Bürgerblatt Stadt Großschirma - Stadt Großschirma

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Bürgerblatt Stadt Großschirma - Stadt Großschirma
Bürgerblatt
          Stadt Großschirma

Großschirma         Großvoigtsberg      Hohentanne      Kleinvoigtsberg      Obergruna        Reichenbach      Rothenfurth       Seifersdorf      Siebenlehn

       Amtsblatt und Heimatzeitung für die Stadt Großschirma mit den Stadtteilen
Ausgabe 4                                           Erscheinungstag: 13. April 2022                                                            April 2022

              Redaktionsschluss für Ausgabe Mai 2022 ist am 9. Mai 2022, Erscheinungstag ist der 18. Mai 2022

  n Liebe Bürgerinnen und Bürger,
  mit dem Erscheinen dieser Ausgabe unseres         len infolge unzureichender Schülerzahlen zum The-
  „Bürgerblattes“ befinden wir uns bereits im       ma, so haben wir nunmehr völlig entgegengesetzte
  Frühling des laufenden Jahres. Auch wenn bis      Probleme. Der aktuell geburtenstarke Einschulungs-
  zum Schulanfang Ende August noch einige Zeit      jahrgang mit zahlreichen Zuzügen junger Familien in
  ins Land geht, beschäftigen wir uns seitens der   unser Stadtgebiet macht wiederholt eine Bildung
  Stadtverwaltung und in Abstimmung mit dem         von drei ersten Klassen erforderlich. Dies ist eine
  Kultusministerium bereits seit längerem mit       sehr erfreuliche Entwicklung. Damit stößt aber die
  dem Thema „Einschulung und Klassenbildung         Grundschule in Großschirma an ihre Kapazitätsgren-
  im Schuljahr 2022/2023“. Unabhängig davon         zen. Das ist zwar einerseits erfreulich, erfordert je-
  waren in den zurückliegenden Monaten auch in      doch andererseits Überlegungen und neue Lö-              schirma eingeschult. Verbunden ist die neue
  unseren beiden Grundschulen in Großschirma        sungsansätze. Um allen Schülerinnen und Schülern         Situation mit einer individuellen Beförderung
  und Siebenlehn zahlreiche krankheitsbedingte      ordnungs- und zeitgemäße Tagesabläufe zu ge-             mittels Taxen, da bisher keine Busverbindung
  Ausfälle im Bereich der Schüler, aber auch der    währleisten, müssen wir daher von jahrzehntelan-         über Reichenbach und Seifersdorf nach Sieben-
  Lehrerschaft zu verzeichnen. Hoffen und wün-      gen Gepflogenheiten abweichen. So werden alle            lehn existiert und diese erst ab einer Mindest-
  schen wir uns, dass sich diese Dinge in den       Schulanfänger aus unseren Orten Seifersdorf und          anzahl an zu befördernden Schülern in Aussicht
  kommenden Wochen normalisieren und wir bis        Reichenbach ab diesem Schuljahr bis auf weiteres in      gestellt wird. Diese Dinge sind mit dem „Ver-
  zum Schuljahresbeginn wieder dauerhaft mit        der Grundschule in Siebenlehn eingeschult. Bisher        kehrsverbund Mittelsachsen (VMS)“ abgespro-
  regulären und planbaren Abläufen arbeiten         wurden die Kinder vor allen von den Ortschaften          chen und gesichert, so dass den betreffenden
  können. Unser gemeinsames und erklärtes Ziel      Obergruna, Kleinvoigtsberg und Großvoigtsberg            Familien in dieser Hinsicht kein Nachteil ent-
  ist es dabei, allen Schulanfängern und Kindern    sowie Siebenlehn nach Siebenlehn eingeschult. Hin-       steht. Abschließend zu diesem Thema möchte
  vernünftige und sichere Bedingungen in unse-      gegen wurden vor allem Kinder aus den Ortschaften        ich auch in diesem Fall um Verständnis für un-
  ren Grundschulen anzubieten. Hatten wir vor       Großschirma, Rothenfurth, Hohentanne, Reichen-           sere, auch im Rahmen des Stadtrates bereits
  zwei Jahrzehnten noch den Erhalt unserer Schu-    bach und Seifersdorf an den Schulstandort in Groß-       abgestimmte Entscheidungen bitten. Auch
                                                                                                             hierbei haben wir lange diskutiert und abgewo-
                                                                                                             gen, letztendlich aber im Interesse einer allge-
                                                                                                             mein vernünftigen Lösung diese Festlegungen
                                                                                                             getroffen.
                                                                                                             Mit dem Blick auf die unmittelbar vor uns lie-
                                                                                                             genden Osterfeiertage wünsche ich Ihnen eine
                                                                                                             frohe und erholsame Zeit, unseren Kindern ei-
                                                                                                             nen fleißigen Osterhasen und verbleibe bis zum
                                                                                                             Monat Mai mit einem herzlichen

                                                                                                             „Glück Auf!“
                                                                                                             Ihr

                                                                                                             Volkmar Schreiter
                                                                                                             Bürgermeister
Bürgerblatt Stadt Großschirma - Stadt Großschirma
2                                                                                                        Bürgerblatt Stadt Großschirma | 13. April 2022

                                                                      Amtlicher Teil

                 Stadtverwaltung Großschirma                                                                 Sitzungstermine
n    Öffnungszeiten Stadtverwaltung                                                Die nächste öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses findet am Mon-
     Wichtiger Hinweis: Die Hygieneregeln, das Tragen von Mund-Nasen-Schutz        tag, dem 09. Mai 2022, um 19:00 Uhr im Vereinsheim Hohentanne, Linden-
     sowie die Abstandsregeln müssen eingehalten werden.                           straße 6, 09603 Großschirma Stadtteil Hohentanne statt.
     Um im Einwohnermeldeamt Wartezeiten zu vermeiden, bearbeiten wir alle
     Anliegen weiterhin nach Bestellsystem.
                                                                                   Die nächste öffentliche Sitzung des Stadtrates findet am Montag, dem 23. Mai
     Aus diesem Grund bitten wir Sie zu jedem Anliegen zuvor einen Termin, tele-
     fonisch, per Mail oder auch vor Ort – während den Öffnungszeiten zu verein-   2022, um 19:00 Uhr im Vereinsheim Hohentanne, Lindenstraße 6, 09603
     baren.                                                                        Großschirma Stadtteil Hohentanne statt.
     Sie erreichen uns telefonisch unter                                           Die Tagesordnungen entnehmen Sie bitte den Aushängen der Bekanntma-
     037328 / 899-0        Zentraleinwahl                                          chungstafel an der Stadtverwaltung Großschirma, Hauptstraße 156, 09603
     037328 / 899-25       Einwohnermeldeamt                                       Großschirma. Gleiche Bekanntmachung zur Tagesordnung erfolgt auch in den
     per E-Mail:           gemeinde@grossschirma.de                                Schaukästen der Stadtteile.
                           einwohnermeldeamt@grossschirma.de
     Dienstag              09:00 bis 12:00 Uhr     13:00 bis 18:00 Uhr             Die nächste öffentliche Sitzung des Ortschaftsrats Siebenlehn findet am Don-
     Donnerstag            09:00 bis 12:00 Uhr     13:00 bis 15:30 Uhr
                                                                                   nerstag, dem 28. April 2022, um 19:00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus, Freiber-
     Freitag               09:00 bis 11:30 Uhr
                                                                                   ger Straße 18 statt.
n    Öffnungszeiten Bürgerbüro Siebenlehn                                          Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte dem Aushang der Bekanntmachungsta-
     Donnerstag            10:00 bis 11:00 Uhr                                     fel am historischen Rathaus Siebenlehn.
     vorerst keine Sprechzeiten
     Bitte wenden Sie sich an die Stadtverwaltung Großschirma.
                                                                                                    Bürgermeistersprechstunden
n    Bankverbindung Stadt Großschirma
     Deutsche Kreditbank AG BLZ 120300 00 Konto 1 408 905                          Die Sprechstunden des Bürgermeisters finden jeweils am Dienstag, in der Regel
     IBAN DE57 1203 0000 0001 4089 05 • BIC BYLADEM 1001                           in der Zeit von 14:00 bis 18:00 Uhr in der Stadtverwaltung Großschirma statt.
                                                                                   Auf Grund dienstlicher Verpflichtungen kann es hierbei zu kurzfristigen Ände-
Standesamt                                                                         rungen kommen.
Das Standesamt Freiberg, Sitz im Rathaus Freiberg, Obermarkt 24 in 09599           Daher bitten wir um vorherige telefonische Anmeldung unter 037328/ 8990.
Freiberg ist zuständig für:                                                        Gerne besucht Sie der Bürgermeister auch außerhalb dieser Zeit bei wichtigen
n Standesamt zugeordnete Aufgaben                                                  Anliegen vor Ort, so dies gewünscht und in Absprache vereinbart wird.
n Beurkundungen bzw. Ausstellung von Urkunden (z.B. Eheschließungen,
     Geburten, Sterbefälle)
n Erklärungen zu Namensänderungen                                                                 Sprechstunde der Schiedsstelle
n Erklärungen über Kirchenaustritte
n Vaterschaftsanerkennungen, u. v. m.                                              Die Sprechstunde findet – nach vorheriger Terminvereinbarung – wie gewohnt
Informationen zu den Öffnungszeiten und den vorzulegenden Unterlagen erhal-
                                                                                   jeden 3. Dienstag im Monat in der Zeit von 17:00 bis 18:00 Uhr im Sitzungszim-
ten Sie unter www.freiberg.de.
                                                                                   mer des Rathauses Großschirma (Haus I, Zimmer EG 07), Hauptstraße 156 in
Tel. 03731/273 733 oder E-Mail: Standesamt@freiberg.de
                                                                                   09603 Großschirma statt.
                                                                                   Der Friedensrichter, Herr Friedl, ist erreichbar per E-Mail unter:
                      Wichtige Rufnummern                                          friedens-richter_grossschirma@gmx.de
n    Stadtverwaltung Großschirma                         (03 73 28) 89 90
n    Bürgerbüro Siebenlehn                               (0151) 550 46 312
     (zu den Öffnungszeiten)                                                                                     Büchereien
n    Abwasserzweckverband „Muldental“                    (0 37 31) 203 00 90
n    Wasserzweckverband Freiberg                         (0 37 31) 78 40           Großschirma           dienstags                     15:00 bis 18:00 Uhr
n    Kindergärten:                                                                                       Telefon 037328 146779
     Großschirma                                         (03 73 28) 2 11           Obergruna             montags                       17:00 bis 19:00 Uhr
     Kleinvoigtsberg                                     (03 73 24) 73 29
     Reichenbach                                         (03 73 28) 74 55
     Siebenlehn                                          (03 52 42) 6 43 39                          Stellplatz Schrottcontainer
n    Schulen:
     Grundschule Großschirma                             (03 73 28) 4 68           Eisen-, Gusseisen- und Stahlschrott können kostenlos entsorgt werden:
     Grundschule Siebenlehn                              (03 52 42) 6 26 24
                                                                                   Standort Siebenlehn
n    Notrufe:
     Polizei                                             110                       • Bauhof Siebenlehn, Heinrich-Ludwig-Weg 2
     Feuerwehr und Rettungsdienst                        112                       • Nossener Straße (Firma Lutze)
     Krankentransport Landkreis                          (03731) 192 22            Keine Kühlschränke, Fernsehgeräte etc. in diese Container entsorgen!
     Notfallambulanz Kreiskrankenhaus                    (03731) 77 23 12
     Montag bis Freitag 18:00 bis 7:00 Uhr
     Samstag/Sonntag ganztägig bis Montag 7:00 Uhr                                                               Impressum
     Augenärztliche Rufbereitschaft                      (037 27) 192 92
     Giftnotruf                                          (03 61) 73 07 30          Herausgeber:                           Redaktion des amtlichen und
     Frauenschutzhaus                                    (03731) 225 61            Stadtverwaltung Großschirma            nichtamtlichen Teils:
     Mädchenhaus                                         (03731) 399 29
                                                                                   Hauptstraße 156                        Stadtverwaltung Großschirma
n    Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst
     bundesweite Rufnummer                               116 117                   09603 Großschirma                      Redaktion:
     Mo, Die, Do 19:00 bis 07:00 Uhr | Mi, Fr 14:00 bis 07:00 Uhr                  Telefon: (037328) 89 90                Bürgermeister Herr Schreiter
     Feiertag 24 Stunden                                                           E-Mail: gemeinde@grossschirma.de
n    Telefonseelsorge                                    0800/1110111 und          Internet: www.grossschirma.de
                                                         0800/1110222
                                                                                   Gesamtherstellung & Vertrieb:          Anzeigen-Annahme:
n    Gas-Havarien und -Störungen                         0180 27 87 901
     Störung Erdgasversorgung Netzgebiet inetz           0800 1111 48920           RIEDEL GmbH & Co. KG                   Telefon: (03 72 08) 876 200
     Störung Strom Netzgebiet Mitnetz                    0800 230 5070             – Verlag für Kommunal- und Bürger-     E-Mail: anzeigen@riedel-verlag.de         C
                                                                                                                                                                    M

n    Fa. Zacom Kabelbetriebsgesellschaft mbH             (03722) 500192            zeitungen Mitteldeutschland                                                      Y
                                                                                                                                                                    K
     Chemnitzer Straße 5, 09247 Chemnitz                                           09244 Lichtenau
Bürgerblatt Stadt Großschirma - Stadt Großschirma
13. April 2022 | Bürgerblatt Stadt Großschirma                                                                                                             3

                                                                        Amtlicher Teil

         Beschlüsse der öffentlichen Stadtratssitzung                                Öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses
           der Stadt Großschirma vom 14.03.2022                                           der Stadt Großschirma vom 14.03.2022
    Entsprechend der Geschäftsordnung vom Stadtrat ist die Öffentlichkeit über      Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für die Bauanträge:
    wesentliche Inhalte der vom Stadtrat gefassten Beschlüsse zu informieren. In
    der Stadtratssitzung vom 14.03.2022 wurden folgende Beschlüsse gefasst.         Bauantrag BA/2022/007
    Die Veröffentlichung der Beschlusstexte ist ggf. um personenbezogene Daten      Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit Garage
    zur Wahrung des Datenschutzes gekürzt.                                          Gemarkung Großvoigtsberg - Flurstück 132/1

    BESCHLUSS 239/2022                                                              Bauantrag BA/2022/008
    Beschluss zur Änderung der Verordnung für verkaufsoffene Sonntage in 2022       Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage
    Der Stadtrat der Stadt Großschirma beschließt in seiner Sitzung am 14.03.2022   Gemarkung Großschirma - Flurstück 203/4
    die „Verordnung der Stadt Großschirma zur 1. Änderung der Verordnung der
    Stadt Großschirma über die Öffnung von Verkaufsstellen an verkaufsoffenen
    Sonntagen im Jahr 2022“                                                              Beschlüsse der öffentlichen Stadtratssitzung
    zur Abstimmung anwesend:       14 Stadträte, Bürgermeister                             der Stadt Großschirma vom 28.03.2022
    Stimmergebnis:                 Ja-Stimmen:           15
                                   Nein-Stimmen:         -                          Entsprechend der Geschäftsordnung vom Stadtrat ist die Öffentlichkeit über
                                   Stimmenthaltungen: -                             wesentliche Inhalte der vom Stadtrat gefassten Beschlüsse zu informieren. In der
                                                                                    Stadtratssitzung vom 28.03.2022 wurden folgende Beschlüsse gefasst.
          Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des                                   Die Veröffentlichung der Beschlusstexte ist ggf. um personenbezogene Daten
      Technischen Ausschusses der Stadt Großschirma                                 zur Wahrung des Datenschutzes gekürzt.

                     vom 14.03.2022                                                 BESCHLUSS 240/2022
                                                                                    Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
    BESCHLUSS TA 50/2022
                                                                                    Großschirma
    Verkauf einer Teilfläche des Flurstücks 129/11 Gemarkung Reichenbach            Der Stadtrat der Stadt Großschirma beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am
    Der Technische Ausschuss stimmt dem Verkauf einer Teilfläche von ca. 144 m²     28.03.2022 die Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes.
    des kommunalen Grundstücks 129/11, Gemarkung Reichenbach zu.                    Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die
    Es wird bestätigt, dass gemäß § 90 Abs. (1) der SächsGemO in der Fassung der    Fläche, die im Zusammenhang mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Be-
    Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), zuletzt geändert durch      bauungsplanes „Solarpark Großvoigtsberg, westlich B101“ eine Überarbeitung
    Artikel 5 des Gesetzes vom 2. Juli 2019 (SächsGVBl. S. 542), die Veräußerung    bzw. Korrektur der Plandarstellung erforderlich macht.
    des Grundbesitzes zum vollen Wert erfolgt.                                      Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
    Die Maßgaben der VwV kommunale Grundstücksveräußerung sind somit er-            zur Abstimmung anwesend:        15 Stadträte, Bürgermeister
    füllt.                                                                          Stimmergebnis:                  Ja-Stimmen:          7
    zur Abstimmung anwesend:        Bürgermeister                                                                   Nein-Stimmen:        7
                                    7 Mitglieder des Technischen Ausschusses                                        Stimmenthaltungen: 2
    Stimmergebnis:                  Ja-Stimmen:          7                          Somit wurde der Antrag abgelehnt.
                                    Nein-Stimmen:        1                          Aufschiebende Wirkung, wegen Widerspruch vom Bürgermeister.
                                    Stimmenthaltungen: -
                                                                                    BESCHLUSS 241/2022
                                                                                    Abwägungsbeschluss zur Ergänzungssatzung „Großvoigtsberg – Flurstück 96“
    BESCHLUSS TA 51/2022
                                                                                    1. Der Stadtrat beschließt entsprechend der Beschlussvorlage zur Abwägung,
    Vergabe Bauleistung „Einfriedung Regenrückhaltebecken Wohngebiet Am
                                                                                        die als Anlage beigefügt ist, über die vorgebrachten Anregungen und Be-
    Hasenborn In Großschirma“                                                           denken der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Ent-
    Der Technische Ausschuss der Stadt Großschirma beschließt, den Auftrag zur          wurf der Ergänzungssatzung vom November 2021.
    Ausführung der Leistungen zum BV: „Einfriedung Regenrückhaltebecken Am          2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffent-
    Hasenborn in Großschirma“ an die Fa. Metallkonstruktion Bretschneider, Hin-         licher Belange, deren vorgebrachten Belange beschlussmäßig behandelt
    terweg 3 in 09603 Großschirma zur Bruttoangebotssumme von 13.965,82 € zu            wurden, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu set-
    vergeben. Der technische Ausschuss bestätigt damit die vorläufigen Mehrko-          zen.
    sten in Höhe von 3.965,82 €. Die Finanzierung der Mehrkosten erfolgt mit den    zur Abstimmung anwesend:        15 Stadträte, Bürgermeister
    der Stadt zur Verfügung stehenden liquiden Mitteln.                             Stimmergebnis:                  Ja-Stimmen:         16
    zur Abstimmung anwesend:      Bürgermeister                                                                     Nein-Stimmen:       -
                                  7 Mitglieder des Technischen Ausschusses                                          Stimmenthaltungen: -
    Stimmergebnis:                Ja-Stimmen:           8
                                  Nein-Stimmen:         -                           BESCHLUSS 242/2022
                                  Stimmenthaltungen: -                              Satzungsbeschluss zur Ergänzungssatzung „Großvoigtsberg – Flurstück 96“
                                                                                    1. Der Stadtrat beschließt aufgrund des § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 des Bauge-
                                                                                        setzbuches in der aktuell gültigen Fassung die Ergänzungssatzung „Groß-
    BESCHLUSS TA 52/2022
                                                                                        voigtsberg - Flurstück 96“, bestehend aus dem Satzungstext und der Karte
    Sanierung des Kellerzuganges Sportlerheim Großschirma, Schäferei 6
                                                                                        zur Satzung, in der Fassung vom November 2021.
    Der Technische Ausschuss der Stadt Großschirma bestätigt den außerplanmäßi-
                                                                                    2. Die Begründung zur Satzung mit redaktioneller Ergänzung gemäß Abwä-
    gen Aufwand in Höhe von 9.800,00 € im Haushalt 2022 für die Maßnahme Sa-            gung vom 28.03.2022 wird gebilligt.
    nierung Kellerzugang Sportlerheim Großschirma.                                  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und öffent-
    zur Abstimmung anwesend:       Bürgermeister                                        lich bekannt zu machen.
                                   7 Mitglieder des Technischen Ausschusses         zur Abstimmung anwesend:        15 Stadträte, Bürgermeister
C   Stimmergebnis:                 Ja-Stimmen:          8                           Stimmergebnis:                  Ja-Stimmen:         16
M
Y                                  Nein-Stimmen:        -                                                           Nein-Stimmen:       -
K
                                   Stimmenthaltungen: -                                                             Stimmenthaltungen: -
Bürgerblatt Stadt Großschirma - Stadt Großschirma
4                                                                                                       Bürgerblatt Stadt Großschirma | 13. April 2022

                                                                     Amtlicher Teil
BESCHLUSS 243/2022                                                                BESCHLUSS 247/2022
Beschluss zur Kooperation der Stadt Großschirma mit dem Verein GEOPARK            Vergabe Gerüstbauarbeiten Sanierung und Erweiterung Vereinshaus Seifersdorf
Sachsen Mitte e.V. entsprechend einer Kooperationsvereinbarung für den Zeit-      Der Stadtrat der Stadt Großschirma beschließt die Vergabe der Bauleistung Ge-
raum 03/2022 bis 12/2024                                                          rüstarbeiten „Sanierung und Erweiterung Vereinshaus Seifersdorf“ an die Firma
Die Stadt Großschirma beschließt, die Kooperation mit dem Verein GEOPARK          asg Gerüstbau GmbH, Schwarze Kiefern 9 in 09633 Halsbrücke zum Brutto-An-
Sachsens Mitte e.V. entsprechend vorliegender Kooperationsvereinbarung ein-       gebotspreis in Höhe von 9.758,36 €.
zugehen. Die Mittel werden auf der Grundlage des Umlageschlüssels in Höhe         zur Abstimmung anwesend:       15 Stadträte, Bürgermeister
                                                                                  Stimmergebnis:                 Ja-Stimmen:          16
von 0,13 €/ Einwohner + 1.000,00 € ermittelt. Somit beträgt der jährliche Ko-
                                                                                                                 Nein-Stimmen:        -
operationsbeitrag 1.719,81 Euro/entsprechend der Einwohnerzahl.
                                                                                                                 Stimmenthaltungen: -
zur Abstimmung anwesend:      15 Stadträte, Bürgermeister
Stimmergebnis:                Ja-Stimmen:         16
                                                                                  BESCHLUSS 248/2022
                              Nein-Stimmen:       -
                                                                                  1. Änderung zur Satzung für den kommunalen Friedhof mit Trauerhalle im ST
                              Stimmenthaltungen: -
                                                                                      Großvoigtsberg vom 02.07.2019, Teil I: Friedhofsordnung
                                                                                  Der Stadtrat der Stadt Großschirma beschließt die 1. Änderung zur Satzung für
BESCHLUSS 244/2022                                                                den kommunalen Friedhof mit Trauerhalle im Stadtteil Großvoigtsberg, Teil I:
Verkauf Objekt Reichenbach, Am Teich 2                                            Friedhofsordnung.
Der Stadtrat Großschirma beschließt den Verkauf des Objektes Am Teich 2 im        zur Abstimmung anwesend:       15 Stadträte, Bürgermeister
Stadtteil Reichenbach zum Preis von 255.000,00 €.                                 Stimmergebnis:                 Ja-Stimmen:           16
Es wird bestätigt, dass gemäß § 90 Abs. (1) der SächsGemO in der Fassung der                                     Nein-Stimmen:         -
Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), zuletzt geändert durch                                       Stimmenthaltungen: -
Artikel 5 des Gesetzes vom 2. Juli 2019 (SächsGVBl. S. 542), die Veräußerung
des Grundbesitzes zum vollen Wert erfolgt.                                        BESCHLUSS 249/2022
Die Maßgaben der VwV kommunale Grundstücksveräußerung sind somit er-              Vergabe Bauleistung „Erneuerung Asphaltdecke Gemeindestraße Zur Aue, 1. BA“
füllt.                                                                            Der Stadtrat der Stadt Großschirma beschließt, den Auftrag zur Ausführung der
zur Abstimmung anwesend:       15 Stadträte, Bürgermeister                        Leistungen zum BV: „Erneuerung Asphaltdecke Gemeindestraße Zur Aue 1.BA
Stimmergebnis:                 Ja-Stimmen:          11                            in Großschirma OT Reichenbach“ an die Fa. Walter Straßenbau KG, Waldhei-
                                                                                  mer Straße 76A, in 09661 Striegistal OT Etzdorf zum geprüften Angebotspreis
                               Nein-Stimmen:         -
                                                                                  von 76.121,92 € zu erteilen.
                               Stimmenthaltungen: 5
                                                                                  zur Abstimmung anwesend:        15 Stadträte, Bürgermeister
                                                                                  Stimmergebnis:                  Ja-Stimmen:         16
BESCHLUSS 245/2022
                                                                                                                  Nein-Stimmen:       -
Vergabe TLF 4000 für die FFW Siebenlehn
                                                                                                                  Stimmenthaltungen: -
Der Stadtrat der Stadt Großschirma beschließt in seiner Sitzung am
28.03.2022,die Vergabe der Lieferleistungen                                       BESCHLUSS 250/2022
a) für ein Tanklöschfahrzeuges TLF4000 mit Staffelkabine, Los 1, Titel 1 und 2,   Grundsatzbeschluss – Ausbau des Gewässers II. Ordnung „Breitenbach“,
     an den wirtschaftlichsten und annehmbarsten Bieter Nr. 5 mit der geprüften   nördlich der S 195, Gemarkung Siebenlehn
     Angebotssumme (brutto) in Höhe von 309.970,19 Euro                           Der Stadtrat stimmt grundsätzlich dem Gewässerausbau durch Offenlegung des
b) für die feuerwehrtechnische Beladung, Los 2 Titel 3, an den wirtschaftlichs-   Gewässers II. Ordnung „Breitenbach“ im Abschnitt Südstraße bis Feuerlösch-
     ten und annehmbarsten Bieter 1 mit der geprüften Angebotssumme (brut-        teich zu. Kosten für eine vorbereitende Planung sind in den Haushaltsplan 2023
     to) in Höhe von 14.794,08 EUR                                                aufzunehmen.
unter dem Vorbehalt, dass keine Beanstandungen gem. § 8 Informationspflicht       zur Abstimmung anwesend:         15 Stadträte, Bürgermeister
und Nachprüfverfahren Sächsisches Vergabegesetz (SächsVergabeG) bestehen.         Stimmergebnis:                   Ja-Stimmen:          16
Der Vertragsabschluss erfolgt nach Ablauf der Fristen gemäß § 8 SächsVerga-                                        Nein-Stimmen:        -
beG.                                                                                                               Stimmenthaltungen: -
Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Zuschlag zu erteilen sowie eine Auf-
tragskürzung auf 314.854,10 (brutto) vorzunehmen.                                 BESCHLUSS 251/2022
                                                                                  Beschluss zur Aufnahme von Kindertagespflegestellen in die Bedarfsplanung
Die überplanmäßigen Haushaltsmittel in Höhe von 50.354,10 EUR werden für
                                                                                  der Stadt Großschirma
die Investnummer 126101.07.21.03 bestätigt und die Finanzierung kann über
                                                                                  Der Stadtrat der Stadt Großschirma bestätigt in seiner Sitzung am 28.03.2022
die verfügbaren liquiden Mittel abgesichert werden.
                                                                                  die Fortschreibung der Bedarfsplanung (zum Stand 01.03.2022)
zur Abstimmung anwesend:         15 Stadträte, Bürgermeister
                                                                                  für die Kindertagespflegestellen im Stadtgebiet, welche folgende Kindertages-
Stimmergebnis:                   Ja-Stimmen:         16
                                                                                  pflegestellen enthält:
                                 Nein-Stimmen:       -                                Kindertagepflegestelle „Kleine Freunde“
                                 Stimmenthaltungen: -                                 Hauptstraße 61 in 09603 Großschirma
                                                                                      Kindertagespflegeperson: Frau Roxana Biesold-Marx
BESCHLUSS 246/2022
                                                                                       Kindertagespflegestelle „Sonnenkid s“
Vergabe Rohbauarbeiten Sanierung und Erweiterung Vereinshaus Seifersdorf
                                                                                       Breitenbacher Straße 8 in 09603 Großschirma StT Siebenlehn
Der Stadtrat der Stadt Großschirma beschließt die Vergabe der Bauleistung Bau-         Kindertagespflegeperson: Frau Anja Neumann
meisterarbeiten „Sanierung und Erweiterung Vereinshaus Seifersdorf“ an die        Für die vorstehenden Kindertagespflegestellen liegt jeweils eine Erlaubnis des
Firma Küttner Bau GmbH, Lichtensteiner Straße 23 in 09603 Großschirma zum         örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, dem Landkreis Mittelsachsen,
Brutto-Angebotspreis in Höhe von 68.573,11 €.                                     gem. § 43 SGB VIII i.V.m. § 1 Abs. 1 Landesjugendhilfegesetz, vor.
zur Abstimmung anwesend:        15 Stadträte, Bürgermeister                       zur Abstimmung anwesend:        15 Stadträte, Bürgermeister
Stimmergebnis:                  Ja-Stimmen:          16                           Stimmergebnis:                  Ja-Stimmen:         16                           C
                                                                                                                                                                   M
                                Nein-Stimmen:        -                                                            Nein-Stimmen:       -                            Y
                                                                                                                                                                   K
                                Stimmenthaltungen: -                                                              Stimmenthaltungen: -
Bürgerblatt Stadt Großschirma - Stadt Großschirma
13. April 2022 | Bürgerblatt Stadt Großschirma                                                                                                              5

                                                                         Amtlicher Teil

      Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Großschirma am 04.04.2022

    Entsprechend der Geschäftsordnung vom Stadtrat ist die Öffentlichkeit über       BESCHLUSS VWA 08/2022
    wesentliche Inhalte der vom Verwaltungsausschuss gefassten Beschlüsse zu in-     Beschluss zur Fortführung Mobile Jugendarbeit in Großschirma in Träger-
    formieren. In der Sitzung vom 04.04.2022 wurden folgende Beschlüsse gefasst.     schaft des Regenbogenbus e. V. ab 2023
    Die Veröffentlichung der Beschlusstexte ist ggf. um personenbezogene Daten       Der VWA der Stadt Großschirma beauftragt in seiner Sitzung am 04.04.2022
    zur Wahrung des Datenschutzes gekürzt.                                           die Stadtverwaltung mit dem Regenbogenbus e.V. für das Kalenderjahr 2023
                                                                                     die Vereinbarung zur mobilen Jugendarbeit fortzusetzen.
    BESCHLUSS VWA 06/2022                                                            zur Abstimmung anwesend:       Bürgermeister
    Vergabebeschluss zur Lieferung von Präsentations- und Servertechnik für die                                     9 Mitglieder des Verwaltungsausschusses
    Grundschule Großschirma                                                          Stimmergebnis:                 Ja-Stimmen:         5
    Der Verwaltungsausschuss beschließt die Vergabe der Lieferleistungen für Prä-                                   Nein-Stimmen:       3
    sentations- und Servertechnik für die Grundschule Großschirma mit der geprüf-                                   Stimmenthaltungen: 2
    ten Angebotssumme (brutto) in Höhe von 30.252,18 EUR an den Bieter 3 unter
    dem Vorbehalt, dass keine Beanstandungen gem. § 8 Informationspflicht und        BESCHLUSS VWA 09/2022
    Nachprüfverfahren Sächsisches Vergabegesetz (SächsVergabeG) bestehen.            Beschluss – Eigentumsübertragung vom außer Dienst gestellten W50 (TLF
    Der Vertragsabschluss erfolgt nach Ablauf der Fristen gemäß § 8 SächsVergabeG.   16/25) an den Feuerwehrförderverein Siebenlehn
    zur Abstimmung anwesend:         Bürgermeister                                   Der Verwaltungsausschuss beschließt in seiner Sitzung am 04.04.2022 die ko-
                                     9 Mitglieder des Verwaltungsausschusses         stenfreie Eigentumsübertragung vom W50 ehem. Feuerwehrfahrzeug der Orts-
    Stimmergebnis:                   Ja-Stimmen:           10                        wehr Siebenlehn (TLF 25/16) an den Feuerwehrförderverein Siebenlehn e.V.
                                     Nein-Stimmen:         -                         zur Abstimmung anwesend:      Bürgermeister
                                     Stimmenthaltungen: -                                                          9 Mitglieder des Verwaltungsausschusses
                                                                                     Stimmergebnis:                Ja-Stimmen:           10
    BESCHLUSS VWA 07/2022                                                                                          Nein-Stimmen:         -
    Vergabebeschluss zur Lieferung von Präsentations- und Servertechnik für die                                    Stimmenthaltungen: -
    Grundschule Siebenlehn
    Der Verwaltungsausschuss beschließt die die Vergabe der Lieferleistungen für     BESCHLUSS VWA 10/2022
    Präsentations- und Servertechnik für die Grundschule Siebenlehn mit der ge-      Vergabebeschluss zur Lieferung einer neuen Telefonanlage in der Stadtverwaltung
    prüften Angebotssumme (brutto) in Höhe von 24.994,76 EUR an den Bieter 3         Der Verwaltungsausschuss ermächtigt den Bürgermeister die Vergabe der Lie-
    unter dem Vorbehalt, dass keine Beanstandungen gem. § 8 Informationspflicht      ferleistungen für eine Telefonkommunikationsanlage in der Stadtverwaltung
    und Nachprüfverfahren Sächsisches Vergabegesetz (SächsVergabeG) bestehen.        Großschirma bis zu einem Brutto-Auftragswert in Höhe von 15.500 EUR auszu-
    Der Vertragsabschluss erfolgt nach Ablauf der Fristen gemäß § 8 SächsVergabeG.   führen.
    zur Abstimmung anwesend:         Bürgermeister                                   zur Abstimmung anwesend:        Bürgermeister
                                     9 Mitglieder des Verwaltungsausschusses                                         9 Mitglieder des Verwaltungsausschusses
    Stimmergebnis:                   Ja-Stimmen:           10                        Stimmergebnis:                  Ja-Stimmen:          10
                                     Nein-Stimmen:          -                                                        Nein-Stimmen:        -
                                     Stimmenthaltungen: -                                                            Stimmenthaltungen: -

      Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Großschirma über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
          und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landrat des Landkreises Mittelsachsen am
     Sonntag, dem 12.06.2022 und den eventuell erforderlichen zweiten Wahlgang am Sonntag, dem 03.07.2022

    1. Das Wählerverzeichnis für die Wahlbezirke der Stadt Großschirma wird in           durch Wahlberechtigte und das Anfertigen von Auszügen aus dem Wähler-
       der Zeit vom 23.05.2022 bis 27.05.2022 während den allgemeinen Öff-               verzeichnis zulässig, soweit dies im Zusammenhang mit der Prüfung des
       nungszeiten                                                                       Wahlrechts einzelner bestimmter Personen steht und der Wahlberechtigte
       Montag       von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr nur nach Vereinbarung                    Tatsachen glaubhaft gemacht hat, aus denen sich die Unrichtigkeit des
       Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr              Wählerverzeichnisses hinsichtlich dieser Personen ergeben kann. Die Aus-
       Mittwoch von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr nur nach Vereinbarung                        züge dürfen nur für diesen Zweck verwendet werden und unbeteiligten
       Donnerstag Feiertag                                                               Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
       Freitag      von 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr                                          Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt.
       in der Stadtverwaltung Großschirma, Einwohnermeldeamt – Haus II,                  Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich, welches nur von
       Hauptstraße 152, 09603 Großschirma (barrierefrei) für Wahlberechtigte             einem Bediensteten der Stadtverwaltung bedient werden darf.
       zur Einsichtnahme bereitgehalten.                                                 Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen
       Jeder Wahlberechtigte hat das Recht, Einsicht in das Wählerverzeichnis zu         Wahlschein hat.
       nehmen, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person einge-        Für einen gegebenenfalls erforderlich werdenden zweiten Wahlgang wird
       tragenen Daten zu überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit         dasselbe Wählerverzeichnis benutzt; eine nochmalige Auslegung findet
       oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetra-         nicht statt.
       genen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen,
       aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerver-       2. Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvoll-
       zeichnisses ergeben kann. Die Einsichtnahme in Daten anderer Personen ist        ständig hält, kann innerhalb der unter Punkt 1 genannten Öffnungszeiten,
C      ausgeschlossen, wenn für diese im Melderegister eine Auskunftssperre ge-         spätestens am 27.05.2022 bis 11:30 Uhr, bei der Stadtverwaltung Groß-
M
Y      mäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist. Innerhalb der         schirma, Einwohnermeldeamt – Haus II, Hauptstraße 152 in 09603 Groß-
K
       Frist zur Einsichtnahme sind die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis          schirma einen Antrag auf Berichtigung stellen.
Bürgerblatt Stadt Großschirma - Stadt Großschirma
6                                                                                                         Bürgerblatt Stadt Großschirma | 13. April 2022

                                                                       Amtlicher Teil
     Der Antrag ist schriftlich (Postanschrift: Stadtverwaltung Großschirma,            rechtigte mit Behinderungen können sich der Hilfe einer anderen Person
     Hauptstraße 156, 09603 Großschirma) oder durch Erklärung zur Nieder-               bedienen.
     schrift zu stellen. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind,
     hat der Antragsteller die erforderlichen Beweismittel beizufügen.              6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
                                                                                       - einen amtlichen Stimmzettel je Wahl,
3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten            - einen amtlichen Stimmzettelumschlag für die Briefwahl,
   bis spätestens zum 22.05.2022 eine Wahlbenachrichtigung.                            - einen amtlichen Wahlbriefumschlag, auf dem die vollständige Anschrift
   Sie gilt auch für einen gegebenenfalls erforderlich werdenden zweiten                    der Gemeinde, die Bezeichnung der Ausgabestelle des Wahlscheines,
   Wahlgang; neue Wahlbenachrichtigungen werden grundsätzlich nicht ver-                    die Wahlscheinnummer und der Wahlbezirk angegeben sind
   sandt.                                                                                   und
   Die Benachrichtigungen enthalten auf der Rückseite einen Vordruck für ei-           - ein Merkblatt für die Briefwahl.
   nen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins.                                         Holt der Wahlberechtigte persönlich den Wahlschein und die Briefwahlun-
   In der Wahlbenachrichtigung sind der Wahlbezirk und der Wahlraum ange-              terlagen ab, ist ihm Gelegenheit zu geben, dass er die Briefwahl an Ort und
   geben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben. Barrierefrei zugäng-            Stelle ausüben kann.
   liche Wahlräume sind mit einem Rollstuhlpiktogramm gekennzeichnet. Die              Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für einen ande-
   barrierefrei zugänglichen Wahlräume werden in der Wahlbekanntmachung                ren ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unter-
   veröffentlicht.                                                                     lagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und
   Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen            die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies
   werden und bereits Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben,              hat sie der Stadtverwaltung vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich
   erhalten keine Wahlbenachrichtigung.                                                zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuwei-
   Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt            sen.
   zu sein, muss Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen, um          Bei der Briefwahl muss der verschlossene amtliche Wahlbrief mit den
   nicht Gefahr zu laufen, dass das Wahlrecht nicht ausgeübt werden kann.              Stimmzetteln im Stimmzettelumschlag und dem Wahlschein so rechtzeitig
                                                                                       an die angegebene Stelle gesandt werden, dass die Unterlagen dort spätes-
4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl durch Stimmabgabe in einem               tens am Wahltag bzw. Tag des etwaigen zweiten Wahlgangs bis 18:00 Uhr
   beliebigen Wahlbezirk der Stadt oder durch Briefwahl teilnehmen.                    eingehen.
                                                                                       Später eingehende Wahlbriefe werden bei den Wahlen nicht berücksichtigt.
5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag                                                  Der Wahlbrief wird durch die Deutsche Post als Postunternehmen ohne be-
5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter.                       sondere Versendungsform innerhalb der Bundesrepublik Deutschland un-
5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, wenn            entgeltlich für den Wähler befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahl-
    a) er nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig           brief angegebenen Stelle abgegeben werden.
         die Berichtigung des Wählerverzeichnisses bis zum 27.05.2022 zu be-
         antragen (§ 4 Absatz 2 und 3 des Kommunalwahlgesetzes),                    7. Wer durch Briefwahl wählt
    b) sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Frist zur Ein-        - kennzeichnet persönlich den jeweiligen Stimmzettel,
         sichtnahme am 27.05.2022 entstanden ist oder                                  - legt ihn in den amtlichen gelben Stimmzettelumschlag und verschließt
    c) sein Wahlrecht im Beschwerdeverfahren festgestellt worden ist.                      diesen,
    Für diejenigen Wahlberechtigten, die für die erste Wahl einen Wahlschein           - unterzeichnet die Versicherung an Eides statt zur Briefwahl unter Anga-
    erhalten haben, werden von Amts wegen für den zweiten Wahlgang wie-                    be des Datums der Unterzeichnung,
    derum Wahlscheine ausgestellt.                                                     - steckt den verschlossenen Stimmzettelumschlag und den Wahlschein in
    Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlbe-                  den amtlichen orangen Wahlbriefumschlag und
    rechtigten bis zum 10.06.2022 um 16:00 Uhr, und für einen etwaigen zwei-           - sendet den Wahlbrief an die aufgedruckte Adresse.
    ten Wahlgang bis zum 01.07.2022 um 16:00 Uhr bei der Stadtverwaltung               Bedient sich der Wähler einer Hilfsperson, so hat diese durch Unterschrei-
    Großschirma, Einwohnermeldeamt – Haus II, mündlich aber nicht fern-                ben der Versicherung an Eides statt zur Briefwahl zu bestätigen, dass sie den
    mündlich (telefonisch), schriftlich (Postanschrift: Stadt Großschirma, Wahl-       Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen des Wählers gekennzeichnet hat.
    amt, Hauptstraße 156, 09603 Großschirma) oder elektronisch in dokumen-             Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben.
    tierbarer Form beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Tele-             Nähere Hinweise über die Briefwahl sind dem Merkblatt für die Briefwahl,
    gramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierba-           das mit den Briefwahlunterlagen übersandt wird, zu entnehmen.
    re elektronische Übermittlung als gewahrt. In dem Antrag sind die Anschrift
    des Wahlberechtigten sowie sein Geburtsdatum oder die laufende Num-             8. Informationen zum Datenschutz
    mer, unter der er im Wählerverzeichnis geführt wird, anzugeben.                     Diese Bekanntmachung ist zugleich die datenschutzrechtliche Information
    Im Falle einer plötzlichen Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums              der Betroffenen im Sinne von Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung
    nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht,                über die für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses und für die Erteilung
    kann der Antrag noch am Wahltag bzw. Tag des etwaigen zweiten Wahl-                 eines Wahlscheins verarbeiteten personenbezogenen Daten:
    gangs, bis 15:00 Uhr, bei der Stadtverwaltung unter vorstehender Anschrift      8.1
    gestellt werden.                                                                    a) Wurde ein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis gestellt oder
    Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahl-                Einspruch gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit des Wählerver-
    schein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor dem Wahltag bzw.                  zeichnisses eingelegt, so erfolgt die Verarbeitung der in diesem Zusam-
    vor dem Tag des etwaigen zweiten Wahlgangs, 12:00 Uhr, ein neuer Wahl-                  menhang angegebenen personenbezogenen Daten zur Bearbeitung
    schein erteilt werden.                                                                  des Antrages bzw. des Einspruchs auf der Grundlage von Artikel 6 Ab-
    Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus                  satz 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundverordnung i. V. m. §
    den vorstehend unter Nr. 5.2 angegebenen Gründen den Antrag auf Ertei-                  4 des Europawahlgesetzes, § 17 Absatz 1 des Bundeswahlgesetzes und
    lung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag bzw. Tag des etwaigen                      den §§ 14 bis 17b, §§ 20 bis 22 der Europawahlordnung sowie i. V. m.
    zweiten Wahlgangs, 15:00 Uhr, stellen.                                                  § 4 des Kommunalwahlgesetzes und § 9 der Kommunalwahlordnung.
    Wer den Antrag für einen anderen stellt, außer er ist als Hilfsperson für ei-       b) Wurde ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins gestellt, so erfolgt       C
                                                                                                                                                                       M
    nen Wahlberechtigten mit Behinderungen tätig, muss durch Vorlage einer                  die Verarbeitung der in diesem Zusammenhang angegebenen perso-             Y
                                                                                                                                                                       K
    schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Wahlbe-                nenbezogenen Daten zur Bearbeitung des Antrages auf der Grundlage
Bürgerblatt Stadt Großschirma - Stadt Großschirma
13. April 2022 | Bürgerblatt Stadt Großschirma                                                                                                                7

                                                                         Amtlicher Teil
             von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundver-           sowie der Sächsische Verfassungsgerichtshof, im Fall von Wahlstraftaten
             ordnung i. V. m. § 4 des Europawahlgesetzes, § 17 Absatz 2 des Bun-          auch die Strafverfolgungsbehörden und andere Gerichte Empfänger der
             deswahlgesetzes und den §§ 24 bis 29 der Europawahlordnung sowie i.          personenbezogenen Daten sein.
             V. m. § 5 Absatz 1 des Kommunalwahlgesetzes und den §§ 12 und 13         8.5 Wählerverzeichnisse, Wahlscheinverzeichnisse, Verzeichnisse der ungülti-
             der Kommunalwahlordnung.                                                     gen Wahlscheine sowie Verzeichnisse über die Bevollmächtigten und die an
        c) Haben Sie eine Vollmacht für die Beantragung eines Wahlscheins                 sie ausgehändigten Wahlscheine sind nach Ablauf von sechs Monaten seit
             und/oder für die Abholung des Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen            der Wahl zu vernichten, soweit nicht gemäß § 62 Absatz 2 der Kommunal-
             ausgestellt, so erfolgt die Verarbeitung der von Ihnen und dem Bevoll-       wahlordnung
             mächtigten in diesem Zusammenhang angegebenen personenbezoge-                - die Entscheidung über die Gültigkeit der Kommunalwahl noch ange-
             nen Daten zur Prüfung der Bevollmächtigung und der Berechtigung des               fochten ist oder
             Bevollmächtigten für die Beantragung eines Wahlscheins bzw. den              - sie für die Strafverfolgungsbehörde zur Ermittlung einer Wahlstraftat
             Empfang des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen auf der Grund-                von Bedeutung sein können.
             lage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-Grund-     8.6 Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen stehen Ihnen folgende
             verordnung i. V. m. mit § 4 des Europawahlgesetzes, § 17 Absatz 2 des        Rechte zu:
             Bundeswahlgesetzes und § 26 Absatz 3 § 27 Absatz 5 der Europawahl-           - Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Ar-
             ordnung sowie i. V. m. § 5 Absatz 1 des Kommunalwahlgesetzes und                  tikel 15 Datenschutz-Grundverordnung)
             den § 13 Absatz 2, § 14 Absatz 4 und 6 der Kommunalwahlordnung.              - Recht auf Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen personenbezo-
        d) Die Gemeinde führt Verzeichnisse über erteilte Wahlscheine, § 27 Ab-                genen Daten (Artikel 16 Datenschutz-Grundverordnung)
             satz 6 der Europawahlordnung, § 14 Absatz 8 der Kommunalwahlord-             - Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 Daten-
             nung, ein Verzeichnis über für ungültig erklärte Wahlscheine, § 27 Ab-            schutz-Grundverordnung)
             satz 8 der Europawahlordnung, § 14 Absatz 11 der Kommunalwahlord-            - Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten
             nung, sowie ein Verzeichnis über die Bevollmächtigten und die an sie              (Artikel 18 Datenschutz-Grundverordnung)
             ausgehändigten Wahlscheine, § 14 Absatz 4 Satz 5 der Kommunal-               Einschränkungen ergeben sich aus den wahlrechtlichen Vorschriften, insbe-
             wahlordnung.                                                                 sondere durch die Vorschriften über das Recht auf Einsichtnahme in das
    8.2 Sie sind nicht verpflichtet, die personenbezogenen Daten bereitzustellen.         Wählerverzeichnis und den Erhalt einer Kopie, § 4 Absatz 2 des Kommunal-
        Eine Bearbeitung des Antrages auf Eintragung in das Wählerverzeichnis, des        wahlgesetzes i. V. m. § 8 Absatz 2 und 3 der Kommunalwahlordnung, durch
        Einspruchs gegen das Wählerverzeichnis und des Antrages auf Erteilung ei-         die Vorschriften über den Einspruch und die Beschwerde gegen das Wähler-
        nes Wahlscheins sowie die Erteilung bzw. Aushändigung des Wahlscheins             verzeichnis, § 4 Absatz 3 und 4 der Kommunalwahlordnung i. V .m. § 9 Ab-
        und der Briefwahlunterlagen an einen Bevollmächtigten ist ohne die Anga-          satz 1 der Kommunalwahlwahlordnung und die Löschungsfristen (siehe
        ben nicht möglich.                                                                Punkt 8.5).
    8.3 Verantwortlich für die Verarbeitung der angegebenen personenbezogenen         8.7 Sind Sie der Ansicht, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personen-
        Daten ist die Gemeinde. Die Kontaktdaten des behördlichen Datenschutz-            bezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt, können Sie Ihre Beschwerde an
        beauftragten sind:                                                                den Sächsischen Datenschutzbeauftragten (Postanschrift: Sächsischer Da-
        Stadtverwaltung Großschirma, Kathleen Seyfert, Hauptstraße 156, 09603             tenschutzbeauftragter, Postfach 12 00 16, 01001 Dresden; E-Mail:
        Großschirma                                                                       saechsdsb@slt.sachsen.de) richten.
    8.4 Im Falle einer Beschwerde gegen die Versagung der Eintragung ins Wähler-
        verzeichnis, gegen die Ablehnung des Einspruchs gegen das Wählverzeich-       Großschirma, den 05.04.2022
        nis oder gegen die Versagung des Wahlscheins ist Empfänger der personen-
        bezogenen Daten für die Kommunalwahlen das Landratsamt Mittelsach-
        sen, Frauensteiner Straße 43, 09599 Freiberg als zuständige Rechtsauf-
        sichtsbehörde. Im Verfahren der Wahlprüfung/Wahlanfechtung können
        auch die zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden, die Verwaltungsgerichte         Schreiter / Bürgermeister                                       Siegel

                                                                    Stellenausschreibung
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                                                                                          lichen Dienst (TVöD)
                      für das Bauamt
                                                                                      Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis zum
    neu zu besetzen.
                                                                                      22.04.2022
                                                                                      per Post an:       Stadtverwaltung Großschirma, Personalwesen
    Das Sachgebiet umfasst insbesondere die Wahrnehmung folgender Aufgaben:
                                                                                                         Hauptstraße 156, 09603 Großschirma
    - Sekretariatsdienste im Bereich des Bau- und Liegenschaftsamtes
                                                                                      per E-Mail an:     b.starke@grossschirma.de
    - Unterstützung bei der Verwaltung des kommunalen Bauhofes
    - Straßenbaulastträgeraufgaben
                                                                                      Mit Ihrer Bewerbung erteilen Sie gleichzeitig Ihr Einverständnis zur elektroni-
    - Mitarbeit bei der Erarbeitung von Stellungnahmen der Stadt zur Einver-
                                                                                      schen Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten. Eine Weitergabe dieser Daten er-
        nehmlichkeit von Bauanträgen
    - Marktwesen                                                                      folgt nicht. Schwerbehinderte Menschen bzw. ihnen gleichgestellte Bewerbe-
    - Budgetverwaltung im zugewiesenen Aufgabenbereich                                rinnen und Bewerber, die die genannten Voraussetzungen erfüllen, werden aus-
                                                                                      drücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
    Fachliches/persönliches Anforderungsprofil:
    - abgeschlossene adäquate Ausbildung                                              Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung
    - gute Kenntnisse der MS-Office-Standardanwendungen                               beizufügen. Die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nur, wenn ein
C   - Fähigkeit zur selbständigen und sorgfältigen Arbeitsweise                       geeigneter und ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Kosten, die im Rah-
M
Y   - Teamfähigkeit, Belastbarkeit und Einsatzbereitschaft                            men des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens entstehen, werden nicht übernom-
K
    - Führerschein Klasse B                                                           men.
Bürgerblatt Stadt Großschirma - Stadt Großschirma
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                                                                             Informationen

                                 Geburtstage                                                               Apotheken-Bereitschaftsdienst
Der Bürgermeister gratuliert allen genannten und ungenannten Jubilarinnen                   n   Bergstadt-Apotheke Siebenlehn
und Jubilaren und wünscht allen recht viel Gesundheit und Wohlergehen.                          Markt 23 / Telefon (035242) 6 40 11
                                                                                                28.04./17.05.2022
                                                                                            Dienstzeiten an einem Wochentag (Montag bis Freitag): 18:00 bis 08:00 Uhr
n Geburtstage                                                                               Dienstzeiten an einem Feiertag / Samstag / Sonntag:   08:00 bis 08:00 Uhr
n    in Großschirma
                                                                                            n   Löwenzahn-Apotheke Großschirma
     am 01.05. Frau Christine Ihle                         zum 70. Geburtstag
                                                                                                Hauptstraße 152 / Telefon (037328) 14 67 49
     am 07.05. Frau Christa Kulawinski                     zum 85. Geburtstag
                                                                                                07.05./08.05.2022
     am 07.05. Herrn Dr. Dr. Ulrich Beckert                zum 80. Geburtstag
                                                                                            Dienstzeiten an einem Wochentag (Montag bis Freitag): 18:00 bis 22:00 Uhr
     am 11.05. Herrn Hans-Jürgen Trillitzsch               zum 80. Geburtstag
                                                                                            Dienstzeiten an einem Feiertag / Samstag / Sonntag:   08:00 bis 22:00 Uhr
     am 17.05. Frau Christine Schulze                      zum 85. Geburtstag

n    in Obergruna                                                                                  Zahnarztnotfalldienst 09:00 bis 11:00 Uhr
     am 22.05. Herrn Klaus Zachmann                        zum 70. Geburtstag
     am 31.05. Frau Brigitte Mühmelt                       zum 70. Geburtstag               15.04.2022          Praxis Dr. med. dent. Sybill Matthes
                                                                                                                Am Seilerberg 2/Freiberg, Tel.: 03731/773488
n    in Reichenbach                                                                         16.04.2022          Praxis Dipl.-Stom. Oliver Plötz
     am 15.05. Herrn Stephan Horn                          zum 70. Geburtstag                                   Nossener Str. 35/Großschirma ST Siebenlehn
     am 27.05. Frau Inge Thiele                            zum 70. Geburtstag                                   Tel.: 035242/64243
     am 28.05. Frau Helga Müller                           zum 90. Geburtstag               17.04.2022          Praxis Dr. med. dent. Wolfgang Sonntag
     am 30.05. Herrn Andreas Beyer                         zum 70. Geburtstag                                   Brennhausgasse 1/Freiberg, Tel.: 03731/212879
                                                                                            18.04.2022          Praxis Dr. med .dent. Hartmut Graumnitz
n    in Rothenfurth                                                                                             Schenkenstraße 15/Augustusburg, Tel.: 037291/6572
     am 29.05. Herrn Gerhard Sokolowski                    zum 70. Geburtstag               23.04.2022          Praxis Dr. med. dent. Sybill Matthes
                                                                                                                Am Seilerberg 2/Freiberg, Tel.: 03731/773488
n    in Seifersdorf                                                                         24.04.2022          Praxis Dr. med. dent. Sybill Matthes
     am 12.05. Frau Josephine Dehne                        zum 90. Geburtstag                                   Am Seilerberg 2/Freiberg, Tel.: 03731/773488
                                                                                            30.04.2022          Praxis Dr. med. Jörg Pastrnek
n    in Siebenlehn                                                                                              Straße der Einheit 7/Flöha, Tel. 03726/4871
     am 03.05. Herrn Steffen Schmidt                       zum 70. Geburtstag               01.05.2022          Praxis Julia Anne Dabrowski
     am 11.05. Herrn Arno Lindemann                        zum 80. Geburtstag                                   Leubsdorfer Straße 1c/Eppendorf, Tel. 037293/506
     am 13.05. Frau Helga Passon                           zum 75. Geburtstag               07.05.2022          Praxis Anke Nüßler
     am 25.05. Herrn Reiner Bernig                         zum 75. Geburtstag                                   Chemnitzer Straße 45/Grünhainichen, Tel. 037294/1207
     am 27.05. Herrn Horst Rudolph                         zum 85. Geburtstag               08.05.2022          Praxis Stephan Kiel
                                                                                                                Hauptstraße 161 b/Großhartmannsdorf, Tel. 037329/396

                                    Geburten
                                                                                                Büchertausch im ehemaligen Rathaus Siebenlehn
Der Bürgermeister gratuliert den Eltern recht herzlich und
wünscht den neuen Erdenbürgern Gesundheit, Glück und alles Gute.                            Liebe Einwohner von Siebenlehn und Umgebung,
                                                                                            ab sofort steht für Sie und euch im Rathaus
Ein Stück Mama, ein Stück Papa und ganz viel Wunder!
                                                               Frank von Schillerberg       ein „Öffentliches Bücherregal“ bereit. Hier
                                                                                            können ganz einfach und unverbindlich
Sonja Alexandra Kümmelberger geboren am 03.02.2022 in Siebenlehn                            Bücher mitgenommen, ausgeliehen oder
                                                                                            eigene alte Bücher abgegeben werden.
Hinweis der Verwaltung:                                                                     Denn das Schöne an so einem öffentlichen
Unter Beachtung der EU-Datenschutzgrundverordnung werden nur Geburten im Bürger-            Bücherregal ist, was für den Einen uninter-
blatt eingetragen werden, wenn eine Einwilligung der Sorgeberechtigten vorliegt. Nach der   essant scheint, kann zum neuen Lieblings-
Geburt werden die erforderlichen Unterlagen automatisch zugesandt. Haben Sie Fragen, so
rufen Sie unsere Mitarbeiterin Frau Illgen unter Telefon: 037328 89926 an.                  buch des Anderen werden. In einem öf-
                                                                                            fentlichen Bücherregal gibt es keine Büche-
                                                                                            reiausweise oder ähnliches. Hier kann jeder
                                                                                            vorbeikommen und sich ein Buch nehmen,
                                  Ehejubiläen                                               das ihm gefällt. Zu beachten ist hierbei nur
                                                                                            folgendes: das Bücherregal ist für die Allge-
Der Bürgermeister gratuliert allen genannten und ungenannten Jubilarinnen                   meinheit gedacht, also bitte nicht gleich alle Bücher mitnehmen. Um Anderen
und Jubilaren und wünscht allen recht viel Gesundheit und Wohlergehen.                      nicht die Chance auf ein Buch zu nehmen, bitten wir ausgeliehene Bücher nach
                                                                                            einiger Zeit wieder zurückzubringen oder auch einfach mal ein eigenes Buch ins
Das höchste Glück im Leben besteht in der Überzeugung, geliebt zu sein.                     Regal stellen, denn Andere werden sich sicherlich darüber freuen. Wir wün-
                                                            Victor Hugo                     schen viel Freude beim Stöbern und Lesen.
                                                                                            Das Regal stellte uns Frau Schmidt vom „Blumeneck“ Siebenlehn zur Verfü-
Das Fest der Goldenen Hochzeit feiern                                                       gung, da sie nun Rentnerin ist. Wir danken und wünschen ihr einen freudenrei-
                                                                                            chen, glücklichen Ruhestand.                                                     C
                                                                                                                                                                             M
Frau Roswita und Herr Joachim Däppen in Rothenfurth                 am 12. Mai 2022                                                                                          Y
                                                                                                                                                                             K
Frau Helga und Herr Peter Neßmann in Hohentanne                     am 27. Mai 2022         Die Stadtverwaltung Großschirma
Bürgerblatt Stadt Großschirma - Stadt Großschirma
13. April 2022 | Bürgerblatt Stadt Großschirma                                                                                                                    9

                                                                           Informationen

                       Sprechstunde Bürgerpolizist                                                                  Abfallentsorgung
    n Großschirma – Rathaus                                                              Stadtteil         Restmüll          Gelbe Tonne        Papier    Bioabfall
    Dienstag   26.04.2022, 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr
    Dienstag   10.05.2022, 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr
                                                                                         Großschirma       03./17./31.05. 04./18.05.            24.05.    12./27.05.
    n Bürgerbüro Siebenlehn:                                                             Rothenfurth       03./17./31.05. 04./18.05.            24.05.    12./27.05.
    Donnerstag 14.04.2022, 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr
    Donnerstag 28.04.2022, 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr                                       Hohentanne        03./17./31.05. 04./18.05.            24.05.    12./27.05.
                                                                                         Isaak             06./20.05.        04./18.05.         24.05.    12./27.05.
    n Gemeindeamt Reinsberg
    Dienstag   19.04.2022, 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr                                       Teichhäuser       06./20.05.        04./18.05.         24.05.    12./27.05.
    Donnerstag 21.04.2022, 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr                                       Großvoigtsberg 03./17./31.05. 03./17./31.05.           06.05.    13./28.05.
    Dienstag   03.05.2022, 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
                                                                                         Kleinvoigtsberg 03./17./31.05. 03./17./31.05.          06.05.    13./28.05.
    Donnerstag 05.05.2022, 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
                                                                                         Obergruna         03./17./31.05. 03./17./31.05.        09.05.    13./28.05.
    Eine Kontaktaufnahme mit dem Bürgerpolizist, ob für die angegebenen Sprech-
                                                                                         Reichenbach       11./25.05.        05./19.05.         06.05.    13./28.05.
    zeiten oder außerhalb, wird durch unser Bürgerbüro der Stadt Großschirma her-
    gestellt.                                                                            Seifersdorf       11./25.05.        05./19.05.         24.05.    13./28.05.
    Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Jana Schmidt. Sie erreichen sie über                 Siebenlehn        10./24.05.        03./17./31.05.     09.05.    06./20.05.
    Tel. 037328-899-30 oder per E-Mail unter: j.schmidt@grossschirma.de
    Für die Sprechzeiten der Gemeinde Reinsberg wenden Sie sich bitte an das dor-
    tige Gemeindeamt.                                                                    Fettdruck = Verschiebung wegen Feiertagen

                             Stiftung Wald für Sachsen und eins pflanzen Bäume
                       anlässlich 30 Jahre Zweckverband Gasversorgung in Südsachsen

    Über 82.000 Hektar oder 17 Prozent der sächsi-           schluss von 117 Städten und Gemeinden der                Frühjahr 2022 durch ein regional tätiges Forstunter-
    schen Wälder sind durch Stürme, Dürre und Insek-         Region und einem der Gesellschafter von eins. Auch       nehmen gesetzt. Darunter befinden sich Stielei-
    tenkalamitäten geschädigt. Auf 7.500 Hektar sind         unsere Stadt ist Mitglied im Zweckverband.               chen, Flatterulmen und Rotbuchen. Entlang des
    Freiflächen entstanden und werden ständig grö-           „Wir liegen mehrheitlich in kommunaler Hand und          Weges werden auch einige Atlaszedern gepflanzt.
    ßer. Diese müssen dringend wieder bewaldet wer-          fühlen uns der Region verpflichtet. Das was, wir er-     Die Stadt Limbach-Oberfrohna liegt im Norden des
    den.                                                     wirtschaften, kommt den Menschen in Südsachsen           Landkreises Zwickau. Diese Region ist landwirt-
    Die Stiftung Wald für Sachsen hat sich dieser Auf-       zugute. Dabei spielt Nachhaltigkeit und ökologi-         schaftlich geprägt und relativ waldarm. Der Erhalt
    gabe angenommen und unterstützt zahlreiche Wie-          sches Denken eine große Rolle.“, betont Roland           des Waldes ist hier besonders aus Gründen des Kli-
    derbewaldungsprojekte. „Die Wiederbewaldung              Warner, Vorsitzender der eins-Geschäftsführung.          ma- und Hochwasserschutzes sehr wichtig. Außer-
    der Flächen ist für den Erhalt der Waldfunktionen        Deshalb fiel die Entscheidung nicht schwer, eine         dem sollen das Landschaftsbild und die Lebensräu-
    und damit für die Daseinsvorsorge alternativlos. Wir     Baumpflanzaktion ins Leben zu rufen, bei der für je-     me für viele Tier- und Pflanzenarten erhalten wer-
    freuen uns, dass eins erneut ein Projekt unserer Stif-   de Kommune des Zweckverbandes Gasversorgung              den.
    tung unterstützt“, sagt der Geschäftsführer der Stif-    in Südsachen 30 Bäume gepflanzt werden, insge-           eins engagiert sich zum wiederholten Mal für ein
    tung Wald für Sachsen, Henrik Lindner.                   samt 3.510 Stück.                                        Projekt der Stiftung Wald für Sachsen. In den letz-
    Gemeinsam wurde ein Waldstück in Limbach-                Zur Auftaktpflanzaktion am 31. März 2022 wurden          ten Jahren wurden bereits Projekte auf dem Gebiet
    Oberfrohna ausgewählt, welches nach Borkenkä-            die ersten 500 Bäume des Projektes in Limbach-           der Stadt Frankenberg und der Gemeinde Heinsdor-
C   ferbefall kahl war. Anlass für die Baumpflanzaktion      Oberfrohna mit tatkräftiger Unterstützung von 30         fergrund erfolgreich umgesetzt.
M
Y   ist das 30-jährige Jubiläum des Zweckverbandes           Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Region
K
    Gasversorgung in Südsachsen, einem Zusammen-             gepflanzt. Die weiteren 3.000 Bäume werden im            eins Energie in Sachsen
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