BIBERACH mit Prinzbach - AAmmttlliicchhee BBeekkaannnnttmmaacchhuunnggeenn - Gemeinde Biberach/Baden
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A m t l i c h e B e ka n n t m a c h u n g e n BIBERACH mit Prinzbach Verantwortlich: Bürgermeisterin Daniela Paletta Freitag, 22. Mai 2020 Liebe Mitbürgerinnen, Störche in Biberach Es freut mich sehr, dass wir auch in diesem Jahr wieder liebe Mitbürger, Storchennachwuchs in unserer Gemeinde haben! Auf ich hoffe Sie konnten den Feiertag dem Rietsche-Kamin ziehen „Daddy Otto“ und seine Part- gestern bei herrlichem sommerlichen nerin „Hilde“ derzeit 4 Storchenbabys groß. Im Fröschba- Wetter ein wenig genießen. Leider cher Storchennest nistet Storch „Rudi“ mit einer unbe- musste aufgrund der aktuellen Situa- kannten Partnerin und zwei kleinen Nachkommen. tion auf die traditionellen großen Storchennamen für den Nachwuchs 2020 gesucht! Vatertagstouren zu „Christi Himmel- Bereits vergangene Woche haben wir im Namen der fahrt“ verzichtet werden. Hoffen wir Agenda Gruppe Umwelt zur Einreichung von Namensvor- auf nächstes Jahr! schlägen aufgerufen. Idee der Lokalen Agenda Gruppe Umwelt ist es, die Vorschläge zur Namensgebung für die Seit Beginn dieser Woche durften u.a. die Speisegaststät- Jungstörche mit einer Patenschaft zu verbinden, die mit ten wieder öffnen und Ferienwohnungen mit Selbstversor- einem (einmaligen) Geldbetrag in beliebiger Höhe ver- gung ihren Betrieb aufnehmen. Auch das Besuchsverbot knüpft ist. Die Geldspenden werden ausschließlich für in Heimen wurde gelockert. Selbstverständlich gelten die- das Projekt „Rückführung (und Unterstützung) des Weiß- se Regelungen alle nur unter strikten Auflagen. Dies sind storches“ eingesetzt. Mit dieser Aktion soll die Verbun- erste vorsichtige Schritte in Richtung „Normalität“. Darü- denheit der Bevölkerung mit unseren Biberacher Stör- ber hinaus wurden über das Wochenende noch weitere chen gefördert werden. Änderungen bekannt gegeben. Die aktuelle CoronaVO Die Namensauswahl wird im Losverfahren durchgeführt, finden Sie wieder im vorderen Teil dieses Amtsblattes. so dass jeder Einsender eines Namens für den Storch, der Alle weiteren Informationen können Sie auf unserer Home- dann bei entsprechendem Losentscheid als Pate einen page (https://www.biberach-baden.de/pb/coronavirus. Geldbetrag zur Verfügung stellt, die gleichen Chancen html) abrufen! hat, Pate eines Biberacher Jungstorches zu sein. Die Spendenbeträge können über Herrn Wolfgang Haa- In den vergangenen Tagen und Wochen gingen vielfältige ser, Schwarzwaldstraße 30, bar oder per Überweisung auf Anfragen bei uns ein, wie die Planungen für örtliche Ver- das Konto der „Lokalen Agenda AK Umwelt“, IBAN DE41 anstaltungen, das Biberstarke Ferienprogramm oder die 664 515 48 302 683 2457, bei der Sparkasse Haslach-Zell Schwimmbadöffnung aussehen. Leider haben wir für die- einbezahlt werden. se Angelegenheiten bislang noch keine konkreten Ent- Namensvorschläge sollten möglichst bis zum 28.06.2020 scheidungen treffen können. Die dynamische Entwick- bei der Gemeindeverwaltung Biberach, Frau Heike Hutter, lung und die stetig eintreffenden Änderungen lassen auch heike.hutter@biberach-baden.de oder Tel.-Nr. 07835 / 63 für uns viele Fragen offen. Zurzeit tagt eine vom Land Ba- 65 -34 abgegeben werden. Außerdem können die Ideen den-Württemberg eingerichtete Arbeitsgruppe zum The- selbstverständlich auch bei den Mitgliedern der Agenda ma, welche Veranstaltungen unter welchen Bedingungen Gruppe Umwelt eingereicht bzw. abgegeben werden. bis zum 31. August durchgeführt werden können. Warten Wir freuen uns über viele Vorschläge! wir also ab, was uns als Ergebnis übermittelt wird. Mit Si- cherheit werden erhebliche hygienische Anforderungen, Kleiner Tipp: Abstandsgebote etc. damit verbunden sein. Ob dies leist- Das Storchennest auf dem Rietsche-Kamin kann über die bar sein wird, muss individuell geprüft werden. Ich bitte Webcam der Gemeinde Biberach unter www.biberach- um Ihr Verständnis und ein wenig Geduld. Sobald wir in baden.de beobachtet werden. Abstimmung mit unserem Gemeinderat fixe Entscheidun- gen getroffen haben, werde ich Sie entsprechend infor- Ich wünsche Ihnen allen ein schönes und erholsames mieren. Wochenende. Passen Sie weiterhin auf sich auf und blei- ben Sie gesund! Ihre Aktuelle Fallzahl der bestätigten Corona-Infizierten in Biberach: Daniela Paletta Zum Stand des Amtsblatts-Redaktionsschlusses dieser Bürgermeisterin Woche gab es drei durch das Landratsamt Ortenaukreis bestätigte Infektionsfälle in der Gemeinde. Hinweis: Die Informationen haben den Stand: Mittwoch, 19.05.2020 12
BIBERACH ·Freitag, 22. Mai 2020 Bürgerservice Gemeinde Biberach Gemeinde 77781 Biberach/Baden, Hauptstraße 27 Öffnungszeiten: Telefon: 0 78 35/63 65-0, Telefax: 0 78 35/63 65-20 Mo., Di., Mi., Fr. 08.30 bis 12.15 Uhr E-Mail: rathaus@biberach-baden.de, Internet: www.biberach-baden.de Donnerstag (langer Dienstleistungstag) 08.30 bis 18.30 Uhr Bürgermeisterin Daniela Paletta Tel. 63 65-10 KATH. KINDERGARTEN ST. BLASIUS daniela.paletta@biberach-baden.de Leiterin: Katharina Matz, Mühlgartenstr. 1, 77781 Biberach Tel. 56 72 Sekretariat Nadine Kollmer Tel. 63 65-19 E-Mail: Kiga.St.Blasius@se-zell.de, www.kiga-st-blasius-biberach.de nadine.kollmer@biberach-baden.de Juana Kienzle (vorm.) Tel. 6365-12 KATH. KINDERGARTEN ST. BARBARA juana.kienzle@biberach-baden.de Bürgerservice/Bauen Matthias Becker Tel. 63 65-31 Leiterin: Lisa Fautz, Friedenstr. 42a, 77781 Biberach Tel. 75 83 matthias.becker@biberach-baden.de E-Mail: kiga-st.barbara@gmx.de, www.kiga-st-barbara-biberach.de Bürgerservice (Fax 63 65 30) Hauptamt, Standesamt, Rente, Ordnungsamt, Tourist Info, FREIER AKTIVER NATURKINDERGARTEN BIBERACH Einwohnermeldeamt, Personalausweise/Pässe, Fundbüro, Soziales Leiter: Helmut Siegl, Rebhalde 11, 77781 Biberach Tel. 21 79 97 0 Rosalinde Hengstler Tel. 63 65-44 E-Mail: info@naturkindergarten-biberach.de, www.naturkindergarten- rosalinde.hengstler@biberach-baden.de biberach.de Claudia Moser Tel. 63 65-45 claudia.moser@biberach-baden.de KINDERTAGESSTÄTTE FLIEGERKISTE BIBERACH GMBH Heike Jogerst Tel. 6365-42 heike.jogerst@biberach-baden.de Leiterin: Edeltraud Seiler, Friedenstr. 44b, 77781 Biberach Tel. 5 47 93 88 Anna Vetterle Tel. 6365-41 E-Mail: info@fliegerkiste-biberach.de, www.fliegerkiste-biberach.de anna.vetterle@biberach-baden.de GRUNDSCHULE BIBERACH Susanne Brückner Tel. 6365-11 susanne.brueckner@biberach-baden.de Rektorin: Alexandra Maginot Amtsblatt amtsblatt@biberach-baden.de Friedenstraße 42, 77781 Biberach, Fax: 54 92 44 Tel.: 70 10 E-Mail: poststelle@gsbiberach.schule.bwl.de. www.gsbiberach.og.schule-bw.de Bauen/Einsichtstelle Grundbuch (Fax 63 65 20) Christine Wieland (vorm.) Tel. 63 65-33 Kernzeitbetreuung: Tel. 0 78 35/6 30 99 42, christine.wieland@biberach-baden.de E-Mail: kernzeit-gsbiberach@t-online.de Heike Beate Himmelsbach Hutter (vorm.)(nachm.) Tel. 6365-34 6365-32 LERNZENTRUM KINZIGTAL heike.hutter@biberach-baden.de beate.himmelsbach@biberach-baden.de Heike Hutter (vorm.) Tel. 6365-34 In der Grundschule, Finanzen Nicolas Isenmann heike.hutter@biberach-baden.de Tel. 63 65-24 E-Mail: organisation@lernzentrum-kinzigtal.de, www.lernzentrum-kinzigtal.de nicolas.isenmann@biberach-baden.de Finanzen Personalstelle, NicolasSteueramt, Veranlagungsstelle, IsenmannKasse Tel. 63 65-24 FORSTREVIER ZELL-BIBERACH nicolas.isenmann@biberach-baden.de Martina Bauer Tel. 63 65-23 Klaus Pfundstein, Kirchstraße 32, 77736 Zell a.H., Tel.: 0 78 35/54 77 53; martina.bauer@biberach-baden.de Personalstelle, Veranlagungsstelle, Steueramt, Kasse Fax: 0 78 35/63 06 60, Mobil: 01 75/2224924; E-Mail: klaus.pfundstein@ Carola MartinaWelleBauer Tel. 63 65-21 65-23 ortenaukreis.de. Privatwald Biberach: Christoph Müller, carola.welle@biberach-baden.de martina.bauer@biberach-baden.de Anna-Maria Carola WelleRingwald 6365-22 Tel. 63 65-21 Mobil Georg 0162/253 Fletschinger, 57 26, Tel.E-Mail: 0 78 35/54 christoph.mueller@ortenaukreis.de 49 8, Mobil 0175/22 30 48 3 anna-maria.ringwald@biberach-baden.de carola.welle@biberach-baden.de BEZIRKSSCHORNSTEINFEGER Anna-Maria Ringwald Tel. 6365-22 anna-maria.ringwald@biberach-baden.de Alexander Jungmann, bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger TECHNISCHE BETRIEBE Wasserstraße 15, 77749 Hohberg, Tel. 0151/67 20 13 25 TECHNISCHE BETRIEBE E-Mail: schornsteinfeger.jungmann@gmx.de Gemeindebauhof/ bauhof@biberach-baden.de Tel. 81 44 Wasserversorgung oder über Handy 01 71/6 84 05 27 FÜR BAUHERREN UND PLANER Gemeindebauhof/ bauhof@biberach-baden.de Tel. 81 44 Waldterrassenbad freibad@biberach-baden.de Tel. 84 30 Untere Baurechtsbehörde Zell a. H. Wasserversorgung oder über Handy 01 71/6 84 05 27 Waldterrassenbad freibad@biberach-baden.de Tel. 84 30 Mo., Di., Do., Fr. 8.30 – 12.30 Uhr ORTSVERWALTUNG PRINZBACH Do.nachmittag 14.00 – 18.00 Uhr (Mi. geschlossen) (Baurechtsamt in Zell a. H. im Gebäude Alte Kanzlei, 1. OG, (Zi. 8), ORTSVERWALTUNG Ortsvorsteher Klaus Beck: PRINZBACH Sprechstunden: Donnerstags von 19 bis 20 Tel.: 0 78 35/63 69-43, per E-Mail lehmann@zell.de Uhr im RathausKlaus Ortsvorsteher Prinzbach und nach Vereinbarung, Beck: Sprechstunden: Tel. von Donnerstags 07835/3317. 19 bis 20 GRUNDBUCHANGELEGENHEITEN Uhr im Rathaus Prinzbach und nach Vereinbarung, Tel. 07835/3317. Amtsgericht Achern FREIWILLIGE FEUERWEHR Grundbuchamt, Rathausplatz 4, 77855 Achern, Tel. 07841/67 33-402 FREIWILLIGE FEUERWEHR Freiwillige Feuerwehr Biberach E-Mail: poststelle@gbaachern.justiz.bwl.de, www.amtsgericht-achern.de Freiwillige Feuerwehr Biberach Feuerwehrgerätehaus, Grundbucheinsichtsstelle siehe auch Bürgerservice/Bauen Feuerwehrgerätehaus, Brucherstr. 14a, 77781 Biberach, Brucherstr. 14a,1977781 Biberach, ENERGIEBERATUNG/INFORMATION Tel. 0 78 35/63 10, Fax 0 78 35/63 19 30, Tel. 0 78info@feuerwehr-biberach-baden.de E-Mail: 35/63 19 10, Fax 0 78 35/63 19 30, Ortenauer Energieagentur GmbH (1. Beratung kostenlos) E-Mail: info@feuerwehr-biberach-baden.de Freiwillige Feuerwehr Biberach – Abt. Prinzbach Okenstr. 23a, 77652 Offenburg, Tel. 0781/924619-0, Fax 0781/924619-20 Freiwillige Feuerwehr Biberach – Abt. Prinzbach Feuerwehrgerätehaus info@ortenauer-energieagentur.de, www.ortenauer-energieagentur.de Feuerwehrgerätehaus Tel. 0 78 35/63 18 99, Fax 0 78 35/63 19 58, Tel. 0 78prinzbach@feuerwehr-biberach-baden.de 35/63 18 99, Fax 0 78 35/63 19 58, ABWASSERZWECKVERBAND E-Mail: E-Mail: prinzbach@feuerwehr-biberach-baden.de KINZIG- UND HARMERSBACHTAL TECHNISCHES Verbandskläranlage Biberach, Grün 1, 77781 Biberach, Tel. 07835/6340-0, TECHNISCHES HILFSWERK HILFSWERK E-Mail: info@azv-kinzig.de, www.azv-kinzig.de Ortsverband Ortsverband Biberach/Baden, Biberach/Baden, Schmelzhöfestr. Schmelzhöfestr. 1, 1, 77781 OFFENE JUGENDARBEIT BIBERACH 77781 Biberach, Biberach, Tel. Tel. 00 78 78 35/5020, 35/5020, Fax Fax 00 78 78 35/ 5030, E-Mail: 35/5030, E-Mail: ov-biberach-bd@thw.de, ov-biberach-bd@thw.de, Mühlgartenstr. 1 (unter dem St. Blasius-Kindergarten), 77781 Biberach, www.thw-biberach.de www.thw-biberach.de Tel. 0 78 35/54 77 72, E-Mail: jugend@biberach-baden.de 13
BIBERACH ·Freitag, 22. Mai 2020 Ausbau Kinderbetreuung Biberach Aus dem Hier: Einrichtung einer weiteren Gruppe bei der Kindertagesstätte St. Barbara, Biberach Gemeinderat Bürgermeisterin Daniela Paletta verwies auf die Sitzungsdrucksache – Sitzung vom 18.05.2020 und begrüßte Frau Susanne Linnenberg, Landratsamtes Ortenaukreis, Fachberatung Kindertagesbetreuung, Herrn Volker Müller, stellv. Lei- tung der Kath. Verrechnungsstelle in Lahr und Herrn Stephan Wussler, wwg-architekten aus Biberach. Beschlüsse des Gemeinderates Die Vorsitzende informierte zunächst, dass dieser Tagesordnungspunkt Neubestellung der Mitglieder des Gutachterausschusses in der letzten Gemeinderatssitzung am 20.04.2020 abgesetzt wurde, da bei der Gemeinde Biberach zum 01.03.2020 zunächst in einer vom Gemeinderat geforderten Vorab-Umfrage festge- stellt werden sollte, ob die Nachfrage an Betreuungsplätzen noch so fort- Bürgermeisterin Daniela Paletta erläuterte den Sachverhalt. Die bisheri- besteht. Durch die Verwaltung wurde die gewünschte Bedarfsabfrage für ge Vorsitzende Dipl.-Ing. TH Freie Architektin BDA, Frau Veronika das Kindergartenjahr 2020/2021 durchführt. Weitere Vorschläge und An- Grimm, hat mitgeteilt, dass es ihr nicht mehr möglich ist, das Amt weiter regungen, welche seitens des Gemeinderates an die Verwaltung erfolg- zu führen und sie verlässt den Gutachterausschuss auf eigenen ten, wurden ebenfalls geprüft. Matthias Becker, Fachbereich Bürgerser- Wunsch. Seit 2008 haben 15 Sitzungen stattgefunden, davon hat vice/Bauen, präsentierte das Ergebnis der Abfrage. Bei einer Rücklauf- Frau Grimm 14 Sitzungen als Vorsitzende geleitet. Acht Mal wurden die quote von rund 77 % wurde festgestellt, dass die Eltern am Kindergarten- Bodenrichtwerte geprüft und sechs Mal fortgeschrieben. Zum platz festhalten und für das Kindergartenjahr 2020/2021 derzeit bis zu 18 31.12.2010 wurde neu eine Bodenrichtwertkarte erstellt und die bisheri- Betreuungsplätze fehlen. Die Verwaltung hat sich mit den verschiedenen ge Straßenliste mit den dazugehörenden Werten dadurch ersetzt. In der Vorschlägen und Anregungen beschäftigt, um eine passende Lösung zu 12-jährigen Zeit als Vorsitzende wurden 10 Verkehrsgutachten erstellt. finden. Herr Wussler stellte das aktualisierte Container-Angebot der Fir- Die Bürgermeisterin überreichte Frau Grimm zum Dank ein Buchprä- ma SABTEC GmbH mit einer Laufzeit von 18 Monaten vor. sent und einen Blumenstrauß. Als neuer Vorsitzender wurde Herr Rolf Nach reger Diskussion fasste der Gemeinderat folgenden Gißler vorgeschlagen. Weitere Vorschläge gab es nicht. Beschluss: Der Gemeinderat fasste folgenden Aufgrund der Entwicklung der Kinderzahlen und im Hinblick auf den Beschluss: geplanten Umzug und die Erweiterung der Einrichtung wird zu Beginn des Kindergartenjahres 2020/ 2021 eine weitere Gruppe als Übergangs- Als Gutachter werden für 4 Jahre bestellt: lösung (Containerlösung) bei der Kindertagesstätte St. Barbara einge- 1. Vorsitzender und Gutachter: Rolf Gißler, Biberach richtet. 2. Stellv. Vorsitzender Gutachter: Herbert Krauß, Biberach Die Verwaltung wurde zur Umsetzung bevollmächtigt und beauftragt. 3. Gutachter: Roland Schilli, Biberach Klaus Beck, Biberach Die Beschlussfassung erfolgte mit 9 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und Wilhelm Schmider, Biberach einer Enthaltung. Robert Schwendemann, Biberach Feststellung der Jahresrechnung 2018 gemäß §§ 95 u. 95b Gemein- 4. Gutachter der örtlich zuständigen Finanzbehörde, Finanzamt Offen- deordnung sowie Vorlage des Rechenschaftsberichtes 2018 burg, Außenstelle Wolfach, Herr Robin Baumann Nicolas Isenmann, Leiter Fachbereich Finanzen, erläuterte den Sachver- 5. Stellvertretende Gutachterin zu 4: Finanzamt Offenburg, Außenstel- halt. Der vorliegende Rechenschaftsbericht des Jahres 2018 ist der nun- le Wolfach, Frau Silke Armbruster. mehr zweite nach den Vorschriften des Neuen Kommunalen Haushalts- u. Rechnungswesens. Der Haushaltsplan 2018 wurde am 16. Juli 2018 Die Amtszeit beginnt am 01.03.2020 und endet am 29.02.2024. vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung beschlossen. Im Haushaltsjahr Die Verwaltung wurde entsprechend bevollmächtigt und beauftragt. 2018 konnte ein positives ordentliches Ergebnis in Höhe von 551.309,37 Euro erzielt werden. Obwohl es im Bereich der Gewerbesteuer zu Min- Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig. dereinnahmen (-234.449 €) kam, konnte dennoch ein besseres ordentli- ches Ergebnis als erwartet erwirtschaftet werden. Dies ist vor allem auf Lärmaktionsplan gemäß § 47 d die geringeren Unterhaltungsaufwendungen, Bewirtschaftungskosten Bundes-Immissionsschutzgesetz und Personalkosten zurückzuführen. Außerdem fiel im Zusammenhang Bürgermeisterin Daniela Paletta erläuterte den Sachverhalt und begrüß- mit der geringeren Gewerbesteuer auch die abzuführende Gewerbe- te zum ersten Tagesordnungspunkt Herrn Vilani vom steuerumlage entsprechend niedriger aus (-78.273 €). Den ordentlichen Ingenieurbüro Fichtner Water & Transportation GmbH aus Freiburg, wel- Erträgen mit 8.217.985,10 Euro stehen die ordentlichen Aufwendungen che die Gemeinde bei der Erstellung des Lärmaktionsplans unterstützt. mit 7.666.675,73 Euro gegenüber. Das eingeplante positive ordentliche Durch die LUBW wurde eine Lärmkartierung für die Bundesstraße 33 Ergebnis (+99.200 €) wurde somit deutlich übertroffen. und die Landesstraße 94 vorgenommen. Herr Vilani erörterte die Ergeb- Im Mittelpunkt der Investitionstätigkeiten 2018 standen u. a. die Erneue- nisse und die Stellungnahmen seitens des Regierungspräsidiums, des rung der Wasserrutsche im Freibad, neue Garderobenschränke im Frei- Landratsamtes sowie lärmbetroffener Bürger. Nach Abwägung der Stel- bad und die Planungskosten für den Neubau des Kindergartens. Auch im Jahr 2018 musste kein neuer Kredit aufgenommen werden, wo- lungnahmen wurde eine geringe Betroffenheit festgestellt. Nach Be- bei auch keine Kreditaufnahme im Haushaltsplan vorgesehen war. schluss durch den Gemeinderat erfolgt eine Meldung an das Land. Der Schuldenstand zum 31.12.2018 beläuft sich auf 2.847.372,28 Euro Der Gemeinderat stimmte der Abwägung der Stellungnahmen aus der (774 €/Einwohner). Offenlage und Behördenanhörung zu und beschloss den Lärmaktions- Die Bilanzsumme zum 31.12.2018 beträgt 24.899.097,90 Euro. Das Anla- plan als Grundlage für die weitere Verbesserung der Lärmsituation. gevermögen beläuft sich auf 21.711.840,39 Euro. Das Eigenkapital auf der Passivseite beträgt 13.071.936,58 Euro (hiervon Basiskapital: Die Verwaltung wurde bevollmächtigt und beauftragt, den abgeschlos- 11.567.211,46 €). Das entspricht einer Eigenkapitalquote von 52,50 %. senen Lärmaktionsplan an die zuständigen Stellen zu melden. Der Gemeinderat stellte die Jahresrechnung 2018 gemäß §§ 95 u. 95b Die Beschlussfassung erfolgte mit 12 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme. Gemeindeordnung für Baden-Württemberg einstimmig fest. 14
BIBERACH ·Freitag, 22. Mai 2020 Feststellung des Jahresabschlusses 2018 Die nachstehende Bauangelegenheit hat der Gemeinderat zur des Eigenbetriebes Wasserversorgung Kenntnis genommen: Nicolas Isenmann verwies auf die Sitzungsdrucksache und erläuterte Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Gara- den Sachverhalt. ge auf dem Grundstück Flst.-Nr. 452, Rebhofweg, Gemarkung Biberach Der Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebes Wasserversorgung wurde vom Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung vom 16.07.2018 be- Weitere Bekanntgaben schlossen. Bei der Planung wurde von einem Verlust in Höhe von 27.880,00 Euro ausgegangen. Bekanntgaben der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Im Bereich der Erträge stellten die Erlöse aus Wasserverkauf mit Gemeinderats vom 17.02.2020 355.000,00 Euro die größte Position im Erfolgsplan dar. Laut Statistik Der Gemeinderat hat über zwei Personalangelegenheiten entschieden. wurden insgesamt 161.888 m³ Wasser verkauft, womit deutlich mehr Der Gemeinderat hat über den Zuschuss an Vereine für außergewöhn- Umsatzerlöse als geplant generiert werden konnten. Insgesamt wurden liche Belastungen für das Jahr 2019 einen Beschluss gefasst. im Wirtschaftsjahr 2018 419.664,32 Euro Erträge erzielt. Im Bereich der Aufwendungen stellen der Aufwand für bezogene Leis- Arbeitslosenzahlen Februar, März und April 2020 tungen (u.a. Kosten der erbrachten Bauhofstunden) sowie die sonstigen Im Februar 2020 waren in Biberach 38 Personen arbeitslos. Das sind im Betriebsaufwendungen (u.a. Konzessionsabgabe an die Gemeinde) Vergleich zum Vormonat 3 Personen mehr, im Vergleich zum Februar und die Abschreibungen die größten Posten dar. Der Aufwand für bezo- 2019 sind es 6 Personen weniger. Im Bereich SGB II sind 13 Personen gene Leistungen lag dabei im Wirtschaftsjahr 2018 (-34.681 €) unter gemeldet, im Bereich SGB III 25 Personen. dem Planansatz. Größere Unterhaltungsmaßnahmen oder außerordent- liche Vorkommnisse (z. B. Wasserrohrbrüche, sonstige Leitungsschä- Im März 2020 waren in Biberach 39 Personen arbeitslos. Das ist im Ver- den) waren keine zu verzeichnen. Bei den Abschreibungen kam es zu ei- gleich zum Vormonat eine Person mehr, im Vergleich zum März 2019 ist nem etwas höheren Ergebnis im Vergleich zum Planansatz (+8.280 €). es eine Person mehr. Außerdem musste im Wirtschaftsjahr 2018 eine Bilanzkorrektur vorge- Im Bereich SGB II sind 13 Personen gemeldet, im Bereich SGB III 26 nommen werden, da die Höhe der Beteiligung am Zweckverband Kleine Personen. Kinzig bisher zu hoch ausgewiesen war. Diese einmalige Korrektur führ- Im April 2020 waren in Biberach 42 Personen arbeitslos. Das sind im te zu einem außerordentlichen Aufwand in Höhe von 34.436 Euro (siehe Vergleich zum Vormonat 3 Personen mehr, im Vergleich zum April 2019 GuV Sachkonto 44990000). Der Eigenbetrieb Wasserversorgung konn- sind es 7 Personen mehr. te das Wirtschaftsjahr 2018 letztlich mit einem Gewinn in Höhe von Im Bereich SGB II sind 13 Personen gemeldet, im Bereich SGB III 29 11.556,09 Euro abschließen. Die Bilanzsumme des Eigenbetriebes be- Personen. läuft sich auf 1.993.236,84 Euro. Die Eigenkapitalquote beträgt 42,91 %. Die Schulden des Eigenbetriebes Wasserversorgung belaufen sich zum Geschwindigkeitsüberwachungen 31.12.2018 auf insgesamt 402.671,93 Euro (davon 322.959,88 € Träger- Am 10.03.2020 (6:01 Uhr bis 11:30 Uhr) wurden während einer Verkehrs- darlehen der Gemeinde). Die Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.12.2018 überwachung insgesamt 1.217 Kfz gemessen, davon wurden 90 bean- liegt bei 110 €/Einwohner. standet. Als Höchstgeschwindigkeit wurden 51 km/h gemessen (vorge- schrieben 30 km/h). Der Gemeinderat stellte gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes den Jahresabschluss 2018 des Eigenbetriebes Wasserversorgung ein- Am 09.04.2020 (17:11 Uhr bis 19:35 Uhr) wurden während einer Ver- stimmig fest. kehrsüberwachung insgesamt 470 Kfz gemessen, davon wurden 13 be- anstandet. Als Höchstgeschwindigkeit wurden 43 km/h gemessen (vor- Info-Tour/Ideen-Werkstatt Gemeinderäte zum Naturpark 2030 geschrieben 30 km/h). Hier: Beratung über den Naturpark-Plan 2030 und Auswahl der Ver- treter für die Teilnahme an der Ideen-Werkstatt Am 21.04.2020 (6:01 Uhr bis 11:35 Uhr) wurden während einer Verkehrs- Bürgermeisterin Daniela Paletta erläuterte den Sachverhalt. Der Natur- überwachung insgesamt 554 Kfz gemessen, davon wurden 32 bean- park Schwarzwald Mitte/Nord schreibt seinen Plan fort und lädt die Ge- standet. Als Höchstgeschwindigkeit wurden 69 km/h gemessen (vorge- meinderäte ein, an der zukünftigen Entwicklung mitzuwirken. Hierzu er- schrieben 50 km/h). folgte die Auswertung des Umfragebogens in der Sitzung. Am 29.04.2020 (14:35 Uhr bis 19:20 Uhr) wurden während einer Ver- Der Gemeinderat fasste folgenden kehrsüberwachung insgesamt 774 Kfz gemessen, davon wurden 10 be- anstandet. Als Höchstgeschwindigkeit wurden 64 km/h gemessen (vor- Beschluss: geschrieben 50 km/h). Der Gemeinderat einigt sich auf die Auswertung des Umfragebogens zum Naturpark-Plan 2030 und benennt als Gemeinderatsvertreter Klaus Am 07.05.2020 (13:56 Uhr bis 14:56 Uhr) wurden während einer Ver- Beck und Georg Fletschinger, die an der „Ideen-Werkstatt Gemeinderä- kehrsüberwachung insgesamt 76 Kfz gemessen, davon wurden keine te“ teilnehmen. beanstandet. Als Höchstgeschwindigkeit wurden 33 km/h gemessen (vorgeschrieben 30 km/h). Die Beschlussfassung erfolgte mit 12 Ja-Stimmen und einer Enthaltung. Am 07.05.2020 (15:28 Uhr bis 19:30 Uhr) wurden während einer Ver- Den nachstehenden Bauangelegenheiten hat der Gemeinderat zu- kehrsüberwachung insgesamt 190 Kfz gemessen, davon wurden 18 be- gestimmt: anstandet. Als Höchstgeschwindigkeit wurden 44 km/h gemessen (vor- Erweiterung der Betriebsfläche durch einen Hallenanbau, Neubau eines geschrieben 30 km/h). Carports, Erstellen von Betriebs- und Kundenparkplätzen mit Beschilde- rung, Neugestaltung und Versetzung des Kundenempfangs, auf den Grundstücken Flst.-Nrn. 143/1, 143/7-11, Bahnhofstraße, Gemarkung Bi- berach Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 16 Jugendtreff Biberach BImSchG Aufgrund der aktuellen Lage vorüberge- Wesentliche Änderung der Asphaltmischanlage in Biberach (Baden) hend geschlossen! durch Errichtung eines neuen Mischturms auf dem Grundstück Flst.-Nr. 3114, Rebberg, Gemarkung Biberach Wir bitten um Beachtung. hier: Antrag auf Befreiung 15
BIBERACH ·Freitag, 22. Mai 2020 Au s d e m Ra t h a u s Plattform für ehrenamtliche Helfer Um den Verein „Hilfe von Haus zu Haus Biberach e. V.“ in seiner Arbeit zu unterstützen, wird von Seiten der Gemein- de Biberach eine Plattform aufgebaut, die dazu dient, ehrenamtliche Helferinnen und Helfer zu erfassen und an Öffnungszeiten des Bürgerbüros Hilfebedürftige zu vermitteln. Das Bürgerbüro im Rathaus ist zu den üblichen Öffnungs- zeiten für den Publikumsverkehr geöffnet. Sofern Sie Unterstützung benötigen (z. B. Einkaufsdienst Wir bitten Sie hier die allgemeinen Hygienevorschriften oder Apothekengang, etc.) oder Ihre Hilfe anbieten möch- sowie Sicherheitsabstände einzuhalten. ten, können Sie sich gerne an den DRK Ortsverein Bibe- rach wenden. Alle weiteren Abteilungen der Verwaltung, die Ortsverwal- tung Prinzbach, sowie der Bauhof der Gemeinde Biberach Kontaktdaten: sind weiterhin geschlossen. Die Mitarbeiterinnen und Mit- Telefon: 07835/5314 arbeiter der Gemeinde sind jedoch wie gewohnt über E- E-Mail: info@drk-biberach-baden.de Mail und Telefon zu den üblichen Zeiten erreichbar. Für wichtige Anliegen, die keinen zeitlichen Aufschub dul- Freundlicherweise hat sich unser DRK Ortsverein Biberach den, werden nach telefonischer oder schriftlicher Abspra- bereit erklärt, als Ansprechpartner zu fungieren. che individuelle Termine vereinbart. Die wichtigsten Kontaktdaten finden Sie auf der Homepa- Um das Ganze einfacher koordinieren zu können, wäre ge der Gemeinde Biberach: www.biberach-baden.de es hilfreich, wenn Sie sich von Montag bis Freitag zwischen 8 Uhr und 12 Uhr melden, dann können die Besorgungen Gerne können Sie sich per E-Mail oder telefonisch melden: noch am gleichen Tag erledigt werden. Telefon: 07835/6365-0 E-Mail: rathaus@biberach-baden.de An dieser Stelle gilt ein herzliches Dankeschön an den DRK Ortsverein Biberach sowie den Verein Hilfe von Haus Der Bauhof der Gemeinde Biberach ist weiterhin in drin- genden Fällen über das Bereitschaftshandy erreichbar. zu Haus Biberach e. V. Telefon: 0171/6840527 Bürgermeisteramt Biberach Daniela Paletta Wir hoffen auf Ihr Verständnis für diese unumgänglichen Maßnahmen. Bürgermeisteramt Biberach Abfall-Abfuhr termine Donnerstag, 28.05.2020 Gelber Sack Freitag, 29.05.2020 Graue Tonne Bitte stellen Sie den Müll ab 6.00 Uhr zur Abholung bereit. Fundsachen Fundgegenstände können beim Bürgermeisteramt Biberach, Sperrmüllabfuhr Bürgerbüro, abgeholt werden. Den Sperrmülltermin finden Sie wie gewohnt im Abfallabfuhrkalender. Fundsachen bzw. nähere Angaben zu den Fundgegenständen Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Ortenaukreis teilt mit, dass auf der können auch online abgefragt werden auf der Homepage der Deponie Seelbach-Schönberg und Haslach im Kinzigtal „Vulkan“ Gemeinde Biberach: www.biberach-baden.de unter »Rathaus/ Sperrmüll das ganze Jahr über kostenlos angeliefert werden kann. Service/Fundinfo«. Die Öffnungszeiten der beiden Deponien sind wie folgt: Montag – Freitag: Fundtiere Sommer: 7.30 – 12.30 u. 13.00 – 16.45 Uhr Für die Unterbringung von Fundtieren ist für Biberach und den Winter: 8.00 – 12.30 u. 13.00 – 16.45 Uhr Ortsteil Prinzbach der Tierschutzverein Kinzigtal e. V., Telefon: Sommer/Winter: jeden Sa 8.00 – 13.00 Uhr 07831 9691071 oder Mobil: 0151 15619429 zuständig. Für weitere Auskünfte und Informationen zur Verwertung und Be- Wir möchten darauf hinweisen, dass die Gemeinde Biberach seitigung von Abfällen im Ortenaukreis steht das Abfallberaterteam für andere Unterbringungen keine Kosten übernimmt. des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft unter Tel.-Nr. 0781 805-9600, -9532, -9610, -9615 und -9623 gerne zur Verfügung. »QR Code« der Homepage der Gemeinde Biberach Damit Sie ohne langes Suchen die Katholische Homepage der Gemeinde Biberach öffentliche Bücherei besuchen können, finden Sie hier einen sog. »QR Code«. Mail: buecherei.biberach@web.de Telefon: 07835/42 65 820 Mit nur einem Schritt erfahren Sie alles Wissenswerte über die Ge- Öffnungszeiten: meinde Biberach. Um diesen »QR Mittwoch: 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr Code« zu scannen müssen Sie eine Freitag: 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr sog. »QR Code-App« auf Ihrem Sonntag: 11.00 Uhr bis 11.30 Uhr Smartphone, Tablet, etc. installie- ren und dann einfach die Kamera an den »QR Code« halten. 16
BIBERACH ·Freitag, 22. Mai 2020 Jahresrechnung 2018 3. Bilanz Euro Feststellung und Bekanntmachung der Jahresrechnung 3.1 Immaterielles Vermögen 8.204,18 2018 der Gemeinde Biberach 3.2 Sachvermögen 21.703.636,21 Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 3.3 Finanzvermögen 3.091.663,73 18.05.2020 gemäß § 95b der Gemeindeordnung für Baden- 3.4 Abgrenzungsposten 95.593,78 Württemberg die Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Bibe- 3.5 Nettoposition 0,00 rach mit untenstehendem Ergebnis festgestellt. Nach § 95b 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite Abs. 2 der Gemeindeordnung ist der Jahresabschluss mit dem (Summe aus 3.1 bis 3.5) 24.899.097,90 Rechenschaftsbericht an sieben Tagen öffentlich auszulegen. 3.7 Basiskapital 11.567.211,46 Der Jahresabschluss 2018 mit dem Rechenschaftsbericht 3.8 Rücklagen 1.504.725,12 kann in der Zeit vom 25.05.2020 bis 04.06.2020 öffentlich im 3.9 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 Rathaus Biberach – Fachbereich Finanzen – während der üb- 3.10 Sonderposten 6.664.708,04 lichen Öffnungszeiten eingesehen werden. In der gleichen Zeit 3.11 Rückstellungen 0,00 ist der Feststellungsbeschluss mit Hinweis auf die Auslegung 3.12 Verbindlichkeiten 5.009.459,41 an den Verkündungstafeln in Biberach und Prinzbach ange- 3.13 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 152.993,87 schlagen. Auf den Anschlag an den Verkündungstafeln in 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite Biberach und Prinzbach für den genannten Zeitraum wird (Summe aus 3.7 bis 3.13) 24.899.097,90 hiermit hingewiesen! 4. Der Jahresüberschuss beim ordentlichen Ergebnis Nachstehend werden die festgestellten Ergebnisse der Jahres- (551.309,37 €) wird in die Rücklage aus Überschüssen rechnung bekannt gemacht: des ordentlichen Ergebnisses eingestellt. 5. Der Überschuss des Sonderergebnisses (217.347,12 €) 1. Ergebnisrechnung Euro wird der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergeb- nisses zugeführt. 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 8.217.985,10 6. Der kalkulatorische Zinssatz für das Rechnungsjahr 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen -7.666.675,73 2018 wird mit 4,0 % angesetzt. 1.3 Ordentliches Ergebnis 7. Die angefallenen über- u. außerplanmäßigen Aufwen- (Saldo aus 1.1 und 1.2) 551.309,37 dungen werden genehmigt. 1.4 Außerordentliche Erträge 217.347,12 1.5 Außerordentliche Aufwendungen 0,00 Biberach, den 22. Mai 2020 1.6 Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) 217.347,12 Daniela Paletta, Bürgermeisterin 1.7 Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) 768.656,49 2. Finanzrechnung Euro Eigenbetrieb Wasserversorgung 2.1 Summe der Einzahlungen aus laufender Jahresabschluss 2018 Verwaltungstätigkeit 7.951.266,52 Feststellung und Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2.2 Summe der Auszahlungen aus laufender 2018 des Eigenbetriebes Wasserversorgung Verwaltungstätigkeit -6.967.487,04 Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der 18.05.2020 gemäß § 16 des Eigenbetriebsgesetzes den Jah- Ergebnisrechnung (Saldo aus 2.1 und 2.2) 983.779,48 resabschluss 2018 des Eigenbetriebes Wasserversorgung fest- 2.4 Summe der Einzahlungen aus gestellt. Nach § 16 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz sind der Jahres- Investitionstätigkeit 72.083,40 abschluss und der Lagebericht an sieben Tagen öffentlich aus- 2.5 Summe der Auszahlungen aus zulegen. Der Jahresabschluss 2018 mit Lagebericht kann in Investitionstätigkeit -585.989,48 der Zeit vom 25.05.2020 bis 04.06.2020 öffentlich im Rat- 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus haus Biberach – Fachbereich Finanzen – während der üblichen Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) -513.906,08 Öffnungszeiten eingesehen werden. In der gleichen Zeit ist der 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf Feststellungsbeschluss mit Hinweis auf die Auslegung an den (Saldo aus 2.3 und 2.6) 469.873,40 Verkündungstafeln in Biberach und Prinzbach angeschlagen. 2.8 Summe der Einzahlungen aus Auf den Anschlag an den Verkündungstafeln in Biberach Finanzierungstätigkeit 0,00 und Prinzbach für den genannten Zeitraum wird hiermit hin- 2.9 Summe der Auszahlungen aus gewiesen! Finanzierungstätigkeit -211.309,92 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf Nachstehend werden die festgestellten Ergebnisse des Jahres- aus Finanzierungstätigkeit abschlusses bekannt gemacht: (Saldo aus 2.8 und 2.9) -211.309,92 1. Die Bilanz auf der Aktiv- u. Passivseite mit 1.993.236,84 € 2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands 2. Die Gewinn- und Verlustrechnung im Ertrag zum Ende des Haushaltsjahres und Aufwand mit 419.664,32 € (Saldo aus 2.7 und 2.10) 258.563,48 3. Der Jahresgewinn 2018 mit 11.556,09 € 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus Der Jahresgewinn ist wie folgt zu verwenden: haushaltsunwirksamen Einzahlungen Der Jahresgewinn in Höhe von 11.556,09 € wird auf die und Auszahlungen 18.071,25 neue Rechnung vorgetragen. 2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 1.037.273,07 4. Mehraufwendungen im Wirtschaftsjahr 2018 werden ge- 2.14 Veränderung des Bestands an nehmigt. Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12) 276.634,73 5. Der Jahresbericht 2018 wird zur Kenntnis genommen. 2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres Biberach, den 22. Mai 2020 (Saldo aus 2.13 und 2.14) 1.313.907,80 Daniela Paletta, Bürgermeisterin 17
BIBERACH ·Freitag, HH. Mai 2020 »Hilfe von Haus zu Haus Kostenlos • Schwarzwald Heftli Biberach e.V.« • Flyer »Hier liegt das Gute so nah« – Hofgüter und Erzeuger in Biberach u. Prinzbach Ihre Nachbarschaftshilfe in Biberach, • Historischer Rundweg – »Zu Fuß durch Biberachs Geschichte« Am Sportplatz 3b • Wanderflyer »Prinzbacher Rundwanderwege« (im Nachbarschaftshaus) • Verschiedene Flyer: Wandertipps, Kinzigtalradweg, Mountainbikestrecken und Sprechstunden: Montag: 10.00 Uhr – 11.00 Uhr vieles mehr! Donnerstag: 16.00 Uhr – 18.00 Uhr Einsatzleitung: Ruth Champion und Andrea Mäntele Telefon: 07835 / 63 48 428, mobil: 0151 / 72 42 43 08 Ruhetage der Hotels, Gaststätten und E-Mail: hilfevonhauszuhaus-biberach@t-online.de Vesperstuben in Biberach und Prinzbach Homepage: www.hilfe-von-haus-zu-haus-biberach.de Montag Gasthaus »Linde«, Manfred Weng, Erzbach 11, 77781 Biberach, Tel. 07835/3333 Landgasthaus »Zum Kreuz«, Peter Neumaier, Prinzbach, Unter- Was Biberach tal 7, 77781 Biberach, Tel. 07835/426420, ab 17.00 Uhr geöffnet Wann V E R A N S TA LT U N G S - Restaurant & Pizzeria, Clubheim Fußballverein, Am Sportplatz, PROGRAMM 77781 Biberach, Tel. 07835/8662 Wo ? vom 24.05.2020 bis 31.05.2020 Hotel-Restaurant »Badischer Hof«, Karl-Heinz Bühler, Prinzbach, Dörfle 20, 77781 Biberach, Tel. 07835/636-0, ab 17.30 Uhr geöffnet So., 24.05.2020 – ABGESAGT Ganztageswanderung (Wanderstrecke: Rund um Waldulm), Dienstag Schwarzwaldverein Ortsgruppe Biberach Landgasthaus »Kinzigstrand«, Richard Schüle, Reiherwald 1, 77781 Biberach, Tel. 07835/3342 und 63990 So., 24.05.2020 – ABGESAGT Landgasthaus »Zum Kreuz«, Peter Neumaier, Prinzbach, Unter- Familienprogramm (»Geschichten-Trail rund um Biberach«), tal 7, 77781 Biberach, Tel. 07835/426420, ab 17.00 Uhr geöffnet Schwarzwaldverein Ortsgruppe Biberach Gasthaus »Linde«, Manfred Weng, Erzbach 11, 77781 Biber- ach, Tel. 07835/3333 Landgasthaus »Ponyhof«, W. Melder, Erzbach 6, 77781 Biber- Tourist-Information ach, Tel. 07835/7289 Telefon: 0 78 35/63 65-11 Biberach Mittwoch E-Mail: tourist-info@biberach-baden.de Gasthaus »Kreuz«, Anna Smithson, Hauptstraße 26, 77781 Biberach, Tel. 07835/549250 Museum Kettererhaus Das Museum ist derzeit geschlossen. Landgasthaus »Zum Kreuz«, Peter Neumaier, Prinzbach, Untertal 7, 77781 Biberach, Tel. 07835/426420 Minigolf Biberach Gasthaus »Linde«, Manfred Weng, Erzbach 11, 77781 Biber- Die Minigolfanlage ist geöffnet. ach, Tel. 07835/3333, ab 16.30 Uhr geöffnet Bitte beachten Sie bez. der Öffnungszeiten und weiteren Regelungen anlässlich Corona die Hinweise auf den Aushän- Donnerstag gen vor Ort. Landgasthaus »Zum Kreuz«, Peter Neumaier, Prinzbach, Unter- Weitere Infos: Tel. 0151/57216242 tal 7, 77781 Biberach, Tel. 07835/426420, ab 17.00 Uhr geöffnet Der Pächter Herr Diederich-Chou freut sich auf Ihr Kommen. Gasthaus »Linde«, Manfred Weng, Erzbach 11, 77781 Biber- ach, Tel. 07835/3333, ab 16.30 Uhr geöffnet In der Tourist-Info erhältlich: • »Biberacher Postkarten« (Verkaufspreis: 1,00 €) Samstag • Wanderkarte Ferienregion Brandenkopf/Gengenbach (Verkaufspreis: 6,90 €) Gasthaus »Kreuz«, Anna Smithson, Hauptstraße 26, 77781 • Mountainbike-Karte Vorderes Kinzigtal (Verkaufspreis: 6,90 €) Biberach, Tel. 07835/549250, ab 16.00 Uhr geöffnet • Tourenradkarte »Sagen u. Mythen der Ortenau« – E-Bike- und Tourenradstrecke (Verkaufspreis: 7,90 €) • Karte Adlergrenzsteine (Verkaufspreis: 4,90 €) • Kinzigtäler Wanderbroschüren mit Tourentipps in einer Sammelmappe für 2,00 € Wir sind gerne für Sie da! erhältlich. Viele Touren können auch über die Homepage der Ferienlandschaft Mittlerer Schwarzwald (www.mittlererschwarzwald.de/touren) eingesehen und Gaststätten heruntergeladen werden. • Tourenbuch Kinzigtal-Radweg mit kompl. Wegbeschreibung Badischer Hof und Kartenmaterial (Verkaufspreis: 14,80 €) Abhol- und Lieferservice für eingekochte und warme • Broschüre Kinzigtal-Radweg für alle (Verkaufspreis: 1,00 €) Speisen. Lieferdienst nur für eingekochte Speisen, • Heimatbuch von Biberach (Verkaufspreis: 18,40 €) Bestellung Telefon 07835/6360 • Heimatbuch von Prinzbach (Verkaufspreis: 20,00 €) City Pizza Döner • Volksliederbuch »Sing dich ins Glück« (Verkaufspreis: 2,00 €) Abholservice 11.00 – 14.00 Uhr und 17.00 – 23.00 Uhr. • Auf Vorbestellung: Biberacher Whiskykugeln Dienstag Ruhetag. Telefon 07835/618918 und 07835/ (kleine Packung: 9,00 €, große Packung: 14,00 €) 4218898 18
BIBERACH ·Freitag, 22. Mai 2020 Kinzig-Brennerei – Martin Brosamer Urbann 2, Tel. 07835/547794, www.kinzigbrennerei.de Abholservice. Vesperteller »to go«. Bestellung per Telefon. V E R E I N S NAC H R I C H T E N Der Verkaufsraum hat weiterhin geöffnet Biberach Gasthaus Kreuz Abholservice Täglich von 11.00 – 13.30 Uhr und von 17.00 – 20.00 Uhr Schwarzwaldverein Biberach/Bd. Samstag ab 17.00 Uhr, Mittwoch Ruhetag. Bestellung Telefon 07835/549250, Wanderung „Rund um Waldulm“ abgesagt E-Mail info@kreuz-biberach.de Es tut uns leid, aber die Wanderung „Rund um Waldulm“ ge- Speisekarte auf der Homepage www.kreuz-biberach.de führt durch die Wanderführer Ute und Herbert Mielke am Landgasthaus Zum Kreuz in Prinzbach kommenden Sonntag, den 24. Mai 2020, wird nicht stattfin- den. Abholservice für warme & eingekochte/vakuumierte Speisen ALLE Infos auf der Homepage: Sonnwendfeuer abgesagt www.kreuz-prinzbach.de/Instagram Bestellung unter Telefon: 07835 426 420 oder Das beliebte Sonnwendfeuer mit Bewirtung durch den Whats-App 01516 25 200 82 Schwarzwaldverein Biberach und Livemusik mit Jochen Sing- ler beim Tennisclub Biberach wird am Freitag, den 19. Juni Gasthof Linde 2020, auch nicht veranstaltet. Wir hoffen, dass es bald wieder Abholservice Samstag und Sonntag sowie die Feiertage gemeinsam zu herrlichen Wanderzielen los geht, sobald die im Mai von 11.30 - 14.00 Uhr und 17.00 - 20.00 Uhr Lage es zulässt. Bestellung unter Telefon: 0170 / 3218818 oder per E-Mail: Euer Wanderwart Klaus Pfaff info@linde-biberach.de Speisekarte auf der Homepage: www.linde-biberach.de Restaurant & Pizzeria, Clubheim Fußballverein TC Biberach Abholservice täglich ab 16.00 Uhr. Montag Ruhetag. Telefon 07835/8662 Kostenloses Tennis-Training Im Rahmen Kooperation-Schule-Verein bietet der TC Biberach Landgasthof Kinzigstrand für Kinder und Jugendliche jeden Samstag von 11.00 Uhr bis Abholservice: 12.00 Uhr auf der Tennisanlage ein kostenloses Tennis-Trai- Samstags 11.30 – 14.00 Uhr u. 17.00 – 19.30 Uhr ning für Anfänger an. Sonntags/Feiertags 11.30 – 14.00 Uhr u. 17.00 – 19.00 Uhr Bestellung unter Telefon 07835/63990. Beginn ist am 30.05.2020. Speisekarte auf der Homepage www.kinzigstrand.de Mitzubringen sind Sportkleidung, Sportschuhe mit wenig Pro- fil und Getränke. Aufgrund der momentanen Situation ist eine Anmeldung not- Einkaufshilfe wendig. Kontakt: Rosi Breig, jugend@tcbiberach.de, Tel.efon 07835/1860. DRK Biberach Unterstützt »Hilfe von Haus zu Haus« als Ansprechpartner für Helfer und Hilfesuchende. Montag – Freitag 8.00 – 12.00 Uhr für Unterstützung am selben Tag. Telefon 07835/5314, E-Mail info@drk-biberach-baden.de Au s d e n N a c h b a r g e m e i n d e n Sonstiges Ski-Club Berghaupten e.V. Stil-Art Schäfer Tennisplatz eröffnet Mühlenstr. 6, 77781 Biberach, Tel. 07835-549900, www.stilart-schaefer.de. Liebe Tennis-Freunde, seit Sonntag 17. Mai 2020 sind unsere 4 Tennis-Sandplätze wieder geöffnet, vorerst ausschließlich für Liefer- und Abholservice für Mund-Nase-Masken unsere Vereinsmitglieder. Für den Spielbetrieb gelten strikte Vorgaben. Alle Spiele müssen online registriert werden, um ei- ne Nachvollziehbarkeit des Spielbetriebs gewährleisten zu kön- nen. Gäste und Interessierte wenden sich bitte an Siggi Gemei- ner, Telefon 0170/443 75 28. Vor der Buchung des Spiels ist eine Registrierung nötig. Auch Spielpartner müssen sich registrieren. Die Registrierungen wer- den dann vom Ski-Club freigeschaltet. Die Zugänge zu Regis- trierung und Online-Buchung findet ihr auf der Homepage des Gemeinsame Ski-Clubs unter dem Menü Tennis. Die Leitlinien für den Spiel- betrieb auf Tennisanlagen des Badischen Tennisverbands so- Bekanntmachungen wie unsere Platzordnung sind auf unsere Homepage verfügbar. Keine weiteren Aktivitäten Beachten Sie auch die amtlichen Mitteilungen Alle anderen Vereins-Aktivitäten sind weiterhin bis auf Weite- res abgesagt. Über unsere frisch aktualisierte Homepage halten in diesem Verkündblatt unter den »Gemeinsamen wir Euch auf dem Laufenden. Bekanntmachungen« auf Seite 32! www.skiclub-berghaupten.de Homepage + facebook + Instagram. 19
Zell am Harmersbach Biberach Oberharmersbach Nordrach Gemeinsame Bekanntmachungen Freitag, 22. Mai 2020 Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) Vom 9. Mai 2020 (in der ab 18. Mai 2020 gültigen Fassung) Auf Grund von § 32 in Verbindung mit den § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 und § Darüber hinaus sind die Hygienehinweise des Kultusministeriums zu beach- 31 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), ten. das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587) (3) Der Unterrichtsbetrieb sowie die Durchführung von Prüfungen an Pfle- geändert worden ist, wird verordnet: geschulen, an Schulen für Gesundheitsfachberufe und an Fachschu- §1 len für Sozialwesen im Zuständigkeitsbereich des Sozialministeriums Einschränkung des Betriebs an Schulen und für Tätigkeiten im Rettungsdienst sind gestattet, sofern dies unter (1) Bis zum Ablauf des 15. Juni 2020 sind Wahrung der in Absatz 2 Satz 1 angeführten Grundsätze des Infek- 1. der Unterrichtsbetrieb sowie die Durchführung außerunterricht- tionsschutzes möglich ist. licher und anderer schulischer Veranstaltungen an den öffent- (4) Bei dem gemeinsamen Verzehr von Speisen ist sicherzustellen, dass lichen Schulen und den Schulen in freier Trägerschaft, 1. die Plätze so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindes- 2. die Nutzung schulischer Gebäude für nichtschulische Zwecke, tens 1,5 Metern zwischen den Tischen besteht, und 3. der Betrieb von Betreuungsangeboten der verlässlichen Grund- 2. Stehplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand von mindestens 1,5 schule, flexiblen Nachmittagsbetreuung, Horte sowie Horte an der Metern zwischen den Personen gewährleistet ist. Schule § 1a untersagt, soweit nicht nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 die Einschränkung des Betriebs an Kindertageseinrichtungen, Wiederaufnahme des Betriebs gestattet ist. Grundschulförderklassen, Schulkindergärten und Kindertagespflegestellen (1) Bis zum Ablauf des 15. Juni 2020 ist der Betrieb von Schulkindergär- (2) Der Unterrichtsbetrieb sowie die Durchführung von Prüfungen an den ten, Grundschulförderklassen und Kindertageseinrichtungen sowie öffentlichen Schulen und den Schulen in freier Trägerschaft, der Be- die Kindertagespflege untersagt, soweit nicht nach Maßgabe der Ab- trieb von Schulmensen sowie die Veranstaltungen außerschulischer sätze 2 bis 7 die Wiederaufnahme des Betriebs gestattet ist. Bildungsträger, die der Vorbereitung auf schulische Abschlussprüfun- (2) Der Betrieb der Schulkindergärten, Grundschulförderklassen und Kin- gen dienen, sind gestattet, sofern dies unter Wahrung folgender dertageseinrichtungen ist gestattet für Kinder, Grundsätze des Infektionsschutzes und den durch die Verordnung 1. die nach § 1b Absatz 2 zur Teilnahme an der erweiterten Notbe- des Kultusministeriums nach § 1d für die Wiederaufnahme des Be- treuung berechtigt sind, triebs getroffenen Bestimmungen möglich ist: 2. mit einem vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder der Lei- 1. es ist ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Per- tung der Einrichtung festgestellten besonderen Förderbedarf, sonen einzuhalten; die Gruppengrößen sind hieran auszurichten; oder von den Vorgaben des Mindestabstands sind nur solche Tätigkei- 3. die nach den Nummern 1 und 2 nicht zur Teilnahme berechtigt ten ausgenommen, bei denen eine engere körperliche Nähe nicht sind, sofern nach Aufnahme der dort genannten Kinder noch Auf- zu vermeiden ist, nahmekapazitäten innerhalb der in Absatz 3 genannten Grenzen 2. der tägliche Betriebsbeginn, das tägliche Betriebsende und die verbleiben. Pausen sollen insbesondere durch eine zeitliche Staffelung so or- Die Entscheidung über die Aufnahme der Kinder trifft die Leitung der Ein- ganisiert werden, dass das Abstandsgebot nach Nummer 1 und richtung. Sofern eine Auswahlentscheidung erforderlich ist, weil die Nach- eine Trennung von Schülergruppen eingehalten werden können, frage nach Betreuungsplätzen die Betreuungskapazitäten übersteigt, ent- 3. die Ausstattung der Einrichtung muss gewährleisten, dass die er- scheidet die Gemeinde, in der die Einrichtung ihren Sitz hat, nach pflichtge- forderlichen Hygienemaßnahmen durchgeführt werden können, mäßem Ermessen. insbesondere müssen (3) Die zulässige Höchstgruppengröße ist einzuhalten. Diese beträgt die a) ausreichende Gelegenheiten zum Waschen der Hände beste- Hälfte der in der Betriebserlaubnis genehmigten Gruppengröße. Die hen und ausreichend Hygienemittel wie Seife und Einmalhand- Einrichtungsleitung kann im Benehmen mit dem Träger der Einrich- tücher zur Verfügung stehen; sofern dies nicht gewährleistet ist, tung und der Gemeinde die Gruppengröße reduzieren, sofern dies er- müssen Handdesinfektionsmittel zur Verfügung gestellt wer- forderlich ist, um die Schutzhinweise nach Absatz 4 einzuhalten. den, b) alle Räume mehrmals täglich für einige Minuten gelüftet wer- (4) Die gemeinsamen Schutzhinweise für Kindertageseinrichtungen des den, Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg, 4. die Reinigung der Einrichtung muss täglich erfolgen, Handkon- der Unfallkasse Baden-Württemberg und des Landesgesundheitsam- taktflächen müssen regelmäßig, nach Möglichkeit mehrmals täg- tes Baden-Württemberg in ihrer jeweils aktuellen Fassung sind umzu- lich, mit einem tensidhaltigen Reinigungsmittel gereinigt werden. setzen. 1 nichtamtliche konsolidierte Fassung nach Inkrafttreten der Ersten Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 16. Mai 2020 (notverkündet gemäß § 4 des Verkündungsgesetzes und abrufbar unter http://www.baden-wuerttemberg.de/corona-verordnung) 3
GEMEINSAME BEKANNTMACHUNGEN · Freitag, 22. Mai 2020 (5) Der Umfang der Betreuung in der Kindertageseinrichtung wird von konstant zusammengesetzten Gruppen statt. Ausnahmen hiervon den vorhandenen Ressourcen sowie von den in den Absätzen 3 und 4 sind nur in besonders zu begründenden Fällen zulässig und sind von genannten Bedingungen bestimmt und kann hinter dem des Regelbe- der jeweiligen Einrichtungsleitung im Benehmen mit dem Träger der triebs zurückbleiben; für die Kinder der erweiterten Notbetreuung Einrichtung und der Gemeinde zu entscheiden. nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bestimmt sich der Betreuungsum- (5) Die in der erweiterten Notbetreuung zulässige Gruppengröße beträgt fang nach § 1b Absatz 4. Die Betreuung erfolgt in der Einrichtung, die bei Kindertageseinrichtungen höchstens die Hälfte der in der Be- das Kind bisher besucht hat, in konstanten Gruppen. triebserlaubnis genehmigten Gruppengröße, in Schulen höchstens (6) Der Betrieb der Kindertagespflegestellen ist gestattet, sofern die Hälfte des für die Regelklassen der jeweiligen Schulart maßgeb- 1. die in Absatz 4 genannten Grundsätze des Infektionsschutzes lichen Klassenteilers. Die gemeinsamen Schutzhinweise für Kinderta- gewahrt werden und geseinrichtungen des Kommunalverbands für Jugend und Soziales 2. die Betreuung in konstant zusammengesetzten Gruppen stattfin- Baden-Württemberg, der Unfallkasse Baden-Württemberg und des det; es ist nicht zulässig, dass ein durch die Pflegeerlaubnis vorge- Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg sowie die Hygienehin- sehener Platz zwischen Kindern geteilt wird. weise des Kultusministeriums für die Schulen in ihrer jeweils aktuellen (7) Bei dem gemeinsamen Verzehr von Speisen ist sicherzustellen, dass Fassung sind zu beachten. Die Einrichtungsleitung kann im Beneh- 1. die Plätze so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindes- men mit dem Träger der Einrichtung und der Gemeinde die Gruppen- tens 1,5 Metern zwischen den Tischen besteht, und größe reduzieren, sofern dies erforderlich ist, um diese Schutzhin- 2. Stehplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand von mindestens weise einzuhalten. Beim gemeinsamen Verzehr von Speisen ist sicher- 1,5 Metern zwischen den Personen gewährleistet ist. zustellen, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen besteht und die Stehplätze so gestaltet sind, dass ein Ab- § 1b. Erweiterte Notbetreuung stand von 1,5 Metern zwischen den Personen gewährleistet ist. (1) Für Schülerinnen und Schüler an Grundschulen, in Grundschulstufen an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, Grund- (6) Vom Mindestpersonalschlüssel des § 1 der Kindertagesstättenverord- schulförderklassen, Schulkindergärten und in den Klassenstufen 5 bis nung kann in der erweiterten Notbetreuung abgewichen werden, so- 7 an den auf der Grundschule aufbauenden Schulen sowie für Kinder fern die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht dennoch uneingeschränkt in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, soweit sie noch möglich ist. nicht wieder am Betrieb der Einrichtung oder der Tagespflegestelle (7) (aufgehoben) teilnehmen, wird eine erweiterte Notbetreuung eingerichtet. (8) Kritische Infrastruktur im Sinne des Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 sind (2) Berechtigt zur Teilnahme an der erweiterten Notbetreuung sind Kin- insbesondere der, für die der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe feststellt, 1. die in den §§ 2 bis 8 der BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) be- dass die Teilnahme an der Notbetreuung zur Gewährleistung des Kin- stimmten Sektoren Energie, Wasser, Ernährung, Informations- deswohls erforderlich ist. Ebenfalls teilnahmeberechtigt sind Kinder, technik und Telekommunikation, Gesundheit, Finanz- und Versi- deren Erziehungsberechtigte beide cherungswesen, Transport und Verkehr, 1. einen Beruf ausüben, dessen zugrundeliegende Tätigkeit zur Auf- 2. die gesamte Infrastruktur zur medizinischen und pflegerischen rechterhaltung der kritischen Infrastruktur nach Absatz 8 beiträgt, Versorgung einschließlich der zur Aufrechterhaltung dieser Ver- oder sorgung notwendigen Unterstützungsbereiche, der Altenpflege 2. eine präsenzpflichtige berufliche Tätigkeit außerhalb der Woh- und der ambulanten Pflegedienste, auch soweit sie über die Be- nung wahrnehmen stimmung des Sektors Gesundheit in § 6 BSI-KritisV hinausgeht, und dabei unabkömmlich sowie durch ihre berufliche Tätigkeit an der 3. die ambulanten Einrichtungen und Dienste der Wohnungslosen- Betreuung gehindert sind. Der Unabkömmlichkeit beider Erziehungs- hilfe, die Leistungen nach §§ 67 ff. des Zwölften Buchs Sozial- berechtigten nach Satz 2 steht es gleich, wenn eine Person alleinerzie- gesetzbuch erbringen, sowie gemeindepsychiatrische und sozial- hend ist und sie die Voraussetzungen nach Satz 2 Nummer 1 oder 2 psychiatrische Einrichtungen und Dienste, die einem Versor- erfüllt. Alleinerziehenden gleichgestellt sind Erziehungsberechtigte gungsvertrag unterliegen, und ambulante Einrichtungen und dann, wenn die oder der weitere Erziehungsberechtigte aus schwer- Dienste der Drogen- und Suchtberatungsstellen, wiegenden Gründen an der Betreuung gehindert ist; die Entschei- 4. Regierung und Verwaltung, Parlament, Organe der Rechtspflege, dung über die Zulassung einer solchen Ausnahme trifft unter Anle- Justizvollzugs- und Abschiebungshaftvollzugseinrichtungen sowie gung strenger Maßstäbe die Gemeinde, in der die Einrichtung ihren notwendige Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge (ein- Sitz hat. Das Vorliegen der Voraussetzungen nach Satz 2 ist durch Vor- schließlich der Einrichtungen gemäß § 36 Absatz 1 Nummer 4 IfSG) lage einer entsprechenden Bescheinigung des Arbeitgebers bezie- sowie die in den § 1 Absatz 1 und § 1a genannten Einrichtungen, hungsweise des Dienstherrn zu belegen. Bei selbständig oder freibe- 5. Polizei und Feuerwehr (auch Freiwillige) sowie Notfall- und Ret- ruflich Tätigen tritt an die Stelle der Bescheinigung nach Satz 5 die ei- tungswesen einschließlich Katastrophenschutz sowie die Einhei- gene Versicherung, dass die Voraussetzungen nach Satz 2 vorliegen. ten und Stellen der Bundeswehr, die mittelbar oder unmittelbar Die Erziehungsberechtigten nach Satz 2 und Alleinerziehende nach wegen der durch das Virus SARS-CoV-2 verursachten Epidemie Satz 3 haben darüber hinaus zu versichern, dass eine familiäre oder im Einsatz sind, anderweitige Betreuung nicht möglich ist. 6. Rundfunk und Presse, (3) Sofern die Betreuungskapazitäten der Einrichtung nicht ausreichen, 7. Beschäftigte der Betreiber beziehungsweise Unternehmen für um für alle nach Absatz 2 teilnahmeberechtigten Kinder die Teilnahme den öffentlichen Personennahverkehr und den Schienenperso- an der erweiterten Notbetreuung zu ermöglichen, sind vorrangig die nenverkehr sowie Beschäftigte der lokalen Busunternehmen, so- Kinder aufzunehmen, fern sie im Linienverkehr eingesetzt werden, 1. bei denen mindestens einer der Erziehungsberechtigten oder die 8. die Straßenbetriebe und Straßenmeistereien sowie oder der Alleinerziehende in der kritischen Infrastruktur nach Ab- 9. das Bestattungswesen. satz 8 tätig und unabkömmlich ist, (9) Schülerinnen und Schüler sowie Kinder, deren bisher besuchte Ein- 2. für die der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe feststellt, richtung einem Betriebsverbot unterliegt und für die keine Ausnahme dass die Teilnahme an der Notbetreuung zur Gewährleistung des nach dieser Verordnung vorgesehen ist, dürfen die betreffende Ein- Kindeswohls erforderlich ist, oder richtung nicht betreten. Die Personensorgeberechtigten haben für die 3. die im Haushalt einer oder eines Alleinerziehenden leben. Beachtung der Betretungsverbote zu sorgen. Sofern die Betreuungskapazitäten der Einrichtung nicht ausreichen, um die nach den Satz 1 Nummer 1 bis 3 teilnahmeberechtigten Kinder aufzuneh- § 1c men, entscheidet die Gemeinde, in der die Einrichtung ihren Sitz hat, nach Ausschluss von der Teilnahme, Betretungsverbot pflichtgemäßem Ermessen über die Aufnahme der Kinder. (1) Ausgeschlossen von der Teilnahme an dem Betrieb der Einrichtungen (4) Die erweiterte Notbetreuung erstreckt sich in der Regel auf den Zeit- nach §§ 1 und 1a und von der erweiterten Notbetreuung nach § 1b raum des Betriebs der Einrichtungen nach § 1 Absatz 1 oder § 1a, den sind Schülerinnen, Schüler sowie Kinder, sie ersetzt, und kann darüber hinaus auch die Ferienzeiträume sowie 1. die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, Sonn- und Feiertage umfassen. Sie findet in der jeweiligen Einrich- wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 tung, die das Kind bisher besucht hat, durch deren Personal und in Tage vergangen sind, oder 4
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