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DARLEGUNG DER UMWELTBELANGE Stadt Groitzsch Darlegung der Umweltbelange zum Bebauungsplan „Hemmendorf - Nord“ (Verfahren nach § 13b BauGB) Entwurfsstand 26.03.2021
Stadt Groitzsch Darlegung der Umweltbelange zum Bebauungsplan „Hemmendorf -Nord“ IMPRESSUM Auftraggeber Stadt Groitzsch Markt 1 04539 Groitzsch Ansprechpartner: Herr Bürgermeister Kunze Tel. (03 42 96) 45 - 110 Auftragnehmer PLA.NET Sachsen GmbH Straße der Freiheit 3 04769 Mügeln OT Kemmlitz Tel.: (034 362) 316 50 Fax: (034 362) 316 47 E-Mail: info@planernetzwerk.de Bearbeitung: Dipl.-Ing. agr. Heiko Hauffe Susann Köhler, Dipl. -Ing. (Landschaftsarchitektur) Rainer Ulbrich (Ornithologe) Mügeln OT Kemmlitz, 26.03.2021 PLA.NET Sachsen GmbH – Stadtplanung · Regionalentwicklung · Landschaftsökologie 2
Stadt Groitzsch Darlegung der Umweltbelange zum Bebauungsplan „Hemmendorf -Nord“ Inhaltsverzeichnis 0. ALLGEMEINE ANGABEN .......................................................................................4 1. EINLEITUNG - RECHTLICHE GRUNDLAGEN ..................................................................5 1.1 Ziele des Umweltschutzes und sonstiger fachlicher Grundlagen ..................... 6 2. BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER VORAUSSICHTLICHEN UMWELTAUSWIRKUNGEN DER PLANUNG .......................................................................................................9 2.1 Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt ........................................................... 9 2.2 Boden und Fläche ......................................................................................... 22 2.3 Wasser .......................................................................................................... 24 2.4 Klima / Luft .................................................................................................... 25 2.5 Landschaft..................................................................................................... 26 2.6 Mensch.......................................................................................................... 29 2.7 Kultur- und sonstige Sachgüter ..................................................................... 30 2.8 Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern und Belangen ..... 31 2.9 Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern ............................................................................... 31 2.10 Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von Energie................................................................................................... 32 2.11 Auswirkungen aufgrund der Anfälligkeit für Unfälle oder Katastrophen.......... 32 3. EINGRIFFSREGELUNG NACH DEM BUNDESNATURSCHUTZGESETZ .....................................34 4. GEPLANTE MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, ZUR VERMINDERUNG UND ZUM AUSGLEICH DER NACHTEILIGEN UMWELTAUSWIRKUNGEN ................................................................37 4.1 Grünordnerische Festsetzungen ................................................................... 37 4.2 Grünordnerische Hinweise ............................................................................ 41 4.3 Vorgaben des Artenschutzes - Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität .......................... 42 4.4 Weitere Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung nachteiliger Umweltauswirkungen .................................................................................... 43 5. ANDERWEITIGE PLANUNGSMÖGLICHKEITEN .............................................................43 6. ALLGEMEINVERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG .....................................................44 Anhang: Anlage 1 - Literatur Anlage 2 - Plan 1: Flächennutzungs- und Biotoptypen Anlage 3 - Plan 2: Lageplan der Grünordnerischen Maßnahmen PLA.NET Sachsen GmbH – Stadtplanung · Regionalentwicklung · Landschaftsökologie 3
Stadt Groitzsch Darlegung der Umweltbelange zum Bebauungsplan „Hemmendorf -Nord“ 0. ALLGEMEINE ANGABEN Standort des Plangebietes: Land: Sachsen Landkreis: Leipzig Stadt: Groitzsch Gemarkung: Hemmendorf Flurstücke: Teile von 15/1 und 88/1 Größe: ca. 2.294 m² Das Plangebiet befindet sich im Norden der Ortslage von Hemmendorf. Abb. 1: Lage des Plangebietes (ohne Maßstab) PLA.NET Sachsen GmbH – Stadtplanung · Regionalentwicklung · Landschaftsökologie 4
Stadt Groitzsch Darlegung der Umweltbelange zum Bebauungsplan „Hemmendorf -Nord“ 1. EINLEITUNG - RECHTLICHE GRUNDLAGEN Die Groitzsch plant im Ortsteil Hemmendorf mittels eines Bebauungsplanes ein Wohnge- biet mit 2 Bauplätzen für die Realisierung von Einfamilienhäusern zu entwickeln. Der Bebauungsplan „Hemmendorf Nord“ soll nach § 13b BauGB unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen i. V. m. § 13a BauGB im vereinfachten Verfahren aufgestellt werden. Rechtsgrundlage für die Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ist §13b BauGB, in welchem geregelt wird: „Bis zum 31. Dezember 2019 gilt § 13a entsprechend für Bebauungspläne mit einer Grund- fläche im Sinne des § 13a Absatz 1 Satz 2 von weniger als 10.000 Quadratmetern, durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zu- sammenhang bebaute Ortsteile anschließen. Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebau- ungsplans nach Satz 1 kann nur bis zum 31. Dezember 2019 förmlich eingeleitet werden; der Satzungsbeschluss nach § 10 Absatz 1 ist bis zum 31. Dezember 2021 zu fassen.“ Inhaltliche Schwerpunkte des Bebauungsplans sind die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO. Die Grundflächenzahl wird in den Baugebieten mit 0,4 festgesetzt. Eine Überschreitung der zulässigen Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 4 BauNVO wird nicht zugelassen. Nach § 13a Abs.2 Nr. 1 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Damit ent- fallen gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, der Umweltbericht nach § 2a BauGB und die Bekanntgabe im Rahmen der öffentlichen Ausle- gung, welche Arten umweltbezogener Informationen vorhanden sind (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB); daraus folgt im Übrigen, dass auch keine zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB erforderlich ist. Das Vorliegen der umweltrelevanten Voraussetzungen für das beschleunigte Verfahren wurde mit folgenden Ergebnissen geprüft: • Die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträg- lichkeitsprüfung nach Anlage 1 des UVPG oder nach Landesrecht unterliegen, wird nicht vorbereitet oder begründet. Es handelt sich der Art nach um den Bau eines Städ- tebauprojektes für sonstige Anlagen im Sinne der Nr. 18.7 der Anlage 1 zum UVPG. Der dort genannte Größenwert von 20.000 m² zulässiger Grundfläche zur Pflicht einer allgemeinen UVP-Vorprüfung bzw. der Größenwert von 100.000 m² zulässiger Grund- fläche zur UVP-Pflicht, wird nicht erreicht. Die nach dem Bebauungsplan maximal zu- lässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO beträgt lediglich ca. 854 m². • Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buch- stabe b BauGB genannten Schutzgüter (Erhaltungsziele und Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes). Dennoch sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB bei der Aufstellung von Bauleitplänen die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen. Auch ohne förmliche Umweltprüfung sind die wesentlichen Auswirkungen des Bebauungs- planes auf die Umwelt zu ermitteln und in der Begründung zum Bebauungsplan darzustel- len (§ 2a Nr. 1 BauGB). Bei der Darlegung der Umweltbelange werden die Auswirkungen der Planung auf die Be- lange des Umweltschutzes untersucht. Insbesondere soll dabei geklärt werden, ob erhebli- che Umweltauswirkungen tatsächlich ausgeschlossen werden können. Ob erhebliche Be- einträchtigungen vorliegen bzw. zu erwarten sind, ist in erster Linie eine umweltfachliche Fragestellung, die im Einzelfall entschieden werden muss. Wichtig ist dabei nicht nur die PLA.NET Sachsen GmbH – Stadtplanung · Regionalentwicklung · Landschaftsökologie 5
Stadt Groitzsch Darlegung der Umweltbelange zum Bebauungsplan „Hemmendorf -Nord“ Intensität der Auswirkungen, sondern auch die Empfindlichkeit des ggf. betroffenen Schutz- gutes. Der Katalog nach § 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB erfüllt zugleich die Funktion der Prüfung des Vorliegens eines Eingriffes nach BNatSchG [BATTIS et al., 2014], so dass diese Prüfung in die Darlegung der Umweltbelange mit aufzunehmen ist. Gemäß § 11 Abs. 2 BNatSchG kann die Kommune im Rahmen der verbindlichen Bauleit- planung einen Grünordnungsplan aufstellen. Die Grundlagen und Inhalte der Grünord- nungsplanung sind als Festsetzungen in den Bebauungsplan aufzunehmen. Abweichungen sind zu begründen. Da auf die Erstellung eines Grünordnungsplanes verzichtet wird, erfolgt, um den Belangen des Umweltschutzes gerecht zu werden, im Rahmen der Darlegung der Umweltbelange auch die Erarbeitung grünordnerischer Festsetzungen zur Übernahme in den Bebauungs- plan und eine Begründung derselben. 1.1 Ziele des Umweltschutzes und sonstiger fachlicher Grundlagen Schutzgebiete und Schutzobjekte nach dem Naturschutzrecht • Schutzgebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung Das Plangebiet befindet sich nicht in einem FFH - Gebiet. Die nächstgelegenen FFH- Gebiete sind das FFH - Gebiet „Elsteraue südlich Zwenkau“ (landesinterne Nr. 218) in einer Distanz von 5,5 km (im Westen) sowie in Sachsen-Anhalt das FFH-Gebiet „Weiße Elster nordöstlich Zeitz“ (Gebiets-Nr. STFFH0155LSA) in einer Distanz von 6,9 km (im Westen). In ca. 7,5 km Entfernung liegt im Südosten, in Thüringen, das FFH - Gebiet „Kammerforst“ (landesinterne Nr. 233). ➔ Aufgrund der räumlichen Distanz und dem Charakter des Vorhabens können erhebliche projektbezogene Auswirkungen auf die Erhaltungsziele der FFH - Gebiete ausgeschlossen werden. Das Plangebiet liegt nicht in einem ausgewiesenen europäischen Vogelschutzgebiet. Die Nächstgelegenen sind das SPA-Gebiet „Elsteraue bei Groitzsch“ mit einer kürzesten Distanz von ca. 5,6 km im Westen und das SPA-Gebiet „Bergbaufolgelandschaft Hasel- bach“ mit einer kürzesten Distanz von 6,0 km im Südosten. Hinzu kommt in Thüringen, in ca. 4,8 km Entfernung im Südosten, das SPA - Gebiet „Nordöstliches Altenburger Land“. ➔ Aufgrund der räumlichen Distanz und dem Charakter des Vorhabens können erhebliche projektbezogene Auswirkungen auf die Erhaltungsziele der SPA- Gebiete ausgeschlossen werden. • Schutzgebiete nach dem sächsischen Naturschutzgesetz − Naturpark, Nationalparke und Biosphärenreservate Im näheren Umfeld befinden sich keine solchen Schutzgebiete. ➔ Auswirkungen auf solche können aufgrund der räumlichen Distanz ausgeschlossen werden. − Naturschutzgebiete Das Plangebiet befindet sich nicht in einem Naturschutzgebiet (NSG). Die nächstgelegenen Naturschutzgebiete sind das NSG „Pfarrholz Groitzsch“ in einer Entfernung von ca. 5,8 km in nordwestlicher Richtung und das NSG „Phönix Nord“ in 0,8 km Entfernung in westlicher Richtung in Thüringen. PLA.NET Sachsen GmbH – Stadtplanung · Regionalentwicklung · Landschaftsökologie 6
Stadt Groitzsch Darlegung der Umweltbelange zum Bebauungsplan „Hemmendorf -Nord“ ➔ Auswirkungen auf die NSG können aufgrund der räumlichen Distanz und dem Cha- rakter des Vorhabens ausgeschlossen werden. − Landschaftsschutzgebiete Das Plangebiet befindet sich nicht in einem Landschaftsschutzgebiet (LSG). Die Nächst- gelegenen sind das LSG „Schnaueraue“ mit einer Entfernung von 1,6 km im Nordosten sowie das LSG „Kohrener Land“ (Distanz: 4,8 km im Südosten) in Thüringen. ➔ Auswirkungen auf die LSG können aufgrund der räumlichen Distanz und dem Cha- rakter des Vorhabens ausgeschlossen werden. − Flächennaturdenkmale / Naturdenkmale Das Vorhabensgebiet liegt nicht in einem Flächennaturdenkmal (FND). Naturdenkmale befinden sich nicht im Gebiet. Auch befinden sich solche Schutzgebiete / -objekte nicht im näheren Umfeld. ➔ Auswirkungen auf FND oder ND können ausgeschlossen werden. − geschützte Landschaftsbestandteile Gemäß § 19 SächsNatSchG erfolgt die Erklärung zu geschützten Landschaftsbestand- teilen durch Satzung. Entsprechende Satzungen liegen nicht vor, insbesondere verfügt die Stadt Groitzsch über keine Gehölzschutzsatzung. − geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG und nach § 21 SächsNatSchG Innerhalb des Plangebietes stehen ein Süßkirsch-, ein Apfel- und ein Birnenbaum, wel- che die Kriterien für geschützte Biotope nach § 21 SächsNatSchG als höhlenreiche Ein- zelbäume erfüllen. Die drei Bäume werden im Bebauungsplan zum Erhalt festgesetzt. In einem Schreiben vom 27.07.2019 [AZ: 00120/621.0/481/1/7] informiert die Untere Natur- schutzbehörde, dass im Plangebiet im Jahr 1999 eine Streuobstwiese (geschütztes Bi- otope nach § 21 SächsNatSchG) kartiert wurde und eine Überprüfung dieses Status notwendig ist. Im Zuge der Geländearbeiten im April 2020 wurde festgestellt, dass der Obstbaumbe- stand nicht mehr die Kriterien für ein geschütztes Biotop erfüllt. Dazu ist der Bestand zu klein und die wenigen Obstbäume bilden keinen zusammenhängenden Verband. (vgl. Kapitel 2.1) Ziele des Umweltschutzes und die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen umweltschützenden Fachplänen die für den Bebauungsplan von Bedeu- tung sind Flächennutzungsplan Die Stadt Groitzsch verfügt über einen rechtswirksamen Flächennutzungsplan in welchem das Plangebiet als Grünfläche (Dauerkleingärten) ausgewiesen ist [Flächennutzungsplan der Stadt Groitzsch, wirksam seit 05.08.2005, Quelle: http://rz.ipm-gis.de/rapis/client/?app=bplan]. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst (§ 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB). Landschaftsplan Für die Stadt Groitzsch liegt kein Landschaftsplan vor. ➔ Es wurde geprüft, ob in weiteren einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festge- legte Ziele des Umweltschutzes, die für diesen Bauleitplan von Bedeutung sind, von der Planung berührt sein können. Dies ist nicht der Fall. PLA.NET Sachsen GmbH – Stadtplanung · Regionalentwicklung · Landschaftsökologie 7
Stadt Groitzsch Darlegung der Umweltbelange zum Bebauungsplan „Hemmendorf -Nord“ Sonstige fachliche Grundlagen • Bezüglich des Vorkommens von Tier- und Pflanzenarten im Plangebiet und in dessen Umfeld erfolgte bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Landkreis Leipzig eine Multi-Base Datenbankabfrage [UNB, LRA Landkreis Leipzig; 12.01.2018]. • LANDRATSAMT LANDKREIS LEIPZIG: Stellungnahme zu Aufstellung einer Ergänzungssat- zung „Hemmendorf“ der Stadt Groitzsch 24.07.2019. PLA.NET Sachsen GmbH – Stadtplanung · Regionalentwicklung · Landschaftsökologie 8
Stadt Groitzsch Darlegung der Umweltbelange zum Bebauungsplan „Hemmendorf -Nord“ 2. BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER VORAUSSICHTLICHEN UMWELTAUSWIRKUNGEN DER PLANUNG Nachfolgende Flächenbilanz verdeutlicht die Änderung der Flächennutzung im Plangebiet. In der Bilanz wurde die Planung dem aktuellen Bestand gegenübergestellt. Tabelle 1: Flächenbilanz Fläche Anteil Bestand in m² in % Gebäude 123 5,4 Summe befestigte Flä- vollversiegelte Fläche; Straße 97 4,2 chen: 228 m² (10 %) Schotterrasen 8 0,4 Rasen; Straßenrand 58 2,5 Beete 239 10,4 Wiese und Hühnerauslauf mit Obstbaumbestand 1.112 48,5 Schafkoppel; Weide mit Obstbaumbestand 647 28,2 Strauchhecke 9 0,4 gesamt: 2.294 100,0 Fläche Anteil Planung in m² in % überbaubare Grundstücksfläche 854 37,2 Summe befestigte Flä- chen: Verkehrsfläche 160 7,0 1.014 m² (44,2 %) nicht überbaubare Grundstücksfläche 1.280 55,8 gesamt: 2.294 100,0 In den nachfolgenden Kapiteln 2.1 bis 2.8 werden die mit der Realisierung der Planung verbundenen Umweltauswirkungen auf die einzelnen Schutzgütern dargestellt. 2.1 Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt Am 04.06.2020 erfolgte im Plangebiet eine flächendeckende Biotopkartierung. Folgende Flächennutzungs- und Biotoptypen sind anzutreffen: • vollversiegelte Fläche; Straße Die Straße „Hemmendorf“, welche im Norden durch das Plangebiet angeschnitten wird, ist bituminös be- festigt. • vollversiegelte Fläche; Gebäude Im Süden des Plangebietes werden Gebäude (Schuppen, Scheunenanbau) durch das Plangebiet ange- schnitten. Weiterhin wurde ein kleiner Stall (Schafe) diesem Flächennutzungstyp mit zugerechnet. • Schotterrasen Im Norden des Plangebietes ist eine Grundstückszufahrt als Schotterrasen befestigt. • Rasen / Straßenrand Der Straßenrand im Norden des Plangebietes wird als Rasen intensiv gepflegt. • Beete / Grabeland Im Westen des Plangebietes befindet sich eine größere Beetfläche. Im Jahr 2020 wurden Gurken ange- baut. • Wiese und Hühnerauslauf mit Obstbaumbestand Große Teile des Plangebietes nehmen Wiesenflächen ein, welche im Südosten auch als Hühnerauslauf genutzt werden. Die Wiesen werden gemäht oder gemulcht. Auf der Fläche wurden landwirtschaftliche PLA.NET Sachsen GmbH – Stadtplanung · Regionalentwicklung · Landschaftsökologie 9
Stadt Groitzsch Darlegung der Umweltbelange zum Bebauungsplan „Hemmendorf -Nord“ Geräte und Material abgelagert. Folgende Pflanzenarten konnten auf den Wiesenflächen nachgewiesen werden: Achillea millefolium - Schafgarbe Aegopodium podagraria - Giersch Arrhenatherum elatius - Glatthafer Bromus mollis - Weiche Trespe Bromus sterilis - Taube Trespe Convolvulus arvensis - Acker-Winde Geranium pyrenaicum - Pyrenäen Storchschnabel Hordeum murinum - Mäusegerste Lactuca serriola - Kompass-Lattich Lamium album - Weiße Taubnessel Lolium perenne - Deutsches Weidelgras Malva neglecta - Weg-Malve Plantago lanceolata - Spitzwegerich Poa annua - Jährige Rispe Poa trivialis - Gemeine Rispe Polygonum aviculare - Vogel-Knöterich Rumex crispus - Krause Ampfer Sisymbrium altissimum - Hohe Rauke Sisymbrium officinale - Weg-Rauke Urtica dioica - Große Brennessel Auf der Fläche stehen mehrere hochstämmige Obstbäume (vgl. Tabelle 2 und Plan 1). Bild 1: Wiese und Beete im Nordwesten des Plangebietes. (04.06.2020) PLA.NET Sachsen GmbH – Stadtplanung · Regionalentwicklung · Landschaftsökologie 10
Stadt Groitzsch Darlegung der Umweltbelange zum Bebauungsplan „Hemmendorf -Nord“ Bild 2: Hühnerauslauf im Südosten des Plangebietes. (04.06.2020) Bild 3: Wiese im Zentrum und Norden des Plangebietes. (04.06.2020) • Schafkoppel; Weide mit Obstbaumbestand Im Nordosten des Plangebietes befindet sich eine Schafkoppel. Folgende Pflanzenarten konnten auf der Weide nachgewiesen werden: Agropyron repens - Gemeine Quecke Bromus mollis - Weiche Trespe Bromus sterilis - Taube Trespe Chamomilla recutita - Echte Kamille Cirsium vulgare - Lanzett-Kratzdistel Dactylis glomerata - Knaulgras Geranium pyrenaicum - Pyrenäen-Storchschnabel Hordeum murinum - Mäusegerste Lactuca serriola - Kompass-Lattich Lamium album - Weiße Taubnessel Lolium perenne - Deutsches Weidelgras PLA.NET Sachsen GmbH – Stadtplanung · Regionalentwicklung · Landschaftsökologie 11
Stadt Groitzsch Darlegung der Umweltbelange zum Bebauungsplan „Hemmendorf -Nord“ Malva neglecta - Weg-Malve Papaver dubium - Saat-Mohn Poa trivialis - Gemeine Rispe Sisymbrium altissimum - Hohe Rauke Sisymbrium officinale - Weg-Rauke Solidago canadensis - Kanadische Goldrute Urtica dioica - Große Brennessel Veronica chamaedrys - Gamander-Ehrenpreis Auf der Fläche stehen mehrere hochstämmige Obstbäume (vgl. Tabelle 2 und Plan 1). Bild 4: Blick aus südwestlicher Richtung über die Schafweide. (04.06.2020) Bild 5: Blick von der östlichen Plangebietsgrenze aus über den Hühnerauslauf auf die Schafweide. Linker Hand ist der kleine Schafstall zu erkennen. (04.06.2020) PLA.NET Sachsen GmbH – Stadtplanung · Regionalentwicklung · Landschaftsökologie 12
Stadt Groitzsch Darlegung der Umweltbelange zum Bebauungsplan „Hemmendorf -Nord“ • Strauchhecke Entlang der Grundstücksgrenze an der Straße, im Nordwesten des Plangebietes, befindet sich eine For- sythiahecke (Neuaustrieb), welche in der jüngeren Vergangenheit komplett auf den Stock gesetzt wurde. Bild 6: Blick über die Wiesenfläche im Nordwesten. Im Hintergrund, entlang des Zaunes, ist die neu auf- kommende Forsythiahecke zu erkennen. (04.06.2020) • Einzelbäume und Solitärsträucher Es erfolgte im gesamten Plangebiet eine Erfassung von Einzelbäumen ab einem Stammdurchmesser von 5 cm in 1,30 m Höhe sowie von Sträuchern ab einer Höhe von 2 m. Das Ergebnis der Baumbestandsauf- nahme ist in der folgenden Tabelle dargelegt. Die Lage der Bäume geht aus dem Plan 1 hervor, welcher sich in der Anlage der vorliegenden Arbeit befindet. Die alten Obstbäume sowie eine Walnuss erfüllen als Bestand die Kriterien für eine nach § 21 SächsNatSchG geschützte Streuobstwiese. Ein Teil der Streuobstwiese wurde im Winter 2019/2020 beseitigt. Dieser Verlust ist zu kompensieren (vgl. Kap. 3 und 4). Tabelle 2: Einzelbäume und Solitärsträucher innerhalb des Plangebietes Nr. Art Stamm-Ø in Höhe in m Kronen-Ø Bemerkung 1,30 m in m Höhe in cm 1 Süßkirsche (Prunus avium) 45 12 10 trockene Äste; Astausbruch 2 Vogelkirsche (Prunus avium) trockene Äste; viele trockene 30 14 9 Zweigspitzen 3 Kultur-Pflaume (Prunus domestica) Zwiesel; Stammschaden 8; 10 8 4 (Schafverbiss) 4 Kultur-Apfel (Malus domestica) 30 7 9 einzelne, trockene Äste 5 Süß-Kirsche (Prunus avium) trockene Äste; viele trockene 25 8 8 Zweigspitzen 6 Kirschpflaume (Prunus cerasifera) bis 5 7 5 Großstrauch 7 Kultur-Pflaume (Prunus domestica) 30 8 6 Astausbruch; trockene Äste 8 Kultur-Birne (Pyrus communis) 23 7 6 9 Quitte (Cydonia oblonga) 5 2 1,5 10 Hibiskus (Hibiscus syriacus) - 2,5 2 Großstrauch 11 Süß-Kirsche (Prunus avium) 40 7 8 große Spalte; schräger Stamm 12 Kultur-Birne (Pyrus communis) große Baumhöhlen; Astaus- 35 7 6 brüche 13 Walnuss (Juglans regia) 40 11 11 14 Forsythia (Forsythia x intermedia) - 2 - Strauchhecke 15 Kultur-Apfel (Malus domestica) große Baumhöhle; Astausbrü- 45 12 7 che; viele trockene Äste; ab- gängig, morsch; Nistkasten PLA.NET Sachsen GmbH – Stadtplanung · Regionalentwicklung · Landschaftsökologie 13
Stadt Groitzsch Darlegung der Umweltbelange zum Bebauungsplan „Hemmendorf -Nord“ Legende zur Tabelle 2: Bäume welche im Bestand der die Kriterien für ein geschütztes Bio- top nach § 21 SächsNatSchG erfüllen (Streuobstwiese) Bäume welche die Kriterien für ein geschütztes Biotop nach § 21 fett SächsNatSchG erfüllen (höhlenreiche Einzelbäume) Name Baum, welcher Quartiereigenschaften für Fledermäuse hat Großstrauch Gehölzgruppe Im Zuge der Gehölzerfassung wurden die Bäume auf das Vorhandensein von Strukturen untersucht, die eine besondere Eignung als Tierlebensraum vermuten lassen. Im Ergebnis ist festzustellen, dass an drei Bäumen artenschutzrechtlich relevanten Strukturen wie Spal- ten, Risse oder Baumhöhlen vorhanden sind. Gleichzeitig erfüllen diese Bäume die Krite- rien für geschützte Biotope nach § 21 SächsNatSchG (höhlenreicher Einzelbäume). Bei den Geländebegehungen konnten keine Pflanzenarten, die besonders oder streng ge- schützt nach BNatSchG sind oder in einer Gefährdungskategorie der Roten Liste Sachsens enthalten sind, im Plangebiet nachgewiesen werden. Tiere Zur Untersuchung des Vorkommens von Tierarten erfolgte eine Auswertung der Multi-Base- Artdatenbank [LRA Landkreis Leipzig; 12.01.2018]. Es wurden alle nachgewiesen Tierarten in der Multi-Base Datenbank für einen eng gefassten Betrachtungsraum und alle Fundpunkte der Artengruppe Vögel und Fledermäuse für einen weit gefassten Betrachtungsraum (ent- spricht Teilen des MTBQ 4839 SO sowie den nördlichen Abschnitt des MTBQ 4939 NO bis zur Landesgrenze) abgefragt. Die Lage der beiden Betrachtungsräume geht aus der nachfolgenden Abbildung (ohne Maßstab) hervor: weit gefasster Be- trachtungsraum eng gefasster Be- trachtungsraum Abb. 2: Enger und weit gefasster Betrachtungsraum der Artabfrage aus der Multi-Base-Da- tenbank, ohne Maßstab. PLA.NET Sachsen GmbH – Stadtplanung · Regionalentwicklung · Landschaftsökologie 14
Stadt Groitzsch Darlegung der Umweltbelange zum Bebauungsplan „Hemmendorf -Nord“ Nach einer Ortsbegehung erfolgte durch den Ornithologen Rainer Ulbrich eine Einschät- zung bzgl. der potentiellen Eignung des Plangebietes als Brutstätte der durch Multi-Base nachgewiesenen Vogelarten. 99 Vogelarten mit Brutstatus konnten durch den Multi-Base Datenbankauszug im weit und im eng gefassten Betrachtungsraum nachgewiesen werden. Im Folgenden sind alle im Multi-Base-Datenbankauszug enthaltenen Vögel aufgelistet, wo- bei die Zahl in der Spalte „Quelle“ Aufschluss auf die Art des Nachweises gibt (vgl. Erläu- terung am Tabellenende). Die 99 durch den Multi-Base-Datenbankauszug nachgewiesenen Brutvogelarten wurden hinsichtlich ihres potentiellen Vorkommens innerhalb des Plangebietes im Zuge einer ori- entierenden Geländebegehung durch den Ornithologen Rainer Ulbrich geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass ein Vorkommen von etwa 75 Prozent der Arten aufgrund fehlender Habitateignung des Plangebietes ausgeschlossen werden konnte. So finden beispielsweise Vögel des Offenlandes oder Vögel die an größere Schilfbestände gebunden sind sowie Großvogelarten wie Mäusebussard, Rot- und Schwarzmilan keine geeigneten Habitate vor. Von den 99 Brutvogelarten konnten 74 Arten unter diesen Gesichtspunkten abgeschichtet werden. Die potentiell im Plangebiet möglichen Brutvögel sind in Tabelle 3 grün oder orange markiert. Tabelle 3: Im Multi-Base-Datenbankauszug nachgewiesene Brutvögel innerhalb des weit gefassten und zum Teil auch innerhalb des eng gefassten Betrachtungsraumes EG- RL BNatS VO 79/409 Ist ein Brüten innerhalb des Plangebietes Name chG RLS RLD Quelle 338/ EWG potentiell möglich? 97 Anh. Accipiter nisus Bruten in den Obstgehölzen sind unwahr- X s n n 6) Sperber scheinlich. Acrocephalus arundinaceus Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate s n n 5) Drosselrohrsänger bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen. Acrocephalus palustris Vor allem in vorhandenen Brennesselbestän- b n n 5) Sumpfrohrsänger den sind Bruten möglich. Acrocephalus scirpaceus Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate b n n 5) Teichrohrsänger bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen. Aegithalos caudatus Das Projektgebiet bietet kaum Brutmöglichkei- b n n 5) Schwanzmeise ten. Alauda arvensis Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate b V 3 5) Feldlerche bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen. Alcedo atthis Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate X s 3 n 7) Eisvogel bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen. Anas platyrhynchos Das Projektgebiet bietet kaum Brutmöglichkei- b n n 5) Stockente ten. Anser anser Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate b n n 5) Graugans bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen. Anthus campestris Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate X s 2 1 2) Brachpieper bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen. Anthus pratensis Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate b 2 2 5) Wiesenpieper bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen. Anthus trivialis Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate b 3 3 5) Baumpieper bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen. Apus apus Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate b n n 5) Mauersegler bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen. Asio otus Da keine Altnester vorhanden sind, ist mit ei- 2) X s n n Waldohreule nem Brüten nicht zu rechnen. 5) Das Habitat wird zwar dieser Art gerecht. Da Athene noctua 1) s 1 3 der Steinkauz in Sachsen so gut wie ausge- Steinkauz 5) storben ist, sind Bruten aber unwahrscheinlich. Buteo buteo Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate X s n n 5) Mäusebussard bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen. Caprimulgus europaeus Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate X s 2 3 5) Ziegenmelker bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen. Carduelis cannabina b V 3 Auf den Obstbäumen sind Bruten möglich. 5) Bluthänfling Carduelis carduelis b n n Auf den Obstbäumen sind Bruten möglich. 5) Stieglitz Carduelis chloris b V n Auf den Obstbäumen sind Bruten möglich. 5) Grünfink PLA.NET Sachsen GmbH – Stadtplanung · Regionalentwicklung · Landschaftsökologie 15
Stadt Groitzsch Darlegung der Umweltbelange zum Bebauungsplan „Hemmendorf -Nord“ EG- RL BNatS VO 79/409 Ist ein Brüten innerhalb des Plangebietes Name chG RLS RLD Quelle 338/ EWG potentiell möglich? 97 Anh. Certhia Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate brachydactyla b n n 5) bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen. Gartenbaumläufer Charadrius dubius Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate 2) s n n Flussregenpfeifer bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen. 5) Circus aeruginosus Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate 2) X X s n n Rohrweihe bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen. 5) Circus pygargus Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate X s 2 2 5) Wiesenweihe bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen. Coccothraustes coc- cothraustes b n n Bruten sind unwahrscheinlich. 5) Kernbeißer Columba livia f. domestica Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate b n.b. n.b. 5) Straßentaube/ Felsentaube bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen. Columba oenas Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate b n n 6) Hohltaube bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen. Columba palumbus Bruten auf höheren Bäumen sind wahrschein- b n n 5) Ringeltaube lich. Corvus corax Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate b n n 5) Kolkrabe bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen. Coturnix coturnix Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate b n V 6) Wachtel bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen. Crex crex Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate X s 2 2 6) Wachtelkönig bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen. Cuculus canorus Da im Plangebiet mit Wirtsarten zu rechnen ist, b 3 V 5) Kuckuck ist eine Reproduktion möglich. Cygnus olor Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate b n n 5) Höckerschwan bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen. Delichon urbica Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate b 3 V 5) Mehlschwalbe bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen. Dendrocopos major Einige ältere Obstbäume bieten Nistmöglich- b n n 5) Buntspecht keiten. Dendrocopus medius Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate X s V n 7) Mittelspecht bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen. Dryobates minor Einige ältere Obstbäume bieten Nistmöglich- b n V 5) Kleinspecht keiten. Emberiza schoeniclus Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate b n n 5) Rohrammer bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen. Emberiza calandra Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate 3) s V V Grauammer bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen. 5) Emberiza citrinella b n V Bruten sind unwahrscheinlich. 5) Goldammer Emberiza hortulana Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate X s 3 3 1) Ortolan bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen. Erithacus rubecula Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate b n n 5) Rotkehlchen bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen. Falco subbuteo Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate X s 3 3 5) Baumfalke bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen. Hippolais icterina Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate b V n 5) Gelbspötter bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen. Hirundo rustica Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate b 3 3 5) Rauchschwalbe bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen. Jynx torquilla Einige ältere Obstbäume bieten Nistmöglich- s 3 2 5) Wendehals keiten. Lanius collurio Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate X b n n 5) Neuntöter bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen. Lanius excubitor Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate 2) s 2 2 Raubwürger bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen. 5) Larus canus Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate b n n 5) Sturmmöwe bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen. Locustella fluviatilis Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate b n n 6) Schlagschwirl bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen. Locustella naevia Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate b n 3 5) Feldschwirl bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen. Lullula arborea Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate X s 3 V 5) Heidelerche bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen. Luscinia megarhynchos Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate b n n 5) Nachtigall bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen. Milvus migrans Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate X s n n 5) Schwarzmilan bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen. PLA.NET Sachsen GmbH – Stadtplanung · Regionalentwicklung · Landschaftsökologie 16
Stadt Groitzsch Darlegung der Umweltbelange zum Bebauungsplan „Hemmendorf -Nord“ EG- RL BNatS VO 79/409 Ist ein Brüten innerhalb des Plangebietes Name chG RLS RLD Quelle 338/ EWG potentiell möglich? 97 Anh. Milvus milvus Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate X X s n V 5) Rotmilan bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen. Motacilla alba Einige künstlich angelegte Strukturen bieten b n n 5) Bachstelze Nistmöglichkeiten. Motacilla flava Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate b V n 5) Schafstelze bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen. Muscicapa striata Einige ältere Obstbäume bieten Nistmöglich- b n n 5) Grauschnäpper keiten. Oenanthe oenanthe Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate 4) b 1 1 Steinschmätzer bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen. 5) Oriolus oriolus Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate b V V 5) Pirol bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen. Parus caeruleus Einige ältere Obstbäume und der Nistkasten b n n 5) Blaumeise bieten Nistmöglichkeiten. Parus major Einige ältere Obstbäume und der Nistkasten b n n 5) Kohlmeise bieten Nistmöglichkeiten. Parus montanus Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate b n n 5) Weidenmeise bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen. Parus palustris Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate b n n 5) Sumpfmeise bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen. Passer domesticus b V V Das Gebäude könnte Nistmöglichkeiten bieten. 5) Haussperling Passer montanus Einige ältere Obstbäume und der Nistkasten b n V 5) Feldsperling bieten Nistmöglichkeiten. Perdix perdix Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate b 1 2 2) Rebhuhn bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen. Phasianus colchicus b n.b. N Bruten sind unwahrscheinlich. 5) Fasan Phoenicurus ochruros Einige künstlich angelegte Strukturen bieten b n n 5) Hausrotschwanz Nistmöglichkeiten. Phoenicurus phoenicurus Einige ältere Obstbäume und der Nistkasten b 3 n 5) Gartenrotschwanz bieten Nistmöglichkeiten. Phylloscopus trochilus Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate b V n 5) Fitis bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen. Pica pica b n n Größere Obstbäume bieten Nistmöglichkeiten. 5) Elster Picus viridis Einige ältere Obstbäume und der Nistkasten s n n 5) Grünspecht bieten Nistmöglichkeiten. Podiceps cristatus Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate b n n 5) Haubentaucher bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen. Prunella modularis Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate b n n 5) Heckenbraunelle bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen. Pyrrhula pyrrhula Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate b n n 5) Gimpel bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen. Rallus aquaticus Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate b V V 5) Wasseralle bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen. Remiz pendulinus Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate b V n 5) Beutelmeise bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen. Riparia riparia Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate s n V 5) Uferschwalbe bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen. Saxicola rubetra Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate b 2 2 5) Braunkehlchen bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen. Saxicola rubicola Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate b n n 5) Schwarzkehlchen bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen. Serinus serinus Einige dichtgewachsene Gehölze bieten Nist- b n n 5) Girlitz möglichkeiten. Sitta europaea Einige ältere Obstbäume und der Nistkasten b n n 5) Kleiber bieten Nistmöglichkeiten. Streptopelia decaocto b n n Größere Obstbäume bieten Nistmöglichkeiten. 5) Türkentaube Streptopelia turtur Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate b 3 2 5) Turteltaube bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen. Sturnus vulgaris Einige ältere Obstbäume und evtl. das Ge- b n 3 5) Star bäude bieten Nistmöglichkeiten. Sylvia atricapilla Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate b n n 5) Mönchsgrasmücke bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen. Sylvia borin Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate b V n 5) Gartengrasmücke bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen. Sylvia communis Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate b V n 5) Dorngrasmücke bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen. PLA.NET Sachsen GmbH – Stadtplanung · Regionalentwicklung · Landschaftsökologie 17
Stadt Groitzsch Darlegung der Umweltbelange zum Bebauungsplan „Hemmendorf -Nord“ EG- RL BNatS VO 79/409 Ist ein Brüten innerhalb des Plangebietes Name chG RLS RLD Quelle 338/ EWG potentiell möglich? 97 Anh. Sylvia curruca Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate b V n 5) Klappergrasmücke bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen. Sylvia nisoria Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate 1) X s V 3 Sperbergrasmücke bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen. 5) Tachybaptus ruficollis Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate 2) b V n Zwergtaucher bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen. 5) Tadurna ferruginea Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate b nb n 6) Rostgans bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen. Troglodytes troglodytes Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate 5) Zaunkönig bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen. Turdus merula Gehölze und künstliche Strukturen bieten Nist- b n n 5) Amsel möglichkeiten. Turdus philomelos Dichter gewachsene Gehölze bieten Nistmög- b n n 5) Singdrossel lichkeiten. Turdus pilaris b n n Bruten sind unwahrscheinlich. 5) Wacholderdrossel Tyto alba Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate X s 2 n 6) Schleiereule bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen. Vanellus vanellus Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate 2) s 1 2 Kiebitz bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen. 6) Quellen: Angaben zur Verbreitung im und in der näheren Umgebung des Plangebietes: 1) LRA Landkreis Leipzig, hier Altnachweise aus den Jahren 1993 bis 1995 im eng gefassten Betrachtungsraum, keine Angabe eines Brutstatus. 2) LRA Landkreis Leipzig, hier Altnachweise aus den Jahren 1993 bis 1995 im eng gefassten Betrachtungsraum, Status als wahrscheinlicher Brutvogel. 3) LRA Landkreis Leipzig, hier Altnachweise aus dem Jahr 1993 im eng gefassten Betrachtungsraum, Status als si- cherer Brutvogel. 4) LRA Landkreis Leipzig, hier Nachweis aus dem Jahr 2005 im eng gefassten Betrachtungsraum, Status als wahr- scheinlicher Brutvogel. 5) LRA Landkreis Leipzig, hier nachgewiesene Arten im weit gefassten Betrachtungsraum ab dem Jahr 2007, höchster angegebener Status „C“, übergeben am 12.01.2018. 6) LRA Landkreis Leipzig, hier nachgewiesene Arten im weit gefassten Betrachtungsraum ab dem Jahr 2007, höchster angegebener Status „B“, übergeben am 12.01.2018. 7) LRA Landkreis Leipzig, hier nachgewiesene Arten im weit gefassten Betrachtungsraum ab dem Jahr 2007, höchster angegebener Status „A“ oder keine nähere Angabe zur Reproduktion, übergeben am 12.01.2018. Legende zu Tabelle 3: Relevante Brutvogelarten, die in Anlehnung an die Tabelle „in Sachsen auftretender Vogelarten“ als Vogelar- ten mit hervorgehobener artenschutzrechtliche Bedeutung einzustufen sind. Relevante Brutvogelarten, die in Anlehnung an die Tabelle „in Sachsen auftretender Vogelarten“ als häufige Vogelarten ohne hervorgehobene artenschutzrechtliche Bedeutung einzustufen sind. Weiterführende Erläuterungen zum Schutzstatus vgl. Legende zur Tabelle 4. Neben den oben genannten Vogelarten konnten durch den Multi-Base-Datenbankauszug folgende streng geschützte Tierarten nachgewiesen werden. Tabelle 4: Rechtlicher Status und Habitatansprüche der im weit gefassten Betrachtungsraum vorkommen- den streng geschützten Tierarten: BArt- RL SchV 92/43 BNatS An- Art EWG chG RLS RLD benötigte Habitatstrukturen lage 1 Anh. Spalte IV 3 Als Sommerquartiere zum Übertragen und für die Ein- richtung von Wochenstuben bevorzugt die Breitflügel- Eptesicus serotinus X s 3 G fledermaus Hohlräume an und in Gebäuden. Diese Breitflügelfledermaus Quartiere können sich hinter Fassadenverkleidungen, Regenrinnen, Attiken oder ähnlichem befinden. Sommerquartiere in Baumhöhlen, Gebäuden, im Mau- erwerk von Brücken, in Fels- und Mauerspalten, auch Myotis daubentonii X s n n in Fledermauskästen. Winterquartiere in Felshöhlen, Wasserfledermaus Bergwerksstollen, Kellern, Kasematten und Brunnen- schächten. PLA.NET Sachsen GmbH – Stadtplanung · Regionalentwicklung · Landschaftsökologie 18
Stadt Groitzsch Darlegung der Umweltbelange zum Bebauungsplan „Hemmendorf -Nord“ BArt- RL SchV 92/43 BNatS An- Art EWG chG RLS RLD benötigte Habitatstrukturen lage 1 Anh. Spalte IV 3 Sommerquartiere in Baumhöhlen, Vogel- und Fleder- Myotis nattereri mauskästen, auch in Gebäuden und Mauerspalten. X s 2 n Fransenfledermaus Winterquartiere in Höhlen, Bergwerkstollen und Kase- matten. Er bewohnt in Sachsen hauptsächlich Laubwälder, vor- zugsweise Eichen- und Buchenaltbestände. Er wurde in Sachsen auch in Parkanlagen und in aufgelockerten Fichten- und Kiefernaltbeständen ohne Unterwuchs Nyctalus leisleri X s R D sowie in Ortschaften nachgewiesen. Kleiner Abendsegler Quartiere v.a in Spalten und Baumhöhlen, auch in Fle- dermaus-Flachkästen, ausnahmsweise befinden sich Wochenstubenquartiere auch in Ortschaften an Ge- bäuden. Sommerquartiere sind fast ausschließlich Baumhöh- len, selten Fledermaus- und Vogelkästen oder Ge- Nyctalus noctula X s 3 V bäude. Winterquartiere sind ebenfalls vor allem Baum- Abendsegler höhlen, auch oberirdische Teile von Gebäuden sowie Felsspalten. Nie in Höhlen und Bergwerkskellern. Legende: RLS: Rote Liste Sachsens: Für Wirbeltiere: LFULG: Rote Liste der Wirbeltiere Sachsens, 31.12.2015. Für Vögel: LFULG: Rote Liste Sachsens 2013/2015 in Tabelle: In Sachsen auftretende Vogelarten, 30.03.2017. für Tiere und Pflanzen: Kategorien 0 ausgestorben oder verschollen 1 vom Aussterben bedroht 2 stark gefährdet 3 gefährdet n nicht gefährdet nb nicht bewertet G Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt R extrem seltene Arten oder Arten mit geografischen Restriktionen D Daten defizitär V Arten der Vorwarnliste RLD: Rote Liste Deutschland (Kategorien wie RLS für Tiere): für Wirbeltiere: BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (2009) für Vögel: Rote Liste der Brutvögel Deutschlands, 5. Fassung, 30. November 2015. b: besonders geschützte Art nach § 7 Abs.2 Ziff.13 BNatSchG s: streng geschützte Art nach § 7 Abs.2 Ziff.14 BNatSchG Quellen: Ausgewertete Literatur zu benötigten Habitatansprüchen: STRESEMANN, E. (Hrsg): Exkursionsfauna Bd. Wirbeltiere, Berlin 1984. GÖRNER, M., HACKETHAL, H.: Säugetiere Europas, Leipzig 1988. DIETZ, HELVERSEN, NILL: Handbuch der Fledermäuse Europas und Nordwestafrikas, Stuttgart 2007. LFULG: Atlas der Säugetiere Sachsen, Rassau 2009. BEZZEL, E. Kompentium der Vögel Mitteleuropas Band 1 und 2 Aula-Verlag GmbH, Wiesbaden 1991. FLADE, M. Die Brutvogelgemeinschaften Mittel- und Norddeutschlandes Grundlagen für den Gebrauch vogel- kundlicher Daten in der Landschaftsplanung IHW - Verlag, Eching 1994. GEDEON, K., GRÜNEBERG, C., MITSCHKE, A., SUDFELDT, C., EIKHORST, W., FISCHER, S., FLADE, M., FRICK, S., GEIERSBERGER, B., KOOP, B., KRAMER, M., KRÜGER, T., ROTH, N., RYSLAVY, T., STÜBING, S., SUDMANN, S. R., STEFFENS, R., VÖKLER, F. und WITT, K. (2014): Atlas Deutscher Brutvo- gelarten. NICOLAI, B. (Hrsg.) Atlas der Brutvögel Ostdeutschlands Gustav Fischer Verlag, Jena 1993. STEFFENS, R.; KRETZSCHMAR, R.; RAU, S. Atlas der Brutvögel Sachens Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie (Hrsg.), Dresden 2000. STEFFENS, R., SAEMANN, D., GÖßLER, K.: Die Vogelwelt Sachsens, Jena 1998. PLA.NET Sachsen GmbH – Stadtplanung · Regionalentwicklung · Landschaftsökologie 19
Stadt Groitzsch Darlegung der Umweltbelange zum Bebauungsplan „Hemmendorf -Nord“ Es ist festzustellen, dass Fledermäuse potentiell in/an den Gebäuden an der südlichen Plangebietsgrenze vorkommen können. Weiterhin wurden an den Bäumen 11, 12 und 15 Höhlungen / Strukturen festgestellt, welche als Fledermausquartiere potentiell geeignet sind. Beurteilung: Die Fauna des Plangebietes kann anhand folgender Kriterien beurteilt werden: 1. Schutz/ Gefährdung von Arten, 2. Vorkommensdichte wertgebender Arten, 3. Isolation/ Vernetzungsgrad des Lebensraumes. 1. Schutz/ Gefährdung von Arten Die alten Obstbäume sind von besonderer Bedeutung für wertgebende Arten (z.B. für Vögel und Fledermäuse). Dies gilt insbesondere für die Bäume an denen artenschutz- rechtlich relevante Strukturen wie Baumhöhlen, Risse oder Spalten festgestellt wurden (Bäume 11, 12 und 15). Auch die Gebäude können Lebensraumfunktionen für gebäudebewohnende, wertge- bende Tierarten erfüllen. Insgesamt ist das Plangebiet als Tierlebensraum von durchschnittlicher Bedeutung im Vergleich zu anderen dörflichen Siedlungsgebieten. Zwar ist überwiegend mit dem Vor- kommen von weit verbreiteten und ungefährdeten Arten zu rechnen. Von einem Vor- kommen geschützter und/oder gefährdeter Arten ist jedoch auszugehen. 2. Vorkommensdichte wertgebender Arten Die höchste Vorkommensdichte wertgebender Arten ist im Bereich der Gehölze und der Gebäude zu erwarten. Das besonders wertgebende, gefährdete und/oder streng geschützte Arten, im Plange- biet mit besonderer Häufigkeit und vorkommen, ist aufgrund der Biotopausstattung, der relativ hohen Pflege- und Störungsintensität sowie der Lage des Plangebietes nicht zu prognostizieren. 3. Isolation/ Vernetzungsgrad des Lebensraumes Die im Plangebiet vorhandenen Grünflächen sind mit dem Umfeld gut vernetzt. Extrem trennend wirkende Elemente sind im Gebiet und in dessen direkten Umfeld nicht vor- handen. Die Bebauung und Nutzung des Gebietes können Wanderungsbewegungen einzelner Arten beeinträchtigen. Insbesondere aufgrund des Gehölzbestandes ist trotzdem von einer insgesamt guten Vernetzung auszugehen. Zusammenfassend ergibt sich folgende Bewertungsmatrix: Tabelle 5: Bewertung der Fauna des Plangebietes Schutz/Gefährdung Vorkommensdichte Vernetzungsgrad Bewertung von Arten wertgebender Arten des Lebensrau- mes (sehr hoch hoch mittel mittel mittel hoch gering sehr gering) PLA.NET Sachsen GmbH – Stadtplanung · Regionalentwicklung · Landschaftsökologie 20
Stadt Groitzsch Darlegung der Umweltbelange zum Bebauungsplan „Hemmendorf -Nord“ Biologische Vielfalt Bezüglich der biologischen Vielfalt lassen sich aus der Bestandssituation von Flora und Fauna folgende Schlüsse ableiten: Die Artenzahl im eigentlichen Untersuchungsgebiet ist durchschnittlich, ebenso wie die Viel- falt zwischen den Arten und zwischen den verschiedenen Biotoptypen. Die biologische Vielfalt im Plangebiet ist stark anthropogen geprägt (Kulturpflanzen, Sege- talarten, Ruderalarten, Kulturfolger etc.). Die vorkommenden Biotoptypen haben einen anthropogenen Ursprung (Wiesen- und Weideflächen, Grabeland, bebaute Flächen). Dar- aus wird deutlich, dass die biologische Vielfalt im Untersuchungsgebiet vor dem Hinter- grund eines starken anthropogenen Einflusses zu betrachten und zu interpretieren ist - sie spiegelt in diesem Sinne eine Vorbelastung wider. Eine Bestandsanalyse sollte daher unter dem Gesichtspunkt einer standorttypischen Viel- falt erfolgen. Nach SCHMIDT, HEMPEL et al. (2002) wäre die HPNV entsprechend der Standortbedingungen die Gesellschaft eines typischen Hainbuchen-Traubeneichenwaldes im Komplex mit einem grasreichem Hainbuchen-Traubeneichenwaldes. Von dieser ursprünglichen Waldgesellschaft sind im Plangebiet und in dessen unmittelbarer Umgebung keine Überbleibsel mehr vorhanden. Auch die Tierwelt der natürlicherweise vorkommenden Waldgesellschaften wurde im Un- tersuchungsgebiet durch andere Tierarten ersetzt und kommt nicht mehr vor. Exemplarisch wird dies mit der Avifauna belegt. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die biologische Vielfalt im Untersuchungsgebiet auf anthropogene Einflüsse zurückzuführen ist. Es dominieren überwiegend Tier- und Pflanzenarten mit einer hohen ökologischen Potenz, welche häufig im Siedlungs(rand)bereich anzutreffen sind. Auswirkungen der Planung und Erheblichkeitsabschätzung: Mit der Realisierung der Vorgaben des Bebauungsplans sind folgende Auswirkungen auf Pflanzen, Tiere und die biologische Vielfalt zu erwarten: anlagebedingt: - Verlust von Pflanzenstandorten und Tierlebensräumen auf den zusätzlich neu be- festigten Flächen (786 m²), - die Überbauung von maximal 854 m² Fläche auf dem Baugrundstück sowie die Begrünung der nicht überbaubaren Grundstücksfläche (1.280 m²), wobei sich diese Flächen derzeit als Gebäude (123 m²), Schotterrasen (4 m²), Grabeland (239 m²), Grünland mit Obstbäumen (1.759 m²) und als Strauchhecke (9 m²) darstellen. - Gehölzrodungen, - Erhöhung des Anteiles intensiv gepflegten und genutzten privaten Grüns (Vor- und Hausgärten), - Positiv ist der Erhalt der Bäume Nr. 11, 12 und 15 sowie die Begrünung der nicht überbaubaren Grundstücksfläche zu werten. Um den Erhalt bestehender Gehölze zu fördern, können diese bei der festgesetzten Mindestbegrünung angerechnet werden. - Beanspruchung von (potentiell) vorhandenen Quartieren an Gebäuden bei Ab- bruch- und Sanierungsmaßnahmen. baubedingt: - Temporärer Verlust von Pflanzenstandorten durch baubedingte Flächenbeanspru- chung, Verdichtung und im Falle von Havarien durch Schadstoffeinträge (z.B. bei Ölleckagen an Baumaschinen), - Permanenter und temporärer Verlust von Tierlebensräumen durch baubedingte Flächenbeanspruchung, - Tötung nicht fluchtfähiger Tiere, PLA.NET Sachsen GmbH – Stadtplanung · Regionalentwicklung · Landschaftsökologie 21
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