BeA - Die aktive Nutzungspflicht steht vor der Tür - Bericht über die Kammerversammlung BRAK-Umfrage zur Coronakrise Prüfungstermine
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Wissenswerte Informationen der Rechtsanwaltskammer Nürnberg beA – Die aktive Nutzungspflicht steht vor der Tür • Bericht über die Kammerversammlung • BRAK-Umfrage zur Coronakrise • Prüfungstermine 5 AUSGABE 2021
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5/2021 EDITORIAL 147 Editorial Liebe Kolleginnen und Kollegen, lange ist es jetzt nicht mehr hin – die aktive Nut- Empfänger, den Betreff sowie das Aktenzeichen zungspflicht des beA kommt zum 01.01.2022, also des Senders und des Empfängers angeben musste. in gut drei Monaten. Wer es bislang noch immer Jede(r) Kollegin/Kollege ist ebenso leicht zu finden vor sich hergeschoben hat, sein beA auch zu nut- wie die anzuschreibenden Gerichte. Nach Fertig- zen, sollte jetzt dringend aktiv werden. Ab Anfang stellung der notwendigen Angaben muss man nächsten Jahres müssen Schriftsätze bei Gericht den Schriftsatz und die dazugehörigen Anlagen elektronisch eingereicht werden, um wirksam zu hochladen. Aber auch dies war sehr einfach, man sein. Und den Umgang mit beA rechtzeitig zu üben, sollte lediglich Ordnung in die hochzuladenden bevor es ernst wird, ist nur von Vorteil. Dateien bringen, in dem man den Schriftsatz und die Anlagen wie üblich bezeichnet, z.B. Klageer- Immerhin: Im Bezirk der RAK Nürnberg beträgt widerung und Anlage K1 etc. Klickt man dann die Quote der Erstregistrierungen 95,1 % (Stand auf Versenden, werden die Dateien an das Gericht 31.05.2021). Sie ist erforderlich, um über das beA oder den Kollegen übermittelt. Anfangs war dies passiv Schriftstücke entgegenzunehmen und aktiv gewöhnungsbedürftig, zumal je nach Größe der Schriftsätze zu versenden. Die verbliebenen Kolle- zu versendenden Schriftstücke die Versendung ginnen und Kollegen, die noch nicht erstregistriert unter Umständen einige Minuten dauerte. Ko- sind, werden dringend aufgerufen, diese vorzu- misch war das Gefühl, keine Schriftsätze mehr nehmen, da das Procedere der Erstregistrierung unterzeichnen zu müssen. Aber daran gewöhnt einige Wochen in Anspruch nimmt. Am 01.01.2022 man sich schnell. Und nach wenigen Tagen war muss die Erstregistrierung zur Vermeidung von die Umstellung geschafft. Haftungsfällen erfolgt sein. Wer also noch nicht erstregistriert ist oder das beA Lange habe ich mich selbst gesträubt, über das noch nicht aktiv nutzt: Die Nutzung des beA ist beA aktiv Schriftsätze bei Gericht einzureichen einfach, praktisch und gut. Dazu spart man sich und Korrespondenz mit Kollegen zu führen. Hätte mit der Umstellung auch noch viel Porto. nicht alles beim Alten bleiben können? Nein! Im Juli 2021 war es dann soweit, sich mit der aktiven Nutzung des beA vertraut zu machen. Wir tasteten uns in der Kanzlei zunächst mit der Versendung Mit besten kollegialen Grüßen von nicht fristwahrenden Schriftsätzen über das beA an das scheinbare Problem heran. Und die Nutzung war dann viel einfacher als gedacht. Ihr Stefan Wolf Nach dem Einloggen in das beA klickte man in der oberen Leiste auf „Erstellen“ und es öffnete sich eine Eingabeseite, wo man im Wesentlichen den
5/2021 148 EUROPAECKE Neues aus Brüssel Urteil zu polnischen Rechts- nachzug ausnahmslos erst nach das System zur Verknüpfung von vorschriften über die Diszi- einer Frist von drei Jahren erlaubt. Unternehmensregistern (Busi- plinarordnung für Richter Auch Deutschland hat den Fami- ness Registers Interconnection – EuGH liennachzug zunächst für zwei System – BRIS) an. Interessen- Der EuGH hat am 15. Juli 2021 Jahre ausgesetzt. Der Gerichtshof träger hatten bis zum 17. Au- in der Rechtssache Kommission/ urteilte nun, dass die dänische gust 2021 die Gelegenheit sich Polen (C-791/19) entschieden, Regel rechtswidrig sei, gleich- zu beteiligen. dass Polen durch den Erlass wohl dürfe man zwischen regu- der neuen Disziplinarordnung lären Flüchtlingen und subsidiär EU-Justizbarometer 2021 für Richter des Sąd Najwyższy Schutzberechtigten unterscheiden – KOM (Oberstes Gericht, Polen) und und letzteren größere Belastungen Die Europäische Kommission der ordentlichen Gerichtsbarkeit aufbürden. Die EMRK schützt hat am 8. Juli 2021 das EU-Jus- gegen seine Verpflichtungen aus nicht nur Einzelpersonen, son- tizbarometer 2021 veröffentlicht. dem Unionsrecht verstoßen hat. dern soll zugleich eine staatliche Zur Überwachung von Justizre- Der EuGH begründet seine Ent- Migrationskontrolle ermöglichen. formen und ihren Auswirkungen scheidung unter anderem damit, Eine generelle Ausschlussfrist von in den Mitgliedstaaten liefert das dass die Disziplinarkammer des zwei Jahren ist demnach in Ord- EU-Justizbarometer seit 2013 ei- Obersten Gerichts nicht unemp- nung, darüber hinaus muss der nen jährlichen Überblick über die fänglich für unmittelbare oder Einzelfall geprüft werden. für die Unabhängigkeit, die Qua- mittelbare Einflussnahme durch lität und die Effizienz der Justiz die Exekutive und die Legisla- Fahrplan zur Modernisierung maßgeblichen Indikatoren, die tive ist. Darüber hinaus lässt es des digitalen Gesellschafts- wichtige Parameter für ein leis- die Disziplinarordnung auch zu, rechts – KOM tungsfähiges Justizsystem sind. dass der Inhalt von Gerichts- Die Europäische Kommission hat Das Justizbarometer bildet dar- entscheidungen der Richter der am 20. Juli 2021 einen Fahrplan über hinaus einen wesentlichen ordentlichen Gerichtsbarkeit als zur Modernisierung des digi- Bestandteil des Instrumentari- Disziplinarvergehen eingestuft talen Gesellschaftsrechts veröf- ums der Kommission zur Durch- werden kann, was die politische fentlicht. Das Ziel des Fahrplans setzung der Rechtsstaatlichkeit Kontrolle von Gerichtsentschei- ist es, das europäische Gesell- in Europa. Inhaltlich konstatiert dungen begünstigen kann. Mit schaftsrecht weiter zu moderni- das EU-Justizbarometer unter seinem Urteil hat der EuGH allen sieren und an die Erfordernisse anderem, dass in zwei Dritteln Rügen der Kommission stattge- der Digitalisierung anzupassen. der Mitgliedstaaten sich die Un- geben und festgestellt, dass Polen Im Rahmen der Initiative soll abhängigkeit der Justiz seit 2016 gegen seine Verpflichtungen aus die Transparenz für in der EU nach Ansicht der Öffentlichkeit dem Unionsrecht verstoßen hat. niedergelassene Unternehmen verbessert hat. Jedoch wird in durch die grenzüberschreitende etwa zwei Fünfteln der Mitglied- Familiennachzug bei subsidi- Bereitstellung von umfassenden staaten die Unabhängigkeit der ärem Schutz – EGMR Informationen verbessert werden Justiz skeptischer beurteilt. Im Der EGMR hat sich in einem und die grenzüberschreitende Mittelpunkt des diesjährigen Jus- Grundsatzurteil vom 9. Juli 2021 Nutzung von vertrauenswür- tizbarometers steht die Digitali- für einen Kompromiss zwischen digen Unternehmensdaten er- sierung der Justiz. Auch enthält Menschenrechten und Migrati- möglicht werden. Unter anderem es erstmals einen vergleichenden onskontrolle hinsichtlich einer könnte dabei die Möglichkeit Überblick über die Unabhängig- Wartefrist für den Familiennach- Dokumente und Informationen keit von Rechtsanwaltskammern zug bei subsidiär Schutzberechtig- im Hinblick auf Verfahren im in der EU. ten ausgesprochen. Im Fall M.A. Bereich des Gesellschaftsrechts in v. Denmark, Az. 6697/18 ging digitaler Form einzureichen und es um einen syrischen Antrag- zu übermitteln, erweitert werden. Quelle: BRAK steller und ein dänisches Gesetz Auch kündigt die Kommission Weitere Informationen unter von 2015, welches den Familien- die Erstellung eines Berichts über www.brak.de q
5/2021 INHALTSVERZEICHNIS 149 Kurz zusammengefasst beA Die aktive Nut- Inhalt Editorial 147 zungspflicht steht Europaecke 148 vor der Tür 150 Das Thema beA – Die aktive Nutzungspflicht 150 steht vor der Tür�������������������������������������������������� 150 Bericht über die JHV Gerichte, Ämter, Ministerien 153 Anwaltskosten im obligatorischen 156 Güteverfahren nicht erstattungsfähig�������������� 153 Kontrolle beim beA-Versand����������������������������� 154 Automatisiertes Mahnverfahren����������������������� 154 BRAK-Umfrage Entwurf eines gemeinschaftlichen zur Coronakrise Testaments������������������������������������������������������������ 155 159 Schiedsgutachten gem. § 18 ARB – Gutachter gesucht������������������������������������������� 155 Aus der Arbeit des Vorstands 155 ! Wichtige Termine Bericht über die JHV������������������������������������������� 156 Unser Bezirk 158 Zwischenprüfung Anmeldung bis 15.10.2021 Termine Fortbildungsprüfung�������������������������� 158 BRAK-Umfrage Coronakrise����������������������������� 159 Winterabschlussprüfung 2022/I����������������������� 162 Winterabschlussprüfung Dienstag, 25.01.2022 Sorgfaltspflichten beim beA-Versand �������������� 163 Mittwoch, 26.01.2022 Korrespondenz mit der RAK Nürnberg���������� 165 Zwischenprüfung Winter 2021�������������������������� 165 Prüfungstermine Gepr. Rechtsfachwirt/in Anmeldeschluss 30.11.2021 Personalien 166 Kanzleiforum 167 Anwaltsinstitut 170 Fortbildungsveranstaltungen 173 Zu guter Letzt 175
5/2021 150 DAS THEMA beA Die aktive Nutzungspflicht steht vor der Tür Über die Ausgestaltung der aktiven Nutzungspflicht und die Möglichkeiten des beA Lange ist es nicht mehr hin. pflicht ist es, die Vorteile des Am 01.01.2022 gilt in den meis- elektronischen Rechtsverkehrs ten Prozessordnungen bundes- nicht dadurch zu beeinträchti- weit die sogenannte aktive Nut- gen, dass ein Teil der Anwälte zungspflicht. Das bedeutet für weiterhin Papierdokumente an die Anwaltschaft, dass Schrift- die Gerichte übersendet, die dann sätze nur noch als elektronische dort zu erheblichen Druck- und Dokumente bei den Gerichten Scanaufwänden führen.1 Spätes- eingereicht werden dürfen, da sie tens ab 01.01.2026 arbeiten die ansonsten unheilbar unwirksam Gerichte nämlich ausschließlich sind. Nur in Ausnahmefällen mit der digitalen Akte (vgl. bspw. bleibt die herkömmliche Über- § 298a Abs. 1a S. 1 ZPO). mittlung wie bspw. per Telefax zulässig, wenn ein technischer Die Pflichten im Zusammen- Ausfall unverzüglich glaubhaft hang mit dem elektronischen gemacht wird. Die Kolleginnen Rechtsverkehr wurden mit dem Autor RA Dr. Alexander Sieg- und Kollegen sind daher drin- Gesetz zur Förderung des elek- mund, ASR Rechtsanwälte, gend aufgerufen, sich so schnell tronischen Rechtsverkehrs mit Vorstandsmitglied der RAK wie möglich mit den neuen Be- den Gerichten vom 10.10.2013 2 München stimmungen vertraut zu ma- eingeführt und mit dem Gesetz chen und ihre Kanzlei auf die zur Einführung der elektroni- VwGO, § 52d FGO und § 32d elektronische Kommunikation schen Akte in der Justiz und StPO (vgl. auch in Verbindung auszurichten. Ansonsten drohen zur weiteren Förderung des mit § 110c OWiG). Dokumente, unvermeidlich Haftungsfälle. elektronischen Rechtsverkehrs für die die Schriftform (vgl. § 130 vom 05.07.20173 erweitert. Die Nr. 6 Hs. 1 ZPO) vorgeschrieben Aktive Nutzungspflicht – was Einführung des elektronischen ist, müssen dann elektronisch ist das? Rechtsverkehrs sollte dabei im eingereicht werden. Lediglich Wesentlichen bundeseinheitlich Verteidiger sollen ihre Schrift- Der Begriff der aktiven Nut- und schrittweise erfolgen. So trat sätze als elektronisches Doku- zungspflicht findet sich nicht im am 01.01.2018 bereits die „pas- ment übermitteln. Nur die Beru- Gesetz. Er ist genau betrachtet sive Nutzungspflicht“ in Kraft. fung und ihre Begründung, die sogar ein wenig schief. Er soll Sie wird als reine Berufspflicht Revision, ihre Begründung und bedeuten, dass die Prozessbe- in § 31a Abs. 6 BRAO geregelt die Gegenerklärung sowie die vollmächtigten verpflichtet sind, und verpflichtet zur Nutzung Privatklage und die Anschluss- ihre Schriftsätze und Anlagen, des beA, aber nur in Bezug auf erklärung bei der Nebenklage Anträge und Erklärungen etc. den Empfang und damit auf der müssen im Strafprozess als elek- als elektronische Dokumente zu Passivseite. tronisches Dokument übermittelt speichern und „aktiv“ an die Ge- werden. richte auf elektronischem Weg Die aktive Nutzungspflicht zu übermitteln. Die „Nutzung“ tritt zum 01.01.2022 in Kraft. Sie Aufgrund einer Verordnungs- eines bestimmten Kommunikati- wird geregelt sein in folgenden ermächtigung konnten zwei Bun- onsmittels wie bspw. des beA ist Prozess- bzw. Verfahrensordnun- desländer die Nutzungspflicht aber gerade nicht vorgeschrieben. gen: § 130d ZPO, § 14b FamFG, bereits vorab in Kraft treten las- Sinn und Zweck der Nutzungs- § 46g ArbGG, § 65d SGG, § 55d sen. Bereits seit 01.01.2020 gilt
5/2021 DAS THEMA 151 sie in Schleswig-Holstein für den gewahrt, ist die Prozesserklärung net worden ist. Ausgeschlossen Bereich der Arbeitsgerichtsbar- unwirksam. Im Falle der Klage ist überdies nicht die Einreichung keit und seit 01.01.2021 in Bremen erfolgt eine Abweisung durch von Papierunterlagen, die im für alle Fachgerichtsbarkeiten mit Prozessurteil. Auf die Einhaltung grenzüberschreitenden Rechts- Ausnahme des LSG Niedersach- kann auch der Gegner weder verkehr zur Weiterleitung an sen-Bremen in Celle und der Ver- verzichten noch sich rügelos ein- eine ausländische Stelle bestimmt waltungsgerichtsbarkeit. Beim lassen (vgl. § 295 Abs. 2 ZPO). sind. Soweit in allen diesen Fäl- Einreichen von fristwahrenden Die Nutzungspflicht gilt dabei len zusätzlich eine Abschrift der Schriftsätzen ist dort also bereits grundsätzlich für alle anwaltli- vorzulegenden oder weiterzulei- heute höchste Vorsicht geboten. chen schriftlichen Anträge und tenden Dokumente in Papierform Dies zeigen die zahlreichen im Erklärungen nach der jeweiligen für die Akten eingereicht werden Wesentlichen ergebnislosen Wie- Verfahrensordnung.5 Eine Hei- soll, ist die Pflicht zur Einrei- dereinsetzungsanträge, über die lung bspw. nach § 130a Abs. 6 chung in elektronischer Form mittlerweile entschieden wurde. ZPO kommt nicht in Betracht, allerdings zu beachten.7 weil kein Verstoß gegen die Ver- Zu beachten ist schließlich, ordnung über die technischen Ist die elektronische Übermitt- dass es bereits heute weitere Rahmenbedingungen (§ 130a lung aus technischen Gründen Pflichten zur elektronischen Abs. 2 ZPO in Verbindung mit vorübergehend nicht möglich, Kommunikation gibt. Dazu ge- der ERVV) vorliegt. Eine Wieder- bleibt die Übermittlung nach hört bspw. die Abgabe des elekt- einsetzung wird in der Regel an den allgemeinen Vorschriften ronischen Empfangsbekenntnis- dem Organisationsverschulden zulässig. Die vorübergehende ses, § 174 Abs. 4 S. 4 ZPO, das des Anwalts scheitern. Allein die Unmöglichkeit ist bei der Ersatz- Mahnverfahren, § 702 Abs. 2 S. Unkenntnis der Normen zum einreichung oder unverzüglich 2 ZPO, und das Einreichen von elektronischen Rechtsverkehr danach glaubhaft zu machen; Schutzschriften, § 945a ZPO in kann kein Entschuldigungsgrund auf Anforderung ist ein elekt- Verbindung mit § 49c BRAO. sein.6 ronisches Dokument nachzu- Besondere Aufregung hat in reichen, vgl. bspw. § 130d S. 2 der Vergangenheit zudem die Vorgaben im materiellen Recht und 3 ZPO. Die nach den allge- Rechtsprechung bei Faxprob- wie etwa § 2356 Abs. 1 S. 1 BGB, meinen Vorschriften zulässigen lemen am Tag des Fristablaufs die die Vorlage von öffentlichen Einreichungsformen sind dabei gesorgt: Danach sei auch ein Urkunden oder Ausfertigun- die Übermittlung in Papierform Übermittlungsversuch per beA gen in gerichtlichen Verfahren oder durch Telefax (vgl. § 130 Nr. zu unternehmen. Der BGH hat vorschreiben, bleiben als leges 6 Hs. 2 ZPO). Diese Ersatzeinrei- diese Anforderung mittlerweile speciales von der allgemeinen chung ist nur für die Dauer der ein wenig relativiert: Die Benut- Nutzungspflicht elektronischer Störung zulässig. Dabei spielt es zung des beA nach gescheiterter Kommunikationswege natür- keine Rolle, ob die Ursache für Übermittlung per Telefax sei je- lich unberührt. Dasselbe gilt die vorübergehende technische denfalls dann kein zumutbarer, erst recht für die Vorlage von Unmöglichkeit in der Sphäre des nur einen geringfügigen Auf- Urkunden, die vom Gericht Gerichts oder des Anwalts zu wand verursachender alterna- zu informatorischen Zwecken suchen ist.8 Die Möglichkeit der tiver Übermittlungsweg, wenn (§§ 142, 273 Abs. 2 Nr. 5 ZPO) Ersatzeinreichung ist verschul- der Anwalt das beA bisher nicht oder zu Beweiszwecken angeord- densunabhängig ausgestaltet.9 aktiv zum Versand von Schriftsät- zen genutzt habe und mit seiner Literaturverzeichnis Die Möglichkeit der Ersatz- Nutzung nicht vertraut sei.4 1 BT-Drs. 17/12634, S. 27. einreichung kann vor allem zur 2 BGBl. I, S. 3786. Wahrung materiell-rechtlicher 3 BGBl. I, S. 2208. Ausgestaltung der aktiven 4 BGH Beschl. v. 17.12.2020 – III ZB 31/20, Verjährungs- oder Ausschluss- Nutzungspflicht 5 NJW 2021, 390, Rn. 27. BT-Drs. 17/12634, S. 27. fristen erforderlich sein, in die 6 BGH Beschl. v. 15.5.2019, XII ZB 573/18, keine Wiedereinsetzung gewährt NJW 2019, 2230 mit weiteren Nachweisen. Die Form der Einreichung 7 BT-Drs. 17/12634, S. 27. werden kann und bei denen ist eine Frage der Zulässigkeit 8 BT-Drs. 17/12634, S. 27. § 167 ZPO eine Rückwirkung 9 ArbG Lübeck Urt. v. 1.10.2020 – und daher von Amts wegen zu 1 Ca 572/20, BRAK-Mitt 2021, 122. auf den Zeitpunkt des Eingangs beachten. Wird die Form nicht bei Gericht vorsieht. Allerdings
5/2021 152 DAS THEMA wird durch die Einschränkung durchgeführt, wird auch die Er- Literaturverzeichnis „aus technischen Gründen“ und satzeinreichung unwirksam.11 10 BT-Drs. 17/12634, S. 28. „vorübergehend“ klargestellt, 11 ArbG Lübeck Urt. v. 1.10.2020 – 1 Ca 572/20, BRAK-Mitt 2021, 122. dass Anwälte hierdurch nicht von Was ist jetzt zu tun? 12 https://bea.bnotk.de/ der Pflicht entbunden sind, die 13 www.rechtsanwaltsregister.org notwendigen technischen Ein- Sofern Anwälte forensisch richtungen für die Einreichung tätig sind, sollten sie schnell elektronischer Dokumente vor- Vorkehrungen treffen, um elek- hat es sich mittlerweile gezeigt zuhalten und bei technischen tronische Dokumente an die – fehleranfällig ist. Danach ge- Ausfällen unverzüglich für Ab- Gerichte formwirksam übermit- nügt es, wenn das elektronische hilfe zu sorgen.10 teln zu können. Dabei können Dokument am Ende mit dem verschiedene zugelassene Über- Namen der verantwortenden Vor diesem Hintergrund mittlungswege genutzt werden Person versehen wird (einfache wurde daher auch vorgesehen, (vgl. § 4 Abs. 1 ERVV) wie bspw. Signatur) und eben diese verant- dass die technische Unmöglich- akkreditierte EGVP-Clients oder wortende Person aus ihrem beA keit einschließlich ihrer vorü- DE-Mail mit Absenderbestäti- heraus das Dokument selbst an bergehenden Natur glaubhaft gung. Am einfachsten dürfte es das Gericht versendet. zu machen ist. Die Glaubhaft- aber sein, das beA zu verwen- machung (vgl. § 294 ZPO) soll den, mit dem auf Empfangsseite Machen Sie sich darüber hin- möglichst gleichzeitig mit der ohnehin regelmäßig gearbeitet aus mit den Anforderungen an Ersatzeinreichung erfolgen. Je- werden muss. Hierfür ist we- die elektronischen Dokumente doch sind Situationen denkbar, nigstens die Anschaffung einer vertraut, wie sie in der ERVV bei denen der Rechtsanwalt erst beA Karte Basis erforderlich, die und der dazu erfolgten Bekannt- kurz vor Fristablauf feststellt, über die Bundesnotarkammer machung niedergelegt sind. In dass eine elektronische Einrei- bezogen werden kann.12 Die zur der Regel ist das elektronische chung nicht möglich ist und Bestellung benötigte SAFE-ID Dokument in druckbarer, ko- bis zum Fristablauf keine Zeit kann jeder Anwalt selbst im bun- pierbarer und, soweit technisch mehr verbleibt, die Unmöglich- desweiten Gesamtverzeichnis möglich, durchsuchbarer Form keit darzutun und glaubhaft zu recherchieren.13 im Dateiformat PDF zu übermit- machen. In diesem Fall ist die teln, § 2 Abs. 1 ERVV. Denken Sie Glaubhaftmachung unverzüg- Bei der Nutzung von beA auch daran, für den Versand und lich (ohne schuldhaftes Zögern) bieten sich zwei Übermitt- die nachfolgende Eingangskon- nachzuholen. Eine Glaubhaftma- lungsmethoden an, vgl. bspw. trolle organisatorische Anwei- chung 17 Tage nach der Störung § 130a Abs. 3 S. 1 ZPO. Entweder sungen an Ihre Mitarbeiter zu ist nicht mehr unverzüglich. Die wird das elektronische Dokument erteilen, um sich im Falle einer gerichtliche Kenntnis von der mit einer qualifizierten elektro- Wiedereinsetzung exkulpieren Störung des beA zu einem be- nischen Signatur versehen, für zu können. Und sollten Sie noch stimmten Zeitpunkt macht die die aber wiederum ein entspre- Unsicherheiten in Bezug auf die Glaubhaftmachung der Störung chendes Signaturzertifikat anzu- rechtlichen Rahmenbedingungen nicht entbehrlich. Glaubhaft ge- schaffen ist (beA Karte Signatur). oder die technische Umsetzung macht werden muss allein die Oder man macht von der verein- haben, denken Sie an den Besuch Tatsache einer technischen Stö- fachten Einreichungsmöglichkeit einschlägiger Fortbildungsver- rung im Zeitpunkt der beabsich- Gebrauch, die allerdings – so anstaltungen. q tigten Einreichung. Es bedarf keiner weiteren Sachverhaltsauf- klärung bspw. zu den Gründen Wir trauern um unsere verstorbenen der Störung oder eines Zuwar- Kolleginnen und Kollegen tens aus sonstigen Gründen. Die Glaubhaftmachung muss selbst Reiner Hertlein, Fürth verst. 06.07.2021 wirksam (also im Zweifel elek- Alexander Herring, Nürnberg verst. 14.07.2021 tronisch) eingereicht werden. Dr. Heinz Karg, Schwabach verst. 13.08.2021 Fehlt die Glaubhaftmachung Dr. Paul Fräßdorf, Stein verst. 23.08.2021 oder wurde sie formunwirksam
Die neue Richtgeschwindigkeit FAX beA R beA Digital. Einfach. Sicher. R Digital. Einfach. Sicher. WEB-BROWSER Ab rmat ion 01.01.2022 de d igi t a l e Tr a n s fo e ß e n F li H S Gmb H AU B E RG Wir beraten Sie gerne. SY ST E M EI N Ü R N K ANZL Rufen Sie uns an: 0800 4 888 111 NER DE R PART Anzeige Anwaltskosten im obligatorischen Güteverfahren nicht erstattungsfähig BGH, Urt. v. 24.06.2021 – V ZB 22/20 „Die Kosten der anwaltlichen Vertretung in einem der Gütestelle zu den Kosten des Rechtsstreits im nach § 15a EGZPO obligatorischen Güteverfahren Sinne des § 91 Abs. 1 und 2 ZPO, nicht auch die sind keine erstattungsfähigen (Vorbereitungs-) im Güteverfahren angefallenen Anwaltskosten. Kosten des späteren Rechtsstreits.“ Nichts anderes gelte im Anwendungsbereich des § 15a Abs. 4 EGZPO. Aus den Gründen: § 15a Abs. 4 EGZPO gehe dem von dem Beschwer- Bei den geltend gemachten Kosten handele es degericht herangezogenen § 91 Abs. 3 ZPO als sich auch nicht um § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO unter- speziellere Vorschrift vor, weil sie sich auf ein fallende Vorbereitungskosten. Das obligatorische obligatorisches Güteverfahren beziehe. Die Vor- Güteverfahren aber solle, so nun der BGH, obwohl schrift des § 15a Abs. 4 EGZPO erkläre jedoch es zwingend vor dem Prozess stattfinden muss, nur „die Kosten der Gütestelle“ zu Kosten des einen späteren Prozess nicht vorbereiten, sondern Rechtsstreits im Sinne des § 91 Abs. 1 und 2 ZPO. gerade vermeiden. Aus ihrem Wortlaut ergebe sich, dass mit ihr nur die Gebühren der Gütestelle erfasst sein sollen. q Hinzu komme, dass es sich bei § 15a Abs. 4 EGZPO um eine dem § 91 Abs. 3 ZPO nachgebildete Vor- Volltext unter www.bundesgerichtshof.de schrift handele. Danach gehörten nur die Gebühren
5/2021 154 GERICHTE, ÄMTER, MINISTERIEN Kontrolle beim beA-Versand BGH, Beschl. v. 11.05.2021 – VIII ZB 9/20 a) „Zum Eingang eines über das besondere elekt- tigung erhalten, besteht Sicherheit darüber, ronische Anwaltspostfach (beA) eingereichten dass der Sendevorgang erfolgreich war. Bleibt elektronischen Dokuments (hier: Berufungs- sie dagegen aus, muss dies den Rechtsanwalt begründung) bei Gericht (§ 130a Abs. 5 Satz zur Überprüfung und gegebenenfalls erneuten 1 ZPO; im Anschluss an BGH, Urteil vom 14. Übermittlung veranlassen (im Anschluss an Mai 2020 – X ZR 119/18, WM 2021, 463 Rn. 8 ff.; BAG, Beschluss vom 7. August 2019 – 5 AZB Beschluss vom 25. August 2020 – VI ZB 79/19, 16/19, BAGE 167, 221 Rn. 20 mwN [zu der mit NJW-RR 2020, 1519 Rn. 7). § 130a Abs. 5 Satz 2 ZPO gleichlautenden Vor- schrift des § 46c Abs. 5 Satz 2 ArbGG]). b) Die anwaltlichen Sorgfaltspflichten im Zusam- menhang mit der Übermittlung von fristgebun- c) Versendet ein Rechtsanwalt fristwahrende denen Schriftsätzen im Wege des elektronischen Schriftsätze über das beA an das Gericht, hat Rechtsverkehrs per beA entsprechen denen bei er in seiner Kanzlei das zuständige Personal Übersendung von Schriftsätzen per Telefax. dahingehend anzuweisen, dass stets der Erhalt Auch hier ist es unerlässlich, den Versand- der automatisierten Eingangsbestätigung nach vorgang zu überprüfen. Die Überprüfung der § 130a Abs. 5 Satz 2 ZPO zu kontrollieren ist. Er ordnungsgemäßen Übermittlung erfordert dabei hat zudem diesbezüglich zumindest stichpro- die Kontrolle, ob die Bestätigung des Eingangs benweise Überprüfungen durchzuführen (im des elektronischen Dokuments bei Gericht nach Anschluss an BAG, Beschluss vom 7. August § 130a Abs. 5 Satz 2 ZPO erteilt wurde. Hat 2019 – 5 AZB 16/19, aaO Rn. 23 mwN).“ der Rechtsanwalt eine solche Eingangsbestä- q Automatisiertes Mahnverfahren Das Ministerium der Justiz und für Migration den Angaben im Online-Mahnantrag abgefragt Baden-Württemberg, das auch als Koordinierungs- werden. Im Rahmen der Umstellung des Online- stelle für das automatisierte Mahnverfahren fun- Mahnantrags ergeben sich auch wesentliche Ände- giert, informierte die Bundesrechtsanwaltskammer rungen an der Schnittstelle für Rechtsanwältinnen (BRAK) darüber, dass der Online-Mahnantrag und Rechtsanwälte. Die Koordinierungsstelle für derzeit auf die Änderungen durch das Gesetz das automatisierte Mahnverfahren hat – soweit zur Förderung verbrauchergerechter Angebote bekannt – die Hersteller von Kanzleisoftware- im Rechtsdienstleistungsmarkt vorbereitet werde. Programmen bereits informiert. Sie empfiehlt aber dringend, dass sich die Nutzerinnen und Nutzer Die entscheidende Änderung, die im automatisier- von Kanzleisoftware mit den Herstellern ihrer ten Mahnverfahren abgebildet werden muss, ist Produkte in Verbindung setzen, um die Aktuali- die Möglichkeit, künftig auch im Mahnverfahren sierung der verwendeten Software abzustimmen. niedrigere Gebühren als die gesetzliche Vergütung nach dem RVG zu vereinbaren oder sogar ganz Nutzerinnen und Nutzer von selbstprogrammierter auf die Vergütung zu verzichten. Software können die Änderungen unter poststelle@ jum.bwl.de erfragen. Die Änderung wird am 01.10.2021 in Kraft treten. Zu diesem Stichtag werden auch die entsprechen- q
5/2021 AUS DER ARBEIT DES VORSTANDS 155 Entwurf eines gemeinschaftlichen Testaments BGH, Urt. v. 15.04.2021 – IX ZR 143/20 „Der auftragsgemäße Entwurf eines gemein- richtung der Tätigkeit nach außen sei zwingende schaftlichen Testaments ist auch dann keine die Voraussetzung für das Entstehen einer Geschäfts- Geschäftsgebühr auslösende Tätigkeit, wenn gebühr. Ob der Rechtsanwalt den Mandanten nur wechselbezügliche Verfügungen der Auftragge- beraten oder auch vertreten solle, richte sich nach ber vorgesehen sind.“ dem Inhalt des ihm erteilten Auftrags. Aus den Gründen: Wie der Senat bereits entschieden habe, sei die Der BGH bestätigt die Auffassung der Vorinstanz, auftragsgemäß auf den Entwurf eines Testaments wonach die Beratung zweier Ehegatten bei der beschränkte Tätigkeit eines Rechtsanwalts als Be- Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments ratung und nicht als Betreiben eines Geschäfts zu und die Fertigung eines entsprechenden Entwurfs vergüten. Weder liege darin das Betreiben eines keine Geschäftsgebühr auslöst, weil es sich nicht Geschäfts noch die Mitwirkung bei der Gestaltung um ein Tätigwerden nach außen oder die Mitwir- eines Vertrags im Sinne der Vorbemerkung 2.3 kung einer vertraglichen oder vertragsähnlichen Absatz 3 VV RVG. Bindung handle. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz unterscheide Praxistipp: im Bereich der außergerichtlichen Tätigkeit des Um nicht Gefahr zu laufen, für den Entwurf Rechtsanwalts zwischen der Beratung und der eines gemeinschaftlichen Testaments nur eine Vertretung des Mandanten. Die Beratung richte Beratungsgebühr von maximal 250,00 € berech- sich allein an den Mandanten. Ihre Vergütung sei nen zu können, sollte eine Gebührenvereinba- in § 34 RVG geregelt. Die Vertretung des Mandan- rung gemäß § 34 RVG abgeschlossen werden, ten setze dagegen schon begrifflich einen Dritten die beispielsweise auch eine Abrechnung auf voraus, gegenüber dem der Mandant vertreten Grundlage von Nr. 2300 VV-RVG zum Gegen- werden könne. Sie werde mit einer Geschäftsgebühr stand haben kann. q nach Nr. 2300 bis 2303 VV RVG vergütet. Die Aus- Schiedsgutachten gem. § 18 ARB – Gutachter gesucht Die Rechtsanwaltskammer legenschaft starten, um unsere wäre wünschenswert) verfügen, Nürnberg führt eine Liste der Liste zu erweitern. melden Sie sich bitte in der Ge- Schiedsgutachter für ein Verfah- schäftsstelle der Rechtsanwalts- ren nach § 18 ARB. Auf Nachfrage Wenn Sie Interesse daran ha- kammer zur Aufnahme auf die der Rechtsschutzversicherer wird ben, solche Schiedsgutachten zu Liste der Schiedsgutachter gem. ein geeigneter Gutachter aus fertigen, mindestens 5 Jahre zur § 18 ARB. Das würde uns helfen, dieser Liste benannt. Nachdem Anwaltschaft zugelassen und jeweils geeignete Schiedsgutach- die Anfragen in letzter Zeit zu- forensisch tätig sind und darü- ter zu benennen. genommen haben, wollen wir ber hinaus über besondere Fach- wieder einen Aufruf an die Kol- kenntnisse (Versicherungsrecht q
5/2021 156 AUS DER ARBEIT DES VORSTANDS Bericht über die JHV Die Kammerversammlung, der auch für das Berichtsjahr Einstimmig wurde beschlossen, zu der ursprünglich für den 2020 die Aufgabe der externen den Jahresbeitrag auch für 2022 16.04.2021 eingeladen worden Kassenprüfung übernommen erneut bei € 230,00 zu belassen. war, musste wie schon im Vorjahr hatte, trug auszugsweise den Der Mitgliedsbeitrag ist am coronabedingt verschoben wer- Prüfbericht vor und erklärte, dass 01.03.2022 in Höhe von € 230,00 den, zunächst auf den 18.06.2021 kein Grund zu Beanstandungen zur Zahlung fällig. und wegen noch immer zu hoher vorgelegen habe. Die Entlastung Inzidenzzahlen schließlich auf des Vorstands wurde antrags- Änderung der Verwaltungs- den 22.07.2021. 60 Mitglieder gemäß ohne Gegenstimmen bei gebühren- und Entschädi- haben unter Beachtung eines Enthaltung der anwesenden gungsordnung strengen Hygienekonzeptes teil- Vorstandsmitglieder und der Nach der geltenden Entschä- genommen und es so möglich Geschäftsführung erteilt. digungsordnung der Rechtsan- gemacht, dass die Beschlüsse waltskammer Nürnberg erhalten nicht im schriftlichen Verfahren Haushaltsplan 2021 Mitglieder des Vorstands nur für gefasst werden mussten. Auf den Der Haushaltsplan für 2021 Reisen, die sie in Ausübung ihrer geselligen Teil der Veranstaltung wurde einstimmig bei einer Ent- Tätigkeit für den Vorstand unter- musste leider auch in diesem Jahr haltung wie vorgeschlagen ange- nehmen, eine Aufwandsentschä- verzichtet werden. nommen. digung in entsprechender An- wendung der Nrn. 7003–7006 und Rede Präsident Link Sonderumlage beA 7008 VV-RVG. Für die Arbeit, die In seiner Jahresansprache be- Gemäß § 1 Absatz 9 der Bei- sie in ihren Kanzleien erledigen richtete Präsident Link über die tragsordnung war über die Höhe oder für die dort entstehenden Große BRAO-Reform ( der Umlage für das Jahr 2022 zu Aufwendungen wurde bislang 4/2021, S.122). beschließen. keine Entschädigung gezahlt. Dies machte sich in Coronazeiten Bericht des Vorstands Die BRAK hat für das Kalen- besonders bemerkbar, weil für die Der Bericht des Vorstands für derjahr 2022 eine Umlage von Teilnahme an Videokonferenzen das Geschäftsjahr 2020 ( € 70,00 pro Kammermitglied von zuhause oder von der Kanz- 3/2021), der den Mitgliedern be- angekündigt und hierüber am lei aus aufgrund der geltenden reits wie geplant seit Mitte Juni 07.05.2021 Beschluss gefasst. Regelungen keinerlei Aufwands- 2021 vorlag, wurde zur Diskus- entschädigung gezahlt werden sion gestellt. Die Umlage für das Kalen- konnte. Aus diesem Grund wurde derjahr 2022 wurde einstimmig eine Änderung der Entschädi- Haushalt mit zwei Enthaltungen in Höhe gungsordnung zur Abstimmung Auch der Haushalt 2020 und von € 70,00 beschlossen. Sie ist gestellt, wonach die Entschädi- der Haushaltsplan für 2021 lagen am 01.03.2022 zur Zahlung fällig. gung auch für Sitzungen und den Mitgliedern bereits seit Juni Veranstaltungen, die nicht in Prä- 2021 vor. Beide wurden vom Vi- Mitgliedsbeitrag 2022 senz unter Verwendung elektro- zepräsidenten/Schatzmeister RA Die Höhe des Jahresbeitrages nischer Kommunikationsmittel Dr. Besold erörtert. RA Axel Loof, 2022 stand zur Abstimmung. stattfinden, gezahlt wird. Der
5/2021 157 Vorschlag wurde durch einstim- Die nächste Kammerversamm- stattfinden, allerdings nicht im migen Beschluss bei Enthaltung lung kann hoffentlich wieder in Rahmen der Kammerversamm- der anwesenden Vorstandsmit- der gewohnten Form stattfinden, lung, sondern, wie beim letzten glieder angenommen. ohne besondere Hygienevor- Mal, als elektronische Online- schiften und mit einem kleinen Wahlen. Wir hoffen, dass die Zudem wurde beschlossen, Imbiss, bei dem Gelegenheit zum Kolleginnen und Kollegen, die dass die Mitglieder des Kammer- kollegialen Austausch besteht. sich zur Wahl stellen wollen, im vorstandes zusätzlich eine Auf- Rahmen der Kammerversamm- wandsentschädigung in Höhe Schon jetzt weisen wird darauf lung wie vor Corona wieder die von pauschal € 200,00 monatlich hin, dass im kommenden Jahr Möglichkeit haben werden, sich erhalten. wieder Wahlen zum Vorstand Ihnen kurz vorzustellen! Amtliche Bekanntmachung Neufassung des § 2 der Verwaltungsgebühren- und Entschädigungsordnung: §2 Aufwandsentschädigung und Reisekosten- sie entsendet werden, eine Kostenerstattung vergütung der Mitglieder des Vorstandes in Höhe des zweifachen Satzes nach Num- (§§ 89 Abs 2 Ziffer 5, 75 BRAO) mern RVG VV Nr. 7003, 7005 und 7006 sowie nach Nummer RVG VV Nr. 7004 in nach- 1. Die Mitglieder des Kammervorstandes gewiesener Höhe. Diese Kostenerstattung erhalten eine Aufwandsentschädigung erhalten auch Personen, die zur Mitarbeit in Höhe von pauschal 200 € monatlich. im Kammervorstand herangezogen werden (§ 12 Abs. 1 der Geschäftsordnung der RAK). 2. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Präsidiums eine zusätzliche Aufwands- Beides gilt auch für Sitzungen und Veranstal- entschädigung wie folgt: der Präsident tungen, die nicht in Präsenz unter Verwen- in Höhe von 1.750 € monatlich, die Vize- dung elektronischer Kommunikationsmittel präsidenten in Höhe von 500 € monatlich. stattfinden. 3. Weiter erhalten alle Mitglieder des Vor- 4. Eine eventuell anfallende Umsatzsteuer wird stands für die Teilnahme an Sitzungen für die Aufwandsentschädigung gem. Ziffer für die Rechtsanwaltskammer und für die 1 und 2 und für die Kostenerstattung gem. Teilnahme an Veranstaltungen, zu denen Ziffer 3 erstattet. Ausgefertigt am 23.07.2021 Die Änderung tritt nach Ausfertigung am Tag nach ihrer Veröffentlichung in den Kammer- mitteilungen in Kraft. q
5/2021 158 UNSER BEZIRK Termine für die Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfter Rechtsfachwirt/ Geprüfte Rechtsfachwirtin Nach § 7 Abs. 3 der Prüfungsordnung (PO) für die Durch- • Register/Reiter, die Wortvermerke tragen, die nicht Ge- führung der Fortbildungsprüfung gemäß der Verordnung setzesbezeichnungen sind, wie z.B. „Verjährung“ oder über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter „Berufung“ – auch Überschriften von einzelnen Vorschriften Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin“ vom 23.08.2001 sind nicht erlaubt! (BGBl I, 2250), gibt die Rechtsanwaltskammer Nürnberg die • Farbliche Markierungen, die ein Schemata erkennen lassen Prüfungstermine für den schriftlichen Prüfungsteil (§ 14 Abs. (z.B. rot für Zulässigkeit und blau für Begründetheit, gelb 2 PO) wie folgt bekannt: für Anspruchsgrundlagen) Termine schriftliche Prüfung (§ 14 Abs. 2 PO): • Gebührentabellen mit Erläuterungen (z.B. Berechnung der Mittelgebühr etc.) wie z. B. Schwarzwälder Gebührentabelle, Dienstag, 08.03.2022 (1. Prüfungstag) Schmeckenbecher, Kostentafeln, Höver Gebührentabellen Mittwoch, 09.03.2022 (2. Prüfungstag) Donnerstag 10.03.2022 (3. Prüfungstag) Weiterhin weisen wir darauf hin, dass Abkürzungen bei den Gebührenbezeichnungen nicht zulässig sind. Termine mündliche Ergänzungsprüfung (§ 14 Abs. 3 Satz 1 PO): Dienstag, 10.05.2022 Für den schriftlichen Teil der Prüfung gilt der Rechtsstand Mittwoch, 11.05.2022 zum 31.12.2021. Donnerstag, 12.05.2022 Eine unkommentierte Gebührentabelle sowie ein Kalender Termine mündliche Prüfung (§ 14 Abs. 3 PO): werden bei der Prüfung durch die Rechtsanwaltskammer gestellt. Andere Gebührentabellen und/oder Kalender dürfen Dienstag, 17.05.2022 nicht verwendet werden. Mittwoch, 18.05.2022 Donnerstag, 19.05.2022 Anmeldeschluss für die Fortbildungsprüfung ist: Freitag, 20.05.2022 Mittwoch, der 30.11.2021 (Ausschlussfrist) Bei der Fortbildungsprüfung sind folgende Arbeits- und Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berück- Hilfsmittel zulässig: sichtigt werden. • Textsammlung „Schönfelder, Deutsche Gesetze“ nebst Ergänzungsband auf neuestem Stand Die persönlichen und örtlichen Zulassungsvoraussetzun- • Beck-Texte im dtv-Verlag, ArbR, Arbeitsgesetze • Beck-Texte im dtv-Verlag, SteuerG, Steuergesetze 1, Steu- gen ergeben sich aus §§ 8 und 9 der Prüfungsordnung. Die ergesetze 2 Prüfungsordnung können Sie bei der Rechtsanwaltskammer oder telefonisch anfordern oder unter www.rak-nbg.de abrufen. • Beck-Texte im dtv, EST, Einkommensteuer, UST, Umsatz- steuerrecht, Lohnsteuerrecht Für die Teilnahme an der Fortbildungsprüfung ist eine Prü- oder fungsgebühr in Höhe von € 300,00 zu entrichten. Für die • Beck`sche Textausgabe, Steuergesetze I, Textsammlung, Teilnahme an der Wiederholungsprüfung in höchstens drei Steuerrichtlinie, Textsammlung Prüfungsfächern reduziert sich die Prüfungsgebühr auf € 250,00. oder • NWB-Textausgabe, wichtige Steuergesetze mit Durchfüh- Anmeldung: rungsverordnungen, wichtige Steuerrichtlinien Die Anmeldung erfolgt je nach Zuständigkeit über die Rechtsan- • nicht programmierbarer Taschenrechner (Solartaschen- waltskammer München bzw. Rechtsanwaltskammer Nürnberg. rechner sind ungeeignet) Nicht zugelassen sind: Zuständig für die Bezirke der Rechtsanwaltskammern Bam- • andere Textausgaben als die oben genannten mit Erläu- berg und Nürnberg ist: Frau Meier, Tel. 0911/92633-30. Das terungen, wie z.B. Beck-Texte dtv BGB, RVG, ZPO, FG Formblatt zur Anmeldung erhalten Sie über die Homepage und andere der Rechtsanwaltskammer Nürnberg unter: • Bemerkungen, Schemata, Erläuterungen www.rak-nbg.de/rechtsfachwirt/pruefung
5/2021 UNSER BEZIRK 159 Etwas besser, aber noch lange nicht gut Die dritte Umfrage der BRAK über die Auswirkungen der Corona-Krise auf die deut- sche Anwaltschaft Von Ende Mai bis Anfang Juni Die Umfrageergebnisse zeichnen rend Einzelanwälte zu rund 25 % hat die BRAK die inzwischen aufgrund der Durchmischung mehr offene Rechnungen haben, bereits dritte Umfrage zu den der Teilnehmer – vom Einzelan- vermelden Partner in Kanzleien Auswirkungen der Corona-Krise walt (44,48 %) bis zum Partner mit mehr als 20 Anwälten dies auf die deutsche Anwaltschaft in der Großkanzlei (3,52 %) – ein nur zu rund 18 %. Am stärksten durchgeführt. Knapp 6.150 Kol- repräsentatives Bild der aktuellen betroffen bei der Zunahme of- leginnen und Kollegen haben Situation der Anwaltschaft. fener Rechnungen ist Branden- teilgenommen, über 5.000 ha- burg mit rund 29,5 %, gefolgt von ben die 14 Fragen vollständig Wirtschaftliche Erholung von Sachsen-Anhalt (26,1 %). beantwortet. der Krise ? Fast 53 % aller Befragten hatten Die Anwaltschaft scheint von Etwas verbessert hat sich die aufs Ganze gesehen Umsatz- der Krise im Vergleich zum wirtschaftliche Situation. Wäh- einbußen im Vergleich zu der letzten Herbst etwas weniger rend bei der letzten Umfrage Zeit vor Corona zu verzeichnen. wirtschaftlich bedroht zu sein. noch ein Drittel der Anwaltschaft Besorgniserregend bleibt der Echte Entspannung hat sich mehr offene Rechnungen als vor Anteil derjenigen, die glauben, jedoch noch längst nicht ein- der Pandemie zu beklagen hatte, die Krise wirtschaftlich nicht gestellt. Noch immer geht ein sind dies nun nur noch knapp überleben zu können. Von einem nicht unerheblicher Teil der über 24 %. Immerhin gut 55 % Zehntel der Befragten im Herbst Anwaltschaft davon aus, die haben in Corona ebenso viele verringerte sich der Anteil der Krise wirtschaftlich nicht über- Außenstände wie zuvor. Ledig- Betroffenen nur minimal auf winden zu können. Die Digita- lich 18 % haben keine bzw. 2,5 % gut 8,8 %. Diejenigen, die da- lisierung in der Justiz scheint sogar weniger Außenstände bei von ausgehen, sich wirtschaft- derweil klein(st)e Fortschritte Mandanten. Besonders betroffen lich wieder erholen zu können, zu machen. Nach wie vor zu sind die Strafrechtler mit 36,7 % blicken etwas optimistischer in beklagen sind teilweise erheb- und die Sozialrechtler mit 31 % die Zukunft als noch im Herbst. liche Verfahrensverzögerungen. mehr offenen Rechnungen. Knapp 22 % (zuvor 40 %) gehen davon aus, die Einbußen nach Ein Blick auf die Details Auch Kolleginnen und Kollegen, einem Jahr überwunden zu ha- die auf dem Gebiet des Straßen- ben, über 9 % (im Herbst noch Die dritte Umfrage spiegelt die verkehrsrechts tätig sind, vermel- rund 17 %) rechnen mit einem tatsächliche Situation in Deutsch- den deutlich mehr Außenstände Zeitrahmen von zwei Jahren bis land erneut recht gut wieder. als vor der Krise (31,4%). Wäh- zum wirtschaftlichen Ausgleich. Die Corona-Umfragen der BRAK Die Gesamtauswertung der 3. Umfrage finden Sie hier: https://www.brak.de/die-brak/coronavirus/corona-umfrage/ Die Ergebnisse der 1. Umfrage (April 2020) und der 2. Umfrage (September 2020) finden Sie ebenfalls auf der BRAK-Website.
5/2021 160 UNSER BEZIRK Beim Blick auf die Rechtsgebiete einziges Mandat bis 5 % weniger lungen veranlasst wurden. 6,49 % zeigt sich folgendes Bild: Beson- Mandate) zu verzeichnen hatten, (zuvor 4,17 %) der Teilnehmer ders gut – keine Umsatzeinbußen sind dies aktuell „nur“ noch rund hatten entsprechende Anträge – stehen Kollegen da, die im Ver- 35 %. Vorkrisenniveau liegt damit gestellt, hiermit allerdings keinen waltungsrecht (ca. 47 %), Steuer- allerdings noch in weiter Ferne. Erfolg. Immerhin in 12 % (zuvor recht (56 %), Medizinrecht (48,5 %) nur 4,99 %) der benannten Fälle oder Handelsrecht (rund 59 %) Die Umfrage bestätigt, dass die wurden Verfahrenshandlungen tätig sind. Besonders gefährdet Betroffenheit der Kollegen auch allein von Amts wegen per Video scheinen dagegen andere Rechts- vom Rechtsgebiet abhängt, auf vorgenommen. gebiete: Rund 12 % aller Sozial- dem sie vorwiegend tätig sind. rechtler, beinahe 16 % der Stra- Weitere Mandatsrückgänge seit Neu abgefragt wurde die tech- ßenverkehrsrechtler, fast 11,5 % Sommer 2020 vermelden insbe- nische Ausstattung der Gerichte. der Strafrechtler und knapp 12 % sondere Kolleginnen und Kol- 58,9 % gaben an, dass die Ausstat- der Insolvenzrechtler fürchten, legen, die im Strafecht (43,5 %), tung ihrer Wahrnehmung nach sich nicht mehr von der Krise Insolvenzrecht (43,4 %), Straßen- auch während der Pandemie erholen zu können. Sie liegen verkehrsrecht (51 %), Schuldrecht gleich geblieben ist. Lediglich damit mit ihren Rechtsgebieten (41,5 %) und Mietrecht (40,5 %) 15 % hatten den Eindruck, dass deutlich über dem bundesweiten tätig sind. sich die Ausstattung der Gerichte Gesamtdurchschnitt. Partner in verbessert und deutlich mehr Vi- Kanzleien mit mehr als 20 An- Modernere Gerichtsverfahren? deoverhandlungen durchgeführt wälten haben nur zu 2 % Sorgen Geht so … wurden. 26 % meinen, dass sich um ihre Existenz, Einzelanwälte die Ausstattung zwar verbessert dagegen in beinahe 12 % aller Erneut abgefragt wurde, ob wäh- hat, aber gleichwohl nicht mehr Fälle. Auf die Länder gesehen rend der Pandemie gerichtliche Videoverhandlungen stattfinden. steht Schleswig-Holstein beson- Verfahrenshandlungen im Wege Insbesondere im Hinblick auf ders gut da. Hier bangen „nur“ der Bild- und Tonübertragung den Pakt für den Rechtsstaat 6,4 % um ihre Zukunft. Schlech- vorgenommen oder entspre- und die Forderungen der BRAK ter sieht es in Rheinland-Pfalz chende Zeugenbefragungen (s. die Positionspapiere der Ar- (12,2 %) und besorgniserregend durchgeführt wurden. Das Ergeb- beitsgemeinschaft zur Sicherung in Thüringen (rund 22 %) aus. nis zeigt, dass von den vorhande- des Rechtsstaates) ist dies mehr nen gesetzlichen Möglichkeiten als bedauerlich, hätte doch eine Noch über ein Drittel aller Be- noch immer viel zu zurückhal- zügige und konsequente tech- fragten betroffen tend Gebrauch gemacht wird. nische Aufrüstung der Gerichte nebst Nutzung der dann vorhan- Was den Rückgang an neuen 72 % (2. Umfrage: 89,36 %) gaben denen Technik helfen können, Mandaten betrifft, scheint sich an, dass weder auf Antrag noch Verfahrensverzögerungen zu die Lage im Vergleich zu den von Amts wegen Videoverhand- vermeiden. beiden ersten Umfragen leicht verbessert zu haben. Während bei der Umfrage im April 2020 Anzeige noch rund zwei Drittel aller An- wälte erheblich weniger Man- date und damit im Zweifel einen Stopp, hier sind Sie richtig! empfindlichen Umsatzeinbruch Am Hallplatz in Nürnberg erhalten Sie Ihre komplette zu verkraften hatten, konnten juristische Fachliteratur – inklusive Beratung. Unter aktuell immerhin rund 46 % fest- www.schweitzer-online.de sind wir 24h für Sie da. stellen, dass sich die Mandats- Schweitzer Fachinformationen eingänge zumindest seit Sommer Zeiser + Büttner I Hallplatz 3 I 90402 Nürnberg 2020 wieder etwas stabilisiert Tel: +49 911 2368-0 zeiser-buettner@schweitzer-online.de haben, in etwa also gleich ge- blieben sind. Während noch im Öffnungszeiten: Mo bis Fr 8.00-19.00 Uhr Herbst 2020 52,9 % aller Teilneh- Sa 9.30-19.00 Uhr mer weniger neue Mandate (kein
5/2021 UNSER BEZIRK 161 Bei der Technik zeigen sich sächlich für die unbestreitbar den. Besonders auffällig waren übrigens auch Unterschiede in eingetretenen Verfahrensverzö- dabei familienrechtliche (44,9%) den einzelnen Ländern: In Schles- gerungen. Zwar haben die Ver- und sozialrechtliche (47,2%) wig- Holstein beobachten immer- zögerungen etwas abgenommen, Verfahren. hin 60 % eine verbesserte Aus- die Situation ist jedoch noch nicht stattung, leider nur rund 27 % ansatzweise zufriedenstellend. Ausbildungsverhältnisse eine tatsächliche Zunahme von Noch immer geben rund 41 % Videoverhandlungen. (zuvor ca. 47 %) aller Befragten Neu abgefragt wurde, ob an, dass es pandemiebedingt zu Kolleginnen und Kollegen wäh- Auch in Baden-Württemberg Verfahrensverzögerungen von rend der Pandemie einen Aus- sehen rund 62 % Fortschritte bei durchschnittlich mehr als acht bildungsvertrag für Rechtsan- der Technik, jedoch nur 34 % eine Wochen gekommen sei. Immer- walts- oder Rechtsanwalts- und faktische Zunahme der Nutzung hin 20 % (zuvor nur rund 11 %) Notarfachangestellte abgeschlos- moderner Verfahrenstechnik. In geben inzwischen an, keine Ver- sen haben. Hamburg meinen sogar 65,3 %, zögerungen (mehr) wahrzuneh- dass sich die Ausstattung ver- men. Die Auswertung zeigt zu- Die meisten neuen Ausbil- bessert hat, was allerdings nur in dem, dass nach wie vor einige dungsverträge wurden in Meck- 29,7 % zu einer Zunahme von Vi- Gerichtsbarkeiten besonders lenburg-Vorpommern (ca. 17,5 %), deoverhandlungen geführt habe. stark hinterherhinkten. im Saarland (fast 16 %) und in Niedersachsen (rund 15 %) Einige Länder scheinen massiv Die Befragten meldeten im abgeschlossen. Die wenigsten bei der technischen Aufrüstung Vergleich zum Herbst Verzöge- neuen Ausbildungsverhältnisse hinterher zu hinken. In Thürin- rungen (mehr als acht Wochen) hat Brandenburg mit gut 5,5 % zu gen gaben erschreckende 82 % auf folgenden Rechtsgebieten: verzeichnen. Je größer die Kanz- an, dass sich die Ausstattung Strafrecht (45,7 %; zuvor über lei, desto häufiger wurden Aus- der Gerichte nicht verbessert 58 %), Sozialrecht (43,1 %, zuvor bildungsverträge geschlossen. hat. In Sachsen-Anhalt waren 56,7 %), Straßenverkehrsrecht es sogar 89,6 %. Die Technik ver- (rund 41 %, zuvor rund 52,7 %), Während bei den Einzelanwäl- bessert sich also – mit einigen Mietrecht (40,8 %, zuvor 52,4 %), ten lediglich rund 2,9 % in der Ausnahmen – schrittweise in Familienrecht (37,9 %, zuvor Krise neu ausbildeten, waren es vielen Bundesländern, sie muss 52,9 %) und Erbrecht (rund 42 %, bei den Partnern in Kanzleien mit nun allerdings auch dringend zuvor 51,5 %). Im Medizinrecht mehr als 20 Anwälten über 39 % genutzt werden. müssen aktuell sogar 48,17 % mit neue Ausbildungsverhältnisse. besonders langen Verzögerungen Ganz unterschiedlich fallen die kämpfen, im Verwaltungsrecht Fazit Wünsche der Kolleginnen und rund 51,8 %. Mit Blick auf die Die Anwaltschaft befindet Kollegen nach mehr oder weni- Bundesländer zeigen sich insbe- sich – wenn auch nicht mehr so ger Videoverhandlungen aus. sondere in Thüringen (62,5 %), dramatisch wie zuvor – mitten in Im Bundesdurchschnitt wün- Berlin (fast 49 %) und Branden- der Krise. Trotz Verbesserungen schen sich 47,5 % aller Befragten burg (46,5 %) überdurchschnitt- besteht also noch kein Anlass zur auch nach der Pandemie mehr lich viele Verzögerungen von Entspannung. Videoverhandlungen, 41,9 % mehr als acht Wochen. lehnen Videoverhandlungen Wir danken allen Kolleginnen grundsätzlich ab. Der Anteil an schriftlichen Ent- und Kollegen herzlich für ihre scheidungen hat im Vergleich zur Teilnahme an der Umfrage. Sie Verfahrensverzögerungen und Herbstumfrage nochmals deut- unterstützen uns maßgeblich da- schriftliche Entscheidungen lich zugelegt. Diesmal gaben bei- bei, Ihre Interessen zu wahren nahe 42 % (zuvor knapp 33,5 %) und zu vertreten! Vielleicht war diese noch sehr aller befragten Anwältinnen und zurückhaltende Nutzung vor- Anwälte an, dass in laufenden handener moderner gesetzlicher Verfahren vermehrt schriftliche q RAin Stephanie Beyrich, Möglichkeiten zumindest mitur- Entscheidungen getroffen wur- BRAK, Berlin
5/2021 162 UNSER BEZIRK Winterabschlussprüfung 2022/I der Rechtsanwaltsfachangestellten Die Abschlussprüfung 2022/I der Rechtsanwaltsfachangestellten findet statt am Dienstag, 25. Januar 2022 und Mittwoch, 26. Januar 2022 Die Anmeldung zur Abschlussprüfung muss frist- auf unserer Internetseite unter der Rubrik www. gemäß (§ 13 Abs. 1 PO neu) in der Geschäftsstelle rak-nbg.de/pruefung zur Verfügung gestellt. der Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Fürther Str. 115, 90429 Nürnberg eingehen. Die Ausbilder Mit der Anmeldung wird die Prüfungsgebühr i. H. sind für die rechtzeitige Anmeldung zur Prüfung v. 125,00 € zur Zahlung fällig. Bitte legen Sie der verantwortlich. Anmeldung den Überweisungsbeleg bei. Die Anmeldefrist endet am 29. November 2021. Bitte beachten Sie, dass die Auszubildenden, die Verspätet eingegangene Anmeldungen können die Berufsschule in Straubing besuchen, an der bei grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden. der Rechtsanwaltskammer München stattfindenden Abschlussprüfung teilnehmen. Die Prüfungster- Bitte verwenden Sie für die Anmeldung ausschließ- mine weichen ab. Die Betroffenen werden hierüber lich das Formblatt. Dieses wird Ihnen als Download gesondert unterrichtet. Ehrungen von Kanzleimitarbeiterinnen 10-jähriges Jubiläum 25-jähriges Jubiläum Maria Mahr Stefanie Dörnhöfer Petra Nilles Hummelmann, von Pierer & Besold Rechtsanwälte Manske & Partner Kollegen Penzendorfer Str. 20 Bärenschanzstraße 4 Friedrichstraße 33 91126 Schwabach 90429 Nürnberg 91054 Erlangen Tanja Netsch Nadine Tigges Spängler Rechtsanwälte 30-jähriges Jubiläum Kanzlei Scheulen Virchowstr. 25 90409 Nürnberg Tatjana Ackermann Kleestraße 21-23 Rechtsanwälte Wolf – Volkert 90461 Nürnberg Gudrun Schell Gärtnerstraße 21 Milek & Kollegen 90408 Nürnberg Karin Wolff Möstl & Krimalowski Albertstraße 2 93047 Regensburg Elke Blum Max-Reger-Str. 2a Dr. Kreuzer Rechtsanwälte 92637 Weiden Kathrin Schmidt Lorenzer Platz 3 a 90402 Nürnberg 20-jähriges Jubiläum Rechtsanwälte Mümmler + Kollegen Ingolstädter Str. 12 Claudia Gemmel Christina Achatz Spängler Rechtsanwälte Markl, Dr. Schneider, Dr. Maier 92318 Neumarkt Virchowstr. 25 Theresienplatz 25 90409 Nürnberg 94315 Straubing
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