Der Gemeinde ZABERFELD - 2218 ha Naturpark Stromberg-Heuchelberg pur! - 2218 ha Naturpark ...

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Der Gemeinde ZABERFELD - 2218 ha Naturpark Stromberg-Heuchelberg pur! - 2218 ha Naturpark ...
Amtsblatt
  der Gemeinde               ZABERFELD
                   2218 ha Naturpark Stromberg-Heuchelberg pur!

  19. Woche                               VOLLVERTEILUNG                       Freitag, 8. Mai 2020

   Diana Kunz als erste Bürgermeisterin von Zaberfeld eingesetzt

                                                                                     Bild Werner Stuber, HSt

Mit einem beachtlichen Wahlergebnis von 86,04 % wählten am 1. März 2020 die Bürger*innen von
Zaberfeld ihre neue Bürgermeisterin. Frau Kunz trat am 1. Mai die Nachfolge von Herrn Csaszar an,
der bereits seit März die Geschicke der Stadt Brackenheim lenkt.
Aufgrund der Corona-Pandemie konnte die Einsetzungsfeier leider nicht wie geplant stattfinden. Im
 Rahmen der öffentlichen Gemeinderatssitzung am vergangenen Dienstag nahm der 1. Stellvertre-
            tende Bürgermeister Eckhard Keller die Verpflichtung von Diana Kunz vor.
         Sobald es die Situation zulässt, wird die Feier mit der Bevölkerung nachgeholt.
Wir wünschen Frau Kunz für ihren neuen Lebensabschnitt viel Kraft, Ausdauer aber auch Gelassen-
                    heit, in besonderem Gesundheit und eine glückliche Hand.
Zaberfeld                                                                                                                                                                 08.05.2020 Seite 2

 Wichtige Telefonnummern und Öffnungszeiten
 Gemeindeverwaltung Zaberfeld                        Tel. 9626-0/Fax 9626-26                        Notarzt und Rettungsdienst                                     Notruf 112
 www.Zaberfeld.de                                                                                   Bereitschaftsdienst der Hausärzte im Zabergäu
 Bürgermeisterin Diana Kunz                                         Tel. 9626-31                    Mo. – Fr.: 7.00 bis 19.00 Uhr
 Bauhof Zaberfeld                                                       Tel. 6361                   Notdienstnummer                                        Tel. 01805/960096
 Bauhofleiter Reinhold Sigloch                         Handy 0171/4819723                           Ärztlicher Notfalldienst (bei dringenden, aber nicht akut lebensbedroh-
 Wassermeister Volkmar Richter                         Handy 0171/6420599                           lichen Fällen zuständig)
 Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung                                                                 Direktwahl Notfallpraxis Brackenheim 	              Tel. 07135/9360821
 Rathaus Zaberfeld                                                                                   Bundeseinheitliche Rufnummer                                  Tel. 116117
 Montag                            8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr                       Bereitschaftszeiten:
 Dienstag, Donnerstag und Freitag                           10.00 bis 12.00 Uhr                     Montag bis Freitag von 19.00 bis 22.00 Uhr
 Mittwoch                          7.30 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18.30 Uhr                       Samstag, Sonntag und feiertags 8.00 bis 22.00 Uhr
 Bücherei im Löweneck                                                                                Notfallpraxis Brackenheim im Krankenhaus, Wendelstraße 11,
 Michelbacher Straße 1                                                   Tel. 2169                  74336 Brackenheim
 Dienstag von 15.30 bis 18.30 Uhr, Mittwoch von 10.00 – 13.00 Uhr sowie                              Mo. – So. (auch feiertags) ab 22.00 Uhr Notaufnahme SLK-Klinik Heilbronn
 Freitag von 15.30 Uhr bis 18.30 Uhr                                                                 Zahnärztlicher Notdienst
 Kindergärten                                                                                        Der Notdienst ist zu erfragen unter 0711/7877712
 Zaberfeld, Schulweg 2                                                    Tel. 455                  Augenärztlicher Notfalldienst
 Leonbronn, Im Thäle 7                                                   Tel. 2666                  Der Notdienst ist zu erfragen unter 116117
 Ochsenburg, Karl-Heinrich-Str. 24                                       Tel. 2655                  Ärztl. Notdienst für Patienten mit Hals-, Nasen-, Ohrenerkrankungen
 Michelbach, Schulstr. 21                                                Tel. 2731                  An Sa., So. und Feiertagen in der HNO-Notfallpraxis an der HNO-Klinik im
 Grundschule Zaberfeld                   Tel. 07046/6563, Fax 07046/912564                          Klinikum am Gesundbrunnen, Heilbronn
 Nach dem 5. Signalton schaltet sich ein                                                             Mo. – Fr.: Notdienst ist zu erfragen unter 116117
 automatischer Anrufbeantworter ein                                                                  Kinderärztlicher Notfalldienst
 Turnhalle Zaberfeld                                                     Tel. 6146                  Mo. – Fr. 19 bis 22 Uhr, an Sa., So. und Feiertagen von 8 bis 22 Uhr, in der
 „Katharina-Kepler-Schule“ Grund- und Hauptschule                                                    Kinderklinik am Gesundbrunnen HN
 mit Werkrealschule                                           Tel. 07135/98260                      nach 22 Uhr ist der Notdienst zu erfragen unter 116117
 Recyclinghof Zaberfeld, Eugen-Zipperle-Straße 8                                                     Apothekennotdienst
 Öffnungszeiten: Freitag	                                  13.30 bis 16.30 Uhr                     Diesen finden Sie im Innenteil des Amtsblattes.
                    Samstag	                                 9.00 bis 13.00 Uhr                     Tierärzte
 Häckselplatz Zaberfeld                                                                              Am Samstag, 9. und Sonntag, 10. Mai 2020:
 Öffnungszeiten:                                                                                     Dr. Kemmet, Heilbronn                                               Tel. 07131/912120
 September bis Mai Samstag                                   11.00 – 15.00 Uhr                      TÄ Peter, Sülzbach                                                  Tel. 07134/510635
 Juni bis August Samstag                                     13.00 – 15.00 Uhr                      TÄ Rebscher, Untereisesheim                                         Tel. 07132/381966
 Tierkörperbeseitigungsanstalt Sulzdorf                                                              Bestattungsgemeinschaft Köhler/Brodbek
 Schwäbisch Hall-Sulzdorf	                                      Tel. 07907/7014                     Köhler, Helmut, Zaberfeld, Weilerer Str. 23  Tel. 6371 und 016098913360
 Mülldeponie Stetten                                            Tel. 07138/6676                     Brodbek, Rüdiger, Leonbronn, Friedhofstr. 6 Tel. 325 oder 0173/8231753
 Öffnungszeiten der Mülldeponien in                                                                 Informations-, Anlauf und Vermittlungsstelle (IAV) für soziale Dienste
 Eberstadt bzw. Schwaigern-Stetten:                                                                  Frau Hafner                                             Tel. 07135/9861-24
 Dienstag bis Freitag                                        7.45 bis 12.00 Uhr                     Brackenheim, Hausener Str. 24                           Fax 07135/9861-29
 und                                                        13.00 bis 16.30 Uhr                     Sprechzeiten: Mittwoch 9.00 – 11.00 Uhr, Donnerstag 16.30 – 18.00 Uhr
 Samstag                                                     8.00 bis 12.30 Uhr                     Diakonie-/Sozialstation Brackenheim-Güglingen
 Erddeponie Heuchelberg                                       Tel. 07138/67198                      Bereitschaftsdienst „rund um die Uhr“                     Tel. 07135/9861-0
 Bereitschaftsdienste bei Stromausfall:                                                              Brackenheim, Hausener Str. 24 (Frau Graf)               Tel. 07135/9861-10
 Bezirksservice Brackenheim, Neipperger Straße 31	 Tel. 07135/9832-0                                Außenstelle Pfaffenhofen                                 Tel. 07046/912815
 Strom-Störungsannahme	                                    Tel. 0800/3629477                        Termine nach Vereinbarung
 Erdgas-Störungsmeldestelle (24-Std.-Hotline)               Tel. 01802056229                        Sprechzeit Nachbarschaftshilfe
 Unity Media (Kabel BW) – 24 Std.-Service-Hotline Tel. 0221/46619100                                Frau Anke Jedlitschka, Hausener Str. 24, BrackenheimTel. 07135/9861-13
                               E-Mail: KundenServiceCenter.BW@kabelbw.de                            Bürozeiten: Di. u. Fr. 9.00 – 11.00 Uhr u. Do. 16.30 – 17.30 Uhr
 Evang. Pfarrämter                                                                                   bzw. Anrufbeantworter, Termine nach Vereinbarung
 Zaberfeld und Michelbach, Pfarrer Kraft                                 Tel. 2132                  Hospiz-Dienst
 Leonbronn und Ochsenburg                                                Tel. 2156                  Ehrenamtlicher Einsatz geschulter Hospizhelfer für – Besuche und Sitz-
 Landratsamt Heilbronn, Forstverwaltung                                                              wachen bei schwerkranken und sterbenden Menschen – Unterstützung
 Außenstelle Eppingen, Kaiserstr. 1/1,                                                               von Angehörigen und Freunden.
                                                                                                     Kontakt: Julia Mattick, Einsatzleitung, Hausener Str. 24, Brackenheim
 75031 Eppingen                                             Tel. 07262/609110
                                                                                                     Mo. bis Fr., 9 – 12 Uhr und Di., 14 – 18 Uhr            Tel. 07135/9861-17
 Bezirksschornsteinfeger Eberhard Conz                                                               Diakonische Bezirksstelle, Lebens- und
 Amselreut 12, 74363 Güglingen	                 Tel. 07135/12721/Fax 965123                         Sozialberatung, Familienpflege                            Tel. 07135/9884-0
 Polizei                                                              Notruf 110                    Brackenheim, Kirchstraße 10
 Polizeiposten Güglingen                                      Tel. 07135/6507                       Bürozeiten:
 von Montag bis Freitag 7.30 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr                                   Mo., Di., Mi., Fr.                                        8.00 bis 11.30 Uhr
 Außerhalb der Dienstzeit Polizeirevier Lauffen                                                      Offene Sprechstunde:
 Polizeirevier Lauffen a. N.                                  Tel. 07133/2090                       Dienstag                                                10.00 bis 12.00 Uhr
 Feuerwehr                                                            Notruf 112                    Donnerstag                                              16.00 bis 18.00 Uhr
 Gesamtkommandant Markus Konz                                       Tel. 8806199                    und nach Vereinbarung
 Abt. 1 (Zaberfeld u. Michelbach) Abt.-Kmdt. Simon Achauer Tel. 0157/83880821                       Telefonseelsorge Heilbronn                             Tel. 0800/1110111
 Abt. 2 (Ochsenburg u. Leonbronn) Abt.-Kmdt. Holger Häußer Tel. 882327                              Tag und Nacht für Sie zu sprechen
 Leiter der Jugendfeuerwehr Uwe Bohse                                    Tel. 7423                  Netzwerk Offenes Ohr                                  Tel. 0151/59100532

Herausgeber: Gemeinde Zaberfeld, Schloßberg 5, 74374 Zaberfeld, Tel. 07046/9626-0. Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen der Gemeinde:
Bürgermeisterin Diana Kunz. Verantwortlich für den übrigen Inhalt und Anzeigen: Timo Bechtold, Kirchenstr. 10, 74906 Bad Rappenau. Druck und Verlag: Nussbaum Medien Bad Rappenau GmbH & Co.
KG, Kirchenstr. 10, 74906 Bad Rappenau, Tel. 07264/70246-0, Fax 07264/70246-99, Internet: www.nussbaum-medien.de. Anzeigenberatung: Nussbaum Medien, Raiffeisenstr. 49, 74336 Brackenheim, Tel.
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Seite 3 08.05.2020                                                                                                                          Zaberfeld

        AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND NACHRICHTEN
             Liebe Bürgerinnen und Bürger von Zaberfeld, Leonbronn, Michelbach und Ochsenburg,
                                                                                   Dennoch brauchen wir eine Handlungsgrundlage, um laufende Projekte
                                                                                   fertig stellen zu können. Bei den Auszahlungen werden die Ansätze auf
                                                                                   den Prüfstand müssen. Ich habe mich allerdings gegen das Instrument
                                                                                   der Haushaltssperre ausgesprochen, da ich es als wichtiges Zeichen
                                                                                   sehe, dass sich der Staat und auch die Kommunen antizyklisch verhal-
                                                                                   ten, gerade in der kommenden Zeit weiter investieren und somit Hand-
                                                                                   werk und Wirtschaft stützen.

                                                                                   Bei anstehenden Entscheidungen wird für mich als Bürgermeisterin das
                                                                                   Gemeinwohl für die Menschen in Zaberfeld im Mittelpunkt stehen. Im
                                                                                   Konfliktfall müssen Einzel- und Gruppeninteressen untergeordnet wer-
                                                                                   den. Ich weiß, diese Abwägungen sind nicht immer einfach. Auch in
                                                                                   meiner Amtszeit wird nicht immer jede Entscheidung jedem gefallen.
                                                                                   Das gehört zur Demokratie. Aber ich werde mich auch in Einzelne, An-
                                                                                   dersdenkende und Minderheiten hineinversetzen, mit ihnen gemein-
                                                                                   sam Lösungen suchen und Verständnis vermitteln.

                                                                                   Es ist kein Geheimnis, dass die Arbeit im Rathaus und im Gemeinde-
                                                 Bildquelle: Heilbronner Stimme
                                                                                   rat – und vor allem die der Bürgermeisterin – aufmerksam beobachtet
                                                                                   und kritisch bewertet wird. Auch das ist in der Demokratie etwas ganz
                                                                                   Selbstverständliches, denn sie lebt schließlich von der Auseinanderset-
heute darf ich mich zum ersten Mal in meiner Funktion als die erste                zung um die beste Lösung. Um diese zu finden bedarf es eines intensi-
Bürgermeisterin der Gemeinde Zaberfeld an Sie wenden und ich bin                   ven Meinungsaustausches.
außerordentlich stolz darauf, dass ich es sein darf.
                                                                                   Politisch bin ich ungebunden. Ich reiche allen die Hand, die sich mit
Seit 1. Mai bin ich offiziell im Amt und leider war es uns nicht möglich,          Fachwissen, Bereitschaft zum Engagement und guten Ideen für die Ent-
die Bürgerinnen und Bürger und auch die Mitarbeiterinnen und Mit-                  wicklung von Zaberfeld einbringen wollen. Wir alle haben ein gemein-
arbeiter an diesem Moment der feierlichen Amtseinsetzung teilhaben                 sames Ziel, das uns verbindet und antreibt: für das Wohl der Gemeinde
zu lassen. Ich verspreche Ihnen heute, dass wir diese Feier gemeinsam              Zaberfeld unser Bestes zu geben.
nachholen werden, sobald dies die Einschränkungen um die Ausbrei-
tung des Corona-Virus wieder zulassen werden.                                      Ich bin auch sehr dankbar für unsere vielfältige Vereinslandschaft und
                                                                                   ihre großartige Arbeit. Dies trägt zu dem in Zaberfeld vorhandenen
Ich danke Ihnen, den Wählerinnen und Wähler an dieser Stelle für das               engmaschigen sozialen Netz entscheidend bei. Sie alle machen Heimat,
überwältigende Wahlergebnis. Sie haben mit Ihrem Wahlgang die De-                  Kultur und Zusammenhalt erlebbar. Das hat sich auch und vor allem in
mokratie und auch der neuen Bürgermeisterin den Rücken gestärkt.                   der herausfordernden aktuellen Zeit für uns alle wieder bestätigt.
Ich sehe dies als Auftrag und werde mit aller Kraft daran arbeiten, die
damit verbundenen Erwartungen zu erfüllen.                                         Mein Ziel ist es, die Lebens- und Freizeitqualität der Zaberfelder, Leon-
                                                                                   bronner, Michelbacher und Ochsenburger nachhaltig zu verbessern.
Zaberfeld steht in vielen Bereichen gut da. Mein Vorgänger im Amt,                 Dafür brauchen die Zaberfelderinnen und Zaberfelder gute und sichere
Thomas Csaszar, hat sich sehr intensiv und wegweisend für unsere Ge-               Arbeitsplätze, bezahlbaren Wohnraum, Baugrundstücke und sichere
meinde eingesetzt. Und auch durch die Arbeit unserer kompetenten                   ÖPNV Anbindungen. Es braucht für alle eine gute medizinische Versor-
Verwaltung und unseres engagierten Gemeinderates konnte Vieles er-                 gung, verlässliche Kinderbetreuung, gute Schulen und andere Orte der
folgreich vorangebracht werden. Ihnen allen gebührt zu Recht der Dank              Bildung, einen lebendigen Ortskern und eine gute Nahversorgung. Ist
der Zaberfelder Bürgerschaft.                                                      das alles gewährleistet, dann können die Menschen hier ihr Leben ge-
                                                                                   nießen.
Auf dieses Fundament werde ich sehr gerne aufbauen. Ich bin bereit,
mich und meine Kompetenz einzubringen. Ich bin bereit, Verantwortung               Ich wünsche unseren Kirchengemeinden in Zaberfeld eine lebendi-
zu übernehmen, in einem kollegialen und kooperativen Miteinander.                  ge Ökumene und Kreativität bei der Vermittlung ihrer Werte, die Halt
Ich möchte etwas bewegen und bewirken, in einem respektvollen „wir“                geben, in einer sich schnell verändernden Gesellschaft.
mit jedem einzelnen Mitglied des Gemeinderates. Ich wünsche mir eine
moderne Verwaltung, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt sowie               In diesem Sinne:
einem stets zugewandten und offenen Ohr für alle Einwohnerinnen und
Einwohner.                                                                         Ich freue mich auf die kommenden Jahre mit Ihnen und wünsche uns
                                                                                   allen Gesundheit. Es wurde uns auf vielfältige Weise bewusst, dass sie
Als Bürgermeisterin trage ich Verantwortung für solide Finanzen und                über allem steht und daher besonders geschätzt werden muss.
denke auch an die Generationen nach uns. Das bedeutet, wir werden
das tun, was notwendig ist und was wir uns leisten können. Aber stets              Wir werden uns sicherlich auch bei vielen Festen und Veranstaltungen
unter sorgfältiger kluger Verwendung unserer finanziellen Ressourcen.              wiedersehen und das Leben in unserer liebenswerten Gemeinde ge-
Zaberfeld wird nicht über seine Verhältnisse leben und wir werden uns              meinsam genießen.
immer einen Spielraum für Investitionen offenhalten.
                                                                                   Herzlichst, Ihre Bürgermeisterin
Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie sind auch für die Ge-
meinde Zaberfeld noch nicht abschätzbar. Der Gemeinderat hat am
27. Februar 2020 den Haushaltsplan 2020 einstimmig verabschiedet.
Bereits heute ist dieses Werk in vielen Ansätzen Makulatur. Sicher ist,
dass wir einen Nachtragshaushalt aufstellen müssen, da vor allem für
die Ansätze der Erträge Korrekturen nach unten erforderlich werden.                Diana Kunz
Zaberfeld                                                                                                            08.05.2020 Seite 4

Sperrung Badegewässer und Liegewiesen an der                        Öffentliche Spielplätze wieder geöffnet
Ehmetsklinge und am Katzenbachsee                                   Unter Einhaltung der Hygienevorschriften sind seit vergange-
Liebe Mitbürger*innen,                                              nem Mittwoch alle öffentliche Spielplätze in unserer Gemeinde
mit der zurückliegend guten Wetterlage und dem bevorstehen-         wieder geöffnet. Wir bitten die Eltern die Vorschriften zu beach-
den Frühsommer stellt sich zunehmend die Frage zum Umgang           ten und einzuhalten sowie ihre Kinder so gut wie möglich zu
mit den Badeseen und den sonstigen Badestellen im Landkreis.        sensibilisieren.
Nach der CoronaVO BW sind Freibäder bis auf Weiteres ge-            Abstands- und Hygienevorschriften:
schlossen. Ob unter diesen Begriff auch Badeseen und sonstige
                                                                    → Zwischen Personen ist, wo immer dies möglich ist, ein Min-
Badestellen gefasst werden können, wurde bislang nicht kon-
                                                                       destabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Ansonsten gelten
kretisiert. Nach dem Beratungsstand mit der Landesregierung
                                                                       die allgemeinen Regelungen der Corona-Verordnung des
soll bis Anfang Juni über die Öffnung von Freibädern entschie-
                                                                       Landes.
den werden.
Das Landratsamt Heilbronn schätzt den Badebetrieb an Seen           → Die zulässige Höchstzahl der Kinder auf dem Spielplatz ist auf
und Badestellen insbesondere an warmen Sonnentagen als                 maximal ein Kind pro 10 qm Gesamtfläche begrenzt.
kritisch in Bezug auf die mögliche Verbreitung des neuartigen       → Der Spielplatz darf nur von Kindern in Begleitung von Erwach-
Corona-Virus SARS-CoV-2 ein. Zwar könnte man sich theoretisch          senen genutzt werden.
unter Anwendung der allgemeinen Abstands- und Hygiene-              Ausführliche Informationen zu den Vorschriften finden Sie auf
regeln in gewissem Umfang einen Betrieb vorstellen. Die Er-         der Gemeindehomepage www.zaberfeld.de.
fahrungen zurückliegender Jahre zeigen jedoch, dass sich diese
Regeln de facto bei schönem Badewetter aufgrund der Vielzahl        Bolzplätze sowie öffentliche und private Sportstätten/-an-
an Badegästen nicht durchsetzen lassen. Dies gilt umso mehr         lagen bleiben weiterhin aufgrund der Corona-Verordnung ge-
für sanitäre Anlagen, Umkleiden, Grillplätze, Parkplätze und Zu-    schlossen.
wegungen. Durch die Sperrung der Freibäder würde ein noch
deutlich größerer Besucherdruck auf geöffnete Badeseen und
Badestellen entstehen.
Der Wasserverband Zaber sowie die Gemeinden Pfaffenhofen
und Zaberfeld waren sich in Abstimmung mit dem Landratsamt
Heilbronn, sowie den Bürgermeistern im Gemeindetag-Kreisver-        Öffnung der Zaberfelder Bücherei ab 12. Mai
band Heilbronn einig, aufgrund der derzeitigen Situation den
Betrieb der Badeseen und Badestellen im Landkreis Heilbronn         Das Bücherei-Team hat mit Unterstützung des Bauhofes in den
bis auf Weiteres zu untersagen sowie die jeweiligen Liegewie-       vergangenen Tagen die Vorgaben im Zuge der Corona-Verord-
sen zu sperren. Der Allgemeinverfügung liegt eine dringliche        nung für die Wiedereröffnung in den Räumlichkeiten der Bü-
Empfehlung des für uns zuständigen Gesundheitsamtes im              cherei umgesetzt. Unter Einhaltung der Abstands- und Hygiene-
Sinne des § 16 Abs. 6 IfSG zu Grunde.                               vorschriften begrüßen wir Sie ab kommenden Dienstag, den
Die erlassene Allgemeinverfügung finden Sie im amtlichen Teil       12. Mai wieder persönlich in unserer Bücherei im Löweneck.
des Amtsblattes.                                                    Nutzen Sie unsere Öffnungszeiten:
Wir sind uns dessen bewusst, dass diese Entscheidung weitere Ein-   Di. und Fr., 15.30–18.30 Uhr und Mi., 10.00–13.00 Uhr
schränkungen für die Bevölkerung mit sich bringt. Jedoch ist die    Sie haben Fragen? Dann kontaktieren Sie unser Bücherei-Team
Sperrung aufgrund der weiterhin sehr kritischen Lage und der aus-   per E-Mail buecherei.zaberfeld@t-online.de oder während den
drücklichen Empfehlung des Landratsamtes unumgänglich.              Öffnungszeiten telefonisch unter 07046/2169.
Weiterhin erlaubt ist das Spazieren gehen um die jeweiligen         Weiterhin können Sie für Ihre gewünschten Medien die Vorbestell-
Gewässer. Hierbei sind wie bisher die allgemeinen Abstands-         funktion in unserem Bibliothekskatalog in Anspruch nehmen. Wei-
und Hygienevorschriften einzuhalten.                                tere Hinweise finden Sie auch unter bibkat.de/zaberfeld.
Auch wenn die bisher getroffenen Maßnahmen der Corona-VO
bereits seit vielen Wochen unseren Alltag bestimmen und auch        Neue Medien für unsere Leser*innen
weiterhin leider bestimmen werden, bitten wir um Ihr Verständ-      Sehr empfehlenswerte neue Romane: „Hör mir zu, auch wenn
nis und die Einhaltung der Anordnung.                               ich schweige“; „Ein Bild von Lydia“; „Töchter der Hoffnung“ von
                                                                    Lamballe; „Die Heilerinnen von Aragon“, ein historischer Roman
                                                                    von dem bekannten Autor Guido Dieckmann; „Die junge Frau
                                                                    und die Nacht“ von Musso; „Mathilda oder Irgendwer stirbt
                                                                    immer“; „Highspeed London“ ein Krimi von Arno Strobel; Wei-
                                                                    tere Krimis: „Die Stille der Lärchen“, „Nachts am Brenner“; „Der
                                                                    Tote am Gletscher“; „Hotspot Kinshasa“ von Arno Strobel; Bü-
Rathaus geschlossen                                                 cher für unsere Minis und Kinder: „Hilf dem Löwen Zähne put-
Das Rathaus bleibt weiterhin geschlossen und ist nur für            zen“; „Die Schmahamas-Verschwörung“; „Der Golemkönig“ von
wichtige und unaufschiebbare Angelegenheiten zu den                 Paluten; „Überraschungsfest von Lucius“ von Sabine Städing;
üblichen Sprechzeiten besetzt.                                      „Fussball-Haie, die Straßenkicker legen los“, „Die Spione von
Sollten Sie dringende Angelegenheiten haben, bitten wir             Myers Holt“ drei Bände für unsere jugendlichen Leser. Außer-
um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter                  dem haben wir interessante und neue Sachbücher für Erwach-
07046/9626-0.                                                       sene: Die Gartensaison hat begonnen. Nehmen Sie sich die Zeit,
ACHTUNG: Aus Sicherheits- und Hygienegründen können                 sich den Unkräutern auf eine etwas andere Art zu nähern durch
wir Ihr Anliegen leider nicht ohne vorherige Terminverein-          das Buch „Unkräuter in meinem Garten“. Weitere Gartenbücher
barung bearbeiten. Wir bitten um Verständnis!                       sind vorhanden, so auch das Sachbuch: „Gärtnern ohne Garten“.
Grundsätzlich wird jedoch für alle öffentlichen Einrichtungen       „Das große Buch vom Schlaf“; „Deutschland hat Rücken“; „Lunch
und Gebäuden der Gemeinde Zaberfeld ein Betretungsverbot            im Glas“; „Die Facebook-Gefahr wie Marc Zuckerberg die Demo-
für alle Personen ausgesprochen, die in den vergangenen 14          kratie gefährdet“ und passend zur Corona-Zeit ein Blick in die
Tagen Kontakt mit einer infizierten Person hatten, sich im Aus-     Vergangenheit vor 100 Jahren: „1918 – die Welt im Fieber, wie
land aufgehalten haben oder nicht symptomfrei sind. Dieser          die spanische Grippe die Welt veränderte“.
Personenkreis wird gebeten, das jeweilige Anliegen ausschließ-      Sachbücher für Kinder und Jugendliche:
lich telefonisch/per E-Mail zu klären.                              „Superstarke Bakterien“ und „Das total verrückte Küchenlabor“
Alle nichtdringlichen Angelegenheiten richten Sie bitte aus-        sind zwei sehr empfehlenswerte Sachbücher, ebenso „Dinosau-
schließlich telefonisch (07046/9626-0) oder per E-Mail (ge-         rier“ von Tiptoi.
meinde@zaberfeld.de) an die jeweiligen Sachbearbeiter der           Schauen Sie einfach mal in unserem Bibliothekskatalog unter
Gemeindeverwaltung.                                                 bibkat.de/zaberfeld.
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                                                                                  Corona-Verordnung
                                                                                  Die aktuellste Fassung finden Sie auf der Gemeindehomepage
                                                                                  www.zaberfeld.de oder im Schaukasten am Rathaus.
                                                                                  Alle Informationen zur Corona-Pandemie finden Sie stets
                                                                                  aktuell auf folgenden Seiten:
                                                                                  www.zaberfeld.de/website/de/startseite/corona-virus
                                                                                  www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona
                                                                                  www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus

Die Gemeinde Zaberfeld erlässt auf Grund von § 28 Abs. 1 des Infek-           Schutz besonders vulnerabler Personengruppen (vor allem ältere oder
tionsschutzgesetzes (IfSG) in Verbindung mit § 16 Abs. 6 IfSG und § 1         vorerkrankte Personen). Eine Übertragung des Virus findet hauptsächlich
Abs. 6 der Verordnung des Sozialministeriums über Zuständigkeiten             von Mensch zu Mensch statt. Das RKI gibt derzeit als hauptsächlichen
nach dem Infektionsschutzgesetz auf Vorschlag des Gesundheitsamts             Übertragungsweg des Virus SARS CoV 2 die Tröpfcheninfektion an. Auch
folgende                                                                      Schmierinfektionen sind möglich. Die Inkubationszeit des Virus beträgt
                                                                              laut RKI 14 Tage. Es ist nach den vorliegenden Erkenntnissen möglich,
                      ALLGEMEINVERFÜGUNG                                      dass Personen aller Altersgruppen das Virus in sich tragen und bereits
1. Das Baden, Schwimmen und sonstiger Wassersport in bzw. auf der            ausscheiden (die Personen also infektiös sind), noch bevor erste Sym-
    Ehmetsklinge sind untersagt.                                              ptome auftreten. Es gibt daher Fälle, in welchen die betreffende Person
2. Der Zugang zu dem in beigefügter Karte in roter Farbe markierten Ge-      mangels Symptomen keine Kenntnis von ihrer Erkrankung hat.
    biet um die Ehmetsklinge wird wie folgt eingeschränkt:                    Die bisher bekannten Krankheitsverläufe lassen zudem darauf schlie-
     a) Das Betreten abgesperrter Bereiche ist untersagt.                     ßen, dass insbesondere immungeschwächte Personen und Menschen
     b) Der Aufenthalt auf Liegewiesen, Grillplätzen und ähnlichen Ein-      mit fortgeschrittenem Lebensalter von schweren und zum Teil tödlichen
        richtungen ist untersagt.                                             Verläufen der Krankheit betroffen werden können.
3. Ausgenommen vom Verbot der vorgenannten Ziffer ist das Betreten/          Durch konsequente Maßnahmen der Kontaktbeschränkung ist es zwi-
    Benutzen durch Behördenbedienstete oder andere Personen in öffent-        schenzeitlich gelungen, die Zahl der Neuinfektionen zu bremsen.
    lichem Auftrag sowie durch beruflich dort tätige Personen im Rahmen       Dennoch ist das Virus weiterhin existent und kann weiter übertragen
    ihrer konkreten dienstlichen bzw. beruflichen Aufgaben.                   werden. Um die Verbreitung der Infektionskrankheit wirkungsvoll zu ver-
4. Inhaber der Jagd- oder Fischereirechte sind zum ausschließlichen          hindern, muss das Ansteckungsrisiko daher möglichst minimiert werden.
    Zweck der Ausübung dieser Rechte von den unter Ziffer 2. a) und b)        Andernfalls droht die Gefahr, dass die Zahl der Patienten ansteigt und
    getroffenen Regelungen ausgenommen, so lange dabei zu anderen             die Strukturen der Gesundheitsversorgung durch den gleichzeitigen star-
    Personen ein Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten wird.          ken Anstieg an Patienten mit ähnlichem Behandlungsbedarf überlastet
5. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung          werden.
    in Kraft.                                                                 Eine solche Überlastung muss dringend vermieden werden. Das Gesund-
                                                                              heitsamt des Landkreises Heilbronn hat deshalb am 29. April 2020 die
HINWEISE BEI ZUWIDERHANDLUNGEN                                                vorstehend angeordneten Maßnahmen vorgeschlagen.
Nach § 73 Abs. 1a Nr. 6 IfSG kann mit Geldbuße bis zu fünfundzwanzig-
tausend Euro bestraft werden, wer einer vollziehbaren Anordnung nach          Zu Ziffer 1 bis 4:
§ 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG zuwiderhandelt. Diese Allgemeinverfügung stellt       Die Maßnahme gründet auf § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG. Demnach trifft die zu-
eine solche vollziehbare Anordnung dar.                                       ständige Behörde die nötigen Schutzmaßnahmen, wenn Kranke, Krank-
Im Falle der Nichtbeachtung der Verbote dieser Verfügung kann diese           heitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt
mit Mitteln des Verwaltungszwangs nach dem Landesverwaltungsvoll-             werden. Sie kann dazu insbesondere Personen verpflichten, von ihr be-
streckungsgesetz durchgesetzt werden. Hierzu kommen insbesondere              stimmte Orte oder öffentliche Orte nicht oder nur unter bestimmten Be-
die Androhung und Festsetzung von Zwangsgeldern sowie die Anwen-              dingungen zu betreten.
dung des unmittelbaren Zwangs in Betracht.                                    Zurückliegend wurden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsver-
                                                                              dächtige und Ausscheider im Landkreis Heilbronn festgestellt. Zahlrei-
WEITERE HINWEISE                                                              che Personen über den gesamten Landkreis Heilbronn verteilt sind noch
Diese Anordnung stellt eine Maßnahme nach § 28 Abs. 1 Satz 2 IfSG dar         immer nachweislich an der Krankheit COVID-19 erkrankt. Es ist auf Grund
und ist gemäß § 28 Abs. 3 i. V. m. § 16 Abs. 8 IfSG sofort vollziehbar. Wi-   der vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse zudem anzunehmen,
derspruch und Anfechtungsklage haben keine aufschiebende Wirkung.             dass die Zahl derjenigen Personen, die als Ansteckungsverdächtige oder
Die geltenden landesrechtlichen Regelungen zum Infektionsschutz (ins-         Ausscheider ohne entsprechende Symptome das Virus unerkannt in sich
besondere die Corona-Verordnung der Landesregierung in ihrer jeweils          tragen, mindestens das Doppelte bis hin zum zehn- oder fünfzehnfachen
gültigen Fassung) gelten weiterhin.                                           der bekannten Fälle umfasst.
SACHVERHALT UND BEGRÜNDUNG                                                    Mit dem umliegenden Naherholungsgebiet stellt die Ehmetsklinge einen
Am 28. Februar 2020 wurde erstmals bei einer Person im Landkreis              regionalen Anziehungspunkt für Erholung suchende Menschen jeder Al-
Heilbronn das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) nachgewiesen,                tersklasse und jedweden Gesundheitszustands dar. Jahreszeitbedingt ist
das zur Erkrankung COVID-19 führen kann. Seit dem 28. Februar 2020            zunehmend mit Wetterlagen zu rechnen, die zum Verweilen in der freien
sind die Fallzahlen im Landkreis Heilbronn stark angestiegen. Das             Natur einladen. Erfahrungsgemäß steigt die Zahl der Menschen, die sich
Robert-Koch-Institut (RKI) als konzeptionierende Stelle im Sinne von          an der Ehmetsklinge aufhalten und dort baden. Damit steigt grundsätz-
§ 4 des IfSG empfiehlt als geeignete Gegenmaßnahmen zuvorderst die            lich auch das Risiko, dass sich infizierte Personen im Naherholungsgebiet
Einhaltung geeigneter Hygienemaßnahmen, Kontaktreduktion und der              um die Ehmetsklinge aufhalten.
Zaberfeld                                                                                                                    08.05.2020 Seite 6

Die Corona-Verordnung der Landesregierung untersagt bislang weder           Besucherinnen und Besucher des Naherholungsgebiets oder Angehörige
die Benutzung von Gewässern, noch die Benutzung von Liegewiesen.            von Besucherinnen und Besucher sein können, das Risiko einer Erkran-
Auf Grund der hohen Infektionsgefahr untersagt die Corona-Verordnung        kung und damit eines potenziell schweren oder gar tödlichen Verlaufs.
jedoch den Betrieb von Schwimm- und Hallenbädern. Das Infektionsrisi-       Ebenso können Besucherinnen und Besucher des Naherholungsgebiets
ko ist bei offenen Gewässern nicht geringer.                                Vektoren für das Virus sein. Das Grundrecht auf Leben und körperliche
Durch die nunmehr zu erwartende Steigerung bei den Besucherzahlen           Unversehrtheit Einzelner ist somit ebenso gefährdet wie die öffentliche
auf Grund der frühlingshaften Wetterlage und auf die saisonalen Erfah-      Gesundheit im Ganzen. Dem gegenüber steht das eingeschränkte Recht
rungen der letzten Jahre gründend steht zu befürchten, dass bei unge-       auf freie Entfaltung der Persönlichkeit sowie das Recht auf Freizügigkeit,
regelter Benutzung der Ehmetsklinge, der Liegewiesen, der Grillplätze       die durch die Verbotsverfügung eingeschränkt werden. Diese nur zeit-
und ähnlicher Einrichtungen die notwendigen Hygiene- und Abstands-          weise Einschränkung ist im Vergleich mit einer möglicherweise zum Tode
regelungen von den Besuchern nicht eingehalten werden können und es         führenden Erkrankung oder einer drohenden massiven Beeinträchtigung
dadurch zu weiteren Infektionen kommt.                                      der öffentlichen Gesundheit hinnehmbar. Dies gilt umso mehr, als durch
Als milderes Mittel zu einer kompletten Sperrung des Naherholungs-          die Ausnahmeregelungen beruflich bzw. dienstlich dort tätigen Personen
gebiets kommt daher ein Betretungs- bzw. Benutzungsverbot für die-          sowie Personen, die Jagd- und Fischereirechte innehaben, erlaubt bleibt,
jenigen Bereiche in Betracht, in denen regelmäßig Menschen auf engem        die betreffenden Bereiche weiter zu betreten. Für alle anderen Besuche-
Raum zusammenkommen. Während die befestigten Wege allenfalls ein            rinnen und Besucher stellt der Besuch im Naherholungsgebiet eine reine
kurzfristiges Verweilen unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsre-        Freizeitbeschäftigung dar, die gegenüber den hohen Schutzgütern von
geln ermöglichen, kann dies im vorliegenden Fall außerhalb der befes-       Leben und Gesundheit zurückstehen muss.
tigten Wege; insbesondere auf den als Liegewiesen genutzten Grünflä-        Zu Ziffer 5:
chen, den Grillplätzen und ähnlichen Einrichtungen sowie bei Benutzung      Gemäß § 41 Abs. 4 LVwVfG gilt ein öffentlich bekannt gemachter Ver-
des Gewässers zum Baden und zum sonstigen Wassersport nicht mehr            waltungsakt zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als
gewährleistet werden. Insbesondere ist eine wirkungsvolle Kontrolle und     bekannt gegeben. In einer Allgemeinverfügung kann ein hiervon abwei-
Durchsetzung der Maßnahmen bei Verstößen mit steigender Besucher-           chender Tag, frühestens jedoch der auf die Bekanntmachung folgende
zahl nicht mehr gewährleistet.                                              Tag bestimmt werden.
Die Regelungen der Ziffern 1 bis 4 sind daher geeignet, eine weitere An-    Dies ist vorliegend geschehen. Der Schutzzweck dieser Allgemeinverfü-
steckungsgefahr zu verringern. Sie sind auch erforderlich, da kein gleich   gung lässt ein Zuwarten bis zur gesetzlich vorgesehenen Frist nicht zu.
geeignetes, milderes Mittel zur Verfügung steht. Insbesondere stünde        RECHTSBEHELFSBELEHRUNG
bei fehlender freiwilliger Mitwirkung der Betroffenen sonst keine Mög-      Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monates nach Bekannt-
lichkeit zur Durchsetzung der infektionsschützenden Maßnahmen zur           gabe Widerspruch bei der Gemeinde Zaberfeld mit Sitz in Schloßberg 5,
Verfügung.                                                                  74374 Zaberfeld erhoben werden.
Die getroffene Anordnung ist auch verhältnismäßig. Durch eine Infek-
tion besteht insbesondere bei einem vulnerablen Personenkreis wie bei-      gez.
spielsweise immungeschwächten, älteren oder kranken Personen, die           Diana Kunz, Bürgermeisterin
Seite 7 08.05.2020                                                                                                                    Zaberfeld

Glückwünsche aus dem Rathaus                                               Grundsteuer- und Gewerbesteuer-Raten werden fällig
Zur goldenen Hochzeit gratulierte Eckhard Keller den Eheleuten Renate      Am 15. Mai werden bei der Gewerbesteuer und der Grundsteuer die
und Wolfgang Thumm am 30. April 2020.                                      Raten für das 2. Quartal zur Zahlung fällig (sofern für die Grundsteuer
Aufgrund der Corona-Pandemie wurden die Glückwünsche der Gemein-           keine Jahreszahlung zum 1. Juli beantragt worden ist; dies ist dann je-
de telefonisch übermittelt.                                                doch im Grundsteuerbescheid abgedruckt).
Wir gratulieren herzlich und wünschen auf diesem Wege nochmals „Alles      Die Raten ergeben sich aus dem jeweils letzten Steuerbescheid. Es
Gute sowie viel Gesundheit“.                                               werden keine gesonderten Bescheide verschickt. Es wird um terminge-
                                                                           rechte Bezahlung gebeten, da im Verzugsfalle Mahnungen erstellt und
Förderung von Baumschnitt bei Streuobstwiesen                              Säumniszuschläge sowie Mahngebühren erhoben werden müssen, die
                                      m die Pflege von Streuobstwie-
                                     U                                     Gemeinde ist hierzu gesetzlich verpflichtet. Bei denjenigen, die uns eine
                                     sen in Baden-Württemberg weiter-      Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden wir die fälligen Beträge
                                     hin zu fördern, hat das Land          von ihrem Bankkonto abbuchen.                       Ihre Gemeindekasse
                                     Baden-Württemberg eine neue
                                     fünfjährige Förderperiode für den     Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung – FwKS
                                     Schnitt von Streuobstbäumen aus-
                                     geschrieben. Ein fachgerechter             Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der
                                     Baumschnitt ist ein essentieller                  Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Zaberfeld
                                     Beitrag, um den Lebensraum                  (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung – FwKS) vom 05.05.2020
                                     Streuobstwiese für Tiere, Pflanzen,   Aufgrund von § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)
                                     Erholungssuchende und für die         in der Fassung vom 24.07.2000 zuletzt geändert durch Gesetz vom
nachhaltige wirtschaftliche Nutzung zu erhalten. Mit einem fachgerech-     21.05.2019 in Verbindung mit § 34 Absatz 4 und Absatz 5 Satz 2 des
ten Baumschnitt kann die Lebensdauer der wertvollen Streuobstbestän-       Feuerwehrgesetzes (FwG) in der Fassung vom 02.03.2010 zuletzt geän-
de verlängert werden.“                                                     dert durch Gesetz vom 21.05.2019 hat der Gemeinderat der Gemeinde
Das Land fördert den Schnitt mit 15 Euro pro Streuobstbaum. Die Baum-      Zaberfeld am 05.05.2020 folgende Satzung über den Kostenersatz für
schnittprämie kann für jeden Baum zweimal innerhalb von fünf Jahren        die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr beschlossen:
ausgezahlt werden. Förderfähig sind typische Streuobstbestände außer-      § 1: Geltungsbereich
halb von Hausgärten mit großkronigen, hochstämmigen, starkwüchsigen        (1) Diese Satzung regelt die Kostenersatzpflicht für die Leistungen der
Obstbäumen ab dem 3. Standjahr in weitläufigen Abständen.                  Freiwilligen Feuerwehr Zaberfeld (im Folgenden Feuerwehr genannt).
Die Anträge können von Gruppen, Vereinen, Landschaftserhaltungs-           (2) Ersatzansprüche nach anderen Vorschriften bleiben unberührt.
verbänden, Mostereien und Gemeinden bis zum 15. Juli 2020 beim
Regierungspräsidium Stuttgart gestellt werden. Ab Winter 2020/2021         § 2: Aufgaben der Feuerwehr
können die ersten Schnittmaßnahmen gefördert werden. Die Antrag-           (1) Die Feuerwehr hat
steller melden dazu die zu pflegenden Bäume an und legen ein kleines       1. bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen Hilfe zu leis-
Schnittkonzept vor, das mehrere zusammenhängende Flurstücke, Ge-               ten und den Einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden
markungen oder Gemarkungsteile umfasst. Das Schnittkonzept besteht             Gefahren zu schützen und
aus einer Flurstückkarte oder einem Luftbild, in dem die betreffenden      2. zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen
Streuobstwiesen markiert und die Zahl der Bäume angegeben werden,              technische Hilfe zu leisten.
die innerhalb von 5 Jahren geschnitten werden sollen.                      Ein öffentlicher Notstand ist ein durch ein Naturereignis, einen Unglücks-
Nähere Informationen zur Fördermaßnahme Baumschnitt und die An-            fall oder dergleichen verursachtes Ereignis, das zu einer gegenwärtigen
tragsformulare finden Sie unter www.streuobst-bw.info oder beim Re-        oder unmittelbar bevorstehenden Gefahr für das Leben und die Gesund-
gierungspräsidium Stuttgart unter 0711/126-2185.                           heit von Menschen und Tieren oder für andere wesentliche Rechtsgüter
Über die Gemeinde kann, ebenso wie bei der letzten Förderperiode, ein      führt, von dem die Allgemeinheit, also eine unbestimmte und nicht be-
Sammelantrag gestellt werden. Sollten Sie Interesse an der erstmaligen     stimmbare Anzahl von Personen, unmittelbar betroffen ist und bei dem
Teilnahme am Förderprogramm haben oder möchten Sie erneut teilneh-         der Eintritt der Gefahr oder des Schadens nur durch außergewöhnliche
men, melden Sie sich bitte bis spätestens 01.06.2020 bei Frau Siedler,     Sofortmaßnahmen beseitigt oder verhindert werden kann.
Tel.: 07046/9626-12, E-Mail: Lea.Siedler@Zaberfeld.de.                     (2) Die Feuerwehr kann ferner durch die Gemeinde beauftragt werden
                                                                           1. mit der Abwehr von Gefahren bei anderen Notlagen für Menschen,
                                                                               Tiere und Schiffe und
                                                                           2. mit Maßnahmen der Brandverhütung, insbesondere der Brandschutz-
    Hundekot und Leinenpflicht                                                 aufklärung und -erziehung sowie der Brandsicherheitswache.
    Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass          § 3: Kostenersatzpflicht
    dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, Straßen, Feldwegen           (1) Einsätze der Feuerwehr nach § 2 Absatz 1 sind unentgeltlich, soweit
    einschließlich der seitlichen Grünstreifen, in Grün- und Erho-
                                                                           nicht in Satz 2 etwas anderes bestimmt ist. Kostenersatz wird verlangt:
    lungsanlagen (dazu zählen auch Sportplätze und Spielplätze),
                                                                           1. vom Verursacher, wenn er die Gefahr oder den Schaden vorsätzlich
    in fremden Vorgärten oder in landwirtschaftlich genutzten Wie-
                                                                               oder grob fahrlässig herbeigeführt hat,
    sen und Äckern verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot
    ist unverzüglich zu beseitigen.                                        2. vom Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch den Betrieb von Kraftfahr-
    Für Wiesen und Äcker besteht darüber hinaus ein Betretungs-                zeugen, Anhängefahrzeugen, Schienen-, Luft- oder Wasserkraftfahr-
    verbot während der Vegetationsperiode. Diese ist bei Wiesen                zeugen verursacht wurde,
    die Zeit zwischen Aufwuchs und Mahd, bei Äckern zwischen               3. vom Betriebsinhaber für Kosten der Sonderlösch- und -einsatzmittel, die
    Saat und Ernte. Durch Hundekot auf diesen Flächen wird das                 bei einem Brand in einem Gewerbe- oder Industriebetrieb anfallen,
    Erntegut verunreinigt. Es wird dadurch als Futter unbrauchbar          4. vom Betreiber, wenn die Gefahr oder der Schaden beim Umgang mit
    und kann zur Übertragung von Krankheiten führen.                           Gefahrstoffen oder wassergefährdenden Stoffen für gewerbliche oder
    Innerhalb des Ortes sind auf öffentlichen Straßen und Gehwe-               militärische Zwecke entstand,
    gen Hunde stets an der Leine zu führen. Außerhalb des Ortes            5. von der Person, die ohne Vorliegen eines Schadensereignisses die
    dürfen Hunde nur dann unangeleint umherlaufen, wenn eine                   Feuerwehr vorsätzlich oder infolge grob fahrlässiger Unkenntnis der
    Begleitperson jederzeit durch Zuruf auf das Tier einwirken kann.           Tatsachen alarmiert hat,
    Nachts ist das freie umherlaufen gänzlich untersagt.                   6. vom Betreiber, wenn der Einsatz durch einen Alarm einer Brandmel-
    Bei Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen unser Ordnungsamt                 deanlage oder einer anderen technischen Anlage zur Erkennung von
    unter Tel. 9626-12 zur Verfügung.                                          Bränden oder zur Warnung bei Bränden mit automatischer Übertra-
    Ihre Gemeindeverwaltung Zaberfeld                                          gung des Alarms an eine ständig besetzte Stelle ausgelöst wurde,
                                                                               ohne dass ein Schadenfeuer vorlag,
                                                                           7. vom Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch einen Notruf ausgelöst
                                                                               wurde, der über ein in einem Kraftfahrzeug installiertes System zum
                                                                               Absetzen eines automatischen Notrufs oder zur automatischen Über-
                                                                               tragung einer Notfallmeldung an eine ständig besetzte Stelle eingegan-
          Der ideale Reiter dreht sich um und entsorgt.                        gen ist, ohne dass ein Schadensereignis im Sinne von § 2 Absatz 1 FwG
                                                                               vorlag.
Zaberfeld                                                                                                                      08.05.2020 Seite 8

In den Fällen der Nummern 1 und 5 gelten § 6 Absätze 2 und 3 des Poli-        gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt,
zeigesetzes des Landes Baden-Württemberg (PolG) entsprechend.                 der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht,
(2) Für Einsätze nach § 2 Absatz 2 wird Kostenersatz verlangt. Kosten-        wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Satzung, die Genehmi-
ersatzpflichtig ist                                                           gung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
1. derjenige, dessen Verhalten die Leistung erforderlich gemacht hat; § 6    Anlage zu § 5 Absatz 1 der Mustersatzung Kostenersatzverzeichnis
    Absätze 2 und 3 des PolG gelten entsprechend,
2. der Eigentümer der Sache, deren Zustand die Leistung erforderlich         1. Personalkosten
    gemacht hat, oder derjenige, der die tatsächliche Gewalt über eine        a) Feuerwehrangehörige (pro Person, je Stunde)               19,00 Euro
    solche Sache ausübt,                                                      b) Brandsicherheitswache (pro Person, je Stunde)             19,00 Euro
3. derjenige, in dessen Interesse die Leistung erbracht wurde,                2. Fahrzeuge
4. abweichend von den Nummern 1 bis 3 der Fahrzeughalter, wenn der           Für die Fahrzeuge gelten die Pauschalsätze der Verordnung des Innenmi-
    Einsatz durch den Betrieb vom Kraftfahrzeugen, Anhängefahrzeugen,         nisteriums über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr (VOKeFw)
    Schienen-, Luft- oder Wasserkraftfahrzeugen verursacht wurde.             vom 18.03.2016 (GBl. S. 253). Diese lauten wie folgt:
(3) Ersatz der Kosten soll nicht verlangt werden, soweit dies eine unbilli-   1. Mannschaftstransportwagen MTW bis 3.500 kg zulässiger Gesamt-
ge Härte wäre oder im öffentlichen Interesse liegt.                              masse                                                    20,00 Euro,
§ 4: Überlandhilfe                                                            2. Tragkraftspritzenfahrzeug TSF                            43,00 Euro,
(1) Bei Überlandhilfe im Sinne von § 26 FwG gilt der „Öffentlich-recht-       3. Löschgruppenfahrzeug LF 10 (dazu gehört der nicht genormte LF 8/6)
liche Vertrag zur Regelung des Kostenersatzes der Überlandhilfe inner-                                                                   120,00 Euro,
halb des Landkreises Heilbronn“ in seiner zum Einsatzzeitpunkt gültigen       4. Tanklöschfahrzeug TLF 3000 (dazu gehört der nicht genormte TLF
Fassung.                                                                         16/25)                                                  120,00 Euro,
(2) Bei Überlandhilfen, welche nicht unter die Vereinbarung nach Absatz 1     5. Gerätewagen Transport GW-T mit einer zulässigen Gesamtmasse von
fallen, gilt § 34 Absätze 4 bis 8 FwG i. V. m. § 5 der Satzung. Die Kosten       über 3.500 kg bis 9.000 kg                               25,00 Euro.
hat der Träger der Feuerwehr zu tragen, dem Hilfe geleistet worden ist.       Die oben genannten Sätze gelten auch für Feuerwehrfahrzeuge, die mit
§ 5: Höhe des Kostenersatzes                                                  den dort Genannten in ihrem taktischen Einsatzwert, ihrer zulässigen
(1) Der Kostenersatz wird in Stundensätzen für Einsatzkräfte und Feuer-       Gesamtmasse und ihrer technischen Beladung vergleichbar sind. (Ent-
wehrfahrzeuge nach Maßgabe des § 34 Absätze 4 bis 8 FwG erhoben.              sprechende Fahrzeuge sind in Klammer aufgeführt).
Die Höhe der Kostenersätze ergibt sich aus dem in der Anlage zu dieser        3. Sonstiges
Satzung beigefügten Verzeichnis.                                              Verbrauchsmaterialien und sonstige benötigte Materialien werden zusätz-
(2) Für die Erhebung der Kosten für Einsatzkräfte werden Durchschnitts-       lich zu den entstandenen Kostenersätzen gemäß § 34 Absatz 4 Satz 3 FwG
sätze festgelegt.                                                             festgesetzt. Hierbei werden die tatsächlichen Kosten angesetzt. Es wird
(3) Für die normierten und mit diesen vergleichbaren Feuerwehrfahrzeu-        auf § 5 Absatz 6 der Satzung verwiesen.
gen gelten gemäß § 34 Absatz 8 FwG die pauschalen Stundensätze der
Verordnung des Innenministeriums Baden-Württemberg über den Kos-
tenersatz für Einsätze der Feuerwehr (VOKeFw) in der jeweils geltenden
Fassung. Für die übrigen Fahrzeuge ergeben sich die Kostenersätze aus
                                                                                                Zu verschenken
dem in der Anlage zu dieser Satzung beigefügten Verzeichnis.
(4) Die Einsatzdauer beginnt                                                      GegenstandTel.-Nr.
1. bei den Kosten für Einsatzkräfte mit der Alarmierung (Beginn des
    Einsatzes) und endet nach Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft           Gartenmöbelgarnitur: 1 Glastisch 90 x 150 cm
    einschließlich der notwendigen Aufräumungs- und Reinigungszeiten.             mit 4 passenden Rattan-Sesseln.                           6738
2. bei Fahrzeugen mit der Abfahrt aus dem Feuerwehrgerätehaus und                Wer etwas zu verschenken hat, darf dies gerne das Bürger­-
    endet nach der Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft einschließ-          meisteramt Zaberfeld, Tel. 9626-31 wissen lassen.
    lich Reinigungs-, Prüfungs-, Reparatur- und sonstiger Zeiten, die sich        Bekanntgaben in dieser Rubrik sind selbstverständlich kostenfrei.
    daraus ergeben, dass Feuerwehrfahrzeuge wieder einsatzfähig ge-
    macht werden.
(5) Die Stundensätze werden halbstundenweise abgerechnet. Angefan-
gene Stunden werden bis zu 30 Minuten auf halbe Stunden, darüber
hinaus auf volle Stunden aufgerundet.                                               Apothekennotdienst
(6) Daneben kann Ersatz verlangt werden für
1. von der Gemeinde für den Einsatz von Hilfe leistenden Gemeinde- und       Am Freitag, 8. Mai 2020                                      Telefon
    Werkfeuerwehren oder anderen Hilfe leistenden Einrichtungen und           Hubertus-Apotheke Kürnbach, Kronenstraße 7              07258/92376
    Organisationen erstattete Kosten,                                         Am Samstag, 9. Mai 2020
2. die Kosten der Sonderlösch- und Einsatzmittel nach § 3 Absatz 1 Satz 2    Stromberg-Apotheke Zaberfeld, Weilerer Straße 6        07046/930123
   Nr. 3,                                                                     Am Sonntag, 10. Mai 2020
3. sonstige durch den Einsatz verursachte notwendige Kosten und Aus-         Rosen-Apotheke Eppingen, Brettener Straße 36             07262/1858
    lagen. Hierzu gehören insbesondere die durch die Hilfeleistung heran-     Am Montag, 11. Mai 2020
    gezogener und nicht durch Nr. 1 erfasster Dritter, die Verwendung be-     Schloss-Apo. am Marktplatz, Marktplatz 7, Schwaigern 07138/810620
    sonderer Lösch- und Einsatzmittel und die Reparatur oder den Ersatz       Am Dienstag, 12. Mai 2020
    besonderer Ausrüstungen entstandenen Kosten und Auslagen.                 Engel-Apotheke Eppingen, Bismarckstraße 4                07262/1888
                                                                              Am Mittwoch, 13. Mai 2020
§ 6: Entstehen, Festsetzung und Fälligkeit der Kostenschuld                   Burg-Apotheke Sulzfeld, Gartenstraße 12                   07269/292
(1) Die Verpflichtung zum Kostenersatz entsteht mit Beendigung der In-        Am Donnerstag, 14. Mai 2020
anspruchnahme der Feuerwehr.                                                  Schloss-Apo. Flehingen, Samuel-Friedrich-Sauter-Str. 2   07258/7490
(2) Der Kostenersatz wird durch Verwaltungsakt festgesetzt.
(3) Der Kostenersatz wird zu dem im Kostenbescheid genannten Zeit-
punkt fällig.                                                                       Alters- und Ehejubilare
§ 7: Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in            Es feiern Geburtstag:
Kraft. Zaberfeld, den 05.05.2020                                              Am Samstag, 9. Mai 2020:
                                                                              Frau Hilde Antritter den 70. Geburtstag
Diana Kunz                                                                    Am Mittwoch, 13. Mai 2020:
Bürgermeisterin                                                               Herr Angel Redondo Arlanzon den 70. Geburtstag
Hinweis nach § 4 Absatz 4 GemO:                                               Am Donnerstag, 14. Mai 2020:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der             Herr Heinz Zöller den 85. Geburtstag
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der                Den Altersjubilaren gratulieren wir ganz herzlich und wünschen weiterhin
GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser             Gesundheit und Wohlergehen. Glückwunsch auch an all diejenigen, die
Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schrift-       nicht im Amtsblatt genannt werden dürfen oder keine Veröffentlichung
lich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung            wünschen.
Seite 9 08.05.2020                                                                                                                       Zaberfeld

Eiserne Hochzeit                                                            zeuge), Ausfuhr- und Kurzzeitkennzeichen sowie Motorräder und Adress-
Das sehr seltene Fest der eisernen Hochzeit feiern am Donnerstag,           änderungen auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Ein weiteres
14. Mai 2020 die Eheleute Hermann und Erna Heidinger, geb. Bauer.           Problem ist, dass immer wieder auch Fahrzeughalter aus anderen Stadt-
                                                                            oder Landkreisen Termine buchen. Eine Bedienung ist hier jedoch nicht
                                                                            möglich. Die Termine werden so unnötig blockiert und verfallen.
Diamantene Hochzeit                                                         Kann ein Fahrzeughalter eines systemrelevanten Fahrzeuges bei der
Ebenfalls am Donnerstag, 14. Mai 2020 feiern die Eheleute Karl und          Onlinevergabe tatsächlich keinen Termin reservieren, kann er sich per
Irene Keppler geb. Fiedler das seltene Fest der diamantenen Hochzeit.       E-Mail an die Zulassungsstelle wenden. Wenn die entsprechenden Nach-
                                                                            weise vorgelegt werden, wird zeitnah ein Termin vereinbart.
Mitteilungen des Landratsamtes
Borkenkäfer-Katastrophe droht                                               Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und
Das Forstamt des Landkreises Heilbronn bittet alle Waldbesitzende drin-     Gartenbau informiert
gend darum, unverzüglich Maßnahmen zur Abwehr einer drohenden               Hygiene und Abstand oberstes Gebot
Borkenkäfer-Katastrophe zu ergreifen. Durch die beiden Trockenjahre         Die Arbeitgeber in der „Grünen Branche“ tragen gerade in dieser Zeit
2018 und 2019 sowie den milden Winter hat sich die Population vieler        eine besondere Verantwortung für ihre Mitarbeiter. Hygiene- und Ab-
Borkenkäfer-Arten, vor allem an der Fichte, enorm vergrößert. Die Käfer,    standsregeln sowie Ausgangsbeschränkungen einzuhalten, ist aktuell
die überwintert haben, konnten sich mittlerweile wieder einbohren und       das Wichtigste.
Eier ablegen. Jede Eiablage der Mutterkäfer umfasst bis zu 100 Eier, aus    Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
denen unter der Rinde zunächst kleine weiße Larven, dann Puppen und         (SVLFG) unterstützt in allen Fragen des Arbeitsschutzes und der Hygiene.
schließlich Jungkäfer werden. Diese neue Generation legt nach kurzem        Klar sollte sein: Wer die Regeln nicht einhält, gefährdet die Gesundheit
Reifungsfraß ihrerseits neue Eier ab. So entstehen durch exponentielles     seiner Arbeitskräfte, der eigenen Familie und letztendlich die Arbeits-
Wachstum bei bis zu drei Generationen im Jahr tausende von Nachkom-         fähigkeit seines Betriebes und auch das Ansehen einer ganzen Branche.
men eines einzelnen Käfers.                                                 Das sollte jedem bewusst sein.
Besonders befallen sind momentan Sturmhölzer, also liegende oder ge-        Seit Beginn der Corona-Krise werden über Empfehlungen, Leitlinien, In-
brochene Bäume. Diese sollten möglichst rasch aufgearbeitet und aus         formationsschreiben und Allgemeinverfügungen Regelungen und Hin-
dem Wald transportiert oder in fichtenfreie Wälder umgelagert werden.       weise für das Alltagsleben, aber auch für die Arbeitswelt erlassen, die
Eine rasche Abfuhr in die Sägewerke kann momentan nicht mehr ge-            auch die „Grüne Branche“ betreffen. Grundsätzlich gelten alle Schutz-
währleistet werden, sodass eine Zwischenlagerung empfohlen wird.            maßnahmen für die deutsche Bevölkerung auch für die Saisonarbeit.
Dabei sollte zum nächsten Fichtenbestand ein Sicherheitsabstand von         Wichtig sind dabei Hygienestandards, Abstandsregelungen und Aus-
ca. 1.000 Metern eingehalten werden.                                        gangsbeschränkungen.
Auch stehende Fichtenbestände werden zunehmend von den Borkenkä-            Oft sind die Vorgaben der verschiedenen Behörden sehr unterschiedlich
ferarten „Buchdrucker“ und „Kupferstecher“ befallen. Sie müssen regel-      und in der schnelllebigen Zeit kaum überblickbar. Die SVLFG steht des-
mäßig auf braunes Bohrmehl, Verfärbungen in der Krone, Harztropfen,         halb seit Beginn der Krise im intensiven Austausch mit den Bundes- und
Nadelabfall und „Specht-Abschläge“ an der Rinde kontrolliert werden.        Landesbehörden und den verschiedensten Verbänden. Sie hat Hand-
Bei Befall hilft nur das rasche Fällen und Abtransportieren des Stammes,    lungsempfehlungen und eine Reihe von Hilfen für die Unternehmen er-
ersatzweise auch das Entrinden mit dem Schäleisen. Die verbleibende         stellt und publiziert:
Baumkrone sollte gehackt werden, ersatzweise kann man auch die Äste         • Gefährdungsbeurteilung Corona
komplett absägen und das Gipfelstück zum raschen Austrocknen klein-         • Musterbetriebsanweisung Corona in 13 Sprachen
sägen.                                                                      • Betriebliche Pandemieplanung
Bäume, bei denen die Rinde schon abgefallen ist, sind nicht mehr ge-        • FAQs zu Corona
fährlich, auch rechtfertigen die Stammholz-Preise die Aufarbeitung nicht    • Informationen zur Verringerung des Infektionsrisikos bei der Saison-
mehr. Sie können zu einem späteren Zeitpunkt eventuell als Hack- oder         arbeit
Brennholz genutzt werden.                                                   • Checkliste Saisonarbeit
Auch an liegenden Lärchen und Buchen findet sich aktuell massenhaft         • Informationen zur Verringerung des Infektionsrisikos auf Baustellen
braunes Bohrmehl von den jeweiligen Schadkäfern. Beim Umlagern von
                                                                            • Checkliste Baustellen
Fichtenholz sollten diese Hölzer möglichst mit abgefahren werden.
                                                                            • Informationen zur Verringerung des Infektionsrisikos bei der Forst-
Der Befallsdruck ist momentan auch bei vielen anderen Forstschädlingen
                                                                              arbeit
hoch. Das Auslagern von Käferholz wird vom Land mit bis zu 7 € pro Fest-
                                                                            • Checkliste Forstarbeit
meter gefördert. Nähere Informationen gibt es beim Kreisforstamt unter
                                                                            • Infektionsschutz Corona-Plakat in 8 Sprachen
07131/994-153 oder direkt beim Ansprechpartner für Förderungen Jörn
                                                                            Alle Informationen sind unter www.svlfg.de/corona-saisonarbeit einseh-
Hartmann unter 07131/994-1108. Beratung und Unterstützung erhalten
                                                                            bar und können herunter geladen werden. Die Informationen werden
Waldbesitzende auch bei Ihrem zuständigen Forstrevierleiter bzw. der
                                                                            ständig aktualisiert.
Forstrevierleiterin.
                                                                            Die SVLFG appelliert an die Betriebe, insbesondere die Quarantäne-
Aktueller Betrieb in der Kfz-Zulassungsstelle
                                                                            regeln in den ersten 14 Tagen nach Ankunft der Saisonarbeiter einzuhal-
Aufgrund der Corona-Pandemie musste der Service der Kfz-Zulassungs-
stelle des Landkreises Heilbronn deutlich reduziert und auf Terminverein-   ten. Aber auch danach gelten die Abstands- und Hygienevorschriften bei
barung umgestellt werden.                                                   der Arbeit, beim Transport vom und zum Feld und ganz besonders bei
Die telefonische Terminvereinbarung hat sich zwischenzeitlich als nicht     der Unterbringung weiterhin. Es gilt stets auf die Einteilung von kleinen
zielführend erwiesen. Zudem kam es regelmäßig zu üblen Beschimpfun-         Gruppen bei der Arbeit und beim Wohnen zu achten („Zusammen arbei-
gen und Beleidigungen durch Anrufer. Die Vergabe der Termine erfolgt        ten – zusammen wohnen“), um die Übertagungsgefahren möglichst ge-
deshalb ab sofort nur noch online. Aufgrund des Notbetriebs steht nur       ring zu halten.
eine begrenzte Anzahl von Terminen zur Verfügung. Allerdings wurde          Die Außendienstmitarbeiter der SVLFG-Prävention beraten zurzeit tele-
der Umfang bereits kontinuierlich erhöht. Bisher standen wöchentlich        fonisch die Mitgliedsbetriebe zu allen Anfragen aus dem Bereich Arbeits-
rund 440 Termine zur Buchung zur Verfügung, die nach und nach täglich       und Gesundheitsschutz, speziell auch zu COVID-19. Die Ansprechpartner
freigeschalten wurden. In der nächsten Woche wird die Zahl der Termine      stehen unter www.svlfg.de/ansprechpartner-praevention. Ab der ersten
erneut erhöht, sodass nun rund 500 Termine pro Woche vergeben wer-          Maiwoche werden auch wieder vermehrt Vor-Ort-Besichtigungen erfolgen.
den können. Zu diesen geplanten Zulassungsterminen kommen täglich           SVLFG
rund 50 bis 80 Abmeldungen, für die kein Termin notwendig ist. Zudem
werden zusätzlich mehrere hundert Zulassungen von Händlern und Zu-          IHK Heilbronn-Franken informiert
lassungsdiensten pro Woche bearbeitet.                                      Bildungsmesse wird digital
Trotz der Erhöhung der Anzahl der Termine wird es weiterhin schwierig       Bedingt durch die besondere Situation in diesem Jahr kann die Bildungs-
bleiben, einen Termin zu bekommen, da die im Normalbetrieb übliche          messe Heilbronn nicht wie bisher in den Böllinger Höfen stattfinden. Alterna-
Auslastung in der momentanen Situation nach wie vor nicht erreicht          tiv wurde von den Veranstaltern IHK und Handwerkskammer Heilbronn-Fran-
werden kann. Vor allem ist aber problematisch, dass die vorhandenen         ken ein digitales Konzept erarbeitet, um ausbildungsinteressierte Jugendliche
Termine nicht wie gedacht vorrangig für die Zulassung systemrelevan-        und Aussteller zum Bewerbungsjahr 2021 zusammenzu-bringen.
ter Fahrzeuge genutzt werden, sondern für jede Art von Zulassungen.         Über 170 virtuelle Aussteller bieten mehr als 250 Ausbildungs- und Stu-
Die Zulassungsstelle appelliert deshalb nochmals dringend, momentan         dienangebote für das kommende Jahr an. Über ein digitales Aussteller-
nicht notwendige Anmeldungen (z. B. Oldtimer und andere Funfahr-            verzeichnis besteht die Möglichkeit direkten Kontakt zu den Ausstellern
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