Amts- und Mitteilungsblatt - der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau und ihrer Mitgliedsgemeinden Mistelgau und Glashütten

Die Seite wird erstellt Michelle Link
 
WEITER LESEN
Amts- und Mitteilungsblatt                                                               Nr. 04 2020
der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau
und ihrer Mitgliedsgemeinden Mistelgau und Glashütten
       Erscheinungsdatum: 27. März 2020 – Redaktionsschluss für Nr. 05/2020: Donnerstag, 9. April 2020

Osterbrunnen 2018 in Obernsees                                                                         Foto: D. Jenß

              Die Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau wünscht allen
               ­Mitbürgerinnen und Mitbürgern ein frohes Osterfest!

Rathaus Mistelgau                     Rathaus Glashütten                   Verein für Regionalentwicklung
Bahnhofstraße 35                      Schloßstraße 2                       „Rund um die Neubürg – Fränkische
95490 Mistelgau                       95496 Glashütten                     Schweiz e. V.”
Montag – Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr    Montag: 17.30 – 19.00 Uhr            Bahnhofstraße 35
Mittwoch: 14.00 – 18.00 Uhr           Donnerstag: 15.00 – 18.00 Uhr        95490 Mistelgau
Telefon 0 92 79/ 9 99-0               Telefon 0 92 79/4 67                 Telefon 0 92 79 / 92 32 41
Fax      0 9279/ 9 99-33              Fax     0 92 79/92 33 77             Fax     0 92 79 / 92 32 44
www.mistelgau.de                      www.glashuetten.de                   www.neubuerg.de
poststelle@vg-mistelgau.bayern.de     gemeinde@glashuetten.de              info@neubuerg.de
Gemeinde Mistelgau                          => Silbermann, Thomas
                                                                                          Gemeinde Glashütten
                                               Bauamt, Straßenverkehr
   Die Rufnummern:                             Tel.: 0 92 79 / 9 99-15                                    und
                                               Fax: 0 92 79 /9 99-315
=> Lappe Karl, 1. Bürgermeister                thomas.silbermann@vg-mistelgau.bayern.de
Privat: 0 92 79 /2 20
Dienstlich: 0 92 79 /9 99-0                    => Wagner, Winfried
Handy: 01 60/ 8 42 73 16                       Kämmerer
                                               Tel.: 0 92 79 / 9 99-13                    Ihr direkter Kontakt
=> Amschler, Dietmar                           Fax: 0 92 79 /9 99 313
EDV-Betreuung, Fischereischeine,               winfried.wagner@vg-mistelgau.bayern.de     => ins Rathaus:
Rentenangelegenheiten
Tel.: 0 92 79 /9 99-11                         => Waldmann, Monika                        Tel.: 0 92 79/4 67
Fax: 0 92 79 /9 99-311                         Ausweise, Pässe, Grund-, Gewerbe-          Fax: 0 92 79/92 33 77
dietmar.amschler@vg-mistelgau.bayern.de        und Hundesteuer                            E-Mail: gemeinde@glashuetten.de
                                               Tel.: 0 92 79 / 9 99-22                    Internet: www.glashuetten.de
=> Bärnreuther, Wolfgang                       Fax: 0 92 79 /9 99-322
Mitteilungsblatt, Wasser- und Kanal-           monika.waldmann@vg-mistelgau.bayern.de     => in den Bauhof:
gebühren                                                                                  Tel.: 0 92 79/82 48
Tel.: 0 92 79 /9 99-18                         Bauhof Mistelgau:                          Fax: 0 92 79/97 12 30
Fax: 0 92 79 /9 99-318
wolfgang.baernreuther@vg-mistelgau.bayern.de
                                               Tel.: 0 92 79/ 5 84                        E-Mail: bauhof@glashuetten.de
                                               In dringenden Fällen:                      => Grundschule Glashütten:
=> Bayerlein, Katja                            => Bär, Arno
Bürgeramt, Wahlamt, Poststelle,                                                                 Tel.: 0 92 79 /2 41
                                               Handy: 01 51 / 18 05 64 41
Standesamt                                     => Ströbel, Karl                           Störungsannahme
Tel.: 0 92 79 /9 99-27
Fax: 0 92 79 /9 99-327
                                               Handy: 01 51 / 18 05 64 42
                                               => Teufel, Reiner
                                                                                              für Wasser
katja.bayerlein@vg-mistelgau.bayern.de         Handy: 01 51 / 18 05 64 43                 Tel.: 0 92 83/ 8 61 22 43
                                               => Zick, Michael
=> Huber, Mathias
Standesamt, Personalangelegenheiten
                                               Handy: 01 51 / 18 05 64 48                         für Strom
Tel.: 0 92 79 /9 99-16                         Kläranlage Truppachtal:                    Tel.: 0941/28003366
Fax: 0 92 79 /9 99-316
mathias.huber@vg-mistelgau.bayern.de
                                               Tel.: 0 92 06 / 2 30                             rund um die Uhr!
                                               E-Mail: info@ka-truppachtal.de             Bei allen weiteren Fragen
=> Kaniewski, Karin                             In dringenden Fällen:                     zum Wasser Tel.-Nr:
Kindergarten, Schule, Finanz­ver­              => Schelenz, Thomas
waltung, Breitbandangelegenheit                Handy: 01 75 / 4 04 86 03                  0 92 83 / 86 10
Tel.: 0 92 79 /9 99-24                         Tel.: 0 92 06 / 23 75 16                   in der Zeit von Mo. - Do.
Fax: 0 92 79 /9 99-324
                                               Kindergarten Mistelgau:
                                                                                          von 08.00 - 16.00 Uhr und
karin.kaniewski@vg-mistelgau.bayern.de
                                               Tel.: 0 92 79 /13 22                       Fr. von 08.00 - 13.00 Uhr
=> Küffner, Brigitte
                                               Kindergarten Obernsees:                    => in die AWO-Kindertagesstätte
Sekretariat, Öffentlichkeitsarbeit
                                               Tel.: 0 92 06 /7 50                        Tel.: 0 92 79 / 18 19,
Tel.: 0 92 79 /9 99-17
Fax: 0 92 79 /9 99-317                         Grundschule Mistelgau:                     E-Mail:
brigitte.kueffner@vg-mistelgau.bayern.de       Tel.: 0 92 79 / 3 46                       awo.kita.glashuetten@awo-ofr-mfr.de
                                               => Hausmeister: Küffner, Roland
=> Krug, Tanja                                 Handy: 0170/99 37 752                      => zu der Seniorenbeauftragten
Finanzverwaltung                                                                          Frau Ursel Sloniowski,
Tel.: 0 92 79 /9 99-21                         Mittagsbetreuung Mistelgau:                Waldstr. 3, Tel.: 0 92 79 / 97 60 00
Fax: 0 92 79 /9 99-321                         Tel.: 0 92 79 / 92 31 73
tanja.krug@vg-mistelgau.bayern.de              => Wagner, Gislinde                        => zu dem Jugendbeauftragten
                                               Handy: 0171/4182778                        Herr Tobias Heidenreich,
=> Roder, Ute
                                               Seniorenbeauftragte:                       Waldstr. 1, Tel.: 01 74 / 9 51 78 75
Kassenverwaltung
Tel.: 0 92 79 /9 99-19                         => Seyferth, Angelika                      E-mail: heidenreich.tobias@gmail.com
Fax: 0 92 79 /9 99-319                         Tel.: 0 92 79 / 14 68
                                                                                          => Standorte Defibrillatoren
ute.roder@vg-mistelgau.bayern.de               Jugendbeauftragte:                         an der Schule Glashütten,
                                               => Ebert, Jörg
=> Schaarschmidt, Klaus                                                                    Schulstraße 21, Glashütten
                                               Handy: 0151/40253435
Geschäftsleiter                                                                           am Feuerwehrgerätehaus Glashütten,
                                               => Gössl, Sven
Tel.: 0 92 79 /9 99-12                                                                     Altenhimmelstraße 4, Glashütten
                                               Tel.: 0 92 06 / 99 24 44
Fax: 0 92 79 /9 99-312
klaus.schaarschmidt@vg-mistelgau.bayern.de     Schul- u. Kindergärtenbeauftragter,        am Rathaus Glashütten, Schloßstr. 2
                                               Frauenbeauftragter:
=> Schmitt, Irene
Verkehrsamt an der Therme
                                               => Seyferth, Jochen                               Glashütten
                                               Tel.: 0172/84 21 561                       weltoffen und heimatverbunden
Tourist Info Mistelgau – Obernsees
– Glashütten                                     Störungsannahme Strom                    Notruf-Nummern:
Tel.: 0 92 06/99 23 75                                                                    Polizei 			  1 10
Fax: 0 92 06/99 35 45                             "Stadtwerke Bayreuth"
info@tourismus-obernsees.de                         Tel.: 0921-600-750                    Feuerwehr    1 12
Amtliche Bekanntmachungen
Inhaltsverzeichnis
                                                                             Bankverbindungen
Amtl. Bekanntmachungen                          S. 3 – 18
–B  ekanntmachung des vorläufigen Wahlergebnisses der
   Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Glashütten                    Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau
– Bekanntmachung der vorläufigen Wahlergebnisse der               – Sparkasse Bayreuth
   Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen in der Gemeinde
   Mistelgau
                                                                     IBAN: DE87 7735 0110 0570 0904 98
– Einladung zum Tag der offenen Tür in der Staatlichen              BIC:   BYLADEM1SBT
   Gesamtschule Hollfeld
– Bekanntmachungen über Änderungen bzw. öffentliche               Gemeinde Mistelgau
   Bürgerbeteiligungen an den Bebauungsplänen „Hofäcker“
   in Glashütten sowie „Mashalder“ und „Thiergarten“ in            – Sparkasse Bayreuth
   Mistelgau                                                         IBAN: DE23 7735 0110 0570 0900 01
Die Gemeinden informieren                      S. 19 – 29           BIC:   BYLADEM1SBT
–N
  achrichten aus den Gemeinderäten Mistelgau und Glashütten
                                                                   – VR-Bank Bayreuth-Hof eG
–W
  arnung vor betrügerischen Methoden bei der Einholung von
                                                                     IBAN: DE56 7806 0896 0009 6107 15
 Werbeaufträgen in Zusammenhang mit der Erstellung der
 neuen Bürgerinformationsbroschüre der VG Mistelgau                  BIC:  GENODEF1HO1
–N
  achrichten aus den Pfarrämtern und Kirchengemeinden
Nachrichten der Vereine u. Verbände S. 30 – 41                    Gemeinde Glashütten
– Veranstaltungen und Termine der Vereine und Verbän­de
                                                                   – Sparkasse Bayreuth
Anzeigen                                       S. 42 – 64           IBAN: DE76 7735 0110 0570 1000 08
                                                                     BIC:   BYLADEM1SBT
Impressum:                                                         – VR-Bank Bayreuth-Hof eG
Offizielles Amts- und Mitteilungs­blatt der Verwaltungs-
                                                                     IBAN: DE76 7806 0896 0009 6738 90
                                                                     BIC:  GENODEF1HO1
gemeinschaft Mistelgau. Herausgeber und verantwortlich
für den Inhalt im amtlichen Teil des Mitteilungs­blattes ist
die Ver­wal­tungsgemeinschaft Mistelgau.                           Abwasserzweckverband Truppachtal
Gemeinschaftsvorsitzender: Karl Lappe                              – Sparkasse Bayreuth
                                                                     IBAN: DE75 7735 0110 0570 0908 11
Das Mitteilungsblatt erhält jeder Haus­     halt in der              BIC:   BYLADEM1SBT
Verwaltungsge­mein­schaft Mistel­gau kostenlos zugestellt.
                                                                   – VR-Bank Bayreuth-Hof eG
Es kann auch im Rathaus Mistelgau und Glashütten wäh-
                                                                     IBAN: DE28 7806 0896 0009 6169 42
rend der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
                                                                     BIC:  GENODEF1HO1
Stückzahl: 2.500

Druck:                                                             Schulverband Mistelgau-Glashütten
Hofmann – Druck. Werbung. Medien.                                  – VR-Bank Bayreuth-Hof eG
Bayreuther Straße 25, 95490 Mistelgau,                               IBAN: DE59 7806 0896 0009 6108 55
Tel. 09279/995 0, Fax 09279/995 23                                   BIC:  GENODEF1HO1
E-Mail: kontakt@hofmann-medien.net

   Untersuchungsergebnis des                                         Untersuchungsergebnis des
        Trinkwassers der                                                  Trinkwassers der
      Gemeinde Mistelgau                                               Gemeinde Glashütten
Am 06.03.2020 wurde das Reinwasser (Trinkwasser)                   Am 13.02.2020 wurde das Reinwasser (Trinkwasser)
der Gemeinde Mistelgau durch das Labor Analab Taub-                der Gemeinde Glashütten durch das Labor Analab Taub-
mann GmbH, Mainleus, geprüft. Das Reinwasser ent-                  mann GmbH, Mainleus, geprüft. Das Reinwasser ent-
spricht der Trinkwasserverordnung. Folgende wichtige               spricht der Trinkwasserverordnung. Folgende wichtige
vier Untersuchungsergebnisse zur Kenntnis:                         vier Untersuchungsergebnisse zur Kenntnis:
    Gesamthärte:          5,49°dH                                     Gesamthärte:       6,34°dH
    Nitrat:		             < 1 mg/l                                    Nitrat:		          < 1 mg/l
    ph-Wert:		            8,10                                        ph-Wert:		         8,50
    Härtebereich:         weich (1)                                   Härtebereich:      weich (1)
                                                               3
Amtliche Bekanntmachungen

Liebe Mitbürgerinnen,
liebe Mitbürger,

zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus ist die Vermeidung
von nicht unbedingt notwendigen persönlichen Kontakten von Menschen unterein­
ander, ein wichtiger Beitrag.

Deshalb appellieren wir an Sie, sich daran zu halten, bis Entwarnung gegeben
wird.

Demzufolge wird die Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau für Ihre ­Anliegen auch nur
­eingeschränkt zur Verfügung stehen können und bittet Sie,
 mög­lichst alle Korrespondenz, soweit möglich, per Telefon und E-Mail abzuwickeln.

Tel.:   09279 / 999-0 (Zentrale) 
        die Durchwahlen der einzelnen Sachbearbeiter siehe Mitteilungsblatt
E-Mail: poststelle@vg-mistelgau.bayern.de

Erforderliche Aushänge sind während der Öffnungszeiten im Foyer des
Eingangsbereiches einzusehen bzw. im amtlichen Bekanntmachungskasten
­
­außerhalb des VG-Gebäudes am Fußweg, Bahnhofstr. 35.

Aus den vorgenannten Gründen müssen wir unseren persönlichen Parteiverkehr in
nächster Zeit bis auf Weiteres auf das Notwendigste beschränken!

Sofern aus Fristgründen oder dringenden Standesamtsangelegenheiten ein persön­
licher Besuch in der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau erforderlich ist, bitten wir um
vorherige telefonische Kontaktaufnahme.

FUN-Arena, Spiel- und Bolzplätze usw. sind bis auf Weiteres gesperrt!

Weiterhin sind sämtliche Veranstaltungen laut Allgemeinverfügung des Bayerischen
Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege und des Bayerischen Staatsminis­
teriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 16.03.2020, Az. 51-G80000-2020/122-67
untersagt.

Die Landratsstichwahl sowie die Bürgermeisterstichwahl in Glashütten am 29.03.2020
finden ausschließlich per Briefwahl statt. Die Unterlagen wurden Ihnen ohne vor­
herigen Antrag zugesandt.

Wir bitten um Ihr Verständnis, bleiben Sie gesund!

gez. Karl Lappe
VG-Vorsitzender

                                          4
Amtliche Bekanntmachungen

 Der Wahlleiter der Gemeinde

 472141 Gemeinde Glashütten

                                                Vorläufiges Ergebnis
                                            der Wahl des Bürgermeisters
                                                   am 15.03.2020

Der Wahlleiter ermittelt vorbehaltlich der Feststellung des Wahlausschusses folgendes Ergebnis:

Die Zahl der Stimmberechtigten:                                                                                    1186
Die Zahl der Personen, die gewählt haben:                                                                            836
Die Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen:                                                                 823
Die Zahl der insgesamt abgegebenen ungültigen Stimmzettel:                                                            13
Dabei entfielen auf die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber:
Ordnungszahl           Name des Wahlvorschlagsträgers   Familienname, Vorname, akademische Grade, Beruf   Gesamtzahl der
                       (Kennwort)                       oder Stand                                        gültigen Stimmen

01                     Christlich-Soziale Union in      Krauß, Simon, Softwarebasisberater                           100
                       Bayern e. V. (CSU)
05                     Sozialdemokratische Partei       Bär, Irene, Sekretärin                                         67
                       Deutschlands (SPD)
06                     Freie Demokratische Partei       Opel, Andreas, Gastronom                                     293
                       - Unabhängige Bürger Glas-
                       hütten (FDP - UB)
07                     Allgemeine Freie Wähler-         Ruhl, Sven, Selbstständiger Kaufmann                         363
                       gruppe Glashütten (AFW)

Der Wahlleiter ermittelt außerdem, dass
keine Person mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und deshalb am 29.03.2020
(zweiter Sonntag nach dem Wahltag) eine Stichwahl stattfindet.
Die Stichwahl findet zwischen den beiden folgenden Personen statt:
Ordnungszahl           Name des Wahlvorschlagsträgers   Familienname, Vorname, akademische Grade, Beruf   Gesamtzahl der
                       (Kennwort)                       oder Stand                                        gültigen Stimmen

07                     Allgemeine Freie Wähler-         Ruhl, Sven, Selbstständiger Kaufmann                         363
                       gruppe Glashütten (AFW)
06                     Freie Demokratische Partei       Opel, Andreas, Gastronom                                     293
                       - Unabhängige Bürger Glas-
                       hütten (FDP - UB)

 Datum

                  15.03.2020

 Unterschrift

                  gez. Werner Kaniewski, Gemeindewahlleiter

                                                              5
Amtliche Bekanntmachungen
Der Wahlleiter der Gemeinde Mistelgau

                                 Bekanntmachung des Ergebnisses
                                 der Wahl des ersten Bürgermeisters
                                           am 15.03.2020
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 17.03.2020 folgendes Ergebnis der Wahl des ersten Bürgermeisters
festgestellt:

1. die Zahl der Stimmberechtigten:                                                                             3.157
  die Zahl der Personen, die gewählt haben:                                                                    2.303
  die Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen:                                                         2.072
  die Zahl der insgesamt abgegebenen ungültigen Stimmzettel:                                                     231

 Ordnungs- Name des Wahlvorschlagsträgers Familienname, Vorname, Anschrift                               Gesamtzahl
    zahl   (Kennwort)                                                                                    der gültigen
     Nr.                                                                                                  Stimmen
 07           Wahlgemeinschaft                     (WG P-G-W)
              Plösen - Gollenbach -                                                                           1.945
              Wohnsghaig e.V.                      Lappe, Karl, Schöchleins 43, 95490 Mistelgau
              andere vom Wähler
              vorgeschlagene                                                                                    127
              Personen

Der Wahlausschuss hat festgestellt, dass Herr Karl Lappe die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat
und damit zum ersten Bürgermeister gewählt ist.
gez. Peter Schöffel, stellv. Gemeindewahlleiter                                                  Mistelgau,17.03.2020

                                                           6
Amtliche Bekanntmachungen
Der Wahlleiter der Gemeinde Mistelgau

            Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats
                                 am 15.03.2020
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 17.03.2020 folgendes Ergebnis der Wahl des Gemeinderats festgestellt:

1. die Zahl der Stimmberechtigten:                                                                         3.157
  die Zahl der Personen, die gewählt haben:                                                                2.303
  die Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen:                                                    34.876
  die Zahl der insgesamt abgegebenen ungültigen Stimmzettel:                                                  46

2. insgesamt sind 16 Gemeinderatssitze zu vergeben.

3. Auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen folgende Stimmenzahlen und Sitze:

 Ordnungs-      Name des Wahlvorschlagsträgers (Kennwort)                                  Gesamtzahl     Anzahl
    zahl                                                                                   der gültigen     der
     Nr.                                                                                    Stimmen        Sitze
 01             Christlich Soziale Union in Bayern e.V. -
                                                                                                 6.460        3
                Überparteiliche Wählergruppe Mistelgau (CSU-ÜWG)
 02             Bündnis 90 / Die Grünen (Grüne)
                                                                                                 1.824        1

 05             Sozialdemokratische Partei Deutschlands –
                                                                                                 1.539        1
                Freie Wählergemeinschaft Gesamtgemeinde Mistelgau (SPD-FWGM)
 07             Wahlgemeinschaft Plösen - Gollenbach - Wohnsghaig e.V. (WG P-G-W)
                                                                                                 5.824        3

 08             Bürgervereinigung Obernsees (BVggO)
                                                                                                 5.182        2

 09             Mistelgauer Bürgergemeinschaft - Freie Wähler (MBG-FW)
                                                                                                 6.134        3

 10             Wählergruppe Truppach - Mengersdorf (WG T-M)
                                                                                                 2.253        1

 11             Wählergemeinschaft Frankenhaag - Streit (WG F-S)
                                                                                                 3.006        1

 12             Wählergruppe Seitenbach (WGS)
                                                                                                 2.654        1

Die Namen der Gewählten und der Listennachfolger aus den einzelnen Wahlvorschlägen sowie deren Stimmenzahl sind
in der Anlage zu dieser Bekanntmachung abgedruckt.
gez. Peter Schöffel, stellv. Gemeindewahlleiter                                             Mistelgau,17.03.2020

                                                         7
Amtliche Bekanntmachungen
   Anlage zur Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats
                             am 15.03.2020
Wahlvorschlag Ordnungszahl: 01                                Wahlvorschlag Ordnungszahl: 02
Kennwort: Christlich Soziale Union in Bayern e.V. -          Kennwort: Bündnis 90 / Die Grünen (Grüne)
            Überparteiliche Wählergruppe Mistelgau
            (CSU-ÜWG)
Der Wahlvorschlag hat 3 Sitze erhalten.
                                                              Der Wahlvorschlag hat 1 Sitz erhalten.
Die nachfolgend unter Nr. 1 bis 3 genannten Personen
                                                              Die nachfolgend unter Nr. 1 genannte Person
sind in dieser Reihenfolge Gemeinderatsmitglieder.
                                                              ist Gemeinderatsmitglied.
Gewählte:
                                                              Gewählte:
                                              gültige
 Nr.   Familienname, Vorname                                                                                 gültige
                                             Stimmen           Nr.   Familienname, Vorname
                                                                                                            Stimmen
  1    Richter, Heinrich                         1.152
                                                                1    Dr. Kraemer, Tim                            375
  2    Rühr, Matthias                            1.115
                                                              Auf die weiteren Kandidatinnen und Kandidaten entfielen
  3    Baumann, Berno                              608        folgende gültige Stimmen.

Auf die weiteren Kandidatinnen und Kandidaten entfielen                                                      gültige
folgende gültige Stimmen.                                      Nr.   Familienname, Vorname
                                                                                                            Stimmen
                                              gültige          202 Dörfler, Tobias                               351
 Nr.   Familienname, Vorname
                                             Stimmen
                                                               203 Lahdo, Nahrin                                 327
 103 Dauth, Anette                                 439
                                                               204 Dörfler, Ulrike                               204
 105 Bär, Arno                                     427
                                                               205 Bertle, Pirmin                                141
 106 Rümmele, Petra                                298
                                                               206 Breitung, Lisa-Moira                          126
 107 Burghardt, Martin                             298
                                                               207 Breitung, Thaddäus                            116
 108 Lochner, Robert                               263
                                                               208 Kraemer, Carmen                               107
 109 Hagen, Barbara                                190
                                                               209 Lahdo, Marco                                   77
 110 Bursian, Andreas                              401
 111 Maisel, Hermann                               225
 112 Bonnen, Birgit                                228
 113 Heilmann, Matthias                            257
 114 Linz, Hartmut                                 191
 115 Schneider, Yvonne                             215
 116 Schwemmer, Thomas                             153

                                                          8
Amtliche Bekanntmachungen
   Anlage zur Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats
                             am 15.03.2020
Wahlvorschlag Ordnungszahl: 05                                Wahlvorschlag Ordnungszahl: 07
Kennwort: Sozialdemokratische Partei Deutschlands –          Kennwort: Wahlgemeinschaft Plösen - Gollenbach -
           Freie Wählergemeinschaft Gesamt­gemeinde                      Wohnsghaig e.V. (WG P-G-W)
          ­Mistelgau (SPD-FWGM)
Der Wahlvorschlag hat 1 Sitz erhalten.                        Der Wahlvorschlag hat 3 Sitze erhalten.
Die nachfolgend unter Nr. 1 genannte Person ist               Die nachfolgend unter Nr. 1 bis 3 genannten Personen
­Gemeinderatsmitglied.                                        sind in dieser Reihenfolge Gemeinderatsmitglieder.

Gewählte:                                                     Gewählte:

                                               gültige                                                      gültige
 Nr.   Familienname, Vorname                                   Nr.   Familienname, Vorname
                                              Stimmen                                                      Stimmen

  1    Sturm, Hans                                 455          1    Seyferth, Jochen                            795

Auf die weiteren Kandidatinnen und Kandidaten entfielen         2    Krug, Roland                                665
folgende gültige Stimmen.                                       3    Seyferth, Angelika                          636
                                               gültige        Auf die weiteren Kandidatinnen und Kandidaten entfielen
 Nr.   Familienname, Vorname
                                              Stimmen         folgende gültige Stimmen.

501    Monz, Egmont                                203                                                      gültige
                                                               Nr.   Familienname, Vorname
503    Barnert, Miriam                             200                                                     Stimmen

507    Wagner, Walter                              107        701    Lappe, Karl                                 788
509    Gilgert, Mike-Oliver                         77        705    Bärnreuther, Armin                          323
510    Schmidt, Jonas                               73        706    Gubitz, Jörg                                340
 511   Meierjohann, Margret                         43        707    Schmidt, Harald                             381
 512   Hofmann, Daniel                              70        708    Steinlein, Klaus                            250
 513   Sturm, Leander                              108        709    Voit, Anja                                  158
 514   Müller, Heiko                                51        710    Neuß, Michael                               238
 515   Sturm, Christian                             94        711    Zimmermann, Simone                          185
 516   Weggel, Karin                                58         712   Distler, Manuel                             153
                                                               713   Taut, Marco                                 238
                                                               714   Heinz, Martina                              196
                                                               715   Zimmermann, Uwe                             298
                                                               716   Habermann, Gabriele                         180

                                                          9
Amtliche Bekanntmachungen
   Anlage zur Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats
                             am 15.03.2020
Wahlvorschlag Ordnungszahl: 08                                 Wahlvorschlag Ordnungszahl: 09
Kennwort: Bürgervereinigung Obernsees (BVggO)                 Kennwort: Mistelgauer Bürgergemeinschaft -
                                                                          Freie Wähler (MBG-FW)

Der Wahlvorschlag hat 2 Sitze erhalten.                        Der Wahlvorschlag hat 3 Sitze erhalten.
Die nachfolgend unter Nr. 1 bis 2 genannten Personen           Die nachfolgend unter Nr. 1 bis 3 genannten Personen
sind in dieser Reihenfolge Gemeinderatsmitglieder.             sind in dieser Reihenfolge Gemeinderatsmitglieder.

Gewählte:                                                      Gewählte:

                                              gültige                                                        gültige
 Nr.   Familienname, Vorname                                    Nr.   Familienname, Vorname
                                             Stimmen                                                        Stimmen

  1    Seyferth-Zapf, Stefan                       917           1    Kailer, Jürgen                            1.027
  2    Gössl, Sven                                 746           2    Fichtel, Gerald                             930

Auf die weiteren Kandidatinnen und Kandidaten entfielen          3    Ebert, Jörg                                 632
folgende gültige Stimmen.
                                                               Auf die weiteren Kandidatinnen und Kandidaten entfielen
                                              gültige          folgende gültige Stimmen.
 Nr.   Familienname, Vorname
                                             Stimmen
                                                                                                             gültige
                                                                Nr.   Familienname, Vorname
803    Wölfel, Holger                              580                                                      Stimmen

804    Schreiber, Oliver                           397         902    Wild, Kathrin                               310
805    Schmidt, Kerstin                            209         905    Rauh, Matthias                              340
806    Rickl, Marion                               242         906    Wölfel, Tim                                 505
807    Leykauf, Norbert                            348         907    Dr. Geppert, Michael                        592
808    Arnold, Fabian                              177         908    Hofmann, Kerstin                            266
809    Weber, Sonja                                207         909    Mayer, Horst                                192
810    Kratzer, Harald                             145         910    Götschel, Christopher                       295
 811   Grzonka, Johannes                           288         911    Wenzel, Reinhard                            198
 812   Zimmermann, Heiko                           163          912   Dressendörfer, Reinhard                     146
 813   Schmitt, Johannes                           170          913   Fichtel, Thomas                             166
 814   Lochner, Markus                             315          914   Auras-Seyfferth, Eva-Maria                  150
 815   Zitzmann, Michael                           152          915   Küffner, Martin                             179
 816   Tewes, Sabine                               126          916   Pfaffenberger, Angelika                     206

                                                          10
Amtliche Bekanntmachungen
   Anlage zur Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats
                             am 15.03.2020
Wahlvorschlag Ordnungszahl: 10                                 Wahlvorschlag Ordnungszahl: 11
Kennwort: Wählergruppe Truppach - Mengersdorf                 Kennwort: Wählergemeinschaft Frankenhaag - Streit
           (WG T-M)                                                       (WG F-S)

Der Wahlvorschlag hat 1 Sitz erhalten.                         Der Wahlvorschlag hat 1 Sitz erhalten.
Die nachfolgend unter Nr. 1 genannte Person ist                Die nachfolgend unter Nr. 1 genannte Person ist
­Gemeinderatsmitglied.                                         ­Gemeinderatsmitglied.

Gewählte:                                                      Gewählte:

                                               gültige                                                        gültige
  Nr.   Familienname, Vorname                                    Nr.   Familienname, Vorname
                                              Stimmen                                                        Stimmen

  1     Westermann, Thomas                         307           1     Küffner, Roland                            483

Auf die weiteren Kandidatinnen und Kandidaten entfielen        Auf die weiteren Kandidatinnen und Kandidaten entfielen
folgende gültige Stimmen.                                      folgende gültige Stimmen.

                                               gültige                                                        gültige
  Nr.   Familienname, Vorname                                    Nr.   Familienname, Vorname
                                              Stimmen                                                        Stimmen

1002 Sebald, Toni                                  154         1101    Becker, Jens                               262
1003 Hösch, Matthias                                94         1102    Hollering, Philipp                         349
1004 Krauß, Timo                                   159         1104    Schmidt, Birgit                            192
1005 Lappe, Andreas                                200         1105    Rettner, Christian                         204
1006 Lappe, Michael                                127         1106    Hollering, Stefan                          158
1007 Krippner, Helmut                               58         1107    Zimmermann, Jürgen                         169
1008 Wittich, Roland                               160         1108    Stahlmann, Tobias                          154
1009 Hartenstein, Heiko                             62         1109    Hildebrandt, Thomas                        129
1010 Burghard, Werner                              199         1110    Redel, Laura                               198
1011    Dr. Weig, Alfons                           197         1111    Zimmermann, Rosemarie                      100
1012 Grümmer, Michaela                             184         1112    Stahlmann, Sven                            164
1013 Meisel, Susanne                                82         1113    Seyferth, Mario                             63
1014 Gillich, Helmut                               128         1114    Teufel, Maximilian                          94
1015 Schroll, Peter                                 41         1115    Höhn, Gerhard                               72
 1016 Krauß, Konrad                                101         1116    Hacker, Siegfried                          215

                                                          11
Amtliche Bekanntmachungen
   Anlage zur Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats
                             am 15.03.2020
Wahlvorschlag Ordnungszahl: 12
Kennwort: Wählergruppe Seitenbach (WGS)                                                                              gültige
                                                                     Nr.   Familienname, Vorname
                                                                                                                     Stimmen

                                                                    1204 Roder, Joachim                                    237
Der Wahlvorschlag hat 1 Sitz erhalten.
Die nachfolgend unter Nr. 1 genannte Person ist                     1205 Maisel, Rainer                                    145
­Gemeinderatsmitglied.                                              1206 Stein, Simon                                      154

Gewählte:                                                           1207 Zeilmann, Matthias                                166

                                                 gültige            1208 Dauer, Eva                                        164
  Nr.   Familienname, Vorname
                                                Stimmen             1209 Grüner, Erwin                                     142
   1    Maisel, Bernd                                 486           1210 Baumgärtner, Lotte                                124

Auf die weiteren Kandidatinnen und Kandidaten entfielen
                                                                    1211   Höhn, Rüdiger                                   108
folgende gültige Stimmen.                                           1212 Nicklas, Alexander                                101

                                                 gültige            1213 Deyerling, Kristina                               120
  Nr.   Familienname, Vorname
                                                Stimmen             1214 Drechsler, Carolin                                 60
 1202 Baumgärtner, Jürgen                             213           1215 Dengler, Kay                                       56
 1203 Mann, Stefan                                    298           1216 Semmelmann, Peter                                  80

                                                                   terrichtet, so dass an der GSH alle Schulabschlüsse der
                                                                   weiterführenden Schulen möglich sind. Ein Wechsel der
Gesamtschule                                                       Schulart ist leichter möglich als anderswo.
                                                                   Die Besonderheiten und Angebote der Gesamtschule wer-
Hollfeld
                                                                   den den erwachsenen Gästen am Freitagnachmittag in ei-
                                                                   nem Infovortrag im Pädagogischen Zentrum der Schule
Terminverschiebung!                                                vorgestellt. Zeitgleich dürfen die künftigen Fünftklässlerin-
                                                                   nen und Fünftklässler – geführt von den Tutoren – das
Neue Einladung zum Tag der offenen Tür an der Staat-               Schulhaus erkunden und die älteren Schüler über die at-
lichen Gesamtschule Hollfeld am Freitag, den 24.4.2020             traktiven Zusatzangebote, wie Bienen-, Mountainbike- und
von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr                                        Reit-AG, Hallenbad, Fairtrade-Café und Reparaturwerk-
Am Freitag, den 24.04.2020 um 15:00 Uhr findet der dies-           statt ausfragen.
jährige Tag der offenen Tür an der Gesamtschule Hollfeld           Ein „Marktplatz der Fächer und AGs“ lädt anschließend El-
statt.                                                             tern und Kinder bis 18:00 Uhr zum Bummeln, Schauen und
Der ursprünglich angesetzte Infotag Mitte März ­wurde als          Ausprobieren ein. Auch das Team der offenen Ganztags-
Vorsichtsmaßnahme wegen des Corona-Virus verscho-                  schule steht für alle Fragen zur Nachmittagsbetreuung zur
ben. So können sich alle interessierten Eltern noch recht-         Verfügung und präsentiert die OGS-Räume. Für einen klei-
zeitig vor der Anmeldewoche im Mai (11. bis 15. Mai) über          nen Imbiss zwischendurch ist die Mensa geöffnet, der El-
das vielfältige Angebot der „Schule der besonderen Art“            ternbeirat und das Fairtrade-Café locken mit Kaffee und
informieren.                                                       Kuchen.
Die Gesamtschule Hollfeld ist mit ihrer Orientierungsstufe         Die Gesamtschule Hollfeld mit über 1.000 Schülerinnen
in den Jahrgangsstufen 5 und 6 im nord­bayerischen Raum            und Schülern und 104 Lehrkräften sowie Schulleiterin
einzigartig. Erst ab der Jahrgangsstufe 7 werden die Schul-        Christine Betz freuen sich auf zahlreiche Besucher aus
arten Mittelschule, Realschule und Gymnasium getrennt              Hollfeld, dem Landkreis Bayreuth und aus den angrenzen-
geführt. Sie werden aber weiterhin unter einem Dach un-            den Landkreisen.
                                                              12
Amtliche Bekanntmachungen
                                        Bekanntmachung
                   über die öffentliche Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
          zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Mashalder“ Mistelgau

Der Gemeinderat Mistelgau hat in der Sitzung am 18.11.2019 die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes
„Mashalder“ Mistelgau beschlossen. Der Änderungsbeschluss wurde am 29.11.2019 nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich
bekannt gemacht. Der Geltungsbereich der 2. Änderung und Erweiterung „Mashalder“ Mistelgau erstreckt sich auf die Fl.
Nrn. 1153 Tlf., 1145 Tlf., 1146, 1147, 1281 Tlf., 1193, 1194 und 1195, jeweils der Gemarkung Mistelgau.
Ein Planentwurf der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Mashalder“ Mistelgau mit Begründung, jeweils
in der Fassung vom 02.03.2020, wurde durch die Ingenieurgesellschaft Koch mbH, Danziger Str. 12, 95478 Kemnath,
in Abstimmung mit der Gemeinde Mistelgau vorgefertigt und in der Sitzung am 09.03.2020 vom Gemeinderat gebilligt.
Die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Mashalder“ Mistelgau wird im beschleunigten Verfahren nach
§ 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Der Planentwurf mit Begründung kann in der Zeit vom 06.04.2020 bis 06.05.2020 in der Verwaltungsgemeinschaft Mis-
telgau, Bahnhofstraße 35, 95490 Mistelgau, Sitzungssaal, während der Geschäftszeiten eingesehen werden. Auf Wunsch
wird die Planung erläutert. Gleichzeitig ist Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Stellungnahmen können während dieser
Frist schriftlich oder während der Geschäftszeiten zur Niederschrift abgegeben werden.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Mistelgau wird im Wege der Berichtigung in Verbindung mit § 13a Abs. 2 Nr. 2
BauGB angepasst. Der Planentwurf der Berichtigung in der Fassung vom 02.03.2020, erstellt durch Horstmann + Partner
PartGmbB, Badstraße 13, 95444 Bayreuth, liegt im oben genannten Zeitraum ebenfalls mit aus.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung
unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für
die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
Umweltrelevante Informationen liegen nicht vor.
Zudem ist der Planentwurf mit Begründung auf der Homepage der Gemeinde Mistelgau unter www.mistelgau.de im
­genannten Zeitraum einsehbar.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit
§ 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mit-
teilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche
Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Gemeinde Mistelgau                                           Mistelgau, 27.03.2020

Gez. Karl Lappe, 1. Bürgermeister

                                                         13
Amtliche Bekanntmachungen
                                                                                             Bekanntmachung
                                                            4.) Weitere Flächenzeichen:                                  5.) Weitere Zeichenerklärungen:
 ISE ZUM BEBAUUNGSPLAN "GLASHÜTTEN - HOFACKER 11":
                         über den Beschluss zur
                                                              D
                                                            Grenzeerneuten                 öffentlichen             Bürgerbeteiligung gem. §Fassaden:                   4 a Abs. 3 BauGB
ICHE FESTSETZUNGEN, ZEICHENERKLÄRUNG UND                                                                                                                                                                                                                           9.) D
                                                                                                         210      Flurnummer
                                                                      des räumlichen Geltungsbereiches                                                                                                                                                                A

                 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB des                          Bebauungsplanes                         Nr. 10 Satteldach;
                                                                                                                                „Glashütten-Hofäcker                      II“     mit Teiländerung
                                                            des Bebauungsplanes( §9 Abs. 7 BauGB ) 6.) Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen:
                                                                                                                                                                     - zugelassen sind Putz- und Holzfassaden,
                                                                                                       SD, WD, KWD, PD                    Walmdach, Kr0ppelwalmdach    sowie eine mischung aus beiden.
                                                            öffentliche Grünfläche
                                              des              D
                                                     Bebauungsplanes                 Nr.    4   „Glashütten-West“              Dachneigung der      Gemeinde        Glashütten
                                                                                                                              oder Pultdach
                                                                                                       DN 25 - 50                     °   °
                                                                                                                                            von 25 bis 50 zulässig   Kniestock:
                                                                                                                                                                     °           °
) Art der baulichen Nutzung(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB):         öffentliche Verkehrsfläche                                                                              - Höhe max. 75 cm, gemessen an Außenkante tragende
                                                                                                                              Dachformen:                                                             Wandkonstruktion von OK fertiger Fußboden DG(= erstes
 �
                I.
                 Allgemeines Wohngebiet(§ 4 BauNVO)
                                                                   mögliche geplante Bebauung
                                                                                                                              al Satteldach SD. Walmdach WD. Krüppelwalmdach KWD:            Dachgeschoss) bis UK des Dachtragwerks, das ist i.d.R.

                                                               D
                                                                                                                                 E + 1 + D = Dachneigung max. 40°                            der Dachsparren.
                                                                                                                                                                                                                                                                      A
                                                                                                                                 E + Mezzanin(1,75m) + D = Dachneigung max. 40 °
                Der
 Maß der baulichen       Gemeinderat
                     Nutzung:
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; §§ 16 ff. BauNVO)
                                                   Glashütten  hat   in   der
                                                                   Bauverbotszone Sitzung          am      29.07.2019             die     Aufstellung              des     Bebauungsplanes
                                                                                                                                 E + Kniestock(0,75m) + D = Dachneigung max. 50 °                             Nr. 10 „Glashütten -
                                                                                                                                                                                           Mezzanin /=Halbgeschoss}:
                                                                                                                                                                                           - Höhe max. 1,75 m, gemessen an Außenkante tragende
     0,4        Hofäcker
               max.                  II“(GRZ)
                      Grundflächenzahl     mit Teiländerung
                                                          ...
                                                               des    Bebauungsplanes                        Nr. bl4Pultdach
                                                                                                                       „Glashütten-West“
                                                                                                                              PD:
                                                                                                                    E Mezzanin(1,75m) D = Dachneigung max. 25
                                                                                                                                  +                 +
                                                                                                                                                                beschlossen.     °    Der      Geltungsbereich                       ­erstreckt
                                                                                                                                                                                             Wandkonstruktion von OK fertiger Fußboden DG(= erstes
                                                                                                                                                                                             Dachgeschoss) bis UK des Dachtragwerks,       das ist i.d.R.
                                                                   Bepflanzung
                sich      auf die (GFZ)      Flurnummern 197, 207/7, 210, 211 und der                                      Flurnummer 353/2 jeweils der Gemarkung                            der Dachsparren.
                                                                                                                                                                                                                     Glashütten. Die
                                                                                                                                                                                 °
     0,8       max.   Geschossflächenzahl                                                                           E Kniestock(0,75m) D = Dachneigung max. 30
                                                                                                                                  +                 +

   E+1+D
                Teiländerung des Bebauungsplanes
               = 3 Vollgeschosse als Höchstmaß
                                                                              Nr. 4 „Glashütten-West“
                                                                   bestehende Wohnhäuser
                                                                                                                                erfolgt
                                                                                                                                      (0,75m) +im
                                                                                                                 cl Versetztes Pultdach:
                                                                                                                                                  D undBereich
                                                                                                                                                         1x E + Mezzaninder
                                                                                                                                                                         (1,75m)Flurnummer             207/7        und umfasst die
                                                               D
                                                                                                                    1x E + Kniestock                                            +D      7.) Höhenlage     der Gebäude:
                         WA                                                                                         mit unter(b) Pultdach genannten maximal Dachneigungen
                Auflösung eines schmalen Grundstücksstreifens
  Nutzungsschablone                    Anzahl der
                         = Allgemeines Geschosse                   bestehende Nebengebäude            an derNebengebäude
                                                                                                                   Süd-West-Ecke                       des      neuen        BebauungsplanesMaximale Höhenlage   Nr.    10 „Glashütten
                                                                                                                                                                                                                    Gebäude:
                                                                                                                                                                                                                                                                   10.)

                                                               D
                           Wohngebiet                                                                                             können mit einem Flachdach ausgeführt werden.             a) OKFFB EG = 0,40 m Ober höchstem Straßenanschlußpunkt
                – Hofäcker II“. In der Sitzung amLärmschutzwall:
                         GRZ
                         = Grund­
                                         GFZ
                                         = Geschoss­                 09.03.2020                wurden
                                                                  Umgrenzung der Flächen für Nutzungs­
                                                                                                              die   eingegangenen
                                                                                                                 Dachgestaltung:
                                                                                                                                                        Stellungnahmen               im Rahmen                  der
                                                                                                                                                                                               des Baugrundstückes      Beteiligung            der
                                                                                                                                                                                                                                                                   11.)
                Öffentlichkeit                 nach § 3 Abs. 2 BauGB             und       die     der     Beteiligung             der      Behörden               und      sonstigen     Träger             öffentlicher             Belange
                           flächenzahl     flächenzahl
                                                                 beschränkungen oder für Vorkehrungen            - Eindeckung mit naturroten bzw. schwarzen                                 b) Bei Doppelhäusern     gilt als Straßenhöhepunkt der Schnittpunkt
                          = o offene    Dachform
                              Bauweise + Dachneigung             zum Schutz gegen schädliche Umwelt­              (anthrazit) Ziegel oder Betondachsteinen                                     der grundstücksteilenden Grenze mit der Straße.
                nach § 4 Abs. 2 BauGB vom Gemeinderat
 Bauweise, Bauline, Baugrenze:                                    1 mmisionsschutzgesetzesabgewogen -und
                                                                 einwirkungen im Sinne des Bundes-
                                                                                                                   Ortgangbeschlussmäßig
                                                                                                                            und Traufe sind mit Dachüberstandbehandelt.
                                                                                                                                                                  auszuführen,              Ausnahme:                                                              12.)
                                                                 (§ 5 Abs. 2 Nr. 6 und Abs. 4 BauGB)               Ortgang mindestens eine, maximal zwei Ziegeldeckbreiten,                 - Für Grundstücke deren Höhenlage im Grundstücksmittelpunkt
                Ein neuer Planentwurf des Bebauungsplanes                                            mit Begründung                      in der Fassung vom 09.03.2020,                       höher liegt als von        Dipl.-Ing. (FH)
             Baugrenze                                                                                             Traufüberstand mindestens eine Ziegeldecklänge ab Außenkante
                                                                  Mehrzweckstreifen:                                                                                                                           das Straßenniveau.
             neue Grundstücksgrenze                               - Pflasterfläche für Erschließungsleitungen      Fassadenfläche.                                                            Hier tritt an die Höhe des Straßenhochpunktes die Höhe des
                ­Architekt,
 - - - - - aufzulösende               Berthold Hofmann, Breslauer
                            Grundstücksgrenze                                         Str. 2, 95349 Thurnau,
                                                                    und als Gehwegumgrenzung.                                         in dem die gefassten Beschlüsse
                                                                                                                   Ausnahme für überdachte Vorbauten wie Balkone etc. sind zulässig.
                                                                                                                                                                                                          eingearbeitet worden
                                                                                                                                                                                              Grundstückmittelpunktes.
                                                                 Baustellenzufahrt:                              Dachgauben:
                 sind, wurde
             Umgrenzung    zur Teiländerungindesder Sitzung am 09.03.2020
             Bebauungsplans Nr. 4 "Glashütten - West''
                                                                                           vom Gemeinderat
                                                                 - bis zum Ende der öffentlichen
                                                                    Erschließungsmaßnahmen.
                                                                                                                 - Dachgaubengebilligt             und eine
                                                                                                                                 sind nur bei Dachneigungen           erneute Auslegung
                                                                                                                                                               > 40 zulässig °
                                                                                                                                                                                             Die Regelungendes
                                                                                                                                                                                        8.) Abstandsflächen:
                                                                                                                                                                                                                    Bebauungsplan-
                                                                                                                                                                                                                der Abstandsflächen
                                                                                                                 - Einzelgauben max. 1/3 der Hauslänge.
                 entwurfes
             Fläche für Regenwasser­
                                      gem.       § 4a  Abs. 3 BauGB         i.  V.   m.     §   3  Abs.       2 BauGB            beschlossen.
                                                                                                                 - Mehrere Gauben,    Abstand mind. 1 Gaubenbreite.
                                                                                                                 - Sattel-/Walmdachgauben mit Dachneigung der Hauptdachfläch.
                                                                                                                                                                                             nach Art. 6 BayBo sind einzuhalten.
                                                                  Trafostation                                                                                           °
                                                                                                                 - Schleppdachgauben, Mindestdachneigung 20 .
                 Der Bebauungsplan Nr. 10 „Glashütten-Hofäcker II“ wird                                                im beschleunigten                         Verfahren nach § 13b BauGB ohne Durch­
             versickerung/-rückhaltung
                                                                                                                 - Flachdachgauben     sind nicht zulässig.
                                                                                                                 - Gaubenabstand zur Ortgangkante mind. 1,00 m.
                 führung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

              II.
                                                Bebauungsplan Nr. 10 ''Glashütten - Hofäcker II''
               mitPlanentwurf
              Der     Teiländerung             deskann
                                   mit Begründung    Bebauungsplanes
                                                         in der Zeit vom 06.04.2020Nr.bis4"    Glashütten
                                                                                           06.05.2020            - West"
                                                                                                      in der Verwaltungsgemeinschaft
              ­Mistelgau, Bahnhofstraße 35, 95490 Mistelgau, Sitzungssaal, während der Geschäftszeiten eingesehen werden. Auf
                                                                                                                          +                                                                                                                                       �

               Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig ist Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Stellungnahmen können ­während                                                                                                                               E+l+D

               dieser Frist schriftlich oder während der Geschäftszeiten zur Niederschrift abgegeben werden. Stellungnahmen, Beden-
               ken und Anregungen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden (§ 4a Abs. 3 Satz 2                                                                                                                                         HINW
               BauGB).                                                                                                                                                                                                                                             1.) Erste
                                                                                                                                                                                                                                                                   2.) Au
               Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Glashütten wird im Wege der Berichtigung in Verbindung
                                                                                                       196/3    mit § 13 a Abs. 2 Nr. 2                                                                                                                                besch
                                                                                                                                                                                                                                                                       ge
                                                                                                                                                                                                                                                                       Flä
               BauGB angepasst. Der Planentwurf der Berichtigung in der Fassung vom 09.03.2020, erstellt durch Dipl.-Ing. (FH) Archi-                                                                                                                              3.) Ma
                                                                                                                                                                                                                                                                   4.) All
               tekt, Berthold Hofmann, Breslauer Str. 2, 95349 Thurnau, liegt im oben genannten Zeitraum ebenfalls mit aus.
                                                                                                                                                                                        Regenwasserversickerung und -rückhaltung
                                                                                                                                                                                        852 Rigolenboxen 80/80/66 cm

                                                                                                                                                                                                                                                                  VERF
                                                                                                                                                                                        = 545 28 m' Fläche = 345 m' Nutzinhalt

                                                                                                                                                                                                                                                                  a) Der
                                                                                                                                                                                                                                                                     die
                                                                                                                                                                                                                                                                     Der
                                                                                                                                                                                                                                                                    ortsü

                                                                                                                                                                                                                                                                     Gla

                                                                                                        +
                                                                                                                                                                                                                                                                  b) Der
                                                                                                                                                                                                                                                                     vom
                                                                                                                                                                                                                                                                     gemä
                                                                                                  212                                                                                                                                                                bis
                                                                       N
                                                                                                                                                                                                                                                                     Glash
                                                                 w$o
                                                                  s                                                                                                                                                                                    190
                                                                                                                                                                                                                                                                  c) Der
                                                                                                                                                                                                                                                                     vom
                                                                                                                                                                                                                                                                     gem

                                                                                                                              0(211
                                                                                                                                                                                                                                                                     Träg
                                                                                                                  1,    4,                                                                                                                                           Ste

                                                                                                                                                                                                                                                                     Glas
                                                                                                                  ---e----------e--------e g_

                                                                                                                                                                                                                                                .c t
                                                                                                                                                                                                                                                                  d) Der
                                                                                                                                                                                                                                                                     vom
                                                                                                                                                                                                                                                                     gem
                                 342/2                                                                                                                                                                                                          ..c                  bis
                                                                                                                       6,00                      210                                                                                            ..c
                                                                                                                                                                                                                                                                     Glas
                                                                                                                                                                                                                                         N
                                                                                                                                                                                                                                                                  e) Die
                                                                                                                                                                                                                                         T'""
                                                                                                                                                                                                                                                                     Geme
                                                                                                                                                                                                                                                                    gemä
                                                                                                                                                                                                                                                                     als
                                                                                                                                                                                                                              0

                                                                                                                                                                                       u
                                                                                                                                                                                                                                                                     Gla

                                                                                                                                                                                                    198/1
                                                                                                                                                                                                                                                                  n Der
                                                                                                                                                                                                                "' :i
                                                                                                                                                                                                                0,
                                                                                                                                                                                                                                                                     vom
                                                                                                                                                                                                                                                                     gem
                                                                                                                                                                                                                                   198
                                                                                     207/6
                                                                                                                                                                                                                                                                     Träg
                                                                                                                                               207/16
                                                                                                                                                                                                                                                                     Ste

                                                                                                                                                                                                                                                                     Gla

                                                                                                                                                                                                  198/2                                                189
                                                                                                                                  207/15                                                                                                                          g) Der
                                                                                                                                                                                                                                                                    § 1O
                                                                                                                                                                                                                                   199/1
                                                                                                                                                                                             199
                                                                                                                                                                                                                                                                     Der

                                                                                                                                                                                                                                                                     Gla

                                                                                                                                                        207/20

                                                                                                                                      14
Amtliche Bekanntmachungen
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und der
­Änderung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und
 deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
 Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:
 – Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Hof zu Oberflächengewässer, Abwasserentsorgung u. Gewässerschutz
 – Stellungnahmen des Landratsamtes Bayreuth zu Immissionsschutz, Wasserrecht, Naturschutz
 – Stellungnahme vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft u. Forsten zu Schutzgut Boden, Fläche
 – Schallschutzgutachten von um/welt, Nürnberg, vom 06.11.2019
 – Bewertung der Rechtanwaltskanzlei F.E.L.S zu Naturschutz/Ausgleich im vorliegenden Bauleitplanverfahren
 Zudem sind der Planentwurf mit Begründung und die umweltrelevanten Informationen auf der Homepage der Gemeinde
 Glashütten unter www.glashuetten.de im genannten Zeitraum einsehbar.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit
§ 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mit-
teilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche
Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Gemeinde Glashütten                                          Glashütten, 27.03.2020

Gez. Werner Kaniewski, 1. Bürgermeister

                                        Bekanntmachung
                    Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für die
 1. Änderung des Bebauungsplanes „Thiergarten“ der Gemeinde Mistelgau, Ortsteil Seitenbach
Der Gemeinderat der Gemeinde Mistelgau hat mit Beschluss vom 09.03.2020 die 1. Änderung des Bebauungsplanes
„Thiergarten“ als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser
Bekanntmachung tritt die Änderung des Bebauungsplanes in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan samt Begründung sowie über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die
Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen
Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten
gewählt wurde, bei der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau, Bahnhofstr. 35, 95490 Mistelgau, 2. OG, Zimmer 3.05,
­während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
 Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von ­Mängeln
 der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
 Unbeachtlich werden demnach
 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Form-
     vorschriften,
 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des
     Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
  wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde
  geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
  Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen
  Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb
 von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des
 ­Anspruches herbeigeführt wird.

Gemeinde Mistelgau                                           Mistelgau, 27.03.2020

Gez. Karl Lappe, 1. Bürgermeister
                                                         15
Amtliche Bekanntmachungen

 Abfallwirtschaft

                Wussten Sie schon …
                        … dass Kassenbons nicht in die Papier- sondern in die
                        Restmülltonne gehören?
                          Hintergrund ist, dass Kassenbons oft auf Thermopapier gedruckt werden. Bei diesem speziellen
                          Papier wird der Druck ohne Farbauftrag durch Hitze erzeugt. Ähnlich wie bei einem Foto wird der
                          Farbstoff des Papiers dabei chemisch entwickelt, als Entwicklungssubstanz dient häufig eine Be-
                          schichtung mit Bisphenol A (BPA).
                          Landen die BPA-haltigen Kassenbons im Altpapier, kann der Stoff über recycelte
                          Papierprodukte wie Toilettenpapier in die Umwelt gelangen. BPA ist hormonell
                          wirksam und kann die Fortpflanzungsfähigkeit von Lebewesen beeinträchtigen
                          und somit die Umwelt schädigen.
                          Dasselbe gilt übrigens für vergleichbar erzeugte Eintritts- und Fahrkarten
                          oder Kofferetiketten.

  Weitere Auskünfte telefonisch unter 0921 / 728 282 oder im Internet auf www.landkreis-bayreuth.de/abfall.

                                                                   mitarbeitenden Familienangehörigen eine besondere
                                                                   ­Sicherung darstellt, die im Gegensatz zur GRV nur zum
                                                                    Teil über Beiträge finanziert wird. Der Einheitsbeitrag in
Pressedienst                                                        der AdL ist einkommensunabhängig. Einkommensschwä-
der Sozialversicherung für                                         chere Versicherte können zudem einen Beitragszuschuss
Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
                                                                   erhalten. Jeder Monatsbeitrag hat – unabhängig von mög-
                                                                   lichen Beitragszuschüssen – in der AdL bei der Renten­
                                                                   berechnung die gleiche Wertigkeit.
                                                                   In der GRV hingegen richtet sich der Beitrag grundsätzlich
Grundrente nur für Versicherte der                                 nach der Höhe des erzielten Arbeitsentgelts. Das heißt, je
gesetzlichen Rentenversicherung                                    mehr aufgrund des Verdienstes an Beiträgen gezahlt wird,
                                                                   desto höher fällt die spätere Rente aus.
Der vom Bundeskabinett am 19. Februar 2020 ver­
                                                                   Die Renten der­jenigen Arbeitnehmer, die mindestens 33
abschiedete Gesetzentwurf sieht keine Einführung
                                                                   Jahre Pflicht­beitragszeiten in der GRV vorweisen, aber
der Grundrente in der Alterssicherung der Landwirte
                                                                    nur eine geringe Rente erhalten, weil sie zwischen 30
(AdL) vor.
                                                                   und 80 Prozent des Durchschnittsentgelts erzielt haben,
Nach dem Willen der Koalitionspartner sollen nur Ver­              sollen ab dem Jahr 2021 durch die Grundrente erhöht
sicherte der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) von             werden.
der Grundrente profitieren. Die Grundrente ist nicht für           Nach dem Gesetzesentwurf werden neben der Grund­
Landwirte, andere Selbständige sowie Beamte, Richter               rente auch Freibeträge beim Wohngeld, bei der Grund­
und Soldaten, vorgesehen, welche nicht in der GRV ver­             sicherung für Arbeitsuchende, bei der Sozialhilfe und bei
sichert sind. Landwirte würden eine solche daher nur               den fürsorgerischen Leistungen der Sozialen Entschädi-
­erhalten können, wenn sie neben ihrer Versicherung in der         gung eingeführt.
 AdL mindestens 33 Jahre sogenannte Grundrentenzeiten              Auch hierfür müssen mindestens 33 ­Jahre Grundrenten-
 in der GRV zurückgelegt haben. Hierbei sollen laut                zeiten zurückgelegt worden sein. Hierbei sollen auch ver-
 ­Gesetzentwurf die Zeiten aus der AdL nicht berücksichtigt        gleichbare Zeiten, wie zum Beispiel Versicherungszeiten
  werden.                                                          als Landwirt, berücksichtigt werden.
  Grund hierfür ist, dass die AdL als Alterssicherung für
  Selbständige in der Landwirtschaft, deren Ehegatten und
                                                              16
Amtliche Bekanntmachungen
                                                                  Das Bayernwerk und die Regierung von Oberfranken
                                                                  ­machen sich jedes Jahr auf die Suche nach den Helden
                                                                   der lokalen Energiezukunft, um sie mit dem Bürger­
Pressedienst                                                       energiepreis Oberfranken auszuzeichnen. Dadurch erfah-
der Sozialversicherung für
                                                                   ren noch mehr Menschen von den vielen Impulsen, die
Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
                                                                   Bürgerinnen und Bürger setzen. In Oberfranken beginnt
                                                                   nun die nächste Bürgerenergiepreis-Runde, bei der uns
Zur Erwerbsminderungsrente                                         auch in diesem Jahr wieder die Regierung von Ober­
                                                                   franken unterstützt.
hinzuverdienen                                                     Die mit insgesamt 10.000 Euro dotierte Auszeichnung
Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung                 geht an Privatpersonen, Vereine, Schulen und Kinder­
aus der Alterssicherung der Landwirte (AdL) können                 gärten, die mit ihren Ideen und Projekten einen Impuls für
unter bestimmten Voraussetzungen bis 6.300 Euro im                 die Energiezukunft setzen. Gefördert werden pfiffige und
Jahr hinzuverdienen, ohne dass dieses Einkommen                    außergewöhnliche Ideen und Maßnahmen, die einen
der Rente angerechnet wird.                                        Energiebezug haben und sich mit den Themen Energie­
Außerdem werden auf Erwerbsminderungsrenten keine                  effizienz oder Ökologie befassen.
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft angerechnet – es           Ausgeschlossen sind Projekte von Gewerbebetrieben, die
sei denn, der Rentenbezieher ist noch Landwirt im Sinne            deren eigentlichen Geschäftszweck unterstützen (z. B. ein
des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte.               Heizungsbauer, der eine neue Wärmepumpe entwickelt hat).
Die Landwirtschaftliche Alterskasse zahlt Renten wegen             Die Teilnahmebedingungen, die Online-Bewerbung und
voller Erwerbsminderung in voller Höhe aus, soweit der             Videos der Vorjahressieger sind im Internet unter 
Hinzuverdienst monatlich 450 EUR nicht übersteigt. Ein             www.bayernwerk.de/buergerenergiepreis zu finden.
zweimaliges Überschreiten um jeweils einen Betrag bis              Bewerben Sie sich für diesen Preis und zeigen Sie allen,
zur Hinzuverdienstgrenze bleibt unberücksichtigt.                  mit welchen Ideen und Projekten Sie die Energiezukunft
Das heißt, es können beispielsweise für zehn Monate 450            vorantreiben. Alle Bewerbungen, die bis zum 29. Juni
                                                                   ­
Euro und für zwei Monate jeweils bis zu 900 Euro hinzu-            2020 hochgeladen werden, nehmen in dieser Be­        wer­
verdient werden, ohne dass die Rente gemindert wird.               bungsrunde teil. Später eingehende Bewerbungen wer-
Dies entspricht einem jährlichen unschädlichen Hinzuver-           den im Folgejahr berücksichtigt.
dienst von 6.300 Euro.                                             Die Gewinner werden durch eine Fachjury benannt, die
Bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung gelten                auch die Höhe des Preisgeldes festlegt.
andere Hinzuverdienstgrenzen.                                      Fragen zum Bewerbungsverfahren beantwortet die
Weitere Informationen gibt es unter:                              ­Projektverantwortliche des Bayernwerks, Annette Seidel,
www.svlfg.de/renten-wegen-erwerbsminderung.                        Telefon 09 21-2 85-20 82, annette.seidel@bayernwerk.de
Fragen zum Thema können per Mail an
AK-Leistung@svlfg.de gerichtet werden.

                                                                  Pressedienst
                                                                  der Sozialversicherung für
                                                                  Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Bürgerenergiepreis
Oberfranken –
                                                                  Betriebsanweisung in vier Sprachen
Mein Impuls. ­
                                                                  Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten
Unsere Zukunft!                                                   und Gartenbau (SVLFG) gibt eine Betriebsanweisung
                                                                  mit Verhaltensregeln und Schutzmaßnahmen zum
10.000 Euro für die Energiezukunft:                               ­Coronavirus heraus.
                                                                   Die Betriebsanweisung gibt es in deutscher, polnischer,
Bewerben Sie sich jetzt!                                           rumänischer und russischer Sprachversion.
Jeder Mensch beeinflusst mit seinem Verhalten die ­Umwelt.         Die SVLFG empfiehlt insbesondere allen Arbeitgebern,
Obwohl eine gesunde Umwelt den Meisten am Herzen                   sie in den Betrieben auszuhängen, um die aktuell starke
liegt, sehen viele Menschen ihre Möglichkeiten zu nachhal-         Verbreitung des Virus zu verlangsamen.
tigem Handeln im Alltag nicht. Umso wichtiger sind Vorbil-         Die Dokumente können aus dem Internet über den Link
der, die Umweltschutz und nachhaltigen Umgang mit Ener-            www.svlfg.de/betriebsanweisungen heruntergeladen wer-
gie vorleben. Viele Energiehelden, klein und groß, bringen         den. Dort sind sie unter den Betriebsanweisungen für
mit ihrem lokalen Engagement die Energiewende voran.               ­Biostoffe in allen vier Sprachen zu finden.
                                                             17
Amtliche Bekanntmachungen

              ANGEBOTE DES KREISJUGENDRINGS
                    APRIL und MAI 2020
Der Kreisjugendring und der Stadtjugendring Bayreuth haben gemeinsam mit dem Bund der
Katholischen Jugend Bayreuth, dem Jugendamt der Erzdiözese Bamberg Dekanatsstelle Bayreuth
und der Evangelischen Jugend Bayreuth-Bad Berneck ein neues Schulungssystem zur Fortbildung für
Jugendleiter/innen und in der Jugendarbeit Tätige entwickelt. Eines der Ziele dieser Umstrukturie-
rung ist es, ausreichend Schulungen zur Beantragung der Juleica anbieten zu können.

                   AUFSICHTSPFLICHT, JUGENDSCHUTZ, RECHTSFRAGEN
                                 am Samstag, 25. April

Das neue Schulungssystem beginnt mit einer Basisschulung für Jugendleiter/innen. Nach einer
Einführung in die Themen Jugendschutz, Aufsichtspflicht und Haftung im Bereich der Kinder- und
Jugendarbeit gibt es die Möglichkeit, rechtliche Fragen in diesem Bereich anzubringen. Weiter
beschäftigt sich die Schulung mit Versicherungsfragen und es werden praktische Tipps und
Anregungen für die Jugendarbeit gegeben.
Wo: Landratsamt Bayreuth, Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth
Beginn: 09.00 Uhr  Ende: 18.00 Uhr  Kosten: 15,- € (inkl. Mittagsimbiss)

                                VOLLVERSAMMLUNG IN PEGNITZ
                                    am Donnertag, 07. Mai

Die Frühjahrsvollversammlung findet in den Räumlichkeiten des THW in Pegnitz um 19.00 Uhr statt.
Neben den Delegierten und geladenen Gästen sind auch interessierte Besucher willkommen.

                              PÄDAGOGIK UND KOMMUNIKATION
                                    am Samstag, 16. Mai

In der Schulung „Pädagogik und Kommunikation“ werden wichtige Inhalte zu verschiedenen
Führungsstilen, Gruppenprozessen, Altersstufen und dem Umgang mit Problemen angesprochen.
Außerdem geht es um die Grundlagen der Kommunikation und Gesprächsführung. Ergänzt wird die
Schulung durch die Erarbeitung von Kompetenzen für Konfliktgespräche.
Wo: Landratsamt Bayreuth, Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth
Beginn: 09.00 Uhr  Ende: 18.00 Uhr  Kosten: 15,- € (inkl. Mittagsimbiss)

                                        ERSTE-HILFE-KURS
                                        am Samstag, 23. Mai

Im Rahmen der Jugendleiterschulungen findet in Zusammenarbeit mit den oben genannten Partnern
sowie den Maltesern Bayreuth ein Erste-Hilfe-Kurs für Jugendleiter/innen statt. Ein erfahrener
Sanitätsausbilder leitet die Teilnehmer/innen zu passenden Maßnahmen im Notfall an.
Wo: Malteser Schulungszentrum, Wirthstraße 2, 95445 Bayreuth
Beginn: 08.30 Uhr  Ende: 16.00 Uhr

                             Nähere Informationen zu allen Veranstaltungen:
                  Kreisjugendring-Geschäftsstelle, Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth
                               Tel.: 0921/728-198 Fax: 0921/728-88-198
                e-Mail: kreisjugendring@lra-bt.bayern.de, Internet: www.kjr-bayreuth.de

                                                   18
Die Gemeinden                                informieren

                                                                    3. Bauleitplanung der Gemeinde Mistelgau / Land-
                                                                         kreis Bayreuth;
                                                                    3.1	2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes
                                                                         „Mashalder“ Mistelgau im beschleunigten Verfahren
                                                                         gem. § 13 b BauGB; Billigungsbeschluss
                                                                    Sachverhalt:
                                                                    Der Gemeinderat Mistelgau hat in der Sitzung am 18.11.
                                                                    2019 die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungs­
                                                                    planes „Mashalder“ Mistelgau beschlossen. Der Geltungs-
                                                                    bereich der 2. Änderung und Erweiterung „Mashalder“
                                                                    ­Mis­telgau erstreckt sich auf die Fl. Nrn. 1153 Tlf., 1145 Tlf.,
                                                                     1146, 1147, 1281 Tlf., 1193, 1194 und 1195, jeweils der
                                                                     ­Gemarkung Mistelgau.
        NAC H R I C H TEN                                             Die Verwaltung wurde beauftragt, einen Planentwurf durch
 aus dem Mistelgauer Gemeinderat                                      die Ingenieurgesellschaft Koch mbH, Danziger Str. 12,
                                                                      95478 Kemnath, erstellen zu lassen.
Sitzung vom Montag, 09.03.2020, im Rathaus                            Der Planentwurf samt Begründung jeweils in der Fassung
Mistelgau                                                             vom 02.03.2020 durch die Ingenieurgesellschaft Koch
Beginn der Sitzung: 19:36 Uhr                                         mbH, Danziger Str. 12, 95478 Kemnath, liegt dem Ge­
Ende der Sitzung:   22:17 Uhr                                         meinde­rat nun vor. Für die dafür anstehende Flächen­
Anwesend waren:       1. Bürgermeister Karl Lappe                     nutzungsplanberichtigung wurde ein Entwurf in der Fas-
		                    und 14 Gemeinderatsmitglieder                   sung vom 02.03.2020 von Horstmann & Partner PartGmbB,
                                                                      Badstr. 13, 95444 Bayreuth, angefertigt. Dieser liegt dem
Entschuldigte Gemeinderatsmitglieder:
                                                                      Gemeinderat ebenfalls vor.
Herr Gerald Fichtel, Herr Joachim Bursian
Von der Presse:	–                                                  Beschluss:
Zuhörer:		            1                                             Der Gemeinderat billigt den vorliegenden Bebauungs­
1. Bürgermeister Karl Lappe eröffnet die Sitzung und stellt         planentwurf in der Fassung vom 02.03.2020 samt Begrün-
fest, dass alle Mitglieder des Gemeinderates Mistelgau              dung von der Ingenieurgesellschaft Koch mbH, Danziger
ordnungsgemäß geladen wurden. Der Gemeinderat ist mit               Str. 12, 95478 Kemnath.
15 Mitgliedern anwesend, so dass Beschlussfähigkeit                 Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem vorliegenden Ent-
­gegeben ist. Im Anschluss begrüßt er alle Gemeinderats-            wurf das Bauleitplanverfahren im beschleunigten Verfahren
 mitglieder und die weiteren Anwesenden.                            nach § 13 b ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach
                                                                    § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen. Der Flächennutzungs-
A) ÖFFENTLICHE SITZUNG                                              plan der Gemeinde Mistelgau soll mit vorliegendem Entwurf
                                                                    von Horstmann & Partner PartGmbB im Wege der Berich­
1. Genehmigung der Niederschrift vom 10.02.2020                     tigung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 angepasst werden.
Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der Sitzung                                                               (15 : 0)
vom 10.02.2020.                                 (15 : 0)
                                                                    3.2	1. Änderung des Bebauungsplanes „Thiergarten“, Orts­
Herr Bürgermeister Lappe informiert den Gemeinderat                      teil Seitenbach – Beschlussmäßige Behandlung der
ergänzend über den Unimog im Bauhof Mistelgau:                          Bedenken und Anregungen aus den Beteiligungsver-
Kilometerstand: 154.350 zum 13.02.2020 mit 8.200 Be­                     fahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (Öffentliche Auslegung)
triebs­stunden.                                                          und § 4 Abs. 2 BauGB (Behörden u.- sonstigen TÖB),
                                                                         Billigungsbeschluss, Satzungsbeschluss
2. Bauanträge
2.1	Bauantrag auf Ausbau eines Dachgeschosses mit                   1. Beschlussmäßige Behandlung der eingegangenen
     Neubau zweier Dachgauben auf Fl. Nr. 263, Gemar-                Stellungnahmen:
     kung Frankenhaag, Streit 16.                                    Zum Planentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes
Beschluss:                                                           „Thiergarten“ von Dipl.-Ing. (FH) Architekt, Berthold Hof-
Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu            (15 : 0)         mann wurden gem. § 3 Abs. 2 BauGB die Öffentlichkeit im
                                                                     Zeitraum vom 03.02.2020 – 04.03.2020 und gem. § 4 Abs. 2
2.2	Tekturantrag – Neubau Kindertagesstätte Mistelgau –            BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be-
    der Gemeinde Mistelgau, Bahnhofstr. 35, 95490 Mis­               lange mit Schreiben vom 29.01.2020 zur Stellungnahme bis
    telgau, zur Errichtung von Winkelstützwänden mit                 spätestens 04.03.2020 beteiligt.
    Zaun im südlichen Gartenbereich auf Fl. Nr. 60, Ge-              Es können nun die Bedenken und Anregungen aus den
    markung Mistelgau, Krippleinstraße 16.                           Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB u. § 4 Abs. 2 BauGB
                                                                     ­
Beschluss:                                                          ­beschlussmäßig behandelt werden.
Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu            (15 : 0)
                                                               19
Sie können auch lesen