April 2021 - Philologenverband Niedersachsen
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April 2021 © pathdoc – Adobe Stock Keine falschen Versprechungen und keine Hinhaltetaktik: Testungen und Impfungen vor Aufnahme des Präsenzunterrichts Von Horst Audritz, Vorsitzender Schutzmaßnahmen entwickeln müssen. engere persönliche Kontakte zu vermei- Vordringlich sind schnelle Impfungen; den sind. Jetzt zeigt sich, ob das Lippen- Die Bekämpfung der Pandemie bleibt zwischenzeitlich helfen nur Testungen, bekenntnis der Politik, dass Bildung Prio- schwierig. Nicht nur die Bevölkerung um Krankheitsausbrüche schneller zu rität haben muss, auch eingelöst wird. allgemein fühlt sich erschöpft und sehnt erkennen, effektiv einzudämmen und das normale Leben herbei, auch das Schul- eingeschränkte soziale Beziehungen in Uns geht es dabei um die Bedingungen, leben leidet besonders unter der Ausnah- größeren Gruppen überhaupt möglich unter denen die staatliche Verpflichtung, mesituation. Wir brauchen eine Perspek- zu machen. Schule ist eine Massenver- ein Betreuungs- und Bildungsangebot tive, nicht ein Hangeln von Lockdown zu anstaltung mit einer Fülle von Kontak- aufrecht zu erhalten, möglich ist, aber Lockdown, von Wechsel- zu Distanzun- ten; Schulen sind deshalb potentielle auch um die Frage der langfristigen Aus- terricht, nicht immer neue Corona-Ver- Hotspots. Zudem wird durch Präsenzun- wirkungen der Pandemie im Bildungsbe- ordnungen im Zwei-Wochen-Rhythmus. terricht die allgemeine Mobilität gestei- reich. Denn gute Bildung darf nicht an Die Situation macht „mütend“ (müde gert: Kinder und Jugendliche nutzen die kurzfristigen Zeitintervallen festgemacht und wütend), denn es mangelt an schnel- öffentlichen Verkehrsmittel, treffen sich werden. Gute Bildung braucht Zeit. Und len und durchschlagenden Erfolgen bei im Freundeskreis und Eltern übernehmen dafür sind die Ressourcen primär zur Ver- der Bekämpfung des Corona-Virus, und „Bring- und Fahrdienste“. fügung zu stellen. es mangelt vor allem an Weitsicht und Verlässlichkeit der politischen Entschei- Neueste Erkenntnisse lassen befürchten, Rechtsunsicherheiten sowie Rechtsun- dungen. Versprechen, die nicht einge- dass Mutanten des Corona-Virus sich be- klarheiten verhindern die erforderliche halten werden, Überreglementierungen sonders unter Kindern und Jugendlichen Akzeptanz für Entscheidungen und füh- und nicht nachvollziehbare Einschrän- ausbreiten, oft unentdeckt und höchst ren zu Frustration bei den Betroffenen. kungen nagen an den Nerven. Dabei infektiös. Wer will, dass Präsenzunter- Dies gilt insbesondere im Bildungsbereich, sind sich alle in einer maßgebenden Ein- richt stattfinden kann (und das wollen der durch eine Fülle von untergesetzlichen schätzung einig: Wir werden noch lange gerade die Lehrkräfte), der muss schnells- Regelungen geprägt ist. Die Vielzahl an mit dem Corona-Virus leben und dafür tens für die Sicherheit des Schulbetriebs geänderten, aufgehobenen, wieder in sorgen: durch Ausweitung der Hy- Kraft getretenen Vorschriften sowie den gienemaßnahmen, aber vor allem teils stark auseinandergehenden Beur- durch Testen und Testen, Impfen teilungs- und Gestaltungsspielräumen und Impfen aller Beschäftigen in im Rahmen der Eigenverantwortlichen Schule und aller Schülerinnen und Schule haben zu einer unübersichtlichen Schüler. Bis dahin gilt leider, dass Rechtslage geführt.
Wenn Schule dauerhaft geöffnet werden klare, einheitlich geltende Stufenpläne, Dimension Infektionsrisiko (individuel lim soll, dann bedarf es eines erheblich ge- verpflichtende Testregelungen und eine Setting Setting) steigerten Kraftaktes beim Gesundheits- effektive Kontrolle der Maßnahmen. niedrigbis hoch schutz, und weiterer Fortschritte bei der 1. Zusammenkünfte (abhängig von Setting Bekämpfung der Pandemie: Kultusminister Tonne hat unseren Forde- in Innenräumen & Schutzkonzepten) • Ergänzung der Lüftungsregelungen rungen nach mehr Sicherheit und Gesund- 2. Alten- und durch technische Geräte zur Beseiti- heitsschutz vor Aufnahme des Präsenzun- hoch Pflegeheime gung der Virenlast, terrichts nach den Osterferien Rechnung moderat • zügiges Impfen aller Lehrkräfte und getragen, indem eine Testpflicht für Schü- 3. Bars/Clubs bis hoch Schüler, zuvorderst derjenigen im Prä- lerinnen und Schüler und alle Beschäftig- 4. Betriebe/ niedrig bis hoch senzunterricht, ten an Schulen zweimal wöchentlich vor Unternehmen (branchenabhängig) • begleitende ständige, regelmäßige dem Schulbesuch eingeführt wurde. Tests 5. Gastronomie moderat Tests für alle Schülerinnen, Schüler und sind allerdings nur aussagekräftig, wenn Quelle: www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Downloads/Stufenplan.pdf?__blob=publicationFile 6. Universitäten Lehrkräfte, sie richtig angewandt werden und nicht moderat und FHs • eine ständige Kontrolle der örtlichen in größerem Umfang falsche Ergebnis- 7. Weiterführende schulischen Verhältnisse und se produzieren. Sie sind unter korrekten moderat und Berufsschulen • eine wissenschaftliche Begleitung der Bedingungen gut, aber verlieren an Wert, 8. Personverkehr Schulöffnungen. wenn sie zu warm angewendet, zu warm moderat ÖPNV gelagert und transportiert werden. Einzu- 9. Kitas und Kita- und Schulöffnungen sind eine gesell- halten ist eine Lagertemperatur zwischen moderat Grundschulen schaftlich vordringlich Angelegenheit und 5 und 30 Grad und eine Anwendungs- 10. Glaubensgemein- bedürfen der Bereitstellung von erheblich temperatur von 15 bis 30 Grad. Im End- schaften/Religiöse moderat mehr Ressourcen, einer vorausschauenden effekt heißt das: Beipackzettel gründlich Zusammenkünfte Personalpolitik, einer präventiven Gesund- lesen und über Risiken aufklären! 11. Theater, Kino, niedrig heitspolitik und erheblich gesteigerter Museen bis moderat Anstrengungen im Bereich der digitalen Tests können nur eine Momentaufnah- 12. Friseur, Kosmetik, niedrig Unterstützung in Schule und Unterricht. me darstellen und keine absolute Sicher- Körperpflege bis hoch heit gewährleisten. Sie sind nur ein zu- 13. Einzelhandel niedrig Aktuell hat die KMK beschlossen, Un- sätzlicher notwendiger Baustein auf dem 14. Zusammenkünfte terricht und Prüfungen (das betrifft im Weg zu einem umfassenden Impfschutz niedrig im Freien Besonderen das Abitur) zu ermöglichen für alle Beschäftigten an Schulen und die 15. Personenverkehr und flächendeckend zu testen. Dem kann Schülerinnen und Schüler. niedrig Fern man grundsätzlich zustimmen, wenn 16. Hotels niedrig es auch noch ziemlich unkonkret bleibt Das Impfangebot für die Lehrkräfte und und im Sinne einer umfassenden Strate- alle Beschäftigten an Schulen muss zum 17. Parks und niedrig gie (s.o.) nicht ausreicht. Es muss klarere frühestmöglichen Termin kommen und Spielplätze Orientierungen an Inzidenzwerten und auch eingehalten werden. Es darf nicht Auf Basis wissenschaftlicher Literatur wurden 17 zusätzliche Kriterien geben, unter denen wieder bei falschen Versprechungen und Settings definiert. Hier das individuelle Infektions- risiko im Setting. Schulen offengehalten werden können, einer gefährdenden Hinhaltetaktik bleiben. ALLE Schulen öffnen = ALLE Lehrkräfte impfen Impfpriorisierung muss geändert werden Von Marta Kuras-Lupp, Lehrkräfte und Beschäftigte der weiter- dung wollen wir grundsätzlich mittragen. Landesgeschäftsführerin führenden Schulen der von § 4 Abs. 1 Nr. 8 Doch das Ziel kann nicht auf Kosten der CoronaImpfV erfassten Personengruppe, Gesundheits- bzw. Infektionsgefahren Nach der Vorschrift des § 3 Abs. 1 Nr. 9 Co- der der Bundesverordnungsgeber einen der Kolleginnen und Kollegen umgesetzt ronaImpfV des Bundes zählen Personen, Anspruch auf Schutzimpfung nur mit er- werden. Die herausgehobene Rolle der die in Kinderbetreuungseinrichtungen, höhter Priorität zuerkannt hat. Schulen ist mittlerweile auch der Politik in der Kindertagespflege, in Grundschu- bekannt. Dennoch: trotz erheblicher Wi- len sowie Sonder- und Förderschulen Der PHVN fordert ein umgehendes Um- derstände der Lehrerverbände bleibt der tätig sind, zu der Personengruppe, die mit denken für Schulen. Der Wille des Ge- Bund bei seiner Impfpriorisierung. Einige hoher Priorität eine Schutzimpfung gegen setzgebers liegt doch auf der Hand: ALLE Bundesländer gehen hingegen einen er- das Coronavirus beanspruchen können. Schulen möglichst zu öffnen und Prä- weiterten Weg, beziehen ALLE Lehrkräf- Demgegenüber unterfallen alle anderen senzunterricht anzubieten. Die Entschei- te in ihre Impfstrategie ein, andere – wie
© Fokussiert – Adobe Stock Niedersachsen – verharren derweil und An der politischen Forderung ändert auch jedoch zu der Einschätzung, dass selbst zeigen mit dem Finger auf den Bund. Die der Beschluss (Az. 6 L 295/21) des Verwal- bei Annahme einer Verfassungswidrigkeit Niedersächsische Sozialministerin Beh- tungsgerichts Saarland nichts. Dieser hat der Coronavirus-Impfverordnung dem rens teilte am 06.04.2021 mit: „Wir wer- einen Antrag eines Gymnasiallehrers auf Antragsteller kein verfassungsunmittel- den uns auch sicherlich Ende Mai von der Erlass einer einstweiligen Anordnung zu- barer Anspruch auf gleiche Priorisierung Priorisierung verabschieden und können rückgewiesen, mit dem er eine Impfung zukomme. Die höhere Priorisierung von uns darauf fokussieren, alle zu impfen, gegen das Coronavirus mit der für ande- Grundschullehrkräften sei von sachlichen die geimpft werden wollen“. Das genügt re Lehrkräfte geltenden Priorität begehrt Gründen getragen. Durch ein Zuwarten nicht. Der Gesetzgeberwillen erfordert hat. Zwar bestätigte das Gericht, dass bis zu dem nach § 4 Abs. 1 Nr. 8 Coron- eine geänderte Priorisierung. Auf die all- hinsichtlich des Infektionsrisikos von u.a. aImpfV regulär vorgesehenen Termin gemeine Verabschiedung der Impfreihen- Grundschul- und Förderschullehrkräften entstünden dem Antragsteller auch keine folge können Schulen nicht mehr war- und Lehrkräften an weiterführenden all- schweren und unzumutbaren Nachteile. ten – zum Schutze der Schülerinnen und gemeinbildenden Schulen keine relevan- Schüler und aller Bediensteten in Schule. ten Unterschiede bestünden. Es gelangt Sonderausschuss „Pandemie“ Anhörung im Niedersächsischen Landtag Von Horst Audritz gefordert, dass die Digitalisierungsoffen- sive vorangetrieben werden muss und Der Philologenverband Niedersachsen die Schulen, die Lehrkräfte und Schüler hat im Rahmen der mündlichen Anhö- nicht nur technisch auszustatten sind, rung die fraktionsübergreifende Bildung sondern auch geeignete digitale Un- eines Sonderausschusses Pandemie be- terrichtsmaterialien erarbeitet werden grüßt und bekennt sich ausdrücklich müssen. Selbstverständlich gehören zur gemeinsamen Verantwortung aller dazu eine breite und kontinuierliche demokratischen Kräfte für die Überwin- Fortbildung sowie eine dringende Klä- dung solcher Krisen. Wir unterstützen rung datenschutzrechtlicher Probleme. die Aufgabe des Ausschusses, „präventive Dafür haben wir unter anderem großen Maßnahmen zu entwickeln, mit denen Zuspruch von Jörg Ludwig, Chef der IServ das Land Niedersachsen einer Pandemie GmbH, erhalten, der uns geschrieben hat: zukünftig begegnen kann. Neben Aspek- Distanzunterricht, sondern vor allem auch ten aus den Bereichen der Gesundheits- „Ich kann mich Ihrer Meinung nur an- um die in der Schuldigitalisierung wich- versorgung und des Infektionsschutzes schließen, dass Lehrkräfte verstärkt Fort- tigen begleitenden Themen. Mit Freude sollen auch Maßnahmen im Vordergrund bildungen benötigen, die sie zielgerichtet habe ich in diesem Kontext gelesen, dass stehen, die geeignet sind, die ökonomi- auf die Möglichkeiten und Herausforde- sich der Philologenverband Niedersach- schen, sozialen, bildungspolitischen und rungen der sich weiter digitalisierenden sen für datenschutzrechtlich sichere kulturellen Auswirkungen einer Pande- Schulen vorbereiten. Lehrkräfte, die sich Lösungen und Endgeräte für Lehrkräfte mie und notwendiger Einschränkungen sicher im digitalen Raum bewegen kön- einsetzt. Fortbildungen und Datenschutz im öffentlichen Leben abzumildern.“ nen, sind Voraussetzung für eine erfolg- denken wir seit Langem mit und set- reiche, effektive Schuldigitalisierung. zen beides erfolgreich in der Praxis um.“ Für den Schulbereich haben wir im Rah- Dabei geht es meiner Ansicht nach nicht (ca. 2400 Schulen setzen Iserv ein. Iserv ist men der Anhörung am 22.03.2021 u.a. nur um den praktischen Umgang mit datenschutzrechtlich anerkannt.)
Aus dem Schulhauptpersonalrat Rahmendienstvereinbarung zum Distanzlernen Von Diana Frenkel und Astrid Thielecke, © Rostislav Sedlacek – Adobe Stock Schulhauptersonalrat Der Wunsch nach moderner digitaler Ausstattung reicht an niedersächsischen Schulen schon viele Jahre zurück, nun ist aus dem Wunsch dringende Notwen- digkeit geworden. Klar ist, dass die in Sonderprogrammen des Bundes für die Digitalisierung zur Verfügung gestellten Mittel bis Ende 2021 abgerufen und aus- gegeben werden müssen, aber noch im- mer ist ungeklärt, welche dauerhaften Lösungsansätze es neben den aktuellen kurzfristigen Zusatzprogrammen geben kann, denn die Corona-Pandemie hat zwar den Fokus auf das digitale Lernen verschärft und die vorhandenen Defizite deutlicher hervortreten lassen, aber die lösungen zu generieren, sondern hier ganz des Jahres verpflichtende Cloudlösung vorhandenen Defizite an niedersächsi- eindeutig der Dienstherr gefragt ist. für alle niedersächsischen Schulen, die schen Schulen müssen nachhaltig besei- geklärt werden müssen. Unbedingt tigt und die Umsetzung der Maßnahmen Da inzwischen zusätzlich auch die Nie- eingebunden werden müssen weiter- muss rechtlich sicher für alle Betroffe- dersächsische Bildungscloud und an- hin Fragen der Arbeitsbelastung für die nen geregelt werden. Verantwortlich dere Lernportale zunehmend digitalen Lehrkräfte. hierfür ist nicht nur der Schulträger, son- Distanzunterricht ermöglichen, hat das dern auch das Land Niedersachsen als Niedersächsische Kultusministerium die Da aus Sicht des Niedersächsischen Kul- Dienstherr für die überwiegende Zahl Notwendigkeit einer langfristigen Dienst- tusministeriums das Gesamtpaket aller der Lehrkräfte. vereinbarung für digitale Lernformate er- Fragestellungen im Sinne einer gründli- kannt, die auch die Zeit nach der Pandemie chen und rechtlich sicheren Bearbeitung Die rechtlichen Grundlagen für die Ausstat- abdecken muss. Diese Einsicht ist nicht nicht vorschnell geregelt werden soll, tung der Lehrkräfte mit Leihgeräten aus zuletzt das Ergebnis des zunehmenden gestalten sich die Verhandlungen zur den Sonderprogrammen wurden auf Bun- Drängens des Schulhauptpersonalrates Rahmendienstvereinbarung zäh, obwohl desebene überhaupt erst am 20.01.2021 und des PHVN auf eine solche rechtssiche- regelmäßig Hinweise zu den Regelungs- geschaffen – die Vereinbarungen mit den re Grundlage. Andere Bundesländer haben bedarfen aus dem SHPR gegeben werden. Kommunen hierzu sind überraschender- bereits Dienstvereinbarungen zu den ent- Mehrere terminliche Vorgaben, die sich weise noch immer nicht abgeschlossen. sprechenden digitalen Lösungen mit den das MK selbst gegeben hatte, sind be- Da nur auf dem Wege der Zuwendungs- jeweiligen (Schul-) Hauptpersonalräten reits verstrichen und derzeit ist noch un- verfahren das Geld in die Kommunen flie- abgeschlossen (LOGINEO NRW und „on- klar, wann genau ein Vereinbarungsent- ßen kann, ist zwar klar, dass die Leihgeräte line-Schule Saarland“). wurf vorliegen wird. Dabei ist es gerade in die kommunale Infrastruktur integriert jetzt dringend notwendig, dass zeitnah werden müssen, die Handreichungen und Neben der Frage der Nachhaltigkeit und entsprechende Regelungen getroffen Nutzungsvereinbarungen für die Schulträ- der Sicherstellung der weiteren Finan- werden, die eine unkomplizierte Hand- ger sind allerdings noch immer in Arbeit zierung muss das Regelwerk vor allem habbarkeit garantieren und rechtliche und so bleiben derzeit auf dieser Ebene folgende Themen abdecken: generelle Sicherheit gewährleisten, damit das digi- viele Fragen offen. Unklar ist, wie der Leih- Nutzungsbedingungen, Datenschutz, tale Lernen nicht weiterhin in den Müh- vertrag für die Lehrkräfte zwischen Schule Rahmennutzungsordnung, Kriterien zur len der Bürokratie verschlafen wird. und Kommune ausgestaltet sein soll, wo Anbindung digitaler Schulbücher oder an- und wie die verarbeiteten Schüler- und derer Drittprodukte, Übersicht zum Rechte- Klar ist auch, dass das Rad der Digitali- Beschäftigtendaten datenschutzkonform Rollen-Konzept und Administratorenver- sierung nach der Corona-Pandemie nicht gespeichert werden sollen, wie die Frage pflichtung (durch das Land). wieder zurückgedreht werden kann und der Versicherung langfristig geregelt wer- bereits etablierte Methoden und Verfah- den kann und, ob Nachfinanzierungen Die Frage nach einheitlichen dienstlichen ren des digitalen Lernens nicht wieder in möglich sind, um nur einige Beispiele zu E-Mail-Adressen, der Kalenderfunktion der Versenkung verschwinden werden, nennen. Dazu kommt, dass die Kommu- und geschützten Dateiordnern sind insofern ist eine in die Zukunft gerichtete nen sich nicht in der Pflicht sehen, Dauer- ebenso Teilprobleme, wie die zum Ende Regelung besonders wichtig.
Videokonferenzsysteme im Unterricht Beschäftigtendatenschutz: Philologenverband fordert Mitbestimmung ein Von Horst Audritz und Marta Kuras-Lupp Personen verarbeitet werden. Näheres • K ontrollziel, z.B. Abwendung von Miss- wird durch Rechtsverordnung geregelt“ brauch, Seit Ausbruch der Corona-Krise hat der (Gesetzentwurf von CDU und Bündnis • Kontrollanlässe, z.B. Verdachtskontrolle, Unterricht sich rasant verändert. Wechsel 90/Die Grünen vom 26.01.2021). • Umfang und Zweck zulässiger Auswer- unterricht und Distanzunterricht haben tungen, eine digitale Aufrüstung sondergleichen Unklar bleibt u.a., welche Arten von Da- • Berechtigungsregelungen, Personen- ausgelöst, ohne dass die datenschutz- ten verarbeitet werden dürfen und von kreis, Mehraugenprinzip, Löschungs- rechtlichen Konsequenzen hinreichend wem, für welche Zwecke personenbezo- pflichten. berücksichtigt worden sind. Videokon- gene Daten offengelegt werden dürfen, ferenzen und Hybridunterricht, also das ob eine Fremdnutzung (z.B. durch Dritt- Wenn eine Dienststelle nicht bereit dazu zeitgleiche Übertragen von Unterrichts- staaten) ausgeschlossen ist, wie lange ist, entsprechende Regelungen zu ver- stunden in das Homeschooling, haben sie gespeichert werden und welche Ver einbaren, dann heißt das nach gelten- ganz neue Möglichkeiten der Arbeitsge- arbeitungsvorgänge und -verfahren ange- der Rechtsprechung: Die Verarbeitung staltung und Arbeitskontrolle gebracht, wandt werden dürfen. All das zeigt, dass personenbezogener Daten erfolgt ohne die bei aller Euphorie über den Fortschritt die Auswirkungen auf die Beschäftigten so tragfähige Rechtsgrundlage. Das Land auch möglichem Missbrauch Tür und Tor umfassend und folgenreich sind, dass eine sollte daher diesem Zustand umgehend öffnen und neuer Regularien bedarf. konsequente Beteiligung bzw. Mitbestim- abhelfen! mung der Personalvertretungen überfällig 1 vgl. H.H. Schild, Richter am VG Wiesbaden, in ZfPR Denn es fallen eine Fülle von Daten an, ist. 2/2021, Zur Verarbeitung von Beschäftigtendaten, S. 58 die ggf. aufgezeichnet, gesammelt und ausgewertet werden können, so dass Bereits § 67 Abs. 1 Nr. 2 NPersVG erklärt als letztlich die technischen Einrichtungen Mitbestimmungstatbestand ausdrück- auch dafür geeignet sind, das Verhalten lich die Aktuelle Nachrichten und die Leistung der Beschäftigten so- wie aller Nutzer zu überwachen. Video- „Einführung, wesentliche Erweiterung und stets im Überblick konferenzsysteme sind dafür besonders Anwendung technischer Einrichtungen, die geeignet sind, das Verhalten oder die Leis- RSS-Feed des PHVN geeignet. Dabei wird häufig vergessen, tung der Beschäftigten zu überwachen“. Wir möchten Sie auf den RSS-Feed des dass grundsätzlich die Bestimmungen PHVN aufmerksam machen. Sobald ein der Datenschutzgrundverordnung ein- Egal auf welcher Ebene – Schule, Landes- neuer Artikel veröffentlicht wird, seien zuhalten sind und auch Lehrkräften, so amt, Schulträger, Bundesland – Videokon- es Pressemitteilungen, Veranstaltungs- wie allen Beschäftigten des öffentlichen ferenzsysteme eingeführt werden, ist die ankündigungen, rechtliche Hinweise Dienstes, das Recht auf informationelle Mitbestimmung der zuständigen Perso- u.v.m., werden Sie darüber informiert Selbstbestimmung zusteht. Jegliche Ver- nalvertretung zu beachten. Der Beschäf- und mit einem Klick zur Webseite arbeitung der Daten von Beschäftigten tigtendatenschutz kann im Rahmen von des PHVN weitergeleitet. Die Darstel- muss transparent sowie erforderlich sein entsprechenden Dienstvereinbarungen lung von Web-Feeds kann über sog. und der Kontrolle unterliegen. Es reiche gesichert werden. Folgende Punkte sind Feed-Reader erfolgen. Heutzutage ver- deshalb nach Ansicht von Rechtsexperten dabei zu beachten1: fügen jedoch die meisten Web-Browser nicht aus, nur eine allgemeine Regelung • sachlicher und persönlicher Geltungs- über einen integrierten RSS-Parser, so- ins Schulgesetz aufzunehmen, wie es bereich dass nicht zwingend auf eine geson- z.B. Hessen plant: „Werden Schülerinnen • technische Ausstattung – eine Informa- derte Lesesoftware zurückgegriffen und Schüler, die nicht in Präsenzform am tionsbringschuld des Verantwortlichen werden muss. Auch werden RSS-Feeds Unterricht teilnehmen können, mittels gegenüber dem Personalrat bei Ände- von vielen E-Mail-Client-Programmen Videokonferenzsystem zum Unterricht rungen oder Updates, unterstützt. Probieren Sie es gern aus: zugeschaltet, dürfen zum Zweck der • Drittstaatenbezug und Sicherstellung www.phvn.de/feed/ Übertragung von Bild und Ton die erfor- eines angemessenen Datenschutz derlichen personenbezogenen Daten der niveaus, im Unterrichtsraum anwesenden Schü- • Umfang der Protokolldaten (wann wer- lerinnen und Schüler sowie der Lehrkraft den diese gelöscht, welche lassen sich und sonstiger in der Schule beschäftigter ggf. auch abschalten), Impressum Herausgegeben vom Philologenverband Niedersachsen • Sophienstraße 6 • 30159 Hannover • Tel. 05 11 36475-0 • phvn@phvn.de • www.phvn.de • Auflage: 30.000 • Verantwortlich: Horst Audritz • Gestaltung: Frank Heymann
Remonstration sowie Beschwerde - und Antragsrecht Wenn die Rechtmäßigkeit von Dienstanweisungen bezweifelt wird Von Christoph Andrich Beamtinnen und Beamte unverzüglich auf Beamtinnen und Beamten steht nach dem Dienstweg geltend zu machen. Wird § 104 NBG darüber hinaus ein generelles Der PHVN möchte aufgrund von zahl- die Anordnung aufrechterhalten, haben Antrags- und Beschwerderecht zu: reichen Anfragen zu den wachsenden sie sich, wenn die Bedenken fortbestehen, Dienstanordnungen allgemein zu den an die nächst höhere Vorgesetzte oder den (1) Beamtinnen und Beamte können Beschwerdemöglichkeiten informieren. nächst höheren Vorgesetzten zu wenden. Anträge stellen und Beschwerden vor- Beamtinnen und Beamte haben grund- Wird die Anordnung bestätigt, müssen die bringen; hierbei haben sie den Dienstweg sätzlich den dienstlichen Anordnungen Beamtinnen und Beamten sie ausführen einzuhalten. Der Beschwerdeweg bis zur ihrer Vorgesetzten Folge zu leisten. Eine und sind von der eigenen Verantwortung obersten Dienstbehörde steht offen. dienstliche Anordnung kann dabei gene- befreit. Dies gilt nicht, wenn das aufgetra- (2) Richtet sich die Beschwerde gegen die rell als allgemeine Weisung oder indivi- gene Verhalten die Würde des Menschen unmittelbare Vorgesetzte oder Dienst- duell als direkte Einzelweisung an sie er- verletzt oder strafbar oder ordnungswidrig vorgesetzte oder den unmittelbaren gehen. Solche dienstlichen Anordnungen ist und die Strafbarkeit oder Ordnungs Vorgesetzten oder Dienstvorgesetzten, so sind von der Beamtin oder dem Beamten widrigkeit für die Beamtinnen oder Beam- kann sie bei der oder dem nächst höheren grundsätzlich auszuführen. ten erkennbar ist. Die Bestätigung hat auf Vorgesetzten oder Dienstvorgesetzten Verlangen schriftlich zu erfolgen.“ eingereicht werden. Soweit folglich Bedenken gegen die Hierdurch können insbesondere persön Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnun- Die Remonstration ist nicht unmittelbar liche und fachliche Anliegen und Be- gen bestehen, müssen diese unverzüg- fristgebunden, Bedenken hinsichtlich der schwerden unter Einhaltung des Dienst- lich auf dem Dienstweg geltend gemacht Rechtmäßigkeit müssen jedoch unverzüg- wegs bis hin zur obersten Dienstbehörde werden. Die Remonstration zielt dabei lich geltend gemacht werden. Sie ist auch vorgetragen werden. Anträge und Be- vom Wortlaut des § 36 BeamtStG in ers- nicht an eine bestimmte Form geknüpft. schwerden nach § 104 NBG sind ebenfalls ter Linie darauf ab, die Beamtin oder den Es empfiehlt sich jedoch zur besseren form- und fristlos möglich. Allerdings Beamten von seiner ggf. bestehenden Nachvollziehbarkeit und Dokumentation empfiehlt sich auch hier die Einhaltung persönlichen Haftung infolge der Rechts- immer die Schriftform. Sofern die Remons- der Schrift- oder zumindest der Textform. widrigkeit der dienstlichen Anordnung tration erfolglos bleibt (Entscheidung der Die Anträge und Beschwerden müssen zu befreien, da sie grundsätzlich für die zuständigen oberen Dienstbehörde), kann nach pflichtgemäßem Ermessen geprüft Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Hand- grundsätzlich kein verwaltungsgericht- und beantwortet werden. Geschieht dies lungen die volle persönliche Verantwor- licher Rechtsschutz in Anspruch genom- nicht, kann sich die Beamtin oder der tung tragen. men werden. Dies ist auch konsequent, Beamte hiergegen mit der allgemeinen da die Verantwortlichkeit für die Recht verwaltungsgerichtlichen Leistungsklage „[…] (2) Bedenken gegen die Rechtmäßig mäßigkeit der dienstlichen Handlung auf zur Wehr setzen. keit dienstlicher Anordnungen haben die oder den Vorgesetzten übergeht. Auch in Coronazeiten wurde fleißig gewählt Nach der Wahl, ist vor der Wahl Von Marta Kuras-Lupp vom 29.03.2021 eingestellt worden. Damit Erstmalig gewählt wurden nun nach der ist der erste Beschluss rechtskräftig. Neuordnung der Niedersächsischen Lan- Wie in der neusten Ausgabe von Gymnasi- desschulbehörde vier Bezirkspersonalräte um in Niedersachsen berichtet, wurde der Der Philologenverband hat damit dazu bei- an den jeweiligen neuen Regionalen Philologenverband – trotz coronabedingt getragen, Rechtssicherheit bei Wahlen der Landesämtern für Schule und Bildung. deutlich gesunkener Wahlbeteiligung – wichtigen Personalvertretung herzustel- Wir freuen uns sehr, dass der Philologen- bei der Wahl zum Schulbezirkspersonalrat len. Damit sind wir allerdings noch nicht verband im Bezirkspersonalrat Lüneburg Osnabrück bestätigt. Die Beschwerdever- am Ende: das Niedersächsische Personal- durch unser Mitglied im Geschäftsfüh- fahren des alten Schulbezirkspersonalrates vertretungsgesetz und die Wahlordnung renden Vorstand, Dr. Christoph Rabbow, gegen den Beschluss des Verwaltungsge- müssen u.a. bezüglich der Wahlvorschiften vertreten wird. Der Bezirkspersonalrat richts Osnabrück zur Ungültigkeit der Wahl generalüberholt werden. Auch dieser Auf- vertritt die Ausbilderinnen und Ausbilder aus dem März 2020 ist durch Beschluss gabe werden wir uns stellen und erarbei- sowie die Verwaltungsfachkräfte an den vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg ten eine Änderungsvorlage. Niedersächsischen Studienseminaren.
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