WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER - VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT
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AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT WEIDENBERG EMTMANNSBERG KIRCHENPINGARTEN AUSGABE NR. 05 / 2021 VOM 30. APRIL 2021 SEYBOTHENREUTH WEIDENBERG Kindertageseinrichtung Kirchenpingarten, sanierte Fassade
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 05/2021 ÖFFNUNGSZEITEN GESCHÄFTSSTELLE VG WEIDENBERG Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg - Telefon: 09278 / 977-0, Fax: 09278 / 977-77 Internet: www.weidenberg.de, E-Mail: vg.poststelle@weidenberg.de Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr Mittwoch zusätzlich von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Rücksprache mit dem jeweiligen Sachgebiet individuelle Terminvereinbarungen möglich. Aufgrund der momentanen coronabedingten Ausnahmesituation bitten wir derzeit grundsätzlich vorab um Terminvereinbarung. GRÜNGUTCONTAINER Kirchenpingarten, Emtmannsberg, Seybothenreuth und Weidenberg sind frei zugänglich BÜCHEREI I. D. GRUND-UND MITTELSCHULE WEIDENBERG HALLENBAD jeden Dienstag (außer in den Ferien) von 17.30 bis 19.00 Uhr Siehe Seite 26 SPRECHSTUNDEN BÜRGERMEISTER Emtmannsberg / Birk derzeit nur nach telefonischer Vereinbarung unter 0170 / 2122115 Kirchenpingarten nach telefonischer Vereinbarung unter 0175 / 8850355 Seybothenreuth derzeit nur nach telefonischer Vereinbarung unter 0171 / 4379244 Weidenberg Telefonisch ODER persönliches Gespräch nach tel. Terminvereinbarung im Übrigen keine festen Sprechstunden Tel. 09278 / 97733 24-STUNDEN-BEREITSCHAFTSRUFNUMMERN DER WASSER- UND KLÄRWERKE Gemeinde Wasserversorgung Abwasserentsorgung Emtmannsberg 0171/3758243 0175/2738469 Kirchenpingarten 09278/7740600 od. 0173/8648022 09275/7069 od. 0171/8151120 Seybothenreuth 0171/3758243 od. 09275/238 0160/93522506 od. 09275/238 Weidenberg 09278/7709999 09278/7743642 IMPRESSUM Redaktionsannahmeschluss: 18. Mai für Juni 2021 Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Bezugspreis pro Jahr: 12 Euro (nur für Bezieher im Bereich der VG Das amtliche Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Weidenberg; 13 Euro zzgl. 18,60 Euro Portokosten bei Postzustellung) erscheint monatlich und in der Regel immer am Monatsanfang in einer Auflage von 2350 Exemplaren. Technische Gesamtherstellung / Anzeigenannahme: Team Sebald GbR, Gablonzer Str. 4, 95466 Weidenberg Verantwortlich für den Inhalt: Tel. (0 92 78) 98 51 76, E-Mail: anzeigen@team-sebald.de Der Gemeinschaftsvorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Hans Wittauer, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg. Druck: Schmidt und Buchta, Fliegerweg 7, 95233 Helmbrechts In der Rubrik „Vereine, Verbände und Sonstiges“ werden Veranstaltungs- Tel. (0 92 52) 9 24 83, E-Mail: info@schmidt-buchta.de termine veröffentlicht. Bei anstehenden Jahreshauptversammlungen von Vereinen wird die Tagesordnung nur dann mitveröffentlicht, wenn Neuwahlen Redaktionsannahmeschluss ist i.d.R. der 18. des Vormonats. Fällt dieser auf und/oder Satzungsänderungen Inhalt der Versammlung sind. einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, gilt der vorangehende Werktag. Durch die Bereitstellung von Text- und Bildmaterial erklären Sie Ihr Einverständnis zur Veröffentlichung im amtlichen Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Sie tragen für ihre Beiträge einschließlich der Einholung aller Bildrechte sämtliche Kosten und die volle persönliche Verantwortung. Dieses Einverständnis gilt ebenso für die spätere Veröffentlichung der Online-Version auf den Webseiten der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg und deren Mitgliedsgemeinden. Die Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereit- gestellten Dokumente, Bildmaterial und Informationen. Haftungsansprüche gegen die Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Das Copyright für veröffentliche Grafiken und Texte bleibt allein beim Herausgeber dieses Mitteilungsblattes. Eine Vervielfältigung oder Verwendung von Grafiken und Texten in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Herausgebers nicht gestattet. 3
Ausg. 05/2021 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT Vollzug der Wasserhaushaltsgesetze, Einleiten von Niederschlagswasser aus dem mit den Erlaubnisunterlagen während der allgemeinen Dienststunden in der Ge- schäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 2, 95466 Baugebiet „Brunnenwiese“ in den Scherzerbach Weidenberg, Zimmer Nr. 16 zur Einsichtnahme aus. durch den Markt Weidenberg Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den Betroffenen Das Landratsamt Bayreuth erteilt dem Markt Weidenberg die widerrufliche geho- als zugestellt. bene Erlaubnis zur Benutzung des Scherzerbaches, einem Gewässer III. Ordnung, für die Einleitung gesammelten Niederschlagswassers. Weidenberg, 18. April 2021 Hans Wittauer Dieser Bescheid liegt in der Zeit vom Gemeinschaftsvorsitzender Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg 04.05.2021 bis einschließlich 19.05.2021 EMTMANNSBERG Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der a) die für den Fußgängerverkehr bestimmten, befestigten und abgegrenzten Teile der öffentlichen Straßen (insbesondere Gehwege sowie gemeinsame öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen Geh- und Radwege) und die selbständigen Gehwege sowie die selbständi- im Winter gen gemeinsamen Geh- und Radwege (Reinigungs- und Sicherungsverordnung) oder b) in Ermangelung einer solchen Befestigung oder Abgrenzung, die dem Fuß- vom 26. März 2021 gängerverkehr dienenden Teile am Rande der öffentlichen Straßen Aufgrund des Art. 51 Abs. 4 und 5 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes in einer Breite von 1,00 Meter, gemessen vom begehbaren Straßenrand aus. (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1981 (BayRS 91-1-B), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2020 (GVBl. (3) Geschlossene Ortslage ist der Teil des Gemeindegebiets, der in geschlossener S. 683), erlässt die Gemeinde Emtmannsberg folgende oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist. Einzelne unbebaute Grund- stücke, zur Bebauung ungeeignetes oder ihr entzogenes Gelände oder einseitige Verordnung Bebauung unterbrechen den Zusammenhang nicht (Art. 4 Abs. 1 Satz 2 und 3 BayStrWG). Allgemeine Vorschriften §1 Reinhaltung der öffentlichen Straßen Inhalt der Verordnung §3 Verbote Diese Verordnung regelt Inhalt und Umfang der Reinhaltungs-, Reinigungs- und Sicherungspflichten auf den öffentlichen Straßen in der Gemeinde Emtmannsberg. (1) Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Reinlichkeit ist es untersagt, öffentliche Straßen mehr als nach den Umständen unvermeidbar zu verunreinigen oder ver- §2 unreinigen lassen. Begriffsbestimmungen Öffentliche Straßen, Gehbahnen, geschlossene Ortslage (2) Insbesondere ist es verboten, (1) Öffentliche Straßen im Sinne dieser Verordnung sind alle dem öffentlichen Ver- a) auf öffentlichen Straßen Putz- oder Waschwasser, Jauche oder sonstige ver kehr ge-widmeten Straßen, Wege und Plätze mit ihren Bestandteilen im Sinne des unreinigende Flüssigkeiten auszuschütten oder ausfließen zu lassen, Fahr- Art. 2 Nr. 1 BayStrWG oder des § 1 Abs. 4 Nr. 1 des Bundesfernstraßengesetzes zeuge, Maschinen oder sonstige Geräte zu säubern, Tierfutter auszubrin- (FStrG) in der jeweili-gen Fassung. Hierzu gehören insbesondere die Fahrbah- gen; nen, die Trenn-, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen, die Geh- und Radwege, die gemeinsamen Geh- und Radwege und die der Straße dienenden Gräben, b) Gehwege durch Tiere verunreinigen zu lassen; Böschungen, Stützmauern und Grünstreifen. Die Bundesautobahnen sind keine öffentlichen Straßen im Sinne dieser Verordnung. c) Steine, Bauschutt, Holz, Schrott, Gerümpel, Verpackungen, Behältnisse sowie Eis und Schnee (2) Gehbahnen sind 4
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 05/2021 1. auf öffentlichen Straßen abzuladen, abzustellen oder zu lagern, 2. neben öffentlichen Straßen abzuladen, abzustellen oder zu lagern, wenn a) die gemeinsame Grenze des Vorderliegergrundstückes mit dem Straßengrund- dadurch die Straßen verunreinigt werden können, stück, 3. in Abflussrinnen, Kanaleinlaufschächte, Durchlässe oder offene Abzugs- gräben der öffentlichen Straßen zu schütten oder einzuleiten. b) die parallel zum Fahrbahnrand in einem Abstand von 1,0 m innerhalb der Fahr- bahn verlaufende Linie; ein von der Fahrbahn getrennter Parkstreifen ist Teil der (3) Das Abfallrecht bleibt unberührt. Reinigungsfläche, Reinigung der öffentlichen Straßen c) die von den Endpunkten der gemeinsamen Grenze aus senkrecht zur Straßen- §4 mittellinie verlaufenden Verbindungslinien Reinigungspflicht begrenzt wird. (1) Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Reinlichkeit haben die Eigentümer und die zur Nutzung dinglich Berechtigten von Grundstücken, die innerhalb der ge- (2) Bei einem Eckgrundstück gilt Absatz 1 entsprechend für jede öffentliche Stra- schlossenen Ortslage an öffentliche Straßen angrenzen (Vorderlieger) oder über ße, an die das Grundstück angrenzt, einschließlich der gegebenenfalls in einer diese öffentlichen Straßen mittelbar erschlossen werden (Hinterlieger), die in § 6 Straßenkreuzung liegenden Flächen. bestimmten Reinigungsflächen gemeinsam auf eigene Kosten zu reinigen. Grund- stücke werden über diejenigen Straßen mittelbar erschlossen, zu denen über da- §7 zwischenliegende Grundstücke in rechtlich zulässiger Weise Zugang oder Zufahrt Gemeinsame Reinigungspflicht der Vorder- und Hinterlieger genommen werden darf. (1) Die Vorderlieger tragen gemeinsam mit den ihnen zugeordneten Hinterliegern (2) Grenzt ein Grundstück an mehrere öffentliche Straßen an oder wird es über die Reinigungspflicht für ihre Reinigungsfläche. Sie bleiben auch dann gemeinsam mehrere derartige Straßen mittelbar erschlossen oder grenzt es an eine derartige verantwortlich, wenn sie sich zur Erfüllung ihrer Pflichten anderer Personen oder Straße an, während es über eine andere mittelbar erschlossen wird, so besteht die Unternehmer bedienen; das Gleiche gilt auch für den Fall, dass zwischen Vorder- Verpflichtung für jede dieser Straßen. und Hinterliegern Vereinbarungen nach § 8 (Aufteilung der Reinigungsarbeiten) abgeschlossen sind. (3) Die Vorderlieger brauchen eine öffentliche Straße nicht zu reinigen, zu der sie aus tatsächlichen oder aus rechtlichen Gründen keinen Zugang und keine Zufahrt (2) Ein Hinterlieger ist dem Vorderlieger zugeordnet, über dessen Grundstück er nehmen können und die von ihrem Grundstück aus nur unerheblich verschmutzt Zugang oder Zufahrt zu derselben öffentlichen Straße nehmen darf, an die auch werden kann. das Vorderliegergrundstück angrenzt. (4) Keine Reinigungspflicht trifft ferner die Vorder- oder Hinterlieger, deren Grund- §8 stücke einem öffentlichen Verkehr gewidmet sind, soweit auf diesen Grundstücken Aufteilung der Reinigungsarbeiten bei Vorder- und Hinterliegern keine Gebäude stehen. (1) Es bleibt den Vorder- und Hinterliegern überlassen, die Aufteilung der auf sie (5) Zur Nutzung dinglich Berechtigte im Sinne des Absatzes 1 sind die Erbbaube- treffenden Arbeiten untereinander durch Vereinbarung zu regeln. rechtigten die Nießbraucher, die Dauerwohn- und Dauernutzungsberechtigten und die Inhaber eines Wohnungsrechtes nach § 1093 BGB. (2) Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, so kann jeder Vorder- oder Hinter- lieger eine Entscheidung der Gemeinde über die Reihenfolge und die Zeitdauer, §5 in der sie ihre Arbeiten zu erbringen haben, beantragen. Unterscheiden sich die Reinigungsarbeiten Grundstücke der einander zugeordneten Vorder- und Hinterlieger hinsichtlich der Flächen wesentlich, kann die Entscheidung beantragt werden, dass die Arbeiten Zur Erfüllung ihrer Reinigungspflicht haben die Vorder- und Hinterlieger die öffent- nicht in gleichen Zeitabschnitten zu erbringen sind, sondern dass die Zeitabschnit- lichen Straßen, und zwar innerhalb der in § 6 genannten Reinigungsflächen, zu te in demselben Verhältnis zueinanderstehen, wie die Grundstücksflächen. reinigen. Sicherung der Gehbahnen im Winter Sie haben dabei die Gehwege, die gemeinsamen Geh- und Radwege, die Rad- §9 wege und die innerhalb der Reinigungsflächen befindlichen Teile der Fahrbahn Sicherungspflicht (einschließlich der Parkstreifen) nach Bedarf (1) Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz ha- a) zu kehren und den Kehricht, Schlamm und sonstigen Unrat zu entfernen (soweit ben die Vorder- und Hinterlieger die in § 11 bestimmten Abschnitte der Gehbahnen eine Entsorgung in üblichen Hausmülltonnen für Biomüll, Papier oder Restmüll (Sicherungsfläche) der öffentlichen Straßen, die an ihr Grundstück angrenzenen oer in Wertstoffcontainern möglich ist); entsprechendes gilt für die Entfernung oder ihr Grundstück mittelbar erschließen, auf eigene Kosten in sicherem Zustand von Unrat auf den Grünstreifen. zu erhalten. Im Herbst sind die Reinigungsarbeiten bei Laubfall, soweit durch das Laub – (2) § 4 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 bis 5, §§ 7 und 8 gelten sinngemäß. Die Sicherungs- insbesondere bei feuchter Witterung – die Situation als verkehrsgefährdend pflicht besteht für alle öffentlichen Straßen (§ 2 Abs. 1) innerhalb der geschlosse- einzustufen ist ebenfalls durchzuführen. nen Ortslage (§ 2 Abs. 3). b) von Gras und Unkraut sowie Moos und Anflug von sonstigen Pflanzen zu befrei- § 10 en, soweit es aus Ritzen und Rissen im Straßenkörper wächst. Sicherungsarbeiten c) insbesondere nach einem Unwetter sowie bei Tauwetter, die Abflussrinnen und (1) Die Vorder- und Hinterlieger haben die Sicherungsfläche an Werktagen ab Kanaleinläufe freizumachen, soweit diese innerhalb der Reinigungsfläche (§ 6) 7 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr von Schnee zu räumen liegen. und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abgestumpften Stoffen (z.B. Sand, Splitt), nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln zu bestreuen oder das §6 Eis zu beseitigen. Bei besonderer Glättegefahr (z.B. an Treppen oder starken Stei- Reinigungsfläche gungen) ist das Streuen von Tausalz zulässig. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, (1) Die Reinigungsfläche ist der Teil der öffentlichen Straßen, der durch Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist. 5
Ausg. 05/2021 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg denen nach dieser Verordnung auf Vorder- oder Hinterlieger keine Verpflichtung (2) Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahn trifft. Die Entscheidung kann befristet, unter Bedingungen, Auflagen oder Wider- so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Abflussrinnen, rufsvorbehalt erteilt werden. Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten. § 13 § 11 Ordnungswidrigkeiten Sicherungsfläche Gemäß Art. 66 Nr. 5 BayStrWG kann mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro (1) Sicherungsfläche ist die vor dem Vorderliegergrundstück innerhalb der in § 6 belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig genannten Reinigungsfläche liegende Gehbahn nach § 2 Abs. 2. 1. entgegen § 3 eine öffentliche Straße verunreinigt oder verunreinigen lässt, (2) § 6 Abs. 2 gilt sinngemäß. 2. die ihm nach den §§ 4 und 5 obliegende Reinigungspflicht nicht erfüllt, 3. entgegen den §§ 9 und 10 die Gehbahnen nicht oder nicht rechtzeitig sichert. Schlussbestimmungen § 12 § 14 Befreiungen und abweichende Regelungen Inkrafttreten (1) Befreiungen vom Verbot der Straßenverunreinigung nach § 3 gewährt die Ge- Diese Verordnung tritt am 01. Mai 2021 in Kraft. Sie gilt 20 Jahre. meinde, wenn der Antragsteller die unverzügliche Reinigung besorgt. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentli- (2) In Fällen, in denen die Vorschriften dieser Verordnung zu einer erheblichen un- chen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter vom 10.02.2015 außer billigen Härte führen würden, die dem Betroffenen auch unter Berücksichtigung Kraft. der öffentlichen Belange und der Interessen der übrigen Vorder- und Hinterlieger nicht zugemutet werden kann, spricht die Gemeinde auf Antrag durch Bescheid Weidenberg, 26. März 2021 eine Befreiung aus oder trifft unbeschadet des § 8 Abs. 2 sonst eine angemessene Gerhard Herrmannsdörfer Regelung. Eine solche Regelung hat die Gemeinde auch zu treffen in Fällen, in Erster Bürgermeister KIRCHENPINGARTEN Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die §1 Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertages- einrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) der Gemeinde Kirchen- Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung- pingarten vom 16. Juli 2019 (Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemein- Gebührensatzung) der Gemeinde Kirchenpingarten schaft Weidenberg Nr. 08/2019 vom 31. Juli 2019) wird wie folgt geändert: Vom 31. März 2021 § 5 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt geändert: In Abs. 2 Satz 1 wird der Betrag „3,15“ Euro ersetzt durch den Betrag „3,25 Euro“. Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 der Gemeindeordnung erlässt die Gemein- de Kirchenpingarten folgende Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die §2 Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kinderta- geseinrichtung-Gebührensatzung) der Gemeinde Kirchenpingarten Diese Satzung tritt am 01. Mai 2021 in Kraft. Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren Weidenberg, 31. März 2021 für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung- Markus Brauner Gebührensatzung) der Gemeinde Kirchenpingarten Erster Bürgermeister 6
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 05/2021 MARKT WEIDENBERG Aufstellung des Bebauungsplans der aktuellen Situation kann es zu Einschränkung des Parteienverkehrs kommen. Wir bitten daher um vorherige Terminvereinbarung unter 09278/977-73. Die Unter- „Hammer Untersteinach“ mit gleichzeitiger lagen sind in diesem Zeitraum ebenfalls im Internet unter der Adresse www.markt- Änderung des Flächennutzungsplans; Frühzeitige weidenberg.de unter dem Reiter „Aktuelles“ – „Bekanntmachungen“ einzusehen. Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und Während der Auslegungsfrist können Anregungen zur Bauleitplanung schriftlich oder während der allgemeinen Dienststunden zur Niederschrift (gebührenpflichtig) gleichzeitige Benachrichtigung der betroffenen Träger vorgebracht werden. öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB Weidenberg, 16. April 2021 Der Marktgemeinderat Weidenberg hat in der Sitzung vom 18.01.2021 gemäß Hans Wittauer § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Hammer Untersteinach Erster Bürgermeister mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren be- Markt Weidenberg schlossen. Der Geltungsbereich umfasst das bestehende Gewerbegebiet in der Ortschaft Untersteinach, sowie die Fläche für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses. Dies betrifft die Flurstücke Nrn. 78, 83, 84, 85 (TF=Teilfläche), 114 (TF), 115, 116 (TF), 119 (TF), 119/1 (TF), 119/2, 120, 120/1, 121, 122 (TF), 123/1 (TF), 123/2, Vollzug der Wasserhaushaltsgesetze, 123/4, 123/5, 123/6, 123/7 und 130 (TF), 132 (TF), 133, 134 (TF), 582 (TF) und Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet 583 (TF), alle Gemarkung Untersteinach. „Brunnenwiese“ in den Scherzerbach durch den Markt Anlass für die Planung ist die Überplanung des vorhandenen Gewerbegebietes, Weidenberg die Ausweisung einer Fläche für den Bau eines Feuerwehrgerätehauses sowie die Das Landratsamt Bayreuth erteilt dem Markt Weidenberg die widerrufliche geho- Neugestaltung der Straßenführung. bene Erlaubnis zur Benutzung des Scherzerbaches, einem Gewässer III. Ordnung, für die Einleitung gesammelten Niederschlagswassers. Mit der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Information der Träger öffentlicher Belange soll derzeit geprüft werden, ob grundsätzliche Bedenken gegen die Bau- Auf die Bekanntmachung unter „Amtliche Bekanntmachungen Verwaltungsge- leitplanung bestehen. Eine Detailplanung ist daher bisher noch nicht erfolgt. meinschaft“ wird verwiesen. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung sowie der Änderung des Weidenberg, 18. April 2021 Flächennutzungsplanes mit Begründung liegen in der Zeit vom Hans Wittauer Erster Bürgermeister 10.05.2021 bis einschließlich 10.06.2021 Markt Weidenberg in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, zu den allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Aufgrund 7
Ausg. 05/2021 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg AUS DEN SITZUNGEN EMTMANNSBERG Sitzung Gemeinderat Emtmannsberg Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen am 24.03.2021 und die Sicherung der Gehbahnen im Winter; Verordnungsbeschluss Beschluss: Bauantrag Fl. Nr. 37 und 38, Gemarkung Birk; Vorliegender Entwurf der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der Neubau einer Lagerhalle für Hackschnitzel öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung) wird als Verordnung erlassen. Er ist Bestandteil des Städtebauförderung: Programm Flächenentsiegelung; Beschlusses. Der Entwurf der Verordnung war Gegenstand der Beratung und wird Umfeld des Gemeindehaus Emtmannsberg; Förderantrag für die dem Beschlussbuch beigeheftet. Teilmaßnahme „Außenanlagen - Kita & Schwergewichtsmauer“ Beschluss: Bestellung von Notkommandanten und -Stellvertretern Die Gemeinde Emtmannsberg beschließt die Durchführung des Bauabschnitts 1 der FF Emtmannsberg a des Projektes „Umgestaltung der Außenflächen am Gemeindehaus“ nach den Beschluss: vorliegenden Planungen des Büros Schlichtinger. Die Umsetzung soll gemäß der Aufgrund Art. 8 Abs. 2 BayFwG wird Herr Norbert Jäger zum Notkommandanten im Haushalt eingestellten Mittel in den Jahren 2021 und 2022 erfolgen. der FF Emtmannsberg bestellt. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, den Förderantrag im Rahmen des Städ- Herr Heiko Rauh wird zum Notstellvertreter der FF Emtmannsberg bestellt. tebauförderungsprogramms „Flächenentsieglung“ zu stellen. Die Bestellung ist wirksam bis zum Wegfall der pandemiebedingten Hinderungs- gründe für die Durchführung einer Kommandanten- und Stellvertreterwahl der FF Fortführung Haushaltskonsolidierung Emtmannsberg. Hier fällt nichts an. Es werden keine weiteren Vorschläge bzw. Ideen zur Bearbeitung aufgenommen. KIRCHENPINGARTEN Sitzung Gemeinderat Kirchenpingarten am 29.03.2021 Kindertageseinrichtung Kirchenpingarten; Erweiterung - Planungsentwurf Beschluss: Bauvoranfrage, Fl. Nr. 226, Gemarkung Kirchenpingarten; Der Planungsentwurf wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Neubau Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage Folgende Ergänzungen sind noch einzuarbeiten: - Im Nebenraum 1 ist ein Fenster zu planen. Kostenanpassung Mittagessen für Kita und Schule Der Planungsentwurf ist zur Abstimmung den Fachbehörden vorzulegen. Beschluss: Der Preis für das Mittagessen in der Einrichtung Kirchenpingarten wird auf 3,25 Bekanntgabe der Tagesordnungspunkte aus nichtöffentlicher Euro angepasst. Der Vertrag wird bis 31.08.2022 fortgesetzt. Sitzung am 01.02.2021 Es werden folgende Tagesordnungspunkte freigegeben: 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für TOP 10 (Breitbandausbau) die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebüh- TOP 11 (Neubau Kita Vergabe) rensatzung) der Gemeinde Kirchenpingarten; Satzungsbeschluss TOP 13 (Straßensanierung) Beschluss: TOP 14 (Brückenneubauwerk Muckenreuth Vergabe) Vorliegender Entwurf einer Ersten Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kinderta- geseinrichtung-Gebührensatzung) der Gemeinde Kirchenpingarten wird als Sat- zung erlassen. Er ist Bestandteil des Beschlusses. Der Entwurf der Satzung war Gegenstand der Beratung und wird dem Beschlussbuch beigeheftet. Kindertageseinrichtung Kirchenpingarten; Bedarfsanerkennung Beschluss: Folgender Bedarf wird für den Bereich der Kindertageseinrichtung Kirchenpingar- ten auch im Hinblick auf die weitere Entwicklung der Gemeinde festgestellt: Kindergarten 50 Plätze Kinderkrippe 24 Plätze Hort 15 Plätze 8
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 05/2021 SEYBOTHENREUTH Sitzung Gemeinderat Seybothenreuth am 06.04.2021 Bauantrag Fl. Nr. 64/2 und 64/3, Gemarkung Seybothenreuth; Errichtung eines Containerstellplatzes Antrag auf isolierte Befreiung Fl. Nr. 221/33 Gemarkung Seybothenreuth; Aufschüttung und Errichtung einer Einfriedung MARKT WEIDENBERG Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg Bestellung Not-Kommandanten-Stellvertreter FF Lankendorf am 29.03.2021 Beschluss: Aufgrund Art. 8 Abs. 2 BayFwG wird Herr Christoph Dörfler zum Notkommandan- Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten ten-Stellvertreter der FF Lankendorf bestellt. aus nichtöffentlichen Sitzungen Die Bestellung ist wirksam bis zum Wegfall der pandemiebedingten Hinderungs- Aus nichtöffentlicher Sitzung am 15.02.2021 wurde der folgende gründe für die Durchführung einer Kommandanten- und Stellvertreterwahl der Tagesordnungspunkt freigegeben: FF Lankendorf. Breitbandausbau; Vergabe Glasfaseranschluss Rathaus Weidenberg Beschluss: Der Marktgemeindetrat beschließt, auf der Grundlage der vorliegenden gutachter- lichen Bewertung das folgende Angebot anzunehmen: Deutsche Telekom Business Solutions GmbH Angebot vom 11.01.2021 für das Rathaus Weidenberg, Rathausplatz 1 95466 Weidenberg, in Höhe von 49.266 Sitzung Bauausschuss Markt Weidenberg Euro. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Förderantrag zu stel- len und Fördermittel in Höhe von 44.339,40 Euro zu beantragen. Der Eigenanteil am 29.03.2021 des Marktes Weidenberg beträgt 4.926,60 Euro. Vorbehaltlich der Zustimmung durch die Genehmigungsbehörde wird die Verwaltung beauftragt, mit der Fa. Deut- Bauantrag Fl. Nr. 113/2, Gemarkung Neunkirchen am Main; sche Telekom Business Solutions GmbH eine entsprechende Vereinbarung über Neubau Pumpwerk 08 die Anbindung des o.g. Standortes mit Glasfaserkabel abzuschließen. Folgender Finanzierungsplan wird beschlossen: Bauantrag Fl. Nr. 948/2, Gemarkung Weidenberg; 2022: Abruf von Fördermitteln in Höhe von 44.339,40 Euro, Eigenmittel: 4.926,60 Abbruch eines Nebengebäudes und Neubau eines Einfamilienwohnhauses Euro mit Garage als Betriebsleiterwohnung für den landwirtschaftlichen Betrieb Widmung Ortsstraße „Brunnenwiese“, Weidenberg Antrag auf Nutzungsänderung Fl. Nr. 513, Umbau Büroräume zu einer Woh- Beschluss: nung; Ausnahme vom Bebauungsplan „Kräglitz - Industriegebiet Nordost“ Die im Markt Weidenberg, Landkreis Bayreuth, Regierungsbezirk Oberfranken, neu gebaute Straße auf Fl. Nr. 1506, Gemarkung Weidenberg, wird mit Wirkung vom 29.03.2021 zur Ortsstraße gewidmet. Die gewidmete Straße beginnt abzweigend von der Ortsstraße, Fl. Nr. 1503, bei Fl. Nrn. 1507 und 1507/1, alle Gem. Weidenberg, südliche Grundstücksspitze, und endet im Norden bei Fl. Nr. 1510/3 im Norden und bei Fl. Nr. 1517 im Osten, beide Gem. Weidenberg, Länge der Straße 0,000 km - 0,402 km Träger der Straßenbau- last ist der Markt Weidenberg. Nutzungsordnung Spiel- und Bolzplätze Der Tagesordnungspunkt wird von der Tagesordnung abgesetzt. Antrag Fortführung der Mittagsbetreuung; gfi gGmbH Beschluss: Für das Schuljahr 2021/2022 wird weiterhin eine Gruppe mit einem kommunalen Zuschuss von 3323,40 Euro in Aussicht gestellt. Der Zuschuss ist bezogen auf den Besuch von 12 Schulkindern mit Wohnsitz im Markt Weidenberg. 9
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 05/2021 AKTUELLES VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT Fundsachen Folgende Gegenstände wurden gefunden und können in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft, Fundbüro, Gurtstein 11, abgeholt werden. SiSoNetz informiert Fundsachen Weidenberg: 1 Autoschlüssel „Daimler“, Fundort Staatsstraße-Auffahrt, Weidenberg SiSoNetz Weidenberg trotz(t) Pandemie 1 Autoschlüssel mit Mäppchen, Fundort Straße zwischen Tressau und Fischbach 1 Hausschlüssel mit Schlüsselband „HSH Nordbank Arena“, Fundort Spielplatz Die „Schlossherren und – herrinnen“ mit Helfersyndrom, wie so nett in einem Ar- Königsheidering tikel des NK zu lesen war, bedanken sich zunächst einmal bei der Kurierstiftung 1 Lesebrille, rötlich-orange, Fundort Friedhof St. Stephan, Weidenberg „Menschen in Not“ ganz, ganz herzlich dafür, dass sie es SiSoNetz ermöglicht 2 Schlüssel mit Ring, Fundort Eichenstraße-Bushaltestelle hat, in Pandemiezeiten das Heranführen von Seniorinnen und Senioren der VG Weidenberg an die digitale Technik, wiederaufzunehmen. Mit der Spendensumme konnten 8 Tablet-Computer angeschafft werden, mit de- Sprechtag der Versichertenberaterin nen SiSo nun beginnen kann, unter Beachtung der Corona-Regeln natürlich, eine Art von Schulung im Umgang mit diesen Tablets wieder anzubieten. Das wird in der (Versichertenältesten) Regel eine 1:1 Schulung (mit Abstand und Maske) zur Einführung sein, um dann Der Sprechtag der Versichertenberaterin, Frau Maria-Anna Link, findet später die geschulten Senioren*innen in das Home-Office zu entlassen, wo sie üben können, um sich anschließend, je nach Bedarf, wieder mit den Tutoren Wolf- am Mittwoch, 5. Mai gang Zwing und Wolfgang Minier zu treffen, damit Defizite aufgearbeitet werden von 14:00 bis 17:00 Uhr können. Unser Ziel soll sein, den teilnehmenden Senioren*innen Sicherheit im Um- im kleinen Besprechungszimmer, 1. Stock des Rathauses gang mit dem Tablet und die angstfreie Bewegung im Internet zu vermitteln, damit in Weidenberg, sie sich später dann selbständig und sicher im digitalen Raum bewegen können. statt. Ist dieser Zustand erreicht, werden ihnen die Leih-Tablets, deren Nutzung kosten- los ist, wieder „abgenommen“, um andere Interessenten ebenfalls in den Genuss Nächste Termine (Änderungen vorbehalten): dieser Maßnahme kommen zu lassen. Dies klingt jetzt vielleicht etwas brutal, ist 02.06.2021 aber notwendig, um mit der geringen Zahl von Tablets auch weitere Interessenten bedienen zu können. Die Versichertenberaterin, gibt Rat und Auskunft in Renten- und Versicherungsan- gelegenheiten im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung. Sie leistet Hilfe bei Wenn jetzt die Pandemie überschaubarer werden sollte und andere technische der Beschaffung fehlender Unterlagen, nimmt Rentenanträge auf und hilft bei der Details zur Durchführung geklärt worden sind, wird sich SiSoNetz über seine Klärung des Beitragskontos. Sie führt das Meldeverfahren zur Krankenversiche- Homepage ( www.sisonetz.de ), die SiSo-Postille, das Amtsblatt der VG Weiden- rung der Rentner durch. berg und die Lindenzeitung an Sie wenden. Interessenten können sich auch schon jetzt unter Tel.: 09278 -3133025 und unter Angabe des Namens und einer Telefon- Die persönliche Beratung durch die Versichertenberaterin kann zurzeit ausschließ- nummer unverbindlich voranmelden. [wm] lich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Tel. Nr. 09209 / 608 erfolgen. Spontanberatungen können aufgrund der aktuellen Situation nicht durchgeführt werden. In Anlehnung an die Entscheidung der Staatsregierung bit- ten wir die Besucher, ihre Mund-Nasen-Bedeckung mitzubringen und den nötigen Abstand einzuhalten. Bitte sehen Sie von einem Besuch ab, wenn bei Ihnen Erkältungssymptome oder erhöhte Temperatur auftreten. Vielen Dank für Ihr Verständnis. SiSo-Team nach Überreichung der Tablet-Spende Foto: Gabi Schnetter (NK) von links: Wolfgang Zwing, Dr. Heidi Lehmal, Uli Kuhl- mann, Wolfgang Minier, Angelika Gläsemann und Elisabeth Dietzel SiSoNetz Weidenberg – Bürger helfen Bürgern Tel.: 09278 313 30 25 Homepage: www.sisonetz.de • E-Mail: sisonetz@weidenberg.de 11
Ausg. 05/2021 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Umgang mit Reisighaufen und Hackschnitzelgut Kitzretter suchen Helfer Jedes Jahr wird der Gehölzschnitt von Bäumen und Sträuchern außerhalb des Die Kitzrettung Oberfranken e.V. sucht ab sofort wieder freiwillige Helfer. Im ver- Waldes von Oktober bis 01.03. eines Jahres durchgeführt, um unsere heimischen gangenen Jahr hatte der Verein 193 Kitze aus Wiesen, welche gemäht werden Tiere in ihren Lebensstätten nicht zu stören oder zu beeinträchtigen. sollten, gerettet. Die Suche erfolgt immer in Absprache mit den Landwirten bzw. Die Reisighaufen und/oder das Hackschnitzelmaterial bleiben oft liegen und wer- Jägern, die sich auch oft selbst an der Suche beteiligen. Wer gerne in der Natur den in den meisten Fällen erst im April, Mai oder Frühsommer abtransportiert oder unterwegs ist und mal reinschnuppern möchte, wie so eine Kitzrettung abläuft, ist weiterverarbeitet. herzlich eingeladen und kann sich gerne bei Uwe Komm unter Tel. 0174/1016386 oder der Vereinsvorsitzenden Britta Engelhardt 0163-2116704 melden. Dies gilt Wir beobachten, dass Tiere diese Reisighaufen aber als Lebensraum nutzen, natürlich auch für interessierte Landwirte und Jäger. Selbstverständlich werden wenn diese nicht vor Mitte März entfernt werden. So bauen beispielsweise Vögel alle geltenden Corona-Auflagen beachtet. ihre Nester darin und brüten dort. Wird der Reisighaufen dann in der Brutzeit ent- fernt, verlieren die Tiere ihre Lebensstätte und ihren Nachwuchs. Nach § 39 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beun- ruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu verletzen oder zu töten. Zudem ist auch die Zerstörung oder Beeinträchtigung von Lebensstätten wildlebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund laut § 39 Abs. 3 BNatSchG verboten. Um dies zu vermeiden, möchten wir Sie bitten, die durch Gehölzschnitt entstan- denen Reisig-/Hackschnitzelhaufen, die bis jetzt noch nicht abtransportiert oder weiterverarbeitet wurden, frühestens im Oktober und spätestens bis zum 15. März nächsten Jahres abzutransportieren oder zu verarbeiten. Wir danken im Voraus für Ihre Unterstützung! Landratsamt Bayreuth untere Naturschutzbehörde Hauswirtschaft – Spannend – Vielseitig – Attraktiv Einladung zum Online-Infotag Einsemestrige Fachschule für Ernährung und Haushaltsführung in Bayreuth Donnerstag, 6. Mai 2021 von 10:00 bis 12:00 Uhr und von 16:00 bis 18:00 Uhr Anmeldung über unsere Internetseite www.aelf-by.bayern.de bis 3. Mai 2021. 12
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Ausg. 05/2021 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg EMTMANNSBERG Pfingstferien Kindertageseinrichtung Emtmannsberg Die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Emtmannsberg bleibt von Samstag, 29. Mai 2021 bis einschließlich Sonntag, 6. Juni 2021 geschlossen. KITA Emtmannsberg Zum 15.03.2021 dürfen wir in unserem Haus Frau Michaela Wagner aus Bayreuth begrüßen. Sie ist als Kinderpflegerin im Kindergartenbereich tätig. Auch im April dreht sich alles um Farben. Die Kindergartenkinder lesen das Buch „Die wahre Geschichte von allen Farben“, welche ihnen in spannender Art und Weise die Farben näherbringt. Auch dürfen die Kindergarten-Kinder wochenweise zu den verschiedenen Farben Gegenstände von zu Hause mitbringen und in der Gruppe zeigen. Und auch farbbezogene Tage, wie z.B. der „Grüne Tag“ dürfen nicht fehlen. An diesen Tagen dreht sich dann alles um die Farbe grün. 14
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Ausg. 05/2021 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg KIRCHENPINGARTEN Pfingstferien Kindertageseinrichtung Kirchenpingarten Die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Kirchenpingarten bleibt von Samstag, 29. Mai 2021 bis einschließlich Sonntag, 6. Juni 2021 geschlossen. Außerdem ist die Einrichtung ganztägig am Freitag, 14. Mai geschlossen. KiTa Kirchenpingarten Der Osterhase war da! Auch in diesem Jahr kam der Osterhase in die KiTa nach Kirchenpingarten. Leider konnte er nur wenige Nester direkt in der KiTa verstecken, für ein paar wenige Kinder in der Notbetreuung, die ganz aufgeregt im Garten danach suchten. Den restlichen Kindern brachte der Osterhase die schönen Osterüberraschungen wie- der nach Hause. Da seit einem Jahr leider kein SenJu Treff mit den Bewohnern des AWO Senioren- heims in Weidenberg möglich ist, haben wir bunte Frühlingsgrüße nach Weiden- berg geschickt. Die Notbetreuungskinder haben Blumenvasen gestaltet. Wir hof- fen, die Bewohner der AWO freuen sich darüber. Wir vermissen das gemeinsame Turnen. Wir hoffen, dass es bald wieder erlaubt ist, die KiTa zu öffnen. Wir vermissen die Kinder und die Kinder vermissen uns. In diesem Sinne bleibt gesund und wir sehen uns hoffentlich bald wieder. 16
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Ausg. 05/2021 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg SEYBOTHENREUTH Pfingstferien und Schließtag bei uns in der Kita abholen. So hatten wir Gelegenheit, sie einmal wieder zu sehen Kindertageseinrichtung Seybothenreuth und an der Türe oder im Garten ein paar Wörter zu wechseln. Alle Kinder bastelten ein Osternest und der Osterhase hat sie befüllt. Da war die Freude groß, waren Die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Seybothenreuth bleibt von Samstag, die leeren Nester doch auf einmal verschwunden. Die religiöse Bedeutung des 22. Mai 2021 bis einschließlich Sonntag, 30. Mai 2021 geschlossen. Osterfestes wurde den Kindern nahegebracht. Sie waren sehr daran interessiert, Zudem bleibt die Einrichtung am Freitag, 14. Mai ganztägig geschlossen. die Ostergeschichte zu hören. Einige zeigten sehr großes Interesse und Mitgefühl für Jesus. Wir hoffen alle sehr, dass wir bald wieder zusammen unsere Feste wie gewohnt feiern können. Kita Wichtelstübchen Es gibt große Neuigkeiten in der Kita Wichtelstübchen: Unser Krippenanbau ist soweit fertiggestellt, dass die erste Krippengruppe bereits umziehen konnte. Zwar fehlt es noch an einigen Kleinigkeiten, aber wir konnten uns soweit schon wohnlich einrichten, sodass unser Tagesablauf reibungslos über die Bühne geht. Die Kinder haben die neuen Räumlichkeiten begeistert angenommen. Durch dir neue Raum- aufteilung entwickelt sich eine völlig neue Dynamik mit ganz neuen Spielimpulsen. Wir freuen uns über die neuen Möbel. Ganz besonders genießen wir, den Schlaf- raum und den Waschraum direkt neben dem Gruppenraum zu haben, den Luxus eines Kinderwagenraumes und ein Elternwartezimmer. Auch ein geräumiger Putz- raum steht zur Verfügung und ein separater Essraum. Für das Personal steht jetzt ein neues Personalzimmer zur Verfügung für Team- Sitzungen, aber auch für die Pausen. Noch ist nicht für alles der endgültige Platz gefunden, aber wir bemühen uns sehr, unsere neuen Räume zu dekorieren und für die Kinder noch attraktiver zu gestalten. Ab September soll dann die zweite Krippengruppe in Betrieb genom- men werden. Die Kribbelkrabbelgruppe ist nun in den größeren Raum umgezogen, und auch hier ist es bereits wunderschön eingerichtet. Die Kinder sind sehr stolz auf ihren neuen Gruppenraum und freuen sich über das große Platzangebot. Am neuen Mal- und Basteltisch wurden Marienkäfer mit verschiedenen Basteltechniken ge- staltet, um die Fenster zu dekorieren. Sie sollen den Frühling begrüßen, der hof- Altkleidercontainer vor der Kindertageseinrichtung fentlich bald bei uns Einzug hält. Passend dazu beobachten wir das Sprießen in der Natur. Jedes neue Gänseblümchen wird auf dem Spielplatz entdeckt. In der Zeit vom 3. Mai bis 7. Mai 2021 steht wieder der Altkleidercontainer vor der Kindertageseinrichtung in Seybothenreuth. Der Erlös der Altkleiderspenden Wir durften wieder einige neue Kinder bei uns begrüßen und hoffen, dass sie sich kommt der Kita direkt zu Gute. bei uns wohlfühlen. Wir werden auf jeden Fall alles dafür tun. Für die Kinder, die nicht in die Notbetreuung gehen, hinterlegen wir weiterhin immer wieder neue Überraschungen und Beschäftigungsangebote in unserer Ideenkiste, um zu signa- lisieren, dass sie nicht vergessen sind. Diese Kinder durften auch ihre Osternester 18
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Ausg. 05/2021 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg MARKT WEIDENBERG Bei wunderschönem Sonnenschein wurde ein Picknick gemacht und der Vormittag Montessori-Kinderhaus verging wie im Flug beim herumtoben. Osterwanderung der Krippenkinder Natürlich interessierte uns auch die Baustelle des neuen Kindergartens. Wir sind Die Krippenkinder des Montessori-Kinderhauses feierten das Osterfest dieses mal um die Ecke gewandert und haben uns den Baufortschritt angesehen. An die- Jahr mal ganz anders. Nach dem Morgenkreis machten wir uns mit den Krippen- sem Tag waren viele Betonmischer da. Das war eine große Aufregung. kindern auf zu einer Osterwanderung. Unser Ziel war das „Schwedengrab“ in der Waizenreuther-Straße. Nach einem langen Fußmarsch erwartete die Kinder dort ein von den Eltern spendiertes Picknick. Die Stärkung hatten sich alle verdient. Und zur großen Freude der Kinder hatte dort auch der Osterhase für jeden eine Überraschung versteckt. Nach der Eiersuche machten wir uns gemeinsam wieder auf den Heimweg. Ganz tapfer haben unsere großen Krippenkinder den langen Weg gemeistert. Dem ein oder anderen Kleinen fielen im Krippenwagen dann aber doch die Augen zu. Es war für alle ein wunderschöner Tag. Kindergartenkinder warten auf den Osterhasen Die Kindergartenkinder haben sehr gespannt auf den Osterhasen gewartet. Die- ses Jahr war es natürlich anders. Am Morgen haben wir in den jeweiligen Gruppen ein Osterfrühstück veranstaltet. Jeder hat etwas mitgebracht und wir haben es uns gemeinsam schmecken lassen. Nach dem Morgenkreis sind wir in den Garten gegangen. Dort hatte der Osterhase für jedes Kind ein Nestchen versteckt. Die Osterferien waren ganz nach dem Motto: „Raus in die Natur“. Jede Gruppe war in der St. Michael Kirche. Hier war über den Bambinigottesdienst für die Kinder eine kleine „Reise“ vorbereitet worden. Es waren 5 Stationen und an jeder Station konnten die Kinder etwas tun. Alle waren begeistert und haben mit großer Inten- sität zugehört, was wir von den Kärtchen vorgelesen haben. Dies war eine tolle Aktion. Zum Abschluss konnten wir uns eine Tüte mitnehmen. Diese wurden dann im Kindergarten gemeinsam ausgepackt. Hier waren Steine zum Bemalen, Aus- malbilder, ein Samenkorn und eine Kleinigkeit zum Naschen drin. Die angemalten Steine werden wir bei der nächsten Gelegenheit an der Kirche abgelegen. Außer- dem haben wir den Mehrgenerationenspielplatz in den Ferien unsicher gemacht. 20
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 05/2021 Kita Auenzwerge Ende März / Anfang April war es soweit: Der Osterhase besuchte die Kita Auenzwerge. Während die Krippenkinder noch „Stups der kleine Osterhase“ sangen und ab- wechselnd ein Kind im Morgenkreis der Hase, beim Lied „Häschen in der Grube“ sein durfte, war der Osterhase auf geheimer Mission im Krippengarten unterwegs. Unbemerkt versteckte er dort für jedes Kind ein kleines Nestchen. Die Kinder hat- ten viel Spaß beim Suchen. Manche Verstecke waren richtig schwer! Anschließend gab es eine Osterbrotzeit mit leckerem Hefekranz. Frisch gestärkt folgte das kleine Bildertheater „Emma und Paul feiern Ostern“. Wie in der Geschichte gab es auch bei uns Ostern tolles Wetter. Danach zeigte uns der April aber seine „witzige Seite“: Gemeinsam staunten die kleinen Auenzwerge über Schnee, Eis, Hagel und viel Regen. Auch bei uns im Kindergarten freuten sich die Kinder auf Ostern. Bei diesem Fest stand die Ostergeschichte im Vordergrund. Diese wurde in mehreren Abschnitten erzählt und verschiedenen Materialen, wie Bausteine, Buchsästchen, Tüchern, Stoffblumen usw. aufgebaut. Dies diente für ein besseres Verständnis und der Verdeutlichung der Geschichte. Die Kinder waren sehr interessiert an der Os- tergeschichte und konnten Traurigkeit und Freude nachempfinden. Im Gespräch gaben die Kinder wieder, wann sie schon einmal sehr traurig waren oder aber große Freude empfunden haben. Bei der Osterfeier gab es ein leckeres Frühstück mit Hefezopf, bunten Eiern und Äpfeln. Die ließen sich die Kinder schmecken. Große Aufregung herrschte natürlich im Garten, als die Kinder ihre eigenen Nester suchten, die der Osterhase für sie versteckt hatte. Mit Freude und Stolz nahmen sie dieses mit nach Hause. 21
Ausg. 05/2021 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Nachruf Der Markt Weidenberg nimmt Abschied von Konrad Lochmüller * 22.12.1939 † 28.03.2021 aus Waizenreuth. Der Verstorbene war seit 1998 als Feldgeschworener tätig. Er bekleidete dieses Ehrenamt mit Zuverlässigkeit und großem Engagement. Wir werden Herrn Lochmüller immer in guter Erinnerung behalten. Unser Mitgefühl gilt seiner Familie. Weidenberg, im April 2021 Hans Wittauer Erster Bürgermeister 22
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Ausg. 05/2021 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg GRUND- UND MITTELSCHULE WEIDENBERG Vorlesewettbewerb – Entscheidung auf Bewerbung um das Schulprofil Inklusion Schulamtsebene Unter der Leitung von Förderlehrer Jochen Klein fand Seit Beginn dieses Schuljahres bietet das neu ins Leben der traditionelle Vorlesewettbewerb der 6. gerufene AsA (Alternatives schulisches Angebot) - Jahrgangsstufen in diesem Jahr in digitaler Form statt. Team um unsere Förderlehrerin Simone Leykauf und Im Rahmen der schulinternen Vorrunde im Dezember Simone Biedermann vom Mobilen wurde innerhalb unserer drei 6. Klassen der sonderpädagogischen Dienst der Karl-Gebhard-Schule Schulhaussieger gekürt. Sandra Kossak aus der Klasse den Kolleginnen und Kollegen der Mittelschule eine 6 R stand am Ende des Wettbewerbs als besondere Beratungsmöglichkeit zur individuellen Schulhaussiegerin fest. An dieser Stelle nochmals Differenzierung. Auf Basis dieses besonderen herzlichen Glückwunsch an die Siegerin! Förderangebotes soll das Profil unserer Schule um das Bei der Teilnahme am Entscheid auf Schulamtsebene Element „Inklusion“ erweitert werden. Die Bewerbung war viel Eigenengagement der Schülerinnen und wurde durch das Team „Schulentwicklung“ unter der Schüler gefragt, die ihren jeweiligen Lesebeitrag per Leitung von Bianca Freissle und in Zusammenarbeit Videofilm eingereicht hatten. auch mit der Schulpsychologin Larissa Neumann erstellt und am Kultusministerium in München Osterbasteln in der Notbetreuung eingereicht. CO2-Ampeln für die Schule Dank einer großzügigen Spende der Sparkasse Bayreuth konnten alle 28 Klassenräume mit CO2- Ampeln ausgestattet werden und so das Hygienekonzept unserer Schule um einen weiteren Die Grundschulkinder der Notbetreuungsgruppe haben Baustein zur Sicherheit der ihre Zeit vor den Ferien genutzt, um den Seniorinnen Schülerinnen und Schüler ergänzt und Senioren im AWO Seniorenzentrum eine kleine werden. Die Ampeln wurden in der Osterfreude zu bereiten. Initiiert von unserer Offenen Highteckwerkstatt Oberfranken, dem FabLab Religionspädagogin Elisabeth Ponnath, die den Kontakt e.V. Bayreuth entwickelt und konstruiert. Diese und gegenseitigen Austausch zwischen Schule und Seniorenzentrum auch während der letzten Monate pflegen konnte, gestalteten die Kinder farbenfrohe Grußkarten. besondere CO2-Ampel wurde als Nachbau-Projekt konzipiert – auf der Homepage des FabLab ist die genaue Anleitung zu finden. 24
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Ausg. 05/2021 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg GRUND– UND MITTELSCHULVERBAND WEIDENBERG Hallenschwimmbad Grund- und Mittelschule Weidenberg Die Sanierungsarbeiten sind abgeschlossen. Zunächst wird der Schulbetrieb wie- der aufgenommen, weitere Entwicklungen im Badebetrieb verfolgen Sie bitte auf unsere Webseite und im Mitteilungsblatt der VG Weidenberg. 26
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 05/2021 UNSERE GESUNDHEIT Notrufnummern Cathrin Roider Fachärztin für Allgemeinmedizin Kassenärztlicher Notfalldienst (Vertretung vom Hausarzt) Wochenende Birkenstraße 15, 95466 Weidenberg, Tel.: 09278 / 260, Fax: 09278 / 985552 Freitag, 18.00 Uhr bis Montag, 7.00 Uhr und Mittwoch, 13.00 Uhr bis Donnerstag, 7.00 Uhr Unsere Praxis bleibt am 14.05.2021 sowie von 25.05. bis 31.05.2021 wegen 116 117 Urlaub geschlossen. Integrierte Leitstelle ILS Vertretung in dieser Zeit: Feuerwehr und Rettungsdienst, Tel. 112 Drs. Müller/Hülper in Weidenberg Tel.: 98455 Außerhalb der Sprechzeiten wenden Sie sich bitte direkt an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter Tel. 116 117. Notdienstbereitschaft der Apotheken Bereits vor Jahren hat die Apothekerkammer in München den Verbund der einzelnen Apotheken für die Notdienstbereitschaft verbindlich festgelegt. Die Dr. med. Michael Müller Apotheken sind an diese Einteilung gebunden. Die Notdienstbereitschaft der Allgemeinarzt, Sportmedizin, Naturheilverfahren Apotheke beginnt jeweils Samstag früh um 8.00 Uhr und dauert eine ganze Chirotherapie, Notfallmedizin, Ernährungsmedizin Woche lang. Für den Monat Mai 2021 gilt folgende Notdienstbereitschaft: Dr. med. Stefan Hülper Facharzt für Allgemeinmedizin ab Samstag, 01.05.2021 Stadtapotheke, Kemnath Chirotherapie ab Samstag, 08.05.2021 Apotheke, Speichersdorf ab Samstag, 15.05.2021 Franken-Apotheke, Weidenberg Liebe Patienten, ab Samstag, 22.05.2021 Vorstadt-Apotheke, Kemnath wir machen Urlaub vom Dienstag, 1. Juni 2021 bis einschließlich Freitag, 4. ab Samstag, 29.05.2021 Apotheke Schütz, Weidenberg Juni 2021. Am Montag, 31.05.2021 nur Akutsprechstunde für Notfälle. Die Telefonnummern der Apotheken: Vertretung: Praxis Roider, Weidenberg Tel 260 Apotheke Schütz, Weidenberg 09278 / 216 Bitte jeweils vorherige Terminvereinbarung bei der vertretenden Kollegen. Franken-Apotheke, Weidenberg 09278 / 9760 An Wochenenden und außerhalb der regulären Sprechzeiten Telefon 116117. Apotheke, Speichersdorf 09275 / 9830 Turm-Apotheke, Kemnath 09642 / 2611 Stadtapotheke, Kemnath 09642 / 92290 Vorstadt-Apotheke, Kemnath 09642 / 7037050 27
Ausg. 05/2021 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg GEBURTSTAGE WIR GRATULIEREN Emtmannsberg 21.05.2021 Renate Baxmeier 73 02.05.2021 Katharina Bauer 78 22.05.2021 Werner Knoop 74 04.05.2021 Else Kilchert 74 22.05.2021 Monika Tessarz 77 05.05.2021 Brigitte Seelbach 83 23.05.2021 Erika Mehl 75 06.05.2021 Edith Kilchert 76 23.05.2021 Loni Pöhlmann 91 10.05.2021 Johann Schwenk 83 25.05.2021 Sieghilde Diepold 100 13.05.2021 Waltraud Stützinger 70 26.05.2021 Elfriede Schmidt 84 13.05.2021 Annaliese Holl 71 27.05.2021 Bernd Zwenzner 75 15.05.2021 Ursula Zapf 74 27.05.2021 Anna Däubner 82 15.05.2021 Babetta Vogel 84 27.05.2021 Heinz Fischer 87 19.05.2021 Elfriede Richter 79 27.05.2021 Marie Siebentritt 99 28.05.2021 Gerda Thaufelder 79 28.05.2021 Christiane Stiller 72 29.05.2021 Rudolf Wunderlich 72 Kirchenpingarten 29.05.2021 Barbara Arbinger 77 02.05.2021 Alois Wolf 89 29.05.2021 Ruth Hoke 92 04.05.2021 Josef Reiß 93 31.05.2021 Ingrid Will 75 07.05.2021 Elisabeth Sieber 71 31.05.2021 Robert Strömsdörfer 76 12.05.2021 Reimund Scharf 70 23.05.2021 Anna Wolf 82 Seybothenreuth 01.05.2021 Hermann Ziegler 72 11.05.2021 Valentin Strobel 81 12.05.2021 Gertrud Preißinger 71 13.05.2021 Otto Heid 73 15.05.2021 Josef Brandl 82 18.05.2021 Hermann Schiller 78 19.05.2021 Lorenz Raps 81 21.05.2021 Brigitte Kennerknecht 72 24.05.2021 Margarete Zapf 91 25.05.2021 Rita Schineis 70 31.05.2021 Flora Bohne-Beijen 72 31.05.2021 Friedrich Keil 79 Weidenberg 02.05.2021 Ingeborg Förch 73 02.05.2021 Christine Plümpe 82 03.05.2021 Walter Müller 79 04.05.2021 Irmgard Dörfler 82 05.05.2021 Manfred Löw 70 06.05.2021 Jolanta Poltorak 71 06.05.2021 06.05.2021 Dieter Anna Lindner Wölfel 80 87 ELEKTRO HAUTSCH 06.05.2021 Alma Grüner 88 Meisterbetrieb der Innung 07.05.2021 Ewald Keil 80 07.05.2021 Heinz Hinz 90 45 ienst 4h-Störungsd Jahre -2 08.05.2021 Roswitha Tröger 74 09.05.2021 Klaus Braun 70 10.05.2021 Wolfgang Minier 72 10.05.2021 Robert Raps 75 10.05.2021 Daniela Hartmann 78 - Elektroinstallation - Antennenanlagen 11.05.2021 Franz Schmidt 72 - Elektroheizungen - Zentralstaubsaugeranlagen 12.05.2021 Franz Wenig 79 - Beleuchtungssysteme - Haushaltsgeräteverkauf 13.05.2021 Käthe Hammann 81 - Blitzschutzanlagen - Haushaltsgeräteservice 14.05.2021 Dieter Lammert 71 - Überspannungsschutz - EIB 14.05.2021 Heinz Bauer 92 - Telefonanlagen - SPS 15.05.2021 Erika Rieß 81 - Netzwerktechnik - E-Check 16.05.2021 Helmut Müller 73 - Satellitenanlagen - Projektierung und Planung 17.05.2021 Werner Sengenberger 71 17.05.2021 Rudi Keller 74 18.05.2021 Christoph Tesch 74 18.05.2021 Marie Rauh 85 19.05.2021 Sadiman Aru 72 Industriestrasse 22 http://www.hautsch.de 19.05.2021 Peter Millitzer 78 95466 Weidenberg e-mail: elektro@hautsch.de 28
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