BLICKPUNKT PEGNITZ 208. Ausgabe 4. September 2020 Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Pegnitz

Die Seite wird erstellt Hortensia-Luzy Jung
 
WEITER LESEN
BLICKPUNKT PEGNITZ 208. Ausgabe 4. September 2020 Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Pegnitz
208. Ausgabe                                                                 4. September 2020

BLICKPUNKT PEGNITZ                                   Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Pegnitz

                                                                                         - Anzeige -

               Blickpunkt-Leseraktion geht weiter:
               Lieblingsplätze in Pegnitz
BLICKPUNKT PEGNITZ 208. Ausgabe 4. September 2020 Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Pegnitz
GEORG LANG
                                                  Sanitär- und Heizungsbau                                                          Echter Charakter.
                                                                                                                                    Starker Boden.
     Büro für Energie- und Haustechnik                                                                                              Der neue Lindura-Holzboden.
                 Raumersgasse 1 · 91257 Pegnitz
            Tel. 0 92 41/7 02 16 · Fax: 0 92 41/7 02 17
    Mail: info@lang-pegnitz.de · Web: www.lang-pegnitz.de

                                            GmbH
                                            GmbH
    Rosengasse 29 • 91257 Pegnitz • Telefon 0 92 41 / 68 47
    Rosen asse 29 • 91257 Pe nitz • Telefon 0 92 41 / 68 47
                                                                                                                                         -Holz
                                                                                                                                    ra
        Wir machen Platz für neue Ware!
                                                                                                                                               b
                                                                                                                                u                  o

                                                                                                                          d

                                                                                                                                                   d
                                                                                                                          in
                          reduzierten                                                                                           EIN

                                                                                                                                                       en
        Auf alle bereits
                  ihnachtsges

                                                                                                                      • L
                                                                                                                            STATEMENT

                                                                                                                                                        •
                                                                                                                                                        R
         Schuhe zusätzlich 30 % !!!
                                                                                                                      Das
                                                                                                                             AUS HOLZ

                                                                                                                                                        TE
                                                                                                                                                       IS
                                                                                                                        O

                                                                                                                                                   E
                                                                                                                               ig

                                                                                                                            r
                                                                                                                                                   M
                                                                                                                                    in
                                                                                                                                         al von

    Alberts § Eichler
                                                                                                                                                                           www.meister.com
    .                               P    A R T N E R S C H A F T                                              .

    Steuerberater – Rechtsanwälte                                                                                                   Ausmessen-planen-verlegen.   Alles aus einer Hand.
                                                                                                                                                                     Speckmühle 1
         Gewerbetreibende – Freiberufler – Privatpersonen                                                                                       HOLZ                 91275 Auerbach
                                                                                                                                                                     Tel: (09643) 1264
               91257 Pegnitz - Nürnberger Str. 2
              Tel: 09241 / 48 98 00 - Fax: 09241 / 48 98 0-20
                                                                                                                                             STAUBER                 www.holzstauber.de
    **************************************************************************************************************
                          91278 Pottenstein - Hauptstr. 43
             Tel: 09243 / 7000 340 - Fax: 09243 / 7000 34-30
                       www.ae-steuer-recht.de
                                                                                                      Kaltenthal 1
                                                                                                      91257 Pegnitz

                                    ...Reifen, Anhänger & mehr…

     TEL. 09241/6355 - www.reifen-arnold.eu

    Erfolgreich werben im                  BLICKPUNKT PEGNITZ

    Hörakustik Honisch – 3 x in der Region

                                        Neues Hörgerät benötigt?
                                        Bei uns sind Sie mit Sicherheit gut versorgt!
                                             • Hörtest
                                             • individuelle Beratung
                                             • Hörgeräte zur Probe tragen
                                             • Hörgeräteanpassung
                                             • Hörgerätereparatur und -service
                                             • Hörgerätenachjustierung
                                             • Pädakustik (Hörakustik für Kinder)
                                             • Tinnitusberatung
                                             • professioneller Gehörschuutz
                                                                         tz

                                          911257 Pegnitz | Nürnberger Str. 20b
                                                 Tel. 09241-80 82 890

     Anja Schwerhoff geb. Honisch
     Hörakustikmeisterin                    hoerakustik-honisch.de

2               Blickpunkt Pegnitz
BLICKPUNKT PEGNITZ 208. Ausgabe 4. September 2020 Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Pegnitz
INHALTSVERZEICHNIS
      ab 3        28              Neues aus                                                            60 Jahre
                                  dem Rathaus                                                          Uhren Wolf

    32
 Kulturamt:
                                                                         36
                                                                      Volkshochschule:
 Zwei Veranstaltungen                                                 Neues Programm

GRUSSWORT
Liebe Pegnitzerinnen und Pegnitzer,

die Ferien neigen sich so langsam dem Ende zu und für einige ist auch der ersehnte Sommerurlaub bereits Ge-
schichte. Es war für uns alle ein außergewöhnlicher Sommer 2020, in dem viele lang geschmiedete Pläne für
Urlaub und Freizeitgestaltung coronabedingt durcheinandergewirbelt wurden. Dennoch hoffe ich sehr, dass Sie
die warmen, teilweise heißen Sommertage nutzen und genießen konnten.
Leider lassen die neuesten übermittelten Corona-Infektionszahlen nichts Gutes für den Herbst verheißen. Darum
bitte ich Sie, auch weiterhin mit Rücksicht und Umsicht den getroffenen Maßnahmen und Regelungen der Staats-
regierung nachzukommen. Die Pandemie wird aller Voraussicht nach noch länger auf unser Privat- und Wirt-
schaftsleben Einfluss nehmen. Damit müssen wir lernen umzugehen.
Gefreut habe ich mich unter anderem, dass die Baumaßnahmen zur Lärmsanierung der B 2 im Bereich der Orts-
durchfahrt Pegnitz aufgrund der sehr kooperativen Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Bauamt Bayreuth und
dem großen Verständnis unserer Bürgerschaft so zügig und reibungslos über die Bühne gingen. Ich bin zuver-
sichtlich, dass sich die in diesem Zuge neu gestalteten Einfädelspuren im Bereich Sauerbruchstraße und Alte
Poststraße sehr positiv auf den Verkehrsfluss auswirken werden. Ebenso konnten die Arbeiten am kombinierten
Rad- und Wirtschaftsweg zwischen der Realschule und Hainbronn weitestgehend abgeschlossen werden. Gute
Fortschritte machen auch die Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen in der Christian-Sammet-Mittelschule              IMPRESSUM
und in den Kindergärten Trockau und Buchau sowie die Dorferneuerung Buchau, deren erster Bauabschnitt be-
                                                                                                                     Herausgeber: Nordbayerischer Ku-
reits abgeschlossen werden konnte. Positiv gestaltet sich auch die aktuelle Entwicklung im Gewerbegebiet Peg-        rier Zeitungsverlag GmbH , Theodor-
nitz/West. Dort können durch die Neuansiedlung des Unternehmens Loberon weitere Arbeitsplätze für die Stadt          Schmidt-Str. 17, 95448 Bayreuth,
Pegnitz geschaffen werden.                                                                                           Geschäftsstelle Pegnitz, Kleiner
                                                                                                                     Johannes 21, 91257 Pegnitz,
                                                                                                                     Tel. 09241 980-18 und
Gerne möchte ich an dieser Stelle noch unseren Pegnitzer Kindern, die am 8. September ihren ersten Schultag
                                                                                                                     Stadt Pegnitz, Hauptstr. 37/45,
haben sowie allen Auszubildenden, die ins Berufsleben eintreten, einen guten und vor allem gesunden Start in         91257 Pegnitz, Tel. 09241 723-0
diesen neuen Lebensabschnitt wünschen.
                                                                                                                     Verantwortlich für den Inhalt:
                                                                                                                     Für den amtlichen Teil:
                                                                                                                     Bürgermeister Wolfgang Nierhoff
Herzlich, Ihr                                                                                                        Für den allgemeinen Teil:
                                                                                                                     Marcel Auermann (verantw.)
                                                                                                                     Anzeigenleitung:
                                                                                                                     Dr. Serge Schäfers
                                                                                                                     Satz: Nordbayerischer Kurier
                                                                                                                     Druck: Kollin, Neudrossenfeld
Wolfgang Nierhoff                                                                                                    Erscheinungsweise:
Erster Bürgermeister                                                                                                 Jeden ersten Freitag im Monat

                                                                                                                Blickpunkt Pegnitz             3
BLICKPUNKT PEGNITZ 208. Ausgabe 4. September 2020 Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Pegnitz
Wichtige Rufnummern auf einen Blick
STADTVERWALTUNG                                                        Schulen, Kindertageseinrichtungen
                                                                          und Sport                                       723-50
Sammelruf:        723-0
E-Mail:           stadt@pegnitz.de                             Abteilung 3 - Bauamt
Postanschrift:    Postfach 1261, 91252 Pegnitz                 Abteilungsleitung und Fachbereich Planungsamt              723-60
Hausanschrift:    Hauptstraße 37, 91257 Pegnitz                   Dorferneuerung und Flurneuordnung                       723-70
                                                                  Straßenverkehr                                          723-32
                                                                  Hochbau                                                 723-61
Publikumsverkehr (mit vorheriger Terminvereinbarung):             Tiefbau                                                 723-63
Montag bis Freitag                           08.00 - 12.00 Uhr    Grundstücksmanagement, Umwelt- und
Montag und Donnerstag                        14.00 - 16.30 Uhr        Naturschutz, Landwirtschaft                         723-62
Dienstag                                     14.00 - 16.00 Uhr

                                                                    EINRICHTUNGEN UND BETRIEBE

Telefondurchwahlen in der Verwaltung (jeweils 09241)             Eigenbetrieb Abwasserwerk
                                                                    Geschäftsführung                                      723-75
Erster Bürgermeister                                     723-22     Kläranlage Pegnitz                                      3681
   Bürgermeisteramt                               723-21 und -68
Geschäftsleitender Beamter                               723-20 Freizeitpark/Windpark, Eigenbetrieb
   Personalamt/Feuerwehrwesen                            723-52     Bereich Windpark                                      723-51
   Feuerwehrgerätehaus Pegnitz                          72608-0     Bereich Freizeitpark                                  723-45
                                                                        CabrioSol, Ganzjahresbad                         48908-0
Abteilung 1 - Allgemeine Verwaltung
Abteilungsleitung und                                               Stadtbauhof                                             5611
Fachbereich Jugend, Senioren und Soziales                 723-51
   Jugendpfleger                                          723-12    Stadtbücherei                                         723-73
   Volkshochschule                                                     Öffnungszeiten
       Geschäftsführung                                   723-30       Montag, Dienstag und Donnerstag           10.00 - 17.00 Uhr
       Kurse                                              723-31       Freitag                                   15.00 - 18.00 Uhr
   Standesamt                                     723-34 und -35
   Friedhofsamt, Gewerbewesen
       und Ordnungsamt                                    723-36
   Einwohner-, Wahl- , Passamt und                                  Wasserversorgung – Zweckverband Juragruppe              976-0
       Fundamt                           723-40, -41, -42 und -43
       Rentenangelegenheiten                              723-41
   Fremdenverkehr                                         723-11
   Kulturamt                                              723-23    Landschaftspflegeverband Fränkische Schweiz          7248360
   Städtische Veranstaltungen                             723-70

Abteilung 2 - Kämmerei
Abteilungsleitung und Fachbereich Kämmerei               723-45 Energieversorger – Kontakte Bayernwerk
   Haushalts- und Steueramt                          723-46/-47 Technischer Kundenservice                   Tel 0941 2800-3311
   Beitrags- und Gebührenamt                             723-17                                            Fax 0941 2800-3312
   Stadtkasse                                        723-54/-56                           E-Mail: kundenservice@bayernwerk.de
   Rechnungswesen Eigenbetriebe                          723-76 Störung Strom                                   0941 2800-3366
   Wohnungsamt und                                               Störung Gas                                    0941 2800-3355
       Zentrales Gebäudemanagement                723-53 und -25

                             Der nächste Blickpunkt Pegnitz
                                            erscheint
                                   am Freitag, 2. Oktober 2020
                        Anzeigen- und Redaktionsschluss: Montag, 21. September 2020
                                     Ansprechpartner Anzeigen: Susanne Eckert, Tel. 09241 980-21,
                                                  E-Mail: susanne.eckert@kurier.de

4       Blickpunkt Pegnitz
BLICKPUNKT PEGNITZ 208. Ausgabe 4. September 2020 Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Pegnitz
Amtliche Bekanntmachungen

                                              PLANEN – BAUEN – WOHNEN
Fb 30                                                                  gung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen beantragen. Ein
                                                                       Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei
Ergänzungssatzung „Troschenreuth/Stemmenreuther                        Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die vorgenannten
Weg-Süd/Ost“ gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB;                             Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches
Satzung                                                                herbeigeführt wird (§ 44 Abs. 4 BauGB).

Es wird hiermit bekannt gegeben, dass der Stadtrat in seiner Sitzung   Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von
am 19.08.2020 die Ergänzungssatzung „Troschenreuth/Stemmen-            Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung
reuther Weg-Süd/Ost“ in der Fassung vom 18.05.2020 als Satzung         sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
beschlossen hat.                                                       Nach § 215 Abs. 1 BauGB sind unbeachtlich
                                                                       1. eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 bezeich-
                                                                           neten Verfahrens- und Formvorschriften und
                                                                       2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtli-
                                                                           che Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebau-
                                                                           ungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
                                                                       3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Ab-
                                                                           wägungsvorgangs,
                                                                       wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Sat-
                                                                       zung schriftlich gegenüber der Stadt Pegnitz geltend gemacht wor-
                                                                       den sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel be-
                                                                       gründen soll, ist darzulegen.

                                                                       Pegnitz, 24. August 2020
                                                                       i.V.

                                                                       Dr. Sandra Huber
                                                                       Zweite Bürgermeisterin

                                                                       Fb 30

                                                                       Bebauungsplan „Arzberg/Erweiterung“;
                                                                       Änderung mit Deckblatt Nr. 1

                                                                       Der Stadtrat hat am 19.08.2020 die Änderung des Bebauungsplans
                                                                       „Arzberg/Erweiterung“ in der Fassung vom 22.07.2020 beschlos-
                                                                       sen.
                                                                       Der Überarbeitung mit dem Deckblatt Nr. 1 mit Begründung in der
                                                                       Fassung vom 22.07.2020 wurde zugestimmt.

                                                                       In Vollzug des § 3 BauGB ist die Beteiligung der Bürger an der Bau-
                                                                       leitplanung durchzuführen. Ferner ist die Änderung des Bebauungs-
                                                                       plans öffentlich auszulegen. (§ 3 Abs. 2 BauGB).

                                                                       Die Änderung des Bebauungsplans „Arzberg/Erweiterung“ mit dem
Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB wird dieser Satzungsbeschluss hiermit          Deckblatt Nr. 1 mit Begründung in der Fassung vom 22.07.2020
ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan mit Begründung           wird gemäß § 13 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB (ver-
liegt ab heute in der Bauverwaltung der Stadt Pegnitz, Hauptstraße     einfachtes Verfahren) in der Zeit vom
37, Zimmer E 6, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich
zu jedermanns Einsicht aus. Auf Verlangen wird über den Inhalt der                      14. September bis 14. Oktober 2020
Satzung und der Begründung Auskunft gegeben (auf Grund der Co-
rona-Pandemie nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung 09241        im Bauamt der Stadt Pegnitz, Hauptstraße 37, Pegnitz, Zimmer E 6,
723-60).                                                               während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die vorstehend bezeichnete
Ergänzungssatzung in Kraft.

Etwaige Entschädigungen können verlangt werden, wenn die in den
§§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten
sind. Entschädigungsberechtigte können die Fälligkeit des An-
spruchs dadurch herbeiführen, dass sie die Leistung der Entschädi-

                                                                                                                Blickpunkt Pegnitz      5
BLICKPUNKT PEGNITZ 208. Ausgabe 4. September 2020 Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Pegnitz
Amtliche Bekanntmachungen

                                               PLANEN – BAUEN – WOHNEN
                                                                         einer Grün-/Wiesenfläche, wird den Erfordernissen der Eingriffsre-
                                                                         gelung nach § 1 a Abs. 3 BauGB durch die Festsetzung einer südlich
                                                                         der Parzelle 12 a ausgewiesenen Ausgleichsfläche ausgeglichen.
                                                                         Da der die Parzelle 12 a betreffende Änderungsbereich als Gebiet mit
                                                                         geringer Bedeutung für Natur- und Landschaft eingestuft werden
                                                                         kann, wird der Ausgleichsfaktor mit 0,3 angesetzt. Bei einer Ein-
                                                                         griffsfläche von ca. 1000 m² (Größe der Parzelle 12 a) ergibt sich da-
                                                                         mit eine erforderliche Größe der Ausgleichsfläche von ca. 300 m².
                                                                         Die Ausgleichsfläche wird unmittelbar südlich der Parzelle 12 a auf
                                                                         einer Teilfläche der Fl.Nr. 622, Gemarkung Hainbronn, im Gesamt-
                                                                         umfang von ca. 300 m² festgesetzt. Die Fläche ist derzeit als Grün-
                                                                         /Wiesenfläche genutzt. Als Ausgleichsmaßnahme ist eine ökologi-
                                                                         sche Aufwertung der Fläche durch eine Heckenpflanzung festge-
                                                                         setzt.
                                                                         Die Gestaltung der Gebäude auf der Parzelle 12 a erfolgt auf der
                                                                         Grundlage der Festsetzungen im rechtskräftigen Bebauungsplan
                                                                         „Arzberg/Erweiterung“.
                                                                         Um die vorgenannten Änderungen zu ermöglichen, ist es erforder-
                                                                         lich, den Bebauungsplan mit dem Deckblatt Nr. 1 zu ändern.

                                                                         Erschließungsrechtliche Situation
                                                                         Die durch die Änderung des Bebauungsplans entstehende Baupar-
                                                                         zelle 12 a wird über die Ortsstraße Am Arzberg wegemäßig er-
                                                                         schlossen.
                                                                         Der Abwasseranschluss für die Parzelle 12 a kann über den in der
                                                                         Parzelle liegenden Kanal auf Kosten des Eigentümers der Parzelle 12
                                                                         a sichergestellt werden. Das Oberflächenwasser ist auf dem Grund-
                                                                         stück zu versickern. Für den Anschluss an die Wasserleitung ist sei-
                                                                         tens des Eigentümers eine Sondervereinbarung mit der Juragruppe
                                                                         abzuschließen. Vor dem Satzungsbeschluss des Deckblatts Nr. 1 ist
                                                                         ein entsprechender Erschließungsvertrag abzuschließen.

                                                                         Änderung der textlichen Festsetzungen des rechtskräftigen
                                                                         Bebauungsplanes „Arzberg/Erweiterung“

                                                                         Die textlichen Festsetzungen im Änderungsbereich werden mit Punkt
                                                                         0.9 wie folgt ergänzt:
Innerhalb dieses Zeitraums ist jedermann Gelegenheit gegeben (auf        „0.9
Grund der Corona-Pandemie nur nach vorheriger telefonischer An-          Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Aus-
meldung 09241 723-60), die Planung einzusehen und über Inhalt,           gleich (Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung in der Bauleitplanung)
Zweck und Auswirkung Informationen einzuholen, sich dazu zu äu-          Der durch die Gebäude auf der Parzelle 12 a gegebene Eingriff auf
ßern und sie mit den Planern zu erörtern. Ferner können während der      einer Grün-/Wiesenfläche, wird den Erfordernissen der Eingriffsre-
Auslegungsfrist Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.              gelung nach § 1 a Abs. 3 BauGB durch die Festsetzung einer südlich
Von der Durchführung einer Umweltprüfung wird abgesehen.                 der Parzelle 12a ausgewiesenen Ausgleichsfläche ausgeglichen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Be-          Der die Parzelle 12 a betreffende Änderungsbereich wird als Gebiet
schlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.            mit geringer Bedeutung für Natur- und Landschaft eingestuft. Der
                                                                         Ausgleichsfaktor wird mit 0,3 angesetzt. Bei einer Eingriffsfläche von
Begründung                                                               ca. 1.000 m² (Größe der Parzelle 12 a) ergibt sich damit eine erfor-
                                                                         derliche Größe der Ausgleichsfläche von ca. 300 m².
Planungsrechtliche Situation und erforderliche Änderungen:               Die Ausgleichsfläche wird unmittelbar südlich der Parzelle 12 a auf
Die durch das Deckblatt neu auszuweisende Parzelle 12 a auf Teilen       einer Teilfläche der Fl.Nr. 622, Gemarkung Hainbronn, im Gesamt-
der Fl.Nrn. 622 und 635/11, Gemarkung Hainbronn, ist durch die           umfang von ca. 300 m² festgesetzt. Die Fläche ist derzeit als Grün-
Ortsstraße Am Arzberg wegemäßig erschlossen.                             /Wiesenfläche genutzt. Als Ausgleichsmaßnahme ist eine ökologi-
Die Parzelle 12 a mit einer Größe von ca. 1000 m² soll nun in den Gel-   sche Aufwertung der Fläche durch eine Heckenpflanzung festge-
tungsbereich des Bebauungsplans einbezogen werden. Bei einer             setzt.“
Gesamtgröße des Bebauungsplangebiets von rund 17.500 m² stellt           Alle nicht genannten textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans
diese Ergänzung eine punktuelle Änderung des Bebauungsplans dar.         in der Fassung vom 13.01.1992 bleiben unverändert.
Vor diesem Hintergrund und da durch die Änderung die Grundzüge
der Planung nicht berührt werden, erfolgt das Bauleitplanverfahren       Pegnitz, 24. August 2020
im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Von einer Umwelt-            i.V.
prüfung wird abgesehen.                                                  Dr. Sandra Huber
Der durch die Gebäude auf der Parzelle 12 a gegebene Eingriff auf        Zweite Bürgermeisterin

6       Blickpunkt Pegnitz
BLICKPUNKT PEGNITZ 208. Ausgabe 4. September 2020 Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Pegnitz
Amtliche Bekanntmachungen

                                               PLANEN – BAUEN – WOHNEN
Fb 30                                                                  ßern und sie mit den Planern zu erörtern. Ferner können während der
                                                                       Auslegungsfrist Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Gewerbegebiet
Pegnitz/West-Erweiterung 4“;                   Pegnitz, 24. August 2020
Aufstellung und frühzeitige Beteiligung der    i.V.
Öffentlichkeit
                                                                     Dr. Sandra Huber
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 19.08.2020 die Aufstellung des Zweite Bürgermeisterin
vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Gewerbegebiet Peg-
nitz/West-Erweiterung 4“, umfassend eine Teilfläche der Fl.Nr. 1698,
Gemarkung Hainbronn, beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.                              Fb 30

In der Sitzung am 19.08.2020 hat der Stadtrat Pegnitz auch be- Ergänzungssatzung „Lobensteig/West“
schlossen, auf der Grundlage der Konzeption der Fuchs & Söhne gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB;
Holding GmbH vom 07.08.2020 die frühzeitige Beteiligung der Öf- Aufstellung
fentlichkeit durchzuführen.
                                                                Der Stadtrat hat am 19.08.2020 die Aufstellung der Ergänzungssat-
                                                                zung „Lobensteig/West“ beschlossen.
                                                                Der Entwurf dieser Ergänzungssatzung in der Fassung vom
                                                                06.08.2020 wurde gebilligt.

                                                                       In Vollzug des § 3 BauGB ist die Beteiligung der Bürger an der Bau-
                                                                       leitplanung durchzuführen. Die Ergänzungssatzung ist öffentlich aus-
                                                                       zulegen.

                                                                       Die Ergänzungssatzung „Lobensteig/West“ in der Fassung vom
                                                                       06.08.2020 wird gemäß § 13 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2
                                                                       BauGB (vereinfachtes Verfahren) in der Zeit vom

                                                                                      14. September bis 14. Oktober 2020

                                                                       im Bauamt der Stadt Pegnitz, Hauptstraße 37, Pegnitz, Zimmer E 6,

Hierzu wird die Konzeption vom 07.08.2020 gemäß § 3 Abs. 1
BauGB in der Zeit vom                                              während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
                                                                   Innerhalb dieses Zeitraumes ist jedermann Gelegenheit gegeben (auf
                     7. bis 28. September 2020                     Grund der Corona-Pandemie nur nach vorheriger telefonischer An-
                                                                   meldung 09241 723-60), die Planung einzusehen und über Inhalt,
im Bauamt der Stadt Pegnitz, Hauptstraße 37, Pegnitz, Zimmer E 6, Zweck und Auswirkung Informationen einzuholen, sich dazu zu äu-
während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt.        ßern und sie mit den Planern zu erörtern. Ferner können während der
                                                                   Auslegungsfrist Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.
Innerhalb dieses Zeitraumes ist jedermann Gelegenheit gegeben (auf Von der Durchführung einer Umweltprüfung wird abgesehen.
Grund der Corona-Pandemie nur nach vorheriger telefonischer An- Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Be-
meldung 09241 723-60), die Planung einzusehen und über Inhalt, schlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt blei-
Zweck und Auswirkung Informationen einzuholen, sich dazu zu äu- ben.

                                                                                                                 Blickpunkt Pegnitz      7
BLICKPUNKT PEGNITZ 208. Ausgabe 4. September 2020 Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Pegnitz
Amtliche Bekanntmachungen

                                             PLANEN – BAUEN – WOHNEN
Begründung                                                              send die Fl.Nrn. 426 und 6/26, Gemarkung Troschenreuth, be-
                                                                        schlossen.
Planungsrechtliche Situation:                                           Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt ge-
Durch die Ergänzungssatzung wird die im Geltungsbereich der Sat- macht.
zung liegende Fläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Für den im Lageplan vom 12.08.2020 dargestellten Bereich ist für
Lobensteig einbezogen.                                                  den Straßenbebauungsplan „Troschenreuth/Kirchenweg alt“ die
Die im Geltungsbereich der Ergänzungssatzung liegenden zwei frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.
Grundstücke (Fl.Nrn. 706/3 und 740, Gemarkung Penzenreuth)
grenzen westlich unmittelbar an die vorhandene Bebauung an und
sind im Flächennutzungsplan der Stadt Pegnitz größtenteils als
Mischbaufläche dargestellt. Die Ergänzungssatzung ist somit mit
einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar.
Der durch eine Bebauung im Geltungsbereich der Ergänzungssat-
zung gegebene Eingriff auf einer Wiesenfläche, wird den Erforder-
nissen der Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3 BauGB entsprechend
durch die externe Ausgleichsfläche auf der Fl.Nr. 843, Gemarkung
Buchau, ausgeglichen.
Da die in den Geltungsbereich einbezogene Fläche als Gebiet mit ge-
ringer Bedeutung für Natur- und Landschaft eingestuft werden kann,
wird der Ausgleichsfaktor mit 0,30 angesetzt. Bei einer Eingriffsfläche
von 2.200 m² ergibt sich eine erforderliche Größe der Ausgleichsflä-
che von rund 660 m².

Um den erforderlichen ökologischen Ausgleich nachzuweisen, wird
aus dem 2.350 m² großen externen Grundstück mit der Fl.Nr. 843,
Gemarkung Buchau, eine Teilfläche von 660 m² der Ergänzungssat- Hierzu besteht die Möglichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit
zung „Lobensteig-West“ zugeordnet und dinglich gesichert. In Ab- vom
stimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt
Bayreuth hat die ökologische Aufwertung der Ausgleichsfläche durch                        7. bis 28. September 2020
abschnittsweise Mahd bzw. durch eine jährlich wiederkehrende ex-
tensive Beweidung mit gelegentlicher Entbuschung zu erfolgen.       im Bauamt der Stadt Pegnitz, Hauptstraße 37, 91257 Pegnitz, Zim-
                                                                    mer E 6, während der allgemeinen Dienststunden (auf Grund der Co-
Die Aufstellung der Satzung erfolgt gemäß § 34 Abs. 6 BauGB im ver- rona-Pandemie nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung 09241
einfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Auf eine Umweltprüfung wird 723-60) die Planung einzusehen und über Inhalt, Zweck und Aus-
verzichtet.                                                         wirkung Informationen einzuholen, sich dazu zu äußern und sie mit
                                                                    den Planern zu erörtern. Ferner können während der Auslegungsfrist
Erschließungsrechtliche Situation:                                  Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.
Die wegemäßige Erschließung sowie die Erschließung mit Wasser,
der im Geltungsbereich der Ergänzungssatzung liegenden Flächen, Pegnitz, 24. August 2020
kann über die Gemeindeverbindungsstraße Hainbronner Weg, Fl.Nr. i.V.
720 Gemarkung Penzenreuth, erfolgen. Die Entsorgung des Ab-
wassers hat durch die Eigentümer über Kleinkläranlagen mit Reini- Dr. Sandra Huber
gungsstufe „H“ zu erfolgen. Die im Zuge der Erschließung anfallen- Zweite Bürgermeisterin
den Kosten sind von den jeweiligen Eigentümern der Fl.Nr. 706/3
und 740, Gemarkung Penzenreuth, zu übernehmen. Ein entspre-
chender Erschließungsvertrag ist zwingend vor der Rechtskraft der
Ergänzungssatzung zu unterzeichnen.                                 Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
                                                                    Bayreuth Gemarkung Troschenreuth, Stadt Pegnitz
Pegnitz, 24. August 2020
i.V.                                                                Umlegung „Troschenreuth/Kirchenweg“;
                                                                    Beschluss über die Änderung des Umlegungsplans
Dr. Sandra Huber                                                    nach § 73 BauGB
Zweite Bürgermeisterin
                                                                    Mit Stadtratsbeschluss vom 31. Juli 2015 hat die Stadt Pegnitz die
                                                                    Befugnisse zur Durchführung der Umlegung ’’Troschenreuth/Kir-
                                                                    chenweg’’ an das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermes-
Straßenbebauungsplan „Troschenreuth/Kirchenweg                      sung Bayreuth übertragen. Der Umlegungsplan ’’Troschenreuth/Kir-
alt“; Aufstellung und frühzeitige Beteiligung der                   chenweg’’ ist am 21. August 2018 in Kraft getreten.
Öffentlichkeit
                                                                     Nach Erörterung und mit Einverständnis der Eigentümer wird gemäß
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 19.08.2020 die Aufstellung des § 73 Nr. 3 des Baugesetzbuches (BauGB in der Fassung der Be-
Straßenbebauungsplans „Troschenreuth/Kirchenweg alt“, umfas- kanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), in der

8        Blickpunkt Pegnitz
BLICKPUNKT PEGNITZ 208. Ausgabe 4. September 2020 Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Pegnitz
Amtliche Bekanntmachungen

            PLANEN – BAUEN – WOHNEN                                                              ORTSRECHT
Fassung der letzten Änderung, der Umlegungsplan geändert. Der                     Zweiter Teil: Aufnahme in der Mittagsbetreuung
geänderte Umlegungsplan besteht aus der Karte der Änderung des
Umlegungsplans (§ 67 BauGB) und aus dem Verzeichnis der Ände-                                              §3
rung des Umlegungsplans (§ 68 BauGB).                                                                  Anmeldung
                                                                  (1)        Die Aufnahme setzt die schriftliche Anmeldung durch die Perso-
Die Karte und das Verzeichnis der Änderung des Umlegungsplans                nensorgeberechtigten in der Mittagsbetreuung voraus. Der An-
liegt vom 9. September bis zum 7. Oktober 2020 in Pegnitz, Neues             meldende ist verpflichtet, bei der Anmeldung die erforderlichen
Rathaus, Zimmer E 6, während der Dienststunden (auf Grund der                Angaben zur Person des aufzunehmenden Kindes und der Per-
Corona-Pandemie nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung                  sonen-sorgeberechtigten zu machen; Änderungen – insbeson-
unter 09241/723-60) zur Einsichtnahme aus. Die Einsicht ist jedem            dere beim Personensorgerecht – sind unverzüglich mitzuteilen.
gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.                (2)        Bei der Anmeldung des Kindes haben die Personensorgebe-
                                                                             rechtigten in dem Anmeldeformular mit der Stadt Buchungszei-
Bayreuth, 3. August 2020                                                     ten für das Betreuungsjahr festzulegen. Buchungszeiten sind Zei-
                                                                             ten, in denen das Kind die Einrichtung regelmäßig besucht. Um
Borchardt                                                                    die Betreuung der Kinder sicherstellen zu können, werden für die
Vermessungsdirektor                                                          Mittagsbetreuung Mindestbuchungszeiten festgelegt (§ 10).
                                                                       (3)   Die Anmeldung muss bis spätestens zum Beginn des neuen
                                                                             Schuljahres bis 15.09. erfolgen und ist verbindlich. Nach diesem
                                                                             Termin kann die Anmeldung nur in begründeten Ausnahmefällen,
                        ORTSRECHT                                            wie etwa Wegzug der Familie, widerrufen werden.
                                                                       (4)   Eine Änderung der Buchungszeiten muss schriftlich erfolgen und
GL – 0280 MittSa                                                             ist nur möglich, sofern die gesetzlichen Fördervoraussetzungen
                                                                             sowie die maximale Belegung laut Genehmigung weiterhin ein-
Satzung für die Mittagsbetreuung an der Grundschule                          gehalten werden können.
    Pegnitz (Satzung Mittagsbetreuung - MittSa)     (5)                      Wird eine Betreuung außerhalb der gebuchten Tage kurzfristig
                       vom 24. August 2020                                   notwendig, so gibt es in Absprache mit der Leitung die Möglich-
                                                                             keit, einen kostenpflichtigen Notfalltag in Anspruch zu nehmen.
Aufgrund der Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung            Ein Anspruch darauf besteht nicht.
für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS                                               §4
2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli                                    Aufnahme
2020 (GVBl. S. 350), erlässt die Stadt Pegnitz folgende Satzung:        (1) Über die Aufnahme der angemeldeten Kinder entscheidet die
                                                                            Stadt im Einvernehmen mit der Leitung der Mittagsbetreuung.
                       Erster Teil: Allgemeines                             Die Mittagsbetreuung teilt die Entscheidung den Personensor-
                                  §1                                        geberechtigten unverzüglich mit.
                    Trägerschaft und Rechtsform                         (2) Die Aufnahme erfolgt jeweils für ein Schuljahr, beginnend und en-
Die Stadt Pegnitz ist Träger der Mittagsbetreuung an der Grund-             dend mit dem Schuljahr, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
schule Pegnitz; sie betreibt diese gem. Art. 22 GO als öffentliche Ein- (3) Die Aufnahme in die Mittagsbetreuung erfolgt nach Maßgabe der
richtung.                                                                   verfügbaren Plätze. Sind nicht genügend Plätze verfügbar, so wird
                                                                            die Auswahl unter den in die Grundschule Pegnitz gehenden Kin-
                                  §2                                        dern nach folgenden Dringlichkeitsstufen getroffen:
                         Zweckbestimmung                                    1. Kinder, deren Mütter oder Väter alleinerziehend und berufs-
(1) Die Mittagsbetreuung bietet Schulkindern der Grundschule Peg-               tätig sind,
    nitz eine Betreuung an Schultagen im Anschluss an den Unter-            2. Kinder, deren Mütter oder Väter beide berufstätig sind,
    richt bis 14 Uhr oder bis 16 Uhr an.                                    3. Kinder, die besonders gefördert werden müssen (Sprache,
(2) Der Aufenthalt der zu betreuenden Kinder wird nach sozial- und              Integration)
    freizeitpädagogischen Ansätzen gestaltet. Es besteht kein An-           4. Kinder, die ein Geschwisterkind in der Mittagsbetreuung ha-
    spruch auf Hausaufgabenhilfe und Hausaufgabenüberwachung                    ben
    durch das Betreuungspersonal. Die Mittagsbetreuung bietet ein           5. Kinder, der 1. und 2. Jahrgangsstufe werden vorrangig auf
    unterstützendes Angebot bei der Erledigung der Hausaufgaben                 genommen.
    an.                                                                 (4) Zum Nachweis der Dringlichkeitsstufe sind entsprechende Bele-
(3) Betreut werden Kinder von der ersten bis zur vierten Jahrgangs-         ge unaufgefordert zum Anfang eines jeden Schuljahres vorzu-
    stufe.                                                                  weisen.
(4) Die Mittagsbetreuung findet grundsätzlich im Gebäude des Bür- (5) Über die Aufnahme der angemeldeten Kinder entscheidet die
    gerzentrums statt. Es werden auch die Räumlichkeiten der                Leitung der Mittagsbetreuung in Absprache mit der Stadt und der
    Grundschule und der dazugehörige Pausenhof genutzt.                     Schulleitung. Ein Anspruch auf einen Platz besteht nicht.
(5) Der Besuch der Mittagsbetreuung ist freiwillig.                     (6) Nicht aufgenommene Kinder werden auf Antrag in eine Vor-
(6) Die Aufnahme erfolgt nach Maßgabe der Satzung sowie der ver-            merkliste eingetragen. Bei freiwerdenden Plätzen erfolgt die Rei-
    fügbaren Plätze und nach vorhandenem Personal-und Rauman-               henfolge ihrer Aufnahme nach den Dringlichkeitsstufen gemäß
    gebot. Ein Anspruch auf einen Platz in der Mittagsbetreuung be-         Abs. 2. Ist eine Auswahl nach diesen Dringlichkeitsstufen nicht
    steht nicht.                                                            möglich, entscheidet das Eingangsdatum der Anmeldung.

                                                                                                                   Blickpunkt Pegnitz      9
BLICKPUNKT PEGNITZ 208. Ausgabe 4. September 2020 Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Pegnitz
Amtliche Bekanntmachungen

                                                            ORTSRECHT
                                   §5                                       ist über das Fernbleiben unverzüglich zu informieren.
                                Gebühren                                (5) Personen, die an einer übertragbaren oder ansteckenden Krank-
Für den Besuch der Mittagsbetreuung werden Gebühren erhoben.                heit leiden, dürfen die Mittagsbetreuung nicht betreten.
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Satzung
über die Erhebung von Gebühren für die Mittagsbetreuung an der                                             §9
Grundschule Pegnitz.                                                                                Öffnungszeiten
                                                                        Die Mittagsbetreuung ist während der Schulzeit von 11 Uhr bis 16
               Dritter Teil: Abmeldung und Ausschluss                   Uhr geöffnet. Die Kinder sollen im Zeitraum bis 14 Uhr bzw. 16 Uhr (je
                                                                        nach Buchung) abgeholt werden. Die Betreuung ist entweder bis 14
                                   §6                                   Uhr oder bis 16 Uhr buchbar.
                               Abmeldung
Die Abmeldung ist während des Betreuungsjahres nur aus wichti-                                            § 10
gem Grund (z. B. Umzug in eine andere Kommune) jeweils zum Mo-                                 Mindestbuchungszeiten
natsende unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen möglich. Der (1) Die Mindestbuchungszeit beträgt zwei Tage in der Woche bei
wichtige Grund ist zu belegen.                                              einer Betreuung bis 16 Uhr. Bei einer Betreuung bis 14 Uhr ist die
                                                                            Buchung für einen Tag in der Woche möglich.
                                   §7                                   (2) Ein Wechsel zwischen den Zeitkategorien (14/16 Uhr) innerhalb
                               Ausschluss                                   einer Kalenderwoche ist nicht möglich.
(1) Ein Kind kann vom weiteren Besuch der Mittagsbetreuung aus- (3) Buchungsänderungen innerhalb eines Schuljahres sind schrift-
    geschlossen werden, wenn                                                lich bei der Leitung der Mittagsbetreuung zum nächsten Monat
    a) es wiederholt nicht pünktlich abgeholt wurde,                        möglich.
    b) die Personensorgeberechtigten wiederholt und nachhaltig
        gegen Regelungen der Anmeldungserklärung verstoßen, ins-                                          § 11
        besondere die vereinbarten Betreuungszeiten nicht einhalten,                                  Mittagessen
    c) das Kind aufgrund schwerer Verhaltensauffälligkeiten sich (1) Es wird ein warmes Mittagessen angeboten. Die Stadt über-
        oder andere gefährdet,                                              nimmt keine Haftung für die ausgegebenen Speisen.
    d) die Personensorgeberechtigten ihren Zahlungsverpflichtun- (2) Für das Mittagessen ist gem. der Gebührensatzung für die Mit-
        gen trotz Mahnung innerhalb der Mahnfrist nicht nachge-             tagsbetreuung an der Grundschule Pegnitz eine Gebühr zu ent-
        kommen sind,                                                        richten. Die Kosten sind von den Personensorgeberechtigten zu
    e) die Personensorgeberechtigten ihren Mitwirkungspflichten             tragen.
        laut gesetzlichen Bestimmungen (insbes. Infektionsschutz- (3) Eine Abmeldung vom Mittagessen muss rechtzeitig erfolgen und
        gesetz) oder dieser Satzung wiederholt und nachhaltig nicht         ist nur wochenweise möglich.
        nachkommen,
    f) die Personensorgeberechtigten ihren Mitwirkungspflichten                                           § 12
        bei der Anmeldeerklärung nicht nachkommen, insbesondere                                      Hausaufgaben
        richtige und vollständige Angaben zu machen.                    Im Rahmen der Mittagsbetreuung wird eine Hausaufgabenbetreu-
(2) Vor dem Ausschluss sind die Personenberechtigten des Kindes ung angeboten. Das Personal der Mittagsbetreuung gibt Hilfestel-
    zu hören.                                                           lung bei der Anfertigung der Hausaufgaben. Es besteht kein An-
                                                                        spruch auf Hausaufgabenhilfe und Hausaufgabenüberwachung
                                   §8                                   durch das Betreuungspersonal. Die Überprüfung der Hausaufgaben
                    Sicherheit, Krankheit, Anzeige                      obliegt den Eltern. Nachhilfeunterricht wird nicht geleistet.
(1) Wenn ein Kind unentschuldigt fehlt und auch auf Nachfrage in
    der Schule nicht aufzufinden ist, sind die Betreuer/Betreuerinnen                                     § 13
    verpflichtet, wenn eine telefonische Klärung nicht möglich ist, die                              Medikamente
    Polizei zu rufen.                                                   (1) Das Personal der Mittagsbetreuung darf dem Kind grundsätzlich
(2) Der Aufenthalt in den Räumen der Mittagsbetreuung ist nur dem           keine Medikamente verabreichen, außer es dient einer lebens-
    Betreuungspersonal, den angemeldeten Kindern und Personen,              rettenden Maßnahme.
    die aus dienstlichen Gründen anwesend sind, gestattet. Das Be- (2) Benötigt ein Kind regelmäßig Medikamente, kann im Einzelfall mit
    treuungspersonal ist berechtigt, unbefugt anwesende Personen            dem Personensorgeberechtigten eine entsprechende schriftliche
    aus den Räumen der Mittagsbetreuung zu verweisen und übt in-            Ausnahmevereinbarung getroffen werden, um dem Kind die Teil-
    soweit das Hausrecht aus.                                               nahme an der Mittagsbetreuung zu ermöglichen.
(3) Die Personensorgeberechtigten sind nach § 34 Abs. 5 Infek-
    tionsschutzgesetz (IFSG) dazu verpflichtet, das Auftreten oder                                        § 14
    den Verdacht des Auftretens einer in § 34 IFSG Abs. 1 bis 3 ge-                           Betreuung auf dem Wege
    nannten Krankheit oder den Befall mit Läusen unverzüglich dem Die Personensorgeberechtigten haben für die Betreuung der Kinder
    Betreuungspersonal unter Angabe des Krankheitsgrundes mit- auf dem Weg zur und von der Mittagsbetreuung zu sorgen. Die Per-
    zuteilen; die voraussichtliche Dauer der Erkrankung soll angege- sonensorgeberechtigten müssen eine schriftliche Erklärung abge-
    ben werden. In diesem Fall kann verlangt werden, dass die Ge- ben, wenn ihr Kind allein nach Hause gehen darf. Solange eine sol-
    sundung durch Bescheinigung des behandelnden Arztes oder che Erklärung nicht vorliegt, muss das Kind persönlich abgeholt wer-
    Gesundheitsamtes nachgewiesen wird.                                 den, und zwar vor Ende der Öffnungszeit.
(4) Kinder die erkrankt sind, dürfen die Mittagsbetreuung während
    der Dauer der Erkrankung nicht besuchen. Die Mittagsbetreuung

10      Blickpunkt Pegnitz
Amtliche Bekanntmachungen

                                                           ORTSRECHT
                                   § 15                                                                 §1
                       Unfallversicherungsschutz                                                 Gebührenpflicht
(1) Kinder in der Mittagsbetreuung sind bei Unfällen auf dem direk- Die Stadt erhebt für die Benutzung der Mittagsbetreuung an der
    ten Weg zur oder von der Einrichtung und während des Aufent- Grundschule Pegnitz Gebühren.
    halts in der Einrichtung im gesetzlichen Rahmen unfallversichert
(2) Die Personensorgeberechtigten haben Unfälle auf dem Weg un-                                         §2
    verzüglich bei der Leitung der Mittagsbetreuung zu melden.                                 Gebührenschuldner
                                                                     (1) Gebührenschuldner sind
                                   § 16                                  a) die Personensorgeberechtigten des Kindes, das in die Mit-
                                 Haftung                                      tagsbetreuung aufgenommen wird,
(1) Die Stadt haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Be-        b) diejenigen, die das Kind zur Aufnahme in die Mittagsbetreu-
    trieb der Mittagsbetreuung entstehen, nur im Rahmen der ge-               ung angemeldet haben.
    setzlichen Bestimmungen.                                         (2) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.
(2) Außerhalb der Öffnungszeiten findet eine Aufsicht nicht statt.
(3) Unbeschadet von Absatz 1 haftet die Stadt für Schäden, die sich                                     §3
    aus der Benutzung der Mittagsbetreuung ergeben, nur dann,                         Entstehen und Fälligkeit der Gebühr
    wenn einer Person, deren sich die Stadt zur Erfüllung ihrer Ver- (1) Die Betreuungsgebühren i. S. von § 4 Abs. 2 sowie die Kosten für
    pflichtungen bedient, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last     das Mittagessen i.S. d. § 5 Abs. 1 dieser Satzung entstehen erst-
    fällt. Insbesondere haftet die Gemeinde nicht für Schäden, die       mals mit der Aufnahme des Kindes in die Mittagsbetreuung bzw.
    durch Dritte verursacht werden.                                      Anmeldung zum Mittagessen; im Übrigen entstehen diese Ge-
(4) Für mitgebrachte Gegenstände, die das Kind dem Personal der          bühren jeweils fortlaufend mit Beginn eines Monats.
    Mittagsbetreuung nicht zur Aufbewahrung übergibt, wird nicht (2) Die Gebühren i.S.v. § 4 Abs. 2 dieser Satzung entstehen für ein
    gehaftet. Für Verlust, Verwechslung oder Beschädigung der Gar-       Schuljahr.
    derobe und der Ausstattung der Kinder wird keine Haftung über- (3) Die Betreuungsgebühren bzw. die Kosten für das Mittagessen
    nommen.                                                              werden jeweils am dritten Werktag eines Monats für den gesam-
(5) Bei mutwilliger Beschädigung des Eigentums der Mittagsbe-            ten Monat im Nachhinein fällig und werden über das vorliegende
    treuung haben die Personensorgeberechtigten Schadensersatz           SEPA-Mandat eingezogen. Die Gebührenschuldner sind ver-
    zu leisten. Privatrechtliche Ansprüche gegenüber Dritten bleiben     pflichtet, der Stadt eine Einzugsermächtigung für ihr Konto zu er-
    hiervon unberührt.                                                   teilen. Barzahlung ist nicht möglich.
                                                                     (4) Die Betreuungsgebühren werden nur nach dem tatsächlichen
                   Vierter Teil: Schlussbestimmung                       Aufenthalt des Kindes täglich abgerechnet, Voraussetzung hier-
                                                                         für ist, das Fernbleiben des Kindes wurde rechtzeitig der Mit-
                                   § 17                                  tagsbetreuung mitgeteilt. Wenn nicht, wird hierfür die Gebühr
                              Inkrafttreten                              ebenfalls fällig.
Diese Satzung tritt am 1. September 2020 in Kraft.
                                                                                Zweiter Teil: Einzelne Gebühren/Kostenersatz

Pegnitz, 24. August 2020                                                                               §4
i.V.                                                                                              Gebührensatz
                                                                      (1) Die Höhe der Betreuungsgebühr richtet sich nach der Dauer des
Dr. Sandra Huber                                                          Besuchs der Mittagsbetreuung.
Zweite Bürgermeisterin                                                (2) Folgende Betreuungsgebühren werden erhoben:
                                                                          a) Tägliche Betreuung bis 14 Uhr                        3,50 €
                                                                          b) Tägliche Betreuung bis 16 Uhr                        4,00 €
                                                                          c) Tägliche Notfallbetreuung/Kurzbetreuung bis 1 Stunde 2,00 €
GL – 0280 MittGebS
                                                                                                       §5
                         Gebührensatzung                                                   Kosten für das Mittagessen
                               für die                                (1) Für das Mittagessen ist eine Gebühr pro Mahlzeit in Höhe von
    Mittagsbetreuung an der Grundschule Pegnitz                           3,50 € zu entrichten.
                                                                      (2) Das Mittagessen besteht aus einer Suppe, Hauptgericht und
   (Gebührensatzung Mittagsbetreuung - MittGebS)
                                                                          Nachtisch.
                         vom 24. August 2020
                                                                      (3) Die Kosten für das Mittagessen sind von den Personensorgebe-
                                                                          rechtigten zu tragen.
Aufgrund der Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung
für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO) in der Fassung                                    §6
der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS                     Kostenersatz für Material und Getränke
2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli (1) Für den Kostenersatz für das Material und Getränke ist eine ein-
2020 (GVBl. S. 350), erlässt die Stadt Pegnitz folgende Satzung:      malige Pauschale für das jeweilige Schuljahr in Höhe von 15 € pro
                                                                      Kind zu entrichten.
               Erster Teil: Allgemeine Vorschriften               (2) Bei unterjähriger Anmeldung werden die Kosten für Material und
                                                                      Getränke anteilig erhoben.

                                                                                                                 Blickpunkt Pegnitz     11
Amtliche Bekanntmachungen

                         ORTSRECHT                                                  WASSERVERSORGUNG
(3) Die Kosten für das Material und Getränke sind von den Perso- gesetzt.
    nensorgeberechtigten zu tragen.
                                                                                                  §5
                   Dritter Teil: Schlussbestimmung                  Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

                                 §7                                                                   §6
                            Inkrafttreten                           Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2020 in Kraft.
Diese Satzung tritt am 1. September 2020 in Kraft.
                                                                    Pegnitz, 3. Februar 2020

Pegnitz, 24. August 2020                                            Thümmler
i.V.                                                                Vorsitzender

Dr. Sandra Huber                                                    Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt bis zur nächsten amt-
Zweite Bürgermeisterin                                              lichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der in der Ge-
                                                                    schäftsstelle des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Jura-
                                                                    gruppe, Zum Dianafelsen 1, 91257 Pegnitz, zur öffentlichen Einsicht
                  WASSERVERSORGUNG                                  auf.

GL – 055
                                                                                   LÄNDLICHE ENTWICKLUNG
Zweckverband zur Wasserversorgung der
Juragruppe;                                                         Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken
Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2020                            Gz.: L-A 7574-1178

Die Verbandsversammlung des Zweckverbands zur Wasserversor- Freiwilliger Landtausch Neudorf IV; VKSLE 220 066,
gung der Juragruppe hat die Haushaltssatzung 2020 beschlossen. Stadt Pegnitz, Landkreis Bayreuth

Nachstehend wird die Satzung, die im Amtsblatt des Landkreises Beschluss
Bayreuth Nr. 4 vom 14. Februar 2020 bekanntgemacht wurde, ver-
öffentlicht.                                                   Nach § 103 c Abs. 2 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Satz 2 und § 86
                                                               Abs. 2 Nr. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung
Haushaltssatzung der Juragruppe, Zweckverband                  der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl I S. 546), zuletzt ge-
Wasserversorgung, Pegnitz, Landkreis Bayreuth, für das         ändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2008 (BGBl I S. 2794), er-
Haushaltsjahr 2020 vom 03.02.2020                              geht folgender Beschluss:

Aufgrund der §§ 21 und 23 der Verbandssatzung und Art. 41 Abs. 1                                     I.
und 2 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit und Art. Der Freiwillige Landtausch Neudorf IV wird angeordnet.
63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Juragruppe folgende Haus- Die Anordnung gilt für das vom Amt für Ländliche Entwicklung Ober-
haltssatzung:                                                      franken festgestellte Verfahrensgebiet. Die Begrenzung des Verfah-
                                                                   rensgebietes ist in der anliegenden Gebietskarte, die Bestandteil des
                                §1                                 entscheidenden Teils dieses Beschlusses ist, flurstücksgenau dar-
Der Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird                gestellt.
im Erfolgsplan
in den Erträgen auf                                 4.003.000,00 €                                   II.
und in den Aufwendungen auf                         3.815.000,00 € Dieser Beschluss wird von der Stadt Pegnitz amtlich bekannt ge-
und                                                                macht.
im Vermögensplan                                                   Der Beschluss und die Gebietskarte liegen im Rathaus der Stadt
in den Einnahmen und Ausgaben auf                   5.888.000,00 € Pegnitz zwei Wochen lang nach dem Tag der amtlichen Bekannt-
festgesetzt.                                                       machung zur Einsichtnahme aus und können dort während der
                                                                   Dienststunden eingesehen werden.
                                §2                                 Inhaber von Rechten, die nicht aus dem Grundbuch ersichtlich sind,
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen wird zur Finanzierung der aber von dem Freiwilligen Landtausch betroffen werden, werden auf-
Ausgaben im Vermögensplan auf 1.700.000,00 € festgesetzt.          gefordert, diese Rechte innerhalb von drei Monaten – gerechnet vom
                                                                   ersten Tage der Bekanntmachung dieses Beschlusses – beim Amt
                                §3                                 für Ländliche Entwicklung Oberfranken, Nonnenbrücke 7a (Postan-
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan werden nicht schrift: Postfach 11 01 64, 96029 Bamberg) anzumelden. Die Rech-
festgesetzt.                                                       te sind auf Verlangen dem Amt für Ländliche Entwicklung innerhalb
                                                                   einer vom Amt zu setzenden weiteren Frist nachzuweisen. Werden
                                §4                                 die Rechte erst nach Ablauf der vorbezeichneten Frist angemeldet
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von oder nachgewiesen, so kann das Amt für Ländliche Entwicklung die
Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf 3.000.000,00 € fest- bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen.

12       Blickpunkt Pegnitz
Amtliche Bekanntmachungen

               LÄNDLICHE ENTWICKLUNG                                                           JAGDRECHT
                             Gründe                                  Jagdgenossenschaft Troschenreuth

Die Tauschpartner haben den Freiwilligen Landtausch Neudorf IV zur Verwendung des Reinertrags aus der Jagdnutzung
Verbesserung der Agrarstruktur beantragt und glaubhaft gemacht,
dass sich seine Durchführung verwirklichen lässt. Der Freiwillige Die Jagdgenossen haben in der Hauptversammlung am 13.07.2020
Landtausch war daher nach § 103 c FlurbG anzuordnen.                   beschlossen, dass der Jagdpachtschilling für den Wegebau ver-
                                                                       wendet wird.
                             Hinweise
                                                                       Pegnitz, 07. August 2020
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach dem Ludwig Götz
ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch eingelegt 2. Jagdvorsteher
werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim
Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken, Nonnenbrücke 7a
(Postanschrift: Postfach 11 01 64, 96029 Bamberg) einzulegen. Er – ENDE DER AMTLICHEN BEKANNTMACHUNGEN –
kann auch per E-Mail mittels eines mit einer qualifizierten elektroni-
schen Signatur versehenen Dokuments unter der Adresse poststel-
le@ale-ofr.bayern.de eingelegt werden.                                                       VERWALTUNG
Informationspflichten nach Art. 14 Datenschutz-Grundverordnung       GL - 0400
Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken erhebt zur Erfüllung
der dem Amt nach dem FlurbG zugewiesenen öffentlichen Aufgaben       Einwohner-, Wahl- und Passamt
im Freiwilliger Landtausch Daten der Grundeigentümer bei den zu-
ständigen Grundbuchämtern und Ämtern für Digitalisierung, Breit-     Das Einwohner-, Wahl- und Passamt ist am
band und Vermessung. Verantwortlich für die Verarbeitung dieser
personenbezogenen Daten ist das Amt für Ländliche Entwicklung           Montag, 21. September, nachmittags, und
Oberfranken, Nonnenbrücke 7a, 96047 Bamberg, (Postanschrift:            Dienstag, 22. September, ganztags,
Postfach 11 01 64, 96029 Bamberg), Telefon 0951 837-0, poststel-
le@ale-ofr.bayern.de.                                                auch telefonisch nicht erreichbar.
Weitere Informationen über die Verarbeitung dieser Daten und die
diesbezüglichen Rechte der betroffenen Personen können im Inter-
net unter
http://www.landentwicklung.bayern.de/oberfranken/ unter „Daten-      Standesamt
schutz“ abgerufen werden. Alternativ können die betroffenen Perso-
nen auch Informationen beim behördlichen Datenschutzbeauftrag-       Das Standesamt ist von
ten (Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken, Nonnenbrücke 7a,
96047 Bamberg, Telefon 0951 837-0, datenschutz@ale-ofr.bay-             Montag, 28. September, bis
ern.de) erhalten.                                                       Dienstag, 6. Oktober,
Zum Zweck einer ggf. erforderlichen Zahlungsabwicklung werden
die hierfür notwendigen Daten dem Verband für Ländliche Entwick-     nur vormittags besetzt.
lung Oberfranken in Bamberg übermittelt.
                                                                                               PERSONAL
Dipl.-Ing. Winkler
Ltd. Baudirektor                                                     GL - 0373
Pegnitz, 27. Juli 2020
                                                                     Werner Bauer verstorben

                                                                     Im August ist Herr Werner Bauer im Alter von 82 Jahren verstorben.
                                                                     Werner Bauer war vom 20.11.1978 bis zum 30.11.1999 Beschäf-
                                                                     tigter bei der Stadt Pegnitz.
                                                                     Er war zunächst als Maler im Stadtbauhof und ab Oktober 1987 in
                                                                     der Verwaltung als Hausmeister für die Rathäuser, Markmeister und
                                                                     Verkehrsüberwacher eingesetzt.
                                                                     In allen Bereichen erfüllte er die ihm übertragenen Arbeiten stets
                                                                     überaus zuverlässig; bei Kollegen und Vorgesetzten war er gleicher-
                                                                     maßen beliebt.
                                                                     Wir werden ihm stets ein ehrendes Gedenken bewahren.

                                                                     Pegnitz, im August 2020

                                                                        Wolfgang Nierhoff                 Tatjana Pfeffer
Abbildung 1: Gebietskarte Freiwilliger Landtausch Neudorf IV            Erster Bürgermeister              Vorsitzende des Personalrats

                                                                                                                   Blickpunkt Pegnitz    13
Amtliche Mitteilungen

               FESTSETZUNG                                                          ÖFFENTLICHE ORDNUNG
         ÜBERSCHWEMMUNGSGEBIET
            FICHTENOHE/PEGNITZ                                        FB 12

Amtliche Festsetzung des vorläufig gesicherten                        Grundstücksgrenzen – überwachsende Pflanzen:
Überschwemmungsgebietes der Fichtenohe/Pegnitz                        Wann beeinträchtigen Gartenpflanzen öffentliche
                                                                      Verkehrsflächen?
Wie im Amtsblatt und Kreisanzeiger des Landkreises Bayreuth Nr. 28
mitgeteilt, wurde im Jahre 2015 das Überschwemmungsgebiet der                             Welche Gefahren gibt es?
Fichtenohe/Pegnitz, Gewässer II. Ordnung, Fl.-km 106,400 bis
119,200 vorläufig gesichert. Die §§ 78 ff WHG sind seither zu be-                                                  Überwuchs:          Als
achten.                                                                                                            Überwuchs      werden
                                                                                                                   alle Äste, Zweige und
                                                                                                                   Triebe von Bäumen,
                                                                                                                   Sträuchern und sons-
                                                                                                                   tigen Pflanzen be-
                                                                                                                   zeichnet, die über eine
                                                                                                                   Grundstücksgrenze in
                                                                      den Bereich der Straße oder des Gehweges hinausragen. Hierdurch
                                                                      können insbesondere Kinder, ältere oder behinderte Menschen so-
                                                                      wie Autofahrerinnen und Autofahrer stark beeinträchtigt werden.

                                                                      Totholz: Abgestorbene
                                                                      Äste und Bäume sollten
                                                                      umgehend entfernt wer-
                                                                      den, da herunterfallendes
                                                                      Astwerk eine Gefahr für
                                                                      alle Verkehrsteilnehme-
                                                                      rinnen und Verkehrsteil-
                                                                      nehmer darstellt.
Das Landratsamt Bayreuth hat die Stadt Pegnitz informiert, dass nun
die amtliche Festsetzung des vorläufig gesicherten Überschwem-
mungsgebietes erfolgen soll.                                                                Was ist frei zu halten?

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wird das Landratsamt Lichtraumprofil: Das Lichtraumprofil (Durchgangs- bzw. Durch-
Bayreuth gemeinsam mit dem Wasserwirtschaftsamt Hof zu fahrtshöhe einer Straße) beträgt im Gehweg- und Radwegbereich
dieser Thematik eine                                          2,50 Meter und im Fahrbahnbereich 4,50 Meter. Die seitliche Be-
                                                              grenzung ist die Straßenbegrenzungslinie beziehungsweise die
                  Informationsveranstaltung                   Grundstücksgrenze und eventuell ein zusätzlicher Sicherheitsab-
                                                              stand.
      am 29.09.2020 um 17.00 Uhr in der Wiesweiherhalle
                          abhalten.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind dazu herzlich einge-
laden.

Die Veranstaltung findet vorbehaltlich etwaiger neuer Corona-Be-
schränkungen, unter Einhaltung der relevanten Hygiene-Richtlinien
statt.

Eine Anmeldung ist bis spätestens 18.09.2020 unter buergermeis-
ter@pegnitz.de bzw. unter der Telefonnummer 09241 723 21/-oder
68 (unter Angabe des Namens, der Adresse und der Telefonnum-
mer) unbedingt erforderlich. Die maximale Teilnehmerzahl liegt bei
90 Personen.

Ein Einlass ohne Anmeldung sowie ohne Mund-Nasen-Bede-
ckung ist nicht möglich.
                                                                      Sichtdreieck: An Straßeneinmündungen und -kreuzungen ist die
                                                                      Einhaltung von Sichtfeldern erforderlich. Deshalb ist es wichtig, ab
                                                                      einer Höhe von 75 Zentimeter über dem Boden darauf zu achten,
                                                                      dass nichts die Sichtbeziehungen und damit die Verkehrssicherheit
                                                                      beeinträchtigt. Das trifft insbesondere auf bauliche Hindernisse zu,
                                                                      aber auch auf Bewuchs auf privaten Grundstücken.

14      Blickpunkt Pegnitz
A.ORDUNG                                                        Am ScHönStEn
                                                                                      iSt ES
                                                                                                 Pflege und Betreuung
                                                                                                 Hauswirtschaft
                      BESTATTUNGEN                                                  zU HAUSE

                                                                                                 Urlaubsvertretung
                                                                                                 Verhinderungspflege

                                                                                                 Anspr. Emilia Ugrica
                                                                                                 Röthenbacher Str. 9
                                                                                                 91207 Lauf a.d. Pegnitz
                                                                                                 09123/9658321
 Seit über                                                          Dena                         0170/9880066
                                                              Deutsch-Polnische                  dena@24h-pflege-betreuung.eu
                                                           24h Pflege und Betreuung               24h-pflege-betreuung.eu
 75 Jahren

Ihr Bestatter

     für
                                                            A K TBrennholz
                                                           Frisches ION                                25 € / Ster
                                                                 Fichte/Kiefer                         22
                                                                 Buche                                 42 € / Ster
                                                                                                       41
  Pegnitz         Der letzte Weg in                         zzgl. 5 % MwSt., (ggf. Entfernungszuschlag)
    und           guten Händen                              Mindestabnahme 40 Ster (= 1 LKW), Länge 2/3/4 Meter

                                                                                              • Brennholzhandel
Umgebung          Wir regeln und organisieren alles                                           • Holzeinschlag
                                                                                              • Holzrückung
                  für Sie nach Ihren Wünschen.              Am Rabensteig 58 • 91275 Auerbach • Problembaumfällung
                                                            Telefon: 09643 / 205 700          • Holztransport
       Pegnitz · Raumersgasse 10                            Mobil: 0170 / 355 71 47           • Harvestereinsatz
          Telefon 09241/2289                                Telefax: 09643 / 205 703          • Energieholz
           E-Mail: info@bestattung-ordnung.de               www.forstservice-joksch.de

Unser Team Oliver Graf                            Büro Pegnitz         Sandra Graf                              Büro Ingolstadt
                                                  Beethovenstraße 3                                             Am Eichelanger 20
vor Ort    Diplom-Betriebswirt (FH)
                                                  91257 Pegnitz
                                                                       Immobilienfachwirtin (IHK)
                                                                                                                85053 Ingolstadt
info@img-hv.de        Immobilienverwalter (IHK)   Tel. 09241 - 80377   Bankkauffrau (IHK)                       Tel. 0841 - 319 645 81
ww.img-hv.de          Immobilienmakler (IHK)      Fax 09241 - 1710                                              Fax 0841 - 319 645 85

                                                                                                         Blickpunkt Pegnitz          15
Amtliche Mitteilungen

              ÖFFENTLICHE ORDNUNG                                                   WALD- und FORSTWIRTSCHAFT
                                                                          Forstrevier Pegnitz

                                                                          Borkenkäfer

                                                                          In den letzten Wochen hat sich der Borkenkäfer sauwohl gefühlt und
                                                                          sich stellenweise rapide vermehrt. Jeder Waldbesitzer ist gesetzlich
                                                                          verpflichtet seine Fichtenwälder auf Borkenkäferbefall zu kontrollie-
                                                                          ren, (erkennbar am braunen Bohrmehl am Stammfuss – Krone des
                                                                          Baumes ist oft noch grün) befallene Bäume aufzuarbeiten und das
                                                                          Holz aus dem Wald zu verbringen.
                                                                          Wichtig ist es jetzt im September die befallenen Bäume zu finden und
                                                                          aufzuarbeiten, bevor die erwachsenen Käfer zum Überwintern in den
                                                                          Waldboden gelangen.
                                                                          Organisieren sie sich rechtzeitig Helfer, die sie bei Ihrer Arbeit im Wald
Verkehrseinrichtungen: Verkehrs-                                          unterstützen.
einrichtungen sind alle Anlagen, die
für den Betrieb der Straße erforder-                                      Für Anpflanzungen wurden die Fördersätze deutlich erhöht.
lich sind. Hierzu gehören alle Ver-                                       ca. 2,50 – 3.- €/Pflanze
kehrszeichen, Ampeln, Straßenbe-                                          Nutzen Sie dies aus, um ihren Wald in einen künftig stabileren Wald
leuchtungen und Hinweisschilder.                                          umzuwandeln.
Diese Einrichtungen müssen von
Bewuchs freigehalten werden, so                                           Abhängig von der Corona-Entwicklung sind im Herbst zwei Informa-
dass sie jederzeit wahrgenommen werden können oder in ihrer Funk-         tionsversammlungen geplant:
tion nicht beeinträchtigt werden.                                         Dienstag, 20.10., um 19:30 Uhr Gasthaus Diersch,
                                                                          Willenberg
                             Was ist zu tun?                              Mittwoch, 21.10., um 19:30 Uhr Gasthaus Wolfring,
                                                                          Büchenbach
Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Mieterinnen und Mieter von
Grundstücken müssen Hecken, Sträucher und Bäume an der Gren-              Übrigens gönnen Sie sich mal was Gutes: frisches Wildbret von Ihrem
ze zu öffentlichen Verkehrsflächen so pflegen, dass Behinderungen         Jäger. Es lässt sich leichter zubereiten als Sie denken und man kann
von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern ausge-                es gut auf Vorrat einfrieren ( ein Jahr ist kein Problem).
schlossen sind. Wenn Bepflanzungen privater Grundstücke in die
Sichtdreiecke an Kreuzungen oder in das Lichtraumprofil der an-           Nähere Informationen beim Forstrevier Pegnitz.
grenzenden Rad- und Gehwege oder Fahrbahnen hineinwachsen,                Bahnhofsteig 7
wird dadurch der öffentliche Verkehr behindert oder gefährdet.            Tel 09241 2057 oder
Im Übrigen sind die Anlieger nach der Straßenreinhaltungsverord-          Tel 0160 58 200 56
nung verpflichtet, Unkraut überall dort zu entfernen, wo es nicht schon
die Stadt Pegnitz im Rahmen der Straßen- und Gehwegreinigung              Pegnitz, den 24. August 2020
gegen Gebühr übernommen hat. Das heißt überall dort, wo als An-
rainer eine Verpflichtung besteht den Gehweg und die Straße regel-        Ulrich Deinzer
mäßig zu reinigen, sind Gehweg und Straße inklusive Rinnstein frei        Forstrevierleiter
von Unkraut zu halten.

Überwuchs beseitigen: Wenn Sie für den Überwuchs verantwort-
lich sind, müssen Sie diesen unverzüglich selbst beseitigen oder die-     Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
se Arbeit in Auftrag geben. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht
oder nicht in ausreichendem Maß nach, erhalten Sie als Grund-             Bildungsprogramm Wald - Fortbildungsprogramm für
stückseigentümerin und Grundstückseigentümer eine schriftliche            Waldbesitzer
Aufforderung von der Stadt Pegnitz. Wenn der Rückschnitt nicht in
der gesetzten Frist erfolgt, kann die Stadt Pegnitz den Überwuchs Die Forstverwaltung am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Fors-
auf Kosten des Verursachers beseitigen.                           ten in Bayreuth bietet im Verein mit den Forstlichen Zusammen-
                                                                  schlüssen das unentgeltliche Fortbildungsprogramm „BiWa“ für
Vogel- und Baumschutz: Soweit keine Verkehrsgefährdung vor- Waldbesitzer an.
liegt, ist das Roden oder das auf den Stock setzen von Hecken und
Sträuchern in der Zeit vom 1. März bis 30. September zum Schutz Das Programm besteht aus acht Terminen im Lehrsaal sowie
von Vögeln verboten. Form- und Pflegeschnitte sind zugelassen, vier Außenterminen im Wald.
wenn sich im Gehölz keine Nester befinden.
                                                                  Themen sind u. a.:
Die entsprechende Broschüre können Sie gerne auch unter           Waldbewirtschaftung, Waldschutz, Forsttechnik, Arbeitssicherheit,
https://www.pegnitz.de/rathaus/geschaeftsverteilung/allge-        finanzielle Förderung, Jagd, Sortierung von Rundholz, Holzvermark-
meine-verwaltung/ordnungsamt-gewerbewesen-bestattungs- tung, gesetzliche Vorschriften, Besteuerung in der Forstwirtschaft.
recht/ herunterladen.                                             Die Termine im Lehrsaal finden jeweils am Montag von 19.30 bis

16      Blickpunkt Pegnitz
Sie können auch lesen