DARLEGUNG DER UMWELTBELANGE - Stadt Groitzsch - sachsen.de

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DARLEGUNG DER UMWELTBELANGE

                       Stadt Groitzsch
                  Darlegung der Umweltbelange
        zum Bebauungsplan „Hemmendorf - Nord“
                    (Verfahren nach § 13b BauGB)

                   Entwurfsstand 26.03.2021
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                                                                       zum Bebauungsplan „Hemmendorf -Nord“

 IMPRESSUM

 Auftraggeber
 Stadt Groitzsch
 Markt 1
 04539 Groitzsch

 Ansprechpartner:
 Herr Bürgermeister Kunze
 Tel. (03 42 96) 45 - 110

 Auftragnehmer
 PLA.NET Sachsen GmbH
 Straße der Freiheit 3
 04769 Mügeln OT Kemmlitz
 Tel.: (034 362) 316 50
 Fax:    (034 362) 316 47
 E-Mail: info@planernetzwerk.de

 Bearbeitung:
 Dipl.-Ing. agr. Heiko Hauffe
 Susann Köhler, Dipl. -Ing. (Landschaftsarchitektur)
 Rainer Ulbrich (Ornithologe)

 Mügeln OT Kemmlitz, 26.03.2021

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Inhaltsverzeichnis

0.          ALLGEMEINE ANGABEN .......................................................................................4
1.          EINLEITUNG - RECHTLICHE GRUNDLAGEN ..................................................................5
     1.1       Ziele des Umweltschutzes und sonstiger fachlicher Grundlagen ..................... 6
2.          BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER VORAUSSICHTLICHEN UMWELTAUSWIRKUNGEN DER
            PLANUNG .......................................................................................................9
     2.1       Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt ........................................................... 9
     2.2       Boden und Fläche ......................................................................................... 22
     2.3       Wasser .......................................................................................................... 24
     2.4       Klima / Luft .................................................................................................... 25
     2.5       Landschaft..................................................................................................... 26
     2.6       Mensch.......................................................................................................... 29
     2.7       Kultur- und sonstige Sachgüter ..................................................................... 30
     2.8       Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern und Belangen ..... 31
     2.9       Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit
               Abfällen und Abwässern ............................................................................... 31
     2.10      Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung
               von Energie................................................................................................... 32
     2.11      Auswirkungen aufgrund der Anfälligkeit für Unfälle oder Katastrophen.......... 32
3.          EINGRIFFSREGELUNG NACH DEM BUNDESNATURSCHUTZGESETZ .....................................34
4.          GEPLANTE MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, ZUR VERMINDERUNG UND ZUM AUSGLEICH DER
            NACHTEILIGEN UMWELTAUSWIRKUNGEN ................................................................37

     4.1       Grünordnerische Festsetzungen ................................................................... 37
     4.2       Grünordnerische Hinweise ............................................................................ 41
     4.3       Vorgaben des Artenschutzes - Maßnahmen zur Vermeidung und zur
               Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität .......................... 42
     4.4       Weitere Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung nachteiliger
               Umweltauswirkungen .................................................................................... 43
5.          ANDERWEITIGE PLANUNGSMÖGLICHKEITEN .............................................................43
6.          ALLGEMEINVERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG .....................................................44

Anhang:
Anlage 1 - Literatur
Anlage 2 - Plan 1: Flächennutzungs- und Biotoptypen
Anlage 3 - Plan 2: Lageplan der Grünordnerischen Maßnahmen

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0. ALLGEMEINE ANGABEN

Standort des Plangebietes:

Land:                     Sachsen

Landkreis:                Leipzig

Stadt:                    Groitzsch

Gemarkung:                Hemmendorf

Flurstücke:               Teile von 15/1 und 88/1

Größe:                    ca. 2.294 m²

Das Plangebiet befindet sich im Norden der Ortslage von Hemmendorf.

Abb. 1: Lage des Plangebietes (ohne Maßstab)

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1. EINLEITUNG - RECHTLICHE GRUNDLAGEN
Die Groitzsch plant im Ortsteil Hemmendorf mittels eines Bebauungsplanes ein Wohnge-
biet mit 2 Bauplätzen für die Realisierung von Einfamilienhäusern zu entwickeln.
Der Bebauungsplan „Hemmendorf Nord“ soll nach § 13b BauGB unter Einbeziehung von
Außenbereichsflächen i. V. m. § 13a BauGB im vereinfachten Verfahren aufgestellt werden.
Rechtsgrundlage für die Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren
(Bebauungsplan der Innenentwicklung) ist §13b BauGB, in welchem geregelt wird:
„Bis zum 31. Dezember 2019 gilt § 13a entsprechend für Bebauungspläne mit einer Grund-
fläche im Sinne des § 13a Absatz 1 Satz 2 von weniger als 10.000 Quadratmetern, durch
die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zu-
sammenhang bebaute Ortsteile anschließen. Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebau-
ungsplans nach Satz 1 kann nur bis zum 31. Dezember 2019 förmlich eingeleitet werden;
der Satzungsbeschluss nach § 10 Absatz 1 ist bis zum 31. Dezember 2021 zu fassen.“

Inhaltliche Schwerpunkte des Bebauungsplans sind die Ausweisung eines Allgemeinen
Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO. Die Grundflächenzahl wird in den Baugebieten mit 0,4
festgesetzt. Eine Überschreitung der zulässigen Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 4
BauNVO wird nicht zugelassen.

Nach § 13a Abs.2 Nr. 1 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des
vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Damit ent-
fallen gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, der
Umweltbericht nach § 2a BauGB und die Bekanntgabe im Rahmen der öffentlichen Ausle-
gung, welche Arten umweltbezogener Informationen vorhanden sind (§ 3 Abs. 2 Satz 2
BauGB); daraus folgt im Übrigen, dass auch keine zusammenfassende Erklärung nach §
10 Abs. 4 BauGB erforderlich ist.

Das Vorliegen der umweltrelevanten Voraussetzungen für das beschleunigte Verfahren
wurde mit folgenden Ergebnissen geprüft:
• Die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträg-
   lichkeitsprüfung nach Anlage 1 des UVPG oder nach Landesrecht unterliegen, wird
   nicht vorbereitet oder begründet. Es handelt sich der Art nach um den Bau eines Städ-
   tebauprojektes für sonstige Anlagen im Sinne der Nr. 18.7 der Anlage 1 zum UVPG.
   Der dort genannte Größenwert von 20.000 m² zulässiger Grundfläche zur Pflicht einer
   allgemeinen UVP-Vorprüfung bzw. der Größenwert von 100.000 m² zulässiger Grund-
   fläche zur UVP-Pflicht, wird nicht erreicht. Die nach dem Bebauungsplan maximal zu-
   lässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO beträgt lediglich ca. 854 m².
• Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buch-
   stabe b BauGB genannten Schutzgüter (Erhaltungsziele und Schutzzweck der Gebiete
   von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne
   des Bundesnaturschutzgesetzes).

Dennoch sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB bei der Aufstellung von Bauleitplänen die
Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege
zu berücksichtigen.
Auch ohne förmliche Umweltprüfung sind die wesentlichen Auswirkungen des Bebauungs-
planes auf die Umwelt zu ermitteln und in der Begründung zum Bebauungsplan darzustel-
len (§ 2a Nr. 1 BauGB).
Bei der Darlegung der Umweltbelange werden die Auswirkungen der Planung auf die Be-
lange des Umweltschutzes untersucht. Insbesondere soll dabei geklärt werden, ob erhebli-
che Umweltauswirkungen tatsächlich ausgeschlossen werden können. Ob erhebliche Be-
einträchtigungen vorliegen bzw. zu erwarten sind, ist in erster Linie eine umweltfachliche
Fragestellung, die im Einzelfall entschieden werden muss. Wichtig ist dabei nicht nur die

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Intensität der Auswirkungen, sondern auch die Empfindlichkeit des ggf. betroffenen Schutz-
gutes.

Der Katalog nach § 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB erfüllt zugleich die Funktion der Prüfung des
Vorliegens eines Eingriffes nach BNatSchG [BATTIS et al., 2014], so dass diese Prüfung in
die Darlegung der Umweltbelange mit aufzunehmen ist.

Gemäß § 11 Abs. 2 BNatSchG kann die Kommune im Rahmen der verbindlichen Bauleit-
planung einen Grünordnungsplan aufstellen. Die Grundlagen und Inhalte der Grünord-
nungsplanung sind als Festsetzungen in den Bebauungsplan aufzunehmen. Abweichungen
sind zu begründen.
Da auf die Erstellung eines Grünordnungsplanes verzichtet wird, erfolgt, um den Belangen
des Umweltschutzes gerecht zu werden, im Rahmen der Darlegung der Umweltbelange
auch die Erarbeitung grünordnerischer Festsetzungen zur Übernahme in den Bebauungs-
plan und eine Begründung derselben.

1.1      Ziele des Umweltschutzes und sonstiger fachlicher Grundlagen

Schutzgebiete und Schutzobjekte nach dem Naturschutzrecht

•     Schutzgebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung

Das Plangebiet befindet sich nicht in einem FFH - Gebiet. Die nächstgelegenen FFH-
Gebiete sind das FFH - Gebiet „Elsteraue südlich Zwenkau“ (landesinterne Nr. 218) in einer
Distanz von 5,5 km (im Westen) sowie in Sachsen-Anhalt das FFH-Gebiet „Weiße Elster
nordöstlich Zeitz“ (Gebiets-Nr. STFFH0155LSA) in einer Distanz von 6,9 km (im Westen).
In ca. 7,5 km Entfernung liegt im Südosten, in Thüringen, das FFH - Gebiet „Kammerforst“
(landesinterne Nr. 233).
➔ Aufgrund der räumlichen Distanz und dem Charakter des Vorhabens können erhebliche
projektbezogene Auswirkungen auf die Erhaltungsziele der FFH - Gebiete ausgeschlossen
werden.

Das Plangebiet liegt nicht in einem ausgewiesenen europäischen Vogelschutzgebiet.
Die Nächstgelegenen sind das SPA-Gebiet „Elsteraue bei Groitzsch“ mit einer kürzesten
Distanz von ca. 5,6 km im Westen und das SPA-Gebiet „Bergbaufolgelandschaft Hasel-
bach“ mit einer kürzesten Distanz von 6,0 km im Südosten. Hinzu kommt in Thüringen, in
ca. 4,8 km Entfernung im Südosten, das SPA - Gebiet „Nordöstliches Altenburger Land“.
➔ Aufgrund der räumlichen Distanz und dem Charakter des Vorhabens können erhebliche
projektbezogene Auswirkungen auf die Erhaltungsziele der SPA- Gebiete ausgeschlossen
werden.

•     Schutzgebiete nach dem sächsischen Naturschutzgesetz

− Naturpark, Nationalparke und Biosphärenreservate
  Im näheren Umfeld befinden sich keine solchen Schutzgebiete.
  ➔ Auswirkungen auf solche können aufgrund der räumlichen Distanz ausgeschlossen
  werden.

− Naturschutzgebiete
  Das Plangebiet befindet sich nicht in einem Naturschutzgebiet (NSG).
  Die nächstgelegenen Naturschutzgebiete sind das NSG „Pfarrholz Groitzsch“ in einer
  Entfernung von ca. 5,8 km in nordwestlicher Richtung und das NSG „Phönix Nord“ in 0,8
  km Entfernung in westlicher Richtung in Thüringen.

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    ➔ Auswirkungen auf die NSG können aufgrund der räumlichen Distanz und dem Cha-
    rakter des Vorhabens ausgeschlossen werden.

− Landschaftsschutzgebiete
  Das Plangebiet befindet sich nicht in einem Landschaftsschutzgebiet (LSG). Die Nächst-
  gelegenen sind das LSG „Schnaueraue“ mit einer Entfernung von 1,6 km im Nordosten
  sowie das LSG „Kohrener Land“ (Distanz: 4,8 km im Südosten) in Thüringen.
  ➔ Auswirkungen auf die LSG können aufgrund der räumlichen Distanz und dem Cha-
  rakter des Vorhabens ausgeschlossen werden.

− Flächennaturdenkmale / Naturdenkmale
  Das Vorhabensgebiet liegt nicht in einem Flächennaturdenkmal (FND). Naturdenkmale
  befinden sich nicht im Gebiet. Auch befinden sich solche Schutzgebiete / -objekte nicht
  im näheren Umfeld.
  ➔ Auswirkungen auf FND oder ND können ausgeschlossen werden.

− geschützte Landschaftsbestandteile
  Gemäß § 19 SächsNatSchG erfolgt die Erklärung zu geschützten Landschaftsbestand-
  teilen durch Satzung. Entsprechende Satzungen liegen nicht vor, insbesondere verfügt
  die Stadt Groitzsch über keine Gehölzschutzsatzung.

− geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG und nach § 21 SächsNatSchG
  Innerhalb des Plangebietes stehen ein Süßkirsch-, ein Apfel- und ein Birnenbaum, wel-
  che die Kriterien für geschützte Biotope nach § 21 SächsNatSchG als höhlenreiche Ein-
  zelbäume erfüllen.
  Die drei Bäume werden im Bebauungsplan zum Erhalt festgesetzt.

    In einem Schreiben vom 27.07.2019 [AZ: 00120/621.0/481/1/7] informiert die Untere Natur-
    schutzbehörde, dass im Plangebiet im Jahr 1999 eine Streuobstwiese (geschütztes Bi-
    otope nach § 21 SächsNatSchG) kartiert wurde und eine Überprüfung dieses Status
    notwendig ist.
    Im Zuge der Geländearbeiten im April 2020 wurde festgestellt, dass der Obstbaumbe-
    stand nicht mehr die Kriterien für ein geschütztes Biotop erfüllt. Dazu ist der Bestand zu
    klein und die wenigen Obstbäume bilden keinen zusammenhängenden Verband. (vgl.
    Kapitel 2.1)

Ziele des Umweltschutzes und die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von
sonstigen umweltschützenden Fachplänen die für den Bebauungsplan von Bedeu-
tung sind

Flächennutzungsplan
Die Stadt Groitzsch verfügt über einen rechtswirksamen Flächennutzungsplan in welchem
das Plangebiet als Grünfläche (Dauerkleingärten) ausgewiesen ist [Flächennutzungsplan der Stadt
Groitzsch, wirksam seit 05.08.2005, Quelle: http://rz.ipm-gis.de/rapis/client/?app=bplan].
Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst (§ 13a Abs. 2 Nr. 2
BauGB).

Landschaftsplan
Für die Stadt Groitzsch liegt kein Landschaftsplan vor.

➔ Es wurde geprüft, ob in weiteren einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festge-
legte Ziele des Umweltschutzes, die für diesen Bauleitplan von Bedeutung sind, von der
Planung berührt sein können. Dies ist nicht der Fall.

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Sonstige fachliche Grundlagen
• Bezüglich des Vorkommens von Tier- und Pflanzenarten im Plangebiet und in dessen
   Umfeld erfolgte bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Landkreis
   Leipzig eine Multi-Base Datenbankabfrage [UNB, LRA Landkreis Leipzig; 12.01.2018].
• LANDRATSAMT LANDKREIS LEIPZIG: Stellungnahme zu Aufstellung einer Ergänzungssat-
   zung „Hemmendorf“ der Stadt Groitzsch 24.07.2019.

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2. BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER VORAUSSICHTLICHEN
   UMWELTAUSWIRKUNGEN DER PLANUNG
Nachfolgende Flächenbilanz verdeutlicht die Änderung der Flächennutzung im Plangebiet.
In der Bilanz wurde die Planung dem aktuellen Bestand gegenübergestellt.

Tabelle 1: Flächenbilanz
                                                                         Fläche Anteil
 Bestand                                                                   in m² in %
 Gebäude                                                                     123   5,4      Summe befestigte Flä-
 vollversiegelte Fläche; Straße                                               97   4,2      chen:
                                                                                            228 m² (10 %)
 Schotterrasen                                                                 8   0,4
 Rasen; Straßenrand                                                           58   2,5
 Beete                                                                       239 10,4
 Wiese und Hühnerauslauf mit Obstbaumbestand                              1.112  48,5
 Schafkoppel; Weide mit Obstbaumbestand                                      647 28,2
 Strauchhecke                                                                  9   0,4
                                                            gesamt:       2.294 100,0

                                                                    Fläche Anteil
 Planung                                                             in m²   in %
 überbaubare Grundstücksfläche                                          854  37,2           Summe befestigte Flä-
                                                                                            chen:
 Verkehrsfläche                                                         160    7,0          1.014 m² (44,2 %)
 nicht überbaubare Grundstücksfläche                                  1.280  55,8
                                                            gesamt:   2.294 100,0

In den nachfolgenden Kapiteln 2.1 bis 2.8 werden die mit der Realisierung der Planung
verbundenen Umweltauswirkungen auf die einzelnen Schutzgütern dargestellt.

2.1      Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt

Am 04.06.2020 erfolgte im Plangebiet eine flächendeckende Biotopkartierung. Folgende
Flächennutzungs- und Biotoptypen sind anzutreffen:

•     vollversiegelte Fläche; Straße
      Die Straße „Hemmendorf“, welche im Norden durch das Plangebiet angeschnitten wird, ist bituminös be-
      festigt.

•     vollversiegelte Fläche; Gebäude
      Im Süden des Plangebietes werden Gebäude (Schuppen, Scheunenanbau) durch das Plangebiet ange-
      schnitten. Weiterhin wurde ein kleiner Stall (Schafe) diesem Flächennutzungstyp mit zugerechnet.

•     Schotterrasen
      Im Norden des Plangebietes ist eine Grundstückszufahrt als Schotterrasen befestigt.

•     Rasen / Straßenrand
      Der Straßenrand im Norden des Plangebietes wird als Rasen intensiv gepflegt.

•     Beete / Grabeland
      Im Westen des Plangebietes befindet sich eine größere Beetfläche. Im Jahr 2020 wurden Gurken ange-
      baut.

•     Wiese und Hühnerauslauf mit Obstbaumbestand
      Große Teile des Plangebietes nehmen Wiesenflächen ein, welche im Südosten auch als Hühnerauslauf
      genutzt werden. Die Wiesen werden gemäht oder gemulcht. Auf der Fläche wurden landwirtschaftliche

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DARLEGUNG DER UMWELTBELANGE - Stadt Groitzsch - sachsen.de
Stadt Groitzsch                                                                  Darlegung der Umweltbelange
                                                                       zum Bebauungsplan „Hemmendorf -Nord“

     Geräte und Material abgelagert. Folgende Pflanzenarten konnten auf den Wiesenflächen nachgewiesen
     werden:
        Achillea millefolium     -        Schafgarbe
        Aegopodium podagraria -           Giersch
        Arrhenatherum elatius    -        Glatthafer
        Bromus mollis            -        Weiche Trespe
        Bromus sterilis          -        Taube Trespe
        Convolvulus arvensis     -        Acker-Winde
        Geranium pyrenaicum      -        Pyrenäen Storchschnabel
        Hordeum murinum          -        Mäusegerste
        Lactuca serriola         -        Kompass-Lattich
        Lamium album             -        Weiße Taubnessel
        Lolium perenne           -        Deutsches Weidelgras
        Malva neglecta           -        Weg-Malve
        Plantago lanceolata      -        Spitzwegerich
        Poa annua                -        Jährige Rispe
        Poa trivialis            -        Gemeine Rispe
        Polygonum aviculare      -        Vogel-Knöterich
        Rumex crispus            -        Krause Ampfer
        Sisymbrium altissimum    -        Hohe Rauke
        Sisymbrium officinale    -        Weg-Rauke
        Urtica dioica            -        Große Brennessel

         Auf der Fläche stehen mehrere hochstämmige Obstbäume (vgl. Tabelle 2 und Plan 1).

     Bild 1: Wiese und Beete im Nordwesten des Plangebietes. (04.06.2020)

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                                                                       zum Bebauungsplan „Hemmendorf -Nord“

     Bild 2: Hühnerauslauf im Südosten des Plangebietes. (04.06.2020)

     Bild 3: Wiese im Zentrum und Norden des Plangebietes. (04.06.2020)

•    Schafkoppel; Weide mit Obstbaumbestand
     Im Nordosten des Plangebietes befindet sich eine Schafkoppel. Folgende Pflanzenarten konnten auf der
     Weide nachgewiesen werden:
        Agropyron repens         -       Gemeine Quecke
        Bromus mollis            -       Weiche Trespe
        Bromus sterilis          -       Taube Trespe
        Chamomilla recutita      -       Echte Kamille
        Cirsium vulgare          -       Lanzett-Kratzdistel
        Dactylis glomerata       -       Knaulgras
        Geranium pyrenaicum      -       Pyrenäen-Storchschnabel
        Hordeum murinum          -       Mäusegerste
        Lactuca serriola         -       Kompass-Lattich
        Lamium album             -       Weiße Taubnessel
        Lolium perenne           -       Deutsches Weidelgras

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                                                                       zum Bebauungsplan „Hemmendorf -Nord“

         Malva neglecta            -        Weg-Malve
         Papaver dubium            -        Saat-Mohn
         Poa trivialis             -        Gemeine Rispe
         Sisymbrium altissimum     -        Hohe Rauke
         Sisymbrium officinale     -        Weg-Rauke
         Solidago canadensis       -        Kanadische Goldrute
         Urtica dioica             -        Große Brennessel
         Veronica chamaedrys       -        Gamander-Ehrenpreis

         Auf der Fläche stehen mehrere hochstämmige Obstbäume (vgl. Tabelle 2 und Plan 1).

     Bild 4: Blick aus südwestlicher Richtung über die Schafweide. (04.06.2020)

     Bild 5: Blick von der östlichen Plangebietsgrenze aus über den Hühnerauslauf auf die Schafweide. Linker
             Hand ist der kleine Schafstall zu erkennen. (04.06.2020)

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                                                                            zum Bebauungsplan „Hemmendorf -Nord“

•         Strauchhecke
          Entlang der Grundstücksgrenze an der Straße, im Nordwesten des Plangebietes, befindet sich eine For-
          sythiahecke (Neuaustrieb), welche in der jüngeren Vergangenheit komplett auf den Stock gesetzt wurde.

          Bild 6: Blick über die Wiesenfläche im Nordwesten. Im Hintergrund, entlang des Zaunes, ist die neu auf-
                  kommende Forsythiahecke zu erkennen. (04.06.2020)

• Einzelbäume und Solitärsträucher
        Es erfolgte im gesamten Plangebiet eine Erfassung von Einzelbäumen ab einem Stammdurchmesser von
        5 cm in 1,30 m Höhe sowie von Sträuchern ab einer Höhe von 2 m. Das Ergebnis der Baumbestandsauf-
        nahme ist in der folgenden Tabelle dargelegt. Die Lage der Bäume geht aus dem Plan 1 hervor, welcher
        sich in der Anlage der vorliegenden Arbeit befindet.
        Die alten Obstbäume sowie eine Walnuss erfüllen als Bestand die Kriterien für eine nach
        § 21 SächsNatSchG geschützte Streuobstwiese. Ein Teil der Streuobstwiese wurde im Winter 2019/2020
        beseitigt. Dieser Verlust ist zu kompensieren (vgl. Kap. 3 und 4).

Tabelle 2:         Einzelbäume und Solitärsträucher innerhalb des Plangebietes
    Nr.      Art                                  Stamm-Ø in   Höhe in m   Kronen-Ø    Bemerkung
                                                  1,30 m                   in m
                                                  Höhe
                                                  in cm
    1        Süßkirsche (Prunus avium)                 45          12         10       trockene Äste; Astausbruch
    2        Vogelkirsche (Prunus avium)                                               trockene Äste; viele trockene
                                                      30           14          9
                                                                                       Zweigspitzen
    3        Kultur-Pflaume (Prunus domestica)                                         Zwiesel; Stammschaden
                                                    8; 10          8           4
                                                                                       (Schafverbiss)
    4        Kultur-Apfel (Malus domestica)           30           7           9       einzelne, trockene Äste
    5        Süß-Kirsche (Prunus avium)                                                trockene Äste; viele trockene
                                                      25           8           8
                                                                                       Zweigspitzen
    6        Kirschpflaume (Prunus cerasifera)       bis 5         7           5       Großstrauch
    7        Kultur-Pflaume (Prunus domestica)        30           8           6       Astausbruch; trockene Äste
    8        Kultur-Birne (Pyrus communis)            23           7           6
    9        Quitte (Cydonia oblonga)                  5           2          1,5
    10       Hibiskus (Hibiscus syriacus)              -          2,5          2       Großstrauch
    11       Süß-Kirsche (Prunus avium)               40           7           8       große Spalte; schräger Stamm
    12       Kultur-Birne (Pyrus communis)                                             große Baumhöhlen; Astaus-
                                                      35           7           6
                                                                                       brüche
    13       Walnuss (Juglans regia)                  40           11         11
    14       Forsythia (Forsythia x intermedia)        -           2           -       Strauchhecke
    15       Kultur-Apfel (Malus domestica)                                            große Baumhöhle; Astausbrü-
                                                      45           12          7       che; viele trockene Äste; ab-
                                                                                       gängig, morsch; Nistkasten

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                                                                       zum Bebauungsplan „Hemmendorf -Nord“

Legende zur Tabelle 2:
             Bäume welche im Bestand der die Kriterien für ein geschütztes Bio-
             top nach § 21 SächsNatSchG erfüllen (Streuobstwiese)
             Bäume welche die Kriterien für ein geschütztes Biotop nach § 21
   fett
             SächsNatSchG erfüllen (höhlenreiche Einzelbäume)
 Name        Baum, welcher Quartiereigenschaften für Fledermäuse hat
             Großstrauch
             Gehölzgruppe

Im Zuge der Gehölzerfassung wurden die Bäume auf das Vorhandensein von Strukturen
untersucht, die eine besondere Eignung als Tierlebensraum vermuten lassen. Im Ergebnis
ist festzustellen, dass an drei Bäumen artenschutzrechtlich relevanten Strukturen wie Spal-
ten, Risse oder Baumhöhlen vorhanden sind. Gleichzeitig erfüllen diese Bäume die Krite-
rien für geschützte Biotope nach § 21 SächsNatSchG (höhlenreicher Einzelbäume).

Bei den Geländebegehungen konnten keine Pflanzenarten, die besonders oder streng ge-
schützt nach BNatSchG sind oder in einer Gefährdungskategorie der Roten Liste Sachsens
enthalten sind, im Plangebiet nachgewiesen werden.

Tiere

Zur Untersuchung des Vorkommens von Tierarten erfolgte eine Auswertung der Multi-Base-
Artdatenbank [LRA Landkreis Leipzig; 12.01.2018]. Es wurden alle nachgewiesen Tierarten in der
Multi-Base Datenbank für einen eng gefassten Betrachtungsraum und alle Fundpunkte der
Artengruppe Vögel und Fledermäuse für einen weit gefassten Betrachtungsraum (ent-
spricht Teilen des MTBQ 4839 SO sowie den nördlichen Abschnitt des MTBQ 4939 NO bis
zur Landesgrenze) abgefragt.
Die Lage der beiden Betrachtungsräume geht aus der nachfolgenden Abbildung (ohne
Maßstab) hervor:

                                                                                  weit gefasster Be-
                                                                                   trachtungsraum

                                                                                  eng gefasster Be-
                                                                                   trachtungsraum

Abb. 2: Enger und weit gefasster Betrachtungsraum der Artabfrage aus der Multi-Base-Da-
        tenbank, ohne Maßstab.

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                                                                         zum Bebauungsplan „Hemmendorf -Nord“

Nach einer Ortsbegehung erfolgte durch den Ornithologen Rainer Ulbrich eine Einschät-
zung bzgl. der potentiellen Eignung des Plangebietes als Brutstätte der durch Multi-Base
nachgewiesenen Vogelarten.

99 Vogelarten mit Brutstatus konnten durch den Multi-Base Datenbankauszug im weit und
im eng gefassten Betrachtungsraum nachgewiesen werden.
Im Folgenden sind alle im Multi-Base-Datenbankauszug enthaltenen Vögel aufgelistet, wo-
bei die Zahl in der Spalte „Quelle“ Aufschluss auf die Art des Nachweises gibt (vgl. Erläu-
terung am Tabellenende).
Die 99 durch den Multi-Base-Datenbankauszug nachgewiesenen Brutvogelarten wurden
hinsichtlich ihres potentiellen Vorkommens innerhalb des Plangebietes im Zuge einer ori-
entierenden Geländebegehung durch den Ornithologen Rainer Ulbrich geprüft. Dabei
wurde festgestellt, dass ein Vorkommen von etwa 75 Prozent der Arten aufgrund fehlender
Habitateignung des Plangebietes ausgeschlossen werden konnte. So finden beispielsweise
Vögel des Offenlandes oder Vögel die an größere Schilfbestände gebunden sind sowie
Großvogelarten wie Mäusebussard, Rot- und Schwarzmilan keine geeigneten Habitate vor.
Von den 99 Brutvogelarten konnten 74 Arten unter diesen Gesichtspunkten abgeschichtet
werden. Die potentiell im Plangebiet möglichen Brutvögel sind in Tabelle 3 grün oder orange
markiert.

Tabelle 3:        Im Multi-Base-Datenbankauszug nachgewiesene Brutvögel innerhalb des weit gefassten
                  und zum Teil auch innerhalb des eng gefassten Betrachtungsraumes
                               EG-    RL
                                             BNatS
                               VO     79/409               Ist ein Brüten innerhalb des Plangebietes
Name                                         chG   RLS RLD                                                 Quelle
                               338/   EWG                  potentiell möglich?
                               97     Anh.
Accipiter nisus                                            Bruten in den Obstgehölzen sind unwahr-
                                 X             s    n   n                                                    6)
Sperber                                                    scheinlich.
Acrocephalus arundinaceus                                  Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
                                               s    n   n                                                    5)
Drosselrohrsänger                                          bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Acrocephalus palustris                                     Vor allem in vorhandenen Brennesselbestän-
                                               b    n   n                                                    5)
Sumpfrohrsänger                                            den sind Bruten möglich.
Acrocephalus scirpaceus                                    Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
                                               b    n   n                                                    5)
Teichrohrsänger                                            bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Aegithalos caudatus                                        Das Projektgebiet bietet kaum Brutmöglichkei-
                                               b    n   n                                                    5)
Schwanzmeise                                               ten.
Alauda arvensis                                            Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
                                               b    V   3                                                    5)
Feldlerche                                                 bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Alcedo atthis                                              Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
                                        X      s    3   n                                                    7)
Eisvogel                                                   bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Anas platyrhynchos                                         Das Projektgebiet bietet kaum Brutmöglichkei-
                                               b    n   n                                                    5)
Stockente                                                  ten.
Anser anser                                                Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
                                               b    n   n                                                    5)
Graugans                                                   bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Anthus campestris                                          Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
                                        X      s    2   1                                                    2)
Brachpieper                                                bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Anthus pratensis                                           Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
                                               b    2   2                                                    5)
Wiesenpieper                                               bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Anthus trivialis                                           Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
                                               b    3   3                                                    5)
Baumpieper                                                 bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Apus apus                                                  Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
                                               b    n   n                                                    5)
Mauersegler                                                bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Asio otus                                                  Da keine Altnester vorhanden sind, ist mit ei-    2)
                                 X             s    n   n
Waldohreule                                                nem Brüten nicht zu rechnen.                      5)
                                                           Das Habitat wird zwar dieser Art gerecht. Da
Athene noctua                                                                                                1)
                                               s    1   3 der Steinkauz in Sachsen so gut wie ausge-
Steinkauz                                                                                                    5)
                                                           storben ist, sind Bruten aber unwahrscheinlich.
Buteo buteo                                                Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
                                 X             s    n   n                                                    5)
Mäusebussard                                               bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Caprimulgus europaeus                                      Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
                                        X      s    2   3                                                    5)
Ziegenmelker                                               bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Carduelis cannabina
                                               b      V    3   Auf den Obstbäumen sind Bruten möglich.       5)
Bluthänfling
Carduelis carduelis
                                               b      n    n   Auf den Obstbäumen sind Bruten möglich.       5)
Stieglitz
Carduelis chloris
                                               b      V    n   Auf den Obstbäumen sind Bruten möglich.       5)
Grünfink

PLA.NET Sachsen GmbH – Stadtplanung · Regionalentwicklung · Landschaftsökologie                               15
Stadt Groitzsch                                                                     Darlegung der Umweltbelange
                                                                          zum Bebauungsplan „Hemmendorf -Nord“

                             EG-    RL
                                           BNatS
                             VO     79/409               Ist ein Brüten innerhalb des Plangebietes
Name                                       chG   RLS RLD                                                         Quelle
                             338/   EWG                  potentiell möglich?
                             97     Anh.
Certhia
                                                               Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
brachydactyla                                 b     n     n                                                        5)
                                                               bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Gartenbaumläufer
Charadrius dubius                                              Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate       2)
                                              s     n     n
Flussregenpfeifer                                              bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.        5)
Circus aeruginosus                                             Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate       2)
                               X       X      s     n     n
Rohrweihe                                                      bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.        5)
Circus pygargus                                                Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
                                       X      s     2     2                                                        5)
Wiesenweihe                                                    bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Coccothraustes coc-
cothraustes                                   b     n     n    Bruten sind unwahrscheinlich.                       5)
Kernbeißer
Columba livia f. domestica                                     Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
                                              b    n.b. n.b.                                                       5)
Straßentaube/ Felsentaube                                      bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Columba oenas                                                  Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
                                              b     n     n                                                        6)
Hohltaube                                                      bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Columba palumbus                                               Bruten auf höheren Bäumen sind wahrschein-
                                              b     n     n                                                        5)
Ringeltaube                                                    lich.
Corvus corax                                                   Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
                                              b     n     n                                                        5)
Kolkrabe                                                       bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Coturnix coturnix                                              Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
                                              b     n    V                                                         6)
Wachtel                                                        bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Crex crex                                                      Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
                                       X      s     2     2                                                        6)
Wachtelkönig                                                   bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Cuculus canorus                                                Da im Plangebiet mit Wirtsarten zu rechnen ist,
                                              b     3    V                                                         5)
Kuckuck                                                        ist eine Reproduktion möglich.
Cygnus olor                                                    Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
                                              b     n     n                                                        5)
Höckerschwan                                                   bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Delichon urbica                                                Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
                                              b     3    V                                                         5)
Mehlschwalbe                                                   bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Dendrocopos major                                              Einige ältere Obstbäume bieten Nistmöglich-
                                              b     n     n                                                        5)
Buntspecht                                                     keiten.
Dendrocopus medius                                             Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
                                       X      s     V     n                                                        7)
Mittelspecht                                                   bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Dryobates minor                                                Einige ältere Obstbäume bieten Nistmöglich-
                                              b     n    V                                                         5)
Kleinspecht                                                    keiten.
Emberiza schoeniclus                                           Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
                                              b     n     n                                                        5)
Rohrammer                                                      bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Emberiza calandra                                              Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate       3)
                                              s     V    V
Grauammer                                                      bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.        5)
Emberiza citrinella
                                              b     n    V     Bruten sind unwahrscheinlich.                       5)
Goldammer
Emberiza hortulana                                             Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
                                       X      s     3     3                                                        1)
Ortolan                                                        bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Erithacus rubecula                                             Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
                                              b     n     n                                                        5)
Rotkehlchen                                                    bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Falco subbuteo                                                 Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
                               X              s     3     3                                                        5)
Baumfalke                                                      bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Hippolais icterina                                             Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
                                              b     V     n                                                        5)
Gelbspötter                                                    bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Hirundo rustica                                                Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
                                              b     3     3                                                        5)
Rauchschwalbe                                                  bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Jynx torquilla                                                 Einige ältere Obstbäume bieten Nistmöglich-
                                              s     3     2                                                        5)
Wendehals                                                      keiten.
Lanius collurio                                                Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
                                       X      b     n     n                                                        5)
Neuntöter                                                      bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Lanius excubitor                                               Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate       2)
                                              s     2     2
Raubwürger                                                     bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.        5)
Larus canus                                                    Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
                                              b     n     n                                                        5)
Sturmmöwe                                                      bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Locustella fluviatilis                                         Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
                                              b     n     n                                                        6)
Schlagschwirl                                                  bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Locustella naevia                                              Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
                                              b     n     3                                                        5)
Feldschwirl                                                    bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Lullula arborea                                                Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
                                       X      s     3    V                                                         5)
Heidelerche                                                    bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Luscinia megarhynchos                                          Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
                                              b     n     n                                                        5)
Nachtigall                                                     bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Milvus migrans                                                 Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
                                       X      s     n     n                                                        5)
Schwarzmilan                                                   bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.

PLA.NET Sachsen GmbH – Stadtplanung · Regionalentwicklung · Landschaftsökologie                                     16
Stadt Groitzsch                                                                    Darlegung der Umweltbelange
                                                                         zum Bebauungsplan „Hemmendorf -Nord“

                             EG-    RL
                                           BNatS
                             VO     79/409               Ist ein Brüten innerhalb des Plangebietes
Name                                       chG   RLS RLD                                                      Quelle
                             338/   EWG                  potentiell möglich?
                             97     Anh.
Milvus milvus                                            Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
                               X      X      s    n   V                                                         5)
Rotmilan                                                 bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Motacilla alba                                           Einige künstlich angelegte Strukturen bieten
                                             b    n   n                                                         5)
Bachstelze                                               Nistmöglichkeiten.
Motacilla flava                                          Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
                                             b    V   n                                                         5)
Schafstelze                                              bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Muscicapa striata                                        Einige ältere Obstbäume bieten Nistmöglich-
                                             b    n   n                                                         5)
Grauschnäpper                                            keiten.
Oenanthe oenanthe                                        Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate          4)
                                             b    1   1
Steinschmätzer                                           bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.           5)
Oriolus oriolus                                          Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
                                             b    V   V                                                         5)
Pirol                                                    bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Parus caeruleus                                          Einige ältere Obstbäume und der Nistkasten
                                             b    n   n                                                         5)
Blaumeise                                                bieten Nistmöglichkeiten.
Parus major                                              Einige ältere Obstbäume und der Nistkasten
                                             b    n   n                                                         5)
Kohlmeise                                                bieten Nistmöglichkeiten.
Parus montanus                                           Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
                                             b    n   n                                                         5)
Weidenmeise                                              bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Parus palustris                                          Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
                                             b    n   n                                                         5)
Sumpfmeise                                               bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Passer domesticus
                                              b     V     V   Das Gebäude könnte Nistmöglichkeiten bieten.      5)
Haussperling
Passer montanus                                               Einige ältere Obstbäume und der Nistkasten
                                              b     n     V                                                     5)
Feldsperling                                                  bieten Nistmöglichkeiten.
Perdix perdix                                                 Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
                                              b     1     2                                                     2)
Rebhuhn                                                       bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Phasianus colchicus
                                              b    n.b.   N   Bruten sind unwahrscheinlich.                     5)
Fasan
Phoenicurus ochruros                                          Einige künstlich angelegte Strukturen bieten
                                              b     n     n                                                     5)
Hausrotschwanz                                                Nistmöglichkeiten.
Phoenicurus phoenicurus                                       Einige ältere Obstbäume und der Nistkasten
                                              b     3     n                                                     5)
Gartenrotschwanz                                              bieten Nistmöglichkeiten.
Phylloscopus trochilus                                        Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
                                              b     V     n                                                     5)
Fitis                                                         bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Pica pica
                                              b     n     n   Größere Obstbäume bieten Nistmöglichkeiten.       5)
Elster
Picus viridis                                                 Einige ältere Obstbäume und der Nistkasten
                                              s     n     n                                                     5)
Grünspecht                                                    bieten Nistmöglichkeiten.
Podiceps cristatus                                            Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
                                              b     n     n                                                     5)
Haubentaucher                                                 bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Prunella modularis                                            Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
                                              b     n     n                                                     5)
Heckenbraunelle                                               bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Pyrrhula pyrrhula                                             Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
                                              b     n     n                                                     5)
Gimpel                                                        bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Rallus aquaticus                                              Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
                                              b     V     V                                                     5)
Wasseralle                                                    bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Remiz pendulinus                                              Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
                                              b     V     n                                                     5)
Beutelmeise                                                   bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Riparia riparia                                               Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
                                              s     n     V                                                     5)
Uferschwalbe                                                  bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Saxicola rubetra                                              Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
                                              b     2     2                                                     5)
Braunkehlchen                                                 bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Saxicola rubicola                                             Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
                                              b     n     n                                                     5)
Schwarzkehlchen                                               bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Serinus serinus                                               Einige dichtgewachsene Gehölze bieten Nist-
                                              b     n     n                                                     5)
Girlitz                                                       möglichkeiten.
Sitta europaea                                                Einige ältere Obstbäume und der Nistkasten
                                              b     n     n                                                     5)
Kleiber                                                       bieten Nistmöglichkeiten.
Streptopelia decaocto
                                              b     n     n   Größere Obstbäume bieten Nistmöglichkeiten.       5)
Türkentaube
Streptopelia turtur                                           Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
                                              b     3     2                                                     5)
Turteltaube                                                   bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Sturnus vulgaris                                              Einige ältere Obstbäume und evtl. das Ge-
                                              b     n     3                                                     5)
Star                                                          bäude bieten Nistmöglichkeiten.
Sylvia atricapilla                                            Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
                                              b     n     n                                                     5)
Mönchsgrasmücke                                               bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Sylvia borin                                                  Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
                                              b     V     n                                                     5)
Gartengrasmücke                                               bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Sylvia communis                                               Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
                                              b     V     n                                                     5)
Dorngrasmücke                                                 bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.

PLA.NET Sachsen GmbH – Stadtplanung · Regionalentwicklung · Landschaftsökologie                                  17
Stadt Groitzsch                                                                            Darlegung der Umweltbelange
                                                                                 zum Bebauungsplan „Hemmendorf -Nord“

                               EG-     RL
                                              BNatS
                               VO      79/409               Ist ein Brüten innerhalb des Plangebietes
Name                                          chG   RLS RLD                                                Quelle
                               338/    EWG                  potentiell möglich?
                               97      Anh.
Sylvia curruca                                              Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
                                                b    V   n                                                   5)
Klappergrasmücke                                            bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Sylvia nisoria                                              Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate    1)
                                         X      s    V   3
Sperbergrasmücke                                            bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.     5)
Tachybaptus ruficollis                                      Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate    2)
                                                b    V   n
Zwergtaucher                                                bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.     5)
Tadurna ferruginea                                          Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
                                                b    nb  n                                                   6)
Rostgans                                                    bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Troglodytes troglodytes                                     Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
                                                                                                             5)
Zaunkönig                                                   bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Turdus merula                                               Gehölze und künstliche Strukturen bieten Nist-
                                                b    n   n                                                   5)
Amsel                                                       möglichkeiten.
Turdus philomelos                                           Dichter gewachsene Gehölze bieten Nistmög-
                                                b    n   n                                                   5)
Singdrossel                                                 lichkeiten.
Turdus pilaris
                                                   b        n   n     Bruten sind unwahrscheinlich.                   5)
Wacholderdrossel
Tyto alba                                                             Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
                                  X                s        2   n                                                     6)
Schleiereule                                                          bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Vanellus vanellus                                                     Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate   2)
                                                   s        1   2
Kiebitz                                                               bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.    6)

Quellen:
Angaben zur Verbreitung im und in der näheren Umgebung des Plangebietes:
 1)    LRA Landkreis Leipzig, hier Altnachweise aus den Jahren 1993 bis 1995 im eng gefassten Betrachtungsraum, keine
       Angabe eines Brutstatus.
 2)    LRA Landkreis Leipzig, hier Altnachweise aus den Jahren 1993 bis 1995 im eng gefassten Betrachtungsraum, Status
       als wahrscheinlicher Brutvogel.
 3)    LRA Landkreis Leipzig, hier Altnachweise aus dem Jahr 1993 im eng gefassten Betrachtungsraum, Status als si-
       cherer Brutvogel.
 4)    LRA Landkreis Leipzig, hier Nachweis aus dem Jahr 2005 im eng gefassten Betrachtungsraum, Status als wahr-
       scheinlicher Brutvogel.
 5)    LRA Landkreis Leipzig, hier nachgewiesene Arten im weit gefassten Betrachtungsraum ab dem Jahr 2007, höchster
       angegebener Status „C“, übergeben am 12.01.2018.
 6)    LRA Landkreis Leipzig, hier nachgewiesene Arten im weit gefassten Betrachtungsraum ab dem Jahr 2007, höchster
       angegebener Status „B“, übergeben am 12.01.2018.
 7)    LRA Landkreis Leipzig, hier nachgewiesene Arten im weit gefassten Betrachtungsraum ab dem Jahr 2007, höchster
       angegebener Status „A“ oder keine nähere Angabe zur Reproduktion, übergeben am 12.01.2018.

Legende zu Tabelle 3:
             Relevante Brutvogelarten, die in Anlehnung an die Tabelle „in Sachsen auftretender Vogelarten“ als Vogelar-
             ten mit hervorgehobener artenschutzrechtliche Bedeutung einzustufen sind.
             Relevante Brutvogelarten, die in Anlehnung an die Tabelle „in Sachsen auftretender Vogelarten“ als häufige
             Vogelarten ohne hervorgehobene artenschutzrechtliche Bedeutung einzustufen sind.

Weiterführende Erläuterungen zum Schutzstatus vgl. Legende zur Tabelle 4.
Neben den oben genannten Vogelarten konnten durch den Multi-Base-Datenbankauszug
folgende streng geschützte Tierarten nachgewiesen werden.

Tabelle 4: Rechtlicher Status und Habitatansprüche der im weit gefassten Betrachtungsraum vorkommen-
           den streng geschützten Tierarten:
                              BArt-
                                     RL
                              SchV
                                    92/43 BNatS
                               An-
            Art                     EWG chG            RLS      RLD                 benötigte Habitatstrukturen
                             lage 1
                                    Anh.
                             Spalte
                                     IV
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                                                                       Als Sommerquartiere zum Übertragen und für die Ein-
                                                                       richtung von Wochenstuben bevorzugt die Breitflügel-
Eptesicus serotinus
                                       X       s        3       G      fledermaus Hohlräume an und in Gebäuden. Diese
Breitflügelfledermaus
                                                                       Quartiere können sich hinter Fassadenverkleidungen,
                                                                       Regenrinnen, Attiken oder ähnlichem befinden.
                                                                       Sommerquartiere in Baumhöhlen, Gebäuden, im Mau-
                                                                       erwerk von Brücken, in Fels- und Mauerspalten, auch
Myotis daubentonii
                                       X       s        n        n     in Fledermauskästen. Winterquartiere in Felshöhlen,
Wasserfledermaus
                                                                       Bergwerksstollen, Kellern, Kasematten und Brunnen-
                                                                       schächten.

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Stadt Groitzsch                                                                          Darlegung der Umweltbelange
                                                                               zum Bebauungsplan „Hemmendorf -Nord“

                               BArt-
                                      RL
                               SchV
                                     92/43 BNatS
                                An-
            Art                      EWG chG           RLS     RLD                benötigte Habitatstrukturen
                              lage 1
                                     Anh.
                              Spalte
                                      IV
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                                                                     Sommerquartiere in Baumhöhlen, Vogel- und Fleder-
Myotis nattereri                                                     mauskästen, auch in Gebäuden und Mauerspalten.
                                         X       s       2      n
Fransenfledermaus                                                    Winterquartiere in Höhlen, Bergwerkstollen und Kase-
                                                                     matten.
                                                                     Er bewohnt in Sachsen hauptsächlich Laubwälder, vor-
                                                                     zugsweise Eichen- und Buchenaltbestände. Er wurde
                                                                     in Sachsen auch in Parkanlagen und in aufgelockerten
                                                                     Fichten- und Kiefernaltbeständen ohne Unterwuchs
Nyctalus leisleri
                                         X       s      R       D    sowie in Ortschaften nachgewiesen.
Kleiner Abendsegler
                                                                     Quartiere v.a in Spalten und Baumhöhlen, auch in Fle-
                                                                     dermaus-Flachkästen, ausnahmsweise befinden sich
                                                                     Wochenstubenquartiere auch in Ortschaften an Ge-
                                                                     bäuden.
                                                                     Sommerquartiere sind fast ausschließlich Baumhöh-
                                                                     len, selten Fledermaus- und Vogelkästen oder Ge-
Nyctalus noctula
                                         X       s       3      V    bäude. Winterquartiere sind ebenfalls vor allem Baum-
Abendsegler
                                                                     höhlen, auch oberirdische Teile von Gebäuden sowie
                                                                     Felsspalten. Nie in Höhlen und Bergwerkskellern.

Legende:
RLS:       Rote Liste Sachsens:
           Für Wirbeltiere: LFULG: Rote Liste der Wirbeltiere Sachsens, 31.12.2015.
           Für Vögel: LFULG: Rote Liste Sachsens 2013/2015 in Tabelle: In Sachsen auftretende Vogelarten, 30.03.2017.
           für Tiere und Pflanzen:
             Kategorien
              0       ausgestorben oder verschollen
              1       vom Aussterben bedroht
              2       stark gefährdet
              3       gefährdet
              n       nicht gefährdet
              nb      nicht bewertet
              G       Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt
              R       extrem seltene Arten oder Arten mit geografischen Restriktionen
              D       Daten defizitär
              V       Arten der Vorwarnliste

RLD:       Rote Liste Deutschland (Kategorien wie RLS für Tiere):
           für Wirbeltiere: BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (2009)
           für Vögel: Rote Liste der Brutvögel Deutschlands, 5. Fassung, 30. November 2015.

b:         besonders geschützte Art nach § 7 Abs.2 Ziff.13 BNatSchG
s:         streng geschützte Art nach § 7 Abs.2 Ziff.14 BNatSchG

Quellen: Ausgewertete Literatur zu benötigten Habitatansprüchen:
           STRESEMANN, E. (Hrsg): Exkursionsfauna Bd. Wirbeltiere, Berlin 1984.
           GÖRNER, M., HACKETHAL, H.: Säugetiere Europas, Leipzig 1988.
           DIETZ, HELVERSEN, NILL: Handbuch der Fledermäuse Europas und Nordwestafrikas, Stuttgart 2007.
           LFULG: Atlas der Säugetiere Sachsen, Rassau 2009.
           BEZZEL, E. Kompentium der Vögel Mitteleuropas Band 1 und 2 Aula-Verlag GmbH, Wiesbaden 1991.
           FLADE, M. Die Brutvogelgemeinschaften Mittel- und Norddeutschlandes Grundlagen für den Gebrauch vogel-
              kundlicher Daten in der Landschaftsplanung IHW - Verlag, Eching 1994.
           GEDEON, K., GRÜNEBERG, C., MITSCHKE, A., SUDFELDT, C., EIKHORST, W., FISCHER, S., FLADE, M.,
             FRICK, S., GEIERSBERGER, B., KOOP, B., KRAMER, M., KRÜGER, T., ROTH, N., RYSLAVY, T.,
             STÜBING, S., SUDMANN, S. R., STEFFENS, R., VÖKLER, F. und WITT, K. (2014): Atlas Deutscher Brutvo-
             gelarten.
           NICOLAI, B. (Hrsg.) Atlas der Brutvögel Ostdeutschlands Gustav Fischer Verlag, Jena 1993.
           STEFFENS, R.; KRETZSCHMAR, R.; RAU, S. Atlas der Brutvögel Sachens Sächsisches Landesamt für Umwelt
              und Geologie (Hrsg.), Dresden 2000.
           STEFFENS, R., SAEMANN, D., GÖßLER, K.: Die Vogelwelt Sachsens, Jena 1998.

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Stadt Groitzsch                                                                  Darlegung der Umweltbelange
                                                                       zum Bebauungsplan „Hemmendorf -Nord“

Es ist festzustellen, dass Fledermäuse potentiell in/an den Gebäuden an der südlichen
Plangebietsgrenze vorkommen können. Weiterhin wurden an den Bäumen 11, 12 und 15
Höhlungen / Strukturen festgestellt, welche als Fledermausquartiere potentiell geeignet
sind.

Beurteilung:
Die Fauna des Plangebietes kann anhand folgender Kriterien beurteilt werden:

    1. Schutz/ Gefährdung von Arten,
    2. Vorkommensdichte wertgebender Arten,
    3. Isolation/ Vernetzungsgrad des Lebensraumes.

1. Schutz/ Gefährdung von Arten
   Die alten Obstbäume sind von besonderer Bedeutung für wertgebende Arten (z.B. für
   Vögel und Fledermäuse). Dies gilt insbesondere für die Bäume an denen artenschutz-
   rechtlich relevante Strukturen wie Baumhöhlen, Risse oder Spalten festgestellt wurden
   (Bäume 11, 12 und 15).
   Auch die Gebäude können Lebensraumfunktionen für gebäudebewohnende, wertge-
   bende Tierarten erfüllen.
   Insgesamt ist das Plangebiet als Tierlebensraum von durchschnittlicher Bedeutung im
   Vergleich zu anderen dörflichen Siedlungsgebieten. Zwar ist überwiegend mit dem Vor-
   kommen von weit verbreiteten und ungefährdeten Arten zu rechnen. Von einem Vor-
   kommen geschützter und/oder gefährdeter Arten ist jedoch auszugehen.

2. Vorkommensdichte wertgebender Arten
   Die höchste Vorkommensdichte wertgebender Arten ist im Bereich der Gehölze und der
   Gebäude zu erwarten.
   Das besonders wertgebende, gefährdete und/oder streng geschützte Arten, im Plange-
   biet mit besonderer Häufigkeit und vorkommen, ist aufgrund der Biotopausstattung, der
   relativ hohen Pflege- und Störungsintensität sowie der Lage des Plangebietes nicht zu
   prognostizieren.

3. Isolation/ Vernetzungsgrad des Lebensraumes
   Die im Plangebiet vorhandenen Grünflächen sind mit dem Umfeld gut vernetzt. Extrem
   trennend wirkende Elemente sind im Gebiet und in dessen direkten Umfeld nicht vor-
   handen.
   Die Bebauung und Nutzung des Gebietes können Wanderungsbewegungen einzelner
   Arten beeinträchtigen. Insbesondere aufgrund des Gehölzbestandes ist trotzdem von
   einer insgesamt guten Vernetzung auszugehen.

Zusammenfassend ergibt sich folgende Bewertungsmatrix:

Tabelle 5:        Bewertung der Fauna des Plangebietes
                                   Schutz/Gefährdung        Vorkommensdichte          Vernetzungsgrad
          Bewertung                    von Arten            wertgebender Arten         des Lebensrau-
                                                                                            mes
              (sehr hoch
                 hoch
                 mittel                   mittel                    mittel                   hoch
                gering
             sehr gering)

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Stadt Groitzsch                                                                  Darlegung der Umweltbelange
                                                                       zum Bebauungsplan „Hemmendorf -Nord“

Biologische Vielfalt
Bezüglich der biologischen Vielfalt lassen sich aus der Bestandssituation von Flora und
Fauna folgende Schlüsse ableiten:
Die Artenzahl im eigentlichen Untersuchungsgebiet ist durchschnittlich, ebenso wie die Viel-
falt zwischen den Arten und zwischen den verschiedenen Biotoptypen.
Die biologische Vielfalt im Plangebiet ist stark anthropogen geprägt (Kulturpflanzen, Sege-
talarten, Ruderalarten, Kulturfolger etc.). Die vorkommenden Biotoptypen haben einen
anthropogenen Ursprung (Wiesen- und Weideflächen, Grabeland, bebaute Flächen). Dar-
aus wird deutlich, dass die biologische Vielfalt im Untersuchungsgebiet vor dem Hinter-
grund eines starken anthropogenen Einflusses zu betrachten und zu interpretieren ist - sie
spiegelt in diesem Sinne eine Vorbelastung wider.
Eine Bestandsanalyse sollte daher unter dem Gesichtspunkt einer standorttypischen Viel-
falt erfolgen. Nach SCHMIDT, HEMPEL et al. (2002) wäre die HPNV entsprechend der
Standortbedingungen die Gesellschaft eines typischen Hainbuchen-Traubeneichenwaldes
im Komplex mit einem grasreichem Hainbuchen-Traubeneichenwaldes.
Von dieser ursprünglichen Waldgesellschaft sind im Plangebiet und in dessen unmittelbarer
Umgebung keine Überbleibsel mehr vorhanden.
Auch die Tierwelt der natürlicherweise vorkommenden Waldgesellschaften wurde im Un-
tersuchungsgebiet durch andere Tierarten ersetzt und kommt nicht mehr vor. Exemplarisch
wird dies mit der Avifauna belegt.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die biologische Vielfalt im Untersuchungsgebiet
auf anthropogene Einflüsse zurückzuführen ist.
Es dominieren überwiegend Tier- und Pflanzenarten mit einer hohen ökologischen Potenz,
welche häufig im Siedlungs(rand)bereich anzutreffen sind.

Auswirkungen der Planung und Erheblichkeitsabschätzung: Mit der Realisierung der
Vorgaben des Bebauungsplans sind folgende Auswirkungen auf Pflanzen, Tiere und die
biologische Vielfalt zu erwarten:

anlagebedingt:
-       Verlust von Pflanzenstandorten und Tierlebensräumen auf den zusätzlich neu be-
        festigten Flächen (786 m²),
-       die Überbauung von maximal 854 m² Fläche auf dem Baugrundstück sowie die
        Begrünung der nicht überbaubaren Grundstücksfläche (1.280 m²), wobei sich
        diese Flächen derzeit als Gebäude (123 m²), Schotterrasen (4 m²), Grabeland (239
        m²), Grünland mit Obstbäumen (1.759 m²) und als Strauchhecke (9 m²) darstellen.
-       Gehölzrodungen,
-       Erhöhung des Anteiles intensiv gepflegten und genutzten privaten Grüns (Vor- und
        Hausgärten),
-       Positiv ist der Erhalt der Bäume Nr. 11, 12 und 15 sowie die Begrünung der nicht
        überbaubaren Grundstücksfläche zu werten. Um den Erhalt bestehender Gehölze
        zu fördern, können diese bei der festgesetzten Mindestbegrünung angerechnet
        werden.
-       Beanspruchung von (potentiell) vorhandenen Quartieren an Gebäuden bei Ab-
        bruch- und Sanierungsmaßnahmen.

baubedingt:
-       Temporärer Verlust von Pflanzenstandorten durch baubedingte Flächenbeanspru-
        chung, Verdichtung und im Falle von Havarien durch Schadstoffeinträge (z.B. bei
        Ölleckagen an Baumaschinen),
-       Permanenter und temporärer Verlust von Tierlebensräumen durch baubedingte
        Flächenbeanspruchung,
-       Tötung nicht fluchtfähiger Tiere,

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