AMTSBLATT Gemeinde Teutschenthal
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AMTSBLATT Gemeinde Teutschenthal JAHRGANG 2022 I Ausgabe 01/2022 I vom 19.01.2022 Neujahrsinterview mit Bürgermeister Tilo Eigendorf Pünktlich zum neuem Jahr 2022 spricht Amtsblatt-Redakteurin Anne Röder mit Bürgermeister Tilo Eigendorf über Neujahrvorsätze, Wünsche und Ziele für die Gemeinde Teutschenthal. Herr Eigendorf, wie würden Sie das letzte Jahr in einem Wort zusammenfassen? (überlegt kurz) Arbeitsreich. Was hat Sie 2021 besonders stolz gemacht? Mich haben viele Dinge beeindruckt. Zum Beispiel unser Vereinsleben, die Arbeit der Feuerwehren, dass das gesamte Ehrenamt mit etlichen Einschrän- kungen durch Corona so viele Veranstaltungen auf die Beine gestellt hat. Einer unser größten Vereine, der MSC Teutschenthal hat es wieder geschafft, trotz riesiger Hindernisse unsere Gemeinde in die Weltöffentlichkeit zu rücken. An dieser Stelle Danke ich nochmal allen Helferinnen und Helfern der Welt- meisterschaft 2021 im Talkessel. Auch unser kultu- relles Leben ist durch den unermüdlichen Einsatz des Theaters und der magischen Veranstaltungen der Bücherei nicht zum Erliegen gekommen. Besonders möchte ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bauhofs danken, die im letzten Februar bei dem hiesigen Wintereinbruch uner- müdlich und bis spät in die Nacht die Straßen der Gemeinde geräumt haben. Lesen Sie weiter auf Seite 3
2 WÜRDE/SALZA SPIEGEL 01/22 vom 19.01.2022 Amtliche Mitteilungen INHALTSVERZEICHNIS amtliche Mitteilungen Bedingt durch den Redaktionsschluss haben alle Wichtige Adressen und Telefonverbindungen 4 Beiträge im Würde-Salza Spiegel den Stand vom 13.01.2022. Gemeinde Teutschenthal Für aktuelle Informationen zum Umgang mit dem Bekanntmachung Sitzung Gemeinderat 5 Coronavirus (SARS-CoV-2) besuchen Sie bitte die Bekanntmachung der Aufwandsentschädigungs- Homepage der Gemeinde Teutschenthal unter www. satzung für ehrenamtliche Tätigkeit der Gemein- gemeinde-teutschenthal.de de Teutschenthal 5-8 Informationen über den ZENSUS 2022 8 Ortschaft Dornstedt Bekanntmachung Sitzung des Ortschaftsrates Dornstedt 8-9 Ortschaft Dornstedt Bekanntmachung Sitzung des Ortschaftsrates Dornstedt 8-9 Ortschaft Holleben Bekanntmachung Sitzung des Ortschaftsrates Nächster voraussichtlicher Erscheinungster- Holleben 9 min des Würde/Salza Spiegels: Ortschaft Langenbogen am 09.02.2022 Bekanntmachung Jagdgenossenschaftsversamm- Redaktionsschluss ist der 31.01.2022 lung 9 Ortschaft Steuden Bekanntmachung Sitzung des Ortschaftsrates Steuden 9-10 Ortschaft Zscherben Bekanntmachung Sitzung des Ortschaftsrates Zscherben 10 Impressum Information zur Sprechstunde 10 Herausgeber: Gemeinde Teutschenthal, Am Busch 19, 06179 Teutschenthal Allgemeine Information 10 Ansprechpartner: Frau Röder, Frau Pohle e-mail: presse@gemeinde-teutschenthal.de Gesamtauflage: 6760, kostenfrei an alle Haushalte der Gemeinde Kreisanglerverein Saalkreis e.V. Teutschenthal Druck: Schäfer Druck & Verlag GmbH, Köchstedter Weg 3, Jugend - Friedfischfischerprüfung 11 06179 Teutschenthal/OT Langenbogen, Tel.: (034601) 2 55 19, Fax: 2 55 20, e-mail: schaeferdruck@web.de Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 05 vom 01.04.2017 Verantwortlich für den amtlichen Teil: Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Bürgermeister der Gemeinde Teutschenthal, Tilo Eigendorf Verantwortlich für den Anzeigenteil: Forsten Süd Geschäftsführer der Schäfer Druck & Verlag GmbH, Jörg R. Schäfer Bekanntmachung - Änderungsanordnung Nr. 2 Anzeigenannahme: • in der Gemeinde Teutschenthal, Frau Pohle Flurbereinigungverfahren 61-7 MQ 018 11 • oder bei der Schäfer Druck & Verlag GmbH • Gewerbliche Anzeigen werden direkt bei Frau Schäfer, Schäfer Druck & Verlag GmbH , entgegengenommen. WAZV Saalkreis Verteilung: Mitteldeutsche Zeitungszustell-Gesellschaft mbH, Delitzscher Straße 65, Anpassung der Gebühren 12-13 06112 Halle, Tel. (03 45) 1 30 10 66 Abfuhr dezentrale Sammelgruben 13-14 Die Redaktion behält sich vor, eingesandte Beiträge zu kürzen. Veröffentlichungen müssen nicht immer mit der Meinung der Redaktion übereinstimmen. Nichtamtlicher Teil ab Seite 14
WÜRDE/SALZA SPIEGEL 01/22 vom 19.01.2022 Amtliche Mitteilungen 3 Fortsetzung Neujahrsinterview mit Bürgermeister Tilo Eigendorf Wichtiger Hinweis! Ab sofort gilt eine neue E-Mailadresse für Wie sind Sie persönlich ins neue Jahr gestartet? Amtsblatt-Veröffentlichungen Im Kreise meiner Familie und mit vielen guten Vorsätzen (lächelt). Bitte alle Texte (PDF) und Bilder (nicht größer Welche Vorsätze für 2022 stehen auf Ihrer Agenda? als 1MB) für das Würde-Salzatal Amtsblatt Privat möchte ich gern öfter wieder die Laufschuhe an presse@gemeinde-teutschenthal.de schnüren. senden. Und welche Vorsätze haben Sie für die Gemeinde? Gibt es Vorhaben, worauf sich die Bürgerinnen und Bitte ändern Sie die E-Mailadresse in ihren Bürger in diesem Jahr freuen können? Mailprogrammen. Anfragen und Artikel die Wir haben drei spannende Bauprojekte: In diesem Jahr nicht an diese Adresse versendet werden, ist Baubeginn für die Kita in Angersdorf, die mit 120 Plät- können nicht bearbeitet werden. zen zu einer der größeren Bildungseinrichtungen zählen wird. Eine weitere gute Neuigkeit ist die abgeschlossene Standortsuche der Grundschule in Teutschenthal. Die Ihre Redaktion Bauvorbereitungen können somit in diesem Jahr am Stadion beginnen. Auch das Dorfgemeinschaftshaus in Zscherben wird mit baulichen Maßnahmen erwei- tert und bietet noch mehr Platz für Austausch in der Ortschaft. Das klingt alles sehr vielversprechend. Was möchten Sie 2022 noch erreichen? Wir bewegen gerade viele Hebel, um unsere Verwaltung zu digitalisieren. Unsere Einwohnerinnen und Einwoh- nern sollen neben der Online-Terminvergabe weitere Möglichkeiten für erleichterte und transparente Infor- mationen im Bürgerservice erhalten. Ich möchte unsere Gemeinde noch besser tagesaktuell über Neuigkeiten aus der Region informieren. Wir erarbeiten dazu gerade ein Digitalkonzept. Geplant sind weitere soziale Kanäle wie Instagram und Twitter, der Ausbau des Internetauf- tritts und sinnvolle Verknüpfungen. Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Die Gemeindeverwaltung war und ist während der Zwei wichtige Sachen, die mir persönlich am Herzen bestehenden Corona-Einschränkungen für die Bürge- liegen sind zum Einem die Reaktivierung des Naturbades rinnen und Bürger mit der nachfolgenden Maßgabe Pappelgrund und zukunftsfähige Feuerwehren. Hierfür geöffnet. müssen wir weiter in neue Ausrüstung und Standorte investieren. Grundsätzlich werden Anliegen zur Vermeidung eines erhöhten Besucheraufkommens nur nach Damit unsere Heimat noch etwas schöner wird, möchte vorheriger Terminvereinbarung (Telefon & E-Mail) ich eine Müllsammelaktion starten. Ein genaues Datum entgegengenommen. Darüber hinaus sind Besucher wird zeitnah bekannt gegeben. Ich lade Sie, liebe Bür- wegen der anhaltenden Corona-Situation angehalten, gerinnen und Bürger, herzlich dazu ein. eine Mund-Nasen-Bedeckung im Verwaltungsgebäude zu tragen. Die Abstandsregelungen, die Husten- und Was wünschen Sie sich für 2022 und worauf freuen Niesetiquette sowie die Hygieneregeln sind zu beachten. Sie sich? Für Besucher besteht die 3G-Regel. Ich wünsche mir ein Leben ohne gesellschaftliche Ein- schränkungen durch die Pandemie. Und ich freue mich Es besteht auch die Möglichkeit, Termine im Einwoh- auf die Festwoche im Juli in Eisdorf zum 900-jährigen nermeldeamt und im Standesamt online zu buchen. Jubiläum. Sie finden die Online-Terminvergabe auf der Internet- seite der Gemeinde Teutschenthal: Vielen Dank für das Gespräch. https://www.gemeinde-teutschenthal.de/de/online-termin- vergabe.html Dort finden Sie auch Hinweise, welche Unterlagen zum Ihr Bürgermeister wünscht Ihnen ein gesundes Termin benötigt werden. neues Jahr 2022
4 WÜRDE/SALZA SPIEGEL 01/22 vom 19.01.2022 Amtliche Mitteilungen Kontakte Gemeindeverwaltung: Ortschaft Steuden Zentrale Telefonnummer (034601)365 Ortsbürgermeister: Frank Witte Neue Straße 16 Kasse 36 - 611 06179 Teutschenthal/OT Steuden Kassenleiterin 36 - 612 Sprechzeit: dienstags (14tägig) Steuern 36 - 613 14:00 - 18:00 Uhr Liegenschaften 36 - 621 Telefon: 03 46 36 -6 02 21 Meldebehörde 36 - 647 oder 36 - 633 Mail: ortschaft-steuden@web.de Standesamt 36 - 648 Friedhofsverwaltung 36 - 628 Ortschaft Zscherben Fundbüro 36 - 628 Ortsbürgermeister: Christoph Michalski Kindereinrichtungen, Schulen 36 - 651 oder 36 - 661 Sprechzeit: jeden letzten Freitag im Monat Gewerbeamt 36 - 643 16:00- 18:00 Uhr Ordnungswesen 36 - 646 Gerätehaus der FF Zscherben Brand- und Katastrophenschutz 36 - 644 Angersdorfer Straße 9 Wohnungswesen 36 - 632 06179 Teutschenthal/ OT Zscherben Hochbau 36 - 635 Mobil: 0176-70 723 809 Tiefbau 36 - 620 Email:/Mail: michalski-christoph@gmx.de Bauleitplanung 36 - 619 Grünschnittsäcke sind in der Gemeinde Teutschen- thal, Am Busch 19, zu den Sprechzeiten und für 80 kontakt@gemeinde-teutschenthal.de Cent erhältlich! Beschwerdestelle@gemeinde-teutschenthal.de Schiedsstelle der Gemeinde Teutschenthal Bankverbindungen Gemeinde Teutschenthal Ernst-Thälmann-Straße 57, 06179 Teutschenthal/ Saalesparkasse: IBAN:DE04 80053762 0378001403 OT Holleben BIC: NOLADE21HAL Sitzungen: jeden ersten Mittwoch im Monat 16:00 - 18:00 Email: schiedsstelle.teutschenthal@t-online.de Ansprechpartner in den Ortschaften/ Sprechzei- Telefon: 0345/613 87 36 (zu den Sprechzeiten) ten / Telefon Polizeirevier Saalekreis Ortschaft Angersdorf Hallesche Straße 96/98, 06217 Merseburg Ortsbürgermeister: Manfred Wagenschein Telefon: 03461 - 446 - 0 Fax: 03461 - 446 - 210 Ortschaftsbüro: Lauchstädter Straße 47 06179 Teutschenthal/OT Angersdorf Außenstelle der Polizei Teutschenthal Sprechzeit: jeden letzten Dienstag im Monat Am Stadion 2, 06179 Teutschenthal 18:00 - 20:00 Uhr Telefon: 034601 - 39 70 919 - Herr Hedler Telefon: 0345 - 6 13 20 80 034601 - 39 70 915 - Herr Hafner Fax: 034601 - 39 70 910 Ortschaft Dornstedt Ortsbürgermeister: Jens Heinemann Telefonische Anmeldung unter folgenden Rufnummern Ortschaftsbüro: An der Schule 2 möglich: 06179 Teutschenthal/OT Dornstedt PHK Andreas Hedler 0160 - 2 61 97 63 Sprechzeit: jeden 2. Donnerstag im Monat von PHM René Hafner 0160 - 2 61 98 81 16:00 - 18:00 Uhr Abwasserentsorgung Telefon: 03 46 36 - 6 03 41 Wasser- und Abwasserzweckverband Saalkreis (WAZV Termine außerhalb der Sprechzeit Saalkreis) ab 01.10.2021 sind nach Vereinbarung möglich. Anschrift: Sennewitzer Straße 7 Telefon: 0172-34 381 39 06193 Petersberg/OT Gutenberg Ortschaft Holleben Telefon: 03 46 06/360-0 Fax: 03 46 06/360-299 Ortsbürgermeister: Andreas Kochalski e-Mail: info@wazv-saalkreis.de Ortschaftsbüro: Ernst-Thälmann-Straße 57 Internet: www.wazv-saalkreis.de 06179 Teutschenthal/OT Holleben Telefonische Erreichbarkeit: Sprechzeit: jeden ersten Mittwoch im Monat montags bis donnerstags 10.00-12.00 / 13.00-15.00 Uhr 17:00 - 19:00 Uhr donnerstags 10.00-12.00 Uhr Telefon: 03 45 - 6 13 02 38 Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger telefo- Ortschaft Langenbogen nischer Terminabsprache möglich! Ortsbürgermeister: Siegfried John Bereitschaftsdienst für den Notfall Ortschaftsbüro: Paul-Schmidt-Straße 11 Störungsmeldung Abwasser: 01511/412 27 95 06179 Teutschenthal/ Störungsmeldung Trinkwasser: 0800/66 47 00 3 OT Langenbogen Sprechzeit: Donnerstag(14tägig)nur in geraden Bereitschaftsdienste für den Notfall Wochen, 15:00 - 18:00 Uhr Feuerwehr / Rettungsdienst 112 (kostenfrei) Telefon: 03 46 01 - 2 24 64 Polizei 110 (kostenfrei) Rettungsleitstelle 0345 - 8 07 01 00 Ortschaft Teutschenthal Feuerwehrleitstelle 0345 - 2 21 50 00 Ortsbürgermeisterin: Annegret Helbig Wochenendbereitschaft Ortschaftsbüro: Am Busch 19 (Zimmer 008) (Ärzte, Zahnärzte usw.) 0345 - 68 10 00 06179 Teutschenthal Mitnetz GAS (kostenfrei) 0800 2 200922 envia Sprechzeit dienstags 15:00 Uhr – 18:00 Uhr Mitteldeutsche Energie AG (kostenfrei) 0800 2 305070 MIDE- Telefon: 034601 - 36636 WA Eisleben (nur für Dornstedt) 03475 - 6 76 90
WÜRDE/SALZA SPIEGEL 01/22 vom 19.01.2022 Amtliche Mitteilungen 5 11 Mitteilungen AMTLICHER TEIL 11.1 Bericht des Bürgermeisters 12 Beschlussvorlage 12.1 Belastung gemeindeeigener Grundstücke Vorlage: 612/2022 GEMEINDE TEUTSCHENTHAL 13 Anfragen/Anregungen Öffentlicher Teil 14 Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil Bekanntmachung gefassten Beschlüsse Sitzung des Gemeinderates Dr. Günter Scholz • Öffentliche Sitzung des Gemeinderates Gemeinderatsvorsitzender • am Dienstag, den 01.02.2022 um 18:30 Uhr • im Großer Saal, Kultur- und Gemeindezentrum Teutschenthal, Schafberg 3, 06179 Teutschenthal Bekanntmachung Tagesordnung: Aufwandsentschädigungssatzung Öffentlicher Teil für ehrenamtliche Tätigkeit der 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ord- Gemeinde Teutschenthal nungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und 01.01.2022 Beschlussfähigkeit 2 Anträge zur Änderung der Tagesordnung und Aufgrund der §§ 8 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 35 Abs. 2 Kom- Feststellung der Tagesordnung munalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt 3 Einwohnerfragestunde (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA Nr. 12/2014 S. 4 Entscheidung über Einwendungen gegen die 288, ausgegeben am 26.06.2014) in der jeweils gültigen Niederschrift und Bestätigung der Nieder- Fassung i. V. m. § 3 der Verordnung über die Entschä- schrift digung bei ehrenamtlicher Tätigkeit in den Kommunen 5 Projektvorstellung - Energiepark Bad Lauch- (Kommunalentschädigungsverordnung - KomEVO) vom städt 29.05.19, zuletzt geändert durch Verordnung 08.05.2020 6 Mitteilungen (GVBl. LSA 2020, S. 239) in der jeweils gültigen Fassung 6.1 Information zu gefassten Beschlüssen hat der Gemeinderat der Gemeinde Teutschenthal in 6.2 Bericht des Bürgermeisters seiner öffentlichen Sitzung am 07.12.2021 mit Beschluss- 6.3 Berichte der Ortsbürgermeister/innen nr.: 214/2021 folgende Satzung beschlossen. 6.4 Berichte der Ausschüsse und Zweckverbände 7 Beschlussvorlagen §1 7.1 Genehmigung der erhaltenen Spenden des Anspruch und Zahlungsweise Haushaltsjahres 2021 Vorlage: 609/2022 (1) Wer ehrenamtlich tätig ist, hat Anspruch auf Ersatz 7.2 Genehmigung der erhaltenen Spenden des seiner Auslagen und seines Verdienstausfalles. Haushaltsjahres 2021 Vorlage: 610/2022 (2) Die Ansprüche nach dieser Satzung sind nicht über- 7.3 Einvernehmen der Gemeinde Teutschenthal tragbar, auf sie kann nicht verzichtet werden. nach § 36 BauGB zur Befreiung von den bau- planungsrechtlichen Festsetzungen gemäß (3) Die Zahlung der Aufwandsentschädigung als monat- § 31 BauGB zur Errichtung von einer Garage licher Pauschalbetrag erfolgt zum ersten eines Monats im B-Plan „Am Schanzkorb“ in Zscherben auf- im Voraus. grund Überschreitung der im Bebauungsplan festgelegten Baugrenze bzw. Grenze von (4) Entsteht oder entfällt der Anspruch auf Zahlung der Nebenanlagen Aufwandsentschädigung als monatlicher Pauschalbe- Vorlage: 611/2022 trag während eines Kalendermonats, wird der Pauschal- 7.4 Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Ent- betrag für jeden Kalendertag für den kein Anspruch wurf des Integrierten Gemeindlichen Ent- besteht um ein Dreißigstel gekürzt. wicklungskonzeptes (IGEK) für die Gemeinde Teutschenthal (5) Cent-Beträge werden wie folgt aufgerundet: 7.5 Beschluss - Hauptsatzung der Gemeinde Teut- schenthal a) 0 bis 49 Cent sind auf volle Euro nach unten abzu- 8 Anträge von Fraktionen und Gemeinderäten runden, 9 Anfragen / Anregungen b) 50 bis 99 Cent sind auf volle Euro nach oben aufzu- runden. Nichtöffentlicher Teil 10 Entscheidung über Einwendungen gegen die (6) Der Anspruch auf Aufwandsentschädigung entfällt, Niederschrift und Bestätigung der Nieder- wenn die ehrenamtliche Tätigkeit im Gemeinderat und/ schrift oder in den Ortschaftsräten über drei Monate hinaus
6 WÜRDE/SALZA SPIEGEL 01/22 vom 19.01.2022 Amtliche Mitteilungen ununterbrochen nicht ausgeübt wurde. Für ehren- Aufwandsentschädigung einen monatlichen Pauschal- amtliche Ortsbürgermeister, Gemeindewehrleiter und betrag in Höhe von 150,00 €. weitere ehrenamtlich tätige Mitglieder der Feuerweh- (9) Die stellvertretenden Ortswehrleiter der Ortsfeu- ren entfällt der Anspruch auf Aufwandsentschädigung erwehren erhalten als Aufwandsentschädigung einen sobald die ehrenamtliche Tätigkeit über einen Monat monatlichen Pauschalbetrag in Höhe von 100,00 €, hinaus ununterbrochen nicht ausgeübt wurde. sofern ihm eine Führungsaufgabe dauerhaft mit einem (7) Mit der Zahlung der Aufwandsentschädigung in eigenen Aufgabengebiet zugewiesen ist. Form eines Pauschalbetrages sind alle notwendigen baren Auslagen für die büromäßige Erledigung sowie (10) Der Gemeindejugendfeuerwehrwart erhält als die gelegentliche Inanspruchnahme privater Räume zu Aufwandsentschädigung einen monatlichen Pauschal- dienstlichen Zwecken abgegolten. betrag in Höhe von 110,00 €. §2 (11) Die Jugendfeuerwehrwarte der Ortsfeuerwehren Aufwandsentschädigung erhalten als Aufwandsentschädigung einen monatlichen Pauschalbetrag in Höhe von 80,00 €. (1) Die Mitglieder des Gemeinderates erhalten als Auf- wandsentschädigung einen monatlichen Pauschalbe- (12) Der Gemeindekinderfeuerwehrwart erhält als trag in Höhe von 120,00 €. Aufwandsentschädigung einen monatlichen Pauschal- betrag in Höhe von 110,00 €. (2) Die Mitglieder der Ortschaftsräte (OR) erhalten als Aufwandsentschädigung einen monatlichen Pauschal- (13) Die Kinderfeuerwehrwarte der Ortsfeuerwehren betrag in Höhe von erhalten als Aufwandsentschädigung einen monatlichen Pauschalbetrag in Höhe von 80,00 €. OR Angersdorf 23,00 € OR Dornstedt 16,00 € (14) Im Falle der Verhinderung des ehrenamtlichen OR Holleben 30,00 € Ortsbürgermeisters für einen zusammenhängenden OR Langenbogen 37,00 € Zeitraum von mehr als einem Monat wird dem Stell- OR Steuden 16,00 € vertreter für die über einen Monat hinausgehende Zeit OR Teutschenthal 59,00 € eine Aufwandsentschädigung in Höhe derjenigen des OR Zscherben 23,00 € Vertretenen gewährt. (3) Die ehrenamtlichen Ortsbürgermeister (OBM) er- (15) Im Falle der Verhinderung des Vorsitzenden des halten als Aufwandsentschädigung einen monatlichen Gemeinderates für einen zusammenhängenden Zeit- Pauschalbetrag in Höhe von raum von mehr als drei Monaten wird dem Stellver- treter für die über drei Monate hinausgehende Zeit OBM Angersdorf 370,00 € eine Aufwandsentschädigung in Höhe derjenigen des OBM Dornstedt 275,00 € Vertretenen gewährt. OBM Holleben 370,00 € OBM Langenbogen 400,00 € (16) Im Falle der Verhinderung des Vorsitzenden eines OBM Steuden 275,00 € Ausschusses oder einer Fraktion für einen zusammen- OBM Teutschenthal 470,00 € hängenden Zeitraum von mehr als drei Monaten wird OBM Zscherben 370,00 € dem Stellvertreter für die über drei Monate hinaus- gehende Zeit eine Aufwandsentschädigung in Höhe (4) Der Vorsitzende des Gemeinderates erhält zusätzlich derjenigen des Vertretenen gewährt. zu seiner Aufwandsentschädigung nach Absatz 1 eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 240,00 (17) Im Falle der Verhinderung einer in Absatz 5, 7, 9 bis € als Pauschalbetrag. 12 genannten Person für einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als einem Monat wird dem Stell- (5) Die Vorsitzenden der Ausschüsse und Fraktionen vertreter für die über einen Monat hinausgehende Zeit erhalten zusätzlich zu ihrer Aufwandsentschädigung eine Aufwandsentschädigung in Höhe derjenigen des nach Absatz 1 eine monatliche Aufwandsentschädigung Vertretenen gewährt. in Höhe von 120,00 € als Pauschalbetrag. §3 (6) Der Gemeindewehrleiter erhält als Aufwandsent- Sitzungsgeld schädigung einen monatlichen Pauschalbetrag in Höhe von 200,00 €. (1) Es wird den Mitgliedern für die Teilnahme an Sit- zungen des Gemeinderates und der Ausschüsse ein (7) Der stellvertretende Gemeindewehrleiter erhält als Sitzungsgeld pro Sitzung und Tag in Höhe von 16,00 € Aufwandsentschädigung einen monatlichen Pauschal- gezahlt. betrag in Höhe von 150,00 €, sofern ihm eine Führungs- aufgabe dauerhaft mit einem eigenen Aufgabengebiet (2) Den Mitgliedern des Ortschaftsrates wird für die Teil- zugewiesen ist. nahme an Sitzungen des Ortschaftsrates ein Sitzungs- geld pro Sitzung und Tag in Höhe von 15,00 € gezahlt. (8) Die Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehren erhalten als
WÜRDE/SALZA SPIEGEL 01/22 vom 19.01.2022 Amtliche Mitteilungen 7 (3) Sachkundige Einwohner, die als beratendes Mitglied rückeort eingetroffen ist, in einen Ausschuss bestellt wurden, erhalten anstelle einer Aufwandsentschädigung Sitzungsgeld in Höhe von d) aktiv am Einsatzgeschehen teilnimmt oder als Reser- 16 € pro Sitzung und Tag. veeinsatzkraft bis zur Entscheidung des Einsatzleiters zur Einsatzteilnahme oder Nichtteilnahme am Ausrü- (4) Finden an einem Tag mehrere Sitzungen gem. § 3 Abs. ckeort verbleibt. 1 S. 1 statt, darf der Gesamtbetrag des Sitzungsgeldes das 2,5-fache des im Absatz 1 S. 1 festgelegten Betrages §5 nicht überschreiten. Ersatz des Verdienstausfalles (5) Finden an einem Tag mehrere Sitzungen gem. § 3 Abs. (1) Erwerbstätigen Personen wird auf Antrag der durch 1 S. 2 statt, darf der Gesamtbetrag des Sitzungsgeldes die ehrenamtliche Tätigkeit tatsächlich entstandene und das 2-fache des im Absatz 1 S. 2 festgelegten Betrages nachgewiesene entgangene Arbeitsverdienst ersetzt. nicht überschreiten. (2) Selbstständigen wird auf Antrag der durch die ehren- (6) Das Sitzungsgeld wird halbjährlich nachträglich amtliche Tätigkeit entstandene und glaubhaft gemachte gezahlt. Verdienstausfall ersetzt. §4 (3) Der Ersatz des Verdienstausfalles nach Absatz 1 und Aufwandsentschädigung für Mitglieder 2 wird auf 19,00 € pro Stunde begrenzt. der Freiwilligen Feuerwehr (4) Der auf den entgangenen Arbeitsverdienst entfallen- (1) Ehrenamtlich tätige Mitglieder der Einsatzabteilung de Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung wird erstat- der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Teutschenthal tet, soweit dieser zu Lasten des Anspruchsberechtigten erhalten eine monatliche Aufwandspauschale in Höhe an den Sozialversicherungsträger abgeführt wurde. von 15,00 €. Neben dieser Pauschale erhalten eh- renamtlich tätige Mitglieder der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Teutschenthal §6 eine Aufwandsentschädigung in Form einer anlassbe- Verdienstausfallpauschale zogenen Pauschale. Die anlassbezogene Pauschale nach Satz 2 wird für folgende Anlässe gezahlt: (1) Erwerbstätige Personen und Selbstständige, die die Höhe des Verdienstausfalles nichts nachweisen oder 1. pro Einsatz 10,00 € und glaubhaft machen können, wird abweichend von § 5 auf Antrag eine Verdienstausfallpauschale in Höhe von 2. pro angeordneten 15,00 € pro Stunde gezahlt. Bereitschaftsdienst im Feuerwehrhaus 7,00 €. (2) Personen die keinen Verdienst haben, denen aber durch die für die ehrenamtliche Tätigkeit aufgewendete (2) Die monatliche Aufwandspauschale wird am ersten Zeit einen Nachteil entsteht, wird auf Antrag eine Pau- Tag des Monats im Voraus gezahlt. Die Abrechnung schale von 12,00 € pro Stunde gewährt. der anlassbezogenen Aufwandsentschädigung erfolgt vierteljährig. Die Auszahlung erfolgt nachträglich einen §7 Monat nach dem Abrechnungsquartal. Reisekostenvergütung (3) Als Einsatz gilt der Dienst am Einsatzort oder das (1) Ehrenamtlich Tätige erhalten Reisekostenvergü- Bereithalten zum Einsatz im Feuerwehrhaus nach der tungen nach denen für Beamte des Landes geltenden Alarmierung. Grundsätzen. (4) Die Aufwandsentschädigung wird nur gewährt, §8 wenn das aktive ehrenamtliche Mitglied der Freiwilligen Behandlung von Entschädigungen Feuerwehr (1) Der Runderlass des Ministeriums der Finanzen vom a) die für den Einsatz notwendige Qualifikation aufweist 09.11.2010 (MBl. LSA S. 638) geändert durch Erlass vom 16.10.2013 (MBl. LSA S. 608) über die steuerliche Be- und handlung von Entschädigung, die den ehrenamtlichen Mitgliedern kommunaler Volksvertretungen gewährt b) die nach den Feuerwehrdienstvorschriften vorge- werden, findet in der jeweils geltenden Fassung An- schriebenen 40 Fortbildungsstunden (a 45 Minuten) je wendung. Ausbildungsjahr am Standort absolviert hat. §9 Für die Gewährung der anlassbezogenen Pauschale Personen- und Funktionsbezeichnung gem. § 4 Abs. 1 Nr. 1 darüber hinaus (1) Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten je- c) innerhalb von 12 Minuten nach Alarmierung am Aus- weils in weiblicher und männlicher Form.
8 WÜRDE/SALZA SPIEGEL 01/22 vom 19.01.2022 Amtliche Mitteilungen § 10 Was sind Ihre Aufgaben? Inkrafttreten/Außerkrafttreten – Sie führen kurze persönliche Interviews mit den Auskunftspflichtigen durch. Hierzu suchen Sie die Ihnen (1) Die Satzung tritt mit Wirkung von 01.01.2022 in Kraft. zugewiesenen Anschriften im Vorfeld auf und kündigen sich schriftlich bei den Bürgerinnen und Bürgern an. (2) Zum gleichen Zeitpunkt tritt die bisherige Aufwands- entschädigungssatzung vom 11.07.2014 sowie die 1. – Zum angekündigten Termin stellen Sie vor Ort Fragen Änderungssatzung vom 29.04.2021 der Gemeinde zur Person und ggf. weiteren Haushaltsmitgliedern und Teutschenthal außer Kraft. übergeben anschließend Online-Zugangsdaten für die Beantwortung weiterer Fragen. T. Eigendorf - Siegel - Bürgermeister – Vor Beginn Ihrer Tätigkeit erhalten Sie eine eintägige Schulung und werden auf Ihre Aufgaben vorbereitet. Was bieten wir – Der Erhebungszeitraum erstreckt sich über 12 Wochen und startet am 16.05.2022. Die Befragungstermine können Sie innerhalb dieses Zeitraumes in Absprache mit Ihrer zuständigen Erhebungsstelle – frei einteilen. ? ! – Ihr Engagement als Interviewerin oder Interviewer ist ehrenamtlich. Sie erhalten daher eine steuerfreie Auf- wandsentschädigung. Die Aufwandsentschädigung unterliegt nicht der Besteuerung nachdem Einkom- mensteuergesetz. Anrechnung auf Sozialleistungen und etwaige Freibeträge müssen individuell geklärt werden. Werden Sie Interviewer/-in Welche Voraussetzungen sollten Sie erfüllen? beim Zensus 2022 – Zuverlässigkeit und Genauigkeit – Verschwiegenheit Haben2022wirfindetIhr Interesse in Deutschland der Zensusgeweckt? – auch bekannt als Volkszählung – – Aktuelles Führungszeugnis statt. Für die Befragungen von Haushalten und an Wohnheimen suchen WennwirSie aktuell Interviewerinnen und Interviewer für oder uns als Interviewerin Interviewer beim die Gemeinden: – Zeitliche Flexibilität und Mobilität Zensus 2022 fürSalzatal Bad Lauchstädt, die Gemeinden und Teutschenthal. Bad Lauchstädt, – Sympathisches und freundliches Auftreten Salzatal oder Teutschenthal unterstützen möchten, – Gute Deutschkenntnisse kontaktieren Sie uns telefonisch unter 034601-36623 Der Erhebungszeitraum erstreckt sich über 12 Wochen und startet am 16.05.2022. Die Befragungstermine können Sie innerhalb dieses Zeit- (weitere Sprachkenntnisse sind von Vorteil) oder 034601-36627 raumes – in Absprache mit oder per E-Mail Ihrer zuständigen an teutschenthal@ Erhebungsstelle – frei – Volljährigkeit einteilen und erhalten eine steuerfreie Aufwandsentschädigung. ehst.sachsen-anhalt.de Interessiert? Bitte Weitere teilenInformationen Sie unstelefonisch in Ihrer unter E-Mail Ihren vollständigen Namen, Adresse, Geburtsdatum 034601-36623 oder 034601-36627 und eine Kontaktmög- lichkeit mit. oder per E-Mail an ORTSCHAFT DORNSTEDT teutschenthal@ehst.sachsen-anhalt.de Erhebungsstelle Teutschenthal Am Busch 19, 06179 Teutschenthal, Telefon: 034601-36623 oder 034601-36627 Bekanntmachung teutschenthal@ehst.sachsen-anhalt.de Sitzung des Ortschaftsrates Dornstedt 2022 findet in Deutschland der Zensus – auch bekannt als Volkszählung – statt. Für die Befragungen von Haus- • Öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Dornstedt halten und an Wohnheimen im Rahmen des Zensus • am Donnerstag, den 27.01.2022 um 18:00 Uhr suchen wir aktuell Interviewerinnen und Interviewer. • im Ortschaftsbüro, An der Schule 1, 06179 Teutschenthal/OT Dornstedt Was ist der Zensus? Der Zensus liefert verlässliche Bevölkerungszahlen für Tagesordnung: die Gemeinden, die Bundesländer und für Deutschland Öffentlicher Teil insgesamt. Er ermittelt auch weitere Daten, wie zum 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ord- Beispiel Alter, Geschlecht oder Staatsbürgerschaft so- nungsgemäßen Ladung und der Anwesenheit wie zur Wohn- und Wohnraumsituation in Deutschland. 2 Anträge zur Änderung der Tagesordnung und Solche Informationen sind ausgesprochen wichtig, da Feststellung der Tagesordnung sie helfen, Entscheidungen in Politik, Wirtschaft und 3 Einwohnerfragestunde Gesellschaft zu treffen. 4 Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift und Bestätigung der Nieder- Weitere Informationen zum Zensus 2022 finden Sie unter schrift www.zensus2022.de 5 Mitteilungen und aktuelle Themen
WÜRDE/SALZA SPIEGEL 01/22 vom 19.01.2022 Amtliche Mitteilungen 9 5.1 Bericht des Ortsbürgermeisters 6 Beschlussvorlagen 7 Anfragen/Anregungen ORTSCHAFT LANGENBOGEN Nichtöffentlicher Teil 8 Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift und Bestätigung der Nieder- Jagdgenossenschaft Langenbogen schrift 8.1 Niederschrift der Sitzung vom 18.11.2021 - Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung nicht öffentlicher Teil 8.2 Niederschrift der Beratung vom 16.12.2021 Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Langenbogen 9 Mitteilungen lädt alle Jagdgenossen zur Jagdgenossenschaftsver- 9.1 Bericht des Ortsbürgermeisters sammlung ein. 10 Beschlussvorlagen 11 Anfragen/Anregungen Termin: 12.02.2022 Beginn: 17:00 Uhr Jens Heinemann Ort: Teutschenthal OT Langenbogen, Ortsbürgermeister Lange Straße 20 Tagesordnung: 1. Begrüßung und Verlesen der Tagesordnungs- punkte 2. Wahl des Versammlungsleiters ORTSCHAFT HOLLEBEN 3. Kassenbericht – Geschäftsjahr 2021/2022 4. Wahl von zwei Kassenprüfern 5. Beschluss über Verteilung und/oder Ver- Bekanntmachung wendung des Reinertrages 6. Sonstiges Sitzung des Ortschaftsrates Holleben Die aktuell geltenden Regelungen zur Coronaeindämmung • Öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Holleben bitten wir zu beachten. • am Mittwoch, den 26.01.2022 um 18:00 Uhr • im Ortschaftsbüro, Ernst-Thälmann-Straße 57, Der Vorstand 06179 Teutschenthal/OT Holleben Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ord- nungsgemäßen Ladung und der Anwesenheit ORTSCHAFT STEUDEN 2 Anträge zur Änderung der Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 3 Einwohnerfragestunde Bekanntmachung 4 Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift und Bestätigung der Nieder- Sitzung des Ortschaftsrates Steuden schrift 5 Mitteilungen und aktuelle Themen • Öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Steuden 5.1 Bericht des Ortsbürgermeisters • am Montag, den 31.01.2022 um 18:00 Uhr 6 Beschlussvorlagen • im Ortschaftsbüro, Neue Straße 16, 7 Anfragen/Anregungen 06179 Teutschenthal/OT Steuden Tagesordnung: Nichtöffentlicher Teil Öffentlicher Teil 8 Entscheidung über Einwendungen gegen die 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ord- Niederschrift und Bestätigung der Nieder- nungsgemäßen Ladung und der Anwesenheit schrift 2 Anträge zur Änderung der Tagesordnung und 9 Mitteilungen Feststellung der Tagesordnung 9.1 Bericht der Ortsbürgermeister/in 3 Einwohnerfragestunde 10 Beschlussvorlagen 4 Entscheidung über Einwendungen gegen die 10.1 Belastung gemeindeeigener Grundstücke Niederschrift und Bestätigung der Nieder- Vorlage: 612/2022 schrift 11 Anfragen/Anregungen 5 Mitteilungen und aktuelle Themen 5.1 Bericht des Ortsbürgermeisters Andreas Kochalski 5.2 Information zu gefassten Beschlüssen Ortsbürgermeister 6 Beschlussvorlagen 7 Anfragen/Anregungen
10 WÜRDE/SALZA SPIEGEL 01/22 vom 19.01.2022 Amtliche Mitteilungen Nichtöffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil 8 Entscheidung über Einwendungen gegen die 8 Entscheidung über die Einwendungen gegen die Niederschrift und Bestätigung der Nieder- Niederschrift und Bestätigung der Nieder- schrift schrift 9 Mitteilungen 9 Mitteilungen 9.1 Bericht des Ortsbürgermeisters 9.1 Bericht des Ortsbürgermeisters 10 Beschlussvorlagen 10 Beschlussvorlagen 11 Anfragen/Anregungen 11 Anfragen/Anregungen Frank Witte Ortsbürgermeister Christoph Michalski Ortsbürgermeister Information zur Bürgersprechstunde ORTSCHAFT ZSCHERBEN Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner, Bekanntmachung ich möchte Sie darüber informieren, dass die monatli- Sitzung des Ortschaftsrates Zscherben chen Bürgersprechstunden aufgrund der anhaltenden pandemischen Lage bis auf Weiteres entfallen. • Öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Zscherben • am Montag, den 24.01.2022 um 18:00 Uhr Bitte kontaktieren Sie mich für Ihre Fragen und Anliegen • im Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr telefonisch oder per E-Mail: Zscherben, Angersdorfer Str. 9, 06179 Teutschenthal 0176/70723809 OT Zscherben michalski-christoph@gmx.de Tagesordnung: Sobald wieder Bürgersprechstunden stattfinden, werde Öffentlicher Teil ich Sie informieren. 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ord- nungsgemäßen Ladung und der Anwesenheit Christoph Michalski 2 Anträge zur Änderung der Tagesordnung und Ortsbürgermeister Feststellung der Tagesordnung 3 Einwohnerfragestunde 4 Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift und Bestätigung der Nieder- Allgemeine Information schrift 5 Mitteilungen und aktuelle Themen Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, 5.1 Bericht des Ortsbürgermeisters 5.2 Dorfgemeinschaftshaus Zscherben derzeit erreichen mich viele Anfragen darüber, aus 6 Beschlussvorlagen welchen Gründen die Feldwege im Umkreis unserer 6.1 Einvernehmen der Gemeinde Teutschenthal Ortschaft vom Landwirt weggepflügt wurden. Zunächst nach § 36 BauGB zur Befreiung von den bau- ist festzustellen, dass sich die Wege alle im Besitz des planungsrechtlichen Festsetzungen gemäß Landwirtes befanden und wir als Ortschaft bzw. Ge- § 31 BauGB zur Errichtung von einer Garage meinde daher keinen Einfluss auf diese Entscheidung im B-Plan „Am Schanzkorb“ in Zscherben auf- nehmen konnten bzw. können. Über die genauen Be- grund Überschreitung der im Bebauungsplan weggründe kann ich Ihnen leider keine Auskunft geben. festgelegten Baugrenze bzw. Grenze von Es wird vermutet, dass der Landwirt dies aus Gründen Nebenanlagen des Ernteschutzes und der Vorbeugung von illegaler Vorlage: 611/2022 Sperrmüllentsorgung tat. 6.2 Hauptsatzung der Gemeinde Teutschenthal 6.3 Antrag: Anschaffung eines neuen TLF/HFL für Es tut mir Leid, Ihnen keine zufriedenstellendere Ant- die Gemeindefeuerwehr Teutschenthal - wort geben zu können. Die Feldwege wurden wirklich Ortsfeuerwehr Zscherben rege von Spaziergängern und Hundebesitzern genutzt, 6.4 Antrag: Anschaffung wichtiger Einsatzmittel für sodass ich Ihren Ärger verstehen kann. die Gemeindefeuerwehr Teutschenthal - Ortsfeuerwehr Zscherben Christoph Michalski 6.5 Antrag: Entscheidung über die Verwendung Ortsbürgermeister von Mitteln aus dem Verfügungsfond - Erstattung von Auslagen 6.6 Wahl der/des stellv. Ortsbürgermeisters/-in 7 Anfragen/Anregungen
WÜRDE/SALZA SPIEGEL 01/22 vom 19.01.2022 Amtliche Mitteilungen 11 (Landesverwaltungsamt Halle) mit Beschluss vom Kreisanglerverein Saalkreis e.V. 18.07.2003 angeordnete Flurbereinigungsverfahren Milzau/Klobikau (NBS), 61-7 MQ 018 ergeht folgender Jugend – Friedfischfischerprüfung Beschluss: Kreisanglerverein Saalkreis e.V. Vom Flurbereinigungsverfahren Milzau-Klobikau (NBS) werden gemäß § 8 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes Durch den Kreisanglerverein Saalkreis e.V. wird auf (FlurbG) in der Fassung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. Grundlage des § 31 FischG und der aktuellen Fischer- 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 JahressteuerG prüfungsordnung des Landes Sachsen-Anhalt bekannt 2009 vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) die in Anlage 1 gegeben, dass am 19.03.2022 eine Jugend – und Fried- aufgeführten Flurstücke ausgeschlossen. fischfischerprüfung stattfindet. Das Verfahrensgebiet hat eine Fläche von 1.385,3341 Zugelassen für die Jugendfischerprüfung sind Ju- ha. gendliche ab dem 8. Lebensjahr. Zugelassen für die Friedfischfischerprüfung sind Personen ab dem 13. Begründung: Lebensjahr. Die obere Flurbereinigungsbehörde (Landesverwal- tungsamt Halle) hat mit Beschluss vom 18.07.2003 das Anmeldungen zu dieser Prüfung werden Mittwochs Flurbereinigungsverfahren Milzau/Klobikau (NBS), Verf.- von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr und Samstags von 10:00 Nr.: 61-7 MQ 018 nach § 87 FlurbG mit einer Fläche von Uhr bis 12:00 Uhr und nach telefonischer Absprache 1379 ha angeordnet. Mit dem 1. Änderungsbeschluss ab dem 15.01.2022 in der Geschäftsstelle des KAV vom 24.09.2009 wurde das Gebiet auf 1389 ha erweitert. Saalkreis beim Geschäftsführer Herrn Steffen Nagel in Die in Anlage 1 aufgeführten Flurstücke sind dem in Wettin –Löbejün OT Friedrichsschwerz Coloniestraße 27 der Anordnung des Flurbereinigungsverfahrens vom entgegen genommen. 18.07.2003 und im § 87 (1) FlurbG genannten Zweck nicht dienlich. Es handelt sich teilweise um bebaute Flächen, Bitte beachten in der Zeit vom 10. bis 18.02.2022 ist die keiner weiteren Regelung bedürfen und um Flurstü- die Geschäftsstelle nicht geöffnet. cke, die weit über die Grenzen des Verfahrensgebietes hinausragen. Der Ausschluss dieser Flurstücke dient da- Die Prüfungsgebühr für den Jugendfischereischein mit der sinnvollen Abgrenzung des Verfahrensgebietes beträgt 28,00 Euro. gemäß § 7 des Flurbereinigungsgesetzes. Die Prüfungsgebühr für den Friedfischfischereischein beträgt bis zum 17. Lebensjahr 28,00 Euro. Ab dem 18. Durch den Ausschluss der in Anlage 1 aufgeführten Lebensjahr beträgt die Prüfungsgebühr 56,00 Euro. Flurstücke verringert sich das Verfahrensgebiet ( § 7 Sie ist bei der Anmeldung zu entrichten. FlurbG) um 3,6256 ha. Es handelt sich dabei um eine geringfügige Änderung (
12 WÜRDE/SALZA SPIEGEL 01/22 vom 19.01.2022 Amtliche Mitteilungen 19, 06114 Halle während der allgemeinen Dienststun- den zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Zudem Wasser- und Abwasserzweckverband können die Daten auf der Internetseite des ALFF Süd Saalkreis eingesehen werden: https://alff.sachsen-anhalt.de/alff-sued/flurneuordnung/ Anpassung der Gebühren für die flurbereinigung-saalekreis/fbv-milzauklobikau/ Trink- und Abwasserentsorgung im Verbandsgebiet des Aufgrund des gesetzlichen Auftrages nach dem Flur- WAZV Saalkreis ab dem Veranlagungsjahr 2022 bereinigungsgesetz (FlurbG) werden im vorliegenden Verfahren personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutzgrund-verordnung (DS-GVO) verarbeitet. Ab dem 01.01.2022 werden die Gebühren für die Trink- Die datenschutzrechtlichen Hinweise können im Inter- und Abwasserentsorgung im Verbandsgebiet des WAZV net unter: http://lsaurl.de/alffsueddsgvo eingesehen Saalkreis angepasst. Eine Neukalkulation der Gebühren werden oder sind beim ALFF Süd, Müllnerstraße 59, ist in Zeitabständen zwischen einem und drei Jahren 06667 Weißenfels erhältlich. gesetzlich vorgeschrieben. Anlage 1 In einem ersten Schritt wurden die Nachkalkulationen für die Jahre 2018 bis 2020 erstellt. Die Ergebnisse zeig- Flurbereinigungsverfahren Milzau/Klobikau ten in der Trinkwasserversorgung eine Überdeckung Verf.-Nr. 61-7 MQ 018 und in den einzelnen Sparten der Abwasserentsorgung sowohl Unter- als auch Überdeckungen. Die Ergebnisse Liste der auszuschließenden Flurstücke: wurden in den nachfolgenden Vorauskalkulationen der Jahre 2021 und 2022 bis 2024 berücksichtigt, Überde- Gemarkung Flur Flur- Buchfläche ckungen wurden gebührenmindernd und Unterdeckun- stück gen gebührenerhöhend berücksichtigt. Konkret kann in der Trinkwasserversorgung eine Überdeckung von ca. 1 264 0,0527 ha Klobikau 4,6 Cent/m³ zurückgegeben werden. Umgekehrt musste 7 648 0,0379 ha in der zentralen Abwasserentsorgung eine Unterde- Knapendorf ckung von ca. 10,5 Cent/m³ Abwasser als Ausgleich in 7 649 0,0460 ha den zukünftigen Gebühren berücksichtigt werden. Für Knapendorf das Jahr 2021 bleiben die Gebühren stabil. Das bedeu- 7 651 0,1279 ha tet, dass in der Trinkwasserversorgung seit 2015 und Knapendorf in der zentralen Abwasserentsorgung seit 2016, also 7 660 0,0968 ha über einen Zeitraum von 7 bzw. 6 Jahren zugunsten Knapendorf unserer Anschlussnehmer die Gebühren nicht erhöht 7 662 0,2641 ha Knapendorf werden mussten. In der Sparte Abwasserentsorgung 7 681 0,0221 ha mit vorgeschalteter mechanischer Vorreinigung konnte Knapendorf bei gleicher Grundgebühr die Mengengebühr für 2021 7 682 0,0245 ha sogar von 2,02 €/m³ auf 1,56 €/m³ gesenkt werden. In Knapendorf der Anfang 2022 zu versendenden Jahresverbrauchs- 7 683 0,0317 ha abrechnung 2021 wird das berücksichtigt. Knapendorf 1 82/14 0,2430 ha Bad Lauchstädt Allerdings gehen auch am WAZV Saalkeis die Kostener- 1 82/16 0,2365 ha höhungen trotz der Nutzung von Einsparmöglichkeiten Bad Lauchstädt nicht vorbei. So steigen z.B. die Kosten für die Leistungen 1 302/82 0,3669 ha von Vorlieferanten, Energie, Betriebs- und Hilfsstoffen, Bad Lauchstädt Klärschlammentsorgung und Personalkosten. Die Aus- 1 762 0,3305 ha gaben für Zinsen an Kreditinstitute haben sich entspre- Bad Lauchstädt chend des sehr niedrigen Zinsniveaus hingegen deutlich 1 764 0,2262 ha Bad Lauchstädt reduziert und wirken kostendämpfend. Ein nicht uner- 8 176 0,4761 ha heblicher Teil der Kostensteigerungen sind aber auch Bad Lauchstädt auf die steigenden Abschreibungen zurückzuführen. 9 136 0,3763 ha Diese sind bedingt durch die Investitionstätigkeit sowohl Bad Lauchstädt in der Trinkwasserversorgung als auch in der Abwas- 2 53/7 0,0013 ha serentsorgung. In das Trinkwassernetz musste und Milzau muss auch zukünftig investiert werden, um einerseits 2 714 0,0979 ha den Investitionsstau der letzten Jahrzehnte abzubauen, Milzau 2 715 0,2249 ha andererseits einen solchen nicht wieder aufkommen Milzau zu lassen. Dass dieses Handeln notwendig und richtig 2 716 0,3423 ha ist, zeigt sich in der Entwicklung der Wasserverluste Milzau im Trinkwassernetz. So konnten die Wasserverluste 3,6256 ha des Jahres 2015 von mehr als 24% auf ca. 16% in 2020
WÜRDE/SALZA SPIEGEL 01/22 vom 19.01.2022 Amtliche Mitteilungen 13 gesenkt werden. Nach technischem Regelwerk sind 10% Information des Wasser- und Abwasser- Wasserverluste normal. Sie sehen, wir sind auf dem rich- zweckverbandes Saalkreis tigen Weg, es gibt jedoch hier noch viel zu tun. Natürlich für Betreiber dezentraler Abwasseranlagen müssen diese Investitionen auch bezahlt werden. Ein zur Abfuhr von abflusslosen Sammelgruben Teil refinanziert sich über die Kosteneinsparungen der und zur Schlammentsorgung aus dezentralen Verringerung der Wasserverluste. Ein Teil muss aber Kleinkläranlagen auch über die Gebühren refinanziert werden. Sehr geehrte Anschlussnehmerinnen und Anschluss- Beim Abwasser sieht es ähnlich aus, nur dass hier nicht nehmer, die Sanierung und Erneuerung von Kanälen ansteht, sondern schwerpunktmäßig die erstmalige zentrale ist Ihr Grundstück nicht an der zentralen Abwasse- Abwassererschließung. Schwerpunkte sind dabei die rentsorgung angeschlossen, sind Sie verpflichtet, eine Erweiterungen der Kläranlagen Löbejün und Lands- dezentrale Abwasseranlage in Form einer abflusslosen berg sowie das Ortsnetz in Landsberg (fast 50% der Sammelgrube oder einer Kleinkläranlage zu betreiben. Investitionen der nächsten drei Jahre). Die restlichen Erschließungen in Teutschenthal, Petersberg, Salzatal Zum Betrieb gehört neben den vorgeschriebenen War- und Wettin-Löbejün stehen ebenfalls noch an. Aller- tungen auch die regelmäßige Abfuhr des gesammelten dings wird es auch Ortsteile geben, die zukünftig von Fäkalwassers (abflusslose Sammelgruben) bzw. des der zentralen Abwasserentsorgung freigestellt werden, Fäkalschlamms aus Kleinkläranlagen. Betreiber von da eine Erschließung in diesen Bereichen noch nicht Mehrkammerabsetzgruben und Mehrkammerausfaul- begonnen wurde und weder zeitlich machbar noch gruben sind verpflichtet, aus diesen mindestens einmal finanziell darstellbar ist. jährlich den Fäkalschlamm abfahren zu lassen. Beim Betrieb einer vollbiologischen Kleinkläranlage ist nach Im Ergebnis fallen die Kostensteigerungen in der zen- Bedarf (entsprechend der Anweisungen im Wartungs- tralen Trink- und Abwasserentsorgung von ca. 19% protokoll) abzufahren. gerechnet über einen Zeitraum von 10 bzw. 9 Jahren moderat aus. Die Einkommen haben sich in der gleichen Abzufahrendes Fäkalwasser und zu entsorgender Fä- Zeit deutlich stärker entwickelt. kalschlamm sind dem WAZV Saalkreis anzudienen, um eine ordnungsgemäße Abfuhr und Entsorgung sicher Deutlich höher fallen die Kostensteigerungen für die zu stellen. Während die Reinigung auf den verbandsei- Abfuhren von Fäkalwasser und Fäkalschlamm aus. In genen Kläranlagen erfolgt, wird die Abfuhr vom WAZV dieser Sparte schlagen sich die stark gestiegenen Trans- Saalkreis durch beauftragte Dritte organisiert. portkosten, die Kosten für die Schlammentsorgung und die Behandlung auf den Kläranlagen überdurchschnitt- Der WAZV Saalkreis hat diese Abfuhrleistungen von lich nieder. Diese Aufgaben werden überwiegend durch Fäkalwasser aus abflusslosen Sammelgruben und von öffentliche Ausschreibungen an private Dritte verge- Schlamm aus Kleinkläranlagen neu ausgeschrieben und ben und können kurzfristig kaum beeinflusst werden. wie folgt vergeben: Gleichwohl liegt der WAZV Saalkeis mit seinen ab 2022 geltenden Gebühren im Durchschnittsbereich anderer Ab dem 01.02.2022 werden zur Erhöhung der Abfuhr- vergleichbarer Flächenversorger. leistung für das Verbandsgebiet die beiden Abfuhrbe- reiche „Ost“ und „West“ gebildet. In der nachfolgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht zu den Gebührenänderungen. Für den Abfuhrbereich „Ost“ ist fortan die Fa. Rakowski Dienstleistungen GmbH, Südstraße 6, 06420 Könnern Gebühr bis einschließlich 2021 ab 2022 vom WAZV Saalkreis beauftragt. Sie erreichen die Fa. Grundgebühr je Mengengebühr Grundgebühr Mengengebühr Monat für den in €/m³ je Monat für in €/m³ Rakowski von Montag – Freitag von 7.00 – 12.00 Uhr und Zähler Q34 Frischwasser den Zähler Q34 Frischwasser Trinkwasserversorgung * 12 € 1,25 €/m³ 14 € 1,36 €/m³ von 13.00 - 15.30 Uhr über folgende Kontakte: Zentrale Abwasserentsorgung Zentrale Abwasserentsorgung 14 € 14 € 2,81 €/m³ 1,56 €/m³ 17 € 17 € 3,26 €/m³ 1,32 €/m³ Tel.: 034691 21096; E-Mail: info@rakowski-dienstleistungen. mit mechanischer Vorreinigung de. Überlauf Kleinkläranlagen in - 2,19 €/m³ - 2,46 €/m³ Niederschlagswasserkanal Abfuhr abflussloser Sammelgruben - 18,70 €/m³ - 28,01 €/m³ Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website: Gebühr in €/m³ abgefahrener Gebühr in €/m³ abgefahrener www.rakowski-dienstleistungen.de Schlamm Schlamm Fäkalschlammabfuhr - 40,46 €/m³ - 74,81 €/m³ Gebühr in € je m² vollversiegelter Fläche Gebühr in € je m² vollversiegelter Fläche Zum Abfuhrbereich „Ost“ gehören die Gebiete: Niederschlagswassergebühr 0,67 €/m² 0,92 €/m² - Landsberg * netto zuzüglich 7% MwSt - Petersberg Die Änderungssatzungen wurden in den Amtsblät- tern des Landkreises Saalekreis Nr. 51 am 02.11.2021 - Stadt Südliches Anhalt und Nr. 56 am 06.12.2021 veröffentlicht. Lesefassun- gen der jeweiligen Satzungen sind auf der Website - Stadt Wettin Löbejün mit folgenden Ortsteilen Wies- des WAZV Saalkreis eingestellt. kau, Kösseln, Löbejün, Merbitz, Nauendorf, Plötz, Pries- ter, Schlettau
14 WÜRDE/SALZA SPIEGEL 01/22 vom 19.01.2022 Nichtamtliche Mitteilungen Für den Abfuhrbereich „West“ ist fortan die Fa. RE- MONDIS Mitteldeutschland GmbH, Berliner Straße NICHTAMTLICHER TEIL 161, 06258 Schkopau zuständig. Sie erreichen die Fa. REMONDIS von Montag – Freitag von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr über folgende Kontakte: Tel.: 0345 7757890, Fax: 0345 77578929; E-Mail: dispo- GEMEINDE TEUTSCHENTHAL schkopau@remondis.de. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website: Abschied von Frau Ilse Schönig www.remondis-entsorgung.de Zum Abfuhrbereich „West“ gehören die Gebiete: - Bad Lauchstädt, OT Delitz am Berge - Lutherstadt Eisleben, OT Hedersleben, Oberrißdorf - Salzatal - Schkopau, OT Hohenweiden, Röpzig, Rockendorf, Rattmannsdorf Geboren am 20. Oktober 1923 war Frau Ilse Schönig nicht nur das älteste Mitglied der Volkssolidaritätsorts- - Seegebiet Mansfelder Land, OT Dederstedt, Elbitz, gruppe Zscherben, sondern auch die älteste Einwohne- Neehausen, Volkmaritz rin Zscherbens. Nun schloss sie am 16. Dezember 2021 im gesegneten Alter von 98 Jahren ihre Augen für immer. - Teutschenthal Gesellschaftlich engagiert war die gelernte Schneider- meisterin schon seit DDR-Zeiten. Bereits in den 60er Jah- - Wettin Löbejün mit folgenden Ortsteilen Brachwitz, ren leitete sie einen Handarbeitszirkel, an welchem nicht Deutleben, Dobis, Döblitz, Dößel, Friedrichsschwerz, nur Frauen des Ortes, sondern auch Kinder teilnahmen. Gimritz, Görbitz, Lettewitz, Mücheln, Neutz, Wettin, Man traf sich wöchentlich im ehemaligen Rittersaal und Zaschwitz es gab immer etwas Neues zu erlernen bei ihr. Bitte vereinbaren Sie entsprechend der Gebietsein- Seit 1976 war sie Mitglied in der Volkssolidaritätsorts- teilung rechtzeitig mit der für Ihr Gebiet beauftragten gruppe Zscherben und dort zunächst als Kassiererin Firma einen Abfuhrtermin. Die Abfuhrtermine können tätig. 1995 wurde sie zur Vorsitzenden der Volkssoli- nur direkt beim Abfuhrunternehmen, nicht beim WAZV daritätsortsgruppe gewählt und übte dieses Amt bis Saalkreis vereinbart werden. 2010 aus, ehe sie den Staffelstab an ihre Nachfolgerin übergab, was ihr bis zum Schluss nicht ganz leicht fiel. Die Entsorgungsnachweise werden von den beauftrag- ten Firmen gegenüber dem WAZV Saalkreis erbracht. In ihrer Zeit als Vorsitzende organisierte sie zahlreiche Ihr WAZV Saalkreis Veranstaltungen, Tagesfahrten und sogar Kurzreisen für die Senioren. Auch das immer noch beliebte Treffen zum Kaffeetrinken fand regelmäßig statt und wurde schon immer gern angenommen. Viele Jahre war sie auch Mitglied im Volkssolidaritätskreisverband und vertrat dort die Interessen der Mitglieder. Frau Schönig war auch lange Zeit im Gemeinderat der Gemeinde Zscherben tätig. Auch hier war sie sehr en- gagiert und an der Organisation von Feierlichkeiten, wie der 1000-Jahrfeier oder Dorffesten beteiligt. Ihre Meinung war immer gefragt und anerkannt. Selbst bis ins hohe Alter war sie sehr interessiert am Geschehen in ihrer Volkssolidaritätsortsgruppe und bestrebt, immer auf dem Laufenden gehalten zu wer- den. Den Werdegang der Volkssolidaritätsortsgruppe Zscherben schrieb sie bis vor Kurzem in einer Chronik nieder. Bis zum Schluss fand man sie stets mit einer Handarbeit beschäftigt vor. Die Volkssolidaritätsortsgruppe Zscherben nimmt Ab- schied von ihrer ehemaligen Vorsitzenden und der Ort- schaftsrat Zscherben von seiner ältesten Einwohnerin, die sich viele Jahrzehnte gesellschaftlich sehr engagierte
WÜRDE/SALZA SPIEGEL 01/22 vom 19.01.2022 Nichtamtliche Mitteilungen 15 und das kulturelle Leben in unserer Ortschaft maß- geblich mitgestaltete. Wir werden ihr stets ein ehrendes Andenken be- wahren. Tilo Eigendorf Christoph Michalski Iris Vogt Bürgermeister Ortsbürgermeister Vorsitzende der Volks- solidaritäts ortsgrup- pe Zscherben Foto: Canva Verabschiedung in den Ruhestand Im Dezember konnten vom Bürgermeister Tilo Ei- Gemeinde Teutschenthal wird noch gendorf gleich 3 Erzieherinnen in den Ruhestand fahrradfreundlicher verabschiedet werden: Der Gemeinderat der Gemeinde Teutschenthal hat am 7. Dezember 2021 einstimmig beschlossen, die Mit- Frau Bettina Graneis aus der Kita „Sonnenblume“ gliedschaft der Gemeinde in der Arbeitsgemeinschaft in der OS Holleben, Fahrradfreundliche Kommunen Sachsen-Anhalt (AGFK LSA) zu beantragen. Damit werden Bürger:innen noch mehr motiviert das Fahrrad im Alltag und in der Freizeit zu nutzen. Die Mitgliedschaft fördert die nachhaltige Unterstüt- zung des Fahrradtourismus in der Gemeinde. Weiter- führende Information hierzu finden Sie unter https:// www.agfk-sachsenanhalt.de/ Historische Ortsansicht No. 95 Ortschaft Steuden, Ortsteil Etzdorf, Mehrbild-An- sichtskarte vom Rittergut, gel. 1935 Foto: Kita Holleben Frau Iris Voigt aus der Kita „Gestiefelter Kater“ in der OS Zscherben und Das Etzdorfer Rittergut ist eine offene, rechteckige Ho- fanlage, die durch verschiedene Bauten und Scheunen - vorwiegend aus dem späten 19. / frühen 20. Jahrhun- dert - umschlossen ist. Westlich des Guts schließt sich ein Park mit Teich und Grotte an. Foto: Kita Zscherben Das 1906 erbaute Hauptgebäude mit Jugendstilfassade Frau Cornelia Müller aus der Kita „Buratino“ in der ist an ein barockes Gutshaus aus dem Jahr 1747 ange- OS Teutschenthal. fügt. Wir wünschen alles Gute für den Ruhestand. Der Ort Etzdorf wurde im letzten Viertel des 9. Jahrhun- derts im Hersfelder Zehntverzeichnis als Erhardesdorpf
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