Übersicht 16/17 Beschlüsse zu Petitionen - Landtag Nordrhein Westfalen 16. Wahlperiode - Landtag NRW

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Landtag Nordrhein Westfalen                          Übersicht 16/17
16. Wahlperiode

Beschlüsse zu Petitionen

Inhalt:

27. Sitzung des Petitionsausschusses am 10.12.2013    Seite 3 - 64
Landtag Nordrhein Westfalen 16. Wahlperiode Petitionsausschuss 27. Sitzung am 10.12.2013          3

15-P-2011-02752-00                                      Im Hinblick auf die Integration der Kinder
Herdecke                                                empfiehlt der Petitionsausschuss der
Ausländerrecht                                          Ausländerbehörde,           den       Eltern
                                                        Arbeitserlaubnisse zu erteilen. Eine
                                                        fehlende Mitwirkung kann ihnen, wie
Weil die Petenten keine Nationalpässe                   bereits dargestellt, nicht mehr vorgeworfen
vorgelegt haben, wird ihr Aufenthalt zurzeit            werden.
geduldet. Andernfalls wäre ihnen bereits
längst eine Aufenthaltserlaubnis nach §                 Die Landesregierung (Ministerium für
104 a des Aufenthaltsgesetzes erteilt                   Inneres und Kommunales) wird gebeten,
worden. Die Familie hält sich seit 1997                 bis zum 30.04.2014 über den Fortgang der
bzw. 2001 in Deutschland auf.                           Angelegenheit zu berichten.

Der          Berichterstatter        des
Petitionsausschusses hatte Schreiben an                 15-P-2011-02823-00
die chinesische Botschaft gerichtet und                 Rheinberg
Unterlagen und Anträge der Petenten zur                 Ausländerrecht
Ausstellung von Pässen beigefügt. Leider
hat die chinesische Botschaft diese
Schreiben trotz mehrerer Nachfragen nicht               Der Petitionsausschuss ist der Ansicht,
beantwortet.                                            dass die Eheleute M. aufgrund ihres
                                                        langen Aufenthalts und der Integration
Da es die chinesische Botschaft nicht für               nicht abgeschoben werden dürfen.
nötig erachtet, selbst Schreiben eines
Abgeordneten zu beantworten, kann nicht                 Zunächst           empfiehlt          der
davon ausgegangen werden, dass es in                    Petitionsausschuss der Ausländerbehörde
der alleinigen Schuld der Petenten liegt,               des Kreises Wesel, die Wirkung der im
dass sie bisher keine Pässe beschaffen                  Jahr           1995            erlassenen
konnten.                                                Ausweisungsverfügung auf den Tag der
                                                        Entscheidung zu befristen und auf eine
Die Kinder der Familie sind 2001 und 2004               Ausreise des Herrn M. zu verzichten.
in Deutschland geboren. Da sie mit sehr
gutem Erfolg die Schule besuchen, sich                  Bei der nun beabsichtigten Durchsetzung
ohne      Schwierigkeiten       in     die              der vor fast 20 Jahren erlassenen
Klassengemeinschaft       eingefügt,   mit              Ausweisungsverfügung       sind      die
deutschen      Kindern      Freundschaften              Entwicklung des Ausländerrechts und die
geschlossen und keinen Bezug zum                        aktuelle       Rechtsprechung        zu
Herkunftsland ihrer Eltern aufgebaut                    berücksichtigen.
haben, sind sie als faktische Inländer
anzusehen.                                              Von ausschlaggebender Bedeutung ist
                                                        hierbei die Frage, ob davon ausgegangen
Ihnen kann die von der Ausländerbehörde                 werden kann, dass aufgrund der
dargestellte fehlende Mitwirkung der Eltern             begangenen            Straftat      eine
an der Passbeschaffung nicht vorgeworfen                Wiederholungsgefahr und eine Bedrohung
werden.                                                 für die Bevölkerung bestehen.

Insoweit besteht nach Auffassung des                    Herr M. ist 1992 festgenommen worden,
Petitionsausschusses zumindest für die                  weil       er       innerhalb        eines
Kinder ein Abschiebeverbot.                             Drogenhändlerrings mit Drogen gehandelt
                                                        hat. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von
Dem Bevollmächtigten der Familie wird                   vier Jahren und sechs Monaten verurteilt.
empfohlen, Aufenthaltstitel nach § 25                   Er war reumütig und geständig und hat
Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes zu                     gegen die mitangeklagten Haupttäter
beantragen und weiterhin zu versuchen,                  ausgesagt, so dass er nach seiner
Pässe zu beschaffen.                                    Entlassung aus der Haft in ein
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polizeiliches  Zeugenschutzprogramm                     aufhält und sein letzter Besuch in der
aufgenommen werden musste.                              Türkei mehr als 20 Jahre zurückliegt.

Die Entlassung aus der Haft erfolgte                    Frau M. hält sich nach verschiedenen
vorzeitig,             weil           die               Voraufenthalten seit 2001 in Deutschland
Strafvollstreckungskammer           keine               auf.
Wiederholungsgefahr gesehen hat. Nach
seiner Entlassung aus der Haft vor 20                   Das Ministerium für Inneres und
Jahren ist Herr M. nicht mehr straffällig               Kommunales hat in seiner Stellungnahme
geworden.        Der        Eintrag    im               vom 19.11.2013 ausgeführt, dass eine
Strafregisterauszug ist gelöscht.                       Verwurzelung grundsätzlich nur auf der
                                                        Grundlage       eines     rechtmäßigen
Es macht keinen Sinn, Herrn M. mehr als                 Aufenthalts und eines schutzwürdigen
20 Jahre nach seiner Tat aus dem                        Vertrauens auf den Fortbestand in
Bundesgebiet abzuschieben, zumal er                     Betracht komme.
gefestigte familiäre und soziale Bindungen
im Bundesgebiet besitzt.                                Der      Petitionsausschuss    ist    der
                                                        Auffassung, dass diese Position durch die
Die           Entscheidungen             der            Rechtsprechung nicht gedeckt und somit
Ausländerbehörde und der Gerichte zur                   nicht haltbar ist. Er verweist auf die
Frage von Abschiebehindernissen nach                    Diskussion, die er im November 2013 in
Artikel      8       der       Europäischen             einer Klausurtagung mit dem Ministerium
Menschenrechtskonvention in Verbindung                  für Inneres und Kommunales geführt hat.
mit § 25 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes
(AufenthG), die zuletzt im Jahr 2010                    Gleichwohl konnte Frau M. darauf hoffen,
getroffen wurden, berücksichtigen nicht                 auf Dauer in Deutschland leben zu dürfen.
die rechtliche Entwicklung und den                      Im     April   2002    wurden     bei    ihr
tatsächlich    inzwischen       vorliegenden            Abschiebehindernisse festgestellt. Warum
Sachverhalt, verbunden mit einer weiter                 auf       dieser      Grundlage       keine
fortgeschrittenen Integration.                          Aufenthaltserlaubnis     erstellt   wurde,
                                                        erschließt sich dem Petitionsausschuss
Herr M. lebt berechtigt in Deutschland, seit            nicht. Frau M. konnte nicht erwarten, dass
er am 30.09.1969 zur Arbeitsaufnahme                    das Bundesamt für Migration und
eingereist ist. Bis zum Erlass der                      Flüchtlinge nach fünf Jahren seinen
Ausweisungsverfügung im Jahr 1995 war                   Bescheid, dass ein Abschiebehindernis
er   im    Besitz     einer    unbefristeten            vorliegt, widerrufen würde.
Aufenthaltserlaubnis. Bereits in seinem
über 20-jährigen ersten Teil seines                     Hinsichtlich der Entscheidung über die
Aufenthalts hat er sich in die deutschen                wirtschaftliche Integration ist noch nicht
Lebensverhältnisse integriert.                          berücksichtigt worden, dass Frau M.
                                                        inzwischen                            einer
Ihm kann nicht entgegengehalten werden,                 sozialversicherungspflichtigen    Tätigkeit
dass er im Jahr 1977 die Absicht geäußert               nachgeht       und  der    Lebensunterhalt
hatte, in sein Heimatland zurückzukehren.               gesichert ist.
Entsprechende Wünsche und Aussagen
wurden früher regelmäßig von türkischen                 Alle Kinder der Familie leben berechtigt in
Gastarbeitern geäußert und erwartet.                    Deutschland.    Die    Enkelkinder    sind
Realisiert haben sich diese Aussagen aber               teilweise sogar im Besitz der deutschen
nur in den wenigsten Fällen. Dass Herr M.               Staatsangehörigkeit.
in einer Klageschrift im Jahr 2004 den
Wunsch geäußert haben soll, er wolle sein               Die Eheleute M. sind als faktische Inländer
Mutterland noch einmal sehen, ist                       anzusehen.
verständlich, aber kein Indiz dafür, dass er
sich von seinem Herkunftsland noch nicht                Die Landesregierung (Ministerium für
gelöst habe. Tatsache ist, dass Herr M.                 Inneres und Kommunales) wird gebeten,
sich seit rund 45 Jahren in Deutschland
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über den Fortgang der Angelegenheit bis                 wird, dass die geplante Nutzung mit der
zum 30.05.2014 zu berichten.                            benachbarten Wohnbebauung vereinbar
                                                        ist. Die Ausweisung des Grundstücks im
Wenn         die        Befristung     der              verbindlichen Flächennutzungsplan als
Ausweisungsverfügung         ausgesprochen              Mischgebiet    schafft  die  rechtlichen
ist, macht es eventuell Sinn, einen                     Voraussetzungen für einen Vorhaben- und
Härtefallantrag zu stellen.                             Erschließungsplan.

Der Petitionsausschuss stimmt einer                     Nach             Auffassung             des
Abschiebung der Eheleute M. bis zum                     Petitionsausschusses       würde        die
endgültigen         Abschluss           des             Verlagerung        des       existierenden
Petitionsverfahrens nicht zu. Er erwartet,              Steinmetzbetriebes von der Geisselstraße
dass eine Abschiebung während des                       in die Weinsbergstraße auch zu einer
Petitionsverfahrens auch nicht erfolgt.                 Verbesserung der Lärmsituation im
                                                        Wohnumfeld der Geisselstraße führen.
Dieser       Beschluss     ergeht  als                  Belastungen der Anwohner in der
Zwischenbescheid. Abschließend wird                     Weinsbergstraße         kann          durch
sich der Petitionsausschuss nach der                    entsprechende Maßnahmen (Einhausung
weiteren Berichterstattung durch das                    der lärmintensiven Arbeiten) begegnet
Ministerium für Inneres und Kommunales                  werden. Der Ausschuss bewertet es
mit der Petition befassen.                              äußerst positiv, dass mit der Verlagerung
                                                        des Steinmetzbetriebes auch weitere
                                                        Arbeitsplätze für integrationsbedürftige
15-P-2011-03075-00                                      Menschen entstehen sollen.
Köln
Baugenehmigungen                                        Dieser Steinmetzbetrieb, der überwiegend
                                                        Grabsteine     herstellt,    gehört  nach
                                                        Auffassung des Ausschusses auch eher in
Der Petitionsausschuss hat sich mit dem                 die Nähe des Friedhofs als in ein
Anliegen von Frau S. aus Köln                           Wohngebiet, in dem der bisherige Betrieb
auseinandergesetzt, die ihr Grundstück in               bestandsgeschützt         existiert.   Der
Ehrenfeld an Frau K. veräußern möchte.                  Ausschuss hielte ein derartiges Vorgehen
Frau K. möchte gemeinsam mit ihrem                      auch für eine sehr integrationsfreundliche
hörgeschädigten Sohn den bisherigen                     Maßnahme der Stadt Köln. Zudem war
Steinmetzbetrieb auf dieses Grundstück                  dieses Vorgehen in den letzten Jahren
verlagern        und        dort    einen               auch seitens der Stadt Köln als Vorschlag
Integrationsbetrieb errichten.                          unterbreitet worden.

Der Ausschuss teilt die von den                         Der Ausschuss würde es begrüßen, wenn
Bauaufsichtsbehörden       (Stadt   Köln,               die      zuständigen      Stellen       der
Bezirksregierung Köln und Ministerium für               Stadtverwaltung Köln, mit der klaren
Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und                     Zielsetzung,        die         rechtlichen
Verkehr) vertretene Auffassung, dass eine               Voraussetzungen für die Verlagerung zu
derartige     Betriebsverlagerung   nicht               begründen, nunmehr zusammenarbeiten.
aufgrund einer Befreiung möglich ist, da                Angesichts der jahrelangen, bislang
der geltende Bebauungsplan die Fläche                   vergeblichen Bemühungen ist es aus Sicht
als Grünfläche mit der Zweckbestimmung                  des     Ausschusses     angezeigt,     dass
Friedhof festgesetzt hat.                               nunmehr zeitnah eine Lösung gefunden
                                                        wird.
Nach Durchführung eines Ortstermins und
anschließendem Erörterungsgespräch ist                  Der Ausschuss bittet die Landesregierung
der Petitionsausschuss der Auffassung,                  (Ministerium   für    Bauen,    Wohnen,
dass dem Anliegen der Familie K. im                     Stadtentwicklung und Verkehr), ihm über
Wege       eines     Vorhaben-      und                 den Fortgang der Angelegenheit schriftlich
Erschließungsplans entsprochen werden                   zu berichten.
kann, wenn gutachterlich nachgewiesen
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15-P-2011-03239-00                                      Sachverhalt weiter aufklärt und Herrn K.
Schwelm                                                 orthopädisch begutachten lässt. Im
Baugenehmigungen                                        Rahmen der Untersuchung soll auch ein
                                                        Augenmerk       auf    die    allgemeine
                                                        Parkerleichterung für schwerbehinderte
Der    Petitionsausschuss    stellt   nach              Menschen       (sogenannte     „aG-light“-
Durchführung eines Ortstermins fest, dass               Regelung) erfolgen. Herr K. ist mit einer
eine         Nutzungsänderung          des              körperlichen Untersuchung einverstanden.
Nebengebäudes von „Schwimmbad mit                       Das Ergebnis der Begutachtung bleibt
Nebenräumen“         in     „Wohnräume“                 abzuwarten.
stattgefunden hat, ohne dass hierzu die
erforderlichen             baurechtlichen               Der     Petitionsausschuss   bittet   die
Genehmigungen       vorgelegen      haben.              Landesregierung (Ministerium für Arbeit,
Sämtlichen         Warnungen           und              Integration und Soziales), ihm über das
Ankündigungen der Stadt sind seit 1986                  Ergebnis der Begutachtung zu berichten.
ignoriert worden. Die von Frau M.
angestrebte     Wohnnutzung     in    dem
Nebengebäude kommt daher nicht in                       16-P-2012-01171-00
Betracht.                                               Schleiden
                                                        Rundfunk und Fernsehen
Der Ausschuss hat zur Kenntnis
genommen,        dass        die     untere
Bauaufsichtsbehörde        eine     genaue              Herr    G.   erhält    eine    Kopie  der
Bestandsaufnahme des jetzigen Zustands                  Stellungnahme      der     Ministerin  für
machen wird. Die Stadt S. wird eine                     Bundesangelegenheiten,      Europa    und
Abrissverfügung erlassen, wobei die                     Medien vom 11.11.2013, der sich der
Vollstreckung ausgesetzt wird. Frau M. hat              Petitionsausschuss anschließt.
durch     einen   staatlich     anerkannten
Sachverständigen eine Begutachtung der
statischen Bauteile vornehmen und die                   16-P-2012-01245-00
Unbedenklichkeit bescheinigen zu lassen.                Bonn
Auf ein Bußgeldverfahren wird verzichtet.               Ausländerrecht
Der Petitionsausschuss erachtet dieses
Vorgehen vor dem Hintergrund der
Entstehung dieses illegalen Bauzustands                 Dem Wunsch auf Aussetzung der für den
als angemessen und dankt der Stadt für                  09.10.2012 terminierten Abschiebung ist
das darin zum Ausdruck kommende                         bereits entsprochen worden.
Entgegenkommen.
                                                        Frau L. wird derzeit aufgrund eines
                                                        Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts
                                                        für   das    Land   Nordrhein-Westfalen
16-P-2012-01070-00                                      geduldet.     Vor     Abschuss      des
Leverkusen                                              Berufungsverfahrens muss sie nicht mit
Hilfe für behinderte Menschen                           aufenthaltsbeendenden      Maßnahmen
Straßenverkehr                                          rechnen.

                                                        Das Ergebnis des Gerichtsverfahrens
Herr K. bittet um Unterstützung in seiner               bleibt zunächst abzuwarten.
Schwerbehindertenrechtsangelegenheit.

Es wurde vereinbart, dass die Stadt
Leverkusen     zur   Frage,    ob     die
gesundheitlichen Voraussetzungen für die
Inanspruchnahme     des    Merkzeichens
„außergewöhnliche Gehbehinderung –
aG“    vorliegen,   den    medizinischen
Landtag Nordrhein Westfalen 16. Wahlperiode Petitionsausschuss 27. Sitzung am 10.12.2013           7

16-P-2012-01615-00                                      bzw. in welchem Umfang sie dort gewährt
Kreuzau                                                 wird.
Polizei

                                                        16-P-2013-00059-03
Der Petitionsausschuss begrüßt, dass die                Münster
Erlasse vom 22.05.1985 und 30.11.1995,                  Dienstaufsichtsbeschwerden
Az.: IV B 1 – 3036, die die Petenten in
ihrer Eingabe angesprochen haben, auf
der Fachtagung der Leiter Zentrale                      Der Petitionsausschuss hat sich in der
Aufgaben am 24./25.09.2013 erneut                       Vergangenheit mehrfach mit dem Anliegen
bekräftigt wurden. Gerade vor dem                       des       Petenten     befasst.       Der
Hintergrund der bekannten Probleme                      Petitionsausschuss verweist insofern auf
bezüglich der Bearbeitungszeiten von                    seine Beschlüsse vom 02.10.2012,
Beihilfeanträgen und der telefonischen                  09.04.2013 und 05.11.2013. Ein Anlass,
Erreichbarkeit    des   Landesamts      für             seine Beschlüsse zu ändern oder der
Besoldung und Versorgung, die sich                      Landesregierung       (Justizministerium)
voraussichtlich in absehbarer Zukunft nicht             Maßnahme zu empfehlen, hat sich auch
zufriedenstellend lösen lassen werden,                  nach nochmaliger Überprüfung nicht
hält der Ausschuss eine Betreuung von                   ergeben.
Versorgungsempfängern        und     deren
Hinterbliebenen für sehr hilfreich, um die              Darüber         hinaus        weist       der
Auswirkungen der Missstände für die                     Petitionsausschuss darauf hin, dass ein
Betroffenen abzumildern.                                Petent nach der Rechtsprechung des
                                                        Bundesverfassungsgerichts           Anspruch
Der     Petitionsausschuss       bittet    die          darauf     hat,    dass    seine     Petition
Landregierung (Ministerium für Inneres                  entgegengenommen,            geprüft     und
und Kommunales – MIK), binnen einen                     beschieden             wird.           Diese
Jahres zu evaluieren, inwiefern die                     verfassungsgemäßen Rechte sind dem
einzelnen      Kreispolizeibehörden        die          Petenten       gewährt      worden.      Der
Anweisung, weiter nach den genannten                    Petitionsausschuss ist nicht verpflichtet,
Erlassen zu verfahren, im Einzelnen                     seine Beschlüsse zu begründen. Auch hat
umgesetzt haben. Dabei interessiert zum                 ein Petent keinen Anspruch auf eine
einen,    wo     die    Betreuung       jeweils         bestimmte Beschlussfassung. Weiterhin
organisatorisch      verortet,   und      zum           ist nicht vorgesehen, dass ein Petent dem
anderen, wie dieses Angebot den                         Petitionsausschuss Vorgaben machen
Betroffenen bekannt gemacht wird. In                    kann.
diesem Zusammenhang hält es der
Ausschuss für wichtig, durch geeignete                  Rechtsauskünfte         dürfen         vom
Maßnahmen – etwa Merkzettel für                         Petitionsausschuss nicht erteilt werden.
Neupensionäre – dafür zu sorgen, dass
das bereitzustellende Angebot den                       Weitere Eingaben sind zwecklos und
potentiellen    Nutzern      auch     bekannt           werden nicht mehr beantwortet.
gemacht wird. Das Ergebnis der
Evaluation soll dem Ausschuss mitgeteilt
werden.                                                 16-P-2013-00123-01
                                                        Heinsberg
Der Ausschuss bittet die Landesregierung                Staatliches Bauwesen
(MIK     bzw.   gegebenenfalls     weitere              Immissionsschutz; Umweltschutz
Ressorts) im Zusammenhang mit der                       Zivilrecht
vorliegenden Petition weiter um Auskunft
darüber, ob eine vergleichbare Betreuung
von       Pensionären      und       deren              Der      Petitionsausschuss  hat  sich
Hinterbliebenen auch außerhalb des                      fortlaufend     über   den  Stand  der
Bereichs der Polizei vorgesehen ist und ob              Angelegenheit unterrichten lassen. Er
                                                        nimmt zur Kenntnis, dass bei einer am
Landtag Nordrhein Westfalen 16. Wahlperiode Petitionsausschuss 27. Sitzung am 10.12.2013           8

24.10.2013       geführten    Besprechung               Europa und Medien vom 11.11.2013, der
zwischen den Petenten und weiteren                      sich der Petitionsausschuss anschließt.
Anwohnern einerseits und Vertretern der
Landesregierung (Justizministerium – JM)
andererseits ein deutlicher Rückgang der                16-P-2013-00527-01
Ruhestörungen seit dem Austausch der                    Hattingen
Fensterverriegelungen      in   Hafthaus 9              Landschaftspflege
konstatiert wurde. Seitens des JM wurden
bei     gleicher    Gelegenheit       weitere
Maßnahmen            (Verlegung           der           Der Petitionsausschuss hat zur Kenntnis
Feuerwehrzufahrt, Anpflanzung hoher                     genommen, dass zwischenzeitlich ein
Zypressen, Aufstellung von Schranken)                   Ortstermin und ein weiteres Gespräch der
konkret     in   Aussicht    gestellt.   Der            Beteiligten stattgefunden haben sollen, an
Petitionsausschuss bittet das JM darum,                 denen offensichtlich auch der Petent
die angekündigten Schritte zeitgerecht                  beteiligt war.
umzusetzen und dem Petitionsausschuss
hierüber spätestens zum 30.04.2014 zu                   Im Einvernehmen aller Teilnehmer sollen
berichten.                                              konkrete        Bepflanzungs-         und
                                                        Absperrungsmaßnahmen          in      den
Der Petitionsausschuss ist sich darüber                 Bootseinstiegsbereichen         vereinbart
bewusst, dass eine völlige Neutralisierung              worden sein. Die Teilnehmer waren sich
der      aus    der    Erweiterung     der              wohl auch einig, dass der vom Leinpfad
Justizvollzugsanstalt       resultierenden              abzweigende Zufahrtsweg parallel zum
Folgen nicht möglich ist und auch nicht                 nordöstlichen Ufer des Altarms durch
verlangt werden kann. Er legt jedoch Wert               mehrere      Absperrpfosten     für    die
darauf, dass ungebührliches Verhalten                   gewerblichen    Kanuverleiher     gesperrt
von Gefangenen gegenüber Passanten                      werden soll.
disziplinarisch konsequent geahndet wird.
Die Problematik eines befürchteten                      Der Petitionsausschuss geht davon aus,
Ausspähens        der     Häuser       und              dass sich die Petition damit positiv erledigt
Lebensgewohnheiten von Anwohnern hat                    hat.
sich – soweit ersichtlich – noch nicht in
einem Anstieg von Einbruchsdelikten im
Umfeld        der     Justizvollzugsanstalt             16-P-2013-01432-01
niedergeschlagen. Sollte sich dies in                   Köln
Zukunft noch anders entwickeln, müssten                 Kirchen- und Religionsgemeinschaften
zur Bekämpfung dieser Gefahr weitere
Überlegungen angestellt werden.
                                                        Ein Petent bzw. eine Petentin hat im
Generell erwartet der Ausschuss sowohl                  Petitionsverfahren Anspruch darauf, dass
von der Gefängnisleitung wie auch von der               die Petition entgegengenommen, geprüft,
Landesregierung, dass Beschwerden der                   und       beschieden     wird.     Diese
Anwohner ernst genommen und in einem                    verfassungsmäßigen Rechte sind Herrn K.
offenen und fairen Dialog behandelt                     gewährt worden.
werden.
                                                        Ein Anspruch auf eine bestimmte
                                                        Beschlussfassung oder ein bestimmtes
16-P-2013-00372-01                                      Tätigwerden des Parlaments im Sinne des
Münster                                                 Petenten bzw. der Petentin ist nicht
Rundfunk und Fernsehen                                  vorgesehen.

                                                        Das      Petitionsverfahren     ist    kein
Zu    der     Kritik  an   dem    neuen                 Verwaltungs-,          sondern          ein
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag erhält die                parlamentarisches       Verfahren.      Ein
Petentin eine Kopie der Stellungnahme                   Widerspruch gegen einen Beschluss des
der Ministerin für Bundesangelegenheiten,               Petitionsausschusses ist nicht möglich.
Landtag Nordrhein Westfalen 16. Wahlperiode Petitionsausschuss 27. Sitzung am 10.12.2013           9

                                                        Da von Frau S. eine Zahlung der vom
Auch besteht kein Anspruch auf eine                     Kreis        Coesfeld        festgestellten
ständig wiederholte Befassung mit dem                   Unterhaltsansprüche weiterhin abgelehnt
bereits vorgetragenen Sachverhalt. Das                  wird, hat der Träger der Sozialhilfe bereits
erneute Vorbringen von Herrn K. enthält                 eine Klage angekündigt, deren Ergebnis
keinen neuen Sachvortrag. Es muss daher                 abzuwarten bleibt.
bei       dem       Beschluss       des
Petitionsausschusses vom 25.06.2013                     Der     Petitionsausschuss    bittet die
verbleiben.                                             Landesregierung (Ministerium für Arbeit,
                                                        Integration und Soziales), ihm über den
                                                        Ausgang          des       angekündigten
16-P-2013-01688-01                                      Klageverfahrens zu berichten.
Gelsenkirchen
Strafvollzug
                                                        16-P-2013-01966-02
                                                        Niederkrüchten
Die Entscheidung der Justizvollzugsanstalt              Ordnungswesen
Gelsenkirchen bezüglich des Antrags auf                 Polizei
Freigabe von Überbrückungsgeld ist nicht
zu beanstanden.
                                                        Die weitere Petition enthält kein neues
                                                        Vorbringen       und       gibt      dem
16-P-2013-01951-01                                      Petitionsausschuss     zu     Maßnahmen
Berlin                                                  keinen Anlass. Es wird auf die Beschlüsse
Sozialhilfe                                             des Petitionsausschusses vom 04.06.2013
                                                        und 15.10.2013 verwiesen. Auch ein
                                                        wiederholtes Vorbringen kann nicht zu
Aus Sicht des Petitionsausschusses sind                 einem anderen Ergebnis führen.
die vom Kreis Coesfeld als Träger der
Sozialhilfe getroffenen Entscheidungen
und Maßnahmen nicht zu beanstanden.                     16-P-2013-02052-00
                                                        Gelsenkirchen
Die Prüfung, ob und gegebenenfalls in                   Beamtenrecht
welchem Umfang Unterhaltsansprüche
gegenüber Frau S. bestehen, erfolgte auf
der Grundlage der von ihr dargelegten                   Der Petitionsausschuss hat sich mit der
persönlichen       und      wirtschaftlichen            Sach-            und            Rechtslage
Verhältnisse     unter    Beachtung      der            auseinandergesetzt.      Er     teilt     die
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs                   Auffassung des Petenten, wonach die
und          der        Oberlandesgerichte.             Stelle des Hansa-Berufskollegs in Münster
Insbesondere wurden die von dem für den                 im Sinne der Schule möglichst rasch neu
Kreis          Coesfeld         zuständigen             besetzt werden sollte. Der Ausschuss
Oberlandesgericht Hamm ergangenen                       sieht indes keine Möglichkeit, die
„Leitlinien zum Unterhaltsrecht" beachtet.              Besetzung dadurch zu beschleunigen,
                                                        dass er – während eines laufenden
Da die Leitlinien des für den Wohnort von               verwaltungsgerichtlichen Verfahrens – mit
Frau S. zuständigen Kammergerichts                      einer Empfehlung an die Bezirksregierung
teilweise von den sogenannten Hammer                    in das Besetzungsverfahren eingreift. Die
Leitlinien    abweichen,     wurde      der             aufgeworfenen       rechtlichen       Fragen
Rechtsanwältin von Frau S. mit Schreiben                bedürfen aus Sicht des Ausschusses einer
vom 13.02.2013 mitgeteilt, dass der Kreis               gerichtlichen Klärung.
Coesfeld        im     Interesse     einer
außergerichtlichen Einigung bereit sei, die             Unabhängig         davon      ist     der
Leitlinien des Kammergerichts Berlin                    Petitionsausschuss der Auffassung, dass
anzuwenden.                                             die Vorschrift des § 61 des Schulgesetzes
                                                        als unglücklich bezeichnet werden muss
Landtag Nordrhein Westfalen 16. Wahlperiode Petitionsausschuss 27. Sitzung am 10.12.2013        10

und einer Revision bedarf. Der Ausschuss                Der Ausschuss ist auch weiterhin der
regt ausdrücklich an, dieses Vorhaben                   Auffassung, dass Regelungen zum
zeitnah und mit Nachdruck zu verfolgen.                 Immissionsschutz getroffen werden sollen,
                                                        die die aktuelle Bodenbelastung mit
                                                        Schwermetallen erfassen. Anschließende
16-P-2013-02063-01                                      regelmäßige Untersuchungen könnten
Mönchengladbach                                         dann Auskunft darüber geben, ob der
Abgabenordnung                                          Betrieb des Krematoriums ursächlich für
                                                        etwaige, künftige Belastungen des Bodens
                                                        ist.
Auch nach erneuter Prüfung der Sach-
und       Rechtslage      sieht      der                Dem Vernehmen nach soll es zu einer
Petitionsausschuss keinen Anlass, seinen                zweiten          Auslegung          des
Beschluss vom 04.06.2013 zu ändern.                     Bebauungsplanentwurfs     kommen.    Im
                                                        Rahmen dieser Auslegung können dann
Die    Petentin   erhält   zur    weiteren              Bedenken und Anregungen vorgebracht
Erläuterung eine Kopie der Stellungnahme                werden, die vom Rat in die Abwägung der
des Finanzministeriums vom 07.11.2013.                  öffentlichen  und    privaten   Belange
                                                        einzubeziehen sind.

16-P-2013-02153-00                                      Der Ausschuss bittet die Landesregierung
Dülmen                                                  (Ministerium     für  Bauen,    Wohnen,
Immissionsschutz; Umweltschutz                          Stadtentwicklung und Verkehr), ihn über
                                                        den Fortgang der Angelegenheit schriftlich
                                                        zu unterrichten.
Der Petitionsausschuss hat zur Kenntnis
genommen, dass die Stadt D. die
Festsetzung eines Sondergebietes mit der                16-P-2013-02170-00
Zweckbestimmung           „Krematorium“                 Dortmund
beabsichtigt, um den Anforderungen des                  Psychiatrische Krankenhäuser
Bundesverwaltungsgerichts nach einem
„würdevollen und kontemplativen Umfeld“
zu entsprechen.                                         Der Petitionsausschuss hat sich über das
                                                        Anliegen der Petenten und das der
Der Petitionsausschuss sieht sich durch                 Petition     zugrunde     liegende    2.
das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts                Ausbauprogramm für den Maßregelvollzug
vom 02.02.2012 in seiner bisherigen                     in Nordrhein-Westfalen unterrichtet.
Bewertung (Beschluss des Ausschusses
vom 02.09.2008) bestätigt. Der Ausschuss                Er hat zur Kenntnis genommen, dass eine
erinnert an seine Auffassung, dass dieses               abschließende Prüfung und Auswahl von
sensible Thema dem Grunde nach vom                      Standorten für Klinikneubauten noch nicht
Bundesgesetzgeber und nicht von den                     erfolgt ist und dass die von den Petenten
Gerichten geregelt werden sollte. Ein                   vorgebrachten Bedenken gegen den Bau
derartiges Ansinnen wäre allerdings an                  einer forensischen Klinik auf dem
den Petitionsausschuss des Bundestages                  Grundstück "Im Erlensundern" in das
zu richten.                                             laufende Prüfungsverfahren einbezogen
                                                        werden.
Nach bestehender Rechtslage obliegt es
indes den Kommunen, im Rahmen der                       Der Ausschuss bitte die Landesregierung
ihnen verfassungsrechtlich garantierten                 (Ministerium       für        Gesundheit,
Planungshoheit, mit einer Bauleitplanung                Emanzipation, Pflege und Alter - MGEPA),
die planungsrechtlichen Grundlagen für                  ihn     über    das     Ergebnis     der
den baulichen Bestand, die Nutzung und                  Standortvergabe zu unterrichten.
den Betrieb des Krematoriums zu
schaffen. Insoweit bleibt der Ausgang des               Die Petenten erhalten eine Kopie des
Planverfahrens abzuwarten.                              MGEPA vom 29.04.2013.
Landtag Nordrhein Westfalen 16. Wahlperiode Petitionsausschuss 27. Sitzung am 10.12.2013        11

16-P-2013-02204-00                                      Lohweg voraussichtlich in vier Jahren
Düsseldorf                                              wieder entfallen.
Straßenbau
Erschließung                                            Nach Abschluss der Prüfung sieht der
Bauleitplanung                                          Petitionsausschuss keinen Anlass, der
                                                        Landesregierung (Ministerium für Bauen,
                                                        Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr)
Baulastträgerin für die Gemeindestraße                  Maßnahmen zu empfehlen.
Düsseldorfer Straße als auch für die L 392
als Ortsdurchfahrt ist die Stadt Düsseldorf.
Im vorliegenden Fall handelt es sich nicht,             16-P-2013-02220-00
wie von den Petenten ausgeführt, um eine                Cala Mayor / Palma de Mallorca
„Behelfsausfahrt/Behelfsabfahrt", sondern               Arbeitsförderung
um eine Linksabbiegerspur innerhalb einer
bestehenden Ausfahrt. Die Herstellung
dieser Linksabbiegerspur unterfällt nicht
dem           Baugesetzbuch.            Die             Frau K. wendet sich im Zusammenhang
Linksabbiegerspur dient zwar einem Teil                 mit ihrem Umzug nach Spanien zwecks
des Verkehrs zum Vodafone-Campus, ist                   Arbeitsaufnahme gegen Vorgehensweise
jedoch           keine           notwendige             und Entscheidungen des Jobcenters
Erschließungsstraße der Grundstücke                     Essen.
dieses Bereichs. Im Übrigen hat die in den
Petitionen genannte B 7 nichts mit dieser               In einem Erörterungstermin mit der
Ausfahrt zu tun.                                        Landesregierung (Ministerium für Arbeit,
                                                        Integration und Soziales - MAIS) und dem
Zu dem Vorwurf, der Herstellung der                     Jobcenter wurde der der Petition zugrunde
Ausfahrt sei keine fehlerfreie Abwägung                 liegende     Sachverhalt    und    dessen
vorausgegangen, ist festzustellen, dass                 rechtliche Bewertung thematisiert. Die
die Stadt sich als Trägerin der                         Bevollmächtigte konnte kurzfristig wegen
Straßenbaulast gegen die Durchführung                   Erkrankung eines Familienangehörigen
eines         Planfeststellungs-         bzw.           nicht teilnehmen.
Plangenehmigungsverfahrens entschieden
hat, weil es sich hier um einen Fall von                Im Erörterungstermin wurde klargestellt,
unwesentlicher Bedeutung handelte. Zum                  dass die Kosten für das Flugticket von
einen ist nur eine sehr geringe Änderung                Düsseldorf nach Mallorca und zurück
der Verkehrsmenge zu erwarten gewesen,                  anlässlich des Bewerbungsgesprächs am
wofür            keine            gesonderte            17.08.2012 in Höhe von 212,33 €
Verkehrslärmuntersuchung          erforderlich          übernommen      und   am    20.09.2012
war, zum anderen wird über die                          angewiesen worden sind.
gewidmete Verkehrsfläche hinaus nur ein
städtisches Grundstück zusätzlich in                    Im Übrigen hat das Jobcenter im
Anspruch       genommen          und      nur           Erörterungstermin darauf hingewiesen,
unwesentlich      in     Straßenbegleitgrün             dass es Frau K. am 16.05.2013 und
eingegriffen.                                           05.07.2013 angeschrieben und um
                                                        Angaben beziehungsweise um Vorlage
Die mögliche Belastung der benachbarten                 von Unterlagen gebeten hat, um über
Grundstücke infolge eines erhöhten                      (weitere) mögliche (Umzugs-)Kosten im
Verkehrsaufkommens resultiert im Übrigen                Rahmen       des     Vermittlungsbudgets
nicht aus der Linksabbiegerspur, sondern                entscheiden zu können. Bisher hat Frau K.
aus der Zufahrt zum Vodafone-Campus                     hierauf nicht reagiert, sodass der
von der Düsseldorfer Straße. Dies                       Petitionsausschuss ihr empfiehlt, der Bitte
entspricht jedoch den Planungen zum                     des Jobcenters nachzukommen.
Vodafone-Campus      und    wird    nach
Herstellung der neuen Abfahrt der                       Weiterhin hat die Überprüfung ergeben,
Bundesstraße B 7 im Bereich Heerdter                    dass die Voraussetzungen für die
                                                        Bewilligung von Darlehen für eine
Landtag Nordrhein Westfalen 16. Wahlperiode Petitionsausschuss 27. Sitzung am 10.12.2013           12

Mietkaution     beziehungsweise        zur              Gespräch mit          dem      Jobcenter   zu
Überbrückung der Zeit bis zum Erhalt der                thematisieren.
ersten Zahlung seitens des Arbeitsgebers
nach      dem    Zweiten    Buch       des
Sozialgesetzbuchs nicht vorliegen und                   16-P-2013-02401-00
auch     eine  Bewilligung    aus     dem               Düsseldorf
Vermittlungsbudget nicht möglich ist.                   Straßenbau
                                                        Erschließung
Insoweit sind die Entscheidungen des                    Bauleitplanung
Jobcenters nicht zu beanstanden.

Allerdings ist festzustellen, dass die                  Baulastträgerin für die Gemeindestraße
Leistungen für den Monat September                      Düsseldorfer Straße als auch für die L 392
2012 am 25.08.2012 angewiesen und am                    als Ortsdurchfahrt ist die Stadt Düsseldorf.
31.08.2012 auf dem Konto von Frau K.                    Im vorliegenden Fall handelt es sich nicht,
verbucht worden sind.                                   wie von den Petenten ausgeführt, um eine
                                                        „Behelfsausfahrt/Behelfsabfahrt", sondern
Soweit sich Frau K. beschwert, sie habe                 um eine Linksabbiegerspur innerhalb einer
Bescheide nicht erhalten, so kann dies im               bestehenden Ausfahrt. Die Herstellung
Nachgang nicht mehr geklärt wird.                       dieser Linksabbiegerspur unterfällt nicht
Möglicherweise kam es auf dem Postweg                   dem           Baugesetzbuch.            Die
nach Spanien zum Verlust. Jedenfalls hat                Linksabbiegerspur dient zwar einem Teil
das Jobcenter nach der Rückmeldung von                  des Verkehrs zum Vodafone-Campus, ist
Frau K., dass sie die Bescheide nicht                   jedoch           keine           notwendige
erhalten hat, diese zur Sicherheit auch per             Erschließungsstraße der Grundstücke
Mail übersandt.                                         dieses Bereichs. Im Übrigen hat die in den
                                                        Petitionen genannte B 7 nichts mit dieser
Im Übrigen ist der Petitionsausschuss der               Ausfahrt zu tun.
Auffassung,    dass    die    Dauer   der
Bearbeitung       des        Widerspruchs               Zu dem Vorwurf, der Herstellung der
unangemessen        lang       war.     Im              Ausfahrt sei keine fehlerfreie Abwägung
Erörterungstermin          hat         die              vorausgegangen, ist festzustellen, dass
Landesregierung (MAIS) ausgeführt, sie                  die Stadt sich als Trägerin der
beabsichtige, das Thema Dauer der                       Straßenbaulast gegen die Durchführung
Widerspruchsbearbeitung      grundsätzlich              eines         Planfeststellungs-         bzw.
mit dem Jobcenter aufzugreifen.                         Plangenehmigungsverfahrens entschieden
                                                        hat, weil es sich hier um einen Fall von
Vor dem Hintergrund, dass es für Frau K.                unwesentlicher Bedeutung handelte. Zum
angesichts der finanziell angespannten                  einen ist nur eine sehr geringe Änderung
Situation in ihrer neuen Umgebung im                    der Verkehrsmenge zu erwarten gewesen,
Ausland nur sehr schwer war, die Zeit bis               wofür            keine            gesonderte
zum Erhalt ihres ersten Gehalts zu                      Verkehrslärmuntersuchung          erforderlich
überbrücken, wurde im Erörterungstermin                 war, zum anderen wird über die
auch thematisiert, inwieweit es Sinn                    gewidmete Verkehrsfläche hinaus nur ein
macht, im Jobcenter eine Arbeitseinheit                 städtisches Grundstück zusätzlich in
mit Kolleginnen und Kollegen einzurichten,              Anspruch       genommen          und      nur
die sich mit den Besonderheiten der                     unwesentlich      in     Straßenbegleitgrün
Antragstellerinnen und -stellern bei der                eingegriffen.
Arbeitsaufnahme         im        Ausland
auseinandersetzt.      Damit       könnte               Die mögliche Belastung der benachbarten
möglicherweise auch eine schnellere                     Grundstücke infolge eines erhöhten
Antrags- und Widerspruchsbearbeitung                    Verkehrsaufkommens resultiert im Übrigen
gewährleistet        werden.          Der               nicht aus der Linksabbiegerspur, sondern
Petitionsausschuss         bittet      die              aus der Zufahrt zum Vodafone-Campus
Landesregierung (MAIS), auch dies im                    von der Düsseldorfer Straße. Dies
                                                        entspricht jedoch den Planungen zum
Landtag Nordrhein Westfalen 16. Wahlperiode Petitionsausschuss 27. Sitzung am 10.12.2013        13

Vodafone-Campus     und   wird   nach                   16-P-2013-02460-00
Herstellung der neuen Abfahrt der                       Duisburg
Bundesstraße B 7 im Bereich Heerdter                    Gesundheitsfürsorge
Lohweg voraussichtlich in vier Jahren
wieder entfallen.
                                                        Der Petitionsausschuss hat sich über den
Nach Abschluss der Prüfung sieht der                    der Petition von Herrn B. zugrunde
Petitionsausschuss keinen Anlass, der                   liegenden      Sachverhalt     eingehend
Landesregierung (Ministerium für Bauen,                 unterrichtet.
Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr)
Maßnahmen zu empfehlen.                                 Die Beschwerde von Herrn B. über die
                                                        verweigerte Aufnahme zur stationären
                                                        Behandlung im St. Vinzenz-Hospital in
16-P-2013-02421-00                                      Duisburg kann vom Ausschuss nicht
Nettetal                                                überprüft werden, da Herr B. auch nach
Ausländerrecht                                          mehrfachen Aufforderungen durch die
                                                        Bezirksregierung Düsseldorf die für die
                                                        Überprüfung      seiner        Beschwerden
Die     beteiligten  Behörden      haben                notwendige Entbindung von der ärztlichen
übereinstimmend bestätigt, dass die in                  Schweigepflicht nicht erteilt hat.
Spanien geschlossene Ehe zwischen
Herrn A. und seiner deutschen Ehefrau                   Der Ausschuss ist im Übrigen der
anerkannt      wird. Die    gemeinsamen                 ärztlicherseits vorgeschlagenen Anregung,
deutschen Kinder sind ehelich. Sie haben                Herrn B. in einer Einrichtung für betreutes
einen Anspruch darauf, mit ihrem Vater in               Wohnen unterzubringen, nachgegangen.
einer Lebensgemeinschaft leben zu                       Den hierfür erforderlichen Antrag beim
dürfen.                                                 Landschaftsverband Rheinland hat Herr B.
                                                        bisher nicht gestellt. Angesichts dieser
Die Ausländerbehörden haben bei einem                   Sachlage      und     des  grundgesetzlich
Anhörungstermin                     des                 garantierten Selbstbestimmungsrechts von
Petitionsausschusses zugesagt, dass die                 Herrn     B.     bestehen   seitens     des
Wohnsitzauflage,   die   auf    Netteltal               Ausschusses        keine   weitergehenden
beschränkt war, aufgehoben wird. Dem                    Handlungsmöglichkeiten.
Zuzug von Herrn A. nach Duisburg wurde
zugestimmt.                                             Die Petition ist erledigt.

Für         die        Erteilung        einer
Aufenthaltserlaubnis      und     für    eine           16-P-2013-02548-00
zutreffende Namensführung der Kinder                    Hückelhoven
der    Familie     ist  eine     vollständige           Bauleitplanung
Identitätsklärung des Herrn A. notwendig.
Herrn A. wird dringend empfohlen, die von
der deutschen Botschaft in Nigeria                      Die Aufstellung und Änderung von
angeforderten Unterlagen zu beschaffen                  Bauleitplänen     obliegt   der      Stadt
und vorzulegen. Zudem sollte er sich                    Hückelhoven im Rahmen der ihr
einen neuen Pass aussstellen lassen, in                 verfassungsrechtlich          garantierten
dem der Namen exakt mit den Unterlagen                  Planungshoheit. Bauleitpläne sind nur zu
übereinstimmt, die er der deutschen                     beanstanden,       wenn      sie     nicht
Botschaft vorlegt.                                      ordnungsgemäß zustandegekommen sind
                                                        oder dem Baugesetzbuch, den aufgrund
Die Stadt Duisburg hat angeboten, die                   des Baugesetzbuchs erlassenen oder
Familie bei der Identitätsklärung zu                    sonstigen               Rechtsvorschriften
unterstützen.                                           widersprechen.

                                                        Die Änderung des Bebauungsplans 4-115-
                                                        3, Teilbereich A, der Stadt Hückelhoven
Landtag Nordrhein Westfalen 16. Wahlperiode Petitionsausschuss 27. Sitzung am 10.12.2013        14

wurde    im    vereinfachten   Verfahren                ausgebaut; die Erschließungsarbeiten
durchgeführt.     Die      vorgetragenen                sollen   bis   Ende dieses   Jahres
Bedenken      des     Petenten     waren                abgeschlossen sein.
Gegenstand der Beratungen im Bau- und
Umweltausschuss am 27.11.2012 und                       Mit weiteren Ergänzungen seiner Petition
29.01.2013 sowie im Rat der Stadt                       spricht    der    Petent      Fragen    im
Hückelhoven     am     12.12.2012    und                Zusammenhang mit der Neuvermessung
20.02.2013.     Die     vom     Petenten                des Nachbargrundstücks an. Bei der
vorgetragenen Bedenken wurden im                        Bebauung auf dem Grundstück des
Ergebnis zurückgewiesen.                                Petenten erfolgte offensichtlich durch den
                                                        Traufüberstand der Regenrinne eine
Die Stadt Hückelhoven begründet die                     geringfügige       Überbauung          des
Änderung des Bebauungsplans mit den                     Nachbargrundstücks. Nach Auskunft der
veränderten       Vorstellungen    von                  Stadt Hückelhoven sollen diese Fragen im
Kaufinteressenten. Durch die Änderung                   Rahmen des Kaufvertrags zwischen der
der überbaubaren Grundstücksfläche auf                  Stadt    und     dem      Erwerber     des
den Nachbargrundstücken des Petenten                    Nachbargrundstücks geklärt werden.
können freistehende Einfamilienhäuser
anstelle von Doppelhäusern realisiert                   Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage
werden.                                                 werden keine Anhaltspunkte gesehen, die
                                                        Entscheidung der Stadt Hückelhoven über
Der Petent befürchtet Probleme auf                      die Änderung des Bebauungsplans 4-115-
seinem     Grundstück       aufgrund     der            3 zu beanstanden.
Oberflächenwasserableitung              des
Nachbargrundstücks.         Sowohl       der
Ursprungsbebauungsplan als auch der                     16-P-2013-02583-00
geänderte      Bebauungsplan       enthalten            Hamm
Hinweise, dass der Boden teilweise nicht                Disziplinarrecht, Gnadenrecht
versickerungsfähig ist, so dass das                     Dienstaufsichtsbeschwerden
Oberflächenwasser in die vorhandene
Kanalisation einzuleiten ist. Das Verhältnis
von    versiegelter    Fläche    zu    nicht            Die    Eingabe   des     Petenten   vom
versiegelter Fläche wird nicht verändert.               12.11.2011, mit der dieser sich „an den
                                                        Präsidenten und die Abgeordneten des
Weiter befürchtet der Petent mögliche                   Landtags“ gewandt hatte, wurde seinerzeit
Wurzelschäden an den Gebäuden auf                       bereits durch den Rechtsausschuss
seinem Grundstück durch die zukünftige                  behandelt.
Bepflanzung auf dem Nachbargrundstück.
Die beim Anpflanzen von Bäumen,                         Auf die Eingabe des Petenten vom
Hecken und Sträuchern einzuhaltenden                    12.02.2013     hin    hat     sich  der
Grenzabstände ergeben sich aus dem                      Petitionsausschuss über den zugrunde
Nachbarrechtsgesetz. Die Bestimmungen                   liegenden Sachverhalt unterrichtet.
des     Nachbarrechtsgesetzes   gelten
unmittelbar.                                            Sofern der Petent geltend macht, in seiner
                                                        richterlichen Unabhängigkeit beeinträchtigt
Mit Ergänzung seiner Petition vom                       worden zu sein, verweist der Ausschuss
19.03.2013 trägt der Petent vor, dass der               auf seinen Beschluss vom 25.06.2013,
Straßenausbau der Friesenstraße noch                    wonach der Petitionsausschuss auf Grund
nicht erfolgt sei. Die Stadt hat dem                    der verfassungsrechtlich in Artikel 97 des
Petenten mit Schreiben vom 08.01.2013                   Grundgesetzes garantierten richterlichen
mitgeteilt, dass der Haushaltsplan der                  Unabhängigkeit gerichtliche Verfahren
Stadt Hückelhoven für das Jahr 2013 die                 nicht zu bewerten und sich jeder
komplette     Finanzierung    für    den                Einflussnahme auf sie zu enthalten hat.
Endausbau der Straßen im Jahre 2013                     Dies gilt auch für Verfahren vor den
vorsehe. Nach aktuellen Angaben der                     Richterdienstgerichten. Aus diesem Grund
Stadt werden die Straßen zurzeit                        sieht sich der Petitionsausschuss nicht in
Landtag Nordrhein Westfalen 16. Wahlperiode Petitionsausschuss 27. Sitzung am 10.12.2013         15

der Lage, sich zu den Urteilen des                      Der von dem Petenten erhobene Vorwurf
Dienstgerichts für Richter bei dem                      einer systematischen Aktenunterdrückung
Landgericht Düsseldorf zu äußern.                       wurde       von       der       zuständigen
                                                        Staatsanwaltschaft        geprüft;       das
Für die Behauptung des Petenten, die                    betreffende Ermittlungsverfahren wurde
vormalige          Präsidentin         des              mangels         eines         hinreichenden
Landessozialgerichts habe die Besetzung                 Tatverdachts        eingestellt.        Dem
der Richterbank des Berufungssenats des                 Petitionsausschuss        liegen       keine
Richterdienstgerichts beeinflusst, kann der             Anhaltspunkte dafür vor, dass diese
Petitionsausschuss keine Anhaltspunkte                  Entscheidung nicht rechtmäßig war.
erkennen. Das Gleiche gilt für die
Behauptung, es würden Beweismittel                      Für berechtigt hält der Petitionsausschuss
zurückgehalten. Im Übrigen kann der                     die Kritik des Petenten insoweit, als ihm zu
Petent diese Gesichtspunkte im Rahmen                   dem Treffen am 12.06.2009 im Vorfeld
eines    dienstgerichtlichen    Verfahrens              mitgeteilt wurde, dieses „falle aus“. Hier
selbst geltend machen.                                  wäre es aus Sicht des Ausschusses
                                                        zumindest erforderlich gewesen, den
Der      Grundsatz    der     richterlichen             Petenten vollständig und zutreffend
Unabhängigkeit        gestattet        dem              darüber zu informieren, dass und aus
Petitionsausschuss weiterhin nicht, sich zu             welchen Gründen lediglich eine Änderung
der     Frage      zu    verhalten,      ob             des Teilnehmerkreises beabsichtigt war.
Kostenbeschlüsse des Petenten zu Recht
aufgehoben wurden.                                      Der Petitionsausschuss sieht nach alldem,
                                                        auch bei Berücksichtigung der weiteren in
Zu dem Vorwurf des Petenten, ihm werde                  der Petition angesprochenen Aspekte,
eine vollständige Akteneinsicht verweigert,             keine Veranlassung, der Landesregierung
hat           die         Landesregierung               (JM) Maßnahmen zu empfehlen.
(Justizministerium, JM) berichtet. Der
betreffende Auszug der Stellungnahme
des JM wird dem Petenten als Anlage                     16-P-2013-02829-00
übermittelt.      Aus      Sicht       des              Meschede
Petitionsausschusses besteht kein Anlass,               Ausländerrecht
eine Empfehlung auszusprechen.

Ob gegen den Petenten Disziplinarklage                  Die    Härtefallkommission        hat die
erhoben wird, bleibt abzuwarten. Der                    Ausländerbehörde mit Schreiben vom
Petitionsausschuss sieht nach jetzigem                  23.10.2013 ersucht, der Familie C. eine
Verfahrensstand keine Anhaltspunkte                     Aufenthaltserlaubnis zu erteilen.
dafür, dass der disziplinarrechtlichen
Bewertung sachfremde Erwägungen zu                      Der Petitionsausschuss empfiehlt der
Grunde gelegt werden könnten.                           Ausländerbehörde, dem Ersuchen zu
                                                        entsprechen      und       bittet    die
Des      Weiteren      hat     sich     der             Landesregierung (Ministerium für Inneres
Petitionsausschuss davon überzeugt, dass                und Kommunales) bis zum 20.02.2014
die     vormalige      Präsidentin      des             über den Fortgang der Angelegenheit zu
Landessozialgerichts eine unabhängige                   berichten.
wissenschaftliche     Aufarbeitung      der
Behandlung      von     Rentenansprüchen
Holocaustüberlebender        durch       die            16-P-2013-02868-00
nordrhein-westfälische                                  Aachen
Sozialgerichtsbarkeit    durch      diverse             Strafvollzug
Korrespondenzen nicht behindert hat.

Für      eine      Einflussnahme        des             Der Petitionsausschuss hat sich über den
Justizministers auf staatsanwaltschaftliche             der   Petition     zugrunde    liegenden
Ermittlungen gibt es keine Anhaltspunkte.               Sachverhalt unterrichtet.
Landtag Nordrhein Westfalen 16. Wahlperiode Petitionsausschuss 27. Sitzung am 10.12.2013        16

                                                        Planung und der bisher durchgeführten
Herr H. ist in einer offenen Abteilung der              Baumaßnahmen und 9,6 Millionen Euro
Justizvollzugsanstalt              Aachen               für bewertete Risiken, deren Eintreten
untergebracht. Die Justizvollzugsanstalt                erwartet wird, die aber in der Auswirkung
prüft die Möglichkeit der Weiterverlegung               auf die Gesamtkosten derzeit nur grob
in eine Behandlungswohngruppe. Zudem                    geschätzt werden können.
wird zurzeit der Antrag von Herrn H. auf
die Durchführung einer Psychotherapie                   Es handelt sich um eine Baumaßnahme in
durch einen externen Therapeuten                        der kommunalen Selbstverwaltungshoheit
geprüft.                                                der    Stadt.    Die    Finanzierung    der
                                                        Gesamtmaßnahme basiert auf Zusagen
Herr H. ist von der Justizvollzugsanstalt               des Landes, Privater und der Stadt
Geldern aus am 25.09.2012 ungefesselt                   Wuppertal. Die Förderung des Landes ist
zur Familie ausgeführt worden. Weitere                  auf 65 Millionen Euro Gesamtförderung
Ausführungen ohne Fesselung können                      gedeckelt. Die Stadt Wuppertal ist im
von ihm beantragt werden. Andere                        Rahmen der Städtebaufördermaßnahme
Vollzugslockerungen sind noch nicht                     grundsätzlich dazu gehalten, entstehende
vorgesehen.                                             Mehrkosten durch Einsparungen an
                                                        anderer Stelle auszugleichen. Andernfalls
Der Petitionsausschuss sieht zurzeit                    muss     die     Gesamtfinanzierung     mit
keinen     Anlass,    Maßnahmen der                     zusätzlichen      kommunalen       und/oder
Dienstaufsicht zu empfehlen.                            privaten Mitteln sichergestellt werden.

                                                        Nach Abschluss der Prüfung bleibt
16-P-2013-02956-01                                      festzustellen, dass die Argumentation der
Wuppertal                                               Stadt Wuppertal zur Kostensituation beim
Straßenbau                                              Umbau des Döppersbergs insgesamt
                                                        nachvollzogen werden kann. Die der
                                                        aktuellen                 Kostenschätzung
Der „Umbau des Döppersbergs" stellt eine                zugrundeliegenden Zahlen beruhen auf
komplexe städtebauliche, verkehrliche und               den        Ergebnissen        europaweiter
privatwirtschaftliche Maßnahme dar. Die                 Ausschreibungen von Bauleistungen. In
Komplexität       und     der    mehrjährige            der     Kostenberechnung        für    die
Umsetzungszeitraum         der   Maßnahme               Gesamtmaßnahme sind Finanzmittel als
führen          zu         nachvollziehbaren            Risikovorsoge enthalten. Es gibt derzeit
Unwägbarkeiten und nicht vorhersehbaren                 keine      Anhaltspunkte     dafür,    die
Situationen, die sich auch auf die                      Kostenschätzung        der     Wuppertaler
prognostizierten Kosten auswirken. Die                  Stadtverwaltung anzuzweifeln.
zugrundeliegenden        Kostenschätzungen
wurden nach den Regelungen der DIN
276 erstellt. Die bisher abgeschlossenen                16-P-2013-02990-00
europaweiten        Ausschreibungsverfahren             Mülheim an der Ruhr
haben die Stadt Wuppertal zu einer                      Rundfunk und Fernsehen
Neubewertung         des      Gesamtprojekts
veranlasst.       Im     Rahmen        dieser
Neubewertung wurden Mehrkosten in                       Zu    der      Kritik an    dem     neuen
Höhe von 34,9 Millionen Euro. € in drei                 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag erhält Frau
Bereichen festgestellt: 15,8 Millionen Euro             S. eine Kopie der Stellungnahme der
durch         die       Steigerung        des           Ministerin für Bundesangelegenheiten,
Baukostenindexes seit dem Bezugsjahr                    Europa und Medien vom 07.11.2013, der
2007      bis      heute    und     weiterhin           sich der Petitionsausschuss anschließt.
prognostiziert bis zum Jahr 2020
(Projektende Umbau Döppersberg), 9,5
Millionen Euro aufgrund der Kündigung
des Generalplaners und aufgrund von
neuen Erkenntnissen der fortgeführten
Landtag Nordrhein Westfalen 16. Wahlperiode Petitionsausschuss 27. Sitzung am 10.12.2013        17

16-P-2013-02992-00                                      16-P-2013-03099-00
Leichlingen                                             Bochum
Rundfunk und Fernsehen                                  Personalausweis

Der Petent erhält eine Kopie der                        Maßgebend für die Schreibweise und
Stellungnahme    der    Ministerin  für                 Reihenfolge von Namen oder die
Bundesangelegenheiten,   Europa    und                  Bezeichnung der Geburtsorte bei der
Medien vom 07.11.2013. Dem Anliegen                     Erstellung     von   Reisepässen       und
des Petenten, den Rundfunkbeitrag nur                   Personalausweisen           ist        das
von Nutzern des öffentlich-rechtlichen                  Personenstandsregister.                Die
Rundfunks zu erheben, kann danach nicht                 Rechtmäßigkeit       der       Anforderung
entsprochen werden.                                     erforderlicher      Unterlagen          zur
                                                        ordnungsgemäßen          Führung       des
                                                        Melderegisters ergibt sich aus den
16-P-2013-03010-00                                      Vorschriften des Meldegesetzes.
Bottrop
Baugenehmigungen                                        In der Vergangenheit griff die Stadt
Bauordnung                                              Bochum bei der Beantragung von
Vermessungswesen                                        Reisepässen und Personalausweisen nur
                                                        in     besonderen     Ausnahme-        und
                                                        Zweifelsfällen auf die Vorlage von
Der Petitionsausschuss hat im Rahmen                    Personenstandsurkunden zurück. Dabei
eines Erörterungstermins festgestellt, dass             geht es nicht allein um die Prüfung der
für den neuen Genehmigungsantrag der                    Identität    des    Antragstellers,     die
Eigentümer K. und L. im Hinblick auf eine               beispielsweise    durch   Vorlage      von
Garage grundsätzlich ein amtlicher                      Identitätsdokumenten    geführt     werden
Lageplan erforderlich ist.                              kann, sondern um die Feststellung der
                                                        korrekten Schreibweise.
Da bei dem Erörterungstermin deutlich
wurde, dass auch der durch die bisherige                Die aus Anlass der verbindlichen
Grenzüberbauung betroffene Nachbar                      Einführung         des      einheitlichen
ebenfalls den Nachbarschutz auslösende                  Zeichensatzes             durchgeführten
Maßnahmen getroffen hat, kann der                       statistischen Aufzeichnungen der Stadt
Ausschuss sich auch vorstellen, dass es                 Bochum belegen, dass in einer Vielzahl
zu einer gütlichen Einigung zwischen den                von       Fällen    die   melde-      und
Nachbarn kommen kann.                                   ausweisbehördlich registrierten Daten
                                                        (Vor-, Familien-, Geburtsnamen und
Der Ausschuss begrüßt die Bereitschaft                  Geburtsort)      nach    Abgleich      mit
der     Stadt    Bottrop  als     untere                Personenstandsurkunden          geändert
Bauaufsichtsbehörde, den Beteiligten die                werden mussten.
Vorzüge einer einvernehmlichen Lösung
vermitteln zu wollen. Im Übrigen ist                    Vorrangiges Ziel der Einführung des
deutlich geworden, dass im Hinblick auf                 einheitlichen  Zeichensatzes     ist  die
das Gartenhaus keine Abstandsflächen                    Standardisierung des Datenaustausches
ausgelöst werden, da dieser Bereich im                  innerhalb der öffentlichen Verwaltung
Bebauungsplan         als    Grünfläche                 sowie eine effizientere und einheitliche
ausgewiesen ist.                                        Gestaltung der elektronischen Prozesse.
                                                        Angesichts       der       zunehmenden
Der Petitionsausschuss bittet die Stadt                 elektronischen Kommunikationsstrukturen
Bottrop um Unterrichtung über den                       gewinnt ein korrekter und vollständiger
Fortgang der Angelegenheit.                             Datenbestand einschließlich der daraus
                                                        erzeugten Dokumente (z. B. elektronischer
                                                        Personalausweis)     immer    mehr     an
                                                        Bedeutung.
Landtag Nordrhein Westfalen 16. Wahlperiode Petitionsausschuss 27. Sitzung am 10.12.2013        18

Um den gestiegenen Anforderungen zu                     16-P-2013-03171-01
entsprechen, hält die Stadt Bochum - wie                Neuss
auch andere Städte - daher bei der                      Gesundheitsfürsorge
Beantragung eines Personalausweises
oder Reisepasses nun die Vorlage einer
Personenstandsurkunde zur Prüfung der                   Das Nichtraucherschutzgesetz NRW ist im
Richtigkeit ihrer registrierten Daten für               Landtag      mehrheitlich  verabschiedet
erforderlich, soweit diese nicht durch eine             worden und am 01.05.2013 in Kraft
Abfrage        aus       dem       örtlichen            getreten. Parlamentarische Initiativen für
Personenstandsregister möglich ist. In                  eine Änderung der Rechtslage gibt es
Einzelfällen,      in      denen         eine           derzeit nicht.
Urkundenbeschaffung völlig unmöglich ist,
wird nach praktikablen Ersatzlösungen                   Auch das nochmalige Vorbringen des
gesucht.                                                Petenten kann nicht zu einer anderen
                                                        Beurteilung des Sach- und Rechtslage
Die         Vorgehensweise,          unter              führen. Es muss daher beim Beschluss
Berücksichtigung des Einzelfalls einmalig               vom 06.08.2013 verbleiben.
zur    Prüfung   der    Richtigkeit   und
Vollständigkeit   der      melde-     und
ausweisbehördlich registrierten Daten die               16-P-2013-03233-00
Vorlage von Personenstandsurkunden zu                   Detmold
verlangen, ist nicht zu beanstanden,                    Bauleitplanung
soweit      dem       Grundsatz       der
Verhältnismäßigkeit genügt wird. Ein
Verzicht auf die Vorlage urkundlicher                   Das     Aufstellen   und     Ändern    von
Belege in allen Fällen – wie von der                    Bauleitplänen obliegt der Stadt Detmold im
Petentin angestrebt - ist jedenfalls nicht              Rahmen der ihr verfassungsrechtlich
vertretbar.                                             garantierten Planungshoheit. Bauleitpläne
                                                        sind nur zu beanstanden, wenn sie nicht
                                                        ordnungsgemäß zustande gekommen sind
16-P-2013-03138-01                                      oder dem Baugesetzbuch oder aufgrund
Straelen                                                des Baugesetzbuchs erlassenen oder
Versorgung der Beamten                                  sonstigen Vorschriften widersprechen.

                                                        Der Rat der Stadt Detmold hat über die
Der Petitionsausschuss hat sich über das                abgegebenen                Stellungnahmen,
Anliegen des Petenten unterrichtet. Aktuell             Anregungen und Einwendungen, auch
wird        kein       gesetzgeberischer                über     die     des     Petenten,    seine
Handlungsbedarf gesehen.                                Abwägungsentscheidungen getroffen und
                                                        die in Rede stehende 1. Änderung des
Die Beamtinnen und Beamten des                          Bebauungsplans (BPlan) als Satzung
Polizeivollzugsdienstes werden durch ihre               beschlossen. Die 1. Änderung ist somit
besondere statusrechtliche Altersgrenze                 rechtskräftig. Eine Bauvoranfrage zur
bereits jetzt erheblich begünstigt, da sie              Erschließung des in Rede stehenden
mit     Blick    auf     die   allgemeine               Grundstücks ist seitens der Stadt Detmold
Regelaltersgrenze, die sukzessive in                    mittlerweile positiv beschieden worden.
Abhängigkeit vom Geburtsjahrgang auf die
Vollendung     des     67.   Lebensjahres               Das Interesse, das gefangene Grundstück
angehoben wird, bis zu fünf Jahre früher                zu erschließen und dem BPIan konform zu
abschlagsfrei in Ruhestand treten können.               nutzen, ohne auf private Flächen Dritter
Die Wiedereinführung eines ungekürzten                  zurückgreifen zu müssen, wurde seitens
Ausgleichs wäre nicht sachgerecht.                      des     Rats    der    Stadt    Detmold
                                                        nachvollziehbar höher bewertet als die
Der Petent erhält eine Kopie der                        Interessen des Petenten, an seiner
Stellungnahme des Finanzministeriums                    südlichen    Grundstücksgrenze    keine
vom 17.10.2013.                                         verkehrliche    Zuwegung     zu    dem
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