Übersicht 16/17 Beschlüsse zu Petitionen - Landtag Nordrhein Westfalen 16. Wahlperiode - Landtag NRW
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Landtag Nordrhein Westfalen Übersicht 16/17 16. Wahlperiode Beschlüsse zu Petitionen Inhalt: 27. Sitzung des Petitionsausschusses am 10.12.2013 Seite 3 - 64
Landtag Nordrhein Westfalen 16. Wahlperiode Petitionsausschuss 27. Sitzung am 10.12.2013 3 15-P-2011-02752-00 Im Hinblick auf die Integration der Kinder Herdecke empfiehlt der Petitionsausschuss der Ausländerrecht Ausländerbehörde, den Eltern Arbeitserlaubnisse zu erteilen. Eine fehlende Mitwirkung kann ihnen, wie Weil die Petenten keine Nationalpässe bereits dargestellt, nicht mehr vorgeworfen vorgelegt haben, wird ihr Aufenthalt zurzeit werden. geduldet. Andernfalls wäre ihnen bereits längst eine Aufenthaltserlaubnis nach § Die Landesregierung (Ministerium für 104 a des Aufenthaltsgesetzes erteilt Inneres und Kommunales) wird gebeten, worden. Die Familie hält sich seit 1997 bis zum 30.04.2014 über den Fortgang der bzw. 2001 in Deutschland auf. Angelegenheit zu berichten. Der Berichterstatter des Petitionsausschusses hatte Schreiben an 15-P-2011-02823-00 die chinesische Botschaft gerichtet und Rheinberg Unterlagen und Anträge der Petenten zur Ausländerrecht Ausstellung von Pässen beigefügt. Leider hat die chinesische Botschaft diese Schreiben trotz mehrerer Nachfragen nicht Der Petitionsausschuss ist der Ansicht, beantwortet. dass die Eheleute M. aufgrund ihres langen Aufenthalts und der Integration Da es die chinesische Botschaft nicht für nicht abgeschoben werden dürfen. nötig erachtet, selbst Schreiben eines Abgeordneten zu beantworten, kann nicht Zunächst empfiehlt der davon ausgegangen werden, dass es in Petitionsausschuss der Ausländerbehörde der alleinigen Schuld der Petenten liegt, des Kreises Wesel, die Wirkung der im dass sie bisher keine Pässe beschaffen Jahr 1995 erlassenen konnten. Ausweisungsverfügung auf den Tag der Entscheidung zu befristen und auf eine Die Kinder der Familie sind 2001 und 2004 Ausreise des Herrn M. zu verzichten. in Deutschland geboren. Da sie mit sehr gutem Erfolg die Schule besuchen, sich Bei der nun beabsichtigten Durchsetzung ohne Schwierigkeiten in die der vor fast 20 Jahren erlassenen Klassengemeinschaft eingefügt, mit Ausweisungsverfügung sind die deutschen Kindern Freundschaften Entwicklung des Ausländerrechts und die geschlossen und keinen Bezug zum aktuelle Rechtsprechung zu Herkunftsland ihrer Eltern aufgebaut berücksichtigen. haben, sind sie als faktische Inländer anzusehen. Von ausschlaggebender Bedeutung ist hierbei die Frage, ob davon ausgegangen Ihnen kann die von der Ausländerbehörde werden kann, dass aufgrund der dargestellte fehlende Mitwirkung der Eltern begangenen Straftat eine an der Passbeschaffung nicht vorgeworfen Wiederholungsgefahr und eine Bedrohung werden. für die Bevölkerung bestehen. Insoweit besteht nach Auffassung des Herr M. ist 1992 festgenommen worden, Petitionsausschusses zumindest für die weil er innerhalb eines Kinder ein Abschiebeverbot. Drogenhändlerrings mit Drogen gehandelt hat. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von Dem Bevollmächtigten der Familie wird vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. empfohlen, Aufenthaltstitel nach § 25 Er war reumütig und geständig und hat Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes zu gegen die mitangeklagten Haupttäter beantragen und weiterhin zu versuchen, ausgesagt, so dass er nach seiner Pässe zu beschaffen. Entlassung aus der Haft in ein
Landtag Nordrhein Westfalen 16. Wahlperiode Petitionsausschuss 27. Sitzung am 10.12.2013 4 polizeiliches Zeugenschutzprogramm aufhält und sein letzter Besuch in der aufgenommen werden musste. Türkei mehr als 20 Jahre zurückliegt. Die Entlassung aus der Haft erfolgte Frau M. hält sich nach verschiedenen vorzeitig, weil die Voraufenthalten seit 2001 in Deutschland Strafvollstreckungskammer keine auf. Wiederholungsgefahr gesehen hat. Nach seiner Entlassung aus der Haft vor 20 Das Ministerium für Inneres und Jahren ist Herr M. nicht mehr straffällig Kommunales hat in seiner Stellungnahme geworden. Der Eintrag im vom 19.11.2013 ausgeführt, dass eine Strafregisterauszug ist gelöscht. Verwurzelung grundsätzlich nur auf der Grundlage eines rechtmäßigen Es macht keinen Sinn, Herrn M. mehr als Aufenthalts und eines schutzwürdigen 20 Jahre nach seiner Tat aus dem Vertrauens auf den Fortbestand in Bundesgebiet abzuschieben, zumal er Betracht komme. gefestigte familiäre und soziale Bindungen im Bundesgebiet besitzt. Der Petitionsausschuss ist der Auffassung, dass diese Position durch die Die Entscheidungen der Rechtsprechung nicht gedeckt und somit Ausländerbehörde und der Gerichte zur nicht haltbar ist. Er verweist auf die Frage von Abschiebehindernissen nach Diskussion, die er im November 2013 in Artikel 8 der Europäischen einer Klausurtagung mit dem Ministerium Menschenrechtskonvention in Verbindung für Inneres und Kommunales geführt hat. mit § 25 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), die zuletzt im Jahr 2010 Gleichwohl konnte Frau M. darauf hoffen, getroffen wurden, berücksichtigen nicht auf Dauer in Deutschland leben zu dürfen. die rechtliche Entwicklung und den Im April 2002 wurden bei ihr tatsächlich inzwischen vorliegenden Abschiebehindernisse festgestellt. Warum Sachverhalt, verbunden mit einer weiter auf dieser Grundlage keine fortgeschrittenen Integration. Aufenthaltserlaubnis erstellt wurde, erschließt sich dem Petitionsausschuss Herr M. lebt berechtigt in Deutschland, seit nicht. Frau M. konnte nicht erwarten, dass er am 30.09.1969 zur Arbeitsaufnahme das Bundesamt für Migration und eingereist ist. Bis zum Erlass der Flüchtlinge nach fünf Jahren seinen Ausweisungsverfügung im Jahr 1995 war Bescheid, dass ein Abschiebehindernis er im Besitz einer unbefristeten vorliegt, widerrufen würde. Aufenthaltserlaubnis. Bereits in seinem über 20-jährigen ersten Teil seines Hinsichtlich der Entscheidung über die Aufenthalts hat er sich in die deutschen wirtschaftliche Integration ist noch nicht Lebensverhältnisse integriert. berücksichtigt worden, dass Frau M. inzwischen einer Ihm kann nicht entgegengehalten werden, sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit dass er im Jahr 1977 die Absicht geäußert nachgeht und der Lebensunterhalt hatte, in sein Heimatland zurückzukehren. gesichert ist. Entsprechende Wünsche und Aussagen wurden früher regelmäßig von türkischen Alle Kinder der Familie leben berechtigt in Gastarbeitern geäußert und erwartet. Deutschland. Die Enkelkinder sind Realisiert haben sich diese Aussagen aber teilweise sogar im Besitz der deutschen nur in den wenigsten Fällen. Dass Herr M. Staatsangehörigkeit. in einer Klageschrift im Jahr 2004 den Wunsch geäußert haben soll, er wolle sein Die Eheleute M. sind als faktische Inländer Mutterland noch einmal sehen, ist anzusehen. verständlich, aber kein Indiz dafür, dass er sich von seinem Herkunftsland noch nicht Die Landesregierung (Ministerium für gelöst habe. Tatsache ist, dass Herr M. Inneres und Kommunales) wird gebeten, sich seit rund 45 Jahren in Deutschland
Landtag Nordrhein Westfalen 16. Wahlperiode Petitionsausschuss 27. Sitzung am 10.12.2013 5 über den Fortgang der Angelegenheit bis wird, dass die geplante Nutzung mit der zum 30.05.2014 zu berichten. benachbarten Wohnbebauung vereinbar ist. Die Ausweisung des Grundstücks im Wenn die Befristung der verbindlichen Flächennutzungsplan als Ausweisungsverfügung ausgesprochen Mischgebiet schafft die rechtlichen ist, macht es eventuell Sinn, einen Voraussetzungen für einen Vorhaben- und Härtefallantrag zu stellen. Erschließungsplan. Der Petitionsausschuss stimmt einer Nach Auffassung des Abschiebung der Eheleute M. bis zum Petitionsausschusses würde die endgültigen Abschluss des Verlagerung des existierenden Petitionsverfahrens nicht zu. Er erwartet, Steinmetzbetriebes von der Geisselstraße dass eine Abschiebung während des in die Weinsbergstraße auch zu einer Petitionsverfahrens auch nicht erfolgt. Verbesserung der Lärmsituation im Wohnumfeld der Geisselstraße führen. Dieser Beschluss ergeht als Belastungen der Anwohner in der Zwischenbescheid. Abschließend wird Weinsbergstraße kann durch sich der Petitionsausschuss nach der entsprechende Maßnahmen (Einhausung weiteren Berichterstattung durch das der lärmintensiven Arbeiten) begegnet Ministerium für Inneres und Kommunales werden. Der Ausschuss bewertet es mit der Petition befassen. äußerst positiv, dass mit der Verlagerung des Steinmetzbetriebes auch weitere Arbeitsplätze für integrationsbedürftige 15-P-2011-03075-00 Menschen entstehen sollen. Köln Baugenehmigungen Dieser Steinmetzbetrieb, der überwiegend Grabsteine herstellt, gehört nach Auffassung des Ausschusses auch eher in Der Petitionsausschuss hat sich mit dem die Nähe des Friedhofs als in ein Anliegen von Frau S. aus Köln Wohngebiet, in dem der bisherige Betrieb auseinandergesetzt, die ihr Grundstück in bestandsgeschützt existiert. Der Ehrenfeld an Frau K. veräußern möchte. Ausschuss hielte ein derartiges Vorgehen Frau K. möchte gemeinsam mit ihrem auch für eine sehr integrationsfreundliche hörgeschädigten Sohn den bisherigen Maßnahme der Stadt Köln. Zudem war Steinmetzbetrieb auf dieses Grundstück dieses Vorgehen in den letzten Jahren verlagern und dort einen auch seitens der Stadt Köln als Vorschlag Integrationsbetrieb errichten. unterbreitet worden. Der Ausschuss teilt die von den Der Ausschuss würde es begrüßen, wenn Bauaufsichtsbehörden (Stadt Köln, die zuständigen Stellen der Bezirksregierung Köln und Ministerium für Stadtverwaltung Köln, mit der klaren Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Zielsetzung, die rechtlichen Verkehr) vertretene Auffassung, dass eine Voraussetzungen für die Verlagerung zu derartige Betriebsverlagerung nicht begründen, nunmehr zusammenarbeiten. aufgrund einer Befreiung möglich ist, da Angesichts der jahrelangen, bislang der geltende Bebauungsplan die Fläche vergeblichen Bemühungen ist es aus Sicht als Grünfläche mit der Zweckbestimmung des Ausschusses angezeigt, dass Friedhof festgesetzt hat. nunmehr zeitnah eine Lösung gefunden wird. Nach Durchführung eines Ortstermins und anschließendem Erörterungsgespräch ist Der Ausschuss bittet die Landesregierung der Petitionsausschuss der Auffassung, (Ministerium für Bauen, Wohnen, dass dem Anliegen der Familie K. im Stadtentwicklung und Verkehr), ihm über Wege eines Vorhaben- und den Fortgang der Angelegenheit schriftlich Erschließungsplans entsprochen werden zu berichten. kann, wenn gutachterlich nachgewiesen
Landtag Nordrhein Westfalen 16. Wahlperiode Petitionsausschuss 27. Sitzung am 10.12.2013 6 15-P-2011-03239-00 Sachverhalt weiter aufklärt und Herrn K. Schwelm orthopädisch begutachten lässt. Im Baugenehmigungen Rahmen der Untersuchung soll auch ein Augenmerk auf die allgemeine Parkerleichterung für schwerbehinderte Der Petitionsausschuss stellt nach Menschen (sogenannte „aG-light“- Durchführung eines Ortstermins fest, dass Regelung) erfolgen. Herr K. ist mit einer eine Nutzungsänderung des körperlichen Untersuchung einverstanden. Nebengebäudes von „Schwimmbad mit Das Ergebnis der Begutachtung bleibt Nebenräumen“ in „Wohnräume“ abzuwarten. stattgefunden hat, ohne dass hierzu die erforderlichen baurechtlichen Der Petitionsausschuss bittet die Genehmigungen vorgelegen haben. Landesregierung (Ministerium für Arbeit, Sämtlichen Warnungen und Integration und Soziales), ihm über das Ankündigungen der Stadt sind seit 1986 Ergebnis der Begutachtung zu berichten. ignoriert worden. Die von Frau M. angestrebte Wohnnutzung in dem Nebengebäude kommt daher nicht in 16-P-2012-01171-00 Betracht. Schleiden Rundfunk und Fernsehen Der Ausschuss hat zur Kenntnis genommen, dass die untere Bauaufsichtsbehörde eine genaue Herr G. erhält eine Kopie der Bestandsaufnahme des jetzigen Zustands Stellungnahme der Ministerin für machen wird. Die Stadt S. wird eine Bundesangelegenheiten, Europa und Abrissverfügung erlassen, wobei die Medien vom 11.11.2013, der sich der Vollstreckung ausgesetzt wird. Frau M. hat Petitionsausschuss anschließt. durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen eine Begutachtung der statischen Bauteile vornehmen und die 16-P-2012-01245-00 Unbedenklichkeit bescheinigen zu lassen. Bonn Auf ein Bußgeldverfahren wird verzichtet. Ausländerrecht Der Petitionsausschuss erachtet dieses Vorgehen vor dem Hintergrund der Entstehung dieses illegalen Bauzustands Dem Wunsch auf Aussetzung der für den als angemessen und dankt der Stadt für 09.10.2012 terminierten Abschiebung ist das darin zum Ausdruck kommende bereits entsprochen worden. Entgegenkommen. Frau L. wird derzeit aufgrund eines Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen 16-P-2012-01070-00 geduldet. Vor Abschuss des Leverkusen Berufungsverfahrens muss sie nicht mit Hilfe für behinderte Menschen aufenthaltsbeendenden Maßnahmen Straßenverkehr rechnen. Das Ergebnis des Gerichtsverfahrens Herr K. bittet um Unterstützung in seiner bleibt zunächst abzuwarten. Schwerbehindertenrechtsangelegenheit. Es wurde vereinbart, dass die Stadt Leverkusen zur Frage, ob die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Merkzeichens „außergewöhnliche Gehbehinderung – aG“ vorliegen, den medizinischen
Landtag Nordrhein Westfalen 16. Wahlperiode Petitionsausschuss 27. Sitzung am 10.12.2013 7 16-P-2012-01615-00 bzw. in welchem Umfang sie dort gewährt Kreuzau wird. Polizei 16-P-2013-00059-03 Der Petitionsausschuss begrüßt, dass die Münster Erlasse vom 22.05.1985 und 30.11.1995, Dienstaufsichtsbeschwerden Az.: IV B 1 – 3036, die die Petenten in ihrer Eingabe angesprochen haben, auf der Fachtagung der Leiter Zentrale Der Petitionsausschuss hat sich in der Aufgaben am 24./25.09.2013 erneut Vergangenheit mehrfach mit dem Anliegen bekräftigt wurden. Gerade vor dem des Petenten befasst. Der Hintergrund der bekannten Probleme Petitionsausschuss verweist insofern auf bezüglich der Bearbeitungszeiten von seine Beschlüsse vom 02.10.2012, Beihilfeanträgen und der telefonischen 09.04.2013 und 05.11.2013. Ein Anlass, Erreichbarkeit des Landesamts für seine Beschlüsse zu ändern oder der Besoldung und Versorgung, die sich Landesregierung (Justizministerium) voraussichtlich in absehbarer Zukunft nicht Maßnahme zu empfehlen, hat sich auch zufriedenstellend lösen lassen werden, nach nochmaliger Überprüfung nicht hält der Ausschuss eine Betreuung von ergeben. Versorgungsempfängern und deren Hinterbliebenen für sehr hilfreich, um die Darüber hinaus weist der Auswirkungen der Missstände für die Petitionsausschuss darauf hin, dass ein Betroffenen abzumildern. Petent nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Anspruch Der Petitionsausschuss bittet die darauf hat, dass seine Petition Landregierung (Ministerium für Inneres entgegengenommen, geprüft und und Kommunales – MIK), binnen einen beschieden wird. Diese Jahres zu evaluieren, inwiefern die verfassungsgemäßen Rechte sind dem einzelnen Kreispolizeibehörden die Petenten gewährt worden. Der Anweisung, weiter nach den genannten Petitionsausschuss ist nicht verpflichtet, Erlassen zu verfahren, im Einzelnen seine Beschlüsse zu begründen. Auch hat umgesetzt haben. Dabei interessiert zum ein Petent keinen Anspruch auf eine einen, wo die Betreuung jeweils bestimmte Beschlussfassung. Weiterhin organisatorisch verortet, und zum ist nicht vorgesehen, dass ein Petent dem anderen, wie dieses Angebot den Petitionsausschuss Vorgaben machen Betroffenen bekannt gemacht wird. In kann. diesem Zusammenhang hält es der Ausschuss für wichtig, durch geeignete Rechtsauskünfte dürfen vom Maßnahmen – etwa Merkzettel für Petitionsausschuss nicht erteilt werden. Neupensionäre – dafür zu sorgen, dass das bereitzustellende Angebot den Weitere Eingaben sind zwecklos und potentiellen Nutzern auch bekannt werden nicht mehr beantwortet. gemacht wird. Das Ergebnis der Evaluation soll dem Ausschuss mitgeteilt werden. 16-P-2013-00123-01 Heinsberg Der Ausschuss bittet die Landesregierung Staatliches Bauwesen (MIK bzw. gegebenenfalls weitere Immissionsschutz; Umweltschutz Ressorts) im Zusammenhang mit der Zivilrecht vorliegenden Petition weiter um Auskunft darüber, ob eine vergleichbare Betreuung von Pensionären und deren Der Petitionsausschuss hat sich Hinterbliebenen auch außerhalb des fortlaufend über den Stand der Bereichs der Polizei vorgesehen ist und ob Angelegenheit unterrichten lassen. Er nimmt zur Kenntnis, dass bei einer am
Landtag Nordrhein Westfalen 16. Wahlperiode Petitionsausschuss 27. Sitzung am 10.12.2013 8 24.10.2013 geführten Besprechung Europa und Medien vom 11.11.2013, der zwischen den Petenten und weiteren sich der Petitionsausschuss anschließt. Anwohnern einerseits und Vertretern der Landesregierung (Justizministerium – JM) andererseits ein deutlicher Rückgang der 16-P-2013-00527-01 Ruhestörungen seit dem Austausch der Hattingen Fensterverriegelungen in Hafthaus 9 Landschaftspflege konstatiert wurde. Seitens des JM wurden bei gleicher Gelegenheit weitere Maßnahmen (Verlegung der Der Petitionsausschuss hat zur Kenntnis Feuerwehrzufahrt, Anpflanzung hoher genommen, dass zwischenzeitlich ein Zypressen, Aufstellung von Schranken) Ortstermin und ein weiteres Gespräch der konkret in Aussicht gestellt. Der Beteiligten stattgefunden haben sollen, an Petitionsausschuss bittet das JM darum, denen offensichtlich auch der Petent die angekündigten Schritte zeitgerecht beteiligt war. umzusetzen und dem Petitionsausschuss hierüber spätestens zum 30.04.2014 zu Im Einvernehmen aller Teilnehmer sollen berichten. konkrete Bepflanzungs- und Absperrungsmaßnahmen in den Der Petitionsausschuss ist sich darüber Bootseinstiegsbereichen vereinbart bewusst, dass eine völlige Neutralisierung worden sein. Die Teilnehmer waren sich der aus der Erweiterung der wohl auch einig, dass der vom Leinpfad Justizvollzugsanstalt resultierenden abzweigende Zufahrtsweg parallel zum Folgen nicht möglich ist und auch nicht nordöstlichen Ufer des Altarms durch verlangt werden kann. Er legt jedoch Wert mehrere Absperrpfosten für die darauf, dass ungebührliches Verhalten gewerblichen Kanuverleiher gesperrt von Gefangenen gegenüber Passanten werden soll. disziplinarisch konsequent geahndet wird. Die Problematik eines befürchteten Der Petitionsausschuss geht davon aus, Ausspähens der Häuser und dass sich die Petition damit positiv erledigt Lebensgewohnheiten von Anwohnern hat hat. sich – soweit ersichtlich – noch nicht in einem Anstieg von Einbruchsdelikten im Umfeld der Justizvollzugsanstalt 16-P-2013-01432-01 niedergeschlagen. Sollte sich dies in Köln Zukunft noch anders entwickeln, müssten Kirchen- und Religionsgemeinschaften zur Bekämpfung dieser Gefahr weitere Überlegungen angestellt werden. Ein Petent bzw. eine Petentin hat im Generell erwartet der Ausschuss sowohl Petitionsverfahren Anspruch darauf, dass von der Gefängnisleitung wie auch von der die Petition entgegengenommen, geprüft, Landesregierung, dass Beschwerden der und beschieden wird. Diese Anwohner ernst genommen und in einem verfassungsmäßigen Rechte sind Herrn K. offenen und fairen Dialog behandelt gewährt worden. werden. Ein Anspruch auf eine bestimmte Beschlussfassung oder ein bestimmtes 16-P-2013-00372-01 Tätigwerden des Parlaments im Sinne des Münster Petenten bzw. der Petentin ist nicht Rundfunk und Fernsehen vorgesehen. Das Petitionsverfahren ist kein Zu der Kritik an dem neuen Verwaltungs-, sondern ein Rundfunkbeitragsstaatsvertrag erhält die parlamentarisches Verfahren. Ein Petentin eine Kopie der Stellungnahme Widerspruch gegen einen Beschluss des der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Petitionsausschusses ist nicht möglich.
Landtag Nordrhein Westfalen 16. Wahlperiode Petitionsausschuss 27. Sitzung am 10.12.2013 9 Da von Frau S. eine Zahlung der vom Auch besteht kein Anspruch auf eine Kreis Coesfeld festgestellten ständig wiederholte Befassung mit dem Unterhaltsansprüche weiterhin abgelehnt bereits vorgetragenen Sachverhalt. Das wird, hat der Träger der Sozialhilfe bereits erneute Vorbringen von Herrn K. enthält eine Klage angekündigt, deren Ergebnis keinen neuen Sachvortrag. Es muss daher abzuwarten bleibt. bei dem Beschluss des Petitionsausschusses vom 25.06.2013 Der Petitionsausschuss bittet die verbleiben. Landesregierung (Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales), ihm über den Ausgang des angekündigten 16-P-2013-01688-01 Klageverfahrens zu berichten. Gelsenkirchen Strafvollzug 16-P-2013-01966-02 Niederkrüchten Die Entscheidung der Justizvollzugsanstalt Ordnungswesen Gelsenkirchen bezüglich des Antrags auf Polizei Freigabe von Überbrückungsgeld ist nicht zu beanstanden. Die weitere Petition enthält kein neues Vorbringen und gibt dem 16-P-2013-01951-01 Petitionsausschuss zu Maßnahmen Berlin keinen Anlass. Es wird auf die Beschlüsse Sozialhilfe des Petitionsausschusses vom 04.06.2013 und 15.10.2013 verwiesen. Auch ein wiederholtes Vorbringen kann nicht zu Aus Sicht des Petitionsausschusses sind einem anderen Ergebnis führen. die vom Kreis Coesfeld als Träger der Sozialhilfe getroffenen Entscheidungen und Maßnahmen nicht zu beanstanden. 16-P-2013-02052-00 Gelsenkirchen Die Prüfung, ob und gegebenenfalls in Beamtenrecht welchem Umfang Unterhaltsansprüche gegenüber Frau S. bestehen, erfolgte auf der Grundlage der von ihr dargelegten Der Petitionsausschuss hat sich mit der persönlichen und wirtschaftlichen Sach- und Rechtslage Verhältnisse unter Beachtung der auseinandergesetzt. Er teilt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Auffassung des Petenten, wonach die und der Oberlandesgerichte. Stelle des Hansa-Berufskollegs in Münster Insbesondere wurden die von dem für den im Sinne der Schule möglichst rasch neu Kreis Coesfeld zuständigen besetzt werden sollte. Der Ausschuss Oberlandesgericht Hamm ergangenen sieht indes keine Möglichkeit, die „Leitlinien zum Unterhaltsrecht" beachtet. Besetzung dadurch zu beschleunigen, dass er – während eines laufenden Da die Leitlinien des für den Wohnort von verwaltungsgerichtlichen Verfahrens – mit Frau S. zuständigen Kammergerichts einer Empfehlung an die Bezirksregierung teilweise von den sogenannten Hammer in das Besetzungsverfahren eingreift. Die Leitlinien abweichen, wurde der aufgeworfenen rechtlichen Fragen Rechtsanwältin von Frau S. mit Schreiben bedürfen aus Sicht des Ausschusses einer vom 13.02.2013 mitgeteilt, dass der Kreis gerichtlichen Klärung. Coesfeld im Interesse einer außergerichtlichen Einigung bereit sei, die Unabhängig davon ist der Leitlinien des Kammergerichts Berlin Petitionsausschuss der Auffassung, dass anzuwenden. die Vorschrift des § 61 des Schulgesetzes als unglücklich bezeichnet werden muss
Landtag Nordrhein Westfalen 16. Wahlperiode Petitionsausschuss 27. Sitzung am 10.12.2013 10 und einer Revision bedarf. Der Ausschuss Der Ausschuss ist auch weiterhin der regt ausdrücklich an, dieses Vorhaben Auffassung, dass Regelungen zum zeitnah und mit Nachdruck zu verfolgen. Immissionsschutz getroffen werden sollen, die die aktuelle Bodenbelastung mit Schwermetallen erfassen. Anschließende 16-P-2013-02063-01 regelmäßige Untersuchungen könnten Mönchengladbach dann Auskunft darüber geben, ob der Abgabenordnung Betrieb des Krematoriums ursächlich für etwaige, künftige Belastungen des Bodens ist. Auch nach erneuter Prüfung der Sach- und Rechtslage sieht der Dem Vernehmen nach soll es zu einer Petitionsausschuss keinen Anlass, seinen zweiten Auslegung des Beschluss vom 04.06.2013 zu ändern. Bebauungsplanentwurfs kommen. Im Rahmen dieser Auslegung können dann Die Petentin erhält zur weiteren Bedenken und Anregungen vorgebracht Erläuterung eine Kopie der Stellungnahme werden, die vom Rat in die Abwägung der des Finanzministeriums vom 07.11.2013. öffentlichen und privaten Belange einzubeziehen sind. 16-P-2013-02153-00 Der Ausschuss bittet die Landesregierung Dülmen (Ministerium für Bauen, Wohnen, Immissionsschutz; Umweltschutz Stadtentwicklung und Verkehr), ihn über den Fortgang der Angelegenheit schriftlich zu unterrichten. Der Petitionsausschuss hat zur Kenntnis genommen, dass die Stadt D. die Festsetzung eines Sondergebietes mit der 16-P-2013-02170-00 Zweckbestimmung „Krematorium“ Dortmund beabsichtigt, um den Anforderungen des Psychiatrische Krankenhäuser Bundesverwaltungsgerichts nach einem „würdevollen und kontemplativen Umfeld“ zu entsprechen. Der Petitionsausschuss hat sich über das Anliegen der Petenten und das der Der Petitionsausschuss sieht sich durch Petition zugrunde liegende 2. das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Ausbauprogramm für den Maßregelvollzug vom 02.02.2012 in seiner bisherigen in Nordrhein-Westfalen unterrichtet. Bewertung (Beschluss des Ausschusses vom 02.09.2008) bestätigt. Der Ausschuss Er hat zur Kenntnis genommen, dass eine erinnert an seine Auffassung, dass dieses abschließende Prüfung und Auswahl von sensible Thema dem Grunde nach vom Standorten für Klinikneubauten noch nicht Bundesgesetzgeber und nicht von den erfolgt ist und dass die von den Petenten Gerichten geregelt werden sollte. Ein vorgebrachten Bedenken gegen den Bau derartiges Ansinnen wäre allerdings an einer forensischen Klinik auf dem den Petitionsausschuss des Bundestages Grundstück "Im Erlensundern" in das zu richten. laufende Prüfungsverfahren einbezogen werden. Nach bestehender Rechtslage obliegt es indes den Kommunen, im Rahmen der Der Ausschuss bitte die Landesregierung ihnen verfassungsrechtlich garantierten (Ministerium für Gesundheit, Planungshoheit, mit einer Bauleitplanung Emanzipation, Pflege und Alter - MGEPA), die planungsrechtlichen Grundlagen für ihn über das Ergebnis der den baulichen Bestand, die Nutzung und Standortvergabe zu unterrichten. den Betrieb des Krematoriums zu schaffen. Insoweit bleibt der Ausgang des Die Petenten erhalten eine Kopie des Planverfahrens abzuwarten. MGEPA vom 29.04.2013.
Landtag Nordrhein Westfalen 16. Wahlperiode Petitionsausschuss 27. Sitzung am 10.12.2013 11 16-P-2013-02204-00 Lohweg voraussichtlich in vier Jahren Düsseldorf wieder entfallen. Straßenbau Erschließung Nach Abschluss der Prüfung sieht der Bauleitplanung Petitionsausschuss keinen Anlass, der Landesregierung (Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr) Baulastträgerin für die Gemeindestraße Maßnahmen zu empfehlen. Düsseldorfer Straße als auch für die L 392 als Ortsdurchfahrt ist die Stadt Düsseldorf. Im vorliegenden Fall handelt es sich nicht, 16-P-2013-02220-00 wie von den Petenten ausgeführt, um eine Cala Mayor / Palma de Mallorca „Behelfsausfahrt/Behelfsabfahrt", sondern Arbeitsförderung um eine Linksabbiegerspur innerhalb einer bestehenden Ausfahrt. Die Herstellung dieser Linksabbiegerspur unterfällt nicht dem Baugesetzbuch. Die Frau K. wendet sich im Zusammenhang Linksabbiegerspur dient zwar einem Teil mit ihrem Umzug nach Spanien zwecks des Verkehrs zum Vodafone-Campus, ist Arbeitsaufnahme gegen Vorgehensweise jedoch keine notwendige und Entscheidungen des Jobcenters Erschließungsstraße der Grundstücke Essen. dieses Bereichs. Im Übrigen hat die in den Petitionen genannte B 7 nichts mit dieser In einem Erörterungstermin mit der Ausfahrt zu tun. Landesregierung (Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales - MAIS) und dem Zu dem Vorwurf, der Herstellung der Jobcenter wurde der der Petition zugrunde Ausfahrt sei keine fehlerfreie Abwägung liegende Sachverhalt und dessen vorausgegangen, ist festzustellen, dass rechtliche Bewertung thematisiert. Die die Stadt sich als Trägerin der Bevollmächtigte konnte kurzfristig wegen Straßenbaulast gegen die Durchführung Erkrankung eines Familienangehörigen eines Planfeststellungs- bzw. nicht teilnehmen. Plangenehmigungsverfahrens entschieden hat, weil es sich hier um einen Fall von Im Erörterungstermin wurde klargestellt, unwesentlicher Bedeutung handelte. Zum dass die Kosten für das Flugticket von einen ist nur eine sehr geringe Änderung Düsseldorf nach Mallorca und zurück der Verkehrsmenge zu erwarten gewesen, anlässlich des Bewerbungsgesprächs am wofür keine gesonderte 17.08.2012 in Höhe von 212,33 € Verkehrslärmuntersuchung erforderlich übernommen und am 20.09.2012 war, zum anderen wird über die angewiesen worden sind. gewidmete Verkehrsfläche hinaus nur ein städtisches Grundstück zusätzlich in Im Übrigen hat das Jobcenter im Anspruch genommen und nur Erörterungstermin darauf hingewiesen, unwesentlich in Straßenbegleitgrün dass es Frau K. am 16.05.2013 und eingegriffen. 05.07.2013 angeschrieben und um Angaben beziehungsweise um Vorlage Die mögliche Belastung der benachbarten von Unterlagen gebeten hat, um über Grundstücke infolge eines erhöhten (weitere) mögliche (Umzugs-)Kosten im Verkehrsaufkommens resultiert im Übrigen Rahmen des Vermittlungsbudgets nicht aus der Linksabbiegerspur, sondern entscheiden zu können. Bisher hat Frau K. aus der Zufahrt zum Vodafone-Campus hierauf nicht reagiert, sodass der von der Düsseldorfer Straße. Dies Petitionsausschuss ihr empfiehlt, der Bitte entspricht jedoch den Planungen zum des Jobcenters nachzukommen. Vodafone-Campus und wird nach Herstellung der neuen Abfahrt der Weiterhin hat die Überprüfung ergeben, Bundesstraße B 7 im Bereich Heerdter dass die Voraussetzungen für die Bewilligung von Darlehen für eine
Landtag Nordrhein Westfalen 16. Wahlperiode Petitionsausschuss 27. Sitzung am 10.12.2013 12 Mietkaution beziehungsweise zur Gespräch mit dem Jobcenter zu Überbrückung der Zeit bis zum Erhalt der thematisieren. ersten Zahlung seitens des Arbeitsgebers nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs nicht vorliegen und 16-P-2013-02401-00 auch eine Bewilligung aus dem Düsseldorf Vermittlungsbudget nicht möglich ist. Straßenbau Erschließung Insoweit sind die Entscheidungen des Bauleitplanung Jobcenters nicht zu beanstanden. Allerdings ist festzustellen, dass die Baulastträgerin für die Gemeindestraße Leistungen für den Monat September Düsseldorfer Straße als auch für die L 392 2012 am 25.08.2012 angewiesen und am als Ortsdurchfahrt ist die Stadt Düsseldorf. 31.08.2012 auf dem Konto von Frau K. Im vorliegenden Fall handelt es sich nicht, verbucht worden sind. wie von den Petenten ausgeführt, um eine „Behelfsausfahrt/Behelfsabfahrt", sondern Soweit sich Frau K. beschwert, sie habe um eine Linksabbiegerspur innerhalb einer Bescheide nicht erhalten, so kann dies im bestehenden Ausfahrt. Die Herstellung Nachgang nicht mehr geklärt wird. dieser Linksabbiegerspur unterfällt nicht Möglicherweise kam es auf dem Postweg dem Baugesetzbuch. Die nach Spanien zum Verlust. Jedenfalls hat Linksabbiegerspur dient zwar einem Teil das Jobcenter nach der Rückmeldung von des Verkehrs zum Vodafone-Campus, ist Frau K., dass sie die Bescheide nicht jedoch keine notwendige erhalten hat, diese zur Sicherheit auch per Erschließungsstraße der Grundstücke Mail übersandt. dieses Bereichs. Im Übrigen hat die in den Petitionen genannte B 7 nichts mit dieser Im Übrigen ist der Petitionsausschuss der Ausfahrt zu tun. Auffassung, dass die Dauer der Bearbeitung des Widerspruchs Zu dem Vorwurf, der Herstellung der unangemessen lang war. Im Ausfahrt sei keine fehlerfreie Abwägung Erörterungstermin hat die vorausgegangen, ist festzustellen, dass Landesregierung (MAIS) ausgeführt, sie die Stadt sich als Trägerin der beabsichtige, das Thema Dauer der Straßenbaulast gegen die Durchführung Widerspruchsbearbeitung grundsätzlich eines Planfeststellungs- bzw. mit dem Jobcenter aufzugreifen. Plangenehmigungsverfahrens entschieden hat, weil es sich hier um einen Fall von Vor dem Hintergrund, dass es für Frau K. unwesentlicher Bedeutung handelte. Zum angesichts der finanziell angespannten einen ist nur eine sehr geringe Änderung Situation in ihrer neuen Umgebung im der Verkehrsmenge zu erwarten gewesen, Ausland nur sehr schwer war, die Zeit bis wofür keine gesonderte zum Erhalt ihres ersten Gehalts zu Verkehrslärmuntersuchung erforderlich überbrücken, wurde im Erörterungstermin war, zum anderen wird über die auch thematisiert, inwieweit es Sinn gewidmete Verkehrsfläche hinaus nur ein macht, im Jobcenter eine Arbeitseinheit städtisches Grundstück zusätzlich in mit Kolleginnen und Kollegen einzurichten, Anspruch genommen und nur die sich mit den Besonderheiten der unwesentlich in Straßenbegleitgrün Antragstellerinnen und -stellern bei der eingegriffen. Arbeitsaufnahme im Ausland auseinandersetzt. Damit könnte Die mögliche Belastung der benachbarten möglicherweise auch eine schnellere Grundstücke infolge eines erhöhten Antrags- und Widerspruchsbearbeitung Verkehrsaufkommens resultiert im Übrigen gewährleistet werden. Der nicht aus der Linksabbiegerspur, sondern Petitionsausschuss bittet die aus der Zufahrt zum Vodafone-Campus Landesregierung (MAIS), auch dies im von der Düsseldorfer Straße. Dies entspricht jedoch den Planungen zum
Landtag Nordrhein Westfalen 16. Wahlperiode Petitionsausschuss 27. Sitzung am 10.12.2013 13 Vodafone-Campus und wird nach 16-P-2013-02460-00 Herstellung der neuen Abfahrt der Duisburg Bundesstraße B 7 im Bereich Heerdter Gesundheitsfürsorge Lohweg voraussichtlich in vier Jahren wieder entfallen. Der Petitionsausschuss hat sich über den Nach Abschluss der Prüfung sieht der der Petition von Herrn B. zugrunde Petitionsausschuss keinen Anlass, der liegenden Sachverhalt eingehend Landesregierung (Ministerium für Bauen, unterrichtet. Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr) Maßnahmen zu empfehlen. Die Beschwerde von Herrn B. über die verweigerte Aufnahme zur stationären Behandlung im St. Vinzenz-Hospital in 16-P-2013-02421-00 Duisburg kann vom Ausschuss nicht Nettetal überprüft werden, da Herr B. auch nach Ausländerrecht mehrfachen Aufforderungen durch die Bezirksregierung Düsseldorf die für die Überprüfung seiner Beschwerden Die beteiligten Behörden haben notwendige Entbindung von der ärztlichen übereinstimmend bestätigt, dass die in Schweigepflicht nicht erteilt hat. Spanien geschlossene Ehe zwischen Herrn A. und seiner deutschen Ehefrau Der Ausschuss ist im Übrigen der anerkannt wird. Die gemeinsamen ärztlicherseits vorgeschlagenen Anregung, deutschen Kinder sind ehelich. Sie haben Herrn B. in einer Einrichtung für betreutes einen Anspruch darauf, mit ihrem Vater in Wohnen unterzubringen, nachgegangen. einer Lebensgemeinschaft leben zu Den hierfür erforderlichen Antrag beim dürfen. Landschaftsverband Rheinland hat Herr B. bisher nicht gestellt. Angesichts dieser Die Ausländerbehörden haben bei einem Sachlage und des grundgesetzlich Anhörungstermin des garantierten Selbstbestimmungsrechts von Petitionsausschusses zugesagt, dass die Herrn B. bestehen seitens des Wohnsitzauflage, die auf Netteltal Ausschusses keine weitergehenden beschränkt war, aufgehoben wird. Dem Handlungsmöglichkeiten. Zuzug von Herrn A. nach Duisburg wurde zugestimmt. Die Petition ist erledigt. Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis und für eine 16-P-2013-02548-00 zutreffende Namensführung der Kinder Hückelhoven der Familie ist eine vollständige Bauleitplanung Identitätsklärung des Herrn A. notwendig. Herrn A. wird dringend empfohlen, die von der deutschen Botschaft in Nigeria Die Aufstellung und Änderung von angeforderten Unterlagen zu beschaffen Bauleitplänen obliegt der Stadt und vorzulegen. Zudem sollte er sich Hückelhoven im Rahmen der ihr einen neuen Pass aussstellen lassen, in verfassungsrechtlich garantierten dem der Namen exakt mit den Unterlagen Planungshoheit. Bauleitpläne sind nur zu übereinstimmt, die er der deutschen beanstanden, wenn sie nicht Botschaft vorlegt. ordnungsgemäß zustandegekommen sind oder dem Baugesetzbuch, den aufgrund Die Stadt Duisburg hat angeboten, die des Baugesetzbuchs erlassenen oder Familie bei der Identitätsklärung zu sonstigen Rechtsvorschriften unterstützen. widersprechen. Die Änderung des Bebauungsplans 4-115- 3, Teilbereich A, der Stadt Hückelhoven
Landtag Nordrhein Westfalen 16. Wahlperiode Petitionsausschuss 27. Sitzung am 10.12.2013 14 wurde im vereinfachten Verfahren ausgebaut; die Erschließungsarbeiten durchgeführt. Die vorgetragenen sollen bis Ende dieses Jahres Bedenken des Petenten waren abgeschlossen sein. Gegenstand der Beratungen im Bau- und Umweltausschuss am 27.11.2012 und Mit weiteren Ergänzungen seiner Petition 29.01.2013 sowie im Rat der Stadt spricht der Petent Fragen im Hückelhoven am 12.12.2012 und Zusammenhang mit der Neuvermessung 20.02.2013. Die vom Petenten des Nachbargrundstücks an. Bei der vorgetragenen Bedenken wurden im Bebauung auf dem Grundstück des Ergebnis zurückgewiesen. Petenten erfolgte offensichtlich durch den Traufüberstand der Regenrinne eine Die Stadt Hückelhoven begründet die geringfügige Überbauung des Änderung des Bebauungsplans mit den Nachbargrundstücks. Nach Auskunft der veränderten Vorstellungen von Stadt Hückelhoven sollen diese Fragen im Kaufinteressenten. Durch die Änderung Rahmen des Kaufvertrags zwischen der der überbaubaren Grundstücksfläche auf Stadt und dem Erwerber des den Nachbargrundstücken des Petenten Nachbargrundstücks geklärt werden. können freistehende Einfamilienhäuser anstelle von Doppelhäusern realisiert Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage werden. werden keine Anhaltspunkte gesehen, die Entscheidung der Stadt Hückelhoven über Der Petent befürchtet Probleme auf die Änderung des Bebauungsplans 4-115- seinem Grundstück aufgrund der 3 zu beanstanden. Oberflächenwasserableitung des Nachbargrundstücks. Sowohl der Ursprungsbebauungsplan als auch der 16-P-2013-02583-00 geänderte Bebauungsplan enthalten Hamm Hinweise, dass der Boden teilweise nicht Disziplinarrecht, Gnadenrecht versickerungsfähig ist, so dass das Dienstaufsichtsbeschwerden Oberflächenwasser in die vorhandene Kanalisation einzuleiten ist. Das Verhältnis von versiegelter Fläche zu nicht Die Eingabe des Petenten vom versiegelter Fläche wird nicht verändert. 12.11.2011, mit der dieser sich „an den Präsidenten und die Abgeordneten des Weiter befürchtet der Petent mögliche Landtags“ gewandt hatte, wurde seinerzeit Wurzelschäden an den Gebäuden auf bereits durch den Rechtsausschuss seinem Grundstück durch die zukünftige behandelt. Bepflanzung auf dem Nachbargrundstück. Die beim Anpflanzen von Bäumen, Auf die Eingabe des Petenten vom Hecken und Sträuchern einzuhaltenden 12.02.2013 hin hat sich der Grenzabstände ergeben sich aus dem Petitionsausschuss über den zugrunde Nachbarrechtsgesetz. Die Bestimmungen liegenden Sachverhalt unterrichtet. des Nachbarrechtsgesetzes gelten unmittelbar. Sofern der Petent geltend macht, in seiner richterlichen Unabhängigkeit beeinträchtigt Mit Ergänzung seiner Petition vom worden zu sein, verweist der Ausschuss 19.03.2013 trägt der Petent vor, dass der auf seinen Beschluss vom 25.06.2013, Straßenausbau der Friesenstraße noch wonach der Petitionsausschuss auf Grund nicht erfolgt sei. Die Stadt hat dem der verfassungsrechtlich in Artikel 97 des Petenten mit Schreiben vom 08.01.2013 Grundgesetzes garantierten richterlichen mitgeteilt, dass der Haushaltsplan der Unabhängigkeit gerichtliche Verfahren Stadt Hückelhoven für das Jahr 2013 die nicht zu bewerten und sich jeder komplette Finanzierung für den Einflussnahme auf sie zu enthalten hat. Endausbau der Straßen im Jahre 2013 Dies gilt auch für Verfahren vor den vorsehe. Nach aktuellen Angaben der Richterdienstgerichten. Aus diesem Grund Stadt werden die Straßen zurzeit sieht sich der Petitionsausschuss nicht in
Landtag Nordrhein Westfalen 16. Wahlperiode Petitionsausschuss 27. Sitzung am 10.12.2013 15 der Lage, sich zu den Urteilen des Der von dem Petenten erhobene Vorwurf Dienstgerichts für Richter bei dem einer systematischen Aktenunterdrückung Landgericht Düsseldorf zu äußern. wurde von der zuständigen Staatsanwaltschaft geprüft; das Für die Behauptung des Petenten, die betreffende Ermittlungsverfahren wurde vormalige Präsidentin des mangels eines hinreichenden Landessozialgerichts habe die Besetzung Tatverdachts eingestellt. Dem der Richterbank des Berufungssenats des Petitionsausschuss liegen keine Richterdienstgerichts beeinflusst, kann der Anhaltspunkte dafür vor, dass diese Petitionsausschuss keine Anhaltspunkte Entscheidung nicht rechtmäßig war. erkennen. Das Gleiche gilt für die Behauptung, es würden Beweismittel Für berechtigt hält der Petitionsausschuss zurückgehalten. Im Übrigen kann der die Kritik des Petenten insoweit, als ihm zu Petent diese Gesichtspunkte im Rahmen dem Treffen am 12.06.2009 im Vorfeld eines dienstgerichtlichen Verfahrens mitgeteilt wurde, dieses „falle aus“. Hier selbst geltend machen. wäre es aus Sicht des Ausschusses zumindest erforderlich gewesen, den Der Grundsatz der richterlichen Petenten vollständig und zutreffend Unabhängigkeit gestattet dem darüber zu informieren, dass und aus Petitionsausschuss weiterhin nicht, sich zu welchen Gründen lediglich eine Änderung der Frage zu verhalten, ob des Teilnehmerkreises beabsichtigt war. Kostenbeschlüsse des Petenten zu Recht aufgehoben wurden. Der Petitionsausschuss sieht nach alldem, auch bei Berücksichtigung der weiteren in Zu dem Vorwurf des Petenten, ihm werde der Petition angesprochenen Aspekte, eine vollständige Akteneinsicht verweigert, keine Veranlassung, der Landesregierung hat die Landesregierung (JM) Maßnahmen zu empfehlen. (Justizministerium, JM) berichtet. Der betreffende Auszug der Stellungnahme des JM wird dem Petenten als Anlage 16-P-2013-02829-00 übermittelt. Aus Sicht des Meschede Petitionsausschusses besteht kein Anlass, Ausländerrecht eine Empfehlung auszusprechen. Ob gegen den Petenten Disziplinarklage Die Härtefallkommission hat die erhoben wird, bleibt abzuwarten. Der Ausländerbehörde mit Schreiben vom Petitionsausschuss sieht nach jetzigem 23.10.2013 ersucht, der Familie C. eine Verfahrensstand keine Anhaltspunkte Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. dafür, dass der disziplinarrechtlichen Bewertung sachfremde Erwägungen zu Der Petitionsausschuss empfiehlt der Grunde gelegt werden könnten. Ausländerbehörde, dem Ersuchen zu entsprechen und bittet die Des Weiteren hat sich der Landesregierung (Ministerium für Inneres Petitionsausschuss davon überzeugt, dass und Kommunales) bis zum 20.02.2014 die vormalige Präsidentin des über den Fortgang der Angelegenheit zu Landessozialgerichts eine unabhängige berichten. wissenschaftliche Aufarbeitung der Behandlung von Rentenansprüchen Holocaustüberlebender durch die 16-P-2013-02868-00 nordrhein-westfälische Aachen Sozialgerichtsbarkeit durch diverse Strafvollzug Korrespondenzen nicht behindert hat. Für eine Einflussnahme des Der Petitionsausschuss hat sich über den Justizministers auf staatsanwaltschaftliche der Petition zugrunde liegenden Ermittlungen gibt es keine Anhaltspunkte. Sachverhalt unterrichtet.
Landtag Nordrhein Westfalen 16. Wahlperiode Petitionsausschuss 27. Sitzung am 10.12.2013 16 Planung und der bisher durchgeführten Herr H. ist in einer offenen Abteilung der Baumaßnahmen und 9,6 Millionen Euro Justizvollzugsanstalt Aachen für bewertete Risiken, deren Eintreten untergebracht. Die Justizvollzugsanstalt erwartet wird, die aber in der Auswirkung prüft die Möglichkeit der Weiterverlegung auf die Gesamtkosten derzeit nur grob in eine Behandlungswohngruppe. Zudem geschätzt werden können. wird zurzeit der Antrag von Herrn H. auf die Durchführung einer Psychotherapie Es handelt sich um eine Baumaßnahme in durch einen externen Therapeuten der kommunalen Selbstverwaltungshoheit geprüft. der Stadt. Die Finanzierung der Gesamtmaßnahme basiert auf Zusagen Herr H. ist von der Justizvollzugsanstalt des Landes, Privater und der Stadt Geldern aus am 25.09.2012 ungefesselt Wuppertal. Die Förderung des Landes ist zur Familie ausgeführt worden. Weitere auf 65 Millionen Euro Gesamtförderung Ausführungen ohne Fesselung können gedeckelt. Die Stadt Wuppertal ist im von ihm beantragt werden. Andere Rahmen der Städtebaufördermaßnahme Vollzugslockerungen sind noch nicht grundsätzlich dazu gehalten, entstehende vorgesehen. Mehrkosten durch Einsparungen an anderer Stelle auszugleichen. Andernfalls Der Petitionsausschuss sieht zurzeit muss die Gesamtfinanzierung mit keinen Anlass, Maßnahmen der zusätzlichen kommunalen und/oder Dienstaufsicht zu empfehlen. privaten Mitteln sichergestellt werden. Nach Abschluss der Prüfung bleibt 16-P-2013-02956-01 festzustellen, dass die Argumentation der Wuppertal Stadt Wuppertal zur Kostensituation beim Straßenbau Umbau des Döppersbergs insgesamt nachvollzogen werden kann. Die der aktuellen Kostenschätzung Der „Umbau des Döppersbergs" stellt eine zugrundeliegenden Zahlen beruhen auf komplexe städtebauliche, verkehrliche und den Ergebnissen europaweiter privatwirtschaftliche Maßnahme dar. Die Ausschreibungen von Bauleistungen. In Komplexität und der mehrjährige der Kostenberechnung für die Umsetzungszeitraum der Maßnahme Gesamtmaßnahme sind Finanzmittel als führen zu nachvollziehbaren Risikovorsoge enthalten. Es gibt derzeit Unwägbarkeiten und nicht vorhersehbaren keine Anhaltspunkte dafür, die Situationen, die sich auch auf die Kostenschätzung der Wuppertaler prognostizierten Kosten auswirken. Die Stadtverwaltung anzuzweifeln. zugrundeliegenden Kostenschätzungen wurden nach den Regelungen der DIN 276 erstellt. Die bisher abgeschlossenen 16-P-2013-02990-00 europaweiten Ausschreibungsverfahren Mülheim an der Ruhr haben die Stadt Wuppertal zu einer Rundfunk und Fernsehen Neubewertung des Gesamtprojekts veranlasst. Im Rahmen dieser Neubewertung wurden Mehrkosten in Zu der Kritik an dem neuen Höhe von 34,9 Millionen Euro. € in drei Rundfunkbeitragsstaatsvertrag erhält Frau Bereichen festgestellt: 15,8 Millionen Euro S. eine Kopie der Stellungnahme der durch die Steigerung des Ministerin für Bundesangelegenheiten, Baukostenindexes seit dem Bezugsjahr Europa und Medien vom 07.11.2013, der 2007 bis heute und weiterhin sich der Petitionsausschuss anschließt. prognostiziert bis zum Jahr 2020 (Projektende Umbau Döppersberg), 9,5 Millionen Euro aufgrund der Kündigung des Generalplaners und aufgrund von neuen Erkenntnissen der fortgeführten
Landtag Nordrhein Westfalen 16. Wahlperiode Petitionsausschuss 27. Sitzung am 10.12.2013 17 16-P-2013-02992-00 16-P-2013-03099-00 Leichlingen Bochum Rundfunk und Fernsehen Personalausweis Der Petent erhält eine Kopie der Maßgebend für die Schreibweise und Stellungnahme der Ministerin für Reihenfolge von Namen oder die Bundesangelegenheiten, Europa und Bezeichnung der Geburtsorte bei der Medien vom 07.11.2013. Dem Anliegen Erstellung von Reisepässen und des Petenten, den Rundfunkbeitrag nur Personalausweisen ist das von Nutzern des öffentlich-rechtlichen Personenstandsregister. Die Rundfunks zu erheben, kann danach nicht Rechtmäßigkeit der Anforderung entsprochen werden. erforderlicher Unterlagen zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters ergibt sich aus den 16-P-2013-03010-00 Vorschriften des Meldegesetzes. Bottrop Baugenehmigungen In der Vergangenheit griff die Stadt Bauordnung Bochum bei der Beantragung von Vermessungswesen Reisepässen und Personalausweisen nur in besonderen Ausnahme- und Zweifelsfällen auf die Vorlage von Der Petitionsausschuss hat im Rahmen Personenstandsurkunden zurück. Dabei eines Erörterungstermins festgestellt, dass geht es nicht allein um die Prüfung der für den neuen Genehmigungsantrag der Identität des Antragstellers, die Eigentümer K. und L. im Hinblick auf eine beispielsweise durch Vorlage von Garage grundsätzlich ein amtlicher Identitätsdokumenten geführt werden Lageplan erforderlich ist. kann, sondern um die Feststellung der korrekten Schreibweise. Da bei dem Erörterungstermin deutlich wurde, dass auch der durch die bisherige Die aus Anlass der verbindlichen Grenzüberbauung betroffene Nachbar Einführung des einheitlichen ebenfalls den Nachbarschutz auslösende Zeichensatzes durchgeführten Maßnahmen getroffen hat, kann der statistischen Aufzeichnungen der Stadt Ausschuss sich auch vorstellen, dass es Bochum belegen, dass in einer Vielzahl zu einer gütlichen Einigung zwischen den von Fällen die melde- und Nachbarn kommen kann. ausweisbehördlich registrierten Daten (Vor-, Familien-, Geburtsnamen und Der Ausschuss begrüßt die Bereitschaft Geburtsort) nach Abgleich mit der Stadt Bottrop als untere Personenstandsurkunden geändert Bauaufsichtsbehörde, den Beteiligten die werden mussten. Vorzüge einer einvernehmlichen Lösung vermitteln zu wollen. Im Übrigen ist Vorrangiges Ziel der Einführung des deutlich geworden, dass im Hinblick auf einheitlichen Zeichensatzes ist die das Gartenhaus keine Abstandsflächen Standardisierung des Datenaustausches ausgelöst werden, da dieser Bereich im innerhalb der öffentlichen Verwaltung Bebauungsplan als Grünfläche sowie eine effizientere und einheitliche ausgewiesen ist. Gestaltung der elektronischen Prozesse. Angesichts der zunehmenden Der Petitionsausschuss bittet die Stadt elektronischen Kommunikationsstrukturen Bottrop um Unterrichtung über den gewinnt ein korrekter und vollständiger Fortgang der Angelegenheit. Datenbestand einschließlich der daraus erzeugten Dokumente (z. B. elektronischer Personalausweis) immer mehr an Bedeutung.
Landtag Nordrhein Westfalen 16. Wahlperiode Petitionsausschuss 27. Sitzung am 10.12.2013 18 Um den gestiegenen Anforderungen zu 16-P-2013-03171-01 entsprechen, hält die Stadt Bochum - wie Neuss auch andere Städte - daher bei der Gesundheitsfürsorge Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses nun die Vorlage einer Personenstandsurkunde zur Prüfung der Das Nichtraucherschutzgesetz NRW ist im Richtigkeit ihrer registrierten Daten für Landtag mehrheitlich verabschiedet erforderlich, soweit diese nicht durch eine worden und am 01.05.2013 in Kraft Abfrage aus dem örtlichen getreten. Parlamentarische Initiativen für Personenstandsregister möglich ist. In eine Änderung der Rechtslage gibt es Einzelfällen, in denen eine derzeit nicht. Urkundenbeschaffung völlig unmöglich ist, wird nach praktikablen Ersatzlösungen Auch das nochmalige Vorbringen des gesucht. Petenten kann nicht zu einer anderen Beurteilung des Sach- und Rechtslage Die Vorgehensweise, unter führen. Es muss daher beim Beschluss Berücksichtigung des Einzelfalls einmalig vom 06.08.2013 verbleiben. zur Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der melde- und ausweisbehördlich registrierten Daten die 16-P-2013-03233-00 Vorlage von Personenstandsurkunden zu Detmold verlangen, ist nicht zu beanstanden, Bauleitplanung soweit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt wird. Ein Verzicht auf die Vorlage urkundlicher Das Aufstellen und Ändern von Belege in allen Fällen – wie von der Bauleitplänen obliegt der Stadt Detmold im Petentin angestrebt - ist jedenfalls nicht Rahmen der ihr verfassungsrechtlich vertretbar. garantierten Planungshoheit. Bauleitpläne sind nur zu beanstanden, wenn sie nicht ordnungsgemäß zustande gekommen sind 16-P-2013-03138-01 oder dem Baugesetzbuch oder aufgrund Straelen des Baugesetzbuchs erlassenen oder Versorgung der Beamten sonstigen Vorschriften widersprechen. Der Rat der Stadt Detmold hat über die Der Petitionsausschuss hat sich über das abgegebenen Stellungnahmen, Anliegen des Petenten unterrichtet. Aktuell Anregungen und Einwendungen, auch wird kein gesetzgeberischer über die des Petenten, seine Handlungsbedarf gesehen. Abwägungsentscheidungen getroffen und die in Rede stehende 1. Änderung des Die Beamtinnen und Beamten des Bebauungsplans (BPlan) als Satzung Polizeivollzugsdienstes werden durch ihre beschlossen. Die 1. Änderung ist somit besondere statusrechtliche Altersgrenze rechtskräftig. Eine Bauvoranfrage zur bereits jetzt erheblich begünstigt, da sie Erschließung des in Rede stehenden mit Blick auf die allgemeine Grundstücks ist seitens der Stadt Detmold Regelaltersgrenze, die sukzessive in mittlerweile positiv beschieden worden. Abhängigkeit vom Geburtsjahrgang auf die Vollendung des 67. Lebensjahres Das Interesse, das gefangene Grundstück angehoben wird, bis zu fünf Jahre früher zu erschließen und dem BPIan konform zu abschlagsfrei in Ruhestand treten können. nutzen, ohne auf private Flächen Dritter Die Wiedereinführung eines ungekürzten zurückgreifen zu müssen, wurde seitens Ausgleichs wäre nicht sachgerecht. des Rats der Stadt Detmold nachvollziehbar höher bewertet als die Der Petent erhält eine Kopie der Interessen des Petenten, an seiner Stellungnahme des Finanzministeriums südlichen Grundstücksgrenze keine vom 17.10.2013. verkehrliche Zuwegung zu dem
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