Ensdorf - Gemeinde Ensdorf
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Neues aus Ensdorjf Mitteilungsblatt mit den amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Ensdorf Noch kein halbes Jahr im Amt verlor der Bürgermeister schon seinen Posten an die Narren Näheres hierzu im Innenteil! Ausgabe 9/2020 www.gemeinde-ensdorf.de Freitag, 28. Februar 2020
Ensdorf -2- Ausgabe 9/2020 Medizinische Dienste ■■ Ärztlicher Bereitschaftsdienst (inkl. 03. März 2020 Brunnen-Apotheke, Odilienplatz 7, 66763 Dillingen, Kinderärzte, Augenärzte und HNO- Tel. 06831/703936 Ärzte) 04. März 2020 Sie erreichen den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kas- senärztlichen Vereinigung kostenlos unter der bundesweit Crispinus-Apotheke, Provinzialstraße 62b, Saarlouis-Lis- einheitlichen Rufnummer 116117 rund um die Uhr an allen dorf, 06831/3055 Tagen des Jahres. 05. März 2020 Zusätzlich ist die ärztliche sowie kinderärztliche Bereit- Doc`s Apotheke, Saarlouis, Pavillonstr. 13, schaftsdienstpraxis Saarlouis im Marienhaus Klinikum Tel.: 06831/4881199 Saarlouis, Kapuzinerstraße 4, 66740 Saarlouis (Tel.-Nr. 0 06. März 2020 18 05/66 30 03) zu folgenden Zeiten geöffnet: Saar-Apotheke, Lothringer Str. 1, Saarlouis; 06831/41051 Von Samstag 08.00 Uhr bis Montag 08.00 Uhr, an Feiertagen (inkl. Heiligabend / Silvester), an Rosenmon- tag sowie an Brückentagen. ■■ Notfalldienst der Tierärzte Bei Lebensgefahr rufen Sie bitte den Notarzt über die (nur für dringende Fälle nach vorheriger telefonischer Ver- Rettungsleitstelle einbarung) 19 222 oder 112. 29. Februar 2020 Bei Handy bitte nur mit Vorwahl (0681). Peter Mick, Leipziger Str. 68, 66359 Bous, 06834/3059 01. März 2020 ■■ Notfalldienst der Zahnärzte Peter Mick, Leipziger Str. 68, 66359 Bous, 06834/3059 (nur für dringende Fälle nach vorheriger telefonischer Ver- einbarung) Darüberhinaus sind die tierärztlichen Kliniken ganzjährig 29. Februar 2020 rund um die Uhr dienstbereit: Lenhof P., Saarlouis, 06831/124480 Tierärztliche Klinik für Kleintiere Arz 01. März 2020 Kaiserslauterer Str. 44 Lenhof P., Saarlouis, 06831/124480 66123 Saarbrücken Telefon: (0681) 3 32 32 ■■ Apothekendienst http://www.tierklinik-arz.de Der Notdienst beginnt jeweils um 8.00 Uhr des angezeigten Tierärztliche Klinik für Kleintiere Drs. Kehr, Pack und Sche- Tages und endet um 8.00 Uhr des Folgetages rer 28. Februar 2020 Vauban-Apotheke Trennheuser OHG Saarlouis, Vaubanstr. Hüttenstraße 20 27, Tel.: 06831/986150 66583 Spiesen-Elversberg 29. Februar 2020 Telefon: (06821) 179494 Tal-Apotheke, Talstraße 1, Hülzweiler, 06831/53060 http://www.tierklinik-elversberg.de 01. März 2020 Tierärztliche Klinik für Pferde Drs. Rupp, Schwarz und Anen Pachtener-Apotheke, Nachtsheimstraße 2, Raiffeisenstr. 100 Dillingen, 06831/73309 02. März 2020 66802 Überherrn Pachtener-Apotheke, Nachtsheimstraße 2, Telefon: (06836) 91 90 80 Dillingen, 06831/73309 http://www.pferdeklinik-altforweiler.de Polizei • Feuerwehr • Rettungsdienste ■■ NOTRUF ■■ Polizeirevier Bous POLIZEI��������������������������������������������������������������������������������������� 110 Telefon:���������������������������������������������������������������������������� 06834/9250 FEUERWEHR������������������������������������������������������������������������������ 112 RETTUNGSDIENST��������������������������������������������������������������������� 112 ■■ Freiwillige Feuerwehr ■■ Polizei Ensdorf Feuerwehrgerätehaus����������������������������������������������������� Tel. 9669790 Telefon:������������������������������������������������������������������������������������� 54522 Wehrführer Jürgen Wolfert������������������������������������������������ Tel. 958535 Impressum: Herausgeber: LINUS WITTICH Medien KG, 54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriegebiet), Telefon 06502/9147-0 oder -240 Redaktion im Verlag (verantwortlich): Dietmar Kaupp, Verlagsleiter Verantwortlich für den Anzeigenteil: Melina Franklin, unter der Anschrift des Verlages Verantwortlich bei Zustellreklamationen: Telefon 06502/9147-800, E-Mail: vertrieb@wittich-foehren.de Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigen- preisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlags oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.
Ensdorf -3- Ausgabe 9/2020 Kirchen • Kindergarten • Bildung • Soziale Dienste • Sonstige ■■ Pfarrämter telefonische und persönliche Beratung von Frauen, die sexualisierte Gewalt erlebt haben. Pfarreiengemeinschaft Bous St. Peter - Ensdorf St. Marien Kath. Pfarramt St. Peter Bous 06834/2378 Telefonberatungszeiten: Kath. Pfarramt St. Marien Ensdorf 06831/52264 Montag und Donnerstag von 14.00 bis 17.00 Uhr Pfarrsekretärinnen: Katrin Blohm, Christine Hawner, Sabine Hölle, Dienstag und Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr Elisabeth Jenal Notrufgruppe Saarbrücken, Nauwieserstr. 19, 66111 Saarbrücken, .������������������������������������������������Tel. 0681/36767 Fax: 0681/ 9385898 ■■ Dekanat Saarlouis Frauenhaus Saarlouis���������������������������������������������Tel. 06831/2200 Dekanatsbüro: Kleinstraße 58, Aufnahme Tag und Nacht möglich, Anonyme und kostenlose Bera- 66740 Saarlouis-Lisdorf��������������������������������������Tel. 06831/7699550 tung Hilfe für Familien mit geistig Behinderten ■■ Evang. Kirchengemeinde Schwalbach Familienentlastender Dienst (FED) Pfarrbezirk I: Schwalbach (Griesborn, Hülzweiler), Elm (Derlen, der Lebenshilfe e.V., 66793 Saarwellingen Knausholz, Sprengen), Saarwellingen und Schwarzenholz, Telefon von 08:00 - 16:00 Uhr����������������������������� Tel. 06838/9827-70 Pfarrer Reinhard Janich, Schwalbach���������������������Tel. 06834/53546 Telefon von 16:00 - 08:00 Uhr�������������������������������Tel. 0171/3875124 Pfarrbezirk II: Bous und Ensdorf Beratungsstelle für junge Arbeitslose Pfarrerin Juliane Opiolla, Bous����������������������������Tel. 06834/7801752 Katholische Erwachsenenbildung e.V. Hospitalstraße 7 Gemeindebüro Schwalbach����������������������������������Tel. 06834/956970 Öffnungszeiten Mo., Di., Do., und 66798 Wallerfangen�����������������������������������������������Tel. 06831/965646 Fr.: 8:30 bis 12:00 Uhr, mittwochs geschlossen Abholung von Tierkörpern und Schlachtabfällen .�������������������������������������������������������������������������������Tel. 06508/91430 ■■ Haus für Kinder & Familien Tierschutzhotline im Saarland�������������������������Tel. 0681/99784530 Kindergarten „St. Marien“ Ensdorf Leitung: Karsten Müller ■■ SONSTIGE RUFNUMMERN Zentrale und Rezeption: Frau Dany Thiel��������������������������� Tel. 53391 Bergmannsheim Ensdorf Saal�����������������������������������������Tel. 504-163 Großsporthalle Ensdorf������������������������������������������������������ Tel. 59501 ■■ Schulen Freibad Ensdorf���������������������������������������������������������������� Tel. 506206 Grundschule Ensdorf���������������������������������Tel. 506096 / Fax: 507441 Postagentur Ensdorf���������������������������������������������������� Tel. 4879462 Rektorin: Christina Lein Öffnungszeiten: Freiwillige Ganztagsschule/Gemeindehort����������������������� Tel. 509140 Mo, Di, Do, Fr von 9.00 - 12.30 Uhr und von 14.00 - 17.00 Uhr Leitung: Irmhild Stutz Gemeinschaftsschule Schwalbach-Ensdorf���������Tel. 06834/953953 Mi von 9.00 - 12.30 Uhr; Sa von 9.00 bis 12.00 Uhr (Johannes-Gutenberg-Schule Schwalbach) Förster der Gemeinde Ensdorf für den Staatsforst, Herr Martin Wollenweber, ■■ Weitere Schulen .�����������������������������������������������������������������������������Tel. 0175/2200896 Kreismusikschule in Ehrenamtlicher Naturschutzbeauftragter Bous-Ensdorf-Schwalbach���������������������������������������Tel. 06834/1534 Herr Meiko Balthasar������������������������������������������������������ Tel. 4999830 Anne Frank Schule M_Balthasar@web.de Schwalbach�����������������������������������������������������������Tel. 06834/953900 Hilfe gegen Wespen Viktor MARTIN mobil��������������������������������������������������� 0173/3264731 ■■ Soziale Dienste Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Deutsches Rotes Kreuz - Ortsverband Ensdorf Egon Haag, Schacherweg 22, Herr Paul Fisch, Schwarzstraße 5���������������������������������� Tel. 1667033 66773 Schwalbach-Hülzweiler��������������������������������Tel. 06831/59381 Mobil: 0177/4881231 (Sprechstunden montags - freitags nach Terminvereinbarung) Betreuungsbehörde des Landkreises Saarlouis Wolfgang Ressing, Friedrich-Ebert-Str. 41, Beratung und Infos zu Vorsorgevollmachten, 66359 Bous���������������������������������������������������������Tel. 06834/5697215 Betreuungs- und Patientenverfügungen Kostenlose Zusendung von Informationsmaterial Bodwing Johannes, Dorfstr. 111, Saarlouis������������Tel. 06831/46437 unter�������������������������������������������������������������������� Tel. 06831/444-436 Schiedsmann: Josef Both����������������������������������������Tel. 06831/5599 Saarlouiser Tafel Behindertenbeauftragter der Gemeinde Ensdorf (Lebensmittelspenden für Bedürftige)���������������������Tel. 06831/93990 Franz Leinenbach, Erlenstr. 22������������������������������������������� Tel. 52623 Psychosoziale Beratungsstelle des Gesundheitsamtes E-Mail: franz.leinenbach@superkabel.de im Landkreis Saarlouis Seniorensicherheitsberater der Gemeinde Ensdorf .�����������������������������������������������������������������������������Tel. 06831/444700 Hans Fels, St. Barbarastraße 10���������������������������������������� Tel. 58586 Diakonisches Werk an der Saar (Beratung zwischen Schule und Beruf) Bezirksschornsteinfegermeister .�������������������������������������������������������������������������������Tel. 06831/49721 Markus Maxem, Beckingen���������������������������������Tel. 06832/8071320 Arbeitsstelle für Integrationshilfen außer den Straßen: An der Schleuse, Bommersbachweg, der Arbeiterwohlfahrt���������������������������������������������Tel. 06831/121721 Bernardsweg, Großstraße, Spessbergstraße und Lauternweg. Selbsthilfegruppe der anonymen Alkoholiker Für diese Straßen ist Bezirksschornsteinfegermeister, zentrale Kontaktstelle������������������������������������������������Tel. 0681/19295 Jürgen Krause, Losheim, zuständig��������������������Tel. 06872/5041970 Donum Vitae e.V. Gas- und Wasserwerke Bous - Schwalbach Staatlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatung Großer Markt 21, 66740 Saarlouis������������������������Tel. 06831/120028 Telefonzentrale������������������������������������������������������������������ 06834/850 Elternselbsthilfe Dillingen e.V.��������������������������Tel. 06831/7685702 Störungsdienst Gas- Fernwärme, sowie Deutscher Kinderschutzbund e.V. Wasserversorgung der TWE Ensdorf�������������������� Tel. 06834/85-111 1. Vors. Frau Renate Ruffing���������������������������������������������� Tel. 52256 energis-Netzgesellschaft mbH Lebenshilfe Saarlouis e.V.������������������������������ Tel. 06838/810-18/19 Störungsnummer Strom������������������������������������ Tel. 0681/9069-2611 Pflegestützpunkt im Landkreis Saarlouis Defekte Straßenbeleuchtung Choisy-Ring 9, Saarlouis�������������������������������������������������� Tel. 120630 Info: Zentrale Service Nr. für Meldung von Schäden an der Leitstelle Älter werden im Landkreis Saarlouis:��������������������������������������� Tel. 06831/444-239 Straßenbeleuchtungsanlage:����������������������������� Tel. 0681/4030-3003 Kommunale Beratungsstelle E-Mail: info@energis.de „Besser leben im Alter durch Technik“:���������� Tel. 06831/444-573 Entsorgungsverband Saar Notruf und Beratung für vergewaltigte und misshandelte Frauen Hotline����������������������������������������������������������������� Tel. 0681/5000-555
Ensdorf -4- Ausgabe 9/2020 Amtliches Bekanntmachungsblatt DER GEMEINDE Bekanntmachungen und Informationen Gemeindeverwaltung Partnerschaft Provinzialstr. 101a, 66806 Ensdorf Tel. 0 68 31/ 504-0 Fax 0 68 31 / 504-167 Internet: http://www.gemeinde-ensdorf.de Mail: info@gemeinde-ensdorf.de Was finde ich wo im Rathaus? Erdgeschoss: 1. Obergeschoss: ■ Bürgerbüro, Bestattungswesen, Tel. 504-132 oder -134, ■ Bürgermeister, Tel. 504-110, Zimmer 206 Zimmer 110 ■ Hauptamt, Tel. 504-112, Zimmer 212 ■ Standesamt, ■ Personalamt, Tel. 504-113, Zimmer 210 Flüchtlingsmanagement Tel. 504-133, Zimmer 111 ■ Presse- und ■ Ordnungsamt, Tel. 504-130, Zimmer 112 Öffentlichkeitsarbeit, Tel. 504-115, Zimmer 209 Verkehrsüberwachung, Tel. 504-158, -159, Zimmer 102 ■ Jugend, Soziales und ■ Gemeindekasse, Tel. 504-121 u. -123, Zimmer 106-107 Kindertagesstätten, Tel. 504-137, Zimmer 201 ■ Kämmerei, Wirtschaftliche Beteiligungen, Tel. 504-120, Zimmer 108 2. Obergeschoss: ■ Steueramt, Tel. 504-125, Zimmer 109 ■ Bauamt, Tel. 504-150, Zimmer 301-302 und 307-308 ■ Amt für Umwelt und Naturschutz, Tel. 504-157, Zimmer 306 ■ Wertstoffberatung, Tel. 504-157, Zimmer 306 Bürgerbüro: Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch von 08.00-13.00 Uhr, Montag bis Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und Dienstag von 08.00-12.00 Uhr und von 13.30-15.30 Uhr, 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, Donnerstag von 08.00-12.00 Uhr und von 13.30-17.00 Uhr, Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Freitag von 08.00-12.00 Uhr und Darüber hinaus nach Vereinbarung. jeden zweiten Samstag im Monat von 10.00-12.00 Uhr. Darüber hinaus nach Vereinbarung. Für Mitteilungen, Fragen oder Hinweise ist die Gemeinde Ensdorf auch unter +49 6831 504122 über WhatsApp schriftlich erreichbar. Bürgersprechstunden des Bürgermeisters (Terminabsprache unter Tel.-Nr. 504-117 bzw. 118 erbeten!): Die reguläre Sprechstunde findet jeden ersten Dienstag von November bis März in der Zeit von 15:30 - 17:30 Uhr und von April bis Oktober in der Zeit von 16:00 - 18:00 Uhr statt. ■ Bauhof ■ Wertstoffhof/EVS Wertstoffzentrum Tel. 504-142, Fax 504-143 Tel. 509-275 Saarlouiser Straße 6, 66806 Ensdorf Schwalbacher Berg 159, 66806 Ensdorf Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 07.00 Uhr bis 15.30 Uhr, Öffnungszeiten ganzjährig: Freitag von 07.00 Uhr bis 14.30 Uhr Montag, Mittwoch, Freitag: 11.00 bis 17.00 Uhr Dienstag, Donnerstag: 08.00 bis 13.00 Uhr Rufbereitschaft Bauhof: 0171/7400479 Samstag: 10.00 bis 16.30 Uhr ■ Rufbereitschaft TWE GmbH: Tel. 06834/85-111 Gas- und Wasserwerke Bous-Schwalbach @ Saarbrücker Str: 195, 66359 Bous Weitere Informationen aus unserer Gemeinde finden Sie auf /EnsdorfSaar unserer Internetseite www.gemeinde-ensdorf.de. Herausgeber: Gemeinde Ensdorf Verantwortlich für den Inhalt: Bürgermeister Jörg Wilhelmy Druck: LINUS WITTICH Medien KG, 54343 Föhren Die amtlichen Bekanntmachungen erscheinen wöchentlich. Die Zustellung erfolgt kostenlos an jeden Haushalt der Gemeinde Ensdorf. Einzelexemplare sind gegen Erstattung der Selbstkosten bei der Gemeindeverwaltung erhältlich.
Ensdorf -5- Ausgabe 9/2020 Amtliche Mitteilungen ■■ Wahl einer Schiedsperson sowie Stellvertreters für das Schiedsamt der Gemeinde Ensdorf Das Amt der Schiedsperson (m/w/d) ist zum 01.12.2020 neu zu besetzen. Die Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig und werden von dem Gemeinderat für die Dauer von 5 Jahren gewählt und durch den Direktor des Amtsgerichtes Saarlouis vereidigt. Gleichzeitig wird eine stellvertretende Schiedsperson gesucht. Die Gemeinde Ensdorf gewährt eine jährliche Aufwandsentschädigung von 250,00 Euro. Zur Schiedsperson kann berufen werden, wer nach seiner Persönlichkeit und Fähigkeit für das Amt geeignet ist. Bewerber für das Amt sollen - das 25. Lebensjahr vollendet haben - in dem Schiedsbezirk wohnen. Aufgaben der Schiedsperson Die Aufgaben der Schiedsperson bestehen in der Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen mit dem Ziel, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erreichen. Das Schiedsamt ist auch Gütestelle im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung. Personen, die an dem Amt interessiert sind und sich zur Wahl durch den Gemeinderat stellen möchten, mögen sich schriftlich mit Lebenslauf bis 31. März 2020 bewerben bei der Gemeinde Ensdorf Fachbereich Zentrale Dienste Provinzialstr. 101a 66806 Ensdorf oder per E-Mail an: personal@gemeinde-ensdorf.de Jörg Wilhelmy Bürgermeister ■■ Dreister Dieb entwendete Edelstahlgeländer auf dem Ensdorfer Marktplatz In der Nacht von Montag auf Dienstag, 24./25. Februar, wurden in Ensdorf drei Handläufe der Edelstahlgeländer, welche sich an den Treppenaufgängen zum oberen Marktplatz befanden, mit einem Akku-Winkelschleifer durchtrennt und entwendet. Die Tat ereignete sich vermutlich zwischen 23 und 24 Uhr. Aus Sicherheitsgründen wurde der Bereich komplett gesperrt. Wer sachdienliche Hinweise zur Aufklärung der Straftat geben kann, wird gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Saarlouis, Tel.-Nr. 06831/9010, zu melden. Die Gemeinde Ensdorf setzt hierfür eine Belohnung aus. ■■ Auszug aus der Niederschrift der Fußenkreuz (im Bereich „Glaskasten“) bis zur Eisenbahnbrücke der ehemaligen Grube Ensdorf hin. Die Bereiche seien sehr holprig und 3. Sitzung des Gemeinderates vom für Fahrradfahrer auch wegen der vielen unebenen Stellen durch die 12.12.2019 unterschiedlichen Höhen schwierig zu bewältigen. Herr Maas, Gde.-Verwaltung, bestätigt den schlechten Zustand der I. Einwohnerfragestunde Straße. Diese sei schon mehrfach saniert worden. Bedingt durch die Ein Bürger weist darauf hin, dass eine gefahrenlose Nutzung der Straßenlänge und -breite würde eine Sanierung immens hohe Kosten Landstraße südlich der Bergehalde für Fußgänger und Radfahrer verursachen. Denkbar sei eine einseitige Randbereichssanierung. Er nicht möglich sei. Die Straße verlaufe in diesem Bereich sehr sch- wolle die Angelegenheit prüfen. mal und streckenweise seien dort 80 km/h für die Autofahrer erlaubt. Anwohner des „Schwalbacher Berges“ weisen auf den stark zuneh- Er schlage das Anlegen eines Fußgänger- und Radfahrerweges in menden LKW-Verkehr hin. Risse in den Häusern würden sich bemerk- Zusammenarbeit mit der Gemeinde Schwalbach vor. Dies sei eine bar machen und die Lärmbelästigung habe auch zu nachtschlafender wirkungsvolle Maßnahme hinsichtlich der Förderung des Radverkehrs Zeit enorm zugenommen. Radwege seien durch parkende Autos oder LKW‘s nicht zu nutzen. Die Anwohnerin fragt nach, ob weitere Pläne in der Gemeinde. Gleichzeitig werde auch das Sicherheitsgefühl der gewerblicher Nutzung mit Hinweis auf einen noch höher ansteigenden Fußgänger und Radfahrer erhöht. LKW-Verkehr vorliegen würden. Der Bürgermeister bedankt sich für die Wortmeldung. Er stellt fest, Der Bürgermeister stellt fest, dass der Gemeindeverwaltung diesbe- dass sich Gemeinderat und Verwaltung in der Vergangenheit auch züglich nichts bekannt sei. Die Straße sei als Landstraße ausgewiesen schon mit dem Thema beschäftigt hätten. Das LfS (Landesamt für und dort sei LKW-Verkehr in Fahrtrichtung Saarlouis erlaubt. Es gebe Straßenbau) sei für diesen Bereich hauptverantwortlich. aktuell keinerlei Einschränkung für einen entsprechenden LKW-Ver- Herr Maas, Gde.-Verwaltung, informiert, dass der Bau eines Radwe- kehr. ges auch schon angedacht gewesen sei, dieser aber aus Kostengrün- Die Anwohner ergänzen, dass es sich um Schwerlastkraftwagen den zum wiederholten Male zurückgestellt worden sei. handele. Zusätzlich zu dem LKW-Verkehr würde die Lärmbelästi- Das Thema sei nach Nichtzustandekommen der geplanten Parkplatz- gung durch den Busverkehr auch noch verstärkt. Die Anwohner des anlage am Ende der Bergehalde wieder in den Hintergrund gerückt. Schwalbacher Berges seien situationsbedingt alle unzufrieden. Er wolle sich beim LfS nach dem aktuellen Stand der Angelegenheit Die montierte Blitzanlage sei nicht zweckmäßig, da die PKW’s und erkundigen. LKW‘s vor der Anlage abbremsten und nach der Anlage wieder Der Bürgermeister führt weiter aus, dass möglicherweise im Zuge der beschleunigten. aktuellen Radwegeförderung des Landes Verbesserungen geschaffen Auf Nachfrage des Bürgermeisters teilen die Anwohner mit, dass werden könnten und verweist ergänzend auf ein Tourismuskonzept der Straßenverkehr seit der Straßensanierung stark zugenommen des Landes. Die Gemeinde Schwalbach habe in der Vergangenheit habe. Der Bürgermeister sagt den Anwohnern eine Beobachtung ebenfalls Interesse an dem Ausbau der Straße signalisiert. seitens der Gemeindeverwaltung zu. Ergänzend weist Herr Maas, Weiter weist der Bürger auf den schlechten Zustand im Randbe- Verwaltung, darauf hin, dass auch das LfS in 2020 eine erneute Erhe- reich des Streckenabschnittes in der Provinzialstraße / Einmündung bung bzgl. der Verkehrssituation vornehmen wolle.
Ensdorf -6- Ausgabe 9/2020 Abschließend stellt der Bürgermeister fest, dass er den Unmut der der Niederschriften für die einzelnen Ausschüsse zu bestimmen (§ 47 Anwohner nachvollziehen könne. Vor dem Hintergrund des derzeit Abs. KSVG). Die Unterzeichnung der Niederschriften der Gemeinde- rechtlichen Rahmens - nämlich der Einstufung als Landstraße - könne ratssitzungen ergebe sich aus § 25 Abs. 1 der Geschäftsordnung). die Gemeindeverwaltung zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr tun. Sodann wird folgender Beschluss gefasst: Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, beendet der Der Gemeinderat bestimmt als Unterzeichner für das Gremium seitens Bürgermeister die Einwohnerfragestunde. des Bündnis90/Die Grünen für den a) Gemeinderat II. Sitzung des Gemeinderates Thomas Wilhelm, Bündnis90/Die Grünen, Fraktionsvorsitzender Verlauf der Sitzung In Vertretung: Dietrich Bickelmann, Bündnis90/Die Grünen A) Öffentlicher Teil b) Ausschuss für Finanz-, Personal- und Verwaltungsangelegen- TOP 1: Verpflichtung eines neuen Gemeinderatsmitglieds heiten Dietrich Bickelmann, Bündnis90/Die Grünen, Der Bürgermeister informiert, dass der bisherige Fraktionsvorsit- In Vertretung: Thomas Wilhelm, Bündnis90/Die Grünen, Fraktionsvor- zende von Bündnis90/Die Grünen, Thorsten Comtesse, mitgeteilt sitzender habe, dass er aus beruflichen Gründen und dem damit verbundenen c) Ausschuss für Rechnungsprüfungsangelegenheiten Wegzug sein Mandat zum 01.12.2019 niederlege. Die auf der Wahl- Anja Bach, Bündnis90/Die Grünen, vorschlagsliste von Bündnis 90/Die Grünen nächste Nachrückerin, In Vertretung: Thomas Wilhelm, Bündnis90/Die Grünen, Fraktionsvor- Frau Anja Bach, habe erklärt, dass sie die Wahl in den Gemeinderat sitzender annehme. Anschließend verpflichtet der Bürgermeister Frau Bach d) Ausschuss für Bauwesen, Friedhofs- und Grundstücksangele- gemäß § 33 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) genheiten, Natur- und Umweltschutz sowie Verkehrsfragen durch Handschlag zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Ausübung Thomas Wilhelm, Bündnis90/Die Grünen, Fraktionsvorsitzender des Amtes. In Vertretung: Dietrich Bickelmann, Bündnis90/Die Grünen TOP 2: Genehmigung der Niederschrift der 2. Sitzung des e) Ausschuss für Sport, Kultur, Bildung, Jugend, Familie, Gesund- Gemeinderates vom 23.10.2019 heit und Sozialwesen Die Niederschrift über die 2. Sitzung des Gemeinderates vom Claudia Beck, Bündnis90/Die Grünen 23.10.2019 ist den Ratsmitgliedern über die Dipolis-app am In Vertretung: Thomas Wilhelm, Bündnis90/Die Grünen, Fraktionsvor- 04.12.2019 zur Verfügung gestellt worden. sitzender Sodann wird folgender Beschluss gefasst: f) Ausschuss für Werksangelegenheiten und öffentliche Einrich- Gegen die Niederschrift über die 2. Sitzung des Gemeinderates vom tungen 23.10.2019 werden keine Einwände erhoben.Die Niederschrift ist Claudia Beck, Bündnis90/Die Grünen somit angenommen. In Vertretung: Thomas Wilhelm, Bündnis90/Die Grünen, Fraktionsvor- Abstimmungsergebnis: einstimmig sitzender TOP 3: Neubesetzung von Ausschüssen Abstimmungsergebnis: einstimmig Der Bürgermeister informiert, dass Herr Thomas Wilhelm das Amt TOP 6: Beitrittserklärung zum Saarlandpakt des Fraktionsvorsitzenden von B90/Die Grünen übernehme. Der Bürgermeister informiert, dass der Gemeinderat am 04.12.2018 In der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates am 04.07.2019 eine Resolution zum Saarlandpakt auf den Weg gebracht habe. Der sei Herr Thorsten Comtesse in den Finanzausschuss, Herr Dietrich Rat sei beauftragt worden, sich dieser Initiative anzuschließen. Er Bickelmann in den Rechnungsprüfungsausschuss gewählt worden. erläutert, dass der Saarlandpakt eine Handreichung des Landes an die Nach dem Weggang von Herrn Comtesse müssten die Ausschüsse Kommunen sei. Der Saarlandpakt beinhalte die Übernahme der Hälfte nun neu besetzt werden. Er führt weiter aus, dass gemäß § 48 Abs. 2 der aufgelaufenen Kassenkredite zum 31.12.2017 durch das Land. Satz 2 KSVG, die Besetzung der Ausschüsse einvernehmlich erfolgen Die andere Hälfte der verbliebenen Kassenkredite müsse innerhalb solle. Eine Einigung komme nur zustande, wenn alle Ratsmitglieder von 45 Jahren durch die Gemeinde sauber in einem vorgegebenen zustimmten. Bereits bei einer Stimmenthaltung müsse neu gewählt Annuitätendarlehen abgetragen werden. Darüber hinaus müsse die werden. Finanzierung jedes Jahr im Rahmen des Haushalts erwirtschaftet wer- Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen habe folgende Ausschussbeset- den. Er führt weiter aus, dass bei aller Problematik es fatal wäre, ein zung vorgeschlagen: solches Angebot des Landes auszuschlagen. Kassenkredite - wie es Finanzausschuss Dietrich Bickelmann, Bündnis90/Die in der Vergangenheit der Fall gewesen sei - dürften nach dem Beitritt Grünen zum Saarlandpakt in solch einer Größenordnung durch die Kommu- Rechnungsprüfungsausschuss Anja Bach, Bündnis90/Die Grünen nen nicht mehr abgeschlossen werden. Er betont, dass für kurzfristige Finanzierungsengpässe eine kurzfristige Überziehung aber durchaus Sodann wird folgender Beschluss gefasst: noch möglich sei und somit entsprechende Mittel aufgenommen Der Gemeinderat einigt sich darauf, für das ausgeschiedene Gemein- werden dürften. Er teilt weiter mit, dass neben der Übernahme der deratsmitglied Thorsten Comtesse, die Ausschüsse wie folgt neu Kassenkredite auch Investitionszuschüsse gezahlt würden. Für die besetzen: Gemeinde Ensdorf sei dies ein jährlicher Zuschuss in einer Größen- Finanzausschuss Dietrich Bickelmann, Bündnis90/Die ordnung von knapp 100.000 €. Grünen Der Bürgermeister erklärt kurz, wie die abzuschließende Übernahme- Rechnungsprüfungsausschuss Anja Bach, Bündnis90/Die Grünen vereinbarung und die weitere Vorgehensweise aussieht und verweist Abstimmungsergebnis: einstimmig auf die beigefügte Anlage. Er bittet den Rat darum, ein positives Votum für den Saarlandpakt TOP 4: Berufung eines Nachfolgers/einer Nachfolgerin in die abzugeben. Verbandsversammlung des Zweckverbandes für die Herr Lauer, SPD, stellt fest, dass bereits im vorhergehenden Finanz- Verwertung von Grünabfällen der Gemeinde Ensdorf, ausschuss ausführlich die Thematik besprochen worden sei. Er Bous und Schwalbach bestätigt nochmal, dass der Saarlandpakt eine unterstützenswerte Der Bürgermeister teilt mit, dass Thorsten Comtesse ebenfalls als Maßnahme sei und dass die Übernahme von Kassenkrediten durch Ersatzmitglied in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes für das Land nicht abgelehnt werden könne. Es könne nicht abgeschätzt die Verwertung von Grünabfällen der Gemeinde Ensdorf, Bous und werden, was passiere, wenn die Gemeinde Ensdorf dem Saarland- Schwalbach zu ersetzen sei. Die Anforderungen aus § 48 KSVG in pakt nicht beitrete. Herr Lauer kritisiert den Passus“… ab 2024 keine Sachen „Einigung“ würden auch für die Besetzung der Mitglieder ana- neuen Kassenkredite mehr aufzunehmen…“ - dieser sei im Wortlaut log gelten. doch sehr hart formuliert und habe in der SPD-Fraktion zu Unver- Sodann wird folgender Beschluss gefasst: ständnis geführt. Im Falle von kurzfristig, nicht planbaren Reparatur- Der Gemeinderat einigt sich darauf, für das ausgeschiedene Gemein- arbeiten (z.B. Schwimmbad oder Plattenbau) befürchtet er z. B. den deratsmitglied Thorsten Comtesse, die auf Vorschlag des Bündnis90/ Einsatz eines Prüfungskommissars ab 2024. Herr Lauer verweist auf Die Grünen ein Gespräch mit der Landtagsabgeordneten Petra Berg. Die Aussage Frau Anja Bach der Landtagsabgeordneten, dass „gerade auf der Investitionsseite in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für die Verwertung das letzte Wort noch nicht gesprochen sei“, hinterlasse bei ihm letzt- von Grünabfällen der Gemeinde Ensdorf, Bous und Schwalbach als endlich einen doch noch optimistischen Eindruck. Er verweist weiter Ersatzmitglied zu entsenden. auf eine mögliche Altlastenregelung des Bundes. Abschließend betont Abstimmungsergebnis: einstimmig Herr Lauer, dass er den Saarlandpakt für unterstützenswert halte und TOP 5: Bestimmung von Gemeinderatsmitgliedern für die die SPD-Fraktion den Beitritt befürworte. Unterzeichnung von Niederschriften des Gemeinderates Frau Röhlen, CDU, teilt mit, dass die CDU-Fraktion ähnliche Beden- und seiner Ausschüsse ken wie die SPD-Fraktion gehabt habe - gerade bezüglich kurzfristiger Der Bürgermeister stellt fest, dass aus den unter den vorhergehen- Kreditaufnahmen. Man wolle Handlungsunfähigkeit auf kommunaler den Tagesordnungspunkten gefassten Beschlüssen sich eine Neube- Ebene ausschließen. setzung der Ausschüsse ergebe. Seitens des Bündnis90/Die Grünen Sie schließe sich jedoch an, dass dem Saarlandpakt zugestimmt wer- ergebe sich insofern auch die Notwendigkeit, den/die UnterzeichnerIn den müsse. Diesem nicht beizutreten, halte sie für fahrlässig.
Ensdorf -7- Ausgabe 9/2020 Der Bürgermeister führt aus, dass im Falle des Nichtbeitritts zum Frau Röhlen, CDU, teilt mit, dass der CDU-Fraktion das Wort Saarlandpakt, die Botschaft seitens des Ministeriums des Inneren „Antrag“ missfalle. Dieser lese sich eher wie ein Wahlprogramm. Es laute, dass die Kassenkredite in dem Fall nicht übernommen würden seien umfassende Themen im Antrag enthalten, über die nicht einfach - sich die Kommunen aber trotzdem an die Vorschriften des Saarland- pauschal abgestimmt werden könne. paktgesetzes zu halten hätten. Er verweist darauf, dass das Verlassen Sie bittet darum, das Thema als Anregung zu sehen und dass von Fall der Finanzierungslinie dem Ministerium mitzuteilen und zu begründen zu Fall in Einzelanträgen entschieden werden müsse. sei. Im Anschluss daran teile das Ministerium der Verwaltung mit, ob Weiter kritisiert sie, dass einige widersprüchliche Ausführungen im den Argumenten der Gemeinde gefolgt werden könne. Antrag vorhanden seien wie z. B. die Begrünung des hinteren Berei- Er nimmt Bezug auf einen Pressebericht des Saarländischen Städte- ches des Marktplatzes und gleichzeitig die Verlegung des Bahnhofes und Gemeindetages in der Saarbrücker Zeitung, wonach dieser den in die Ortsmitte. Dies betreffe den gleichen Bereich. Pakt als solches dem Grunde nach begrüße. Allerdings weist der Auch für den Vorschlag für den Einsatz von Dienstfahrrädern fehle es Bericht auch darauf hin, dass es derzeit Gesetzesvorhaben gebe - wie an Substanz. z. B. im Bereich der Pflege - mit denen zwar Bürger entlastet werden, In der vorliegenden Form werde die CDU dem Antrag nicht zustim- wodurch im Gegenzug allerdings Kommunen über eine Steigerung men. Dies bedeute aber nicht, dass man sich nicht an einem solch der Kreisumlage wiederum mehr belastet würden. wichtigem Thema wie der Klimapolitik beteiligten wolle. Diese Vorgehensweise sei nur ein Fallbeispiel dafür, wie die Kom- Frau Röhlen verweist in diesem Zusammenhang auf die vor kurzem munen dann mit ihren beabsichtigten Haushaltszahlen erneut in eine durchgeführte Baumpflanzaktion der CDU. Schieflage kommen könnten. Herr Lauer, SPD, erklärt, dass die SPD-Fraktion die Grundidee des Herr Becker, FWGE, äußert sich wie folgt: Antrages befürworte. Er bestätigt die Aussage von Herrn Bickelmann, Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren, B90/Die Grünen, dass Deutschland bei den Auswirkungen des Klima- der Saarlandpakt ist einerseits eine große Erleichterung für die Kom- wandels mittlerweile auf Platz 3 gerückt sei. munen, die unter den Schulden, welche aufgrund immer neuer Auf- Er schließt sich der Ausführung von Frau Röhlen, CDU, an, dass der gabenzuweisungen durch Bund und Land entstanden sind, bisher Antrag teilweise widersprüchlich sei. Auch Themen wie Energiege- sehr gelitten haben. Es darf aber bezweifelt werden, dass sich künftig winnung aus Kläranlage, Biomasse oder Blockheizkraftwerk seien in der Bund und vor allem das Saarland an das Konnexitätsprinzip - wer den Ausführungen nicht greifbar. Vor dem Hintergrund, dass die Inten- bestellt - bezahlt - halten werden. Es wird wohl weiterhin immer neue tion des Antrages gut und auch wichtig sei, solle das Thema nicht Gesetze und Beschlüsse geben, die die Kommunen umsetzen müssen untergehen. Die SPD-Fraktion schlage vor, dass der Antrag in den um nach ein paar Zuschüssen auf den Folgekosten sitzen zu bleiben. Ausschuss für Bauwesen verwiesen werden solle. Das Thema solle Dennoch wird meine Fraktion dem heutigen Beschlussvorschlag dort neu besprochen und diskutiert werden und Projekte sollen als zustimmen. Allerdings betonen wir, dass der Saarlandpakt nur ein konkrete Erklärung unter dem Klimaaspekt auf die Gemeinde Ensdorf erster Schritt sein kann und noch weitere folgen müssen, damit die angepasst werden. Kommunen künftig in der Lage sein werden, wieder in die marode Der Bürgermeister verweist auf ein in der vorangegangenen Woche Infrastruktur zu investieren und beispielsweise Straßen und Schulen geführtes Gespräch mit dem Klimaschutzmanager des Landkrei- usw. in einen vernünftigen Zustand zu bringen.“ ses Saarlouis. Die Gemeindeverwaltung wolle die dort gebündelte Herr Bickelmann, B 90/Die Grünen, schließt sich seinen Vorred- Kompetenz abrufen und zukünftig verstärkt mit dem Landkreis Syn- nern an. Seine Fraktion halte den Beitritt zum Saarlandpakt für einen ergieeffekte nutzen und mit diesem zusammenarbeiten. Er beabsich- „Schritt in die richtige Richtung“. Um dauerhaft strukturelle Kosten tige im Haushalt 2020 ökologische Aspekte miteinfließen zu lassen. sparen zu können, müssten längst überfällige Verwaltungsreformen Weiter verweist der Bürgermeister auf das Nachhaltigkeitskonzept wie z. B. die Landkreisreform angegangen werden. Ein weiterer Kritik- der Gemeinde Nalbach. Diese habe ca. ein Jahr an diesem Konzept punkt sei der aus 17 Trägergesellschaften bestehende ÖPNV. gearbeitet. Er habe innerhalb der Verwaltung einen diesbezüglichen Abschließend erklärt er, dass die Fraktion B 90/Die Grünen den Beitritt Auftrag gegeben und hoffe, dass ein solches Nachhaltigkeitskonzept zum Saarlandpakt ebenfalls befürworte. Er hoffe, dass der Gemeinde- innerhalb des Jahres 2020 erarbeitet werden könne. rat in Ensdorf weiterhin positive Impulse an die Landesebene weiter Herr Wilhelm, B90/Die Grünen, zeigt Verständnis für die Einwände geben könne. von CDU und SPD. Der Antrag sei vollgespickt mit Stellschrauben. Der Bürgermeister betont, dass sich alle BürgermeisterInnen und Die Fraktion B90/Die Grünen nehme die Anregung der SPD auf, den Räte bei Abschluss des Saarlandpaktes dafür einsetzten, dass das Antrag in einem Fachausschuss zu behandeln, ein Konzept zu erar- Land bei eintretenden unvorhervorsehbaren Ereignissen eine gewisse beiten und sinnvoll für die Gemeinde Ensdorf auf den Weg zu bringen. Flexibilität zeigen werde, um somit das Wirtschaften im laufenden Herr Becker, FWGE e.V. verweist auf das Abstimmverhalten der oder im folgenden Haushaltsjahr nicht zu erschweren. letzten Jahre von B90/Die Grünen in Haushaltsangelegenheiten. Er Sodann wird folgender Beschluss gefasst: hoffe, dass bei Berücksichtigung von „grünen“ Themen, die Fraktion Der Gemeinderat beschließt: B90/Die Grünen dem zukünftigen Haushalt dann auch mal zustim- Teilnahme-Erklärung men werde. Er stellt fest, dass der Gemeinderat in der Vergangen- 1. die Teilnahme der Gemeinde Ensdorf an der Übernahme des heit immer bemüht gewesen sei, Ökonomie und Ökologie vernünftig nach § 3 Abs. 1 des Gesetzes über den Saarlandpakt errechne- zusammenzubringen und verweist auf das Umrüsten der Straßenbe- ten Betrages struktureller Liquiditätskredite durch das Land. leuchtung auf LED-Technik. Er befürwortet das Vertagen des Themas in den Fachausschuss. 2. Sobald die Übernahme-Vereinbarung zwischen dem Saarland Den Antrag in der vorliegenden Form würde die FWGE e.V. ablehnen. und der Gemeinde Ensdorf vom Ministerium für Finanzen und Als Gemeinderatsmitglied wolle er weiterhin souverän entscheiden Europa eingeht, wird diese dem Gemeinderat zur Ansicht vor- und sich nicht durch diesen Antrag einschränken lassen. gelegt. Danach wird der Bürgermeister ermächtigt, diese abzu- schließen und zu unterzeichnen. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorhanden sind, schlägt der Bürgermeister vor, den Antrag komplett in den Fachausschuss Abstimmungsergebnis: einstimmig zu geben, um dort weiter zu beratschlagen, wie insgesamt mit dem Thema Klimaschutz und Nachhaltigkeit umgegangen werden solle. TOP 7: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Sodann wird folgender Beschluss gefasst: Ensdorfs Aufbruch in das klimaneutrale Zeitalter Der Gemeinderat beschließt, dass das Thema im Fachausschuss behandelt werden soll. Der Ausschuss für Bauwesen, Friedhofs- und Herr Bickelmann, B90/Die Grünen stellt fest, dass der Klimawan- Grundstücksangelegenheiten, Natur- und Umweltschutz sowie Ver- del trotz aller Bemühungen weiterschreitet. Die Treibhausgase näh- kehrsfragen soll beratschlagen, wie mit dem Thema Klimaschutz in men weltweit zu. Nach letzten Berichten der deutschen Umwelthilfe der Gemeinde Ensdorf umgegangen werden soll. und des Bundesamtes sei Deutschland besonders vom Klimawan- Abstimmungsergebnis: einstimmig del durch Dürre, Hitze und Starkregen betroffen. Er führt weiter aus, dass auch lokal etwas gegen den Klimawandel unternommen werden TOP 8: Duhamelpark - Anmeldung zum Programm „Nationale könne. Seine Fraktion beabsichtige mit dem Antrag, dies ins Bewusst- Projekte des Städtebaus 2020“ sein der Ensdorfer Bürgerinnen und Bürger zu rücken. Der Bürgermeister erklärt, dass in 2012 im Rahmen einer Projektge- Weiter erläutert er, dass das Klimapaket der Bundesregierung ein meinschaft zwischen RAG Montanimmobilien (RAG MI) und Gemeinde Schritt in die richtige Richtung sei - leider aber nicht ausreichend Gespräche gestartet seien. Nach Verabschiedung des Masterplans genug. Er bittet darum, auch durch eigenes Handeln einen Beitrag zu und eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes sei diesem Thema zu leisten. Er führt Ansatzpunkte im Ort aus: das Projekt ins Stocken geraten. Der Beginn erster Bauabschnitte sei - Ausbau von erneuerbaren Energien aus finanziellen Gründen nicht umgesetzt worden. De facto sei bei - Dämmung von gemeindeeigenen Gebäuden diesem Projekt seit 2018 nichts mehr passiert. Nach einem Gespräch - Nachhaltige Mobilität/Nahverkehr mit dem Geschäftsführer der RAG MI, Herrn Krumm, sei er hinsichtlich - Ökologisches Flächenmanagement Finanzierungsfragen jetzt vorsichtig optimistisch. Er erklärt weiter, dass der Gemeinderat Ensdorf bei seinen Beschluss- Alle Beteiligten wollten sich an einem Zuschussprogramm des Bundes fassungen den Aspekt „Klimaneutralität“ berücksichtigen solle und „Nationaler Projekte des Städtebaus“ mit einer Projektskizze beteili- verweist auf nachhaltige Klimaschutzkonzepte anderer Städte und gen. Er verweist diesbezüglich auf die Strahlkraft des Saarpolygons Kommunen. weit über die Grenzen von Ensdorf hinaus.
Ensdorf -8- Ausgabe 9/2020 Unter Bezugnahme auf die Aussage des Innenministers Klaus Bouil- Frau Woll, Gemeinde, informiert, dass im Werkausschuss Besonder- lon, dass „das Geld auf der Straße liege und keiner ziehe die Gelder heiten und Einzelheiten detailliert besprochen worden seien. Es werde aus den Töpfen ab“ betont er, dass er als Bürgermeister angetre- von einer Beitrags- und Gebührensatzung mit der neuen Satzung auf ten sei, diese Töpfe anzuzapfen und zu versuchen, Fördermittel zu eine reine Gebührensatzung umgestiegen. erhalten. Der Antrag müsse bis zum 21. Januar 2020 gestellt werde. Sie erklärt bezüglich der Entscheidung für die Variante der Brauch- Es fielen keine Kosten an, den Antrag einzureichen und man werde wasserzisterne, dass keine Schmutzwassergebühr für die Einleitung abwarten, ob dieser für gut befunden werde. Er erläutert weitere von Brauchwasser ins Netz gezahlt werden müsse. Im Gegenzug Details zur Projektauswahl. gebe es keinen Abschlag bei der Niederschlagswassergebühr. Weiter informiert der Bürgermeister über einen Termin Anfang Dezem- Sodann wird folgender Beschluss gefasst: ber in der Repräsentanz, bei dem der Ministerpräsident des Saarlan- Die Abwassersatzung, Abwassergebührensatzung und die Festset- des ebenfalls vor Ort gewesen sei. Auf Rückfrage des Bürgermeisters zungssatzung zur Abwassergebührensatzung werden in der vorlie- sei ihm seitens des Ministerpräsidenten ein klares Bekenntnis für die- genden Form beschlossen und zum 01. Januar 2020 in Kraft gesetzt. sen Standort signalisiert worden. Der Bürgermeister habe den Minis- SATZUNG terpräsidenten darauf hingewiesen, dass sowohl seine Vorgängerin über die Entwässerung der Grundstücke, den Anschluss an die als auch amtierende Kabinettskollegen bei diesem Vorhaben von öffentliche Abwasseranlage und deren Nutzung einem „Leuchtturmprojekt“ gesprochen hätten. (Abwassersatzung) Er bittet den Gemeinderat um ein positives Votum. der Gemeinde Ensdorf Weiter lädt der Bürgermeister die Fraktionsvorsitzenden zu einem Inhaltsverzeichnis Gespräch am 6. Januar 2020 um 17.00 Uhr in den Sitzungssaal der §1 Allgemeines Gemeinde ein. Die RAG MI werde ebenfalls vor Ort sein und für Fragen §2 Begriffsbestimmungen zur Verfügung stehen. §3 Anschluss- und Benutzungsrecht Frau Röhlen, CDU, stimmt dem Vorhaben für die CDU-Fraktion zu. Die im Raum stehende Frage sei jedoch, was passiere, wenn Gelder §4 Begrenzung des Anschlussrechts seitens des Programms genehmigt würden, die Gemeindeverwaltung §5 Begrenzung des Benutzungsrechts aber für das Projekt keine finanziellen Mittel zur Verfügung hätte. §6 Maßnahmen zur Sicherung des ordnungsgemäßen Betriebes Der Bürgermeister stellt fest, dass man sich nun eindeutig positi- der gemeindlichen Abwasseranlage sowie zur Gewährleistung onieren müsse. Er verweist noch einmal darauf, dass bezüglich des ordnungsgemäßer Abgeltung überdurchschnittlicher Schad- Eigenanteils der Gemeinde er Gelder akquirieren müsse. In keinem stoffeinleitungen Fall werde die Gemeinde sich so positionieren, dass sie Kosten über- §7 Anschlusszwang nehme, ohne über diese im Detail informiert zu sein. §8 Benutzungszwang Herr Wilhelm, B90/Die Grünen, informiert, dass seine Fraktion die- §9 Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang sem Thema stets aufgeschlossen gegenübergestanden habe. Er § 10 Genehmigung von Grundstücksentwässerungsanlagen befürwortet, dass durch einen gefassten positiven Beschluss die Maßnahme weiter voranschreiten könne und der Masterplan umge- § 11 Grundstückskläreinrichtungen setzt werden solle. Seine Fraktion werde dem Antrag zustimmen. § 12 Art der Anschlüsse Sodann wird folgender Beschluss gefasst: § 13 Ausführung und Unterhaltung der Grundstücksentwässe- Der Gemeinderat Ensdorf beauftragt die Verwaltung, das Projekt „Ent- rungsanlagen wicklung Duhamel-Park“ für das Programm „Nationale Projekte des § 14 Erstattung der Kosten für Grundstücksanschlussleitungen Städtebaus“ anzumelden. § 15 Haftung Abstimmungsergebnis: einstimmig § 16 Sicherung gegen Rückstau Der Bürgermeister bedankt sich ausdrücklich für die Unterstützung § 17 Unmittelbare Einleitung von Grund- und Oberflächenwasser in des Gemeinderates. die öffentlichen Abwasseranlagen TOP 9: Kalkulation der Schmutz- und Niederschlagswasserge- § 18 Auskunfts- und Meldepflicht, Zutritt zu den Grundstücksent- bühr wässerungsanlagen Der Bürgermeister informiert, dass die TOP’s 9, 10 und 11 zusam- § 19 Gebühren menhingen. § 20 Zwangsmittel In verschiedenen Ausschusssitzungen des Werksausschusses sei § 21 Anzuwendende Vorschriften der Rat über die Thematik unterrichtet worden. Er nimmt Bezug auf § 22 Rechtsmittel das Urteil des OGV (Oberverwaltungsgericht) in Saarlouis. Der Bür- germeister verweist weiter auf die beiliegende Kalkulation und führt § 23 In-Kraft-Treten detaillierte Erläuterungen zur Gebührenkalkulation aus. Aufgrund der §§ 12 und 22 des Kommunalselbstverwaltungsgeset- Schmutzwasser: 3,404 € zes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 Niederschlagswasser 0,527 € (Amtsblatt S. 682) zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2019 Gesamt: 3,93 € (Amtsblatt I S. 639), den §§ 1, 2, 4, 6, 7 und 10 des Kommunalabga- Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorliegen, wird folgender bengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai Beschluss gefasst: 1998 (Amtsblatt S. 691) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 22. Der Gemeinderat beschließt folgenden Beschluss in die Festset- August 2018 (Amtsblatt I S. 674), der §§ 49a, 50, 50a, 131 und 132 des zungsatzung zur Abwassergebührensatzung einzuarbeiten. Saarländischen Wassergesetzes (SWG) in der Fassung der Bekannt- Die Schmutzwassergebühr nach § 3 der Abwassergebührensatzung machung vom 30. Juli 2004 (Amtsblatt S. 1994) zuletzt geändert durch beträgt das Gesetz vom 13. Februar 2019 (Amtsblatt I S. 324), sowie der §§ je m³ eingeleiteter Schmutzwassermenge ab dem 01.01.2020 3,40 €/ 1 und 9 des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser m³. in Gewässer - Abwasserabgabengesetz - AbwAG - in der Fassung Die Niederschlagswassergebühr nach § 4 der Abwassergebührensat- der Bekanntmachung vom 18. Januar 2005 (BGBl. I S. 114) zuletzt zung geändert durch Art. 2 der Verordnung vom 22. August 2018 (BGBl. I beträgt je m² angeschlossener bebauter, überbauter und befestigter S. 1327) hat der Gemeinderat der Gemeinde Ensdorf in seiner Sitzung Grundstücksfläche ab dem 01.01.2020 0,53 €/m². am 12.12.2019 folgende Satzung beschlossen: Die Gebühr ist mindestens für einen Zeitraum von 1 Jahr festzusetzen. §1 Allgemeines Abstimmungsergebnis: einstimmig (1) Die Gemeinde Ensdorf (im weiteren Gemeinde) betreibt in ihrem TOP 10: Beschluss der neuen Abwassersatzung, Abwasser- Gebiet die Abwasserbeseitigung als gemeindliche Pflichtaufgabe gebührensatzung und der Festsetzungssatzung zur nach § 50 des Saarländischen Wassergesetzes. Sie kann sich zur Abwassergebührensatzung Erfüllung ihrer Pflichten ganz oder teilweise Dritter bedienen. Der Bürgermeister teilt mit, dass im Zuge der zum 1. Januar 2020 (2) Zur Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht sind und werden geplanten Einführung der gesplitteten Abwassergebühr es erforderlich öffentliche Anlagen hergestellt, die ein einheitliches System bilden sei, die vorhandenen Abwassersatzungen zu aktualisieren und anzu- und von der Gemeinde als öffentliche Einrichtung im Trennverfah- passen. Die im vorhergehenden TOP behandelten Themen müssten in ren (getrennte Leitungen für Schmutzwasser und für die Aufnahme eine Satzungsform eingearbeitet werden. von Niederschlagswasser) und/oder im Mischverfahren (gemeinsame Es müssten 3 verschiedene Satzungen neu gefasst werden: Leitungen für die Aufnahme von Schmutzwasser und Niederschlags- wasser) und /oder im Regenwasserentflechtungsverfahren (Leitungen · Die Abwassersatzung regele die Grundsätze der Entwässerung in für Schmutzwasser und Mulden- und/oder Rigolensystem für die Auf- der Gemeinde nahme von Niederschlagswasser) unterhalten und betrieben werden · Die Abwassergebührensatzung regele die Erhebung der Benut- (öffentliche Abwasseranlagen). zungsgebühren, in der die Punkte Schmutzwasser und Nieder- (3) Für die Grundstücke, die nicht oder nur unter Vorschaltung einer schlagswasser definiert werden Hauskläranlage an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen · Die Festsetzungssatzung setze die Gebührenhöhe fest werden können, betreibt die Gemeinde das Beseitigen (Einsam-
Ensdorf -9- Ausgabe 9/2020 meln, Abfuhr und Entsorgung) des in Kleinkläranlagen anfallenden b) Hausanschlussleitungen, sind die auf dem angeschlossenen Schlamms und des in abflusslosen Gruben gesammelten Abwassers bzw. anzuschließenden Grundstück und in den darauf errichteten als öffentliche Einrichtung. Gebäuden verlegten Leitungen zur Sammlung und Wegleitung (4) Art und Umfang der öffentlichen Abwasseranlagen sowie den Zeit- des Abwassers in Richtung zur Grundstücksanschlussleitung punkt ihrer Herstellung, Erweiterung und Erneuerung bestimmt die (Grund- und Sammelleitungen) oder sonstige Entwässerungs- Gemeinde im Rahmen der hierfür geltenden Gesetze und sonstigen einrichtungen für Rückhaltung, Vorreinigung oder Vorklärung und rechtlichen Bestimmungen unter Berücksichtigung ihrer wirtschaftli- ähnliches von Abwasser, Hebeanlagen, Rückstausicherungen chen Leistungsfähigkeit. Ein Rechtsanspruch auf Herstellung neuer usw. oder die Änderung oder Ergänzung bestehender öffentlicher Abwas- c) Grundstückskläreinrichtungen sind Kleinkläranlagen und seranlagen besteht nicht sämtliche Einrichtungen zur Vorbehandlung des Abwassers auf (5) Zu den öffentlichen Abwasseranlagen gehören auch: dem Grundstück. - die Abwasserkanäle zur Sammlung und Weiterleitung der von den d) Zisternen, sind ein lichtgeschütztes Sammelbehältnis, das angeschlossenen Grundstücken kommenden Abwässer mit Aus- geeignet ist mittels Zuführung über ein Leitungssystem Nieder- nahme der Grundstücksentwässerungsanlagen nach § 2 Abs. 11, schlagswasser von Dachflächen aufzunehmen. Das Sammelbe- außerdem Regenrückhaltebecken, Regenüberlaufbecken, Regen- hältnis befindet sich im Erdreich oder innerhalb einer baulichen kläreinrichtungen, Abwasserpumpwerke sowie sonstige Sonder- Anlage. bauwerke, (12) Fäkalschlamm ist der Anteil des häuslichen und in der Beschaf- - Mulden- und/oder Rigolensysteme, die der kommunalen Abwas- fenheit ähnlichen Abwassers, der in Kleinkläranlagen zurückgehalten serentsorgung dienen und von der Gemeinde unterhalten werden, wird und im Rahmen der öffentlichen Entsorgung in Abwasseranlagen - die Gräben, die nach § 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) eingeleitet oder eingebracht werden soll. i.V.m. § 1 Abs. 2 Nr. 2 des Saarländischen Wassergesetzes (SWG) §3 keine Gewässer sind und ausschließlich der Abwasserbeseitigung Anschluss- und Benutzungsrecht dienen, (1) Jeder Eigentümer eines im Gebiet der Gemeinde liegenden Grund- stücks ist vorbehaltlich der Einschränkungen in § 4 berechtigt, sein - offene oder verrohrte Wasserläufe, die der öffentlichen Abwasse- Grundstück unter Beachtung der Vorschriften des § 10 an die beste- rentsorgung dienen und von der Gemeinde unterhalten werden, henden öffentlichen Abwasseranlagen anzuschließen (Anschluss- - Anlagen und Einrichtungen, die nicht von der Gemeinde selbst, recht). sondern von Dritten im Sinne des § 50 a Abs. 1 SWG hergestellt (2) Nach der betriebsfertigen Herstellung der Anschlusskanäle haben und unterhalten werden, wenn sich die Gemeinde ihrer bei der der Anschlussnehmer und jeder Benutzer des Grundstücks vorbehalt- Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht bedient und zu den lich der Einschränkungen in § 5 und unter Beachtung der technischen Kosten ihrer Unterhaltung beiträgt. Vorschriften für den Bau und Betrieb von Grundstücksentwässerungs- §2 anlagen das Recht, die auf dem Grundstück anfallenden Abwässer in Begriffsbestimmungen die öffentlichen Abwasseranlagen einzuleiten (Benutzungsrecht). (1) Die nachstehenden Bestimmungen gelten sowohl für diese Abwas- §4 sersatzung als auch für die Abwassergebührensatzung (AWGS) sowie Begrenzung des Anschlussrechts die Festsetzungssatzung zur Abwassergebührensatzung (FSAWGS) (1) Das in § 3 Abs. 1 geregelte Anschlussrecht erstreckt sich nur auf der Gemeinde. solche Grundstücke, die durch eine Straße (Weg, Platz) erschlossen (2) Abwasser ist gem. § 49 Abs. 1 SWG das durch häuslichen, gewerb- sind, in der ein betriebsfertiger Abwasserkanal vorhanden ist. Bei lichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigen- anderen Grundstücken kann die Gemeinde auf Antrag den Anschluss schaften veränderte und das bei Trockenwetter damit zusammen zulassen. Die Herstellung neuer oder die Erweiterung oder Änderung abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen bestehender Abwasserkanäle kann nicht verlangt werden. aus dem Bereich von bebauten und befestigten Flächen abfließende (2) Die Gemeinde kann den Anschluss des Grundstückes an die und gesammelte Wasser (Niederschlagswasser). Als Schmutzwas- öffentliche Abwasseranlage von bestimmten Voraussetzungen und ser gelten auch die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Abla- Einschränkungen abhängig machen. Sie kann den Anschluss des gern von Abfällen austretenden und gesammelten Flüssigkeiten (z.B. Grundstücks ablehnen, wenn die Übernahme des Abwassers tech- Deponiesickerwässer). nisch oder wegen des damit verbundenen unverhältnismäßig hohen (3) Als Grundstück gilt unabhängig von der Eintragung im Liegen- Aufwandes nicht möglich ist, es sei denn, das der Grundstückseigen- schaftskataster und im Grundbuch jeder zusammenhängende, ange- tümer die hierdurch entstehenden Kosten trägt und auf Verlangen der schlossene oder anschließbare Grundbesitz, der eine selbstständige Gemeinde hierfür angemessene Sicherheit leistet (§ 18 Abs. (1) gilt wirtschaftliche Einheit bildet. entsprechend). (3) In den nach dem Trennverfahren entwässerten Gebieten oder in Befinden sich auf einem Grundstück mehrere bauliche Anlagen, so Gebieten, in denen Regenwasserentflechtung mittels Mulden- und/ können für jede dieser Anlagen die für Grundstücke maßgeblichen oder Rigolensystem durchgeführt wird dürfen Schmutz- und Nieder- Vorschriften dieser Satzung angewandt werden; die Entscheidung schlagswasser nur den jeweils dafür bestimmten öffentlichen Abwas- hierüber trifft die Gemeinde. seranlagen zugeführt werden. (4) Die für Grundstückseigentümer geltenden Vorschriften sind auch (4) Bauten, die von der Unteren Bauaufsichtsbehörde nur widerruflich auf Erbbauberechtigte und darüber hinaus - mit Ausnahme der Vor- genehmigt worden sind, können unter dem Vorbehalt des Widerrufs schriften über die Beitragserhebung - auch auf Nießbraucher und und nach Maßgabe der im Einzelfall festzulegenden Bedingungen sonstige zur Nutzung des Grundstücks dinglich Berechtigte anzuwen- angeschlossen werden. den. (5) Für die in § 50 b, Abs. 2 SWG genannten Tatbestände entfällt das (5) Anschlussnehmer sind alle in Absatz (4) genannten Rechtsper- in § 3 Abs. (1) geregelte Anschlussrecht. sönlichkeiten. §5 (6) Benutzer eines Grundstücks sind neben den in Absatz (5) genann- Begrenzung des Benutzungsrechts ten auch alle Personen, die zur Benutzung des Grundstücks berech- (1) Der Anschlussnehmer ist berechtigt und nach § 8 verpflichtet, der tigt sind (z.B. Mieter, Untermieter, Pächter). Gemeinde das auf seinem Grundstück anfallende Abwasser unter den (7) Abwassereinleiter sind neben den in den Absätzen (5) und (6) Voraussetzungen der Absätze (2) bis (15) zu überlassen. genannten auch die Personen, die der öffentlichen Abwasseranlage (2) Abwasser, durch das die öffentliche Sicherheit gefährdet, das tatsächlich Abwässer zuführen. Personal der Abwasserbeseitigung gesundheitlich gefährdet oder (8) Kleinkläranlagen sind alle Anlagen eines Grundstücks zur geschädigt, die Abwasseranlagen einschließlich der Kläranlagen Behandlung von häuslichem Schmutzwasser oder in der Beschaffen- nachteilig beeinflusst, die Schlammbehandlung, -beseitigung und heit ähnlichem Abwasser. Ihnen stehen Gruben zur Sammlung solcher -verwertung beeinträchtigt oder Vorfluter schädlich verunreinigt wer- Abwässer gleich. den können, darf nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet (9) Regenwasserentflechtung ist die Rückführung des Regenwas- werden. sers in seinen natürlichen Wasserkreislauf. Gegebenenfalls kann die Gemeinde eine Vorklärung oder sonstige (10) Mulden-Rigolensysteme sind mit Kies und /oder Kunststoff- Vorbehandlung des Abwassers (z.B. durch Ölabscheider, Fettabschei- Quadern ausgefüllte Gräben, in die das Regenwasser eingeleitet wird. der, Emulsionsspaltanlagen, Kleinkläranlagen u.a.) vor seiner Einlei- Die Einleitung muss oberirdisch erfolgen. Entsprechend der Versicke- tung in die öffentliche Abwasseranlage dergestalt verlangen, dass rungsleistung der Anlage erfolgt eine zeitlich versetzte Abgabe des innerhalb einer angemessenen Frist die Maßnahmen durchgeführt Wassers an den Untergrund oder in Rückhaltebecken. werden, die erforderlich sind, um die Schadstofffracht des Abwassers (11) Zur Grundstücksentwässerungsanlage gehören: so gering zu halten, wie dies bei Anwendung der jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach den allgemein anerkannten Regeln der a) Grundstücksanschlussleitungen, sind die Leitungen zwischen Technik, bei Abwasser i.S.d. § 7 Abs. 1 Satz 3 WHG nach dem Stand dem öffentlichen Abwasserkanal und der Grundstücksgrenze der Technik möglich ist. bzw. der ersten Reinigungsöffnung (Übergabeschacht) auf dem Wenn die Beschaffenheit oder Menge des Abwassers dies insbeson- Grundstück. dere im Hinblick auf den Betrieb der öffentlichen Abwasseranlage
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