GROSSES FRÜHLINGSKONZERT - Der Musikverein Kirchehrenbach lädt ein
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
www.ebermannstadt.de www.unterleinleiter.de 09 Informationen und amtliche Mitgliedsgemeinden: 02. September 2019 Bekanntmachungen der Ebermannstadt Jahrgang 42 Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt Unterleinleiter GROSSES FRÜHLINGSKONZERT Der Musikverein Kirchehrenbach lädt ein > S. 32 KIRCHWEIH IN EBERMANNSTADT Wir laden herzlich ein > S. 31 Bild: Andreas Hofbauer
REDAKTIONSINFORMATIONEN VORWORT Aus technischen und organisatorischen Grün- den bitten wir Sie, Ihre Artikel als unformar- GEEHRTE BÜRGERINNEN UND BÜRGER, tierte Word-Datei per E-Mail zu senden an: mitteilungsblatt@ebermannstadt.de die Urlaubs-und Ferienzeit ist langsam vorüber, das neue Schuljahr beginnt. NEU: Alle Informationen für die Rubriken Ich hoffe, Sie hatten alle die Möglichkeiten, ein paar Tage auszuspannen und Vereine und Kirche senden Sie ab sofort sich für die kommenden Tage zu erholen. Sicher hatten Sie auch Gelegenheit, bitte direkt an: info-waltenberger@t-online.de die Vielzahl der Feste, sei es bei uns in der Gemeinde als auch in der näheren Mit Namen gekennzeichnete Beiträge geben Umgebung, zu besuchen und ein bisschen den Alltag zu vergessen. die Meinung der Verfasser wieder und müs- sen nicht unbedingt mit der Auffassung der Für uns im Gemeinderat stehen weitreichende und wegweisende, aber leider Redaktion übereinstimmen. Kürzungen der auch kostensteigernde Beschlüsse für die nächsten Jahre im Bereich Wasser- eingesandten Manuskripte bleiben der Redak- versorgung und Kanalisation an. Die heißen Sommer der letzten Jahre haben tion vorbehalten. Für unverlangt eingesand- uns gezeigt, dass die eigene Wasserversorgung auf Grund der Trockenheit te Beiträge keine Gewähr. Für Irrtümer wird nicht mehr langfristig gesichert werden kann. So ist der Gemeinderat gefordert, keine Haftung übernommen. Nachdruck ein- neue Wege zu finden, damit unsere eigene Wasserversorgung bestehen blei- zelner Beiträge, auch im Auszug, nur mit Quel- ben kann. Ein Ingenieurbüro ist bereits beauftragt, Alternativen zu erstellen und lenangabe und mit Genehmigung der Redak- tion gestattet. die Kosten dafür zu ermitteln. Auch müssen große Teile der Installation der Wasserversorgung ausgetauscht werden, unter anderem weil die verlegten Gussrohre in die Jahre gekommen sind. Wir werden aber alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die Belastung für die Bürger in Grenzen zu halten Dasselbe gilt für die Sanierung der Kanalisation. IMPRESSUM / MEDIADATEN Nach Wegfall der Straßenausbaubeitragssatzung muss die Gemeinde (alle Steuer- Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt zahler) für den Erhalt und die Sanierung des Straßennetzes allein aufkommen. Der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt Freistaat stellt uns dafür jährlich etwa 10.000 € zur Verfügung. Bei den geringen Franz-Dörrzapf-Straße 10 Einnahmen der Gemeinde ist abzusehen, dass eine anteilige Sanierung der Straßen 91320 Ebermannstadt aufgrund der größeren üblichen Pflichtaufgaben eine lange Zeit dauern wird. Erfreu- Tel.: 09194 50680, Fax: 09194 50650 lich für die Gemeinde und unsere jungen Familien ist, dass die kath. Kirchenge- meinde als Träger des Kinderhauses St. Josef einen Neubau geplant hat und Redaktion diesen im nächsten Jahr auch ausführen wird. Die Gemeinde beteiligt sich mo- Andreas Kirchner mentan mit einem mittleren sechstelligen Betrag an den nicht zuschussfähigen Tel.: 09194 50680 Kosten, übernimmt die Antragstellung an die Regierung von Oberfranken für Alle Beiträge spätestens bis zum 20. des Monats, 10 Uhr an: mitteilungsblatt@ebermannstadt.de die notwendigen Zuschussmittel und finanziert vor. Versuchen wir alle, uns den Herausforderungen der Zukunft zu stellen, damit die Layout Gemeinde Unterleinleiter weiterhin eine liebens- und lebenswerte Gemeinde Alexander Olli Lotz, Dipl.-Designer (FH) Tel.: 09191 9778713 bleibt.Das machen viele von Ihnen für unsere Gemeinde heute schon in den www.lotz-design.de verschiedenen Vereinen, Institutionen und Gruppen. Dafür vielen Dank. Ich wünsche Ihnen und uns allen eine bunte, fröhliche Herbstzeit, Zeit für Aus- Erscheinungsweise monatlich in der 1. Woche des Monats flüge, Weinfest am Dorfladen, Herbstfest im Sonnenhaus. Auflage 4.200 Gerhard Riediger, 1. Bürgermeister Druck & Anzeigenverwaltung Waltenberger-Hofmann Bahnhofstraße 9 91320 Ebermannstadt INHALT Tel.: 09194 796502, Fax: 09194 796503 E-Mail: waltenberger-hofmann@t-online.de S. 2 Anzeigenschluss S. 4 jeweils zum 20. des Monats, 10 Uhr Anzeigenannahme ausschließlich bei der S. 6 Druckerei Waltenberger-Hofmann S. 16 Anzeigenpreise 1/1 Seite: 285,00 € S. 17 1/2 Seite: 174,00 € 1/4 Seite: 107,00 € S. 18 1/8 Seite: 63,00 € 1/16 Seite: 42,00 € S. 20 100 mm: 86,00 € Zeilenanzeige: pro Zeile 5,50 € S. 22 Rabatte: 12 Anzeigen jährlich: 20 % S. 28 6 Anzeigen jährlich: 10 % Alle Preise inklusive 19 % MwSt. S. 30 Mitteilungsblatt l September 2019 3
URLAUBSZEIT – REISEZEIT - AUSWEIS BEANTRAGEN • Einverständniserklärung aller gesetzlichen Vertreter; bei Alleinerziehenden ggf. Nachweis über das Sorge- Bitte denken Sie gerade in der Urlaubszeit daran, Ihre Aus- recht weispapiere rechtzeitig zu beantragen. Die Bearbeitungszeit ist abhängig von der Bundesdruckerei in Berlin und dauert in • Sofern in der Meldestelle nur ein Elternteil den Antrag der Regel 3 bis 4 Wochen. stellt, ist zum Zwecke des Unterschriften- vergleichs die Vorlage des Ausweises oder Reisepasses des anderen El- Zur Beantragung der Ausweise und Pässe müssen sie ternteils erforderlich grundsätzlich p e r s ö n l i c h das Bürgerbüro im Rat- haus aufsuchen. Bringen Sie bitte die nachfolgenden • Gebühr: 13,00 € Unterlagen mit: Verlängerung des Kinderreisepasses Bundespersonalausweis • Vorlage des bereits vorhandenen Kinderreisepasses • 1 biometrisches Lichtbild • Bitte beachten Sie, dass Kinder ab dem 10. Lebensjahr selbst eine Unterschrift leisten müssen • Identitätsnachweis (Reisepass, Personalausweis und Ge- burtsurkunde bzw. Eheurkunde) • 1 biometrisches Lichtbild • Gebühr: bis zum 24. Lebensjahr: 22,80 € • Einverständniserklärung aller gesetzlichen Vertreter; ab dem 24. Lebensjahr: 28,80 € bei Alleinerziehenden ggf. Nachweis über das Sorge- recht Vorläufiger Personalausweis • Sofern in der Meldestelle nur ein Elternteil den Antrag •1 biometrisches Lichtbild stellt, ist zum Zwecke des Unterschriften- vergleichs die • Identitätsnachweis (Reisepass, Personalausweis und Ge- Vorlage des Ausweises oder Reisepasses des anderen El- burtsurkunde bzw. Eheurkunde) ternteils erforderlich Ein vorläufiger Personalausweis wird grundsätzlich nur im • Gebühr: 6,00 € Zusammenhang mit einem Antrag auf Ausstellung eines Bundespersonalausweises ausgestellt! Informationen und Ansprechpartner: • Gebühr: 10,00 € Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt, Bürgerbüro, Franz-Dörrzapf-Str. 10, 91320 Ebermannstadt Reisepass (32 Seiten oder 48 Seiten) Frau Braungardt, Tel. 09194/506-65 • 1 biometrisches Lichtbild E-Mail: ingrid.braungardt@ebermannstadt.de • Identitätsnachweis (Reisepass, Personalausweis und Ge- Frau Büttner, Tel. 09194/506-12 burtsurkunde bzw. Eheurkunde) E-Mail: elisabeth.buettner@ebermannstadt.de • Gebühr: Frau Distler, Tel. 09194/506-66 E-Mail: eva.distler@ebermannstadt.de für 32-Seiten-Reisepass bis zum 24. Lebensjahr: 37,50 € ab dem 24. Lebensjahr: 60,00 € für 48-Seiten-Reisepass bis zum 24. Lebensjahr: 59,50 € Liebe Bürgerinnen und Bürger der Verwaltungsgemeinschaft ab dem 24. Lebensjahr: 82,00 € Ebermannstadt, Expressreisepass unter folgenden Link auf der Homepage der Verwaltungs- gemeinschaft Ebermannstadt https://www.ebermannstadt.de/ • innerhalb von 3 Arbeitstagen erhältlich verwaltung/edienste-formularservice.html finden Sie nähere • 1 biometrisches Lichtbild Informationen zu • Identitätsnachweis (Reisepass, Personalausweis und Ge- Bürgerbüro burtsurkunde bzw. Eheurkunde) • Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass • Gebühr: • Anmeldung, Abmeldung für 32-Seiten-Expressreisepass • Gewerbeanzeige bis zum 24. Lebensjahr: 69,50 € • Antrag Führungszeugnis ab dem 24. Lebensjahr: 92,00 € Standesamt für 48-Seiten-Expressreisepass • Anzeige Geburt bis zum 24. Lebensjahr: 91,50 € • Eheschließung im Inland und Ausland ab dem 24. Lebensjahr: 114,00 € • Sterbefall Kinderreisepass Ordnungsamt • bis zum 12. Lebensjahr • Fischereischein • Bitte beachten Sie, dass Kinder ab dem 10. Lebensjahr • Gestattungen eines vorübergehenden Gaststätten- selbst eine Unterschrift leisten müssen betriebes • Öffentliche Vergnügung, Erstattung einer Anzeige • 1 biometrisches Lichtbild, unabhängig vom Alter des Kindes • Straßenbenutzung, Beantragung einer Erlaubnis für eine • Geburtsurkunde des Kindes Veranstaltung 4 Mitteilungsblatt I September 2019
TERMINVEREINBARUNG IM STANDESAMT www.ebermannstadt.de heruntergeladen werden. Liebe Bürgerinnen und Bürger, Bitte beachten Sie, dass eine Vergnügung auch anzeigepflichtig ist, wenn durch die Verwaltungs- Sie haben ein Anliegen beim Standesamt zu erledigen und gemeinschaft Ebermannstadt keine vorübergehende möchten nicht warten? Dann empfehlen wir Ihnen einen Ter- Schank- und Speisewirtschaft genehmigt werden muss, min mit uns zu vereinbaren. So können wir besser planen und weil die Veranstaltung z. B. in einer Gaststätte stattfindet. Ihnen zeitnahe Vorschläge anbieten. Kontakt können Sie tele- fonisch, Tel. 09194 506-64, oder per E-Mail aufnehmen: Welche Feste müssen nicht angezeigt werden? gerti.lang@ebermannstadt.de. Veranstaltungen, die vorwiegend religiösen, künstleri- Wir freuen uns auf Sie und sind gerne für Sie da. schen, kulturellen, wissenschaftlichen, belehrenden oder Standesamt Ebermannstadt erzieherischen Zwecken oder der Wirtschaftswerbung die- nen, sind nicht anzeigepflichtig, sofern sie in Räumen stattfinden, die für Veranstaltungen der beabsichtigen Art SPRECHTAG DER DEUTSCHEN RENTENVERSICHERUNG bestimmt sind. Sprechtag im Landratsamt Ebermannstadt, Eingang Kata- Veranstaltungen, die ausschließlich in einem privaten, ge- strophen- und Atemschutzzentrum, Oberes Tor 1 , Raum B schlossenen Kreis stattfinden, sind nicht anzeigepflichtig. 108: Beispiele hierfür sind: • 09.10.2019, 08.30-15.30 Uhr (nur nach vorheriger - Geburtstagsfeiern Terminabsprache mit der VG Ebermannstadt, Tel. 09194 - Hochzeitsfeier 506 66) - Vereinsfeste, bei denen nur Mitglieder zugelassen sind AUS DEM FUNDBÜRO Information zum Verabreichen von Getränken und Spei- sen bei öffentlichen Veranstaltungen Es wurde im letzten Monat u. a. abgegeben: Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnis- 1 Roller, 1 Schlüsselbund, 1 Schlüssel mit rotem Anhänger, bedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraus- 3 Damenfahrräder, 1 Armband, 1 Handy, 1 brauner Schlüssel, setzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden (§ 1 Kamera 12 Abs. 1 Gaststättengesetz - GastG). Wenn Sie etwas verloren haben, lohnt sich der Weg zum Fund- Wann ist eine solche Erlaubnis erforderlich? büro. Bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt mit unserem Bürgerbüro auf. Eine mit Gewinnerzielungsabsicht erfolgende Bewirtung (Verabreichen alkoholischer Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle) bedarf immer der Erlaubnis. Eine Gewinn- Hinweise erzielungsabsicht ist dann gegeben, wenn die Leistungen nicht zu öffentlichen Vergnügungen/Veranstaltungen zum Selbstkostenpreis abgegeben werden. Wann ist sie nicht erforderlich? GRUNDSÄTZLICHES ZU VERANSTALTUNGEN / VERGNÜGUNGEN Somit ist für die Veranstaltungen, bei denen mit der gastrono- mischen Leistung kein Gewinn erzielt werden soll (z.B. Straßen- Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der feste von Bürgern), eine Gestattung nicht erforderlich. Eine Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt unter Angabe der Gestattung ist dagegen selbst dann erforderlich, wenn ein Art, des Orts und der Zeit der Veranstaltung und der Zahl der erzielter Gewinn für gemeinnützige oder soziale Zwecke ver- zuzulassenden Teilnehmer spätestens zwei Wochen vorher wendet wird (Spende für Spielplatz, Krankenhaus, bedürftige schriftlich anzuzeigen. Personen). Welche Feste sind anzuzeigen? Die Gestattung ist nicht erforderlich, wenn nur nichtalkoholische Getränke und/oder nicht frisch zubereitete und keine offene Beispiele für anzeigepflichtige Veranstaltungen sind: Speisen verkauft werden. - Volksfeste, Bürgerfeste Eine vorübergehende Gaststättengenehmigung kann nur bis - Maifeiern (z.B. Maibaumaufstellen) zu einer Dauer von längstens 3 Wochen erteilt werden. Der - Wein-, Herbst-, Sommer-, Waldfeste Antrag zur Erteilung der Genehmigung ist spätestens 2 Wo- - Vereinsjubiläen chen vor Veranstaltungsbeginn bei der Verwaltungs- - Konzerte gemeinschaft Ebermannstadt zu stellen. Hierzu muss ein Form- - Faschingsbälle blatt ausgefüllt werden, welches im Ordnungsamt erhältlich ist. Bei später beantragten Gestattungen kann nicht sicher - Jugendtänze und Musikveranstaltungen davon ausgegangen werden, dass die Bearbeitung noch - Pfarr-, Kindergarten- oder Schulfeste rechtzeitig erfolgen kann und die Gestattung (sofern die- - Abbrennen eines traditionellen Feuers (z.B. Sonnwendfeuer se rechtlich erteilt werden kann) auch noch rechtzeitig per etc.) Post zugehen kann. - usw. Informationen und Ansprechpartner: Das Formular zur Anzeige von öffentlichen Veranstaltun- gen kann im Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt, Ordnungsamt, Ebermannstadt abgeholt oder im Internet unter Franz-Dörrzapf-Str. 10, 91320 Ebermannstadt Mitteilungsblatt l September 2019 5
Herr Männlein, 09194/506-61, SPRECHSTUNDE DER BÜRGERMEISTERIN E-Mail: andreas.maennlein@ebermannstdt.de Ihre Anliegen, Sorgen, aber auch Anregungen sind mir wichtig – Für Beratungsgespräche bezüglich Veranstaltungen und Bürgernähe soll keine Floskel bleiben. Daher lade ich Sie ganz herz- Gestattungen für vorübergehende Gaststättenerlaubnisse lich zu meiner nächsten Sprechstunde am 13.09.2019 ins Rathaus steht Ihnen Herr Männlein nach Terminvereinbarung zur Ver- von 9-11 Uhr ein. Gerne können Sie ohne Voranmeldung kommen. fügung. Sofern Sie jedoch Wartezeiten vermeiden wollen oder kurzfristig ein Gespräch mit mir wünschen, können Sie selbstverständlich auch einen Termin unter der Tel. 09194 50611 oder 50614 vereinbaren. Sie haben auch die Möglichkeit eine E-Mail zu schicken. Diese rich- ten Sie bitte an christiane.meyer@ebermannstadt.de - ich werde mich um eine zeitnahe Antwort bemühen. Ich freue mich auf Ihr Kommen! SITZUNGSDIENST Christiane Meyer, 1. Bürgermeisterin • Mo., 16.09., 17 Uhr, Entwicklungs- und Bauausschuss BÜRGERVERSAMMLUNGEN 2019 • Mo., 23.09., 17 Uhr, Stadtrat Die Bürgerversammlung stellt eine wichtige Möglichkeit zur Wegen Verlängerung der Ladungsfrist bitten wir die Baupläne Beteiligung der Bürger in der Stadt Ebermannstadt dar. Sie mindestens 14 Tage vor einer Entwicklungs- und dient der Information der Bürger, der Erörterung städtischer Bauausschusssitzung im Rathaus einzureichen, da nur so eine Angelegenheiten sowie ggf. der Verabschiedung von Empfeh- Behandlung gewährleistet werden kann. lungen an den Stadtrat. Hierzu möchte ich alle Bürgerinnen Informationen zum Beginn und zur Tagesordnung finden Sie und Bürger herzlich einladen. Es wäre schön, wenn ich Sie be- auf www.ebermannstadt.de in der Rubrik Rathaus & Bürger- grüßen dürfte! service -> Stadtrat -> Bürgerinformationssystem Ihre Christiane Meyer, 1. Bürgermeisterin Termine 2019: MÄRKTE • Do., 17.10. Niedermirsberg, Feuerwehrhaus • 8. Sept., ab 10.30 Uhr, Jahrmarkt auf der Hauptstraße und • Fr., 18.10. Rüssenbach, Gasthaus Hack verkaufsoffener Sonntag • Di., 22.10. Neuses-Poxstall, Feuerwehrhaus • Mi., 23.10. Wohlmuthshüll, Feuerwehrhaus • Jeden Samstag von 8.00-12.30 Uhr Bauernmarkt • Do., 24.10. Buckenreuth, Gemeindehaus Wir weisen darauf hin, dass an Markttagen für die Parkbuch- • Di., 05.11. Moggast/Wolkenstein Sportheim ten am Marktplatz in der Zeit von 06.00-18.00 Uhr ein absolu- • Mi., 06.11. Eschlipp, Gasthaus Zimmermann tes Halteverbot angeordnet ist. Das Parken während dieser • Do., 07.11. Gasseldorf, Gemeindehaus Zeit ist nicht möglich! • Di., 12.11. Burggaillenreuth/Windischgaillenreuth, GH Wolf • Mi., 13.11. Kanndorf, Golfclubheim • Do., 19.11. Ebermannstadt, Brauereigasthof Schwanenbräu KIRCHWEIHTERMINE Beginn ist jeweils 19.30 Uhr! • 05. – 09.09. Kirchweih in Ebermannstadt Informationen zum Stand der Anfragen aus 2018 finden Sie auf www.ebermannstadt.de in der Rubrik Rathaus & Bürger- KIRCHWEIH AM MARKTPLATZ - SPERRUNG MARKT- service > Bürgermeisterin > Bürgerversammlungen PLATZ Das Kirchweihzelt des „Ebser Kerwa Glubbs“ wird in diesem DAS SCHADSTOFFMOBIL STARTET WIEDER Jahr wieder direkt auf dem Marktplatz aufgestellt. Außerdem Die nächste Problemmüllsammlung findet am Mo, 23.09.2019 stellt der Schausteller Paulus seine Fahrgeschäfte wieder hier von 16.30 Uhr bis 18.00 Uhr in Ebermannstadt am städtischen auf. Aus diesem Grund wird die Durchfahrt auf der Hauptstra- Bauhof statt. ße am Marktplatz ab Di., 03.09.2019 bis zum Di., 10.09.2019 für den Verkehr gesperrt. Die Umleitung erfolgt über die Bastei- Am Schadstoffmobil werden Problemabfälle aus Haushalten bräugasse. Die vorhandenen Parkplätze auf dem Marktplatz angenommen: höchstens 5 Kilogramm bzw. 5 Liter. werden während dieser Zeit aufgelassen und können nicht Größere Mengen bringen Sie direkt zur Problemmüll- benutzt werden. sammelstelle am Entsorgungszentrum Deponie Gosberg (ge- bührenpflichtig). MÜLLABFUHR WÄHREND DER KIRCHWEIH Stellen Sie nie die Abfälle schon vor dem eigentlichen Sammeltermin am Haltepunkt des Schadstoffmobils ab! Die Biomüllabfuhr am Mo., 09.09. und die Müllabfuhr am Di., Problemmüll darf nur in stabilen, verschlossenen Behältern 10.09. können auf Grund der Sperrungen anlässlich der Kirch- (z.B. in Dosen, Gläsern mit Schraubdeckel und Flaschen) ange- weih im Bereich der Brauhausgasse und des Gerh.-Hauptmann- liefert werden. Weges nicht wie gewohnt stattfinden. Alle Termine mit Haltepunkten des Schadstoffmobils und aus- Wir bitten alle Anwohner, ihre Tonnen zu den führliche Information finden Sie in der aktuellen Abfallkalender- SammelpunktenEcke Rosengasse/Franz-Dörrzapf-Straße bzw. broschüre ab Seite 45 bzw. im Internet unter Kronen-Apotheke zu bringen. www.landkreisforchheim.de in der Rubrik Bürgerservice, Vielen Dank für Ihr Verständnis. Abfallwirtschaft, Abfallratgeber, Schadstoffmobil. 6 Mitteilungsblatt I September 2019
HAUSHALTSPLAN 2019 DER STADT EBERMANNSTADT Liebe Bürgerinnen und Bürger, mich bei allen zu bedanken, die sich durch vielfältige ehren- amtliche Tätigkeiten auch 2019 wieder in besonderem Maße mit dem Haushaltsplan 2019 liegt ein Zahlenwerk vor, das er- für die Stadt Ebermannstadt engagieren, sei es in Vereinen, neut Anlass zur Freude gibt. Der Haushalt 2019 ist klar und kirchlichen und privaten Organisationen oder auch im privaten transparent aufgestellt. Er ist ausgeglichen. Eine Darlehens- Bereich. Ohne diese freiwillige Übernahme von Aufgabenwäre aufnahme ist nicht vorgesehen. Dringend notwendige unsere Stadtgesellschaft nicht in der Lage zusammenzuhalten Investitionsmaßnahmen können realisiert werden. Trotz der und sich gegenseitig zu unterstützen. hohen Aufgabenfülle findet ein weiterer Schuldenabbau statt. Auf www.ebermannstadt.de in der Rubrik Rathaus & Bürger- Im Folgenden möchte ich Sie über die wesentlichen Einnah- service - Haushaltsplan 2019 finden Sie interessante men, Ausgaben und den Schuldenstand der Stadt sowie über Hintergrundinformationen, den Haushaltsplan, die Haushalts- den Fortschritt der Konsolidierung des städtischen Haushaltes satzung, den Vorbericht sowie die Haushaltsreden. informieren. Christiane Meyer, 1. Der Schuldenstand der Stadt Ebermannstadt wird zum Jah- 1. Bürgermeisterin resende 2019 bei rund 7,6 Millionen Euro liegen. Im Jahr 2012 belief er sich noch auf 15 Millionen Euro. Somit wurde eine Einnahmen und Ausgaben Halbierung der Schulden erreicht. Die Pro-Kopf-Verschuldung Verwaltungshaushalt 15.997.850,00 € wird auf 1.089 Euro (Stand 2012: 2.192 Euro) sinken. 2. Das Gesamtvolumen des Haushalts ist um 0,66 Millionen Einnahmen und Ausgaben Euro auf rund 22,8 Millionen Euro gestiegen. Der Verwaltungs- Vermögenshaushalt 6.828.500,00 € haushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit rund 16 Verwaltungshaushalt Ausgaben Millionen Euro. Mit einem Zuführungsbetrag zum Vermögens- haushalt in Höhe von 1,5 Millionen Euro können wir den ge- Personalkosten 1.413.900,00 € setzlichen Mindestbeitrag in Höhe von 745.000,- Euro verdop- Gewerbesteuerumlage 449.900,00 € peln. Der Vermögenshaushalt sieht mit rund 6,8 Millionen Euro Kreisumlage 3.103.700,00 € eine Steigerung zum Vorjahr von 245.000 Euro vor. Schulverbandsumlage 1.298.000,00 € 3. Die Entwicklung von Zins und Tilgung ist sehr erfreulich. VG-Umlage 1.152.300,00 € Die Bemühungen zur Haushaltskonsolidierung zahlen sich aus. Kinderbetreuung 1.648.400,00 € So war im HH-Jahr 2012 eine Zinslast von rund 520.000 Euro zu sächl. Betriebsaufwand 4.645.800,00 € verzeichnen. Im HH-Jahr 2019 hat sich diese Ausgabe mit 220.000 Euro um fast 60% reduziert. Die Differenz von in Höhe Verwaltungshaushalt Einnahmen von 300.000 Euro belastet nun unseren Haushalt 2019 nicht Grundsteuer A u. B 979.000,00 € mehr. Die ordentliche Tilgung in Höhe von 745.000 Euro kann Gewerbesteuer 3.000.000,00 € problemlos erwirtschaftet werden. Einkommensteueranteil 4.450.000,00 € 4. Die Steuerkraftzahl für das Jahr 2019 ist auf einem Rekord- Schlüsselzuweisung 1.142.500,00 € niveau mit 948,17 Euro. Sie ist gegenüber dem Vorjahr um Entwässerungsgebühren 650.000,00 € 5,88% gestiegen. Zuweisung Kinderbetreuung 934.800,00 € 5. Bei den Einnahmen im Verwaltungshaushalt profitieren wir Vermögenshaushalt (Investitionen) Ausgaben von den nach wie vor sehr guten Steuereinnahmen. Der Ein- Sanierung Brücken Breitenbach 1.650.000,00 € kommenssteueranteil steigt kontinuierlich seit 2009. Mit 4.450.000,-Euro hat er ein Rekordhocherreicht. Auch die Ge- Breitbandversorgung 458.400,00 € werbesteuer ist mit 3 Millionen Euro beachtlich. Die Schlüssel- Veranstaltungssaal Hasenbergzentrum 325.100,00 € zuweisung steigt um 8,7% im Vergleich zum Vorjahr auf rund Kanalsanierung Buckenreuth 1.050.000,00 € 1.140.000,-Euro. Wir profitieren auch hier von einer sehr guten Entwässerung Burggaillenreuth 200.000,00 € Einnahmesituation im Freistaat, der die Verteilungssumme auf Sportzentrum Ebermannstadt 100.000,00 € ein Rekordniveau angehoben hat. Einige der bedeutendsten Ziegler'sche Gebäude 160.000,00 € Einnahmen im Vermögenshaushalt fallen unter den Sammel- begriff „Zuschüsse“. 2019 erhält die Stadt Zuwendungen in Schuldenstand Höhe von etwa 2,8 Millionen Euro. Schulden der Stadt Ebermannstadt 6. Zu den größten Ausgabeposten zählen neben den Perso- zum 31.12.2018 8.309.397,11 € nalkosten in Höhe von etwa 1,4 Millionen Euro die zu zahlen- Zahl der Einwohner zum Stand 31.12.2017 6.913 den Umlagen an den Kreis in Höhe von 3,1 Millionen Euro, an Schuldenstand pro Einwohner 1.202,00 € den Schulverband in Höhe von 1,3 Millionen Euro und an die Landesdurchschnitt pro Einwohner 679,00 € Verwaltungsgemeinschaft in Höhe von 1,1 Millionen Euro. Die Schuldendienst 2019 (Zins und Tilgung) 994.300,00 € Stadt investiert darüber hinaus 2019 Mittel in Höhe von etwa 4 Schuldenstand pro Einwohner gesamt 2.234,73 € Millionen Euro im Bereich der Städtebausanierung und Schaf- (einschl. Anteil Schulverband und Stadtwerke) fung von Infrastruktur. geplante Darlehensaufnahme 0,00 € Steuerkraftzahl Ich danke allen Bürgerinnen und Bürgern, den Mitarbeitern der Verwaltung und dem Stadtrat für den Einsatz und die kon- Steuerkraftzahl 2019 pro Einwohner 948,17 € struktive Zusammenarbeit. Ein besonderes Anliegen ist es mir, Landesdurchschnitt 975,79 € Mitteilungsblatt l September 2019 7
HEIMATMUSEUM Kontakt und Info: Dr. Manfred Franze, 09194 1055 E-Mail: heimatmuseum@ebermannstadt.de Webseite: www.heimatmuseum.ebermannstadt.de Aktuell zeigt das Heimatmuseum Ebermannstadt noch bis Ende Oktober 2019 die Sonderausstellung „Heimatkunde – Rückblick auf 40 Jahre Arbeitskreis im Fränkische Schweiz Verein“. In der 46. Sonderausstellung wird nicht nur die Geschichte des Arbeitskreises dokumentiert, sondern auch alle 42 Pu- blikationen ausgestellt, die unter der Federführung von Dr. Hans Weisel in diesen 40 Jahren erschienen sind. Die meisten dieser Bücher können während der Ausstel- lung zu einem Sonderpreis erworben werden. Zu sehen ist auch, wie die Spezialbibliothek des FSV im Landratsamtsgebäude am Oberen Tor entstanden ist. Die Ausstellung führt vor Augen, was Heimat für den Ein- zelnen bedeutet. Die 46. Sonderausstellung läuft bis zum 30. Oktober 2019. Die regulären Öffnungszeiten des Heimatmuseums sind: • Sonn- und feiertags von 14:00 bis 17:00 Uhr und • Mittwochs von 15:00 bis 17:00 Uhr. Zusätzlich sind gesonderte Führungen für Schulen und Gruppen nach Vereinbarung über das städtische Verkehrs- amt möglich. Telefon: 09194 – 50640. Exkursion des Museumsbeirats Am Freitag, 27. September, besucht der Museumsbeirat das Jüdische Museum in Fürth. Abfahrt ist um 14:00 Uhr auf dem Parkplatz beim Rathaus. Anmeldung bitte bei Frau Theiler im Verkehrsbüro Telefon: 09194 – 50640. Wir suchen noch ehrenamtliche Helfer Der Museumsbeirat ist ausschließlich ehrenamtlich tätig. Unsere Sorge gilt der Pflege unseres Heimatmuseums. Im Museumsbeirat kann jeder mitarbeiten, der an der Heimatgeschichte interessiert ist und der etwas Zeit für die Stadt zu opfern bereit ist. Wir alle freuen uns über jeden, der bei der Betreuung un- seres Heimatmuseums mithilft. Eine Aufsicht im Museum z.B. umfasst jeweils drei Stun- den am Nachmittag. Darüber hinaus treffen wir uns zwei al im Jahr zu einer zweistündigen Beiratssitzung und einmal im Jahr zu einem Ausflug in ein Museum, um uns hier Anregungen und tech- nische Inforationen zu holen. Der Museumsbeirat besteht seit 1992. Damit er fortbe- stehen kann, sind wir auf die Mithife aller Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Stadtverwal- tung. Mitteilungsblatt l September 2019 9
Mitteilungsblatt l September 2019 11
12 Mitteilungsblatt I September 2019
Mitteilungsblatt l September 2019 13
BEKANNTMACHUNG DER HAUSHALTSSATZUNG DER BEKANNTMACHUNG DER HAUSHALTSSATZUNG STADT EBERMANNSTADT ( LANDKREIS FORCHHEIM ) DER PFARRER-NORBERT-STANG-UND-PAUL-HERBST- FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2019 STIFTUNG EBERMANNSTADT Das Landratsamt Forchheim hat als Rechtsaufsichtsbehörde gem. FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2019 Art. 71 Abs. 2 und Art. 67 Abs. 4 der Gemeindeordnung die erfor- Die Haushaltssatzung der Pfarrer-Norbert-Stang-und-Paul- derliche Genehmigung für die Haushaltssatzung der Stadt Eber- Herbst-Stiftung wurde durch das Landratsamt Forchheim mit mannstadt mit Schreiben vom 18.06.2019, Az. 21-9410, erteilt. Schreiben vom 26.07.2019, zur Kenntnis genommen. Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung bis zur nächsten amtlichen Be- Die Haushaltssatzung enthielt keine genehmigungspflichtigen kanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich, während der Bestandteile. allgemeinen Geschäftsstunden, auf. Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Nachstehend wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich be- Abs. 3 der Gemeindeordnung bis zur nächsten amtlichen Be- kannt gemacht: kanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich, während der allgemeinen Geschäftsstunden auf. Haushaltssatzung der Stadt Ebermannstadt für das Haushaltsjahr 2019 Nachstehend wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich be- kannt gemacht: Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Ebermannstadt folgende Haushaltssatzung: Haushaltssatzung der Pfarrer-Norbert-Stang-und-Paul- Herbst-Stiftung für das Haushaltsjahr 2019 §1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushalts- Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Pfar- jahr 2019 wird hiermit festgesetzt. rer-Norbert-Stang-und-Paul-Herbst-Stiftung folgende Haushaltssatzung: Er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 15.997.850,00 € §1 und im Vermögenshaushalt Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushalts- in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.828.500,00 € jahr 2019 wird hiermit festgesetzt. ab. Er schließt im Verwaltungshaushalt in den §2 Einnahmen und Ausgaben mit Euro 94.800,00 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden auf 0,00 € und im Vermögenshaushalt in den festgesetzt. Einnahmen und Ausgaben mit Euro 15.450,00 §3 ab. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungs- §2 ermächtigungen im Vermögenshaushalt Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen wird auf 6.055.000,00 € und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf Euro 0,00 festgesetzt. festgesetzt. §4 §3 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteu- ern werden wie folgt festgesetzt: Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 1. Grundsteuer §4 a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 480 v.H. Steuern und Umlagen werden nicht erhoben. b) für die Grundstücke (B) 480 v.H. §5 2. Gewerbesteuer 380 v.H. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leis- §5 tung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 15.000,00 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leis- € festgesetzt. tung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.600.000,00 € festgesetzt. Die Kasse der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt ist Die Kasse der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt ist berechtigt, den Kassenkredit für die Pfarrer-Norbert-Stang- berechtigt, den Kassenkredit für die Stadt Ebermannstadt auf- und-Paul-Herbst-Stiftung aufzunehmen. zunehmen. §6 §6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2019 in Kraft. Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2019 in Kraft. Ebermannstadt, den 02.04.2019 Stadt Ebermannstadt Pfarrer-Norbert-Stang-und-Paul-Herbst-Stiftung Ebermannstadt, den 19.06.2019 Gez. Meyer Christiane, Meyer Christiane, Erste Bürgermeisterin Erste Bürgermeisterin Stadt Ebermannstadt Beschluss Stadtrat vom 01.04.2019. Genehmigungspflichtig Beschluss Stadtrat vom 01.04.2019. Genehmigungsfrei 14 Mitteilungsblatt I September 2019
FAIRTRADE-STADT EBERMANNSTADT Was gibt es Neues in der Stadtbücherei? Kontakt und Info: Katharina Kurth-Lipfert Nach der Sommerpause öffnet die Stadtbücherei St. Nikolaus E-Mail: katharina.lipfert@ebermannstadt.de am Donnerstag, den 5. September 2019 wieder ihre Türen für alle großen und kleinen Bücherwürmer. Wir freuen uns auf viele Leser, die sich wieder mit guter Litera- tur und interessanten Sachbüchern eindecken wollen. Vorbeischauen lohnt sich! Das Team der Stadtbücherei Ebermannstadt freut sich auf Ihren Besuch, auch neue Leser sind herzlich willkommen! Sie sind Einzelhändler, Gastronom, Vereinsvertreter, Leiter oder Mitarbeiter einer Bildungseinrichtung und möchten das WASSERRECHT Thema Fairer Handel in Ebermannstadt aufgreifen oder unter- Grundwasserentnahmen aus der Alten Quelle und der An- stützen? Dann wenden Sie sich an Katharina Kurth-Lipfert gerquelle auf Flurnummern 1657/75 und 307/7 in der Ge- (Ansprechpartnerin Fairtrade Town Ebermannstadt) oder markung Breitenbach, Stadt Ebermannstadt für die öffent- Christian Kiehr (Stadtrat, Fairtradebeauftragter). liche Wasserversorgung der Stadt Ebermannstadt; Katharina.lipfert@ebermannstadt.de Bekanntmachung christian.kiehr@ebermannstadt.de gemäss Art. 73 Abs. 5 BayVwVfG Infos zur Fairtdrade-Stadt Ebermannstadt finden Sie unter: Mit Schreiben vom 17.01.2019 beantragte die Stadtwerke Eber- www.ebermannstadt.de mannstadt Versorgungsbetriebe GmbH beim Landratsamt Forchheim die Durchführung des wasserrechtlichen Verfah- FREIWILLIGE FEUERWEHR EBERMANNSTADT E.V. rens für die Grundwasserentnahmen aus der Alten Quelle und der Angerquelle. Webseite: www.feuerwehr-ebermannstadt.de www.facebook.com/FlorianEbermannstadt Das Entnehmen und Ableiten von Grundwasser stellen Benutzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 des Wasserhaushalts- Feuerwehr Aktiver Dienst gesetzes (WHG) dar, die nach § 8 Abs. 1 WHG einer wasser- rechtlichen Gestattung bedürfen. Kontakt und Info: Tobias Theiler, 1. Kommandant E-Mail: kommandant@feuerwehr-ebermannstadt.de Das Landratsamt Forchheim beabsichtigt, eine gehobene Er- laubnis für die Dauer von 20 Jahren zu erteilen. Termine: Fr 13.09. 19.00 Uhr Übung Maschinisten Die beim Landratsamt Forchheim eingereichten Planunterlagen Mo 16.09. 19.00 Uhr Übung Atemschutz sowie die Stellungnahme des amtlichen Sachverständigen Fr 27.09. 19.00 Uhr Übung Aktiver Dienst (Wasserwirtschaftsamt Kronach) liegen in der Zeit vom 10.09.2019 bis 09.10.2019 während der Dienststunden zur Ein- Jugendfeuerwehr sichtnahme bei der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt aus. Kontakt u. Info: Dominik Dumpert u. Ann-Kathrin Hetz, Jugend- warte Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, E-Mail: jugend@feuerwehr-ebermannstadt.de kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schrift- lich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Forchheim, Fach- Termine: bereich Wasserrecht, oder bei der Verwaltungsgemeinschaft Do 19.09. 18.30 Uhr Funkübung Ebermannstadt Einwendungen gegen den Plan erheben. Kinderfeuerwehr Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach ande- ren Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Kontakt und Info: Andrea Modsching und Susi Teichmann Verwaltungsgerichtsordnung gegen die beantragte Erlaubnis E-Mail: kinder@feuerwehr-ebermannstadt.de einzulegen, können innerhalb der Einwendungsfrist Stellung- Termine: nahmen zu dem Plan abgeben. Sa 21.09. Kinderflämmchen in Gößweinstein (Zeit wird noch Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen aus- bekannt gegeben) geschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (Art. 69 Satz 2 des Bayerischen Wassergesetzes - Feuerwehrverein BayWG - i. V. m. Art. 73 Abs. 4 Sätze 3 und 4 des Bayerischen Kontakt und Info: Tanja Lang, 1. Vorsitzende Verwaltungsverfahrensgesetzes - BayVwVfG). E-Mail: vorstand@feuerwehr-ebermannstadt.de Über rechtzeitig erhobene Einwendungen findet ein Keine Termine Erörterungstermin statt. Bei Ausbleiben eines Beteiligten an dem Erörterungstermin STADTBÜCHEREI ST. NIKOLAUS EBERMANNSTADT kann auch ohne ihn verhandelt werden. Wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind, Hasenbergzentrum, Feuersteinstraße 11, Ebermannstadt können Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Öffnungszeiten: Di. 10.00-12.00 und 15.00-18.00 Uhr, Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benach- Do. 15.00-18.00 Uhr richtigt werden. Ferner kann in diesem Fall die Zustellung der Mitteilungsblatt l September 2019 15
Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Be- SITZUNGSDIENST kanntmachung ersetzt werden. Die nächste Gemeinderatssitzung im Rathaus Unterleinleiter Hinweis: findet statt am: Der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung sowie die zur • Do., 26.09., 19.30 Uhr Einsicht auszulegenden Unterlagen sind gemäß Art. 27a BayVwVfG auch auf der Internetseite des Landratsamtes Wir bitten, Baupläne mindestens 14 Tage vor einer Gemeinde- Forchheim unter folgendem Link abrufbar: ratssitzung im Rathaus Unterleinleiter oder VG Ebermannstadt http://lra-fo.de/site/2_aufgabenbereiche/Natur_Umwelt/ einzureichen, da nur so eine rechtzeitige Behandlung durch Wasserrecht/fb_wasserrecht.php den Gemeinderat gewährleistet ist. Informationen zum Beginn und zur Tagesordnung finden Sie Landratsamt Forchheim - Dienststelle Ebermannstadt - auf www.unterleinleiter.de Fachbereich Naturschutz, Wasserrecht, Az.: 42-8631-2/19 VOLLZUG DES WASSERRECHTS (WHG, BAYWG) EINLADUNG AN ALLE SENIOREN UND DES GESETZES ÜBER DIE Die Senioren in Unterleinleiter und Dürrbrunn treffen sich UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG (UVPG); vierzehntägig zum Seniorennachmittag im Sportheim Unter- leinleiter am 11. und 25.09.2019 um 15.00 Uhr mit Kaffee Entnehmen/Ableiten von Grundwasser aus der Anger- und Kuchen und anschließendem Spielenachmittag. quelle und der Alten Quelle auf Flurnummern 1657/75 und 307/7 in der Gemarkung Breitenbach, Stadt Ebermannstadt Es sind alle Senioren recht herzlich eingeladen, daran teilzu- für die öffentliche Wasserversorgung der Stadt Ebermann- nehmen. Es werden immer wieder neue Mitspieler bzw. Ge- stadt; Verzicht auf die Umweltverträglichkeitsprüfung; sprächspartner gesucht. Bekanntmachung Ingeborg Krämer (Seniorenbeauftragte) gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 UVPG Mit Schreiben vom 17.01.2019 beantragten die Stadtwerke WEINFEST AM DORFLADEN Ebermannstadt die Verlängerung des Wasserrechts für oben Herzliche Einladung zum Weinfest der Ladarer Dorfladen eG genanntes Vorhaben. Die derzeit gültige Erlaubnis läuft mit am Samstag, den 14. September, ab 14:00 Uhr am Dorf- Ablauf des 31.12.2019 aus. platz. Die bis zu diesem Zeitpunkt bewilligte Entnahmemenge be- Für das leibliche Wohl ist nachmittags sowie abends bestens trägt für die Angerquelle maximal 45.000 m³ jährlich und für gesorgt. die Alte Quelle maximal 52.000 m³ jährlich. Diese maximalen Entnahmemengen sollen beibehalten werden. Wir freuen uns, dass die Blaskapelle Unterleinleiter-Dürrbrunn wie im letzten Jahr für die musikalische Unterhaltung sorgt! Im Rahmen des Verfahrens ist gem. § 5 Abs. 1 UVPG vom Landratsamt Forchheim festzustellen, ob für das Vorhaben eine Das Dorfladenteam freut sich auf viele Gäste! Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss. Die beantragten Entnahmemengen fallen unter Nr. 13.3.3 der Anlage 1 zum UVPG. Für solche Vorhaben ist eine standort- bezogene Vorprüfung des Einzelfalls vorgesehen. Gem. § 7 Abs. 2 wird zunächst geprüft, ob besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in der Anlage 3 Nr. 2.3 aufgeführ- ten Kriterien vorliegen. In der Nähe der beiden Quellen liegen das Flora-Fauna-Habitat-Gebiet „Wiesenttal mit Seitentälern“ sowie das europäische Vogelschutzgebiet „Felsen und Hang- wälder in der Fränkischen Schweiz“. Die Angerquelle befindet sich innerhalb, jedoch am Rande des europäischen Vogelschutz- gebietes. Im zweiten Schritt wird geprüft, ob das Vorhaben er- hebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Die Auswirkungen der Quellwasserentnahme in der beantragten Höhe werden von der unteren Naturschutzbehörde als nicht erheblich eingeschätzt. Die Durchführung einer Umwelt- 11. SATZUNG ZUR ÄNDERUNG DER verträglichkeitsprüfung sei daher nicht notwendig. Auch der GEBÜHRENSATZUNG ZUR SATZUNG ÜBER DIE amtliche Sachverständige (Wasserwirtschaftsamt Kronach) BESTATTUNGSEINRICHTUNGEN teilte mit, dass aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine erhebli- chen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten seien. DER GEMEINDE UNTERLEINLEITER VOM 26.07.2019 Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist aus o. g. Gründen entbehrlich. Die Gemeinde Unterleinleiter erlässt aufgrund des Art. 8 Gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG ist die Feststellung nicht selb- Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende ständig anfechtbar. 11. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Sat- Ebermannstadt, den 18.07.2019 zung über die Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Steblein, Regierungsrätin Unterleinleiter vom 20.10.1999 16 Mitteilungsblatt I September 2019
Art. 1 zum Wiedereinrücken anzusetzen. Für angefangene Stunden § 5 wird wie folgt geändert: werden bis zu 30 Minuten die halben, im übrigen die ganzen Ausrückestunden erhoben. Absatz 1 Nr. 1.1 Freimachen (Ausgraben) des Sarges und Wiedereinfüllen des Grabes Für den Einsatz Feuerwehrdienstleistender wird für Pflicht- und freiwilligen Leistungen ein Stundensatz von 24,90 € pro Person Gebühr zu § 3 Ziffer Nr. 3.1, evtl. 3.2 und 200 v. H. Zuschlag erhoben. Absatz 1 Nr. 1.4 Ausgrabung von Gebeinen Nr. 4.2 Sicherheitswachdienst Gebühr zu § 3 Ziffer Nr. 3.1, evtl. 3.2 und 50 v. H. Zuschlag Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gem. Art. 4 Abs. Absatz 2 Nr. 2.1 Frostzuschlag (nur an Frosttagen oder bei 2 Satz 1 BayFwG wird der Stundensatz gem. § 11 Abs. 5 Bodenfrost) AVBayFwG erhoben. Er wird entsprechend der jeweiligen Be- kanntmachung des Bayer. Staatsministeriums des Innern an- 20 v. H. zur jeweiligen Gebühr von § 3 Ziffer Nr. 3 gepasst und beträgt derzeit 15,10 € pro Person. Art. 2 Art. 2 Inkrafttreten Inkrafttreten Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Kraft. Unterleinleiter, den 26.07.2019 Unterleinleiter, den 26.07.2019 Gez. Riediger Gerhard, Erster Bürgermeister Gez. Riediger Gerhard, Erster Bürgermeister Beschluss Gemeinderat vom 26.07.2019 Beschluss Gemeinderat vom 25.07.2019 genehmigungsfrei nach Art. 2 Abs. 3 KAG genehmigungsfrei nach Art. 2 Abs. 3 KAG SATZUNG ZUR ÄNDERUNG DER ANLAGE ZUR SATZUNG ÜBER AUFWENDUNGEN UND KOSTENERSATZ FÜR EIN- SÄTZE UND ANDERE LEISTUNGEN GEMEINDLICHER FEUERWEHREN VOM 26.07.2019 TERMINE DER WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG, ENERGIE Aufgrund von Art. 28 Abs. 4 Bayer. Feuerwehrgesetz (BayFwG) UND KLIMA DES LANDKREISES FORCHHEIM erlässt die Gemeinde Unterleinleiter folgende Beratungen zur Existenzgründung, -sicherung und Unter- Satzung zur Änderung der Anlage zur Satzung über Auf- nehmensnachfolge durch die IHK für Oberfranken gemein- wendungen und Kostenersatz für Einsätze und andere sam mit den Wirtschaftsexperten der Aktivsenioren Bayern e. V. Leistungen gemeindlicher Feuerwehren vom 21.11.2012 Termin: Do, 05.09.2019, ab 09.00 Uhr Art. 1 Ort: Landratsamt, Gebäude A, Zimmer 047, Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim Nr. 1 Streckenkosten enthält folgenden Wortlaut: Die Streckenkosten betragen für jeden angefangenen Kilome- Termin: Do, 26.09.2019, ab 09.00 Uhr ter Wegstrecke für Löschgruppenfahrzeug 10 (LF 10) bei einer Ort: Landratsamt, Gebäude A, Zimmer 047, Nutzungsdauer von 25 Jahren bei einer durchschnittlich jährli- Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim chen Fahrleistung von 1.000 km und einer Eigenbeteiligung Die Beratungen sind kostenfrei. Terminvergabe jeweils bis von 10 % 6,10 €. 15:00 Uhr. Ihre Daten werden nur zum Zwecke der Termin- Nr. 2 Ausrückestunden enthält folgenden Wortlaut: vereinbarung erhoben und weiterverarbeitet! Mit den Ausrückestunden ist der Einsatz von Geräten und Aus- Vorherige Anmeldung erforderlich bei der Wirtschafts- rüstung abzugelten, die zwar zu Fahrzeugen gehören, deren förderung unter Tel. 09191 86-1021 oder E-Mail an: Wifoe@Lra- Kosten aber nicht durch die zurückgelegte Wegstrecke beein- Fo.de. Anmeldeschluss jeweils der vorherige Dienstag 16:00 flusst werden. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Mi- Uhr. Änderungen vorbehalten! nuten die halben, im Übrigen die ganzen Ausrückestunden- kosten erhoben. Klimawoche 2019 im Landkreis Forchheim vom 7. -17. Sep- Die Ausrückestundenkosten betragen –berechnet vom Zeit- tember punkt des Ausrückens aus dem Feuerwehrgerätehaus/der Feu- Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich zu den durch das erwache bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens- je eine Stun- Büro Energie und Klima des Landratsamtes Forchheim organi- de für Löschgruppenfahrzeug 10 bei jährlich 80 Ausrücke- sierten Veranstaltungen eingeladen. stunden und einer Eigenbeteiligung der Gemeinde von 10 % 102,05 €. Eröffnung der Klimawoche mit Landrat Dr. Hermann Ulm: Nr. 4 Personalkosten enthält folgenden Wortlaut: So, 08.09.2019, 14 Uhr: Nr. 4.1 Pflicht- und freiwilligen Leistungen ohne Sicherheits- Solaranlagen für Balkon und Steckdose – mit Mikro-PV Strom- wache kosten senken, Kurzvortrag mit anschließender Einweisung. Personalkosten werden für Pflichtleistungen und freiwilligen Landratsamt Forchheim, Am Streckerplatz 3, Kulturraum St. Leistungen erhoben. Gereon, 91301 Forchheim. Sie werden nach Ausrückestunden berechnet. Dabei ist der Mo, 09.09.2019, 18 Uhr: Zeitraum vom Ausrücken aus dem Feuerwehrgerätehaus bis Biomasseheizwerk Gräfenberg – CO2-neutrale Wärmever- Mitteilungsblatt l September 2019 17
sorgung für Schule und Quartier. Erleben Sie vor Ort wie ein RICHTIGE TONNENGRÖSSE FÜR RESTMÜLL Biomasseheizwerk funktioniert. Biomasseheizwerk, Kasberger Str. 37, 91322 Gräfenberg. Wegzug – Zuzug – Geburt. Di, 10.09.2019, 15 bis 18:30 Uhr: Laut Abfallwirtschaftssatzung ist auf bewohnten Grundstücken Reparatur Café – Wir reparieren zusammen Ihre Geräte und ein ausreichendes Tonnenvolumen vorzuhalten. Bitte überprü- Lieblingssachen. Gebrauchtwarenhof Pack mer’s, Haid- fen Sie, ob die Größe der Mülltonne ausreichend bemessen ist. feldstraße 6, 91301 Forchheim. Zum Beispiel benötigt ein Haushalt mit 2 gemeldeten Perso- Mi, 11.09.2019, 17 Uhr: nen mindestens eine 60 Liter-Restmülltonne, mit 4 Personen Treffpunkt Ladesäule – Wie funktioniert das mit dem E-Auto? mindestens eine 80 Liter-Tonne und ein Haushalt mit 6 gemel- Stadtwerke Forchheim, Haidfeldstr. 8, 91301 Forchheim deten Personen mindestens eine 120 Liter-Tonne. Mi, 11.09.2019, 18.30 Uhr: Weitere Infos finden Sie im Abfallkalender 2019 ab S. 32 und Wasserkraftwerk am Weichselgarten (beim EbserMare) in Eber- im Internet unter www.lra-fo.de/abfallwirtschaft mannstadt. Die Stadtwerke Ebermannstadt führen durch das Bedenken Sie bitte, dass in der Gebühr für die Restmülltonne seit 1953 bestehende Wasserkraftwerk Rothenbühl. Wasser- neben der umweltgerechten Verbrennung des Restmülls wei- kraftwerk am Weichselgarten, Weichselgarten 2 (Ebser Mare), tere Leistungen enthalten sind, wie die Nutzung der Wertstoff- 91320 Ebermannstadt. höfe, die Sperrmüllabholung, das Schadstoffmobil usw. Die Do, 12.09.2019, 17 bis 19 Uhr: Abfallgebühren helfen somit unsere Umwelt zu schützen und Beratungsabend zu energieeffizientem Bauen und Sanieren wertvolle Ressourcen zu schonen. mit Informationen zu den Förderprogrammen: neutral – kom- petent - kostenfrei. Landratsamt Forchheim, Kulturraum St. Gereon, Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim Fr, 13.09.2019, 17 Uhr: Hausbesichtigung: Effizienzhaus 40+ in Holz-Lehm-Bauweise. Kurzvortrag mit anschließender Besichtigung und Beantwor- tung von Fragen. Effizienzhaus 40+, Am Gartenkeller 1, 91352 Hallerndorf So, 15.09.2019, 14 bis 16 Uhr: KATHOLISCHE KIRCHENGEMEINDE ST. PETER UND PAUL Waldspaziergang: Was macht der Klimawandel mit unserem Kontakt und Info: 09194 9521 Wald? Staatswalddistrikt Auerberg zwischen Jägersburg, Serlbach und Weilersbach. Treffpunkt: Neuweiher (öffentliche Liturgischer Dienst bei unseren Gottesdiensten Straße zwischen Jägersburg und Serlbach). Die kleiner werdende Anzahl an MinistrantInnen hat in un- Mo, 16.09.2019, 19 Uhr: serer Pfarrei die Idee hervorgebracht, dass auch Erwach- Vernetzungstreffen: Transitionsbewegung Forchheim. Land- sene (Männer und Frauen jeden Alters) bei unseren litur- ratsamt Forchheim, Am Streckerplatz 3, Kulturraum St. Gereon, gischen Feiern Dienst tun. 91301 Forchheim. Ein kleiner Kreis hat sich schon spontan zusammengefun- Di, 17.09.2019, von 18 bis ca. 20 Uhr: den und wir hoffen jetzt auf weitere Aktive. Ein Informati- Wässerwiesen im Wiesenttal - Wanderung. Treffpunkt: Park- ons- und Abspracheabend soll dabei helfen die Vielfalt an platz Bahnhof in Gosberg, 91361 Pinzberg. liturgischen Diensten zu planen und gemeinsam in eine gute Zukunft zu gehen. Die Zusammenkunft ist am Don- Den Programm-Flyer zur Klimawochen finden Sie unter nerstag, 26.09.2019, nach dem Gottesdienst um 19.00 Uhr www.lra-fo.de/klima im Pfarrhaus in Unterleinleiter. Bei Fragen steht Ihnen auch gerne Helmuth Ochs zur Ver- Neues aus der WiR – Wirtschaftsregion Bamberg-Forchheim fügung (Sahrweg 10, 91364 Unterleinleiter. Tel: 09194/ WiR. – Wirtschaftsregion Bamberg Forchheim 796633, helmuth.ochs@t-online.de) Offensive Einzelhandel / 03 Gottesdienste vom 01. bis 30. September 2019: Termin: Do, 12.09.2019, 08:30 bis 13:30 Uhr So., 01.09.2019: 10.00 Uhr WGF in Unterleinleiter. Mi., Ort: Die Digitalwerkstatt, Breitweidig 27, 04.09.2019: 10.00 Uhr WGF im AH Streitberg. Do., 91301 Forchheim 05.09.2019: 18.30 Uhr EF in Dürrbrunn. So., 08.09.2019: Workshop: Social Media für Händler, Referentin: 10.00 Uhr EF in Unterleinleiter. Di., 10.09.2019: 10.30 Uhr Annika Leopold, Die Digitalwerkstatt Schulgottesdienst in Unterleinleiter. Mi., 11.09.2019: 10.00 Vorherige Anmeldung erforderlich unter www.wir-bafo.de Uhr WGF im AH Streitberg. So., 15.09.2019: 08.30 Uhr EF in Unterleinleiter; Mi., 18.09.2019: 10.00 Uhr EF im AH Streit- WiR. – Wirtschaftsregion Bamberg Forchheim berg; Do., 19.09.2019: 18.30 Uhr EF in Dürrbrunn. Sa., Gastro-Online-Check 21.09.2019: 14.00 Uhr Trauung in Unterleinleiter. So., Kostenloser Website-Check für Gastronomiebetriebe 22.09.2019: 10.00 Uhr EF in Unterleinleiter. Mi., 25.09.2019: Gastronomie- und Hotelbetriebe aus der Region Bamberg und 10.00 Uhr WGF im AH Streitberg. Do., 26.09.2019: 18.30 Forchheim können ihren Internetauftritt (Homepage, Social Me- Uhr EF in Unterleinleiter. So., 29.09.2019: 08.30 Uhr EF in dia) kostenlos und ohne jeglichen Zeitaufwand prüfen lassen. Unterleinleiter. Die Anmeldungen sind limitiert und werden bis spätestens EF = Eucharistiefeier; WGF = Wort-Gottes-Feier; RK = Ro- 20.08.2019 unter www.wir-bafo.de entgegengenommen. senkranz; GD = Gottesdienst 18 Mitteilungsblatt I September 2019
KATHOLISCHER FRAUENBUND UNTERLEINLEITER Pfadfindertechnik, Spiel & Spaß in der Natur gemeinsam Aben- teuer erleben und dabei Jesus als Freund und Retter besser Karpfenessen kennen lernen. Unser Stamm ist in mehrere Teams unterteilt: Einladung zum Karpfenessen am Mittwoch, den 25. Septem- Die Dachse: Starter (6-8 Jahre), Die Erdmännchen: Kundschaf- ber 2019 nach Weilersbach ins Gasthaus Hubert. Anmeldun- ter (9-11 Jahre), Die Kiwis: Pfadfinder (12-14 Jahre), Die Pfad- gen bitte an Frau Elisabeth Eberlein Tel.09194/1356 bis 18.Sep- ranger (15-17 Jahre). tember. Wir fahren in Fahrgemeinschaften. Gottesdienste: Treffpunkt am Dorfplatz in Unterleinleiter um 17.30 Uhr. Auch Sonntag, 01.09. Sommerpause KEIN GOTTESDIENST; Sonn- Nichtmitglieder sind herzlich eingeladen. tag, 08.09. um 09:30 Uhr Gottesdienst zum Schulanfang; Sonn- tag, 15.09. um 09:30 Uhr Gottesdienst; Sonntag, 22.09. um 09:30 Uhr Gottesdienst + Einweihungsfeier der neuen Räume; Sonntag, 29.09. um 10:00 Uhr „Im Fokus“ der etwas andere Gottesdiens. Coffe to stay. Alle Veranstaltungen finden in den Räumen der Fa. Vierling Pretzfelder Str. 21, 3. Stock statt. EVANGELISCH-LUTHERISCHE KIRCHENGEMEINDE EMMAUSKIRCHE EBERMANNSTADT KATHOLISCHE PFARRGEMEINDE Kontakt und Info: Stefan u. Claudia Berner, 09194 310 ST. NIKOLAUS EBERMANNSTADT E-Mail: pfarramt.ebermannstadt@elkb.de Kontakt und Info: 09194 385 Gottesdienste: E-Mail: st-nikolaus.ebermannstadt@erzbistum-bamberg.de Sonntag, 01.09.: 09.15 Uhr Gottesdienst; Sonntag, 08.09., Webseite: www.st-nikolaus-ebermannstadt.de Kirchweih: 09.15 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl, 10.45 Uhr Gottesdienste vom 01. bis 30.09.2019: Gottesdienst im Seniorenzentrum; Sonntag, 15.09.: 10.00 Uhr So., 01.09.2019: keine Hl. Messe Pfarrkirche. Mi., 04.09.2019: Familiengottesdienst mit Segnung der Erstklässler, anschl. 18.30 Uhr EF Rüssenbach. Do., 05.09.2019: 08.30 Uhr EF Pfarr- Brunch, 14.00 Uhr Friedwald-Gedenk-Gottesdienst; Sonntag, kirche. Fr., 06.09.2019: 18.00 Uhr RK Rüsssenbach. Sa., 22.09.: 08.30 Uhr Ökum. Wallfahrt (Start an der Emmauskirche), 07.09.2019: 17.30 Uhr RK, 18.00 Uhr VAM Marienkapelle. So., 09.15 Uhr Gottesdienst, 10.45 Uhr Gottesdienst im Senioren- 08.09.2019: 08.30 Uhr EF Niedermirsberg; 09.00 Uhr WGF Feu- zentrum; Mittwoch, 25.09.: 14.30 Uhr Seniorentreff; Sonntag, erstein; 10.00 Uhr Fest-GD zum Patronats- und Kirchweihfest 29.09.: 10.00 Uhr Gottesdienst mal anders, 10.45 Uhr Gottes- der Marienkapelle. Mo., 09.09.2019: 18.30 Uhr EF dienst im Seniorenzentrum. Wohlmuthshüll. Mi., 11.09.2019: 18.00 Uhr RK, 18.30 Uhr EF Jeden Montag um 19.45 Uhr trifft sich der Kirchenchor (nicht Gasseldorf. Do., 12.09.2019: 08.30 Uhr EF Pfarrkirche. Fr., in den Schulferien). 13.09.2019: 18.00 Uhr RK Rüssenbach, 18.30 Uhr Fatima-RK Gasseldorf; 18.30 Uhr EF Marienkapelle. Sa., 14.09.2019: 17.15 Uhr Beichtgelegenheit, 17.30 Uhr RK, 18.00 Uhr VAM Pfarrkir- EVANGELISCHES PFARRAMT HETZELSDORF che; 18.00 Uhr EF Niedermirsberg. So., 15.09.2019: 09.00 Uhr Kontakt und Info: 09194 360 EF mit Taufe, gleichz. Kinderkirche Feuerstein; 10.00 Uhr EF Pfarrkirche, 10.00 Uhr WGF Krh., 10.00 Uhr WGF Wohlmuthshüll; Gottesdienste: 14.00 Uhr Ökumenische Gedenkfeier Friedwald. Di., 17.09.2019: Sonntag, 1. September 2019: Hetzelsdorf 9.00 Uhr Gottes- 18.00 Uhr EF Krh. Mi., 18.09.2019: 18.30 Uhr EF Gasseldorf; dienst mit Abendmahl, Wannbach 10.15 Uhr Gottesdienst mit 18.30 Uhr EF Rüssenbach. Do. 19.09.2019: 08.30 Uhr EF Pfarr- Abendmahl; Sonntag, 8. September 2019: Hetzelsdorf 9.00 kirche. Fr., 20.09.2019: 18.00 Uhr RK Rüsssenbach; 18.30 Uhr Uhr Gottesdienst, Wannbach 10.15 Uhr Gottesdienst; Sonn- EF MK. Sa., 21.09.2019: 17.15 Uhr Beichtgelegenheit, 17.30 tag, 15. September 2019: Lützelsdorf 9.30 Uhr Gottesdienst Uhr RK, 18.00 Uhr VAM Pfarrkirche. So., 22.09.2019: 08.30 Uhr zur Kirchweih; Sonntag, 22. September 2019: Hetzelsdorf 9.00 EF Niedermirsberg; 08.30 Uhr Ök. Wallfahrt Ev. Emmauskirche Uhr Gottesdienst, Wannbach 10.15 Uhr Gottesdienst; Sams- Ebs. 09.00 Uhr WGF, gleichzeitig Kinderkirche Feuerstein; 10 tag, 28. September 2019: Wannbach 19.00 Uhr Gottesdienst Uhr WGF Krh.; 10.00 Uhr PGD Pfarrkirche; 18.30 WGF für Erwachsene; Sonntag, 29. September 2019: Hetzelsdorf Gasseldorf. Mo.,: 23.09.2019: 18.30 Uhr EF Wohlmuthshüll. 9.00 Uhr Gottesdienst, Wannbach 11.30 Uhr Eltern-Kind-Got- Mi., 25.09.2019: 18.30 Uhr EF Gasseldorf; 18.30 Uhr EF tesdienst. Rüssenbach. Do., 26.09.2019: 08.30 Uhr EF Pfarrkirche. Fr., 27.09.2019: 18.00 Uhr RK Rüssenbach; 18.30 Uhr EF EVANGELISCH-FREIKIRCHLICHE Marienkapelle. Sa., 28.09.2019: 17.15 Uhr BG, 17.30 Uhr RK, 18.00 Uhr VAM Pfarrkirche; 18.00 Uhr EF Niedermirsberg. So., GEMEINDE EBERMANNSTADT 29.09.2019: 09.00 Uhr EF, anschl. Gemeindeversammlung Feu- Kontakt und Info: info@efg-ebermannstadt.de erstein; 10.00 Uhr WGF Krh., 10.00 Uhr PGD Pfarrkirche. Webseite: www.efg-ebermannstadt.de EF = Eucharistiefeier; WGF = Wort-Gottes-Feier; RK = Rosen- Montags 20:00 Uhr, Männerkreis bei Fam. Bohlein nach Ver- kranz; GD = Gottesdienst; VAM = Vorabendmesse; PGD = Pfarr- einbarung; jeden Mittwoch, 19:30 Uhr Bibelabend; jeden gottesdienst; Krh = Krankenhaus; MK = Marienkapelle Dienstag , 19:00 Uhr Jugendhauskreis; jeden Freitag, 17:30 Evtl. Änderungen sowie weitere Gottesdienste und Informati- – 19:30 Royal Ranger Stamm 508 Ebermannstadt. -außer in onen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Gottesdienstordnung! den Ferien. Treffpunkt: Ebermannstadt, Untere Bayerische Gasse 1. Über einen Besuch in unserer neuen Homepage: würden wir uns sehr freuen. Als christliche Pfadfinder wollen wir durch Teamwork, Mitteilungsblatt l September 2019 19
Sie können auch lesen