BIBERACH mit Prinzbach - AAmmttlliicchhee BBeekkaannnnttmmaacchhuunnggeenn - Gemeinde Biberach/Baden

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A m t l i c h e B e ka n n t m a c h u n g e n

                      BIBERACH
                      mit Prinzbach
                      Verantwortlich: Bürgermeisterin Daniela Paletta

                                             Freitag, 22. Mai 2020

Liebe Mitbürgerinnen,                                          Störche in Biberach
                                                               Es freut mich sehr, dass wir auch in diesem Jahr wieder
liebe Mitbürger,                                               Storchennachwuchs in unserer Gemeinde haben! Auf
ich hoffe Sie konnten den Feiertag                             dem Rietsche-Kamin ziehen „Daddy Otto“ und seine Part-
gestern bei herrlichem sommerlichen                            nerin „Hilde“ derzeit 4 Storchenbabys groß. Im Fröschba-
Wetter ein wenig genießen. Leider                              cher Storchennest nistet Storch „Rudi“ mit einer unbe-
musste aufgrund der aktuellen Situa-                           kannten Partnerin und zwei kleinen Nachkommen.
tion auf die traditionellen großen                             Storchennamen für den Nachwuchs 2020 gesucht!
Vatertagstouren zu „Christi Himmel-                            Bereits vergangene Woche haben wir im Namen der
fahrt“ verzichtet werden. Hoffen wir                           Agenda Gruppe Umwelt zur Einreichung von Namensvor-
auf nächstes Jahr!                                             schlägen aufgerufen. Idee der Lokalen Agenda Gruppe
                                                               Umwelt ist es, die Vorschläge zur Namensgebung für die
Seit Beginn dieser Woche durften u.a. die Speisegaststät-      Jungstörche mit einer Patenschaft zu verbinden, die mit
ten wieder öffnen und Ferienwohnungen mit Selbstversor-        einem (einmaligen) Geldbetrag in beliebiger Höhe ver-
gung ihren Betrieb aufnehmen. Auch das Besuchsverbot           knüpft ist. Die Geldspenden werden ausschließlich für
in Heimen wurde gelockert. Selbstverständlich gelten die-      das Projekt „Rückführung (und Unterstützung) des Weiß-
se Regelungen alle nur unter strikten Auflagen. Dies sind      storches“ eingesetzt. Mit dieser Aktion soll die Verbun-
erste vorsichtige Schritte in Richtung „Normalität“. Darü-     denheit der Bevölkerung mit unseren Biberacher Stör-
ber hinaus wurden über das Wochenende noch weitere             chen gefördert werden.
Änderungen bekannt gegeben. Die aktuelle CoronaVO              Die Namensauswahl wird im Losverfahren durchgeführt,
finden Sie wieder im vorderen Teil dieses Amtsblattes.         so dass jeder Einsender eines Namens für den Storch, der
Alle weiteren Informationen können Sie auf unserer Home-       dann bei entsprechendem Losentscheid als Pate einen
page (https://www.biberach-baden.de/pb/coronavirus.            Geldbetrag zur Verfügung stellt, die gleichen Chancen
html) abrufen!                                                 hat, Pate eines Biberacher Jungstorches zu sein.
                                                               Die Spendenbeträge können über Herrn Wolfgang Haa-
In den vergangenen Tagen und Wochen gingen vielfältige         ser, Schwarzwaldstraße 30, bar oder per Überweisung auf
Anfragen bei uns ein, wie die Planungen für örtliche Ver-      das Konto der „Lokalen Agenda AK Umwelt“, IBAN DE41
anstaltungen, das Biberstarke Ferienprogramm oder die          664 515 48 302 683 2457, bei der Sparkasse Haslach-Zell
Schwimmbadöffnung aussehen. Leider haben wir für die-          einbezahlt werden.
se Angelegenheiten bislang noch keine konkreten Ent-           Namensvorschläge sollten möglichst bis zum 28.06.2020
scheidungen treffen können. Die dynamische Entwick-            bei der Gemeindeverwaltung Biberach, Frau Heike Hutter,
lung und die stetig eintreffenden Änderungen lassen auch       heike.hutter@biberach-baden.de oder Tel.-Nr. 07835 / 63
für uns viele Fragen offen. Zurzeit tagt eine vom Land Ba-     65 -34 abgegeben werden. Außerdem können die Ideen
den-Württemberg eingerichtete Arbeitsgruppe zum The-           selbstverständlich auch bei den Mitgliedern der Agenda
ma, welche Veranstaltungen unter welchen Bedingungen           Gruppe Umwelt eingereicht bzw. abgegeben werden.
bis zum 31. August durchgeführt werden können. Warten          Wir freuen uns über viele Vorschläge!
wir also ab, was uns als Ergebnis übermittelt wird. Mit Si-
cherheit werden erhebliche hygienische Anforderungen,          Kleiner Tipp:
Abstandsgebote etc. damit verbunden sein. Ob dies leist-       Das Storchennest auf dem Rietsche-Kamin kann über die
bar sein wird, muss individuell geprüft werden. Ich bitte      Webcam der Gemeinde Biberach unter www.biberach-
um Ihr Verständnis und ein wenig Geduld. Sobald wir in         baden.de beobachtet werden.
Abstimmung mit unserem Gemeinderat fixe Entscheidun-
gen getroffen haben, werde ich Sie entsprechend infor-         Ich wünsche Ihnen allen ein schönes und erholsames
mieren.                                                        Wochenende. Passen Sie weiterhin auf sich auf und blei-
                                                               ben Sie gesund!

                                                               Ihre
Aktuelle Fallzahl der bestätigten
Corona-Infizierten in Biberach:                                Daniela Paletta
Zum Stand des Amtsblatts-Redaktionsschlusses dieser            Bürgermeisterin
Woche gab es drei durch das Landratsamt Ortenaukreis
bestätigte Infektionsfälle in der Gemeinde.                             Hinweis: Die Informationen haben den Stand: Mittwoch, 19.05.2020

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BIBERACH ·Freitag, 22. Mai 2020

Bürgerservice Gemeinde Biberach
Gemeinde 77781 Biberach/Baden, Hauptstraße 27                                       Öffnungszeiten:
Telefon: 0 78 35/63 65-0, Telefax: 0 78 35/63 65-20                                 Mo., Di., Mi., Fr.                                 08.30 bis 12.15 Uhr
E-Mail: rathaus@biberach-baden.de, Internet: www.biberach-baden.de                  Donnerstag (langer Dienstleistungstag)             08.30 bis 18.30 Uhr

Bürgermeisterin     Daniela Paletta                   Tel. 63 65-10                 KATH. KINDERGARTEN ST. BLASIUS
                    daniela.paletta@biberach-baden.de
                                                                                    Leiterin: Katharina Matz, Mühlgartenstr. 1, 77781 Biberach     Tel. 56 72
Sekretariat         Nadine Kollmer                    Tel. 63 65-19                 E-Mail: Kiga.St.Blasius@se-zell.de, www.kiga-st-blasius-biberach.de
                    nadine.kollmer@biberach-baden.de
                    Juana Kienzle (vorm.)             Tel. 6365-12                  KATH. KINDERGARTEN ST. BARBARA
                    juana.kienzle@biberach-baden.de
Bürgerservice/Bauen Matthias Becker                   Tel. 63 65-31                 Leiterin: Lisa Fautz, Friedenstr. 42a, 77781 Biberach       Tel. 75 83
                    matthias.becker@biberach-baden.de                               E-Mail: kiga-st.barbara@gmx.de, www.kiga-st-barbara-biberach.de
Bürgerservice                                          (Fax 63 65 30)
Hauptamt, Standesamt, Rente, Ordnungsamt, Tourist Info,                             FREIER AKTIVER NATURKINDERGARTEN BIBERACH
Einwohnermeldeamt, Personalausweise/Pässe, Fundbüro, Soziales                       Leiter: Helmut Siegl, Rebhalde 11, 77781 Biberach      Tel. 21 79 97 0
                          Rosalinde Hengstler              Tel. 63 65-44            E-Mail: info@naturkindergarten-biberach.de, www.naturkindergarten-
                          rosalinde.hengstler@biberach-baden.de                     biberach.de
                          Claudia Moser                    Tel. 63 65-45
                          claudia.moser@biberach-baden.de                           KINDERTAGESSTÄTTE FLIEGERKISTE BIBERACH GMBH
                          Heike Jogerst                    Tel. 6365-42
                          heike.jogerst@biberach-baden.de                           Leiterin: Edeltraud Seiler, Friedenstr. 44b, 77781 Biberach Tel. 5 47 93 88
                          Anna Vetterle                    Tel. 6365-41             E-Mail: info@fliegerkiste-biberach.de, www.fliegerkiste-biberach.de
                          anna.vetterle@biberach-baden.de                           GRUNDSCHULE BIBERACH
                          Susanne Brückner                 Tel. 6365-11
                          susanne.brueckner@biberach-baden.de                       Rektorin: Alexandra Maginot
Amtsblatt                 amtsblatt@biberach-baden.de                               Friedenstraße 42, 77781 Biberach, Fax: 54 92 44                  Tel.: 70 10
                                                                                    E-Mail: poststelle@gsbiberach.schule.bwl.de. www.gsbiberach.og.schule-bw.de
Bauen/Einsichtstelle Grundbuch (Fax 63 65 20)
                          Christine Wieland (vorm.)        Tel. 63 65-33            Kernzeitbetreuung: Tel. 0 78 35/6 30 99 42,
                          christine.wieland@biberach-baden.de                       E-Mail: kernzeit-gsbiberach@t-online.de
                          Heike
                          Beate Himmelsbach
                                  Hutter (vorm.)(nachm.)   Tel. 6365-34
                                                                6365-32             LERNZENTRUM KINZIGTAL
                          heike.hutter@biberach-baden.de
                          beate.himmelsbach@biberach-baden.de
                          Heike Hutter (vorm.)             Tel. 6365-34             In der Grundschule,
Finanzen                  Nicolas   Isenmann
                          heike.hutter@biberach-baden.de    Tel. 63 65-24           E-Mail: organisation@lernzentrum-kinzigtal.de, www.lernzentrum-kinzigtal.de
                          nicolas.isenmann@biberach-baden.de
Finanzen
Personalstelle,           NicolasSteueramt,
                Veranlagungsstelle,  IsenmannKasse          Tel. 63 65-24           FORSTREVIER ZELL-BIBERACH
                          nicolas.isenmann@biberach-baden.de
                          Martina    Bauer                 Tel. 63 65-23            Klaus Pfundstein, Kirchstraße 32, 77736 Zell a.H., Tel.: 0 78 35/54 77 53;
                          martina.bauer@biberach-baden.de
Personalstelle, Veranlagungsstelle, Steueramt, Kasse                                Fax: 0 78 35/63 06 60, Mobil: 01 75/2224924; E-Mail: klaus.pfundstein@
                          Carola
                          MartinaWelleBauer                Tel. 63 65-21
                                                                   65-23            ortenaukreis.de. Privatwald Biberach: Christoph Müller,
                          carola.welle@biberach-baden.de
                          martina.bauer@biberach-baden.de
                          Anna-Maria
                          Carola WelleRingwald                  6365-22
                                                           Tel. 63 65-21            Mobil
                                                                                    Georg 0162/253
                                                                                           Fletschinger,
                                                                                                     57 26,
                                                                                                         Tel.E-Mail:
                                                                                                              0 78 35/54
                                                                                                                     christoph.mueller@ortenaukreis.de
                                                                                                                         49 8, Mobil 0175/22 30 48 3
                          anna-maria.ringwald@biberach-baden.de
                          carola.welle@biberach-baden.de                            BEZIRKSSCHORNSTEINFEGER
                          Anna-Maria Ringwald              Tel. 6365-22
                          anna-maria.ringwald@biberach-baden.de                     Alexander Jungmann, bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger
TECHNISCHE BETRIEBE                                                                 Wasserstraße 15, 77749 Hohberg, Tel. 0151/67 20 13 25
TECHNISCHE BETRIEBE                                                                 E-Mail: schornsteinfeger.jungmann@gmx.de
Gemeindebauhof/ bauhof@biberach-baden.de                              Tel. 81 44
Wasserversorgung         oder über Handy                        01 71/6 84 05 27    FÜR BAUHERREN UND PLANER
Gemeindebauhof/          bauhof@biberach-baden.de                     Tel. 81 44
Waldterrassenbad         freibad@biberach-baden.de                    Tel. 84 30    Untere Baurechtsbehörde Zell a. H.
Wasserversorgung         oder über Handy                        01 71/6 84 05 27
Waldterrassenbad         freibad@biberach-baden.de                    Tel. 84 30    Mo., Di., Do., Fr.          8.30 – 12.30 Uhr
ORTSVERWALTUNG PRINZBACH                                                            Do.nachmittag             14.00 – 18.00 Uhr (Mi. geschlossen)
                                                                                    (Baurechtsamt in Zell a. H. im Gebäude Alte Kanzlei, 1. OG, (Zi. 8),
ORTSVERWALTUNG
Ortsvorsteher Klaus Beck: PRINZBACH
                          Sprechstunden: Donnerstags von 19 bis 20                  Tel.: 0 78 35/63 69-43, per E-Mail lehmann@zell.de
Uhr im RathausKlaus
Ortsvorsteher   Prinzbach und nach Vereinbarung,
                    Beck: Sprechstunden:         Tel. von
                                         Donnerstags  07835/3317.
                                                          19 bis 20                 GRUNDBUCHANGELEGENHEITEN
Uhr im Rathaus Prinzbach und nach Vereinbarung, Tel. 07835/3317.
                                                                                    Amtsgericht Achern
FREIWILLIGE FEUERWEHR                                                               Grundbuchamt, Rathausplatz 4, 77855 Achern, Tel. 07841/67 33-402
FREIWILLIGE FEUERWEHR
                         Freiwillige Feuerwehr Biberach                             E-Mail: poststelle@gbaachern.justiz.bwl.de, www.amtsgericht-achern.de
                         Freiwillige Feuerwehr Biberach
                         Feuerwehrgerätehaus,                                       Grundbucheinsichtsstelle siehe auch Bürgerservice/Bauen
                         Feuerwehrgerätehaus,
                         Brucherstr.  14a, 77781 Biberach,
                         Brucherstr.  14a,1977781  Biberach,                        ENERGIEBERATUNG/INFORMATION
                         Tel. 0 78 35/63     10, Fax 0 78 35/63 19 30,
                         Tel. 0 78info@feuerwehr-biberach-baden.de
                         E-Mail:   35/63 19 10, Fax 0 78 35/63 19 30,               Ortenauer Energieagentur GmbH (1. Beratung kostenlos)
                         E-Mail: info@feuerwehr-biberach-baden.de
                         Freiwillige Feuerwehr Biberach – Abt. Prinzbach            Okenstr. 23a, 77652 Offenburg, Tel. 0781/924619-0, Fax 0781/924619-20
                         Freiwillige Feuerwehr Biberach – Abt. Prinzbach
                         Feuerwehrgerätehaus                                        info@ortenauer-energieagentur.de, www.ortenauer-energieagentur.de
                         Feuerwehrgerätehaus
                         Tel. 0 78 35/63 18 99, Fax 0 78 35/63 19 58,
                         Tel. 0 78prinzbach@feuerwehr-biberach-baden.de
                                   35/63 18 99, Fax 0 78 35/63 19 58,               ABWASSERZWECKVERBAND
                         E-Mail:
                         E-Mail: prinzbach@feuerwehr-biberach-baden.de              KINZIG- UND HARMERSBACHTAL
TECHNISCHES                                                                         Verbandskläranlage Biberach, Grün 1, 77781 Biberach, Tel. 07835/6340-0,
TECHNISCHES HILFSWERK
            HILFSWERK                                                               E-Mail: info@azv-kinzig.de, www.azv-kinzig.de
                         Ortsverband
                         Ortsverband Biberach/Baden,
                                        Biberach/Baden, Schmelzhöfestr.
                                                           Schmelzhöfestr. 1,
                                                                           1,
                         77781                                                      OFFENE JUGENDARBEIT BIBERACH
                         77781 Biberach,
                                 Biberach, Tel.
                                           Tel. 00 78
                                                   78 35/5020,
                                                      35/5020,
                         Fax
                         Fax 00 78
                                78 35/ 5030, E-Mail:
                                   35/5030,  E-Mail: ov-biberach-bd@thw.de,
                                                      ov-biberach-bd@thw.de,        Mühlgartenstr. 1 (unter dem St. Blasius-Kindergarten), 77781 Biberach,
                         www.thw-biberach.de
                         www.thw-biberach.de                                        Tel. 0 78 35/54 77 72, E-Mail: jugend@biberach-baden.de

                                                                                   13
BIBERACH ·Freitag, 22. Mai 2020

                                                                            Ausbau Kinderbetreuung Biberach
                                  Aus dem                                   Hier: Einrichtung einer weiteren Gruppe bei der
                                                                                  Kindertagesstätte St. Barbara, Biberach
                                Gemeinderat                                 Bürgermeisterin Daniela Paletta verwies auf die Sitzungsdrucksache
                           – Sitzung vom 18.05.2020                         und begrüßte Frau Susanne Linnenberg, Landratsamtes Ortenaukreis,
                                                                            Fachberatung Kindertagesbetreuung, Herrn Volker Müller, stellv. Lei-
                                                                            tung der Kath. Verrechnungsstelle in Lahr und Herrn Stephan Wussler,
                                                                            wwg-architekten aus Biberach.
            Beschlüsse des Gemeinderates
                                                                            Die Vorsitzende informierte zunächst, dass dieser Tagesordnungspunkt
Neubestellung der Mitglieder des Gutachterausschusses                       in der letzten Gemeinderatssitzung am 20.04.2020 abgesetzt wurde, da
bei der Gemeinde Biberach zum 01.03.2020                                    zunächst in einer vom Gemeinderat geforderten Vorab-Umfrage festge-
                                                                            stellt werden sollte, ob die Nachfrage an Betreuungsplätzen noch so fort-
Bürgermeisterin Daniela Paletta erläuterte den Sachverhalt. Die bisheri-    besteht. Durch die Verwaltung wurde die gewünschte Bedarfsabfrage für
ge Vorsitzende Dipl.-Ing. TH Freie Architektin BDA, Frau Veronika           das Kindergartenjahr 2020/2021 durchführt. Weitere Vorschläge und An-
Grimm, hat mitgeteilt, dass es ihr nicht mehr möglich ist, das Amt weiter   regungen, welche seitens des Gemeinderates an die Verwaltung erfolg-
zu führen und sie verlässt den Gutachterausschuss auf eigenen               ten, wurden ebenfalls geprüft. Matthias Becker, Fachbereich Bürgerser-
Wunsch. Seit 2008 haben 15 Sitzungen stattgefunden, davon hat               vice/Bauen, präsentierte das Ergebnis der Abfrage. Bei einer Rücklauf-
Frau Grimm 14 Sitzungen als Vorsitzende geleitet. Acht Mal wurden die       quote von rund 77 % wurde festgestellt, dass die Eltern am Kindergarten-
Bodenrichtwerte geprüft und sechs Mal fortgeschrieben. Zum                  platz festhalten und für das Kindergartenjahr 2020/2021 derzeit bis zu 18
31.12.2010 wurde neu eine Bodenrichtwertkarte erstellt und die bisheri-     Betreuungsplätze fehlen. Die Verwaltung hat sich mit den verschiedenen
ge Straßenliste mit den dazugehörenden Werten dadurch ersetzt. In der       Vorschlägen und Anregungen beschäftigt, um eine passende Lösung zu
12-jährigen Zeit als Vorsitzende wurden 10 Verkehrsgutachten erstellt.      finden. Herr Wussler stellte das aktualisierte Container-Angebot der Fir-
Die Bürgermeisterin überreichte Frau Grimm zum Dank ein Buchprä-            ma SABTEC GmbH mit einer Laufzeit von 18 Monaten vor.
sent und einen Blumenstrauß. Als neuer Vorsitzender wurde Herr Rolf         Nach reger Diskussion fasste der Gemeinderat folgenden
Gißler vorgeschlagen. Weitere Vorschläge gab es nicht.
                                                                            Beschluss:
Der Gemeinderat fasste folgenden                                            Aufgrund der Entwicklung der Kinderzahlen und im Hinblick auf den
Beschluss:                                                                  geplanten Umzug und die Erweiterung der Einrichtung wird zu Beginn
                                                                            des Kindergartenjahres 2020/ 2021 eine weitere Gruppe als Übergangs-
Als Gutachter werden für 4 Jahre bestellt:
                                                                            lösung (Containerlösung) bei der Kindertagesstätte St. Barbara einge-
1. Vorsitzender und Gutachter: Rolf Gißler, Biberach                        richtet.
2. Stellv. Vorsitzender Gutachter: Herbert Krauß, Biberach                  Die Verwaltung wurde zur Umsetzung bevollmächtigt und beauftragt.
3. Gutachter: Roland Schilli, Biberach
               Klaus Beck, Biberach                                         Die Beschlussfassung erfolgte mit 9 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und
               Wilhelm Schmider, Biberach                                   einer Enthaltung.
               Robert Schwendemann, Biberach                                Feststellung der Jahresrechnung 2018 gemäß §§ 95 u. 95b Gemein-
4. Gutachter der örtlich zuständigen Finanzbehörde, Finanzamt Offen-        deordnung sowie Vorlage des Rechenschaftsberichtes 2018
   burg, Außenstelle Wolfach, Herr Robin Baumann                            Nicolas Isenmann, Leiter Fachbereich Finanzen, erläuterte den Sachver-
5. Stellvertretende Gutachterin zu 4: Finanzamt Offenburg, Außenstel-       halt. Der vorliegende Rechenschaftsbericht des Jahres 2018 ist der nun-
   le Wolfach, Frau Silke Armbruster.                                       mehr zweite nach den Vorschriften des Neuen Kommunalen Haushalts-
                                                                            u. Rechnungswesens. Der Haushaltsplan 2018 wurde am 16. Juli 2018
Die Amtszeit beginnt am 01.03.2020 und endet am 29.02.2024.                 vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung beschlossen. Im Haushaltsjahr
Die Verwaltung wurde entsprechend bevollmächtigt und beauftragt.            2018 konnte ein positives ordentliches Ergebnis in Höhe von 551.309,37
                                                                            Euro erzielt werden. Obwohl es im Bereich der Gewerbesteuer zu Min-
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.                                   dereinnahmen (-234.449 €) kam, konnte dennoch ein besseres ordentli-
                                                                            ches Ergebnis als erwartet erwirtschaftet werden. Dies ist vor allem auf
Lärmaktionsplan gemäß § 47 d                                                die geringeren Unterhaltungsaufwendungen, Bewirtschaftungskosten
Bundes-Immissionsschutzgesetz                                               und Personalkosten zurückzuführen. Außerdem fiel im Zusammenhang
Bürgermeisterin Daniela Paletta erläuterte den Sachverhalt und begrüß-      mit der geringeren Gewerbesteuer auch die abzuführende Gewerbe-
te zum ersten Tagesordnungspunkt Herrn Vilani vom                           steuerumlage entsprechend niedriger aus (-78.273 €). Den ordentlichen
Ingenieurbüro Fichtner Water & Transportation GmbH aus Freiburg, wel-       Erträgen mit 8.217.985,10 Euro stehen die ordentlichen Aufwendungen
che die Gemeinde bei der Erstellung des Lärmaktionsplans unterstützt.       mit 7.666.675,73 Euro gegenüber. Das eingeplante positive ordentliche
Durch die LUBW wurde eine Lärmkartierung für die Bundesstraße 33            Ergebnis (+99.200 €) wurde somit deutlich übertroffen.
und die Landesstraße 94 vorgenommen. Herr Vilani erörterte die Ergeb-       Im Mittelpunkt der Investitionstätigkeiten 2018 standen u. a. die Erneue-
nisse und die Stellungnahmen seitens des Regierungspräsidiums, des          rung der Wasserrutsche im Freibad, neue Garderobenschränke im Frei-
Landratsamtes sowie lärmbetroffener Bürger. Nach Abwägung der Stel-         bad und die Planungskosten für den Neubau des Kindergartens.
                                                                            Auch im Jahr 2018 musste kein neuer Kredit aufgenommen werden, wo-
lungnahmen wurde eine geringe Betroffenheit festgestellt. Nach Be-
                                                                            bei auch keine Kreditaufnahme im Haushaltsplan vorgesehen war.
schluss durch den Gemeinderat erfolgt eine Meldung an das Land.
                                                                            Der Schuldenstand zum 31.12.2018 beläuft sich auf 2.847.372,28 Euro
Der Gemeinderat stimmte der Abwägung der Stellungnahmen aus der             (774 €/Einwohner).
Offenlage und Behördenanhörung zu und beschloss den Lärmaktions-            Die Bilanzsumme zum 31.12.2018 beträgt 24.899.097,90 Euro. Das Anla-
plan als Grundlage für die weitere Verbesserung der Lärmsituation.          gevermögen beläuft sich auf 21.711.840,39 Euro. Das Eigenkapital auf
                                                                            der Passivseite beträgt 13.071.936,58 Euro (hiervon Basiskapital:
Die Verwaltung wurde bevollmächtigt und beauftragt, den abgeschlos-         11.567.211,46 €). Das entspricht einer Eigenkapitalquote von 52,50 %.
senen Lärmaktionsplan an die zuständigen Stellen zu melden.
                                                                            Der Gemeinderat stellte die Jahresrechnung 2018 gemäß §§ 95 u. 95b
Die Beschlussfassung erfolgte mit 12 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme.          Gemeindeordnung für Baden-Württemberg einstimmig fest.

                                                                        14
BIBERACH ·Freitag, 22. Mai 2020

Feststellung des Jahresabschlusses 2018                                    Die nachstehende Bauangelegenheit hat der Gemeinderat zur
des Eigenbetriebes Wasserversorgung                                        Kenntnis genommen:
Nicolas Isenmann verwies auf die Sitzungsdrucksache und erläuterte         Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Gara-
den Sachverhalt.                                                           ge auf dem Grundstück Flst.-Nr. 452, Rebhofweg, Gemarkung Biberach
Der Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebes Wasserversorgung wurde
vom Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung vom 16.07.2018 be-                            Weitere Bekanntgaben
schlossen. Bei der Planung wurde von einem Verlust in Höhe von
27.880,00 Euro ausgegangen.                                                Bekanntgaben der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des
Im Bereich der Erträge stellten die Erlöse aus Wasserverkauf mit           Gemeinderats vom 17.02.2020
355.000,00 Euro die größte Position im Erfolgsplan dar. Laut Statistik     Der Gemeinderat hat über zwei Personalangelegenheiten entschieden.
wurden insgesamt 161.888 m³ Wasser verkauft, womit deutlich mehr           Der Gemeinderat hat über den Zuschuss an Vereine für außergewöhn-
Umsatzerlöse als geplant generiert werden konnten. Insgesamt wurden        liche Belastungen für das Jahr 2019 einen Beschluss gefasst.
im Wirtschaftsjahr 2018 419.664,32 Euro Erträge erzielt.
Im Bereich der Aufwendungen stellen der Aufwand für bezogene Leis-         Arbeitslosenzahlen Februar, März und April 2020
tungen (u.a. Kosten der erbrachten Bauhofstunden) sowie die sonstigen      Im Februar 2020 waren in Biberach 38 Personen arbeitslos. Das sind im
Betriebsaufwendungen (u.a. Konzessionsabgabe an die Gemeinde)              Vergleich zum Vormonat 3 Personen mehr, im Vergleich zum Februar
und die Abschreibungen die größten Posten dar. Der Aufwand für bezo-       2019 sind es 6 Personen weniger. Im Bereich SGB II sind 13 Personen
gene Leistungen lag dabei im Wirtschaftsjahr 2018 (-34.681 €) unter        gemeldet, im Bereich SGB III 25 Personen.
dem Planansatz. Größere Unterhaltungsmaßnahmen oder außerordent-
liche Vorkommnisse (z. B. Wasserrohrbrüche, sonstige Leitungsschä-         Im März 2020 waren in Biberach 39 Personen arbeitslos. Das ist im Ver-
den) waren keine zu verzeichnen. Bei den Abschreibungen kam es zu ei-      gleich zum Vormonat eine Person mehr, im Vergleich zum März 2019 ist
nem etwas höheren Ergebnis im Vergleich zum Planansatz (+8.280 €).         es eine Person mehr.
Außerdem musste im Wirtschaftsjahr 2018 eine Bilanzkorrektur vorge-        Im Bereich SGB II sind 13 Personen gemeldet, im Bereich SGB III 26
nommen werden, da die Höhe der Beteiligung am Zweckverband Kleine          Personen.
Kinzig bisher zu hoch ausgewiesen war. Diese einmalige Korrektur führ-     Im April 2020 waren in Biberach 42 Personen arbeitslos. Das sind im
te zu einem außerordentlichen Aufwand in Höhe von 34.436 Euro (siehe       Vergleich zum Vormonat 3 Personen mehr, im Vergleich zum April 2019
GuV Sachkonto 44990000). Der Eigenbetrieb Wasserversorgung konn-           sind es 7 Personen mehr.
te das Wirtschaftsjahr 2018 letztlich mit einem Gewinn in Höhe von         Im Bereich SGB II sind 13 Personen gemeldet, im Bereich SGB III 29
11.556,09 Euro abschließen. Die Bilanzsumme des Eigenbetriebes be-         Personen.
läuft sich auf 1.993.236,84 Euro. Die Eigenkapitalquote beträgt 42,91 %.
Die Schulden des Eigenbetriebes Wasserversorgung belaufen sich zum         Geschwindigkeitsüberwachungen
31.12.2018 auf insgesamt 402.671,93 Euro (davon 322.959,88 € Träger-       Am 10.03.2020 (6:01 Uhr bis 11:30 Uhr) wurden während einer Verkehrs-
darlehen der Gemeinde). Die Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.12.2018           überwachung insgesamt 1.217 Kfz gemessen, davon wurden 90 bean-
liegt bei 110 €/Einwohner.                                                 standet. Als Höchstgeschwindigkeit wurden 51 km/h gemessen (vorge-
                                                                           schrieben 30 km/h).
Der Gemeinderat stellte gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes
den Jahresabschluss 2018 des Eigenbetriebes Wasserversorgung ein-          Am 09.04.2020 (17:11 Uhr bis 19:35 Uhr) wurden während einer Ver-
stimmig fest.                                                              kehrsüberwachung insgesamt 470 Kfz gemessen, davon wurden 13 be-
                                                                           anstandet. Als Höchstgeschwindigkeit wurden 43 km/h gemessen (vor-
Info-Tour/Ideen-Werkstatt Gemeinderäte zum Naturpark 2030                  geschrieben 30 km/h).
Hier: Beratung über den Naturpark-Plan 2030 und Auswahl der Ver-
treter für die Teilnahme an der Ideen-Werkstatt                            Am 21.04.2020 (6:01 Uhr bis 11:35 Uhr) wurden während einer Verkehrs-
Bürgermeisterin Daniela Paletta erläuterte den Sachverhalt. Der Natur-     überwachung insgesamt 554 Kfz gemessen, davon wurden 32 bean-
park Schwarzwald Mitte/Nord schreibt seinen Plan fort und lädt die Ge-     standet. Als Höchstgeschwindigkeit wurden 69 km/h gemessen (vorge-
meinderäte ein, an der zukünftigen Entwicklung mitzuwirken. Hierzu er-     schrieben 50 km/h).
folgte die Auswertung des Umfragebogens in der Sitzung.                    Am 29.04.2020 (14:35 Uhr bis 19:20 Uhr) wurden während einer Ver-
Der Gemeinderat fasste folgenden                                           kehrsüberwachung insgesamt 774 Kfz gemessen, davon wurden 10 be-
                                                                           anstandet. Als Höchstgeschwindigkeit wurden 64 km/h gemessen (vor-
Beschluss:                                                                 geschrieben 50 km/h).
Der Gemeinderat einigt sich auf die Auswertung des Umfragebogens
zum Naturpark-Plan 2030 und benennt als Gemeinderatsvertreter Klaus        Am 07.05.2020 (13:56 Uhr bis 14:56 Uhr) wurden während einer Ver-
Beck und Georg Fletschinger, die an der „Ideen-Werkstatt Gemeinderä-       kehrsüberwachung insgesamt 76 Kfz gemessen, davon wurden keine
te“ teilnehmen.                                                            beanstandet. Als Höchstgeschwindigkeit wurden 33 km/h gemessen
                                                                           (vorgeschrieben 30 km/h).
Die Beschlussfassung erfolgte mit 12 Ja-Stimmen und einer Enthaltung.
                                                                           Am 07.05.2020 (15:28 Uhr bis 19:30 Uhr) wurden während einer Ver-
Den nachstehenden Bauangelegenheiten hat der Gemeinderat zu-
                                                                           kehrsüberwachung insgesamt 190 Kfz gemessen, davon wurden 18 be-
gestimmt:
                                                                           anstandet. Als Höchstgeschwindigkeit wurden 44 km/h gemessen (vor-
Erweiterung der Betriebsfläche durch einen Hallenanbau, Neubau eines
                                                                           geschrieben 30 km/h).
Carports, Erstellen von Betriebs- und Kundenparkplätzen mit Beschilde-
rung, Neugestaltung und Versetzung des Kundenempfangs, auf den
Grundstücken Flst.-Nrn. 143/1, 143/7-11, Bahnhofstraße, Gemarkung Bi-
berach
Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 16                                   Jugendtreff Biberach
BImSchG                                                                                        Aufgrund der aktuellen Lage vorüberge-
Wesentliche Änderung der Asphaltmischanlage in Biberach (Baden)                                hend geschlossen!
durch Errichtung eines neuen Mischturms auf dem Grundstück Flst.-Nr.
3114, Rebberg, Gemarkung Biberach                                                              Wir bitten um Beachtung.
hier: Antrag auf Befreiung

                                                                       15
BIBERACH ·Freitag, 22. Mai 2020

Au s d e m Ra t h a u s                                              Plattform für ehrenamtliche Helfer
                                                                     Um den Verein „Hilfe von Haus zu Haus Biberach e. V.“ in
                                                                     seiner Arbeit zu unterstützen, wird von Seiten der Gemein-
                                                                     de Biberach eine Plattform aufgebaut, die dazu dient,
                                                                     ehrenamtliche Helferinnen und Helfer zu erfassen und an
  Öffnungszeiten des Bürgerbüros                                     Hilfebedürftige zu vermitteln.
  Das Bürgerbüro im Rathaus ist zu den üblichen Öffnungs-
  zeiten für den Publikumsverkehr geöffnet.                          Sofern Sie Unterstützung benötigen (z. B. Einkaufsdienst
  Wir bitten Sie hier die allgemeinen Hygienevorschriften            oder Apothekengang, etc.) oder Ihre Hilfe anbieten möch-
  sowie Sicherheitsabstände einzuhalten.                             ten, können Sie sich gerne an den DRK Ortsverein Bibe-
                                                                     rach wenden.
  Alle weiteren Abteilungen der Verwaltung, die Ortsverwal-
  tung Prinzbach, sowie der Bauhof der Gemeinde Biberach             Kontaktdaten:
  sind weiterhin geschlossen. Die Mitarbeiterinnen und Mit-          Telefon:     07835/5314
  arbeiter der Gemeinde sind jedoch wie gewohnt über E-              E-Mail:      info@drk-biberach-baden.de
  Mail und Telefon zu den üblichen Zeiten erreichbar.
  Für wichtige Anliegen, die keinen zeitlichen Aufschub dul-         Freundlicherweise hat sich unser DRK Ortsverein Biberach
  den, werden nach telefonischer oder schriftlicher Abspra-          bereit erklärt, als Ansprechpartner zu fungieren.
  che individuelle Termine vereinbart.
  Die wichtigsten Kontaktdaten finden Sie auf der Homepa-            Um das Ganze einfacher koordinieren zu können, wäre
  ge der Gemeinde Biberach: www.biberach-baden.de                    es hilfreich, wenn Sie sich von Montag bis Freitag zwischen
                                                                     8 Uhr und 12 Uhr melden, dann können die Besorgungen
  Gerne können Sie sich per E-Mail oder telefonisch melden:
                                                                     noch am gleichen Tag erledigt werden.
  Telefon: 07835/6365-0
  E-Mail:      rathaus@biberach-baden.de                             An dieser Stelle gilt ein herzliches Dankeschön an den
                                                                     DRK Ortsverein Biberach sowie den Verein Hilfe von Haus
  Der Bauhof der Gemeinde Biberach ist weiterhin in drin-
  genden Fällen über das Bereitschaftshandy erreichbar.              zu Haus Biberach e. V.
  Telefon: 0171/6840527                                              Bürgermeisteramt Biberach
                                                                     Daniela Paletta
  Wir hoffen auf Ihr Verständnis für diese unumgänglichen
  Maßnahmen.
  Bürgermeisteramt Biberach

                                                                               Abfall-Abfuhr termine
                                                                     Donnerstag, 28.05.2020         Gelber Sack
                                                                     Freitag, 29.05.2020            Graue Tonne
                                                                     Bitte stellen Sie den Müll ab 6.00 Uhr zur Abholung bereit.
Fundsachen
Fundgegenstände können beim Bürgermeisteramt Biberach,               Sperrmüllabfuhr
Bürgerbüro, abgeholt werden.                                         Den Sperrmülltermin finden Sie wie gewohnt im Abfallabfuhrkalender.
Fundsachen bzw. nähere Angaben zu den Fundgegenständen               Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Ortenaukreis teilt mit, dass auf der
können auch online abgefragt werden auf der Homepage der             Deponie Seelbach-Schönberg und Haslach im Kinzigtal „Vulkan“
Gemeinde Biberach: www.biberach-baden.de unter »Rathaus/             Sperrmüll das ganze Jahr über kostenlos angeliefert werden kann.
Service/Fundinfo«.                                                   Die Öffnungszeiten der beiden Deponien sind wie folgt:
                                                                     Montag – Freitag:
Fundtiere                                                            Sommer:            7.30 – 12.30 u. 13.00 – 16.45 Uhr
Für die Unterbringung von Fundtieren ist für Biberach und den        Winter:            8.00 – 12.30 u. 13.00 – 16.45 Uhr
Ortsteil Prinzbach der Tierschutzverein Kinzigtal e. V., Telefon:    Sommer/Winter: jeden Sa 8.00 – 13.00 Uhr
07831 9691071 oder Mobil: 0151 15619429 zuständig.                   Für weitere Auskünfte und Informationen zur Verwertung und Be-
Wir möchten darauf hinweisen, dass die Gemeinde Biberach             seitigung von Abfällen im Ortenaukreis steht das Abfallberaterteam
für andere Unterbringungen keine Kosten übernimmt.                   des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft unter Tel.-Nr. 0781 805-9600,
                                                                     -9532, -9610, -9615 und -9623 gerne zur Verfügung.

                                                                    »QR Code« der Homepage der Gemeinde Biberach
                                                                    Damit Sie ohne langes Suchen die
                      Katholische                                   Homepage der Gemeinde Biberach
                      öffentliche Bücherei                          besuchen können, finden Sie hier
                                                                    einen sog. »QR Code«.
       
                      Mail:      buecherei.biberach@web.de
                      Telefon:   07835/42 65 820                    Mit nur einem Schritt erfahren
                                                                    Sie alles Wissenswerte über die Ge-
  Öffnungszeiten:                                                   meinde Biberach. Um diesen »QR
  Mittwoch:     16.00 Uhr bis 17.00 Uhr                             Code« zu scannen müssen Sie eine
  Freitag:      16.00 Uhr bis 17.00 Uhr                             sog. »QR Code-App« auf Ihrem
  Sonntag:      11.00 Uhr bis 11.30 Uhr                             Smartphone, Tablet, etc. installie-
                                                                    ren und dann einfach die Kamera an den »QR Code« halten.

                                                                16
BIBERACH ·Freitag, 22. Mai 2020

Jahresrechnung 2018                                                  3.     Bilanz                                            Euro
Feststellung und Bekanntmachung der Jahresrechnung                   3.1    Immaterielles Vermögen                        8.204,18
2018 der Gemeinde Biberach                                           3.2    Sachvermögen                            21.703.636,21
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am                3.3    Finanzvermögen                           3.091.663,73
18.05.2020 gemäß § 95b der Gemeindeordnung für Baden-                3.4    Abgrenzungsposten                            95.593,78
Württemberg die Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Bibe-               3.5    Nettoposition                                     0,00
rach mit untenstehendem Ergebnis festgestellt. Nach § 95b            3.6    Gesamtbetrag auf der Aktivseite
Abs. 2 der Gemeindeordnung ist der Jahresabschluss mit dem                  (Summe aus 3.1 bis 3.5)                24.899.097,90
Rechenschaftsbericht an sieben Tagen öffentlich auszulegen.          3.7    Basiskapital                             11.567.211,46
Der Jahresabschluss 2018 mit dem Rechenschaftsbericht                3.8    Rücklagen                                 1.504.725,12
kann in der Zeit vom 25.05.2020 bis 04.06.2020 öffentlich im         3.9    Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses          0,00
Rathaus Biberach – Fachbereich Finanzen – während der üb-            3.10   Sonderposten                             6.664.708,04
lichen Öffnungszeiten eingesehen werden. In der gleichen Zeit        3.11   Rückstellungen                                    0,00
ist der Feststellungsbeschluss mit Hinweis auf die Auslegung         3.12   Verbindlichkeiten                        5.009.459,41
an den Verkündungstafeln in Biberach und Prinzbach ange-             3.13   Passive Rechnungsabgrenzungsposten          152.993,87
schlagen. Auf den Anschlag an den Verkündungstafeln in               3.14   Gesamtbetrag auf der Passivseite
Biberach und Prinzbach für den genannten Zeitraum wird                      (Summe aus 3.7 bis 3.13)               24.899.097,90
hiermit hingewiesen!                                                 4.     Der Jahresüberschuss beim ordentlichen Ergebnis
Nachstehend werden die festgestellten Ergebnisse der Jahres-                (551.309,37 €) wird in die Rücklage aus Überschüssen
rechnung bekannt gemacht:                                                   des ordentlichen Ergebnisses eingestellt.
                                                                     5.     Der Überschuss des Sonderergebnisses (217.347,12 €)
1.     Ergebnisrechnung                                     Euro            wird der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergeb-
                                                                            nisses zugeführt.
1.1    Summe der ordentlichen Erträge         8.217.985,10           6.     Der kalkulatorische Zinssatz für das Rechnungsjahr
1.2    Summe der ordentlichen Aufwendungen -7.666.675,73                    2018 wird mit 4,0 % angesetzt.
1.3    Ordentliches Ergebnis                                         7.     Die angefallenen über- u. außerplanmäßigen Aufwen-
       (Saldo aus 1.1 und 1.2)                 551.309,37                   dungen werden genehmigt.
1.4    Außerordentliche Erträge                  217.347,12
1.5    Außerordentliche Aufwendungen                  0,00           Biberach, den 22. Mai 2020
1.6    Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5)   217.347,12           Daniela Paletta, Bürgermeisterin
1.7    Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) 768.656,49
2.     Finanzrechnung                                       Euro     Eigenbetrieb Wasserversorgung
2.1    Summe der Einzahlungen aus laufender                          Jahresabschluss 2018
       Verwaltungstätigkeit                          7.951.266,52    Feststellung und Bekanntmachung des Jahresabschlusses
2.2    Summe der Auszahlungen aus laufender                          2018 des Eigenbetriebes Wasserversorgung
       Verwaltungstätigkeit                         -6.967.487,04
                                                                     Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am
2.3    Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der
                                                                     18.05.2020 gemäß § 16 des Eigenbetriebsgesetzes den Jah-
       Ergebnisrechnung (Saldo aus 2.1 und 2.2) 983.779,48
                                                                     resabschluss 2018 des Eigenbetriebes Wasserversorgung fest-
2.4    Summe der Einzahlungen aus
                                                                     gestellt. Nach § 16 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz sind der Jahres-
       Investitionstätigkeit                             72.083,40
                                                                     abschluss und der Lagebericht an sieben Tagen öffentlich aus-
2.5    Summe der Auszahlungen aus
                                                                     zulegen. Der Jahresabschluss 2018 mit Lagebericht kann in
       Investitionstätigkeit                          -585.989,48
                                                                     der Zeit vom 25.05.2020 bis 04.06.2020 öffentlich im Rat-
2.6    Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus
                                                                     haus Biberach – Fachbereich Finanzen – während der üblichen
       Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) -513.906,08
                                                                     Öffnungszeiten eingesehen werden. In der gleichen Zeit ist der
2.7    Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
                                                                     Feststellungsbeschluss mit Hinweis auf die Auslegung an den
       (Saldo aus 2.3 und 2.6)                        469.873,40
                                                                     Verkündungstafeln in Biberach und Prinzbach angeschlagen.
2.8    Summe der Einzahlungen aus
                                                                     Auf den Anschlag an den Verkündungstafeln in Biberach
       Finanzierungstätigkeit                                 0,00
                                                                     und Prinzbach für den genannten Zeitraum wird hiermit hin-
2.9    Summe der Auszahlungen aus
                                                                     gewiesen!
       Finanzierungstätigkeit                          -211.309,92
2.10   Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf                         Nachstehend werden die festgestellten Ergebnisse des Jahres-
       aus Finanzierungstätigkeit                                    abschlusses bekannt gemacht:
       (Saldo aus 2.8 und 2.9)                        -211.309,92    1. Die Bilanz auf der Aktiv- u. Passivseite mit 1.993.236,84 €
2.11   Änderung des Finanzierungsmittelbestands                      2. Die Gewinn- und Verlustrechnung im Ertrag
       zum Ende des Haushaltsjahres                                     und Aufwand mit                                419.664,32 €
       (Saldo aus 2.7 und 2.10)                       258.563,48     3. Der Jahresgewinn 2018 mit                       11.556,09 €
2.12   Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus                             Der Jahresgewinn ist wie folgt zu verwenden:
       haushaltsunwirksamen Einzahlungen                                Der Jahresgewinn in Höhe von 11.556,09 € wird auf die
       und Auszahlungen                                  18.071,25      neue Rechnung vorgetragen.
2.13   Anfangsbestand an Zahlungsmitteln           1.037.273,07      4. Mehraufwendungen im Wirtschaftsjahr 2018 werden ge-
2.14   Veränderung des Bestands an                                      nehmigt.
       Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12) 276.634,73          5. Der Jahresbericht 2018 wird zur Kenntnis genommen.
2.15   Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende
       des Haushaltsjahres                                           Biberach, den 22. Mai 2020
       (Saldo aus 2.13 und 2.14)                   1.313.907,80      Daniela Paletta, Bürgermeisterin

                                                                 17
BIBERACH ·Freitag, HH. Mai 2020

                                    »Hilfe von Haus zu Haus                            Kostenlos
                                                                                       • Schwarzwald Heftli
                                    Biberach e.V.«                                     • Flyer »Hier liegt das Gute so nah« – Hofgüter und Erzeuger in Biberach u. Prinzbach
                                    Ihre Nachbarschaftshilfe in Biberach,              • Historischer Rundweg – »Zu Fuß durch Biberachs Geschichte«
                                    Am Sportplatz 3b                                   • Wanderflyer »Prinzbacher Rundwanderwege«
                                    (im Nachbarschaftshaus)                            • Verschiedene Flyer: Wandertipps, Kinzigtalradweg, Mountainbikestrecken und
Sprechstunden: Montag:     10.00 Uhr – 11.00 Uhr                                         vieles mehr!
               Donnerstag: 16.00 Uhr – 18.00 Uhr
Einsatzleitung: Ruth Champion und Andrea Mäntele
Telefon:             07835 / 63 48 428, mobil: 0151 / 72 42 43 08
                                                                                       Ruhetage der Hotels, Gaststätten und
E-Mail:              hilfevonhauszuhaus-biberach@t-online.de                           Vesperstuben in Biberach und Prinzbach
Homepage:            www.hilfe-von-haus-zu-haus-biberach.de
                                                                                       Montag
                                                                                       Gasthaus »Linde«, Manfred Weng, Erzbach 11, 77781 Biberach,
                                                                                       Tel. 07835/3333
                                                                                       Landgasthaus »Zum Kreuz«, Peter Neumaier, Prinzbach, Unter-
    Was                     Biberach                                                   tal 7, 77781 Biberach, Tel. 07835/426420, ab 17.00 Uhr geöffnet
    Wann                    V E R A N S TA LT U N G S -                                Restaurant & Pizzeria, Clubheim Fußballverein, Am Sportplatz,
                            PROGRAMM                                                   77781 Biberach, Tel. 07835/8662
    Wo ?                    vom 24.05.2020 bis 31.05.2020                              Hotel-Restaurant »Badischer Hof«, Karl-Heinz Bühler, Prinzbach,
                                                                                       Dörfle 20, 77781 Biberach, Tel. 07835/636-0, ab 17.30 Uhr geöffnet
So., 24.05.2020 – ABGESAGT
Ganztageswanderung (Wanderstrecke: Rund um Waldulm),                                   Dienstag
Schwarzwaldverein Ortsgruppe Biberach                                                  Landgasthaus »Kinzigstrand«, Richard Schüle, Reiherwald 1,
                                                                                       77781 Biberach, Tel. 07835/3342 und 63990
So., 24.05.2020 – ABGESAGT                                                             Landgasthaus »Zum Kreuz«, Peter Neumaier, Prinzbach, Unter-
Familienprogramm (»Geschichten-Trail rund um Biberach«),                               tal 7, 77781 Biberach, Tel. 07835/426420, ab 17.00 Uhr geöffnet
Schwarzwaldverein Ortsgruppe Biberach
                                                                                       Gasthaus »Linde«, Manfred Weng, Erzbach 11, 77781 Biber-
                                                                                       ach, Tel. 07835/3333
                                                                                       Landgasthaus »Ponyhof«, W. Melder, Erzbach 6, 77781 Biber-
               Tourist-Information                                                     ach, Tel. 07835/7289
               Telefon: 0 78 35/63 65-11                               Biberach
                                                                                       Mittwoch
               E-Mail: tourist-info@biberach-baden.de                                  Gasthaus »Kreuz«, Anna Smithson, Hauptstraße 26, 77781
                                                                                       Biberach, Tel. 07835/549250
Museum Kettererhaus
Das Museum ist derzeit geschlossen.                                                    Landgasthaus »Zum Kreuz«, Peter Neumaier, Prinzbach,
                                                                                       Untertal 7, 77781 Biberach, Tel. 07835/426420
Minigolf Biberach                                                                      Gasthaus »Linde«, Manfred Weng, Erzbach 11, 77781 Biber-
Die Minigolfanlage ist geöffnet.                                                       ach, Tel. 07835/3333, ab 16.30 Uhr geöffnet
Bitte beachten Sie bez. der Öffnungszeiten und weiteren
Regelungen anlässlich Corona die Hinweise auf den Aushän-                              Donnerstag
gen vor Ort.                                                                           Landgasthaus »Zum Kreuz«, Peter Neumaier, Prinzbach, Unter-
Weitere Infos: Tel. 0151/57216242                                                      tal 7, 77781 Biberach, Tel. 07835/426420, ab 17.00 Uhr geöffnet
Der Pächter Herr Diederich-Chou freut sich auf Ihr Kommen.                             Gasthaus »Linde«, Manfred Weng, Erzbach 11, 77781 Biber-
                                                                                       ach, Tel. 07835/3333, ab 16.30 Uhr geöffnet
In der Tourist-Info erhältlich:
•   »Biberacher Postkarten«                                 (Verkaufspreis: 1,00 €)    Samstag
•   Wanderkarte Ferienregion Brandenkopf/Gengenbach (Verkaufspreis: 6,90 €)            Gasthaus »Kreuz«, Anna Smithson, Hauptstraße 26, 77781
•   Mountainbike-Karte Vorderes Kinzigtal                   (Verkaufspreis: 6,90 €)    Biberach, Tel. 07835/549250, ab 16.00 Uhr geöffnet
•   Tourenradkarte »Sagen u. Mythen der Ortenau« –
    E-Bike- und Tourenradstrecke                            (Verkaufspreis: 7,90 €)
•   Karte Adlergrenzsteine                                  (Verkaufspreis: 4,90 €)
•   Kinzigtäler Wanderbroschüren mit Tourentipps in einer Sammelmappe für 2,00 €       Wir sind gerne für Sie da!
    erhältlich. Viele Touren können auch über die Homepage der Ferienlandschaft
    Mittlerer Schwarzwald (www.mittlererschwarzwald.de/touren) eingesehen und            Gaststätten
    heruntergeladen werden.
•   Tourenbuch Kinzigtal-Radweg mit kompl. Wegbeschreibung                              Badischer Hof
    und Kartenmaterial                                      (Verkaufspreis: 14,80 €)   Abhol- und Lieferservice für eingekochte und warme
•   Broschüre Kinzigtal-Radweg für alle                     (Verkaufspreis: 1,00 €)    Speisen. Lieferdienst nur für eingekochte Speisen,
•   Heimatbuch von Biberach                                 (Verkaufspreis: 18,40 €)   Bestellung Telefon 07835/6360
•   Heimatbuch von Prinzbach                                (Verkaufspreis: 20,00 €)    City Pizza Döner
•   Volksliederbuch »Sing dich ins Glück«                   (Verkaufspreis: 2,00 €)    Abholservice 11.00 – 14.00 Uhr und 17.00 – 23.00 Uhr.
•   Auf Vorbestellung: Biberacher Whiskykugeln                                         Dienstag Ruhetag. Telefon 07835/618918 und 07835/
                                  (kleine Packung: 9,00 €, große Packung: 14,00 €)     4218898

                                                                                   18
BIBERACH ·Freitag, 22. Mai 2020

 Kinzig-Brennerei – Martin Brosamer
Urbann 2, Tel. 07835/547794, www.kinzigbrennerei.de
Abholservice. Vesperteller »to go«. Bestellung per Telefon.
                                                                            V E R E I N S NAC H R I C H T E N
Der Verkaufsraum hat weiterhin geöffnet
                                                                                         Biberach
 Gasthaus Kreuz
Abholservice
Täglich von 11.00 – 13.30 Uhr und von 17.00 – 20.00 Uhr         Schwarzwaldverein Biberach/Bd.
Samstag ab 17.00 Uhr, Mittwoch Ruhetag.
Bestellung Telefon 07835/549250,                                Wanderung „Rund um Waldulm“ abgesagt
E-Mail info@kreuz-biberach.de                                   Es tut uns leid, aber die Wanderung „Rund um Waldulm“ ge-
Speisekarte auf der Homepage www.kreuz-biberach.de              führt durch die Wanderführer Ute und Herbert Mielke am
 Landgasthaus Zum Kreuz in Prinzbach
                                                                kommenden Sonntag, den 24. Mai 2020, wird nicht stattfin-
                                                                den.
Abholservice für warme & eingekochte/vakuumierte Speisen
ALLE Infos auf der Homepage:                                    Sonnwendfeuer abgesagt
www.kreuz-prinzbach.de/Instagram
Bestellung unter Telefon: 07835 426 420 oder                    Das beliebte Sonnwendfeuer mit Bewirtung durch den
Whats-App 01516 25 200 82                                       Schwarzwaldverein Biberach und Livemusik mit Jochen Sing-
                                                                ler beim Tennisclub Biberach wird am Freitag, den 19. Juni
 Gasthof Linde                                                 2020, auch nicht veranstaltet. Wir hoffen, dass es bald wieder
Abholservice Samstag und Sonntag sowie die Feiertage            gemeinsam zu herrlichen Wanderzielen los geht, sobald die
im Mai von 11.30 - 14.00 Uhr und 17.00 - 20.00 Uhr              Lage es zulässt.
Bestellung unter Telefon: 0170 / 3218818 oder per E-Mail:       Euer Wanderwart Klaus Pfaff
info@linde-biberach.de
Speisekarte auf der Homepage: www.linde-biberach.de
 Restaurant & Pizzeria, Clubheim Fußballverein                 TC Biberach
Abholservice täglich ab 16.00 Uhr. Montag Ruhetag.
Telefon 07835/8662                                              Kostenloses Tennis-Training
                                                                Im Rahmen Kooperation-Schule-Verein bietet der TC Biberach
 Landgasthof Kinzigstrand
                                                                für Kinder und Jugendliche jeden Samstag von 11.00 Uhr bis
Abholservice:                                                   12.00 Uhr auf der Tennisanlage ein kostenloses Tennis-Trai-
Samstags              11.30 – 14.00 Uhr u. 17.00 – 19.30 Uhr    ning für Anfänger an.
Sonntags/Feiertags 11.30 – 14.00 Uhr u. 17.00 – 19.00 Uhr
Bestellung unter Telefon 07835/63990.                           Beginn ist am 30.05.2020.
Speisekarte auf der Homepage www.kinzigstrand.de                Mitzubringen sind Sportkleidung, Sportschuhe mit wenig Pro-
                                                                fil und Getränke.
                                                                Aufgrund der momentanen Situation ist eine Anmeldung not-
  Einkaufshilfe                                                 wendig. Kontakt: Rosi Breig, jugend@tcbiberach.de, Tel.efon
                                                                07835/1860.
 DRK Biberach
Unterstützt »Hilfe von Haus zu Haus« als Ansprechpartner
für Helfer und Hilfesuchende. Montag – Freitag 8.00 –
12.00 Uhr für Unterstützung am selben Tag.
Telefon 07835/5314, E-Mail info@drk-biberach-baden.de               Au s d e n N a c h b a r g e m e i n d e n
  Sonstiges                                                     Ski-Club Berghaupten e.V.
 Stil-Art Schäfer                                              Tennisplatz eröffnet
Mühlenstr. 6, 77781 Biberach, Tel. 07835-549900,
www.stilart-schaefer.de.                                        Liebe Tennis-Freunde, seit Sonntag 17. Mai 2020 sind unsere
                                                                4 Tennis-Sandplätze wieder geöffnet, vorerst ausschließlich für
Liefer- und Abholservice für Mund-Nase-Masken                   unsere Vereinsmitglieder. Für den Spielbetrieb gelten strikte
                                                                Vorgaben. Alle Spiele müssen online registriert werden, um ei-
                                                                ne Nachvollziehbarkeit des Spielbetriebs gewährleisten zu kön-
                                                                nen. Gäste und Interessierte wenden sich bitte an Siggi Gemei-
                                                                ner, Telefon 0170/443 75 28.
                                                                Vor der Buchung des Spiels ist eine Registrierung nötig. Auch
                                                                Spielpartner müssen sich registrieren. Die Registrierungen wer-
                                                                den dann vom Ski-Club freigeschaltet. Die Zugänge zu Regis-
                                                                trierung und Online-Buchung findet ihr auf der Homepage des
     Gemeinsame                                                 Ski-Clubs unter dem Menü Tennis. Die Leitlinien für den Spiel-
                                                                betrieb auf Tennisanlagen des Badischen Tennisverbands so-
  Bekanntmachungen                                              wie unsere Platzordnung sind auf unsere Homepage verfügbar.

                                                                Keine weiteren Aktivitäten
     Beachten Sie auch die amtlichen Mitteilungen               Alle anderen Vereins-Aktivitäten sind weiterhin bis auf Weite-
                                                                res abgesagt. Über unsere frisch aktualisierte Homepage halten
  in diesem Verkündblatt unter den »Gemeinsamen                 wir Euch auf dem Laufenden.
          Bekanntmachungen« auf Seite 32!                       www.skiclub-berghaupten.de
                                                                Homepage + facebook + Instagram.

                                                               19
Zell am Harmersbach                                  Biberach
                                                                                                            Oberharmersbach                                 Nordrach

      Gemeinsame Bekanntmachungen
                                                                    Freitag, 22. Mai 2020

          Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende
           Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2
                                                    (Corona-Verordnung – CoronaVO)
                                         Vom 9. Mai 2020 (in der ab 18. Mai 2020 gültigen Fassung)
Auf Grund von § 32 in Verbindung mit den § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 und §                  Darüber hinaus sind die Hygienehinweise des Kultusministeriums zu beach-
31 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045),                ten.
das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587)                (3)   Der Unterrichtsbetrieb sowie die Durchführung von Prüfungen an Pfle-
geändert worden ist, wird verordnet:                                                             geschulen, an Schulen für Gesundheitsfachberufe und an Fachschu-
                                        §1                                                       len für Sozialwesen im Zuständigkeitsbereich des Sozialministeriums
                    Einschränkung des Betriebs an Schulen                                        und für Tätigkeiten im Rettungsdienst sind gestattet, sofern dies unter
(1)      Bis zum Ablauf des 15. Juni 2020 sind                                                   Wahrung der in Absatz 2 Satz 1 angeführten Grundsätze des Infek-
         1. der Unterrichtsbetrieb sowie die Durchführung außerunterricht-                       tionsschutzes möglich ist.
             licher und anderer schulischer Veranstaltungen an den öffent-                 (4) Bei dem gemeinsamen Verzehr von Speisen ist sicherzustellen, dass
             lichen Schulen und den Schulen in freier Trägerschaft,                              1. die Plätze so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindes-
         2. die Nutzung schulischer Gebäude für nichtschulische Zwecke,                               tens 1,5 Metern zwischen den Tischen besteht, und
         3. der Betrieb von Betreuungsangeboten der verlässlichen Grund-                         2. Stehplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand von mindestens 1,5
             schule, flexiblen Nachmittagsbetreuung, Horte sowie Horte an der                         Metern zwischen den Personen gewährleistet ist.
             Schule                                                                                                             § 1a
         untersagt, soweit nicht nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 die                              Einschränkung des Betriebs an Kindertageseinrichtungen,
         Wiederaufnahme des Betriebs gestattet ist.                                        Grundschulförderklassen, Schulkindergärten und Kindertagespflegestellen
                                                                                           (1) Bis zum Ablauf des 15. Juni 2020 ist der Betrieb von Schulkindergär-
(2)      Der Unterrichtsbetrieb sowie die Durchführung von Prüfungen an den                      ten, Grundschulförderklassen und Kindertageseinrichtungen sowie
         öffentlichen Schulen und den Schulen in freier Trägerschaft, der Be-                    die Kindertagespflege untersagt, soweit nicht nach Maßgabe der Ab-
         trieb von Schulmensen sowie die Veranstaltungen außerschulischer                        sätze 2 bis 7 die Wiederaufnahme des Betriebs gestattet ist.
         Bildungsträger, die der Vorbereitung auf schulische Abschlussprüfun-              (2) Der Betrieb der Schulkindergärten, Grundschulförderklassen und Kin-
         gen dienen, sind gestattet, sofern dies unter Wahrung folgender                         dertageseinrichtungen ist gestattet für Kinder,
         Grundsätze des Infektionsschutzes und den durch die Verordnung                          1. die nach § 1b Absatz 2 zur Teilnahme an der erweiterten Notbe-
         des Kultusministeriums nach § 1d für die Wiederaufnahme des Be-                              treuung berechtigt sind,
         triebs getroffenen Bestimmungen möglich ist:                                            2. mit einem vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder der Lei-
         1. es ist ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Per-                            tung der Einrichtung festgestellten besonderen Förderbedarf,
              sonen einzuhalten; die Gruppengrößen sind hieran auszurichten;                          oder
              von den Vorgaben des Mindestabstands sind nur solche Tätigkei-                     3. die nach den Nummern 1 und 2 nicht zur Teilnahme berechtigt
              ten ausgenommen, bei denen eine engere körperliche Nähe nicht                           sind, sofern nach Aufnahme der dort genannten Kinder noch Auf-
              zu vermeiden ist,                                                                       nahmekapazitäten innerhalb der in Absatz 3 genannten Grenzen
         2. der tägliche Betriebsbeginn, das tägliche Betriebsende und die                            verbleiben.
              Pausen sollen insbesondere durch eine zeitliche Staffelung so or-            Die Entscheidung über die Aufnahme der Kinder trifft die Leitung der Ein-
              ganisiert werden, dass das Abstandsgebot nach Nummer 1 und                   richtung. Sofern eine Auswahlentscheidung erforderlich ist, weil die Nach-
              eine Trennung von Schülergruppen eingehalten werden können,                  frage nach Betreuungsplätzen die Betreuungskapazitäten übersteigt, ent-
         3. die Ausstattung der Einrichtung muss gewährleisten, dass die er-               scheidet die Gemeinde, in der die Einrichtung ihren Sitz hat, nach pflichtge-
              forderlichen Hygienemaßnahmen durchgeführt werden können,                    mäßem Ermessen.
              insbesondere müssen
                                                                                           (3) Die zulässige Höchstgruppengröße ist einzuhalten. Diese beträgt die
              a) ausreichende Gelegenheiten zum Waschen der Hände beste-                         Hälfte der in der Betriebserlaubnis genehmigten Gruppengröße. Die
                 hen und ausreichend Hygienemittel wie Seife und Einmalhand-                     Einrichtungsleitung kann im Benehmen mit dem Träger der Einrich-
                 tücher zur Verfügung stehen; sofern dies nicht gewährleistet ist,               tung und der Gemeinde die Gruppengröße reduzieren, sofern dies er-
                 müssen Handdesinfektionsmittel zur Verfügung gestellt wer-                      forderlich ist, um die Schutzhinweise nach Absatz 4 einzuhalten.
                 den,
              b) alle Räume mehrmals täglich für einige Minuten gelüftet wer-              (4) Die gemeinsamen Schutzhinweise für Kindertageseinrichtungen des
                 den,                                                                            Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg,
         4. die Reinigung der Einrichtung muss täglich erfolgen, Handkon-                        der Unfallkasse Baden-Württemberg und des Landesgesundheitsam-
              taktflächen müssen regelmäßig, nach Möglichkeit mehrmals täg-                      tes Baden-Württemberg in ihrer jeweils aktuellen Fassung sind umzu-
              lich, mit einem tensidhaltigen Reinigungsmittel gereinigt werden.                  setzen.

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    nichtamtliche konsolidierte Fassung nach Inkrafttreten der Ersten Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 16. Mai 2020 (notverkündet gemäß § 4
    des Verkündungsgesetzes und abrufbar unter http://www.baden-wuerttemberg.de/corona-verordnung)

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GEMEINSAME BEKANNTMACHUNGEN · Freitag, 22. Mai 2020

(5)   Der Umfang der Betreuung in der Kindertageseinrichtung wird von                        konstant zusammengesetzten Gruppen statt. Ausnahmen hiervon
      den vorhandenen Ressourcen sowie von den in den Absätzen 3 und 4                       sind nur in besonders zu begründenden Fällen zulässig und sind von
      genannten Bedingungen bestimmt und kann hinter dem des Regelbe-                        der jeweiligen Einrichtungsleitung im Benehmen mit dem Träger der
      triebs zurückbleiben; für die Kinder der erweiterten Notbetreuung                      Einrichtung und der Gemeinde zu entscheiden.
      nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bestimmt sich der Betreuungsum-                    (5)   Die in der erweiterten Notbetreuung zulässige Gruppengröße beträgt
      fang nach § 1b Absatz 4. Die Betreuung erfolgt in der Einrichtung, die                 bei Kindertageseinrichtungen höchstens die Hälfte der in der Be-
      das Kind bisher besucht hat, in konstanten Gruppen.                                    triebserlaubnis genehmigten Gruppengröße, in Schulen höchstens
(6) Der Betrieb der Kindertagespflegestellen ist gestattet, sofern                           die Hälfte des für die Regelklassen der jeweiligen Schulart maßgeb-
      1. die in Absatz 4 genannten Grundsätze des Infektionsschutzes                         lichen Klassenteilers. Die gemeinsamen Schutzhinweise für Kinderta-
           gewahrt werden und                                                                geseinrichtungen des Kommunalverbands für Jugend und Soziales
      2. die Betreuung in konstant zusammengesetzten Gruppen stattfin-                       Baden-Württemberg, der Unfallkasse Baden-Württemberg und des
           det; es ist nicht zulässig, dass ein durch die Pflegeerlaubnis vorge-             Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg sowie die Hygienehin-
           sehener Platz zwischen Kindern geteilt wird.                                      weise des Kultusministeriums für die Schulen in ihrer jeweils aktuellen
(7) Bei dem gemeinsamen Verzehr von Speisen ist sicherzustellen, dass                        Fassung sind zu beachten. Die Einrichtungsleitung kann im Beneh-
      1. die Plätze so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindes-                       men mit dem Träger der Einrichtung und der Gemeinde die Gruppen-
           tens 1,5 Metern zwischen den Tischen besteht, und                                 größe reduzieren, sofern dies erforderlich ist, um diese Schutzhin-
      2. Stehplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand von mindestens                       weise einzuhalten. Beim gemeinsamen Verzehr von Speisen ist sicher-
           1,5 Metern zwischen den Personen gewährleistet ist.                               zustellen, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den
                                                                                             Tischen besteht und die Stehplätze so gestaltet sind, dass ein Ab-
                        § 1b. Erweiterte Notbetreuung                                        stand von 1,5 Metern zwischen den Personen gewährleistet ist.
(1) Für Schülerinnen und Schüler an Grundschulen, in Grundschulstufen
      an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, Grund-                    (6)   Vom Mindestpersonalschlüssel des § 1 der Kindertagesstättenverord-
      schulförderklassen, Schulkindergärten und in den Klassenstufen 5 bis                   nung kann in der erweiterten Notbetreuung abgewichen werden, so-
      7 an den auf der Grundschule aufbauenden Schulen sowie für Kinder                      fern die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht dennoch uneingeschränkt
      in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, soweit sie noch                     möglich ist.
      nicht wieder am Betrieb der Einrichtung oder der Tagespflegestelle               (7)   (aufgehoben)
      teilnehmen, wird eine erweiterte Notbetreuung eingerichtet.                      (8)   Kritische Infrastruktur im Sinne des Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 sind
(2) Berechtigt zur Teilnahme an der erweiterten Notbetreuung sind Kin-                       insbesondere
      der, für die der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe feststellt,              1. die in den §§ 2 bis 8 der BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) be-
      dass die Teilnahme an der Notbetreuung zur Gewährleistung des Kin-                          stimmten Sektoren Energie, Wasser, Ernährung, Informations-
      deswohls erforderlich ist. Ebenfalls teilnahmeberechtigt sind Kinder,                       technik und Telekommunikation, Gesundheit, Finanz- und Versi-
      deren Erziehungsberechtigte beide                                                           cherungswesen, Transport und Verkehr,
      1. einen Beruf ausüben, dessen zugrundeliegende Tätigkeit zur Auf-                     2. die gesamte Infrastruktur zur medizinischen und pflegerischen
           rechterhaltung der kritischen Infrastruktur nach Absatz 8 beiträgt,                    Versorgung einschließlich der zur Aufrechterhaltung dieser Ver-
           oder                                                                                   sorgung notwendigen Unterstützungsbereiche, der Altenpflege
      2. eine präsenzpflichtige berufliche Tätigkeit außerhalb der Woh-                           und der ambulanten Pflegedienste, auch soweit sie über die Be-
           nung wahrnehmen                                                                        stimmung des Sektors Gesundheit in § 6 BSI-KritisV hinausgeht,
      und dabei unabkömmlich sowie durch ihre berufliche Tätigkeit an der                    3. die ambulanten Einrichtungen und Dienste der Wohnungslosen-
      Betreuung gehindert sind. Der Unabkömmlichkeit beider Erziehungs-                           hilfe, die Leistungen nach §§ 67 ff. des Zwölften Buchs Sozial-
      berechtigten nach Satz 2 steht es gleich, wenn eine Person alleinerzie-                     gesetzbuch erbringen, sowie gemeindepsychiatrische und sozial-
      hend ist und sie die Voraussetzungen nach Satz 2 Nummer 1 oder 2                            psychiatrische Einrichtungen und Dienste, die einem Versor-
      erfüllt. Alleinerziehenden gleichgestellt sind Erziehungsberechtigte                        gungsvertrag unterliegen, und ambulante Einrichtungen und
      dann, wenn die oder der weitere Erziehungsberechtigte aus schwer-                           Dienste der Drogen- und Suchtberatungsstellen,
      wiegenden Gründen an der Betreuung gehindert ist; die Entschei-                        4. Regierung und Verwaltung, Parlament, Organe der Rechtspflege,
      dung über die Zulassung einer solchen Ausnahme trifft unter Anle-                           Justizvollzugs- und Abschiebungshaftvollzugseinrichtungen sowie
      gung strenger Maßstäbe die Gemeinde, in der die Einrichtung ihren                           notwendige Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge (ein-
      Sitz hat. Das Vorliegen der Voraussetzungen nach Satz 2 ist durch Vor-                      schließlich der Einrichtungen gemäß § 36 Absatz 1 Nummer 4 IfSG)
      lage einer entsprechenden Bescheinigung des Arbeitgebers bezie-                             sowie die in den § 1 Absatz 1 und § 1a genannten Einrichtungen,
      hungsweise des Dienstherrn zu belegen. Bei selbständig oder freibe-                    5. Polizei und Feuerwehr (auch Freiwillige) sowie Notfall- und Ret-
      ruflich Tätigen tritt an die Stelle der Bescheinigung nach Satz 5 die ei-                   tungswesen einschließlich Katastrophenschutz sowie die Einhei-
      gene Versicherung, dass die Voraussetzungen nach Satz 2 vorliegen.                          ten und Stellen der Bundeswehr, die mittelbar oder unmittelbar
      Die Erziehungsberechtigten nach Satz 2 und Alleinerziehende nach                            wegen der durch das Virus SARS-CoV-2 verursachten Epidemie
      Satz 3 haben darüber hinaus zu versichern, dass eine familiäre oder                         im Einsatz sind,
      anderweitige Betreuung nicht möglich ist.                                              6. Rundfunk und Presse,
(3) Sofern die Betreuungskapazitäten der Einrichtung nicht ausreichen,                       7. Beschäftigte der Betreiber beziehungsweise Unternehmen für
      um für alle nach Absatz 2 teilnahmeberechtigten Kinder die Teilnahme                        den öffentlichen Personennahverkehr und den Schienenperso-
      an der erweiterten Notbetreuung zu ermöglichen, sind vorrangig die                          nenverkehr sowie Beschäftigte der lokalen Busunternehmen, so-
      Kinder aufzunehmen,                                                                         fern sie im Linienverkehr eingesetzt werden,
      1. bei denen mindestens einer der Erziehungsberechtigten oder die                      8. die Straßenbetriebe und Straßenmeistereien sowie
           oder der Alleinerziehende in der kritischen Infrastruktur nach Ab-                9. das Bestattungswesen.
           satz 8 tätig und unabkömmlich ist,                                          (9)   Schülerinnen und Schüler sowie Kinder, deren bisher besuchte Ein-
      2. für die der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe feststellt,                richtung einem Betriebsverbot unterliegt und für die keine Ausnahme
           dass die Teilnahme an der Notbetreuung zur Gewährleistung des                     nach dieser Verordnung vorgesehen ist, dürfen die betreffende Ein-
           Kindeswohls erforderlich ist, oder                                                richtung nicht betreten. Die Personensorgeberechtigten haben für die
      3. die im Haushalt einer oder eines Alleinerziehenden leben.                           Beachtung der Betretungsverbote zu sorgen.
Sofern die Betreuungskapazitäten der Einrichtung nicht ausreichen, um die
nach den Satz 1 Nummer 1 bis 3 teilnahmeberechtigten Kinder aufzuneh-                                                     § 1c
men, entscheidet die Gemeinde, in der die Einrichtung ihren Sitz hat, nach                         Ausschluss von der Teilnahme, Betretungsverbot
pflichtgemäßem Ermessen über die Aufnahme der Kinder.                                  (1)   Ausgeschlossen von der Teilnahme an dem Betrieb der Einrichtungen
(4) Die erweiterte Notbetreuung erstreckt sich in der Regel auf den Zeit-                    nach §§ 1 und 1a und von der erweiterten Notbetreuung nach § 1b
      raum des Betriebs der Einrichtungen nach § 1 Absatz 1 oder § 1a, den                   sind Schülerinnen, Schüler sowie Kinder,
      sie ersetzt, und kann darüber hinaus auch die Ferienzeiträume sowie                    1. die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen,
      Sonn- und Feiertage umfassen. Sie findet in der jeweiligen Einrich-                        wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14
      tung, die das Kind bisher besucht hat, durch deren Personal und in                         Tage vergangen sind, oder

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