Feldkirchner Gemeindeblatt - Gemeinde Feldkirchen
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Feldkirchner Gemeindeblatt 3 / 2020 Seite 1 Feldkirchner Gemeindeblatt 47. Jahrgang März 2020 Ausgabe 3 / 2020 Kommunalwahl 2020 Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, am Sonntag, 15. März 2020 findet die Kommunalwahl statt. Informationen hierzu können Sie diesem Gemeindeblatt und der gemeindlichen Homepage www.feldkirchen.de entnehmen. Gern können Sie auch das Wahlamt der Gemeindeverwaltung kontaktieren.
Seite 2 3 / 2020 Feldkirchner Gemeindeblatt Aus dem Gemeinderat Bericht aus der öffent- Auf Antrag aus der Mitte des Gemeinde- Beschluss rates wurde mehrheitlich bestimmt, die Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom lichen Gemeinderats- Kosten für das Projekt auf 33,8 Millionen Gutachten der Mehrzweckhalle an der sitzung vom 16.01.2020 Euro zu deckeln. Richthofenstraße 1 in Feldkirchen und beauftragt die Verwaltung, die empfohle- Beschluss nen Sanierungsmaßnahmen zeitnah zu in K Bebauungsplan Nr. 108 – a) Der Gemeinderat beschließt, die vor- die Wege zu leiten. Raiffeisenlagerhaus, hier: gelegte Entwurfsplanung zu geneh- Abstimmung: einstimmig angenommen migen und das gemeindliche Einver- Behandlung der eingegangenen nehmen in Aussicht zu stellen. Der 1. Stellungnahmen Bürgermeister wird ermächtigt, den K Antrag der Inneren Mission Bauantrag zu unterzeichnen und ohne München auf Kostenübernah- Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie erneute Vorlage im Gemeinderat an der Behörden und sonstigen Träger öf- me für eine Assistenzkraft das Landratsamt München zur Geneh- fentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 i. migung weiterzuleiten. Lt. Innere Mission gestaltet sich die Ge- V. m. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte in der b) Der Gemeinderat nimmt die Vorstel- winnung von pädagogischem Perso- Zeit vom 22.08.2019 bis einschließlich lung der Planung vom Grundstück in nal aufgrund der vorherrschenden Per- 25.09.2019. der Raiffeisenstraße zur Kenntnis und sonalknappheit in und um München genehmigt die erbrachte Leistung in schwierig. Um das vorhandene Personal Beschluss Stufe 2. Der Gemeinderat erteilt die zu unterstützen und den Arbeitsplatz im Der Gemeinderat beschließt, zum Bebau- Freigabe der Stufe 3 für den weiteren Vergleich attraktiver zu gestalten, sei jede ungsplan Nr. 108 die erneute Auslegung Fortgang. helfende Hand von großem Wert. gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 und c) Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbe- Beschluss Planfertiger, Regionaler Planungsverband rechnung und beauftragt die Verwal- Der Gemeinderat nimmt den Antrag Äußerer Wirtschaftsraum München, wird tung, die dafür erforderlichen Mittel im der Inneren Mission vom 18.12.2019 mit der Einarbeitung der beschlossenen Haushalt 2020 einzustellen. zur Kenntnis und gewährt für das Haus- Änderungen und Ergänzungen in den Be- Abstimmung: jeweils einstimmig haltsjahr 2020 einen Betrag in Höhe von bauungsplanentwurf beauftragt. Stellung- angenommen 18.000,- € und für das Haushaltsjahr nahmen können nur zu den geänderten 2021 einen Betrag in Höhe von 20.000,- oder ergänzten Teilen (rot gekennzeich- €. Die Assistenzkraft darf ausschließlich net) abgegeben werden. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren weiter K Gutachterliche Stellungnah- in einer Einrichtung der Inneren Mission me für das Dachtragwerk der in Feldkirchen eingesetzt werden. voranzutreiben und die erneute Beteili- Mehrzweckhalle an der Richt- Abstimmung: einstimmig angenommen gung der Öffentlichkeit mit gleichzeitiger erneuter Beteiligung der Behörden und hofenstraße 1; Untersuchung sonstiger Träger öffentlicher Belange mit der HP-Spannbetonschalen dem überarbeiteten Bebauungsplanent- K Antrag der Inneren Mission wurf mit Begründung in der Fassung vom München auf Übernahme des Aufgrund der großen Schneemengen 16.01.2020 durchzuführen. Anfang des Jahres 2006 und der daraus Kostenausgleichs für die Abstimmung: einstimmig angenommen resultierenden hohen Dachlasten, die Mittagsbetreuung für das mehrere Hallen in Bayern zum Einsturz Schuljahr 2018/2019 K Bauantrag wegen Neubau gebracht haben, hat die Gemeinde Feld- einer Wohnanlage in der kirchen im Jahr 2006 das Tragwerk der Beantragt wird die Übernahme der Kos- Gemeindehalle auf die Standsicherheit ten für die Mittagsbetreuung sowie für Raiffeisenstraße durch die und die Statik der HP-Spannbetonscha- das Gehalt einer Teilzeitkraft. Die Innere Gemeinde Feldkirchen mit len überprüfen lassen. Weiterhin liegen Mission hatte zum Schuljahr 2018/2019 Seniorenwohnen, Mittags- gutachterliche Stellungnahmen aus den die Preise für die Mittagsbetreuung, wie betreuung und Bürger-Café, Jahren 2013 und 2015 vor mit der Emp- seitens des Gemeinderats gefordert, ange- Raiffeisenstraße 4, 4a, b, c, d, fehlung, die Außenanbauteile der Spann- hoben, mit dem Ziel, das jährliche Defizit betonschalen im Abstand von 2-3 Jahren zu senken und die geforderten 35.000,- Richthofenstraße 14, 16, FlNr. untersuchen zu lassen. Im Jahr 2019 wur- € (Genehmigung Haushalt 2019) zu er- 470; Genehmigung der Ent- de eine weitere gutachterliche Untersu- reichen. Die Betreuungskosten beliefen wurfsplanung und Freigabe der chung durchgeführt. Demnach darf der sich bis August 2019 für 2 Tage/Woche weiteren Leistungsphasen Trennvorhang nur benutzt bzw. herun- auf 60,- €; für 3 Tage/Woche 70,- €; für tergelassen werden, wenn die Schneelast 4 Tage/Woche 80,- € und für 5 Tage/Wo- Die Gemeinde beabsichtigt, auf dem im auf dem Dach max. 50 kg/m² beträgt. Des che 90,- €. Ab September 2019 wurden Betreff genannten Grundstück 59 Woh- Weiteren sind als wesentliche Schäden die Betreuungskosten erneut angepasst nungen (1 – 5 Zimmer), 20 Seniorenwoh- im Außenbereich Korrosion sowie zu ge- und betragen für 2 Tage/Woche 70,- €; nungen (2 WGs mit je 10 Zimmern, ein ringe Betonüberdeckungen an den Scha- für 3 Tage/Woche 80,- €; für 4 Tage/Wo- Gemeinschaftsraum und Nebenräume), lenrändern zu nennen. Diese müssen che 90,- € und für 5 Tage/Woche 100,- €. eine Mittagsbetreuung, ein Bürger-Café mittelfristig saniert werden. Im Rahmen Die Steigerung des Kostendefizits im Jahr sowie eine Tiefgarage mit 82 Stellplätzen der Sanierungsarbeiten kann eine Wär- ergibt sich durch die deutliche Erhöhung zu errichten. medämmung aufgebracht werden. der Mittagsbetreuungskinder; im Abrech-
Feldkirchner Gemeindeblatt 3 / 2020 Seite 3 Liebe Bürgerinnen und Bürger, es geht um Sie! Es geht um uns alle! Am 15. März 2020 finden die Kommunalwahlen in Bayern in den Kommu- nen des Freistaates und somit die Wahl der Landräte, Kreisräte, der Bürger- meister und Gemeinderäte statt. Mit dieser Wahl werden die Weichen gestellt für die Entwicklung (nicht nur) in den nächsten sechs Jahren im Landkreis München, vor allem aber, weil es uns unmittelbar betrifft, in unserer gelieb- ten Heimatgemeinde Feldkirchen. Nicht überall auf der Welt sind freie, demokratische Wahlen selbstverständ- lich. In vielen Ländern gibt es bis heute keine Wahlen, oft werden die Men- schen an der Stimmabgabe behindert oder beeinflusst, auch mit Gewalt. Unser Wahlrecht ist ein hart erkämpftes Gut, das wir schätzen und nutzen sollen. Es ist die unmittelbarste und direkteste Möglichkeit, sich demokratisch einzubringen, um über unsere Lebensumstände mitzubestimmen. Wenn wir nicht wählen gehen, bestimmen andere über uns. Offenheit und Toleranz machen Feldkirchen lebenswert. Stützen Sie mit Ihrer Stimme diese Werte! Ihr Werner van der Weck Erster Bürgermeister nungszeitraum wurden 125 Kinder be- Jahr 2020 i.H.v. 7.526,16. Die Kosten- 663/121, wurde das gemeindliche Ein- treut, im Vorjahr waren es lediglich 104 übernahme wird prozentual an die An- vernehmen erteilt. Den notwendigen Kinder. zahl der betreuten Kinder aus Feldkirchen Befreiungen von Festsetzung Nr. A.3.3 angepasst. (Baulinie), Nr. B.4.4 (Abgrabung) und Nr. Beschluss Abstimmung: einstimmig angenommen A.7.2.1 i. V. m. B.5.3.3 (Begrünung) wur- Der Gemeinderat stimmt dem Defizit der de ebenfalls das gemeindliche Einverneh- Mittagsbetreuung i.H.v. 18.146,- € und men erteilt. für die Teilzeitkraft i.H.v. 559,71 € für K Antrag des Burschenvereins Abstimmung: einstimmig angenommen das Jahr 2018/2019 zu. Die Kosten i.H.v. Feldkirchen auf eine Vereinsun- 12.505,71 € (Mittagsbetreuung: 11.946,- Der Antrag isolierte Befreiung wegen Er- € zzgl. Teilzeitkraft: 559,71 €) werden als terkunft richtung einer Nebenlage (Gerätehäus- überplanmäßige Ausgaben übernommen. chen), Fasanweg 47, FlNr. 668/49, wurde Der Burschenverein beantragt eine Ver- Abstimmung: einstimmig angenommen genehmigt. einsunterkunft und bittet um Prüfung der Abstimmung: einstimmig angenommen Standorte Altes Rathaus, Alte Post und Wohnungen oberhalb der TSV Sportgast- K Antrag der neuen Kindergroß- Der Antrag auf isolierte Befreiung we- stätte. tagespflege "Die Flurnasen" auf gen Pflanzung der Thujenhecke, Fasan- weg 47, wurde nicht genehmigt. Gemäß Mietzuschuss bzw. einmalige Beschluss rechtskräftigem Bebauungsplan Nr. 81 Unterstützung für die Investiti- Die Verwaltung wird beauftragt, die vor- (l. Änderung) sind unter den Festsetzun- onskosten geschlagenen Standorte und die Erschlie- gen 8.4 die Pflanzungen von Thujen und ßung zu prüfen sowie eine Kostenermitt- Scheinzypressen unzulässig. Die Un- Der Antrag beläuft sich auf einen einma- lung durchzuführen. Übergangsmäßig zulässigkeit der Pflanzung dieser nicht ligen Investitionskostenzuschuss i.H.v. darf der Burschenverein eine Wohnung heimischen Gehölzarten dient gerade 10.000,- Euro sowie die Übernahme in der Sportgaststätte, welche nicht der dazu, heimische Gehölzarten im Ortsbild der Miet- und Nebenkosten 2020 von Sportgaststätte zugedacht ist, nutzen. zu fördern und dauerhaft zu etablieren. monatlich 627,18 Euro. Bereits im Jahr Abstimmung: einstimmig angenommen Darüber hinaus wirkt sich die Thuja als 2014 wurde der Kindergroßtagespflege giftige Baumart negativ auf angrenzende „Brezn-Beisser-Bande“ die Übernahme Bepflanzung aus und ist aus ökologischer dieser Kosten per Gemeinderatsbeschluss Sicht wenig wertvoll. gewährt. Bauanträge und Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt Bauvoranfragen 5 Ja Nein 10 Beschluss Der Gemeinderat beschließt den einma- Dem Bauantrag wegen Einbau eines ligen Investitionskostenzuschuss i.H.v. Fensters im Kellergeschoss eines beste- 10.000,- € sowie die Kostenübernahme henden Wohnhauses mit Abgrabung auf für Miet- und Mietnebenkosten für das dem Grundstück Tucherpark 1, Fl.-Nr.
Seite 4 3 / 2020 Feldkirchner Gemeindeblatt Amtliche Nachrichten Gemeinde Feldkirchen Rathausplatz 1 85622 Feldkirchen Wahlbekanntmachung für die Wahl des X Gemeinderats X ersten Bürgermeisters X Kreistag X Landrat am Sonntag, 15. März 2020 1. Die Abstimmung dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr 2. Das Stimmrecht kann folgendermaßen ausgeübt werden: 2.1 Im Abstimmungsraum: 2.11 Die Gemeinde Feldkirchen ist in 6 allgemeine Stimmbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis spätestens 23. Februar 2020 (21. Tag vor dem Wahltag) übersandt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Abstimmungsraum angegeben, in dem die Stimmberechtigten abstimmen können. Sie enthalten einen Hinweis, ob der Abstimmungsraum barrierefrei ist. 2.1.2 Die Gemeinde/Stadt ist in ---- Sonderstimmbezirke eingeteilt. 2.1.3 Stimmberechtigte können, wenn sie keinen Wahlschein besitzen, nur in dem Abstimmungsraum des Stimmbezirks abstimmen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. 2.1.4 Wer einen Wahlschein besitzt, kann das Stimmrecht ausüben – bei Gemeindewahlen durch Stimmabgabe in jedem Abstimmungsraum der Gemeinde/Stadt, die den Wahlschein ausgestellt hat, – bei Landkreiswahlen durch Stimmabgabe in jedem Abstimmungsraum innerhalb des Landkreises; gilt der Wahl- schein zugleich für Gemeindewahlen, kann die Stimmabgabe nur in dieser Gemeinde/Stadt erfolgen. 2.1.5 Die Abstimmenden haben ihre Wahlbenachrichtigung oder ihren Wahlschein und ihren Personalausweis, ausländi- sche Unionsbürgerinnen/Unionsbürger einen Identitätsausweis, oder ihren Reisepass zur Abstimmung mitzubringen. 2.1.6 Die Stimmzettel werden den Abstimmenden beim Betreten des Abstimmungsraums ausgehändigt. Sie müssen von den Stimmberechtigten allein in einer Wahlzelle des Abstimmungsraums gekennzeichnet werden. 2.1.7 Die Durchführung der Abstimmung und die Feststellung des Abstimmungsergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung der Abstimmung möglich ist. 2.1.8 Die Wahlbenachrichtigung ist bei der Wahl des ersten Bürgermeisters und des Landrats aufzubewahren, da sie für eine etwaige Stichwahl benötigt wird. 2.2 Durch Briefwahl: 2.2.1 Wer durch Briefwahl wählen will, muss dies bei der Gemeinde/Stadt (Verwaltungsgemeinschaft) beantragen und erhält dann folgende Unterlagen: – einen Stimmzettel für jede oben bezeichnete Wahl, – einen Stimmzettelumschlag für alle Stimmzettel, – einen hellroten Wahlbriefumschlag (mit der Anschrift der Behörde, an die der Wahlbrief zu übersenden ist) für den Wahlschein und den Stimmzettelumschlag, – ein Merkblatt für die Briefwahl. Nähere Hinweise darüber, wie die Briefwahl auszuüben ist, ergeben sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl. 2.2.2 Bei der Briefwahl sorgen die Stimmberechtigten dafür, dass der Wahlbrief mit den Stimmzetteln und dem Wahlschein am Wahltag bis zum Ablauf der Abstimmungszeit bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Behörde eingeht. 3. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15.00 Uhr in der Grundschule Feldkir- chen, Richthofenstraße 1, 85622 Feldkirchen zusammen. 4. Grundsätze für die Kennzeichnung der Stimmzettel: Gewählt wird mit amtlich hergestellten Stimmzetteln. Gegebenenfalls aufgedruckte Strichcodes dienen ausschließ- lich der Erleichterung der Stimmenauszählung. 4.1 Wahl des Gemeinderats und des Kreistags: 4.1.1 Sofern die Stimmzettel mehrere Wahlvorschläge enthalten, gelten die Grundsätze der Verhältniswahl. Aus den an- schließend abgedruckten Stimmzetteln ergibt sich, wie viele Stimmen die Stimmberechtigten haben1). Es können nur die auf den amtlichen Stimmzetteln vorgedruckten Bewerberinnen und Bewerber gewählt werden. Die Stimm- berechtigten können einen Wahlvorschlag unverändert annehmen, indem sie in der Kopfleiste den Kreis vor dem Kennwort des Wahlvorschlags kennzeichnen. Sollen einzelne Bewerberinnen und Bewerber Stimmen erhalten, wird das Viereck vor den Bewerberinnen und Bewerbern gekennzeichnet. Die Stimmberechtigten können innerhalb der ihnen zustehenden Stimmenzahl einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern bis zu drei Stimmen geben, wobei auch mehrfach aufgeführte Bewerberinnen und Bewerber nicht mehr als drei Stimmen erhalten dürfen. Die Namen vorge- druckter Bewerberinnen und Bewerber können gestrichen werden. Die übrigen Bewerberinnen und Bewerber sind dann gewählt, wenn der Wahlvorschlag in der Kopfleiste gekennzeichnet wurde. Die Stimmberechtigten können ihre Stimmen innerhalb der ihnen zustehenden Stimmenzahl Bewerberinnen und Bewerbern aus verschiedenen Wahlvor- schlägen geben.
Feldkirchner Gemeindeblatt 3 / 2020 Seite 5 4.1.2 Sofern die Stimmzettel keinen oder nur einen Wahlvorschlag erhalten, gelten die Grundsätze der Mehrheitswahl. Aus den Stimmzetteln ergibt sich, wie viele Stimmen die Stimmberechtigten haben. Das sind doppelt so viele Stimmen, wie Gemeinderats-/Stadtratsmitglieder oder Kreisräte zu wählen sind. Bei der Mehrheitswahl kann jede Bewerberin oder jeder Bewerber nur eine Stimme erhalten. – Wenn der Stimmzettel nur einen Wahlvorschlag enthält, können die Stimmberechtigten die auf dem Stimmzettel vorgedruckten Bewerberinnen und Bewerber dadurch wählen, dass sie den Wahlvorschlag oder den Namen der Bewerberinnen und Bewerber streichen; in diesem Fall erhalten die übrigen Bewerberinnen und Bewerber je eine Stimme, wenn der Wahlvorschlag in der Kopfleiste gekennzeichnet wurde. Die Stimmberechtigten können Stimmen an andere wählbare Personen vergeben, indem sie diese in eindeutig bezeichnender Weise auf dem Stimmzettel handschriftlich hinzufügen. – Wenn der Stimmzettel keinen Wahlvorschlag enthält, vergeben die Stimmberechtigten ihre Stimme dadurch, dass sie wählbare Personen in eindeutig bezeichnender Weise auf dem Stimmzettel handschriftlich eintragen. Gewählt sind die Personen in der Reihenfolge der Stimmenzahlen. 4.2 Wahl des ersten Bürgermeisters und des Landrats: Jede stimmberechtigte Person hat eine Stimme. Auf den abgedruckten Stimmzetteln ist erläutert, wie die Stimmzettel zu kennzeichnen sind. 4.3 Die gekennzeichneten Stimmzettel sind mehrfach so zu falten, dass der Inhalt verdeckt ist. 5. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (Art. 3 Abs. 4 Satz 2 des Gemeinde- und Land- kreiswahlgesetzes). Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussname erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenskonflikt der Hilfsperson besteht (Art. 3 Abs. 5 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetztes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein un- richtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 StGB). 1) F alls nur zur Niederlegung der Stimmzettelmuster in der Gemeindeverwaltung: Aus den Stimmzetteln ergibt sich, wie viele Stimmen die Stimmberechtigten haben. Die Stimmzettelmuster liegen während der allgemeinen Dienststunden in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme bereit. Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates am 15.03.2020 Der Wahlausschuss hat für die Wahl des Gemeinderates die folgenden Wahlvorschläge zugelassen: Ordnungszahl Name des Wahlvorschlagsträgers (Kennwort) 01 Christlich-Soziale Union in Bayern (CSU) 02 Bündnis 90/Die Grünen (Grüne) 05 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 07 Unabhängige Wählervereinigung Feldkirchen (UWV) Die Angaben zu den sich bewerbenden Personen ergeben sich aus der auf Seite 6 und 7 abgedruckten Anlage. Nähere Einzelheiten über die Stimmabgabe sind der Wahlbekanntmachung zu entnehmen. Die Wahlleitung der Gemeinde Feldkirchen Hinweis zur Wahlbenachrichtigung Statt der bisher üblichen Karte haben Sie einen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten. ACHTUNG! Sie sind wahlberechtigt und haben Ihren Wahlbenachrichtigungsbrief nicht erhalten?! Bitte setzten Sie sich in diesem Fall umgehend mit unserem Wahlbüro in Verbindung (Tel. 089/909974-21 oder E-Mail: mainusch@feldkirchen.de) Briefwahl: Briefwahlunterlagen können Sie direkt bei der Gemeindeverwaltung beantragen oder online über das Bürger-Ser- viceportal der Gemeinde Feldkirchen.
Seite 6 3 / 2020 Feldkirchner Gemeindeblatt Anlage zur Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates am 15.03.2020 Für die Wahl des Gemeinderates wurden beim Wahlvorschlag Nr. 01 Kennwort Christlich-Soziale Union in Bayern folgende Bewerberinnen und Bewerber zugelassen: Lfd. Nr. Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, evtl.: akademische Grade, Jahr der Geburt kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeanteil 101 Seiffert Stefan, Betriebswirt (VWA), Cashmanager 1975 102 Vanvolsem Herbert, Dipl.-Wirtschaftsingenieur, Mitglied des Gemeinderats 1964 103 Strathmann Michaela, Lizenzmanagerin 1979 104 Rüßman Ulrich, Dr., Selbst. Berater, Mitglied des Gemeinderats 1957 105 Wolf Quentin, Student des Maschinenwesens 1998 106 Gerber Stephan, Dipl.-Kaufmann 1970 107 Kellerer Wolfgang, Staatl. geprüfter Maschinenbautechniker 1972 108 Körber Sylvia, Rentnerin 1949 109 Obergroßberger Martin, Kriminalpolizist 1979 110 Basler Eberhard, Rektor a.D. 1948 111 Strobl Angelika, Verwaltungsangestellte 1961 112 Pinzel Johannes, Geschäftsleiter 1984 113 Bosbach Dana, Teamassistentin 1975 114 Strathmann André, Abteilungsleiter Vertrieb 1973 115 Backhaus Beate, Bauingenieurin 1961 116 Faber Jan, Kfm. Angestellter 1976 117 Schäffler Bernhard, IT-Einkäufer 1980 118 Forster Nicole, Beamtin 1978 119 Rötzer Dieter, Medizintechniker 1956 120 Appelt Carmen, Schülerin 2001 Wahlvorschlag Nr. 02 Kennwort Bündnis 90/Die Grünen folgende Bewerberinnen und Bewerber zugelassen: Lfd. Nr. Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, evtl.: akademische Grade, Jahr der Geburt kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeanteil 201 Pahl-Leclerque Silvia, Dipl.-Ing., Architektin, Mitglied des Gemeinderats 1955 202 Wagner Leonhard, Erzieher 1994 203 Krois Simone, Dipl.-Grafik-Designerin, Mitglied des Gemeinderats 1965 204 Schmitt Tobias, Lehrer 1990 205 Schmitt Tanja, Referendarin/Lehramt 1991 206 Würtz Tobias, Student der Politikwissenschaft 1999 207 Lengert Kathrin, Goldschmiedin 1977 208 Meier Richard, Schreinermeister 1956 209 Arendt Ulrike, Dipl.-Ing., Architektin 1957 210 Utz Michael, Keyaccountmanager 1966 211 Arendt Moritz, IT-Produktmanager 1988 212 Wagner Kurt, Krankenpfleger 1955 213 Zenger Christine, Lehrerin 1974
Feldkirchner Gemeindeblatt 3 / 2020 Seite 7 Wahlvorschlag Nr. 05 Kennwort Sozialdemokratische Partei Deutschlands folgende Bewerberinnen und Bewerber zugelassen: Lfd. Nr. Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, evtl.: akademische Grade, Jahr der Geburt kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeanteil 501 Wilhelm Christian, Dipl.-Ing., Ingenieur für Fahrzeugtechnik, Mitglied des Gemeinderats 1989 502 Malke Veronika, Tierärztin 1985 503 Feuerstein Hendrik, Ingenieur 1989 504 Funk Katharina, Lehrerin, Mitglied des Gemeinderats 1963 505 Reinheimer Franz, Pensionär, Mitglied des Gemeinderats 1953 506 Pfaffinger Brigitte, Angestellte 1963 507 Prylinski Lukas, Program Coordinator 1986 508 Claudi-Weißig Verena, Versicherungskauffrau (IHK) 1985 509 Gehrke Fritjoff, IT Systemarchitekt 1979 510 Eicher Alexandra, Informatikerin 1989 511 Burger Michael, Dr., Dipl.-Geologe, Mitglied des Gemeinderats 1957 512 Bastien Elodie Sandrine, Einkaufsspezialistin 1980 513 Schmidt André, Bürokaufmann 1974 514 Mainusch Jessica, Lifestyle- und Projektmanagerin 1984 515 Heimberger Florian, Schreiner in Ausbildung 2000 516 Hirsch Christine, Dipl.-Bankbetriebswirtin (BA) 1974 517 Reteghi Roland, Qualitätsingenieur 1984 518 Schröder Alexandra, Management-Assistentin 1972 519 Arendt Rolf, Dipl.-Ing. (FH), Ingenieur für Elektrotechnik 1954 520 Pfaffinger Barbara-Marie, Ergotherapeutin 1995 Wahlvorschlag Nr. 07 Kennwort Unabhängige Wählervereinigung Feldkirchen folgende Bewerberinnen und Bewerber zugelassen: Lfd. Nr. Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, evtl.: akademische Grade, Jahr der Geburt kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeanteil 701 Janson Andreas, Dipl.-Ing.(FH), Bauingenieur, 2.Bürgermeister, Mitglied des Gemeinderats 1970 702 Schön Michael, Supervisor, Mitglied des Gemeinderats 1969 703 Zimmermann Alexander, Lehrer, Mitglied des Gemeinderats 1990 704 Ritter Sylvia, Erzieherin 1975 705 Zimmermann Thomas, Selbst. Gärtnermeister, Mitglied des Gemeinderats 1958 706 Thomas Hans-Peter, Vertriebsleiter 1955 707 Schwarz Knut, Mitarbeiter Bau- und Wertstoffhof 1966 708 Golibrzuch Daniel, Landschaftsgärtnermeister 1981 709 Riegler Edith, Lehrerin 1972 710 Oettrich Anneliese, Hotelier 1980 711 Schön Manuel, Kfm. Angestellter 1999 712 Llewellyn Milan, Dipl.-Kaufmann (FH) 1980 713 Wurth Alexander, Landwirt 1971 714 Hausmann Melanie, Bürokauffrau 1983 715 Odobasic Ernad, Auszubildender 1999 716 Roßberger Ralph, Softwareentwickler 1963 717 Peters Patrick, Dipl.-Kaufmann (FH) 1977 718 Smolak Ralf, Regionaldirektor Banken 1966 719 Probst Dorothea, Anwaltsgehilfin i.R., Mitglied des Gemeinderats 1953 720 Golibrzuch Franz, Rentner, Mitglied des Gemeinderats 1953 Die Wahlleitung der Gemeinde Feldkirchen
Seite 8 3 / 2020 Feldkirchner Gemeindeblatt Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des ersten Bürgermeisters am 15.03.2020 Der Gemeindewahlausschuss hat für die Wahl des ersten Bürgermeisters folgende Wahlvorschläge zugelassen: Ordnungszahl Name des Wahlvorschlagsträgers Bewerber oder Bewerberin (Familienname, Vorname, Jahr der Geburt Nr. (Kennwort) Beruf oder Stand, evtl.: akademische Grade, kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter) 01 Christlich-Soziale Union in Seiffert Stefan, Betriebswirt (VWA, Cashmanager) 1975 Bayern (CSU) 05 Sozialdemokratische Partei Wilhelm Christian, Dipl.-Ing., Ingenieur für 1989 Deutschlands (SPD) Fahrzeugtechnik, Mitglied des Gemeinderats 07 Unabhängige Wählervereinigung Janson Andreas, Dipl.-Ing. (FH), Bauingenieur, 1970 Feldkirchen (UWV) 2. Bürgermeister, Mitglied des Gemeinderats Nähere Einzelheiten über die Stimmabgabe sind der Wahlbekanntmachung zu entnehmen. Die Wahlleitung der Gemeinde Feldkirchen Weitere Informationen rund um die Kommunalwahl (u. a. Stimmenvergabe) können Sie der gemeindlichen Homepage sowie aus den im Rathaus ausliegenden Flyern entnehmen. Die Gemeinde Feldkirchen, Landkreis München (ca. 7.800 Einwohner) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Gerätewart (m/w/d) für die Freiwillige Feuerwehr Feldkirchen in Vollzeit (unbefristet) Zu den Tätigkeiten gehören neben allen anfallenden Arbeiten (z. B. Durchführung kleiner Reparaturen) insbesondere die Prüfung und Instandsetzung der feuerwehrtechnischen Ausrüstungen und Gerätschaften nach den einschlägigen Vorgaben der DGUV; Wartung, Pflege und Unterhaltung der Fahrzeuge und Geräte; Bestandskontrolle der feuerwehrtechnischen Gebrauchs-und Verbrauchsgüter. Ihr Profil: – Sie haben eine abgeschlossene Berufsausbildung im handwerklichen Bereich, vorzugsweise im Elektro-, KFZ-oder Me- tallbereich – Wünschenswert ist eine mehrjährige Berufserfahrung auf genannten Gebieten – Wünschenswert sind abgeschlossene Feuerwehrlehrgänge ggf. als Gruppenführer, als Maschinist für Löschfahrzeuge, als Gerätewart und als Atemschutzgeräteträger bzw. die Bereitschaft, sich diese Befähigung nach Einstellung anzueignen – Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse C, wünschenswert CE – Sie arbeiten gerne im Team und sind in der Lage, selbstständig und eigeninitiativ zu arbeiten – Kommunikations-und Kooperationsfähigkeit im Umgang mit der Wehrleitung – Bereitschaft zur kontinuierlichen Aus-und Weiterbildung – Mitgliedschaft bzw. Bereitschaft zur Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr Feldkirchen – Aktive Mitarbeit bei Feuerwehreinsätzen, -übungen und -diensten während der Arbeitszeit Wir bieten Ihnen eine selbstständige Tätigkeit, die Möglichkeit zu regelmäßigen Fortbildungen sowie einen sicheren Ar- beitsplatz in einer modern ausgerichteten Kommune. Die Eingruppierung erfolgt nach den sachlichen und persönlichen Voraussetzungen des TVöD. Neben den üblichen Leistungen des öffentlichen Dienstes (Altersversorgung) gewähren wir die Großraumzulage (Münchenzulage), eine Arbeitsmarktzulage sowie leistungsorientierte Bezahlung (LOB). Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Reisekosten anlässlich eines Vor- stellungsgespräches können nicht übernommen werden. Ihre schriftliche Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte bis 15.03.2020 an die Gemeinde Feldkirchen, Rathausplatz 1, 85622 Feldkirchen oder an rathaus@feldkirchen.de (ausschließlich PDF Dokumente). Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Herrn Ziegler, Tel. 089/909974-22.
Feldkirchner Gemeindeblatt 3 / 2020 Seite 9 Landratsamt erlässt Bootsfahrverordnung Landkreis Nachdem es in der Vergangenheit immer wieder zu Unfällen kam und häufig München Rettungseinsätze erforderlich waren, ist künftig klar festgelegt, welche Regeln beim Befahren der Isar im Landkreis München beachtet werden müssen. Die „Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs auf der Isar im Landkreis München“ kann über den Link: https://formulare.landkreis-muenchen.de/cdm/cfs/eject/gen?MANDAN- TID=77&FORMID=6651 und auch (begrenzter Zeitraum) über die Homepage der Gemeinde Feldkirchen (www.feldkirchen.de) abgerufen werden. Der Umweltberater Abholtermine der Müllabfuhr Restmüll: Biomüll: Leerungsgebiet Ost: Großbehälter (1100/770 L) Leerungsgebiet Ost Dienstag, 03.03., 17.03., 31.03.2020 Leerungsgebiet Ost: Donnerstag, 12.03., 26.03.2020 Mittwoch, 15.04.2020 Mittwoch, 04.03., 11.03., 18.03., Mittwoch, 08.04.2020 25.03., 01.04.2020 Leerungsgebiet West: Leerungsgebiet West Dienstag, 10.03., 24.03.2020 Leerungsgebiet West: Donnerstag, 05.03., 19.03., 02.04.2020 Montag, 06.04.2020 Freitag, 06.03., 13.03., 20.03., 27.03., 03.04.2020 Papier: Leerungsgebiet Ost u. West: Mittwoch, 04.03., 18.03., 01.04.2020 Gelber Sack: Leerungsgebiet Ost (Abholung im zweiwöchigen Turnus) Leerungsgebiet West (Abholung im zweiwöchigen Turnus) im März: Freitag, 06.03. und Freitag, 20.03.2020 im März: Freitag, 13.03. und Freitag, 27.03.2020 im April: Freitag, 03.04. und Samstag, 18.04.2020 im April: Donnerstag, 09.04. und Freitag, 24.04.2020 Bitte stellen Sie den Gelben Sack am Abend vor der Abholung bzw. bis spätestens 7.00 Uhr am Tag der Abholung gut sichtbar und ohne jemanden zu gefährden, an der Grundstücksgrenze bereit. Der Sack muss gut zugebunden sein. Eine Lagerung im Freien ist untersagt. Den Gelben Sack erhalten Sie kostenlos im Rathaus an der Information. Bitte beachten Sie, dass befüllte gelbe Säcke nicht im Wertstoffhof entsorgt werden können. Bei Problemen bezüglich der Abholung des Gelben Sackes stehen den Bürgern folgende telefonische Hotline und E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme zur Verfügung: 0800 / 1 22 32 55 (gebührenfrei) ds.muenchen@remondis.de Druckfehler und Änderungen vorbehalten. Eine Übersicht über die Leerungsgebiete können Sie dem Abfallkalender entnehmen. Öffnungszeiten Wertstoffhof, Kapellenstraße 4 Jeweils Montag 16:00 – 19.00 Uhr Dienstag 16:00 – 19.00 Uhr Donnerstag 16:00 – 19.00 Uhr Freitag 16.00 – 19.00 Uhr Samstag 09:00 – 13:00 Uhr Folgende Abfälle und Wertstoffe können abgegeben werden: Sperrmüll (gebührenpflichtig), Altholz, Gartenabfälle, Eisenschrott, Elektronikschrott, Flachglas, Verbundglas, Kork, Altfett, Kerzenwachs, Altschuhe, Alttextilien (auch nicht tragbar), Bauschutt (be- schränkt auf 100 l), kleinteilige Eisen und Nichteisenmetalle (z.B. Kronkorken, Nägel, Stanniolpapier, Schraubverschlüsse) sowie CD´s und Druckerpatronen. Gebühren am Wertstoffhof für Sperrmüll: 10 EURO je angefangener ½ m³ (Kleinstmengen (100 l) bleiben bei der Gebührenord- nung unberücksichtigt) Bauschutt wird nur bis zu 100 l je Bauvorhaben angenommen, bei größeren Mengen bitte Container aufstellen oder Direktanlie- ferung bei Fa. Mühlhauser, Kieswerk, Leonhard-Strell-Str. 16, 85540 Haar oder IRV Interroh, Otto-Perutz-Straße 9, München (bei der Messe) oder bei Fa. AFM GMbH, Emeranstraße 55, 85622 Feldkirchen
Seite 10 3 / 2020 Feldkirchner Gemeindeblatt Grünabfälle werden bis zu einer Höchstmenge von 2 m³ angenommen, bei größeren Mengen bitte Container anfordern oder Direkt- anlieferung bei Fa. Ganser, Taufkirchnerstr.1, 85649 Brunnthal (Neukirchstockach) oder bei der Fa. IRV Interroh, Otto-Perutz-Straße 9, München (bei der Messe) oder bei Fa. AFM GMbH, Emeranstraße 55, 85622 Feldkirchen. Asbestzementprodukte und Rigips (Gipskartonplatten) werden am Wertstoffhof nicht angenommen. Eine Entsorgung von Asbestzementprodukten ist gegen Gebühr bei der Firma AFM in der Emeranstraße 55 Feldkirchen, sonstigen Entsorgungs- fachbetrieben oder direkt über die Deponie Nord-West möglich. Rigips kann auch direkt über die Firma Mühlhauser in Gronsdorf oder sonstigen Entsorgungsfachbetrieben entsorgt (gegen Gebühr) werden. Sonstige Problemabfälle, die auch im Wertstoffhof angenommen werden: Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Feuerlöscher, Batterien und Akkus (bevorzugt im Handel abzugeben; bei Autobatterien und Gaskartuschen J Pfandregelung), Kühlschränke. GIFTMOBIL – Problemmüll von Haus und Hof Das Giftmobil steht wieder am Dienstag, 17. März / 28. April 2020 von 10.30 Uhr bis 11.30 Uhr im Bauhof der Gemeinde Feldkirchen, Kapellenstr. 4, für Ihren Problemmüll bereit. Angenommen werden in haushaltsüblichen Mengen z.B. Haushaltsreiniger, Lacke, Lösemittel, Säuren und Salze aus dem Ho- bbybereich. Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, da bei der Gemeindeverwaltung in der letzten Zeit wieder häufiger Beschwerden über diese Problematik eingehen, müssen wir nun erneut auf das Thema „Hundekot“ hinweisen. Dieser Artikel richtet sich aber wie immer nicht an unsere vorbildlichen, verantwortungsbewussten Hun- dehalter, für die es selbstverständlich ist, dass Hinterlassenschaften von Hunden nicht einfach auf Straßen, Geh- und Radwegen, Grünflächen oder gar Spielplätzen hinterlassen werden. Leider gibt es aber nicht nur vierbeinige schwarze Schafe und offensichtlich sind auch manche Hundehalter der Meinung, mit Bezahlung der Hundesteuer gleichzeitig die Beseitigung des Hundekots abgegolten zu haben. Dies ist jedoch nicht richtig, denn die Straßenreinigung ist nicht Bestandteil der Hundesteuer. Des Weiteren ist das Liegenlassen von Hundekot als Ordnungswidrigkeit zu betrachten. Auch sollte es allein schon aus Gründen der Rücksichtnahme eine Selbstverständlichkeit sein, Hundekot nicht einfach lie- gen zu lassen. Vom Straßen- und Ortsbild ganz zu schweigen. Wir bitten nochmals eindringlich um Beachtung: Wenn Sie mit Ihrem Hund „Gassi“ gehen, lassen Sie ihn auf keinen Fall alleine unbeaufsichtigt laufen. Wenn er sein „Ge- schäft“ gemacht hat, nehmen Sie das Häufchen bitte entweder mit Hilfe eines praktischen Hundesets, mit Zeitungspapier oder Tüten auf. Werfen Sie es ordentlich verpackt einfach in einen der Abfallbehälter. Abfallbehältnisse befinden sich im gesamten Gemeindegebiet verteilt. Teilweise muss der Hundekotbeutel, je nachdem wo der Hund sein Geschäft verrichtet, eine gewisse Strecke zum Abfallei- mer transportiert werden. Dies bitten wir zu berücksichtigen. Ein Aufstellen von Abfallkörben über das komplette Gemein- degebiet- z.B. an Feldwegen, ist nicht möglich. Hundekottüten erhalten an der Rezeption im Rathaus oder an den Hundekottütenspendern: – Hohenlindner Straße bei Lichtmast 17, 35 und 46 (3 Stück) – Pfarrer-Axenböck-Straße beim Wiesenweg – Friedrichsplatz/Sonnenstraße – Olympiastraße bei Parkplatz Sportanlage – Friedensstraße gegenüber Container – Raiffeisenstraße zur Brücke – Am Maibaum – Sonnenstraße bei der Ampel – Breslauer Straße zu den Feldern – Otto-Lilienthal-Ring Weg a.d. Autobahn – Sudetenstraße zum Bahndamm – Hans-Riedl-Straße/Höhe Philipp-Hauck-Straße – Seestraße Anfang und Mitte (2 Stück) – Schwalbenstraße bei Haus-Nr. 31 – Münchner Straße bei Bushaltestelle Kreisel ortseinwärts – Regina-Ullmann-/Ecke Emeranstraße – Münchner Straße bei VR Bank – Tucherpark (2 Stück) – Beethovenstraße bei Zugang zur Grünanlage – Parkplatz Bauma – Schubertstraße bei Zugang zur Grünanlage am Teich - St. Emmeram-Kapelle Es mag wie gesagt normalerweise eine Selbstverständlichkeit sein, trotzdem möchten wir uns bei all denjenigen Hundehal- ter/innen bedanken, die mithelfen, unsere Gemeinde sauber zu halten und keine „Tretminen“ ihrer vierbeinigen Freunde hinterlassen. Auch die Gemeindemitarbeiter danken es Ihnen beim Rasenmähen.
Feldkirchner Gemeindeblatt 3 / 2020 Seite 11 Keine kompostierbaren Plastiktüten in die Biomülltonne Auf gar keinen Fall sollten Sie Müllbeutel aus Plastik oder kompostierbare Plastiktüten in die Biotonne werfen. Sie verrotten nicht in der relativ kurzen Zeit in der Biovergärungsanlage und beeinträchtigen den entstehenden Kompost. Die "kompostierbaren" Plastiktüten lassen sich auch kaum von normalen Plastiktüten unterscheiden. Daher besteht die Gefahr, dass die Biotonne wegen "falscher" Befüllung ungeleert stehenbleibt. Zudem werden die Tüten bei der Biovergärungsanlage aussortiert und dem Restmüll zugeführt. Tageszeitungen und Papiertüten sind gut geeignet, die Bio- Abfälle, wie z.B. Obst und Gemüsereste einzuwickeln und die Feuchtigkeit aufzusaugen. Diese können auch problemlos in der Biovergärungsanlage verwertet werden. Entsorgung von Laub- Übersicht Straßenverzeichnis für betroffene Bürger der ALB-Befallszone: gehölzen in der ALB- Straßennamen: Ungerade Hausnr. Gerade Hausnr. Befallszone; Alpenstraße: 1 - 9b 2 - 12 Aschheimer Straße: 1 - 11 2 Abholtermin im März (nur Brauereiweg keine 12 - 16 nach Voranmeldung) Eschenweg: 1 - 41 2 - 10 Bitte denken Sie daran, dass nach wie Falkenstraße: 3 - 11 2 - 16 vor die neue Regelung für die Entsor- Fasanweg: 9 - 47 12 - 38 gung von Laubgehölzen innerhalb der Finkenstraße: 1-3 2-4 ALB-Befallszone gilt. Alle Bewohner Friedensstraße: 19 - 23 26 - 44 die innerhalb der ALB-Befallszone Hohenlindner Straße: 1 2 - 6a Laubgehölze zu entsorgen haben, kön- nen diese nicht mehr an den Wertstoff- Jahnstraße: 3-9 2 - 16 hof anliefern. Im März 2020 gibt es Jakob-Wagner-Straße: 1-5 8 - 20 folgenden Termin für die Abholung von Karolinenstraße 5 8 Laubgehölz aus der ALB-Befallszone Kirchenstraße: 1-5 2-6 vor Ort: Dienstag, 17. März 2020. Eine Lerchenstraße: 7 - 17 4 - 14 Voranmeldung – spätestens zwei Tage vor dem Abholtermin – im Umweltamt Münchner Straße: 1-7 2-6 der Gemeinde ist notwendig, ansons- Oberndorfer Straße: 1 - 37 2 - 22 ten wird das Material nicht abgeholt. Otto-Lilienthal-Ring: 1-5 2 - 36 Rückfragen und Anmeldung bitte unter Pfarrer-Axenböck-Straße: 1 - 21 2-6 der Tel. 089/909974-45 /-37 oder per Schwalbenstraße 5, 11 - 31 2, 10 - 32 E-Mail: reiprich@feldkirchen.de Tucherpark: 1-9 2 - 38 Von-Tucher-Straße: 1-7 4-8 Wendelsteinstraße: 1 - 19 2 - 16 Zugspitzstraße: 3 - 15 keine Frühjahrs-Sperrmüll-Abfuhr Die Sperrmüllabfuhr erfolgt auf Abruf mittels Meldekarten-System. Die hierfür benötigte Doppelkarte erhalten Sie im Rathaus an der Information. Auf der Anforderungskarte müssen die abzuholenden Sperrmüllgegenstände genannt werden; mit der Antwort- karte teilt Ihnen das Unternehmen den exakten Abholtermin mit. Die Doppelkarte muss bis spätestens Freitag, 20. März 2020, an das Abfuhrunternehmen gesandt oder im Rathaus abgegeben werden. Nach diesem Termin ist eine Anmeldung zur Sperrmüllabfuhr nicht mehr möglich. Sperrmüll ist gebührenpflichtig. Die Gebühren entsprechen denen der Selbstanlieferung am Wertstoffhof und sind bei der Abho- lung zu entrichten. Der gemeldete Sperrmüll muss an der Grundstücksgrenze rechtzeitig zur Abholung bereitgestellt werden. Der öffentliche Verkehr (Fußgänger, Radfahrer usw.) darf dadurch nicht behindert oder gefährdet werden. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Gemeindeverwaltung (Tel. 089 / 909974-37 oder -45) Häckselaktion der Gemeinde am Dienstag, 24. März 2020 Die Gemeinde führt in diesem Frühjahr wieder eine unentgeltliche Häckselaktion am 24. März 2020 durch. Es wird ausschließ- lich Material genommen, dass sich zum Häckseln eignet (Äste und Strauchmaterial mindestens in Armstärke). Loses Material, wie dünnere Äste, Heckenschnitt, usw. geben Sie bitte in Papiersäcken oder gebündelt bei der Gartenabfall-Abfuhr am 24. April 2020 ab. Gartenabfälle aus Grundstücksrodungen (z. B. Hecken) werden nicht angenommen. Das Häckselgut wird von Mitarbeitern des Bauhofes abgeholt. Aufgrund der noch bestehenden Quarantänezone wegen des Befalls durch den Asiatischen Laubholzbockkäfers ist es nicht möglich, das Häckselgut für das eigene Grundstück zu verwerten. Grundstückeigentümer, die den gemeindlichen Häckseldienst in Anspruch nehmen wollen, sollen am 24. März den zu häckseln- den Strauch- und Baumschnitt (frei von nicht kompostierbaren Fremdstoffen, wie z.B. Draht, Kunststoff usw.) an der Grundstücks- grenze bereit legen. Öffentliche Geh- und Verkehrswege dürfen nicht behindert werden.
Seite 12 3 / 2020 Feldkirchner Gemeindeblatt Frühjahrs-Gartenabfall-Abfuhr am Freitag, 24. April 2020 Die Gartenabfallabfuhr (nur pflanzliche Abfälle) beginnt um 06.00 Uhr und findet bei jeder Witterung statt. Die Abfuhr wird durch die Müllabfuhrgebühren abgegolten. Wir bitten Sie, die Gartenabfälle – soweit Sie diese nicht auf Ihrem eigenen Grundstück kompostie- ren können – rechtzeitig, bis spätestens 06.00 Uhr so bereitzustellen, dass der öffentliche Verkehr (auch Fußgänger) nicht behindert wird. Lose, sperrige Gartenabfälle bitten wir so zu bündeln und zu verpacken, dass sie ohne Hilfsmittel und Schwierigkeiten verladen werden können. Es werden ausschließlich Gartenabfälle (Gras, Laub, Äste und kleinere, Baumstämme jeweils kleiner als 1 cm Durch- messer und nicht länger als 80 cm) abgeholt. Verholzte Ast- und Stammteile ab 1 cm Durchmesser geben Sie bitte im Wertstoffhof, Kapellenstraße 4, ab (Hinweis: Bitte Entsorgung in der ALB-Befallszone beachten!) Laub und Gras darf nicht in Plastiksäcken bereit- gestellt werden. Es dürfen nur haushaltsübliche Mengen (max. 2 m³) bereit gelegt werden. Papiersäcke sind im Rathaus an der Information gegen einen Unkostenbeitrag von 0,50 € erhältlich. Wir bitten um Verständnis, dass – wenn die vorgenannten Ausführungen nicht beachtet werden – die Gartenabfälle nicht abgefahren werden. Zuschuss für Komposter Die Gemeinde fördert die Eigenkompostierung (so lange der „Fördertopf“ reicht). Einen Zuschuss können Sie auf Antrag und gegen Vorlage der Original-Rechnung erhalten, wenn Sie sich einen Komposter kaufen. Die Zuschusshöhe beträgt 60 % des Kaufpreises, maximal jedoch 40,- Euro für Komposter aus Altkunststoff oder aus konventionel- lem Material (Holz, Beton, Draht). Zuschussanträge erhalten Sie im Rathaus, Rathausplatz 1, bei Herrn Pitterle, Tel. 089/909974-37 oder Herrn Reiprich, Tel. 089/909974-45. Energiesparen und Klima schützen durch effiziente Heizungsumwälzpumpen Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat zusammen mit dem Bayerischen Landesamt für Umwelt den Flyer „Hocheffiziente Heizungspumpen sparen Stromkosten“ herausgegeben. Informationen rund um dieses The- ma und Fördermöglichkeiten können im Internet unter www.energieatlas.bayern.de/energieeffizenz entnommen werden. Aus unserer Gemeinde Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Montag – Freitag 7.30 – 12.00 Uhr zusätzlich Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Tel. 089/909974-0 E-Mail: rathaus@feldkirchen.de Gern bieten wir auch die Möglichkeit einer Terminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten an. Sprechstunde des Ersten Bürgermeisters: Jederzeit nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel. 089/909974-40. Das Bürgerservice-Portal – rund um die Uhr für den Bürger da. Nutzen Sie unseren Bürgerservice bequem von zu Hause aus unabhängig von unseren Öffnungszeiten. Nähere Informationen auf unserer Homepage: www.feldkirchen.de/buergerservice Der gemeindliche Seniorentreff Der Seniorentreff der Gemeinde Feldkirchen findet jeden Donnerstag von ca. 13.00 – 17.30 Uhr (außer in den Schulferien) im „Ludwig-Glöckl-Haus“ an der Bahnhofstraße 5 statt. Bei diesen geselligen Veranstaltungen wird rege diskutiert, Karten und Schach gespielt. Gelegentlich findet auch ein Vortrag statt. Faschingsfeier, Kaffeefahrt im Sommer und Weihnachtsfeier runden das Jahres- programm ab. Kaffee und Getränke werden von den Seniorenbetreuern organisiert. Über neue Seniorinnen und Senioren, die an den geselligen Runden teilnehmen möchten, würden sich die Organisatoren freuen. Aus dem Einwohnermeldeamt: Das Einwohnermeldeamt der Gemeinde registrierte im Monat Januar 2020 45 Anmeldungen Zum 31. Januar 2020 sind 7.580 Personen mit Hauptwohnsitz, 63 Abmeldungen 374 Personen mit Nebenwohnsitz, somit 13 Wohnungswechsel 7.954 Personen insgesamt gemeldet. 5 Geburten 4 Sterbefälle
Feldkirchner Gemeindeblatt 3 / 2020 Seite 13 Herzlichen Glückwunsch Im Januar und Februar 2020 konnte 1. Bürgermeister Werner van der Weck und Gemeinderätin Luzia Beck Erika Blaschke und Hedwig Delz zum 80. Geburtstag, Dagobert Kratzer zum 85. Geburtstag und Frieda Klier zum 95. Geburtstag die herzlichen Glückwünsche der Gemeinde überbringen und den Jubilaren einen Geschenkkorb überreichen. Erika Blaschke mit Ehemann und 1. Bürgermeister van der Weck Hedwig Delz mit Gemeinderätin Beck Dagobert Kratzer mit Ehefrau und 1. Bürgermeister van der Weck Frieda Klier mit Familie und Gemeinderätin Beck Motorradweihe in Feldkirchen Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, am Sonntag, 19. April 2020, erhalten Sie das Feldkirchner Gemeinde- um 11.30 Uhr blatt nicht oder unregelmäßig? Die Verteilung des Gemeindeblattes im Ort erfolgt durch verschiedene Austräger und die Organisation der Zustel- lung obliegt dem Verlag, der Firma Ortmaier Druck in Frontenhausen. Sollten Sie das Feldkirchner Gemeindeblatt nicht oder un- regelmäßig erhalten, sprechen Sie doch bitte am besten die Verteilerstelle der Firma Ortmaier Druck an. Dies wäre hilfreich, um künftig eine zuverlässige Verteilung des Ge- meindeblattes zu gewährleisten. Die Telefonnummer lautet: 08732-9210-650 Natürlich können Sie sich auch an die Gemeindeverwal- tung, Tel. 909974-40 wenden. Wir werden dann gern die Angelegenheit mit dem Verlag klären.
Seite 14 3 / 2020 Feldkirchner Gemeindeblatt Termine und Hinweise für März und April 2020 Di 3. März 15.00/16.00 Uhr Osterbastelwerkstatt im KiGa St. Jakob, Zeppelinstraße 10 Di 3. März 19.00 Uhr Kinderhort St. Jakob: Vortrag über konsumbewusste Erziehung Do 5. März 15.00/16.00 Uhr Osterbastelwerkstatt im KiGa St. Jakob, Zeppelinstraße 10 Do 5. März 19.00 Uhr (vorauss.) Gemeinderatssitzung, Großer Sitzungssaal im Rathaus Mo 9. März 19.00 Uhr Kunst im Rathaus: Vernissage/Künstler: Franz Eder Fr 13. März 20.00 Uhr Feldkirchner Theaterverein: Aufführung Sa 14. März 20.00 Uhr Feldkirchner Theaterverein: Aufführung So 15. März Kommunalwahl So 15. März Annahmeschluss für das Gemeindeblatt April Di/Mi 17./18. März 13.00 – 17.00 Uhr Grundschule: Schulanmeldung Do 19. März 19.00 Uhr (vorauss.) Gemeinderatssitzung, Großer Sitzungssaal im Rathaus Fr 20. März Anmeldeschluss für die Sperrmüllabfuhr Fr 20. März 20.00 Uhr Feldkirchner Theaterverein: Aufführung Sa 21. März ab 9.30 Uhr „Ramadama“-Aktion der Gemeinde, Treffpunkt: 9.00 Uhr am Rathaus Sa 21. März 20.00 Uhr Feldkirchner Theaterverein: Aufführung So 22. März 19.00 Uhr Feldkirchner Theaterverein: Aufführung Di 24. März Häckselaktion der Gemeinde Fr 27. März 16.00 – 17.30 Uhr Spielen im Kindergarten-Garten St. Jakob, Zeppelinstraße 10 Fr 27. März 20.00 Uhr Feldkirchner Theaterverein: Aufführung Sa 28. März 10.00 – 13.00 Uhr Oster- und Frühlingsbasar, KiTa Bienenhaus, Beethovenstr. 1 Sa 28. März 14.00 Uhr Feldkirchner Blaskapelle: „Der Maibaum kommt“, Aschheimer Str. 13 Sa 28. März 20.00 Uhr Feldkirchner Theaterverein: Aufführung Do 2. April 19.00 Uhr (vorauss.) Gemeinderatssitzung: Großer Sitzungssaal im Rathaus Fr 3. April 20.00 Uhr Kultur im Rathaus: Dreiviertelblut Sa 4. April 14.00 Uhr Osterbasar der Kath. Frauengemeinschaft, Kreuzstraße 6 Mi 15. April Annahmeschluss für das Gemeindeblatt Mai So 19. April 11.30 Uhr Motorradweihe, Aufstellung um 11.00 Uhr in der Kirchenstraße Do 30. April Feldkirchner Blaskapelle: Tanz in den Mai Änderungen vorbehalten; keine Gewähr für Vollständigkeit; bitte beachten Sie evtl. Ankündigungen. „Ramadama“-Aktion am 21. März 2020 In diesem Frühjahr laden wir alle Feldkirchner Bürgerinnen und Bürger zu unserer „Ramadama“-Müllsammelaktion ein Wir treffen uns am Samstag, 21. März 2020, ab 09.00 Uhr vor dem Rathaus; ab 09.30 Uhr findet dann die Müllsammel- aktion im Gemeindegebiet statt. Helfende Hände sind gern gesehen. Müllsäcke und Handschuhe werden gestellt. Für eine kleine Brotzeit ist gesorgt. Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Für Rückfragen steht Ihnen Herr Reiprich, Tel. 089/909974-45 gern zur Verfügung. Mängelmitteilung zur Straßenbeleuchtung in Feldkirchen Defekte Straßenbeleuchtungen können per E-Mail an strassenbeleuchtung@feldkirchen.de an die Gemeindeverwaltung gemel- det werden. Bitte teilen Sie uns den Straßennamen, die Hausnummer oder die an der Lampe zu sehende Mastnummer mit. Die defekten Leuchtmittel werden turnusmäßig regelmäßig ausgewechselt. Selbstverständlich können Sie auch weiterhin telefonisch oder persönlich an der Infostelle Ihre Meldung abgeben. „Frühjahrsputz“ der Gemeindestraßen Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, im März werden die Straßen im Gemeindegebiet wieder vom Wintersplitt befreit. Für diesen alljährlichen „Frühjahrsputz“, der Mitte/Ende März stattfindet (ein genaueres Datum stand leider zum Redaktionsschluss des Gemeindeblattes nicht fest), bitten wir um Ihre Mithilfe und wären Ihnen dankbar, wenn Sie den auf den Gehwegen angesammelten Splitt auf die Straße kehren würden. Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung!
Feldkirchner Gemeindeblatt 3 / 2020 Seite 15 Neubürgerempfang der Gemeinde vom 11. Februar 2020 Beim diesjährigen Neubürgerempfang konnte 2. Bürger- meister Andreas Janson etwa 55 Neubürger begrüßen. Die neuen Feldkirchnerinnen und Feldkirchner hatten Gelegenheit, sich an den Ständen der Vereine und Or- ganisationen zu informieren, die Gemeindebücherei zu besuchen oder einfach die Zeit für Gespräche zu nutzen. Die Nachbarschaftshilfe Feldkirchen hat eine neue Einsatzleitung Wir freuen uns sehr, ab März 2020 Frau Manuela Smolak und Herrn Ralf Smolak als neue Einsatzleitung der NBH Feldkirchen begrüßen zu dürfen und wünschen ihnen bei ihrer Tätigkeit viel Erfolg und Freude. Ein herzliches Dankeschön an Frau Yvonne Mohaupt an dieser Stelle! Frau Manuela Smolak und Herr Ralf Smolak stehen Ihnen künftig unter der Telefon-Nr. 0160-94659783 (unverändert!!) und/oder unter der E-Mail-Adresse: m.smolak@nbh-feldkirchen.de für Anfragen zu den Dienstleistungen der Nachbarschaftshilfe Feldkirchen jederzeit gerne zur Verfügung. Sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter. Sie werden in jedem Fall zurückgerufen. Die Nachbarschaftshilfe sucht Helferinnen und Helfer Wir suchen zur Verstärkung unseres Teams ehrenamtliche Helfer/innen, die gegen eine Aufwandsentschädigung in folgenden Bereichen helfen möchten: Zum Beispiel: – Fahrdienste z.B. für Einkäufe oder zum Arzt – Besorgungen – Begleitung zum Arzt – Unterstützung im Haushalt Die Nachbarschaftshilfe Feldkirchen ist im Notfall gerne für Sie da. Wir organisieren und vermitteln Hilfsdienste, wie z.B. Fahrdienste, Einkaufsservice, Kinderbetreuung, warmes Mittagessen und vieles mehr! Sie können uns auch „anklicken“. Auf unserer Homepage www.nbh-feldkirchen.de finden Sie die wichtigsten Kontaktadressen, Dienstleistungen und Aktionen der Nachbarschaftshilfe Feldkirchen. Kostenlose Pflegekurse Feldkirchner Bürger haben die Möglichkeit zur Teilnahme an einem dreitägigen Pflegekurs vom 20., 21. und 28. März 2020 sowie an einem Kurs zur Erkrankung „Demenz“ am 25. April 2020. Vermittelt werden u. a. Pflegeanleitungen, Infos zu Pflegeversiche- rung usw.). Anmeldung ist jeweils erforderlich. Nähere Informationen unter Tel. 089/9030759. Einladung zum Oster- und Frühlingsbasar in der Kindertagesstätte „Bienenhaus“ Die Kindertagesstätte Bienenhaus, Beethovenstraße 1 in Feldkirchen, lädt am Samstag, 28. März 2020 von 10.00 – 13.00 Uhr ein zum Oster- und Frühlingsbasar. Bei uns finden Sie: Schönes, Nützliches und auch Leckeres. Es gibt ein buntes Oster- und Frühlingsangebot mit ös- terlichen Dekorationen, Handarbeiten, leckeren Marmeladen und noch vieles mehr! Für das leibliche Wohl werden Kaffee und Kuchen angeboten. Auf Ihren Besuch freuen sich das Team und der Elternbeirat vom Bienenhaus.
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