BLICKPUNKT PEGNITZ 208. Ausgabe 4. September 2020 Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Pegnitz
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208. Ausgabe 4. September 2020 BLICKPUNKT PEGNITZ Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Pegnitz - Anzeige - Blickpunkt-Leseraktion geht weiter: Lieblingsplätze in Pegnitz
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INHALTSVERZEICHNIS ab 3 28 Neues aus 60 Jahre dem Rathaus Uhren Wolf 32 Kulturamt: 36 Volkshochschule: Zwei Veranstaltungen Neues Programm GRUSSWORT Liebe Pegnitzerinnen und Pegnitzer, die Ferien neigen sich so langsam dem Ende zu und für einige ist auch der ersehnte Sommerurlaub bereits Ge- schichte. Es war für uns alle ein außergewöhnlicher Sommer 2020, in dem viele lang geschmiedete Pläne für Urlaub und Freizeitgestaltung coronabedingt durcheinandergewirbelt wurden. Dennoch hoffe ich sehr, dass Sie die warmen, teilweise heißen Sommertage nutzen und genießen konnten. Leider lassen die neuesten übermittelten Corona-Infektionszahlen nichts Gutes für den Herbst verheißen. Darum bitte ich Sie, auch weiterhin mit Rücksicht und Umsicht den getroffenen Maßnahmen und Regelungen der Staats- regierung nachzukommen. Die Pandemie wird aller Voraussicht nach noch länger auf unser Privat- und Wirt- schaftsleben Einfluss nehmen. Damit müssen wir lernen umzugehen. Gefreut habe ich mich unter anderem, dass die Baumaßnahmen zur Lärmsanierung der B 2 im Bereich der Orts- durchfahrt Pegnitz aufgrund der sehr kooperativen Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Bauamt Bayreuth und dem großen Verständnis unserer Bürgerschaft so zügig und reibungslos über die Bühne gingen. Ich bin zuver- sichtlich, dass sich die in diesem Zuge neu gestalteten Einfädelspuren im Bereich Sauerbruchstraße und Alte Poststraße sehr positiv auf den Verkehrsfluss auswirken werden. Ebenso konnten die Arbeiten am kombinierten Rad- und Wirtschaftsweg zwischen der Realschule und Hainbronn weitestgehend abgeschlossen werden. Gute Fortschritte machen auch die Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen in der Christian-Sammet-Mittelschule IMPRESSUM und in den Kindergärten Trockau und Buchau sowie die Dorferneuerung Buchau, deren erster Bauabschnitt be- Herausgeber: Nordbayerischer Ku- reits abgeschlossen werden konnte. Positiv gestaltet sich auch die aktuelle Entwicklung im Gewerbegebiet Peg- rier Zeitungsverlag GmbH , Theodor- nitz/West. Dort können durch die Neuansiedlung des Unternehmens Loberon weitere Arbeitsplätze für die Stadt Schmidt-Str. 17, 95448 Bayreuth, Pegnitz geschaffen werden. Geschäftsstelle Pegnitz, Kleiner Johannes 21, 91257 Pegnitz, Tel. 09241 980-18 und Gerne möchte ich an dieser Stelle noch unseren Pegnitzer Kindern, die am 8. September ihren ersten Schultag Stadt Pegnitz, Hauptstr. 37/45, haben sowie allen Auszubildenden, die ins Berufsleben eintreten, einen guten und vor allem gesunden Start in 91257 Pegnitz, Tel. 09241 723-0 diesen neuen Lebensabschnitt wünschen. Verantwortlich für den Inhalt: Für den amtlichen Teil: Bürgermeister Wolfgang Nierhoff Herzlich, Ihr Für den allgemeinen Teil: Marcel Auermann (verantw.) Anzeigenleitung: Dr. Serge Schäfers Satz: Nordbayerischer Kurier Druck: Kollin, Neudrossenfeld Wolfgang Nierhoff Erscheinungsweise: Erster Bürgermeister Jeden ersten Freitag im Monat Blickpunkt Pegnitz 3
Wichtige Rufnummern auf einen Blick STADTVERWALTUNG Schulen, Kindertageseinrichtungen und Sport 723-50 Sammelruf: 723-0 E-Mail: stadt@pegnitz.de Abteilung 3 - Bauamt Postanschrift: Postfach 1261, 91252 Pegnitz Abteilungsleitung und Fachbereich Planungsamt 723-60 Hausanschrift: Hauptstraße 37, 91257 Pegnitz Dorferneuerung und Flurneuordnung 723-70 Straßenverkehr 723-32 Hochbau 723-61 Publikumsverkehr (mit vorheriger Terminvereinbarung): Tiefbau 723-63 Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Grundstücksmanagement, Umwelt- und Montag und Donnerstag 14.00 - 16.30 Uhr Naturschutz, Landwirtschaft 723-62 Dienstag 14.00 - 16.00 Uhr EINRICHTUNGEN UND BETRIEBE Telefondurchwahlen in der Verwaltung (jeweils 09241) Eigenbetrieb Abwasserwerk Geschäftsführung 723-75 Erster Bürgermeister 723-22 Kläranlage Pegnitz 3681 Bürgermeisteramt 723-21 und -68 Geschäftsleitender Beamter 723-20 Freizeitpark/Windpark, Eigenbetrieb Personalamt/Feuerwehrwesen 723-52 Bereich Windpark 723-51 Feuerwehrgerätehaus Pegnitz 72608-0 Bereich Freizeitpark 723-45 CabrioSol, Ganzjahresbad 48908-0 Abteilung 1 - Allgemeine Verwaltung Abteilungsleitung und Stadtbauhof 5611 Fachbereich Jugend, Senioren und Soziales 723-51 Jugendpfleger 723-12 Stadtbücherei 723-73 Volkshochschule Öffnungszeiten Geschäftsführung 723-30 Montag, Dienstag und Donnerstag 10.00 - 17.00 Uhr Kurse 723-31 Freitag 15.00 - 18.00 Uhr Standesamt 723-34 und -35 Friedhofsamt, Gewerbewesen und Ordnungsamt 723-36 Einwohner-, Wahl- , Passamt und Wasserversorgung – Zweckverband Juragruppe 976-0 Fundamt 723-40, -41, -42 und -43 Rentenangelegenheiten 723-41 Fremdenverkehr 723-11 Kulturamt 723-23 Landschaftspflegeverband Fränkische Schweiz 7248360 Städtische Veranstaltungen 723-70 Abteilung 2 - Kämmerei Abteilungsleitung und Fachbereich Kämmerei 723-45 Energieversorger – Kontakte Bayernwerk Haushalts- und Steueramt 723-46/-47 Technischer Kundenservice Tel 0941 2800-3311 Beitrags- und Gebührenamt 723-17 Fax 0941 2800-3312 Stadtkasse 723-54/-56 E-Mail: kundenservice@bayernwerk.de Rechnungswesen Eigenbetriebe 723-76 Störung Strom 0941 2800-3366 Wohnungsamt und Störung Gas 0941 2800-3355 Zentrales Gebäudemanagement 723-53 und -25 Der nächste Blickpunkt Pegnitz erscheint am Freitag, 2. Oktober 2020 Anzeigen- und Redaktionsschluss: Montag, 21. September 2020 Ansprechpartner Anzeigen: Susanne Eckert, Tel. 09241 980-21, E-Mail: susanne.eckert@kurier.de 4 Blickpunkt Pegnitz
Amtliche Bekanntmachungen PLANEN – BAUEN – WOHNEN Fb 30 gung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen beantragen. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Ergänzungssatzung „Troschenreuth/Stemmenreuther Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die vorgenannten Weg-Süd/Ost“ gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB; Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches Satzung herbeigeführt wird (§ 44 Abs. 4 BauGB). Es wird hiermit bekannt gegeben, dass der Stadtrat in seiner Sitzung Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von am 19.08.2020 die Ergänzungssatzung „Troschenreuth/Stemmen- Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung reuther Weg-Süd/Ost“ in der Fassung vom 18.05.2020 als Satzung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. beschlossen hat. Nach § 215 Abs. 1 BauGB sind unbeachtlich 1. eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 bezeich- neten Verfahrens- und Formvorschriften und 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtli- che Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebau- ungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Ab- wägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Sat- zung schriftlich gegenüber der Stadt Pegnitz geltend gemacht wor- den sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel be- gründen soll, ist darzulegen. Pegnitz, 24. August 2020 i.V. Dr. Sandra Huber Zweite Bürgermeisterin Fb 30 Bebauungsplan „Arzberg/Erweiterung“; Änderung mit Deckblatt Nr. 1 Der Stadtrat hat am 19.08.2020 die Änderung des Bebauungsplans „Arzberg/Erweiterung“ in der Fassung vom 22.07.2020 beschlos- sen. Der Überarbeitung mit dem Deckblatt Nr. 1 mit Begründung in der Fassung vom 22.07.2020 wurde zugestimmt. In Vollzug des § 3 BauGB ist die Beteiligung der Bürger an der Bau- leitplanung durchzuführen. Ferner ist die Änderung des Bebauungs- plans öffentlich auszulegen. (§ 3 Abs. 2 BauGB). Die Änderung des Bebauungsplans „Arzberg/Erweiterung“ mit dem Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB wird dieser Satzungsbeschluss hiermit Deckblatt Nr. 1 mit Begründung in der Fassung vom 22.07.2020 ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan mit Begründung wird gemäß § 13 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB (ver- liegt ab heute in der Bauverwaltung der Stadt Pegnitz, Hauptstraße einfachtes Verfahren) in der Zeit vom 37, Zimmer E 6, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zu jedermanns Einsicht aus. Auf Verlangen wird über den Inhalt der 14. September bis 14. Oktober 2020 Satzung und der Begründung Auskunft gegeben (auf Grund der Co- rona-Pandemie nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung 09241 im Bauamt der Stadt Pegnitz, Hauptstraße 37, Pegnitz, Zimmer E 6, 723-60). während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Mit dieser Bekanntmachung tritt die vorstehend bezeichnete Ergänzungssatzung in Kraft. Etwaige Entschädigungen können verlangt werden, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Entschädigungsberechtigte können die Fälligkeit des An- spruchs dadurch herbeiführen, dass sie die Leistung der Entschädi- Blickpunkt Pegnitz 5
Amtliche Bekanntmachungen PLANEN – BAUEN – WOHNEN einer Grün-/Wiesenfläche, wird den Erfordernissen der Eingriffsre- gelung nach § 1 a Abs. 3 BauGB durch die Festsetzung einer südlich der Parzelle 12 a ausgewiesenen Ausgleichsfläche ausgeglichen. Da der die Parzelle 12 a betreffende Änderungsbereich als Gebiet mit geringer Bedeutung für Natur- und Landschaft eingestuft werden kann, wird der Ausgleichsfaktor mit 0,3 angesetzt. Bei einer Ein- griffsfläche von ca. 1000 m² (Größe der Parzelle 12 a) ergibt sich da- mit eine erforderliche Größe der Ausgleichsfläche von ca. 300 m². Die Ausgleichsfläche wird unmittelbar südlich der Parzelle 12 a auf einer Teilfläche der Fl.Nr. 622, Gemarkung Hainbronn, im Gesamt- umfang von ca. 300 m² festgesetzt. Die Fläche ist derzeit als Grün- /Wiesenfläche genutzt. Als Ausgleichsmaßnahme ist eine ökologi- sche Aufwertung der Fläche durch eine Heckenpflanzung festge- setzt. Die Gestaltung der Gebäude auf der Parzelle 12 a erfolgt auf der Grundlage der Festsetzungen im rechtskräftigen Bebauungsplan „Arzberg/Erweiterung“. Um die vorgenannten Änderungen zu ermöglichen, ist es erforder- lich, den Bebauungsplan mit dem Deckblatt Nr. 1 zu ändern. Erschließungsrechtliche Situation Die durch die Änderung des Bebauungsplans entstehende Baupar- zelle 12 a wird über die Ortsstraße Am Arzberg wegemäßig er- schlossen. Der Abwasseranschluss für die Parzelle 12 a kann über den in der Parzelle liegenden Kanal auf Kosten des Eigentümers der Parzelle 12 a sichergestellt werden. Das Oberflächenwasser ist auf dem Grund- stück zu versickern. Für den Anschluss an die Wasserleitung ist sei- tens des Eigentümers eine Sondervereinbarung mit der Juragruppe abzuschließen. Vor dem Satzungsbeschluss des Deckblatts Nr. 1 ist ein entsprechender Erschließungsvertrag abzuschließen. Änderung der textlichen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Arzberg/Erweiterung“ Die textlichen Festsetzungen im Änderungsbereich werden mit Punkt 0.9 wie folgt ergänzt: Innerhalb dieses Zeitraums ist jedermann Gelegenheit gegeben (auf „0.9 Grund der Corona-Pandemie nur nach vorheriger telefonischer An- Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Aus- meldung 09241 723-60), die Planung einzusehen und über Inhalt, gleich (Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung in der Bauleitplanung) Zweck und Auswirkung Informationen einzuholen, sich dazu zu äu- Der durch die Gebäude auf der Parzelle 12 a gegebene Eingriff auf ßern und sie mit den Planern zu erörtern. Ferner können während der einer Grün-/Wiesenfläche, wird den Erfordernissen der Eingriffsre- Auslegungsfrist Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. gelung nach § 1 a Abs. 3 BauGB durch die Festsetzung einer südlich Von der Durchführung einer Umweltprüfung wird abgesehen. der Parzelle 12a ausgewiesenen Ausgleichsfläche ausgeglichen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Be- Der die Parzelle 12 a betreffende Änderungsbereich wird als Gebiet schlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. mit geringer Bedeutung für Natur- und Landschaft eingestuft. Der Ausgleichsfaktor wird mit 0,3 angesetzt. Bei einer Eingriffsfläche von Begründung ca. 1.000 m² (Größe der Parzelle 12 a) ergibt sich damit eine erfor- derliche Größe der Ausgleichsfläche von ca. 300 m². Planungsrechtliche Situation und erforderliche Änderungen: Die Ausgleichsfläche wird unmittelbar südlich der Parzelle 12 a auf Die durch das Deckblatt neu auszuweisende Parzelle 12 a auf Teilen einer Teilfläche der Fl.Nr. 622, Gemarkung Hainbronn, im Gesamt- der Fl.Nrn. 622 und 635/11, Gemarkung Hainbronn, ist durch die umfang von ca. 300 m² festgesetzt. Die Fläche ist derzeit als Grün- Ortsstraße Am Arzberg wegemäßig erschlossen. /Wiesenfläche genutzt. Als Ausgleichsmaßnahme ist eine ökologi- Die Parzelle 12 a mit einer Größe von ca. 1000 m² soll nun in den Gel- sche Aufwertung der Fläche durch eine Heckenpflanzung festge- tungsbereich des Bebauungsplans einbezogen werden. Bei einer setzt.“ Gesamtgröße des Bebauungsplangebiets von rund 17.500 m² stellt Alle nicht genannten textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans diese Ergänzung eine punktuelle Änderung des Bebauungsplans dar. in der Fassung vom 13.01.1992 bleiben unverändert. Vor diesem Hintergrund und da durch die Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, erfolgt das Bauleitplanverfahren Pegnitz, 24. August 2020 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Von einer Umwelt- i.V. prüfung wird abgesehen. Dr. Sandra Huber Der durch die Gebäude auf der Parzelle 12 a gegebene Eingriff auf Zweite Bürgermeisterin 6 Blickpunkt Pegnitz
Amtliche Bekanntmachungen PLANEN – BAUEN – WOHNEN Fb 30 ßern und sie mit den Planern zu erörtern. Ferner können während der Auslegungsfrist Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Gewerbegebiet Pegnitz/West-Erweiterung 4“; Pegnitz, 24. August 2020 Aufstellung und frühzeitige Beteiligung der i.V. Öffentlichkeit Dr. Sandra Huber Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 19.08.2020 die Aufstellung des Zweite Bürgermeisterin vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Gewerbegebiet Peg- nitz/West-Erweiterung 4“, umfassend eine Teilfläche der Fl.Nr. 1698, Gemarkung Hainbronn, beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht. Fb 30 In der Sitzung am 19.08.2020 hat der Stadtrat Pegnitz auch be- Ergänzungssatzung „Lobensteig/West“ schlossen, auf der Grundlage der Konzeption der Fuchs & Söhne gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB; Holding GmbH vom 07.08.2020 die frühzeitige Beteiligung der Öf- Aufstellung fentlichkeit durchzuführen. Der Stadtrat hat am 19.08.2020 die Aufstellung der Ergänzungssat- zung „Lobensteig/West“ beschlossen. Der Entwurf dieser Ergänzungssatzung in der Fassung vom 06.08.2020 wurde gebilligt. In Vollzug des § 3 BauGB ist die Beteiligung der Bürger an der Bau- leitplanung durchzuführen. Die Ergänzungssatzung ist öffentlich aus- zulegen. Die Ergänzungssatzung „Lobensteig/West“ in der Fassung vom 06.08.2020 wird gemäß § 13 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB (vereinfachtes Verfahren) in der Zeit vom 14. September bis 14. Oktober 2020 im Bauamt der Stadt Pegnitz, Hauptstraße 37, Pegnitz, Zimmer E 6, Hierzu wird die Konzeption vom 07.08.2020 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Innerhalb dieses Zeitraumes ist jedermann Gelegenheit gegeben (auf 7. bis 28. September 2020 Grund der Corona-Pandemie nur nach vorheriger telefonischer An- meldung 09241 723-60), die Planung einzusehen und über Inhalt, im Bauamt der Stadt Pegnitz, Hauptstraße 37, Pegnitz, Zimmer E 6, Zweck und Auswirkung Informationen einzuholen, sich dazu zu äu- während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt. ßern und sie mit den Planern zu erörtern. Ferner können während der Auslegungsfrist Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Innerhalb dieses Zeitraumes ist jedermann Gelegenheit gegeben (auf Von der Durchführung einer Umweltprüfung wird abgesehen. Grund der Corona-Pandemie nur nach vorheriger telefonischer An- Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Be- meldung 09241 723-60), die Planung einzusehen und über Inhalt, schlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt blei- Zweck und Auswirkung Informationen einzuholen, sich dazu zu äu- ben. Blickpunkt Pegnitz 7
Amtliche Bekanntmachungen PLANEN – BAUEN – WOHNEN Begründung send die Fl.Nrn. 426 und 6/26, Gemarkung Troschenreuth, be- schlossen. Planungsrechtliche Situation: Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt ge- Durch die Ergänzungssatzung wird die im Geltungsbereich der Sat- macht. zung liegende Fläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Für den im Lageplan vom 12.08.2020 dargestellten Bereich ist für Lobensteig einbezogen. den Straßenbebauungsplan „Troschenreuth/Kirchenweg alt“ die Die im Geltungsbereich der Ergänzungssatzung liegenden zwei frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Grundstücke (Fl.Nrn. 706/3 und 740, Gemarkung Penzenreuth) grenzen westlich unmittelbar an die vorhandene Bebauung an und sind im Flächennutzungsplan der Stadt Pegnitz größtenteils als Mischbaufläche dargestellt. Die Ergänzungssatzung ist somit mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar. Der durch eine Bebauung im Geltungsbereich der Ergänzungssat- zung gegebene Eingriff auf einer Wiesenfläche, wird den Erforder- nissen der Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3 BauGB entsprechend durch die externe Ausgleichsfläche auf der Fl.Nr. 843, Gemarkung Buchau, ausgeglichen. Da die in den Geltungsbereich einbezogene Fläche als Gebiet mit ge- ringer Bedeutung für Natur- und Landschaft eingestuft werden kann, wird der Ausgleichsfaktor mit 0,30 angesetzt. Bei einer Eingriffsfläche von 2.200 m² ergibt sich eine erforderliche Größe der Ausgleichsflä- che von rund 660 m². Um den erforderlichen ökologischen Ausgleich nachzuweisen, wird aus dem 2.350 m² großen externen Grundstück mit der Fl.Nr. 843, Gemarkung Buchau, eine Teilfläche von 660 m² der Ergänzungssat- Hierzu besteht die Möglichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit zung „Lobensteig-West“ zugeordnet und dinglich gesichert. In Ab- vom stimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Bayreuth hat die ökologische Aufwertung der Ausgleichsfläche durch 7. bis 28. September 2020 abschnittsweise Mahd bzw. durch eine jährlich wiederkehrende ex- tensive Beweidung mit gelegentlicher Entbuschung zu erfolgen. im Bauamt der Stadt Pegnitz, Hauptstraße 37, 91257 Pegnitz, Zim- mer E 6, während der allgemeinen Dienststunden (auf Grund der Co- Die Aufstellung der Satzung erfolgt gemäß § 34 Abs. 6 BauGB im ver- rona-Pandemie nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung 09241 einfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Auf eine Umweltprüfung wird 723-60) die Planung einzusehen und über Inhalt, Zweck und Aus- verzichtet. wirkung Informationen einzuholen, sich dazu zu äußern und sie mit den Planern zu erörtern. Ferner können während der Auslegungsfrist Erschließungsrechtliche Situation: Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Die wegemäßige Erschließung sowie die Erschließung mit Wasser, der im Geltungsbereich der Ergänzungssatzung liegenden Flächen, Pegnitz, 24. August 2020 kann über die Gemeindeverbindungsstraße Hainbronner Weg, Fl.Nr. i.V. 720 Gemarkung Penzenreuth, erfolgen. Die Entsorgung des Ab- wassers hat durch die Eigentümer über Kleinkläranlagen mit Reini- Dr. Sandra Huber gungsstufe „H“ zu erfolgen. Die im Zuge der Erschließung anfallen- Zweite Bürgermeisterin den Kosten sind von den jeweiligen Eigentümern der Fl.Nr. 706/3 und 740, Gemarkung Penzenreuth, zu übernehmen. Ein entspre- chender Erschließungsvertrag ist zwingend vor der Rechtskraft der Ergänzungssatzung zu unterzeichnen. Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bayreuth Gemarkung Troschenreuth, Stadt Pegnitz Pegnitz, 24. August 2020 i.V. Umlegung „Troschenreuth/Kirchenweg“; Beschluss über die Änderung des Umlegungsplans Dr. Sandra Huber nach § 73 BauGB Zweite Bürgermeisterin Mit Stadtratsbeschluss vom 31. Juli 2015 hat die Stadt Pegnitz die Befugnisse zur Durchführung der Umlegung ’’Troschenreuth/Kir- chenweg’’ an das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermes- Straßenbebauungsplan „Troschenreuth/Kirchenweg sung Bayreuth übertragen. Der Umlegungsplan ’’Troschenreuth/Kir- alt“; Aufstellung und frühzeitige Beteiligung der chenweg’’ ist am 21. August 2018 in Kraft getreten. Öffentlichkeit Nach Erörterung und mit Einverständnis der Eigentümer wird gemäß Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 19.08.2020 die Aufstellung des § 73 Nr. 3 des Baugesetzbuches (BauGB in der Fassung der Be- Straßenbebauungsplans „Troschenreuth/Kirchenweg alt“, umfas- kanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), in der 8 Blickpunkt Pegnitz
Amtliche Bekanntmachungen PLANEN – BAUEN – WOHNEN ORTSRECHT Fassung der letzten Änderung, der Umlegungsplan geändert. Der Zweiter Teil: Aufnahme in der Mittagsbetreuung geänderte Umlegungsplan besteht aus der Karte der Änderung des Umlegungsplans (§ 67 BauGB) und aus dem Verzeichnis der Ände- §3 rung des Umlegungsplans (§ 68 BauGB). Anmeldung (1) Die Aufnahme setzt die schriftliche Anmeldung durch die Perso- Die Karte und das Verzeichnis der Änderung des Umlegungsplans nensorgeberechtigten in der Mittagsbetreuung voraus. Der An- liegt vom 9. September bis zum 7. Oktober 2020 in Pegnitz, Neues meldende ist verpflichtet, bei der Anmeldung die erforderlichen Rathaus, Zimmer E 6, während der Dienststunden (auf Grund der Angaben zur Person des aufzunehmenden Kindes und der Per- Corona-Pandemie nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung sonen-sorgeberechtigten zu machen; Änderungen – insbeson- unter 09241/723-60) zur Einsichtnahme aus. Die Einsicht ist jedem dere beim Personensorgerecht – sind unverzüglich mitzuteilen. gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. (2) Bei der Anmeldung des Kindes haben die Personensorgebe- rechtigten in dem Anmeldeformular mit der Stadt Buchungszei- Bayreuth, 3. August 2020 ten für das Betreuungsjahr festzulegen. Buchungszeiten sind Zei- ten, in denen das Kind die Einrichtung regelmäßig besucht. Um Borchardt die Betreuung der Kinder sicherstellen zu können, werden für die Vermessungsdirektor Mittagsbetreuung Mindestbuchungszeiten festgelegt (§ 10). (3) Die Anmeldung muss bis spätestens zum Beginn des neuen Schuljahres bis 15.09. erfolgen und ist verbindlich. Nach diesem Termin kann die Anmeldung nur in begründeten Ausnahmefällen, ORTSRECHT wie etwa Wegzug der Familie, widerrufen werden. (4) Eine Änderung der Buchungszeiten muss schriftlich erfolgen und GL – 0280 MittSa ist nur möglich, sofern die gesetzlichen Fördervoraussetzungen sowie die maximale Belegung laut Genehmigung weiterhin ein- Satzung für die Mittagsbetreuung an der Grundschule gehalten werden können. Pegnitz (Satzung Mittagsbetreuung - MittSa) (5) Wird eine Betreuung außerhalb der gebuchten Tage kurzfristig vom 24. August 2020 notwendig, so gibt es in Absprache mit der Leitung die Möglich- keit, einen kostenpflichtigen Notfalltag in Anspruch zu nehmen. Aufgrund der Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung Ein Anspruch darauf besteht nicht. für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS §4 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli Aufnahme 2020 (GVBl. S. 350), erlässt die Stadt Pegnitz folgende Satzung: (1) Über die Aufnahme der angemeldeten Kinder entscheidet die Stadt im Einvernehmen mit der Leitung der Mittagsbetreuung. Erster Teil: Allgemeines Die Mittagsbetreuung teilt die Entscheidung den Personensor- §1 geberechtigten unverzüglich mit. Trägerschaft und Rechtsform (2) Die Aufnahme erfolgt jeweils für ein Schuljahr, beginnend und en- Die Stadt Pegnitz ist Träger der Mittagsbetreuung an der Grund- dend mit dem Schuljahr, ohne dass es einer Kündigung bedarf. schule Pegnitz; sie betreibt diese gem. Art. 22 GO als öffentliche Ein- (3) Die Aufnahme in die Mittagsbetreuung erfolgt nach Maßgabe der richtung. verfügbaren Plätze. Sind nicht genügend Plätze verfügbar, so wird die Auswahl unter den in die Grundschule Pegnitz gehenden Kin- §2 dern nach folgenden Dringlichkeitsstufen getroffen: Zweckbestimmung 1. Kinder, deren Mütter oder Väter alleinerziehend und berufs- (1) Die Mittagsbetreuung bietet Schulkindern der Grundschule Peg- tätig sind, nitz eine Betreuung an Schultagen im Anschluss an den Unter- 2. Kinder, deren Mütter oder Väter beide berufstätig sind, richt bis 14 Uhr oder bis 16 Uhr an. 3. Kinder, die besonders gefördert werden müssen (Sprache, (2) Der Aufenthalt der zu betreuenden Kinder wird nach sozial- und Integration) freizeitpädagogischen Ansätzen gestaltet. Es besteht kein An- 4. Kinder, die ein Geschwisterkind in der Mittagsbetreuung ha- spruch auf Hausaufgabenhilfe und Hausaufgabenüberwachung ben durch das Betreuungspersonal. Die Mittagsbetreuung bietet ein 5. Kinder, der 1. und 2. Jahrgangsstufe werden vorrangig auf unterstützendes Angebot bei der Erledigung der Hausaufgaben genommen. an. (4) Zum Nachweis der Dringlichkeitsstufe sind entsprechende Bele- (3) Betreut werden Kinder von der ersten bis zur vierten Jahrgangs- ge unaufgefordert zum Anfang eines jeden Schuljahres vorzu- stufe. weisen. (4) Die Mittagsbetreuung findet grundsätzlich im Gebäude des Bür- (5) Über die Aufnahme der angemeldeten Kinder entscheidet die gerzentrums statt. Es werden auch die Räumlichkeiten der Leitung der Mittagsbetreuung in Absprache mit der Stadt und der Grundschule und der dazugehörige Pausenhof genutzt. Schulleitung. Ein Anspruch auf einen Platz besteht nicht. (5) Der Besuch der Mittagsbetreuung ist freiwillig. (6) Nicht aufgenommene Kinder werden auf Antrag in eine Vor- (6) Die Aufnahme erfolgt nach Maßgabe der Satzung sowie der ver- merkliste eingetragen. Bei freiwerdenden Plätzen erfolgt die Rei- fügbaren Plätze und nach vorhandenem Personal-und Rauman- henfolge ihrer Aufnahme nach den Dringlichkeitsstufen gemäß gebot. Ein Anspruch auf einen Platz in der Mittagsbetreuung be- Abs. 2. Ist eine Auswahl nach diesen Dringlichkeitsstufen nicht steht nicht. möglich, entscheidet das Eingangsdatum der Anmeldung. Blickpunkt Pegnitz 9
Amtliche Bekanntmachungen ORTSRECHT §5 ist über das Fernbleiben unverzüglich zu informieren. Gebühren (5) Personen, die an einer übertragbaren oder ansteckenden Krank- Für den Besuch der Mittagsbetreuung werden Gebühren erhoben. heit leiden, dürfen die Mittagsbetreuung nicht betreten. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Mittagsbetreuung an der §9 Grundschule Pegnitz. Öffnungszeiten Die Mittagsbetreuung ist während der Schulzeit von 11 Uhr bis 16 Dritter Teil: Abmeldung und Ausschluss Uhr geöffnet. Die Kinder sollen im Zeitraum bis 14 Uhr bzw. 16 Uhr (je nach Buchung) abgeholt werden. Die Betreuung ist entweder bis 14 §6 Uhr oder bis 16 Uhr buchbar. Abmeldung Die Abmeldung ist während des Betreuungsjahres nur aus wichti- § 10 gem Grund (z. B. Umzug in eine andere Kommune) jeweils zum Mo- Mindestbuchungszeiten natsende unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen möglich. Der (1) Die Mindestbuchungszeit beträgt zwei Tage in der Woche bei wichtige Grund ist zu belegen. einer Betreuung bis 16 Uhr. Bei einer Betreuung bis 14 Uhr ist die Buchung für einen Tag in der Woche möglich. §7 (2) Ein Wechsel zwischen den Zeitkategorien (14/16 Uhr) innerhalb Ausschluss einer Kalenderwoche ist nicht möglich. (1) Ein Kind kann vom weiteren Besuch der Mittagsbetreuung aus- (3) Buchungsänderungen innerhalb eines Schuljahres sind schrift- geschlossen werden, wenn lich bei der Leitung der Mittagsbetreuung zum nächsten Monat a) es wiederholt nicht pünktlich abgeholt wurde, möglich. b) die Personensorgeberechtigten wiederholt und nachhaltig gegen Regelungen der Anmeldungserklärung verstoßen, ins- § 11 besondere die vereinbarten Betreuungszeiten nicht einhalten, Mittagessen c) das Kind aufgrund schwerer Verhaltensauffälligkeiten sich (1) Es wird ein warmes Mittagessen angeboten. Die Stadt über- oder andere gefährdet, nimmt keine Haftung für die ausgegebenen Speisen. d) die Personensorgeberechtigten ihren Zahlungsverpflichtun- (2) Für das Mittagessen ist gem. der Gebührensatzung für die Mit- gen trotz Mahnung innerhalb der Mahnfrist nicht nachge- tagsbetreuung an der Grundschule Pegnitz eine Gebühr zu ent- kommen sind, richten. Die Kosten sind von den Personensorgeberechtigten zu e) die Personensorgeberechtigten ihren Mitwirkungspflichten tragen. laut gesetzlichen Bestimmungen (insbes. Infektionsschutz- (3) Eine Abmeldung vom Mittagessen muss rechtzeitig erfolgen und gesetz) oder dieser Satzung wiederholt und nachhaltig nicht ist nur wochenweise möglich. nachkommen, f) die Personensorgeberechtigten ihren Mitwirkungspflichten § 12 bei der Anmeldeerklärung nicht nachkommen, insbesondere Hausaufgaben richtige und vollständige Angaben zu machen. Im Rahmen der Mittagsbetreuung wird eine Hausaufgabenbetreu- (2) Vor dem Ausschluss sind die Personenberechtigten des Kindes ung angeboten. Das Personal der Mittagsbetreuung gibt Hilfestel- zu hören. lung bei der Anfertigung der Hausaufgaben. Es besteht kein An- spruch auf Hausaufgabenhilfe und Hausaufgabenüberwachung §8 durch das Betreuungspersonal. Die Überprüfung der Hausaufgaben Sicherheit, Krankheit, Anzeige obliegt den Eltern. Nachhilfeunterricht wird nicht geleistet. (1) Wenn ein Kind unentschuldigt fehlt und auch auf Nachfrage in der Schule nicht aufzufinden ist, sind die Betreuer/Betreuerinnen § 13 verpflichtet, wenn eine telefonische Klärung nicht möglich ist, die Medikamente Polizei zu rufen. (1) Das Personal der Mittagsbetreuung darf dem Kind grundsätzlich (2) Der Aufenthalt in den Räumen der Mittagsbetreuung ist nur dem keine Medikamente verabreichen, außer es dient einer lebens- Betreuungspersonal, den angemeldeten Kindern und Personen, rettenden Maßnahme. die aus dienstlichen Gründen anwesend sind, gestattet. Das Be- (2) Benötigt ein Kind regelmäßig Medikamente, kann im Einzelfall mit treuungspersonal ist berechtigt, unbefugt anwesende Personen dem Personensorgeberechtigten eine entsprechende schriftliche aus den Räumen der Mittagsbetreuung zu verweisen und übt in- Ausnahmevereinbarung getroffen werden, um dem Kind die Teil- soweit das Hausrecht aus. nahme an der Mittagsbetreuung zu ermöglichen. (3) Die Personensorgeberechtigten sind nach § 34 Abs. 5 Infek- tionsschutzgesetz (IFSG) dazu verpflichtet, das Auftreten oder § 14 den Verdacht des Auftretens einer in § 34 IFSG Abs. 1 bis 3 ge- Betreuung auf dem Wege nannten Krankheit oder den Befall mit Läusen unverzüglich dem Die Personensorgeberechtigten haben für die Betreuung der Kinder Betreuungspersonal unter Angabe des Krankheitsgrundes mit- auf dem Weg zur und von der Mittagsbetreuung zu sorgen. Die Per- zuteilen; die voraussichtliche Dauer der Erkrankung soll angege- sonensorgeberechtigten müssen eine schriftliche Erklärung abge- ben werden. In diesem Fall kann verlangt werden, dass die Ge- ben, wenn ihr Kind allein nach Hause gehen darf. Solange eine sol- sundung durch Bescheinigung des behandelnden Arztes oder che Erklärung nicht vorliegt, muss das Kind persönlich abgeholt wer- Gesundheitsamtes nachgewiesen wird. den, und zwar vor Ende der Öffnungszeit. (4) Kinder die erkrankt sind, dürfen die Mittagsbetreuung während der Dauer der Erkrankung nicht besuchen. Die Mittagsbetreuung 10 Blickpunkt Pegnitz
Amtliche Bekanntmachungen ORTSRECHT § 15 §1 Unfallversicherungsschutz Gebührenpflicht (1) Kinder in der Mittagsbetreuung sind bei Unfällen auf dem direk- Die Stadt erhebt für die Benutzung der Mittagsbetreuung an der ten Weg zur oder von der Einrichtung und während des Aufent- Grundschule Pegnitz Gebühren. halts in der Einrichtung im gesetzlichen Rahmen unfallversichert (2) Die Personensorgeberechtigten haben Unfälle auf dem Weg un- §2 verzüglich bei der Leitung der Mittagsbetreuung zu melden. Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner sind § 16 a) die Personensorgeberechtigten des Kindes, das in die Mit- Haftung tagsbetreuung aufgenommen wird, (1) Die Stadt haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Be- b) diejenigen, die das Kind zur Aufnahme in die Mittagsbetreu- trieb der Mittagsbetreuung entstehen, nur im Rahmen der ge- ung angemeldet haben. setzlichen Bestimmungen. (2) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. (2) Außerhalb der Öffnungszeiten findet eine Aufsicht nicht statt. (3) Unbeschadet von Absatz 1 haftet die Stadt für Schäden, die sich §3 aus der Benutzung der Mittagsbetreuung ergeben, nur dann, Entstehen und Fälligkeit der Gebühr wenn einer Person, deren sich die Stadt zur Erfüllung ihrer Ver- (1) Die Betreuungsgebühren i. S. von § 4 Abs. 2 sowie die Kosten für pflichtungen bedient, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last das Mittagessen i.S. d. § 5 Abs. 1 dieser Satzung entstehen erst- fällt. Insbesondere haftet die Gemeinde nicht für Schäden, die mals mit der Aufnahme des Kindes in die Mittagsbetreuung bzw. durch Dritte verursacht werden. Anmeldung zum Mittagessen; im Übrigen entstehen diese Ge- (4) Für mitgebrachte Gegenstände, die das Kind dem Personal der bühren jeweils fortlaufend mit Beginn eines Monats. Mittagsbetreuung nicht zur Aufbewahrung übergibt, wird nicht (2) Die Gebühren i.S.v. § 4 Abs. 2 dieser Satzung entstehen für ein gehaftet. Für Verlust, Verwechslung oder Beschädigung der Gar- Schuljahr. derobe und der Ausstattung der Kinder wird keine Haftung über- (3) Die Betreuungsgebühren bzw. die Kosten für das Mittagessen nommen. werden jeweils am dritten Werktag eines Monats für den gesam- (5) Bei mutwilliger Beschädigung des Eigentums der Mittagsbe- ten Monat im Nachhinein fällig und werden über das vorliegende treuung haben die Personensorgeberechtigten Schadensersatz SEPA-Mandat eingezogen. Die Gebührenschuldner sind ver- zu leisten. Privatrechtliche Ansprüche gegenüber Dritten bleiben pflichtet, der Stadt eine Einzugsermächtigung für ihr Konto zu er- hiervon unberührt. teilen. Barzahlung ist nicht möglich. (4) Die Betreuungsgebühren werden nur nach dem tatsächlichen Vierter Teil: Schlussbestimmung Aufenthalt des Kindes täglich abgerechnet, Voraussetzung hier- für ist, das Fernbleiben des Kindes wurde rechtzeitig der Mit- § 17 tagsbetreuung mitgeteilt. Wenn nicht, wird hierfür die Gebühr Inkrafttreten ebenfalls fällig. Diese Satzung tritt am 1. September 2020 in Kraft. Zweiter Teil: Einzelne Gebühren/Kostenersatz Pegnitz, 24. August 2020 §4 i.V. Gebührensatz (1) Die Höhe der Betreuungsgebühr richtet sich nach der Dauer des Dr. Sandra Huber Besuchs der Mittagsbetreuung. Zweite Bürgermeisterin (2) Folgende Betreuungsgebühren werden erhoben: a) Tägliche Betreuung bis 14 Uhr 3,50 € b) Tägliche Betreuung bis 16 Uhr 4,00 € c) Tägliche Notfallbetreuung/Kurzbetreuung bis 1 Stunde 2,00 € GL – 0280 MittGebS §5 Gebührensatzung Kosten für das Mittagessen für die (1) Für das Mittagessen ist eine Gebühr pro Mahlzeit in Höhe von Mittagsbetreuung an der Grundschule Pegnitz 3,50 € zu entrichten. (2) Das Mittagessen besteht aus einer Suppe, Hauptgericht und (Gebührensatzung Mittagsbetreuung - MittGebS) Nachtisch. vom 24. August 2020 (3) Die Kosten für das Mittagessen sind von den Personensorgebe- rechtigten zu tragen. Aufgrund der Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO) in der Fassung §6 der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS Kostenersatz für Material und Getränke 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli (1) Für den Kostenersatz für das Material und Getränke ist eine ein- 2020 (GVBl. S. 350), erlässt die Stadt Pegnitz folgende Satzung: malige Pauschale für das jeweilige Schuljahr in Höhe von 15 € pro Kind zu entrichten. Erster Teil: Allgemeine Vorschriften (2) Bei unterjähriger Anmeldung werden die Kosten für Material und Getränke anteilig erhoben. Blickpunkt Pegnitz 11
Amtliche Bekanntmachungen ORTSRECHT WASSERVERSORGUNG (3) Die Kosten für das Material und Getränke sind von den Perso- gesetzt. nensorgeberechtigten zu tragen. §5 Dritter Teil: Schlussbestimmung Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen. §7 §6 Inkrafttreten Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2020 in Kraft. Diese Satzung tritt am 1. September 2020 in Kraft. Pegnitz, 3. Februar 2020 Pegnitz, 24. August 2020 Thümmler i.V. Vorsitzender Dr. Sandra Huber Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt bis zur nächsten amt- Zweite Bürgermeisterin lichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der in der Ge- schäftsstelle des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Jura- gruppe, Zum Dianafelsen 1, 91257 Pegnitz, zur öffentlichen Einsicht WASSERVERSORGUNG auf. GL – 055 LÄNDLICHE ENTWICKLUNG Zweckverband zur Wasserversorgung der Juragruppe; Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2020 Gz.: L-A 7574-1178 Die Verbandsversammlung des Zweckverbands zur Wasserversor- Freiwilliger Landtausch Neudorf IV; VKSLE 220 066, gung der Juragruppe hat die Haushaltssatzung 2020 beschlossen. Stadt Pegnitz, Landkreis Bayreuth Nachstehend wird die Satzung, die im Amtsblatt des Landkreises Beschluss Bayreuth Nr. 4 vom 14. Februar 2020 bekanntgemacht wurde, ver- öffentlicht. Nach § 103 c Abs. 2 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Satz 2 und § 86 Abs. 2 Nr. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung Haushaltssatzung der Juragruppe, Zweckverband der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl I S. 546), zuletzt ge- Wasserversorgung, Pegnitz, Landkreis Bayreuth, für das ändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2008 (BGBl I S. 2794), er- Haushaltsjahr 2020 vom 03.02.2020 geht folgender Beschluss: Aufgrund der §§ 21 und 23 der Verbandssatzung und Art. 41 Abs. 1 I. und 2 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit und Art. Der Freiwillige Landtausch Neudorf IV wird angeordnet. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Juragruppe folgende Haus- Die Anordnung gilt für das vom Amt für Ländliche Entwicklung Ober- haltssatzung: franken festgestellte Verfahrensgebiet. Die Begrenzung des Verfah- rensgebietes ist in der anliegenden Gebietskarte, die Bestandteil des §1 entscheidenden Teils dieses Beschlusses ist, flurstücksgenau dar- Der Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird gestellt. im Erfolgsplan in den Erträgen auf 4.003.000,00 € II. und in den Aufwendungen auf 3.815.000,00 € Dieser Beschluss wird von der Stadt Pegnitz amtlich bekannt ge- und macht. im Vermögensplan Der Beschluss und die Gebietskarte liegen im Rathaus der Stadt in den Einnahmen und Ausgaben auf 5.888.000,00 € Pegnitz zwei Wochen lang nach dem Tag der amtlichen Bekannt- festgesetzt. machung zur Einsichtnahme aus und können dort während der Dienststunden eingesehen werden. §2 Inhaber von Rechten, die nicht aus dem Grundbuch ersichtlich sind, Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen wird zur Finanzierung der aber von dem Freiwilligen Landtausch betroffen werden, werden auf- Ausgaben im Vermögensplan auf 1.700.000,00 € festgesetzt. gefordert, diese Rechte innerhalb von drei Monaten – gerechnet vom ersten Tage der Bekanntmachung dieses Beschlusses – beim Amt §3 für Ländliche Entwicklung Oberfranken, Nonnenbrücke 7a (Postan- Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan werden nicht schrift: Postfach 11 01 64, 96029 Bamberg) anzumelden. Die Rech- festgesetzt. te sind auf Verlangen dem Amt für Ländliche Entwicklung innerhalb einer vom Amt zu setzenden weiteren Frist nachzuweisen. Werden §4 die Rechte erst nach Ablauf der vorbezeichneten Frist angemeldet Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von oder nachgewiesen, so kann das Amt für Ländliche Entwicklung die Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf 3.000.000,00 € fest- bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. 12 Blickpunkt Pegnitz
Amtliche Bekanntmachungen LÄNDLICHE ENTWICKLUNG JAGDRECHT Gründe Jagdgenossenschaft Troschenreuth Die Tauschpartner haben den Freiwilligen Landtausch Neudorf IV zur Verwendung des Reinertrags aus der Jagdnutzung Verbesserung der Agrarstruktur beantragt und glaubhaft gemacht, dass sich seine Durchführung verwirklichen lässt. Der Freiwillige Die Jagdgenossen haben in der Hauptversammlung am 13.07.2020 Landtausch war daher nach § 103 c FlurbG anzuordnen. beschlossen, dass der Jagdpachtschilling für den Wegebau ver- wendet wird. Hinweise Pegnitz, 07. August 2020 Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach dem Ludwig Götz ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch eingelegt 2. Jagdvorsteher werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken, Nonnenbrücke 7a (Postanschrift: Postfach 11 01 64, 96029 Bamberg) einzulegen. Er – ENDE DER AMTLICHEN BEKANNTMACHUNGEN – kann auch per E-Mail mittels eines mit einer qualifizierten elektroni- schen Signatur versehenen Dokuments unter der Adresse poststel- le@ale-ofr.bayern.de eingelegt werden. VERWALTUNG Informationspflichten nach Art. 14 Datenschutz-Grundverordnung GL - 0400 Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken erhebt zur Erfüllung der dem Amt nach dem FlurbG zugewiesenen öffentlichen Aufgaben Einwohner-, Wahl- und Passamt im Freiwilliger Landtausch Daten der Grundeigentümer bei den zu- ständigen Grundbuchämtern und Ämtern für Digitalisierung, Breit- Das Einwohner-, Wahl- und Passamt ist am band und Vermessung. Verantwortlich für die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten ist das Amt für Ländliche Entwicklung Montag, 21. September, nachmittags, und Oberfranken, Nonnenbrücke 7a, 96047 Bamberg, (Postanschrift: Dienstag, 22. September, ganztags, Postfach 11 01 64, 96029 Bamberg), Telefon 0951 837-0, poststel- le@ale-ofr.bayern.de. auch telefonisch nicht erreichbar. Weitere Informationen über die Verarbeitung dieser Daten und die diesbezüglichen Rechte der betroffenen Personen können im Inter- net unter http://www.landentwicklung.bayern.de/oberfranken/ unter „Daten- Standesamt schutz“ abgerufen werden. Alternativ können die betroffenen Perso- nen auch Informationen beim behördlichen Datenschutzbeauftrag- Das Standesamt ist von ten (Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken, Nonnenbrücke 7a, 96047 Bamberg, Telefon 0951 837-0, datenschutz@ale-ofr.bay- Montag, 28. September, bis ern.de) erhalten. Dienstag, 6. Oktober, Zum Zweck einer ggf. erforderlichen Zahlungsabwicklung werden die hierfür notwendigen Daten dem Verband für Ländliche Entwick- nur vormittags besetzt. lung Oberfranken in Bamberg übermittelt. PERSONAL Dipl.-Ing. Winkler Ltd. Baudirektor GL - 0373 Pegnitz, 27. Juli 2020 Werner Bauer verstorben Im August ist Herr Werner Bauer im Alter von 82 Jahren verstorben. Werner Bauer war vom 20.11.1978 bis zum 30.11.1999 Beschäf- tigter bei der Stadt Pegnitz. Er war zunächst als Maler im Stadtbauhof und ab Oktober 1987 in der Verwaltung als Hausmeister für die Rathäuser, Markmeister und Verkehrsüberwacher eingesetzt. In allen Bereichen erfüllte er die ihm übertragenen Arbeiten stets überaus zuverlässig; bei Kollegen und Vorgesetzten war er gleicher- maßen beliebt. Wir werden ihm stets ein ehrendes Gedenken bewahren. Pegnitz, im August 2020 Wolfgang Nierhoff Tatjana Pfeffer Abbildung 1: Gebietskarte Freiwilliger Landtausch Neudorf IV Erster Bürgermeister Vorsitzende des Personalrats Blickpunkt Pegnitz 13
Amtliche Mitteilungen FESTSETZUNG ÖFFENTLICHE ORDNUNG ÜBERSCHWEMMUNGSGEBIET FICHTENOHE/PEGNITZ FB 12 Amtliche Festsetzung des vorläufig gesicherten Grundstücksgrenzen – überwachsende Pflanzen: Überschwemmungsgebietes der Fichtenohe/Pegnitz Wann beeinträchtigen Gartenpflanzen öffentliche Verkehrsflächen? Wie im Amtsblatt und Kreisanzeiger des Landkreises Bayreuth Nr. 28 mitgeteilt, wurde im Jahre 2015 das Überschwemmungsgebiet der Welche Gefahren gibt es? Fichtenohe/Pegnitz, Gewässer II. Ordnung, Fl.-km 106,400 bis 119,200 vorläufig gesichert. Die §§ 78 ff WHG sind seither zu be- Überwuchs: Als achten. Überwuchs werden alle Äste, Zweige und Triebe von Bäumen, Sträuchern und sons- tigen Pflanzen be- zeichnet, die über eine Grundstücksgrenze in den Bereich der Straße oder des Gehweges hinausragen. Hierdurch können insbesondere Kinder, ältere oder behinderte Menschen so- wie Autofahrerinnen und Autofahrer stark beeinträchtigt werden. Totholz: Abgestorbene Äste und Bäume sollten umgehend entfernt wer- den, da herunterfallendes Astwerk eine Gefahr für alle Verkehrsteilnehme- rinnen und Verkehrsteil- nehmer darstellt. Das Landratsamt Bayreuth hat die Stadt Pegnitz informiert, dass nun die amtliche Festsetzung des vorläufig gesicherten Überschwem- mungsgebietes erfolgen soll. Was ist frei zu halten? Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wird das Landratsamt Lichtraumprofil: Das Lichtraumprofil (Durchgangs- bzw. Durch- Bayreuth gemeinsam mit dem Wasserwirtschaftsamt Hof zu fahrtshöhe einer Straße) beträgt im Gehweg- und Radwegbereich dieser Thematik eine 2,50 Meter und im Fahrbahnbereich 4,50 Meter. Die seitliche Be- grenzung ist die Straßenbegrenzungslinie beziehungsweise die Informationsveranstaltung Grundstücksgrenze und eventuell ein zusätzlicher Sicherheitsab- stand. am 29.09.2020 um 17.00 Uhr in der Wiesweiherhalle abhalten. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind dazu herzlich einge- laden. Die Veranstaltung findet vorbehaltlich etwaiger neuer Corona-Be- schränkungen, unter Einhaltung der relevanten Hygiene-Richtlinien statt. Eine Anmeldung ist bis spätestens 18.09.2020 unter buergermeis- ter@pegnitz.de bzw. unter der Telefonnummer 09241 723 21/-oder 68 (unter Angabe des Namens, der Adresse und der Telefonnum- mer) unbedingt erforderlich. Die maximale Teilnehmerzahl liegt bei 90 Personen. Ein Einlass ohne Anmeldung sowie ohne Mund-Nasen-Bede- ckung ist nicht möglich. Sichtdreieck: An Straßeneinmündungen und -kreuzungen ist die Einhaltung von Sichtfeldern erforderlich. Deshalb ist es wichtig, ab einer Höhe von 75 Zentimeter über dem Boden darauf zu achten, dass nichts die Sichtbeziehungen und damit die Verkehrssicherheit beeinträchtigt. Das trifft insbesondere auf bauliche Hindernisse zu, aber auch auf Bewuchs auf privaten Grundstücken. 14 Blickpunkt Pegnitz
A.ORDUNG Am ScHönStEn iSt ES Pflege und Betreuung Hauswirtschaft BESTATTUNGEN zU HAUSE Urlaubsvertretung Verhinderungspflege Anspr. Emilia Ugrica Röthenbacher Str. 9 91207 Lauf a.d. Pegnitz 09123/9658321 Seit über Dena 0170/9880066 Deutsch-Polnische dena@24h-pflege-betreuung.eu 24h Pflege und Betreuung 24h-pflege-betreuung.eu 75 Jahren Ihr Bestatter für A K TBrennholz Frisches ION 25 € / Ster Fichte/Kiefer 22 Buche 42 € / Ster 41 Pegnitz Der letzte Weg in zzgl. 5 % MwSt., (ggf. Entfernungszuschlag) und guten Händen Mindestabnahme 40 Ster (= 1 LKW), Länge 2/3/4 Meter • Brennholzhandel Umgebung Wir regeln und organisieren alles • Holzeinschlag • Holzrückung für Sie nach Ihren Wünschen. Am Rabensteig 58 • 91275 Auerbach • Problembaumfällung Telefon: 09643 / 205 700 • Holztransport Pegnitz · Raumersgasse 10 Mobil: 0170 / 355 71 47 • Harvestereinsatz Telefon 09241/2289 Telefax: 09643 / 205 703 • Energieholz E-Mail: info@bestattung-ordnung.de www.forstservice-joksch.de Unser Team Oliver Graf Büro Pegnitz Sandra Graf Büro Ingolstadt Beethovenstraße 3 Am Eichelanger 20 vor Ort Diplom-Betriebswirt (FH) 91257 Pegnitz Immobilienfachwirtin (IHK) 85053 Ingolstadt info@img-hv.de Immobilienverwalter (IHK) Tel. 09241 - 80377 Bankkauffrau (IHK) Tel. 0841 - 319 645 81 ww.img-hv.de Immobilienmakler (IHK) Fax 09241 - 1710 Fax 0841 - 319 645 85 Blickpunkt Pegnitz 15
Amtliche Mitteilungen ÖFFENTLICHE ORDNUNG WALD- und FORSTWIRTSCHAFT Forstrevier Pegnitz Borkenkäfer In den letzten Wochen hat sich der Borkenkäfer sauwohl gefühlt und sich stellenweise rapide vermehrt. Jeder Waldbesitzer ist gesetzlich verpflichtet seine Fichtenwälder auf Borkenkäferbefall zu kontrollie- ren, (erkennbar am braunen Bohrmehl am Stammfuss – Krone des Baumes ist oft noch grün) befallene Bäume aufzuarbeiten und das Holz aus dem Wald zu verbringen. Wichtig ist es jetzt im September die befallenen Bäume zu finden und aufzuarbeiten, bevor die erwachsenen Käfer zum Überwintern in den Waldboden gelangen. Organisieren sie sich rechtzeitig Helfer, die sie bei Ihrer Arbeit im Wald Verkehrseinrichtungen: Verkehrs- unterstützen. einrichtungen sind alle Anlagen, die für den Betrieb der Straße erforder- Für Anpflanzungen wurden die Fördersätze deutlich erhöht. lich sind. Hierzu gehören alle Ver- ca. 2,50 – 3.- €/Pflanze kehrszeichen, Ampeln, Straßenbe- Nutzen Sie dies aus, um ihren Wald in einen künftig stabileren Wald leuchtungen und Hinweisschilder. umzuwandeln. Diese Einrichtungen müssen von Bewuchs freigehalten werden, so Abhängig von der Corona-Entwicklung sind im Herbst zwei Informa- dass sie jederzeit wahrgenommen werden können oder in ihrer Funk- tionsversammlungen geplant: tion nicht beeinträchtigt werden. Dienstag, 20.10., um 19:30 Uhr Gasthaus Diersch, Willenberg Was ist zu tun? Mittwoch, 21.10., um 19:30 Uhr Gasthaus Wolfring, Büchenbach Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Mieterinnen und Mieter von Grundstücken müssen Hecken, Sträucher und Bäume an der Gren- Übrigens gönnen Sie sich mal was Gutes: frisches Wildbret von Ihrem ze zu öffentlichen Verkehrsflächen so pflegen, dass Behinderungen Jäger. Es lässt sich leichter zubereiten als Sie denken und man kann von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern ausge- es gut auf Vorrat einfrieren ( ein Jahr ist kein Problem). schlossen sind. Wenn Bepflanzungen privater Grundstücke in die Sichtdreiecke an Kreuzungen oder in das Lichtraumprofil der an- Nähere Informationen beim Forstrevier Pegnitz. grenzenden Rad- und Gehwege oder Fahrbahnen hineinwachsen, Bahnhofsteig 7 wird dadurch der öffentliche Verkehr behindert oder gefährdet. Tel 09241 2057 oder Im Übrigen sind die Anlieger nach der Straßenreinhaltungsverord- Tel 0160 58 200 56 nung verpflichtet, Unkraut überall dort zu entfernen, wo es nicht schon die Stadt Pegnitz im Rahmen der Straßen- und Gehwegreinigung Pegnitz, den 24. August 2020 gegen Gebühr übernommen hat. Das heißt überall dort, wo als An- rainer eine Verpflichtung besteht den Gehweg und die Straße regel- Ulrich Deinzer mäßig zu reinigen, sind Gehweg und Straße inklusive Rinnstein frei Forstrevierleiter von Unkraut zu halten. Überwuchs beseitigen: Wenn Sie für den Überwuchs verantwort- lich sind, müssen Sie diesen unverzüglich selbst beseitigen oder die- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten se Arbeit in Auftrag geben. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht oder nicht in ausreichendem Maß nach, erhalten Sie als Grund- Bildungsprogramm Wald - Fortbildungsprogramm für stückseigentümerin und Grundstückseigentümer eine schriftliche Waldbesitzer Aufforderung von der Stadt Pegnitz. Wenn der Rückschnitt nicht in der gesetzten Frist erfolgt, kann die Stadt Pegnitz den Überwuchs Die Forstverwaltung am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Fors- auf Kosten des Verursachers beseitigen. ten in Bayreuth bietet im Verein mit den Forstlichen Zusammen- schlüssen das unentgeltliche Fortbildungsprogramm „BiWa“ für Vogel- und Baumschutz: Soweit keine Verkehrsgefährdung vor- Waldbesitzer an. liegt, ist das Roden oder das auf den Stock setzen von Hecken und Sträuchern in der Zeit vom 1. März bis 30. September zum Schutz Das Programm besteht aus acht Terminen im Lehrsaal sowie von Vögeln verboten. Form- und Pflegeschnitte sind zugelassen, vier Außenterminen im Wald. wenn sich im Gehölz keine Nester befinden. Themen sind u. a.: Die entsprechende Broschüre können Sie gerne auch unter Waldbewirtschaftung, Waldschutz, Forsttechnik, Arbeitssicherheit, https://www.pegnitz.de/rathaus/geschaeftsverteilung/allge- finanzielle Förderung, Jagd, Sortierung von Rundholz, Holzvermark- meine-verwaltung/ordnungsamt-gewerbewesen-bestattungs- tung, gesetzliche Vorschriften, Besteuerung in der Forstwirtschaft. recht/ herunterladen. Die Termine im Lehrsaal finden jeweils am Montag von 19.30 bis 16 Blickpunkt Pegnitz
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