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Amtsblatt der Gemeinde ZABERFELD 2218 ha Naturpark Stromberg-Heuchelberg pur! 19. Woche VOLLVERTEILUNG Freitag, 8. Mai 2020 Diana Kunz als erste Bürgermeisterin von Zaberfeld eingesetzt Bild Werner Stuber, HSt Mit einem beachtlichen Wahlergebnis von 86,04 % wählten am 1. März 2020 die Bürger*innen von Zaberfeld ihre neue Bürgermeisterin. Frau Kunz trat am 1. Mai die Nachfolge von Herrn Csaszar an, der bereits seit März die Geschicke der Stadt Brackenheim lenkt. Aufgrund der Corona-Pandemie konnte die Einsetzungsfeier leider nicht wie geplant stattfinden. Im Rahmen der öffentlichen Gemeinderatssitzung am vergangenen Dienstag nahm der 1. Stellvertre- tende Bürgermeister Eckhard Keller die Verpflichtung von Diana Kunz vor. Sobald es die Situation zulässt, wird die Feier mit der Bevölkerung nachgeholt. Wir wünschen Frau Kunz für ihren neuen Lebensabschnitt viel Kraft, Ausdauer aber auch Gelassen- heit, in besonderem Gesundheit und eine glückliche Hand.
Zaberfeld 08.05.2020 Seite 2 Wichtige Telefonnummern und Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Zaberfeld Tel. 9626-0/Fax 9626-26 Notarzt und Rettungsdienst Notruf 112 www.Zaberfeld.de Bereitschaftsdienst der Hausärzte im Zabergäu Bürgermeisterin Diana Kunz Tel. 9626-31 Mo. – Fr.: 7.00 bis 19.00 Uhr Bauhof Zaberfeld Tel. 6361 Notdienstnummer Tel. 01805/960096 Bauhofleiter Reinhold Sigloch Handy 0171/4819723 Ärztlicher Notfalldienst (bei dringenden, aber nicht akut lebensbedroh- Wassermeister Volkmar Richter Handy 0171/6420599 lichen Fällen zuständig) Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung Direktwahl Notfallpraxis Brackenheim Tel. 07135/9360821 Rathaus Zaberfeld Bundeseinheitliche Rufnummer Tel. 116117 Montag 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr Bereitschaftszeiten: Dienstag, Donnerstag und Freitag 10.00 bis 12.00 Uhr Montag bis Freitag von 19.00 bis 22.00 Uhr Mittwoch 7.30 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18.30 Uhr Samstag, Sonntag und feiertags 8.00 bis 22.00 Uhr Bücherei im Löweneck Notfallpraxis Brackenheim im Krankenhaus, Wendelstraße 11, Michelbacher Straße 1 Tel. 2169 74336 Brackenheim Dienstag von 15.30 bis 18.30 Uhr, Mittwoch von 10.00 – 13.00 Uhr sowie Mo. – So. (auch feiertags) ab 22.00 Uhr Notaufnahme SLK-Klinik Heilbronn Freitag von 15.30 Uhr bis 18.30 Uhr Zahnärztlicher Notdienst Kindergärten Der Notdienst ist zu erfragen unter 0711/7877712 Zaberfeld, Schulweg 2 Tel. 455 Augenärztlicher Notfalldienst Leonbronn, Im Thäle 7 Tel. 2666 Der Notdienst ist zu erfragen unter 116117 Ochsenburg, Karl-Heinrich-Str. 24 Tel. 2655 Ärztl. Notdienst für Patienten mit Hals-, Nasen-, Ohrenerkrankungen Michelbach, Schulstr. 21 Tel. 2731 An Sa., So. und Feiertagen in der HNO-Notfallpraxis an der HNO-Klinik im Grundschule Zaberfeld Tel. 07046/6563, Fax 07046/912564 Klinikum am Gesundbrunnen, Heilbronn Nach dem 5. Signalton schaltet sich ein Mo. – Fr.: Notdienst ist zu erfragen unter 116117 automatischer Anrufbeantworter ein Kinderärztlicher Notfalldienst Turnhalle Zaberfeld Tel. 6146 Mo. – Fr. 19 bis 22 Uhr, an Sa., So. und Feiertagen von 8 bis 22 Uhr, in der „Katharina-Kepler-Schule“ Grund- und Hauptschule Kinderklinik am Gesundbrunnen HN mit Werkrealschule Tel. 07135/98260 nach 22 Uhr ist der Notdienst zu erfragen unter 116117 Recyclinghof Zaberfeld, Eugen-Zipperle-Straße 8 Apothekennotdienst Öffnungszeiten: Freitag 13.30 bis 16.30 Uhr Diesen finden Sie im Innenteil des Amtsblattes. Samstag 9.00 bis 13.00 Uhr Tierärzte Häckselplatz Zaberfeld Am Samstag, 9. und Sonntag, 10. Mai 2020: Öffnungszeiten: Dr. Kemmet, Heilbronn Tel. 07131/912120 September bis Mai Samstag 11.00 – 15.00 Uhr TÄ Peter, Sülzbach Tel. 07134/510635 Juni bis August Samstag 13.00 – 15.00 Uhr TÄ Rebscher, Untereisesheim Tel. 07132/381966 Tierkörperbeseitigungsanstalt Sulzdorf Bestattungsgemeinschaft Köhler/Brodbek Schwäbisch Hall-Sulzdorf Tel. 07907/7014 Köhler, Helmut, Zaberfeld, Weilerer Str. 23 Tel. 6371 und 016098913360 Mülldeponie Stetten Tel. 07138/6676 Brodbek, Rüdiger, Leonbronn, Friedhofstr. 6 Tel. 325 oder 0173/8231753 Öffnungszeiten der Mülldeponien in Informations-, Anlauf und Vermittlungsstelle (IAV) für soziale Dienste Eberstadt bzw. Schwaigern-Stetten: Frau Hafner Tel. 07135/9861-24 Dienstag bis Freitag 7.45 bis 12.00 Uhr Brackenheim, Hausener Str. 24 Fax 07135/9861-29 und 13.00 bis 16.30 Uhr Sprechzeiten: Mittwoch 9.00 – 11.00 Uhr, Donnerstag 16.30 – 18.00 Uhr Samstag 8.00 bis 12.30 Uhr Diakonie-/Sozialstation Brackenheim-Güglingen Erddeponie Heuchelberg Tel. 07138/67198 Bereitschaftsdienst „rund um die Uhr“ Tel. 07135/9861-0 Bereitschaftsdienste bei Stromausfall: Brackenheim, Hausener Str. 24 (Frau Graf) Tel. 07135/9861-10 Bezirksservice Brackenheim, Neipperger Straße 31 Tel. 07135/9832-0 Außenstelle Pfaffenhofen Tel. 07046/912815 Strom-Störungsannahme Tel. 0800/3629477 Termine nach Vereinbarung Erdgas-Störungsmeldestelle (24-Std.-Hotline) Tel. 01802056229 Sprechzeit Nachbarschaftshilfe Unity Media (Kabel BW) – 24 Std.-Service-Hotline Tel. 0221/46619100 Frau Anke Jedlitschka, Hausener Str. 24, BrackenheimTel. 07135/9861-13 E-Mail: KundenServiceCenter.BW@kabelbw.de Bürozeiten: Di. u. Fr. 9.00 – 11.00 Uhr u. Do. 16.30 – 17.30 Uhr Evang. Pfarrämter bzw. Anrufbeantworter, Termine nach Vereinbarung Zaberfeld und Michelbach, Pfarrer Kraft Tel. 2132 Hospiz-Dienst Leonbronn und Ochsenburg Tel. 2156 Ehrenamtlicher Einsatz geschulter Hospizhelfer für – Besuche und Sitz- Landratsamt Heilbronn, Forstverwaltung wachen bei schwerkranken und sterbenden Menschen – Unterstützung Außenstelle Eppingen, Kaiserstr. 1/1, von Angehörigen und Freunden. Kontakt: Julia Mattick, Einsatzleitung, Hausener Str. 24, Brackenheim 75031 Eppingen Tel. 07262/609110 Mo. bis Fr., 9 – 12 Uhr und Di., 14 – 18 Uhr Tel. 07135/9861-17 Bezirksschornsteinfeger Eberhard Conz Diakonische Bezirksstelle, Lebens- und Amselreut 12, 74363 Güglingen Tel. 07135/12721/Fax 965123 Sozialberatung, Familienpflege Tel. 07135/9884-0 Polizei Notruf 110 Brackenheim, Kirchstraße 10 Polizeiposten Güglingen Tel. 07135/6507 Bürozeiten: von Montag bis Freitag 7.30 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr Mo., Di., Mi., Fr. 8.00 bis 11.30 Uhr Außerhalb der Dienstzeit Polizeirevier Lauffen Offene Sprechstunde: Polizeirevier Lauffen a. N. Tel. 07133/2090 Dienstag 10.00 bis 12.00 Uhr Feuerwehr Notruf 112 Donnerstag 16.00 bis 18.00 Uhr Gesamtkommandant Markus Konz Tel. 8806199 und nach Vereinbarung Abt. 1 (Zaberfeld u. Michelbach) Abt.-Kmdt. Simon Achauer Tel. 0157/83880821 Telefonseelsorge Heilbronn Tel. 0800/1110111 Abt. 2 (Ochsenburg u. Leonbronn) Abt.-Kmdt. Holger Häußer Tel. 882327 Tag und Nacht für Sie zu sprechen Leiter der Jugendfeuerwehr Uwe Bohse Tel. 7423 Netzwerk Offenes Ohr Tel. 0151/59100532 Herausgeber: Gemeinde Zaberfeld, Schloßberg 5, 74374 Zaberfeld, Tel. 07046/9626-0. Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen der Gemeinde: Bürgermeisterin Diana Kunz. Verantwortlich für den übrigen Inhalt und Anzeigen: Timo Bechtold, Kirchenstr. 10, 74906 Bad Rappenau. Druck und Verlag: Nussbaum Medien Bad Rappenau GmbH & Co. KG, Kirchenstr. 10, 74906 Bad Rappenau, Tel. 07264/70246-0, Fax 07264/70246-99, Internet: www.nussbaum-medien.de. Anzeigenberatung: Nussbaum Medien, Raiffeisenstr. 49, 74336 Brackenheim, Tel. 07135/104-200, bad-rappenau@nussbaum-medien.de, Internet: www.nussbaum-medien.de. Zuständig für die Zustellung: G.S. 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Seite 3 08.05.2020 Zaberfeld AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND NACHRICHTEN Liebe Bürgerinnen und Bürger von Zaberfeld, Leonbronn, Michelbach und Ochsenburg, Dennoch brauchen wir eine Handlungsgrundlage, um laufende Projekte fertig stellen zu können. Bei den Auszahlungen werden die Ansätze auf den Prüfstand müssen. Ich habe mich allerdings gegen das Instrument der Haushaltssperre ausgesprochen, da ich es als wichtiges Zeichen sehe, dass sich der Staat und auch die Kommunen antizyklisch verhal- ten, gerade in der kommenden Zeit weiter investieren und somit Hand- werk und Wirtschaft stützen. Bei anstehenden Entscheidungen wird für mich als Bürgermeisterin das Gemeinwohl für die Menschen in Zaberfeld im Mittelpunkt stehen. Im Konfliktfall müssen Einzel- und Gruppeninteressen untergeordnet wer- den. Ich weiß, diese Abwägungen sind nicht immer einfach. Auch in meiner Amtszeit wird nicht immer jede Entscheidung jedem gefallen. Das gehört zur Demokratie. Aber ich werde mich auch in Einzelne, An- dersdenkende und Minderheiten hineinversetzen, mit ihnen gemein- sam Lösungen suchen und Verständnis vermitteln. Es ist kein Geheimnis, dass die Arbeit im Rathaus und im Gemeinde- Bildquelle: Heilbronner Stimme rat – und vor allem die der Bürgermeisterin – aufmerksam beobachtet und kritisch bewertet wird. Auch das ist in der Demokratie etwas ganz Selbstverständliches, denn sie lebt schließlich von der Auseinanderset- heute darf ich mich zum ersten Mal in meiner Funktion als die erste zung um die beste Lösung. Um diese zu finden bedarf es eines intensi- Bürgermeisterin der Gemeinde Zaberfeld an Sie wenden und ich bin ven Meinungsaustausches. außerordentlich stolz darauf, dass ich es sein darf. Politisch bin ich ungebunden. Ich reiche allen die Hand, die sich mit Seit 1. Mai bin ich offiziell im Amt und leider war es uns nicht möglich, Fachwissen, Bereitschaft zum Engagement und guten Ideen für die Ent- die Bürgerinnen und Bürger und auch die Mitarbeiterinnen und Mit- wicklung von Zaberfeld einbringen wollen. Wir alle haben ein gemein- arbeiter an diesem Moment der feierlichen Amtseinsetzung teilhaben sames Ziel, das uns verbindet und antreibt: für das Wohl der Gemeinde zu lassen. Ich verspreche Ihnen heute, dass wir diese Feier gemeinsam Zaberfeld unser Bestes zu geben. nachholen werden, sobald dies die Einschränkungen um die Ausbrei- tung des Corona-Virus wieder zulassen werden. Ich bin auch sehr dankbar für unsere vielfältige Vereinslandschaft und ihre großartige Arbeit. Dies trägt zu dem in Zaberfeld vorhandenen Ich danke Ihnen, den Wählerinnen und Wähler an dieser Stelle für das engmaschigen sozialen Netz entscheidend bei. Sie alle machen Heimat, überwältigende Wahlergebnis. Sie haben mit Ihrem Wahlgang die De- Kultur und Zusammenhalt erlebbar. Das hat sich auch und vor allem in mokratie und auch der neuen Bürgermeisterin den Rücken gestärkt. der herausfordernden aktuellen Zeit für uns alle wieder bestätigt. Ich sehe dies als Auftrag und werde mit aller Kraft daran arbeiten, die damit verbundenen Erwartungen zu erfüllen. Mein Ziel ist es, die Lebens- und Freizeitqualität der Zaberfelder, Leon- bronner, Michelbacher und Ochsenburger nachhaltig zu verbessern. Zaberfeld steht in vielen Bereichen gut da. Mein Vorgänger im Amt, Dafür brauchen die Zaberfelderinnen und Zaberfelder gute und sichere Thomas Csaszar, hat sich sehr intensiv und wegweisend für unsere Ge- Arbeitsplätze, bezahlbaren Wohnraum, Baugrundstücke und sichere meinde eingesetzt. Und auch durch die Arbeit unserer kompetenten ÖPNV Anbindungen. Es braucht für alle eine gute medizinische Versor- Verwaltung und unseres engagierten Gemeinderates konnte Vieles er- gung, verlässliche Kinderbetreuung, gute Schulen und andere Orte der folgreich vorangebracht werden. Ihnen allen gebührt zu Recht der Dank Bildung, einen lebendigen Ortskern und eine gute Nahversorgung. Ist der Zaberfelder Bürgerschaft. das alles gewährleistet, dann können die Menschen hier ihr Leben ge- nießen. Auf dieses Fundament werde ich sehr gerne aufbauen. Ich bin bereit, mich und meine Kompetenz einzubringen. Ich bin bereit, Verantwortung Ich wünsche unseren Kirchengemeinden in Zaberfeld eine lebendi- zu übernehmen, in einem kollegialen und kooperativen Miteinander. ge Ökumene und Kreativität bei der Vermittlung ihrer Werte, die Halt Ich möchte etwas bewegen und bewirken, in einem respektvollen „wir“ geben, in einer sich schnell verändernden Gesellschaft. mit jedem einzelnen Mitglied des Gemeinderates. Ich wünsche mir eine moderne Verwaltung, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt sowie In diesem Sinne: einem stets zugewandten und offenen Ohr für alle Einwohnerinnen und Einwohner. Ich freue mich auf die kommenden Jahre mit Ihnen und wünsche uns allen Gesundheit. Es wurde uns auf vielfältige Weise bewusst, dass sie Als Bürgermeisterin trage ich Verantwortung für solide Finanzen und über allem steht und daher besonders geschätzt werden muss. denke auch an die Generationen nach uns. Das bedeutet, wir werden das tun, was notwendig ist und was wir uns leisten können. Aber stets Wir werden uns sicherlich auch bei vielen Festen und Veranstaltungen unter sorgfältiger kluger Verwendung unserer finanziellen Ressourcen. wiedersehen und das Leben in unserer liebenswerten Gemeinde ge- Zaberfeld wird nicht über seine Verhältnisse leben und wir werden uns meinsam genießen. immer einen Spielraum für Investitionen offenhalten. Herzlichst, Ihre Bürgermeisterin Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie sind auch für die Ge- meinde Zaberfeld noch nicht abschätzbar. Der Gemeinderat hat am 27. Februar 2020 den Haushaltsplan 2020 einstimmig verabschiedet. Bereits heute ist dieses Werk in vielen Ansätzen Makulatur. Sicher ist, dass wir einen Nachtragshaushalt aufstellen müssen, da vor allem für die Ansätze der Erträge Korrekturen nach unten erforderlich werden. Diana Kunz
Zaberfeld 08.05.2020 Seite 4 Sperrung Badegewässer und Liegewiesen an der Öffentliche Spielplätze wieder geöffnet Ehmetsklinge und am Katzenbachsee Unter Einhaltung der Hygienevorschriften sind seit vergange- Liebe Mitbürger*innen, nem Mittwoch alle öffentliche Spielplätze in unserer Gemeinde mit der zurückliegend guten Wetterlage und dem bevorstehen- wieder geöffnet. Wir bitten die Eltern die Vorschriften zu beach- den Frühsommer stellt sich zunehmend die Frage zum Umgang ten und einzuhalten sowie ihre Kinder so gut wie möglich zu mit den Badeseen und den sonstigen Badestellen im Landkreis. sensibilisieren. Nach der CoronaVO BW sind Freibäder bis auf Weiteres ge- Abstands- und Hygienevorschriften: schlossen. Ob unter diesen Begriff auch Badeseen und sonstige → Zwischen Personen ist, wo immer dies möglich ist, ein Min- Badestellen gefasst werden können, wurde bislang nicht kon- destabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Ansonsten gelten kretisiert. Nach dem Beratungsstand mit der Landesregierung die allgemeinen Regelungen der Corona-Verordnung des soll bis Anfang Juni über die Öffnung von Freibädern entschie- Landes. den werden. Das Landratsamt Heilbronn schätzt den Badebetrieb an Seen → Die zulässige Höchstzahl der Kinder auf dem Spielplatz ist auf und Badestellen insbesondere an warmen Sonnentagen als maximal ein Kind pro 10 qm Gesamtfläche begrenzt. kritisch in Bezug auf die mögliche Verbreitung des neuartigen → Der Spielplatz darf nur von Kindern in Begleitung von Erwach- Corona-Virus SARS-CoV-2 ein. Zwar könnte man sich theoretisch senen genutzt werden. unter Anwendung der allgemeinen Abstands- und Hygiene- Ausführliche Informationen zu den Vorschriften finden Sie auf regeln in gewissem Umfang einen Betrieb vorstellen. Die Er- der Gemeindehomepage www.zaberfeld.de. fahrungen zurückliegender Jahre zeigen jedoch, dass sich diese Regeln de facto bei schönem Badewetter aufgrund der Vielzahl Bolzplätze sowie öffentliche und private Sportstätten/-an- an Badegästen nicht durchsetzen lassen. Dies gilt umso mehr lagen bleiben weiterhin aufgrund der Corona-Verordnung ge- für sanitäre Anlagen, Umkleiden, Grillplätze, Parkplätze und Zu- schlossen. wegungen. Durch die Sperrung der Freibäder würde ein noch deutlich größerer Besucherdruck auf geöffnete Badeseen und Badestellen entstehen. Der Wasserverband Zaber sowie die Gemeinden Pfaffenhofen und Zaberfeld waren sich in Abstimmung mit dem Landratsamt Heilbronn, sowie den Bürgermeistern im Gemeindetag-Kreisver- Öffnung der Zaberfelder Bücherei ab 12. Mai band Heilbronn einig, aufgrund der derzeitigen Situation den Betrieb der Badeseen und Badestellen im Landkreis Heilbronn Das Bücherei-Team hat mit Unterstützung des Bauhofes in den bis auf Weiteres zu untersagen sowie die jeweiligen Liegewie- vergangenen Tagen die Vorgaben im Zuge der Corona-Verord- sen zu sperren. Der Allgemeinverfügung liegt eine dringliche nung für die Wiedereröffnung in den Räumlichkeiten der Bü- Empfehlung des für uns zuständigen Gesundheitsamtes im cherei umgesetzt. Unter Einhaltung der Abstands- und Hygiene- Sinne des § 16 Abs. 6 IfSG zu Grunde. vorschriften begrüßen wir Sie ab kommenden Dienstag, den Die erlassene Allgemeinverfügung finden Sie im amtlichen Teil 12. Mai wieder persönlich in unserer Bücherei im Löweneck. des Amtsblattes. Nutzen Sie unsere Öffnungszeiten: Wir sind uns dessen bewusst, dass diese Entscheidung weitere Ein- Di. und Fr., 15.30–18.30 Uhr und Mi., 10.00–13.00 Uhr schränkungen für die Bevölkerung mit sich bringt. Jedoch ist die Sie haben Fragen? Dann kontaktieren Sie unser Bücherei-Team Sperrung aufgrund der weiterhin sehr kritischen Lage und der aus- per E-Mail buecherei.zaberfeld@t-online.de oder während den drücklichen Empfehlung des Landratsamtes unumgänglich. Öffnungszeiten telefonisch unter 07046/2169. Weiterhin erlaubt ist das Spazieren gehen um die jeweiligen Weiterhin können Sie für Ihre gewünschten Medien die Vorbestell- Gewässer. Hierbei sind wie bisher die allgemeinen Abstands- funktion in unserem Bibliothekskatalog in Anspruch nehmen. Wei- und Hygienevorschriften einzuhalten. tere Hinweise finden Sie auch unter bibkat.de/zaberfeld. Auch wenn die bisher getroffenen Maßnahmen der Corona-VO bereits seit vielen Wochen unseren Alltag bestimmen und auch Neue Medien für unsere Leser*innen weiterhin leider bestimmen werden, bitten wir um Ihr Verständ- Sehr empfehlenswerte neue Romane: „Hör mir zu, auch wenn nis und die Einhaltung der Anordnung. ich schweige“; „Ein Bild von Lydia“; „Töchter der Hoffnung“ von Lamballe; „Die Heilerinnen von Aragon“, ein historischer Roman von dem bekannten Autor Guido Dieckmann; „Die junge Frau und die Nacht“ von Musso; „Mathilda oder Irgendwer stirbt immer“; „Highspeed London“ ein Krimi von Arno Strobel; Wei- tere Krimis: „Die Stille der Lärchen“, „Nachts am Brenner“; „Der Tote am Gletscher“; „Hotspot Kinshasa“ von Arno Strobel; Bü- Rathaus geschlossen cher für unsere Minis und Kinder: „Hilf dem Löwen Zähne put- Das Rathaus bleibt weiterhin geschlossen und ist nur für zen“; „Die Schmahamas-Verschwörung“; „Der Golemkönig“ von wichtige und unaufschiebbare Angelegenheiten zu den Paluten; „Überraschungsfest von Lucius“ von Sabine Städing; üblichen Sprechzeiten besetzt. „Fussball-Haie, die Straßenkicker legen los“, „Die Spione von Sollten Sie dringende Angelegenheiten haben, bitten wir Myers Holt“ drei Bände für unsere jugendlichen Leser. Außer- um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter dem haben wir interessante und neue Sachbücher für Erwach- 07046/9626-0. sene: Die Gartensaison hat begonnen. Nehmen Sie sich die Zeit, ACHTUNG: Aus Sicherheits- und Hygienegründen können sich den Unkräutern auf eine etwas andere Art zu nähern durch wir Ihr Anliegen leider nicht ohne vorherige Terminverein- das Buch „Unkräuter in meinem Garten“. Weitere Gartenbücher barung bearbeiten. Wir bitten um Verständnis! sind vorhanden, so auch das Sachbuch: „Gärtnern ohne Garten“. Grundsätzlich wird jedoch für alle öffentlichen Einrichtungen „Das große Buch vom Schlaf“; „Deutschland hat Rücken“; „Lunch und Gebäuden der Gemeinde Zaberfeld ein Betretungsverbot im Glas“; „Die Facebook-Gefahr wie Marc Zuckerberg die Demo- für alle Personen ausgesprochen, die in den vergangenen 14 kratie gefährdet“ und passend zur Corona-Zeit ein Blick in die Tagen Kontakt mit einer infizierten Person hatten, sich im Aus- Vergangenheit vor 100 Jahren: „1918 – die Welt im Fieber, wie land aufgehalten haben oder nicht symptomfrei sind. Dieser die spanische Grippe die Welt veränderte“. Personenkreis wird gebeten, das jeweilige Anliegen ausschließ- Sachbücher für Kinder und Jugendliche: lich telefonisch/per E-Mail zu klären. „Superstarke Bakterien“ und „Das total verrückte Küchenlabor“ Alle nichtdringlichen Angelegenheiten richten Sie bitte aus- sind zwei sehr empfehlenswerte Sachbücher, ebenso „Dinosau- schließlich telefonisch (07046/9626-0) oder per E-Mail (ge- rier“ von Tiptoi. meinde@zaberfeld.de) an die jeweiligen Sachbearbeiter der Schauen Sie einfach mal in unserem Bibliothekskatalog unter Gemeindeverwaltung. bibkat.de/zaberfeld.
Seite 5 08.05.2020 Zaberfeld Corona-Verordnung Die aktuellste Fassung finden Sie auf der Gemeindehomepage www.zaberfeld.de oder im Schaukasten am Rathaus. Alle Informationen zur Corona-Pandemie finden Sie stets aktuell auf folgenden Seiten: www.zaberfeld.de/website/de/startseite/corona-virus www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus Die Gemeinde Zaberfeld erlässt auf Grund von § 28 Abs. 1 des Infek- Schutz besonders vulnerabler Personengruppen (vor allem ältere oder tionsschutzgesetzes (IfSG) in Verbindung mit § 16 Abs. 6 IfSG und § 1 vorerkrankte Personen). Eine Übertragung des Virus findet hauptsächlich Abs. 6 der Verordnung des Sozialministeriums über Zuständigkeiten von Mensch zu Mensch statt. Das RKI gibt derzeit als hauptsächlichen nach dem Infektionsschutzgesetz auf Vorschlag des Gesundheitsamts Übertragungsweg des Virus SARS CoV 2 die Tröpfcheninfektion an. Auch folgende Schmierinfektionen sind möglich. Die Inkubationszeit des Virus beträgt laut RKI 14 Tage. Es ist nach den vorliegenden Erkenntnissen möglich, ALLGEMEINVERFÜGUNG dass Personen aller Altersgruppen das Virus in sich tragen und bereits 1. Das Baden, Schwimmen und sonstiger Wassersport in bzw. auf der ausscheiden (die Personen also infektiös sind), noch bevor erste Sym- Ehmetsklinge sind untersagt. ptome auftreten. Es gibt daher Fälle, in welchen die betreffende Person 2. Der Zugang zu dem in beigefügter Karte in roter Farbe markierten Ge- mangels Symptomen keine Kenntnis von ihrer Erkrankung hat. biet um die Ehmetsklinge wird wie folgt eingeschränkt: Die bisher bekannten Krankheitsverläufe lassen zudem darauf schlie- a) Das Betreten abgesperrter Bereiche ist untersagt. ßen, dass insbesondere immungeschwächte Personen und Menschen b) Der Aufenthalt auf Liegewiesen, Grillplätzen und ähnlichen Ein- mit fortgeschrittenem Lebensalter von schweren und zum Teil tödlichen richtungen ist untersagt. Verläufen der Krankheit betroffen werden können. 3. Ausgenommen vom Verbot der vorgenannten Ziffer ist das Betreten/ Durch konsequente Maßnahmen der Kontaktbeschränkung ist es zwi- Benutzen durch Behördenbedienstete oder andere Personen in öffent- schenzeitlich gelungen, die Zahl der Neuinfektionen zu bremsen. lichem Auftrag sowie durch beruflich dort tätige Personen im Rahmen Dennoch ist das Virus weiterhin existent und kann weiter übertragen ihrer konkreten dienstlichen bzw. beruflichen Aufgaben. werden. Um die Verbreitung der Infektionskrankheit wirkungsvoll zu ver- 4. Inhaber der Jagd- oder Fischereirechte sind zum ausschließlichen hindern, muss das Ansteckungsrisiko daher möglichst minimiert werden. Zweck der Ausübung dieser Rechte von den unter Ziffer 2. a) und b) Andernfalls droht die Gefahr, dass die Zahl der Patienten ansteigt und getroffenen Regelungen ausgenommen, so lange dabei zu anderen die Strukturen der Gesundheitsversorgung durch den gleichzeitigen star- Personen ein Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten wird. ken Anstieg an Patienten mit ähnlichem Behandlungsbedarf überlastet 5. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung werden. in Kraft. Eine solche Überlastung muss dringend vermieden werden. Das Gesund- heitsamt des Landkreises Heilbronn hat deshalb am 29. April 2020 die HINWEISE BEI ZUWIDERHANDLUNGEN vorstehend angeordneten Maßnahmen vorgeschlagen. Nach § 73 Abs. 1a Nr. 6 IfSG kann mit Geldbuße bis zu fünfundzwanzig- tausend Euro bestraft werden, wer einer vollziehbaren Anordnung nach Zu Ziffer 1 bis 4: § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG zuwiderhandelt. Diese Allgemeinverfügung stellt Die Maßnahme gründet auf § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG. Demnach trifft die zu- eine solche vollziehbare Anordnung dar. ständige Behörde die nötigen Schutzmaßnahmen, wenn Kranke, Krank- Im Falle der Nichtbeachtung der Verbote dieser Verfügung kann diese heitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt mit Mitteln des Verwaltungszwangs nach dem Landesverwaltungsvoll- werden. Sie kann dazu insbesondere Personen verpflichten, von ihr be- streckungsgesetz durchgesetzt werden. Hierzu kommen insbesondere stimmte Orte oder öffentliche Orte nicht oder nur unter bestimmten Be- die Androhung und Festsetzung von Zwangsgeldern sowie die Anwen- dingungen zu betreten. dung des unmittelbaren Zwangs in Betracht. Zurückliegend wurden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsver- dächtige und Ausscheider im Landkreis Heilbronn festgestellt. Zahlrei- WEITERE HINWEISE che Personen über den gesamten Landkreis Heilbronn verteilt sind noch Diese Anordnung stellt eine Maßnahme nach § 28 Abs. 1 Satz 2 IfSG dar immer nachweislich an der Krankheit COVID-19 erkrankt. Es ist auf Grund und ist gemäß § 28 Abs. 3 i. V. m. § 16 Abs. 8 IfSG sofort vollziehbar. Wi- der vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse zudem anzunehmen, derspruch und Anfechtungsklage haben keine aufschiebende Wirkung. dass die Zahl derjenigen Personen, die als Ansteckungsverdächtige oder Die geltenden landesrechtlichen Regelungen zum Infektionsschutz (ins- Ausscheider ohne entsprechende Symptome das Virus unerkannt in sich besondere die Corona-Verordnung der Landesregierung in ihrer jeweils tragen, mindestens das Doppelte bis hin zum zehn- oder fünfzehnfachen gültigen Fassung) gelten weiterhin. der bekannten Fälle umfasst. SACHVERHALT UND BEGRÜNDUNG Mit dem umliegenden Naherholungsgebiet stellt die Ehmetsklinge einen Am 28. Februar 2020 wurde erstmals bei einer Person im Landkreis regionalen Anziehungspunkt für Erholung suchende Menschen jeder Al- Heilbronn das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) nachgewiesen, tersklasse und jedweden Gesundheitszustands dar. Jahreszeitbedingt ist das zur Erkrankung COVID-19 führen kann. Seit dem 28. Februar 2020 zunehmend mit Wetterlagen zu rechnen, die zum Verweilen in der freien sind die Fallzahlen im Landkreis Heilbronn stark angestiegen. Das Natur einladen. Erfahrungsgemäß steigt die Zahl der Menschen, die sich Robert-Koch-Institut (RKI) als konzeptionierende Stelle im Sinne von an der Ehmetsklinge aufhalten und dort baden. Damit steigt grundsätz- § 4 des IfSG empfiehlt als geeignete Gegenmaßnahmen zuvorderst die lich auch das Risiko, dass sich infizierte Personen im Naherholungsgebiet Einhaltung geeigneter Hygienemaßnahmen, Kontaktreduktion und der um die Ehmetsklinge aufhalten.
Zaberfeld 08.05.2020 Seite 6 Die Corona-Verordnung der Landesregierung untersagt bislang weder Besucherinnen und Besucher des Naherholungsgebiets oder Angehörige die Benutzung von Gewässern, noch die Benutzung von Liegewiesen. von Besucherinnen und Besucher sein können, das Risiko einer Erkran- Auf Grund der hohen Infektionsgefahr untersagt die Corona-Verordnung kung und damit eines potenziell schweren oder gar tödlichen Verlaufs. jedoch den Betrieb von Schwimm- und Hallenbädern. Das Infektionsrisi- Ebenso können Besucherinnen und Besucher des Naherholungsgebiets ko ist bei offenen Gewässern nicht geringer. Vektoren für das Virus sein. Das Grundrecht auf Leben und körperliche Durch die nunmehr zu erwartende Steigerung bei den Besucherzahlen Unversehrtheit Einzelner ist somit ebenso gefährdet wie die öffentliche auf Grund der frühlingshaften Wetterlage und auf die saisonalen Erfah- Gesundheit im Ganzen. Dem gegenüber steht das eingeschränkte Recht rungen der letzten Jahre gründend steht zu befürchten, dass bei unge- auf freie Entfaltung der Persönlichkeit sowie das Recht auf Freizügigkeit, regelter Benutzung der Ehmetsklinge, der Liegewiesen, der Grillplätze die durch die Verbotsverfügung eingeschränkt werden. Diese nur zeit- und ähnlicher Einrichtungen die notwendigen Hygiene- und Abstands- weise Einschränkung ist im Vergleich mit einer möglicherweise zum Tode regelungen von den Besuchern nicht eingehalten werden können und es führenden Erkrankung oder einer drohenden massiven Beeinträchtigung dadurch zu weiteren Infektionen kommt. der öffentlichen Gesundheit hinnehmbar. Dies gilt umso mehr, als durch Als milderes Mittel zu einer kompletten Sperrung des Naherholungs- die Ausnahmeregelungen beruflich bzw. dienstlich dort tätigen Personen gebiets kommt daher ein Betretungs- bzw. Benutzungsverbot für die- sowie Personen, die Jagd- und Fischereirechte innehaben, erlaubt bleibt, jenigen Bereiche in Betracht, in denen regelmäßig Menschen auf engem die betreffenden Bereiche weiter zu betreten. Für alle anderen Besuche- Raum zusammenkommen. Während die befestigten Wege allenfalls ein rinnen und Besucher stellt der Besuch im Naherholungsgebiet eine reine kurzfristiges Verweilen unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsre- Freizeitbeschäftigung dar, die gegenüber den hohen Schutzgütern von geln ermöglichen, kann dies im vorliegenden Fall außerhalb der befes- Leben und Gesundheit zurückstehen muss. tigten Wege; insbesondere auf den als Liegewiesen genutzten Grünflä- Zu Ziffer 5: chen, den Grillplätzen und ähnlichen Einrichtungen sowie bei Benutzung Gemäß § 41 Abs. 4 LVwVfG gilt ein öffentlich bekannt gemachter Ver- des Gewässers zum Baden und zum sonstigen Wassersport nicht mehr waltungsakt zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als gewährleistet werden. Insbesondere ist eine wirkungsvolle Kontrolle und bekannt gegeben. In einer Allgemeinverfügung kann ein hiervon abwei- Durchsetzung der Maßnahmen bei Verstößen mit steigender Besucher- chender Tag, frühestens jedoch der auf die Bekanntmachung folgende zahl nicht mehr gewährleistet. Tag bestimmt werden. Die Regelungen der Ziffern 1 bis 4 sind daher geeignet, eine weitere An- Dies ist vorliegend geschehen. Der Schutzzweck dieser Allgemeinverfü- steckungsgefahr zu verringern. Sie sind auch erforderlich, da kein gleich gung lässt ein Zuwarten bis zur gesetzlich vorgesehenen Frist nicht zu. geeignetes, milderes Mittel zur Verfügung steht. Insbesondere stünde RECHTSBEHELFSBELEHRUNG bei fehlender freiwilliger Mitwirkung der Betroffenen sonst keine Mög- Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monates nach Bekannt- lichkeit zur Durchsetzung der infektionsschützenden Maßnahmen zur gabe Widerspruch bei der Gemeinde Zaberfeld mit Sitz in Schloßberg 5, Verfügung. 74374 Zaberfeld erhoben werden. Die getroffene Anordnung ist auch verhältnismäßig. Durch eine Infek- tion besteht insbesondere bei einem vulnerablen Personenkreis wie bei- gez. spielsweise immungeschwächten, älteren oder kranken Personen, die Diana Kunz, Bürgermeisterin
Seite 7 08.05.2020 Zaberfeld Glückwünsche aus dem Rathaus Grundsteuer- und Gewerbesteuer-Raten werden fällig Zur goldenen Hochzeit gratulierte Eckhard Keller den Eheleuten Renate Am 15. Mai werden bei der Gewerbesteuer und der Grundsteuer die und Wolfgang Thumm am 30. April 2020. Raten für das 2. Quartal zur Zahlung fällig (sofern für die Grundsteuer Aufgrund der Corona-Pandemie wurden die Glückwünsche der Gemein- keine Jahreszahlung zum 1. Juli beantragt worden ist; dies ist dann je- de telefonisch übermittelt. doch im Grundsteuerbescheid abgedruckt). Wir gratulieren herzlich und wünschen auf diesem Wege nochmals „Alles Die Raten ergeben sich aus dem jeweils letzten Steuerbescheid. Es Gute sowie viel Gesundheit“. werden keine gesonderten Bescheide verschickt. Es wird um terminge- rechte Bezahlung gebeten, da im Verzugsfalle Mahnungen erstellt und Förderung von Baumschnitt bei Streuobstwiesen Säumniszuschläge sowie Mahngebühren erhoben werden müssen, die m die Pflege von Streuobstwie- U Gemeinde ist hierzu gesetzlich verpflichtet. Bei denjenigen, die uns eine sen in Baden-Württemberg weiter- Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden wir die fälligen Beträge hin zu fördern, hat das Land von ihrem Bankkonto abbuchen. Ihre Gemeindekasse Baden-Württemberg eine neue fünfjährige Förderperiode für den Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung – FwKS Schnitt von Streuobstbäumen aus- geschrieben. Ein fachgerechter Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Baumschnitt ist ein essentieller Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Zaberfeld Beitrag, um den Lebensraum (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung – FwKS) vom 05.05.2020 Streuobstwiese für Tiere, Pflanzen, Aufgrund von § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) Erholungssuchende und für die in der Fassung vom 24.07.2000 zuletzt geändert durch Gesetz vom nachhaltige wirtschaftliche Nutzung zu erhalten. Mit einem fachgerech- 21.05.2019 in Verbindung mit § 34 Absatz 4 und Absatz 5 Satz 2 des ten Baumschnitt kann die Lebensdauer der wertvollen Streuobstbestän- Feuerwehrgesetzes (FwG) in der Fassung vom 02.03.2010 zuletzt geän- de verlängert werden.“ dert durch Gesetz vom 21.05.2019 hat der Gemeinderat der Gemeinde Das Land fördert den Schnitt mit 15 Euro pro Streuobstbaum. Die Baum- Zaberfeld am 05.05.2020 folgende Satzung über den Kostenersatz für schnittprämie kann für jeden Baum zweimal innerhalb von fünf Jahren die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr beschlossen: ausgezahlt werden. Förderfähig sind typische Streuobstbestände außer- § 1: Geltungsbereich halb von Hausgärten mit großkronigen, hochstämmigen, starkwüchsigen (1) Diese Satzung regelt die Kostenersatzpflicht für die Leistungen der Obstbäumen ab dem 3. Standjahr in weitläufigen Abständen. Freiwilligen Feuerwehr Zaberfeld (im Folgenden Feuerwehr genannt). Die Anträge können von Gruppen, Vereinen, Landschaftserhaltungs- (2) Ersatzansprüche nach anderen Vorschriften bleiben unberührt. verbänden, Mostereien und Gemeinden bis zum 15. Juli 2020 beim Regierungspräsidium Stuttgart gestellt werden. Ab Winter 2020/2021 § 2: Aufgaben der Feuerwehr können die ersten Schnittmaßnahmen gefördert werden. Die Antrag- (1) Die Feuerwehr hat steller melden dazu die zu pflegenden Bäume an und legen ein kleines 1. bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen Hilfe zu leis- Schnittkonzept vor, das mehrere zusammenhängende Flurstücke, Ge- ten und den Einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden markungen oder Gemarkungsteile umfasst. Das Schnittkonzept besteht Gefahren zu schützen und aus einer Flurstückkarte oder einem Luftbild, in dem die betreffenden 2. zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen Streuobstwiesen markiert und die Zahl der Bäume angegeben werden, technische Hilfe zu leisten. die innerhalb von 5 Jahren geschnitten werden sollen. Ein öffentlicher Notstand ist ein durch ein Naturereignis, einen Unglücks- Nähere Informationen zur Fördermaßnahme Baumschnitt und die An- fall oder dergleichen verursachtes Ereignis, das zu einer gegenwärtigen tragsformulare finden Sie unter www.streuobst-bw.info oder beim Re- oder unmittelbar bevorstehenden Gefahr für das Leben und die Gesund- gierungspräsidium Stuttgart unter 0711/126-2185. heit von Menschen und Tieren oder für andere wesentliche Rechtsgüter Über die Gemeinde kann, ebenso wie bei der letzten Förderperiode, ein führt, von dem die Allgemeinheit, also eine unbestimmte und nicht be- Sammelantrag gestellt werden. Sollten Sie Interesse an der erstmaligen stimmbare Anzahl von Personen, unmittelbar betroffen ist und bei dem Teilnahme am Förderprogramm haben oder möchten Sie erneut teilneh- der Eintritt der Gefahr oder des Schadens nur durch außergewöhnliche men, melden Sie sich bitte bis spätestens 01.06.2020 bei Frau Siedler, Sofortmaßnahmen beseitigt oder verhindert werden kann. Tel.: 07046/9626-12, E-Mail: Lea.Siedler@Zaberfeld.de. (2) Die Feuerwehr kann ferner durch die Gemeinde beauftragt werden 1. mit der Abwehr von Gefahren bei anderen Notlagen für Menschen, Tiere und Schiffe und 2. mit Maßnahmen der Brandverhütung, insbesondere der Brandschutz- Hundekot und Leinenpflicht aufklärung und -erziehung sowie der Brandsicherheitswache. Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass § 3: Kostenersatzpflicht dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, Straßen, Feldwegen (1) Einsätze der Feuerwehr nach § 2 Absatz 1 sind unentgeltlich, soweit einschließlich der seitlichen Grünstreifen, in Grün- und Erho- nicht in Satz 2 etwas anderes bestimmt ist. Kostenersatz wird verlangt: lungsanlagen (dazu zählen auch Sportplätze und Spielplätze), 1. vom Verursacher, wenn er die Gefahr oder den Schaden vorsätzlich in fremden Vorgärten oder in landwirtschaftlich genutzten Wie- oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, sen und Äckern verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen. 2. vom Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch den Betrieb von Kraftfahr- Für Wiesen und Äcker besteht darüber hinaus ein Betretungs- zeugen, Anhängefahrzeugen, Schienen-, Luft- oder Wasserkraftfahr- verbot während der Vegetationsperiode. Diese ist bei Wiesen zeugen verursacht wurde, die Zeit zwischen Aufwuchs und Mahd, bei Äckern zwischen 3. vom Betriebsinhaber für Kosten der Sonderlösch- und -einsatzmittel, die Saat und Ernte. Durch Hundekot auf diesen Flächen wird das bei einem Brand in einem Gewerbe- oder Industriebetrieb anfallen, Erntegut verunreinigt. Es wird dadurch als Futter unbrauchbar 4. vom Betreiber, wenn die Gefahr oder der Schaden beim Umgang mit und kann zur Übertragung von Krankheiten führen. Gefahrstoffen oder wassergefährdenden Stoffen für gewerbliche oder Innerhalb des Ortes sind auf öffentlichen Straßen und Gehwe- militärische Zwecke entstand, gen Hunde stets an der Leine zu führen. Außerhalb des Ortes 5. von der Person, die ohne Vorliegen eines Schadensereignisses die dürfen Hunde nur dann unangeleint umherlaufen, wenn eine Feuerwehr vorsätzlich oder infolge grob fahrlässiger Unkenntnis der Begleitperson jederzeit durch Zuruf auf das Tier einwirken kann. Tatsachen alarmiert hat, Nachts ist das freie umherlaufen gänzlich untersagt. 6. vom Betreiber, wenn der Einsatz durch einen Alarm einer Brandmel- Bei Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen unser Ordnungsamt deanlage oder einer anderen technischen Anlage zur Erkennung von unter Tel. 9626-12 zur Verfügung. Bränden oder zur Warnung bei Bränden mit automatischer Übertra- Ihre Gemeindeverwaltung Zaberfeld gung des Alarms an eine ständig besetzte Stelle ausgelöst wurde, ohne dass ein Schadenfeuer vorlag, 7. vom Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch einen Notruf ausgelöst wurde, der über ein in einem Kraftfahrzeug installiertes System zum Absetzen eines automatischen Notrufs oder zur automatischen Über- tragung einer Notfallmeldung an eine ständig besetzte Stelle eingegan- Der ideale Reiter dreht sich um und entsorgt. gen ist, ohne dass ein Schadensereignis im Sinne von § 2 Absatz 1 FwG vorlag.
Zaberfeld 08.05.2020 Seite 8 In den Fällen der Nummern 1 und 5 gelten § 6 Absätze 2 und 3 des Poli- gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, zeigesetzes des Landes Baden-Württemberg (PolG) entsprechend. der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, (2) Für Einsätze nach § 2 Absatz 2 wird Kostenersatz verlangt. Kosten- wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Satzung, die Genehmi- ersatzpflichtig ist gung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. 1. derjenige, dessen Verhalten die Leistung erforderlich gemacht hat; § 6 Anlage zu § 5 Absatz 1 der Mustersatzung Kostenersatzverzeichnis Absätze 2 und 3 des PolG gelten entsprechend, 2. der Eigentümer der Sache, deren Zustand die Leistung erforderlich 1. Personalkosten gemacht hat, oder derjenige, der die tatsächliche Gewalt über eine a) Feuerwehrangehörige (pro Person, je Stunde) 19,00 Euro solche Sache ausübt, b) Brandsicherheitswache (pro Person, je Stunde) 19,00 Euro 3. derjenige, in dessen Interesse die Leistung erbracht wurde, 2. Fahrzeuge 4. abweichend von den Nummern 1 bis 3 der Fahrzeughalter, wenn der Für die Fahrzeuge gelten die Pauschalsätze der Verordnung des Innenmi- Einsatz durch den Betrieb vom Kraftfahrzeugen, Anhängefahrzeugen, nisteriums über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr (VOKeFw) Schienen-, Luft- oder Wasserkraftfahrzeugen verursacht wurde. vom 18.03.2016 (GBl. S. 253). Diese lauten wie folgt: (3) Ersatz der Kosten soll nicht verlangt werden, soweit dies eine unbilli- 1. Mannschaftstransportwagen MTW bis 3.500 kg zulässiger Gesamt- ge Härte wäre oder im öffentlichen Interesse liegt. masse 20,00 Euro, § 4: Überlandhilfe 2. Tragkraftspritzenfahrzeug TSF 43,00 Euro, (1) Bei Überlandhilfe im Sinne von § 26 FwG gilt der „Öffentlich-recht- 3. Löschgruppenfahrzeug LF 10 (dazu gehört der nicht genormte LF 8/6) liche Vertrag zur Regelung des Kostenersatzes der Überlandhilfe inner- 120,00 Euro, halb des Landkreises Heilbronn“ in seiner zum Einsatzzeitpunkt gültigen 4. Tanklöschfahrzeug TLF 3000 (dazu gehört der nicht genormte TLF Fassung. 16/25) 120,00 Euro, (2) Bei Überlandhilfen, welche nicht unter die Vereinbarung nach Absatz 1 5. Gerätewagen Transport GW-T mit einer zulässigen Gesamtmasse von fallen, gilt § 34 Absätze 4 bis 8 FwG i. V. m. § 5 der Satzung. Die Kosten über 3.500 kg bis 9.000 kg 25,00 Euro. hat der Träger der Feuerwehr zu tragen, dem Hilfe geleistet worden ist. Die oben genannten Sätze gelten auch für Feuerwehrfahrzeuge, die mit § 5: Höhe des Kostenersatzes den dort Genannten in ihrem taktischen Einsatzwert, ihrer zulässigen (1) Der Kostenersatz wird in Stundensätzen für Einsatzkräfte und Feuer- Gesamtmasse und ihrer technischen Beladung vergleichbar sind. (Ent- wehrfahrzeuge nach Maßgabe des § 34 Absätze 4 bis 8 FwG erhoben. sprechende Fahrzeuge sind in Klammer aufgeführt). Die Höhe der Kostenersätze ergibt sich aus dem in der Anlage zu dieser 3. Sonstiges Satzung beigefügten Verzeichnis. Verbrauchsmaterialien und sonstige benötigte Materialien werden zusätz- (2) Für die Erhebung der Kosten für Einsatzkräfte werden Durchschnitts- lich zu den entstandenen Kostenersätzen gemäß § 34 Absatz 4 Satz 3 FwG sätze festgelegt. festgesetzt. Hierbei werden die tatsächlichen Kosten angesetzt. Es wird (3) Für die normierten und mit diesen vergleichbaren Feuerwehrfahrzeu- auf § 5 Absatz 6 der Satzung verwiesen. gen gelten gemäß § 34 Absatz 8 FwG die pauschalen Stundensätze der Verordnung des Innenministeriums Baden-Württemberg über den Kos- tenersatz für Einsätze der Feuerwehr (VOKeFw) in der jeweils geltenden Fassung. Für die übrigen Fahrzeuge ergeben sich die Kostenersätze aus Zu verschenken dem in der Anlage zu dieser Satzung beigefügten Verzeichnis. (4) Die Einsatzdauer beginnt GegenstandTel.-Nr. 1. bei den Kosten für Einsatzkräfte mit der Alarmierung (Beginn des Einsatzes) und endet nach Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft Gartenmöbelgarnitur: 1 Glastisch 90 x 150 cm einschließlich der notwendigen Aufräumungs- und Reinigungszeiten. mit 4 passenden Rattan-Sesseln. 6738 2. bei Fahrzeugen mit der Abfahrt aus dem Feuerwehrgerätehaus und Wer etwas zu verschenken hat, darf dies gerne das Bürger- endet nach der Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft einschließ- meisteramt Zaberfeld, Tel. 9626-31 wissen lassen. lich Reinigungs-, Prüfungs-, Reparatur- und sonstiger Zeiten, die sich Bekanntgaben in dieser Rubrik sind selbstverständlich kostenfrei. daraus ergeben, dass Feuerwehrfahrzeuge wieder einsatzfähig ge- macht werden. (5) Die Stundensätze werden halbstundenweise abgerechnet. Angefan- gene Stunden werden bis zu 30 Minuten auf halbe Stunden, darüber hinaus auf volle Stunden aufgerundet. Apothekennotdienst (6) Daneben kann Ersatz verlangt werden für 1. von der Gemeinde für den Einsatz von Hilfe leistenden Gemeinde- und Am Freitag, 8. Mai 2020 Telefon Werkfeuerwehren oder anderen Hilfe leistenden Einrichtungen und Hubertus-Apotheke Kürnbach, Kronenstraße 7 07258/92376 Organisationen erstattete Kosten, Am Samstag, 9. Mai 2020 2. die Kosten der Sonderlösch- und Einsatzmittel nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Stromberg-Apotheke Zaberfeld, Weilerer Straße 6 07046/930123 Nr. 3, Am Sonntag, 10. Mai 2020 3. sonstige durch den Einsatz verursachte notwendige Kosten und Aus- Rosen-Apotheke Eppingen, Brettener Straße 36 07262/1858 lagen. Hierzu gehören insbesondere die durch die Hilfeleistung heran- Am Montag, 11. Mai 2020 gezogener und nicht durch Nr. 1 erfasster Dritter, die Verwendung be- Schloss-Apo. am Marktplatz, Marktplatz 7, Schwaigern 07138/810620 sonderer Lösch- und Einsatzmittel und die Reparatur oder den Ersatz Am Dienstag, 12. Mai 2020 besonderer Ausrüstungen entstandenen Kosten und Auslagen. Engel-Apotheke Eppingen, Bismarckstraße 4 07262/1888 Am Mittwoch, 13. Mai 2020 § 6: Entstehen, Festsetzung und Fälligkeit der Kostenschuld Burg-Apotheke Sulzfeld, Gartenstraße 12 07269/292 (1) Die Verpflichtung zum Kostenersatz entsteht mit Beendigung der In- Am Donnerstag, 14. Mai 2020 anspruchnahme der Feuerwehr. Schloss-Apo. Flehingen, Samuel-Friedrich-Sauter-Str. 2 07258/7490 (2) Der Kostenersatz wird durch Verwaltungsakt festgesetzt. (3) Der Kostenersatz wird zu dem im Kostenbescheid genannten Zeit- punkt fällig. Alters- und Ehejubilare § 7: Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Es feiern Geburtstag: Kraft. Zaberfeld, den 05.05.2020 Am Samstag, 9. Mai 2020: Frau Hilde Antritter den 70. Geburtstag Diana Kunz Am Mittwoch, 13. Mai 2020: Bürgermeisterin Herr Angel Redondo Arlanzon den 70. Geburtstag Hinweis nach § 4 Absatz 4 GemO: Am Donnerstag, 14. Mai 2020: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Herr Heinz Zöller den 85. Geburtstag Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der Den Altersjubilaren gratulieren wir ganz herzlich und wünschen weiterhin GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Gesundheit und Wohlergehen. Glückwunsch auch an all diejenigen, die Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schrift- nicht im Amtsblatt genannt werden dürfen oder keine Veröffentlichung lich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung wünschen.
Seite 9 08.05.2020 Zaberfeld Eiserne Hochzeit zeuge), Ausfuhr- und Kurzzeitkennzeichen sowie Motorräder und Adress- Das sehr seltene Fest der eisernen Hochzeit feiern am Donnerstag, änderungen auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Ein weiteres 14. Mai 2020 die Eheleute Hermann und Erna Heidinger, geb. Bauer. Problem ist, dass immer wieder auch Fahrzeughalter aus anderen Stadt- oder Landkreisen Termine buchen. Eine Bedienung ist hier jedoch nicht möglich. Die Termine werden so unnötig blockiert und verfallen. Diamantene Hochzeit Kann ein Fahrzeughalter eines systemrelevanten Fahrzeuges bei der Ebenfalls am Donnerstag, 14. Mai 2020 feiern die Eheleute Karl und Onlinevergabe tatsächlich keinen Termin reservieren, kann er sich per Irene Keppler geb. Fiedler das seltene Fest der diamantenen Hochzeit. E-Mail an die Zulassungsstelle wenden. Wenn die entsprechenden Nach- weise vorgelegt werden, wird zeitnah ein Termin vereinbart. Mitteilungen des Landratsamtes Borkenkäfer-Katastrophe droht Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Das Forstamt des Landkreises Heilbronn bittet alle Waldbesitzende drin- Gartenbau informiert gend darum, unverzüglich Maßnahmen zur Abwehr einer drohenden Hygiene und Abstand oberstes Gebot Borkenkäfer-Katastrophe zu ergreifen. Durch die beiden Trockenjahre Die Arbeitgeber in der „Grünen Branche“ tragen gerade in dieser Zeit 2018 und 2019 sowie den milden Winter hat sich die Population vieler eine besondere Verantwortung für ihre Mitarbeiter. Hygiene- und Ab- Borkenkäfer-Arten, vor allem an der Fichte, enorm vergrößert. Die Käfer, standsregeln sowie Ausgangsbeschränkungen einzuhalten, ist aktuell die überwintert haben, konnten sich mittlerweile wieder einbohren und das Wichtigste. Eier ablegen. Jede Eiablage der Mutterkäfer umfasst bis zu 100 Eier, aus Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau denen unter der Rinde zunächst kleine weiße Larven, dann Puppen und (SVLFG) unterstützt in allen Fragen des Arbeitsschutzes und der Hygiene. schließlich Jungkäfer werden. Diese neue Generation legt nach kurzem Klar sollte sein: Wer die Regeln nicht einhält, gefährdet die Gesundheit Reifungsfraß ihrerseits neue Eier ab. So entstehen durch exponentielles seiner Arbeitskräfte, der eigenen Familie und letztendlich die Arbeits- Wachstum bei bis zu drei Generationen im Jahr tausende von Nachkom- fähigkeit seines Betriebes und auch das Ansehen einer ganzen Branche. men eines einzelnen Käfers. Das sollte jedem bewusst sein. Besonders befallen sind momentan Sturmhölzer, also liegende oder ge- Seit Beginn der Corona-Krise werden über Empfehlungen, Leitlinien, In- brochene Bäume. Diese sollten möglichst rasch aufgearbeitet und aus formationsschreiben und Allgemeinverfügungen Regelungen und Hin- dem Wald transportiert oder in fichtenfreie Wälder umgelagert werden. weise für das Alltagsleben, aber auch für die Arbeitswelt erlassen, die Eine rasche Abfuhr in die Sägewerke kann momentan nicht mehr ge- auch die „Grüne Branche“ betreffen. Grundsätzlich gelten alle Schutz- währleistet werden, sodass eine Zwischenlagerung empfohlen wird. maßnahmen für die deutsche Bevölkerung auch für die Saisonarbeit. Dabei sollte zum nächsten Fichtenbestand ein Sicherheitsabstand von Wichtig sind dabei Hygienestandards, Abstandsregelungen und Aus- ca. 1.000 Metern eingehalten werden. gangsbeschränkungen. Auch stehende Fichtenbestände werden zunehmend von den Borkenkä- Oft sind die Vorgaben der verschiedenen Behörden sehr unterschiedlich ferarten „Buchdrucker“ und „Kupferstecher“ befallen. Sie müssen regel- und in der schnelllebigen Zeit kaum überblickbar. Die SVLFG steht des- mäßig auf braunes Bohrmehl, Verfärbungen in der Krone, Harztropfen, halb seit Beginn der Krise im intensiven Austausch mit den Bundes- und Nadelabfall und „Specht-Abschläge“ an der Rinde kontrolliert werden. Landesbehörden und den verschiedensten Verbänden. Sie hat Hand- Bei Befall hilft nur das rasche Fällen und Abtransportieren des Stammes, lungsempfehlungen und eine Reihe von Hilfen für die Unternehmen er- ersatzweise auch das Entrinden mit dem Schäleisen. Die verbleibende stellt und publiziert: Baumkrone sollte gehackt werden, ersatzweise kann man auch die Äste • Gefährdungsbeurteilung Corona komplett absägen und das Gipfelstück zum raschen Austrocknen klein- • Musterbetriebsanweisung Corona in 13 Sprachen sägen. • Betriebliche Pandemieplanung Bäume, bei denen die Rinde schon abgefallen ist, sind nicht mehr ge- • FAQs zu Corona fährlich, auch rechtfertigen die Stammholz-Preise die Aufarbeitung nicht • Informationen zur Verringerung des Infektionsrisikos bei der Saison- mehr. Sie können zu einem späteren Zeitpunkt eventuell als Hack- oder arbeit Brennholz genutzt werden. • Checkliste Saisonarbeit Auch an liegenden Lärchen und Buchen findet sich aktuell massenhaft • Informationen zur Verringerung des Infektionsrisikos auf Baustellen braunes Bohrmehl von den jeweiligen Schadkäfern. Beim Umlagern von • Checkliste Baustellen Fichtenholz sollten diese Hölzer möglichst mit abgefahren werden. • Informationen zur Verringerung des Infektionsrisikos bei der Forst- Der Befallsdruck ist momentan auch bei vielen anderen Forstschädlingen arbeit hoch. Das Auslagern von Käferholz wird vom Land mit bis zu 7 € pro Fest- • Checkliste Forstarbeit meter gefördert. Nähere Informationen gibt es beim Kreisforstamt unter • Infektionsschutz Corona-Plakat in 8 Sprachen 07131/994-153 oder direkt beim Ansprechpartner für Förderungen Jörn Alle Informationen sind unter www.svlfg.de/corona-saisonarbeit einseh- Hartmann unter 07131/994-1108. Beratung und Unterstützung erhalten bar und können herunter geladen werden. Die Informationen werden Waldbesitzende auch bei Ihrem zuständigen Forstrevierleiter bzw. der ständig aktualisiert. Forstrevierleiterin. Die SVLFG appelliert an die Betriebe, insbesondere die Quarantäne- Aktueller Betrieb in der Kfz-Zulassungsstelle regeln in den ersten 14 Tagen nach Ankunft der Saisonarbeiter einzuhal- Aufgrund der Corona-Pandemie musste der Service der Kfz-Zulassungs- stelle des Landkreises Heilbronn deutlich reduziert und auf Terminverein- ten. Aber auch danach gelten die Abstands- und Hygienevorschriften bei barung umgestellt werden. der Arbeit, beim Transport vom und zum Feld und ganz besonders bei Die telefonische Terminvereinbarung hat sich zwischenzeitlich als nicht der Unterbringung weiterhin. Es gilt stets auf die Einteilung von kleinen zielführend erwiesen. Zudem kam es regelmäßig zu üblen Beschimpfun- Gruppen bei der Arbeit und beim Wohnen zu achten („Zusammen arbei- gen und Beleidigungen durch Anrufer. Die Vergabe der Termine erfolgt ten – zusammen wohnen“), um die Übertagungsgefahren möglichst ge- deshalb ab sofort nur noch online. Aufgrund des Notbetriebs steht nur ring zu halten. eine begrenzte Anzahl von Terminen zur Verfügung. Allerdings wurde Die Außendienstmitarbeiter der SVLFG-Prävention beraten zurzeit tele- der Umfang bereits kontinuierlich erhöht. Bisher standen wöchentlich fonisch die Mitgliedsbetriebe zu allen Anfragen aus dem Bereich Arbeits- rund 440 Termine zur Buchung zur Verfügung, die nach und nach täglich und Gesundheitsschutz, speziell auch zu COVID-19. Die Ansprechpartner freigeschalten wurden. In der nächsten Woche wird die Zahl der Termine stehen unter www.svlfg.de/ansprechpartner-praevention. Ab der ersten erneut erhöht, sodass nun rund 500 Termine pro Woche vergeben wer- Maiwoche werden auch wieder vermehrt Vor-Ort-Besichtigungen erfolgen. den können. Zu diesen geplanten Zulassungsterminen kommen täglich SVLFG rund 50 bis 80 Abmeldungen, für die kein Termin notwendig ist. Zudem werden zusätzlich mehrere hundert Zulassungen von Händlern und Zu- IHK Heilbronn-Franken informiert lassungsdiensten pro Woche bearbeitet. Bildungsmesse wird digital Trotz der Erhöhung der Anzahl der Termine wird es weiterhin schwierig Bedingt durch die besondere Situation in diesem Jahr kann die Bildungs- bleiben, einen Termin zu bekommen, da die im Normalbetrieb übliche messe Heilbronn nicht wie bisher in den Böllinger Höfen stattfinden. Alterna- Auslastung in der momentanen Situation nach wie vor nicht erreicht tiv wurde von den Veranstaltern IHK und Handwerkskammer Heilbronn-Fran- werden kann. Vor allem ist aber problematisch, dass die vorhandenen ken ein digitales Konzept erarbeitet, um ausbildungsinteressierte Jugendliche Termine nicht wie gedacht vorrangig für die Zulassung systemrelevan- und Aussteller zum Bewerbungsjahr 2021 zusammenzu-bringen. ter Fahrzeuge genutzt werden, sondern für jede Art von Zulassungen. Über 170 virtuelle Aussteller bieten mehr als 250 Ausbildungs- und Stu- Die Zulassungsstelle appelliert deshalb nochmals dringend, momentan dienangebote für das kommende Jahr an. Über ein digitales Aussteller- nicht notwendige Anmeldungen (z. B. Oldtimer und andere Funfahr- verzeichnis besteht die Möglichkeit direkten Kontakt zu den Ausstellern
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