AMTSBLATT der Gemeinde Klipphausen
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AMTSBLATT der Gemeinde Klipphausen www.klipphausen.de Ausgabe 6/2021 · 1. Juni 2021 · 9. Jahrgang Müllers Lust dauert noch an Werner Hebeld aus Wildberg betreut mit seiner Frau seit über zehn Jahren die Miniaturmühle der Gemeinde in Gauernitz. Der jetzt 80-jährige Mühlenchef möchte das noch eine Weile tun, wenngleich sich schon mal interessierte Nachfolger bei der Gemeinde melden könnten. Werner Hebeld ist schon ganz kribbelig. „Ich kann die neue Saison kaum erwarten“, sagt der Wildberger. Vor wenigen Tagen hat er seinen 80. Geburtstag gefeiert. „Solange ich noch fit bin, möchte ich mit meiner Frau dieses Wunderwerk der Technik betreuen“, meint er. Werner Hebeld ist seit 2009 Chef der kleins- ten noch produzierenden Getreidemühle Deutschlands, die im idyllischen Eichhörnchengrund in Gauernitz steht und im Besitz der Gemeinde Klipphausen ist. In diesem technischen Kleinod aus dem Jahr 1974 ist alles im Maßstab 1:5: Mühlengebäude, Maschinenhaus, Wasserrad, Wirtschaftsgebäude und auch die Tausenden originellen filigranen Details wie Schaufel, Sense, Rechen, Blumenkästen, Dezimalwaage, Bettlaken, Mehlsäck- chen, Vasen, Figuren und anderes. n Bald gibt es wieder Gugelhupf Es grünt und blüht jetzt im Mühlenareal. In den Anlagen geben die Blumen und Stauden mit ihren Farbtupfern einen wunder- schönen Kontrast zum satten Grün des Grases, dazu auch die reizvolle Blutbuche hinter der Mühle. Vögel zwitschern, auch der Buntspecht, der sich im Stamm einer Erle, die im August 2011 von einem Kugelblitz getroffen worden war, seine Höhle einge- richtet hat, macht sich bemerkbar. „Es ist sehr schade, dass wir Ein Blick in die schöne Anlage im Eichhörnchengrund in Gauernitz. nicht schon zu Pfingsten öffnen konnten. Corona ließ das aber noch nicht zu“, bemerkt er. Auch seine Frau Ilona ist traurig, dass es noch nicht mit der Wiedereröffnung geklappt hat. Den Winter über hat sie alles für die neue Saison vorbereitet, die Gardinen und Deckchen gewaschen, Accessoires geputzt und geflimmert und anderes mehr. Gern hätte sie schon zu Pfingsten den belieb- ten Mühlenkuchen aus dem Weizenmehl der Mühle gebacken, Gugelhupf genannt, der bei den Besuchern sehr beliebt ist. „Wir hoffen, dass es bald wieder losgehen kann“, sagt sie. Das wünscht sich auch der Bauhof der Gemeinde, der wieder in der Anlage Gras gehauen und mit Farbe das Mühlengebäude aufge- frischt hat. Die Holzfiguren am Mühlengebäude wird Werner Hebeld erst aufstellen, wenn es wärmer ist. „Die Feuchtigkeit würde sonst den Gegenständen zu sehr zusetzen“, sagt er. So werden die Waschfrau mit Zuber, Fuhrwerke, Sägebock und weitere Dinge, die mit für ein liebliches Flair sorgen, wohl erst ihren traditionellen Standort erhalten, wenn wieder die Besucher in die Anlage kommen. Werner Hebeld in seinem „Reich“: Der Werkstatt in seinem Grundstück in Wildberg. Bitte lesen Sie weiter auf Seite 18
Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Klipphausen Ausgabe 06/2021 Amtliche Bekanntmachungen n Bereitschaftsdienst n Öffnungszeiten der der Gemeinde Klipphausen Gemeindeverwaltung Klipphausen mit den Ortsteilen Weistropp, Hühndorf, Kleinschön- Aktuell ist die Gemeindeverwaltung Klipphausen samt Bürger- berg, Sachsdorf, Klipphausen, Sora, Lampersdorf, büro für den Besucherverkehr geschlossen. Für notwendige Lotzen, Röhrsdorf, Pinkowitz, Gauernitz, Constappel Verfahren und Anträge muss vorab telefonisch oder per E-mail und Wildberg ein Termin vereinbart werden. 035204/21 70 Montag 09.00 bis 12.00 Uhr Trinkwasser: 0151/14 828 280 oder 0151/14 828 281 Dienstag 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr Abwasser: 0151/14 828 282 oder 0151/14 828 283 Mittwoch geschlossen Straßenbeleuchtung: 035204/ 21755 Donnerstag 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr jeweils zu den Dienstzeiten Freitag 07.00 bis 12.00 Uhr Havariedienst Trinkwasser/Abwasser: 0171/7114183 Im Gebäude besteht die Pflicht zum Tragen eines medizinischen außerhalb der Dienstzeiten Mund- und Nasenschutzes sowie zur Einhaltung der Abstandsre- geln. n Bereitschaftsdienst für den Bereich Scharfenberg Telefon: 035204/2170 n Außenstelle Burkhardswalde zu den Dienstzeiten Aktuell bleibt die Außenstelle in Burkhardswalde geschlossen. Havariedienst: Trinkwasser: 0173/5 74 88 92 n Rufnummern Gemeindeverwaltung Kommunalservice Brockwitz-Rödern Gemeindeverwaltung Klipphausen: 035204 2170 (werktags zw. 15:30–6:45 Uhr sowie an Sonn- und Außenstelle Bürgerbüro Burkhardswalde: 035245 729001 Feiertagen) Einwohnermeldeamt Klipphausen: 035204 21720 o. 21721 Abwasser: 0171/7 11 41 83 Gemeinde Klipphausen Internet: www.klipphausen.de n Bereitschaftsdienst für den Bereich Triebischtal E-Mail: gemeindeverwaltung@klipphausen.de Trinkwasser: 03523/774120 Außerhalb der Dienstzeiten sowie n Sprechzeiten Friedensrichterin Frau Fiebiger sonn- und feiertags: 0173/5748892 Friedensrichter Herr Richter Abwasser: 0172/3533470 Dienstag, den 15. Juni 2021, in der Zeit von 17.00 bis Abwasser Taubenheim und Ullendorf: 03521/760512 18.00 Uhr in den Vereinsräumen in Klipphausen, Talstraße 3. E-Mail: friedensrichter@klipphausen.net n Technischer Bereitschaftsdienst Tyczka Totalgaz Telefon: 0800/2566611 n Fäkalienabfuhr Klipphausen Enno Fischer 0351/8 30 26 62 Die Gemeinde Klipphausen begrüßt info@ennofischer.de folgende neue Erdenbürger: n Fäkalienabfuhr ehemals Triebischtal Abfuhr und Entsorgung OHG 03521/733849 Ben Deutscher 02. 03. 2021 Taubenheim info@ae-meissen.de Adrian Schirner 15. 04. 2021 Weistropp n Bereitschaftsdienst der ENSO Energie Ella Gumprich 19. 04. 2021 Seeligstadt Sachsen Ost GmbH Störungsnummer: Leni-Lynn Belch 22. 04. 2021 Kettewitz Gas: 0351 50178880 Strom: 0351 50178881 Servicenummer: 0800 0320010 (kostenfrei) e-Mail:service-netz@enso.de Das nächste Amtsblatt n NOTRUFE Polizei 110 der Gemeinde Klipphausen erscheint Notruf 112 am 1. Juli 2021. Regionalleitstelle Dresden 0351/501210 Redaktionsschluss ist am 17. Juni 2021. Leitstellenruf priorisiert 0351/19296 Krankentransport 0351/19222 Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117 Polizeirevier Meißen 03521/4720 Herausgeber: Gemeindeverwaltung Klipphausen • Talstraße 3 • 01665 Klipphausen Faxeingang Gehörlose 0351/8155130 • Tel.: 035204 2170, Fax: 035204 21729 • www. Klipphausen.de, n Sammeltermine: Gemeindeverwaltung@Klipphausen.de • Verantwortlich: für den amtlichen Teil: Restmüll 01., 15. und 29.06.2021 Bürgermeister Mirko Knöfel • für den nichtamtlichen Teil: die jeweiligen Unterzeich- Gelber Sack/Gelbe Tonne 01., 15. und 29.06.2021 ner, bzw. Vereine und sonstige Gemeinschaften Gesamtherstellung, Blaue Tonne (240 l) 23.06.2021 Anzeigen und Vertrieb: RiEDEL GmbH & Co. KG – Verlag für Kommunal- und Bürgerzei- Bioabfall 01., 08., 15., 22. und 29.06. 2021 tungen Mitteldeutschland • Gottfried-Schenker-Straße 1, 09244 Lichtenau, OT Ottendorf, Telefon: 037208/876-100, Fax: 037208/876299, Alle Informationen zu Sammelterminen entnehmen Sie E-Mail: info@riedel-verlag.de. Es gilt die Anzeigenpreisliste 2020. C bitte dem Abfallkalender. Erscheinungsweise: Das Amtsblatt erscheint monatlich, kostenlos zur Selbstabholung. M Y Auflage: 5.000 Exemplare K
Ausgabe 06/2021 Amtsblatt der Gemeinde Klipphausen Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen n Einladung Gemeinderatssitzung Die Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, dem 15. Juni Alles Gute 2021, um 19.00 Uhr in der Turnhalle der Grundschule Naustadt statt. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Aushängen der Bekanntmachungstafeln oder dem Sitzungskalender im Internet unter www.klipphausen.de. Wir gratulieren Wir gratulieren allen Jubilaren zum n Sitzung Verwaltungsausschuss Geburtstag und wünschen Ihnen Die Sitzung des Verwaltungsausschusses findet am Diens- alles erdenklich Gute, Gesundheit und tag, dem 22. Juni 2021, um 19.00 Uhr in der Gemeindever- waltung Klipphausen statt. Die Sitzung ist nicht öffentlich. einen schönen Verlauf Ihres Festes. 05. 06. Ernst Paul Rothschönberg 73 n Einladung 06. 06. Luzie Dworatzek Ullendorf 92 Sitzung Ortschaftsrat Tanneberg 07. 06. Arndt Hönicke Burkhardswalde 83 Die Sitzung des Ortschaftsrates Tanneberg findet am Mitt- 09. 06. Ursula Hanschmann Ullendorf 87 woch, dem 16. Juni 2021, um 19.00 Uhr im Pavillon im Park Tanneberg statt. 12. 06. Kurt Woiterski Weistropp 81 12. 06. Gisela Stelzer Schmiedewalde 78 Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Aushängen der Bekanntmachungstafeln oder dem Sitzungskalender im Internet 13. 06. Margot Hammer Rothschönberg 89 unter www.klipphausen.de. 13. 06. Günter Pietzsch Röhrsdorf 84 13. 06. Gisela Krumbholz Weistropp 74 Es wird darauf hingewiesen, dass aus Gründen des Gesund- heitsschutzes nur begrenzte Kapazitäten für die Öffentlichkeit 13. 06. Klaus Riemer Taubenheim 74 zur Verfügung stehen. 14. 06. Siegfried Fleischer Klipphausen 82 15. 06. Bernd Lößner Tanneberg 83 16. 06. Annelies Jaeschke Naustadt 90 n Beschlüsse des Technischen Ausschusses 18. 06. Regina John Röhrsdorf 82 vom 18. Mai 2021 19. 06. Heidrun Röthig Rothschönberg 72 Der Technische Ausschuss stimmt der Voranfrage zum Neubau 21. 06. Ingrit Reck Wildberg 86 Wochenendhaus/Bungalow auf dem Flurstück 17/5 Gemarkung 21. 06. Wolfgang Fleischer Kleinschönberg 80 Naustadt unter Auflagen zu. 23. 06. Christine Woiterski Weistropp 79 Beschluss Nr.: 44-04/2021 25. 06. Margot Holzmüller Miltitz 74 Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag auf Umbau/Sanie- 30. 06. Peter Balke Taubenheim 76 rung ehem. Schweinestall Rittergut Batzdorf und Umnutzung als Lager, Schuppen, Garage, Unterstand auf den Flurstücken 164/1 und 164d Gemarkung Batzdorf zu. Beschluss Nr.: 45-04/2021 In eigener Sache Der Technische Ausschuss stimmt der Voranfrage zum Neubau In eigener Sache: eines Einfamilienhauses auf dem Flurstück 21/3 Gemarkung So kommt das Amtsblatt Klipphausen Naustadt nicht zu. Beschluss Nr.: 46-04/2021 zusätzlich in Ihren elektronischen Briefkasten … Der Technische Ausschuss stimmt der Sanierung des Wohnhaus- Bestellen Sie Ihre elektronische giebels und dem Einbau von zwei Dachflächenfenstern auf dem C M Ausgabe kostenfrei per e-Mail Y Flurstück 205/8 Gemarkung Reppnitz zu. K Beschluss Nr.: 47-04/2021 unter newsletter@riedel-verlag.de
Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Klipphausen Ausgabe 06/2021 Amtliche Bekanntmachungen n Bericht über die Gemeinderatssitzung am 20. April 2021 1. Dritte Änderung der Satzung über die öffentliche Trinkwas- schrieben werden. Am 09.04.2021 übergab dazu die Arbeitsge- serversorgung für das Versorgungsgebiet Triebischtal meinschaft ein Nachtragsangebot. Das Ingenieurbüro Frank hat den Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 17.11.2020 auf der Nachtrag geprüft und zur Beauftragung empfohlen. Durch die Grundlage der Gebührenkalkulation TW Versorgungsgebiet Trie- Vergabe der Leistung als Nachtrag entfällt der Koordinationsauf- bischtal die Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die öffent- wand mit einer weiteren Firma. So soll eine Störung des Bauablaufs liche Trinkwasserversorgung in der Gemeinde Klipphausen (Wasser- vermieden werden. Die Kosten liegen im kalkulierten Budget. versorgungssatzung – WVS) beschlossen. Der Gemeinderat stimmte diesem Beschluss ebenfalls mehrheitlich Dabei erhebt die Gemeinde für ihre öffentliche Einrichtung der Trink- zu. wasserversorgung für das Versorgungsgebiet Triebischtal einheitli- che Gebühren. Die Trinkwassergebühr wird in Form einer Grundge- 3. Beschlussfassung zur überplanmäßigen Ausgabe für die bühr und einer Verbrauchsgebühr erhoben. Die Verbrauchsgebühr Gewässerunterhaltung Scharre Taubenheim wird für die Entnahme von Trinkwasser aus dem Versorgungsnetz Im Haushaltsplan der Gemeinde sind im Haushaltsjahr 2021 insge- erhoben. Die Grundgebühr wird für die Vorhaltung der öffentlichen samt 65.000 € für die Gewässerunterhaltung Scharre im Ortsteil Einrichtung der Trinkwasserversorgung erhoben. Taubenheim vorgesehen. Davon sollen entsprechend der Förderfä- Es entstand dadurch eine Nachkalkulation für das Versorgungsge- higkeit 30.000 € über die vom Freistaat in Aussicht gestellte Gewäs- biet Triebischtal des Büros KEM Kommunalentwicklung Mittel- serpauschale finanziell abgedeckt werden und 35.000 € über eige- deutschland GmbH für den Zeitraum 2013 bis 2019 sowie eine ne Haushaltsmittel. Aufgrund der akuten Gefahr des weiteren Vorauskalkulation für den Zeitraum 2020 bis 2025. Einsturzes des Kanals soll der Auftrag zur Ausführung der Bauleis- tungen umgehend vergeben werden. Nach Rücksprache mit der Ein Schreibfehler in der Vorauskalkulation 2020 bis 2024 machte Landesdirektion Dresden konnte noch keine Aussage getroffen den Beschluss jedoch angreifbar. Die Verwaltung entschied sich, werden, ob aufgrund der derzeitigen Situation auch im Jahr 2021 den Beschluss aufzuheben und eine erneute Beschlussfassung mit einer vom Freistaat gewährten Finanzhilfe für die Gewässerun- unter Vorlage der korrigierten Fassung der Kalkulation für die terhaltung gerechnet werden kann. Da der Gemeinde noch kein Wasserversorgung Triebischtal war herbeizuführen. Bescheid über den Erhalt einer Zuwendung als Gewässerpauschale Für die Beschlussvorlage fand sich keine Mehrheit im Gemeinderat. vorliegt, muss die Gemeinde die Gesamtkosten des günstigsten Anbieters vorerst komplett über Haushaltsmittel abdecken, sodass 2. Vergabe- und Lieferleistungen für den Breitbandausbau sich überplanmäßige Ausgaben ergeben. 2.1 Nachtrag für die Lieferung Material – Los 1 Wenn die Gemeinde im Laufe des Jahres einen Bescheid über eine In der Gemeinderatssitzung vom 03.11.2020 erfolgte die Vergabe pauschale Finanzhilfe zur Gewässerunterhaltung zweiter Ordnung des Materialloses 1 an die Connect Com GmbH. Begründet u. a. erhält, könnte der förderfähige Teil der Unterhaltung Scharre über durch die Nachmeldung weiterer Kundenstandorte hat das diese Finanzpauschale abgerechnet werden. Planungsbüro seim&partner der Gemeinde Klipphausen ein Nach- Dieser überplanmäßigen Ausgabe stimmte der Gemeinderat mehr- tragsangebot übergeben. heitlich zu. Das Nachtragsangebot wurde vom Planungsbüro geprüft und zur Beauftragung empfohlen. Die Mehrkosten beim Material werden 4. Vergabe von Bauleistungen für die Gewässerunterhaltung durch die Vergabegewinne in den Materiallosen ausgeglichen. Scharre Taubenheim Der Gemeinderat stimmte dem Beschluss mehrheitlich zu. Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung wurden 3 Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Zur Angebotseröffnung am 2.2 Erster Nachtrag für die Vergabe von einer Tiefbauleistung 01.04.2021 lagen drei Angebote vor. Die Prüfung durch die Gemein- des Loses 3 Cluster Seeligstadt deverwaltung ergab, dass das wirtschaftlichste Angebot von der Fa. In der Gemeinderatsitzung vom 06.04.2021 erfolgte die Vergabe des Schacht- und Fuhrbetrieb Günter Vogt abgegeben wurde. Im Clusters Seeligstadt an die ARGE Breitbandnetz Klipphausen Lose Rahmen der Projektvorbereitung wurden Kosten in Höhe von ca. 3 + 4 Coswiger Tief- und Rohrleitungsbau GmbH/Teichmann Bau 50.000 € brutto geschätzt. GmbH. Nicht enthalten waren die Leistungen zur Mitverlegung und Montage der Trinkwasserleitungen. Diese sollten separat ausge- Dieser Vergabeleistung stimmte der Gemeinderat zu n Bericht über die Gemeinderatssitzung am 11. Mai 2021 1. Abwasserentsorgung und Trinkwasserversorgung in der waltung eine Gebührenkalkulation vorgelegt werden, welche Gemeinde Klipphausen verschiedene Optionen zur Neugestaltung der Ver- und Entsorgung 1.1 Neukalkulation der Abwasserentsorgungsgebiete beinhaltet. Dabei soll vordergründig die Zusammenlegung der Klipphausen und Triebischtal Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsbereiche unter- Die Ver- und Entsorgungsgebiete Klipphausen und Triebischtal sucht werden. wurden nach dem Zusammenschluss beider Gemeinden im Jahr Der Gemeinderat stimmte dem Beschluss mehrheitlich zu. 2012 beibehalten. Laut einem sogenannten Vereinigungsvertrag wurde festgelegt, dass die getrennten Ver- und Entsorgungsberei- 1.2 Änderung der Satzung über die öffentliche Trinkwasserver- che bis spätestens 31.12.2021 bestehen bleiben. Demzufolge ist sorgung in der Gemeinde Klipphausen im Versorgungsge- der Gemeinderat verpflichtet, darüber zu befinden, in welcher Form biet Triebischtal die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung ab dem Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung im November 2020 auf der 01.01.2022 fortgeführt werden sollen. Grundlage der Gebührenkalkulation TW Versorgungsgebiet Trie- Der Gemeinderat Klipphausen verpflichtet sich, bis 31.12.2021 eine bischtal die Änderung der Satzung über die öffentliche Trinkwasser- C M Entscheidung über die zukünftigen Ver- und Entsorgungsbereiche versorgung in der Gemeinde Klipphausen beschlossen. Ein Schreib- Y K zu treffen. Als Entscheidungsgrundlage muss von der Gemeindever- fehler in der Vorauskalkulation 2020 bis 2024 machte jedoch den
Ausgabe 06/2021 Amtsblatt der Gemeinde Klipphausen Seite 5 Amtliche Bekanntmachungen Beschluss angreifbar. Die Verwaltung entschied sich, den Beschluss Der Gemeinderat Klipphausen stimmt dem Vorschlag der Übertra- aufzuheben. Eine erneute Beschlussfassung unter Vorlage der korri- gung der restlichen Spendenmittel für Asylsuchende je zur Hälfte an gierten Fassung der Kalkulation für die Wasserversorgung Trie- den Verein Coswig - Ort der Vielfalt e. V. und die Stiftung Leben und bischtal musste herbeigeführt werden. Arbeit Wilsdruff zu. In der Sitzung im April 2021 hat der Gemeinderat den Beschluss zur Aufhebung der Satzung gefasst, der Beschlussvorschlag zur 4. Änderung der Satzung über den Besuch einer gemeindli- Satzungsänderung wurde abgelehnt. chen Kindereinrichtung der Gemeinde Klipphausen Durch die Ablehnung entstand ein Finanzdefizit von über 200.000 €, Zur Verbesserung der Personalsituation in den Kindertageseinrich- welches erhebliche Auswirkungen bei Unterhaltung und Investitio- tungen wurde im Oktober 2019 in Abstimmung mit dem Arbeitskreis nen im Trinkwasserbereich Triebischtal zur Folge gehabt hätte. „Kita“ die Betreuungsatzung um eine dreiwöchige Urlaubspflicht der Daher legte der Bürgermeister Widerspruch gegen die Beschlüsse betreuten Kinder ergänzt. Zukünftig wird die Pflicht in eine Empfeh- ein. Das bedeutet, der Beschluss ist in seinem Vollzug gehemmt und lung umformuliert. erneut im Gemeinderat zu beraten und zu beschließen. Die Möglichkeit zur Wahl von zwei Betreuungsstunden im Hort Die Verwaltung hat auf Grundlage der geänderten Gebührenkalkula- entspricht durch angepasste Busfahrzeiten nicht mehr dem Bedarf tion einen neuen Beschlussvorschlag vorgelegt, welcher insbeson- der Familien. 7 von 440 Kindern nutzen dieses Angebot (Stand April dere die Verzinsung an die anderen Ver- und Entsorgungsgebiete 2021). Die Streichung des Angebotes wird empfohlen, damit mehr angleicht. Daraus ergibt sich eine Senkung der ursprünglich geplan- Planungssicherheit für den Personaleinsatz entsteht. Die bestehen- ten Trinkwassergebühr. Dieser wurde im Verwaltungsausschuss am den Vereinbarungen zur zweistündigen Betreuung erhalten bis zum 27.04.2021 ausführlich vorgestellt und diskutiert. Schuljahresende 31.08.2021 Bestandsschutz. Der Gemeinderat Klipphausen stimmte mehrheitlich für die Satzung Voraussetzung zur Nutzung einer ganztägigen Ferienbetreuung im zur 3. Änderung der Wasserversorgungssatzung in der Gemeinde Hort, ohne zusätzliche Gebühren, ist die 12-monatige Buchung von Klipphausen im Versorgungsgebiet Triebischtal. 6 Betreuungsstunden. Diese wird sichergestellt, indem eine Ände- rung des Betreuungsumfangs nur einmal innerhalb von 12 Monaten 2. Vergabe- und Lieferleistungen zulässig ist. Ansonsten ist die Finanzierung der ganztägigen Hortbe- 2.1 Traktor für den Bauhof treuung nicht abgesichert. Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung wurden 3 Firmen zur Für die Umsetzung dieser Festlegungen ist die Änderung der Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Zur Angebotseröffnung Satzung über den Besuch einer gemeindlichen Kindereinrichtung lagen 2 Angebote vor. Die Prüfung durch die Gemeindeverwaltung der Gemeinde Klipphausen (Betreuungssatzung Kindereinrichtun- ergab, dass das wirtschaftlichste Angebot von der Fa. BayWa AG gen) erforderlich. Technik abgegeben wurde. Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich Der Gemeinderat Klipphausen beschließt mehrheitlich die Änderung für den Kauf. der Satzung über den Besuch einer gemeindlichen Kindereinrich- tung der Gemeinde Klipphausen. 3. Kommunale Finanzwirtschaft 3.1 Aufnahme eines Darlehens 5. Satzung zur Verfahrensregelung über die Werbung für politi- Die Gemeinde Klipphausen plant entsprechend der Ermächtigung sche Zwecke auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen aus der Haushaltssatzung 2020 die Neuaufnahme eines Darlehens während der Wahlkampfzeit entsprechend dem vorliegenden Ablauf- und Zahlungsplan für das Politische Parteien, Organisationen und Wählervereinigungen Vorhaben Breitbanderschließung. Die Kreditaufnahme wurde vom haben das Recht, vor den Wahlen Wahlwerbung zu betreiben. Die Rechts- und Kommunalamt als Aufsichtsbehörde bereits geneh- Wahlwerbung beinhaltet neben der Plakatierung und Aufstellung migt. Der Gemeinderat stimmte der Darlehnsaufnahme mehrheitlich von Großflächenschildern auch Lautsprecherwerbung und Informa- zu. Bei Änderung der Konditionen wird der Bürgermeister ermäch- tionsstände. Mit der Satzung sollen klare Richtlinien und Vorgaben tigt, über die Neuaufnahme des Darlehens mit dem günstigsten für die Wahlkampfzeit festgelegt werden. Angebot neu zu befinden. Der Gemeinderat Klipphausen beschließt einstimmig die Satzung zur Verfahrensregelung über die Werbung für politische Zwecke auf 3.2 Verwendung der Pauschale Ländliche Entwicklung für das öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen während der Wahlkampf- Jahr 2021 zeit Zur Stärkung des ländlichen Raumes im Freistaat Sachsen erhält die Gemeinde eine Pauschale im Jahr 2021. Diese Mittel stehen den 6. Verzichtserklärung Vorkaufsrechte Kommunen zweckfrei zur Verfügung. Der Gemeinderat Klipphausen beschließt, auf das gesetzliche Der Gemeinderat hat beschlossen, die Pauschale zur Stärkung des Vorkaufsrecht für nachstehend aufgeführte Flurstücke zu verzichten: ländlichen Raumes für die Sanierung des Kalkbergwerkes Miltitz, 1. Gemarkung: Miltitz die Anschaffung eines Fahrzeuges sowie eines Thermokoffers für Flurstück: 669 c den Bauhof, die Erneuerung der Homepage und den Grunderwerb Nutzungsart: Gartenland des Dorfplatzes Piskowitz einzusetzen. 2. Gemarkung: Constappel Flurstück: 63 o 3.3 Verwendung der Spenden Asyl Nutzungsart: Wohngrundstück In den Jahren 2016 bis 2018 gingen auf dem Konto der Gemeinde 3. Gemarkung: Reichenbach Spenden für Asyl ein. Mit entsprechenden Beschlüssen hat der Flurstück: 66/1 Gemeinderat über die Annahme dieser Spenden entschieden. Ein Nutzungsart: Gartenland Großteil der Spenden wurde in den vergangenen Jahren für die 4. Gemarkung: Weistropp Betreuung der Asylsuchenden, welche im Interimsquartier Ullendorf Flurstück: 303 b untergebracht waren, eingesetzt. Nutzungsart: Gartenland Von den Spenden befindet sich gegenwärtig noch ein Restbetrag 5. Gemarkung: Röhrsdorf auf dem Gemeindekonto. Da nun in den kommenden Jahren mit Flurstück: 47/3 keiner weiteren Unterbringung von Asylsuchenden in unserem Nutzungsart: Wohnbau- und Landwirtschaftsfläche C Gemeindegebiet zu rechnen ist, schlägt die Verwaltung vor, diese 6. Gemarkung: Sachsdorf M Y K Mittel an einen Träger zur weiteren Verwendung von gemeinnützigen Flurstücke: 181/6, 182/4 und 182/9 Projekten im Rahmen der Asylbetreuung zu übertragen. Nutzungsart: Wohngrundstück
Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Klipphausen Ausgabe 06/2021 Amtliche Bekanntmachungen n Satzung der Gemeinde Klipphausen zur Verfahrensregelung über die Werbung für politische Zwecke auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen während der Wahlkampfzeit (Wahlwerbungssatzung) bzw. dem Gemeinderat sowie diese und zugelassene Einzelbe- Aufgrund des § 8 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in werber zum Bürgermeister der Gemeinde Klipphausen und der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007 (BGBl. Initiatoren von Volks- und Bürgerentscheiden. I S. 1206), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom Berechtigte sind auch Personen, die im Auftrag der vorgenann- 29. November 2018 (BGBl. I S. 2237), der §§ 18 und 21 des ten politischen Parteien, politischen Organisationen und Wähler- Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches vereinigungen sowie von Trägern von Wahlvorschlägen politi- Straßengesetz – SächsStrG) vom 21. Januar 1993 sche Informationsstände anlässlich von Wahlen zum Gemeinde- (SächsGVBl. S. 93), zuletzt geändert durch Artikel 1 des rat der Gemeinde Klipphausen, zum Sächsischen Landtag, zum Gesetzes vom 20. August 2019 (SächsGVBl. S. 762), des § 4 Deutschen Bundestag, zum Europäischen Parlament oder zu der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGe- Volks- und Bürgerentscheiden aufstellen. mO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 Werbeträger sind Stell-, Hänge- und Großflächenplakatschilder. (SächsGVBl. S. 62), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Sie dienen der Aufnahme von Werbeplakaten und sollen aus Gesetzes vom 2. Juli 2019 (SächsGVBl. S. 542, des § 2 des witterungsbeständigem Material bestehen. Es dürfen keine Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in Werbeträger mit scharfkantigen Metallrahmen verwendet der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 werden oder solche, bei denen anderweitig eine Verletzungsge- (SächsGVBl. S. 116), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz fahr bestehen kann. 17 des Gesetzes vom 5. April 2019 (SächsGVBl. S. 245), hat Stellschilder dürfen nicht größer als 120 cm x 90 cm sein; der Gemeinderat der Gemeinde Klipphausen mit der Zustim- Hängeschilder dürfen nicht größer als 84,1 cm x 59,4 cm mung der für die Ortsdurchfahrten nach § 18 SächsStrG (DIN A 1) sein; Großflächenplakatschilder dürfen nicht größer als zuständigen oberen Straßenaufsichtsbehörde in seiner 350 cm x 250 cm sein. Sitzung am 11. Mai 2021 mit Beschluss-Nr. 07-194/2021 Die Werbung mit Großflächenplakatschildern ist nur in der folgende Satzung beschlossen: Vorwahlzeit mit vorheriger schriftlicher Erlaubnis der Gemeinde Klipphausen (gemäß § 5) gestattet. §1 (3) Informationsstände im Sinne dieser Satzung sind mobile Stände Inhalt und Geltungsbereich mit einer Größe von maximal 3 m², die Berechtigte nach § 2 (1) Die Wahlwerbungssatzung bestimmt die Grundsätze der Abs. 2 zum Zwecke der Information über Wahl- und Abstim- Werbung für politische Zwecke anlässlich von Wahlen mit mungsziele und Kandidaten aufstellen. Werbeträgern auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie das Aufstellen und Betreiben von Informationsständen, §3 welche als Sondernutzung nach § 18 des Straßengesetzes für Sondernutzung durch Informationsstände den Freistaat Sachsen (SächsStrG) vom 21. Januar 1993 in der anlässlich von Wahlen geltenden Fassung der Erlaubnis bedürfen. Es werden die Für das Antragsverfahren zur Sondernutzung durch Informations- Grundsätze bestimmt, die innerhalb der Wahlkampfzeit für eine stände anlässlich von Wahlen, die Erlaubniserteilung, die Ausübung Erlaubnis eingehalten sein müssen, und es wird der Rahmen für und die Beendigung dieser Sondernutzung gelten die Regelungen das Verwaltungshandeln in diesem Sachbereich gesetzt. dieser Satzung, insbesondere die § 4 Abs. 3, §§ 5, 7, 8, 9 und 10 (2) Die Satzung gilt ausschließlich der Werbung für politische entsprechend, sofern keine gesonderten Bestimmungen für Infor- Zwecke auf Werbeträgern (Wahlwerbung) in der Gemeinde mationsstände getroffen wurden. Klipphausen einschließlich aller Ortsteile während der Wahl- kampfzeit vor Wahlen und vor Abstimmungen (Volks- und §4 Bürgerentscheide) sowie für Informationsstände und Lautspre- Anforderungen an die Wahlwerbung und örtliche Zulässigkeit cherwerbung in der Gemeinde Klipphausen anlässlich von (1) Berechtigte dürfen mit Erlaubnis gemäß § 5 Abs. 2 dieser Wahlen und Abstimmungen (Volks- und Bürgerentscheide). Satzung auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen innerhalb Zuständig für die Erlaubniserteilung ist das Ordnungs- der Erschließungsbereiche von Ortsdurchfahrten von Bundes-, amt/Bürgerbüro der Gemeinde Klipphausen. Staats-, Kreis- und Gemeindestraßen während der Wahlkampf- zeit (außer in der Vorwahlzeit) nur für öffentliche Veranstaltungen §2 werben, die innerhalb der nächsten zehn Tage ab Ausbringung Begriffsbestimmungen der Werbeträger im Gemeindegebiet Klipphausen stattfinden (1) Die Wahlkampfzeit beginnt mit der amtlichen Festsetzung des sollen. Auf einem Werbeplakat darf für mehrere Veranstaltungen Wahltermins, frühestens jedoch sechs Monate vor der Wahl. Sie geworben werden. endet am Wahltag mit der Schließung der Wahllokale. Sechs Wird für mehrere Veranstaltungen geworben, so hat der erste Wochen vor der Wahl (Samstag) um 00:00 Uhr beginnt die Termin spätestens zehn Tage nach Ausbringung der Werbeträ- Vorwahlzeit. Sie ist Teil der Wahlkampfzeit und endet am Wahl- ger stattzufinden, der letzte Termin muss spätestens sieben tag mit der Schließung der Wahllokale. Tage nach dem ersten Termin stattfinden. (2) Berechtigte Sondernutzer im Sinne dieser Satzung sind politi- Öffentliche Veranstaltungen der Berechtigten sind nur Veranstal- sche Parteien, politische Organisationen und Wählervereinigun- tungen, die allen Bürgern offenstehen und nicht, auch nicht teil- gen, die im Gemeinderat der Gemeinde Klipphausen, im Sächsi- weise, kommerziellen Zwecken dienen. Einer Erlaubnis steht schen Landtag, im Deutschen Bundestag oder im Europäischen nicht entgegen, dass Berechtigte mit Nichtberechtigten zusam- C M Parlament vertreten sind, sowie Träger von Wahlvorschlägen für men eine Veranstaltung durchführen und Nichtberechtigte auf Y K die jeweils anstehenden Wahlen zu den genannten Parlamenten dem Plakat auch genannt werden.
Ausgabe 06/2021 Amtsblatt der Gemeinde Klipphausen Seite 7 Amtliche Bekanntmachungen (2) Der Inhalt der Werbung unterliegt keiner Prüfung und Bewer- – wenn überwiegende öffentliche Interessen dies erfor- tung, darf aber nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Werbe- dern, insbesondere wenn durch die Aufstellung von plakate müssen den presserechtlichen Impressumsvorschriften Wahlwerbung oder deren Häufung eine nicht vertretbare des § 6 des Sächsischen Gesetzes über die Presse vom 3. April Beeinträchtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des 1992 in der jeweils gültigen Fassung entsprechen. Auf dem Verkehrs zu erwarten ist, die auch durch Bedingungen Werbeplakat müssen Angaben über den Veranstalter, den Veran- und Auflagen nicht ausgeschlossen werden kann, staltungsort und -termin, die Veranstaltungsart oder den bzw. – oder wenn wegen der Art des Werbeträgers oder durch die Redner enthalten sein. die Art und Weise seiner beabsichtigten Aufstellung oder Anbringung eine Beschädigung der öffentlichen Straße (3) Örtliche Zulässigkeit der Wahlwerbung und der Informations- oder öffentlicher Einrichtungen zu erwarten ist. stände: a) Pro Laternenmast ist eine maximale Anzahl von vier Plakaten b) Die Erlaubnis soll insbesondere versagt werden, wenn: zulässig (zwei Doppelplakate Rücken an Rücken). Aus Grün- – der Werbeträger nicht den unter § 2 Abs. 3, § 4 Abs. 1 den der Verkehrssicherheit wird die Zahl der Wahlplakate auf oder § 4 Abs. 2 genannten Bedingungen entspricht, 100 Standorte je Wählervereinigung, Partei oder Einzelbe- – der Inhalt keine Veranstaltungswerbung enthält oder in werber in der Gemeinde Klipphausen einschließlich aller sonstiger Weise gegen andere Rechtsvorschriften Ortsteile festgelegt. verstößt, b) Am Wahltag dürfen Werbeträger darüber hinaus nicht ange- – der Antrag unvollständig ist, bracht und Informationsstände aufgestellt werden in und an – die Veranstaltung kommerziellen Zwecken dienen soll Gebäuden, in denen sich Wahllokale befinden sowie 100 m oder sonst der Öffentlichkeit nicht allgemein zugängig ist. vor dem Zugang zu diesen Gebäuden. Bereits angebrachte Werbeträger sind zu entfernen. §6 Nicht entfernte Werbeträger können im Wege der Ersatzvornahme Aufgrabungen, Verankerungen durch die Gemeinde Klipphausen beseitigt werden. Die Kosten der Aufgrabungen des Straßenkörpers oder Verankerungen im Straßen- Ersatzvornahme bemessen sich am tatsächlichen Verwaltungsauf- körper sind nicht gestattet. Werbeträger müssen mit eigener wand und werden mittels Kostenbescheid erhoben. Schwere auf der öffentlichen Straßenanlage stehen. §5 Verfahren während der Wahlkampfzeit §7 (1) Jede Sondernutzung der Straße während der Wahlkampfzeit Weitere Anforderungen an die Ausübung der Wahlwerbung, Laut- und der Vorwahlzeit für Nutzungen im Sinne des § 1 Abs. 2 sprecherwerbung und der Sondernutzung durch Informationsstän- dieser Satzung bedarf der Erlaubnis nach dieser Satzung. Anträ- de in der Wahlkampfzeit einschließlich Vorwahlzeit ge für eine Erlaubnis sind von den Berechtigten nach § 2 Abs. 2 dieser Satzung oder einem vom Berechtigten schriftlich Bevoll- (1) Wahlwerbung ist nicht gestattet: mächtigten einschließlich der notwendigen Unterlagen mindes- – an oder neben Masten von Verkehrszeichen, von Lichtzei- tens 4 Wochen vor dem geplanten Ausbringen schriftlich im chenanlagen sowie an oder neben Verkehrseinrichtungen Ordnungsamt/ Bürgerbüro einzureichen. (§ 43 Abs. 1 StVO), z. B. Parkscheinautomaten; – an Geländern von Brücken und Stützmauern von Bundes-, (2) Erlaubnis Staats- Kreis- und Gemeindestraßen, Haltestellen- und a) Über die Erteilung oder Versagung der Erlaubnis ist durch Verkehrsinseln, an Spritzschutzgeländern und Fußgänger- das zuständige Ordnungsamt bei Vollständigkeit des vorlie- schutzgittern; genden Antrages bis spätestens fünf Tage vor dem geplan- – an Stellen, an denen Werbeträger die Verkehrsübersicht/ ten Ausbringen der Werbeträger schriftlich zu entscheiden. Die Erlaubnis gilt nach Maßgabe der Verfahrensregelung als Verkehrssicherheit gefährden oder behindern und in einer erteilt, wenn bis fünf Tage vor dem geplanten Ausbringen geringeren Entfernung als 10 m vor und hinter Straßenkreu- kein Versagungsbescheid ergangen ist Die Erlaubnis gilt zungen, Einmündungen und Fußgängerüberwegen sowie auf nach Maßgabe dieser Satzung als widerruflich erteilt. Verkehrsflächen, die zum Parken freigegeben sind; – auf Straßenbegleitgrünflächen, sofern es sich um bepflanzte b) Die Erlaubnis kann widerrufen werden, wenn eine oder Flächen handelt, sowie an und auf Pflanzgefäßen jeglicher mehrere Bestimmungen dieser Satzung oder der Sondernut- Art; zungssatzung nicht eingehalten werden oder sonstige Grün- – an Bäumen; de des § 49 Verwaltungsverfahrensgesetz in der jeweils – außerhalb der geschlossenen Ortschaft und außerhalb der geltenden Fassung eintreten. Ortsdurchfahrt. c) Die Erlaubnis für eine Veranstaltungswerbung wird unter der (2) Werbeträger sind so aufzustellen oder aufzuhängen und zu auflösenden Bedingung erteilt, dass sie erlischt, wenn es befestigen, dass die Verkehrssicherheit jederzeit gewährleistet dem Veranstalter unmöglich geworden ist, die Veranstaltung ist. Für den Fußgängerverkehr muss eine Gehwegbreite von zur angekündigten Zeit oder am angekündigten Ort stattfin- mindestens 120 cm frei bleiben. Die Befestigung der Plakate hat den zu lassen. Dabei ist es unerheblich, ob die Hinderungs- mit geeignetem Befestigungsmaterial, das Schäden am Träger gründe zivilrechtlicher (z. B. Kündigung der Veranstaltung) oder öffentlich-rechtlicher (z. B. Verbot der Veranstaltung) ausschließt, zu erfolgen. Die Verwendung von Draht ist verboten. oder anderer Art (z. B. Absage des Referenten) sind. Sind die Die Werbeträger müssen den Anforderungen an Ordnung und Hinderungsgründe beseitigt, ist die Erlaubnis neu zu bean- Sicherheit genügen. Sie dürfen nicht in das Lichtraumprofil tragen, wobei die Frist gemäß § 5 Abs.1 einzuhalten ist. öffentlicher Straßen hineinragen. C M Y K (3) Erlaubnisversagung (3) Die Werbeträger sind laufend zu kontrollieren und unverzüglich a) Die Erlaubnis ist zu versagen: zu ersetzen oder zu beseitigen, wenn sie beschädigt sind.
Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Klipphausen Ausgabe 06/2021 Amtliche Bekanntmachungen (4) Verschmutzungen öffentlicher Straßen oder Ablagerungen auf §9 öffentlichen Straßen, die durch die Sondernutzung bedingt sind, Gebühren und Kosten sind vom Berechtigten unverzüglich auf eigene Kosten zu besei- Sondernutzungen öffentlicher Straßen, die ausschließlich politi- tigen. schen Zwecken dienen, sind gebührenfrei. Verwaltungsgebühren im Antragsverfahren nach § 5 werden nicht erhoben. (5) Großflächenplakatschilder dürfen nur außerhalb des Kronenbe- § 10 reiches von Bäumen aufgestellt werden. Haftung Der Antragsteller und/oder Aufsteller sind für eine ordnungsgemäße, (6) Für Informationsstände gilt zusätzlich: verkehrssichere Anbringung und für die fristgerechte Entfernung der – Informationsstände dürfen ortsansässige Gewerbeeinrich- Werbeträger verantwortlich. Sie haften für alle Schäden, die durch tungen nicht beeinträchtigen. das Aufstellen oder im Zusammenhang mit dem Aufstellen der – Eine Beschallung ist unzulässig. Werbeträger oder deren zeitweiligen Verbleiben im öffentlichen Stra- – Passanten dürfen weder belästigt noch genötigt werden. ßenraum entstehen gesamtschuldnerisch. Sie haben die Gemeinde Klipphausen von Schadenersatzansprüchen Dritter freizustellen. §8 Entfernen von Werbeträgern, Ersatzvornahme § 11 (1) Für die Beräumung genehmigter Werbeträger und Informations- Inkrafttreten stände gilt Folgendes: Die Wahlwerbungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung a) Werbeträger für Veranstaltungswerbung sowie die Befesti- in Kraft. gungsmaterialien sind binnen drei Tagen nach dem Ende der letzten Veranstaltung, für die auf dem Werbeplakat geworben Klipphausen, den 12.05.2021 worden ist, abzuräumen. b) Hänge- und Stellschilder, die in der Vorwahlzeit ausgebracht wurden, sind binnen sieben Tagen nach der Wahl oder der Mirko Knöfel, Bürgermeister Abstimmung vollständig abzuräumen. c) Großflächenplakatschilder sind binnen sieben Tagen nach n Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Frei- der Wahl oder der Abstimmung vollständig zu beräumen, staat Sachsen (SächsGemO) spätestens jedoch bis zu dem in der Erlaubnis festgelegten I. Die Satzung wird hiermit bekannt gemacht. Die Anzeige an die Zeitpunkt. Die öffentliche Straßenfläche bzw. die Fläche des Rechtsaufsichtsbehörde entsprechend § 4 Abs. 3 SächsGemO Straßenbegleitgrüns sind, sofern erforderlich, zu reinigen erfolgt unmittelbar nach der Bekanntmachung. und wiederherzustellen. II. Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter d) Ist die Erlaubnis erloschen oder widerrufen, sind die Werbe- Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGe- träger bis zum Ende des Tages nach dem Erlöschen bzw. mO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntma- dem Widerruf abzuräumen. chung als von Anfang an gültig zustande gekommen. e) Informationsstände sind sofort nach Beendigung der Infor- mationstätigkeit bzw. zum Ende des genehmigten Zeitrau- Dies gilt nicht, wenn mes vollständig zu beräumen. Die öffentliche Straßenfläche 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist bzw. die Fläche des Straßenbegleitgrüns sind, sofern erfor- 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmi- derlich, zu reinigen und wiederherzustellen. gung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, (2) Beräumung ungenehmigter Werbeträger und Informationsstän- 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs.2 SächsGemO de: wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, Ohne Erlaubnis aufgestellte Informationsstände bzw. Werbeträ- 4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist ger oder nicht ordnungsgemäß angebrachte sowie nicht inner- a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat halb der vorgenannten Fristen abgeräumte Werbeträger können oder im Wege der Ersatzvornahme oder bei Gefahr in Verzug im Wege b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegen- der unmittelbaren Ausführung durch die Gemeinde Klipphausen über der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, beseitigt werden. Die Kosten der Ersatzvornahme oder der der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend unmittelbaren Ausführung bemessen sich am tatsächlichen gemacht worden ist. Verwaltungsaufwand für die Beseitigung unerlaubt angebrachter Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht Werbeträger bzw. Informationsstände und werden mittels worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist Kostenbescheid erhoben. jedermann diese Verletzung geltend machen. In eigener Sache Liebe Leserinnen und Leserr,, die Inserenten haben nach bestem Wissen und Gewissen ihre Angebote, auch – Ankündigungen, Öffnungszeiten … zusammengestellt. Sie kennen es sicher li ch ke i t e in en sc hn e ll e r e in h o l t u n d Ra hm e n b edingungen sich verändern. manchmal ist es so, dass die Wirk n lokalen Dafür bitten wir um Ihr Verständnis und freuen uns, dass Sie trotz allem Ihre Händlern, Dienstleistern und Hand w e r k e rn g e w o ge n bl e i be n . C M Y K
Ausgabe 06/2021 Amtsblatt der Gemeinde Klipphausen Seite 9 Amtliche Bekanntmachungen n 4. Änderungssatzung zur Satzung über den Besuch einer gemeindlichen Kindereinrichtung der Gemeinde Klipphausen (Betreuungssatzung Kindereinrichtungen) vom 6. August 2013 In-Kraft-Treten Die Satzung über den Besuch einer gemeindlichen Kinder- Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. einrichtung der Gemeinde Klipphausen (Betreuungssatzung Kindereinrichtungen) vom 06. August 2013, die durch Klipphausen, 12.05.2021 Beschlüsse des Gemeinderates vom 05. August 2014, 31. März 2015 und 02. November 2019 geändert worden ist, wird wie folgt geändert: Mirko Knöfel, Bürgermeister 1. § 3 Abs. 6 erhält folgende Fassung: (6) In Horten werden innerhalb der Öffnungszeiten folgende Betreu- n Hinweis nach § 4 Abs. 4 SächsGemO: ungszeiten angeboten: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- 1. Bis zu 5,0 Stunden (Hortbetreuung im Anschluss an den schriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Unterricht, 5-stündige Betreuung während der Ferien) Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. 2. Bis zu 6,0 Stunden (Früh- und Späthort, ganztägige Ferien- Dies gilt nicht, wenn betreuung gemäß § 5 Abs. 2 Elternbeitragssatzung der 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, Gemeinde Klipphausen bei 12-monatiger Beitragserhebung) 2. Vorschriften über Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung 3. entfällt oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen 2. § 3 Abs. 7 erhält folgende Fassung: Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, (7) Es wird geraten, dass sich jedes Kind 3 Wochen im Jahr außer- 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist halb der Einrichtung aufhält (Urlaub), davon 2 Wochen zusam- a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat menhängend in der Zeit von Mai bis September. Der Urlaub ist oder bis zum 31.03. des Jahres in der Einrichtung anzuzeigen. b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegen- über der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, 3. § 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung: der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend (1) In Kindertageseinrichtungen werden die Kinder auf der Grundla- gemacht worden ist. ge einer vertraglichen Vereinbarung (Betreuungsvertrag) zwi- schen den Personensorgeberechtigten und dem Träger der Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht Einrichtung für die dort festgelegte Betreuungszeit betreut. worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist Änderungen der Betreuungszeit bedürfen einer schriftlichen jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind nur Änderungsmeldung bis spätestens 2. des Monats für den Folge- anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die monat. Änderungen des Betreuungsumfangs im Hort sind nur Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von einmal innerhalb von 12 Monaten möglich, insofern eine ganztä- Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewie- gige Ferienbetreuung in Anspruch genommen wird. sen worden ist. n Bericht über die Sitzung des Ortschaftsrates Miltitz am 28. April 2021 Den vollständigen Bericht können Sie im Internet lesen unter der – Nutzungsanfrage empatis Jugendhilfe zur alten KiTa Miltitz; die Adresse: https://www.magentacloud.de/lnk/srii0iDT Firma hat sich nicht wieder gemeldet. – Löschwasserentnahmestellen Triebisch; weiterhin von der n Protokollkontrolle Sitzung 24.02.2020 Gemeinde keine Antwort. Zu folgenden Sachverhalten liegen neue Antworten von der Gemeindeverwaltung vor: – Hochbehälter Miltitz; Ausführung der Ausgleichsmaßnahme n Aktuelle Informationen etwa Juni 2021. – Es gibt den Vorschlag aus dem Verwaltungsausschuss, die – Pechsteinklippen Garsebach, Geländer defekt, Stufen verwil- sechs Ortschaftsräte der Gemeinde mehr einzubinden. dert; Bauhof prüft aktuell noch Ausführung in Eigenleistung, mit Bauamtsleiter Hegenbart wurde ein Besichtigungstermin verein- bart. n Bürgerfragen – Verkehrsschau Obermunzig; fand statt, es sollen 2 Verkehrs- – Der 2. stellv. BM Krause äußert sich zur aus seiner Sicht einseiti- schilder 30 km/h bis Ende Mai aufgestellt werden. gen Presseberichterstattung, die Situation mit der Presse sei – Garsebach, Gullydeckel auf S83 im Bereich Einmündung schwierig. Man höre immer nur eine Seite. Er benennt auch zwei Nauweg; es soll eine zeitnahe Lösung erfolgen. Blöcke im Gemeinderat. – Einsatzfähigkeit FFw Miltitz; Gespräch hat stattgefunden, die – OR Angermann findet Diskussionen im Gemeinderat wegen Kameraden sind wieder im aktiven Dienst. verschiedener Meinungen wichtig, der Gemeinderat ist keine C – Miltitz, 30 km/h Schild ab Ortseingang; Vorschlag wird bei der Einheitspartei. M Y K nächsten Verkehrsschau geprüft. Der Standort wird in den – H. Weinert, Miltitz, wann wird das Kalkbergwerk wieder geöff- Aufstellplan der Geschwindigkeitsanzeigetafel aufgenommen. net? Auf der Internetseite der Gemeinde gibt es keine aktuellen
Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Klipphausen Ausgabe 06/2021 Amtliche Bekanntmachungen Informationen – letzter Stand ist Mai 2020. Bauamtsleiter, entspricht. OR Mühlberg, bei den notwendigen Nachkalkulationen Baubeginn soll in der 2. Maiwoche sein, Bauende ca. Ende sollten die Prozesse nachvollziehbar und transparent sein. September 2021. Herr Weinert, weshalb wurden bis zur Klärung nicht die alten – Ortschaftsrätin Hartmann, die Mauer an der Bushaltestelle Abschläge eingezogen? Mittelmühle, Garsebach geht kaputt, es fallen Steine raus, ist eine Gefahr für die Kinder, die an der Bushaltestelle stehen. n Öffentlichkeitsarbeit des Ortschaftsrates Bauamtsleiter, wird durch die Gemeinde geprüft, die Mauer ist Es wird nochmals angeregt, auf der Homepage der Gemeinde die eigentlich Sache des Grundstückseigentümers. Möglichkeit der Veröffentlichung des gesamten Sitzungsberichtes – Herr Müller, Garsebach, am Spielplatz Preiskermühle, Semmels- der Ortschaftsratssitzungen zu schaffen. Die Bürger wollen infor- berg liegt an der Grenze noch Stacheldraht – stellt eine Gefahr miert werden und warten auf die Veröffentlichung der Berichte. für die Nutzer des Spielplatzes dar. Dann könnte der Bericht im Amtsblatt kürzer gefasst werden mit – OR Mühlberg, der Spielplatz müsste insgesamt auf Sicherheit dem Hinweis auf die Homepage der Gemeinde. geprüft werden, der Belag ist aus seiner Sicht zu erneuern. Bauamtsleiter, Angelegenheit wird geprüft. n Sonstiges OR Angermann, weshalb findet man keine Beschlussnummern und n Erläuterungen zu Gebührenkalkulation Trink- und Abwasser Abstimmungsergebnisse der Gemeinderatssitzungen im Amtsblatt? Nach der GR-Sitzung am 20. April in Naustadt hat BM Knöfel beiden Die Protokolle enthalten keine Beschlussvorlagen. Gemeinderatsbeschlüssen betreffend Gebühren Trinkwasser für OV, wie weit ist die Bauplanung für das Jahnbad, der Ortschaftrat Triebischtal nach der Sitzung widersprochen. wollte eine Beteiligung ab der Planung. Bauamtsleiter, momentan erfolgt die Vergabe der Planungsleistun- In der Sitzung des Verwaltungsausschusses wurde am 27.04.2021 gen, Bauende soll 2023 sein. daraufhin der Vorschlag für die Gemeinderatssitzung am 11. Mai mit Das Budget liegt bei 1,5 Mio EUR netto für Badbecken, Badplatte 2 Prozent kalkulatorischer Verzinsung des Anlagevermögens ab und Außenanlagen. Es ist zu berücksichtigen, dass die Nutzung des 2020 gefasst. Damit neuer Nettopreis von 2,56 €/m³. OV Mehler hat Bades für Menschen mit Einschränkungen möglich sein soll. dem nicht zugestimmt, er fordert eine Rückwirkung der 2 Prozent Ortschaftsrätin Leonhardt-Kanis schlägt in den Ortsteilen des OR bis zum Jahr 2015. Miltitz die Anlage von kostenlosen Buchausleihstationen vor. 2. stellv. BM Krause, der Verwaltungsausschuss hat dem Gemein- Der Ortschaftsrat stimmt diesem Vorschlag zu. Details sollen derat den Auftrag erteilt, eine einheitliche Satzung zu schaffen. Die geplant und Helfer gesucht werden. nun vorgeschlagenen 2 Prozent sind ein Weg für eine gemeinsame Satzung ab 2022. n Nächster Sitzungstermin Am 14.07.2021, 19.00 Uhr, Mehrzweckhalle Robschütz OR Angermann, der Beschluss zur Aufhebung der alten Satzung wurde am 20.04.2021 einstimmig gefasst. Der BM widerspricht dann dem Beschluss, welchen er selbst zur Abstimmung gestellt G. Mehler G. Leonhardt-Kanis hat, da das Ergebnis nicht den Erwartungen der Verwaltung Ortsvorsteher Protokoll C M Y K
Ausgabe 06/2021 Amtsblatt der Gemeinde Klipphausen Seite 11 Amtliche Bekanntmachungen n Breitbandprojekt n Bauablaufpläne: Cluster Klipphausen „Glasfaser für Klipphausen“ Ort Status Beginn Ende Endlich ist es soweit. Der Breitbandausbau im Gemeindegebiet Klipphausen HA Begehung Februar April schreitet voran. Dazu informieren wir Sie hier und auf unserer Home- Ausbau März page www.klipphausen.de regelmäßig über den aktuellen Stand. Sachsdorf HA Begehung März Mai n Aktuelle Maßnahmen: Ausbau März Im Cluster Klipphausen und im Cluster Röhrsdorf realisiert die Bieter- Lampersdorf HA Begehung März Juni gemeinschaft Rhönmontage Fernmeldebau GmbH und Fernmelde- Ausbau März Juni Montage Gotha GmbH den Breitbandausbau. Hier werden derzeit in Lotzen HA Begehung März Riemsdorf, Röhrsdorf, Klipphausen, Sora, Hühndorf, Weistropp und Ausbau Sachsdorf Hausanschlüsse und Haupttrassen realisiert. Sora HA Begehung März Ausbau Mai Kleinschönberg in Vorbereitung Hühndorf HA Begehung April Mai Ausbau April Weistropp HA Begehung April Ausbau April Mai Cluster Röhrsdorf Ort Status Beginn Ende Ullendorf HA Begehung Februar April Ausbau März Röhrsdorf HA Begehung Februar März Ausbau März Vorbereitung zur Verlegung der Naustadt HA Begehung Februar April Haupttrasse in Sachsdorf Rich- Verlegung eines Hausanschlus- Taubenheim HA Begehung März März tung Grundschule ses in Sachsdorf Ausbau April Kobitzsch in Vorbereitung Riemsdorf HA Begehung April Mai Ausbau April Scharfenberg in Vorbereitung Pegenau in Vorbereitung Reichenbach in Vorbereitung Batzdorf in Vorbereitung Bockwen in Vorbereitung Die Firma Teich- Pinkowitz HA Begehung März April mann hat in Ausbau April Schmiedewalde Constappel in Vorbereitung ihren Bau- und Gauernitz HA Begehungen April Lagerplatz einge- Ausbau April richtet Wildberg HA Begehungen März Ausbau Im Cluster Gewerbegebiet Klipphausen und im Cluster Seeligstadt realisiert die Arbeitsgemeinschaft Teichmann Bau GmbH und Cluster Seeligstadt Coswiger Tief- und Rohrleitungsbau GmbH den Breitbandausbau. Begonnen wird im GWG Klipphausen und in Schmiedewalde. Ort Status Beginn Ende • In verschiedenen Ortsteilen (siehe Tabellen) werden Vor-Ort- Seeligstadt HA Begehungen Juni Begehungen durchgeführt und Hausanschlüsse realisiert. Die Ausbau Begehungen gestalten sich als sehr zeitaufwendig, weshalb es hier zu Verzögerungen gegenüber den Terminen in den Tabellen Burkhardswalde HA Begehung Mai kommen kann. Durch eine Umstrukturierung in diesen Auskun- Ausbau Juni dungen ist es möglich, dass ein zweiter Monteur auf Sie als Schmiedewalde HA Begehung Mai Mai Bürger zukommt. Haben Sie bitte dafür Verständnis. Ausbau Mai Groitzsch HA Begehungen Mai n Maßnahmen in Vorbereitung: Ausbau C • Die Vorbereitungen für den Aufbau der drei Hauptverteiler sind in M Tanneberg in Vorbereitung Y K vollem Gange und für Ende Juni geplant. Dort wird dann die aktive Technik des Glasfasernetzes installiert. Perne in Vorbereitung
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