Das Ursprungszeugnis: Ein wichtiges Zolldokument - IHK ...

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Das Ursprungszeugnis: Ein wichtiges Zolldokument - IHK ...
Das Ursprungszeugnis: Ein wichtiges Zolldokument

© DIHK

Was ist ein Ursprungszeugnis und wann wird es benötigt?
Das Ursprungszeugnis ist eine öffentliche Urkunde und bescheinigt den Ursprung einer Ware.
Die Ausstellung eines Ursprungszeugnisses erfolgt auf Antrag. Mit der Ausstellung des
Ursprungszeugnisses sind grundsätzlich die Industrie- und Handelskammern beauftragt. Die
Ausstellung von Ursprungszeugnissen sollte nur dann beantragt werden, wenn die
Importvorschriften des Empfangslandes oder der Kunde dies fordern.

Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
  1. Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Firmensitz oder, falls
     er kein Gewerbe unterhält, seinen Wohnsitz hat.
  2. Es sind ausschließlich die in der Europäischen Union gültigen Vordrucke – Original,
     Antrag (rot), Durchschrift (gelb) – zu verwenden.
  3. Jedes Ursprungszeugnis trägt eine Seriennummer, die bei der Verwendung von gelben
     Durchschriften in das entsprechende Leerfeld der Durchschrift zu übernehmen ist.
     Durchschriften sind zu verwenden, wenn ein Ursprungszeugnis in mehrfacher
     Ausfertigung verlangt wird. Fotokopien sind nicht zulässig.
  4. Für jede Sendung darf nur ein Original-Ursprungszeugnis beantragt und ausgestellt
     werden.
  5. Das Ursprungszeugnis wird dann ausgestellt, wenn das vorgeschriebene
     Ursprungszeugnisformular richtig ausgefüllt worden ist und alle Angaben und Nachweise
     korrekt sind. Sind die eingereichten Unterlagen fehlerhaft oder unvollständig, muss die
     IHK die Ausstellung des Ursprungszeugnisses ablehnen.
  6. Die IHK hat die vom Antragsteller gemachten Angaben zu überprüfen.
  7. Der Ursprung der Ware ist immer nachzuweisen.

Akkreditivbestimmungen

         Dieses Dokument wurde generiert auf der Website der IHK Mittlerer Niederrhein, http://www.ihk-krefeld.de
Oftmals enthalten Akkreditive (L/C) Vorschriften, die nicht erfüllt werden können, da die
geforderten Angaben nicht im Ursprungszeugnis stehen dürfen. Sollten Sie im Rahmen Ihres
Akkreditivgeschäftes ein Ursprungszeugnis benötigen, setzen Sie sich frühzeitig mit der IHK in
Verbindung.

Änderungen nach Ausstellung
Nach Ausstellung eines Ursprungszeugnisses durch die IHK sind nachträgliche Änderungen
und Ergänzungen ohne Zustimmung der IHK Urkundenfälschung und demnach unzulässig.

Hinweise zum Ausfüllen eines Ursprungszeugnisses
Grundsätzlich sind beim Ausfüllen eines Ursprungszeugnisformulars die Hinweise auf der
Vorder- und Rückseite des Formulars zu beachten. Weiterhin dürfen die Kopfspalten der
einzelnen Felder des Formulars nicht ergänzt oder gestrichen werden. Ebenso sind
Radierungen und Übermalungen (Tipp-Ex) nicht zulässig.

Für nachfolgende Felder sind die jeweiligen Ausfüllhinweise zu beachten:

Feldbezeichnung         Inhalt

                                Firmenname wie im
                                Handelsregister
                                eingetragen oder
1- Absender
                                Vor- und Zuname
                                der Selbständigen /
                                des Selbständigen

                                Firmenname des
                                Vertragspartners
                                oder
                                Firmenname des
2 - Empfänger
                                Warenempfängers
                                oder
                                "to order" und das
                                Empfangsland

                        bei Mitgliedsstaaten der
                        Europäischen Union ist
3 - Ursprungsland       die Angabe Europäische
                        Union zwingend
                        erforderlich
4 - Angaben über        freiwillige Angabe des
die Beförderung         Transportmittels
                        freiwillige Angabe zum
5 - Bemerkungen         Beispiel zur Rechnung,
                        Packliste oder Vertrag

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Genaue Beschreibung
6-                der zu liefernden Waren
Warenbeschreibung mit Angabe über Art und
                  Anzahl der Packstücke

                       Angabe über die zu

                               liefernde Ware in
                               Stückzahl (wenn
7 - Menge
                               zählbar) oder
                               Gewichte als Brutto-
                               und/oder
                               Nettogewicht

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nur auf dem
                               Antragsvordruck
                               Antrag auf
8 - Erklärung des
                               Ausstellung ist der
Unterzeichners
                               IHKrechtsverbindlich
                               unterzeichnet
                               einzureichen

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Rückseite des Ursprungszeugnisses
Auf der Rückseite des Ursprungszeugnisformulars können spezielle Erklärungen, die entweder
vom Empfangsland oder vom Kunden gefordert werden unddie nicht auf der Vorderseite stehen
dürfen, abgegeben werden. Diese Erklärungen sind auf allen Ausfertigungen (Antrag, Original
und ggf. Durchschrift) anzugeben und immer vom Antragsteller zu unterschreiben. Welche
Erklärungen abgegeben werden müssen bzw. dürfen, darüber informiert Sie die IHK.

Ursprungsnachweise
Werden in Ursprungszeugnissen oder anderen Exportpapieren, z. B. Handelsrechnungen,
Ursprungsländer angegeben, so müssen diese anhand von Ursprungsnachweisen
nachgewiesen werden, sofern die Waren nicht im eigenen Betrieb in der Bundesrepublik
Deutschland hergestellt wurden.

Folgende Ursprungsnachweise können von der IHK anerkannt werden:

Ursprungsland der Waren                           Art des Nachweises

Deutschland und / oder Europäische
Union                                                     Ursprungszeugnis

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(Langzeit-) Erklärung-IHK für den
                                                           nichtpräferenziellen Ursprung
                                                           gemäß Artikel 59-61 Zollkodex der Union (UZK)
                                                           Lieferantenerklärungen für Waren mit
                                                           Präferenzursprungseigenschaft nach der
                                                           Verordnung (EU) 2447/2015

Land, mit dem die Europäische Union
Präferenzabkommen geschlossen hat                          Ursprungszeugnis
oder dem die Europäische Union                             Präferenznachweis, wie EUR.1, EUR-MED,
einseitig Zollpräferenzen gewährt                          Ursprungserklärungen
                                                           Lieferantenerklärungen für Waren mit
                                                           Präferenzursprungseigenschaft nach der
                                                           Verordnung (EU) 2447/2015;
                                                           Erklärungen mit positivem
                                                           Kumulierungsvermerk können als Nachweis
                                                           nicht anerkannt werden
                                                           Lieferantenerklärung Türkei;
                                                           Erklärungen mit positivem
                                                           Kumulierungsvermerk können als Nachweis
                                                           nicht anerkannt werden

                                                           Ursprungszeugnis
                                                           Erklärung-IHK für den nichtpräferenziellen
                                                           Ursprung gemäß Artikel 59-61 Zollkodex der
Drittland
                                                           Union (UZK) bestätigt durch die zuständige
                                                           Handelskammer innerhalb der Europäischen
                                                           Union

Länderübersicht
Grundsätzlich können unabhängig vom Empfangsland Dokumente oder Erklärungen in den
Dokumenten von Ihren Kunden oder den ausländischen Behörden im Einzelfall gefordert
werden. In der Online-Datenbank Access2Marketsfinden Sie unter Angabe des
Empfangslandes und der Zolltarifnummer der zu liefernden Waren Informationen zu den
benötigten Exportdokumenten. Eine Abstimmung mit Ihrem Kunden über erforderliche
Dokumente ist ebenfalls zu empfehlen.

Oftmals wird zusätzlich zur IHK-Bestätigung des Ursprungszeugnisses und der
Handelsrechnung eine konsularische Legalisierung durch die Botschaft des Empfangslandes
der gelieferten Waren vorgeschrieben. Die Übersicht zeigt die Länder, in denen Dokumente
durch die IHK bescheinigt, aufgrund nationaler Zollgesetze bei der Einfuhr benötigt werden. Die
Aufteilung erfolgt nach den Kontinenten.

Stand: Februar 2020

Europa
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Land                Bescheinigung durch                     Legalisierung der       Konsulats-Lega
                          die IHK                           Dokumente
                                                            vor der
                                                            Konsulats-Legalisierung
                                                            durch die GHORFA
                                                            Arab-German Chamber
                                                            of Commerce and
                                                            Industry e. V.

                 Ursprungs-zeugnis Rechnung                                                           Ursprungs-zeugnis
                 Anzahl
                                   Anzahl
                 1; für bestimmte
Albanien
                 Waren
Belarus
               3**
(Weißrussland)
Bosnien und x; für bestimmte
Herzegowina Waren
               x; für bestimmte
Kosovo
               Waren
Russland       x
               1; für bestimmte
Serbien
               Waren
Türkei         x
               2; für bestimmte
Ukraine
               Waren
Usbekistan     x

Afrika
Erläuterungen:

** = Auf der Rückseite des UZ sind zusätzliche Erklärungen erforderlich zum Ursprung und ggf. Herst
Ware,Land          Bescheinigung
       die unterzeichnet              durch
                         werden müssen.              Legalisierung der                    Konsul
                           die IHK Texte.
Je nach Land gibt es unterschiedliche                   Dokumente                       Legalisie
                                                                     vor der
x = Eine Bescheinigung ist vorgeschrieben. Die Anzahl der Dokumente ist nicht vorgeschrieben.
                                                            Konsulats-Legalisierung
                                                              durch die GHORFA
                                                            Arab-German Chamber
                                                               of Commerce and
                                                                  Industry e. V.

                                             Rechnung

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Ursprungs-zeugnis                                                                    Ursprungs-zeugnis
                  Anzahl            Anzahl
Ägypten           2*                4                                                                  x; wenn
                                                                                                       Ursprungsland nicht
                                                                                                       die EU
Äthiopien       1                             3
Algerien        1
Angola                                        4
Burkina Faso 1
Elfenbein-küste x; für Waren, wenn
                Ursprungsland nicht
                die EU
Eritrea                                       3
Guinea-Bissau                                 4
Kap Verde                                     4
Komoren         1
Libyen          4*                            4                                                        x
Madagaskar                                    3**
Mali            1                             1
Marokko         x; für Wein
Mosambik                                      4
Ruanda          x; für bestimmte
                Waren
Sao Tomé und                                  4
Principe Inseln
Seychellen      1
Sierra Leone 1; für bestimmte
                Waren
Somalia         1
Sudan           2; ab US $10.000,--                                                                    x
Tunesien                                      6**

Erläuterungen:

* = Auf der Rückseite des Ursprungszeugnisses sind zusätzliche Erklärungen erforderlich zum Urspru
Hersteller der Waren, die von Ihnen unterschrieben werden müssen. Die Texte sind je nach Land unte

** = Auf der Rückseite des Ursprungszeugnisses sind zusätzliche Erklärungen erforderlich zum Urspr
Hersteller der Ware, die von Ihnen unterschrieben werden müssen.Die Texte sind je nach Land unters

x = Eine Bescheinigung ist vorgeschrieben. Die Anzahl der Dokumente ist nicht vorgeschrieben.

Asien

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Land               Bescheinigung durch                        Legalisierung der    Konsulats-Leg
                              die IHK                                  Dokumente
                                                                         vor der
                                                                Konsulats-Legalisierung
                                                                  durch die GHORFA
                                                                Arab-German Chamber
                                                                   of Commerce and
                                                                      Industry e. V.

                     Ursprungs-zeugnis Rechnung                                                           Ursprungs-zeugn
                     Anzahl
                                       Anzahl
Afghanistan          3                 5                                                                  x**
Bahrain              1*                5        x                                                         x**
Bangladesch          2
Bhutan               x
Brunei               1
Darussalam
Indien               x
Indonesien           x; für bestimmte
                     Waren
Irak                 2*                          5              x                                         x
Iran                 2                           3                                                        x**
Israel               x; für bestimmte
                     Waren
Japan                x; für bestimmte
                     Waren
Jemen                2*                          2              x                                         x
Jordanien            1*                          2              x                                         x
Kambodscha           2                           4
Kasachstan           2
Katar                3*                          4              x                                         x
Kirgisistan          2
Demokratische        x
Volksrepublik
Korea (inoffiziell:
Nordkorea)
Republik Korea x**
(inoffiziell:
Südkorea)
Kuwait              1*                           2              x                                         x
Laos                1                            3

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Libanon            1*; für bestimmte
                   Waren
Macau                                          4
(Volksrepublik
China)
Malaysia         x; für bestimmte
                 Ursprungsländer
Mongolei         x
Oman             3*                            4              x                                         x
Pakistan         2
Palästinensische x
Gebiete
Saudi-Arabien x*                               2
Syrien           3*                            4                                                        x
Tadschikistan    2
Taiwan           x; für bestimmte
                 Waren
Turkmenistan     x
Vereinigte       3*                            5              x                                         x
Arabische
Emirate
Vietnam          2

Erläuterungen:

* = Auf der Rückseite des Ursprungszeugnisses sind zusätzliche Erklärungen erforderlich zum Urspru
Hersteller der Waren, die von Ihnen unterschrieben werden müssen. Die Texte sind je nach Land unte

** = Auf der Rückseite des Ursprungszeugnisses sind zusätzliche Erklärungen erforderlich zum Urspr
Hersteller der Ware, die von Ihnen unterschrieben werden müssen.Die Texte sind je nach Land unters

x = Eine Bescheinigung ist vorgeschrieben. Die Anzahl der Dokumente ist nicht vorgeschrieben.

Amerika

Land              Bescheinigung durch die IHK Legalisierung der       Konsulats-
                                              Dokumente
                                              vor der
                                              Konsulats-Legalisierung
                                              durch die GHORFA

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Arab-German Chamber
                                                                    of Commerce and
                                                                    Industry e. V.

               Ursprungs-zeugnis Rechnung                                                                     Ursprungs-ze
               Anzahl
                                  Anzahl
Argentinien    x; für bestimmte                                                                               x
               Waren und
               Ursprungsländer
Bolivien       1; für bestimmte
               Waren
Brasilien      x; für bestimmte
               Waren
Dominikanische x; für bestimmte
Republik       Waren
Ecuador        x; für bestimmte
               Ursprungsländer
El Salvador    x; für bestimmte
               Waren
Guatemala      x; für bestimmte
               Waren
Guyana         2; für bestimmte   2; für bestimmte
               Waren              Ursprungsländer
Honduras       x; für bestimmte
               Waren
Jamaika        2; für bestimmte
               Waren
Kolumbien      2; für bestimmte
               Waren
Mexiko         x; für bestimmte
               Waren
Nicaragua      x; für bestimmte
               Waren
Panama         x; für bestimmte
               Waren
Paraguay       3; ab US $ 2500,00 5                                                                           x
               fob
Trinidad und   2; für bestimmte
Tobago         Waren
Uruguay        x; für bestimmte
               Waren
Vereinigte     x; für bestimmte
Staaten von    Waren
Amerika

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Erläuterungen:

* = Auf der Rückseite des Ursprungszeugnisses sind zusätzliche Erklärungen erforderlich zum Urspru
Hersteller der Waren, die von Ihnen unterschrieben werden müssen. Die Texte sind je nach Land unte

** = Auf der Rückseite des Ursprungszeugnisses sind zusätzliche Erklärungen erforderlich zum Urspr
Hersteller der Ware, die von Ihnen unterschrieben werden müssen.Die Texte sind je nach Land unters

x = Eine Bescheinigung ist vorgeschrieben. Die Anzahl der Dokumente ist nicht vorgeschrieben.

Australien

Land               Bescheinigung durch                        Legalisierung der       Konsulats-Leg
                   die IHK                                    Dokumente
                                                              vor der
                                                              Konsulats-Legalisierung
                                                              durch die GHORFA
                                                              Arab-German Chamber
                                                              of Commerce and
                                                              Industry e. V.

               Ursprungs-zeugnis Rechnung                                                               Ursprungs-zeugn
               Anzahl
                                 Anzahl
Papa-Neuguinea 1
Erläuterungen:

* = Auf der Rückseite des Ursprungszeugnisses sind zusätzliche Erklärungen erforderlich zum Urspru
Hersteller der Waren, die von Ihnen unterschrieben werden müssen. Die Texte sind je nach Land unte

** = Auf der Rückseite des Ursprungszeugnisses sind zusätzliche Erklärungen erforderlich zum Urspr
Hersteller der Ware, die von Ihnen unterschrieben werden müssen.Die Texte sind je nach Land unters

x = Eine Bescheinigung ist vorgeschrieben. Die Anzahl der Dokumente ist nicht vorgeschrieben.

Weiterführende Artikel
     Ursprungszeugnisse online beantragen Ursprungszeugnis - Erklärfilm der IHK24 e. V.

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     Mustervordrucke Ursprungszeugnis
     Länderbezeichnungen für Ursprungsangaben

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Webcode: 6088
Ausdrucksdatum: 01.12.2021

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