Ausgabe Nr. 9/2018 - Schule-Schulrecht für ...
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NACHRICHTENBLATT C 5088 A Ausgabe Nr. 9/2018 – Schule – Kiel, den 28. September 2018 ISSN 2365-1466
Schule Schulgestaltung 435 Deutsch-französischer Schüleraustausch 2019 435 Deutsch-polnischer Schüleraustausch 2019 436 Ausländische Fremdsprachenassistenzkräfte (FSA) an Schulen in Schleswig-Holstein Schulverwaltung 437 Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lese- Rechtschreib-Schwäche (Legasthenie) 444 Förderung von Schülerinnen und Schülern mit beson- deren Schwierigkeiten im Rechnen (Rechenschwäche) Nachrichtenblatt des Ministeriums für 445 Änderung der Bezeichnung zum Schuljahr 2018/19 Bildung, Wissenschaft und Kultur 445 Namensgebung 445 Lehrpläne für berufsbildende Schulen als besondere Ausgabe des Amtsblatts Allgemeine Verwaltungs- und Personalangelegenheiten für Schleswig-Holstein ISSN 2365 1466 446 Bekanntmachung einer Entscheidung des Schleswig- Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 21. Juni Ausgabe Nr. 9/2018 – Schule – 2018 zu der Landesverordnung über die Arbeitszeit der Studienleiterinnen und Studienleiter des Instituts Herausgeber und Verleger für Qualitätsentwicklung Schleswig-Holstein Ministerium für (StLAZVO) Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein Vom 7. September 2018 Pressestelle Brunswiker Straße 16-22 446 Anträge und Bewerbungen für das Schuljahr 2019/20 24105 Kiel Telefon: 0431 988-5806 447 Stellenausschreibungen E-Mail: Ruth.Karow@bimi.landsh.de Redaktion: Ruth Karow Bezugsbedingungen Fortlaufender Bezug und Einzelverkauf nur bei der Firma Schmidt & Klaunig, Ringstraße 19, 24114 Kiel Telefon: 0431 66064-0, Fax: 0431 66064-24. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. April (zum 30. Juni) bzw. 31. Oktober (zum 31. Dezember) jeden Jahres dort vorliegen. Bezugspreis Halbjährlich 19,00 Euro, jährlich 38,– Euro. Einzelne Ausgaben Für die ersten 32 Seiten 3,50 Euro, für je weitere angefangene vier Seiten 50 Cent zzgl. Versandkosten. Einzellieferungen gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Hamburg 5480-201, BLZ 200 100 20, „Einzelverkauf“ Lieferung nur nach schriftlicher oder Fax-Bestellung bzw. durch Abholen. Preis dieser Ausgabe 4,00 Euro zuzüglich Versandkosten Einbanddecken für das Nachrichtenblatt Einbanddecken für das Nachrichtenblatt können bei der Druckerei Schmidt & Klaunig, Ringstraße 19, 24114 Kiel, Tel. 0431 66064-0, E-Mail: info@schmidt-klaunig.de zum Preis von 25 Euro zzgl. Versandkosten bezogen werden. Hinweis für die Schulleitungen Diesem Nachrichtenblatt liegen zwei Ausgaben von „Schule aktuell“ bei. Wir bitten, ein Exemplar dem jeweiligen Schulelternbeirat auszuhändigen. Die Redaktion NBI.MBWK.Schl.-H. 2018
SCHULE Schulgestaltung Deutsch-französischer Schüleraustausch 2019 Sollte diese Frist verstreichen und keine Nachricht Antragstellung für Zuwendungen aus Mitteln des von der Schule im MBWK eingehen, werden die Deutsch-Französischen Jugendwerkes (DFJW) Schulen nicht erinnert, sondern die Maßnahme als ausgefallen betrachtet und aus der Förderliste Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, gestrichen. Wissenschaft und Kultur vom 29. August 2018 – III 221/333 • Maßnahmen, die ohne Erhalten des Bewilligungsbe- scheides vor Beginn der Fahrt durchgeführt werden, Auch im kommenden Jahr stellt das DFJW wieder können nicht nachträglich bewilligt und gefördert Zuschüsse für den deutsch-französischen Schüler- werden. austausch bereit. Schulen, die für das Jahr 2019 eine Begegnung mit ihrer Partnerschule verwirklichen • Es kommt immer wieder vor, dass Schulen zwar möchten, senden das Antragsformular ausgefüllt bis einen formlosen Antrag stellen, sich dann aber nicht zum 23. November 2018 an das MBWK (III 221/333). mehr melden. Auch bei formlosen Anträgen werden Mittel für diese Schule vom DFJW angefordert und Sollten Schulen bis zu dem o.a. Termin noch keine fest einplant. detaillierte Angaben über den Austausch machen können, genügt eine formlose Mitteilung, aus der die Sollte eine Begegnung ausfallen oder nicht zu Adresse der Partnerschule, die Teilnehmerzahl und die Stande kommen, muss das MBWK umgehend Dauer der Austauschmaßnahme zu entnehmen ist. informiert werden. So können diese frei werdenden Mittel anderen Schulen, die auf der Warteliste ste- In jedem Fall ist der genannte Termin für die Anmeldung hen, zugesprochen werden. einzuhalten, da dem DFJW für die Beantragung der Mittel die Planungsbeträge frühzeitig zu melden sind. Da das Kuratorium des DFJW noch keine Planungs- summe für die einzelnen Länder festgelegt hat, kann Hinweise: zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage gemacht • Bitte verwenden Sie nur die für die Antragstellung werden, in welcher Höhe Zuschüsse bewilligt werden und Abrechnung auf der Internetseite http://www. können. dfjw.org unter dem Menüpunkt „Organisieren Klassen, die vor der Wahl des Erlernens der französi- Förderung Formulare“ bereit gestellten Formu- schen Sprache stehen (Jahrgangsstufe 4 Grundschule, lare, bitte verwenden Sie nur die Formulare mit dem Jahrgangsstufe 6 Regionalschule/Gemeinschafts- Zusatz „allgemeinbildende Schulen“. schule/Gymnasium, Jahrgangsstufe 8 Gymnasium), • Das DFJW verlangt, dass die Antrags- und Verwen- können eine Begegnungsreise nach Frankreich im dungsnachweisformulare von den Schulleiterinnen Rahmen von Schulpartnerschaften durchführen. Diese bzw. von den Schulleitern unterschrieben werden Motivationsprogramme unterliegen einer besonderen müssen. Förderung des DFJW und laufen unabhängig von den • Alle nach Antragstellung entstehenden Änderungen üblichen Schüleraustauschprogrammen. bezüglich Partnerschule, Termin und Teilnehmerzahl Französische und deutsche Schulklassen, die sich in geben Sie bitte vor Beginn der Maßnahme bekannt. Frankreich oder Deutschland – nicht am Heimatort – • Der im Bewilligungsbescheid genannte Termin für treffen, erhalten Zuschüsse für die Fahrt- und Aufent- die Vorlage des Verwendungsnachweises muss haltskosten für diese Drittortbegegnungen. Außerdem unbedingt eingehalten werden, da sich das DFJW wird ein Vorbereitungstreffen von zwei Lehrkräften vorbehält, bei nicht rechtzeitiger Vorlage des Ver- bezuschusst. wendungsnachweises den Zuschuss zurückzufor- Für Fragen steht Bettina Kraus im MBWK unter Tel. dern. 0431 988-2293 oder E-Mail bettina.kraus@bimi.landsh. • Das DFJW verzichtet bei der Abrechnung der Maß- de zur Verfügung. nahmen auf die Vorlage von Teilnehmerlisten und Weitere Informationen sowie die Formulare finden Sie weiterer Belege (gilt nicht für Berufsschulen!). im Internetauftritt der Landesregierung unter www.bil- Hiervon bleibt jedoch die Verpflichtung des Zuwen- dung.schleswig-holstein.de unter „Schüleraustausch“ dungsempfängers unberührt, sämtliche Unterlagen fünf Jahre lang aufzubewahren (vergleiche Ziffer Deutsch-polnischer Schüleraustausch 2019 3.2.7 der Richtlinien des DFJW). Antragstellung für Zuwendungen aus Mitteln des • Allerdings ist ein Bericht (Erlebtes, Eindrücke, Kritik) Deutsch-Polnischen Jugendwerkes (DPJW) sowie Programm und Abrechnung weiterhin erfor- derlich. Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 29. August 2018 – • Die Zuwendungen für den deutsch-französischen III 221/333 Schüleraustausch dürfen nicht auf Privatkonten, son- dern nur auf Sonderkonten, auf Konten der Schulen Auch im Jahr 2019 stellt das DPJW wieder Zuschüsse bzw. von Fördervereinen überwiesen werden. für den deutsch-polnischen Schüleraustausch bereit. • Der Original-Antrag und die Beschreibung des Pro- Das DPJW gewährt Zuschüsse zu den Programm- jektes müssen drei Monate vor Beginn des Projekts und Aufenthaltskosten der deutschen und polnischen eingereicht werden. Teilnehmer/innen in Deutschland. Außerdem erhalten NBI.MBWK.Schl.-H. 2018 435
SCHULE deutsche Teilnehmer/innen Fahrtkostenzuschüsse vom • Multilaterale Programme werden grundsätzlich DPJW für die einfache Fahrt zum polnischen Standort nicht gefördert. Für Maßnahmen in Deutschland der Partnerschule. kann jedoch ein Zuschuss zu den Fahrtkosten für Sollte eine Schule für das Jahr 2019 eine Begegnung polnische Teilnehmerinnen und Teilnehmer gewährt mit einer Partnerschule aus Polen planen, senden Sie werden. bitte getrennt für die Maßnahme in Deutschland und • Praktika können bis zu drei Monaten gefördert wer- der Maßnahme in Polen das jeweilige Antragsformu- den. Eine längerfristige Förderung (z. B. bei einem lar vollständig ausgefüllt spätestens drei Monate vor einjährigen Aufenthalt) ist ausgeschlossen. Beginn der Maßnahme, ansonsten bis spätestens zum 15. Mai 2019 zu. • Gedenkstättenfahrten können nicht mehr als Maß- nahmen des Schüleraustausches gefördert werden. Der Termin für die Anmeldung ist einzuhalten, da dem DPJW für die Beantragung der Mittel die Planungsbe- Für Fragen steht Bettina Kraus im MBWK unter Tel. träge frühzeitig zu melden sind. Es werden alle Maß- 0431 988-2293 oder E-Mail: bettina.kraus@bimi. nahmen garantiert gefördert, sofern sie bis zum 31. Mai landsh.de zur Verfügung. 2019 von der Zentralstelle im MBWK bewilligt worden Weitere Informationen und die Formulare finden Sie sind. Danach kann das DPJW eine Warteliste auf- im Internetauftritt der Landesregierung unter www.bil- stellen, falls nicht mehr ausreichend Mittel vorhanden dung.schleswig-holstein.de unter „Schüleraustausch“. sein sollten. Der vollständige Original-Antrag mit allen Interessierte Lehrkräfte finden auf der Homepage Unterlagen und Unterschriften muss bis spätestens des DPJW www.dpjw.org/ Informationen, z. B. unter drei Monate vor Beginn des jeweiligen Projektes (letzte Partnerbörse Schulen aus Polen, die eine deutsche Frist: 15. Mai 2019) eingereicht werden. Partnerschule suchen. Stattgefundene Maßnahme können nicht nachträglich bewilligt und gefördert werden. Unter dem Punkt Kontaktbörsen können Trainer gefunden werden, die die deutsch-polnischen Arbeit Sollte eine Begegnung ausfallen oder nicht zu Stande unterstützen. kommen, muss das MBWK umgehend informiert wer- den. Die frei werdenden Mittel können dann anderen Unter dem Punkt News und Projekte gibt es Seminar- Schulen, die auf der Warteliste stehen, zugesprochen angebote, Projekte, Fortbildungen für Lehrkräfte und werden. viele andere interessante Meldungen und Angebote des DPJW. Hinweise: • Bitte verwenden Sie für die Antragstellung und Abrechnung nur die hierfür auf der Internetseite Ausländische Fremdsprachenassistenzkräfte http://www.dpjw.org unter dem Menüpunkt „Pro- (FSA) an Schulen in Schleswig-Holstein jektförderung Jugendprojekt schulischer Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wis- Austausch“ bereit gestellten Formulare. Bitte denken senschaft und Kultur vom 27. August 208 - III 336 Sie daran, dass Sie die Teilnehmerlisten von den polnischen Teilnehmerinnen und Teilnehmern (Schü- Für das Schuljahr 2019/20 können ausländische lerinnen, Schüler und Lehrkräften) unterschreiben Fremdsprachenassistenzkräfte (FSA) an Schulen in lassen, sobald die Gäste eingetroffen sind. Ebenso Schleswig-Holstein eingesetzt werden. Das Antrags- ist eine Liste für die deutschen Teilnehmerinnen und formular ist im Internet auf der Seite des Ministeriums Teilnehmer zu erstellen. für Bildung, Wissenschaft und Kultur unter „Service/ Formulare“ veröffentlicht. Mit dem Antrag verpflich- • Alle nach Antragstellung entstehenden Änderungen tet sich die Schule, die FSA zu betreuen und bei der bezüglich Partnerschule, Termin der Maßnahme und Teilnehmerzahl geben Sie bitte vor Beginn der Unterbringung behilflich zu sein. Die FSA sollte über Maßnahme bekannt. den fremdsprachlichen Bereich hinaus in möglichst viele Aktivitäten der Schule eingebunden werden. • Der im Bewilligungsbescheid genannte Termin für die Vorlage des Verwendungsnachweises muss ein- Die Zuweisung der ausländischen Assistenzkräfte gehalten werden, da sich das DPJW vorbehält, bei erfolgt voraussichtlich Ende des 2./Anfang des nicht rechtzeitiger Vorlage des Verwendungsnach- 3. Quartals 2019 - Absagen werden nicht erteilt. weises den Zuschuss zurückzufordern. Die Bewerbung als Gastschule (bitte nur eine Be- Sonstige Förderungsmöglichkeiten des DPJW: werbung pro Schule) senden Sie bitte per E-Mail an • Trilaterale Programme in Deutschland und Polen Sandra.Mohr@bimi.landsh.de oder auf dem Postwege können vom DPJW bezuschusst werden, bei Pro- an Sandra Mohr, Ministerium für Bildung, Wissenschaft grammen im dritten Land kann ein Zuschuss zu den und Kultur des Landes Schleswig-Holstein, Brunswiker Fahrtkosten für Polen und Deutsche bis zur Landes- Straße 16-22, 24105 Kiel. grenze oder zum Abflughafen gewährt werden. Bewerbungsfrist ist der 20. Dezember 2018. 436 NBI.MBWK.Schl.-H. 2018
SCHULE Schulverwaltung Förderung von Schülerinnen und Schülern mit 2.1 Ausgleichsmaßnahmen Lese-Rechtschreib-Schwäche (Legasthenie) Bei besonderen und andauernden Schwierigkeiten Erlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und (mangelhaften Leistungen) im Lesen oder Rechtschrei- Kultur vom 31. August 2018 – III 315 ben sind auch unabhängig von der förmlichen Feststel- 1 Grundsätze lung einer Lese-Rechtschreib-Schwäche angemessene Maßnahmen im Sinne eines Nachteilsausgleichs (Aus- Bei einer Reihe von Schülerinnen und Schülern in gleichsmaßnahmen) zu gewähren. Ausgleichsmaßnah- der Grundschule und in weiterführenden Schulen men werden von der Klassenkonferenz beschlossen. ist der Schulerfolg durch Schwierigkeiten im Lesen Zu den Ausgleichsmaßnahmen zählen insbesondere: und Rechtschreiben stark beeinträchtigt. Lern- Ausweitung der Bearbeitungszeit, z. B. bei schriftlichen schwierigkeiten dieser Art beruhen auf einer Vielzahl Arbeiten; Zulassen von technischen Hilfsmitteln; Nut- verursachender Faktoren und weisen ein vielfältiges zung methodisch-didaktischer Hilfsmittel; schriftliche Erscheinungsbild auf; die sie bezeichnenden Begriffe und akustische Darbietung von Aufgabenstellungen; sind uneinheitlich und beruhen entsprechend auf unter- Geben oder Zulassen von Hilfen beim Abschreiben von schiedlichen Definitionen (z. B. Lese-Rechtschreib- Texten. Bei Verwendung eines PCs kann im Einzelfall Schwäche, Legasthenie, Lese-Rechtschreib-Störung, bei besonders schwerer Symptomatik die Schulleiterin/ Dyslexie). Zu den Aufgaben der Schule gehört es, der Schulleiter ein Rechtschreibprüfprogramm gewäh- die individuellen Schwierigkeiten einer Schülerin und ren. Ein Korrekturprogramm darf nicht verwendet eines Schülers zu erkennen und als einen Förderanlass werden. Die Gewährung von Ausgleichsmaßnahmen wahrzunehmen. Die nachfolgenden Bestimmungen sol- len dazu beitragen, diesen Beeinträchtigungen so weit in der Oberstufe setzt neben mangelhaften Leistungen wie möglich zu begegnen und den internen schulischen im Lesen oder Rechtschreiben die Anerkennung einer Umgang damit zu regeln. Sie haben das besondere Lese-Rechtschreib-Schwäche in den Jahrgangsstufen Ziel, die vorhandenen Begabungen zu entwickeln, den bis zum Eintritt in die Oberstufe voraus. Schülerinnen und Schülern eine ihrem individuellen 2.2 Fördermaßnahmen und Notenschutz Leistungsvermögen angemessene Schullaufbahn zu Besondere und andauernde Schwierigkeiten im Lesen ermöglichen und die Schwierigkeiten im Lesen und und Rechtschreiben erfordern die Zusammenarbeit Rechtschreiben bzw. die Lese-Rechtschreib-Schwäche und den beständigen Austausch zwischen Schule, im Laufe der Schulzeit durch entsprechende Hilfen Schülerin oder Schüler und den Eltern als wichtige Vor- weitgehend zu beheben. aussetzung für einen erfolgreichen Lernprozess. Das 1.1 Anwendungsbereich Aufzeigen von Lernfortschritten und die Betonung der 1.1.1 Maßnahmen im Sinne eines Nachteilsausgleichs Stärken tragen zum Erhalt von Motivation, Lernfreude (Ausgleichsmaßnahmen) und Selbstwertgefühl der Schülerin und des Schülers bei. Ausgleichsmaßnahmen sind bei Vorliegen der Voraus- setzungen in allen Stufen und Schularten der allge- 2.2.1 Eingangsphase mein bildenden und berufsbildenden Schulen und bei In der Eingangsphase sollen alle Schülerinnen und Abschlussprüfungen für Schülerinnen und Schüler, Schüler gemeinsam Lesen und Schreiben lernen. die nach den Lehrplänen dieser Schulen unterrichtet Dabei kommt es vor allem darauf an, unter Berücksich- werden, zu gewähren. tigung der bei den Schülerinnen und Schülern unter- 1.1.2 Fördermaßnahmen schiedlich ausgebildeten Lernvoraussetzungen eine gute Grundlage für das Lesen und Rechtschreiben zu Soweit erforderlich werden Maßnahmen der Differen- schaffen. Unterschiede im Lernverhalten und in der zierung und individuellen Förderung in allen Schularten Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler sind und Schulstufen durchgeführt. Dabei tritt der Anteil natürlich. In einigen Fällen treten unabhängig davon an eigenverantwortlichem Arbeiten an den Defiziten Lernstörungen im Lesen auf. Der Lehrplan Grund- zunehmend in den Vordergrund, insbesondere in der schule führt eine Reihe von Maßnahmen auf, wie sol- Oberstufe. chen Lernstörungen frühzeitig begegnet werden kann. 1.1.3 Notenschutz Auch die Lehreraus- und -fortbildung soll Themen wie Die Bestimmungen zum Notenschutz sind anzuwenden Früherkennung von Lernstörungen und Fördermaß- für die Grundschule, die Sekundarstufe I und II sowie nahmen beinhalten. Übungen und Hilfen für einzelne für alle Schularten der berufsbildenden Schulen. Kinder setzen an der Lernausgangslage der Schülerin und des Schülers an und werden nach dem Leistungs- 2 Ausgleichsmaßnahmen, Fördermaßnahmen und vermögen differenziert direkt im Klassenverband auf die Notenschutz Unterrichtsinhalte bezogen. Wenn solche Individualisie- Alle Maßnahmen haben zum Ziel, die Schwierigkeiten rung im Regelunterricht durch zusätzliche Förderungen im Lesen und Rechtschreiben so weit wie möglich in Kleingruppen ergänzt werden muss, soll diese von zu beheben und die Schülerinnen und Schüler darin einer dafür qualifizierten Lehrkraft in enger Absprache zu unterstützen, Strategien im Umgang mit diesen mit der Deutschlehrerin oder dem Deutschlehrer durch- Schwierigkeiten zu entwickeln. geführt werden. Erschweren Sprach- und Sprechstö- rungen den Leselernvorgang, soll die Lehrkraft den NBI.MBWK.Schl.-H. 2018 437
SCHULE Rat des zuständigen Förderzentrums einholen. Nach bung auftreten; d. h.: in der Regel werden neben dem spätestens 1 1/2 Jahren ist sorgfältig zu prüfen, ob partiellen Versagen im Lesen oder in der Rechtschrei- die Leistungen einer Schülerin oder eines Schülers im bung überwiegend befriedigende Leistungen in den Lesen ausreichen, um ohne Schwierigkeiten darauf Schulfächern erzielt. Bei der Beurteilung von überwie- aufbauen zu können. Andernfalls wird ein Lernplan gend befriedigenden Leistungen in den Schulfächern erstellt. ist zu berücksichtigen, inwieweit Leseschwierigkeiten 2.2.2 Jahrgangsstufe 3 diese Leistungen bereits beeinträchtigt haben. Nicht allein der Schulleistungsstand in der 4. Jahrgangsstufe, 2.2.2.1 Bestehen nach Abschluss des Leselern- sondern die gesamte schulische Leistungsentwick- prozesses noch Schwierigkeiten beim Lesen oder lung ist für die Feststellung einer Lese-Rechtschreib- Rechtschreiben, wird die Förderung entsprechend Schwäche zu Grunde zu legen. dem Förderkonzept der Schule im Rahmen der in der Kontingentstundentafel dafür vorgesehenen Stunden 2.2.3.3 Schülerinnen und Schüler, bei denen eine fortgesetzt. Sie kann klassen- und jahrgangsübergrei- Lese-Rechtschreib-Schwäche vermutet wird, sind auf- fend durchgeführt werden. Dabei ist es nicht erfor- grund eines Beschlusses der Klassenkonferenz und mit An derlich, dass die Stunde als 45-Minuten-Einheit erteilt Einverständnis der Eltern (siehe Formblatt Anlage 1) l. wird. Eine häufigere, kurzzeitige Förderung kann unter bzw. auf deren Antrag hin bis zum Ende der 1. Hälfte Umständen erfolgreicher sein. der 4. Jahrgangsstufe von der dafür qualifizierten Fach- kraft LRS der Schule zu untersuchen. Die Überprüfung 2.2.2.2 Der Lehrplan der Grundschule macht grund- umfasst die Feststellung der Begabungshöhe und der sätzliche Aussagen zur Funktion von Klassenarbeiten Lese-Rechtschreibfertigkeit. Liegt bereits ein von einer und stellt vielfältige Möglichkeiten von Lernerfolgskon- Diplom-Psychologin/einem Diplom-Psychologen oder trollen dar. Er sieht differenzierte Diktate, Selbstkon- einem Arzt/einer Ärztin für Kinder- und Jugendpsychiat- trollmöglichkeiten sowie themenorientierte, vielfältige rie erstelltes Gutachten vor, so kann die Schule auf die individuelle Vorübungen vor. Für Schülerinnen und vorgeschriebene Untersuchung verzichten. Schüler mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben sind die Vorgaben des Lehrplans im 2.2.3.4 Die Fachkraft LRS bewertet die Ergebnisse Rahmen eines differenzierten diagnostischen Prozes- der Untersuchung und kommt aufgrund der vorge- An ses individuell und besonders sorgfältig umzusetzen. legten Unterlagen (Anlagen 1, 2, 3 und der ggf. von l. Die Bewertung der Rechtschreibleistung erfolgt nur im Eltern vorgelegten Gutachten) zu einer Stellungnahme. Rechtschreibunterricht mit seinen besonderen Übungs- Liegt danach eine Lese-Rechtschreib-Schwäche formen. Bei der Bewertung von Textproduktionen gemäß Tz. 2.2.3.2 Satz 2 vor, stellt dieses die Schule sowie bei schriftlichen Lernerfolgskontrollen in allen förmlich fest und übersendet einen entsprechenden Fächern bleibt die Rechtschreibleistung in der Gesamt- Bescheid (Anlage 3 a) an die Eltern. Kann eine Lese- note unberücksichtigt (Notenschutz). Rechtschreibfeh- Rechtschreib-Schwäche nicht anerkannt werden, legt ler werden von der Lehrkraft berichtigt und dienen als die Schule zu Beginn der 2. Hälfte der Jahrgangsstufe 4 Anstöße für allgemeine und individuelle Fördermaßnah- den Vorgang der unteren Schulaufsichtsbehörde zur men. Bei der Leistungsbeurteilung von Diktaten und Entscheidung vor. Die untere Schulaufsichtsbehörde An vergleichbaren Übungsarbeiten soll nach pädagogi- übersendet der Schule ihre Entscheidung (Anlagen 3 b l. schen Gesichtspunkten des Einzelfalles statt mit einer oder 4) zusammen mit der Erstausfertigung des Unter- Note verbal beurteilt werden. Hierbei soll insbesondere suchungsberichts. Die Schule informiert die Eltern der individuelle Leistungsfortschritt erwähnt werden. gemäß Formblatt Anlagen 3 a bzw. 5. Der tatsächliche Leistungsstand der Schülerinnen und 2.2.4 Ab Jahrgangsstufe 5 Schüler in der Rechtschreibung ist den Eltern im Ver- 2.2.4.1 In Einzelfällen wird eine Lese-Rechtschreib- laufe eines Schuljahres in geeigneter Weise mitzuteilen Schwäche erst nach dem Übergang in die weiterfüh- (z. B. Gespräche in der Schule). rende Schule deutlich erkennbar. Vor allem in der 2.2.2.3 Bei positiver Leistungsentwicklung soll eine 1. Hälfte der 5. Jahrgangsstufe sind daher Schwie- Schülerin oder ein Schüler nicht sofort, sondern erst rigkeiten im Lesen und Rechtschreiben besonders zu nach einer Übergangsphase aus den Fördermaßnah- beachten. Im gegebenen Fall ist eine förmliche Fest- men und dem Notenschutz herausgenommen werden. stellung nach Tz. 2.2.3.2, 2.2.3.3 und 2.2.3.4 dieser 2.2.3 Jahrgangsstufe 4 Bestimmung durchzuführen; bei Schülerinnen und Schülern an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen 2.2.3.1 Die in den Tz. 2.2.2.1 und 2.2.2.2 aufgeführten tritt, wenn die Schule eine Anerkennung nicht ausspre- Fördermaßnahmen und der Notenschutz werden auch chen kann, das für Bildung zuständige Ministerium an in der 4. Jahrgangsstufe fortgesetzt. die Stelle der unteren Schulaufsichtsbehörde. 2.2.3.2 Bestehen bei Schülerinnen und Schülern auch 2.2.4.2 Schülerinnen und Schüler mit einer förmlich in der 4. Jahrgangsstufe noch ausgeprägte Schwie- festgestellten Lese-Rechtschreib-Schwäche sollen rigkeiten im Lesen oder Rechtschreiben und besteht im Rahmen des Förderkonzepts der Schule gefördert die Befürchtung, dass dadurch ihre Schullaufbahn werden. Die gezielte individuelle Förderung geschieht entgegen ihrem eigentlichen Leistungsvermögen vorrangig im Unterricht. Die Förderung soll auch die beeinträchtigt wird, dann ist das Verfahren zur förmli- Fremdsprachen einbeziehen, wenn dies notwendig ist. chen Feststellung einer Lese-Rechtschreib-Schwäche einzuleiten. Eine Lese-Rechtschreib-Schwäche 2.2.4.3 Schülerinnen und Schülern mit einer förmlich (Legasthenie) im Sinne des Erlasses liegt vor, wenn festgestellten Lese-Rechtschreib-Schwäche wird bei mindestens durchschnittlicher Intelligenz mangel- Notenschutz gemäß Tz. 2.2.2.2 Absätze 2 und 3 hafte Leistungen im Lesen oder in der Rechtschrei- gewährt. Bei der Bewertung von schriftlichen Arbeiten 438 NBI.MBWK.Schl.-H. 2018
SCHULE in den Fremdsprachen ist die Lese-Rechtschreib- 3.2 Bei Schülerinnen und Schülern mit einer förmlich Schwäche entsprechend zu berücksichtigen; Sprach- festgestellten Lese-Rechtschreib-Schwäche ist bis und Sachrichtigkeit bei schriftlichen Arbeiten und einschließlich Jahrgangsstufe 7, auf Antrag der Eltern mündliche Leistungen bestimmen die Gesamtzensur. auch in den Jahrgangsstufen 8 bis einschließlich der Notenschutz wird so lange gewährt, bis durchgehend Jahrgangsstufe, in der der Mittlere Schulabschluss über den Zeitraum von mehr als einem halben Schul- erworben wird, zusätzlich im Zeugnis zu vermerken: jahr mindestens mit „ausreichend“ zu bewertende „Es wurde eine Lese-Rechtschreib-Schwäche förm- Rechtschreibleistungen erzielt werden. Dies wird von lich festgestellt.“ Die Tz.2.2.4.3 bleibt hinsichtlich der Klassenkonferenz festgestellt. der Bewertung von Klassenarbeiten, Textproduktio- 2.2.5 Sekundarstufe II der allgemein bildenden Schu- nen sowie schriftlicher Lernerfolgskontrollen in allen len, Berufliches Gymnasium und Schularten der berufs- Fächern unberührt. bildenden Schulen, die einen Mittleren Schulabschluss 3.3 Ausgleichsmaßnahmen werden im Zeugnis nicht voraussetzen. vermerkt. In der Sekundarstufe II der allgemein bildenden Schu- 4 Allgemeine Bestimmungen len, des Beruflichen Gymnasiums und der Schularten 4.1 Die Eltern sollen in Elternversammlungen und der berufsbildenden Schulen, die einen Mittleren Elternsprechstunden über Probleme der Schülerinnen Schulabschluss voraussetzen, sind bei förmlich fest- und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen gestellter Lese-Rechtschreib-Schwäche auf Antrag und Rechtschreiben oder mit Lese-Rechtschreib- der volljährigen Schülerinnen und Schüler oder bei Schwäche informiert werden. Dabei sind ihnen insbe- minderjährigen Schülerinnen und Schülern auf Antrag sondere Hinweise für häusliche Hilfen zu geben. der Eltern in den Leistungsnachweisen des Faches Deutsch sowie in der schriftlichen Abschluss- oder Abi- 4.2 Eltern, deren Kinder besondere Schwierigkeiten turprüfung Deutsch die Rechtschreibleistungen gegen- im Lesen und Rechtschreiben oder eine Lese-Recht- über der Bewertung in den Teilbereichen „Inhalt“, schreib-Schwäche haben, ist frühzeitig zu empfehlen, „Aufbau und Gedankenführung“ und „Sprachangemes- ihre Kinder fachärztlich und sprachheil-pädagogisch senheit“ zurückhaltend zu gewichten. Dies gilt nicht, untersuchen zu lassen. wenn die Klassenkonferenz entsprechend Tz. 2.2.4.3 4.3 Zur Durchführung der Untersuchung muss jede festgestellt hat, dass durchgehend über einen Zeitraum Schule mindestens eine für den Bereich Lese-Recht- von mehr als einem halben Schuljahr mindestens mit schreib-Schwäche besonders fortgebildete Lehrkraft „ausreichend“ zu bewertende Rechtschreibleistungen (Fachkraft LRS) benennen. Kleinere benachbarte erzielt worden sind. Grundschulen können im begründeten Ausnahmefall Wie die Gewährung von Ausgleichsmaßnahmen mit Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde zusam- (Tz. 2.1) setzt auch die zurückhaltende Gewichtung men mit einer anderen Grundschule eine Fachkraft von Rechtschreibleistungen nach dieser Textziffer die LRS benennen. Die Fachkraft LRS arbeitet mit den förmliche Feststellung einer Lese-Rechtschreib-Schwä- Lehrkräften des zuständigen Förderzentrums und che bis spätestens zum Ende der Sekundarstufe I voraus. dem Schulpsychologischen Dienst eng zusammen. Sie steht zur fachlichen Unterstützung der Lehrkräfte, Bei der Bewertung von schriftlichen Arbeiten in den zur Beratung der Eltern und der Schülerinnen und Fremdsprachen sowie in den anderen Fächern ist eine Schüler in jeder Schule zur Verfügung. In Fragen der förmlich festgestellte Lese-Rechtschreib-Schwäche Lese-Rechtschreib-Schwäche soll diese Lehrkraft zu entsprechend zu berücksichtigen. Klassen- und Fachkonferenzen hinzugezogen werden. Die zurückhaltende Gewichtung ist gem. Tz. 3.1 auf Das IQSH bietet regionale Fortbildungsveranstaltungen dem Zeugnis zu vermerken. sowie Weiterbildungs- und Qualifizierungslehrgänge 3 Zeugnisvermerke und Bewertung zur Problematik der Lese-Rechtschreib-Schwäche an. 3.1 Im Zeugnis ist bei Schülerinnen und Schülern mit 5 Schlussbestimmungen ausgeprägten Schwierigkeiten im Lesen und Recht- 5.1 Dieser Erlass tritt mit Wirkung vom 1. August 2018 schreiben (gemäß Tz. 2.2.2.2 bzw. 2.2.4.1) oder einer in Kraft. förmlich festgestellten Lese-Rechtschreib-Schwäche 5.2 Dieser Erlass tritt am 31. Juli 2022 außer Kraft. die Rechtschreibleistung getrennt von den übrigen Leistungen im Fach Deutsch verbal durch Zeugnis- vermerk zu bewerten. Der Zeugnisvermerk lautet bis zum Ende der Sekun- darstufe I: „Die Rechtschreibleistungen entsprechen nicht den Anforderungen; sie sind in den Fachnoten nicht enthalten.“ Der Zeugnisvermerk für die Sekundarstufe II der allge- mein bildenden Schulen, des Beruflichen Gymnasiums und der Schularten der berufsbildenden Schulen, die einen Mittleren Schulabschluss voraussetzen, lautet: „Die Rechtschreibleistungen entsprechen nicht den Anforderungen; sie sind in den Fachnoten zurück- haltend gewichtet.“ NBI.MBWK.Schl.-H. 2018 439
Anlage 1 Hinweise: 440 1) Die Erteilung der Einwilligung ist freiwillig. Sie dient als Rechtsgrundlage für die Verarbei- Schule: ………………………………………………. Datum: …………… tung der für die förmliche Feststellung einer Lese-Rechtschreib-Schwäche erforderlichen SCHULE personenbezogenen Daten Ihres Kindes. Es geht dabei um die Möglichkeit zur Gewäh- Frau/Herr …………………………………………….. rung eines Notenschutzes. Ohne die förmliche und damit hinreichend belastbar erfolgte Feststellung einer Lese-Rechtschreib-Schwäche ist eine gesonderte Förderung im Rah- Betr.: Schülerin / Schüler …………………………………… geb. am: ………… men des LRS-Konzeptes der einzelnen Schule (z. B. in speziellen LRS-Förderkursen), die (Name, Vorname) Gewährung eines Notenschutzes bzw. einer zurückhaltenden Gewichtung von Recht- schreibleistungen sowie in der Sekundarstufe II auch die Gewährung von Maßnahmen im Bezug: Antrag auf Feststellung einer Lese-Rechtschreib-Schwäche gemäß Erlass des Sinne eines Nachteilsausgleiches nicht möglich. Unabhängig von der förmlichen Feststel- Bildungsministeriums vom 31. August 2018 (NBl. MBWK. Schl.-H. S. 437) lung einer Lese-Rechtschreib-Schwäche können gemäß Ziffer 2.1 des Erlasses des Bil- dungsministeriums „Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lese-Rechtschreib- Sehr geehrte Frau ……, sehr geehrter Herr ……., Schwäche (Legasthenie)“ vom 31. August 2018 (NBl. MBWK. Schl.-H. S. 437) angemes- sene Maßnahmen im Sinne eines Nachteilsausgleiches (nicht in der Oberstufe) gewährt bei Ihrem Kind ……….. wird eine Lese-Rechtschreib-Schwäche vermutet. Für die weite- werden. re individuelle Förderung Ihres Kindes im Rahmen des bestehenden Schulverhältnisses 2) Sie können die erteilte Einwilligung jederzeit ohne Angaben von Gründen widerrufen. Im ist es daher aus schulischer Sicht angezeigt, in einer Untersuchung Begabungshöhe Fall eines solchen Widerrufs bleibt die bis zu diesem Zeitpunkt auf der Grundlage der und Lese-Rechtschreibfertigkeiten Ihres Kindes festzustellen. Wir bitten Sie, Einwilligung erfolgte Datenverarbeitung rechtmäßig. (1.) die beigefügte Einwilligungserklärung auszufüllen und zusammen mit den 3) Es werden die personenbezogenen Daten gemäß Anlage 2 und 3 des Erlasses des Bil- (2.) Zeugnissen Ihres Kindes (Durchschriften) dungsministeriums „Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lese-Rechtschreib- möglichst bald ausgefüllt zurück zu senden. Schwäche (Legasthenie)“ vom 31. August 2018 (NBl. MBWK. Schl.-H. S. 437) verarbei- tet. Die Anlagen sind dieser Einwilligungserklärung zur Information über die betreffenden Mit freundlichen Grüßen Daten beigefügt. Ferner werden bisherige schulische Leistungsdaten Ihres Kindes ver- arbeitet. ………………………. 4) [Name, Bezeichnung und Kontaktdaten der Schule als Verantwortliche gemäß Artikel 4 (Name) Nummer 7 der Verordnung (EU) 2016/679] 5) [Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten für die Schule] ________________________________________________________________ 6) Neben der Verarbeitung der Daten in der Schule kann es erforderlich sein, die Daten an die zuständige Schulaufsichtsbehörde zu übermitteln. Auch kann es innerhalb des Fest- An ………………………………………………… Datum: ………………………… stellungsverfahrens im Einzelfall erforderlich sein, Namen, Adressdaten, Schule und Klas- (Schule) senzugehörigkeit an den zuständigen Schulpsychologischen Dienst zu übermitteln. 7) Die Daten werden schülerbezogen in der Schule gespeichert und spätestens zwei Jahre Untersuchung auf eine Lese-Rechtschreib-Schwäche nach Ende des Schuljahres, in dem das Schulverhältnis beendet worden ist, gelöscht. 8) Zu der Verarbeitung der Daten besteht bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen Einwilligungserklärung jeweils das Recht auf Auskunft, auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbei- tung und ggf. auf Datenübertragbarkeit gemäß Artikel 15 bis 18 sowie gemäß Artikel 20 Hiermit erkläre ich / erklären wir der Verordnung (EU) 2016/679. Das jeweilige Recht auf Berichtigung, Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung bezieht sich über die Datenverarbeitung als solche hin- …………………………………………………………………………………. (Namen und Vornamen der Eltern gemäß § 2 Absatz 5 Satz 1 Schulgesetz) aus nicht auch auf die Ergebnisse der Untersuchung auf eine Lese-Rechtschreib- Schwäche und nicht auf die inhaltliche Feststellung der Anerkennung oder der Nicht- …………………………………………………………………………………. Anerkennung einer Lese-Rechtschreib-Schwäche. Diesbezüglich besteht das Rechts- (Anschrift) mittel gemäß Belehrung auf dem zu erteilenden Bescheid über die Anerkennung oder die Nicht-Anerkennung einer Lese-Rechtschreib-Schwäche. für die Schülerin / den Schüler ……………………………………………., 9) Zur Verarbeitung personenbezogener Daten besteht das Recht auf Beschwerde beim (Name, Vorname, Geburtsdatum) Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), Holsten- straße 98, 24103 Kiel, E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de, Tel. 0431 988-1200. dass ich / wir mit der Untersuchung von ………………………….. und der Übermittlung Das ULD bietet auch verschlüsselte E-Mail-Kommunikation an der durch die/den Untersuchende(n) verarbeiteten Daten sowie das von ihr/ihm erstellte (https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/1008-.html) Gutachten an die zuständige Schulaufsichtsbehörde und an die Schule einverstanden bin / sind. Die Übermittlung an die zuständige Schulaufsichtsbehörde kann auch die bisherigen schulischen Leistungsdaten (z. B. Zeugnisse) meines/unseres Kindes umfas- sen. NBI.MBWK.Schl.-H. 2018
Anlage 2 Anlage 3 Schule:……………………………………………………………….. Datum:…………………….. Schule:……………………………………………………………………. Datum: ……………………… ………………………………………………………………… Untersuchung zur Feststellung einer Lese-Rechtschreib-Schwäche (Name und Berufsbezeichnung der Untersucherin / des Untersuchers) 1. Daten zur Person der Schülerin / des Schülers Untersuchungsbericht zur Feststellung einer Lese-Rechtschreib-Schwäche bei der Schülerin / dem Schüler Name …………………………….. Vorname ……………………………… geb.: ……………………… ………………………………………………………………………………………………………. NBI.MBWK.Schl.-H. 2018 Eltern ………………………………………………………………………………………… (Name, Vorname, Geburtsdatum) ……………………………………………………………………………………………………………………. (Name, Vorname, Anschrift) Die Schülerin / der Schüler wurde von mir auf Lese-Rechtschreib-Schwäche untersucht. Muttersprache deutsch ¨ nicht-deutsch ………………………………………….. ¨ DaZ 1. Untersuchungsergebnisse 1.1 Intelligenztest ………………. Datum der Untersuchung:…………………….. 2. Daten zur Schullaufbahn Ergebnis: (Gesamttest, IQ, Altersnorm) …………………………………………... Teil 1 (IQ, Altersnorm) ………………………………. Jgst.: …………….. Leiter/in ......................................... Deutschlehrer/in ………………………. Teil 2 (IQ, Altersnorm) ………………………………. Einschulung ......................................Besuch der o.g. Schule seit: ……………………………………… 1.2 Rechtschreibtest ..................... Form ………………….Datum der Untersuchung Schullaufbahn: ohne Auffälligkeiten ¨ vorzeitige Einschulung ¨ Ergebnis: PR …………………………………………… (Gesamtnorm) Eingangsphase verkürzt ¨ verlängert ¨ Überspringen Jgst. ……………........................................... PR …………………………………………… (schulartbezogene Norm) Wiederholung Jgst.: …………….. 1.3 Lesetest ………………………….. Datum der Untersuchung ……………………….................. Ergebnis …………………………………………………………………………………........................ 3. Förderung ……………………………………………………………………………………………….................... 1.4 Ergebnisse früherer schulischer Tests (Zeitpunkt, Test, Ergebnis) Lernplan nein ¨ / ja , in Jgst.(n) …………………………………………………………………………. …………………………………………………………………………….......................................... Förderschwerpunkte ………………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………….......................................... Fördermaßnahmen nein ¨ / ja (Art, Dauer) schulisch ………………………………………………….. außerschulisch …………………………………………… 2. Schulische Daten - aktuelle Bewertung durch den/die Deutschlehrer/in Ausgleichsmaßnahmen nein ¨ / ja (Art, Dauer) …………………………………………………………. Rechtschreibung im laufenden Schuljahr mangelhaft ja ¨ nein ¨ , sondern…………………....... Gab es bereits eine schulische Untersuchung auf LRS? nein ¨ ja, Jgst. ………………………. Einschätzung der Lesekompetenz (Lesetechnik, sinnentnehmendes Lesen) ……………………… Ergebnisse: ……………………………………………………………………………………………………. ……………………………………………………………………………………………………………….. 4. Ergänzende Informationen 3. Stellungnahme Eine Lese-Rechtschreib-Schwäche gemäß Erlass „Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Sprachauffälligkeiten nein ¨ / ja: ………………………………………………………………………….. Lese-Rechtschreib-Schwäche (Legasthenie)“ vom 31. August 2018 (NBl. MBWK. Schl.-H. S. 437) Beeinträchtigung des Seh- oder Hörvermögens nein ¨ / ja, …………………………………………….. liegt vor ¨ liegt nicht vor ¨ ist unklar ¨ Körperliche Beeinträchtigungen nein ¨ / ja, ………………………………………………………………. Sonstiges (häufiger Lehrerwechsel, Schulwechsel, bes. familiäre Situation) ……………………………… ………………………………………………….. 441 SCHULE Unterschrift Fachkraft LRS
Anlage 3 a Anlage 3 b 442 SCHULE (Kopfbogen Schule) (Kopfbogen Schulaufsicht) …………………………………… Datum …………………… …………………………………… Frau / Herrn …………………………………… ……………………………………….. …………………………………… ……………………………………….. (Schule) ……………………………………….. ……………………………………….. Untersuchung auf Lese-Rechtschreib-Schwäche Bescheid Datum ………………… ………………………………………………………………………………………………… Ergebnis der Untersuchung zur Anerkennung einer Lese-Rechtschreib-Schwäche Name, Vorname, Geburtsdatum der Schülerin / des Schülers ……………………………………………………………………………………………….. Nach den Untersuchungsergebnissen und unter Berücksichtigung der schulischen Name, Vorname, Geburtsdatum der Schülerin / des Schülers Leistungsentwicklung ist eine Lese-Rechtschreib-Schwäche anzuerkennen. Bitte stellen Sie den entsprechenden Bescheid aus. Aufgrund der Untersuchungsergebnisse und unter Berücksichtigung der bisherigen schulischen Leistungsentwicklung wird eine Lese- Rechtschreib-Schwäche im Sinne Bemerkung: des Erlasses „Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lese-Rechtschreib- Schwäche (Legasthenie)“ vom 31. August 2018 (NBl. MBWK. Schl.-H. S. 437) anerkannt. ………………………………………. Unterschrift Schulleiter/in, Stempel Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Schule (Name /Anschrift) _________________________________________________________________________________ _________________________________________________________________________________ einzulegen. ………………………………. NBI.MBWK.Schl.-H. 2018 Unterschrift Schulaufsicht
Anlage 4 Anlage 5 (Kopfbogen Schulamt) (Kopfbogen Schule) Frau / Herrn ……………………………… Frau/ Herrn ……………………………… ……………………………….. ……………………………… ……………………………….. über ……………………………….. NBI.MBWK.Schl.-H. 2018 ……………………………… ……………………………….. ……………………………… ……………………………… Antrag auf Anerkennung einer Lese-Rechtschreib-Schwäche bei Ihrem Sohn / Ihrer (Schule) Tochter ……………………………………………………………………………………… Bescheid Datum ……………… Sehr geehrte Frau …………………………, sehr geehrter Herr …………………………, Ergebnis der Untersuchung auf Anerkennung einer Lese-Rechtschreib-Schwäche ……………………………………………………………………………………………………………………… wie Sie dem in der Anlage beigefügten Bescheid des Schulamtes entnehmen können, Name, Vorname, Geburtsdatum der Schülerin / des Schülers wurde der Antrag abgelehnt. Wenn Sie Fragen zu den Untersuchungsergebnissen, den Ablehnungsgründen oder Nach den Untersuchungsergebnissen und unter Berücksichtigung der bisherigen schulischen Leistungsentwicklung wird eine Lese- Rechtschreib-Schwäche im Sinne des Erlasses „Förderung von zu dem weiteren Vorgehen haben, wenden Sie sich bitte an …………………………… Schülerinnen und Schülern mit Lese-Rechtschreib-Schwäche (Legasthenie)“ vom 31. August 2018 Ergeben sich im Rahmen eines etwaigen Widerspruchsverfahrens begründete (NBl. MBWK. Schl.-H. S. 437) nicht anerkannt. Anhaltspunkte dafür, dass eine erneute Testung erforderlich ist, wird diese durch die Schule bzw. die Schulaufsichtsbehörde veranlasst werden. Die Erstellung privat Begründung: initiierter Gutachten ist daher nicht notwendig. Etwaige Kosten für private ¨ Das Ergebnis des Intelligenztests ist nicht durchschnittlich. ¨ Das Ergebnis im Rechtschreibtest ist durchschnittlich. Begutachtungen können nicht übernommen werden. ¨ Die Leistungen in den Schulfächern sind nicht überwiegend befriedigend. ¨ Die Rechtschreibleistungen in der Schule entsprechen den Anforderungen der Schulart, sie sind Mit freundlichem Gruß nicht mangelhaft. ¨ Sonstige: …………………………………………. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Schulamt des Kreises / der Stadt ……………………………………………………………………………………….. einzulegen. Anlage: Bescheid des Schulamtes ………………………………………… ……………………………….. vom ……………………………. 443 SCHULE (Schulrätin / Schulrat)
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