Das Rathaus Amts- und Informationsblatt der Stadt Staufen
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34. Jahrgang Donnerstag, 12. November 2020 Nr. 46 Das Rathaus Amts- und Informationsblatt der Stadt Staufen Foto: Silke Guckes Herausgeber: Stadt Staufen im Breisgau Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Bürgermeister Michael Benitz oder sein Vertreter im Amt Für den Anzeigenteil/ Druck: Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG, Meßkircher Straße 45, 78333 Stockach,Tel.: 07771 9317-11 E-Mail: anzeigen@primo-stockach.de Homepage: www.primo-stockach.de
Donnerstag, 12. November 2020 Gedenken zum Volkstrauertag am Sonntag, den 15. November 2020 Totengedenken Wir denken heute an die Opfer von Gewalt und Krieg, an Kinder, Frauen und Männer aller Völker. Wir gedenken der Soldaten, die in den Weltkriegen starben, der Menschen, die durch Kriegshandlungen oder danach in Gefangenschaft, als Vertriebene und Flüchtlinge ihr Leben verloren. Wir gedenken derer, die verfolgt und getötet wurden, weil sie einem anderen Volk angehörten, einer anderen Rasse zugerechnet wurden, Teil einer Minderheit waren oder deren Leben wegen einer Krankheit oder Behinderung als le- bensunwert bezeichnet wurde. Wir gedenken derer, die ums Leben kamen, weil sie Widerstand gegen Gewaltherrschaft geleistet haben, und derer, die den Tod fanden, weil sie an ihrer Überzeugung oder an ihrem Glauben festhielten. Wir trauern um die Opfer der Kriege und Bürgerkriege unserer Tage, um die Opfer von Terrorismus und politischer Ver- folgung, um die Bundeswehrsoldaten und anderen Einsatzkräfte, die im Auslandseinsatz ihr Leben verloren. Wir gedenken heute auch derer, die bei uns durch Hass und Gewalt gegen Fremde und Schwache Opfer geworden sind. Wir trauern mit allen, die Leid tragen um die Toten, und teilen ihren Schmerz. Aber unser Leben steht im Zeichen der Hoffnung auf Versöhnung unter den Menschen und Völkern, und unsere Ver- antwortung gilt dem Frieden unter den Menschen zu Hause und in der ganzen Welt. Totengedenken des Bundespräsidenten am Volkstrauertag; es wurde von Bundespräsident Theodor Heuss 1952 eingeführt und wird seither jedes Jahr gesprochen. Am 15. November begehen wir den Volkstrauertag, einen der stillen Gedenktage im November. Besonders in diesem Jahr wird es ein stilles Gedenken sein – denn wir können uns wegen der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Auflagen nicht wie sonst an unseren Kriegsgräbern auf den Friedhöfen versammeln. Ich lade Sie deshalb herzlich dazu ein, jeder für sich kurz innezuhalten, und der Opfer von Krieg und Gewalttaten in Deutschland und der ganzen Welt zu gedenken. Am diesjährigen Volkstrauertag blicken wir besonders auch auf den 8. Februar vor nunmehr 75 Jahren zurück, der sicher zu den schlimmsten Tagen in der 1250-jährigen Geschichte unseres Faust-Städtchens gehört. 79 Menschen kamen da- mals im Bombenhagel ums Leben, viele Häuser, ja fast ganz Staufen war betroffen. Der sinnlose Krieg mit seinen vielen Millionen unschuldiger Opfer hatte auch vor unseren Toren nicht haltgemacht. Am Volkstrauertag erinnern wir uns aber nicht nur an das Leid und den Tod der Menschen in den beiden Weltkriegen, sondern auch an die Opfer von Terror und Gewaltherrschaft bis zum heutigen Tag. Auch wenn wir in Europa seit 75 Jahren in Frieden und nie gekanntem Wohlstand leben, gibt es überall auf der Welt auch heute noch Krieg, Terror, Vertreibung und Gewalt. Jeden Tag gibt es Opfer zu beklagen. Der Volkstrauertag ist deshalb eine stete Mahnung daran und Herausforderung für uns alle. Möge dieser Volkstrauertag die Sehnsucht nach Frieden in unserem Land stärken und die Bereitschaft vertiefen, sich aktiv für ihn einzusetzen. Er soll mit dazu beitragen, dass wir dauerhaft in Frieden und Gerechtigkeit leben können. Ob uns das gelingt, werden wir immer wieder auch daran ablesen können, wie wir mit den Schwächeren in unserer Gesellschaft um- gehen, seien es Flüchtlinge, Obdachlose, Alleinerziehende oder Menschen, die den Anschluss verloren haben. In diesem Zusammenhang stellt sich für uns immer wieder auch die Frage nach Verzicht und der Bereitschaft, zu teilen – gerade auch in schwierigen Zeiten wie diesen, in denen wir als Solidargemeinschaft auf die Probe gestellt werden und uns neu beweisen müssen. Ich werde auch in diesem Jahr, in dem wir keine gemeinsame Gedenkfeier abhalten können, an den drei Ehrenmälern auf den Friedhöfen in Staufen und Grunern und Wettelbrunn Kränze niederlegen und Sie alle in Gedanken an unsere Kriegsgräber mitnehmen. Michael Benitz Bürgermeister 2
Donnerstag, 12. November 2020 Weihnachtsgeld 2020 Corona hat in diesem Jahr für viele Absagen gesorgt – auch beim Gewerbeverein Staufen. Kein „Blühendes Staufen“, kein Altstaufener Weihnachtsmarkt, viele beliebte Veranstaltungen der Fauststadt fielen dem Virus zum Opfer. Doch es gibt auch gute Neuigkeiten: Denn das Staufe- ner Altgeld wird es auch in diesem Jahr geben, wenn auch unter anderen Bedingungen. Ab 5. November gibt es die kunterbunten Scheine bei allen teilnehmenden Geschäften in Staufen als kleine Dreingabe zum Einkauf ab einer bestimmten Höhe hinzu. Das Altgeld ist als kleines Dankeschön der Händler gedacht. Früher belohnten die Einzelhandelsgeschäfte in der Fauststadt ihre treuen Kunden vor Weihnachten mit kleinen Präsenten, zum Beispiel mit einem Geschirrtuch, einem praktischen Schuhlöffel oder einem Staubwedel. Heute gibt es stattdes- sen den Bonus in Form der beliebten Altgeldgutscheine. „160 000 Scheine haben wir diesmal verarbeitet, etwa 65 Gewerbetreibende machen mit“, erklärt Anton Brender, der seit vielen Jah- ren alles rund ums Staufener Altgeld koordiniert. Wer fleißig sammelt, kann die Scheine dann ab dem 5. Dezember wiederum einlösen. Doch nicht wie gewohnt auf dem Weihnachtsmarkt, sondern in den Geschäften selbst. Bis zum 15. Dezember hat man diesmal Zeit, die liebevoll gestalteten Banknoten wieder auszugeben. „Uns war es wichtig, dass diese schöne Tradition trotz allem auch in diesem Jahr stattfindet“, unter- streicht Wolfgang Dorst, Erster Vorsitzender des Gewerbevereins Staufen. Auch die festlich geschmückte Innenstadt soll für weihnachtliche Stimmung sorgen. Denn durch Corona sei die Arbeit für viele Staufener Geschäfte schon schwierig genug, da wolle man mit dem Altgeld für einen kleinen Lichtblick sorgen. Und natürlich soll so auch ein bisschen der Staufener Handel angefeuert werden, denn in der Krise kann das Motto nur „Kauft regional!“ lauten. Text: Gewerbeverein Staufen Foto: Multimedia Service Buchmann Städtlekalender 2021 Auch für das Jahr 2021 gibt es wieder eine Ausgabe des Städtlekalenders. Neben Fotos des Herausgebers Alexander Baetz zeigen diesmal auch Aufnahmen von Ernst Schindl, Philipp von Ditfurth, Andrea Plümer, Lena Gruber, Joachim Hering und Bernd Kohlen Staufen aus verschiedenen Blickwinkeln. Der Kalender ist zum Preis von 15,- Euro in der Tourist-Info im Rathaus, bei der Goethe-Buch- handlung und bei Schreiben Villinger erhältlich. Der Gesamtgewinn geht als Spende an die Stiftung zur Erhaltung der historischen Altstadt Staufen. 1250 Jahre Staufen - die Jubiläumsgläser Zum Jubiläumsjahr wurde einer Sonderedition Wein- und Sektgläser aufgelegt und gerne hätten wir gemeinsam mit Ihnen allen auf Staufens Wohl und Zukunft angestoßen. Leider konnten die großen Geburtstagsfeierlichkeiten für unser Städtle aber nicht wie geplant stattfinden. Die Gläser sind dennoch eine schöne Erinnerung an 1250 Jahre Staufen. Sie sind bei den Weingütern Landmann und Ulmann, Staufen, und Köpfer in Grunern sowie der Vinothek Staufen und der Tourist-Info erhältlich. Das Sektglas kostet 3,00 Euro, das Weinglas 2,50 Euro. Foto: Herbert Burkhard 3
Donnerstag, 12. November 2020 Aktuelle Veranstaltungen Aktuelle Ausstellungen Regelmäßige Veranstaltungen Keramikmuseum Staufen Mittwoch und Samstag: und Studioausstellung im 8:00 bis 13:00 Uhr Staufenener Wochenmarkt auf dem Markt- platz Keramikmuseum bis auf Weiteres geschlossen Zweigstelle des BLM Wettelbrunner Str. 3, 79219 Staufen i. Brsg Tel. 07633 6721, www.landesmuseum.de Öffnungszeiten des Keramikmuseums Staufen: Mittwoch bis Samstag 14:00 - 17:00 Uhr Sonntag 12:00 - 17:00 Uhr Stadtmuseum im Rathaus Fernrohr in die Vergangenheit geöffnet zu den regulären Öffnungszeiten des Rathauses historischer Ratssaal, 1. OG sowie im EG Staufen, Ihre Einkaufsstadt! Wir freuen uns auf Sie. Stubenhaus Staufen Peter Huchel und Erhart Kästner Literarische Dauerausstellung bis auf Weiteres geschlossen Einzelhandel: GALERIE K Mit Abstand kaufen Sie bei uns in (Haus der Modernen Kunst) Staufen am besten ein. Ballrechter Str. 19, Tel. 07633 929441, Fax 07633 500692 www.galerie-k.art Gastronomie: Abhol- und Lieferservice unter Víctor Ramírez - Reflexion bis 6. Dezember 2020 www.gewerbeverein-staufen.de Galerie Fluchtstab Es heißt Gemeinschaft, Im Schaufenster der Galerie Fluchtstab sind Arbeiten von Hans Sixt von Staufen, Barbara Köhler, Kurt Lehmann, Chris Popovic weil man gemeinsam und Bruno Schelb zu sehen. alles schafft. Kontakt: Elmar Bernauer, Tel. 82107 www.galerie-fluchtstab.de Wir s ind Tango- und Bandoneonmuseum Staufen e. V. Grunerner Straße 1, im Kapuzinerhof Tel. 0172 7453626 Öffnungszeiten: Sonntag 15:00-18:00 Uhr weitere Termine nach telefonischer Vereinbarung. Bleiben Sie gesund und achtsam. www.gewerbeverein -staufen.de Öffnungszeiten der öffentlichen Bibliothek im Faust-Gymnasium, Krichelnweg, Tel.: 81822 Die. 10:00 - 14:00 Uhr 15:00 - 19:00 Uhr HEIMATBLATT, Mi.: Do.: 10:00 - 12:00 Uhr 10:00 - 12:00 Uhr 15:00 - 17:00 Uhr 15:00 - 19:00 Uhr WIE SIE ES KENNEN. Fr. 10:00 - 13:00 Uhr HEIMATBLATT, WIE SIE ES MÖCHTEN. Während der Schulferien: Dienstag 15:00 - 19:00 Uhr Mittwoch 15:00 - 17:00 Uhr Katalog und Infos unter: BLÄTTERN SIE ONLINE! www.myeblättle.de Donnerstag 15:00 -19:00 Uhr https://web-opac.kivbf.de/staufen/index.asp 4
Donnerstag, 12. November 2020 STADT VERWALTUNG Bereitschaftsdienste E-Mail: info@staufen.de - Internet: www.staufen.de DRK-Rettungsdienst (ohne Vorwahl) 112 Sprechstunden der Dienststellen Mo.: 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Ärztlicher Notfalldienst an Wochenenden und Feiertagen Di. - Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr nachmittags nach Vereinbarung rund um die Uhr, 116 117 Sprechstunden des Bürgermeisters nach Vereinbarung. an Werktagen: Mo-Do 18.00-08.00 Uhr, Fr 16.00-08.00 Uhr Öffnungszeiten des Bürgerbüros Allgemeine Notfallpraxis Freiburg (Erwachsene) Wie die der Stadtverwaltung und zusätzlich Universitätsklinikum Freiburg, Sir-Hans-A.-Krebs-Straße, 79106 Freiburg Dienstag und Donnerstag, Öffnungszeiten Mo, Di, Do 20:00-24:00 Uhr nachmittags 14:00 - 16:30 Uhr Mi, Fr 16:00-24:00 Uhr Sa, So und an Feiertagen 08:00-24:00 Uhr Winter-Öffnungszeiten der Tourist-Information Kinderärztliche Notfallpraxis Freiburg Montag-Freitag 09:00-12:00 Uhr St. Josefskrankenhaus, Sautierstraße 1, 79104 Freiburg sowie Montag, Mittwoch und Freitag 14:00-16:30 Uhr Öffnungszeiten Mo – Do 19:00-22:30 Uhr Samstag geschlossen Fr 16:00-22:30 Uhr Sa, So und an Feiertagen 08:00-22:30 Uhr Ansprechpartner im Rathaus Tel. Augenärztliche Notfallpraxis Freiburg Telefonzentrale/Fundbüro Christine Menges 805-0 Universitätsaugenklinik Freiburg, Killianstr. 5, 79106 Freiburg Fax 505-93 Öffnungszeiten Sekretariat Bürgermeister/ Carmen Malinverno 805-21 Mo, Di, Do 19:00-22:00 Uhr Mi 13:00-22:00 Uhr Redaktion Rathausblatt Fax 805-50 Fr 16:00-22:00 Uhr Tourist-Information Thilo Kühnle Sa, So und an Feiertagen 08:00-22:00 Uhr Christiana Grathwohl Tierärztlicher Notdienst Daniela Lautenbach 805-36 Den tierärztlichen Notfalldienst Markgräflerland Kultur, Stadtarchiv, erfahren Sie unter Telefon 07631 36536 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Jörg Martin 805-30 Sozialstation Südlicher Breisgau e.V. Hauptverwaltung Amtsleiterin Pflegerische Notfälle Isabella Schuhmann 805-25 an Wochenenden und Feiertagen 07633 12219 EDV, Personal Stefanie Pankratz 805-28 Dorfhelferinnenstation Münstertal-Staufen Einsatzleitung über die Station Schallstadt, Frau Karin Birk, Integration/Koordination Tel. 07664 4058069, karin.birk@gmx.de Flüchtlinge Cornelia Jakob 805-23 Weitere Infos unter www.dorfhelferinnenwerk.de Liegenschaftsverwaltung Stephanie Glockner 805-31 Essen auf Rädern (Caritasverband) 07633 8404 Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro/ Martina Wenzl, Esther Kiefer, Notrufe Renten Roswitha Merkt 805-35 Notruf Feuerwehr + Notarzt 112 Standesamt/Friedhofswesen Andreas Grethler 805-22 Feuerwehrgerätehaus (nicht ständig besetzt) 6033 Notruf 110 Gemeindevollzugsdienst Elvira Götz 805-34 Polizeiposten Staufen nach Dienstschluss: 07633 923690 Jugendreferat Carsten Meurer 938456 Polizeirevier Müllheim 07631 17880 Finanzverwaltung/ Amtsleiterin Krankentransporte 0761 19222 Vergiftungs-Informationszentrale Kämmerei Gerlinde Riesterer 805-57 Uni-Klinik Freiburg 0761 19240 Steueramt/Kämmerei Sandra Seywald 805-58 BRH-Rettungshundestaffel Oberrhein 07621 19222 Simone Bischoff 805-48 Telefonseelsorge 0800 111 0 111 oder Stadtkasse Manuela Blattmann 805-26 0800 1110222 Julia Wiesler 805-26 Störungsdienste Stadtbauamt Amtsleiter Wasser Stadtwerke MüllheimStaufen 0800 5889690 Gas: Badenova 0800 2767767 Hochbau, Stadtplanung Michael Kübler 805-40 Strom: Badenova 0800 2767767 Hochbau, Bauunterhaltung Jens Schleinig 805-41 Unitymedia 0221 46619100 Bauverwaltung, Beiträge Monika Ortlieb 805-38 Sekretariat Petra Küster 805-39 Stadtwerke MüllheimStaufen Schlichtungsstelle/ Sekretariat Ursula Harrs 805-62 AlemannenStrom - Gas - Wasser Ihr Kundenbüro 07633 9332240 Stadtbauamt Amtsleiter Am Schießrain 1a - 79219 Staufen, Fax: 07633 93322467 Tiefbau Dr. Peter Schalk 805-37 service@alemannenenergie.de, www.alemannenenergie.de Bauverwaltung, Tiefbau Gerlinde Steinle 805-47 Abfallwirtschaft Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald - Bauhof/Stadtgärtnerei Markus Pfefferle 929747 www.breisgau-hochschwarzwald.de Wasserwerk Andreas Weber 0170 916 4344 Fragen zu Gebühren + Behälterbestellung 0761 21879707 VHS, Bereich Staufen Sabine Steck 805-52 David Janßen, Notar in Staufen 07633 9885100 Forstamt Staufen Revierförster Grunerner Straße 9, zentrale@notar-janssen.de Wolfgang Mangold 0162 2550720 5
Donnerstag, 12. November 2020 Aktuell Aktuell Aktuell Aktuell Aktuell Aktuell Aktuell ■ Notfalldienste der Apotheken Öffnungszeiten des Wertstoffhofes und der Grünschnitt- 14.11. Stadt-Apotheke, Hauptstraße 15, Staufen sammelstelle an der Kirchhofener Straße (beim Bauhof) 15.11. Bad-Apotheke im Paracelsushaus, Freiburger Straße 20, Bad Krozingen Mittwoch von 14:00-18:00 Uhr Samstag von 09:00-12:00 Uhr ■ Sprechstunden Rentenversicherung Beim Wertstoffhof werden auch Schrott und Elektrogeräte, CDs und DVDs Die Sprechstunden der Deutschen Rentenversicherung Bund (ehemals (ohne Hüllen) angenommen. BFA, Herr Rees) am 2. Montag im Monat und der Deutschen Renten- versicherung Baden-Württemberg (ehemals LVA, Herr Krix) am 4. Selbstanlieferung von Sperrmüll Dienstag im Monat finden nach vorheriger Absprache statt. Terminver- einbarung unter Tel. 805-0 oder 805-35 (Bürgerbüro). Sie können Ihren Sperrmüll auch selbst beim Regionalen Abfallzentrum im Gewerbepark Breisgau (Ehrenkirchener Straße 3, 79427 Eschbach) ablie- fern. Bringen Sie dazu ihre ausgefüllte Sperrmüllkarte bei der Anlieferung ■ Abfallbeseitigung mit. Graue Tonne und zugelassene Müllsäcke des Landratsamtes Öffnungszeiten: Freitag, 13. November 2020, ab 6:00 Uhr Montag, Dienstag 09:00-15:00 Uhr Biotonne (keine grauen Tonnen und keine Müllsäcke) Donnerstag, Freitag 12:00-18:00 Uhr Mittwoch, 18. November 2020, ab 6:00 Uhr Samstag 08:00-12:00 Uhr Gelbe Säcke Dienstag, 24. November 2020, ab 6:00 Uhr in Grunern Mittwoch, 25. November 2020, ab 6:00 Uhr in Staufen und Wettelbrunn Papiertonne in Staufen, Grunern und Wettelbrunn Mittwoch, 25. November 2020, ab 6:00 Uhr, in der Innenstadt ab 9:00 Uhr Amtliche Bekanntmachungen Sitzungen Arbeitskreis Herausforderung Demografie Gemeinderat - wir wollen Staufen gestalten am Mittwoch, 25. November 2020, 19:00 Uhr Der seit 2010 tätige Arbeitskreis hat die Bevölkerungsentwick- im Orchestersaal der BDB-Musikakademie, lung im Blick und will das Staufener Versorgungsnetz und öffent- Alois-Schnorr-Straße 10 liche Angebote gezielter im Hinblick auf die Altersveränderun- gen mitprägen. Bauausschuss Für die zukunftsweisenden Aufgaben braucht es Menschen, die am Mittwoch, 2. Dezember 2020, 17:30 Uhr sich im Arbeitskreis Herausforderung Demografie engagieren. im Stubenhaus, Hauptstraße 56 C, Erhart-Kästner-Saal (1. OG) Sie möchten mitwirken? Verwaltungsausschuss Ansprechpartner: am Montag, 7. Dezember 2020, 18:00 Uhr Gerd Joost, Tel. 07633 981555 im Stubenhaus, Hauptstraße 56 C, Erhart-Kästner-Saal (1. OG) Michaela Renz, e-mir@web.de Die Tagesordnungspunkte der Sitzung finden Sie, neben dem Aushang am Rathaus, auch im Internet unter https://staufen. ratsinfomanagement.net. Dort sind auch die Niederschriften Hinweise zur Maskenpflicht in der der öffentlichen Sitzungen einsehbar. Fußgängerzone Die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg enthält die Ver- Helferkreis Flüchtlinge Staufen pflichtung zum Tragen einer Mund-Na- se-Bedeckung innerhalb von Fußgän- Aufgrund der seit 2. November gültigen Corona-Verordnung gerbereichen (vgl. § 3 Absatz 1 Ziffer 11 musste das Treffen des Helferkreises am 10. November leider Corona-VO). abgesagt werden. Wir hoffen, dass wir uns – wenn auch weiter in reduzierter Form – bald wiederzusammensetzen und weitere Da uns zu dieser Regelung immer wieder Schritte besprechen können. Anfragen erreichen, weisen wir darauf hin, dass im Bereich der Fußgängerzone in der Staufener Innenstadt Wenn Sie freien Wohnraum zu Verfügung haben, melden Sie durchgängig eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist, wenn sich bei der Stadt Staufen, Frau Jakob, Tel. 805-23, jakob@stau- der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht fen.de eingehalten werden kann. Von dieser Regelung ausgenommen sind laut Corona-VO lediglich Kinder unter 6 Jahren und Personen, denen aufgrund gesundheit- licher Beeinträchtigungen oder Behinderung das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht möglich oder zumutbar ist. 6
Donnerstag, 12. November 2020 Gemäß § 1 der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Breis- vertreten durch Herrn Bürgermeister Johannes Ackermann gau-Hochschwarzwald vom 3. November 2020 ist auf allen Märk- der Stadt Bad Krozingen ten derzeit eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. vertreten durch Herrn Bürgermeister Volker Kieber Da sich der Staufener Wochenmarkt innerhalb der Fußgänger- der Stadt Breisach am Rhein zone befindet, gilt hier während den Marktzeiten eine generelle vertreten durch Herrn Bürgermeister Oliver Rein Tragepflicht der Mund-Nasen-Bedeckung, unabhängig davon, der Stadt Staufen ob sich gerade Besucher an den Markständen befinden. vertreten durch Herrn Bürgermeister Michael Benitz und der Stadt Sulzburg Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitmenschen und bleiben vertreten durch Herrn Bürgermeister Dirk Blens Sie gesund. (im Folgenden: „abgebende Städte/Gemeinden“) Stand: 15.09.2020 (Endfassung) Sanierung der Asphaltdecke in der Sixtgasse AZ: 625.21:0001/3 und Kirchhofener Straße Vorbemerkung: Altersbedingt müssen die Asphaltdecken der Sixtgasse und der Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) und die Städte/ Kirchhofener Straße saniert werden. Aus diesem Grund werden Gemeinden Auggen, Badenweiler, Bad Krozingen, Breisach am die betreffenden Straßenabschnitte von 12. November bis Mit- Rhein, Buggingen, Staufen und Sulzburg (abgebende Städte/Ge- te Dezember 2020 gesperrt. meinden) schließen zur Bildung eines gemeinsamen Gutachter- In der Sixtgasse betrifft dies die Zufahrt von der Krozinger Straße ausschusses „Markgräflerland-Breisgau“ aufgrund von § 1 Absatz bis zur Höhe Altenheim St. Margareten. Die Kirchhofener Straße 1 Satz 2 der Verordnung der Landesregierung über die Gutachter- ist ab Höhe Wertstoffhof/Grünschnittsammelstelle nicht mehr ausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach befahrbar. dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung – GuAVO) in Verbindung mit § 25 des Gesetzes über kommunale Zusam- Die voraussichtliche Dauer der Baumaßnahme wird jeweils für menarbeit (GKZ) folgende öffentlich-rechtliche Vereinbarung: zwei Wochen geplant. Die Termine können sich aufgrund nicht planbarer Ereignisse (Wetter, zusätzliche Maßnahmen etc.) ver- § 1: Gegenstand der Vereinbarung: schieben bzw. verlängern. 1. Die abgebenden Städte/Gemeinden übertragen die Bildung von Gutachterausschüssen nach § 1 Absatz 1 Satz 2 GuAVO Die Stadtverwaltung Staufen dankt den Verkehrsteilnehmern für auf die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde). ihr Verständnis. 2. Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) erfüllt an- stelle der abgebenden Städte/Gemeinden die nach Bun- des- und Landesrecht, insbesondere jedoch nach der Gutachterausschussverordnung (GuAVO) sowie nach dem Baugesetzbuch (BauGB) übertragenen Aufgaben des Gutachterausschusses, in eigener Zuständigkeit. Sie übernimmt die übertragenen Aufgaben uneingeschränkt und in eigener Verantwortung. Sämtliche mit den übertrage- nen Aufgaben verbundenen Rechte und Pflichten gehen mit Wirksamwerden der Vereinbarung auf die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) über. Sie erfüllt die Aufgabe in ih- ren Amtsräumen. 3. Die abgebenden Städte/Gemeinden verpflichten sich, ihre jeweiligen Gutachterausschussgebührensatzungen sowie die maßgeblichen Ziffern des Gebührenverzeichnisses der jeweiligen Verwaltungsgebührensatzung zum 01.01.2021 aufzuheben. Der Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) ist ein Protokollauszug der entsprechenden Gremiumssit- zung zu übersenden. 4. Diese Form der Zusammenarbeit kann um andere Städte/ Öffentlich-rechtliche Vereinbarungzur Bildung Gemeinden erweitert werden, soweit die Städte/Gemeinden eines gemeinsamen Gutachterausschusses im selben Landkreis liegen und benachbart sind (§ 1 Absatz 1 Satz 2 GuAVO). Ein Beitritt weiterer Städte/Gemeinden be- „Markgräflerland-Breisgau“ darf der Zustimmung der Stadt Müllheim (übernehmende zwischen Gemeinde) sowie der jeweils abgebenden Stadt/Gemeinde. der Stadt Müllheim vertreten durch Herrn Bürgermeister Martin Löffler § 2: Zusammensetzung des Gutachterausschusses, Gutach- (im Folgenden: „übernehmende Gemeinde“) terbestellung und 1. Zur Erfüllung der Aufgabe wird bei der Stadt Müllheim (über- der Gemeinde Auggen nehmende Gemeinde) ein Gutachterausschuss gebildet. Die- vertreten durch Herrn Bürgermeister Fritz Deutschmann ser trägt die Bezeichnung der Gemeinde Badenweiler vertreten durch Herrn Bürgermeister Vincenz Wissler „Gemeinsamer Gutachterausschuss „Markgräflerland-Breis- der Gemeinde Buggingen gau“ bei der Stadt Müllheim“ (nachstehend „gemeinsamer Gutachterausschuss“ genannt). 7
Donnerstag, 12. November 2020 2. Die abgebenden Städte/Gemeinden benennen in Abstim- 2. Der Geschäftsstelle obliegt nach Weisung des/der Vorsitzen- mung mit der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutach- den des Gutachterausschusses die Erledigung der laufenden terausschusses nach Maßgabe von § 192 Absatz 3 Bauge- Verwaltungsaufgaben. setzbuch (BauGB) in der Grundstückswertermittlung und 3. Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) verpflichtet sonstigen Wertermittlungen erfahrene Personen, die vom sich, die für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung erforder- Gemeinderat der Stadt Müllheim (übernehmende Gemein- liche und geeignete Personal- und Sachmittelausstattung zu de) zu ehrenamtlichen Gutachter*innen bestellt werden. Die gewährleisten (§ 1a GuAVO). Die Stadt Müllheim (überneh- Anzahl der Mitglieder*innen (Gutachter*innen) des gemein- mende Gemeinde) besetzt die Geschäftsstelle mit eigenem samen Gutachterausschusses wird von der Stadt Müllheim Personal. Die hierfür erforderlichen Personalentscheidungen (übernehmende Gemeinde) in Abstimmung mit den abge- obliegen der Stadt Müllheim. Die Stadt Müllheim (überneh- benden Städten/Gemeinden bzw. ggf. weiteren abgeben- mende Gemeinde) verpflichtet sich weiter, eine regelmäßige den Städten/Gemeinden festgelegt. Die Benennung erfolgt fachliche Fortbildung der Mitarbeiter*innen der Geschäfts- in der Weise, dass die Beteiligten, d.h. abgebende Städte/Ge- stelle und der Gutachter*innen sicherzustellen. meinden und die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde), berechtigt sind, pro angefangene 5.000 Einwohner je eine/n § 4: Übergang der Aufträge Gutachter*in vorzuschlagen. Für die Ermittlung der Einwoh- 1. Die bisher bei den Geschäftsstellen der Gutachterausschüs- nerzahl findet § 143 Gemeindeordnung (GemO) entspre- se der abgebenden Städte/Gemeinden oder ihrer Zusam- chend Anwendung. menschlüsse (z.B. Gemeindeverwaltungsverband Müllheim- 3. Wächst eine Stadt/Gemeinde und erreicht innerhalb der Badenweiler) beantragten und noch nicht fertig gestellten Amtsperiode die nächsthöhere Größenklasse, so stellt sie Verkehrswertgutachten gehen auf den gemeinsamen Gut- trotzdem erst in der darauffolgenden Amtsperiode eine/n achterausschuss über. Auf § 6 Absatz 7 dieser Vereinbarung Gutachter*in mehr. Schrumpft eine Stadt/Gemeinde und wird verwiesen. fällt innerhalb der Amtsperiode in die nächstniedrigere Grö- ßenklasse, so stellt sie trotzdem erst in der darauffolgenden § 5 Mitwirkung der abgebenden Städte/Gemeinden bei der Er- Amtsperiode eine/n Gutachter*in weniger. füllung der Aufgabe 4. Der/die Vorsitzende, seine/ihre zwei Stellvertreter*innen sol- 1. Die abgebenden Städte/Gemeinden stellen der Geschäfts- len vom Gemeinderat der Stadt Müllheim (übernehmende stelle des gemeinsamen Gutachterausschusses mit Inkraft- Gemeinde) für die gesetzlich vorgeschriebene Amtsperiode treten dieser Vereinbarung ihren Geodatenbestand, wenn auf Basis eines rollierenden Systems bestellt werden: möglich in digitaler Form, zur Erfüllung der Aufgabe kosten- frei zur Verfügung. Hierzu gehören unter anderem: Legislaturperiode 1 Vorsitz: Vorschlagsrecht Bad Krozingen • Daten des amtlichen Liegenschaftskatasterinformations- 1. Stellvertretung: Vorschlagsrecht Breisach am Rhein systems (ALKIS), 2. Stellvertretung: Vorschlagsrecht Müllheim • Daten über Altlasten, Legislaturperiode 2 Vorsitz: Vorschlagsrecht Breisach am Rhein • Bodenrichtwertkarten, 1. Stellvertretung: Vorschlagsrecht Müllheim • Flächennutzungsplan, 2. Stellvertretung: Vorschlagsrecht Bad Krozingen • Daten zu Ver- und Entsorgungsleitungen (Wasser, Abwas- ser...), Legislaturperiode 3 Vorsitz: Vorschlagsrecht Müllheim • Höhenlinien, 1. Stellvertretung: Vorschlagsrecht Bad Krozingen • Orthofotos, 2. Stellvertretung: Vorschlagsrecht Breisach am Rhein • Schutzgebiete, • Karten und Lagepläne zu kommunalen Satzungen, insbe- Nach Ablauf Legislaturperiode 3 beginnt das rollierende Sys- sondere Bebauungspläne (zeichnerischer Teil), alte Orts- tem wieder wie oben beschrieben von vorne (Beginn bei baupläne, Sanierungsgebiete, Legislaturperiode 1 über 2 und 3 in einer „Endlosschleife“). • Bauakten, • Baulasten, 5. Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) gewährleis- • Daten über den Erschließungszustand von Straßen, tet, dass bei Belangen der beteiligten Städte/Gemeinden • Daten zum Denkmalschutz, (z.B. Bodenrichtwerte, Gutachten etc.) vorrangig die bestell- • Daten zu Bodenordnungsmaßnahmen (freiwillige Boden- ten Gutachter*innen der Wohnsitzkommune herangezogen ordnungsmaßnahmen, Umlegungen, Grenzregelungen, werden. Näheres regelt die Geschäftsordnung des gemein- Flurbereinigungen), samen Gutachterausschusses. • Daten zu städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungs- 6. Das Vorschlagsrecht für die als ehrenamtliche maßnahmen, Gutachter*innen zu bestellenden Vertreter*innen des Fi- • Daten zu Verfügungs- und Veränderungssperren. nanzamtes und dessen/deren Stellvertreter*innen obliegt der zuständigen Finanzbehörde (§ 2 Absatz 2 GuAVO). 2. Sobald die digitalen Geodatenbestände bei den abgeben- den Städten/Gemeinden aktualisiert werden, übergeben § 3: Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses diese das entsprechende Update/den aktualisierten Daten- 1. Die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses bestand spätestens zwei Wochen nach dem Update an die wird bei der Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) ein- Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses. gerichtet (§ 8 Absatz 1 GuAVO). Diese trägt die Bezeichnung 3. Die abgebenden Städte/Gemeinden stellen der Geschäfts- stelle des gemeinsamen Gutachterausschusses den jeweili- „Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses gen amtlichen Straßenschlüssel in Papierform und als elekt- „Markgräflerland-Breisgau“ bei der Stadt Müllheim“ ronische Datei (Excel-Format) zur Verfügung. (nachstehend „Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachteraus- 4. Die abgebenden Städte/Gemeinden ermöglichen den schusses“ genannt). Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle des gemeinsamen 8
Donnerstag, 12. November 2020 Gutachterausschusses kostenfrei Zugriff auf alle bei ihr vor- gabengebiete Gebühren und Auslagenersatz in eigener handenen und zur Erfüllung der Aufgaben erforderlichen Zuständigkeit. Sie kann im Rahmen der ihr übertragenen Daten. Hierzu gehören unter anderem die Aufgabengebiete Satzungen erlassen, die für das gesamte • Bauakten, Gebiet der Beteiligten gelten; dies gilt nicht für die Erhebung • Baulasten, von Steuern. • Daten über den Erschließungszustand von Straßen, 2. Die abgebenden Städte/Gemeinden beteiligen sich an den • Daten zum Denkmalschutz, nicht durch Gebühren und Auslagen nach Absatz 1 ge- • Daten zu Bodenordnungsmaßnahmen (freiwillige Boden- deckten laufenden Personal- und Sachaufwendungen der ordnungsmaßnahmen, Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde), die durch die • Umlegungen, Grenzregelungen, Flurbereinigungen), Aufgabenerfüllung des gemeinsamen Ausschusses und der • Daten zu städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungs- Geschäftsstelle des gemeinsamen Ausschusses entstehen, maßnahmen, entsprechend den nach § 6 Abs. 6 dieser Vereinbarung. fest- • Daten zu Verfügungs- und Veränderungssperren, gelegten Kostenverteilungsschlüsseln. • Einwohnermeldedaten. 3. Da zur Einnahme der Arbeitsbereitschaft unstreitig eine • Vorbereitungsphase nötig ist, für die noch keine Daten als 5. Die abgebenden Städte/Gemeinden benennen der Ge- Grundlage für die Berechnung der Kostenverteilungsschlüs- schäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses eine/n sel vorliegen, ist es vorgesehen, dass den beteiligten Städ- ständige/n Ansprechpartner*in, welche/r die Unterlagen bei ten/Gemeinden – d.h. neben den diese öffentlich-rechtlich der jeweiligen abgebenden Stadt/Gemeinde erhebt und der Vereinbarung zu Beginn schließenden Städte/Gemeinden Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses (die Beteiligten) auch weitere beitrittswillige Städte/Gemein- innerhalb von zwei Wochen nach Anforderung übersendet. den in den jeweiligen Erweiterungsphasen - im gemeinsa- Die Unterlagen werden nach Gebrauch von der Geschäfts- men Gutachterausschuss „Markgräflerland-Breisgau“ nur die stelle des gemeinsamen Gutachterausschusses an die jewei- tatsächlich anfallenden Kosten der Stadt Müllheim für die lige abgebende Stadt/Gemeinde zurückgegeben, soweit es Anschubfinanzierung am Projektende in Rechnung gestellt sich um Originale handelt. werden („Spitzabrechnung“). 6. Die abgebenden Städte/Gemeinden ermächtigen die a. Die beteiligten Städte/Gemeinden vereinbaren im Vorgriff Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle des gemeinsamen auf die vorgenannte Spitzabrechnung eine Anschubfi- Gutachterausschusses auf das elektronische Grundbuch nanzierung als pauschale Einmalzahlung i.H.v. 2 € pro und die Grundakten für die Grundstücke im Gebiet der je- Einwohner*in. Mit dieser Anschubfinanzierung ist gleich- weiligen abgebenden Stadt/Gemeinde zuzugreifen, soweit zeitig der Aufwand für die rückwirkende Erfassung und dies zur Erfüllung der Aufgabe erforderlich oder sachdienlich Auswertung der Kauffälle auf dem Gebiet der abgeben- ist. Entsprechende Anträge zum automatisierten Abrufver- den Städte/Gemeinden ab sechs Monate vor Inkrafttreten fahren aus den maschinell geführten Grundbüchern der der Vereinbarung abgegolten. Die Anschubfinanzierung abgebenden Städte/Gemeinden und der Stadt Müllheim wird vier Wochen nach Vertragsschluss fällig, Verzug ist in (übernehmende Gemeinde) bei der Grundbuchdatenzentrale § 286 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. Baden-Württemberg werden von der Geschäftsstelle des ge- b. Die Einwohnerzahl richtet sich dabei nach den zuletzt vor meinsamen Gutachterausschusses gestellt. Vertragsschluss vorliegenden Zahlen des Statistischen 7. Die abgebenden Städte/Gemeinden ermächtigen die Landesamtes (Ergebnisse der Bevölkerungsfortschrei- Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle des gemeinsamen bung auf Basis des Zensus). Gutachterausschusses Daten bei Dritten zu erheben, soweit c. Am Projektende kann es so zu Rückzahlungen oder Nach- dies zur Erfüllung der Aufgabe erforderlich oder sachdienlich forderungen der tatsächlich angefallenen Kosten der Stadt ist. Müllheim für die Anschubfinanzierung an die beteiligten 8. Die bei den abgebenden Städten/Gemeinden oder ihrer Zu- Städte/Gemeinden kommen. Projektende ist hierbei die sammenschlüsse (z.B. Gemeindeverwaltungsverband Müll- Einnahme der Zielgliederung unter Herstellung deren Ar- heim-Badenweiler) eingehenden Urkunden, die für den ge- beitsbereitschaft. meinsamen Gutachterausschuss bestimmt sind, werden von d. Ein klarer zeitlicher Schnitt zwischen den notwendigen den abgebenden Städten/Gemeinden spätestens innerhalb Vorarbeiten in den jeweiligen Erweiterungsphasen und einer Woche in verschlossenem Umschlag an die Geschäfts- dem operativen Betrieb ist hierbei zwingend notwendig stelle des gemeinsamen Gutachterausschusses weitergelei- und wird aus Transparenzgründen klar kommuniziert so- tet. wie laufend durch die buchhalterische Erfassung „operati- 9. Die abgebenden Städte/Gemeinden tragen dafür Sorge, ver Betrieb“/“Anschubfinanzierung“ sichergestellt. Für den dass mit Ablauf des auf das Wirksamwerden dieser Vereinba- Nachweis der tatsächlich angefallenen Kosten der Stadt rung vorangegangenen Tages die Dienststempel der jeweili- Müllheim für die Anschubfinanzierung hat die Stadt Müll- gen Gutachterausschüsse entwertet werden. Die Bestellung heim (übernehmende Gemeinde) geeignete Kostennach- von ehrenamtlichen Gutachter*innen durch die abgeben- weise zu führen. Anstelle eines Einzelnachweises können den Städte/Gemeinden ist mit dem Wirksamwerden dieser Personal- und Sachkosten auch mit Pauschalwerten ange- Vereinbarung durch den/die jeweilige/n Bürgermeister*in setzt werden, die gemäß den anerkannten Grundsätzen zu widerrufen (§ 4 Absatz 1 GuAVO). Der Stadt Müllheim „Kosten eines Arbeitsplatzes“ der Kommunalen Gemein- (übernehmende Gemeinde) ist ein durch den/die jeweilige/n schaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) in der Bürgermeister*in bestätigter Nachweis zu § 5 Absatz 9 Satz 1 jeweils gültigen Fassung ermittelt wurden. und 2 zu übersenden. e. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten der An- schubfinanzierung und die hierfür anfallenden Finanzie- § 6: Gebührenerhebung, Kostenbeteiligung rungsbeiträge nach aktueller Rechtslage der gesetzlichen 1. Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) erhebt für Umsatzsteuerpflicht unterliegen, soweit sie dem privat- Amtshandlungen im Rahmen der ihr übertragenen Auf- wirtschaftlichen Bereich zuzurechnen sind. 9
Donnerstag, 12. November 2020 4. Alle anfallenden Aufwendungen und Erträge des gemeinsa- (z.B. Gemeindeverwaltungsverband Müllheim-Badenweiler) men Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle, so- beantragt wurden, vereinbaren die Stadt Müllheim (überneh- wohl in der Vorbereitungsphase (Anschubfinanzierung) als mende Gemeinde) und die abgebenden Städte/Gemeinden auch im operativen Betrieb, werden von der Stadt Müllheim im Innenverhältnis, dass der Stadt Müllheim (übernehmende wie folgt gebucht: Gemeinde) die eingenommenen Gebühren auf der Grundla- ge der Gutachterausschussgebührensatzung des gemeinsa- (i) Hoheitlicher Bereich („Hoheitsbetrieb“): men Gutachterausschusses zustehen. Auf § 4 Absatz 1 dieser Hierzu gehören alle mit Vereinbarung wird verwiesen. • der Führung der Kaufpreissammlung (§ 193 Absatz 5 BauGB), • der Ableitung von Bodenrichtwerten (§ 196 BauGB) und der 8. Maßgeblicher Abrechnungszeitraum ist das Haushaltsjahr. sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten (§ 193 Grundlage für die Ermittlung der Personal- und Sachaufwen- Absatz 5 BauGB) sowie dungen nach den vorgenannten Absätzen bilden dabei ins- • der Erteilung von Auskünften jeglicher Art besondere: einhergehenden Tätigkeiten (Personal- und Sachkosten) und Ge- • die tatsächlichen Personalaufwendungen für die zur Aufga- bühreneinnahmen der Verwaltungsgebührensatzung (Erträge). benerfüllung notwendigen Beschäftigten und Beamten, (ii) Privatwirtschaftlicher Bereich („Betrieb gewerblicher Art“): • die zu zahlenden Entschädigungen für die ehrenamtlichen Hierzu gehören alle mit Gutachter gemäß § 14 GuAVO, • der Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von be- • die Kosten für die dienstlich notwendigen Fortbildungen, bauten und unbebauten Grundstücken sowie von Rechten an • die sich bei sparsamer und wirtschaftlicher Haushaltsfüh- Grundstücken rung aus dem notwendigen Personaleinsatz ergebenden einhergehenden Tätigkeiten (Personal- und Sachkosten) und Ge- Sachkosten aller Arbeitsplätze des gemeinsamen Gutach- bühreneinnahmen der Gutachterausschussgebühren- und Ver- terausschusses sowie der gemeinsamen Geschäftsstelle, waltungsgebührensatzung (Erträge). ermittelt auf Grundlage der Personal- und Versorgungs- aufwendungen im Gutachterausschusswesen des abzu- 5. Der Saldo aus Einnahmen und Ausgaben (Abmangel) wird rechnenden Jahres unter Berücksichtigung der anteiligen für den hoheitlichen Bereich („Hoheitsbetrieb“) und den Verwaltungsgemeinkosten nach den anerkannten Grund- privatwirtschaftlichen Bereich („Betrieb gewerblicher Art“) sätzen „Kosten eines Arbeitsplatzes“ der KGSt, jeweils getrennt ermittelt. Es findet aus Gründen der Umsatz- • die notwendigen Lizenzgebühren für spezielle EDV-Pro- besteuerung des privatwirtschaftlichen Bereichs („Betrieb gramme im Gutachterausschuss (Kaufpreissammlung, gewerblicher Art“) keine Verrechnung untereinander statt. Wertermittlungsprogramm). 6. Für die Weiterberechnung des Abmangels (Saldo aus Einnah- Für den Nachweis der Personal- und Sachaufwendungen hat die men und Ausgaben) werden zur Kostenverteilung folgende Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) geeignete Kosten- zwei Kostenverteilungsschlüssel vereinbart: nachweise zu führen. Anstelle eines Einzelnachweises können Personal- und Sachkosten auch mit Pauschalwerten angesetzt (i) Für den hoheitlichen Bereich („Hoheitsbetrieb“): werden, die gemäß den anerkannten Grundsätzen „Kosten eines Das Verhältnis der Kauffälle eines Jahrgangs auf dem Gebiet der Arbeitsplatzes“ der KGSt in der jeweils gültigen Fassung ermittelt jeweiligen Körperschaft im Verhältnis zur Gesamtzahl aller er- wurden. fassten Kauffälle eines Jahrgangs. 9. Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) ist berechtigt, (ii) Für den privatwirtschaftlichen Bereich („Betrieb gewerblicher Vorauszahlungen je in der Mitte eines Kalendervierteljahres Art“): (15.02./15.05./15.08. und 15.11.) in Höhe eines Viertels des Das Verhältnis der Anzahl der Gutachten eines Jahrgangs auf sich nach dem Haushaltsplan ergebenden Umlagebedarfs dem Gebiet der jeweiligen Körperschaft im Verhältnis zur Ge- von den Beteiligten zu erheben. samtzahl aller erstatteten Gutachten eines Jahrgangs. Als Kauffall im Sinne dieses Kostenverteilungsschlüssels gelten 10. Bis zum 30. September des Folgejahres erstellt die Stadt alle Flurstücke bzw. Flurstücksanteile (Miteigentumsanteile), die Müllheim (übernehmende Gemeinde) eine Abrechnung der in Verträgen behandelt werden, die dem Gutachterausschuss im vorausgegangenen Haushaltsjahr im Zusammenhang mit nach § 195 BauGB übersandt werden. der Aufgabenerfüllung angefallenen Aufwendungen nach § 6 dieser Vereinbarung und der geltend gemachten Gebüh- Als Gutachten im Sinne dieses Kostenverteilungsschlüssels gel- ren und Auslagen. Die Erstattung des sich nach Abzug der ten alle in einem Jahrgang bei der Geschäftsstelle des Gutachter- Gebühren und Auslagen aus der Abrechnung ergebenen Be- ausschusses beantragten Gutachten im Sinne des § 193 Absatz 1 trages erfolgt durch die beteiligten Städte/Gemeinden nach BauGB, die unter einem Jahrgang geführt werden, unabhängig Zugang der Abrechnung nach Satz 1, Verzug ist in § 286 Abs. vom Zeitpunkt ihrer Fertigstellung. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten und die Finanzie- 11. Im Falle von Zahlungsrückständen sind rückständige Beträge rungsbeiträge des privatwirtschaftlichen Bereichs („Betrieb nach den für Gebühren geltenden kommunalabgabenrecht- gewerblicher Art“) und die hierfür anfallenden Finanzierungs- lichen Vorschriften zu verzinsen bzw. Säumniszuschläge zu beiträge nach aktueller Rechtslage der gesetzlichen Umsatzsteu- entrichten. erpflicht unterliegen. 7. Hinsichtlich der Gebühren für Verkehrswertgutachten, die bis zum Inkrafttreten dieser Vereinbarung bei den abge- benden Städten/Gemeinden bzw. ihrer Zusammenschlüsse 10
Donnerstag, 12. November 2020 § 7: Verpflichtungen der beteiligten Städte/Gemeinden 2. Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) haftet für die 1. Den beteiligten Städten/Gemeinden obliegt die Verpflich- von ihr eingesetzten Erfüllungsgehilfen und Beauftragten tung zur gegenseitigen Information und sonstigen vertrags- nach den gesetzlichen Bestimmungen. dienlichen Unterstützung. Von wesentlichen Ereignissen haben sich die beteiligten Städte/Gemeinden jeweils unauf- § 10: Kündigung gefordert zu unterrichten. 1. Die Geltungsdauer dieser Vereinbarung ist nicht befristet. 2. Die beteiligten Städte/Gemeinden verpflichten sich, diese 2. Die abgebenden Städte/Gemeinden haben das Recht, die- Vereinbarung mit Wohlwollen auszustatten und nach den se Vereinbarung schriftlich zu kündigen. Als Kündigungs- Regeln von Treu und Glauben zu erfüllen. frist werden 24 Monate zum Jahresende (31.12.) vereinbart 3. Die Stadt Müllheim (übernehmendeGemeinde) ist verpflich- (§ 25 Absatz 4 Gesetz über kommunale Zusammenarbeit tet, den abgebenden Städten/Gemeinden jederzeit (soweit (GKZ)). zulässig) Einsicht in die Unterlagen zu gewähren, die im Zu- 3. Die Kündigung erfolgt durch Schriftform. sammenhang mit der Erfüllung der Aufgabe stehen. 4. Wird die Vereinbarung gekündigt, so hat die Stadt Müllheim 4. Die beteiligten Städte/Gemeinden werden, soweit recht- (übernehmende Gemeinde) Anspruch auf Kostenbeteiligung lich zulässig, alle notwendigen Entscheidungen treffen, für die bis zum Ende der Laufzeit der Vereinbarung erbrach- Beschlüsse herbeiführen und sonstige Amtshandlungen ten Leistungen. vornehmen, die zur Durchführung der Aufgabe erforderlich oder sachdienlich sind. § 11: Erfüllungsort und Gerichtsstand 5. Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) benennt Erfüllungsort ist Müllheim. Gerichtsstand ist das zuständige Ver- den abgebenden Städten/Gemeinden eine/n ständigen waltungsgericht. Ansprechpartner*in für die Erfüllung der Aufgabe. § 12: Wirksamkeit, in Kraft treten § 8: Datenschutz 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Auggen hat dieser Vereinba- 1. Die Stadt Müllheim (übernehmendeGemeinde) stellt durch rung am 19.05.2020 zugestimmt. technische und/oder organisatorische Maßnahmen sicher, 2. Der Gemeinderat der Gemeinde Badenweiler hat dieser Ver- dass die Belange des Datenschutzes berücksichtigt werden. einbarung am 20.07.2020 zugestimmt. Hierzu gehören unter anderem (vgl. 26. Tätigkeitsbericht des 3. Der Gemeinderat der Gemeinde Buggingen hat dieser Ver- Landesbeauftragten für den Datenschutz in Baden-Würt- einbarung am 18.05.2020 zugestimmt. temberg, Landtagsdrucksacke 13/4910 S. 59 ff.), dass 4. Der Gemeinderat der Stadt Bad Krozingen hat dieser Verein- • erkennbar an den gemeinsamen Gutachterausschuss ge- barung am 15.06.2020 zugestimmt. richtete Schreiben von der zentralen Poststelle der Stadt 5. Der Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein hat dieser Ver- Müllheim (übernehmende Gemeinde), der Geschäftsstelle einbarung am 23.06.2020 zugestimmt. des gemeinsamen Gutachterausschusses ungeöffnet vor- 6. Der Gemeinderat der Stadt Staufen hat dieser Vereinbarung gelegt werden; • die Gutachter*innen darauf hingewiesen werden, dass sie am 27.05.2020 zugestimmt. die personenbezogenen Daten, die sie aufgrund ihrer Tä- 7. Der Gemeinderat der Stadt Sulzburg hat dieser Vereinbarung tigkeit erlangt haben, auch nach dem Ende ihrer Tätigkeit am 28.05.2020 zugestimmt. geheim zu halten haben; 8. Der Gemeinderat der Stadt Müllheim (übernehmende Ge- • Gutachten nicht vom/von der Vorsitzenden oder anderen meinde) hat dieser Vereinbarung am 27.05.2020 zugestimmt. Personen zu Hause gefertigt werden, ohne dass geeignete 9. Diese Vereinbarung bedarf nach § 25 Absatz 5 GKZ der Ge- Maßnahmen getroffen wurden, die eine Kenntnisnahme nehmigung der Rechtsaufsichtbehörde. und Nutzung der Daten durch Mitbewohner*innen oder 10. Die Vereinbarung ist mit der rechtsaufsichtlichen Geneh- Besucher*innen ausschließt; migung von allen beteiligten Städten und Gemeinden öf- • beim Transport personenbezogener Unterlagen zwischen fentlich bekanntzumachen. Sie wird am Tag nach der letz- Behörde und häuslichem Arbeitsplatz oder zwischen Be- ten öffentlichen Bekanntmachung, frühestens jedoch am hörden untereinander verschlossene Behältnisse zur Aufbe- 01.01.2021, rechtswirksam. wahrung verwendet werden; 11. Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) teilt der Zen- • die in der Registratur der erfüllenden Körperschaft aufbe- tralen Geschäftsstelle die Bildung des gemeinsamen Gut- wahrten Gutachten (Bürofertigungen), Urkunden und Ak- achterausschusses nach § 1 Absatz 1 Satz 2 GuAVO mit den ten nur dem gemeinsamen Gutachterausschuss und den Angaben nach § 15 Absatz 3 GuAVO unverzüglich nach In- Mitarbeitern der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutach- krafttreten dieser Vereinbarung mit. terausschusses zugänglich sind; • Abschriften von Gutachten nicht bei den Gutachter*innen § 13: Salvatorische Klausel aufbewahrt werden; Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam • Auskünfte aus der Kaufpreissammlung nicht telefonisch er- sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen teilt werden und Vereinbarung nicht berührt. Die beteiligten Städte/Gemeinden • Auskünfte aus der Kaufpreissammlung nur in anonymisier- werden in einem solchen Fall die unwirksamen Bestimmungen ter Form erteilt werden. durch solche ersetzen, die dem sachlichen und wirtschaftlichen Inhalt der unwirksamen Bestimmungen soweit wie möglich ent- § 9: Haftung sprechen. Dasselbe gilt, wenn sich während der Laufzeit der Ver- 1. Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) verpflichtet einbarung ergibt, dass die Vereinbarung durch weitere Bestim- sich, die ihr zur Erfüllung übertragenen Aufgaben mit der ge- mungen ergänzt werden muss. botenen Sorgfalt und Genauigkeit durchzuführen. 11
Donnerstag, 12. November 2020 Für die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) Für die Stadt Breisach am Rhein, Für die Stadt Staufen, [Bad Krozingen, 15.09.2020] [Bad Krozingen, 15.09.2020] [Bad Krozingen, 15.09.2020] Im Original gezeichnet Im Original gezeichnet Im Original gezeichnet Martin Löffler, Bürgermeister Oliver Rein, Bürgermeister Michael Benitz, Bürgermeister Für die Gemeinde Auggen, Für die Gemeinde Baden- weiler, Für die Stadt Sulzburg, [Bad Krozingen, 15.09.2020] [Bad Krozingen, 15.09.2020] [Bad Krozingen, 15.09.2020] Im Original gezeichnet Im Original gezeichnet Im Original gezeichnet Fritz Deutschmann, Bürgermeister Vincenz Wissler, Dirk Blens, Bürgermeister Bürgermeister Für die Gemeinde Buggingen, Für die Stadt Bad Krozingen, [Bad Krozingen, 15.09.2020] [Bad Krozingen, 15.09.2020] Im Original gezeichnet Im Original gezeichnet Johannes Ackermann, Volker Kieber, Bürgermeister Bürgermeister 12
Donnerstag, 12. November 2020 Geschichtliches Jugendeinrichtungen in Staufen Auf stolze 1250 Jahre kann Staufen nun zurückblicken und das im Kapuzinerhof, Grunerner Straße 3, 79219 Staufen leider nur zum Teil angemessen feiern. Nicht ganz so alt ist in diesem Jahr der Tischtennisclub (TTC) Staufen geworden. Er hat Jugendreferat Staufen es bisher nur auf 70 Jahre gebracht und muss auch vom Feiern Abstand nehmen. Dabei hätte er allen Grund dazu, war er doch bereits kurz nach seiner Gründung im Jahre 1950 einer der er- folgreichsten Vereine in dieser Sportart in der Region. Besonders in der Jugendarbeit wurde Hervorragendes geleistet. Spieler- Carsten Meurer namen wie Heimo Klein, Manfred Wiesler, Jörg Bundrock, Wolf- Tel. 07633 938456 gang Petter, Harry Kühnel, Christa Seidl, Christina Posekay, Sonja oder 0174 9591688 (auch WhatsApp) und Elke Fraider und viele andere tauchten regelmäßig in den E-Mail: carsten.meurer@sos-kinderdorf.de Siegerlisten der Kreis- und Bezirksmeisterschaften auf. Auch als facebook: Jugendreferent Carsten Meurer Aktive waren sie lange Jahre dabei, Staufens Mannschaften von Mobile Jugendarbeit Staufen den unteren Spielklassen über die Landes- und Verbands- bis in Eine Kooperation der Stadt Stau- die Badenliga zu hieven. Der „Macher“ jener Jahre war das heu- fen mit dem SOS-Kinderdorf e.V. te noch lebende Gründungsmitglied Bertram Heissler, zunächst (SOS-Kinderdorf Schwarzwald) unermüdlicher Jugendförderer, dann etliche Jahrzehnte erster Vorstand und Verbandsfunktionär und so nebenbei noch Leiter Die Mobile Jugendarbeit Staufen ist zurzeit nicht besetzt. In des Jugendsportkreises. Als jedoch Ende des Jahrtausends im- dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an mer mehr Jugendliche immer weniger Gefallen am Vereinsleben hatten, ging das auch am TTC Staufen nicht vorbei. Nun soll es Patrick Wallner wieder aufwärtsgehen. Das haben sich Alexander Heissler und Bereichsleitung gemeindebezogene Jugendarbeit Ralph Obergfell vorgenommen, einen geregelten Trainingsbe- SOS Kinderdorf Schwarzwald trieb ins Leben gerufen sowie Jugend- und Aktivmannschaften Tel. 07634 5609-19 zur Verbandsrunde gemeldet. E-Mail: patrick.wallner@sos-kinderdorf.de Lesenswerte Beiträge zur Staufener Geschichte, auch bestens geeignet als Geschenke zu allen Anlässen, sind erhältlich in der Tourist-Info und in der Goethe-Buchhandlung. Wichtige Information für Landwirte und Winzer: FAKT – Vorantrag nicht vergessen! - Michael Sattler aus Staufen von W. Schäffner Die Teilnahme am Förderprogramm - Thaddäus Rinderle aus Staufen von W. Schäffner für Agrarumwelt, Klimaschutz und - September 1848, der Struve-Putsch in Staufen Tierwohl - FAKT ist weiterhin erfreu- - Meister Hans Sixt von Staufen von W. Schäffner lich gut und hat im Antragsjahr 2020 - Die Heilige Anna – Stadtpatronin von Staufen von W. Schäffner sowohl bezüglich der Anzahl der Anträge als auch beim Teilmaß- - Wer war Dr. Faust? von Günther Mahal nahmen- und Finanzierungsumfang erneut zugelegt. - Schulzeiten in Staufen von Wolfgang Petter Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ist - Die Gusseisenbrücke von Staufen im Breisgau von Gerd Schwartz bestrebt, den Neueinstieg und die Erweiterung beim FAKT auch - 800 Jahre Wettelbrunn in Zukunft ohne Beschränkungen zuzulassen. Zur Ermittlung des - Wie Luther doch noch nach Staufen kam von Gerd Schwartz zusätzlichen Finanzmittelbedarfs 2021 für das FAKT ist es daher erforderlich wiederum ein FAKT-Vorantragsverfahren durchzu- Wolfgang Petter führen. Dies ist in der Zeit vom 2. November bis zum 15. De- zember 2020 ausschließlich im FIONA-Programm möglich. Geplante Neueinstiege, Umstiege in höherwertige Teilmaßnah- Fundgrube men und/oder Erweiterungen, aber auch die Verlängerung von Ende 2020 auslaufenden FAKT-Maßnahmen müssen über den Wir weisen darauf hin, dass in den Geschäften, Banken etc. lie- Vorantrag angemeldet werden. Die Tierwohl- Maßnahmen mit gengebliebene Fundsachen baldmöglichst auf dem Fundbüro einer einjährigen Laufzeit sind ebenfalls zwingend im FAKT-Vo- abgegeben werden sollten, da die Verlierer sich dort nach verlo- rantrag voranzumelden. renen Gegenständen erkundigen. Achtung: Auf den Versand eines persönlichen Anschreibens mit Hinweis auf die Teilnahme am FAKT-Vorantragsverfahren Zu verschenken: wird, anders als in den Vorjahren, in diesem Jahr verzichtet. • Rucksacktasche für Alt-Saxophon, dunkelrot; ASUS-Bildschirm VE228TR, 21,5 Zoll (16:9, 5 ms, seriell + DVE-Anschlüsse) - Tel. 07633 929274 Brauchen Sie ein größeres oder kleineres Abfallgefäß? Günstig abzugeben Die Abfallwirtschaft des Land- • Gutschein Optik Rosset im Wert von 52 Euro – Tel. 8204958 kreises Breisgau-Hochschwarz- • neuwertiger Rollstuhl (Transportrollstuhl in Leichtbauweise) - wald informiert Tel. 8066522 Wenn Sie im nächsten Jahr ein Ab- • GIANT Herren-Trekkingrad, grau, 28 Zoll, 24 Gang, neuwertig - fallgefäß mit einem größeren oder kleineren Volumen benötigen, Tel. 9399795 bitten wir Sie bis spätestens 18.11.2020 einen entsprechenden Antrag einzureichen. Bitte vermerken Sie auf dem Bestellformu- 13
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