AMTSBLATT Markt Roßtal - Markt Roßtal
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
12 AMTSBLATT Markt Roßtal 28.09.- 18.10.2022 AMTLICHE VERÖFFENTLICHUNGEN Dienstag, 11.10.2022 Öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates 2022
Amtliche Mitteilungen Öffnungszeiten des Rathauses, der VHS, Öffentliche Sitzung des der SMS und der Bücherei Roßtal Marktgemeinderates Bitte beachten Sie, dass die aktuellen Öffnungs- Am Dienstag, den 11.10.2022, ist um 19:00 Uhr zeiten aufgrund der Infektionsschutzmaßnahmen- im Sitzungssaal des Rathauses Roßtal eine Sitzung verordnung von den Angaben abweichen können. des Marktgemeinderates geplant. Rathaus des Marktes Roßtal Eine Tagesordnung sowie der Tagungsort standen Marktplatz 1 - Tel.: 09127/9010-0 bei Redaktionsschluss noch nicht fest. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Vor Eintritt in die Tagesordnung haben Bürgerinnen Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr und Bürger des Marktes Roßtal Gelegenheit, Fragen Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr und Anregungen von allgemeinem Interesse an den Marktgemeinderat zu richten. Bücherei des Marktes Roßtal Schulstr. 36 - Tel.: 09127/9047157 Dafür steht eine Viertelstunde Zeit zur Verfügung. Öffnungszeiten: Die Redezeit beträgt höchstens drei Minuten. Montag 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:30 Uhr Soweit die Sitzung stattfindet, wird die Tagesord- Mittwoch 14:00 - 16:30 Uhr nung sowie der Tagungsort auf der Internetseite Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr des Marktes www.rosstal.de und im Schaukasten Freitag 10:00 - 12:00 Uhr an der Ostseite des Rathauses bekannt gemacht. Volkshochschule des Marktes Roßtal Rathausgasse 2 - Tel.: 09127/9010-770 Telefonische Bauberatung Öffnungszeiten Roßtal: Mo., Di., Mi., 10:00 - 12:00 Uhr Bei Fragen zu Bauvorhaben können Sie sich Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr Freitag geschlossen jeden Donnerstag vhs-Geschäftsst. Oberasbach – Tel.: 0911/96 91 148 von 8:00 - 12:00 Uhr und von 15:00 - 18:00 Uhr Sing- und Musikschule südl. Landkreis Fürth Rathausgasse 2 - Tel.: 09127/9010-336 an die telefonische Bauberatung wenden. Öffnungszeiten: Montag - Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr Bei dringlichen und objektiv unaufschiebbaren An- und 14:00 - 16:00 Uhr gelegenheiten nehmen Sie bitte vor einem Anruf per Freitag geschlossen E-Mail an bauverwaltung@rathaus.rosstal.de mit Das Büro der Sing- und Musikschule bleibt während uns Kontakt auf. der bayerischen Schulferien geschlossen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. Markt Roßtal Rentenberatung für Versicherte der Bauamt Deutschen Rentenversicherung Bund und der Landesversicherungsanstalten Homepage des Marktes Roßtal Auch in Ihrer Nähe: Beratung - Kontenklärung - Rentenanträge durch den ehrenamtlichen Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund Für den gesamten Landkreis Fürth/Bayern: Alle Informationen finden Sie auch auf unserer Mario Jahn, Tannenstr. 9, 90556 Seukendorf Homepage www.rosstal.de. Terminabsprache bitte unter Tel.: 0170-3266436 554 Amtsblatt des Marktes Roßtal
Amtliche Mitteilungen Bereitschaftsdienst für Wasserschäden Informationen aus der Bauverwaltung Bei Wasserschäden sind die folgenden Bereit- Die nächste öffentliche Sitzung des Bau- und Um- schaftsdienste eingerichtet: weltausschusses findet am Di., 25.10.2022 statt. • für den Markt Roßtal Tel.: 09127 / 57145 Zu behandelnde vollständige Baugesuche usw. sind bis spätestens • für den Bereich des Wasserzweckverbandes Tel.: 09127 / 95250 Di., 04. Oktober 2022 um 12:00 Uhr einzureichen. Notariats-Sprechstunde Diese Frist gilt nicht für geplante Bauvorhaben, die Die nächste Notariatssprechstunde im Alten Rat- 1. den Festsetzungen eines Bebauungsplans in haus, Rathausgasse 2, Zi. 03 / EG, findet statt allen Punkten entsprechen, am 2. dem Freistellungsverfahren gemäß Art. 58 der Mittwoch, 05. Oktober 2022 Bayer. Bauordnung unterliegen und / oder von 14:00 - 17:00 Uhr. 3. im unverplanten Innenbereich liegen. Um telefonische Voranmeldung unter Tel.: 09103 / 1027 wird gebeten. Straßensperrungen wegen des Roßtaler Erntedanklaufs Telefonische Erreichbarkeit des Ordnungs-/ Standesamtes und der Sozialabteilung Anlässlich des Roßtaler Erntedanklaufs Bitte beachten Sie, dass das Ordnungs-/Standes- am 02.Oktober 2022 amt und die Sozialabteilung (Frau Drechsel, Frau Dinnebier, Frau Spieß) telefonisch nur zu den Öff- werden die Buchschwabacher Straße ab dem nungszeiten des Rathauses erreichbar sind. Ortsende, die Gemeindeverbindungsstraße Roßtal - Trettendorf und ein Teil der Trettendorfer Hauptstraße Die Öffnungszeiten sind: während der einzelnen Läufe Montag bis Freitag 08:00 – 12:00 Uhr Dienstag 14:00 – 16:00 Uhr - im Zeitraum von ca. 09.30 Uhr bis ca. 13.30 Uhr - Donnerstag 15:00 – 18:00 Uhr für den Verkehr vollständig gesperrt. Sozialpsychiatrischer Dienst Fürth Nähere Information zur Veranstaltung und den Streckenverläufen finden Sie auf: Der Sozialpsychiatrische Dienst Fürth (Stadt und http://www.erntedanklauf.de/ Landkreis) bietet in Zusammenarbeit mit dem Markt Roßtal, dem Evang.-Luth. und dem Kath. Pfarramt Wir danken für Ihr Verständnis. Sprechstunden in Roßtal im Alten Rathaus an. Um telefonische Anmeldung unter u.g. Telefonnum- Gender-Hinweis mer wird gebeten. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Per- Sozialpsychiatrischer Dienst sonenbezeichnungen und personenbezogenen Hilfe für Menschen in Krisen und mit psychischen Hauptwörtern im Amtsblatt meist ausschließlich Belastungen die männliche Form verwendet. Frankenstraße 12 90762 Fürth Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleich- Tel.: 0911/975 66 70 behandlung grundsätzlich für alle Geschlechter info@sozialpsychiatrischer-dienst-fuerth.de (m/w/d). Die verkürzte Sprachform hat nur redak- tionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung. Nr. 12 / 2022 555
Amtliche Mitteilungen Fachgerecht entsorgt zum Schutz der • Dispersionsfarben, wasserlösliche Acrylfarben Umwelt – Die mobile Sondermüllsammlung Die Farben enthalten als Lösemittel lediglich Wasser. Im eingetrockneten Zustand dürfen Abfälle, die gesundheits- und umweltgefährdend sie daher über den Restmüll (in einem dichten sind, können bei der mobilen Sondermüllsammlung Behältnis) entsorgt werden. Dispersionsfarb- abgegeben werden. Angenommen werden aus- reste (flüssig und fest) werden auch bei den schließlich Sonderabfälle, die nach Art und Menge Wertstoffhöfen gegen Gebühr angenommen. haushaltsüblich sind. • Elektrogeräte, Leuchtstoffröhren/-lampen und Von der Annahme ausgeschlossen sind gefährliche Energiesparlampen Abfälle aus dem Gewerbe, aus der Industrie sowie Diese können beim Händler oder bei den Wert- aus der Landwirtschaft. Diese Sonderabfälle sind stoffhöfen abgegeben werden (gebührenfrei). ausschließlich über Fachfirmen/Rückgabe beim Hersteller zu entsorgen. Auskunft hierzu erteilt die • Altöl/Motorenöl Firma Lissi Gebhardt, die in Nürnberg eine Sonder- Händler sind verpflichtet, das Altöl zurückzu- abfallzwischenlagersammelstelle unterhält, unter nehmen und zu entsorgen. Kleinmengen (bis 0911-701009-30. maximal fünf Liter) werden gegen Gebühr beim Wertstoffhof angenommen. Was zählt zum haushaltsüblichen Sondermüll und wird daher angenommen? • Pflanzenfette und -öle Diese können kostenlos beim Wertstoffhof Beispielsweise sind das: abgegeben werden. • Putz-, Wasch- und Desinfektionsmittel Termine in und rund um Roßtal: • Pflanzenschutz- und Düngemittel aus der Gartennutzung 11.10.2022 - Zirndorf • Schädlingsbekämpfungsmittel aus der 14:30 - 17:30 Uhr Gartennutzung Parkplatz hinterm Schulsport- Platz • Holzschutzmittel, -beizen, -lacke (Zufahrt nur über Mühlstraße möglich, • Frostschutzmittel Standort des Bierzeltes zur Kirchweih) • Kleinmengen Treibstoffe 12.10.2022 - Ammerndorf • Chemikalien aus dem Hobbybereich 14:30 Uhr - 17:30 Uhr • Nagellackentferner, Lösemittel, Aceton Am Feuerwehrhaus • Dichtungsmassen • Klebe-, Imprägnierungs-, Behandlungs- und 13.10.2022 - Oberasbach Pflegemittel für Metall, Holz, Leder etc. 14:30 - 17:30 Uhr Parkplatz Ortszentrum Am Rathaus • Lacke und Farben (mit Ausnahme von was- (geänderter Standort) serlöslichen Farben) • Feuerlöscher 17.10.2022 - Stein Festplatz neben "Kristall Palm Beach" Die Abfälle sind in geschlossenen Behältnissen 14:30 Uhr bis 17:30 Uhr (möglichst in Originalverpackung) abzugeben. Bitte beachten Sie: Sondermüll darf nur direkt dem Fach- 18.10.2022 - Cadolzburg personal übergeben werden! 14:30 - 17:30 Uhr Am Höhbuck Was ist kein Sondermüll und wird daher nicht angenommen? 24.10.2022 - Roßtal 14:30 - 17:30 Uhr • Altmedikamente Parkplatz Mittelschule Diese sind über den Restmüll zu entsorgen, da keine Schadstoffe enthalten sind. Am bes- 25.10.2022 - Veitsbronn ten geben Sie diese Abfälle zuunterst in die Parkplatz Veitsbad Mülltonne (in einem Müllbeutel vermischt mit 14:30 Uhr bis 17:30 Uhr sonstigem Restmüll). 556 Amtsblatt des Marktes Roßtal
Amtliche Mitteilungen Annahme von Gartenabfällen Es wird wie gehabt zweimal im Jahr (Frühjahr & Herbst) jeweils 2 Wochen lang möglich sein, seine Diesen Herbst wird auf dem Gelände des gemeindli- privaten Gartenabfälle an einer Sammelstelle am chen Bauhofs (Ostringstraße 5) wieder ein Sammel- Roßtaler Bauhof abzugeben. container für Gartenabfälle aufgestellt. Wie bereits erprobt findet die Abgabe unter Aufsicht Gartenabfälle können dort der Mitarbeiter des Bauhofes statt. Dies bringt zwar bedauerlicherweise einen erheblichen personellen von Sa., 08.10.2022 - bis Sa., 22.10.2022 Mehraufwand mit sich, allerdings kann nur so si- zu folgenden Zeiten entsorgt werden: chergestellt werden, dass die Vorschriften eingehal- ten werden. Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr Nichtsdestotrotz wird der Markt Roßtal keine An- nahmegebühren für die Gartenabfälle verlangen. Samstag Allerdings wird es eine alternative Möglichkeit als von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr Zeichen der Wertschätzung des Angebots in Form von Spenden an die Bürgerstiftung Roßtal geben. Außerhalb dieser Zeiten darf nicht angeliefert wer- den. Ablieferungen außerhalb dieser Zeiten werden Über die Bürgerstiftung werden soziale, kulturelle zur Anzeige gebracht. oder humanitäre Projekte in unserer Gemeinde un- terstützt. Den freiwilligen Spender sei bereits jetzt Folgende weitere Vorschriften müssen bei der Ab- ein großes Dankeschön ausgesprochen. gabe des Grünguts zwingend beachtet werden: Entsorgt werden dürfen Laub, Rasenschnitt sowie der Schnitt von Hecken und Bäumen (alles bis max. 100 kg), allerdings keine Baumstämme. Keinesfalls entsorgt werden dürfen Restmüll o.ä. sowie nicht GEMEINSAM kompostierbare Materialien. Auch die gewerbliche MEHR „ Entsorgung von Grünabfällen ist ausdrücklich ver- ERREICHEN boten. Während des restlichen Jahres können Gartenabfäl- le (bis 100 kg) im Wertstoffhof Zirndorf-Leichendorf Werden Sie Stifter, (Tel.: 0911/695068) kostenfrei abgegeben werden. wenn... Hervorzuheben ist jedoch, dass die Entscheidung für das erneute kommunale Angebot keine Selbst- …Ihnen das Roßtaler Gemeinwohl verständlichkeit ist. Zum einen, da der Landkreis für GEMEINSAM am Herzen liegt… die Entsorgung von Grüngut mit den beiden Wert- MEHR „ stoffhöfen in Langenzenn-Horbach und Zirndorf- ERREICHEN …Sie von sozialer Arbeit überzeugt sind… Leichendorf eigentlich bereits zwei feste Anlaufstel- len hat, die primär genutzt werden sollten. …Sie ein persönliches Zeichen für Zum anderen, da die Entsorgung der Gartenabfäl- Werden Roßtaler SieRoßtalern helfen Stifter,setzen möchten… le an der Annahmestelle am Roßtaler Bauhof in der Vergangenheit leider nicht immer regelkon- wenn... …Sie sich für den Markt Roßtal form erfolgte. So wurden neben unerlaubten, das gartenübliche Abfallaufkommen zum Teil deutlich engagieren möchten! …Ihnen das Roßtaler Gemeinwohl übersteigenden, Mengen auch mehrfach Störstoffe am Herzen liegt… gemeinsam mit den Grünabfällen illegal entsorgt. Die Verunreinigung der Gartenabfälle mit Kanistern, Rasenmähern usw. führte zu höheren Entsorgungs- …Sie vonInformieren Sie sich! sozialer Arbeit überzeugt sind… „ kosten und schließlich der Überlegung, die Annah- …Sie ein persönliches Zeichen für me von Gartenabfällen in der Gemeinde generell zu Roßtaler helfen Roßtalern setzen möchten… Markt Roßtal • Marktplatz 1 • 90574 Roßtal überdenken. Markt Roßtal •• Marktplatz 1 • 90574 Roßtal Tel.: 09127 / 9010-224 buergerstiftung@rathaus.rosstal.de Tel.: 09127 / 9010-31 • markt@rathaus.rosstal.de …Sie sich für den Markt Roßtal engagieren möchten! Nr. 12 / 2022 557 Informieren Sie sich! „
Amtliche Mitteilungen Herbst- Seniorenwanderung Hydrantenspülung durch die Freiwillige Feuerwehren Einladung zur Seniorenwanderung im Herbst mit Ida Schröder und Ihrer Seniorenreferentin Gisela Im Kernort Roßtal Sommerschuh! werden Hydrantenkontrollen durchgeführt am Am Montag, den 10.10.2022 treffen wir uns in Tret- Sonntag, 09.10.2022 tendorf um 13.00 Uhr. vormittags 08.00 - 11.00 Uhr im Gebiet nördlich der Bahnlinie Anschließend Abmarsch durch den Trettendorfer Grund nach Buchschwabach. Wir besichtigen dort und am die Kirche und bekommen eine Führung von Elfriede Heinrich. Sonntag, 16.10.2022 vormittags 08.00 - 11.00 Uhr Nach der Führung treffen wir uns zu einem gesel- im Gebiet südlich der Bahnlinie ligen Beisammensein im Gasthaus Keller in Buch- schwabach. Wir freuen uns auf eine große Wandergruppe und wer nicht wandern kann, darf gerne mit dem Auto nach Buchschwabach kommen! In den Ortsteilen Raitersaich und Clarsbach werden Hydrantenkontrollen durchgeführt am Ihre Seniorenreferentin Gisela Sommerschuh Sonntag, 09.10.2022 vormittags 08.00 - 10.00 Uhr und am Jagdgenossenschaft Weitersdorf Sonntag, 13.11.2022 vormittags 08.00 - 10.00 Uhr Einladung zur Jahreshauptversammlung am Mittwoch, den 12. Oktober 2022 Im Ortsteil Oedenreuth um 19:00 Uhr im Gasthaus Wolf, Oedenreuth werden Hydrantenkontrollen durchgeführt am Sonntag, 06.11.2022 Tagesordnung: vormittags 08.30 - 10.30 Uhr 1. Begrüßung 2. Bericht des Schriftführers für die Jahre 2019/2020, 2020/2021 und 2021/2022 3. Bericht des Kassiers für die Jahre Für alle o.g. Termine gilt: 2019/2020, 2020/2021 und 2021/2022 Unterlassen Sie bitte in dieser Zeit die 4. Entlastung des Kassiers und des Vorstandes Benutzung Ihrer Wasch-/Spülmaschine! für die Jahre 2019/2020, 2020/2021 und 2021/2022 Achten Sie ferner bitte darauf, dass das 5. Neuwahl der Vorstandschaft Wasser aus dem öffentlichen Leitungs- 6. Sonstiges, Wünsche und Anträge netz vor dem Verbrauch klar und sauber 7. Schließen der Versammlung ist! Jagdvorsteher Harald Beck 558 Amtsblatt des Marktes Roßtal
Amtliche Mitteilungen ADFC-Fahrradklima-Test 2022 Der ADFC-Fahrradklima-Test fragt in 27 gleichblei- benden Fragen, die Fahrradfreundlichkeit vor Ort ab. Ist Roßtal schon ein Fahrradparadies? Jetzt beim ADFC-Fahrradklima-Test 2022 abstim- Dazu kommen dieses Jahr fünf Zusatzfragen, die men! besonders auf die Bedürfnisse von kleineren Orten im ländlichen Raum abzielen. Radfahren im ländli- chen Raum. Dabei geht es darum, ob zentrale Ziele wie Schu- len, Einkaufsmöglichkeiten oder Arbeitsstätten mit dem Fahrrad gut erreichbar sind, wie sicher sich die Wege in die Nachbarorte anfühlen, ob für Pendlerin- nen und Pendler Fahrradparkplätze an Bahnhöfen vorhanden sind und um die eigenständige Mobilität von Kindern und Jugendlichen. Förderung durch Bundesverkehrsministerium Der ADFC-Fahrradklima-Test findet bereits zum zehnten Mal statt und ist die größte Befragung zum Radfahrklima weltweit. Die Förderung erfolgt durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Die Ergebnisse werden im Frühjahr 2023 vorgestellt. Ab sofort können Radfahrerinnen und Radfahrer wie- der das Fahrradklima vor ihrer Haustür bewerten. Kontakt: Radverkehrsbeauftragte des Marktes Roßtal Dabei wird dieses Mal ein besonderer Fokus auf den Katharina Betz ländlichen Raum gelegt, denn dort gibt es viel Po- betz@rathaus.rosstal.de tential für den Radverkehr und einen hohen Nach- 09127/ 9010-342 holbedarf beim Infrastrukturausbau. Erster Bürgermeister Rainer Gegner ruft die Bürge- Aufruf an alle Hobbyfotografen rinnen und Bürger auf, bis Ende November zahlreich an der Abstimmung teilzunehmen. Seit einigen Jahren schon zieren regelmäßig gelunge- ne Motive aus unserem Markt und seinen Ortsteilen „Wir wollen einen nachhaltigen und klimafreund- das Cover des Amtsblattes. Möglich war dies durch lichen Straßenverkehr, von dem alle Roßtaler Ein- all diejenigen, die uns ihre schönen Fotos freundli- wohner und Einwohnerinnen des Marktes Roßtal cherweise für das Cover zur Verfügung gestellt ha- profitieren", betont Rainer Gegner. ben. Wir möchten uns an dieser Stelle herzlich dafür "Dabei setzen wir auch auf das Fahrrad und ha- bedanken und uns auch an all jene richten, deren Fo- ben bereits neue Anlehnbügel, eine Reparatursta- tos bisher nicht zum Zug gekommen sind. Dies hat tion sowie einen Radweg zwischen dem Landkreis verschiedenste Gründe, zumeist aber liegt es in der Ansbach und dem Landkreis Fürth umgesetzt. Um für den Druck nicht ausreichenden Bildqualität. weitere Maßnahmen anzustoßen, brauchen wir die Rückmeldung der Bürgerinnen und Bürger, denn sie Gerne dürfen Sie uns aber ab sofort wieder mit neu- wissen am besten, was sie brauchen, um im All- en Fotos an redaktion@amtsblatt-rosstal.de über- tag mehr mit dem Rad unterwegs zu sein. Wir bit- raschen, wir freuen uns auf frisches Bildmaterial! ten daher alle Einwohnerinnen und Einwohner von Roßtal, sich ein paar Minuten für die Befragung auf Bitte folgende Vorgaben beachten: www.fahrradklima-test.de zu nehmen.“ • Querformat • mind. 300 dpi Auflösung (Handyfotos mit HDR- Zufriedenheits-Index der Radfahrenden Einstellung) 2020 bewerteten knapp 230.000 Radfahrerinnen • keine Personen auf dem Foto und Radfahrer die Fahrradfreundlichkeit in über • unbearbeitet (keine Fotomontagen o.ä.) 1.000 Städten und Gemeinden. Roßtal wurde dabei mit der Schulnote 3,7 bewertet. Herzlichen Dank im voraus von der Redaktion! Nr. 12 / 2022 559
Amtliche Mitteilungen Bauverwaltung, Immissionsschutz, Denkmalschutz Landratsamt Fürth . Postfach 1407 . 90507 Zirndorf Ihr Zeichen / Ihre Nachricht vom Telefon Ansprechpartner / Zi.Nr. / 0911-9773-1539 Hr. Schraudner / 3.06 Unser Zeichen Telefax E-Mail Datum 0911-9773-1525 immissionsschutz@lra-fue.bayern.de 25.08.2022 Vollzug des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV); Erlass einer Allgemeinverfügung zur befristeten Wiederinbetriebnahme von älteren Holzfeuerungsanlagen nach der 1. BImSchV aufgrund der Gasmangellage Das Landratsamt Fürth erlässt folgende Allgemeinverfügung: I. Gemäß §§ 25 und 26 der 1. BImSchV außer Betrieb genommene Holzfeuerungsanlagen der 1. BImSchV, die noch nicht abgebaut wurden und für die der Betreiber ein Formular zum Vorhalten für den Notbetrieb beim zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornstein- feger eingereicht hat, dürfen vorübergehend wieder in Betrieb genommen werden. II. Durch die Wiederinbetriebnahme der Holzfeuerung muss der Betrieb einer vorhandenen Gasheizung ganz oder teilweise ersetzt werden. III. Mit dem Betrieb der Feuerungsanlage darf erst begonnen werden, wenn der Betreiber die Aufnahme des Betriebs unter Vorlage des Formulars „Merkblatt und Erklärung zur Stillle- gung einer Einzelraumfeuerungsanlage für feste Brennstoffe“ oder des Formulars „Merk- blatt und Erklärung zur Stilllegung einer zentralen Heizungsanlage für feste Brennstoffe“ beim Landratsamt Fürth angezeigt hat. Mit der Anzeige ist zu bestätigen, dass die Feue- rungsanlage lediglich stillgelegt, jedoch noch nicht abgebaut wurde. Der Betreiber hat den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger über die Betriebsaufnahme zu un- terrichten. IV. Diese Allgemeinverfügung tritt am 08.09.2022 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 07.09.2023 außer Kraft. Informationen zum Datenschutz gem. Art. 13 DSGVO finden Sie unter: www.landkreis-fuerth.de/datenschutzinfo Dienstgebäude Öffnungszeiten Bus & Bahn Kontakt Vermittlung Bankverbindung Im Pinderpark 2 MO-DO 08:00-16:00 Uhr Bus Telefon: 0911-9773-0 Sparkasse Fürth 90513 Zirndorf FR 08:00-12:30 Uhr 70/72 Landratsamt Telefax: 0911-9773-1113 IBAN: DE11762500000190050005 112/152/154 Banderbacher Str. poststelle@lra-fue.bayern.de BIC Code: BYLADEM1SFU und nach Vereinbarung www.landkreis-fuerth.de Postbank Nürnberg MO-DO 07:00-18:00 Uhr Bahn IBAN: DE14760100850006852858 R11 Zirndorf Bahnhof BIC Code: PBNKDEFF 560 Amtsblatt des Marktes Roßtal
Amtliche Mitteilungen Hinweise: 1. Gemäß Art. 41 Abs. 4 Satz 1 BayVwVfG ist nur der verfügende Teil einer Allgemeinverfügung öffentlich bekannt zu machen. Die Allgemeinverfügung liegt mit Begründung und Rechts- behelfsbelehrung im Aushang des Landratsamt Fürth, Dienststelle Zirndorf, im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf sowie im Aushang des Landratsamt Fürth, Dienststelle Fürth, Stresemannplatz 11, 90763 Fürth zur Einsicht aus. Sie kann während der allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden (Art. 41 Abs. 4 Satz 2 BayVwVfG). 2. Ab dem Außerkrafttreten der Allgemeinverfügung (mit Ablauf des 07.09.2023), können die be- treffenden Feuerungsanlagen wieder nur im Notbetrieb genutzt werden. Eine regelmäßige Nutzung der Feuerungsanlagen ist dann nicht mehr möglich. 3. Die Anzeige nach Ziffer III. durch den Anlagenbetreiber kann sowohl vor als auch nach Inkraft- treten dieser Allgemeinverfügung erfolgen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach in 91522 Ansbach Postfachanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, 91522 Ansbach, Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen. Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig. Zirndorf, den 25.08.2022 Landratsamt Fürth Sommerhäuser Oberregierungsrat Nr. 12 / 2022 561
Amtliche Mitteilungen LANDESINNUNGSVERBAND FÜR DAS BAYERISCHE KAMINKEHRERHANDWERK - ABTEILUNG TECHNIK – Merkblatt und Erklärung zur Stilllegung einer Einzelraumfeuerungsanlage für feste Brennstoffe Gemäß der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung – 1. BImSchV sind Einzelraumfeuerungsanlagen, die die Einhaltung der in § 26 Abs. 1 genannten Grenzwerte nicht nachweisen können, außer Betrieb zu nehmen. Der Zeitpunkt der Nachrüstung oder Außerbetriebnahme ist an Ihrer Einzelraumfeuerungsanlage bereits verstrichen. Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht gehen von einer nicht mehr betrieben Einzelraumfeuerungsanlage keine nennenswerten Gefahren oder Belastungen für die Umwelt hervor. Mit der Unterzeichnung der Erklärung zur Stilllegung einer Einzelraumfeuerungsanlage erklären Sie bindend, dass Sie die Sorge tragen, dass Ihre Einzelraumfeuerungsanlage nicht mehr betrieben wird. Zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen und sicheren Betriebes der Feuerungsanlage für feste Brennstoffe für sogenannte Notfälle sind folgende Punkte zu berücksichtigen: 1. Ihre Feuerstätte für feste Brennstoffe wird nur für Notfälle (z.B. Katastrophenfall) vorgehalten. Dies bedeutet, dass die Feuerungsanlage nur im vorgenannten Ausnahmefall betrieben wird. 2. Beim Notbetrieb muss der Betreiber der betriebsbereiten Feuerungsanlage, die/den bevollmächtigte/n Bezirksschornsteinfeger/in umgehend informieren. 3. Der Notbetrieb der Feuerstätte darf nur mit zugelassenen und geeigneten Brennstoffen nach Herstellerangaben der Feuerstätte und gemäß der 1. BImSchV erfolgen. 4. Die jährliche Überprüfung der Abgasanlage durch einen zugelassenen Schornsteinfegerbetrieb nach Nr. 1.10 der Kehr- und Überprüfungsordnung ihrer Abgasanlage bleibt erhalten, weil ihre betriebsbereite, jedoch dauernd unbenutzte Feuerstätte weiterhin angeschlossen ist. Bei Anschluss von mehreren Feuerstätten an eine Abgasanlage (Mehrfachbelegung) richtet sich die Anzahl der Kehrungen oder Überprüfungen nach der Feuerstätte, für die die höchste Anzahl der Kehrungen oder Überprüfungen festgesetzt ist. Die Kosten für die jährliche Überprüfung müssen von Ihnen getragen werden. Die Angaben zur fristgerechten Ausführung hierzu sind dem Feuerstättenbescheid des Grundstücks zu entnehmen. 5. Unabhängig dieser oben genannten Regelungen (Nr.1-4) sind alle anderweitigen weitergehenden Verpflichtungen (z.B. SchfHwG, KÜO, 1.BImSchV), die den Betrieb von Feuerungsanlagen regeln, in diesem Zusammenhang beispielsweise die Durchführung der Feuerstättenschau, einzuhalten und die anfallenden Gebühren zu übernehmen. 6. Wird festgestellt, dass eine Feuerungsanlage entgegen § 26 Abs. 2 weiterbetrieben wird, kann durch die zuständige Behörde gemäß § 24 der 1. BImSchV ein Bußgeld gegen den Betreiber verhängt werden. Die Verpflichtung zur jährlichen Überprüfung nach Nr. 1.10 der KÜO können nur durch eine dauerhafte stillgelegte Anlage aufgehoben werden, wenn die Anschlussöffnungen für Feuerstätten an der Abgasanlage dichte Verschlüsse aus nicht brennbaren Stoffen unter Beachtung der erforderlichen Feuerwiderstandsdauer der Abgasanlage haben, und eine Mitteilung über die dauerhafte Stilllegung an den/die zuständige/n bevollmächtigte/n Bezirksschornsteinfeger/in schriftlich erfolgt ist (KÜO § 1 Abs. 3 Nr. 1). (Bitte zur Kenntnis nehmen und unterschrieben an die/den zuständige/n bevollmächtigte/n Bezirksschornsteinfeger/in zurück senden) __________________________________ __________________________________ Datum, Unterschrift Eigentümer/Vermieter Datum, Unterschrift Betreiber 562 Amtsblatt des Marktes Roßtal
Amtliche Mitteilungen LANDESINNUNGSVERBAND FÜR DAS BAYERISCHE KAMINKEHRERHANDWERK - ABTEILUNG TECHNIK – Merkblatt und Erklärung zur Stilllegung einer zentralen Heizungsanlage für feste Brennstoffe Gemäß der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) unterliegen zentrale Heizungsanlagen für feste Brennstoffe einer wiederkehrenden immissionsschutzrechtlichen und gemäß der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO § 1 Abs. 1) einer sicherheitstechnischen Überprüfung. Von der Kehr- und Überprüfungspflicht ausgenommen sind dauernd unbenutzte Anlagen, wenn die Anschlussöffnungen für die Feuerstätten an der Abgasanlage dichte Verschlüsse aus nicht brennbaren Baustoffen haben. Werden Feuerungsanlagen zwar für den Notfall in Betriebsbereitschaft erhalten, sind diese im Übrigen jedoch unbenutzt, ist eine jährliche Überprüfungspflicht der Feuerungsanlage (Kamin, Verbindungsstück, Verbrennungsluftversorgung) gegeben (siehe Nr. 1.10 der Anlage 1 zur KÜO). Ihre Heizungsanlage für feste Brennstoffe wird nur für Notfälle (z.B. Ausfall des für die Beheizung des Gebäudes vorgesehenen Heizungssystems) vorgehalten. Dies bedeutet, dass die Feuerungsanlage nur im vorgenannten Ausnahmefall betrieben wird. Die Pflicht eine wiederkehrende Überprüfung der Emissionen durchführen zu lassen ist in den §§ 14, 15 und 25 der 1. BImSchV geregelt. Die Vorschrift verpflichtet die Betreiber bestimmter Feuerungsanlagen, Messungen durch eine/n Schornsteinfeger/in durchführen zu lassen. Bei dauernd unbenutzten Feuerstätten wird eine Anlage nicht betrieben. Somit ist eine Überwachung zur Einhaltung der Grenzwerte der 1. BImSchV nicht durchzuführen. Sobald jedoch eine solche Feuerstätte wieder betrieben wird, ist eine Feststellung der Staub- und Kohlenmonoxid-Emissionen gemäß der 1. BImSchV erforderlich. Der Betreiber ist dann verpflichtet, die/den zuständige/n bevollmächtigte/n Bezirksschornsteinfeger/in unverzüglich darüber zu informieren (§ 1 Abs. 2 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz). Zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen und sicheren Betriebes der Feuerungsanlage für feste Brennstoffe in Notfällen sind folgende Punkte zu berücksichtigen: 1. Eine anderweitige, als der oben genannten Nutzung (nur Vorhaltung für den Notbetrieb im Katastrophenfall) des Heizkessels (Heizbetrieb) zieht eine immissionsschutzrechtliche Überwachung gemäß §§ 14, 15 und 25 der 1. BImSchV nach sich. 2. Beim Ausfall der Fernwärme- oder anderweitigen zentralen Wärmeversorgung und Notbetrieb der unbenutzten Feuerungsanlage, hat der Betreiber die/den bevollmächtigte/n Bezirksschornsteinfeger/in umgehend zu informieren damit die geforderte Überwachung der Grenzwerte erfolgen kann. 3. Der Notbetrieb der Feuerstätte darf nur mit zugelassenen und geeigneten Brennstoffen gemäß der 1. BImSchV erfolgen. 4. Die Feuerungsanlage ist zum Erhalt der Betriebs- und Brandsicherheit für den Notfall einmal jährlich durch eine/n Schornsteinfeger/in zu überprüfen (siehe Nr. 1.10 der Anlage 1 zur KÜO). Die Angaben zur fristgerechten Ausführung hierzu sind dem Feuerstättenbescheid des Grundstücks zu entnehmen. 5. Unabhängig dieser oben genannten Regelungen (Nr.1–4) sind alle weitergehenden Verpflichtungen (z.B. SchfHwG, KÜO, 1.BImSchV, EnEV), die den Betrieb von Feuerungsanlagen regeln, in diesem Zusammenhang beispielsweise die Durchführung der Feuerstättenschau, einzuhalten und die anfallenden Gebühren zu übernehmen. 6. Wird festgestellt, dass eine Feuerungsanlage entgegen § 25 Abs. 1 weiterbetrieben wird, kann durch die zuständige Behörde gemäß § 24 der 1. BImSchV ein Bußgeld gegen den Betreiber verhängt werden. (Bitte zur Kenntnis nehmen und unterschrieben an die/den zuständige/n bevollmächtigte/n Bezirksschornsteinfeger/in zurück senden) __________________________________ __________________________________ Datum, Unterschrift Eigentümer/Vermieter Datum, Unterschrift Betreiber Nr. 12 / 2022 563
Amtliche Mitteilungen Verfahren Roßtal-Weitersdorf - Flurneuordnung und Dorferneuerung Markt Roßtal, Landkreis Fürth Vorstandssitzung Am Mittwoch, den 19.10.2022 findet um 18:15 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Wei- tersdorf, Weitersdorfer Hauptstraße 23, Roßtal, eine öffentliche Sitzung des Vor- stands der Teilnehmergemeinschaft Roßtal-Weitersdorf statt. Die zu diesem Zeitpunkt gültige Infektionsschutzverordnung ist für die Veranstaltung einzuhalten. Tagesordnung: 1. Wegebaumaßnahmen Flurneuordnung 2. Informationen und Festlegungen zu Dorferneuerungsmaßnahmen 3. Sonstiges Anschließend findet ggf. eine nicht-öffentliche Sitzung statt. Ansbach, den 15.09.2022 Der Vorsitzende des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Markus Dohrer Bauoberrat 564 Amtsblatt des Marktes Roßtal
Amtliche Mitteilungen Redaktionsschluss des kommenden Impressum Amtsblattes Herausgeber und verantwortlich für den Nächste Ausgabe des Amtsblattes: amtlichen und redaktionellen Inhalt: Nr. 13/2022 Markt Roßtal Erster Bürgermeister Rainer Gegner Erscheinungstermin: Marktplatz 1 Mittwoch, 19.10.2022 90574 Roßtal ANZEIGENSCHLUSS: Redaktion: DONNERSTAG, 29.09.2022 - 12:00 UHR Barbara von Grotthuss Tel.: 09127/9010-448 Senden Sie bitte Ihre Inserate und Anfragen aus- Abo- / Anzeigenverwaltung & Satz: schließlich an folgende Mail-Adresse: Fa. Andreas Wagner PRINT-WERKSTATT redaktion@amtsblatt-rosstal.de Frau Susanne Wagner Tel.: 09127/9031878 redaktion@amtsblatt-rosstal.de Reklamationen Amtsblatt Anzeigenpreisliste: ab 01.07.2017 Sollten Sie kein Amtsblatt erhalten, oder andere Be- sonderheiten bei der Zustellung zu beachten sein, die die Austräger der Firma DWF nicht kennen kön- Hinweis zum Datenschutz: Gem. Art. 13 DSGVO weisen wir Sie auf Informati- nen, wenden Sie sich bitte direkt an die Firma DWF, onen zum Datenschutz hin. Diese können Sie auf Tel.: 0911/969810 oder Mail: info@dwfranken.de der Homepage des Marktes Roßtal wie folgt ent- nehmen: https://www.rosstal.de/informationen- zum-datenschutz-nach-art.-13-dsgvo MOBILE Auflage: Beratungs 5.000 Exemplare, kostenlose Verteilung an die Haus- STELLE im Fürther Landkreis halte des Marktes Roßtal und seiner Ortsteile. Erscheinungsdatum des Amtsblattes: 3-wöchig, jeweils Mittwoch WIR BIETEN FACHLICHE BERATUNG DIE BERATUNG IST: UND INFORMATION … Druck: • kostenlos Gutenberg Druck + Medien GmbH, Uttenreuth; • telefonisch • RUND UM DAS THEMA Druck auf Umweltpapier, für evtl. Druckfehler wird oder persönlich HÄUSLICHE GEWALT keine Haftung übernommen. • vertraulich • BEI STALKING, • auch anonym, MOBBING und FGM wenn gewünscht Coverfoto / Motiv: Erna Schinnagel Aufgrund der derzeitigen Situation sind persönliche Beratungen nur mit vorheriger Anmeldung möglich. SO ERREICHEN SIE UNS IM LANDKREIS 0911 - 1 30 90 50 6 WÄHREND DER BERATUNGSSZEITEN MI 9:30 - 11:30 Uhr DO 15:00 - 17:00 Uhr FR 11:00 - 13:00 Uhr Mail: beratungsstelle@frauenhaus-fuerth.de Sie erreichen uns rund um die Uhr: 0911 - 72 90 08 www.frauenhaus-fuerth.de Nr. 12 / 2022 565
Ankündigung von Kartierungsarbeiten entlang des Raumordnungskorridors in der Gemeinde Roßtal vom 10.10.2022 bis 31.07.2023 https://www.tennet.eu/de/unser-netz/onshore- projekte-deutschland/juraleitung 566 Amtsblatt des Marktes Roßtal
Nr. 12 / 2022 567
Informationen aus dem Rathaus Der Markt Roßtal freut sich über drei Bürgermeister Rainer Gegner, geschäftsleitender Auszubildene Beamter Matthias Görz sowie alle Kolleginnen und Kollegen, freuen sich über die Unterstützung im Frischer Wind für das Rathaus und den Bauhof Hause. Meike Kernstock und Jens Pirner starten ihre Aus- Die Förderung und Ausbildung junger Menschen ist bildung als Verwaltungsfachangestellte, deren Aus- ein wichtiges Thema im Markt Roßtal, denn nur mit bildung drei Jahre dauert. qualifizierten und motivierten Mitarbeitern ist dauer- hafter Erfolg möglich. Hier lernen die Azubis vor allem rechtliche Grund- lagen in den Gebieten Staats- und Kommunalrecht Deshalb freut sich der Markt Roßtal ganz beson- sowie Sozialrecht und öffentliches Recht. ders, dieses Jahr drei neue Auszubildende in unse- ren Reihen begrüßen zu dürfen. Am Do., 01.09.2022, Ebenso beginnt Markus Zekel die zweijährige Aus- hatten die Auszubildenden Meike Kernstock, Jens bildung im Bauhof als Tiefbaufacharbeiter. Dort Pirner und Markus Zekel ihren ersten Arbeitstag. werden ihm fundierte Fachkentnisse, unter ande- rem das Untersuchen des Baugrunds, Durchführen Der Bürgermeister und die Ausbilder Stefanie Hof- von tiefen Erdbohrungen etc., beigebracht, sodass mann und Daniel Joschko begrüßten die Nach- er nach der Ausbildung im Bauhof durchstarten wuchskräfte und wünschten ihnen einen guten Start kann. in der Arbeitswelt. Neben den beiden Neu-Azubis verstärkt auch Ronja Sie versicherten den Azubis außerdem, dass es mit Niederhöfer, Auszubildene im zweiten Lehrjahr, das der abwechslungsreichen und spannenden Arbeit Team im Rathaus. Sie konnte bereits in ihrem ersten hier im Markt Roßtal zukünftig sicher nicht langwei- Jahr viel Erfahrung sammeln und diese nun an die lig werde würde. neuen Auszubildenden weitergeben. V.l.n.r.: Erster Bürgermeister Gegner, Ronja Niederhöfer, Stefanie Hofmann, Markus Zekel, Bauhofleiter Philipp Bettschnitt, Jens Pirner, Daniel Joschko, Meike Kernstock und Matthias Görz. 568 Amtsblatt des Marktes Roßtal
Informationen aus dem Rathaus Ankündigung Touchscreen-INFOTERMINAL für Roßtal Die P&P Digitalisierungs-GmbH führt im Landkreis Fürth und nun konkret im Markt Roßtal die Regio- nalinfo.app als kommunale Internetplattform und Smartphone-App ein und errichtet zusätzlich einen multimedialen Touchscreen-INFOTERMINAL mit freiem Internetzugang als elektronisches Bürgerin- formationssystem in Roßtal. Der Touchscreen-Terminal ist für jeden und jede kostenfrei und zu jeder Zeit zugänglich. An ihm sind umfangreiche und aktuelle Informatio- nen zu unserem Markt abrufbar wie folgt: • Digitale Amtstafel (lt. E-Government) • Veranstaltungskalender • umfangreiches Branchenverzeichnis ortsan- sässiger Betriebe und Institutionen • Online-Marktplatz • Bürgerserviceportal • Aktuelles Mitteilungsblatt • Örtliche Einrichtungen (Spielplätze, Sportanlagen etc.) • Geschichte • Aktuelle Wetterdaten u.v.m. Dadurch wird unser Markt vollumfänglich digitali- siert im Sinne von digital sichtbar gemacht. Die Firma P&P Digitalisierungs-GmbH wird in den nächsten Wochen die umfangreichen Informatio- nen erarbeiten und digital zur Verfügung stellen. Dazu wird sie sich bei allen Betrieben und Institu- tionen telefonisch zur Terminvereinbarung melden, um diese zu informieren und die Datenanbindung zu organisieren. Touchscreen-Infoterminal des Marktes Geisenhausen Sollten Sie Fragen zum Infoterminal haben, steht Ihnen Herr Dax von der Firma "P&P Digitalisierungs-GmbH" gerne zur Verfügung. P&P Digitalisierungs-GmbH Herr Dax - Geschäftsführer Tel: 0800 / 664 8089 Mail: office@pp-digitalisierung.de Nr. 12 / 2022 569
Informationen aus dem Rathaus „Vive le jumelage!“ Partnerschaftsjubiläum zwischen Auzances und Roßtal Einladung zum Bereits Anfang Juli machte sich eine Roßtaler De- offiziellen Festakt legation – mit Erstem Bürgermeister Rainer Geg- ner, geschäftsleitendem Beamten Matthias Görz, für alle interessierten Mitgliedern des Marktgemeinderats sowie des Bürgerinnen und Bürger Deutsch-Französischen Freundschaftskreises (DFF) mit Vorsitzenden Matthias Feyerabend – zu einem Besuch unserer Partnerkommune nach Frankreich Partnerschaft zwischen auf, um das 25-jährige Bestehen der Partnerschaft Auzances & Roßtal zwischen Auzances und Roßtal zu feiern (siehe Be- „2. Teil der Partnerschaftsfeier“ richt AB 11/2022). Partnerschaftsbesuche wie dieser haben gezeigt, am Montag den 03.10.2022 wie wichtig es ist, im gegenseitigen Austausch zu um 10:00 Uhr bleiben, um einander zu verstehen und um den Frie- im Sitzungssaal des Rathauses den zwischen den Ländern Europas zu erhalten. Um die Leitworte „Amitié“ (Freundschaft), „Paix“ Ehrungen von Mitgliedern des (Frieden) und „Progrès“ (Fortschritt) - mit denen der „Comité de jumelage“ Obelisk, das Geschenk von Roßtal an Auzances, Gründungsmitglieder versehen ist – zu vertiefen und die Partnerschaft zu leben, ist jetzt ein Besuch der Franzosen in Roßtal geplant. Für das Wochenende plant der DFF zusammen mit dem Markt Roßtal und den Pfadfindern ein buntes Um den zweiten Teil der „Jumelage“ (Partnerschaft) Rahmenprogramm. zu feiern, erwartet der Deutsch-Französische Freundschaftskreis zusammen mit dem Markt Roß- Neben einem fränkischen Abend - bei dem die Fran- tal 32 Mitglieder des „Comité de jumelage“ aus zosen mit allerlei fränkischen Leckereien verköstigt Auzances vom 30.09. - 03.10.2022. werden – sind auch Ausflüge nach Regensburg so- wie Weißenburg, Ansbach und Wolframs-Eschen- bach organisiert worden. Der offizielle Festakt, der die Partnerschaft zwi- schen den zwei Gemeinden bestärken soll, findet am Mo., den 03.10.2022 im Rathaus des Marktes Roßtal statt. Hier werden Mitglieder des „Comité de jumelage“ für ihr herausragendes ehrenamtliches Engagement im Rahmen der Partnerschaft zwischen Auzances und Roßtal geehrt. Auch die Gründungsmitglieder, die am 03. Mai 1997 den Grundstein dafür gelegt ha- ben, werden anwesend sein. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind hierzu recht herzlich eingeladen am Festakt teilzunehmen. Wir freuen uns, Sie auf dem Festakt begrüßen zu dürfen! V.l.n.r.: Beide Altbürgermeister Johann Völkl und Maximillian Gaul, Erster Bürgermeister Rainer Gegner, Bürgermeisterin Deutsch-Französischer Freundschaftskreis und von Auzances Francoise Simon, Vorsitzende des "Comité de jumelage" Babette Arnaud sowie der Vorsitzende des Deutsch- Markt Roßtal Französischen Freundschaftskreises (DFF) Matthias Feyerabend 570 Amtsblatt des Marktes Roßtal
Informationen aus dem Rathaus Neue Rektorin an der Grundschule Roßtal Die Regierung von Mittelfranken hat zum 1. August Herzliche Einladung 2022 Frau Sabine Däumler zur Rektorin der Grund- schule Roßtal ernannt. zur Sie wird die Nachfolge von Rektorin Julia Wiegartz antreten, die mit Beginn des neuen Schuljahres an Vollmond - Radltour eine andere Schule gewechselt hat. am So., 9. Oktober 2022 Bericht aus der Sitzung des Unterausschusses Agenda 2030 vom 15.09.2022 Zu Beginn der Sitzung verabschiedete die Vorsitzen- de Wirtschaftsförderer Christian Graf und dankte ihm für die immer gute Zusammenarbeit. Treffpunkt: 17:45 Uhr am Parkplatz Daran anschließend stellte sich die Nachfolgerin der Mittelschule Roßtal von Herrn Graf, Frau Pappenberger-Muench, dem Gremium vor. Start um 18:00 Uhr Im ersten Tagesordnungspunkt beschäftigten sich die Mitglieder des Unterausschusses mit der Geplante Tour: Nutzbarmachung des bereits vorliegenden Gewäs- Über Gottmannsdorf nach Bonnhof zur serentwicklungskonzeptes. Es wurde festgelegt, Einkehrmöglichkeit im Gasthaus Lutz und dass ein oder zwei Bäche aus dem Gewässerent- wicklungskonzept herausgegriffen werden. weiterüber eine Bibertgrundschleife wieder zu- rück nach Roschdl. An den Bächen sollen nach einer Ortsbesichti- Es begleitet uns der Vollmond, gung verschiedene Maßnahmen zur Renaturierung der um 22:00 Uhr seine volle Größe erreicht, da durchgeführt werden. Für diese Maßnahmen kann eine Förderung in Höhe von bis zu 75 % nach den wollen wir dann spätestens wieder zuhause sein. Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftli- chen Vorhaben beantragt werden. Gesamtstrecke: ca. 20 km Der zweite Tagesordnungspunkt widmete sich er- neut dem Anliegen Mobilität in Roßtal. Herzliche Einladung von Marktrat Schalldach wird als neuer Mobilitätsbeauf- Erstem Bürgermeister Rainer Gegner, tragter des Marktes in naher Zukunft eine Umfrage der Fahrrad-Steuerungsgruppe und den Fahr- zur Zufriedenheit mit den vorhandenen Verkehrs- angeboten in Roßtal starten. Mehr darüber wird in rad-Beauftragten des Marktes, einem der nächsten Ausgaben des Amtsblattes be- Katharina Betz und Hartmut Igel! richtet werden. Im letzten Tagesordnungspunkt „Sonstiges“ wur- den die festgelegten Regeln zu Verpackungen beim Martinimarkt und die weitere Vorgehensweise zur Bildung einer Unterarbeitsgruppe zum Thema Kli- maschutzkonzept besprochen. Herr Graf stellte den Unterausschussmitgliedern ferner den Entwurf für eine Postkarte für die Lokale Agenda 2030 in Roßtal vor. Nr. 12 / 2022 571
ABSTAND MACHT SICHER! MINDESTABSTAND: 1,5 METER DANKE ! Steuerungsgruppe Radverkehrskonzept V.i.S.d.P.: Markt Roßtal, Erster Bürgermeister Rainer Gegner, Marktplatz 1, 90574 Roßtal 572 Amtsblatt des Marktes Roßtal
Informationen aus dem Rathaus 100.000 Euro für die Region – Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Brut- Projekte gesucht! toausgaben abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, Die Kommunale Allianz Biberttal-Dillenberg bringt maximal jedoch mit 10.000 Euro. die Region 2023 mit vielen kleinen Projekten wei- ter voran. Förderfähig ist ein Projekt, das bis spätestens 17. September 2023 nachweislich abgeschlossen wer- Im Jahr 2023 kann die ILE-Region „Biberttal-Dillen- den kann und bislang noch nicht begonnen wurde. berg“ erneut eigenverantwortlich Projekte mit bis Außerdem muss jedes Projekt einen Beitrag zur Er- zu 10.000 Euro fördern. Dazu steht der Region ein reichung der Ziele des ILEKs leisten. Dieses zielt da- sogenanntes Regionalbudget in Höhe von 100.000 rauf ab, den ländlichen Raum als Lebens-, Arbeits-, Euro zur Verfügung. Erholungs- und Naturraum zu sichern und weiterzu- entwickeln. 90 % des Betrags werden dabei durch das Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken (ALE) zur Ver- Projektträger aus der Kommunalen Allianz „Biberttal fügung gestellt. Der Rest wird aus Eigenmitteln der Dillenberg“ (Ammerndorf, Cadolzburg, Großhabers- ILE-Region aufgebracht. dorf, Oberasbach, Roßtal, Stein) müssen Ihren För- derantrag Der ILE-Zusammenschluss „Biberttal-Dillenberg“ ruft unter Berücksichtigung der nachfolgend ge- bis spätestens 21.11.2022 nannten Bedingungen zur Einreichung von Förder- anfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regio- beim Markt Cadolzburg eingereicht haben. nalbudgets auf. Alle eingereichten Projektanträge werden auf Ein- haltung der Fördervoraussetzungen geprüft. Ein Kleinprojekt im Sinne des Regionalbudgets ist ein Vorhaben mit Nettogesamtkosten zwischen Die Projektauswahl erfolgt durch ein Entscheidungs- 625 und 20.000 Euro. gremium anhand von vorab definierten Auswahlkri- terien. Aus der Bewertung aller Projekte entsteht Antragsberechtigt sind neben den Kommunen Ver- die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte eine, Privatpersonen und Unternehmen aus den im Rahmen des zur Verfügung stehenden Regio- jeweiligen Allianzgemeinden, ausgenommen die nalbudgets. Die Projektträger werden im Dezember Stadt Zirndorf. über die Entscheidung des Gremiums informiert. Überlegen Sie, welche Pro- jekte 2023 bei Ihnen ge- plant sind und kommen Sie mit Ihrem Vorschlag auf uns zu! Nähere Informationen zur Förderung und Antragstel- lung sowie die Antragsun- terlagen finden Sie auf der Webseite der Allianz: www.biberttal-dillenberg. de/regionalbudget Wir freuen uns auf Ihre Projektideen! Bei Fragen rund um die Antragstellung hilft Ihnen Das Foto zeigt v.l.n.r. Herrn Bürgermeister Kurt Krömer, hier in seiner Funktion als Sprecher der Allianz, Frau Julia Feulner Julia Feulner als Umsetzungsbegleiterin des ILEK in der Kommunalen Allianz Biberttal-Dillenberg sowie Herrn Bürgermeister Bernd Obst in seiner Funktion als verantwortliche Stelle für das Regionalbudget j.feulner@stadt-stein.de vor einem der Hochbeete im „Generationen Garten“ in Cadolzburg, der durch das Regionalbudget 2022 Tel.: 0911 / 6801 – 1120 gefördert wurde. Nr. 12 / 2022 573
574 Amtsblatt des Marktes Roßtal
Informationen aus dem Rathaus Hohenzollerntag 2022 in Roßtal - Gerüstet und Gewandet Am Sonntag, den 9. Oktober 2022 ist es wieder soweit und der jährliche Hohenzollerntag wird ge- feiert. Unter dem diesjährigen Motto „Gerüstet und Gewandet“ verwandelt sich der Museumshof und Klostergarten an diesem Tag von 13:00 - 18:00 Uhr in ein kleines Festgelände. Rund um den Museumshof - zu Füßen der Hohen- zollern-Kirche St. Laurentius - vollbringen verschie- dene Gesellen des „Banners freier Wölfe e.V.“ ihr mit- telalterliches Handwerk und laden die großen und kleinen Gäste zum Mitmachen ein. um 14:00 Uhr durch Altbürgermeister Johann Völkl Kinder- und Familienführung um 14:30 Uhr durch Sabine Forkel-Kutschka Führung „Auf den Spuren der Hohenzollern“ um 16:00 Uhr durch Kreisheimatpfleger Dr. Thomas Liebert Kinder- und Familienführung um 16:30 Uhr durch Sabine Forkel-Kutschka Eine Voranmeldung zu den Führungen unter pr@rathaus.rosstal.de ist wünschenswert! Damit die Kehlen nicht trocken bleiben und nicht nur Ihr Wissenshunger gestillt wird, wird Sie unser Hei- matverein mit Getränken versorgen. Sowohl die kleinen als auch die großen Besucher können – gegen einen kleinen Obolus – ihre Kräfte Mit zwei mittelalterlichen Gerichten – eines davon am Axtwurf-Stand des Mittelaltermarktes unter Be- vegetarisch - sorgt der Naturmetzger Seefried für weis stellen! das leibliche Wohl der Besucherinnen und Besucher. Rund um die Hohenzollern werden außerdem Füh- Feiern Sie mit uns den Hohenzollerntag 2022 – rungen für Kinder und Erwachsene angeboten, wel- wir freuen uns auf Sie! che die spannende Geschichte der Hohenzollern in und um Roßtal offenbaren. Führung „Auf den Spuren der Hohenzollern“ Nr. 12 / 2022 575
Nachrichten aus dem Fairen Handel Fast Fashion – die Schattenseite unserer Die Arbeiter und Arbeiterinnen stellen Textilien un- Kleidung ter katastrophalen Arbeitsbedingungen und hohen Gesundheitsrisiken her, dabei arbeiten sie für Löhne Die „Faire Woche 2022“ fand dieses Jahr in Roßtal unterhalb des Existenzminimums und ohne jegliche unter dem Motto „Fair steht dir“ statt. Neben zahl- Arbeitsrechte. reichen Veranstaltungen informierte auch eine Aus- stellung im „Roßtaler Vereinsschaufenster“ zum Der Einsturz der Textilfabrik Rana Plaza in Bangla- Thema „Fast Fashion“. desch am 24. April 2013 ist das bekannteste Bei- spiel, durch das die katastrophalen Bedingungen Hier eine Rückschau auf das Thema: Der Be- der Branche deutlich wurden. griff „Fast Fashion“ steht für die Schnell- lebigkeit der Modeindustrie: schnelle, massenpro- Die über 5000 Beschäftigten wurden gezwungen, duzierte Modewaren, ständig neue Kollektionen, die in dem einsturzgefährdeten Gebäude in Dhaka zu- zu niedrigsten Preisen ohne zu überlegen gekauft arbeiten, die vor allem Kleidung für den westlichen werden können und so zum wertlosen Wegwerfpro- Markt herstellten. dukt werden. Bei dem Unfall kamen 1135 Menschen ums Leben In Zahlen bedeutet das, dass im Durchschnitt jede und mehr als 2000 Personen wurden verletzt. Person in Deutschland rund 60 neue Kleidungsstü- cke pro Jahr kauft, Tendenz steigend! Dabei tragen Der Unfall löste weltweit eine Debatte über die Zu- wir ein Kleidungsstück laut Statistik nur vier Mal, be- stände der Textilherstellung aus und regte ein Um- vor wir es wieder aussortieren. denken bei Verbrauchern, Produzenten und Regie- rungen an. Die großen Konzerne der Modebranche erzielen ihre Gewinne allerdings zulasten von Umwelt und Men- In Bangladesch verbesserten sich beispielsweise schen mit schwerwiegenden ökologischen und so- die Arbeitsbedingungen durch aktive Initiativen und zialen Folgen. nach dem Vorfall wurden 18 weitere Fabriken in Neben einer schlechten Umweltbilanz, Verschmut- ähnlich baufälligen Zuständen geschlossen. zung durch die Herstellung und eine enorme Res- sourcenverschwendung tragen die Lasten der Die Katastrophe war aber auch Anstoß für Verände- Branche aber vor allem die Menschen, die unsere rung, aus der die Gegenbewegung „Slow-Fashion“ Kleidung herstellen. entstand. Foto: Siva Pavi / Fairtrade Deutschland e.V. 576 Amtsblatt des Marktes Roßtal
Nachrichten aus dem Fairen Handel Slow Fashion bedeutet aber nicht nur faire und nachhaltige Mode, sondern auch gebrauchte Klei- dung zu kaufen. In den letzten Jahren sind Secondhand- Läden und Onlineshops immer beliebter geworden, wodurch sich der Lebenszyklus von Kleidung verlängert. Dazu gehört selbstverständlich auch, Kleidung durch schonendes Waschen oder Reparieren länger tragbar zu machen. Wir alle können einen Teil dazu beitragen, die Mo- deindustrie zu verändern und für faire Standards einzutreten! Weitere Informationen zum Thema Fast Fashion: Empfehlenswerter Dokumentarfilm: The True Cost – Der Preis der Mode Der Begriff leitet sich aus der Entschleunigung der Nützliches zu Siegel: www.siegelklarheit.de Modeindustrie ab, mit dem Ziel, umweltschonender, nachhaltiger und mit kürzeren Produktionsketten, recycelbaren Materialien und unter fairen Bedingun- gen zu produzieren. Besonders die fairen Arbeitsbedingungen, Bezah- lungen und Arbeitsrechte werden mit dem Unterbe- griff „Fair Fashion“ beschrieben, der in den letzten Jahren immer geläufiger wurde. Während auf politischer Ebene dafür gesorgt wer- den muss, dass Lieferketten immer transparenter und bindende Standards verstärkt werden, um Men- schenrechtsverletzungen zu unterbinden, können auch wir als Konsumenten unseren Kaufentschei- Inh.: Johann Herdt | Steinmetzmeister, Natursteintechniker dungen hinterfragen und ändern. Obere Bahnhofstraße 10 |90574 Roßtal Tel.: (0 91 27) 9 05 40 54 | Mobil: 0170-5 53 49 58 E-Mail: kontakt@steinmetz-bulgariu.de Das klassische Argument, dass faire Mode teurer ist, muss dabei nicht unbedingt stimmen. Durch bewussten Konsum von langlebiger Kleidung kann sich der Preis relativieren. Auch das Argument, dass faire Mode nicht modern oder im Trend ist, wider- ■ BALKONGELÄNDER legen die zahlreichen Modelabels, die inzwischen 91448 ■ HAUSTÜRÜBERDACHUNGEN EMSKIRCHEN ■ TERRASSENDÄCHER schöne, langlebige und zeitlose Kleidung anbieten. WALDSTR. 15 ■ CARPORTS ■ MARKISEN ■ ZÄUNE UND TORE TELEFON ■ WINTERGÄRTEN Durch den Nachhaltigkeitstrend der letzten Jahre 09104 575 ■ GLASHÄUSER TELEFAX sind inzwischen jedoch auch große Modekonzerne auf den Zug aufgesprungen und bieten vermeintlich 09104 655 www. speer-info.de WINTERGARTEN nachhaltige Mode an. speer-info@ t-online.de Deswegen können beim Kauf von fairer Kleidung Fordern Sie Siegel und Zertifikate hilfreich sein, wie beispiels- unseren Prospekt an weise das GOTS-Siegel, dem IVN-Best-Siegel, die oder besuchen Sie Zertifizierung der „Fair Wear Foundation“ oder die unsere Ausstellung. GLASHAUS Wir beraten Sie Fair-Trade-Zertifizierung. gerne. Nr. 12 / 2022 577
Sie können auch lesen