Amtsblatt der gemeinde tannheim
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2 Donnerstag, 12. Dezember 2019 Tannheimer Mitteilungen Jahresturnen des SV Tannheim Jahresturnen des SV Tannheim am Sonntag, 15. Dezember 2019 um 14.00 Uhr Jahresturnen des SV Tannheim in der Turnhalle am Sonntag, 15. Dezember 2019 um 14.00 Uhr am Sonntag,in 15. Dezember 2019 der Turnhalle Wir führen Sie durchum ein abwechslungsreiches 14.00 Uhr Programm Alle kleinen in der Turnhalle Wirund großen führen Turnerinnen Sie durch und Turner möchten ein abwechslungsreiches Programmzeigen, was sie das ganze Jahr über gelernt haben. Alle Wir führen kleinen und Sie durch großen ein abwechslungsreiches Turnerinnen und Turner möchtenProgramm. zeigen, was Alle kleinen undsie großen Turnerinnen das ganze und Turner Jahr über gelernt möchten zeigen, haben. was sie das ganze Jahr über gelernt haben. Wir freuen uns über Ihren Besuch! Wir freuen Wir freuen uns unsüber überIhren Besuch! Ihren Besuch! Die Übungsleiter des Sportverein Tannheim e. V. Die Übungsleiter des Sportverein Tannheim e. V. Die Übungsleiter des Sportverein -Abteilung Turnen-Tannheim e. V. -Abteilung Turnen- -Abteilung Turnen-
Tannheimer Mitteilungen Donnerstag, 12. Dezember 2019 3 Weihnachtliche Chormusik bei Kerzenschein “TRITONUS”- Kammerchor Auch in diesem Jahr lädt der Kammerchor Tritonus am 4. Adventswochenende zu sei- nen traditionellen Adventskonzerten nach Tannheim und Bellamont ein. Alpenländische Adventsweisen, festliche Chormusik aus aller Welt und bekannte, gemeinsam gesungene Advents und-Weihnachtslieder zaubern vor-weihnachtliche Stimmung in die barocken Räume der katholischen Kirchen in Tannheim und Bellamont. Am Samstag, 21.12., um 19.00 Uhr findet das erste Konzert in St. Martin in Tann- heim statt. Am Sonntag, 22.12 um 17.00 Uhr, singt der Chor in St. Blasius in Bellamont. Die Mitwirkenden sind Tritonus-Kammerchor und Anna Springer an Orgel und Klavier unter der Leitung von Klaus Brecht. Der Eintritt zu dieser besinnlichen Konzertstunde ist frei. Erhöhung der Winterpause Bezugspreise im Jahr 2020 Sehr geehrte Autoren, Liebe Abonnenten des Amts- und Mitteilungsblattes Tannheim in den Kalenderwoche 52/2019 und 1/2020 wird durch die Preiserhöhung für Rohstoffe (Papier, Farbe, ...), kein Mitteilungsblatt erscheinen. aber auch durch die Aufstufung des gesetzlichen Mindestlohnes, Letzte Veröffentlichung: 19.12.2019 müssen wir eine Bezugspreiserhöhung des Amtsblattes Redaktionsschluss: 16.12.2019, 12:00 Uhr Tannheim durchführen. Die Gebühr für ein Jahresabonnement kostet Nächste Veröffentlichung: 09.01.2020 22,40 Euro ab dem Jahr 2020. Redaktionsschluss: 03.01.2020, 12:00 Uhr Das Amtsblatt ist das offizielle Sprachrohr der Kommune. Zusammen mit dem Rathaus, den Vereinen, Schulen und Wir bitten um Beachtung weiteren Instituten freuen wir uns, Ihnen auch künftig und wünschen Ihnen schöne Feiertage. alle wichtigen Informationen aus der Gemeinde Der Verlag direkt in den Briefkasten zu liefern. Impressum Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG · Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim HERAUSGEBER: Gemeinde Tannheim Rathausplatz 1, 88459 Tannheim Tel. 0 83 95 / 9 22 - 0, Fax 0 83 95 / 922-99 A B E-Mail: info@gemeinde-tannheim.de Verantwortlich für den amtlichen Teil: Öffentliche Bekanntmachung Der Bürgermeister Abwasserzweckverband Aichstetten-Aitrach-Tannheim Herstellung und Vertrieb: Das Landratsamt Biberach - Kommunal- und Prüfungsamt - hat Druck + Verlag Wagner, GmbH & Co. KG mit Erlass vom 06.12.2019 die Gesetzmäßigkeit der Haushalts- Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim satzung für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 des Abwas- Tel.: (0 71 54) 82 22-0, Fax: (0 71 54) 82 22-15 serzweckverbandes Aichstetten-Aitrach-Tannheim bestätigt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Die Prüfung des Haushaltsplanes und seiner Anlagen ergab keine Ralf Berti, E-Mail: anzeigen@duv-wagner.de rechtlichen Beanstandungen. Anzeigenschluss: Haushaltssatzung und Haushaltsplan liegen nunmehr in der Zeit Dienstag, 13.00 Uhr von Montag, 16.12.2019, bis Montag, 30.12.2019 - je ein- schließlich - im Bürocontainer neben dem Rathaus in Tann- Erscheint wöchentlich donnerstags heim, Rathausplatz 1, bei Geschäftsführer Herr Blanz, während
4 Donnerstag, 12. Dezember 2019 Tannheimer Mitteilungen der üblichen Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. Auch §2 nach dieser Zeit hält die Verbandsverwaltung die Haushaltssat- Kreditermächtigung zung mit Haushaltsplan und Anlagen für interessierte Bürgerinnen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Inves- und Bürger zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten bereit. titionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 0 Abwasserzweckverband Abwasserzweckverband Aichstetten-Aitrach-Tannheim Aichstetten-Aitrach-Tannheim §3 Verpflichtungsermächtigungen Haushaltssatzung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Einge- Haushaltssatzung für die hen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszah- Haushaltsjahre für die 2020 und 2021 lungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), Auf Grund Haushaltsjahre von § 18 des 2020 und 2021 über Kommunale Zusam- Gesetzes wird festgesetzt auf 0 0 menarbeit (GKZ) i. d. F. vom 16.09.1974 (GBl. S. 408, ber. 1975 Auf Grund von § 18 des Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit (GKZ) i.d.F. S.16.09.1974 vom 460, ber. (GBl. S.1976 408, ber.S. 1975408), zuletzt S. 460, ber. geändert 1976 S. 408), durch Gesetz vom zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.12.2015 (GBl. S. 1147, 1149), i.V.m. § 79 der Gemeinde- §4 15.12.2015 (GBl. S. 1147, 1149), i. V.(GBl. m.S.§581,79ber.der S. Gemeindeord- ordnung für Baden-Württemberg (GemO) i.d.F. vom 24.07.2000 Kassenkredite nung 698), zuletztfür Baden-Württemberg geändert (GemO) durch Gesetz vom 21.05.2019 (GBl. S. 161, 186)i.hat d.dieF. Ver-vom 24.07.2000 bandsversammlung am 12.11.2019 folgende Haushaltssatzung für die Haushalts- Der Höchstbetrag der Kassenkredite (GBl. jahre S.2021 2020 und 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom beschlossen: wird festgesetzt auf 50.000 50.000 21.05.2019 (GBl. S. 161, 186) hat die Verbandsversammlung am §1 12.11.2019 folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt §5 2020 und 2021 beschlossen: Der Haushaltsplan wird festgesetzt Verwaltungs- und Betriebskostenumlage 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR EUR Die Verwaltungs- und Betriebskostenumlage der Verbandsmit- § 1 2020 2021 glieder nach § 14 der Verbandssatzung wird festgesetzt Ergebnishaushalt und 663.000 Finanzhaushalt 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 616.600 auf vorläufig 520.400 474.000 Der 1.2 Haushaltsplan wird festgesetzt 663.000 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 616.600 davon entfallen auf die 1. 1.3 im Ergebnishaushalt Veranschlagtes ordentliches Ergebnis 0 EUR0 EUR Gemeinde Aichstetten 192.600 167.600 (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 1.4 mit den der Gesamtbetrag folgenden Beträgen außerordentlichen Erträge 0 20200 2021 Gemeinde Aitrach 192.600 167.600 von Gesamtbetrag der außerordentlichen Gemeinde Tannheim 135.200 138.800 1.1 1.5 Gesamtbetrag Aufwendungen von der ordentlichen 0 0 1.6 Erträge Veranschlagtes von 1.4 und 1.5) von Sonderergebnis (Saldo aus 0 663.000 0 616.600 §6 1.2 1.7 Gesamtbetrag Veranschlagtes der ordentlichen Gesamtergebnis (Summe 0 0 Investitionskostenumlage aus 1.3 und 1.6) von Aufwendungen von 663.000 616.600 Die Investitionskostenumlage der Verbandsmitglieder nach § 15 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis der Verbandssatzung wird festgesetzt (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 0 0 auf vorläufig 5.000 30.000 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen davon entfallen auf die Erträge von 0 0 Gemeinde Aichstetten 1.750 10.500 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Gemeinde Aitrach 1.750 10.500 Aufwendungen von 0 0 Gemeinde Tannheim 1.500 9.000 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 0 Hinweis: 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften (Summe aus 1.3 und 1.6) von 0 0 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf- 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen grund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 5 Abs. 2 Satz 1 GKZ i. V. m. § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntma- aus laufender Verwaltungstätigkeit chung dieser Satzung gegenüber dem Abwasserzweckverband von 520.400474.000 geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn Vorschrif- laufender Verwaltungstätigkeit von 520.400 474.000 ten über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die 2.3 Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 0 0 Ausgefertigt! 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen Tannheim, den 12.11.2019 aus Investitionstätigkeit von 5.000 30.000 gez. 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen Wonhas Verbandsvorsitzender aus Investitionstätigkeit von 5.000 30.000 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus Investi- tionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) Aus der Arbeit des Gemeinderats von 0 0 - öffentliche Sitzung vom 09.12.2019 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf 1. Sanierungsprogramm für kleinere Städte und Gemeinden (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 0 0 2012 (LRP) 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus - Sanierung des Rathauses Finanzierungstätigkeit von 0 0 - Vergabe der Lieferung der Möblierung 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus - Sachstandsbericht und weitere Vorgehensweise Finanzierungstätigkeit von 0 0 - Kostenfortschreibung 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus Finanzie- Das beauftrage Planungsbüro hatte bei 5 Firmen um ein Angebot rungstätigkeit nachgefragt. Es wurden 3 Angebote abgegeben. Am 28.11.2019 (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 0 0 fand hierzu mit den Mitgliedern des Gemeinderats ein Bemuste- 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbe- rungstermin statt. Zuvor waren mehrere Musterstücke angeliefert stands, Saldo des Finanzhaushalts worden. Nach umfangreichem Probesitzen auf mehreren Muster- (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 0 0 stühlen entfiel die Vorauswahl auf 20 Besprechungsstühle und auf 40 Besucherstühle. In der Gemeinderatssitzung wurde dann jeweils einstimmig beschlossen, die Leistung zur Lieferung der
Tannheimer Mitteilungen Donnerstag, 12. Dezember 2019 5 Büroeinrichtung (höhenverstellbare Schreibtische und Möblie- tur. Es besteht aus seiner Sicht die latente Gefahr, dass zukünf- rung) an die Fa. Dobergo, Lossburg, zur vorläufigen Bruttoan- tig die noch verbliebenen Wirtschaften im Ort schließen und sich gebotssumme von 49.548,36 € zu vergeben. Die Leistung zur die Einkehr auf Vereinsräumlichkeiten reduziere. Lieferung von 20 Besprechungsstühlen für den Sitzungssaal und Der Vorsitzende wie auch aus der Mitte des Gemeinderats nah- das Bürgermeisterzimmer wurde an die Fa. BBM Bucher, Mem- men die Befürchtungen zum einen ernst, verwiesen aber auch mingen, zur vorläufigen Bruttoangebotssumme von 7.068,60 € darauf, dass niemand zur Beibehaltung wie auch zur Eröffnung vergeben. Und schließlich erfolgte der Zuschlag zur Lieferung von Wirtshäusern gezwungen werden könne. von 40 Besucherstühlen für den Sitzungssaal und die Büros an 4. Umbenennung von Straßennamen die Fa. Götz, Schemmerhofen, zur vorläufigen Bruttoangebots- - Umbenennung der Memminger Straße im Hauptort wegen summe von 5.712,00 €. Doppelbelegung Auf Grund der fehlenden Haftung des Bestandsputzes auf der - Umbenennung der Gebäude am Flugplatz auf Antrag des Außendämmung aus dem Jahr 1999 musste dieser wieder kom- Flugplatzbetreibers plett entfernt werden. Vorher wurde die fehlende Haftung über - Vergabe der Hausnummern am neuen Keltenweg und zwei Haftzugversuche auf den Giebelseiten und mehreren Öff- Römerweg im Baugebiet „Berkheimer Weg“ nungen auf der Fläche nachgewiesen. Die Mehrkosten belaufen In der Gemeinderatssitzung vom 07.10.2019 fasste das Gremium sich auf ca. 18.000 €. In der Folge fallen zudem weitere Kosten den Grundsatzbeschluss zur Umbenennung der Memminger für die längere Standzeit beim Gerüst und beim Bauzaun an. Am Straße im Hauptort. Die betroffenen Grundstückseigentümer und Sitzungstag erfolgte zudem der Einbau einer Gleitregalanlage im Anwohner der Wohngebäude wurden hierüber schriftlich infor- Archivraum im Kellergeschoss. miert. Bis zur Sitzung hat niemand von den Betroffenen einen Die Mitglieder des Gemeinderats nahmen schließlich von der Kos- Vorschlag für den neuen Straßennamen unterbreitet. Anzumer- tenfortschreibung Kenntnis. ken ist, dass auch einige unbebaute Grundstücke im Hauptort 2. Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Berkheimer entlang der L 300 die Lagebezeichnung Memminger Straße tra- Weg“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB gen. Im Liegenschaftskataster und im Grundbuch müssen auch - Vorstellung des überarbeiteten Planentwurfs diese Grundstücke geändert werden. - Erörterung und Abwägung der Ergebnisse der frühzei- Nach ausgiebiger Diskussion legte der Gemeinderat beschluss- tigen Bürgerbeteiligung und Stellungnahme der Träger mäßig fest, der Memminger Straße im Hauptort Tannheim künf- öffentlicher Belange tig den Straßennamen bzw. die Lagebezeichnung „Kirchdorfer - Beschluss über die öffentliche Auslegung Straße“ zu geben. In der vergangenen Sitzung vom 18.11.2019 wurde den damals Im Flugplatzbereich gibt es bereits die Bezeichnung „Am Egelseer bereits vorgestellten Änderungen des Bebauungsplanentwur- Weg“. Der Flugplatzbetreiber teilte der Gemeinde den Wunsch mit, fes mit örtlichen Bauvorschriften zugestimmt und zwischenzeit- dass im Zuge der Umbenennung der Memminger Straße die Lage- lich durch das Planungsbüro eingearbeitet. Weitere Änderungen bezeichnung bzw. der Straßenname „Flugplatz“ eingeführt wer- haben sich nicht mehr ergeben. Ende November konnte der städ- den solle. Auch diesem Vorschlag stimmte der Gemeinderat zu. tebauliche Vertrag mit der Fa. Hartmann Immobilien GmbH & Co. Die Änderungen werden den betroffenen Einwohnern bzw. den KG, Tannheim, notariell beurkundet werden. Dadurch werden die Eigentümern der mit Wohnhäusern bebauten Grundstücke nun anfallenden Erschließungskosten auf eine größere Fläche verteilt. schriftlich mitgeteilt. In der Sitzung kamen auch die von der erstmaligen endgültigen Ferner wird die Änderung der Lagebezeichnung dem Landrat- Erschließung betroffenen Anwohner des Berkheimer Weges und samt Biberach (Vermessungsamt, Bauamt), den Ver- und Ent- des Lohweges ausreichend zu Wort. Sie sprechen sich gegen sorgungsbetrieben (Deutsche Post, EnBW, Telekom) sowie der einen Gehweg entlang ihrer Grundstücke aus. Anfang Februar Rettungsleitstelle (Rotes Kreuz und Polizei) mitgeteilt. Die neuen 2020 wird hierzu ein ausführliches Anwohnergespräch mit fach- Straßennamen sollen ab dem 01.03.2020 gelten. licher Begleitung stattfinden. In der vorangegangenen Sitzung wurden im Gemeinderat für das Baugebiet “Berkheimer Weg“ die Straßennamen Keltenweg und In der Zeit vom 25.05.2018 bis zum 29.06.2018 fand die frühzei- Römerweg vergeben. Für die einzelnen Bauplätze wurden in der tige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden statt. Die Sitzung noch die künftigen Hausnummern zugeordnet. Erörterung und Abwägung erfolgte bereits in öffentlicher Sitzung vom 27.03.2019. 5. Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller Es wird ergänzend auf die öffentliche Bekanntmachung der Aus- - Anhörung der Gemeinde Tannheim als Trägerin öffentli- legung in diesem Amtsblatt verwiesen. Die öffentliche Ausle- cher Belange gung erfolgt demzufolge vom 23.12.2019 bis zum 31.01.2020. Der Regionalplan ist ein mittelfristiges Entwicklungskonzept für Der Gemeinderat beschloss sodann einstimmig, den Entwurf die Region Donau-Iller mit einem 15-20-jährigen Planungsho- des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften „Berkhei- rizont. Mit seiner Verabschiedung wird das Planwerk zu einer mer Weg“ mit folgenden Bestandteilen rechtsverbindlichen Vorgabe. In dem insgesamt 135 Seiten umfas- a) der zeichnerische Teil des Bebauungsplanes, gefertigt vom senden Bericht mit Anlagen werden zu zahlreichen Themen Fest- Büro Planwerkstatt am Bodensee (Kressbronn) im Maßstab legungen getroffen. Ein wesentliches Anliegen des Regionalplans 1:500 mit Datum vom 18.11.2019, ist dabei neben der Ausweisung von künftigen Entwicklungsge- b) die textlichen Festsetzungen mit Planzeichenerklärung und bieten auch der Naturschutz und die Landschaftspflege. Dazu Begründung vom 18.11.2019, sind erstmals im Planwerk auch regionale Grünzüge ausgewiesen, c) die örtlichen Bauvorschriften mit Begründung vom 18.11.2019 um zusammenhängende siedlungsnahe Freiräume und Naturflä- und chen zu erhalten. e) die Satzungsentwürfe vom 18.11.2019 Die Gemeinde Tannheim wird hierzu in einer Stellungnahme die zu billigen. Bedenken und Anregungen vorbringen. Im Wesentlichen handelt Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsarbeit und der es sich um folgende Bereiche: Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Entwicklungsmöglichkeiten im Teilort Egelsee (Industriefläche zwi- Belange werden zur Kenntnis genommen. schen der Fa. Liebherr und Egelsee, Freistellung Entwicklungs- Der Entwurf des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften korridor entlang der Ortsdurchfahrt von regionalen Grünzügen), „Berkheimer Weg“ wird nach § 3 Abs. 2 BauGB sodann öffent- fehlende Radweganbindung nach Memmingen ab der Illerbrücke, lich ausgelegt; gleichzeitig werden die Träger öffentlicher Belange Ausbau der L300 mit begleitetem Radweg zwischen Rot an der nach § 4 Abs. 2 BauGB angehört. Rot und Tannheim, Einschränkungen durch Wasserschutzgebiete. Der Gemeinderat stimmte diesen Bedenken beschlussmäßig zu. 3. Bürgerfragestunde Ein Bürger machte sich Sorgen um die Tannheimer Wirtshauskul-
6 Donnerstag, 12. Dezember 2019 Tannheimer Mitteilungen 6. Digitale Bereitstellung von Bauleitplänen in Baden-Würt- Nachdem nachstehende Maßnahmen zwischenzeitlich abge- temberg nach EU-Richtlinie INSIRE schlossen wurden, berichtete der Kämmerer von deren Abrech- - Sachstandsbericht und Auftragsvergabe nung wie folgt: Die Gemeinden sind nach der sog. EU-Richtlinie INSPIRE ver- 1. Sanierung Ortsmitte (Zeppelin- und Hindenburgstraße mit Rat- pflichtet, die Bebauungspläne standardisiert im Internet zu ver- hausplatz) im Sanierungsprogramm für kleinere Städte und öffentlichen. Das Rechenzentrum ITEOS (Anstalt des öffentlichen Gemeinden 2012 (LRP) Rechts), Ulm, bietet den Kommunen diese Dienstleistung an. Am Kostenfeststellung 1.809.305 € 21.10.2019 fand hierzu im Landratsamt Biberach vorab eine Info- Mehrausgaben bezogen auf den Kostenanschlag + 292.239 € veranstaltung statt. Die dort vorgeschlagene Vorgehensweise (u.a. Straßenbeleuchtung, Bepflanzung, Sitzbänke, sonstige Gut- mit Unterstützung des Landratsamtes und ITEOS ist für kleine achten) Gemeinden alternativlos. Der Gemeinderat stimmte ohne Gegen- 2. Grunderwerb für Baugebiet „Berkheimer Weg“ stimme dem Abschluss einer Vereinbarung mit ITEOS zu. Dabei Kostenfeststellung 412.678 € fallen für die zentrale Serviceplattform zur Nutzung der Geodienste Minderausgaben bezogen auf den Kostenanschlag - 47.321 € für Bebauungspläne jährlich ca. 850 € an. 3. Sanierung Außenbereich der Grundschule beim Wendeplatz Kostenfeststellung 9.978 € 7. Vertrag zur Übernahme von Tätigkeiten im forstlichen Mehrausgaben bezogen auf den Kostenanschlag + 160 € Revierdienst im Körperschaftswald 4. Markierungsarbeiten an Einmündungen von Ortsstraßen - Vertragsabschluss mit dem Landratsamt Biberach – Kreis- Kostenfeststellung 11.947 € forstamt Mehrausgaben bezogen auf den Kostenanschlag + 874 € Herr Kreisforstamtmann Paulus, Landratsamt Biberach – Kreisfor- 5. Rissesanierungen an Gemeindestraßen stamt, hatte bereits in der Sitzung vom 28.10.2019 die strukturel- Kostenfeststellung 8.693 € len Veränderungen in der künftigen Forstverwaltung angedeutet. Mehrausgaben bezogen auf den Kostenanschlag + 719 € Der Gemeinde liegt nun ein Schreiben des Ersten Landesbeamten, 6. Digitalisierung der Grundschule Herrn Holderried, vom 19.11.2019 vor. Danach ist nach aktueller Kostenfeststellung 9.037 € Rechtslage das Landratsamt gehalten, ihre Dienstleistungen im Minderausgaben bezogen auf den Kostenanschlag - 963 € Kommunalwald zu Gestehungskosten anzubieten. Deshalb müs- 7. Erstellung Lärmaktionsplan für Autobahn A 7 sen die Entgelte durchschnittlich um rund 55 % erhöht werden. im Bereich Egelsee Um allerdings die finanzielle Mehrbelastung abzumindern und Kostenfeststellung 2.380 € die Gemeinwohlleistungen, die der öffentliche Wald erbringt, zu Mehrausgaben bezogen auf den Kostenanschlag +/- 0 € honorieren, übernimmt das Land knapp die Hälfte der Mehrkosten 8. Belagsarbeiten Hindenburgstraße für die Gemeinden, so dass eine effektive Kostensteigerung von Kostenfeststellung 22.804 € durchschnittlich noch 29 % verbleibt. In der Summe wird das zu Mehrausgaben bezogen auf den Kostenanschlag + 976 € entrichtende Betreuungsentgelt daher bei jährlich rd. 700 € liegen. 9. Anbau Überdachung an Bauhofgebäude Der Gemeinderat stimmte dem vorliegenden Vertragsangebot Kostenfeststellung incl. Fundamentarbeiten vom 19.11.2019 zur Übernahme von Tätigkeiten im forstlichen durch Bauhof selbst 19.481 € Revierdienst im Körperschaftswald Tannheim zu. Der Vertrag Die beauftragte Zimmerei hat den Auftrag wie angeboten mit gilt ab 01.01.2020 für die Dauer von zunächst 5 Jahren. Zudem 18.024 € abgerechnet. erfolgt der Verkauf und die Verwertung des geschlagenen Hol- 10. Eigenkontrollverordnung im Bereich der Kanalisation zes aus dem Gemeindewald durch die Holzagentur des Land- 2018/2019 kreises Biberach. Kostenfeststellung 183.926 € 8. Freiwillige Feuerwehr Tannheim Minderausgaben bezogen auf den Kostenanschlag - 11.034 € - Erlass der Satzung über die Entschädigung der ehren- 10. Vorkaufsrecht nach Baugesetzbuch amtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr Der Gemeinde steht in bestimmten Fällen beim Verkauf von unbe- Mit Beschluss vom 11.04.2011 hatte der Gemeinderat die der- bauten Grundstücken ein Vorkaufsrecht nach Baugesetzbuch zu. zeitige Feuerwehrentschädigungssatzung beschlossen. Seither Ein solches war nun bei einem Vertragsfall zu behandeln, das der wurden keine weiteren Veränderungen an den Entschädigungs- Gemeinderat jedoch beschlussmäßig nicht wahrnahm. sätzen für die Angehörigen der Gemeindefeuerwehr mehr vorge- nommen. Der Feuerwehrausschuss der Freiwilligen Feuerwehr 11. Entscheidung über die Annahme von Spenden Tannheim hat in seiner Sitzung vom 30.09.2019 über die neuen In 2019 waren bis dato weder Geld- noch Sachspenden zu ver- Richtsätze für Entschädigungen beraten. Feuerwehrkommandant zeichnen. Anton Reisch berichtete in der Sitzung von den Beratungen und 12. Bauantrag Empfehlungen seitens des Feuerwehrausschusses, die von den Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Neubau von 2 Mitgliedern des Gemeinderats in dieser Höhe übernommen wur- Massiv-Garagen aus Stahlbeton, Härdtleweg 9, wurde hergestellt. den; bei der Entschädigung des Feuerwehrkommandanten sowie bei der üblichen stundenmäßigen Entschädigung hat der Gemein- 13. Bekanntgaben und Anfragen derat die Empfehlung sogar markant angehoben. Die Entschädi- Von der Verwaltung wurde u.a. angesprochen: gungssatzung wurde sodann einstimmig beschlossen und soll für - Nächste Sitzungstermine am 27.01.2020 und 17.02.2020; die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Tannheim die Wert- - Digitale Langzeitarchivierung kommunaler Fachverfahren durch schätzung und den Dank für die ehrenamtlichen Einsätze zum das Landratsamt Biberach: Ausdruck bringen. Auf die veröffentliche Entschädigungssatzung Da die kleinen Gemeinden für diese gesetzliche Verpflichtung in diesem Amtsblatt wird ergänzend verwiesen. weder über die Fachkompetenz noch über die teuren Lizen- 9. Sanierung Ortsmitte im Sanierungsprogramm für kleinere zen verfügen (10.000 €/Jahr), ist das Landratsamt Biberach Städte und Gemeinden 2012 (LRP), Grunderwerb für Bau- bereit, für die Gemeinden diese Aufgabe zu übernehmen. Für gebiet „Berkheimer Weg“, Sanierung Außenbereich der die Gemeinde Tannheim ergibt sich ab dem Jahr 2020 ein Jah- Grundschule beim Wendeplatz Kronwinkler Straße, Mar- resbetrag in Höhe von rd. 850 Euro. Der genaue Betrag wird kierungsarbeiten an Einmündungen und Kreuzungen von aufgrund der tatsächlich an-fallenden Kosten berechnet. Dem Ortsstraßen, Rissesanierungen an Gemeindestraßen, Digi- vorliegenden Vertragsentwurf wurde beschlussmäßig zuge- talisierung der Grundschule, Erstellung Lärmaktionsplan für stimmt. Der Vorsitzende wird den Vertrag mit dem Landkreis die A 7 im Bereich Egelsee, Belagsarbeiten Hindenburgs- Biberach abschließen. traße, Anbau einer Überdachung an Bauhofgebäude, Eigen- - Vorbereitung des Bürgerprozesses zur Konzeption „Alter-Woh- kontrollverordnung im Bereich der Kanalisation 2018/2019 nen-Pflege“: - Abrechnung
Tannheimer Mitteilungen Donnerstag, 12. Dezember 2019 7 Im Nachgang an die am 29.10.2019 stattgefundene Aktivklau- §2 sur fand am 25.11.2019 im Filialistenraum ein Auswertungs- Entschädigung für Aus- und Fortbildungsveranstaltungen gespräch zur Bürgerkonzeption 2020 statt. Der Fachberater, (1) Für die Teilnahme an Aus- und Fortbildungsveranstaltun- Herr Beck wird mit seiner Mitarbeiterin bis nach den Feierta- gen mit einer Dauer von bis zu zwei aufeinanderfolgenden gen einen Antragsentwurf für „Quartier 2020“ vorbereiten. Tagen wird auf Antrag als Aufwandsentschädigung für Aus- - Entscheidung zur Fällung von zwei Bäumen an der L 300 nahe lagen ein Durchschnittssatz von 9,00 Euro für die ersten drei Grüntenstraße und einiger Ebereschen nahe der Schule; Stunden und von 3,00 Euro für jede weitere Stunde gewährt. - Fertigstellung Anbau an den Bauhof durch die Fa. Holzbau Entsteht neben den Auslagen tatsächlich ein Verdienstaus- Geißler; fall, erhöht sich der Durchschnittssatz für diese Zeit um 9,00 - Versickerungsbecken Kronwinkel: Euro/Stunde. Am Versickerungsbecken wurden am 23.11.2019 am Zulauf eine Schaumbildung festgestellt. Vorsorglich wurden alle Haus- (2) Der Berechnung der Zeit ist die Dauer der Aus- und Fort- halte in Kronwinkel angeschrieben. bildungsveranstaltung vom Unterrichtsbeginn bis -ende Aus der Mitte des Gemeinderats wurde u.a. bemerkt: zugrunde zu legen. Angefangene Stunden werden auf volle - Defekte Glasbausteine in der Schulturnhalle; Stunden aufgerundet. - Überbaute Leitung über die Gemeindestraße Am Hang, die (3) Bei Aus- und Fortbildungsveranstaltungen außerhalb des durch den Verursacher in Bälde wieder abmontiert werden soll; Gemeindegebietes erhalten die ehrenamtlich tätigen Ange- - Gelbe Beleuchtung am Zebrastreifen zum verbesserten Hin- hörigen der Gemeindefeuerwehr neben der Entschädigung weis für Kraftfahrzeuglenker. nach Absatz 1 eine Erstattung der Fahrkosten der zweiten Klasse oder eine Wegstrecken- und Mitnahmeentschädi- gung in entsprechender Anwendung des Landesreisekos- Gemeinde Tannheim tengesetzes in seiner jeweiligen Fassung, sofern nicht von Landkreis Biberach Dritten eine Erstattung erfolgt. Satzung über die Entschädigung der ehrenamt- (4) Für Aus- und Fortbildungslehrgänge mit einer Dauer von lich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen werden der ent- Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stehende Verdienstausfall und die notwendigen Auslagen (GemO) i.d.F. vom 24.07.2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt in tatsächlicher Höhe ersetzt (§ 16 Abs. 4 FwG). Bei Vorlie- geändert mit Gesetz vom 21.05.2019 (GBl. S. 161, 186) in Verbin- gen einer Freistellung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 FwG kann der dung mit § 16 des Feuerwehrgesetzes (FwG) i.d.F. vom 02.03.2010 Angehörige der Gemeindefeuerwehr seinen Anspruch auf (GBl. S. 333), zuletzt geändert mit Gesetz vom 21.05.2019 (GBl. Verdienstausfall nach Satz 1 an seinen Arbeitgeber rechts- S. 161, 185) hat der Gemeinderat am 09.12.2019 folgende Sat- geschäftlich abtreten. zung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehö- §3 rigen der Gemeindefeuerwehr beschlossen: Zusätzliche Entschädigung §1 Die nachfolgend genannten ehrenamtlich in der Aus- und Fort- Entschädigung für Einsätze bildung tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr, die durch (1) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuer- diese Tätigkeit über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst wehr erhalten für Einsätze, mit Ausnahme der Einsätze nach leisten, erhalten eine zusätzliche Entschädigung im Sinne des § 1 Abs. 2, auf Antrag ihre Auslagen und ihren Verdienstaus- § 16 Abs. 2 FwG als Aufwandsentschädigung für Übungsleiter: fall als Aufwandsentschädigung nach einem einheitlichen - Feuerwehrkommandant 150,00 Euro/Monat, Durchschnittssatz ersetzt. Dieser beträgt für jede volle Stunde - stv. Feuerwehrkommandant 60,00 Euro/Monat, 15,00 Euro. Bei Vorliegen einer Freistellung nach § 15 Abs. - Gruppenführer 80,00 Euro/Jahr, 1 Satz 1 FwG kann der Angehörige der Gemeindefeuerwehr - Jugendfeuerwehrwart 40,00 Euro/Monat, seine Ansprüche nach Satz 1 an seinen Arbeitgeber rechts- - stv. Jugendfeuerwehrwart 30,00 Euro/Monat, geschäftlich abtreten. - Leitung Altersabteilung 10,00 Euro/Monat. (2) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuer- §4 wehr erhalten für die Durchführung der Brandsicherheits- Entschädigung für haushaltsführende Personen wache nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 FwG auf Antrag ihre Auslagen und ihren Verdienstausfall als Aufwandsentschädigung nach Für Personen, die keinen Verdienst haben und den Haushalt füh- einem einheitlichen Durchschnittssatz in Höhe von 15,00 Euro ren (§ 16 Abs. 1 Satz 3 FwG) sind die §§ 1 und 2 mit der Maßgabe für jede volle Stunde ersetzt. anzuwenden, dass als Verdienstausfall das entstandene Zeitver- (3) Der Berechnung der Zeit ist die Dauer der tatsächlichen zeit- säumnis gilt. Bei Einsätzen und Aus- und Fortbildungsveranstal- lichen Inanspruchnahme (gerechnet ab dem Zeitpunkt der tungen mit einer Dauer von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Alarmierung bis zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft Tagen wird neben der Entschädigung für die notwendigen Aus- einschließlich angeordneter Ruhezeiten) zugrunde zu legen. lagen als Verdienstausfall 15,00 Euro/Stunde gewährt. Angefangene Stunden werden auf volle Stunden aufgerun- det. §5 Antrag (4) Dauert ein Einsatz über vier Stunden, hat der Angehörige der Gemeindefeuerwehr Anspruch auf einen als Aufwands- (1) Als Anträge im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 gelten die durch entschädigung gewährten Erfrischungszuschuss (§ 16 Abs. den jeweiligen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr einge- 1 Satz 4 FwG) als Baraufwendung, soweit dieser nicht beim reichten und unterzeichneten Nachweise über die Teilnahme Einsatz in Naturalien gewährt wird. an Einsätzen, Lehrgängen, Sitzungen und dergleichen. (5) Für Einsätze mit einer Dauer von mehr als zwei aufeinan- (2) Den Anträgen im Sinne des § 1 Abs. 5 Satz 2, § 2 Abs. 4 Satz derfolgenden Tagen werden der entstehende Verdienstaus- 2 sind Nachweise beizufügen, die den Verdienstausfall und fall und die notwendigen Auslagen in tatsächlicher Höhe als die Auslagen dem Grunde und der Höhe nach belegen. Aufwandsentschädigung ersetzt (§ 16 Abs. 4 FwG). Bei Vor- liegen einer Freistellung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 FwG kann der Angehörige der Gemeindefeuerwehr seinen Anspruch auf Verdienstausfall nach Satz 1 an seinen Arbeitgeber rechts- geschäftlich abtreten.
L300 liegenden Geh- und Radweges (Flst. 2497/1), Im Süden durch die Wohngrundstücke, Flurstücke Nr. 1248/1, 1175, 1175/1 und 1175/2, sowie von einer Teilfläche des Lohweges (Flst. 2504), Im Westen durch die Landesstraße 260 (Flst. 2429). 8 Donnerstag, 12. Dezember 2019 Der Planbereich ist im folgenden Tannheimer Mitteilungen Kartenausschnitt (schwarzgestrichelt umrandet) dargestellt. §6 Freiwilligkeitsleistungen Die Gemeinde hat die Möglichkeit, den ehrenamtlich tätigen Ange- hörigen der Gemeindefeuerwehr finanzielle Unterstützung, insbe- sondere zur Erholung, Aufrechterhaltung und Wiederherstellung ihrer persönlichen Leistungsfähigkeit zu gewähren (§ 16 Abs. 7 FwG). §7 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am 01.01.2020 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Entschädigungssatzung vom 11.04.2011 außer Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeinde-ordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich Maßgebend ist Bauvorschriften in der der Entwurf des Bebauungsplanes Fassung vom 18. November 2019 vom und Ing.-Büro der ört- innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung lichen Bauvorschriften PLANWERKSTATT in derKressbronn am Bodensee, Fassung –vom 18. November Stadtplaner 2019 Dipl.-Ing. Rainer gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sach- vom Ing.-Büro PLANWERKSTATT am Bodensee, Kressbronn - Waßmann. verhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies Stadtplaner Dipl.-Ing. Rainer Waßmann. Ziele und Zwecke der Planung gilt nicht, wenn Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, Im Sommer 2017 wurden die letzten beiden Bauplätze im Baugebiet die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung ver- Ziele und Zwecke „Mooshauser der Planung Weg II“ verkauft. Aktuell kann die Gemeinde Tannheim keine letzt worden sind. Bauplätze Im Sommer mehr2017 anbieten. Nach die wurden demletzten Flächennutzungsplan beiden Bauplätzesind nur sehr im Bau- wenige Entwicklungsmöglichkeiten vorhanden. gebiet „Mooshauser Weg II“ verkauft. Aktuell kann die Bei der Suche und Prüfung nach weiteren Entwicklungsmöglichkeiten haben Gemeinde Ausgefertigt! Tannheim sich keine Bauplätze nun Gemeinderat mehr und Verwaltung aufanbieten. das Gebiet Nach nördlichdem Flächen- des Berkheimer Tannheim, den 09.12.2019 nutzungsplan Weges sind konzentriert. Dasnur sehr wenige Plangebiet Entwicklungsmöglichkeiten soll in 2 Bauabschnitten realisiert werden. gez. Das geplante Wohngebiet „Berkheimer Weg“ schließt an südlich bereits vorhanden. Wonhas vorhandene Wohnbebauung an. Bei der Mit derAufstellung Suche und Prüfung eines nach weiteren Bebauungsplanes Entwicklungsmög- sollen die planungsrechtlichen Bürgermeister lichkeiten haben Voraussetzungen zur sich nundieses Erstellung Gemeinderat und Verwaltung Wohnbaugebietes auf das geschaffen werden. Gebiet nördlich des Berkheimer Weges konzentriert. Das Plan- gebiet soll in 2 Bauabschnitten realisiert werden. Das geplante Amtliche Bekanntmachung Wohngebiet „Berkheimer Weg“ schließt an südlich bereits vor- Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans mit örtlichen Bau- handene Wohnbebauung an. vorschriften „Berkheimer Weg“ in Tannheim im beschleunig- Mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes sollen die planungs- ten Verfahren nach § 13b BauGB rechtlichen Voraussetzungen zur Erstellung dieses Wohnbauge- Der Gemeinderat der Gemeinde Tannheim hat am 09. Dezem- bietes geschaffen werden. ber 2019 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungspla- Die folgenden, wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezo- nes mit örtlichen Bauvorschriften „Berkheimer Weg“ gebilligt und genen Stellungnahmen sind verfügbar und können im Zusam- beschlossen diesen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) menhang mit der öffentlichen Auslegung eingesehen werden: öffentlich auszulegen. Der Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften wird im Artenschutz - Konfliktanalyse beschleunigten Verfahren nach §§ 13b i.V.m. 13a Baugesetz- Das Untersuchungsgebiet wurde am 09.03.2018 begangen, um buch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § mögliches Konfliktpotential mit Tierarten(-gruppen) zu erkennen 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. und entsprechende notwendige Kartierarbeiten zur Verifizierung Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst rechtzeitig einzuleiten. eine Fläche von 2.47 ha, mit den Flurstücken Nr. 1176, 1177, Bedeutung des USG für Tier- und Pflanzenarten (Konfliktanalyse): 1178, 1179, der öffentlichen Verkehrsfläche Berkheimer Weg, Mögliche betroffene Arten auf Ackerflächen: Die östlich und nörd- Flurstück Nr. 1176/1, 1248, 1247, sowie Teilflächen des Lohwe- lich im Eingriffsgebiet gelegenen Ackerflächen könnten einen ges (Flst. 2504) und Teilflächen des an der L300 liegenden Geh- Lebensraum für bodenbrütende Vogelarten wie Feldlerche und und Radweges (Flst. 2497/1). Schafstelze darstellen. Einschätzung: Bodenbrütenden Vogelarten halten Meideabstände Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt: (Größenordnung 50 Meter) zu Wegen und zum Siedlungsgebiet Im Norden durch das Flurstück Nr. 1180 und 1242, sowie von ein. Da die Ackerflächen direkt an das bestehende Siedlungs- einer Teilfläche des Lohweges (Flst. 2504), gebiet angrenzen und an drei Seiten von Wegen und Straßen Im Osten durch die Landesstraße L300 und von Teilflächen umgeben sind die Flächen für bodenbrütende Vogelarten wenig des an der L300 liegenden Geh- und Radweges attraktiv. (Flst. 2497/1), Fazit: Auf eine Vogelkartierung kann in diesem Bereich verzich- Im Süden durch die Wohngrundstücke, Flurstücke Nr. 1248/1, tet werden. 1175, 1175/1 und 1175/2, sowie von einer Teilflä- che des Lohweges (Flst. 2504), Mögliche betroffene Arten auf Obstbaumwiese: Die Obstbäume Im Westen durch die Landesstraße 260 (Flst. 2429). könnten für höhlenbrütende Vogelarten als Lebensraum dienen. Der Schuppen, der von außen zugänglich ist, könnte ein Lebens- Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt (schwarzge- raum für spaltenbewohnende Fledermäuse und nischenbrütende strichelt umrandet) dargestellt. Vogelarten darstellen. Einschätzung: In den Obstbäumen wurden keine geeigneten Baumhöhlen für höhlenbrütende Vogelarten und Fledermäuse gefunden. Es sind jedoch mehrere Nistkästen in den Obstbäu- men und am Schuppen angebracht. Fazit: Eine Kartierung der genannten Arten ist nicht notwendig.
Tannheimer Mitteilungen Donnerstag, 12. Dezember 2019 9 Vor der Rodung der Bäume müssen die Nistkästen außerhalb der ist - unabhängig davon, dass sie gar nicht betroffen ist - als Brutzeit umgehängt werden. Der Schuppen ist vor dem Abbruch „potenziell invasive Art“ (vgl. BFN 2015) sicher nicht schützens- auf Fledermäuse zu kontrollieren. wert. Für Rohrweihe und Kiebitz kommen die überplanten Flächen Mögliche betroffene Arten in der Birkenanpflanzung und den aufgrund ihrer Siedlungsnähe als Brutplätze gar nicht, als Nah- angrenzenden Kräuterbeeten: Diese Bereiche eignen sich nicht rungshabitate nur sehr bedingt und maximal episodisch genutzt als Habitat für planungsrelevante Tierarten. in Frage. Die angegebenen Entfernungen der Kiebitz-Brutplätze Fazit: Keine Kartierung notwendig. sind so groß, dass Beeinträchtigungen (u. a. auch die angege- benen „Kulissenwirkungen“ nach allen bekannten Literaturan- Kartierung Vögel 2018 und Bewertung gaben sicher ausgeschlossen werden können, selbst wenn man Im UG (Untersuchungsgebiet) brüteten eine Feldlerche, eine Kohl- hier Hochhäuser planen würde. meise und zwei Stare. Das Feldlerchen-Revier lag unmittelbar am Nordrand des UG, die übrigen Arten in Nistkästen. Diverse weitere Schalltechnische Untersuchung Arten nutzten Teile des UG unregelmäßig als Nahrungshabitate. Auf das Plangebiet wirken die Verkehrsgeräusche der Landes- Durch die Bebauung verschiebt sich der bereits jetzt gestörte straßen L 260 und L 300 ein. Gemäß einer Verkehrszählung aus Randbereich nördlich der bestehenden Siedlung weiter in die dem Jahr 2015 verkehren auf der L 260 rund 1.500 Kfz pro Tag, freie Feldflur. Dadurch entfällt das Feldlerchen-Revier am Nord- auf der L 300 rund 2.200 Kfz pro Tag. Für die Prognose 2030 wur- rand sicher (zur Hälfte durch Überbauung, zur Hälfte durch Stö- den diese Verkehrsmengen pauschal um 15 % erhöht. rung). Das zweite weiter nördlich, außerhalb des UG, ist weit In der Untersuchung wurde gezeigt, dass durch die beiden 2 genug entfernt, um nicht mehr gestört zu werden. m hohen Schallschutzwälle entlang der Landesstraßen das EG Die Nistkasten-Populationen im Obstwiesen-Grundstück sind und der Außenwohnbereich straßennaher Gebäude schon aus- durch rechtzeitiges Umhängen der Kästen nicht betroffen. Auch reichend geschützt werden können. die Populationen der übrigen Arten der Siedlung südlich dürften Aufgrund der geringen Höhe von 2 m können die oberen nur unerheblich und vorübergehend während des Baus gestört Geschosse jedoch nicht wirksam geschützt werden. Einer Erhö- werden. Essenzielle Nahrungshabitate im überplanten Bereich hung des Walls stünden allerdings städtebauliche Gründen ent- sind für keine Vogelart vorhanden. gegen. Um auch im 1. OG die Orientierungswerte einzuhalten, Die Feldscheune in der Nordostecke außerhalb des überplanten wäre eine Höhe von 3 bis 3,5 m erforderlich. Die Überschreitun- Gebiets wies keine Brutvogelarten auf. gen im 2. OG wären wiederum unberührt davon. Die in der Stellungnahme der UNB in der Tabelle auf S. 4 unten Auch das nordwestliche Gebäude (Grundstück 20) kann nicht von aufgeführten Vogelarten sind sicher weit genug entfernt und die einer Erhöhung des Walls profitieren. Hier würde sich vielmehr die überplante Fläche viel zu gering, als dass sie durch das geplante Verlängerung des Walls nach Norden positiv auswirken. Um im Baugebiet gestört oder beeinträchtigt werden könnten. Dies gilt EG den Orientierungswert einzuhalten wäre jedoch eine Verlän- auch für alle weiteren, potenziell vorkommenden Arten. Die in gerung um mindestens 50 m erforderlich. Die Überschreitungen der Tabellen-Spalte „Legende“ angegebenen Gefährdungsgrade in den oberen Geschossen wären wiederum unberührt davon. sind überwiegend falsch. Von den aufgeführten Arten muss die Daher werden die zumeist geringfügigen Überschreitungen hin- Kornweihe (da ausgestorben) gestrichen werden, die Rostgans genommen. 1181 Planungsrechtliche Festsetzungen Gesamtfläche: 24.820 m² WA II BAI 1 - 2- 594 m² 537 m² 7 - 608 m² 8 - 571 m² GRZ 0,3 WH 6,60 3- 4- 568 m² 620 m² 9 - 562 m² 10 - 546 m² 5- 698 m² 11 - 790 m² (davon Wall 101 m²) GH 9,50 o Planungsrechtliche Festsetzungen 6- 552 m² 12 - 730 m² (davon Wall 89 m²) 22 - 824 m² (davon Wall 85 m²) 1180 Örtliche Bauvorschriften WA II 1242 8.200 m² (davon Wall 275 m²) geneigte Dächer 18° - 40° GRZ 0,4 WH 6,60 BAII 13 - 535 m² 18 - 522 m² 14 - 524 m² 19 - 510 m² GH 9,50 o 15 - 530 m² 20 - 850 m² (davon Wall 89 m²) 2.5 EFH 584,05 16 - 522 m² 21 - 848 m² (davon Wall 88 m²) EFH 584,10 EFH 584,00 17 - 522 m² haft EFH 583,85 EFH 583,80 Örtliche Bauvorschriften 5.363 m² (davon Wall 177 m²) Zufahrt für Landwirtsc Planungsrechtliche Festsetzungen 1179 geneigte Dächer 18° - 40° -R- WA III 19 18 Fl.st. 1247 - 1.916 m² 510 17 20 522 16 GR Fl.st. 1248 - 3.456 m² 522 850 522 5.372 m² 5.5 GRZ 0,4 WH 9,50 Allgemeines Wohngebiet (WA) gesamt 18.935 m² BA II GH 12,00 o 5.5 Römerweg Straßenflächen - 2.962 m² Feldweg - 160 m² 8.1 EFH 584,20 EFH 583,85 Örtliche Bauvorschriften Gehweg, str.begleitend - 225 m² sep. GR - 244 m² BA II EFH 583,70 Wall West, öffentlich - 550 m² Verk.Grün - 220 m² EFH 583,90 1178 BA I geneigte Dächer 18° - 40° Wall Ost, öffentlich 5 P / Platz - 894 m² - 235 m² Retention - 395 m² 5.885 m² 21 15 848 530 14 5.5 BA I 13 2.5 524 535 2.5 Römerweg EFH 584,35 EFH 584,25 EFH 584,10 1247 EFH 584,15 V 2161 1247 /1 97 20.0 EFH 584,30 101177 24 / L260 22 546 9 VERFAHRENSVERMERKE 824 562 8 571 1. Aufstellungsbeschlüsse durch den Gemeinderat gem. § 2 (1) BauGB am . .07.05.2018 LR1 ........... 2 3.5 LR 1248 2. Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse gem. § 2(1) BauGB am . .17.05.2018 ........... vorh. RW-Kanal 110.0 4105 3. Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB am . .17.05.2018 ........... 5.5 Keltenweg Ulmer Straße 1248 4. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB vom . .25.05.2018 ........... EFH 584,45 LR1 3.5 bis . .29.06.2018 ........... EFH 584,15 EFH 584,25 3.0 EFH 584,20 5. Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 4 (1) BauGB / Billigung des am . . . . . . . . . . . . . Bebauungsplanentwurfes und der örtlichen Bauvorschriften und Auslegungsbeschlüsse EFH 584,00 EFH 584,40 11 durch den Gemeinderat 790 6 6. Bekanntmachung der öffentlichen Auslegungen gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB am . . . . . . . . . . . . . 7 552 1151 15.0 608 7. Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes und der örtlichen Bauvorschriften mit vom . . . . . . . . . . . . . 5.5 4 Begründungen i.d. Fassung vom 18.11.2019 gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB 620 bis . . . . . . . . . . . . . 1176 EFH 000,00 3.5 EFH 584,40 5 GR 8. Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 4 (2) BauGB und Satzungs- am . . . . . . . . . . . . . 698 beschlüsse durch den Gemeinderat gem. § 10 BauGB und § 74 (7) LBO Keltenweg 5.5 1.5 Tannheim, den . . . . . . . . . . . ................... EFH 584,20 12 (BÜRGERMEISTER) 730 2 4 EFH 584,20 537 EFH 584,20 1248/1 eg 3 568 AUSFERTIGUNG Lohw 3.0 1 0.0 Der textliche und zeichnerische Inhalt dieses Bebauungsplanes und der örtlichen V 594 11 Bauvorschriften stimmen mit den Satzungsbeschlüssen vom . . . . . 2018 überein. 3/23 1176/1 Die Verfahren wurden ordnungsgemäß durchgeführt. Berkheim Tannheim, den . . . . . . . . . . . 113 .................... er Weg (BÜRGERMEISTER) 5.5 2 1175 0 0 1.5 1152 L3 4 Ortsübliche Bekanntmachung und Beginn der Rechtsverbindlichkeit des 6 V / Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften am . . . . . . . . . . . ße Tannheim, den . . . . . . . . . . . ............... 1175/1 1175/2 tra 1582/3 (BÜRGERMEISTER) 3.0 rS 1174 Planungsrechtliche Festsetzungen 26 ge 70.0 WA II Planungsrechtliche Festsetzungen 1173 WA II in GRZ 0,3 WH 6,60 m em GEMEINDE TANNHEIM 1582/6 GRZ 0,4 WH 6,60 M 1137/7 GH 9,50 o 1172 GH 9,50 o .0 11 LAGEPLANBEZEICHNUNG: 3105/4 Örtliche Bauvorschriften 70 BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN "BERKHEIMER WEG" M. 1:1000 8 geneigte Dächer 18° - 40° Örtliche Bauvorschriften 1137/6 22 geneigte Dächer 18° - 40° 7 1171 7 PLANVERFASSER: AUFTRAGGEBER 8 1137/9 1137/25 PLANWERKSTATT a.B. Gemeinde Tannheim Rathausplatz 1 1582/9 ße 1137/23 Rainer Waßmann Stadtplanung 88459 Tannheim tra 1137/24 Bodanstraße 38 Telefon: (08395) 922 - 0 9 1170 rS 8 ge 88079 Kressbronn Fax: (08395) 7618 in Tel. (075 43) 962 98 13 m Fax (075 43) 962 98 20 em M DATUM: 18.11.2019 PLANVERFASSER: AUFTRAGGEBER Ulmer Straße L260 REG.-NR.: Lärmschutzwall - Systemschnitt Rainer Waßmann Thomas Wonhas, Bürgermeister Fertigung
10 Donnerstag, 12. Dezember 2019 Tannheimer Mitteilungen An den betroffenen Stellen wird als Ausgleich passiver Schall- Daher kann es über diese Tage zu möglichen Personalengpässen schutz vorgesehen. Neben Schall-schutzfenstern werden schall- kommen, die längere Wartezeiten verursachen können. Es wird gedämmte Lüftungseinrichtungen bei Schlafräumen erforderlich, deshalb empfohlen, Dienstgeschäfte, sofern Ihnen dies möglich um den erforderlichen Luftwechsel auch bei geschlossenen ist, außerhalb der Weihnachtsferien zu erledigen. Schallschutzfenstern sicherzustellen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bitten Sie hierfür um Ver- An Stellen mit Überschreitungen der Orientierungswerte von über ständnis. 5 dB werden öffenbare Fenster von Aufenthaltsräumen ausge- Das Rathaus ist über Weihnachten und Neujahr an folgen- schlossen. Die Belüftung kann in diesen Fällen über eine andere den Tagen geöffnet: Gebäudeseite mit geringerer Lärmbelastung erfolgen. Betroffen 23.12.2019, 30.12.2019, 02.01.2020, 03.01.2020. sind davon nur die Westfassaden von Gebäuden auf den Grund- stücken 20 und 21, nicht jedoch im EG. Achtung Winterdienst! Mit dem Winter kommen auch die Probleme des Schneeräumens Öffentliche Auslegung und Streuens wieder auf uns zu und daher wollen wir die wesent- Die öffentliche Auslegung findet in Form einer Planauflage im Bür- lichen Bestimmungen der gemeindlichen Räum- und Streupflicht- germeisteramt Tannheim, Rathausplatz 1, 88459 Tannheim, vom satzung wieder in Erinnerung bringen: 23.12.2019 bis 31.01.2020 (je einschließlich) während der übli- - Den Straßenanliegern obliegt es, innerhalb der geschlossenen chen Öffnungszeiten statt. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung Ortslage die Räum- und Streupflicht auf den Gehwegen werk- und zur Erörterung der Planung gegeben. tags bis 7:30 Uhr und sonn- und feiertags bis 8:30 Uhr wahr- Während der Auslegungsfrist können - schriftlich oder münd- zunehmen. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder lich zur Niederschrift - Stellungnahmen im Bürgermeisteramt Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch Tannheim, Rathausplatz 1 in 88459 Tannheim während der übli- wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um chen Öffnungszeiten abgegeben werden. Da das Ergebnis der 20:00 Uhr. Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe - Die Räum- und Streupflicht erstreckt sich in der Regel auf eine der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Breite von mindestens 1,20 m. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungs- - Decken Sie Straßeneinlaufschächte nicht mit geräumten frist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über Schnee zu, da bei Tauwetten ansonsten Schmelzwasser nicht den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften unberück- abfließen kann. Achtung Winterdienst! sichtigt bleiben können. - Die Räum- und Streupflicht von Gehwegen erstreckt sich auch Mit dem Winter kommen auch die Probleme des Schneeräumens und Streuens wieder auf uns zu und daher wollen wir die wesentlichen Bestimmungen der gemeindlichen Räum- und Streupflichtsatzung wieder in Erinnerung bringen: -auf unbebaute Grundstücke. Den Straßenanliegern obliegt es, innerhalb der geschlossenen Ortslage die Räum- und Elektronische Information Streupflicht auf den Gehwegen werktags bis 7:30 Uhr und sonn- und feiertags bis 8:30 Darüber hinaus bitten wir alle Anlieger eindringlich, insbe- Uhr wahrzunehmen. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu Der Inhalt der Bekanntmachung und die Unterlagen können über streuen. Diese Pflicht endet um 20:00 Uhr. sondere in den Baugebieten, ihre PKW´s bei entsprechen- - Die Räum- und Streupflicht erstreckt sich in der Regel auf eine Breite von mindestens die Homepage der Gemeinde Tannheim unter www.tannheim.de 1,20 m. - Decken Sie Straßeneinlaufschächte nicht mit geräumten Schnee zu, da bei Tauwetten den Witterungsverhältnissen auf ihren Privatgrundstücken ansonsten Schmelzwasser nicht abfließen kann. eingesehen werden. - Die Räum- und Streupflicht von Gehwegen erstreckt sich auch auf unbebaute zu parken. Sie ermöglichen damit dem Bauhof ein schnelle- Grundstücke. Darüber hinaus bitten wir alle Anlieger eindringlich, insbesondere in den Baugebieten, ihre res und ungehindertes Räumen und Ihnen eine freie Straße. PKW´s bei entsprechenden Witterungsverhältnissen auf ihren Privatgrundstücken zu parken. Tannheim, 12.12.2019 Sie ermöglichen damit dem Bauhof ein schnelleres und ungehindertes Räumen und Ihnen eine freie Straße. Thomas Wonhas Älteren Mitbürgern helfen! Für ältere Mitbürger wird die win- Älteren Mitbürgern helfen! Für ältere Mitbürger wird die winterliche Räum- und Streupflicht oft zu einer nicht zu bewältigenden Bürgermeister terliche Räum- und Streupflicht oft zu einer nicht zu bewältigen- Last. Deshalb ergeht die Bitte an alle jüngeren und gesunden Mitbürger: Helfen Sie den im Haus oder in der Nachbarschaft wohnenden älteren und kranken Mitmenschen bei dieser für sie oft sehr beschwerlichen Arbeit. Danke! den Last. Bürgermeisteramt Gemeindeverwaltungsverband Rot an der Rot - Deshalb ergeht die Bitte an alle jüngeren und gesunden Mitbürger: Helfen Sie den Tannheim im Haus oder in der Nachbarschaft woh- Einladung nenden älteren und kranken Mitmenschen zur öffentlichen Verbandsversammlung des Gemeindeverwal- bei dieser für sie oft sehr beschwerlichen tungsverbandes Rot an der Rot - Tannheim am Arbeit. Danke! Dienstag, den 17. Dezember 2019, um 17.00 Uhr Bürgermeisteramt im Besprechungsraum (Zimmer Nr. 4) des Rathauses Rot an der Rot, Klosterhof 14, 88430 Rot an der Rot. Lust auf eine Reise nach Ungarn? TAGESORDNUNG 20 Jahre Tannheim Wir haben- noch Plätze frei! Lust auf eine Reise nach Ungarn? 1. Feststellung der Jahresrechnung 2018 Pápakovácsi 2. Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushalts- Wir haben noch Plätze frei! Vom 11.06. – 15.06.2020 fahren wir zum 20-jährigen Jubiläum der Lust auf eine Reise Partnerschaft nach gemeinsam Ungarn? nach Ungarn und möchten Sie einladen mit plans 2020 zu fahren! Wir haben Vomnoch11.06.Plätze frei! fahren wir zum 20-jährigen Jubiläum der – 15.06.2020 3. Gesamtfortschreibung des Regionalplanes Donau-Iller - Stel- Vom 11.06. Partnerschaft - 15.06.2020 gemeinsam fahren nach wirUngarn zumund möchten SieJubiläum 20-jährigen einladen mit lungnahme des GVV Rot-Tannheim Hin- und Rückfahrt mit AMOS Reisen zu fahren! der Partnerschaft gemeinsam nach Ungarn und möchten Sie 4. Verschiedenes, Bekanntgaben Stadtbesichtigung in Prag (mit Übernachtung) einladen mit zu fahren! dreitägiger Besuch unserer Zu dieser Verbandsversammlung ergeht freundliche Einladung. Hin- und Rückfahrt mitPartnergemeinde AMOS Reisen Pápakovácsi mit • Hin- und Lust tollen auf Rückfahrt eine Ausflügen Stadtbesichtigung mitReise und AMOS netten nach Reisen Begegnungen! in Prag Ungarn? (mit Übernachtung) Mit freundlichen Grüßen • Stadtbesichtigung Die Kosten betragen ca. inBesuch Prag 370,00 (mit € pro Übernachtung) Person inkl. Busfahrt und • dreitägiger Wir haben dreitägiger Besuch nochPartnergemeinde unserer Plätze frei! unserer Partnergemeinde Pápakovácsi mit gez. Übernachtungen. tollen Ausflügen und netten Begegnungen! Pápakovácsi Irene Brauchle mit tollen DieAusflügen Kosten betragen und ca.netten 370,00 €Begegnungen! pro Person inkl. Busfahrt und Vom 11.06. – 15.06.2020 Sie möchten fahren wir zum 20-jährigen Jubiläum der dabei sein? Verbandsvorsitzende Die Kosten Übernachtungen. betragen ca. 370,00 € pro Person inkl. Busfahrt Partnerschaft Dann fragengemeinsam Sie einfach nachnachUngarn undInformationen weiteren möchten Sie bei einladen Josef mit und Übernachtungen. zu fahren! Wellen.Sie möchten dabei sein? Wir gratulieren Sie möchten dabei sein? Dann fragen Sie einfach nach weiteren Informationen bei Josef Dann fragen Melden Hin- und Sie Sie sich Rückfahrt Wellen. einfach an mit nachReisen und AMOS erleben weiteren Informationen Sie eine tolle bei Josef Reise mit Ihrer Familie, Rebecca Beatrice Schneider und Ulrich Alfons Kling, Tannheim Wellen.Ihren Freunden oder Bekannten. Stadtbesichtigung in Prag (mit Übernachtung) zu ihrer Eheschließung am 06.12.2019. Melden Sie sich Melden ansich Sie und erleben an und erlebenSie einetolle Sie eine tolle Reise Reise mitFamilie, mit Ihrer Ihrer dreitägiger Besuch unserer Partnergemeinde Pápakovácsi mit Familie, Ihren tollenIhren Wir AusflügenFreunden freuen Freunden oder und nettenuns,Bekannten. oder wenn Sie uns begleiten! Bekannten. Begegnungen! Dienstzeiten im Rathaus über Weihnachten und Wir freuen Die Kosten uns, wenn betragen ca. 370,00 Sie€ uns begleiten! pro Person inkl. Busfahrt und Neujahr Übernachtungen. Wir freuen uns, wenn Sie uns begleiten! Kontakt Kontakt Die Weihnachtsfeiertage und Neujahr rücken immer näher. Auch Josef Wellen Josef Wellen Sie möchten Lechstr. 16dabei Lechstr. 16 sein? einige Rathausmitarbeiterinnen und -mitarbeiter werden, wie 88459Sie Dann fragen Kontakt Tannheim einfach nach weiteren Informationen bei Josef sicherlich auch viele von Ihnen, zusammen mit ihren Familien die 88459 TannheimJosef Wellen 08395/1092 Wellen. josef.wellen@gmx.de Lechstr. 16 anstehenden Festtage zu Hause verbringen. Es wird also im Rat- 08395/1092 88459 Tannheim haus nur eine eingeschränkte Besetzung zur Verfügung stehen. josef.wellen@gmx.de 08395/1092 Melden Sie sich an und erleben Sie eine tolle Reise mit Ihrer Familie, josef.wellen@gmx.de Ihren Freunden oder Bekannten.
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