Ensdorf - Gemeinde Ensdorf

 
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Neues aus Ensdorjf

 Mitteilungsblatt mit den amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Ensdorf

Noch kein halbes
 Jahr im Amt

                                       verlor der Bürgermeister
                                          schon seinen Posten
                                             an die Narren                   Näheres hierzu im Innenteil!

                                                                 Ausgabe 9/2020
www.gemeinde-ensdorf.de                                Freitag, 28. Februar 2020
Ensdorf - Gemeinde Ensdorf
Ensdorf                                                                                             -2-                                                                        Ausgabe 9/2020

                  Medizinische Dienste
 ■■ Ärztlicher Bereitschaftsdienst (inkl.                                                               03. März 2020
                                                                                                        Brunnen-Apotheke, Odilienplatz 7, 66763 Dillingen,
    Kinderärzte, Augenärzte und HNO-
                                                                                                        Tel. 06831/703936
    Ärzte)                                                                                              04. März 2020
 Sie erreichen den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kas-
 senärztlichen Vereinigung kostenlos unter der bundesweit                                               Crispinus-Apotheke, Provinzialstraße 62b, Saarlouis-Lis-
 einheitlichen Rufnummer 116117 rund um die Uhr an allen                                                dorf, 06831/3055
 Tagen des Jahres.                                                                                      05. März 2020
 Zusätzlich ist die ärztliche sowie kinderärztliche Bereit-                                             Doc`s Apotheke, Saarlouis, Pavillonstr. 13,
 schaftsdienstpraxis Saarlouis im Marienhaus Klinikum                                                   Tel.: 06831/4881199
 Saarlouis, Kapuzinerstraße 4, 66740 Saarlouis (Tel.-Nr. 0                                              06. März 2020
 18 05/66 30 03) zu folgenden Zeiten geöffnet:
                                                                                                        Saar-Apotheke, Lothringer Str. 1, Saarlouis; 06831/41051
 Von Samstag 08.00 Uhr bis Montag 08.00 Uhr,
 an Feiertagen (inkl. Heiligabend / Silvester), an Rosenmon-
 tag sowie an Brückentagen.                                                                             ■■ Notfalldienst der Tierärzte
 Bei Lebensgefahr rufen Sie bitte den Notarzt über die                                                  (nur für dringende Fälle nach vorheriger telefonischer Ver-
 Rettungsleitstelle                                                                                     einbarung)
 19 222 oder 112.                                                                                       29. Februar 2020
 Bei Handy bitte nur mit Vorwahl (0681).                                                                Peter Mick, Leipziger Str. 68, 66359 Bous, 06834/3059
                                                                                                        01. März 2020
 ■■ Notfalldienst der Zahnärzte
                                                                                                        Peter Mick, Leipziger Str. 68, 66359 Bous, 06834/3059
 (nur für dringende Fälle nach vorheriger telefonischer Ver-
 einbarung)                                                                                             Darüberhinaus sind die tierärztlichen Kliniken ganzjährig
 29. Februar 2020                                                                                       rund um die Uhr dienstbereit:
 Lenhof P., Saarlouis, 06831/124480                                                                     Tierärztliche Klinik für Kleintiere Arz
 01. März 2020                                                                                          Kaiserslauterer Str. 44
 Lenhof P., Saarlouis, 06831/124480                                                                     66123 Saarbrücken
                                                                                                        Telefon: (0681) 3 32 32
 ■■ Apothekendienst                                                                                     http://www.tierklinik-arz.de
 Der Notdienst beginnt jeweils um 8.00 Uhr des angezeigten
                                                                                                        Tierärztliche Klinik für Kleintiere Drs. Kehr, Pack und Sche-
 Tages und endet um 8.00 Uhr des Folgetages
                                                                                                        rer
 28. Februar 2020
 Vauban-Apotheke Trennheuser OHG Saarlouis, Vaubanstr.                                                  Hüttenstraße 20
 27, Tel.: 06831/986150                                                                                 66583 Spiesen-Elversberg
 29. Februar 2020                                                                                       Telefon: (06821) 179494
 Tal-Apotheke, Talstraße 1, Hülzweiler, 06831/53060                                                     http://www.tierklinik-elversberg.de
 01. März 2020                                                                                          Tierärztliche Klinik für Pferde Drs. Rupp, Schwarz und Anen
 Pachtener-Apotheke, Nachtsheimstraße 2,
                                                                                                        Raiffeisenstr. 100
 Dillingen, 06831/73309
 02. März 2020                                                                                          66802 Überherrn
 Pachtener-Apotheke, Nachtsheimstraße 2,                                                                Telefon: (06836) 91 90 80
 Dillingen, 06831/73309                                                                                 http://www.pferdeklinik-altforweiler.de

                  Polizei • Feuerwehr • Rettungsdienste
 ■■ NOTRUF                                                                                              ■■ Polizeirevier Bous
 POLIZEI��������������������������������������������������������������������������������������� 110    Telefon:���������������������������������������������������������������������������� 06834/9250
 FEUERWEHR������������������������������������������������������������������������������ 112
 RETTUNGSDIENST��������������������������������������������������������������������� 112
                                                                                                        ■■ Freiwillige Feuerwehr
 ■■ Polizei Ensdorf                                                                                     Feuerwehrgerätehaus����������������������������������������������������� Tel. 9669790
 Telefon:������������������������������������������������������������������������������������� 54522   Wehrführer Jürgen Wolfert������������������������������������������������ Tel. 958535

Impressum:
Herausgeber: LINUS WITTICH Medien KG, 54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriegebiet), Telefon 06502/9147-0 oder -240
Redaktion im Verlag (verantwortlich): Dietmar Kaupp, Verlagsleiter
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Melina Franklin, unter der Anschrift des Verlages
Verantwortlich bei Zustellreklamationen: Telefon 06502/9147-800, E-Mail: vertrieb@wittich-foehren.de
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigen-
preisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht
unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlags oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung
des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.
Ensdorf - Gemeinde Ensdorf
Ensdorf                                                                                         -3-                                                                         Ausgabe 9/2020

                 Kirchen • Kindergarten • Bildung • Soziale Dienste • Sonstige
 ■■ Pfarrämter                                                                                       telefonische und persönliche Beratung von Frauen, die sexualisierte
                                                                                                     Gewalt erlebt haben.
 Pfarreiengemeinschaft Bous St. Peter - Ensdorf St. Marien
 Kath. Pfarramt St. Peter Bous                         06834/2378                                   Telefonberatungszeiten:
 Kath. Pfarramt St. Marien Ensdorf                   06831/52264                                    Montag und Donnerstag von 14.00 bis 17.00 Uhr
 Pfarrsekretärinnen: Katrin Blohm, Christine Hawner, Sabine Hölle,                                   Dienstag und Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr
 Elisabeth Jenal                                                                                     Notrufgruppe Saarbrücken, Nauwieserstr. 19, 66111 Saarbrücken,
                                                                                                     .������������������������������������������������Tel. 0681/36767 Fax: 0681/ 9385898
 ■■ Dekanat Saarlouis                                                                                Frauenhaus Saarlouis���������������������������������������������Tel. 06831/2200
 Dekanatsbüro: Kleinstraße 58,                                                                       Aufnahme Tag und Nacht möglich, Anonyme und kostenlose Bera-
 66740 Saarlouis-Lisdorf��������������������������������������Tel. 06831/7699550                    tung
                                                                                                     Hilfe für Familien mit geistig Behinderten
 ■■ Evang. Kirchengemeinde Schwalbach                                                                Familienentlastender Dienst (FED)
 Pfarrbezirk I: Schwalbach (Griesborn, Hülzweiler), Elm (Derlen,                                     der Lebenshilfe e.V., 66793 Saarwellingen
 Knausholz, Sprengen), Saarwellingen und Schwarzenholz,                                              Telefon von 08:00 - 16:00 Uhr����������������������������� Tel. 06838/9827-70
 Pfarrer Reinhard Janich, Schwalbach���������������������Tel. 06834/53546                           Telefon von 16:00 - 08:00 Uhr�������������������������������Tel. 0171/3875124
 Pfarrbezirk II: Bous und Ensdorf                                                                    Beratungsstelle für junge Arbeitslose
 Pfarrerin Juliane Opiolla, Bous����������������������������Tel. 06834/7801752                      Katholische Erwachsenenbildung e.V. Hospitalstraße 7
 Gemeindebüro Schwalbach����������������������������������Tel. 06834/956970
 Öffnungszeiten Mo., Di., Do., und                                                                   66798 Wallerfangen�����������������������������������������������Tel. 06831/965646
 Fr.: 8:30 bis 12:00 Uhr, mittwochs geschlossen                                                      Abholung von Tierkörpern und Schlachtabfällen
                                                                                                     .�������������������������������������������������������������������������������Tel. 06508/91430
 ■■ Haus für Kinder & Familien                                                                       Tierschutzhotline im Saarland�������������������������Tel. 0681/99784530
 Kindergarten „St. Marien“ Ensdorf
 Leitung: Karsten Müller                                                                             ■■ SONSTIGE RUFNUMMERN
 Zentrale und Rezeption: Frau Dany Thiel��������������������������� Tel. 53391                      Bergmannsheim Ensdorf Saal�����������������������������������������Tel. 504-163
                                                                                                     Großsporthalle Ensdorf������������������������������������������������������ Tel. 59501
 ■■ Schulen                                                                                          Freibad Ensdorf���������������������������������������������������������������� Tel. 506206
 Grundschule Ensdorf���������������������������������Tel. 506096 / Fax: 507441                      Postagentur Ensdorf���������������������������������������������������� Tel. 4879462
 Rektorin: Christina Lein                                                                            Öffnungszeiten:
 Freiwillige Ganztagsschule/Gemeindehort����������������������� Tel. 509140
                                                                                                     Mo, Di, Do, Fr von 9.00 - 12.30 Uhr und von 14.00 - 17.00 Uhr
 Leitung: Irmhild Stutz
 Gemeinschaftsschule Schwalbach-Ensdorf���������Tel. 06834/953953                                   Mi von 9.00 - 12.30 Uhr; Sa von 9.00 bis 12.00 Uhr
 (Johannes-Gutenberg-Schule Schwalbach)                                                              Förster der Gemeinde Ensdorf
                                                                                                     für den Staatsforst, Herr Martin Wollenweber,
 ■■ Weitere Schulen                                                                                  .�����������������������������������������������������������������������������Tel. 0175/2200896
 Kreismusikschule in                                                                                 Ehrenamtlicher Naturschutzbeauftragter
 Bous-Ensdorf-Schwalbach���������������������������������������Tel. 06834/1534                      Herr Meiko Balthasar������������������������������������������������������ Tel. 4999830
 Anne Frank Schule                                                                                   M_Balthasar@web.de
 Schwalbach�����������������������������������������������������������Tel. 06834/953900             Hilfe gegen Wespen
                                                                                                     Viktor MARTIN mobil��������������������������������������������������� 0173/3264731
 ■■ Soziale Dienste                                                                                  Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung
 Deutsches Rotes Kreuz - Ortsverband Ensdorf                                                         Egon Haag, Schacherweg 22,
 Herr Paul Fisch, Schwarzstraße 5���������������������������������� Tel. 1667033                    66773 Schwalbach-Hülzweiler��������������������������������Tel. 06831/59381
 Mobil: 0177/4881231                                                                                 (Sprechstunden montags - freitags nach Terminvereinbarung)
 Betreuungsbehörde des Landkreises Saarlouis                                                         Wolfgang Ressing, Friedrich-Ebert-Str. 41,
 Beratung und Infos zu Vorsorgevollmachten,
                                                                                                     66359 Bous���������������������������������������������������������Tel. 06834/5697215
 Betreuungs- und Patientenverfügungen
 Kostenlose Zusendung von Informationsmaterial                                                       Bodwing Johannes, Dorfstr. 111, Saarlouis������������Tel. 06831/46437
 unter�������������������������������������������������������������������� Tel. 06831/444-436       Schiedsmann: Josef Both����������������������������������������Tel. 06831/5599
 Saarlouiser Tafel                                                                                   Behindertenbeauftragter der Gemeinde Ensdorf
 (Lebensmittelspenden für Bedürftige)���������������������Tel. 06831/93990                          Franz Leinenbach, Erlenstr. 22������������������������������������������� Tel. 52623
 Psychosoziale Beratungsstelle des Gesundheitsamtes                                                  E-Mail: franz.leinenbach@superkabel.de
 im Landkreis Saarlouis                                                                              Seniorensicherheitsberater der Gemeinde Ensdorf
 .�����������������������������������������������������������������������������Tel. 06831/444700
                                                                                                     Hans Fels, St. Barbarastraße 10���������������������������������������� Tel. 58586
 Diakonisches Werk an der Saar
 (Beratung zwischen Schule und Beruf)                                                                Bezirksschornsteinfegermeister
 .�������������������������������������������������������������������������������Tel. 06831/49721   Markus Maxem, Beckingen���������������������������������Tel. 06832/8071320
 Arbeitsstelle für Integrationshilfen                                                                außer den Straßen: An der Schleuse, Bommersbachweg,
 der Arbeiterwohlfahrt���������������������������������������������Tel. 06831/121721                Bernardsweg, Großstraße, Spessbergstraße und Lauternweg.
 Selbsthilfegruppe der anonymen Alkoholiker                                                          Für diese Straßen ist Bezirksschornsteinfegermeister,
 zentrale Kontaktstelle������������������������������������������������Tel. 0681/19295              Jürgen Krause, Losheim, zuständig��������������������Tel. 06872/5041970
 Donum Vitae e.V.
                                                                                                     Gas- und Wasserwerke Bous - Schwalbach
 Staatlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatung
 Großer Markt 21, 66740 Saarlouis������������������������Tel. 06831/120028                          Telefonzentrale������������������������������������������������������������������ 06834/850
 Elternselbsthilfe Dillingen e.V.��������������������������Tel. 06831/7685702                       Störungsdienst Gas- Fernwärme, sowie
 Deutscher Kinderschutzbund e.V.                                                                     Wasserversorgung der TWE Ensdorf�������������������� Tel. 06834/85-111
 1. Vors. Frau Renate Ruffing���������������������������������������������� Tel. 52256              energis-Netzgesellschaft mbH
 Lebenshilfe Saarlouis e.V.������������������������������ Tel. 06838/810-18/19                      Störungsnummer Strom������������������������������������ Tel. 0681/9069-2611
 Pflegestützpunkt im Landkreis Saarlouis                                                             Defekte Straßenbeleuchtung
 Choisy-Ring 9, Saarlouis�������������������������������������������������� Tel. 120630
                                                                                                     Info: Zentrale Service Nr. für Meldung von Schäden an der
 Leitstelle Älter werden
 im Landkreis Saarlouis:��������������������������������������� Tel. 06831/444-239                  Straßenbeleuchtungsanlage:����������������������������� Tel. 0681/4030-3003
 Kommunale Beratungsstelle                                                                           E-Mail: info@energis.de
 „Besser leben im Alter durch Technik“:���������� Tel. 06831/444-573                                Entsorgungsverband Saar
 Notruf und Beratung für vergewaltigte und misshandelte Frauen                                       Hotline����������������������������������������������������������������� Tel. 0681/5000-555
Ensdorf - Gemeinde Ensdorf
Ensdorf                                                             -4-                                                  Ausgabe 9/2020

                  Amtliches Bekanntmachungsblatt
                                                                   DER GEMEINDE

  Bekanntmachungen und Informationen
  Gemeindeverwaltung                                                                                         Partnerschaft
   Provinzialstr. 101a, 66806 Ensdorf
   Tel. 0 68 31/ 504-0     Fax 0 68 31 / 504-167
   Internet: http://www.gemeinde-ensdorf.de
   Mail: info@gemeinde-ensdorf.de

  Was finde ich wo im Rathaus?
  Erdgeschoss:                                                          1. Obergeschoss:
  ■   Bürgerbüro, Bestattungswesen, Tel. 504-132 oder -134,             ■    Bürgermeister, Tel. 504-110, Zimmer 206
      Zimmer 110                                                        ■    Hauptamt, Tel. 504-112, Zimmer 212
  ■   Standesamt,                                                       ■    Personalamt, Tel. 504-113, Zimmer 210
      Flüchtlingsmanagement Tel. 504-133, Zimmer 111                    ■    Presse- und
  ■   Ordnungsamt, Tel. 504-130, Zimmer 112                                  Öffentlichkeitsarbeit, Tel. 504-115, Zimmer 209
      Verkehrsüberwachung, Tel. 504-158, -159, Zimmer 102               ■    Jugend, Soziales und
  ■   Gemeindekasse, Tel. 504-121 u. -123, Zimmer 106-107                    Kindertagesstätten, Tel. 504-137, Zimmer 201
  ■   Kämmerei,
      Wirtschaftliche Beteiligungen, Tel. 504-120, Zimmer 108           2. Obergeschoss:
  ■   Steueramt, Tel. 504-125, Zimmer 109                               ■    Bauamt, Tel. 504-150, Zimmer 301-302 und 307-308
                                                                        ■    Amt für Umwelt und Naturschutz, Tel. 504-157,
                                                                             Zimmer 306
                                                                        ■    Wertstoffberatung, Tel. 504-157, Zimmer 306

                                                                                                   Bürgerbüro:
                        Öffnungszeiten:                                              Montag und Mittwoch von 08.00-13.00 Uhr,
     Montag bis Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und                    Dienstag von 08.00-12.00 Uhr und von 13.30-15.30 Uhr,
                    13.30 Uhr bis 15.30 Uhr,                                 Donnerstag von 08.00-12.00 Uhr und von 13.30-17.00 Uhr,
              Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr                                         Freitag von 08.00-12.00 Uhr und
               Darüber hinaus nach Vereinbarung.                               jeden zweiten Samstag im Monat von 10.00-12.00 Uhr.
                                                                                         Darüber hinaus nach Vereinbarung.
                Für Mitteilungen, Fragen oder Hinweise ist die Gemeinde Ensdorf auch unter +49 6831 504122
                                            über WhatsApp schriftlich erreichbar.

                                               Bürgersprechstunden des Bürgermeisters
                                         (Terminabsprache unter Tel.-Nr. 504-117 bzw. 118 erbeten!):
                          Die reguläre Sprechstunde findet jeden ersten Dienstag von November bis März in der Zeit
                                                          von 15:30 - 17:30 Uhr und
                                         von April bis Oktober in der Zeit von 16:00 - 18:00 Uhr statt.

  ■ Bauhof                                                                ■ Wertstoffhof/EVS Wertstoffzentrum
  Tel. 504-142, Fax 504-143                                               Tel. 509-275
  Saarlouiser Straße 6, 66806 Ensdorf                                     Schwalbacher Berg 159, 66806 Ensdorf
  Öffnungszeiten:
  Montag bis Donnerstag             von 07.00 Uhr bis 15.30 Uhr,          Öffnungszeiten ganzjährig:
  Freitag                           von 07.00 Uhr bis 14.30 Uhr           Montag, Mittwoch, Freitag:              11.00 bis 17.00 Uhr
                                                                          Dienstag, Donnerstag:                   08.00 bis 13.00 Uhr
  Rufbereitschaft Bauhof: 0171/7400479                                    Samstag:                                10.00 bis 16.30 Uhr

  ■ Rufbereitschaft TWE GmbH: Tel. 06834/85-111
  Gas- und Wasserwerke Bous-Schwalbach

                                                                    @
  Saarbrücker Str: 195, 66359 Bous

                                        Weitere Informationen aus                 unserer Gemeinde finden Sie auf
          /EnsdorfSaar                       unserer Internetseite               www.gemeinde-ensdorf.de.

                                                     Herausgeber: Gemeinde Ensdorf
                                        Verantwortlich für den Inhalt: Bürgermeister Jörg Wilhelmy
                                            Druck: LINUS WITTICH Medien KG, 54343 Föhren
    Die amtlichen Bekanntmachungen erscheinen wöchentlich. Die Zustellung erfolgt kostenlos an jeden Haushalt der Gemeinde Ensdorf.
                      Einzelexemplare sind gegen Erstattung der Selbstkosten bei der Gemeindeverwaltung erhältlich.
Ensdorf - Gemeinde Ensdorf
Ensdorf                                                            -5-                                                   Ausgabe 9/2020

             Amtliche Mitteilungen

   ■■ Wahl einer Schiedsperson sowie Stellvertreters für das Schiedsamt der Gemeinde
      Ensdorf
                                              Das Amt der Schiedsperson (m/w/d)
                                              ist zum 01.12.2020 neu zu besetzen.
   Die Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig und werden von dem Gemeinderat für die Dauer von 5 Jahren gewählt und durch
   den Direktor des Amtsgerichtes Saarlouis vereidigt. Gleichzeitig wird eine stellvertretende Schiedsperson gesucht. Die Gemeinde
   Ensdorf gewährt eine jährliche Aufwandsentschädigung von 250,00 Euro.
   Zur Schiedsperson kann berufen werden, wer nach seiner Persönlichkeit und Fähigkeit für das Amt geeignet ist.
   Bewerber für das Amt sollen
   - das 25. Lebensjahr vollendet haben
   - in dem Schiedsbezirk wohnen.
   Aufgaben der Schiedsperson
   Die Aufgaben der Schiedsperson bestehen in der Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten
   und in Strafsachen mit dem Ziel, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erreichen. Das Schiedsamt ist auch Gütestelle
   im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung.
   Personen, die an dem Amt interessiert sind und sich zur Wahl durch den Gemeinderat stellen möchten, mögen sich schriftlich
   mit Lebenslauf bis 31. März 2020 bewerben bei der
   Gemeinde Ensdorf
   Fachbereich Zentrale Dienste
   Provinzialstr. 101a
   66806 Ensdorf
   oder per E-Mail an: personal@gemeinde-ensdorf.de
   Jörg Wilhelmy
   Bürgermeister

   ■■ Dreister Dieb entwendete Edelstahlgeländer auf dem Ensdorfer Marktplatz
   In der Nacht von Montag auf Dienstag, 24./25. Februar, wurden in Ensdorf drei Handläufe der Edelstahlgeländer, welche sich an
   den Treppenaufgängen zum oberen Marktplatz befanden, mit einem Akku-Winkelschleifer durchtrennt und entwendet. Die Tat
   ereignete sich vermutlich zwischen 23 und 24 Uhr.
   Aus Sicherheitsgründen wurde der Bereich komplett gesperrt.
   Wer sachdienliche Hinweise zur Aufklärung der Straftat geben kann, wird gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Saarlouis, Tel.-Nr.
   06831/9010, zu melden.
   Die Gemeinde Ensdorf setzt hierfür eine Belohnung aus.

■■ Auszug aus der Niederschrift der                                    Fußenkreuz (im Bereich „Glaskasten“) bis zur Eisenbahnbrücke der
                                                                       ehemaligen Grube Ensdorf hin. Die Bereiche seien sehr holprig und
   3. Sitzung des Gemeinderates vom                                    für Fahrradfahrer auch wegen der vielen unebenen Stellen durch die
   12.12.2019                                                          unterschiedlichen Höhen schwierig zu bewältigen.
                                                                       Herr Maas, Gde.-Verwaltung, bestätigt den schlechten Zustand der
I. Einwohnerfragestunde                                                Straße. Diese sei schon mehrfach saniert worden. Bedingt durch die
Ein Bürger weist darauf hin, dass eine gefahrenlose Nutzung der        Straßenlänge und -breite würde eine Sanierung immens hohe Kosten
Landstraße südlich der Bergehalde für Fußgänger und Radfahrer          verursachen. Denkbar sei eine einseitige Randbereichssanierung. Er
nicht möglich sei. Die Straße verlaufe in diesem Bereich sehr sch-     wolle die Angelegenheit prüfen.
mal und streckenweise seien dort 80 km/h für die Autofahrer erlaubt.   Anwohner des „Schwalbacher Berges“ weisen auf den stark zuneh-
Er schlage das Anlegen eines Fußgänger- und Radfahrerweges in          menden LKW-Verkehr hin. Risse in den Häusern würden sich bemerk-
Zusammenarbeit mit der Gemeinde Schwalbach vor. Dies sei eine          bar machen und die Lärmbelästigung habe auch zu nachtschlafender
wirkungsvolle Maßnahme hinsichtlich der Förderung des Radverkehrs      Zeit enorm zugenommen. Radwege seien durch parkende Autos oder
                                                                       LKW‘s nicht zu nutzen. Die Anwohnerin fragt nach, ob weitere Pläne
in der Gemeinde. Gleichzeitig werde auch das Sicherheitsgefühl der
                                                                       gewerblicher Nutzung mit Hinweis auf einen noch höher ansteigenden
Fußgänger und Radfahrer erhöht.
                                                                       LKW-Verkehr vorliegen würden.
Der Bürgermeister bedankt sich für die Wortmeldung. Er stellt fest,
                                                                       Der Bürgermeister stellt fest, dass der Gemeindeverwaltung diesbe-
dass sich Gemeinderat und Verwaltung in der Vergangenheit auch         züglich nichts bekannt sei. Die Straße sei als Landstraße ausgewiesen
schon mit dem Thema beschäftigt hätten. Das LfS (Landesamt für         und dort sei LKW-Verkehr in Fahrtrichtung Saarlouis erlaubt. Es gebe
Straßenbau) sei für diesen Bereich hauptverantwortlich.                aktuell keinerlei Einschränkung für einen entsprechenden LKW-Ver-
Herr Maas, Gde.-Verwaltung, informiert, dass der Bau eines Radwe-      kehr.
ges auch schon angedacht gewesen sei, dieser aber aus Kostengrün-      Die Anwohner ergänzen, dass es sich um Schwerlastkraftwagen
den zum wiederholten Male zurückgestellt worden sei.                   handele. Zusätzlich zu dem LKW-Verkehr würde die Lärmbelästi-
Das Thema sei nach Nichtzustandekommen der geplanten Parkplatz-        gung durch den Busverkehr auch noch verstärkt. Die Anwohner des
anlage am Ende der Bergehalde wieder in den Hintergrund gerückt.       Schwalbacher Berges seien situationsbedingt alle unzufrieden.
Er wolle sich beim LfS nach dem aktuellen Stand der Angelegenheit      Die montierte Blitzanlage sei nicht zweckmäßig, da die PKW’s und
erkundigen.                                                            LKW‘s vor der Anlage abbremsten und nach der Anlage wieder
Der Bürgermeister führt weiter aus, dass möglicherweise im Zuge der    beschleunigten.
aktuellen Radwegeförderung des Landes Verbesserungen geschaffen        Auf Nachfrage des Bürgermeisters teilen die Anwohner mit, dass
werden könnten und verweist ergänzend auf ein Tourismuskonzept         der Straßenverkehr seit der Straßensanierung stark zugenommen
des Landes. Die Gemeinde Schwalbach habe in der Vergangenheit          habe. Der Bürgermeister sagt den Anwohnern eine Beobachtung
ebenfalls Interesse an dem Ausbau der Straße signalisiert.             seitens der Gemeindeverwaltung zu. Ergänzend weist Herr Maas,
Weiter weist der Bürger auf den schlechten Zustand im Randbe-          Verwaltung, darauf hin, dass auch das LfS in 2020 eine erneute Erhe-
reich des Streckenabschnittes in der Provinzialstraße / Einmündung     bung bzgl. der Verkehrssituation vornehmen wolle.
Ensdorf - Gemeinde Ensdorf
Ensdorf                                                            -6-                                                    Ausgabe 9/2020
Abschließend stellt der Bürgermeister fest, dass er den Unmut der      der Niederschriften für die einzelnen Ausschüsse zu bestimmen (§ 47
Anwohner nachvollziehen könne. Vor dem Hintergrund des derzeit         Abs. KSVG). Die Unterzeichnung der Niederschriften der Gemeinde-
rechtlichen Rahmens - nämlich der Einstufung als Landstraße - könne    ratssitzungen ergebe sich aus § 25 Abs. 1 der Geschäftsordnung).
die Gemeindeverwaltung zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr tun.          Sodann wird folgender Beschluss gefasst:
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, beendet der       Der Gemeinderat bestimmt als Unterzeichner für das Gremium seitens
Bürgermeister die Einwohnerfragestunde.                                des Bündnis90/Die Grünen für den
                                                                       a) Gemeinderat
II. Sitzung des Gemeinderates                                          Thomas Wilhelm, Bündnis90/Die Grünen, Fraktionsvorsitzender
Verlauf der Sitzung                                                    In Vertretung: Dietrich Bickelmann, Bündnis90/Die Grünen
A) Öffentlicher Teil                                                   b) Ausschuss für Finanz-, Personal- und Verwaltungsangelegen-
TOP 1: Verpflichtung eines neuen Gemeinderatsmitglieds                 heiten
                                                                       Dietrich Bickelmann, Bündnis90/Die Grünen,
Der Bürgermeister informiert, dass der bisherige Fraktionsvorsit-      In Vertretung: Thomas Wilhelm, Bündnis90/Die Grünen, Fraktionsvor-
zende von Bündnis90/Die Grünen, Thorsten Comtesse, mitgeteilt          sitzender
habe, dass er aus beruflichen Gründen und dem damit verbundenen
                                                                       c) Ausschuss für Rechnungsprüfungsangelegenheiten
Wegzug sein Mandat zum 01.12.2019 niederlege. Die auf der Wahl-
                                                                       Anja Bach, Bündnis90/Die Grünen,
vorschlagsliste von Bündnis 90/Die Grünen nächste Nachrückerin,
                                                                       In Vertretung: Thomas Wilhelm, Bündnis90/Die Grünen, Fraktionsvor-
Frau Anja Bach, habe erklärt, dass sie die Wahl in den Gemeinderat
                                                                       sitzender
annehme. Anschließend verpflichtet der Bürgermeister Frau Bach
                                                                       d) Ausschuss für Bauwesen, Friedhofs- und Grundstücksangele-
gemäß § 33 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)
                                                                       genheiten, Natur- und Umweltschutz sowie Verkehrsfragen
durch Handschlag zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Ausübung
                                                                       Thomas Wilhelm, Bündnis90/Die Grünen, Fraktionsvorsitzender
des Amtes.
                                                                       In Vertretung: Dietrich Bickelmann, Bündnis90/Die Grünen
TOP 2:   Genehmigung der Niederschrift der 2. Sitzung des              e) Ausschuss für Sport, Kultur, Bildung, Jugend, Familie, Gesund-
         Gemeinderates vom 23.10.2019                                  heit und Sozialwesen
Die Niederschrift über die 2. Sitzung des Gemeinderates vom            Claudia Beck, Bündnis90/Die Grünen
23.10.2019 ist den Ratsmitgliedern über die Dipolis-app am             In Vertretung: Thomas Wilhelm, Bündnis90/Die Grünen, Fraktionsvor-
04.12.2019 zur Verfügung gestellt worden.                              sitzender
Sodann wird folgender Beschluss gefasst:                               f) Ausschuss für Werksangelegenheiten und öffentliche Einrich-
Gegen die Niederschrift über die 2. Sitzung des Gemeinderates vom      tungen
23.10.2019 werden keine Einwände erhoben.Die Niederschrift ist         Claudia Beck, Bündnis90/Die Grünen
somit angenommen.                                                      In Vertretung: Thomas Wilhelm, Bündnis90/Die Grünen, Fraktionsvor-
Abstimmungsergebnis: einstimmig                                        sitzender
TOP 3: Neubesetzung von Ausschüssen                                    Abstimmungsergebnis: einstimmig
Der Bürgermeister informiert, dass Herr Thomas Wilhelm das Amt         TOP 6: Beitrittserklärung zum Saarlandpakt
des Fraktionsvorsitzenden von B90/Die Grünen übernehme.                Der Bürgermeister informiert, dass der Gemeinderat am 04.12.2018
In der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates am 04.07.2019        eine Resolution zum Saarlandpakt auf den Weg gebracht habe. Der
sei Herr Thorsten Comtesse in den Finanzausschuss, Herr Dietrich       Rat sei beauftragt worden, sich dieser Initiative anzuschließen. Er
Bickelmann in den Rechnungsprüfungsausschuss gewählt worden.           erläutert, dass der Saarlandpakt eine Handreichung des Landes an die
Nach dem Weggang von Herrn Comtesse müssten die Ausschüsse             Kommunen sei. Der Saarlandpakt beinhalte die Übernahme der Hälfte
nun neu besetzt werden. Er führt weiter aus, dass gemäß § 48 Abs. 2    der aufgelaufenen Kassenkredite zum 31.12.2017 durch das Land.
Satz 2 KSVG, die Besetzung der Ausschüsse einvernehmlich erfolgen      Die andere Hälfte der verbliebenen Kassenkredite müsse innerhalb
solle. Eine Einigung komme nur zustande, wenn alle Ratsmitglieder      von 45 Jahren durch die Gemeinde sauber in einem vorgegebenen
zustimmten. Bereits bei einer Stimmenthaltung müsse neu gewählt        Annuitätendarlehen abgetragen werden. Darüber hinaus müsse die
werden.                                                                Finanzierung jedes Jahr im Rahmen des Haushalts erwirtschaftet wer-
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen habe folgende Ausschussbeset-       den. Er führt weiter aus, dass bei aller Problematik es fatal wäre, ein
zung vorgeschlagen:                                                    solches Angebot des Landes auszuschlagen. Kassenkredite - wie es
Finanzausschuss                Dietrich Bickelmann, Bündnis90/Die      in der Vergangenheit der Fall gewesen sei - dürften nach dem Beitritt
                               Grünen                                  zum Saarlandpakt in solch einer Größenordnung durch die Kommu-
Rechnungsprüfungsausschuss Anja Bach, Bündnis90/Die Grünen             nen nicht mehr abgeschlossen werden. Er betont, dass für kurzfristige
                                                                       Finanzierungsengpässe eine kurzfristige Überziehung aber durchaus
Sodann wird folgender Beschluss gefasst:
                                                                       noch möglich sei und somit entsprechende Mittel aufgenommen
Der Gemeinderat einigt sich darauf, für das ausgeschiedene Gemein-
                                                                       werden dürften. Er teilt weiter mit, dass neben der Übernahme der
deratsmitglied Thorsten Comtesse, die Ausschüsse wie folgt neu
                                                                       Kassenkredite auch Investitionszuschüsse gezahlt würden. Für die
besetzen:
                                                                       Gemeinde Ensdorf sei dies ein jährlicher Zuschuss in einer Größen-
Finanzausschuss            Dietrich Bickelmann, Bündnis90/Die          ordnung von knapp 100.000 €.
                           Grünen                                      Der Bürgermeister erklärt kurz, wie die abzuschließende Übernahme-
Rechnungsprüfungsausschuss Anja Bach, Bündnis90/Die Grünen             vereinbarung und die weitere Vorgehensweise aussieht und verweist
Abstimmungsergebnis: einstimmig                                        auf die beigefügte Anlage.
                                                                       Er bittet den Rat darum, ein positives Votum für den Saarlandpakt
TOP 4:    Berufung eines Nachfolgers/einer Nachfolgerin in die
                                                                       abzugeben.
          Verbandsversammlung des Zweckverbandes für die
                                                                       Herr Lauer, SPD, stellt fest, dass bereits im vorhergehenden Finanz-
          Verwertung von Grünabfällen der Gemeinde Ensdorf,
                                                                       ausschuss ausführlich die Thematik besprochen worden sei. Er
          Bous und Schwalbach
                                                                       bestätigt nochmal, dass der Saarlandpakt eine unterstützenswerte
Der Bürgermeister teilt mit, dass Thorsten Comtesse ebenfalls als      Maßnahme sei und dass die Übernahme von Kassenkrediten durch
Ersatzmitglied in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes für       das Land nicht abgelehnt werden könne. Es könne nicht abgeschätzt
die Verwertung von Grünabfällen der Gemeinde Ensdorf, Bous und         werden, was passiere, wenn die Gemeinde Ensdorf dem Saarland-
Schwalbach zu ersetzen sei. Die Anforderungen aus § 48 KSVG in         pakt nicht beitrete. Herr Lauer kritisiert den Passus“… ab 2024 keine
Sachen „Einigung“ würden auch für die Besetzung der Mitglieder ana-    neuen Kassenkredite mehr aufzunehmen…“ - dieser sei im Wortlaut
log gelten.                                                            doch sehr hart formuliert und habe in der SPD-Fraktion zu Unver-
Sodann wird folgender Beschluss gefasst:                               ständnis geführt. Im Falle von kurzfristig, nicht planbaren Reparatur-
Der Gemeinderat einigt sich darauf, für das ausgeschiedene Gemein-     arbeiten (z.B. Schwimmbad oder Plattenbau) befürchtet er z. B. den
deratsmitglied Thorsten Comtesse, die auf Vorschlag des Bündnis90/
                                                                       Einsatz eines Prüfungskommissars ab 2024. Herr Lauer verweist auf
Die Grünen
                                                                       ein Gespräch mit der Landtagsabgeordneten Petra Berg. Die Aussage
Frau Anja Bach
                                                                       der Landtagsabgeordneten, dass „gerade auf der Investitionsseite
in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für die Verwertung
                                                                       das letzte Wort noch nicht gesprochen sei“, hinterlasse bei ihm letzt-
von Grünabfällen der Gemeinde Ensdorf, Bous und Schwalbach als
                                                                       endlich einen doch noch optimistischen Eindruck. Er verweist weiter
Ersatzmitglied zu entsenden.
                                                                       auf eine mögliche Altlastenregelung des Bundes. Abschließend betont
Abstimmungsergebnis: einstimmig
                                                                       Herr Lauer, dass er den Saarlandpakt für unterstützenswert halte und
TOP 5:    Bestimmung von Gemeinderatsmitgliedern für die               die SPD-Fraktion den Beitritt befürworte.
          Unterzeichnung von Niederschriften des Gemeinderates         Frau Röhlen, CDU, teilt mit, dass die CDU-Fraktion ähnliche Beden-
          und seiner Ausschüsse                                        ken wie die SPD-Fraktion gehabt habe - gerade bezüglich kurzfristiger
Der Bürgermeister stellt fest, dass aus den unter den vorhergehen-     Kreditaufnahmen. Man wolle Handlungsunfähigkeit auf kommunaler
den Tagesordnungspunkten gefassten Beschlüssen sich eine Neube-        Ebene ausschließen.
setzung der Ausschüsse ergebe. Seitens des Bündnis90/Die Grünen        Sie schließe sich jedoch an, dass dem Saarlandpakt zugestimmt wer-
ergebe sich insofern auch die Notwendigkeit, den/die UnterzeichnerIn   den müsse. Diesem nicht beizutreten, halte sie für fahrlässig.
Ensdorf - Gemeinde Ensdorf
Ensdorf                                                               -7-                                                  Ausgabe 9/2020
Der Bürgermeister führt aus, dass im Falle des Nichtbeitritts zum         Frau Röhlen, CDU, teilt mit, dass der CDU-Fraktion das Wort
Saarlandpakt, die Botschaft seitens des Ministeriums des Inneren          „Antrag“ missfalle. Dieser lese sich eher wie ein Wahlprogramm. Es
laute, dass die Kassenkredite in dem Fall nicht übernommen würden         seien umfassende Themen im Antrag enthalten, über die nicht einfach
- sich die Kommunen aber trotzdem an die Vorschriften des Saarland-       pauschal abgestimmt werden könne.
paktgesetzes zu halten hätten. Er verweist darauf, dass das Verlassen     Sie bittet darum, das Thema als Anregung zu sehen und dass von Fall
der Finanzierungslinie dem Ministerium mitzuteilen und zu begründen       zu Fall in Einzelanträgen entschieden werden müsse.
sei. Im Anschluss daran teile das Ministerium der Verwaltung mit, ob      Weiter kritisiert sie, dass einige widersprüchliche Ausführungen im
den Argumenten der Gemeinde gefolgt werden könne.                         Antrag vorhanden seien wie z. B. die Begrünung des hinteren Berei-
Er nimmt Bezug auf einen Pressebericht des Saarländischen Städte-         ches des Marktplatzes und gleichzeitig die Verlegung des Bahnhofes
und Gemeindetages in der Saarbrücker Zeitung, wonach dieser den           in die Ortsmitte. Dies betreffe den gleichen Bereich.
Pakt als solches dem Grunde nach begrüße. Allerdings weist der            Auch für den Vorschlag für den Einsatz von Dienstfahrrädern fehle es
Bericht auch darauf hin, dass es derzeit Gesetzesvorhaben gebe - wie      an Substanz.
z. B. im Bereich der Pflege - mit denen zwar Bürger entlastet werden,     In der vorliegenden Form werde die CDU dem Antrag nicht zustim-
wodurch im Gegenzug allerdings Kommunen über eine Steigerung              men. Dies bedeute aber nicht, dass man sich nicht an einem solch
der Kreisumlage wiederum mehr belastet würden.                            wichtigem Thema wie der Klimapolitik beteiligten wolle.
Diese Vorgehensweise sei nur ein Fallbeispiel dafür, wie die Kom-         Frau Röhlen verweist in diesem Zusammenhang auf die vor kurzem
munen dann mit ihren beabsichtigten Haushaltszahlen erneut in eine        durchgeführte Baumpflanzaktion der CDU.
Schieflage kommen könnten.                                                Herr Lauer, SPD, erklärt, dass die SPD-Fraktion die Grundidee des
Herr Becker, FWGE, äußert sich wie folgt:                                 Antrages befürworte. Er bestätigt die Aussage von Herrn Bickelmann,
Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren,                               B90/Die Grünen, dass Deutschland bei den Auswirkungen des Klima-
der Saarlandpakt ist einerseits eine große Erleichterung für die Kom-     wandels mittlerweile auf Platz 3 gerückt sei.
munen, die unter den Schulden, welche aufgrund immer neuer Auf-           Er schließt sich der Ausführung von Frau Röhlen, CDU, an, dass der
gabenzuweisungen durch Bund und Land entstanden sind, bisher              Antrag teilweise widersprüchlich sei. Auch Themen wie Energiege-
sehr gelitten haben. Es darf aber bezweifelt werden, dass sich künftig    winnung aus Kläranlage, Biomasse oder Blockheizkraftwerk seien in
der Bund und vor allem das Saarland an das Konnexitätsprinzip - wer       den Ausführungen nicht greifbar. Vor dem Hintergrund, dass die Inten-
bestellt - bezahlt - halten werden. Es wird wohl weiterhin immer neue     tion des Antrages gut und auch wichtig sei, solle das Thema nicht
Gesetze und Beschlüsse geben, die die Kommunen umsetzen müssen            untergehen. Die SPD-Fraktion schlage vor, dass der Antrag in den
um nach ein paar Zuschüssen auf den Folgekosten sitzen zu bleiben.        Ausschuss für Bauwesen verwiesen werden solle. Das Thema solle
Dennoch wird meine Fraktion dem heutigen Beschlussvorschlag               dort neu besprochen und diskutiert werden und Projekte sollen als
zustimmen. Allerdings betonen wir, dass der Saarlandpakt nur ein          konkrete Erklärung unter dem Klimaaspekt auf die Gemeinde Ensdorf
erster Schritt sein kann und noch weitere folgen müssen, damit die        angepasst werden.
Kommunen künftig in der Lage sein werden, wieder in die marode            Der Bürgermeister verweist auf ein in der vorangegangenen Woche
Infrastruktur zu investieren und beispielsweise Straßen und Schulen       geführtes Gespräch mit dem Klimaschutzmanager des Landkrei-
usw. in einen vernünftigen Zustand zu bringen.“                           ses Saarlouis. Die Gemeindeverwaltung wolle die dort gebündelte
Herr Bickelmann, B 90/Die Grünen, schließt sich seinen Vorred-            Kompetenz abrufen und zukünftig verstärkt mit dem Landkreis Syn-
nern an. Seine Fraktion halte den Beitritt zum Saarlandpakt für einen     ergieeffekte nutzen und mit diesem zusammenarbeiten. Er beabsich-
„Schritt in die richtige Richtung“. Um dauerhaft strukturelle Kosten      tige im Haushalt 2020 ökologische Aspekte miteinfließen zu lassen.
sparen zu können, müssten längst überfällige Verwaltungsreformen          Weiter verweist der Bürgermeister auf das Nachhaltigkeitskonzept
wie z. B. die Landkreisreform angegangen werden. Ein weiterer Kritik-     der Gemeinde Nalbach. Diese habe ca. ein Jahr an diesem Konzept
punkt sei der aus 17 Trägergesellschaften bestehende ÖPNV.                gearbeitet. Er habe innerhalb der Verwaltung einen diesbezüglichen
Abschließend erklärt er, dass die Fraktion B 90/Die Grünen den Beitritt   Auftrag gegeben und hoffe, dass ein solches Nachhaltigkeitskonzept
zum Saarlandpakt ebenfalls befürworte. Er hoffe, dass der Gemeinde-       innerhalb des Jahres 2020 erarbeitet werden könne.
rat in Ensdorf weiterhin positive Impulse an die Landesebene weiter       Herr Wilhelm, B90/Die Grünen, zeigt Verständnis für die Einwände
geben könne.                                                              von CDU und SPD. Der Antrag sei vollgespickt mit Stellschrauben.
Der Bürgermeister betont, dass sich alle BürgermeisterInnen und           Die Fraktion B90/Die Grünen nehme die Anregung der SPD auf, den
Räte bei Abschluss des Saarlandpaktes dafür einsetzten, dass das          Antrag in einem Fachausschuss zu behandeln, ein Konzept zu erar-
Land bei eintretenden unvorhervorsehbaren Ereignissen eine gewisse        beiten und sinnvoll für die Gemeinde Ensdorf auf den Weg zu bringen.
Flexibilität zeigen werde, um somit das Wirtschaften im laufenden         Herr Becker, FWGE e.V. verweist auf das Abstimmverhalten der
oder im folgenden Haushaltsjahr nicht zu erschweren.                      letzten Jahre von B90/Die Grünen in Haushaltsangelegenheiten. Er
Sodann wird folgender Beschluss gefasst:                                  hoffe, dass bei Berücksichtigung von „grünen“ Themen, die Fraktion
Der Gemeinderat beschließt:                                               B90/Die Grünen dem zukünftigen Haushalt dann auch mal zustim-
Teilnahme-Erklärung                                                       men werde. Er stellt fest, dass der Gemeinderat in der Vergangen-
1.   die Teilnahme der Gemeinde Ensdorf an der Übernahme des              heit immer bemüht gewesen sei, Ökonomie und Ökologie vernünftig
     nach § 3 Abs. 1 des Gesetzes über den Saarlandpakt errechne-         zusammenzubringen und verweist auf das Umrüsten der Straßenbe-
     ten Betrages struktureller Liquiditätskredite durch das Land.        leuchtung auf LED-Technik. Er befürwortet das Vertagen des Themas
                                                                          in den Fachausschuss.
2.   Sobald die Übernahme-Vereinbarung zwischen dem Saarland
                                                                          Den Antrag in der vorliegenden Form würde die FWGE e.V. ablehnen.
     und der Gemeinde Ensdorf vom Ministerium für Finanzen und
                                                                          Als Gemeinderatsmitglied wolle er weiterhin souverän entscheiden
     Europa eingeht, wird diese dem Gemeinderat zur Ansicht vor-
                                                                          und sich nicht durch diesen Antrag einschränken lassen.
     gelegt. Danach wird der Bürgermeister ermächtigt, diese abzu-
     schließen und zu unterzeichnen.                                      Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorhanden sind, schlägt
                                                                          der Bürgermeister vor, den Antrag komplett in den Fachausschuss
Abstimmungsergebnis: einstimmig                                           zu geben, um dort weiter zu beratschlagen, wie insgesamt mit dem
                                                                          Thema Klimaschutz und Nachhaltigkeit umgegangen werden solle.
TOP 7:     Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:                     Sodann wird folgender Beschluss gefasst:
           Ensdorfs Aufbruch in das klimaneutrale Zeitalter               Der Gemeinderat beschließt, dass das Thema im Fachausschuss
                                                                          behandelt werden soll. Der Ausschuss für Bauwesen, Friedhofs- und
Herr Bickelmann, B90/Die Grünen stellt fest, dass der Klimawan-
                                                                          Grundstücksangelegenheiten, Natur- und Umweltschutz sowie Ver-
del trotz aller Bemühungen weiterschreitet. Die Treibhausgase näh-
                                                                          kehrsfragen soll beratschlagen, wie mit dem Thema Klimaschutz in
men weltweit zu. Nach letzten Berichten der deutschen Umwelthilfe
                                                                          der Gemeinde Ensdorf umgegangen werden soll.
und des Bundesamtes sei Deutschland besonders vom Klimawan-
                                                                          Abstimmungsergebnis: einstimmig
del durch Dürre, Hitze und Starkregen betroffen. Er führt weiter aus,
dass auch lokal etwas gegen den Klimawandel unternommen werden            TOP 8:     Duhamelpark - Anmeldung zum Programm „Nationale
könne. Seine Fraktion beabsichtige mit dem Antrag, dies ins Bewusst-                 Projekte des Städtebaus 2020“
sein der Ensdorfer Bürgerinnen und Bürger zu rücken.                      Der Bürgermeister erklärt, dass in 2012 im Rahmen einer Projektge-
Weiter erläutert er, dass das Klimapaket der Bundesregierung ein          meinschaft zwischen RAG Montanimmobilien (RAG MI) und Gemeinde
Schritt in die richtige Richtung sei - leider aber nicht ausreichend      Gespräche gestartet seien. Nach Verabschiedung des Masterplans
genug. Er bittet darum, auch durch eigenes Handeln einen Beitrag zu       und eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes sei
diesem Thema zu leisten. Er führt Ansatzpunkte im Ort aus:                das Projekt ins Stocken geraten. Der Beginn erster Bauabschnitte sei
- Ausbau von erneuerbaren Energien                                        aus finanziellen Gründen nicht umgesetzt worden. De facto sei bei
- Dämmung von gemeindeeigenen Gebäuden                                    diesem Projekt seit 2018 nichts mehr passiert. Nach einem Gespräch
- Nachhaltige Mobilität/Nahverkehr                                        mit dem Geschäftsführer der RAG MI, Herrn Krumm, sei er hinsichtlich
- Ökologisches Flächenmanagement                                          Finanzierungsfragen jetzt vorsichtig optimistisch.
Er erklärt weiter, dass der Gemeinderat Ensdorf bei seinen Beschluss-     Alle Beteiligten wollten sich an einem Zuschussprogramm des Bundes
fassungen den Aspekt „Klimaneutralität“ berücksichtigen solle und         „Nationaler Projekte des Städtebaus“ mit einer Projektskizze beteili-
verweist auf nachhaltige Klimaschutzkonzepte anderer Städte und           gen. Er verweist diesbezüglich auf die Strahlkraft des Saarpolygons
Kommunen.                                                                 weit über die Grenzen von Ensdorf hinaus.
Ensdorf - Gemeinde Ensdorf
Ensdorf                                                              -8-                                                   Ausgabe 9/2020
Unter Bezugnahme auf die Aussage des Innenministers Klaus Bouil-         Frau Woll, Gemeinde, informiert, dass im Werkausschuss Besonder-
lon, dass „das Geld auf der Straße liege und keiner ziehe die Gelder     heiten und Einzelheiten detailliert besprochen worden seien. Es werde
aus den Töpfen ab“ betont er, dass er als Bürgermeister angetre-         von einer Beitrags- und Gebührensatzung mit der neuen Satzung auf
ten sei, diese Töpfe anzuzapfen und zu versuchen, Fördermittel zu        eine reine Gebührensatzung umgestiegen.
erhalten. Der Antrag müsse bis zum 21. Januar 2020 gestellt werde.       Sie erklärt bezüglich der Entscheidung für die Variante der Brauch-
Es fielen keine Kosten an, den Antrag einzureichen und man werde         wasserzisterne, dass keine Schmutzwassergebühr für die Einleitung
abwarten, ob dieser für gut befunden werde. Er erläutert weitere         von Brauchwasser ins Netz gezahlt werden müsse. Im Gegenzug
Details zur Projektauswahl.                                              gebe es keinen Abschlag bei der Niederschlagswassergebühr.
Weiter informiert der Bürgermeister über einen Termin Anfang Dezem-      Sodann wird folgender Beschluss gefasst:
ber in der Repräsentanz, bei dem der Ministerpräsident des Saarlan-      Die Abwassersatzung, Abwassergebührensatzung und die Festset-
des ebenfalls vor Ort gewesen sei. Auf Rückfrage des Bürgermeisters      zungssatzung zur Abwassergebührensatzung werden in der vorlie-
sei ihm seitens des Ministerpräsidenten ein klares Bekenntnis für die-   genden Form beschlossen und zum 01. Januar 2020 in Kraft gesetzt.
sen Standort signalisiert worden. Der Bürgermeister habe den Minis-                                  SATZUNG
terpräsidenten darauf hingewiesen, dass sowohl seine Vorgängerin          über die Entwässerung der Grundstücke, den Anschluss an die
als auch amtierende Kabinettskollegen bei diesem Vorhaben von                      öffentliche Abwasseranlage und deren Nutzung
einem „Leuchtturmprojekt“ gesprochen hätten.                                                      (Abwassersatzung)
Er bittet den Gemeinderat um ein positives Votum.                                               der Gemeinde Ensdorf
Weiter lädt der Bürgermeister die Fraktionsvorsitzenden zu einem         Inhaltsverzeichnis
Gespräch am 6. Januar 2020 um 17.00 Uhr in den Sitzungssaal der          §1       Allgemeines
Gemeinde ein. Die RAG MI werde ebenfalls vor Ort sein und für Fragen     §2       Begriffsbestimmungen
zur Verfügung stehen.
                                                                         §3       Anschluss- und Benutzungsrecht
Frau Röhlen, CDU, stimmt dem Vorhaben für die CDU-Fraktion zu.
Die im Raum stehende Frage sei jedoch, was passiere, wenn Gelder         §4       Begrenzung des Anschlussrechts
seitens des Programms genehmigt würden, die Gemeindeverwaltung           §5       Begrenzung des Benutzungsrechts
aber für das Projekt keine finanziellen Mittel zur Verfügung hätte.      §6       Maßnahmen zur Sicherung des ordnungsgemäßen Betriebes
Der Bürgermeister stellt fest, dass man sich nun eindeutig positi-                der gemeindlichen Abwasseranlage sowie zur Gewährleistung
onieren müsse. Er verweist noch einmal darauf, dass bezüglich des                 ordnungsgemäßer Abgeltung überdurchschnittlicher Schad-
Eigenanteils der Gemeinde er Gelder akquirieren müsse. In keinem                  stoffeinleitungen
Fall werde die Gemeinde sich so positionieren, dass sie Kosten über-     §7       Anschlusszwang
nehme, ohne über diese im Detail informiert zu sein.                     §8       Benutzungszwang
Herr Wilhelm, B90/Die Grünen, informiert, dass seine Fraktion die-       §9       Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang
sem Thema stets aufgeschlossen gegenübergestanden habe. Er               § 10 Genehmigung von Grundstücksentwässerungsanlagen
befürwortet, dass durch einen gefassten positiven Beschluss die
Maßnahme weiter voranschreiten könne und der Masterplan umge-            § 11 Grundstückskläreinrichtungen
setzt werden solle. Seine Fraktion werde dem Antrag zustimmen.           § 12 Art der Anschlüsse
Sodann wird folgender Beschluss gefasst:                                 § 13 Ausführung und Unterhaltung der Grundstücksentwässe-
Der Gemeinderat Ensdorf beauftragt die Verwaltung, das Projekt „Ent-              rungsanlagen
wicklung Duhamel-Park“ für das Programm „Nationale Projekte des          § 14 Erstattung der Kosten für Grundstücksanschlussleitungen
Städtebaus“ anzumelden.                                                  § 15 Haftung
Abstimmungsergebnis: einstimmig                                          § 16 Sicherung gegen Rückstau
Der Bürgermeister bedankt sich ausdrücklich für die Unterstützung        § 17 Unmittelbare Einleitung von Grund- und Oberflächenwasser in
des Gemeinderates.                                                                die öffentlichen Abwasseranlagen
TOP 9:      Kalkulation der Schmutz- und Niederschlagswasserge-          § 18 Auskunfts- und Meldepflicht, Zutritt zu den Grundstücksent-
            bühr                                                                  wässerungsanlagen
Der Bürgermeister informiert, dass die TOP’s 9, 10 und 11 zusam-         § 19 Gebühren
menhingen.                                                               § 20 Zwangsmittel
In verschiedenen Ausschusssitzungen des Werksausschusses sei             § 21 Anzuwendende Vorschriften
der Rat über die Thematik unterrichtet worden. Er nimmt Bezug auf
                                                                         § 22 Rechtsmittel
das Urteil des OGV (Oberverwaltungsgericht) in Saarlouis. Der Bür-
germeister verweist weiter auf die beiliegende Kalkulation und führt     § 23 In-Kraft-Treten
detaillierte Erläuterungen zur Gebührenkalkulation aus.                  Aufgrund der §§ 12 und 22 des Kommunalselbstverwaltungsgeset-
Schmutzwasser: 3,404 €                                                   zes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997
Niederschlagswasser 0,527 €                                              (Amtsblatt S. 682) zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2019
Gesamt: 3,93 €                                                           (Amtsblatt I S. 639), den §§ 1, 2, 4, 6, 7 und 10 des Kommunalabga-
Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorliegen, wird folgender               bengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai
Beschluss gefasst:                                                       1998 (Amtsblatt S. 691) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 22.
Der Gemeinderat beschließt folgenden Beschluss in die Festset-           August 2018 (Amtsblatt I S. 674), der §§ 49a, 50, 50a, 131 und 132 des
zungsatzung zur Abwassergebührensatzung einzuarbeiten.                   Saarländischen Wassergesetzes (SWG) in der Fassung der Bekannt-
Die Schmutzwassergebühr nach § 3 der Abwassergebührensatzung             machung vom 30. Juli 2004 (Amtsblatt S. 1994) zuletzt geändert durch
beträgt                                                                  das Gesetz vom 13. Februar 2019 (Amtsblatt I S. 324), sowie der §§
je m³ eingeleiteter Schmutzwassermenge ab dem 01.01.2020 3,40 €/         1 und 9 des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser
m³.                                                                      in Gewässer - Abwasserabgabengesetz - AbwAG - in der Fassung
Die Niederschlagswassergebühr nach § 4 der Abwassergebührensat-          der Bekanntmachung vom 18. Januar 2005 (BGBl. I S. 114) zuletzt
zung                                                                     geändert durch Art. 2 der Verordnung vom 22. August 2018 (BGBl. I
beträgt je m² angeschlossener bebauter, überbauter und befestigter       S. 1327) hat der Gemeinderat der Gemeinde Ensdorf in seiner Sitzung
Grundstücksfläche ab dem 01.01.2020 0,53 €/m².                           am 12.12.2019 folgende Satzung beschlossen:
Die Gebühr ist mindestens für einen Zeitraum von 1 Jahr festzusetzen.                                       §1
                                                                                                       Allgemeines
Abstimmungsergebnis: einstimmig
                                                                         (1) Die Gemeinde Ensdorf (im weiteren Gemeinde) betreibt in ihrem
TOP 10:      Beschluss der neuen Abwassersatzung, Abwasser-              Gebiet die Abwasserbeseitigung als gemeindliche Pflichtaufgabe
             gebührensatzung und der Festsetzungssatzung zur             nach § 50 des Saarländischen Wassergesetzes. Sie kann sich zur
             Abwassergebührensatzung                                     Erfüllung ihrer Pflichten ganz oder teilweise Dritter bedienen.
Der Bürgermeister teilt mit, dass im Zuge der zum 1. Januar 2020         (2) Zur Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht sind und werden
geplanten Einführung der gesplitteten Abwassergebühr es erforderlich     öffentliche Anlagen hergestellt, die ein einheitliches System bilden
sei, die vorhandenen Abwassersatzungen zu aktualisieren und anzu-        und von der Gemeinde als öffentliche Einrichtung im Trennverfah-
passen. Die im vorhergehenden TOP behandelten Themen müssten in          ren (getrennte Leitungen für Schmutzwasser und für die Aufnahme
eine Satzungsform eingearbeitet werden.                                  von Niederschlagswasser) und/oder im Mischverfahren (gemeinsame
Es müssten 3 verschiedene Satzungen neu gefasst werden:                  Leitungen für die Aufnahme von Schmutzwasser und Niederschlags-
                                                                         wasser) und /oder im Regenwasserentflechtungsverfahren (Leitungen
·   Die Abwassersatzung regele die Grundsätze der Entwässerung in
                                                                         für Schmutzwasser und Mulden- und/oder Rigolensystem für die Auf-
    der Gemeinde
                                                                         nahme von Niederschlagswasser) unterhalten und betrieben werden
·   Die Abwassergebührensatzung regele die Erhebung der Benut-           (öffentliche Abwasseranlagen).
    zungsgebühren, in der die Punkte Schmutzwasser und Nieder-           (3) Für die Grundstücke, die nicht oder nur unter Vorschaltung einer
    schlagswasser definiert werden                                       Hauskläranlage an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen
·   Die Festsetzungssatzung setze die Gebührenhöhe fest                  werden können, betreibt die Gemeinde das Beseitigen (Einsam-
Ensdorf - Gemeinde Ensdorf
Ensdorf                                                             -9-                                                   Ausgabe 9/2020
meln, Abfuhr und Entsorgung) des in Kleinkläranlagen anfallenden        b)    Hausanschlussleitungen, sind die auf dem angeschlossenen
Schlamms und des in abflusslosen Gruben gesammelten Abwassers                 bzw. anzuschließenden Grundstück und in den darauf errichteten
als öffentliche Einrichtung.                                                  Gebäuden verlegten Leitungen zur Sammlung und Wegleitung
(4) Art und Umfang der öffentlichen Abwasseranlagen sowie den Zeit-           des Abwassers in Richtung zur Grundstücksanschlussleitung
punkt ihrer Herstellung, Erweiterung und Erneuerung bestimmt die              (Grund- und Sammelleitungen) oder sonstige Entwässerungs-
Gemeinde im Rahmen der hierfür geltenden Gesetze und sonstigen                einrichtungen für Rückhaltung, Vorreinigung oder Vorklärung und
rechtlichen Bestimmungen unter Berücksichtigung ihrer wirtschaftli-           ähnliches von Abwasser, Hebeanlagen, Rückstausicherungen
chen Leistungsfähigkeit. Ein Rechtsanspruch auf Herstellung neuer             usw.
oder die Änderung oder Ergänzung bestehender öffentlicher Abwas-        c) Grundstückskläreinrichtungen sind Kleinkläranlagen und
seranlagen besteht nicht                                                      sämtliche Einrichtungen zur Vorbehandlung des Abwassers auf
(5) Zu den öffentlichen Abwasseranlagen gehören auch:                         dem Grundstück.
-   die Abwasserkanäle zur Sammlung und Weiterleitung der von den       d) Zisternen, sind ein lichtgeschütztes Sammelbehältnis, das
    angeschlossenen Grundstücken kommenden Abwässer mit Aus-                  geeignet ist mittels Zuführung über ein Leitungssystem Nieder-
    nahme der Grundstücksentwässerungsanlagen nach § 2 Abs. 11,               schlagswasser von Dachflächen aufzunehmen. Das Sammelbe-
    außerdem Regenrückhaltebecken, Regenüberlaufbecken, Regen-                hältnis befindet sich im Erdreich oder innerhalb einer baulichen
    kläreinrichtungen, Abwasserpumpwerke sowie sonstige Sonder-               Anlage.
    bauwerke,                                                           (12) Fäkalschlamm ist der Anteil des häuslichen und in der Beschaf-
- Mulden- und/oder Rigolensysteme, die der kommunalen Abwas-            fenheit ähnlichen Abwassers, der in Kleinkläranlagen zurückgehalten
    serentsorgung dienen und von der Gemeinde unterhalten werden,       wird und im Rahmen der öffentlichen Entsorgung in Abwasseranlagen
- die Gräben, die nach § 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)            eingeleitet oder eingebracht werden soll.
    i.V.m. § 1 Abs. 2 Nr. 2 des Saarländischen Wassergesetzes (SWG)                                        §3
    keine Gewässer sind und ausschließlich der Abwasserbeseitigung                         Anschluss- und Benutzungsrecht
    dienen,                                                             (1) Jeder Eigentümer eines im Gebiet der Gemeinde liegenden Grund-
                                                                        stücks ist vorbehaltlich der Einschränkungen in § 4 berechtigt, sein
- offene oder verrohrte Wasserläufe, die der öffentlichen Abwasse-
                                                                        Grundstück unter Beachtung der Vorschriften des § 10 an die beste-
    rentsorgung dienen und von der Gemeinde unterhalten werden,
                                                                        henden öffentlichen Abwasseranlagen anzuschließen (Anschluss-
- Anlagen und Einrichtungen, die nicht von der Gemeinde selbst,         recht).
    sondern von Dritten im Sinne des § 50 a Abs. 1 SWG hergestellt      (2) Nach der betriebsfertigen Herstellung der Anschlusskanäle haben
    und unterhalten werden, wenn sich die Gemeinde ihrer bei der        der Anschlussnehmer und jeder Benutzer des Grundstücks vorbehalt-
    Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht bedient und zu den        lich der Einschränkungen in § 5 und unter Beachtung der technischen
    Kosten ihrer Unterhaltung beiträgt.                                 Vorschriften für den Bau und Betrieb von Grundstücksentwässerungs-
                                    §2                                  anlagen das Recht, die auf dem Grundstück anfallenden Abwässer in
                         Begriffsbestimmungen                           die öffentlichen Abwasseranlagen einzuleiten (Benutzungsrecht).
(1) Die nachstehenden Bestimmungen gelten sowohl für diese Abwas-                                          §4
sersatzung als auch für die Abwassergebührensatzung (AWGS) sowie                           Begrenzung des Anschlussrechts
die Festsetzungssatzung zur Abwassergebührensatzung (FSAWGS)            (1) Das in § 3 Abs. 1 geregelte Anschlussrecht erstreckt sich nur auf
der Gemeinde.                                                           solche Grundstücke, die durch eine Straße (Weg, Platz) erschlossen
(2) Abwasser ist gem. § 49 Abs. 1 SWG das durch häuslichen, gewerb-     sind, in der ein betriebsfertiger Abwasserkanal vorhanden ist. Bei
lichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigen-   anderen Grundstücken kann die Gemeinde auf Antrag den Anschluss
schaften veränderte und das bei Trockenwetter damit zusammen            zulassen. Die Herstellung neuer oder die Erweiterung oder Änderung
abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen         bestehender Abwasserkanäle kann nicht verlangt werden.
aus dem Bereich von bebauten und befestigten Flächen abfließende        (2) Die Gemeinde kann den Anschluss des Grundstückes an die
und gesammelte Wasser (Niederschlagswasser). Als Schmutzwas-            öffentliche Abwasseranlage von bestimmten Voraussetzungen und
ser gelten auch die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Abla-         Einschränkungen abhängig machen. Sie kann den Anschluss des
gern von Abfällen austretenden und gesammelten Flüssigkeiten (z.B.      Grundstücks ablehnen, wenn die Übernahme des Abwassers tech-
Deponiesickerwässer).                                                   nisch oder wegen des damit verbundenen unverhältnismäßig hohen
(3) Als Grundstück gilt unabhängig von der Eintragung im Liegen-        Aufwandes nicht möglich ist, es sei denn, das der Grundstückseigen-
schaftskataster und im Grundbuch jeder zusammenhängende, ange-          tümer die hierdurch entstehenden Kosten trägt und auf Verlangen der
schlossene oder anschließbare Grundbesitz, der eine selbstständige      Gemeinde hierfür angemessene Sicherheit leistet (§ 18 Abs. (1) gilt
wirtschaftliche Einheit bildet.                                         entsprechend).
                                                                        (3) In den nach dem Trennverfahren entwässerten Gebieten oder in
Befinden sich auf einem Grundstück mehrere bauliche Anlagen, so
                                                                        Gebieten, in denen Regenwasserentflechtung mittels Mulden- und/
können für jede dieser Anlagen die für Grundstücke maßgeblichen
                                                                        oder Rigolensystem durchgeführt wird dürfen Schmutz- und Nieder-
Vorschriften dieser Satzung angewandt werden; die Entscheidung
                                                                        schlagswasser nur den jeweils dafür bestimmten öffentlichen Abwas-
hierüber trifft die Gemeinde.                                           seranlagen zugeführt werden.
(4) Die für Grundstückseigentümer geltenden Vorschriften sind auch      (4) Bauten, die von der Unteren Bauaufsichtsbehörde nur widerruflich
auf Erbbauberechtigte und darüber hinaus - mit Ausnahme der Vor-        genehmigt worden sind, können unter dem Vorbehalt des Widerrufs
schriften über die Beitragserhebung - auch auf Nießbraucher und         und nach Maßgabe der im Einzelfall festzulegenden Bedingungen
sonstige zur Nutzung des Grundstücks dinglich Berechtigte anzuwen-      angeschlossen werden.
den.                                                                    (5) Für die in § 50 b, Abs. 2 SWG genannten Tatbestände entfällt das
(5) Anschlussnehmer sind alle in Absatz (4) genannten Rechtsper-        in § 3 Abs. (1) geregelte Anschlussrecht.
sönlichkeiten.                                                                                             §5
(6) Benutzer eines Grundstücks sind neben den in Absatz (5) genann-                       Begrenzung des Benutzungsrechts
ten auch alle Personen, die zur Benutzung des Grundstücks berech-       (1) Der Anschlussnehmer ist berechtigt und nach § 8 verpflichtet, der
tigt sind (z.B. Mieter, Untermieter, Pächter).                          Gemeinde das auf seinem Grundstück anfallende Abwasser unter den
(7) Abwassereinleiter sind neben den in den Absätzen (5) und (6)        Voraussetzungen der Absätze (2) bis (15) zu überlassen.
genannten auch die Personen, die der öffentlichen Abwasseranlage        (2) Abwasser, durch das die öffentliche Sicherheit gefährdet, das
tatsächlich Abwässer zuführen.                                          Personal der Abwasserbeseitigung gesundheitlich gefährdet oder
(8) Kleinkläranlagen sind alle Anlagen eines Grundstücks zur            geschädigt, die Abwasseranlagen einschließlich der Kläranlagen
Behandlung von häuslichem Schmutzwasser oder in der Beschaffen-         nachteilig beeinflusst, die Schlammbehandlung, -beseitigung und
heit ähnlichem Abwasser. Ihnen stehen Gruben zur Sammlung solcher       -verwertung beeinträchtigt oder Vorfluter schädlich verunreinigt wer-
Abwässer gleich.                                                        den können, darf nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet
(9) Regenwasserentflechtung ist die Rückführung des Regenwas-           werden.
sers in seinen natürlichen Wasserkreislauf.                             Gegebenenfalls kann die Gemeinde eine Vorklärung oder sonstige
(10) Mulden-Rigolensysteme sind mit Kies und /oder Kunststoff-          Vorbehandlung des Abwassers (z.B. durch Ölabscheider, Fettabschei-
Quadern ausgefüllte Gräben, in die das Regenwasser eingeleitet wird.    der, Emulsionsspaltanlagen, Kleinkläranlagen u.a.) vor seiner Einlei-
Die Einleitung muss oberirdisch erfolgen. Entsprechend der Versicke-    tung in die öffentliche Abwasseranlage dergestalt verlangen, dass
rungsleistung der Anlage erfolgt eine zeitlich versetzte Abgabe des     innerhalb einer angemessenen Frist die Maßnahmen durchgeführt
Wassers an den Untergrund oder in Rückhaltebecken.                      werden, die erforderlich sind, um die Schadstofffracht des Abwassers
(11) Zur Grundstücksentwässerungsanlage gehören:                        so gering zu halten, wie dies bei Anwendung der jeweils in Betracht
                                                                        kommenden Verfahren nach den allgemein anerkannten Regeln der
a)   Grundstücksanschlussleitungen, sind die Leitungen zwischen         Technik, bei Abwasser i.S.d. § 7 Abs. 1 Satz 3 WHG nach dem Stand
     dem öffentlichen Abwasserkanal und der Grundstücksgrenze           der Technik möglich ist.
     bzw. der ersten Reinigungsöffnung (Übergabeschacht) auf dem        Wenn die Beschaffenheit oder Menge des Abwassers dies insbeson-
     Grundstück.                                                        dere im Hinblick auf den Betrieb der öffentlichen Abwasseranlage
Ensdorf - Gemeinde Ensdorf
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