Amtsblatt der gemeinde tannheim

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Amtsblatt der gemeinde tannheim
Amtsblatt der gemeinde tannheim

Jahrgang 58          Donnerstag, 12. Dezember 2019   Nummer 50
Amtsblatt der gemeinde tannheim
2                                    Donnerstag, 12. Dezember 2019    Tannheimer Mitteilungen

                       Jahresturnen
                     des SV Tannheim
                         Jahresturnen
                       des SV Tannheim
           am Sonntag, 15. Dezember 2019 um 14.00 Uhr
     Jahresturnen des SV Tannheim
                            in der Turnhalle
              am Sonntag, 15. Dezember 2019 um 14.00 Uhr
                  am Sonntag,in 15.     Dezember 2019
                                    der Turnhalle
          Wir führen Sie durchum
                               ein abwechslungsreiches
                                   14.00 Uhr           Programm

    Alle kleinen                in der Turnhalle
              Wirund  großen
                  führen       Turnerinnen
                         Sie durch           und Turner möchten
                                   ein abwechslungsreiches Programmzeigen, was
                     sie das ganze Jahr über gelernt haben.
        Alle Wir  führen
             kleinen und Sie durch
                         großen     ein abwechslungsreiches
                                 Turnerinnen  und Turner möchtenProgramm.
                                                                  zeigen, was
        Alle kleinen undsie großen Turnerinnen
                            das ganze             und Turner
                                       Jahr über gelernt      möchten zeigen,
                                                         haben.
                   was sie das ganze Jahr über gelernt haben.
                       Wir freuen uns über Ihren Besuch!
                        Wir freuen
                        Wir freuen uns
                                   unsüber
                                       überIhren Besuch!
                                             Ihren Besuch!
               Die Übungsleiter des Sportverein Tannheim e. V.
                 Die Übungsleiter des Sportverein Tannheim e. V.
                  Die Übungsleiter des Sportverein
                                -Abteilung  Turnen-Tannheim e. V.
                                 -Abteilung Turnen-
                                -Abteilung Turnen-
Amtsblatt der gemeinde tannheim
Tannheimer Mitteilungen               Donnerstag, 12. Dezember 2019                                                                                   3

                                                       Weihnachtliche Chormusik
                                                       bei Kerzenschein
                                                    “TRITONUS”- Kammerchor

                                   Auch in diesem Jahr lädt der Kammerchor Tritonus am 4. Adventswochenende zu sei-
                                   nen traditionellen Adventskonzerten nach Tannheim und Bellamont ein.
                                   Alpenländische Adventsweisen, festliche Chormusik aus aller Welt und bekannte,
                                   gemeinsam gesungene Advents und-Weihnachtslieder zaubern vor-weihnachtliche
                                   Stimmung in die barocken Räume der katholischen Kirchen in Tannheim und Bellamont.
                                   Am Samstag, 21.12., um 19.00 Uhr findet das erste Konzert in St. Martin in Tann-
                                   heim statt.
                                   Am Sonntag, 22.12 um 17.00 Uhr, singt der Chor in St. Blasius in Bellamont.
                                   Die Mitwirkenden sind Tritonus-Kammerchor und Anna Springer an Orgel und Klavier
                                   unter der Leitung von Klaus Brecht.
                                   Der Eintritt zu dieser besinnlichen Konzertstunde ist frei.

                                                                               Erhöhung der
   Winterpause                                                            Bezugspreise im Jahr 2020
   Sehr geehrte Autoren,                                                                   Liebe Abonnenten des
                                                                                    Amts- und Mitteilungsblattes Tannheim
   in den Kalenderwoche 52/2019 und 1/2020 wird
                                                                          durch die Preiserhöhung für Rohstoffe (Papier, Farbe, ...),
   kein Mitteilungsblatt erscheinen.
                                                                       aber auch durch die Aufstufung des gesetzlichen Mindestlohnes,
   Letzte Veröffentlichung:        19.12.2019                              müssen wir eine Bezugspreiserhöhung des Amtsblattes
   Redaktionsschluss:              16.12.2019, 12:00 Uhr                                   Tannheim durchführen.
                                                                                Die Gebühr für ein Jahresabonnement kostet
   Nächste Veröffentlichung: 09.01.2020                                                22,40 Euro ab dem Jahr 2020.
   Redaktionsschluss:        03.01.2020, 12:00 Uhr                         Das Amtsblatt ist das offizielle Sprachrohr der Kommune.
                                                                           Zusammen mit dem Rathaus, den Vereinen, Schulen und
   Wir bitten um Beachtung
                                                                             weiteren Instituten freuen wir uns, Ihnen auch künftig
   und wünschen Ihnen schöne Feiertage.                                        alle wichtigen Informationen aus der Gemeinde
   Der Verlag                                                                         direkt in den Briefkasten zu liefern.

 Impressum                                                           Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG · Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim

 HERAUSGEBER:
 Gemeinde Tannheim
 Rathausplatz 1, 88459 Tannheim
 Tel. 0 83 95 / 9 22 - 0, Fax 0 83 95 / 922-99
                                                                    A B
 E-Mail: info@gemeinde-tannheim.de
 Verantwortlich für den amtlichen Teil:                            Öffentliche Bekanntmachung
 Der Bürgermeister
                                                                   Abwasserzweckverband Aichstetten-Aitrach-Tannheim
 Herstellung und Vertrieb:                                         Das Landratsamt Biberach - Kommunal- und Prüfungsamt - hat
 Druck + Verlag Wagner, GmbH & Co. KG                              mit Erlass vom 06.12.2019 die Gesetzmäßigkeit der Haushalts-
 Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim                            satzung für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 des Abwas-
 Tel.: (0 71 54) 82 22-0, Fax: (0 71 54) 82 22-15                  serzweckverbandes Aichstetten-Aitrach-Tannheim bestätigt. Die
                                                                   Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
 Verantwortlich für den Anzeigenteil:
                                                                   Die Prüfung des Haushaltsplanes und seiner Anlagen ergab keine
 Ralf Berti, E-Mail: anzeigen@duv-wagner.de
                                                                   rechtlichen Beanstandungen.
 Anzeigenschluss:                                                  Haushaltssatzung und Haushaltsplan liegen nunmehr in der Zeit
 Dienstag, 13.00 Uhr                                               von Montag, 16.12.2019, bis Montag, 30.12.2019 - je ein-
                                                                   schließlich - im Bürocontainer neben dem Rathaus in Tann-
 Erscheint wöchentlich donnerstags                                 heim, Rathausplatz 1, bei Geschäftsführer Herr Blanz, während
4                                                                                       Donnerstag, 12. Dezember 2019                   Tannheimer Mitteilungen

 der üblichen Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. Auch                                                                  §2
 nach dieser Zeit hält die Verbandsverwaltung die Haushaltssat-                                                            Kreditermächtigung
 zung mit Haushaltsplan und Anlagen für interessierte Bürgerinnen                                   Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Inves-
 und Bürger zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten bereit.                                    titionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
                                                                                                    (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf      0          0
                               Abwasserzweckverband
                              Abwasserzweckverband
                              Aichstetten-Aitrach-Tannheim
                               Aichstetten-Aitrach-Tannheim                                                                        §3
                                                                                                                    Verpflichtungsermächtigungen
                                 Haushaltssatzung                                                   Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Einge-
                           Haushaltssatzung
                                       für die                                                      hen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszah-
                           Haushaltsjahre
                               für die     2020 und 2021                                            lungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
                                                                                                    belasten (Verpflichtungsermächtigungen),
  Auf Grund Haushaltsjahre
                       von § 18 des       2020    und 2021 über Kommunale Zusam-
                                               Gesetzes
                                                                                                    wird festgesetzt auf                                0         0
  menarbeit (GKZ) i. d. F. vom 16.09.1974 (GBl. S. 408, ber. 1975
Auf Grund von § 18 des Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit (GKZ) i.d.F.
  S.16.09.1974
vom    460, ber. (GBl. S.1976
                          408, ber.S.
                                   1975408),     zuletzt
                                        S. 460, ber.         geändert
                                                     1976 S. 408),             durch Gesetz vom
                                                                   zuletzt geändert
durch Gesetz vom 15.12.2015 (GBl. S. 1147, 1149), i.V.m. § 79 der Gemeinde-                                                    §4
  15.12.2015           (GBl. S.      1147,     1149),     i. V.(GBl.
                                                                 m.S.§581,79ber.der
                                                                                  S. Gemeindeord-
ordnung  für Baden-Württemberg   (GemO) i.d.F. vom 24.07.2000
                                                                                                                          Kassenkredite
  nung
698), zuletztfür  Baden-Württemberg
              geändert                                 (GemO)
                       durch Gesetz vom 21.05.2019 (GBl.  S. 161, 186)i.hat
                                                                          d.dieF.
                                                                               Ver-vom 24.07.2000
bandsversammlung am 12.11.2019 folgende Haushaltssatzung für die Haushalts-                         Der Höchstbetrag der Kassenkredite
  (GBl.
jahre        S.2021
      2020 und   581,     ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom
                     beschlossen:
                                                                                                    wird festgesetzt auf                            50.000    50.000
  21.05.2019 (GBl. S. 161, 186) hat die Verbandsversammlung am
                                        §1
  12.11.2019 folgende                  Haushaltssatzung                  für die Haushaltsjahre
                        Ergebnishaushalt  und Finanzhaushalt
                                                                                                                                 §5
  2020      und    2021      beschlossen:
   Der Haushaltsplan wird festgesetzt                                                                         Verwaltungs- und Betriebskostenumlage
 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen     EUR         EUR                              Die Verwaltungs- und Betriebskostenumlage der Verbandsmit-
                                                   § 1 2020     2021
                                                                                                    glieder nach § 14 der Verbandssatzung wird festgesetzt
                    Ergebnishaushalt und 663.000         Finanzhaushalt
  1.1    Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von               616.600                            auf vorläufig                               520.400 474.000
 Der
 1.2 Haushaltsplan            wird festgesetzt 663.000
     Gesamtbetrag der ordentlichen
     Aufwendungen von
                                                                    616.600                         davon entfallen auf die
 1.
 1.3  im Ergebnishaushalt
     Veranschlagtes   ordentliches Ergebnis
                                                     0              EUR0            EUR             Gemeinde Aichstetten                        192.600 167.600
     (Saldo aus 1.1 und 1.2) von
 1.4
      mit den der
     Gesamtbetrag   folgenden         Beträgen
                       außerordentlichen Erträge
                                                     0
                                                                    20200           2021            Gemeinde Aitrach                            192.600 167.600
         von
     Gesamtbetrag der außerordentlichen
                                                                                                    Gemeinde Tannheim                           135.200 138.800
 1.1
 1.5  Gesamtbetrag
     Aufwendungen    von      der ordentlichen 0     0

 1.6  Erträge
     Veranschlagtes von
     1.4 und 1.5) von
                      Sonderergebnis (Saldo aus
                                                0 663.000
                                                     0                              616.600                                       §6
 1.2
 1.7  Gesamtbetrag
     Veranschlagtes           der ordentlichen
                      Gesamtergebnis  (Summe
                                                0    0                                                                Investitionskostenumlage
     aus 1.3 und 1.6) von
      Aufwendungen von                            663.000                          616.600         Die Investitionskostenumlage der Verbandsmitglieder nach § 15
 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis                                                           der Verbandssatzung wird festgesetzt
      (Saldo aus 1.1 und 1.2) von                       0                                     0    auf vorläufig                                 5.000 30.000
 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen                                                             davon entfallen auf die
      Erträge von                                       0                                     0    Gemeinde Aichstetten                          1.750 10.500
 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen                                                             Gemeinde Aitrach                              1.750 10.500
      Aufwendungen von                                  0                                     0    Gemeinde Tannheim                             1.500   9.000
 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis
      (Saldo aus 1.4 und 1.5) von                       0                                     0    Hinweis:
 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis                                                                  Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
      (Summe aus 1.3 und 1.6) von                       0                                     0    der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf-
 2.       im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen                                              grund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird
                                                                                                    nach § 5 Abs. 2 Satz 1 GKZ i. V. m. § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich,
 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen                                                                  wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntma-
      aus laufender Verwaltungstätigkeit                                                            chung dieser Satzung gegenüber dem Abwasserzweckverband
      von                                     520.400474.000                                       geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung
 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus                                                              begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn Vorschrif-
      laufender Verwaltungstätigkeit von      520.400 474.000                                      ten über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die
 2.3 Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts                                                 Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
      (Saldo aus 2.1 und 2.2) von                   0       0                                      Ausgefertigt!
 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen                                                                  Tannheim, den 12.11.2019
      aus Investitionstätigkeit von             5.000  30.000                                      gez.
 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen                                                                  Wonhas Verbandsvorsitzender
       aus Investitionstätigkeit von            5.000  30.000
 2.6	 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus Investi-
       tionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5)
                                                                                                    Aus der Arbeit des Gemeinderats
       von                                          0       0                                      - öffentliche Sitzung vom 09.12.2019
 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf                                                       1. Sanierungsprogramm für kleinere Städte und Gemeinden
       (Saldo aus 2.3 und 2.6) von                  0       0                                          2012 (LRP)
 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus                                                                 - Sanierung des Rathauses
       Finanzierungstätigkeit von                   0       0                                      		 - Vergabe der Lieferung der Möblierung
 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus                                                              		 - Sachstandsbericht und weitere Vorgehensweise
       Finanzierungstätigkeit von                   0       0                                      		 - Kostenfortschreibung
 2.10	Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus Finanzie-                                       Das beauftrage Planungsbüro hatte bei 5 Firmen um ein Angebot
       rungstätigkeit                                                                               nachgefragt. Es wurden 3 Angebote abgegeben. Am 28.11.2019
       (Saldo aus 2.8 und 2.9) von                  0       0                                      fand hierzu mit den Mitgliedern des Gemeinderats ein Bemuste-
 2.11	Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbe-                                            rungstermin statt. Zuvor waren mehrere Musterstücke angeliefert
       stands, Saldo des Finanzhaushalts                                                            worden. Nach umfangreichem Probesitzen auf mehreren Muster-
       (Saldo aus 2.7 und 2.10) von                 0       0                                      stühlen entfiel die Vorauswahl auf 20 Besprechungsstühle und
                                                                                                    auf 40 Besucherstühle. In der Gemeinderatssitzung wurde dann
                                                                                                    jeweils einstimmig beschlossen, die Leistung zur Lieferung der
Tannheimer Mitteilungen                Donnerstag, 12. Dezember 2019                                                                5
Büroeinrichtung (höhenverstellbare Schreibtische und Möblie-          tur. Es besteht aus seiner Sicht die latente Gefahr, dass zukünf-
rung) an die Fa. Dobergo, Lossburg, zur vorläufigen Bruttoan-         tig die noch verbliebenen Wirtschaften im Ort schließen und sich
gebotssumme von 49.548,36 € zu vergeben. Die Leistung zur             die Einkehr auf Vereinsräumlichkeiten reduziere.
Lieferung von 20 Besprechungsstühlen für den Sitzungssaal und         Der Vorsitzende wie auch aus der Mitte des Gemeinderats nah-
das Bürgermeisterzimmer wurde an die Fa. BBM Bucher, Mem-             men die Befürchtungen zum einen ernst, verwiesen aber auch
mingen, zur vorläufigen Bruttoangebotssumme von 7.068,60 €            darauf, dass niemand zur Beibehaltung wie auch zur Eröffnung
vergeben. Und schließlich erfolgte der Zuschlag zur Lieferung         von Wirtshäusern gezwungen werden könne.
von 40 Besucherstühlen für den Sitzungssaal und die Büros an
                                                                      4. Umbenennung von Straßennamen
die Fa. Götz, Schemmerhofen, zur vorläufigen Bruttoangebots-
                                                                         - Umbenennung der Memminger Straße im Hauptort wegen
summe von 5.712,00 €.
                                                                           Doppelbelegung
Auf Grund der fehlenden Haftung des Bestandsputzes auf der
                                                                         - Umbenennung der Gebäude am Flugplatz auf Antrag des
Außendämmung aus dem Jahr 1999 musste dieser wieder kom-
                                                                           Flugplatzbetreibers
plett entfernt werden. Vorher wurde die fehlende Haftung über
                                                                         - Vergabe der Hausnummern am neuen Keltenweg und
zwei Haftzugversuche auf den Giebelseiten und mehreren Öff-
                                                                           Römerweg im Baugebiet „Berkheimer Weg“
nungen auf der Fläche nachgewiesen. Die Mehrkosten belaufen
                                                                      In der Gemeinderatssitzung vom 07.10.2019 fasste das Gremium
sich auf ca. 18.000 €. In der Folge fallen zudem weitere Kosten
                                                                      den Grundsatzbeschluss zur Umbenennung der Memminger
für die längere Standzeit beim Gerüst und beim Bauzaun an. Am
                                                                      Straße im Hauptort. Die betroffenen Grundstückseigentümer und
Sitzungstag erfolgte zudem der Einbau einer Gleitregalanlage im
                                                                      Anwohner der Wohngebäude wurden hierüber schriftlich infor-
Archivraum im Kellergeschoss.
                                                                      miert. Bis zur Sitzung hat niemand von den Betroffenen einen
Die Mitglieder des Gemeinderats nahmen schließlich von der Kos-
                                                                      Vorschlag für den neuen Straßennamen unterbreitet. Anzumer-
tenfortschreibung Kenntnis.
                                                                      ken ist, dass auch einige unbebaute Grundstücke im Hauptort
2.	Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Berkheimer           entlang der L 300 die Lagebezeichnung Memminger Straße tra-
    Weg“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB                 gen. Im Liegenschaftskataster und im Grundbuch müssen auch
    - Vorstellung des überarbeiteten Planentwurfs                     diese Grundstücke geändert werden.
    - Erörterung und Abwägung der Ergebnisse der frühzei-            Nach ausgiebiger Diskussion legte der Gemeinderat beschluss-
      tigen Bürgerbeteiligung und Stellungnahme der Träger            mäßig fest, der Memminger Straße im Hauptort Tannheim künf-
      öffentlicher Belange                                            tig den Straßennamen bzw. die Lagebezeichnung „Kirchdorfer
    - Beschluss über die öffentliche Auslegung                        Straße“ zu geben.
In der vergangenen Sitzung vom 18.11.2019 wurde den damals            Im Flugplatzbereich gibt es bereits die Bezeichnung „Am Egelseer
bereits vorgestellten Änderungen des Bebauungsplanentwur-             Weg“. Der Flugplatzbetreiber teilte der Gemeinde den Wunsch mit,
fes mit örtlichen Bauvorschriften zugestimmt und zwischenzeit-        dass im Zuge der Umbenennung der Memminger Straße die Lage-
lich durch das Planungsbüro eingearbeitet. Weitere Änderungen         bezeichnung bzw. der Straßenname „Flugplatz“ eingeführt wer-
haben sich nicht mehr ergeben. Ende November konnte der städ-         den solle. Auch diesem Vorschlag stimmte der Gemeinderat zu.
tebauliche Vertrag mit der Fa. Hartmann Immobilien GmbH & Co.         Die Änderungen werden den betroffenen Einwohnern bzw. den
KG, Tannheim, notariell beurkundet werden. Dadurch werden die         Eigentümern der mit Wohnhäusern bebauten Grundstücke nun
anfallenden Erschließungskosten auf eine größere Fläche verteilt.     schriftlich mitgeteilt.
In der Sitzung kamen auch die von der erstmaligen endgültigen         Ferner wird die Änderung der Lagebezeichnung dem Landrat-
Erschließung betroffenen Anwohner des Berkheimer Weges und            samt Biberach (Vermessungsamt, Bauamt), den Ver- und Ent-
des Lohweges ausreichend zu Wort. Sie sprechen sich gegen             sorgungsbetrieben (Deutsche Post, EnBW, Telekom) sowie der
einen Gehweg entlang ihrer Grundstücke aus. Anfang Februar            Rettungsleitstelle (Rotes Kreuz und Polizei) mitgeteilt. Die neuen
2020 wird hierzu ein ausführliches Anwohnergespräch mit fach-         Straßennamen sollen ab dem 01.03.2020 gelten.
licher Begleitung stattfinden.                                        In der vorangegangenen Sitzung wurden im Gemeinderat für das
                                                                      Baugebiet “Berkheimer Weg“ die Straßennamen Keltenweg und
In der Zeit vom 25.05.2018 bis zum 29.06.2018 fand die frühzei-
                                                                      Römerweg vergeben. Für die einzelnen Bauplätze wurden in der
tige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden statt. Die
                                                                      Sitzung noch die künftigen Hausnummern zugeordnet.
Erörterung und Abwägung erfolgte bereits in öffentlicher Sitzung
vom 27.03.2019.                                                       5. Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller
Es wird ergänzend auf die öffentliche Bekanntmachung der Aus-            - Anhörung der Gemeinde Tannheim als Trägerin öffentli-
legung in diesem Amtsblatt verwiesen. Die öffentliche Ausle-                cher Belange
gung erfolgt demzufolge vom 23.12.2019 bis zum 31.01.2020.            Der Regionalplan ist ein mittelfristiges Entwicklungskonzept für
Der Gemeinderat beschloss sodann einstimmig, den Entwurf              die Region Donau-Iller mit einem 15-20-jährigen Planungsho-
des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften „Berkhei-           rizont. Mit seiner Verabschiedung wird das Planwerk zu einer
mer Weg“ mit folgenden Bestandteilen                                  rechtsverbindlichen Vorgabe. In dem insgesamt 135 Seiten umfas-
   a)	der zeichnerische Teil des Bebauungsplanes, gefertigt vom      senden Bericht mit Anlagen werden zu zahlreichen Themen Fest-
      Büro Planwerkstatt am Bodensee (Kressbronn) im Maßstab          legungen getroffen. Ein wesentliches Anliegen des Regionalplans
      1:500 mit Datum vom 18.11.2019,                                 ist dabei neben der Ausweisung von künftigen Entwicklungsge-
   b)	die textlichen Festsetzungen mit Planzeichenerklärung und      bieten auch der Naturschutz und die Landschaftspflege. Dazu
      Begründung vom 18.11.2019,                                      sind erstmals im Planwerk auch regionale Grünzüge ausgewiesen,
   c)	die örtlichen Bauvorschriften mit Begründung vom 18.11.2019    um zusammenhängende siedlungsnahe Freiräume und Naturflä-
      und                                                             chen zu erhalten.
   e) die Satzungsentwürfe vom 18.11.2019                             Die Gemeinde Tannheim wird hierzu in einer Stellungnahme die
zu billigen.                                                          Bedenken und Anregungen vorbringen. Im Wesentlichen handelt
Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsarbeit und der         es sich um folgende Bereiche:
Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher          Entwicklungsmöglichkeiten im Teilort Egelsee (Industriefläche zwi-
Belange werden zur Kenntnis genommen.                                 schen der Fa. Liebherr und Egelsee, Freistellung Entwicklungs-
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften         korridor entlang der Ortsdurchfahrt von regionalen Grünzügen),
„Berkheimer Weg“ wird nach § 3 Abs. 2 BauGB sodann öffent-            fehlende Radweganbindung nach Memmingen ab der Illerbrücke,
lich ausgelegt; gleichzeitig werden die Träger öffentlicher Belange   Ausbau der L300 mit begleitetem Radweg zwischen Rot an der
nach § 4 Abs. 2 BauGB angehört.                                       Rot und Tannheim, Einschränkungen durch Wasserschutzgebiete.
                                                                      Der Gemeinderat stimmte diesen Bedenken beschlussmäßig zu.
3. Bürgerfragestunde
Ein Bürger machte sich Sorgen um die Tannheimer Wirtshauskul-
6                                                            Donnerstag, 12. Dezember 2019               Tannheimer Mitteilungen

6.	Digitale Bereitstellung von Bauleitplänen in Baden-Würt-          Nachdem nachstehende Maßnahmen zwischenzeitlich abge-
   temberg nach EU-Richtlinie INSIRE                                  schlossen wurden, berichtete der Kämmerer von deren Abrech-
   - Sachstandsbericht und Auftragsvergabe                            nung wie folgt:
Die Gemeinden sind nach der sog. EU-Richtlinie INSPIRE ver-           1.	Sanierung Ortsmitte (Zeppelin- und Hindenburgstraße mit Rat-
pflichtet, die Bebauungspläne standardisiert im Internet zu ver-          hausplatz) im Sanierungsprogramm für kleinere Städte und
öffentlichen. Das Rechenzentrum ITEOS (Anstalt des öffentlichen           Gemeinden 2012 (LRP)
Rechts), Ulm, bietet den Kommunen diese Dienstleistung an. Am         Kostenfeststellung                                 1.809.305 €
21.10.2019 fand hierzu im Landratsamt Biberach vorab eine Info-       Mehrausgaben bezogen auf den Kostenanschlag  + 292.239 €
veranstaltung statt. Die dort vorgeschlagene Vorgehensweise           (u.a. Straßenbeleuchtung, Bepflanzung, Sitzbänke, sonstige Gut-
mit Unterstützung des Landratsamtes und ITEOS ist für kleine          achten)
Gemeinden alternativlos. Der Gemeinderat stimmte ohne Gegen-          2. Grunderwerb für Baugebiet „Berkheimer Weg“
stimme dem Abschluss einer Vereinbarung mit ITEOS zu. Dabei           Kostenfeststellung                                   412.678 €
fallen für die zentrale Serviceplattform zur Nutzung der Geodienste   Minderausgaben bezogen auf den Kostenanschlag - 47.321 €
für Bebauungspläne jährlich ca. 850 € an.                             3. Sanierung Außenbereich der Grundschule beim Wendeplatz
                                                                      Kostenfeststellung                                     9.978 €
7.	Vertrag zur Übernahme von Tätigkeiten im forstlichen
                                                                      Mehrausgaben bezogen auf den Kostenanschlag            + 160 €
   Revierdienst im Körperschaftswald
                                                                      4. Markierungsarbeiten an Einmündungen von Ortsstraßen
   - Vertragsabschluss mit dem Landratsamt Biberach – Kreis-
                                                                      Kostenfeststellung                                    11.947 €
     forstamt
                                                                      Mehrausgaben bezogen auf den Kostenanschlag            + 874 €
Herr Kreisforstamtmann Paulus, Landratsamt Biberach – Kreisfor-
                                                                      5. Rissesanierungen an Gemeindestraßen
stamt, hatte bereits in der Sitzung vom 28.10.2019 die strukturel-
                                                                      Kostenfeststellung                                     8.693 €
len Veränderungen in der künftigen Forstverwaltung angedeutet.
                                                                      Mehrausgaben bezogen auf den Kostenanschlag            + 719 €
Der Gemeinde liegt nun ein Schreiben des Ersten Landesbeamten,
                                                                      6. Digitalisierung der Grundschule
Herrn Holderried, vom 19.11.2019 vor. Danach ist nach aktueller
                                                                      Kostenfeststellung                                     9.037 €
Rechtslage das Landratsamt gehalten, ihre Dienstleistungen im
                                                                      Minderausgaben bezogen auf den Kostenanschlag          - 963 €
Kommunalwald zu Gestehungskosten anzubieten. Deshalb müs-
                                                                      7. Erstellung Lärmaktionsplan für Autobahn A 7
sen die Entgelte durchschnittlich um rund 55 % erhöht werden.
                                                                      im Bereich Egelsee
Um allerdings die finanzielle Mehrbelastung abzumindern und
                                                                      Kostenfeststellung                                     2.380 €
die Gemeinwohlleistungen, die der öffentliche Wald erbringt, zu
                                                                      Mehrausgaben bezogen auf den Kostenanschlag             +/- 0 €
honorieren, übernimmt das Land knapp die Hälfte der Mehrkosten
                                                                      8. Belagsarbeiten Hindenburgstraße
für die Gemeinden, so dass eine effektive Kostensteigerung von
                                                                      Kostenfeststellung                                    22.804 €
durchschnittlich noch 29 % verbleibt. In der Summe wird das zu
                                                                      Mehrausgaben bezogen auf den Kostenanschlag            + 976 €
entrichtende Betreuungsentgelt daher bei jährlich rd. 700 € liegen.
                                                                      9. Anbau Überdachung an Bauhofgebäude
Der Gemeinderat stimmte dem vorliegenden Vertragsangebot
                                                                      Kostenfeststellung incl. Fundamentarbeiten
vom 19.11.2019 zur Übernahme von Tätigkeiten im forstlichen
                                                                      durch Bauhof selbst                                   19.481 €
Revierdienst im Körperschaftswald Tannheim zu. Der Vertrag
                                                                      Die beauftragte Zimmerei hat den Auftrag wie angeboten mit
gilt ab 01.01.2020 für die Dauer von zunächst 5 Jahren. Zudem
                                                                      18.024 € abgerechnet.
erfolgt der Verkauf und die Verwertung des geschlagenen Hol-
                                                                      10. Eigenkontrollverordnung im Bereich der Kanalisation
zes aus dem Gemeindewald durch die Holzagentur des Land-
                                                                      2018/2019
kreises Biberach.
                                                                      Kostenfeststellung                                   183.926 €
8. Freiwillige Feuerwehr Tannheim                                     Minderausgaben bezogen auf den Kostenanschlag - 11.034 €
   - Erlass der Satzung über die Entschädigung der ehren-
                                                                      10. Vorkaufsrecht nach Baugesetzbuch
     amtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr
                                                                      Der Gemeinde steht in bestimmten Fällen beim Verkauf von unbe-
Mit Beschluss vom 11.04.2011 hatte der Gemeinderat die der-
                                                                      bauten Grundstücken ein Vorkaufsrecht nach Baugesetzbuch zu.
zeitige Feuerwehrentschädigungssatzung beschlossen. Seither
                                                                      Ein solches war nun bei einem Vertragsfall zu behandeln, das der
wurden keine weiteren Veränderungen an den Entschädigungs-
                                                                      Gemeinderat jedoch beschlussmäßig nicht wahrnahm.
sätzen für die Angehörigen der Gemeindefeuerwehr mehr vorge-
nommen. Der Feuerwehrausschuss der Freiwilligen Feuerwehr             11. Entscheidung über die Annahme von Spenden
Tannheim hat in seiner Sitzung vom 30.09.2019 über die neuen          In 2019 waren bis dato weder Geld- noch Sachspenden zu ver-
Richtsätze für Entschädigungen beraten. Feuerwehrkommandant           zeichnen.
Anton Reisch berichtete in der Sitzung von den Beratungen und
                                                                      12. Bauantrag
Empfehlungen seitens des Feuerwehrausschusses, die von den
                                                                      Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Neubau von 2
Mitgliedern des Gemeinderats in dieser Höhe übernommen wur-
                                                                      Massiv-Garagen aus Stahlbeton, Härdtleweg 9, wurde hergestellt.
den; bei der Entschädigung des Feuerwehrkommandanten sowie
bei der üblichen stundenmäßigen Entschädigung hat der Gemein-         13. Bekanntgaben und Anfragen
derat die Empfehlung sogar markant angehoben. Die Entschädi-          Von der Verwaltung wurde u.a. angesprochen:
gungssatzung wurde sodann einstimmig beschlossen und soll für         - Nächste Sitzungstermine am 27.01.2020 und 17.02.2020;
die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Tannheim die Wert-         -	Digitale Langzeitarchivierung kommunaler Fachverfahren durch
schätzung und den Dank für die ehrenamtlichen Einsätze zum               das Landratsamt Biberach:
Ausdruck bringen. Auf die veröffentliche Entschädigungssatzung        	Da die kleinen Gemeinden für diese gesetzliche Verpflichtung
in diesem Amtsblatt wird ergänzend verwiesen.                            weder über die Fachkompetenz noch über die teuren Lizen-
9.	Sanierung Ortsmitte im Sanierungsprogramm für kleinere               zen verfügen (10.000 €/Jahr), ist das Landratsamt Biberach
    Städte und Gemeinden 2012 (LRP), Grunderwerb für Bau-                bereit, für die Gemeinden diese Aufgabe zu übernehmen. Für
    gebiet „Berkheimer Weg“, Sanierung Außenbereich der                  die Gemeinde Tannheim ergibt sich ab dem Jahr 2020 ein Jah-
    Grundschule beim Wendeplatz Kronwinkler Straße, Mar-                 resbetrag in Höhe von rd. 850 Euro. Der genaue Betrag wird
    kierungsarbeiten an Einmündungen und Kreuzungen von                  aufgrund der tatsächlich an-fallenden Kosten berechnet. Dem
    Ortsstraßen, Rissesanierungen an Gemeindestraßen, Digi-              vorliegenden Vertragsentwurf wurde beschlussmäßig zuge-
    talisierung der Grundschule, Erstellung Lärmaktionsplan für          stimmt. Der Vorsitzende wird den Vertrag mit dem Landkreis
    die A 7 im Bereich Egelsee, Belagsarbeiten Hindenburgs-              Biberach abschließen.
    traße, Anbau einer Überdachung an Bauhofgebäude, Eigen-           -	Vorbereitung des Bürgerprozesses zur Konzeption „Alter-Woh-
    kontrollverordnung im Bereich der Kanalisation 2018/2019             nen-Pflege“:
    - Abrechnung
Tannheimer Mitteilungen                Donnerstag, 12. Dezember 2019                                                                  7
	Im Nachgang an die am 29.10.2019 stattgefundene Aktivklau-                                     §2
   sur fand am 25.11.2019 im Filialistenraum ein Auswertungs-           Entschädigung für Aus- und Fortbildungsveranstaltungen
   gespräch zur Bürgerkonzeption 2020 statt. Der Fachberater,
                                                                       (1)	Für die Teilnahme an Aus- und Fortbildungsveranstaltun-
   Herr Beck wird mit seiner Mitarbeiterin bis nach den Feierta-
                                                                            gen mit einer Dauer von bis zu zwei aufeinanderfolgenden
   gen einen Antragsentwurf für „Quartier 2020“ vorbereiten.
                                                                            Tagen wird auf Antrag als Aufwandsentschädigung für Aus-
-	Entscheidung zur Fällung von zwei Bäumen an der L 300 nahe
                                                                            lagen ein Durchschnittssatz von 9,00 Euro für die ersten drei
   Grüntenstraße und einiger Ebereschen nahe der Schule;
                                                                            Stunden und von 3,00 Euro für jede weitere Stunde gewährt.
-	Fertigstellung Anbau an den Bauhof durch die Fa. Holzbau
                                                                            Entsteht neben den Auslagen tatsächlich ein Verdienstaus-
   Geißler;
                                                                            fall, erhöht sich der Durchschnittssatz für diese Zeit um 9,00
- Versickerungsbecken Kronwinkel:
                                                                            Euro/Stunde.
	Am Versickerungsbecken wurden am 23.11.2019 am Zulauf
   eine Schaumbildung festgestellt. Vorsorglich wurden alle Haus-      (2)	Der Berechnung der Zeit ist die Dauer der Aus- und Fort-
   halte in Kronwinkel angeschrieben.                                       bildungsveranstaltung vom Unterrichtsbeginn bis -ende
Aus der Mitte des Gemeinderats wurde u.a. bemerkt:                          zugrunde zu legen. Angefangene Stunden werden auf volle
- Defekte Glasbausteine in der Schulturnhalle;                              Stunden aufgerundet.
-	Überbaute Leitung über die Gemeindestraße Am Hang, die              (3)	Bei Aus- und Fortbildungsveranstaltungen außerhalb des
   durch den Verursacher in Bälde wieder abmontiert werden soll;            Gemeindegebietes erhalten die ehrenamtlich tätigen Ange-
-	Gelbe Beleuchtung am Zebrastreifen zum verbesserten Hin-                 hörigen der Gemeindefeuerwehr neben der Entschädigung
   weis für Kraftfahrzeuglenker.                                            nach Absatz 1 eine Erstattung der Fahrkosten der zweiten
                                                                            Klasse oder eine Wegstrecken- und Mitnahmeentschädi-
                                                                            gung in entsprechender Anwendung des Landesreisekos-
Gemeinde Tannheim                                                           tengesetzes in seiner jeweiligen Fassung, sofern nicht von
Landkreis Biberach                                                          Dritten eine Erstattung erfolgt.
Satzung über die Entschädigung der ehrenamt-                           (4)	Für Aus- und Fortbildungslehrgänge mit einer Dauer von
lich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr                              mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen werden der ent-
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg                  stehende Verdienstausfall und die notwendigen Auslagen
(GemO) i.d.F. vom 24.07.2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt            in tatsächlicher Höhe ersetzt (§ 16 Abs. 4 FwG). Bei Vorlie-
geändert mit Gesetz vom 21.05.2019 (GBl. S. 161, 186) in Verbin-            gen einer Freistellung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 FwG kann der
dung mit § 16 des Feuerwehrgesetzes (FwG) i.d.F. vom 02.03.2010             Angehörige der Gemeindefeuerwehr seinen Anspruch auf
(GBl. S. 333), zuletzt geändert mit Gesetz vom 21.05.2019 (GBl.             Verdienstausfall nach Satz 1 an seinen Arbeitgeber rechts-
S. 161, 185) hat der Gemeinderat am 09.12.2019 folgende Sat-                geschäftlich abtreten.
zung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehö-
                                                                                                     §3
rigen der Gemeindefeuerwehr beschlossen:
                                                                                         Zusätzliche Entschädigung
                             §1
                                                                       Die nachfolgend genannten ehrenamtlich in der Aus- und Fort-
                  Entschädigung für Einsätze
                                                                       bildung tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr, die durch
(1)	Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuer-           diese Tätigkeit über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst
     wehr erhalten für Einsätze, mit Ausnahme der Einsätze nach        leisten, erhalten eine zusätzliche Entschädigung im Sinne des
     § 1 Abs. 2, auf Antrag ihre Auslagen und ihren Verdienstaus-      § 16 Abs. 2 FwG als Aufwandsentschädigung für Übungsleiter:
     fall als Aufwandsentschädigung nach einem einheitlichen           - Feuerwehrkommandant                     150,00 Euro/Monat,
     Durchschnittssatz ersetzt. Dieser beträgt für jede volle Stunde   - stv. Feuerwehrkommandant                  60,00 Euro/Monat,
     15,00 Euro. Bei Vorliegen einer Freistellung nach § 15 Abs.       - Gruppenführer                              80,00 Euro/Jahr,
     1 Satz 1 FwG kann der Angehörige der Gemeindefeuerwehr            - Jugendfeuerwehrwart                       40,00 Euro/Monat,
     seine Ansprüche nach Satz 1 an seinen Arbeitgeber rechts-         - stv. Jugendfeuerwehrwart                  30,00 Euro/Monat,
     geschäftlich abtreten.                                            - Leitung Altersabteilung                   10,00 Euro/Monat.
(2)	Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuer-
                                                                                                  §4
     wehr erhalten für die Durchführung der Brandsicherheits-
                                                                             Entschädigung für haushaltsführende Personen
     wache nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 FwG auf Antrag ihre Auslagen
     und ihren Verdienstausfall als Aufwandsentschädigung nach         Für Personen, die keinen Verdienst haben und den Haushalt füh-
     einem einheitlichen Durchschnittssatz in Höhe von 15,00 Euro      ren (§ 16 Abs. 1 Satz 3 FwG) sind die §§ 1 und 2 mit der Maßgabe
     für jede volle Stunde ersetzt.                                    anzuwenden, dass als Verdienstausfall das entstandene Zeitver-
(3)	Der Berechnung der Zeit ist die Dauer der tatsächlichen zeit-     säumnis gilt. Bei Einsätzen und Aus- und Fortbildungsveranstal-
     lichen Inanspruchnahme (gerechnet ab dem Zeitpunkt der            tungen mit einer Dauer von mehr als zwei aufeinanderfolgenden
     Alarmierung bis zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft     Tagen wird neben der Entschädigung für die notwendigen Aus-
     einschließlich angeordneter Ruhezeiten) zugrunde zu legen.        lagen als Verdienstausfall 15,00 Euro/Stunde gewährt.
     Angefangene Stunden werden auf volle Stunden aufgerun-
     det.                                                                                            §5
                                                                                                    Antrag
(4)	Dauert ein Einsatz über vier Stunden, hat der Angehörige
     der Gemeindefeuerwehr Anspruch auf einen als Aufwands-            (1)	Als Anträge im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 gelten die durch
     entschädigung gewährten Erfrischungszuschuss (§ 16 Abs.                den jeweiligen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr einge-
     1 Satz 4 FwG) als Baraufwendung, soweit dieser nicht beim              reichten und unterzeichneten Nachweise über die Teilnahme
     Einsatz in Naturalien gewährt wird.                                    an Einsätzen, Lehrgängen, Sitzungen und dergleichen.
(5)	Für Einsätze mit einer Dauer von mehr als zwei aufeinan-          (2)	Den Anträgen im Sinne des § 1 Abs. 5 Satz 2, § 2 Abs. 4 Satz
     derfolgenden Tagen werden der entstehende Verdienstaus-                2 sind Nachweise beizufügen, die den Verdienstausfall und
     fall und die notwendigen Auslagen in tatsächlicher Höhe als            die Auslagen dem Grunde und der Höhe nach belegen.
     Aufwandsentschädigung ersetzt (§ 16 Abs. 4 FwG). Bei Vor-
     liegen einer Freistellung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 FwG kann
     der Angehörige der Gemeindefeuerwehr seinen Anspruch auf
     Verdienstausfall nach Satz 1 an seinen Arbeitgeber rechts-
     geschäftlich abtreten.
L300 liegenden Geh- und Radweges (Flst. 2497/1),
                                                                      Im Süden  durch die Wohngrundstücke, Flurstücke Nr. 1248/1, 1175, 1175/1
                                                                                und 1175/2, sowie von einer Teilfläche des Lohweges (Flst. 2504),
                                                                      Im Westen durch die Landesstraße 260 (Flst. 2429).
8                                                            Donnerstag, 12. Dezember 2019
                                                                      Der Planbereich ist      im   folgenden
                                                                                                                     Tannheimer Mitteilungen
                                                                                                                Kartenausschnitt    (schwarzgestrichelt
                                                                      umrandet) dargestellt.
                              §6
                   Freiwilligkeitsleistungen
Die Gemeinde hat die Möglichkeit, den ehrenamtlich tätigen Ange-
hörigen der Gemeindefeuerwehr finanzielle Unterstützung, insbe-
sondere zur Erholung, Aufrechterhaltung und Wiederherstellung
ihrer persönlichen Leistungsfähigkeit zu gewähren (§ 16 Abs. 7
FwG).
                               §7
                          Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt am 01.01.2020 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Entschädigungssatzung vom 11.04.2011
außer Kraft.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
der Gemeinde-ordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder
aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird
                                                                      Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen
nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich         Maßgebend ist
                                                                      Bauvorschriften in der
                                                                                         der Entwurf  des Bebauungsplanes
                                                                                             Fassung vom  18. November 2019 vom und Ing.-Büro
                                                                                                                                      der ört-
innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung             lichen Bauvorschriften
                                                                      PLANWERKSTATT             in derKressbronn
                                                                                         am Bodensee,  Fassung –vom   18. November
                                                                                                                  Stadtplaner             2019
                                                                                                                              Dipl.-Ing. Rainer
gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sach-          vom Ing.-Büro PLANWERKSTATT am Bodensee, Kressbronn -
                                                                      Waßmann.
verhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies   Stadtplaner Dipl.-Ing. Rainer Waßmann.
                                                                      Ziele und Zwecke der Planung
gilt nicht, wenn Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung,    Im Sommer 2017 wurden die letzten beiden Bauplätze im Baugebiet
die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung ver-              Ziele und Zwecke
                                                                      „Mooshauser               der Planung
                                                                                    Weg II“ verkauft.    Aktuell kann die Gemeinde Tannheim keine
letzt worden sind.                                                    Bauplätze
                                                                      Im Sommer  mehr2017
                                                                                      anbieten.   Nach die
                                                                                              wurden      demletzten
                                                                                                                  Flächennutzungsplan
                                                                                                                         beiden Bauplätzesind nur    sehr
                                                                                                                                                 im Bau-
                                                                      wenige Entwicklungsmöglichkeiten vorhanden.
                                                                      gebiet   „Mooshauser       Weg    II“ verkauft.    Aktuell kann   die
                                                                      Bei der Suche und Prüfung nach weiteren Entwicklungsmöglichkeiten haben Gemeinde
Ausgefertigt!
                                                                      Tannheim
                                                                      sich         keine Bauplätze
                                                                           nun Gemeinderat                 mehr
                                                                                              und Verwaltung    aufanbieten.
                                                                                                                     das Gebiet Nach
                                                                                                                                nördlichdem     Flächen-
                                                                                                                                         des Berkheimer
Tannheim, den 09.12.2019
                                                                      nutzungsplan
                                                                      Weges             sind
                                                                              konzentriert. Dasnur   sehr wenige
                                                                                                Plangebiet              Entwicklungsmöglichkeiten
                                                                                                             soll in 2 Bauabschnitten realisiert werden.
gez.                                                                  Das   geplante Wohngebiet „Berkheimer Weg“ schließt an südlich bereits
                                                                      vorhanden.
Wonhas                                                                vorhandene Wohnbebauung an.
                                                                      Bei der
                                                                      Mit  derAufstellung
                                                                                 Suche und       Prüfung
                                                                                             eines            nach weiteren
                                                                                                    Bebauungsplanes              Entwicklungsmög-
                                                                                                                         sollen die  planungsrechtlichen
Bürgermeister
                                                                      lichkeiten haben
                                                                      Voraussetzungen   zur sich   nundieses
                                                                                             Erstellung  Gemeinderat       und Verwaltung
                                                                                                                Wohnbaugebietes                   auf das
                                                                                                                                    geschaffen werden.
                                                                      Gebiet nördlich des Berkheimer Weges konzentriert. Das Plan-
                                                                      gebiet soll in 2 Bauabschnitten realisiert werden. Das geplante
Amtliche Bekanntmachung                                               Wohngebiet „Berkheimer Weg“ schließt an südlich bereits vor-
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans mit örtlichen Bau-           handene Wohnbebauung an.
vorschriften „Berkheimer Weg“ in Tannheim im beschleunig-             Mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes sollen die planungs-
ten Verfahren nach § 13b BauGB                                        rechtlichen Voraussetzungen zur Erstellung dieses Wohnbauge-
Der Gemeinderat der Gemeinde Tannheim hat am 09. Dezem-               bietes geschaffen werden.
ber 2019 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungspla-        Die folgenden, wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezo-
nes mit örtlichen Bauvorschriften „Berkheimer Weg“ gebilligt und      genen Stellungnahmen sind verfügbar und können im Zusam-
beschlossen diesen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)              menhang mit der öffentlichen Auslegung eingesehen werden:
öffentlich auszulegen.
Der Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften wird im               Artenschutz - Konfliktanalyse
beschleunigten Verfahren nach §§ 13b i.V.m. 13a Baugesetz-            Das Untersuchungsgebiet wurde am 09.03.2018 begangen, um
buch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach §             mögliches Konfliktpotential mit Tierarten(-gruppen) zu erkennen
2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt.                           und entsprechende notwendige Kartierarbeiten zur Verifizierung
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst             rechtzeitig einzuleiten.
eine Fläche von 2.47 ha, mit den Flurstücken Nr. 1176, 1177,          Bedeutung des USG für Tier- und Pflanzenarten (Konfliktanalyse):
1178, 1179, der öffentlichen Verkehrsfläche Berkheimer Weg,           Mögliche betroffene Arten auf Ackerflächen: Die östlich und nörd-
Flurstück Nr. 1176/1, 1248, 1247, sowie Teilflächen des Lohwe-        lich im Eingriffsgebiet gelegenen Ackerflächen könnten einen
ges (Flst. 2504) und Teilflächen des an der L300 liegenden Geh-       Lebensraum für bodenbrütende Vogelarten wie Feldlerche und
und Radweges (Flst. 2497/1).                                          Schafstelze darstellen.
                                                                      Einschätzung: Bodenbrütenden Vogelarten halten Meideabstände
Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:                          (Größenordnung 50 Meter) zu Wegen und zum Siedlungsgebiet
Im Norden durch das Flurstück Nr. 1180 und 1242, sowie von            ein. Da die Ackerflächen direkt an das bestehende Siedlungs-
            einer Teilfläche des Lohweges (Flst. 2504),               gebiet angrenzen und an drei Seiten von Wegen und Straßen
Im Osten    durch die Landesstraße L300 und von Teilflächen           umgeben sind die Flächen für bodenbrütende Vogelarten wenig
            des an der L300 liegenden Geh- und Radweges               attraktiv.
            (Flst. 2497/1),                                           Fazit: Auf eine Vogelkartierung kann in diesem Bereich verzich-
Im Süden    durch die Wohngrundstücke, Flurstücke Nr. 1248/1,         tet werden.
            1175, 1175/1 und 1175/2, sowie von einer Teilflä-
            che des Lohweges (Flst. 2504),                            Mögliche betroffene Arten auf Obstbaumwiese: Die Obstbäume
Im Westen durch die Landesstraße 260 (Flst. 2429).                    könnten für höhlenbrütende Vogelarten als Lebensraum dienen.
                                                                      Der Schuppen, der von außen zugänglich ist, könnte ein Lebens-
Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt (schwarzge-         raum für spaltenbewohnende Fledermäuse und nischenbrütende
strichelt umrandet) dargestellt.                                      Vogelarten darstellen.
                                                                      Einschätzung: In den Obstbäumen wurden keine geeigneten
                                                                      Baumhöhlen für höhlenbrütende Vogelarten und Fledermäuse
                                                                      gefunden. Es sind jedoch mehrere Nistkästen in den Obstbäu-
                                                                      men und am Schuppen angebracht.
                                                                      Fazit: Eine Kartierung der genannten Arten ist nicht notwendig.
Tannheimer Mitteilungen                                                                                                                                                     Donnerstag, 12. Dezember 2019                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        9
Vor der Rodung der Bäume müssen die Nistkästen außerhalb der                                                                                                                                                                                                                                                                   ist - unabhängig davon, dass sie gar nicht betroffen ist - als
Brutzeit umgehängt werden. Der Schuppen ist vor dem Abbruch                                                                                                                                                                                                                                                                    „potenziell invasive Art“ (vgl. BFN 2015) sicher nicht schützens-
auf Fledermäuse zu kontrollieren.                                                                                                                                                                                                                                                                                              wert. Für Rohrweihe und Kiebitz kommen die überplanten Flächen
Mögliche betroffene Arten in der Birkenanpflanzung und den                                                                                                                                                                                                                                                                     aufgrund ihrer Siedlungsnähe als Brutplätze gar nicht, als Nah-
angrenzenden Kräuterbeeten: Diese Bereiche eignen sich nicht                                                                                                                                                                                                                                                                   rungshabitate nur sehr bedingt und maximal episodisch genutzt
als Habitat für planungsrelevante Tierarten.                                                                                                                                                                                                                                                                                   in Frage. Die angegebenen Entfernungen der Kiebitz-Brutplätze
Fazit: Keine Kartierung notwendig.                                                                                                                                                                                                                                                                                             sind so groß, dass Beeinträchtigungen (u. a. auch die angege-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               benen „Kulissenwirkungen“ nach allen bekannten Literaturan-
Kartierung Vögel 2018 und Bewertung                                                                                                                                                                                                                                                                                            gaben sicher ausgeschlossen werden können, selbst wenn man
Im UG (Untersuchungsgebiet) brüteten eine Feldlerche, eine Kohl-                                                                                                                                                                                                                                                               hier Hochhäuser planen würde.
meise und zwei Stare. Das Feldlerchen-Revier lag unmittelbar am
Nordrand des UG, die übrigen Arten in Nistkästen. Diverse weitere                                                                                                                                                                                                                                                              Schalltechnische Untersuchung
Arten nutzten Teile des UG unregelmäßig als Nahrungshabitate.                                                                                                                                                                                                                                                                  Auf das Plangebiet wirken die Verkehrsgeräusche der Landes-
Durch die Bebauung verschiebt sich der bereits jetzt gestörte                                                                                                                                                                                                                                                                  straßen L 260 und L 300 ein. Gemäß einer Verkehrszählung aus
Randbereich nördlich der bestehenden Siedlung weiter in die                                                                                                                                                                                                                                                                    dem Jahr 2015 verkehren auf der L 260 rund 1.500 Kfz pro Tag,
freie Feldflur. Dadurch entfällt das Feldlerchen-Revier am Nord-                                                                                                                                                                                                                                                               auf der L 300 rund 2.200 Kfz pro Tag. Für die Prognose 2030 wur-
rand sicher (zur Hälfte durch Überbauung, zur Hälfte durch Stö-                                                                                                                                                                                                                                                                den diese Verkehrsmengen pauschal um 15 % erhöht.
rung). Das zweite weiter nördlich, außerhalb des UG, ist weit                                                                                                                                                                                                                                                                  In der Untersuchung wurde gezeigt, dass durch die beiden 2
genug entfernt, um nicht mehr gestört zu werden.                                                                                                                                                                                                                                                                               m hohen Schallschutzwälle entlang der Landesstraßen das EG
Die Nistkasten-Populationen im Obstwiesen-Grundstück sind                                                                                                                                                                                                                                                                      und der Außenwohnbereich straßennaher Gebäude schon aus-
durch rechtzeitiges Umhängen der Kästen nicht betroffen. Auch                                                                                                                                                                                                                                                                  reichend geschützt werden können.
die Populationen der übrigen Arten der Siedlung südlich dürften                                                                                                                                                                                                                                                                Aufgrund der geringen Höhe von 2 m können die oberen
nur unerheblich und vorübergehend während des Baus gestört                                                                                                                                                                                                                                                                     Geschosse jedoch nicht wirksam geschützt werden. Einer Erhö-
werden. Essenzielle Nahrungshabitate im überplanten Bereich                                                                                                                                                                                                                                                                    hung des Walls stünden allerdings städtebauliche Gründen ent-
sind für keine Vogelart vorhanden.                                                                                                                                                                                                                                                                                             gegen. Um auch im 1. OG die Orientierungswerte einzuhalten,
Die Feldscheune in der Nordostecke außerhalb des überplanten                                                                                                                                                                                                                                                                   wäre eine Höhe von 3 bis 3,5 m erforderlich. Die Überschreitun-
Gebiets wies keine Brutvogelarten auf.                                                                                                                                                                                                                                                                                         gen im 2. OG wären wiederum unberührt davon.
Die in der Stellungnahme der UNB in der Tabelle auf S. 4 unten                                                                                                                                                                                                                                                                 Auch das nordwestliche Gebäude (Grundstück 20) kann nicht von
aufgeführten Vogelarten sind sicher weit genug entfernt und die                                                                                                                                                                                                                                                                einer Erhöhung des Walls profitieren. Hier würde sich vielmehr die
überplante Fläche viel zu gering, als dass sie durch das geplante                                                                                                                                                                                                                                                              Verlängerung des Walls nach Norden positiv auswirken. Um im
Baugebiet gestört oder beeinträchtigt werden könnten. Dies gilt                                                                                                                                                                                                                                                                EG den Orientierungswert einzuhalten wäre jedoch eine Verlän-
auch für alle weiteren, potenziell vorkommenden Arten. Die in                                                                                                                                                                                                                                                                  gerung um mindestens 50 m erforderlich. Die Überschreitungen
der Tabellen-Spalte „Legende“ angegebenen Gefährdungsgrade                                                                                                                                                                                                                                                                     in den oberen Geschossen wären wiederum unberührt davon.
sind überwiegend falsch. Von den aufgeführten Arten muss die                                                                                                                                                                                                                                                                   Daher werden die zumeist geringfügigen Überschreitungen hin-
Kornweihe (da ausgestorben) gestrichen werden, die Rostgans                                                                                                                                                                                                                                                                    genommen.
                                                                                                                                                               1181
                                                                                                                                                                                                       Planungsrechtliche Festsetzungen                                                                                                                                                                                                                             Gesamtfläche: 24.820 m²
                                                                                                                                                                                                                 WA                                    II                                                                                                                                                                                                           BAI 1 -
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        2-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            594 m²
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            537 m²
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      7 - 608 m²
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      8 - 571 m²
                                                                                                                                                                                                         GRZ 0,3 WH 6,60                                                                                                                                                                                                                                                3-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        4-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            568 m²
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            620 m²
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      9 - 562 m²
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     10 - 546 m²
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        5-                  698 m²   11 - 790 m² (davon Wall 101 m²)
                                                                                                                                                                                                          GH 9,50                                  o                                                                       Planungsrechtliche Festsetzungen                                                                                                             6-                  552 m²   12 - 730 m² (davon Wall 89 m²)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     22 - 824 m² (davon Wall 85 m²)
                                                                                                                                                            1180
                                                                                                                                                                                                                Örtliche Bauvorschriften                                                                                       WA                  II                               1242
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            8.200 m² (davon Wall 275 m²)

                                                                                                                                                                                                         geneigte Dächer 18° - 40°                                                                                          GRZ 0,4 WH 6,60                                                                                                                          BAII 13 -               535 m²   18 - 522 m²
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          14 -               524 m²   19 - 510 m²
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            GH 9,50               o                                                                                                                       15 -               530 m²   20 - 850 m² (davon Wall 89 m²)
                                                                                                                                         2.5

                                                                                                                  EFH 584,05                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              16 -               522 m²   21 - 848 m² (davon Wall 88 m²)
                                                                     EFH 584,10

                                                                                                                                                   EFH 584,00                                                                                                                                                                                                                                                                                                             17 -               522 m²
                                                                                                                                                                                                                                                                                    haft

                                                                                                                                                                                  EFH 583,85
                                                                                                                                                                                                                            EFH 583,80                                                                                        Örtliche Bauvorschriften                                                                                                                                        5.363 m² (davon Wall 177 m²)
                                                                                                                                                                                                                                                                         Zufahrt für
                                                                                                                                                                                                                                                                         Landwirtsc

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Planungsrechtliche Festsetzungen
                                                                                                                                                              1179                                                                                                                                                          geneigte Dächer 18° - 40°
                                                                                                                                                                                                                                                            -R-                                                                                                       WA                 III
                                                                                                                 19
                                                                                                                                                  18                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Fl.st. 1247 - 1.916 m²
                                                                                                                 510                                                             17
                                                                     20                                                                           522                                                                        16                                            GR                                                                                                                                                                                        Fl.st. 1248 - 3.456 m²
                                                                                                                                                                                 522
                                                                    850                                                                                                                                                      522                                                                                                                                                                                                                                               5.372 m²
                                                                                                                                                                                                                                                                        5.5                                                                                      GRZ 0,4 WH 9,50
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Allgemeines Wohngebiet (WA) gesamt                                       18.935 m²
                                                                                                                                                                                                                                                                                                           BA II                                                 GH 12,00                o
                                                                                                                                                                                5.5

                                                                                                                                                                                                                Römerweg
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Straßenflächen                             - 2.962 m²            Feldweg                - 160 m²
                                         8.1                       EFH 584,20
                                                                                                                                            EFH 583,85                                                                                                                                                                                                               Örtliche Bauvorschriften                                                                        Gehweg, str.begleitend                    - 225 m²               sep. GR                - 244 m²
     BA II
                                                                                                                                                                                 EFH 583,70                                                                                                                                                                                                                                                                          Wall West, öffentlich                     - 550 m²               Verk.Grün              - 220 m²
                                                                                                                                                                                                                                   EFH 583,90
                                                                                                                                                  1178
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   BA I                                          geneigte Dächer 18° - 40°                                                                           Wall Ost, öffentlich
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     5 P / Platz
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               - 894 m²
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                - 235 m²
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Retention              - 395 m²
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          5.885 m²
                                                                                  21
                                                                                                                                           15
                                                                                  848
                                                                                                                                           530                              14
                                                                                                                                                                                                                                                                 5.5
     BA I
                                                                                                                                                                                                                                        13
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              2.5

                                                                                                                                                                            524
                                                                                                                                                                                                                                        535
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             2.5
                                                                                                    Römerweg

                                                                  EFH 584,35                                                                EFH 584,25                                                                                                                                                      EFH 584,10                                               1247
                                                                                                                                                                                EFH 584,15
                                                                                                                             V                                                                                                                                                                                                                                       2161
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              1247                                                                        /1
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     97
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               20.0
                                                                                                                                                                                                                                      EFH 584,30

                                                                                                                                           101177                                                                                                                                                                                                                                                                                  24
                              / L260

                                                                        22                                                                 546                         9                                                                                                                                                                                                                                                                              VERFAHRENSVERMERKE
                                                                        824                                                                                           562                                         8
                                                                                                                                                                                                                 571                                                                                                                                                                                                                                  1. Aufstellungsbeschlüsse durch den Gemeinderat gem. § 2 (1) BauGB                                am . .07.05.2018
                                                           LR1                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 ...........
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   2
                                                                        3.5

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                LR
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      1248                                                                                            2. Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse gem. § 2(1) BauGB                                    am . .17.05.2018
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               ...........
                                                                                                                  vorh. RW-Kanal
                           110.0

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      4105                                                                                            3. Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB              am . .17.05.2018
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                ...........
                                                                                                                                                                            5.5

                                                                                                                                                                                       Keltenweg
                Ulmer Straße

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                1248                                                                                                                  4. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB         vom . .25.05.2018
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                ...........
                                                           EFH 584,45
                                                                                                                                                                                                                                                                                           LR1
                                                                                                                                                                                                                                                                       3.5

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        bis . .29.06.2018
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                ...........
                                                                                                                                                                 EFH 584,15
                                                                                                               EFH 584,25

                                                                                                                                                                                                                                                                                                 3.0

                                                                                                                                                                                                                                                                       EFH 584,20                                                                                                                                                                     5. Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 4 (1) BauGB / Billigung des                   am . . . . . . . . . . . . .
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Bebauungsplanentwurfes und der örtlichen Bauvorschriften und Auslegungsbeschlüsse
                                                                                                                                                                                                                                                                                                           EFH 584,00
                                                                                                                                                                                                                      EFH 584,40

                                                                    11                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   durch den Gemeinderat
                                                                    790                                                                                                    6                                                                                                                                                                                                                                                                          6. Bekanntmachung der öffentlichen Auslegungen gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB                     am . . . . . . . . . . . . .
                                                                                                                      7                                                   552                                                                                                                                                                                                                                       1151
                                        15.0                                                                         608                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              7. Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes und der örtlichen Bauvorschriften mit vom . . . . . . . . . . . . .
                                                                                          5.5                                                                                                                    4
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Begründungen i.d. Fassung vom 18.11.2019 gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
                                                                                                                                                                                                                620                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             bis . . . . . . . . . . . . .
                                                                                                                                                        1176        EFH 000,00
                                                                                                                                                                                                                                                                           3.5

                                                          EFH 584,40                                                                                     5                                                                                                                                                  GR                                                                                                                                        8. Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 4 (2) BauGB und Satzungs-                     am . . . . . . . . . . . . .
                                                                                                                                                        698                                                                                                                                                                                                                                                                                              beschlüsse durch den Gemeinderat gem. § 10 BauGB und § 74 (7) LBO
                                                                                        Keltenweg

                                                                                                                                                                                                                                             5.5 1.5                                                                                                                                                                                                  Tannheim, den . . . . . . . . . . .                                                               ...................
                                                                                                                     EFH 584,20
                                                            12                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           (BÜRGERMEISTER)
                                                            730                                                                                    2
                                                                                                                                                                                                                                                                 4
                                                                                                                                                                                                   EFH 584,20

                                                                                                                                                  537        EFH 584,20
                                                                                                                                                                                                                                                                                            1248/1
                                                                                                                                                                                                                                           eg

                                                                                                                                      3
                                                                                                                                     568                                                                                                                                                                                                                                                                                                              AUSFERTIGUNG
                                                                                                                                                                                                                                       Lohw

                                  3.0                                                                                                                                                    1
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 0.0                                                                                                                                  Der textliche und zeichnerische Inhalt dieses Bebauungsplanes und der örtlichen
                                                 V                                                                                                                                      594                                                                                                                 11                                                                                                                                        Bauvorschriften stimmen mit den Satzungsbeschlüssen vom . . . . . 2018 überein.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               3/23

                                                                  1176/1                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Die Verfahren wurden ordnungsgemäß durchgeführt.
                                                                                                                                   Berkheim                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Tannheim, den . . . . . . . . . . .
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            113

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        ....................
                                                                                                                                                      er Weg                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             (BÜRGERMEISTER)
                                                                                                                                                                                           5.5

                                                                     2
                                                1175
                                                                                                                                                                                                                                                                                   0        0
                                                                                                                                                                                        1.5

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 1152
                                                                                                                                                                                                                                                                                L3
                                                                                                                              4                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Ortsübliche Bekanntmachung und Beginn der Rechtsverbindlichkeit des
                                                                                                                                                                                6                                                                  V                       /                                                                                                                                                                          Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften am . . . . . . . . . . .

                                                                                                                                                                                                                                                                     ße                                                                                                                                                                               Tannheim, den . . . . . . . . . . .                                                                ...............
                                                                                                                                     1175/1                                                           1175/2
                                                                                                                                                                                                                                                               tra
 1582/3                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 (BÜRGERMEISTER)
                                                                                                                                                                                                                                                   3.0

                                                                                                                                                                                                                                                            rS
                                               1174
                                           Planungsrechtliche Festsetzungen
                                                                26

                                                                                                                                                                                                                                                   ge
                       70.0

                                                WA                   II                                                     Planungsrechtliche Festsetzungen
                                                                                                                                                        1173
                                                                                                                                 WA                     II                                                                                in
                                            GRZ 0,3 WH 6,60                                                                                                                                                                         m
                                                                                                                                                                                                                         em                                                                                                                                                                                    GEMEINDE TANNHEIM
1582/6
                                                                                                                             GRZ 0,4 WH 6,60                                                                    M
                                                                                                                                                                                                                                                            1137/7
                                               GH 9,50              o                           1172

                                                                                                                             GH 9,50                    o                                     .0
                                                                                                                                                                                                                                                                               11                                                                                                                              LAGEPLANBEZEICHNUNG:
             3105/4

                                                Örtliche Bauvorschriften
                                                                                                                                                                                         70                                                                                                                                                                                                                    BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               "BERKHEIMER WEG"                                                                                                                   M. 1:1000
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       8

                                            geneigte Dächer 18° - 40°                                                            Örtliche Bauvorschriften                                                   1137/6
                                                              22

                                                                                                                             geneigte Dächer 18° - 40°
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         7

                                                                                                         1171                                                                                                                              7                                                                                                                                                                   PLANVERFASSER:                                                         AUFTRAGGEBER
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            8

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       1137/9                                                                        1137/25   PLANWERKSTATT a.B.                                                      Gemeinde Tannheim
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Rathausplatz 1
1582/9                                                                                                                                                  ße                                                                                                                                                                                    1137/23                                                          Rainer Waßmann           Stadtplanung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       88459 Tannheim
                                                                                                                                                   tra                                                                                                                                                                                                                          1137/24                        Bodanstraße 38                                                          Telefon: (08395) 922 - 0
                                                                                                                                                                                                                                                                     9

                                                                1170                                                                             rS
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            8

                                                                                                                                             ge                                                                                                                                                                                                                                                                88079 Kressbronn                                                        Fax: (08395) 7618
                                                                                                                                           in                                                                                                                                                                                                                                                                  Tel. (075 43) 962 98 13
                                                                                                                                       m                                                                                                                                                                                                                                                                       Fax (075 43) 962 98 20
                                                                                                                                   em
                                                                                                                               M
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               DATUM: 18.11.2019

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               PLANVERFASSER:                                               AUFTRAGGEBER
                                                                                                                                                                                                                Ulmer Straße                            L260
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            REG.-NR.:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Lärmschutzwall - Systemschnitt
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Rainer Waßmann                                               Thomas Wonhas, Bürgermeister                                    Fertigung
10                                                          Donnerstag, 12. Dezember 2019                                                                               Tannheimer Mitteilungen

An den betroffenen Stellen wird als Ausgleich passiver Schall-       Daher kann es über diese Tage zu möglichen Personalengpässen
schutz vorgesehen. Neben Schall-schutzfenstern werden schall-        kommen, die längere Wartezeiten verursachen können. Es wird
gedämmte Lüftungseinrichtungen bei Schlafräumen erforderlich,        deshalb empfohlen, Dienstgeschäfte, sofern Ihnen dies möglich
um den erforderlichen Luftwechsel auch bei geschlossenen             ist, außerhalb der Weihnachtsferien zu erledigen.
Schallschutzfenstern sicherzustellen.                                Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bitten Sie hierfür um Ver-
An Stellen mit Überschreitungen der Orientierungswerte von über      ständnis.
5 dB werden öffenbare Fenster von Aufenthaltsräumen ausge-           Das Rathaus ist über Weihnachten und Neujahr an folgen-
schlossen. Die Belüftung kann in diesen Fällen über eine andere      den Tagen geöffnet:
Gebäudeseite mit geringerer Lärmbelastung erfolgen. Betroffen        23.12.2019, 30.12.2019, 02.01.2020, 03.01.2020.
sind davon nur die Westfassaden von Gebäuden auf den Grund-
stücken 20 und 21, nicht jedoch im EG.                               Achtung Winterdienst!
                                                                     Mit dem Winter kommen auch die Probleme des Schneeräumens
Öffentliche Auslegung
                                                                     und Streuens wieder auf uns zu und daher wollen wir die wesent-
Die öffentliche Auslegung findet in Form einer Planauflage im Bür-
                                                                     lichen Bestimmungen der gemeindlichen Räum- und Streupflicht-
germeisteramt Tannheim, Rathausplatz 1, 88459 Tannheim, vom
                                                                     satzung wieder in Erinnerung bringen:
23.12.2019 bis 31.01.2020 (je einschließlich) während der übli-
                                                                     - Den Straßenanliegern obliegt es, innerhalb der geschlossenen
chen Öffnungszeiten statt. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung
                                                                         Ortslage die Räum- und Streupflicht auf den Gehwegen werk-
und zur Erörterung der Planung gegeben.
                                                                         tags bis 7:30 Uhr und sonn- und feiertags bis 8:30 Uhr wahr-
Während der Auslegungsfrist können - schriftlich oder münd-
                                                                         zunehmen. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder
lich zur Niederschrift - Stellungnahmen im Bürgermeisteramt
                                                                         Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch
Tannheim, Rathausplatz 1 in 88459 Tannheim während der übli-
                                                                         wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um
chen Öffnungszeiten abgegeben werden. Da das Ergebnis der
                                                                         20:00 Uhr.
Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe
                                                                     - Die Räum- und Streupflicht erstreckt sich in der Regel auf eine
der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
                                                                         Breite von mindestens 1,20 m.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungs-
                                                                     - Decken Sie Straßeneinlaufschächte nicht mit geräumten
frist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über
                                                                         Schnee zu, da bei Tauwetten ansonsten Schmelzwasser nicht
den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften unberück-
                                                                         abfließen kann.
                                                                     Achtung Winterdienst!

sichtigt bleiben können.
                                                                     - Die Räum- und Streupflicht von Gehwegen erstreckt sich auch
                                                                     Mit dem Winter kommen auch die Probleme des Schneeräumens und Streuens wieder auf uns zu und
                                                                     daher wollen wir die wesentlichen Bestimmungen der gemeindlichen Räum- und Streupflichtsatzung
                                                                     wieder in Erinnerung bringen:

                                                                        -auf unbebaute Grundstücke.
                                                                            Den Straßenanliegern obliegt es, innerhalb der geschlossenen Ortslage die Räum- und

Elektronische Information                                                   Streupflicht auf den Gehwegen werktags bis 7:30 Uhr und sonn- und feiertags bis 8:30

                                                                     Darüber hinaus bitten wir alle Anlieger eindringlich, insbe-
                                                                            Uhr wahrzunehmen. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw.
                                                                            Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu
Der Inhalt der Bekanntmachung und die Unterlagen können über                streuen. Diese Pflicht endet um 20:00 Uhr.

                                                                     sondere in den Baugebieten, ihre PKW´s bei entsprechen-
                                                                        -   Die Räum- und Streupflicht erstreckt sich in der Regel auf eine Breite von mindestens

die Homepage der Gemeinde Tannheim unter www.tannheim.de
                                                                            1,20 m.
                                                                        -   Decken Sie Straßeneinlaufschächte nicht mit geräumten Schnee zu, da bei Tauwetten
                                                                     den Witterungsverhältnissen auf ihren Privatgrundstücken
                                                                            ansonsten Schmelzwasser nicht abfließen kann.

eingesehen werden.                                                      -   Die Räum- und Streupflicht von Gehwegen erstreckt sich auch auf unbebaute

                                                                     zu parken. Sie ermöglichen damit dem Bauhof ein schnelle-
                                                                            Grundstücke.

                                                                     Darüber hinaus bitten wir alle Anlieger eindringlich, insbesondere in den Baugebieten, ihre

                                                                     res und ungehindertes Räumen und Ihnen eine freie Straße.
                                                                     PKW´s bei entsprechenden Witterungsverhältnissen auf ihren Privatgrundstücken zu parken.
Tannheim, 12.12.2019                                                 Sie ermöglichen damit dem Bauhof ein schnelleres und ungehindertes Räumen und Ihnen eine
                                                                     freie Straße.

Thomas Wonhas                                                        Älteren Mitbürgern helfen! Für ältere Mitbürger wird die win-
                                                                     Älteren Mitbürgern helfen!
                                                                     Für ältere Mitbürger wird die winterliche Räum- und Streupflicht oft zu einer nicht zu bewältigenden

Bürgermeister                                                        terliche Räum- und Streupflicht oft zu einer nicht zu bewältigen-
                                                                     Last. Deshalb ergeht die Bitte an alle jüngeren und gesunden Mitbürger: Helfen Sie den im Haus oder
                                                                     in der Nachbarschaft wohnenden älteren und kranken Mitmenschen bei dieser für sie oft sehr
                                                                     beschwerlichen Arbeit. Danke!
                                                                     den Last.
                                                                     Bürgermeisteramt

Gemeindeverwaltungsverband Rot an der Rot -                                                  Deshalb ergeht die Bitte an alle jüngeren
                                                                                             und gesunden Mitbürger: Helfen Sie den
Tannheim
                                                                                             im Haus oder in der Nachbarschaft woh-
Einladung                                                                                    nenden älteren und kranken Mitmenschen
zur öffentlichen Verbandsversammlung des Gemeindeverwal-                                     bei dieser für sie oft sehr beschwerlichen
tungsverbandes Rot an der Rot - Tannheim am                                                  Arbeit. Danke!
Dienstag, den 17. Dezember 2019, um 17.00 Uhr                        Bürgermeisteramt
im Besprechungsraum (Zimmer Nr. 4) des Rathauses Rot an der
Rot, Klosterhof 14, 88430 Rot an der Rot.                                            Lust auf eine Reise nach Ungarn?
TAGESORDNUNG                                                             20 Jahre Tannheim   Wir haben- noch Plätze frei!
                                                                                           Lust auf eine Reise nach Ungarn?
1. Feststellung der Jahresrechnung 2018                                  Pápakovácsi
2. Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushalts-                                                      Wir haben noch Plätze frei!
                                                                             Vom 11.06. – 15.06.2020 fahren wir zum 20-jährigen Jubiläum der
                                                                         Lust auf     eine Reise
                                                                                Partnerschaft              nach
                                                                                                   gemeinsam          Ungarn?
                                                                                                                   nach   Ungarn und möchten Sie einladen mit
   plans 2020                                                                   zu fahren!
                                                                         Wir haben     Vomnoch11.06.Plätze        frei! fahren wir zum 20-jährigen Jubiläum der
                                                                                                        – 15.06.2020
3. Gesamtfortschreibung des Regionalplanes Donau-Iller - Stel-           Vom 11.06.    Partnerschaft
                                                                                           - 15.06.2020   gemeinsam
                                                                                                                  fahren   nach
                                                                                                                              wirUngarn
                                                                                                                                   zumund       möchten SieJubiläum
                                                                                                                                           20-jährigen        einladen mit
   lungnahme des GVV Rot-Tannheim                                                  Hin-    und Rückfahrt mit AMOS Reisen
                                                                                       zu fahren!
                                                                         der Partnerschaft            gemeinsam nach Ungarn und möchten Sie
4. Verschiedenes, Bekanntgaben                                                     Stadtbesichtigung in Prag (mit Übernachtung)
                                                                         einladen    mit zu fahren!
                                                                                   dreitägiger       Besuch    unserer
Zu dieser Verbandsversammlung ergeht freundliche Einladung.                               Hin- und       Rückfahrt     mitPartnergemeinde
                                                                                                                             AMOS Reisen Pápakovácsi mit
                                                                         • Hin- und Lust
                                                                                     tollen    auf
                                                                                           Rückfahrt   eine
                                                                                               Ausflügen
                                                                                          Stadtbesichtigung
                                                                                                              mitReise
                                                                                                             und    AMOS
                                                                                                                  netten       nach
                                                                                                                                Reisen
                                                                                                                             Begegnungen!
                                                                                                                       in Prag           Ungarn?
                                                                                                                                (mit Übernachtung)
Mit freundlichen Grüßen                                                  • Stadtbesichtigung
                                                                                Die Kosten     betragen ca. inBesuch
                                                                                                                Prag
                                                                                                                370,00    (mit
                                                                                                                          € pro Übernachtung)
                                                                                                                                 Person   inkl. Busfahrt  und
                                                                         • dreitägiger
                                                                                                Wir haben
                                                                                          dreitägiger
                                                                                              Besuch
                                                                                                                    nochPartnergemeinde
                                                                                                              unserer
                                                                                                                              Plätze frei!
                                                                                                                        unserer   Partnergemeinde     Pápakovácsi   mit
gez.                                                                            Übernachtungen.
                                                                                              tollen   Ausflügen     und netten Begegnungen! Pápakovácsi
Irene Brauchle                                                              mit tollen DieAusflügen
                                                                                            Kosten betragen    und  ca.netten
                                                                                                                         370,00 €Begegnungen!
                                                                                                                                   pro Person inkl. Busfahrt und
                                                                         Vom 11.06.    – 15.06.2020
                                                                                Sie möchten                fahren wir zum 20-jährigen Jubiläum der
                                                                                                 dabei sein?
Verbandsvorsitzende                                                      Die  Kosten   Übernachtungen.
                                                                                           betragen          ca.    370,00       €  pro    Person     inkl. Busfahrt
                                                                         Partnerschaft
                                                                                Dann fragengemeinsam
                                                                                                Sie einfach nachnachUngarn     undInformationen
                                                                                                                        weiteren    möchten      Sie bei
                                                                                                                                                     einladen
                                                                                                                                                         Josef mit
                                                                         und   Übernachtungen.
                                                                         zu fahren!
                                                                                Wellen.Sie möchten dabei sein?
Wir gratulieren                                                          Sie möchten          dabei sein?
                                                                                       Dann fragen Sie einfach nach weiteren Informationen bei Josef
                                                                         Dann   fragen
                                                                                Melden
                                                                            Hin-   und     Sie
                                                                                           Sie sich
                                                                                          Rückfahrt
                                                                                       Wellen.     einfach
                                                                                                      an mit    nachReisen
                                                                                                         und AMOS
                                                                                                               erleben    weiteren      Informationen
                                                                                                                           Sie eine tolle                    bei Josef
                                                                                                                                          Reise mit Ihrer Familie,
Rebecca Beatrice Schneider und Ulrich Alfons Kling, Tannheim             Wellen.Ihren Freunden oder         Bekannten.
                                                                            Stadtbesichtigung          in Prag    (mit Übernachtung)
zu ihrer Eheschließung am 06.12.2019.                                    Melden     Sie    sich
                                                                                       Melden       ansich
                                                                                                  Sie     und    erleben
                                                                                                              an und    erlebenSie   einetolle
                                                                                                                                 Sie eine    tolle   Reise
                                                                                                                                                 Reise        mitFamilie,
                                                                                                                                                       mit Ihrer   Ihrer
                                                                            dreitägiger      Besuch     unserer     Partnergemeinde        Pápakovácsi     mit
                                                                         Familie,      Ihren
                                                                              tollenIhren   Wir
                                                                                      AusflügenFreunden
                                                                                                    freuen
                                                                                               Freunden      oder
                                                                                                      und nettenuns,Bekannten.
                                                                                                                 oder   wenn     Sie uns begleiten!
                                                                                                                           Bekannten.
                                                                                                                       Begegnungen!
Dienstzeiten im Rathaus über Weihnachten und                             Wir  freuen
                                                                         Die Kosten        uns, wenn
                                                                                      betragen       ca. 370,00 Sie€ uns      begleiten!
                                                                                                                       pro Person    inkl. Busfahrt und
Neujahr                                                                  Übernachtungen. Wir freuen uns, wenn Sie uns begleiten!
                                                                         Kontakt
                                                                                  Kontakt
Die Weihnachtsfeiertage und Neujahr rücken immer näher. Auch             Josef Wellen
                                                                                  Josef Wellen
                                                                         Sie möchten
                                                                         Lechstr.    16dabei
                                                                                  Lechstr. 16     sein?
einige Rathausmitarbeiterinnen und -mitarbeiter werden, wie                       88459Sie
                                                                         Dann fragen      Kontakt
                                                                                         Tannheim
                                                                                              einfach nach weiteren Informationen bei Josef
sicherlich auch viele von Ihnen, zusammen mit ihren Familien die         88459    TannheimJosef Wellen
                                                                                  08395/1092
                                                                         Wellen. josef.wellen@gmx.de
                                                                                          Lechstr. 16
anstehenden Festtage zu Hause verbringen. Es wird also im Rat-           08395/1092       88459 Tannheim
haus nur eine eingeschränkte Besetzung zur Verfügung stehen.             josef.wellen@gmx.de
                                                                                          08395/1092
                                                                         Melden Sie sich  an und erleben Sie eine tolle Reise mit Ihrer Familie,
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                                                                         Ihren Freunden oder Bekannten.
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