Ausgabe Nr. 9/2018 - Schule-Schulrecht für ...

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NACHRICHTENBLATT
                                         C 5088 A

                   Ausgabe Nr. 9/2018
                           – Schule –
                       Kiel, den 28. September 2018

                                   ISSN 2365-1466
Schule

                                                                                     Schulgestaltung
                                                                                     435 Deutsch-französischer Schüleraustausch 2019
                                                                                     435 Deutsch-polnischer Schüleraustausch 2019
                                                                                     436 Ausländische Fremdsprachenassistenzkräfte (FSA) an
                                                                                         Schulen in Schleswig-Holstein
                                                                                     Schulverwaltung
                                                                                     437 Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lese-
                                                                                         Rechtschreib-Schwäche (Legasthenie)
                                                                                     444 Förderung von Schülerinnen und Schülern mit beson-
                                                                                         deren Schwierigkeiten im Rechnen (Rechenschwäche)
Nachrichtenblatt
des Ministeriums für                                                                 445 Änderung der Bezeichnung zum Schuljahr 2018/19
Bildung, Wissenschaft und Kultur                                                     445 Namensgebung
                                                                                     445 Lehrpläne für berufsbildende Schulen
als besondere Ausgabe
des Amtsblatts                                                                       Allgemeine Verwaltungs- und Personalangelegenheiten
für Schleswig-Holstein
ISSN 2365 1466                                                                       446 Bekanntmachung einer Entscheidung des Schleswig-
                                                                                         Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 21. Juni
Ausgabe Nr. 9/2018 – Schule –                                                            2018 zu der Landesverordnung über die Arbeitszeit
                                                                                         der Studienleiterinnen und Studienleiter des Instituts
Herausgeber und Verleger                                                                 für Qualitätsentwicklung Schleswig-Holstein
Ministerium für                                                                          (StLAZVO)
Bildung, Wissenschaft und Kultur
des Landes Schleswig-Holstein                                                            Vom 7. September 2018
Pressestelle
Brunswiker Straße 16-22                                                              446 Anträge und Bewerbungen für das Schuljahr 2019/20
24105 Kiel
Telefon: 0431 988-5806                                                               447 Stellenausschreibungen
E-Mail: Ruth.Karow@bimi.landsh.de
Redaktion: Ruth Karow

Bezugsbedingungen
Fortlaufender Bezug und Einzelverkauf nur bei der
Firma Schmidt & Klaunig, Ringstraße 19, 24114 Kiel
Telefon: 0431 66064-0, Fax: 0431 66064-24.
Abbestellungen müssen bis spätestens 30. April (zum 30. Juni) bzw.
31. Oktober (zum 31. Dezember) jeden Jahres dort vorliegen.

Bezugspreis
Halbjährlich 19,00 Euro, jährlich 38,– Euro.
Einzelne Ausgaben
Für die ersten 32 Seiten 3,50 Euro, für je weitere angefangene
vier Seiten 50 Cent zzgl. Versandkosten.
Einzellieferungen gegen Voreinsendung des Betrages auf das
Postgirokonto Hamburg 5480-201, BLZ 200 100 20, „Einzelverkauf“
Lieferung nur nach schriftlicher oder Fax-Bestellung bzw. durch Abholen.
Preis dieser Ausgabe
4,00 Euro zuzüglich Versandkosten
Einbanddecken für das Nachrichtenblatt
Einbanddecken für das Nachrichtenblatt können bei der Druckerei Schmidt & Klaunig,
Ringstraße 19, 24114 Kiel, Tel. 0431 66064-0, E-Mail: info@schmidt-klaunig.de zum
Preis von 25 Euro zzgl. Versandkosten bezogen werden.

Hinweis für die Schulleitungen
Diesem Nachrichtenblatt liegen zwei Ausgaben
von „Schule aktuell“ bei.
Wir bitten, ein Exemplar dem jeweiligen
Schulelternbeirat auszuhändigen.
Die Redaktion

                                                                                                                    NBI.MBWK.Schl.-H. 2018
SCHULE

                                                                                                    Schulgestaltung

Deutsch-französischer Schüleraustausch 2019                     Sollte diese Frist verstreichen und keine Nachricht
Antragstellung für Zuwendungen aus Mitteln des                  von der Schule im MBWK eingehen, werden die
Deutsch-Französischen Jugendwerkes (DFJW)                       Schulen nicht erinnert, sondern die Maßnahme
                                                                als ausgefallen betrachtet und aus der Förderliste
Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung,
                                                                gestrichen.
Wissenschaft und Kultur vom 29. August 2018 –
III 221/333                                                  • Maßnahmen, die ohne Erhalten des Bewilligungsbe-
                                                                scheides vor Beginn der Fahrt durchgeführt werden,
Auch im kommenden Jahr stellt das DFJW wieder
                                                                können nicht nachträglich bewilligt und gefördert
Zuschüsse für den deutsch-französischen Schüler-
                                                                werden.
austausch bereit. Schulen, die für das Jahr 2019 eine
Begegnung mit ihrer Partnerschule verwirklichen              • Es kommt immer wieder vor, dass Schulen zwar
möchten, senden das Antragsformular ausgefüllt bis              einen formlosen Antrag stellen, sich dann aber nicht
zum 23. November 2018 an das MBWK (III 221/333).                mehr melden. Auch bei formlosen Anträgen werden
                                                                Mittel für diese Schule vom DFJW angefordert und
Sollten Schulen bis zu dem o.a. Termin noch keine
                                                                fest einplant.
detaillierte Angaben über den Austausch machen
können, genügt eine formlose Mitteilung, aus der die            Sollte eine Begegnung ausfallen oder nicht zu
Adresse der Partnerschule, die Teilnehmerzahl und die           Stande kommen, muss das MBWK umgehend
Dauer der Austauschmaßnahme zu entnehmen ist.                   informiert werden. So können diese frei werdenden
                                                                Mittel anderen Schulen, die auf der Warteliste ste-
In jedem Fall ist der genannte Termin für die Anmeldung
                                                                hen, zugesprochen werden.
einzuhalten, da dem DFJW für die Beantragung der
Mittel die Planungsbeträge frühzeitig zu melden sind.        Da das Kuratorium des DFJW noch keine Planungs-
                                                             summe für die einzelnen Länder festgelegt hat, kann
Hinweise:
                                                             zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage gemacht
• Bitte verwenden Sie nur die für die Antragstellung         werden, in welcher Höhe Zuschüsse bewilligt werden
    und Abrechnung auf der Internetseite http://www.         können.
    dfjw.org unter dem Menüpunkt „Organisieren 
                                                             Klassen, die vor der Wahl des Erlernens der französi-
    Förderung  Formulare“ bereit gestellten Formu-
                                                             schen Sprache stehen (Jahrgangsstufe 4 Grundschule,
    lare, bitte verwenden Sie nur die Formulare mit dem
                                                             Jahrgangsstufe 6 Regionalschule/Gemeinschafts-
    Zusatz „allgemeinbildende Schulen“.
                                                             schule/Gymnasium, Jahrgangsstufe 8 Gymnasium),
• Das DFJW verlangt, dass die Antrags- und Verwen-           können eine Begegnungsreise nach Frankreich im
    dungsnachweisformulare von den Schulleiterinnen          Rahmen von Schulpartnerschaften durchführen. Diese
    bzw. von den Schulleitern unterschrieben werden          Motivationsprogramme unterliegen einer besonderen
    müssen.                                                  Förderung des DFJW und laufen unabhängig von den
• Alle nach Antragstellung entstehenden Änderungen           üblichen Schüleraustauschprogrammen.
    bezüglich Partnerschule, Termin und Teilnehmerzahl       Französische und deutsche Schulklassen, die sich in
    geben Sie bitte vor Beginn der Maßnahme bekannt.         Frankreich oder Deutschland – nicht am Heimatort –
• Der im Bewilligungsbescheid genannte Termin für            treffen, erhalten Zuschüsse für die Fahrt- und Aufent-
    die Vorlage des Verwendungsnachweises muss               haltskosten für diese Drittortbegegnungen. Außerdem
    unbedingt eingehalten werden, da sich das DFJW           wird ein Vorbereitungstreffen von zwei Lehrkräften
    vorbehält, bei nicht rechtzeitiger Vorlage des Ver-      bezuschusst.
    wendungsnachweises den Zuschuss zurückzufor-             Für Fragen steht Bettina Kraus im MBWK unter Tel.
    dern.                                                    0431 988-2293 oder E-Mail bettina.kraus@bimi.landsh.
• Das DFJW verzichtet bei der Abrechnung der Maß-            de zur Verfügung.
    nahmen auf die Vorlage von Teilnehmerlisten und          Weitere Informationen sowie die Formulare finden Sie
    weiterer Belege (gilt nicht für Berufsschulen!).         im Internetauftritt der Landesregierung unter www.bil-
    Hiervon bleibt jedoch die Verpflichtung des Zuwen-       dung.schleswig-holstein.de unter „Schüleraustausch“
    dungsempfängers unberührt, sämtliche Unterlagen
    fünf Jahre lang aufzubewahren (vergleiche Ziffer
                                                             Deutsch-polnischer Schüleraustausch 2019
    3.2.7 der Richtlinien des DFJW).
                                                             Antragstellung für Zuwendungen aus Mitteln des
• Allerdings ist ein Bericht (Erlebtes, Eindrücke, Kritik)
                                                             Deutsch-Polnischen Jugendwerkes (DPJW)
    sowie Programm und Abrechnung weiterhin erfor-
    derlich.                                                 Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung,
                                                             Wissenschaft und Kultur vom 29. August 2018 –
• Die Zuwendungen für den deutsch-französischen
                                                             III 221/333
    Schüleraustausch dürfen nicht auf Privatkonten, son-
    dern nur auf Sonderkonten, auf Konten der Schulen        Auch im Jahr 2019 stellt das DPJW wieder Zuschüsse
    bzw. von Fördervereinen überwiesen werden.               für den deutsch-polnischen Schüleraustausch bereit.
• Der Original-Antrag und die Beschreibung des Pro-          Das DPJW gewährt Zuschüsse zu den Programm-
    jektes müssen drei Monate vor Beginn des Projekts        und Aufenthaltskosten der deutschen und polnischen
    eingereicht werden.                                      Teilnehmer/innen in Deutschland. Außerdem erhalten
NBI.MBWK.Schl.-H. 2018                                                                                         435
SCHULE

deutsche Teilnehmer/innen Fahrtkostenzuschüsse vom         • Multilaterale Programme werden grundsätzlich
DPJW für die einfache Fahrt zum polnischen Standort           nicht gefördert. Für Maßnahmen in Deutschland
der Partnerschule.                                            kann jedoch ein Zuschuss zu den Fahrtkosten für
Sollte eine Schule für das Jahr 2019 eine Begegnung           polnische Teilnehmerinnen und Teilnehmer gewährt
mit einer Partnerschule aus Polen planen, senden Sie          werden.
bitte getrennt für die Maßnahme in Deutschland und         • Praktika können bis zu drei Monaten gefördert wer-
der Maßnahme in Polen das jeweilige Antragsformu-             den. Eine längerfristige Förderung (z. B. bei einem
lar vollständig ausgefüllt spätestens drei Monate vor         einjährigen Aufenthalt) ist ausgeschlossen.
Beginn der Maßnahme, ansonsten bis spätestens zum
15. Mai 2019 zu.                                           • Gedenkstättenfahrten können nicht mehr als Maß-
                                                              nahmen des Schüleraustausches gefördert werden.
Der Termin für die Anmeldung ist einzuhalten, da dem
DPJW für die Beantragung der Mittel die Planungsbe-        Für Fragen steht Bettina Kraus im MBWK unter Tel.
träge frühzeitig zu melden sind. Es werden alle Maß-       0431 988-2293 oder E-Mail: bettina.kraus@bimi.
nahmen garantiert gefördert, sofern sie bis zum 31. Mai    landsh.de zur Verfügung.
2019 von der Zentralstelle im MBWK bewilligt worden        Weitere Informationen und die Formulare finden Sie
sind. Danach kann das DPJW eine Warteliste auf-            im Internetauftritt der Landesregierung unter www.bil-
stellen, falls nicht mehr ausreichend Mittel vorhanden     dung.schleswig-holstein.de unter „Schüleraustausch“.
sein sollten. Der vollständige Original-Antrag mit allen   Interessierte Lehrkräfte finden auf der Homepage
Unterlagen und Unterschriften muss bis spätestens          des DPJW www.dpjw.org/ Informationen, z. B. unter
drei Monate vor Beginn des jeweiligen Projektes (letzte
                                                           Partnerbörse Schulen aus Polen, die eine deutsche
Frist: 15. Mai 2019) eingereicht werden.
                                                           Partnerschule suchen.
Stattgefundene Maßnahme können nicht nachträglich
bewilligt und gefördert werden.                            Unter dem Punkt Kontaktbörsen können Trainer
                                                           gefunden werden, die die deutsch-polnischen Arbeit
Sollte eine Begegnung ausfallen oder nicht zu Stande       unterstützen.
kommen, muss das MBWK umgehend informiert wer-
den. Die frei werdenden Mittel können dann anderen         Unter dem Punkt News und Projekte gibt es Seminar-
Schulen, die auf der Warteliste stehen, zugesprochen       angebote, Projekte, Fortbildungen für Lehrkräfte und
werden.                                                    viele andere interessante Meldungen und Angebote
                                                           des DPJW.
Hinweise:
• Bitte verwenden Sie für die Antragstellung und
   Abrechnung nur die hierfür auf der Internetseite        Ausländische Fremdsprachenassistenzkräfte
   http://www.dpjw.org unter dem Menüpunkt „Pro-           (FSA) an Schulen in Schleswig-Holstein
   jektförderung  Jugendprojekt  schulischer             Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wis-
   Austausch“ bereit gestellten Formulare. Bitte denken    senschaft und Kultur vom 27. August 208 - III 336
   Sie daran, dass Sie die Teilnehmerlisten von den
   polnischen Teilnehmerinnen und Teilnehmern (Schü-       Für das Schuljahr 2019/20 können ausländische
   lerinnen, Schüler und Lehrkräften) unterschreiben       Fremdsprachenassistenzkräfte (FSA) an Schulen in
   lassen, sobald die Gäste eingetroffen sind. Ebenso      Schleswig-Holstein eingesetzt werden. Das Antrags-
   ist eine Liste für die deutschen Teilnehmerinnen und    formular ist im Internet auf der Seite des Ministeriums
   Teilnehmer zu erstellen.                                für Bildung, Wissenschaft und Kultur unter „Service/
                                                           Formulare“ veröffentlicht. Mit dem Antrag verpflich-
• Alle nach Antragstellung entstehenden Änderungen
                                                           tet sich die Schule, die FSA zu betreuen und bei der
   bezüglich Partnerschule, Termin der Maßnahme
   und Teilnehmerzahl geben Sie bitte vor Beginn der       Unterbringung behilflich zu sein. Die FSA sollte über
   Maßnahme bekannt.                                       den fremdsprachlichen Bereich hinaus in möglichst
                                                           viele Aktivitäten der Schule eingebunden werden.
• Der im Bewilligungsbescheid genannte Termin für
   die Vorlage des Verwendungsnachweises muss ein-         Die Zuweisung der ausländischen Assistenzkräfte
   gehalten werden, da sich das DPJW vorbehält, bei        erfolgt voraussichtlich Ende des 2./Anfang des
   nicht rechtzeitiger Vorlage des Verwendungsnach-        3. Quartals 2019 - Absagen werden nicht erteilt.
   weises den Zuschuss zurückzufordern.                    Die Bewerbung als Gastschule (bitte nur eine Be-
Sonstige Förderungsmöglichkeiten des DPJW:                 werbung pro Schule) senden Sie bitte per E-Mail an
• Trilaterale Programme in Deutschland und Polen           Sandra.Mohr@bimi.landsh.de oder auf dem Postwege
   können vom DPJW bezuschusst werden, bei Pro-            an Sandra Mohr, Ministerium für Bildung, Wissenschaft
   grammen im dritten Land kann ein Zuschuss zu den        und Kultur des Landes Schleswig-Holstein, Brunswiker
   Fahrtkosten für Polen und Deutsche bis zur Landes-      Straße 16-22, 24105 Kiel.
   grenze oder zum Abflughafen gewährt werden.             Bewerbungsfrist ist der 20. Dezember 2018.

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SCHULE

                                                                                                 Schulverwaltung

Förderung von Schülerinnen und Schülern mit               2.1 Ausgleichsmaßnahmen
Lese-Rechtschreib-Schwäche (Legasthenie)                  Bei besonderen und andauernden Schwierigkeiten
Erlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und     (mangelhaften Leistungen) im Lesen oder Rechtschrei-
Kultur vom 31. August 2018 – III 315                      ben sind auch unabhängig von der förmlichen Feststel-
1 Grundsätze                                              lung einer Lese-Rechtschreib-Schwäche angemessene
                                                          Maßnahmen im Sinne eines Nachteilsausgleichs (Aus-
Bei einer Reihe von Schülerinnen und Schülern in
                                                          gleichsmaßnahmen) zu gewähren. Ausgleichsmaßnah-
der Grundschule und in weiterführenden Schulen
                                                          men werden von der Klassenkonferenz beschlossen.
ist der Schulerfolg durch Schwierigkeiten im Lesen
                                                          Zu den Ausgleichsmaßnahmen zählen insbesondere:
und Rechtschreiben stark beeinträchtigt. Lern-
                                                          Ausweitung der Bearbeitungszeit, z. B. bei schriftlichen
schwierigkeiten dieser Art beruhen auf einer Vielzahl
                                                          Arbeiten; Zulassen von technischen Hilfsmitteln; Nut-
verursachender Faktoren und weisen ein vielfältiges
                                                          zung methodisch-didaktischer Hilfsmittel; schriftliche
Erscheinungsbild auf; die sie bezeichnenden Begriffe
                                                          und akustische Darbietung von Aufgabenstellungen;
sind uneinheitlich und beruhen entsprechend auf unter-
                                                          Geben oder Zulassen von Hilfen beim Abschreiben von
schiedlichen Definitionen (z. B. Lese-Rechtschreib-
                                                          Texten. Bei Verwendung eines PCs kann im Einzelfall
Schwäche, Legasthenie, Lese-Rechtschreib-Störung,
                                                          bei besonders schwerer Symptomatik die Schulleiterin/
Dyslexie). Zu den Aufgaben der Schule gehört es,
                                                          der Schulleiter ein Rechtschreibprüfprogramm gewäh-
die individuellen Schwierigkeiten einer Schülerin und
                                                          ren. Ein Korrekturprogramm darf nicht verwendet
eines Schülers zu erkennen und als einen Förderanlass
                                                          werden. Die Gewährung von Ausgleichsmaßnahmen
wahrzunehmen. Die nachfolgenden Bestimmungen sol-
len dazu beitragen, diesen Beeinträchtigungen so weit     in der Oberstufe setzt neben mangelhaften Leistungen
wie möglich zu begegnen und den internen schulischen      im Lesen oder Rechtschreiben die Anerkennung einer
Umgang damit zu regeln. Sie haben das besondere           Lese-Rechtschreib-Schwäche in den Jahrgangsstufen
Ziel, die vorhandenen Begabungen zu entwickeln, den       bis zum Eintritt in die Oberstufe voraus.
Schülerinnen und Schülern eine ihrem individuellen        2.2 Fördermaßnahmen und Notenschutz
Leistungsvermögen angemessene Schullaufbahn zu            Besondere und andauernde Schwierigkeiten im Lesen
ermöglichen und die Schwierigkeiten im Lesen und          und Rechtschreiben erfordern die Zusammenarbeit
Rechtschreiben bzw. die Lese-Rechtschreib-Schwäche        und den beständigen Austausch zwischen Schule,
im Laufe der Schulzeit durch entsprechende Hilfen         Schülerin oder Schüler und den Eltern als wichtige Vor-
weitgehend zu beheben.                                    aussetzung für einen erfolgreichen Lernprozess. Das
1.1 Anwendungsbereich                                     Aufzeigen von Lernfortschritten und die Betonung der
1.1.1 Maßnahmen im Sinne eines Nachteilsausgleichs        Stärken tragen zum Erhalt von Motivation, Lernfreude
(Ausgleichsmaßnahmen)                                     und Selbstwertgefühl der Schülerin und des Schülers
                                                          bei.
Ausgleichsmaßnahmen sind bei Vorliegen der Voraus-
setzungen in allen Stufen und Schularten der allge-       2.2.1 Eingangsphase
mein bildenden und berufsbildenden Schulen und bei        In der Eingangsphase sollen alle Schülerinnen und
Abschlussprüfungen für Schülerinnen und Schüler,          Schüler gemeinsam Lesen und Schreiben lernen.
die nach den Lehrplänen dieser Schulen unterrichtet       Dabei kommt es vor allem darauf an, unter Berücksich-
werden, zu gewähren.                                      tigung der bei den Schülerinnen und Schülern unter-
1.1.2 Fördermaßnahmen                                     schiedlich ausgebildeten Lernvoraussetzungen eine
                                                          gute Grundlage für das Lesen und Rechtschreiben zu
Soweit erforderlich werden Maßnahmen der Differen-        schaffen. Unterschiede im Lernverhalten und in der
zierung und individuellen Förderung in allen Schularten   Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler sind
und Schulstufen durchgeführt. Dabei tritt der Anteil      natürlich. In einigen Fällen treten unabhängig davon
an eigenverantwortlichem Arbeiten an den Defiziten        Lernstörungen im Lesen auf. Der Lehrplan Grund-
zunehmend in den Vordergrund, insbesondere in der         schule führt eine Reihe von Maßnahmen auf, wie sol-
Oberstufe.                                                chen Lernstörungen frühzeitig begegnet werden kann.
1.1.3 Notenschutz                                         Auch die Lehreraus- und -fortbildung soll Themen wie
Die Bestimmungen zum Notenschutz sind anzuwenden          Früherkennung von Lernstörungen und Fördermaß-
für die Grundschule, die Sekundarstufe I und II sowie     nahmen beinhalten. Übungen und Hilfen für einzelne
für alle Schularten der berufsbildenden Schulen.          Kinder setzen an der Lernausgangslage der Schülerin
                                                          und des Schülers an und werden nach dem Leistungs-
2 Ausgleichsmaßnahmen, Fördermaßnahmen und
                                                          vermögen differenziert direkt im Klassenverband auf die
Notenschutz
                                                          Unterrichtsinhalte bezogen. Wenn solche Individualisie-
Alle Maßnahmen haben zum Ziel, die Schwierigkeiten        rung im Regelunterricht durch zusätzliche Förderungen
im Lesen und Rechtschreiben so weit wie möglich           in Kleingruppen ergänzt werden muss, soll diese von
zu beheben und die Schülerinnen und Schüler darin         einer dafür qualifizierten Lehrkraft in enger Absprache
zu unterstützen, Strategien im Umgang mit diesen          mit der Deutschlehrerin oder dem Deutschlehrer durch-
Schwierigkeiten zu entwickeln.                            geführt werden. Erschweren Sprach- und Sprechstö-
                                                          rungen den Leselernvorgang, soll die Lehrkraft den
NBI.MBWK.Schl.-H. 2018                                                                                       437
SCHULE

Rat des zuständigen Förderzentrums einholen. Nach          bung auftreten; d. h.: in der Regel werden neben dem
spätestens 1 1/2 Jahren ist sorgfältig zu prüfen, ob       partiellen Versagen im Lesen oder in der Rechtschrei-
die Leistungen einer Schülerin oder eines Schülers im      bung überwiegend befriedigende Leistungen in den
Lesen ausreichen, um ohne Schwierigkeiten darauf           Schulfächern erzielt. Bei der Beurteilung von überwie-
aufbauen zu können. Andernfalls wird ein Lernplan          gend befriedigenden Leistungen in den Schulfächern
erstellt.                                                  ist zu berücksichtigen, inwieweit Leseschwierigkeiten
2.2.2 Jahrgangsstufe 3                                     diese Leistungen bereits beeinträchtigt haben. Nicht
                                                           allein der Schulleistungsstand in der 4. Jahrgangsstufe,
2.2.2.1 Bestehen nach Abschluss des Leselern-              sondern die gesamte schulische Leistungsentwick-
prozesses noch Schwierigkeiten beim Lesen oder             lung ist für die Feststellung einer Lese-Rechtschreib-
Rechtschreiben, wird die Förderung entsprechend            Schwäche zu Grunde zu legen.
dem Förderkonzept der Schule im Rahmen der in der
Kontingentstundentafel dafür vorgesehenen Stunden          2.2.3.3 Schülerinnen und Schüler, bei denen eine
fortgesetzt. Sie kann klassen- und jahrgangsübergrei-      Lese-Rechtschreib-Schwäche vermutet wird, sind auf-
fend durchgeführt werden. Dabei ist es nicht erfor-        grund eines Beschlusses der Klassenkonferenz und mit

                                                                                                                      An
derlich, dass die Stunde als 45-Minuten-Einheit erteilt    Einverständnis der Eltern (siehe Formblatt Anlage 1)

                                                                                                                       l.
wird. Eine häufigere, kurzzeitige Förderung kann unter     bzw. auf deren Antrag hin bis zum Ende der 1. Hälfte
Umständen erfolgreicher sein.                              der 4. Jahrgangsstufe von der dafür qualifizierten Fach-
                                                           kraft LRS der Schule zu untersuchen. Die Überprüfung
2.2.2.2 Der Lehrplan der Grundschule macht grund-          umfasst die Feststellung der Begabungshöhe und der
sätzliche Aussagen zur Funktion von Klassenarbeiten        Lese-Rechtschreibfertigkeit. Liegt bereits ein von einer
und stellt vielfältige Möglichkeiten von Lernerfolgskon-   Diplom-Psychologin/einem Diplom-Psychologen oder
trollen dar. Er sieht differenzierte Diktate, Selbstkon-   einem Arzt/einer Ärztin für Kinder- und Jugendpsychiat-
trollmöglichkeiten sowie themenorientierte, vielfältige    rie erstelltes Gutachten vor, so kann die Schule auf die
individuelle Vorübungen vor. Für Schülerinnen und          vorgeschriebene Untersuchung verzichten.
Schüler mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und
Rechtschreiben sind die Vorgaben des Lehrplans im          2.2.3.4 Die Fachkraft LRS bewertet die Ergebnisse
Rahmen eines differenzierten diagnostischen Prozes-        der Untersuchung und kommt aufgrund der vorge-

                                                                                                                      An
ses individuell und besonders sorgfältig umzusetzen.       legten Unterlagen (Anlagen 1, 2, 3 und der ggf. von

                                                                                                                       l.
Die Bewertung der Rechtschreibleistung erfolgt nur im      Eltern vorgelegten Gutachten) zu einer Stellungnahme.
Rechtschreibunterricht mit seinen besonderen Übungs-       Liegt danach eine Lese-Rechtschreib-Schwäche
formen. Bei der Bewertung von Textproduktionen             gemäß Tz. 2.2.3.2 Satz 2 vor, stellt dieses die Schule
sowie bei schriftlichen Lernerfolgskontrollen in allen     förmlich fest und übersendet einen entsprechenden
Fächern bleibt die Rechtschreibleistung in der Gesamt-     Bescheid (Anlage 3 a) an die Eltern. Kann eine Lese-
note unberücksichtigt (Notenschutz). Rechtschreibfeh-      Rechtschreib-Schwäche nicht anerkannt werden, legt
ler werden von der Lehrkraft berichtigt und dienen als     die Schule zu Beginn der 2. Hälfte der Jahrgangsstufe 4
Anstöße für allgemeine und individuelle Fördermaßnah-      den Vorgang der unteren Schulaufsichtsbehörde zur
men. Bei der Leistungsbeurteilung von Diktaten und         Entscheidung vor. Die untere Schulaufsichtsbehörde

                                                                                                                      An
vergleichbaren Übungsarbeiten soll nach pädagogi-          übersendet der Schule ihre Entscheidung (Anlagen 3 b

                                                                                                                       l.
schen Gesichtspunkten des Einzelfalles statt mit einer     oder 4) zusammen mit der Erstausfertigung des Unter-
Note verbal beurteilt werden. Hierbei soll insbesondere    suchungsberichts. Die Schule informiert die Eltern
der individuelle Leistungsfortschritt erwähnt werden.      gemäß Formblatt Anlagen 3 a bzw. 5.
Der tatsächliche Leistungsstand der Schülerinnen und       2.2.4 Ab Jahrgangsstufe 5
Schüler in der Rechtschreibung ist den Eltern im Ver-      2.2.4.1 In Einzelfällen wird eine Lese-Rechtschreib-
laufe eines Schuljahres in geeigneter Weise mitzuteilen    Schwäche erst nach dem Übergang in die weiterfüh-
(z. B. Gespräche in der Schule).                           rende Schule deutlich erkennbar. Vor allem in der
2.2.2.3 Bei positiver Leistungsentwicklung soll eine       1. Hälfte der 5. Jahrgangsstufe sind daher Schwie-
Schülerin oder ein Schüler nicht sofort, sondern erst      rigkeiten im Lesen und Rechtschreiben besonders zu
nach einer Übergangsphase aus den Fördermaßnah-            beachten. Im gegebenen Fall ist eine förmliche Fest-
men und dem Notenschutz herausgenommen werden.             stellung nach Tz. 2.2.3.2, 2.2.3.3 und 2.2.3.4 dieser
2.2.3 Jahrgangsstufe 4                                     Bestimmung durchzuführen; bei Schülerinnen und
                                                           Schülern an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen
2.2.3.1 Die in den Tz. 2.2.2.1 und 2.2.2.2 aufgeführten    tritt, wenn die Schule eine Anerkennung nicht ausspre-
Fördermaßnahmen und der Notenschutz werden auch            chen kann, das für Bildung zuständige Ministerium an
in der 4. Jahrgangsstufe fortgesetzt.                      die Stelle der unteren Schulaufsichtsbehörde.
2.2.3.2 Bestehen bei Schülerinnen und Schülern auch        2.2.4.2 Schülerinnen und Schüler mit einer förmlich
in der 4. Jahrgangsstufe noch ausgeprägte Schwie-          festgestellten Lese-Rechtschreib-Schwäche sollen
rigkeiten im Lesen oder Rechtschreiben und besteht         im Rahmen des Förderkonzepts der Schule gefördert
die Befürchtung, dass dadurch ihre Schullaufbahn           werden. Die gezielte individuelle Förderung geschieht
entgegen ihrem eigentlichen Leistungsvermögen              vorrangig im Unterricht. Die Förderung soll auch die
beeinträchtigt wird, dann ist das Verfahren zur förmli-    Fremdsprachen einbeziehen, wenn dies notwendig ist.
chen Feststellung einer Lese-Rechtschreib-Schwäche
einzuleiten. Eine Lese-Rechtschreib-Schwäche               2.2.4.3 Schülerinnen und Schülern mit einer förmlich
(Legasthenie) im Sinne des Erlasses liegt vor, wenn        festgestellten Lese-Rechtschreib-Schwäche wird
bei mindestens durchschnittlicher Intelligenz mangel-      Notenschutz gemäß Tz. 2.2.2.2 Absätze 2 und 3
hafte Leistungen im Lesen oder in der Rechtschrei-         gewährt. Bei der Bewertung von schriftlichen Arbeiten

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SCHULE

in den Fremdsprachen ist die Lese-Rechtschreib-           3.2 Bei Schülerinnen und Schülern mit einer förmlich
Schwäche entsprechend zu berücksichtigen; Sprach-         festgestellten Lese-Rechtschreib-Schwäche ist bis
und Sachrichtigkeit bei schriftlichen Arbeiten und        einschließlich Jahrgangsstufe 7, auf Antrag der Eltern
mündliche Leistungen bestimmen die Gesamtzensur.          auch in den Jahrgangsstufen 8 bis einschließlich der
Notenschutz wird so lange gewährt, bis durchgehend        Jahrgangsstufe, in der der Mittlere Schulabschluss
über den Zeitraum von mehr als einem halben Schul-        erworben wird, zusätzlich im Zeugnis zu vermerken:
jahr mindestens mit „ausreichend“ zu bewertende           „Es wurde eine Lese-Rechtschreib-Schwäche förm-
Rechtschreibleistungen erzielt werden. Dies wird von      lich festgestellt.“ Die Tz.2.2.4.3 bleibt hinsichtlich
der Klassenkonferenz festgestellt.                        der Bewertung von Klassenarbeiten, Textproduktio-
2.2.5 Sekundarstufe II der allgemein bildenden Schu-      nen sowie schriftlicher Lernerfolgskontrollen in allen
len, Berufliches Gymnasium und Schularten der berufs-     Fächern unberührt.
bildenden Schulen, die einen Mittleren Schulabschluss     3.3 Ausgleichsmaßnahmen werden im Zeugnis nicht
voraussetzen.                                             vermerkt.
In der Sekundarstufe II der allgemein bildenden Schu-     4 Allgemeine Bestimmungen
len, des Beruflichen Gymnasiums und der Schularten        4.1 Die Eltern sollen in Elternversammlungen und
der berufsbildenden Schulen, die einen Mittleren          Elternsprechstunden über Probleme der Schülerinnen
Schulabschluss voraussetzen, sind bei förmlich fest-      und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen
gestellter Lese-Rechtschreib-Schwäche auf Antrag          und Rechtschreiben oder mit Lese-Rechtschreib-
der volljährigen Schülerinnen und Schüler oder bei        Schwäche informiert werden. Dabei sind ihnen insbe-
minderjährigen Schülerinnen und Schülern auf Antrag       sondere Hinweise für häusliche Hilfen zu geben.
der Eltern in den Leistungsnachweisen des Faches
Deutsch sowie in der schriftlichen Abschluss- oder Abi-   4.2 Eltern, deren Kinder besondere Schwierigkeiten
turprüfung Deutsch die Rechtschreibleistungen gegen-      im Lesen und Rechtschreiben oder eine Lese-Recht-
über der Bewertung in den Teilbereichen „Inhalt“,         schreib-Schwäche haben, ist frühzeitig zu empfehlen,
„Aufbau und Gedankenführung“ und „Sprachangemes-          ihre Kinder fachärztlich und sprachheil-pädagogisch
senheit“ zurückhaltend zu gewichten. Dies gilt nicht,     untersuchen zu lassen.
wenn die Klassenkonferenz entsprechend Tz. 2.2.4.3        4.3 Zur Durchführung der Untersuchung muss jede
festgestellt hat, dass durchgehend über einen Zeitraum    Schule mindestens eine für den Bereich Lese-Recht-
von mehr als einem halben Schuljahr mindestens mit        schreib-Schwäche besonders fortgebildete Lehrkraft
„ausreichend“ zu bewertende Rechtschreibleistungen        (Fachkraft LRS) benennen. Kleinere benachbarte
erzielt worden sind.                                      Grundschulen können im begründeten Ausnahmefall
Wie die Gewährung von Ausgleichsmaßnahmen                 mit Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde zusam-
(Tz. 2.1) setzt auch die zurückhaltende Gewichtung        men mit einer anderen Grundschule eine Fachkraft
von Rechtschreibleistungen nach dieser Textziffer die     LRS benennen. Die Fachkraft LRS arbeitet mit den
förmliche Feststellung einer Lese-Rechtschreib-Schwä-     Lehrkräften des zuständigen Förderzentrums und
che bis spätestens zum Ende der Sekundarstufe I voraus.   dem Schulpsychologischen Dienst eng zusammen.
                                                          Sie steht zur fachlichen Unterstützung der Lehrkräfte,
Bei der Bewertung von schriftlichen Arbeiten in den       zur Beratung der Eltern und der Schülerinnen und
Fremdsprachen sowie in den anderen Fächern ist eine       Schüler in jeder Schule zur Verfügung. In Fragen der
förmlich festgestellte Lese-Rechtschreib-Schwäche         Lese-Rechtschreib-Schwäche soll diese Lehrkraft zu
entsprechend zu berücksichtigen.                          Klassen- und Fachkonferenzen hinzugezogen werden.
Die zurückhaltende Gewichtung ist gem. Tz. 3.1 auf        Das IQSH bietet regionale Fortbildungsveranstaltungen
dem Zeugnis zu vermerken.                                 sowie Weiterbildungs- und Qualifizierungslehrgänge
3 Zeugnisvermerke und Bewertung                           zur Problematik der Lese-Rechtschreib-Schwäche an.
3.1 Im Zeugnis ist bei Schülerinnen und Schülern mit      5 Schlussbestimmungen
ausgeprägten Schwierigkeiten im Lesen und Recht-          5.1 Dieser Erlass tritt mit Wirkung vom 1. August 2018
schreiben (gemäß Tz. 2.2.2.2 bzw. 2.2.4.1) oder einer     in Kraft.
förmlich festgestellten Lese-Rechtschreib-Schwäche        5.2 Dieser Erlass tritt am 31. Juli 2022 außer Kraft.
die Rechtschreibleistung getrennt von den übrigen
Leistungen im Fach Deutsch verbal durch Zeugnis-
vermerk zu bewerten.
Der Zeugnisvermerk lautet bis zum Ende der Sekun-
darstufe I: „Die Rechtschreibleistungen entsprechen
nicht den Anforderungen; sie sind in den Fachnoten
nicht enthalten.“
Der Zeugnisvermerk für die Sekundarstufe II der allge-
mein bildenden Schulen, des Beruflichen Gymnasiums
und der Schularten der berufsbildenden Schulen, die
einen Mittleren Schulabschluss voraussetzen, lautet:
„Die Rechtschreibleistungen entsprechen nicht den
Anforderungen; sie sind in den Fachnoten zurück-
haltend gewichtet.“

NBI.MBWK.Schl.-H. 2018                                                                                     439
Anlage 1                                                                                    Hinweise:

440
                                                                                                                     1) Die Erteilung der Einwilligung ist freiwillig. Sie dient als Rechtsgrundlage für die Verarbei-
                            Schule: ……………………………………………….                                      Datum: ……………               tung der für die förmliche Feststellung einer Lese-Rechtschreib-Schwäche erforderlichen
                                                                                                                                                                                                                         SCHULE

                                                                                                                        personenbezogenen Daten Ihres Kindes. Es geht dabei um die Möglichkeit zur Gewäh-
                            Frau/Herr ……………………………………………..                                                               rung eines Notenschutzes. Ohne die förmliche und damit hinreichend belastbar erfolgte
                                                                                                                        Feststellung einer Lese-Rechtschreib-Schwäche ist eine gesonderte Förderung im Rah-
                            Betr.: Schülerin / Schüler …………………………………… geb. am: …………                                     men des LRS-Konzeptes der einzelnen Schule (z. B. in speziellen LRS-Förderkursen), die
                                                               (Name, Vorname)                                          Gewährung eines Notenschutzes bzw. einer zurückhaltenden Gewichtung von Recht-
                                                                                                                        schreibleistungen sowie in der Sekundarstufe II auch die Gewährung von Maßnahmen im
                            Bezug: Antrag auf Feststellung einer Lese-Rechtschreib-Schwäche gemäß Erlass des            Sinne eines Nachteilsausgleiches nicht möglich. Unabhängig von der förmlichen Feststel-
                                   Bildungsministeriums vom 31. August 2018 (NBl. MBWK. Schl.-H. S. 437)                lung einer Lese-Rechtschreib-Schwäche können gemäß Ziffer 2.1 des Erlasses des Bil-
                                                                                                                        dungsministeriums „Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lese-Rechtschreib-
                            Sehr geehrte Frau ……, sehr geehrter Herr …….,                                               Schwäche (Legasthenie)“ vom 31. August 2018 (NBl. MBWK. Schl.-H. S. 437) angemes-
                                                                                                                        sene Maßnahmen im Sinne eines Nachteilsausgleiches (nicht in der Oberstufe) gewährt
                            bei Ihrem Kind ……….. wird eine Lese-Rechtschreib-Schwäche vermutet. Für die weite-          werden.
                            re individuelle Förderung Ihres Kindes im Rahmen des bestehenden Schulverhältnisses      2) Sie können die erteilte Einwilligung jederzeit ohne Angaben von Gründen widerrufen. Im
                            ist es daher aus schulischer Sicht angezeigt, in einer Untersuchung Begabungshöhe           Fall eines solchen Widerrufs bleibt die bis zu diesem Zeitpunkt auf der Grundlage der
                            und Lese-Rechtschreibfertigkeiten Ihres Kindes festzustellen. Wir bitten Sie,               Einwilligung erfolgte Datenverarbeitung rechtmäßig.
                            (1.) die beigefügte Einwilligungserklärung auszufüllen und zusammen mit den              3) Es werden die personenbezogenen Daten gemäß Anlage 2 und 3 des Erlasses des Bil-
                            (2.) Zeugnissen Ihres Kindes (Durchschriften)                                               dungsministeriums „Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lese-Rechtschreib-
                            möglichst bald ausgefüllt zurück zu senden.                                                 Schwäche (Legasthenie)“ vom 31. August 2018 (NBl. MBWK. Schl.-H. S. 437) verarbei-
                                                                                                                        tet. Die Anlagen sind dieser Einwilligungserklärung zur Information über die betreffenden
                            Mit freundlichen Grüßen                                                                     Daten beigefügt. Ferner werden bisherige schulische Leistungsdaten Ihres Kindes ver-
                                                                                                                        arbeitet.
                            ……………………….                                                                               4) [Name, Bezeichnung und Kontaktdaten der Schule als Verantwortliche gemäß Artikel 4
                            (Name)                                                                                      Nummer 7 der Verordnung (EU) 2016/679]
                                                                                                                     5) [Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten für die Schule]
                            ________________________________________________________________                         6) Neben der Verarbeitung der Daten in der Schule kann es erforderlich sein, die Daten an
                                                                                                                        die zuständige Schulaufsichtsbehörde zu übermitteln. Auch kann es innerhalb des Fest-
                            An ………………………………………………… Datum: …………………………                                                    stellungsverfahrens im Einzelfall erforderlich sein, Namen, Adressdaten, Schule und Klas-
                               (Schule)
                                                                                                                        senzugehörigkeit an den zuständigen Schulpsychologischen Dienst zu übermitteln.
                                                                                                                     7) Die Daten werden schülerbezogen in der Schule gespeichert und spätestens zwei Jahre
                            Untersuchung auf eine Lese-Rechtschreib-Schwäche
                                                                                                                        nach Ende des Schuljahres, in dem das Schulverhältnis beendet worden ist, gelöscht.
                                                                                                                     8) Zu der Verarbeitung der Daten besteht bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen
                            Einwilligungserklärung
                                                                                                                        jeweils das Recht auf Auskunft, auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbei-
                                                                                                                        tung und ggf. auf Datenübertragbarkeit gemäß Artikel 15 bis 18 sowie gemäß Artikel 20
                            Hiermit erkläre ich / erklären wir
                                                                                                                        der Verordnung (EU) 2016/679. Das jeweilige Recht auf Berichtigung, Löschung sowie
                                                                                                                        Einschränkung der Verarbeitung bezieht sich über die Datenverarbeitung als solche hin-
                            ………………………………………………………………………………….
                            (Namen und Vornamen der Eltern gemäß § 2 Absatz 5 Satz 1 Schulgesetz)                       aus nicht auch auf die Ergebnisse der Untersuchung auf eine Lese-Rechtschreib-
                                                                                                                        Schwäche und nicht auf die inhaltliche Feststellung der Anerkennung oder der Nicht-
                            ………………………………………………………………………………….                                                            Anerkennung einer Lese-Rechtschreib-Schwäche. Diesbezüglich besteht das Rechts-
                            (Anschrift)                                                                                 mittel gemäß Belehrung auf dem zu erteilenden Bescheid über die Anerkennung oder die
                                                                                                                        Nicht-Anerkennung einer Lese-Rechtschreib-Schwäche.
                            für die Schülerin / den Schüler …………………………………………….,                                      9) Zur Verarbeitung personenbezogener Daten besteht das Recht auf Beschwerde beim
                                                                  (Name, Vorname, Geburtsdatum)                         Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), Holsten-
                                                                                                                        straße 98, 24103 Kiel, E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de, Tel. 0431 988-1200.
                            dass ich / wir mit der Untersuchung von ………………………….. und der Übermittlung                   Das ULD bietet auch verschlüsselte E-Mail-Kommunikation an
                            der durch die/den Untersuchende(n) verarbeiteten Daten sowie das von ihr/ihm erstellte      (https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/1008-.html)
                            Gutachten an die zuständige Schulaufsichtsbehörde und an die Schule einverstanden
                            bin / sind. Die Übermittlung an die zuständige Schulaufsichtsbehörde kann auch die
                            bisherigen schulischen Leistungsdaten (z. B. Zeugnisse) meines/unseres Kindes umfas-
                            sen.

NBI.MBWK.Schl.-H. 2018
Anlage 2                                                                                                    Anlage 3

                          Schule:……………………………………………………………….. Datum:……………………..                                                          Schule:……………………………………………………………………. Datum: ………………………
                                                                                                                                      …………………………………………………………………
                          Untersuchung zur Feststellung einer Lese-Rechtschreib-Schwäche                                              (Name und Berufsbezeichnung der Untersucherin / des Untersuchers)

                          1. Daten zur Person der Schülerin / des Schülers                                                            Untersuchungsbericht zur Feststellung einer Lese-Rechtschreib-Schwäche
                                                                                                                                      bei der Schülerin / dem Schüler
                          Name …………………………….. Vorname ……………………………… geb.: ………………………                                                     ……………………………………………………………………………………………………….

NBI.MBWK.Schl.-H. 2018
                          Eltern …………………………………………………………………………………………                                                                   (Name, Vorname, Geburtsdatum)

                          …………………………………………………………………………………………………………………….
                          (Name, Vorname, Anschrift)                                                                                  Die Schülerin / der Schüler wurde von mir auf Lese-Rechtschreib-Schwäche untersucht.

                          Muttersprache deutsch ¨ nicht-deutsch ………………………………………….. ¨ DaZ                                              1. Untersuchungsergebnisse
                                                                                                                                      1.1 Intelligenztest ………………. Datum der Untersuchung:……………………..
                          2. Daten zur Schullaufbahn                                                                                  Ergebnis: (Gesamttest, IQ, Altersnorm) …………………………………………...
                                                                                                                                      Teil 1 (IQ, Altersnorm) ……………………………….
                          Jgst.: …………….. Leiter/in ......................................... Deutschlehrer/in ……………………….              Teil 2 (IQ, Altersnorm) ……………………………….
                          Einschulung ......................................Besuch der o.g. Schule seit: ………………………………………              1.2 Rechtschreibtest ..................... Form ………………….Datum der Untersuchung
                          Schullaufbahn: ohne Auffälligkeiten ¨ vorzeitige Einschulung ¨                                              Ergebnis: PR …………………………………………… (Gesamtnorm)
                          Eingangsphase verkürzt ¨ verlängert ¨ Überspringen Jgst. ……………...........................................   PR …………………………………………… (schulartbezogene Norm)
                          Wiederholung Jgst.: ……………..                                                                                 1.3 Lesetest ………………………….. Datum der Untersuchung ………………………..................
                                                                                                                                      Ergebnis …………………………………………………………………………………........................
                          3. Förderung                                                                                                ………………………………………………………………………………………………....................
                                                                                                                                      1.4 Ergebnisse früherer schulischer Tests (Zeitpunkt, Test, Ergebnis)
                          Lernplan nein ¨ / ja , in Jgst.(n) ………………………………………………………………………….                                            ……………………………………………………………………………..........................................
                          Förderschwerpunkte …………………………………………………………………………………………                                                       ……………………………………………………………………………..........................................
                          Fördermaßnahmen nein ¨ / ja (Art, Dauer) schulisch …………………………………………………..
                          außerschulisch ……………………………………………                                                                            2. Schulische Daten - aktuelle Bewertung durch den/die Deutschlehrer/in
                          Ausgleichsmaßnahmen nein ¨ / ja (Art, Dauer) ………………………………………………………….                                        Rechtschreibung im laufenden Schuljahr mangelhaft ja ¨ nein ¨ , sondern………………….......
                          Gab es bereits eine schulische Untersuchung auf LRS? nein ¨           ja, Jgst. ……………………….                  Einschätzung der Lesekompetenz (Lesetechnik, sinnentnehmendes Lesen) ………………………
                          Ergebnisse: …………………………………………………………………………………………………….                                                         ………………………………………………………………………………………………………………..

                          4. Ergänzende Informationen                                                                                 3. Stellungnahme
                                                                                                                                      Eine Lese-Rechtschreib-Schwäche gemäß Erlass „Förderung von Schülerinnen und Schülern mit
                          Sprachauffälligkeiten nein ¨ / ja: …………………………………………………………………………..                                           Lese-Rechtschreib-Schwäche (Legasthenie)“ vom 31. August 2018 (NBl. MBWK. Schl.-H. S. 437)
                          Beeinträchtigung des Seh- oder Hörvermögens nein ¨ / ja, ……………………………………………..                                liegt vor ¨        liegt nicht vor ¨          ist unklar ¨
                          Körperliche Beeinträchtigungen nein ¨ / ja, ……………………………………………………………….
                          Sonstiges (häufiger Lehrerwechsel, Schulwechsel, bes. familiäre Situation) ………………………………

                                                                                                                                      …………………………………………………..

441
                                                                                                                                                                                                                                   SCHULE

                                                                                                                                      Unterschrift Fachkraft LRS
Anlage 3 a                                                                                       Anlage 3 b

442
                                                                                                                                                                                                                         SCHULE

                         (Kopfbogen Schule)                                                                               (Kopfbogen Schulaufsicht)
                                                                                                                          ……………………………………                                                                Datum ……………………
                                                                                                                          ……………………………………
                         Frau / Herrn                                                                                     ……………………………………
                         ………………………………………..                                                                                ……………………………………
                         ………………………………………..                                                                                (Schule)
                         ………………………………………..
                         ………………………………………..
                                                                                                                          Untersuchung auf Lese-Rechtschreib-Schwäche
                         Bescheid                                                                 Datum …………………

                                                                                                                          …………………………………………………………………………………………………
                         Ergebnis der Untersuchung zur Anerkennung einer Lese-Rechtschreib-Schwäche                                                    Name, Vorname, Geburtsdatum der Schülerin / des Schülers

                         ………………………………………………………………………………………………..                                                           Nach den Untersuchungsergebnissen und unter Berücksichtigung der schulischen
                         Name, Vorname, Geburtsdatum der Schülerin / des Schülers                                         Leistungsentwicklung ist eine Lese-Rechtschreib-Schwäche anzuerkennen.
                                                                                                                          Bitte stellen Sie den entsprechenden Bescheid aus.
                         Aufgrund der Untersuchungsergebnisse und unter Berücksichtigung der bisherigen
                         schulischen Leistungsentwicklung wird eine Lese- Rechtschreib-Schwäche im Sinne                  Bemerkung:
                         des Erlasses „Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lese-Rechtschreib-
                         Schwäche (Legasthenie)“ vom 31. August 2018 (NBl. MBWK. Schl.-H. S. 437)
                         anerkannt.

                         ……………………………………….
                         Unterschrift Schulleiter/in, Stempel

                         Rechtsmittelbelehrung:
                         Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen.
                         Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Schule (Name /Anschrift)
                         _________________________________________________________________________________
                         _________________________________________________________________________________
                         einzulegen.
                                                                                                                          ……………………………….

NBI.MBWK.Schl.-H. 2018
                                                                                                                          Unterschrift Schulaufsicht
Anlage 4                                                                                            Anlage 5

                          (Kopfbogen Schulamt)                                                                                (Kopfbogen Schule)
                          Frau / Herrn
                          ………………………………                                                                                        Frau/ Herrn
                          ………………………………                                                                                        ………………………………..
                          ………………………………                                                                                        ………………………………..
                          über                                                                                                ………………………………..

NBI.MBWK.Schl.-H. 2018
                          ………………………………                                                                                        ………………………………..
                          ………………………………
                          ………………………………                                                                                        Antrag auf Anerkennung einer Lese-Rechtschreib-Schwäche bei Ihrem Sohn / Ihrer
                          (Schule)
                                                                                                                              Tochter ………………………………………………………………………………………

                          Bescheid                                                                             Datum ………………
                                                                                                                              Sehr geehrte Frau …………………………,
                                                                                                                              sehr geehrter Herr …………………………,
                          Ergebnis der Untersuchung auf Anerkennung einer Lese-Rechtschreib-Schwäche

                          ………………………………………………………………………………………………………………………                                                       wie Sie dem in der Anlage beigefügten Bescheid des Schulamtes entnehmen können,
                                                    Name, Vorname, Geburtsdatum der Schülerin / des Schülers
                                                                                                                              wurde der Antrag abgelehnt.
                                                                                                                              Wenn Sie Fragen zu den Untersuchungsergebnissen, den Ablehnungsgründen oder
                          Nach den Untersuchungsergebnissen und unter Berücksichtigung der bisherigen schulischen
                          Leistungsentwicklung wird eine Lese- Rechtschreib-Schwäche im Sinne des Erlasses „Förderung von     zu dem weiteren Vorgehen haben, wenden Sie sich bitte an ……………………………
                          Schülerinnen und Schülern mit Lese-Rechtschreib-Schwäche (Legasthenie)“ vom 31. August 2018         Ergeben sich im Rahmen eines etwaigen Widerspruchsverfahrens begründete
                          (NBl. MBWK. Schl.-H. S. 437) nicht anerkannt.                                                       Anhaltspunkte dafür, dass eine erneute Testung erforderlich ist, wird diese durch die
                                                                                                                              Schule bzw. die Schulaufsichtsbehörde veranlasst werden. Die Erstellung privat
                          Begründung:
                                                                                                                              initiierter Gutachten ist daher nicht notwendig. Etwaige Kosten für private
                          ¨ Das Ergebnis des Intelligenztests ist nicht durchschnittlich.
                          ¨ Das Ergebnis im Rechtschreibtest ist durchschnittlich.                                            Begutachtungen können nicht übernommen werden.
                          ¨ Die Leistungen in den Schulfächern sind nicht überwiegend befriedigend.
                          ¨ Die Rechtschreibleistungen in der Schule entsprechen den Anforderungen der Schulart, sie sind     Mit freundlichem Gruß
                               nicht mangelhaft.
                          ¨ Sonstige:
                                                                                                                              ………………………………………….

                          Rechtsmittelbelehrung:
                          Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen.
                          Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Schulamt des Kreises / der Stadt
                          ……………………………………………………………………………………….. einzulegen.
                                                                                                                              Anlage: Bescheid des Schulamtes …………………………………………
                          ………………………………..
                                                                                                                              vom …………………………….

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                                                                                                                                                                                                                      SCHULE

                          (Schulrätin / Schulrat)
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