BIBERACH mit Prinzbach - AAmmttlliicchhee BBeekkaannnnttmmaacchhuunnggeenn - Gemeinde Biberach/Baden
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A m t l i c h e B e ka n n t m a c h u n g e n BIBERACH mit Prinzbach Verantwortlich: Bürgermeisterin Daniela Paletta Freitag, 13. September 2019 Liebe Mitbürgerinnen, Biberstarkes Ferienprogramm 2019 liebe Mitbürger! In dieser Woche endeten die langen Sommerferien und die Schule hat wieder begonnen. Mit 38 verschiedenen Veranstaltungen sorgte das 21. „Biberstarke Ferienpro- gramm“ auch in diesem Jahr wieder für jede Menge Ab- Museumstag wechslung, Spaß und Unterhaltung. Insgesamt hatten mit Sonderausstellung knapp 150 Kinder daran teilgenommen! »Biberach in alten Ansichten« Auf diesem Wege danke ich allen beteiligten Vereinen, Organisationen und Privatpersonen recht herzlich für ihr Am vergangenen Sonntag hatte das großes Engagement und hoffe, dass wir mit ihrer Unter- Heimatmuseum Kettererhaus zu ei- stützung auch im nächsten Jahr wieder ein attraktives nem besonderen Museumstag unter dem Motto „Museum Programm zusammenstellen können. erleben“ geöffnet. Außerdem fand in diesem Rahmen auch eine Bildausstellung der Werke des Biberacher Eine Einladung zur gemeinsamen Nachbesprechung wird Malermeisters und Hobbykünstlers Sigfried Schilli statt. Es folgen. hat mich sehr gefreut, dass zahlreiche Besucher der Ein- ladung gefolgt sind. An dieser Stelle möchte ich mich recht herzlich bei allen Beteiligten bedanken. Ein besonderer Dank geht hier vor Brandschutztag allem an Frau Marlene Herrmann, die die Organisation des der Freiwilligen Feuerwehr Biberach Museumstages federführend übernommen hatte und An diesem Sonntag, 15. September 2019, wird am Feuer- auch ganzjährig unser Heimatmuseum in vorbildlicher wehrhaus in der Brucherstraße ab 11.00 Uhr der 7. Brand- Weise ehrenamtlich betreut. Ein weiteres Dankeschön schutztag veranstaltet. möchte ich an die Mitglieder unseres Historischen Vereins, stellvertretend hierfür Herrn Josef Ringwald, für die Mit- Die Besucher erhalten vielfältige Informationen rund um wirkung am Museumstag und insbesondere auch für die Freiwillige Feuerwehr Biberach und können die Fahr- die Organisation der Bildausstellung im Rietsche-Saal rich- zeuge und Gerätschaften genauer begutachten. Außer- ten. dem wird anhand von Vorführungen eindrucksvoll demon- striert, wie die Feuerwehreinsätze unter anderem ausse- Ich weiß es sehr zu schätzen, wie viel Arbeit und Organi- hen können. Auch für Kinder ist so einiges geboten. sationsaufwand dieser gelungene Veranstaltungstag in Anspruch genommen hat. Für das leibliche Wohl wird durch Feuerwehrkameradinnen und -kameraden in bewährter Weise gesorgt. Bedanken möchte ich mich auf diesem Wege außerdem auch nochmals bei Herrn Sigfried Schilli für die Bereit- Ich lade Sie alle recht herzlich dazu ein. Die Mitglieder der stellung seiner Bilder. Es freut mich sehr, dass er der Ge- Freiwilligen Feuerwehr freuen sich über Ihr Kommen! meinde und unserem Historischen Verein seine beeindru- ckenden Ansichten zur weiteren Verwendung überlassen hat. Wir werden geeignete Ausstellungsflächen für diese imposanten Kunstwerke aussuchen. Einige Exemplare können im Treppenaufgang zum Rietsche-Saal weiterhin Allen Bürgerinnen und Bürgern wünsche ich ein schönes und erholsames Wochenende. betrachtet werden. Mein Dank gilt nicht nur allein hierfür, sondern auch für alle weiteren ehrenamtlichen Leistungen, die er für die Gemeinde in Vorjahren bereits erbracht hat. So tragen unter anderem der wunderschöne Narrenbrun- nen, die Handwerkstafeln am Maibaum und auch der in Ihre der Weihnachtszeit als Riesenkerze verkleidete Rietsche- Kamin seine Handschrift. Daniela Paletta, Bürgermeisterin 15
BIBERACH ·Freitag, 13. September 2019 Au s d e m Ra t h a u s Seniorennachmittag für die Senioren unserer Gemeinde Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Am Donnerstag, 19.09.2019, findet um 19.30 Uhr im Bürger- gerne möchte ich Sie auch in diesem Jahr gemeinsam mit saal des Rathauses Prinzbach eine öffentliche Sitzung des Ort- dem Deutschen Roten Kreuz sehr herzlich zum traditionellen schaftsrates statt, zu der Sie recht herzlich eingeladen werden. Seniorentreffen einladen. Tagesordnung Die Helferinnen und Helfer des DRK haben wieder ein öffentlich: unterhaltsames Programm zusammengestellt und werden 1. Bürgerfrageviertelstunde Sie bewirten. Lassen Sie sich von einem kurzweiligen Nach- 2. Einbeziehungssatzung „Prinzbach-Süd“ mittag überraschen. 3. Bauantrag zur Beschlussfassung Das Seniorentreffen findet statt am Abbruch des vorhandenen Wohn- und Ökonomiegebäudes Sonntag, 06. Oktober 2019, um 14.30 Uhr, und Wiederaufbau als Ersatzbau auf dem Grundstück Flst. in der Sport- und Festhalle Biberach. Nr. 97/7, Gemarkung Prinzbach 4. Mittelanmeldung für das Haushaltsjahr 2020 aus dem Orts- Ich freue mich sehr, Sie auf diesem Fest begrüßen zu teil Prinzbach dürfen. 5. Genehmigung der Niederschrift vom 17.07.2019 6. Bekanntgaben Ihre 7. Wünsche und Anträge aus dem Ortschaftsrat Daniela Paletta Klaus Beck Bürgermeisterin Ortsvorsteher Mängelmeldung bei der Straßenbeleuchtung Amtliche Bekanntmachung über die Leider kommt es immer mal wieder vor, dass Straßenlaternen ausfallen oder demoliert Durchführung des Volksbegehrens werden. Mängelanzeigen zur Straßenbe- Artenschutz »Rettet die Bienen« über das »Gesetz leuchtung in Biberach und Prinzbach kön- zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des nen jederzeit gerne direkt beim Bauhof oder Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes« im Rathaus vorgenommen werden. der Stadt Zell a. H., sowie den Gemeinden Biberach, Jede Laterne im Ort ist mit einer eigenen Nordrach und Oberharmersbach Nummer (siehe Foto) versehen. Für eine Den vollständigen Text der Bekanntmachung finden Sie in schnelle Identifizierung ist es vorteilhaft, diesem Amtsblatt unter den »Gemeinsamen Bekannt- wenn Sie diese bei Ihrer Mängelmeldung machungen« ab Seite 3. mitteilen können. Es wird versucht, das Problem schnellst- möglich zu beheben. Vielen Dank. Gehwegsperrung im Jägerpfad Bürgermeisteramt Biberach Aufgrund von Bauarbeiten ist der Gehweg im „Jägerpfad“ im Bereich des Anwesens Nr. 9a bis zum 27.09.2019 gesperrt. Fußgänger sowie alle weiteren Verkehrsteilnehmer werden um Betriebsausflug Beachtung und Vorsicht gebeten. Vielen Dank. Wir weisen darauf hin, dass das Bürgermeisteramt Biber- Bürgermeisteramt Biberach ach am Freitag, 27. September 2019, wegen des Be- triebsausfluges geschlossen bleibt. Wir bitten um Beachtung. Straßensperrung anlässlich des Bürgermeisteramt Biberach Brandschutztages der Freiwilligen Feuerwehr Biberach Aufgrund des Brandschutztages der Freiwilligen Feuerwehr Ausfall der Kernzeitbetreuung am Biberach ist die Brucher Straße im Bereich des Anwesens Nr. 14 a (Feuerwehrhaus) am Sonntag, 15.09.2019 in der Zeit Freitagmittag, 27. September 2019 Aufgrund des Betriebsausflugs fällt die Kernzeitbetreuung von 9.00 bis 19.00 Uhr vollständig abgesperrt. in der Grundschule Biberach am Freitagmittag, Die Umleitung erfolgt über die Friedenstraße – Bahnhofstraße 27.09.2019, aus. – Am Sportplatz und umgekehrt und ist entsprechend ausge- Die Betreuung am Morgen findet wie gewohnt statt. schildert. Wir bitten um Beachtung. Verkehrsteilnehmer sowie die betroffenen Anwohner werden um Verständnis gebeten. Vielen Dank. Bürgermeisteramt Biberach Bürgermeisteramt Biberach 16
BIBERACH ·Freitag, 13. September 2019 Feuerwehr Biberach »Hilfe von Haus zu Haus • Ausflug nach Heidelberg Biberach e.V.« Wir treffen uns am Freitag, 20.09.2019, um 7.45 Ihre Nachbarschaftshilfe in Biberach, Uhr (pünktlich) beim Gasthaus Kreuz zur Abfahrt Am Sportplatz 3b zum Ausflug nach Heidelberg. Der Obmann (im Nachbarschaftshaus) • Einladung zum Brandschutztag Sprechstunden: Montag: 10.00 Uhr – 11.00 Uhr Am Sonntag, 15.09.2019, lädt die Freiwillige Feuerwehr Biber- Donnerstag: 16.00 Uhr – 18.00 Uhr ach von 11.00 bis 18.00 Uhr zum Brandschutztag am Feuer- Einsatzleitung: Ruth Champion und Andrea Mäntele wehrhaus in Biberach ein. Telefon: 07835 / 63 48 428, mobil: 0151 / 72 42 43 08 E-Mail: hilfevonhauszuhaus-biberach@t-online.de Folgendes wird geboten: Homepage: www.hilfe-von-haus-zu-haus-biberach.de • Vorführung technische Hilfeleistung • Vorführung der Jugendfeuerwehr Häuslicher Entlastungsdienst für demenzkranke Menschen: • Kinderaktionen mit Hüpfburg und Schminken • Brauchen Sie stundenweise Betreuung, damit Sie Wichti- • Fahrzeug- und Geräteschau ges erledigen können? • Mittagessen • Oder benötigen Sie Freizeit, um wieder durchatmen zu kön- • Kaffee und Kuchen nen? Der Kommandant Unser Verein hat die Anerkennung für niedrigschwellige Be- treuungsangebote nach § 45 c SGB XI. • Dienstabend Diese Anerkennung gehört zu den erstattungsfähigen Betreu- Am Montag, 16.09.2019, 19.00 Uhr findet der nächste Dienst- ungsleistungen für den berechtigten Personenkreis nach § 45 abend statt. Vollzählige Teilnahme wird erwartet. a SGB XI. Der Kommandant Wir können Ihnen helfen! Wir beraten Sie gerne! • Alterskameraden Wir treffen uns heute, Freitag, 13.9., um 18.00 Uhr in der Becks Vesperstube. Abfahrt um 17.30 Uhr am Gerätehaus. Jugendtreff Biberach Dienstag 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr Freiwillige Feuerwehr Biberach Mittwoch 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr Donnerstag 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr Abt. Prinzbach • Dienstabend Angeboten werden neben den Möglichkeiten, die der Treff Am Montag, den 16. September 2019, um 19.30 Uhr findet bietet (Billard, Kicker, Dart, Spiele…) verschiedene Aktionen, der nächste Dienstabend statt. die Angelika für und mit Euch anbietet. Kommt vorbei, macht mit, habt Spaß bei uns im Biberacher Jugendtreff. Um pünktliches und vollzähliges Erscheinen wird gebeten. Abt. Kommandant Pirmin Huber Abfall-Abfuhr termine Fundsachen Donnerstag, 19.09.2019 Gelber Sack Fundsachen bzw. nähere Angaben zu den Fundgegenständen Freitag, 20.09.2019 Graue Tonne können auch online abgefragt werden auf der Homepage der Gemeinde Biberach: www.biberach-baden.de unter »Rathaus/ Bitte stellen Sie den Müll ab 6.00 Uhr zur Abholung bereit. Service/Fundinfo«. Fundgegenstände können beim Bürger- Problemstoffsammlung meisteramt Biberach, Bürgerbüro, abgeholt werden. Zell a.H. Donnerstag, 19.09.2019, 14.00 Uhr – 18.00 Uhr Fundtiere Sonnenparkplatz Für die Unterbringung von Fundtieren ist für Biberach und den Sperrmüllabfuhr Ortsteil Prinzbach der Tierschutzverein Kinzigtal e. V., Telefon: Die Sperrmülltermine finden Sie wie gewohnt im Abfall- 07831 9691071 oder Mobil: 0151 15619429 zuständig. abfuhrkalender. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Gemeinde Biberach für andere Unterbringungen keine Kosten übernimmt. Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Ortenaukreis teil mit, dass auf der Deponie Seelbach-Schönberg und Haslach im Kinzigtal „Vulkan“ Sperrmüll das ganze Jahr über kostenlos angeliefert werden kann. Volkshochschule Ortenau / Kinzigtal Die Öffnungszeiten der beiden Deponien sind wie folgt: Das neue VHS-Programm ist da! Montag – Freitag: Druckfrisch mit einer Auflage von über 10.000 Heften wird das Sommer: 7.30 – 12.30 u. 13.00 – 16.45 Uhr Programm der Volkshochschule Ortenau ab diesem Woche- Winter: 8.00 – 12.30 u. 13.00 – 16.45 Uhr nende im Kinzigtal ausgelegt. Sommer/Winter: jeden Sa. 8.00 – 13.00 Uhr Es ist ab sofort in Biberach bei der Gemeindeverwaltung, bei Für weitere Auskünfte und Informationen zur Verwer- den Banken und im EDEKA-Markt kostenlos erhältlich. Sie fin- tung und Beseitigung von Abfällen im Ortenaukreis den das neue VHS-Programm mit dem neuen Themenschwer- steht das Abfallberaterteam des Eigenbetriebs Abfall- punkt „Gemeinsam leben, gemeinsam lernen“ auch im Internet wirtschaft unter Tel.-Nr. 0781 805-9600, -9532, -9610, - unter www.vhs-ortenau.de. Für sämtliche Kurse kann man sich 9615 und -9623 gerne zur Verfügung. auch online anmelden. 17
BIBERACH ·Freitag, 13. September 2019 Minigolf Biberach Katholische Öffnungszeiten bei gutem Wetter täglich: öffentliche Bücherei April – Mai: 10 Uhr – 19.30 Uhr, Spielstart bis 18.30 Uhr (dienstags Ruhetag) Mail: buecherei.biberach@web.de Juni – August: 10 Uhr – 21 Uhr, Spielstart bis 19.30 Uhr Telefon: 07835/42 65 820 September – Oktober: 10 Uhr – 19.30 Uhr, Spielstart bis 18.30 Öffnungszeiten: Uhr (dienstags Ruhetag) Mittwoch: 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr Bei schlechter Witterung oder auch bei zu großer Hitze, mögli- Freitag: 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr cherweise in der Zeit von 13.00 – 15.30 Uhr vorübergehend ge- Sonntag: 11.00 Uhr bis 11.30 Uhr schlossen. Weitere Infos: Tel. 0151/57216242 Der Pächter Herr Diederich-Chou freut sich auf Ihr Kommen. Europapark-Eintrittskarten Sommersaison 2019 Was Biberach Die Eintrittskarten für die Sommersaison des Europaparks kön- nen in der Tourist-Info erworben werden. Wann V E R A N S TA LT U N G S - Eintrittspreise in diesem Jahr: PROGRAMM Erwachsene 52,00 € Wo ? vom 15.09.2019 bis 29.09.2019 Kinder (4 – 11 Jahre) 44,50 € So., 15.09.2019, 11.00 Uhr: Ortenauer Straußenführer 2019 Der Ortenauer Straußenführer für das Jahr 2019 ist in der Tourist- Brandschutztag. Freiwillige Feuerwehr Biberach, Feuerwehrhaus Info Biberach zum Preis von 1,50 € erhältlich. Di., 17.09.2019: Halbtagesausflug. Altenwerk Seelsorgeeinheit Biberach. Abfahrt um In der Tourist-Info erhältlich: 12.30 Uhr ab Bahnhof/Kirche. Anmeldung erforderlich. • »Biberacher Postkarten« (Verkaufspreis: 1,00 €) • Wanderkarte Ferienregion Brandenkopf/Gengenbach (Verkaufspreis: 6,90 €) Mi., 18.09.2019, 10.30 Uhr: • Mountainbike-Karte Vorderes Kinzigtal (Verkaufspreis: 6,90 €) Frauen auf Tour – Ausflugsziel Mummelsee. Katholische Frauen- • Tourenradkarte »Sagen u. Mythen der Ortenau« – gemeinschaft, Treffpunkt: Bahnhof Biberach E-Bike- und Tourenradstrecke (Verkaufspreis: 7,90 €) Do., 19.09.2019, 19.30 Uhr: • Ortenauer Straußenführer (Verkaufspreis: 1,50 €) Öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates. Gemeinde Biberach, Rathaus • Karte Adlergrenzsteine (Verkaufspreis: 4,90 €) Prinzbach, Bürgersaal • Kinzigtäler Wanderbroschüren mit Tourentipps in einer Sammelmappe für 2,00 € erhältlich. Viele Touren können auch über die Homepage der Ferienlandschaft Sa., 21.09.2019, 19.00 Uhr (Einlass 18.30 Uhr): Mittlerer Schwarzwald (www.mittlererschwarzwald.de/touren) eingesehen und Oktoberfest Turnverein Biberach e.V., Sport- und Festhalle heruntergeladen werden. So., 22.09.2019, 9.00 Uhr: • Tourenbuch Kinzigtal-Radweg mit kompl. Wegbeschreibung Kirchenpatrozinium St. Mauritius mit anschl. Mauritiushock. Pfarrge- und Kartenmaterial (Verkaufspreis: 14,80 €) meinde St. Mauritius, St. Mauritius Kirche, Prinzbach / Pfarrhof • Heimatbuch von Biberach (Verkaufspreis: 18,40 €) • Heimatbuch von Prinzbach (Verkaufspreis: 20,00 €) Mo., 23.09.2019, 19.00 Uhr: • Volksliederbuch »Sing dich ins Glück« (Verkaufspreis: 2,00 €) Öffentliche Sitzung des Gemeinderates. Gemeinde Biberach, Rathaus • Auf Vorbestellung: Biberacher Whiskykugeln Biberach, Bürgersaal (kleine Packung: 9,00 €, große Packung: 14,00 €) Mi., 25.09.2019, 19.30 Uhr: Kostenlos Filmvortrag »Drei Inseln, drei Welten«. Referent: Helmut Krannich, Kath. • Schwarzwald Heftli • Flyer »Hier liegt das Gute so nah« – Hofgüter und Erzeuger in Biberach u. Prinzbach Bildungswerk Biberach/Prinzbach, Kath. Kirche St. Blasius, Chorsaal • Historischer Rundweg – »Zu Fuß durch Biberachs Geschichte« Fr., 27.09.2019, 19.00 - 01.00 Uhr: • Wanderflyer »Prinzbacher Rundwanderwege« Narrenkeller geöffnet. Narrenzunft Biberach, Narrenkeller im Museum • Verschiedene Flyer: Wandertipps, Kinzigtalradweg, Mountainbikestrecken und Kettererhaus vieles mehr! So., 29.09.2019, 7.00 Uhr: Ruhetage der Hotels, Gaststätten und Familienwanderung durch die Ravennaschlucht. Schwarzwaldverein Biberach. Treff: Bahnhof Biberach. Anmeldung bis 20.9. erforderlich. Vesperstuben in Biberach und Prinzbach So., 29.09.2019, 10.00 Uhr: Montag Eucharistiefeier zum Erntedank Prinzbach. Pfarrgemeinde St. Mauri- Gasthaus »Linde«, Manfred Weng, Erzbach 11, 77781 Biber- tius, Katholische Kirche St. Mauritius, Prinzbach ach, Tel. 07835/3333 Restaurant & Pizzeria, Clubheim Fußballverein, Am Sportplatz, So., 29.09.2019: 77781 Biberach, Tel. 07835/8662 Ganztageswanderung. (Gebirger Höhenweg in Durbach), Schwarzwald- Hotel-Restaurant »Badischer Hof«, Karl-Heinz Bühler, Prinz- verein Ortsgruppe Biberach, Treffpunkt und Uhrzeit werden im Amtsblatt bach, Dörfle 20, 77781 Biberach, Tel. 07835/636-0, bekannt gegeben. ab 17.30 Uhr geöffnet Dienstag Landgasthaus »Kinzigstrand«, Richard Schüle, Reiherwald 1, Tourist-Information 77781 Biberach, Tel. 07835/3342 und 63990 Telefon: 0 78 35/63 65-11 Biberach Gasthaus »Linde«, Manfred Weng, Erzbach 11, 77781 Biber- E-Mail: tourist-info@biberach-baden.de ach, Tel. 07835/3333 Landgasthaus »Ponyhof«, W. Melder, Erzbach 6, 77781 Biber- Museum Kettererhaus ach, Tel. 07835/7289 Geöffnet von Mai bis Oktober Dienstag: 15.00 – 17.00 Uhr Mittwoch Jeden 1. und 3. Sonntag des Monats: 11.00 – 13.00 Uhr Gasthaus »Kreuz«, Anna Smithson, Hauptstraße 26, 77781 (Auf Anfrage können gesonderte Besichtigungstermine vereinbart werden.) Biberach, Tel. 07835/549250 18
BIBERACH ·Freitag, 13. September 2019 Landgasthaus »Zum Kreuz«, Peter Neumaier, Prinzbach, Die Spieler freuen sich über die Unterstützung ihrer Anhänger. Untertal 7, 77781 Biberach, Tel. 07835/426420 Weitere Infos und Bilder gibt es nun auch wieder auf unserer Gasthaus »Linde«, Manfred Weng, Erzbach 11, 77781 Biber- Homepage im Internet unter: www.djk-prinzbach.de ach, Tel. 07835/3333, ab 16.30 Uhr geöffnet Donnerstag Voranzeige: 50 Jahre DJK Prinzbach Landgasthaus »Zum Kreuz«, Peter Neumaier, Prinzbach, Unter- Die DJK Prinzbach feiert dieses Jahr ihr 50-jähriges Jubiläum. tal 7, 77781 Biberach, Tel. 07835/426420, ab 17.30 Uhr geöffnet Freitag, 04.10. 2019, 19.00 Uhr: Gasthaus »Linde«, Manfred Weng, Erzbach 11, 77781 Biber- Festbankett im neuen Anbau am Clubheim ach, Tel. 07835/3333, ab 16.30 Uhr geöffnet Samstag, 05.10. 2019, 19.00 Uhr: Samstag Großes Oktoberfest Gasthaus »Kreuz«, Anna Smithson, Hauptstraße 26, 77781 mit vielen Freunden und Gönnern der DJK Biberach, Tel. 07835/549250, ab 16.00 Uhr geöffnet TC Biberach. V E R E I N S NAC H R I C H T E N Spielergebnisse Mixed 1. Bezirksliga TSG TC GW Elzach-Ladhof/TC Winden – Biberach TSG TC Biberach/TC Wolfach 3:6 Mixed 1. Kreisliga FV Biberach TSG TC Biberach/TC Wolfach 2 – FV Biberach II – SV Oberharmersbach III 1:3 TSG TTC Nonnenweier/TuS Ottenheim 3:6 FV Biberach I – SC Hofstetten II 5:3 Mixed 40 2. Bezirksliga Die zweite Mannschaft des FVB zeigte besonders TSG TC WB Rheinhausen/TC RW Wyhl/TC Weisweil – in der ersten Hälfte ein sehr gutes Match, man TSG TC Biberach/TC Nordrach 2000 6:3 lag zur Halbzeit durch ein Tor von Maik Schultheiß mit 1:0 in Führung. In der zweiten Hälfte wurde durchgewechselt und KOMMENDE SPIELE dies machte sich bemerkbar, der SVO konnte sein Spiel durch- Mixed 1. Bezirksliga setzen und gewann letztendlich verdient mit 3:1-Toren. Samstag, 14.09.2019: Die »Erste« zeigte ein tolles Spiel gegen eine gut aufgestellte 13.00 Uhr TSG TC Biberach/TC Wolfach – Reserve aus Hofstetten. Das Team lag bereits 0:2 hinten und TSG TC Lahr/TC GW Emmendingen schaffte in kürzester Zeit den Ausgleich. In der zweiten Halb- Mixed 1. Kreisliga zeit war der FVB tongebend und gewann verdient mit 5:3-To- Samstag, 14.09.2019: ren. 13.00 Uhr TSG TC Biberach/TC Wolfach 2 – Torschützten: Mirco Flammer (2), David Knäble (2) und Pascal TSG TC Zell 2005/TV 08 Willstätt/TC Ringsheim Eble (Spielort:Wolfach) NÄCHSTER SPIELTAG: Saisonabschluss mit Schleifchenturnier Sonntag, 15.09.2019: Liebe Tennisfreunde, 13.00 Uhr FC Ohlsbach II – FV Biberach II 15.00 Uhr FC Ohlsbach I – FV Biberach I die Saison wollen wir mit einem In Ohlsbach wird es für beide Mannschaften schwer, im Lager »Oktoberfest« am Donnerstag, dem 3. Oktober, ab 13.00 Uhr des FVB hofft man, dass die Verletzten des letzten Spieltages ausklingen lassen. Los geht’s mit einem Schleifchenturnier, zu wieder auflaufen können. Trotz allem sollten die FVB-Teams dem alle recht herzlich eingeladen sind. selbstbewusst auflaufen und versuchen zu punkten. Bringt eure Kinder, Freunde und Bekannten mit, teilnehmen FVB-Fans auf nach Ohlsbach! können alle. Je mehr wir sind, desto besser. Gespielt wird bis ca. 17.00 Uhr, im Anschluss daran werden die Sieger mit einer kleinen Überraschung gekrönt. Zur Stärkung zwischendurch gibt es auch Kaffee und Kuchen. DJK Prinzbach e.V. Ab 18.00 Uhr gibt es dann Neuen Wein und Zwiebelkuchen. Am vergangenen Sonntag waren die Mannschaf- ten aus Schapbach zu Gast in Prinzbach. Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnehmer und einen kurzweili- gen, geselligen Nachmittag und Abend. Die DJK-Reserve legte den Grundstein für einen Bitte meldet euch bei Rosi Breig per E-Mail, Tel. oder Whats- erfolgreichen DJK-Spieltag und gewann mit 2:1 App bis Freitag, 30. September, an, damit wir entsprechend Toren. planen können. Der Vorstand Die I. Mannschaft hatte ein intensives Spiel zu bestreiten. Beide Teams wären in den dramatischen Schlussminuten mit einem Remis zufrieden gewesen, doch dann schlug die DJK MGV »Liederkranz« 1867 e.V. noch zweimal zu und gewann ein packendes Spiel mit 4:2 Toren. Biberach Der nächste Gegner ist der schwerste. Proben starten wieder Sonntag, 15.09.19: 13.15 Uhr SC Orschweier II – DJK Prinzbach II Nach der wohlverdienten Sommerpause wollen 15.00 Uhr SC Orschweier I – DJK Prinzbach I wir heute, Freitag, den 13.09., um 19.30 Uhr wie- der mit der Probenarbeit beginnen. Da bald der Zu diesen Spielen laden wir die Fußballfans der DJK Prinz- erste Auftritt ansteht, proben wir ausnahmsweise bach herzlich ein. am Freitag. 19
BIBERACH ·Freitag, 13. September 2019 Ab Montag, den 16.09. haben wir dann wieder regelmäßig Hier unser ganzjähriges Programm im Überblick: montags um 19.30 Uhr im Chorsaal Probe. Tag Zeit Gruppe Übungsleiter Wir würden uns sehr freuen, wenn wir einige neue (oder auch Mo. 15.30 – 16.30 Uhr Eltern-Kind-Turnen Pamela Schilli ehemalige) Sänger bei uns begrüßen dürften. Mo. 16.45 – 17.30 Uhr Leichtathletik Kinder 4-6 Jahre Ursula Ramsteiner Egal, ob schon Erfahrung im Chorgesang vorhanden ist, oder (bis Jg. 2013) Simone Zirnstein ob Sie einfach probieren möchten, ob es etwas für Sie ist, ein- Mo., 17.30 – 19.00 Uhr Nordic-Walking-Treff (März – November), Martina Knäble fach unverbindlich vorbeikommen und ausprobieren. Info unter Tel. 1843 Mo., 17.30 – 18.15 Uhr Leichtathletik Kinder (Jg. 2013, 2012, 2011) Patrik Bothor Mo., 18.15 – 19.15 Uhr Leichtathletik Kinder (Jg. 2010, 2009) Patrik Bothor Altenwerk Biberach St. Blasius Mo., 18.00 – 19.00 Uhr Tanz (ab 9 – 13 Jahre) Manuela Himmelsbach Mo., 19.00 - 20.30 Uhr Leichtathletik Jugend (ab Jg. 2008) Walter Schmider Halbtages-Ausflug Ursula Ramsteiner Wir starten am Dienstag, 17. September Mo., 19.00 – 22.00 Uhr Leichtathletik Erwachsene Walter Schmider 2019, zu unserem Halbtages-Ausflug! Di., 15.30 – 16.30 Uhr Eltern-Kind-Turnen Sandra Schmid Bitte meldet euch verbindlich bei Resle Vöge- Di., 20.00 – 21.30 Uhr Fitness-Sport der Frauen Ursula Spitzmüüller le an unter der Tel. Nr. 07835 1255. Mi., 18.00 – 19.45 Uhr Mountainbike Kinder ab 8 Jahre, Jugendliche, Georg Fletschinger Tel. 634834 (April – Oktober) Abfahrt um 12.30 Uhr am Bahnhof und bei der Kirche. Rück- kehr gegen 20.00 Uhr in Biberach. Do., 18.45 – 20.00 Uhr Leichtathletik Jugend (ab Jg. 2008) Walter Schmider und Erwachsene Das Altenwerk-Team freut sich auf einen schönen Nachmittag. Do., 19.00 – 20.00 Uhr Gymnastik Erwachsene (Kurs Sept. – Nov.) Vanina Haas Do., 20.15 – 21.45 Uhr Fitness-Sport der Männer Hartmut Körnle Alwin Schwarz Knauer – Rentnertreff Fr., 13.30 – 14.30 Uhr Frauengymnastik Senioren (in der Schule) Erna Antritter Jahresausflug am 18. September Fr., 14.00 – 15.00 Uhr Kinderturnen Kinder 4-6 Jahre Ursula Ramsteiner Martina A., Carolin S. Wir treffen uns am Mittwoch, den 18. September Fr., 15.00 – 16.00 Uhr Gerätturnen Jungs ab 6 Jahre Ursula Ramsteiner 2019 zu unserem Jahresausflug an den bekann- Stefanie Ringwald ten Bushaltestellen. Fr., 15.45 – 17.00 Uhr Gerätturnen Mädchen Gruppe 1 Martina Fernandez, Bitte um Pünklichkeit. Petra Moser, Michelle Fr., 16.45 – 18.00 Uhr Gerätturnen Mädchen Gruppe 2 Martina Fernandez, Petra Moser, Michelle Landfrauenverein Der Turnverein Biberach bietet auch für Firmen Gesundheits- Prinzbach-Schönberg sport an. Bei Interesse bitte telefonisch (54336) anfragen. Herbst-Gymnastikkurs Im Turnbereich möchte sich der TV Biberach umstrukturieren und sucht Übungsleiter mit Lizenz oder Interessierte die eine »Haltung und Bewegung durch Ganzkörpertraining« Lizenz erwerben möchten. Infos telefonisch unter 54336. Der Kurs umfasst 10 Abende, jeweils 1 Stunde und beginnt am Ihr Turnverein Biberach e. V. Donnerstag, 19.09.2019, um 18.15 Uhr in der Aula der Grund- schule in Biberach. Übungsleiterin Anna Rombach, Rücken- trainerin P- Lizenz, führt diesen Kurs im Namen des Bildungs- und Sozialwerkes des Landfrauenverbandes durch. Er wird von den meisten Krankenkassen bezuschusst. Schwarzwaldverein Biberach Auch Nichtmitglieder sind herzlich Willkommen. Familienwanderung durch die Ravennaschlucht Anmeldung bis zum 15.09. bei Diana Leopold, Tel: 6308468. Am Sonntag, 29.09.2019, wandern wir mit Die Vorstandschaft dem Schwarzwaldverein Donaueschingen. Treff: 7.30 Uhr Bahnhof Biberach/Rückkehr ca. 18.00 Uhr, Anmeldung bis 20.09.2019. Turnverein Biberach e. V. Beschreibung: Von Hinterzarten geht es zu den Wir hoffen, Sie hatten einen schönen und Hochschwarzwälder Sägen und Mühlen im erholsamen Sommer. Da nun die Ferien zu Löffeltal, dann weiter zum Ravennaviadukt und durch die Ende sind, beginnen natürlich auch wieder Schlucht zurück zum Ausgangspunkt. Beim Hofgut Sternen unsere sportlichen Aktivitäten zu gewohn- schauen wir uns die Kuckucksuhren und die Glasbläserei an. ten Zeiten. Die Wanderung ist nicht kinderwagentauglich. In lockerer Atmosphäre und unter Leitung staatl. geprüfter Reine Gehzeit/Länge: ca. 3 Stunden / ca. 7,4 km. Übungsleiterinnen und Übungsleiter bereitet es jedem sicher- Höhenmeter: 174 m 174 m. lich großen Spaß, daran teilzunehmen. Schwierigkeit: mittel. Fitnesskurs für Erwachsene Frauen und Männer Weitere Info’s: Eine weitere Einheit (10 Abende) für Rücken und Fitness wird https://www.schwarzwaldverein.de/familie/programm wieder am Donnerstagabend vom Turnverein aus angeboten. http://www.schwarzwaldverein-donaueschingen.de Kursbeginn war am 12.09.2019. Die Kursinhalte: Aufwär- mung, Kräftigung und Dehnung finden 10-malig von 19 – 20 Wanderfreunde- auch Nichtmitglieder- sind herzlich willkom- Uhr in der Turnhalle statt. men. Kosten: 20 Euro pro Person für TV Mitglieder, 40 Euro für Auskunft bei Fragen: Nichtmitglieder. per E-Mail: schwarzwaldverein.ov.biberachbaden@web.de per SMS oder per Whatsapp unter 015777583709 Anmeldung: ab sofort unter der Tel. 4510288 (begrenzte Teil- nehmerzahl), Kursleiterin: Vanina Haas. Es grüßen die Wanderführer Kuno und Manuela Schätzle 20
BIBERACH ·Freitag, 13. September 2019 Sozialverband VdK Gemeinsame BADEN-WÜRTTEMBERG informiert: –– Ökumenischer Kirchentag am Sonntag, Bekanntmachungen den 15.09.2019 Diakonisches Werk im Evangelischen Weitere Informationen zu diesem Thema lesen Sie unter den Vereinsmitteilungen der Gemeinde Oberharmersbach in die- Kirchenbezirk Ortenau, Dienststelle Hausach sem Amtsblatt auf Seite 35. Eichenstraße 24, 77756 Hausach, Tel.-Nr. 07831-9669-0, Fax 07831- 9669-55 Erreichbar: Mo. – Fr. zwischen 9 – 12 Uhr und nach Vereinbarung. Au s d e n N a c h b a r g e m e i n d e n • Dienste für seelische Gesundheit: Sozialpsychiatrischer Dienst Kinzigtal / Hohberg- Neuried, Ski-Club Berghaupten e.V. Psychiatrische Institutsambulanz Nordic Walking Frau Norma Müller 07831- 9669- 11 Immer montags um 19.00 Uhr. Treffpunkt und Start am Ten- Tagesstätte nisplatz / Ski-Club-Haus, Bellenwaldstraße 30 in Berghaupten. Frau Stephanie Rodriguez 07831- 9669- 15 Infos bei Beate Müller, Telefon 07803/601620 oder b.mueller- Betreutes Wohnen für psychisch erkrankte Menschen im Kinzigtal, betreuung@t-online.de. Herr Peter Trefzer 07831- 9669- 13 Auswärts Nordic Walking • Sozialberatung / Jugendmigrationsdienst 16.09.2019 ab Mattenhof, Gengenbach. Treffpunkt und Start 19.00 Uhr am Parkplatz oberhalb des Mattenhofs. Frau Katja Buß 07831- 9669- 16 Nordic Walking Saison Ende Abschluss am Sonntag, • Rechtliche Betreuung 13.10.2019, um 14.00 Uhr laufen wir rund um Berghaupten Herr Peter Trefzer 07831- 9669- 13 mit anschließender Einkehr in der Brennstub-Strauße des • Schwangerschaftskonfliktberatung – staatlich anerkannt – Obsthof Bruder, Talstraße, Berghaupten Beratung für Schwangere und junge Familien Frau Ingrid Kunde 07831- 9669-12 Bike-Treff • Kindertagespflege Kinzigtal Immer sonntags um 9.00 Uhr bieten wir einen Mountain-Bike- Treff an. Treffpunkt und Start in Gengenbach am Gasthaus Ro- Beratung, Qualifizierung und Vermittlung ser, Ecke Berghauptener Straße / Brückenhäuser Straße. Infos Frau Ingrid Kunde 07831- 9669- 12 bei Hebbe Lehmann, Mobil 0176/43898348 • Flüchtlingssozialberatung, Ehrenamtsbegleitung Frau Elke Hundt 07831- 9669- 14 Generalversammlung am Freitag, 11.10.2019 Wir laden alle Mitglieder recht herzlich zur diesjährigen Gene- ralversammlung in der Raiffeisen Kinzigtal (Am Winzerkeller Infoabend: »Diagnose Krebs« 6, 77723 Gengenbach) ein. Einen Informationsabend mit dem Titel »Diagnose Krebs – was muss ich Folgende Punkte stehen auf dem Programm: jetzt wissen?« veranstaltet das Onkologische Zentrum Ortenau in Ko- 18.00 Uhr Förderkreis alpine Rennmannschaft operation mit dem Ambulanten Therapiezentrum für Hämatologie und 19.30 Uhr Sektempfang 20.00 Uhr Generalversammlung mit Ehrungen Onkologie in Offenburg und der Mediclin Staufenburg Klinik in Durbach Die Agenda finden Sie auf unserer Homepage www.skiclub- am Donnerstag, 19. September 2019, um 18 Uhr im Josefssaal des berghaupten.de oder auf Anfrage. Ortenau Klinikums in Offenburg, St. Josefsklinik. Mit der Diagnose Krebs treten bei Betroffenen und Angehörigen viele Fragen auf. Vielfach Terminvorschau spielen Themen eine Rolle, die nicht unmittelbar zum Krankheitsge- 05.10.2019 – Blätterwanderung (Nähere Infos folgen) schehen gehören, wie zum Beispiel Ernährung, psychologische Betreu- 07.10.2019 – Start Skigymnastik in der Schlosswaldhalle Berg- ung, Angebote der alternativen Medizin und soziale Hilfen. Zu diesen haupten. Von Oktober 2019 bis März 2020 für und weiteren Themen erhalten Neuerkrankte und deren Angehörige bei Erwachsene, immer montags von 19.00 Uhr - der Veranstaltung im Rahmen der Reihe »Leben Krebs Leben« relevante 20.00 Uhr Informationen. Im Anschluss ist ausreichend Zeit für persönliche Fragen 25./26.10.2019 – Brettlemarkt in der Schlosswaldhalle Berg- an die Referenten und die Vertreter der anwesenden Selbsthilfegruppen haupten vorgesehen. Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht erfor- derlich. Ein weiterer Informationsabend mit diesem Thema findet am Berg- und Wanderfreunde Schwaibach 28. November 2019 statt. 15. Sept. Rund um Steinach Regionalbüro für berufliche Fortbildung Ortenau Wanderung mit Gudrun Bischler und Josef Glatz, Tel. 07803/5822. Treffpunkt 10.00 Uhr Nacht der Weiterbildung Rathaus Schwaibach, Anfahrt mit Privat-PKW, Das Netzwerk Fortbildung Ortenau und das Regionalbüro für berufliche Wanderstrecke ca. 12 km, 300 HM, Wanderzeit 3-4 Stunden, Rucksackverpflegung, Halt auf der Fortbildung Ortenau und Freudenstadt-Horb veranstalten zusammen am Schirrmaier Hüttte, Abschluss auf dem Stefans Donnerstag, 26. September von 17 bis 21 Uhr die „Nacht der Weiterbil- Hof in Steinach dung“ im historischen „Salmen“ in Offenburg. Bereits zum zehnten Mal bieten die Veranstalter diese Info-Plattform an mit Orientierungsberatung 20. Sept. Hüttentreff Gitterli-Abend ab 19 Uhr in der Bergler-Hütte mit Elfriede und von 17.15 bis 19.15 Uhr im 30-Minuten-Takt zu Karriere, Neustart und Norbert Gmeiner Wiedereinstieg. Darüber hinaus informieren 22 Weiterbildungsinstitute aus der Ortenau ihr Angebot die Interessenten und geben Impulse für 22. Sept. wird verschoben auf Sa., 28. September – Trails rund um Wintzfelden (Vogesen) den Weg zu mehr Qualifikation im Beruf und am Arbeitsplatz. Biketour mit Georg Fletschinger, bitte anmelden Alle Angebote sind kostenlos, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. unter Tel. 0175-2230483, Anfahrt mit PKW in Infos erteilt die Leiterin des Regionalbüros, Bianca Böhnlein unter Tel. Fahrgemeinschaften 0781 793 193 oder E-Mail: ortenau-fds@regionalbuero-bw.de. 21
Zell am Harmersbach Biberach Oberharmersbach Nordrach Gemeinsame Bekanntmachungen Freitag, 13. September 2019 Amtliche Bekanntmachung über die für Eintragungswillige zur Eintragung bereitgehalten. Der Zugang ist barrierefrei/rollstuhlgeeignet möglich. Durchführung des Volksbegehrens 3. Zur Eintragung in die Eintragungsliste oder das Eintragungsblatt ist nur berech- Artenschutz »Rettet die Bienen« über das »Gesetz zur tigt, wer im Zeitpunkt der Unterzeichnung im Land Baden-Württemberg zum Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirt- Landtag wahlberechtigt ist. Dies sind alle Personen, die am Tag der Eintragung schafts- und Landeskulturgesetzes« der Stadt Zell a. H., – mindestens 18 Jahre alt sind, sowie den Gemeinden Biberach, Nordrach und – die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, – seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre Wohnung, bei meh- Oberharmersbach reren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren aufhalten, und Artenschutz „Rettet die Bienen“ über das „Gesetz zur Änderung des Natur- – nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Vom Wahlrecht ausgeschlossen schutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes“ sind Personen, die ihr Wahlrecht infolge Richterspruchs verloren haben. 4. Eintragungsberechtigte können bei der amtlichen Sammlung ihr Eintragungs- durchgeführt. recht nur in der Gemeinde ausüben, in der sie ihre Wohnung, bei mehreren Wer das Volksbegehren unterstützen möchte, kann dies im Rahmen der freien Wohnungen ihre Hauptwohnung haben. Eintragungsberechtigte ohne Woh- oder amtlichen Sammlung tun. nung können sich in der Gemeinde eintragen, in der sie sich gewöhnlich aufhal- 1. Bei der freien Sammlung, die am Dienstag, den 24. September 2019 beginnt, ten. besteht die Möglichkeit, sich innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten, al- 5. Jeder Eintragungsberechtigte darf sein Eintragungsrecht nur einmal ausüben, so bis Montag, den 23. März 2020, in von den Vertrauensleuten des Volksbe- folglich nur eine Unterstützungsunterschrift leisten. gehrens oder deren Beauftragten ausgegebene Eintragungsblätter zur Unter- 6. Bei der freien Sammlung hat die oder der Eintragungsberechtigte auf dem Ein- stützung des Volksbegehrens einzutragen. tragungsblatt den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die An- 2. Bei der amtlichen Sammlung werden bei den Gemeindeverwaltungen während schrift (Hauptwohnung) sowie den Tag der Unterzeichnung anzugeben und der allgemeinen Öffnungszeiten Eintragungslisten zur Unterstützung des Volks- dies persönlich und handschriftlich zu unterschreiben. Durch Ankreuzen muss begehrens aufgelegt. Die amtliche Sammlung dauert drei Monate und startet bestätigt werden, dass vor der Unterzeichnung des Eintragungsblattes die Mög- am Freitag, den 18. Oktober 2019 und endet am Freitag, den 17. Januar 2020. lichkeit bestand, den Entwurf der Gesetzesvorlage und deren Begründung ein- zusehen. Eintragungen, die die unterzeichnende Person nicht eindeutig erken- Die Eintragungsliste für die Stadt Zell am Harmersbach nen lassen, weil sie z. B. unleserlich oder unvollständig sind, oder die erkennbar wird in der Zeit vom 18. Oktober 2019 bis 17. Januar 2020 nicht eigenhändig unterschrieben sind oder das Datum der Unterzeichnung im Rathaus Zell a. H., Bürgerbüro, Hauptstraße 19, 77736 Zell am Harmersbach fehlt, sind ungültig. zu folgenden Öffnungszeiten Das Eintragungsblatt ist für die Bescheinigung des Eintragungsrechts entweder Mo – Fr: 08:30 – 12:30 Uhr von den Vertrauensleuten des Volksbegehrens, deren Beauftragten oder der Mo, Di: 14:00 – 16:00 Uhr unterzeichnenden Person selbst spätestens bis Montag, den 23. März 2020, bei Do: 14:00 – 18:00 Uhr der Gemeinde einzureichen, in der die Wohnung, bei mehreren die Hauptwoh- Sa: 09:00 – 12:00 Uhr nung oder der gewöhnliche Aufenthalt besteht. für Eintragungswillige zur Eintragung bereitgehalten. 7. Eine Eintragung in die bei der Gemeinde ausgelegte Eintragungsliste kann erst Die Eintragungsliste für die Gemeinde Biberach erfolgen, wenn die Gemeinde aufgrund der dort vorhandenen melderecht- wird in der Zeit vom 18. Oktober 2019 bis 17. Januar 2020 lichen Angaben feststellt, dass die Person eintragungsberechtigt ist. Eintra- im Rathaus Biberach, Bürgerbüro, Hauptstraße 27, 77781 Biberach gungswillige, die der oder dem Gemeindebediensteten nicht bekannt sind, ha- zu folgenden Öffnungszeiten ben sich auf Verlangen auszuweisen. Eintragungswillige sollen daher zur Eintra- Mo – Mi, Fr: 08:30 – 12:15 Uhr gung ihren Personalausweis mitbringen. Do: 08:30 – 18:30 Uhr für Eintragungswillige zur Eintragung bereitgehalten. 8. Die Unterschrift auf dem Eintragungsblatt oder der Eintragungsliste kann nur Der Zugang ist barrierefrei/rollstuhlgeeignet möglich. persönlich und handschriftlich geleistet werden. Wer nicht unterschreiben kann, aber das Volksbegehren unterstützen will, muss dies bei der Gemeinde Die Eintragungsliste für die Gemeinde Nordrach zur Niederschrift erklären. Dies ersetzt die Unterschrift. wird in der Zeit vom 18. Oktober 2019 bis 17. Januar 2020 im Rathaus Nordrach, Bürgerbüro, Zimmer 1, Im Dorf 26, 77787 Nordrach zu fol- 9. Gegenstand des Volksbegehrens ist der folgende Gesetzentwurf mit Begrün- genden Öffnungszeiten dung. Dieser wird von den Vertrauensleuten der Antragsteller oder deren Be- Mo – Fr: 08:30 – 12:15 Uhr auftragten bei der Ausgabe der Eintragungsblätter zur Einsichtnahme bereitge- Do: 14:00 – 18:00 Uhr halten und bei der Gemeinde im Eintragungsraum zur Einsicht ausgelegt: für Eintragungswillige zur Eintragung bereitgehalten. Der Zugang ist barrierefrei/rollstuhlgeeignet möglich. „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes Die Eintragungsliste für die Gemeinde Oberharmersbach wird in der Zeit vom 18. Oktober 2019 bis 17. Januar 2020 A. Zielsetzung im Rathaus Oberharmersbach, Bürgerbüro, Jauschbach 6, 77784 Oberharmers- Durch das Änderungsgesetz werden im Naturschutzgesetz (NatSchG) sowie im bach Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG) notwendige Ergänzungen und zu folgenden Öffnungszeiten Anpassungen vorgenommen, mit welchen die Sicherung der Vielfalt an Tier- und Mo – Mi, Fr: 08:30 – 12:00 Uhr Pflanzenarten in Baden-Württemberg gewährleistet werden soll. Dazu wird das Do: 07:00 – 18:00 Uhr Ziel, die Vielfalt der Arten innerhalb der Landesgrenzen des Landes Baden-Würt- 3
GEMEINSAME BEKANNTMACHUNGEN · Freitag, 13. September 2019 temberg zu schützen, in Gesetzesform eingeführt. Um dieses Ziel zu erreichen, 1. Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt: wird der Einsatz von Pestiziden (Pflanzenschutzmittel und Biozide) auf bestimm- „§ 1a ten Schutzflächen neu geregelt. Zusätzlich werden Änderungen im Landwirt- schafts- und Landeskulturgesetz vorgenommen, um sicherzustellen, dass auf Artenvielfalt land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen das verbindliche Ziel des Arten- Über § 1 Abs. 2 BNatSchG hinaus verpflichtet sich das Land im besonderen Maße schutzes nicht durch den Einsatz von Pestiziden konterkariert und vermehrt die dem Rückgang der Artenvielfalt in Flora und Fauna und dem Verlust von Lebens- Artenvielfalt unterstützende ökologische Landwirtschaft betrieben wird. Die Re- räumen entgegenzuwirken sowie die Entwicklung der Arten und deren Lebens- duktion des Pestizideinsatzes wird als gesetzlich formuliertes Ziel manifestiert. räume zu befördern.” Des Weiteren wird die Pflicht des Landes zu einer besseren und transparenten Dokumentation der erreichten Fortschritte festgeschrieben. 2. § 7 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: B. Wesentlicher Inhalt „(3) Die Träger der land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Ausbildung und Bera- tung sollen die Inhalte und Voraussetzungen einer natur- und landschaftsverträg- Der Gesetzentwurf hat zum Ziel die Artenvielfalt zu stärken, welches durch folgen- lichen Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, insbesondere mit dem Ziel, die biolo- de Inhalte erreicht werden soll: gische Artenvielfalt in der landwirtschaftlichen Produktion durch ökologische An- • Stärkung des Ziels, dem Rückgang der Artenvielfalt in Flora und Fauna und bauverfahren zu erhalten und zu fördern, im Rahmen ihrer Tätigkeit vermitteln.“ dem Verlust von Lebensräumen entgegenzuwirken sowie die Entwicklung der 3. § 22 Absatz 3 wird wie folgt geändert: Arten und deren Lebensräume zu befördern als Regelungsgegenstand (Artikel 1 Nummer 1) Die Worte „soweit erforderlich und geeignet” werden gestrichen. • Bessere Verankerung des Ziels, die Artenvielfalt zu schützen, in den einschlägi- 4. Nach § 33 wird folgender § 33a eingefügt: gen Bildungs- und Ausbildungsangeboten öffentlicher Träger (Artikel 1 Num- mer 2) „§ 33a • Wirksamer Schutz des Biotopverbundes durch flächendeckende planerische Erhalt von Streuobstbeständen Sicherung (Artikel 1 Nummer 3) (1) Extensiv genutzte Obstbaumwiesen, Obstbaumweiden oder Obstbaumäcker • Schutz für extensiv genutzte Obstbaumwiesen, Obstbaumweiden und Obst- aus hochstämmigen Obstbäumen mit einer Fläche ab 2.500 Quadratmetern mit baumäcker mit hochwachsenden Obstbäumen (Streuobstbestände) (Artikel 1 Ausnahme von Bäumen, die weniger als 50 Meter vom nächstgelegenen Wohnge- Nummer 4) bäude oder Hofgebäude entfernt sind (Streuobstbestände) sind gesetzlich ge- • Verbot von Pestiziden auf naturschutzrechtlich besonders geschützten Flä- schützt. Die Beseitigung von Streuobstbeständen sowie alle Maßnahmen, die zu chen, bei klar definierten Ausnahmen (Artikel 1 Nummer 5) deren Zerstörung, Beschädigung oder erheblichen Beeinträchtigung führen kön- • Einforderung geeigneter Maßnahmen, um den Anteil der ökologischen Land- nen, sind verboten. Pflegemaßnahmen, die bestimmungsgemäße Nutzung sowie wirtschaft auf der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Baden-Württemberg darüberhinausgehende Maßnahmen, die aus zwingenden Gründen der Verkehrs- bis 2035 schrittweise auf 50 Prozent anzuheben sowie Umstellung landeseige- sicherheit erforderlich sind, werden hierdurch nicht berührt. ner Landwirtschaftsbetriebe auf ökologische Landwirtschaft (Artikel 2) • Verpflichtung zur Erarbeitung einer Strategie bis 1. Januar 2022 zur Reduktion (2) Die untere Naturschutzbehörde kann Befreiungen von den Verboten nach Ab- des Pestizideinsatzes um 50 Prozent bis zum Jahr 2025 (Artikel 2) satz 1 unter den Voraussetzungen des § 67 Absatz 1 und 3 des Bundesnatur- C. Alternativen schutzgesetzes erteilen. Bei Befreiungen aus Gründen der Verkehrssicherheit lie- gen Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses in der Regel erst dann Zu den vorgelegten Änderungen bestehen keine Alternativen. vor, wenn die Maßnahmen aus Gründen der Verkehrssicherheit zwingend erfor- D. Wesentliche Ergebnisse der Regelungsfolgenabschätzung und Nachhaltig- derlich sind und die Verkehrssicherheit nicht auf andere Weise erhöht werden keitsprüfung kann. Der Verkehrssicherungspflichtige hat die aus Gründen der Verkehrssiche- rung notwendigen Maßnahmen in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde vor- Bei den vorgelegten Änderungen handelt es sich um notwendige Ergänzungen zunehmen. Die Befreiung wird mit Nebenbestimmungen erteilt, die sicherstellen, und Anpassungen bestehender Gesetze, um das Artensterben in Baden-Würt- dass der Verursacher Eingriffe in Streuobstbestände unverzüglich durch Pflan- temberg aufzuhalten und die Artenvielfalt zu stärken. Die Neufassungen von § 7, zungen eines gleichwertigen Streuobstbestandes in räumlicher Nähe zum Ort § 22, § 33a und § 34 NatSchG sowie von § 2 LLG dienen der Erfüllung der im neu des Eingriffs auszugleichen hat. gefassten § 1a NatSchG gestärkten Zielsetzung der Sicherung von Artenvielfalt. Die Reduktion von Pestizideinsätzen und der Ausbau ökologischer Landwirt- (3) Im Falle eines widerrechtlichen Eingriffs ist dem Verursacher durch die Natur- schaft stehen erwiesenermaßen in direktem Zusammenhang mit der Verbesse- schutzbehörde die Wiederherstellung eines gleichwertigen Zustands durch Er- rung der Artenvielfalt. Da deren Sicherstellung und Förderung wiederum Abstim- satzpflanzungen aufzuerlegen.“ mungsgegenstand des beantragten Volksbegehrens ist, ergibt sich der Bedarf 5. § 34 wird wie folgt neu gefasst: der genannten Gesetzesänderungen daraus. Die Anpassungen in Aus- und Weiterbildung scheinen als notwendige Voraussetzung, um alle Beteiligten besser „§ 34 auf die genannten Änderungen vorzubereiten. Insofern sind diese wesentlichen Verbot von Pestiziden Veränderungen als im Sinne der Zielerreichung angemessen zu bewerten. Die Anwendung von Pestiziden (Pflanzenschutzmittel und Biozide) gemäß Artikel Die Änderungen führen nicht zu zwangsläufigen finanziellen Mehrbelastungen für 3 Nummer 10 der Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des öffentliche oder private Haushalte. Die Regelungsfolgen des Änderungsgesetzes Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die werden damit insgesamt als positiv abgeschätzt. Die Änderungen sind als nach- nachhaltige Verwendung von Pestiziden (ABl. L 309 vom 24. November 2009, S. haltig einzuordnen. 71) in der jeweils geltenden Fassung ist in Naturschutzgebieten, in Kern- und Pfle- gezonen von Biosphärengebieten, in gesetzlich geschützten Biotopen, in Natura Der Landtag wolle beschließen, 2000-Gebieten, bei Naturdenkmälern und Landschaftsschutzgebieten, soweit sie dem nachstehenden Gesetzentwurf seine Zustimmung zu erteilen: der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktions- fähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Naturschutzgesetzes und Land- Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten wirtschafts- und Landeskulturgesetzes und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten dienen, ver- Artikel 1 boten. Die untere Naturschutzbehörde kann auf Antrag die Verwendung bestimm- Änderungen des Naturschutzgesetzes ter Mittel im Einzelfall zulassen, soweit eine Gefährdung des Schutzzwecks der in Das Naturschutzgesetz vom 23. Juni 2015 (GBl. S. 585), zuletzt geändert durch Satz 1 genannten Schutzgebiete oder geschützten Gegenstände nicht zu befürch- Art. 1 des Gesetzes vom 21.11.2017 (GBl. S. 597, ber. S. 643, ber. 2018, S. 4) wird ten ist. Die höhere Naturschutzbehörde kann die Verwendung dieser Mittel für wie folgt geändert: das jeweilige Gebiet zulassen, soweit eine Gefährdung des Schutzzwecks der in 4
GEMEINSAME BEKANNTMACHUNGEN · Freitag, 13. September 2019 Satz 1 genannten Schutzgebiete oder geschützten Gegenstände nicht zu befürch- Artikel 3 ten ist. Das zuständige Ministerium berichtet jährlich dem Landtag über die erteil- Inkrafttreten ten Ausnahmen. Weitergehende Vorschriften bleiben unberührt.” Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. 6. § 71 wird wie folgt geändert: Begründung Es wird ein neuer Absatz 4 angefügt: A. Allgemeiner Teil „(4) In den Grenzen des § 34 in der Fassung des Gesetzes vom 21.11.2017 (GBl. S. Gegenwärtig wird auch in Baden-Württemberg ein dramatischer Artenverlust ver- 597, ber. S. 643, ber. 2018, S. 4) darf ein Einsatz von Pestiziden noch bis zum 1. Ja- schiedenster Gruppen von Tieren und Pflanzen festgestellt. Gerade der drasti- nuar 2021 fortgeführt werden.“ sche Rückgang der Artenvielfalt, insbesondere den Insekten, den Amphibien, den 7. Die Inhaltsübersicht ist entsprechend anzupassen. Reptilien, den Fischen, den Vögeln und den Wildkräutern ist durch einschlägige Untersuchungen eindeutig nachgewiesen (vgl. aktuelle Roten Listen und Arten- Artikel 2 verzeichnisse Baden-Württembergs). Als wesentliche Ursachen wissenschaftlich Änderung des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes (LLG) anerkannt sind der übermäßige Einsatz von Düngemitteln (Dalton und Brand Har- Das Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz vom 14. März 1972, zuletzt geän- dy, 2003; Isbell et al., 2013) und Pestiziden (Meehan et al., 2011; UBA, 2017) sowie dert durch Artikel 50 der Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 105), wird die strukturelle Verarmung der Landschaft (Fabian et al., 2013). Jede verlorene Art wie folgt geändert: und jeder gestörte Lebensraum ist nicht nur ein Verlust an Stabilität des natür- Nach § 2 werden folgende §§ 2a und 2b eingefügt: lichen Lebensgefüges, sondern auch eine Beeinträchtigung der Lebensqualität der Menschen. Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Naturschutzge- „§ 2a setzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes leistet durch die Ver- Ökologischer Landbau besserung und Ergänzung des baden-württembergischen Naturschutzgesetzes (1) Zur Förderung der Artenvielfalt im Sinne von § 1a des Gesetzes zum Schutz und des baden-württembergischen Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes der Natur und zur Pflege der Landschaft vom 23. Juni 2015 (GBl. S. 585) in der je- einen wirksamen Beitrag zu Erhalt und Stärkung unseres Artenreichtums in Ba- weils geltenden Fassung verfolgt das Land das Ziel, dass die landwirtschaftlich den-Württemberg. Da in Baden-Württemberg das für Landwirtschaft zuständige genutzten Flächen in Baden-Württemberg nach und nach, bis 2025 zu mindes- Ministerium bereits mit der Ausarbeitung einer Pestizidreduktionsstrategie beauf- tens 25 Prozent und bis 2035 zu mindestens 50 Prozent, gemäß den Grundsätzen tragt ist und andererseits die Schutzgebiete, in denen der Pestizideinsatz verbo- des ökologischen Landbaus gemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und des ten ist, im Naturschutzgesetz aufgeführt sind, ist es erforderlich, beide Gesetze zu Gesetzes zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder ändern, um einen wirksamen Schutz der Artenvielfalt zu ermöglichen. der Europäischen Union auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus (Öko-Land- baugesetz − ÖLG) in der jeweils geltenden Fassung bewirtschaftet werden. B. Einzelbegründung (2) Staatliche Flächen, die sich in Eigenbewirtschaftung befinden (Staatsdomä- Zu Artikel 1: Änderung des Naturschutzgesetzes nen), sind ab dem 1. Januar 2022 vollständig gemäß den Vorgaben zum ökologi- Zu 1.: Einfügung des § 1a schen Landbau gemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und des Öko-Landbau- gesetzes in den jeweils geltenden Fassungen zu bewirtschaften. Die Vorschrift ergänzt die Zielkonkretisierung in § 1 Abs. 2 bis 6 BNatSchG. Ziel des Gesetzesentwurfes ist es, dem Artenverlust, insbesondere dem Rückgang (3) Verpachtete landwirtschaftliche Flächen in Landeseigentum werden an nach der Insekten, entgegenzuwirken. Hierzu wird mit dem neuen Art. 1a das Ziel statu- den Grundsätzen des Ökologischen Landbaus gem. Absatz 2 wirtschaftende Be- iert, die Artenvielfalt in Flora und Fauna zu erhalten und zu verbessern. triebe verpachtet. In den Pachtverträgen wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt festgelegt, dass die Flächen gemäß den Grundsätzen des ökologischen Land- Zu 2.: Änderung des § 7 baus zu bewirtschaften sind. In Härtefällen ist auch eine naturschutzorientierte Bewirtschaftung unter Verzicht auf den Einsatz von Pestiziden gemäß Artikel 3 Die Wechselwirkung zwischen der Bewirtschaftungsart auf landwirtschaftlichen Nummer 10 der Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Flächen und der dort in der mittelbaren und unmittelbaren Umgebung vorkom- Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die menden Artenvielfalt sind hinlänglich wissenschaftlich belegt (vgl. u.a. Thünen-In- nachhaltige Verwendung von Pestiziden (ABl. L 309 vom 24. November 2009, S. stitut, 2019). So kommen auf ökologisch bewirtschafteten Flächen deutlich mehr 71) in der jeweils geltenden Fassung und mineralischem Stickstoffdünger zuläs- Arten vor. Deswegen scheint es geboten, auch unabhängig von der Festlegung sig. auf eine konkrete Bewirtschaftungsweise, Landwirte durch Qualifikation darin zu fördern, möglichst nachhaltig und die Artenvielfalt fördernd zu wirtschaften, weil (4) Einmal jährlich ist dem Landtag durch das zuständige Ministerium ein Status- ihr Handeln einen unmittelbaren Effekt auf die Artenvielfalt hat. Geht das Land die- bericht zu den ökologisch genutzten Landwirtschaftsflächen zu erstatten. sen Weg gesetzlich verbindlich, folgt daraus zwangsläufig die entsprechende § 2b Qualifizierung der in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft beschäftigten Men- Reduktion des Pestizideinsatzes schen. (1) Der Einsatz von Pestiziden gemäß Artikel 3 Nummer 10 der Richtlinie Zu 3.: Änderung des § 22 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwen- Dem Biotopverbund kommt für den Schutz und die Sicherung der heimischen dung von Pestiziden (ABl. L 309 vom 24. November 2009, S. 71) in der jeweils gel- Tier- und Pflanzenarten, für die Erhaltung und Entwicklung funktionsfähiger ökolo- tenden Fassung in der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft sowie im Siedlungs- gischer Wechselbeziehungen und für die Verbesserung des Zusammenhangs und Verkehrsbereich soll bis 2025 um mindestens 50 Prozent der jeweiligen Flä- des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 entsprechend eine enorme chen reduziert werden. Bedeutung zu. Der Biotopverbund ermöglicht zugleich Ausweich- und Wande- rungsbewegungen von Populationen klimasensibler Arten, die infolge des erwar- (2) Hierfür wird die Landesregierung bis zum 1. Januar 2022 eine Strategie erar- teten Klimawandels notwendig sind. Die Ursachen des Artenschwundes, der beiten. Die Entwicklung und Umsetzung der Strategie wird durch einen Fachbei- übermäßige Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie die strukturelle rat aus zuständigen Behörden und Verbänden (Umwelt-, Bauern-, Forst-, Garten- bau- und Kommunalverbände) begleitet. Verarmung der Landschaft kommen überwiegend im Offenland zum Tragen. Der gegenwärtige Rückgang der Biodiversität ist in seiner Dramatik deshalb haupt- (3) Das zuständige Ministerium ermittelt jährlich den Einsatz von chemisch-syn- sächlich in landwirtschaftlich geprägten sowie aquatischen Lebensräumen zu be- thetischen Pestiziden nach Fläche und, wenn möglich, nach Wirkstoffmenge und obachten. Die gesetzlichen Regelungen zur Schaffung eines Biotopverbundes Behandlungsintensität und veröffentlicht diese Ergebnisse. berücksichtigen dies bisher nicht ausreichend. Eine wirksame Sicherung des Bio- (4) Das zuständige Ministerium berichtet dem Landtag jährlich in schriftlicher topverbundes erfordert eine flächendeckende planerische Sicherung des Biotop- Form über die Ergebnisse der Pestizidreduktion.“ verbundes. 5
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