, sich eine Blan-     Zwischenfazit und Ausblick
                                                 Tage vor der HV (orientiert an der Fragen-    koweisung i.S.v. „gegen alle Gegenan-
                                                 frist) oder in Einzelfällen sogar bis zum     träge bzw. alternativen Wahlvorschläge“        Das Recht auf Verlängerung der Geltung
                                                 Vortag der HV 24:00 Uhr gestellt werden,      im Vorfeld einzuholen, birgt wesentliche       der aktuellen Notgesetzgebung um ein
                                                 in die HV eingebracht. Letztere Variante      Nachteile. Echte Geschäftsordnungsan-          Jahr bis Ende 2021 per Verordnung auf-
                                                 bringt einen wesentlichen Nachteil der        träge wurden bisher m.W. nicht zuge-           grund weiter massiver Gefahren durch die
                                                 Präsenz-HV vollkommen freiwillig in die       lassen.                                        Pandemie wird hoffentlich nicht gezogen
                                                 virtuelle ein, nämlich im Fall der Ableh-                                                    werden müssen.
                                                 nung der Verwaltungsvorschläge den            Kosteneinsparung
                                                 Aktionären unbekannte Anträge z.B. durch                                                     Durch die Erfahrungen der diesjährigen
                                                 Verlesung durch den Versammlungsleiter        Die Kostenseite ist ein zentraler Faktor,      HV-Saison wird die Leistungsfähigkeit der
                                                 in die HV einbringen zu müssen und dann       der die Zukunft der virtuellen HV oder einer   internetbasierten Kommunikations- und
                                                                                                                                              Abstimmungssysteme nachgewiesen sein
                                                                                                                                              und unstrittig anerkannt werden.

                                                                                                                                              Die erheblichen Kosteneinsparungen für
                                                                                                                                              die meisten Emittenten führen zu inten-
                                                                                                                                              siver Lobbyarbeit, eine die Präsenz-
                                                                                                                                              hauptversammlung ersetzende virtuelle
                                                                                                                                              HV als Möglichkeit in der Dauergesetzge-
                                                                                                                                              bung zu verankern. Dies wird vom Gesetzge-
                                                                                                                                              ber unter Rücknahme der diesjährigen
                                                                                                                                              Einschränkungen der Aktionärsrechte
                                                                                                                                              aufgegriffen und spätestens im Jahr 2021
                                                                                                                                              umgesetzt werden. Daher kann es sein,
             Foto: © vegevox – stock.adobe.com

                                                                                                                                              dass 2021 noch ein letztes Mal Präsenz-
                                                                                                                                              HVs im bekannten Rahmen stattfinden.

                                                                                                                                              Es ist aber gut möglich, dass die virtuelle
                                                                                                                                              HV mit dann wieder erweiterten Aktionärs-
                                                                                                                                              rechten lückenlos an das Auslaufen der
                                                                                                                                              aktuellen Notgesetzgebung anschließen
                                                                                                                                              wird.

                                                 HV MAGAZIN 02/2020
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TITELTHEMA

             Ein Praxisbericht

             Erste Erfahrungen mit der
             virtuellen Hauptversammlung
                                     KLAUS SCHMIDT
                                     Geschäftsführer,
                                     ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
                                     Ein Unternehmen der Allianz
                                     klaus.schmidt@adeus.com

             Die Hauptversammlungssaison 2020 ist in vollem Gange. Aber dieses Mal ist alles anders:
             keine großen Präsenzveranstaltungen mit Tausenden Aktionären, sondern virtuelle Haupt-
             versammlungen, die aus einem Studio übertragen werden. Der Gesetzgeber hat dies mit
             einem Maßnahmenpaket im Rahmen eines Sondergesetzes zur Abmilderung der Folgen
             der COVID-19-Pandemie sehr kurzfristig ermöglicht. Das Gesetz trat am 28. März 2020 in
             Kraft. Etliche Gesellschaften haben inzwischen davon Gebrauch gemacht, sodass erste
             Praxiserfahrungen vorliegen.

             Die COVID-19-Pandemie hat das Format             April oder Anfang Mai zu halten und so die        der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
             der virtuellen Hauptversammlung (HV)             vorgesehenen Beschlüsse, z.B. zur Aus-            ist vor Ort.
             möglich gemacht – oder besser gesagt:            zahlung der Dividende, zu fassen. Andere
             regelrecht erzwungen. Aufgrund behördli-         entschieden sich für eine Verschiebung.           Um die fehlende Präsenz auszugleichen,
             cher Einschränkungen und Veranstaltungs-         Der klare Trend zur virtuellen Hauptver-          muss die gesamte Veranstaltung in Bild
             verbote war es das Mittel der Wahl, die HV –     sammlung kann für die Saison 2020 bereits         und Ton übertragen, also ein Livestreaming
             eine jährliche Pflichtveranstaltung – schlicht   heute festgestellt werden.                        mindestens für Aktionäre angeboten
             ins Internet zu verlegen.                                                                          werden.
                                                              Coronakrise! –
             Die Gesellschaften standen vor der Heraus-       Was ist zu tun?                                   Zusätzlich muss die Stimmrechtsausübung
             forderung, schnell zu reagieren und mit                                                            der Aktionäre auf dem Weg der elektronischen
             ihren Dienstleistern die für die Vorbereitung    Die Vorbereitung, also Einberufung, Einla-        Kommunikation offeriert werden. Für viele
             und Durchführung der HV notwendigen              dung und Anmeldung, verläuft weitgehend           Gesellschaften nichts Neues: Vollmacht und
             Prozessanpassungen vorzunehmen. Nach-            identisch wie bei Präsenz-HVs. Es besteht         Weisung an den Stimmrechtsvertreter wer-
             dem bereits einige für Ende März bzw.            jedoch die Möglichkeit, ein verkürztes Fristen-   den schon länger angeboten und haben sich
             Anfang April geplante HVs abgesagt worden        regime anzuwenden oder die HV erst spä-           bewährt. Einige mussten jedoch noch die
             waren, setzten sich einige Häuser wie            ter im Jahr durchzuführen. Die virtuelle HV       Briefwahl einführen, auf Formularbasis, aber
             Bayer, Munich Re, Lufthansa und Allianz          findet ohne physische Präsenz der Aktionä-        auch über den Onlineservice für Aktionäre.
             zum Ziel, den geplanten HV-Termin Ende           re oder ihrer Bevollmächtigten statt. Einzig      Die Annahme von Briefwahlstimmen und

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                                                                                                                                                             TITELTHEMA
                                                               Alles in allem in der gegebenen Situation      großen Publikumsgesellschaften loggen
                                                               ein praktikables Paket für die rechtssi-       sich nach bisherigen Erfahrungen einige
                                                               chere Durchführung einer HV. Insbeson-         Tausend Aktionäre ein. Als Faustregel kann
                                                               dere für die Gesellschaften, die ihre HV be-   man in etwa das 1,5- bis Zweifache der
                                                               reits für Ende April oder Anfang Mai an-       bisher in einer Präsenz-HV teilnehmenden
                                                               gesetzt haben, kam eine Menge neuer            Aktionäre ansetzen. So waren beispiels-
                                                               Aufgaben hinzu. Da blieben den Verant-         weise bei der Allianz weit über 6.000 Aktio-
                                                               wortlichen nur wenige Tage, die HV zu          näre im geschlossenen Livestream bei der
                                                               „retten“. Umso erfreulicher, dass der Start    Frage-und-Antwort-Runde über den Online-
                                                               in dieses neue Format gut geklappt hat         service dabei. Über 100.000 der 700.000
                                                               und die ersten virtuellen HVs mit Bravour      Aktionäre waren angemeldet. In der
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                                                               absolviert wurden. Kritik von Aktionären       Münchner Olympiahalle waren zuletzt ca.
                                                               zu den damit verbundenen Einschränkun-         4.000 bis 4.500 Aktionäre und Aktionärs-
                                                               gen und der mangelnden Interaktivität ist      vertreter anwesend. Die Reden von Vor-
                                                               verständlich. Es gibt aber auch deutliches     stand und Aufsichtsrat waren schon bisher
                Weisungsänderungen muss auch wäh-              Lob von Investoren für dieses Format. Be-      öffentlich übertragen worden.
                rend der HV möglich sein.                      grüßt wurde nicht zuletzt, dass angekün-
                                                               digte Dividenden fristgerecht ausgezahlt       Das Einreichen von Fragen im Vorfeld der
                Da Aktionäre bzw. ihre Vertreter nicht per-    werden können. Mit diesem Gesetz wurde         HV wird über eine entsprechende Funktion
                sönlich vor Ort sein können, muss ihnen        auf die Notsituation schnell reagiert, es      im Onlineservice ermöglicht. So kann der
                eine Möglichkeit eingeräumt werden, Fragen     wurden neue Funktionen wie das Einrei-         Aktionär unmittelbar identifiziert werden.
                einzureichen. Dies passiert auf elektroni-     chen von Fragen auf elektronischem Weg         Das Zeitfenster für die Eingabe durch den
                schem Weg und kann zwei Tage vor der           eingeführt – mehr, als andere Länder wie       Aktionär und der Umfang des Textfelds
                HV beendet werden. So können alle ein-         z.B. die Schweiz ihren AGs abverlangten.       sollten flexibel festgelegt werden können.
                gegangenen Fragen gesichtet, aufberei-         Mit der virtuellen HV konnten durch eine       Als üblich hat sich herausgestellt, Fragen
                tet, thematisch gruppiert und für die Be-      Kompromisslösung monatelange Hänge-            direkt nach Anmeldung durch den Aktionär
                antwortung während der HV aus dem Stu-         partien vermieden und vor allem die            oder nach Anmeldeschluss bis zwei Tage vor
                dio vorbereitet werden. Die Möglichkeit        Stimmrechtsausübung der Aktionäre si-          der HV, entweder zwei volle Tage oder sogar
                der Vorabeinreichung wird von den meis-        chergestellt werden.                           bis zum zweiten Tag um zwölf Uhr, zuzulas-
                ten Gesellschaften favorisiert. Eine direkte                                                  sen. Bei der Länge des Eingabeblocks, der
                Online-Frageeinreichung während der            Digitalisierungsschub für die                  beliebig oft, also ohne Begrenzung der Fra-
                Hauptversammlung, die auch bisher bei          deutsche Hauptversammlung                      genzahl, übermittelt werden kann, zeichnet
                entsprechender Satzungsermächtigung                                                           sich ein Standard von jeweils 5.000 Zeichen
                möglich war, wird – nicht zuletzt wegen        Gesellschaften mit einem modernen Online-      ab. Anfängliche Befürchtungen, dass eine
                ungeklärter Rechtsfragen – nur sehr            service für Aktionäre waren gut gerüstet       Flut von Fragen auf die Gesellschaft herein-
                vereinzelt bei kleineren Gesellschaften        und konnten die neuen Funktionalitäten         bricht und damit zu einer Vorauswahl durch
                genutzt.                                       kurzfristig integrieren. Für das Livestrea-    den Vorstand führen muss, haben sich nicht
                                                               ming, bei einigen Emittenten schon länger      bestätigt. Im Schnitt liegt das Fragenauf-
                Und schließlich sollen Aktionäre, die ihr      im Angebot und daher mit Erfahrungs-           kommen höher als bei der Präsenz-HV der
                Stimmrecht ausgeübt haben, auf elektroni-      werten belegt, wurden Kapazitätserweite-       letzten Jahre, kann also durchschnittlich
                schem Weg Widerspruch gegen Beschlüsse         rungen angestoßen, um so für steigende         einen Umfang von rund 100 bis 300 Fragen
                der HV erklären können.                        Nutzerzahlen gewappnet zu sein. Bei            bei DAX-Gesellschaften erreichen. Bei der

                                                                                                                                      HV MAGAZIN 02/2020
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TITELTHEMA
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                             Allianz waren es 156, die Deutsche Bank         direkt reagieren und abstimmen, entweder          Fazit und Ausblick
                             erreichten sogar 366 Fragen, die alle be-       per Formular mit Freiumschlag oder über den
                             antwortet werden konnten. Das spiegelt          Onlineservice. Die HV-Einladung per E-Mail        Das Format „virtuelle Hauptversammlung“
                             das bisherige Aktionärsverhalten. Theore-       bietet große Vorteile, weil mit einem persona-    funktioniert. Die Erfahrungen der Emittenten
                             tisch hätten alle Aktionäre (bei der Allianz    lisierten Link direkt zum Onlineservice           sind positiv. Pflicht sind ein Onlineservice,
                             rund 700.000) die Möglichkeit gehabt, Fra-      gewechselt werden kann. Für den Aktionär          der alle essenziellen Funktionen abdeckt,
                             gen einzureichen. Bei erhöhtem Frageauf-        eine Sache von wenigen Minuten; mit einem         sowie stabile und sichere IT-Systeme. Kür
                             kommen käme man leicht an die Grenze der        modernen und intuitiv bedienbaren Online-         sind Showeffekte im HV-Studio oder Film­
                             Beherrschbarkeit – auch ein Grund dafür,        service eine Möglichkeit, auf mobilen End-        einspielungen. Kosten können eingespart
                             dass bisher von der Möglichkeit der Online-     geräten wie Tablet oder Smartphone und            werden, gerade bei Hallenmiete, Sicherheit
                             teilnahme mit Online-Fragerecht bei Prä-        ohne Medienbruch einfach zu agieren. So           und Catering. Die weitere Entwicklung
                             senz-HVs kein Gebrauch gemacht wurde.           können problemlos Tausende Aktionäre              sollte abgewartet werden, zumal noch
                                                                             schnell, unkompliziert und papierlos ihr          zahlreiche virtuelle HVs bevorstehen. Doch
                             Die Erklärung von Widersprüchen erfolgt         Stimmrecht ausüben. Das fördert nachhal-          eines ist jetzt schon klar: Die Digitalisie-
                             meist analog zur Funktion Fragen einrei-        tige HV-Prozesse und leistet einen Beitrag        rung wird deutliche Spuren hinterlassen und
                             chen über einen Textblock, allerdings nur       zur Kosteneinsparung.                             zukünftig einen weiteren Ausbau der Vir-
                             während der HV. In einigen Fällen wurde                                                           tualisierung von Hauptversammlungen
                             auch eine Anklickmöglichkeit für Tages-         Der HV-Tag verläuft im Studio, ähnlich einer      bewirken. Auch wenn die HV-Saison 2020
                             ordnungspunkte ohne Texteingabe ange-           Live-Fernsehsendung. Vor Ort sind wenige          sicherlich im Lichte der Sondergesetzge-
                             boten. Die Anzahl der eingereichten Wider-      Personen: der Versammlungsleiter, einige          bung zur COVID-19-Pandemie zu sehen ist,
                             sprüche liegt leicht über dem Niveau von        Vorstände, der Notar, der Stimmrechtsver-         sollten sich alle Stakeholder zusammen-
                             Präsenzveranstaltungen.                         treter sowie notwendige Mitarbeiter für HV-       finden und die Erfahrungen zur konstruk-
                                                                             Technik, Bild und Ton. Einige Gesellschaften      tiven Weiterentwicklung der rechtlichen
                             Die Stimmabgabe oder Weisungsänderung           lassen die eingereichten Fragen stellvertre-      Rahmenbedingungen für die HV in
                             während der HV hat deutlich zugelegt; gerade    tend für die Aktionäre vom Rednerpult ver-        Deutschland nutzen. Nicht vergessen
                             bei der Briefwahl sind deutliche Steigerungen   lesen. Dieses ungewohnte Set-up erfordert         werden sollte dabei allerdings auch die
                             zu verzeichnen. Die Mehrzahl der Aktionäre      im Vorfeld einige Proben und vor allem eine       anstehende Umsetzung von ARUG II, die
                             stimmt auch weiterhin bereits im Vorfeld        professionelle Beratung und Regieführung.         u.a. die standardisierte europaweite Infor-
                             der HV ab – das gilt auch für institutionelle   Die virtuelle HV ist in der Regel deutlich kür-   mation zu Unternehmensereignissen und
                             Aktionäre.                                      zer. Die Fragen und Antworten können the-         verbesserte Mitwirkung der Aktionäre
                                                                             matisch gruppiert und ohne Redundanzen            adressiert. Dafür werden bei Intermediä-
                             Bei Namensaktien können die Gesellschaf-        abgearbeitet werden, was das Zuhören              ren entsprechend funktionierende HV-
                             ten ihre Aktionäre auf Basis des Aktienre-      erleichtert. Rückfragen sind jedoch nicht         Prozesse benötigt; Emittenten sind ver-
                             gisters direkt – ohne Einschaltung der Inter-   möglich. Im Falle der Allianz war die HV          pflichtet, Abstimmbestätigungen für Aktio-
                             mediäre – zur HV einladen. Diese können         bereits gegen 14 Uhr beendet.                     näre bereitzustellen.

                             HV MAGAZIN 02/2020
KAPITALMARKT

                                                                 

                                                                                     ICF BANK

                                           Media and Games
                                           Invest plc

                                                                     STERN
                                                                     IMMOBILIEN AG

     Wir gratulieren den Preisträgern des Journalistenpreises
     kumU 2020 für ihre Artikel über den kapitalmarktorientierten
     Mittelstand:
     1. Platz: Dr. Martin Hock, Frankfurter Allgemeine Zeitung
     2. Platz: Nils Wischmeyer, brand eins
     3. Platz: Ludwig Riepl, €uro spezial

Kontakt:
Interessenverband kapitalmarktorientierter KMU e.V.
Rechtsanwalt Ingo Wegerich (Präsident des Interessenverbandes)
Telefon: +49 69 27229 24875
E-Mail: ingo.wegerich@luther-lawfirm.com                                                www.kapitalmarkt-kmu.de
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TITELTHEMA

             Virtuelle HV nach der COVID-19-Pandemiegesetzgebung

             Was ist denn nun mit
             Aktionärsanträgen?
                                    DR. AXEL HOPPE
                                    Partner, Rechtsanwalt,
                                    Fieldfisher LLP, Düsseldorf
                                    Axel.Hoppe@fieldfisher.com

             Bekanntlich hat der Gesetzgeber es AGs und SEs mit Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung
             der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht
             („COVID-19-Gesetz“) ermöglicht, ihre Hauptversammlungen (HVs) trotz bundesweiter
             Beschränkungen von Zusammenkünften größerer Personenzahlen in geschlossenen
             Räumenabzuhalten. Hierzu hat er insbesondere die Durchführung virtueller HVs auch
             ohne entsprechende Satzungsermächtigung erlaubt.

             Das rasche Handeln des Gesetzgebers ist         Bundesanzeiger hat die Bayer AG damit in       Soweit die Beiersdorf AG in ihrer virtuellen
             uneingeschränkt zu begrüßen. Allerdings         weniger als vier Arbeitstagen die Erleichte-   HV eine elektronische Teilnahme zuließ,
             war der Gesetzeserlass naturgemäß von           rungen des COVID-19-Gesetzes in ihrer          war diese auf die Ausübung von Stimmrech-
             großer Eile geprägt; dadurch entstandene        HV-Einberufung umgesetzt. Mittlerweile         ten und die Einlegung von Widersprüchen
             Lücken und Ungenauigkeiten der Regelun-         haben weitere DAX30-Unternehmen ihre           beschränkt. Hintergrund ist u.a. die nicht
             gen sind nun von der Praxis sachgerecht         virtuellen HVs durchgeführt, darunter die      unbegründete Sorge der Gesellschaften,
             auszufüllen. Eine solche Ungenauigkeit          Lufthansa AG, die Deutsche Bank AG, die        dass sich bei einer virtuellen HV, die keine
             besteht in Bezug auf Aktionärsanträge.          Allianz SE und die SAP SE. Dabei geht die      physische Präsenz der Aktionäre vor Ort
                                                             Tendenz eindeutig dahin, den Aktionären die    erfordert, Wortmeldungen vervielfachen
             Die virtuelle HV nach dem                       HV entsprechend den Mindestanforde-            und gestellte Fragen nicht mehr bewältigt
             COVID-19-Gesetz in der Praxis                   rungen in Art. 2 COVID-19-Gesetz lediglich     werden könnten. Zudem werden aufgrund
                                                             in Wort und Bild zu übertragen und ihnen       der niedrigeren Hemmschwelle einer virtu-
             Die Erleichterungen der virtuellen HV nach      das Stellen von Fragen, die Stimmrechts-       ellen HV inhaltlich inakzeptable oder gar
             dem COVID-19-Gesetz sind von den Gesell-        ausübung und die Einlegung von Wider-          beleidigende Einwürfe befürchtet.
             schaften einhellig begrüßt und umgehend         sprüchen gegen gefasste Beschlüsse zu
             genutzt worden. So trat Art. 2 COVID-19-­       ermöglichen. Hingegen wird den Aktionären      Umgang mit Aktionärsanträgen
             Gesetz am 28. März 2020 in Kraft. Bereits       in den meisten Fällen keine elektronische      in der Praxis virtueller HVs
             am 6. April sagte die Bayer AG ihre Präsenz-    Teilnahme im Sinne des Aktiengesetzes          nach dem COVID-19-Gesetz
             HV ab und berief sie als virtuelle HV neu       eröffnet, sodass Wortmeldungen oder das
             ein. Unter Berücksichtigung der üblichen        Stellen von Anträgen in der HV nicht zuge-     Erlaubt die Gesellschaft – insoweit in Über-
             Vorlaufzeiten für Veröffentlichungen im         lassen werden.                                 einstimmung mit den Vorgaben des COVID-

             HV MAGAZIN 02/2020
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                                                                                                                                                            TITELTHEMA
                                                                                                           sei ausgeschlossen. Sofern die betreffende
GESELLSCHAFTEN, DIE LAUT EINBERUFUNG BEI DER VIRTUELLEN HAUPTVERSAMM-                                      Gesellschaft dies zulässt, was in ihrem freien
LUNG 2020 GEGENANTRÄGE UND WAHLVORSCHLÄGE VON AKTIONÄREN ZULASSEN:                                         Ermessen steht, können die Stimmrechtsver-
                                                                                                           treter hingegen sehr wohl auch zur Stellung
                                                                                                           von Anträgen bevollmächtigt werden. Fehlt
                                                                                                           es demnach an einem wirksamen Ausschluss
                                                       17%                                                 dieser Rechte durch das COVID-19-Gesetz,
                                                                                                           verlangt eine richtlinienkonforme Auslegung
                                                                  57%                                      anhand der europarechtlichen Vorgaben
                                                                  (bei Übersendung                         (siehe Art. 6 der Aktionärsrechterichtlinie),
                                                 26%              vor HV)                                  zumindest Gegenanträge, Wahlvorschläge
                   Ja                                                                                      und Minderheitsverlangen zuzulassen. Für
                                                                                                           Verfahrensanträge folgt dies aus allgemeinen
                   Nein
                                                                                                           aktienrechtlichen Grundsätzen.
                   Unklar
                                                                                                           Fazit
Quelle: AG, Ausgabe 11/2020 (Danwerth-Beitrag)
                                                                                                           Die Gesellschaften tun also gut daran, den
19-Gesetzes – keine Wortmeldungen,                      sprechend war in den ersten Einberufungen          Aktionären in der virtuellen HV Anträge im
sind auch Anträge von Aktionären in der                 virtueller HVs nach Inkrafttreten des Geset-       Rahmen der bisherigen aktienrechtlichen
HV unmöglich. Das heißt, dass zu den ver-               zes – namentlich bei der Bayer AG – die Rede       Vorgaben zu ermöglichen. Dies kann etwa
öffentlichten Tagesordnungspunkten keine                davon, dass Antragsrechte ausgeschlossen           dadurch geschehen, dass die Stimmrechts-
Gegenanträge oder abweichende Wahlvor-                  seien. Inzwischen versuchen die Gesellschaf-       vertreter der Gesellschaft auch noch in der HV
schläge unterbreitet werden können und                  ten, den Aktionären entgegenzukommen,              entsprechende Aufträge entgegennehmen.
Verfahrensanträge – etwa auf Vertagung von              indem sie wie die Henkel AG & Co. KGaA das         Alternativ kann die Gesellschaft eine auf das
Tagesordnungspunkten – ausgeschlossen                   Stellen von Gegenanträgen und Wahlvor-             Stellen von Anträgen beschränkte elektroni-
sind. Geht man mit einer Ansicht im aktien-             schlägen dann fingieren, wenn die Voraus-          sche Teilnahme der Aktionäre ermöglichen.
rechtlichen Schrifttum davon aus, dass auch             setzungen für ihre Bekanntmachung nach             Der ordnungsgemäße Ablauf einer virtuellen
Beschlussanträge eines Minderheitsverlan-               §§ 126, 127 AktG im Einzelfall vorliegen           HV erscheint auch dann nicht gefährdet,
gens (vgl. § 122 Abs. 2 AktG) der Antragsstel-          und sie u.a. spätestens am 14. Tag vor der         wenn man befürchtet, dass online mehr
lung in der HV bedürfen, laufen auch solche             HV der Gesellschaft zugegangen sind.               solcher Anträge gestellt werden als bei einer
Ergänzungsverlangen leer. Dies stellt einen                                                                Präsenzveranstaltung. Zum einen sind
erheblichen Eingriff in die Aktionärsrechte             Stellungnahme                                      nach den aktienrechtlichen Grundsätzen
dar – zumal wenn man bedenkt, dass hiervon                                                                 nicht alle Anträge zur Abstimmung zu stellen.
auch Großaktionäre betroffen sein können.               Richtigerweise sind Anträge von Aktionären –       Dies gilt insbesondere für Gegenanträge
                                                        seien es Gegenanträge, Minderheitsver-             und Wahlvorschläge, bei denen der Ver-
Ausschluss von Aktionärs­                               langen oder Verfahrensanträge – von den            sammlungsleiter sicher davon ausgehen
anträgen durch                                          Gesellschaften auch während der Geltung            kann, dass der entsprechende Verwal-
das COVID-19-Gesetz?                                    des COVID-19-Gesetzes in der HV zu ermög-          tungsvorschlag die Mehrheit findet, und
                                                        lichen. Dabei ist schon fraglich, ob der Gesetz-   die sich bei Annahme des Verwaltungsvor-
Insbesondere die ersten Stellungnahmen                  geber des COVID-19-Gesetzes die Antrags-           schlags erledigen. Soweit Zufallsmehrheiten
zum COVID-19-Gesetz gingen tatsächlich                  rechte der Aktionäre wirksam ausgeschlossen        für Aktio­närsanträge befürchtet werden,
davon aus, dass bei virtuellen HVs ohne                 hat, da insoweit – anders als zum Fragerecht       ist dem dadurch zu begegnen, dass die
elektronische Teilnahmerechte der Aktionäre             – eine ausdrückliche Regelung fehlt. Der dies-     Vertreter von Großaktionären aktiv die HV
Antragsrechte ausgeschlossen sind. Diese                bezüglichen Passage in der Regierungsbe­           verfolgen und ggf. kurzfristig ihre Weisungen
Stellungnahmen stützen sich auf eine ent-               gründung liegt die Fehlvorstellung zugrunde,       ändern. Insoweit stellt sich die Lage nicht
sprechende Passage in der Regierungsbe-                 die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertre-        wesentlich anders als bei einer Präsenz-
gründung zum COVID-19-Gesetz. Dement-                   ter der Gesellschaft zum Stellen von Anträgen      veranstaltung dar.

                                                                                                                                    HV MAGAZIN 02/2020
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TITELTHEMA

             Die virtuelle Hauptversammlung in der Praxis

             Social Distancing bei
             Aktionärstreffen
                                    CLAUDIA SCHNECKENBURGER
                                    Geschäftsführerin,
                                    Link Market Services GmbH
                                    claudia.schneckenburger@linkmarketservices.de

             Spätestens seit März scheint die Welt aus den Fugen geraten, und alles, was bislang
             undenkbar war, musste auf einmal schnellstmöglich umgesetzt werden. Im Eilverfahren
             boxte der Gesetzgeber das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im
             Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht durch, mit weitreichenden Folgen für die
             Hauptversammlungssaison 2020 – und wahrscheinlich auch für die darauffolgenden
             Jahre.

             Am 27. März 2020 beschloss der Deutsche       Es musste also ein Ersatz her, um die aktien-   durch eine Satzung oder Geschäftsord-
             Bundesrat in Art. 2 des eingangs genannten    rechtlich notwendigen Beschlussfassungen        nung.
             Gesetzes das Gesetz über Maßnahmen im         für eine Dividendenzahlung, Kapitalmaß-
             Gesellschaft-, Genossenschafts-, Vereins-,    nahme oder auch die Entlastung von Gremi-       Möglich ist eine virtuelle Hauptversamm-
             Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht         enmitgliedern sicherzustellen.                  lung, sofern
             zur Bekämpfung der Auswirkungen der                                                           1. die Bild- und Tonübertragung der
             COVID-19-Pandemie (C19-MaßnahmenG).           Die Lösung ist einfach: Gesellschaften              gesamten Versammlung erfolgt,
                                                           können bis Ende 2020 ihre Aktionäre zu          2.die Stimmabgabe der Aktionäre über
             Aus der Not geboren                           einer Hauptversammlung ohne physische              elektronische Kommunikation (Brief-
                                                           Präsenz einladen – auch ohne eine entspre-         wahl oder elektronische Teilnahme)
             Schon am 28. März 2020 trat es in Kraft –     chende Satzungsregelung. Aktionärsrechte           sowie Vollmachtserteilung möglich ist,
             und am 2. April 2020 wurden die ersten        werden im Wege elektronischer Kommuni-          3.den Aktionären eine Fragemöglichkeit
             Hauptversammlungen im Bundesanzeiger          kation ausgeübt:                                   im Wege elektronischer Kommunikation
             nach dem Gesetz einberufen, das zahlreiche                                                       eingeräumt wird,
             Grundfesten des deutschen Aktienrechts        § 1 (1) C19-MaßnahmenG erlaubt die Ent-         4.den Aktionären, die ihr Stimmrecht
             quasi über Nacht ausgehebelt hat. Notwen-     scheidung über die Teilnahme der Aktionäre         ausgeübt haben, die Möglichkeit zum
             dig wurde es, nachdem Großveranstaltun-       an der Hauptversammlung im Wege elektro-           Widerspruch eingeräumt wird.
             gen, unter die zweifelsohne auch zahlreiche   nischer Kommunikation, die Teilnahme des        Was sich so einfach anhört, hinterlässt
             Hauptversammlungen fallen, zur Eindäm-        Aufsichtsrats im Wege der Bild- und Tonüber-    aber in der Praxis vielzählige Fragezeichen –
             mung des Infektionsrisikos mindestens         tragung sowie die Zulassung der Bild- und       denn dass das Gesetz durch das Gesetz-
             bis Ende August untersagt worden waren.       Tonübertragung auch ohne Ermächtigung           gebungsverfahren gepeitscht wurde, zeigt

             HV MAGAZIN 02/2020
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                                                                                                                                                    TITELTHEMA
                                                                                                    für die Veröffentlichung von Gegenanträ-
BEHANDLUNG VON GEGENANTRÄGEN IN DER VIRTUELLEN HAUPTVERSAMMLUNG                                     gen zusammenfällt.
DAX/MDAX WERTE MIT VERÖFFENTLICHUNG SEIT DEM 18. APRIL 2020
                                                                                                    Aktionärsrechte
                                                                                                    beschnitten?
                                                           28% der Gesellschaften verfahren
                                                           mit ordnungsgemäß gestellten,
                                                           zulässigen Gegenanträge und Wahlvor-     Bemerkenswert ist die neue Regelung,
                                                           schlägen in der virtuellen Hauptver      dass Fragen vorab an die Gesellschaft ein-
                                                           sammlung so, als seien sie in der
                                                           Hauptversammlung gestellt worden         gereicht werden können und zum Teil auch
   48% der Gesellschaften machen
                                                                                                    müssen: Das C19-MaßnahmenG erlaubt es
   keine näheren Angaben, wie mit                                                                   Gesellschaften, dass Fragen bis spätes-
   Gegenanträgen verfahren wird                                                                     tens zwei Tage vor der HV eingereicht
                                                                                                    werden können. Zudem entscheidet der
                                                                                                    Vorstand nach pflichtgemäßem, freiem
                                                                                                    Ermessen, welche Fragen er beantwortet.
                                                          24% der Gesellschaften verfahren in       Dies rief – berechtigterweise – den Protest
                                                          Übereinstimmung mit der Konzeption
                                                          des COVID-19-Gesetzes so, dass ent-       der Aktionärsschutzvereinigungen hervor.
                                                          sprechende Gegenanträge und Wahlvor-      Die Erfahrung aus den ersten virtuellen
                                                          schläge in der Hauptversammlung nicht
                                                          zur Abstimmung gestellt werden und        HVs zeigt, dass Gesellschaften sehr ver-
                                                          auch nicht anderweitig behandelt werden   antwortungsvoll mit den ihnen gegebenen
                                                                                                    Ermessensspielräumen umgehen und die
                                                                                                    Fragen der Aktionäre zur Gänze beantworten
Quelle: Link Market Services GmbH
                                                                                                    – so waren es beispielsweise 363 bei der
                                                                                                    Deutschen Bank und knapp 250 bei Bayer.
sich, wenn man sich die weiteren Regelungen    Tag vor der HV einberufen – der Record
rund um die virtuelle Hauptversammlung         Date bleibt jedoch beim 21. Tag (und fällt in-       Rechtssichere
im Detail ansieht.                             folgedessen mit dem Einberufungstag zu-              Umsetzung
                                               sammen) bzw. der Record Stop beim 14. Tag
Neues Fristenregime                            vor der HV. Dies stellt nicht nur Banken vor         Entscheidend bei der praktischen Umset-
                                               praktische Probleme.                                 zung der neuen gesetzlichen Anforderungen
Neben den oben genannten vier Bestand-                                                              ist, dass auch die HV 2020 eine rechtssichere
teilen ermöglicht das C19-MaßnahmenG           Keine Regelung trifft das C19-MaßnahmenG             ist. Zwar sind Anfechtungsrechte weitgehend
auch vom Aktiengesetz abweichende Fris-        jedoch zu einer Änderung der Anmeldefrist,           eingeschränkt – dennoch sollte der Charak-
ten: Statt der bislang 30 Tage plus Anmelde-   sodass hier die gesetzlichen sechs Tage gel-         ter einer HV als eine Versammlung für die
frist kann eine Gesellschaft am 21. Tag vor    ten, ist das Unternehmen nicht in der glückli-       Aktionäre einer Gesellschaft erhalten blei-
der Hauptversammlung (ohne Anrechnung          chen Lage, dass die Satzung eine Verkürzung          ben. Damit muss sichergestellt werden, dass
der Anmeldefrist) einberufen. Hier scheint     der Anmeldefrist ermöglicht. Was allerdings          auch nur Aktionäre oder deren autorisierte
es eindeutig, dass auch nicht 21 freiblei-     verkürzt werden kann, ist die Einreichung des        Vertreter Aktionärsrechte wie Stimm-, Teil-
bende Tage gemeint sind, sondern wirklich      Bestandsnachweises durch die Banken auf              nahme- oder Antragsrechte wahrnehmen.
am 21. Tag vorher die Veröffentlichung der     den vierten Tag vor der HV. Diese Regelung ist
Einberufung erfolgen muss.                     in der Praxis jedoch obsolet, denn die Anmel-        Nun heißt elektronische Kommunikation
                                               dung bei Inhaberaktien erfolgt regelmäßig            grundsätzlich, dass alle Kanäle digitaler
Bei Anwendung der verkürzten Einberufung       über die Banken direkt mit Bestandsnach-             Medien hier zulässig wären. Ein Unterneh-
muss auch der Record Date bei Inhaber-         weis, sodass die Verkürzung hier nicht zum           men könnte ein digitales Meeting aufset-
aktien und der Versandtag bei Namensak-        Tragen kommt.                                        zen oder einen öffentlichen Stream anbie-
tien (Record Stop) auf den zwölften Tag vor                                                         ten; die Kommunikation kann per E-Mail
der Hauptversammlung verschoben wer-           Ebenfalls verkürzt ist die Frist für die Ein-        erfolgen, beispielsweise Vollmachten und
den. Dieses gilt jedoch nur bei börsenno-      reichung von Ergänzungsverlangen, die                Weisungen gegeben, Fragen eingereicht
tierten Gesellschaften. Nicht-börsennotierte   bei verkürzten Fristen 14 Tage vor der HV            werden etc. Dies bedeutet in der Praxis
Gesellschaften können zwar auch am 21.         eingehen müssen, sodass sie mit der Frist            jedoch einen erheblichen Prüfungsaufwand,

                                                                                                                            HV MAGAZIN 02/2020
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