GROSSES FRÜHLINGSKONZERT - Der Musikverein Kirchehrenbach lädt ein

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GROSSES FRÜHLINGSKONZERT - Der Musikverein Kirchehrenbach lädt ein
www.ebermannstadt.de
www.unterleinleiter.de

 09                   Informationen und amtliche              Mitgliedsgemeinden:
 02. September 2019   Bekanntmachungen der                    Ebermannstadt
 Jahrgang 42          Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt   Unterleinleiter

    GROSSES FRÜHLINGSKONZERT
    Der Musikverein Kirchehrenbach lädt ein
    > S. 32
 KIRCHWEIH IN
 EBERMANNSTADT
 Wir laden herzlich ein
  > S. 31

                                                                                    Bild: Andreas Hofbauer
GROSSES FRÜHLINGSKONZERT - Der Musikverein Kirchehrenbach lädt ein
2   Mitteilungsblatt   I   September 2019
GROSSES FRÜHLINGSKONZERT - Der Musikverein Kirchehrenbach lädt ein
REDAKTIONSINFORMATIONEN                            VORWORT

Aus technischen und organisatorischen Grün-
den bitten wir Sie, Ihre Artikel als unformar-     GEEHRTE BÜRGERINNEN UND BÜRGER,
tierte Word-Datei per E-Mail zu senden an:
mitteilungsblatt@ebermannstadt.de                  die Urlaubs-und Ferienzeit ist langsam vorüber, das neue Schuljahr beginnt.
NEU: Alle Informationen für die Rubriken
                                                   Ich hoffe, Sie hatten alle die Möglichkeiten, ein paar Tage auszuspannen und
Vereine und Kirche senden Sie ab sofort
                                                   sich für die kommenden Tage zu erholen. Sicher hatten Sie auch Gelegenheit,
bitte direkt an: info-waltenberger@t-online.de
                                                   die Vielzahl der Feste, sei es bei uns in der Gemeinde als auch in der näheren
Mit Namen gekennzeichnete Beiträge geben           Umgebung, zu besuchen und ein bisschen den Alltag zu vergessen.
die Meinung der Verfasser wieder und müs-
sen nicht unbedingt mit der Auffassung der         Für uns im Gemeinderat stehen weitreichende und wegweisende, aber leider
Redaktion übereinstimmen. Kürzungen der            auch kostensteigernde Beschlüsse für die nächsten Jahre im Bereich Wasser-
eingesandten Manuskripte bleiben der Redak-        versorgung und Kanalisation an. Die heißen Sommer der letzten Jahre haben
tion vorbehalten. Für unverlangt eingesand-        uns gezeigt, dass die eigene Wasserversorgung auf Grund der Trockenheit
te Beiträge keine Gewähr. Für Irrtümer wird        nicht mehr langfristig gesichert werden kann. So ist der Gemeinderat gefordert,
keine Haftung übernommen. Nachdruck ein-           neue Wege zu finden, damit unsere eigene Wasserversorgung bestehen blei-
zelner Beiträge, auch im Auszug, nur mit Quel-
                                                   ben kann. Ein Ingenieurbüro ist bereits beauftragt, Alternativen zu erstellen und
lenangabe und mit Genehmigung der Redak-
tion gestattet.
                                                   die Kosten dafür zu ermitteln. Auch müssen große Teile der Installation der
                                                   Wasserversorgung ausgetauscht werden, unter anderem weil die verlegten
                                                   Gussrohre in die Jahre gekommen sind. Wir werden aber alle Möglichkeiten
                                                   ausschöpfen, um die Belastung für die Bürger in Grenzen zu halten Dasselbe
                                                   gilt für die Sanierung der Kanalisation.
IMPRESSUM / MEDIADATEN                             Nach Wegfall der Straßenausbaubeitragssatzung muss die Gemeinde (alle Steuer-
Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt
                                                   zahler) für den Erhalt und die Sanierung des Straßennetzes allein aufkommen. Der
Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt              Freistaat stellt uns dafür jährlich etwa 10.000 € zur Verfügung. Bei den geringen
Franz-Dörrzapf-Straße 10                           Einnahmen der Gemeinde ist abzusehen, dass eine anteilige Sanierung der Straßen
91320 Ebermannstadt                                aufgrund der größeren üblichen Pflichtaufgaben eine lange Zeit dauern wird. Erfreu-
Tel.: 09194 50680, Fax: 09194 50650                lich für die Gemeinde und unsere jungen Familien ist, dass die kath. Kirchenge-
                                                   meinde als Träger des Kinderhauses St. Josef einen Neubau geplant hat und
Redaktion                                          diesen im nächsten Jahr auch ausführen wird. Die Gemeinde beteiligt sich mo-
Andreas Kirchner                                   mentan mit einem mittleren sechstelligen Betrag an den nicht zuschussfähigen
Tel.: 09194 50680
                                                   Kosten, übernimmt die Antragstellung an die Regierung von Oberfranken für
Alle Beiträge spätestens bis zum 20. des Monats,
10 Uhr an: mitteilungsblatt@ebermannstadt.de       die notwendigen Zuschussmittel und finanziert vor.
                                                   Versuchen wir alle, uns den Herausforderungen der Zukunft zu stellen, damit die
Layout
                                                   Gemeinde Unterleinleiter weiterhin eine liebens- und lebenswerte Gemeinde
Alexander Olli Lotz, Dipl.-Designer (FH)
Tel.: 09191 9778713                                bleibt.Das machen viele von Ihnen für unsere Gemeinde heute schon in den
www.lotz-design.de                                 verschiedenen Vereinen, Institutionen und Gruppen. Dafür vielen Dank.
                                                   Ich wünsche Ihnen und uns allen eine bunte, fröhliche Herbstzeit, Zeit für Aus-
Erscheinungsweise
monatlich in der 1. Woche des Monats               flüge, Weinfest am Dorfladen, Herbstfest im Sonnenhaus.
Auflage 4.200
                                                   Gerhard Riediger, 1. Bürgermeister
Druck & Anzeigenverwaltung
Waltenberger-Hofmann
Bahnhofstraße 9
91320 Ebermannstadt
                                                   INHALT
Tel.: 09194 796502, Fax: 09194 796503
E-Mail: waltenberger-hofmann@t-online.de           S. 2
Anzeigenschluss                                    S. 4
jeweils zum 20. des Monats, 10 Uhr
Anzeigenannahme ausschließlich bei der             S. 6
Druckerei Waltenberger-Hofmann
                                                   S. 16
Anzeigenpreise
1/1 Seite: 285,00 €                                S. 17
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                                                                                                      Mitteilungsblatt   l   September 2019   3
GROSSES FRÜHLINGSKONZERT - Der Musikverein Kirchehrenbach lädt ein
URLAUBSZEIT – REISEZEIT - AUSWEIS BEANTRAGEN              • Einverständniserklärung aller gesetzlichen Vertreter;
                                                                 bei Alleinerziehenden ggf. Nachweis über das Sorge-
Bitte denken Sie gerade in der Urlaubszeit daran, Ihre Aus-      recht
weispapiere rechtzeitig zu beantragen. Die Bearbeitungszeit
ist abhängig von der Bundesdruckerei in Berlin und dauert in   • Sofern in der Meldestelle nur ein Elternteil den Antrag
der Regel 3 bis 4 Wochen.                                        stellt, ist zum Zwecke des Unterschriften- vergleichs die
                                                                 Vorlage des Ausweises oder Reisepasses des anderen El-
Zur Beantragung der Ausweise und Pässe müssen sie                ternteils erforderlich
grundsätzlich p e r s ö n l i c h das Bürgerbüro im Rat-
haus aufsuchen. Bringen Sie bitte die nachfolgenden            • Gebühr:     13,00 €
Unterlagen mit:                                                Verlängerung des Kinderreisepasses
Bundespersonalausweis                                          • Vorlage des bereits vorhandenen Kinderreisepasses
• 1 biometrisches Lichtbild                                    • Bitte beachten Sie, dass Kinder ab dem 10. Lebensjahr
                                                                 selbst eine Unterschrift leisten müssen
• Identitätsnachweis (Reisepass, Personalausweis und Ge-
  burtsurkunde bzw. Eheurkunde)                                • 1 biometrisches Lichtbild
• Gebühr:          bis zum 24. Lebensjahr:   22,80 €           • Einverständniserklärung aller gesetzlichen Vertreter;
                   ab dem 24. Lebensjahr:    28,80 €             bei Alleinerziehenden ggf. Nachweis über das Sorge-
                                                                 recht
Vorläufiger Personalausweis
                                                               • Sofern in der Meldestelle nur ein Elternteil den Antrag
•1 biometrisches Lichtbild                                       stellt, ist zum Zwecke des Unterschriften- vergleichs die
• Identitätsnachweis (Reisepass, Personalausweis und Ge-         Vorlage des Ausweises oder Reisepasses des anderen El-
  burtsurkunde bzw. Eheurkunde)                                  ternteils erforderlich
  Ein vorläufiger Personalausweis wird grundsätzlich nur im    • Gebühr:     6,00 €
  Zusammenhang mit einem Antrag auf Ausstellung eines
  Bundespersonalausweises ausgestellt!                         Informationen und Ansprechpartner:

• Gebühr:          10,00 €                                     Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt, Bürgerbüro,
                                                               Franz-Dörrzapf-Str. 10, 91320 Ebermannstadt
Reisepass (32 Seiten oder 48 Seiten)
                                                               Frau Braungardt, Tel. 09194/506-65
• 1 biometrisches Lichtbild                                                E-Mail: ingrid.braungardt@ebermannstadt.de
• Identitätsnachweis (Reisepass, Personalausweis und Ge-       Frau Büttner, Tel. 09194/506-12
  burtsurkunde bzw. Eheurkunde)                                              E-Mail: elisabeth.buettner@ebermannstadt.de
• Gebühr:                                                      Frau Distler, Tel. 09194/506-66
                                                                             E-Mail: eva.distler@ebermannstadt.de
    für 32-Seiten-Reisepass bis zum 24. Lebensjahr: 37,50 €
                            ab dem 24. Lebensjahr: 60,00 €
    für 48-Seiten-Reisepass bis zum 24. Lebensjahr: 59,50 €    Liebe Bürgerinnen und Bürger der Verwaltungsgemeinschaft
                            ab dem 24. Lebensjahr: 82,00 €     Ebermannstadt,
Expressreisepass                                               unter folgenden Link auf der Homepage der Verwaltungs-
                                                               gemeinschaft Ebermannstadt https://www.ebermannstadt.de/
• innerhalb von 3 Arbeitstagen erhältlich                      verwaltung/edienste-formularservice.html finden Sie nähere
• 1 biometrisches Lichtbild                                    Informationen zu

• Identitätsnachweis (Reisepass, Personalausweis und Ge-        Bürgerbüro
  burtsurkunde bzw. Eheurkunde)
                                                               • Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass
• Gebühr:                                                      • Anmeldung, Abmeldung
    für 32-Seiten-Expressreisepass                             • Gewerbeanzeige
                bis zum 24. Lebensjahr:      69,50 €           • Antrag Führungszeugnis
                ab dem 24. Lebensjahr:       92,00 €
                                                                Standesamt
    für 48-Seiten-Expressreisepass
                                                               • Anzeige Geburt
                bis zum 24. Lebensjahr:       91,50 €
                                                               • Eheschließung im Inland und Ausland
                ab dem 24. Lebensjahr:       114,00 €
                                                               • Sterbefall
Kinderreisepass
                                                                Ordnungsamt
• bis zum 12. Lebensjahr
                                                               • Fischereischein
• Bitte beachten Sie, dass Kinder ab dem 10. Lebensjahr        • Gestattungen eines vorübergehenden Gaststätten-
  selbst eine Unterschrift leisten müssen                        betriebes
                                                               • Öffentliche Vergnügung, Erstattung einer Anzeige
• 1 biometrisches Lichtbild, unabhängig vom Alter des Kindes
                                                               • Straßenbenutzung, Beantragung einer Erlaubnis für eine
• Geburtsurkunde des Kindes                                      Veranstaltung

4    Mitteilungsblatt   I   September 2019
GROSSES FRÜHLINGSKONZERT - Der Musikverein Kirchehrenbach lädt ein
TERMINVEREINBARUNG IM STANDESAMT                               www.ebermannstadt.de heruntergeladen werden.

Liebe Bürgerinnen und Bürger,                                    Bitte beachten Sie, dass eine Vergnügung auch
                                                                 anzeigepflichtig ist, wenn durch die Verwaltungs-
Sie haben ein Anliegen beim Standesamt zu erledigen und          gemeinschaft Ebermannstadt keine vorübergehende
möchten nicht warten? Dann empfehlen wir Ihnen einen Ter-        Schank- und Speisewirtschaft genehmigt werden muss,
min mit uns zu vereinbaren. So können wir besser planen und      weil die Veranstaltung z. B. in einer Gaststätte stattfindet.
Ihnen zeitnahe Vorschläge anbieten. Kontakt können Sie tele-
fonisch, Tel. 09194 506-64, oder per E-Mail aufnehmen:           Welche Feste müssen nicht angezeigt werden?
gerti.lang@ebermannstadt.de.                                     Veranstaltungen, die vorwiegend religiösen, künstleri-
Wir freuen uns auf Sie und sind gerne für Sie da.                schen, kulturellen, wissenschaftlichen, belehrenden oder
Standesamt Ebermannstadt                                         erzieherischen Zwecken oder der Wirtschaftswerbung die-
                                                                 nen, sind nicht anzeigepflichtig, sofern sie in Räumen
                                                                 stattfinden, die für Veranstaltungen der beabsichtigen Art
  SPRECHTAG DER DEUTSCHEN RENTENVERSICHERUNG                     bestimmt sind.
Sprechtag im Landratsamt Ebermannstadt, Eingang Kata-            Veranstaltungen, die ausschließlich in einem privaten, ge-
strophen- und Atemschutzzentrum, Oberes Tor 1 , Raum B           schlossenen Kreis stattfinden, sind nicht anzeigepflichtig.
108:
                                                                 Beispiele hierfür sind:
• 09.10.2019, 08.30-15.30 Uhr (nur nach vorheriger               - Geburtstagsfeiern
  Terminabsprache mit der VG Ebermannstadt, Tel. 09194           - Hochzeitsfeier
  506 66)                                                        - Vereinsfeste, bei denen nur Mitglieder zugelassen sind

  AUS DEM FUNDBÜRO                                               Information zum Verabreichen von Getränken und Spei-
                                                                 sen bei öffentlichen Veranstaltungen
Es wurde im letzten Monat u. a. abgegeben:
                                                                 Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnis-
1 Roller, 1 Schlüsselbund, 1 Schlüssel mit rotem Anhänger,       bedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraus-
3 Damenfahrräder, 1 Armband, 1 Handy, 1 brauner Schlüssel,       setzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden (§
1 Kamera                                                         12 Abs. 1 Gaststättengesetz - GastG).
Wenn Sie etwas verloren haben, lohnt sich der Weg zum Fund-
                                                                 Wann ist eine solche Erlaubnis erforderlich?
büro. Bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt mit unserem
Bürgerbüro auf.                                                  Eine mit Gewinnerzielungsabsicht erfolgende Bewirtung
                                                                 (Verabreichen alkoholischer Getränken zum Verzehr an Ort
                                                                 und Stelle) bedarf immer der Erlaubnis. Eine Gewinn-
Hinweise                                                         erzielungsabsicht ist dann gegeben, wenn die Leistungen nicht
zu öffentlichen Vergnügungen/Veranstaltungen                     zum Selbstkostenpreis abgegeben werden.

                                                                 Wann ist sie nicht erforderlich?
  GRUNDSÄTZLICHES ZU VERANSTALTUNGEN /
  VERGNÜGUNGEN                                                   Somit ist für die Veranstaltungen, bei denen mit der gastrono-
                                                                 mischen Leistung kein Gewinn erzielt werden soll (z.B. Straßen-
Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der   feste von Bürgern), eine Gestattung nicht erforderlich. Eine
Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt unter Angabe der           Gestattung ist dagegen selbst dann erforderlich, wenn ein
Art, des Orts und der Zeit der Veranstaltung und der Zahl der    erzielter Gewinn für gemeinnützige oder soziale Zwecke ver-
zuzulassenden Teilnehmer spätestens zwei Wochen vorher           wendet wird (Spende für Spielplatz, Krankenhaus, bedürftige
schriftlich anzuzeigen.                                          Personen).

Welche Feste sind anzuzeigen?                                    Die Gestattung ist nicht erforderlich, wenn nur nichtalkoholische
                                                                 Getränke und/oder nicht frisch zubereitete und keine offene
Beispiele für anzeigepflichtige Veranstaltungen sind:            Speisen verkauft werden.
- Volksfeste, Bürgerfeste                                        Eine vorübergehende Gaststättengenehmigung kann nur bis
- Maifeiern (z.B. Maibaumaufstellen)                             zu einer Dauer von längstens 3 Wochen erteilt werden. Der
- Wein-, Herbst-, Sommer-, Waldfeste                             Antrag zur Erteilung der Genehmigung ist spätestens 2 Wo-
- Vereinsjubiläen                                                chen vor Veranstaltungsbeginn bei der Verwaltungs-
- Konzerte                                                       gemeinschaft Ebermannstadt zu stellen. Hierzu muss ein Form-
- Faschingsbälle                                                 blatt ausgefüllt werden, welches im Ordnungsamt erhältlich
                                                                 ist. Bei später beantragten Gestattungen kann nicht sicher
- Jugendtänze und Musikveranstaltungen
                                                                 davon ausgegangen werden, dass die Bearbeitung noch
- Pfarr-, Kindergarten- oder Schulfeste
                                                                 rechtzeitig erfolgen kann und die Gestattung (sofern die-
- Abbrennen eines traditionellen Feuers (z.B. Sonnwendfeuer      se rechtlich erteilt werden kann) auch noch rechtzeitig per
  etc.)                                                          Post zugehen kann.
- usw.
                                                                 Informationen und Ansprechpartner:
Das Formular zur Anzeige von öffentlichen Veranstaltun-
gen kann im Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft              Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt, Ordnungsamt,
Ebermannstadt abgeholt oder im Internet unter                    Franz-Dörrzapf-Str. 10, 91320 Ebermannstadt

                                                                                                  Mitteilungsblatt   l   September 2019   5
GROSSES FRÜHLINGSKONZERT - Der Musikverein Kirchehrenbach lädt ein
Herr Männlein, 09194/506-61,                                          SPRECHSTUNDE DER BÜRGERMEISTERIN
E-Mail: andreas.maennlein@ebermannstdt.de
                                                                   Ihre Anliegen, Sorgen, aber auch Anregungen sind mir wichtig –
Für Beratungsgespräche bezüglich Veranstaltungen und               Bürgernähe soll keine Floskel bleiben. Daher lade ich Sie ganz herz-
Gestattungen für vorübergehende Gaststättenerlaubnisse             lich zu meiner nächsten Sprechstunde am 13.09.2019 ins Rathaus
steht Ihnen Herr Männlein nach Terminvereinbarung zur Ver-         von 9-11 Uhr ein. Gerne können Sie ohne Voranmeldung kommen.
fügung.                                                            Sofern Sie jedoch Wartezeiten vermeiden wollen oder kurzfristig ein
                                                                   Gespräch mit mir wünschen, können Sie selbstverständlich auch
                                                                   einen Termin unter der Tel. 09194 50611 oder 50614 vereinbaren.
                                                                   Sie haben auch die Möglichkeit eine E-Mail zu schicken. Diese rich-
                                                                   ten Sie bitte an christiane.meyer@ebermannstadt.de - ich werde
                                                                   mich um eine zeitnahe Antwort bemühen.
                                                                   Ich freue mich auf Ihr Kommen!
    SITZUNGSDIENST                                                 Christiane Meyer, 1. Bürgermeisterin
• Mo., 16.09., 17 Uhr, Entwicklungs- und Bauausschuss
                                                                      BÜRGERVERSAMMLUNGEN 2019
• Mo., 23.09., 17 Uhr, Stadtrat
                                                                   Die Bürgerversammlung stellt eine wichtige Möglichkeit zur
Wegen Verlängerung der Ladungsfrist bitten wir die Baupläne
                                                                   Beteiligung der Bürger in der Stadt Ebermannstadt dar. Sie
mindestens 14 Tage vor einer Entwicklungs- und
                                                                   dient der Information der Bürger, der Erörterung städtischer
Bauausschusssitzung im Rathaus einzureichen, da nur so eine
                                                                   Angelegenheiten sowie ggf. der Verabschiedung von Empfeh-
Behandlung gewährleistet werden kann.
                                                                   lungen an den Stadtrat. Hierzu möchte ich alle Bürgerinnen
Informationen zum Beginn und zur Tagesordnung finden Sie           und Bürger herzlich einladen. Es wäre schön, wenn ich Sie be-
auf www.ebermannstadt.de in der Rubrik Rathaus & Bürger-           grüßen dürfte!
service -> Stadtrat -> Bürgerinformationssystem
                                                                   Ihre Christiane Meyer, 1. Bürgermeisterin
                                                                   Termine 2019:
    MÄRKTE
                                                                   • Do., 17.10.   Niedermirsberg, Feuerwehrhaus
• 8. Sept., ab 10.30 Uhr, Jahrmarkt auf der Hauptstraße und        • Fr., 18.10.   Rüssenbach, Gasthaus Hack
  verkaufsoffener Sonntag                                          • Di., 22.10.   Neuses-Poxstall, Feuerwehrhaus
                                                                   • Mi., 23.10.   Wohlmuthshüll, Feuerwehrhaus
• Jeden Samstag von 8.00-12.30 Uhr Bauernmarkt
                                                                   • Do., 24.10.   Buckenreuth, Gemeindehaus
Wir weisen darauf hin, dass an Markttagen für die Parkbuch-        • Di., 05.11.   Moggast/Wolkenstein Sportheim
ten am Marktplatz in der Zeit von 06.00-18.00 Uhr ein absolu-      • Mi., 06.11.   Eschlipp, Gasthaus Zimmermann
tes Halteverbot angeordnet ist. Das Parken während dieser          • Do., 07.11.   Gasseldorf, Gemeindehaus
Zeit ist nicht möglich!                                            • Di., 12.11.   Burggaillenreuth/Windischgaillenreuth, GH Wolf
                                                                   • Mi., 13.11.   Kanndorf, Golfclubheim
                                                                   • Do., 19.11.   Ebermannstadt, Brauereigasthof Schwanenbräu
    KIRCHWEIHTERMINE
                                                                   Beginn ist jeweils 19.30 Uhr!
• 05. – 09.09. Kirchweih in Ebermannstadt
                                                                   Informationen zum Stand der Anfragen aus 2018 finden Sie
                                                                   auf www.ebermannstadt.de in der Rubrik Rathaus & Bürger-
    KIRCHWEIH AM MARKTPLATZ - SPERRUNG MARKT-                      service > Bürgermeisterin > Bürgerversammlungen
    PLATZ
Das Kirchweihzelt des „Ebser Kerwa Glubbs“ wird in diesem
                                                                      DAS SCHADSTOFFMOBIL STARTET WIEDER
Jahr wieder direkt auf dem Marktplatz aufgestellt. Außerdem        Die nächste Problemmüllsammlung findet am Mo, 23.09.2019
stellt der Schausteller Paulus seine Fahrgeschäfte wieder hier     von 16.30 Uhr bis 18.00 Uhr in Ebermannstadt am städtischen
auf. Aus diesem Grund wird die Durchfahrt auf der Hauptstra-       Bauhof statt.
ße am Marktplatz ab Di., 03.09.2019 bis zum Di., 10.09.2019
für den Verkehr gesperrt. Die Umleitung erfolgt über die Bastei-   Am Schadstoffmobil werden Problemabfälle aus Haushalten
bräugasse. Die vorhandenen Parkplätze auf dem Marktplatz           angenommen: höchstens 5 Kilogramm bzw. 5 Liter.
werden während dieser Zeit aufgelassen und können nicht            Größere Mengen bringen Sie direkt zur Problemmüll-
benutzt werden.                                                    sammelstelle am Entsorgungszentrum Deponie Gosberg (ge-
                                                                   bührenpflichtig).
    MÜLLABFUHR WÄHREND DER KIRCHWEIH                               Stellen Sie nie die Abfälle schon vor dem eigentlichen
                                                                   Sammeltermin am Haltepunkt des Schadstoffmobils ab!
Die Biomüllabfuhr am Mo., 09.09. und die Müllabfuhr am Di.,
                                                                   Problemmüll darf nur in stabilen, verschlossenen Behältern
10.09. können auf Grund der Sperrungen anlässlich der Kirch-
                                                                   (z.B. in Dosen, Gläsern mit Schraubdeckel und Flaschen) ange-
weih im Bereich der Brauhausgasse und des Gerh.-Hauptmann-
                                                                   liefert werden.
Weges nicht wie gewohnt stattfinden.
                                                                   Alle Termine mit Haltepunkten des Schadstoffmobils und aus-
Wir bitten alle Anwohner, ihre Tonnen zu den
                                                                   führliche Information finden Sie in der aktuellen Abfallkalender-
SammelpunktenEcke Rosengasse/Franz-Dörrzapf-Straße bzw.
                                                                   broschüre ab Seite 45 bzw. im Internet unter
Kronen-Apotheke zu bringen.
                                                                   www.landkreisforchheim.de in der Rubrik Bürgerservice,
Vielen Dank für Ihr Verständnis.                                   Abfallwirtschaft, Abfallratgeber, Schadstoffmobil.

6   Mitteilungsblatt   I   September 2019
GROSSES FRÜHLINGSKONZERT - Der Musikverein Kirchehrenbach lädt ein
HAUSHALTSPLAN 2019 DER STADT EBERMANNSTADT
Liebe Bürgerinnen und Bürger,                                     mich bei allen zu bedanken, die sich durch vielfältige ehren-
                                                                  amtliche Tätigkeiten auch 2019 wieder in besonderem Maße
mit dem Haushaltsplan 2019 liegt ein Zahlenwerk vor, das er-
                                                                  für die Stadt Ebermannstadt engagieren, sei es in Vereinen,
neut Anlass zur Freude gibt. Der Haushalt 2019 ist klar und
                                                                  kirchlichen und privaten Organisationen oder auch im privaten
transparent aufgestellt. Er ist ausgeglichen. Eine Darlehens-
                                                                  Bereich. Ohne diese freiwillige Übernahme von Aufgabenwäre
aufnahme ist nicht vorgesehen. Dringend notwendige
                                                                  unsere Stadtgesellschaft nicht in der Lage zusammenzuhalten
Investitionsmaßnahmen können realisiert werden. Trotz der
                                                                  und sich gegenseitig zu unterstützen.
hohen Aufgabenfülle findet ein weiterer Schuldenabbau statt.
                                                                  Auf www.ebermannstadt.de in der Rubrik Rathaus & Bürger-
Im Folgenden möchte ich Sie über die wesentlichen Einnah-
                                                                  service - Haushaltsplan 2019 finden Sie interessante
men, Ausgaben und den Schuldenstand der Stadt sowie über
                                                                  Hintergrundinformationen, den Haushaltsplan, die Haushalts-
den Fortschritt der Konsolidierung des städtischen Haushaltes
                                                                  satzung, den Vorbericht sowie die Haushaltsreden.
informieren.
                                                                  Christiane Meyer,
1. Der Schuldenstand der Stadt Ebermannstadt wird zum Jah-        1. Bürgermeisterin
resende 2019 bei rund 7,6 Millionen Euro liegen. Im Jahr 2012
belief er sich noch auf 15 Millionen Euro. Somit wurde eine       Einnahmen und Ausgaben
Halbierung der Schulden erreicht. Die Pro-Kopf-Verschuldung       Verwaltungshaushalt                                   15.997.850,00 €
wird auf 1.089 Euro (Stand 2012: 2.192 Euro) sinken.
2. Das Gesamtvolumen des Haushalts ist um 0,66 Millionen          Einnahmen und Ausgaben
Euro auf rund 22,8 Millionen Euro gestiegen. Der Verwaltungs-     Vermögenshaushalt                                      6.828.500,00 €
haushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit rund 16
                                                                  Verwaltungshaushalt Ausgaben
Millionen Euro. Mit einem Zuführungsbetrag zum Vermögens-
haushalt in Höhe von 1,5 Millionen Euro können wir den ge-        Personalkosten                                        1.413.900,00     €
setzlichen Mindestbeitrag in Höhe von 745.000,- Euro verdop-      Gewerbesteuerumlage                                     449.900,00     €
peln. Der Vermögenshaushalt sieht mit rund 6,8 Millionen Euro     Kreisumlage                                           3.103.700,00     €
eine Steigerung zum Vorjahr von 245.000 Euro vor.                 Schulverbandsumlage                                   1.298.000,00     €
3. Die Entwicklung von Zins und Tilgung ist sehr erfreulich.      VG-Umlage                                             1.152.300,00     €
Die Bemühungen zur Haushaltskonsolidierung zahlen sich aus.       Kinderbetreuung                                       1.648.400,00     €
So war im HH-Jahr 2012 eine Zinslast von rund 520.000 Euro zu     sächl. Betriebsaufwand                                4.645.800,00     €
verzeichnen. Im HH-Jahr 2019 hat sich diese Ausgabe mit
220.000 Euro um fast 60% reduziert. Die Differenz von in Höhe     Verwaltungshaushalt Einnahmen
von 300.000 Euro belastet nun unseren Haushalt 2019 nicht         Grundsteuer A u. B                                      979.000,00     €
mehr. Die ordentliche Tilgung in Höhe von 745.000 Euro kann       Gewerbesteuer                                         3.000.000,00     €
problemlos erwirtschaftet werden.                                 Einkommensteueranteil                                 4.450.000,00     €
4. Die Steuerkraftzahl für das Jahr 2019 ist auf einem Rekord-    Schlüsselzuweisung                                    1.142.500,00     €
niveau mit 948,17 Euro. Sie ist gegenüber dem Vorjahr um          Entwässerungsgebühren                                   650.000,00     €
5,88% gestiegen.                                                  Zuweisung Kinderbetreuung                               934.800,00     €

5. Bei den Einnahmen im Verwaltungshaushalt profitieren wir       Vermögenshaushalt (Investitionen) Ausgaben
von den nach wie vor sehr guten Steuereinnahmen. Der Ein-
                                                                  Sanierung Brücken Breitenbach                         1.650.000,00     €
kommenssteueranteil steigt kontinuierlich seit 2009. Mit
4.450.000,-Euro hat er ein Rekordhocherreicht. Auch die Ge-       Breitbandversorgung                                     458.400,00     €
werbesteuer ist mit 3 Millionen Euro beachtlich. Die Schlüssel-   Veranstaltungssaal Hasenbergzentrum                     325.100,00     €
zuweisung steigt um 8,7% im Vergleich zum Vorjahr auf rund        Kanalsanierung Buckenreuth                            1.050.000,00     €
1.140.000,-Euro. Wir profitieren auch hier von einer sehr guten   Entwässerung Burggaillenreuth                           200.000,00     €
Einnahmesituation im Freistaat, der die Verteilungssumme auf      Sportzentrum Ebermannstadt                              100.000,00     €
ein Rekordniveau angehoben hat. Einige der bedeutendsten          Ziegler'sche Gebäude                                    160.000,00     €
Einnahmen im Vermögenshaushalt fallen unter den Sammel-
begriff „Zuschüsse“. 2019 erhält die Stadt Zuwendungen in         Schuldenstand
Höhe von etwa 2,8 Millionen Euro.                                 Schulden der Stadt Ebermannstadt
6. Zu den größten Ausgabeposten zählen neben den Perso-           zum 31.12.2018                                8.309.397,11 €
nalkosten in Höhe von etwa 1,4 Millionen Euro die zu zahlen-      Zahl der Einwohner zum Stand 31.12.2017                6.913
den Umlagen an den Kreis in Höhe von 3,1 Millionen Euro, an       Schuldenstand pro Einwohner                       1.202,00 €
den Schulverband in Höhe von 1,3 Millionen Euro und an die        Landesdurchschnitt pro Einwohner                    679,00 €
Verwaltungsgemeinschaft in Höhe von 1,1 Millionen Euro. Die       Schuldendienst 2019 (Zins und Tilgung)          994.300,00 €
Stadt investiert darüber hinaus 2019 Mittel in Höhe von etwa 4    Schuldenstand pro Einwohner gesamt                2.234,73 €
Millionen Euro im Bereich der Städtebausanierung und Schaf-       (einschl. Anteil Schulverband und Stadtwerke)
fung von Infrastruktur.                                           geplante Darlehensaufnahme                            0,00 €

                                                                  Steuerkraftzahl
Ich danke allen Bürgerinnen und Bürgern, den Mitarbeitern
der Verwaltung und dem Stadtrat für den Einsatz und die kon-      Steuerkraftzahl 2019 pro Einwohner                           948,17 €
struktive Zusammenarbeit. Ein besonderes Anliegen ist es mir,     Landesdurchschnitt                                           975,79 €

                                                                                                 Mitteilungsblatt   l   September 2019   7
GROSSES FRÜHLINGSKONZERT - Der Musikverein Kirchehrenbach lädt ein
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GROSSES FRÜHLINGSKONZERT - Der Musikverein Kirchehrenbach lädt ein
HEIMATMUSEUM
Kontakt und Info: Dr. Manfred Franze, 09194 1055
E-Mail: heimatmuseum@ebermannstadt.de
Webseite: www.heimatmuseum.ebermannstadt.de

Aktuell zeigt das Heimatmuseum Ebermannstadt noch bis
Ende Oktober 2019 die Sonderausstellung
„Heimatkunde – Rückblick auf 40 Jahre Arbeitskreis
im Fränkische Schweiz Verein“.
In der 46. Sonderausstellung wird nicht nur die Geschichte
des Arbeitskreises dokumentiert, sondern auch alle 42 Pu-
blikationen ausgestellt, die unter der Federführung von
Dr. Hans Weisel in diesen 40 Jahren erschienen sind.
Die meisten dieser Bücher können während der Ausstel-
lung zu einem Sonderpreis erworben werden.
Zu sehen ist auch, wie die Spezialbibliothek des FSV im
Landratsamtsgebäude am Oberen Tor entstanden ist.
Die Ausstellung führt vor Augen, was Heimat für den Ein-
zelnen bedeutet.
Die 46. Sonderausstellung läuft bis zum 30. Oktober 2019.

Die regulären Öffnungszeiten des Heimatmuseums
sind:
• Sonn- und feiertags von 14:00 bis 17:00 Uhr und
• Mittwochs von 15:00 bis 17:00 Uhr.
Zusätzlich sind gesonderte Führungen für Schulen und
Gruppen nach Vereinbarung über das städtische Verkehrs-
amt möglich. Telefon: 09194 – 50640.

Exkursion des Museumsbeirats

Am Freitag, 27. September, besucht der Museumsbeirat
das Jüdische Museum in Fürth. Abfahrt ist um 14:00 Uhr
auf dem Parkplatz beim Rathaus. Anmeldung bitte bei Frau
Theiler im Verkehrsbüro Telefon: 09194 – 50640.

Wir suchen noch ehrenamtliche Helfer

Der Museumsbeirat ist ausschließlich ehrenamtlich tätig.
Unsere Sorge gilt der Pflege unseres Heimatmuseums.
Im Museumsbeirat kann jeder mitarbeiten, der an der
Heimatgeschichte interessiert ist und der etwas Zeit für
die Stadt zu opfern bereit ist.
Wir alle freuen uns über jeden, der bei der Betreuung un-
seres Heimatmuseums mithilft.
Eine Aufsicht im Museum z.B. umfasst jeweils drei Stun-
den am Nachmittag.
Darüber hinaus treffen wir uns zwei al im Jahr zu einer
zweistündigen Beiratssitzung und einmal im Jahr zu einem
Ausflug in ein Museum, um uns hier Anregungen und tech-
nische Inforationen zu holen.
Der Museumsbeirat besteht seit 1992. Damit er fortbe-
stehen kann, sind wir auf die Mithife aller Bürgerinnen
und Bürger angewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Stadtverwal-
tung.

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GROSSES FRÜHLINGSKONZERT - Der Musikverein Kirchehrenbach lädt ein
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12   Mitteilungsblatt   I   September 2019
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BEKANNTMACHUNG DER HAUSHALTSSATZUNG DER                         BEKANNTMACHUNG DER HAUSHALTSSATZUNG
     STADT EBERMANNSTADT ( LANDKREIS FORCHHEIM )                     DER PFARRER-NORBERT-STANG-UND-PAUL-HERBST-
     FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2019                                      STIFTUNG EBERMANNSTADT
Das Landratsamt Forchheim hat als Rechtsaufsichtsbehörde gem.
                                                                     FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2019
Art. 71 Abs. 2 und Art. 67 Abs. 4 der Gemeindeordnung die erfor-
                                                                   Die Haushaltssatzung der Pfarrer-Norbert-Stang-und-Paul-
derliche Genehmigung für die Haushaltssatzung der Stadt Eber-
                                                                   Herbst-Stiftung wurde durch das Landratsamt Forchheim mit
mannstadt mit Schreiben vom 18.06.2019, Az. 21-9410, erteilt.
                                                                   Schreiben vom 26.07.2019, zur Kenntnis genommen.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 65
Abs. 3 der Gemeindeordnung bis zur nächsten amtlichen Be-          Die Haushaltssatzung enthielt keine genehmigungspflichtigen
kanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich, während der        Bestandteile.
allgemeinen Geschäftsstunden, auf.                                 Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 65
Nachstehend wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich be-          Abs. 3 der Gemeindeordnung bis zur nächsten amtlichen Be-
kannt gemacht:                                                     kanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich, während der
                                                                   allgemeinen Geschäftsstunden auf.
Haushaltssatzung der Stadt Ebermannstadt für das
Haushaltsjahr 2019                                                 Nachstehend wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich be-
                                                                   kannt gemacht:
Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt
Ebermannstadt folgende Haushaltssatzung:                           Haushaltssatzung der Pfarrer-Norbert-Stang-und-Paul-
                                                                   Herbst-Stiftung für das Haushaltsjahr 2019
                                         §1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushalts-         Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Pfar-
jahr 2019 wird hiermit festgesetzt.                                rer-Norbert-Stang-und-Paul-Herbst-Stiftung folgende
                                                                   Haushaltssatzung:
Er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit             15.997.850,00 €                                   §1
und im Vermögenshaushalt                                           Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushalts-
in den Einnahmen und Ausgaben mit               6.828.500,00 €     jahr 2019 wird hiermit festgesetzt.
ab.
                                                                   Er schließt im Verwaltungshaushalt in den
                                         §2
                                                                   Einnahmen und Ausgaben mit             Euro       94.800,00
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen werden auf 0,00 €              und im Vermögenshaushalt in den
festgesetzt.                                                       Einnahmen und Ausgaben mit              Euro      15.450,00
                           §3                                      ab.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-                                                            §2
ermächtigungen im Vermögenshaushalt
                                                                   Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen
wird auf                                        6.055.000,00 €
                                                                   und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf Euro 0,00
festgesetzt.
                                                                   festgesetzt.
                          §4
                                                                                              §3
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteu-
ern werden wie folgt festgesetzt:                                  Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt
                                                                   werden nicht festgesetzt.
1. Grundsteuer                                                                               §4
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
    Betriebe (A)                                 480    v.H.       Steuern und Umlagen werden nicht erhoben.
b) für die Grundstücke (B)                       480    v.H.                                    §5
2. Gewerbesteuer                                 380    v.H.
                                                                   Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leis-
                                         §5
                                                                   tung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 15.000,00
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leis-         € festgesetzt.
tung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
2.600.000,00 € festgesetzt.                                        Die Kasse der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt ist
Die Kasse der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt ist            berechtigt, den Kassenkredit für die Pfarrer-Norbert-Stang-
berechtigt, den Kassenkredit für die Stadt Ebermannstadt auf-      und-Paul-Herbst-Stiftung aufzunehmen.
zunehmen.                                                                                       §6
                             §6
                                                                   Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2019 in Kraft.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2019 in Kraft.
                                                                   Ebermannstadt, den 02.04.2019
Stadt Ebermannstadt
                                                                   Pfarrer-Norbert-Stang-und-Paul-Herbst-Stiftung
Ebermannstadt, den 19.06.2019                                      Gez. Meyer Christiane,
Meyer Christiane, Erste Bürgermeisterin                            Erste Bürgermeisterin Stadt Ebermannstadt
Beschluss Stadtrat vom 01.04.2019. Genehmigungspflichtig           Beschluss Stadtrat vom 01.04.2019. Genehmigungsfrei

14    Mitteilungsblatt   I   September 2019
FAIRTRADE-STADT EBERMANNSTADT                                 Was gibt es Neues in der Stadtbücherei?

Kontakt und Info: Katharina Kurth-Lipfert                       Nach der Sommerpause öffnet die Stadtbücherei St. Nikolaus
E-Mail: katharina.lipfert@ebermannstadt.de                      am Donnerstag, den 5. September 2019 wieder ihre Türen für
                                                                alle großen und kleinen Bücherwürmer.
                                                                Wir freuen uns auf viele Leser, die sich wieder mit guter Litera-
                                                                tur und interessanten Sachbüchern eindecken wollen.
                                                                Vorbeischauen lohnt sich!
                                                                Das Team der Stadtbücherei Ebermannstadt freut sich auf
                                                                Ihren Besuch, auch neue Leser sind herzlich willkommen!

Sie sind Einzelhändler, Gastronom, Vereinsvertreter, Leiter
oder Mitarbeiter einer Bildungseinrichtung und möchten das
                                                                  WASSERRECHT
Thema Fairer Handel in Ebermannstadt aufgreifen oder unter-     Grundwasserentnahmen aus der Alten Quelle und der An-
stützen? Dann wenden Sie sich an Katharina Kurth-Lipfert        gerquelle auf Flurnummern 1657/75 und 307/7 in der Ge-
(Ansprechpartnerin Fairtrade Town Ebermannstadt) oder           markung Breitenbach, Stadt Ebermannstadt für die öffent-
Christian Kiehr (Stadtrat, Fairtradebeauftragter).              liche Wasserversorgung der Stadt Ebermannstadt;
Katharina.lipfert@ebermannstadt.de                                                  Bekanntmachung
christian.kiehr@ebermannstadt.de                                              gemäss Art. 73 Abs. 5 BayVwVfG
Infos zur Fairtdrade-Stadt Ebermannstadt finden Sie unter:
                                                                Mit Schreiben vom 17.01.2019 beantragte die Stadtwerke Eber-
www.ebermannstadt.de
                                                                mannstadt Versorgungsbetriebe GmbH beim Landratsamt
                                                                Forchheim die Durchführung des wasserrechtlichen Verfah-
  FREIWILLIGE FEUERWEHR EBERMANNSTADT E.V.                      rens für die Grundwasserentnahmen aus der Alten Quelle und
                                                                der Angerquelle.
Webseite: www.feuerwehr-ebermannstadt.de
www.facebook.com/FlorianEbermannstadt                           Das Entnehmen und Ableiten von Grundwasser stellen
                                                                Benutzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 des Wasserhaushalts-
 Feuerwehr Aktiver Dienst                                       gesetzes (WHG) dar, die nach § 8 Abs. 1 WHG einer wasser-
                                                                rechtlichen Gestattung bedürfen.
Kontakt und Info: Tobias Theiler, 1. Kommandant
E-Mail: kommandant@feuerwehr-ebermannstadt.de                   Das Landratsamt Forchheim beabsichtigt, eine gehobene Er-
                                                                laubnis für die Dauer von 20 Jahren zu erteilen.
Termine:
Fr 13.09. 19.00 Uhr Übung Maschinisten                          Die beim Landratsamt Forchheim eingereichten Planunterlagen
Mo 16.09. 19.00 Uhr Übung Atemschutz                            sowie die Stellungnahme des amtlichen Sachverständigen
Fr 27.09. 19.00 Uhr Übung Aktiver Dienst                        (Wasserwirtschaftsamt Kronach) liegen in der Zeit vom
                                                                10.09.2019 bis 09.10.2019 während der Dienststunden zur Ein-
 Jugendfeuerwehr                                                sichtnahme bei der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt
                                                                aus.
Kontakt u. Info: Dominik Dumpert u. Ann-Kathrin Hetz, Jugend-
warte                                                           Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden,
E-Mail: jugend@feuerwehr-ebermannstadt.de                       kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schrift-
                                                                lich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Forchheim, Fach-
Termine:                                                        bereich Wasserrecht, oder bei der Verwaltungsgemeinschaft
Do 19.09. 18.30 Uhr Funkübung                                   Ebermannstadt Einwendungen gegen den Plan erheben.
 Kinderfeuerwehr                                                Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach ande-
                                                                ren Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der
Kontakt und Info: Andrea Modsching und Susi Teichmann
                                                                Verwaltungsgerichtsordnung gegen die beantragte Erlaubnis
E-Mail: kinder@feuerwehr-ebermannstadt.de
                                                                einzulegen, können innerhalb der Einwendungsfrist Stellung-
Termine:                                                        nahmen zu dem Plan abgeben.
Sa 21.09. Kinderflämmchen in Gößweinstein (Zeit wird noch
                                                                Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen aus-
           bekannt gegeben)
                                                                geschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln
                                                                beruhen (Art. 69 Satz 2 des Bayerischen Wassergesetzes -
 Feuerwehrverein
                                                                BayWG - i. V. m. Art. 73 Abs. 4 Sätze 3 und 4 des Bayerischen
Kontakt und Info: Tanja Lang, 1. Vorsitzende                    Verwaltungsverfahrensgesetzes - BayVwVfG).
E-Mail: vorstand@feuerwehr-ebermannstadt.de
                                                                Über rechtzeitig erhobene Einwendungen findet ein
Keine Termine                                                   Erörterungstermin statt.
                                                                Bei Ausbleiben eines Beteiligten an dem Erörterungstermin
  STADTBÜCHEREI ST. NIKOLAUS EBERMANNSTADT                      kann auch ohne ihn verhandelt werden. Wenn mehr als 50
                                                                Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind,
Hasenbergzentrum, Feuersteinstraße 11, Ebermannstadt            können Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem
Öffnungszeiten:   Di. 10.00-12.00 und 15.00-18.00 Uhr,          Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benach-
                  Do. 15.00-18.00 Uhr                           richtigt werden. Ferner kann in diesem Fall die Zustellung der

                                                                                                Mitteilungsblatt   l September 2019 15
Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Be-             SITZUNGSDIENST
kanntmachung ersetzt werden.
                                                                   Die nächste Gemeinderatssitzung im Rathaus Unterleinleiter
Hinweis:                                                           findet statt am:
Der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung sowie die zur
                                                                   • Do., 26.09., 19.30 Uhr
Einsicht auszulegenden Unterlagen sind gemäß Art. 27a
BayVwVfG auch auf der Internetseite des Landratsamtes              Wir bitten, Baupläne mindestens 14 Tage vor einer Gemeinde-
Forchheim unter folgendem Link abrufbar:                           ratssitzung im Rathaus Unterleinleiter oder VG Ebermannstadt
http://lra-fo.de/site/2_aufgabenbereiche/Natur_Umwelt/             einzureichen, da nur so eine rechtzeitige Behandlung durch
Wasserrecht/fb_wasserrecht.php                                     den Gemeinderat gewährleistet ist.
                                                                   Informationen zum Beginn und zur Tagesordnung finden Sie
Landratsamt Forchheim - Dienststelle Ebermannstadt -               auf www.unterleinleiter.de
Fachbereich Naturschutz, Wasserrecht, Az.: 42-8631-2/19

     VOLLZUG DES WASSERRECHTS (WHG, BAYWG)                           EINLADUNG AN ALLE SENIOREN
     UND DES GESETZES ÜBER DIE                                     Die Senioren in Unterleinleiter und Dürrbrunn treffen sich
     UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG (UVPG);                         vierzehntägig zum Seniorennachmittag im Sportheim Unter-
                                                                   leinleiter am 11. und 25.09.2019 um 15.00 Uhr mit Kaffee
Entnehmen/Ableiten von Grundwasser aus der Anger-                  und Kuchen und anschließendem Spielenachmittag.
quelle und der Alten Quelle auf Flurnummern 1657/75 und
307/7 in der Gemarkung Breitenbach, Stadt Ebermannstadt            Es sind alle Senioren recht herzlich eingeladen, daran teilzu-
für die öffentliche Wasserversorgung der Stadt Ebermann-           nehmen. Es werden immer wieder neue Mitspieler bzw. Ge-
stadt; Verzicht auf die Umweltverträglichkeitsprüfung;             sprächspartner gesucht.

                        Bekanntmachung                             Ingeborg Krämer (Seniorenbeauftragte)
                    gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 UVPG
Mit Schreiben vom 17.01.2019 beantragten die Stadtwerke              WEINFEST AM DORFLADEN
Ebermannstadt die Verlängerung des Wasserrechts für oben           Herzliche Einladung zum Weinfest der Ladarer Dorfladen eG
genanntes Vorhaben. Die derzeit gültige Erlaubnis läuft mit        am Samstag, den 14. September, ab 14:00 Uhr am Dorf-
Ablauf des 31.12.2019 aus.                                         platz.
Die bis zu diesem Zeitpunkt bewilligte Entnahmemenge be-           Für das leibliche Wohl ist nachmittags sowie abends bestens
trägt für die Angerquelle maximal 45.000 m³ jährlich und für       gesorgt.
die Alte Quelle maximal 52.000 m³ jährlich. Diese maximalen
Entnahmemengen sollen beibehalten werden.                          Wir freuen uns, dass die Blaskapelle Unterleinleiter-Dürrbrunn
                                                                   wie im letzten Jahr für die musikalische Unterhaltung sorgt!
Im Rahmen des Verfahrens ist gem. § 5 Abs. 1 UVPG vom
Landratsamt Forchheim festzustellen, ob für das Vorhaben eine      Das Dorfladenteam freut sich auf viele Gäste!
Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss.
Die beantragten Entnahmemengen fallen unter Nr. 13.3.3 der
Anlage 1 zum UVPG. Für solche Vorhaben ist eine standort-
bezogene Vorprüfung des Einzelfalls vorgesehen.
Gem. § 7 Abs. 2 wird zunächst geprüft, ob besondere örtliche
Gegebenheiten gemäß den in der Anlage 3 Nr. 2.3 aufgeführ-
ten Kriterien vorliegen. In der Nähe der beiden Quellen liegen
das Flora-Fauna-Habitat-Gebiet „Wiesenttal mit Seitentälern“
sowie das europäische Vogelschutzgebiet „Felsen und Hang-
wälder in der Fränkischen Schweiz“. Die Angerquelle befindet
sich innerhalb, jedoch am Rande des europäischen Vogelschutz-
gebietes. Im zweiten Schritt wird geprüft, ob das Vorhaben er-
hebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Die
Auswirkungen der Quellwasserentnahme in der beantragten
Höhe werden von der unteren Naturschutzbehörde als nicht
erheblich eingeschätzt. Die Durchführung einer Umwelt-               11. SATZUNG ZUR ÄNDERUNG DER
verträglichkeitsprüfung sei daher nicht notwendig. Auch der          GEBÜHRENSATZUNG ZUR SATZUNG ÜBER DIE
amtliche Sachverständige (Wasserwirtschaftsamt Kronach)              BESTATTUNGSEINRICHTUNGEN
teilte mit, dass aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine erhebli-
chen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten seien.
                                                                     DER GEMEINDE UNTERLEINLEITER
                                                                     VOM 26.07.2019
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist aus o. g. Gründen
entbehrlich.                                                       Die Gemeinde Unterleinleiter erlässt aufgrund des Art. 8
Gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG ist die Feststellung nicht selb-      Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende
ständig anfechtbar.                                                11. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Sat-
Ebermannstadt, den 18.07.2019                                      zung über die Bestattungseinrichtungen der Gemeinde
Steblein, Regierungsrätin                                                       Unterleinleiter vom 20.10.1999

16    Mitteilungsblatt   I   September 2019
Art. 1                               zum Wiedereinrücken anzusetzen. Für angefangene Stunden
                 § 5 wird wie folgt geändert:                    werden bis zu 30 Minuten die halben, im übrigen die ganzen
                                                                 Ausrückestunden erhoben.
Absatz 1 Nr. 1.1 Freimachen (Ausgraben) des Sarges und
Wiedereinfüllen des Grabes                                       Für den Einsatz Feuerwehrdienstleistender wird für Pflicht- und
                                                                 freiwilligen Leistungen ein Stundensatz von 24,90 € pro Person
Gebühr zu § 3 Ziffer Nr. 3.1, evtl. 3.2 und 200 v. H. Zuschlag
                                                                 erhoben.
Absatz 1 Nr. 1.4 Ausgrabung von Gebeinen                         Nr. 4.2 Sicherheitswachdienst
Gebühr zu § 3 Ziffer Nr. 3.1, evtl. 3.2 und 50 v. H. Zuschlag
                                                                 Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gem. Art. 4 Abs.
Absatz 2 Nr. 2.1 Frostzuschlag (nur an Frosttagen oder bei       2 Satz 1 BayFwG wird der Stundensatz gem. § 11 Abs. 5
Bodenfrost)                                                      AVBayFwG erhoben. Er wird entsprechend der jeweiligen Be-
                                                                 kanntmachung des Bayer. Staatsministeriums des Innern an-
20 v. H. zur jeweiligen Gebühr von § 3 Ziffer Nr. 3              gepasst und beträgt derzeit 15,10 € pro Person.
                            Art. 2                                                            Art. 2
                        Inkrafttreten                                                     Inkrafttreten
Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in
                                                                 Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Kraft.
                                                                 Unterleinleiter, den 26.07.2019
Unterleinleiter, den 26.07.2019
                                                                 Gez. Riediger Gerhard, Erster Bürgermeister
Gez. Riediger Gerhard, Erster Bürgermeister
                                                                 Beschluss Gemeinderat vom 26.07.2019
Beschluss Gemeinderat vom 25.07.2019
                                                                 genehmigungsfrei nach Art. 2 Abs. 3 KAG
genehmigungsfrei nach Art. 2 Abs. 3 KAG

  SATZUNG ZUR ÄNDERUNG DER ANLAGE ZUR SATZUNG
  ÜBER AUFWENDUNGEN UND KOSTENERSATZ FÜR EIN-
  SÄTZE UND ANDERE LEISTUNGEN GEMEINDLICHER
  FEUERWEHREN VOM 26.07.2019                                       TERMINE DER WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG, ENERGIE
Aufgrund von Art. 28 Abs. 4 Bayer. Feuerwehrgesetz (BayFwG)        UND KLIMA DES LANDKREISES FORCHHEIM
erlässt die Gemeinde Unterleinleiter folgende                    Beratungen zur Existenzgründung, -sicherung und Unter-
Satzung zur Änderung der Anlage zur Satzung über Auf-            nehmensnachfolge durch die IHK für Oberfranken gemein-
 wendungen und Kostenersatz für Einsätze und andere              sam mit den Wirtschaftsexperten der Aktivsenioren Bayern e. V.
Leistungen gemeindlicher Feuerwehren vom 21.11.2012              Termin:       Do, 05.09.2019, ab 09.00 Uhr
                             Art. 1                              Ort:          Landratsamt, Gebäude A, Zimmer 047,
                                                                               Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim
Nr. 1 Streckenkosten enthält folgenden Wortlaut:
Die Streckenkosten betragen für jeden angefangenen Kilome-       Termin:       Do, 26.09.2019, ab 09.00 Uhr
ter Wegstrecke für Löschgruppenfahrzeug 10 (LF 10) bei einer     Ort:          Landratsamt, Gebäude A, Zimmer 047,
Nutzungsdauer von 25 Jahren bei einer durchschnittlich jährli-                 Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim
chen Fahrleistung von 1.000 km und einer Eigenbeteiligung        Die Beratungen sind kostenfrei. Terminvergabe jeweils bis
von 10 % 6,10 €.                                                 15:00 Uhr. Ihre Daten werden nur zum Zwecke der Termin-
Nr. 2 Ausrückestunden enthält folgenden Wortlaut:                vereinbarung erhoben und weiterverarbeitet!
Mit den Ausrückestunden ist der Einsatz von Geräten und Aus-     Vorherige Anmeldung erforderlich bei der Wirtschafts-
rüstung abzugelten, die zwar zu Fahrzeugen gehören, deren        förderung unter Tel. 09191 86-1021 oder E-Mail an: Wifoe@Lra-
Kosten aber nicht durch die zurückgelegte Wegstrecke beein-      Fo.de. Anmeldeschluss jeweils der vorherige Dienstag 16:00
flusst werden. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Mi-      Uhr. Änderungen vorbehalten!
nuten die halben, im Übrigen die ganzen Ausrückestunden-
kosten erhoben.                                                  Klimawoche 2019 im Landkreis Forchheim vom 7. -17. Sep-
Die Ausrückestundenkosten betragen –berechnet vom Zeit-          tember
punkt des Ausrückens aus dem Feuerwehrgerätehaus/der Feu-
                                                                 Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich zu den durch das
erwache bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens- je eine Stun-
                                                                 Büro Energie und Klima des Landratsamtes Forchheim organi-
de für Löschgruppenfahrzeug 10 bei jährlich 80 Ausrücke-
                                                                 sierten Veranstaltungen eingeladen.
stunden und einer Eigenbeteiligung der Gemeinde von 10 %
102,05 €.                                                        Eröffnung der Klimawoche mit Landrat Dr. Hermann Ulm:
Nr. 4 Personalkosten enthält folgenden Wortlaut:                 So, 08.09.2019, 14 Uhr:
Nr. 4.1 Pflicht- und freiwilligen Leistungen ohne Sicherheits-   Solaranlagen für Balkon und Steckdose – mit Mikro-PV Strom-
wache                                                            kosten senken, Kurzvortrag mit anschließender Einweisung.
Personalkosten werden für Pflichtleistungen und freiwilligen     Landratsamt Forchheim, Am Streckerplatz 3, Kulturraum St.
Leistungen erhoben.                                              Gereon, 91301 Forchheim.
Sie werden nach Ausrückestunden berechnet. Dabei ist der         Mo, 09.09.2019, 18 Uhr:
Zeitraum vom Ausrücken aus dem Feuerwehrgerätehaus bis           Biomasseheizwerk Gräfenberg – CO2-neutrale Wärmever-

                                                                                                  Mitteilungsblatt   l   September 2019   17
sorgung für Schule und Quartier. Erleben Sie vor Ort wie ein      RICHTIGE TONNENGRÖSSE FÜR RESTMÜLL
Biomasseheizwerk funktioniert. Biomasseheizwerk, Kasberger
Str. 37, 91322 Gräfenberg.                                      Wegzug – Zuzug – Geburt.

Di, 10.09.2019, 15 bis 18:30 Uhr:                               Laut Abfallwirtschaftssatzung ist auf bewohnten Grundstücken
Reparatur Café – Wir reparieren zusammen Ihre Geräte und        ein ausreichendes Tonnenvolumen vorzuhalten. Bitte überprü-
Lieblingssachen. Gebrauchtwarenhof Pack mer’s, Haid-            fen Sie, ob die Größe der Mülltonne ausreichend bemessen ist.
feldstraße 6, 91301 Forchheim.                                  Zum Beispiel benötigt ein Haushalt mit 2 gemeldeten Perso-
Mi, 11.09.2019, 17 Uhr:                                         nen mindestens eine 60 Liter-Restmülltonne, mit 4 Personen
Treffpunkt Ladesäule – Wie funktioniert das mit dem E-Auto?     mindestens eine 80 Liter-Tonne und ein Haushalt mit 6 gemel-
Stadtwerke Forchheim, Haidfeldstr. 8, 91301 Forchheim           deten Personen mindestens eine 120 Liter-Tonne.

Mi, 11.09.2019, 18.30 Uhr:                                      Weitere Infos finden Sie im Abfallkalender 2019 ab S. 32 und
Wasserkraftwerk am Weichselgarten (beim EbserMare) in Eber-     im Internet unter www.lra-fo.de/abfallwirtschaft
mannstadt. Die Stadtwerke Ebermannstadt führen durch das        Bedenken Sie bitte, dass in der Gebühr für die Restmülltonne
seit 1953 bestehende Wasserkraftwerk Rothenbühl. Wasser-        neben der umweltgerechten Verbrennung des Restmülls wei-
kraftwerk am Weichselgarten, Weichselgarten 2 (Ebser Mare),     tere Leistungen enthalten sind, wie die Nutzung der Wertstoff-
91320 Ebermannstadt.                                            höfe, die Sperrmüllabholung, das Schadstoffmobil usw. Die
Do, 12.09.2019, 17 bis 19 Uhr:                                  Abfallgebühren helfen somit unsere Umwelt zu schützen und
Beratungsabend zu energieeffizientem Bauen und Sanieren         wertvolle Ressourcen zu schonen.
mit Informationen zu den Förderprogrammen: neutral – kom-
petent - kostenfrei. Landratsamt Forchheim, Kulturraum St.
Gereon, Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim
Fr, 13.09.2019, 17 Uhr:
Hausbesichtigung: Effizienzhaus 40+ in Holz-Lehm-Bauweise.
Kurzvortrag mit anschließender Besichtigung und Beantwor-
tung von Fragen. Effizienzhaus 40+, Am Gartenkeller 1, 91352
Hallerndorf
So, 15.09.2019, 14 bis 16 Uhr:
                                                                  KATHOLISCHE KIRCHENGEMEINDE ST. PETER UND PAUL
Waldspaziergang: Was macht der Klimawandel mit unserem          Kontakt und Info: 09194 9521
Wald? Staatswalddistrikt Auerberg zwischen Jägersburg,
Serlbach und Weilersbach. Treffpunkt: Neuweiher (öffentliche    Liturgischer Dienst bei unseren Gottesdiensten
Straße zwischen Jägersburg und Serlbach).                       Die kleiner werdende Anzahl an MinistrantInnen hat in un-
Mo, 16.09.2019, 19 Uhr:                                         serer Pfarrei die Idee hervorgebracht, dass auch Erwach-
Vernetzungstreffen: Transitionsbewegung Forchheim. Land-        sene (Männer und Frauen jeden Alters) bei unseren litur-
ratsamt Forchheim, Am Streckerplatz 3, Kulturraum St. Gereon,   gischen Feiern Dienst tun.
91301 Forchheim.                                                Ein kleiner Kreis hat sich schon spontan zusammengefun-
Di, 17.09.2019, von 18 bis ca. 20 Uhr:                          den und wir hoffen jetzt auf weitere Aktive. Ein Informati-
Wässerwiesen im Wiesenttal - Wanderung. Treffpunkt: Park-       ons- und Abspracheabend soll dabei helfen die Vielfalt an
platz Bahnhof in Gosberg, 91361 Pinzberg.                       liturgischen Diensten zu planen und gemeinsam in eine
                                                                gute Zukunft zu gehen. Die Zusammenkunft ist am Don-
Den Programm-Flyer zur Klimawochen finden Sie unter             nerstag, 26.09.2019, nach dem Gottesdienst um 19.00 Uhr
www.lra-fo.de/klima                                             im Pfarrhaus in Unterleinleiter.
                                                                Bei Fragen steht Ihnen auch gerne Helmuth Ochs zur Ver-
Neues aus der WiR – Wirtschaftsregion Bamberg-Forchheim
                                                                fügung (Sahrweg 10, 91364 Unterleinleiter. Tel: 09194/
WiR. – Wirtschaftsregion Bamberg Forchheim                      796633, helmuth.ochs@t-online.de)
Offensive Einzelhandel / 03
                                                                Gottesdienste vom 01. bis 30. September 2019:
Termin:          Do, 12.09.2019, 08:30 bis 13:30 Uhr
                                                                So., 01.09.2019: 10.00 Uhr WGF in Unterleinleiter. Mi.,
Ort:             Die Digitalwerkstatt, Breitweidig 27,
                                                                04.09.2019: 10.00 Uhr WGF im AH Streitberg. Do.,
                 91301 Forchheim
                                                                05.09.2019: 18.30 Uhr EF in Dürrbrunn. So., 08.09.2019:
Workshop:        Social Media für Händler, Referentin:
                                                                10.00 Uhr EF in Unterleinleiter. Di., 10.09.2019: 10.30 Uhr
                 Annika Leopold, Die Digitalwerkstatt
                                                                Schulgottesdienst in Unterleinleiter. Mi., 11.09.2019: 10.00
Vorherige Anmeldung erforderlich unter www.wir-bafo.de          Uhr WGF im AH Streitberg. So., 15.09.2019: 08.30 Uhr EF in
                                                                Unterleinleiter; Mi., 18.09.2019: 10.00 Uhr EF im AH Streit-
WiR. – Wirtschaftsregion Bamberg Forchheim
                                                                berg; Do., 19.09.2019: 18.30 Uhr EF in Dürrbrunn. Sa.,
Gastro-Online-Check
                                                                21.09.2019: 14.00 Uhr Trauung in Unterleinleiter. So.,
Kostenloser Website-Check für Gastronomiebetriebe
                                                                22.09.2019: 10.00 Uhr EF in Unterleinleiter. Mi., 25.09.2019:
Gastronomie- und Hotelbetriebe aus der Region Bamberg und       10.00 Uhr WGF im AH Streitberg. Do., 26.09.2019: 18.30
Forchheim können ihren Internetauftritt (Homepage, Social Me-   Uhr EF in Unterleinleiter. So., 29.09.2019: 08.30 Uhr EF in
dia) kostenlos und ohne jeglichen Zeitaufwand prüfen lassen.    Unterleinleiter.
Die Anmeldungen sind limitiert und werden bis spätestens        EF = Eucharistiefeier; WGF = Wort-Gottes-Feier; RK = Ro-
20.08.2019 unter www.wir-bafo.de entgegengenommen.              senkranz; GD = Gottesdienst

18   Mitteilungsblatt   I   September 2019
KATHOLISCHER FRAUENBUND UNTERLEINLEITER                         Pfadfindertechnik, Spiel & Spaß in der Natur gemeinsam Aben-
                                                                  teuer erleben und dabei Jesus als Freund und Retter besser
Karpfenessen                                                      kennen lernen. Unser Stamm ist in mehrere Teams unterteilt:
Einladung zum Karpfenessen am Mittwoch, den 25. Septem-           Die Dachse: Starter (6-8 Jahre), Die Erdmännchen: Kundschaf-
ber 2019 nach Weilersbach ins Gasthaus Hubert. Anmeldun-          ter (9-11 Jahre), Die Kiwis: Pfadfinder (12-14 Jahre), Die Pfad-
gen bitte an Frau Elisabeth Eberlein Tel.09194/1356 bis 18.Sep-   ranger (15-17 Jahre).
tember. Wir fahren in Fahrgemeinschaften.
                                                                  Gottesdienste:
Treffpunkt am Dorfplatz in Unterleinleiter um 17.30 Uhr. Auch     Sonntag, 01.09. Sommerpause KEIN GOTTESDIENST; Sonn-
Nichtmitglieder sind herzlich eingeladen.                         tag, 08.09. um 09:30 Uhr Gottesdienst zum Schulanfang; Sonn-
                                                                  tag, 15.09. um 09:30 Uhr Gottesdienst; Sonntag, 22.09. um
                                                                  09:30 Uhr Gottesdienst + Einweihungsfeier der neuen Räume;
                                                                  Sonntag, 29.09. um 10:00 Uhr „Im Fokus“ der etwas andere
                                                                  Gottesdiens. Coffe to stay.
                                                                  Alle Veranstaltungen finden in den Räumen der Fa. Vierling
                                                                  Pretzfelder Str. 21, 3. Stock statt.
  EVANGELISCH-LUTHERISCHE KIRCHENGEMEINDE
  EMMAUSKIRCHE EBERMANNSTADT                                        KATHOLISCHE PFARRGEMEINDE
Kontakt und Info: Stefan u. Claudia Berner, 09194 310               ST. NIKOLAUS EBERMANNSTADT
E-Mail: pfarramt.ebermannstadt@elkb.de
                                                                  Kontakt und Info: 09194 385
Gottesdienste:                                                    E-Mail: st-nikolaus.ebermannstadt@erzbistum-bamberg.de
Sonntag, 01.09.: 09.15 Uhr Gottesdienst; Sonntag, 08.09.,         Webseite: www.st-nikolaus-ebermannstadt.de
Kirchweih: 09.15 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl, 10.45 Uhr
                                                                  Gottesdienste vom 01. bis 30.09.2019:
Gottesdienst im Seniorenzentrum; Sonntag, 15.09.: 10.00 Uhr
                                                                  So., 01.09.2019: keine Hl. Messe Pfarrkirche. Mi., 04.09.2019:
Familiengottesdienst mit Segnung der Erstklässler, anschl.
                                                                  18.30 Uhr EF Rüssenbach. Do., 05.09.2019: 08.30 Uhr EF Pfarr-
Brunch, 14.00 Uhr Friedwald-Gedenk-Gottesdienst; Sonntag,
                                                                  kirche. Fr., 06.09.2019: 18.00 Uhr RK Rüsssenbach. Sa.,
22.09.: 08.30 Uhr Ökum. Wallfahrt (Start an der Emmauskirche),
                                                                  07.09.2019: 17.30 Uhr RK, 18.00 Uhr VAM Marienkapelle. So.,
09.15 Uhr Gottesdienst, 10.45 Uhr Gottesdienst im Senioren-
                                                                  08.09.2019: 08.30 Uhr EF Niedermirsberg; 09.00 Uhr WGF Feu-
zentrum; Mittwoch, 25.09.: 14.30 Uhr Seniorentreff; Sonntag,
                                                                  erstein; 10.00 Uhr Fest-GD zum Patronats- und Kirchweihfest
29.09.: 10.00 Uhr Gottesdienst mal anders, 10.45 Uhr Gottes-
                                                                  der Marienkapelle. Mo., 09.09.2019: 18.30 Uhr EF
dienst im Seniorenzentrum.
                                                                  Wohlmuthshüll. Mi., 11.09.2019: 18.00 Uhr RK, 18.30 Uhr EF
Jeden Montag um 19.45 Uhr trifft sich der Kirchenchor (nicht      Gasseldorf. Do., 12.09.2019: 08.30 Uhr EF Pfarrkirche. Fr.,
in den Schulferien).                                              13.09.2019: 18.00 Uhr RK Rüssenbach, 18.30 Uhr Fatima-RK
                                                                  Gasseldorf; 18.30 Uhr EF Marienkapelle. Sa., 14.09.2019: 17.15
                                                                  Uhr Beichtgelegenheit, 17.30 Uhr RK, 18.00 Uhr VAM Pfarrkir-
  EVANGELISCHES PFARRAMT HETZELSDORF                              che; 18.00 Uhr EF Niedermirsberg. So., 15.09.2019: 09.00 Uhr
Kontakt und Info: 09194 360                                       EF mit Taufe, gleichz. Kinderkirche Feuerstein; 10.00 Uhr EF
                                                                  Pfarrkirche, 10.00 Uhr WGF Krh., 10.00 Uhr WGF Wohlmuthshüll;
Gottesdienste:                                                    14.00 Uhr Ökumenische Gedenkfeier Friedwald. Di., 17.09.2019:
Sonntag, 1. September 2019: Hetzelsdorf 9.00 Uhr Gottes-          18.00 Uhr EF Krh. Mi., 18.09.2019: 18.30 Uhr EF Gasseldorf;
dienst mit Abendmahl, Wannbach 10.15 Uhr Gottesdienst mit         18.30 Uhr EF Rüssenbach. Do. 19.09.2019: 08.30 Uhr EF Pfarr-
Abendmahl; Sonntag, 8. September 2019: Hetzelsdorf 9.00           kirche. Fr., 20.09.2019: 18.00 Uhr RK Rüsssenbach; 18.30 Uhr
Uhr Gottesdienst, Wannbach 10.15 Uhr Gottesdienst; Sonn-          EF MK. Sa., 21.09.2019: 17.15 Uhr Beichtgelegenheit, 17.30
tag, 15. September 2019: Lützelsdorf 9.30 Uhr Gottesdienst        Uhr RK, 18.00 Uhr VAM Pfarrkirche. So., 22.09.2019: 08.30 Uhr
zur Kirchweih; Sonntag, 22. September 2019: Hetzelsdorf 9.00      EF Niedermirsberg; 08.30 Uhr Ök. Wallfahrt Ev. Emmauskirche
Uhr Gottesdienst, Wannbach 10.15 Uhr Gottesdienst; Sams-          Ebs. 09.00 Uhr WGF, gleichzeitig Kinderkirche Feuerstein; 10
tag, 28. September 2019: Wannbach 19.00 Uhr Gottesdienst          Uhr WGF Krh.; 10.00 Uhr PGD Pfarrkirche; 18.30 WGF
für Erwachsene; Sonntag, 29. September 2019: Hetzelsdorf          Gasseldorf. Mo.,: 23.09.2019: 18.30 Uhr EF Wohlmuthshüll.
9.00 Uhr Gottesdienst, Wannbach 11.30 Uhr Eltern-Kind-Got-        Mi., 25.09.2019: 18.30 Uhr EF Gasseldorf; 18.30 Uhr EF
tesdienst.                                                        Rüssenbach. Do., 26.09.2019: 08.30 Uhr EF Pfarrkirche. Fr.,
                                                                  27.09.2019: 18.00 Uhr RK Rüssenbach; 18.30 Uhr EF
  EVANGELISCH-FREIKIRCHLICHE                                      Marienkapelle. Sa., 28.09.2019: 17.15 Uhr BG, 17.30 Uhr RK,
                                                                  18.00 Uhr VAM Pfarrkirche; 18.00 Uhr EF Niedermirsberg. So.,
  GEMEINDE EBERMANNSTADT                                          29.09.2019: 09.00 Uhr EF, anschl. Gemeindeversammlung Feu-
Kontakt und Info: info@efg-ebermannstadt.de                       erstein; 10.00 Uhr WGF Krh., 10.00 Uhr PGD Pfarrkirche.
Webseite: www.efg-ebermannstadt.de
                                                                  EF = Eucharistiefeier; WGF = Wort-Gottes-Feier; RK = Rosen-
Montags 20:00 Uhr, Männerkreis bei Fam. Bohlein nach Ver-         kranz; GD = Gottesdienst; VAM = Vorabendmesse; PGD = Pfarr-
einbarung; jeden Mittwoch, 19:30 Uhr Bibelabend; jeden            gottesdienst; Krh = Krankenhaus; MK = Marienkapelle
Dienstag , 19:00 Uhr Jugendhauskreis; jeden Freitag, 17:30
                                                                  Evtl. Änderungen sowie weitere Gottesdienste und Informati-
– 19:30 Royal Ranger Stamm 508 Ebermannstadt. -außer in
                                                                  onen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Gottesdienstordnung!
den Ferien. Treffpunkt: Ebermannstadt, Untere Bayerische
Gasse 1.                                                          Über einen Besuch in unserer neuen Homepage: würden wir
                                                                  uns sehr freuen.
Als christliche Pfadfinder wollen wir durch Teamwork,

                                                                                                 Mitteilungsblatt   l September 2019 19
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