Biosicherheit Geflügel - www.lfi.at - LK Wien
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1. Allgemeines............................................................................................................. 3 2. Hygienemanagement am Geflügelbetrieb.................................................. 5 2.1 Vermeidung des Erregereintrages und der Erregerverschleppung.................. 5 2.2 Fahrzeugverkehr.................................................................................................... 6 2.3 Kühlschrankmanagement..................................................................................... 7 3. Tiertransport......................................................................................................... 8 3.1 Transportmittel...................................................................................................... 8 3.2 Tierverkehr............................................................................................................. 8 4. AuSSenscharrräume (AuSSenklimabereiche) und Freilandhaltung ��� 9 5. Zukaufstiere / Tierkontakt............................................................................. 13 5.1 Allgemeines......................................................................................................... 13 5.2 Produktionszyklen bzw. Herdentrennung.......................................................... 13 5.3 Unterschiedliche Geflügelgattungen................................................................. 13 5.4 Zukaufstiere – was ist zu beachten?................................................................... 14 6. Kadaverlagerung............................................................................................... 15 7. Betriebsfremde Personen................................................................................ 17 8. Reinigung und Desinfektion........................................................................... 19. 8.1 Allgemeines......................................................................................................... 19 8.2 Reinigung............................................................................................................. 19 8.3 Desinfektion......................................................................................................... 19 8.4 Wirkung der Desinfektion................................................................................... 20 8.5 Sicherheitsmaßnahmen und Arbeitsschutz bei der Desinfektion................... 20 9. Schädlingsbekämpfung................................................................................... 22 9.1 Schadnager.......................................................................................................... 22 9.2 Fliegen.................................................................................................................. 23 10. Wasser- und Futtermittelhygiene............................................................... 25 10.1 Wasserhygiene.................................................................................................. 25 10.2 Futtermittelhygiene........................................................................................... 26 2
1. Allgemeines Quelle: AMA 3. Küken- und Geflügel-Jungtierlieferbetriebe Was ist „Biosicherheit“? 4. Aufzuchtbetriebe für Zuchtgeflügel ‚Biosicherheit‘ auf Geflügelbetrieben umfasst alle getroffenen Maßnahmen, um die Gefahr der Einschleppung und Ausbreitung 5. Aufzuchtbetriebe für Junghennen von Infektionserregern zu minimieren, damit die Tiere gesund bleiben. Durch diese Maßnahmen versuchen Geflügelhalter auf 6. Legehennenbetriebe und bestmögliche Weise ihre Tiere vor Krankheiten zu schützen. „In der bestmöglichen Weise“, denn auch mit einem ausgezeichneten 7. Geflügelmastbetriebe Management ist es unmöglich, ein Null-Risiko für Krankheitsaus- brüche zu erreichen. Die Geflügelhygiene-VO gilt nicht für die Haltung von Geflügel, dessen Fleisch und Eier ausschließlich für den privaten häuslichen Bei der Erklärung der Biosicherheit wird zwischen externer und Gebrauch des Tierhalters dienen, sowie für die Haltung von weni- interner unterschieden. Externe Biosicherheit bedeutet, dass Be- ger als 350 Tieren, von denen ausschließlich die direkte Abgabe triebe mit der Außenwelt in Kontakt sind und dabei versuchen zu von Fleisch und Eiern in kleinen Mengen durch den Erzeuger an den verhindern, dass Krankheitserreger in den Betrieb herein kommen Endverbraucher oder an örtliche Einzelhandelsunternehmen, die oder ihn verlassen. Interne Biosicherheit umfasst Maßnahmen, diese Erzeugnisse direkt an den Endverbraucher abgeben, erfolgt. die die Ausbreitung von Krankheiten in den landwirtschaftlichen Ebenso gilt die Verordnung nicht für Betriebe, die ausschließlich Betrieben bekämpfen (Quelle: Universität Gent, www.biocheck. zur Zucht und Haltung von Ziergeflügel dienen, nichtsdestotrotz ugent.be). enthält diese Broschüre wichtige Tipps, die für alle Geflügelhalter Geltung haben. Hinweise zu den Bestimmungen der Mit der vorliegenden Broschüre sollen Hintergründe und Grund- Geflügelhygieneverordnung und den wissen in den wichtigsten Aspekten der Biosicherheit in der Ge- Verweisen in der Broschüre flügelhaltung vermittelt werden. Deshalb gehen die Inhalte der Allgemeines Broschüre teilweise über die Anforderungen der Geflügelhygiene- Diese Verordnung hat zum Ziel, Geflügelbestände vor wirtschaftli- verordnung hinaus und sind als Empfehlungen zu sehen. Soweit chen Schäden durch Tierseuchen und anderen Erkrankungen best- sinnvoll, sind jedoch Verweise auf die Bestimmungen der Geflügel- möglich zu schützen. Grundlage dafür sind einheitliche Biosicher- hygieneverordnung enthalten. heitsmaßnahmen, die das Risiko des Eintrages von Erkrankungen in den Betrieb sowie die Verbreitung im Betrieb weitestgehend Aufbau der Broschüre reduzieren sollen. Die Verordnung betrifft grundsätzlich alle ge- flügelhaltenden Betriebe, die Geflügel zu Erwerbszwecken halten. Biosicherheitsmaßnahmen betreffen die Vermeidung des Erre- gereintrages und die Vermeidung der Erregerverschleppung. In Die Verordnung gilt für folgende Betriebe: Kapitel 2 sind einige grundlegende Aspekte der Biosicherheit am Betrieb dargelegt. Besonders wichtige Punkte, welche die Vermei- 1. Geflügel-Elternbetriebe (Zucht- und Vermehrungsbetriebe) dung des Erregereintrages bzw. der Erregerverschleppung betref- fen, werden in separaten Kapiteln umfassender behandelt. 2. Brütereien 3
Folgende Anforderungen gelten für alle geflügelhaltenden • die Betriebe nur solches Geflügel halten dürfen, das den Bestim- Betriebe, die der Geflügelhygieneverordnung unterliegen: mungen dieser Verordnung unterliegt; Ziergeflügel oder andere Vögel müssen klar getrennt sein Die Allgemeinen Hygienebestimmungen besagen, dass • in den Betrieben nur Wasser, das den mikrobiologischen An- • für eine tierärztliche Betreuung des Bestands Sorge zu tragen forderungen der Trinkwasserverordnung (BGBI. II Nr. 304/2001) ist; Hygienevorschriften für die Produktion sind in Zusammenar- entspricht, verwendet werden darf beit mit dem Betreuungstierarzt festzulegen und dem Betriebs- personal zur Kenntnis zu bringen • in diesen Betrieben nur Futter verwendet werden darf, bei dem geeignete Maßnahmen zur Verhinderung der Kontamination mit • das Betreten von Stallräumen und Brütereien nur mit eigens be- Salmonellen angewendet wurden reitgestellter Überbekleidung (inkl. Kopfbedeckung) und Schuh- werk zulässig ist, welches regelmäßig gereinigt und desinfiziert • Betriebsanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Ausstattungsge- werden muss genstände sich in einem guten Erhaltungszustand befinden müs- sen, sodass die Einhaltung guter Hygienebedingungen gegeben • betriebsfremde Personen den Betrieb nur in Begleitung und un- ist und Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten leicht durchführ- ter Einhaltung aller Hygieneerfordernisse betreten dürfen bar sind • die Reinigung und Desinfektion von Vorräumen, Stallräumen und • Lage, Anordnung und Produktionsweise der Anlagen, Einrichtun- befestigten Ausläufen und Zugängen sowie Geräten nach jedem gen und Gegenstände für die jeweilige Produktionsart geeignet Entfernen des Geflügels zu erfolgen hat sein müssen und die Verhinderung der Einschleppung und Aus- breitung von Krankheiten ermöglichen • Hygiene beim Transport zu beachten ist • in den Betriebsgebäuden durch geeignete Maßnahmen dafür zu • bei Seuchenverdacht eine Meldepflicht besteht sorgen ist, das Eindringen von tierischen Schädlingen (Insekten, Vögel, Nagetiere etc.) zu verhindern; auch sonstige Haustiere • Amtliche Kontrollen durchzuführen sind sind von Betriebsräumen fernzuhalten • für eine klare Trennung zwischen einzelnen Funktionsbereichen bzw. Stallräumen zu sorgen ist, wenn an einem Standort mehre- re Produktionseinheiten betrieben werden Allgemeines 4
2. Hygienemanagement am Geflügelbetrieb Quelle: agrarfoto.com Um eine sowohl tiergerechte als auch wirtschaftliche Geflügel- auch für den Tierarzt, beziehungsweise Kontrollorgane zu. Wie in haltung zu ermöglichen, hat die Tiergesundheit oberste Priorität. den AMA Gütesiegelproduktionsrichtlinien geregelt (aber nicht ge- setzlich vorgeschrieben), wird empfohlen, ein „Besucherbuch“ zu Hygienemanagement am Geflügelbetrieb Die Reduktion von Krankheitsausbrüchen muss einerseits in Anbe- tracht des Tierwohls und andererseits aus ökonomischer Sicht ein führen oder alle Besucher im Herdenbestandsblatt zu vermerken. wichtiges Anliegen des Landwirtes sein. Biosicherheitsmaßnah- Betriebsfremde Personen dürfen den Stall nur dann betreten, wenn men lassen sich in zwei Kategorien einteilen. Einerseits muss ver- es unbedingt erforderlich ist. mieden werden, dass Erreger in den Betrieb eingeschleppt werden und andererseits ist die Vermeidung der Erregerverschleppung am Außerdem muss die Gebäudesubstanz regelmäßig einer Über- Betrieb genauso wichtig. prüfung unterzogen werden und, falls notwendig, sind Instand- haltungsmaßnahmen durchzuführen, um Krankheitserregern und Schädlingen die Möglichkeit zu nehmen, sich in Risse und Fugen 2.1 Vermeidung des Erregereintrages zurückzuziehen. und der Erregerverschleppung Der Tierbestand muss möglichst effektiv vor Krankheitserregern abgeschirmt werden. Jeder Betrieb, egal ob Elterntier-, Junghen- nen-, Legehennen- oder Mastbetrieb, benötigt einen befestigten Vorplatz. Nur so können gründliche Reinigung und Desinfektion vor dem Stall vorgenommen werden, welche ein Ab- und Verladen der Tiere ohne Kontaminationsgefahr ermöglichen. Besonders wichtig ist eine Hygieneschleuse zwischen dem Vor- raum und dem eigentlichen Stall mit ordnungsgemäßem Schuh- und Kleidungswechsel sowie das gründliche Händewaschen, so- wohl beim Betreten, als auch beim Verlassen des Stalles. Hierbei sind Einmalhandtücher Stoffhandtüchern vorzuziehen. Die Hygie- neschleuse sollte im Idealfall aus einer baulichen Barriere beste- hen. Sie ist sauber zu halten und genauso wie der Stall regelmäßig zu reinigen und desinfizieren. Für jeden Stall muss jeweils eine saubere, stallspezifische Stallkleidung zur Verfügung stehen, die zwischen dem eigentlichen Stall und der Hygienebarriere im Vor- raum verbleibt. Diese ist regelmäßig zu waschen. Zusätzlich muss eine stets intakte Wanne zur Schuhdesinfektion bereitstehen, wel- che regelmäßig mit frischer Desinfektionslösung neu zu befüllen ist. Außerdem gelten auch für Fremdpersonal, wie Handwerker und Fangtrupps, strenge Hygienevorgaben. Gleiches trifft natürlich Hygienebarriere mit Schuhwechsel, Quelle: AMA 5
Haustiere (Hunde, Katzen etc.) dürfen keinesfalls in den Stall oder in den Stallvorraum, da sie potentielle Salmonellenträger sind und ebendiese ausscheiden können. Geräte, wie Schaufeln, Besen etc., sind nur jeweils für die Verwendung in einem Stall vorzuse- hen, um nicht eventuell Erreger von einem Stall in den anderen zu verschleppen. Alle Geräte müssen nach der Ausstallung gereinigt und desinfiziert werden. Das Stallumfeld sollte vollständig befestigt sein und der angren- zende Pflanzenbewuchs möglichst gering gehalten werden, um weder Schadnagern, noch Wildvögeln Unterschlupf zu bieten, da auch diese mögliche Salmonellenausscheider sein können. Gene- rell muss auch das Betriebsgelände um den Stall gereinigt werden. Ein Kalken des Bodens in einem Umkreis von ca. 3 Metern wird empfohlen. Desinfektionswanne, Quelle: AMA Hygienemanagement am Geflügelbetrieb Hygienekleidung, Quelle: Dr. Bärbel Mägdefrau-Pollan Des Weiteren muss eine ordentliche Schadnager- und Ungeziefer- bekämpfung durchgeführt werden. Hier gilt es, die Unterschlupf- und Versteckmöglichkeiten und das Nahrungsangebot für Schad- nager zu reduzieren. Ein Schadnagerbekämpfungsplan, in dem die Köderboxen vermerkt sind, muss erstellt werden. Auch müssen die Köderboxen immer wieder einer Kontrolle unterzogen und bei Be- Hygieneschleuse mit Handwaschbecken inkl. Einweghandtücher und Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Quelle: Mayringer, LK OÖ darf nachgefüllt werden. 2.2 Fahrzeugverkehr Betriebsfremde Fahrzeuge sollen, soweit es möglich ist, vom Stall ferngehalten werden. Durch einen kontrollierten Fahrzeugverkehr wird eine bessere Abschirmung des Betriebes erzielt. Auch durch Hinweisschilder kann darauf aufmerksam gemacht werden, dass man einen Betrieb mit wertvollem Tierbestand betritt. Insbeson- dere Fahrzeuge, die viele verschiedene Betriebe anfahren, bergen ein erhebliches Risiko zur Erregerverbreitung. Zu diesen Fahrzeu- gen zählen beispielsweise LKWs der Hühnerlieferanten, Futter- mittelfirmen und der Tierkörperverwertung. Damit sich das TKV- Fahrzeug dem Stall nicht zu sehr nähert, ist ein gekühlter Container am Außenrand des Betriebes wichtig. Er sollte jedoch gut für die Hygieneschleuse im Vorraum, Quelle: Dr. Bärbel Mägdefrau-Pollan Abholung erreichbar sein, damit das Fahrzeug der Tierkörperbesei- tigungsanstalt nicht das ganze Betriebsgelände abfahren muss. Ein großes Augenmerk ist auch auf die Einstreuhygiene zu legen. Die Lagerung der Einstreu hat in überdachten und geschlossenen Lagerräumen zu erfolgen, um Wild- und Haustiere sowie Schadna- 6 ger fernzuhalten.
Quelle: AMA 2.3 Kühlschrankmanagement Hierbei ist besonders auf folgende Punkte zu achten: Hygienemanagement am Geflügelbetrieb • Korrekte Lagertemperatur von +2 bis +8 Grad Celsius Vitamine, Probiotika, Impfstoffe und Medikamente müssen unbe- dingt richtig verwahrt werden, damit ihre Wirksamkeit gewähr- • Regelmäßiges Abtauen leistet bleibt. Sie dürfen nicht im „Haushaltskühlschrank“ neben Lebensmitteln gelagert werden. • Regelmäßige Reinigung Genauso wie der Betreuungstierarzt für seine tierärztliche Haus- • Haltbarkeitsdatum der Präparate beachten apotheke verantwortlich ist, so muss der Betriebsinhaber für die korrekte Lagerung auf seinem Betrieb sorgen. • Präparate nicht mit direktem Kontakt an die Rückwand stellen (Frostgefahr) Betriebe, welche beim Geflügelgesundheitsdienst Mitglied sind, werden jährlich durch den Betreuungstierarzt überprüft. Bei der • Impfstoffe nicht in der Kühlschranktür lagern (oft zu warm – Betriebserhebung werden sowohl die Dokumentation der Arznei- Temperaturschwankungen) mittelanwendung als auch die ordnungsgemäße Arzneimittellage- rung überprüft. • Arzneimittelreste müssen an den Tierarzt zurückgegeben werden • Der Kühlschrank muss vor unbefugtem Zugriff gesichert werden können 7
3. Tiertransport Quelle: AMA Einwegbehältnisse sind unmittelbar nach dem Gebrauch unschäd- 3.1 Transportmittel lich zu beseitigen. Mehrwegtransportbehältnisse sind unmittelbar nach jedem Ge- Eine sorgfältige hygienische Handhabung der Transportmittel – Be- brauch gründlich zu reinigen und zu desinfizieren hältnisse und Fahrzeuge – bildet das Fundament der Vermeidung eines Krankheitseintrages durch den Tierverkehr am Geflügelbetrieb. Transportfahrzeuge Transporthygiene – Geflügelhygieneverordnung Transportfahrzeuge sind nach jeder Beförderung von lebendem Geflügel gründlich zu reinigen. Boden und Innenwände der Lade- Die Geflügelhygieneverordnung umfasst eine Vielzahl von Maß- aufbauten und -einrichtungen sind zu desinfizieren, ausgenommen nahmen, welche zum Ziel haben, den Eintrag von Krankheiten in sind Shuttledienste (mehrere Fahrten bei einer Herde) bei der Um- Geflügelbestände zu vermeiden. stallung von Tieren. Für den Transport sind folgende Maßnahmen zu beachten: Während des Transportes ist darauf zu achten, dass das Austreten von Exkrementen verhindert wird und der Verlust von Federn und Einweg- od. desinfizierbare Einstreu so gering wie möglich zu halten ist. Mehrwegtransportbehältnisse Zur Vermeidung des Eintrages von Krankheiten in die Geflügelbe- 3.2 Tierverkehr stände sind Eintagsküken, Jungtiere und sonstiges lebendes Ge- flügel entweder nur in Einwegbehältnissen oder in mehrmals ver- Der Transport von Geflügel birgt für Geflügelbetriebe ein erhebli- wendbaren Behältnissen, die leicht zu reinigen und zu desinfizieren ches Gesundheitsrisiko. Sowohl der Transport zum als auch vom sind, zu transportieren. Betrieb sowie bei Mehrstufenbetrieben – Betriebe mit mehreren Tiertransport Ein mehrmaliges Verwenden von Behältnissen aus Holz oder stark Altersgruppen bzw. unterschiedlichen Geflügelarten – der inner- saugfähigem Material ist nicht gestattet. betriebliche Transport sind als Gefahrenquelle einzustufen. 8 Kükeneinstallung mit Einwegkarton, Quelle: AMA Tierabholung, Quelle: AMA
4. Außenscharrräume (Außenklimabereiche) und Freilandhaltung Quelle: AMA Biosicherheitsmaßnahmen tragen dazu bei, das Risiko des Eintra- Besondere Hygienebestimmungen für Außenscharrräume ges von Erkrankungen sowie die Verbreitung dieser, auch in Frei- und Auslaufhaltungen: AuSSenscharrräume und Freilandhaltung landgeflügelhaltungen zu reduzieren. Die Verbreitung von Krank- • Vorräume, Stallräume und deren befestigte Ausläufe und Zu- heiten, wie der Vogelgrippe, Schwarzkopfkrankheit, Verwurmungen gänge sowie deren Einrichtungen und Geräte sind nach jedem oder anderen Erkrankungen von Wildvögeln oder zwischen Geflü- Entfernen des Geflügels einer gründlichen Reinigung zu unter- gelbetrieben, soll durch geeignete Maßnahmen verhindert werden. ziehen. Die Reinigung hat Folgendes zu umfassen: Die Geflügelhygiene- und Geflügelpestverordnung beinhalten ge- 1. die Entfernung der Exkremente, der Einstreu, der Futterreste naue Vorgaben und Empfehlungen zur Biosicherheit für Freiland- und der sonstigen Abfälle sowie eine gründliche Trockenreini- geflügelhaltungen. gung und Mehr als zwei Drittel der Geflügelhaltung in Österreich wird aus- 2. die anzuschließende Nassreinigung. schließlich im Stall durchgeführt. Für ca. ein Drittel der Tiere gibt es einen Zugang zu einem Außenscharrraum. Ein überwiegender Nach der Reinigung ist eine Desinfektion durchzuführen. Teil dieser Tiere darf zusätzlich auf eine Weide. • Auf freien, nicht befestigten Flächen (Ausläufen) sind nach je- Bevor jedoch auf Biosicherheitsmaßnahmen in Außenscharrräu- dem Entfernen des Geflügels die Exkremente, Futterreste und men (Außenklimabereichen) und auf Freilandflächen eingegangen sonstigen Abfälle so gründlich wie möglich zu entfernen. wird, wird über Rechtsvorschriften informiert: Zur Minimierung der Kontamination mit unerwünschten Keimen Geflügelstall Außenscharrraum Auslaufweide Maststall Außen- Weide scharrraum Tierschutzgesetz und Tierhaltungsverordnung Besonders tierfreundliche Haltung konventionelle oder biologische Freilandhaltung Grafik: Dieter Kreuzhuber, ÖKL 9
sind vom Betriebsinhaber regelmäßig geeignete Maßnahmen Abmelden der Tierhaltung: der Weidepflege und Weidetechnik zur bestmöglichen Erhaltung • Ebenso ist der Behörde binnen einer Woche ab Beendigung einer des Weidebewuchses durchzuführen. Haltung von Geflügel oder anderen in Gefangenschaft gehalte- nen Vögeln diese Beendigung schriftlich unter Angabe von • Aus den Stallräumen und -flächen entfernte Einstreu, Exkremen- te und sonstige Abfälle sind so zu lagern, dass eine Rückübertra- 1. Name, Anschrift und Geburtsdatum des Tierhalters sowie gung von Krankheitserregern auf Stallräume, -einrichtungen und -flächen möglichst ausgeschlossen ist. 2. einer allfällig vorhandenen LFBIS-Nummer zu melden. Je nach örtlicher Situation sollte die Lagerung von Wirtschaftsdün- ger so weit wie möglich entfernt von der Geflügelhaltung außer- Biosicherheitsmaßnahmen (BSM) in Risikogebieten in Zei- halb der Hauptwindrichtung erfolgen. ten der Vogelgrippe: • Die Abhaltung von Tierausstellungen, Tierschauen, Tiermärkten, Tierbörsen und sonstigen Veranstaltungen sind 1 Woche vor Ab- Die Geflügelpestverordnung regelt: haltung der Behörde zu melden. Überwachung von Geflügel und Wildvögeln • In ausgewiesenen Risikogebieten ist Geflügel in Stallungen zu • Geflügel und Wildvögel sind von der Behörde im Rahmen eines halten, bzw. darf kein Kontakt zu Wildvögeln möglich sein. Bei Überwachungsprogrammes stichprobenartig auf das Vorhanden- Auslaufhaltungen sind Überdachungen vorzusehen, welche bau- sein von Geflügelpestviren zu untersuchen. lich so konstruiert sein müssen, dass Zuflug und das Eindringen in überdachte Bereiche für Wildvögel unmöglich ist. • Allgemeine Meldepflicht bei Auffinden toter Wasser- oder Greif- vögel. • Die Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbe- cken für Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, Meldung der Geflügelhaltung erfolgen. AuSSenscharrräume und Freilandhaltung Die Haltung von Geflügel oder anderen in Gefangenschaft gehalte- nen Vögeln ist der Behörde (Bezirkshauptmannschaft / Magistrat) • Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplät- binnen einer Woche ab Aufnahme der Haltung zu melden. Diese ze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen. Meldepflicht gilt auch für Zoos, Tierheime, Hobbyhaltungen und Kleinhaltungen sowie für Haltungen zu jagdlichen Zwecken (z.B. • Bei der Lagerung von Futter ist Kontakt mit Wildvögeln zu verhin- Jagdgatter). Die Meldung hat schriftlich an die Behörde zu erfol- dern. gen und folgende Meldedaten zu enthalten: • Kein Austausch von Geräten zwischen Geflügelhaltern – Ma- 1. Name, Anschrift und Geburtsdatum des Tierhalters, schinengemeinschaften. 2. eine allfällig vorhandene LFBIS-Nummer, • Keine Strohlagerung im Freien mit Zugang von Wildvögeln. 3. Art der gehaltenen Vögel und deren jeweilige Anzahl sowie • Kein Betreten der Ställe durch betriebsfremde Personen. 4. gegebenenfalls die Meldung einer Freilandhaltung. • Besondere Hygienemaßnahmen bei Auslandsreisen. Unter folgenden Voraussetzungen entfällt die Meldung für Tier- • Besondere Vorsicht bei der Rückkehr von Auslandsaufenthalten halter: Wird die Aufnahme der Haltung von Geflügel binnen einer aus gefährdeten Gebieten im Hinblick auf die Erregereinschlep- Woche an einer der unten angeführten Institutionen gemeldet, so pung (z.B. über verschmutzte Schuhe). entfällt die Meldepflicht an die Behörde (Bezirkshauptmannschaft/ Magistrat) für den Tierhalter: Außenscharrräume (Außenklimabereich) 1. Meldung erfolgte über AMA Tierliste In der Tierhaltungsverordnung werden diese wie folgt beschrieben: 2. Meldung erfolgte über VIS-Jahreserhebung gemäß Tierkenn- Ein befestigter, eingestreuter, überdachter und abgegrenzter Au- zeichnungs- und Registrierungsverordnung (außer Enten und ßenbereich, der auf mindestens einer Seite nur durch Gitter oder Gänse) Windnetze begrenzt ist. 3. Registrierung erfolgte über die Geflügelhygieneverordnung Oft werden sie auch als Wintergarten oder Außenklimabereich bezeichnet. Ihre Größe beträgt 20 bis 50% der Stallboden- oder 4. Meldung erfolgte über Vermarktungsnormen für Eier (Lege- nutzbaren Fläche je nach Geflügel- und Produktionsart. hennenregister für die Haltungsformkennzeichnung) Anforderungen an die Außenscharrräume: 5. Erfolgter Beitritt zum Geflügelgesundheitsdienst QGV • Sie müssen so ausgeführt sein, dass eine Reinigung und Des- infektion wie im Stallinneren möglich ist. Bodenabläufe für die Nassreinigung sind vorzusehen. 10
Außenscharrräume (Außenklimabereich), Quelle: AMA AuSSenscharrräume und Freilandhaltung • Es ist sicherzustellen, dass keine Wildvögel in den Außenscharr- • Außenscharrräume für Geflügel: raum eindringen können. Das ist von besonderer Bedeutung zu Bei Geflügel sollten dichte Windnetze (vergleichbar mit Fliegen- Zeiten der Stallpflicht, die bei Vogelgrippegefahr verordnet wird. schutznetzen) verwendet werden, um das Eindringen von Insek- ten und Schadnagern so gut wie möglich zu verhindern. Freilandhaltung Die Tierschutzgesetzgebung schreibt bei Freilandhaltung von Ge- flügel Mindestflächen vor. Die Übertragung von Krankheiten findet oft im stallnahen Bereich statt, der durch Geflügel intensiver ge- nutzt wird als stallferne Flächen. Außenwände des Geflügelstalles/der Außenscharrräume frei von Bewuchs: Bäume und Hecken dürfen nicht an Außenwänden ste- hen und an der Wand hochwachsen, um Nagetieren keine Leiter zum Klettern oder Nistplätze für Wildvögel anzubieten. Schotterstreifen direkt an den Außenwänden: dieser grobe Roll- Außenscharrräume (Außenklimabereich), Quelle: Mayringer, LK OÖ schotterstreifen unmittelbar an den Wänden (ca. 40 cm breit) wird von Nagetieren gemieden. Köderboxen an den Außenwänden: Auch entlang der Außenscharr- räume bzw. an den Stirnseiten sollen Köderboxen aufgestellt wer- den. Bei angrenzenden Mistlagerstätten müssen zusätzliche Kö- derboxen aufgestellt werden. Nahbereich nach dem Außenscharrraum: dieser kann mit groben Hackschnitzeln oder Rollschotter ca. 5 m breit auf den Boden auf- gestreut werden. Dadurch wird weniger Erde in den Stall hineinge- tragen. Zusätzlich wird eine Pfützenbildung verhindert. Vogelschutzmaßnahmen, Quelle: Mayringer, LK OÖ 11
Koppelwirtschaft verringert den Krankheitsdruck: Dabei steht ein kleinerer Teil der Gesamtauslauffläche dem Geflügel zur Verfü- gung. Auf dem Rest der Fläche können Weidepflegemaßnahmen (z.B. mähen, striegeln, nachsäen, Kalkung, …) durchgeführt wer- den. Durch die Koppelwirtschaft kann sich der Auslauf wieder er- holen. Kalkung der Weideflächen: Durch ein regelmäßiges Kalken der Weide (z.B. Branntkalk) können Parasiten und Würmer, Kokzidien usw. reduziert werden. Biobetriebe müssen sich erkundigen, wel- che Arten von Kalk sie verwenden dürfen. Bodenabtrag: nach jahrelanger und intensiver Nutzung des Geflü- gelauslaufes in Verbindung mit eventuellen Krankheitsproblemen, Pfützenbildung vermeiden, Quelle: Mayringer, LK OÖ verursacht durch die Weidenutzung, ist der Bodenabtrag in unmit- telbarer Stallnähe eine bewährte Möglichkeit, den Krankheits- Keine Pfützenbildung im Auslauf: Durch diese werden auch Wild- druck zu verringern. vögel angelockt. Allgemein steigt das Krankheitsrisiko durch das Trinken der Tiere aus Pfützen. AuSSenscharrräume und Freilandhaltung Freiland-Puten, Quelle: Dr. Mägdefrau-Pollan Freiland-Hühner, Quelle: Mayringer, LK OÖ 12
5. Zukaufstiere/ Tierkontakt Quelle: Quelle: Jörn Gläser/agrarfoto.com agrarfoto.com Geflügelhalter eine Trennung von Tieren mit unterschiedlichem 5.1 Allgemeines Alter und verschiedener Gattungen erfolgen! Die Geflügelhygieneverordnung regelt auf Grund des Tiergesund- Wichtige Gründe für die zeitliche bzw. räumliche Trennung: heitsgesetzes Hygienemaßnahmen für geflügelhaltende Betriebe. • Durchbrechen von Infektionsketten (von einem kranken Tier auf Diese Verordnung gilt nicht für ein gesundes Tier) 1. die Haltung von Geflügel, dessen Fleisch und Eier ausschließ- • Verhinderung der Einschleppung von Krankheitserregern in eine lich für den privaten häuslichen Gebrauch des Tierhalters dient; gesunde Herde 2. die Haltung von weniger als 350 Stück Geflügel, von denen aus- • Unterschiedlicher Impfstatus bzw. Impfschutz schließlich die direkte Abgabe von Fleisch und Eiern in kleinen Mengen durch den Erzeuger an den Endverbraucher oder an ört- • Parasitenübertragung (Würmer, Milben, Kokzidien…) liche Einzelhandelsunternehmen, die diese Erzeugnisse direkt an den Endverbraucher abgeben, erfolgt. • Unterschiedliche Leistung und altersbedingter Futterbedarf der Zukaufstiere/Tierkontakt Tiere 3. Betriebe, die ausschließlich zur Zucht und Haltung von Zierge- flügel dienen. • Stress für die Tiere, wenn unterschiedliche Altersgruppen bzw. Gattungen gehalten werden Es wird aber auch Betrieben, welche nicht dieser Verord- nung unterliegen empfohlen, die Inhalte dieser Verordnung • Bedarfsgerechte Fütterung zum Erreichen der gewünschten Leis- zu beachten. tung Jedem Betrieb wird das Führen eines Herdenbestandsblattes ge- 5.2 Produktionszyklen bzw. Herdentrennung mäß Geflügelhygieneverordnung (siehe www.qgv.at) empfohlen. Generell birgt ein Kontakt zwischen verschiedenen Geflügelbetrie- ben (direkt über Tiere oder indirekt über Personen, Transportfahr- 5.3 Unterschiedliche Geflügelgattungen zeuge, Maschinen, Geräte, …) immer ein Risiko hinsichtlich der Übertragung von Krankheitserregern. In den meisten Geflügelbe- Das Halten von unterschiedlichen Geflügelgattungen in einer Stal- trieben wird deshalb ein „all in – all out“ System praktiziert. Alle leinheit bzw. im selben Auslauf wird nicht empfohlen. Die Über- Tiere werden gleichzeitig eingestallt und nach deren Nutzungspe- tragung von Krankheitserregern ist hier ein wichtiges Argument. riode verlassen alle Tiere wieder den Betrieb. Danach wird das Tierhaltungssystem gereinigt und desinfiziert und der Produktions- Beispiel 1: Wassergeflügel und Legehennen zyklus beginnt erneut. Besondere Vorsicht hinsichtlich Salmonellen ist bei Wassergeflü- gel geboten. Diese Salmonellen führen nicht zu einer Erkrankung In kleinen Geflügelhaltungsbetrieben und in Betrieben mit Direkt- des Wassergeflügels, können aber auf Legehennen übertragen vermarktung ist dies meist nicht möglich bzw. aus vermarktungs- werden. Die gelegten Eier können, falls sie nicht durcherhitzt wer- technischen Gründen nicht vorteilhaft. Trotzdem sollte von jedem den, zu Salmonellen Erkrankungen beim Menschen führen. 13
Beispiel 2: Legehennen und Puten Stalleinheiten müssen: Legehennen können an der Schwarzkopfkrankheit, welche durch • hell und trocken sein einen Einzeller (Histomonas meleagridis) hervorgerufen wird, er- kranken, zeigen aber wenig auffällige Symptome. Kommen die- • leicht zu reinigende Bodenbeläge haben se Legehennen mit Puten in Kontakt, können sich diese mit dem Schwarzkopfkrankheitserreger infizieren. Bei Puten kann das zu • ausreichend durchlüftet, warm und zugluftfrei sein Totalausfällen führen. Alter Bauernspruch: Hühnerkot ist der Puten Tod! • mit hygienisch einwandfreier Einstreu in ausreichender Menge versorgt sein Beispiel 3: Ziergeflügel und Hausgeflügel Die Haltung von Geflügel hat jedenfalls klar getrennt von Ziergeflü- • gut zugänglich für optimalen Mensch-Tier-Kontakt sein gel zu erfolgen. Ziergeflügel wird oft bei Tierbörsen, Ausstellungen oder Prämierungen erworben. Bei diesen Veranstaltungen kommen • ausreichend Platzangebot je nach Herdengröße bieten viele verschiedene Tiere mit unterschiedlichem Gesundheitssta- tus, Impfstatus und teilweise aus verschiedenen Herkunftsländern • Funktionsfähige Versorgungseinrichtungen (Futter, Wasser, Ein- (Geflügelgrippe, Mykoplasmen, …) zusammen. Eine strikte Tren- streu usw.) haben nung ist unbedingt notwendig. In die Planung eines Geflügelstalles sollte die Fachberatung der Empfohlen wird ein abgetrenntes Stallabteil. Ausläufe müssen ge- Landwirtschaftskammer mit einbezogen werden. koppelt werden und dürfen erst nach einer ein- bis zweiwöchigen Ruhephase von einer anderen Tierart genutzt werden. Weidepfle- ge, wie ein Reinigungsschnitt, die Kalkung der Ausläufe usw. soll- 5.4 Zukaufstiere – was ist zu beachten? ten bei gesundheitlichen Problemen am Betrieb mit dem Betreu- ungstierarzt bzw. einem Berater besprochen werden. Nur Tiere, deren Gesundheitsstatus bekannt ist, sollten in eine Herde eingegliedert werden. Speziell ein unzureichender Impf- Neben der räumlichen Separierung ist auch eine getrennte Bewirt- status (Impfzertifikat?) und Parasitenbefall (Vogelmilbe, Würmer, schaftung zu empfehlen. Dazu zählt, dass eigene Gerätschaften Kokzidien,…) stellen eine Bedrohung für die Herde dar. und Instrumente (Stiefel, Overall, Stallgeräte etc.) verwendet wer- den, die nicht in anderen Stallbereichen eingesetzt werden. ª Ziel: Schutz der Stammherde vor Einschleppung fremder Erreger Ist es nicht möglich, für jede Stalleinheit eigene Gerätschaften (z.B. überbetrieblicher Einsatz von Hühnerfangmaschinen) zu verwenden, dann sind diese vor dem Verbringen zu reinigen und zu desinfizieren. Zukaufstiere/Tierkontakt 14
6. Kadaverlagerung Quelle: Mayringer, LK OÖ In Österreich besteht eine Ablieferungspflicht für verendete oder Tote Tiere können Krankheitserreger in sich tragen und sind daher getötete Tiere an Tierkörperbeseitigungsanstalten (TKV). In der eine mögliche Infektionsquelle. Daher soll die Kadaverlagerung so Geflügelhygieneverordnung wird festgelegt, dass Brutabfälle, ver- weit wie möglich von der Tierhaltung entfernt durchgeführt wer- endetes Geflügel, nicht genusstaugliches Geflügel, Schlachtabfälle den. Findet aus praktischen Gründen die Kadaverlagerung dennoch sowie Schmutz- und Brucheier und Eier der Kategorie C sachge- in Stallnähe statt, ist auf eine kühle, hygienisch saubere und ab- recht gelagert und entsorgt werden müssen. Die Entsorgung am schließbare Lagerung zu achten. Eine Kühleinrichtung wird in die- Misthaufen oder Abgabe von verendetem Geflügel an die Jagd ist sen Fällen empfohlen. verboten. Bei der Planung eines Stalles ist zu überlegen, auf welchem Weg Generell bei der Kadaverlagerung zu berücksichtigen: die verendeten Tiere aus dem Stall gebracht werden können. Ein- • Schadnager, Haus- und Wildtiere müssen ferngehalten werden gebaute Klappen in Tore oder zusätzliche Türen in Wintergärten sollen verhindern, dass verendetes Geflügel durch die Vorräume • Flüssigkeiten aus der Lagerung dürfen nicht ins Erdreich gelan- (Weiß- Schwarzbereich) ins Freie getragen werden müssen. gen Werden Klappen oder Türen verwendet, müssen Zwischenbehäl- • Der Lagerplatz soll gereinigt und desinfiziert werden können ter (z.B. Schubkarren, …) vorhanden sein, in denen das Geflügel abgelegt werden kann, ohne selbst den Stall verlassen zu müssen. • Betriebsfremde Personen sollen keinen Zugang zum Lagerplatz haben TKV Tonne: Falls TKV Tonnen nicht gekühlt werden, sollten diese an einer schattigen Stelle des Hofes stehen, damit der Verwe- Kadaverlagerung • Nach Möglichkeit sollte eine Kühlvorrichtung installiert werden sungsprozess durch warme Temperaturen nicht beschleunigt wird. Auswurfklappen, Quelle: Mayringer, LK OÖ Beschattete Kadaverlagerung, Quelle: Mayringer, LK OÖ 15
Fahrzeugverkehr „hygienisch” regeln Kadavertonne, Quelle: Dr. Mägdefrau-Pollan Gemeindesammelstelle, Quelle: Mayringer, LK OÖ Für größere Tierhaltungen werden Kühlgeräte für eine oder mehre- Tierische Gülle Vorher Abfälle und Tierkadaver sollten vorzugsweiseGüllesilo gekühlt in re TKV Tonnen empfohlen. Die Tonnen müssen für die LKW Abho- einem geeigneten Behältnis (z.B. TKV-Tonne) gesammelt und von lung geeignet sein. Bereits bei der Stallplanung ist auf eine beto- der Tierkörperverwertungsanstalt am besten so abgeholt werden, nierte Bodenfläche, Stromversorgung für Kühlung und Beleuchtung Tierarzt dass das Befahren des Betriebsgeländes nicht notwendig ist. bzw. eine Überdachung Rücksicht zu nehmen. Stall 1 Stall 2 Mit einem „Postfach“ beim Abholplatz gehen die Bestätigungen Bei kleineren, unregelmäßig anfallenden Mengen an verendeten über die ordnungsgemäße Abholung nicht verloren. Die Zahl der Viehtransport Tieren etc. können in manchen Bundesländern auch öffentliche verendeten Tiere muss lt. Tierschutzgesetz (Herdenbestandsblät- Sammelstellen benutzt werden. Bitte dies mit dem Amtstierarzt ter) dokumentiert werden. abklären. In Niederösterreich z.B. ist es nicht erlaubt, verendete Futtermittel Nutztiere über öffentliche Sammelstellen zu entsorgen. Futtersilos Post, etc. W ohnhaus Fahrzeugverkehr „hygienisch” regeln Fahrzeugverkehr „hygienisch“ regeln Gülle Vorher Güllesilo Nachher Güllesilo Gülle Futtersilos Tierarzt Stall 1 Stall 2 Tierarzt Stall 1 Stall 2 Viehtransport Viehtransport Futtermittel Kadaverlagerung Futtersilos Futtermittel Post, etc. Wohnhaus W ohnhaus Post, etc. Quelle: Johannes Hilgers, DLZ 12/2008 Nachher Güllesilo Gülle Futtersilos Tierarzt Stall 1 Stall 2 Viehtransport Futtermittel 16 Wohnhaus Post, etc.
7. Betriebsfremde Personen Quelle: agrarfoto.com Der Personenverkehr stellt neben dem Tierverkehr die Hauptein- Eine Hygieneschleuse funktioniert nur dann, wenn sie zweckmä- gangsquelle für Krankheitserreger in einen Bestand dar. Aus die- ßig eingerichtet und stets sauber und funktionsfähig gehalten sem Grund soll darauf geachtet werden, dass fremde Personen so wird. Ein Umkleidebereich mit der Möglichkeit zur getrennten selten wie möglich in den Betrieb gehen. Hier ist eine Unterschei- Aufbewahrung von Straßenkleidung und stalleigener Kleidung, dung zweier Gruppen sinnvoll: einschließlich Schuhwerk, muss vorhanden sein. Auch Einweg- kleidung, wie Einwegoveralls und Überstiefel, sollten bereit ge- Befugte Außenstehende, wie zum Beispiel Tierarzt oder Tierärztin, stellt sein. Berater oder Beraterin und Hilfskräfte sollten nur über eine Hygie- neschleuse und mit Zustimmung des Tierhalters in den Tierbereich Weitere Anforderungen an eine Hygieneschleuse, deren Er- gelangen. Besucher oder Exkursionsteilnehmer sollten nicht bzw. füllung empfohlen wird: nur nach einer Hygieneunterweisung den Tierbereich betreten. • Direkter Zugang von außen Eine entsprechende Hygieneunterweisung kann gemeinsam mit Betreuungstierarzt/in erarbeitet werden. Unabhängig davon soll- • Hygieneschleuse bzw. Umkleideraum sollten leicht zu reinigen, ten die Zugangstüren versperrt werden. zu waschen und gegebenenfalls zu desinfizieren sein, z.B. Bo- Betriebsfremde Personen denabfluss Das Betreten von Stallräumen sollte nur mit eigens für den je- weiligen Bereich bereitgestellter Kleidung (z.B. Überbekleidung • Möglichkeit zum Händewaschen (Handwaschbecken mit Warm- einschließlich Kopfbedeckung) und Schuhwerk (Stallstiefel, Über- wasser und Abfluss) mit der Bereitstellung von Seife und Einmal- schuhe, …) an den hierfür vorgesehenen Eingängen erfolgen. handtüchern Mehrmals verwendbares Schuhwerk ist vor dem Betreten und nach dem Verlassen der Räume zu desinfizieren. Zu diesem Zweck ist • im Weißbereich Vorhandensein von betriebseigener Kleidung am Eingang eine Desinfektionsmöglichkeit einzurichten. Mehrmals oder Einwegoveralls, Kopfbedeckungen, betriebseigenen Stie- verwendbare Überbekleidung ist regelmäßig zu reinigen und zu feln (mit profilloser Sohle), Handschuhen desinfizieren. • im besten Fall gibt es zwischen Schwarz- und Weißbereich eine Eine optimale Hygieneschleuse ist so gestaltet, dass der Schwarz- Dusche (schmutzig/stallfern) und Weißbereich (sauber /stallnah) leicht zu erkennen ist. Eine Übertritts-Barriere, wie z.B. eine Bank, hat sich Die Hygieneschleuse funktioniert dann, wenn kein Besu- hier als am effektivsten gezeigt (siehe Bild: Hygieneschleuse). cher Keime mit in den Bestand und auch nicht mit nachhau- se nimmt! In Betrieben mit besonders hohen Hygienevorschriften (z.B. Brü- tereien, Zuchtbetrieben) müssen sich Besucher zusätzlich in den Es wird empfohlen, alle Besucher (welche den Stall betreten) in Weißbereich „hineinduschen“. Das bedeutet, dass hier eine Du- einem Heft oder Kalender mit Datum und Namen zu vermerken sche als Trennung zwischen Schwarz- und Weißbereich fungiert. (=Besucherbuch) oder im Herdenbestandsblatt zu vermerken. Futtersilos sind idealerweise so gebaut, dass Futterlieferanten ei- nen möglichst kurzen Weg am Betriebsgelände haben und nicht in Vorhallen/Vorräume der Stallungen gehen müssen. 17
Anhang 4: Muster: Besucherbuch Betrieb LFBIS Datum Name Anlass des Besuchs Unterschrift Formvorschlag aus den AMA Gütesiegel Richtlinien, Quelle: AMA Betriebsfremde Personen Nach der Entleerung der Kadaverbehältnisse durch die Tierkörper- Gut zu wissen: Bei vielen durch Bakterien oder Viren ausgelösten verwertungsfirmen, sollen die Kadaverbehältnisse jedes Mal ge- Krankheiten sind sehr kleine Mengen Schmutz, der mit den Erre- reinigt und desinfiziert werden. Es wird des Weiteren empfohlen, gern kontaminiert ist, ausreichend, um die Tiere zu infizieren. auch die Umgebung der Abholstelle zu reinigen und desinfizieren, da mit dem LKW der Tierkörperverwertungsfirmen immer Keime Wieso? Krankheitserreger z.B. Salmonellen können ihre Anzahl auf den Betrieb und in den Stall gelangen können (z.B. Rotlaufer- jede Stunde verdoppeln. Daher können kleine Erdbrocken, Kot reger von einem Schweinebetrieb lösen bei Puten eine tödliche anderer Tiere im Profil der Schuhe oder Schmutz auf den Händen Erkrankung aus). ausreichen, um Krankheitserreger in den Betrieb zu übertragen! 18
7. Reinigung und Desinfektion Quelle: agrarfoto.com 8.1 Allgemeines Proteinen oder proteinhaltigem Material. Daher ist eine gute Rei- nigung kein Zusatz, sondern Voraussetzung für die Desinfektion. Gerade in den ersten Tagen sind Küken aufgrund des noch schwa- Eine Reinigung sollte immer folgende Schritte in dieser Reihenfol- chen Immunsystems besonders empfindlich für Erreger aller Art. ge enthalten: Um eine Erregerverschleppung von der vorigen Herde zur neuen Herde und deren Ansteckung zu vermeiden, sind eine gründliche 1. Der grobe Schmutz (Einstreu, Exkremente) ist möglichst genau Reinigung und Desinfektion besonders wichtig. Die Geflügelhygi- zu entfernen. eneverordnung (§9 (1)) schreibt eine Reinigung und Desinfektion der Stallräume und deren befestigter Ausläufe und Eingänge, Vor- 2. Durch Spülen und Einweichen sind die Schmutzreste zu entfer- räume sowie aller Bestandteile der Einrichtung dieser Räume und nen. aller Arbeitsgeräte nach jedem Entfernen des Geflügels vor. Empfehlung: Sehr wichtig sind auch die Reinigung und Desinfekti- 3. Um alle nicht wasserlöslichen Stoffe entfernen zu können, ist on der Tränker, Futterringe und Futtertransportbahnen. Dazu soll- es notwendig, alle Flächen und Geräte mit geeignetem Reini- Reinigung und Desinfektion ten sie so weit wie möglich abmontiert, zerlegt und dann gereinigt gungsmittel zu waschen. Durch die Verwendung von warmem werden. Wasser wird ein weitaus besserer Reinigungserfolg erzielt. Gut zu wissen: Desinfektion ist definiert als Keimreduktion um 4. Danach ist mit klarem Wasser nachzuspülen, um die gelösten mindestens den Faktor 100.000. Waren vorher auf einer Fläche Stoffe vollständig zu entfernen. 10.000.000 Keime (und damit weitaus genug, um junge Tiere zu infizieren), findet man nach einer Desinfektion nur mehr 100. Da- 5. Es ist unbedingt notwendig, alle Oberflächen genügend trock- durch kann die Verschleppung von Krankheiten effektiv verhindert nen zu lassen, da sonst das Desinfektionsmittel verdünnt wird werden. und nicht mehr wirken kann. Auch für freie, nicht befestigte Flächen, wie den Auslaufflächen, Gut zu wissen: Fette und viele Proteine (und die sich darin befin- schreibt die Geflügelhygieneverordnung (§9 (3)) das Entfernen von denden Erreger) bleiben nach dem Spülen mit Wasser bestehen, Exkrementen, Futterresten und anderen Abfällen vor dem Einstal- weil sie chemisch „hydrophob“ (wasserabstoßend) sind und sich len einer neuen Herde vor. deswegen nicht mit Wasser verbinden. Erst durch den Einsatz von Reinigungsmitteln (Seifen) können diese Stoffe gelöst und entfernt werden. 8.2 Reinigung Sehr wichtig und oft vernachlässigt ist eine gründliche Reinigung 8.3 Desinfektion aller Flächen und Geräte vor der Desinfektion. Befinden sich Erre- ger in einer Hülle aus Schmutz, sind sie sehr gut gegen Desinfekti- Eine Desinfektion ist eine Verminderung der Keimzahl pro Flä- onsmittel geschützt. Bleiben nach einer unzulänglichen Reinigung cheneinheit um mindestens den Faktor 100.000. Sterilisation wäre viele Eiweiße (z.B. Futterreste, Blut, Eiter) zurück, erhöht das den eine Verminderung um den Faktor 1.000.000 oder mehr. Bei einer sogenannten „Eiweißfehler“. Der Eiweißfehler ist eine vermin- ordnungsgemäßen Anwendung von Desinfektionsverfahren kann man nachher von einer nicht mehr relevanten Keimzahl ausgehen. derte Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln bei Anwesenheit von 19
Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Desinfektion, die Wassermenge = Lösungsmenge – Desinfektionsmittelmenge kurz vorgestellt werden: • Thermische Desinfektion: Durch das Einwirken hoher Tempera- Rechenbeispiel: 200 m² Fläche, Desinfektionsmittel benötigt eine turen (über 100 °C) über einen längeren Zeitraum, können Erre- Konzentration von 3% ger sehr effektiv getötet werden. Ist für die Desinfektion großer Flächen und großer Gegenstände nicht möglich, kann aber für 200 x 0,4 = 80 l Lösung -> 80 x (3/100) = 2,4 l Desinfektionsmittel kleine, hitzeresistente Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegen- -> 80 – 2,4 = 77,6 l Wasser stände verwendet werden. Das heißt: 2,4 l Desinfektionsmittel mit 77,6 l Wasser vermischen • Strahlenbehandlung: UV-Strahlung führt zu einem Absterben und auf die 200 m² Oberfläche ausbringen. von Erregern und kann daher als Desinfektionsmittel verwendet werden. UV-Lampen können nach Herstellerangaben verwendet Um Wände, Trenngitter und Stalleinrichtungen zu desinfizieren, werden. Desinfektion durch die Sonne (Auslaufflächen) ist oft verwendet man den Faktor 1,7 im Vergleich zur Bodenoberfläche: nicht ausreichend, weil Intensität und Einwirkdauer nicht hoch (LösungsmengeSTALLEINRICHTUNG = LösungsmengeBODEN x 1,7) genug sind. Richtige Konzentration der Gebrauchslösung: • Chemische Desinfektion: Am besten für die Verwendung in Stäl- Die Konzentrationsangaben des Herstellers sind unbedingt ein- len geeignet sind meistens chemische Desinfektionsmittel. Es zuhalten, da sonst ein Wirkungsverlust eintreten kann. Die Ge- gibt eine große Auswahl mit vielen verschiedenen Wirkstoffen, brauchslösung aus Desinfektionsmittel und Wasser sollte mög- die unterschiedliche Stärken und Schwächen haben. Orientie- lichst kurz vor der Verwendung hergestellt werden, da bei längerer ren kann man sich bei der Auswahl von Desinfektionsmitteln an Lagerung die Wirkung vermindert werden kann. Beim Herstellen der „DVG Liste“. Sie wird laufend von der Deutschen Veterinär- der Lösung soll das Desinfektionsmittel der erforderlichen Wasser- medizinischen Gesellschaft überarbeitet. Hilfe bei der Auswahl menge beigefügt werden. Das Wasser sollte Trinkwasserqualität bekommen Sie auch von Ihrem Tierarzt. In Österreich dürfen nur haben, da bei Verschmutzungen die Wirkung reduziert sein kann. registrierte und zugelassene Desinfektionsmittel (www.ages.at) nach den jeweiligen Produktionsbedingungen und Tierarten zur Temperatur (Kältefehler der Desinfektionsmittel): Anwendung gelangen. Manche Desinfektionsmittel haben einen sogenannten „Kälte- fehler“, das heißt sie verlieren ihre Wirkung bei niedrigen Tem- peraturen. Bei Temperaturen unter 15 °C – hier gilt die Oberflä- 8.4 Wirkung der Desinfektion chentemperatur der zu desinfizierenden Elemente und nicht die Raumtemperatur – sollten deshalb nur Desinfektionsmittel ohne Die Wirkung der Desinfektion ist von vielen Faktoren ab- Kältefehler zur Anwendung kommen, oder der Stall muss vor der hängig: Desinfektion aufgeheizt werden. • Qualität der Reinigung Erregergruppen: • Richtige Ausbringung auf die Oberflächen Da die verschiedenen Erregergruppen biologisch sehr verschieden aufgebaut sind, haben sie auch eine sehr unterschiedliche Emp- Reinigung und Desinfektion • Richtige Konzentration der Gebrauchslösung findlichkeit gegenüber Desinfektionswirkstoffen. Bei der Auswahl des Desinfektionsmittels sollte man daher überlegen, welche Er- • Richtige Einwirkzeit regergruppen man bekämpfen möchte. In der DVG Liste sind die Gebrauchskonzentrationen und erforderliche Einwirkzeiten für • Temperatur (Kältefehler der Desinfektionsmittel) verschiedene Erregergruppen angeführt. Hilfe bei der Auswahl des richtigen Desinfektionsmittels bekommen Sie bei Ihrem Tierarzt. • Erregergruppen Qualität der Reinigung: 8.5 Sicherheitsmaßnahmen und Arbeitsschutz Wie schon beschrieben, ist die Reinigung eine wichtige Voraus- bei der Desinfektion setzung für eine erfolgreiche Desinfektion. Kleine Schmutzreste und -krusten sind schon ausreichend, um einer großen Anzahl von Chemische Desinfektionsmittel enthalten Stoffe, die Bakterien Erregern das Überleben zu ermöglichen. und Pilze abtöten bzw. Viren inaktivieren. Somit besitzen sie in den meisten Fällen auch eine gewisse Toxizität für menschliche und tierische Gewebe sowie unterschiedliche Haut- und Schleim- Richtige Ausbringung auf die Oberfläche: hautverträglichkeit. Bei der Anwendung von Desinfektionsmitteln Die Wirkung des Desinfektionsmittels hängt von der richtigen sind daher besonders die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu Menge an ausgebrachter Lösung ab. Als Faustregel gilt es, 0,4 l beachten. Der häufige Kontakt mit manchen Mitteln kann zu Hau- Lösung pro Quadratmeter Fläche auszubringen. Bei geringeren terkrankungen und Allergien führen. Mengen, wird nicht die gesamte Oberfläche ausreichend benetzt. Bei der Desinfektion ist eine dichte, leichte Schutzkleidung zu tra- Berechnung: Lösungsmenge = Fläche x 0,4 gen. Diese Schutzkleidung sollte mindestens eine Kopfbedeckung, einen Overall, Gummistiefel und Gummihandschuhe umfassen. Desinfektionsmittelmenge = Lösungsmenge x erforderliche Kon- Zum Schutz der Augen und Bronchien muss eine Schutzbrille bzw. zentration eine Atemmaske getragen werden. Am sinnvollsten wären Vollpa- 20 noramaschutzmasken mit Filtereinsatz.
und sich ungehemmt vermehren können, wenn immer die gleichen Mittel verwendet werden. Praktische Ausbringung und Hinweise Zur praktischen Ausbringung von Reinigungsmitteln haben sich Info Schaumlanzen bewährt. Beim Kauf darauf achten, dass eine Do- siereinstellung vorhanden ist, um die Konzentrationsangaben des Herstellers einhalten zu können. Praktische Ausbringung von Tipp Desinfektionsmittel Gereinigter und desinfizierter Stall, Quelle: Dr. Mägdefrau-Pollan Beim Einsatz fertiger Gebrauchslösungen: Lagerung • Rückenspritze – bei der Ausbringung sollte die Düse entfernt werden, um die erforderliche Menge von 0,4 l pro m2 in kurzer Besonders bei der Lagerung und Beseitigung von Desinfektions- Zeit ausbringen zu können mitteln ist Sorgfalt geboten. Die Mittel müssen unbedingt für Kin- der und Unbefugte versperrt und unerreichbar gelagert werden. • Weißelspritze, Gießkanne, selbstansaugender Hochdruckreiniger Die Aufbewahrung sollte in gut gelüfteten und kühlen Räumen erfolgen. Die Sicherheitsdatenblätter sind ebenfalls ordnungsge- Ausbringung mit Dosiereinrichtungen: mäß aufzubewahren. • Schaumlanzen, Hochdruckreiniger • Konzentrationsmengen überprüfen Wirkstoffwechsel Maschinen und Gerätschaften, die in der Geflügelhaltung ver- Zur Desinfektion sollen die verwendeten Mittel/Wirkstoffe vari- wendet werden, sind regelmäßig zu reinigen. Die Geflügelhy- iert werden. Desinfektionsmittel können zwar keine Resistenzen gieneverordnung schreibt auch vor, dass im Anschluss an die verursachen, es gibt jedoch Erreger, die widerstandsfähiger sind Reinigung Desinfektionsmaßnahmen zu setzen sind. Reinigung und Desinfektion 21
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