Commune de Clervaux Strategische Umweltprüfung (SUP) Punktuelle Änderung des PAG Temporäre Klassenräume LESC

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Commune de Clervaux Strategische Umweltprüfung (SUP) Punktuelle Änderung des PAG Temporäre Klassenräume LESC
Commune de Clervaux

             Strategische Umweltprüfung (SUP)
               Punktuelle Änderung des PAG

              Temporäre Klassenräume LESC

Phase 1
Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)

18.03.2022

                      ARGE   ROMAIN SCHMIZ architectes & urbanistes
                             BIOMONITOR conseil et mesures en environnement
                             MERSCH ingénieurs-paysagistes
Commune de Clervaux Strategische Umweltprüfung (SUP) Punktuelle Änderung des PAG Temporäre Klassenräume LESC
Commune de Clervaux                                                    Temporäre Klassenräume LESC - Strategische Umweltprüfung (SUP)
Punktuelle Änderung des PAG                                                               Phase 1 - Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)

Inhaltsverzeichnis

1.     Anlass und Zweck der SUP ......................................................................................................................... 1
2.     Schutzgüter, Umweltziele und Bewertung der Umweltauswirkungen ..................................................... 2
3.     Umwelterheblichkeitsprüfung................................................................................................................... 6
     3.1.     Projekt ............................................................................................................................................... 7
     3.2.     Bestand .............................................................................................................................................. 8
     3.3.     Übergeordnete Planungen .............................................................................................................. 10
     3.4.     Auswirkungen auf die Schutzgüter .................................................................................................. 11
       3.4.1. Menschliche Gesundheit und Bevölkerung ................................................................................... 11
       3.4.2. Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt........................................................................ 11
       3.4.3. Schutzgut Boden ............................................................................................................................ 11
       3.4.4. Schutzgut Wasser .......................................................................................................................... 12
       3.4.5. Schutzgut Klima und Luft ............................................................................................................... 13
       3.4.6. Schutzgut Landschaft..................................................................................................................... 13
       3.4.7. Schutzgut Kultur- und Sachgüter ................................................................................................... 14
     3.5.     Schlussfolgerung .............................................................................................................................. 15

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Lage der Fläche in Clervaux (geoportail.lu) ........................................................................................... 6
Abb. 2: Modification du PAG Clervaux .............................................................................................................. 7
Abb. 3: Orthofoto 2021 (geoportail.lu) ............................................................................................................. 8
Abb. 4: Blick von Norden ................................................................................................................................... 9
Abb. 5: Blick von der Mitte nach Norden (Sommer 2019) ................................................................................ 9
Abb. 6: Maßnahmen der sektoriellen Leitpläne .............................................................................................. 10
Abb. 7: HQ extrem (geoportail.lu) ................................................................................................................... 12
Abb. 8: Starkregengefahrenkarte (geoportail.lu) ............................................................................................ 12
Abb. 9: erhaltenswerte Straßenbäume entlang der Route de Bastogne ........................................................ 13

                                                                              ARGE           ROMAIN SCHMIZ architectes & urbanistes
                                                                                             BIOMONITOR conseil et mesures en environnement
                                                                                             MERSCH ingénieurs-paysagistes
Commune de Clervaux Strategische Umweltprüfung (SUP) Punktuelle Änderung des PAG Temporäre Klassenräume LESC
Commune de Clervaux                                                             Strategische Umweltprüfung (SUP)
Punktuelle Änderung des PAG                                          Phase 1 - Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)

1.          Anlass und Zweck der SUP

Der allgemeine Bebauungsplan (PAG) der Gemeinde Clervaux wurde am 27.11.2019 autorisiert und am
20.01.2020 der Öffentlichkeit vorgestellt.
Zwischenzeitlich wurden Änderungswünsche an die Gemeinde herangetragen, die Bestandsanpassungen,
Umklassierungen oder Erweiterungen von Flächen sowie die Erweiterung des nationalen Denkmalschutzes
betreffen.
Die vorliegende SUP bezieht sich auf die Erweiterung der Zone de bâtiment et d’équipement publics (BEP) des
Lycée Edward Steichen Clervaux, um auf einem Parkplatz neben der Schule temporäre Klassenräume
(Container) errichten zu können.
In diesem Zusammenhang wurde die „Arbeitsgemeinschaft PAG Clervaux” (Dewey-Muller und Zilmplan s.à
r.l.) beauftragt, die notwendigen punktuellen PAG-Modifikationen zu bearbeiten und die verschiedenen
Vorhaben durch eine entsprechende Klassifizierung der betroffenen Parzellen realisierbar zu machen.
Planungen aus dem obligatorischen Anwendungsbereich der SUP-Richtlinie sowie entsprechend dem
national relevanten SUP-Gesetz, „die die Nutzung kleiner Gebiete auf lokaler Ebene festlegen, sowie
geringfügige Änderungen der unter Artikel 2 (2) fallenden Pläne und Programme bedürfen nur dann einer
SUP, wenn sie voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen haben“ [Artikel 3 (3), SUP-Richtlinie].
Bezugnehmend auf die SUP-Richtlinie präzisiert Artikel 2, Absatz 3 des SUP-Gesetzes die Vorgaben bei der
Ausweisung kleiner Gebiete auf lokaler Ebene, resp. bei geringfügigen Veränderungen der in Artikel 2.2
vorgesehenen Pläne und Programme. Hier heißt es, dass die betreffenden Planungen keiner Umweltprüfung
unterzogen werden müssen, wenn die verantwortliche Behörde (hier die Gemeinde resp. der Schöffenrat) in
einer Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP) zum Schluss kommt, dass voraussichtlich nicht mit erheblichen
Umweltauswirkungen zu rechnen ist. Der für Umwelt zuständige Minister gibt eine Stellungnahme ab zur
Bewertung der Unerheblichkeit von Umweltauswirkungen durch die Gemeinde. Die Gemeinde trägt die
Verantwortung für den Entschluss, keine weitergehende SUP durchzuführen. Nach Artikel 2.7 SUP-Gesetz
muss die Entscheidung der Gemeinde, keine SUP durchzuführen, ausreichend begründet und veröffentlicht
werden.
Nach Artikel 12 des SUP-Gesetzes besteht die Möglichkeit, gegen die Entscheidung der Gemeinde nach
Artikel 2.7 vor dem Verwaltungsgericht Einspruch einzulegen. Dieser Einspruch vor dem Verwaltungsgericht
hat innerhalb von 40 Tagen nach Beginn der in Artikel 2.7 und 7.1 geforderten Öffentlichkeitsbeteiligung zu
erfolgen.
„Im Rahmen der Weiterentwicklung der SUP von einem „Prüfungspflichtinstrument“ zu einem Integrations-
und Planungsinstrument bietet es sich in der Praxis an, die Unerheblichkeit der Umweltauswirkungen einer
punktuellen Änderung zu ermitteln, indem die 1. Phase der SUP durchgeführt wird. Anhand der Phase 1
Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP) kann nachvollziehbar aufgezeigt werden, dass keine erheblichen
Auswirkungen durch die Planänderung zu erwarten sind.“ 1
Ziel der SUP ist die Evaluierung von Umweltauswirkungen von Planungen und Programmen, um
sicherzustellen, dass Umwelteffekte frühestmöglich bei der Entscheidungsfindung umfassend und adäquat
einbezogen und berücksichtigt werden. Sie ist deshalb der Genehmigung individueller Einzelprojekte
vorgelagert.

1
    SUP – Aktualisierter Leitfaden, 3. Auflage, Juni 2013
                                                            ARGE   ROMAIN SCHMIZ architectes & urbanistes
                                                            1      BIOMONITOR conseil et mesures en environnement
                                                                   MERSCH ingénieurs-paysagistes
Commune de Clervaux Strategische Umweltprüfung (SUP) Punktuelle Änderung des PAG Temporäre Klassenräume LESC
Commune de Clervaux                                                             Strategische Umweltprüfung (SUP)
Punktuelle Änderung des PAG                                          Phase 1 - Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)

2.          Schutzgüter, Umweltziele und Bewertung der Umweltauswirkungen

Die Untersuchungsgrundlage zur Bewertung der Erheblichkeit von Umweltauswirkungen bilden die
folgenden Schutzgüter 1:
       •    Bevölkerung und Gesundheit der Menschen
       •    Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt
       •    Boden
       •    Wasser
       •    Klima und Luft
       •    Landschaft
       •    Kultur- und Sachgüter
Die Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP) als Phase 1 der Strategischen Umweltprüfung untersucht die
betroffenen Flächen und bewertet die möglichen Auswirkungen der Nutzungsänderungen auf diese
Schutzgüter.
Der ministerielle Leitfaden (SUP – Aktualisierter Leitfaden, 3. Auflage, Juni 2013) definiert folgende 9
zentralen Umweltleitziele, die den Untersuchungsrahmen für die SUP setzen. Jedes dieser Leitziele bezieht
sich in unterschiedlicher Intensität auf eines oder mehrere Schutzgüter:
       1) Dem Leitbild von Klimaschutz und Klimaanpassung entsprechend, müssen Energieeinsparung und
          Emissionsminderung gefördert werden, so dass eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um 20%
          bis 2020 möglich wird (PNDD, 2020).
       2) Im Sinne des Schutzes natürlicher Ressourcen ist der nationale Bodenverbrauch bis spätestens 2020
          auf 1 ha/Tag zu stabilisieren (PNDD, 2020).
       3) Erreichen einer guten Qualität der unterirdischen und oberirdischen Gewässer im Sinne der
          Definition der Wasserrahmenrichtlinie bis 2015, 2021 und 2027, durch Senkung der
          Schadstoffeinträge in Gewässer (Richtlinie 2000/60/EG und PNDD 2020).
       4) Erhalt und nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen sowie Schutz der biologischen
          Vielfalt (PNDD 2020 und PNPN, 2017).
       5) Bewahrung und Förderung eines langfristig guten Erhaltungszustandes der zu schützenden Lebens-
          räume und Arten der FFH- und EU-Vogelschutzrichtlinie (PNDD, 2020 und SUP-Gesetz).
       6) Zum Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit sowie zur Förderung von Lebensqualität
          ist das Überschreiten der Grenzwerte für Stickstoffdioxide und Feinstaubpartikel zu verhindern
          (PNDD, 2020).
       7) Zur Sicherung der Gesundheit und Lebensqualität von Mensch und Umwelt sind Emissionen durch
          Lärm in der Gesamtbilanz zu reduzieren (Richtlinie 2002/49/EG und PNDD, 2020).
       8) Die Reduktion verkehrsbedingter Umweltbelastung durch eine Verbesserung des Modal Split
          zwischen ÖV und MIV auf 25/75 (PNDD, 2020 und PDAT, 2003).
       9) Im Sinne einer nachhaltigen räumlichen Entwicklung ist der Verlust hochwertiger Landschaften,
          Kultur- und Sachgüter zu vermeiden (PNDD, 2020).

1
    SUP – Aktualisierter Leitfaden, 3. Auflage, Juni 2013
                                                            ARGE   ROMAIN SCHMIZ architectes & urbanistes
                                                            2      BIOMONITOR conseil et mesures en environnement
                                                                   MERSCH ingénieurs-paysagistes
Commune de Clervaux Strategische Umweltprüfung (SUP) Punktuelle Änderung des PAG Temporäre Klassenräume LESC
Commune de Clervaux                                                                          Strategische Umweltprüfung (SUP)
Punktuelle Änderung des PAG                                                       Phase 1 - Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)

Unter Kapitel 4.2.3. weist der ministerielle Leitfaden den einzelnen Schutzgütern die jeweils relevanten
Umweltziele und ihre schutzgutspezifische Zielindikatoren zu. Diese textliche Aufzählung wurde zur besseren
Übersicht hier tabellarisch dargestellt:

                          Zentrale Umweltziele mit Relevanz
Schutzgut                                                   Schutzgutspezifisch zu betrachtende Aspekte
                          für dieses Schutzgut

                          Reduktion der                            Sicherung und Entwicklung der natürlichen
                          Treibhausgasemissionen um 20 % bis       Lebensgrundlagen
                          2020 (Basis: 2005)                       Sicherung und Entwicklung dauerhaft guter Luftqualität
                                                                   Schutz der Allgemeinheit vor Lärm und Gewährleistung
                                                                   von Ruheräumen
                          Kein Überschreiten der Grenzwerte
   Gesundheit und
    Menschliche

    Bevölkerung

                          für Stickoxyde (NOx) und                 Einhaltung der SEVESO II-Richtlinie (Sicherheitsabstände zu
                          Feinstaubpartikel                        Störfallbetrieben) und der Grenzwerte und
                                                                   Sicherheitsabstände aus den Commodo-Genehmigungen

                                                                   Sicherung und Entwicklung von ausreichenden und
                          Reduktion der verkehrsbedingten          qualitätsvollen Freizeit- und Erholungsinfrastrukturen
                          Umweltbelastungen durch eine             insbesondere im Wohnumfeld
                          Verbesserung des Modal Split
                          zwischen ÖV und MIV auf 25/75            Erhöhung der Verkehrssicherheit und Reduktion der
                                                                   Verkehrsbelastung
                                                                   Sicherung und Entwicklung der natürlichen
                                                                   Standortbedingungen
                                                                   Sicherung und Entwicklung seltener und bedeutsamer
                          Stopp des Verlustes an biologischer      Lebensräume
   biologische Vielfalt

                          Vielfalt                                 Sicherung und Entwicklung eines funktionsfähigen
                                                                   Biotopverbundsystems
        Tiere und
        Pflanzen,

                                                                   Sicherung geschützter Tier- und Pflanzenarten und -
                                                                   bestände
                          Bewahrung eines guten                    Sicherung der landestypischen biologischen Vielfalt
                          Erhaltungszustandes der zu               Sicherung unzerschnittener Räume
                          schützenden Lebensräume und Arten        Vermeidung von Beeinträchtigungen und Störungen der
                          der FFH- und Vogelschutzrichtlinie der   Bereiche, die eine besondere Bedeutung für Natur- und
                          EU                                       Artenschutz besitzen
                                                                   Sicherung der Böden, ihrer ökologischen Funktionen und
                          Nationalen Bodenverbrauch                ihrer nachhaltigen Nutzbarkeit
                          stabilisieren auf 1 ha/Tag bis
                          spätestens 2020                          Schonung seltener und hochwertiger Böden, insbesondere
                                                                   auch der guten landwirtschaftlichen Böden
         Boden

                                                                   Sparsame und schonende Bewirtschaftung der Ressource
                                                                   Boden
                          Guter Zustand der Grund- und             Sanierung und Vermeidung von schadstoffbelasteten
                          Oberflächengewässer bis 2015             Böden
                                                                   Minimierung von Terrassierungsarbeiten und Vermeidung
                                                                   von Aushub

                                                                   Sicherung und Entwicklung der Regenerationsfähigkeit und
                                                                   nachhaltigen Nutzungsfähigkeit des Schutzgutes Wasser
         Wasser

                          Guter Zustand der Grund- und
                          Oberflächengewässer bis 2015
                                                                   Sicherung und Entwicklung von großflächigen naturnahen
                                                                   Retentionsräumen (Wasserrückhaltung in der Fläche)

                                                                   ARGE        ROMAIN SCHMIZ architectes & urbanistes
                                                                   3           BIOMONITOR conseil et mesures en environnement
                                                                               MERSCH ingénieurs-paysagistes
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Commune de Clervaux                                                                  Strategische Umweltprüfung (SUP)
Punktuelle Änderung des PAG                                               Phase 1 - Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)

                                                            Sicherung und Entwicklung ausreichender
                                                            Überflutungsräume für den vorbeugenden
                                                            Hochwasserschutz

                                                            Sicherung ausreichender Kapazitäten von Kläranlagen
                   Bewahrung eines guten
                   Erhaltungszustandes der zu
                                                            Bedeutung des Oberflächen- und Grundwassers für
                   schützenden Lebensräume und Arten
                                                            nationale und internationale Schutzgebiete
                   der FFH- und Vogelschutzrichtlinie der
                   EU
                   Reduktion der                            Erhalt, Sicherung oder auch Wiederherstellung und
                   Treibhausgasemissionen um 20 % bis       Entwicklung von Gebieten mit hoher Bedeutung für das
                   2020 (Basis: 2005)                       regionale Klima und die Luftreinhaltung
                                                            Vermeidung von Beeinträchtigungen der klimatischen
    und Luft

                   Kein Überschreiten der Grenzwerte        Ausgleichsleistungen
     Klima

                   für Stickoxyde (NOx) und                 Berücksichtigung potenzieller Folgen klimatischer
                   Feinstaubpartikel                        Veränderungen wie Unwetterereignisse, zunehmende
                                                            Hochwasser und Hitzeextreme
                   Reduktion der verkehrsbedingten
                                                            Vermeidung von Geruchsbelastung
                   Umweltbelastungen (Modal Split)
                                                            Sicherung und Entwicklung der Vielfalt, Eigenart und
                                                            Schönheit der Landschaft
                                                            Sicherung und Entwicklung des Erlebniswertes der
                                                            Landschaft und von Ruheräumen in der Landschaft
                                                            Sicherung der Landschaft als Zeugnis historisch
                                                            bedeutsamer und regional typischer Kulturlandschaften
                   Kein weiterer Verlust hochwertiger       und Nutzungsformen
                   Landschaften, Kultur- oder Sachgüter     Vermeidung von visuellen und strukturellen
      Landschaft

                                                            Beeinträchtigungen der Landschaft, unter besonderer
                                                            Berücksichtigung der Ortsränder
                                                            Vermeidung von Eingriffen in die landschaftsprägende
                                                            Topographie

                                                            Sicherung und Schutz tradierter Landschafts- und Ortsbilder
                   Bewahrung eines guten
                   Erhaltungszustandes der zu             Sicherung und behutsame Weiterentwicklung von
                   schützenden Lebensräume und Arten zusammenhängenden unzerschnittenen und
                   der FFH- und Vogelschutzrichtlinie der störungsarmen Räumen
                   EU
                                                          Erhalt von Denkmalen und Sachgütern

                                                            Behutsame Weiterentwicklung denkmalpflegerisch
    Kultur- und

                                                            relevanter Siedlungen
     Sachgüter

                   Kein weiterer Verlust hochwertiger
                   Landschaften, Kultur- oder Sachgüter
                                                            Sicherung von historischen Kulturlandschaftselementen

                                                            Sicherung baulicher Ensembles und erhaltenswerter
                                                            Baustrukturen

Entsprechend den Vorgaben des SUP – Leitfadens wird die Erheblichkeit potenzieller Umweltauswirkungen
anhand einer 5-Stufen-Skala ermittelt.
Erst die Stufen 4 und 5 (hohe Auswirkungen oder sehr hohe Auswirkungen) machen, entsprechend den
Stellungnahmen des für Umwelt zuständigen Ministers sowie aller anderen gegebenenfalls betroffenen

                                                            ARGE       ROMAIN SCHMIZ architectes & urbanistes
                                                            4          BIOMONITOR conseil et mesures en environnement
                                                                       MERSCH ingénieurs-paysagistes
Commune de Clervaux Strategische Umweltprüfung (SUP) Punktuelle Änderung des PAG Temporäre Klassenräume LESC
Commune de Clervaux                                                        Strategische Umweltprüfung (SUP)
Punktuelle Änderung des PAG                                     Phase 1 - Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)

Ministerien und Verwaltungen, eine 2. Phase der Strategischen Umweltprüfung (Detail- und Ergänzungs-
prüfung) notwendig, die die Inhalte der Phase 1 ggf. überarbeitet, da erhebliche Umweltauswirkungen nicht
ausgeschlossen werden können.

Quelle: SUP – Aktualisierter Leitfaden, Juni 2013

                                                    ARGE     ROMAIN SCHMIZ architectes & urbanistes
                                                    5        BIOMONITOR conseil et mesures en environnement
                                                             MERSCH ingénieurs-paysagistes
Commune de Clervaux Strategische Umweltprüfung (SUP) Punktuelle Änderung des PAG Temporäre Klassenräume LESC
Commune de Clervaux                                                       Strategische Umweltprüfung (SUP)
Punktuelle Änderung des PAG                                    Phase 1 - Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)

3.      Umwelterheblichkeitsprüfung

Die Änderung des Bebauungsplanes ist für folgende Fläche der Gemeinde vorgesehen und betrifft die
Parzellen 678/2922 und 678/3300 der Sektion CA de Clervaux:

Abb. 1: Lage der Fläche in Clervaux (geoportail.lu)

                                                      ARGE   ROMAIN SCHMIZ architectes & urbanistes
                                                      6      BIOMONITOR conseil et mesures en environnement
                                                             MERSCH ingénieurs-paysagistes
Commune de Clervaux Strategische Umweltprüfung (SUP) Punktuelle Änderung des PAG Temporäre Klassenräume LESC
Commune de Clervaux                                                         Strategische Umweltprüfung (SUP)
Punktuelle Änderung des PAG                                      Phase 1 - Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)

3.1.    Projekt

Das Lycée Edward Steichen Clervaux erhält einen Erweiterungsbau, der 2027 fertiggestellt werden wird. Bis
dahin sollen Schüler in temporären Klassenräumen (3-stöckigen Containern) untergebracht werden, die auf
dem Parkplatz des Lycées aufgestellt werden sollen.
Die Errichtung der temporären Klassenräume erfordert eine Baugenehmigung der Gemeinde Clervaux. Da
der Parkplatz nur teilweise in einer Zone de bâtiments et d’équipements publics (BEP), teilweise auf weißer
Fläche (Straßenraum ohne Widmung) liegt, muss letztere als BEP-Zone ausgewiesen werden, um die
Baugenehmigung erteilen zu können.

Abb. 2: Modification du PAG Clervaux

                                                    ARGE       ROMAIN SCHMIZ architectes & urbanistes
                                                    7          BIOMONITOR conseil et mesures en environnement
                                                               MERSCH ingénieurs-paysagistes
Commune de Clervaux Strategische Umweltprüfung (SUP) Punktuelle Änderung des PAG Temporäre Klassenräume LESC
Commune de Clervaux                                                           Strategische Umweltprüfung (SUP)
Punktuelle Änderung des PAG                                        Phase 1 - Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)

3.2.    Bestand

Abb. 3: Orthofoto 2021 (geoportail.lu)

Der Norden des Projektgebiets umfasst einen Parkplatz mit umschließenden Grünflächen (Anlage 2019) mit
Baumpflanzungen und Hecken, im Süden befindet sich eine begrünte Böschung.
Die Zufahrt des Parkplatzes ist asphaltiert, die Stellplätze und Gehwege gepflastert. Die Parkflächen sind mit
Grünflächen (Rasen- und Wiesenansaat) eingefasst. Schnitthecken grenzen den Parkplatz zu den Gehwegen
im Osten und Westen hin ab.
Südlich des Parkings befindet sich eine Böschung, die im Zuge des Neubaus des Lycée Robert Steichen
Clervaux mit einer speziellen Böschungsansaat (2-schürig) angesät wurde.
Ganz im Süden des Gebiets befinden sich unbefestigte Anwohnerparkplätze unter 2 Birken.
Außerhalb des Untersuchungsgebiets, entlang der Rue de Bastogne, sind Straßenbäume gepflanzt.

                                                      ARGE      ROMAIN SCHMIZ architectes & urbanistes
                                                      8         BIOMONITOR conseil et mesures en environnement
                                                                MERSCH ingénieurs-paysagistes
Commune de Clervaux                                                         Strategische Umweltprüfung (SUP)
Punktuelle Änderung des PAG                                      Phase 1 - Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)

Abb. 4: Blick von Norden

Abb. 5: Blick von der Mitte nach Norden (Sommer 2019)

                                                        ARGE   ROMAIN SCHMIZ architectes & urbanistes
                                                        9      BIOMONITOR conseil et mesures en environnement
                                                               MERSCH ingénieurs-paysagistes
Commune de Clervaux                                                         Strategische Umweltprüfung (SUP)
Punktuelle Änderung des PAG                                      Phase 1 - Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)

3.3.    Übergeordnete Planungen

Die Widmungsfläche wird nicht durch die Vorgaben der sektoriellen Leitpläne Gewerbegebiete oder
Wohnungswesen betroffen.

Der sektorielle Leitplan Transport sieht im Norden die Anbindung der Transversale de Clervaux (N7 – N18) in
Form eines großen Kreisverkehrs vor. Die Transversale verläuft ca. 350 m nordöstlich des Projekts. Das
Projekt selbst ist nicht von den baulichen Maßnahmen betroffen, profitiert aber von der zukünftig besseren
Verkehrsanbindung.

160 m südlich des Plangebiets weist der sektorielle Leitplan Landschaft den großen Landschaftsraum „Haute-
Sûre – Kiischpelt“ aus, der aufgrund der zwischengelagerten Bebauung nicht beeinträchtigt wird.

Abb. 6: Maßnahmen der sektoriellen Leitpläne

                                                    ARGE       ROMAIN SCHMIZ architectes & urbanistes
                                                    10         BIOMONITOR conseil et mesures en environnement
                                                               MERSCH ingénieurs-paysagistes
Commune de Clervaux                                                             Strategische Umweltprüfung (SUP)
Punktuelle Änderung des PAG                                          Phase 1 - Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)

3.4.       Auswirkungen auf die Schutzgüter

3.4.1. Menschliche Gesundheit und Bevölkerung

Die nächste für Wohnzwecke bestimmte Fläche (HAB-2) befindet sich auf der gegenüberliegenden Seite der
Route de Bastogne. Aufgrund der nördlich querenden Hochspannungsleitung ist der nördliche Bereich mit
einer Servitude d‘urbanisation „non ædificandi“ belegt. Mögliche Beeinträchtigungen der Anrainer sind – wie
bisher - zeitlich entsprechend dem Stundenplan der Schule und allgemein durch den provisorischen
Charakter des Projektes begrenzt.
Der im Règlement-type sur les Bâtisses, les Voies publiques et les Sites, Titre III, Art. 24 1 geforderte
Mindestabstand zu Hochspannungsleitungen von 50 m für dauerhaften Aufenthalt (Wohngebäude) wird von
den geplanten, temporären Klassenräumen eingehalten.
Negative Auswirkungen durch die Errichtung der temporären Klassenräume auf der Projektfläche, die über
die derzeitige Nutzung (als Parking) hinausgehen, werden nicht erwartet.
Durch die Reduktion der Parkplätze ist eine Minimierung des Individualverkehrs zu erwarten. Der Bahnhof
und Bushaltestellen befinden sich im Nahbereich der Schule und sind über Fußwege angebunden.

Die Auswirkungen auf das Schutzgut werden als gering beurteilt.

3.4.2. Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt

Das Projektgebiet beherbergt keine geschützten Arten oder Habitate und ist nicht Bestandteil eines
Schutzgebietes.
Für die temporären Klassenräume ist die Rodung von 13 Bäumen notwendig, die im Zuge des Baus des Lycée
im Jahr 2019 gepflanzt wurden unter dem Schutz des Art. 14 des Naturschutzgesetzes stehen. Die Rodung ist
genehmigungs- und kompensationspflichtig. Ein entsprechender Antrag ist gestellt.
Da die jungen Bäume noch keine naturschutzrelevanten Strukturen (z. B. Höhlungen) aufweisen und eine
Neupflanzung nach dem Abbau der temporären Klassenräume (2027) vorgesehen ist, werden die
Auswirkungen auf die biologische Vielfalt als gering beurteilt.

3.4.3. Schutzgut Boden

Die temporären Klassenräume werden großteils auf dem bestehenden Parkplatz errichtet, wodurch der
Bedarf an Deponievolumen oder Bodenversiegelung minimiert werden kann.
Es sind keine Altlastenverdachtsflächen ausgewiesen.

Die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden werden als sehr gering beurteilt.

1
    Ministère de l‘Intérieur, Version du 1er Février 2018
                                                            ARGE   ROMAIN SCHMIZ architectes & urbanistes
                                                            11     BIOMONITOR conseil et mesures en environnement
                                                                   MERSCH ingénieurs-paysagistes
Commune de Clervaux                                                         Strategische Umweltprüfung (SUP)
Punktuelle Änderung des PAG                                      Phase 1 - Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)

3.4.4. Schutzgut Wasser

Das Projektgebiet liegt im Einzugsgebiet der Klierf, die in ca 125 m Entfernung fließt, aber noch außerhalb
des Überschwemmungsbereiches des Flusses.

Abb. 7: HQ extrem (geoportail.lu)
Auch von Gefahren durch Starkniederschlagsereignisse ist es nur mäßig betroffen:

Abb. 8: Starkregengefahrenkarte (geoportail.lu)

                                                    ARGE       ROMAIN SCHMIZ architectes & urbanistes
                                                    12         BIOMONITOR conseil et mesures en environnement
                                                               MERSCH ingénieurs-paysagistes
Commune de Clervaux                                                              Strategische Umweltprüfung (SUP)
Punktuelle Änderung des PAG                                           Phase 1 - Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)

Über die bestehenden Netze kann die Widmungsfläche mit Trinkwasser versorgt sowie das Abwasser über
den in der Route de Bastogne verlaufenden Kanal zur Kläranlage befördert werden. Der Ausbau der
Kläranlage von Clervaux auf 9.600 Einwohnerwerte ist vorgesehen.
Das Oberflächenwasser kann über die bestehenden Retentionsbecken abgeführt werden.
Das gesamte Trinkwassernetz der Gemeinde wird von der DEA (Distribution d’Eau des Ardennes) gespeist.
Die Stadt verfügt über einen Trinkwasserspeicher von 340 m3, dessen Vergrößerung auf 800 m3 ebenfalls
geplant ist.
Die Errichtung der Klassenräume wird den Wasserbedarf resp. das Abwasseraufkommen für die nächsten
Jahre (bis 2027) erhöhen und zu vermehrtem Oberflächenabfluss führen.
Die notwendige Flächenversiegelung ist temporär. Die Grünflächen (Rasen) sollen nach dem Abbau
zurückgebaut werden.
Die Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser werden als gering bewertet.

3.4.5. Schutzgut Klima und Luft

Wegen der geringen Größe des geplanten Vorhabens sind keine wesentlichen Einflüsse auf das Klima resp.
das Lokalklima oder die Luftqualität zu erwarten.
Die Auswirkungen auf das Schutzgut Klima und Luft werden als sehr gering bewertet.

3.4.6. Schutzgut Landschaft

Die Widmungsfläche liegt auf einer Terrasse 10 m über der Klierf (ca. 367 m üNN) und bildet den nördlichen
Ortseingang von Clervaux, der hier bereits durch größere Baukörper (Depot Ponts et Chaussées, Rinnen,
Garage Michels, Lycée) geprägt wird.
Entlang der Straße wird das Untersuchungsgebiet von einer Baumreihe gesäumt, die helfen wird, die
temporären Klassenräume in die Umgebung einzubinden. Mit der geplanten Geschosszahl (3) sind die
temporären Klassenräume niedriger als die gegenüberliegende Wohnbebauung.

Abb. 9: erhaltenswerte Straßenbäume entlang der Route de Bastogne
Die Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft werden als gering bewertet.

                                                      ARGE          ROMAIN SCHMIZ architectes & urbanistes
                                                      13            BIOMONITOR conseil et mesures en environnement
                                                                    MERSCH ingénieurs-paysagistes
Commune de Clervaux                                                        Strategische Umweltprüfung (SUP)
Punktuelle Änderung des PAG                                     Phase 1 - Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)

3.4.7. Schutzgut Kultur- und Sachgüter

Hochsensible archäologische Bereiche werden vom Service du suivi archéologique de l’aménagement du
territoire des Centre national de recherche archéologique (CNRA) den Zonen „Rot“ (geschützte Flächen und
Objekte) und „Orange“ (bekannte archäologische Stätten, deren exakte Ausdehnung und Erhaltungszustand
noch nicht erfasst sind) zugeordnet.
Die Widmungsfläche liegt in der „Zone beige“, mit nicht geklärter archäologischer Bedeutung, die das
gesamte übrige Gemeindegebiet umfasst und in der alle linearen Bauprojekte oder Bauprojekte, die mehr
als 3.000 m2 betreffen, vorab der Behörde gemeldet werden müssen. Das geplante Projekt ist demnach nicht
von dieser Einschränkung betroffen.
Die Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter werden als sehr gering bewertet.

                                                   ARGE      ROMAIN SCHMIZ architectes & urbanistes
                                                  14         BIOMONITOR conseil et mesures en environnement
                                                             MERSCH ingénieurs-paysagistes
Commune de Clervaux                                                         Strategische Umweltprüfung (SUP)
Punktuelle Änderung des PAG                                      Phase 1 - Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)

3.5.       Schlussfolgerung

Die Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP) als Phase 1 der Strategischen Umweltprüfung (SUP) konnte bei allen
Schutzgütern nur geringe oder sehr geringe Auswirkungen feststellen.

Als Minderungs-, Vermeidungs- und Ausgleichmaßnahmen werden vorgeschlagen:
       •     Erhalt der südlichen Straßenbäume (Route de Bastogne)
       •     Rückbau der Flächen 2027 (Wiederherstellung der Rasenflächen, Baumpflanzungen)
       •     Regenwasser über das bestehende Retentionssystem abführen.

Die 2. Phase der Strategischen Umweltprüfung, der Umweltbericht als weiterführende Detail- und
Ergänzungsprüfung, erscheint aus Sicht der Umwelterheblichkeitsprüfung nicht notwendig.

                                                    ARGE      ROMAIN SCHMIZ architectes & urbanistes
                                                    15        BIOMONITOR conseil et mesures en environnement
                                                              MERSCH ingénieurs-paysagistes
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