AMTSBLATT der Gemeinde Klipphausen

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AMTSBLATT der Gemeinde Klipphausen
AMTSBLATT
der Gemeinde Klipphausen
www.klipphausen.de                            Ausgabe 6/2021 · 1. Juni 2021 · 9. Jahrgang

Müllers Lust dauert noch an
Werner Hebeld aus Wildberg betreut mit seiner Frau seit über zehn Jahren die
Miniaturmühle der Gemeinde in Gauernitz. Der jetzt 80-jährige Mühlenchef
möchte das noch eine Weile tun, wenngleich sich schon mal interessierte Nachfolger
bei der Gemeinde melden könnten.

Werner Hebeld ist schon ganz kribbelig. „Ich kann die neue
Saison kaum erwarten“, sagt der Wildberger. Vor wenigen Tagen
hat er seinen 80. Geburtstag gefeiert. „Solange ich noch fit bin,
möchte ich mit meiner Frau dieses Wunderwerk der Technik
betreuen“, meint er. Werner Hebeld ist seit 2009 Chef der kleins-
ten noch produzierenden Getreidemühle Deutschlands, die im
idyllischen Eichhörnchengrund in Gauernitz steht und im Besitz
der Gemeinde Klipphausen ist. In diesem technischen Kleinod
aus dem Jahr 1974 ist alles im Maßstab 1:5: Mühlengebäude,
Maschinenhaus, Wasserrad, Wirtschaftsgebäude und auch die
Tausenden originellen filigranen Details wie Schaufel, Sense,
Rechen, Blumenkästen, Dezimalwaage, Bettlaken, Mehlsäck-
chen, Vasen, Figuren und anderes.

n Bald gibt es wieder Gugelhupf
Es grünt und blüht jetzt im Mühlenareal. In den Anlagen geben
die Blumen und Stauden mit ihren Farbtupfern einen wunder-
schönen Kontrast zum satten Grün des Grases, dazu auch die
reizvolle Blutbuche hinter der Mühle. Vögel zwitschern, auch der
Buntspecht, der sich im Stamm einer Erle, die im August 2011
von einem Kugelblitz getroffen worden war, seine Höhle einge-
richtet hat, macht sich bemerkbar. „Es ist sehr schade, dass wir    Ein Blick in die schöne Anlage im Eichhörnchengrund in
                                                                    Gauernitz.

                                                                    nicht schon zu Pfingsten öffnen konnten. Corona ließ das aber
                                                                    noch nicht zu“, bemerkt er. Auch seine Frau Ilona ist traurig, dass
                                                                    es noch nicht mit der Wiedereröffnung geklappt hat. Den Winter
                                                                    über hat sie alles für die neue Saison vorbereitet, die Gardinen
                                                                    und Deckchen gewaschen, Accessoires geputzt und geflimmert
                                                                    und anderes mehr. Gern hätte sie schon zu Pfingsten den belieb-
                                                                    ten Mühlenkuchen aus dem Weizenmehl der Mühle gebacken,
                                                                    Gugelhupf genannt, der bei den Besuchern sehr beliebt ist. „Wir
                                                                    hoffen, dass es bald wieder losgehen kann“, sagt sie. Das
                                                                    wünscht sich auch der Bauhof der Gemeinde, der wieder in der
                                                                    Anlage Gras gehauen und mit Farbe das Mühlengebäude aufge-
                                                                    frischt hat. Die Holzfiguren am Mühlengebäude wird Werner
                                                                    Hebeld erst aufstellen, wenn es wärmer ist. „Die Feuchtigkeit
                                                                    würde sonst den Gegenständen zu sehr zusetzen“, sagt er. So
                                                                    werden die Waschfrau mit Zuber, Fuhrwerke, Sägebock und
                                                                    weitere Dinge, die mit für ein liebliches Flair sorgen, wohl erst
                                                                    ihren traditionellen Standort erhalten, wenn wieder die Besucher
                                                                    in die Anlage kommen.
Werner Hebeld in seinem „Reich“: Der Werkstatt in seinem
Grundstück in Wildberg.                                                                             Bitte lesen Sie weiter auf Seite 18
AMTSBLATT der Gemeinde Klipphausen
Seite 2                                          Amtsblatt der Gemeinde Klipphausen                                                   Ausgabe 06/2021

                                                                                           Amtliche Bekanntmachungen

n Bereitschaftsdienst                                                     n Öffnungszeiten der
  der Gemeinde Klipphausen                                                  Gemeindeverwaltung Klipphausen
   mit den Ortsteilen Weistropp, Hühndorf, Kleinschön-                    Aktuell ist die Gemeindeverwaltung Klipphausen samt Bürger-
   berg, Sachsdorf, Klipphausen, Sora, Lampersdorf,                       büro für den Besucherverkehr geschlossen. Für notwendige
   Lotzen, Röhrsdorf, Pinkowitz, Gauernitz, Constappel                    Verfahren und Anträge muss vorab telefonisch oder per E-mail
   und Wildberg                                                           ein Termin vereinbart werden.
                                           035204/21 70                   Montag            09.00 bis 12.00 Uhr
   Trinkwasser: 0151/14 828 280 oder 0151/14 828 281                      Dienstag          09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
   Abwasser:        0151/14 828 282 oder 0151/14 828 283                  Mittwoch          geschlossen
   Straßenbeleuchtung:                    035204/ 21755                   Donnerstag        09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
                             jeweils zu den Dienstzeiten                  Freitag           07.00 bis 12.00 Uhr
   Havariedienst Trinkwasser/Abwasser: 0171/7114183                       Im Gebäude besteht die Pflicht zum Tragen eines medizinischen
                             außerhalb der Dienstzeiten                   Mund- und Nasenschutzes sowie zur Einhaltung der Abstandsre-
                                                                          geln.
n Bereitschaftsdienst für den Bereich Scharfenberg
  Telefon:                                  035204/2170                   n Außenstelle Burkhardswalde
                                     zu den Dienstzeiten                  Aktuell bleibt die Außenstelle in Burkhardswalde geschlossen.
  Havariedienst:
  Trinkwasser:                           0173/5 74 88 92
                                                                          n Rufnummern Gemeindeverwaltung
  Kommunalservice Brockwitz-Rödern                                        Gemeindeverwaltung Klipphausen:            035204 2170
  (werktags zw. 15:30–6:45 Uhr sowie an Sonn- und
                                                                          Außenstelle Bürgerbüro Burkhardswalde: 035245 729001
  Feiertagen)
                                                                          Einwohnermeldeamt Klipphausen: 035204 21720 o. 21721
  Abwasser:       0171/7 11 41 83 Gemeinde Klipphausen
                                                                          Internet: www.klipphausen.de
n Bereitschaftsdienst für den Bereich Triebischtal                        E-Mail:   gemeindeverwaltung@klipphausen.de
  Trinkwasser:                             03523/774120
  Außerhalb der Dienstzeiten sowie                                        n Sprechzeiten Friedensrichterin Frau Fiebiger
  sonn- und feiertags:                     0173/5748892                      Friedensrichter Herr Richter
  Abwasser:                                0172/3533470                   Dienstag, den 15. Juni 2021, in der Zeit von 17.00 bis
  Abwasser Taubenheim und Ullendorf:       03521/760512                   18.00 Uhr in den Vereinsräumen in Klipphausen, Talstraße 3.
                                                                          E-Mail: friedensrichter@klipphausen.net
n Technischer Bereitschaftsdienst Tyczka Totalgaz
  Telefon:                               0800/2566611
n Fäkalienabfuhr Klipphausen
  Enno Fischer                               0351/8 30 26 62                Die Gemeinde Klipphausen begrüßt
                                         info@ennofischer.de                    folgende neue Erdenbürger:
n Fäkalienabfuhr ehemals Triebischtal
  Abfuhr und Entsorgung OHG              03521/733849                      Ben Deutscher                       02. 03. 2021             Taubenheim
                                    info@ae-meissen.de                     Adrian Schirner                     15. 04. 2021             Weistropp
n Bereitschaftsdienst der ENSO Energie                                     Ella Gumprich                       19. 04. 2021             Seeligstadt
  Sachsen Ost GmbH Störungsnummer:                                         Leni-Lynn Belch                     22. 04. 2021             Kettewitz
  Gas:                                 0351 50178880
  Strom:                               0351 50178881
  Servicenummer:              0800 0320010 (kostenfrei)
  e-Mail:service-netz@enso.de
                                                                                            Das nächste Amtsblatt
n NOTRUFE
  Polizei                                               110                          der Gemeinde Klipphausen erscheint
  Notruf                                                112                                    am 1. Juli 2021.
  Regionalleitstelle Dresden                   0351/501210                          Redaktionsschluss ist am 17. Juni 2021.
  Leitstellenruf priorisiert                    0351/19296
  Krankentransport                              0351/19222
  Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst              116 117
  Polizeirevier Meißen                          03521/4720
                                                                          Herausgeber: Gemeindeverwaltung Klipphausen • Talstraße 3 • 01665 Klipphausen
  Faxeingang Gehörlose                        0351/8155130
                                                                          • Tel.: 035204 2170, Fax: 035204 21729 • www. Klipphausen.de,
n Sammeltermine:                                                          Gemeindeverwaltung@Klipphausen.de • Verantwortlich: für den amtlichen Teil:
  Restmüll                   01., 15. und 29.06.2021                      Bürgermeister Mirko Knöfel • für den nichtamtlichen Teil: die jeweiligen Unterzeich-
  Gelber Sack/Gelbe Tonne    01., 15. und 29.06.2021                      ner, bzw. Vereine und sonstige Gemeinschaften Gesamtherstellung,
  Blaue Tonne (240 l)        23.06.2021                                   Anzeigen und Vertrieb: RiEDEL GmbH & Co. KG – Verlag für Kommunal- und Bürgerzei-
  Bioabfall                  01., 08., 15., 22. und 29.06. 2021           tungen Mitteldeutschland • Gottfried-Schenker-Straße 1, 09244 Lichtenau, OT Ottendorf,
                                                                          Telefon: 037208/876-100, Fax: 037208/876299,
   Alle Informationen zu Sammelterminen entnehmen Sie                     E-Mail: info@riedel-verlag.de. Es gilt die Anzeigenpreisliste 2020.
                                                                                                                                                                   C
   bitte dem Abfallkalender.                                              Erscheinungsweise: Das Amtsblatt erscheint monatlich, kostenlos zur Selbstabholung.      M
                                                                                                                                                                   Y
                                                                          Auflage: 5.000 Exemplare                                                                 K
AMTSBLATT der Gemeinde Klipphausen
Ausgabe 06/2021                              Amtsblatt der Gemeinde Klipphausen                                         Seite 3

        Amtliche Bekanntmachungen

    n Einladung
      Gemeinderatssitzung
       Die Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, dem 15. Juni                                           Alles Gute
       2021, um 19.00 Uhr in der Turnhalle der Grundschule
       Naustadt statt.

    Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Aushängen der
    Bekanntmachungstafeln oder dem Sitzungskalender im Internet
    unter www.klipphausen.de.                                                                         Wir gratulieren

                                                                                      Wir gratulieren allen Jubilaren zum
    n Sitzung Verwaltungsausschuss                                                       Geburtstag und wünschen Ihnen
       Die Sitzung des Verwaltungsausschusses findet am Diens-                        alles erdenklich Gute, Gesundheit und
       tag, dem 22. Juni 2021, um 19.00 Uhr in der Gemeindever-
       waltung Klipphausen statt. Die Sitzung ist nicht öffentlich.
                                                                                       einen schönen Verlauf Ihres Festes.

                                                                                05. 06. Ernst Paul            Rothschönberg      73
    n Einladung                                                                 06. 06. Luzie Dworatzek       Ullendorf          92
      Sitzung Ortschaftsrat Tanneberg                                           07. 06. Arndt Hönicke         Burkhardswalde     83
       Die Sitzung des Ortschaftsrates Tanneberg findet am Mitt-                09. 06. Ursula Hanschmann     Ullendorf          87
       woch, dem 16. Juni 2021, um 19.00 Uhr im Pavillon im Park
       Tanneberg statt.                                                         12. 06. Kurt Woiterski        Weistropp          81
                                                                                12. 06. Gisela Stelzer        Schmiedewalde      78
    Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Aushängen der
    Bekanntmachungstafeln oder dem Sitzungskalender im Internet                 13. 06. Margot Hammer         Rothschönberg      89
    unter www.klipphausen.de.
                                                                                13. 06. Günter Pietzsch       Röhrsdorf          84
                                                                                13. 06. Gisela Krumbholz      Weistropp          74
      Es wird darauf hingewiesen, dass aus Gründen des Gesund-
      heitsschutzes nur begrenzte Kapazitäten für die Öffentlichkeit            13. 06. Klaus Riemer          Taubenheim         74
      zur Verfügung stehen.
                                                                                14. 06. Siegfried Fleischer   Klipphausen        82
                                                                                15. 06. Bernd Lößner          Tanneberg          83
                                                                                16. 06. Annelies Jaeschke     Naustadt           90
    n Beschlüsse des Technischen Ausschusses
                                                                                18. 06. Regina John           Röhrsdorf          82
      vom 18. Mai 2021
                                                                                19. 06. Heidrun Röthig        Rothschönberg      72
    Der Technische Ausschuss stimmt der Voranfrage zum Neubau                   21. 06. Ingrit Reck           Wildberg           86
    Wochenendhaus/Bungalow auf dem Flurstück 17/5 Gemarkung                     21. 06. Wolfgang Fleischer    Kleinschönberg     80
    Naustadt unter Auflagen zu.
                                                                                23. 06. Christine Woiterski   Weistropp          79
    Beschluss Nr.: 44-04/2021
                                                                                25. 06. Margot Holzmüller     Miltitz            74
    Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag auf Umbau/Sanie-                 30. 06. Peter Balke           Taubenheim         76
    rung ehem. Schweinestall Rittergut Batzdorf und Umnutzung als
    Lager, Schuppen, Garage, Unterstand auf den Flurstücken 164/1
    und 164d Gemarkung Batzdorf zu.
    Beschluss Nr.: 45-04/2021                                                     In eigener Sache

    Der Technische Ausschuss stimmt der Voranfrage zum Neubau                  In eigener Sache:
    eines Einfamilienhauses auf dem Flurstück 21/3 Gemarkung
                                                                               So kommt das Amtsblatt Klipphausen
    Naustadt nicht zu.
    Beschluss Nr.: 46-04/2021                                                  zusätzlich in Ihren elektronischen Briefkasten …

    Der Technische Ausschuss stimmt der Sanierung des Wohnhaus-                 Bestellen Sie Ihre elektronische
    giebels und dem Einbau von zwei Dachflächenfenstern auf dem
C
M
                                                                                Ausgabe kostenfrei per e-Mail
Y   Flurstück 205/8 Gemarkung Reppnitz zu.
K
    Beschluss Nr.: 47-04/2021                                                   unter newsletter@riedel-verlag.de
AMTSBLATT der Gemeinde Klipphausen
Seite 4                                         Amtsblatt der Gemeinde Klipphausen                                Ausgabe 06/2021

                                                                                          Amtliche Bekanntmachungen

n Bericht über die Gemeinderatssitzung am 20. April 2021
1. Dritte Änderung der Satzung über die öffentliche Trinkwas-            schrieben werden. Am 09.04.2021 übergab dazu die Arbeitsge-
    serversorgung für das Versorgungsgebiet Triebischtal                 meinschaft ein Nachtragsangebot. Das Ingenieurbüro Frank hat den
Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 17.11.2020 auf der            Nachtrag geprüft und zur Beauftragung empfohlen. Durch die
Grundlage der Gebührenkalkulation TW Versorgungsgebiet Trie-             Vergabe der Leistung als Nachtrag entfällt der Koordinationsauf-
bischtal die Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die öffent-        wand mit einer weiteren Firma. So soll eine Störung des Bauablaufs
liche Trinkwasserversorgung in der Gemeinde Klipphausen (Wasser-         vermieden werden. Die Kosten liegen im kalkulierten Budget.
versorgungssatzung – WVS) beschlossen.                                   Der Gemeinderat stimmte diesem Beschluss ebenfalls mehrheitlich
Dabei erhebt die Gemeinde für ihre öffentliche Einrichtung der Trink-    zu.
wasserversorgung für das Versorgungsgebiet Triebischtal einheitli-
che Gebühren. Die Trinkwassergebühr wird in Form einer Grundge-          3. Beschlussfassung zur überplanmäßigen Ausgabe für die
bühr und einer Verbrauchsgebühr erhoben. Die Verbrauchsgebühr                Gewässerunterhaltung Scharre Taubenheim
wird für die Entnahme von Trinkwasser aus dem Versorgungsnetz            Im Haushaltsplan der Gemeinde sind im Haushaltsjahr 2021 insge-
erhoben. Die Grundgebühr wird für die Vorhaltung der öffentlichen        samt 65.000 € für die Gewässerunterhaltung Scharre im Ortsteil
Einrichtung der Trinkwasserversorgung erhoben.                           Taubenheim vorgesehen. Davon sollen entsprechend der Förderfä-
Es entstand dadurch eine Nachkalkulation für das Versorgungsge-          higkeit 30.000 € über die vom Freistaat in Aussicht gestellte Gewäs-
biet Triebischtal des Büros KEM Kommunalentwicklung Mittel-              serpauschale finanziell abgedeckt werden und 35.000 € über eige-
deutschland GmbH für den Zeitraum 2013 bis 2019 sowie eine               ne Haushaltsmittel. Aufgrund der akuten Gefahr des weiteren
Vorauskalkulation für den Zeitraum 2020 bis 2025.                        Einsturzes des Kanals soll der Auftrag zur Ausführung der Bauleis-
                                                                         tungen umgehend vergeben werden. Nach Rücksprache mit der
Ein Schreibfehler in der Vorauskalkulation 2020 bis 2024 machte          Landesdirektion Dresden konnte noch keine Aussage getroffen
den Beschluss jedoch angreifbar. Die Verwaltung entschied sich,          werden, ob aufgrund der derzeitigen Situation auch im Jahr 2021
den Beschluss aufzuheben und eine erneute Beschlussfassung               mit einer vom Freistaat gewährten Finanzhilfe für die Gewässerun-
unter Vorlage der korrigierten Fassung der Kalkulation für die           terhaltung gerechnet werden kann. Da der Gemeinde noch kein
Wasserversorgung Triebischtal war herbeizuführen.                        Bescheid über den Erhalt einer Zuwendung als Gewässerpauschale
Für die Beschlussvorlage fand sich keine Mehrheit im Gemeinderat.        vorliegt, muss die Gemeinde die Gesamtkosten des günstigsten
                                                                         Anbieters vorerst komplett über Haushaltsmittel abdecken, sodass
2. Vergabe- und Lieferleistungen für den Breitbandausbau                 sich überplanmäßige Ausgaben ergeben.
2.1 Nachtrag für die Lieferung Material – Los 1                          Wenn die Gemeinde im Laufe des Jahres einen Bescheid über eine
In der Gemeinderatssitzung vom 03.11.2020 erfolgte die Vergabe           pauschale Finanzhilfe zur Gewässerunterhaltung zweiter Ordnung
des Materialloses 1 an die Connect Com GmbH. Begründet u. a.             erhält, könnte der förderfähige Teil der Unterhaltung Scharre über
durch die Nachmeldung weiterer Kundenstandorte hat das                   diese Finanzpauschale abgerechnet werden.
Planungsbüro seim&partner der Gemeinde Klipphausen ein Nach-             Dieser überplanmäßigen Ausgabe stimmte der Gemeinderat mehr-
tragsangebot übergeben.                                                  heitlich zu.
Das Nachtragsangebot wurde vom Planungsbüro geprüft und zur
Beauftragung empfohlen. Die Mehrkosten beim Material werden              4. Vergabe von Bauleistungen für die Gewässerunterhaltung
durch die Vergabegewinne in den Materiallosen ausgeglichen.                 Scharre Taubenheim
Der Gemeinderat stimmte dem Beschluss mehrheitlich zu.                   Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung wurden 3 Firmen zur
                                                                         Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Zur Angebotseröffnung am
2.2 Erster Nachtrag für die Vergabe von einer Tiefbauleistung            01.04.2021 lagen drei Angebote vor. Die Prüfung durch die Gemein-
    des Loses 3 Cluster Seeligstadt                                      deverwaltung ergab, dass das wirtschaftlichste Angebot von der Fa.
In der Gemeinderatsitzung vom 06.04.2021 erfolgte die Vergabe des        Schacht- und Fuhrbetrieb Günter Vogt abgegeben wurde. Im
Clusters Seeligstadt an die ARGE Breitbandnetz Klipphausen Lose          Rahmen der Projektvorbereitung wurden Kosten in Höhe von ca.
3 + 4 Coswiger Tief- und Rohrleitungsbau GmbH/Teichmann Bau              50.000 € brutto geschätzt.
GmbH. Nicht enthalten waren die Leistungen zur Mitverlegung und
Montage der Trinkwasserleitungen. Diese sollten separat ausge-           Dieser Vergabeleistung stimmte der Gemeinderat zu

n Bericht über die Gemeinderatssitzung am 11. Mai 2021
1. Abwasserentsorgung und Trinkwasserversorgung in der                   waltung eine Gebührenkalkulation vorgelegt werden, welche
    Gemeinde Klipphausen                                                 verschiedene Optionen zur Neugestaltung der Ver- und Entsorgung
1.1 Neukalkulation der Abwasserentsorgungsgebiete                        beinhaltet. Dabei soll vordergründig die Zusammenlegung der
    Klipphausen und Triebischtal                                         Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsbereiche unter-
Die Ver- und Entsorgungsgebiete Klipphausen und Triebischtal             sucht werden.
wurden nach dem Zusammenschluss beider Gemeinden im Jahr                 Der Gemeinderat stimmte dem Beschluss mehrheitlich zu.
2012 beibehalten. Laut einem sogenannten Vereinigungsvertrag
wurde festgelegt, dass die getrennten Ver- und Entsorgungsberei-         1.2 Änderung der Satzung über die öffentliche Trinkwasserver-
che bis spätestens 31.12.2021 bestehen bleiben. Demzufolge ist               sorgung in der Gemeinde Klipphausen im Versorgungsge-
der Gemeinderat verpflichtet, darüber zu befinden, in welcher Form           biet Triebischtal
die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung ab dem                   Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung im November 2020 auf der
01.01.2022 fortgeführt werden sollen.                                    Grundlage der Gebührenkalkulation TW Versorgungsgebiet Trie-
Der Gemeinderat Klipphausen verpflichtet sich, bis 31.12.2021 eine       bischtal die Änderung der Satzung über die öffentliche Trinkwasser-    C
                                                                                                                                                M
Entscheidung über die zukünftigen Ver- und Entsorgungsbereiche           versorgung in der Gemeinde Klipphausen beschlossen. Ein Schreib-       Y
                                                                                                                                                K
zu treffen. Als Entscheidungsgrundlage muss von der Gemeindever-         fehler in der Vorauskalkulation 2020 bis 2024 machte jedoch den
AMTSBLATT der Gemeinde Klipphausen
Ausgabe 06/2021                               Amtsblatt der Gemeinde Klipphausen                                            Seite 5

        Amtliche Bekanntmachungen
    Beschluss angreifbar. Die Verwaltung entschied sich, den Beschluss        Der Gemeinderat Klipphausen stimmt dem Vorschlag der Übertra-
    aufzuheben. Eine erneute Beschlussfassung unter Vorlage der korri-        gung der restlichen Spendenmittel für Asylsuchende je zur Hälfte an
    gierten Fassung der Kalkulation für die Wasserversorgung Trie-            den Verein Coswig - Ort der Vielfalt e. V. und die Stiftung Leben und
    bischtal musste herbeigeführt werden.                                     Arbeit Wilsdruff zu.
    In der Sitzung im April 2021 hat der Gemeinderat den Beschluss zur
    Aufhebung der Satzung gefasst, der Beschlussvorschlag zur                 4. Änderung der Satzung über den Besuch einer gemeindli-
    Satzungsänderung wurde abgelehnt.                                             chen Kindereinrichtung der Gemeinde Klipphausen
    Durch die Ablehnung entstand ein Finanzdefizit von über 200.000 €,        Zur Verbesserung der Personalsituation in den Kindertageseinrich-
    welches erhebliche Auswirkungen bei Unterhaltung und Investitio-          tungen wurde im Oktober 2019 in Abstimmung mit dem Arbeitskreis
    nen im Trinkwasserbereich Triebischtal zur Folge gehabt hätte.            „Kita“ die Betreuungsatzung um eine dreiwöchige Urlaubspflicht der
    Daher legte der Bürgermeister Widerspruch gegen die Beschlüsse            betreuten Kinder ergänzt. Zukünftig wird die Pflicht in eine Empfeh-
    ein. Das bedeutet, der Beschluss ist in seinem Vollzug gehemmt und        lung umformuliert.
    erneut im Gemeinderat zu beraten und zu beschließen.                      Die Möglichkeit zur Wahl von zwei Betreuungsstunden im Hort
    Die Verwaltung hat auf Grundlage der geänderten Gebührenkalkula-          entspricht durch angepasste Busfahrzeiten nicht mehr dem Bedarf
    tion einen neuen Beschlussvorschlag vorgelegt, welcher insbeson-          der Familien. 7 von 440 Kindern nutzen dieses Angebot (Stand April
    dere die Verzinsung an die anderen Ver- und Entsorgungsgebiete            2021). Die Streichung des Angebotes wird empfohlen, damit mehr
    angleicht. Daraus ergibt sich eine Senkung der ursprünglich geplan-       Planungssicherheit für den Personaleinsatz entsteht. Die bestehen-
    ten Trinkwassergebühr. Dieser wurde im Verwaltungsausschuss am            den Vereinbarungen zur zweistündigen Betreuung erhalten bis zum
    27.04.2021 ausführlich vorgestellt und diskutiert.                        Schuljahresende 31.08.2021 Bestandsschutz.
    Der Gemeinderat Klipphausen stimmte mehrheitlich für die Satzung          Voraussetzung zur Nutzung einer ganztägigen Ferienbetreuung im
    zur 3. Änderung der Wasserversorgungssatzung in der Gemeinde              Hort, ohne zusätzliche Gebühren, ist die 12-monatige Buchung von
    Klipphausen im Versorgungsgebiet Triebischtal.                            6 Betreuungsstunden. Diese wird sichergestellt, indem eine Ände-
                                                                              rung des Betreuungsumfangs nur einmal innerhalb von 12 Monaten
    2. Vergabe- und Lieferleistungen                                          zulässig ist. Ansonsten ist die Finanzierung der ganztägigen Hortbe-
    2.1 Traktor für den Bauhof                                                treuung nicht abgesichert.
    Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung wurden 3 Firmen zur            Für die Umsetzung dieser Festlegungen ist die Änderung der
    Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Zur Angebotseröffnung                Satzung über den Besuch einer gemeindlichen Kindereinrichtung
    lagen 2 Angebote vor. Die Prüfung durch die Gemeindeverwaltung            der Gemeinde Klipphausen (Betreuungssatzung Kindereinrichtun-
    ergab, dass das wirtschaftlichste Angebot von der Fa. BayWa AG            gen) erforderlich.
    Technik abgegeben wurde. Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich             Der Gemeinderat Klipphausen beschließt mehrheitlich die Änderung
    für den Kauf.                                                             der Satzung über den Besuch einer gemeindlichen Kindereinrich-
                                                                              tung der Gemeinde Klipphausen.
    3. Kommunale Finanzwirtschaft
    3.1 Aufnahme eines Darlehens                                              5. Satzung zur Verfahrensregelung über die Werbung für politi-
    Die Gemeinde Klipphausen plant entsprechend der Ermächtigung                   sche Zwecke auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen
    aus der Haushaltssatzung 2020 die Neuaufnahme eines Darlehens                  während der Wahlkampfzeit
    entsprechend dem vorliegenden Ablauf- und Zahlungsplan für das            Politische Parteien, Organisationen und Wählervereinigungen
    Vorhaben Breitbanderschließung. Die Kreditaufnahme wurde vom              haben das Recht, vor den Wahlen Wahlwerbung zu betreiben. Die
    Rechts- und Kommunalamt als Aufsichtsbehörde bereits geneh-               Wahlwerbung beinhaltet neben der Plakatierung und Aufstellung
    migt. Der Gemeinderat stimmte der Darlehnsaufnahme mehrheitlich           von Großflächenschildern auch Lautsprecherwerbung und Informa-
    zu. Bei Änderung der Konditionen wird der Bürgermeister ermäch-           tionsstände. Mit der Satzung sollen klare Richtlinien und Vorgaben
    tigt, über die Neuaufnahme des Darlehens mit dem günstigsten              für die Wahlkampfzeit festgelegt werden.
    Angebot neu zu befinden.                                                  Der Gemeinderat Klipphausen beschließt einstimmig die Satzung
                                                                              zur Verfahrensregelung über die Werbung für politische Zwecke auf
    3.2 Verwendung der Pauschale Ländliche Entwicklung für das                öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen während der Wahlkampf-
        Jahr 2021                                                             zeit
    Zur Stärkung des ländlichen Raumes im Freistaat Sachsen erhält die
    Gemeinde eine Pauschale im Jahr 2021. Diese Mittel stehen den             6. Verzichtserklärung Vorkaufsrechte
    Kommunen zweckfrei zur Verfügung.                                         Der Gemeinderat Klipphausen beschließt, auf das gesetzliche
    Der Gemeinderat hat beschlossen, die Pauschale zur Stärkung des           Vorkaufsrecht für nachstehend aufgeführte Flurstücke zu verzichten:
    ländlichen Raumes für die Sanierung des Kalkbergwerkes Miltitz,           1. Gemarkung:        Miltitz
    die Anschaffung eines Fahrzeuges sowie eines Thermokoffers für               Flurstück:        669 c
    den Bauhof, die Erneuerung der Homepage und den Grunderwerb                  Nutzungsart:      Gartenland
    des Dorfplatzes Piskowitz einzusetzen.                                    2. Gemarkung:        Constappel
                                                                                 Flurstück:        63 o
    3.3 Verwendung der Spenden Asyl                                              Nutzungsart:      Wohngrundstück
    In den Jahren 2016 bis 2018 gingen auf dem Konto der Gemeinde             3. Gemarkung:        Reichenbach
    Spenden für Asyl ein. Mit entsprechenden Beschlüssen hat der                 Flurstück:        66/1
    Gemeinderat über die Annahme dieser Spenden entschieden. Ein                 Nutzungsart:      Gartenland
    Großteil der Spenden wurde in den vergangenen Jahren für die              4. Gemarkung:        Weistropp
    Betreuung der Asylsuchenden, welche im Interimsquartier Ullendorf            Flurstück:        303 b
    untergebracht waren, eingesetzt.                                             Nutzungsart:      Gartenland
    Von den Spenden befindet sich gegenwärtig noch ein Restbetrag             5. Gemarkung:        Röhrsdorf
    auf dem Gemeindekonto. Da nun in den kommenden Jahren mit                    Flurstück:        47/3
    keiner weiteren Unterbringung von Asylsuchenden in unserem                   Nutzungsart:      Wohnbau- und Landwirtschaftsfläche
C   Gemeindegebiet zu rechnen ist, schlägt die Verwaltung vor, diese          6. Gemarkung:        Sachsdorf
M
Y
K
    Mittel an einen Träger zur weiteren Verwendung von gemeinnützigen            Flurstücke:       181/6, 182/4 und 182/9
    Projekten im Rahmen der Asylbetreuung zu übertragen.                         Nutzungsart:      Wohngrundstück
AMTSBLATT der Gemeinde Klipphausen
Seite 6                                        Amtsblatt der Gemeinde Klipphausen                                   Ausgabe 06/2021

                                                                                         Amtliche Bekanntmachungen

n Satzung der Gemeinde Klipphausen zur Verfahrensregelung über die Werbung
  für politische Zwecke auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen
  während der Wahlkampfzeit (Wahlwerbungssatzung)
                                                                            bzw. dem Gemeinderat sowie diese und zugelassene Einzelbe-
   Aufgrund des § 8 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in                werber zum Bürgermeister der Gemeinde Klipphausen und
   der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007 (BGBl.                  Initiatoren von Volks- und Bürgerentscheiden.
   I S. 1206), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom            Berechtigte sind auch Personen, die im Auftrag der vorgenann-
   29. November 2018 (BGBl. I S. 2237), der §§ 18 und 21 des                ten politischen Parteien, politischen Organisationen und Wähler-
   Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches                   vereinigungen sowie von Trägern von Wahlvorschlägen politi-
   Straßengesetz – SächsStrG) vom 21. Januar 1993                           sche Informationsstände anlässlich von Wahlen zum Gemeinde-
   (SächsGVBl. S. 93), zuletzt geändert durch Artikel 1 des                 rat der Gemeinde Klipphausen, zum Sächsischen Landtag, zum
   Gesetzes vom 20. August 2019 (SächsGVBl. S. 762), des § 4                Deutschen Bundestag, zum Europäischen Parlament oder zu
   der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGe-                  Volks- und Bürgerentscheiden aufstellen.
   mO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018                   Werbeträger sind Stell-, Hänge- und Großflächenplakatschilder.
   (SächsGVBl. S. 62), zuletzt geändert durch Artikel 5 des                 Sie dienen der Aufnahme von Werbeplakaten und sollen aus
   Gesetzes vom 2. Juli 2019 (SächsGVBl. S. 542, des § 2 des                witterungsbeständigem Material bestehen. Es dürfen keine
   Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in                        Werbeträger mit scharfkantigen Metallrahmen verwendet
   der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018                          werden oder solche, bei denen anderweitig eine Verletzungsge-
   (SächsGVBl. S. 116), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz             fahr bestehen kann.
   17 des Gesetzes vom 5. April 2019 (SächsGVBl. S. 245), hat               Stellschilder dürfen nicht größer als 120 cm x 90 cm sein;
   der Gemeinderat der Gemeinde Klipphausen mit der Zustim-                 Hängeschilder dürfen nicht größer als 84,1 cm x 59,4 cm
   mung der für die Ortsdurchfahrten nach § 18 SächsStrG                    (DIN A 1) sein; Großflächenplakatschilder dürfen nicht größer als
   zuständigen oberen Straßenaufsichtsbehörde in seiner                     350 cm x 250 cm sein.
   Sitzung am 11. Mai 2021 mit Beschluss-Nr. 07-194/2021                    Die Werbung mit Großflächenplakatschildern ist nur in der
   folgende Satzung beschlossen:                                            Vorwahlzeit mit vorheriger schriftlicher Erlaubnis der Gemeinde
                                                                            Klipphausen (gemäß § 5) gestattet.
                                §1                                      (3) Informationsstände im Sinne dieser Satzung sind mobile Stände
                   Inhalt und Geltungsbereich
                                                                            mit einer Größe von maximal 3 m², die Berechtigte nach § 2
(1) Die Wahlwerbungssatzung bestimmt die Grundsätze der
                                                                            Abs. 2 zum Zwecke der Information über Wahl- und Abstim-
    Werbung für politische Zwecke anlässlich von Wahlen mit
                                                                            mungsziele und Kandidaten aufstellen.
    Werbeträgern auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen
    sowie das Aufstellen und Betreiben von Informationsständen,
                                                                                                        §3
    welche als Sondernutzung nach § 18 des Straßengesetzes für
                                                                                   Sondernutzung durch Informationsstände
    den Freistaat Sachsen (SächsStrG) vom 21. Januar 1993 in der
                                                                                              anlässlich von Wahlen
    geltenden Fassung der Erlaubnis bedürfen. Es werden die
                                                                        Für das Antragsverfahren zur Sondernutzung durch Informations-
    Grundsätze bestimmt, die innerhalb der Wahlkampfzeit für eine
                                                                        stände anlässlich von Wahlen, die Erlaubniserteilung, die Ausübung
    Erlaubnis eingehalten sein müssen, und es wird der Rahmen für
                                                                        und die Beendigung dieser Sondernutzung gelten die Regelungen
    das Verwaltungshandeln in diesem Sachbereich gesetzt.
                                                                        dieser Satzung, insbesondere die § 4 Abs. 3, §§ 5, 7, 8, 9 und 10
(2) Die Satzung gilt ausschließlich der Werbung für politische          entsprechend, sofern keine gesonderten Bestimmungen für Infor-
    Zwecke auf Werbeträgern (Wahlwerbung) in der Gemeinde               mationsstände getroffen wurden.
    Klipphausen einschließlich aller Ortsteile während der Wahl-
    kampfzeit vor Wahlen und vor Abstimmungen (Volks- und                                                 §4
    Bürgerentscheide) sowie für Informationsstände und Lautspre-         Anforderungen an die Wahlwerbung und örtliche Zulässigkeit
    cherwerbung in der Gemeinde Klipphausen anlässlich von              (1) Berechtigte dürfen mit Erlaubnis gemäß § 5 Abs. 2 dieser
    Wahlen und Abstimmungen (Volks- und Bürgerentscheide).                  Satzung auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen innerhalb
    Zuständig für die Erlaubniserteilung ist das Ordnungs-                  der Erschließungsbereiche von Ortsdurchfahrten von Bundes-,
    amt/Bürgerbüro der Gemeinde Klipphausen.                                Staats-, Kreis- und Gemeindestraßen während der Wahlkampf-
                                                                            zeit (außer in der Vorwahlzeit) nur für öffentliche Veranstaltungen
                                  §2                                        werben, die innerhalb der nächsten zehn Tage ab Ausbringung
                       Begriffsbestimmungen                                 der Werbeträger im Gemeindegebiet Klipphausen stattfinden
(1) Die Wahlkampfzeit beginnt mit der amtlichen Festsetzung des             sollen. Auf einem Werbeplakat darf für mehrere Veranstaltungen
    Wahltermins, frühestens jedoch sechs Monate vor der Wahl. Sie           geworben werden.
    endet am Wahltag mit der Schließung der Wahllokale. Sechs               Wird für mehrere Veranstaltungen geworben, so hat der erste
    Wochen vor der Wahl (Samstag) um 00:00 Uhr beginnt die                  Termin spätestens zehn Tage nach Ausbringung der Werbeträ-
    Vorwahlzeit. Sie ist Teil der Wahlkampfzeit und endet am Wahl-          ger stattzufinden, der letzte Termin muss spätestens sieben
    tag mit der Schließung der Wahllokale.                                  Tage nach dem ersten Termin stattfinden.

(2) Berechtigte Sondernutzer im Sinne dieser Satzung sind politi-           Öffentliche Veranstaltungen der Berechtigten sind nur Veranstal-
    sche Parteien, politische Organisationen und Wählervereinigun-          tungen, die allen Bürgern offenstehen und nicht, auch nicht teil-
    gen, die im Gemeinderat der Gemeinde Klipphausen, im Sächsi-            weise, kommerziellen Zwecken dienen. Einer Erlaubnis steht
    schen Landtag, im Deutschen Bundestag oder im Europäischen              nicht entgegen, dass Berechtigte mit Nichtberechtigten zusam-         C
                                                                                                                                                  M
    Parlament vertreten sind, sowie Träger von Wahlvorschlägen für          men eine Veranstaltung durchführen und Nichtberechtigte auf           Y
                                                                                                                                                  K
    die jeweils anstehenden Wahlen zu den genannten Parlamenten             dem Plakat auch genannt werden.
AMTSBLATT der Gemeinde Klipphausen
Ausgabe 06/2021                               Amtsblatt der Gemeinde Klipphausen                                            Seite 7

        Amtliche Bekanntmachungen

    (2) Der Inhalt der Werbung unterliegt keiner Prüfung und Bewer-                    –   wenn überwiegende öffentliche Interessen dies erfor-
        tung, darf aber nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Werbe-                      dern, insbesondere wenn durch die Aufstellung von
        plakate müssen den presserechtlichen Impressumsvorschriften                        Wahlwerbung oder deren Häufung eine nicht vertretbare
        des § 6 des Sächsischen Gesetzes über die Presse vom 3. April                      Beeinträchtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des
        1992 in der jeweils gültigen Fassung entsprechen. Auf dem                          Verkehrs zu erwarten ist, die auch durch Bedingungen
        Werbeplakat müssen Angaben über den Veranstalter, den Veran-                       und Auflagen nicht ausgeschlossen werden kann,
        staltungsort und -termin, die Veranstaltungsart oder den bzw.                  –   oder wenn wegen der Art des Werbeträgers oder durch
        die Redner enthalten sein.
                                                                                           die Art und Weise seiner beabsichtigten Aufstellung oder
                                                                                           Anbringung eine Beschädigung der öffentlichen Straße
    (3) Örtliche Zulässigkeit der Wahlwerbung und der Informations-
                                                                                           oder öffentlicher Einrichtungen zu erwarten ist.
        stände:

       a) Pro Laternenmast ist eine maximale Anzahl von vier Plakaten             b) Die Erlaubnis soll insbesondere versagt werden, wenn:
           zulässig (zwei Doppelplakate Rücken an Rücken). Aus Grün-                 – der Werbeträger nicht den unter § 2 Abs. 3, § 4 Abs. 1
           den der Verkehrssicherheit wird die Zahl der Wahlplakate auf                 oder § 4 Abs. 2 genannten Bedingungen entspricht,
           100 Standorte je Wählervereinigung, Partei oder Einzelbe-                 – der Inhalt keine Veranstaltungswerbung enthält oder in
           werber in der Gemeinde Klipphausen einschließlich aller                      sonstiger Weise gegen andere Rechtsvorschriften
           Ortsteile festgelegt.                                                        verstößt,
       b) Am Wahltag dürfen Werbeträger darüber hinaus nicht ange-                   – der Antrag unvollständig ist,
           bracht und Informationsstände aufgestellt werden in und an                – die Veranstaltung kommerziellen Zwecken dienen soll
           Gebäuden, in denen sich Wahllokale befinden sowie 100 m                      oder sonst der Öffentlichkeit nicht allgemein zugängig ist.
           vor dem Zugang zu diesen Gebäuden. Bereits angebrachte
           Werbeträger sind zu entfernen.                                                                     §6
    Nicht entfernte Werbeträger können im Wege der Ersatzvornahme                             Aufgrabungen, Verankerungen
    durch die Gemeinde Klipphausen beseitigt werden. Die Kosten der
                                                                              Aufgrabungen des Straßenkörpers oder Verankerungen im Straßen-
    Ersatzvornahme bemessen sich am tatsächlichen Verwaltungsauf-
                                                                              körper sind nicht gestattet. Werbeträger müssen mit eigener
    wand und werden mittels Kostenbescheid erhoben.
                                                                              Schwere auf der öffentlichen Straßenanlage stehen.
                                     §5
                  Verfahren während der Wahlkampfzeit                                                         §7
    (1) Jede Sondernutzung der Straße während der Wahlkampfzeit               Weitere Anforderungen an die Ausübung der Wahlwerbung, Laut-
        und der Vorwahlzeit für Nutzungen im Sinne des § 1 Abs. 2             sprecherwerbung und der Sondernutzung durch Informationsstän-
        dieser Satzung bedarf der Erlaubnis nach dieser Satzung. Anträ-       de in der Wahlkampfzeit einschließlich Vorwahlzeit
        ge für eine Erlaubnis sind von den Berechtigten nach § 2 Abs. 2
        dieser Satzung oder einem vom Berechtigten schriftlich Bevoll-        (1) Wahlwerbung ist nicht gestattet:
        mächtigten einschließlich der notwendigen Unterlagen mindes-              – an oder neben Masten von Verkehrszeichen, von Lichtzei-
        tens 4 Wochen vor dem geplanten Ausbringen schriftlich im                   chenanlagen sowie an oder neben Verkehrseinrichtungen
        Ordnungsamt/ Bürgerbüro einzureichen.                                       (§ 43 Abs. 1 StVO), z. B. Parkscheinautomaten;
                                                                                  – an Geländern von Brücken und Stützmauern von Bundes-,
    (2) Erlaubnis                                                                   Staats- Kreis- und Gemeindestraßen, Haltestellen- und
        a) Über die Erteilung oder Versagung der Erlaubnis ist durch                Verkehrsinseln, an Spritzschutzgeländern und Fußgänger-
            das zuständige Ordnungsamt bei Vollständigkeit des vorlie-
                                                                                    schutzgittern;
            genden Antrages bis spätestens fünf Tage vor dem geplan-
                                                                                  – an Stellen, an denen Werbeträger die Verkehrsübersicht/
            ten Ausbringen der Werbeträger schriftlich zu entscheiden.
            Die Erlaubnis gilt nach Maßgabe der Verfahrensregelung als              Verkehrssicherheit gefährden oder behindern und in einer
            erteilt, wenn bis fünf Tage vor dem geplanten Ausbringen                geringeren Entfernung als 10 m vor und hinter Straßenkreu-
            kein Versagungsbescheid ergangen ist Die Erlaubnis gilt                 zungen, Einmündungen und Fußgängerüberwegen sowie auf
            nach Maßgabe dieser Satzung als widerruflich erteilt.                   Verkehrsflächen, die zum Parken freigegeben sind;
                                                                                  – auf Straßenbegleitgrünflächen, sofern es sich um bepflanzte
       b) Die Erlaubnis kann widerrufen werden, wenn eine oder                      Flächen handelt, sowie an und auf Pflanzgefäßen jeglicher
          mehrere Bestimmungen dieser Satzung oder der Sondernut-                   Art;
          zungssatzung nicht eingehalten werden oder sonstige Grün-               – an Bäumen;
          de des § 49 Verwaltungsverfahrensgesetz in der jeweils                  – außerhalb der geschlossenen Ortschaft und außerhalb der
          geltenden Fassung eintreten.                                              Ortsdurchfahrt.

       c) Die Erlaubnis für eine Veranstaltungswerbung wird unter der         (2) Werbeträger sind so aufzustellen oder aufzuhängen und zu
          auflösenden Bedingung erteilt, dass sie erlischt, wenn es               befestigen, dass die Verkehrssicherheit jederzeit gewährleistet
          dem Veranstalter unmöglich geworden ist, die Veranstaltung
                                                                                  ist. Für den Fußgängerverkehr muss eine Gehwegbreite von
          zur angekündigten Zeit oder am angekündigten Ort stattfin-
                                                                                  mindestens 120 cm frei bleiben. Die Befestigung der Plakate hat
          den zu lassen. Dabei ist es unerheblich, ob die Hinderungs-
                                                                                  mit geeignetem Befestigungsmaterial, das Schäden am Träger
          gründe zivilrechtlicher (z. B. Kündigung der Veranstaltung)
          oder öffentlich-rechtlicher (z. B. Verbot der Veranstaltung)            ausschließt, zu erfolgen. Die Verwendung von Draht ist verboten.
          oder anderer Art (z. B. Absage des Referenten) sind. Sind die           Die Werbeträger müssen den Anforderungen an Ordnung und
          Hinderungsgründe beseitigt, ist die Erlaubnis neu zu bean-              Sicherheit genügen. Sie dürfen nicht in das Lichtraumprofil
          tragen, wobei die Frist gemäß § 5 Abs.1 einzuhalten ist.                öffentlicher Straßen hineinragen.
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    (3) Erlaubnisversagung                                                    (3) Die Werbeträger sind laufend zu kontrollieren und unverzüglich
        a) Die Erlaubnis ist zu versagen:                                         zu ersetzen oder zu beseitigen, wenn sie beschädigt sind.
AMTSBLATT der Gemeinde Klipphausen
Seite 8                                                    Amtsblatt der Gemeinde Klipphausen                                       Ausgabe 06/2021

                                                                                                         Amtliche Bekanntmachungen
(4) Verschmutzungen öffentlicher Straßen oder Ablagerungen auf                                                         §9
    öffentlichen Straßen, die durch die Sondernutzung bedingt sind,                                          Gebühren und Kosten
    sind vom Berechtigten unverzüglich auf eigene Kosten zu besei-                     Sondernutzungen öffentlicher Straßen, die ausschließlich politi-
    tigen.                                                                             schen Zwecken dienen, sind gebührenfrei. Verwaltungsgebühren im
                                                                                       Antragsverfahren nach § 5 werden nicht erhoben.
(5) Großflächenplakatschilder dürfen nur außerhalb des Kronenbe-                                                      § 10
    reiches von Bäumen aufgestellt werden.                                                                          Haftung
                                                                                       Der Antragsteller und/oder Aufsteller sind für eine ordnungsgemäße,
(6) Für Informationsstände gilt zusätzlich:                                            verkehrssichere Anbringung und für die fristgerechte Entfernung der
    – Informationsstände dürfen ortsansässige Gewerbeeinrich-                          Werbeträger verantwortlich. Sie haften für alle Schäden, die durch
       tungen nicht beeinträchtigen.                                                   das Aufstellen oder im Zusammenhang mit dem Aufstellen der
    – Eine Beschallung ist unzulässig.                                                 Werbeträger oder deren zeitweiligen Verbleiben im öffentlichen Stra-
    – Passanten dürfen weder belästigt noch genötigt werden.                           ßenraum entstehen gesamtschuldnerisch. Sie haben die Gemeinde
                                                                                       Klipphausen von Schadenersatzansprüchen Dritter freizustellen.
                                  §8
          Entfernen von Werbeträgern, Ersatzvornahme                                                                 § 11
(1) Für die Beräumung genehmigter Werbeträger und Informations-                                                Inkrafttreten
    stände gilt Folgendes:                                                             Die Wahlwerbungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung
    a) Werbeträger für Veranstaltungswerbung sowie die Befesti-                        in Kraft.
       gungsmaterialien sind binnen drei Tagen nach dem Ende der
       letzten Veranstaltung, für die auf dem Werbeplakat geworben                     Klipphausen, den 12.05.2021
       worden ist, abzuräumen.
    b) Hänge- und Stellschilder, die in der Vorwahlzeit ausgebracht
       wurden, sind binnen sieben Tagen nach der Wahl oder der                         Mirko Knöfel, Bürgermeister
       Abstimmung vollständig abzuräumen.
    c) Großflächenplakatschilder sind binnen sieben Tagen nach                         n Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Frei-
       der Wahl oder der Abstimmung vollständig zu beräumen,                               staat Sachsen (SächsGemO)
       spätestens jedoch bis zu dem in der Erlaubnis festgelegten                      I. Die Satzung wird hiermit bekannt gemacht. Die Anzeige an die
       Zeitpunkt. Die öffentliche Straßenfläche bzw. die Fläche des                        Rechtsaufsichtsbehörde entsprechend § 4 Abs. 3 SächsGemO
       Straßenbegleitgrüns sind, sofern erforderlich, zu reinigen                          erfolgt unmittelbar nach der Bekanntmachung.
       und wiederherzustellen.                                                         II. Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter
    d) Ist die Erlaubnis erloschen oder widerrufen, sind die Werbe-                        Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGe-
       träger bis zum Ende des Tages nach dem Erlöschen bzw.                               mO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntma-
       dem Widerruf abzuräumen.                                                            chung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
    e) Informationsstände sind sofort nach Beendigung der Infor-
       mationstätigkeit bzw. zum Ende des genehmigten Zeitrau-                         Dies gilt nicht, wenn
       mes vollständig zu beräumen. Die öffentliche Straßenfläche                      1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist
       bzw. die Fläche des Straßenbegleitgrüns sind, sofern erfor-                     2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmi-
       derlich, zu reinigen und wiederherzustellen.                                       gung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden
                                                                                          sind,
(2) Beräumung ungenehmigter Werbeträger und Informationsstän-                          3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs.2 SächsGemO
    de:                                                                                   wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
    Ohne Erlaubnis aufgestellte Informationsstände bzw. Werbeträ-                      4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
    ger oder nicht ordnungsgemäß angebrachte sowie nicht inner-                           a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat
    halb der vorgenannten Fristen abgeräumte Werbeträger können                                oder
    im Wege der Ersatzvornahme oder bei Gefahr in Verzug im Wege                          b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegen-
    der unmittelbaren Ausführung durch die Gemeinde Klipphausen                                über der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes,
    beseitigt werden. Die Kosten der Ersatzvornahme oder der                                   der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend
    unmittelbaren Ausführung bemessen sich am tatsächlichen                                    gemacht worden ist.
    Verwaltungsaufwand für die Beseitigung unerlaubt angebrachter                         Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht
    Werbeträger bzw. Informationsstände und werden mittels                                worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
    Kostenbescheid erhoben.                                                               jedermann diese Verletzung geltend machen.

    In eigener Sache

                       Liebe Leserinnen und Leserr,,
          die Inserenten haben nach bestem Wissen und Gewissen ihre Angebote,
                                                                                                                   auch –
            Ankündigungen, Öffnungszeiten … zusammengestellt. Sie kennen es sicher
                                            li ch ke i t e in en sc hn e ll e r e in h  o l t u n d  Ra hm  e  n b edingungen sich verändern.
          manchmal ist es so, dass die Wirk
                                                                                                                          n lokalen
                    Dafür bitten wir um Ihr Verständnis und freuen uns, dass Sie trotz allem Ihre
                              Händlern, Dienstleistern und Hand            w  e r k e rn  g   e w o ge n bl e i be n .
                                                                                                                                                                  C
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AMTSBLATT der Gemeinde Klipphausen
Ausgabe 06/2021                               Amtsblatt der Gemeinde Klipphausen                                            Seite 9

        Amtliche Bekanntmachungen

    n 4. Änderungssatzung
      zur Satzung über den Besuch einer gemeindlichen Kindereinrichtung der
      Gemeinde Klipphausen (Betreuungssatzung Kindereinrichtungen) vom 6. August 2013
                                                                                                        In-Kraft-Treten
       Die Satzung über den Besuch einer gemeindlichen Kinder-                Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
       einrichtung der Gemeinde Klipphausen (Betreuungssatzung
       Kindereinrichtungen) vom 06. August 2013, die durch                    Klipphausen, 12.05.2021
       Beschlüsse des Gemeinderates vom 05. August 2014, 31.
       März 2015 und 02. November 2019 geändert worden ist,
       wird wie folgt geändert:
                                                                              Mirko Knöfel, Bürgermeister
    1. § 3 Abs. 6 erhält folgende Fassung:
    (6) In Horten werden innerhalb der Öffnungszeiten folgende Betreu-        n Hinweis nach § 4 Abs. 4 SächsGemO:
        ungszeiten angeboten:                                                 Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor-
        1. Bis zu 5,0 Stunden (Hortbetreuung im Anschluss an den              schriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer
            Unterricht, 5-stündige Betreuung während der Ferien)              Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
        2. Bis zu 6,0 Stunden (Früh- und Späthort, ganztägige Ferien-         Dies gilt nicht, wenn
            betreuung gemäß § 5 Abs. 2 Elternbeitragssatzung der              1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
            Gemeinde Klipphausen bei 12-monatiger Beitragserhebung)           2. Vorschriften über Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung
        3. entfällt                                                              oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
                                                                              3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen
    2. § 3 Abs. 7 erhält folgende Fassung:                                       Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
    (7) Es wird geraten, dass sich jedes Kind 3 Wochen im Jahr außer-         4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
        halb der Einrichtung aufhält (Urlaub), davon 2 Wochen zusam-             a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat
        menhängend in der Zeit von Mai bis September. Der Urlaub ist                  oder
        bis zum 31.03. des Jahres in der Einrichtung anzuzeigen.                 b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegen-
                                                                                      über der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts,
    3. § 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung:                                            der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend
    (1) In Kindertageseinrichtungen werden die Kinder auf der Grundla-                gemacht worden ist.
        ge einer vertraglichen Vereinbarung (Betreuungsvertrag) zwi-
        schen den Personensorgeberechtigten und dem Träger der                Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht
        Einrichtung für die dort festgelegte Betreuungszeit betreut.          worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
        Änderungen der Betreuungszeit bedürfen einer schriftlichen            jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind nur
        Änderungsmeldung bis spätestens 2. des Monats für den Folge-          anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die
        monat. Änderungen des Betreuungsumfangs im Hort sind nur              Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von
        einmal innerhalb von 12 Monaten möglich, insofern eine ganztä-        Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewie-
        gige Ferienbetreuung in Anspruch genommen wird.                       sen worden ist.

    n Bericht über die Sitzung des Ortschaftsrates Miltitz am 28. April 2021
    Den vollständigen Bericht können Sie im Internet lesen unter der          –   Nutzungsanfrage empatis Jugendhilfe zur alten KiTa Miltitz; die
    Adresse: https://www.magentacloud.de/lnk/srii0iDT                             Firma hat sich nicht wieder gemeldet.
                                                                              –   Löschwasserentnahmestellen Triebisch; weiterhin von der
    n Protokollkontrolle Sitzung 24.02.2020                                       Gemeinde keine Antwort.
    Zu folgenden Sachverhalten liegen neue Antworten von der
    Gemeindeverwaltung vor:
    – Hochbehälter Miltitz; Ausführung der Ausgleichsmaßnahme                 n Aktuelle Informationen
       etwa Juni 2021.                                                        – Es gibt den Vorschlag aus dem Verwaltungsausschuss, die
    – Pechsteinklippen Garsebach, Geländer defekt, Stufen verwil-               sechs Ortschaftsräte der Gemeinde mehr einzubinden.
       dert; Bauhof prüft aktuell noch Ausführung in Eigenleistung, mit
       Bauamtsleiter Hegenbart wurde ein Besichtigungstermin verein-
       bart.                                                                  n Bürgerfragen
    – Verkehrsschau Obermunzig; fand statt, es sollen 2 Verkehrs-             – Der 2. stellv. BM Krause äußert sich zur aus seiner Sicht einseiti-
       schilder 30 km/h bis Ende Mai aufgestellt werden.                        gen Presseberichterstattung, die Situation mit der Presse sei
    – Garsebach, Gullydeckel auf S83 im Bereich Einmündung                      schwierig. Man höre immer nur eine Seite. Er benennt auch zwei
       Nauweg; es soll eine zeitnahe Lösung erfolgen.                           Blöcke im Gemeinderat.
    – Einsatzfähigkeit FFw Miltitz; Gespräch hat stattgefunden, die           – OR Angermann findet Diskussionen im Gemeinderat wegen
       Kameraden sind wieder im aktiven Dienst.                                 verschiedener Meinungen wichtig, der Gemeinderat ist keine
C   – Miltitz, 30 km/h Schild ab Ortseingang; Vorschlag wird bei der            Einheitspartei.
M
Y
K
       nächsten Verkehrsschau geprüft. Der Standort wird in den               – H. Weinert, Miltitz, wann wird das Kalkbergwerk wieder geöff-
       Aufstellplan der Geschwindigkeitsanzeigetafel aufgenommen.               net? Auf der Internetseite der Gemeinde gibt es keine aktuellen
AMTSBLATT der Gemeinde Klipphausen
Seite 10                                        Amtsblatt der Gemeinde Klipphausen                              Ausgabe 06/2021

                                                                                          Amtliche Bekanntmachungen
   Informationen – letzter Stand ist Mai 2020. Bauamtsleiter,            entspricht. OR Mühlberg, bei den notwendigen Nachkalkulationen
   Baubeginn soll in der 2. Maiwoche sein, Bauende ca. Ende              sollten die Prozesse nachvollziehbar und transparent sein.
   September 2021.                                                       Herr Weinert, weshalb wurden bis zur Klärung nicht die alten
– Ortschaftsrätin Hartmann, die Mauer an der Bushaltestelle              Abschläge eingezogen?
   Mittelmühle, Garsebach geht kaputt, es fallen Steine raus, ist
   eine Gefahr für die Kinder, die an der Bushaltestelle stehen.         n Öffentlichkeitsarbeit des Ortschaftsrates
Bauamtsleiter, wird durch die Gemeinde geprüft, die Mauer ist            Es wird nochmals angeregt, auf der Homepage der Gemeinde die
eigentlich Sache des Grundstückseigentümers.                             Möglichkeit der Veröffentlichung des gesamten Sitzungsberichtes
– Herr Müller, Garsebach, am Spielplatz Preiskermühle, Semmels-          der Ortschaftsratssitzungen zu schaffen. Die Bürger wollen infor-
   berg liegt an der Grenze noch Stacheldraht – stellt eine Gefahr       miert werden und warten auf die Veröffentlichung der Berichte.
   für die Nutzer des Spielplatzes dar.                                  Dann könnte der Bericht im Amtsblatt kürzer gefasst werden mit
– OR Mühlberg, der Spielplatz müsste insgesamt auf Sicherheit            dem Hinweis auf die Homepage der Gemeinde.
   geprüft werden, der Belag ist aus seiner Sicht zu erneuern.
   Bauamtsleiter, Angelegenheit wird geprüft.                            n Sonstiges
                                                                         OR Angermann, weshalb findet man keine Beschlussnummern und
n Erläuterungen zu Gebührenkalkulation Trink- und Abwasser               Abstimmungsergebnisse der Gemeinderatssitzungen im Amtsblatt?
Nach der GR-Sitzung am 20. April in Naustadt hat BM Knöfel beiden        Die Protokolle enthalten keine Beschlussvorlagen.
Gemeinderatsbeschlüssen betreffend Gebühren Trinkwasser für              OV, wie weit ist die Bauplanung für das Jahnbad, der Ortschaftrat
Triebischtal nach der Sitzung widersprochen.                             wollte eine Beteiligung ab der Planung.
                                                                         Bauamtsleiter, momentan erfolgt die Vergabe der Planungsleistun-
In der Sitzung des Verwaltungsausschusses wurde am 27.04.2021            gen, Bauende soll 2023 sein.
daraufhin der Vorschlag für die Gemeinderatssitzung am 11. Mai mit       Das Budget liegt bei 1,5 Mio EUR netto für Badbecken, Badplatte
2 Prozent kalkulatorischer Verzinsung des Anlagevermögens ab             und Außenanlagen. Es ist zu berücksichtigen, dass die Nutzung des
2020 gefasst. Damit neuer Nettopreis von 2,56 €/m³. OV Mehler hat        Bades für Menschen mit Einschränkungen möglich sein soll.
dem nicht zugestimmt, er fordert eine Rückwirkung der 2 Prozent          Ortschaftsrätin Leonhardt-Kanis schlägt in den Ortsteilen des OR
bis zum Jahr 2015.                                                       Miltitz die Anlage von kostenlosen Buchausleihstationen vor.
2. stellv. BM Krause, der Verwaltungsausschuss hat dem Gemein-           Der Ortschaftsrat stimmt diesem Vorschlag zu. Details sollen
derat den Auftrag erteilt, eine einheitliche Satzung zu schaffen. Die    geplant und Helfer gesucht werden.
nun vorgeschlagenen 2 Prozent sind ein Weg für eine gemeinsame
Satzung ab 2022.                                                         n Nächster Sitzungstermin
                                                                         Am 14.07.2021, 19.00 Uhr, Mehrzweckhalle Robschütz
OR Angermann, der Beschluss zur Aufhebung der alten Satzung
wurde am 20.04.2021 einstimmig gefasst. Der BM widerspricht
dann dem Beschluss, welchen er selbst zur Abstimmung gestellt            G. Mehler               G. Leonhardt-Kanis
hat, da das Ergebnis nicht den Erwartungen der Verwaltung                Ortsvorsteher           Protokoll

                                                                                                                                              C
                                                                                                                                              M
                                                                                                                                              Y
                                                                                                                                              K
Ausgabe 06/2021                                 Amtsblatt der Gemeinde Klipphausen                               Seite 11

        Amtliche Bekanntmachungen

    n Breitbandprojekt                                                          n Bauablaufpläne:
                                                                                  Cluster Klipphausen
      „Glasfaser für Klipphausen“                                                 Ort              Status            Beginn     Ende
    Endlich ist es soweit. Der Breitbandausbau im Gemeindegebiet                  Klipphausen      HA Begehung       Februar    April
    schreitet voran. Dazu informieren wir Sie hier und auf unserer Home-                           Ausbau            März
    page www.klipphausen.de regelmäßig über den aktuellen Stand.
                                                                                  Sachsdorf        HA Begehung       März       Mai
    n Aktuelle Maßnahmen:                                                                          Ausbau            März
    Im Cluster Klipphausen und im Cluster Röhrsdorf realisiert die Bieter-        Lampersdorf      HA Begehung       März       Juni
    gemeinschaft Rhönmontage Fernmeldebau GmbH und Fernmelde-                                      Ausbau            März       Juni
    Montage Gotha GmbH den Breitbandausbau. Hier werden derzeit in                Lotzen           HA Begehung       März
    Riemsdorf, Röhrsdorf, Klipphausen, Sora, Hühndorf, Weistropp und                               Ausbau
    Sachsdorf Hausanschlüsse und Haupttrassen realisiert.                         Sora             HA Begehung       März
                                                                                                   Ausbau            Mai
                                                                                  Kleinschönberg   in Vorbereitung
                                                                                  Hühndorf         HA Begehung       April      Mai
                                                                                                   Ausbau            April
                                                                                  Weistropp        HA Begehung       April
                                                                                                   Ausbau            April      Mai

                                                                                  Cluster Röhrsdorf
                                                                                  Ort              Status            Beginn     Ende

                                                                                  Ullendorf        HA Begehung       Februar    April
                                                                                                   Ausbau            März
                                                                                  Röhrsdorf        HA Begehung       Februar    März
                                                                                                   Ausbau            März
    Vorbereitung zur Verlegung der                                                Naustadt         HA Begehung       Februar    April
    Haupttrasse in Sachsdorf Rich-      Verlegung eines Hausanschlus-             Taubenheim       HA Begehung       März       März
    tung Grundschule                    ses in Sachsdorf                                           Ausbau            April
                                                                                  Kobitzsch        in Vorbereitung
                                                                                  Riemsdorf        HA Begehung       April      Mai
                                                                                                   Ausbau            April
                                                                                  Scharfenberg     in Vorbereitung
                                                                                  Pegenau          in Vorbereitung
                                                                                  Reichenbach      in Vorbereitung
                                                                                  Batzdorf         in Vorbereitung
                                                                                  Bockwen          in Vorbereitung

                                                    Die Firma Teich-              Pinkowitz        HA Begehung       März       April
                                                    mann hat in                                    Ausbau            April
                                                    Schmiedewalde                 Constappel       in Vorbereitung
                                                    ihren Bau- und                Gauernitz        HA Begehungen     April
                                                    Lagerplatz einge-                              Ausbau            April
                                                    richtet                       Wildberg         HA Begehungen     März
                                                                                                   Ausbau
    Im Cluster Gewerbegebiet Klipphausen und im Cluster Seeligstadt
    realisiert die Arbeitsgemeinschaft Teichmann Bau GmbH und
                                                                                  Cluster Seeligstadt
    Coswiger Tief- und Rohrleitungsbau GmbH den Breitbandausbau.
    Begonnen wird im GWG Klipphausen und in Schmiedewalde.                        Ort              Status            Beginn     Ende
    •   In verschiedenen Ortsteilen (siehe Tabellen) werden Vor-Ort-
                                                                                  Seeligstadt      HA Begehungen     Juni
        Begehungen durchgeführt und Hausanschlüsse realisiert. Die
                                                                                                   Ausbau
        Begehungen gestalten sich als sehr zeitaufwendig, weshalb es
        hier zu Verzögerungen gegenüber den Terminen in den Tabellen              Burkhardswalde HA Begehung         Mai
        kommen kann. Durch eine Umstrukturierung in diesen Auskun-                               Ausbau              Juni
        dungen ist es möglich, dass ein zweiter Monteur auf Sie als               Schmiedewalde HA Begehung          Mai        Mai
        Bürger zukommt. Haben Sie bitte dafür Verständnis.                                      Ausbau               Mai
                                                                                  Groitzsch        HA Begehungen     Mai
    n Maßnahmen in Vorbereitung:                                                                   Ausbau
C   • Die Vorbereitungen für den Aufbau der drei Hauptverteiler sind in
M                                                                                 Tanneberg        in Vorbereitung
Y
K
      vollem Gange und für Ende Juni geplant. Dort wird dann die
      aktive Technik des Glasfasernetzes installiert.                             Perne            in Vorbereitung
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