Commune de Clervaux Strategische Umweltprüfung (SUP) Punktuelle Änderung des PAG Temporäre Klassenräume LESC
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Commune de Clervaux Strategische Umweltprüfung (SUP) Punktuelle Änderung des PAG Temporäre Klassenräume LESC Phase 1 Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP) 18.03.2022 ARGE ROMAIN SCHMIZ architectes & urbanistes BIOMONITOR conseil et mesures en environnement MERSCH ingénieurs-paysagistes
Commune de Clervaux Temporäre Klassenräume LESC - Strategische Umweltprüfung (SUP) Punktuelle Änderung des PAG Phase 1 - Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP) Inhaltsverzeichnis 1. Anlass und Zweck der SUP ......................................................................................................................... 1 2. Schutzgüter, Umweltziele und Bewertung der Umweltauswirkungen ..................................................... 2 3. Umwelterheblichkeitsprüfung................................................................................................................... 6 3.1. Projekt ............................................................................................................................................... 7 3.2. Bestand .............................................................................................................................................. 8 3.3. Übergeordnete Planungen .............................................................................................................. 10 3.4. Auswirkungen auf die Schutzgüter .................................................................................................. 11 3.4.1. Menschliche Gesundheit und Bevölkerung ................................................................................... 11 3.4.2. Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt........................................................................ 11 3.4.3. Schutzgut Boden ............................................................................................................................ 11 3.4.4. Schutzgut Wasser .......................................................................................................................... 12 3.4.5. Schutzgut Klima und Luft ............................................................................................................... 13 3.4.6. Schutzgut Landschaft..................................................................................................................... 13 3.4.7. Schutzgut Kultur- und Sachgüter ................................................................................................... 14 3.5. Schlussfolgerung .............................................................................................................................. 15 Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Lage der Fläche in Clervaux (geoportail.lu) ........................................................................................... 6 Abb. 2: Modification du PAG Clervaux .............................................................................................................. 7 Abb. 3: Orthofoto 2021 (geoportail.lu) ............................................................................................................. 8 Abb. 4: Blick von Norden ................................................................................................................................... 9 Abb. 5: Blick von der Mitte nach Norden (Sommer 2019) ................................................................................ 9 Abb. 6: Maßnahmen der sektoriellen Leitpläne .............................................................................................. 10 Abb. 7: HQ extrem (geoportail.lu) ................................................................................................................... 12 Abb. 8: Starkregengefahrenkarte (geoportail.lu) ............................................................................................ 12 Abb. 9: erhaltenswerte Straßenbäume entlang der Route de Bastogne ........................................................ 13 ARGE ROMAIN SCHMIZ architectes & urbanistes BIOMONITOR conseil et mesures en environnement MERSCH ingénieurs-paysagistes
Commune de Clervaux Strategische Umweltprüfung (SUP) Punktuelle Änderung des PAG Phase 1 - Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP) 1. Anlass und Zweck der SUP Der allgemeine Bebauungsplan (PAG) der Gemeinde Clervaux wurde am 27.11.2019 autorisiert und am 20.01.2020 der Öffentlichkeit vorgestellt. Zwischenzeitlich wurden Änderungswünsche an die Gemeinde herangetragen, die Bestandsanpassungen, Umklassierungen oder Erweiterungen von Flächen sowie die Erweiterung des nationalen Denkmalschutzes betreffen. Die vorliegende SUP bezieht sich auf die Erweiterung der Zone de bâtiment et d’équipement publics (BEP) des Lycée Edward Steichen Clervaux, um auf einem Parkplatz neben der Schule temporäre Klassenräume (Container) errichten zu können. In diesem Zusammenhang wurde die „Arbeitsgemeinschaft PAG Clervaux” (Dewey-Muller und Zilmplan s.à r.l.) beauftragt, die notwendigen punktuellen PAG-Modifikationen zu bearbeiten und die verschiedenen Vorhaben durch eine entsprechende Klassifizierung der betroffenen Parzellen realisierbar zu machen. Planungen aus dem obligatorischen Anwendungsbereich der SUP-Richtlinie sowie entsprechend dem national relevanten SUP-Gesetz, „die die Nutzung kleiner Gebiete auf lokaler Ebene festlegen, sowie geringfügige Änderungen der unter Artikel 2 (2) fallenden Pläne und Programme bedürfen nur dann einer SUP, wenn sie voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen haben“ [Artikel 3 (3), SUP-Richtlinie]. Bezugnehmend auf die SUP-Richtlinie präzisiert Artikel 2, Absatz 3 des SUP-Gesetzes die Vorgaben bei der Ausweisung kleiner Gebiete auf lokaler Ebene, resp. bei geringfügigen Veränderungen der in Artikel 2.2 vorgesehenen Pläne und Programme. Hier heißt es, dass die betreffenden Planungen keiner Umweltprüfung unterzogen werden müssen, wenn die verantwortliche Behörde (hier die Gemeinde resp. der Schöffenrat) in einer Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP) zum Schluss kommt, dass voraussichtlich nicht mit erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen ist. Der für Umwelt zuständige Minister gibt eine Stellungnahme ab zur Bewertung der Unerheblichkeit von Umweltauswirkungen durch die Gemeinde. Die Gemeinde trägt die Verantwortung für den Entschluss, keine weitergehende SUP durchzuführen. Nach Artikel 2.7 SUP-Gesetz muss die Entscheidung der Gemeinde, keine SUP durchzuführen, ausreichend begründet und veröffentlicht werden. Nach Artikel 12 des SUP-Gesetzes besteht die Möglichkeit, gegen die Entscheidung der Gemeinde nach Artikel 2.7 vor dem Verwaltungsgericht Einspruch einzulegen. Dieser Einspruch vor dem Verwaltungsgericht hat innerhalb von 40 Tagen nach Beginn der in Artikel 2.7 und 7.1 geforderten Öffentlichkeitsbeteiligung zu erfolgen. „Im Rahmen der Weiterentwicklung der SUP von einem „Prüfungspflichtinstrument“ zu einem Integrations- und Planungsinstrument bietet es sich in der Praxis an, die Unerheblichkeit der Umweltauswirkungen einer punktuellen Änderung zu ermitteln, indem die 1. Phase der SUP durchgeführt wird. Anhand der Phase 1 Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP) kann nachvollziehbar aufgezeigt werden, dass keine erheblichen Auswirkungen durch die Planänderung zu erwarten sind.“ 1 Ziel der SUP ist die Evaluierung von Umweltauswirkungen von Planungen und Programmen, um sicherzustellen, dass Umwelteffekte frühestmöglich bei der Entscheidungsfindung umfassend und adäquat einbezogen und berücksichtigt werden. Sie ist deshalb der Genehmigung individueller Einzelprojekte vorgelagert. 1 SUP – Aktualisierter Leitfaden, 3. Auflage, Juni 2013 ARGE ROMAIN SCHMIZ architectes & urbanistes 1 BIOMONITOR conseil et mesures en environnement MERSCH ingénieurs-paysagistes
Commune de Clervaux Strategische Umweltprüfung (SUP) Punktuelle Änderung des PAG Phase 1 - Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP) 2. Schutzgüter, Umweltziele und Bewertung der Umweltauswirkungen Die Untersuchungsgrundlage zur Bewertung der Erheblichkeit von Umweltauswirkungen bilden die folgenden Schutzgüter 1: • Bevölkerung und Gesundheit der Menschen • Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt • Boden • Wasser • Klima und Luft • Landschaft • Kultur- und Sachgüter Die Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP) als Phase 1 der Strategischen Umweltprüfung untersucht die betroffenen Flächen und bewertet die möglichen Auswirkungen der Nutzungsänderungen auf diese Schutzgüter. Der ministerielle Leitfaden (SUP – Aktualisierter Leitfaden, 3. Auflage, Juni 2013) definiert folgende 9 zentralen Umweltleitziele, die den Untersuchungsrahmen für die SUP setzen. Jedes dieser Leitziele bezieht sich in unterschiedlicher Intensität auf eines oder mehrere Schutzgüter: 1) Dem Leitbild von Klimaschutz und Klimaanpassung entsprechend, müssen Energieeinsparung und Emissionsminderung gefördert werden, so dass eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um 20% bis 2020 möglich wird (PNDD, 2020). 2) Im Sinne des Schutzes natürlicher Ressourcen ist der nationale Bodenverbrauch bis spätestens 2020 auf 1 ha/Tag zu stabilisieren (PNDD, 2020). 3) Erreichen einer guten Qualität der unterirdischen und oberirdischen Gewässer im Sinne der Definition der Wasserrahmenrichtlinie bis 2015, 2021 und 2027, durch Senkung der Schadstoffeinträge in Gewässer (Richtlinie 2000/60/EG und PNDD 2020). 4) Erhalt und nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen sowie Schutz der biologischen Vielfalt (PNDD 2020 und PNPN, 2017). 5) Bewahrung und Förderung eines langfristig guten Erhaltungszustandes der zu schützenden Lebens- räume und Arten der FFH- und EU-Vogelschutzrichtlinie (PNDD, 2020 und SUP-Gesetz). 6) Zum Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit sowie zur Förderung von Lebensqualität ist das Überschreiten der Grenzwerte für Stickstoffdioxide und Feinstaubpartikel zu verhindern (PNDD, 2020). 7) Zur Sicherung der Gesundheit und Lebensqualität von Mensch und Umwelt sind Emissionen durch Lärm in der Gesamtbilanz zu reduzieren (Richtlinie 2002/49/EG und PNDD, 2020). 8) Die Reduktion verkehrsbedingter Umweltbelastung durch eine Verbesserung des Modal Split zwischen ÖV und MIV auf 25/75 (PNDD, 2020 und PDAT, 2003). 9) Im Sinne einer nachhaltigen räumlichen Entwicklung ist der Verlust hochwertiger Landschaften, Kultur- und Sachgüter zu vermeiden (PNDD, 2020). 1 SUP – Aktualisierter Leitfaden, 3. Auflage, Juni 2013 ARGE ROMAIN SCHMIZ architectes & urbanistes 2 BIOMONITOR conseil et mesures en environnement MERSCH ingénieurs-paysagistes
Commune de Clervaux Strategische Umweltprüfung (SUP) Punktuelle Änderung des PAG Phase 1 - Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP) Unter Kapitel 4.2.3. weist der ministerielle Leitfaden den einzelnen Schutzgütern die jeweils relevanten Umweltziele und ihre schutzgutspezifische Zielindikatoren zu. Diese textliche Aufzählung wurde zur besseren Übersicht hier tabellarisch dargestellt: Zentrale Umweltziele mit Relevanz Schutzgut Schutzgutspezifisch zu betrachtende Aspekte für dieses Schutzgut Reduktion der Sicherung und Entwicklung der natürlichen Treibhausgasemissionen um 20 % bis Lebensgrundlagen 2020 (Basis: 2005) Sicherung und Entwicklung dauerhaft guter Luftqualität Schutz der Allgemeinheit vor Lärm und Gewährleistung von Ruheräumen Kein Überschreiten der Grenzwerte Gesundheit und Menschliche Bevölkerung für Stickoxyde (NOx) und Einhaltung der SEVESO II-Richtlinie (Sicherheitsabstände zu Feinstaubpartikel Störfallbetrieben) und der Grenzwerte und Sicherheitsabstände aus den Commodo-Genehmigungen Sicherung und Entwicklung von ausreichenden und Reduktion der verkehrsbedingten qualitätsvollen Freizeit- und Erholungsinfrastrukturen Umweltbelastungen durch eine insbesondere im Wohnumfeld Verbesserung des Modal Split zwischen ÖV und MIV auf 25/75 Erhöhung der Verkehrssicherheit und Reduktion der Verkehrsbelastung Sicherung und Entwicklung der natürlichen Standortbedingungen Sicherung und Entwicklung seltener und bedeutsamer Stopp des Verlustes an biologischer Lebensräume biologische Vielfalt Vielfalt Sicherung und Entwicklung eines funktionsfähigen Biotopverbundsystems Tiere und Pflanzen, Sicherung geschützter Tier- und Pflanzenarten und - bestände Bewahrung eines guten Sicherung der landestypischen biologischen Vielfalt Erhaltungszustandes der zu Sicherung unzerschnittener Räume schützenden Lebensräume und Arten Vermeidung von Beeinträchtigungen und Störungen der der FFH- und Vogelschutzrichtlinie der Bereiche, die eine besondere Bedeutung für Natur- und EU Artenschutz besitzen Sicherung der Böden, ihrer ökologischen Funktionen und Nationalen Bodenverbrauch ihrer nachhaltigen Nutzbarkeit stabilisieren auf 1 ha/Tag bis spätestens 2020 Schonung seltener und hochwertiger Böden, insbesondere auch der guten landwirtschaftlichen Böden Boden Sparsame und schonende Bewirtschaftung der Ressource Boden Guter Zustand der Grund- und Sanierung und Vermeidung von schadstoffbelasteten Oberflächengewässer bis 2015 Böden Minimierung von Terrassierungsarbeiten und Vermeidung von Aushub Sicherung und Entwicklung der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit des Schutzgutes Wasser Wasser Guter Zustand der Grund- und Oberflächengewässer bis 2015 Sicherung und Entwicklung von großflächigen naturnahen Retentionsräumen (Wasserrückhaltung in der Fläche) ARGE ROMAIN SCHMIZ architectes & urbanistes 3 BIOMONITOR conseil et mesures en environnement MERSCH ingénieurs-paysagistes
Commune de Clervaux Strategische Umweltprüfung (SUP) Punktuelle Änderung des PAG Phase 1 - Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP) Sicherung und Entwicklung ausreichender Überflutungsräume für den vorbeugenden Hochwasserschutz Sicherung ausreichender Kapazitäten von Kläranlagen Bewahrung eines guten Erhaltungszustandes der zu Bedeutung des Oberflächen- und Grundwassers für schützenden Lebensräume und Arten nationale und internationale Schutzgebiete der FFH- und Vogelschutzrichtlinie der EU Reduktion der Erhalt, Sicherung oder auch Wiederherstellung und Treibhausgasemissionen um 20 % bis Entwicklung von Gebieten mit hoher Bedeutung für das 2020 (Basis: 2005) regionale Klima und die Luftreinhaltung Vermeidung von Beeinträchtigungen der klimatischen und Luft Kein Überschreiten der Grenzwerte Ausgleichsleistungen Klima für Stickoxyde (NOx) und Berücksichtigung potenzieller Folgen klimatischer Feinstaubpartikel Veränderungen wie Unwetterereignisse, zunehmende Hochwasser und Hitzeextreme Reduktion der verkehrsbedingten Vermeidung von Geruchsbelastung Umweltbelastungen (Modal Split) Sicherung und Entwicklung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft Sicherung und Entwicklung des Erlebniswertes der Landschaft und von Ruheräumen in der Landschaft Sicherung der Landschaft als Zeugnis historisch bedeutsamer und regional typischer Kulturlandschaften Kein weiterer Verlust hochwertiger und Nutzungsformen Landschaften, Kultur- oder Sachgüter Vermeidung von visuellen und strukturellen Landschaft Beeinträchtigungen der Landschaft, unter besonderer Berücksichtigung der Ortsränder Vermeidung von Eingriffen in die landschaftsprägende Topographie Sicherung und Schutz tradierter Landschafts- und Ortsbilder Bewahrung eines guten Erhaltungszustandes der zu Sicherung und behutsame Weiterentwicklung von schützenden Lebensräume und Arten zusammenhängenden unzerschnittenen und der FFH- und Vogelschutzrichtlinie der störungsarmen Räumen EU Erhalt von Denkmalen und Sachgütern Behutsame Weiterentwicklung denkmalpflegerisch Kultur- und relevanter Siedlungen Sachgüter Kein weiterer Verlust hochwertiger Landschaften, Kultur- oder Sachgüter Sicherung von historischen Kulturlandschaftselementen Sicherung baulicher Ensembles und erhaltenswerter Baustrukturen Entsprechend den Vorgaben des SUP – Leitfadens wird die Erheblichkeit potenzieller Umweltauswirkungen anhand einer 5-Stufen-Skala ermittelt. Erst die Stufen 4 und 5 (hohe Auswirkungen oder sehr hohe Auswirkungen) machen, entsprechend den Stellungnahmen des für Umwelt zuständigen Ministers sowie aller anderen gegebenenfalls betroffenen ARGE ROMAIN SCHMIZ architectes & urbanistes 4 BIOMONITOR conseil et mesures en environnement MERSCH ingénieurs-paysagistes
Commune de Clervaux Strategische Umweltprüfung (SUP) Punktuelle Änderung des PAG Phase 1 - Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP) Ministerien und Verwaltungen, eine 2. Phase der Strategischen Umweltprüfung (Detail- und Ergänzungs- prüfung) notwendig, die die Inhalte der Phase 1 ggf. überarbeitet, da erhebliche Umweltauswirkungen nicht ausgeschlossen werden können. Quelle: SUP – Aktualisierter Leitfaden, Juni 2013 ARGE ROMAIN SCHMIZ architectes & urbanistes 5 BIOMONITOR conseil et mesures en environnement MERSCH ingénieurs-paysagistes
Commune de Clervaux Strategische Umweltprüfung (SUP) Punktuelle Änderung des PAG Phase 1 - Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP) 3. Umwelterheblichkeitsprüfung Die Änderung des Bebauungsplanes ist für folgende Fläche der Gemeinde vorgesehen und betrifft die Parzellen 678/2922 und 678/3300 der Sektion CA de Clervaux: Abb. 1: Lage der Fläche in Clervaux (geoportail.lu) ARGE ROMAIN SCHMIZ architectes & urbanistes 6 BIOMONITOR conseil et mesures en environnement MERSCH ingénieurs-paysagistes
Commune de Clervaux Strategische Umweltprüfung (SUP) Punktuelle Änderung des PAG Phase 1 - Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP) 3.1. Projekt Das Lycée Edward Steichen Clervaux erhält einen Erweiterungsbau, der 2027 fertiggestellt werden wird. Bis dahin sollen Schüler in temporären Klassenräumen (3-stöckigen Containern) untergebracht werden, die auf dem Parkplatz des Lycées aufgestellt werden sollen. Die Errichtung der temporären Klassenräume erfordert eine Baugenehmigung der Gemeinde Clervaux. Da der Parkplatz nur teilweise in einer Zone de bâtiments et d’équipements publics (BEP), teilweise auf weißer Fläche (Straßenraum ohne Widmung) liegt, muss letztere als BEP-Zone ausgewiesen werden, um die Baugenehmigung erteilen zu können. Abb. 2: Modification du PAG Clervaux ARGE ROMAIN SCHMIZ architectes & urbanistes 7 BIOMONITOR conseil et mesures en environnement MERSCH ingénieurs-paysagistes
Commune de Clervaux Strategische Umweltprüfung (SUP) Punktuelle Änderung des PAG Phase 1 - Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP) 3.2. Bestand Abb. 3: Orthofoto 2021 (geoportail.lu) Der Norden des Projektgebiets umfasst einen Parkplatz mit umschließenden Grünflächen (Anlage 2019) mit Baumpflanzungen und Hecken, im Süden befindet sich eine begrünte Böschung. Die Zufahrt des Parkplatzes ist asphaltiert, die Stellplätze und Gehwege gepflastert. Die Parkflächen sind mit Grünflächen (Rasen- und Wiesenansaat) eingefasst. Schnitthecken grenzen den Parkplatz zu den Gehwegen im Osten und Westen hin ab. Südlich des Parkings befindet sich eine Böschung, die im Zuge des Neubaus des Lycée Robert Steichen Clervaux mit einer speziellen Böschungsansaat (2-schürig) angesät wurde. Ganz im Süden des Gebiets befinden sich unbefestigte Anwohnerparkplätze unter 2 Birken. Außerhalb des Untersuchungsgebiets, entlang der Rue de Bastogne, sind Straßenbäume gepflanzt. ARGE ROMAIN SCHMIZ architectes & urbanistes 8 BIOMONITOR conseil et mesures en environnement MERSCH ingénieurs-paysagistes
Commune de Clervaux Strategische Umweltprüfung (SUP) Punktuelle Änderung des PAG Phase 1 - Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP) Abb. 4: Blick von Norden Abb. 5: Blick von der Mitte nach Norden (Sommer 2019) ARGE ROMAIN SCHMIZ architectes & urbanistes 9 BIOMONITOR conseil et mesures en environnement MERSCH ingénieurs-paysagistes
Commune de Clervaux Strategische Umweltprüfung (SUP) Punktuelle Änderung des PAG Phase 1 - Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP) 3.3. Übergeordnete Planungen Die Widmungsfläche wird nicht durch die Vorgaben der sektoriellen Leitpläne Gewerbegebiete oder Wohnungswesen betroffen. Der sektorielle Leitplan Transport sieht im Norden die Anbindung der Transversale de Clervaux (N7 – N18) in Form eines großen Kreisverkehrs vor. Die Transversale verläuft ca. 350 m nordöstlich des Projekts. Das Projekt selbst ist nicht von den baulichen Maßnahmen betroffen, profitiert aber von der zukünftig besseren Verkehrsanbindung. 160 m südlich des Plangebiets weist der sektorielle Leitplan Landschaft den großen Landschaftsraum „Haute- Sûre – Kiischpelt“ aus, der aufgrund der zwischengelagerten Bebauung nicht beeinträchtigt wird. Abb. 6: Maßnahmen der sektoriellen Leitpläne ARGE ROMAIN SCHMIZ architectes & urbanistes 10 BIOMONITOR conseil et mesures en environnement MERSCH ingénieurs-paysagistes
Commune de Clervaux Strategische Umweltprüfung (SUP) Punktuelle Änderung des PAG Phase 1 - Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP) 3.4. Auswirkungen auf die Schutzgüter 3.4.1. Menschliche Gesundheit und Bevölkerung Die nächste für Wohnzwecke bestimmte Fläche (HAB-2) befindet sich auf der gegenüberliegenden Seite der Route de Bastogne. Aufgrund der nördlich querenden Hochspannungsleitung ist der nördliche Bereich mit einer Servitude d‘urbanisation „non ædificandi“ belegt. Mögliche Beeinträchtigungen der Anrainer sind – wie bisher - zeitlich entsprechend dem Stundenplan der Schule und allgemein durch den provisorischen Charakter des Projektes begrenzt. Der im Règlement-type sur les Bâtisses, les Voies publiques et les Sites, Titre III, Art. 24 1 geforderte Mindestabstand zu Hochspannungsleitungen von 50 m für dauerhaften Aufenthalt (Wohngebäude) wird von den geplanten, temporären Klassenräumen eingehalten. Negative Auswirkungen durch die Errichtung der temporären Klassenräume auf der Projektfläche, die über die derzeitige Nutzung (als Parking) hinausgehen, werden nicht erwartet. Durch die Reduktion der Parkplätze ist eine Minimierung des Individualverkehrs zu erwarten. Der Bahnhof und Bushaltestellen befinden sich im Nahbereich der Schule und sind über Fußwege angebunden. Die Auswirkungen auf das Schutzgut werden als gering beurteilt. 3.4.2. Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt Das Projektgebiet beherbergt keine geschützten Arten oder Habitate und ist nicht Bestandteil eines Schutzgebietes. Für die temporären Klassenräume ist die Rodung von 13 Bäumen notwendig, die im Zuge des Baus des Lycée im Jahr 2019 gepflanzt wurden unter dem Schutz des Art. 14 des Naturschutzgesetzes stehen. Die Rodung ist genehmigungs- und kompensationspflichtig. Ein entsprechender Antrag ist gestellt. Da die jungen Bäume noch keine naturschutzrelevanten Strukturen (z. B. Höhlungen) aufweisen und eine Neupflanzung nach dem Abbau der temporären Klassenräume (2027) vorgesehen ist, werden die Auswirkungen auf die biologische Vielfalt als gering beurteilt. 3.4.3. Schutzgut Boden Die temporären Klassenräume werden großteils auf dem bestehenden Parkplatz errichtet, wodurch der Bedarf an Deponievolumen oder Bodenversiegelung minimiert werden kann. Es sind keine Altlastenverdachtsflächen ausgewiesen. Die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden werden als sehr gering beurteilt. 1 Ministère de l‘Intérieur, Version du 1er Février 2018 ARGE ROMAIN SCHMIZ architectes & urbanistes 11 BIOMONITOR conseil et mesures en environnement MERSCH ingénieurs-paysagistes
Commune de Clervaux Strategische Umweltprüfung (SUP) Punktuelle Änderung des PAG Phase 1 - Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP) 3.4.4. Schutzgut Wasser Das Projektgebiet liegt im Einzugsgebiet der Klierf, die in ca 125 m Entfernung fließt, aber noch außerhalb des Überschwemmungsbereiches des Flusses. Abb. 7: HQ extrem (geoportail.lu) Auch von Gefahren durch Starkniederschlagsereignisse ist es nur mäßig betroffen: Abb. 8: Starkregengefahrenkarte (geoportail.lu) ARGE ROMAIN SCHMIZ architectes & urbanistes 12 BIOMONITOR conseil et mesures en environnement MERSCH ingénieurs-paysagistes
Commune de Clervaux Strategische Umweltprüfung (SUP) Punktuelle Änderung des PAG Phase 1 - Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP) Über die bestehenden Netze kann die Widmungsfläche mit Trinkwasser versorgt sowie das Abwasser über den in der Route de Bastogne verlaufenden Kanal zur Kläranlage befördert werden. Der Ausbau der Kläranlage von Clervaux auf 9.600 Einwohnerwerte ist vorgesehen. Das Oberflächenwasser kann über die bestehenden Retentionsbecken abgeführt werden. Das gesamte Trinkwassernetz der Gemeinde wird von der DEA (Distribution d’Eau des Ardennes) gespeist. Die Stadt verfügt über einen Trinkwasserspeicher von 340 m3, dessen Vergrößerung auf 800 m3 ebenfalls geplant ist. Die Errichtung der Klassenräume wird den Wasserbedarf resp. das Abwasseraufkommen für die nächsten Jahre (bis 2027) erhöhen und zu vermehrtem Oberflächenabfluss führen. Die notwendige Flächenversiegelung ist temporär. Die Grünflächen (Rasen) sollen nach dem Abbau zurückgebaut werden. Die Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser werden als gering bewertet. 3.4.5. Schutzgut Klima und Luft Wegen der geringen Größe des geplanten Vorhabens sind keine wesentlichen Einflüsse auf das Klima resp. das Lokalklima oder die Luftqualität zu erwarten. Die Auswirkungen auf das Schutzgut Klima und Luft werden als sehr gering bewertet. 3.4.6. Schutzgut Landschaft Die Widmungsfläche liegt auf einer Terrasse 10 m über der Klierf (ca. 367 m üNN) und bildet den nördlichen Ortseingang von Clervaux, der hier bereits durch größere Baukörper (Depot Ponts et Chaussées, Rinnen, Garage Michels, Lycée) geprägt wird. Entlang der Straße wird das Untersuchungsgebiet von einer Baumreihe gesäumt, die helfen wird, die temporären Klassenräume in die Umgebung einzubinden. Mit der geplanten Geschosszahl (3) sind die temporären Klassenräume niedriger als die gegenüberliegende Wohnbebauung. Abb. 9: erhaltenswerte Straßenbäume entlang der Route de Bastogne Die Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft werden als gering bewertet. ARGE ROMAIN SCHMIZ architectes & urbanistes 13 BIOMONITOR conseil et mesures en environnement MERSCH ingénieurs-paysagistes
Commune de Clervaux Strategische Umweltprüfung (SUP) Punktuelle Änderung des PAG Phase 1 - Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP) 3.4.7. Schutzgut Kultur- und Sachgüter Hochsensible archäologische Bereiche werden vom Service du suivi archéologique de l’aménagement du territoire des Centre national de recherche archéologique (CNRA) den Zonen „Rot“ (geschützte Flächen und Objekte) und „Orange“ (bekannte archäologische Stätten, deren exakte Ausdehnung und Erhaltungszustand noch nicht erfasst sind) zugeordnet. Die Widmungsfläche liegt in der „Zone beige“, mit nicht geklärter archäologischer Bedeutung, die das gesamte übrige Gemeindegebiet umfasst und in der alle linearen Bauprojekte oder Bauprojekte, die mehr als 3.000 m2 betreffen, vorab der Behörde gemeldet werden müssen. Das geplante Projekt ist demnach nicht von dieser Einschränkung betroffen. Die Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter werden als sehr gering bewertet. ARGE ROMAIN SCHMIZ architectes & urbanistes 14 BIOMONITOR conseil et mesures en environnement MERSCH ingénieurs-paysagistes
Commune de Clervaux Strategische Umweltprüfung (SUP) Punktuelle Änderung des PAG Phase 1 - Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP) 3.5. Schlussfolgerung Die Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP) als Phase 1 der Strategischen Umweltprüfung (SUP) konnte bei allen Schutzgütern nur geringe oder sehr geringe Auswirkungen feststellen. Als Minderungs-, Vermeidungs- und Ausgleichmaßnahmen werden vorgeschlagen: • Erhalt der südlichen Straßenbäume (Route de Bastogne) • Rückbau der Flächen 2027 (Wiederherstellung der Rasenflächen, Baumpflanzungen) • Regenwasser über das bestehende Retentionssystem abführen. Die 2. Phase der Strategischen Umweltprüfung, der Umweltbericht als weiterführende Detail- und Ergänzungsprüfung, erscheint aus Sicht der Umwelterheblichkeitsprüfung nicht notwendig. ARGE ROMAIN SCHMIZ architectes & urbanistes 15 BIOMONITOR conseil et mesures en environnement MERSCH ingénieurs-paysagistes
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