Familienhandbuch - Landkreis Regensburg

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Familienhandbuch - Landkreis Regensburg
Familienhandbuch
Familienhandbuch - Landkreis Regensburg
Grußwort der Landrätin
            Liebe Eltern,
            liebe Leserinnen und Leser,
            unser Landkreis wächst seit Jahren beständig.
            Mittlerweile sind die 41 Landkreisgemeinden das Zuhause für mehr als 193000 Menschen.
            Es sind vor allem Familien mit Kindern, auf die das Leben auf dem Land eine starke Anzie-
            hungskraft ausübt und die Lebendigkeit und Weiterentwicklung in die Ortschaften bringen.
            Mir liegt es am Herzen, dass alle gerne hier leben und entsprechende Bedingungen vorfinden.

            Natürlich unterscheiden sich die Lebenslagen der Familien voneinander. Wie sie wohnen und
            leben, wie sie arbeiten, wie gut sie vernetzt sind – all diese Faktoren beeinflussen sich gegen-
            seitig und sind prägend für Eltern und Kinder.
            In manchen Familien leben mehrere Generationen unter einem Dach, in anderen sind Eltern
            alleinerziehend und wiederum andere haben ihre Heimat verlassen, um bei uns noch einmal
            ganz neu anzufangen.

            Was jedoch alle eint, ist die Erfahrung, die man macht, wenn ein Kind geboren wird. Das
            Neugeborene will umsorgt und behütet sein, damit es im Laufe seiner Kindheit Wurzeln und
            später Flügel bekommt. Damit Eltern die Entwicklung ihres Kindes gut begleiten können, hat
            unsere Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi – Netzwerk frühe Kindheit) dieses Familien-
            handbuch erstellt. Für alle Phasen des Eltern-Werdens und Eltern-Seins sind darin wichtige
            Fachstellen, Hilfs- und Beratungsangebote für Familien, sowohl in den Gemeinden vor Ort, als
            auch im Landratsamt und in der Stadt Regensburg, aufgelistet.

            Mit diesem Handbuch ist ein praktischer Ratgeber für Familien entstanden!
            Mein Dank gilt allen Trägern, Einrichtungen und Ehrenamtlichen, die dieses umfangreiche An-
            gebot mit Leben füllen und so dazu beitragen, dass Eltern und Familien in allen Lebenslagen
            gut informiert und versorgt sind.

            Ihre Landrätin

            Tanja Schweiger
Familienhandbuch - Landkreis Regensburg
Inhaltsverzeichnis
1. SCHWANGERSCHAFT UND GEBURT               8    2. FRÜHE KINDHEIT                                      24                                                      3. BETREUUNGS- UND BILDUNGSANGEBOTE 62

  1.1 GESUNDHEIT 8                                 2.1 FINANZEN                                         25   2.5 RAT UND UNTERSTÜTZUNG                    46     3.1 K
                                                                                                                                                                         INDER IN TAGESEINRICHTUNGEN
     1.1.1    Gynäkologen                    8        2.1.1   Kindergeld                                25      2.5.1    KoKi – Netzwerk frühe Kindheit   46         UND TAGESPFLEGE                           62
     1.1.2    Hebammen                      10        2.1.2   Elterngeld                                26      2.5.2    Schreibabyberatung               47        3.1.1   Kinderkrippen                      64
     1.1.3   Entbindungskliniken           12        2.1.3   Familiengeld                              27      2.5.3    Stillberatung                    48        3.1.2   Kindertagespflege                  64
      1.1.4   Doulas                        13        2.1.4   Unterhalt                                 28      2.5.4    Trageberatung                    49        3.1.3   Private Spielgruppen               65
                                                                                                                  2.5.5    wellcome                         50        3.1.4   Kindergärten                       66
  1.2 BERATUNG UND HILFE                    14     2.2 GESUNDHEIT DER MUTTER                            29      2.5.6    Baby- und Kindersitterdienst     50        3.1.5   Schulvorbereitende Einrichtungen   67
     1.2.1 Schwangerschaftsberatung         14        2.2.1 Wochenbett                                  29
                                                                                                                  2.5.7    Familienpatenschaften            51
     1.2.2 KoKi – Netzwerk frühe Kindheit   17        2.2.2 Rückbildung                                 29                                                        3.2 SCHULE                                    68
                                                                                                                  2.5.8    Familienstützpunkte              52
     1.2.3 Haushaltshilfe                   18        2.2.3 Baby Blues                                  30                                                           3.2.1   Einschulung                        68
                                                                                                                  2.5.9    Nachbarschaftshilfe              54
                                                                                                                                                                       3.2.2   Betreuungsformen                   69
  1.3 RECHT                                 20     2.3 GESUNDHEIT DES KINDES – ALLGEMEIN                32      2.5.10   Nützliche Links                  55
                                                                                                                                                                       3.2.3   Schulberatung                      70
     1.3.1    Mutterschutz                  20        2.3.1 Früherkennungsuntersuchungen                32   2.6 KURS- UND GRUPPENANGEBOTE               56        3.2.4   Jugendsozialarbeit                 71
     1.3.2    Elternzeit                    22        2.3.2	Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin    34      2.6.1    Babymassage                      57
     1.3.3    Vaterschaft                   22        2.3.3 Ernährung                                   36      2.6.2    PEKiP-Gruppen                    57
     1.3.4    Elterliche Sorge              23        2.3.4 Unfallverhütung                             37      2.6.3    Babyschwimmen                    58
                                                    2.4 G
                                                         ESUNDHEIT DES KINDES –                                  2.6.4    Kangatraining                    58
                                                        BEI BESONDERHEITEN                               38      2.6.5    Pikler®-SpielRaum                59
                                                       2.4.1 Harl.e.kin-Nachsorge                        38      2.6.6    Musikgarten                      60
                                                       2.4.2	Sozialmedizinische Nachsorge               38      2.6.7    Eltern-Kind-Gruppen              61
                                                       2.4.3 Kleinkindambulanz                           39
                                                       2.4.4 Frühförderung                               40
                                                       2.4.5 Kinderzentrum St. Martin                    42
                                                       2.4.6 Leben mit Krankheit oder Behinderung        43
Familienhandbuch - Landkreis Regensburg
4. BERATUNG UND HILFE                               72   5. WENN DAS GELD KNAPP IST                               100   6. AUFTANKEN UND ERHOLEN                 110   ABTRENNKARTEN
   4.1 ERZIEHUNG                                     72     5.1 UNTERSTÜTZUNG DURCH BEHÖRDEN                        100     6.1 MUTTER-/VATER-KIND-KUREN           110   KOMMUNIKATIONSREGELN
       4.1.1 Erziehungs- und Familienberatung        72        5.1.1 Mehrbedarf bei Sozialleistungen                100     6.2 JUGENDARBEIT UND FERIENPROGRAMME   111
       4.1.2 Angebote des Jugendamts                 74        5.1.2	Erstausstattung für werdende Eltern           101                                                   CHECKLISTE VOR DER GEBURT
                                                                5.1.3 Bildung und Teilhabe – Leistungen für Kinder   102     6.3 FREIZEIT & TOURISMUS               113
   4.2 PARTNERSCHAFT                                 77                                                                                                                    CHECKLISTE NACH DER GEBURT
                                                                5.1.4 Landesstiftung „Hilfe für Familien in Not“     102     6.4 BILDUNG UND KULTUR                 116
   4.3 F
        AMILIEN MIT ALLEINERZIEHENDEM                          5.1.5 Empfängnisverhütung                            103        6.4.1 Kultureinrichtungen           116   IM NOTFALL
       ELTERNTEIL                                    78        5.1.6 LandkreisPass                                  103        6.4.2 Volkshochschule               116
                                                                5.1.7 Wohnen                                         104
   4.4 PSYCHISCHE GESUNDHEIT                        79
                                                                5.1.8	Grundsicherung im Alter und bei
       4.4.1 Psychische Gesundheit bei Erwachsenen   79               ­Erwerbsunfähigkeit                           104
       4.4.2	Psychische Gesundheit bei Kindern und
              Jugendlichen                           83     5.2 H
                                                                  ILFE DURCH GEMEINNÜTZIGE
                                                                 ORGANISATIONEN                                      105
   4.5 SUCHT                                         86        5.2.1 Landkreis mit Herz e.V.                        105
   4.6 GEWALT                                        89        5.2.2 Mütter in Not e.V.                             106
                                                                5.2.3 Tafel e.V.                                     107
   4.7 SCHULDEN                                      92
                                                             5.3 GÜNSTIG UND NACHHALTIG EINKAUFEN                    108
   4.8 TRAUER                                        93        5.3.1 Basare für Kinderartikel                       108
                                                                5.3.2 Second Hand für Kinder                         108
   4.9 SELBSTHILFE                                   94        5.3.3	Kleidung und Spielwaren für Familien
                                                                       mit geringem Einkommen                        109
   4.10 BEHINDERUNG, PFLEGE UND TEILHABE             95
                                                                5.3.4 Gebrauchtmöbel/Wohnungseinrichtung             109
   4.11 MIGRATION                                    98
Familienhandbuch - Landkreis Regensburg
8          SCHWANGERSCHAFT UND GEBURT                                                                                                                                                                        SCHWANGERSCHAFT UND GEBURT               9

1. SCHWANGERSCHAFT UND GEBURT
                                                                                                                                  Lappersdorf                                 Regenstauf                           Tegernheim
1.1      GESUNDHEIT                                                                                                               Dr. med. Reinhilde Stadler                  Frauenärzte Ihrer Nähe               Dr. med. Silvia Weidinger-Köppen
                                                                                                                                  Regensburger Straße 15                      Dr. med. Andreas Lenz                Hauptstraße 89
1.1.1 Gynäkologen                                                                                                                 93138 Lappersdorf                           Dr. med. Michael Büchner             93105 Tegernheim
Medizinische Betreuung und Begleitung vor und nach der Ge-       Mutterpass                                                       Telefon: 0941 8107-676                      Heike Schütz-Zamparini               Telefon: 09403 961185
burt erhalten Sie durch eine Frauenärztin/einen Frauenarzt.      Bei der ersten Vorsorgeuntersuchung stellt die Ärztin/der        www.frauenaerzte.de/reinhildestadler        Regensburger Straße 31               www.frauenaerztin-weidinger-­koeppen.com
Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf zehn Vorsorgeun-       Arzt oder eine Hebamme Ihren Mutterpass aus. In ihm wird                                                     93128 Regenstauf
tersuchungen, die zu Beginn der Schwangerschaft einmal           alles Wichtige über Ihre Gesundheit und die Entwicklung des      Neutraubling                                Telefon: 09402 948260                Wörth a.d. Donau
im Monat und ab der 32. Schwangerschaftswoche alle zwei          Embryos bzw. Fötus festgehalten. Regelmäßig werden hier die      Dr. med. Alexander Köppl                    www.frauenaerzte-ihrer-naehe.de      Dr. med. Gerhard Blaimer
Wochen durchgeführt werden.                                      Angaben aller Vorsorgeuntersuchungen eingetragen sowie die       Hans-Watzlik-Straße 5                                                            Im Haslet 11
                                                                 Ergebnisse verschiedener ärztlicher Untersuchungen ergänzt.      93073 Neutraubling                          Dr. med. Peter Meint                 93086 Wörth a.d. Donau
Sind Sie gesetzlich versichert, trägt die gesetzliche Kranken-                                                                                                                Eichendorffstraße 18
kasse die Kosten – andernfalls Ihre private Krankenkasse.        So werden der Verlauf der Schwangerschaft und mögliche           Telefon: 09401 2025                                                              Telefon: 09482 90326
                                                                 Risiken schnell erkannt und erfasst. Jederzeit können Sie sich                                               93128 Regenstauf                     www.praxis-dr-blaimer.de
Beziehen Sie laufende Leistungen nach dem Bundessozialhil-                                                                                                                    Telefon: 09402 4443
fegesetz, übernimmt die Kosten das Sozialamt.                    von der Ärztin/dem Arzt erklären lassen, was und warum sie/er    Dr. (Univ. Triest) Ricarda Prößl
                                                                 untersucht.                                                      Stettiner Straße 3                          www.frauenarzt-regenstauf.de         Dr. Peter Hofmann
                                                                                                                                  im Kaufpark 2A                                                                   Heidrun Hofmann
                                                                 Bei der Geburt orientieren sich Ärztinnen/Ärzte und Hebammen     93073 Neutraubling                                                               Ludwigstraße 6
                                                                 an den Angaben im Mutterpass. Tragen Sie ihn deshalb mög-        Telefon: 09401 939400                                                            93086 Wörth a.d. Donau
                                                                 lichst immer bei sich. Heben Sie ihn nach der Geburt auf, weil   www.frauenaerztin-neutraubling.de                                                Telefon: 09482 90079
                                                                 auch weitere Schwangerschaften darin eingetragen werden.
                                                                                                                                  Obertraubling
                                                                                                                                  Dr. med. Gerhard Ulrich
                                                                                                                                  Karlstraße 1a
Ärzte für Frauenheilkunde im Landkreis *                                                                                          93083 Obertraubling
                                                                                                                                  Telefon: 09401 51200
Bernhardswald                               Hemau                                     Laaber                                      www.frauenaerzte.de/gerhardulrich
MVZ Bernhardswald                           Gemeinschaftspraxis Frauenheilkunde       Petra Franken
Dr. med. Heidrun Eibl-Eichinger             und natürliche Heilverfahren              Marktplatz 8
Dr. med. Kerstin Schulze-Danner             Dr. med. Hans Höglsperger                 93164 Laaber                                *
                                                                                                                                       iese Frauenärztinnen/Frauenärzte haben
                                                                                                                                      D
Falkenstraße 20                             Dr. med. Beate Krä-Beuerle                Telefon: 09498 904656                           der Ver­öffentlichung ausdrücklich zuge-
93170 Bernhardswald                         Stadtplatz 5                              www.frauenaerztin-franken.de                    stimmt. Die Kontaktdaten weiterer Arzt­
Telefon: 09407 953020                       93155 Hemau                                                                               praxen aus dem Landkreis, der Stadt Regens-
www.mvz-bernhardswald.de                    Telefon: 09491 535                                                                        burg und den angrenzenden Landkreisen
                                            www.frauenarzt-tcm.de                                                                     finden Sie im Telefonbuch oder im Internet.
Familienhandbuch - Landkreis Regensburg
10         SCHWANGERSCHAFT UND GEBURT                                                                                                                                                                  SCHWANGERSCHAFT UND GEBURT                    11

1.1.2 Hebammen                                                                                                                    Kurse
Hebammen unterstützen und begleiten Frauen während der            Wochenbett                                                      Unbedingt empfehlenswert sind ein Geburtsvorbereitungskurs       Hinweis
Schwangerschaft, der Geburt und dem Wochenbett bis zum            Die Hebamme kommt zu Ihnen nach Hause, kontrolliert             in der Schwangerschaft und ein Kurs für Rückbildung nach der
Ende der Stillzeit.                                               sowohl das Gewicht als auch die Nabelheilung des Neugebore-     Geburt. Beides wird von Hebammen angeboten.                      Hebammenpraxen und Hebammen an Familien-
                                                                  nen und kümmert sich um Geburtsverletzungen sowie Stillpro-                                                                      stützpunkten stellen verschiedene Kurse bereit,
Schwangerschaft                                                   blemen bei den Wöchnerinnen. Stimmungsschwankungen und          Geburtsvorbereitungskurs                                         siehe Seite 53.
Sobald Sie von Ihrer Schwangerschaft erfahren, sollten Sie sich   ein kurzfristiges Stimmungstief, der sogenannte „Baby Blues“,   Der Geburtsvorbereitungskurs umfasst wichtige Themen rund        Weitere Infos unter
eine Hebamme suchen. Bei Schwangerschaftsbeschwerden,             sind in den Wochen nach der Geburt häufig und vergehen          um Schwangerschaft, Geburt und die Zeit mit dem Neuge-           www.landkreis-regensburg.de
wie z. B. Sodbrennen, Wassereinlagerungen oder Übelkeit,          von selbst. Sollte der Zustand jedoch 14 Tage anhalten oder     borenen. In dem Kurs für Paare und Frauen können Sie sich        ( Bürgerservice  Kinder, Jugend & Familie
sind Hebammen erste Ansprechpartnerinnen.                         schlimmer werden, sollten Sie mit Ihrer Hebamme sprechen.       körperlich und seelisch auf die Geburt und die erste Zeit mit     B eratung & Unterstützung  Familienstützpunkte –

                                                                  Diese kann Sie an Beratungsstellen, Ärztinnen/Ärzte oder        Ihrem Baby einstimmen. Durch achtsame Körperübungen,                 Kontakt- und Anlaufstelle für Familien)
Geburt                                                            Psychologinnen/Psychologen weitervermitteln.                    Gespräche und Informationen bekommen Sie eine Vorstellung
Während der Geburt unterstützt die Hebamme die werdende                                                                           davon, wie Sie die Geburt selbstbestimmt gestalten können
Mutter und greift nur in den Geburtsvorgang ein, wenn es          Betreuungsumfang                                                und was Sie in den nächsten Monaten erwartet.
­medizinisch notwendig ist. Vertrauen in die Kraft des Körpers    Bis zum zehnten Tag nach der Geburt haben Sie Anspruch auf
 zu vermitteln, besonders unter der Geburt, ist eine der wich-    mindestens einen täglichen Besuch.                              Rückbildungskurs
 tigsten Aufgaben der Hebammenarbeit. Sie stärken die Einheit     Darüber hinaus können Sie in den ersten zwölf Lebenswochen      Etwa acht Wochen nach der Geburt können Sie mit der Rück-
 von Mutter und Kind.                                             die Hebamme noch 16-mal um Rat und Hilfe bitten.                bildungsgymnastik beginnen. Ein gezieltes Beckenbodentrai-
                                                                                                                                  ning ist nach der Geburt von großer Wichtigkeit, weil Schwan-
                                                                  Bei Stillschwierigkeiten oder Ernährungsproblemen können        gerschaft und Geburt den Körper verändert haben.                 Kontakt
                                                                  Sie anschließend noch achtmal Kontakt zu Ihrer Hebamme          Der Rückbildungskurs wird von der Krankenkasse bezahlt, vor-
                                                                  aufnehmen. Weitere Besuche sind auf Verordnung einer Ärz-                                                                        Wenn Sie nach eigener Suche keine Hebamme gefunden
                                                                                                                                  ausgesetzt er ist neun Monate nach der Geburt abgeschlossen.     haben, wenden Sie sich bitte an
                                                                  tin/eines Arztes möglich.
                                                                                                                                  Kosten                                                           Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Regensburg
                                                                                                                                  Sämtliche Kosten im Bereich Hebammenhilfe werden vollstän-       Koordinierungsstelle Hebammenversorgung
                                                                                                                                  dig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.               Stadt und Landkreis Regensburg
                                                                  Hinweis                                                         Bei Privatversicherten erfolgt dies im Rahmen der vereinbarten   Telefon: 0941 4009-174
                                                                                                                                  Leistungen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.    hebammen@lra-regensburg.de
                                                                  ­ ebammensuche unter
                                                                  H
                                                                  www.hebammensuche.bayern oder                                                                                                    Mo.:     10.00–12.00 Uhr
                                                                  www.hebammensuche.de                                                                                                             Do.:		   14.00–16.00 Uhr
                                                                  Zur Zeit besteht ein Engpass im Bereich der Hebammenver-                                                                         www.landkreis-regensburg.de
                                                                  sorgung. Bitte sprechen Sie mit Ihrer Hebamme ihre Kapazi­                                                                       ( Bürgerservice  Gesundheit & Verbraucherschutz
                                                                  täten und den Umfang der Betreuung ab.                                                                                             Gesundheitsförderung & -hilfe  Hebammenhilfe)
Familienhandbuch - Landkreis Regensburg
12        SCHWANGERSCHAFT UND GEBURT                                                                                                                                                        SCHWANGERSCHAFT UND GEBURT                         13

1.1.3 Entbindungskliniken                                                                                                                                                        1.1.4 Doulas
                                                                                                                                                                                 Eine Doula – das Wort stammt aus dem Altgriechischen und
                                                                                                                                                                                 bedeutet „Dienerin“ - ist eine nichtmedizinische Helferin, die
Klinik St. Hedwig –                                                                                                                                                              einer werdenden Mutter vor, während und nach der Geburt
Krankenhaus Barmherzige Brüder                        Caritas-Krankenhaus St. Josef                                   Kursangebote                                               emotional und körperlich zur Seite steht.

Klinik für Frauenheilkunde und Gynäkologie            Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe                     Beide Kliniken bieten zwischen Geburtsvorbereitungs- und   Doulas verstehen sich als Schwangerschafts-, Geburts- und
Steinmetzstraße 1–3                                   Landshuter Straße 65                                            Rückbildungskurs ein vielseitiges Angebot an.              Wochenbettbegleiterinnen. Sie kümmern sich vor, während
93049 Regensburg                                      93053 Regensburg                                                Aktuelle Daten sowie die Namen der Kursleiterinnen und     und nach der Geburt eines Kindes um die Frau, unterstützen
                                                                                                                      eine Kursbeschreibung entnehmen Sie bitte der jeweiligen   den Partner und helfen beiden, emotional mit der Situation
Telefon: 0941 369-98                                  Telefon: 0941 782-3410                                                                                                     zurechtzukommen.
                                                                                                                      Homepage.
www.barmherzige-hedwig.de                             www.caritasstjosef.de
                                                                                                                      Dort können Sie sich jederzeit informieren und online zu   Doulas helfen, die Geburtsumgebung möglichst so zu gestal-
                                                                                                                      Ihrem Wunschkurs anmelden.                                 ten, dass sich die Frau sicher, beschützt und wohl fühlt, unter-
Kreißsaal der Klinik St. Hedwig                       Kreißsaal – Entbindung der Klinik St. Josef                     Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen.                 stützen die Väter, ihre Rolle während der Geburt zu finden und
Telefon: 0941 369-5522                                Telefon: 0941 782-3470                                                                                                     achten die Intimität der werdenden Eltern.

                                                                                                                                                                                 Die Doula bleibt während der gesamten Geburtsdauer prä-
Infoabend und Kreißsaalbesichtigung                   Infoabend und Kreißsaalbesichtigung                                                                                        sent, hat aber keinerlei medizinische Funktion und ersetzt
jeden ersten, dritten und vierten Do. im Monat        jeden ersten und dritten Mo. im Monat                                                                                      somit weder die Hebamme noch anderes medizinisches Perso-
um 18.00 Uhr                                          um 18.30 Uhr                                                                                                               nal, sondern ergänzt das Geburtsteam.
jeden zweiten Sa. im Monat                                                                                                                                                       Die Schwangere nimmt selbst Kontakt zu einer Doula auf
um 10.00 Uhr                                          Geburtshilfe-Sprechstunde der Klinik St. Josef
                                                                                                                                                                                 und bezahlt diese privat. Die Kosten werden nicht von den
                                                      Telefon: 0941 782-3411                                                                                                     Kranken­kassen getragen.
Schwangeren-Ambulanz der K
                         ­ linik St. Hedwig
                                                      Anmeldung für die Kurse der Klink St. Josef
Telefon: 0941 369-5204
                                                      www.caritasstjosef.de
Anmeldung für die Kurse der Klinik St. Hedwig         ( Ärzte/Einweiser  Kliniken  Frauenheilkunde und Geburts-
                                                        hilfe  Schwangerschaft und Geburt  Kursangebot)
Telefon: 0941 369-95527
Online: „Fit for Family Hebammenkurse“ unter
www.barmherzige-hedwig.de                                                                                                                                                        Hinweis
( Medizin & Pflege  Frauenheilkunde-Geburtshilfe                                                                                                                              Weitere Infos unter
  Über uns  Fit for Family-Hebammenkurse)                                                                                                                                      www.doulas-in-deutschland.de
Familienhandbuch - Landkreis Regensburg
14         SCHWANGERSCHAFT UND GEBURT                                                                                                                                                                  SCHWANGERSCHAFT UND GEBURT                     15

1.2       BERATUNG UND HILFE                                                                                                         Staatlich anerkannte Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen
                                                                                  „Gemeinsam einen
1.2.1 Schwangerschaftsberatung                                                    Weg suchen – ­                                     DONUM VITAE in Bayern e.V.                                     pro familia Regensburg e.V.
                                                                                  wir informieren,                                   Maximilianstraße 13                                            An der Schergenbreite 1
Bei persönlichen Fragen zu Schwangerschaft und Familienplanung                   ­beraten und                                        93047 Regensburg                                               93059 Regensburg
können Sie sich an eine der vier Beratungsstellen für Schwangerschafts-           begleiten Sie gerne!“
fragen in Regensburg wenden.                                                                                                         Telefon: 0941 5956490                                          Telefon: 0941 704455
                                                                                                                                     regensburg@donum-vitae-bayern.de                               regensburg@profamilia.de
Die möglichen Inhalte sind breit gefächert. Dies kann von der Familien­          Stefanie Aumer
planung allgemein, über Unsicherheiten in der Schwangerschaft und                Diplom-Sozialpädagogin (FH)                         www.regensburg.donum-vitae-bayern.de                           www.profamilia.de/regensburg.de
                                                                                 Schwangerenberatungsstelle am Gesundheitsamt                                                                       Online-Beratung: www.sextra.de
finanzielle und berufliche Probleme, bis zur Zukunftsplanung mit dem                                                                 zusätzliche Angebote
Kind reichen.                                                                                                                        • Gruppe für trauernde Eltern                                  zusätzliche Angebote
                                                                                                                                     • Mehrlingstreff – Eltern mit ihren Kindern                    • Beratung für Sexualität und Behinderung
                                                                                                                                                                                                    • Beratung für geschlechtliche und sexuelle Vielfalt
Die Mitarbeiterinnen                                                                                  Hinweis
                                                                                                                                     Landratsamt Regensburg
•    beantworten Ihnen Fragen zur Schwangerschaft.                                                    Eine Anmeldung ist in der      Gesundheitsamt für Stadt und
•    begleiten Sie nach der Geburt Ihres Kindes/Ihrer Kinder bis zum Alter von drei Jahren.           Regel erforderlich.            Landkreis Regensburg
•    begleiten Sie vor, während und nach ärztlicher Pränataluntersuchungen (PND).                     Die Beratungsangebote sind     Altmühlstraße 3                                                Weitere Beratungsstellen
•    informieren Sie über gesetzliche Regelungen wie Mutterschutz, Elternzeit und Sorgerecht.         ­vertraulich, kostenfrei und
•    informieren Sie über finanzielle Hilfen aus der „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“,                                     93059 Regensburg                                               Caritas Schwangerschaftsberatung
                                                                                                       auf Wunsch anonym.
     der hierzu notwendige Antrag ist dort zu stellen.                                                                               Telefon: 0941 4009-755, -732, -193                             Adolf-Schmetzer-Straße 2–4
•    informieren Sie über gesetzliche Leistungen wie Kindergeld, Elterngeld, Unterhalt und bei        Jede Frau ist willkommen –     schwangerenberatung@lra-regensburg.de
                                                                                                      ­unabhängig von Konfession                                                                    93055 Regensburg
     Notlagen.                                                                                                                       www.landkreis-regensburg.de
•    beraten Sie bei Partnerschafts- und Familienproblemen.                                            und Nationalität.                                                                            Telefon: 0941 7999-20
                                                                                                                                     ( Bürgerservice  Gesundheit & Verbraucherschutz             regensburg@caritas-schwangerschaftsberatung.de
•    beraten Sie zu Vereinbarkeit von Familie und Ausbildung, Studium oder Beruf.                                                     G  esundheitsförderung & -hilfe  Schwangerenberatung
•    begleiten Sie bei einem unerfüllten Kinderwunsch.                                                                                   ­allgemein bzw. Schwangerenkonfliktberatung)               www.caritas-schwangerschaftsberatung.de
•    begleiten Sie bei Krisensituationen wie Depression, Tod- oder Fehlgeburt.                                                                                                                      zusätzliche Angebote
•    beraten Sie bei einem Schwangerschaftskonflikt nach § 219 StGB mit Beratungs­                                                                                                                  • Beratung von Eltern mit Behinderung und
     bescheinigung. Dies gilt nur für staatlich anerkannte Beratungsstellen.
•    beraten und begleiten Sie zu einer vertraulichen Geburt, wenn Sie Ihre Schwanger- und                                           Hinweis                                                            chronischen Erkrankungen
                                                                                                                                                                                                    • Elterntreff – Mama oder Papa mit Behinderung
     Mutterschaft geheim halten wollen, um Ihr Kind anonym mit professioneller medizinischer                                         Weitere Infos unter                                            • Beratung zu Elternassistenz
     Hilfe zur Welt zu bringen und zur Adoption frei geben zu können.                                                                www.schwanger-in-bayern.de                                     • Informationsveranstaltung „Ämterdschungel“
•    beraten Sie zur Empfängnisverhütung.                                                                                            Infoportal mit Baby-Timer des Bayerischen Staatsministeriums       in ­Geburtskliniken über gesetzliche Regelungen
•    bieten sexualpädagogische Präventionsprojekte in Form von Workshops in Schulklassen                                             für Familie, Arbeit und Soziales                                   und ­finanzielle Hilfen
     und Jugendgruppen, Elternabenden, Fachgesprächen und Fortbildung von Multiplikatorin-
     nen/Multiplikatoren.
Familienhandbuch - Landkreis Regensburg
16         SCHWANGERSCHAFT UND GEBURT                                                                                                                                                               SCHWANGERSCHAFT UND GEBURT                     17

Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“                                                                                1.2.2 KoKi – Netzwerk frühe Kindheit
Schwangere Frauen, kinderreiche Familien oder Familien mit alleiner-                                                      Eine Schwangerschaft bringt große Veränderungen im Leben        Im Rahmen der „Frühen Hilfen“ steht je nach Bedarf ein
ziehendem Elternteil ­können in eine Notlage geraten.                                                                     mit sich. Die Vorfreude auf Ihr Kind kann auch durch ungute     breites Spektrum an Unterstützungsmöglichkeiten zur
Die Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ kann finanziell helfen,                                                    Gefühle und Stimmungen begleitet werden. Manchmal sind          Verfügung, vor allem
wenn gesetzliche Leistungen nicht ausreichen.                                                                             es Sorgen oder Ängste.                                          •   Gesundheitsorientierte Familienbegleitung durch
                                                                                                                          Sie machen sich Gedanken darüber, ob Sie gute Eltern sein           ­Familienhebammen und Familiengesundheits- und
Zuschüsse können zum Beispiel gewährt werden für                                                                          werden, wie Sie den neuen Anforderungen gerecht werden               ­Kinderkrankenpflegerinnen
•    Umstandskleidung                                                                                                     können und wie sich Ihre Partnerschaft verändern wird?          •     Eltern-Kind-Begleitung durch pädagogische Fachkräfte
•    Babyausstattung                                                                                                      Sie fühlen sich unsicher, alleingelassen und/oder haben keine   •     Familienpatenschaften in Kooperation mit dem
•    Einrichtungsgegenstände                                                                                              familiäre Unterstützung?                                              ­Deutschen Kinderschutzbund e.V.
•    Unterstützung zur Führung eines Haushalts                                                                            Sie benötigen finanzielle Hilfe oder haben Schulden?
                                                                          Wichtig                                         Wir wollen Sie bei der Bewältigung dieser Aufgaben nicht
Voraussetzungen
                                                                          Die Antragstellung muss zwingend vor der        alleine lassen.
•    Ärztliche Bescheinigung über die bestehende Schwangerschaft          Geburt Ihres Kindes erfolgen.
•    Hauptwohnsitz in Bayern                                                                                              KoKi, die Anlaufstelle für werdende Eltern und Eltern mit
•    Bereitschaft für eine persönliche Beratung                           Anträge sind nur über Schwangeren­              Babys und Kleinkindern.
•    Es existiert eine Notlage infolge des körperlichen und/oder          beratungsstellen möglich, siehe Seite 15.
     ­seelischen Zustands.                                                Auf diese Hilfen besteht kein Rechtsanspruch.   Wir
•     Bestimmte Einkommensgrenzen werden nicht überschritten.                                                             •     beraten Sie individuell und vertraulich.
                                                                          Weitere Infos unter                             •     besuchen Sie auf Wunsch zuhause.
Darüber hinaus sind einmalige Beihilfen und Haushaltshilfen für Mehr-     www.zbfs.bayern.de
                                                                          ( Familie, Kinder und Jugend
                                                                                                                          •
                                                                                                                          •
                                                                                                                                helfen Ihnen bei bürokratischen Abläufen.
                                                                                                                                vermitteln oder begleiten Sie zu anderen Fachstellen.
                                                                                                                                                                                                          Kontakt
lingsfamilien ab Drillingen möglich, um die besonderen wirtschaftlichen
                                                                            Hilfe für Mutter und Kind                    •     bieten Ihnen Unterstützung durch geeignete Fachkräfte.                    Landratsamt Regensburg
Belastungen für diese Familien zu mildern.
                                                                            Schwangere in Not)                           •     informieren Sie über wohnortnahe Angebote.                                Kreisjugendamt
Wenden Sie sich deshalb frühzeitig an eine Schwangerenberatungsstelle.                                                                                                                                    KoKi – Netzwerk frühe Kindheit
In einem vertraulichen Gespräch werden alle Fragen geklärt und Sie                                                        Gemeinsam überlegen wir mit Ihnen, wer oder was Ihnen
                                                                                                                          weiterhelfen könnte. Dabei arbeiten wir mit vielen Netz-                        Altmühlstraße 3
erhalten vor Ort den Antrag und Unterstützung bei der Antragstellung                                                                                                                                      93059 Regensburg
bei der Landesstiftung.                                                                                                   werkpartnern und Fachstellen zusammen, wie Schwangeren­
                                                                                                                          beratungsstellen, Hebammen, Ärztinnen/Ärzte und Kliniken,                       Telefon: 0941 4009-608, -611, -622
                                                                                                                          Familienstützpunkten, Nachbarschaftshilfen und vielen                           koki@lra-regensburg.de
                                                                                                                          weiteren.                                                                       www.landkreis-regensburg.de
                                                                                                                                                                                                          ( Bürgerservice  Kinder, Jugend & Familie
                                                                                                                                                                                                            Beratung & Unterstützung
                                                                                                                                                                                                            Beratung & Hilfe durch KoKi)
Familienhandbuch - Landkreis Regensburg
18          SCHWANGERSCHAFT UND GEBURT                                                                                                                                                           SCHWANGERSCHAFT UND GEBURT                19

1.2.3 Haushaltshilfe                                                                                                               Dienstleister
Wenn Sie als Mutter oder Vater (Versicherte) vorübergehend        Die Tätigkeiten umfassen                                         Bayerisches Rotes Kreuz                          Maschinenring Jura e.V.
ausfallen und Ihnen die Weiterführung des Haushalts nicht         •   Pflege von Kleidung und Wohnräumen                           www.brk.de                                       Auskunft und Vermittlung: Andrea Oberländer
mehr möglich ist, sollten Sie sich an Ihre Krankenkasse wen-      •   Beschaffung und Zubereitung von Mahlzeiten                                                                    Hemau
den, um zu klären, ob ein Anspruch auf Haushaltshilfe besteht.                                                                     Landkreis Nord-West                              Telefon: 09491 755
                                                                  •   Betreuung und Beaufsichtigung von Kindern                    Hemau
Dabei kann es sich um Fachkräfte oder um Personen aus dem                                                                                                                           andrea.oberlaender@maschinenringe.de
                                                                                                                                   Telefon: 09491 3141                              www.maschinenring.de
familiären Bekanntenkreis handeln. Sie werden über das                                                                             hkp.h@kvregensburg.brk.de
weitere Vorgehen und darüber, welche Unterlagen benötigt                                                                                                                            Maschinenring Regensburg e.V.
werden, informiert.                                                                                                                Regenstauf                                       Auskunft und Vermittlung: Alexander Lang
Neben dem Antrag ist auch eine ärztliche Bescheinigung „Ver-                                                                       Telefon: 09402 9479416                           Neutraubling
ordnung von Haushaltshilfe“ erforderlich, in der die Diagnose                                                                      hkp.rgst@kvregensburg.brk.de                     Telefon: 09401 2031
und die daraus resultierenden Beeinträchtigungen aufgeführt                                                                        Landkreis Süd-Ost                                Mobil: 0171 8668470
sind. Außerdem setzt die Ärztin/der Arzt darin den Zeitraum                                                                        Neutraubling                                     mr-regensburg@t-online.de
und den Umfang der Hilfe fest.                                                                                                     Telefon: 09401 915900                            www.laendlicher-dienst.de
Reichen Sie bei Ihrer Krankenversicherung das Attest ein und                                                                       hkp.n@kvregensburg.brk.de
bitten Sie um eine Genehmigung.
                                                                                                                                   Schierling                                       Hauswirtschaftlicher Fachservice – Regensburg und Umgebung
                                                                                                                                   Telefon: 09451 942222                            Auskunft und Vermittlung: Maria Koller
Voraussetzungen                                                                                                                    hkp.s@kvregensburg.brk.de                        Mobil: 0160 1735885
•     Keine im Haushalt lebende Person (auf Volljährigkeit                                                                                                                          vermittlung@hwf-regensburg.de
      kommt es nicht an) kann den Haushalt weiterführen,                                                                           Wiesent                                          www.hwf-regensburg.de
      z. B. wegen hohen Alters, schlechten Gesundheits­                                                                            Telefon: 09482 3578
      zustands oder des Umfangs der Haushaltsführung.                                                                              hkp.w@kvregensburg.brk.de
      Wichtig: Die andere/n im Haushalt lebende/n Person/en                                                                                                                         Regensburger Fachservice – Regensburg und Umgebung
      (z.B. der Ehepartner oder ältere Kinder) muss/müssen                                                                         Familienpflegewerk Station Regensburg            Auskunft und Vermittlung: Michaela Buchner
      sich nicht von ihrer Berufstätigkeit, Berufs- oder Schul-   Wie finde ich eine Haushaltshilfe?                               Auskunft und Vermittlung: Christine Gansbühler   Schierling
      ausbildung beurlauben lassen, um den Haushalt weiter-                                                                        Mobil: 0176 24749163                             Telefon: 09451 9489621
      zuführen.                                                   Eine passende Haushaltskraft können Sie bei einem Wohl-                                                           Mobil: 0170 5682549
                                                                  fahrtsverband, Pflegedienst oder örtlichen Dienstleister frei    regensburg@familienpflegewerk.de
Und                                                                                                                                www.familienpflegewerk.de                        info@regensburger-fachservice.de
                                                                  wählen. Es ist sinnvoll, die Krankenkasse bei der Antragstel-                                                     www.regensburger-fachservice.de
•     ein Kind lebt im Haushalt, das bei Beginn der Haushalts-    lung nach passenden Anbietern und deren Kontaktdaten
      hilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat       zu fragen. Außerdem stellt die Krankenkasse auf Bitte auch
•     oder ein Kind hat eine Behinderung und ist auf Hilfe        einen Erstkontakt her und erkundigt sich im Vorfeld nach frei-
      angewiesen.                                                 en Kapazitäten.
20         SCHWANGERSCHAFT UND GEBURT                                                                                                                                                    SCHWANGERSCHAFT UND GEBURT                     21

1.3       RECHT
1.3.1 Mutterschutz                                                              Gesundheitsschutz                       Kündigungsschutz                           Leistungen
Das Mutterschutzgesetz schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am      Wann Sie Ihrem Arbeitgeber Ihre         Sie stehen bereits von Beginn Ihrer        Frauen, die bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, haben Anspruch auf
Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der   Schwangerschaft mitteilen, entschei-    Schwangerschaft an unter Kündigungs-       Leistungen nach dem Mutterschutzgesetz.
Entbindung und in der Stillzeit.                                                den Sie.                                schutz.
                                                                                                                                                                   Mutterschutzlohn bei Beschäftigungsverboten
Verantwortlich für die Sicherstellung des Mutterschutzes ist Ihr Arbeitgeber.   Der Mutterschutz beginnt grund-         Ihr Arbeitgeber darf Ihr Beschäftigungs-   In diesem Fall haben Sie keine finanziellen Nachteile zu befürchten,
Er muss die gesetzlichen Vorgaben beachten und umsetzen. Die Aufsicht darüber   sätzlich, sobald Sie schwanger sind,    verhältnis (bis auf wenige Ausnahmen)      denn Sie erhalten den Durchschnittsverdienst der letzten drei Arbeits-
liegt beim Gewerbeaufsichtsamt.                                                 allerdings kann Ihr Arbeitgeber Ihre    bis zum Ende Ihrer Schutzfrist nach        monate vor Eintritt Ihrer Schwangerschaft. Ihr Arbeitgeber bekommt
                                                                                Gesundheit und die Ihres Kindes erst    der Entbindung und mindestens bis          den Mutterschutzlohn zu 100 Prozent erstattet.
Das Mutterschutzgesetz umfasst                                                  dann wirkungsvoll schützen, wenn Sie    zum Ablauf von vier Monaten nach der
•     esundheitsschutz
     G                                                                          ihn über Ihre Schwangerschaft bzw.      Entbindung nicht kündigen.                 Mutterschaftsgeld während der Schutzfristen
     Mitteilung der Schwangerschaft, Schutzfristen, Arbeits­bedingungen,        Stillzeit informieren.                                                             Frauen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und Mitglied
     Beschäftigungsverbote                                                      Beschäftigungsverbote ergeben sich,                                                in einer gesetzlichen Krankenkasse sind, haben Anspruch auf Mutter-
•    Kündigungsschutz                                                           wenn Ihr Arbeitgeber Sie aufgrund                                                  schaftsgeld in Höhe von täglich bis zu 13 Euro von ihrer Krankenkasse.
                                                                                betrieblicher Gegebenheiten seiner-                                                Die Differenz zum durchschnittlichen täglichen Arbeitsentgelt erhalten
•    Leistungen                                                                                                                                                    Sie von Ihrem Arbeitgeber mit dem sogenannten Arbeitgeberzuschuss.
     Mutterschaftsgeld, Urlaubsansprüche                                        seits oder einer ärztlichen Anweisung
                                                                                Ihrerseits nicht beschäftigen darf.                                                Frauen, die privat krankenversichert sind oder Frauen, die bei einer
                                                                                Das Mutterschutzgesetz schützt die                                                 gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei familienversichert sind, erhalten
                                                                                Frau insbesondere unmittelbar vor und                                              ein Mutterschaftsgeld von bis zu 210 Euro (Antrag beim Bundesversi-
                                                                                nach der Entbindung. Diese Schutz-                                                 cherungsamt, 53113 Bonn).
                                                                                fristen beginnen grundsätzlich sechs
                                                                                Wochen vor der Entbindung und enden
                                                                                im Regelfall acht Wochen danach. Ab-
                                                                                                                        Kontakt                                    Für Beamtinnen, Richterinnen und Soldatinnen gelten besondere
                                                                                                                                                                   ­Regelungen des Beamtenrechts bzw. der Mutterschutzordnung für
                                                                                weichungen ergeben sich durch Früh-     Bezüglich Gesundheits- und                  Soldatinnen.
                                                                                geburten, Mehrlingsgeburten oder die    Kündigungsschutz wenden Sie sich an        Bitte kontaktieren Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse.
                                                                                Geburt eines Kindes mit Behinderung.    Regierung der Oberpfalz
                                                                                                                        Gewerbeaufsichtsamt
                                                                                                                        Ägidienplatz 1
                                                                                                                        93047 Regensburg
                                                                                                                        Telefon: 0941 56800
                                                                                                                        www.gaa-r.bayern.de
22         SCHWANGERSCHAFT UND GEBURT                                                                                                                                                                            SCHWANGERSCHAFT UND GEBURT                      23

1.3.2 Elternzeit                                                 1.3.3 Vaterschaft                                                 1.3.4 Elterliche Sorge
Elternzeit bezeichnet eine unbezahlte Freistellung von der       Eine Vaterschaftsanerkennung ist notwendig, wenn die Eltern       Verheiratete Eltern haben grundsätzlich gemeinsam die Pflicht und das Recht, für ihr minderjäh-
Arbeit, um ein Kind, das im eigenen Haushalt lebt, zu betreuen   eines Kindes nicht verheiratet sind.                              riges Kind zu sorgen. Sind Sie bei Geburt des Kindes bereits verheiratet, haben Sie die gemeinsa-
und zu erziehen.                                                                                                                   me Sorge von Anfang an. Heiraten Sie erst später, steht Ihnen die gemeinsame Sorge ab dem Tag
                                                                 Die freiwillige Vaterschaftsanerkennung                           der Eheschließung zu.
Mütter und Väter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, haben
Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit. Wie lange Sie in      •   kann bereits vor der Geburt des Kindes geregelt werden.       Sind Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, obliegt der Mutter die allei-
Elternzeit gehen, können Sie frei entscheiden. Sie können die    •   erfolgt in Form einer öffentlichen Beurkundung.               nige elterliche Sorge. Wenn beide Eltern das möchten, können sie erklären, die Sorge gemeinsam
gesamte Elternzeit entweder am Stück, in zwei oder in drei       •   ist kostenfrei.                                               übernehmen zu wollen. Diese sogenannte „Sorgeerklärung“ muss öffentlich beurkundet werden.
Zeitabschnitten nehmen. Einen Teil Ihrer Elternzeit (maximal     Beantragen Sie bitte die Vaterschaftsanerkennung im Stan-         Wenn es zwischen werdenden Eltern noch Unklarheiten gibt, kann die Sorgeerklärung auch
zwei Jahre) können Sie auch nutzen, wenn Ihr Kind älter als      desamt Ihrer Wohnsitzgemeinde oder im Kreisjugendamt.             zu einem späteren Zeitpunkt abgegeben werden – oder es wird ganz darauf verzichtet und die
drei Jahre ist. Nach dem achten Geburtstag Ihres Kindes ist                                                                        elterliche Sorge bleibt bei der Mutter. Auf Antrag des Vaters kann das Familiengericht allerdings
keine Elternzeit mehr möglich.                                                                                                     beiden Elternteilen die elterliche Sorge zusprechen, wenn es dem Kindeswohl nicht widerspricht.
Elternzeit vor dem dritten Geburtstag muss dem Arbeitgeber
spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich   Wichtig
mitgeteilt werden. Elternzeit vor dem achten Geburtstag muss
13 Wochen vorher angemeldet werden.                              Ist der Vater des Kindes nicht zu einer freiwilligen Anerken-     Was versteht man unter elterlicher Sorge?
                                                                 nung der Vaterschaft bereit, so kann die Mutter beim zustän-      Die elterliche Sorge umfasst die Befugnis,
In der Elternzeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz.       digen Amtsgericht einen Antrag auf Anerkennung der Vater-         Entscheidungen für Ihr Kind zu treffen.
                                                                 schaft stellen. Wenn die Mutter den Antrag hierfür nicht selbst
Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz regelt
•    den Anspruch auf Elternzeit.
                                                                 oder mit Hilfe eines Anwalts stellen möchte, kann sie beim
                                                                 Kreisjugendamt eine Beistandschaft beantragen.
                                                                                                                                   Darunter fallen die
                                                                                                                                   •   Personensorge
                                                                                                                                                                                                                Kontakt
•    die Anzahl der Monate in einem Zeitraum.                                                                                          Pflege, Erziehung, Aufenthaltsbestimmung,                                Landratsamt Regensburg
•    die Aufteilung der Elternzeit auf beide Elternteile.                                                                              Bildung, Gesundheitssorge                                                Kreisjugendamt
•    die Beantragung der Elternzeit.                                                                                               •   Vermögenssorge                                                           Beistandschaft
•    den Kündigungsschutz und Urlaubsanspruch.                                                                                         Verwaltung von Vermögen, Schenkungen, Erbe                               Beurkundung

Für Beamtinnen/Beamte, Richterinnen/Richter, ­                                                                                     •   Gesetzliche Vertretung Ihres minderjährigen Kindes                       Altmühlstraße 3
Soldatinnen/Soldaten gibt es spezielle Formen der Elternzeit.                                                                          Einwilligung in Operationen, Vertragsabschlüsse,                         93059 Regensburg
Es gelten die Regelungen des Landes bzw. Bundes.                                                                                       Anmeldung für KiTa und Schule, Beantragung von                           Telefon: 0941 4009-227 (Vorzimmer)
                                                                                                                                       Leistungen                                                               www.landkreis-regensburg.de
Bitte kontaktieren Sie Ihren Arbeitgeber.
                                                                                                                                                                                                                ( Bürgerservice  Kinder, Jugend & Familie
                                                                                                                                                                                                                  Jugendamt  Unterhalt / Beurkundung
                                                                                                                                                                                                                 U  nterhaltsverpflichtungen, Vaterschaftsfeststellungen

                                                                                                                                                                                                                    oder Sorgeerklärungen beurkunden)
24   FRÜHE KINDHEIT                                                                                 FRÜHE KINDHEIT             25

2. FRÜHE KINDHEIT
                      2.1      FINANZEN
                      2.1.1 Kindergeld                                                     Hinweis
                      Das Kindergeld ist im Einkommensteuergesetz und im ­                 Sie können den Kindergeldantrag
                      ­Kindergeldgesetz geregelt.                                          online ausfüllen.
                                                                                           www.arbeitsagentur.de
                      Anspruchs­berechtigt sind die Eltern, wobei die Zahlung immer        ( Familie und Kinder)
                      nur an eine anspruchsberechtigte Person erfolgt.
                                                                                           Wenn Sie im öffentlichen Dienst arbeiten,
                                                                                           müssen Sie das Kindergeld bei Ihrem
                      Höhe                                                                 Arbeitgeber oder Dienstherrn b
                                                                                                                        ­ eantragen.
                      Kindergeld wird einkommensunabhängig bezahlt.
                      Die Höhe des Kindergelds ist nach der Zahl der Kinder ­gestaffelt
                      und beträgt derzeit                                                  Wichtig
                      •   204 Euro für das erste und zweite Kind.                          Wenn das Einkommen nicht für die
                      •   210 Euro für das dritte Kind.                                    ganze Familie reicht, können Sie zu-
                      •   235 Euro für jedes weitere Kind.                                 sätzlich zum Kindergeld den Kinder-
                      Ab Januar 2021 wird das Kindergeld um 15 Euro je Kind                zuschlag beantragen. Der Antrag auf
                      angehoben.                                                           Kinderzuschlag muss gesondert bei
                                                                                           der Familienkasse gestellt werden.
                      Dauer
                      Kindergeld wird immer bis zur Volljährigkeit Ihres Kindes gezahlt.
                      Kindergeld kann darüber hinaus bis zur Vollendung des
                      25. Lebensjahres weiter gewährt werden, wenn Ihr Kind
                      •   für einen Beruf ausgebildet wird oder studiert.                  Kontakt
                      •   ausbildungsplatz- oder arbeitssuchend ist.
                      •   ein freiwilliges soziales/ökologisches Jahr absolviert.          Familienkasse Bayern Süd
                      •   sich für den Bundesfreiwilligendienst engagiert.                 Galgenbergstraße 24
                      Wenden Sie sich dafür bitte an Ihre Familienkasse.                   93053 Regensburg
                                                                                           Telefon: 0800 4555530
                                                                                           		       (gebührenfrei)
                                                                                           www.familienkasse.de
26         FRÜHE KINDHEIT                                                                                                                                                                                        FRÜHE KINDHEIT    27

2.1.2 Elterngeld                                                                                                              2.1.3 Familiengeld                                        Hinweis
Ihr Anspruch auf Elterngeld wird im Bundeselterngeld- und       Höhe und Dauer                                                Der Freistaat Bayern gewährt Eltern für jedes Kind        Infotool für Familien
Elternzeitgesetz geregelt.                                                                                                    vom 13. bis zum 36. Lebensmonat 250 Euro Familien-        des Bundesministeriums für Familie,
                                                                Die Höhe Ihres Elterngeldes hängt hauptsächlich ab von                                                                  Senioren, Frauen und Jugend
                                                                                                                              geld pro Monat.
Anspruch haben Mütter oder Väter, die                           •   der Höhe Ihres Einkommens.                                                                                          www.infotool-familie.de
                                                                •   der Bezugsdauer.                                          Diese Leistung ist unabhängig vom Einkommen oder
•    ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen und e­ rziehen.   •   der Anzahl Ihrer geborenen Kinder.                        der Erwerbstätigkeit. Sie erhalten Familiengeld auch      Eltern im Netz – Erziehungsratgeber
•    mit ihrem Kind im gemeinsamen Haushalt leben.              •   weiteren Geschwisterkindern.                              dann, wenn Ihr Kind eine Kinderkrippe besucht oder        des Zentrums Bayern Familie und Soziales
•    einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in                                                                     in qualifizierter Tagespflege betreut wird.               Bayerisches Landesjugendamt
     Deutschland haben.                                         Wenn Sie vor der Geburt Ihres Kindes kein Einkommen           Wurde in Bayern Elterngeld nach dem Bundeseltern-         www.elternimnetz.de
•    nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten.           hatten, bekommen Sie das Mindestelterngeld in Höhe von        geld- und Elternzeitgesetz bewilligt, gilt der zugrunde   ( Familienfinanzen)
                                                                300 Euro als Basiselterngeld (zwölf Monate) – oder 150 Euro   liegende Antrag auch als Antrag auf Familiengeld.
Elterngeld gibt es in drei Varianten                            als ElterngeldPlus (24 Monate).                                                                                         Familienportal
•    Basiselterngeld                                            Wenn Sie ein Einkommen hatten, bekommen Sie 65 Prozent                                                                  des Bundesministeriums für Familie,
     Bezugsdauer zwölf Monate + zwei Partnermonate              Ihres bereinigten Nettoeinkommens als Elterngeld, jedoch                                                                Senioren, Frauen und Jugend
•    ElterngeldPlus                                             höchstens 1800 Euro als Basiselterngeld (zwölf Monate) –                                                                www.familienportal.de
     Bezugsdauer 24 Monate                                      oder höchstens 900 Euro als ElterngeldPlus (24 Monate).

•    Partnerschaftsbonus                                        Alleinerziehende können die Partnermonate/den Partner-
     vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus, wenn beide         schaftsbonus auch alleine erhalten, wodurch sich auch hier
     Eltern für vier Monate gleichzeitig in Teilzeit arbeiten   die Bezugsdauer erhöht.

                                                                Das Elterngeld wird in voller Höhe angerechnet auf
                                                                •   Arbeitslosengeld II
                                                                •   Sozialhilfe
                                                                •   Kinderzuschlag

Kontakt                                                                                     Hinweis                                                                                     Kontakt
Zentrum Bayern Familie und Soziales                                                         Sie können den Elterngeldantrag                                                             Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberpfalz                                                                            vorab online ausfüllen                                                                      Region Oberpfalz
                                                                                            www.zbfs.bayern.de
Landshuter Straße 55                                                                        ( Familie  Elterngeld)                                                                    Landshuter Straße 55
93053 Regensburg                                                                                                                                                                        93053 Regensburg
Telefon: 0941 78 09-00                                                                      Elterngeldrechner                                                                           Telefon: 0941 78 09-00
                                                                                            www.familienportal.de
www.zbfs.bayern.de                                                                          ( Rechner & Anträge                                                                       www.zbfs.bayern.de
                                                                                              Elterngeldrechner)
28         FRÜHE KINDHEIT                                                                                                                                                                                                               FRÜHE KINDHEIT                 29

                                                                                                                                      2.2      GESUNDHEIT DER MUTTER
2.1.4 Unterhalt
                                                                                                                                      2.2.1 Das Wochenbett – die ersten Wochen mit dem Baby
Das Thema Kindesunterhalt betrifft Eltern, die nicht als Paar in einer häuslichen Gemeinschaft zusammen leben.
Die Unterhaltspflicht ist unabhängig von der elterlichen Sorge.                                                                       Das Baby ist da – herzlichen Glückwunsch!                        Fahren Sie Ihre Ansprüche herunter!
                                                                                                                                      Ihr Körper hat während der Schwangerschaft und bei der           Ihr Zuhause muss nicht perfekt geputzt und aufgeräumt sein!
Kindesunterhalt                                                Unterhaltsvorschuss                                                    Geburt Höchstleistungen erbracht und ist weiterhin stark         Viel wichtiger ist es, dass Sie sich die Zeit nehmen, Ihr Baby
In der Regel leistet der Elternteil, bei dem das Kind auf-     Wenn der Barunterhalt des anderen Elternteils nicht ausreicht          gefordert.                                                       erst einmal kennenzulernen und sich aufeinander einzuspielen.
wächst, seinen Unterhaltsbeitrag durch Pflege und Er-          oder ganz ausbleibt, kann durch den sogenannten Unterhaltsvor-         Die ersten acht Wochen nach der Geburt nennt man das             Vieles wird anders sein als geplant – haben Sie Geduld, aller
ziehung des Kindes. Der andere Elternteil ist barunter-        schuss der ausfallende Unterhalt zumindest zum Teil ausgeglichen       Wochenbett. Es ist die Zeit, in der Sie sich nach Möglichkeit    Anfang braucht Zeit!
haltspflichtig. Die Düsseldorfer Tabelle gilt bundesweit als   werden.                                                                schonen sollten! Gönnen Sie sich und Ihrem Neugeborenen
Richtlinie für die Bemessung der Höhe des Kindesunterhalts.    Der unterhaltspflichtige Elternteil wird dabei nicht aus der Verant-   viel Ruhe und gemeinsame Nähe.
Die Fachstelle Beistandschaft im Kreisjugendamt                wortung gelassen und muss regelmäßig seine Einkünfte offenlegen.
                                                                                                                                      Am besten machen Sie sich schon vor der Geburt Gedanken
berät und unterstützt Sie bei der Geltendmachung von           Die Fachstelle Beistandschaft/Unterhaltsvorschuss im                   über diese Zeit. Suchen Sie sich rechtzeitig eine Nachsorge-
Unterhaltsansprüchen.                                          Kreisjugend­amt unterstützt Sie bei der Geltendmachung dieses          hebamme. Sie wird in den ersten Lebenstagen und -wochen je
                                                               Anspruchs.                                                             nach Bedarf kommen und nach Ihnen und Ihrem Kind sehen.
                                                                                                                                      Überlegen Sie auch gemeinsam, ob der Partner oder eine an-
                                                                                                                                      dere Person Ihres Vertrauens die erste Zeit bei Ihnen verbrin-
                                                               Wichtig                                                                gen kann, um Sie zu unterstützen.
                                                               Der Unterhaltsanspruch eines Elternteils an den jeweils
                                                               anderen Elternteil ist eine privatrechtliche Angelegenheit
                                                               und muss bei Bedarf anwaltlich geklärt werden.
Kontakt                                                        Es gibt verschiedene Unterhaltsformen:                                 2.2.2 Rückbildung
                                                               Betreuungs-, Trennungs- und nachehelichen Unterhalt                    Schwangerschaft und Geburt haben ihre Spuren hinterlassen.       In der Regel bieten Hebammen und Physiotherapeutinnen
Landratsamt Regensburg
Kreisjugendamt                                                 Prozesskostenhilfe                                                     Beckenboden und Bauchmuskulatur sind geschwächt und              Rückbildungskurse an. Sie können zwischen Angeboten allein
Beistandschaft                                                 Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, haben Sie die              müssen erst langsam wieder aufgebaut werden.                     für Frauen oder Kursen, in denen Sie Ihr Baby mitbringen
Unterhaltsvorschuss                                            Möglichkeit, beim Amtsgericht Regensburg einen Antrag auf              Frühestens sechs bis acht Wochen nach der Geburt, wenn sich      können, entscheiden.

Altmühlstraße 3                                                Beratungshilfe zu stellen.                                             der Beckenboden schon ein bisschen stabilisiert hat, kann man    Weitere Infos zu den Kursangeboten siehe Seite 11 und 13.
93059 Regensburg                                               Amtsgericht Regensburg                                                 mit der Rückbildungsgymnastik starten.

Telefon: 0941 4009-227 (Vorzimmer)                             Bürgerservice Justiz                                                   Bei Frauen mit Kaiserschnitt muss die Wunde gut verheilt sein.

www.landkreis-regensburg                                       Augustenstrasse 3                                                      Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen zehn Einheiten
( Bürgerservice  Kinder, Jugend & Familie                   93049 Regensburg                                                       je 60 Minuten – vorausgesetzt, der Kurs ist spätestens neun
  Jugendamt  Unterhalt / Beurkundung)                        Telefon: 0941 2003-360                                                 Monate nach der Entbindung abgeschlossen.
30           FRÜHE KINDHEIT                                                                                                                                                                                                              FRÜHE KINDHEIT   31

2.2.3	Baby-Blues – wenn die Glücksgefühle ausbleiben

                                                                                                                                          Darüber hinaus stehen spezielle Anlaufstellen zur Verfügung, die sich besonders diesem Thema widmen.
     „Eine psychische Krise rund um die Geburt ist mit professioneller
     Hilfe gut in den Griff zu bekommen.                                                                                                  Spezialambulanz Mutter und Kind der Psychiatrischen           Wochenbettdepression-Hotline
                                                                                                                                          ­Institutsambulanz der Klinik und Poliklinik für Psychia-     der Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
     Wir beraten Sie gerne und suchen mit Ihnen nach Lösungen!“                                                                            trie und Psychotherapie der Universität Regensburg am        Klinikum der Johann Wolfgang Goethe-Universität
     Dr. med. Silvia Wilfurth
                                                                                                                                           ­medbo Bezirksklinikum Regensburg                            Frankfurt/Main
     Psychiatrische Institutsambulanz PIA am Bezirksklinikum Regensburg
                                                                                                                                          Telefon: 0941 941-1200                                        Mobil:   0157 74742654
                                                                                                                                          		       (Terminanmeldung)                                    Mo.–Fr.: 08.30–18.00 Uhr
                                                                                                                                          ambulanz-psy-r@medbo.de
Eigentlich ist die Geburt eines Kindes für die Eltern ein freudi-         Peripartale Depressionen nennt man depressive Erkrankun-        Mo.–Fr.: 08.30–12.15 Uhr
ges Ereignis. Doch häufig fühlen sich Mütter nach der Geburt              gen in der Schwangerschaft und in den ersten beiden Jahren                                                                    Deutsche Depressionshilfe
                                                                                                                                          		       12.45–17.00 Uhr
ihres Kindes traurig, haben Stimmungsschwankungen oder                    nach der Entbindung. Sie treten bei bis zu 20 Prozent der                                                                     www.deutsche-depressionshilfe.de
weinen grundlos.                                                          Schwangeren und Müttern innerhalb der ersten drei Monate        Telefon: 0941 941-1260
                                                                                                                                          		       (außerhalb der Sprechzeiten, Notfälle)               Info-Telefon Depression
Dieser sogenannte Baby-Blues ist ein kurzzeitiges Stim-                   nach Entbindung auf.
                                                                                                                                          www.medbo.de                                                  Telefon:		   0800 3344533
mungstief innerhalb der ersten Tage nach der Entbindung                   Aufgrund der persönlichen und gesellschaftlichen Erwar-
und betrifft etwa 50 bis 80 Prozent aller Mütter. Diese „Heul-                                                                                                                                          Mo., Di., Do.: 13.00–17.00 Uhr
                                                                          tung an eine Zeit voller Glück sind gegenteilige Gefühle mit                                                                  Mi., Fr.:		    08.30–12.30 Uhr
tage“ sind eine normale Reaktion auf die Geburt und die                   einem noch größeren Tabu belegt, als es eine depressive         Bündnis gegen Depression
hormonelle Umstellung und gehen von alleine vorüber.                      Erkrankung sonst schon ist. Viele denken dann von sich, sie     Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie
                                                                          versagen als Mutter und haben häufig Angst, die negativen       am medbo Bezirksklinikum Regensburg
Wenn Stimmungsschwankungen anhalten                                       Gefühle, die sie gegenüber ihrem Kind empfinden, anzuspre-      Dr. Dipl.-Psych. Bettina Hübner-Liebermann
Dauern Müdigkeit, Erschöpfung, Traurigkeit und häufiges                   chen.                                                           Telefon: 0941 941-1621
Weinen länger als zwei Wochen an oder zeigen sich zudem                                                                                   depression@medbo.de
Schuldgefühle, innere Leere, allgemeines Desinteresse,                    Bitte scheuen Sie sich nicht, Hilfe zu holen. Wenn Ihr Stim-
                                                                          mungstief längere Zeit anhält, belastet es nicht nur Sie        www.buendnis-depression.de
zwiespältige Gefühle dem Kind gegenüber, Konzentrations-
und Schlafstörungen, Versagensängste, extreme Reizbarkeit,                selbst, sondern beeinträchtigt auch Ihre Beziehung zu Ihrem
Zwangsgedanken bis hin zu Suizidgedanken, könnten dies                    Kind. Denn Depressionen in der Schwangerschaft und Still-       Schatten und Licht e.V. –
Anzeichen für eine postpartale Depression sein.                           zeit sind in der Regel gut behandelbar.                         Initiative peripartale psychische Erkrankungen

Übrigens kommen postpartale Depressionen auch bei                         Für alle Fragen rund um das Thema Wochenbettdepression          Hier finden Sie auch den EPDS-Test zur Selbsteinschätzung.
Vätern vor.                                                               wenden Sie sich bitte an die Schwangerenberatungsstellen,       www.schatten-und-licht.de
                                                                          Ihre Hebamme oder an eine Ärztin/einen Arzt Ihres Vertrauens.
32         FRÜHE KINDHEIT                                                                                                                                                                                                                                 FRÜHE KINDHEIT                           33

2.3       GESUNDHEIT DES KINDES – ALLGEMEIN
                                                                                                                              Der empfohlene Früherkennungs- und Vorsorgeplan im Überblick
2.3.1 Früherkennungsuntersuchungen                                                                                             Alter des Kindes                                             Anstehende Termine                                Untersuchungsschwerpunkte
Alle Eltern beschäftigt die Frage: „Wächst mein Kind gesund    Ergänzend hierzu hat jedes Kind ab dem Alter von zweieinhalb    Nach der Geburt                                                           U1                            Beurteilung von Vitalität, Reifezeichen und Fehlbildungen
heran?" Um die altersgemäße Entwicklung verfolgen zu           Jahren bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr Anspruch auf                                                                                                             Stoffwechsel-Screening, Fehlbildungen, Ernährungsbera-
                                                                                                                               3.–10. Lebenstag                                                          U2
können, mögliche Probleme oder Auffälligkeiten frühzeitig zu   drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen.                                                                                                                        tung, Information zu anstehenden Impfungen

erkennen und – wenn erforderlich – gezielt unterstützen und                                                                    4.–6. Lebenswoche                                                         U3
                                                                                                                                                                                                                                       Gedeihen, altersgerechte Entwicklung, Vorbeugung des

fördern zu können, sind die Früherkennungsuntersuchungen       Spätestens wenn alle Zähnchen da sind, empfehlen Zahnärz-                                                                                                               plötzlichen Säuglingstodes, Unfallverhütung

U1 bis U9 innerhalb der ersten sechs Lebensjahre vorgesehen.   tinnen/Zahnärzte darüber hinaus eine halbjährliche Kontroll-                                                                                                            Impftermin, altersgerechte Entwicklung, Ernährung und
                                                                                                                               3.–4. Lebensmonat                                                         U4
                                                               untersuchung der Kinderzähne.                                                                                                                                           Verdauung, evtl. Erfassung von Seh- oder Hörstörungen
Sie werden von den Krankenkassen bezahlt und müssen in
                                                                                                                               Gegen Ende des 3. und 4. Lebensmonats                              Extra-Impftermin
einem festgelegten Zeitfenster erfolgen. Eine Dokumentation
                                                                                                                                                                                                                                       Altersgerechte Entwicklung, Seh- oder Hörstörungen,
erfolgt in dem gelben Untersuchungsheft.                                                                                       6.–7. Lebensmonat                                                         U5
                                                                                                                                                                                                                                       Ernährung, Zahnpflege

                                                                                                                                                                                                                                       Impftermin, Sprachentwicklung, Kontrolle der Beweglich-
In Bayern ist die Teilnahme Pflicht.                                                                                           10.–12. Lebensmonat                                                       U6                            keit, Körperbeherrschung und Geschicklichkeit, Seh- und
                                                                                                                                                                                                                                       Hörvermögen, Ernährung, Zahnpflege
Für Jugendliche wird die J1 angeboten. Die Untersuchungen
                                                                                                                               Ab vollendetem 12. Lebensmonat                                     Extra-Impftermin
werden vorwiegend von Kinderärztinnen/Kinderärzten durch-
                                                                                                                                                                                                                                       Altersgerechte Entwicklung, Seh- und Hörvermögen,
geführt, aber auch von Allgemeinärztinnen/Allgemeinärzten                                                                                                                                                                              Sprachentwicklung, Kontrolle der Beweglichkeit und
                                                                                                                               21.–24. Lebensmonat (1 3/4 Jahre bis 2 Jahre)                             U7
angeboten.                                                                                                                                                                                                                             Körper­beherrschung, mögliche Verhaltensprobleme,
                                                                                                                                                                                                                                       Impfstatus
                                                                                                                               ab etwa 30. Lebensmonat                            halbjährliche zahnärztliche Kontrolluntersuchungen
                                                                                                                                                                                                                                       Körperliche und geistige Entwicklung, Seh- und Hörvermö-
                                                                                                                               34.–36. Lebensmonat
                                                                                                                                                                                                         U7a                           gen, Sprachentwicklung, Verhaltensprobleme, Zahngesund-
                                                                                                                               (2 Jahre + 10 Monate bis 3 Jahre)                                                                       heit, Impfstatus
                                                                                                                                                                                                                                       Altersgerechte Entwicklung, Seh- und Hörvermögen, mög-
                                                                                                                               46.–48 Lebensmonat
                                                                                                                                                                                                         U8                            liche Auffälligkeiten in der Sprachentwicklung, mögliche
                                                                                                                               (3 Jahre + 10 Monate bis 4Jahre)                                                                        Verhaltensprobleme, Zähne und Kiefer, Impfstatus

                                                                                                                                                                                                                                       Körperliche und geistige Entwicklung, Seh- und Hörvermö-
                                                                                                                               60.–64. Lebensmonat
                                                                                                                                                                                                    U9 Impftermin                      gen, mögliche Auffälligkeiten in der Sprachentwicklung,
                                                                                                                               (5 Jahre bis 5 Jahre + 4 Monate)                                                                        Beweglichkeit und Geschicklichkeit

                                                                                                                               60.–72. Lebensmonat (5 bis 6 Jahre)                    zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung

                                                                                                                               ab 7. Lebensjahr (ab 6 Jahre)                      halbjährliche zahnärztliche Kontrolluntersuchungen

                                                                                                                               9.–17. Lebensjahr (8 bis 16 Jahre)                 eventuell Extra-Impftermin (Auffrischungsimpfung)

                                                                                                                                                                                                                                       Körperliche Untersuchung, Verlauf der Pubertät, e­ ventuelle
                                                                                                                               13.–15. Lebensjahr (12 bis 14 Jahre)                                 J1 Impftermin
                                                                                                                                                                                                                                       Hautprobleme, Gewichtsprobleme, Essstörungen, I­ mpfung

                                                                                                                               Quelle: www.elternimnetz.de
                                                                                                                               ( Kinder  Erziehungsfragen  Gesund aufwachsen  Früherkennungsuntersuchungen)
                                                                                                                               Stand: Juni 2019
34        FRÜHE KINDHEIT                                                                                                                                                                                             FRÜHE KINDHEIT              35

2.3.2 Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin *

Im Landkreis Regensburg                                                                                                       In der Stadt Regensburg
Bernhardswald                             Neutraubling                              Schierling                                Regensburg West                           Regensburg Nord                      Regensburg Ost

Dr. med. Thomas Eichinger                 Dr. med. Gisela Gehrmann                  MVZ Schierling                            Priv.-Doz. Dr. med. habil. Mona Castrop   Dr. med. Gudrun Fleck                Dr. med. J. Peter Gutdeutsch
Dr. med. Petra Plikat                     Sudetenstraße 5                           Heinrich Schiegl                          Franz-von-Taxis-Ring 53                   Dr. med. Alfred Heihoff              Dr. med. Florian Segerer
MVZ Bernhardswald                         93073 Neutraubling                        Dr. med. Maike Wellmann                   93049 Regensburg                          Schwerpunkt: Neonatologie,           Schwerpunkt: Kinder-Pneumologie
Falkenstraße 20                           Telefon: 09401 51845                      Rathausplatz 25                           Telefon: 0941 38108838                    Neuropädiatrie, Epilepsie            Straubinger Str. 26
93170 Bernhardswald                                                                 84069 Schierling                          www.kinderarzt-rez.de                     Günzstraße 1                         93055 Regensburg
Telefon: 09407 953020                     Nittendorf                                Telefon: 09451 944440                                                               93059 Regensburg                     Telefon: 0941 54123
www.mvz-bernhardswald.de                                                            www.mvz-schierling.de                     Zentrum für Kinder- und                   Telefon: 0941 41240                  www.kinderaerzte-regensburg.de
                                          Dr. med. Roland Wagner                                                              Jugendgesundheit Regensburg
                                          Zusatzbezeichnung: Allergologie                                                     Guido Judex                               Dr. med. Marlene Volz-Fleckenstein   Dr. med. Daniela Heuschmann
Lappersdorf                                                                         Wörth a.d. Donau                                                                                                         Zusatzbezeichnung: Homöopathie
                                          Dr. med. Franziska Wagner                                                           Dr. med. Bastian Baumgartner              Schwerpunkt: Kinder-Hämatologie
Dr. med. Maria Fischer                    Zusatzbezeichnung: Psychotherapie         Dr. med. Birgit Schilling                 Schwerpunkt: Kinder-Neurologie            und -Onkologie                       Dr. med. Dominik Ewald
Zusatzbezeichnung:                        Bernsteinstraße 8                         Zusatzbezeichnung: Allergologie           Dr. med. Monika Corbacioglu               Sudetendeutsche Straße 1c            Bahnhofstraße 24
Homöopathie, Naturheilverfahren           93152 Nittendorf                          Schwerpunkt: Kinder-Pneumologie           Dr. med. Sabrina Lindner                  93057 Regensburg                     93047 Regensburg
Regensburger Straße 8                     Telefon: 09404 6410466                    Krankenhausstraße 2                       Dr. med. Bettina Meinel                   Telefon: 0941 43551                  Telefon: 0941 53383
93138 Lappersdorf                         www.kinderarzt-nittendorf.de              93086 Wörth a.d. Donau                    Dr. Leo-Ritter-Straße 4                                                        www.praxis-heuschmann.de
Telefon: 0941 891389                                                                Telefon: 09482 202130                     93049 Regensburg
                                          Regenstauf                                www.radio-log.de                          Telefon: 0941 6009080                                                          Privatpraxen
Dr. med. Dominik Stricker                                                                                                     www.kinderarzt-regensburg.com
Regensburger Straße 29                    Dr. med. Dominik A. Ewald                                                                                                                                          Dr. med. Roland Wagner
93138 Lappersdorf                         Dr. med. Daniela Heuschmann                                                         Dr. med. Judith Glöckner-Pagel                                                 Zusatzbezeichnung: Allergologie
Telefon: 0941 83099022                    Zusatzbezeichnung: Homöopathie                                                      Schwerpunkt: Kinder-Pneumologie                                                Dr. med. Franziska Wagner
www.kinderarzt-stricker.de                Eichendorffstr. 18                                                                  Dr. Leo-Ritter-Straße 4                                                        Zusatzbezeichnung: Psychotherapie
                                          93128 Regenstauf                                                                    93049 Regensburg                                                               Puricellistraße 34
                                          09402 93230                                                                         Telefon: 0941 60090888                                                         93049 Regensburg
                                                                                                                              www.kinderpneumologie-regensburg.de                                            Telefon: 0941 78036676
                                                                                                                                                                                                             www.kinderarzt-regensburg-west.de

 Diese Kinderärztinnen/Kinderärzte haben der Veröffentlichung ausdrücklich zugestimmt. Die Kontaktdaten weiterer Arztpraxen
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