Feldkirchner Gemeindeblatt - Gemeinde Feldkirchen

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Feldkirchner Gemeindeblatt - Gemeinde Feldkirchen
Feldkirchner Gemeindeblatt                  3 / 2020                               Seite 1

Feldkirchner
Gemeindeblatt
47. Jahrgang                              März 2020                     Ausgabe 3 / 2020

         Kommunalwahl 2020
                              Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
                                               am

                        Sonntag, 15. März 2020
                                 findet die Kommunalwahl statt.

       Informationen hierzu können Sie diesem Gemeindeblatt und der gemeindlichen
                        Homepage www.feldkirchen.de entnehmen.
         Gern können Sie auch das Wahlamt der Gemeindeverwaltung kontaktieren.
Feldkirchner Gemeindeblatt - Gemeinde Feldkirchen
Seite 2                                                      3 / 2020                            Feldkirchner Gemeindeblatt

  Aus dem Gemeinderat
Bericht aus der öffent-                      Auf Antrag aus der Mitte des Gemeinde-         Beschluss
                                             rates wurde mehrheitlich bestimmt, die         Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom
lichen Gemeinderats-                         Kosten für das Projekt auf 33,8 Millionen      Gutachten der Mehrzweckhalle an der
sitzung vom 16.01.2020                       Euro zu deckeln.                               Richthofenstraße 1 in Feldkirchen und
                                                                                            beauftragt die Verwaltung, die empfohle-
                                             Beschluss                                      nen Sanierungsmaßnahmen zeitnah zu in
K Bebauungsplan Nr. 108 –                   a) Der Gemeinderat beschließt, die vor-       die Wege zu leiten.
  Raiffeisenlagerhaus, hier:                     gelegte Entwurfsplanung zu geneh-          Abstimmung: einstimmig angenommen
                                                 migen und das gemeindliche Einver-
  Behandlung der eingegangenen                   nehmen in Aussicht zu stellen. Der 1.
  Stellungnahmen                                 Bürgermeister wird ermächtigt, den         K Antrag der Inneren Mission
                                                 Bauantrag zu unterzeichnen und ohne           München auf Kostenübernah-
Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie         erneute Vorlage im Gemeinderat an
der Behörden und sonstigen Träger öf-
                                                                                              me für eine Assistenzkraft
                                                 das Landratsamt München zur Geneh-
fentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 i.           migung weiterzuleiten.                     Lt. Innere Mission gestaltet sich die Ge-
V. m. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte in der       b) Der Gemeinderat nimmt die Vorstel-         winnung von pädagogischem Perso-
Zeit vom 22.08.2019 bis einschließlich           lung der Planung vom Grundstück in         nal aufgrund der vorherrschenden Per-
25.09.2019.                                      der Raiffeisenstraße zur Kenntnis und      sonalknappheit in und um München
                                                 genehmigt die erbrachte Leistung in        schwierig. Um das vorhandene Personal
Beschluss                                        Stufe 2. Der Gemeinderat erteilt die       zu unterstützen und den Arbeitsplatz im
Der Gemeinderat beschließt, zum Bebau-           Freigabe der Stufe 3 für den weiteren      Vergleich attraktiver zu gestalten, sei jede
ungsplan Nr. 108 die erneute Auslegung           Fortgang.                                  helfende Hand von großem Wert.
gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 und    c) Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von
§ 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der              der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbe-     Beschluss
Planfertiger, Regionaler Planungsverband         rechnung und beauftragt die Verwal-        Der Gemeinderat nimmt den Antrag
Äußerer Wirtschaftsraum München, wird            tung, die dafür erforderlichen Mittel im   der Inneren Mission vom 18.12.2019
mit der Einarbeitung der beschlossenen           Haushalt 2020 einzustellen.                zur Kenntnis und gewährt für das Haus-
Änderungen und Ergänzungen in den Be-        Abstimmung: jeweils einstimmig                 haltsjahr 2020 einen Betrag in Höhe von
bauungsplanentwurf beauftragt. Stellung-     angenommen                                     18.000,- € und für das Haushaltsjahr
nahmen können nur zu den geänderten
                                                                                            2021 einen Betrag in Höhe von 20.000,-
oder ergänzten Teilen (rot gekennzeich-
                                                                                            €. Die Assistenzkraft darf ausschließlich
net) abgegeben werden. Die Verwaltung
wird beauftragt, das Verfahren weiter
                                             K Gutachterliche Stellungnah-                 in einer Einrichtung der Inneren Mission
                                               me für das Dachtragwerk der                  in Feldkirchen eingesetzt werden.
voranzutreiben und die erneute Beteili-
                                               Mehrzweckhalle an der Richt-                 Abstimmung: einstimmig angenommen
gung der Öffentlichkeit mit gleichzeitiger
erneuter Beteiligung der Behörden und          hofenstraße 1; Untersuchung
sonstiger Träger öffentlicher Belange mit      der HP-Spannbetonschalen
dem überarbeiteten Bebauungsplanent-
                                                                                            K Antrag der Inneren Mission
wurf mit Begründung in der Fassung vom                                                         München auf Übernahme des
                                             Aufgrund der großen Schneemengen
16.01.2020 durchzuführen.                    Anfang des Jahres 2006 und der daraus             Kostenausgleichs für die
Abstimmung: einstimmig angenommen            resultierenden hohen Dachlasten, die             Mittagsbetreuung für das
                                             mehrere Hallen in Bayern zum Einsturz            Schuljahr 2018/2019
K Bauantrag wegen Neubau                    gebracht haben, hat die Gemeinde Feld-
  einer Wohnanlage in der                    kirchen im Jahr 2006 das Tragwerk der          Beantragt wird die Übernahme der Kos-
                                             Gemeindehalle auf die Standsicherheit          ten für die Mittagsbetreuung sowie für
  Raiffeisenstraße durch die                 und die Statik der HP-Spannbetonscha-          das Gehalt einer Teilzeitkraft. Die Innere
  Gemeinde Feldkirchen mit                   len überprüfen lassen. Weiterhin liegen        Mission hatte zum Schuljahr 2018/2019
  Seniorenwohnen, Mittags-                   gutachterliche Stellungnahmen aus den          die Preise für die Mittagsbetreuung, wie
  betreuung und Bürger-Café,                 Jahren 2013 und 2015 vor mit der Emp-          seitens des Gemeinderats gefordert, ange-
  Raiffeisenstraße 4, 4a, b, c, d,           fehlung, die Außenanbauteile der Spann-        hoben, mit dem Ziel, das jährliche Defizit
                                             betonschalen im Abstand von 2-3 Jahren         zu senken und die geforderten 35.000,-
  Richthofenstraße 14, 16, FlNr.
                                             untersuchen zu lassen. Im Jahr 2019 wur-       € (Genehmigung Haushalt 2019) zu er-
  470; Genehmigung der Ent-                  de eine weitere gutachterliche Untersu-        reichen. Die Betreuungskosten beliefen
  wurfsplanung und Freigabe der              chung durchgeführt. Demnach darf der           sich bis August 2019 für 2 Tage/Woche
  weiteren Leistungsphasen                   Trennvorhang nur benutzt bzw. herun-           auf 60,- €; für 3 Tage/Woche 70,- €; für
                                             tergelassen werden, wenn die Schneelast        4 Tage/Woche 80,- € und für 5 Tage/Wo-
Die Gemeinde beabsichtigt, auf dem im        auf dem Dach max. 50 kg/m² beträgt. Des        che 90,- €. Ab September 2019 wurden
Betreff genannten Grundstück 59 Woh-         Weiteren sind als wesentliche Schäden          die Betreuungskosten erneut angepasst
nungen (1 – 5 Zimmer), 20 Seniorenwoh-       im Außenbereich Korrosion sowie zu ge-         und betragen für 2 Tage/Woche 70,- €;
nungen (2 WGs mit je 10 Zimmern, ein         ringe Betonüberdeckungen an den Scha-          für 3 Tage/Woche 80,- €; für 4 Tage/Wo-
Gemeinschaftsraum und Nebenräume),           lenrändern zu nennen. Diese müssen             che 90,- € und für 5 Tage/Woche 100,- €.
eine Mittagsbetreuung, ein Bürger-Café       mittelfristig saniert werden. Im Rahmen        Die Steigerung des Kostendefizits im Jahr
sowie eine Tiefgarage mit 82 Stellplätzen    der Sanierungsarbeiten kann eine Wär-          ergibt sich durch die deutliche Erhöhung
zu errichten.                                medämmung aufgebracht werden.                  der Mittagsbetreuungskinder; im Abrech-
Feldkirchner Gemeindeblatt - Gemeinde Feldkirchen
Feldkirchner Gemeindeblatt                                  3 / 2020                                                        Seite 3

                                                   Liebe Bürgerinnen und Bürger,
                                                   es geht um Sie! Es geht um uns alle!
                                                   Am 15. März 2020 finden die Kommunalwahlen in Bayern in den Kommu-
                                                   nen des Freistaates und somit die Wahl der Landräte, Kreisräte, der Bürger-
                                                   meister und Gemeinderäte statt. Mit dieser Wahl werden die Weichen gestellt
                                                   für die Entwicklung (nicht nur) in den nächsten sechs Jahren im Landkreis
                                                   München, vor allem aber, weil es uns unmittelbar betrifft, in unserer gelieb-
                                                   ten Heimatgemeinde Feldkirchen.

                                                   Nicht überall auf der Welt sind freie, demokratische Wahlen selbstverständ-
                                                   lich. In vielen Ländern gibt es bis heute keine Wahlen, oft werden die Men-
                                                   schen an der Stimmabgabe behindert oder beeinflusst, auch mit Gewalt.
                                                   Unser Wahlrecht ist ein hart erkämpftes Gut, das wir schätzen und nutzen
                                                   sollen. Es ist die unmittelbarste und direkteste Möglichkeit, sich demokratisch
                                                   einzubringen, um über unsere Lebensumstände mitzubestimmen. Wenn wir
                                                   nicht wählen gehen, bestimmen andere über uns. Offenheit und Toleranz
                                                   machen Feldkirchen lebenswert. Stützen Sie mit Ihrer Stimme diese Werte!

                                                   Ihr

                                                   Werner van der Weck
                                                   Erster Bürgermeister

nungszeitraum wurden 125 Kinder be-           Jahr 2020 i.H.v. 7.526,16. Die Kosten-       663/121, wurde das gemeindliche Ein-
treut, im Vorjahr waren es lediglich 104      übernahme wird prozentual an die An-         vernehmen erteilt. Den notwendigen
Kinder.                                       zahl der betreuten Kinder aus Feldkirchen    Befreiungen von Festsetzung Nr. A.3.3
                                              angepasst.                                   (Baulinie), Nr. B.4.4 (Abgrabung) und Nr.
Beschluss                                     Abstimmung: einstimmig angenommen            A.7.2.1 i. V. m. B.5.3.3 (Begrünung) wur-
Der Gemeinderat stimmt dem Defizit der                                                     de ebenfalls das gemeindliche Einverneh-
Mittagsbetreuung i.H.v. 18.146,- € und                                                     men erteilt.
für die Teilzeitkraft i.H.v. 559,71 € für     K Antrag des Burschenvereins                Abstimmung: einstimmig angenommen
das Jahr 2018/2019 zu. Die Kosten i.H.v.         Feldkirchen auf eine Vereinsun-
12.505,71 € (Mittagsbetreuung: 11.946,-                                                    Der Antrag isolierte Befreiung wegen Er-
€ zzgl. Teilzeitkraft: 559,71 €) werden als
                                                terkunft                                   richtung einer Nebenlage (Gerätehäus-
überplanmäßige Ausgaben übernommen.                                                        chen), Fasanweg 47, FlNr. 668/49, wurde
                                              Der Burschenverein beantragt eine Ver-
Abstimmung: einstimmig angenommen                                                          genehmigt.
                                              einsunterkunft und bittet um Prüfung der
                                                                                           Abstimmung: einstimmig angenommen
                                              Standorte Altes Rathaus, Alte Post und
                                              Wohnungen oberhalb der TSV Sportgast-
K Antrag der neuen Kindergroß-                                                            Der Antrag auf isolierte Befreiung we-
                                              stätte.
  tagespflege "Die Flurnasen" auf                                                          gen Pflanzung der Thujenhecke, Fasan-
                                                                                           weg 47, wurde nicht genehmigt. Gemäß
  Mietzuschuss bzw. einmalige                 Beschluss
                                                                                           rechtskräftigem Bebauungsplan Nr. 81
  Unterstützung für die Investiti-            Die Verwaltung wird beauftragt, die vor-
                                                                                           (l. Änderung) sind unter den Festsetzun-
  onskosten                                   geschlagenen Standorte und die Erschlie-
                                                                                           gen 8.4 die Pflanzungen von Thujen und
                                              ßung zu prüfen sowie eine Kostenermitt-
                                                                                           Scheinzypressen unzulässig. Die Un-
Der Antrag beläuft sich auf einen einma-      lung durchzuführen. Übergangsmäßig
                                                                                           zulässigkeit der Pflanzung dieser nicht
ligen Investitionskostenzuschuss i.H.v.       darf der Burschenverein eine Wohnung
                                                                                           heimischen Gehölzarten dient gerade
10.000,- Euro sowie die Übernahme             in der Sportgaststätte, welche nicht der
                                                                                           dazu, heimische Gehölzarten im Ortsbild
der Miet- und Nebenkosten 2020 von            Sportgaststätte zugedacht ist, nutzen.
                                                                                           zu fördern und dauerhaft zu etablieren.
monatlich 627,18 Euro. Bereits im Jahr        Abstimmung: einstimmig angenommen
                                                                                           Darüber hinaus wirkt sich die Thuja als
2014 wurde der Kindergroßtagespflege                                                       giftige Baumart negativ auf angrenzende
„Brezn-Beisser-Bande“ die Übernahme                                                        Bepflanzung aus und ist aus ökologischer
dieser Kosten per Gemeinderatsbeschluss                                                    Sicht wenig wertvoll.
gewährt.                                      Bauanträge und                               Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt
                                              Bauvoranfragen                               5 Ja Nein 10
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den einma-         Dem Bauantrag wegen Einbau eines
ligen Investitionskostenzuschuss i.H.v.       Fensters im Kellergeschoss eines beste-
10.000,- € sowie die Kostenübernahme          henden Wohnhauses mit Abgrabung auf
für Miet- und Mietnebenkosten für das         dem Grundstück Tucherpark 1, Fl.-Nr.
Seite 4                                                   3 / 2020                           Feldkirchner Gemeindeblatt

 Amtliche Nachrichten

  Gemeinde Feldkirchen
  Rathausplatz 1
  85622 Feldkirchen

                                    Wahlbekanntmachung
      für die Wahl des   X Gemeinderats 
                                       X ersten Bürgermeisters 
                                                                X Kreistag                                 X Landrat
                                                                                                           
                                              am Sonntag, 15. März 2020

  1.     Die Abstimmung dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr
  2.     Das Stimmrecht kann folgendermaßen ausgeübt werden:
  2.1 Im Abstimmungsraum:
  2.11 	Die Gemeinde Feldkirchen ist in 6 allgemeine Stimmbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den
         Wahlberechtigten bis spätestens 23. Februar 2020 (21. Tag vor dem Wahltag) übersandt worden sind, sind der
         Stimmbezirk und der Abstimmungsraum angegeben, in dem die Stimmberechtigten abstimmen können. Sie enthalten
         einen Hinweis, ob der Abstimmungsraum barrierefrei ist.
  2.1.2 Die Gemeinde/Stadt ist in ---- Sonderstimmbezirke eingeteilt.
  2.1.3	Stimmberechtigte können, wenn sie keinen Wahlschein besitzen, nur in dem Abstimmungsraum des Stimmbezirks
         abstimmen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.
  2.1.4 Wer einen Wahlschein besitzt, kann das Stimmrecht ausüben
           – bei Gemeindewahlen durch Stimmabgabe in jedem Abstimmungsraum der Gemeinde/Stadt, die den Wahlschein
             ausgestellt hat,
           – bei Landkreiswahlen durch Stimmabgabe in jedem Abstimmungsraum innerhalb des Landkreises; gilt der Wahl-
              schein zugleich für Gemeindewahlen, kann die Stimmabgabe nur in dieser Gemeinde/Stadt erfolgen.
  2.1.5	Die Abstimmenden haben ihre Wahlbenachrichtigung oder ihren Wahlschein und ihren Personalausweis, ausländi-
         sche Unionsbürgerinnen/Unionsbürger einen Identitätsausweis, oder ihren Reisepass zur Abstimmung mitzubringen.
  2.1.6	Die Stimmzettel werden den Abstimmenden beim Betreten des Abstimmungsraums ausgehändigt. Sie müssen von
         den Stimmberechtigten allein in einer Wahlzelle des Abstimmungsraums gekennzeichnet werden.
  2.1.7	Die Durchführung der Abstimmung und die Feststellung des Abstimmungsergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat
         Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung der Abstimmung möglich ist.
  2.1.8	Die Wahlbenachrichtigung ist bei der Wahl des ersten Bürgermeisters und des Landrats aufzubewahren, da sie für
         eine etwaige Stichwahl benötigt wird.
  2.2 Durch Briefwahl:
  2.2.1	Wer durch Briefwahl wählen will, muss dies bei der Gemeinde/Stadt (Verwaltungsgemeinschaft) beantragen und
         erhält dann folgende Unterlagen:
          – einen Stimmzettel für jede oben bezeichnete Wahl,
          – einen Stimmzettelumschlag für alle Stimmzettel,
          – einen hellroten Wahlbriefumschlag (mit der Anschrift der Behörde, an die der Wahlbrief zu übersenden ist) für den
             Wahlschein und den Stimmzettelumschlag,
           – ein Merkblatt für die Briefwahl.
         Nähere Hinweise darüber, wie die Briefwahl auszuüben ist, ergeben sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl.
  2.2.2	Bei der Briefwahl sorgen die Stimmberechtigten dafür, dass der Wahlbrief mit den Stimmzetteln und dem Wahlschein
         am Wahltag bis zum Ablauf der Abstimmungszeit bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Behörde eingeht.
  3.	Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15.00 Uhr in der Grundschule Feldkir-
         chen, Richthofenstraße 1, 85622 Feldkirchen zusammen.
  4.     Grundsätze für die Kennzeichnung der Stimmzettel:
  	Gewählt wird mit amtlich hergestellten Stimmzetteln. Gegebenenfalls aufgedruckte Strichcodes dienen ausschließ-
         lich der Erleichterung der Stimmenauszählung.
  4.1 Wahl des Gemeinderats und des Kreistags:
  4.1.1	Sofern die Stimmzettel mehrere Wahlvorschläge enthalten, gelten die Grundsätze der Verhältniswahl. Aus den an-
         schließend abgedruckten Stimmzetteln ergibt sich, wie viele Stimmen die Stimmberechtigten haben1). Es können
         nur die auf den amtlichen Stimmzetteln vorgedruckten Bewerberinnen und Bewerber gewählt werden. Die Stimm-
         berechtigten können einen Wahlvorschlag unverändert annehmen, indem sie in der Kopfleiste den Kreis vor dem
         Kennwort des Wahlvorschlags kennzeichnen. Sollen einzelne Bewerberinnen und Bewerber Stimmen erhalten, wird
         das Viereck vor den Bewerberinnen und Bewerbern gekennzeichnet. Die Stimmberechtigten können innerhalb der
         ihnen zustehenden Stimmenzahl einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern bis zu drei Stimmen geben, wobei auch
         mehrfach aufgeführte Bewerberinnen und Bewerber nicht mehr als drei Stimmen erhalten dürfen. Die Namen vorge-
         druckter Bewerberinnen und Bewerber können gestrichen werden. Die übrigen Bewerberinnen und Bewerber sind
         dann gewählt, wenn der Wahlvorschlag in der Kopfleiste gekennzeichnet wurde. Die Stimmberechtigten können ihre
         Stimmen innerhalb der ihnen zustehenden Stimmenzahl Bewerberinnen und Bewerbern aus verschiedenen Wahlvor-
         schlägen geben.
Feldkirchner Gemeindeblatt                                   3 / 2020                                                        Seite 5

  4.1.2	Sofern die Stimmzettel keinen oder nur einen Wahlvorschlag erhalten, gelten die Grundsätze der Mehrheitswahl. Aus
            den Stimmzetteln ergibt sich, wie viele Stimmen die Stimmberechtigten haben. Das sind doppelt so viele Stimmen,
            wie Gemeinderats-/Stadtratsmitglieder oder Kreisräte zu wählen sind. Bei der Mehrheitswahl kann jede Bewerberin
            oder jeder Bewerber nur eine Stimme erhalten.
         – Wenn der Stimmzettel nur einen Wahlvorschlag enthält, können die Stimmberechtigten die auf dem Stimmzettel
           vorgedruckten Bewerberinnen und Bewerber dadurch wählen, dass sie den Wahlvorschlag oder den Namen der
           Bewerberinnen und Bewerber streichen; in diesem Fall erhalten die übrigen Bewerberinnen und Bewerber je eine
           Stimme, wenn der Wahlvorschlag in der Kopfleiste gekennzeichnet wurde. Die Stimmberechtigten können Stimmen
           an andere wählbare Personen vergeben, indem sie diese in eindeutig bezeichnender Weise auf dem Stimmzettel
           handschriftlich hinzufügen.
         – Wenn der Stimmzettel keinen Wahlvorschlag enthält, vergeben die Stimmberechtigten ihre Stimme dadurch,
          dass sie wählbare Personen in eindeutig bezeichnender Weise auf dem Stimmzettel handschriftlich eintragen.
          Gewählt sind die Personen in der Reihenfolge der Stimmenzahlen.
  4.2 Wahl des ersten Bürgermeisters und des Landrats:
          Jede stimmberechtigte Person hat eine Stimme. Auf den abgedruckten Stimmzetteln ist erläutert, wie die Stimmzettel
           zu kennzeichnen sind.
  4.3 Die gekennzeichneten Stimmzettel sind mehrfach so zu falten, dass der Inhalt verdeckt ist.
  5.	Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts
            durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (Art. 3 Abs. 4 Satz 2 des Gemeinde- und Land-
            kreiswahlgesetzes). Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe
            seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf
            technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung
            beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussname erfolgt, die selbstbestimmte
            Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenskonflikt der
            Hilfsperson besteht (Art. 3 Abs. 5 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetztes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein un-
            richtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder
            mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung
            des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der
            Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 StGB).

       1)
            F alls nur zur Niederlegung der Stimmzettelmuster in der Gemeindeverwaltung: Aus den Stimmzetteln ergibt sich, wie
             viele Stimmen die Stimmberechtigten haben. Die Stimmzettelmuster liegen während der allgemeinen Dienststunden
             in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme bereit.

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge
für die Wahl des Gemeinderates am 15.03.2020
Der Wahlausschuss hat für die Wahl des Gemeinderates die folgenden Wahlvorschläge zugelassen:

 Ordnungszahl        Name des Wahlvorschlagsträgers (Kennwort)
 01                  Christlich-Soziale Union in Bayern (CSU)
 02                  Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)
 05                  Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
 07                  Unabhängige Wählervereinigung Feldkirchen (UWV)

Die Angaben zu den sich bewerbenden Personen ergeben sich aus der auf Seite 6 und 7 abgedruckten Anlage.

Nähere Einzelheiten über die Stimmabgabe sind der Wahlbekanntmachung zu entnehmen.

Die Wahlleitung der Gemeinde Feldkirchen

  Hinweis zur Wahlbenachrichtigung
  Statt der bisher üblichen Karte haben Sie einen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten.

  ACHTUNG!
  Sie sind wahlberechtigt und haben Ihren Wahlbenachrichtigungsbrief nicht erhalten?!
  Bitte setzten Sie sich in diesem Fall umgehend mit unserem Wahlbüro in Verbindung (Tel. 089/909974-21
  oder E-Mail: mainusch@feldkirchen.de)

  Briefwahl: Briefwahlunterlagen können Sie direkt bei der Gemeindeverwaltung beantragen oder online über das Bürger-Ser-
  viceportal der Gemeinde Feldkirchen.
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Anlage zur
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge
für die Wahl des Gemeinderates am 15.03.2020
Für die Wahl des Gemeinderates wurden beim

Wahlvorschlag Nr. 01 Kennwort Christlich-Soziale Union in Bayern
folgende Bewerberinnen und Bewerber zugelassen:

 Lfd. Nr.   Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, evtl.: akademische Grade,                   Jahr der Geburt
            kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeanteil
 101        Seiffert Stefan, Betriebswirt (VWA), Cashmanager                                     1975
 102        Vanvolsem Herbert, Dipl.-Wirtschaftsingenieur, Mitglied des Gemeinderats             1964
 103        Strathmann Michaela, Lizenzmanagerin                                                 1979
 104        Rüßman Ulrich, Dr., Selbst. Berater, Mitglied des Gemeinderats                       1957
 105        Wolf Quentin, Student des Maschinenwesens                                            1998
 106        Gerber Stephan, Dipl.-Kaufmann                                                       1970
 107        Kellerer Wolfgang, Staatl. geprüfter Maschinenbautechniker                           1972
 108        Körber Sylvia, Rentnerin                                                             1949
 109        Obergroßberger Martin, Kriminalpolizist                                              1979
 110        Basler Eberhard, Rektor a.D.                                                         1948
 111        Strobl Angelika, Verwaltungsangestellte                                              1961
 112        Pinzel Johannes, Geschäftsleiter                                                     1984
 113        Bosbach Dana, Teamassistentin                                                        1975
 114        Strathmann André, Abteilungsleiter Vertrieb                                          1973
 115        Backhaus Beate, Bauingenieurin                                                       1961
 116        Faber Jan, Kfm. Angestellter                                                         1976
 117        Schäffler Bernhard, IT-Einkäufer                                                     1980
 118        Forster Nicole, Beamtin                                                              1978
 119        Rötzer Dieter, Medizintechniker                                                      1956
 120        Appelt Carmen, Schülerin                                                             2001

Wahlvorschlag Nr. 02 Kennwort Bündnis 90/Die Grünen
folgende Bewerberinnen und Bewerber zugelassen:

 Lfd. Nr.   Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, evtl.: akademische Grade,                   Jahr der Geburt
            kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeanteil
 201        Pahl-Leclerque Silvia, Dipl.-Ing., Architektin, Mitglied des Gemeinderats            1955
 202        Wagner Leonhard, Erzieher                                                            1994
 203        Krois Simone, Dipl.-Grafik-Designerin, Mitglied des Gemeinderats                     1965
 204        Schmitt Tobias, Lehrer                                                               1990
 205        Schmitt Tanja, Referendarin/Lehramt                                                  1991
 206        Würtz Tobias, Student der Politikwissenschaft                                        1999
 207        Lengert Kathrin, Goldschmiedin                                                       1977
 208        Meier Richard, Schreinermeister                                                      1956
 209        Arendt Ulrike, Dipl.-Ing., Architektin                                               1957
 210        Utz Michael, Keyaccountmanager                                                       1966
 211        Arendt Moritz, IT-Produktmanager                                                     1988
 212        Wagner Kurt, Krankenpfleger                                                          1955
 213        Zenger Christine, Lehrerin                                                           1974
Feldkirchner Gemeindeblatt                                   3 / 2020                                             Seite 7

Wahlvorschlag Nr. 05 Kennwort Sozialdemokratische Partei Deutschlands
folgende Bewerberinnen und Bewerber zugelassen:

 Lfd. Nr.   Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, evtl.: akademische Grade,                         Jahr der Geburt
            kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeanteil
 501        Wilhelm Christian, Dipl.-Ing., Ingenieur für Fahrzeugtechnik, Mitglied des Gemeinderats    1989
 502        Malke Veronika, Tierärztin                                                                 1985
 503        Feuerstein Hendrik, Ingenieur                                                              1989
 504        Funk Katharina, Lehrerin, Mitglied des Gemeinderats                                        1963
 505        Reinheimer Franz, Pensionär, Mitglied des Gemeinderats                                     1953
 506        Pfaffinger Brigitte, Angestellte                                                           1963
 507        Prylinski Lukas, Program Coordinator                                                       1986
 508        Claudi-Weißig Verena, Versicherungskauffrau (IHK)                                          1985
 509        Gehrke Fritjoff, IT Systemarchitekt                                                        1979
 510        Eicher Alexandra, Informatikerin                                                           1989
 511        Burger Michael, Dr., Dipl.-Geologe, Mitglied des Gemeinderats                              1957
 512        Bastien Elodie Sandrine, Einkaufsspezialistin                                              1980
 513        Schmidt André, Bürokaufmann                                                                1974
 514        Mainusch Jessica, Lifestyle- und Projektmanagerin                                          1984
 515        Heimberger Florian, Schreiner in Ausbildung                                                2000
 516        Hirsch Christine, Dipl.-Bankbetriebswirtin (BA)                                            1974
 517        Reteghi Roland, Qualitätsingenieur                                                         1984
 518        Schröder Alexandra, Management-Assistentin                                                 1972
 519        Arendt Rolf, Dipl.-Ing. (FH), Ingenieur für Elektrotechnik                                 1954
 520        Pfaffinger Barbara-Marie, Ergotherapeutin                                                  1995

Wahlvorschlag Nr. 07 Kennwort Unabhängige Wählervereinigung Feldkirchen
folgende Bewerberinnen und Bewerber zugelassen:

 Lfd. Nr.   Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, evtl.: akademische Grade,                         Jahr der Geburt
            kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeanteil
 701        Janson Andreas, Dipl.-Ing.(FH), Bauingenieur, 2.Bürgermeister, Mitglied des Gemeinderats   1970
 702        Schön Michael, Supervisor, Mitglied des Gemeinderats                                       1969
 703        Zimmermann Alexander, Lehrer, Mitglied des Gemeinderats                                    1990
 704        Ritter Sylvia, Erzieherin                                                                  1975
 705        Zimmermann Thomas, Selbst. Gärtnermeister, Mitglied des Gemeinderats                       1958
 706        Thomas Hans-Peter, Vertriebsleiter                                                         1955
 707        Schwarz Knut, Mitarbeiter Bau- und Wertstoffhof                                            1966
 708        Golibrzuch Daniel, Landschaftsgärtnermeister                                               1981
 709        Riegler Edith, Lehrerin                                                                    1972
 710        Oettrich Anneliese, Hotelier                                                               1980
 711        Schön Manuel, Kfm. Angestellter                                                            1999
 712        Llewellyn Milan, Dipl.-Kaufmann (FH)                                                       1980
 713        Wurth Alexander, Landwirt                                                                  1971
 714        Hausmann Melanie, Bürokauffrau                                                             1983
 715        Odobasic Ernad, Auszubildender                                                             1999
 716        Roßberger Ralph, Softwareentwickler                                                        1963
 717        Peters Patrick, Dipl.-Kaufmann (FH)                                                        1977
 718        Smolak Ralf, Regionaldirektor Banken                                                       1966
 719        Probst Dorothea, Anwaltsgehilfin i.R., Mitglied des Gemeinderats                           1953
 720        Golibrzuch Franz, Rentner, Mitglied des Gemeinderats                                       1953

Die Wahlleitung der Gemeinde Feldkirchen
Seite 8                                                  3 / 2020                          Feldkirchner Gemeindeblatt

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge
für die Wahl des ersten Bürgermeisters am 15.03.2020
Der Gemeindewahlausschuss hat für die Wahl des ersten Bürgermeisters folgende Wahlvorschläge zugelassen:

 Ordnungszahl    Name des Wahlvorschlagsträgers      Bewerber oder Bewerberin (Familienname, Vorname,        Jahr der Geburt
 Nr.             (Kennwort)                          Beruf oder Stand, evtl.: akademische Grade,
                                                     kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter)

 01              Christlich-Soziale Union in         Seiffert Stefan, Betriebswirt (VWA, Cashmanager)        1975
                 Bayern (CSU)
 05              Sozialdemokratische Partei          Wilhelm Christian, Dipl.-Ing., Ingenieur für            1989
                 Deutschlands (SPD)                  Fahrzeugtechnik, Mitglied des Gemeinderats

 07              Unabhängige Wählervereinigung       Janson Andreas, Dipl.-Ing. (FH), Bauingenieur,          1970
                 Feldkirchen (UWV)                   2. Bürgermeister, Mitglied des Gemeinderats

Nähere Einzelheiten über die Stimmabgabe sind der Wahlbekanntmachung zu entnehmen.

Die Wahlleitung der Gemeinde Feldkirchen

Weitere Informationen rund um die Kommunalwahl (u. a. Stimmenvergabe) können Sie der gemeindlichen
Homepage sowie aus den im Rathaus ausliegenden Flyern entnehmen.

  Die Gemeinde Feldkirchen, Landkreis München (ca. 7.800 Einwohner)
  sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt

  einen Gerätewart (m/w/d)
  für die Freiwillige Feuerwehr Feldkirchen
  in Vollzeit (unbefristet)

  Zu den Tätigkeiten gehören neben allen anfallenden Arbeiten (z. B. Durchführung kleiner Reparaturen) insbesondere die
  Prüfung und Instandsetzung der feuerwehrtechnischen Ausrüstungen und Gerätschaften nach den einschlägigen Vorgaben
  der DGUV; Wartung, Pflege und Unterhaltung der Fahrzeuge und Geräte; Bestandskontrolle der feuerwehrtechnischen
  Gebrauchs-und Verbrauchsgüter.

  Ihr Profil:
  – Sie haben eine abgeschlossene Berufsausbildung im handwerklichen Bereich, vorzugsweise im Elektro-, KFZ-oder Me-
     tallbereich
  – Wünschenswert ist eine mehrjährige Berufserfahrung auf genannten Gebieten
  – Wünschenswert sind abgeschlossene Feuerwehrlehrgänge ggf. als Gruppenführer, als Maschinist für Löschfahrzeuge, als
     Gerätewart und als Atemschutzgeräteträger bzw. die Bereitschaft, sich diese Befähigung nach Einstellung anzueignen
  – Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse C, wünschenswert CE
  – Sie arbeiten gerne im Team und sind in der Lage, selbstständig und eigeninitiativ zu arbeiten
  – Kommunikations-und Kooperationsfähigkeit im Umgang mit der Wehrleitung
  – Bereitschaft zur kontinuierlichen Aus-und Weiterbildung
  – Mitgliedschaft bzw. Bereitschaft zur Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr Feldkirchen
  – Aktive Mitarbeit bei Feuerwehreinsätzen, -übungen und -diensten während der Arbeitszeit

  Wir bieten Ihnen eine selbstständige Tätigkeit, die Möglichkeit zu regelmäßigen Fortbildungen sowie einen sicheren Ar-
  beitsplatz in einer modern ausgerichteten Kommune. Die Eingruppierung erfolgt nach den sachlichen und persönlichen
  Voraussetzungen des TVöD. Neben den üblichen Leistungen des öffentlichen Dienstes (Altersversorgung) gewähren wir die
  Großraumzulage (Münchenzulage), eine Arbeitsmarktzulage sowie leistungsorientierte Bezahlung (LOB).

  Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Reisekosten anlässlich eines Vor-
  stellungsgespräches können nicht übernommen werden.

  Ihre schriftliche Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte bis 15.03.2020 an die Gemeinde Feldkirchen,
  Rathausplatz 1, 85622 Feldkirchen oder an rathaus@feldkirchen.de (ausschließlich PDF Dokumente). Weitere Auskünfte
  erhalten Sie bei Herrn Ziegler, Tel. 089/909974-22.
Feldkirchner Gemeindeblatt                                 3 / 2020                                                      Seite 9

Landratsamt erlässt Bootsfahrverordnung
                                                                                                                     Landkreis
Nachdem es in der Vergangenheit immer wieder zu Unfällen kam und häufig                                        München
Rettungseinsätze erforderlich waren, ist künftig klar festgelegt, welche Regeln
beim Befahren der Isar im Landkreis München beachtet werden müssen. Die „Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs
auf der Isar im Landkreis München“ kann über den Link: https://formulare.landkreis-muenchen.de/cdm/cfs/eject/gen?MANDAN-
TID=77&FORMID=6651 und auch (begrenzter Zeitraum) über die Homepage der Gemeinde Feldkirchen (www.feldkirchen.de)
abgerufen werden.

  Der Umweltberater
Abholtermine der Müllabfuhr
Restmüll:                                                                                Biomüll:
Leerungsgebiet Ost:                         Großbehälter (1100/770 L)                    Leerungsgebiet Ost
Dienstag, 03.03., 17.03., 31.03.2020        Leerungsgebiet Ost:                          Donnerstag, 12.03., 26.03.2020
Mittwoch, 15.04.2020                        Mittwoch, 04.03., 11.03., 18.03.,            Mittwoch, 08.04.2020
                                            25.03., 01.04.2020
Leerungsgebiet West:                                                                     Leerungsgebiet West
Dienstag, 10.03., 24.03.2020                Leerungsgebiet West:                         Donnerstag, 05.03., 19.03., 02.04.2020
Montag, 06.04.2020                          Freitag, 06.03., 13.03., 20.03., 27.03.,
                                            03.04.2020

Papier:
Leerungsgebiet Ost u. West: Mittwoch, 04.03., 18.03., 01.04.2020

Gelber Sack:
Leerungsgebiet Ost (Abholung im zweiwöchigen Turnus)                 Leerungsgebiet West (Abholung im zweiwöchigen Turnus)
im März:       Freitag, 06.03. und Freitag, 20.03.2020               im März:       Freitag, 13.03. und Freitag, 27.03.2020
im April:      Freitag, 03.04. und Samstag, 18.04.2020               im April:      Donnerstag, 09.04. und Freitag, 24.04.2020

Bitte stellen Sie den Gelben Sack am Abend vor der Abholung bzw. bis spätestens 7.00 Uhr am Tag der Abholung gut sichtbar und
ohne jemanden zu gefährden, an der Grundstücksgrenze bereit. Der Sack muss gut zugebunden sein. Eine Lagerung im Freien ist
untersagt. Den Gelben Sack erhalten Sie kostenlos im Rathaus an der Information.
Bitte beachten Sie, dass befüllte gelbe Säcke nicht im Wertstoffhof entsorgt werden können.

         Bei Problemen bezüglich der Abholung des Gelben Sackes stehen den Bürgern folgende telefonische Hotline
    und E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme zur Verfügung: 0800 / 1 22 32 55 (gebührenfrei) ds.muenchen@remondis.de

Druckfehler und Änderungen vorbehalten. Eine Übersicht über die Leerungsgebiete können Sie dem Abfallkalender entnehmen.

Öffnungszeiten Wertstoffhof, Kapellenstraße 4

   Jeweils Montag                16:00 – 19.00 Uhr
           Dienstag              16:00 – 19.00 Uhr
           Donnerstag            16:00 – 19.00 Uhr
           Freitag               16.00 – 19.00 Uhr
           Samstag               09:00 – 13:00 Uhr

Folgende Abfälle und Wertstoffe können abgegeben werden: Sperrmüll (gebührenpflichtig), Altholz, Gartenabfälle, Eisenschrott,
Elektronikschrott, Flachglas, Verbundglas, Kork, Altfett, Kerzenwachs, Altschuhe, Alttextilien (auch nicht tragbar), Bauschutt (be-
schränkt auf 100 l), kleinteilige Eisen und Nichteisenmetalle (z.B. Kronkorken, Nägel, Stanniolpapier, Schraubverschlüsse) sowie
CD´s und Druckerpatronen.
Gebühren am Wertstoffhof für Sperrmüll: 10 EURO je angefangener ½ m³ (Kleinstmengen (100 l) bleiben bei der Gebührenord-
nung unberücksichtigt)
Bauschutt wird nur bis zu 100 l je Bauvorhaben angenommen, bei größeren Mengen bitte Container aufstellen oder Direktanlie-
ferung bei Fa. Mühlhauser, Kieswerk, Leonhard-Strell-Str. 16, 85540 Haar oder IRV Interroh, Otto-Perutz-Straße 9, München (bei
der Messe) oder bei Fa. AFM GMbH, Emeranstraße 55, 85622 Feldkirchen
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Grünabfälle werden bis zu einer Höchstmenge von 2 m³ angenommen, bei größeren Mengen bitte Container anfordern oder Direkt-
anlieferung bei Fa. Ganser, Taufkirchnerstr.1, 85649 Brunnthal (Neukirchstockach) oder bei der Fa. IRV Interroh, Otto-Perutz-Straße 9,
München (bei der Messe) oder bei Fa. AFM GMbH, Emeranstraße 55, 85622 Feldkirchen.

  Asbestzementprodukte und Rigips (Gipskartonplatten) werden am Wertstoffhof nicht angenommen. Eine Entsorgung von
  Asbestzementprodukten ist gegen Gebühr bei der Firma AFM in der Emeranstraße 55 Feldkirchen, sonstigen Entsorgungs-
  fachbetrieben oder direkt über die Deponie Nord-West möglich.
  Rigips kann auch direkt über die Firma Mühlhauser in Gronsdorf oder sonstigen Entsorgungsfachbetrieben entsorgt (gegen
  Gebühr) werden.

Sonstige Problemabfälle, die auch im Wertstoffhof angenommen werden: Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Feuerlöscher,
Batterien und Akkus (bevorzugt im Handel abzugeben; bei Autobatterien und Gaskartuschen J Pfandregelung), Kühlschränke.

       GIFTMOBIL – Problemmüll von Haus und Hof
Das Giftmobil steht wieder am Dienstag, 17. März / 28. April 2020 von 10.30 Uhr bis 11.30 Uhr im Bauhof der Gemeinde
Feldkirchen, Kapellenstr. 4, für Ihren Problemmüll bereit.
Angenommen werden in haushaltsüblichen Mengen z.B. Haushaltsreiniger, Lacke, Lösemittel, Säuren und Salze aus dem Ho-
bbybereich.

   Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
   da bei der Gemeindeverwaltung in der letzten Zeit wieder häufiger Beschwerden über diese
   Problematik eingehen, müssen wir nun erneut auf das Thema „Hundekot“ hinweisen. Dieser
   Artikel richtet sich aber wie immer nicht an unsere vorbildlichen, verantwortungsbewussten Hun-
   dehalter, für die es selbstverständlich ist, dass Hinterlassenschaften von Hunden nicht einfach auf
   Straßen, Geh- und Radwegen, Grünflächen oder gar Spielplätzen hinterlassen werden.

   Leider gibt es aber nicht nur vierbeinige schwarze Schafe und offensichtlich sind auch manche Hundehalter der Meinung,
   mit Bezahlung der Hundesteuer gleichzeitig die Beseitigung des Hundekots abgegolten zu haben. Dies ist jedoch nicht
   richtig, denn die Straßenreinigung ist nicht Bestandteil der Hundesteuer. Des Weiteren ist das Liegenlassen von Hundekot
   als Ordnungswidrigkeit zu betrachten.
   Auch sollte es allein schon aus Gründen der Rücksichtnahme eine Selbstverständlichkeit sein, Hundekot nicht einfach lie-
   gen zu lassen. Vom Straßen- und Ortsbild ganz zu schweigen.

   Wir bitten nochmals eindringlich um Beachtung:
   Wenn Sie mit Ihrem Hund „Gassi“ gehen, lassen Sie ihn auf keinen Fall alleine unbeaufsichtigt laufen. Wenn er sein „Ge-
   schäft“ gemacht hat, nehmen Sie das Häufchen bitte entweder mit Hilfe eines praktischen Hundesets, mit Zeitungspapier
   oder Tüten auf. Werfen Sie es ordentlich verpackt einfach in einen der Abfallbehälter. Abfallbehältnisse befinden sich im
   gesamten Gemeindegebiet verteilt.
   Teilweise muss der Hundekotbeutel, je nachdem wo der Hund sein Geschäft verrichtet, eine gewisse Strecke zum Abfallei-
   mer transportiert werden. Dies bitten wir zu berücksichtigen. Ein Aufstellen von Abfallkörben über das komplette Gemein-
   degebiet- z.B. an Feldwegen, ist nicht möglich.
   Hundekottüten erhalten an der Rezeption im Rathaus oder an den

   Hundekottütenspendern:
   – Hohenlindner Straße bei Lichtmast 17, 35 und 46 (3 Stück)               – Pfarrer-Axenböck-Straße beim Wiesenweg
   – Friedrichsplatz/Sonnenstraße                                            – Olympiastraße bei Parkplatz Sportanlage
   – Friedensstraße gegenüber Container                                      – Raiffeisenstraße zur Brücke
   – Am Maibaum                                                              – Sonnenstraße bei der Ampel
   – Breslauer Straße zu den Feldern                                         – Otto-Lilienthal-Ring Weg a.d. Autobahn
   – Sudetenstraße zum Bahndamm                                              – Hans-Riedl-Straße/Höhe Philipp-Hauck-Straße
   – Seestraße Anfang und Mitte (2 Stück)                                    – Schwalbenstraße bei Haus-Nr. 31
   – Münchner Straße bei Bushaltestelle Kreisel ortseinwärts                 – Regina-Ullmann-/Ecke Emeranstraße
   – Münchner Straße bei VR Bank                                             – Tucherpark (2 Stück)
   – Beethovenstraße bei Zugang zur Grünanlage                               – Parkplatz Bauma
   – Schubertstraße bei Zugang zur Grünanlage am Teich                       - St. Emmeram-Kapelle

   Es mag wie gesagt normalerweise eine Selbstverständlichkeit sein, trotzdem möchten wir uns bei all denjenigen Hundehal-
   ter/innen bedanken, die mithelfen, unsere Gemeinde sauber zu halten und keine „Tretminen“ ihrer vierbeinigen Freunde
   hinterlassen. Auch die Gemeindemitarbeiter danken es Ihnen beim Rasenmähen.
Feldkirchner Gemeindeblatt                                   3 / 2020                                                    Seite 11

Keine kompostierbaren Plastiktüten in die Biomülltonne
Auf gar keinen Fall sollten Sie Müllbeutel aus Plastik oder kompostierbare Plastiktüten in die Biotonne werfen. Sie verrotten nicht
in der relativ kurzen Zeit in der Biovergärungsanlage und beeinträchtigen den entstehenden Kompost. Die "kompostierbaren"
Plastiktüten lassen sich auch kaum von normalen Plastiktüten unterscheiden. Daher besteht die Gefahr, dass die Biotonne wegen
"falscher" Befüllung ungeleert stehenbleibt. Zudem werden die Tüten bei der Biovergärungsanlage aussortiert und dem Restmüll
zugeführt. Tageszeitungen und Papiertüten sind gut geeignet, die Bio- Abfälle, wie z.B. Obst und Gemüsereste einzuwickeln und
die Feuchtigkeit aufzusaugen. Diese können auch problemlos in der Biovergärungsanlage verwertet werden.

Entsorgung von Laub-                        Übersicht Straßenverzeichnis für betroffene Bürger der ALB-Befallszone:
gehölzen in der ALB-                          Straßennamen:                       Ungerade Hausnr.           Gerade Hausnr.

Befallszone;                                  Alpenstraße:                        1 - 9b                     2 - 12
                                              Aschheimer Straße:                  1 - 11                     2
Abholtermin im März (nur
                                              Brauereiweg                         keine                      12 - 16
nach Voranmeldung)                            Eschenweg:                          1 - 41                     2 - 10

Bitte denken Sie daran, dass nach wie         Falkenstraße:                       3 - 11                     2 - 16
vor die neue Regelung für die Entsor-         Fasanweg:                           9 - 47                     12 - 38
gung von Laubgehölzen innerhalb der           Finkenstraße:                       1-3                        2-4
ALB-Befallszone gilt. Alle Bewohner           Friedensstraße:                     19 - 23                    26 - 44
die innerhalb der ALB-Befallszone
                                              Hohenlindner Straße:                1                          2 - 6a
Laubgehölze zu entsorgen haben, kön-
nen diese nicht mehr an den Wertstoff-        Jahnstraße:                         3-9                        2 - 16
hof anliefern. Im März 2020 gibt es           Jakob-Wagner-Straße:                1-5                        8 - 20
folgenden Termin für die Abholung von         Karolinenstraße                     5                          8
Laubgehölz aus der ALB-Befallszone            Kirchenstraße:                      1-5                        2-6
vor Ort: Dienstag, 17. März 2020. Eine
                                              Lerchenstraße:                      7 - 17                     4 - 14
Voranmeldung – spätestens zwei Tage
vor dem Abholtermin – im Umweltamt            Münchner Straße:                    1-7                        2-6
der Gemeinde ist notwendig, ansons-           Oberndorfer Straße:                 1 - 37                     2 - 22
ten wird das Material nicht abgeholt.         Otto-Lilienthal-Ring:               1-5                        2 - 36
Rückfragen und Anmeldung bitte unter          Pfarrer-Axenböck-Straße:            1 - 21                     2-6
der Tel. 089/909974-45 /-37 oder per
                                              Schwalbenstraße                     5, 11 - 31                 2, 10 - 32
E-Mail: reiprich@feldkirchen.de
                                              Tucherpark:                         1-9                        2 - 38
                                              Von-Tucher-Straße:                  1-7                        4-8
                                              Wendelsteinstraße:                  1 - 19                     2 - 16
                                              Zugspitzstraße:                     3 - 15                     keine

Frühjahrs-Sperrmüll-Abfuhr
Die Sperrmüllabfuhr erfolgt auf Abruf mittels Meldekarten-System. Die hierfür benötigte Doppelkarte erhalten Sie im Rathaus an
der Information. Auf der Anforderungskarte müssen die abzuholenden Sperrmüllgegenstände genannt werden; mit der Antwort-
karte teilt Ihnen das Unternehmen den exakten Abholtermin mit.
Die Doppelkarte muss bis spätestens Freitag, 20. März 2020, an das Abfuhrunternehmen gesandt oder im Rathaus abgegeben
werden. Nach diesem Termin ist eine Anmeldung zur Sperrmüllabfuhr nicht mehr möglich.

Sperrmüll ist gebührenpflichtig. Die Gebühren entsprechen denen der Selbstanlieferung am Wertstoffhof und sind bei der Abho-
lung zu entrichten. Der gemeldete Sperrmüll muss an der Grundstücksgrenze rechtzeitig zur Abholung bereitgestellt werden. Der
öffentliche Verkehr (Fußgänger, Radfahrer usw.) darf dadurch nicht behindert oder gefährdet werden. Weitere Auskünfte erteilt
Ihnen Ihre Gemeindeverwaltung (Tel. 089 / 909974-37 oder -45)

Häckselaktion der Gemeinde am Dienstag, 24. März 2020
Die Gemeinde führt in diesem Frühjahr wieder eine unentgeltliche Häckselaktion am 24. März 2020 durch. Es wird ausschließ-
lich Material genommen, dass sich zum Häckseln eignet (Äste und Strauchmaterial mindestens in Armstärke). Loses Material, wie
dünnere Äste, Heckenschnitt, usw. geben Sie bitte in Papiersäcken oder gebündelt bei der Gartenabfall-Abfuhr am 24. April 2020
ab. Gartenabfälle aus Grundstücksrodungen (z. B. Hecken) werden nicht angenommen.
Das Häckselgut wird von Mitarbeitern des Bauhofes abgeholt. Aufgrund der noch bestehenden Quarantänezone wegen des
Befalls durch den Asiatischen Laubholzbockkäfers ist es nicht möglich, das Häckselgut für das eigene Grundstück zu verwerten.
Grundstückeigentümer, die den gemeindlichen Häckseldienst in Anspruch nehmen wollen, sollen am 24. März den zu häckseln-
den Strauch- und Baumschnitt (frei von nicht kompostierbaren Fremdstoffen, wie z.B. Draht, Kunststoff usw.) an der Grundstücks-
grenze bereit legen. Öffentliche Geh- und Verkehrswege dürfen nicht behindert werden.
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Frühjahrs-Gartenabfall-Abfuhr am Freitag, 24. April 2020
Die Gartenabfallabfuhr (nur pflanzliche Abfälle) beginnt um 06.00 Uhr und findet bei jeder Witterung statt. Die Abfuhr wird durch die
Müllabfuhrgebühren abgegolten. Wir bitten Sie, die Gartenabfälle – soweit Sie diese nicht auf Ihrem eigenen Grundstück kompostie-
ren können – rechtzeitig, bis spätestens 06.00 Uhr so bereitzustellen, dass der öffentliche Verkehr (auch Fußgänger) nicht behindert
wird. Lose, sperrige Gartenabfälle bitten wir so zu bündeln und zu verpacken, dass sie ohne Hilfsmittel und Schwierigkeiten verladen
werden können. Es werden ausschließlich Gartenabfälle (Gras, Laub, Äste und kleinere, Baumstämme jeweils kleiner als 1 cm Durch-
messer und nicht länger als 80 cm) abgeholt. Verholzte Ast- und Stammteile ab 1 cm Durchmesser geben Sie bitte im Wertstoffhof,
Kapellenstraße 4, ab (Hinweis: Bitte Entsorgung in der ALB-Befallszone beachten!) Laub und Gras darf nicht in Plastiksäcken bereit-
gestellt werden. Es dürfen nur haushaltsübliche Mengen (max. 2 m³) bereit gelegt werden.
Papiersäcke sind im Rathaus an der Information gegen einen Unkostenbeitrag von 0,50 € erhältlich.
Wir bitten um Verständnis, dass – wenn die vorgenannten Ausführungen nicht beachtet werden – die Gartenabfälle nicht abgefahren
werden.

Zuschuss für Komposter
Die Gemeinde fördert die Eigenkompostierung (so lange der „Fördertopf“ reicht). Einen Zuschuss können Sie auf Antrag und gegen
Vorlage der Original-Rechnung erhalten, wenn Sie sich einen Komposter kaufen.
Die Zuschusshöhe beträgt 60 % des Kaufpreises, maximal jedoch 40,- Euro für Komposter aus Altkunststoff oder aus konventionel-
lem Material (Holz, Beton, Draht). Zuschussanträge erhalten Sie im Rathaus, Rathausplatz 1, bei Herrn Pitterle, Tel. 089/909974-37
oder Herrn Reiprich, Tel. 089/909974-45.

Energiesparen und Klima schützen durch effiziente Heizungsumwälzpumpen
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat zusammen mit dem Bayerischen Landesamt
für Umwelt den Flyer „Hocheffiziente Heizungspumpen sparen Stromkosten“ herausgegeben. Informationen rund um dieses The-
ma und Fördermöglichkeiten können im Internet unter www.energieatlas.bayern.de/energieeffizenz entnommen werden.

  Aus unserer Gemeinde
                         Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
                                   Montag – Freitag                          7.30 – 12.00 Uhr
                                   zusätzlich Donnerstag                    15.00 – 18.00 Uhr
                                       Tel. 089/909974-0     E-Mail: rathaus@feldkirchen.de
            Gern bieten wir auch die Möglichkeit einer Terminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten an.
                                        Sprechstunde des Ersten Bürgermeisters:
                        Jederzeit nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel. 089/909974-40.

  Das Bürgerservice-Portal – rund um die Uhr für den Bürger da.
  Nutzen Sie unseren Bürgerservice bequem von zu Hause aus unabhängig von
  unseren Öffnungszeiten. Nähere Informationen auf unserer Homepage:
  www.feldkirchen.de/buergerservice

  Der gemeindliche Seniorentreff
  Der Seniorentreff der Gemeinde Feldkirchen findet jeden Donnerstag von ca. 13.00 – 17.30 Uhr (außer in den Schulferien) im
  „Ludwig-Glöckl-Haus“ an der Bahnhofstraße 5 statt. Bei diesen geselligen Veranstaltungen wird rege diskutiert, Karten und Schach
  gespielt. Gelegentlich findet auch ein Vortrag statt. Faschingsfeier, Kaffeefahrt im Sommer und Weihnachtsfeier runden das Jahres-
  programm ab. Kaffee und Getränke werden von den Seniorenbetreuern organisiert.
  Über neue Seniorinnen und Senioren, die an den geselligen Runden teilnehmen möchten, würden sich die Organisatoren freuen.

Aus dem Einwohnermeldeamt:
Das Einwohnermeldeamt der Gemeinde registrierte
im Monat Januar 2020      45 Anmeldungen                  Zum 31. Januar 2020 sind 7.580 Personen mit Hauptwohnsitz,
                          63 Abmeldungen                                               374 Personen mit Nebenwohnsitz, somit
                          13 Wohnungswechsel                                         7.954 Personen insgesamt gemeldet.
                           5 Geburten
                           4 Sterbefälle

                                
Feldkirchner Gemeindeblatt                                   3 / 2020                                               Seite 13

  Herzlichen Glückwunsch
  Im Januar und Februar 2020 konnte 1. Bürgermeister Werner van der Weck und Gemeinderätin
  Luzia Beck Erika Blaschke und Hedwig Delz zum 80. Geburtstag, Dagobert Kratzer zum
  85. Geburtstag und Frieda Klier zum 95. Geburtstag die herzlichen Glückwünsche der Gemeinde
  überbringen und den Jubilaren einen Geschenkkorb überreichen.

  Erika Blaschke mit Ehemann und 1. Bürgermeister van der Weck     Hedwig Delz mit Gemeinderätin Beck

  Dagobert Kratzer mit Ehefrau und 1. Bürgermeister van der Weck   Frieda Klier mit Familie und Gemeinderätin Beck

                                                                         Motorradweihe in Feldkirchen
 Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
                                                                          am Sonntag, 19. April 2020,
 erhalten Sie das Feldkirchner Gemeinde-
                                                                                um 11.30 Uhr
 blatt nicht oder unregelmäßig?
 Die Verteilung des Gemeindeblattes im Ort erfolgt durch
 verschiedene Austräger und die Organisation der Zustel-
 lung obliegt dem Verlag, der Firma Ortmaier Druck in
 Frontenhausen.
 Sollten Sie das Feldkirchner Gemeindeblatt nicht oder un-
 regelmäßig erhalten, sprechen Sie doch bitte am besten
 die Verteilerstelle der Firma Ortmaier Druck an. Dies wäre
 hilfreich, um künftig eine zuverlässige Verteilung des Ge-
 meindeblattes zu gewährleisten.
 Die Telefonnummer lautet: 08732-9210-650

 Natürlich können Sie sich auch an die Gemeindeverwal-
 tung, Tel. 909974-40 wenden. Wir werden dann gern die
 Angelegenheit mit dem Verlag klären.
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Termine und Hinweise für März und April 2020
Di            3. März   15.00/16.00 Uhr                 Osterbastelwerkstatt im KiGa St. Jakob, Zeppelinstraße 10
Di            3. März   19.00 Uhr                       Kinderhort St. Jakob: Vortrag über konsumbewusste Erziehung
Do            5. März   15.00/16.00 Uhr                 Osterbastelwerkstatt im KiGa St. Jakob, Zeppelinstraße 10
Do            5. März   19.00 Uhr (vorauss.)            Gemeinderatssitzung, Großer Sitzungssaal im Rathaus
Mo            9. März   19.00 Uhr                       Kunst im Rathaus: Vernissage/Künstler: Franz Eder
Fr           13. März   20.00 Uhr                       Feldkirchner Theaterverein: Aufführung
Sa           14. März   20.00 Uhr                       Feldkirchner Theaterverein: Aufführung
So           15. März		                                 Kommunalwahl
So           15. März		                                 Annahmeschluss für das Gemeindeblatt April
Di/Mi    17./18. März   13.00 – 17.00 Uhr               Grundschule: Schulanmeldung
Do           19. März   19.00 Uhr (vorauss.)            Gemeinderatssitzung, Großer Sitzungssaal im Rathaus
Fr           20. März		                                 Anmeldeschluss für die Sperrmüllabfuhr
Fr           20. März   20.00 Uhr                       Feldkirchner Theaterverein: Aufführung
Sa           21. März   ab 9.30 Uhr                     „Ramadama“-Aktion der Gemeinde, Treffpunkt: 9.00 Uhr am Rathaus
Sa           21. März   20.00 Uhr                       Feldkirchner Theaterverein: Aufführung
So           22. März   19.00 Uhr                       Feldkirchner Theaterverein: Aufführung
Di           24. März		                                 Häckselaktion der Gemeinde
Fr           27. März   16.00 – 17.30 Uhr               Spielen im Kindergarten-Garten St. Jakob, Zeppelinstraße 10
Fr           27. März   20.00 Uhr                       Feldkirchner Theaterverein: Aufführung
Sa           28. März   10.00 – 13.00 Uhr               Oster- und Frühlingsbasar, KiTa Bienenhaus, Beethovenstr. 1
Sa           28. März   14.00 Uhr                       Feldkirchner Blaskapelle: „Der Maibaum kommt“, Aschheimer Str. 13
Sa           28. März   20.00 Uhr                       Feldkirchner Theaterverein: Aufführung
Do            2. April  19.00 Uhr (vorauss.)            Gemeinderatssitzung: Großer Sitzungssaal im Rathaus
Fr            3. April  20.00 Uhr                       Kultur im Rathaus: Dreiviertelblut
Sa            4. April  14.00 Uhr                       Osterbasar der Kath. Frauengemeinschaft, Kreuzstraße 6
Mi           15. April		                                Annahmeschluss für das Gemeindeblatt Mai
So           19. April  11.30 Uhr                       Motorradweihe, Aufstellung um 11.00 Uhr in der Kirchenstraße
Do           30. April		                                Feldkirchner Blaskapelle: Tanz in den Mai
Änderungen vorbehalten; keine Gewähr für Vollständigkeit; bitte beachten Sie evtl. Ankündigungen.

  „Ramadama“-Aktion am 21. März 2020
  In diesem Frühjahr laden wir alle Feldkirchner Bürgerinnen und Bürger zu unserer „Ramadama“-Müllsammelaktion ein
  Wir treffen uns am Samstag, 21. März 2020, ab 09.00 Uhr vor dem Rathaus; ab 09.30 Uhr findet dann die Müllsammel-
  aktion im Gemeindegebiet statt. Helfende Hände sind gern gesehen.
  Müllsäcke und Handschuhe werden gestellt. Für eine kleine Brotzeit ist gesorgt.
  Wir freuen uns auf Ihr Kommen.
  Für Rückfragen steht Ihnen Herr Reiprich, Tel. 089/909974-45 gern zur Verfügung.

Mängelmitteilung zur Straßenbeleuchtung in Feldkirchen
Defekte Straßenbeleuchtungen können per E-Mail an strassenbeleuchtung@feldkirchen.de an die Gemeindeverwaltung gemel-
det werden. Bitte teilen Sie uns den Straßennamen, die Hausnummer oder die an der Lampe zu sehende Mastnummer mit. Die
defekten Leuchtmittel werden turnusmäßig regelmäßig ausgewechselt. Selbstverständlich können Sie auch weiterhin telefonisch
oder persönlich an der Infostelle Ihre Meldung abgeben.

  „Frühjahrsputz“ der Gemeindestraßen
  Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

  im März werden die Straßen im Gemeindegebiet wieder vom Wintersplitt befreit. Für diesen
  alljährlichen „Frühjahrsputz“, der Mitte/Ende März stattfindet (ein genaueres Datum stand
  leider zum Redaktionsschluss des Gemeindeblattes nicht fest), bitten wir um Ihre Mithilfe und
  wären Ihnen dankbar, wenn Sie den auf den Gehwegen angesammelten Splitt auf die Straße
  kehren würden.

  Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung!
Feldkirchner Gemeindeblatt                               3 / 2020                                                Seite 15

Neubürgerempfang der Gemeinde
vom 11. Februar 2020
Beim diesjährigen Neubürgerempfang konnte 2. Bürger-
meister Andreas Janson etwa 55 Neubürger begrüßen.
Die neuen Feldkirchnerinnen und Feldkirchner hatten
Gelegenheit, sich an den Ständen der Vereine und Or-
ganisationen zu informieren, die Gemeindebücherei zu
besuchen oder einfach die Zeit für Gespräche zu nutzen.

                     Die Nachbarschaftshilfe Feldkirchen hat eine neue Einsatzleitung
                     Wir freuen uns sehr, ab März 2020 Frau Manuela Smolak und Herrn Ralf Smolak als neue Einsatzleitung
                     der NBH Feldkirchen begrüßen zu dürfen und wünschen ihnen bei ihrer Tätigkeit viel Erfolg und Freude.
                     Ein herzliches Dankeschön an Frau Yvonne Mohaupt an dieser Stelle!
                     Frau Manuela Smolak und Herr Ralf Smolak stehen Ihnen künftig unter der Telefon-Nr. 0160-94659783
                     (unverändert!!) und/oder unter der E-Mail-Adresse: m.smolak@nbh-feldkirchen.de für Anfragen zu den
                     Dienstleistungen der Nachbarschaftshilfe Feldkirchen jederzeit gerne zur Verfügung.
                     Sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter. Sie werden in jedem Fall zurückgerufen.

Die Nachbarschaftshilfe sucht Helferinnen und Helfer
Wir suchen zur Verstärkung unseres Teams ehrenamtliche Helfer/innen, die gegen eine Aufwandsentschädigung in folgenden
Bereichen helfen möchten:
Zum Beispiel:
– Fahrdienste z.B. für Einkäufe oder zum Arzt
– Besorgungen
– Begleitung zum Arzt
– Unterstützung im Haushalt

Die Nachbarschaftshilfe Feldkirchen ist im Notfall gerne für Sie da.
Wir organisieren und vermitteln Hilfsdienste, wie z.B. Fahrdienste, Einkaufsservice, Kinderbetreuung, warmes Mittagessen und
vieles mehr!
Sie können uns auch „anklicken“. Auf unserer Homepage www.nbh-feldkirchen.de finden Sie die wichtigsten Kontaktadressen,
Dienstleistungen und Aktionen der Nachbarschaftshilfe Feldkirchen.

Kostenlose Pflegekurse
Feldkirchner Bürger haben die Möglichkeit zur Teilnahme an einem dreitägigen Pflegekurs vom 20., 21. und 28. März 2020 sowie
an einem Kurs zur Erkrankung „Demenz“ am 25. April 2020. Vermittelt werden u. a. Pflegeanleitungen, Infos zu Pflegeversiche-
rung usw.). Anmeldung ist jeweils erforderlich. Nähere Informationen unter Tel. 089/9030759.

  Einladung zum Oster- und Frühlingsbasar
  in der Kindertagesstätte „Bienenhaus“
  Die Kindertagesstätte Bienenhaus, Beethovenstraße 1 in Feldkirchen, lädt am

                                             Samstag, 28. März 2020
                                             von 10.00 – 13.00 Uhr
                                             ein zum Oster- und Frühlingsbasar. Bei uns finden Sie: Schönes, Nützliches
                                             und auch Leckeres. Es gibt ein buntes Oster- und Frühlingsangebot mit ös-
                                             terlichen Dekorationen, Handarbeiten, leckeren Marmeladen und noch vieles
                                             mehr! Für das leibliche Wohl werden Kaffee und Kuchen angeboten.

                                             Auf Ihren Besuch freuen sich das Team und der Elternbeirat vom Bienenhaus.
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