Bürgerblatt Stadt Großschirma - Stadt Großschirma
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Bürgerblatt Stadt Großschirma Großschirma Großvoigtsberg Hohentanne Kleinvoigtsberg Obergruna Reichenbach Rothenfurth Seifersdorf Siebenlehn Amtsblatt und Heimatzeitung für die Stadt Großschirma mit den Stadtteilen Ausgabe 4 Erscheinungstag: 13. April 2022 April 2022 Redaktionsschluss für Ausgabe Mai 2022 ist am 9. Mai 2022, Erscheinungstag ist der 18. Mai 2022 n Liebe Bürgerinnen und Bürger, mit dem Erscheinen dieser Ausgabe unseres len infolge unzureichender Schülerzahlen zum The- „Bürgerblattes“ befinden wir uns bereits im ma, so haben wir nunmehr völlig entgegengesetzte Frühling des laufenden Jahres. Auch wenn bis Probleme. Der aktuell geburtenstarke Einschulungs- zum Schulanfang Ende August noch einige Zeit jahrgang mit zahlreichen Zuzügen junger Familien in ins Land geht, beschäftigen wir uns seitens der unser Stadtgebiet macht wiederholt eine Bildung Stadtverwaltung und in Abstimmung mit dem von drei ersten Klassen erforderlich. Dies ist eine Kultusministerium bereits seit längerem mit sehr erfreuliche Entwicklung. Damit stößt aber die dem Thema „Einschulung und Klassenbildung Grundschule in Großschirma an ihre Kapazitätsgren- im Schuljahr 2022/2023“. Unabhängig davon zen. Das ist zwar einerseits erfreulich, erfordert je- waren in den zurückliegenden Monaten auch in doch andererseits Überlegungen und neue Lö- schirma eingeschult. Verbunden ist die neue unseren beiden Grundschulen in Großschirma sungsansätze. Um allen Schülerinnen und Schülern Situation mit einer individuellen Beförderung und Siebenlehn zahlreiche krankheitsbedingte ordnungs- und zeitgemäße Tagesabläufe zu ge- mittels Taxen, da bisher keine Busverbindung Ausfälle im Bereich der Schüler, aber auch der währleisten, müssen wir daher von jahrzehntelan- über Reichenbach und Seifersdorf nach Sieben- Lehrerschaft zu verzeichnen. Hoffen und wün- gen Gepflogenheiten abweichen. So werden alle lehn existiert und diese erst ab einer Mindest- schen wir uns, dass sich diese Dinge in den Schulanfänger aus unseren Orten Seifersdorf und anzahl an zu befördernden Schülern in Aussicht kommenden Wochen normalisieren und wir bis Reichenbach ab diesem Schuljahr bis auf weiteres in gestellt wird. Diese Dinge sind mit dem „Ver- zum Schuljahresbeginn wieder dauerhaft mit der Grundschule in Siebenlehn eingeschult. Bisher kehrsverbund Mittelsachsen (VMS)“ abgespro- regulären und planbaren Abläufen arbeiten wurden die Kinder vor allen von den Ortschaften chen und gesichert, so dass den betreffenden können. Unser gemeinsames und erklärtes Ziel Obergruna, Kleinvoigtsberg und Großvoigtsberg Familien in dieser Hinsicht kein Nachteil ent- ist es dabei, allen Schulanfängern und Kindern sowie Siebenlehn nach Siebenlehn eingeschult. Hin- steht. Abschließend zu diesem Thema möchte vernünftige und sichere Bedingungen in unse- gegen wurden vor allem Kinder aus den Ortschaften ich auch in diesem Fall um Verständnis für un- ren Grundschulen anzubieten. Hatten wir vor Großschirma, Rothenfurth, Hohentanne, Reichen- sere, auch im Rahmen des Stadtrates bereits zwei Jahrzehnten noch den Erhalt unserer Schu- bach und Seifersdorf an den Schulstandort in Groß- abgestimmte Entscheidungen bitten. Auch hierbei haben wir lange diskutiert und abgewo- gen, letztendlich aber im Interesse einer allge- mein vernünftigen Lösung diese Festlegungen getroffen. Mit dem Blick auf die unmittelbar vor uns lie- genden Osterfeiertage wünsche ich Ihnen eine frohe und erholsame Zeit, unseren Kindern ei- nen fleißigen Osterhasen und verbleibe bis zum Monat Mai mit einem herzlichen „Glück Auf!“ Ihr Volkmar Schreiter Bürgermeister
2 Bürgerblatt Stadt Großschirma | 13. April 2022 Amtlicher Teil Stadtverwaltung Großschirma Sitzungstermine n Öffnungszeiten Stadtverwaltung Die nächste öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses findet am Mon- Wichtiger Hinweis: Die Hygieneregeln, das Tragen von Mund-Nasen-Schutz tag, dem 09. Mai 2022, um 19:00 Uhr im Vereinsheim Hohentanne, Linden- sowie die Abstandsregeln müssen eingehalten werden. straße 6, 09603 Großschirma Stadtteil Hohentanne statt. Um im Einwohnermeldeamt Wartezeiten zu vermeiden, bearbeiten wir alle Anliegen weiterhin nach Bestellsystem. Die nächste öffentliche Sitzung des Stadtrates findet am Montag, dem 23. Mai Aus diesem Grund bitten wir Sie zu jedem Anliegen zuvor einen Termin, tele- fonisch, per Mail oder auch vor Ort – während den Öffnungszeiten zu verein- 2022, um 19:00 Uhr im Vereinsheim Hohentanne, Lindenstraße 6, 09603 baren. Großschirma Stadtteil Hohentanne statt. Sie erreichen uns telefonisch unter Die Tagesordnungen entnehmen Sie bitte den Aushängen der Bekanntma- 037328 / 899-0 Zentraleinwahl chungstafel an der Stadtverwaltung Großschirma, Hauptstraße 156, 09603 037328 / 899-25 Einwohnermeldeamt Großschirma. Gleiche Bekanntmachung zur Tagesordnung erfolgt auch in den per E-Mail: gemeinde@grossschirma.de Schaukästen der Stadtteile. einwohnermeldeamt@grossschirma.de Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 18:00 Uhr Die nächste öffentliche Sitzung des Ortschaftsrats Siebenlehn findet am Don- Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 15:30 Uhr nerstag, dem 28. April 2022, um 19:00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus, Freiber- Freitag 09:00 bis 11:30 Uhr ger Straße 18 statt. n Öffnungszeiten Bürgerbüro Siebenlehn Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte dem Aushang der Bekanntmachungsta- Donnerstag 10:00 bis 11:00 Uhr fel am historischen Rathaus Siebenlehn. vorerst keine Sprechzeiten Bitte wenden Sie sich an die Stadtverwaltung Großschirma. Bürgermeistersprechstunden n Bankverbindung Stadt Großschirma Deutsche Kreditbank AG BLZ 120300 00 Konto 1 408 905 Die Sprechstunden des Bürgermeisters finden jeweils am Dienstag, in der Regel IBAN DE57 1203 0000 0001 4089 05 • BIC BYLADEM 1001 in der Zeit von 14:00 bis 18:00 Uhr in der Stadtverwaltung Großschirma statt. Auf Grund dienstlicher Verpflichtungen kann es hierbei zu kurzfristigen Ände- Standesamt rungen kommen. Das Standesamt Freiberg, Sitz im Rathaus Freiberg, Obermarkt 24 in 09599 Daher bitten wir um vorherige telefonische Anmeldung unter 037328/ 8990. Freiberg ist zuständig für: Gerne besucht Sie der Bürgermeister auch außerhalb dieser Zeit bei wichtigen n Standesamt zugeordnete Aufgaben Anliegen vor Ort, so dies gewünscht und in Absprache vereinbart wird. n Beurkundungen bzw. Ausstellung von Urkunden (z.B. Eheschließungen, Geburten, Sterbefälle) n Erklärungen zu Namensänderungen Sprechstunde der Schiedsstelle n Erklärungen über Kirchenaustritte n Vaterschaftsanerkennungen, u. v. m. Die Sprechstunde findet – nach vorheriger Terminvereinbarung – wie gewohnt Informationen zu den Öffnungszeiten und den vorzulegenden Unterlagen erhal- jeden 3. Dienstag im Monat in der Zeit von 17:00 bis 18:00 Uhr im Sitzungszim- ten Sie unter www.freiberg.de. mer des Rathauses Großschirma (Haus I, Zimmer EG 07), Hauptstraße 156 in Tel. 03731/273 733 oder E-Mail: Standesamt@freiberg.de 09603 Großschirma statt. Der Friedensrichter, Herr Friedl, ist erreichbar per E-Mail unter: Wichtige Rufnummern friedens-richter_grossschirma@gmx.de n Stadtverwaltung Großschirma (03 73 28) 89 90 n Bürgerbüro Siebenlehn (0151) 550 46 312 (zu den Öffnungszeiten) Büchereien n Abwasserzweckverband „Muldental“ (0 37 31) 203 00 90 n Wasserzweckverband Freiberg (0 37 31) 78 40 Großschirma dienstags 15:00 bis 18:00 Uhr n Kindergärten: Telefon 037328 146779 Großschirma (03 73 28) 2 11 Obergruna montags 17:00 bis 19:00 Uhr Kleinvoigtsberg (03 73 24) 73 29 Reichenbach (03 73 28) 74 55 Siebenlehn (03 52 42) 6 43 39 Stellplatz Schrottcontainer n Schulen: Grundschule Großschirma (03 73 28) 4 68 Eisen-, Gusseisen- und Stahlschrott können kostenlos entsorgt werden: Grundschule Siebenlehn (03 52 42) 6 26 24 Standort Siebenlehn n Notrufe: Polizei 110 • Bauhof Siebenlehn, Heinrich-Ludwig-Weg 2 Feuerwehr und Rettungsdienst 112 • Nossener Straße (Firma Lutze) Krankentransport Landkreis (03731) 192 22 Keine Kühlschränke, Fernsehgeräte etc. in diese Container entsorgen! Notfallambulanz Kreiskrankenhaus (03731) 77 23 12 Montag bis Freitag 18:00 bis 7:00 Uhr Samstag/Sonntag ganztägig bis Montag 7:00 Uhr Impressum Augenärztliche Rufbereitschaft (037 27) 192 92 Giftnotruf (03 61) 73 07 30 Herausgeber: Redaktion des amtlichen und Frauenschutzhaus (03731) 225 61 Stadtverwaltung Großschirma nichtamtlichen Teils: Mädchenhaus (03731) 399 29 Hauptstraße 156 Stadtverwaltung Großschirma n Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst bundesweite Rufnummer 116 117 09603 Großschirma Redaktion: Mo, Die, Do 19:00 bis 07:00 Uhr | Mi, Fr 14:00 bis 07:00 Uhr Telefon: (037328) 89 90 Bürgermeister Herr Schreiter Feiertag 24 Stunden E-Mail: gemeinde@grossschirma.de n Telefonseelsorge 0800/1110111 und Internet: www.grossschirma.de 0800/1110222 Gesamtherstellung & Vertrieb: Anzeigen-Annahme: n Gas-Havarien und -Störungen 0180 27 87 901 Störung Erdgasversorgung Netzgebiet inetz 0800 1111 48920 RIEDEL GmbH & Co. KG Telefon: (03 72 08) 876 200 Störung Strom Netzgebiet Mitnetz 0800 230 5070 – Verlag für Kommunal- und Bürger- E-Mail: anzeigen@riedel-verlag.de C M n Fa. Zacom Kabelbetriebsgesellschaft mbH (03722) 500192 zeitungen Mitteldeutschland Y K Chemnitzer Straße 5, 09247 Chemnitz 09244 Lichtenau
13. April 2022 | Bürgerblatt Stadt Großschirma 3 Amtlicher Teil Beschlüsse der öffentlichen Stadtratssitzung Öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses der Stadt Großschirma vom 14.03.2022 der Stadt Großschirma vom 14.03.2022 Entsprechend der Geschäftsordnung vom Stadtrat ist die Öffentlichkeit über Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für die Bauanträge: wesentliche Inhalte der vom Stadtrat gefassten Beschlüsse zu informieren. In der Stadtratssitzung vom 14.03.2022 wurden folgende Beschlüsse gefasst. Bauantrag BA/2022/007 Die Veröffentlichung der Beschlusstexte ist ggf. um personenbezogene Daten Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit Garage zur Wahrung des Datenschutzes gekürzt. Gemarkung Großvoigtsberg - Flurstück 132/1 BESCHLUSS 239/2022 Bauantrag BA/2022/008 Beschluss zur Änderung der Verordnung für verkaufsoffene Sonntage in 2022 Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage Der Stadtrat der Stadt Großschirma beschließt in seiner Sitzung am 14.03.2022 Gemarkung Großschirma - Flurstück 203/4 die „Verordnung der Stadt Großschirma zur 1. Änderung der Verordnung der Stadt Großschirma über die Öffnung von Verkaufsstellen an verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr 2022“ Beschlüsse der öffentlichen Stadtratssitzung zur Abstimmung anwesend: 14 Stadträte, Bürgermeister der Stadt Großschirma vom 28.03.2022 Stimmergebnis: Ja-Stimmen: 15 Nein-Stimmen: - Entsprechend der Geschäftsordnung vom Stadtrat ist die Öffentlichkeit über Stimmenthaltungen: - wesentliche Inhalte der vom Stadtrat gefassten Beschlüsse zu informieren. In der Stadtratssitzung vom 28.03.2022 wurden folgende Beschlüsse gefasst. Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Die Veröffentlichung der Beschlusstexte ist ggf. um personenbezogene Daten Technischen Ausschusses der Stadt Großschirma zur Wahrung des Datenschutzes gekürzt. vom 14.03.2022 BESCHLUSS 240/2022 Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt BESCHLUSS TA 50/2022 Großschirma Verkauf einer Teilfläche des Flurstücks 129/11 Gemarkung Reichenbach Der Stadtrat der Stadt Großschirma beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am Der Technische Ausschuss stimmt dem Verkauf einer Teilfläche von ca. 144 m² 28.03.2022 die Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes. des kommunalen Grundstücks 129/11, Gemarkung Reichenbach zu. Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die Es wird bestätigt, dass gemäß § 90 Abs. (1) der SächsGemO in der Fassung der Fläche, die im Zusammenhang mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Be- Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), zuletzt geändert durch bauungsplanes „Solarpark Großvoigtsberg, westlich B101“ eine Überarbeitung Artikel 5 des Gesetzes vom 2. Juli 2019 (SächsGVBl. S. 542), die Veräußerung bzw. Korrektur der Plandarstellung erforderlich macht. des Grundbesitzes zum vollen Wert erfolgt. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Die Maßgaben der VwV kommunale Grundstücksveräußerung sind somit er- zur Abstimmung anwesend: 15 Stadträte, Bürgermeister füllt. Stimmergebnis: Ja-Stimmen: 7 zur Abstimmung anwesend: Bürgermeister Nein-Stimmen: 7 7 Mitglieder des Technischen Ausschusses Stimmenthaltungen: 2 Stimmergebnis: Ja-Stimmen: 7 Somit wurde der Antrag abgelehnt. Nein-Stimmen: 1 Aufschiebende Wirkung, wegen Widerspruch vom Bürgermeister. Stimmenthaltungen: - BESCHLUSS 241/2022 Abwägungsbeschluss zur Ergänzungssatzung „Großvoigtsberg – Flurstück 96“ BESCHLUSS TA 51/2022 1. Der Stadtrat beschließt entsprechend der Beschlussvorlage zur Abwägung, Vergabe Bauleistung „Einfriedung Regenrückhaltebecken Wohngebiet Am die als Anlage beigefügt ist, über die vorgebrachten Anregungen und Be- Hasenborn In Großschirma“ denken der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Ent- Der Technische Ausschuss der Stadt Großschirma beschließt, den Auftrag zur wurf der Ergänzungssatzung vom November 2021. Ausführung der Leistungen zum BV: „Einfriedung Regenrückhaltebecken Am 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffent- Hasenborn in Großschirma“ an die Fa. Metallkonstruktion Bretschneider, Hin- licher Belange, deren vorgebrachten Belange beschlussmäßig behandelt terweg 3 in 09603 Großschirma zur Bruttoangebotssumme von 13.965,82 € zu wurden, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu set- vergeben. Der technische Ausschuss bestätigt damit die vorläufigen Mehrko- zen. sten in Höhe von 3.965,82 €. Die Finanzierung der Mehrkosten erfolgt mit den zur Abstimmung anwesend: 15 Stadträte, Bürgermeister der Stadt zur Verfügung stehenden liquiden Mitteln. Stimmergebnis: Ja-Stimmen: 16 zur Abstimmung anwesend: Bürgermeister Nein-Stimmen: - 7 Mitglieder des Technischen Ausschusses Stimmenthaltungen: - Stimmergebnis: Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: - BESCHLUSS 242/2022 Stimmenthaltungen: - Satzungsbeschluss zur Ergänzungssatzung „Großvoigtsberg – Flurstück 96“ 1. Der Stadtrat beschließt aufgrund des § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 des Bauge- setzbuches in der aktuell gültigen Fassung die Ergänzungssatzung „Groß- BESCHLUSS TA 52/2022 voigtsberg - Flurstück 96“, bestehend aus dem Satzungstext und der Karte Sanierung des Kellerzuganges Sportlerheim Großschirma, Schäferei 6 zur Satzung, in der Fassung vom November 2021. Der Technische Ausschuss der Stadt Großschirma bestätigt den außerplanmäßi- 2. Die Begründung zur Satzung mit redaktioneller Ergänzung gemäß Abwä- gen Aufwand in Höhe von 9.800,00 € im Haushalt 2022 für die Maßnahme Sa- gung vom 28.03.2022 wird gebilligt. nierung Kellerzugang Sportlerheim Großschirma. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und öffent- zur Abstimmung anwesend: Bürgermeister lich bekannt zu machen. 7 Mitglieder des Technischen Ausschusses zur Abstimmung anwesend: 15 Stadträte, Bürgermeister C Stimmergebnis: Ja-Stimmen: 8 Stimmergebnis: Ja-Stimmen: 16 M Y Nein-Stimmen: - Nein-Stimmen: - K Stimmenthaltungen: - Stimmenthaltungen: -
4 Bürgerblatt Stadt Großschirma | 13. April 2022 Amtlicher Teil BESCHLUSS 243/2022 BESCHLUSS 247/2022 Beschluss zur Kooperation der Stadt Großschirma mit dem Verein GEOPARK Vergabe Gerüstbauarbeiten Sanierung und Erweiterung Vereinshaus Seifersdorf Sachsen Mitte e.V. entsprechend einer Kooperationsvereinbarung für den Zeit- Der Stadtrat der Stadt Großschirma beschließt die Vergabe der Bauleistung Ge- raum 03/2022 bis 12/2024 rüstarbeiten „Sanierung und Erweiterung Vereinshaus Seifersdorf“ an die Firma Die Stadt Großschirma beschließt, die Kooperation mit dem Verein GEOPARK asg Gerüstbau GmbH, Schwarze Kiefern 9 in 09633 Halsbrücke zum Brutto-An- Sachsens Mitte e.V. entsprechend vorliegender Kooperationsvereinbarung ein- gebotspreis in Höhe von 9.758,36 €. zugehen. Die Mittel werden auf der Grundlage des Umlageschlüssels in Höhe zur Abstimmung anwesend: 15 Stadträte, Bürgermeister Stimmergebnis: Ja-Stimmen: 16 von 0,13 €/ Einwohner + 1.000,00 € ermittelt. Somit beträgt der jährliche Ko- Nein-Stimmen: - operationsbeitrag 1.719,81 Euro/entsprechend der Einwohnerzahl. Stimmenthaltungen: - zur Abstimmung anwesend: 15 Stadträte, Bürgermeister Stimmergebnis: Ja-Stimmen: 16 BESCHLUSS 248/2022 Nein-Stimmen: - 1. Änderung zur Satzung für den kommunalen Friedhof mit Trauerhalle im ST Stimmenthaltungen: - Großvoigtsberg vom 02.07.2019, Teil I: Friedhofsordnung Der Stadtrat der Stadt Großschirma beschließt die 1. Änderung zur Satzung für BESCHLUSS 244/2022 den kommunalen Friedhof mit Trauerhalle im Stadtteil Großvoigtsberg, Teil I: Verkauf Objekt Reichenbach, Am Teich 2 Friedhofsordnung. Der Stadtrat Großschirma beschließt den Verkauf des Objektes Am Teich 2 im zur Abstimmung anwesend: 15 Stadträte, Bürgermeister Stadtteil Reichenbach zum Preis von 255.000,00 €. Stimmergebnis: Ja-Stimmen: 16 Es wird bestätigt, dass gemäß § 90 Abs. (1) der SächsGemO in der Fassung der Nein-Stimmen: - Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), zuletzt geändert durch Stimmenthaltungen: - Artikel 5 des Gesetzes vom 2. Juli 2019 (SächsGVBl. S. 542), die Veräußerung des Grundbesitzes zum vollen Wert erfolgt. BESCHLUSS 249/2022 Die Maßgaben der VwV kommunale Grundstücksveräußerung sind somit er- Vergabe Bauleistung „Erneuerung Asphaltdecke Gemeindestraße Zur Aue, 1. BA“ füllt. Der Stadtrat der Stadt Großschirma beschließt, den Auftrag zur Ausführung der zur Abstimmung anwesend: 15 Stadträte, Bürgermeister Leistungen zum BV: „Erneuerung Asphaltdecke Gemeindestraße Zur Aue 1.BA Stimmergebnis: Ja-Stimmen: 11 in Großschirma OT Reichenbach“ an die Fa. Walter Straßenbau KG, Waldhei- mer Straße 76A, in 09661 Striegistal OT Etzdorf zum geprüften Angebotspreis Nein-Stimmen: - von 76.121,92 € zu erteilen. Stimmenthaltungen: 5 zur Abstimmung anwesend: 15 Stadträte, Bürgermeister Stimmergebnis: Ja-Stimmen: 16 BESCHLUSS 245/2022 Nein-Stimmen: - Vergabe TLF 4000 für die FFW Siebenlehn Stimmenthaltungen: - Der Stadtrat der Stadt Großschirma beschließt in seiner Sitzung am 28.03.2022,die Vergabe der Lieferleistungen BESCHLUSS 250/2022 a) für ein Tanklöschfahrzeuges TLF4000 mit Staffelkabine, Los 1, Titel 1 und 2, Grundsatzbeschluss – Ausbau des Gewässers II. Ordnung „Breitenbach“, an den wirtschaftlichsten und annehmbarsten Bieter Nr. 5 mit der geprüften nördlich der S 195, Gemarkung Siebenlehn Angebotssumme (brutto) in Höhe von 309.970,19 Euro Der Stadtrat stimmt grundsätzlich dem Gewässerausbau durch Offenlegung des b) für die feuerwehrtechnische Beladung, Los 2 Titel 3, an den wirtschaftlichs- Gewässers II. Ordnung „Breitenbach“ im Abschnitt Südstraße bis Feuerlösch- ten und annehmbarsten Bieter 1 mit der geprüften Angebotssumme (brut- teich zu. Kosten für eine vorbereitende Planung sind in den Haushaltsplan 2023 to) in Höhe von 14.794,08 EUR aufzunehmen. unter dem Vorbehalt, dass keine Beanstandungen gem. § 8 Informationspflicht zur Abstimmung anwesend: 15 Stadträte, Bürgermeister und Nachprüfverfahren Sächsisches Vergabegesetz (SächsVergabeG) bestehen. Stimmergebnis: Ja-Stimmen: 16 Der Vertragsabschluss erfolgt nach Ablauf der Fristen gemäß § 8 SächsVerga- Nein-Stimmen: - beG. Stimmenthaltungen: - Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Zuschlag zu erteilen sowie eine Auf- tragskürzung auf 314.854,10 (brutto) vorzunehmen. BESCHLUSS 251/2022 Beschluss zur Aufnahme von Kindertagespflegestellen in die Bedarfsplanung Die überplanmäßigen Haushaltsmittel in Höhe von 50.354,10 EUR werden für der Stadt Großschirma die Investnummer 126101.07.21.03 bestätigt und die Finanzierung kann über Der Stadtrat der Stadt Großschirma bestätigt in seiner Sitzung am 28.03.2022 die verfügbaren liquiden Mittel abgesichert werden. die Fortschreibung der Bedarfsplanung (zum Stand 01.03.2022) zur Abstimmung anwesend: 15 Stadträte, Bürgermeister für die Kindertagespflegestellen im Stadtgebiet, welche folgende Kindertages- Stimmergebnis: Ja-Stimmen: 16 pflegestellen enthält: Nein-Stimmen: - Kindertagepflegestelle „Kleine Freunde“ Stimmenthaltungen: - Hauptstraße 61 in 09603 Großschirma Kindertagespflegeperson: Frau Roxana Biesold-Marx BESCHLUSS 246/2022 Kindertagespflegestelle „Sonnenkid s“ Vergabe Rohbauarbeiten Sanierung und Erweiterung Vereinshaus Seifersdorf Breitenbacher Straße 8 in 09603 Großschirma StT Siebenlehn Der Stadtrat der Stadt Großschirma beschließt die Vergabe der Bauleistung Bau- Kindertagespflegeperson: Frau Anja Neumann meisterarbeiten „Sanierung und Erweiterung Vereinshaus Seifersdorf“ an die Für die vorstehenden Kindertagespflegestellen liegt jeweils eine Erlaubnis des Firma Küttner Bau GmbH, Lichtensteiner Straße 23 in 09603 Großschirma zum örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, dem Landkreis Mittelsachsen, Brutto-Angebotspreis in Höhe von 68.573,11 €. gem. § 43 SGB VIII i.V.m. § 1 Abs. 1 Landesjugendhilfegesetz, vor. zur Abstimmung anwesend: 15 Stadträte, Bürgermeister zur Abstimmung anwesend: 15 Stadträte, Bürgermeister Stimmergebnis: Ja-Stimmen: 16 Stimmergebnis: Ja-Stimmen: 16 C M Nein-Stimmen: - Nein-Stimmen: - Y K Stimmenthaltungen: - Stimmenthaltungen: -
13. April 2022 | Bürgerblatt Stadt Großschirma 5 Amtlicher Teil Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Großschirma am 04.04.2022 Entsprechend der Geschäftsordnung vom Stadtrat ist die Öffentlichkeit über BESCHLUSS VWA 08/2022 wesentliche Inhalte der vom Verwaltungsausschuss gefassten Beschlüsse zu in- Beschluss zur Fortführung Mobile Jugendarbeit in Großschirma in Träger- formieren. In der Sitzung vom 04.04.2022 wurden folgende Beschlüsse gefasst. schaft des Regenbogenbus e. V. ab 2023 Die Veröffentlichung der Beschlusstexte ist ggf. um personenbezogene Daten Der VWA der Stadt Großschirma beauftragt in seiner Sitzung am 04.04.2022 zur Wahrung des Datenschutzes gekürzt. die Stadtverwaltung mit dem Regenbogenbus e.V. für das Kalenderjahr 2023 die Vereinbarung zur mobilen Jugendarbeit fortzusetzen. BESCHLUSS VWA 06/2022 zur Abstimmung anwesend: Bürgermeister Vergabebeschluss zur Lieferung von Präsentations- und Servertechnik für die 9 Mitglieder des Verwaltungsausschusses Grundschule Großschirma Stimmergebnis: Ja-Stimmen: 5 Der Verwaltungsausschuss beschließt die Vergabe der Lieferleistungen für Prä- Nein-Stimmen: 3 sentations- und Servertechnik für die Grundschule Großschirma mit der geprüf- Stimmenthaltungen: 2 ten Angebotssumme (brutto) in Höhe von 30.252,18 EUR an den Bieter 3 unter dem Vorbehalt, dass keine Beanstandungen gem. § 8 Informationspflicht und BESCHLUSS VWA 09/2022 Nachprüfverfahren Sächsisches Vergabegesetz (SächsVergabeG) bestehen. Beschluss – Eigentumsübertragung vom außer Dienst gestellten W50 (TLF Der Vertragsabschluss erfolgt nach Ablauf der Fristen gemäß § 8 SächsVergabeG. 16/25) an den Feuerwehrförderverein Siebenlehn zur Abstimmung anwesend: Bürgermeister Der Verwaltungsausschuss beschließt in seiner Sitzung am 04.04.2022 die ko- 9 Mitglieder des Verwaltungsausschusses stenfreie Eigentumsübertragung vom W50 ehem. Feuerwehrfahrzeug der Orts- Stimmergebnis: Ja-Stimmen: 10 wehr Siebenlehn (TLF 25/16) an den Feuerwehrförderverein Siebenlehn e.V. Nein-Stimmen: - zur Abstimmung anwesend: Bürgermeister Stimmenthaltungen: - 9 Mitglieder des Verwaltungsausschusses Stimmergebnis: Ja-Stimmen: 10 BESCHLUSS VWA 07/2022 Nein-Stimmen: - Vergabebeschluss zur Lieferung von Präsentations- und Servertechnik für die Stimmenthaltungen: - Grundschule Siebenlehn Der Verwaltungsausschuss beschließt die die Vergabe der Lieferleistungen für BESCHLUSS VWA 10/2022 Präsentations- und Servertechnik für die Grundschule Siebenlehn mit der ge- Vergabebeschluss zur Lieferung einer neuen Telefonanlage in der Stadtverwaltung prüften Angebotssumme (brutto) in Höhe von 24.994,76 EUR an den Bieter 3 Der Verwaltungsausschuss ermächtigt den Bürgermeister die Vergabe der Lie- unter dem Vorbehalt, dass keine Beanstandungen gem. § 8 Informationspflicht ferleistungen für eine Telefonkommunikationsanlage in der Stadtverwaltung und Nachprüfverfahren Sächsisches Vergabegesetz (SächsVergabeG) bestehen. Großschirma bis zu einem Brutto-Auftragswert in Höhe von 15.500 EUR auszu- Der Vertragsabschluss erfolgt nach Ablauf der Fristen gemäß § 8 SächsVergabeG. führen. zur Abstimmung anwesend: Bürgermeister zur Abstimmung anwesend: Bürgermeister 9 Mitglieder des Verwaltungsausschusses 9 Mitglieder des Verwaltungsausschusses Stimmergebnis: Ja-Stimmen: 10 Stimmergebnis: Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: - Nein-Stimmen: - Stimmenthaltungen: - Stimmenthaltungen: - Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Großschirma über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landrat des Landkreises Mittelsachsen am Sonntag, dem 12.06.2022 und den eventuell erforderlichen zweiten Wahlgang am Sonntag, dem 03.07.2022 1. Das Wählerverzeichnis für die Wahlbezirke der Stadt Großschirma wird in durch Wahlberechtigte und das Anfertigen von Auszügen aus dem Wähler- der Zeit vom 23.05.2022 bis 27.05.2022 während den allgemeinen Öff- verzeichnis zulässig, soweit dies im Zusammenhang mit der Prüfung des nungszeiten Wahlrechts einzelner bestimmter Personen steht und der Wahlberechtigte Montag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr nur nach Vereinbarung Tatsachen glaubhaft gemacht hat, aus denen sich die Unrichtigkeit des Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr Wählerverzeichnisses hinsichtlich dieser Personen ergeben kann. Die Aus- Mittwoch von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr nur nach Vereinbarung züge dürfen nur für diesen Zweck verwendet werden und unbeteiligten Donnerstag Feiertag Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Freitag von 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. in der Stadtverwaltung Großschirma, Einwohnermeldeamt – Haus II, Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich, welches nur von Hauptstraße 152, 09603 Großschirma (barrierefrei) für Wahlberechtigte einem Bediensteten der Stadtverwaltung bedient werden darf. zur Einsichtnahme bereitgehalten. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Jeder Wahlberechtigte hat das Recht, Einsicht in das Wählerverzeichnis zu Wahlschein hat. nehmen, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person einge- Für einen gegebenenfalls erforderlich werdenden zweiten Wahlgang wird tragenen Daten zu überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit dasselbe Wählerverzeichnis benutzt; eine nochmalige Auslegung findet oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetra- nicht statt. genen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerver- 2. Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvoll- zeichnisses ergeben kann. Die Einsichtnahme in Daten anderer Personen ist ständig hält, kann innerhalb der unter Punkt 1 genannten Öffnungszeiten, C ausgeschlossen, wenn für diese im Melderegister eine Auskunftssperre ge- spätestens am 27.05.2022 bis 11:30 Uhr, bei der Stadtverwaltung Groß- M Y mäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist. Innerhalb der schirma, Einwohnermeldeamt – Haus II, Hauptstraße 152 in 09603 Groß- K Frist zur Einsichtnahme sind die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis schirma einen Antrag auf Berichtigung stellen.
6 Bürgerblatt Stadt Großschirma | 13. April 2022 Amtlicher Teil Der Antrag ist schriftlich (Postanschrift: Stadtverwaltung Großschirma, rechtigte mit Behinderungen können sich der Hilfe einer anderen Person Hauptstraße 156, 09603 Großschirma) oder durch Erklärung zur Nieder- bedienen. schrift zu stellen. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat der Antragsteller die erforderlichen Beweismittel beizufügen. 6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte - einen amtlichen Stimmzettel je Wahl, 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten - einen amtlichen Stimmzettelumschlag für die Briefwahl, bis spätestens zum 22.05.2022 eine Wahlbenachrichtigung. - einen amtlichen Wahlbriefumschlag, auf dem die vollständige Anschrift Sie gilt auch für einen gegebenenfalls erforderlich werdenden zweiten der Gemeinde, die Bezeichnung der Ausgabestelle des Wahlscheines, Wahlgang; neue Wahlbenachrichtigungen werden grundsätzlich nicht ver- die Wahlscheinnummer und der Wahlbezirk angegeben sind sandt. und Die Benachrichtigungen enthalten auf der Rückseite einen Vordruck für ei- - ein Merkblatt für die Briefwahl. nen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins. Holt der Wahlberechtigte persönlich den Wahlschein und die Briefwahlun- In der Wahlbenachrichtigung sind der Wahlbezirk und der Wahlraum ange- terlagen ab, ist ihm Gelegenheit zu geben, dass er die Briefwahl an Ort und geben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben. Barrierefrei zugäng- Stelle ausüben kann. liche Wahlräume sind mit einem Rollstuhlpiktogramm gekennzeichnet. Die Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für einen ande- barrierefrei zugänglichen Wahlräume werden in der Wahlbekanntmachung ren ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unter- veröffentlicht. lagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies werden und bereits Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, hat sie der Stadtverwaltung vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich erhalten keine Wahlbenachrichtigung. zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuwei- Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt sen. zu sein, muss Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen, um Bei der Briefwahl muss der verschlossene amtliche Wahlbrief mit den nicht Gefahr zu laufen, dass das Wahlrecht nicht ausgeübt werden kann. Stimmzetteln im Stimmzettelumschlag und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle gesandt werden, dass die Unterlagen dort spätes- 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl durch Stimmabgabe in einem tens am Wahltag bzw. Tag des etwaigen zweiten Wahlgangs bis 18:00 Uhr beliebigen Wahlbezirk der Stadt oder durch Briefwahl teilnehmen. eingehen. Später eingehende Wahlbriefe werden bei den Wahlen nicht berücksichtigt. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag Der Wahlbrief wird durch die Deutsche Post als Postunternehmen ohne be- 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter. sondere Versendungsform innerhalb der Bundesrepublik Deutschland un- 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, wenn entgeltlich für den Wähler befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahl- a) er nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig brief angegebenen Stelle abgegeben werden. die Berichtigung des Wählerverzeichnisses bis zum 27.05.2022 zu be- antragen (§ 4 Absatz 2 und 3 des Kommunalwahlgesetzes), 7. Wer durch Briefwahl wählt b) sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Frist zur Ein- - kennzeichnet persönlich den jeweiligen Stimmzettel, sichtnahme am 27.05.2022 entstanden ist oder - legt ihn in den amtlichen gelben Stimmzettelumschlag und verschließt c) sein Wahlrecht im Beschwerdeverfahren festgestellt worden ist. diesen, Für diejenigen Wahlberechtigten, die für die erste Wahl einen Wahlschein - unterzeichnet die Versicherung an Eides statt zur Briefwahl unter Anga- erhalten haben, werden von Amts wegen für den zweiten Wahlgang wie- be des Datums der Unterzeichnung, derum Wahlscheine ausgestellt. - steckt den verschlossenen Stimmzettelumschlag und den Wahlschein in Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlbe- den amtlichen orangen Wahlbriefumschlag und rechtigten bis zum 10.06.2022 um 16:00 Uhr, und für einen etwaigen zwei- - sendet den Wahlbrief an die aufgedruckte Adresse. ten Wahlgang bis zum 01.07.2022 um 16:00 Uhr bei der Stadtverwaltung Bedient sich der Wähler einer Hilfsperson, so hat diese durch Unterschrei- Großschirma, Einwohnermeldeamt – Haus II, mündlich aber nicht fern- ben der Versicherung an Eides statt zur Briefwahl zu bestätigen, dass sie den mündlich (telefonisch), schriftlich (Postanschrift: Stadt Großschirma, Wahl- Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen des Wählers gekennzeichnet hat. amt, Hauptstraße 156, 09603 Großschirma) oder elektronisch in dokumen- Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. tierbarer Form beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Tele- Nähere Hinweise über die Briefwahl sind dem Merkblatt für die Briefwahl, gramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierba- das mit den Briefwahlunterlagen übersandt wird, zu entnehmen. re elektronische Übermittlung als gewahrt. In dem Antrag sind die Anschrift des Wahlberechtigten sowie sein Geburtsdatum oder die laufende Num- 8. Informationen zum Datenschutz mer, unter der er im Wählerverzeichnis geführt wird, anzugeben. Diese Bekanntmachung ist zugleich die datenschutzrechtliche Information Im Falle einer plötzlichen Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums der Betroffenen im Sinne von Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, über die für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses und für die Erteilung kann der Antrag noch am Wahltag bzw. Tag des etwaigen zweiten Wahl- eines Wahlscheins verarbeiteten personenbezogenen Daten: gangs, bis 15:00 Uhr, bei der Stadtverwaltung unter vorstehender Anschrift 8.1 gestellt werden. a) Wurde ein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis gestellt oder Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahl- Einspruch gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit des Wählerver- schein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor dem Wahltag bzw. zeichnisses eingelegt, so erfolgt die Verarbeitung der in diesem Zusam- vor dem Tag des etwaigen zweiten Wahlgangs, 12:00 Uhr, ein neuer Wahl- menhang angegebenen personenbezogenen Daten zur Bearbeitung schein erteilt werden. des Antrages bzw. des Einspruchs auf der Grundlage von Artikel 6 Ab- Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus satz 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundverordnung i. V. m. § den vorstehend unter Nr. 5.2 angegebenen Gründen den Antrag auf Ertei- 4 des Europawahlgesetzes, § 17 Absatz 1 des Bundeswahlgesetzes und lung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag bzw. Tag des etwaigen den §§ 14 bis 17b, §§ 20 bis 22 der Europawahlordnung sowie i. V. m. zweiten Wahlgangs, 15:00 Uhr, stellen. § 4 des Kommunalwahlgesetzes und § 9 der Kommunalwahlordnung. Wer den Antrag für einen anderen stellt, außer er ist als Hilfsperson für ei- b) Wurde ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins gestellt, so erfolgt C M nen Wahlberechtigten mit Behinderungen tätig, muss durch Vorlage einer die Verarbeitung der in diesem Zusammenhang angegebenen perso- Y K schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Wahlbe- nenbezogenen Daten zur Bearbeitung des Antrages auf der Grundlage
13. April 2022 | Bürgerblatt Stadt Großschirma 7 Amtlicher Teil von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundver- sowie der Sächsische Verfassungsgerichtshof, im Fall von Wahlstraftaten ordnung i. V. m. § 4 des Europawahlgesetzes, § 17 Absatz 2 des Bun- auch die Strafverfolgungsbehörden und andere Gerichte Empfänger der deswahlgesetzes und den §§ 24 bis 29 der Europawahlordnung sowie i. personenbezogenen Daten sein. V. m. § 5 Absatz 1 des Kommunalwahlgesetzes und den §§ 12 und 13 8.5 Wählerverzeichnisse, Wahlscheinverzeichnisse, Verzeichnisse der ungülti- der Kommunalwahlordnung. gen Wahlscheine sowie Verzeichnisse über die Bevollmächtigten und die an c) Haben Sie eine Vollmacht für die Beantragung eines Wahlscheins sie ausgehändigten Wahlscheine sind nach Ablauf von sechs Monaten seit und/oder für die Abholung des Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen der Wahl zu vernichten, soweit nicht gemäß § 62 Absatz 2 der Kommunal- ausgestellt, so erfolgt die Verarbeitung der von Ihnen und dem Bevoll- wahlordnung mächtigten in diesem Zusammenhang angegebenen personenbezoge- - die Entscheidung über die Gültigkeit der Kommunalwahl noch ange- nen Daten zur Prüfung der Bevollmächtigung und der Berechtigung des fochten ist oder Bevollmächtigten für die Beantragung eines Wahlscheins bzw. den - sie für die Strafverfolgungsbehörde zur Ermittlung einer Wahlstraftat Empfang des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen auf der Grund- von Bedeutung sein können. lage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-Grund- 8.6 Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen stehen Ihnen folgende verordnung i. V. m. mit § 4 des Europawahlgesetzes, § 17 Absatz 2 des Rechte zu: Bundeswahlgesetzes und § 26 Absatz 3 § 27 Absatz 5 der Europawahl- - Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Ar- ordnung sowie i. V. m. § 5 Absatz 1 des Kommunalwahlgesetzes und tikel 15 Datenschutz-Grundverordnung) den § 13 Absatz 2, § 14 Absatz 4 und 6 der Kommunalwahlordnung. - Recht auf Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen personenbezo- d) Die Gemeinde führt Verzeichnisse über erteilte Wahlscheine, § 27 Ab- genen Daten (Artikel 16 Datenschutz-Grundverordnung) satz 6 der Europawahlordnung, § 14 Absatz 8 der Kommunalwahlord- - Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 Daten- nung, ein Verzeichnis über für ungültig erklärte Wahlscheine, § 27 Ab- schutz-Grundverordnung) satz 8 der Europawahlordnung, § 14 Absatz 11 der Kommunalwahlord- - Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten nung, sowie ein Verzeichnis über die Bevollmächtigten und die an sie (Artikel 18 Datenschutz-Grundverordnung) ausgehändigten Wahlscheine, § 14 Absatz 4 Satz 5 der Kommunal- Einschränkungen ergeben sich aus den wahlrechtlichen Vorschriften, insbe- wahlordnung. sondere durch die Vorschriften über das Recht auf Einsichtnahme in das 8.2 Sie sind nicht verpflichtet, die personenbezogenen Daten bereitzustellen. Wählerverzeichnis und den Erhalt einer Kopie, § 4 Absatz 2 des Kommunal- Eine Bearbeitung des Antrages auf Eintragung in das Wählerverzeichnis, des wahlgesetzes i. V. m. § 8 Absatz 2 und 3 der Kommunalwahlordnung, durch Einspruchs gegen das Wählerverzeichnis und des Antrages auf Erteilung ei- die Vorschriften über den Einspruch und die Beschwerde gegen das Wähler- nes Wahlscheins sowie die Erteilung bzw. Aushändigung des Wahlscheins verzeichnis, § 4 Absatz 3 und 4 der Kommunalwahlordnung i. V .m. § 9 Ab- und der Briefwahlunterlagen an einen Bevollmächtigten ist ohne die Anga- satz 1 der Kommunalwahlwahlordnung und die Löschungsfristen (siehe ben nicht möglich. Punkt 8.5). 8.3 Verantwortlich für die Verarbeitung der angegebenen personenbezogenen 8.7 Sind Sie der Ansicht, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personen- Daten ist die Gemeinde. Die Kontaktdaten des behördlichen Datenschutz- bezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt, können Sie Ihre Beschwerde an beauftragten sind: den Sächsischen Datenschutzbeauftragten (Postanschrift: Sächsischer Da- Stadtverwaltung Großschirma, Kathleen Seyfert, Hauptstraße 156, 09603 tenschutzbeauftragter, Postfach 12 00 16, 01001 Dresden; E-Mail: Großschirma saechsdsb@slt.sachsen.de) richten. 8.4 Im Falle einer Beschwerde gegen die Versagung der Eintragung ins Wähler- verzeichnis, gegen die Ablehnung des Einspruchs gegen das Wählverzeich- Großschirma, den 05.04.2022 nis oder gegen die Versagung des Wahlscheins ist Empfänger der personen- bezogenen Daten für die Kommunalwahlen das Landratsamt Mittelsach- sen, Frauensteiner Straße 43, 09599 Freiberg als zuständige Rechtsauf- sichtsbehörde. Im Verfahren der Wahlprüfung/Wahlanfechtung können auch die zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden, die Verwaltungsgerichte Schreiter / Bürgermeister Siegel Stellenausschreibung Bei der Stadt Großschirma ist möglichst zum 01.06.2022 die unbefristete Stelle Wir bieten: einer - eine interessante, vielseitige Tätigkeit in einem anspruchsvollen Bereich - eine Teilzeitstelle mit 20 Wochenstunden Sachbearbeiterin/eines Sachbearbeiters (m/w/d) - ein Entgelt und alle Vergünstigungen nach dem Tarifvertrag für den öf-fent- lichen Dienst (TVöD) für das Bauamt Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis zum neu zu besetzen. 22.04.2022 per Post an: Stadtverwaltung Großschirma, Personalwesen Das Sachgebiet umfasst insbesondere die Wahrnehmung folgender Aufgaben: Hauptstraße 156, 09603 Großschirma - Sekretariatsdienste im Bereich des Bau- und Liegenschaftsamtes per E-Mail an: b.starke@grossschirma.de - Unterstützung bei der Verwaltung des kommunalen Bauhofes - Straßenbaulastträgeraufgaben Mit Ihrer Bewerbung erteilen Sie gleichzeitig Ihr Einverständnis zur elektroni- - Mitarbeit bei der Erarbeitung von Stellungnahmen der Stadt zur Einver- schen Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten. Eine Weitergabe dieser Daten er- nehmlichkeit von Bauanträgen - Marktwesen folgt nicht. Schwerbehinderte Menschen bzw. ihnen gleichgestellte Bewerbe- - Budgetverwaltung im zugewiesenen Aufgabenbereich rinnen und Bewerber, die die genannten Voraussetzungen erfüllen, werden aus- drücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Fachliches/persönliches Anforderungsprofil: - abgeschlossene adäquate Ausbildung Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung - gute Kenntnisse der MS-Office-Standardanwendungen beizufügen. Die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nur, wenn ein C - Fähigkeit zur selbständigen und sorgfältigen Arbeitsweise geeigneter und ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Kosten, die im Rah- M Y - Teamfähigkeit, Belastbarkeit und Einsatzbereitschaft men des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens entstehen, werden nicht übernom- K - Führerschein Klasse B men.
8 Bürgerblatt Stadt Großschirma | 13. April 2022 Informationen Geburtstage Apotheken-Bereitschaftsdienst Der Bürgermeister gratuliert allen genannten und ungenannten Jubilarinnen n Bergstadt-Apotheke Siebenlehn und Jubilaren und wünscht allen recht viel Gesundheit und Wohlergehen. Markt 23 / Telefon (035242) 6 40 11 28.04./17.05.2022 Dienstzeiten an einem Wochentag (Montag bis Freitag): 18:00 bis 08:00 Uhr n Geburtstage Dienstzeiten an einem Feiertag / Samstag / Sonntag: 08:00 bis 08:00 Uhr n in Großschirma n Löwenzahn-Apotheke Großschirma am 01.05. Frau Christine Ihle zum 70. Geburtstag Hauptstraße 152 / Telefon (037328) 14 67 49 am 07.05. Frau Christa Kulawinski zum 85. Geburtstag 07.05./08.05.2022 am 07.05. Herrn Dr. Dr. Ulrich Beckert zum 80. Geburtstag Dienstzeiten an einem Wochentag (Montag bis Freitag): 18:00 bis 22:00 Uhr am 11.05. Herrn Hans-Jürgen Trillitzsch zum 80. Geburtstag Dienstzeiten an einem Feiertag / Samstag / Sonntag: 08:00 bis 22:00 Uhr am 17.05. Frau Christine Schulze zum 85. Geburtstag n in Obergruna Zahnarztnotfalldienst 09:00 bis 11:00 Uhr am 22.05. Herrn Klaus Zachmann zum 70. Geburtstag am 31.05. Frau Brigitte Mühmelt zum 70. Geburtstag 15.04.2022 Praxis Dr. med. dent. Sybill Matthes Am Seilerberg 2/Freiberg, Tel.: 03731/773488 n in Reichenbach 16.04.2022 Praxis Dipl.-Stom. Oliver Plötz am 15.05. Herrn Stephan Horn zum 70. Geburtstag Nossener Str. 35/Großschirma ST Siebenlehn am 27.05. Frau Inge Thiele zum 70. Geburtstag Tel.: 035242/64243 am 28.05. Frau Helga Müller zum 90. Geburtstag 17.04.2022 Praxis Dr. med. dent. Wolfgang Sonntag am 30.05. Herrn Andreas Beyer zum 70. Geburtstag Brennhausgasse 1/Freiberg, Tel.: 03731/212879 18.04.2022 Praxis Dr. med .dent. Hartmut Graumnitz n in Rothenfurth Schenkenstraße 15/Augustusburg, Tel.: 037291/6572 am 29.05. Herrn Gerhard Sokolowski zum 70. Geburtstag 23.04.2022 Praxis Dr. med. dent. Sybill Matthes Am Seilerberg 2/Freiberg, Tel.: 03731/773488 n in Seifersdorf 24.04.2022 Praxis Dr. med. dent. Sybill Matthes am 12.05. Frau Josephine Dehne zum 90. Geburtstag Am Seilerberg 2/Freiberg, Tel.: 03731/773488 30.04.2022 Praxis Dr. med. Jörg Pastrnek n in Siebenlehn Straße der Einheit 7/Flöha, Tel. 03726/4871 am 03.05. Herrn Steffen Schmidt zum 70. Geburtstag 01.05.2022 Praxis Julia Anne Dabrowski am 11.05. Herrn Arno Lindemann zum 80. Geburtstag Leubsdorfer Straße 1c/Eppendorf, Tel. 037293/506 am 13.05. Frau Helga Passon zum 75. Geburtstag 07.05.2022 Praxis Anke Nüßler am 25.05. Herrn Reiner Bernig zum 75. Geburtstag Chemnitzer Straße 45/Grünhainichen, Tel. 037294/1207 am 27.05. Herrn Horst Rudolph zum 85. Geburtstag 08.05.2022 Praxis Stephan Kiel Hauptstraße 161 b/Großhartmannsdorf, Tel. 037329/396 Geburten Büchertausch im ehemaligen Rathaus Siebenlehn Der Bürgermeister gratuliert den Eltern recht herzlich und wünscht den neuen Erdenbürgern Gesundheit, Glück und alles Gute. Liebe Einwohner von Siebenlehn und Umgebung, ab sofort steht für Sie und euch im Rathaus Ein Stück Mama, ein Stück Papa und ganz viel Wunder! Frank von Schillerberg ein „Öffentliches Bücherregal“ bereit. Hier können ganz einfach und unverbindlich Sonja Alexandra Kümmelberger geboren am 03.02.2022 in Siebenlehn Bücher mitgenommen, ausgeliehen oder eigene alte Bücher abgegeben werden. Hinweis der Verwaltung: Denn das Schöne an so einem öffentlichen Unter Beachtung der EU-Datenschutzgrundverordnung werden nur Geburten im Bürger- Bücherregal ist, was für den Einen uninter- blatt eingetragen werden, wenn eine Einwilligung der Sorgeberechtigten vorliegt. Nach der essant scheint, kann zum neuen Lieblings- Geburt werden die erforderlichen Unterlagen automatisch zugesandt. Haben Sie Fragen, so rufen Sie unsere Mitarbeiterin Frau Illgen unter Telefon: 037328 89926 an. buch des Anderen werden. In einem öf- fentlichen Bücherregal gibt es keine Büche- reiausweise oder ähnliches. Hier kann jeder vorbeikommen und sich ein Buch nehmen, Ehejubiläen das ihm gefällt. Zu beachten ist hierbei nur folgendes: das Bücherregal ist für die Allge- Der Bürgermeister gratuliert allen genannten und ungenannten Jubilarinnen meinheit gedacht, also bitte nicht gleich alle Bücher mitnehmen. Um Anderen und Jubilaren und wünscht allen recht viel Gesundheit und Wohlergehen. nicht die Chance auf ein Buch zu nehmen, bitten wir ausgeliehene Bücher nach einiger Zeit wieder zurückzubringen oder auch einfach mal ein eigenes Buch ins Das höchste Glück im Leben besteht in der Überzeugung, geliebt zu sein. Regal stellen, denn Andere werden sich sicherlich darüber freuen. Wir wün- Victor Hugo schen viel Freude beim Stöbern und Lesen. Das Regal stellte uns Frau Schmidt vom „Blumeneck“ Siebenlehn zur Verfü- Das Fest der Goldenen Hochzeit feiern gung, da sie nun Rentnerin ist. Wir danken und wünschen ihr einen freudenrei- chen, glücklichen Ruhestand. C M Frau Roswita und Herr Joachim Däppen in Rothenfurth am 12. Mai 2022 Y K Frau Helga und Herr Peter Neßmann in Hohentanne am 27. Mai 2022 Die Stadtverwaltung Großschirma
13. April 2022 | Bürgerblatt Stadt Großschirma 9 Informationen Sprechstunde Bürgerpolizist Abfallentsorgung n Großschirma – Rathaus Stadtteil Restmüll Gelbe Tonne Papier Bioabfall Dienstag 26.04.2022, 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr Dienstag 10.05.2022, 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr Großschirma 03./17./31.05. 04./18.05. 24.05. 12./27.05. n Bürgerbüro Siebenlehn: Rothenfurth 03./17./31.05. 04./18.05. 24.05. 12./27.05. Donnerstag 14.04.2022, 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr Donnerstag 28.04.2022, 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr Hohentanne 03./17./31.05. 04./18.05. 24.05. 12./27.05. Isaak 06./20.05. 04./18.05. 24.05. 12./27.05. n Gemeindeamt Reinsberg Dienstag 19.04.2022, 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr Teichhäuser 06./20.05. 04./18.05. 24.05. 12./27.05. Donnerstag 21.04.2022, 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr Großvoigtsberg 03./17./31.05. 03./17./31.05. 06.05. 13./28.05. Dienstag 03.05.2022, 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr Kleinvoigtsberg 03./17./31.05. 03./17./31.05. 06.05. 13./28.05. Donnerstag 05.05.2022, 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr Obergruna 03./17./31.05. 03./17./31.05. 09.05. 13./28.05. Eine Kontaktaufnahme mit dem Bürgerpolizist, ob für die angegebenen Sprech- Reichenbach 11./25.05. 05./19.05. 06.05. 13./28.05. zeiten oder außerhalb, wird durch unser Bürgerbüro der Stadt Großschirma her- gestellt. Seifersdorf 11./25.05. 05./19.05. 24.05. 13./28.05. Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Jana Schmidt. Sie erreichen sie über Siebenlehn 10./24.05. 03./17./31.05. 09.05. 06./20.05. Tel. 037328-899-30 oder per E-Mail unter: j.schmidt@grossschirma.de Für die Sprechzeiten der Gemeinde Reinsberg wenden Sie sich bitte an das dor- tige Gemeindeamt. Fettdruck = Verschiebung wegen Feiertagen Stiftung Wald für Sachsen und eins pflanzen Bäume anlässlich 30 Jahre Zweckverband Gasversorgung in Südsachsen Über 82.000 Hektar oder 17 Prozent der sächsi- schluss von 117 Städten und Gemeinden der Frühjahr 2022 durch ein regional tätiges Forstunter- schen Wälder sind durch Stürme, Dürre und Insek- Region und einem der Gesellschafter von eins. Auch nehmen gesetzt. Darunter befinden sich Stielei- tenkalamitäten geschädigt. Auf 7.500 Hektar sind unsere Stadt ist Mitglied im Zweckverband. chen, Flatterulmen und Rotbuchen. Entlang des Freiflächen entstanden und werden ständig grö- „Wir liegen mehrheitlich in kommunaler Hand und Weges werden auch einige Atlaszedern gepflanzt. ßer. Diese müssen dringend wieder bewaldet wer- fühlen uns der Region verpflichtet. Das was, wir er- Die Stadt Limbach-Oberfrohna liegt im Norden des den. wirtschaften, kommt den Menschen in Südsachsen Landkreises Zwickau. Diese Region ist landwirt- Die Stiftung Wald für Sachsen hat sich dieser Auf- zugute. Dabei spielt Nachhaltigkeit und ökologi- schaftlich geprägt und relativ waldarm. Der Erhalt gabe angenommen und unterstützt zahlreiche Wie- sches Denken eine große Rolle.“, betont Roland des Waldes ist hier besonders aus Gründen des Kli- derbewaldungsprojekte. „Die Wiederbewaldung Warner, Vorsitzender der eins-Geschäftsführung. ma- und Hochwasserschutzes sehr wichtig. Außer- der Flächen ist für den Erhalt der Waldfunktionen Deshalb fiel die Entscheidung nicht schwer, eine dem sollen das Landschaftsbild und die Lebensräu- und damit für die Daseinsvorsorge alternativlos. Wir Baumpflanzaktion ins Leben zu rufen, bei der für je- me für viele Tier- und Pflanzenarten erhalten wer- freuen uns, dass eins erneut ein Projekt unserer Stif- de Kommune des Zweckverbandes Gasversorgung den. tung unterstützt“, sagt der Geschäftsführer der Stif- in Südsachen 30 Bäume gepflanzt werden, insge- eins engagiert sich zum wiederholten Mal für ein tung Wald für Sachsen, Henrik Lindner. samt 3.510 Stück. Projekt der Stiftung Wald für Sachsen. In den letz- Gemeinsam wurde ein Waldstück in Limbach- Zur Auftaktpflanzaktion am 31. März 2022 wurden ten Jahren wurden bereits Projekte auf dem Gebiet Oberfrohna ausgewählt, welches nach Borkenkä- die ersten 500 Bäume des Projektes in Limbach- der Stadt Frankenberg und der Gemeinde Heinsdor- C ferbefall kahl war. Anlass für die Baumpflanzaktion Oberfrohna mit tatkräftiger Unterstützung von 30 fergrund erfolgreich umgesetzt. M Y ist das 30-jährige Jubiläum des Zweckverbandes Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Region K Gasversorgung in Südsachsen, einem Zusammen- gepflanzt. Die weiteren 3.000 Bäume werden im eins Energie in Sachsen
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