WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER - VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT

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WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER - VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT
AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER

        VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT
        WEIDENBERG
EMTMANNSBERG     KIRCHENPINGARTEN
                                    AUSGABE NR. 05 / 2021 VOM 30. APRIL 2021

                                             SEYBOTHENREUTH                WEIDENBERG

                                     Kindertageseinrichtung Kirchenpingarten, sanierte Fassade
WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER - VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT
Ausg. 05/2021       Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

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WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER - VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                                                                                                  Ausg. 05/2021

ÖFFNUNGSZEITEN GESCHÄFTSSTELLE VG WEIDENBERG
Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg - Telefon: 09278 / 977-0, Fax: 09278 / 977-77
Internet: www.weidenberg.de, E-Mail: vg.poststelle@weidenberg.de
Montag bis Freitag                                               von 08.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch zusätzlich                                              von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Rücksprache mit dem jeweiligen Sachgebiet individuelle Terminvereinbarungen möglich.

Aufgrund der momentanen coronabedingten Ausnahmesituation bitten wir derzeit grundsätzlich vorab
um Terminvereinbarung.

GRÜNGUTCONTAINER
Kirchenpingarten, Emtmannsberg, Seybothenreuth und Weidenberg sind frei zugänglich

BÜCHEREI I. D. GRUND-UND MITTELSCHULE WEIDENBERG                                                               HALLENBAD
jeden Dienstag (außer in den Ferien) von 17.30 bis 19.00 Uhr                                                     Siehe Seite 26

SPRECHSTUNDEN BÜRGERMEISTER
Emtmannsberg / Birk derzeit nur nach telefonischer Vereinbarung unter    0170 / 2122115
Kirchenpingarten    nach telefonischer Vereinbarung unter                0175 / 8850355
Seybothenreuth      derzeit nur nach telefonischer Vereinbarung unter    0171 / 4379244
Weidenberg          Telefonisch ODER persönliches Gespräch nach tel. Terminvereinbarung
                    im Übrigen keine festen Sprechstunden                Tel. 09278 / 97733

24-STUNDEN-BEREITSCHAFTSRUFNUMMERN DER WASSER- UND KLÄRWERKE
Gemeinde                                   Wasserversorgung                                         Abwasserentsorgung
Emtmannsberg                                 0171/3758243                                               0175/2738469
Kirchenpingarten                     09278/7740600 od. 0173/8648022                              09275/7069 od. 0171/8151120
Seybothenreuth                         0171/3758243 od. 09275/238                                0160/93522506 od. 09275/238
Weidenberg                                   09278/7709999                                             09278/7743642

                           IMPRESSUM                                                  Redaktionsannahmeschluss: 18. Mai für Juni 2021

 Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                    Bezugspreis pro Jahr: 12 Euro (nur für Bezieher im Bereich der VG
 Das amtliche Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                 Weidenberg; 13 Euro zzgl. 18,60 Euro Portokosten bei Postzustellung)
 erscheint monatlich und in der Regel immer am Monatsanfang in einer Auflage
 von 2350 Exemplaren.                                                                 Technische Gesamtherstellung / Anzeigenannahme:
                                                                                      Team Sebald GbR, Gablonzer Str. 4, 95466 Weidenberg
 Verantwortlich für den Inhalt:                                                       Tel. (0 92 78) 98 51 76, E-Mail: anzeigen@team-sebald.de
 Der Gemeinschaftsvorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg,
 Hans Wittauer, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg.                                     Druck:
                                                                                      Schmidt und Buchta, Fliegerweg 7, 95233 Helmbrechts
 In der Rubrik „Vereine, Verbände und Sonstiges“ werden Veranstaltungs-               Tel. (0 92 52) 9 24 83, E-Mail: info@schmidt-buchta.de
 termine veröffentlicht. Bei anstehenden Jahreshauptversammlungen von
 Vereinen wird die Tagesordnung nur dann mitveröffentlicht, wenn Neuwahlen            Redaktionsannahmeschluss ist i.d.R. der 18. des Vormonats. Fällt dieser auf
 und/oder Satzungsänderungen Inhalt der Versammlung sind.                             einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, gilt der vorangehende Werktag.

 Durch die Bereitstellung von Text- und Bildmaterial erklären Sie Ihr Einverständnis zur Veröffentlichung im amtlichen Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft
 Weidenberg, Sie tragen für ihre Beiträge einschließlich der Einholung aller Bildrechte sämtliche Kosten und die volle persönliche Verantwortung.
 Dieses Einverständnis gilt ebenso für die spätere Veröffentlichung der Online-Version auf den Webseiten der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg und deren
 Mitgliedsgemeinden. Die Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereit-
 gestellten Dokumente, Bildmaterial und Informationen. Haftungsansprüche gegen die Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, welche sich auf Schäden materieller
 oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern
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Ausg. 05/2021                                                                                      Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

                                        AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
                                                   VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT
            Vollzug der Wasserhaushaltsgesetze,
        Einleiten von Niederschlagswasser aus dem                                        mit den Erlaubnisunterlagen während der allgemeinen Dienststunden in der Ge-
                                                                                         schäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 2, 95466
      Baugebiet „Brunnenwiese“ in den Scherzerbach                                       Weidenberg, Zimmer Nr. 16 zur Einsichtnahme aus.
                 durch den Markt Weidenberg
                                                                                         Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den Betroffenen
Das Landratsamt Bayreuth erteilt dem Markt Weidenberg die widerrufliche geho-            als zugestellt.
bene Erlaubnis zur Benutzung des Scherzerbaches, einem Gewässer III. Ordnung,
für die Einleitung gesammelten Niederschlagswassers.                                     Weidenberg, 18. April 2021
                                                                                         Hans Wittauer
Dieser Bescheid liegt in der Zeit vom                                                    Gemeinschaftsvorsitzender
                                                                                         Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
04.05.2021 bis einschließlich 19.05.2021

                                                                  EMTMANNSBERG
  Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der                                        a) die für den Fußgängerverkehr bestimmten, befestigten und abgegrenzten
                                                                                              Teile der öffentlichen Straßen (insbesondere Gehwege sowie gemeinsame
öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen                                          Geh- und Radwege) und die selbständigen Gehwege sowie die selbständi-
                       im Winter                                                              gen gemeinsamen Geh- und Radwege
                  (Reinigungs- und Sicherungsverordnung)                                 oder
                                                                                           b) in Ermangelung einer solchen Befestigung oder Abgrenzung, die dem Fuß-
                               vom 26. März 2021                                              gängerverkehr dienenden Teile am Rande der öffentlichen Straßen

Aufgrund des Art. 51 Abs. 4 und 5 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes              in einer Breite von 1,00 Meter, gemessen vom begehbaren Straßenrand aus.
(BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1981 (BayRS
91-1-B), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2020 (GVBl.            (3) Geschlossene Ortslage ist der Teil des Gemeindegebiets, der in geschlossener
S. 683), erlässt die Gemeinde Emtmannsberg folgende                                      oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist. Einzelne unbebaute Grund-
                                                                                         stücke, zur Bebauung ungeeignetes oder ihr entzogenes Gelände oder einseitige
                                 Verordnung                                              Bebauung unterbrechen den Zusammenhang nicht (Art. 4 Abs. 1 Satz 2 und 3
                                                                                         BayStrWG).
                            Allgemeine Vorschriften
                                       §1                                                                     Reinhaltung der öffentlichen Straßen
                             Inhalt der Verordnung                                                                            §3
                                                                                                                           Verbote
Diese Verordnung regelt Inhalt und Umfang der Reinhaltungs-, Reinigungs- und
Sicherungspflichten auf den öffentlichen Straßen in der Gemeinde Emtmannsberg.           (1) Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Reinlichkeit ist es untersagt, öffentliche
                                                                                         Straßen mehr als nach den Umständen unvermeidbar zu verunreinigen oder ver-
                                     §2                                                  unreinigen lassen.
                           Begriffsbestimmungen
          Öffentliche Straßen, Gehbahnen, geschlossene Ortslage                          (2) Insbesondere ist es verboten,

(1) Öffentliche Straßen im Sinne dieser Verordnung sind alle dem öffentlichen Ver-         a) auf öffentlichen Straßen Putz- oder Waschwasser, Jauche oder sonstige ver
kehr ge-widmeten Straßen, Wege und Plätze mit ihren Bestandteilen im Sinne des                unreinigende Flüssigkeiten auszuschütten oder ausfließen zu lassen, Fahr-
Art. 2 Nr. 1 BayStrWG oder des § 1 Abs. 4 Nr. 1 des Bundesfernstraßengesetzes                 zeuge, Maschinen oder sonstige Geräte zu säubern, Tierfutter auszubrin-
(FStrG) in der jeweili-gen Fassung. Hierzu gehören insbesondere die Fahrbah-                  gen;
nen, die Trenn-, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen, die Geh- und Radwege,
die gemeinsamen Geh- und Radwege und die der Straße dienenden Gräben,                      b) Gehwege durch Tiere verunreinigen zu lassen;
Böschungen, Stützmauern und Grünstreifen. Die Bundesautobahnen sind keine
öffentlichen Straßen im Sinne dieser Verordnung.                                           c) Steine, Bauschutt, Holz, Schrott, Gerümpel, Verpackungen, Behältnisse
                                                                                              sowie Eis und Schnee
(2) Gehbahnen sind

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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                                                                                                          Ausg. 05/2021
      1. auf öffentlichen Straßen abzuladen, abzustellen oder zu lagern,
      2. neben öffentlichen Straßen abzuladen, abzustellen oder zu lagern, wenn             a) die gemeinsame Grenze des Vorderliegergrundstückes mit dem Straßengrund-
      dadurch die Straßen verunreinigt werden können,                                          stück,
      3. in Abflussrinnen, Kanaleinlaufschächte, Durchlässe oder offene Abzugs-
      gräben der öffentlichen Straßen zu schütten oder einzuleiten.                         b) die parallel zum Fahrbahnrand in einem Abstand von 1,0 m innerhalb der Fahr-
                                                                                               bahn verlaufende Linie; ein von der Fahrbahn getrennter Parkstreifen ist Teil der
(3) Das Abfallrecht bleibt unberührt.                                                          Reinigungsfläche,

                      Reinigung der öffentlichen Straßen                                    c) die von den Endpunkten der gemeinsamen Grenze aus senkrecht zur Straßen-
                                     §4                                                        mittellinie verlaufenden Verbindungslinien
                              Reinigungspflicht
                                                                                            begrenzt wird.
(1) Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Reinlichkeit haben die Eigentümer und
die zur Nutzung dinglich Berechtigten von Grundstücken, die innerhalb der ge-               (2) Bei einem Eckgrundstück gilt Absatz 1 entsprechend für jede öffentliche Stra-
schlossenen Ortslage an öffentliche Straßen angrenzen (Vorderlieger) oder über              ße, an die das Grundstück angrenzt, einschließlich der gegebenenfalls in einer
diese öffentlichen Straßen mittelbar erschlossen werden (Hinterlieger), die in § 6          Straßenkreuzung liegenden Flächen.
bestimmten Reinigungsflächen gemeinsam auf eigene Kosten zu reinigen. Grund-
stücke werden über diejenigen Straßen mittelbar erschlossen, zu denen über da-                                                §7
zwischenliegende Grundstücke in rechtlich zulässiger Weise Zugang oder Zufahrt                       Gemeinsame Reinigungspflicht der Vorder- und Hinterlieger
genommen werden darf.
                                                                                            (1) Die Vorderlieger tragen gemeinsam mit den ihnen zugeordneten Hinterliegern
(2) Grenzt ein Grundstück an mehrere öffentliche Straßen an oder wird es über               die Reinigungspflicht für ihre Reinigungsfläche. Sie bleiben auch dann gemeinsam
mehrere derartige Straßen mittelbar erschlossen oder grenzt es an eine derartige            verantwortlich, wenn sie sich zur Erfüllung ihrer Pflichten anderer Personen oder
Straße an, während es über eine andere mittelbar erschlossen wird, so besteht die           Unternehmer bedienen; das Gleiche gilt auch für den Fall, dass zwischen Vorder-
Verpflichtung für jede dieser Straßen.                                                      und Hinterliegern Vereinbarungen nach § 8 (Aufteilung der Reinigungsarbeiten)
                                                                                            abgeschlossen sind.
(3) Die Vorderlieger brauchen eine öffentliche Straße nicht zu reinigen, zu der sie
aus tatsächlichen oder aus rechtlichen Gründen keinen Zugang und keine Zufahrt              (2) Ein Hinterlieger ist dem Vorderlieger zugeordnet, über dessen Grundstück er
nehmen können und die von ihrem Grundstück aus nur unerheblich verschmutzt                  Zugang oder Zufahrt zu derselben öffentlichen Straße nehmen darf, an die auch
werden kann.                                                                                das Vorderliegergrundstück angrenzt.

(4) Keine Reinigungspflicht trifft ferner die Vorder- oder Hinterlieger, deren Grund-                                          §8
stücke einem öffentlichen Verkehr gewidmet sind, soweit auf diesen Grundstücken                   Aufteilung der Reinigungsarbeiten bei Vorder- und Hinterliegern
keine Gebäude stehen.
                                                                                            (1) Es bleibt den Vorder- und Hinterliegern überlassen, die Aufteilung der auf sie
(5) Zur Nutzung dinglich Berechtigte im Sinne des Absatzes 1 sind die Erbbaube-             treffenden Arbeiten untereinander durch Vereinbarung zu regeln.
rechtigten die Nießbraucher, die Dauerwohn- und Dauernutzungsberechtigten und
die Inhaber eines Wohnungsrechtes nach § 1093 BGB.                                          (2) Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, so kann jeder Vorder- oder Hinter-
                                                                                            lieger eine Entscheidung der Gemeinde über die Reihenfolge und die Zeitdauer,
                                      §5                                                    in der sie ihre Arbeiten zu erbringen haben, beantragen. Unterscheiden sich die
                               Reinigungsarbeiten                                           Grundstücke der einander zugeordneten Vorder- und Hinterlieger hinsichtlich der
                                                                                            Flächen wesentlich, kann die Entscheidung beantragt werden, dass die Arbeiten
Zur Erfüllung ihrer Reinigungspflicht haben die Vorder- und Hinterlieger die öffent-        nicht in gleichen Zeitabschnitten zu erbringen sind, sondern dass die Zeitabschnit-
lichen Straßen, und zwar innerhalb der in § 6 genannten Reinigungsflächen, zu               te in demselben Verhältnis zueinanderstehen, wie die Grundstücksflächen.
reinigen.
                                                                                                                 Sicherung der Gehbahnen im Winter
Sie haben dabei die Gehwege, die gemeinsamen Geh- und Radwege, die Rad-                                                         §9
wege und die innerhalb der Reinigungsflächen befindlichen Teile der Fahrbahn                                             Sicherungspflicht
(einschließlich der Parkstreifen) nach Bedarf
                                                                                            (1) Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz ha-
a) zu kehren und den Kehricht, Schlamm und sonstigen Unrat zu entfernen (soweit             ben die Vorder- und Hinterlieger die in § 11 bestimmten Abschnitte der Gehbahnen
   eine Entsorgung in üblichen Hausmülltonnen für Biomüll, Papier oder Restmüll             (Sicherungsfläche) der öffentlichen Straßen, die an ihr Grundstück angrenzenen
   oer in Wertstoffcontainern möglich ist); entsprechendes gilt für die Entfernung          oder ihr Grundstück mittelbar erschließen, auf eigene Kosten in sicherem Zustand
   von Unrat auf den Grünstreifen.                                                          zu erhalten.

  Im Herbst sind die Reinigungsarbeiten bei Laubfall, soweit durch das Laub –               (2) § 4 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 bis 5, §§ 7 und 8 gelten sinngemäß. Die Sicherungs-
  insbesondere bei feuchter Witterung – die Situation als verkehrsgefährdend                pflicht besteht für alle öffentlichen Straßen (§ 2 Abs. 1) innerhalb der geschlosse-
  einzustufen ist ebenfalls durchzuführen.                                                  nen Ortslage (§ 2 Abs. 3).

b) von Gras und Unkraut sowie Moos und Anflug von sonstigen Pflanzen zu befrei-                                                   § 10
   en, soweit es aus Ritzen und Rissen im Straßenkörper wächst.                                                            Sicherungsarbeiten

c) insbesondere nach einem Unwetter sowie bei Tauwetter, die Abflussrinnen und              (1) Die Vorder- und Hinterlieger haben die Sicherungsfläche an Werktagen ab
   Kanaleinläufe freizumachen, soweit diese innerhalb der Reinigungsfläche (§ 6)            7 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr von Schnee zu räumen
   liegen.                                                                                  und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abgestumpften Stoffen (z.B.
                                                                                            Sand, Splitt), nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln zu bestreuen oder das
                                       §6                                                   Eis zu beseitigen. Bei besonderer Glättegefahr (z.B. an Treppen oder starken Stei-
                                Reinigungsfläche                                            gungen) ist das Streuen von Tausalz zulässig. Diese Sicherungsmaßnahmen sind
                                                                                            bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben,
(1) Die Reinigungsfläche ist der Teil der öffentlichen Straßen, der durch                   Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.

                                                                                        5
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Ausg. 05/2021                                                                                       Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
                                                                                          denen nach dieser Verordnung auf Vorder- oder Hinterlieger keine Verpflichtung
(2) Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahn                trifft. Die Entscheidung kann befristet, unter Bedingungen, Auflagen oder Wider-
so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Abflussrinnen,        rufsvorbehalt erteilt werden.
Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung
freizuhalten.                                                                                                                 § 13
                                       § 11                                                                            Ordnungswidrigkeiten
                               Sicherungsfläche
                                                                                          Gemäß Art. 66 Nr. 5 BayStrWG kann mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro
(1) Sicherungsfläche ist die vor dem Vorderliegergrundstück innerhalb der in § 6          belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig
genannten Reinigungsfläche liegende Gehbahn nach § 2 Abs. 2.
                                                                                          1. entgegen § 3 eine öffentliche Straße verunreinigt oder verunreinigen lässt,
(2) § 6 Abs. 2 gilt sinngemäß.                                                            2. die ihm nach den §§ 4 und 5 obliegende Reinigungspflicht nicht erfüllt,
                                                                                          3. entgegen den §§ 9 und 10 die Gehbahnen nicht oder nicht rechtzeitig sichert.
                           Schlussbestimmungen
                                    § 12                                                                                         § 14
                  Befreiungen und abweichende Regelungen                                                                     Inkrafttreten

(1) Befreiungen vom Verbot der Straßenverunreinigung nach § 3 gewährt die Ge-             Diese Verordnung tritt am 01. Mai 2021 in Kraft. Sie gilt 20 Jahre.
meinde, wenn der Antragsteller die unverzügliche Reinigung besorgt.
                                                                                          Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentli-
(2) In Fällen, in denen die Vorschriften dieser Verordnung zu einer erheblichen un-       chen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter vom 10.02.2015 außer
billigen Härte führen würden, die dem Betroffenen auch unter Berücksichtigung             Kraft.
der öffentlichen Belange und der Interessen der übrigen Vorder- und Hinterlieger
nicht zugemutet werden kann, spricht die Gemeinde auf Antrag durch Bescheid               Weidenberg, 26. März 2021
eine Befreiung aus oder trifft unbeschadet des § 8 Abs. 2 sonst eine angemessene          Gerhard Herrmannsdörfer
Regelung. Eine solche Regelung hat die Gemeinde auch zu treffen in Fällen, in             Erster Bürgermeister

                                                               KIRCHENPINGARTEN
    Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die                                                                            §1
      Erhebung von Gebühren für die Benutzung der                                         Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertages-
                                                                                          einrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) der Gemeinde Kirchen-
     Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-                                      pingarten vom 16. Juli 2019 (Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemein-
    Gebührensatzung) der Gemeinde Kirchenpingarten                                        schaft Weidenberg Nr. 08/2019 vom 31. Juli 2019) wird wie folgt geändert:

                                 Vom 31. März 2021                                        § 5 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt geändert:
                                                                                          In Abs. 2 Satz 1 wird der Betrag „3,15“ Euro ersetzt durch den Betrag „3,25 Euro“.
Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 der Gemeindeordnung erlässt die Gemein-
de Kirchenpingarten folgende Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die                                                      §2
Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kinderta-
geseinrichtung-Gebührensatzung) der Gemeinde Kirchenpingarten                             Diese Satzung tritt am 01. Mai 2021 in Kraft.

Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren                     Weidenberg, 31. März 2021
für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-                     Markus Brauner
Gebührensatzung) der Gemeinde Kirchenpingarten                                            Erster Bürgermeister

                                                                                      6
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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                                                                                                      Ausg. 05/2021

                                                                MARKT WEIDENBERG
             Aufstellung des Bebauungsplans                                                der aktuellen Situation kann es zu Einschränkung des Parteienverkehrs kommen.
                                                                                           Wir bitten daher um vorherige Terminvereinbarung unter 09278/977-73. Die Unter-
       „Hammer Untersteinach“ mit gleichzeitiger                                           lagen sind in diesem Zeitraum ebenfalls im Internet unter der Adresse www.markt-
    Änderung des Flächennutzungsplans; Frühzeitige                                         weidenberg.de unter dem Reiter „Aktuelles“ – „Bekanntmachungen“ einzusehen.
      Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und                                          Während der Auslegungsfrist können Anregungen zur Bauleitplanung schriftlich
                                                                                           oder während der allgemeinen Dienststunden zur Niederschrift (gebührenpflichtig)
  gleichzeitige Benachrichtigung der betroffenen Träger                                    vorgebracht werden.
       öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
                                                                                           Weidenberg, 16. April 2021
Der Marktgemeinderat Weidenberg hat in der Sitzung vom 18.01.2021 gemäß                    Hans Wittauer
§ 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Hammer Untersteinach                  Erster Bürgermeister
mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren be-             Markt Weidenberg
schlossen.

Der Geltungsbereich umfasst das bestehende Gewerbegebiet in der Ortschaft
Untersteinach, sowie die Fläche für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses.
Dies betrifft die Flurstücke Nrn. 78, 83, 84, 85 (TF=Teilfläche), 114 (TF), 115, 116
(TF), 119 (TF), 119/1 (TF), 119/2, 120, 120/1, 121, 122 (TF), 123/1 (TF), 123/2,
                                                                                                     Vollzug der Wasserhaushaltsgesetze,
123/4, 123/5, 123/6, 123/7 und 130 (TF), 132 (TF), 133, 134 (TF), 582 (TF) und             Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet
583 (TF), alle Gemarkung Untersteinach.                                                    „Brunnenwiese“ in den Scherzerbach durch den Markt
Anlass für die Planung ist die Überplanung des vorhandenen Gewerbegebietes,
                                                                                                                  Weidenberg
die Ausweisung einer Fläche für den Bau eines Feuerwehrgerätehauses sowie die
                                                                                           Das Landratsamt Bayreuth erteilt dem Markt Weidenberg die widerrufliche geho-
Neugestaltung der Straßenführung.
                                                                                           bene Erlaubnis zur Benutzung des Scherzerbaches, einem Gewässer III. Ordnung,
                                                                                           für die Einleitung gesammelten Niederschlagswassers.
Mit der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Information der Träger öffentlicher
Belange soll derzeit geprüft werden, ob grundsätzliche Bedenken gegen die Bau-
                                                                                           Auf die Bekanntmachung unter „Amtliche Bekanntmachungen Verwaltungsge-
leitplanung bestehen. Eine Detailplanung ist daher bisher noch nicht erfolgt.
                                                                                           meinschaft“ wird verwiesen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung sowie der Änderung des
                                                                                           Weidenberg, 18. April 2021
Flächennutzungsplanes mit Begründung liegen in der Zeit vom
                                                                                           Hans Wittauer
                                                                                           Erster Bürgermeister
                    10.05.2021 bis einschließlich 10.06.2021
                                                                                           Markt Weidenberg
in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 2,
95466 Weidenberg, zu den allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Aufgrund

                                                                                       7
WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER - VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT
Ausg. 05/2021                                                                                  Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

                                                      AUS DEN SITZUNGEN
                                                                EMTMANNSBERG
             Sitzung Gemeinderat Emtmannsberg                                         Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen
                       am 24.03.2021                                                  und die Sicherung der Gehbahnen im Winter; Verordnungsbeschluss
                                                                                      Beschluss:
Bauantrag Fl. Nr. 37 und 38, Gemarkung Birk;                                          Vorliegender Entwurf der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der
Neubau einer Lagerhalle für Hackschnitzel                                             öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs-
                                                                                      und Sicherungsverordnung) wird als Verordnung erlassen. Er ist Bestandteil des
Städtebauförderung: Programm Flächenentsiegelung;                                     Beschlusses. Der Entwurf der Verordnung war Gegenstand der Beratung und wird
Umfeld des Gemeindehaus Emtmannsberg; Förderantrag für die                            dem Beschlussbuch beigeheftet.
Teilmaßnahme „Außenanlagen - Kita & Schwergewichtsmauer“
Beschluss:                                                                            Bestellung von Notkommandanten und -Stellvertretern
Die Gemeinde Emtmannsberg beschließt die Durchführung des Bauabschnitts 1             der FF Emtmannsberg
a des Projektes „Umgestaltung der Außenflächen am Gemeindehaus“ nach den              Beschluss:
vorliegenden Planungen des Büros Schlichtinger. Die Umsetzung soll gemäß der          Aufgrund Art. 8 Abs. 2 BayFwG wird Herr Norbert Jäger zum Notkommandanten
im Haushalt eingestellten Mittel in den Jahren 2021 und 2022 erfolgen.                der FF Emtmannsberg bestellt.
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, den Förderantrag im Rahmen des Städ-         Herr Heiko Rauh wird zum Notstellvertreter der FF Emtmannsberg bestellt.
tebauförderungsprogramms „Flächenentsieglung“ zu stellen.                             Die Bestellung ist wirksam bis zum Wegfall der pandemiebedingten Hinderungs-
                                                                                      gründe für die Durchführung einer Kommandanten- und Stellvertreterwahl der FF
Fortführung Haushaltskonsolidierung                                                   Emtmannsberg.
Hier fällt nichts an. Es werden keine weiteren Vorschläge bzw. Ideen zur
Bearbeitung aufgenommen.

                                                            KIRCHENPINGARTEN
            Sitzung Gemeinderat Kirchenpingarten
                       am 29.03.2021                                                  Kindertageseinrichtung Kirchenpingarten; Erweiterung - Planungsentwurf
                                                                                      Beschluss:
Bauvoranfrage, Fl. Nr. 226, Gemarkung Kirchenpingarten;                               Der Planungsentwurf wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Neubau Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage                                           Folgende Ergänzungen sind noch einzuarbeiten:
                                                                                      - Im Nebenraum 1 ist ein Fenster zu planen.
Kostenanpassung Mittagessen für Kita und Schule                                       Der Planungsentwurf ist zur Abstimmung den Fachbehörden vorzulegen.
Beschluss:
Der Preis für das Mittagessen in der Einrichtung Kirchenpingarten wird auf 3,25       Bekanntgabe der Tagesordnungspunkte aus nichtöffentlicher
Euro angepasst. Der Vertrag wird bis 31.08.2022 fortgesetzt.                          Sitzung am 01.02.2021
                                                                                      Es werden folgende Tagesordnungspunkte freigegeben:
1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für                TOP 10 (Breitbandausbau)
die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebüh-               TOP 11 (Neubau Kita Vergabe)
rensatzung) der Gemeinde Kirchenpingarten; Satzungsbeschluss                          TOP 13 (Straßensanierung)
Beschluss:                                                                            TOP 14 (Brückenneubauwerk Muckenreuth Vergabe)
Vorliegender Entwurf einer Ersten Satzung zur Änderung der Satzung über die
Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kinderta-
geseinrichtung-Gebührensatzung) der Gemeinde Kirchenpingarten wird als Sat-
zung erlassen. Er ist Bestandteil des Beschlusses. Der Entwurf der Satzung war
Gegenstand der Beratung und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.

Kindertageseinrichtung Kirchenpingarten; Bedarfsanerkennung
Beschluss:
Folgender Bedarf wird für den Bereich der Kindertageseinrichtung Kirchenpingar-
ten auch im Hinblick auf die weitere Entwicklung der Gemeinde festgestellt:
Kindergarten                      50 Plätze
Kinderkrippe                      24 Plätze
Hort                              15 Plätze

                                                                                  8
WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER - VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                                                                                                Ausg. 05/2021

                                                                 SEYBOTHENREUTH
             Sitzung Gemeinderat Seybothenreuth
                       am 06.04.2021
Bauantrag Fl. Nr. 64/2 und 64/3, Gemarkung Seybothenreuth;
Errichtung eines Containerstellplatzes

Antrag auf isolierte Befreiung Fl. Nr. 221/33 Gemarkung Seybothenreuth;
Aufschüttung und Errichtung einer Einfriedung

                                                             MARKT WEIDENBERG
             Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg                                        Bestellung Not-Kommandanten-Stellvertreter FF Lankendorf
                        am 29.03.2021                                                   Beschluss:
                                                                                        Aufgrund Art. 8 Abs. 2 BayFwG wird Herr Christoph Dörfler zum Notkommandan-
Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten                                      ten-Stellvertreter der FF Lankendorf bestellt.
aus nichtöffentlichen Sitzungen                                                         Die Bestellung ist wirksam bis zum Wegfall der pandemiebedingten Hinderungs-
Aus nichtöffentlicher Sitzung am 15.02.2021 wurde der folgende                          gründe für die Durchführung einer Kommandanten- und Stellvertreterwahl der
Tagesordnungspunkt freigegeben:                                                         FF Lankendorf.
Breitbandausbau; Vergabe Glasfaseranschluss Rathaus Weidenberg
Beschluss:
Der Marktgemeindetrat beschließt, auf der Grundlage der vorliegenden gutachter-
lichen Bewertung das folgende Angebot anzunehmen:
Deutsche Telekom Business Solutions GmbH Angebot vom 11.01.2021 für das
Rathaus Weidenberg, Rathausplatz 1 95466 Weidenberg, in Höhe von 49.266                           Sitzung Bauausschuss Markt Weidenberg
Euro. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Förderantrag zu stel-
len und Fördermittel in Höhe von 44.339,40 Euro zu beantragen. Der Eigenanteil                                am 29.03.2021
des Marktes Weidenberg beträgt 4.926,60 Euro. Vorbehaltlich der Zustimmung
durch die Genehmigungsbehörde wird die Verwaltung beauftragt, mit der Fa. Deut-         Bauantrag Fl. Nr. 113/2, Gemarkung Neunkirchen am Main;
sche Telekom Business Solutions GmbH eine entsprechende Vereinbarung über               Neubau Pumpwerk 08
die Anbindung des o.g. Standortes mit Glasfaserkabel abzuschließen.
Folgender Finanzierungsplan wird beschlossen:                                           Bauantrag Fl. Nr. 948/2, Gemarkung Weidenberg;
2022: Abruf von Fördermitteln in Höhe von 44.339,40 Euro, Eigenmittel: 4.926,60         Abbruch eines Nebengebäudes und Neubau eines Einfamilienwohnhauses
Euro                                                                                    mit Garage als Betriebsleiterwohnung für den landwirtschaftlichen Betrieb

Widmung Ortsstraße „Brunnenwiese“, Weidenberg                                           Antrag auf Nutzungsänderung Fl. Nr. 513, Umbau Büroräume zu einer Woh-
Beschluss:                                                                              nung; Ausnahme vom Bebauungsplan „Kräglitz - Industriegebiet Nordost“
Die im Markt Weidenberg, Landkreis Bayreuth, Regierungsbezirk Oberfranken,
neu gebaute Straße auf Fl. Nr. 1506, Gemarkung Weidenberg, wird mit Wirkung
vom 29.03.2021 zur Ortsstraße gewidmet.
Die gewidmete Straße beginnt abzweigend von der Ortsstraße, Fl. Nr. 1503, bei
Fl. Nrn. 1507 und 1507/1, alle Gem. Weidenberg, südliche Grundstücksspitze, und
endet im Norden bei Fl. Nr. 1510/3 im Norden und bei Fl. Nr. 1517 im Osten, beide
Gem. Weidenberg, Länge der Straße 0,000 km - 0,402 km Träger der Straßenbau-
last ist der Markt Weidenberg.

Nutzungsordnung Spiel- und Bolzplätze
Der Tagesordnungspunkt wird von der Tagesordnung abgesetzt.

Antrag Fortführung der Mittagsbetreuung; gfi gGmbH
Beschluss:
Für das Schuljahr 2021/2022 wird weiterhin eine Gruppe mit einem kommunalen
Zuschuss von 3323,40 Euro in Aussicht gestellt. Der Zuschuss ist bezogen auf den
Besuch von 12 Schulkindern mit Wohnsitz im Markt Weidenberg.

                                                                                    9
WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER - VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT
Ausg. 05/2021        Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                                                                                                     Ausg. 05/2021

                                                                     AKTUELLES
                                                  VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT

                                                                                                                        Fundsachen
                                                                                         Folgende Gegenstände wurden gefunden und können in der Geschäftsstelle der
                                                                                         Verwaltungsgemeinschaft, Fundbüro, Gurtstein 11, abgeholt werden.

SiSoNetz informiert                                                                      Fundsachen Weidenberg:
                                                                                         1 Autoschlüssel „Daimler“, Fundort Staatsstraße-Auffahrt, Weidenberg
SiSoNetz Weidenberg trotz(t) Pandemie                                                    1 Autoschlüssel mit Mäppchen, Fundort Straße zwischen Tressau und Fischbach
                                                                                         1 Hausschlüssel mit Schlüsselband „HSH Nordbank Arena“, Fundort Spielplatz
Die „Schlossherren und – herrinnen“ mit Helfersyndrom, wie so nett in einem Ar-          Königsheidering
tikel des NK zu lesen war, bedanken sich zunächst einmal bei der Kurierstiftung          1 Lesebrille, rötlich-orange, Fundort Friedhof St. Stephan, Weidenberg
„Menschen in Not“ ganz, ganz herzlich dafür, dass sie es SiSoNetz ermöglicht             2 Schlüssel mit Ring, Fundort Eichenstraße-Bushaltestelle
hat, in Pandemiezeiten das Heranführen von Seniorinnen und Senioren der VG
Weidenberg an die digitale Technik, wiederaufzunehmen.

Mit der Spendensumme konnten 8 Tablet-Computer angeschafft werden, mit de-                             Sprechtag der Versichertenberaterin
nen SiSo nun beginnen kann, unter Beachtung der Corona-Regeln natürlich, eine
Art von Schulung im Umgang mit diesen Tablets wieder anzubieten. Das wird in der
                                                                                                             (Versichertenältesten)
Regel eine 1:1 Schulung (mit Abstand und Maske) zur Einführung sein, um dann
                                                                                         Der Sprechtag der Versichertenberaterin, Frau Maria-Anna Link, findet
später die geschulten Senioren*innen in das Home-Office zu entlassen, wo sie
üben können, um sich anschließend, je nach Bedarf, wieder mit den Tutoren Wolf-
                                                                                                                     am Mittwoch, 5. Mai
gang Zwing und Wolfgang Minier zu treffen, damit Defizite aufgearbeitet werden
                                                                                                                   von 14:00 bis 17:00 Uhr
können. Unser Ziel soll sein, den teilnehmenden Senioren*innen Sicherheit im Um-
                                                                                                   im kleinen Besprechungszimmer, 1. Stock des Rathauses
gang mit dem Tablet und die angstfreie Bewegung im Internet zu vermitteln, damit
                                                                                                                       in Weidenberg,
sie sich später dann selbständig und sicher im digitalen Raum bewegen können.
                                                                                                                            statt.
Ist dieser Zustand erreicht, werden ihnen die Leih-Tablets, deren Nutzung kosten-
los ist, wieder „abgenommen“, um andere Interessenten ebenfalls in den Genuss
                                                                                         Nächste Termine (Änderungen vorbehalten):
dieser Maßnahme kommen zu lassen. Dies klingt jetzt vielleicht etwas brutal, ist
                                                                                         02.06.2021
aber notwendig, um mit der geringen Zahl von Tablets auch weitere Interessenten
bedienen zu können.
                                                                                         Die Versichertenberaterin, gibt Rat und Auskunft in Renten- und Versicherungsan-
                                                                                         gelegenheiten im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung. Sie leistet Hilfe bei
Wenn jetzt die Pandemie überschaubarer werden sollte und andere technische
                                                                                         der Beschaffung fehlender Unterlagen, nimmt Rentenanträge auf und hilft bei der
Details zur Durchführung geklärt worden sind, wird sich SiSoNetz über seine
                                                                                         Klärung des Beitragskontos. Sie führt das Meldeverfahren zur Krankenversiche-
Homepage ( www.sisonetz.de ), die SiSo-Postille, das Amtsblatt der VG Weiden-
                                                                                         rung der Rentner durch.
berg und die Lindenzeitung an Sie wenden. Interessenten können sich auch schon
jetzt unter Tel.: 09278 -3133025 und unter Angabe des Namens und einer Telefon-
                                                                                         Die persönliche Beratung durch die Versichertenberaterin kann zurzeit ausschließ-
nummer unverbindlich voranmelden. [wm]
                                                                                         lich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Tel. Nr. 09209 /
                                                                                         608 erfolgen. Spontanberatungen können aufgrund der aktuellen Situation nicht
                                                                                         durchgeführt werden. In Anlehnung an die Entscheidung der Staatsregierung bit-
                                                                                         ten wir die Besucher, ihre Mund-Nasen-Bedeckung mitzubringen und den nötigen
                                                                                         Abstand einzuhalten.
                                                                                         Bitte sehen Sie von einem Besuch ab, wenn bei Ihnen Erkältungssymptome oder
                                                                                         erhöhte Temperatur auftreten. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

SiSo-Team nach Überreichung der Tablet-Spende
Foto: Gabi Schnetter (NK) von links: Wolfgang Zwing, Dr. Heidi Lehmal, Uli Kuhl-
mann, Wolfgang Minier, Angelika Gläsemann und Elisabeth Dietzel

             SiSoNetz Weidenberg – Bürger helfen Bürgern
                          Tel.: 09278 313 30 25
        Homepage: www.sisonetz.de • E-Mail: sisonetz@weidenberg.de
                                                                                    11
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      Umgang mit Reisighaufen und Hackschnitzelgut                                                                Kitzretter suchen Helfer
Jedes Jahr wird der Gehölzschnitt von Bäumen und Sträuchern außerhalb des                 Die Kitzrettung Oberfranken e.V. sucht ab sofort wieder freiwillige Helfer. Im ver-
Waldes von Oktober bis 01.03. eines Jahres durchgeführt, um unsere heimischen             gangenen Jahr hatte der Verein 193 Kitze aus Wiesen, welche gemäht werden
Tiere in ihren Lebensstätten nicht zu stören oder zu beeinträchtigen.                     sollten, gerettet. Die Suche erfolgt immer in Absprache mit den Landwirten bzw.
Die Reisighaufen und/oder das Hackschnitzelmaterial bleiben oft liegen und wer-           Jägern, die sich auch oft selbst an der Suche beteiligen. Wer gerne in der Natur
den in den meisten Fällen erst im April, Mai oder Frühsommer abtransportiert oder         unterwegs ist und mal reinschnuppern möchte, wie so eine Kitzrettung abläuft, ist
weiterverarbeitet.                                                                        herzlich eingeladen und kann sich gerne bei Uwe Komm unter Tel. 0174/1016386
                                                                                          oder der Vereinsvorsitzenden Britta Engelhardt 0163-2116704 melden. Dies gilt
Wir beobachten, dass Tiere diese Reisighaufen aber als Lebensraum nutzen,                 natürlich auch für interessierte Landwirte und Jäger. Selbstverständlich werden
wenn diese nicht vor Mitte März entfernt werden. So bauen beispielsweise Vögel            alle geltenden Corona-Auflagen beachtet.
ihre Nester darin und brüten dort. Wird der Reisighaufen dann in der Brutzeit ent-
fernt, verlieren die Tiere ihre Lebensstätte und ihren Nachwuchs.
Nach § 39 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beun-
ruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu verletzen oder zu töten. Zudem ist auch
die Zerstörung oder Beeinträchtigung von Lebensstätten wildlebender Tiere und
Pflanzen ohne vernünftigen Grund laut § 39 Abs. 3 BNatSchG verboten.

Um dies zu vermeiden, möchten wir Sie bitten, die durch Gehölzschnitt entstan-
denen Reisig-/Hackschnitzelhaufen, die bis jetzt noch nicht abtransportiert oder
weiterverarbeitet wurden, frühestens im Oktober und spätestens bis zum 15. März
nächsten Jahres abzutransportieren oder zu verarbeiten.

Wir danken im Voraus für Ihre Unterstützung!
Landratsamt Bayreuth untere Naturschutzbehörde

     Hauswirtschaft – Spannend – Vielseitig – Attraktiv
Einladung zum Online-Infotag
Einsemestrige Fachschule für Ernährung und Haushaltsführung in Bayreuth
Donnerstag, 6. Mai 2021 von 10:00 bis 12:00 Uhr und von 16:00 bis 18:00 Uhr
Anmeldung über unsere Internetseite www.aelf-by.bayern.de bis 3. Mai 2021.

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Ausg. 05/2021                                                                           Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

                                                                EMTMANNSBERG
  Pfingstferien Kindertageseinrichtung Emtmannsberg
Die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Emtmannsberg bleibt von Samstag, 29.
Mai 2021 bis einschließlich Sonntag, 6. Juni 2021 geschlossen.

                         KITA Emtmannsberg
Zum 15.03.2021 dürfen wir in unserem Haus Frau Michaela Wagner aus Bayreuth
begrüßen. Sie ist als Kinderpflegerin im Kindergartenbereich tätig.

Auch im April dreht sich alles um Farben. Die Kindergartenkinder lesen das Buch
„Die wahre Geschichte von allen Farben“, welche ihnen in spannender Art und
Weise die Farben näherbringt. Auch dürfen die Kindergarten-Kinder wochenweise
zu den verschiedenen Farben Gegenstände von zu Hause mitbringen und in der
Gruppe zeigen. Und auch farbbezogene Tage, wie z.B. der „Grüne Tag“ dürfen nicht
fehlen. An diesen Tagen dreht sich dann alles um die Farbe grün.

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                                                              KIRCHENPINGARTEN
              Pfingstferien Kindertageseinrichtung
                        Kirchenpingarten
Die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Kirchenpingarten bleibt von Samstag,
29. Mai 2021 bis einschließlich Sonntag, 6. Juni 2021 geschlossen.
Außerdem ist die Einrichtung ganztägig am Freitag, 14. Mai geschlossen.

                        KiTa Kirchenpingarten
Der Osterhase war da!
Auch in diesem Jahr kam der Osterhase in die KiTa nach Kirchenpingarten. Leider
konnte er nur wenige Nester direkt in der KiTa verstecken, für ein paar wenige
Kinder in der Notbetreuung, die ganz aufgeregt im Garten danach suchten. Den
restlichen Kindern brachte der Osterhase die schönen Osterüberraschungen wie-
der nach Hause.

Da seit einem Jahr leider kein SenJu Treff mit den Bewohnern des AWO Senioren-
heims in Weidenberg möglich ist, haben wir bunte Frühlingsgrüße nach Weiden-
berg geschickt. Die Notbetreuungskinder haben Blumenvasen gestaltet. Wir hof-
fen, die Bewohner der AWO freuen sich darüber. Wir vermissen das gemeinsame
Turnen.

Wir hoffen, dass es bald wieder erlaubt ist, die KiTa zu öffnen. Wir vermissen die
Kinder und die Kinder vermissen uns. In diesem Sinne bleibt gesund und wir sehen
uns hoffentlich bald wieder.

                                                                                     16
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                                                                  SEYBOTHENREUTH
                 Pfingstferien und Schließtag                                              bei uns in der Kita abholen. So hatten wir Gelegenheit, sie einmal wieder zu sehen
            Kindertageseinrichtung Seybothenreuth                                          und an der Türe oder im Garten ein paar Wörter zu wechseln. Alle Kinder bastelten
                                                                                           ein Osternest und der Osterhase hat sie befüllt. Da war die Freude groß, waren
Die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Seybothenreuth bleibt von Samstag,                 die leeren Nester doch auf einmal verschwunden. Die religiöse Bedeutung des
22. Mai 2021 bis einschließlich Sonntag, 30. Mai 2021 geschlossen.                         Osterfestes wurde den Kindern nahegebracht. Sie waren sehr daran interessiert,
Zudem bleibt die Einrichtung am Freitag, 14. Mai ganztägig geschlossen.                    die Ostergeschichte zu hören. Einige zeigten sehr großes Interesse und Mitgefühl
                                                                                           für Jesus. Wir hoffen alle sehr, dass wir bald wieder zusammen unsere Feste wie
                                                                                           gewohnt feiern können.

                          Kita Wichtelstübchen
Es gibt große Neuigkeiten in der Kita Wichtelstübchen: Unser Krippenanbau ist
soweit fertiggestellt, dass die erste Krippengruppe bereits umziehen konnte. Zwar
fehlt es noch an einigen Kleinigkeiten, aber wir konnten uns soweit schon wohnlich
einrichten, sodass unser Tagesablauf reibungslos über die Bühne geht. Die Kinder
haben die neuen Räumlichkeiten begeistert angenommen. Durch dir neue Raum-
aufteilung entwickelt sich eine völlig neue Dynamik mit ganz neuen Spielimpulsen.
Wir freuen uns über die neuen Möbel. Ganz besonders genießen wir, den Schlaf-
raum und den Waschraum direkt neben dem Gruppenraum zu haben, den Luxus
eines Kinderwagenraumes und ein Elternwartezimmer. Auch ein geräumiger Putz-
raum steht zur Verfügung und ein separater Essraum. Für das Personal steht jetzt
ein neues Personalzimmer zur Verfügung für Team- Sitzungen, aber auch für die
Pausen. Noch ist nicht für alles der endgültige Platz gefunden, aber wir bemühen
uns sehr, unsere neuen Räume zu dekorieren und für die Kinder noch attraktiver
zu gestalten. Ab September soll dann die zweite Krippengruppe in Betrieb genom-
men werden.

Die Kribbelkrabbelgruppe ist nun in den größeren Raum umgezogen, und auch
hier ist es bereits wunderschön eingerichtet. Die Kinder sind sehr stolz auf ihren
neuen Gruppenraum und freuen sich über das große Platzangebot. Am neuen
Mal- und Basteltisch wurden Marienkäfer mit verschiedenen Basteltechniken ge-
staltet, um die Fenster zu dekorieren. Sie sollen den Frühling begrüßen, der hof-              Altkleidercontainer vor der Kindertageseinrichtung
fentlich bald bei uns Einzug hält. Passend dazu beobachten wir das Sprießen in
der Natur. Jedes neue Gänseblümchen wird auf dem Spielplatz entdeckt.                      In der Zeit vom 3. Mai bis 7. Mai 2021 steht wieder der Altkleidercontainer vor
                                                                                           der Kindertageseinrichtung in Seybothenreuth. Der Erlös der Altkleiderspenden
Wir durften wieder einige neue Kinder bei uns begrüßen und hoffen, dass sie sich           kommt der Kita direkt zu Gute.
bei uns wohlfühlen. Wir werden auf jeden Fall alles dafür tun. Für die Kinder, die
nicht in die Notbetreuung gehen, hinterlegen wir weiterhin immer wieder neue
Überraschungen und Beschäftigungsangebote in unserer Ideenkiste, um zu signa-
lisieren, dass sie nicht vergessen sind. Diese Kinder durften auch ihre Osternester

                                                                                      18
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                                                               MARKT WEIDENBERG
                                                                                         Bei wunderschönem Sonnenschein wurde ein Picknick gemacht und der Vormittag
                        Montessori-Kinderhaus                                            verging wie im Flug beim herumtoben.
Osterwanderung der Krippenkinder
                                                                                         Natürlich interessierte uns auch die Baustelle des neuen Kindergartens. Wir sind
Die Krippenkinder des Montessori-Kinderhauses feierten das Osterfest dieses
                                                                                         mal um die Ecke gewandert und haben uns den Baufortschritt angesehen. An die-
Jahr mal ganz anders. Nach dem Morgenkreis machten wir uns mit den Krippen-
                                                                                         sem Tag waren viele Betonmischer da. Das war eine große Aufregung.
kindern auf zu einer Osterwanderung. Unser Ziel war das „Schwedengrab“ in der
Waizenreuther-Straße. Nach einem langen Fußmarsch erwartete die Kinder dort
ein von den Eltern spendiertes Picknick. Die Stärkung hatten sich alle verdient.
Und zur großen Freude der Kinder hatte dort auch der Osterhase für jeden eine
Überraschung versteckt. Nach der Eiersuche machten wir uns gemeinsam wieder
auf den Heimweg. Ganz tapfer haben unsere großen Krippenkinder den langen
Weg gemeistert. Dem ein oder anderen Kleinen fielen im Krippenwagen dann aber
doch die Augen zu. Es war für alle ein wunderschöner Tag.

Kindergartenkinder warten auf den Osterhasen
Die Kindergartenkinder haben sehr gespannt auf den Osterhasen gewartet. Die-
ses Jahr war es natürlich anders. Am Morgen haben wir in den jeweiligen Gruppen
ein Osterfrühstück veranstaltet. Jeder hat etwas mitgebracht und wir haben es uns

gemeinsam schmecken lassen. Nach dem Morgenkreis sind wir in den Garten
gegangen. Dort hatte der Osterhase für jedes Kind ein Nestchen versteckt.
Die Osterferien waren ganz nach dem Motto: „Raus in die Natur“. Jede Gruppe
war in der St. Michael Kirche. Hier war über den Bambinigottesdienst für die Kinder
eine kleine „Reise“ vorbereitet worden. Es waren 5 Stationen und an jeder Station
konnten die Kinder etwas tun. Alle waren begeistert und haben mit großer Inten-
sität zugehört, was wir von den Kärtchen vorgelesen haben. Dies war eine tolle
Aktion. Zum Abschluss konnten wir uns eine Tüte mitnehmen. Diese wurden dann
im Kindergarten gemeinsam ausgepackt. Hier waren Steine zum Bemalen, Aus-
malbilder, ein Samenkorn und eine Kleinigkeit zum Naschen drin. Die angemalten
Steine werden wir bei der nächsten Gelegenheit an der Kirche abgelegen. Außer-
dem haben wir den Mehrgenerationenspielplatz in den Ferien unsicher gemacht.

                                                                                    20
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                                      Ausg. 05/2021

                             Kita Auenzwerge
Ende März / Anfang April war es soweit:
Der Osterhase besuchte die Kita Auenzwerge.
Während die Krippenkinder noch „Stups der kleine Osterhase“ sangen und ab-
wechselnd ein Kind im Morgenkreis der Hase, beim Lied „Häschen in der Grube“
sein durfte, war der Osterhase auf geheimer Mission im Krippengarten unterwegs.
Unbemerkt versteckte er dort für jedes Kind ein kleines Nestchen. Die Kinder hat-
ten viel Spaß beim Suchen. Manche Verstecke waren richtig schwer! Anschließend
gab es eine Osterbrotzeit mit leckerem Hefekranz. Frisch gestärkt folgte das kleine
Bildertheater „Emma und Paul feiern Ostern“. Wie in der Geschichte gab es auch
bei uns Ostern tolles Wetter. Danach zeigte uns der April aber seine „witzige Seite“:
Gemeinsam staunten die kleinen Auenzwerge über Schnee, Eis, Hagel und viel
Regen.

Auch bei uns im Kindergarten freuten sich die Kinder auf Ostern. Bei diesem Fest
stand die Ostergeschichte im Vordergrund. Diese wurde in mehreren Abschnitten
erzählt und verschiedenen Materialen, wie Bausteine, Buchsästchen, Tüchern,
Stoffblumen usw. aufgebaut. Dies diente für ein besseres Verständnis und der
Verdeutlichung der Geschichte. Die Kinder waren sehr interessiert an der Os-
tergeschichte und konnten Traurigkeit und Freude nachempfinden. Im Gespräch
gaben die Kinder wieder, wann sie schon einmal sehr traurig waren oder aber
große Freude empfunden haben.
Bei der Osterfeier gab es ein leckeres Frühstück mit Hefezopf, bunten Eiern und
Äpfeln. Die ließen sich die Kinder schmecken.
Große Aufregung herrschte natürlich im Garten, als die Kinder ihre eigenen Nester
suchten, die der Osterhase für sie versteckt hatte. Mit Freude und Stolz nahmen
sie dieses mit nach Hause.

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                                                Nachruf
                                  Der Markt Weidenberg nimmt Abschied von

                                         Konrad Lochmüller
                                           * 22.12.1939 † 28.03.2021

           aus Waizenreuth.
           Der Verstorbene war seit 1998 als Feldgeschworener tätig. Er bekleidete dieses
           Ehrenamt mit Zuverlässigkeit und großem Engagement.
           Wir werden Herrn Lochmüller immer in guter Erinnerung behalten.
           Unser Mitgefühl gilt seiner Familie.

           Weidenberg, im April 2021

           Hans Wittauer
           Erster Bürgermeister

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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg        Ausg. 05/2021

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Ausg. 05/2021                                                         Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

                            GRUND- UND MITTELSCHULE WEIDENBERG
         Vorlesewettbewerb – Entscheidung auf                         Bewerbung um das Schulprofil Inklusion
                   Schulamtsebene

  Unter der Leitung von Förderlehrer Jochen Klein fand           Seit Beginn dieses Schuljahres bietet das neu ins Leben
  der traditionelle Vorlesewettbewerb der 6.                     gerufene AsA (Alternatives schulisches Angebot) -
  Jahrgangsstufen in diesem Jahr in digitaler Form statt.        Team um unsere Förderlehrerin Simone Leykauf und
  Im Rahmen der schulinternen Vorrunde im Dezember               Simone         Biedermann          vom          Mobilen
  wurde innerhalb unserer drei 6. Klassen der                    sonderpädagogischen Dienst der Karl-Gebhard-Schule
  Schulhaussieger gekürt. Sandra Kossak aus der Klasse           den Kolleginnen und Kollegen der Mittelschule eine
  6 R stand am Ende des Wettbewerbs als                          besondere Beratungsmöglichkeit zur individuellen
  Schulhaussiegerin fest. An dieser Stelle nochmals              Differenzierung. Auf Basis dieses besonderen
  herzlichen Glückwunsch an die Siegerin!                        Förderangebotes soll das Profil unserer Schule um das
  Bei der Teilnahme am Entscheid auf Schulamtsebene              Element „Inklusion“ erweitert werden. Die Bewerbung
  war viel Eigenengagement der Schülerinnen und                  wurde durch das Team „Schulentwicklung“ unter der
  Schüler gefragt, die ihren jeweiligen Lesebeitrag per          Leitung von Bianca Freissle und in Zusammenarbeit
  Videofilm eingereicht hatten.                                  auch mit der Schulpsychologin Larissa Neumann
                                                                 erstellt und am Kultusministerium in München
           Osterbasteln in der Notbetreuung                      eingereicht.

                                                                             CO2-Ampeln für die Schule

                                                                                    Dank einer großzügigen Spende
                                                                                    der Sparkasse Bayreuth konnten
                                                                                    alle 28 Klassenräume mit CO2-
                                                                                    Ampeln ausgestattet werden und
                                                                                    so das Hygienekonzept unserer
                                                                                    Schule um einen weiteren
  Die Grundschulkinder der Notbetreuungsgruppe haben                                Baustein zur Sicherheit der
  ihre Zeit vor den Ferien genutzt, um den Seniorinnen                              Schülerinnen und Schüler ergänzt
  und Senioren im AWO Seniorenzentrum eine kleine                                   werden. Die Ampeln wurden in der
  Osterfreude zu bereiten. Initiiert von unserer                 Offenen Highteckwerkstatt Oberfranken, dem FabLab
  Religionspädagogin Elisabeth Ponnath, die den Kontakt          e.V. Bayreuth entwickelt und konstruiert. Diese
  und gegenseitigen Austausch zwischen Schule und
  Seniorenzentrum auch während der letzten Monate
  pflegen konnte, gestalteten die Kinder farbenfrohe
  Grußkarten.

                                                                 besondere CO2-Ampel wurde als Nachbau-Projekt
                                                                 konzipiert – auf der Homepage des FabLab ist die
                                                                 genaue Anleitung zu finden.
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                            GRUND– UND MITTELSCHULVERBAND WEIDENBERG
                 Hallenschwimmbad Grund- und
                     Mittelschule Weidenberg
Die Sanierungsarbeiten sind abgeschlossen. Zunächst wird der Schulbetrieb wie-
der aufgenommen, weitere Entwicklungen im Badebetrieb verfolgen Sie bitte auf
unsere Webseite und im Mitteilungsblatt der VG Weidenberg.

                                                                                 26
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                                                               UNSERE GESUNDHEIT
                              Notrufnummern                                                                       Cathrin Roider
                                                                                                           Fachärztin für Allgemeinmedizin
Kassenärztlicher Notfalldienst
(Vertretung vom Hausarzt) Wochenende                                                 Birkenstraße 15, 95466 Weidenberg, Tel.: 09278 / 260, Fax: 09278 / 985552
Freitag, 18.00 Uhr bis Montag, 7.00 Uhr und
Mittwoch, 13.00 Uhr bis Donnerstag, 7.00 Uhr                                         Unsere Praxis bleibt am 14.05.2021 sowie von 25.05. bis 31.05.2021 wegen
116 117                                                                              Urlaub geschlossen.

Integrierte Leitstelle ILS                                                           Vertretung in dieser Zeit:
Feuerwehr und Rettungsdienst, Tel. 112                                               Drs. Müller/Hülper in Weidenberg        Tel.: 98455
                                                                                     Außerhalb der Sprechzeiten wenden Sie sich bitte direkt an den ärztlichen
                                                                                     Bereitschaftsdienst unter Tel. 116 117.
               Notdienstbereitschaft der Apotheken
Bereits vor Jahren hat die Apothekerkammer in München den Verbund der
einzelnen Apotheken für die Notdienstbereitschaft verbindlich festgelegt. Die                                Dr. med. Michael Müller
Apotheken sind an diese Einteilung gebunden. Die Notdienstbereitschaft der                         Allgemeinarzt, Sportmedizin, Naturheilverfahren
Apotheke beginnt jeweils Samstag früh um 8.00 Uhr und dauert eine ganze                           Chirotherapie, Notfallmedizin, Ernährungsmedizin
Woche lang.

Für den Monat Mai 2021 gilt folgende Notdienstbereitschaft:                                                  Dr. med. Stefan Hülper
                                                                                                            Facharzt für Allgemeinmedizin
ab Samstag, 01.05.2021           Stadtapotheke, Kemnath                                                             Chirotherapie
ab Samstag, 08.05.2021           Apotheke, Speichersdorf
ab Samstag, 15.05.2021           Franken-Apotheke, Weidenberg                        Liebe Patienten,
ab Samstag, 22.05.2021           Vorstadt-Apotheke, Kemnath                          wir machen Urlaub vom Dienstag, 1. Juni 2021 bis einschließlich Freitag, 4.
ab Samstag, 29.05.2021           Apotheke Schütz, Weidenberg                         Juni 2021. Am Montag, 31.05.2021 nur Akutsprechstunde für Notfälle.
Die Telefonnummern der Apotheken:                                                    Vertretung: Praxis Roider, Weidenberg Tel 260
Apotheke Schütz, Weidenberg                 09278 / 216                              Bitte jeweils vorherige Terminvereinbarung bei der vertretenden Kollegen.
Franken-Apotheke, Weidenberg                09278 / 9760                             An Wochenenden und außerhalb der regulären Sprechzeiten Telefon 116117.
Apotheke, Speichersdorf                     09275 / 9830
Turm-Apotheke, Kemnath                      09642 / 2611
Stadtapotheke, Kemnath                      09642 / 92290
Vorstadt-Apotheke, Kemnath                  09642 / 7037050

                                                                                27
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                                            GEBURTSTAGE
                                            WIR GRATULIEREN
Emtmannsberg                                             21.05.2021            Renate       Baxmeier                        73
02.05.2021       Katharina   Bauer             78        22.05.2021            Werner       Knoop                           74
04.05.2021       Else        Kilchert          74        22.05.2021            Monika       Tessarz                         77
05.05.2021       Brigitte    Seelbach          83        23.05.2021            Erika        Mehl                            75
06.05.2021       Edith       Kilchert          76        23.05.2021            Loni         Pöhlmann                        91
10.05.2021       Johann      Schwenk           83        25.05.2021            Sieghilde    Diepold                        100
13.05.2021       Waltraud    Stützinger        70        26.05.2021            Elfriede     Schmidt                         84
13.05.2021       Annaliese   Holl              71        27.05.2021            Bernd        Zwenzner                        75
15.05.2021       Ursula      Zapf              74        27.05.2021            Anna         Däubner                         82
15.05.2021       Babetta     Vogel             84        27.05.2021            Heinz        Fischer                         87
19.05.2021       Elfriede    Richter           79        27.05.2021            Marie        Siebentritt                     99
28.05.2021       Gerda       Thaufelder        79        28.05.2021            Christiane   Stiller                         72
                                                         29.05.2021            Rudolf       Wunderlich                      72
Kirchenpingarten                                         29.05.2021            Barbara      Arbinger                        77
02.05.2021       Alois       Wolf              89        29.05.2021            Ruth         Hoke                            92
04.05.2021       Josef       Reiß              93        31.05.2021            Ingrid       Will                            75
07.05.2021       Elisabeth   Sieber            71        31.05.2021            Robert       Strömsdörfer                    76
12.05.2021       Reimund     Scharf            70
23.05.2021       Anna        Wolf              82

Seybothenreuth
01.05.2021       Hermann     Ziegler           72
11.05.2021       Valentin    Strobel           81
12.05.2021       Gertrud     Preißinger        71
13.05.2021       Otto        Heid              73
15.05.2021       Josef       Brandl            82
18.05.2021       Hermann     Schiller          78
19.05.2021       Lorenz      Raps              81
21.05.2021       Brigitte    Kennerknecht      72
24.05.2021       Margarete   Zapf              91
25.05.2021       Rita        Schineis          70
31.05.2021       Flora       Bohne-Beijen      72
31.05.2021       Friedrich   Keil              79

Weidenberg
02.05.2021       Ingeborg    Förch             73
02.05.2021       Christine   Plümpe            82
03.05.2021       Walter      Müller            79
04.05.2021       Irmgard     Dörfler           82
05.05.2021       Manfred     Löw               70
06.05.2021       Jolanta     Poltorak          71
06.05.2021
06.05.2021
                 Dieter
                 Anna
                             Lindner
                             Wölfel
                                               80
                                               87                     ELEKTRO HAUTSCH
06.05.2021       Alma        Grüner            88                   Meisterbetrieb der Innung
07.05.2021       Ewald       Keil              80
07.05.2021       Heinz       Hinz              90                                                              45
                                                                                      ienst
                                                                          4h-Störungsd
                                                                                                                Jahre

                                                                      -2
08.05.2021       Roswitha    Tröger            74
09.05.2021       Klaus       Braun             70
10.05.2021       Wolfgang    Minier            72
10.05.2021       Robert      Raps              75
10.05.2021       Daniela     Hartmann          78          - Elektroinstallation                - Antennenanlagen
11.05.2021       Franz       Schmidt           72          - Elektroheizungen                   - Zentralstaubsaugeranlagen
12.05.2021       Franz       Wenig             79          - Beleuchtungssysteme                - Haushaltsgeräteverkauf
13.05.2021       Käthe       Hammann           81          - Blitzschutzanlagen                 - Haushaltsgeräteservice
14.05.2021       Dieter      Lammert           71          - Überspannungsschutz                - EIB
14.05.2021       Heinz       Bauer             92          - Telefonanlagen                     - SPS
15.05.2021       Erika       Rieß              81          - Netzwerktechnik                    - E-Check
16.05.2021       Helmut      Müller            73
                                                           - Satellitenanlagen                  - Projektierung und Planung
17.05.2021       Werner      Sengenberger      71
17.05.2021       Rudi        Keller            74
18.05.2021       Christoph   Tesch             74
18.05.2021       Marie       Rauh              85
19.05.2021       Sadiman     Aru               72        Industriestrasse 22                                    http://www.hautsch.de
19.05.2021       Peter       Millitzer         78        95466 Weidenberg                                  e-mail: elektro@hautsch.de

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