BeA - Die aktive Nutzungspflicht steht vor der Tür - Bericht über die Kammerversammlung BRAK-Umfrage zur Coronakrise Prüfungstermine

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BeA - Die aktive Nutzungspflicht steht vor der Tür - Bericht über die Kammerversammlung BRAK-Umfrage zur Coronakrise Prüfungstermine
Wissenswerte Informationen
                 der Rechtsanwaltskammer
                 Nürnberg

                   beA – Die aktive
                   Nutzungspflicht steht
                   vor der Tür

                   • Bericht über die Kammerversammlung
                   • BRAK-Umfrage zur Coronakrise
                   • Prüfungstermine

          5
AUSGABE

          2021
BeA - Die aktive Nutzungspflicht steht vor der Tür - Bericht über die Kammerversammlung BRAK-Umfrage zur Coronakrise Prüfungstermine
Software für Videokonferenzen
und Büro-Organisation

                                                                                       Stand: 04 /21
                                                                         Für Anwälte
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BeA - Die aktive Nutzungspflicht steht vor der Tür - Bericht über die Kammerversammlung BRAK-Umfrage zur Coronakrise Prüfungstermine
5/2021
                                                                                            EDITORIAL         147

Editorial
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

lange ist es jetzt nicht mehr hin – die aktive Nut-   Empfänger, den Betreff sowie das Aktenzeichen
zungspflicht des beA kommt zum 01.01.2022, also       des Senders und des Empfängers angeben musste.
in gut drei Monaten. Wer es bislang noch immer        Jede(r) Kollegin/Kollege ist ebenso leicht zu finden
vor sich hergeschoben hat, sein beA auch zu nut-      wie die anzuschreibenden Gerichte. Nach Fertig-
zen, sollte jetzt dringend aktiv werden. Ab Anfang    stellung der notwendigen Angaben muss man
nächsten Jahres müssen Schriftsätze bei Gericht       den Schriftsatz und die dazugehörigen Anlagen
elektronisch eingereicht werden, um wirksam zu        hochladen. Aber auch dies war sehr einfach, man
sein. Und den Umgang mit beA rechtzeitig zu üben,     sollte lediglich Ordnung in die hochzuladenden
bevor es ernst wird, ist nur von Vorteil.             Dateien bringen, in dem man den Schriftsatz und
                                                      die Anlagen wie üblich bezeichnet, z.B. Klageer-
Immerhin: Im Bezirk der RAK Nürnberg beträgt          widerung und Anlage K1 etc. Klickt man dann
die Quote der Erstregistrierungen 95,1 % (Stand       auf Versenden, werden die Dateien an das Gericht
31.05.2021). Sie ist erforderlich, um über das beA    oder den Kollegen übermittelt. Anfangs war dies
passiv Schriftstücke entgegenzunehmen und aktiv       gewöhnungsbedürftig, zumal je nach Größe der
Schriftsätze zu versenden. Die verbliebenen Kolle-    zu versendenden Schriftstücke die Versendung
ginnen und Kollegen, die noch nicht erstregistriert   unter Umständen einige Minuten dauerte. Ko-
sind, werden dringend aufgerufen, diese vorzu-        misch war das Gefühl, keine Schriftsätze mehr
nehmen, da das Procedere der Erstregistrierung        unterzeichnen zu müssen. Aber daran gewöhnt
einige Wochen in Anspruch nimmt. Am 01.01.2022        man sich schnell. Und nach wenigen Tagen war
muss die Erstregistrierung zur Vermeidung von         die Umstellung geschafft.
Haftungsfällen erfolgt sein.
                                                      Wer also noch nicht erstregistriert ist oder das beA
Lange habe ich mich selbst gesträubt, über das        noch nicht aktiv nutzt: Die Nutzung des beA ist
beA aktiv Schriftsätze bei Gericht einzureichen       einfach, praktisch und gut. Dazu spart man sich
und Korrespondenz mit Kollegen zu führen. Hätte       mit der Umstellung auch noch viel Porto.
nicht alles beim Alten bleiben können? Nein! Im
Juli 2021 war es dann soweit, sich mit der aktiven
Nutzung des beA vertraut zu machen. Wir tasteten
uns in der Kanzlei zunächst mit der Versendung        Mit besten kollegialen Grüßen
von nicht fristwahrenden Schriftsätzen über das
beA an das scheinbare Problem heran. Und die
Nutzung war dann viel einfacher als gedacht.          Ihr Stefan Wolf
Nach dem Einloggen in das beA klickte man in der
oberen Leiste auf „Erstellen“ und es öffnete sich
eine Eingabeseite, wo man im Wesentlichen den
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 148     EUROPAECKE

             Neues aus Brüssel
         Urteil zu polnischen Rechts-         nachzug ausnahmslos erst nach          das System zur Verknüpfung von
         vorschriften über die Diszi-         einer Frist von drei Jahren erlaubt.   Unternehmensregistern (Busi-
         plinarordnung für Richter            Auch Deutschland hat den Fami-         ness Registers Interconnection
         – EuGH                               liennachzug zunächst für zwei          System – BRIS) an. Interessen-
         Der EuGH hat am 15. Juli 2021        Jahre ausgesetzt. Der Gerichtshof      träger hatten bis zum 17. Au-
         in der Rechtssache Kommission/       urteilte nun, dass die dänische        gust 2021 die Gelegenheit sich
         Polen (C-791/19) entschieden,        Regel rechtswidrig sei, gleich-        zu beteiligen.
         dass Polen durch den Erlass          wohl dürfe man zwischen regu-
         der neuen Disziplinarordnung         lären Flüchtlingen und subsidiär       EU-Justizbarometer 2021
         für Richter des Sąd Najwyższy        Schutzberechtigten unterscheiden       – KOM
         (Oberstes Gericht, Polen) und        und letzteren größere Belastungen      Die Europäische Kommission
         der ordentlichen Gerichtsbarkeit     aufbürden. Die EMRK schützt            hat am 8. Juli 2021 das EU-Jus-
         gegen seine Verpflichtungen aus      nicht nur Einzelpersonen, son-         tizbarometer 2021 veröffentlicht.
         dem Unionsrecht verstoßen hat.       dern soll zugleich eine staatliche     Zur Überwachung von Justizre-
         Der EuGH begründet seine Ent-        Migrationskontrolle ermöglichen.       formen und ihren Auswirkungen
         scheidung unter anderem damit,       Eine generelle Ausschlussfrist von     in den Mitgliedstaaten liefert das
         dass die Disziplinarkammer des       zwei Jahren ist demnach in Ord-        EU-Justizbarometer seit 2013 ei-
         Obersten Gerichts nicht unemp-       nung, darüber hinaus muss der          nen jährlichen Überblick über die
         fänglich für unmittelbare oder       Einzelfall geprüft werden.             für die Unabhängigkeit, die Qua-
         mittelbare Einflussnahme durch                                              lität und die Effizienz der Justiz
         die Exekutive und die Legisla-       Fahrplan zur Modernisierung            maßgeblichen Indikatoren, die
         tive ist. Darüber hinaus lässt es    des digitalen Gesellschafts-           wichtige Parameter für ein leis-
         die Disziplinarordnung auch zu,      rechts – KOM                           tungsfähiges Justizsystem sind.
         dass der Inhalt von Gerichts-        Die Europäische Kommission hat         Das Justizbarometer bildet dar-
         entscheidungen der Richter der       am 20. Juli 2021 einen Fahrplan        über hinaus einen wesentlichen
         ordentlichen Gerichtsbarkeit als     zur Modernisierung des digi-           Bestandteil des Instrumentari-
         Disziplinarvergehen eingestuft       talen Gesellschaftsrechts veröf-       ums der Kommission zur Durch-
         werden kann, was die politische      fentlicht. Das Ziel des Fahrplans      setzung der Rechtsstaatlichkeit
         Kontrolle von Gerichtsentschei-      ist es, das europäische Gesell-        in Europa. Inhaltlich konstatiert
         dungen begünstigen kann. Mit         schaftsrecht weiter zu moderni-        das EU-Justizbarometer unter
         seinem Urteil hat der EuGH allen     sieren und an die Erfordernisse        anderem, dass in zwei Dritteln
         Rügen der Kommission stattge-        der Digitalisierung anzupassen.        der Mitgliedstaaten sich die Un-
         geben und festgestellt, dass Polen   Im Rahmen der Initiative soll          abhängigkeit der Justiz seit 2016
         gegen seine Verpflichtungen aus      die Transparenz für in der EU          nach Ansicht der Öffentlichkeit
         dem Unionsrecht verstoßen hat.       niedergelassene Unternehmen            verbessert hat. Jedoch wird in
                                              durch die grenzüberschreitende         etwa zwei Fünfteln der Mitglied-
         Familiennachzug bei subsidi-         Bereitstellung von umfassenden         staaten die Unabhängigkeit der
         ärem Schutz – EGMR                   Informationen verbessert werden        Justiz skeptischer beurteilt. Im
         Der EGMR hat sich in einem           und die grenzüberschreitende           Mittelpunkt des diesjährigen Jus-
         Grundsatzurteil vom 9. Juli 2021     Nutzung von vertrauenswür-             tizbarometers steht die Digitali-
         für einen Kompromiss zwischen        digen Unternehmensdaten er-            sierung der Justiz. Auch enthält
         Menschenrechten und Migrati-         möglicht werden. Unter anderem         es erstmals einen vergleichenden
         onskontrolle hinsichtlich einer      könnte dabei die Möglichkeit           Überblick über die Unabhängig-
         Wartefrist für den Familiennach-     Dokumente und Informationen            keit von Rechtsanwaltskammern
         zug bei subsidiär Schutzberechtig-   im Hinblick auf Verfahren im           in der EU.
         ten ausgesprochen. Im Fall M.A.      Bereich des Gesellschaftsrechts in
         v. Denmark, Az. 6697/18 ging         digitaler Form einzureichen und
         es um einen syrischen Antrag-        zu übermitteln, erweitert werden.      Quelle: BRAK
         steller und ein dänisches Gesetz     Auch kündigt die Kommission            Weitere Informationen unter
         von 2015, welches den Familien-      die Erstellung eines Berichts über     www.brak.de               q
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                                                                            INHALTSVERZEICHNIS                           149

Kurz zusammengefasst

beA
Die aktive Nut-
                                          Inhalt

                                          Editorial                                                           147

zungspflicht steht                        Europaecke                                                          148

vor der Tür                   150         Das Thema
                                          beA – Die aktive Nutzungspflicht
                                                                                                               150

                                          steht vor der Tür�������������������������������������������������� 150
Bericht über
die JHV                                   Gerichte, Ämter, Ministerien                                        153
                                          Anwaltskosten im obligatorischen

                              156         Güteverfahren nicht erstattungsfähig�������������� 153
                                          Kontrolle beim beA-Versand����������������������������� 154
                                          Automatisiertes Mahnverfahren����������������������� 154
BRAK-Umfrage                              Entwurf eines gemeinschaftlichen
zur Coronakrise                           Testaments������������������������������������������������������������ 155

                              159
                                          Schiedsgutachten gem. § 18 ARB
                                          – Gutachter gesucht������������������������������������������� 155

                                          Aus der Arbeit des Vorstands                                        155

                              !
Wichtige Termine                          Bericht über die JHV������������������������������������������� 156

                                          Unser Bezirk                                                        158
Zwischenprüfung
Anmeldung bis 15.10.2021                  Termine Fortbildungsprüfung�������������������������� 158
                                          BRAK-Umfrage Coronakrise����������������������������� 159
                                          Winterabschlussprüfung 2022/I����������������������� 162
Winterabschlussprüfung
Dienstag, 25.01.2022                      Sorgfaltspflichten beim beA-Versand �������������� 163
Mittwoch, 26.01.2022
                                          Korrespondenz mit der RAK Nürnberg���������� 165
                                          Zwischenprüfung Winter 2021�������������������������� 165
Prüfungstermine Gepr. Rechtsfachwirt/in
Anmeldeschluss 30.11.2021                 Personalien                                                         166

                                          Kanzleiforum                                                        167

                                          Anwaltsinstitut                                                     170

                                          Fortbildungsveranstaltungen                                         173

                                          Zu guter Letzt                                                      175
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 150     DAS THEMA

                                                 beA
         Die aktive Nutzungspflicht steht
         vor der Tür
         Über die Ausgestaltung der aktiven Nutzungspflicht und die Möglichkeiten des beA

            Lange ist es nicht mehr hin.     pflicht ist es, die Vorteile des
         Am 01.01.2022 gilt in den meis-     elektronischen Rechtsverkehrs
         ten Prozessordnungen bundes-        nicht dadurch zu beeinträchti-
         weit die sogenannte aktive Nut-     gen, dass ein Teil der Anwälte
         zungspflicht. Das bedeutet für      weiterhin Papierdokumente an
         die Anwaltschaft, dass Schrift-     die Gerichte übersendet, die dann
         sätze nur noch als elektronische    dort zu erheblichen Druck- und
         Dokumente bei den Gerichten         Scanaufwänden führen.1 Spätes-
         eingereicht werden dürfen, da sie   tens ab 01.01.2026 arbeiten die
         ansonsten unheilbar unwirksam       Gerichte nämlich ausschließlich
         sind. Nur in Ausnahmefällen         mit der digitalen Akte (vgl. bspw.
         bleibt die herkömmliche Über-       § 298a Abs. 1a S. 1 ZPO).
         mittlung wie bspw. per Telefax
         zulässig, wenn ein technischer         Die Pflichten im Zusammen-
         Ausfall unverzüglich glaubhaft      hang mit dem elektronischen
         gemacht wird. Die Kolleginnen       Rechtsverkehr wurden mit dem         Autor RA Dr. Alexander Sieg-
         und Kollegen sind daher drin-       Gesetz zur Förderung des elek-       mund, ASR Rechtsanwälte,
         gend aufgerufen, sich so schnell    tronischen Rechtsverkehrs mit        Vorstandsmitglied der RAK
         wie möglich mit den neuen Be-       den Gerichten vom 10.10.2013 2       München
         stimmungen vertraut zu ma-          eingeführt und mit dem Gesetz
         chen und ihre Kanzlei auf die       zur Einführung der elektroni-        VwGO, § 52d FGO und § 32d
         elektronische Kommunikation         schen Akte in der Justiz und         StPO (vgl. auch in Verbindung
         auszurichten. Ansonsten drohen      zur weiteren Förderung des           mit § 110c OWiG). Dokumente,
         unvermeidlich Haftungsfälle.        elektronischen Rechtsverkehrs        für die die Schriftform (vgl. § 130
                                             vom 05.07.20173 erweitert. Die       Nr. 6 Hs. 1 ZPO) vorgeschrieben
         Aktive Nutzungspflicht – was        Einführung des elektronischen        ist, müssen dann elektronisch
         ist das?                            Rechtsverkehrs sollte dabei im       eingereicht werden. Lediglich
                                             Wesentlichen bundeseinheitlich       Verteidiger sollen ihre Schrift-
            Der Begriff der aktiven Nut-     und schrittweise erfolgen. So trat   sätze als elektronisches Doku-
         zungspflicht findet sich nicht im   am 01.01.2018 bereits die „pas-      ment übermitteln. Nur die Beru-
         Gesetz. Er ist genau betrachtet     sive Nutzungspflicht“ in Kraft.      fung und ihre Begründung, die
         sogar ein wenig schief. Er soll     Sie wird als reine Berufspflicht     Revision, ihre Begründung und
         bedeuten, dass die Prozessbe-       in § 31a Abs. 6 BRAO geregelt        die Gegenerklärung sowie die
         vollmächtigten verpflichtet sind,   und verpflichtet zur Nutzung         Privatklage und die Anschluss-
         ihre Schriftsätze und Anlagen,      des beA, aber nur in Bezug auf       erklärung bei der Nebenklage
         Anträge und Erklärungen etc.        den Empfang und damit auf der        müssen im Strafprozess als elek-
         als elektronische Dokumente zu      Passivseite.                         tronisches Dokument übermittelt
         speichern und „aktiv“ an die Ge-                                         werden.
         richte auf elektronischem Weg          Die aktive Nutzungspflicht
         zu übermitteln. Die „Nutzung“       tritt zum 01.01.2022 in Kraft. Sie     Aufgrund einer Verordnungs-
         eines bestimmten Kommunikati-       wird geregelt sein in folgenden      ermächtigung konnten zwei Bun-
         onsmittels wie bspw. des beA ist    Prozess- bzw. Verfahrensordnun-      desländer die Nutzungspflicht
         aber gerade nicht vorgeschrieben.   gen: § 130d ZPO, § 14b FamFG,        bereits vorab in Kraft treten las-
         Sinn und Zweck der Nutzungs-        § 46g ArbGG, § 65d SGG, § 55d        sen. Bereits seit 01.01.2020 gilt
BeA - Die aktive Nutzungspflicht steht vor der Tür - Bericht über die Kammerversammlung BRAK-Umfrage zur Coronakrise Prüfungstermine
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                                                                                                         DAS THEMA           151

sie in Schleswig-Holstein für den     gewahrt, ist die Prozesserklärung                net worden ist. Ausgeschlossen
Bereich der Arbeitsgerichtsbar-       unwirksam. Im Falle der Klage                    ist überdies nicht die Einreichung
keit und seit 01.01.2021 in Bremen    erfolgt eine Abweisung durch                     von Papierunterlagen, die im
für alle Fachgerichtsbarkeiten mit    Prozessurteil. Auf die Einhaltung                grenzüberschreitenden Rechts-
Ausnahme des LSG Niedersach-          kann auch der Gegner weder                       verkehr zur Weiterleitung an
sen-Bremen in Celle und der Ver-      verzichten noch sich rügelos ein-                eine ausländische Stelle bestimmt
waltungsgerichtsbarkeit. Beim         lassen (vgl. § 295 Abs. 2 ZPO).                  sind. Soweit in allen diesen Fäl-
Einreichen von fristwahrenden         Die Nutzungspflicht gilt dabei                   len zusätzlich eine Abschrift der
Schriftsätzen ist dort also bereits   grundsätzlich für alle anwaltli-                 vorzulegenden oder weiterzulei-
heute höchste Vorsicht geboten.       chen schriftlichen Anträge und                   tenden Dokumente in Papierform
Dies zeigen die zahlreichen im        Erklärungen nach der jeweiligen                  für die Akten eingereicht werden
Wesentlichen ergebnislosen Wie-       Verfahrensordnung.5 Eine Hei-                    soll, ist die Pflicht zur Einrei-
dereinsetzungsanträge, über die       lung bspw. nach § 130a Abs. 6                    chung in elektronischer Form
mittlerweile entschieden wurde.       ZPO kommt nicht in Betracht,                     allerdings zu beachten.7
                                      weil kein Verstoß gegen die Ver-
   Zu beachten ist schließlich,       ordnung über die technischen                        Ist die elektronische Übermitt-
dass es bereits heute weitere         Rahmenbedingungen (§ 130a                        lung aus technischen Gründen
Pflichten zur elektronischen          Abs. 2 ZPO in Verbindung mit                     vorübergehend nicht möglich,
Kommunikation gibt. Dazu ge-          der ERVV) vorliegt. Eine Wieder-                 bleibt die Übermittlung nach
hört bspw. die Abgabe des elekt-      einsetzung wird in der Regel an                  den allgemeinen Vorschriften
ronischen Empfangsbekenntnis-         dem Organisationsverschulden                     zulässig. Die vorübergehende
ses, § 174 Abs. 4 S. 4 ZPO, das       des Anwalts scheitern. Allein die                Unmöglichkeit ist bei der Ersatz-
Mahnverfahren, § 702 Abs. 2 S.        Unkenntnis der Normen zum                        einreichung oder unverzüglich
2 ZPO, und das Einreichen von         elektronischen Rechtsverkehr                     danach glaubhaft zu machen;
Schutzschriften, § 945a ZPO in        kann kein Entschuldigungsgrund                   auf Anforderung ist ein elekt-
Verbindung mit § 49c BRAO.            sein.6                                           ronisches Dokument nachzu-
Besondere Aufregung hat in                                                             reichen, vgl. bspw. § 130d S. 2
der Vergangenheit zudem die              Vorgaben im materiellen Recht                 und 3 ZPO. Die nach den allge-
Rechtsprechung bei Faxprob-           wie etwa § 2356 Abs. 1 S. 1 BGB,                 meinen Vorschriften zulässigen
lemen am Tag des Fristablaufs         die die Vorlage von öffentlichen                 Einreichungsformen sind dabei
gesorgt: Danach sei auch ein          Urkunden oder Ausfertigun-                       die Übermittlung in Papierform
Übermittlungsversuch per beA          gen in gerichtlichen Verfahren                   oder durch Telefax (vgl. § 130 Nr.
zu unternehmen. Der BGH hat           vorschreiben, bleiben als leges                  6 Hs. 2 ZPO). Diese Ersatzeinrei-
diese Anforderung mittlerweile        speciales von der allgemeinen                    chung ist nur für die Dauer der
ein wenig relativiert: Die Benut-     Nutzungspflicht elektronischer                   Störung zulässig. Dabei spielt es
zung des beA nach gescheiterter       Kommunikationswege natür-                        keine Rolle, ob die Ursache für
Übermittlung per Telefax sei je-      lich unberührt. Dasselbe gilt                    die vorübergehende technische
denfalls dann kein zumutbarer,        erst recht für die Vorlage von                   Unmöglichkeit in der Sphäre des
nur einen geringfügigen Auf-          Urkunden, die vom Gericht                        Gerichts oder des Anwalts zu
wand verursachender alterna-          zu informatorischen Zwecken                      suchen ist.8 Die Möglichkeit der
tiver Übermittlungsweg, wenn          (§§ 142, 273 Abs. 2 Nr. 5 ZPO)                   Ersatzeinreichung ist verschul-
der Anwalt das beA bisher nicht       oder zu Beweiszwecken angeord-                   densunabhängig ausgestaltet.9
aktiv zum Versand von Schriftsät-
zen genutzt habe und mit seiner        Literaturverzeichnis                               Die Möglichkeit der Ersatz-
Nutzung nicht vertraut sei.4           1
                                           BT-Drs. 17/12634, S. 27.                    einreichung kann vor allem zur
                                       2
                                           BGBl. I, S. 3786.                           Wahrung materiell-rechtlicher
                                       3
                                           BGBl. I, S. 2208.
Ausgestaltung der aktiven              4
                                           BGH Beschl. v. 17.12.2020 – III ZB 31/20,   Verjährungs- oder Ausschluss-
Nutzungspflicht                        5
                                           NJW 2021, 390, Rn. 27.
                                           BT-Drs. 17/12634, S. 27.
                                                                                       fristen erforderlich sein, in die
                                       6
                                           BGH Beschl. v. 15.5.2019, XII ZB 573/18,    keine Wiedereinsetzung gewährt
                                           NJW 2019, 2230 mit weiteren Nachweisen.
   Die Form der Einreichung            7
                                           BT-Drs. 17/12634, S. 27.
                                                                                       werden kann und bei denen
ist eine Frage der Zulässigkeit        8
                                           BT-Drs. 17/12634, S. 27.                    § 167 ZPO eine Rückwirkung
                                       9
                                           ArbG Lübeck Urt. v. 1.10.2020 –
und daher von Amts wegen zu                1 Ca 572/20, BRAK-Mitt 2021, 122.           auf den Zeitpunkt des Eingangs
beachten. Wird die Form nicht                                                          bei Gericht vorsieht. Allerdings
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 152     DAS THEMA

         wird durch die Einschränkung       durchgeführt, wird auch die Er-       Literaturverzeichnis
         „aus technischen Gründen“ und      satzeinreichung unwirksam.11          10
                                                                                     BT-Drs. 17/12634, S. 28.
         „vorübergehend“ klargestellt,                                            11
                                                                                     ArbG Lübeck Urt. v. 1.10.2020 –
                                                                                     1 Ca 572/20, BRAK-Mitt 2021, 122.
         dass Anwälte hierdurch nicht von   Was ist jetzt zu tun?                 12
                                                                                     https://bea.bnotk.de/
         der Pflicht entbunden sind, die                                          13
                                                                                     www.rechtsanwaltsregister.org

         notwendigen technischen Ein-          Sofern Anwälte forensisch
         richtungen für die Einreichung     tätig sind, sollten sie schnell
         elektronischer Dokumente vor-      Vorkehrungen treffen, um elek-       hat es sich mittlerweile gezeigt
         zuhalten und bei technischen       tronische Dokumente an die           – fehleranfällig ist. Danach ge-
         Ausfällen unverzüglich für Ab-     Gerichte formwirksam übermit-        nügt es, wenn das elektronische
         hilfe zu sorgen.10                 teln zu können. Dabei können         Dokument am Ende mit dem
                                            verschiedene zugelassene Über-       Namen der verantwortenden
            Vor diesem Hintergrund          mittlungswege genutzt werden         Person versehen wird (einfache
         wurde daher auch vorgesehen,       (vgl. § 4 Abs. 1 ERVV) wie bspw.     Signatur) und eben diese verant-
         dass die technische Unmöglich-     akkreditierte EGVP-Clients oder      wortende Person aus ihrem beA
         keit einschließlich ihrer vorü-    DE-Mail mit Absenderbestäti-         heraus das Dokument selbst an
         bergehenden Natur glaubhaft        gung. Am einfachsten dürfte es       das Gericht versendet.
         zu machen ist. Die Glaubhaft-      aber sein, das beA zu verwen-
         machung (vgl. § 294 ZPO) soll      den, mit dem auf Empfangsseite          Machen Sie sich darüber hin-
         möglichst gleichzeitig mit der     ohnehin regelmäßig gearbeitet        aus mit den Anforderungen an
         Ersatzeinreichung erfolgen. Je-    werden muss. Hierfür ist we-         die elektronischen Dokumente
         doch sind Situationen denkbar,     nigstens die Anschaffung einer       vertraut, wie sie in der ERVV
         bei denen der Rechtsanwalt erst    beA Karte Basis erforderlich, die    und der dazu erfolgten Bekannt-
         kurz vor Fristablauf feststellt,   über die Bundesnotarkammer           machung niedergelegt sind. In
         dass eine elektronische Einrei-    bezogen werden kann.12 Die zur       der Regel ist das elektronische
         chung nicht möglich ist und        Bestellung benötigte SAFE-ID         Dokument in druckbarer, ko-
         bis zum Fristablauf keine Zeit     kann jeder Anwalt selbst im bun-     pierbarer und, soweit technisch
         mehr verbleibt, die Unmöglich-     desweiten Gesamtverzeichnis          möglich, durchsuchbarer Form
         keit darzutun und glaubhaft zu     recherchieren.13                     im Dateiformat PDF zu übermit-
         machen. In diesem Fall ist die                                          teln, § 2 Abs. 1 ERVV. Denken Sie
         Glaubhaftmachung unverzüg-            Bei der Nutzung von beA           auch daran, für den Versand und
         lich (ohne schuldhaftes Zögern)    bieten sich zwei Übermitt-           die nachfolgende Eingangskon-
         nachzuholen. Eine Glaubhaftma-     lungsmethoden an, vgl. bspw.         trolle organisatorische Anwei-
         chung 17 Tage nach der Störung     § 130a Abs. 3 S. 1 ZPO. Entweder     sungen an Ihre Mitarbeiter zu
         ist nicht mehr unverzüglich. Die   wird das elektronische Dokument      erteilen, um sich im Falle einer
         gerichtliche Kenntnis von der      mit einer qualifizierten elektro-    Wiedereinsetzung exkulpieren
         Störung des beA zu einem be-       nischen Signatur versehen, für       zu können. Und sollten Sie noch
         stimmten Zeitpunkt macht die       die aber wiederum ein entspre-       Unsicherheiten in Bezug auf die
         Glaubhaftmachung der Störung       chendes Signaturzertifikat anzu-     rechtlichen Rahmenbedingungen
         nicht entbehrlich. Glaubhaft ge-   schaffen ist (beA Karte Signatur).   oder die technische Umsetzung
         macht werden muss allein die       Oder man macht von der verein-       haben, denken Sie an den Besuch
         Tatsache einer technischen Stö-    fachten Einreichungsmöglichkeit      einschlägiger Fortbildungsver-
         rung im Zeitpunkt der beabsich-    Gebrauch, die allerdings – so        anstaltungen.                 q
         tigten Einreichung. Es bedarf
         keiner weiteren Sachverhaltsauf-
         klärung bspw. zu den Gründen                   Wir trauern um unsere verstorbenen
         der Störung oder eines Zuwar-                       Kolleginnen und Kollegen
         tens aus sonstigen Gründen. Die
         Glaubhaftmachung muss selbst           Reiner Hertlein, Fürth		                          verst. 06.07.2021
         wirksam (also im Zweifel elek-         Alexander Herring, Nürnberg	                      verst. 14.07.2021
         tronisch) eingereicht werden.          Dr. Heinz Karg, Schwabach                         verst. 13.08.2021
         Fehlt die Glaubhaftmachung             Dr. Paul Fräßdorf, Stein                          verst. 23.08.2021
         oder wurde sie formunwirksam
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Die neue Richtgeschwindigkeit
                                                                                   FAX

                                           beA
R
         beA
          Digital. Einfach. Sicher.
                                      R     Digital. Einfach. Sicher.

                                      WEB-BROWSER

                                              Ab                                                                                   rmat
                                                                                                                                          ion
                                          01.01.2022                                                de d
                                                                                                         igi t a l e Tr a n s
                                                                                                                              fo

                                                                                            e ß e n
                                                                                     F   li
                                                                                                                                                H
                                                                                                          S                 Gmb
                                                                                                     H AU            B E RG
Wir beraten Sie gerne.                                                                     SY ST E M
                                                                                                          EI N
                                                                                                               Ü R N
                                                                                                   K ANZL
Rufen Sie uns an: 0800 4 888 111                                                         NER
                                                                                             DE  R
                                                                                    PART

                                                                                                                            Anzeige

    Anwaltskosten im obligatorischen
    Güteverfahren nicht erstattungsfähig
    BGH, Urt. v. 24.06.2021 – V ZB 22/20

    „Die Kosten der anwaltlichen Vertretung in einem         der Gütestelle zu den Kosten des Rechtsstreits im
    nach § 15a EGZPO obligatorischen Güteverfahren           Sinne des § 91 Abs. 1 und 2 ZPO, nicht auch die
    sind keine erstattungsfähigen (Vorbereitungs-)           im Güteverfahren angefallenen Anwaltskosten.
    Kosten des späteren Rechtsstreits.“                      Nichts anderes gelte im Anwendungsbereich des
                                                             § 15a Abs. 4 EGZPO.
    Aus den Gründen:
    § 15a Abs. 4 EGZPO gehe dem von dem Beschwer-            Bei den geltend gemachten Kosten handele es
    degericht herangezogenen § 91 Abs. 3 ZPO als             sich auch nicht um § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO unter-
    speziellere Vorschrift vor, weil sie sich auf ein        fallende Vorbereitungskosten. Das obligatorische
    obligatorisches Güteverfahren beziehe. Die Vor-          Güteverfahren aber solle, so nun der BGH, obwohl
    schrift des § 15a Abs. 4 EGZPO erkläre jedoch            es zwingend vor dem Prozess stattfinden muss,
    nur „die Kosten der Gütestelle“ zu Kosten des            einen späteren Prozess nicht vorbereiten, sondern
    Rechtsstreits im Sinne des § 91 Abs. 1 und 2 ZPO.        gerade vermeiden.
    Aus ihrem Wortlaut ergebe sich, dass mit ihr nur         
    die Gebühren der Gütestelle erfasst sein sollen.         
                                                                                                           q
    Hinzu komme, dass es sich bei § 15a Abs. 4 EGZPO
    um eine dem § 91 Abs. 3 ZPO nachgebildete Vor-             Volltext unter www.bundesgerichtshof.de
    schrift handele. Danach gehörten nur die Gebühren
5/2021
 154     GERICHTE, ÄMTER, MINISTERIEN

         Kontrolle beim beA-Versand
         BGH, Beschl. v. 11.05.2021 – VIII ZB 9/20

         a) „Zum Eingang eines über das besondere elekt-        tigung erhalten, besteht Sicherheit darüber,
            ronische Anwaltspostfach (beA) eingereichten        dass der Sendevorgang erfolgreich war. Bleibt
            elektronischen Dokuments (hier: Berufungs-          sie dagegen aus, muss dies den Rechtsanwalt
            begründung) bei Gericht (§ 130a Abs. 5 Satz         zur Überprüfung und gegebenenfalls erneuten
            1 ZPO; im Anschluss an BGH, Urteil vom 14.          Übermittlung veranlassen (im Anschluss an
            Mai 2020 – X ZR 119/18, WM 2021, 463 Rn. 8 ff.;     BAG, Beschluss vom 7. August 2019 – 5 AZB
            Beschluss vom 25. August 2020 – VI ZB 79/19,        16/19, BAGE 167, 221 Rn. 20 mwN [zu der mit
            NJW-RR 2020, 1519 Rn. 7).                           § 130a Abs. 5 Satz 2 ZPO gleichlautenden Vor-
                                                                schrift des § 46c Abs. 5 Satz 2 ArbGG]).
         b) Die anwaltlichen Sorgfaltspflichten im Zusam-
            menhang mit der Übermittlung von fristgebun-      c) Versendet ein Rechtsanwalt fristwahrende
            denen Schriftsätzen im Wege des elektronischen       Schriftsätze über das beA an das Gericht, hat
            Rechtsverkehrs per beA entsprechen denen bei         er in seiner Kanzlei das zuständige Personal
            Übersendung von Schriftsätzen per Telefax.           dahingehend anzuweisen, dass stets der Erhalt
            Auch hier ist es unerlässlich, den Versand-          der automatisierten Eingangsbestätigung nach
            vorgang zu überprüfen. Die Überprüfung der           § 130a Abs. 5 Satz 2 ZPO zu kontrollieren ist. Er
            ordnungsgemäßen Übermittlung erfordert dabei         hat zudem diesbezüglich zumindest stichpro-
            die Kontrolle, ob die Bestätigung des Eingangs       benweise Überprüfungen durchzuführen (im
            des elektronischen Dokuments bei Gericht nach        Anschluss an BAG, Beschluss vom 7. August
            § 130a Abs. 5 Satz 2 ZPO erteilt wurde. Hat          2019 – 5 AZB 16/19, aaO Rn. 23 mwN).“
            der Rechtsanwalt eine solche Eingangsbestä-                                                        q

         Automatisiertes Mahnverfahren
         Das Ministerium der Justiz und für Migration         den Angaben im Online-Mahnantrag abgefragt
         Baden-Württemberg, das auch als Koordinierungs-      werden. Im Rahmen der Umstellung des Online-
         stelle für das automatisierte Mahnverfahren fun-     Mahnantrags ergeben sich auch wesentliche Ände-
         giert, informierte die Bundesrechtsanwaltskammer     rungen an der Schnittstelle für Rechtsanwältinnen
         (BRAK) darüber, dass der Online-Mahnantrag           und Rechtsanwälte. Die Koordinierungsstelle für
         derzeit auf die Änderungen durch das Gesetz          das automatisierte Mahnverfahren hat – soweit
         zur Förderung verbrauchergerechter Angebote          bekannt – die Hersteller von Kanzleisoftware-
         im Rechtsdienstleistungsmarkt vorbereitet werde.     Programmen bereits informiert. Sie empfiehlt aber
                                                              dringend, dass sich die Nutzerinnen und Nutzer
         Die entscheidende Änderung, die im automatisier-     von Kanzleisoftware mit den Herstellern ihrer
         ten Mahnverfahren abgebildet werden muss, ist        Produkte in Verbindung setzen, um die Aktuali-
         die Möglichkeit, künftig auch im Mahnverfahren       sierung der verwendeten Software abzustimmen.
         niedrigere Gebühren als die gesetzliche Vergütung
         nach dem RVG zu vereinbaren oder sogar ganz          Nutzerinnen und Nutzer von selbstprogrammierter
         auf die Vergütung zu verzichten.                     Software können die Änderungen unter poststelle@
                                                              jum.bwl.de erfragen.
         Die Änderung wird am 01.10.2021 in Kraft treten.     
         Zu diesem Stichtag werden auch die entsprechen-                                                    q
5/2021
                                                              AUS DER ARBEIT DES VORSTANDS                 155

Entwurf eines gemeinschaftlichen
Testaments
BGH, Urt. v. 15.04.2021 – IX ZR 143/20

„Der auftragsgemäße Entwurf eines gemein-           richtung der Tätigkeit nach außen sei zwingende
schaftlichen Testaments ist auch dann keine die     Voraussetzung für das Entstehen einer Geschäfts-
Geschäftsgebühr auslösende Tätigkeit, wenn          gebühr. Ob der Rechtsanwalt den Mandanten nur
wechselbezügliche Verfügungen der Auftragge-        beraten oder auch vertreten solle, richte sich nach
ber vorgesehen sind.“                               dem Inhalt des ihm erteilten Auftrags.

Aus den Gründen:                                    Wie der Senat bereits entschieden habe, sei die
Der BGH bestätigt die Auffassung der Vorinstanz,    auftragsgemäß auf den Entwurf eines Testaments
wonach die Beratung zweier Ehegatten bei der        beschränkte Tätigkeit eines Rechtsanwalts als Be-
Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments      ratung und nicht als Betreiben eines Geschäfts zu
und die Fertigung eines entsprechenden Entwurfs     vergüten. Weder liege darin das Betreiben eines
keine Geschäftsgebühr auslöst, weil es sich nicht   Geschäfts noch die Mitwirkung bei der Gestaltung
um ein Tätigwerden nach außen oder die Mitwir-      eines Vertrags im Sinne der Vorbemerkung 2.3
kung einer vertraglichen oder vertragsähnlichen     Absatz 3 VV RVG.
Bindung handle.

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz unterscheide        Praxistipp:
im Bereich der außergerichtlichen Tätigkeit des       Um nicht Gefahr zu laufen, für den Entwurf
Rechtsanwalts zwischen der Beratung und der           eines gemeinschaftlichen Testaments nur eine
Vertretung des Mandanten. Die Beratung richte         Beratungsgebühr von maximal 250,00 € berech-
sich allein an den Mandanten. Ihre Vergütung sei      nen zu können, sollte eine Gebührenvereinba-
in § 34 RVG geregelt. Die Vertretung des Mandan-      rung gemäß § 34 RVG abgeschlossen werden,
ten setze dagegen schon begrifflich einen Dritten     die beispielsweise auch eine Abrechnung auf
voraus, gegenüber dem der Mandant vertreten           Grundlage von Nr. 2300 VV-RVG zum Gegen-
werden könne. Sie werde mit einer Geschäftsgebühr     stand haben kann.                        q
nach Nr. 2300 bis 2303 VV RVG vergütet. Die Aus-

Schiedsgutachten gem. § 18 ARB –
Gutachter gesucht
  Die Rechtsanwaltskammer          legenschaft starten, um unsere     wäre wünschenswert) verfügen,
Nürnberg führt eine Liste der      Liste zu erweitern.                melden Sie sich bitte in der Ge-
Schiedsgutachter für ein Verfah-                                      schäftsstelle der Rechtsanwalts-
ren nach § 18 ARB. Auf Nachfrage      Wenn Sie Interesse daran ha-    kammer zur Aufnahme auf die
der Rechtsschutzversicherer wird   ben, solche Schiedsgutachten zu    Liste der Schiedsgutachter gem.
ein geeigneter Gutachter aus       fertigen, mindestens 5 Jahre zur   § 18 ARB. Das würde uns helfen,
dieser Liste benannt. Nachdem      Anwaltschaft zugelassen und        jeweils geeignete Schiedsgutach-
die Anfragen in letzter Zeit zu-   forensisch tätig sind und darü-    ter zu benennen. 
genommen haben, wollen wir         ber hinaus über besondere Fach-    
wieder einen Aufruf an die Kol-    kenntnisse (Versicherungsrecht                                  q
5/2021
 156     AUS DER ARBEIT DES VORSTANDS

         Bericht über die JHV
            Die Kammerversammlung,            der auch für das Berichtsjahr        Einstimmig wurde beschlossen,
         zu der ursprünglich für den          2020 die Aufgabe der externen        den Jahresbeitrag auch für 2022
         16.04.2021 eingeladen worden         Kassenprüfung übernommen             erneut bei € 230,00 zu belassen.
         war, musste wie schon im Vorjahr     hatte, trug auszugsweise den         Der Mitgliedsbeitrag ist am
         coronabedingt verschoben wer-        Prüfbericht vor und erklärte, dass   01.03.2022 in Höhe von € 230,00
         den, zunächst auf den 18.06.2021     kein Grund zu Beanstandungen         zur Zahlung fällig.
         und wegen noch immer zu hoher        vorgelegen habe. Die Entlastung
         Inzidenzzahlen schließlich auf       des Vorstands wurde antrags-         Änderung der Verwaltungs-
         den 22.07.2021. 60 Mitglieder        gemäß ohne Gegenstimmen bei          gebühren- und Entschädi-
         haben unter Beachtung eines          Enthaltung der anwesenden            gungsordnung
         strengen Hygienekonzeptes teil-      Vorstandsmitglieder und der             Nach der geltenden Entschä-
         genommen und es so möglich           Geschäftsführung erteilt.            digungsordnung der Rechtsan-
         gemacht, dass die Beschlüsse                                              waltskammer Nürnberg erhalten
         nicht im schriftlichen Verfahren     Haushaltsplan 2021                   Mitglieder des Vorstands nur für
         gefasst werden mussten. Auf den        Der Haushaltsplan für 2021         Reisen, die sie in Ausübung ihrer
         geselligen Teil der Veranstaltung    wurde einstimmig bei einer Ent-      Tätigkeit für den Vorstand unter-
         musste leider auch in diesem Jahr    haltung wie vorgeschlagen ange-      nehmen, eine Aufwandsentschä-
         verzichtet werden.                   nommen.                              digung in entsprechender An-
                                                                                   wendung der Nrn. 7003–7006 und
         Rede Präsident Link                  Sonderumlage beA                     7008 VV-RVG. Für die Arbeit, die
            In seiner Jahresansprache be-        Gemäß § 1 Absatz 9 der Bei-       sie in ihren Kanzleien erledigen
         richtete Präsident Link über die     tragsordnung war über die Höhe       oder für die dort entstehenden
         Große BRAO-Reform (                  der Umlage für das Jahr 2022 zu      Aufwendungen wurde bislang
         4/2021, S.122).                      beschließen.                         keine Entschädigung gezahlt.
                                                                                   Dies machte sich in Coronazeiten
         Bericht des Vorstands                  Die BRAK hat für das Kalen-        besonders bemerkbar, weil für die
            Der Bericht des Vorstands für     derjahr 2022 eine Umlage von         Teilnahme an Videokonferenzen
         das Geschäftsjahr 2020 (             € 70,00 pro Kammermitglied           von zuhause oder von der Kanz-
         3/2021), der den Mitgliedern be-     angekündigt und hierüber am          lei aus aufgrund der geltenden
         reits wie geplant seit Mitte Juni    07.05.2021 Beschluss gefasst.        Regelungen keinerlei Aufwands-
         2021 vorlag, wurde zur Diskus-                                            entschädigung gezahlt werden
         sion gestellt.                         Die Umlage für das Kalen-          konnte. Aus diesem Grund wurde
                                              derjahr 2022 wurde einstimmig        eine Änderung der Entschädi-
         Haushalt                             mit zwei Enthaltungen in Höhe        gungsordnung zur Abstimmung
           Auch der Haushalt 2020 und         von € 70,00 beschlossen. Sie ist     gestellt, wonach die Entschädi-
         der Haushaltsplan für 2021 lagen     am 01.03.2022 zur Zahlung fällig.    gung auch für Sitzungen und
         den Mitgliedern bereits seit Juni                                         Veranstaltungen, die nicht in Prä-
         2021 vor. Beide wurden vom Vi-       Mitgliedsbeitrag 2022                senz unter Verwendung elektro-
         zepräsidenten/Schatzmeister RA         Die Höhe des Jahresbeitrages       nischer Kommunikationsmittel
         Dr. Besold erörtert. RA Axel Loof,   2022 stand zur Abstimmung.           stattfinden, gezahlt wird. Der
5/2021
                                                                                                                     157

Vorschlag wurde durch einstim-       Die nächste Kammerversamm-                  stattfinden, allerdings nicht im
migen Beschluss bei Enthaltung     lung kann hoffentlich wieder in               Rahmen der Kammerversamm-
der anwesenden Vorstandsmit-       der gewohnten Form stattfinden,               lung, sondern, wie beim letzten
glieder angenommen.                ohne besondere Hygienevor-                    Mal, als elektronische Online-
                                   schiften und mit einem kleinen                Wahlen. Wir hoffen, dass die
  Zudem wurde beschlossen,         Imbiss, bei dem Gelegenheit zum               Kolleginnen und Kollegen, die
dass die Mitglieder des Kammer-    kollegialen Austausch besteht.                sich zur Wahl stellen wollen, im
vorstandes zusätzlich eine Auf-                                                  Rahmen der Kammerversamm-
wandsentschädigung in Höhe           Schon jetzt weisen wird darauf              lung wie vor Corona wieder die
von pauschal € 200,00 monatlich    hin, dass im kommenden Jahr                   Möglichkeit haben werden, sich
erhalten.                          wieder Wahlen zum Vorstand                    Ihnen kurz vorzustellen!

                                  Amtliche Bekanntmachung

         Neufassung des § 2 der Verwaltungsgebühren- und Entschädigungsordnung:

                          §2
    Aufwandsentschädigung und Reisekosten-             sie entsendet werden, eine Kostenerstattung
    vergütung der Mitglieder des Vorstandes            in Höhe des zweifachen Satzes nach Num-
    (§§ 89 Abs 2 Ziffer 5, 75 BRAO)                    mern RVG VV Nr. 7003, 7005 und 7006 sowie
                                                       nach Nummer RVG VV Nr. 7004 in nach-
    1. Die Mitglieder des Kammervorstandes             gewiesener Höhe. Diese Kostenerstattung
       erhalten eine Aufwandsentschädigung             erhalten auch Personen, die zur Mitarbeit
       in Höhe von pauschal 200 € monatlich.           im Kammervorstand herangezogen werden
                                                       (§ 12 Abs. 1 der Geschäftsordnung der RAK).
    2. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des
       Präsidiums eine zusätzliche Aufwands-           Beides gilt auch für Sitzungen und Veranstal-
       entschädigung wie folgt: der Präsident          tungen, die nicht in Präsenz unter Verwen-
       in Höhe von 1.750 € monatlich, die Vize-        dung elektronischer Kommunikationsmittel
       präsidenten in Höhe von 500 € monatlich.        stattfinden.

    3. Weiter erhalten alle Mitglieder des Vor-     4. Eine eventuell anfallende Umsatzsteuer wird
       stands für die Teilnahme an Sitzungen           für die Aufwandsentschädigung gem. Ziffer
       für die Rechtsanwaltskammer und für die         1 und 2 und für die Kostenerstattung gem.
       Teilnahme an Veranstaltungen, zu denen          Ziffer 3 erstattet.
                                                    Ausgefertigt am 23.07.2021

    Die Änderung tritt nach Ausfertigung am Tag nach ihrer Veröffentlichung in den Kammer-
    mitteilungen in Kraft.                                                             q
5/2021
 158          UNSER BEZIRK

       Termine für die Durchführung der Fortbildungsprüfung

       Geprüfter Rechtsfachwirt/
       Geprüfte Rechtsfachwirtin
       Nach § 7 Abs. 3 der Prüfungsordnung (PO) für die Durch-         •   Register/Reiter, die Wortvermerke tragen, die nicht Ge-
       führung der Fortbildungsprüfung gemäß der Verordnung                setzesbezeichnungen sind, wie z.B. „Verjährung“ oder
       über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter               „Berufung“ – auch Überschriften von einzelnen Vorschriften
       Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin“ vom 23.08.2001            sind nicht erlaubt!
       (BGBl I, 2250), gibt die Rechtsanwaltskammer Nürnberg die       •   Farbliche Markierungen, die ein Schemata erkennen lassen
       Prüfungstermine für den schriftlichen Prüfungsteil (§ 14 Abs.       (z.B. rot für Zulässigkeit und blau für Begründetheit, gelb
       2 PO) wie folgt bekannt:                                            für Anspruchsgrundlagen)

       Termine schriftliche Prüfung (§ 14 Abs. 2 PO):
                                                                       •   Gebührentabellen mit Erläuterungen (z.B. Berechnung der
                                                                           Mittelgebühr etc.) wie z. B. Schwarzwälder Gebührentabelle,
         Dienstag,  08.03.2022 (1. Prüfungstag)                            Schmeckenbecher, Kostentafeln, Höver Gebührentabellen
         Mittwoch, 09.03.2022 (2. Prüfungstag)
         Donnerstag 10.03.2022 (3. Prüfungstag)                        Weiterhin weisen wir darauf hin, dass Abkürzungen bei den
                                                                       Gebührenbezeichnungen nicht zulässig sind.
       Termine mündliche Ergänzungsprüfung (§ 14 Abs. 3 Satz 1 PO):
         Dienstag,   10.05.2022                                        Für den schriftlichen Teil der Prüfung gilt der Rechtsstand
         Mittwoch, 11.05.2022                                          zum 31.12.2021.

         Donnerstag, 12.05.2022                                        Eine unkommentierte Gebührentabelle sowie ein Kalender
       Termine mündliche Prüfung (§ 14 Abs. 3 PO):                     werden bei der Prüfung durch die Rechtsanwaltskammer
                                                                       gestellt. Andere Gebührentabellen und/oder Kalender dürfen
         Dienstag,         17.05.2022                                  nicht verwendet werden.
         Mittwoch,         18.05.2022
         Donnerstag,       19.05.2022                                  Anmeldeschluss für die Fortbildungsprüfung ist:
         Freitag,          20.05.2022                                      Mittwoch, der 30.11.2021 (Ausschlussfrist)
       Bei der Fortbildungsprüfung sind folgende Arbeits- und          Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berück-
       Hilfsmittel zulässig:
                                                                       sichtigt werden.
       • Textsammlung „Schönfelder, Deutsche Gesetze“ nebst
         Ergänzungsband auf neuestem Stand
                                                                       Die persönlichen und örtlichen Zulassungsvoraussetzun-
       • Beck-Texte im dtv-Verlag, ArbR, Arbeitsgesetze
       • Beck-Texte im dtv-Verlag, SteuerG, Steuergesetze 1, Steu-     gen ergeben sich aus §§ 8 und 9 der Prüfungsordnung. Die
         ergesetze 2                                                   Prüfungsordnung können Sie bei der Rechtsanwaltskammer
         oder                                                          telefonisch anfordern oder unter www.rak-nbg.de abrufen.
       • Beck-Texte im dtv, EST, Einkommensteuer, UST, Umsatz-
         steuerrecht, Lohnsteuerrecht                                  Für die Teilnahme an der Fortbildungsprüfung ist eine Prü-
         oder                                                          fungsgebühr in Höhe von € 300,00 zu entrichten. Für die
       • Beck`sche Textausgabe, Steuergesetze I, Textsammlung,         Teilnahme an der Wiederholungsprüfung in höchstens drei
         Steuerrichtlinie, Textsammlung                                Prüfungsfächern reduziert sich die Prüfungsgebühr auf € 250,00.
         oder
       • NWB-Textausgabe, wichtige Steuergesetze mit Durchfüh-         Anmeldung:
         rungsverordnungen, wichtige Steuerrichtlinien
                                                                       Die Anmeldung erfolgt je nach Zuständigkeit über die Rechtsan-
       • nicht programmierbarer Taschenrechner (Solartaschen-
                                                                       waltskammer München bzw. Rechtsanwaltskammer Nürnberg.
         rechner sind ungeeignet)

       Nicht zugelassen sind:                                          Zuständig für die Bezirke der Rechtsanwaltskammern Bam-
       • andere Textausgaben als die oben genannten mit Erläu-         berg und Nürnberg ist: Frau Meier, Tel. 0911/92633-30. Das
         terungen, wie z.B. Beck-Texte dtv BGB, RVG, ZPO, FG           Formblatt zur Anmeldung erhalten Sie über die Homepage
         und andere                                                    der Rechtsanwaltskammer Nürnberg unter:
       • Bemerkungen, Schemata, Erläuterungen                          www.rak-nbg.de/rechtsfachwirt/pruefung
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                                                                                        UNSER BEZIRK           159

Etwas besser, aber noch lange
nicht gut
Die dritte Umfrage der BRAK über die Auswirkungen der Corona-Krise auf die deut-
sche Anwaltschaft

Von Ende Mai bis Anfang Juni         Die Umfrageergebnisse zeichnen       rend Einzelanwälte zu rund 25 %
hat die BRAK die inzwischen          aufgrund der Durchmischung           mehr offene Rechnungen haben,
bereits dritte Umfrage zu den        der Teilnehmer – vom Einzelan-       vermelden Partner in Kanzleien
Auswirkungen der Corona-Krise        walt (44,48 %) bis zum Partner       mit mehr als 20 Anwälten dies
auf die deutsche Anwaltschaft        in der Großkanzlei (3,52 %) – ein    nur zu rund 18 %. Am stärksten
durchgeführt. Knapp 6.150 Kol-       repräsentatives Bild der aktuellen   betroffen bei der Zunahme of-
leginnen und Kollegen haben          Situation der Anwaltschaft.          fener Rechnungen ist Branden-
teilgenommen, über 5.000 ha-                                              burg mit rund 29,5 %, gefolgt von
ben die 14 Fragen vollständig        Wirtschaftliche Erholung von         Sachsen-Anhalt (26,1 %).
beantwortet.                         der Krise ?
                                                                          Fast 53 % aller Befragten hatten
Die Anwaltschaft scheint von         Etwas verbessert hat sich die        aufs Ganze gesehen Umsatz-
der Krise im Vergleich zum           wirtschaftliche Situation. Wäh-      einbußen im Vergleich zu der
letzten Herbst etwas weniger         rend bei der letzten Umfrage         Zeit vor Corona zu verzeichnen.
wirtschaftlich bedroht zu sein.      noch ein Drittel der Anwaltschaft    Besorgniserregend bleibt der
Echte Entspannung hat sich           mehr offene Rechnungen als vor       Anteil derjenigen, die glauben,
jedoch noch längst nicht ein-        der Pandemie zu beklagen hatte,      die Krise wirtschaftlich nicht
gestellt. Noch immer geht ein        sind dies nun nur noch knapp         überleben zu können. Von einem
nicht unerheblicher Teil der         über 24 %. Immerhin gut 55 %         Zehntel der Befragten im Herbst
Anwaltschaft davon aus, die          haben in Corona ebenso viele         verringerte sich der Anteil der
Krise wirtschaftlich nicht über-     Außenstände wie zuvor. Ledig-        Betroffenen nur minimal auf
winden zu können. Die Digita-        lich 18 % haben keine bzw. 2,5 %     gut 8,8 %. Diejenigen, die da-
lisierung in der Justiz scheint      sogar weniger Außenstände bei        von ausgehen, sich wirtschaft-
derweil klein(st)e Fortschritte      Mandanten. Besonders betroffen       lich wieder erholen zu können,
zu machen. Nach wie vor zu           sind die Strafrechtler mit 36,7 %    blicken etwas optimistischer in
beklagen sind teilweise erheb-       und die Sozialrechtler mit 31 %      die Zukunft als noch im Herbst.
liche Verfahrensverzögerungen.       mehr offenen Rechnungen.             Knapp 22 % (zuvor 40 %) gehen
                                                                          davon aus, die Einbußen nach
Ein Blick auf die Details            Auch Kolleginnen und Kollegen,       einem Jahr überwunden zu ha-
                                     die auf dem Gebiet des Straßen-      ben, über 9 % (im Herbst noch
Die dritte Umfrage spiegelt die      verkehrsrechts tätig sind, vermel-   rund 17 %) rechnen mit einem
tatsächliche Situation in Deutsch-   den deutlich mehr Außenstände        Zeitrahmen von zwei Jahren bis
land erneut recht gut wieder.        als vor der Krise (31,4%). Wäh-      zum wirtschaftlichen Ausgleich.

   Die Corona-Umfragen der BRAK
   Die Gesamtauswertung der 3. Umfrage finden Sie hier:
   https://www.brak.de/die-brak/coronavirus/corona-umfrage/
   Die Ergebnisse der 1. Umfrage (April 2020) und der 2. Umfrage
   (September 2020) finden Sie ebenfalls auf der BRAK-Website.
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 160     UNSER BEZIRK

         Beim Blick auf die Rechtsgebiete      einziges Mandat bis 5 % weniger       lungen veranlasst wurden. 6,49 %
         zeigt sich folgendes Bild: Beson-     Mandate) zu verzeichnen hatten,       (zuvor 4,17 %) der Teilnehmer
         ders gut – keine Umsatzeinbußen       sind dies aktuell „nur“ noch rund     hatten entsprechende Anträge
         – stehen Kollegen da, die im Ver-     35 %. Vorkrisenniveau liegt damit     gestellt, hiermit allerdings keinen
         waltungsrecht (ca. 47 %), Steuer-     allerdings noch in weiter Ferne.      Erfolg. Immerhin in 12 % (zuvor
         recht (56 %), Medizinrecht (48,5 %)                                         nur 4,99 %) der benannten Fälle
         oder Handelsrecht (rund 59 %)         Die Umfrage bestätigt, dass die       wurden Verfahrenshandlungen
         tätig sind. Besonders gefährdet       Betroffenheit der Kollegen auch       allein von Amts wegen per Video
         scheinen dagegen andere Rechts-       vom Rechtsgebiet abhängt, auf         vorgenommen.
         gebiete: Rund 12 % aller Sozial-      dem sie vorwiegend tätig sind.
         rechtler, beinahe 16 % der Stra-      Weitere Mandatsrückgänge seit         Neu abgefragt wurde die tech-
         ßenverkehrsrechtler, fast 11,5 %      Sommer 2020 vermelden insbe-          nische Ausstattung der Gerichte.
         der Strafrechtler und knapp 12 %      sondere Kolleginnen und Kol-          58,9 % gaben an, dass die Ausstat-
         der Insolvenzrechtler fürchten,       legen, die im Strafecht (43,5 %),     tung ihrer Wahrnehmung nach
         sich nicht mehr von der Krise         Insolvenzrecht (43,4 %), Straßen-     auch während der Pandemie
         erholen zu können. Sie liegen         verkehrsrecht (51 %), Schuldrecht     gleich geblieben ist. Lediglich
         damit mit ihren Rechtsgebieten        (41,5 %) und Mietrecht (40,5 %)       15 % hatten den Eindruck, dass
         deutlich über dem bundesweiten        tätig sind.                           sich die Ausstattung der Gerichte
         Gesamtdurchschnitt. Partner in                                              verbessert und deutlich mehr Vi-
         Kanzleien mit mehr als 20 An-         Modernere Gerichtsverfahren?          deoverhandlungen durchgeführt
         wälten haben nur zu 2 % Sorgen        Geht so …                             wurden. 26 % meinen, dass sich
         um ihre Existenz, Einzelanwälte                                             die Ausstattung zwar verbessert
         dagegen in beinahe 12 % aller         Erneut abgefragt wurde, ob wäh-       hat, aber gleichwohl nicht mehr
         Fälle. Auf die Länder gesehen         rend der Pandemie gerichtliche        Videoverhandlungen stattfinden.
         steht Schleswig-Holstein beson-       Verfahrenshandlungen im Wege          Insbesondere im Hinblick auf
         ders gut da. Hier bangen „nur“        der Bild- und Tonübertragung          den Pakt für den Rechtsstaat
         6,4 % um ihre Zukunft. Schlech-       vorgenommen oder entspre-             und die Forderungen der BRAK
         ter sieht es in Rheinland-Pfalz       chende Zeugenbefragungen              (s. die Positionspapiere der Ar-
         (12,2 %) und besorgniserregend        durchgeführt wurden. Das Ergeb-       beitsgemeinschaft zur Sicherung
         in Thüringen (rund 22 %) aus.         nis zeigt, dass von den vorhande-     des Rechtsstaates) ist dies mehr
                                               nen gesetzlichen Möglichkeiten        als bedauerlich, hätte doch eine
         Noch über ein Drittel aller Be-       noch immer viel zu zurückhal-         zügige und konsequente tech-
         fragten betroffen                     tend Gebrauch gemacht wird.           nische Aufrüstung der Gerichte
                                                                                     nebst Nutzung der dann vorhan-
         Was den Rückgang an neuen             72 % (2. Umfrage: 89,36 %) gaben      denen Technik helfen können,
         Mandaten betrifft, scheint sich       an, dass weder auf Antrag noch        Verfahrensverzögerungen zu
         die Lage im Vergleich zu den          von Amts wegen Videoverhand-          vermeiden.
         beiden ersten Umfragen leicht
         verbessert zu haben. Während
         bei der Umfrage im April 2020                                                                  Anzeige
         noch rund zwei Drittel aller An-
         wälte erheblich weniger Man-
         date und damit im Zweifel einen                                Stopp, hier sind Sie richtig!
         empfindlichen Umsatzeinbruch
                                                                        Am Hallplatz in Nürnberg erhalten Sie Ihre komplette
         zu verkraften hatten, konnten                                  juristische Fachliteratur – inklusive Beratung. Unter
         aktuell immerhin rund 46 % fest-                               www.schweitzer-online.de sind wir 24h für Sie da.
         stellen, dass sich die Mandats-                                Schweitzer Fachinformationen
         eingänge zumindest seit Sommer                                 Zeiser + Büttner I Hallplatz 3 I 90402 Nürnberg
         2020 wieder etwas stabilisiert                                 Tel: +49 911 2368-0
                                                                        zeiser-buettner@schweitzer-online.de
         haben, in etwa also gleich ge-
         blieben sind. Während noch im                                  Öffnungszeiten:
                                                                        Mo bis Fr 8.00-19.00 Uhr
         Herbst 2020 52,9 % aller Teilneh-                              Sa 9.30-19.00 Uhr
         mer weniger neue Mandate (kein
5/2021
                                                                                         UNSER BEZIRK           161

   Bei der Technik zeigen sich       sächlich für die unbestreitbar        den. Besonders auffällig waren
übrigens auch Unterschiede in        eingetretenen Verfahrensverzö-        dabei familienrechtliche (44,9%)
den einzelnen Ländern: In Schles-    gerungen. Zwar haben die Ver-         und sozialrechtliche (47,2%)
wig- Holstein beobachten immer-      zögerungen etwas abgenommen,          Verfahren.
hin 60 % eine verbesserte Aus-       die Situation ist jedoch noch nicht
stattung, leider nur rund 27 %       ansatzweise zufriedenstellend.        Ausbildungsverhältnisse
eine tatsächliche Zunahme von        Noch immer geben rund 41 %
Videoverhandlungen.                  (zuvor ca. 47 %) aller Befragten         Neu abgefragt wurde, ob
                                     an, dass es pandemiebedingt zu        Kolleginnen und Kollegen wäh-
   Auch in Baden-Württemberg         Verfahrensverzögerungen von           rend der Pandemie einen Aus-
sehen rund 62 % Fortschritte bei     durchschnittlich mehr als acht        bildungsvertrag für Rechtsan-
der Technik, jedoch nur 34 % eine    Wochen gekommen sei. Immer-           walts- oder Rechtsanwalts- und
faktische Zunahme der Nutzung        hin 20 % (zuvor nur rund 11 %)        Notarfachangestellte abgeschlos-
moderner Verfahrenstechnik. In       geben inzwischen an, keine Ver-       sen haben.
Hamburg meinen sogar 65,3 %,         zögerungen (mehr) wahrzuneh-
dass sich die Ausstattung ver-       men. Die Auswertung zeigt zu-            Die meisten neuen Ausbil-
bessert hat, was allerdings nur in   dem, dass nach wie vor einige         dungsverträge wurden in Meck-
29,7 % zu einer Zunahme von Vi-      Gerichtsbarkeiten besonders           lenburg-Vorpommern (ca. 17,5 %),
deoverhandlungen geführt habe.       stark hinterherhinkten.               im Saarland (fast 16 %) und
                                                                           in Niedersachsen (rund 15 %)
   Einige Länder scheinen massiv        Die Befragten meldeten im          abgeschlossen. Die wenigsten
bei der technischen Aufrüstung       Vergleich zum Herbst Verzöge-         neuen Ausbildungsverhältnisse
hinterher zu hinken. In Thürin-      rungen (mehr als acht Wochen)         hat Brandenburg mit gut 5,5 % zu
gen gaben erschreckende 82 %         auf folgenden Rechtsgebieten:         verzeichnen. Je größer die Kanz-
an, dass sich die Ausstattung        Strafrecht (45,7 %; zuvor über        lei, desto häufiger wurden Aus-
der Gerichte nicht verbessert        58 %), Sozialrecht (43,1 %, zuvor     bildungsverträge geschlossen.
hat. In Sachsen-Anhalt waren         56,7 %), Straßenverkehrsrecht
es sogar 89,6 %. Die Technik ver-    (rund 41 %, zuvor rund 52,7 %),         Während bei den Einzelanwäl-
bessert sich also – mit einigen      Mietrecht (40,8 %, zuvor 52,4 %),     ten lediglich rund 2,9 % in der
Ausnahmen – schrittweise in          Familienrecht (37,9 %, zuvor          Krise neu ausbildeten, waren es
vielen Bundesländern, sie muss       52,9 %) und Erbrecht (rund 42 %,      bei den Partnern in Kanzleien mit
nun allerdings auch dringend         zuvor 51,5 %). Im Medizinrecht        mehr als 20 Anwälten über 39 %
genutzt werden.                      müssen aktuell sogar 48,17 % mit      neue Ausbildungsverhältnisse.
                                     besonders langen Verzögerungen
  Ganz unterschiedlich fallen die    kämpfen, im Verwaltungsrecht          Fazit
Wünsche der Kolleginnen und          rund 51,8 %. Mit Blick auf die           Die Anwaltschaft befindet
Kollegen nach mehr oder weni-        Bundesländer zeigen sich insbe-       sich – wenn auch nicht mehr so
ger Videoverhandlungen aus.          sondere in Thüringen (62,5 %),        dramatisch wie zuvor – mitten in
Im Bundesdurchschnitt wün-           Berlin (fast 49 %) und Branden-       der Krise. Trotz Verbesserungen
schen sich 47,5 % aller Befragten    burg (46,5 %) überdurchschnitt-       besteht also noch kein Anlass zur
auch nach der Pandemie mehr          lich viele Verzögerungen von          Entspannung.
Videoverhandlungen, 41,9 %           mehr als acht Wochen.
lehnen Videoverhandlungen                                                    Wir danken allen Kolleginnen
grundsätzlich ab.                       Der Anteil an schriftlichen Ent-   und Kollegen herzlich für ihre
                                     scheidungen hat im Vergleich zur      Teilnahme an der Umfrage. Sie
Verfahrensverzögerungen und          Herbstumfrage nochmals deut-          unterstützen uns maßgeblich da-
schriftliche Entscheidungen          lich zugelegt. Diesmal gaben bei-     bei, Ihre Interessen zu wahren
                                     nahe 42 % (zuvor knapp 33,5 %)        und zu vertreten!
  Vielleicht war diese noch sehr     aller befragten Anwältinnen und         
zurückhaltende Nutzung vor-          Anwälte an, dass in laufenden
handener moderner gesetzlicher       Verfahren vermehrt schriftliche        q RAin Stephanie Beyrich,
Möglichkeiten zumindest mitur-       Entscheidungen getroffen wur-         BRAK, Berlin
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 162      UNSER BEZIRK

          Winterabschlussprüfung 2022/I
          der Rechtsanwaltsfachangestellten
          Die Abschlussprüfung 2022/I der Rechtsanwaltsfachangestellten findet statt am

                                    Dienstag, 25. Januar 2022 und
                                    Mittwoch, 26. Januar 2022
          Die Anmeldung zur Abschlussprüfung muss frist-       auf unserer Internetseite unter der Rubrik www.
          gemäß (§ 13 Abs. 1 PO neu) in der Geschäftsstelle    rak-nbg.de/pruefung zur Verfügung gestellt.
          der Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Fürther
          Str. 115, 90429 Nürnberg eingehen. Die Ausbilder     Mit der Anmeldung wird die Prüfungsgebühr i. H.
          sind für die rechtzeitige Anmeldung zur Prüfung      v. 125,00 € zur Zahlung fällig. Bitte legen Sie der
          verantwortlich.                                      Anmeldung den Überweisungsbeleg bei.

          Die Anmeldefrist endet am 29. November 2021.         Bitte beachten Sie, dass die Auszubildenden, die
          Verspätet eingegangene Anmeldungen können            die Berufsschule in Straubing besuchen, an der bei
          grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.      der Rechtsanwaltskammer München stattfindenden
                                                               Abschlussprüfung teilnehmen. Die Prüfungster-
          Bitte verwenden Sie für die Anmeldung ausschließ-    mine weichen ab. Die Betroffenen werden hierüber
          lich das Formblatt. Dieses wird Ihnen als Download   gesondert unterrichtet.

                            Ehrungen von Kanzleimitarbeiterinnen

         10-jähriges Jubiläum                                                       25-jähriges Jubiläum
         Maria Mahr                            Stefanie Dörnhöfer
                                                                                    Petra Nilles
         Hummelmann, von Pierer &              Besold Rechtsanwälte
                                                                                    Manske & Partner
         Kollegen                              Penzendorfer Str. 20
                                                                                    Bärenschanzstraße 4
         Friedrichstraße 33                    91126 Schwabach
                                                                                    90429 Nürnberg
         91054 Erlangen
                                               Tanja Netsch
         Nadine Tigges                         Spängler Rechtsanwälte               30-jähriges Jubiläum
         Kanzlei Scheulen                      Virchowstr. 25
                                               90409 Nürnberg                       Tatjana Ackermann
         Kleestraße 21-23
                                                                                    Rechtsanwälte Wolf – Volkert
         90461 Nürnberg
                                               Gudrun Schell                        Gärtnerstraße 21
                                               Milek & Kollegen                     90408 Nürnberg
         Karin Wolff
         Möstl & Krimalowski                   Albertstraße 2
                                               93047 Regensburg                     Elke Blum
         Max-Reger-Str. 2a
                                                                                    Dr. Kreuzer Rechtsanwälte
         92637 Weiden
                                               Kathrin Schmidt                      Lorenzer Platz 3 a
                                                                                    90402 Nürnberg
         20-jähriges Jubiläum                  Rechtsanwälte Mümmler +
                                               Kollegen
                                               Ingolstädter Str. 12                 Claudia Gemmel
         Christina Achatz                                                           Spängler Rechtsanwälte
         Markl, Dr. Schneider, Dr. Maier       92318 Neumarkt
                                                                                    Virchowstr. 25
         Theresienplatz 25
                                                                                    90409 Nürnberg
         94315 Straubing
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