Berliner Journal N 3 Die Vertretung des Landes Baden-Württemberg beim Bund im Jahre 2015 - Staatsministerium Baden ...

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Berliner Journal N 3 Die Vertretung des Landes Baden-Württemberg beim Bund im Jahre 2015 - Staatsministerium Baden ...
Berliner Journal
                  N°3
Die Vertretung des Landes Baden-Württemberg
           beim Bund im Jahre 2015

                                              t
Berliner Journal N 3 Die Vertretung des Landes Baden-Württemberg beim Bund im Jahre 2015 - Staatsministerium Baden ...
Berliner Journal N° 3

Die Vertretung des Landes Baden-Württemberg
beim Bund im Jahre 2015
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                                                 Rück- und Ausblick

                                                 Bereits im dritten Jahr legt die Vertretung des Landes Baden-Württemberg beim Bund
                                                 nunmehr ihr „Berliner Journal“ vor. Der lebhafte Zuspruch auf die ersten beiden
                                                 Ausgaben war Ansporn, auch für 2015 einer breiteren Leserschaft im Lande und der
                                                 Bundeshauptstadt das vor Augen zu führen, was sich in diesem Jahr in dem weißen
                                                 Haus am Tiergarten abgespielt hat.

                                                 RICHTUNG LANDESVERTRETUNG 4.0

                                                 Inzwischen haben wir über die E-Book-Ausgabe des Berliner Journals hinaus bereits
                                                 weitere Informationskanäle in die digitale Welt erschlossen. In der Woche nach jeder
                                                 Bundesratssitzung informieren wir außerdem mit einem Newsletter über aktuelle
                                                 Entwicklungen. Nachdem auch die Nutzung unserer Angebote bei Facebook immer
            Peter Friedrich
            Minister für Bundesrat, Europa und
                                                 mehr zugenommen hat, können sich jetzt Interessenten zusätzlich mit einer App über
            internationale Angelegenheiten       Landesvertretung und Land informieren und mit uns in Kontakt bleiben. Angeboten
                                                 werden den über 40.000 Besuchern des Hauses unmittelbar über das Smartphone
                                                 zugängliche – visuelle und akustische – Informationen zu Aufgaben, Gebäude und
    Peter Friedrich                              Ausstattung der Landesvertretung. Berlinbesuchern steht nunmehr auch ein digitaler
    Minister für Bundesrat, Europa und           Stadtplan mit Orten, die sich mit Persönlichkeiten aus dem Lande - Politikern,
    internationale Angelegenheiten               Schriftstellern, Künstlern - verbinden, zur Verfügung.

                                                 NICHT NUR EIN JAHR DES KRISENMANAGEMENTS

                                                 Über die laufende Gesetzgebungsarbeit hinaus war das Jahr politisch durch fortwäh-
                                                 rende Krisenbewältigung gekennzeichnet. Auf die griechische Schuldenkrise folgten
                                                 die gewaltigen Herausforderungen in der Asyl- und Flüchtlingspolitik, die uns noch
                                                 lange beschäftigen werden.

                                                 Zwei Jahrestage markierten 2015 bedeutsame historische Ereignisse: Vor 70 Jahren
                                                 ging der Zweite Weltkrieg zu Ende und vor 25 Jahren kam es zum Beitritt der Neuen
                                                 Länder. Aus diesem Anlass hat mit Joachim Gauck zum ersten Mal ein Bundes-
                                                 präsident im Bundesrat gesprochen und dabei die Leistungen des deutschen Föderal-
                                                 ismus gewürdigt.

                                                 Angesichts der Maßnahmen im Hinblick auf die griechische Schuldenkrise, die in-
                                                 ternationalen Migrationsbewegungen und den internationalen Terrorismus dürfen
                                                 zahlreiche andere bedeutsame Vorhaben nicht übersehen werden. Von nicht zu unter-
                                                 schätzender Bedeutung war die Einigung der Regierungschefinnen und Regierungs-
                                                 chefs der Länder Anfang Dezember über eine Neuordnung der bundesstaatlichen
                                                 Finanzbeziehungen.
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Aber auch in anderen Politikbereichen kam es zu wichtigen Festlegungen. Schwierige
ethische Fragen zu diskutieren waren im Zusammenhang mit der künftigen Regelung
der Sterbehilfe. Zahlreiche Vorhaben der Energiepolitik konnten zum Abschluss
gebracht werden. Für die Verkehrspolitik der Länder wichtig war die Klärung der
Zukunft der Regionalisierungsmittel. In Konsequenz von Erkenntnissen der
NSU -Untersuchungsausschüsse wurde die Zusammenarbeit der Verfassungsschutz-
behörden verbessert. Ein wichtiger Schritt zur Sicherung zentraler Infrastrukturen
war das IT-Sicherheitsgesetz. Sozialpolitisch hervorzuheben sind Reformen der Pflege-
versicherung und der Krankenhausversorgung. Für den Sport wurde mit der Doping-
bekämpfung endlich ein wichtiges Thema angegangen.

Das Jahr 2015 hat erneut gezeigt, dass wir insbesondere auf europäischer Ebene vor
großen Herausforderungen stehen. Seien es die noch nicht endgültig überstandene
Schuldenkrise, die Notwendigkeit einer europäischen Migrations- und Flüchtlingspoli-
tik oder hinsichtlich der britischen Forderungen einer EU -Reform.

Zu einer Vielzahl dieser Themen weiter ausgebaut wurden 2015 die politischen Fach-
veranstaltungen. Einen Schwerpunkt bildete dabei die Diskussion über das transatlan-
tische Handelsabkommen T T IP. Fortgeführt wurden auch Veranstaltungen zu Fragen
des Föderalismus sowie zu aktuellen Initiativen der Ressorts.

„WIR TREFFEN UNS IN DER LANDESVERTRETUNG“

Höhepunkt der politischen Sommerfeste in Berlin ist weiterhin die „Stallwächterparty“,
die dieses Jahr unter dem Motto „GlobalDigital“ Veränderungen der Lebens- und
Arbeitswelt in leichter Weise zum Gegenstand hatte. Es wurden Roboter eingesetzt und
es wurde in den sozialen Netzwerken kommentiert, es wurde Molekularküche gereicht
und mit 3-D-Druckern gedruckt.

Fortgesetzt wurden die Veranstaltungen zu Persönlichkeiten aus Baden-Württemberg
mit Abenden über den Hitler-Attentäter Georg Elser aus Königsbronn, den Vater
der „Kritischen Theorie“ Max Horkheimer aus Stuttgart sowie den Hollywood-Pionier
Carl Laemmle aus Laupheim. Immer wieder besondere Botschaften verbunden
waren mit den Konzerten der Landesvertretung, so die Vorstellung des Internationalen
Harfenwettbewerbs anlässlich des fünfzigjährigen Jubiläums der diplomatischen
Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und Israel. Viel Beifall bekam auch die
für Berlin „maßgeschneiderte“ Friedrich-Hollaender-Revue einer Gesangsklasse
der Musikhochschule Karlsruhe sowie der Jazz-Pionier Wolfgang Dauner.
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    Die Präsentation des Werks einer bedeutenden Baden-Württembergerin, der Fotografin
    Barbara Klemm, wurde verbunden mit Erinnerungen an den legendären Fotojour-
    nalisten der Weimarer Republik Erich Salomon, dessen Elternhaus auf dem Areal der
    Landesvertretung stand.

    Bereits eine feste Einrichtung geworden ist der „Donausalon“, bei dem aktuelle politi-
    sche Themen der regionalen Zusammenarbeit behandelt sowie den Botschaften der
    Anrainerstaaten Möglichkeiten der kulturellen und kulinarischen Präsentation gege-
    ben werden. Partnerland des diesjährigen Donausalons war Rumänien, 2016 soll die
    Republik Serbien folgen.

    Ebenfalls schon eine Tradition ist die Veranstaltung zur 48er Revolution in Südwest-
    deutschland am Vorabend des 18. März, an dem in Berlin an die revolutionären
    Ereignisse in Preußen erinnert wird. 2015 ging es um den Balinger Revolutionär und
    Fabrikanten Gottlieb Rau, dieses Jahr folgt Maximilian Dortu, der als preußischer
    Hilfswilliger der badischen Revolutionsstreitmacht in Freiburg erschossen wurde.

    Auf Anregung des verstorbenen Tübinger Regierungspräsidenten Hermann Strampfer
    verfügt die Landesvertretung nunmehr über einen Raum „Schwäbische Alb“, der an-
    lässlich des diesjährigen Landsleutetreffens, bei dem das Biosphärenreservat Schwäbische
    Alb im Mittelpunkt stand, eingeweiht wurde.

    Weiter ausgebaut wurden die Beziehungen zu den diplomatischen Vertretungen in
    Berlin. Besondere Aufmerksamkeit gefunden hat die Rückgabe einer antiken Statue
    der Hindu-Göttin „Durga“, die vor Jahren in Indien geraubt und über den New Yorker
    Kunsthandel in das Stuttgarter Linden-Museum gekommen war, an den indischen
    Botschafter, der ein „Nachbar“ der Landesvertretung ist. Mit dieser Statue wurde ein
    besonderer Akzent auch beim folgenden offiziellen Besuch der Bundeskanzlerin in
    Indien gesetzt.

    Das Jahr 2015 war von ganz besonderen Herausforderungen an die Bundespolitik
    gekennzeichnet. Die Landesvertretung mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
    hat sich dabei engagiert für die Interessen des Landes eingesetzt. Ihr architektonisch
    bedeutsames Gebäude am Berliner Tiergarten war wieder ein besonderer Anziehungs-
    punkt für Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung, aus Kunst,
    Kultur und Wissenschaft. Dies soll auch in Zukunft so bleiben.

    Gestatten, Ihr Peter Friedrich.
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 2   Rück- und Ausblick
       Richtung Landesvertretung 4.0
       Nicht nur ein Jahr des Krisenmanagements
      „Wir treffen uns in der Landesvertretung“

10   Die bundespolitische Bilanz
10   Baden-Württemberg und der Bundesrat
      Der deutsche Föderalismus
      Aufgaben des Bundesrats, Aufgaben der Länder
      Für Baden-Württemberg im Bundesrat
      Aktuelle Mehrheitsverhältnisse
      2015 im Bundesrat
      E-Government
      Impulse aus Baden-Württemberg
      Schwerpunkt Asyl- und Flüchtlingspolitik
      Nicht nur ein Jubiläum, aber eine Premiere

16   Bundespolitische Schwerpunkte
16   Asyl- und Flüchtlingspolitik
18   Finanzen
       Nationale Steuerpolitik
       Internationale Regelungen gegen Steuerflucht
       Bankenunion
20   Wirtschaft
       Industrie 4.0
       Existenzgründer und Wagniskapital
21   Kultus, Jugend und Sport
       Mittel des Bundes-Betreuungsgelds für die Länder
       Bessere Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen
       Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport
22   Wissenschaft, Forschung und Kunst
       Nach den Weichenstellungen
       Wissenschaftlicher Nachwuchs und Kulturgutschutz im Zentrum
       Europäische Gesetzgebung im Bundesrat – Bundesrat kritisiert Forschungskürzungen
       Gesundheitsgesetzgebung und andere Gesetzgebungsverfahren
          berühren den Wissenschaftsbereich
24   Inneres
       IT-Sicherheitsgesetz
       Verbesserung der Zusammenarbeit des Verfassungsschutzes
       Verlängerung der Regelungen zur Terrorbekämpfung
25   Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
       Fracking-Gesetzespaket liegt auf Eis
       Energiepaket: Vom Strommarkt bis zum Netzausbau
27   Arbeit und Soziales, Familie und Gesundheit
       Tarifeinheitsgesetz
       Mehr Frauen in Führungspositionen
       Besserer Schutz für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
       Verbesserung der stationären und ambulanten medizinischen Versorgung
       Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung
       Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff
       Ausbau des Hospiz- und Palliativangebots in Deutschland
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    30   Ländlicher Raum, Verbraucherschutz
           Breitband-Offensive 4.0
           Jagd- und Wildtiermanagementgesetz
           Natur Natur sein lassen
    32   Justiz
           Sterbehilfe
           Vorratsdatenspeicherung
           Abwicklung der staatlichen Notariate in Baden-Württemberg
    34   Verkehr und Infrastruktur
           Erhöhung der Regionalisierungsmittel
           Förderung von Elektromobilität
           Schutz vor Fluglärm verbessern
    35   Integration
           Öffnung der Integrationskurse
           Verbesserungen für langjährig Geduldete
           Anerkennung von Berufsqualifikationen
           Europäische Verantwortungsteilung
    37   Europäische Angelegenheiten
    38   Ständige Vertragskommission

    39   Das „Haus Baden-Württemberg“ im Jahr 2015
    39   „Gestatten, Baden-Württemberg. Landesvertretung in Berlin.“
          „Kurs Südwest“ – Der Baden-Württemberger-Kompass für Berlin
           Besucherfilm „So funktioniert Landespolitik“
          „Gestatten, sie ist da.“ Kontakt zur Landesvertretung über die App
           Beteiligung an „Berlin leuchtet“
    42   Informationsarbeit – analog und digital
           Neuer Newsletter
           Informationsreisen für Journalistinnen und Journalisten
           Pressearbeit rund um den Bundesrat
    44   Treffpunkt Landesvertretung
           Unser Konzept
    45   Höhepunkte des Veranstaltungsjahres
          „GlobalDigital – Stallwächterparty 4.0“
           Nacht der „Süddeutschen Zeitung“
           Jahresempfang der Beauftragten der Bundesregierung
              für die Belange behinderter Menschen
           300 Jahre Karlsruhe in Berlin
    50   Politische Fachveranstaltungen
           Breitband-Offensive 4.0
          „Nationalpark Schwarzwald – eine Spur wilder“
           Justizministerkonferenz
           Wärmewende in Baden-Württemberg – ein Vorbild für den Bund?
           Entscheidende Impulse für das Wertstoffgesetz des Bundes
           Modernes E-Government – Chancen und Gestaltungsmöglichkeiten
           Arbeitswelt 4.0 – Leben und „Schaffen“ im digitalen Zeitalter
          „Gestatten, Gründerland.“ Wagniskapital im Land der Tüftler
           Medienlandschaft im Umbruch: Hetze, Hass und mediale Parallelgesellschaften –
              Schattenseiten der Digitalisierung
          „3. Sommerakademie“ Plattform für die Digitalisierung der Energiewende
           Vernetzte Mobilität – Autonomes Fahren
           Flüchtlinge in Arbeit
           Internationale Fachkonferenz zu Verschleppung und Zwangsverheiratung
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63   Besondere Formate
      Wirtschaftsgespräche am Tiergarten
      „Machen Sie doch Ihre Mittagspause in Baden-Württemberg“
       ZEIT MUSIK BW
         „Gestatten, lächle Berliner!“ Eine Friedrich Hollaender-Revue
         Internationaler Harfenwettbewerb – Der „Harfenolymp“
         „Gestatten, Jazz talks.“ Konzert mit DAU NER //DAU NER
       		 und Alexandra Lehmler
       PROFILE SÜDW E ST
          Georg Elser – Allein gegen Hitler
          „Gestatten, kritischer Theoretiker.“ Max Horkheimer –
       		 Kritische Theorie zu Fragen der Zeit
68   Veranstaltungen – so vielfältig wie das Land
      „Darüber lacht die Republik – Friedrich-Ebert und ‚seine‘ Reichskanzler
          in der Karikatur“
       Berlinale – Die Filmwelt zu Gast in der Landesvertretung
      „Gestatten, für das Volk.“ Gottlieb Rau – Revolutionär der Freiheit
      „Gestatten, von d’r Alb ra!“ Landsleutetreffen 2015
       Fraktionsübergreifendes Spargelessen
       Know-How-Transfer: Wirtschaftsjunioren treffen Abgeordnete
       Hauptstadtjournalisten zu Gast
       Weltliga für Freiheit und Demokratie
       Bundestagsverwaltung besucht Landesvertretung
       Traditionelles Künstlertreffen
       Weltmusik trifft Weltstadt
      „Alle Kinder dieser Welt“
       Baden-Württemberg goes Hollywood – Effektvolle Filme aus dem Südwesten
       Ausstellung „ZEITSPRU NG – Erich Salomon. Barbara Klemm.“
      „Gestatten, kultig-schwäbisch.“ Bühne frei für große Kleinkunst
          aus Baden-Württemberg
       Autorenlesung „Die Berlinreise“ mit Hanns-Josef Ortheil
      „Gestatten, best aus Südwest.“ – Spitzenweine aus Baden und Württemberg
       Die Stadt Lahr stiftet unseren Weihnachtsbaum
      „Gestatten, Göttlich.“ Eine fotografische Gegenüberstellung
80   Auf diplomatischem Parkett
       Botschafter-Gespräche
       Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
       Internationale Veranstaltungen und Besuche
      „3. Donausalon“ Duale Bildung im Donauraum
       Übergabe der Statue der Hindu-Göttin „Durga“ an Indien
85   Ein offenes Haus für Alle
86   Zimmer mit Aussicht am Tiergarten
88   Innenleben
       Raum „Schwäbische Alb“ im Gästehaus
       Soziales Engagement
      „Lebendiges Leitbild“
       Ausbildungsbetrieb Landesvertretung
       Begehrte Praktika
       Gesund am Arbeitsplatz
       Umweltfreundliche Dienstfahrzeuge
       Aus dem Gästebuch
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     Die bundespolitische Bilanz

     Baden-Württemberg und der Bundesrat

     Der deutsche Föderalismus

     Deutschland blickt auf eine lange Geschichte föderaler Traditionen und Strukturen
     zurück. Unser Land wurde dadurch sehr bereichert und nachdrücklich geprägt. Die in
     Deutschland vorhandene Vielfalt zum Beispiel auf den Gebieten der Wirtschaft und
     Kultur sucht ihresgleichen. Zeiten des Zentralismus sind den Deutschen in der Vergan­
     genheit dagegen nicht gut bekommen.

     2015 war das Jahr der Jubiläen: 70. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkriegs,
     25. Jahrestag der Wiedervereinigung und 25 Jahre – 16 Länder. Nach dem Mauerfall
     herrschte sehr schnell Einigkeit, dass auf dem Gebiet der ehemaligen DDR in An-
     knüpfung an das föderale Erbe fünf Länder entstehen sollten.

     Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat, in
     dem die 16 Länder Staatsqualität besitzen. Die Kompetenz zur Gesetzgebung steht den
     Ländern zu, soweit das Grundgesetz nicht dem Bund die Gesetzgebungskompetenz zu-
     weist. Die wichtigsten Politikfelder, die der ausschließlichen Zuständigkeit der Länder
     unterliegen, sind das Kommunalrecht, das Bauordnungsrecht, das Polizeirecht sowie
     die Kulturhoheit. Letztere umfasst das Schul- und Hochschulwesen, die Förderung
     von Kunst und Wissenschaft sowie die gesetzlichen Regelungen für Presse, Radio und
     Fernsehen. Die Länder gestalten im Bundesrat die Politik auf Bundesebene mit. Das
     regelt Artikel 50 des Grundgesetzes. Dort heißt es: „Durch den Bundesrat wirken die
     Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der
     Europäischen Union mit.“ Sie tragen also auch Verantwortung für den Gesamtstaat im
     nationalen wie im europäischen Rahmen. Der Auftrag des Grundgesetzes ist Grund-
     lage der baden-württembergischen Aktivitäten im Bundesrat. Die Landesregierung
     bedient sich dazu der Vertretung des Landes Baden-Württemberg als „Außenposten“
     in der Bundeshauptstadt.

     Aufgaben des Bundesrats, Aufgaben der Länder

     Von besonderem Gewicht ist die Mitwirkung des Bundesrates im Gesetzgebungsver-
     fahren. Alle Bundesgesetze müssen dem Bundesrat zur Beratung vorgelegt werden,
     aber nicht alle Bundesgesetze bedürfen seiner Zustimmung. Gesetze, die etwa die
     Finanzen, die Verwaltungshoheit der Länder oder das Grundgesetz betreffen, können
     nur mit Zustimmung des Bundesrates in Kraft treten. Gesetze, die nicht der Zustim-
     mung bedürfen (Einspruchsgesetze), können auch gegen den Willen des Bundesrates
     zustande kommen, wenn der Deutsche Bundestag mit der vom Grundgesetz vorgese-
     henen Mehrheit einen Einspruch des Bundesrates überstimmt.
     Der Bundesrat kann auch selbst die Gesetzesinitiative ergreifen und eigene Gesetzent-
     würfe auf den Weg bringen, wovon er regelmäßig Gebrauch macht.
Die bundespolitische Bilanz                                                           11
                                              Baden-Württemberg und der Bundesrat

                                              Von großer Bedeutung ist auch die Mitwirkung des Bundesrates in Angelegenheiten
                                              der Europäischen Union. Seine Rechte reichen von einem umfassenden Informati-
                                              onsanspruch über die Möglichkeit, Stellungnahmen zu allen EU -Vorlagen abzugeben,
                                              die Länderinteressen berühren, bis zur Entsendung von Vertretern in den Rat. Weiter
                                              wählt der Bundesrat die Hälfte der Verfassungsrichter in Karlsruhe.

                                              Ziel der Arbeit der Landesvertretung ist es, die baden-württembergischen Interessen
                                              bei der Gestaltung der Bundespolitik und der Gesetzgebung einzubringen und der
                                              bundespolitischen Verantwortung gerecht zu werden.

                                              Für Baden-Württemberg im Bundesrat

                                              Der Bundesrat ist ein „Parlament der Länderregierungen“. Nur wer in einer Landesre-
                                              gierung Sitz und Stimme hat, kann Mitglied des Bundesrates sein. Im Bundesrat ha-
                                              ben die Länder ein abgestuftes Stimmengewicht. Von den insgesamt 69 Stimmen ent-
                                              fallen entsprechend den im Grundgesetz geregelten Einwohnergrenzen auf
                                              Baden-Württemberg sechs Stimmen. Baden-Württemberg hat damit gemeinsam mit
                                              Nordrhein-Westfalen, Bayern und Niedersachsen die höchstmögliche Stimmenzahl.
                                              Da die einzelnen Länder im Bundesrat ihre Stimmen nur einheitlich abgeben können,
                                              müssen sich die Landesregierungen zuvor über ihr Stimmverhalten einigen. Für die
                                              Abgabe der Stimmen im Plenum genügt dann die Anwesenheit eines Bundesrats­
                                              mitglieds aus jedem Land.

                                              Als Bevollmächtigter des Landes Baden-Württemberg beim Bund vertritt Minister
                                              Peter Friedrich die Belange des Südwestens in der Bundeshauptstadt. Er stimmt für
                                              das Land im Bundesrat ab. Der Bevollmächtigte ist Mitglied im Ständigen Beirat
                                              des Bundesrates. Ähnlich wie der Ältestenrat anderer Parlamente ist dieses Gremium
                                              beratend für den Präsidenten und das Präsidium des Bundesrates tätig. Darüber hin-
                                              aus trägt der Ständige Beirat dazu bei, die Verbindung zwischen Bundesrat und
                                              Bundesregierung aufrecht zu erhalten. Zudem ist Minister Peter Friedrich Vorsitzender
                                              des EU -Ausschusses des Bundesrates.

                                              Die große Bedeutung bundespolitischer Themen für Baden-Württemberg wird auch
                                              durch eine hohe Präsenz der Angehörigen der Landesregierung in den Sitzungen des
                                              Bundesrates deutlich. Ministerpräsident Winfried Kretschmann nimmt regelmäßig
                                              an den Bundesratssitzungen teil und auch die Ministerinnen und Minister sind häufig
                                              in Berlin präsent, wenn Themen aus ihren Fachbereichen anstehen.

Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates
                          am 17. Dezember
                  © Bundesrat, Frank Bräuer
12   Die bundespolitische Bilanz
     Baden-Württemberg und der Bundesrat

     Aktuelle Mehrheitsverhältnisse

     Für Beschlüsse des Bundesrates ist immer mindestens die absolute Mehrheit von
     35 Stimmen erforderlich. Die große Koalition auf Bundesebene hat keine eigene Mehr-
     heit im Bundesrat. Ihr entsprechen derzeit 24 Stimmen. Für das Zustandekommen
     insbesondere von Zustimmungsgesetzen werden daher auch Stimmen von Ländern
     benötigt, an deren Regierungen Parteien beteiligt sind, die im Deutschen Bundestag
     zur Opposition gehören. In den letzten Jahren ist festzustellen, dass die Zusammenset-
     zung der sich im Bundesrat abbildenden Landesregierungen vielfältiger geworden ist.
     Alleinregierungen sind die absolute Ausnahme. Die SPD ist in 14 Landesregierungen
     vertreten und stellt neun Regierungschefinnen und -chefs. Die GRÜ NEN sind an
     neun Landesregierungen beteiligt und stellen einen Regierungschef. CDU und CSU

     regieren in sieben Ländern und stellen fünf Regierungschefinnen und -chefs und
     schließlich ist die LINK E an zwei Landesregierungen beteiligt und stellt einen Regie-
     rungschef. Im Jahr 2016 stehen in fünf Ländern Landtagswahlen an. Die Wählerinnen
     und Wähler entscheiden dann auch über 21 Stimmen im Bundesrat.

     Trotz der sich unterscheidenden Mehrheitsverhältnisse in Bundestag und Bundesrat
     wurden wie schon im Jahr 2014 auch im Jahr 2015 alle Gesetzesbeschlüsse des Bundes-
     tages vom Bundesrat gebilligt, in einem Fall nach einem Verfahren im Vermittlungs-
     ausschuss, dass mit einem Kompromiss beendet werden konnte (Regionalisierungs­
     gesetz). Dies zeigt, dass die Länder erneut verantwortungsvoll und im Bewusstsein der
     Bedürfnisse des Gesamtstaates im Bundesrat agiert haben.
Die bundespolitische Bilanz                                                         13
Baden-Württemberg und der Bundesrat

2015 im Bundesrat

Energiewende, Mietenpolitik oder Krankenhausstrukturreform – der Bundesrat hat auch
2015 viele wichtige Themen beraten. Dabei haben die Länder ihre Akzente im Rahmen
der Gesetzgebung gesetzt und durch eigene Initiativen wichtige Impulse gegeben.

Im Rahmen der elf Bundesratssitzungen sowie der vorbereitenden Ausschusssitzungen
wurde wie in den vorangegangenen Jahren ein großes Arbeitspensum absolviert. Zu
insgesamt 534 Vorlagen hat der Bundesrat Beschlüsse gefasst. Zu diesen Vorlagen zähl-
ten 131 Gesetzesbeschlüsse des Deutschen Bundestages, die vom Bundesrat gebilligt
worden sind. Von den Ländern wurden im Jahr 2015 insgesamt 96 Initiativen einge-
bracht – sowohl Gesetzentwürfe und Entschließungen als auch Verordnungsentwürfe.

E-Government

Der Bundesrat in der Landesvertretung wird elektronisch. Im Mai gab es den Start-
schuss für ein ganz besonderes Projekt. Die Arbeit mit den sehr umfangreichen
Schriftstücken des Bundesrates wurde mit der Software V IS -Bundesrat in eine neue
Ära gebracht. Nun können alle Beauftragten der Ministerien und die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter im Bundesratsreferat die Schriftstücke elektronisch verwalten und
prozessgesteuert verarbeiten.
14                                                      Die bundespolitische Bilanz
                                                        Baden-Württemberg und der Bundesrat

                                                        Impulse aus Baden-Württemberg

                                                        Baden-Württemberg hat in den zurückliegenden zwölf Monaten 14 Initiativen allein
                                                        oder gemeinsam mit anderen Ländern in den Bundesrat eingebracht. Große Auf-
                                                        merksamkeit erhielt ein gemeinsam mit anderen rot-grünen Ländern eingebrachter
                                                        Gesetzentwurf zur „Ehe für alle“. Darin wird eine völlige Gleichstellung homosexueller
                                                        Partnerschaften mit der Ehe gefordert. Eine Mehrheit der Länder rief den Bundestag
                                                        auf, noch bestehende Benachteiligungen gleichgeschlechtlicher Paare zu beenden.
                                                        Befeuert wurde die deutsche Debatte vom klaren Votum der Iren für die Gleichstellung
     Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne)     von Ehe und homosexuellen Lebenspartnerschaften. Bundesregierung und Bundestag
          hat sich ohne Wenn und Aber für die gleich­   sind dieser Forderung bislang nicht gefolgt. Es wurden lediglich die gesetzlichen Ände-
      geschlechtliche Eheschließung ausgesprochen.
                          © Bundesrat, Frank Bräuer     rungen verabschiedet, die vom Bundesverfassungsgericht vorgeschrieben wurden, unter
                                                        anderem im Adoptionsrecht.
                                                        Weitere Initiativen hat Baden-Württemberg zum Beispiel zur Förderung von Wind-
                                                        kraftanlagen, zur Bekämpfung von Fluglärm sowie zur Gentechnik in den Bundesrat
                                                        eingebracht.

                                                        Schwerpunkt Asyl- und Flüchtlingspolitik

                                                        Kein Thema hat uns in den letzten Monaten mehr bewegt als die Flüchtlings- und
                                                        Asylpolitik. Das trifft natürlich auch für die Beratungen der Länderkammer zu.
                                                        Seit dem Frühjahr gab es keine Sitzung, in der nicht auch dieses Thema auf der Tages-
                                                        ordnung stand bzw. das dominierende Thema war. Regierungsentwürfe, in Gesetze
                                                        gegossene Beschlüsse der Regierungschefinnen und -chefs der Länder und der Bundes-
                                                        kanzlerin, Entschließungen der Länder, Verordnungen und auch mehrere Mitteilungen
                                                        der EU -Kommission waren Anlass für umfangreiche Beratungen in den Ausschüssen
                                                        und ausführliche, teils kontroverse, Debatten im Plenum. In vielerlei Hinsicht bedurfte
                                                        und bedarf es weiterhin einer zügigen Gesetzgebung – sei es um die Voraussetzung
                                                        zu schaffen, möglichst rasch neue Unterkünfte zu bauen, sei es um die Asylbewerber
                                                        schneller erfassen zu können. Insofern stellt die Krise auch die parlamentarische Arbeit
                                                        immer wieder vor besondere Herausforderungen.

                                                        Nicht nur ein Jubiläum, aber eine Premiere
                                                        70 Jahre Kriegsende: Mahnung für alle Zeit

                                                        Am 8. Mai haben Bundestag und Bundesrat in einer gemeinsamen Gedenkstunde
                                                         an die Opfer des Nationalsozialismus erinnert. Die Gedenkrede zum 70. Jahrestag
                                                         hielt der Historiker Heinrich August Winkler. Er erinnerte an den Philosophen Ernst
                                                         Cassirer. Gerade angesichts „beklemmender Aktualität“ mahnten die Worte Cassirers
                                                        „die eigentliche Lehre der deutschen Geschichte der Jahre 1933 bis 1945 zu beherzigen:
                                                         die Verpflichtung, unter allen Umständen die Unantastbarkeit der Würde jedes
                                                         einzelnen Menschen zu achten.“ Zum Abschluss der Gedenkstunde betonte Bundes-
                                                         ratspräsident Volker Bouffier, der 8. Mai 1945 verpflichte dazu, sich immer wieder
                                                         deutlich zu machen, „dass in Deutschland kein Platz für diejenigen ist, die die Demo-
                                                         kratie bekämpfen oder die Menschenrechte missachten.“
Die bundespolitische Bilanz                                                          15
                                        Baden-Württemberg und der Bundesrat

                                        25 Jahre Deutsche Einheit

                                        Wie jedes Jahr werden die Feiern zum Jahrestag in dem Land ausgetragen, das den
                                        Vorsitz im Bundesrat innehat. Im Jahr 2015 war es das Land Hessen.

                                        25 Jahre nach der Deutschen Einheit hatte der Bundesrat besonderen Besuch. Mit
                                        Joachim Gauck sprach erstmals ein Bundespräsident in der Länderkammer. Anlass war
                                        die 25. Wiederkehr der ersten Sitzung des Bundesrates mit 16 Ländern. In seiner Rede
                                        bekräftigte er den deutschen Föderalismus, der sich trotz mancher Kritik bewährt
„großes, hoch offizielles Dankeschön…   habe. Föderalismus sei ein großes Laboratorium, also eine Versuchsanstalt, in der in
   an die Gemeinschaft der Sechzehn“
                                        produktiver Konkurrenz die beste Lösung für ein Problem gesucht werden kann. Der
       © Bundesrat, Henning Schacht
                                        Bundesrat habe viele Vorurteile in Bezug auf seine Arbeit widerlegt. So zum Beispiel in
                                        der Finanzkrise, als die Länderkammer sich als handlungsfähig erwiesen habe. Von
                                        Blockadehaltung oder Trägheit sei damals keine Spur gewesen. „Trotz ständig anste-
                                        hender Wahlen zeigten sich die Vertreter der Länder konstruktiv und es herrschte eine
                                        sachbezogene Atmosphäre“, so der Bundespräsident. Am 9. November 1990 hatten
                                        die Vertreter der fünf neuen Länder erstmals an einer Bundesratssitzung – der aus
                                        diesem Anlass auch in Berlin tagte, allerdings in der Kongresshalle – teilgenommen.
                                        Bundesratspräsident war damals Hamburgs Erster Bürgermeister Henning Voscherau.

                                        Der Bundesrat seit 1990: Aus 45 wurden 69 Stimmen

                                        Ebenfalls vor 25 Jahren – genauer gesagt mit dem Einigungsvertrag, der am 3. Okto-
                                        ber 1990 in Kraft trat, änderte sich auch die Stimmenverteilung im Bundesrat. Zuvor
                                        zählte die Ländervertretung insgesamt 45 Mitglieder bzw. Stimmen. Entsprechend
                                        der Einwohnerzahlen waren die alten Länder mit mindestens drei und maximal fünf
                                        Stimmen vertreten. Die vier großen Länder hatten von nun an jeweils sechs Stimmen,
                                        damit eine Verfassungsänderung gegen ihren Willen nicht möglich ist. Die Abstufung
                                        beim Stimmengewicht – maximal sechs, mindestens drei – ist eine Besonderheit, eine
                                        Mischung aus bundesstaatlichem Gleichheitsprinzip und demokratischem Repräsen-
                                        tationserfordernis. Sie ist übrigens, noch ein Jubiläum, 200 Jahre alt. Der Bundestag
                                        im Deutschen Bund, 1815 gegründet und Vorgänger des Bundesrats, hatte in seinem
                                        Plenum eine solche Abstufung nach Größe. Es waren damals, kleiner Zufall, ebenfalls
                                        69 Stimmen.
16
     Bundespolitische Schwerpunkte

     Asyl- und Flüchtlingspolitik

     Der stark ansteigende Zuzug von Asylsuchenden und die damit verbundenen Heraus­
     forderungen für Länder und Kommunen setzten das Thema Flüchtlingspolitik im
     Jahr 2015 an die Spitze der bundespolitischen Agenda. Baden-Württemberg spielte in
     den Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über tragfähige Lösungen eine
     konstruktive und gestaltende Rolle. Die Landesvertretung war stets eng miteinbezogen,
     wenn die Flüchtlingsgipfel zwischen der Kanzlerin und den Ministerpräsidentinnen
     und Ministerpräsidenten vorbereitet und wenn deren Ergebnisse anschließend in Form
     von Gesetzen in Bundesrat und Bundestag beraten wurden.
     In den Verhandlungen der Ministerpräsidentenkonferenz wurde erreicht, dass sich der
     Bund an Kosten der Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden beteiligt.
     Die Länder erhalten zu diesem Zweck Mittel aus der Umsatzsteuer – und zwar schnel-
     ler und in höherem Umfang, als zunächst vereinbart. Ab dem Jahr 2016 erfolgt die
     finanzielle Unterstützung des Bundes nicht mehr als einmalige Pauschalsumme, son-
     dern dauerhaft und abhängig von den tatsächlichen Asylbewerberzahlen. Der Bund
     stellt zudem für die Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern Immo-
     bilien zur Verfügung und kommt für deren Herrichtung auf.

     Neben dem Ausgleich finanzieller Interessen galt es, unterschiedliche politische Positi-
     onen zu überbrücken und Blockaden zu vermeiden. Bei Kompromisspaketen wie
     dem „Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz“ hat sich Baden-Württemberg dafür einge-
     setzt, dass aufenthaltsrechtliche Veränderungen gegenüber Asylbewerberinnen und
     Asyl­bewerbern aus Ländern mit geringer Anerkennungsquote mit Integrationsmaß-
     nahmen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleiberechtsperspektive
     verbunden wurden. Die Ausweitung der Liste „sicherer Herkunftsstaaten“ ging einher
     mit einer Regelung, die Personen aus den Westbalkanstaaten neue Möglichkeiten
     für legale Arbeitsmigration eröffnet. Leistungsbeschränkungen zur Vermeidung von
     Fehlanreizen hat Baden-Württemberg mitgetragen und zugleich darauf geachtet,
     dass sich diese in einem verfassungsrechtlich vertretbaren Rahmen bewegen. Zudem
     wurde erreicht, dass der Vorrang von Sachleistungen in der Erstaufnahme nicht zu
     einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand führen darf. Mitgetragen hat Baden-
     Württemberg zudem Neuregelungen zur schnellen Schaffung von Flüchtlingsunter-
     künften. Von bestimmten umwelt- und bauplanungsrechtlichen Standards darf dabei
     abgewichen werden.
Bundespolitische Schwerpunkte                                                        17

Asyl- und Flüchtlingspolitik

Ein mehrfach vorgetragenes Anliegen von Baden-Württemberg ist ein sicherer Aufent-
halt für die Ausbildung. Hier ließ sich im Jahr 2015 ein Teilerfolg erzielen. Im Rahmen
des Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
erfolgte eine Klarstellung, dass Duldungen zur Aufnahme einer Ausbildung erteilt
werden können und bis zum Abschluss verlängert werden sollen.
Nicht durchsetzen konnte sich das Land mit seiner Forderung einer gesetzlichen Frist
von drei Monaten für die Bearbeitung von Asylanträgen durch das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge (BA MF ). Das Drängen der Länder auf schnellere Verfah-
ren hat jedoch dazu beigetragen, dass die Personalstellen des BA MF deutlich erhöht
wurden.

Die gemeinsame Suche nach praktischen Lösungen prägt inzwischen die flüchtlings-
politischen Gespräche zwischen Bund und Ländern. Wie können Verfahren, an denen
unterschiedliche Stellen beteiligt sind, besser aufeinander abgestimmt werden?
Zu diesen Diskussionen gibt die Landesvertretung auch durch Veranstaltungen und
Fachrunden Impulse. So wurden am Beispiel Mannheims neue Wege der Registrie-
rung von Asylbewerbern vorgestellt und am Beispiel des Landesprogramms „Chancen
gestalten“ Maßnahmen zur Integration in Arbeit diskutiert.
18   Bundespolitische Schwerpunkte

     Finanzen

     Im Bereich Finanzen begleitet und koordiniert die Landesvertretung alle steuer- und
     finanzmarktpolitischen Gesetzgebungsverfahren, die Haushaltsaufstellung des Bundes
     sowie die Rettungsmaßnahmen im Rahmen der Finanzmarktkrise. Besonderes Au-
     genmerk gilt dabei der haushalterischen Betroffenheit des Landes. Dieses Arbeitsfeld
     nimmt damit weit verzweigte Aufgaben wahr.

     Nationale Steuerpolitik

     Die Steuergesetzgebung des Bundes war im Jahr 2015 insbesondere durch die Beratun-
     gen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und
     Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom
     17. Dezember 2014 geprägt. Das Gericht hat Änderungen an den bisher geltenden
     Regeln unter anderem zur Verschonungskonzeption für Unternehmensvermögen und
     zu einigen verfassungswidrigen Detailregelungen angemahnt. Eine Neuregelung soll
     bis zum 30. Juni 2016 verabschiedet werden. Für unser Land ist das Gesetz aufgrund
     der erheblichen Auswirkungen für den besonders ausgeprägten Bereich der kleinen
     und mittelständischen Unternehmen von großer Bedeutung und wird auch von den
     hiesigen Unternehmen und ihren Verbänden aufmerksam begleitet. In den Beratungen
     zum Gesetzentwurf konnte das Land Forderungen nach einer mitarbeiterbezogenen
     Lohnsummenregelung für kleine Unternehmen, eine Erhöhung der Schwellenwerte bei
     der Bedürfnisprüfung und die Einführung eines Abschmelzmodells durchsetzen. Da
     der Gesetzentwurf sowohl auf Bundesebene als auch zwischen den Ländern stark um-
     stritten ist, ist nicht absehbar, wann das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen wird.

     Baden-Württemberg hat sich ebenfalls für die weitere Umsetzung der Forderungen des
     Bundesrates aus dem Zollkodex-Anpassungsgesetz im Rahmen des Steueränderungs­
     gesetzes 2015 eingesetzt, so für die Schließung von Lücken im Umwandlungssteuerge-
     setz. Wirtschaftspolitisch wurden durch Änderungen des Investitionsabzugsbetrages
     Investitionsanreize sowie Bürokratieentlastungen für die zahlreichen kleinen und
     mittleren Unternehmen im Land geschaffen. Zudem hat der Bund eine von Baden-
     Württemberg im Bundesrat geforderte Anhebung des Entlastungsbetrags für Allein-
     erziehende im Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des
     Kindergeldes und des Kinderzuschlags aufgegriffen.
Bundespolitische Schwerpunkte                                                      19
Finanzen

Internationale Regelungen gegen Steuerflucht

Auch in diesem Jahr begleitete die Landesvertretung die internationalen Vorhaben
zur Schließung von Steuerschlupflöchern weiter. So wurde die nationale Umsetzung
der Verpflichtungen aus der letztjährigen Vereinbarung verschiedener Staaten zum
Austausch von Konto- und Steuerdaten durch die Gesetzentwürfe zur mehrseitigen
Vereinbarung über den automatischen Austausch von Informationen über Finanz-
konten sowie zum Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen
begrüßt. Dementsprechend hat das Land über eine Bundesratsstellungnahme ebenfalls
die Vorschläge der EU -Kommission zu einer fairen und effizienten Unternehmens­
besteuerung in der Europäischen Union (Fünf Aktionsschwerpunkte) befürwortet.

Bankenunion

Darüber hinaus hat das Land auch im Jahr 2015 weiterhin an der Umsetzungsgesetz­
gebung zur Bankenunion mitgewirkt. Beim Abwicklungsmechanismusgesetz hat es
sich gegen eine Regelung ausgesprochen, die im Falle einer Insolvenz von Kreditinsti-
tuten bestimmte unbesicherte Schuldtitel nachrangig gegenüber anderen Verbindlich-
keiten erklärt hätte, um negative Folgen für die mittelständisch geprägte Wirtschaft
des Landes zu vermeiden. Bei der Umsetzung der Restrukturierungsfonds-Verordnung
hat sich das Land dafür stark gemacht, kleine und mittlere Banken nicht höher zu be-
lasten als nach der bislang geltenden deutschen Bankenabgabe. Somit konnte erreicht
werden, dass Institute mit einer geringen Bilanzsumme, wie die im Land in großer
Zahl bestehenden Genossenschaftsbanken und Sparkassen, nur einen kleinen pauscha-
len Beitrag zur Bankenabgabe leisten müssen.
20   Bundespolitische Schwerpunkte

     Wirtschaft

     Industrie 4.0

     Die Wirtschaft steht an der Schwelle zur vierten industriellen Revolution. Durch das
     Internet getrieben, wachsen reale und virtuelle Welt zu einem Internet der Dinge zu-
     sammen. Baden-Württemberg ist dabei Vorreiter. Rund ein Drittel aller 200 bundes­
     weit erfassten Anwendungsbeispiele kommen aus Baden-Württemberg. Im Auftrag
     der Wirtschaftsministerkonferenz ist das Land im Strategiekreis der im April auf der
     Hannover Messe durch Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel mitbegründeten
     bundesweiten Plattform Industrie 4.0 vertreten. Da sich das Thema aber (noch) nicht
     in konkreten Gesetzgebungsverfahren niederschlägt, bringt Baden-Württemberg sein
     Know-how und seine Interessen beispielsweise im Rahmen der Wirtschaftsminister-
     konferenz, in einzelnen Beschlüssen des Bundesrates und durch zahlreiche Hinter-
     grundgespräche mit Bundesministerien und im Deutschen Bundestag ein. Wichtiger
     Schwerpunkt dabei ist die Berücksichtigung der Belange der Arbeitnehmerinnen
     und Arbeitnehmer in einer digital-vernetzten Zukunft.

     Existenzgründer und Wagniskapital

     „Schaffe, schaffe, Start-Up baue.“ Baden-Württemberg, das Land der Tüftler und
     Erfinder, ist Spitzenreiter bei Patentanmeldungen und damit die innovativste Region
     Europas. Die Existenzgründer von heute sind der Mittelstand von morgen. Baden-
     Württemberg hat daher Maßnahmen wie die Steuerbefreiung des IN V EST-Zuschusses
      für Wagniskapital und die Steuerbegünstigung des „Carried Interest“, der besonderen
     Tätigkeitsvergütung für Initiatoren eines Wagniskapitalfonds unterstützt, und damit
      zu Rahmenbedingungen beigetragen, die den Wagniskapitalstandort Deutschland
      attraktiver machen. Dabei gilt es, diese Förderinstrumente so auszugestalten, dass kei-
      ne kreativen Steuergestaltungsmöglichkeiten entstehen. Als einziges Land mit einem
      gemeinsamen Finanz- und Wirtschaftsministerium kommt Baden-Württemberg dabei
      eine besondere und ausgleichende Rolle zu. Darüber hinaus haben gerade junge, inno-
     vative Unternehmen einen erheblichen Finanzierungsbedarf im Bereich von Forschung
     und Entwicklung, der vor allem durch Wagniskapital abgedeckt werden muss. Baden-
     Württemberg hat sich dabei wiederholt für eine steuerliche Förderung der Ausgaben
      für Forschung und Entwicklung stark gemacht.

     Darüber hinaus pflegt die Landesvertretung auch unmittelbare Kontakte mit Grün-
     derinnen und Gründern. Im September mit der Gruppe „#bawuekommt2015“ und
     im November mit einer Delegation von Start-Ups – vom biomolekularen Kopierer bis
     zu innovativem Spätzleteig – die auf Initiative des Ministeriums für Finanzen und
     Wirtschaft und mit Unterstützung des Bundesverbands Deutscher Kapitalbeteiligungs-
     gesellschaften zu einem Investor-Meeting in der Hauptstadt gastierten. Da die Bun-
     desregierung nach der Sommerpause ein Eckpunktepapier zum Thema Wagniskapital
     verabschiedet hatte, bot sich in der Landesvertretung die ideale Gelegenheit für die
     Start-Ups, um für ihre Innovationen zu werben und die politischen Rahmenbedingun-
     gen mit Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern aus Politik und Verwal-
     tung unmittelbar zu diskutieren.
Bundespolitische Schwerpunkte                                                        21

Kultus, Jugend und Sport

Zu den Herausforderungen des Bildungssystems, darunter der Ausbau der frühkind­
lichen Bildungsangebote, die Umsetzung der Inklusion und die Ganztagsentwicklung
kommt mit der Integration der jungen Flüchtlinge in unsere Kitas und Schulen eine
weitere große Aufgabe dazu. Die Landesregierung reagiert darauf und hat zusätzliche
Lehrerstellen geschaffen, zum Beispiel für Vorbereitungsklassen an den allgemein
bildenden und beruflichen Schulen. Deutlich mehr Mittel gibt es auch für die Sprach­
förderung in Kitas. Die genannten Herausforderungen erfordern erhebliche Ressour-
cen und die gute Zusammenarbeit aller Beteiligten. Die Landesregierung setzt sich
weiter für ein stärkeres finanzielles Engagement des Bundes ein – unter Wahrung der
föderalen Kompetenzordnung.

Mittel des Bundes-Betreuungsgelds für die Länder

Baden-Württemberg hat sich gemeinsam mit den anderen Ländern erfolgreich dafür
eingesetzt, dass die Mittel des Betreuungsgeldes des Bundes, das vom Bundesverfas-
sungsgericht gekippt wurde, den Ländern überlassen werden. Sie können die Mittel
somit gezielt zur weiteren Verbesserung der Kinderbetreuungsangebote einsetzen.
Auf Baden-Württemberg entfallen bis 2018 rund 258 Mio. Euro.

Bessere Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen

Die berufliche Aufstiegsfortbildung zum Meister, Techniker oder Fachwirt ist ein
wichtiger Baustein, um den Fachkräftenachwuchs zu sichern – gerade für Baden-
Württemberg als starken Wirtschaftsstandort. Die Landesregierung begrüßt es deshalb,
dass der Bund zu Ende des Jahres 2015 einen Gesetzentwurf zur Novellierung des
Aufstiegsfortbildungsgesetzes (sog. Meister-Bafög) auf den Weg gebracht hat. Dessen
Ziel ist es, mögliche Hemmschwellen für Fortbildungsinteressierte abzubauen, zum
Beispiel durch eine höhere Förderung bei den Unterhalts-, Lehrgangs- und Prüfungs-
kosten. Gleichzeitig soll das Meister-Bafög künftig auch für Hochschulabsolventen mit
Bachelor-Abschluss offen stehen und damit den Weg von der akademischen Bildung
in die berufliche Bildung durchlässiger machen.

Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport

Der Sport hat eine herausragende gesellschaftliche Bedeutung. Jedoch wird der sport­
liche Wettbewerb immer wieder von Dopingfällen erschüttert und dadurch in sei-
ner Glaubwürdigkeit geschwächt. Baden-Württemberg hat sich deshalb bereits im
Jahr 2013 im Bundesrat dafür eingesetzt, die Maßnahmen des organisierten Sports im
Kampf gegen Doping durch strafrechtliche Maßnahmen seitens des Staats zu ergänzen.
2015 haben dann Bundestag und Bundesrat mit Unterstützung Baden-Württembergs
das Anti-Doping-Gesetz verabschiedet. Damit werden erstmals dopende Spitzensport-
lerinnen und -sportler erfasst. Sie müssen künftig mit einer Haftstrafe rechnen, wenn
sie des Dopings überführt werden. Strafwürdig ist auch schon der Erwerb und Besitz
von geringen Mengen an Dopingmitteln.
22   Bundespolitische Schwerpunkte

     Wissenschaft, Forschung und Kunst

     Die Landesregierung tritt dafür ein, die Hochschul- und Forschungslandschaft, die
     in ihrer Breite, Vielfalt und Qualität weltweit Anerkennung genießt, zu stärken und
     notwendige Freiräume zu schaffen. Wissenschaft, Forschung und Bildung sind das
     Fundament der Zukunft unseres Landes. Die Landesregierung setzt auf starke und
     handlungsfähige Wissenschaftseinrichtungen, die Verantwortung für die Gestaltung
     der Zukunft übernehmen. Daneben sind Kunst und Kultur ebenfalls wichtige Orte
     der Freiheit, der Reflexion und der Erneuerung, die es zu erhalten und zu stärken gilt.

     Nach den Weichenstellungen

     Das Jahr 2015 war geprägt von Diskussionen über die Umsetzung von grundlegen-
     den Weichenstellungen, die Ende 2014 vorgenommen wurden – unter anderem die
     Änderung des Art. 91b Grundgesetz, die BA föG-Reform wie auch die Beschlüsse zur
     Fortführung des Hochschulpaktes, des Paktes für Forschung und Innovation sowie
     der Exzellenzinitiative nach 2017. Insbesondere die Frage nach der wissenschaftspoliti-
     schen Rolle des reformierten Grundgesetzartikels Art. 91b sowie die Fortführung der
     Exzellenzinitiative werden voraussichtlich auch im kommenden Jahr noch von großer
     Aktualität bleiben.

     Wissenschaftlicher Nachwuchs und Kulturgutschutz im Zentrum

     Das Jahr 2015 war daneben von zahlreichen gesetzlichen Neuregelungen geprägt, die
     un- oder mittelbar Wissenschaft, Forschung und Kunst betrafen – wobei insbesondere
     das Thema der Verbesserung der Arbeitsbedingungen des wissenschaftlichen Nach-
     wuchses eine prominente Rolle auf dem Feld der Wissenschafts- und Forschungs­
     politik einnahm. Dies betrifft vor allem das zurzeit anhängige Gesetzgebungsverfahren
     zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes, das bereits seit Jahren vieldis-
     kutiertes Thema im parlamentarischen Raum ist, sowie laufende Beratungen in der
     Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern zu einem Nachwuch-
     sprogramm für bessere Beschäftigungsmöglichkeiten. Weitere wesentliche Gesetzge-
     bungsverfahren waren das Hochschulstatistikgesetz sowie, im Bereich der Kunst, das
     Kulturgutschutzgesetz, die beide zurzeit noch nicht abgeschlossen sind.

     Europäische Gesetzgebung im Bundesrat –
     Bundesrat kritisiert Forschungskürzungen

     Der Bundesrat beschäftigte sich insbesondere auf Initiative Baden-Württembergs
     in der ersten Jahreshälfte mehrfach mit den Kürzungen des EU -Forschungsrahmen-
     programms Horizont 2020 um mehr als zwei Milliarden Euro zugunsten des Eu-
     ropäischen Fonds für strategische Investitionen. Angeregt von Baden-Württemberg
     kritisierte der Bundesrat die Kürzungen in dem für die Zukunft der EU wesentlichen
     Bereich der Forschungsförderung. Ebenfalls nahm der Bundesrat zu den EU -Plänen
     zum Digitalen Binnenmarkt Stellung, wovon zahlreiche Politikbereiche betroffen sind.
     Der Bundesrat fasste auch hier eine umfassende Stellungnahme. Zudem gab das
     Land zur Europäischen Datenschutzgrundverordnung eine Protokollerklärung zu Aus-
     nahmen für den Forschungs- und Wissenschaftsbereich ab.
Bundespolitische Schwerpunkte                                                   23
Wissenschaft, Forschung und Kunst

Gesundheitsgesetzgebung und andere Gesetzgebungsverfahren
berühren den Wissenschaftsbereich

Daneben waren es aber auch gesetzliche Neuregelungen aus anderen Bereichen, deren
Konsequenzen für Wissenschaft und Forschung in dem Politikfeld für langwierige
Diskussionen sorgten, wie zum Beispiel im Gesundheitsbereich das Gesetz zur Stär-
kung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GK V-Versorgungs­
stärkungsgesetz) und das Gesetzes zur Reform der Strukturen der Kranken-
hausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz), wo jeweils die Uniklinika und
Hochschulambulanzen des Landes betroffen waren, deren Interessen von den Ländern
über den Bundesrat in das Gesetzgebungsverfahren eingespeist wurden. Ein weiteres
Beispiel ist die im März im Bundesrat beratene Verordnung zur Änderung der Fre-
quenzverordnung, die unter anderem Auswirkungen auf den Kulturbereich hat, sowie
das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz.
24   Bundespolitische Schwerpunkte

     Inneres

     Sicherheit und Teilhabe sind das Fundament einer freiheitlichen, pluralistischen
     Gesellschaft. Der Gewährleistung dieser Grundwerte vor dem Hintergrund aktueller
     internationaler Krisen, wachsender Flüchtlingszahlen und der Bedrohung durch den
     islamistischen Terrorismus gerecht zu werden, ist und bleibt ein zentrales Anliegen der
     Landesregierung.

     IT-Sicherheitsgesetz

     Der Bundesrat hat am 10. Juli das Gesetz der Bundesregierung zur Erhöhung der Sicher-
     heit informationstechnischer Systeme gebilligt. Das Gesetz regelt unter anderem,
     dass Betreiber sogenannter „kritischer Infrastrukturen“ – wie zum Beispiel Einrich­
     tungen der Energieversorgung oder des Gesundheitswesens – ein Mindestniveau
     an IT-Sicherheit einhalten und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informations­
     technik (BSI ) IT-Sicherheitsvorfälle melden müssen. Tun sie dies nicht, droht ihnen
     entsprechend der beschlossenen Änderung ein Bußgeld. Ebenfalls neu eingefügt
     wurde in das Gesetz eine Evaluierung nach vier Jahren. Gleichzeitig werden Hard-
     und Software-Hersteller zur Mitwirkung bei der Beseitigung von Sicherheitslücken
     verpflichtet. Außerdem wird der Aufgabenbereich BSI nochmals erweitert.

     Verbesserung der Zusammenarbeit des Verfassungsschutzes

     Am 25. September hat der Bundesrat dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur
     Verbesserung der Zusammenarbeit des Verfassungsschutzes zugestimmt. Damit ist
     ein intensiver Abstimmungsprozess zwischen Bund und Ländern erfolgreich zu Ende
     gegangen. Das Gesetz setzt den Prozess zur Reform des Verfassungsschutzes auch
     entsprechend den Empfehlungen des ersten NSU -Untersuchungsausschusses des Deut-
     schen Bundestages legislativ um. Mit der Gesetzesreform soll die Zusammenarbeit
     im Verfassungsschutzverbund mit den Ländern verbessert, die Zentralstellenfunktion
     des Bundesamtes für Verfassungsschutz deutlich gestärkt sowie die Bestimmungen
     zum Einsatz von V-Leuten in der extremistischen Szene konkretisiert und umfassender
     als bisher geregelt werden.

     Verlängerung der Regelungen zur Terrorbekämpfung

     Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 27. November beschlossen, den Weg zur Ver-
     längerung befristeter Regelungen zur Terrorismusbekämpfung frei zu machen. Zuvor
     hatte die Bundesregierung das Inkrafttreten zweier Artikel ihrer Gesetzesvorlage um
     zwei Monate verschoben und damit einer Stellungnahme des Bundesrates zu ihrem
     Gesetzentwurf Rechnung getragen. Bei den Vorschriften zur Bekämpfung des Terro-
     rismus geht es im Wesentlichen um nachrichtendienstliche Befugnisse zur Einholung
     von Auskünften bei Luftfahrtunternehmen, Kreditinstituten und Telekommunika-
     tionsdiensten. Die Regelungen wurden hauptsächlich nach den Terroranschlägen
     vom 11. September 2001 eingeführt und sollen nun bis zum Jahr 2021 weiter in Kraft
     bleiben.
Bundespolitische Schwerpunkte                                                      25

Umwelt, Klima und Energiewirtschaft

Fracking-Gesetzespaket liegt auf Eis

Die Pläne der Bundesregierung, die Erdgasfördermethode Fracking in Deutschland
gesetzlich strenger zu regeln und die Förderung unkonventionellen Erdgases oberhalb
von 3.000 Metern Tiefe zu verbieten, sind unter den Ländern, den Regierungskoaliti-
onen sowie den Fachexperten hoch umstritten. Sichtbar wurden die Kritikpunkte bei
der öffentlichen Anhörung Anfang Juni im Umweltausschuss des Deutschen Bundes-
tags. Die Sachverständigen der Natur- und Umweltschutzverbände forderten beispiels-
weise ein generelles Verbot des sogenannten unkonventionellen Frackings in Schiefer-,
Ton- oder Kohleflözgestein oberhalb von 3.000 Metern sowie deutlich strengere Rege-
lungen für Fracking in konventionellen Lagerstätten.

Baden-Württemberg hatte sich ebenfalls aktiv in die Diskussion eingebracht. Für die
Landesregierung stand dabei die Sicherheit von Mensch und Umwelt an oberster Stelle.
Angesichts der Risiken, die aktuell in ihrer Tragweite noch gar nicht absehbar seien
und auch nicht bewertet werden könnten, lehnte sie den Einsatz der Frackingmethode
zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas und Erdöl aus unkonventionellen Lager-
stätten unter Einsatz umwelttoxischer Substanzen ab. Dieses Fracking sei generell zu
verbieten. Es gehe darum, auf den Einsatz einer Technologie, die auf die Verwendung
von umwelttoxischen Stoffen angewiesen ist, zu verzichten, soweit und solange die
Technikfolgen für den Menschen und auf die Umweltgüter nicht geklärt seien. Das
Gesetzgebungsverfahren im Bundestag ruht seit dem Sommer auf Grund dieser und
anderer Bedenken.

Energiepaket: Vom Strommarkt bis zum Netzausbau

In der 2. Jahreshälfte befassten sich der Bundesrat und der Bundestag mit zahlreichen
energiepolitischen Vorhaben der Bundesregierung, die insbesondere für Baden-
Württemberg eine hervorgehobene Rolle hatten, denn nach dem endgültigen Ausstieg
aus der Kernenergie muss Energie nun schrittweise in anderen Formen erzeugt und
die Energieeffizienz signifikant gesteigert werden. Gerade in Baden-Württemberg ist
die Abhängigkeit in der Stromproduktion von der Kernenergie hoch und der Ausbau
der erneuerbaren Energien wurde lange vernachlässigt. Seit der Energiewende verfolgt
das Land jedoch ehrgeizige Ziele. Bis zum Jahr 2050 sollen 50 Prozent des Energie-
verbrauchs eingespart werden (im Vergleich zu 2010), 80 Prozent der Energie soll aus
erneuerbaren Quellen stammen und die energiebedingten CO 2 -Emissionen sollen um
90 Prozent sinken (im Vergleich zu 1990). Deswegen sind die im Jahr 2015 diskutierten
Rahmenbedingungen für das Land von besonderer Bedeutung. Mit dem Gesetzent-
wurf zur Weiterentwicklung des Strommarktes (Strommarktgesetz) sollten Rahmenbe-
dingungen geschaffen werden, um die Stromversorgung kosteneffizient und umwelt-
verträglich weiterzuentwickeln sowie die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Hier
setzte sich das Land insbesondere für Instrumente zur Erschließung von Nachfrage­
flexibilitäten und den Neubau von Kraftwerken ein. Mit dem Gesetz zur Änderung
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