Amts- und Mitteilungsblatt - der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau und ihrer Mitgliedsgemeinden Mistelgau und Glashütten
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Amts- und Mitteilungsblatt Nr. 04 2020 der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau und ihrer Mitgliedsgemeinden Mistelgau und Glashütten Erscheinungsdatum: 27. März 2020 – Redaktionsschluss für Nr. 05/2020: Donnerstag, 9. April 2020 Osterbrunnen 2018 in Obernsees Foto: D. Jenß Die Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau wünscht allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern ein frohes Osterfest! Rathaus Mistelgau Rathaus Glashütten Verein für Regionalentwicklung Bahnhofstraße 35 Schloßstraße 2 „Rund um die Neubürg – Fränkische 95490 Mistelgau 95496 Glashütten Schweiz e. V.” Montag – Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr Montag: 17.30 – 19.00 Uhr Bahnhofstraße 35 Mittwoch: 14.00 – 18.00 Uhr Donnerstag: 15.00 – 18.00 Uhr 95490 Mistelgau Telefon 0 92 79/ 9 99-0 Telefon 0 92 79/4 67 Telefon 0 92 79 / 92 32 41 Fax 0 9279/ 9 99-33 Fax 0 92 79/92 33 77 Fax 0 92 79 / 92 32 44 www.mistelgau.de www.glashuetten.de www.neubuerg.de poststelle@vg-mistelgau.bayern.de gemeinde@glashuetten.de info@neubuerg.de
Gemeinde Mistelgau => Silbermann, Thomas Gemeinde Glashütten Bauamt, Straßenverkehr Die Rufnummern: Tel.: 0 92 79 / 9 99-15 und Fax: 0 92 79 /9 99-315 => Lappe Karl, 1. Bürgermeister thomas.silbermann@vg-mistelgau.bayern.de Privat: 0 92 79 /2 20 Dienstlich: 0 92 79 /9 99-0 => Wagner, Winfried Handy: 01 60/ 8 42 73 16 Kämmerer Tel.: 0 92 79 / 9 99-13 Ihr direkter Kontakt => Amschler, Dietmar Fax: 0 92 79 /9 99 313 EDV-Betreuung, Fischereischeine, winfried.wagner@vg-mistelgau.bayern.de => ins Rathaus: Rentenangelegenheiten Tel.: 0 92 79 /9 99-11 => Waldmann, Monika Tel.: 0 92 79/4 67 Fax: 0 92 79 /9 99-311 Ausweise, Pässe, Grund-, Gewerbe- Fax: 0 92 79/92 33 77 dietmar.amschler@vg-mistelgau.bayern.de und Hundesteuer E-Mail: gemeinde@glashuetten.de Tel.: 0 92 79 / 9 99-22 Internet: www.glashuetten.de => Bärnreuther, Wolfgang Fax: 0 92 79 /9 99-322 Mitteilungsblatt, Wasser- und Kanal- monika.waldmann@vg-mistelgau.bayern.de => in den Bauhof: gebühren Tel.: 0 92 79/82 48 Tel.: 0 92 79 /9 99-18 Bauhof Mistelgau: Fax: 0 92 79/97 12 30 Fax: 0 92 79 /9 99-318 wolfgang.baernreuther@vg-mistelgau.bayern.de Tel.: 0 92 79/ 5 84 E-Mail: bauhof@glashuetten.de In dringenden Fällen: => Grundschule Glashütten: => Bayerlein, Katja => Bär, Arno Bürgeramt, Wahlamt, Poststelle, Tel.: 0 92 79 /2 41 Handy: 01 51 / 18 05 64 41 Standesamt => Ströbel, Karl Störungsannahme Tel.: 0 92 79 /9 99-27 Fax: 0 92 79 /9 99-327 Handy: 01 51 / 18 05 64 42 => Teufel, Reiner für Wasser katja.bayerlein@vg-mistelgau.bayern.de Handy: 01 51 / 18 05 64 43 Tel.: 0 92 83/ 8 61 22 43 => Zick, Michael => Huber, Mathias Standesamt, Personalangelegenheiten Handy: 01 51 / 18 05 64 48 für Strom Tel.: 0 92 79 /9 99-16 Kläranlage Truppachtal: Tel.: 0941/28003366 Fax: 0 92 79 /9 99-316 mathias.huber@vg-mistelgau.bayern.de Tel.: 0 92 06 / 2 30 rund um die Uhr! E-Mail: info@ka-truppachtal.de Bei allen weiteren Fragen => Kaniewski, Karin In dringenden Fällen: zum Wasser Tel.-Nr: Kindergarten, Schule, Finanzver => Schelenz, Thomas waltung, Breitbandangelegenheit Handy: 01 75 / 4 04 86 03 0 92 83 / 86 10 Tel.: 0 92 79 /9 99-24 Tel.: 0 92 06 / 23 75 16 in der Zeit von Mo. - Do. Fax: 0 92 79 /9 99-324 Kindergarten Mistelgau: von 08.00 - 16.00 Uhr und karin.kaniewski@vg-mistelgau.bayern.de Tel.: 0 92 79 /13 22 Fr. von 08.00 - 13.00 Uhr => Küffner, Brigitte Kindergarten Obernsees: => in die AWO-Kindertagesstätte Sekretariat, Öffentlichkeitsarbeit Tel.: 0 92 06 /7 50 Tel.: 0 92 79 / 18 19, Tel.: 0 92 79 /9 99-17 Fax: 0 92 79 /9 99-317 Grundschule Mistelgau: E-Mail: brigitte.kueffner@vg-mistelgau.bayern.de Tel.: 0 92 79 / 3 46 awo.kita.glashuetten@awo-ofr-mfr.de => Hausmeister: Küffner, Roland => Krug, Tanja Handy: 0170/99 37 752 => zu der Seniorenbeauftragten Finanzverwaltung Frau Ursel Sloniowski, Tel.: 0 92 79 /9 99-21 Mittagsbetreuung Mistelgau: Waldstr. 3, Tel.: 0 92 79 / 97 60 00 Fax: 0 92 79 /9 99-321 Tel.: 0 92 79 / 92 31 73 tanja.krug@vg-mistelgau.bayern.de => Wagner, Gislinde => zu dem Jugendbeauftragten Handy: 0171/4182778 Herr Tobias Heidenreich, => Roder, Ute Seniorenbeauftragte: Waldstr. 1, Tel.: 01 74 / 9 51 78 75 Kassenverwaltung Tel.: 0 92 79 /9 99-19 => Seyferth, Angelika E-mail: heidenreich.tobias@gmail.com Fax: 0 92 79 /9 99-319 Tel.: 0 92 79 / 14 68 => Standorte Defibrillatoren ute.roder@vg-mistelgau.bayern.de Jugendbeauftragte: an der Schule Glashütten, => Ebert, Jörg => Schaarschmidt, Klaus Schulstraße 21, Glashütten Handy: 0151/40253435 Geschäftsleiter am Feuerwehrgerätehaus Glashütten, => Gössl, Sven Tel.: 0 92 79 /9 99-12 Altenhimmelstraße 4, Glashütten Tel.: 0 92 06 / 99 24 44 Fax: 0 92 79 /9 99-312 klaus.schaarschmidt@vg-mistelgau.bayern.de Schul- u. Kindergärtenbeauftragter, am Rathaus Glashütten, Schloßstr. 2 Frauenbeauftragter: => Schmitt, Irene Verkehrsamt an der Therme => Seyferth, Jochen Glashütten Tel.: 0172/84 21 561 weltoffen und heimatverbunden Tourist Info Mistelgau – Obernsees – Glashütten Störungsannahme Strom Notruf-Nummern: Tel.: 0 92 06/99 23 75 Polizei 1 10 Fax: 0 92 06/99 35 45 "Stadtwerke Bayreuth" info@tourismus-obernsees.de Tel.: 0921-600-750 Feuerwehr 1 12
Amtliche Bekanntmachungen Inhaltsverzeichnis Bankverbindungen Amtl. Bekanntmachungen S. 3 – 18 –B ekanntmachung des vorläufigen Wahlergebnisses der Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Glashütten Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau – Bekanntmachung der vorläufigen Wahlergebnisse der – Sparkasse Bayreuth Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen in der Gemeinde Mistelgau IBAN: DE87 7735 0110 0570 0904 98 – Einladung zum Tag der offenen Tür in der Staatlichen BIC: BYLADEM1SBT Gesamtschule Hollfeld – Bekanntmachungen über Änderungen bzw. öffentliche Gemeinde Mistelgau Bürgerbeteiligungen an den Bebauungsplänen „Hofäcker“ in Glashütten sowie „Mashalder“ und „Thiergarten“ in – Sparkasse Bayreuth Mistelgau IBAN: DE23 7735 0110 0570 0900 01 Die Gemeinden informieren S. 19 – 29 BIC: BYLADEM1SBT –N achrichten aus den Gemeinderäten Mistelgau und Glashütten – VR-Bank Bayreuth-Hof eG –W arnung vor betrügerischen Methoden bei der Einholung von IBAN: DE56 7806 0896 0009 6107 15 Werbeaufträgen in Zusammenhang mit der Erstellung der neuen Bürgerinformationsbroschüre der VG Mistelgau BIC: GENODEF1HO1 –N achrichten aus den Pfarrämtern und Kirchengemeinden Nachrichten der Vereine u. Verbände S. 30 – 41 Gemeinde Glashütten – Veranstaltungen und Termine der Vereine und Verbände – Sparkasse Bayreuth Anzeigen S. 42 – 64 IBAN: DE76 7735 0110 0570 1000 08 BIC: BYLADEM1SBT Impressum: – VR-Bank Bayreuth-Hof eG Offizielles Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungs- IBAN: DE76 7806 0896 0009 6738 90 BIC: GENODEF1HO1 gemeinschaft Mistelgau. Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt im amtlichen Teil des Mitteilungsblattes ist die Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau. Abwasserzweckverband Truppachtal Gemeinschaftsvorsitzender: Karl Lappe – Sparkasse Bayreuth IBAN: DE75 7735 0110 0570 0908 11 Das Mitteilungsblatt erhält jeder Haus halt in der BIC: BYLADEM1SBT Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau kostenlos zugestellt. – VR-Bank Bayreuth-Hof eG Es kann auch im Rathaus Mistelgau und Glashütten wäh- IBAN: DE28 7806 0896 0009 6169 42 rend der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. BIC: GENODEF1HO1 Stückzahl: 2.500 Druck: Schulverband Mistelgau-Glashütten Hofmann – Druck. Werbung. Medien. – VR-Bank Bayreuth-Hof eG Bayreuther Straße 25, 95490 Mistelgau, IBAN: DE59 7806 0896 0009 6108 55 Tel. 09279/995 0, Fax 09279/995 23 BIC: GENODEF1HO1 E-Mail: kontakt@hofmann-medien.net Untersuchungsergebnis des Untersuchungsergebnis des Trinkwassers der Trinkwassers der Gemeinde Mistelgau Gemeinde Glashütten Am 06.03.2020 wurde das Reinwasser (Trinkwasser) Am 13.02.2020 wurde das Reinwasser (Trinkwasser) der Gemeinde Mistelgau durch das Labor Analab Taub- der Gemeinde Glashütten durch das Labor Analab Taub- mann GmbH, Mainleus, geprüft. Das Reinwasser ent- mann GmbH, Mainleus, geprüft. Das Reinwasser ent- spricht der Trinkwasserverordnung. Folgende wichtige spricht der Trinkwasserverordnung. Folgende wichtige vier Untersuchungsergebnisse zur Kenntnis: vier Untersuchungsergebnisse zur Kenntnis: Gesamthärte: 5,49°dH Gesamthärte: 6,34°dH Nitrat: < 1 mg/l Nitrat: < 1 mg/l ph-Wert: 8,10 ph-Wert: 8,50 Härtebereich: weich (1) Härtebereich: weich (1) 3
Amtliche Bekanntmachungen Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus ist die Vermeidung von nicht unbedingt notwendigen persönlichen Kontakten von Menschen unterein ander, ein wichtiger Beitrag. Deshalb appellieren wir an Sie, sich daran zu halten, bis Entwarnung gegeben wird. Demzufolge wird die Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau für Ihre Anliegen auch nur eingeschränkt zur Verfügung stehen können und bittet Sie, möglichst alle Korrespondenz, soweit möglich, per Telefon und E-Mail abzuwickeln. Tel.: 09279 / 999-0 (Zentrale) die Durchwahlen der einzelnen Sachbearbeiter siehe Mitteilungsblatt E-Mail: poststelle@vg-mistelgau.bayern.de Erforderliche Aushänge sind während der Öffnungszeiten im Foyer des Eingangsbereiches einzusehen bzw. im amtlichen Bekanntmachungskasten außerhalb des VG-Gebäudes am Fußweg, Bahnhofstr. 35. Aus den vorgenannten Gründen müssen wir unseren persönlichen Parteiverkehr in nächster Zeit bis auf Weiteres auf das Notwendigste beschränken! Sofern aus Fristgründen oder dringenden Standesamtsangelegenheiten ein persön licher Besuch in der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau erforderlich ist, bitten wir um vorherige telefonische Kontaktaufnahme. FUN-Arena, Spiel- und Bolzplätze usw. sind bis auf Weiteres gesperrt! Weiterhin sind sämtliche Veranstaltungen laut Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege und des Bayerischen Staatsminis teriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 16.03.2020, Az. 51-G80000-2020/122-67 untersagt. Die Landratsstichwahl sowie die Bürgermeisterstichwahl in Glashütten am 29.03.2020 finden ausschließlich per Briefwahl statt. Die Unterlagen wurden Ihnen ohne vor herigen Antrag zugesandt. Wir bitten um Ihr Verständnis, bleiben Sie gesund! gez. Karl Lappe VG-Vorsitzender 4
Amtliche Bekanntmachungen Der Wahlleiter der Gemeinde 472141 Gemeinde Glashütten Vorläufiges Ergebnis der Wahl des Bürgermeisters am 15.03.2020 Der Wahlleiter ermittelt vorbehaltlich der Feststellung des Wahlausschusses folgendes Ergebnis: Die Zahl der Stimmberechtigten: 1186 Die Zahl der Personen, die gewählt haben: 836 Die Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen: 823 Die Zahl der insgesamt abgegebenen ungültigen Stimmzettel: 13 Dabei entfielen auf die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber: Ordnungszahl Name des Wahlvorschlagsträgers Familienname, Vorname, akademische Grade, Beruf Gesamtzahl der (Kennwort) oder Stand gültigen Stimmen 01 Christlich-Soziale Union in Krauß, Simon, Softwarebasisberater 100 Bayern e. V. (CSU) 05 Sozialdemokratische Partei Bär, Irene, Sekretärin 67 Deutschlands (SPD) 06 Freie Demokratische Partei Opel, Andreas, Gastronom 293 - Unabhängige Bürger Glas- hütten (FDP - UB) 07 Allgemeine Freie Wähler- Ruhl, Sven, Selbstständiger Kaufmann 363 gruppe Glashütten (AFW) Der Wahlleiter ermittelt außerdem, dass keine Person mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und deshalb am 29.03.2020 (zweiter Sonntag nach dem Wahltag) eine Stichwahl stattfindet. Die Stichwahl findet zwischen den beiden folgenden Personen statt: Ordnungszahl Name des Wahlvorschlagsträgers Familienname, Vorname, akademische Grade, Beruf Gesamtzahl der (Kennwort) oder Stand gültigen Stimmen 07 Allgemeine Freie Wähler- Ruhl, Sven, Selbstständiger Kaufmann 363 gruppe Glashütten (AFW) 06 Freie Demokratische Partei Opel, Andreas, Gastronom 293 - Unabhängige Bürger Glas- hütten (FDP - UB) Datum 15.03.2020 Unterschrift gez. Werner Kaniewski, Gemeindewahlleiter 5
Amtliche Bekanntmachungen Der Wahlleiter der Gemeinde Mistelgau Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des ersten Bürgermeisters am 15.03.2020 Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 17.03.2020 folgendes Ergebnis der Wahl des ersten Bürgermeisters festgestellt: 1. die Zahl der Stimmberechtigten: 3.157 die Zahl der Personen, die gewählt haben: 2.303 die Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen: 2.072 die Zahl der insgesamt abgegebenen ungültigen Stimmzettel: 231 Ordnungs- Name des Wahlvorschlagsträgers Familienname, Vorname, Anschrift Gesamtzahl zahl (Kennwort) der gültigen Nr. Stimmen 07 Wahlgemeinschaft (WG P-G-W) Plösen - Gollenbach - 1.945 Wohnsghaig e.V. Lappe, Karl, Schöchleins 43, 95490 Mistelgau andere vom Wähler vorgeschlagene 127 Personen Der Wahlausschuss hat festgestellt, dass Herr Karl Lappe die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und damit zum ersten Bürgermeister gewählt ist. gez. Peter Schöffel, stellv. Gemeindewahlleiter Mistelgau,17.03.2020 6
Amtliche Bekanntmachungen Der Wahlleiter der Gemeinde Mistelgau Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats am 15.03.2020 Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 17.03.2020 folgendes Ergebnis der Wahl des Gemeinderats festgestellt: 1. die Zahl der Stimmberechtigten: 3.157 die Zahl der Personen, die gewählt haben: 2.303 die Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen: 34.876 die Zahl der insgesamt abgegebenen ungültigen Stimmzettel: 46 2. insgesamt sind 16 Gemeinderatssitze zu vergeben. 3. Auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen folgende Stimmenzahlen und Sitze: Ordnungs- Name des Wahlvorschlagsträgers (Kennwort) Gesamtzahl Anzahl zahl der gültigen der Nr. Stimmen Sitze 01 Christlich Soziale Union in Bayern e.V. - 6.460 3 Überparteiliche Wählergruppe Mistelgau (CSU-ÜWG) 02 Bündnis 90 / Die Grünen (Grüne) 1.824 1 05 Sozialdemokratische Partei Deutschlands – 1.539 1 Freie Wählergemeinschaft Gesamtgemeinde Mistelgau (SPD-FWGM) 07 Wahlgemeinschaft Plösen - Gollenbach - Wohnsghaig e.V. (WG P-G-W) 5.824 3 08 Bürgervereinigung Obernsees (BVggO) 5.182 2 09 Mistelgauer Bürgergemeinschaft - Freie Wähler (MBG-FW) 6.134 3 10 Wählergruppe Truppach - Mengersdorf (WG T-M) 2.253 1 11 Wählergemeinschaft Frankenhaag - Streit (WG F-S) 3.006 1 12 Wählergruppe Seitenbach (WGS) 2.654 1 Die Namen der Gewählten und der Listennachfolger aus den einzelnen Wahlvorschlägen sowie deren Stimmenzahl sind in der Anlage zu dieser Bekanntmachung abgedruckt. gez. Peter Schöffel, stellv. Gemeindewahlleiter Mistelgau,17.03.2020 7
Amtliche Bekanntmachungen Anlage zur Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats am 15.03.2020 Wahlvorschlag Ordnungszahl: 01 Wahlvorschlag Ordnungszahl: 02 Kennwort: Christlich Soziale Union in Bayern e.V. - Kennwort: Bündnis 90 / Die Grünen (Grüne) Überparteiliche Wählergruppe Mistelgau (CSU-ÜWG) Der Wahlvorschlag hat 3 Sitze erhalten. Der Wahlvorschlag hat 1 Sitz erhalten. Die nachfolgend unter Nr. 1 bis 3 genannten Personen Die nachfolgend unter Nr. 1 genannte Person sind in dieser Reihenfolge Gemeinderatsmitglieder. ist Gemeinderatsmitglied. Gewählte: Gewählte: gültige Nr. Familienname, Vorname gültige Stimmen Nr. Familienname, Vorname Stimmen 1 Richter, Heinrich 1.152 1 Dr. Kraemer, Tim 375 2 Rühr, Matthias 1.115 Auf die weiteren Kandidatinnen und Kandidaten entfielen 3 Baumann, Berno 608 folgende gültige Stimmen. Auf die weiteren Kandidatinnen und Kandidaten entfielen gültige folgende gültige Stimmen. Nr. Familienname, Vorname Stimmen gültige 202 Dörfler, Tobias 351 Nr. Familienname, Vorname Stimmen 203 Lahdo, Nahrin 327 103 Dauth, Anette 439 204 Dörfler, Ulrike 204 105 Bär, Arno 427 205 Bertle, Pirmin 141 106 Rümmele, Petra 298 206 Breitung, Lisa-Moira 126 107 Burghardt, Martin 298 207 Breitung, Thaddäus 116 108 Lochner, Robert 263 208 Kraemer, Carmen 107 109 Hagen, Barbara 190 209 Lahdo, Marco 77 110 Bursian, Andreas 401 111 Maisel, Hermann 225 112 Bonnen, Birgit 228 113 Heilmann, Matthias 257 114 Linz, Hartmut 191 115 Schneider, Yvonne 215 116 Schwemmer, Thomas 153 8
Amtliche Bekanntmachungen Anlage zur Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats am 15.03.2020 Wahlvorschlag Ordnungszahl: 05 Wahlvorschlag Ordnungszahl: 07 Kennwort: Sozialdemokratische Partei Deutschlands – Kennwort: Wahlgemeinschaft Plösen - Gollenbach - Freie Wählergemeinschaft Gesamtgemeinde Wohnsghaig e.V. (WG P-G-W) Mistelgau (SPD-FWGM) Der Wahlvorschlag hat 1 Sitz erhalten. Der Wahlvorschlag hat 3 Sitze erhalten. Die nachfolgend unter Nr. 1 genannte Person ist Die nachfolgend unter Nr. 1 bis 3 genannten Personen Gemeinderatsmitglied. sind in dieser Reihenfolge Gemeinderatsmitglieder. Gewählte: Gewählte: gültige gültige Nr. Familienname, Vorname Nr. Familienname, Vorname Stimmen Stimmen 1 Sturm, Hans 455 1 Seyferth, Jochen 795 Auf die weiteren Kandidatinnen und Kandidaten entfielen 2 Krug, Roland 665 folgende gültige Stimmen. 3 Seyferth, Angelika 636 gültige Auf die weiteren Kandidatinnen und Kandidaten entfielen Nr. Familienname, Vorname Stimmen folgende gültige Stimmen. 501 Monz, Egmont 203 gültige Nr. Familienname, Vorname 503 Barnert, Miriam 200 Stimmen 507 Wagner, Walter 107 701 Lappe, Karl 788 509 Gilgert, Mike-Oliver 77 705 Bärnreuther, Armin 323 510 Schmidt, Jonas 73 706 Gubitz, Jörg 340 511 Meierjohann, Margret 43 707 Schmidt, Harald 381 512 Hofmann, Daniel 70 708 Steinlein, Klaus 250 513 Sturm, Leander 108 709 Voit, Anja 158 514 Müller, Heiko 51 710 Neuß, Michael 238 515 Sturm, Christian 94 711 Zimmermann, Simone 185 516 Weggel, Karin 58 712 Distler, Manuel 153 713 Taut, Marco 238 714 Heinz, Martina 196 715 Zimmermann, Uwe 298 716 Habermann, Gabriele 180 9
Amtliche Bekanntmachungen Anlage zur Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats am 15.03.2020 Wahlvorschlag Ordnungszahl: 08 Wahlvorschlag Ordnungszahl: 09 Kennwort: Bürgervereinigung Obernsees (BVggO) Kennwort: Mistelgauer Bürgergemeinschaft - Freie Wähler (MBG-FW) Der Wahlvorschlag hat 2 Sitze erhalten. Der Wahlvorschlag hat 3 Sitze erhalten. Die nachfolgend unter Nr. 1 bis 2 genannten Personen Die nachfolgend unter Nr. 1 bis 3 genannten Personen sind in dieser Reihenfolge Gemeinderatsmitglieder. sind in dieser Reihenfolge Gemeinderatsmitglieder. Gewählte: Gewählte: gültige gültige Nr. Familienname, Vorname Nr. Familienname, Vorname Stimmen Stimmen 1 Seyferth-Zapf, Stefan 917 1 Kailer, Jürgen 1.027 2 Gössl, Sven 746 2 Fichtel, Gerald 930 Auf die weiteren Kandidatinnen und Kandidaten entfielen 3 Ebert, Jörg 632 folgende gültige Stimmen. Auf die weiteren Kandidatinnen und Kandidaten entfielen gültige folgende gültige Stimmen. Nr. Familienname, Vorname Stimmen gültige Nr. Familienname, Vorname 803 Wölfel, Holger 580 Stimmen 804 Schreiber, Oliver 397 902 Wild, Kathrin 310 805 Schmidt, Kerstin 209 905 Rauh, Matthias 340 806 Rickl, Marion 242 906 Wölfel, Tim 505 807 Leykauf, Norbert 348 907 Dr. Geppert, Michael 592 808 Arnold, Fabian 177 908 Hofmann, Kerstin 266 809 Weber, Sonja 207 909 Mayer, Horst 192 810 Kratzer, Harald 145 910 Götschel, Christopher 295 811 Grzonka, Johannes 288 911 Wenzel, Reinhard 198 812 Zimmermann, Heiko 163 912 Dressendörfer, Reinhard 146 813 Schmitt, Johannes 170 913 Fichtel, Thomas 166 814 Lochner, Markus 315 914 Auras-Seyfferth, Eva-Maria 150 815 Zitzmann, Michael 152 915 Küffner, Martin 179 816 Tewes, Sabine 126 916 Pfaffenberger, Angelika 206 10
Amtliche Bekanntmachungen Anlage zur Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats am 15.03.2020 Wahlvorschlag Ordnungszahl: 10 Wahlvorschlag Ordnungszahl: 11 Kennwort: Wählergruppe Truppach - Mengersdorf Kennwort: Wählergemeinschaft Frankenhaag - Streit (WG T-M) (WG F-S) Der Wahlvorschlag hat 1 Sitz erhalten. Der Wahlvorschlag hat 1 Sitz erhalten. Die nachfolgend unter Nr. 1 genannte Person ist Die nachfolgend unter Nr. 1 genannte Person ist Gemeinderatsmitglied. Gemeinderatsmitglied. Gewählte: Gewählte: gültige gültige Nr. Familienname, Vorname Nr. Familienname, Vorname Stimmen Stimmen 1 Westermann, Thomas 307 1 Küffner, Roland 483 Auf die weiteren Kandidatinnen und Kandidaten entfielen Auf die weiteren Kandidatinnen und Kandidaten entfielen folgende gültige Stimmen. folgende gültige Stimmen. gültige gültige Nr. Familienname, Vorname Nr. Familienname, Vorname Stimmen Stimmen 1002 Sebald, Toni 154 1101 Becker, Jens 262 1003 Hösch, Matthias 94 1102 Hollering, Philipp 349 1004 Krauß, Timo 159 1104 Schmidt, Birgit 192 1005 Lappe, Andreas 200 1105 Rettner, Christian 204 1006 Lappe, Michael 127 1106 Hollering, Stefan 158 1007 Krippner, Helmut 58 1107 Zimmermann, Jürgen 169 1008 Wittich, Roland 160 1108 Stahlmann, Tobias 154 1009 Hartenstein, Heiko 62 1109 Hildebrandt, Thomas 129 1010 Burghard, Werner 199 1110 Redel, Laura 198 1011 Dr. Weig, Alfons 197 1111 Zimmermann, Rosemarie 100 1012 Grümmer, Michaela 184 1112 Stahlmann, Sven 164 1013 Meisel, Susanne 82 1113 Seyferth, Mario 63 1014 Gillich, Helmut 128 1114 Teufel, Maximilian 94 1015 Schroll, Peter 41 1115 Höhn, Gerhard 72 1016 Krauß, Konrad 101 1116 Hacker, Siegfried 215 11
Amtliche Bekanntmachungen Anlage zur Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats am 15.03.2020 Wahlvorschlag Ordnungszahl: 12 Kennwort: Wählergruppe Seitenbach (WGS) gültige Nr. Familienname, Vorname Stimmen 1204 Roder, Joachim 237 Der Wahlvorschlag hat 1 Sitz erhalten. Die nachfolgend unter Nr. 1 genannte Person ist 1205 Maisel, Rainer 145 Gemeinderatsmitglied. 1206 Stein, Simon 154 Gewählte: 1207 Zeilmann, Matthias 166 gültige 1208 Dauer, Eva 164 Nr. Familienname, Vorname Stimmen 1209 Grüner, Erwin 142 1 Maisel, Bernd 486 1210 Baumgärtner, Lotte 124 Auf die weiteren Kandidatinnen und Kandidaten entfielen 1211 Höhn, Rüdiger 108 folgende gültige Stimmen. 1212 Nicklas, Alexander 101 gültige 1213 Deyerling, Kristina 120 Nr. Familienname, Vorname Stimmen 1214 Drechsler, Carolin 60 1202 Baumgärtner, Jürgen 213 1215 Dengler, Kay 56 1203 Mann, Stefan 298 1216 Semmelmann, Peter 80 terrichtet, so dass an der GSH alle Schulabschlüsse der weiterführenden Schulen möglich sind. Ein Wechsel der Gesamtschule Schulart ist leichter möglich als anderswo. Die Besonderheiten und Angebote der Gesamtschule wer- Hollfeld den den erwachsenen Gästen am Freitagnachmittag in ei- nem Infovortrag im Pädagogischen Zentrum der Schule Terminverschiebung! vorgestellt. Zeitgleich dürfen die künftigen Fünftklässlerin- nen und Fünftklässler – geführt von den Tutoren – das Neue Einladung zum Tag der offenen Tür an der Staat- Schulhaus erkunden und die älteren Schüler über die at- lichen Gesamtschule Hollfeld am Freitag, den 24.4.2020 traktiven Zusatzangebote, wie Bienen-, Mountainbike- und von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr Reit-AG, Hallenbad, Fairtrade-Café und Reparaturwerk- Am Freitag, den 24.04.2020 um 15:00 Uhr findet der dies- statt ausfragen. jährige Tag der offenen Tür an der Gesamtschule Hollfeld Ein „Marktplatz der Fächer und AGs“ lädt anschließend El- statt. tern und Kinder bis 18:00 Uhr zum Bummeln, Schauen und Der ursprünglich angesetzte Infotag Mitte März wurde als Ausprobieren ein. Auch das Team der offenen Ganztags- Vorsichtsmaßnahme wegen des Corona-Virus verscho- schule steht für alle Fragen zur Nachmittagsbetreuung zur ben. So können sich alle interessierten Eltern noch recht- Verfügung und präsentiert die OGS-Räume. Für einen klei- zeitig vor der Anmeldewoche im Mai (11. bis 15. Mai) über nen Imbiss zwischendurch ist die Mensa geöffnet, der El- das vielfältige Angebot der „Schule der besonderen Art“ ternbeirat und das Fairtrade-Café locken mit Kaffee und informieren. Kuchen. Die Gesamtschule Hollfeld ist mit ihrer Orientierungsstufe Die Gesamtschule Hollfeld mit über 1.000 Schülerinnen in den Jahrgangsstufen 5 und 6 im nordbayerischen Raum und Schülern und 104 Lehrkräften sowie Schulleiterin einzigartig. Erst ab der Jahrgangsstufe 7 werden die Schul- Christine Betz freuen sich auf zahlreiche Besucher aus arten Mittelschule, Realschule und Gymnasium getrennt Hollfeld, dem Landkreis Bayreuth und aus den angrenzen- geführt. Sie werden aber weiterhin unter einem Dach un- den Landkreisen. 12
Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachung über die öffentliche Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Mashalder“ Mistelgau Der Gemeinderat Mistelgau hat in der Sitzung am 18.11.2019 die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Mashalder“ Mistelgau beschlossen. Der Änderungsbeschluss wurde am 29.11.2019 nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der Geltungsbereich der 2. Änderung und Erweiterung „Mashalder“ Mistelgau erstreckt sich auf die Fl. Nrn. 1153 Tlf., 1145 Tlf., 1146, 1147, 1281 Tlf., 1193, 1194 und 1195, jeweils der Gemarkung Mistelgau. Ein Planentwurf der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Mashalder“ Mistelgau mit Begründung, jeweils in der Fassung vom 02.03.2020, wurde durch die Ingenieurgesellschaft Koch mbH, Danziger Str. 12, 95478 Kemnath, in Abstimmung mit der Gemeinde Mistelgau vorgefertigt und in der Sitzung am 09.03.2020 vom Gemeinderat gebilligt. Die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Mashalder“ Mistelgau wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Planentwurf mit Begründung kann in der Zeit vom 06.04.2020 bis 06.05.2020 in der Verwaltungsgemeinschaft Mis- telgau, Bahnhofstraße 35, 95490 Mistelgau, Sitzungssaal, während der Geschäftszeiten eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig ist Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Geschäftszeiten zur Niederschrift abgegeben werden. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Mistelgau wird im Wege der Berichtigung in Verbindung mit § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst. Der Planentwurf der Berichtigung in der Fassung vom 02.03.2020, erstellt durch Horstmann + Partner PartGmbB, Badstraße 13, 95444 Bayreuth, liegt im oben genannten Zeitraum ebenfalls mit aus. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplanänderung nicht von Bedeutung ist. Umweltrelevante Informationen liegen nicht vor. Zudem ist der Planentwurf mit Begründung auf der Homepage der Gemeinde Mistelgau unter www.mistelgau.de im genannten Zeitraum einsehbar. Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mit- teilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt. Gemeinde Mistelgau Mistelgau, 27.03.2020 Gez. Karl Lappe, 1. Bürgermeister 13
Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachung 4.) Weitere Flächenzeichen: 5.) Weitere Zeichenerklärungen: ISE ZUM BEBAUUNGSPLAN "GLASHÜTTEN - HOFACKER 11": über den Beschluss zur D Grenzeerneuten öffentlichen Bürgerbeteiligung gem. §Fassaden: 4 a Abs. 3 BauGB ICHE FESTSETZUNGEN, ZEICHENERKLÄRUNG UND 9.) D 210 Flurnummer des räumlichen Geltungsbereiches A i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanes Nr. 10 Satteldach; „Glashütten-Hofäcker II“ mit Teiländerung des Bebauungsplanes( §9 Abs. 7 BauGB ) 6.) Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen: - zugelassen sind Putz- und Holzfassaden, SD, WD, KWD, PD Walmdach, Kr0ppelwalmdach sowie eine mischung aus beiden. öffentliche Grünfläche des D Bebauungsplanes Nr. 4 „Glashütten-West“ Dachneigung der Gemeinde Glashütten oder Pultdach DN 25 - 50 ° ° von 25 bis 50 zulässig Kniestock: ° ° ) Art der baulichen Nutzung(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB): öffentliche Verkehrsfläche - Höhe max. 75 cm, gemessen an Außenkante tragende Dachformen: Wandkonstruktion von OK fertiger Fußboden DG(= erstes � I. Allgemeines Wohngebiet(§ 4 BauNVO) mögliche geplante Bebauung al Satteldach SD. Walmdach WD. Krüppelwalmdach KWD: Dachgeschoss) bis UK des Dachtragwerks, das ist i.d.R. D E + 1 + D = Dachneigung max. 40° der Dachsparren. A E + Mezzanin(1,75m) + D = Dachneigung max. 40 ° Der Maß der baulichen Gemeinderat Nutzung: (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; §§ 16 ff. BauNVO) Glashütten hat in der Bauverbotszone Sitzung am 29.07.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes E + Kniestock(0,75m) + D = Dachneigung max. 50 ° Nr. 10 „Glashütten - Mezzanin /=Halbgeschoss}: - Höhe max. 1,75 m, gemessen an Außenkante tragende 0,4 Hofäcker max. II“(GRZ) Grundflächenzahl mit Teiländerung ... des Bebauungsplanes Nr. bl4Pultdach „Glashütten-West“ PD: E Mezzanin(1,75m) D = Dachneigung max. 25 + + beschlossen. ° Der Geltungsbereich erstreckt Wandkonstruktion von OK fertiger Fußboden DG(= erstes Dachgeschoss) bis UK des Dachtragwerks, das ist i.d.R. Bepflanzung sich auf die (GFZ) Flurnummern 197, 207/7, 210, 211 und der Flurnummer 353/2 jeweils der Gemarkung der Dachsparren. Glashütten. Die ° 0,8 max. Geschossflächenzahl E Kniestock(0,75m) D = Dachneigung max. 30 + + E+1+D Teiländerung des Bebauungsplanes = 3 Vollgeschosse als Höchstmaß Nr. 4 „Glashütten-West“ bestehende Wohnhäuser erfolgt (0,75m) +im cl Versetztes Pultdach: D undBereich 1x E + Mezzaninder (1,75m)Flurnummer 207/7 und umfasst die D 1x E + Kniestock +D 7.) Höhenlage der Gebäude: WA mit unter(b) Pultdach genannten maximal Dachneigungen Auflösung eines schmalen Grundstücksstreifens Nutzungsschablone Anzahl der = Allgemeines Geschosse bestehende Nebengebäude an derNebengebäude Süd-West-Ecke des neuen BebauungsplanesMaximale Höhenlage Nr. 10 „Glashütten Gebäude: 10.) D Wohngebiet können mit einem Flachdach ausgeführt werden. a) OKFFB EG = 0,40 m Ober höchstem Straßenanschlußpunkt – Hofäcker II“. In der Sitzung amLärmschutzwall: GRZ = Grund GFZ = Geschoss 09.03.2020 wurden Umgrenzung der Flächen für Nutzungs die eingegangenen Dachgestaltung: Stellungnahmen im Rahmen der des Baugrundstückes Beteiligung der 11.) Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange flächenzahl flächenzahl beschränkungen oder für Vorkehrungen - Eindeckung mit naturroten bzw. schwarzen b) Bei Doppelhäusern gilt als Straßenhöhepunkt der Schnittpunkt = o offene Dachform Bauweise + Dachneigung zum Schutz gegen schädliche Umwelt (anthrazit) Ziegel oder Betondachsteinen der grundstücksteilenden Grenze mit der Straße. nach § 4 Abs. 2 BauGB vom Gemeinderat Bauweise, Bauline, Baugrenze: 1 mmisionsschutzgesetzesabgewogen -und einwirkungen im Sinne des Bundes- Ortgangbeschlussmäßig und Traufe sind mit Dachüberstandbehandelt. auszuführen, Ausnahme: 12.) (§ 5 Abs. 2 Nr. 6 und Abs. 4 BauGB) Ortgang mindestens eine, maximal zwei Ziegeldeckbreiten, - Für Grundstücke deren Höhenlage im Grundstücksmittelpunkt Ein neuer Planentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung in der Fassung vom 09.03.2020, höher liegt als von Dipl.-Ing. (FH) Baugrenze Traufüberstand mindestens eine Ziegeldecklänge ab Außenkante Mehrzweckstreifen: das Straßenniveau. neue Grundstücksgrenze - Pflasterfläche für Erschließungsleitungen Fassadenfläche. Hier tritt an die Höhe des Straßenhochpunktes die Höhe des Architekt, - - - - - aufzulösende Berthold Hofmann, Breslauer Grundstücksgrenze Str. 2, 95349 Thurnau, und als Gehwegumgrenzung. in dem die gefassten Beschlüsse Ausnahme für überdachte Vorbauten wie Balkone etc. sind zulässig. eingearbeitet worden Grundstückmittelpunktes. Baustellenzufahrt: Dachgauben: sind, wurde Umgrenzung zur Teiländerungindesder Sitzung am 09.03.2020 Bebauungsplans Nr. 4 "Glashütten - West'' vom Gemeinderat - bis zum Ende der öffentlichen Erschließungsmaßnahmen. - Dachgaubengebilligt und eine sind nur bei Dachneigungen erneute Auslegung > 40 zulässig ° Die Regelungendes 8.) Abstandsflächen: Bebauungsplan- der Abstandsflächen - Einzelgauben max. 1/3 der Hauslänge. entwurfes Fläche für Regenwasser gem. § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. - Mehrere Gauben, Abstand mind. 1 Gaubenbreite. - Sattel-/Walmdachgauben mit Dachneigung der Hauptdachfläch. nach Art. 6 BayBo sind einzuhalten. Trafostation ° - Schleppdachgauben, Mindestdachneigung 20 . Der Bebauungsplan Nr. 10 „Glashütten-Hofäcker II“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB ohne Durch versickerung/-rückhaltung - Flachdachgauben sind nicht zulässig. - Gaubenabstand zur Ortgangkante mind. 1,00 m. führung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. II. Bebauungsplan Nr. 10 ''Glashütten - Hofäcker II'' mitPlanentwurf Der Teiländerung deskann mit Begründung Bebauungsplanes in der Zeit vom 06.04.2020Nr.bis4" Glashütten 06.05.2020 - West" in der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau, Bahnhofstraße 35, 95490 Mistelgau, Sitzungssaal, während der Geschäftszeiten eingesehen werden. Auf + � Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig ist Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Stellungnahmen können während E+l+D dieser Frist schriftlich oder während der Geschäftszeiten zur Niederschrift abgegeben werden. Stellungnahmen, Beden- ken und Anregungen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden (§ 4a Abs. 3 Satz 2 HINW BauGB). 1.) Erste 2.) Au Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Glashütten wird im Wege der Berichtigung in Verbindung 196/3 mit § 13 a Abs. 2 Nr. 2 besch ge Flä BauGB angepasst. Der Planentwurf der Berichtigung in der Fassung vom 09.03.2020, erstellt durch Dipl.-Ing. (FH) Archi- 3.) Ma 4.) All tekt, Berthold Hofmann, Breslauer Str. 2, 95349 Thurnau, liegt im oben genannten Zeitraum ebenfalls mit aus. Regenwasserversickerung und -rückhaltung 852 Rigolenboxen 80/80/66 cm VERF = 545 28 m' Fläche = 345 m' Nutzinhalt a) Der die Der ortsü Gla + b) Der vom gemä 212 bis N Glash w$o s 190 c) Der vom gem 0(211 Träg 1, 4, Ste Glas ---e----------e--------e g_ .c t d) Der vom gem 342/2 ..c bis 6,00 210 ..c Glas N e) Die T'"" Geme gemä als 0 u Gla 198/1 n Der "' :i 0, vom gem 198 207/6 Träg 207/16 Ste Gla 198/2 189 207/15 g) Der § 1O 199/1 199 Der Gla 207/20 14
Amtliche Bekanntmachungen Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und der Änderung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplanänderung nicht von Bedeutung ist. Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar: – Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Hof zu Oberflächengewässer, Abwasserentsorgung u. Gewässerschutz – Stellungnahmen des Landratsamtes Bayreuth zu Immissionsschutz, Wasserrecht, Naturschutz – Stellungnahme vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft u. Forsten zu Schutzgut Boden, Fläche – Schallschutzgutachten von um/welt, Nürnberg, vom 06.11.2019 – Bewertung der Rechtanwaltskanzlei F.E.L.S zu Naturschutz/Ausgleich im vorliegenden Bauleitplanverfahren Zudem sind der Planentwurf mit Begründung und die umweltrelevanten Informationen auf der Homepage der Gemeinde Glashütten unter www.glashuetten.de im genannten Zeitraum einsehbar. Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mit- teilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt. Gemeinde Glashütten Glashütten, 27.03.2020 Gez. Werner Kaniewski, 1. Bürgermeister Bekanntmachung Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Thiergarten“ der Gemeinde Mistelgau, Ortsteil Seitenbach Der Gemeinderat der Gemeinde Mistelgau hat mit Beschluss vom 09.03.2020 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Thiergarten“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Änderung des Bebauungsplanes in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan samt Begründung sowie über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau, Bahnhofstr. 35, 95490 Mistelgau, 2. OG, Zimmer 3.05, während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Form- vorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Gemeinde Mistelgau Mistelgau, 27.03.2020 Gez. Karl Lappe, 1. Bürgermeister 15
Amtliche Bekanntmachungen Abfallwirtschaft Wussten Sie schon … … dass Kassenbons nicht in die Papier- sondern in die Restmülltonne gehören? Hintergrund ist, dass Kassenbons oft auf Thermopapier gedruckt werden. Bei diesem speziellen Papier wird der Druck ohne Farbauftrag durch Hitze erzeugt. Ähnlich wie bei einem Foto wird der Farbstoff des Papiers dabei chemisch entwickelt, als Entwicklungssubstanz dient häufig eine Be- schichtung mit Bisphenol A (BPA). Landen die BPA-haltigen Kassenbons im Altpapier, kann der Stoff über recycelte Papierprodukte wie Toilettenpapier in die Umwelt gelangen. BPA ist hormonell wirksam und kann die Fortpflanzungsfähigkeit von Lebewesen beeinträchtigen und somit die Umwelt schädigen. Dasselbe gilt übrigens für vergleichbar erzeugte Eintritts- und Fahrkarten oder Kofferetiketten. Weitere Auskünfte telefonisch unter 0921 / 728 282 oder im Internet auf www.landkreis-bayreuth.de/abfall. mitarbeitenden Familienangehörigen eine besondere Sicherung darstellt, die im Gegensatz zur GRV nur zum Teil über Beiträge finanziert wird. Der Einheitsbeitrag in Pressedienst der AdL ist einkommensunabhängig. Einkommensschwä- der Sozialversicherung für chere Versicherte können zudem einen Beitragszuschuss Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau erhalten. Jeder Monatsbeitrag hat – unabhängig von mög- lichen Beitragszuschüssen – in der AdL bei der Renten berechnung die gleiche Wertigkeit. In der GRV hingegen richtet sich der Beitrag grundsätzlich Grundrente nur für Versicherte der nach der Höhe des erzielten Arbeitsentgelts. Das heißt, je gesetzlichen Rentenversicherung mehr aufgrund des Verdienstes an Beiträgen gezahlt wird, desto höher fällt die spätere Rente aus. Der vom Bundeskabinett am 19. Februar 2020 ver Die Renten derjenigen Arbeitnehmer, die mindestens 33 abschiedete Gesetzentwurf sieht keine Einführung Jahre Pflichtbeitragszeiten in der GRV vorweisen, aber der Grundrente in der Alterssicherung der Landwirte nur eine geringe Rente erhalten, weil sie zwischen 30 (AdL) vor. und 80 Prozent des Durchschnittsentgelts erzielt haben, Nach dem Willen der Koalitionspartner sollen nur Ver sollen ab dem Jahr 2021 durch die Grundrente erhöht sicherte der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) von werden. der Grundrente profitieren. Die Grundrente ist nicht für Nach dem Gesetzesentwurf werden neben der Grund Landwirte, andere Selbständige sowie Beamte, Richter rente auch Freibeträge beim Wohngeld, bei der Grund und Soldaten, vorgesehen, welche nicht in der GRV ver sicherung für Arbeitsuchende, bei der Sozialhilfe und bei sichert sind. Landwirte würden eine solche daher nur den fürsorgerischen Leistungen der Sozialen Entschädi- erhalten können, wenn sie neben ihrer Versicherung in der gung eingeführt. AdL mindestens 33 Jahre sogenannte Grundrentenzeiten Auch hierfür müssen mindestens 33 Jahre Grundrenten- in der GRV zurückgelegt haben. Hierbei sollen laut zeiten zurückgelegt worden sein. Hierbei sollen auch ver- Gesetzentwurf die Zeiten aus der AdL nicht berücksichtigt gleichbare Zeiten, wie zum Beispiel Versicherungszeiten werden. als Landwirt, berücksichtigt werden. Grund hierfür ist, dass die AdL als Alterssicherung für Selbständige in der Landwirtschaft, deren Ehegatten und 16
Amtliche Bekanntmachungen Das Bayernwerk und die Regierung von Oberfranken machen sich jedes Jahr auf die Suche nach den Helden der lokalen Energiezukunft, um sie mit dem Bürger Pressedienst energiepreis Oberfranken auszuzeichnen. Dadurch erfah- der Sozialversicherung für ren noch mehr Menschen von den vielen Impulsen, die Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Bürgerinnen und Bürger setzen. In Oberfranken beginnt nun die nächste Bürgerenergiepreis-Runde, bei der uns Zur Erwerbsminderungsrente auch in diesem Jahr wieder die Regierung von Ober franken unterstützt. hinzuverdienen Die mit insgesamt 10.000 Euro dotierte Auszeichnung Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung geht an Privatpersonen, Vereine, Schulen und Kinder aus der Alterssicherung der Landwirte (AdL) können gärten, die mit ihren Ideen und Projekten einen Impuls für unter bestimmten Voraussetzungen bis 6.300 Euro im die Energiezukunft setzen. Gefördert werden pfiffige und Jahr hinzuverdienen, ohne dass dieses Einkommen außergewöhnliche Ideen und Maßnahmen, die einen der Rente angerechnet wird. Energiebezug haben und sich mit den Themen Energie Außerdem werden auf Erwerbsminderungsrenten keine effizienz oder Ökologie befassen. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft angerechnet – es Ausgeschlossen sind Projekte von Gewerbebetrieben, die sei denn, der Rentenbezieher ist noch Landwirt im Sinne deren eigentlichen Geschäftszweck unterstützen (z. B. ein des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte. Heizungsbauer, der eine neue Wärmepumpe entwickelt hat). Die Landwirtschaftliche Alterskasse zahlt Renten wegen Die Teilnahmebedingungen, die Online-Bewerbung und voller Erwerbsminderung in voller Höhe aus, soweit der Videos der Vorjahressieger sind im Internet unter Hinzuverdienst monatlich 450 EUR nicht übersteigt. Ein www.bayernwerk.de/buergerenergiepreis zu finden. zweimaliges Überschreiten um jeweils einen Betrag bis Bewerben Sie sich für diesen Preis und zeigen Sie allen, zur Hinzuverdienstgrenze bleibt unberücksichtigt. mit welchen Ideen und Projekten Sie die Energiezukunft Das heißt, es können beispielsweise für zehn Monate 450 vorantreiben. Alle Bewerbungen, die bis zum 29. Juni Euro und für zwei Monate jeweils bis zu 900 Euro hinzu- 2020 hochgeladen werden, nehmen in dieser Be wer verdient werden, ohne dass die Rente gemindert wird. bungsrunde teil. Später eingehende Bewerbungen wer- Dies entspricht einem jährlichen unschädlichen Hinzuver- den im Folgejahr berücksichtigt. dienst von 6.300 Euro. Die Gewinner werden durch eine Fachjury benannt, die Bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung gelten auch die Höhe des Preisgeldes festlegt. andere Hinzuverdienstgrenzen. Fragen zum Bewerbungsverfahren beantwortet die Weitere Informationen gibt es unter: Projektverantwortliche des Bayernwerks, Annette Seidel, www.svlfg.de/renten-wegen-erwerbsminderung. Telefon 09 21-2 85-20 82, annette.seidel@bayernwerk.de Fragen zum Thema können per Mail an AK-Leistung@svlfg.de gerichtet werden. Pressedienst der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Bürgerenergiepreis Oberfranken – Betriebsanweisung in vier Sprachen Mein Impuls. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten Unsere Zukunft! und Gartenbau (SVLFG) gibt eine Betriebsanweisung mit Verhaltensregeln und Schutzmaßnahmen zum 10.000 Euro für die Energiezukunft: Coronavirus heraus. Die Betriebsanweisung gibt es in deutscher, polnischer, Bewerben Sie sich jetzt! rumänischer und russischer Sprachversion. Jeder Mensch beeinflusst mit seinem Verhalten die Umwelt. Die SVLFG empfiehlt insbesondere allen Arbeitgebern, Obwohl eine gesunde Umwelt den Meisten am Herzen sie in den Betrieben auszuhängen, um die aktuell starke liegt, sehen viele Menschen ihre Möglichkeiten zu nachhal- Verbreitung des Virus zu verlangsamen. tigem Handeln im Alltag nicht. Umso wichtiger sind Vorbil- Die Dokumente können aus dem Internet über den Link der, die Umweltschutz und nachhaltigen Umgang mit Ener- www.svlfg.de/betriebsanweisungen heruntergeladen wer- gie vorleben. Viele Energiehelden, klein und groß, bringen den. Dort sind sie unter den Betriebsanweisungen für mit ihrem lokalen Engagement die Energiewende voran. Biostoffe in allen vier Sprachen zu finden. 17
Amtliche Bekanntmachungen ANGEBOTE DES KREISJUGENDRINGS APRIL und MAI 2020 Der Kreisjugendring und der Stadtjugendring Bayreuth haben gemeinsam mit dem Bund der Katholischen Jugend Bayreuth, dem Jugendamt der Erzdiözese Bamberg Dekanatsstelle Bayreuth und der Evangelischen Jugend Bayreuth-Bad Berneck ein neues Schulungssystem zur Fortbildung für Jugendleiter/innen und in der Jugendarbeit Tätige entwickelt. Eines der Ziele dieser Umstrukturie- rung ist es, ausreichend Schulungen zur Beantragung der Juleica anbieten zu können. AUFSICHTSPFLICHT, JUGENDSCHUTZ, RECHTSFRAGEN am Samstag, 25. April Das neue Schulungssystem beginnt mit einer Basisschulung für Jugendleiter/innen. Nach einer Einführung in die Themen Jugendschutz, Aufsichtspflicht und Haftung im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit gibt es die Möglichkeit, rechtliche Fragen in diesem Bereich anzubringen. Weiter beschäftigt sich die Schulung mit Versicherungsfragen und es werden praktische Tipps und Anregungen für die Jugendarbeit gegeben. Wo: Landratsamt Bayreuth, Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth Beginn: 09.00 Uhr Ende: 18.00 Uhr Kosten: 15,- € (inkl. Mittagsimbiss) VOLLVERSAMMLUNG IN PEGNITZ am Donnertag, 07. Mai Die Frühjahrsvollversammlung findet in den Räumlichkeiten des THW in Pegnitz um 19.00 Uhr statt. Neben den Delegierten und geladenen Gästen sind auch interessierte Besucher willkommen. PÄDAGOGIK UND KOMMUNIKATION am Samstag, 16. Mai In der Schulung „Pädagogik und Kommunikation“ werden wichtige Inhalte zu verschiedenen Führungsstilen, Gruppenprozessen, Altersstufen und dem Umgang mit Problemen angesprochen. Außerdem geht es um die Grundlagen der Kommunikation und Gesprächsführung. Ergänzt wird die Schulung durch die Erarbeitung von Kompetenzen für Konfliktgespräche. Wo: Landratsamt Bayreuth, Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth Beginn: 09.00 Uhr Ende: 18.00 Uhr Kosten: 15,- € (inkl. Mittagsimbiss) ERSTE-HILFE-KURS am Samstag, 23. Mai Im Rahmen der Jugendleiterschulungen findet in Zusammenarbeit mit den oben genannten Partnern sowie den Maltesern Bayreuth ein Erste-Hilfe-Kurs für Jugendleiter/innen statt. Ein erfahrener Sanitätsausbilder leitet die Teilnehmer/innen zu passenden Maßnahmen im Notfall an. Wo: Malteser Schulungszentrum, Wirthstraße 2, 95445 Bayreuth Beginn: 08.30 Uhr Ende: 16.00 Uhr Nähere Informationen zu allen Veranstaltungen: Kreisjugendring-Geschäftsstelle, Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth Tel.: 0921/728-198 Fax: 0921/728-88-198 e-Mail: kreisjugendring@lra-bt.bayern.de, Internet: www.kjr-bayreuth.de 18
Die Gemeinden informieren 3. Bauleitplanung der Gemeinde Mistelgau / Land- kreis Bayreuth; 3.1 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Mashalder“ Mistelgau im beschleunigten Verfahren gem. § 13 b BauGB; Billigungsbeschluss Sachverhalt: Der Gemeinderat Mistelgau hat in der Sitzung am 18.11. 2019 die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungs planes „Mashalder“ Mistelgau beschlossen. Der Geltungs- bereich der 2. Änderung und Erweiterung „Mashalder“ Mistelgau erstreckt sich auf die Fl. Nrn. 1153 Tlf., 1145 Tlf., 1146, 1147, 1281 Tlf., 1193, 1194 und 1195, jeweils der Gemarkung Mistelgau. NAC H R I C H TEN Die Verwaltung wurde beauftragt, einen Planentwurf durch aus dem Mistelgauer Gemeinderat die Ingenieurgesellschaft Koch mbH, Danziger Str. 12, 95478 Kemnath, erstellen zu lassen. Sitzung vom Montag, 09.03.2020, im Rathaus Der Planentwurf samt Begründung jeweils in der Fassung Mistelgau vom 02.03.2020 durch die Ingenieurgesellschaft Koch Beginn der Sitzung: 19:36 Uhr mbH, Danziger Str. 12, 95478 Kemnath, liegt dem Ge Ende der Sitzung: 22:17 Uhr meinderat nun vor. Für die dafür anstehende Flächen Anwesend waren: 1. Bürgermeister Karl Lappe nutzungsplanberichtigung wurde ein Entwurf in der Fas- und 14 Gemeinderatsmitglieder sung vom 02.03.2020 von Horstmann & Partner PartGmbB, Badstr. 13, 95444 Bayreuth, angefertigt. Dieser liegt dem Entschuldigte Gemeinderatsmitglieder: Gemeinderat ebenfalls vor. Herr Gerald Fichtel, Herr Joachim Bursian Von der Presse: – Beschluss: Zuhörer: 1 Der Gemeinderat billigt den vorliegenden Bebauungs 1. Bürgermeister Karl Lappe eröffnet die Sitzung und stellt planentwurf in der Fassung vom 02.03.2020 samt Begrün- fest, dass alle Mitglieder des Gemeinderates Mistelgau dung von der Ingenieurgesellschaft Koch mbH, Danziger ordnungsgemäß geladen wurden. Der Gemeinderat ist mit Str. 12, 95478 Kemnath. 15 Mitgliedern anwesend, so dass Beschlussfähigkeit Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem vorliegenden Ent- gegeben ist. Im Anschluss begrüßt er alle Gemeinderats- wurf das Bauleitplanverfahren im beschleunigten Verfahren mitglieder und die weiteren Anwesenden. nach § 13 b ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen. Der Flächennutzungs- A) ÖFFENTLICHE SITZUNG plan der Gemeinde Mistelgau soll mit vorliegendem Entwurf von Horstmann & Partner PartGmbB im Wege der Berich 1. Genehmigung der Niederschrift vom 10.02.2020 tigung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 angepasst werden. Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der Sitzung (15 : 0) vom 10.02.2020. (15 : 0) 3.2 1. Änderung des Bebauungsplanes „Thiergarten“, Orts Herr Bürgermeister Lappe informiert den Gemeinderat teil Seitenbach – Beschlussmäßige Behandlung der ergänzend über den Unimog im Bauhof Mistelgau: Bedenken und Anregungen aus den Beteiligungsver- Kilometerstand: 154.350 zum 13.02.2020 mit 8.200 Be fahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (Öffentliche Auslegung) triebsstunden. und § 4 Abs. 2 BauGB (Behörden u.- sonstigen TÖB), Billigungsbeschluss, Satzungsbeschluss 2. Bauanträge 2.1 Bauantrag auf Ausbau eines Dachgeschosses mit 1. Beschlussmäßige Behandlung der eingegangenen Neubau zweier Dachgauben auf Fl. Nr. 263, Gemar- Stellungnahmen: kung Frankenhaag, Streit 16. Zum Planentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Beschluss: „Thiergarten“ von Dipl.-Ing. (FH) Architekt, Berthold Hof- Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu (15 : 0) mann wurden gem. § 3 Abs. 2 BauGB die Öffentlichkeit im Zeitraum vom 03.02.2020 – 04.03.2020 und gem. § 4 Abs. 2 2.2 Tekturantrag – Neubau Kindertagesstätte Mistelgau – BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be- der Gemeinde Mistelgau, Bahnhofstr. 35, 95490 Mis lange mit Schreiben vom 29.01.2020 zur Stellungnahme bis telgau, zur Errichtung von Winkelstützwänden mit spätestens 04.03.2020 beteiligt. Zaun im südlichen Gartenbereich auf Fl. Nr. 60, Ge- Es können nun die Bedenken und Anregungen aus den markung Mistelgau, Krippleinstraße 16. Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB u. § 4 Abs. 2 BauGB Beschluss: beschlussmäßig behandelt werden. Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu (15 : 0) 19
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